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ID0822300200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/223 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 223. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17981 A Abwicklung der Tagesordnung 18009 C Begrüßung des Präsidenten des philippinischen Parlaments 18006 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 18020 C Begrüßung einer Delegation des Haushaltsausschusses des italienischen Senats . 18036 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 150 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1978 über die Arbeitsverwaltung: Rolle, Aufgaben, Aufbau — Drucksache 8/4136 — Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1979 — Drucksache 8/4140 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 72 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4177 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 17981 C Kirschner SPD 17984 A Dr. Zumpfort FDP 17986 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Niegel, Francke (Hamburg), Kolb, Metz, Dr. Möller, Frau Pack, Schmidt (Wuppertal), Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Drittes Wohnungsbaugesetz — Drucksachen 8/2902, 8/3942 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1980 hier : Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksachen 8/3487, 8/3954 — Dr. Schneider CDU/CSU 17988 C Polkehn SPD 17991 D Gattermann FDP 17993A Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 17995 D Müntefering SPD 17999 C Dr. Haack, Bundesminister BMBau . 18003 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer, Rühe, Dr. Stavenhagen, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Graduiertenförderungsgesetzes — Drucksache 8/4134 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wisniewski, Pfeifer, Rühe, Dr. Stavenhagen, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms und der Fraktion der CDU/CSU Änderung der Graduiertenförderungsverordnung — Drucksache 8/4135 — Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU . . . 18009 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 18011 D Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 18013 C Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 18015A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Förderung des Auslandsaufenthaltes von Schülern, jungen Arbeitnehmern, Studenten und Wissenschaftlern — Drucksachen 8/2458, 8/4124 — Daweke CDU/CSU 18016D Vogelsang SPD 18018C Wolfgramm (Göttingen) FDP 18019 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksachen 8/3751, 8/4033 — Dr. Schweitzer SPD 18021 A Prangenberg CDU/CSU 18022 A Lattmann SPD 18023 A Frau Schuchardt FDP . . . 18024 C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 8/2480 - Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/4153 — Dr. Czaja CDU/CSU 18026 B Jaunich SPD 18027 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Czaja, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Hupka, Dr. Wittmann (München), Dr. Hennig, Sauer (Salzgitter), Schmidt (Wuppertal), Müller (Berlin) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes — Drucksache 8/4229 — 18029 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes — aus Drucksache 8/3829 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4161 — 18029 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 III Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom, 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4142 — 18030 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4143 — 18030 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/3919 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/4150 — 18030 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4204 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4162 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4204 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4162 — 18030 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials — Drucksache 8/3550 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4200 — 18031 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4242 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4184 — 18031 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4242 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4183 — 18032 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs Drucksache 8/3949 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4199 — 18032 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern — Drucksache 8/3529 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/4194 — 18033 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank — Drucksache 8/3984 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/4201 — 18033 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/4185 — 18033 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/4227 — 18033 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksachen 8/3624, 8/2877, 8/3194 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4241 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/4203, 8/4221 — Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 18034 B Liedtke SPD 18036 B Dr. Wendig FDP 18038 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Althammer, Dr. Wittmann (München), Dr. Möller, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bereinigung des Bundesrechtes — Drucksache 8/3802 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Gerstein, Glos, Dr. Laufs, Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/CSU Prüfung der Notwendigkeit von Gesetzgebungsvorhaben — Drucksache 8/3804 - in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Althammer, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/ CSU Abbau der gesetzlichen Verpflichtung der Wirtschaft zur Angabe statistischer Daten — Drucksache 8/3803 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Althammer, Gerstein, Dr. George, Glos, Höpfinger, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Regenspurger, Röhner, Schröder (Lüneburg), Schwarz, Sick, Spranger, Dr. Wittmann (München) und der Fraktion der CDU/ CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 V Abbau des Formularwesens — Drucksache 8/3805 — Dr. Althammer CDU/CSU 18042A Dr. Linde SPD 18044 C Kleinert FDP 18048 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Bundesgrenzschutz — Drucksachen 8/3131, 8/4176 — Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU 18052A Pensky SPD 18053 C Dr. Wendig FDP 18055A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 18056 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Vorschläge zur kontrollierten Abrüstung der biologischen, chemischen und atomaren Waffen — Drucksache 8/4091 — Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . 18057 D Jungmann SPD 18059 B Jung FDP 18061 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Tillmann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Weiskirch (Olpe), Ernesti, Damm, Dreyer, Sick, Benz, Pfeffermann, Biehle, Dr. Stercken, Voigt (Sonthofen), Würzbach, Frau Krone-Appuhn, Handlos, Gierenstein, Stahlberg, Dr. Jobst, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Frau Hoffmann (Hoya), Straßmeir, Bühler (Bruchsal), Dr. Friedmann, Jäger (Wangen), Dr. Fuchs, Weber (Heidelberg), Dr. Hennig, Löher, Dr. Stavenhagen und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU Europäische Flugsicherung — Drucksachen 8/3521, 8/4122 — . . . 18063 B Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Pfennig, Dr. Marx, Dr. Klepsch, Luster, Blumenfeld, Dr. MüllerHermann, von Hassel, Frau Dr. Walz und Genossen und Fraktion der CDU/CSU Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Ratifizierung des Vertrages über den Beitritt Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft und zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksachen 8/3408, 8/3439, 8/4125 — 18063 C Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1979 — Einzelplan 20 —— Drucksache 8/ 3967 — 18063 D Beratung der Ergänzung zum Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 13,2 ha großen Teilfläche des ehem. Heereszeugamts (Alabama-Depot) in München an die Bayerische Motorenwerke AG — Drucksache 8/4174 — 18063 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Hauptprobleme im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Ratsrichtlinien zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern (mit Ausnahme der Mehrwertsteuer) auf Bier, Wein und Alkohol — Drucksachen 8/3161 Nr. 59, 8/4095 — 18064A Nächste Sitzung 18064 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 18065* A Anlage 2 Redaktionelle Änderungen in der Beschlußempfehlung des Innenausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980, Drucksache 8/4203 18065* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 223. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Juni 1980 17981 223. Sitzung Bonn, den 18. Juni 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 19. 6. Dr. Ahrens** 19. 6. Dr. Aigner* 19. 6. Alber* 19. 6. Amrehn 19. 6. Dr. Bangemann* 19. 6. Dr. Barzel 18. 6. Berger (Lahnstein) 18. 6. Dr. Biedenkopf 19. 6. Dr. Blüm 18. 6. Blumenfeld* 19. 6. Brandt* 19. 6. Büchner (Speyer) ** 19. 6. Dr. Dollinger 19. 6. Dr. Enders 18. 6. Erpenbeck 19. 6. Eymer 18. 6. Fellermaier* 19. 6. Frau Dr. Focke * 19. 6. Friedrich (Würzburg) * 19. 6. Dr. Früh* 19. 6. Dr. Fuchs* 19. 6. Frau Geier 18. 6. Haar 19. 6. von Hassel* 19. 6. Katzer* 19. 6. Dr. h. c. Kiesinger 19. 6. Dr. Klepsch* 19.6. Dr. Köhler (Duisburg) * 19. 6. Dr. Kreile 19. 6. Lange* 19. 6. Lücker* 19. 6. Luster* 19. 6. Dr. Mende** 19. 6. Dr. Müller** 19.6. Dr. Müller-Hermann* 19. 6. Neuhaus 19. 6. Dr.-Ing. Oldenstädt 19. 6. Dr. Pfennig* 19. 6. Pieroth 18. 6. Dr. Probst 19. 6. Dr. Riesenhuber 19. 6. Dr. Schäuble** 19. 6. Schinzel* 19. 6. Frau Schleicher* 19. 6. Schmidt (Würgendorf) ** 19. 6. Schmöle 18. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) * 19. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Seefeld* 19. 6. Sieglerschmidt* 19. 6. Spitzmüller 18. 6. Dr. Sprung 19. 6. Stockleben 19. 6. Voigt (Frankfurt) 19. 6. Walkhoff 19. 6. Frau Dr. Walz* 19. 6. Wawrzik* 19. 6. Dr. Wörner 19. 6. Würtz 18. 6. Anlage 2 In der Beschlußempfehlung des Ausschusses - Drucksache 8/4203 -, in der hier im Hause vervielfältigten Fassung sind folgende redaktionelle Berichtigungen erforderlich: 1. Seite 22 In der rechten Spalte muß es bei Nr. 8 a nach der Überschrift richtig heißen: (1) Beamte der Bundeswehr und Soldaten erhalten, wenn sie in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und Elektronische Aufklärung verwendet werden und des - 2. Auf Seite 27 ist bei Nr. 27 der Buchstabe a irrtümlich weggefallen. Er ist unverändert gegenüber dem Entwurf angenommen worden. Es muß deshalb in der rechten Spalte richtig heißen: 2.) Nr. 27 d) Beamte des höheren Verwaltungsdienstes einschließlich der Beamten besonderer Fachrichtungen, Studienräte und Militärpfarrer in der Besoldungsgruppe A 13. Die Studienräte des Landes Bayern mit der Lehrbefähigung für Realschulen und die Studienräte an Volks- und Realschulen der Freien und Hansestadt Hamburg gelten nicht als Studienräte im Sinne dieser Vorschrift (2) Die Stellenzulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach der Nummer 23 bis 26 gewährt 3. Auf Seite 34 ist in der rechten Spalte bei Nummer 19 Satz 1 der Betrag falsch ausgedruckt Es muß richtig heißen: Nummer 19 Satz 1 231,06
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    Rede von Lieselotte Berger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte über den Tätigkeitsbericht 1979 des Petitionsausschusses ist wiederum nur auf Grund eines Beschlusses nach § 127 der Geschäftsordnung möglich. Die geltende Geschäftsordnung sieht einen schriftlichen Bericht nicht ausdrücklich vor. Der Umweg über den § 127 der Geschäftsordnung wird aber künftig überflüssig sein, weil die neue Geschäftsordnung einen schriftlichen Jahresbericht vorschreiben wird.
    Zum vorliegenden Bericht möchte ich in sieben Punkten Stellung nehmen.
    Erstens. Zur Inanspruchnahme des Ausschusses durch den Bürger: Seit 1949 haben sich rund 260 000 Bürger an uns gewandt, im letzten Jahr wiederum rund 13 000. Zusammen mit den Masseneingaben — das sind Eingaben, die von vielen Bürgern zu bestimmten Themen, wie z. B. Umweltschutzfragen, eingereicht werden — haben bisher insgesamt rund 1,5 Millionen Briefe die Anschrift „Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages" getragen.
    Was bedeuten diese Angaben? Selbst die Zahl von 1,5 Millionen Eingaben ist, wie ich meine, immer noch gering, wenn man sie an der Gesamtzahl der Bevölkerung mißt Setzt man die rund 40 000 Eingaben, die Jahr für Jahr an die Parlamente des Bundes und der Länder gerichtet werden, in Beziehung zu den rund 60 Millionen Einwohnern der Bundesrepublik, so entfällt auf etwa 1 500 Einwohner eine Eingabe pro Jahr. Selbst wenn man die Eingaben hinzunimmt, die unmittelbar an die fast 2 000 Bundestags- und Landtagsabgeordneten gehen, liegt die Zahl der Eingaben weit unter einem Prozent. Dies entspricht übrigens auch den Erfahrungen der Ombudsmänner in anderen Ländern.
    Zweitens. Zum Bekanntheitsgrad und zur Wirksamkeit des Ausschusses: Mit Sicherheit kann man davon ausgehen, daß es in jeder Familie mindestens einmal im Jahr Probleme im Umgang mit Behörden gibt. Woran liegt es also, daß sich weniger als 1 der Bevölkerung an uns wendet? Nach meiner Erfahrung könnte das folgende Gründe haben:



    Frau Berger (Berlin)

    a) Die Bürger haben immer noch zu wenig Kenntnis vom Petitionsrecht.
    b) Sie wissen nicht oder nur unzureichend, in welchen Angelegenheiten sie sich an die Petitionsausschüsse in Bund und Ländern wenden können.
    c) Viele mögen auch meinen, der Petitionsausschuß sei nur eine Art von Sozialstation, sei nur zuständig für die Sorgen der Ärmsten der Armen, der Alten oder Einsamen, die ihren Kummer abladen wollen. Sicherlich ist der Ausschuß auch Adressat für diejenigen, die ihr Herz ausschütten wollen.
    Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis auf den ersten sechs Seiten des Berichts zeigt aber, daß wir Anliegen aus allen Bereichen der Bundesverwaltung zu bearbeiten haben, daß wir eine breite Palette wichtiger und aktueller Themen haben. Die Schwerpunkte bewegen sich von der Sozialversicherung und der Arbeitsverwaltung über Fragen des öffentlichen Dienstes bis zum Verteidigungsbereich, Umweltschutz, Post, Bahn, Kriegsfolgelasten und Familienzusammenführung.
    In etwa jedem dritten Fall können wir helfen oder zumindest weiterhelfen, können den Fall positiv erledigen oder zumindest dem Bürger einen Hinweis geben, wie er mit seinem Problem fertig werden kann.
    Was könnte man tun, um den Bürger mehr als bisher auf sein Petitionsrecht aufmerksam zu machen? Hierzu fünf Punkte:
    a) Die Medien sollten öfter und auch ausführlicher über die Arbeit der Petitonsausschüsse berichten. Es geht hier nicht um Publicity für Abgeordnete. Wir merken am Posteingang, daß solche Berichte vom Bürger gelesen werden und daß sie ihre Wirkung haben.
    b) Ich wiederhole auch meinen Vorschlag, im Gemeinschaftkundeunterricht der Schulen das Petitionswesen zu behandeln.
    c) Ebenso empfehle ich die Aufnahme von Themen über das Petitionsrecht in Aufsatzwettbewerbe. Das Beispiel der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg, die Bedeutung des Petitionsaus- schusses in Preisausschreiben zur Diskussion zu stellen, sollte anderswo nachgeahmt werden.
    d) Ich wiederhole meinen Vorschlag auf Behandlung des Themas Petitionsrecht in Seminaren der Universitäten und in Dissertationen. Bedauerlicherweise ist nicht abschließend geklärt, ob für wissenschaftliche Arbeiten Einblick in Petitionsakten gewährt werden kann. Bei entsprechenden Auflagen muß dies nach meiner Ansicht möglich werden.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Ohne Namen! Die Namen vorher unkenntlich machen!)

    — Bei entsprechenden Auflagen, Herr Kollege Schäfer, müßte Akteneinsicht möglich sein. Die Namen und sonstige Informationen zu schwärzen wäre eine zu große Arbeit, die ich nicht für vertretbar halten würde.
    e) Schließlich halte ich es für empfehlenswert, daß die Bundestagsverwaltung dem Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen folgt und ein kurzgefaßtes
    Faltblatt über die Arbeit des Petitionsausschusses herausgibt und in großer Auflage nicht nur an Bundestagsbesucher, sondern auch an andere Empfänger verteilt.
    Drittens. Zur Zusammensetzung des Ausschusses: Da wir mit Eingaben aus nahezu sämtlichen Bereichen der Verwaltung konfrontiert werden, vielfach mit schwierigen Grenzfällen, sind wir auf die Kenntnisse von Kollegen mit Erfahrungen aus der Arbeit in den Fachausschüssen angewiesen. Neben Parlamentsneulingen, die in großer Zahl — gleichsam als Bewährungsprobe — erst einmal in den Petitionsausschuß geschickt werden, können wir auf eine vernünftige Zahl erfahrener Parlamentshasen nicht verzichten. Zugleich wäre es gut, wenn Abgeordnete aus verschiedenen Bundesländern vertreten wären, weil Kenntnisse der örtlichen Verhältnisse oft von Nutzen sind.
    Ich bitte schon heute die zuständigen Stellen in den Fraktionen, also die Parlamentarischen Geschäftsführer oder die dafür eingesetzten besonderen Gremien, für eine entsprechende Ausschußzusammensetzung in der 9. Wahlperiode zu sorgen. An die Kollegen richte ich die herzliche Bitte, sich freiwillig für die Arbeit im Petitionsausschuß zu melden.
    Viertens. Zu Problemen des Petitionsverfahrens:
    a) Dauer des Verfahrens. Mir und allen anderen Kollegen liegt sehr am Herzen, daß die Bearbeitung der Petitionen beschleunigt wird. Zwar konnte die Bearbeitungsdauer durch organisatorische und personelle Maßnahmen bereits verkürzt werden, und selbstverständlich führen wir in dringenden Fällen schnelle Entscheidungen herbei. Es bleibt aber bedrückend, daß beispielsweise zwischen dem Rücklauf der Petitionen von den Berichterstattern bis zur Absendung des Endbescheids an den Bürger zuweilen drei Monate vergehen. Der Ausschuß wie auch das Ausschußbüro werden sich um eine weitere Verfahrensbeschleunigung bemühen müssen.
    Wir müssen aber auch erwarten, daß die Bundesregierung und ihre Behörden die bisher wirklich großzügig gesetzten Fristen nicht überschreiten, sondern ihre Stellungnahmen termingerecht und auch in parlamentarisch behandelbarer Form abgeben.
    b) Die Organisation des Ausschußbüros und die Petitionsstatistik: Durch die Schaffung eines vierten Referats ist eine organisatorische Regelung getroffen worden, die einer besseren Bearbeitung der Petitionen dient. Es gibt aber weiterhin Schwierigkeiten in der personellen Konsolidierung des Ausschußbüros, die auch dem Herrn Präsidenten und der Leitung des Hauses bekannt sind. Ich gehe davon aus, daß spätestens zu Beginn der 9. Wahlperiode die erforderlichen Regelungen getroffen werden.
    Auf Seite 56 des Berichts finden Sie eine Aufgliederung der Petitionen nach Sachgebieten. Diese Statistik ist für den nicht eingeweihten Leser in einigen Positionen kaum verständlich. Das ist Grund genug, dieses Verfahren zu ändern.



    Frau Berger (Berlin)

    Ich habe daher in Übereinstimmung mit den Obleuten veranlaßt, daß von der 9. Wahlperiode an die Petitionen nach Ressorts statt nach Sachgebieten gegliedert werden.
    Ich hoffe, daß dieses neue Verfahren die Arbeit des Petitionsausschusses insgesamt überschaubarer machen wird, denn es ist natürlich interessanter, zu sehen, wo die Schwerpunkte der Eingaben in bezug auf einzelne Ministerien liegen, als wenn bei einer Statistik nach Sachgebieten deren Zuordnung zu den Ministerien nicht erkennbar ist.
    Fünftens. Zu Fallgruppen bei Petitionen: Auf den Seiten 10 bis 52 des Berichts finden Sie Darstellungen von Fällen, die an den Petitionsausschuß herangetragen worden sind. Ich werde darauf nicht im einzelnen eingehen; dies werden meine Kollegen Kirschner und Dr. Zumpfort tun. Ich möchte hier nur die wichtigsten Fallgruppen erläutern, mit denen wir es zu tun haben.
    a) Sehr oft haben wir uns mit Härtefällen zu beschäftigen, also mit Einzelfällen, bei denen z. B. die formale Gesetzesanwendung zu unbilligen und vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnissen führt. Wenn wir hier helfen können und wenn die Antworten der Betroffenen dann lauten: „Wir sind nun wieder eine glückliche Familie?' oder: „Wir wissen, daß unsere Demokratie funktioniert!, dann ist das für die Ausschußmitglieder und auch für die Mitarbeiter des Büros eine große Ermunterung.
    b) Andere Fälle gehen in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinaus. Ein Beispiel: Als Folge einer Eingabe wurde das Verfahren bei der Ausfüllung von Fragebogen zum Kindergeld bei ledigen, geschiedenen oder verwitweten Elternteilen geändert. Sie brauchen diesen Fragebogen künftig wie alle anderen Eltern nur noch alle sechs Jahre statt einmal jährlich auszufüllen. Dies kommt 500 000 alleinstehenden Vätern und Müttern zugute.
    c) Bei einer anderen Fallgruppe geht es um Grundsatzprobleme. Hier nenne ich als Beispiel das Benachteiligungsverbot für Personalräte. So hatte sich ein Angestellter darüber beschwert, daß er wegen seiner Tätigkeit als Personalratsvorsitzender schlechter beurteilt worden sei als zwei Jahre vorher und daß damit gegen § 8 des Bundespersonalvertretungsgesetzes verstoßen worden sei, wonach einem Mitarbeiter keine Nachteile aus seiner Personalratstätigkeit erwachsen dürfen. Der Bundestag hat die Bundesregierung auf Vorschlag des Petitionsausschusses aufgefordert, diese Beurteilung unbeachtet zu lassen und aus den Akten zu entfernen.
    d) Eine weitere Fallgruppe ergibt sich daraus, daß gelegentlich bei der Verabschiedung eines Gesetzes nicht alle Gesichtspunkte voll berücksichtigt worden sind. Als z. B. der Bundestag entschieden hatte, daß Kindergeld nur für Kinder gezahlt wird, die in der Bundesrepublik oder in anderen EG-Ländern wohnen, hatte dies die unbeabsichtigte Folge, daß in der DDR und in Ost-Berlin wohnende Kinder von Bundesbürgern kein Kindergeld erhalten konnten, also wie Ausländer behandelt wurden. Hier wurde entsprechend unserer Empfehlung das Verfahren geändert und die Gesetzeslücke ausgefüllt.
    Sechstens. Zum Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung: Niemand wird sich darüber wundern, daß es leider notwendig ist, die Behörden immer wieder aufzufordern, bürokratisches Verhalten zu korrigieren und abzubauen. Wo drückt den Bürger der Schuh im Umgang mit den Behörden?
    a) Er weiß oft nicht, an wen er sich zu wenden hat. Der Behördendschungel in Bund, Ländern und Gemeinden ist für ihn schwer durchschaubar. Er weiß oft nicht, wer für ihn zuständig ist. Leider wird er nicht immer von der unzuständigen Stelle an die richtige Stelle weiterverwiesen.
    b) Der Bürger wird mit Formularen strapaziert. Es ist unsinnig, wenn jemand ein sechseitiges Formular auszufüllen hat, obwohl nur ein Bruchteil von Fragen für seinen Fall zutrifft. Es ist auch schlimm, wenn beispielsweise nach der Befreiung der Geiseln der „Landshut" in Mogadischu die Betroffenen Fragen zu beantworten hatten, aus welchen Gründen sie sich am Tatort aufgehalten hätten oder ob sie mit dem Täter verwandt oder verschwägert seien.
    c) Das Verwaltungsdeutsch ist dem Bürger oft unverständlich. Welcher Rentner soll z. B. Spezialbegriffe wie „Ausfallzeiten", „Ersatzzeiten", „Zurechnungszeiten" in ihrer Bedeutung erfassen?
    d) Es wird immer noch zu wenig von § 59 der Bundeshaushaltsordnung Gebrauch gemacht, wonach die Ansprüche in bestimmten Fällen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden können, vor allem, wenn die Einziehung eine besondere Härte darstellen oder wenn der Verwaltungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag stehen würde. Ganz allgemein sollte die Verwaltung stärker als bisher ihren Ermessensspielraum nutzen.
    Als Konsequenz aus diesen Beispielen wiederhole ich meine Forderung an die Verwaltung: Durchforstet die Formulare; verbessert das Verwaltungsdeutsch; versucht, dem Bürger die Zuständigkeitsregelungen deutlicher zu machen; macht mehr Gebrauch vom Ermessensspielraum und weist die Bürger nicht nur in Broschüren und Merkblättern, sondern auch durch Presseveröffentlichungen verstärkt auf ihre Rechte oder Pflichten hin.
    Aber: Trotz mancher berechtigter Kritik an der Verwaltung lehnt der Petitionsausschuß jede pauschale Kritik an Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes ab; denn wir wissen aus unserer Erfahrung sehr wohl, daß die Beamten durchweg ihre Pflicht tun, und dafür danken wir ihnen.
    In einem Faltblatt der Bundeszentrale für politische Bildung — „Schmuckblatt für deutsche Amts- und Wohnstuben" —, das jedem Interessierten zur Verfügung steht, habe ich auf Grund meiner Erfahrungen eine Reihe von „Tips für Beamte" und „Tips für andere Bürger" zusammengestellt, um auch auf diese Weise dazu beizutragen, das Verhältnis zwischen beiden zu entkrampfen.
    Siebtens. Zum Einfluß und zur Autorität des Ausschusses: Kürzlich habe ich gelesen, der Petitionsausschuß habe zu wenig Einfluß. Ich halte diesen Eindruck für völlig falsch. Wir haben insbesondere auch nach der Anhörung von Regierungsvertretern im Ausschuß durchaus den Eindruck, daß die



    Frau Berger (Berlin)

    Regierung den Ausschuß ernst nimmt und respektiert. Seine Aufgabenstellung und seine Befugnisse haben sich bei den Behörden herumgesprochen. Die Erfahrung zeigt, daß die Erweiterung der Befugnisse durch Art. 45 c des Grundgesetzes und durch das Befugnisgesetz ihre Signalwirkung auf die Behörden gehabt hat.
    Auch der Jahresbericht 1979 zeigt, daß wir in vielen Fällen helfen konnten. Daß in anderen Fällen Hilfe nicht möglich war, liegt nicht etwa an fehlenden Kompetenzen oder an mangelndem Durchsetzungsvermögen des Ausschusses, sondern einfach daran, daß die Rechtslage nicht die Lösung zuläßt, die dem Bürger vorschwebt.
    Wir danken den Bürgern für das Vertrauen, daß sie uns entgegenbringen. Wir meinen: Der Bürger ist gut beraten, wenn er sich mit seinen Sorgen an das von ihm gewählte Parlament wendet; denn er kann mit Sicherheit davon ausgehen, daß sein Anliegen ernst genommen wird. Wir sind sein verlängerter Arm. Wir sind Anwälte des Bürgers.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Kirschner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Kirschner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht des Petitionsausschusses, der die Bitten und Beschwerden behandelt, die im Jahre 1979 an den Deutschen Bundestag gerichtet wurden, wird zum zweitenmal in dieser Form im Parlament berichtet.
    Wie in den früheren Berichtszeiträumen — so beim ersten Bericht in dieser Form, der am 12. Oktober 1979 gegeben wurde — können wir auch heute feststellen, daß die Zahl der Petitionen, die uns erreichten, nicht kleiner geworden ist. Lassen Sie mich diese Zahlen noch einmal deutlich machen. 1979 waren es 12 881 bei bisher in dieser 8. Wahlperiode insgesamt rund 40 000 eingegangenen Petitionen. Dies bedeutet, daß an jedem Werktag im Schnitt 52 Petitionen im Ausschußbüro als Eingang registriert werden. Nach Ende der Wahlperiode werden es voraussichtlich rund 50 000 sein, und für die Statistiker bleibt dann festzustellen, daß damit seit 1949 insgesamt rund 250 000 Einzelpetitionen und rund 1,2 Millionen Masseneingaben beim Deutschen Bundestag eingegangen sind.
    Was die Statistiker jedoch noch nicht festgestellt haben, was sich jedoch lohnen würde zu untersuchen, ist die Sozialstruktur der Absender und vor allem, wieso eigentlich viele Bürger unseres Landes nicht von diesem Grundrecht nach Art. 17 unseres Grundgesetzes Gebrauch machen. Es müßte uns auch allen zu denken geben, daß uns beispielsweise relativ wenig Petitionen aus der Arbeitswelt erreichen und diese wenigen sich in der Regel auf den Bereich des öffentlichen Dienstes beschränken. Dies kann wohl keineswegs als Indiz dafür gedeutet werden, daß es nur in diesem Bereich Probleme gibt und in der Privatwirtschaft keine. Eher dürfte die Ursache dafür in der mangelnden Aufklärung des Betroffenen zu suchen sein, vielleicht auch in einer Bewußtseinshaltung etwa nach dem Motto: „Die — damit sind wir als Abgeordnete insgesamt gemeint — helfen mir ja doch nicht."
    Das gleiche gilt — ich habe dies bereits am 12. Oktober letzten Jahres hier im Plenum zum Ausdruck gebracht; ich möchte das noch einmal in Erinnerung rufen — für die bei uns lebenden ausländischen Familien. Ich meine, daß dies für uns alle ein Grund sein sollte, einmal darüber nachzudenken, ob wir diese Bürger in unserem Land überhaupt erreichen. Denn es kann ja wohl nicht wahr sein, daß sie keinerlei Probleme, keine Bitten und Beschwerden an den Gesetzgeber und damit an das Parlament als solches haben.
    Eine Debatte wie die heutige bietet uns allen die Chance, vorhandene Vorbehalte und Barrieren abzubauen und ein Stück Bürgernähe des Parlaments darzustellen. Ich möchte dabei die Befugnisse des Petitionsausschusses und .seine Hilfsmöglichkeiten keineswegs als weitgehender darstellen, als sie sind, denn wir alle wissen um die Beschränkungen, die uns in einzelnen Bereichen auferlegt sind. Der Bürger kann aber darauf vertrauen, daß wir den uns in der Behandlung seiner Petition zur Verfügung stehenden Spielraum in seinem Interesse voll ausschöpfen und uns mit Engagement für sein Anliegen einsetzen. Es wird zwar trotzdem nicht immer möglich sein, unmittelbar Abhilfe zu schaffen, aber dadurch, daß in vielen Fällen wenigstens eine sachgerechte Beratung etwa über Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens zur Abwendung drohender Nachteile gegeben werden kann, sollte niemand von sich aus wegen vermeintlicher Aussichtslosigkeit auf die Inanspruchnahme eines Grundrechts verzichten. Dies möchte ich all jenen sagen, die sich aus solchen oder ähnlichen Gründen nicht zu einer Petition entscheiden konnten, obwohl sie mit ihren Problemen alleine nicht mehr zurechtkommen.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an einigen Beispielen verdeutlichen, wie vielschichtig die Probleme sind, die an uns herangetragen werden. Dabei ist zunächst zu unterscheiden nach Beschwerden und nach Bitten zur Änderung der Gesetzgebung.
    Lassen Sie mich mit ersterem beginnen. Wiederholt werden an den Ausschuß Beschwerden über lange Verfahrensdauer bei Rentenanträgen im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung herangetragen. Insbesondere im Zusammenhang mit dem medizinischen Gutachterwesen — oder vielleicht besser gesagt mit dem Gutachterunwesen — sind lange Wartezeiten leider keine Ausnahme. Der Ausschuß hat sich unter dem Eindruck der Vielzahl dazu eingegangener Beschwerden in einer Anhörung zusammen mit Vertretern des Bundesarbeitsministeriums und der Unfallversicherungsträger zu diesem Thema sachkundig gemacht. Dabei wurde allerdings deutlich, daß es kurzfristig leider nicht möglich sein wird, umfassende Verbesserungen herbeizuführen, weil die zur Verfügung stehenden Kapazitäten an medizinischen Gutachtern bei weitem nicht ausreichen. Das Bundesversicherungsamt hat allerdings nach dem Ergebnis dieser Anhörung den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossen-



    Kirschner
    schaften angeregt, seine Mitglieder zu bitten, bei der Vergabe der Gutachteraufträge den Gesichtspunkt der Verkürzung der Verfahrensdauer stärker zu berücksichtigen. Es bleibt zu hoffen, daß diese Maßnahme zu einer schnelleren Entschädigung der Unfallopfer beiträgt.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Dies ist übrigens auch ein Punkt, der deutlich macht, daß die von verschiedenen Ärzteverbänden an die Wand gemalte Gefahr einer Ärzteschwemme sehr differenziert zu sehen ist und wohl mehr eigennützigen Motiven entspringt als einer Gesamtverantwortung. Gerade in diesem Bereich ist im Interesse der Betroffenen, die Anspruch auf ein kurzes und objektives Verfahren haben, noch einiges aufzuholen.
    Zum Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgenrecht erreichten uns schon über einen längeren Zeitraum hinweg Petitionen, die uns verdeutlichten, daß es auch 35 Jahre nach Kriegsende noch drängende Probleme gibt, die ihre Ursachen in den Auswirkungen der Nazi-Herrschaft haben und für die bis heute noch keine abschließende Lösung gefunden werden konnte. Als Beispiel möchte ich ein Problem herausgreifen, das nach meiner Auffassung zu den beschämendsten Unrechtsmaßnahmen gehört, die Menschen angetan wurden. Ich spreche von der Entschädigung für Zwangssterilisierte. Hierzu erreichten den Ausschuß zirka 50 Eingaben, teilweise schon aus dem Jahre 1971. Die Absender fordern, daß Personen, die während der Zeit des Nazi-Regimes zwangsweise sterilisiert wurden und bisher keine Wiedergutmachungsleistungen erhalten haben, eine Entschädigung gewährt wird. Vor diesem Hintergrund ist deshalb die Ankündigung der SPD-Bundestagsfraktion zu begrüßen, daß noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende Entschließung im Bundestag eingebracht und verabschiedet werden soll, die sicherstellt, daß ab 1981 eine Stiftung „Wiedergutmachung" errichtet wird, aus deren Mitteln diesen Menschen geholfen werden kann.
    Ich erwähnte vorhin, daß Petitionen nicht nur Beschwerden bedeuten, sondern auch Bitten um Gesetzesänderung oder wichtige Anregungen dazu — wie die gerade angesprochene — beinhalten. Ich möchte einige weitere herausgreifen. Beispielsweise erwähne ich die ungleiche Behandlung der Anrechnung von Zeiten früherer Wehrpflichtiger in der Nationalen Volksarmee der DDR bei der Bemessung ihrer Rente, wenn sie jetzt in der Bundesrepublik leben. Während die von Berufssoldaten in der Nationalen Volksarmee in der DDR zurückgelegten Dienstzeiten entsprechend angerechnet werden, geschieht dies bei Dienstzeiten ehemaliger Wehrpflichtiger nicht. Diese ungleiche Behandlung haben wir zum Anlaß genommen, den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu bitten, eine Lösung im Sinne einer Gleichbehandlung auf dem Wege der Gesetzgebung zu suchen. Entsprechende Vorarbeiten sind im Gange. Der Petitionsausschuß wird sich zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Arbeiten unterrichten lassen.
    Eine ähnliche Problemstellung ergab sich im Zusammenhang mit der Ausführung des deutsch-polnischen Rentenabkommens vom 9. Oktober 1975. Hier verweigerten die Rentenversicherungsträger die Anrechnung von in Polen abgeleisteten Wehrdienstzeiten als Ersatzzeiten bei der Rentenfeststellung, obwohl die Ausgestaltung des Abkommens hierzu die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat. Der Initiative des Petitionsausschusses ist es zu verdanken, daß die Rentenversicherungsträger ihre Rechtsauffassung in dieser Frage änderten und jetzt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Rentenberechnung stattfindet.
    Ein anderes Problem, das den Petitionsausschuß schon seit Jahren beschäftigt, ist das Ruhen von Renten von im Ausland wohnenden Ausländern, die bei uns Rentenansprüche erworben haben und mit deren Land kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Mit dieser Problematik hat sich in letzter Zeit auch das Bundesverfassungsgericht befaßt und in seinem Urteil vom März 1979 die in unserem Rentenrecht bestehenden Ruhensvorschriften als nicht verfassungskonform angesehen. Damit ist eine gesetzliche Neuregelung zwingend notwendig geworden. Die entsprechenden Vorarbeiten wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aufgenommen, konnten aber auf Grund der vielschichtigen Problematik noch nicht abgeschlossen werden.
    Eine weitere Bitte um Gesetzesänderung beinhalten die Petitionen, die fordern, daß die Pflege von pflegebedürftigen Personen als versicherungspflichtige Zeit in der Rentenversicherung anerkannt wird. Die Bundesregierung hat dazu erklärt, daß sie dieses Anliegen im Rahmen der Neuordnung der sozialen Sicherung der Frau und der Hinterbliebenen — der sogenannten Reform 84 — prüfen wird. Der Petitionsausschuß kann die Bundesregierung aus seiner Sicht und nach den eingegangenen Petitionen darin nur bestärken.
    Weitere Petitionen betrafen die Anrechnung von Arbeitslosenunterstützung auf den Kindergeldanspruch für Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet, das 23. jedoch noch nicht erreicht haben. Nach § 2 Abs. 4 a des Kindergeldgesetzes erhält nur derjenige Kindergeld, der keinen Ausbildungs- und Arbeitsplatz hat, nicht erwerbstätig ist und kein Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht. Dies führte dann häufig dazu, daß wegen geringfügigem Arbeitslosengeld oder geringfügiger Arbeitslosenhilfe die erheblich höheren Kindergeldzahlungen wegfielen. Auf Anregung des Petitionsausschusses konnte in diesen Fällen dadurch eine Verbesserung geschaffen werden, daß sich die Bundesregierung in dankenswerter Weise dazu entschlossen hat, die Kindergeldstellen anzuweisen, in solchen Fällen eine sogenannte Bagatellklausel gelten zu lassen, damit solche niedrigen Ansprüche nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht mehr zum Wegfall des Anspruches auf das in der Regel höhere Kindergeld führen können.
    Diese wenigen exemplarischen Fälle zeigen auf, welche bedeutende Stellung der Petitionsausschuß im Verhältnis zwischen Bürger und Parlament wahrzunehmen hat. Sie zeigen insbesondere auch, wie aus den Petitionen Anstöße für den Gesetzgeber



    Kirschner
    erwachsen können, bestehende gesetzliche Regelungen weiterzuentwickeln oder durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen auf eine neue Problemstellung zu reagieren. Nicht selten wäre es dem Parlament ohne den Hinweis des Bürgers durch seine Petition überhaupt nicht möglich gewesen, solche Problemstellungen zu erkennen und sie im Rahmen des Möglichen abzustellen.
    Für den Petitionsausschuß selbst ist damit allerdings auch die Notwendigkeit verbunden, seiner besonderen Verantwortung in dem Sinne gerecht zu werden, daß er darauf hinwirkt, daß bei dem Bürger oftmals vorhandene falsche Vorstellungen nicht bestehen bleiben, er könne sich über den Gesetzgeber erheben. Deshalb haben wir in sehr vielen Fällen aus eigener Überzeugung — dies kann ich wenigstens für mich persönlich sagen — den Wunsch nach Gesetzesänderung nicht unterstützt, sondern versucht, die Motivation des Gesetzgebers zu den jeweiligen Gesetzen darzustellen und einsichtig zu machen.
    Lassen Sie mich zusammenfassend folgendes feststellen. Dies ist der letzte Bericht des Petitionsausschusses in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Auch wenn das Parlament in die Sommerpause eintritt, ist die Arbeit der Mitglieder des Petitionsausschusses noch nicht beendet. Wir werden wie auch in den vergangenen Jahren unsere Arbeit auch in dieser Zeit weiterführen und die eingegangenen Petitionen bearbeiten; denn die Probleme, die den Bürger drücken, werden durch Liegenlassen nicht leichter und auch nicht erledigt. Ich möchte deshalb die Gelegenheit dieser Debatte auch dazu benutzen, mich namens der SPD-Bundestagsfraktion bei den Mitarbeitern des Ausschußhilfsdienstes für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Das gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, die man mit wenigen Ausnahmen, wie es immer einmal wieder vorkommt, als gut und kooperativ bezeichnen darf. Dies möchte ich insbesondere vor dem Hintergrund sagen, daß es in der Vergangenheit öfter Anlaß zu Kritik gegeben hat. Besonders positiv möchte ich dabei das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erwähnen, mit dem wir viel zu tun haben, da immerhin 16 % der Eingaben den Sozialversicherungsbereich betreffen.
    Lassen Sie mich mit folgender Bemerkung abschließen: Wenn auch die Arbeit des Petitionsausschusses nicht im Rampenlicht der politischen Schlagzeilen steht, so sind die Petitionen doch ein Barometer der Nöte und Probleme des einzelnen, der sich an sein Parlament wendet, und sie sind für uns eine besondere Verpflichtung, diese auch ernst zu nehmen. Sie sind für die vielbeschworene Bürgernähe von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Dies wußten die Väter unseres Grundgesetzes genau, als sie dieses Petitionsrecht als Grundrecht in der Verfassung verankerten. In diesem Bewußtsein, so meine ich, sollten wir auch in Zukunft weiterarbeiten. — Ich bedanke mich.

    (Beifall bei allen Fraktionen)