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ID0822313300

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Metadaten
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    Plenarprotokoll 8/223 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 223. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17981 A Abwicklung der Tagesordnung 18009 C Begrüßung des Präsidenten des philippinischen Parlaments 18006 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 18020 C Begrüßung einer Delegation des Haushaltsausschusses des italienischen Senats . 18036 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau — Drucksache 8/4136 — Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1979 — Drucksache 8/4140 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 72 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4177 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 17981 C Kirschner SPD 17984 A Dr. Zumpfort FDP 17986 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Niegel, Francke (Hamburg), Kolb, Metz, Dr. Möller, Frau Pack, Schmidt (Wuppertal), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Drittes Wohnungsbaugesetz — Drucksachen 8/2902, 8/3942 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1980 hier : Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksachen 8/3487, 8/3954 — Dr. Schneider CDU/CSU 17988 C Polkehn SPD 17991 D Gattermann FDP 17993A Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 17995 D Müntefering SPD 17999 C Dr. Haack, Bundesminister BMBau . 18003 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer, Rühe, Dr. Stavenhagen, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksache 8/4134 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer, Rühe, Dr. Stavenhagen, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms und der Fraktion der CDU/CSU Änderung der Graduiertenförderungsverordnung — Drucksache 8/4135 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU . . . 18009 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 18011 D Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 18013 C Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 18015A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Förderung des Auslandsaufenthaltes von Schülern, jungen Arbeitnehmern, Studenten und Wissenschaftlern — Drucksachen 8/2458, 8/4124 — Daweke CDU/CSU 18016D Vogelsang SPD 18018C Wolfgramm (Göttingen) FDP 18019 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksachen 8/3751, 8/4033 — Dr. Schweitzer SPD 18021 A Prangenberg CDU/CSU 18022 A Lattmann SPD 18023 A Frau Schuchardt FDP . . . 18024 C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 8/2480 - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4153 — Dr. Czaja CDU/CSU 18026 B Jaunich SPD 18027 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Czaja, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Hupka, Dr. Wittmann (München), Dr. Hennig, Sauer (Salzgitter), Schmidt (Wuppertal), Müller (Berlin) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 8/4229 — 18029 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — aus Drucksache 8/3829 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4161 — 18029 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 III Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom, 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4142 — 18030 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4143 — 18030 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/3919 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4150 — 18030 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4204 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4162 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4204 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4162 — 18030 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials — Drucksache 8/3550 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4200 — 18031 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4242 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4184 — 18031 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4242 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4183 — 18032 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs Drucksache 8/3949 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4199 — 18032 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern — Drucksache 8/3529 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4194 — 18033 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank — Drucksache 8/3984 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4201 — 18033 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4185 — 18033 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/4227 — 18033 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksachen 8/3624, 8/2877, 8/3194 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4241 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/4203, 8/4221 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18034 B Liedtke SPD 18036 B Dr. Wendig FDP 18038 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Althammer, Dr. Wittmann (München), Dr. Möller, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bereinigung des Bundesrechtes — Drucksache 8/3802 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Gerstein, Glos, Dr. Laufs, Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU Prüfung der Notwendigkeit von Gesetzgebungsvorhaben — Drucksache 8/3804 - in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Althammer, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/ CSU Abbau der gesetzlichen Verpflichtung der Wirtschaft zur Angabe statistischer Daten — Drucksache 8/3803 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Althammer, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/ CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 V Abbau des Formularwesens — Drucksache 8/3805 — Dr. Althammer CDU/CSU 18042A Dr. Linde SPD 18044 C Kleinert FDP 18048 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Bundesgrenzschutz — Drucksachen 8/3131, 8/4176 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18052A Pensky SPD 18053 C Dr. Wendig FDP 18055A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18056 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vorschläge zur kontrollierten Abrüstung der biologischen, chemischen und atomaren Waffen — Drucksache 8/4091 — Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 18057 D Jungmann SPD 18059 B Jung FDP 18061 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Tillmann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Weiskirch (Olpe), Ernesti, Damm, Dreyer, Sick, Benz, Pfeffermann, Biehle, Dr. Stercken, Voigt (Sonthofen), Würzbach, Frau Krone-Appuhn, Handlos, Gierenstein, Stahlberg, Dr. Jobst, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Frau Hoffmann (Hoya), Straßmeir, Bühler (Bruchsal), Dr. Friedmann, Jäger (Wangen), Dr. Fuchs, Weber (Heidelberg), Dr. Hennig, Löher, Dr. Stavenhagen und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU Europäische Flugsicherung — Drucksachen 8/3521, 8/4122 — . . . 18063 B Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Pfennig, Dr. Marx, Dr. Klepsch, Luster, Blumenfeld, Dr. MüllerHermann, von Hassel, Frau Dr. Walz und Genossen und Fraktion der CDU/CSU Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Ratifizierung des Vertrages über den Beitritt Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft und zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksachen 8/3408, 8/3439, 8/4125 — 18063 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1979 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/ 3967 — 18063 D Beratung der Ergänzung zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 13,2 ha großen Teilfläche des ehem. Heereszeugamts (Alabama-Depot) in München an die Bayerische Motorenwerke AG — Drucksache 8/4174 — 18063 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Hauptprobleme im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Ratsrichtlinien zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern (mit Ausnahme der Mehrwertsteuer) auf Bier, Wein und Alkohol — Drucksachen 8/3161 Nr. 59, 8/4095 — 18064A Nächste Sitzung 18064 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18065* A Anlage 2 Redaktionelle Änderungen in der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980, Drucksache 8/4203 18065* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 17981 223. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 19. 6. Dr. Ahrens** 19. 6. Dr. Aigner* 19. 6. Alber* 19. 6. Amrehn 19. 6. Dr. Bangemann* 19. 6. Dr. Barzel 18. 6. Berger (Lahnstein) 18. 6. Dr. Biedenkopf 19. 6. Dr. Blüm 18. 6. Blumenfeld* 19. 6. Brandt* 19. 6. Büchner (Speyer) ** 19. 6. Dr. Dollinger 19. 6. Dr. Enders 18. 6. Erpenbeck 19. 6. Eymer 18. 6. Fellermaier* 19. 6. Frau Dr. Focke * 19. 6. Friedrich (Würzburg) * 19. 6. Dr. Früh* 19. 6. Dr. Fuchs* 19. 6. Frau Geier 18. 6. Haar 19. 6. von Hassel* 19. 6. Katzer* 19. 6. Dr. h. c. Kiesinger 19. 6. Dr. Klepsch* 19.6. Dr. Köhler (Duisburg) * 19. 6. Dr. Kreile 19. 6. Lange* 19. 6. Lücker* 19. 6. Luster* 19. 6. Dr. Mende** 19. 6. Dr. Müller** 19.6. Dr. Müller-Hermann* 19. 6. Neuhaus 19. 6. Dr.-Ing. Oldenstädt 19. 6. Dr. Pfennig* 19. 6. Pieroth 18. 6. Dr. Probst 19. 6. Dr. Riesenhuber 19. 6. Dr. Schäuble** 19. 6. Schinzel* 19. 6. Frau Schleicher* 19. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 19. 6. Schmöle 18. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 19. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Seefeld* 19. 6. Sieglerschmidt* 19. 6. Spitzmüller 18. 6. Dr. Sprung 19. 6. Stockleben 19. 6. Voigt (Frankfurt) 19. 6. Walkhoff 19. 6. Frau Dr. Walz* 19. 6. Wawrzik* 19. 6. Dr. Wörner 19. 6. Würtz 18. 6. Anlage 2 In der Beschlußempfehlung des Ausschusses - Drucksache 8/4203 -, in der hier im Hause vervielfältigten Fassung sind folgende redaktionelle Berichtigungen erforderlich: 1. Seite 22 In der rechten Spalte muß es bei Nr. 8 a nach der Überschrift richtig heißen: (1) Beamte der Bundeswehr und Soldaten erhalten, wenn sie in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und Elektronische Aufklärung verwendet werden und des - 2. Auf Seite 27 ist bei Nr. 27 der Buchstabe a irrtümlich weggefallen. Er ist unverändert gegenüber dem Entwurf angenommen worden. Es muß deshalb in der rechten Spalte richtig heißen: 2.) Nr. 27 d) Beamte des höheren Verwaltungsdienstes einschließlich der Beamten besonderer Fachrichtungen, Studienräte und Militärpfarrer in der Besoldungsgruppe A 13. Die Studienräte des Landes Bayern mit der Lehrbefähigung für Realschulen und die Studienräte an Volks- und Realschulen der Freien und Hansestadt Hamburg gelten nicht als Studienräte im Sinne dieser Vorschrift (2) Die Stellenzulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach der Nummer 23 bis 26 gewährt 3. Auf Seite 34 ist in der rechten Spalte bei Nummer 19 Satz 1 der Betrag falsch ausgedruckt Es muß richtig heißen: Nummer 19 Satz 1 231,06
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    Rede von Dr. Hans-Joachim Jentsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit unserem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, den Bundesgrenzschutz in die Lage zu versetzen, die erforderlich ist, damit er seinen Aufgaben in vollem Umfang gerecht werden kann. Auch wenn Sie — wie im Innenausschuß angekündigt — den Antrag hier mit Ihrer Mehrheit ablehnen werden, so ist er doch nicht ganz ohne Wirkung geblieben. Im Bundesinnenministerium — ich stelle das mit Freude fest — wird darüber nachgedacht, ob Aufgabenstellung, ob Organisationsstruktur, personelle und sächliche Ausstattung im Einklang miteinander stehen.
    Wir erwarten, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, daß die Ergebnisse dieser Überlegung, dieser Überprüfung baldmöglichst dem Innenausschuß zugeleitet werden, damit man dann weiter darüber sprechen kann. Ich bin davon überzeugt, daß, wenn diese Untersuchung vorbehaltlos und ehrlich durchgeführt wird, sie die Richtigkeit unseres Anliegens nachweisen wird. Dann wird sie nachweisen, daß sich der Bundesgrenzschutz nicht in einem Zustand befindet, in dem er alle ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann. Dies ist schließlich nicht nur unsere Diagnose; es werden auch aus den Reihen des Bundesgrenzschutzverbandes, der GdP Zweifel daran geäußert, ob dieses Sicherheitsorgan in der Lage ist, alle ihm übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Frage ist nur, welche Konsequenzen aus dieser gemeinsamen Diagnose gezogen werden, und da unterscheiden wir uns.
    Wir wollen den Bundesgrenzschutz wieder so ausstatten, so einrichten, daß er alle Aufgaben erfüllen kann. Wir meinen, daß dieser Antrag dazu ein Beitrag sein könnte. Andere ziehen aus dem Auseinanderklaffen von Aufgabenstellung und Zustand eine andere Konsequenz; sie wollen den gesetzlich übertragenen Aufgabenumfang reduzieren. Das ist theoretisch auch ein Weg.
    In diese Richtung zielen z. B. diejenigen, die den § 64 aus dem Bundesgrenzschutzgesetz eliminieren wollen. Die Gewerkschaft der Polizei gehört dazu; auch Herr Kollege Pensky hat sich in dieser Richtung geäußert. Es wird darauf hingewiesen, der § 64 setze voraus, daß der Bundesgrenzschutz eine paramilitärische Einrichtung sei. Man will das nicht und weist deshalb darauf hin, daß es besser wäre, diesen Paragraphen zu streichen.
    Worum geht bei diesem § 64? § 64 umschreibt die wohl extremste Sicherheitslage, die für den Bundesgrenzschutz entstehen kann. Nach dieser Vorschrift sind Verbände und Einheiten des Bundesgrenzschutzes mit Beginn des bewaffneten Konflikts Teil der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Einheiten und Verbände sind damit Kombattanten im Sinne des Völkerrechts.
    Meines Erachtens ist es ein großer Irrtum, wenn behauptet wird, diese Vorschrift widerspreche dem Charakter des Bundesgrenzschutzes als Polizei und mache die Angehörigen dieser Sicherheitseinrichtung zu Militärs. Richtig ist vielmehr, daß der Kombattantenstatus den BGS nicht zu militärischen Einheiten macht, sondern ausschließlich dafür Sorge tragen will, daß der Bundesgrenzschutz auch im Fall eines bewaffneten Konflikts seinen polizeilichen Aufgaben gerecht werden kann. Im Kommentar von Einwack/Schön steht hierzu — ich möchte es zitieren —:
    Andererseits ergaben die Erfahrungen aus der Auswertung bewaffneter Konflikte, daß zu Beginn solcher Konflikte, insbesondere beim Fehlen einer formellen Kriegserklärung, nicht immer deutlich zwischen grenzpolizeilichen Aufgaben und Aufgaben der Landesverteidigung unterschieden werden konnte.
    An anderer Stelle heißt es in diesem Kommentar:
    Darüber hinaus war nicht auszuschließen, daß die Angehörigen der Verbände des Bundesgrenzschutzes auch während eines bewaffneten Konflikts bei Durchführung von in der Sache polizeilichen Aufgaben auch mit gegnerischen Kombattanten zusammentrafen, wie z. B. Mitgliedern organisierter Widerstandsbewegungen.
    Es geht also nicht darum: Militär — ja oder nein? Das steht hier nicht in Rede. Niemand will den BGS zur militärischen Einrichtung machen. Vielleicht war das einmal so. Hier geht es ausschließlich darum, welchen Zuschnitt die Aufgaben haben sollen, die dieser Bundesgrenzschutz wahrnehmen soll: Welche Aufgaben soll der BGS wahrnehmen, und welche Voraussetzungen hinsichtlich Organisationsstruktur und Ausstattung müssen damit gegeben sein?
    Ich darf darauf hinweisen, daß ja auch zwischen den Aufgaben der Schutzpolizei und denen der Kriminalpolizei sicherlich Unterschiede bestehen, aber keiner auf die Idee kommt, aus dieser Unterschiedlichkeit nun eine Diskussion darüber abzuleiten, wer nun Polizei ist und wer nicht Polizei ist.
    Die wirkliche Frage ist also, ob wir an der bisherigen Aufgabenstellung für den Bundesgrenzschutz festhalten, und zu dieser Aufgabenstellung gehört bisher als — wohlgemerkt: extremste — Sicherheitslage auch der Fall des § 64 des BGS-Gesetzes. Es gehören dazu — neben den anderen Aufgaben des Schutzes und der Sicherheit, die der Bundesgrenzschutz ebenfalls zu erfüllen hat — auch der Fall des inneren Notstandes und auch der Grenzschutz.
    Dann also, wenn wir jetzt davon ausgehen, daß es ausschließlich um diese Aufgabenstellung geht, stellt sich die Frage, ob wir den Bundesgrenzschutz auch in den Stand gesetzt haben, allen diesen Aufgaben gerecht zu werden. Die Forderung nach Streichung des § 64 spricht dafür, daß einige in unserem Lande einen Teil der Aufgabenstellung einschränken wollen und die Fähigkeit des Bundesgrenzschutzes, allen Aufgaben gerecht zu werden, dadurch erreichen wollen, daß sie sagen: Einen Teil der Aufgaben wollen wir aus diesem Aufgabenkatalog langsam herausdrücken.



    Dr. Jentsch (Wiesbaden)

    Dazu gehört, daß in der letzten Zeit viel mehr über die Angleichung an die bzw. die Gleichheit des BGS mit den Polizeien der Länder und viel weniger über die Sonderaufgaben gesprochen wird, von denen ich soeben gesprochen habe, von den Sonderaufgaben, die doch ursprüngliche Aufgaben des Bundesgrenzschutzes sind.
    Minister Baum hat — ich glaube, an dieser Stelle — gesagt, er halte am Kombattantenstatus fest. Nun ist das wieder so eine zwiespältige Sache. Auf der einen Seite wird erklärt „Ich halte fest", auf der anderen Seite wird der BGS aber so geführt, daß er nach seinen Fähigkeiten gar nicht in der Lage ist, diesen extremen Sicherheitslagen gerecht zu werden.
    Die folgenschwerste Beeinträchtigung dieser Fähigkeit liegt darin, daß er auf seine Rolle als Verband, als Polizeitruppe immer weniger vorbereitet wird. Der Polizeidirektor Schubert-Engelschall, ein Kommandeur einer Einsatzabteilung, hat auf die Frage, ob er seine Abteilung überhaupt als Verband einsetzen kann, geantwortet, nein, er könne das nicht, denn dieser Verband sei in vielen einzelnen Aufgaben zerstückelt tätig und für ihn nicht als Verband verfügbar und einsatzbereit. — In der Einbringungsrede habe ich hier in diesem Hause darauf hingewiesen, daß ich beim Besuch einer Einsatzabteilung von 540 Beamten 110 vorgefunden habe; manchmal — alle 14 Tage — waren nur 25 verfügbar. Es wird von „Geisterhundertschaften", die nur auf dem Papier stehen, gesprochen.
    Meine Damen und Herren, wir bräuchten nicht so skeptisch zu sein, wenn die Bundesregierung hier eindeutig erklärte, daß das eine temporäre Situation ist und daß die Umstellungsschwierigkeiten auf Grund des Personalstrukturgesetzes nun einmal auf Zeit dieses Ergebnis herbeigeführt haben. Wir wollen aber — wenn die Bundesregierung doch das erklärte — wieder entschlossen zum Verbandscharakter zurückkehren, wir wollen diesen Bundesgrenzschutz wieder in den Stand setzen, sich auch auf die Aufgaben extremer Sicherheitslagen vorzubereiten, wozu Übungen im Verband notwendig sind. Wenn dies hier deutlich erklärt würde, wäre das erfreulich.
    Statt dessen hat der Bundesinnenminister hier anläßlich der Einbringung dieses Antrags gesagt:
    Ich bejahe also den Verbandscharakter; aber er besteht für mich nicht darin, daß ein großer Teil der BGS-Angehörigen an der Grenze in Kasernen auf seine Aufgaben wartet, sondern ich bin der Meinung, daß sie im täglichen Bedarf eingesetzt werden müssen. Ich halte das nur für die halbe Wahrheit
    Richtig ist, daß wir, wenn wir uns zu dem gesamten Aufgabenkatalog des Bundesgrenzschutzes, wie er im Gesetz steht, einschließlich des § 64 bekennen, dann sowohl den Bundesgrenzschutz instand setzen müssen, seine täglichen Schutz- und Sicherungsaufgaben, auch in Unterstützung der Länderpolizeien — wo es notwendig ist —, wahrzunehmen, daß wir aber auf der anderen Seite soviel Luft behalten müssen, daß diese Verbände auch in der Lage sind; sich für extremere Lagen einzuüben. Dann muß man auch einmal als geschlossener Verband in der Kaserne — um mit dem Herrn Bundesinnenminister zu sprechen — sein, um sich auf diese extremen Sicherheitslagen vorzubereiten.
    Wir fürchten, da die Entwicklung und das Ergebnis auch der Überprüfungen des Bundesinnenministers dahin gehen, daß demnächst die Angleichung des Bundesgrenzschutzes an die Polizei, wie sie in den Ländern ausgebildet ist, noch weiter fortschreitet, indem der Bundesgrenzschutz dann vielleicht demnächst auch gesetzlich von der Verpflichtung zur Bewältigung extremer Sicherheitslagen befreit wird. Dies ist nicht in unserem Sinne. Wir bekennen uns zum Bundesgrenzschutz als der Polizei des Bundes mit auch besonderen polizeilichen Aufgaben im Bereich extremer Sicherheitslagen.
    Wir bitten — auch wenn dieser Antrag hier abgelehnt wird —, daß in der täglichen Arbeit hier ein Kurswechsel dahin gehend stattfindet, daß der Bundesgrenzschutz wieder stärker auf diese Aufgaben vorbereitet wird. — Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pensky.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Pensky


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab eigentlich seit der ersten Beratung des CDU/CSU-Antrags am 11. Oktober 1979, von dem hier der Kollege Jentsch jetzt gesprochen hat, gar nichts Neues. Was hier allein neu in die Debatte eingebracht worden ist, ist die Frage des Kombattantenstatus. Obwohl es nicht eigentlicher Gegenstand Ihres Antrags ist, sage ich, es ist ein sehr interessantes Thema, insbesondere auch unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten. Herr Kollege Jentsch, wir haben uns einmal auf einer langen Autofahrt darüber unterhalten. Ich hatte Ihnen angeboten, Ihnen dazu Material zu geben. Ich bin sehr daran interessiert, daß wir darüber reden. Aber das würde den Rahmen der Debatte über Ihren Antrag jetzt doch ein wenig sprengen.
    Ich möchte deshalb nur dies sagen, weil es immer wieder erkennbar ist
    Erstens. Es ist nicht Aufgabe des Bundesgrenzschutzes, im Verteidigungsfalle militärisch unsere Grenzen zu schützen. Das ist ausdrücklich auch in dem gemeinsamen Sicherheitskonzept von Bund und Ländern gesagt worden und ist dort nachzulesen. Ich hoffe, daß darüber keine unterschiedlichen Meinungen bestehen.
    Zweitens. Es wird immer wieder erkennbar — in der ersten Lesung habe ich diesbezüglich hier einiges zitiert —, daß es doch einige hier in diesem Hause gibt, die nicht wissen, wie gefährlich es sein könnte, beim Bundesgrenzschutz Aufgaben von Polizei und Militär zu vermischen. Auf Grund der Erfahrungen in einer früheren Funktion, die ich wahrgenommen habe, kann ich Ihnen nur sagen, daß ich ganz betrübliche Dinge kennengelernt und erlebt habe, daß die Leute, die auf höheren Befehl hin in eine solche Situation gebracht wurden, in eine ganz schwierige Konfliktlage gekommen sind.



    Pensky
    Ich darf deshalb zu diesem Antrag zusammenfassend kurz einiges ausführen.
    Ich meine, Herr Kollege Jentsch, wenn Sie sich Ihren Antrag einmal richtig ansehen, dann müssen Sie zugeben, daß die in. ihm enthaltene Forderung, „den Bundesgrenzschutz unverzüglich in die Lage zu versetzen, die ihn befähigt, die ihm nach dem Gesetz auferlegten Aufgaben zu erfüllen", geradezu absurd ist. Ich behaupte auch heute: Der Bundesgrenzschutz war noch nie so befähigt wie heute, die ihm nach dem Gesetz gestellten Aufgaben sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zu erfüllen. Dafür gibt es eindeutige Belege, Herr Kollege Jentsch, die auch von der Opposition nicht immer wieder einfach ignoriert werden sollten.
    Ich nenne z. B. die Tätigkeitsberichte, die der Bundesminister des Innern alljährlich über den Bundesgrenzschutz schriftlich erstattet und die allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Diese Berichte sind gleichzeitig Ausweis für den hohen Leistungsstand des Bundesgrenzschutzes und die großartigen Erfolge, die durch das volle Engagement der großen Masse der Grenzschutzbeamten ermöglicht worden sind.
    Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, dies alles nicht zur Kenntnis nehmen wollen und sich nur auf die Rolle des bloßen Nörglers zurückziehen — das muß ich hier einmal so deutlich sagen —, dann treffen Sie damit, was Ihnen auch bewußt werden muß, ebenfalls die Beamten, die in treuer Pflichterfüllung und teils unter schwierigsten Verhältnissen zu dieser stolzen Leistungsbilanz beigetragen haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sage ich ausdrücklich dies: Die Leistungen und der Einsatzwille der Beamten verdienen unsere volle Anerkennung. Allen BGS-Angehörigen sagen wir dafür unseren herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Zu den von der CDU/CSU aufgeführten drei Einzelpunkten möchte ich kurz folgendes bemerken.
    Erstens. Herr Kollege Jentsch, der Verbandscharakter des Bundesgrenzschutzes ist zu keiner Zeit von irgend jemand in diesem Hause in Frage gestellt worden, auch nicht von der Bundesregierung. Das kann jedoch nicht ausschließen, daß ganz bestimmte Aufgaben, die dem Bundesgrenzschutz durch das BGS-Gesetz von 1972 zusätzlich übertragen worden sind, in einer anderen Organisationsform wahrgenommen werden müssen als im verbandspolizeilichen Einsatz alten Stils. Völlig zu Recht hat der Inspekteur des Bundesgrenzschutzes, Herr Amft, kürzlich öffentlich folgendes gesagt:
    Nicht die Organisation ist der Ausgangspunkt aller Dinge, sondern die uns gestellte Aufgabe. Darauf muß die Organisationsform zugeschnitten werden.
    Ich stimme mit Herrn Amft darin voll überein.
    Die Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes sehen aber Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, offenbar völlig anders, als es im BGS- Gesetz steht, das sich im übrigen voll im Einklang mit dem „Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland" befindet, welches von allen Innenministern und -senatoren der Länder, gleich, welcher Couleur, auch von Ihren, unterschrieben worden ist.
    Zweitens. Die Ausstattung des Bundesgrenzschutzes mit Fahrzeugen, Waffen und Geräten entspricht ebenso seiner gesetzlichen Aufgabenstellung. Herr Kollege Jentsch, in diesem Bereich müssen wir es schon dem Sachverstand der Technischen Kommission, in der nur Fachleute sind, überlassen. Die Kommission weiß aus der Erfahrung des praktischen Einsatzes am besten, welche Entscheidungen getroffen werden müssen.
    Drittens. Jetzt komme ich auf einen Punkt, der sicherlich etwas schwierig ist. Wir alle wissen, daß es beim Bundesgrenzschutz zur Zeit trotz seiner zahlenmäßigen Verstärkung, die ständig vorgenommen worden ist, noch personelle Engpässe gibt, die es zu überwinden gilt; an der Überwindung wird auch gearbeitet. Es handelt sich um Engpässe, die mit der durch das Personalstrukturgesetz von 1976 verbundenen Umstellung auf das Lebenszeitprinzip und mit den damit verbundenen verstärkten Ausbildungsaufgaben zusammenhängen.
    Ich betone hier noch einmal — ich habe schon in der ersten Lesung gesagt, ich habe es auch Ihnen und im Innenausschuß gesagt —, daß wir alle, auch die Kollegen Ihrer Fraktion diese Schwierigkeiten 1976 bei der Verabschiedung des Personalstrukturgesetzes durchaus gesehen, aber auch in Kauf genommen haben, und zwar im Interesse einer qualifizierteren Ausbildung der BGS-Beamten. Wir können nicht hinnehmen, daß in dieser Hinsicht Abstriche von einer Konzeption gemacht werden, die von Bund und Ländern übereinstimmend festgelegt worden ist. Wenn ein Bäcker- oder ein Metzgerlehrling eine Ausbildung von dreieinhalb Jahren zu durchlaufen hat — was wohl notwendig ist —, dann müssen wir gerade für Polizeivollzugsbeamte — und der Bundesgrenzschutz ist, das bezweifeln ja auch Sie nicht, nach dem Willen des Gesetzgebers Polizei — eine solche Ausbildungszeit zugrunde legen, um sie für ihre Aufgabe zu befähigen. Schließlich werden die Beamten bei der Ausübung ihres Dienstes in Situationen gestellt, in denen Leben, Gesundheit und Freiheitsrechte der Bürger auf dem Spiel stehen. Dies erfordert als Voraussetzung umfassende Sach-
    und Rechtskenntnisse sowie ein ausreichendes Training. Deshalb kann es hier keine Abstriche geben.
    Alles in allem stelle ich für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion fest, daß entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 22. Juni 1972 der Bundesgrenzschutz so weiterentwikkelt worden ist, wie es seine gesetzlichen Aufgaben erfordern. Die Bundesregierung darf versichert sein, daß wir ihr insoweit auch künftig helfend zur Seite stehen werden.




    Den Antrag der Fraktion der CDU/CSU lehnen wir deshalb ab.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)