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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
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    Rede von Manfred Marschall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die industrielle Entwicklung hat in den letzten hundert Jahren eine kaum übersehbare Zahl von chemischen Stoffen in die Welt gesetzt. Vor



    Marschall
    nicht allzu vielen Jahren galt die chemische Industrie nahezu uneingeschränkt als Musterbeispiel für den Sieg des Menschen über die Natur, als Triumph menschlichen Geistes und Segenspender zugleich.
    Diese Beurteilung hat sich im Lauf weniger Jahre grundlegend geändert. Schlaglichtartig haben Störfälle und Katastrophen, Giftskandale und immer häufiger auftauchende Berichte über chronische Vergiftungen im Zusammenhang mit Chemikalien auf eine schleichende Bedrohung unseres Lebens aufmerksam gemacht. Inzwischen sind diese Gefahren allerorts zu vermuten. Es existieren mittlerweile etwa 50000 chemische Stoffe, die auf dem Markt in mehr als einer Million Zubereitungen zu finden sind. In der EG wird mit einem jährlichen Zuwachs von 3 000 neuen Stoffen gerechnet.
    Das vorrangig Bedrohliche sind die oft völlig überraschenden Erkenntnisse über chronische Toxizität von Stoffen, d. h. die Schadwirkungen, die auch bei Aufnahme kleinster Mengen über einen längeren Zeitraum erkennbar werden. Oft sind es Stoffe, mit denen die Menschen jahrzehntelang, sogar jahrhundertelang gelebt haben. Als Beispiel sei die krebserzeugende Eigenschaft von Asbeststaub genannt.
    Einerseits gilt hier, daß erst neue Entwicklungen der Medizin viele dieser Feststellungen ermöglicht haben. Andererseits gilt aber auch, daß wir angesichts der ständig wachsenden Zahl von Chemikalien in unserem Lebensbereich zunehmend gefährdet sind. Die langfristigen kumulativen und synergistischen Auswirkungen, also die Anhäufung und das Zusammenwirken von Stoffen, sind vielfach als bedrohlich erkannt, im ganzen aber noch in keiner Weise überschaubar. Die gesundheitlichen Gefahren der meisten Stoffe sind keineswegs ausreichend festgestellt. Ständig neue Informationen über gefährliche Anreicherungen in der Nahrungskette, karzinogene und mutagene, also krebserzeugende und erbgutverändernde, Stoffe sprechen Bände. Nicht von ungefähr spricht man von einer chemischen Zeitbombe, auf der die zivilisierte Menschheit sitzt.
    Ähnliches gilt für die Gefährdung unserer Umwelt. Die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, auf Ökosysteme insgesamt sind weitgehend unbekannt. Aber auch hier gibt es Beispiele, wie nach langjährigem Mißbrauch ohne auffällige Folgen auf einmal Teile der Umwelt unwiederbringlich zugrundegehen.
    Deshalb darf die Politik nicht nur reagieren, wenn ein Schaden eingetreten ist. Sie muß zur Wahrung unserer Lebensgrundlagen vorsorgen.

    (Beifall bei der SPD)

    Gerade in der Bundesrepublik, einem der bedeutendsten Chemieproduzenten in der Welt, war ein beherzter Schritt zur Sicherung unserer Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen chemischer Stoffe notwendig. Bei den Chemikalien klafft die letzte große Lücke in der deutschen Umweltschutzgesetzgebung, soweit nicht Teilbereiche bereits gesetzlich geregelt wurden, z. B. im Lebensmittel- und im Arzneimittelrecht oder durch Regelungen für Abwässer und Altöle.
    Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der sechsten Änderung der EG-Richtlinie einen Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vorgelegt. Einen Anspruch der Bundesregierung, absoluten Schutz vor schädlichen Wirkungen chemischer Stoffe zu gewährleisten, wie Sie, Herr Kollege Hasinger, soeben behauptet haben, habe ich zu keiner Zeit vernommen. Vielleicht könnten Sie bei Gelegenheit Ihre Wissensquelle offenbaren. Jedenfalls haben Sie den § 1 in dem behandelten Gesetz nicht grundlegend in Frage gestellt.
    Der Regierungsentwurf pflügt auf dem Feld der gefährlichen Stoffe Neuland. In der Beratung des im Bundestag aus sechs beteiligten Ausschüssen zusammengesetzten Unterausschusses „Chemikaliengesetz", auch im Zusammenwirken mit Fachausschüssen, hat sich dies im letzten halben Jahr sehr deutlich gezeigt. Beim Pflügen waren schwere Brokken im Wege, die erst auf die Seite gerollt werden mußten.
    Drei Viertel des Regierungsentwurfs sind durch die Richtlinie der EG bestimmt, die 1981 in allen Ländern der EG zu gleichen Gesetzen führen soll. Das Gesetz sieht neben der Verpflichtung zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung alter wie neuer gefährlicher Stoffe auch die Anmeldung neuer chemischer Stoffe vor, die nach bestimmten Kriterien auf Gesundheits- und Umweltschädlichkeit zu prüfen sind.
    Die verbindlichen europäischen Regelungen, wie beispielsweise die Anmeldefrist von 45 Tagen für Hersteller und Einführer vor dem InVerkehrBringen eines Stoffes, die Bindung der Prüfanforderungen an Produktionsmengen, das Gewicht der Prüfungen auf Umweltschädlichkeit, können das Herz eines engagierten Umweltschützers nicht besonders erfreuen. Dennoch ist die Richtlinie mit ihren Kompromissen politische Realität. Sie bindet den deutschen Gesetzgeber wie die anderen Parlamente der Europäischen Gemeinschaft. Diese Realität läßt kein Zulassungsverfahren zu.
    Als neu und damit anmeldepflichtig gilt ein Stoff dann, wenn er bis zum verbindlichen Stichtag, 18. September 1981, noch in keinem Land der EG vermarktet worden ist. Mit den Anmeldeunterlagen sind nach § 6 eine Reihe von Angaben zu machen, für gefährliche Stoffe sind weitere Informationen anzugeben.
    Die mit der Anmeldung vorzulegenden Prüfnachweise der sogenannten Grundprüfung — auch Stufe 0 genannt — nach § 7, in der Regel Stoffe, von denen jährlich mehr als eine Tonne produziert wird, müssen die Beurteilung erlauben, ob der untersuchte Stoff schädliche Einwirkungen auf den Menschen oder die Umwelt hat. Dazu wird eine Reihe von Prüfungen vorgeschrieben. Lassen diese Angaben eine ausreichende Beurteilung nicht zu, weil sie offensichtlich unvollständig oder fehlerhaft sind, können Berichtigungen oder Ergänzungen nachgefordert werden, wobei erneut die 45-Tage-Frist für das In-Verkehr-Bringen gilt.



    Marschall
    Von bestimmten Produktionsmengen, z. B. 100 oder 1 000 Jahrestonnen an, gelten nach § 9 zusätzliche Prüfanforderungen, die sogenannten Stufen 1 und 2. Von besonderer Bedeutung ist es aber, daß die Anmeldestelle bereits vor Erreichen dieser Mengengrenzen die höheren Prüfungsanforderungen stellen kann, soweit sich aus tatsächlichen Anhaltspunkten eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, daß von dem Stoff eine Gesundheits- oder Umweltgefährdung ausgeht Diese Regelung in § 11 beinhaltet auch die Möglichkeit von Auflagen an die Hersteller und Einführer.
    Es war die in § 10 des Entwurfs dokumentierte Absicht der Bundesregierung, durch die europäische Richtlinie vorgeschriebene Tierversuche durch andere Prüfverfahren zu ersetzen, sobald dies nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis vertretbar erscheint. Die SPD-Fraktion begrüßt besonders, daß es in den Beratungen der Ausschüsse gelungen ist, diese Absicht noch zu verdeutlichen. Hinweise auf Tierversuche sind aus dem Gesetzestext verbannt worden, so daß die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg leichter und schneller die sich anbietenden Alternativen umsetzen kann. Die ausdrückliche Einbeziehung von Sachverständigen soll ebenfalls Anstöße in dieser Richtung geben. Zudem wird in der vorgelegten Entschließung auf entsprechende Maßnahmen bei den europäischen Gemeinschaften gedrängt.
    Eine der am heftigsten diskutierten Regelungen war die Organisation für Anmeldung und Prüfung nach § 12 des Entwurfs. In der zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, eine ins einzelne gehende Regelung im Gesetz zu verankern, so daß nunmehr lediglich die Anmeldestelle ausdrücklich genannt wird, wobei die Ansiedlung dieser Stelle durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, die Durchführung der Bewertung durch die Bundesregierung geregelt werden soll. In beiden Fällen ist entsprechend der Entschließung der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu beteiligen.

    (Hasinger [ CDU/CSU ]: Das ist gut sol)

    Es muß wohl kaum betont werden, daß dabei die Nutzung des Sachverstands und der Verwaltungserfahrung in Einrichtungen des Bundes soweit wie möglich sicherzustellen ist. Das Augenmerk ist ebenfalls auf möglichst wenig Verwaltungsaufwand zu richten.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Richtig!)

    Vor dem Hintergrund der eingangs geschilderten Gefahren durch eine Vielzahl der bereits in Verkehr gebrachten chemischen Stoffe muß besonders auf die Möglichkeit einer Anmelde- bzw. Prüfpflicht für alte Stoffe hingewiesen werden, die über die EG-Regelung hinausgehen. Kluge Leute haben ausgerechnet, daß wir zur Aufarbeitung der bereits in Verkehr gebrachten Chemikalien bei Nutzung der derzeit vorhandenen Prüfkapazitäten etwa 500 Jahre bräuchten. Diese Rechnung zeigt zumindest, daß Prioritäten gesetzt werden müssen.
    Nach § 4 Abs. 3 der Beschlußvorlage können nunmehr Stoffe, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß sie giftig, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd, chronisch schädigend oder umweltgefährlich sind, zum Schutz des Menschen oder der Umwelt der Anmelde- bzw. Prüfpflicht unterstellt werden. Synergistische Erscheinungen werden dabei ausdrücklich einbezogen.
    Durch die ebenfalls ausdrücklich eingeschaltete Anhörung von Sachverständigen wird die Bedeutung der Prüfung alter Stoffe betont, wobei der Transparenz bei der Prioritätensetzung große Bedeutung zukommen muß. Die Offentlichkeit hat ein Anrecht auf Information über derart lebenswichtige Entscheidungen. In der Entschließung wird zum Ausdruck gebracht, daß die auf Bundesebene geltende Regelung für Altstoffe international harmonisiert und bei der Prüfung dieser Stoffe eine internationale Arbeitsteilung angestrebt werden soll.
    Von großer Bedeutung für die Wirksamkeit des Chemikaliengesetzes wird die in § 17 festgelegte Ermächtigung der Bundesregierung sein, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats zum Schutz des Menschen oder der Umwelt Verbote oder Beschränkungen auszusprechen. Die Sozialdemokraten in diesem Hause und, wie wir hoffen, auch eine breite Offentlichkeit werden die Praxis dieser vorgesehenen Schutzmaßnahmen sehr genau beobachten, insbesondere am Anspruch dieses Gesetzes in seinem ersten Paragraphen messen. Dazu bieten wir den Gesundheits- und Umweltschutzorganisationen wie den engagierten Wissenschaftlern die Zusammenarbeit an.
    Dieser Zusammenarbeit bedarf es, wenn der vorliegende Entwurf auch in der Praxis ein Gesetz des vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes werden soll. Der Vergleich von Anspruch und Wirklichkeit wird zudem spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Parlament als Aufgabe gestellt sein, wenn der in der Entschließung vorgesehene Bericht der Bundesregierung zur Diskussion steht.
    Mit diesem Gesetz werden auch das Giftrecht einschließlich der Vorschriften für giftige Tiere und Pflanzen und das Arbeitsschutzrecht auf eine neue Grundlage gestellt. Dies hat besondere Bedeutung, da viele Arbeitnehmer der Gefährdung langfristig und direkt ausgesetzt sind und entsprechend unter den Folgen mangelhafter Schutzmaßnahmen zu leiden haben.
    Wenn wir auf diesem Feld deutliche Fortschritte verzeichnen können, kann dies hingegen nicht für die im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehene Meldepflicht bei Gesundheitsschäden, bekannt unter dem Stichwort „Krebsregister", und den ebenfalls im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen gesundheitspolitischen Maßnahmeplan gelten. Die im Interesse eines Wirksamwerdens entsprechender Maßnahmen gefundene Regelung in der vorliegenden Beschlußempfehlung sieht die Verantwortung nun weitgehend in den Händen der Länder. Es bedarf ernsthaftester Anstrengungen, wenn man



    Marschall
    den berechtigten Erwartungen der Bürger gerecht werden will.
    Bei den Beratungen des Gesetzes war es für die Beteiligten aus sechs Bundestagsausschüssen keine leichte Aufgabe, sich zusammenzuraufen und nicht zuletzt wegen der auslaufenden Legislaturperiode auch die Interessen des Bundesrates so in die Abwägung einzubeziehen, daß eine Zustimmung erwartet werden kann. Ich möchte jedenfalls allen Beteiligten für die ernsthaften Bemühungen danken.
    Die Sozialdemokraten stimmen dem Gesetz zu. Dabei steht ein Gesichtspunkt im Vordergrund: Wer nicht jetzt dafür sorgt, daß die Prüfung der jährlich neu hinzukommenden chemischen Stoffe in Gang kommt, wer nicht jetzt dafür sorgt, daß die bedenklichen unter den 50 000 alten Stoffen nach Prioritätensetzung möglichst bald auf ihre Schädlichkeit untersucht werden, nimmt eine jahrelange Verzögerung des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen in Kauf.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Unzählige Menschen könnten Opfer einer Strategie des Alles oder Nichts, harter Interessenpolitik oder auch romantischer Blütenträume werden; dies wollen wir nicht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wenn wir den vorliegenden Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Stoffen heute verabschieden, so ist wieder ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer Verbesserung der Umweltpolitik gesetzt worden. Ich freue mich, daß es gelungen ist, in interfraktionellen Gesprächsgruppen, im Unterausschuß und letztendlich dann im federführenden Ausschuß zu einer Einigung zu kommen. Aber diese Einigung war im Grunde genommen durch den Ablauf der Legislaturperiode vorprogrammiert. Niemand hätte es in seine Verantwortung nehmen können, daß dieses Gesetz gescheitert wäre,

    (Hasinger [CDU/CSU]: Richtig!)

    weil dann die notwendigen Maßnahmen für Anmeldestellen, für Prüfverfahren, für Prüfungsstellen nicht hätten umgesetzt werden können. Ich glaube, man muß vorneweg sagen, daß die Parlamentarier hier unter einem Einigungszwang gestanden haben; dieser war — so möchte ich feststellen — heilsam. Wir sind in der interfraktionellen Gruppe aufeinander zugegangen, manchmal auch nur im Schneckentempo aufeinanderzugerobbt, aber wir haben uns letztendlich geeinigt — und darauf kommt es am Ende an.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Dieses Chemikaliengesetz, meine Damen und Herren, ist Abrundung und Ergänzung der von der FDP und der sozialliberalen Koalition 1969 begonnenen Umweltpolitik.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Ausgangspunkt dieser Politik war die Reinhaltung von Wasser und Luft. Wesentliche Instrumente dieser Politik sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Abwasserabgabengesetz. Beide beruhen auf dem Verursacherprinzip. Nach der erfolgreichen Inangriffnahme dieser eben genannten Ziele erfolgt jetzt die Hinwendung vom produktionsbezogenen Umweltschutz auf den produktbezogenen Umweltschutz.
    Ein Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen wurde notwendig durch die immer größer werdende Zahl von chemischen Stoffen, die mit einer noch größeren Anzahl chemischer Bezeichnungen letztlich an den Verbraucher oder in die Umwelt gelangen. Ausgangspunkt der jetzt gefundenen Lösung war einmal die EG-Richtlinie über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, zum zweiten der liberale Ansatz, ein Anmeldeverfahren und kein Zulassungsverfahren vorzusehen. Durch diesen Ansatz ist es gelungen, die Verantwortung für das In-Verkehr-Bringen gefährlicher Stoffe beim Hersteller zu belassen.
    Ein weiterer Grundsatz dieser Gesetzeskonzeption war die ressortübergreifende Regelung. Warnende Beispiele aus der Vergangenheit, aber auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, hatten uns vor Augen geführt, daß beim Umgang mit Stoffen Probleme, die auf ihre Stoffeigenschaften zurückzuführen sind, nicht in getrennten Bereichen und unabhängig voneinander gelöst werden können. Nach dieser ressortübergreifenden Konzeption, die der Ausschuß belassen hat, werden Arbeitssschutz, Gesundheitsschutz und der Umweltschutz quasi unter einem Dach angesiedelt.
    Unter diesem Dach soll in erster Linie der Mensch geschützt werden, aber auch die natürliche Beschaffenheit von Wasser, Boden, der Luft, von Pflanzen und Tieren, auch von Mikroorganismen, wenn eine Veränderung oder Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit drohen. Diese Zielsetzung machte die Regelung einer komplizierten Materie notwendig; denn mit dieser über den Menschen hinausgehenden Ausweitung des Schutzzieles waren vollkommen neue Kriterien zu setzen, sind neuartige Prüfungen und Bewertungen durchzuführen.
    Während bisher Schäden durch akute oder chronische Wirkungen von Stoffen für den Menschen oder die Umwelt oft erst nach Schadenseintritt, oft erst sehr spät nach Schadenseintritt, erkannt werden konnten, sollen jetzt mittels eines umfangreichen Prüfungsprogramms vor der Markteinführung von neuen Stoffen derartige Schäden in Zukunft vermieden werden. Deshalb sind Bestandteile dieses Prüfungsprogramms physikalisch-chemische, toxikologische sowie ökologische Prüfungen. Diese Prüfungen geben uns wichtige Hinweise auf das Umweltverhalten der Stoffe.
    Um unnötige Tierversuche — meine beiden Vorredner haben es schon angesprochen - zu vermeiden, hat der Unterausschuß auf ein bewußtes Vorschreiben von Tierversuchen verzichtet. Es können auch gleichwertige Aussagen durch alternative Methoden, die aber noch weiterentwickelt, teilweise überhaupt erst entwickelt werden müssen, unter



    Spitzmüller
    Verwendung von sogenannter schmerzfreier Materie herangezogen werden. Ebenso können die internationalen Bemühungen zur Entwicklung und Harmonisierung von Testmethoden entsprechend beeinflußt werden.
    Durch Rechtsverordnung soll die Bundesregierung dieses wichtige Kapitel in Übereinstimmung mit den zur Zeit bei der EG diskutierten Ergebnissen regeln. Auch bei der EG wird die Bundesregierung für ein praxisgerechtes, harmonisiertes Testverfahren eintreten.
    Herr Kollege Hasinger, ich darf noch feststellen, daß es nicht die CDU allein war, sondern daß alle Mitglieder des Unterausschusses nach der Anhörung der Sachverständigen sich in der Sache einig waren, daß man den Umfang der Tierversuche herabsetzen sollte, soweit das irgend möglich und vertretbar ist.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich habe Verständnis dafür, wenn sich die CDU dieses an den Hut stecken will.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Wir sind für jede Unterstützung dankbar!)

    Aber nachdem wir uns geeinigt haben — ich sagte ja: teilweise sind wir aufeinander zugegangen —, sind wir in dieser Frage sozusagen einander in die Arme gefallen,

    (Heiterkeit)

    weil wir alle derselben Meinung waren; es war nicht einer der Punkte, wo wir im Schneckentempo aufeinander zugerobbt sind. Also, ich glaube, wir sollten sagen: bezüglich des Tierschutzes waren sich alle Kollegen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe und im Unterausschuß einig.

    (Konrad [SPD]: Auch die, die nicht zudringlich wurden!)

    — Auch die, die nicht zudringlich wurden, Herr Kollege Konrad.
    Mit dem jetzt zu verabschiedenden ressortübergreifenden Konzept hat es sich die Bundesregierung allerdings nicht leicht gemacht. Jede Anmeldestelle, welche auch immer in den Verhandlungen zwischen Bundesregierung und dem Bundesrat gefunden werden wird, muß auf den Sachverstand von Bewertungsstellen zurückgreifen. Sie kann dabei Sachverständige — —

    (Hasinger [CDU/CSU]: Nicht Bewertungsstellen, sondern Sachverständige in vorhandenen Institutionen!)

    — Sachverständige und Bewertungsstellen, Herr Kollege. Das Bewertungsverfahren ist offengeblieben. Ich gehe davon aus, daß es in irgendeiner Form eben sachverständige Bewertungsstellen oder bewertende Sachverständige geben muß. Wir wollen uns über diese Dinge nicht unterhalten. Dies war ja einer der Punkte, wo wir aufeinander zurobben mußten. Mir wäre es lieber gewesen, die Dinge wären klar und einheitlich geregelt. Aber hier haben wir der Opposition und insbesondere den Wünschen des Bundesrates und auch den Vorstellungen der
    Haushaltspolitiker nachgegeben und sind zu einer Einigung gekommen.
    Die Bundesregierung kann dabei auch Sachverständige zu Rate ziehen. Doch war das ausdrückliche Ergebnis der Beratungen, daß dieses Zurateziehen von Sachverständigen nicht zu einer Institutionalisierung von Kommissionen führen soll. Sachverständigenkommissionen bergen nämlich immer die Gefahr in sich, daß sie sich verselbständigen und daß ihnen eine Quasi-Verantwortlichkeit zugeschoben wird, die aber im nachhinein nicht zu personifizieren ist. Leider wird eine Personalaufstockung trotz aller Konzentrationsbemühungen unumgänglich sein und sich nicht verhüten lassen.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sie muß aber so gering wie möglich bleiben!)

    Die durch die zu verabschiedende Entschließung empfohlene Einschaltung des Präsidenten des Rechnungshofes sowohl bei der Bestimmung der Anmeldestelle als auch bei dem weiteren Bewertungsverfahren wird nur bedingt eine wirksame Bremsfunktion bezüglich der Schaffung neuer Planstellen haben können. Aber diese Bremsfunktion haben wir eingebaut. Darüber sind wir Freien Demokraten durchaus zufrieden und glücklich.
    Wegen der Kompliziertheit der zu regelnden Gesetzesmaterie und der Kürze der für die Beratungen zur Verfügung stehenden Zeit war es naturgemäß nicht möglich, alle Details, die in Frage gekommen wären, ausreichend oder gar umfassend zu regeln. Im Sinne einer eigenverantwortlichen Haltung der Industrie und auch im Sinne des Verbrauchers und der Umweltschutzziele glaube ich, daß es auch gar nicht gut gewesen wäre, alles im Detail zu regeln. Die Beteiligten, insbesondere die staatlichen Behörden und die Industrie, sollten selber Spielraum für eigenverantwortliches Handeln behalten.
    Nach Auffassung der Freien Demokraten bedeutet der Rahmen, den dieses Gesetz gibt, den entscheidenden wichtigen Schritt in die richtige Richtung. So können Detailregelungen wie etwa die Bestimmung der Anmeldestelle, die Festlegung der Prüfmethoden oder die Erarbeitung einer Altstoffliste noch mittels Rechtsverordnungen im Zusammenwirken mit dem Bundesrat eingeführt werden. Gerade bei der Aufstellung der Altstoffliste sollte man aus den Erfahrungen der Amerikaner Nutzen ziehen und die im Rahmen von Tosca erstellte Inventarliste — allerdings mit der Möglichkeit von Nachmeldungen — übernehmen. Diese Haltung sollte auch gegenüber der EG vertreten werden.
    Die soeben erwähnte richtige Richtung heißt für den Verbraucher: mehr Kenntnis über Stoffeigenschaften und, wenn nötig, Schutzvorkehrungen, die bis zum Verbot von Stoffen gehen können. Durch diese Vorkehrungen ist das erklärte Ziel des Gesetzes erreicht, die Gefahrenschwelle der Schäden, die von gefährlichen Stoffen ausgehen können, weiter herabzusetzen. Für den Hersteller oder den Einführer von neuen Stoffen bedeutet die richtige Richtung mehr Rechtssicherheit, mehr Praktikabilität und eine EG-weite gegenseitige Anerkennung. Die gegenseitige Anerkennung wiederum setzt ein har-



    Spitzmüller
    monisiertes Vorgehen innerhalb der EG voraus, das nicht zuletzt durch den besonders von Kritikern so oft als zu enges Korsett empfundenen Vorschlag einer „Richtlinie des Rates zur Sechsten Änderung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe" zugrunde liegt.
    Den Rahmen der EG-Anforderungen nicht unnötig zu strapazieren, war eine wichtige Prämisse des Gesetzentwurfs und für die Beratungen des Unterausschusses. Den Kritikern allerdings sei gesagt, daß mit dem vorliegenden Gesetz dennoch über die Forderungen der EG-Richtlinien hinausgegangen worden ist. Von daher kann ich Ihre einschränkende Bemerkung, Herr Kollege Hasinger, daß auch Sie diese EG-Richtlinie als ein zu- enges Korsett empfunden haben, nicht voll verstehen. Denn Sie wissen genauso gut wie ich, daß wir über die EG-Richtlinie hinausgegangen sind. Dies kommt auch im Entschließungsantrag zum Ausdruck, in dem wir nämlich darauf drängen, daß die Bundesregierung bei der nächsten Änderung darauf hinwirkt, daß die EG-Richtlinie an das Chemikaliengesetz angepaßt wird.
    Ich darf beispielsweise erwähnen, daß auch bereits in den Verkehr gebrachte sogenannte alte Stoffe Prüfungspflichten unterworfen werden. Ein wesentlicher Gesichtspunkt hierbei muß aber sein, daß die Behandlung von Altstoffen in Übereinstimmung mit der EG geschieht. Schon um sinnlose Doppelprüfungen — und damit auch oft Tierversuche — zu vermeiden, aber auch um keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche chemische Industrie entstehen zu lassen, sind EG-einheitliche Maßnahmen die Grundvoraussetzung, das Ziel, das anzustreben ist. Ich hatte auf diesen Punkt bereits bei der ersten Beratung des Gesetzes ausdrücklich hingewiesen. Er ist jetzt in der Entschließung enthalten, die uns ebenfalls zur Verabschiedung vorliegt.
    Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wird die chemische Industrie als ein Industriezweig in seiner Gesamtheit getroffen, ein Industriezweig, der mit dem gewaltigen Ansteigen der Rohstoff- und Energiepreise ohnehin zu kämpfen, zugleich aber auch bereits hohe Umweltschutzauflagen zu tragen hat. Auf der anderen Seite aber lebt die chemische Industrie von ihrer innovativen Fähigkeit, die nicht von perfektionistischem Streben oder gar Panikmache bedroht werden darf. Wichtig ist daher die im Gesetz verankerte Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und die diesbezügliche Gewährleistung bei der Weiterleitung schutzbedürftiger Unterlagen an die EG. Dies liegt nicht nur im Interesse der Betriebe, sondern auch der in diesen Betrieben beschäftigten Menschen; das heißt, hier geht es auch um den Schutz von Arbeitsplätzen.
    Gerade, meine Damen und Herren, weil wir erst am Anfang einer neuen Gesetzesentwicklung stehen, dürfen überzogene Forderungen und Erwartungen auch bei der Formulierung der anstehenden Rechtsverordnungen nicht erhoben werden.
    Die Arbeiten an dem Gesetz waren stets von umfangreicher Kritik begleitet, die in der Forderung nach Verschärfungen, insbesondere nach einem Zulassungsverfahren, gipfelte. Ich habe eingangs erläutert, warum wir uns für ein Anmeldegesetz entschieden haben.

    (Konrad [SPD]: Entscheiden mußten!)

    Ich glaube, daß diese Entscheidung richtig ist; sie wird ja auch von allen getragen.
    Wir haben damit auch einen Schritt zur Vermeidung von mehr Bürokratie getan, wie er von allen in diesem Hause verbal immer gefordert wird. Wir haben gemeinsam versucht, den verbalen Kraftakten in diesem Gesetz auch eine kleine gesetzestechnische Einfügung folgen zu lassen.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Sehr gut, wenn das Parlament die Regierung gelegentlich korrigiert!)

    Trotzdem, meine Damen und Herren, wird dieses Gesetz von allen in vergleichbaren Ländern verabschiedeten Chemikaliengesetzen das schärfste sein. Der Unterausschuß Chemikaliengesetz hat bei seiner Reise in die USA feststellen müssen, daß die amerikanischen Regelungen zwar schärfer sind, aber nicht greifen. Meine Vorredner haben dies auch schon angesprochen. Über die japanischen Regelungen ist ähnliches zu hören. Eingangs betonte ich schon, daß die FDP — —

    (Hasinger [CDU/CSU]: Es liegen keine genauen Erfahrungen vor!)

    — Deshalb sage ich ja: „zu hören" und nicht: „zu sehen", weil wir nicht in Japan gewesen sind. Das hätten wir zeitlich auch nicht geschafft.
    Eingangs betonte ich schon, daß die FDP dieses Gesetz als einen ersten Schritt in die richtige Richtung ansieht. Die FDP begrüßt deshalb besonders den Passus der Entschließung, der die Bundesregierung auffordert, dem Deutschen Bundestag binnen vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen zu berichten. Ich bin optimistisch, daß dieser Bericht unsere an das Gesetz realistischerweise zu stellenden Erwartungen erfüllen wird.
    Meine Fraktion stimmt dem Gesetz zu. Ich danke alle beteiligten Ressorts. Ich danke vor allem den Beamten und Mitarbeitern im federführenden Ausschuß. Insbesondere danke ich den Mitgliedern des Unterausschusses, denn es war eine wirklich kollegiale Zusammenarbeit und einer der wenigen Momente in diesem 8. Deutschen Bundestag, in denen ich erleben durfte, daß die Kollegen aus allen drei Fraktionen mit Engagement für die Sache, mit Engagement für das Zustandekommen eines Gesetzes an die schwierige Materie herangegangen sind. Ich stelle fest, daß wir uns heute nicht nur einig sind, sondern daß wir in einer Art und Weise einig sind, wie wir es bei der ersten Lesung nicht zu erwarten wagten. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)