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ID0822526700

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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Willfried Penner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Skeptiker haben nicht recht behalten: Der Fachausschuß sieht sich in der Lage, die Vorlage einstimmig zur Annahme zu empfehlen. Das ist das Ergebnis gemeinsamer konzentrierter Bemühungen um sachgerechte Regelungen.
    Dem Gesetzentwurf hat das Einvernehmen der Parteien nicht geschadet. Es ist an keiner Stelle der Versuch gemacht worden, unüberbrückbar Scheinendes zwanghaft zusammenzuführen und damit Formelkompromisse zu finden. Es hat sich gezeigt, daß die 52 Änderungsvorschläge des Bundesrats, die eigentlich ein mögliches Scheitern des Gesetzes vermuten ließen, kein Hindernis für eine Einigung gewesen sind. Die Kernprobleme haben sich im Verlauf der Beratungen auf eine Handvoll oder wenig mehr Streitfragen reduziert. Alle Unterschiede in den Ansichten konnten durch gründliche Diskussionen mit den Ländern, mit den Gemeinden, mit den Datenschützern, den Kirchen und anderen aufgelöst werden. Gleichwohl steht fest: Der Kern der Regierungsvorlage ist erhalten geblieben. Die Zusätze und Ergänzungen ändern daran nichts. Anders als bei früheren Uberlegungen beschränkt sich das Gesetz grundsätzlich auf seine eigentlichen Aufgaben, nämlich die Identitätsfeststellung und den Wohnungsnachweis. Das ist gut so.
    Das Melderecht ist nach dem heutigen Stand der Dinge eng mit den Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung verknüpft. Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungseffizienz waren Leitlinien früherer Gesetzentwürfe. Sie sind im Laufe der Jahre durch gewachsene und berechtigte Ansprüche des Datenschutzes ergänzt worden. Auch dies halten wir für richtig. Wir können nicht übersehen, daß schon heute etwa 43 Millionen Einwohner der Bundesrepublik in automatisierten Melderegistern erfaßt sind und der Trend zur automatisierten Datenverarbeitung weiter anhält. Wir alle wissen, daß Meldebehörden heute Lohnsteuerkarten ausstellen, Wahlbenachrichtigungen versenden, Daten an Schulen und Sozialversicherungsträger, Gesundheits- und Finanzämter und manch andere öffentliche Stelle weiterleiten. Überdies gibt es Datenaustauch nicht nur innerhalb der Behörden oder innerhalb der Länder, sondern auch zwischen den Ländern. Die elektronische Datenverarbeitung ist für diesen Bereich der öffentlichen Verwaltung unverzichtbar geworden. Wer eine bürgernahe, schnelle und erfolgreich arbeitende Verwaltung wünscht, kann sich nicht prinzipiell gegen die elektronische Datenverarbeitung wenden. Die Arbeit der Verwaltung darf sich aber nicht darauf beschränken. Kommunal- und Kreisverwaltungen, die den engsten Kontakt mit dem Bürger haben, sind auf eine schnelle und präzise Erledigung ihrer Aufgaben angewiesen, und zu Recht wünschen dies vor allem auch die Bürger unseres Staates selbst.
    Das Geflecht von Notwendigkeiten und Zwangsläufigkeiten sowie individuellen Schutzbedürfnissen bestimmt den Regelungsgehalt des Gesetzes. Bei der Gegenüberstellung so unterschiedlicher wichtiger Ausgangspositionen, wie es die innere Sicherheit und der individuelle Datenschutz sind, wird dies besonders sinnfällig. Wir haben in der ersten Lesung darauf hingewiesen, daß die Belange der inneren Sicherheit nicht gegen den Datenschutz ausgespielt werden sollten und umgekehrt. Wir haben versucht, dem Rechnung zu tragen.
    Das Gesetz gilt für Sicherheitsbehörden, und da die viel diskutierte Seriennummer des Personalausweises nicht im Datenkatalog des Gesetzentwurfes enthalten ist, werden die Sicherheitsbehörden des Bundes auch insoweit keine Erkenntnisdaten abrufen können. Der Bundesminister des Innern hat uns wissen lassen, daß dies nach Auffassung der Sicherheitsbehörden des Bundes verzichtbar sei. Damit wird die Handlungsfähigkeit dieser Behörden nicht geschwächt. Die Sicherheitsbehörden können nach wie vor Daten, die sie für ihre Zwecke benötigen, abrufen. Daß für einen bestimmten Anwendungsbereich eine Protokollierungspflicht — in der neueren Bezeichnung eine Aufzeichnungspflicht — eingeführt werden soll, ist keine Entscheidung gegen die innere Sicherheit, sondern für einen sorgsamen Um-



    Dr. Penner
    gang mit den weiten Ermächtigungen dieses Gesetzes.
    Es widerspricht dem Grundgedanken des Gesetzes auch nicht, wenn wir für Religionsgesellschaften die Zahl der übermittlungsfähigen Daten gegenüber dem Regierungsentwurf erweitert haben, den noch weitergehenden Vorstellungen des Bundesrats aber nicht gefolgt sind.
    Ähnlich verhält es sich mit den Interessen der Gemeinden. Sie sind mit ihrem Anspruch auf eigene Organisationshoheit voll berücksichtigt worden, ohne daß die Aspekte des Datenschutzes darunter gelitten hätten. Das Meldegeheimnis ist in diesem Zusammenhang besonders zu beachten.
    Wir haben die schätzenswerten Interessen von Minderheiten berücksichtigt. Es ist absolut nicht einzusehen, daß die Meldebehörde über den Wohnort hinaus noch den gegenwärtigen Aufenthaltsort eines Einwohners, z. B. eine psychiatrische Anstalt oder eine Justizvollzugsanstalt, erfassen soll.
    Ebenso wenig ist es sinnvoll, daß die Meldebehörde über eine eventuell bestehende Wahlunfähigkeit eines Bürgers hinaus noch die Gründe dafür speichert. Wir haben daher — wie wir meinen: mit vollem Recht — davon abgesehen.
    Schließlich noch ein Wort zu den Ländern: Wir haben uns bemüht, die dem Bund nach der Verfassung zugewiesene Rahmenkompetenz auszufüllen, aber nicht zu überschreiten. Nach unserer Überzeugung besetzt die Bundesinitiative nicht den Platz, den die Länder für eine notwendig werdende, den Rahmen ausfüllende landesgesetzliche Regelung brauchen und mit Recht auch fordern können. Gerade dieser Gesichtspunkt hat bei unseren Beratungen eine wichtige Rolle gespielt.
    Die langjährige Beratung, die vielfältigen Anregungen, die Wünsche und Verbesserungsvorschläge haben dem Gesetzentwurf genützt. Er ist jetzt verabschiedungsreif und geeignet, Gesetz zu werden. Er wird unser gesamtes Meldewesen auf eine neue, gesichertere Grundlage stellen.
    Lassen Sie mich abschließend allen, die sich an diesen Beratungen beteiligt haben, insbesondere aber den Bediensteten des Bundesinnenministeriums, die uns jederzeit zur Verfügung gestanden haben, Dank sagen.
    Die SPD stimmt dem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wendig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Dieser Entwurf, den wir in der Fassung des Innenausschusses heute abschließend beraten, ist — der Kollege Penner sagte es schon — ein guter Beweis dafür, daß es möglich
    ist, eine Aufgabe durch eine sachlich-faire Zusammenarbeit aller Beteiligten mit einem guten und für alle tragbaren Kompromiß zu lösen.
    Das Melderechtsrahmengesetz, das in der Fassung, wie der Innenausschuß sie Ihnen vorschlägt, auch nach Auffassung der FDP heute verabschiedet werden soll, wird ein bedeutendes Stück Verfassungswirklichkeit repräsentieren. Das Grundgesetz hat den klaren Auftrag erteilt, die Menschenwürde zu achten und die Freiheit des einzelnen Bürgers zu garantieren. Diese Forderung wollen wir durch ein auf den Persönlichkeitsschutz des Menschen zugeschnittenes Gesetz festschreiben, um damit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, und zwar bei den Meldebehörden ebenso wie bei dem einzelnen Bürger, zu bewirken. Das Melderechtsrahmengesetz ist damit in seiner Substanz auch ein typisches Persönlichkeitsschutz- und Datenschutzgesetz, das, wie ich glaube, für den weiteren Ausbau des bereichsspezifischen Datenschutzes richtungweisend sein wird.
    Darüber hinaus verfolgt das Gesetz eine bundeseinheitliche Lösung der im Meldewesen aufgetretenen Fragen und Probleme, eine Lösung, die nach dem hohen Wert, der das Konzept dieses Gesetzeswerkes trägt, eine unterschiedliche und vielleicht widersprüchliche Behandlung identischer Sachfragen in den einzelnen Bundesländern nicht zulassen sollte.
    Auf kaum einem anderen Sektor werden so viele Daten über den Bürger verarbeitet wie im Meldewesen. Die rapide fortschreitende technologische Entwicklung und die damit verbundenen neuen Möglichkeiten der Datenverarbeitung lassen es zu — wir wissen es alle —, in kürzester Zeit ungeheuer viele Daten über den Bürger zu erfassen, zu speichern, zu übermitteln usw. Es ist nicht unsere Aufgabe, es kann nicht unsere Aufgabe sein, den technischen Fortschritt zu bremsen. Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es jedoch, mit rechtlichen Schranken — d. h. mit klaren Aufgabenzuweisungen, Geboten und Verboten — eine Kanalisierung und damit eine Kontrolle dieser Datenströme einzurichten. Ich glaube, daß dies mit der im Innenausschuß nunmehr einstimmig gebilligten Fassung auf eine den Umständen nach optimale Weise gelungen ist.
    Trotz widerstreitender Interessen der Kreise, die von diesem Gesetz berührt werden, ist ein ausgewogener und, wie ich meine, sachgerechter Kompromiß gefunden worden, der sowohl dem Gesetzesziel treu geblieben ist als auch praktikabel bleibt. Das Gesetz beschränkt sich auf die nach unserer Ansicht unumgänglichen Regelungen, so daß der oft zu hörende Übermaß-Vorwurf hier kaum erhoben werden kann. Die Einzelbestimmungen sind in sich klar und unmißverständlich. Das ist, so möchte ich betonen, eine Auswirkung der Bemühungen aller Fraktionen dieses Hauses auf Grund der oftmals zu Recht erhobenen Kritik an unklaren und überflüssigen rechtlichen Regelungen.
    Ich hoffe, daß das klare Konzept dieses Gesetzes nicht dadurch verwässert wird, daß landesrechtliche Regelungen — wir haben hier ja ein Rahmengesetz; deswegen ist ja auch für landesgesetzliche Regelungen von Verfassungs wegen Raum — eine Vielzahl



    Dr. Wendig
    von Sondertatbeständen schaffen, die dem Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Konzept vielleicht entgegenwirken können.
    Lassen Sie mich kurz auf einige Punkte zu sprechen kommen, die auch ich und meine Fraktion für bedeutsam halten.
    In § 2 finden Sie eine Liste der Daten, deren Speicherung für die Erfüllung der meldebehördlichen Aufgaben erforderlich ist. Im Innenausschuß haben wir übereinstimmend darauf verzichtet, Angaben zum Beruf aufzunehmen — es war schon davon die Rede —, und uns statt dessen darauf beschränkt, eine Antwort auf die Frage „Erwerbstätig oder nicht erwerbstätig" zu erhalten. Dies ist, wie aus der Praxis der Meldebehörden sachverständig berichtet wurde, ausreichend und aus datenschutzrechtlicher Sicht erfreulich.
    Ebenso wurde entgegen den Forderungen des Bundesrats darauf verzichtet, die besonderen Aufenthaltsverhältnisse aufzunehmen. Dies hätte ich als ausgesprochen bürgerunfreundlich und datenschutzwidrig erachtet. Bei einer derartigen Angabe würde es sich wohl um eines der sensibelsten Daten in der gesamten Auflistung überhaupt gehandelt haben, ohne daß gleichzeitig in hinreichender Klarheit erkennbar gemacht worden wäre, wieso die Meldebehörden wissen müssen, in welcher Heilanstalt oder Justizvollzugsanstalt der Betreffende behandelt wird oder einsitzt und anderes mehr.
    Nicht in dem Katalog enthalten ist — anders sah es noch der Regierungsentwurf vor; hier sehe ich einen wesentlichen Fortschritt auf Grund unserer Beratungen — die Speicherung der Seriennummer des Personalausweises oder des Passes. Hier ist, wie ich meine, ein wirksamer Versuch unternommen, eine mögliche Umfunktionierung der Seriennummer zu verhindern, bei der das Personenkennzeichen in irgendeiner Form in das Melderecht hineingebracht würde.
    Ein Wort zu dem vielgerühmten, aber auch vielgescholtenen sogenannten Meldegeheimnis nach § 5. Es ist sicher richtig — und insoweit stimme ich Ihnen, Herr Kollege Laufs, zu —, daß eine solche Bestimmung kein Essentiale des Gesetzes darstellt. Aber gar so klein würde ich es doch nicht schreiben wollen. Es ist zu bedenken, daß von einer solchen Vorschrift, für die § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes Pate gestanden hat, eine starke Signal- und Warnfunktion ausgeht. Es bietet einen zusätzlichen Schutz gegen den mißbräuchlichen Umgang mit Meldedaten, verlangt aber nach meiner Ansicht auch, daß der Landesgesetzgeber im Zusammenhang mit der näheren Ausgestaltung gemäß § 5 Abs. 3 für entsprechende Sanktionen Sorge trägt.
    Zum sogenannten harten Kern des Melderechtsrahmengesetzes gehört der zweite Abschnitt mit der Überschrift „Schutzrechte". Hier wird in Anlehnung an das bewährte Modell im Bundesdatenschutzgesetz und in Datenschutzgesetzen der Länder ein Katalog der subjektiven Rechte des Betroffenen geschaffen, die auf die übrigen Vorschriften des Gesetzestextes zu projizieren sind. Hervorheben möchte ich dabei die vorgesehene Gebührenfreiheit bei der Auskunftserteilung, die auf der Linie der Überlegungen auch zu möglichen Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes liegt.
    Besonderes Augenmerk wurde weiter — auch davon war schon die Rede — auf den Datenverkehr zwischen Meldebehörden und Sicherheitsbehörden gelegt. Der auch unter dem nicht immer zutreffenden Stichwort „Amtshilfe" laufenden Problematik wurde mit § 18 Rechnung getragen, der auch die Bedürfnisse des Datenschutzes, wie ich meine, hinreichend berücksichtigt.
    Daneben wurden spezifische Besonderheiten berücksichtigt, etwa die in Satz 2 des Abs. 1 enthaltene Möglichkeit, daß die Sicherheitsbehörden Zugang auch zu den Personalausweisdaten nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 erhalten können. Dies erschien uns zur Durchführung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit, also zur Prävention kriminellen Handelns, notwendig.
    § 18 Abs. 3, von dem schon die Rede war, bestimmt, daß darüber hinaus die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern Zugang zu den übrigen Daten der Melderegister erhalten, ohne daß damit eine eigene Zuständigkeitsprüfung durch die Meldebehörden vorgeschrieben wird. Das halten ich und meine Fraktion für entscheidend. Als Kontrollkorrelativ und zur Ermöglichung der Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragten sind über Namen und Anschriften des Betroffenen und Anlaß der Übermittlung Aufzeichnungen vorzunehmen, die erst nach einer bestimmten Zeit vernichtet werden dürfen.
    Abschließend möchte ich auf eine Vorschrift zu sprechen kommen, auf die ich schon anläßlich der ersten Beratung am 23. April 1980 an dieser Stelle Bezug genommen habe. Es handelt sich um § 21 Abs. 2. Damals habe ich Bedenken gegen die Fassung des Regierungsentwurfs angemeldet, nach dem die erweiterte Melderegisterauskunft an das Vorliegen eines rechtlichen Interesses geknüpft werden sollte. Dies schien mir eine zu kategorische Festschreibung eines absoluten Vorranges des Datenschutzes vor anderen ebenfalls durch die Verfassung geschützten Rechtsgütern zu sein, die durch das Grundgesetz nicht geboten war. Datenschutzrecht — was wir hier regeln, ist ein Teil des Datenschutzrechtes — ist Konfliktrecht und bedarf deshalb stets der Güterabwägung. Berechtigte Interessen, etwa der Wirtschaft oder, wie es nunmehr in Abs. 7 der Vorschrift zum Ausdruck gebracht wurde, auch der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, bedürfen einer sachgerechten Ausbalancierung, die, wie ich meine, nunmehr in diesem Entwurf gelungen ist.
    Auch ich möchte nicht des Lobes zuviel, aber doch noch einmal sagen: Die Ihnen vorliegende Fassung ist eine gute, zumindest akzeptable Lösung. Ich danke für mich und meine Fraktion all denen, die an dem Zustandekommen dieses Gesetzgebungswerkes mitgearbeitet haben, vor allen Dingen auch dem Bundesinnenminister und seinen Beamten, die uns in jeder Phase der Beratung beratend zur Seite gestanden haben. Ich bin der Hoffnung und Überzeu-



    Dr. Wendig
    gung, daß der vorliegende Entwurf auch die Zustimmung des Bundesrates finden wird, damit er alsbald rechtswirksam werden kann. Die FDP-Fraktion stimmt daher der Vorlage zu.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)