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ID0822504500

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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
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    Rede von Hugo Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Es ist unbestritten: Die Kennzeichnung als freiheitliche Demokratie gehört so eng zu unserem Verfassungsverständnis, daß dies nicht immer wiederholt werden muß.
    Gerhard Leibholz sieht hier die, wie er es nennt,
    — er übernimmt da einen Begriff von Jellinek —„autonomen Schranken der Verfassung".
    Denn hier
    — so sagt er —
    handelt es sich letzten Endes um die Frage, ob die demokratische Mehrheitsentscheidung im Sinne der „logique de la démocratie zur allmächtigen „volonté générale" sich erweitern und jeden beliebigen Inhalt annehmen kann, oder ob die materialen, normativen Gehalte, die in dem Begriff der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung" enthalten sind, den Primat vor dem absoluten politischen Machtwillen der Mehrheit beanspruchen können.
    Es ist diese Frage, in die das Bonner Grundgesetz sich einschaltet, wenn es die freiheitlichdemokratische Grundordnung unter erhöhten Verfassungsschutz stellt und es selbst dem Verfassungsgeber verwehrt, diese autonome Schranke der Verfassung in ihrem essentiellen Bestand anzutasten. Der Sinn dieses erhöhten Verfassungsschutzes besteht darin, den Willen der eventuell sogar verfassungsändernden Mehrheit dem Recht unterzuordnen und ihn an die in der Verfassung niedergelegten normativen Werte zu binden.
    Leibholz fährt dann wenig später noch — diesen Gedanken ausformend, erweiternd — fort:
    Das Bonner Grundgesetz hat somit nur das getan, was die Weimarer Reichsverfassung sehr zu ihrem Schaden aus einem falschen Verständnis des liberalen Freiheitsbegriffs heraus zu tun verabsäumt hatte. Denn wie jeder Verfassung kann auch einer liberal-demokratischen Verfassung nicht das Recht abgesprochen werden, sich gegenüber ihren Feinden mit den Waffen des Rechts zu schützen. Keiner Verfassung, auch nicht einer liberal-rechtsstaatlichen Demokratie kann zugemutet werden, daß sie die Voraussetzungen für ihre eigene Beseitigung sanktioniert und damit potentiell ihren Selbstmord legalisiert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Da muß man mit ganzem Herzen zustimmen!)

    Wir können Gerhard Leibholz in diesen seinen Überlegungen und Schlußfolgerungen nur zustimmen. Ich denke, Sie auch. Auch dann, wenn er sich keineswegs sklavisch an den Begriff der freiheitlichdemokratischen Grundordnung hält. Entscheidend bleibt doch immer das Gemeinte, der Sinn und nicht das Formulierte. Wer willentlich und beabsichtigt sich selber das Nachdenken über den Inhalt und Sinn einer Formulierung verbietet und statt dessen synoptisch lediglich Wörter vergleicht, Formulierungen übereinanderlegt, um festzustellen, ob sie auch buchstäblich identisch sind, setzt keine guten, noch nicht einmal brauchbare Voraussetzungen für eine geistige Auseinandersetzung. Die Bundesregierung spricht deshalb zu Recht von „buchhalterischen Vergleichen mit Vorjahresberichten".

    (Zuruf des Abg. Reddemann [CDU/CSU])

    Ich kann freilich der Bundesregierung nicht zustimmen, wenn sie ihrem Bedauern darüber Ausdruck verleiht, daß die Opposition die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus — Sie haben es, Herr Erhard, auch aufgenommen — offenbar gegen die Regierung und nicht mit ihr zu füh-



    Brandt (Grolsheim)

    ren suche. Es tut mir leid, aber ich kann in diesem Dokument, das sich „Große Anfrage" nennt, überhaupt keinen Ansatzpunkt geistig-politischer Auseinandersetzung finden.

    (Beifall bei der SPD Zurufe von der CDU/ CSU)

    — Seien Sie nicht so aufgeregt! — Wenn Sie schon mit akribischer Beharrung nur den Begriff „freiheitliche demokratische Grundordnung" verwendet wissen wollen und nichts anderes — mit der Begründung, das sei die Sprache des Grundgesetzes —, wieso eigentlich sind Sie dann an einem anderen Punkt viel weniger empfindlich? Das Grundgesetz kennt den Begriff ,,verfassungswidrig". Der Begriff ,,verfassungsfeindlich" entstammt nicht der Sprache des Grundgesetzes.

    (Beifall bei der SPD — Lachen bei der CDU/ CSU)

    Dort heißt es:
    Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Tiber die. Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

    (Zuruf des Abg. Dr. Miltner [CDU/CSU]) Art. 21 Abs. 2.


    (Zuruf von der CDU/CSU: Ist das wahr?)

    — Ja, es muß Ihnen offensichtlich häufiger ins Gedächtnis zurückgerufen werden.
    Nun sind sich alle, die Antrag beim Verfassungsgericht stellen dürfen, darüber einig, daß es aus politischen Opportunitätsgründen nicht zweckmäßig ist, in jedem Falle — wenn man auch der Meinung ist, diese oder jene Partei erfülle die Kriterien des Art. 21 Abs. 2 — den Verbotsantrag zu stellen und das Verfassungsgericht zu einer Entscheidung zu fordern. Die Verfassungswidrigkeit wird also von dem einzigen Organ, das das rechtsverbindlich feststellen kann, nicht festgestellt. Der Begriff „verfassungsfeindlich" weist sich daher als Nichtverfassungsbegriff und damit als politisch-polemischer Begriff aus — gegen den im übrigen nichts einzuwenden wäre, wenn sich an ihn nicht Rechtsfolgen knüpften, die sonst nur erreichbar wären, wenn die Verfassungswidrigkeit rechtsförmlich festgestellt wäre.

    (Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

    Man kann nicht beides, Herr Reddemann: Den Handlungsspielraum, für den viele gute Gründe sprechen, sich erhalten, indem man aus politischen Gründen kein Verbot herbeiführt, gleichzeitig aber die Nachteile, die eine solche Grundentscheidung auch hat, nicht hinnehmen wollen, indem man die individuellen Mitglieder einer nicht verbotenen
    Partei so behandelt, als wäre diese Partei verboten.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Es reizt geradezu zum Lachen, wenn man auf der einen Seite die geschwollene Sentenz von der geistigen Auseinandersetzung zelebriert, es aber gleichzeitig vorzieht, dieser Auseinandersetzung doch lieber vorwiegend mit administrativen Mitteln zu begegnen.

    (Beifall bei der SPD — Krey [CDU/CSU]: Darüber waren wir uns doch schon mal einig!)

    Und der Gipfel der Unverfrorenheit, wie ich finde, ist es, wenn dann noch, wie in dieser Anfrage mehrfach zum Ausdruck kommt, diejenigen, die sich wirklich der geistigen Auseinandersetzung stellen, diffamiert werden als im Bündnis mit dem politischen Extremismus stehend.

    (Beifall bei der SPD — Reddemann [CDU/ CSU]: Unerhört! Das glauben Sie doch wohl selbst nicht, Herr Kollege 1— Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    In diesem Zusammenhang ist wohl auch die sprachliche Quengelei zu sehen,

    (Dr. Miltner [CDU/CSU]: An den Hochschulen, was? Da bekämpfen Sie die Kommunisten durch Zusammenarbeit!)

    hinter der natürlich die Lust zur Diffamie — ja, auch an den Hochschulen! — steht.
    Frage:
    Warum ist an die Stelle der Feststellung der Innenministerkonferenz, daß in solchen Organisationen günstigstenfalls „noch Raum für ein gewisses politisches Eigenleben bleibt", die verharmlosende und irreführende
    — man' sieht, Sie liefern gleich die Antwort mit —
    Formulierung gesetzt worden, daß „demokratische Mitglieder ihre Vorstellungen vertreten können"?
    Die Bundesregierung muß die Antwort geben, die jeder halbwegs Intelligente sich selber hätte geben können: daß die beiden Formulierungen sich nicht widersprechen, weil dort, wo Raum für ein gewisses politisches Eigenleben geblieben ist, demokratische Mitglieder auch ihre Vorstellungen vertreten können. Ja, verdammt noch mal, sie müssen es sogar! Was für eine Sorte von geistig-politischer Auseinandersetzung meinen Sie denn eigentlich?

    (Beifall bei der SPD)

    Wir sollten doch eigentlich froh sein, wenn demokratisch engagierte Mitglieder die Mühsal auf sich nehmen, mit ideologisch Verbarrikadierten und Verblendeten zu reden, sich tatsächlich mit ihnen auseinanderzusetzen, um sie für das Bessere zu gewinnen, eine Organisation nicht völlig abgleiten lassen in die Hände antidemokratischer Kräfte, sie dort



    Brandt (Grolsheim)

    dann ungehindert und unbeeinflußt schalten und walten lassen.

    (Beifall bei der SPD — Krey [CDU/CSU]: Das werfen Sie alles in einen Topf!)

    Wir sollten froh sein für jeden, der sich dieser Auseinandersetzung stellt, und ihn nicht schelten.

    (Sehr richtig! bei der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Das tun wir doch auch nicht! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Es ist geradezu ein Zeugnis einer Widerwärtigkeit, etwa diejenigen unter meinen politischen Freunden in das Bündnisverdikt einzubeziehen, die etwa Mitglieder der PDI sind, den Sie ja für eine Verschwörerorganisation wider die Verfassung halten, was er nicht ist; oder diejenigen, die sich um die Naturfreunde-Jugend kümmern, dann nach ihren Erfolgen abgefragt wissen wollen. Das wäre im übrigen ein schönes demokratisches Verhalten: sich überall dort zurückzuziehen, wo auch Kommunisten auftauchen, und denen dann das Feld zu überlassen.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Gilt das, was Sie da sagen, auch für Rechtsextremisten?)

    Ganz schlimm wird es aber, wenn diejenigen, die sich einer solchen Aufgabe aus ihrer Verantwortung stellen, dann selber auch noch Abdossierte des Verfassungsschutzes würden — mit all den Folgerungen, die darin enthalten sein können.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Davor haben Sie wohl Angst?)

    Das ist wahr: Der Verfassungsschutz soll — das ist seine Aufgabe, darin hat er unsere Unterstützung — Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten, Regierungen, Parlamente und die gesamte Offentlichkeit unterrichten. Aber ich meine, es ist eine totale Perversion des Verfassungsschutzes und eine Belastung derer, die dort arbeiten, wenn er gewissermaßen zur obersten Einstellungsbehörde mißbraucht wird.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein.
    Es ist eine unserer wichtigsten Aufgaben, meine ich, daß diesem Unfug ein Ende bereitet wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war ein Beispiel für die Dialogfreudigkeit!)

    Es ist im Wesen einer Verfassung, daß sie über weite Strecken unterschiedliche Interpretationen zuläßt und erfordert. Insofern gibt es für die Verfassung auch keine absolute Rechtssicherheit ,Absolute Rechtssicherheit ist eine Illusion" — so sagt Hans Kelsen —, „und die traditionelle Jurisprudenz leugnet gerade deshalb die Möglichkeit verschiedener Auslegungen, die vom Rechtsstandpunkt gleichermaßen richtig sein können, und beharrt auf der Lehre, daß es immer nur eine durch die Rechtswissenschaft auffindbare richtige Auslegung gebe, ebenfalls nur, um diese Illusion im Bewußtsein des rechtssichernden Publikums aufrechtzuerhalten." — Soweit Hans Kelsen.
    Das gilt natürlich auch für die Verfassung, die eine Verfassung ist, die unter maßgeblicher Mitwirkung von Sozialdemokraten zustande gekommen ist, die unsere Verfassung eben auch ist, ohne daß wir einen Alleinvertretungsanspruch auf die konstitutionelle Wahrheit und Weisheit erheben; eine Verfassung, die wir mit Zähnen und Klauen, aber auch mit Hirn gegen die verteidigen werden, die sie abschaffen wollen, egal auf welchem Wege.

    (Beifall bei der SPD)

    Daß es autonome Schranken der Verfassung bezüglich ihrer Veränderbarkeit gibt, wurde schon gesagt. Daß aber auch autonome Schranken nichts nützen, wenn Revolutionen nicht nur Regierungen, sondern auch Verfassungen hinwegspülen, wissen wir auch. Aus diesem Grund ist es wichtig, genau zu beobachten, wer künstlich aus ideologischen Gründen solche Revolutionen provozieren möchte, wobei wir alle wissen, daß diese verschwindenden Minderheiten ohne Chance sind.
    Es ist aber noch viel wichtiger, dafür zu sorgen, daß nicht breite Massen die Sehnsucht nach politischer Revolution erfüllen könnte, weil die bestehenden Verhältnisse unerträglich geworden sind. Beispiele für solch revolutionäres Potential gibt es in der Welt genug, Beispiele, die es bei uns nicht gibt. Damit das so bleibt, treten wir Sozialdemokraten weiterhin für eine Politik der Reformen ein, die künftige Revolutionen vermeidet und die Zustimmung der Mehrheiten zum politischen System auch sichert

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir bekämpfen also alle, welche die Verfassung abschaffen oder beeinträchtigen wollen.
    Meine Damen und Herren, es würde reizen — ich sehe, daß meine Redezeit zu Ende geht —, auf einige Fragen besonders einzugehen, weil sie in besonderer Weise jene Merkwürdigkeit zutage bringen, daß selbst bei Fragestellungen ein Grundkonsens ganz offensichtlich zerstört ist
    Ich fasse daher abschließend zusammen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Jentsch [Wiesbaden] [CDU/CSU])

    Erstens. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ermutigt die Bundesregierung, den Verfassungsschutzbericht weiter zu straffen und auf diejenigen Erkenntnisse über den politischen Extremismus zu konzentrieren, die eindeutig und beweisbar wider Inhalt und Geist des Grundgesetzes gerichtet sind.

    (Zuruf des Abg. Reddemann [CDU/CSU])

    Zweitens. Die Sozialdemokratische Bundestagsfraktion teilt die Auffassung der Bundesregierung, daß Verbotsanträge nicht deshalb nicht gestellt werden sollten, weil ihre Erfolgsaussicht zu gering wäre, sondern deshalb, weil die politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus wirkungsvoller ist. Die vernichtende Niederlage, die sich rechts- und linksextremistische Parteien bei jeder Wahl durch



    Brandt (Grolsheim)

    das Votum der Wähler holen, hat eine größere Wirkung als jedes Verbot.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Drittens. Das heißt nicht, daß auf das Mittel des Verbotsantrags gänzlich verzichtet werden sollte oder könnte. Es heißt aber, daß aus politischen Gründen darauf verzichtet werden kann und soll, da bis auf verschwindende Minderheiten die Wähler selber die Verfassungswidrigkeit bestimmter Parteien erkennen können und es des Richtspruchs nicht bedarf.
    Viertens. Es bedarf des nachdrücklichen und ausdrücklichen Hinweises, daß es eine Ungereimtheit ist, die der Korrektur bedarf, wenn einerseits der Verbotsantrag aus politischer Opportunität unterlassen wird, andererseits aber Rechtsfolgen an die Mitgliedschaft bei diesen Parteien geknüpft werden, als sei diese Partei verboten.
    Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, machen zum wiederholten Male den untauglichen Versuch, die Sozialdemokratie oder zumindest Teile der Sozialdemokratie in die Nähe des Extremismus zu rücken.

    (Zuruf des Abg. Spranger [CDU/CSU])

    Die Sozialdemokratie bleibt, was sie sich als Forderung selbst aufgegeben hat: Partei der Freiheit des Geistes, Partei der offenen, freien Auseinandersetzung. Wir brauchen dazu auch die Offenheit der Verfassung, und wir werden uns dagegen wehren, daß der Versuch, an die Stelle der offenen Verfassung die geschlossene Interpretation der Verfassung zu setzen, an Boden gewinnt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Ganz schön am Thema vorbei!)

    Der Versuch, die Sozialdemokratische Partei in Sachen Freiheit und Verfassung belehren zu wollen, belustigt uns etwas jüngere eher, als daß es uns ärgert. Wir verstehen aber, daß sich ältere Sozialdemokraten mit bestimmten Erfahrungen, die wir nicht haben, durch solche Plumpheiten verletzt fühlen können.

    (Beifall bei der SPD)

    Deshalb noch einmal mit aller Deutlichkeit: Sozialdemokraten haben ihren politischen Weg mit dem der Demokratie identifiziert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wahlpropaganda!)

    Ihr Wille zur Freiheit ist unzerbrechlich, aber auch ihr Wille zur Verwirklichung des freiheitlichen Sozialismus. „Für uns aber", so sagt Kurt Schumacher, „ist Sozialismus die ökonomische Befreiung der moralischen und politischen Persönlichkeit." So Kurt Schumacher auf dem ersten Parteitag der Sozialdemokratie. Daran hat sich nach dem 27. Parteitag der Sozialdemokratie nichts geändert.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)