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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
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    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Stoffen heute verabschieden, so ist wieder ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Verbesserung der Umweltpolitik gesetzt worden. Ich freue mich, daß es gelungen ist, in interfraktionellen Gesprächsgruppen, im Unterausschuß und letztendlich dann im federführenden Ausschuß zu einer Einigung zu kommen. Aber diese Einigung war im Grunde genommen durch den Ablauf der Legislaturperiode vorprogrammiert. Niemand hätte es in seine Verantwortung nehmen können, daß dieses Gesetz gescheitert wäre,

    (Hasinger [CDU/CSU]: Richtig!)

    weil dann die notwendigen Maßnahmen für Anmeldestellen, für Prüfverfahren, für Prüfungsstellen nicht hätten umgesetzt werden können. Ich glaube, man muß vorneweg sagen, daß die Parlamentarier hier unter einem Einigungszwang gestanden haben; dieser war — so möchte ich feststellen — heilsam. Wir sind in der interfraktionellen Gruppe aufeinander zugegangen, manchmal auch nur im Schneckentempo aufeinanderzugerobbt, aber wir haben uns letztendlich geeinigt — und darauf kommt es am Ende an.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Dieses Chemikaliengesetz, meine Damen und Herren, ist Abrundung und Ergänzung der von der FDP und der sozialliberalen Koalition 1969 begonnenen Umweltpolitik.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Ausgangspunkt dieser Politik war die Reinhaltung von Wasser und Luft. Wesentliche Instrumente dieser Politik sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Abwasserabgabengesetz. Beide beruhen auf dem Verursacherprinzip. Nach der erfolgreichen Inangriffnahme dieser eben genannten Ziele erfolgt jetzt die Hinwendung vom produktionsbezogenen Umweltschutz auf den produktbezogenen Umweltschutz.
    Ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen wurde notwendig durch die immer größer werdende Zahl von chemischen Stoffen, die mit einer noch größeren Anzahl chemischer Bezeichnungen letztlich an den Verbraucher oder in die Umwelt gelangen. Ausgangspunkt der jetzt gefundenen Lösung war einmal die EG-Richtlinie über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, zum zweiten der liberale Ansatz, ein Anmeldeverfahren und kein Zulassungsverfahren vorzusehen. Durch diesen Ansatz ist es gelungen, die Verantwortung für das In-Verkehr-Bringen gefährlicher Stoffe beim Hersteller zu belassen.
    Ein weiterer Grundsatz dieser Gesetzeskonzeption war die ressortübergreifende Regelung. Warnende Beispiele aus der Vergangenheit, aber auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, hatten uns vor Augen geführt, daß beim Umgang mit Stoffen Probleme, die auf ihre Stoffeigenschaften zurückzuführen sind, nicht in getrennten Bereichen und unabhängig voneinander gelöst werden können. Nach dieser ressortübergreifenden Konzeption, die der Ausschuß belassen hat, werden Arbeitssschutz, Gesundheitsschutz und der Umweltschutz quasi unter einem Dach angesiedelt.
    Unter diesem Dach soll in erster Linie der Mensch geschützt werden, aber auch die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden, der Luft, von Pflanzen und Tieren, auch von Mikroorganismen, wenn eine Veränderung oder Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit drohen. Diese Zielsetzung machte die Regelung einer komplizierten Materie notwendig; denn mit dieser über den Menschen hinausgehenden Ausweitung des Schutzzieles waren vollkommen neue Kriterien zu setzen, sind neuartige Prüfungen und Bewertungen durchzuführen.
    Während bisher Schäden durch akute oder chronische Wirkungen von Stoffen für den Menschen oder die Umwelt oft erst nach Schadenseintritt, oft erst sehr spät nach Schadenseintritt, erkannt werden konnten, sollen jetzt mittels eines umfangreichen Prüfungsprogramms vor der Markteinführung von neuen Stoffen derartige Schäden in Zukunft vermieden werden. Deshalb sind Bestandteile dieses Prüfungsprogramms physikalisch-chemische, toxikologische sowie ökologische Prüfungen. Diese Prüfungen geben uns wichtige Hinweise auf das Umweltverhalten der Stoffe.
    Um unnötige Tierversuche — meine beiden Vorredner haben es schon angesprochen - zu vermeiden, hat der Unterausschuß auf ein bewußtes Vorschreiben von Tierversuchen verzichtet. Es können auch gleichwertige Aussagen durch alternative Methoden, die aber noch weiterentwickelt, teilweise überhaupt erst entwickelt werden müssen, unter



    Spitzmüller
    Verwendung von sogenannter schmerzfreier Materie herangezogen werden. Ebenso können die internationalen Bemühungen zur Entwicklung und Harmonisierung von Testmethoden entsprechend beeinflußt werden.
    Durch Rechtsverordnung soll die Bundesregierung dieses wichtige Kapitel in Übereinstimmung mit den zur Zeit bei der EG diskutierten Ergebnissen regeln. Auch bei der EG wird die Bundesregierung für ein praxisgerechtes, harmonisiertes Testverfahren eintreten.
    Herr Kollege Hasinger, ich darf noch feststellen, daß es nicht die CDU allein war, sondern daß alle Mitglieder des Unterausschusses nach der Anhörung der Sachverständigen sich in der Sache einig waren, daß man den Umfang der Tierversuche herabsetzen sollte, soweit das irgend möglich und vertretbar ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich habe Verständnis dafür, wenn sich die CDU dieses an den Hut stecken will.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Wir sind für jede Unterstützung dankbar!)

    Aber nachdem wir uns geeinigt haben — ich sagte ja: teilweise sind wir aufeinander zugegangen —, sind wir in dieser Frage sozusagen einander in die Arme gefallen,

    (Heiterkeit)

    weil wir alle derselben Meinung waren; es war nicht einer der Punkte, wo wir im Schneckentempo aufeinander zugerobbt sind. Also, ich glaube, wir sollten sagen: bezüglich des Tierschutzes waren sich alle Kollegen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe und im Unterausschuß einig.

    (Konrad [SPD]: Auch die, die nicht zudringlich wurden!)

    — Auch die, die nicht zudringlich wurden, Herr Kollege Konrad.
    Mit dem jetzt zu verabschiedenden ressortübergreifenden Konzept hat es sich die Bundesregierung allerdings nicht leicht gemacht. Jede Anmeldestelle, welche auch immer in den Verhandlungen zwischen Bundesregierung und dem Bundesrat gefunden werden wird, muß auf den Sachverstand von Bewertungsstellen zurückgreifen. Sie kann dabei Sachverständige — —

    (Hasinger [CDU/CSU]: Nicht Bewertungsstellen, sondern Sachverständige in vorhandenen Institutionen!)

    — Sachverständige und Bewertungsstellen, Herr Kollege. Das Bewertungsverfahren ist offengeblieben. Ich gehe davon aus, daß es in irgendeiner Form eben sachverständige Bewertungsstellen oder bewertende Sachverständige geben muß. Wir wollen uns über diese Dinge nicht unterhalten. Dies war ja einer der Punkte, wo wir aufeinander zurobben mußten. Mir wäre es lieber gewesen, die Dinge wären klar und einheitlich geregelt. Aber hier haben wir der Opposition und insbesondere den Wünschen des Bundesrates und auch den Vorstellungen der
    Haushaltspolitiker nachgegeben und sind zu einer Einigung gekommen.
    Die Bundesregierung kann dabei auch Sachverständige zu Rate ziehen. Doch war das ausdrückliche Ergebnis der Beratungen, daß dieses Zurateziehen von Sachverständigen nicht zu einer Institutionalisierung von Kommissionen führen soll. Sachverständigenkommissionen bergen nämlich immer die Gefahr in sich, daß sie sich verselbständigen und daß ihnen eine Quasi-Verantwortlichkeit zugeschoben wird, die aber im nachhinein nicht zu personifizieren ist. Leider wird eine Personalaufstockung trotz aller Konzentrationsbemühungen unumgänglich sein und sich nicht verhüten lassen.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sie muß aber so gering wie möglich bleiben!)

    Die durch die zu verabschiedende Entschließung empfohlene Einschaltung des Präsidenten des Rechnungshofes sowohl bei der Bestimmung der Anmeldestelle als auch bei dem weiteren Bewertungsverfahren wird nur bedingt eine wirksame Bremsfunktion bezüglich der Schaffung neuer Planstellen haben können. Aber diese Bremsfunktion haben wir eingebaut. Darüber sind wir Freien Demokraten durchaus zufrieden und glücklich.
    Wegen der Kompliziertheit der zu regelnden Gesetzesmaterie und der Kürze der für die Beratungen zur Verfügung stehenden Zeit war es naturgemäß nicht möglich, alle Details, die in Frage gekommen wären, ausreichend oder gar umfassend zu regeln. Im Sinne einer eigenverantwortlichen Haltung der Industrie und auch im Sinne des Verbrauchers und der Umweltschutzziele glaube ich, daß es auch gar nicht gut gewesen wäre, alles im Detail zu regeln. Die Beteiligten, insbesondere die staatlichen Behörden und die Industrie, sollten selber Spielraum für eigenverantwortliches Handeln behalten.
    Nach Auffassung der Freien Demokraten bedeutet der Rahmen, den dieses Gesetz gibt, den entscheidenden wichtigen Schritt in die richtige Richtung. So können Detailregelungen wie etwa die Bestimmung der Anmeldestelle, die Festlegung der Prüfmethoden oder die Erarbeitung einer Altstoffliste noch mittels Rechtsverordnungen im Zusammenwirken mit dem Bundesrat eingeführt werden. Gerade bei der Aufstellung der Altstoffliste sollte man aus den Erfahrungen der Amerikaner Nutzen ziehen und die im Rahmen von Tosca erstellte Inventarliste — allerdings mit der Möglichkeit von Nachmeldungen — übernehmen. Diese Haltung sollte auch gegenüber der EG vertreten werden.
    Die soeben erwähnte richtige Richtung heißt für den Verbraucher: mehr Kenntnis über Stoffeigenschaften und, wenn nötig, Schutzvorkehrungen, die bis zum Verbot von Stoffen gehen können. Durch diese Vorkehrungen ist das erklärte Ziel des Gesetzes erreicht, die Gefahrenschwelle der Schäden, die von gefährlichen Stoffen ausgehen können, weiter herabzusetzen. Für den Hersteller oder den Einführer von neuen Stoffen bedeutet die richtige Richtung mehr Rechtssicherheit, mehr Praktikabilität und eine EG-weite gegenseitige Anerkennung. Die gegenseitige Anerkennung wiederum setzt ein har-



    Spitzmüller
    monisiertes Vorgehen innerhalb der EG voraus, das nicht zuletzt durch den besonders von Kritikern so oft als zu enges Korsett empfundenen Vorschlag einer „Richtlinie des Rates zur Sechsten Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe" zugrunde liegt.
    Den Rahmen der EG-Anforderungen nicht unnötig zu strapazieren, war eine wichtige Prämisse des Gesetzentwurfs und für die Beratungen des Unterausschusses. Den Kritikern allerdings sei gesagt, daß mit dem vorliegenden Gesetz dennoch über die Forderungen der EG-Richtlinien hinausgegangen worden ist. Von daher kann ich Ihre einschränkende Bemerkung, Herr Kollege Hasinger, daß auch Sie diese EG-Richtlinie als ein zu- enges Korsett empfunden haben, nicht voll verstehen. Denn Sie wissen genauso gut wie ich, daß wir über die EG-Richtlinie hinausgegangen sind. Dies kommt auch im Entschließungsantrag zum Ausdruck, in dem wir nämlich darauf drängen, daß die Bundesregierung bei der nächsten Änderung darauf hinwirkt, daß die EG-Richtlinie an das Chemikaliengesetz angepaßt wird.
    Ich darf beispielsweise erwähnen, daß auch bereits in den Verkehr gebrachte sogenannte alte Stoffe Prüfungspflichten unterworfen werden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt hierbei muß aber sein, daß die Behandlung von Altstoffen in Übereinstimmung mit der EG geschieht. Schon um sinnlose Doppelprüfungen — und damit auch oft Tierversuche — zu vermeiden, aber auch um keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche chemische Industrie entstehen zu lassen, sind EG-einheitliche Maßnahmen die Grundvoraussetzung, das Ziel, das anzustreben ist. Ich hatte auf diesen Punkt bereits bei der ersten Beratung des Gesetzes ausdrücklich hingewiesen. Er ist jetzt in der Entschließung enthalten, die uns ebenfalls zur Verabschiedung vorliegt.
    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird die chemische Industrie als ein Industriezweig in seiner Gesamtheit getroffen, ein Industriezweig, der mit dem gewaltigen Ansteigen der Rohstoff- und Energiepreise ohnehin zu kämpfen, zugleich aber auch bereits hohe Umweltschutzauflagen zu tragen hat. Auf der anderen Seite aber lebt die chemische Industrie von ihrer innovativen Fähigkeit, die nicht von perfektionistischem Streben oder gar Panikmache bedroht werden darf. Wichtig ist daher die im Gesetz verankerte Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und die diesbezügliche Gewährleistung bei der Weiterleitung schutzbedürftiger Unterlagen an die EG. Dies liegt nicht nur im Interesse der Betriebe, sondern auch der in diesen Betrieben beschäftigten Menschen; das heißt, hier geht es auch um den Schutz von Arbeitsplätzen.
    Gerade, meine Damen und Herren, weil wir erst am Anfang einer neuen Gesetzesentwicklung stehen, dürfen überzogene Forderungen und Erwartungen auch bei der Formulierung der anstehenden Rechtsverordnungen nicht erhoben werden.
    Die Arbeiten an dem Gesetz waren stets von umfangreicher Kritik begleitet, die in der Forderung nach Verschärfungen, insbesondere nach einem Zulassungsverfahren, gipfelte. Ich habe eingangs erläutert, warum wir uns für ein Anmeldegesetz entschieden haben.

    (Konrad [SPD]: Entscheiden mußten!)

    Ich glaube, daß diese Entscheidung richtig ist; sie wird ja auch von allen getragen.
    Wir haben damit auch einen Schritt zur Vermeidung von mehr Bürokratie getan, wie er von allen in diesem Hause verbal immer gefordert wird. Wir haben gemeinsam versucht, den verbalen Kraftakten in diesem Gesetz auch eine kleine gesetzestechnische Einfügung folgen zu lassen.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Sehr gut, wenn das Parlament die Regierung gelegentlich korrigiert!)

    Trotzdem, meine Damen und Herren, wird dieses Gesetz von allen in vergleichbaren Ländern verabschiedeten Chemikaliengesetzen das schärfste sein. Der Unterausschuß Chemikaliengesetz hat bei seiner Reise in die USA feststellen müssen, daß die amerikanischen Regelungen zwar schärfer sind, aber nicht greifen. Meine Vorredner haben dies auch schon angesprochen. Über die japanischen Regelungen ist ähnliches zu hören. Eingangs betonte ich schon, daß die FDP — —

    (Hasinger [CDU/CSU]: Es liegen keine genauen Erfahrungen vor!)

    — Deshalb sage ich ja: „zu hören" und nicht: „zu sehen", weil wir nicht in Japan gewesen sind. Das hätten wir zeitlich auch nicht geschafft.
    Eingangs betonte ich schon, daß die FDP dieses Gesetz als einen ersten Schritt in die richtige Richtung ansieht. Die FDP begrüßt deshalb besonders den Passus der Entschließung, der die Bundesregierung auffordert, dem Deutschen Bundestag binnen vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen zu berichten. Ich bin optimistisch, daß dieser Bericht unsere an das Gesetz realistischerweise zu stellenden Erwartungen erfüllen wird.
    Meine Fraktion stimmt dem Gesetz zu. Ich danke alle beteiligten Ressorts. Ich danke vor allem den Beamten und Mitarbeitern im federführenden Ausschuß. Insbesondere danke ich den Mitgliedern des Unterausschusses, denn es war eine wirklich kollegiale Zusammenarbeit und einer der wenigen Momente in diesem 8. Deutschen Bundestag, in denen ich erleben durfte, daß die Kollegen aus allen drei Fraktionen mit Engagement für die Sache, mit Engagement für das Zustandekommen eines Gesetzes an die schwierige Materie herangegangen sind. Ich stelle fest, daß wir uns heute nicht nur einig sind, sondern daß wir in einer Art und Weise einig sind, wie wir es bei der ersten Lesung nicht zu erwarten wagten. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)






Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ein erfreuliches Zeichen der Zusammenarbeit. Davon sollte auch die Offentlichkeit öfter Notiz nehmen. Sie sollte nicht nur Notiz nehmen, wenn es hart auf hart und manchmal zu hart zugeht.
Das Wort hat die Frau Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit. Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Chemikalien haben wir alle jeden Tag zu tun, in jedem Betrieb, in jedem Haushalt. Chemie hat uns das Leben erleichtert, Probleme gelöst, Arbeitsplätze geschaffen. Viele Lebensgewohnheiten, die wir entwickelt haben, sind ohne Chemie gar nicht denkbar. Aber die Chemie hat auch Schäden verursacht, sie birgt Gefahren oder läßt sie doch als möglich erscheinen. Wir Menschen setzen inzwischen nicht nur Hoffnung in die Chemie, sondern wir haben auch Angst vor ihr, und das zu Recht.
    Wie hoch ist der Preis, fragen inzwischen schon viele, den wir für Fortschritt und Bequemlichkeit zahlen? Wieviel wissen wir über die negativen Wirkungen des ach so Positiven? Was können wir zu unserem Schutz tun? Fest steht: mehr als bisher. Wissenschaft hat uns Neues gebracht. Wir müssen uns davor schützen, daß wir nur zufällig und auch zu spät unangenehm Neues über das Neue erfahren, und wir müssen uns auch davor schützen, daß wir letztlich doch zuwenig über das uns vertraute Alte wissen. Dies ist keine leichte, lückenlos zu bewältigende Aufgabe, keine kostenlose Aktion. Aber es muß, um erkennbare Risiken auszuschalten, künftig im erforderlichen Rahmen, d. h. mehr, geprüft werden und entsprechend gehandelt werden, ohne daß wir deswegen schon aufgeben könnten, auch mit gefährlichen Stoffen zu leben. Soll die Chemie für die Zukunft segensreich bleiben, so muß den erkennbaren abschätzbaren Gefahren mit allen verfügbaren und sinnvollen Mitteln begegnet werden.
    Dazu leistet das Chemikaliengesetz einen wichtigen Beitrag. Es erfüllt gewiß nicht alle Erwartungen, ist aber auch mehr als ein zaghafter Schritt in die gewünschte Richtung. Im „Gesamtverband Gesundheitsschutz und Umweltschutz" wird hier eine deutliche gesetzliche Lücke gefüllt. Trotz seiner Geburtswehen ist dieses Gesetz keineswegs nur das Ergebnis ganz aktueller Überlegungen, sondern einer langfristigen umfassenden Konzeption von Gesundheits- und Umweltschutz. Für viele Bereiche der Gesundheitsversorgung muß zwar der Bürger selbst eintreten, in Eigenverantwortung — so z. B. trotz unserer Hilfen bei Alkohol- und Nikotinmißbrauch, bei Überernährung, Bewegungsmangel, bei Streß und anderem —, aber hier ist ein Gebiet, in dem nur der Staat durch seine Vorschriften Gesundheitsschutz für die Bürger entwickeln und garantieren kann.
    Für einen Gesundheitsminister ist Umweltschutz in erster Linie Gesundheitsschutz. Ein Umweltminister hat das Gebiet sicher weiter zu sehen. Aber die Zusammenhänge bleiben doch deutlich, weil es hier überhaupt um das Wohlbefinden von Mensch und Kreatur geht. Emissionen, Lärm, Gefährdung durch Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Gefährdung
    durch Pflanzenschutz und Düngemittel, Bleibelastungen und vieles andere mehr sind Phänomene des Gesundheitsschutzes, bei dessen Gestaltung in den verschiedenen Spezialgesetzen der Gesundheitsminister teils federführend, teils mitwirkend Verantwortung trägt.
    Das Chemikaliengesetz ist mehr als ein Spezialgesetz. Seiner Funktion nach ist es genereller. Es will in spezialgesetzliche Regelungen eingreifen, wenn es dort erkennbare Lücken im Umfang mit Stoffen gibt. Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit geboten allerdings, die eine oder andere Verbindung zu Spezialgesetzen jetzt nicht aufzunehmen. Sie wird nach Bedarf in den Folgejahren herzustellen sein. Das gilt z. B. für Lebensmittelzusatzstoffe, auch für Arzneimittelstoffe u. a.
    Das Chemikaliengesetz, dessen zweite und dritte Lesung wir heute hier durchführen, ist in ungewöhnlich kurzer Zeit zustande gekommen. Für Regierung und Parlament war Eile geboten, um das Gesetz — darin waren wir uns alle einig — noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Drängende Umweltprobleme vertragen keinen Aufschub, und das gilt für die Problematik der Chemikalien ganz besonders.
    Die Einmütigkeit dieser Einschätzung hat uns die Arbeit sehr erleichtert. Sie konnte erst voll anlaufen seit der Fertigstellung der Sechsten Novelle zur 67er Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel, weil dieses Chemikaliengesetz über weite Strecken eben die Umsetzung dieser Richtlinie ist. Zum Teil verlief die Arbeit an der Richtlinie und an diesem Gesetz parallel. Das hat uns sehr viel Zeit erspart. Leider wurde die Arbeit auch dadurch erschwert, daß neue Überlegungen in Brüssel uns vor neue Situationen stellten und auch Verzögerungen mit sich brachten.
    Es ist uns allen nicht verborgen geblieben, daß es kritische Stimmen gab, die sagten, man solle das Chemikaliengesetz unabhängig von den Ergebnissen in Brüssel vorlegen. Aber das wäre bei den Verflechtungen, die bestehen, sicherlich eine kurzfristige Lösung gewesen.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Einverstanden!)

    Wir haben es jetzt mit einem komplizierten, aber umfassenden Lösungsversuch zu tun, der meines Erachtens als gelungen bezeichnet werden kann.
    Für dieses Gesetz gibt es — das betone ich — bei uns und bei den europäischen Nachbarn keine oder doch kaum ein Vorbild. Es galt, drei in unterschiedlichen Ressorts angesiedelte Anliegen zu verwirklichen, nämlich ein Umwelt-Chemikaliengesetz, ein Giftgesetz und ein Gesetz über gefährliche Arbeitsstoffe zusammenzufassen. Die Ressorts waren übereingekommen, trotz verfahrensmäßiger Probleme ein einheitliches Gesetz vorzulegen — wie es schließlich auch im Kabinett beschlossen wurde —, damit Industrie und Handel bei bestimmten Stoffen nicht drei Gesetze aufschlagen müssen, um teils gleiche, teils divergierende Regelungen herauszulesen.



    Bundesminister Frau Huber
    Das Gesetz hat Vorgaben aus der EG-Richtlinie, die unseren Spielraum an vielen und entscheidenden Stellen eingeengt haben. Ich bedaure das auch, Herr Hasinger. Wir unterlagen denselben Zwängen. Zum Teil wurde unser Spielraum nicht nur beachtlich eingeengt, sondern es gab gar keinen mehr. Diese Sachlage hat die Diskussion bis hinein in den Bundestag und Bundesrat sehr erschwert. Viele Kritiker, einzelne Sachverständige und auch gewichtige Verbände haben eben nicht bedacht, daß viele Entscheidungen schon in Brüssel gefallen waren, daß Brüssel an einem für alle Beteiligten erträglichen Tempo interessiert ist, daß aber auch wir an einer einheitlichen Regelung in Brüssel durchaus interessiert sein mußten.
    Wir sind uns einig, daß bei der Offenheit unserer Räume und der Intensität unserer wirtschaftlichen Beziehungen auch Umwelt- und Gesundheitsschutz durch mindest-EG-einheitliche Regelungen gewährleistet sein muß zumal hier Wettbewerbsverhältnisse eine Rolle spielen. Regierungsentwurf und Parlamentsarbeit haben aber gezeigt, daß eine gewisse Notwendigkeit gesehen wurde, im Interesse des nationalen Gesundheitsschutzes — das wurde heute schon betont — über die Brüsseler Vorgaben auch hinauszugehen, etwa bei den Eingriffsermächtigungen für die alten Stoffe, die sehr wichtig sind. Das alles aber immer mit der dringenden Auflage, natürlich sehr bald für entsprechende Regelungen auch in der EG einzutreten. Sollte sich in Zukunft an jenen Stellen des Gesetzes, die schon jetzt der Kritik ausgesetzt sind — etwa bei den alten Stoffen, den Mengenschwellen oder den Eingriffsermächtigungen — eine Verschärfung der Regelungen als notwendig erweisen, dann kann der Weg zu Verbesserungen allerdings nur über Brüssel führen.
    Ich möchte den Ausschüssen, insbesondere dem Fachausschußund seinem Unterausschuß, dafür danken, daßes gelungen ist, die Ausschußrbeit fristgerecht abzuschließen. Das war gar nicht leicht. Mein Dank fällt um so herzlicher aus, als Sie nach heftigen, aber sachlichen Auseinandersetzungen um dieses Chemikaliengesetz eine Einheitlichkeit gefunden haben, die durchaus nicht allen Projekten zuteil wird. Hier wird deutlich, wie sehr uns die gemeinsame Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitbürger auf diesem wichtigen Sektor der Chemikalien verbindet.
    In der ersten Lesung hatte ich Gelegenheit, Ihnen über Aufbau und Regelungen des Gesetzes das Wichtigste zu sagen. An den Eckwerten hat sich nicht viel geändert. Ich will daher nur noch einige Stichworte anfügen, nachdem die Redner der Fraktionen viel zu dem Gesetz gesagt haben.
    Der Hersteller mußseinen Stoff anmelden und die genormten Prüfungsunterlagen vorlegen, aus denen die Eigenschaften und möglichen Gefährdungen für Mensch und Umwelt hervorgehen. Die Europäische Gemeinschaft hat — Sie haben es gerade gehört — bewußt auf Zulassungen verzichtet, damit Hersteller und Importeure selbst in die Pflicht genommen werden, Aufwand und Verantwortung für ihre Stoffe, für die Prüfungsergebnisse und die davon abhängigen Gefährdungsmerkmale — Etikettierung, Verpackung usw. — selber zu tragen.
    Die Prüfung der Gefährlichkeit erfolgt nach dem EG-Recht nach einem an Mengen orientierten Stufenplan, d. h. die Prüfungen auf Giftigkeit, Erbschädigung, Krebsentstehung oder Mißbildungsentstehung erfolgen je nach Menge des in die Umwelt gebrachten Stoffes. Natürlich trifft das Argument zu, daß auch ein Stoff, der in geringerer Menge auf den Markt kommt, gefährlich sein kann. Aber hier hat das Chemikaliengesetz Eingriffsermächtigungen eingebaut, die bei kritischer Anwendung im Verdachtsfall den Durchgriff auf umfassendere Prüfungen gestatten, d. h. auch bei niedrigeren Mengen ermöglichen. Im übrigen müssen Stoffe, die als gefährlich bekannt sind, was Verpackung, Herstellung usw. betrifft, auch dann entsprechend behandelt werden, wenn sie nicht oder noch nicht der Anmeldepflicht unterliegen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ein wichtiger Punkt in der öffentlichen Diskussion waren die zirka 50000 alten Stoffe, die in der Europäischen Gemeinschaft nicht anzumelden sind. Auch für sie gilt die Eingriffsermächtigung, wonach sie unter gleichzeitiger Intervention in Brüssel zur Anmeldung und damit zur Prüfung, Etikettierung, Verpackung aufgerufen werden können. Wir werden nicht pauschal alle alten Stoffe — darin sind wir ganz einig — im Sinne dieses Gesetzes aufarbeiten müssen und auch nicht aufarbeiten können. Im Verlauf der vor uns liegenden Jahre wird aber sicherlich eine Reihe von alten Stoffen doch einbezogen werden.
    Weit über das EG-Recht hinaus geht die Eingriffsermächtigung nach § 17, die sich nicht nur auf Stoffe bezieht, sondern bis hin zu Erzeugnissen Beschränkungen bis Verkehrsverbote vorsieht, wenn Gefährdungen der menschlichen Gesundheit in nicht vertretbarer und nicht abwendbarer Weise in unser Blickfeld kommen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Die Sicherheitsvorkehrungen im Bereich der Produktionsstätten, wie sie in § 21 und als Verordnungsermächtigung ausgesprochen sind, bilden das Zentrum jenes im Chemikaliengesetz aufgegangenen Arbeitsschutzes, der vom Arbeitsminister vertreten wird.
    Ich möchte hier aber gern auch noch auf das wichtige Gebiet des § 19, auf das Krebsregister eingehen. Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Meldung von Krebsfällen, die im Verdacht stehen, durch Chemikalien verursacht worden zu sein, hat vor dem Bundesrat und dem Ausschuß nicht bestanden. Die Offentlichkeit setzt große Hoffnung in ein solches Krebsmeldesystem, das eine besondere Variante des Krebsregisters wäre.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Machen Sie doch ausreichende Krebsregister!)




    Bundesminister Frau Huber
    Ich gehe zwar davon aus, daß derartige Meldungen
    — wie im Arzneimittelbereich — auch ohne Meldepflicht der Ärzte praktizierbar wären.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Es gab aber erhebliche ärztliche Bedenken, Frau Minister! Das wissen Sie ja!)

    — Herr Hasinger, ich sage ja: Ich muß mich aber dem Urteil des Ausschusses beugen, der auf diesen § 19 verzichtet.

    (Konrad [SPD]: Mit Blick auf den Bundesrat! — Hasinger [CDU/CSU]: Sie wissen auch, daß das angesichts unserer Erfahrungen in der Vergangenheit ein ganz heikles Gebiet ist!)

    — Ich weiß, daß es ein schwieriges Gebiet ist. Ich sage jetzt, was ich auch ohne diese Intervention gesagt hätte, Herr Hasinger: Mir wird das Verständnis dafür durch das Urteil vieler Fachleute erleichtert, die uns gesagt haben, daß die Grundlagen für ein so auf chemische Krebsverursachung ausgerichtetes Register noch nicht für eine verbindliche gesetzliche Regelung ausreichend sind.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    Angesichts dieser Aussagen waren unsere Erwartungen vielleicht zu hochgeschraubt. Das bedeutet aber nicht, daß wir dieses Thema aus dem Auge verlieren.

    (Beifall bei der SPD)

    In Presseveröffentlichungen und in den vom Unterausschuß „Chemikaliengesetz" durchgeführten Sachverständigenanhörungen ist kritisiert worden, daß das Gesetz seinem weitgesteckten Anspruch eines Umweltgesetzes nicht gerecht werde, sondern lediglich ein erweitertes Giftgesetz sei. Das ist ja auch heute morgen hier gesagt worden. Dieser Eindruck kann durchaus entstehen, weil die Giftigkeitsprüfung im Vordergrund des Gesetzes steht, also mehr Gewicht als die Prüfung des Stoffes auf Umweltgefährlichkeit erhält.
    Herr Hasinger, ich muß Ihnen aber sagen, hierfür gibt es subtile Gründe, die noch subtiler sind, als es Ressortstreitigkeiten überhaupt sein können. Tatsächlich ist die Wissenschaft im Bereich der Prüfung auf Giftigkeit sehr weit fortgeschritten, so daß wir uns hier auf genügend. gesicherte Grundlagen verlassen können. Sie bieten auch einen gewissen Gradmesser für die Umweltgefährlichkeit eines Stoffes. Im Hinblick auf Prüfverfahren, die direkte Aussagen über die Umweltrelevanz eines Stoffes liefern, sind wir hingegen erst am Anfang der Forschung. Wir müssen jetzt diese Forschung fördern. Erst dann kommen wir auf diesem Gebiete weiter. Das Gesetz kann in diesem Punkte dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft leider nicht vorauseilen.
    Eine wichtige Rolle spielte in der Diskussion die Frage der Tierversuche. Alle Redner haben sie hier auch heute morgen angesprochen. Kritiker haben immer wieder erklärt, das Gesetz forciere solche Versuche unnötigerweise;

    (Hasinger [CDU/CSU]: Leider war es sol)

    im Rahmen des Chemikaliengesetzes genüge auch die Prüfung an schmerzfreier Materie. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß die wissenschaftlichen Voraussetzungen zur Zeit noch nicht gegeben sind, um die erforderlichen Prüfungen ausschließlich an schmerzfreier Materie durchzuführen. Der Unterausschuß „Chemikaliengesetz" ist nach einer Informationsreise nach Amerika zur Auffassung gelangt, daß diese Aussage richtig ist.
    Trotzdem ist dem Anliegen des Tierschutzes im Chemikaliengesetz mehr Rechnung getragen worden. Überhaupt erstmalig ist in ein Gesetz eine Vorschrift aufgenommen worden, die besagt, daß Tierversuche durch alternative Methoden ersetzt werden müssen, wenn diese Methoden nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis vertretbar sind.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Das steht schon im Tierschutzgesetz!)

    Der Verringerung der Zahl der Tierversuche wird auch unser erster Schritt zur Lösung der Zweitanmelderproblematik dienen, ein Schritt, der bei Nachanmeldung überflüssige Prüfungen zu vermeiden trachtet.
    Meine Damen und Herren, zwar hat die in diesem Punkte von der Bundesregierung vorgelegte Lösung die Zustimmung des federführenden Ausschusses nicht gefunden

    (Hasinger [CDU/CSU]: Weil sie EG-widrig war!)

    — ja, ja —, dessenungeachtet hat der Ausschuß jedoch in einer Entschließung, für die ich mich ausdrücklich bedanke, gesagt, daß die Bundesregierung sich dieser Frage in der nächsten Legislaturperiode erneut annehmen und eine einheitliche Lösung für das Chemikaliengesetz, das Arzneimittelgesetz und das Pflanzenschutzgesetz suchen soll.
    Mir liegt an dieser Lösung —mir liegt daran, die Zahl der Tierversuche zu verringern — sehr. Aber, Herr Hasinger, es ist natürlich klar, daß gewisse Streichungen von Vorschriften im Chemikaliengesetz uns jetzt noch nicht des Problems entheben. Wir haben dasselbe Problem bei der Verordnungsgebung dann wieder. Wir können uns nur gemeinsam bemühen, und ich kann Ihnen versichern, daß ich hier sehr engagiert bin.
    In bezug auf das EG-Recht stellt sich für uns in der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe, die weitergehenden Lösungen, wie sie jetzt im Chemikaliengesetz verankert sind, auch dort durchzusetzen, d. h. die EG-Richtlinie von 1967 quasi auf das Niveau unseres Chemikaliengesetzes zu heben. Ich hoffe, daß wir das schaffen können und bald schaffen werden.
    Das gilt vor allem im Blick auf die Prüfung und die Anmeldung der sogenannten alten Stoffe. Hier muß eine Arbeitsteilung erreicht werden, die die entstehenden Kosten gleichmäßig auf alle EG-Staaten verteilt, denn natürlich ist hier auch das Kostenproblem ein wichtiger Faktor.
    Ferner gilt es, die Forschung in der Europäischen Gemeinschaft so zu fördern, daß uns eben möglichst bald Prüfungsmethoden zur Verfügung stehen, die



    Bundesminister Frau Huber
    es erlauben, die Umweltgefährlichkeit eines Stoffes schneller und kostengünstiger, als es bisher möglich ist, zu erkennen.
    Es sollten im europäischen Bereich Prüfverfahren entwickelt werden, die es uns gestatten, auf Tierversuche im Zusammenhang mit der Prüfung von Chemikalien möglichst ganz zu verzichten. Aber wir sind hier auf einheitliche Verfahren angewiesen, weil die Prüfungen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt werden, ja vergleichbar sein müssen.
    Wir werden in Europa darauf drängen, schnellstmöglich die vorgesehenen Regelungen für gefährliche Zubereitungen zu treffen. Gefährliche Zubereitungen sind Gemische, Gemenge oder Lösungen von Stoffen, bei denen das Zusammenspiel verschiedener Stoffe und die daraus resultierende Kumulationsgefahr noch nicht genügend erforscht sind. Hinsichtlich der Einstufung, der Verpackung und der Kennzeichnung gefährlicher Zubereitungen haben wir im Chemikaliengesetz einen Anfang gemacht, aber auch hier ist eine weitere Entwicklung nötig.
    Wir werden überdies auch über die Europäische Gemeinschaft hinaus auf diesem Gebiet zu einer Zusammenarbeit mit allen Industrienationen der Welt kommen müssen.