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ID0822522000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Roswitha Verhülsdonk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach einer Umfrageserie des Allensbacher Instituts ist die Anzahl der Frauen ständig gewachsen, die davon überzeugt sind, daß Männer im Beruf bevorzugt werden. 1967 glaubten das 44 %. 1972 waren es bereits 64 %, 1975 65 % und 1979 sogar 72 %. Mit anderen Worten: Immer mehr Frauen werden sich der Tatsache bewußt, daß die tatsächliche Gleichberechtigung von Mann und Frau in unserem Land noch lange nicht besteht, obwohl es in Art. 3 unseres Grundgesetzes seit über 30 Jahren heißt:
    Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechtes ... benachteiligt werden.
    Die aktuellen Daten der Bundesanstalt für Arbeit sprechen für sich. Seit 1971 liegt die Arbeitslosenquote der Frauen deutlich über der der Männer. Im Mai 1980 war sie z. B. mit 4,9 % mehr als doppelt so hoch wie die der Männer mit 2,4 %. Nicht berücksichtigt sind dabei die schätzungsweise 500 000 Frauen, die bereits resigniert haben und in die sogenannte stille Reserve zurückgekehrt sind, sich also auf dem Arbeitsamt nicht mehr als arbeitslos registrieren lassen.

    (Unruhe)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Einen Augenblick bitte, Frau Kollegin. Darf ich die Damen und Herren bitten

(Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Die Herren!)

— die Damen und Herren —, die Konferenz im Saale einzustellen oder aber nach draußen zu verlegen. — Fahren Sie bitte fort, Frau Kollegin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Roswitha Verhülsdonk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke schön, Herr Präsident.
    Durch das Haushaltsstrukturgesetz von 1975 sind die Förderungsvoraussetzungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz vor allem zu Lasten der wieder in das Erwerbsleben zurückkehrenden Frauen verschärft worden. Seitdem sind auch die Zahlen der Arbeitnehmerinnen, die an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, erheblich zurückgegangen. Hier ist jetzt nicht die Zeit und der Ort, das Bündel von Ursachen für diesen Tatbestand aufzuschnüren, das recht vielfältig ist. Doch eines ist klar: Politisches Versagen und Versäumnisse der Bundesregierung und der sie tragenden Koalition spielen dabei eine erhebliche Rolle. Nicht ohne Grund drängt die Europäische Gemeinschaft die Bundesregierung, dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen sowie beim beruflichen Aufstieg durch geeignete Maßnahmen zum Durchbruch zu verhelfen und das deutsche Recht endlich an zwei Richtlinien der EG anzupassen.
    Das soll nach dem Willen der Bundesregierung durch den Entwurf des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz geschehen, der das Problem interessanterweise im Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht im Arbeitsrecht lösen will. Es stellt sich die Frage: Welche Wirkung ist von dem arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz zu erwarten, das wir heute im Deutschen Bundestag verabschieden, und zwar im Hinblick auf die geforderte und angestrebte Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz sowohl für den Zugang zur Beschäftigung wie auch für den Aufstieg von Frauen?
    Einen „Papiertiger ohne Biß" haben die Vertreter der Gewerkschaften und der Frauenverbände den Gesetzentwurf der Bundesregierung bei der Expertenanhörung des Arbeits- und Sozialausschusses am 27. Februar 1980 genannt. Sie haben gefolgert, Frauendiskriminierung in der Arbeitswelt bleibe auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Kavaliersdelikt. Ich selbst habe bei der Anhörung meine Bedenken über die Wirkung des Gesetzes in folgende Frage gekleidet: Hat dieser Gesetzentwurf nicht nur Alibifunktion, und verändert er den gegenwärtigen Rechtszustand nicht eher noch zum Nachteil der Frauen? Die Vertreterin des DGB, Frau Blättel, hat auf meine Frage wörtlich geantwortet:
    Ein Gesetz, das den Arbeitnehmerinnen eine Verbesserung ihrer Situation lediglich vorspiegelt, brauchen wir nicht. Sollte deshalb während der parlamentarischen Beratungen es nicht gelingen, den Inhalt des Gesetzes in wesentlichen Punkten zu verbessern, wäre es angezeigt, auf dieses Gesetz jetzt zu verzichten.
    Meine Damen und Herren, es besteht tatsächlich sehr ernstlich die Gefahr, daß mit diesem Gesetz den Arbeitnehmerinnen eine Verbesserung ihrer Situation lediglich vorgespiegelt wird. Das scheint auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen so zu sehen, die nach einer Pressemeldung vom Dienstag dieser Woche die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert hat, das Gesetz in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    Das Hearing hat für jeden unvoreingenommenen Teilnehmer offenkundig gemacht, daß der hier von der Bundesregierung beschrittene Weg der Einführung eines § 611 a ins Bürgerliche Gesetzbuch untauglich ist, das angestrebte und von CDU und CSU voll bejahte Ziel, den Frauen auf dem Arbeitsmarkt endlich gleiche Chancen zu eröffnen, erreichbar zu machen.



    Frau Verhülsdonk
    Ohne Zweifel sind Maßnahmen notwendig; denn die Rechtsprechungspraxis der letzten 30 Jahre hat bewiesen, daß der Grundgesetzartikel 3 mit seinen Abs. 2 und 3 allein nicht ausreicht, um Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Einklang mit der Verfassung zu entscheiden. Das trifft vor allem auf die gerichtlich angefochtenen direkten, d. h. offenen Diskriminierungen von Frauen zu, soweit sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschehen.
    Wie man den viel schwieriger nachzuweisenden indirekten, d. h. verschleierten Diskriminierungen von Frauen wegen ihres Geschlechts gesetzgeberisch und des weiteren zivil- und prozeßrechtlich überhaupt begegnen soll und kann, das scheint mir das wahrhaft ungelöste und im Grunde rechtlich auch kaum erfaßbare Problem zu sein,

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    handelt es sich doch in Fällen, in denen Frauen sich indirekt diskriminiert fühlen, um diskriminierende Motive, die sie herausspüren, und nicht um diskriminierende Tatsachen, die ja allenfalls vor Gericht glaubhaft gemacht werden könnten. Wie aber will man erspürte Motivationen gerichtlich glaubhaft machen? Auf dem in diesem Gesetz beschrittenen Weg geht das ganz sicher nicht.
    Erwiesen ist: Der vorliegende Entwurf erfährt Kritik von zwei Seiten. Den einen bringt er zuwenig, den anderen geht er schon zu weit. Das wäre noch kein durchschlagender Einwand; das kommt bei der Gesetzgebung öfters vor und spricht noch nicht unbedingt von vornherein gegen ein Gesetz. Die Frage, die aber gestellt werden muß, lautet: Ist das Gesetz nicht deshalb überflüssig, weil es rechtlich in den beklagten Fällen nichts Wesentliches bringt, nichts anderes als eventuell ein paar Scherereien für die Beteiligten, für die klagenden Frauen, für die Richter und für die Betriebe? Kann es genügen, wenn bestenfalls eine gewisse psychologische Wirkung des Gesetzes zu erwarten ist, vielleicht eine Sensibilisierung der Frauen für die entschlossenere Wahrnehmung ihrer Rechte und eine Ermutigung jener Arbeitgeber, die für mehr Förderung von Frauen eintreten?
    Schließlich ist bekannt geworden, daß der zuständige EG-Kommissar den Arbeitsminister wissen ließ, der vorliegende Entwurf entspreche in wesentlichen Punkten nicht der EG-Richtlinie. Liegt der Grund für die eilige Verabschiedung kurz vor Toresschluß des Parlaments vielleicht in dem Umstand, daß man sich in der Koalition zur Zeit auf mehr oder auf anderes nicht einigen konnte

    (Zurufe von der CDU/CSU: Jawohl! — So ist das!)

    und wohl schnell vor Ende der Legislaturperiode noch etwas tun mußte, um eine der Bundesregierung angedrohte Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Nichterfüllens der EG-Richtlinie abzuwenden? Das muß man hier fragen.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Nun meinen viele Kritiker des Gesetzes, das Problem wäre mit einer handfesteren Beweislastumkehr zugunsten klagender Frauen, wie sie im ursprünglichen Referentenentwurf erhalten war, in den Griff zu bekommen. Das sei die eigentliche Schlüsselfrage, sagen sie, mit der die Wirksamkeit dieses Gesetzes stehe und falle.
    Die Gewerkschaften und die SPD-Frauen rufen danach, die Arbeitgeber eindeutig beweispflichtig zu machen und ihnen handfeste Bußgeldsanktionen anzudrohen. Wie schon gesagt, auch das würde, abgesehen von den dadurch entstehenden verfassungsrechtlichen Problemen, in all jenen zahlreichen Fällen wenig nützen, wo die Diskriminierung nur vermutet werden kann, aber kaum zu beweisen sein wird. Ja, es wäre gerade zu befürchten, daß sich sehr bald Abwehrmechanismen einspielten, die den Zugang von Frauen zu Arbeitsplätzen eher noch mehr erschwerten. Im Zweifelsfall würde es den beklagten Unternehmen vor Gericht sicher nicht an Beweismaterial gegen eine abgelehnte Bewerberin fehlen, die sich dann auch bei guter Qualifikation noch vom Richter mangelnde Fähigkeiten bescheinigen lassen müßte.
    Es ist bekannt geworden, daß es um die Frage der Beweislastregelung in der Bundesregierung und in der Koalition einen handfesten Meinungsstreit gegeben hat. In der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 30. Mai 1980 liest sich das in einem Artikel von Gunter Hoffmann unter dem Titel „Nur ein Frauenthema'' so:
    Der liberale Wirtschaftsminister Graf Lambsdorff findet, es gehöre nun einmal zur Freiheit der Unternehmer anzustellen, wen sie wollen, gleich ob Frau oder Mann. Die Arbeitgeber meinen sowieso, Frauen seien gleichberechtigt, so steht es ja im Grundgesetz. Der sozialdemokratische Arbeitsminister Ehrenberg findet Lambsdorffs Einwände nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch. Beide meinen, Gleichberechtigung sei ein „Frauenthema". Die Gewerkschaftsbosse lassen die Frauen für ein besseres Gesetz kämpfen und schauen unbeteiligt zu. Und Familienministerin Huber dürfte froh sein, daß sie sich nicht auch noch wegen dieses Gesetzes mit den mächtigen Kabinettsherren anlegen muß.

    (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Da ist viel Wahres dran. Wir, die Opposition, könnten ja an diesem Koalitionsgerangel unser Vergnügen haben, wenn es nicht der Sache, d. h. der Frauen wegen so bedauerlich wäre, daß wieder einmal eine Chance, ihnen zu helfen, vertan wird.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    Abgesehen davon, der Streit um die Ausgestaltung der Beweislastumkehr ist eigentlich ein Streit um zwei konkurrierende Verfassungsnormen. Die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers und der Gleichbehandlungsgrundsatz stehen hier in Konkurrenz, und das, meine Damen und Herren, ist schließlich keine Lappalie. Der Streit macht aber genau das offenkundig, was ich eben schon sagte, daß nämlich der im Gesetzentwurf beschrittene Weg von vornherein falsch ist und deshalb eine gesetzliche Rege-



    Frau Verhülsdonk
    lung herauskommen mußte, die man tatsächlich nur als ein Nullum bezeichnen kann.
    In der Ausschußdrucksache 627, einer Stellungnahme von Professor Dr. jur. Wolfram Henckel, wird das Problem sehr deutlich gemacht, um das es hier geht. Dort kann man lesen:
    Deshalb muß für die Beweislastverteilung in § 611 a Abs. 1 des Entwurfs die Frage gestellt werden, welche Interessen hier einander widerstreiten und wie diese Interessen abwägend zu bewerten sind. Das Interesse des Arbeitgebers zielt auf seine Abschlußfreiheit (Vertragsfreiheit), das des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin auf Gleichbehandlung. Beide Interessen sind verfassungsrechtlich geschützt. Die Vertragsfreiheit darf nicht stärker eingeschränkt werden, als es der Gleichbehandlungsgrundsatz fordert, der Gleichbehandlungsgrundsatz darf nicht enger begrenzt werden, als es die Vertragsfreiheit fordert. Daraus ergibt sich eine erhebliche Schwierigkeit für die Beweislastverteilung: Legt man dem Arbeitnehmer die Beweislast auf für die Tatsachen, die eine rechtswidrige Ungleichbehandlung begründen, so kann das dazu führen, daß er eine rechtswidrige Ungleichbehandlung hinnehmen muß, weil er diese Tatsachen nicht beweisen kann. Belastet man dagegen den Arbeitgeber mit dem Beweis für die Tatsachen, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen würden, so wird er in seiner Vertragsfreiheit beschränkt, wenn solche rechtfertigenden Tatsachen zwar vorliegen, aber von ihm nicht bewiesen werden können. Die richtige Lösung
    — sagt Henckel —
    läge also in der Mitte; aber eine mittlere Lösung gibt es bei der Beweislastverteilung nicht.
    Das ist eben das Problem des § 611 a BGB.
    Auch noch auf ein anderes, schwerwiegendes und sehr grundsätzliches Problem der Beweislastumkehr will ich aufmerksam machen, das ebenfalls Professor Henckel im Hearing angesprochen hat.
    Es gibt Beweislastumkehr für Verschulden und dergleichen mehr,
    — sagt er —
    aber nirgendwo ist ein Satz zu finden, in dem einer bestimmten Berufsgruppe oder einer Gruppe von Bürgern rechtswidriges Verhalten unterstellt wird, ohne daß nähere Anhaltspunkte oder Hinweise vorliegen.
    Deshalb fragt Professor Henckel, ob es gerechtfertigt ist, eine bestimmte Personengruppe — in diesem Fall etwa die Arbeitgeber — mit dem gesetzlich formulierten Verdacht zu belegen, daß jemand dem Gesetzesbefehl zuwiderhandelt. Wir, die Union, können da nur antworten, daß dies ohne Zweifel nicht angeht.
    Der gleiche Verfasser Professor Henckel macht in seiner Stellungnahme aber auch klar, daß die im Gesetzentwurf vorgesehene Sanktion in Abs. 2 des § 611 a, Ersatz des Vertrauenschadens, die gegen
    den Arbeitgeber verhängt werden kann, so kümmerlich sie materiell gesehen ausfällt, im Gerichtsverfahren in der Regel nicht einmal greifen wird. Ich zitiere noch einmal Professor Henckel, weil er in einer hervorragenden klaren Weise darstellt, wo das Problem liegt. Er sagt:
    Jedenfalls ist das Vertrauen des Bewerbers nur dann schutzwürdig, wenn er auf die Einstellung vertrauen durfte. Das ist aber nur unter besonderen Voraussetzungen der Fall. Nur dann nämlich, wenn der Arbeitgeber keine andere Wahl hatte, als den abgewiesenen Bewerber einzustellen, ist sein Vertrauen gerechtfertigt. Bewerben sich für eine freie Stelle ein Mann und zwei Frauen, so kann keine der Frauen darauf vertrauen, daß sie eingestellt werde. Denn in der Auswahl zwischen den beiden Frauen ist der Arbeitgeber frei. Es entsteht also kein Schadensersatzanspruch, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber den Mann einstellt. Da regelmäßig ein Bewerber nicht weiß, ob und wie viele andere Bewerber des gleichen Geschlechts sich beworben haben, darf der Arbeitgeber, wenn sich nur ein Mann und eine Frau bewerben, den besser Qualifizierten auswählen, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen. Regelmäßig weiß aber ein Bewerber nicht, ob der andere besser oder schlechter qualifiziert ist; folglich kann er nicht darauf vertrauen, daß gerade er eingestellt wird. Die Voraussetzungen des Vertrauensschadensersatzanspruchs dürften deshalb nur in seltensten Ausnahmefällen vorliegen. Dieser Anspruch stellt deshalb keine angemessene Sanktion dar.
    Die von der Koalition im Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Änderungsanträge sind angesichts dieser fundamentalen Schwachstellen des Gesetzes nicht mehr als ein bißchen weiße Salbe. Es lohnt nicht, davon zu reden. § 611 b — neu eingefügt —: Der Arbeitgeber soll einen Arbeitsplatz weder öffentlich noch innerhalb des Betriebes nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben.