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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Tönjes 17289 A Eintritt des Abg. Schinzel in den Deut- schen Bundestag 17289 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17289 C Abwicklung der Tagesordnung 17289 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17289 D Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 19. Mai 1980 . 17290 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17290 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches — Drucksache 8/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3726 Dr. Dregger CDU/CSU 17292 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 17296 B Dr. Wendig FDP 17300 A Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . 17302 B Dr. Wörner CDU/CSU 17304 D Möllemann FDP 17308 A Schmidt, Bundeskanzler . . . . 17309 B, 17317 C Dr. Kohl CDU/CSU 17312 D, 17320 A Wischnewski SPD 17321 B Mischnick FDP 17323 D Zweite Beratung des von den Abgeordneten Pieroth, Vogt (Düren), Dr. Barzel, Dr. Biedenkopf, Dr. von Bismarck, Dr. Blüm, Breidbach, Dr. Dregger, Feinendegen, Dr. George, Hasinger, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Höpfinger, Katzer, Kraus, Dr. Kunz (Weiden), Link, Dr. Möller, Müller (Berlin), Müller (Remscheid), Dr. Pinger, Prangenberg, Schmidhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Sprung, Dr. Waffenschmidt, Frau Will-Feld, Dr. Zeitel, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung freiwilliger betrieblicher Gewinn- und Kapitalbeteiligung — Drucksache 8/1565 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Hemmnisse für die Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer — Drucksache 8/1418 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß. § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — Pieroth CDU/CSU 17337 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17339 A Rapp (Göppingen) SPD 17342 A Schleifenbaum FDP 17345 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . 17347 A Kraus CDU/CSU 17350 C Dr. Spöri SPD 17352 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Broll CDU/CSU 17354 D Wittmann (Straubing) SPD 17356 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 17357 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verkehrszentralregister (Verkehrszentralregistergesetz) — Drucksache 8/3900 — Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU 17357 D Daubertshäuser SPD 17358 D Hoffie FDP 17361 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1347 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3908 — Lambinus SPD 17363 A Helmrich CDU/CSU 17365 A Kleinert FDP 17367 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17369 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3857 — Hartmann CDU/CSU 17370 B Lambinus SPD 17372 D Engelhard FDP 17375 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17377 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 17379 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzugs — Erstes StrafvollzugsFortentwicklungsgesetz — Drucksache 8/3335 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4003 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3958 — Hartmann CDU/CSU 17380 C Heyenn SPD 17381 B Engelhard FDP 17382 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17383 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3301 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 III Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3312 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — Dr. Bötsch CDU/CSU 17384 B Dr. Emmerlich SPD 17385 C Kleinert FDP 17386 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 17388 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — Hartmann CDU/CSU 17389 B Dr. Linde SPD 17390 D Kleinert FDP 17392 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3990 — 17393 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3943 — 17394 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) — Drucksache 8/3623 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4005 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3970 — 17394 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation — Drucksache 8/1544 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3983 — 17 394 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung • — Drucksache 8/2515.— Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses — Drucksache 8/3979 — 17395 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3922 — 17395 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3923 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Ver- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/3919 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 8/3951 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. 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Heereszeugamts (Alabama-Depot) in München an die Bayerischen Motorenwerke AG — Drucksache 8/3933 — 17396 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1979 bei Kap. 60 04 Tit. 698 01 — Zahlungen nach dem Sparprämiengesetz —— Drucksachen 8/3739, 8/3934 — . . . 17396 D Fragestunde — Drucksachen 8/3981 vom 08. 05. 1980, 8/3986 vom 12. 05. 1980 und 8/3991 vom 13.05. 1980 — Maßnahmen angesichts der Drohung des Vertreters der PLO in Bonn, A. Franghi, im Anschluß an die Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß in Israel DringlAnfr C 1 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU DringlAnfr C2 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17325 B, C, D, 17326 A, B, C, D, 17327 A B, C, D, 17328 A, B, C, D, 17329 A, B, C, D ZusFr Röhner CDU/CSU . 17325 C, D, 17328 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . 17326 A, 17328 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 17326 A, 17329 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 17326 B, 17328 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 V ZusFr Westphal SPD 17326 C, 17328 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 17326 D, 17329 D ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 17326 D ZusFr Ey CDU/CSU 17327 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 17327 B ZusFr Dr. Linde SPD 17327 C ZusFr Besch CDU/CSU 17327 C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17327 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17328 D ZusFr Schäfer (Mainz) FDP 17329 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17329 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 17329 D Erstattung der durch die Buchung von Reisen zu den Olympischen Spielen in Moskau entstandenen Kosten im Falle des Nichtantritts der Reise DringlAnfr C3 13.05.80 Drs 08/3991 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 17330 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 17330 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17330 B ZusFr Dr. Linde SPD 17330 C Empfehlung des Bundeskanzleramtes zur Frage der Bezeichnung der Staatsangehörigkeit in Anträgen auf Erlaubnis zur Einreise in die DDR MdlAnfr A3 08.05.80 Drs 08/3981 Besch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 17330 D, 17331 A, B, C, D ZusFr Besch CDU/CSU 17331 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17331 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17331 C Forschungsförderung zur Verbesserung von Aufbereitungsverfahren für Schweröl MdlAnfr A6 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17331 D, 17332 B ZusFr Stockleben SPD 17332 A, B Forschungsförderung im Bereich der Energiegewinnung aus dem Meer MdlAnfr A7 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17332 C, 17333 A ZusFr Stockleben SPD 17332 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 A Forschungsauftrag betr. Sekundärkreislaufemissionen von Druckwasserreaktoren an das Institut für Energie- und Umweltforschung e. V., Heidelberg MdlAnfr A9 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17333 A, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 C, D Benachteiligungen durch Berufsgruppentarife und Regionalklassen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MdlAnfr A39 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13334 A, B, C, D ZusFr Heyenn SPD 17334 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 17334 C Rückerstattungspraxis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen MdlAnfr A40 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 17334 D, 17335 A, B, C ZusFr Heyenn SPD 17335 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 17335 B Sicherheit von Kreditbürgschaften gegenüber der Volksrepublik Polen MdlAnfr A41 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 17335 C, D, 17336 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 17335 D, 17336 A Verzögerung der Einbürgerung von Staatsangehörigen der Entwicklungsländer bei Aufnahme einer Aus- und Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nach der Einreise MdlAnfr A10 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD MdlAnfr A11 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 17336 C, 17337 A ZusFr Bühling SPD 17337 A Nächste Sitzung 17397 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17399* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Anlage 2 Verzögerungen bei der Förderung von Vorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus MdlAnfr Al 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A2 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17399* C Anlage 3 Ergebnisse einer Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" über die Qualität der Arbeitsplätze Bonner Schreibkräfte MdlAnfr A8 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17399*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17289 216. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17399* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23.5. Dr. van Aerssen * 14.5. Dr. Ahrens ** 13.5. Dr. Aigner * 13.5. Alber * 14.5. Dr. Bangemann * 14.5. Dr. Bardens ** 13.5. Dr. Barzel 14.5. Blumenfeld * 14.5. Frau von Bothmer *** 14.5. Frau Erler 14.5. Fellermaier * 14.5. Frau Dr. Focke * 14.5. Friedrich (Würzburg) * 14. 5. Gertzen 14.5. Dr. Geßner *** 14.5. Gscheidle 13.5. Dr. Hennig 14.5. Horn 14.5. Frau Huber 22.5. Dr. Hubrig 14.5. Graf Huyn 14.5. Jahn (Marburg) 14.5. Josten 14.5. Jung 14.5. Junghans 14.5. Dr. Klepsch 14.5. Frau Krone-Appuhn 14.5. Lange * 14.5. Lintner 14.5. Dr. Luda 14.5. Lücker * 14.5. Luster * 14.5. Dr. Mende *** 14.5. Dr. Mertes 14.5. Dr. Müller *** 14.5. Müller (Bayreuth) 13.5. Neuhaus 14.5. Pawelczyk 14.5. Pfeifer 13.5. Dr. Pfennig * 14.5. Reddemann 14.5. Frau Schlei 14.5. Schmidt (Kempten) 14.5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 14.5. Seefeld * 14.5. Sieglerschmidt * 14.5. Dr. Stercken 14.5. Dr. Vohrer *** 14.5. Voigt (Sonthofen) 14.5. Wawrzik * 14.5. Zebisch 23.5. Zywietz 14.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Entscheidung über laufende Anträge zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus zurückgestellt hat, bis die neuen Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus und die damit verbundenen Forschungsschwerpunkte veröffentlicht sind, bis wann ist mit einem Erlaß der Richtlinien und einer Entscheidung über die laufenden Vorhaben zu rechnen? Gilt diese Haltung der Bundesregierung für alle in diesem Jahr angemeldeten bzw. beabsichtigten Förderungsvorhaben, bzw. über welche Vorhaben hat die Bundesregierung bisher bereits vorab entschieden, und wie erklärt sie das Hinauszögern der Entscheidung in den übrigen Fällen? Es ist beabsichtigt, die neuen Richtlinien zur Förderung des experimentellen Wohnungs- und Städtebaues noch vor der Sommerpause in Kraft zu setzen. Nach diesen Richtlinien ist vorgesehen, daß der Bundesbauminister den Ländern mitteilt, an welchen Forschungsthemen er ein vorrangiges Interesse hat. Die Forschungsthemen und deren Durchführung werden mit den Ländern erörtert, die ihrerseits geeignete Vorhaben benennen sollen. Um dieses Verfahren nicht vorwegzunehmen, sind im Jahre 1980 grundsätzlich keine neuen Vorhaben in das Programm aufgenommen worden. Anfragen an das Ministerium hinsichtlich einer Förderung wurden durch Hinweis auf die zu verabschiedenden Richtlinien beantwortet. Soweit allerdings Maßnahmen bereits in die Förderung aufgenommen waren, ist eine der Sache nach notwendige weitere Förderung unabhängig von dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien erfolgt. Dies gilt auch für solche neuen Maßnahmen, die bereits im Jahre 1979 weitgehend vorbereitet waren und bei denen nur noch formell die Bewilligung der beantragten Mittel erfolgen mußte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 8): Trifft es zu, daß eine Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" nur als Kurzfassung veröffentlicht werden durfte, weil einige Bonner Ministerien sowie der Bundesrechnungshof mit den Ergebnissen dieser Untersuchung nicht einverstanden waren, und sind die in diesem Kurzbericht genannten Vorwürfe, daß die Arbeitsplätze von Schreibkräften in Bonner Ministerien deshalb als Problemarbeitsplätze zu bezeichnen sind, weil sie einerseits neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen der Büroforschung in der Industrie nicht entsprechen, andererseits eine schlechte Beleuchtung, einen zu hohen Lärmpegel, eine Fläche von nur vier bis fünf Quadratmeter, die damit kleiner ist als die für Hunde vorgeschriebene Fläche, aufweisen und außerdem Belastungen für das Herz- und Kreislaufsystem hervorrufen, zutreffend? Die Firma Intersofo (Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung mbH, Berlin) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie und im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" eine vergleichende Untersuchung der Schreibdienste in obersten Bundesbehörden durch. Aus dieser Untersuchung liegen Zwi- 17400* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 schenergebnisse vor. Diese sollen veröffentlicht werden, sobald die Wissenschaftler unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Ressorts eine Überarbeitung vorgenommen haben. Die Veröffentlichung wird weder von einem Bundesministerium noch vom Bundesrechungshof behindert. Unzulänglichkeiten der in der Frage angesprochenen Art (z. B Lärm, Enge, Streß) sind an einigen der untersuchten Arbeitsplätze festgestellt worden. Den betreffenden Bundesministerien sind die Untersuchungsergebnisse bekannt; sie bemühen sich, die festgestellten Unzulänglichkeiten zu beheben. Darüber hinaus wird bei der Weiterführung des Projekts versucht, modellhafte Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu erarbeiten. Wenn hierbei zukunftsweisende Lösungen für die Arbeitsfunktionen und die Arbeitsplatzausstattung von Schreibkräften gefunden sind, wird auch — über die jetzt anstehende Behebung von Unzulänglichkeiten hinaus — die Raumsituation besser geklärt werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Helmrich.


Rede von Herbert Helmrich
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Reform des GmbH-Gesetzes. Über wenige Reformgesetze ist so lange gesprochen worden wie über die Reform dieses Gesetzes. Ich darf zunächst, ehe ich zu Einzelheiten komme, Herrn Kollegen Lambinus den Dank zurückerstatten, ebenso an den Kollegen Kleinert und an die Damen und Herren aus den Ministerien, die in unserer Arbeitsgruppe mit uns über ein Jahr lang diskutiert und gerungen und, wie ich glaube, gemeinsam ein Ergebnis gefunden haben, das sich sehen lassen kann.
In einer Zeitschrift wurde in der letzten Woche dieses Ergebnis als „kümmerliche Reste" apostrophiert. Aber gerade deshalb glauben wir, daß unsere Beratungen von Erfolg gekrönt waren. Wir haben nämlich von den vorgeschlagenen 1 138 Zeilen immerhin zwei Drittel gestrichen und nur 380 stehengelassen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Vielleicht wäre es manchem lieber gewesen, wir hätten einen großen Baum aufgerichtet mit vielen kleinen Ästen, und an jedem dritten Ast eine gesetzgeberische Stilblüte. Aber wir haben uns großer Zurückhaltung befleißigt. Wir haben versucht, die Grundstruktur des GmbH-Gesetzes zu erhalten. Deshalb sind zwei Drittel der in dem Entwurf der Novelle enthaltenen Vorschläge von uns nicht ins Gesetz aufgenommen worden.
Zunächst kurz eine Zusammenstellung dessen, was wir stehengelassen haben:
Das erste und vielleicht auch Bekannteste draußen im Lande: Das Stammkapital wird von 20 000 auf 50000 angehoben. Die schon bestehenden Gesellschaften, die ein Stammkapital von weniger als 50 000 DM haben, müssen dies in einer Fünf-JahreFrist bis zum 31. Dezember 1985 aufstocken. Die Mindesteinzahlung beträgt künftig 25 000 DM gegenüber bisher 5 000 DM.
Zweitens. Künftig wird auch schon bei der Gründung die Ein-Mann-GmbH zugelassen. Ich glaube, das war eine längst überfällige Notwendigkeit. Allerdings verkennen wir nicht, daß wir damit in manchen Fragen in rechtssystematische Schwierigkeiten geraten. Das Bedürfnis der Praxis haben wir hier aber höher eingeschätzt als die rechtssystematischen Schwierigkeiten.
Drittens. Personen, die wegen Konkursdelikts bestraft oder mit einem Berufsverbot belegt worden sind, werden jetzt durch das Gesetz für eine bestimmte Zeit von der Geschäftsführung in einer GmbH ausgeschlossen. Auch das ist eine notwendige Regelung. Es hat draußen immer wieder zu Unruhe geführt, daß jemand, der Geschäftsführer einer Pleite-GmbH war, möglicherweise sogar betrügerischen Konkurs gemacht hat, morgen wieder Geschäftsführer bei einer Ersatz-GmbH werden konnte.

(Vor s i t z: Vizepräsident Dr. von Weizsäcker)

Viertens. Bei Sachgründungen soll es künftig einen Sachgründungsbericht geben. Beim Gericht sollen ferner Unterlagen über die Bewertung der eingebrachten Sachen eingereicht werden. Das Registergericht hat die Ordnungsgemäßheit dieser Anmeldungen und dieser Sachgründungen zu prüfen.
Fünftens. Die Haftung und die Strafbarkeit für falsche Angaben gegenüber dem Gericht sind verschärft worden.
Sechstens. Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen werden in Zukunft im Konkursfalle wie haftendes Kapital behandelt. Teilweise war das nach der Rechtsprechung bisher schon der Fall. Insbesondere sollen aber auch Umgehungsgeschäfte für diejenigen, die einen Konkursbetrug begehen wollen oder sich selber besserstellen wollen als andere Gläubiger, unmöglich gemacht werden; diese Leute sollen sich nicht mehr hinter einem Gesellschafterdarlehen verkriechen können.
Siebentens. Auskunfts- und Informationsrechte der einzelnen Gesellschafter sind jetzt erstmals gesetzlich geregelt.
Achtens. Die Verschmelzungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit anderen Gesellschaften, auf die Herr Lambinus schon hingewiesen hat, sind künftig auch geregelt. Allerdings haben wir das nicht ins GmbH-Gesetz hineingenommen, sondern es wird in einem anderen Gesetz stehen.
Was ist nicht ins Gesetz gekommen? Was haben wir aus den Vorschlägen, die die Regierung gemacht hat, herausgestrichen? Das waren erstens die Prüfungsverfahren bei Sachgründungen, zweitens Anmeldungsformalitäten gegenüber dem Gericht, drittens die Nachgründungsvorschriften, die den Prüfungsvorschriften bei Sachgründungen entsprechen, viertens Verfahren bei Streitigkeiten über das Auskunftsrecht — hier haben wir auf ein Verfahren verwiesen, das im Aktiengesetz schon vorhanden ist. Fünftens haben wir das Sonderprüfungsverfahren in den §§ 51 c, 51 d und 51 e gestrichen. An anderen Stellen haben wir erheblich gekürzt.
Sie sehen daraus, was wir weggelassen haben: Prüfungsverfahren, Anmeldeformalitäten und Kontrollvorschriften.
Wir haben uns bei jeder Regelung — und das ist vielleicht die Besonderheit bei unseren Bemühungen in diesem Gesetzgebungsverfahren gewesen — zwei Fragen, die an sich selbstverständlich sind,



Helmrich
noch einmal ganz ernst gestellt: Erstens. Was muß zwingend in das Gesetz hinein? Zweitens. Wie muß es hineingeschrieben werden?
Zur ersten Frage, was zwingend in ein Gesetz hinein muß, ein Beispiel: Bei dem Gründungsprüfungsverfahren sollte festgelegt werden, daß die Gründungsprüfer durch das Gericht bestellt werden, daß, wenn Buchführungsfragen geprüft werden müssen, Buchprüfer bestellt werden sollen, die darin ausreichend vorgebildet und erfahren sein sollen. Sie sollten ihren Bericht schriftlich machen, der Bericht sollte bestimmten Personen zugehen. Bei Meinungsverschiedenheiten sollte ein Gericht entscheiden. Die Prüfer sollten Anspruch auf Ersatz haben. Meine Damen und Herren, das alles ist im Gesetz zum Teil schon geregelt, zum Teil ist es selbstverständlich. Deswegen brauchte eine erneute Regelung nicht zu erfolgen. Daher haben wir gesagt: Es ist schlicht überflüssig. Die Beispiele dafür ließen sich vermehren.
Bei der ersten Frage, was zwingend in ein Gesetz hinein muß, haben wir nach dem Grundsatz gehandelt: Was nicht unbedingt hinein muß, soll auch unbedingt draußen bleiben. Nur so kann garantiert werden, daß wir nicht ständig längere und detailliertere Gesetze bekommen.
Zu der Frage: Wie muß es ins Gesetz hineingeschrieben werden? Hier wird am meisten gesündigt. Hier ist es sicherlich auch besonders schwierig. Das Problem ist bekannt: schlechte Formulierungen, zu lange Paragraphen, zu lange Absätze, zu lange Sätze. Wir haben uns an den § 35 Abs. 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien gehalten, wo es heißt — ich zitiere —:
Gesetze müssen sprachlich einwandfrei und soweit wie möglich für jedermann verständlich gefaßt sein.
Wir haben — so ungewöhnlich das in diesem Hause auch sein mag — versucht, diese Grundsätze ernst zu nehmen. Wir haben dabei erfreulicherweise eine alte Regel wiederentdeckt: Den Stil verbessern heißt, den Gedanken verbessern. Lange Schachtelsätze,, häufige Bezugnahmen auf andere Absätze und Paragraphen machen ein Gesetz unleserlich und schwer verständlich, etwa der vorgeschlagene § 32 a Abs. 1 mit seinen 35 Zeilen. Er ist völlig unleserlich und gesetzgeberisch für unsere Begriffe, so haben wir in der Arbeitsgruppe gemeint, eine Mißgeburt.
Wir haben hier nach einer Faustregel gearbeitet. Sie ist sicher nicht immer einzuhalten. Aber wir haben zunächst einmal den Versuch gemacht, festzustellen, welche Paragraphen wir so zusammenstreichen könnten. Wir haben gesagt: Kein Paragraph mehr als drei Absätze; kein Absatz mehr als drei Sätze und kein Satz mehr als drei Zeilen. Kürze zwingt zur Klarheit.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Dr. Emmerlich [SPD]: Kein Satz mehr als drei Wörter! — Heiterkeit)

— Das liegt an der Länge der Zeile, Herr Kollege Emmerlich.
Aber warum rede ich hier über solche Selbstverständlichkeiten?

(Kolb [CDU/CSU]: Sind sie das?)

— Es freut mich, daß Sie das fragen. Es müßten jedenfalls Selbstverständlichkeiten sein. Ich nehme dieses Gesetz zum Anlaß, darüber zu reden, weil diese Dinge in diesem Hause keine Selbstverständlichkeiten mehr sind, ja, weil sie hier im Hause geradezu mit Füßen getreten werden, während wir draußen nicht mehr verstanden werden. Alle Welt redet über Bürokratisierung, über zu viele Gesetze, zu lange Gesetze, zu komplizierte Gesetze. Aber wir sind diejenigen, die sie machen. Die Hauptverantwortlichen sind Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichte. In diesem Hause wird letztendlich entschieden, ob wir uns mehr und mehr in einem Paragraphengestrüpp verirren oder ob es uns gelingt, wieder einfachere und bessere Gesetze zu machen.
Lassen Sie mich nach draußen noch folgendes sagen: Wir werden in diesem Bemühen sowohl von der Presse als auch von Verbänden, als auch von der Wissenschaft nur unzureichend unterstützt. Die meisten Stellungnahmen zu Gesetzen, die wir bekommen, sagen zu derartigen Fragen fast nichts.
Schwierig ist es natürlich, nach dem Grundsatz zu handeln, daß Gesetze möglichst für jedermann verständlich gefaßt sein sollen. Ich weiß, daß wir in der Begriffsjurisprudenz, wie Professor Wiacker einmal sagte, dem Zwang der Hauptwörterei unterliegen. Dennoch müssen wir den Versuch machen, und zwar bei jedem Gesetz immer wieder, nicht die eigene Gesetzes- oder Juristensprache, nicht die Sprache der Verwaltung, nicht die Sprache der Privilegierten Oberhand gewinnen zu lassen, sondern wir müssen zurück zu einer Sprache, die für alle verständlich wird.
Deshalb lassen Sie mich Luther, der auch gegen die Gelehrtensprache kämpfte, aus seinem Sendbrief vom Dolmetschen zitieren. Dort hat er geschrieben:
Denn man muß nicht die Buchstaben fragen, wie man deutsch reden soll, sondern man muß die Mutter im Hause und die Kinder auf der Gasse und den gemeinen Mann auf dem Markt darum fragen und ihnen auf das Maul sehen, wie sie reden, und danach übersetzen und dann verstehen sie es auch, und merken, daß man deutsch mit ihnen redet.
Sie können bei Luther nachlesen, wie er manchmal um Worte und Ausdrücke mit seinen Freunden 14 Tage lang gerungen hat, um eine klare Sprache zu sprechen.
Hier im Hause wird manchmal Monate gefeilscht, um in faulen Kompromissen Begriffe und Formulierungen zu finden, die mehr verschleiern als klären. Ich sage das nicht als Träumer, weil ich auf schnelle Besserung hoffe, sondern ich sage es deshalb, weil ich hier immer wieder erlebt habe, daß wir den Adressaten unserer Gesetze aus den Augen verlieren. Die Männer und Frauen draußen in unseren Wahlkreisen und die Jugendlichen als heranwachsende Staatsbürger sind die Adressaten unserer Gesetze. Ich verlange auch von einem GmbH-Gesetz,



Helmrich
daß ein Maurer, ein Polier und ein Meister, die sich zusammentun und selbständig machen und eine GmbH gründen wollen, zumindest sprachlich Zugang zu diesem Gesetz haben und zweitens nicht von der Kompliziertheit der Regelungen abgeschreckt werden.
In diesem Sinne soll unsere Arbeit an diesem Gesetz ein bescheidener Versuch sein, den Verwaltungsmoloch Staat in erträglichen Grenzen zu halten, der sich als Leistungs- und Kontrollinstanz mitlerweile für alles Verantwortung anmaßt, sich in alles einmischt und dann auch noch staunt, wenn alle immer gleich nach dem Staat rufen. Ich hoffe, daß uns bei dieser Gesetzgebung einiges in diesem Sinne gelungen ist. Für Kritik und weitere Anregungen auf diesem Wege wären wir dankbar. — Ich danke Ihnen, aber wenn noch eine Zwischenfrage ist, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Alfred Emmerlich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Helmrich, können Sie mir erklären, was die Sprache eines Gesetzes mit den Kompetenzen, die es staatlichen Organen verleiht, zu tun hat?