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ID0822501900

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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
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    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Hasinger, a) ist mir das bekannt, b) unterstelle ich, daß wir einer verstärkten Zusammenarbeit bedürfen,

    (Hasinger [CDU/CSU]: Aha, verstärkt!)

    und c) habe ich von allen Industrienationen gesprochen. Und ich beziehe auch die Entwicklungsländer mit ein; dieses Wissen muß allen Menschen auf der Welt gegeben werden.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Einschließlich des Ostblocks!)

    — Einschließlich des Ostblocks, ja. Darin sind wir uns einig. Darüber gibt es überhaupt keinen Disput, denn Umweltschutz und Gesundheitsschutz sind nicht teilbar, und wir arbeiten ja gerade auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes international — denken Sie z. B. an die Weltgesundheitsorganisation
    schon ganz hervorragend zusammen.
    Weltweite Maßnahmen müssen unsere Erde auch für die Zukunft, für die kommenden Generationen bewohnbar machen, und auch deswegen haben wir uns hier ja so schnell trotz einer sehr komplizierten Materie zusammengefunden.
    Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf bringt den einen — weil mit Kosten verbunden — ein Zuviel an Auflagen, den anderen ein Zuwenig. Das ist ein Interessenkonflikt wie andere auch, den man nicht ausräumen kann. Aber dieser Gesetzentwurf setzt — Herr Spitzmüller hat das auch gesagt — in dieser Richtung den ersten Meilenstein, einen größeren, als man anderswo vorfinden kann. Das begrüßen wir einstimmig. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz und bedanke mich noch einmal für die Mitarbeit so vieler und so engagierter Kollegen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kraus.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kraus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes hatte die CDU/CSU zum Ausdruck gebracht, daß sie das Ziel, Mensch und Umwelt besser als bisher vor den Wirkungen gefährlicher Stoffe zu schützen, nachdrücklich unterstützen werde. Sie hatte dann angekündigt, daß sie sich bei den Ausschußberatungen folgender Probleme besonders annehmen werde: Strikte Umsetzung entsprechender EG-Richtlinien in deutsches Recht, vor allem Beachtung des Tierschutzes, Vermeidung einer unnötigen Bürokratisierung und, soweit überhaupt möglich, Vermeidung zusätzlicher Belastungen des Steuerzahlers wie der Wirtschaft. Alle diese Vorhaben haben wir im Unterausschuß unter Vorsitz meines Fraktionskollegen Albrecht Hasinger zu einem wesentlichen Teil in eingehenden, aber zügigen Verhandlungen verwirklichen können.
    Bei der Beratung im • Unterausschuß kam es uns darauf an, das Notwendige und Praktikable herauszuarbeiten. Mit anderen Worten, alles das, was über die von der Europäischen Gemeinschaft vorgegebene Richtlinie hinausging und nicht den Arbeitsschutz betraf, sollte gestrichen werden. Wir haben Teile dieser Konzeption durchsetzen können und begrüßen es, daß die Koalitionsfraktionen dem zugestimmt haben. Die CDU/CSU-Fraktion wird deshalb diesem Gesetzentwurf wie schon vorher im Unterausschuß und im Gesundheitsausschuß zustimmen. Trotz dieser Zustimmung will ich nicht verschweigen, daß wir Teile der Materie anders geregelt hätten, z. B. mehr auf freiwilliger Basis und in Eigenverantwortung der Industrie.
    Zu kritisieren ist, daß durch die von der Bundesregierung zu verantwortende kurze Beratungszeit manche Probleme eben doch nicht so eingehend diskutiert werden konnten, wie es den Auswirkungen dieser umfassenden gesetzlichen Regelungen entsprochen hätte.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Leider wahr!)




    Kraus
    Nun zu den einzelnen von mir eingangs genannten Forderungen der CDU/CSU.
    Umsetzung der EG-Richtlinie: Der Unterausschuß hat durch eine Reihe entsprechender Änderungen sichergestellt, daß die Richtlinie umgesetzt wird, ohne daß Wettbewerbsnachteile für die chemische Industrie und unzumutbare Belastungen für die Verbraucher eintreten können. Die Pflichten der Nachanmelder neuer Stoffe werden so wettbewerbsneutral geregelt, wie sie in der EG-Richtlinie festgelegt sind. In der Ihnen vorliegenden Entschließung fordern wir, daß die Bundesregierung dem Bundestag in der nächsten Legislaturperiode eine Regelung der Nachanmelderfrage für die übrigen in Frage kommenden Rechtsbereiche vorlegen soll. Ich bin der Auffassung, daß die jetzt gefundene Regelung den an sie gestellten Forderungen nach Wettbewerbsneutralität, Eigenverantwortung des Herstellers und Verhinderung zusätzlicher Tierversuche gerecht wird. Sie könnte aus meiner Sicht deshalb Vorbild für eine entsprechende Regelung im Bereich des Pflanzenschutzes und des Arzneimittelrechts sein.
    Bei den alten Stoffen, für die in der EG bisher keine Regelung vorgesehen ist, haben wir die Ermächtigung auf bestimmte Altstoffe beschränkt, um die Praktikabilität sicherzustellen. Auch hier wollen wir mit der Entschließung die EG-Konformität herbeiführen, indem wir die Bundesregierung ersuchen, anzustreben, daß bei den alten Stoffen, die sie dem Anmeldeverfahren zu unterwerfen gedenkt, vorher eine Einigung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft erzielt wird. Diese Einigung halten wir nicht zuletzt aus Wettbewerbsgründen für dringend notwendig. Hier muß innerhalb der EG eine Arbeitsteilung stattfinden, damit die Kosten für die Prüfung alter Stoffe von allen in der EG getragen werden und nicht nur die deutschen Hersteller und Verbraucher einseitig mit gestiegenen Kosten bzw. Preisen belastet werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gegenüber dem Ausland wurde der Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wirksamer verankert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist sehr notwendig!)

    Diese Änderung soll dazu führen, daß der Schutz dieser Daten auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaften gewährleistet wird.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sehr gut! — Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Sehr gut, richtig so!)

    Mit besonderer Aufmerksamkeit wurden bei den Gesetzesberatungen die Fragen des Arbeitsschutzes behandelt. Zur Vermeidung von Doppelregelungen mußte der Anwendungsbereich des Gesetzes derart abgegrenzt werden, daß doppelter Verwaltungsaufwand verhindert wurde und die Gesetzesklarheit und -bestimmtheit verbessert wurden. Es galt, das Auftreten von Regelungslücken auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zu vermeiden. Es galt vor allem, für diejenigen, die aus beruflichen Gründen mit Chemikalien umgehen müssen, einen besonderen Schutz einzubauen.
    Ausdrücklicher Zweck des Gesetzes ist es daher auch, die Gefährdung von Arbeitnehmern durch ungeeignete Verpackungen und unzureichende Kennzeichnung zu vermeiden.
    Es wurde auch klargestellt, daß das gesamte Arbeitsverfahren und nicht nur der einzelne Arbeitsplatz Maßstab für Sicherungsmaßnahmen sein muß. Ebenfalls wurde dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, daß es im Betrieb Befugte und Unbefugte gibt. Mit gefährlichen Stoffen soll nach unseren Vorstellungen eben nur der umgehen, der sein Handwerk beherrscht, der dafür ganz besonders ausgebildet und entsprechend unterrichtet ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Bei den Schutzausrüstungen ist — über den Entwurf der Bundesregierung hinaus — auch an deren bestimmungsgemäßen Gebrauch gedacht worden. Vermeidung von Selbstgefährdung und Gefährdung anderer sind als gleichwertige Schutzzwecke herausgearbeitet worden. Bei der Bestellung der Aufsichtspersonen ist nicht nur auf deren Aufgabe abgehoben worden, sondern vor allem darauf, daß das angestrebte Ziel auch erreicht wird. Bei den Vorsorgeuntersuchungen ist dem Arzt — über den Regierungsentwurf hinaus — die Pflicht auferlegt worden, den untersuchten Arbeitnehmer über das Ergebnis der Untersuchung zu unterrichten.
    Das nächste Problem sind die Tierversuche; hier wurde bereits einiges gesagt Wir von der CDU/CSU nehmen dieses Anliegen ganz besonders ernst

    (Spranger [CDU/CSU]: Jawohl!)

    und haben uns deshalb auch in den Beratungen sehr eingehend damit befaßt. Die Änderung des Gesetzentwurfs, der Tierversuche in ganz bestimmter Form vorschrieb, haben wir betrieben, um aus unserer Sicht unnötige, überflüssige Tierversuche zu vermeiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nach Auffassung der CDU/CSU muß sich die Bundesregierung im Zuge der Durchführung dieses Gesetzes noch mehr um die Erreichung dieses Ziels bemühen; die Voraussetzungen haben wir durch die Rechtsverordnungsermächtigung geschaffen. Die Regierung muß durch Rechtsverordnung bestimmen, wie die Hersteller gefährliche Eigenschaften eines Stoffes festzustellen haben. Sie kann auf die Prüfmethoden so entsprechend Einfluß nehmen und nicht unbedingt notwendige Tierversuche verhindern. Durch die Entschließung wird sie ersucht, bei den Europäischen Gemeinschaften darauf hinzuwirken, Tierversuche generell durch andere Prüfungsverfahren zu ersetzen, wenn die entsprechenden wissenschaftlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Um dieses Problem haben wir uns nicht nur bei den Beratungen im Unterausschuß gekümmert, sondern es hat auch bei der Anhörung der Sachverständigen und Verbände eine ganz große Rolle gespielt. Ebenso hat es natürlich eine Rolle bei der Reise des Unterausschusses in die USA gespielt. Wir bedauern ausdrücklich, daß es bis heute noch keine Ver-



    Kraus
    fahren gibt, die Tierversuche völlig überflüssig machen würden.
    Ein Wort noch zum Problem der Bürokratisierung und der Belastung des Steuerzahlers sowie der betroffenen chemischen Industrie: Der von uns immer gesehenen Gefahr der Bürokratisierung ist zunächst dadurch vorgebeugt worden, daß aus dem Geltungsbereich des Gesetzes diejenigen Stoffbereiche ausgeklammert worden sind, die bereits nach anderen gesetzlichen Regelungen ausreichend überprüft und kontrolliert werden. Dazu zählen Kosmetika, Tabakerzeugnisse, Lebensmittelzusatzstoffe sowie die Ausgangsstoffe zur ausschließlichen Herstellung von Arzneimitteln.
    Ein wesentliches Anliegen der CDU/CSU war es, die im Regierungsentwurf vorgesehene Konstruktion einer Anmeldestelle mit fünf verschiedenen Bewertungsstellen zu verhindern; das ist Gott sei Dank auch gelungen. Der Lösungsvorschlag der Bundesregierung war einfach zu aufwendig und zu teuer. Auch hätte er keine optimale Durchführung des Gesetzes gebracht. Wir glauben, daß die jetzt auf unseren Antrag hin gefundene Regelung besser ist, wonach die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates selbst eine Behörde als Anmeldestelle bestimmen kann, die — unter Hinzuziehung anderer Behörden — auch in der Lage ist, entsprechende Bewertungen vorzunehmen. Das bisher vom Bund vorgesehene Verfahren hätte — nach eigenen Angaben des Bundes — einmalige Kosten von etwa 20 bis 40 Millionen DM und laufende Kosten von 30 bis 40 Millionen DM jährlich verursacht. Diesen Kosten stehen die der Industrie gegenüber, die vom Umweltbundesamt auf „nur" ca. 40 Millionen DM geschätzt worden sind.
    An dem Vergleich dieser Kosten zeigt sich, daß die Bundesregierung offensichtlich von vornherein davon ausgeht, daß eine Behörde unverhältnismäßig unwirtschaftlich arbeiten muß. Der Staat braucht — man muß sich das genau überlegen — als Überwachungsbehörde, die lediglich die Plausibilitätsprüfung der Prüfergebnisse durchzuführen und die Formalitäten der Anmeldung zu erledigen hat, genausoviel Geld wie die Industrie, die die gesamten komplizierten Prüfungen vorzunehmen und auszuwerten, die Prüfergebnisse vorzulegen und natürlich auch Formalitäten zu erledigen hat.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Sehr bemerkenswert! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: Unmöglich!)

    Das wäre genauso, als wenn in Zukunft die Landratsämter für die Genehmigung und Prüfung der Pläne und die Bauabnahme für ein Gebäude genausoviel an Gebühren nähmen, wie der Architekt an Honorar bekommt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Des weiteren ist die Zahl der für die einzelnen Behörden angeforderten 550 neuen Personalstellen nach unserer Auffassung einfach viel zu hoch. Wenn man nämlich davon ausgeht, daß pro Jahr lediglich 200 bis 250 neue Stoffe anzumelden und entsprechend zu prüfen sind, ergibt das, daß für die Prüfung eines jeden neuen Stoffes praktisch zwei Beamte, und zwar relativ hoch bezahlte, über ein ganzes Jahr hinweg erforderlich sind; wohlgemerkt: für jeweils einen einzigen Stoff.
    Diese Regelung verbietet sich nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Abwehr der Überbürokratisierung; sie widerspricht auch der Forderung nach sparsamer Haushaltsführung, die von allen Fraktionen dieses Hauses getragen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dieses Gesetz war lange Zeit in Gefahr, Musterbeispiel für Überbürokratisierung schlechthin zu werden.

    (Konrad [SPD]: Na, na! Das ist doch eine Übertreibung!)

    — Aber ganz selbstverständlich, Herr Dr. Konrad. Ich habe ja ausgeführt, welche immensen Kosten anfallen würden und wie ineffizient die Arbeitsweise des von Ihnen vorgeschlagenen Apparats wäre.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Was ist Ihr Vorschlag?)

    — Unser Vorschlag? Darauf komme ich gleich zu sprechen. Es ist gut, daß Sie das anschneiden. Nach Auffassung der CDU/CSU sollte — das ist der Vorschlag — noch einmal ganz intensiv geprüft werden
    — in der Kürze der Zeit, die für die Beratung zur Verfügung stand, war das halt nicht möglich —, ob es nicht doch möglich ist, die Prüfung und Bewertung neuer Stoffe im Zuge der Selbstverwaltung durchzuführen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    Die betroffene Industrie könnte so veranlaßt werden, sich selbst eine Institution zu schaffen, um die neuen Stoffe nach den vorgegebenen Richtlinien selber zu prüfen. Ähnliche Überlegungen werden bereits in Frankreich angestellt. In der Bundesrepublik, Herr Dr. Schäfer, gibt es mit dem Technischen Überwachungsverein und mit den Berufsgenossenschaften brauchbare Vorbilder, die sich für derartige Aufgaben sehr anbieten.
    Durch diese Lösung des Prüfungsproblems könnten die finanziellen Belastungen der Volkswirtschaft mit Sicherheit ganz erheblich vermindert werden. Nach dem Ihnen geschilderten Zahlenbeispiel verbraucht der Staat — ich sage es nochmals — für seine Überwachungsfunktion im Vergleich mit den Ausgaben der Überwachten unverhältnismäßig viel Steuergelder.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: So ist es!)

    Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses im Unterausschuß haben für mich natürlich auch die Fragen der Auswirkungen des Gesetzes auf die mittelständische chemische Industrie eine große Rolle gespielt. In der öffentlichen Anhörung des Unterausschusses ist dieses Thema eingehend behandelt worden. Leider konnte dabei die Befürchtung nicht zerstreut werden, daß von dem Gesetz konzentrationsfördernde Wirkungen ausgehen werden. Die CDU/CSU wird deshalb diesem Problem besondere Aufmerksamkeit widmen. Ich rege an, daß die Bundesregierung in dem nach der Entschließung vorzu-



    Kraus
    legenden Bericht über Anwendung und Auswirkung dieses Gesetzes auch dieses Problem besonders behandelt.
    Die CDU/CSU stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, obwohl sie der Meinung ist, daß das Gesetz nach wie vor noch ökonomische und ökologische Verbesserungen gebrauchen könnte. Dem bereits mehrfach ausgesprochenen Dank an alle Beteiligten möchte ich mich anschließen und insbesondere auch noch das Ausschußsekretariat ausdrücklich in diesen Dank einbeziehen. Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU)