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ID0822300400

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    Plenarprotokoll 8/223 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 223. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17981 A Abwicklung der Tagesordnung 18009 C Begrüßung des Präsidenten des philippinischen Parlaments 18006 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 18020 C Begrüßung einer Delegation des Haushaltsausschusses des italienischen Senats . 18036 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau — Drucksache 8/4136 — Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1979 — Drucksache 8/4140 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 72 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4177 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 17981 C Kirschner SPD 17984 A Dr. Zumpfort FDP 17986 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Niegel, Francke (Hamburg), Kolb, Metz, Dr. Möller, Frau Pack, Schmidt (Wuppertal), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Drittes Wohnungsbaugesetz — Drucksachen 8/2902, 8/3942 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1980 hier : Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksachen 8/3487, 8/3954 — Dr. Schneider CDU/CSU 17988 C Polkehn SPD 17991 D Gattermann FDP 17993A Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 17995 D Müntefering SPD 17999 C Dr. Haack, Bundesminister BMBau . 18003 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer, Rühe, Dr. Stavenhagen, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksache 8/4134 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer, Rühe, Dr. Stavenhagen, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms und der Fraktion der CDU/CSU Änderung der Graduiertenförderungsverordnung — Drucksache 8/4135 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU . . . 18009 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 18011 D Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 18013 C Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 18015A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Förderung des Auslandsaufenthaltes von Schülern, jungen Arbeitnehmern, Studenten und Wissenschaftlern — Drucksachen 8/2458, 8/4124 — Daweke CDU/CSU 18016D Vogelsang SPD 18018C Wolfgramm (Göttingen) FDP 18019 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksachen 8/3751, 8/4033 — Dr. Schweitzer SPD 18021 A Prangenberg CDU/CSU 18022 A Lattmann SPD 18023 A Frau Schuchardt FDP . . . 18024 C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 8/2480 - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4153 — Dr. Czaja CDU/CSU 18026 B Jaunich SPD 18027 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Czaja, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Hupka, Dr. Wittmann (München), Dr. Hennig, Sauer (Salzgitter), Schmidt (Wuppertal), Müller (Berlin) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 8/4229 — 18029 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — aus Drucksache 8/3829 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4161 — 18029 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 III Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom, 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4142 — 18030 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4143 — 18030 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/3919 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4150 — 18030 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4204 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4162 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4204 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4162 — 18030 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials — Drucksache 8/3550 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4200 — 18031 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4242 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4184 — 18031 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4242 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4183 — 18032 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs Drucksache 8/3949 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4199 — 18032 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern — Drucksache 8/3529 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4194 — 18033 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank — Drucksache 8/3984 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4201 — 18033 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4185 — 18033 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/4227 — 18033 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksachen 8/3624, 8/2877, 8/3194 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4241 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/4203, 8/4221 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18034 B Liedtke SPD 18036 B Dr. Wendig FDP 18038 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Althammer, Dr. Wittmann (München), Dr. Möller, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bereinigung des Bundesrechtes — Drucksache 8/3802 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Gerstein, Glos, Dr. Laufs, Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU Prüfung der Notwendigkeit von Gesetzgebungsvorhaben — Drucksache 8/3804 - in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Althammer, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/ CSU Abbau der gesetzlichen Verpflichtung der Wirtschaft zur Angabe statistischer Daten — Drucksache 8/3803 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Althammer, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/ CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 V Abbau des Formularwesens — Drucksache 8/3805 — Dr. Althammer CDU/CSU 18042A Dr. Linde SPD 18044 C Kleinert FDP 18048 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Bundesgrenzschutz — Drucksachen 8/3131, 8/4176 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18052A Pensky SPD 18053 C Dr. Wendig FDP 18055A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18056 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vorschläge zur kontrollierten Abrüstung der biologischen, chemischen und atomaren Waffen — Drucksache 8/4091 — Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 18057 D Jungmann SPD 18059 B Jung FDP 18061 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Tillmann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Weiskirch (Olpe), Ernesti, Damm, Dreyer, Sick, Benz, Pfeffermann, Biehle, Dr. Stercken, Voigt (Sonthofen), Würzbach, Frau Krone-Appuhn, Handlos, Gierenstein, Stahlberg, Dr. Jobst, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Frau Hoffmann (Hoya), Straßmeir, Bühler (Bruchsal), Dr. Friedmann, Jäger (Wangen), Dr. Fuchs, Weber (Heidelberg), Dr. Hennig, Löher, Dr. Stavenhagen und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU Europäische Flugsicherung — Drucksachen 8/3521, 8/4122 — . . . 18063 B Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Pfennig, Dr. Marx, Dr. Klepsch, Luster, Blumenfeld, Dr. MüllerHermann, von Hassel, Frau Dr. Walz und Genossen und Fraktion der CDU/CSU Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Ratifizierung des Vertrages über den Beitritt Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft und zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksachen 8/3408, 8/3439, 8/4125 — 18063 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1979 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/ 3967 — 18063 D Beratung der Ergänzung zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 13,2 ha großen Teilfläche des ehem. Heereszeugamts (Alabama-Depot) in München an die Bayerische Motorenwerke AG — Drucksache 8/4174 — 18063 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Hauptprobleme im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Ratsrichtlinien zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern (mit Ausnahme der Mehrwertsteuer) auf Bier, Wein und Alkohol — Drucksachen 8/3161 Nr. 59, 8/4095 — 18064A Nächste Sitzung 18064 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18065* A Anlage 2 Redaktionelle Änderungen in der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980, Drucksache 8/4203 18065* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 17981 223. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 19. 6. Dr. Ahrens** 19. 6. Dr. Aigner* 19. 6. Alber* 19. 6. Amrehn 19. 6. Dr. Bangemann* 19. 6. Dr. Barzel 18. 6. Berger (Lahnstein) 18. 6. Dr. Biedenkopf 19. 6. Dr. Blüm 18. 6. Blumenfeld* 19. 6. Brandt* 19. 6. Büchner (Speyer) ** 19. 6. Dr. Dollinger 19. 6. Dr. Enders 18. 6. Erpenbeck 19. 6. Eymer 18. 6. Fellermaier* 19. 6. Frau Dr. Focke * 19. 6. Friedrich (Würzburg) * 19. 6. Dr. Früh* 19. 6. Dr. Fuchs* 19. 6. Frau Geier 18. 6. Haar 19. 6. von Hassel* 19. 6. Katzer* 19. 6. Dr. h. c. Kiesinger 19. 6. Dr. Klepsch* 19.6. Dr. Köhler (Duisburg) * 19. 6. Dr. Kreile 19. 6. Lange* 19. 6. Lücker* 19. 6. Luster* 19. 6. Dr. Mende** 19. 6. Dr. Müller** 19.6. Dr. Müller-Hermann* 19. 6. Neuhaus 19. 6. Dr.-Ing. Oldenstädt 19. 6. Dr. Pfennig* 19. 6. Pieroth 18. 6. Dr. Probst 19. 6. Dr. Riesenhuber 19. 6. Dr. Schäuble** 19. 6. Schinzel* 19. 6. Frau Schleicher* 19. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 19. 6. Schmöle 18. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 19. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Seefeld* 19. 6. Sieglerschmidt* 19. 6. Spitzmüller 18. 6. Dr. Sprung 19. 6. Stockleben 19. 6. Voigt (Frankfurt) 19. 6. Walkhoff 19. 6. Frau Dr. Walz* 19. 6. Wawrzik* 19. 6. Dr. Wörner 19. 6. Würtz 18. 6. Anlage 2 In der Beschlußempfehlung des Ausschusses - Drucksache 8/4203 -, in der hier im Hause vervielfältigten Fassung sind folgende redaktionelle Berichtigungen erforderlich: 1. Seite 22 In der rechten Spalte muß es bei Nr. 8 a nach der Überschrift richtig heißen: (1) Beamte der Bundeswehr und Soldaten erhalten, wenn sie in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und Elektronische Aufklärung verwendet werden und des - 2. Auf Seite 27 ist bei Nr. 27 der Buchstabe a irrtümlich weggefallen. Er ist unverändert gegenüber dem Entwurf angenommen worden. Es muß deshalb in der rechten Spalte richtig heißen: 2.) Nr. 27 d) Beamte des höheren Verwaltungsdienstes einschließlich der Beamten besonderer Fachrichtungen, Studienräte und Militärpfarrer in der Besoldungsgruppe A 13. Die Studienräte des Landes Bayern mit der Lehrbefähigung für Realschulen und die Studienräte an Volks- und Realschulen der Freien und Hansestadt Hamburg gelten nicht als Studienräte im Sinne dieser Vorschrift (2) Die Stellenzulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach der Nummer 23 bis 26 gewährt 3. Auf Seite 34 ist in der rechten Spalte bei Nummer 19 Satz 1 der Betrag falsch ausgedruckt Es muß richtig heißen: Nummer 19 Satz 1 231,06
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    Rede von Klaus Kirschner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht des Petitionsausschusses, der die Bitten und Beschwerden behandelt, die im Jahre 1979 an den Deutschen Bundestag gerichtet wurden, wird zum zweitenmal in dieser Form im Parlament berichtet.
    Wie in den früheren Berichtszeiträumen — so beim ersten Bericht in dieser Form, der am 12. Oktober 1979 gegeben wurde — können wir auch heute feststellen, daß die Zahl der Petitionen, die uns erreichten, nicht kleiner geworden ist. Lassen Sie mich diese Zahlen noch einmal deutlich machen. 1979 waren es 12 881 bei bisher in dieser 8. Wahlperiode insgesamt rund 40 000 eingegangenen Petitionen. Dies bedeutet, daß an jedem Werktag im Schnitt 52 Petitionen im Ausschußbüro als Eingang registriert werden. Nach Ende der Wahlperiode werden es voraussichtlich rund 50 000 sein, und für die Statistiker bleibt dann festzustellen, daß damit seit 1949 insgesamt rund 250 000 Einzelpetitionen und rund 1,2 Millionen Masseneingaben beim Deutschen Bundestag eingegangen sind.
    Was die Statistiker jedoch noch nicht festgestellt haben, was sich jedoch lohnen würde zu untersuchen, ist die Sozialstruktur der Absender und vor allem, wieso eigentlich viele Bürger unseres Landes nicht von diesem Grundrecht nach Art. 17 unseres Grundgesetzes Gebrauch machen. Es müßte uns auch allen zu denken geben, daß uns beispielsweise relativ wenig Petitionen aus der Arbeitswelt erreichen und diese wenigen sich in der Regel auf den Bereich des öffentlichen Dienstes beschränken. Dies kann wohl keineswegs als Indiz dafür gedeutet werden, daß es nur in diesem Bereich Probleme gibt und in der Privatwirtschaft keine. Eher dürfte die Ursache dafür in der mangelnden Aufklärung des Betroffenen zu suchen sein, vielleicht auch in einer Bewußtseinshaltung etwa nach dem Motto: „Die — damit sind wir als Abgeordnete insgesamt gemeint — helfen mir ja doch nicht."
    Das gleiche gilt — ich habe dies bereits am 12. Oktober letzten Jahres hier im Plenum zum Ausdruck gebracht; ich möchte das noch einmal in Erinnerung rufen — für die bei uns lebenden ausländischen Familien. Ich meine, daß dies für uns alle ein Grund sein sollte, einmal darüber nachzudenken, ob wir diese Bürger in unserem Land überhaupt erreichen. Denn es kann ja wohl nicht wahr sein, daß sie keinerlei Probleme, keine Bitten und Beschwerden an den Gesetzgeber und damit an das Parlament als solches haben.
    Eine Debatte wie die heutige bietet uns allen die Chance, vorhandene Vorbehalte und Barrieren abzubauen und ein Stück Bürgernähe des Parlaments darzustellen. Ich möchte dabei die Befugnisse des Petitionsausschusses und .seine Hilfsmöglichkeiten keineswegs als weitgehender darstellen, als sie sind, denn wir alle wissen um die Beschränkungen, die uns in einzelnen Bereichen auferlegt sind. Der Bürger kann aber darauf vertrauen, daß wir den uns in der Behandlung seiner Petition zur Verfügung stehenden Spielraum in seinem Interesse voll ausschöpfen und uns mit Engagement für sein Anliegen einsetzen. Es wird zwar trotzdem nicht immer möglich sein, unmittelbar Abhilfe zu schaffen, aber dadurch, daß in vielen Fällen wenigstens eine sachgerechte Beratung etwa über Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens zur Abwendung drohender Nachteile gegeben werden kann, sollte niemand von sich aus wegen vermeintlicher Aussichtslosigkeit auf die Inanspruchnahme eines Grundrechts verzichten. Dies möchte ich all jenen sagen, die sich aus solchen oder ähnlichen Gründen nicht zu einer Petition entscheiden konnten, obwohl sie mit ihren Problemen alleine nicht mehr zurechtkommen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an einigen Beispielen verdeutlichen, wie vielschichtig die Probleme sind, die an uns herangetragen werden. Dabei ist zunächst zu unterscheiden nach Beschwerden und nach Bitten zur Änderung der Gesetzgebung.
    Lassen Sie mich mit ersterem beginnen. Wiederholt werden an den Ausschuß Beschwerden über lange Verfahrensdauer bei Rentenanträgen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung herangetragen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem medizinischen Gutachterwesen — oder vielleicht besser gesagt mit dem Gutachterunwesen — sind lange Wartezeiten leider keine Ausnahme. Der Ausschuß hat sich unter dem Eindruck der Vielzahl dazu eingegangener Beschwerden in einer Anhörung zusammen mit Vertretern des Bundesarbeitsministeriums und der Unfallversicherungsträger zu diesem Thema sachkundig gemacht. Dabei wurde allerdings deutlich, daß es kurzfristig leider nicht möglich sein wird, umfassende Verbesserungen herbeizuführen, weil die zur Verfügung stehenden Kapazitäten an medizinischen Gutachtern bei weitem nicht ausreichen. Das Bundesversicherungsamt hat allerdings nach dem Ergebnis dieser Anhörung den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossen-



    Kirschner
    schaften angeregt, seine Mitglieder zu bitten, bei der Vergabe der Gutachteraufträge den Gesichtspunkt der Verkürzung der Verfahrensdauer stärker zu berücksichtigen. Es bleibt zu hoffen, daß diese Maßnahme zu einer schnelleren Entschädigung der Unfallopfer beiträgt.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Dies ist übrigens auch ein Punkt, der deutlich macht, daß die von verschiedenen Ärzteverbänden an die Wand gemalte Gefahr einer Ärzteschwemme sehr differenziert zu sehen ist und wohl mehr eigennützigen Motiven entspringt als einer Gesamtverantwortung. Gerade in diesem Bereich ist im Interesse der Betroffenen, die Anspruch auf ein kurzes und objektives Verfahren haben, noch einiges aufzuholen.
    Zum Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgenrecht erreichten uns schon über einen längeren Zeitraum hinweg Petitionen, die uns verdeutlichten, daß es auch 35 Jahre nach Kriegsende noch drängende Probleme gibt, die ihre Ursachen in den Auswirkungen der Nazi-Herrschaft haben und für die bis heute noch keine abschließende Lösung gefunden werden konnte. Als Beispiel möchte ich ein Problem herausgreifen, das nach meiner Auffassung zu den beschämendsten Unrechtsmaßnahmen gehört, die Menschen angetan wurden. Ich spreche von der Entschädigung für Zwangssterilisierte. Hierzu erreichten den Ausschuß zirka 50 Eingaben, teilweise schon aus dem Jahre 1971. Die Absender fordern, daß Personen, die während der Zeit des Nazi-Regimes zwangsweise sterilisiert wurden und bisher keine Wiedergutmachungsleistungen erhalten haben, eine Entschädigung gewährt wird. Vor diesem Hintergrund ist deshalb die Ankündigung der SPD-Bundestagsfraktion zu begrüßen, daß noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende Entschließung im Bundestag eingebracht und verabschiedet werden soll, die sicherstellt, daß ab 1981 eine Stiftung „Wiedergutmachung" errichtet wird, aus deren Mitteln diesen Menschen geholfen werden kann.
    Ich erwähnte vorhin, daß Petitionen nicht nur Beschwerden bedeuten, sondern auch Bitten um Gesetzesänderung oder wichtige Anregungen dazu — wie die gerade angesprochene — beinhalten. Ich möchte einige weitere herausgreifen. Beispielsweise erwähne ich die ungleiche Behandlung der Anrechnung von Zeiten früherer Wehrpflichtiger in der Nationalen Volksarmee der DDR bei der Bemessung ihrer Rente, wenn sie jetzt in der Bundesrepublik leben. Während die von Berufssoldaten in der Nationalen Volksarmee in der DDR zurückgelegten Dienstzeiten entsprechend angerechnet werden, geschieht dies bei Dienstzeiten ehemaliger Wehrpflichtiger nicht. Diese ungleiche Behandlung haben wir zum Anlaß genommen, den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu bitten, eine Lösung im Sinne einer Gleichbehandlung auf dem Wege der Gesetzgebung zu suchen. Entsprechende Vorarbeiten sind im Gange. Der Petitionsausschuß wird sich zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Arbeiten unterrichten lassen.
    Eine ähnliche Problemstellung ergab sich im Zusammenhang mit der Ausführung des deutsch-polnischen Rentenabkommens vom 9. Oktober 1975. Hier verweigerten die Rentenversicherungsträger die Anrechnung von in Polen abgeleisteten Wehrdienstzeiten als Ersatzzeiten bei der Rentenfeststellung, obwohl die Ausgestaltung des Abkommens hierzu die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Der Initiative des Petitionsausschusses ist es zu verdanken, daß die Rentenversicherungsträger ihre Rechtsauffassung in dieser Frage änderten und jetzt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Rentenberechnung stattfindet.
    Ein anderes Problem, das den Petitionsausschuß schon seit Jahren beschäftigt, ist das Ruhen von Renten von im Ausland wohnenden Ausländern, die bei uns Rentenansprüche erworben haben und mit deren Land kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Mit dieser Problematik hat sich in letzter Zeit auch das Bundesverfassungsgericht befaßt und in seinem Urteil vom März 1979 die in unserem Rentenrecht bestehenden Ruhensvorschriften als nicht verfassungskonform angesehen. Damit ist eine gesetzliche Neuregelung zwingend notwendig geworden. Die entsprechenden Vorarbeiten wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aufgenommen, konnten aber auf Grund der vielschichtigen Problematik noch nicht abgeschlossen werden.
    Eine weitere Bitte um Gesetzesänderung beinhalten die Petitionen, die fordern, daß die Pflege von pflegebedürftigen Personen als versicherungspflichtige Zeit in der Rentenversicherung anerkannt wird. Die Bundesregierung hat dazu erklärt, daß sie dieses Anliegen im Rahmen der Neuordnung der sozialen Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen — der sogenannten Reform 84 — prüfen wird. Der Petitionsausschuß kann die Bundesregierung aus seiner Sicht und nach den eingegangenen Petitionen darin nur bestärken.
    Weitere Petitionen betrafen die Anrechnung von Arbeitslosenunterstützung auf den Kindergeldanspruch für Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet, das 23. jedoch noch nicht erreicht haben. Nach § 2 Abs. 4 a des Kindergeldgesetzes erhält nur derjenige Kindergeld, der keinen Ausbildungs- und Arbeitsplatz hat, nicht erwerbstätig ist und kein Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht. Dies führte dann häufig dazu, daß wegen geringfügigem Arbeitslosengeld oder geringfügiger Arbeitslosenhilfe die erheblich höheren Kindergeldzahlungen wegfielen. Auf Anregung des Petitionsausschusses konnte in diesen Fällen dadurch eine Verbesserung geschaffen werden, daß sich die Bundesregierung in dankenswerter Weise dazu entschlossen hat, die Kindergeldstellen anzuweisen, in solchen Fällen eine sogenannte Bagatellklausel gelten zu lassen, damit solche niedrigen Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht mehr zum Wegfall des Anspruches auf das in der Regel höhere Kindergeld führen können.
    Diese wenigen exemplarischen Fälle zeigen auf, welche bedeutende Stellung der Petitionsausschuß im Verhältnis zwischen Bürger und Parlament wahrzunehmen hat. Sie zeigen insbesondere auch, wie aus den Petitionen Anstöße für den Gesetzgeber



    Kirschner
    erwachsen können, bestehende gesetzliche Regelungen weiterzuentwickeln oder durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen auf eine neue Problemstellung zu reagieren. Nicht selten wäre es dem Parlament ohne den Hinweis des Bürgers durch seine Petition überhaupt nicht möglich gewesen, solche Problemstellungen zu erkennen und sie im Rahmen des Möglichen abzustellen.
    Für den Petitionsausschuß selbst ist damit allerdings auch die Notwendigkeit verbunden, seiner besonderen Verantwortung in dem Sinne gerecht zu werden, daß er darauf hinwirkt, daß bei dem Bürger oftmals vorhandene falsche Vorstellungen nicht bestehen bleiben, er könne sich über den Gesetzgeber erheben. Deshalb haben wir in sehr vielen Fällen aus eigener Überzeugung — dies kann ich wenigstens für mich persönlich sagen — den Wunsch nach Gesetzesänderung nicht unterstützt, sondern versucht, die Motivation des Gesetzgebers zu den jeweiligen Gesetzen darzustellen und einsichtig zu machen.
    Lassen Sie mich zusammenfassend folgendes feststellen. Dies ist der letzte Bericht des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Auch wenn das Parlament in die Sommerpause eintritt, ist die Arbeit der Mitglieder des Petitionsausschusses noch nicht beendet. Wir werden wie auch in den vergangenen Jahren unsere Arbeit auch in dieser Zeit weiterführen und die eingegangenen Petitionen bearbeiten; denn die Probleme, die den Bürger drücken, werden durch Liegenlassen nicht leichter und auch nicht erledigt. Ich möchte deshalb die Gelegenheit dieser Debatte auch dazu benutzen, mich namens der SPD-Bundestagsfraktion bei den Mitarbeitern des Ausschußhilfsdienstes für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Das gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, die man mit wenigen Ausnahmen, wie es immer einmal wieder vorkommt, als gut und kooperativ bezeichnen darf. Dies möchte ich insbesondere vor dem Hintergrund sagen, daß es in der Vergangenheit öfter Anlaß zu Kritik gegeben hat. Besonders positiv möchte ich dabei das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erwähnen, mit dem wir viel zu tun haben, da immerhin 16 % der Eingaben den Sozialversicherungsbereich betreffen.
    Lassen Sie mich mit folgender Bemerkung abschließen: Wenn auch die Arbeit des Petitionsausschusses nicht im Rampenlicht der politischen Schlagzeilen steht, so sind die Petitionen doch ein Barometer der Nöte und Probleme des einzelnen, der sich an sein Parlament wendet, und sie sind für uns eine besondere Verpflichtung, diese auch ernst zu nehmen. Sie sind für die vielbeschworene Bürgernähe von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Dies wußten die Väter unseres Grundgesetzes genau, als sie dieses Petitionsrecht als Grundrecht in der Verfassung verankerten. In diesem Bewußtsein, so meine ich, sollten wir auch in Zukunft weiterarbeiten. — Ich bedanke mich.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zumpfort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolf-Dieter Zumpfort


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich als sogenannter Newcomer im Petitionsausschuß, der die Freude hatte — das sage ich ehrlich —, für einige Monate in diesem Ausschuß mitzuarbeiten, einige Bemerkungen machen. Die erste ist allgemeiner Art und knüpft an das an, was die Vorsitzende, Frau Berger, gesagt hat, daß unseres Erachtens noch viel zu wenig Bürger die Rechte wahrnehmen, die ihnen zustehen, nämlich über den Petitionsausschuß zu verlangen, daß ihre Rechte als Staatsbürger richtig gewahrt werden. Ich unterstütze das Anliegen von Frau Berger aus einem ganz bestimmten Grund. Bei der Mehrzahl der Petitionen, die mir vorgelegt wurden, habe ich entschieden: „Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage als erledigt anzusehen." Die Häufigkeit dieser Entscheidung bringt mich zu der Vermutung, daß wir es bei dieser Art der Erledigung mit einem zweischneidigen Schwert zu tun haben. Zum einen beruhigt es, daß — trotz der vielen Petitionen und des damit verbundenen Anscheins, daß in unseren Bürokratien, in den Verwaltungen, vieles nicht stimmt — dem Bürger kein Unrecht zugefügt worden ist. Auf der anderen Seite komme ich aber zu der Auffassung, daß viele Bürger relativ rechtsunkundig sind, daß sie relativ wenig über das, was mit ihnen geschieht, aufgeklärt sind und daß sie gerade deswegen den Petitionsausschuß in Anspruch nehmen. Meine Vermutung ist, daß die Vielzahl von Petitionen mit dem Inhalt, zu Unrecht behandelt worden zu sein, nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Das eigentliche Problem sind die Leute, die es nicht wagen, sich direkt an den Petitionsausschuß zu wenden, weil sie glauben, dazu nicht fähig zu sein oder nicht das Recht zu haben.
    Aus diesem Grunde würde ich persönlich den Schluß ziehen, daß man zum einen in der Öffentlichkeit das Recht des Bürgers, sich an den Petitionsausschuß wenden zu können, noch stärker deutlich machen sollte; zum anderen muß man verstärkt darauf dringen, daß man dem heranwachsenden Bürger in den Schulen und allen Bereichen der Erziehung und Bildung in stärkerem Maße ein Rechtsbewußtsein vermittelt und ein Empfinden für das mitgibt, was Rechtens ist, für das, was der Staat tun kann, aber auch für das, was er selber tun kann.
    Das bringt mich zu der Bermerkung, daß man angesichts der größer werdenden Zahl von Petitionen vielleicht darauf drängen sollte, das Prinzip des Vorrangs des Individuums vor der Institution in unserer Gesellschaft verstärkt deutlich zu machen. Man kann und sollte also nicht erwarten, daß der Staat für den Bürger alles regelt, und sich hinterher darüber beklagen, daß vom Staat für den einzelnen Bürger etwas geregelt worden ist, man es aber nicht versteht. Man muß die Verhältnisse umkehren und wieder dahin kommen, daß der einzelne seine Angelegenheiten verstärkt selber regelt, damit er nicht



    Dr. Zumpfort
    das Gefühl hat, z. B. anonymen Bürokratien ausgesetzt zu sein.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Wer regiert denn eigentlich? — Sie regieren doch» Lassen Sie mich noch zu zwei konkreten Problemfeldern, die in dem Bericht angesprochen worden sind, Stellung nehmen. Ich sagte eben, aus meiner Sicht müßte der Vorrang des Individuums vor der Institution im gesellschaftlichen Leben verstärkt durchgesetzt werden. In einem speziellen Bereich, der auch von meinem Vorredner angesprochen worden ist, ist das nicht möglich, nämlich im Bereich der Wiedergutmachungsund Kriegsfolgengesetzgebung. Zwar soll der Staat nur dort eingreifen, wo es unbedingt notwendig ist, aber hier muß er eingreifen, um in der Vergangenheit erlittenes Unrecht wiedergutzumachen. Was mich persönlich als neuen Bundestagsabgeordneten betroffen gemacht hat, war, in einen Bundestag zu kommen, der gesagt hat, daß die Gesetzgebung darüber abgeschlossen ist. Gleichwohl bin ich in meiner ersten Sprechstunde in meinem Wahlkreis in Kiel mit zwei derartigen Fallen konfrontiert worden, bei denen man davon ausgehen kann, daß sie von dieser abgeschlossenen Rechtsfindung nicht berücksichtigt worden sind. Dieses Erlebnis und die vielen Petitionen, die jetzt auch in diesem Bericht noch einmal aufgeführt worden sind, haben mich dazu gebracht, in meiner Fraktion darauf zu drangen, daß in irgendeiner Form Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Ich habe mich auch des Eindrucks nicht erwehren können, daß dieser Beschluß des Bundestages und der Bundesregierung, die Wiedergutmachungsund Kriegsfolgengesetzgebung als erledigt anzusehen, nur deswegen gefaßt worden ist, weil die großen Gruppen mit ihren starken Lobbies, befriedigt worden sind, während die kleinen, die man nicht sieht, weil sie keine Lobby haben, kein Gehör gefunden haben und deswegen nicht deutlich machen konnten, da ihre Belange noch nicht berücksichtigt worden sind. Dazu gehören z. B. solche Leute, die versäumt haben, Anträge zu stellen, solche Leute, die die Stichtage versäumt haben, aber auch die eben erwähnten Zwangssterilisierten, die Sintis und frühere Angehörige des öffentlichen Dienstes, sogenannte 131 er. Ich persönlich habe seit meinem Eintritt in den Bundestag fortwährend mit einem Mann zu tun, der 1942 zwangssterilisiert worden ist und dem nach geltendem Gesetz nicht geholfen werden kann, weil keine Amtspflichtverletzung vorliegt und kein Sonderopfer erbracht worden ist. Der Mann kann aber glaubhaft machen, daß er gezwungen worden ist, seine Zwangssterilisation durch seine Unterschrift zu akzeptieren. Er möchte, daß ihm dieses Unrecht endlich in irgendeiner Form anerkannt wird. Das bringt mich zu der Vermutung, daß wir z. B. bei der Stiftung Wiedergutmachung nicht allein darauf achten müssen, wieviel Geld sie kostet, sondern Wert darauf legen sollten, daß es den Leuten im Prinzip erst einmal um die Anerkennung des erlittenen Unrechts geht. In diesem Sinne schließe ich mich meinem Vorredner an, wenn er sagt: Es ist sinnvoll, daß wir eine Stiftung Wiedergutmachung einführen. Wir haben dazu gestern auch in unserer Fraktion einen entsprechenden Beschluß gefaßt Darin heißt es, daß auch 35 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges immer noch einzelne unübersehbare Härten als Folge des NS-Unrechtsstaats und des Zweiten Weltkrieges bestehen und daß sich der Deutsche Bundestag seiner Verantwortung für die Beseitigung dieser Harten bewußt ist. Ich finde, das ist ein richtiger Beschluß. Die Aufforderung an die Bundesregierung, im Bundeshaushalt 1981 die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß solches Unrecht anerkannt wird bzw. daß diesem Unrecht abgeholfen wird, halte ich nur für billig und Rechtens. Eine letzte Bemerkung zu einem weiteren großen Problemfeld, nämlich zu den sogenannten Jugendreligionen. Der Ausschuß hat eine Vielzahl von diesbezüglichen Petitionen der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen. Ausgeflossen daraus ist der Bericht der Bundesregierung über die neuen Jugendreligionen. Der Ausschuß hat den Bericht debattiert und an den zuständigen Bundestagsausschuß weitergeleitet Ein Gedanke — deswegen nehme ich das Thema noch einmal auf — fehlt mir allerdings in diesem Bericht: Es gibt wohl einen Zusammenhang zwischen der Vielzahl von Jugendreligionen, die heute existieren, Und anderen Problemen, die man unter dem Stichwort „Drogenkonsum von Jugendlichen" zusammenfassen kann. Man beobachtet, daß es sowohl im Bereich der Jugendreligionen als auch im Bereich der Drogenszene sogenannte Wellen gibt. Die eine Religion kommt, die andere geht Ähnlich ist es auch bei den Drogen: Die eine kommt, die andere geht Ich will nicht die Wirkung solcher Drogen mit den Auswirkungen der Jugendreligionen — obwohl Jugendreligionen für mich auch Drogen sind — auf die gleiche Ebene stellen. Ich will nur sagen: Man kann das Problem der neuen Jugendreligionen nicht isoliert sehen. Man muß es in dem Gesamtzusammenhang sehen, daß sich in unserer Gesellschaft Jugendliche vermehrt der Realität verweigern und versuchen, durch Drogen aller Art mit ihren Problemen fertig zu werden. Im Bericht der Bundesregierung über die Jugendreligionen werden als Gründe für den Zulauf zu diesen Gruppen Ursachen genannt: die Realitätsflucht, die fehlenden Identifikationsmöglichkeiten in unserer Gesellschaft, der Mangel an Vermittlung von geeigneten Werten und schließlich das Fehlen von Konfliktverarbeitungsformen. Ich glaube, daß es aus liberaler Sicht, aber auch aus allgemeiner Sicht sinnvoll ist, einem Punkt besondere Bedeutung zukommen zu lassen, nämlich dem, daß man vermehrt Konfliktverarbeitungsformen in die Schule und in die Familie hineinträgt Die Heranwachsenden sollten also lernen, besser mit Konflikten umzugehen und diese zu lösen. Nur auf Grund des Mangels, bestimmte Situationen richtig verarbeiten zu können, und auf Grund des Fehlens von Fähigkeiten, die Probleme richtig anzupacken, neigen sehr viele Jugendliche und auch Erwachsene dazu, die Konflikte einfach beiseitezuschieben und im Drogenkonsum Zuflucht zu suchen. Nach meinem Gefühl müßte daher die Bereitschaft, Konflikte zu verarbeiten, Konflikte Dr. Zumpfort . in unserer Gesellschaft und nicht außerhalb der Gesellschaft zu lösen, stärker gefördert werden. Darüber hinaus muß gefordert werden, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die zu solchen Konflikten führen, zu verändern. Jugendreligionen und Haschischkonsum, aber auch Jugendalkoholismus, Tablettenkonsum und andere Drogenprobleme, die zum Teil in wohlgehüteten bürgerlichen Stuben gepflegt werden, haben stets bestimmte Ursachen, nämlich Ursachen, die im Streß in der Schule, im Beruf liegen können, in der fehlenden Entfaltungsmöglichkeit an Arbeitsplätzen, in einer Gesellschaft, die dem Konsum.und Besitzdenken im Übermaß huldigt, in Konkurrenzund Leistungsdruck. Wenn wir solche gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht entschärfen können, wird es wahrscheinlich immer den Konsum von Drogen jeglicher Art geben. Deswegen besteht der zweite Ansatz darin, nicht nur die Lösung von Konflikten zu lehren, sondern auch in dem Versuch, solche Konflikte nach Möglichkeit zu minimieren. Ich mache in diesem Zusammenhang eine letzte Bemerkung. Sie bezieht sich auf den Drogenkonsum aller Art. Man muß den betroffenen Jugendlichen sagen, daß Drogen keine Lösung sind und die beste Lösung bei der Bewältigung unbefriedigender Lebensumstände immer noch in dem Satz besteht: Die beste Droge ist ein klarer Kopf. — Vielen Dank. (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)