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ID0821622600

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    Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Tönjes 17289 A Eintritt des Abg. Schinzel in den Deut- schen Bundestag 17289 B Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17289 C Abwicklung der Tagesordnung 17289 D Erweiterung der Tagesordnung . . . 17289 D Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 19. Mai 1980 . 17290 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17290 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches — Drucksache 8/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3726 Dr. Dregger CDU/CSU 17292 A Koschnick, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 17296 B Dr. Wendig FDP 17300 A Dr. Apel, Bundesminister BMVg . . . 17302 B Dr. Wörner CDU/CSU 17304 D Möllemann FDP 17308 A Schmidt, Bundeskanzler . . . . 17309 B, 17317 C Dr. Kohl CDU/CSU 17312 D, 17320 A Wischnewski SPD 17321 B Mischnick FDP 17323 D Zweite Beratung des von den Abgeordneten Pieroth, Vogt (Düren), Dr. Barzel, Dr. Biedenkopf, Dr. von Bismarck, Dr. Blüm, Breidbach, Dr. Dregger, Feinendegen, Dr. George, Hasinger, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Höpfinger, Katzer, Kraus, Dr. Kunz (Weiden), Link, Dr. Möller, Müller (Berlin), Müller (Remscheid), Dr. Pinger, Prangenberg, Schmidhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Sprung, Dr. Waffenschmidt, Frau Will-Feld, Dr. Zeitel, Wissmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung freiwilliger betrieblicher Gewinn- und Kapitalbeteiligung — Drucksache 8/1565 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau steuerlicher Hemmnisse für die Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer — Drucksache 8/1418 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß. § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3916 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3915 — Pieroth CDU/CSU 17337 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17339 A Rapp (Göppingen) SPD 17342 A Schleifenbaum FDP 17345 B Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . 17347 A Kraus CDU/CSU 17350 C Dr. Spöri SPD 17352 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Broll, Spranger, Berger (Herne), Regenspurger, Dr. Miltner, Schwarz, Krey, Dr. Laufs, Biechele, Volmer, Dr. Langguth, Sauer (Salzgitter), Ey, Metz, Löher, Hanz, Dr. Unland, de Terra, Dr. Hüsch, Dreyer, Dr. Hubrig, Erpenbeck, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Sprung, Dr. George, Rühe, Francke (Hamburg), Dr. Stavenhagen, Dr. von Geldern, Pohlmann, Dr. Hoffacker eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung der Abgeltung besonderer Erschwernisse bei Polizeivollzugsbeamten im Wechselschichtdienst — Drucksache 8/3842 — Broll CDU/CSU 17354 D Wittmann (Straubing) SPD 17356 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 17357 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verkehrszentralregister (Verkehrszentralregistergesetz) — Drucksache 8/3900 — Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU 17357 D Daubertshäuser SPD 17358 D Hoffie FDP 17361 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/1347 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3908 — Lambinus SPD 17363 A Helmrich CDU/CSU 17365 A Kleinert FDP 17367 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 17369 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3218 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3857 — Hartmann CDU/CSU 17370 B Lambinus SPD 17372 D Engelhard FDP 17375 B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17377 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 17379 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzugs — Erstes StrafvollzugsFortentwicklungsgesetz — Drucksache 8/3335 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4003 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3958 — Hartmann CDU/CSU 17380 C Heyenn SPD 17381 B Engelhard FDP 17382 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 17383 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3301 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 III Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3312 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4004 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3972 — Dr. Bötsch CDU/CSU 17384 B Dr. Emmerlich SPD 17385 C Kleinert FDP 17386 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 17388 C Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3911 — Hartmann CDU/CSU 17389 B Dr. Linde SPD 17390 D Kleinert FDP 17392 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3990 — 17393 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschifffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3943 — 17394 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) — Drucksache 8/3623 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4005 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3970 — 17394 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation — Drucksache 8/1544 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3983 — 17 394 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Schiffsregisterordnung • — Drucksache 8/2515.— Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsauschusses — Drucksache 8/3979 — 17395 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3922 — 17395 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland und des Europäischen Übereinkommens vom 15. März 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland — Drucksache 8/3923 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Oktober 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Neuseeland zur Ver- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3918 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 8/3920 — 17395 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 8/3919 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Wiener Abkommen vom 12. Juni 1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz) — Drucksache 8/3951 — 17395 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 8/3927 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs — Drucksache 8/3949 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Genfer Protokoll von 1979 zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen — Drucksache 8/3985 — 17396 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenlegung der Deutschen Landesrentenbank und der Deutschen Siedlungsbank — Drucksache 8/3984 — 17396 B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Vorlage eines Berichts des Petitionsausschusses — Drucksache 8/3913 — 17396 B Beratung der Sammelübersicht 67 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3932 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 68 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3941 — 17396 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 13,2 ha großen Teilfläche des ehem. Heereszeugamts (Alabama-Depot) in München an die Bayerischen Motorenwerke AG — Drucksache 8/3933 — 17396 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1979 bei Kap. 60 04 Tit. 698 01 — Zahlungen nach dem Sparprämiengesetz —— Drucksachen 8/3739, 8/3934 — . . . 17396 D Fragestunde — Drucksachen 8/3981 vom 08. 05. 1980, 8/3986 vom 12. 05. 1980 und 8/3991 vom 13.05. 1980 — Maßnahmen angesichts der Drohung des Vertreters der PLO in Bonn, A. Franghi, im Anschluß an die Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß in Israel DringlAnfr C 1 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU DringlAnfr C2 12.05.80 Drs 08/3986 Röhner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17325 B, C, D, 17326 A, B, C, D, 17327 A B, C, D, 17328 A, B, C, D, 17329 A, B, C, D ZusFr Röhner CDU/CSU . 17325 C, D, 17328 A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . . 17326 A, 17328 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . 17326 A, 17329 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 17326 B, 17328 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 V ZusFr Westphal SPD 17326 C, 17328 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . 17326 D, 17329 D ZusFr Dr. Müller CDU/CSU 17326 D ZusFr Ey CDU/CSU 17327 A ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 17327 B ZusFr Dr. Linde SPD 17327 C ZusFr Besch CDU/CSU 17327 C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17327 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17328 D ZusFr Schäfer (Mainz) FDP 17329 A ZusFr Dr. Jaeger CDU/CSU 17329 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 17329 D Erstattung der durch die Buchung von Reisen zu den Olympischen Spielen in Moskau entstandenen Kosten im Falle des Nichtantritts der Reise DringlAnfr C3 13.05.80 Drs 08/3991 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . 17330 A, B, C, D ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 17330 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17330 B ZusFr Dr. Linde SPD 17330 C Empfehlung des Bundeskanzleramtes zur Frage der Bezeichnung der Staatsangehörigkeit in Anträgen auf Erlaubnis zur Einreise in die DDR MdlAnfr A3 08.05.80 Drs 08/3981 Besch CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 17330 D, 17331 A, B, C, D ZusFr Besch CDU/CSU 17331 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17331 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17331 C Forschungsförderung zur Verbesserung von Aufbereitungsverfahren für Schweröl MdlAnfr A6 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17331 D, 17332 B ZusFr Stockleben SPD 17332 A, B Forschungsförderung im Bereich der Energiegewinnung aus dem Meer MdlAnfr A7 08.05.80 Drs 08/3981 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 17332 C, 17333 A ZusFr Stockleben SPD 17332 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 A Forschungsauftrag betr. Sekundärkreislaufemissionen von Druckwasserreaktoren an das Institut für Energie- und Umweltforschung e. V., Heidelberg MdlAnfr A9 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17333 A, C, D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 17333 C, D Benachteiligungen durch Berufsgruppentarife und Regionalklassen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung MdlAnfr A39 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . 13334 A, B, C, D ZusFr Heyenn SPD 17334 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . 17334 C Rückerstattungspraxis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen MdlAnfr A40 08.05.80 Drs 08/3981 Heyenn SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 17334 D, 17335 A, B, C ZusFr Heyenn SPD 17335 A, B ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 17335 B Sicherheit von Kreditbürgschaften gegenüber der Volksrepublik Polen MdlAnfr A41 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 17335 C, D, 17336 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 17335 D, 17336 A Verzögerung der Einbürgerung von Staatsangehörigen der Entwicklungsländer bei Aufnahme einer Aus- und Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren nach der Einreise MdlAnfr A10 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD MdlAnfr A11 08.05.80 Drs 08/3981 Bühling SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 17336 C, 17337 A ZusFr Bühling SPD 17337 A Nächste Sitzung 17397 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17399* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 Anlage 2 Verzögerungen bei der Förderung von Vorhaben des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus MdlAnfr Al 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A2 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 17399* C Anlage 3 Ergebnisse einer Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" über die Qualität der Arbeitsplätze Bonner Schreibkräfte MdlAnfr A8 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17399*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17289 216. Sitzung Bonn, den 13. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 17399* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23.5. Dr. van Aerssen * 14.5. Dr. Ahrens ** 13.5. Dr. Aigner * 13.5. Alber * 14.5. Dr. Bangemann * 14.5. Dr. Bardens ** 13.5. Dr. Barzel 14.5. Blumenfeld * 14.5. Frau von Bothmer *** 14.5. Frau Erler 14.5. Fellermaier * 14.5. Frau Dr. Focke * 14.5. Friedrich (Würzburg) * 14. 5. Gertzen 14.5. Dr. Geßner *** 14.5. Gscheidle 13.5. Dr. Hennig 14.5. Horn 14.5. Frau Huber 22.5. Dr. Hubrig 14.5. Graf Huyn 14.5. Jahn (Marburg) 14.5. Josten 14.5. Jung 14.5. Junghans 14.5. Dr. Klepsch 14.5. Frau Krone-Appuhn 14.5. Lange * 14.5. Lintner 14.5. Dr. Luda 14.5. Lücker * 14.5. Luster * 14.5. Dr. Mende *** 14.5. Dr. Mertes 14.5. Dr. Müller *** 14.5. Müller (Bayreuth) 13.5. Neuhaus 14.5. Pawelczyk 14.5. Pfeifer 13.5. Dr. Pfennig * 14.5. Reddemann 14.5. Frau Schlei 14.5. Schmidt (Kempten) 14.5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 14.5. Seefeld * 14.5. Sieglerschmidt * 14.5. Dr. Stercken 14.5. Dr. Vohrer *** 14.5. Voigt (Sonthofen) 14.5. Wawrzik * 14.5. Zebisch 23.5. Zywietz 14.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 1 und 2): Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Entscheidung über laufende Anträge zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus zurückgestellt hat, bis die neuen Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen des experimentellen Wohnungs- und Städtebaus und die damit verbundenen Forschungsschwerpunkte veröffentlicht sind, bis wann ist mit einem Erlaß der Richtlinien und einer Entscheidung über die laufenden Vorhaben zu rechnen? Gilt diese Haltung der Bundesregierung für alle in diesem Jahr angemeldeten bzw. beabsichtigten Förderungsvorhaben, bzw. über welche Vorhaben hat die Bundesregierung bisher bereits vorab entschieden, und wie erklärt sie das Hinauszögern der Entscheidung in den übrigen Fällen? Es ist beabsichtigt, die neuen Richtlinien zur Förderung des experimentellen Wohnungs- und Städtebaues noch vor der Sommerpause in Kraft zu setzen. Nach diesen Richtlinien ist vorgesehen, daß der Bundesbauminister den Ländern mitteilt, an welchen Forschungsthemen er ein vorrangiges Interesse hat. Die Forschungsthemen und deren Durchführung werden mit den Ländern erörtert, die ihrerseits geeignete Vorhaben benennen sollen. Um dieses Verfahren nicht vorwegzunehmen, sind im Jahre 1980 grundsätzlich keine neuen Vorhaben in das Programm aufgenommen worden. Anfragen an das Ministerium hinsichtlich einer Förderung wurden durch Hinweis auf die zu verabschiedenden Richtlinien beantwortet. Soweit allerdings Maßnahmen bereits in die Förderung aufgenommen waren, ist eine der Sache nach notwendige weitere Förderung unabhängig von dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien erfolgt. Dies gilt auch für solche neuen Maßnahmen, die bereits im Jahre 1979 weitgehend vorbereitet waren und bei denen nur noch formell die Bewilligung der beantragten Mittel erfolgen mußte. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 8): Trifft es zu, daß eine Untersuchung der INTERSOFO „Humanisierung des Arbeitslebens" nur als Kurzfassung veröffentlicht werden durfte, weil einige Bonner Ministerien sowie der Bundesrechnungshof mit den Ergebnissen dieser Untersuchung nicht einverstanden waren, und sind die in diesem Kurzbericht genannten Vorwürfe, daß die Arbeitsplätze von Schreibkräften in Bonner Ministerien deshalb als Problemarbeitsplätze zu bezeichnen sind, weil sie einerseits neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen der Büroforschung in der Industrie nicht entsprechen, andererseits eine schlechte Beleuchtung, einen zu hohen Lärmpegel, eine Fläche von nur vier bis fünf Quadratmeter, die damit kleiner ist als die für Hunde vorgeschriebene Fläche, aufweisen und außerdem Belastungen für das Herz- und Kreislaufsystem hervorrufen, zutreffend? Die Firma Intersofo (Gesellschaft für interdisziplinäre Sozialforschung mbH, Berlin) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie und im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" eine vergleichende Untersuchung der Schreibdienste in obersten Bundesbehörden durch. Aus dieser Untersuchung liegen Zwi- 17400* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 13. Mai 1980 schenergebnisse vor. Diese sollen veröffentlicht werden, sobald die Wissenschaftler unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Ressorts eine Überarbeitung vorgenommen haben. Die Veröffentlichung wird weder von einem Bundesministerium noch vom Bundesrechungshof behindert. Unzulänglichkeiten der in der Frage angesprochenen Art (z. B Lärm, Enge, Streß) sind an einigen der untersuchten Arbeitsplätze festgestellt worden. Den betreffenden Bundesministerien sind die Untersuchungsergebnisse bekannt; sie bemühen sich, die festgestellten Unzulänglichkeiten zu beheben. Darüber hinaus wird bei der Weiterführung des Projekts versucht, modellhafte Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu erarbeiten. Wenn hierbei zukunftsweisende Lösungen für die Arbeitsfunktionen und die Arbeitsplatzausstattung von Schreibkräften gefunden sind, wird auch — über die jetzt anstehende Behebung von Unzulänglichkeiten hinaus — die Raumsituation besser geklärt werden können.
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    Rede von Klaus Daubertshäuser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz über das Verkehrszentralregister hat nach Bekanntwerden eine sehr breite Zustimmung in der Öffentlichkeit erfahren. Kompetente Verbände, wie jüngst der ADAC auf seiner Hauptversammlung am 4. Mai, haben einmütig diesen Gesetzentwurf begrüßt und sehen in ihm ein wirksames Entlastungsinstrument für Verkehrsteilnehmer und Verwaltung, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.
    Bei der heutigen Flensburger Verkehrssünderkartei ist mittlerweile ein vernünftiges Verhältnis zwischen Aufwand und Erfolg nicht mehr vorhanden. So steht z. B. der Erfassung von fast 5 Millionen Bürgern und über 1,6 Millionen registrierten Unfällen pro Jahr lediglich die Zahl von 5 400 Führerscheinentzügen durch die Verwaltungsbehörden auf Grund der Eintragungen im Verkehrszentralregister gegenüber. Dies sind nur 3,3 % der insgesamt entzogenen Führerscheine, während ca. 90 % der



    Daubertshäuser
    Entziehungen von den Gerichten vorgenommen werden.
    Daß . der ursprünglich beabsichtigte Abschrekkungseffekt hier nicht mehr vorhanden ist, sollte jedermann klar sein. Wenn ein Viertel der aktiven Verkehrsteilnehmer in Flensburg eingetragen sind, wird dies vom einzelnen nicht mehr als verkehrserzieherische Maßnahme gesehen, sondern als unvermeidliches Pech beim „Flensburger Roulett". Der gewünschte positive Einfluß auf das Verkehrsverhalten ist mit der stetig steigenden Zahl der Eintragungen geschwunden und ist einhergegangen mit einem ständig steigenden Verwaltungsaufwand, der letztlich auch wieder vom Steuerzahler finanziert werden muß.
    Die dringende Notwendigkeit einer Reform des Verkehrszentralregisters ist bereits vor gut zweieinhalb Jahren in der Debatte über das Mehrfachtäterpunktsystem von allen Fraktionen geäußert worden. Ich habe damals darum gebeten, bei den Reformarbeiten nach dem Motto zu verfahren: Qualität geht vor Schnelligkeit.
    Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung können wir feststellen, daß diese damalige Hoffnung erfreulicherweise Gewißheit geworden ist. Die Zahl der Eintragungen im Verkehrszentralregister macht deutlich: Unsere Führerscheininhaber sind auf dem Wege, eine geschlossene Gruppe von Straftätern zu werden. Damit verliert die Flensburger Verkehrssünderkartei eben diesen Abschreckungseffekt, den sie im Interesse einer stärkeren Verkehrssicherheit benötigt.
    Durch das Registrieren von zu vielen Bagatellfällen wird die Waffe Verkehrssünderkartei stumpf, und den Verkehrsteilnehmern in unserem Lande wird ein schlechteres Zeugnis ausgestellt, als sie in Wirklichkeit verdienen. Deshalb begrüßen wir es, daß die Bundesregierung die zunächst vorgesehene Überarbeitung des Punktsystems, von dem auch Herr Kollege Dr. Schulte gesprochen hat, zugunsten einer weitergehenden grundlegenden Neugestaltung des Verkehrszentralregisters vorerst zurückgestellt hat und nunmehr mit dem heutigen Gesetzentwurf eine grundsätzliche Neuregelung der Eintragung und Tilgung von Verkehrszuwiderhandlungen im Flensburger Zentralregister vorlegt.
    Die Neuregelung des Verkehrszentralregisters hängt natürlich mit der Reform des Mehrfachtäterpunktsystems und natürlich auch mit dem geänderten Bußgeldkatalog eng zusammen.
    Wir begrüßen die Zusage der Bundesregierung, das gesamte Reformpaket frühzeitig vor der zweiten und dritten Lesung dieses Gesetzentwurfes für weitere Beratungen zur Verfügung zu stellen.
    Ziel und Zweck des Verkehrszentralregisters ist vorrangig der Gedanke der Sicherung, das heißt Stärkung der Verkehrssicherheit durch rechtzeitiges Erkennen gefährlicher Verkehrsteilnehmer. Dies geschieht eben durch das Konzentrieren auf die wesentlichen, auf die unfallträchtigen Verkehrsverstöße.
    Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird nicht nur der Flensburger Amtsschimmel um ein Drittel abgespeckt, sondern das gesamte Verfahren wird auch für die Verkehrsteilnehmer überschaubarer. Damit wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, daß das Verkehrszentralregister stärker als bisher zu einem schlagkräftigen Mittel zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit ausgebaut werden kann.
    Nach fast fünfjährigen Erfahrungen mit dem alten System sind die in der Praxis gemachten Erfahrungen nunmehr in eine Reihe von wesentlichen Verbesserungen umgesetzt worden, ohne daß die positiven und auch von den kompetenten Interessenverbänden anerkannten Grundlinien des Mehrfachtäterpunktsystems verlassen worden wären. Es geht nach wie vor darum, eine bundesweite einheitliche Verwaltungspraxis bei der Entziehung der Fahrerlaubnis und den vorausgehenden Maßnahmen zu erreichen. Deshalb haben wir es nicht nur mit einem technischen Durchforstungsvorgang im Flensburger Datendschungel zu tun, sondern hier wird auch der Verkehrssicherheit und der Vernunft eine neue Schneise geschlagen. Der Abbau und die Eindämmung der Strafpunkteinflation schaffen wieder ein wirkungsvolles Verkehrssicherheitsinstrument. In diesem Zusammenhang werden wir bei den vor uns liegenden Beratungen auch darüber nachdenken müssen, wie man das Auskunftsverfahren der Flensburger Verkehrssünderkartei mit einem wirkungsvollen verkehrserzieherischen Effekt verbinden kann.
    Die unionsregierten Länder haben im Bundesrat dem vorliegenden Gesetzentwurf entgegengehalten, er gefährde durch den Abbau des Registerbestandes die Verkehrssicherheit. Meine Damen und Herren, wer die Zahlen kennt, kann dieser Aussage nicht folgen. Es würde sich bei 1,6 Millionen bekanntgewordenen Unfällen und 5 400 sogenannten Vielfachtätern, die über Flensburg aus dem Verkehr gezogen wurden, unterstellt man, daß jeder dieser 5 400 im Jahr einen Unfall verursacht hat — was ja nicht der Fall ist —, die Zahl der Unfälle gerade um 0,3 % verringern. Ich glaube, allein an diesem Zahlenbeispiel wird veranschaulicht, daß durch den Abbau des Registerbestandes die Verkehrssicherheit keinesfalls gefährdet wird.
    Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die umfassende neue Regelung der Tilgungsbestimmungen, die ebenfalls auf dem Grundgedanken der Bewährung beruhen. Für die Neuregelung der Tilgungsfristen wurde durch eine Verkürzung und Vereinfachung für die Bewährungszeit ein angemessener Zeitrahmen gefunden. Die Tilgungsbestimmungen und die Tilgungsfristen orientieren sich an den Prinzipien der Verkehrssicherheit. Dies ist gut so, denn wir wollen keine „Kriminalisierung" der Kraftfahrer, aber wir wollen auch keinen allzu durchlässigen „Schüttelrost" für unfähige Verkehrssünder.
    Der Gesetzentwurf berücksichtigt weiterhin unsere Auffassung, daß im Verkehrszentralregister eine Konzentration auf die Verkehrsverstöße erfolgen muß. Die wesentliche Frage in diesem Zusammenhang ist die Frage nach der Eignung des Kraft-



    Daubertshäuser
    fahrers und somit die Bewertung nach dem Kriterium der Verkehrsgefährdung und der Verkehrsgefährlichkeit. Das heißt im Konkreten, daß z. B. bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung als Folge eines Verkehrsverstoßes weniger auf Grund der bedauerlichen Folge bewertet als daß vielmehr der Verkehrsverstoß als solcher qualifiziert und dann natürlich auch bepunktet wird.
    Bereits bei der Debatte über das Mehrfachtäterpunktsystem haben wir gefordert, bei den sogenannten Halterverstößen statt verkehrsrechtliche Maßnahmen gewerberechtliche Lösungen anzustreben, die allerdings nach unserer Auffassung wirkungsvoll genug sein müssen, um die Verkehrssicherheit zu stärken. In den weiteren Beratungen ist zu prüfen, ob die Anhebung des Bußgeldrahmens für Halterverstöße von 1 000 DM auf 3 000 DM ausreichend ist, um die wirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Verstöße zu erfassen.
    Die Verstöße gegen technische Vorschriften machen in Flensburg immerhin fast 10 % des Registerbestandes aus, haben jedoch einen Unfallanteil von nur 1,5 %. In diesem Zusammenhang ist mir im übrigen völlig unverständlich, warum die Bundesratsmehrheit nur die Fahrer, nicht aber die Halter eingetragen haben will. Dies wäre doch eine völlige Verkennung der sozialen Wirklichkeit. Auf Grund seiner materiellen Abhängigkeit hat gerade der Berufskraftfahrer keine Möglichkeit, gegen den Willen des Unternehmers auf den Zustand des Fahrzeugs Einfluß zu nehmen. Hier ist es doch der Halter, der die Verantwortung tragen muß.
    Die Bundesratsmehrheit sieht weiter die Anhebung der Eintragungsgrenze auf nur 60 DM und die Hinzunahme 17 weiterer Verstöße in den Eintragungskatalog vor. Damit — darüber muß man sich im klaren sein — wird der Reformeffekt gegenstandslos.

    (Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU]: Sie kennen aber die einstimmigen Beschlüsse der Fachreferenten der Länder!)

    — Herr Kollege Dr. Schulte, für uns ist immer noch das ausschlaggebend, was der Bundesrat in seiner Mehrheit festlegt. Dort sind die Mehrheitsverhältnisse mit 6 : 5 klar gewesen, unabhängig von dem, was vorher diskutiert wurde. Auch wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren schon unterschiedlich diskutiert. Es ist sicher auch unbestritten, daß man dann eben nicht mehr von einem nennenswerten Abbau des Registerbestandes sprechen kann.
    Unser Ziel bei den parlamentarischen Beratungen wird es deshalb sein, Ideen zu entwickeln, die den Abbau der Eintragungen weiter vorantreiben. Deshalb werden wir dem Votum der Bundesratsmehrheit nicht folgen. Wir wollen weniger Paragraphen und wir wollen mehr Selbstverantwortung. Es ist schon eigenartig: da werden sogenannte Entbürokratisierungskongresse abgehalten, und wenn es dann zum Schwur kommt, wenn man wirklich einmal Ernst machen könnte mit weniger Verwaltung
    und mehr Selbstverantwortung, dann kneift man oder schiebt fadenscheinige Ausreden vor.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb im Interesse der 28 Millionen Führerscheininhaber für eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes ein. Wir appellieren jedoch an die Verkehrsteilnehmer, die Einschränkung der Verkehrssünderkartei nicht als Freibrief zu betrachten.

    (Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU]: Drei Jahre habt ihr geschlafen!)

    Die Anhebung der Eintragungsgrenze ist ein weiterer Vertrauensvorschuß, Herr Kollege Dr. Schulte, für die Kraftfahrer. Er sollte im Sinne der persönlichen Verantwortung genutzt werden. Wir jedenfalls werden bei den vor uns liegenden Ausschußberatungen durch eine Reihe von Fragen und Anregungen verdeutlichen, daß wir auf das Verantwortungsbewußtsein der Verkehrsteilnehmer setzen.
    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die Mehrheit des Bundesrates sollte im Interesse der Verkehrsteilnehmer, die auf eine längst fällige Verbesserung und Vereinfachung hoffen, schleunigst ihren Widerstand aufgeben. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist für die SPD-Bundestagsfraktion lediglich das Mindestmaß an Einschränkungen bei den Flensburger Eintragungen. Wir wollen nicht, daß ein perfektionistisches System um seiner selbst willen und ohne erkennbare verkehrserzieherische Wirkung eines Tages die Verkehrsteilnehmer stranguliert. Die Mehrheit des Bundesrates hat offensichtlich den Ehrgeiz, den Perfektionismus auf die Spitze zu treiben.

    (Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU]: Euch ist die Sache so wichtig, daß kein einziger von der Arbeitsgruppe Verkehr da ist!)

    Wir wollen nicht, daß jeder Deutsche in der Verkehrssünderkartei steht, Herr Kollege Dr. Schulte. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wo sind die Kollegen?)

    — Sie müssen mir zugeben, Qualität geht vor Quantität, Herr Kollege.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Wo sind Ihre Kollegen? — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/ CSU]: Wo sind sie denn?)

    Wir treten jedenfalls dafür ein, daß einige der lautlos aufgestellten „Geßler-Hüte" wieder von Deutschlands Straßen verschwinden sollen, Herr Pfeffermann.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Was heißt „wir"? — Ist das Pluralis majestatis?)

    — Sie können doch bei den Ausschußberatungen alle Ihre Ideen einbringen. Ich kann Ihnen sagen, wir sind dankbar für jede Idee, die mithilft,

    (Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/ CSU]: Wie können Sie von „wir" reden?)




    Daubertshäuser
    daß wir zu weniger Eintragungen kommen. Verschwenden Sie deshalb hier nicht Ihre Energie. Ich bin gespannt, was Sie im Ausschuß alles präsentieren werden.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Nachdem Sie drei Jahre geschlafen haben!)

    — Herr Pfeffermann, das müssen Sie gerade sagen.
    Wir werden auf jeden Fall bei diesen Ausschußberatungen versuchen, die Eintragungsgrenze dort ziehen zu lassen, wo z. B. Gerichte Tatbestände fixiert haben. Es ist doch sicher einmalig in der Bundesrepublik, daß Bürger, deren Verstöße lediglich durch eine Verwaltungsinstanz festgestellt wurden, als Täter registriert wurden. Deshalb werden wir sehr ernsthaft die Möglichkeiten prüfen, diesem Zustand ein Ende zu bereiten. Dieser Gesetzentwurf und die noch von uns einzubringenden Anregungen werden auf jeden Fall eine schärfere Trennungslinie zwischen den Verkehrsrowdies und dem Durchschnittsfahrer ziehen. Wir hoffen auf Ihre Mitarbeit und daß Sie sich gegen Ihre Freunde im Bundesrat durchsetzen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoffie.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus-Jürgen Hoffie


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt sicher überhaupt keinen Zweifel: Die Reform des Verkehrszentralregistergesetzes ist ein längst überfälliger Vorgang.
    Seit Jahren bereits fordern alle eine Liberalisierung des Verkehrsstrafrechts und damit eine Veränderung des Registrierungssystems in Flensburg. Denn ein Verkehrszentralregister, in dem sich mittlerweile jeder vierte Kraftfahrer wiederfindet — es sind knapp 5 Millionen, und jedes Jahr kommen mehr als 300 000 hinzu — hat seinen Sinn verfehlt. Bei einer jährlichen Neueintragung von 1 Million Autofahrern und einer Löschung von jährlich 700 000 kann sich eigentlich überhaupt kein Bürger mehr des Eindrucks erwehren, es handle sich dabei mehr um eine bürokratische Beschäftigungstherapie.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Einwohnerkartei!)

    Freie Demokraten meinen es ernst, wenn sie sagen: So wenig Bürokratie wie möglich, und statt dessen mehr Bürgernähe.

    (Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Das habt Ihr doch bei uns abgeschrieben!)

    Beides aber gilt nicht für jenes Massenregister, das von einem Amt geführt wird, das mittlerweile auf fast 1 000 Beamte und Angestellte gewachsen ist.
    Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf folgt in sehr wesentlichen Punkten den von der FDP seit langem vertretenen Forderungen. Er ist, von wenigen Änderungswünschen abgesehen, die richtige Lösung.
    Nun hat der Kollege Schulte gesagt: Auf das Einfachste ist man nicht gekommen, weil man mit heißer Nadel genäht hat. Man drucke z. B. auf dem Bußgeldbescheid nicht gleich aus, wie viele Punkte es ausmacht. Das ist natürlich eine hervorragende Anregung. Bayern ist, glaube ich, dem Beispiel schon mal im Vorgriff gefolgt. Nur, wenn ich richtig unterrichtet bin, hat eine Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen gezeigt, daß man — wohl bis auf Hessen — ausgerechnet dort einem solchen sicher diskutablen Vorschlag, Herr Kollege Schulte, nicht folgen will.
    Wir sollten also im Ausschuß sehr besonnen, mit großem Ernst und auch im Schlagabtausch mit denen, die das juristisch für nicht möglich halten, eine solche Möglichkeit durchaus prüfen. Wir jedenfalls sind dazu bereit.
    Eine Anhebung der Grenze für die Eintragung von Ordnungswidrigkeiten auf die Bußgeldhöhe von 100 DM hat zur Folge, daß die Zahl der eingetragenen Personen um mehr als 20 % und die Eintragungen um mehr als ein Viertel und zudem die Eintragung von Ordnungswidrigkeiten um fast die Hälfte gesenkt würden. Dies würde einen Stopp der Inflation der Eintragung von Verkehrsverstößen bedeuten. Sie hat bei der hohen Anzahl für den Bürger ohnehin kaum noch abschreckende Wirkung. Im Gegenteil, es besteht vielmehr die Gefahr, daß bei der hohen Wahrscheinlichkeit, in Flensburg zu landen, eine Eintragung mehr als unvermeidbares Pech angesehen wird. Wenn es aber soweit gekommen ist, daß die Registrierung in Flensburg nur noch quasi als Kavaliersdelikt gewertet wird, ist der Sinn einer Zentralkartei verfehlt. Schon deshalb ist hier ein Umdenken erforderlich und eine Reform unvermeidlich.
    Hinzu kommt, daß ein Zusammenhang zwischen Eintragungszahl und Verkehrssicherheit nicht ohne weiteres gegeben ist. Denn während die Zahl der Eintragungen laufend zunimmt, sinkt die Zahl der Verkehrsunfälle. Die Zahl der Verkehrstoten ist in einem Jahr um mehr als 10 % zurückgegangen. Das ist ein Indiz dafür, daß der deutsche Autofahrer sich doch wohl verkehrssicherer verhält, als bei einem Blick in die Flensburger Kartei vermutet werden kann.
    Lassen Sie mich zu der Struktur der Eintragung und deren Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen nur einige Fakten nennen, die deutlich machen, daß der Sinn durch den jetzigen Zustand teilweise verfehlt wird. Im Zentralregister nehmen die Verstöße gegen Vorschriften über den technischen Zustand der Fahrzeuge einen Raum von 10 % ein, obwohl der Anteil am Unfallgeschehen nur 1 % beträgt. Der Anteil der Führerscheinentzüge auf Grund der Eintragung in Flensburg beträgt etwas über 3 % der Geamtzahl. Das sind Beispiele, die sich für andere Bereiche beliebig fortsetzen ließen.
    Wenn der Bezug zwischen der Häufigkeit von Eintragungen und ursprünglich beabsichtigten Verbesserungen der Verkehrssicherheit aber nicht mehr gegeben ist, dann ist der Sinn verfehlt und eine Änderung in der Tat dringend notwendig. Die eindeutige Anhebung der Eintragungsgrenze von zur Zeit 40 DM auf vorgeschlagene 100 DM ist realistisch und entspricht einer alten Forderung der



    Hoffie
    FDP-Bundestagsfraktion. Entkriminalisierung und Verwaltungsvereinfachung sind nach unserer Auffassung nur durch eine drastische Erhöhung möglich.
    Dabei bestreite ich nicht die Notwendigkeit, den Bußgeldkatalog zu aktualisieren und dem veränderten Verkehrsverhalten anzupassen. Es kann zwar aus Vereinfachungsgründen eine gewisse Schematisierung durchaus hingenommen werden, jedoch generell die Bußgeldhöhe bei einigen Verstößen um bis zu 100 % anzuheben, um sie dadurch wieder eintragungsfähig zu machen, hieße diese Reform ad absurdum führen zu wollen. Hierdurch würde einem Teil der Verkehrssünder eine unverhältnismäßig hohe Geldbuße auferlegt. Ich befürchte, daß dies dann auch zu einer Zunahme der Einsprüche und damit zu einer noch stärkeren Belastung der Gerichte führen würde. Wenn Verkehrspolitik glaubhaft bleiben soll, darf durch eine Änderung des Bußgeldkatalogs die durch die Reform des Mehrfachtäterpunktsystems beabsichtige Liberalisierung nicht im nächsten Atemzuge bereits wieder zunichte gemacht werden. Doch dies droht zumindest bei einigen Überlegungen über die vorgesehene Anhebung der Bußgeldsätze. Überproportionale Erhöhungen der Regelbußgelder dürfen kein fiskalisches Mittel von Ländern und Kommunen sein; denn sie dienen nicht der Verkehrssicherheit.
    Eine weitere Forderung der Freien Demokraten ist die flexiblere Regelung der Verjährung von Registereintragungen. Wir sind seit längerem, wie Sie wissen, dafür eingetreten, die Eintragungen grundsätzlich spätestens nach fünf Jahren aus der Flensburger Kartei zu löschen, wobei Verkehrsstraftaten auszunehmen sind. Denn nur so kann verhindert werden, daß einige Verkehrsteilnehmer weiterhin zu Verkehrssündern auf Lebenszeit gestempelt und darüber hinaus neben Bußgeldstrafe und Punkten auch noch mit unbilligen wirtschaftlichen und sozialen Härten bestraft werden.
    Nach der gegenwärtig geltenden Vorschrift ist eine Tilgung von Bußgeldentscheidungen unmöglich, wenn während einer zweijährigen Frist weitere Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten eingetragen werden. Damit besteht beim jetzigen Zustand die Gefahr, daß selbst leichte Verkehrsverstöße, wenn sie zum ungünstigen Zeitpunkt geschehen, zu einem Punktekonto führen können, das nur wenig über die tatsächliche Eignung zum Führen von Fahrzeugen aussagt. Ich halte die gegenwärtige Vorschrift auch deshalb für untragbar, weil insbesondere Berufskraftfahrer und Vielfahrer schnell Gefahr laufen, auf Grund der Verjährungshemmung durch neu hinzukommende sogenannte Bagatellpunkte den für sie unentbehrlichen Führerschein zu verlieren. Das hat häufig dazu geführt, daß gerade der Personengruppe, die auf ihren Führerschein besonders angewiesen ist, eine Berufsausübung unmöglich wird. Das ist nach Auffassung meiner Fraktion eine unzumutbare Härte, weil sie tief in die Existenz des betroffenen Bürgers eingreift.
    Lassen Sie mich zu einem Punkt der Reform kommen, der nicht unsere Zustimmung findet. Es handelt sich um die zukünftige Behandlung der Halterverstöße. So begrüßenswert auch die Tatsache ist, daß in Zukunft auf die Eintragung der Halterverstöße für das Verkehrsgewerbe in das Flensburger Verkehrszentralregister verzichtet wird, so wenig einsichtig ist die exorbitante Strafverschärfung, die nunmehr vorgenommen werden soll. Der Ausgangspunkt ist richtig. Technische Mängel, Überschreitung der zulässigen Abmessung, Achslasten und Überladung sagen wenig oder gar nichts über die persönliche Fahreignung des Lkw-Halters aus. Aus diesem Grund ist es auch richtig, daß das Führen eines Fahrzeugs mit den genannten Mängeln nicht mehr in die Flensburger Kartei eingetragen wird. Nicht richtig erscheint nach unserer Auffassung aber die Absicht, auf der anderen Seite den Bußgeldrahmen für Halterverstöße von bislang 1 000 DM auf sage und schreibe 3 000 DM anzuheben. Auch die Begründung, daß im gewerblichen Bereich, der hier im wesentlichen angesprochen ist, die Fahrer auf Grund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit oft nicht in voller Entscheidungsfreiheit handeln und somit die Gewerbetreibenden, d. h. die Halter, entsprechend mit wirtschaftlichen Sanktionen belegt werden müssen, erscheint bei dieser immensen Steigerung nicht mehr einsichtig; denn nunmehr droht statt Führerscheinentzug dem Fahrzeughalter nicht nur ein dreifach höhers Bußgeld und somit gerade kleinen Unternehmen auch eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, weil die Zahlung von 3 000 DM für manch kleines Unternehmen einen ganz schwerwiegenden Eingriff in die Liquidität bedeuten muß, sondern es kommt hinzu, daß vorgesehen ist, die Halterverstöße festzuhalten und bei der gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung zu berücksichtigen.
    Ich bin der Auffassung, daß wir die vorgesehene Behandlung der Halterverstöße noch einmal sehr gründlich überdenken sollten mit dem Ziel, den Bußgeldrahmen für diese Verstöße gegenüber dem Entwurf zu verringern.
    Lassen Sie mich aber abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Verkehrszentralregistergesetzes insgesamt begrüßen. Es besteht nun die berechtigte Hoffnung, daß damit die längst fällige Reform bald Wirklichkeit wird. Wir sollten sie im Interesse unser aller Glaubwürdigkeit jetzt trotz der gebotenen Gründlichkeit zügig beraten. Die Bürger, insbesondere zahllose Kraftfahrer, warten zu Recht darauf. Ich hoffe, daß wir nicht nur im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages, sondern auch bei der notwendigen Zustimmung der Länder nicht vor vergeblichen Bemühungen stehen werden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)