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    Plenarprotokoll 8/225 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 225. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 18173 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 18173 B Abwicklung der Tagesordnung 18173 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 18173 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Bericht des - Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4247 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4243 — Hasinger CDU/CSU 18173 D, 18174 B Marschall SPD 18178 D Spitzmüller FDP 18181 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 18184 A Kraus CDU/CSU 18187 C Fiebig SPD 18190 A Dr. Gruhl fraktionslos 18192 A Urbaniak SPD 18193 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18194 D Dr. Hammans CDU/CSU (Erklärung nach §59G0) 18195D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Klein (Göttingen), Schwarz, Dr. Miltner, Berger (Herne), Biechele, Broll, Gerlach (Obernau), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Berichterstattung der Bundesregierung über den Verfassungsschutz — Drucksachen 8/3214, 8/3615 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18196 C Brandt (Grolsheim) SPD 18199 D Engelhard FDP 18204 C Baum, Bundesminister BMI 18206 C Spranger CDU/CSU 18212 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Dr. Emmerlich SPD 18215 A Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18218 A Dr. Wendig FDP 18219 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4259 — Frau Verhülsdonk CDU/CSU 18238 A Frau Steinhauer SPD 18242 A Cronenberg FDP 18245 B Frau Männle CDU/CSU 18247 D Frau Renger SPD 18249 D Hölscher FDP 18251 C Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 18254 A Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 18256 A Dr. George CDU/CSU 18256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4302 — Beschlußempfehlung des Innenausschusses — Drucksache 8/4261 — Dr. Laufs CDU/CSU 18257 B, C Dr. Penner SPD 18259 B Dr. Wendig FDP 18260 B von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18262 A Zweite Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4303 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4239 — Broll CDU/CSU 18264 A Wittmann (Straubing) SPD 18265 B Dr. Wendig FDP 18266 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Entwurf einer Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — Drucksachen 8/3460, 8/4127, 8/4262 — Schulte (Unna) SPD 18267 C Dr. Bötsch CDU/CSU 18271 C Collet SPD 18274 B, 18280 C Dr. Schweitzer SPD 18274 C Becker (Nienberge) SPD 18277 C Dr. Miltner CDU/CSU 18278 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 18284 A Stücklen, Präsident 18286 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — Drucksache 8/4114 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4304 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/4293, 8/4305 — Dr. Bötsch CDU/CSU 18291 A Dr. Linde SPD 18291 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Becher (Pullach), Dr. Czaja, Schmöle und der Fraktion der CDU/ CSU Menschenrechtsorganisationen — Drucksache 8/4196 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 18293 A Mattick SPD 18294 C Merker FDP 18296 B Franke, Bundesminister BMB 18297 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 III Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4192 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4191 — 18300 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 8/3828 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4249 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4186 — 18300 D Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs — Drucksache 8/2131 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4253 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4252 — 18301 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4248 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4244 — 18301 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregiening eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4277 — 18301 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4245 — 18302 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/4276 — 18302 D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortsetzung der Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen — Drucksache 8/4163 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4318 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4281 — 18303 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte — Drucksache 8/3181 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4284 — 18303 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4257 — 18303 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4256 — Dr. Diederich (Berlin) SPD 18304 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Sprung, Spilker, Rapp (Göppingen), Gobrecht, Dr. Spöri, Kühbacher, Frau Matthäus-Maier, Schleifenbaum, Dr. Haussmann und den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften — Drucksache 8/4082 - Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4266 — 18305 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4319 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4260 — 18305 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4118 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4285 — 18305 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4230 — 18306 A Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Straßen in den Gemeinden 1981 — Drucksache 8/4038 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4320 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4255 — 18306 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 V Fragestunde — Drucksache 8/4270 vom 20. 06. 1980 — Bildungschancen für Frauen MdlAnfr A4 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD MdlAnfr A5 20.06.80 Drs 08/4270 Thüsing SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . .18221 B, C, D, 18222 A B, D ZusFr Thüsing SPD 18221 C, D, 18222 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 18222 A ZusFr Ey CDU/CSU 18222 A Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EG MdlAnfr A28 20.06.80 Drs 08/4270 Ey CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18222 D, 15223 B, C, D, 18224 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 18223 B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18223 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 18223 D ZusFr Oostergetelo SPD 18224 A ZusFr Susset CDU/CSU 18224 B ZusFr Kiechle CDU/CSU 18224 C Ankündigungen des Bundeskanzlers zur EG-Agrarpolitik MdlAnfr A29 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 20.06.80 Drs 08/4270 Dr. Ritz CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . . 18224 D, 18225 B, D, 18226 B, C, D, 18227 B, C, D, 18228 B, C, D, 18229 A, C, 18230 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU . 18225 A, B, D, 18226 B ZusFr Simpfendörfer SPD . . . 18226 C, 18229 C ZusFr Kiechle CDU/CSU . . . 18226 D, 18227 B ZusFr Oostergetelo SPD 18227 C ZusFr Paintner FDP 18227 C ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18227 C ZusFr Besch CDU/CSU 18228 B ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . 18228 B, D ZusFr Susset CDU/CSU 18229 A ZusFr Klinker CDU/CSU 18229 B ZusFr Ey CDU/CSU 18230 A Auffassung des französischen Staatspräsidenten über die Grundsätze der gemeinsamen Agrarpolitik MdlAnfr A31 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML 18230 B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18230 C Einführung von Ober- und Untergrenzen bei Nettozahlern und -empfängern in der EG-Agrarfinanzierung MdlAnfr A32 20.06.80 Drs 08/4270 Kiechle CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . .18230 D, 18231 A, B, C, 18232 A, B, C ZusFr Kiechle CDU/CSU 18231 A B ZusFr Oostergetelo SPD 18231 C ZusFr Simpfendörfer SPD 18232 A ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18232 A ZusFr Müller (Schweinfurt) SPD . . . 18232 B ZusFr Zumpfort FDP 18232 C Vorteile der gewerblichen Wirtschaft aus der EG-Agrarpolitik MdlAnfr A33 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A34 20.06.80 Drs 08/4270 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . 18232 D, 18233 B, C, D, 18234 B, C, D, 18235 A B, C, D, 18236 A B, C ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU 18233 A B, C, 18234 D ZusFr Paintner FDP 18233 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18233 D, 18236 A ZusFr Susset CDU/CSU 18234 A ZusFr Cronenberg FDP 18235 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 18235 B ZusFr Klinker CDU/CSU 18235 B ZusFr Oostergetelo SPD 18235 C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 18236 B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 18236 C Garantiepreise und Absatzgarantien bei Überschußproduktion in der Landwirtschaft MdlAnfr A35 20.06.80 Drs 08/4270 Susset CDU/CSU Antw BMin Ertl BML . . . 18236 D, 18237 A, B, C ZusFr Susset CDU/CSU 18237 A ZusFr Cronenberg FDP 18237 B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 18237 C Nächste Sitzung 18306 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18307* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) 18307* B Anlage 3 Belebung des Genossenschaftsgedankens im Wohnungsbau SchrAnfr B125 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B126 13.06.80 Drs 08/4189' Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18307* D Anlage 4 Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnungsbau des Bundes im Zonenrandgebiet SchrAnfr B127 13.06.80 Drs 08/4189 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 18308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 18173 225. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen' 27. 6. Dr. Ahrens** 25. 6. Dr. Aigner* 27. 6. Alber * 27. 6. Dr. Bangemann* 27. 6. Dr. Barzel 27. 6. Dr. Biedenkopf 27. 6. Dr. Blüm 27. 6. Blumenfeld* 27. 6. Brandt* 27. 6. Dr. Dregger 27. 6. Fellermaier* 27. 6. Frau Dr. Focke* 27. 6. Friedrich (Würzburg) * 27. 6. Dr. Früh* 27. 6. Dr. Fuchs * 27. 6. Geisenhofer 27. 6. Genscher 25. 6. von Hassel* 27. 6. Höffkes 26. 6. Katzer* 27. 6. Dr. h. c. Kiesinger 27. 6. Dr. Klepsch* 27. 6. Dr. Köhler (Duisburg) * 27. 6. Kühbacher 27. 6. Lange * 27. 6. Ludewig 27. 6. Lücker* 27. 6. Luster* 27. 6. Dr. Mende** 26. 6. Dr. Müller-Hermann * 27. 6. Neuhaus 27. 6. Dr. Pfennig * 27. 6. Rühe 25. 6. Sauer (Salzgitter) 27. 6. Saxowski 25. 6. Schinzel* 27. 6. Frau Schleicher* 27. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 26. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 27. 6. Seefeld* 27. 6. Sieglerschmidt* 27. 6. Dr. Sprung 27. 6. Dr. Waffenschmidt 25. 6. Walkhoff 27. 6. Frau Dr. Walz * 27. 6. Wawrzik* 27. 6. Würzbach 26. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Erklärung der Abgeordneten Dr. George, Pohlmann, Müller (Berlin), Kroll-Schlüter, Dr. Stark (Nürtingen), Hauser (Krefeld), Dr. Köhler (Duisburg), Lampersbach, Dr. Laufs (alle CDU/CSU) nach § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) Die Unterzeichnenden begründen ihr ablehnendes Votum bei der Schlußabstimmung zu obigem Gesetzentwurf der Bundesregierung wie folgt: 1. In der Praxis des Arbeitsalltages wird dieses Gesetz die teilweise noch vorhandenen Benachteiligungen der Frau in Arbeit und Beruf nicht mildern oder gar aufzuheben vermögen. Tendenziell läßt sich eher das Gegenteil prognostizieren. 2. Der Regelungsauftrag der drei EG-Richtlinien (76/207; 77/187; 75/117) ist durch das geltende deutsche Arbeits-, Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht ebenso wie durch die flexible Rechtsprechung und die verantwortliche Handlungsautonomie der Sozialpartner voll erfüllt. Insoweit hat dieses Gesetz rein deklaratorischen Charakter. 3. Das ausgewogene Geflecht der einschlägigen verfassungsrechtlichen Freiheits- und Wertpositionen des Grundgesetzes (Artikel 2 Abs. 1; 3 Abs. 2 und 3; 6; 9 Abs. 3; 12 und 14 GG) wird so erheblich verändert, daß damit eine partielle Auflösung des Gesamtsystems erfolgt. Insoweit wird ein qualitativer Systemwechsel eingeleitet. 4. Die prozessualrechtlich ungewöhnliche Konstruktion von Glaubhaftmachung und Vermutungskonsequenz führt zur materiellen Umkehr der Beweislast zu Lasten des Arbeitgebers. Die damit verbundene Tendenz zur Bürokratisierung und zur ProzeBflut wirkt sich auf Dauer als faktischer Kontrahierungszwang und als faktische Quotenregelung aus. 5. Wir können daher dieses Gesetz weder rechtspolitisch noch sozialpolitisch verantworten. Es wird sich entweder als „weiße Salbe" oder als „Bumerang zu Lasten der Frauen" erweisen. Wir befürworten im Grundsatz und im Detail die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeits- und Berufsleben. Wir sind überzeugt davon, daß es andere und weit bessere Wege gibt, diesen Freiheitsrechten volle Wirksamkeit zu garantieren. Anlage 3 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Fragen B 125 und 126): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, wieder stärker den Genossenschaftsgedanken im Wohnungsbau zu beleben und die Voraussetzungen dafür zu verbessern, daß die Baugenossenschaften wieder verstärkt der ihnen nach dem Gemeinnützigkeitsrecht obliegenden Baupflicht nachkommen können? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung insbesondere, die Genossenschaftsanteile den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen und im verstärkten Maße wohnungssuchende Bewerber in die Genossenschaften aufzunehmen? 18308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 225. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1980 Zu Frage B 125: Im Rahmen der Aufgaben der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft kommt den Baugenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung auch weiterhin große Bedeutung zu, und zwar sowohl beim Bau von Genossenschaftswohnungen wie auch für Wohneigentum. Allerdings hängt ihre Bautätigkeit wegen der örtlichen Begrenzung ihres Geschäftsbereiches maßgeblich von der regionalen Bedarfssituation ab. Diese ist in Großstädten und Ballungszentren anders als im ländlichen Bereich und in Kleinstädten, wo die Genossenschaften verhältnismäßig zahlreich sind. Im übrigen ist auch für die Wohnungsbaugenossenschaften eine Steigerung der Bautätigkeit in erster Linie ein Problem der Finanzierung und gegebenenfalls der Förderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues. Hier ist es — wie sie wissen — vornehmlich Aufgabe der Länder, Prioritäten zu setzen und die Baumaßnahmen der Genossenschaften zu fördern. Gleiches gilt für die Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen im Altbestand der Genossenschaften. Zu Frage B 126: Die Entwicklung der Bau-, Grundstücks- und Finanzierungskosten erfordert steigendes Eigenkapital. Es ist meines Erachtens fraglich, ob es maßgeblich durch Aufstockung der Genossenschaftsanteile aufgebracht werden kann, weil dies die Bereitschaft und Fähigkeit der Genossenschaftsmitglieder voraussetzt, sie zu zeichnen. Durch verstärkte Aufnahme von Mitgliedern kann zwar die Eigenkapitalbasis verbessert werden. Die Erhöhung der Mitgliederzahl löst jedoch neue Nachfragen nach Wohnraum aus, der wiederum den Einsatz von Eigenleistungen erfordert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/4189 Frage B 127): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem jetzigen Stand die den Kreisverwaltungsbehörden zugewiesenen Mittel für Heizenergieeinsparungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen im regionalen Wohnbauprogramm des Bundes nur etwa zur Hälfte zur Bedienung der bereits vorliegenden Anträge im Haushaltsjahr 1980 ausreichen, und was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die Antragsteller im klimatisch und wirtschaftlich ungünstigen Zonenrandgebiet beihilfemäßig bedient werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellten Mittel für das Heizenergieeinsparungsprogramm und das Eigentumsprogramm, früher Regionalprogramm, nicht ausreichen, um allen Antragstellern Förderungsmittel zu gewähren. Für das Heizenergieeinsparungsprogramm hat die Bundesregierung im Rahmen der Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach erklärt, daß sie nicht beabsichtigt, die Mittel für das Programm aufzustocken. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Bewilligungsstellen der Länder dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Auf die Verteilung der Bundesfinanzhilfen innerhalb der Länder hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Nach § 12 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen jedoch die obersten Landesbehörden einen angemessenen Teil der Förderungsmittel für das Zonenrandgebiet bereitstellen. Die Bundesregierung sieht auch keine Möglichkeit, die Finanzhilfen für das Eigentumsprogramm aufzustocken. Hier muß immer damit gerechnet werden, daß die Nachfrage nach Fördermitteln den verfügbaren Rahmen überschreitet. Es ist Aufgabe der Länder, die Bewilligungen nach sozialer Dringlichkeit vorzunehmen.
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    Rede von Albrecht Hasinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! „Chemie und Umwelt" ist ein Thema, das zunehmend mehr Menschen nachdenklich macht. Spektakuläre Ereignisse haben die Offentlichkeit aufgerüttelt:. Störfälle wie in Seveso, Transportunfälle wie kürzlich in Kanada, der Hamburger Giftskandal. Die Menschen sind beunruhigt über Schadstoffkonzentrationen in Flüssen, in der Luft, im Erdreich. Die Zeitungen haben von Quecksilbervergiftungen in Japan berichtet.
    Aber, meine Damen und Herren, die öffentliche Diskussion reicht über die mögliche Abwehr von Unglücksfällen hinaus. Eine nachdenklich gewordene Offentlichkeit stellt die Frage nach dem Verhältnis von Chemie und Natur. Besorgnis über die Fremdheit chemischer Stoffe wird laut. Wie lassen sich chemische Produkte in die natürlichen Kreisläufe einfügen? Wie muß Chemie gestaltet sein, damit sie das natürliche Gleichgewicht nicht stört?
    Alle diese Fragen können und dürfen die chemische Industrie als solche nicht in Frage stellen. Die Menschen wissen sehr wohl um den wesentlichen Beitrag der Chemie im Kampf gegen Hunger, gegen
    Krankheit und Tod, gegen Kälte und Elend. Ohne Chemie wäre der Wohlstand jedes einzelnen entscheidend geringer, und, Herr Kollege Schäfer, als Massenproduktion trägt sie zu einem Stück sozialer Gerechtigkeit bei.
    Zwischen den Belangen des Umweltschutzes und der Wirtschaft — auch sie ist unser aller Sache — muß eine vernünftige Balance gefunden werden. Deshalb sagt das CDU-Grundsatzprogramm: Die Verwirklichung der vier klassischen Ziele der Wirschaftspolitik
    reicht allein nicht aus, um die Solidarität mit den künftigen Generationen zu gewährleisten. Sie müssen daher um die Sicherung der ökologischen Zukunft unseres Gemeinwesens erweitert werden.
    Ökonomie und Ökologie schließen sich nicht gegenseitig aus. Ein nur ökönomischer Standpunkt führt ebenso in die Sackgasse wie eine auschließlich ökologisch orientierte Betrachtungsweise. Eine vernünftige Synthese von Ökonomie und Ökologie ist das, was wir brauchen. Und lassen Sie mich hinzufügen: Wir werden sie nur durch technologische Weiterentwicklung erreichen, die dann freilich beide Gesichtspunkte berücksichtigen muß.
    Bei den Chemikalien muß beachtet werden, daß der Lebensweg einer Chemiekalie mit ihrer Benutzung nicht beendet ist. Unsere Meere sind keine unerschöpflichen Abfalleimer. Die Aufnahmekapazität der Deponien ist begrenzt. Auch die Luft darf nicht beliebig mit Schadstoffen belastet werden. Künftig muß auf die Abbaubarkeit oder die Wiedereinführung eines Produkts in den natürlichen Kreislauf genausoviel Sorgfalt verwendet werden wie auf die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung des Produkts selbst.

    (Sehr richtig! bei der [CDU/CSU])

    Die Bundesregierung hat nun mit ihren Ankündigungen die Erwartung geweckt, auf alle diese Probleme und Fragen gebe der vorliegende Gesetzentwurf sichere Antworten. In der öffentlichen Anhörung haben die Sachverständigen dagegen sehr deutlich gemacht, daß der von der Bundesregierung erzeugte Erwartungshorizont in keiner Weise erfüllt wird. Wir sollten die Mahnung eines renommierten Sachverständigen annehmen, der gesagt hat, man möge der Offentlichkeit nicht Gold versprechen, wo der Gesetzentwurf nur rostiges Blech bieten könne. Die heutige Debatte darf nicht in denselben Fehler verfallen, den die Bundesregierung gemacht hat. Übrigens hat auch Herr Kollege Konrad schon in der ersten Lesung auf diesen wichtigen Gesichtspunkt hingewiesen. Deswegen möchte ich deutlich sagen: Das Chemikaliengesetz ist keine umfassende Regelung aller mit Chemikalien verbundenen Gefahren und Probleme. Es bietet keinen absoluten Schutz unserer Bevölkerung vor Schäden durch chemische Stoffe. Das muß jeder wissen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Den kann niemand bieten!)




    Hasinger
    — Sind Sie anderer Auffassung, Herr Kollege Schäfer?

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Nein, ich frage, ob Sie einen solchen absoluten Schutz bieten können!)

    — Ich glaube, daß der Gesetzgeber einen solchen Schutz nicht bieten kann. Deswegen ist es wichtig, daß wir das im Parlament ganz deutlich machen, damit in der Offentlichkeit keine falschen Erwartungen geweckt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU und des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    Von den drei im Gesetz behandelten Bereichen, nämlich Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Arbeitsschutz, steht der Gesundheitsschutz eindeutig im Vordergrund. Umweltschutz und Arbeitsschutz, auf den mein Kollege Kraus noch eingehen wird, treten demgegenüber deutlich zurück. Das zeigt sich vor allem bei den vorgesehenen Prüfungen chemischer Stoffe.
    Die Prüfung der Umweltverträglichkeit nimmt einen geringen Umfang ein. Vorgesehen ist lediglich die Prüfung an einem Fisch und an der Taufliege. Ökologische Langzeitrisiken werden von dem Gesetz praktisch nicht erfaßt. Deshalb kann man das Gesetz zutreffend als ein erweitertes Giftgesetz bezeichnen. Dem hochgestellten Anspruch eines Umwelt-Chemikaliengesetzes, wie er noch in den Ressortberatungen erhoben wurde, wird der Regierungsentwurf nicht gerecht.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Leider!)

    Woher kommt das? Bei dieser Bundesregierung ist zwar von Umweltschutz oft die Rede. Man hat jedoch den Eindruck, daß eine vom Bundeskanzler selbst koordinierte Politik auf diesem Felde fehlt, weil ihn die Probleme der Ökologie offensichtlich nicht interessieren.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist nicht richtig» Vielmehr versuchen sich die einzelnen Ressortminister gegenseitig zu profilieren. Das werden Sie nicht bestreiten, Herr Kollege Schäfer. — Sie nicken mit dem Kopf; ich freue mich über diese Zustimmung. (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Nein, das ist nicht richtig!)


    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Doch, natürlich!)

    Man kann sagen, daß es bei dieser Sucht zur Profilierung auf eigene Faust regelrecht zu subtilen Kämpfen der Häuser untereinander kommt — und dies alles zum Schaden der Sache.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist Wettbewerb! Den wollen Sie doch immer» — Wettbewerb ist gut, aber in einer Regierung muß auch geführt werden, Herr Kollege Schäfer. (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sie wird geführt!)

    — Ich bin mir nicht so sicher. Hören Sie einmal zu, wie es zur Entscheidung über die Federführung für diesen Gesetzentwurf kam. Es hat ein dubioses Tauziehen zwischen den einzelnen Ministerien um die Federführung gegeben. Ich erspare es mir jetzt, hier den Hergang im einzelnen zu schildern. Letztendlich ist die Federführung dann dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit übertragen worden. Ich möchte feststellen, daß die parlamentarischen Beratungen durch die Beamten des BMJFG, insbesondere durch Herrn Staatssekretär Professor Wolters, gut unterstützt worden sind. Ihnen sei auch an dieser Stelle gedankt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP)

    Nun könnte man natürlich die Frage stellen, warum der Bundestag selbst die Schwerpunkte des Gesetzes nicht anders, und zwar zugunsten des Umweltschutzes, verteilt hat. Dies — das ist die Antwort — war jedoch deshalb nicht möglich, weil den Beratungen des Parlaments durch die 6. Änderungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft enge Fesseln angelegt waren. Ein Uberschreiten, aber auch ein Unterschreiten dieser Richtlinie ist nach den EG-Verträgen ausgeschlossen und kam daher nicht in Betracht. Den Inhalt dieser Richtlinie muß sich die Bundesregierung zurechnen lassen. Sicherlich sitzen wir nicht allein im Boot der Europäischen Gemeinschaft. Die Bundesregierung aber war es, die in Brüssel verhandelt hat; sie hat dort zugestimmt. Praktisch waren wir über weite Strecken der Ausschußberatungen zur Fotokopiermaschine dessen degradiert, was Ministerialbürokraten auf europäischer Ebene ausgehandelt hatten.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: Leider wahr!)

    Daß bei einem Gesetz, das völliges Neuland betritt, die wichtigen Entscheidungen nicht durch gewählte Parlamentarier fallen, ist auf die Dauer schwer erträglich.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zustimmung des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

    Das Chemikaliengesetz geht mit der Zusammenfassung verschiedener Gefährdungsbereiche von der Systematik der bisherigen Umweltschutzgesetze ab, die bestimmte Medien unserer Umwelt — wie Wasser, Boden und Luft — schützen. Dieser sogenannte stoffbezogene Ansatz des Gesetzes wird aber nicht konsequent durchgehalten. Wichtige Aspekte des Themas Chemie und Umwelt — wie Emissionen, Störfälle, Transportunfälle und vor allem Abfallbeseitigung — sind gerade nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzes. Daß ein Ansatz in Richtung auf ein stoffbezogenes Gesetz gemacht wurde, ist durchaus zu begrüßen. Dennoch kann nicht übersehen werden, daß wir jetzt eine Gemengelage von Umweltgesetzen, die teils medienbezogen, teils stoffbezogen sind, besitzen. Dies macht eine Harmonisierung der bereits unübersichtlich gewordenen Umweltgesetzgebung zur Aufgabe kommender Jahre. Wir brauchen ein Umweltgesetzbuch, das die bisherigen Einzelvorschriften zusammenfaßt, strafft, von Ballast befreit, Doppelregelungen vermeidet und so übersichtlich ist, daß der



    Hasinger
    Bürger von seiner Schutzwirkung auch wirklich überzeugt ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Jetzt noch mußten wir uns in den Ausschußberatungen bemühen, die Abgrenzung zu anderen Gesetzen so eindeutig wie möglich zu machen. Es soll nun der Grundsatz gelten, daß alle Stoffe, die in Spezialgesetzen geregelt sind, aus dem vorliegenden Gesetz ausgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, Kosmetika, Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel, Abfälle, Abwässer, Altöle und zum Teil auch für Sprengstoffe.
    Neben gravierenden ökologischen Unzulänglichkeiten weist der Gesetzentwurf auch einige wirtschaftlich nicht unbedenkliche Aspekte auf. Vor allem ist nicht auszuschließen, daß durch das Gesetz die Konzentration in unserer deutschen chemischen Industrie gefördert wird; denn selbstverständlich können Großunternehmen den Anforderungen des Gesetzes viel leichter gerecht werden als Klein-und Mittelbetriebe. Diese Frage ist nicht ohne Bedeutung; denn 25 % des Gesamtumsatzes der deutschen chemischen Industrie entfallen auf Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten und weiterer 11 auf Betriebe mit 500 bis 1 000 Beschäftigten. Ich möchte die Bundesregierung auffordern, diese mittelständischen Unternehmen beim Vollzug des Gesetzes zu unterstützen, Herr von Schoeler. Dies gilt insbesondere für die Schaffung geeigneter Laborkapazitäten. Es darf nicht sein, daß Firmen durch den Mangel an fachkundigen Toxikologen praktisch mit neuen Produkten vom Markt ausgeschlossen bleiben. Hier sollten Gemeinschaftseinrichtungen, die etwa in Zusammenarbeit mit der Fraunhofer-Gesellschaft denkbar sind, von der Bundesregierung gefördert werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, die Innovationsfähigkeit der deutschen chemischen Industrie, immerhin des zweitgrößten Industriezweiges überhaupt bei uns, darf durch das Gesetz nicht beeinträchtigt werden. Auf die chemische Industrie entfällt etwa ein Drittel der eigenfinanzierten deutschen Industrieforschung. 1978 hat die deutsche chemische Industrie 4,6 Milliarden DM für Forschung und Entwicklung aufgewendet, und — lassen Sie mich dies sagen — nur durch diese Aktivitäten in Forschung und Entwicklung bleiben wir international wettbewerbsfähig.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es wäre daher nicht zu verantworten, die Innovationsbereitschaft durch die Einführung eines Zulassungsverfahrens, wie wir es etwa bei Arzneimitteln kennen, zu gefährden.
    Der Unterausschuß Chemikaliengesetz hat sich daher für das schon im Regierungsentwurf und in der EG-Richtlinie vorgesehene Anmeldeverfahren entschieden. Auch eine im Interesse der Umsetzung des Giftrechts der Länder vorgesehene Ausnahmemöglichkeit für eng begrenzte Fälle in § 17 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes darf nicht als Einführung des Zulassungsprinzips mißverstanden werden.
    Natürlich muß sich der Hersteller oder Importeur eines chemischen Produkts darüber im klaren sein, daß das Anmeldeverfahren die Verantwortung für die Risiken seines Produkts ganz allein ihm zuweist; denn er kann 45 Tage nach der Anmeldung den Stoff auf den Markt bringen. Meine Damen und Herren, diese klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten ist richtig. Der Staat wäre überfordert, wenn er die Mithaftung für die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit jeder einzelnen Chemikalie übernehmen sollte. Ich glaube, daß Sie da zustimmen können, Herr Kollege Konrad.
    Der Grundsatz der Eigenverantwortung kommt auch dadurch im Gesetz zum Ausdruck, daß der Hersteller selber die im Gesetz vorgesehenen Prüfungen vornehmen muß. Der Gesetzgeber gibt damit ein Stück Vertrauensvorschuß. Er geht davon aus, daß hier mit Sorgfalt vorgegangen und kein Pfusch geliefert wird. Ich möchte an diesem Ort feststellen, daß sich dieser Vertrauensvorschuß aus dem Verantwortungsbewußtsein, das die deutsche chemische Industrie in ihrer ganz großen Mehrheit bisher gezeigt hat, rechtfertigt. Außerordentlich vieles, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz und mit anderen Umweltgesetzen fordert, ist von der Industrie selbst längst entwickelt worden, ohne daß sie hierzu rechtlich gezwungen gewesen wäre.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es! — Fiebig [SPD]: Ein Loblied auf die Industrie! — Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Wo es angemessen ist! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Warum auch nicht?)

    — Was richtig ist, muß gesagt werden, Herr Kollege Fiebig.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Das sind doch keine Verbrecher!)

    Umweltschutz und gesundheitliche Anforderungen müssen in den Industrieländern nach einheitlichen Maßstäben geregelt werden. Es kann nicht angehen, daß durch laxere Regelungen in einzelnen Staaten Wettbewerbsverzerrungen eintreten. Deshalb ist es zu begrüßen, daß für neue Stoffe auf EG-Ebene nun ein einheitlicher Maßstab für die nationalen Gesetzgebungen besteht. Allerdings müssen nicht nur die nationalen Regelungen, sondern auch die tatsächlich geübte Praxis gleich sein. Von daher ist als Fernziel eine europäische Anmeldestelle für Chemikalien zu sehen, die — ähnlich wie das Europäische Patentamt — mit Wirkung für den gesamten EG-Bereich arbeiten würde.
    Über die Europäische Gemeinschaft hinaus ist aber auch eine Einheitlichkeit unter den westlichen Industrienationen insgesamt zwingend notwendig. Dies gilt insbesondere für die USA und für Japan. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt daher, daß auf der Ebene der OECD Gespräche geführt werden. Ich könnte mir vorstellen, daß die Vereinigten Staaten bereit sind, sich den europäischen Vorstellungen anzunähern. Zwar ist ihre TOSCA-Gesetzgebung dem Wortlaut nach umfassender und strenger, aber die Praxis steht auf einem anderen Blatt.



    Hasinger
    Lassen Sie mich eines hinzufügen: Auf die Dauer wird ferner eine Vereinheitlichung mit dem Umwelt- und Gesundheitsschutzrecht der Industriestaaten des Ostblocks anzustreben sein. Auch hier, meine Damen und Herren, muß der internationale Wettbewerb unter gleichen Bedingungen erfolgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Lassen Sie mich ein kurzes Wort zu den sogenannten alten Stoffen sagen. Diese alten Stoffe, d. h. alle bisher auf dem Markt befindlichen, unterliegen der Anmeldepflicht nach dem Gesetz grundsätzlich nicht. Es sind rund 50 000 Stoffe. Hier liegt nun aus ökologischer Sicht ein Hauptpunkt der Kritik an diesem Gesetz. Doch möchte ich eindeutig sagen, daß eine schematische Durchprüfung aller alten Stoffe angesichts der begrenzten Laborkapazität viele Jahrzehnte — manche sagen sogar: 500 Jahre
    — dauern würde. Die Labors wären bis dahin für die Prüfung neuer Stoffe weitgehend blockiert. Deswegen kann es nur sinnvoll sein, daß besonders gefährliche alte Stoffe Prüfungen unterzogen werden. So ist es im Gesetz auch vorgesehen. Wir haben zusätzlich aufgenommen, daß sich die Exekutive bei der Auswahl der alten Stoffe des Rates von Sachverständigen bedienen muß. Eine Sachverständigenkommission hat der Unterausschuß angesichts der Vielzahl solcher Einrichtungen und der zu beobachtenden Tendenz solcher Kommissionen, sich zu verselbständigen, einstimmig abgelehnt.
    Bei den alten Stoffen wird die Problematik der internationalen Harmonisierung besonders deutlich; denn für sie gibt es bisher keine EG-Richtlinie. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, soll die Bundesregierung daher in jedem Fall vor einer Regelung die EG-Einheitlichkeit anstreben. Folgendes kommt noch hinzu: Die Beratungen auf OECD-Ebene haben gezeigt, daß eine internationale Arbeitsteilung dringend notwendig ist, um sinnlose Doppelarbeit zu vermeiden. In den einzelnen OECD-Staaten scheint dazu erfreulicherweise Bereitschaft zu bestehen.
    Letzter Punkt in diesem Zusammenhang: In den USA ist von der amerikanischen Umweltschutzbehörde und mit erheblichem Aufwand von seiten der Industrie ein Altstoffinventar erarbeitet worden. Die Amerikaner haben nichts dagegen, daß wir dieses Inventar übernehmen und ergänzen. Ich habe daher nicht das geringste Verständnis dafür, daß die europäische Kommission in Brüssel ein eigenes Altstoffinventar aufstellen will. Wenn man derartiges hört, braucht man sich über Aversionen gegen die europäische Bürokratie nicht zu wundern.
    Nun möchte ich einige kurze Ausführungen zum Thema Tierversuche machen. Das Chemikaliengesetz wäre nach dem Entwurf der Bundesregierung das erste Gesetz gewesen, in dem Tierversuche in bestimmter Form gesetzlich angeordnet worden wären. Das Gesetz hätte sich damit in krassen Widerspruch zum Tierschutzgesetz gebracht; denn dort ist die Minimierung der Tierversuche ein tragender Grundsatz. Es wäre in der Tat auch merkwürdig, wenn das Chemikaliengesetz einerseits den Schutz von Natur und Umwelt im Auge hat, aber andererseits gegen die Natur gerichtete Tierversuche in
    großem Umfang erzwingen würde. Warum muß ein Stoff, der mit dem Menschen nie in Berührung kommt, so lange in die Augen von Kaninchen oder Meerschweinchen geträufelt werden, bis Reizungen oder Ätzungen entstehen?
    Geradezu unsinnig ist nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung das sogenannte LD50-Verfahren zur Ermittlung der Toxizität, das darin besteht, herauszufinden, bei welcher Menge des zugeführten Stoffes die Hälfte der beim Tierversuch eingesetzten Tiere eingeht. Es war übereinstimmende Meinung der Sachverständigen, daß mit sehr viel weniger Tieren sehr viel aufschlußreichere Ergebnisse erzielt werden können. Wenn sich die Regierung darauf beruft, daß das LD50-Verfahren EG-weit vorgeschrieben sei, so überzeugt dies nicht. Unsinn wird noch nicht dadurch sinnvoll, daß er in allen EG-Ländern einheitlich praktiziert wird.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Die CDU/CSU hat dafür gesorgt, daß aus dem Gesetzentwurf rigoros alle Bestimmungen gestrichen wurden, die Tierversuche vorschreiben. Ich möchte darüber hinaus an alle Verantwortlichen den Appell richten, auf allen Gebieten, die viel zuvielen gegenwärtigen Tierversuche zu reduzieren. Reduziert werden können die Fälle, in denen Tierversuche durchgeführt werden, die Zahl der eingesetzten Tiere und drittens auch die Zahl der geprüften Dosen.
    Ich fordere die Bundesregierung ferner auf, der Entwicklung alternativer Testmethoden an Bakterien oder anderer schmerzfreier Materie künftig mehr Aufmerksamkeit als bisher zu widmen. Die Bundesregierung sollte ferner auf EG-Ebene energisch darauf dringen, auf überflüssige Tierversuche zu verzichten.

    (Stutzer [CDU/CSU]: Richtig!)

    Ein weiterer Punkt in aller Kürze: Dringend notwendig wird es sein, daß sich der Gesetzgeber mit den sehr unübersichtlich geregelten Fragen des Transports von Chemikalien beschäftigt. Wir haben die Unglücksfälle in Kanada und auf dem Campingsplatz in Spanien erlebt und möchten nicht, daß sich solches in Deutschland ereignet.
    Meine Damen und Herren, besonderes Augenmerk hat der Unterausschuß darauf gerichtet, nicht eine neue übergroße Bürokratie zu installieren. Nach dem Regierungsentwurf sollten sich nicht weniger als fünf sogenannte Bewertungsstellen und eine Anmeldestelle mit jedem chemischen Stoff beschäftigen. Die ersten Anforderungen der Regierung umfaßten mehr als 550 Planstellen. Demgegenüber hat der Unterausschuß den Begriff der Bewertungsstellen ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung — dies möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen — kann auch nicht durch Verwaltungsanordnung derartige Bewertungsstellen errichten, ohne gegen den Willen des Parlaments zu verstoßen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die Anmeldestelle soll von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt werden. Nach Auffassung der CDU/CSU sollte das Bundesgesund-



    Hasinger
    heitsamt in Berlin, wo bereits entsprechender Sachverstand insbesondere toxikologischer Art vorhanden ist, zur Anmeldestelle erklärt werden. Die Bundesregierung hat demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund vorgeschlagen. Bei dieser Behörde müßte der personelle Apparat weitgehend neu aufgebaut werden; sie untersteht nicht dem Bundesgesundheitsministerium. Es wäre ein gesetzgeberisches Kuriosum, meine Damen und Herren, den Vollzug eines Gesetzes dem federführenden Ministerium zu entziehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn auf die Festlegung der Anmeldestelle im Gesetz selbst verzichtet wurde, so beruht dies nicht auf einer Entscheidungsschwäche der Mitglieder des Unterausschusses,

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!— Konrad [SPD}: Vielen Dank!)

    sondern darauf, daß die vielfältigen hier zu beachtenden Gesichtspunkte in dèr Kürze der zur Verfügung stehenden Beratungszeit nicht hinreichend abgeklärt werden konnten. Herr Kollege Konrad, Sie wissen, was damit gemeint ist.
    Das Gesetz, das wir heute verabschieden, ist nur ein Gerippe. Seine volle Gestalt wird es erst durch zahlreiche Rechtsverordnungen erhalten. Da auf diesem Gebiet nur in einem einvernehmlichen Zusammenwirken von Bund und Ländern Vernünftiges herauskommen kann, bedürfen alle diese Rechtsverordnungen der Zustimmung des Bundesrates. Aber auch der Bundestag — dies sage ich jedenfalls für die CDU/CSU-Fraktion — wird diesen zweiten und wichtigen Teil der Regelungen zwar kritisch, aber nicht negativ verfolgen. Wir werden uns um das Kind Chemikaliengesetz, das wir heute in die Welt setzen, kümmern, meine Damen und Herren.
    Entscheidend wird es jedoch darauf ankommen, daß bei der Praktizierung des Gesetzes ein vernünftiges Verhältnis zwischen der chemischen Industrie als der Betroffenen und den ausführenden Behörden zustande kommt. Sicherlich sind auch bei der chemischen Industrie nicht alles weiße Raben, und deswegen ist ein Gesetz notwendig, natürlich. Lebendiger Anschauungsunterricht in den USA zeigt aber, daß in einem sturen Feindverhältnis zwischen Behörde und Industrie der Umwelt- und Gesundheitsschutz selbst auf der Strecke bleibt. Ich bin überzeugt davon, daß sich auch die Naturwissenschaftler, die in der Industrie arbeiten, der objektiven Wissenschaft verpflichtet fühlen. Deshalb möchte ich sie hier und heute zur Mitarbeit an einem verantwortungsvollen Vollzug dieses Chemikaliengesetzes aufrufen. Wird dies erreicht, werden viele Probleme, mit denen sich das Gesetz beschäftigt, eine Dekade früher gelöst werden, als es in einem sturen Gegeneinander, meine Damen und Herren, möglich ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun habe ich allerdings den Eindruck, daß der Dialog zwischen der chemischen Industrie und der deutschen Öffentlichkeit mit Mißtrauen und
    Vorbehalten belastet, ja, teilweise verschüttet ist. Dies ist bedauerlich; denn — lassen Sie mich dies hier ganz klar feststellen — die Industrie hat gegenüber der Offentlichkeit eine Pflicht zur Transparenz. Wenn in der Finanzwirtschaft von gläsernen Taschen gesprochen wird, so möchte ich hier abwandelnd von gläsernen Produktionsprozessen sprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber ich habe auch Verständnis für Irritationen, die angesichts mancher einseitiger Veröffentlichungen bei der Industrie entstanden sind. Hierzu gehört das Buch „Seveso ist überall". Jedes reißerische Hochspielen unbegründeter, unbewiesener Verdachte ist unverantwortlich, weil es die Menschen in Unsicherheit versetzt, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben durch die öffentliche Sachverständigenanhörung, Herr Kollege Riesenhuber, versucht, den Dialog zu objektivieren. Ich glaube, daß dies auch ein gutes Stück gelungen ist. Es darf keine Verteufelung der chemischen Industrie geben, wenn wir umgekehrt von ihr ein Höchstmaß an Information der Offentlichkeit verlangen. Vielleicht könnte der öffentliche Dialog durch eine konzertierte Aktion neuer Art in Zukunft auf eine objektive Grundlage gestellt werden.
    Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag, meine Damen und Herren, hatte die CDU/CSU zum Ausdruck gebracht, daß sie das Ziel des Gesetzes, Mensch und Umwelt besser als bisher vor den Wirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, für so vordringlich hält, daß das Gesetz so schnell wie möglich verabschiedet werden sollte.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: Das haben wir auch geschafft!)

    Wir haben eine Konzentration auf das Notwendige und sofort Praktikable befürwortet und freuen uns, daß sich diese Konzeption schließlich durchgesetzt hat und sich die Koalitionsparteien ihr angeschlossen haben.
    Die vom Unterausschuß vorgelegte Fassung des Gesetzentwurfs ist ein trotz weiterhin vorhandener ökologischer und ökonomischer Mängel jetzt verabschiedungsreifer Text. Eine Verschiebung auf die nächste. Legislaturperiode würde zu nichts führen. Wir stehen mit dem Gesetz sicherlich nicht am Ende, sondern am Anfang eines Weges. Die CDU/ CSU wird dem Gesetz daher als einem ersten Schritt zur Lösung der schwierigen Materie zustimmen. — Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Marschall.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Marschall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die industrielle Entwicklung hat in den letzten hundert Jahren eine kaum übersehbare Zahl von chemischen Stoffen in die Welt gesetzt. Vor



    Marschall
    nicht allzu vielen Jahren galt die chemische Industrie nahezu uneingeschränkt als Musterbeispiel für den Sieg des Menschen über die Natur, als Triumph menschlichen Geistes und Segenspender zugleich.
    Diese Beurteilung hat sich im Lauf weniger Jahre grundlegend geändert. Schlaglichtartig haben Störfälle und Katastrophen, Giftskandale und immer häufiger auftauchende Berichte über chronische Vergiftungen im Zusammenhang mit Chemikalien auf eine schleichende Bedrohung unseres Lebens aufmerksam gemacht. Inzwischen sind diese Gefahren allerorts zu vermuten. Es existieren mittlerweile etwa 50000 chemische Stoffe, die auf dem Markt in mehr als einer Million Zubereitungen zu finden sind. In der EG wird mit einem jährlichen Zuwachs von 3 000 neuen Stoffen gerechnet.
    Das vorrangig Bedrohliche sind die oft völlig überraschenden Erkenntnisse über chronische Toxizität von Stoffen, d. h. die Schadwirkungen, die auch bei Aufnahme kleinster Mengen über einen längeren Zeitraum erkennbar werden. Oft sind es Stoffe, mit denen die Menschen jahrzehntelang, sogar jahrhundertelang gelebt haben. Als Beispiel sei die krebserzeugende Eigenschaft von Asbeststaub genannt.
    Einerseits gilt hier, daß erst neue Entwicklungen der Medizin viele dieser Feststellungen ermöglicht haben. Andererseits gilt aber auch, daß wir angesichts der ständig wachsenden Zahl von Chemikalien in unserem Lebensbereich zunehmend gefährdet sind. Die langfristigen kumulativen und synergistischen Auswirkungen, also die Anhäufung und das Zusammenwirken von Stoffen, sind vielfach als bedrohlich erkannt, im ganzen aber noch in keiner Weise überschaubar. Die gesundheitlichen Gefahren der meisten Stoffe sind keineswegs ausreichend festgestellt. Ständig neue Informationen über gefährliche Anreicherungen in der Nahrungskette, karzinogene und mutagene, also krebserzeugende und erbgutverändernde, Stoffe sprechen Bände. Nicht von ungefähr spricht man von einer chemischen Zeitbombe, auf der die zivilisierte Menschheit sitzt.
    Ähnliches gilt für die Gefährdung unserer Umwelt. Die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, auf Ökosysteme insgesamt sind weitgehend unbekannt. Aber auch hier gibt es Beispiele, wie nach langjährigem Mißbrauch ohne auffällige Folgen auf einmal Teile der Umwelt unwiederbringlich zugrundegehen.
    Deshalb darf die Politik nicht nur reagieren, wenn ein Schaden eingetreten ist. Sie muß zur Wahrung unserer Lebensgrundlagen vorsorgen.

    (Beifall bei der SPD)

    Gerade in der Bundesrepublik, einem der bedeutendsten Chemieproduzenten in der Welt, war ein beherzter Schritt zur Sicherung unserer Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen chemischer Stoffe notwendig. Bei den Chemikalien klafft die letzte große Lücke in der deutschen Umweltschutzgesetzgebung, soweit nicht Teilbereiche bereits gesetzlich geregelt wurden, z. B. im Lebensmittel- und im Arzneimittelrecht oder durch Regelungen für Abwässer und Altöle.
    Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der sechsten Änderung der EG-Richtlinie einen Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vorgelegt. Einen Anspruch der Bundesregierung, absoluten Schutz vor schädlichen Wirkungen chemischer Stoffe zu gewährleisten, wie Sie, Herr Kollege Hasinger, soeben behauptet haben, habe ich zu keiner Zeit vernommen. Vielleicht könnten Sie bei Gelegenheit Ihre Wissensquelle offenbaren. Jedenfalls haben Sie den § 1 in dem behandelten Gesetz nicht grundlegend in Frage gestellt.
    Der Regierungsentwurf pflügt auf dem Feld der gefährlichen Stoffe Neuland. In der Beratung des im Bundestag aus sechs beteiligten Ausschüssen zusammengesetzten Unterausschusses „Chemikaliengesetz", auch im Zusammenwirken mit Fachausschüssen, hat sich dies im letzten halben Jahr sehr deutlich gezeigt. Beim Pflügen waren schwere Brokken im Wege, die erst auf die Seite gerollt werden mußten.
    Drei Viertel des Regierungsentwurfs sind durch die Richtlinie der EG bestimmt, die 1981 in allen Ländern der EG zu gleichen Gesetzen führen soll. Das Gesetz sieht neben der Verpflichtung zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung alter wie neuer gefährlicher Stoffe auch die Anmeldung neuer chemischer Stoffe vor, die nach bestimmten Kriterien auf Gesundheits- und Umweltschädlichkeit zu prüfen sind.
    Die verbindlichen europäischen Regelungen, wie beispielsweise die Anmeldefrist von 45 Tagen für Hersteller und Einführer vor dem InVerkehrBringen eines Stoffes, die Bindung der Prüfanforderungen an Produktionsmengen, das Gewicht der Prüfungen auf Umweltschädlichkeit, können das Herz eines engagierten Umweltschützers nicht besonders erfreuen. Dennoch ist die Richtlinie mit ihren Kompromissen politische Realität. Sie bindet den deutschen Gesetzgeber wie die anderen Parlamente der Europäischen Gemeinschaft. Diese Realität läßt kein Zulassungsverfahren zu.
    Als neu und damit anmeldepflichtig gilt ein Stoff dann, wenn er bis zum verbindlichen Stichtag, 18. September 1981, noch in keinem Land der EG vermarktet worden ist. Mit den Anmeldeunterlagen sind nach § 6 eine Reihe von Angaben zu machen, für gefährliche Stoffe sind weitere Informationen anzugeben.
    Die mit der Anmeldung vorzulegenden Prüfnachweise der sogenannten Grundprüfung — auch Stufe 0 genannt — nach § 7, in der Regel Stoffe, von denen jährlich mehr als eine Tonne produziert wird, müssen die Beurteilung erlauben, ob der untersuchte Stoff schädliche Einwirkungen auf den Menschen oder die Umwelt hat. Dazu wird eine Reihe von Prüfungen vorgeschrieben. Lassen diese Angaben eine ausreichende Beurteilung nicht zu, weil sie offensichtlich unvollständig oder fehlerhaft sind, können Berichtigungen oder Ergänzungen nachgefordert werden, wobei erneut die 45-Tage-Frist für das In-Verkehr-Bringen gilt.



    Marschall
    Von bestimmten Produktionsmengen, z. B. 100 oder 1 000 Jahrestonnen an, gelten nach § 9 zusätzliche Prüfanforderungen, die sogenannten Stufen 1 und 2. Von besonderer Bedeutung ist es aber, daß die Anmeldestelle bereits vor Erreichen dieser Mengengrenzen die höheren Prüfungsanforderungen stellen kann, soweit sich aus tatsächlichen Anhaltspunkten eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür ergibt, daß von dem Stoff eine Gesundheits- oder Umweltgefährdung ausgeht Diese Regelung in § 11 beinhaltet auch die Möglichkeit von Auflagen an die Hersteller und Einführer.
    Es war die in § 10 des Entwurfs dokumentierte Absicht der Bundesregierung, durch die europäische Richtlinie vorgeschriebene Tierversuche durch andere Prüfverfahren zu ersetzen, sobald dies nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis vertretbar erscheint. Die SPD-Fraktion begrüßt besonders, daß es in den Beratungen der Ausschüsse gelungen ist, diese Absicht noch zu verdeutlichen. Hinweise auf Tierversuche sind aus dem Gesetzestext verbannt worden, so daß die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg leichter und schneller die sich anbietenden Alternativen umsetzen kann. Die ausdrückliche Einbeziehung von Sachverständigen soll ebenfalls Anstöße in dieser Richtung geben. Zudem wird in der vorgelegten Entschließung auf entsprechende Maßnahmen bei den europäischen Gemeinschaften gedrängt.
    Eine der am heftigsten diskutierten Regelungen war die Organisation für Anmeldung und Prüfung nach § 12 des Entwurfs. In der zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, eine ins einzelne gehende Regelung im Gesetz zu verankern, so daß nunmehr lediglich die Anmeldestelle ausdrücklich genannt wird, wobei die Ansiedlung dieser Stelle durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt, die Durchführung der Bewertung durch die Bundesregierung geregelt werden soll. In beiden Fällen ist entsprechend der Entschließung der Bundesbeauftragte für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu beteiligen.

    (Hasinger [ CDU/CSU ]: Das ist gut sol)

    Es muß wohl kaum betont werden, daß dabei die Nutzung des Sachverstands und der Verwaltungserfahrung in Einrichtungen des Bundes soweit wie möglich sicherzustellen ist. Das Augenmerk ist ebenfalls auf möglichst wenig Verwaltungsaufwand zu richten.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Richtig!)

    Vor dem Hintergrund der eingangs geschilderten Gefahren durch eine Vielzahl der bereits in Verkehr gebrachten chemischen Stoffe muß besonders auf die Möglichkeit einer Anmelde- bzw. Prüfpflicht für alte Stoffe hingewiesen werden, die über die EG-Regelung hinausgehen. Kluge Leute haben ausgerechnet, daß wir zur Aufarbeitung der bereits in Verkehr gebrachten Chemikalien bei Nutzung der derzeit vorhandenen Prüfkapazitäten etwa 500 Jahre bräuchten. Diese Rechnung zeigt zumindest, daß Prioritäten gesetzt werden müssen.
    Nach § 4 Abs. 3 der Beschlußvorlage können nunmehr Stoffe, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, daß sie giftig, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd, chronisch schädigend oder umweltgefährlich sind, zum Schutz des Menschen oder der Umwelt der Anmelde- bzw. Prüfpflicht unterstellt werden. Synergistische Erscheinungen werden dabei ausdrücklich einbezogen.
    Durch die ebenfalls ausdrücklich eingeschaltete Anhörung von Sachverständigen wird die Bedeutung der Prüfung alter Stoffe betont, wobei der Transparenz bei der Prioritätensetzung große Bedeutung zukommen muß. Die Offentlichkeit hat ein Anrecht auf Information über derart lebenswichtige Entscheidungen. In der Entschließung wird zum Ausdruck gebracht, daß die auf Bundesebene geltende Regelung für Altstoffe international harmonisiert und bei der Prüfung dieser Stoffe eine internationale Arbeitsteilung angestrebt werden soll.
    Von großer Bedeutung für die Wirksamkeit des Chemikaliengesetzes wird die in § 17 festgelegte Ermächtigung der Bundesregierung sein, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats zum Schutz des Menschen oder der Umwelt Verbote oder Beschränkungen auszusprechen. Die Sozialdemokraten in diesem Hause und, wie wir hoffen, auch eine breite Offentlichkeit werden die Praxis dieser vorgesehenen Schutzmaßnahmen sehr genau beobachten, insbesondere am Anspruch dieses Gesetzes in seinem ersten Paragraphen messen. Dazu bieten wir den Gesundheits- und Umweltschutzorganisationen wie den engagierten Wissenschaftlern die Zusammenarbeit an.
    Dieser Zusammenarbeit bedarf es, wenn der vorliegende Entwurf auch in der Praxis ein Gesetz des vorbeugenden Gesundheits- und Umweltschutzes werden soll. Der Vergleich von Anspruch und Wirklichkeit wird zudem spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes dem Parlament als Aufgabe gestellt sein, wenn der in der Entschließung vorgesehene Bericht der Bundesregierung zur Diskussion steht.
    Mit diesem Gesetz werden auch das Giftrecht einschließlich der Vorschriften für giftige Tiere und Pflanzen und das Arbeitsschutzrecht auf eine neue Grundlage gestellt. Dies hat besondere Bedeutung, da viele Arbeitnehmer der Gefährdung langfristig und direkt ausgesetzt sind und entsprechend unter den Folgen mangelhafter Schutzmaßnahmen zu leiden haben.
    Wenn wir auf diesem Feld deutliche Fortschritte verzeichnen können, kann dies hingegen nicht für die im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehene Meldepflicht bei Gesundheitsschäden, bekannt unter dem Stichwort „Krebsregister", und den ebenfalls im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen gesundheitspolitischen Maßnahmeplan gelten. Die im Interesse eines Wirksamwerdens entsprechender Maßnahmen gefundene Regelung in der vorliegenden Beschlußempfehlung sieht die Verantwortung nun weitgehend in den Händen der Länder. Es bedarf ernsthaftester Anstrengungen, wenn man



    Marschall
    den berechtigten Erwartungen der Bürger gerecht werden will.
    Bei den Beratungen des Gesetzes war es für die Beteiligten aus sechs Bundestagsausschüssen keine leichte Aufgabe, sich zusammenzuraufen und nicht zuletzt wegen der auslaufenden Legislaturperiode auch die Interessen des Bundesrates so in die Abwägung einzubeziehen, daß eine Zustimmung erwartet werden kann. Ich möchte jedenfalls allen Beteiligten für die ernsthaften Bemühungen danken.
    Die Sozialdemokraten stimmen dem Gesetz zu. Dabei steht ein Gesichtspunkt im Vordergrund: Wer nicht jetzt dafür sorgt, daß die Prüfung der jährlich neu hinzukommenden chemischen Stoffe in Gang kommt, wer nicht jetzt dafür sorgt, daß die bedenklichen unter den 50 000 alten Stoffen nach Prioritätensetzung möglichst bald auf ihre Schädlichkeit untersucht werden, nimmt eine jahrelange Verzögerung des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt vor gefährlichen Stoffen in Kauf.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Unzählige Menschen könnten Opfer einer Strategie des Alles oder Nichts, harter Interessenpolitik oder auch romantischer Blütenträume werden; dies wollen wir nicht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)