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ID0822524600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Jetzt kommt ein Eiertanz!)



Rede von Friedrich Hölscher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz machen wir zweifellos einen wichtigen Schritt, das in der Verfassung enthaltene Gleichberechtigungsgebot im betrieblichen Alltag zu verwirklichen.
Ich fand es sehr nett, Frau Kollegin Professor Männle, daß Sie bedauernd festgestellt haben, daß dieses Gesetz nicht die Rückkehr weiblicher Abgeordneter in den Bundestag sichert. Ich kann nur ebenfalls bedauernd feststellen, daß Ihrer Partei wohl nicht wußte, was sie tat, als sie, wie ich hörte, Ihnen die Rückkehr in den Bundestag so schwergemacht hat. Aber das ist ein Problem der CSU. Ich bedaure dies persönlich. Denn gerade Ihrer Rede hat gezeigt, daß Gemeinsamkeiten da sind, die eigentlich auch die Hoffnung deutlich machen, daß wir beim Abbau von Verletzungen des Gleichberechtigungsgebots, wo immer sie auftreten, in der nächsten Wahlperiode das eine oder das andere doch gemeinsam machen können.
Der Kollege Cronenberg hat für meine Fraktion bereits unsere Haltung verdeutlicht. Ich will, um Wiederholungen zu vermeiden, nicht noch einmal auf Inhalt und Wertungen eingehen.
Mein Anliegen ist es deshalb, auf die politische Bedeutung des Entschließungsantrags auf Drucksache 8/4259 hinzuweisen; denn bei dieser Entschließung handelt es sich nicht um eine unverbindliche Pflichtübung des Parlaments, sondern um eine sehr wichtige, in die Zukunft weisende Willenserklärung. Frau Kollegin Renger, wenn ich Sie richtig verstanden habe, erscheint es auch Ihnen notwen-



Hölscher
dig, heute nicht nur über das EG-Anpassungsgesetz zu sprechen, das nur einen Teilaspekt von Diskriminierung behandelt, sondern auch über Verletzungen des Gleichberechtigungsgebots in anderen Lebensbereichen. Ich bin sehr froh, daß dies in dem Entschließungsantrag in einer Willenserklärung zum Ausdruck gekommen ist, die auch eine Selbstverpflichtung des Parlaments für die nächste Legislaturperiode bedeutet.
Es wird hier festgestellt, daß Erfahrungen aus dem arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz zu sammeln sind. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1982 über die Praktikabilität des Gesetzes, über Erfolge, aber natürlich auch über eine sich möglicherweise zeigende Wirkungslosigkeit zu berichten. Wir brauchen diese Erfahrungen; denn wir haben in der Vergangenheit keine vergleichbaren Gesetze verabschiedet. Wir betreten hier Neuland, und deshalb müssen wir uns auch vorbehalten, das Gesetz dann und dort wieder zu ändern, wo die vorgesehenen Maßnahmen das angestrebte Ziel nicht erreichen und nicht zu einer Verbesserung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben führen.
Selbstverständlich — dies drückt die EntschlieBung aus — möchten wir in diesem Zusammenhang auch wissen, ob die Arbeitnehmer, bei denen eine Benachteiligung auf Grund ihres Geschlechts vermutet wird, auch tatsächlich mit den vom Gesetz angebotenen Beweisregelungen zurechtkommen. Wir wollen auch wissen, ob die Vorschriften für die geschlechtsneutrale Stellenausschreibung und den Betriebsaushang beachtet worden sind. Es wäre gut — ich hoffe, daß dies eintritt —, wenn sich nach zweijähriger Praxis herausstellt, daß schärfere Beweisregelungen und Sanktionen zu Lasten des Arbeitgebers gar nicht notwendig sind, weil allein die Existenz dieses Gesetzes — hoffen wir dies gemeinsam! — dafür sorgt, daß Diskriminierungen nicht oder jedenfallls nicht mehr in nennenswertem Umfang stattfinden. Gerade im sozialpolitischen Bereich haben wir diese Gesetze, z. B. das Gesetz über die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern. Wir wissen, daß es illegale Beschäftigung gibt. Wir wissen aber auch, daß die Tatsache, daß ein solches Gesetz vorhanden ist, schon zu Besserungen führt, weil — ich möchte es salopp ausdrücken — der Knüppel in der Hinterhand ist. Möglicherweise bedarf es gar keiner Änderung; nur wissen wir dies heute noch nicht. Hier müssen wir Erfahrungen sammeln.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin Renger, ich bin nicht damit einverstanden, wenn möglicherweise unbewußt in diesem Hause der Eindruck entstehen sollte, die FDP habe es zu verantworten, daß die Frau im Grunde genommen selbst den Beweis dafür antreten muß, daß eine Gleichgebotsverletzung vorliegt. So ist es nicht. Ich gebe zu, wir haben formal keine De-jure-Beweislastumkehrung, aber wir haben eine faktische Beweislastumkehrung.

(Beifall bei der FDP)

Die Frau braucht nur glaubhaft zu machen, daß sie
wegen ihres Geschlechtes benachteiligt wurde. Sie
braucht — lassen Sie mich dieses Beispiel einmal anführen — nur eine eidesstattliche Versicherung abzugeben,

(Beifall bei der FDP)

und der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, zu beweisen, daß die Benachteiligung nicht auf Grund des Geschlechtes erfolgte.

(Zuruf von der SPD: Man sollte sich nicht immer herausreden! Man sollte bei der Sache bleiben!)

Sie wissen, wir haben die Diskussion sehr offen geführt. Ich gehöre in meiner Fraktion zu denjenigen, die in dieser Frage gern etwas weiter gegangen wären. Ich werde dennoch meinem Kollegen Cronenberg, mit dem ich heute gemeinsam die Ehre habe, unsere Frauen hier im Grunde genommen mit zu vertreten, nicht unterstellen, daß er die Rechtsstellung der Frau schlechter als ich gesetzlich verankert wissen wollte. Er mag möglicherweise mehr Vertrauen in die normative Kraft vorhandener Gesetze haben. Manch anderer betrachtet das mit etwas mehr Skepsis. Aber uns alle eint im Grunde genommen, daß hier erstmals ein Einstieg erfolgt ist, der bewirkt, daß eine Frau nicht auf sich selbst gestellt ist, wenn sie den Nachweis bringen soll, daß sie wegen ihres Geschlechts benachteiligt wird. Wie sollte sie das nach geltendem Recht können, da sie zur Zeit keine Möglichkeit hat, z. B. bei Bewerbungen in die Personalakten Einsicht zu nehmen?
Besonderer Schwerpunkt unserer Entschließung ist die Verpflichtung der Bundesregierung, darzulegen, ob außerhalb des Bereichs des Arbeitslebens Benachteiligungen von Frauen festzustellen sind, damit der Deutsche Bundestag in die Lage versetzt wird, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Wir haben das Schulwesen, den Bereich der Medien und der Werbung, den Dienstleistungsbereich und die Beteiligung von Frauen an politischen und anderen Entscheidungsgremien beispielhaft aufgeführt.
Wenn ich mich Ihnen, verehrte Frau Kollegin Renger, noch einmal widmen darf: Für uns ist ein Antidiskriminierungsgesetz und dieses arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz kein Widerspruch. Man mag sich ja sehr wohl darüber streiten, ob man nun den Abbau von Verletzungen des Gleichheitsgebotes im Rahmen von Teilgesetzen behandelt oder im Rahmen eines allgemeinen, umfassenden Antidiskriminierungsgesetzes. Gegen solche Teilgesetze spricht zweifellos mehr Bürokratie, weniger Transparenz, viel mehr Perfektionismus; das muß sich nicht unbedingt immer zugunsten der Frauen auswirken.
Warum reden wir nicht nach dem 5. Oktober über ein Antidiskriminierungsgesetz, das z. B. vorsieht - das entspricht jedenfalls der Beschlußlage meiner Partei, dem Wahlprogramm der FDP vom Juni dieses Jahres —, daß eine mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattete Kommission eingerichtet wird, die Verletzungen aufspürt und Maßnahmen ergreift, um sie abzustellen? Ich denke, wir sollten dafür offen sein. Jedenfalls sind das Gesetz, das wir heute zu verabschieden haben, und unsere For-



Hölscher
derung nach einem umfassenderen Antidiskriminierungsgesetz für uns kein Gegensatz.

(Beifall bei der FDP)

Denn wir sind der Meinung, daß es in vielen Lebensbereichen Diskriminierung gibt. Dies wurde auch von meinen Damen Vorrednern angesprochen. Das EG-Anpassungsgesetz betrifft ja nur einen Teilbereich.

(Egert [SPD]: Einen wichtigen!)

Es gibt zweifellos Diskriminierungen. Die Bundesregierung wird dies zwar prüfen müssen, aber ich möchte für meine Person schon heute feststellen, wo Diskriminierungen auf der Hand liegen.
Ich möchte einmal ein ganz besonders mieses Beispiel anführen. In der Werbung wird z. B. für Taschendiktiergeräte mit der Abbildung nackter Frauen und dem Text: „Spielzeug für Männer" geworben. Diese Geräte haben, wie in der Werbung gesagt wird, mit Mädchen manches gemeinsam: handlich, immer wieder bespielbar und stets bereit. Das ist nicht nur geschmacklos, das ist diskriminierend und letzten Endes entwürdigend.

(Beifall bei der FDP und Abgeordneten der CDU/CSU)

So etwas müssen wir auch in den Griff bekommen. Hier darf eine diskriminierend-entwürdigende Objektstellung der Frau nicht als Transportmittel für dubiose Werbefeldzüge herhalten.
Wir haben Arbeitsschutzbestimmungen für Frauen, mit der Folge, daß ihnen bestimmte Berufe versperrt sind. Ich möchte dies als eine positive Diskriminierung bezeichnen. Ich persönlich rechne hierzu das Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen. Jemand wollte das vor zwei Jahren einmal auf weibliche Angestellte ausdehnen. Aber Gott sei Dank gab es in allen Fraktionen Frauen, die hierin eine Bevormundung sahen, und es ist auch nichts geschehen.
Wir müssen uns auch mit dem öffentlichen Dienst befassen, der ja, soweit es die Beamten betrifft, von diesem Gesetz gar nicht betroffen ist. Ich denke, der öffentliche Dienst bietet ein extrem schlechtes Beispiel, wenn mit steigender Qualifikation der Anteil der Frauen bei den Beamten abnimmt, obwohl fast 50 % der Abiturienten Frauen sind — hier haben wir gleichgezogen — und obwohl von allen Erwerbstätigen mit Hochschulabschluß immerhin knapp 30 Frauen sind. Aber dies zeigt, daß es gerade der öffentliche Arbeitgeber mit dem Art. 3 des Grundgesetzes, jedenfalls was dessen Umsetzung angeht, so genau nicht genommen hat. Dies — ich möchte das wiederholen — ist ein denkbar schlechtes Beispiel für die Wirtschaft, von der wir ja auf Grund dieses Gesetzes erwarten, daß sie niemanden wegen seines Geschlechts benachteiligt.

(Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Wie steht es beim Staat?)

— Ich rede ja vom Staat; Herr Stark, Sie waren vielleicht gerade durch eine andere Beschäftigung abgelenkt. Ich rede schon die ganze Zeit vom Staat.
Wenn Frauen im Strafvollzug später als Männern Hafturlaub gewährt wird — das ist ein weiteres Beispiel —, weil die Verwaltung befürchtet, Frauen könnten schwanger werden, dann ist dies eine schwere Diskriminierung und Beleidigung wegen des Geschlechts. Dies ist Praxis.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Was hat das eigentlich mit dem Gesetz zu tun?)

Wenn schließlich — da möchte ich noch ein Beispiel anführen; hier müssen wir uns alle an die eigene Brust schlagen — so wenig Frauen in diesem Parlament sitzen und so wenig Frauen in den Entscheidungsgremien der Parteien Verantwortung tragen, so zeigt dies nur, wie wir, die Parteien selbst, noch in der alten Rollenfixierung von Mann und Frau verhaftet sind.
Selbstverständlich gehört zur Gleichstellung von Mann und Frau auch die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung. Hier sind wir — ich hoffe, gemeinsam — auf dem besten Wege, im Rahmen der für 1984 vorgesehenen Neuordnung der Rentenversicherung die Gleichstellung von Mann und Frau zu erreichen. Im übrigen gehört hierzu auch die rentenrechtliche Bewertung der Kindererziehungszeiten. Auch dies ist ein Stück mehr Gleichberechtigung.

(Zuruf von der CDU/CSU: Wann sprechen Sie zur Sache?)

Meine Damen und Herren, ich denke, diese Beispiele zeigen, daß es mit einem arbeitsrechtlichen Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht getan ist, sondern daß es einer umfassenden Beschäftigung mit dem Gleichberechtigungsgebot bedarf.
Wir sehen in dem EG-Anpassungsgesetz einen wichtigen Schritt, für gleiche Chancen der Frauen im Berufsleben zu sorgen. Über diesen Teilbereich hinaus jedoch sollten weitere Schritte folgen.
Hierzu gehört allerdings nicht nur der Abbau der Diskriminierungen von Frauen in allen Lebensbereichen, sondern auch die Beseitigung von Benachteiligungen durch Gesetz und Behörden hinsichtlich neuer Formen des Zusammenlebens. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes — dies kann aber nicht bedeuten, daß z. B. Alleinerziehende und Wohngemeinschaften diskriminiert werden,

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

wobei nicht zu bestreiten ist, daß nicht die gleichen Rechtsfolgen für solche neuen Lebensformen gelten können.
Meine Damen und Herren, zweifellos haben wir nach 30 Jahren Grundgesetz vieles an Gleichheit der Chancen erreicht. Gesetze allein — dies wurde heute wiederholt betont — schaffen es nicht, eine gesellschaftliche Bewußtseinsänderung herbeizuführen. Dennoch hat gerade der liberale Rechtsstaat die Pflicht, dort, wo Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit nicht im Einklang stehen, zu handeln. In diesem Zusammenhang sehe ich nicht nur die Notwendigkeit des heute zu verabschiedenden Gesetzes über die Gleichbehandlung von Män-



Hölscher
nern und Frauen am Arbeitsplatz, sondern auch den Inhalt des heute vorgelegten Entschließungsantrags. — Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort.
    Sie haben zwar heute Geburtstag, aber er ist noch nicht so rund, daß ich ihn ausdrücklich darstellen könnte. Aber: Herzlichen Glückwunsch, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

    (Beifall)