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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Paul Laufs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was uns vor wenigen Wochen noch nahezu unmöglich erschien, ist in greifbare Nähe gerückt: die Verabschiedung eines Melderechtsrahmengesetzes nach zehnjähriger wechselvoller Geschichte. Mit Verdruß und wachsender Ungeduld haben wir das Scheitern mehrerer Anläufe der Bundesregierung miterleben müssen. Der nunmehr vorliegende Beschlußantrag des Innenausschusses konnte schließlich von allen Seiten gutgeheißen werden. Er stellt einen hart erkämpften, aber, wie wir hoffen, tragfähigen Kompromiß zwischen den Gesichtspunkten eines verstärkten, bereichsspezifischen Datenschutzes und den Erfordernissen einer einfachen und wirkungsvollen Verwaltung dar. Er ist ein wichtiger Beitrag zur bereichsspezifischen Ausgestaltung des Datenschutzrechts, aber nicht die Vollendung des Datenschutzes schlechthin. Zur überzogenen Profilierung in Sachen Datenschutz eignet sich das Melderecht nicht
    Der Regierungsentwurf ist in weitem Umfang geändert worden. Die wesentlichste Änderung wurde dort vorgenommen, wo die Organisationshoheit im Rahmen der nach Art. 28 des Grundgesetzes garantierten kommunalen Selbstverwaltung berührt war. Hier wurde den von Ländern und Gemeinden empfohlenen Vorschlägen voll entsprochen. Durch Bundesgesetz soll nicht in die Regelung der Aufgabenzuweisung an die Meldebehörden eingegriffen werden.
    Bei der Auflösung des Zielkonflikts zwischen der bundesgesetzgeberischen Absicht, die Einheitlichkeit des Melderechts zu schaffen und zu wahren, und der Rücksichtnahme auf gewachsenes und weiterzuentwickelndes Landesrecht wird ebenfalls auf extreme Gewichtungen verzichtet Es ist der politische Wille aller Fraktionen, einen ausreichenden Gestaltungsspielraum für den Landesgesetzgeber zu lassen, damit den verschiedenartigen Wünschen und Bedürfnissen der Länder und Gemeinden so weit wie möglich Rechnung getragen werden kann.
    Eine unserer zentralen Fragen betrifft den Umfang des Melderegisters. Niemand will den Datenkatalog mit 40 Gruppen und 200 Nebenangaben früherer Entwürfe wiederaufleben lassen. Unser Bestreben ist, im Interesse des Schutzes der Privatsphäre nur die Daten zur Speicherung im Melderegister vorzusehen, die zur Erfüllung der Aufgaben einer Meldebehörde tatsächlich erforderlich sind.
    Die Sammlung von Einwohnerdaten im Melderegister ist nicht Selbstzweck, sondern dient der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben. Eine strikte Begrenzung des Datenkatalogs ist dann nicht im Sinne des Datenschutzes, wenn dadurch zwangsläufig an anderen Stellen zusätzliche Datensammlungen entstehen müssen. Es wird deshalb ausdrücklich dem Landesgesetzgeber überlassen, für die Erfüllung von Aufgaben der Länder weitere Daten in den Katalog aufzunehmen.
    Strittig war insbesondere, ob die Seriennummer von Personalausweisen und Pässen zur Erfüllung von Aufgaben z. B. im Sicherheitsbereich der Länder



    Dr. Laufs
    erforderlich ist. Die Vorstellungen des Bundes und einiger Länder gehen bei der Beurteilung dieser Frage auseinander. Die Seriennummer wurde im Interesse des Datenschutzes aus der Zahl der Nebenangaben zum Datum „Personalausweis/Paß" im Datenkatalog des Regierungsentwurfs gestrichen, um einem Mißbrauch dieser Nummer als Ersatz für das einmütig abgelehnte Personenkennzeichen vorzubeugen. Es besteht aber Einvernehmen darüber, daß die Speicherung dieser Seriennummer im Melderegister und ihre Übermittlung zur Erfüllung von Länderaufgaben durch Landesgesetz ermöglicht werden muß. § 2 Abs. 4 des Entwurfs schafft dafür die Rechtsgrundlage.
    Ich möchte eine Bemerkung über die Entbehrlichkeit der Berufsbezeichnung im Datenkatalog des Melderegisters machen. Das ist zunächst eine Frage der Zweckmäßigkeit, welche die Verwendung dieses Datums im privaten Bereich nicht berührt. Die Angabe des Berufs ist in unserer mobilen Zeit kein beständiges und zuverlässiges Kennzeichen mehr. Die bestehenden Melderegister sind voll von falschen und falsch gewordenen Berufsbezeichnungen, die praktisch nicht zu aktualisieren sind. Gleichwohl ist die Frage aufgeworfen worden, ob es z. B. für Zwecke des zivilen Bevölkerungsschutzes nützlich und notwendig sein könnte, daß bei der Durchführung der Sicherstellungsgesetze in den Ländern auf die Angabe des Berufs in den Melderegistern zurückgegriffen werden kann. Überwiegend wird aber die Auffassung vertreten, daß Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuverlässiger über Standesorganisationen wie Ärztekammern, Schwesternverbände usw. namhaft gemacht werden können. Der Landesgesetzgeber wird sich eingehend damit befassen müssen, ob es zur Aufgabenerfüllung der Länder doch erforderlich ist, den Beruf zu registrieren. Im Bestreben, den Datenkatalog im Interesse des Datenschutzes möglichst klein zu halten, wurde im vorliegenden Entwurf auf die Nennung der Berufsbezeichnung als Datum des Melderegisters verzichtet.
    Die Bundesregierung sowie die Koalition betrachten das neu geschaffene Meldegeheimnis als einen wichtigen Teil des Gesetzes. Die CDU/CSU ist dagegen der Auffassung, daß der notwendige zusätzliche Schutz gegen den Mißbrauch von Meldedaten in praktisch gleicher Weise vom bestehenden Datengeheimnis des Bundesdatenschutzgesetzes bewirkt wird. Hier ist die bereichsspezifische Ausgestaltung überflüssig und kann zu Mißverständnissen führen. Folgerichtig wurde auf die Erstreckung des Meldegeheimnisses auf Leiter von Beherbergungsstätten und -einrichtungen sowie deren Beauftragte einvernehmlich verzichtet Die Verpflichtung dieser Personen auf das Datengeheimnis nach geltendem Recht genügt.
    Einen hohen Stellenwert nahm bei den Beratungen die Frage der Einführung einer selbständigen Meldepflicht des Wohnungsgebers ein. Es steht außer Zweifel, daß durch eine Mitteilungspflicht des Vermieters über die Tatsache einer Vermietung die Aktualität und Genauigkeit des Melderegisters erhöht werden kann, obwohl der erwünschte Nutzen
    z. B. für den Sicherheitsbereich nicht überschätzt werden darf. Es wird auch durchaus erkannt, daß die nunmehr vorgesehene hilfsweise Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers durch Mitunterschreiben auf dem Meldeschein bei der An- und Abmeldung praktische Schwierigkeiten mit sich bringt. Bei der Abwägung der bürokratischen Lasten für Hausbesitzer und Kommunen gegenüber dem möglichen Nutzen wird jedoch empfohlen, von der allgemeinen Einführung einer selbständigen Nebenmeldepflicht abzusehen.
    Die in Baden-Württemberg bestehende Regelung soll ausdrücklich sanktioniert werden. Den dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der dabei verfehlten Rechtseinheitlichkeit hat sich der Innenausschuß nicht angeschlossen. Die baden-württembergischen Erfahrungen werden zur Entscheidungsfindung beitragen können, ob das Melderechtsrahmengesetz zugunsten einer selbständigen Meldepflicht des Wohnungsgebers in der Zukunft einmal geändert werden soll.
    Wir sind einmütig der Auffassung, daß bei der Übermittlung von gewissen Grunddaten aus dem Melderegister im Rahmen der Amtshilfe innerhalb des öffentlichen Bereichs der allgemeine Vorbehalt des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet werden muß. Die Übermittlung soll nur zulässig sein, wenn sie zur rechtmäßigen Erfüllung von Aufgaben erforderlich ist, die in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder des Empfängers liegen. Diese Prüfung wird in aller Regel einfach und ohne besonderen Verwaltungsaufwand durchführbar sein. Eine schärfere datenschutzrechtliche Überprüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen wird verlangt, wenn der Empfänger über die Grunddaten hinaus zusätzliche Daten aus dem Melderegister anfordert
    Um die Arbeit der Sicherheitsbehörden nicht zu erschweren, wird im Gesetzentwurf auf eine Überprüfung der Zulässigkeit der Übermittlung von Zusatzdaten an die für Sicherheitsaufgaben, für die Strafverfolgung, für die Strafvollstreckung und für den Strafvollzug zuständigen Behörden verzichtet Zum Ausgleich wird aber eine Aufzeichnungspflicht der Sicherheitsbehörden eingeführt, die eine spätere Kontrolle jeder einzelnen Übermittlung ermöglicht und damit dem Mißbrauch von besonders sensiblen Hinweisen aus den Melderegistern vorbeugt Die Protokollierung wird in der Regel automatisch mit technischen Hilfsmitteln der Datenverarbeitung erfolgen können.
    Nach eingehenden Beratungen wurde das Datum „Personalausweis/Paß" von der Protokollierungspflicht ausgenommen. Ich möchte ausdrücklich auf unseren gemeinsamen politischen Willen hinweisen, daß dies auch für die Seriennummer gilt, wenn diese durch Landesgesetz als Nebenangabe zu Nr. 15 des § 2 Abs. 1 in den Datenkatalog des Melderegisters aufgenommen worden ist
    Zur Regelung der Melderegisterauskünfte möchte ich noch folgendes bemerken. Es ist selbstverständlich, daß Auskünfte über Namen, akademische Grade und Anschriften einzelner bestimmter



    Dr. Laufs
    Einwohner ohne weiteres gegeben werden können. Der Schutz der Privatsphäre des betroffenen Bürgers gebietet aber, daß erweiterte Auskünfte über persönliche Verhältnisse restriktiv gehandhabt werden. Das im Regierungsentwurf dafür vorgesehene Kriterium des rechtlichen Interesses — insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen — wird jedoch als zu eng angesehen und sollte durch das Kriterium des berechtigten Interesses des Auskunftbegehrenden ersetzt werden. Dem betroffenen Bürger hat die Meldebehörde zu seinem Schutz unverzüglich den Datenempfänger mitzuteilen.
    Diese Unterrichtungspflicht besteht aber nicht — damit verweise ich auf die redaktionelle Richtigstellung —, wenn dadurch die Verfolgung rechtlicher Interessen des Datenempfängers gefährdet würde. Ein säumiger Schuldner oder Unterhaltspflichtiger z. B. soll von der Meldebehörde nicht vorgewarnt werden, wenn über ihn eine erweiterte Auskunft angefordert wird.
    Meine Damen und Herren, die Berichterstatter haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Regelung der Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen neu faßt. Statt der restriktiven Einwilligungsregelung soll die Widerspruchslösung, wie sie in Bundesländern bereits landesrechtlich verankert ist, bundeseinheitlich eingeführt werden. Der Bürger soll das Recht haben, der Veröffentlichung seiner Jubiläumsdaten zu widersprechen.
    Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf eines Melderechtsrahmengesetzes haben wir versucht, beim Ausgleich widerstreitender Interessen das rechte Maß zu finden. Wir hoffen, daß die Umsetzung in Landesrecht in den kommenden zwei Jahren diesem Bemühen Rechnung trägt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird der Beschlußempfehlung zustimmen. — Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Penner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Willfried Penner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Skeptiker haben nicht recht behalten: Der Fachausschuß sieht sich in der Lage, die Vorlage einstimmig zur Annahme zu empfehlen. Das ist das Ergebnis gemeinsamer konzentrierter Bemühungen um sachgerechte Regelungen.
    Dem Gesetzentwurf hat das Einvernehmen der Parteien nicht geschadet. Es ist an keiner Stelle der Versuch gemacht worden, unüberbrückbar Scheinendes zwanghaft zusammenzuführen und damit Formelkompromisse zu finden. Es hat sich gezeigt, daß die 52 Änderungsvorschläge des Bundesrats, die eigentlich ein mögliches Scheitern des Gesetzes vermuten ließen, kein Hindernis für eine Einigung gewesen sind. Die Kernprobleme haben sich im Verlauf der Beratungen auf eine Handvoll oder wenig mehr Streitfragen reduziert. Alle Unterschiede in den Ansichten konnten durch gründliche Diskussionen mit den Ländern, mit den Gemeinden, mit den Datenschützern, den Kirchen und anderen aufgelöst werden. Gleichwohl steht fest: Der Kern der Regierungsvorlage ist erhalten geblieben. Die Zusätze und Ergänzungen ändern daran nichts. Anders als bei früheren Uberlegungen beschränkt sich das Gesetz grundsätzlich auf seine eigentlichen Aufgaben, nämlich die Identitätsfeststellung und den Wohnungsnachweis. Das ist gut so.
    Das Melderecht ist nach dem heutigen Stand der Dinge eng mit den Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung verknüpft. Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungseffizienz waren Leitlinien früherer Gesetzentwürfe. Sie sind im Laufe der Jahre durch gewachsene und berechtigte Ansprüche des Datenschutzes ergänzt worden. Auch dies halten wir für richtig. Wir können nicht übersehen, daß schon heute etwa 43 Millionen Einwohner der Bundesrepublik in automatisierten Melderegistern erfaßt sind und der Trend zur automatisierten Datenverarbeitung weiter anhält. Wir alle wissen, daß Meldebehörden heute Lohnsteuerkarten ausstellen, Wahlbenachrichtigungen versenden, Daten an Schulen und Sozialversicherungsträger, Gesundheits- und Finanzämter und manch andere öffentliche Stelle weiterleiten. Überdies gibt es Datenaustauch nicht nur innerhalb der Behörden oder innerhalb der Länder, sondern auch zwischen den Ländern. Die elektronische Datenverarbeitung ist für diesen Bereich der öffentlichen Verwaltung unverzichtbar geworden. Wer eine bürgernahe, schnelle und erfolgreich arbeitende Verwaltung wünscht, kann sich nicht prinzipiell gegen die elektronische Datenverarbeitung wenden. Die Arbeit der Verwaltung darf sich aber nicht darauf beschränken. Kommunal- und Kreisverwaltungen, die den engsten Kontakt mit dem Bürger haben, sind auf eine schnelle und präzise Erledigung ihrer Aufgaben angewiesen, und zu Recht wünschen dies vor allem auch die Bürger unseres Staates selbst.
    Das Geflecht von Notwendigkeiten und Zwangsläufigkeiten sowie individuellen Schutzbedürfnissen bestimmt den Regelungsgehalt des Gesetzes. Bei der Gegenüberstellung so unterschiedlicher wichtiger Ausgangspositionen, wie es die innere Sicherheit und der individuelle Datenschutz sind, wird dies besonders sinnfällig. Wir haben in der ersten Lesung darauf hingewiesen, daß die Belange der inneren Sicherheit nicht gegen den Datenschutz ausgespielt werden sollten und umgekehrt. Wir haben versucht, dem Rechnung zu tragen.
    Das Gesetz gilt für Sicherheitsbehörden, und da die viel diskutierte Seriennummer des Personalausweises nicht im Datenkatalog des Gesetzentwurfes enthalten ist, werden die Sicherheitsbehörden des Bundes auch insoweit keine Erkenntnisdaten abrufen können. Der Bundesminister des Innern hat uns wissen lassen, daß dies nach Auffassung der Sicherheitsbehörden des Bundes verzichtbar sei. Damit wird die Handlungsfähigkeit dieser Behörden nicht geschwächt. Die Sicherheitsbehörden können nach wie vor Daten, die sie für ihre Zwecke benötigen, abrufen. Daß für einen bestimmten Anwendungsbereich eine Protokollierungspflicht — in der neueren Bezeichnung eine Aufzeichnungspflicht — eingeführt werden soll, ist keine Entscheidung gegen die innere Sicherheit, sondern für einen sorgsamen Um-



    Dr. Penner
    gang mit den weiten Ermächtigungen dieses Gesetzes.
    Es widerspricht dem Grundgedanken des Gesetzes auch nicht, wenn wir für Religionsgesellschaften die Zahl der übermittlungsfähigen Daten gegenüber dem Regierungsentwurf erweitert haben, den noch weitergehenden Vorstellungen des Bundesrats aber nicht gefolgt sind.
    Ähnlich verhält es sich mit den Interessen der Gemeinden. Sie sind mit ihrem Anspruch auf eigene Organisationshoheit voll berücksichtigt worden, ohne daß die Aspekte des Datenschutzes darunter gelitten hätten. Das Meldegeheimnis ist in diesem Zusammenhang besonders zu beachten.
    Wir haben die schätzenswerten Interessen von Minderheiten berücksichtigt. Es ist absolut nicht einzusehen, daß die Meldebehörde über den Wohnort hinaus noch den gegenwärtigen Aufenthaltsort eines Einwohners, z. B. eine psychiatrische Anstalt oder eine Justizvollzugsanstalt, erfassen soll.
    Ebenso wenig ist es sinnvoll, daß die Meldebehörde über eine eventuell bestehende Wahlunfähigkeit eines Bürgers hinaus noch die Gründe dafür speichert. Wir haben daher — wie wir meinen: mit vollem Recht — davon abgesehen.
    Schließlich noch ein Wort zu den Ländern: Wir haben uns bemüht, die dem Bund nach der Verfassung zugewiesene Rahmenkompetenz auszufüllen, aber nicht zu überschreiten. Nach unserer Überzeugung besetzt die Bundesinitiative nicht den Platz, den die Länder für eine notwendig werdende, den Rahmen ausfüllende landesgesetzliche Regelung brauchen und mit Recht auch fordern können. Gerade dieser Gesichtspunkt hat bei unseren Beratungen eine wichtige Rolle gespielt.
    Die langjährige Beratung, die vielfältigen Anregungen, die Wünsche und Verbesserungsvorschläge haben dem Gesetzentwurf genützt. Er ist jetzt verabschiedungsreif und geeignet, Gesetz zu werden. Er wird unser gesamtes Meldewesen auf eine neue, gesichertere Grundlage stellen.
    Lassen Sie mich abschließend allen, die sich an diesen Beratungen beteiligt haben, insbesondere aber den Bediensteten des Bundesinnenministeriums, die uns jederzeit zur Verfügung gestanden haben, Dank sagen.
    Die SPD stimmt dem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)