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ID0821624600

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    Vokabeln: 7
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Tönjes 17289 A Eintritt des Abg. Schinzel in den Deut- schen Bundestag 17289 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17289 C Abwicklung der Tagesordnung 17289 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17289 D Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 19. Mai 1980 . 17290 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17290 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches — Drucksache 8/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3726 Dr. Dregger CDU/CSU 17292 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 17296 B Dr. Wendig FDP 17300 A Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . 17302 B Dr. Wörner CDU/CSU 17304 D Möllemann FDP 17308 A Schmidt, Bundeskanzler . . . . 17309 B, 17317 C Dr. Kohl CDU/CSU 17312 D, 17320 A Wischnewski SPD 17321 B Mischnick FDP 17323 D Zweite Beratung des von den Abgeordneten Pieroth, Vogt (Düren), Dr. Barzel, Dr. Biedenkopf, Dr. von Bismarck, Dr. Blüm, Breidbach, Dr. Dregger, Feinendegen, Dr. George, Hasinger, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Höpfinger, Katzer, Kraus, Dr. Kunz (Weiden), Link, Dr. Möller, Müller (Berlin), Müller (Remscheid), Dr. Pinger, Prangenberg, Schmidhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Sprung, Dr. Waffenschmidt, Frau Will-Feld, Dr. Zeitel, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung freiwilliger betrieblicher Gewinn- und Kapitalbeteiligung — Drucksache 8/1565 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Hemmnisse für die Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer — Drucksache 8/1418 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß. § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — Pieroth CDU/CSU 17337 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17339 A Rapp (Göppingen) SPD 17342 A Schleifenbaum FDP 17345 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . 17347 A Kraus CDU/CSU 17350 C Dr. Spöri SPD 17352 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Broll CDU/CSU 17354 D Wittmann (Straubing) SPD 17356 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 17357 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verkehrszentralregister (Verkehrszentralregistergesetz) — Drucksache 8/3900 — Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU 17357 D Daubertshäuser SPD 17358 D Hoffie FDP 17361 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1347 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3908 — Lambinus SPD 17363 A Helmrich CDU/CSU 17365 A Kleinert FDP 17367 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17369 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3857 — Hartmann CDU/CSU 17370 B Lambinus SPD 17372 D Engelhard FDP 17375 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17377 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 17379 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzugs — Erstes StrafvollzugsFortentwicklungsgesetz — Drucksache 8/3335 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4003 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3958 — Hartmann CDU/CSU 17380 C Heyenn SPD 17381 B Engelhard FDP 17382 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17383 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3301 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 III Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3312 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — Dr. Bötsch CDU/CSU 17384 B Dr. Emmerlich SPD 17385 C Kleinert FDP 17386 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 17388 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — Hartmann CDU/CSU 17389 B Dr. Linde SPD 17390 D Kleinert FDP 17392 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3990 — 17393 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3943 — 17394 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) — Drucksache 8/3623 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4005 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3970 — 17394 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation — Drucksache 8/1544 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3983 — 17 394 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung • — Drucksache 8/2515.— Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses — Drucksache 8/3979 — 17395 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3922 — 17395 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3923 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Ver- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/3919 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 8/3951 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 8/3927 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs — Drucksache 8/3949 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank — Drucksache 8/3984 — 17396 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3913 — 17396 B Beratung der Sammelübersicht 67 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3932 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 68 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3941 — 17396 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 13,2 ha großen Teilfläche des ehem. Heereszeugamts (Alabama-Depot) in München an die Bayerischen Motorenwerke AG — Drucksache 8/3933 — 17396 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1979 bei Kap. 60 04 Tit. 698 01 — Zahlungen nach dem Sparprämiengesetz —— Drucksachen 8/3739, 8/3934 — . . . 17396 D Fragestunde — Drucksachen 8/3981 vom 08. 05. 1980, 8/3986 vom 12. 05. 1980 und 8/3991 vom 13.05. 1980 — Maßnahmen angesichts der Drohung des Vertreters der PLO in Bonn, A. Franghi, im Anschluß an die Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß in Israel DringlAnfr C 1 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU DringlAnfr C2 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17325 B, C, D, 17326 A, B, C, D, 17327 A B, C, D, 17328 A, B, C, D, 17329 A, B, C, D ZusFr Röhner CDU/CSU . 17325 C, D, 17328 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . 17326 A, 17328 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 17326 A, 17329 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 17326 B, 17328 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 V ZusFr Westphal SPD 17326 C, 17328 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 17326 D, 17329 D ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 17326 D ZusFr Ey CDU/CSU 17327 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 17327 B ZusFr Dr. Linde SPD 17327 C ZusFr Besch CDU/CSU 17327 C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17327 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17328 D ZusFr Schäfer (Mainz) FDP 17329 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17329 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 17329 D Erstattung der durch die Buchung von Reisen zu den Olympischen Spielen in Moskau entstandenen Kosten im Falle des Nichtantritts der Reise DringlAnfr C3 13.05.80 Drs 08/3991 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 17330 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 17330 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17330 B ZusFr Dr. Linde SPD 17330 C Empfehlung des Bundeskanzleramtes zur Frage der Bezeichnung der Staatsangehörigkeit in Anträgen auf Erlaubnis zur Einreise in die DDR MdlAnfr A3 08.05.80 Drs 08/3981 Besch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 17330 D, 17331 A, B, C, D ZusFr Besch CDU/CSU 17331 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17331 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17331 C Forschungsförderung zur Verbesserung von Aufbereitungsverfahren für Schweröl MdlAnfr A6 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17331 D, 17332 B ZusFr Stockleben SPD 17332 A, B Forschungsförderung im Bereich der Energiegewinnung aus dem Meer MdlAnfr A7 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17332 C, 17333 A ZusFr Stockleben SPD 17332 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 A Forschungsauftrag betr. Sekundärkreislaufemissionen von Druckwasserreaktoren an das Institut für Energie- und Umweltforschung e. V., Heidelberg MdlAnfr A9 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17333 A, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 C, D Benachteiligungen durch Berufsgruppentarife und Regionalklassen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MdlAnfr A39 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13334 A, B, C, D ZusFr Heyenn SPD 17334 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 17334 C Rückerstattungspraxis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen MdlAnfr A40 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 17334 D, 17335 A, B, C ZusFr Heyenn SPD 17335 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 17335 B Sicherheit von Kreditbürgschaften gegenüber der Volksrepublik Polen MdlAnfr A41 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 17335 C, D, 17336 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 17335 D, 17336 A Verzögerung der Einbürgerung von Staatsangehörigen der Entwicklungsländer bei Aufnahme einer Aus- und Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nach der Einreise MdlAnfr A10 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD MdlAnfr A11 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 17336 C, 17337 A ZusFr Bühling SPD 17337 A Nächste Sitzung 17397 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17399* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Anlage 2 Verzögerungen bei der Förderung von Vorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus MdlAnfr Al 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A2 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17399* C Anlage 3 Ergebnisse einer Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" über die Qualität der Arbeitsplätze Bonner Schreibkräfte MdlAnfr A8 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17399*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17289 216. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17399* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23.5. Dr. van Aerssen * 14.5. Dr. Ahrens ** 13.5. Dr. Aigner * 13.5. Alber * 14.5. Dr. Bangemann * 14.5. Dr. Bardens ** 13.5. Dr. Barzel 14.5. Blumenfeld * 14.5. Frau von Bothmer *** 14.5. Frau Erler 14.5. Fellermaier * 14.5. Frau Dr. Focke * 14.5. Friedrich (Würzburg) * 14. 5. Gertzen 14.5. Dr. Geßner *** 14.5. Gscheidle 13.5. Dr. Hennig 14.5. Horn 14.5. Frau Huber 22.5. Dr. Hubrig 14.5. Graf Huyn 14.5. Jahn (Marburg) 14.5. Josten 14.5. Jung 14.5. Junghans 14.5. Dr. Klepsch 14.5. Frau Krone-Appuhn 14.5. Lange * 14.5. Lintner 14.5. Dr. Luda 14.5. Lücker * 14.5. Luster * 14.5. Dr. Mende *** 14.5. Dr. Mertes 14.5. Dr. Müller *** 14.5. Müller (Bayreuth) 13.5. Neuhaus 14.5. Pawelczyk 14.5. Pfeifer 13.5. Dr. Pfennig * 14.5. Reddemann 14.5. Frau Schlei 14.5. Schmidt (Kempten) 14.5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 14.5. Seefeld * 14.5. Sieglerschmidt * 14.5. Dr. Stercken 14.5. Dr. Vohrer *** 14.5. Voigt (Sonthofen) 14.5. Wawrzik * 14.5. Zebisch 23.5. Zywietz 14.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Entscheidung über laufende Anträge zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus zurückgestellt hat, bis die neuen Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus und die damit verbundenen Forschungsschwerpunkte veröffentlicht sind, bis wann ist mit einem Erlaß der Richtlinien und einer Entscheidung über die laufenden Vorhaben zu rechnen? Gilt diese Haltung der Bundesregierung für alle in diesem Jahr angemeldeten bzw. beabsichtigten Förderungsvorhaben, bzw. über welche Vorhaben hat die Bundesregierung bisher bereits vorab entschieden, und wie erklärt sie das Hinauszögern der Entscheidung in den übrigen Fällen? Es ist beabsichtigt, die neuen Richtlinien zur Förderung des experimentellen Wohnungs- und Städtebaues noch vor der Sommerpause in Kraft zu setzen. Nach diesen Richtlinien ist vorgesehen, daß der Bundesbauminister den Ländern mitteilt, an welchen Forschungsthemen er ein vorrangiges Interesse hat. Die Forschungsthemen und deren Durchführung werden mit den Ländern erörtert, die ihrerseits geeignete Vorhaben benennen sollen. Um dieses Verfahren nicht vorwegzunehmen, sind im Jahre 1980 grundsätzlich keine neuen Vorhaben in das Programm aufgenommen worden. Anfragen an das Ministerium hinsichtlich einer Förderung wurden durch Hinweis auf die zu verabschiedenden Richtlinien beantwortet. Soweit allerdings Maßnahmen bereits in die Förderung aufgenommen waren, ist eine der Sache nach notwendige weitere Förderung unabhängig von dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien erfolgt. Dies gilt auch für solche neuen Maßnahmen, die bereits im Jahre 1979 weitgehend vorbereitet waren und bei denen nur noch formell die Bewilligung der beantragten Mittel erfolgen mußte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 8): Trifft es zu, daß eine Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" nur als Kurzfassung veröffentlicht werden durfte, weil einige Bonner Ministerien sowie der Bundesrechnungshof mit den Ergebnissen dieser Untersuchung nicht einverstanden waren, und sind die in diesem Kurzbericht genannten Vorwürfe, daß die Arbeitsplätze von Schreibkräften in Bonner Ministerien deshalb als Problemarbeitsplätze zu bezeichnen sind, weil sie einerseits neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen der Büroforschung in der Industrie nicht entsprechen, andererseits eine schlechte Beleuchtung, einen zu hohen Lärmpegel, eine Fläche von nur vier bis fünf Quadratmeter, die damit kleiner ist als die für Hunde vorgeschriebene Fläche, aufweisen und außerdem Belastungen für das Herz- und Kreislaufsystem hervorrufen, zutreffend? Die Firma Intersofo (Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung mbH, Berlin) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie und im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" eine vergleichende Untersuchung der Schreibdienste in obersten Bundesbehörden durch. Aus dieser Untersuchung liegen Zwi- 17400* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 schenergebnisse vor. Diese sollen veröffentlicht werden, sobald die Wissenschaftler unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Ressorts eine Überarbeitung vorgenommen haben. Die Veröffentlichung wird weder von einem Bundesministerium noch vom Bundesrechungshof behindert. Unzulänglichkeiten der in der Frage angesprochenen Art (z. B Lärm, Enge, Streß) sind an einigen der untersuchten Arbeitsplätze festgestellt worden. Den betreffenden Bundesministerien sind die Untersuchungsergebnisse bekannt; sie bemühen sich, die festgestellten Unzulänglichkeiten zu beheben. Darüber hinaus wird bei der Weiterführung des Projekts versucht, modellhafte Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu erarbeiten. Wenn hierbei zukunftsweisende Lösungen für die Arbeitsfunktionen und die Arbeitsplatzausstattung von Schreibkräften gefunden sind, wird auch — über die jetzt anstehende Behebung von Unzulänglichkeiten hinaus — die Raumsituation besser geklärt werden können.
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    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Erfüllung des Gebots des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Juni 1977. Ich habe bei der ersten Lesung am 19. Oktober des vergangenen Jahres dazu eine ganze Reihe grundsätzlicher Ausführungen gemacht, die ich hier nicht zu wiederholen brauche. Zu den Einzelheiten, wie wir sie bei den Beratungen im Rechtsausschuß festgelegt haben, hat soeben Herr Kollege Lambinus eingehende Ausführungen gemacht.
    Ich beschränke mich deshalb auf die beiden wesentlichen Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit das Gericht den Rest einer lebenslangen Frei- heitsstrafe zur Bewährung aussetzen kann. Diese beiden Kernbestimmungen, nämlich erstens die Bestimmung über die Zeitdauer der mindestens zu verbüßenden Strafe und zum zweiten die Formulierung
    der Sozialprognose, sind, wie ich meine, völlig überflüssigerweise kontrovers geblieben.
    Über die Mindestverbüßungsdauer konnte inhaltlich keine Einigung erzielt werden. Ganz anders war es bei der Sozialprognose, wo wir uns interfraktionell auf eine gemeinsame Formulierung geeinigt hatten. Nur ist der Kompromiß letztlich daran gescheitert, daß die Opposition in Verkennung der Situation glaubte, einen Gesamtkompromiß damit belasten zu können, daß sie bei der Bemessung der Mindestverbüßungsdauer in ihrem Antrag weit über das hinausgegangen ist, was für uns diskussionswürdig ist.
    Ich habe bei der ersten Lesung darauf hingewiesen, daß eine Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren für die Beratungen ein vernünftiger und sachgerechter Ausgangspunkt ist. Ich meine, die Beratungen haben auch ergeben, daß dies richtig war. Ich räume ja durchaus ein, daß es sich dogmatisch nicht festlegen lassen wird, ob nun 14 oder 16 oder die hier gewählten 15 Jahre Mindestverbüßungsdauer das einzig und allein richtige Ergebnis ist.
    Nur, eines ist für mich klar: 20 Jahre, Herr Kollege Hartmann, wie sie der Bundesrat bereits in seiner Gegenäußerung vorgeschlagen hatte und wie Sie sie im Ausschuß und auch heute in Ihrem Änderungsantrag wieder übernommen haben, sind unangemessen und völlig überzogen; denn die Umfrage bei den Landesjustizministern hat ja ergeben, daß heute die durchschnittliche Verbüßungsdauer 17,8 Jahre beträgt. Kann es der Sinn einer neu zu schaffenden Aussetzungsregelung sein, daß auch künftig Gnade vor Recht ergehen wird? Ich meine nicht Gnade vor Recht wie bisher: weil wir die rechtliche Regelung nicht hatten — nur die Gnadenregelung —, sondern ich meine Gnade vor Recht, zeitlich gesprochen. Stellen Sie sich vor, daß die Gnadeninstanz auch künftig genötigt wäre, das zu ihrer Korrektur geschaffene förmliche Rechtsverfahren nun ihrerseits zu korrigieren, weil längst, zu einem Zeitpunkt, wo nach Ihrem Votum überhaupt noch nicht begonnen werden dürfte, nachzudenken, ob in einem rechtsförmlichen Verfahren Strafaussetzung zur Bewährung zu gewähren wäre, Gnadenerwägungen angestellt worden sind. Ich meine, das wäre ein fatales Ergebnis. Das kann nicht der Sinn sein, und das entspricht ganz sicherlich nicht dem, was das Bundesverfassungsgericht uns in seiner Entscheidung zu tun aufgegeben hat.
    Es ist auch nicht richtig, wenn Sie sagen, hier werde die lebenslange Freiheitsstrafe in unzulässiger Weise auf das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe verkürzt. Sie vergleichen ganz einfach Unvergleichbares. Es ist nicht möglich, die voll verbüßte zeitige Höchststrafe von 15 Jahren gleichzusetzen oder zu vergleichen mit der lebenslangen Freiheitsstrafe, bei der erstmals nach 15 Jahren die Prüfung einsetzen kann, ob Strafaussetzung zu gewähren ist.
    Ich gehe einen Schritt weiter und sage: Es grenzt fast schon an einen Taschenspielertrick, den Versuch zu unternehmen, einen zum Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren Verurteilten, für den eine schlechte Sozialprognose gilt, zu ver-



    Engelhard
    gleichen mit einem Lebenslänglichen mit guter Prognose, bei dem nach 15 Jahren die Prüfung auf eine bedingte Entlassung einzusetzen hat.
    Ich habe bei der ersten Lesung darauf hingewiesen, daß mir eine vernünftige und gute und an der Sache orientierte Formulierung der Prognoseklausel weit wichtiger erscheint. Wir waren uns klar darüber, daß das, was der Bundesrat angeboten hat, nicht Gesetz werden sollte, denn dieser Vorschlag ist undifferenziert. Er unterscheidet nicht zwischen der Fülle aller möglichen Straftaten; die ein Entlassener nach der Entlassung begehen könnte, und dem, was die Öffentlichkeit im Kern zunächst interessiert, ob nämlich auch nur im mindesten die Gefahr besteht, daß sich ein solcher Entlassener erneut eines Tötungsdelikts schuldig macht.
    Die Bundesregierung hat demgegenüber die geltende Prognoseklausel für die zeitige Freiheitsstrafe übernommen, und ganz sicherlich hat sich diese Regelung in der bisherigen Praxis auch bewährt. Es ist auch ganz klar und wird zu Recht im Bericht des Rechtsausschusses hervorgehoben, daß bei der Prüfung, ob ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter bedingt entlassen werden kann, von den Gerichten ein schärferer Maßstab als in anderen Fällen angelegt werden wird.
    Trotzdem halte ich an dem, was ich in der ersten Lesung ausgeführt habe, fest. Mir erschiene es besser, dies auch im Text des Gesetzes zum Ausdruck zu bringen, also hier zwischen der Tat, wegen der die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe erfolgt ist, oder einem Tötungsdelikt anderer Art und allen übrigen Straftaten, für die gleichfalls vom Gericht die Sozialprognose gestellt werden muß, zu differenzieren.
    Bei den Beratungen habe ich mich dementsprechend um eine Formulierung bemüht. Eine große Hilfe war dabei der Vorschlag des Deutschen Richterbundes, der nur insoweit auf Widerspruch stoßen mußte, als er auch mit dem Begriff des Gewährleistens arbeitet. Und gewährleisten wird keiner können; das ist ganz einfach eine Überforderung jedes Gerichts, das hierzu eine Entscheidung zu treffen hat.
    Ich habe schließlich vorgeschlagen, wie folgt zu formulieren:
    Strafaussetzung zur Bewährung erfolgt, wenn nicht zu befürchten ist, daß die durch die Tat angezeigte Gefährlichkeit fortbesteht, und auch sonst verantwortet werden kann, zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.
    Auf diesen Vorschlag haben sich, wie erwähnt, alle drei Fraktionen zunächst verständigt. Der Vorschlag ist, wenn ich es richtig deute, auch heute noch allgemeine und übereinstimmende Meinung; jedenfalls galt das, bis ich Ihren Änderungsantrag gesehen habe. Nur ist mein Vorschlag im Ausschuß nicht zum Gegenstand eines Mehrheitsvotums geworden, und ich habe bereits angedeutet, warum dies nicht geschehen ist: weil Sie den Gesamtkompromiß durch Ihr völlig verstiegenes Begehren, auf
    einer Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren zu beharren, zerstört und unmöglich gemacht haben.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr! — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

    — Ich möchte dies — ich bitte um Verständnis, Herr Kollege — gern zu Ende bringen, weil ich weiß — und auch Sie wissen das aus Ihrer Praxis nur allzugut —, daß dies ein Muster- und Lehrbeispiel dafür ist, daß man die im Ausschuß vorhandenen Kompromißmöglichkeiten nicht ausschöpft, wohl wissend, daß es qua Bundesrat einen Vermittlungsausschuß gibt, von dem man meint, man könne ihm die gesamte Arbeit aufhalsen und aufbürden.

    (Dürr [SPD]: Richtig!)

    Dies ist auch Politik, dies ist auch ein Weg. Ich meine, es ist manchmal ein allzu bequemer Weg, den man nicht gehen sollte. Vielmehr sollte man sich der Möglichkeiten, die im Ausschuß selbst vorhanden sind, bedienen und sollte versuchen, zu Ergebnissen zu kommen. Dies wäre bei vernünftiger Betrachtung von allen Seiten her durchaus möglich gewesen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Sie haben doch gegen Ihren eigenen Vorschlag gestimmt!)

    Es ist nicht üblich, Herr Kollege, daß man über künftige gesetzgeberische Ereignisse eine Prognose abgibt. Ich habe aber nach dem Abschluß der Beratungen im Rechtsausschuß diesen Grundsatz einmal durchbrochen und habe folgendes erklärt — und ich will dies heute hier wiederholen —: Es ist ja wohl voraussehbar, daß im Bundesgesetzblatt I nach Durchführung des Vermittlungsverfahrens die Prognoseklausel nach meinem Vorschlag, keinesfalls aber die von Ihnen gewünschte Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren ihren Platz finden wird. Ich will diese Prognose einmal wagen, um auch Ihnen noch einmal deutlich zu machen, wie gut es vielleicht gewesen wäre — kräftesparend und im Sinne der Beschleunigung der Sache —, wenn man sich bereits im Ausschuß zusammengefunden hätte.
    Aber jetzt lesen wir zur großen Überraschung, daß Sie eine neue Formulierung für die Prognoseklausel gefunden haben, die niemals Gegenstand der Beratung im Ausschuß war.

    (Zuruf von der SPD: So ist es!)

    Ich will es mir wirklich ersparen, allzu boshaft zu werden. Aber was haben Sie sich eigentlich gedacht, wenn Sie formulieren, daß „mit hoher Wahrscheinlichkeit" zu erwarten sein muß, daß künftig ein gesetzmäßiges Leben geführt wird? Das gilt ja nun nicht nur für die ganze Fülle der Delikte, die einem Entlassenen in die Quere kommen und über die er stolpern kann, sondern nach Ihrer undifferenzierten Betrachtung auch für Mord und andere Tötungsdelikte. Und hier verlangen Sie nur die Schwelle einer hohen Wahrscheinlichkeit! Ich glaube, es zeigt, daß Sie diese Dinge nicht zu Ende gedacht haben.
    Wir werden diesem Gesetzentwurf in der Fassung des Rechtsausschusses zustimmen und die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens in Ruhe abwarten. Im übrigen werden wir Ihren Änderungs-



    Engelhard
    antrag ablehnen, auch soweit er sich mit den Fragen einer Änderung der Strafprozeßordnung befaßt, weil wir der Meinung sind, daß diese sicherlich wichtige Frage nicht so beiläufig gelegentlich dieses Entwurfs erledigt werden sollte.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hartmann hat liebenswürdigerweise als teilzeitfreiwilliger Helfer der Bundesregierung bereits Teile aus meinen vorbereiteten Notizen verlesen. Ich hoffe, daß ihm diese Unterstützung der Bundesregierung zu Hause keine Schwierigkeiten bereitet. Ich bin deswegen in der Lage, meine Ausführungen abzukürzen.
    Es ist einmal mehr der Eindruck entstanden oder auch erweckt worden, als wenn in den hier zur Entscheidung stehenden Fragen unüberwindliche, fast antagonistische Gegensätze bestünden. Davon kann jedoch im Ernst keine Rede sein. In allen wesentlichen Punkten stimmt die Opposition mit der Vorlage der Regierung überein. Es gibt einen wesentlichen Streitpunkt. Ferner ist ein zweiter Streitpunkt geblieben, der allerdings gerade nach den Ausführungen von Herrn Kollegen Engelhard, meinem Vorredner, nicht als der zentrale, nicht noch zu überwindende Punkt angesehen werden kann. Der wichtige Streitpunkt ist der, ob die Prüfung der Aussetzung zur Bewährung, nicht die Aussetzung selbst — dies ist eine mißverständliche Verkürzung der Darstellung, der wir immer wieder begegnen —, nach 15 oder nach 20 Jahren erfolgen soll.
    Herr Kollege Hartmann, unter Verweisung auf Ihre Vorlesertätigkeit für die Bundesregierung darf ich mich jetzt beschränken —

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Nein, ich finde es wirklich chevaleresk. Wir sollten dies gegenseitig in einem noch zu vereinbarenden Verfahren festlegen. Es würde unheimlich viel Zeit sparen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich würde dann gerne gelegentlich auch einmal Passagen aus Ihren Ausführungen übernehmen. Wir hätten dann vielleicht in der ersten und zweiten Runde immer nur noch einen Sprecher, der dies, gewandt nach dieser oder jener Seite, verliest.

    (Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Einen sogenannten integrierten Gesamtsprecher! — Heiterkeit)

    — Da hätten Sie aber Schwierigkeiten wegen der Wortwahl mit Herrn Kollegen Helmrich. Er hat gerade an Luther erinnert. Das sind keine Lutherworte. Sie waren beim letzten Punkt, glaube ich, vorübergehend nicht da, Herr Kollege Lenz.
    Aber zurück zur Sache. Ich beschränke mich auf den Hinweis, Herr Kollege Hartmann, daß die Schweiz und auch Österreich nach 15 Jahren prüfen und entlassen. Sie können doch wirklich nicht
    im Ernst behaupten, daß für die Bundesrepublik kriminalpolitisch etwas anderes als für Osterreich und die Schweiz notwendig sei. Ihre Behauptung

    (Zuruf des Abg. Hartmann [CDU/CSU])

    — langsam, Herr Kollege Hartmann; ich will Sie vor einem Irrtum bewahren —, es hänge mit der Systematik der Strafen zusammen, ist doch ganz falsch. Osterreich und die Schweiz haben zeitliche Höchststrafen von 20 Jahren. Dennoch prüfen und entlassen sie nach 15 Jahren, aus zwingenden logischen Gründen: weil Sie doch nicht den günstigsten Fall bei günstiger Sozialprognose mit dem ungünstigsten Fall bei ungünstiger Sozialprognose gleichsetzen können.
    Sie müssen sich also die Frage gefallen lassen, die Sie ganz zutreffend hier schon verlesen haben, warum eigentlich Ihre Partei glaubt, daß ausgerechnet die Menschen in der Bundesrepublik stärkerer Abschreckung als die Menschen in der Schweiz und die Menschen in Osterreich bedürfen. Auf diese schlüssige Frage sind Sie, weil Sie leider bei mir nicht weitergelesen haben, die Antwort schuldig geblieben.
    Nun kommt ein Punkt, den ich nicht so humorvoll finde. Wenn hier sachlich und mit aller Ruhe festgestellt werden kann, daß die Mordkriminalität seit 1974 um 20,6 % gesunken ist — 1974 waren es 1 306 Morde, 1978 waren es 1 037 —, was einen Rückgang um 269 Fälle im Jahr bedeutet, dann, Herr Kollege Hartmann, verstehe ich nicht, daß Sie leichthin die Bemerkung anknüpfen, man könne ja Hochrechnungen — dieses Wort ist Ihnen offenbar in den letzten 48 Stunden noch geläufiger geworden — veranstalten, die dann bei der Mordquote Null enden. Lieber Herr Kollege Hartmann, ich will jetzt nicht pathetisch werden. Aber hier geht es um Menschenleben. Wenn die Mordquote um 20 % sinkt, bedeutet das eben, daß 269 Menschen leben, die bei gleicher Kriminalitätsrate und Mordrate tot wären.

    (Hartmann [CDU/CSU]: Sagen Sie bloß, das sei das Ergebnis Ihrer Rechtspolitik!)

    — Herr Kollege Hartmann, wenn ich Mitglied der CSU wäre, würde ich mich einer so einfachen und schlichten Argumentation bedienen. Ich tue dies nicht. Ich trete nur der planmäßigen Darstellung entgegen, als ob Mord und Todschlag seit 1969 von Jahr zu Jahr zunehmen würden und es immer schlimmer würde. Das Gegenteil ist richtig.

    (Hartmann [CDU/CSU]: Sie bauen immer einen Pappkameraden auf und dann schießen Sie darauf!)

    — Aber, lieber Herr Kollege Hartmann: Erstens bin ich überhaupt kein Freund von Schießen. Und wenn ich Sie so vor mir sehe, würde ich den Begriff „Pappkamerad" bei Ihrem äußeren Erscheinungsbild für unangemessen halten.

    (Heiterkeit bei der SPD und der FDP)

    Aber zurück zum Kernpunkt. Ich weiß nicht, warum eigentlich dieses Haus nicht quer durch die Parteien ohne Zwischenrufe dieser Art, die das eine oder das andere akzentuieren wollen, seiner Befriedigung darüber Ausdruck geben kann, daß in der



    Bundesminister Dr. Vogel
    Bundesrepublik Deutschland die Mordrate seit Jahren kontinuierlich sinkt. Das ist doch eigentlich ein Grund, daß alle zufrieden sein können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Selbst die Opposition, glaube ich, ist doch im Grund zufrieden, das dies so ist.
    Vor diesem Hintergrund ermangelt Ihre Beweisführung, wir bräuchten eine schärfere Abschrekkung als die Osterreicher und die Schweizer, der inneren Rechtfertigung, selbst wenn man es von der Statistik her betrachtet.
    Ich meine, man darf nicht nur bei feierlichen Gelegenheiten von Europa reden, Herr Kollege Hartmann. Wenn sich der Europarat auf gewisse Empfehlungen einigt und vorschlägt: zwischen 8 und 14 Jahren — so lautet ja die Empfehlung —, dann kann man doch nicht mit einer Handbewegung sagen: Europa ist für uns in diesem Punkt völlig unmaßgeblich; wir sind der Meinung: 20 Jahre.
    Jetzt kommt der zweite Punkt. Das ist die Frage der Prognoseklausel. Die Regierung hatte dieselben Klauseln vorgeschlagen, die jetzt beispielsweise bei Totschlag gilt. Wenn einer wegen zweier Verbrechen des Totschlags 15 Jahre bekommen hat, dann gilt die gleiche Klausel. Man hat im Ausschuß verhandelt. Ich verhehle nicht, daß, wenn man noch einmal in eine Diskussion eintritt, mir dann immer noch die Klausel, die Herr Kollege Engelhard gerade noch einmal vorgetragen hat, systemgerechter erscheint, weil sie auf die allgemeine Klausel aufbaut und an sie anschließt und die weggefallene Gefährlichkeit besonders betont, als das, was Sie machen. Ihre Klausel ist gar nicht neu. Sie haben einfach — wenn ich dies in aller Ehrerbietung sagen darf — die Klausel des § 26 alter Fassung, der jetzt durch § 57 abgelöst ist, abgeschrieben und wieder hervorgezogen. Dies führt doch nun wirklich zu MiBinterpretationen. Ich bitte Sie, sich noch einmal zu überlegen, ob dies eine Lösung ist, die tatsächlich weiterführt und mit der die Gerichte arbeiten können.
    Ob es verantwortet werden kann zu erproben, hängt doch jeweils von der Schwere der Straftat ab. Es kann unter Umständen verantwortet werden, zu erproben, ob der Betreffende ein Straßenverkehrsvergehen begeht. Es kann aber absolut nicht verantwortet werden — das ist die einheitliche Rechtsprechung —, zu erproben, ob er neuerdings einen Menschen tötet.
    In diesem Zusammenhang noch einen Hinweis. Draußen wird manchmal mit den Sorgen und Befürchtungen der Menschen nicht ganz korrekt umgegangen. Ich verstehe jeden, der die Sorge hat, daß ein so Entlassener neuerdings straffällig wird. Aber es würde, glaube ich, manche Sorge mindern, wenn wir uns aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Seite 22, noch einmal vor Augen führten, daß von den 702, die bis zum 31. Dezember 1975 von den Ministerpräsidenten begnadigt wurden, ganze vier wegen eines Tötungsdeliktes rückfällig geworden sind; ein Mord und drei andere Tötungsdelikte, wobei in einem Fall die Beweislage noch offen ist. Jeder Mord ist zuviel. Aber bei einer Verhältniszahl von 702 : 1 bzw. 702 : 4 ist es meiner Ansicht nach nicht vertretbar, in den Menschen Angst zu wecken, Sorgen hervorzurufen, die mit der Realität nicht in Einklang stehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Auch die Ministerpräsidenten haben den Vorwurf, der darin steckt, sie hätten von den Möglichkeiten einen übertriebenen Gebrauch gemacht, nicht verdient.

    (Hartmann [CDU/CSU]: Jetzt quantifizieren Sie das Leben doch, was Sie mir vorhin vorgeworfen haben!)

    — Entschuldigung, ich habe doch gerade gesagt: Jeder einzelne ist zuviel.

    (Hartmann [CDU/CSU]: Na also!)

    — Herr Kollege, Sie werden aber auch keine Formel wählen oder vorschlagen können, bei der das Ergebnis 702 : 0 lautet. Sie haben ja die Ministerpräsidentenlösung gerade selber als eine gute und vertretenswürdige dargestellt.
    Der letzte Punkt, auf den ich nur kurz eingehe, ist der in Ihrem Antrag noch einmal aufgegriffene Gedanke aus der Verjährungsdebatte, dem O 152 der Strafprozeßordnung einen Abs. 3 anzufügen. Meine Damen und Herren, es kann hier nicht auf die Fragen der juristischen Systematik ankommen. Jeder weiß, daß wir im Grunde die Verjährungsdebatte in der Sache ein zweitesmal führen würden.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Nein!)

    — In der Sache ein zweitesmal führen würden! Dafür spricht ja schon, Herr Kollege Erhard, daß wir genau den gleichen Gedanken im Rechtsausschuß bei der Debatte über die Aufhebung der Verjährung tagelang auf das sorgfältigste behandelt haben. Natürlich ist es eine Wiederholung.
    Zum zweiten — dies sage ich aber nur mit aller Vorsicht —: Mich wundert ein bißchen, Herr Kollege Erhard, daß engagierte Anhänger des Legalitätsprinzips, die etwa bei den Drogensüchtigen schon leichte Durchbrechungen des Legalitätsprinzips für außerordentlich bedenklich erklären und sich nur mit Mühe entschließen können, hier einen Schritt zu tun — Sie gehören dazu, Herr Kollege Erhard —, beim schwersten Verbrechen, nämlich bei Mord, die Durchbrechung des Legalitätsprinzips selber in Vorschlag bringen und zum Antrag erheben. Hier scheint mir eine noch nicht ausdiskutierte Widersprüchlichkeit zu liegen, und auch dies rechtfertigt es, dem Antrag keine Folge zu leisten.
    Ich wäre dankbar, wenn der Vorlage in der Fassung der Ausschußberatung unter Ablehnung der Änderungsanträge die Zustimmung gegeben würde. Ich glaube, es ist ein rechtspolitischer Fortschritt. Es ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, den uns das Grundgesetz für unsere Kriminalpolitik und unsere Strafpolitik, für unseren Umgang mit den Menschen, die wir zu schützen haben, aber auch für unseren Umgang mit den Menschen, die schuldig geworden sind, gewiesen hat. Ich bitte im Zustimmung.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)