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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Tönjes 17289 A Eintritt des Abg. Schinzel in den Deut- schen Bundestag 17289 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17289 C Abwicklung der Tagesordnung 17289 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17289 D Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 19. Mai 1980 . 17290 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17290 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches — Drucksache 8/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3726 Dr. Dregger CDU/CSU 17292 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 17296 B Dr. Wendig FDP 17300 A Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . 17302 B Dr. Wörner CDU/CSU 17304 D Möllemann FDP 17308 A Schmidt, Bundeskanzler . . . . 17309 B, 17317 C Dr. Kohl CDU/CSU 17312 D, 17320 A Wischnewski SPD 17321 B Mischnick FDP 17323 D Zweite Beratung des von den Abgeordneten Pieroth, Vogt (Düren), Dr. Barzel, Dr. Biedenkopf, Dr. von Bismarck, Dr. Blüm, Breidbach, Dr. Dregger, Feinendegen, Dr. George, Hasinger, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Höpfinger, Katzer, Kraus, Dr. Kunz (Weiden), Link, Dr. Möller, Müller (Berlin), Müller (Remscheid), Dr. Pinger, Prangenberg, Schmidhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Sprung, Dr. Waffenschmidt, Frau Will-Feld, Dr. Zeitel, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung freiwilliger betrieblicher Gewinn- und Kapitalbeteiligung — Drucksache 8/1565 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Hemmnisse für die Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer — Drucksache 8/1418 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß. § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — Pieroth CDU/CSU 17337 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17339 A Rapp (Göppingen) SPD 17342 A Schleifenbaum FDP 17345 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . 17347 A Kraus CDU/CSU 17350 C Dr. Spöri SPD 17352 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Broll CDU/CSU 17354 D Wittmann (Straubing) SPD 17356 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 17357 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verkehrszentralregister (Verkehrszentralregistergesetz) — Drucksache 8/3900 — Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU 17357 D Daubertshäuser SPD 17358 D Hoffie FDP 17361 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1347 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3908 — Lambinus SPD 17363 A Helmrich CDU/CSU 17365 A Kleinert FDP 17367 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17369 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3857 — Hartmann CDU/CSU 17370 B Lambinus SPD 17372 D Engelhard FDP 17375 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17377 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 17379 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzugs — Erstes StrafvollzugsFortentwicklungsgesetz — Drucksache 8/3335 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4003 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3958 — Hartmann CDU/CSU 17380 C Heyenn SPD 17381 B Engelhard FDP 17382 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17383 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3301 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 III Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3312 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — Dr. Bötsch CDU/CSU 17384 B Dr. Emmerlich SPD 17385 C Kleinert FDP 17386 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 17388 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — Hartmann CDU/CSU 17389 B Dr. Linde SPD 17390 D Kleinert FDP 17392 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3990 — 17393 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3943 — 17394 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) — Drucksache 8/3623 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4005 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3970 — 17394 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation — Drucksache 8/1544 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3983 — 17 394 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung • — Drucksache 8/2515.— Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses — Drucksache 8/3979 — 17395 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3922 — 17395 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3923 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Ver- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/3919 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 8/3951 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 8/3927 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs — Drucksache 8/3949 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank — Drucksache 8/3984 — 17396 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3913 — 17396 B Beratung der Sammelübersicht 67 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3932 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 68 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3941 — 17396 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 13,2 ha großen Teilfläche des ehem. Heereszeugamts (Alabama-Depot) in München an die Bayerischen Motorenwerke AG — Drucksache 8/3933 — 17396 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1979 bei Kap. 60 04 Tit. 698 01 — Zahlungen nach dem Sparprämiengesetz —— Drucksachen 8/3739, 8/3934 — . . . 17396 D Fragestunde — Drucksachen 8/3981 vom 08. 05. 1980, 8/3986 vom 12. 05. 1980 und 8/3991 vom 13.05. 1980 — Maßnahmen angesichts der Drohung des Vertreters der PLO in Bonn, A. Franghi, im Anschluß an die Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß in Israel DringlAnfr C 1 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU DringlAnfr C2 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17325 B, C, D, 17326 A, B, C, D, 17327 A B, C, D, 17328 A, B, C, D, 17329 A, B, C, D ZusFr Röhner CDU/CSU . 17325 C, D, 17328 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . 17326 A, 17328 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 17326 A, 17329 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 17326 B, 17328 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 V ZusFr Westphal SPD 17326 C, 17328 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 17326 D, 17329 D ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 17326 D ZusFr Ey CDU/CSU 17327 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 17327 B ZusFr Dr. Linde SPD 17327 C ZusFr Besch CDU/CSU 17327 C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17327 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17328 D ZusFr Schäfer (Mainz) FDP 17329 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17329 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 17329 D Erstattung der durch die Buchung von Reisen zu den Olympischen Spielen in Moskau entstandenen Kosten im Falle des Nichtantritts der Reise DringlAnfr C3 13.05.80 Drs 08/3991 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 17330 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 17330 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17330 B ZusFr Dr. Linde SPD 17330 C Empfehlung des Bundeskanzleramtes zur Frage der Bezeichnung der Staatsangehörigkeit in Anträgen auf Erlaubnis zur Einreise in die DDR MdlAnfr A3 08.05.80 Drs 08/3981 Besch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 17330 D, 17331 A, B, C, D ZusFr Besch CDU/CSU 17331 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17331 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17331 C Forschungsförderung zur Verbesserung von Aufbereitungsverfahren für Schweröl MdlAnfr A6 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17331 D, 17332 B ZusFr Stockleben SPD 17332 A, B Forschungsförderung im Bereich der Energiegewinnung aus dem Meer MdlAnfr A7 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17332 C, 17333 A ZusFr Stockleben SPD 17332 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 A Forschungsauftrag betr. Sekundärkreislaufemissionen von Druckwasserreaktoren an das Institut für Energie- und Umweltforschung e. V., Heidelberg MdlAnfr A9 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17333 A, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 C, D Benachteiligungen durch Berufsgruppentarife und Regionalklassen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MdlAnfr A39 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13334 A, B, C, D ZusFr Heyenn SPD 17334 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 17334 C Rückerstattungspraxis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen MdlAnfr A40 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 17334 D, 17335 A, B, C ZusFr Heyenn SPD 17335 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 17335 B Sicherheit von Kreditbürgschaften gegenüber der Volksrepublik Polen MdlAnfr A41 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 17335 C, D, 17336 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 17335 D, 17336 A Verzögerung der Einbürgerung von Staatsangehörigen der Entwicklungsländer bei Aufnahme einer Aus- und Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nach der Einreise MdlAnfr A10 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD MdlAnfr A11 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 17336 C, 17337 A ZusFr Bühling SPD 17337 A Nächste Sitzung 17397 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17399* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Anlage 2 Verzögerungen bei der Förderung von Vorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus MdlAnfr Al 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A2 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17399* C Anlage 3 Ergebnisse einer Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" über die Qualität der Arbeitsplätze Bonner Schreibkräfte MdlAnfr A8 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17399*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17289 216. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17399* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23.5. Dr. van Aerssen * 14.5. Dr. Ahrens ** 13.5. Dr. Aigner * 13.5. Alber * 14.5. Dr. Bangemann * 14.5. Dr. Bardens ** 13.5. Dr. Barzel 14.5. Blumenfeld * 14.5. Frau von Bothmer *** 14.5. Frau Erler 14.5. Fellermaier * 14.5. Frau Dr. Focke * 14.5. Friedrich (Würzburg) * 14. 5. Gertzen 14.5. Dr. Geßner *** 14.5. Gscheidle 13.5. Dr. Hennig 14.5. Horn 14.5. Frau Huber 22.5. Dr. Hubrig 14.5. Graf Huyn 14.5. Jahn (Marburg) 14.5. Josten 14.5. Jung 14.5. Junghans 14.5. Dr. Klepsch 14.5. Frau Krone-Appuhn 14.5. Lange * 14.5. Lintner 14.5. Dr. Luda 14.5. Lücker * 14.5. Luster * 14.5. Dr. Mende *** 14.5. Dr. Mertes 14.5. Dr. Müller *** 14.5. Müller (Bayreuth) 13.5. Neuhaus 14.5. Pawelczyk 14.5. Pfeifer 13.5. Dr. Pfennig * 14.5. Reddemann 14.5. Frau Schlei 14.5. Schmidt (Kempten) 14.5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 14.5. Seefeld * 14.5. Sieglerschmidt * 14.5. Dr. Stercken 14.5. Dr. Vohrer *** 14.5. Voigt (Sonthofen) 14.5. Wawrzik * 14.5. Zebisch 23.5. Zywietz 14.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Entscheidung über laufende Anträge zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus zurückgestellt hat, bis die neuen Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus und die damit verbundenen Forschungsschwerpunkte veröffentlicht sind, bis wann ist mit einem Erlaß der Richtlinien und einer Entscheidung über die laufenden Vorhaben zu rechnen? Gilt diese Haltung der Bundesregierung für alle in diesem Jahr angemeldeten bzw. beabsichtigten Förderungsvorhaben, bzw. über welche Vorhaben hat die Bundesregierung bisher bereits vorab entschieden, und wie erklärt sie das Hinauszögern der Entscheidung in den übrigen Fällen? Es ist beabsichtigt, die neuen Richtlinien zur Förderung des experimentellen Wohnungs- und Städtebaues noch vor der Sommerpause in Kraft zu setzen. Nach diesen Richtlinien ist vorgesehen, daß der Bundesbauminister den Ländern mitteilt, an welchen Forschungsthemen er ein vorrangiges Interesse hat. Die Forschungsthemen und deren Durchführung werden mit den Ländern erörtert, die ihrerseits geeignete Vorhaben benennen sollen. Um dieses Verfahren nicht vorwegzunehmen, sind im Jahre 1980 grundsätzlich keine neuen Vorhaben in das Programm aufgenommen worden. Anfragen an das Ministerium hinsichtlich einer Förderung wurden durch Hinweis auf die zu verabschiedenden Richtlinien beantwortet. Soweit allerdings Maßnahmen bereits in die Förderung aufgenommen waren, ist eine der Sache nach notwendige weitere Förderung unabhängig von dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien erfolgt. Dies gilt auch für solche neuen Maßnahmen, die bereits im Jahre 1979 weitgehend vorbereitet waren und bei denen nur noch formell die Bewilligung der beantragten Mittel erfolgen mußte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 8): Trifft es zu, daß eine Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" nur als Kurzfassung veröffentlicht werden durfte, weil einige Bonner Ministerien sowie der Bundesrechnungshof mit den Ergebnissen dieser Untersuchung nicht einverstanden waren, und sind die in diesem Kurzbericht genannten Vorwürfe, daß die Arbeitsplätze von Schreibkräften in Bonner Ministerien deshalb als Problemarbeitsplätze zu bezeichnen sind, weil sie einerseits neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen der Büroforschung in der Industrie nicht entsprechen, andererseits eine schlechte Beleuchtung, einen zu hohen Lärmpegel, eine Fläche von nur vier bis fünf Quadratmeter, die damit kleiner ist als die für Hunde vorgeschriebene Fläche, aufweisen und außerdem Belastungen für das Herz- und Kreislaufsystem hervorrufen, zutreffend? Die Firma Intersofo (Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung mbH, Berlin) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie und im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" eine vergleichende Untersuchung der Schreibdienste in obersten Bundesbehörden durch. Aus dieser Untersuchung liegen Zwi- 17400* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 schenergebnisse vor. Diese sollen veröffentlicht werden, sobald die Wissenschaftler unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Ressorts eine Überarbeitung vorgenommen haben. Die Veröffentlichung wird weder von einem Bundesministerium noch vom Bundesrechungshof behindert. Unzulänglichkeiten der in der Frage angesprochenen Art (z. B Lärm, Enge, Streß) sind an einigen der untersuchten Arbeitsplätze festgestellt worden. Den betreffenden Bundesministerien sind die Untersuchungsergebnisse bekannt; sie bemühen sich, die festgestellten Unzulänglichkeiten zu beheben. Darüber hinaus wird bei der Weiterführung des Projekts versucht, modellhafte Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu erarbeiten. Wenn hierbei zukunftsweisende Lösungen für die Arbeitsfunktionen und die Arbeitsplatzausstattung von Schreibkräften gefunden sind, wird auch — über die jetzt anstehende Behebung von Unzulänglichkeiten hinaus — die Raumsituation besser geklärt werden können.
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    Rede von Klaus-Jürgen Hoffie


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt sicher überhaupt keinen Zweifel: Die Reform des Verkehrszentralregistergesetzes ist ein längst überfälliger Vorgang.
    Seit Jahren bereits fordern alle eine Liberalisierung des Verkehrsstrafrechts und damit eine Veränderung des Registrierungssystems in Flensburg. Denn ein Verkehrszentralregister, in dem sich mittlerweile jeder vierte Kraftfahrer wiederfindet — es sind knapp 5 Millionen, und jedes Jahr kommen mehr als 300 000 hinzu — hat seinen Sinn verfehlt. Bei einer jährlichen Neueintragung von 1 Million Autofahrern und einer Löschung von jährlich 700 000 kann sich eigentlich überhaupt kein Bürger mehr des Eindrucks erwehren, es handle sich dabei mehr um eine bürokratische Beschäftigungstherapie.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Einwohnerkartei!)

    Freie Demokraten meinen es ernst, wenn sie sagen: So wenig Bürokratie wie möglich, und statt dessen mehr Bürgernähe.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das habt Ihr doch bei uns abgeschrieben!)

    Beides aber gilt nicht für jenes Massenregister, das von einem Amt geführt wird, das mittlerweile auf fast 1 000 Beamte und Angestellte gewachsen ist.
    Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf folgt in sehr wesentlichen Punkten den von der FDP seit langem vertretenen Forderungen. Er ist, von wenigen Änderungswünschen abgesehen, die richtige Lösung.
    Nun hat der Kollege Schulte gesagt: Auf das Einfachste ist man nicht gekommen, weil man mit heißer Nadel genäht hat. Man drucke z. B. auf dem Bußgeldbescheid nicht gleich aus, wie viele Punkte es ausmacht. Das ist natürlich eine hervorragende Anregung. Bayern ist, glaube ich, dem Beispiel schon mal im Vorgriff gefolgt. Nur, wenn ich richtig unterrichtet bin, hat eine Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen gezeigt, daß man — wohl bis auf Hessen — ausgerechnet dort einem solchen sicher diskutablen Vorschlag, Herr Kollege Schulte, nicht folgen will.
    Wir sollten also im Ausschuß sehr besonnen, mit großem Ernst und auch im Schlagabtausch mit denen, die das juristisch für nicht möglich halten, eine solche Möglichkeit durchaus prüfen. Wir jedenfalls sind dazu bereit.
    Eine Anhebung der Grenze für die Eintragung von Ordnungswidrigkeiten auf die Bußgeldhöhe von 100 DM hat zur Folge, daß die Zahl der eingetragenen Personen um mehr als 20 % und die Eintragungen um mehr als ein Viertel und zudem die Eintragung von Ordnungswidrigkeiten um fast die Hälfte gesenkt würden. Dies würde einen Stopp der Inflation der Eintragung von Verkehrsverstößen bedeuten. Sie hat bei der hohen Anzahl für den Bürger ohnehin kaum noch abschreckende Wirkung. Im Gegenteil, es besteht vielmehr die Gefahr, daß bei der hohen Wahrscheinlichkeit, in Flensburg zu landen, eine Eintragung mehr als unvermeidbares Pech angesehen wird. Wenn es aber soweit gekommen ist, daß die Registrierung in Flensburg nur noch quasi als Kavaliersdelikt gewertet wird, ist der Sinn einer Zentralkartei verfehlt. Schon deshalb ist hier ein Umdenken erforderlich und eine Reform unvermeidlich.
    Hinzu kommt, daß ein Zusammenhang zwischen Eintragungszahl und Verkehrssicherheit nicht ohne weiteres gegeben ist. Denn während die Zahl der Eintragungen laufend zunimmt, sinkt die Zahl der Verkehrsunfälle. Die Zahl der Verkehrstoten ist in einem Jahr um mehr als 10 % zurückgegangen. Das ist ein Indiz dafür, daß der deutsche Autofahrer sich doch wohl verkehrssicherer verhält, als bei einem Blick in die Flensburger Kartei vermutet werden kann.
    Lassen Sie mich zu der Struktur der Eintragung und deren Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen nur einige Fakten nennen, die deutlich machen, daß der Sinn durch den jetzigen Zustand teilweise verfehlt wird. Im Zentralregister nehmen die Verstöße gegen Vorschriften über den technischen Zustand der Fahrzeuge einen Raum von 10 % ein, obwohl der Anteil am Unfallgeschehen nur 1 % beträgt. Der Anteil der Führerscheinentzüge auf Grund der Eintragung in Flensburg beträgt etwas über 3 % der Geamtzahl. Das sind Beispiele, die sich für andere Bereiche beliebig fortsetzen ließen.
    Wenn der Bezug zwischen der Häufigkeit von Eintragungen und ursprünglich beabsichtigten Verbesserungen der Verkehrssicherheit aber nicht mehr gegeben ist, dann ist der Sinn verfehlt und eine Änderung in der Tat dringend notwendig. Die eindeutige Anhebung der Eintragungsgrenze von zur Zeit 40 DM auf vorgeschlagene 100 DM ist realistisch und entspricht einer alten Forderung der



    Hoffie
    FDP-Bundestagsfraktion. Entkriminalisierung und Verwaltungsvereinfachung sind nach unserer Auffassung nur durch eine drastische Erhöhung möglich.
    Dabei bestreite ich nicht die Notwendigkeit, den Bußgeldkatalog zu aktualisieren und dem veränderten Verkehrsverhalten anzupassen. Es kann zwar aus Vereinfachungsgründen eine gewisse Schematisierung durchaus hingenommen werden, jedoch generell die Bußgeldhöhe bei einigen Verstößen um bis zu 100 % anzuheben, um sie dadurch wieder eintragungsfähig zu machen, hieße diese Reform ad absurdum führen zu wollen. Hierdurch würde einem Teil der Verkehrssünder eine unverhältnismäßig hohe Geldbuße auferlegt. Ich befürchte, daß dies dann auch zu einer Zunahme der Einsprüche und damit zu einer noch stärkeren Belastung der Gerichte führen würde. Wenn Verkehrspolitik glaubhaft bleiben soll, darf durch eine Änderung des Bußgeldkatalogs die durch die Reform des Mehrfachtäterpunktsystems beabsichtige Liberalisierung nicht im nächsten Atemzuge bereits wieder zunichte gemacht werden. Doch dies droht zumindest bei einigen Überlegungen über die vorgesehene Anhebung der Bußgeldsätze. Überproportionale Erhöhungen der Regelbußgelder dürfen kein fiskalisches Mittel von Ländern und Kommunen sein; denn sie dienen nicht der Verkehrssicherheit.
    Eine weitere Forderung der Freien Demokraten ist die flexiblere Regelung der Verjährung von Registereintragungen. Wir sind seit längerem, wie Sie wissen, dafür eingetreten, die Eintragungen grundsätzlich spätestens nach fünf Jahren aus der Flensburger Kartei zu löschen, wobei Verkehrsstraftaten auszunehmen sind. Denn nur so kann verhindert werden, daß einige Verkehrsteilnehmer weiterhin zu Verkehrssündern auf Lebenszeit gestempelt und darüber hinaus neben Bußgeldstrafe und Punkten auch noch mit unbilligen wirtschaftlichen und sozialen Härten bestraft werden.
    Nach der gegenwärtig geltenden Vorschrift ist eine Tilgung von Bußgeldentscheidungen unmöglich, wenn während einer zweijährigen Frist weitere Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten eingetragen werden. Damit besteht beim jetzigen Zustand die Gefahr, daß selbst leichte Verkehrsverstöße, wenn sie zum ungünstigen Zeitpunkt geschehen, zu einem Punktekonto führen können, das nur wenig über die tatsächliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen aussagt. Ich halte die gegenwärtige Vorschrift auch deshalb für untragbar, weil insbesondere Berufskraftfahrer und Vielfahrer schnell Gefahr laufen, auf Grund der Verjährungshemmung durch neu hinzukommende sogenannte Bagatellpunkte den für sie unentbehrlichen Führerschein zu verlieren. Das hat häufig dazu geführt, daß gerade der Personengruppe, die auf ihren Führerschein besonders angewiesen ist, eine Berufsausübung unmöglich wird. Das ist nach Auffassung meiner Fraktion eine unzumutbare Härte, weil sie tief in die Existenz des betroffenen Bürgers eingreift.
    Lassen Sie mich zu einem Punkt der Reform kommen, der nicht unsere Zustimmung findet. Es handelt sich um die zukünftige Behandlung der Halterverstöße. So begrüßenswert auch die Tatsache ist, daß in Zukunft auf die Eintragung der Halterverstöße für das Verkehrsgewerbe in das Flensburger Verkehrszentralregister verzichtet wird, so wenig einsichtig ist die exorbitante Strafverschärfung, die nunmehr vorgenommen werden soll. Der Ausgangspunkt ist richtig. Technische Mängel, Überschreitung der zulässigen Abmessung, Achslasten und Überladung sagen wenig oder gar nichts über die persönliche Fahreignung des Lkw-Halters aus. Aus diesem Grund ist es auch richtig, daß das Führen eines Fahrzeugs mit den genannten Mängeln nicht mehr in die Flensburger Kartei eingetragen wird. Nicht richtig erscheint nach unserer Auffassung aber die Absicht, auf der anderen Seite den Bußgeldrahmen für Halterverstöße von bislang 1 000 DM auf sage und schreibe 3 000 DM anzuheben. Auch die Begründung, daß im gewerblichen Bereich, der hier im wesentlichen angesprochen ist, die Fahrer auf Grund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit oft nicht in voller Entscheidungsfreiheit handeln und somit die Gewerbetreibenden, d. h. die Halter, entsprechend mit wirtschaftlichen Sanktionen belegt werden müssen, erscheint bei dieser immensen Steigerung nicht mehr einsichtig; denn nunmehr droht statt Führerscheinentzug dem Fahrzeughalter nicht nur ein dreifach höhers Bußgeld und somit gerade kleinen Unternehmen auch eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, weil die Zahlung von 3 000 DM für manch kleines Unternehmen einen ganz schwerwiegenden Eingriff in die Liquidität bedeuten muß, sondern es kommt hinzu, daß vorgesehen ist, die Halterverstöße festzuhalten und bei der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung zu berücksichtigen.
    Ich bin der Auffassung, daß wir die vorgesehene Behandlung der Halterverstöße noch einmal sehr gründlich überdenken sollten mit dem Ziel, den Bußgeldrahmen für diese Verstöße gegenüber dem Entwurf zu verringern.
    Lassen Sie mich aber abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregistergesetzes insgesamt begrüßen. Es besteht nun die berechtigte Hoffnung, daß damit die längst fällige Reform bald Wirklichkeit wird. Wir sollten sie im Interesse unser aller Glaubwürdigkeit jetzt trotz der gebotenen Gründlichkeit zügig beraten. Die Bürger, insbesondere zahllose Kraftfahrer, warten zu Recht darauf. Ich hoffe, daß wir nicht nur im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages, sondern auch bei der notwendigen Zustimmung der Länder nicht vor vergeblichen Bemühungen stehen werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen sowie zur Mitberatung an den Innenausschuß und den Rechtsausschuß vor. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.



Präsident Frau Renger
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 8/1347 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 8/3908 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Lambinus Helmrich
Kleinert

(Erste Beratung 75. Sitzung)

Wünschen die Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Lambinus.

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    Rede von Uwe Lambinus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Reformüberlegungen zum GmbH-Recht haben eine lange Tradition, wie man fast sagen kann. Das 1892 verkündete Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung schuf die neue Rechtsform gleichsam aus dem Nichts. Sie hatte kein geschichtlich gewachsenes Vorbild.
    Rechtspolitische Leitlinie war die Schaffung einer Gesellschaftsform zwischen der neuen Aktiengesellschaft und den handelsrechtlichen Personengesellschaften OHG und KG. Bei einer solchen Neuschöpfung zeigen sich erst bei der späteren Anwendung Mängel der Regelung bzw. Lücken auf Gebieten, die bei der Errichtung dieses Rechtsinstituts nicht vorhersehbar waren.
    Alle Reformüberlegungen, die teilweise bis in die 30er Jahre zurückreichen, kamen nicht zum Abschluß. Deswegen ist bisher ungeachtet der wirtschaftspolitischen und organisationsrechtlichen grundlegenden Wandlungen dieses Gesetz in seinem Kern im wesentlichen unverändert geblieben. Eine seitens der Bundesregierung geplante umfassende Reform des GmbH-Rechts konnte weder in der 6. noch in der 7. Legislaturperiode verwirklicht werden.
    Diesen Entwürfen mit jeweils 300 Paragraphen gegenüber nimmt sich der äußere Umfang der Novelle zum GmbH-Gesetz und anderen handelsrechtlichen Vorschriften äußerst bescheiden aus. Es muß aber festgestellt werden, daß es uns gelungen ist, mit wenigen zentralen Änderungen die seit langem als notwendig angerkannten Anpassungen vorzunehmen und die Gesellschaftsform GmbH den heutigen Wirtschaftsverhältnissen entsprechend auszugestalten. Unsere Bemühungen haben dazu geführt, daß die Rechtsform GmbH als Unternehmensform vorrangig des gewerblichen Mittelstandes nicht ausgehöhlt worden ist.
    Der Rechtsausschuß hat bei der Reform des GmbH-Rechts, wie ich meine, Fingerspitzengefühl bewiesen. Vor allem die Beschlüsse der Arbeitsgruppe des Rechtsausschusses haben dazu geführt, daß die haftungsbeschränkende Organisationsform auch für kleinere Unternehmen und Gewerbetreibende offengehalten wird. Aus diesem Grund haben wir auch während der Beratung eine sachlich nicht gebotene Anlehnung an das Aktienrecht abgelehnt. Andererseits war aber Sorge zu tragen, daß ein größtmöglicher Schutz Dritter gewährleistet wird.
    An dieser Stelle möchte ich meinen Kollegen Berichterstattern, Herrn Helmrich und Herrn Kleinert, aber auch den Beamten im Justizministerium für die äußerst faire und am bestmöglichen Ergebnis orientierte Mitarbeit sehr herzlich danken.
    Wir sind bei der Reform des GmbH-Rechtes zu Lösungen gekommen, die der Rechtswirklichkeit gerecht werden, ohne daß die GmbH ihre Elastizität — eines ihrer hervorstechendsten Merkmale — eingebüßt hat.
    Mittelpunkt und Hauptanliegen des Änderungsgesetzes ist die Verbesserung des Gläubigerschutzes. Ferner wird die Stellung der Gesellschafterminderheiten wirksam gestärkt, indem einzelnen Gesellschaftern ein Auskunfts- und Einsichtsrecht gegeben wird.
    Die Verschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird künftig im Gesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung geregelt sein. Während bisher nur die Verschmelzung einer GmbH mit einer Aktiengesellschaft durch Aufnahme in die Aktiengesellschaft und die Verschmelzung mit der Kommanditgesellschaft auf Aktien durch Aufnahme in die KGaA geregelt ist, ergänzen die neuen Verschmelzungsvorschriften diese Regelung entsprechend den Bedürfnissen der Praxis. Dabei wird entsprechend der aktienrechtlichen Lösung zwischen der Verschmelzung durch Aufnahme in eine bestehende Gesellschaft und der Verschmelzung durch Neubildung unterschieden. So kann eine GmbH in eine andere GmbH oder eine Aktiengesellschaft in eine GmbH aufgenommen werden. Die Verschmelzung durch Neubildung wird nur dann zugelassen, wenn sich zwei GmbH durch Neubildung zu einer GmbH miteinander verbinden.
    Die Novelle geht insoweit über frühere Entwürfe hinaus, als die offenen Fragen bezüglich der EinMann-GmbH und der GmbH & Co KG normiert werden.
    Entsprechend ihrer bewährten Zielsetzung trifft die Novelle Schutzvorkehrungen zugunsten der Gesellschaftsgläubiger bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, während ihres Bestehens und bei ihrem Zusammenbruch, also im Ernstfall des Konkurses.
    Jede Reformdiskussion zur Neugestaltung des GmbH-Rechts beginnt mit der Frage der richtigen Bemessung des Mindeststammkapitals; denn die GmbH begrenzt das persönliche Risiko der Gesellschafter auf das Stammkapital. Bisher reichte ein Mindestkapital von 20000 DM aus. Die Gesellschaft konnte mit einem Barvermögen von nur 5 000 DM ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen. Die GmbH war damit in der Tat zu einer leicht zugänglichen Gesell-



    Lambinus
    schaftsform für jedermann geworden. Die geringe Kapitalausstattung der GmbH war daher ein wesentlicher Grund für den Siegeszug, den diese Gesellschaftsform durch die ganze Welt angetreten hat. Tiber 20 Länder haben diese Rechtsform übernommen.
    Aber schon früh sind schwerwiegende Bedenken gegen die Zulassung der GmbH erhoben worden. Insbesondere wurde kritisiert, daß die Risikobegrenzung auf 20 000 DM von vornherein zu einer Risiko-abwälzung führe. So hat bereits bei der Schaffung der neuen Gesellschaftsform der berühmte Rechtsgelehrte Bähr festgestellt — ich darf zitieren —: „Was sind denn unter. den heutigen Verhältnissen 20 000 Mark" — es waren Goldmark gemeint — „von denen ohnehin nur 5 000 Mark eingezahlt zu sein brauchen."
    Die Diskussion ist seitdem nicht mehr verstummt. Hier ist es hochinteressant, daß bereits Klausing in seinem ersten Arbeitsbericht zur GmbH-Reform im Jahre 1938 ausführte, daß gerade Wirtschaftspraktiker schon damals die Heraufsetzung des Mindeststammkapitals auf 70 000 RM forderten, und darauf hinwies, daß es „durchaus nicht etwa sozial" sei und daß der Gesetzgeber dem kleinen Gewerbetreibenden keinen Dienst erweise, wenn die ungenügende finanzielle Erstausstattung beibehalten bleibe. Diesen Ausführungen ist an und für sich nichts hinzuzufügen.
    In unserer Rechtsordnung ist die Haftungsbeschränkung gegenüber der grundsätzlich unbeschränkten Haftung mit dem gesamten Vermögen eine privilegierte Ausnahme. Es ist daher die rechts-
    und wirtschaftspolitische Pflicht des Gesetzgebers, wie ich meine, eine Haftungsgrundlage zu schaffen, die so zu bemessen ist, daß sie eine Haftungsbeschränkung rechtfertigt. Ein erhöhtes Mindestkapital hat zum einen eine wichtige ordnungspolitische Aufgabe, nämlich das Haftungsprivileg soll nur derjenige in Anspruch nehmen können, der als Ausgleich einen fühlbaren Betrag aus seinem Vermögen einsetzt, sich sozusagen die Eintrittskarte in die Haftungsbeschränkung redlich erwirbt. Dadurch werden von vornherein unzureichend fundierte und wettbewerbsunfähige Gründungen verhindert. Das erzieherische Element einer spürbaren Anhebung des Mindestkapitals darf dabei nicht unterschätzt werden.
    Das bedeutet aber auch, daß das Mindeststammkapital von 50000 DM, das die Novelle fordert, wobei mindestens 25 000 DM Bar- und Sachvermögen zu leisten sind, eine wichtige Bedeutung für den Gläubigerschutz hat. Es wäre nur vordergründing argumentiert, wenn man allein auf den Mehrbetrag von 30 000 DM abstellen wollte. Bei einem durchschnittlichen Forderungsausfall je Konkurs einer GmbH von etwa 400 000 DM sind 30 000 DM nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein — das ist sicherlich richtig —; die Abwehrfunktion eines erhöh- ten Mindeststammkapitals wird aber mit dazu beitragen, daß die Konkursanfälligkeit gerade kleinerer Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die mit einem Stammkapital von weniger als 50 000 DM ausgestattet sind, erheblich reduziert wird.
    50 000 DM Mindestgarantie sind ein durchaus angemessener Preis für die Haftungsbeschränkung. Wer also künftig das Haftungsprivileg in Anspruch nehmen will, weil er bei einem schlechtem Geschäftsgang seine Gläubiger auf die beschränkte Haftungsmasse verweisen will — ich sage bewußt nicht: „schädigen will" —, der soll zumindest einen angemessenen Einsatz aus seinem eigenen Vermögen leisten. Diese Regelung sichert den' Gläubigern also einen gewissen Mindestschutz, und die Gesellschafter werden an dem geschäftlichen Risiko der eigenen Unternehmung beteiligt. Auf Grund des erhöhten Mindeststammkapitals wird das Haftungsprivileg also in Zukunft nicht mehr dazu führen, daß das Betriebsrisiko von vornherein auf die Gläubiger überwälzt wird.
    Es ist ein grundlegender Einwand gegen die Erhöhung des Mindeststammkapitals auf 50 000 DM, daß eine große Anzahl von Gesellschaften mit beschränkter Haftung existiert, für die typischerweise ein erhöhtes Stammkapital nicht erforderlich sei, z. B. für Verwaltungsgesellschaften, Beteiligungsgesellschaften, die die Haftung in der berühmten GmbH & Co. KG übernommen haben, und insbesondere für die Gesellschaften mit ideellen oder gemeinnützigen bzw. kulturellen Zwecken. Dies scheint mir kein durchschlagendes Gegenargument zu sein.
    Was können diese Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit 20 000 DM tatsächlich anfangen? Ich möchte hier nur auf die 1961 erfolgte Gründung der Fernsehanstalt „Freies Fernsehen GmbH" hinweisen, die mit einem Betriebskapital von 20 000 DM ausgestattet war. Gründer waren der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer für die Bundesrepublik Deutschland und der damalige Bundesjustizminister Schäffer für die Länder. Diese GmbH wird wohl als kulturelles Unternehmen anzusehen sein. Nach Volleinzahlung und Registereintragung ließ sie sich jedoch einen Kredit von 120 000 Millionen DM einräumen. Ein plastisches Beispiel für ein eklatantes Mißverhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital ist mir nicht bekannt. Ich glaube, es ist notwendig, an dieser Stelle daran zu erinnern: Der Bund mußte aus Haushaltsmitteln gerade bei der Liquidierung dieser GmbH 75 Millionen DM zur Abdekkung von Ausfällen übernehmen.
    Da aber die Erhöhung des Mindeststammkapitals nur dann den gewünschten Erfolg hat, wenn auch die Aufbringung des Kapitals gesichert ist, sieht die Novelle über das geltende Recht hinausgehende Schutzvorschriften bei Sachgründungen vor. Die Arbeitsgruppe des Rechtsausschusses war der Ansicht, daß Sachgründungen auch weiterhin zulässig sein sollten. Es bestand aber Einvernehmen darüber, daß die Gesellschaften ihre Einlagen in der Regel in bar leisten sollten. Damit Sacheinlagen nicht durch eine falsche Bewertung zu einer Umgehung der Mindestgarantie führen können, sind die Gesellschafter verpflichtet, einen Sachgründungsbericht und Unterlagen über die angemessene Bewertung der Einlagen bei der Anmeldung vorzulegen, für deren Richtigkeit die Gesellschafter und Geschäftsführer gesamtschuldnerisch haften.



    Lambinus
    Die Redezeit geht zu Ende; aber ich möchte in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß wir in der Novelle die Ein-Mann-GmbH legalisiert haben, was allerdings durch eine verschärfte Regelung für das aufzubringende Stammkapital abgesichert wird.
    Die sozialdemokratische Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu und ist der Auffassung, daß mit dieser — wenn auch klein geratenen — Reform die wesentlichen Anliegen, die Anlaß zu dieser Reform waren, erfüllt sind.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)