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ID0821626800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Tönjes 17289 A Eintritt des Abg. Schinzel in den Deut- schen Bundestag 17289 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17289 C Abwicklung der Tagesordnung 17289 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17289 D Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 19. Mai 1980 . 17290 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17290 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches — Drucksache 8/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3726 Dr. Dregger CDU/CSU 17292 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 17296 B Dr. Wendig FDP 17300 A Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . 17302 B Dr. Wörner CDU/CSU 17304 D Möllemann FDP 17308 A Schmidt, Bundeskanzler . . . . 17309 B, 17317 C Dr. Kohl CDU/CSU 17312 D, 17320 A Wischnewski SPD 17321 B Mischnick FDP 17323 D Zweite Beratung des von den Abgeordneten Pieroth, Vogt (Düren), Dr. Barzel, Dr. Biedenkopf, Dr. von Bismarck, Dr. Blüm, Breidbach, Dr. Dregger, Feinendegen, Dr. George, Hasinger, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Höpfinger, Katzer, Kraus, Dr. Kunz (Weiden), Link, Dr. Möller, Müller (Berlin), Müller (Remscheid), Dr. Pinger, Prangenberg, Schmidhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Sprung, Dr. Waffenschmidt, Frau Will-Feld, Dr. Zeitel, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung freiwilliger betrieblicher Gewinn- und Kapitalbeteiligung — Drucksache 8/1565 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Hemmnisse für die Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer — Drucksache 8/1418 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß. § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — Pieroth CDU/CSU 17337 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17339 A Rapp (Göppingen) SPD 17342 A Schleifenbaum FDP 17345 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . 17347 A Kraus CDU/CSU 17350 C Dr. Spöri SPD 17352 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Broll CDU/CSU 17354 D Wittmann (Straubing) SPD 17356 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 17357 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verkehrszentralregister (Verkehrszentralregistergesetz) — Drucksache 8/3900 — Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU 17357 D Daubertshäuser SPD 17358 D Hoffie FDP 17361 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1347 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3908 — Lambinus SPD 17363 A Helmrich CDU/CSU 17365 A Kleinert FDP 17367 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17369 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3857 — Hartmann CDU/CSU 17370 B Lambinus SPD 17372 D Engelhard FDP 17375 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17377 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 17379 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzugs — Erstes StrafvollzugsFortentwicklungsgesetz — Drucksache 8/3335 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4003 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3958 — Hartmann CDU/CSU 17380 C Heyenn SPD 17381 B Engelhard FDP 17382 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17383 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3301 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 III Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3312 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — Dr. Bötsch CDU/CSU 17384 B Dr. Emmerlich SPD 17385 C Kleinert FDP 17386 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 17388 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — Hartmann CDU/CSU 17389 B Dr. Linde SPD 17390 D Kleinert FDP 17392 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3990 — 17393 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3943 — 17394 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) — Drucksache 8/3623 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4005 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3970 — 17394 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation — Drucksache 8/1544 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3983 — 17 394 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung • — Drucksache 8/2515.— Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses — Drucksache 8/3979 — 17395 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3922 — 17395 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3923 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Ver- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/3919 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 8/3951 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 8/3927 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs — Drucksache 8/3949 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank — Drucksache 8/3984 — 17396 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3913 — 17396 B Beratung der Sammelübersicht 67 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3932 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 68 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3941 — 17396 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 13,2 ha großen Teilfläche des ehem. Heereszeugamts (Alabama-Depot) in München an die Bayerischen Motorenwerke AG — Drucksache 8/3933 — 17396 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1979 bei Kap. 60 04 Tit. 698 01 — Zahlungen nach dem Sparprämiengesetz —— Drucksachen 8/3739, 8/3934 — . . . 17396 D Fragestunde — Drucksachen 8/3981 vom 08. 05. 1980, 8/3986 vom 12. 05. 1980 und 8/3991 vom 13.05. 1980 — Maßnahmen angesichts der Drohung des Vertreters der PLO in Bonn, A. Franghi, im Anschluß an die Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß in Israel DringlAnfr C 1 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU DringlAnfr C2 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17325 B, C, D, 17326 A, B, C, D, 17327 A B, C, D, 17328 A, B, C, D, 17329 A, B, C, D ZusFr Röhner CDU/CSU . 17325 C, D, 17328 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . 17326 A, 17328 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 17326 A, 17329 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 17326 B, 17328 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 V ZusFr Westphal SPD 17326 C, 17328 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 17326 D, 17329 D ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 17326 D ZusFr Ey CDU/CSU 17327 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 17327 B ZusFr Dr. Linde SPD 17327 C ZusFr Besch CDU/CSU 17327 C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17327 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17328 D ZusFr Schäfer (Mainz) FDP 17329 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17329 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 17329 D Erstattung der durch die Buchung von Reisen zu den Olympischen Spielen in Moskau entstandenen Kosten im Falle des Nichtantritts der Reise DringlAnfr C3 13.05.80 Drs 08/3991 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 17330 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 17330 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17330 B ZusFr Dr. Linde SPD 17330 C Empfehlung des Bundeskanzleramtes zur Frage der Bezeichnung der Staatsangehörigkeit in Anträgen auf Erlaubnis zur Einreise in die DDR MdlAnfr A3 08.05.80 Drs 08/3981 Besch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 17330 D, 17331 A, B, C, D ZusFr Besch CDU/CSU 17331 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17331 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17331 C Forschungsförderung zur Verbesserung von Aufbereitungsverfahren für Schweröl MdlAnfr A6 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17331 D, 17332 B ZusFr Stockleben SPD 17332 A, B Forschungsförderung im Bereich der Energiegewinnung aus dem Meer MdlAnfr A7 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17332 C, 17333 A ZusFr Stockleben SPD 17332 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 A Forschungsauftrag betr. Sekundärkreislaufemissionen von Druckwasserreaktoren an das Institut für Energie- und Umweltforschung e. V., Heidelberg MdlAnfr A9 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17333 A, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 C, D Benachteiligungen durch Berufsgruppentarife und Regionalklassen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MdlAnfr A39 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13334 A, B, C, D ZusFr Heyenn SPD 17334 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 17334 C Rückerstattungspraxis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen MdlAnfr A40 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 17334 D, 17335 A, B, C ZusFr Heyenn SPD 17335 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 17335 B Sicherheit von Kreditbürgschaften gegenüber der Volksrepublik Polen MdlAnfr A41 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 17335 C, D, 17336 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 17335 D, 17336 A Verzögerung der Einbürgerung von Staatsangehörigen der Entwicklungsländer bei Aufnahme einer Aus- und Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nach der Einreise MdlAnfr A10 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD MdlAnfr A11 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 17336 C, 17337 A ZusFr Bühling SPD 17337 A Nächste Sitzung 17397 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17399* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Anlage 2 Verzögerungen bei der Förderung von Vorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus MdlAnfr Al 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A2 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17399* C Anlage 3 Ergebnisse einer Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" über die Qualität der Arbeitsplätze Bonner Schreibkräfte MdlAnfr A8 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17399*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17289 216. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17399* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23.5. Dr. van Aerssen * 14.5. Dr. Ahrens ** 13.5. Dr. Aigner * 13.5. Alber * 14.5. Dr. Bangemann * 14.5. Dr. Bardens ** 13.5. Dr. Barzel 14.5. Blumenfeld * 14.5. Frau von Bothmer *** 14.5. Frau Erler 14.5. Fellermaier * 14.5. Frau Dr. Focke * 14.5. Friedrich (Würzburg) * 14. 5. Gertzen 14.5. Dr. Geßner *** 14.5. Gscheidle 13.5. Dr. Hennig 14.5. Horn 14.5. Frau Huber 22.5. Dr. Hubrig 14.5. Graf Huyn 14.5. Jahn (Marburg) 14.5. Josten 14.5. Jung 14.5. Junghans 14.5. Dr. Klepsch 14.5. Frau Krone-Appuhn 14.5. Lange * 14.5. Lintner 14.5. Dr. Luda 14.5. Lücker * 14.5. Luster * 14.5. Dr. Mende *** 14.5. Dr. Mertes 14.5. Dr. Müller *** 14.5. Müller (Bayreuth) 13.5. Neuhaus 14.5. Pawelczyk 14.5. Pfeifer 13.5. Dr. Pfennig * 14.5. Reddemann 14.5. Frau Schlei 14.5. Schmidt (Kempten) 14.5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 14.5. Seefeld * 14.5. Sieglerschmidt * 14.5. Dr. Stercken 14.5. Dr. Vohrer *** 14.5. Voigt (Sonthofen) 14.5. Wawrzik * 14.5. Zebisch 23.5. Zywietz 14.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Entscheidung über laufende Anträge zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus zurückgestellt hat, bis die neuen Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus und die damit verbundenen Forschungsschwerpunkte veröffentlicht sind, bis wann ist mit einem Erlaß der Richtlinien und einer Entscheidung über die laufenden Vorhaben zu rechnen? Gilt diese Haltung der Bundesregierung für alle in diesem Jahr angemeldeten bzw. beabsichtigten Förderungsvorhaben, bzw. über welche Vorhaben hat die Bundesregierung bisher bereits vorab entschieden, und wie erklärt sie das Hinauszögern der Entscheidung in den übrigen Fällen? Es ist beabsichtigt, die neuen Richtlinien zur Förderung des experimentellen Wohnungs- und Städtebaues noch vor der Sommerpause in Kraft zu setzen. Nach diesen Richtlinien ist vorgesehen, daß der Bundesbauminister den Ländern mitteilt, an welchen Forschungsthemen er ein vorrangiges Interesse hat. Die Forschungsthemen und deren Durchführung werden mit den Ländern erörtert, die ihrerseits geeignete Vorhaben benennen sollen. Um dieses Verfahren nicht vorwegzunehmen, sind im Jahre 1980 grundsätzlich keine neuen Vorhaben in das Programm aufgenommen worden. Anfragen an das Ministerium hinsichtlich einer Förderung wurden durch Hinweis auf die zu verabschiedenden Richtlinien beantwortet. Soweit allerdings Maßnahmen bereits in die Förderung aufgenommen waren, ist eine der Sache nach notwendige weitere Förderung unabhängig von dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien erfolgt. Dies gilt auch für solche neuen Maßnahmen, die bereits im Jahre 1979 weitgehend vorbereitet waren und bei denen nur noch formell die Bewilligung der beantragten Mittel erfolgen mußte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 8): Trifft es zu, daß eine Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" nur als Kurzfassung veröffentlicht werden durfte, weil einige Bonner Ministerien sowie der Bundesrechnungshof mit den Ergebnissen dieser Untersuchung nicht einverstanden waren, und sind die in diesem Kurzbericht genannten Vorwürfe, daß die Arbeitsplätze von Schreibkräften in Bonner Ministerien deshalb als Problemarbeitsplätze zu bezeichnen sind, weil sie einerseits neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen der Büroforschung in der Industrie nicht entsprechen, andererseits eine schlechte Beleuchtung, einen zu hohen Lärmpegel, eine Fläche von nur vier bis fünf Quadratmeter, die damit kleiner ist als die für Hunde vorgeschriebene Fläche, aufweisen und außerdem Belastungen für das Herz- und Kreislaufsystem hervorrufen, zutreffend? Die Firma Intersofo (Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung mbH, Berlin) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie und im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" eine vergleichende Untersuchung der Schreibdienste in obersten Bundesbehörden durch. Aus dieser Untersuchung liegen Zwi- 17400* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 schenergebnisse vor. Diese sollen veröffentlicht werden, sobald die Wissenschaftler unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Ressorts eine Überarbeitung vorgenommen haben. Die Veröffentlichung wird weder von einem Bundesministerium noch vom Bundesrechungshof behindert. Unzulänglichkeiten der in der Frage angesprochenen Art (z. B Lärm, Enge, Streß) sind an einigen der untersuchten Arbeitsplätze festgestellt worden. Den betreffenden Bundesministerien sind die Untersuchungsergebnisse bekannt; sie bemühen sich, die festgestellten Unzulänglichkeiten zu beheben. Darüber hinaus wird bei der Weiterführung des Projekts versucht, modellhafte Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu erarbeiten. Wenn hierbei zukunftsweisende Lösungen für die Arbeitsfunktionen und die Arbeitsplatzausstattung von Schreibkräften gefunden sind, wird auch — über die jetzt anstehende Behebung von Unzulänglichkeiten hinaus — die Raumsituation besser geklärt werden können.
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    Rede von Dr. Wolfgang Bötsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute bei den beiden Ihnen auf den genannten Drucksachen vorliegenden Gesetzenwürfen in der zweiten und dritten Lesung in diesem Hause voraussichtlich zu einer streitigen Abstimmung kommen, so muß das auch auf seiten der CDU/CSU-Fraktion bedauert werden, und zwar deshalb, weil wir in den Ausschußberatungen einem Kompromiß sehr nahe gewesen zu sein schienen, der jedoch, wie ich am Ende erläutern werde, daran scheiterte, daß die Bundesregierung zum wiederholten Mal versucht hat, nachdem schon in den letzten Jahren erhebliche Kompetenzerweiterungen zu Lasten der Länder durch viele Gesetze zu verzeichnen waren, auch hier eine Änderung in der Weise einzuführen, daß Zuständigkeiten von den Ländern auf den Bund ohne Notwendigkeit verlagert werden sollten.
    Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes enthält im wesentlichen, kurzgefaßt, eine Verlängerung der sogenannten Experimentierklausel um fünf Jahre. Die Bundesregierung und nach den Ausschußberatungen auch die Koalitionsfraktionen sind der Auffassung, daß die bisherige zehnjährige Erprobungszeit für eine Änderung der herkömmlichen zweistufigen Juristenausbildung nicht ausreiche und deshalb eine fünfjährige Verlängerung geboten sei.
    Die Skepsis, die ich schon in der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs im November 1979 geäußert habe, konnte durch die Ausschußberatungen nicht entkräftet werden, insbesondere bezüglich der Vorlage, wie sie heute zur Abstimmung steht, wonach nämlich die Experimentierklausel um ganze fünf Jahre verlängert werden soll. Das von allen hier im Hause verbal angestrebte Ziel, möglichst bald wieder zu einer einheitlichen Juristenausbildung zurückzukehren, wird auf jeden Fall bei einer Verlängerung um fünf Jahre um genau diesen Zeitraum hinausgeschoben. Dieses Hinausschieben ist nicht notwendig, da zum Hauptanliegen des § 5 b des Deutschen Richtergesetzes, der engeren Verbindung von Studium und praktischer Ausbildung, hinreichende Erfahrungen vorliegen.
    Ohne im Detail hier auf die Inhalte der Ausbildung bzw. einer neuen Ausbildungsordnung eingehen zu wollen — dies muß einer späteren Beratung vorbehalten bleiben —, kann festgestellt werden, daß aussagekräftige Gesamtvergleiche zwischen den Kenntnissen und Fähigkeiten des herkömmlich Ausgebildeten und des im Experiment ausgebildeten Juristen über das bereits heute erkennbare Maß hinaus kaum zu erwarten sind. Ohne gemeinsame Leistungsbewertung werden Qualitätsvergleiche zwischen den herkömmlich und den einstufig ausgebildeten Juristen im Hinblick auf die unterschiedlichen Ausbildungsziele auch nach einer Verlängerung der Experimentierphase nur sehr bedingt möglich sein. Zu sonstigen bedeutenden Fragen in diesem Bereich wie Lehrinhalte, Curricula, Spezialisierung, Stoffentlastung, Konzentration und Beschleunigung sind in den vergangenen Jahren umfangreiche und auswertungsfähige Erfahrungen gemacht worden, und zwar sowohl in den Experimentiermodellen als auch in der herkömmlichen Ausbildung. Verbesserungen in diesen Bereichen sind eine ständige Aufgabe aller Beteiligten und rechtfertigen keine Verlängerung der Experimentierphase. Das von uns angeregte Hearing hat insoweit auch keine neuen Erkenntnisse gebracht; dort wurde sowohl für als auch gegen die Verlängerung argumentiert. Wir lehnen deshalb den von der Bundesregierung vorgelegten und von der Mehrheit des Rechtsausschusses beschlossenen Entwurf ab.
    Auf der anderen Seite bitten wir Sie, dem Gesetzentwurf des Bundesrates zuzustimmen. Diese Zustimmung erbitte ich auch unter der Voraussetzung, daß die Experimentierphase verlängert wird; denn die Erfahrungen sprechen bei der herkömmlichen Ausbildung eindeutig für eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. Der verlängerte Vorbereitungsdienst ist nicht nur im Interesse größerer Berufsfertigkeit erforderlich, sondern eine notwendige



    Dr. Bötsch
    Ergänzung der theoretischen Ausbildung. Die Realität des Rechts, die Schwierigkeiten seiner Anwendung, seine praktische Brauchbarkeit, sein gesellschaftlicher Kontext und seine Auswirkungen auf das Rechts- und Sozialleben können nur durch praktische Anschauung in Ergänzung der theoretischen Ausbildung, und zwar durch ausreichende praktische Ausbildung, erfahren werden.
    Die derzeitige Lage ist durch ein erhebliches Defizit an praktischer Ausbildung gekennzeichnet, während früher beide Ausbildungsstadien jedenfalls zeitlich gleichwertig waren. Bedenken, daß eine wesentliche Frage der späteren — gleichgültig, ob mit oder ohne Experimentierphase — neuen Ordnung präjudiziert werde, bestehen unseres Erachtens nicht; denn eine Verlängerung der praktischen Ausbildung ist bei einer jeden, wie auch immer gestalteten Neuordnung unumgänglich.
    Auch das Anliegen des Bundesrats, eine Anrechnung von Noten für Leistungen im Vorbereitungsdienst auf die Gesamtnote der zweiten Prüfung auszuschließen, zumindest rechnerisch, halten wir für dringend geboten. Die unterschiedliche Handhabung dieser sogenannten Vorstellungsnoten führt zu einer Verzerrung des Leistungsgedankens in diesem Bereich, die unseres Erachtens nicht länger hingenommen werden kann. Die Statistik über die Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung weist aus, daß sich die Noten in den Bundesländern in den vergangenen Jahren erheblich, zum Teil sogar in extremer Weise, auseinanderentwickelt haben. Daß manche Länder dann sogar dazu übergegangen sind, die Examensnoten nochmals nach ihren eigenen Methoden durchzuschütteln und nur solche Bewerber in den Staatsdienst in ihrem Land aufzunehmen, die den eigenen Prüfungsanforderungen entsprechen, ist ein aus der Sicht dieser Länder notwendiger Notbehelf. Es ist aber sicherlich nicht im Sinne der Chancengleichheit und einer Ausbildung von einheitlichen Bewertungsmaßstäben.
    Auch sollte der Anteil der mündlichen Prüfungsleistungen an der Gesamtnote tatsächlich auf 40 v. H., wie es der Bundesratsentwurf vorsieht, begrenzt werden. Wie soll eigentlich eine objektive Lösung gefunden werden, wenn die mündliche Note noch mehr zählt als diese 40 %? Kommt es denn eigentlich im Endergebnis darauf an, ob einer vor oder in der Prüfung freundlich grüßt oder sich vielleicht auch nur gewandter ausdrücken kann, während derjenige, der diese Gewandtheit im mündlichen Ausdruck vielleicht nicht in gleicher Weise hat, aber die weitaus besseren Rechtskenntnisse besitzt, vielleicht benachteiligt wird?
    Ich habe eingangs meiner Ausführungen erwähnt, daß während der Beratung des Rechtsausschusses auch ein Kompromiß in der Form erörtert wurde, daß Teile des Regierungsentwurfs und Teile des Bundesrats-Entwurfs zu einem Gesetz zusammengefaßt werden sollten, um möglicherweise ein einstimmiges Ergebnis zu erzielen. In diesem Kompromißvorschlag war allerdings vorgesehen, daß im Hinblick auf die Prüfungen eine Ermächtigung zugunsten des Bundesministers der Justiz ausgesprochen werden sollte, das Nähere durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln. Dadurch wären ganz erhebliche Kompetenzen der Länder auf den Bund übertragen worden, weshalb wir nicht zustimmen konnten. Ohne Bedeutung ist es dabei, ob der Bund dann sofort oder erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hätte.
    Aus diesem Grunde bittet die CDU/CSU-Fraktion jetzt darum, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung der Ausschußvorlage nicht zuzustimmen und dem Gesetzentwurf des Bundesrates die Zustimmung zu erteilen.


Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Emmerlich.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie eine allgemeine Bemerkung vorweg. Die herkömmliche Juristenausbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß sich der theoretische Teil der Ausbildung vorab und getrennt vom praktischen Ausbildungsteil vollzieht. Seit den 60er Jahren ist es allgemeine Überzeugung, daß diese herkömmliche Juristenausbildung in hohem Maße reformbedürftig ist und daß es dabei insbesondere darauf ankommt, zu einer Verzahnung zwischen theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen zu kommen. Das würde eine Steigerung der Effektivität der Ausbildung und auch einer Verkürzung bringen.
    Im übrigen kommt es bei der Juristenausbildung nicht nur darauf an, den Juristen bloße juristische Technik, pure Juristerei zu vermitteln. Worauf Wert gelegt werden muß, ist, daß Juristen in der Lage sind, zu erfassen, aus welchen Motiven und mit welchen Zielen eine Rechtsnorm gesetzt worden ist, und daß Juristen abschätzen können und bei der Rechtsanwendung berücksichtigen können, welche Auswirkungen sich bei einer bestimmten Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung auf die soziale Wirklichkeit ergeben. Auch das gehört zu den Zielvorstellungen der Reform.
    Um eine bessere Ausgangsbasis für die Reform der Juristenausbildung zu gewinnen, ist es den Ländern 1971 für die Dauer von zehn Jahren ermöglicht worden, einstufige Ausbildungsmodelle, die diese Verzahnung von theoretischen und praktischen Ausbildungsteilen vorsehen, zu erproben. Von dieser Möglichkeit ist Gebrauch gemacht worden, von den meisten Ländern allerdings bedauerlicherweise nicht unmittelbar nach Erlaß dieser sogenannten Experimentierklausel, sondern erst im weiteren Verlauf der Jahre. In Bayreuth z. B. ist mit solchen neuen Ausbildungsmodellen erst 1977 begonnen worden. Das hat zur Folge, daß nur wenige Jahrgänge diese einstufigen Ausbildungsmodelle durchlaufen haben, daß infolgedessen keine hinreichenden Erfahrungen mit diesen neuen Ausbildungsmodellen vorliegen und diese Erfahrungen infolgedessen auch noch nicht ausgewertet sind. Selbst Herr Bötsch hat von „auswertungsfähigen" Erfahrungen gesprochen; das bedeutet, eine Auswertung selbst liegt nach seiner eigenen Auffassung nicht vor. Es ist aber, wenn wir eine neue Juristenausbildung konzipieren wollen, unerläßlich, daß wir die Erfah-



    Dr. Emmerlich
    rangen und die Bewertung dieser Erprobungsmodelle berücksichtigen. Diese Erfahrungen und ihre Bewertung müssen — das ist unverzichtbar — in die neue Juristenausbildung einfließen.
    Um Mißverständnissen von vornherein entgegenzutreten, füge ich hier hinzu: Es gibt keine einheitliche Juristenausbildung, wenn hinter dieser Forderung das Bestreben steht, zur traditionellen, zur herkömmlichen Juristenausbildung zurückzukehren.
    Die Nichtverlängerung, die die Opposition für die Experimentierklausel vorschlägt, bedeutet, daß ab Wintersemester 1981 keine neuen Studienanfänger die reformierten Ausbildungsgänge beginnen könnten und daß dann an den Universitäten mit reformierter Juristenausbildung in herkömmlicher Weise ausgebildet werden müßte. Dies halten wir für unakzeptabel. Es ist für die Reformuniversitäten unzumutbar, für wenige Jahre — bis zur neuen Juristenausbildung — in die traditionellen Ausbildungsgänge zurückzufallen. Nach Einführung der neuen Juristenausbildung würden dann an diesen Universitäten drei verschiedene Ausbildungen nebeneinander angeboten werden müssen. Das übersteigt die Leistungsfähigkeit dieser Universitäten bei weitem. Eine Nichtverlängerung der Experimentierklausel — das ist der entscheidende Punkt — in der gegenwärtigen Situation würde als Abschied von der reformierten Juristenausbildung verstanden werden. Das würde allen, die sich in diesem Bereich engagiert haben, den Mut und die Motivation nehmen und der neuen, der endgültig reformierten Juristenausbildung den Dampf, der erforderlich ist, damit sie in diesem Lande überhaupt zustande kommt.
    Nun zu den Vorschlägen des Bundesrates. Der erste Vorschlag betrifft die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes. Wenn 1986/87 eine neue Juristenausbildung zu erwarten ist, dann ist es unzweckmäßig, punktuell vorab Änderungen vorzunehmen, insbesondere dann, wenn es sich um einen zentralen Punkt handelt, nämlich das Verhältnis zwischen theoretischer und praktischer Ausbildungszeit. Diese Verlängerung der Referendarzeit wäre im Ergebnis eine Vorabentscheidung zur Reform der Juristenausbildung. Sie kommt aus unserer Sicht auch deshalb nicht in Betracht, weil eine solche Änderung erst nach längerer Übergangszeit praktisch wirksam werden könnte. Hinzu kommt, daß die Länder uns nicht sagen können, wofür sie diese zusätzlichen sechs Monate verwenden wollen. Es ist nicht gewährleistet, daß diese sechs Monate in solchen Ausbildungsstationen verwandt werden, die zu einer wirklichen Qualitätsverbesserung der Referendarausbildung führen. Ihre Verlängerung würde ferner eine weitere Divergenz in bezug auf die Ausbildungszeit zwischen herkömmlichen und reformierten Ausbildungsgängen zur Folge haben.
    Der zweite Vorschlag des Bundesrates betrifft die Nichtanrechnung der Ausbildungsnote auf die Examensnote, allerdings kombiniert damit, daß jede einzelne Prüfungskommission nach ihrem pflichtgemäßen, man könnte auch sagen, freien Ermessen von der sich aus den einzelnen Prüfungsnoten ergebenden Gesamtnote abweichen und dabei die Ausbildungsleistungen heranziehen kann. Dieser Vorschlag des Bundesrates wird bezeichnenderweise unter der Überschrift „Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung" eingebracht. Zwischen dieser Überschrift und dem, was vorgeschlagen ist, klafft ein unübersehbarer Widerspruch.
    Im übrigen ist es so, daß jedes Examen naturgemäß nur eine Momentaufnahme des Leistungsstandes ergibt mit allen Unsicherheiten, die darin liegen. Es ist deshalb richtig und vernünftig, daß man eine Korrekturmöglichkeit schafft, die diese Momentaufnahme in Richtung auf mehr Urteilssicherheit korrigieren kann. Was gibt es besseres als Korrekturmöglichkeit als die Leistungen während der Ausbildung!
    Ich bedaure, daß unser gemeinsamer Versuch, zu einem für alle Seiten — Koalition, Opposition und Bundesrat — tragfähigen Kompromiß zu gelangen, nicht gelungen ist. Das hat nicht an der Mehrheit — jetzt spreche ich nicht nur von der Koalition — des Rechtsausschusses gelegen, sondern das kam aus Süddeutschland, um das hier einmal ganz klar festzustellen. Ich fürchte, daß diejenigen, die den Kompromiß zum Scheitern gebracht haben, das noch bedauern werden. Ich glaube nicht, daß mehr als dieser Kompromiß erzielbar sein wird. Sie werden möglicherweise in den nächsten Wochen noch bemerken, welcher Fehler gemacht wurde.
    Zum Schluß möchte ich noch einmal herausstellen: Wir sind zutiefst davon überzeugt, daß es erforderlich ist, so schnell wie möglich zu einer einheitlichen Juristenausbildung zurückzukehren. Derjenige — ich wiederhole mich da bewußt noch einmal — täuscht sich, der glaubt, unsere Zustimmung dazu gewinnen zu können, daß diese einheitliche Juristenausbildung dann die traditionelle Juristenausbildung sein wird. Ein Zurück zu ihr wird es nicht geben.

    (Beifall bei der SPD)