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ID0822507800

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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
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    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Methode „Haltet den Diebr wird vom Dieb zwar sehr häufig angewandt, um sich zu retten, nur, Herr Spranger, es wird weder Ihnen noch Herrn Strauß gelingen, diese Methode mit Erfolg zu praktizieren. Ich lasse mich im übrigen von Ihnen nicht provozieren, sondern halte es für notwendig, die mir ohnehin gekürzte Redezeit für die Fragen zu verwenden, die ich für wesentlich halte.
    Diskussionsbedürftig ist nicht die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Opposition. Diese Antwort ist zutreffend. In ihr wird die Position der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen zu den angesprochenen Fragen wiederholt. Niemand konnte über diese Position Zweifel haben, auch nicht die Opposition. Weshalb sie gleichwohl diese Große Anfrage eingebracht hat — diese Frage ist es, die wirklich diskussionsbedürftig ist.
    Zuvor möchte ich einige allgemeine Hinweise dazu geben, wodurch die freiheitlich-demokratische Grundordnung gesichert und gewährleistet wird, und einige allgemeine Bemerkungen zu den Verfassungsschutzberichten machen. Durch die Große Anfrage der Opposition und durch ihre Debattenführung im Plenum und außerhalb des Plenums könnte der Eindruck entstehen, . daß es bei der Aufgabe, Freiheit und Demokratie zu schützen, vor allem und in erster Linie auf den Verfassungsschutzbericht, den Verfassungsschutz und die Sicherheitsbehörden ankomme. Nichts wäre falscher als ein solcher Eindruck.
    So unverzichtbar die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden und des Verfassungsschutzes auch ist, entscheidend für die freiheitlich-demokratische Ordnung und ihre Zukunft in unserem Lande ist, daß freiheitliches und demokratisches Verhalten unser staatliches, gesellschaftliches und individuelles Leben bestimmen und prägen, daß Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Demonstrationsfreiheit, die Freiheit der politischen Betätigung, der Schutz der Privatsphäre, die Achtung vor der Würde des Menschen
    und die sozialen Grundrechte als die für uns zentralen Werte begriffen werden und der für die Beurteilung des Zustandes unseres Landes entscheidende Maßstab sind.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Siehe Hochschulen!)

    Wem es wirklich um den Schutz der freiheitlichdemokratischen Grundordnung geht, der wird sich um die Auffüllung der immer noch vorhandenen Defizite zwischen Verfassung und Verfassungswirklichkeit bemühen; der wird kaum auf den Gedanken kommen, die abseits liegenden Fragen der Opposition zum Verfassungsschutzbericht 1978 herauszufieseln und zum Gegenstand einer Großen Anfrage zu machen.
    Nun einige allgemeine Hinweise zu den Verfassungsschutzberichten. In ihnen werden die Vereinigungen genannt, die nach Auffassung des Verfassungsschutzes und des Bundesinnenministers verfassungswidrige Ziele im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes verfolgen.
    An dieser Stelle möchte ich eine Bitte an den Herrn Bundesminister des Innern einfügen, nämlich zu überprüfen, ob es richtig ist, abweichend von Art. 21 des Grundgesetzes den Begriff „verfassungsfeindlich" zu verwenden. Ich nehme damit auf, was mein Kollege Hugo Brandt bereits angesprochen hat. Ich bitte Sie, Herr Bundesinnenminister, zu bedenken, daß es, wie die tägliche Erfahrung uns allen beweist, nicht weit von „verfassungsfeindlich" zu „Verfassungsfeind" ist. Mir kommt, wenn ich Verfassungsfeind höre oder lese, immer das böse Wort „Volksfeind' aus der Nazizeit und alles Unmenschliche, was das bedeutete, in den Sinn. Ich halte es nicht für richtig, daß in unserem Lande Mitmenschen, was immer sie auch getan haben mögen, mit dem Stempel „Verfassungsfeind" versehen und damit, wie ich es empfinde, in unzulänglicher Weise gebrandmarkt werden. Insoweit sind wir uns, wie sich ja auch aus Ihrer Rede ergibt, einig.

    (Beifall bei der SPD — Broll [CDU/CSU]: Haben Sie ein anderes Wort?)

    — Verfassungswidrig.

    (Broll [CDU/CSU]: Und das Substantiv dazu?)

    Völlig klar ist, daß die Kennzeichnung einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung im Verfassungsschutzbericht als verfassungswidrig für sie mit erheblichen Nachteilen verbunden ist. Sie verliert an Ansehen; vor allem ihre Chancen im politischen Wettbewerb werden erheblich geschmälert.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lenz?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit gestatte ich keine Zwischenfrage.



    Dr. Emmerlich
    Selbst wenn gegen die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht die Anrufung der Gerichte möglich sein sollte, wird dadurch der Eintritt dieser Nachteile in der Regel nicht abgewendet. Weil das alles so ist, muß mit größter Sorgfalt sichergestellt werden, daß die Kennzeichnung „verfassungswidrig" im Verfassungsschutzbericht nur vorgenommen wird, wenn die Verfassungswidrigkeit durch gerichtsverwertbare Tatsachen erwiesen ist. Jeder Zweifel muß sich zugunsten der in Rede stehenden Organisation auswirken, also zur Nichtaufnahme in den Verfassungsschutzbericht führen.
    Ich möchte den Bundesminister des Innern auch bitten, noch mehr als bisher darauf zu achten, daß die die Verfassungswidrigkeit begründenden Tatsachen im Verfassungsschutzbericht — wenn auch nicht in jedem einzelnen — in für die Betroffenen und Dritte überprüfbarer Weise mitgeteilt werden. Ich möchte ferner darum bitten zu gewährleisten, daß vor jeder erneuten Nennung im Verfassungsschutzbericht die Fortdauer der verfassungswidrigen Bestrebungen der Betroffenen sorgfältig überprüft wird.
    Die Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht ist nicht nur für die davon betroffenen Organisationen mit gravierenden Nachteilen verbunden, sondern auch für ihre Mitglieder. Auch ihr Ansehen wird dadurch in weiten Teilen der Bevölkerung herabgesetzt. Auch ihre politischen Wirkungsmöglichkeiten werden erheblich vermindert. Hinzu kommen für sie sehr häufig berufliche Nachteile, selbst dann, wenn sie in der Privatwirtschaft tätig sind.
    Der Bundesinnenminister hat zutreffend und dankenswerterweise im Verfassungsschutzbericht 1978 darauf hingewiesen, daß der Verfassungsschutzbericht ausschließlich ein Informationsbeitrag zur politischen Auseinandersetzung ist, Rechtsfolgen mit ihm nicht verbunden werden dürfen und der Bericht insbesondere kein Urteil darüber fällt, ob ein Bewerber für den öffentlichen Dienst, der Mitglied einer der im Bericht erwähnten Organisationen ist, die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllt oder nicht. Trotz dieses Hinweises hat die Kennzeichnung von Organisationen als verfassungswidrig im Verfassungsschutzbericht schon bei bloßer Mitgliedschaft und den sich daraus natürlicherweise ergebenden politischen Aktivitäten häufig, in CDU-regierten Ländern regelmäßig und im CSU-regierten Bayern stets die Nichteinstellung und die Entlassung zu Folge.
    Im Bayern des Kanzlerkandidaten der härteren Gangart wird mit der Gewährbieteklausel des Beamtenrechts zusätzlich ein nahezu unglaublicher Mißbrauch getrieben.

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: Glatte Verleumdung!)

    — Hören Sie erst einmal zu. Dort führt nicht nur die bloße Mitgliedschaft in Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht als verfassungswidrig bezeichnet werden, ohne Rücksicht auf den Einzelfall zur Nichteinstellung bzw. Entlassung. Es genügt schon die Mitgliedschaft in sogenannten kommunistisch beeinflußten Organisationen oder die Zusammenarbeit mit Kommunisten, selbst dann, wenn
    diese nur punktuell bei solchen Zielsetzungen stattfindet, die ohne Zweifel verfassungskonform sind.
    Wie weit diese Bereitschaft zum Mißbrauch der Gewährbieteklausel auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion schon um sich gegriffen hat, wird aus den Fragen V. 4. bis 11. sehr deutlich. Diese Fragen machten es in der Tat notwendig, daß die Bundesregierung der Opposition folgende für sie beschämende Belehrung erteilen mußte — ich zitiere —:
    Das Vertreten von Teilzielen der DKP ist dann gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet, wenn es zu dem Zwecke erfolgt, die verfassungsfeindliche Zielsetzung der DKP zu fördern. Eine Übereinstimmung in für sich genommen nicht verfassungsfeindlichen Teilzielen reicht hierfür nicht aus ... Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Bemühungen demokratischer Mitglieder in den verschiedensten Organisationen zu kontrollieren und deren Erfolge im einzelnen zu registrieren.
    Deutlich werden durch die Große Anfrage — ich verweise insbesondere auf die Fragen V. 12. bis 15. und VI. bis VIII. — der Wunsch und das Bestreben der Opposition, möglichst viele Organisationen in den Verfassungsschutzbericht hineinzubringen.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: So haben sie in Weimar gegenüber den Nazis auch geredet!)

    Wundert es Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, angesichts dieses Tatbestandes, daß die Betroffenen — und nicht nur diese — befürchten, in der CSU und auch in der CDU wachse die Bereitschaft, sich möglichst vieler ihrer politischen Gegner durch Aufnahme in den Verfassungsschutzbericht unter Vermeidung der Mühen, Anstrengungen und Risiken einer politischen Auseinandersetzung zu entledigen?

    (Zustimmung bei der SPD — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: So ging Weimar zugrunde!)

    Wenn es Ihnen um den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht, sollten Sie diesen Zuständen in Bayern und in CDU-regierten Ländern entgegentreten. Diese Zustände sind mit einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung nicht zu vereinbaren.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Sie sind nicht Ausdruck einer wehrhaften Demokratie,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind die einzig gesetzmäßige Verhaltensweise!)

    sondern ihr Mißbrauch. Sie haben nichts mit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu tun; sie reichen vielmehr bis an die Grenze heran, an der die politische Verfolgung beginnt.

    (Zustimmung bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU: Unerhört!)

    Wegen dieser Entwicklung in Bayern und auch in den CDU-regierten Ländern sowie wegen der damit



    Dr. Emmerlich