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ID0822523900

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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Ursula Männle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über ein Problem, das sich nach dem Verständnis unserer Verfassung eigentlich gar nicht stellen dürfte. In unserem Grundgesetz ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau verbürgt. Ebenso verpflichtet § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeitgeber und Betriebsrat zur gleichen Behandlung aller in einem Betrieb tätigen Arbeitnehmer.
    Wenn wir in dem jetzt hier zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzentwurf erneut die Gleichberechtigung von Mann und Frau, und zwar insbesondere in der Arbeitswelt, postulieren, dann zeigt das zum einen, daß der Gleichberechtigung der Frau eben nicht mit einer einmaligen globalen Statuierung von Grundsätzen Genüge getan ist. Es bedarf offensichtlich mehrerer nachhaltiger und detaillierter gesetzlicher Fixierungen.
    Zum anderen zeigt es aber ebenso deutlich, daß gesetzliche Regelungen allein keine Gewähr bieten, um Mißstände abzuschaffen. Ich darf sagen, daß sich die Union für alle Maßnahmen rechtlicher und bewußtseinsbildender Art einsetzt, die geeignet sind, die tatsächliche Situation der Frauen zu verbessern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich aber hier gleich überleiten zu einigen Grenzen des vorliegenden Gesetzentwurfes. Er ist nach unserer Auffassung wenig geeignet zu verhindern, daß Frauen in der Arbeitswelt zukünftig Benachteiligungen erfahren. Mit dieser Beurteilung sehen wir uns, wie ja die öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf zeigte, in Übereinstimmung



    Frau Männle
    mit den Frauenverbänden, aber auch mit den Tarifvertragsparteien, die in seltener Einmütigkeit

    (Frau Eilers [SPD]: Aber aus unterschiedlichen Beweggründen!)

    — ja, aus unterschiedlichen Beweggründen — dem Gesetzentwurf ablehnend oder skeptisch gegenüberstanden. Und Sie gestatten mir auch, daß ich darauf hinweise, daß die Koalitionsparteien in der Bewertung des Gesetzes ebenfalls unterschiedlicher Auffassung sind oder waren. Jedenfalls scheiterten einige von der SPD formulierte Änderungsanträge am Veto der FDP. Sie wurden nicht eingebracht.
    Wir verhehlen auch nicht unsere Skepsis hinsichtlich der Frage, ob das Gesetz überhaupt angetan ist, positive Wirkungen auf die Gesamtsituation der Frauen zu entfalten und Arbeitnehmerinnen tatsächlich zu mehr Gleichberechtigung im Arbeitsleben zu verhelfen. Wie wir alle wissen, ist die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau im Berufsleben nicht losgelöst von der Situation der Frau im Spannungsfeld der Familie und des Berufes zu sehen. Die Diskriminierung der Frau in der Arbeitswelt ist nicht so sehr ein Problem der unterschiedlichen Behandlung von Männern und Frauen wie meines Erachtens ein Problem von Frauen mit Kindern. Häufig spielen Alter und Familienstand eine erheblich größere Rolle als reine Geschlechtsunterschiede. Frauen mit Kindern, die um Arbeit nachsuchen, werden immer gefragt, wer denn ihre Kinder versorge. Wie ich mir habe sagen lassen, Männer nie, höchstens alleinerziehende Väter. Dieser Frage trägt der Gesetzentwurf leider nicht Rechnung.
    Der Gesetzentwurf kann vielleicht auch individuelle, flexible Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers einengen, spezielle Regelungen zugunsten der Frauen zu treffen, die den Wünschen der Frauen entgegenkämen und ihnen entsprächen, wie z. B. variable Arbeitszeitgestaltung oder auch verkürzte Arbeitszeit. Dieses Problem ist hier nicht angesprochen.
    Wir halten das Gesetz auch für ungeeignet, eine Veränderung in der tatsächlichen Situation der erwerbstätigen und der arbeitsuchenden Frau herbeizuführen. Wir glauben nicht, daß dieses Gesetz einen entscheidenden Beitrag zum Wegfall z. B. der Tatsache beiträgt, daß nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes nur 8,7 % aller Facharbeiter Frauen sind, aber 63 % aller Fließbandarbeiter dem weiblichen Geschlecht angehören. Wir glauben nicht, daß dieses Gesetz die einseitige Struktur der weiblichen Beschäftigung, nämlich den hohen Frauenanteil im Dienstleistungsbereich und in den Büro- und Verwaltungsberufen, in der Weise zu brechen vermag, daß Frauen eben nicht mehr im Normalfall auf der unteren Stufe der Betriebshierarchie oder im günstigsten Fall als mittlere Angestellte tätig sind. Die Erwartungen, die Frauen draußen, wenn man mit ihnen diskutiert, im Zusammenhang mit der Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzes an uns stellen, gehen aber genau in diese Richtung. Hier werden falsche Hoffnungen geweckt.
    Wir glauben auch nicht daran, daß mit diesem Gesetz der Abbau des überproportionalen Frauenanteils an der Arbeitslosigkeit erreicht werden kann, der nun schon seit einigen Jahren über 50 % beträgt, obwohl der Anteil der Frauen an den beschäftigten Arbeitnehmern nur 38 % ausmacht. Das sind aber unserer Meinung nach Probleme, deren Lösung uns allen, wie ich hoffe, auf den Nägeln brennt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Man soll — da kamen vorhin so einige Zwischenrufe — den Frauen nicht einreden wollen, daß allein die „bösen Arbeitgeber" an der unzureichenden Berücksichtigung von Frauen bei Einstellungen oder Höhergruppierungen und an der leider immer noch weithin verbreiteten und praktizierten Auffassung von der weiblichen Arbeits-Reservearmee schuld wären. Derselbe Vorwurf träfe dann mit der gleichen Schärfe die Gewerkschaften, die sich des in ihren männlichen Kreisen gleich wenig beliebten Themas der Erwerbstätigkeit und der Berufssituation der Frauen nur ungern annehmen.
    Wenn Sie, Frau Kollegin Steinhauer, vorhin gesagt haben, man sei sehr gern bereit, Studien zu entwickeln und Expertisen anzufordern, ist das sicherlich ein Weg. Nur müssen dem auch Taten folgen. Ich möchte hier nur an die Leichtlohngruppen erinnern.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wir sind der Meinung, daß dieses Gesetz eigentlich ungeeignet ist, bei Frauen auf politischen und parteipolitischen Stimmenfang zu gehen. Wenn wir diesem Gesetzentwurf dennoch zustimmen, geschieht dies in der Hoffnung, daß von dem Gesetz eine gewisse Signalwirkung in dem Sinne ausgeht,

    (Zustimmung der Abg. Frau Dr. Wex [CDU/ CSU])

    daß Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, aber auch der einzelne Arbeitgeber und der Betriebsrat aufgefordert sind, sich vehementer als bisher für die Gleichberechtigung der Frau im Arbeitsleben einzusetzen.

    (Zustimmung der Abg. Frau Dr. Wex [CDU/ CSU])

    Ich begrüße auch, daß dieses Gesetz in den Betrieben zum Aushang kommt. Damit wird zumindest öffentlich kundgetan, wie das Arbeitsverhältnis in bezug auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau sein soll. Dieser Imperativ, den wir als moralische Verpflichtung verstehen, veranlaßt uns im besonderen, dem Gesetz trotz der Bedenken, die Frau Verhülsdonk vorhin, vor allem was die Beweislastumkehr und all diese Probleme angeht, erläutert hat, unsere Zustimmung zu geben.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/ CSU)

    Wir begrüßen auch die neue Form der Ausschreibung von Stellen, die erwartet wird. Auch wenn Sprachwissenschaftler zum Ausdruck bringen, daß die maskuline Form zweifach interpretiert werden kann, nämlich männlich und geschlechtsneutral — „Lehrer" kann einen Lehrer männlichen Geschlechts, aber auch eine Lehrerin bezeichnen —, verkennen wir doch nicht, daß von dieser Art der



    Frau Männle
    Stellenausschreibung gewisse positive psychologische Auswirkungen und stärkere Anreize für Frauen, sich zu bewerben, ausgehen können. Wir sind ja noch nicht so weit, daß wir das Grundgesetz ändern und von „Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin", sprächen, aber vielleicht kommt das dann als nächstes.

    (Zurufe von der CDU/CSU: So ist es! — Abwarten!)

    Allgemein begegnet man der Ansicht, daß, wie „Die Zeit" z. B. kürzlich schrieb, mit dem hier zur Debatte stehenden Gesetzentwurf über ein Frauenthema entschieden wird, von dem die Männer eigentlich nicht betroffen sind. Ich muß sagen, ich stimme dieser Beurteilung nicht zu. Es kann ja durchaus sein, daß sich auch die Herren der Schöpfung gegenüber den Frauen im Arbeitsleben benachteiligt fühlen könnten. Hier fänden dann auch sie eine Rechtsgrundlage dem entgegenzutreten, und vielleicht sollte man auch dieses Problem in der Tat einmal sehen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Es kann durchaus sein, daß Männer in bisher weitgehend von Frauen bestimmte Berufe und entsprechende Arbeitsplätze „einbrechen", ohne daß Frauen wegen noch mangelnder beruflicher Qualifikation als Äquivalent bisher weitgehend von Männern belegte Arbeitsplätze erhielten. Dieses Problem wurde vor allen Dingen bei der Anhörung der Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft", als es um die Frage der Quotierung ging, deutlich.
    Aber ich sehe, ehrlich gesagt, diese Gefahr des Einbrechens eigentlich nicht als so groß an. Es könnte ja durchaus sein — und wir haben dafür auch einmal ein Beispiel erlebt —, daß Männer, die in diese typischen Frauenberufe streben, gleichzeitig für diese Berufe eine bessere Besoldung durchsetzen. Ein sehr gutes Beispiel ist meines Erachtens der Beruf der früheren Kindergärtnerin, wo gleichzeitig mit dem Eindringen der Männer und der Umbenennung in „Erzieher" eine finanzielle und ideelle Aufwertung erfolgt ist.

    (Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Vielleicht geht auch dies von diesem Gesetzentwurf aus. Eine Bumerangwirkung auf Frauenarbeitsplätze kann deswegen nicht unbedingt unterstellt werden; es können sich auch positive Auswirkungen ergeben.
    Lassen Sie mich zusammenfassen: Das Gesetz bringt nach unserer Meinung keine substantiellen Verbesserungen der Rechtslage in bezug auf eine tatsächliche Diskriminierung bei der Einstellung, am Arbeitsplatz und hinsichtlich der Kündigung, wohl aber eine psychologische Wirkung. Bei der Diskussion über die Benachteiligung der Frau im Arbeitsleben hat die indirekte Diskriminierung — es wurde vorhin schon häufig darauf hingewiesen — auf Grund des noch ungelösten grundsätzlichen Konflikts zwischen Berufsrolle und Mutterrolle eine weit größerer Bedeutung. Ein mittelbares Diskriminierungsverbot ist mit diesem Gesetz aber nicht ausgeschlossen. Mit dem gesellschaftspolitisch wichtigeren Problem der mittelbaren, der im Einzelfall eben nicht faßbaren Benachteiligung der Frau auf allen Ebenen, hat sich die Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft", die auf Antrag der CDU/CSU eingesetzt wurde, ausführlich befaßt. Es bleibt zu hoffen, daß wir auch in dieser Frage auf Grund der Beratungen dieser Kommission zu konkreten Ergebnissen kommen. Bis dahin werden wir uns mit dem vorliegenden Gesetz begnügen müssen in der Hoffnung, daß es dazu beiträgt, ein weiteres Mosaiksteinchen in der erforderlichen allgemeinen Bewußtseinsänderung im Hinblick auf die neu zu bestimmenden Rollen von Mann und Frau im Beruf und für die Familie zu sein. Die im Entschließungsantrag geforderten Berichte werden uns zeigen, ob die an dieses Gesetz geknüpften Erwartungen erfüllt wurden.
    Zum Schluß möchte ich noch eine scherzhafte Bemerkung machen, wenn Sie dies erlauben.

    (Wehner [SPD]: Würde mich wundern!)

    So verführerisch auch die Vision sein könnte, eines darf man mit Gewißheit vorhersagen, und dieses richtet sich vor allen Dingen an Sie, meine Herren, zur Beruhigung: Eine Dame, die Mitglied dieses Hohen Hauses ist, oder eine Bewerberin um ein Bundestagsmandat wird für ein Verbleiben bzw. ein Einrücken in den Bundestag in diesem Gesetz keine erfolgversprechende Rechtsgrundlage finden. Das wären ja auch sehr schöne Zeiten, finden Sie nicht auch?

    (Heiterkeit — Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Renger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, wenn man die Diskussion bis jetzt verfolgt hat, könnte man eigentlich sagen: Mir fällt schon gar nichts mehr ein. Vieles ist eigentlich gar nicht zu diesem Gesetz gesprochen worden, sondern war vielmehr eine allgemeine Darstellung der Situation der Frau. Herr Cronenberg ist inzwischen nicht mehr da.

    (Widerspruch)

    — Na, fabelhaft. Es hat mir so richtig wohlgetan, lieber Herr Kollege Cronenberg, wie Sie so in lyrischer Form und so zart gewinnend über die Situation der Frau gesprochen und die Frauen hier als Einzelwesen dargestellt haben. Wissen Sie, das ist ein ganz ernstes Problem: Wir wollen nicht aus der Gesellschaft herausgehobene Einzelwesen sein, denen man charmant begegnet - wir nehmen das auch hin, das ist natürlich ganz nett —, sondern wir wollen vielmehr in der Gesellschaft Chancengleichheit haben. Nun ist es vollkommen richtig, daß dieses Gesetz dieses Problem nicht ohne weiteres löst. Dazu gehört die Bereitschaft nicht nur dieses Hohen Hauses, sondern die der ganzen Gesellschaft, die Mißstände, die Schwierigkeiten, die Dinge, die gegen diese Gleichstellung stehen, wegzuräumen. Das ist das Entscheidende bei dieser ganzen Geschichte.



    Frau Renger
    Meine Damen und Herren, auch ich bin mit diesem Gesetz nicht gerade glücklich, keineswegs, man kann das auch nicht sein. Es ist eine unvollkommene Anpassung an die EG-Richtlinien. Ich möchte Ihnen aber etwas sagen, verehrte Frau Kollegin Verhülsdonk: Wenn Sie dieses Gesetz kritisieren, so gehen Sie von einer ganz anderen Seite heran, als ich das jetzt gerne tun möchte. Die einen sagen, das Gesetz sei nicht ausreichend, die anderen sagen, wir brauchten das prinzipiell nicht. Ich möchte Ihnen einmal die Begründungen dazu geben. Da hat z. B. die Mehrheit im Rechtsausschuß des Bundesrates dekretiert, daß „das Grundgesetz anders als z. B. für Ehe und Familie keinen besonderen Auftrag zur positiven Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im Wirtschafts- und Berufsleben enthält". Dieses ist eine merkwürdige Begründung, wie ich sagen möchte, und ich hoffe, man schließt sich in diesem Hause dieser Begründung nicht an. Täte man dies nämlich, kämen wir kein Stück weiter. Es ist also eine falsche Begründung.
    Man muß einmal sehen: 30 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bestreitet ein Ausschuß des Verfassungsorgans Bundesrat das Recht der Frau, durch wirtschaftliche Arbeit für sich und ihre Angehörigen den Unterhalt zu gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen, wie die Männer sie haben, zu erwerben. Dies ist der eigentliche Punkt. Wenn dann in den Diskussionen auch noch die Familien zum Vorwand genommen werden, dann muß ich dies in diesem Zusammenhang als ein nicht gutes Argument zurückweisen.