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    Plenarprotokoll 8/210 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 210. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 16827 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16827B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3901 — 16841 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer-und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3902 — 16841 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/3903 — 16842 A Fragestunde - Drucksache 8/3899 vom 11. 04. 1980 — Zusammenhang zwischen dem Institut für Politik und Wirtschaft und den Kampfgruppen der DDR sowie Kampfgruppen innerhalb der DDR-Ministerien MdlAnfr A6 11.04.80 Drs 08/3899 Graf Huyn CDU/CSU MdlAnfr A7 11.04.80 Drs 08/3899 Graf Huyn CDU/CSU Antw StSekr Spangenberg BMB . . . 16828C, D, 16829 A, B, C, D, 16830 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16828 D, 16829A, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16829A, 16830A ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 16829 B, D ZusFr Ey CDU/CSU 16829 B Nichtberücksichtigung von ca. 70 000 Jugendlichen in der Lehrstellenstatistik der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A8 11.04.80 Drs 08/3899 Menzel SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . 16830 B, D ZusFr Menzel SPD 16830 D Bereitstellung von Mitteln aus dem EG-Haushalt zur Förderung der Integration der Bildungssysteme in den EG-Ländern MdlAnfr A9 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . 16831A, B, C ZusFr Dr. Schweitzer SPD 16831 B, C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 Aktivitäten der türkischen Koranschulen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A14 11.04.80 Drs 08/3899 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 16831 D, 16832 A, B, C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 16832 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 16832 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16832 C Zahl der Todesopfer durch Waffengebrauch der Polizei bei Verkehrskontrollen MdlAnfr A15 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Enders SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 16832 D, 16833 A, B, C ZusFr Dr. Enders SPD 16833 A, B ZusFr Ey CDU/CSU 16833 C Stand der Verhandlungen über die Rückzahlung deutscher Handelskredite durch die Türkei MdlAnfr A21 11.04.80 Drs 08/3899 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A22 11.04.80 Drs 08/3899 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Haehser BMF . 16833D, 16834 A, B ZusFr Rapp (Göppingen) SPD . . . . 16834 A, B Erhaltung von Baudenkmälern im Besitz des Bundes, insbesondere der Weissenhofsiedlung in Stuttgart MdlAnfr A25 11.04.80 Drs 08/3899 Conradi SPD MdlAnfr A26 11.04.80 Drs 08/3899 Conradi SPD Antw PStSekr Haehser BMF 16834 C, D, 16835 A, C, D, 16836 A ZusFr Conradi SPD . . . . 16834 C, D, 16835 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16835 D ZusFr Ey CDU/CSU 16836 A Protestveranstaltungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst MdlAnfr A33 11.04.80 Drs 08/3899 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU MdlAnfr A34 11.04.80 Drs 08/3899 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16836 B, C, D ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . 16836 D Erkundungen der Kampfgruppen der DDR in Berlin (West) im Jahre 1977 MdlAnfr A35 11.04.80 Drs 08/3899 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 16833A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 16833A, B Patenschaften der SED zu Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A36 11.04.80 Drs 08/3899 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 16837C ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . . 16837C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16837C Einschränkung der Zigarettenwerbung MdlAnfr A4 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 16837D, 16838A, B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . 16838 A, B Beurteilung der Modellversuche „Tagesmütter" MdlAnfr A5 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 16838 C, D, 16839A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 16838 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16839A Anteil der auf Hormongehalt untersuchten Kalbfleischimporte aus EG-Staaten sowie Auswirkungen der Hormongaben auf die Wirtschaftlichkeit der Mastkälberproduktion und auf die Gesundheit der Verbraucher MdlAnfr A29 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A30 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16839 B, D, 16840 A, B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 16839 C, D, 16840 B Priorität von Umweltschutz und Energieeinsparung bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Nahverkehrsstrecken, insbesondere der Bundesbahnstrecke 105 MdlAnfr A42 11.04.80 Drs 08/3899 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A43 11.04.80 Drs 08/3899 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 16840D, 16841 A, B, C ZusFr Horstmeier CDU/CSU . . . 16841 A, B, C Nächste Sitzung 16842 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16843* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 III Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen . . . 16843* C Anlage 3 Zusagen aus den deutsch-französischen Verhandlungen zum Schutz von Mosel und Saar vor den Verunreinigungen durch französische Chemieunternehmen MdlAnfr A10 11.04.80 Drs 08/3899 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16843* D Anlage 4 Milliardenschaden bei Fortführung der Kernenergiepolitik MdlAnfr Al 1 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16844* B Anlage 5 Warnung des Bundesnachrichtendienstes vor der Afghanistan-Krise während der Amtszeit des heutigen Bundeskanzlers Schmidt als Verteidigungsminister MdlAnfr A32 11.04.80 Drs 08/3899 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16844* C Anlage 6 Ausbau der B 448 bei Offenbach und von Obertshausen zur A 3 sowie Bau der B 46 (neu) MdlAnfr A37 11.04.80 Drs 08/3899 Picard CDU/CSU MdlAnfr A38 11.04.80 Drs 08/3899 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16844* C Anlage 7 Anbindung der B 406 (A 620) an die französische Autobahn MdlAnfr A39 11.04.80 Drs 08/3899 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16845* A Anlage 8 Kostenunterdeckung bei den technischen Überwachungsvereinen im Bereich der Überwachung von Kraftfahrzeugen und der Fahrtauglichkeitsprüfungen von Kraftfahrern MdlAnfr A40 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU MdlAnfr A41 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16845* A Anlage 9 Kosten der Anzeigenaktion „Telefonieren wird billiger"; Gebührensteigerungen durch Wegfall des „Mondscheintarifs" MdlAnfr A46 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A47 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16845* C Anlage 10 Billigtarif für Telefongespräche in Nachbarländer und in die DDR MdlAnfr A48 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Dollinger CDU/CSU MdlAnfr A49 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16845* D Anlage 11 Vorschlag des bayerischen Staatsministers des Innern, Gerold Tandler, für eine gesetzliche Regelung des Problems der Fehlförderung im sozialen Wohnungsbestand MdlAnfr A50 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16846* B Anlage 12 Vorbeugender Brandschutz bei der Verwendung von Kunststoffen, insbesondere auf PVC-Basis, als Baumaterialien MdlAnfr A51 11.04.80 Drs 08/3899 Paterna SPD MdlAnfr A52 11.04.80 Drs 08/3899 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16846* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 Anlage 13 Todesfälle bei Wohnungsbränden durch die Entwicklung von Giftgasen aus Kunststoffmaterial MdlAnfr A53 11.04.80 Drs 08/3899 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16847* A Anlage 14 Todesfälle in privaten Haushalten durch die Entwicklung giftiger Gase beim Brand von Kunststoffmaterial MdlAnfr A54 11.04.80 Drs 08/3899 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16847* B Anlage 15 Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs SchrAnfr B130 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16847* C Anlage 16 Nichtberücksichtigung der den Wehrdienst ableistenden Söhne bei der Gewährung eines Heizölkostenzuschusses SchrAnfr B131 11.04.80 Drs 08/3899 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16849* A Anlage 17 Erlaß einer Rechtsverordnung gemäß § 18 Abs. 2 des Bundesseuchengesetzes SchrAnfr B132 11.04.80 Drs 08/3899 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16849* B Anlage 18 Herstellung und Unterhaltung von Nebenstellenanlagen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften gemäß § 27 Abs. 1 der Fernmeldeordnung SchrAnfr B165 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B166 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16849* C Anlage 19 Zahl der 1979 bei der Bundespost eingegangenen Nachforschungsanträge für verlorengegangene Geschenksendungen in die DDR und Art der Erledigung dieser Anträge durch die DDR SchrAnfr B167 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B168 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16850* A Anlage 20 Aufhebung des Postamtes Lauf a. d. Pregnitz SchrAnfr B169 11.04.80 Drs 08/3899 Hartmann CDU/CSU SchrAnfr B170 11.04.80 Drs 08/3899 Hartmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16850* B Anlage 21 Aushändigung von Zeitkarten an Postbedienstete für Dienstgänge SchrAnfr B171 11.04.80 Drs 08/3899 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B172 11.04.80 Drs 08/3899 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16850* C Anlage 22 Einsatz von Frauen im Postdienst als Zustellerinnen SchrAnfr B173 11.04.80 Drs 08/3899 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16850* D Anlage 23 Benachteiligung der Bevölkerung im ländlichen Raum durch Stillegung von Poststellen SchrAnfr B174 11.04.80 Drs 08/3899 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B 175 11.04.80 Drs 08/3899 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16851* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210: Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 V Anlage 24 Aufwendiges Verfahren der Fernmeldeämter bei Bekanntgabe von Gebührenänderungen SchrAnfr B176 11.04.80 Drs 08/3899 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B177 11.04.80 Drs 08/3899 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16851 * C Anlage 25 Ausstattung der schleswig-holsteinischen Postämter mit rollstuhlfahrergerechten Eingängen SchrAnfr B178 11.04.80 Drs 08/3899 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16851* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 16827 210. Sitzung Bonn, den 16. April 1980 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigungen 202. Sitzung, Anlage 18: Seite 16160 * D: In der vorletzten Zeile der kleingedruckten Frage B 134 ist statt „organischem" „organisatorischem" zu lesen; Seite 16161* B: In der 6. Zeile von unten ist statt „kassenärztliche" „kassenzahnärztliche" zu lesen. 208. Sitzung, Seite 16678 B, letzte Zeile: Hinter dem Wort „mildern." ist folgender Satz einzufügen: „Unsere Politik ist es nicht, die Wunden zu forcieren. Sodann folgt der Satz: „Unsere Politik ist vielmehr das Gegenteil." 209. Sitzung, Seite V: Bei Anlage 23 sind die Worte „Förderung des ,Deutschen Magazins für Unpolitische' durch das Bundespresseamt" zu streichen. Einzusetzen sind die Worte „Informationen über den Einsatz von Giftgas, Napalm- und Kugelbomben durch die Sowjetunion in Afghanistan". 209. Sitzung, Seite 16783* D, vierte Zeile von unten: Zwischen den Worten „Jugendhof" und „glaubhaft" ist das Wort „nicht" einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. van Aerssen* 18. 4. Dr. Aigner* 18. 4. Alber* 18. 4. Dr. Bangemann* 18. 4. Blumenfeld* 18. 4. Brandt 18. 4. Fellermaier* 18. 4. Flämig*** 18. 4. Frau Dr. Focke* 18. 4. Franke 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 18. 4. Dr. Früh* 18. 4. Dr. Fuchs* 18. 4. Dr. Geßner** 16. 4. von Hassel* 18. 4. Hoffie 16. 4. Katzer * 18. 4. Dr. h. c. Kiesinger 18. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Dr. Köhler (Duisburg) * 18. 4. Lange* 18. 4. Lücker* 18. 4. Dr. Luda 25. 4. Luster* 18. 4. Dr. Marx 25. 4. Dr. Mende** 16. 4. Dr. Müller-Hermann* 18. 4. Dr. Pfennig* 18. 4. Picard 18. 4. Reddemann** 16. 4. Frau Schleicher* 18. 4. Schulte (Unna) 18. 4. Dr. Schwarz-Schilling 16. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 18. 4. Seefeld* 18. 4. Sieglerschmidt* 18. 4. Dr. Starke (Franken) 17. 4. .Dr. Steger 17. 4. Stöckl 18. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Frau Dr. Walz* 18. 4. Wawrzik* 18. 4. Wischnewski 18. 4. Frau Dr. Wisniewski 16. 4. Ziegler 18. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *s* für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen In Übereinstimmung mit dem Deutschen Bundestag (Entschließung vom 28. Februar 1980; zu BR-Drucksache 113/80) bittet der Bunderat die Bundesregierung um Prüfung und Vorlage eines Berichts, ob und gegebenenfalls welche weiteren Möglichkeiten bestehen, durch Änderungen der kartellgesetzlichen Regelungen für die Elektrizitäts- und Gaswirtschaft (§§ 103, 103 a GWB) ohne Gefährdung von Sicherheit und Preiswürdigkeit der Energieversorgung den Wettbewerb in diesem Bereich zu verstärken. Hierbei ist insbesondere auch der Vorschlag zu prüfen, die Freistellung der Gebietsschutzverträge auf diejenigen Abnehmergruppen zu beschränken, für die eine allgemeine gesetzliche Anschluß- und Versorgungspflicht besteht. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, nach einem ausreichenden Zeitraum über die Erfahrungen mit den neuen Regelungen der §§ 103 und 103 a GWB, insbesondere auch in ihrem Verhältnis zueinander, zu berichten und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 10): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche konkreten Maßnahmen den Vertretern der Bundesregierung in den internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigungen seitens der französischen Delegation zur Verringerung der Abwasserlast aus dem französischen Chemieunternehmen in Carling zugesagt worden sind, welche Erfolge daraus zu erwarten sind, und warum die Bundesregierung angesichts der hierarchischen Entscheidungsstruktur französischer Behörden bisher noch nicht auf der Ebene der Regierungschefs auf Sanierungspläne zur Abwasserbeseitigung gedrängt hat? Die französische Delegation hat über die vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung der Abwasserlast aus den französischen Chemieunternehmen folgende konkrete Angaben in bezug auf die wichtigsten Schadkomponenten, die organische Verunreinigung und die Belastung mit Ammonium, gemacht: - die im wesentlichen aus den französischen Chemieunternehmen stammende organische Belastung der Rossel soll von 1980 bis 1986 von derzeit 700 000 Einwohnergleichwerten auf unter 150 000 Einwohnergleichwerte verringert werden, dies entspricht einer Reduzierung um etwa 80 Prozent. 1983 soll schon eine Reduzierung der Belastung um etwa 70 Prozent erreicht sein. In zwei Chemieunternehmen sollen die biologischen Kläranlagen bereits 1980/1981 in Betrieb gehen. 16844* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 — die Bemühungen zur Verringerung der Ammoniumbelastung wurden anhand der Entwicklung im Chemieunternehmen Norsolor mit der weitaus größten Belastung verdeutlicht. Während dort 1979 täglich 28 Tonnen Ammonium eingeleitet wurden, sind es heute noch 8 Tonnen pro Tag. In weiterem stufenweisen Abbau soll die Einleitung bis 1985 auf eine Tonne je Tag verringert werden. Wie bereits in der Anwort auf Ihre für die Fragestunde am 27./28. Februar 1980 gestellte Fragen ausgeführt, wird nach Darstellung der französischen Delegation mit den eingeleiteten Maßnahmen auch die Belastung durch andere Schadstoffe verringert, wie z. B. durch Phenole, die in den vergangenen Jahren immer wieder zu starken Geruchsbelästigungen und Besorgnissen bei der deutschen Bevölkerung am Rossel-Unterlauf geführt haben. Die Bundesregierung rechnet bei Realisierung der genannten umfangreichen Sanierungsmaßnahmen auf französischer Seite mit einer deutlich spürbaren Entlastung von Rossel und Saar. In der genannten Antwort habe ich auch darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung angesichts der von französischer Seite angekündigten weitreichenden Sanierungsziele derzeit keine Notwendigkeit sieht, über die Probleme auf der Ebene der Regierungschefs zu verhandeln, daß sie das Rosselproblem von sich aus aber auf dieser Ebene aufgreifen wird, sofern sich herausstellen sollte, daß die tatsächlichen Sanierungserfolge hinter den bekanntgegebenen Sanierungsplänen zurückbleiben. Die deutsche Delegation wird in der Anfang Juni stattfindenden Vollsitzung der Internationalen Kommission zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung darauf drängen, daß die von allen Delegationen jetzt vorgelegten Übersichten der Einleitungen organischer Belastung, die die Zielvorstellungen der Sanierung bis 1983/86 konkretisieren, den Regierungen der Anliegerstaaten mit der Empfehlung zu übermitteln, die in Aussicht gestellten Sanierungsziele unbedingt durchzusetzen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 11): Hat auch nach Meinung der Bundesregierung in Fragen der Kernkraft bei der Fortführung der heutigen Politik der angerichtete Schaden schonmittelfristig einige Milliarden DM erreicht, wie die Züricher Zeitung vom 9. März feststellt? In dem von Ihnen erwähnten Artikel der Neuen Zürcher Zeitung vom 9. März 1980 wird über eine am 3. und 4. März 1980 in Zürich durchgeführte Tagung der schweizerischen Vereinigung für Atomenergie berichtet. Die Bundesregierung teilt die in diesem Bericht wiedergegebene Meinung über die Konsequenzen ihrer heutigen Politik in Fragen der Kernenergie nicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 32): Trifft es zu, daß im Fall Afghanistan vom Bundesnachrichtendienst schon vorgewarnt woren ist, als der heutige Bundeskanzler Schmidt das Amt des Bundesverteidigungsministers inne hatte? Die Antwort lautet „Nein". In der Afghanistan betreffenden Meldungstätigkeit des Bundesnachrichtendienstes Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre kann keine Warnung vor den Ereignissen des Dezember 1979 gesehen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 37 und 38): Wie ist der Stand der Vorbereitungen des weiteren Ausbaus der B 448 bei Offenbach und von Obertshausen bis zur A 3 einschließlich Umgehung Seligenstadt und einer Mainbrücke bei Seligenstadt, wann ist voraussichtlich mit dem Baubeginn und wann mit der Vollendung zu rechnen? Wie ist der Stand der Vorbereitung des Baus der B 46 (neu), wann ist voraussichtlich mit dem Baubeginn und wann mit der Vollendung zu rechnen? Zu Frage A 37: Im Zuge des Ausbaues der B 448 soll im Abschnitt Offenbach (B 43) bis zur Anschlußstelle Am Turm voraussichtlich 1981 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Während hier eine Aussage über den Baubeginn noch nicht möglich ist, soll dieser für den Abschnitt Obertshausen (L 3117) bis zum Kreisel Tannenmühle (B 45) in der zweiten Hälfte dieses Jahres erfolgen. Für den anschließenden Abschnitt bis zur Bundesautobahn A 45 einschließlich der Umgehungen Froschhausen und Seligenstadt ist im August 1979 auf Landesebene das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung gemäß § 16 Fernstraßen-Gesetz eingeleitet worden. Angesichts dieses Sachstands können Termine für den Baubeginn ebenfalls noch nicht genannt werden. Zu Frage A 38: Die Linienführung der B 46 (neu) ist gemäß § 16 Fernstraßen-Gesetz (FStrG) bestimmt. Für den 1. Bauabschnitt zwischen Neu-Isenburg (A 661) und der B 486 bei Offenthal läuft z. Z. das Planfeststellungsverfahren. Der Erörterungstermin ist in der Zeit vom 18.-20. April 1980 vorgesehen. Sofern die Einsprüche rechtzeitig ausgeräumt werden können, ist der Baubeginn für 1981 vorgesehen. Der Vorentwurf für den 2. Bauabschnitt zwischen der B 486 bei Offenthal und der A 683 bei Eppertshausen (B 45) soll 1980 fertiggestellt werden. Das Planfeststellungsverfahren kann somit Ende 1980/ Anfang 1981 eingeleitet werden. Der Beginn der Bauarbeiten des 2. Bauabschnittes läßt sich bei diesem Sachstand zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht übersehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 16845* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 39): Ist die Bundesregierung bereit für die zur Entlastung der Zollstelle Völklingen — Lauterbach geplante Anbindung der B 406 (A 620) über die Raffineriestraße den Anschluß an das französische Autobahnnetz bei den französischen Behörden zu erwirken? Im Einvernehmen mit der französischen Straßenbauverwaltung soll von der B 406 (A 620) südlich von Saarlouis bis St. Avoid eine neue Straßenverbindung hergestellt werden. Die Planung ist im Grenzbereich mit Frankreich abgestimmt. Im Regierungsentwurf für die 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes ist diese Maßnahme von der B 406 (A 620) bis Altforweiler 2streifig in Stufe I und von Altforweiler bis zur Bundesgrenze 2streifig in Stufe II vorgeschlagen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 40 und 41): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der von den technischen Überwachungsvereinen behaupteten Kostenunterdeckung in den Bereichen der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und der Fahrtauglichkeitsprüfungen von Kraftfahrern (MPU)? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, damit bei den technischen Überwachungsvereinen die vorgeschriebene Kostendeckung eintritt? Zur Überprüfung der Angaben der Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine ist unter Vorsitz eines Landes ein Bund /Länder-Ausschuß eingerichtet worden, der lediglich im Bereich der medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen eine allgemeine Kostenunterdeckung festgestellt hat. Sehr unterschiedlich ist die Situation dagegen bei den Technischen Prüfstellen. Hier haben durchaus nicht alle Technischen Überwachungs-Vereine mit Verlust gearbeitet. Angesichts der stark voneinander abweichenden Auffassungen der obersten Landesbehörden, die sich teils gegen jegliche Erhöhung, teils für eine Erhöhung der Gebühren bis zu 14 % aussprachen, hat der Bundesminister für Verkehr ihnen anheimgestellt, sich auf einen einheitlichen und begründeten Vorschlag zu einigen. Dabei wies er ausdrücklich darauf hin, daß es nicht zu vertreten sei, die TÜV-Gebühren auch dort zu erhöhen, wo die Technischen Prüfstellen erklärtermaßen mit Überschüssen arbeiteten. Bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung kommt es vordringlich darauf an, durch die bereits eingeleitete Neugestaltung des Untersuchungsverfahrens auch eine Kostenminderung zu erzielen. Eine verbindliche Stellungnahme der Länder liegt noch nicht vor. Die Länderverkehrsministerkonferenz wird sich im Mai mit diesem Thema befassen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen A 46 und 47): In wieviel Tageszeitungen ist die ganzseitige Anzeige der Bundespost mit dem Tenor „Telefonieren wird billiger" erschienen, und welche Kosten sind durch diese Aktion entstanden? Wie beurteilt die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt der Behauptung, „Telefonieren wird billiger" für diejenigen Kunden der Bundespost, die bislang den „Mondscheintarif" ausgenutzt haben und jetzt Gebührensteigerungen bis 75 v. H. hinnehmen müssen? Die Anzeige ist in 8 überregionalen Tages- und Wochenzeitungen und in 51 Tageszeitungen veröffentlicht worden. Die Gesamtkosten der Anzeigenaktion betragen eine Million, dreihundertsiebzigtausend DM. Die am 1. April 1980 eingetretene Änderung der Fernmeldeordnung bringt den Telefonkunden insgesamt eine Gebührenermäßigung von über 2 Milliarden DM jährlich. Davon entfallen allein ca. 1,2 Milliarden DM auf die Tarifstrukturänderungen im Zusammenhang mit dem Billigtarif. Insoweit trifft die in der Anzeige verwendete pauschale Aussage „Telefonieren wird billiger" zu. Für alle Gespräche, die bisher während des Mondscheintarifs bis zu einer Entfernung von 50 km geführt wurden, ändert sich nichts. Das heißt, hier entspricht der Billigtarif dem bisherigen Mondscheintarif. Lediglich für diejenigen Gespräche, die über 50 km hinaus während des früheren Mondscheintarifs geführt wurden, tritt eine Verteuerung ein. Dabei ist aber zweierlei zu berücksichtigen. Es dürfte kaum Teilnehmer geben, die ausschließlich während des früheren Mondscheintarifs Gespräche über eine Entfernung von über 50 Kilometer haben. Außerdem erhalten alle Teilnehmer ab 1. April 1980 20 freie Gebühreneinheiten. Zu berücksichtigen ist ferner, daß der jetzt geltende Billigtarif 118 Wochenstunden dauert, während der Mondscheintarif nur 80 Wochenstunden umfaßte. In diesem Zusammenhang muß außerdem berücksichtigt werden, daß bei 18 % aller Telefonkunden monatlich weniger als 20 Gebühreneinheiten aufkommen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 48 und 49): Trifft es zu, daß sich ab 1. April 1980 im Rahmen des sogenannten Billigtarifs von 18.00-8.00 Uhr auch die Gebühren für Telefongespräche in die Nachbarländer (z. B. Belgien, Frankreich) über die Grenzzone I und II um 25 v. H. verbilligen? Gilt die gleiche Ermäßigung auch für innerdeutsche Gespräche (Bundesrepublik Deutschland — DDR) und wenn nein, warum nicht? Es trifft zu, daß sich mit Wirkung vom 1. April 1980 die Ferngesprächsgebühren in Verkehrsbezie- 16846* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 hungen mit Ländern, die an die Bundesrepublik Deutschland angrenzen und mit Andorra, Färöer, Liechtenstein und Monaco um 25 % verbilligt haben. Diese Ermäßigung gilt leider nicht im Fernsprechverkehr mit der DDR. Die Gebühren für den innerdeutschen Fernsprechverkehr sind durch die Verordnung über die Gebühren im Post- und Fernmeldeverkehr mit der Deutschen Post und der Deutschen Demokratischen Republik am 4. Juni 1976 geregelt. Eine Änderung dieser Verordnung ist zur Zeit nicht möglich, da bei Ferngesprächen im Verkehr mit der Deutschen Post der DDR durchgreifende Tarifermäßigungen wegen mangelnder Leitungskapazität leider noch nicht gewährt werden können. Sie können erst dann eingeführt werden, wenn die Leitungen in die DDR und nach Berlin (Ost) den durch eine Gebührensenkung zu erwartenden Verkehrszuwachs aufnehmen können. Trotzdem war es möglich, ab 1. April 1980 im Fernsprechverkehr mit der DDR die Sprechdauer für eine Gesprächsgebühreneinheit bei einer Entfernung von mehr als 25 km bis 50 km von 30 auf 45 Sekunden und bei einer Entfernung von mehr als 50 km bis 100 km von 15 auf 20 Sekunden zu verlängern. Die Deutsche Bundespost wird jedoch nichts unversucht lassen, den in den letzten Jahren spürbar verbesserten Telefonverkehr mit der DDR vor allem durch eine Vermehrung der Zahl der Leitungen noch weiter zu erleichtern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 50): Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend dem Vorschlag des bayerischen Staatsministers des Innern, Gerold Tandler, vom 4. März 1980, eine gesetzliche Regelung vorzubereiten, die das Problem der Fehlförderung im sozialen Wohnungsbestand beseitigt oder zumindest abmildert? Im Auftrag der Konferenz der Wohnungsbauminister des Bundes und der Länder sind bereits mehrere Gesetzentwürfe für die Erhebung für Fehlbelegungsabgaben oder Fehlsubventionierungsausgleichszahlungen erarbeitet worden. Diese Gesetzentwürfe sind bisher weder von der Bundesregierung noch vom Bundesrat weiter verfolgt worden. Inzwischen zeichnet sich namentlich in den Ballungsgebieten eine Verschärfung der Probleme der Wohnungsversorgung bestimmter Gruppen ab, die neue Überlegungen nahelegten. Minister Dr. Haack hat daher in einem Schreiben an den Bayerischen Staatsminister des. Innern vorgeschlagen, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu prüfen, ob nicht doch praktische Lösungen für die bestehende Fehlsubventionierung gefunden werden können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen A 51 und 52): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Verwendung von Kunststoffen, insbesondere auf PVC-Basis, als Baumaterialien unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden Brandschutzes vor? Welche technischen und sonstigen Normen für Kunststoffe als Baumaterialien gibt es in bezug auf vorbeugenden Brandschutz, und erscheinen diese der Bundesregierung angesichts steigender Schadensfälle noch als ausreichend? Zu Frage A 51: Die Verwendung von Baustoffen allgemein und damit auch von Kunststoffen als Baumaterial kann auf Grund der Anforderungen zum vorbeugenden baulichen Brandschutz in den Bauordnungen der Bundesländer und der einschlägigen technischen Einzelregelungen Einschränkungen unterliegen. Die Anforderungen beziehen sich je nach Anwendungsfall auf die Brennbarkeit, die Rauchdichte, die Toxität und die Brandweiterleitung durch brennende Stoffteile. Werden Kunststoffe entsprechend den Vorschriften in Gebäuden als Baustoff eingesetzt, so können nach vorliegenden Erfahrungen die Sicherheitsrisiken im vorbeugenden baulichen Brandschutz als ausreichend abgedeckt angesehen werden. Die Nebenwirkungen beim Abbrand bestimmter Kunststoffe (z. B. aggressive Dämpfe, toxische Wirkungen) sind bekannt und werden durch die geltenden Vorschriften weitgehend eingegrenzt. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Frage A 52: Anforderungen an den vorbeugenden baulichen Brandschutz fallen in die Kompetenz der Bundesländer. Die Landesbauordnungen oder hiernach erlassene Durchführungsverordnungen enthalten Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen bezüglich ihrer Verwendung in baulichen Anlagen. Die technischen Einzelheiten zur Erfüllung dieser Anforderungen werden insbesondere in der Norm DIN 4102 — Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen — (Teile 1 bis 8) und in bauaufsichtlichen Richtlinien, wie z. B. der Richtlinien für die Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau, geregelt. Sowohl die Anforderungen als auch die technischen Einzelregelungen sind Baustoff- und bauartenneutral formuliert und decken auch die Verwendung von Kunststoffen in baulichen Anlagen unter Berücksichtigung ihres spezifischen Brandverhaltens ab. Die bestehenden umfangreichen Regelungen und die wiederholte Anpassung der Vorschriften an neue Erkenntnisse — u. a. zum Brandverhalten von Kunststoffen —, die in den Gremien der ARGEBAU der Länder unter Beteiligung des Bundes im Bedarfsfalle vorgenommen werden, geben die Gewähr dafür, daß nach dem Stand der Erkenntnisse und der Technik keine erhöhten Sicherheitsrisiken im vorbeugenden Brandschutz bestehen. Die Bundesregierung betrachtet insoweit die bestehenden technischen und sonstigen Normen im vorbeugenden baulichen Brandschutz auch unter Berücksichtigung der Kunststoffe als ausreichend. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 16847* Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage A 53): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich beim Verbrennen moderner Kunststoffe Giftgase entwickeln, durch die bei Wohnungsbränden zahlreiche Menschen zu Tode kommen, und welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dieser Tatsache zu ziehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich beim Verbrennen von Kunststoffen Giftgase, insbesondere Halogene-Wasserstoffe, entwickeln können. Hierbei handelt es sich nur um eine Brandwirkung, die für Unfälle — gegebenenfalls auch mit Todesfolgen — verantwortlich sein kann. Von wesentlicher Bedeutung für Brandwirkungen sind aber auch beim Abbrand von brennbaren Stoffen entstehende Rauchgase sowie extrem hohe Brandtemperaturen. Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, daß infolge Einwirkungen giftiger Gase zahlreiche Menschen zu Tode kommen. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß durch die geltenden Vorschriften der Bundesländer die Anwendung von bestimmten Kunststoffen und brennbaren Baustoffen in sicherheitstechnisch wichtigen Fällen (z. B. bei der Ausbildung von Fluchtwegen) ausreichend eingeschränkt ist. Sie ist aber bereit, bei Vorlage neuer Erkenntnisse diesen Rechnung zu tragen und gegebenenfalls eine Verschärfung von Vorschriften anzuregen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 54): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Menschen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Entwicklung giftiger Gase bei der Verbrennung moderner Kunststoffe, Möbelbeläge oder Isoliermaterialien in privaten Haushalten ums Leben gekommen sind? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Erkenntnisse darüber vor, wieviel Menschen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Entwicklung giftiger Gase bei der Verbrennung von Kunststoffen, Möbelbelägen oder Isoliermaterial in privaten Haushalten zu Tode gekommen sind. Eine solche statistische Erhebung dürfte grundsätzlich auf beträchtliche Probleme stoßen, da Kunststoffe zwar im Falle einer Brandkatastrophe in unterschiedlichem Umfang zu einem Brandgeschehen beitragen können, hierbei aber für Unfälle mit und ohne Todesfolgen neben toxischen Wirkungen auch Verqualmungen sowie hohen Temperaturen und anderen Folgen eines offenen Feuers (z. B. Sauerstoffmangel in den dem Feuer benachbarten Gebäudeteilen) eine entscheidende Rolle spielen können. Diese Unfall- und Todesursachen können bei einer Vielzahl brennbarer Stoffe vorliegen. Im übrigen wird auf die Antwort zur mündlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Paterna in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16./17. April 1980 verwiesen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 130): Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorgenommen, um auf die Gefahren des Drogenmißbrauchs hinzuweisen? Über konkrete Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über die Gefahren des Drogenmißbrauchs und über die Beurteilung dieser Arbeiten wurde gegenüber dem Deutschen Bundestag bereits verschiedentlich berichtet, ich verweise u. a. auf die Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage betreffend „Drogen- und Rauschmittelmißbrauch" vom 24. Mai 1973 — BT- Drucksache 7/620 — und auf die vom 21. September 1977 — BT-Drucksache 8/922 —, insbesondere hier auf die Textziffern 10ff. Auf diesem Hintergrund wird die Frage so verstanden, daß die derzeitigen oder noch aktuellen konkreten Maßnahmen benannt werden sollen. Eine tabellarische Auflistung dieser Maßnahmen ist beigefügt, sie gibt zugleich einen Überblick über die Art der Maßnahmen, ihre Zielsetzungen und die zu erreichenden Zielgruppen. Eine weitergehende Aufstellung, bei der auch alle Lehrgänge, Expertengespräche, Beratungen Dritter bei Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen, Vorträge und Veröffentlichungen von Mitarbeitern im dienstlichen Auftrage etc. würde zwar den außerordentlichen Umfang und die große Intensität dieser Maßnahmen im einzelnen stärker verdeutlichen, wäre jedoch so zeit- und arbeitsaufwendig, daß sie den Rahmen der Antwort auf Ihre Frage sprengen würde, die m. E. erkennbar darauf abstellt, die derzeit aktuellen Maßnahmen konkret benannt zu bekommen. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß die Bundesländer in ihrer Zuständigkeit ebenfalls auf diesem Gebiet tätig sind. Maßnahmen im Rahmen der Drogenkampagne; hier illegale Drogen Titel Medium Zielsetzung Zielgruppe Auflage Eltern und Kinder Broschüre Jungen Eltern psychohygienisch ausgerichtete familiäre Erziehungshilfen zu geben. 6-10 jährige darauf abgestimmte Sozialisationsangebote zu geben. Eltern, Erzieher 1. Auflage 1975 2. Auflage überarbeitete Form 1000 000 16848* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 Titel Medium Zielsetzung Zielgruppe Auflage Kinder von 1. Auflage 1975 Stülp Broschüre Vorbeugen von Mißbrauchserhalten durch Sozialisationsangebote, abgestimmt 5-7 Jahren 2. Auflage 1979: 100 000 auf die Broschüre „Eltern und Kinder". Auch Alkohol und Nikotin sind Drogen Handzettel Erweiterung der Information über Drogen und ihre Wirkungen. Allgemeinbevölkerung seit 1974 jährlich eine Auflagenhöhe von ca. 20 000 Drogen lösen keine Probleme Handzettel Erweiterung der Information über Drogen und ihre Wirkungen. Allgemeinbevölkerung seit 1974 jährlich eine Auflagenhöhe von ca. 20 000 Drogenerziehung durch Lehrer und Eltern (UNESCO-Seminar) Taschenbuch Analyse der Erziehungsaufgabe, die Lehrern und Eltern zufällt, um das Verhalten und die Kenntnisse der am Sozialisationsprozeß beteiligten Personen und Institutionen zu beeinflussen. Lehrer, Erzieher, Institutionen, erschienen 1975 3 000 Nachdruck 1976 3000 wie Beratungsstellen etc. Alkohol, Rauchen, „Selbstmed. und Gesundheit" Curriculum Wissen vermitteln, Einstellungen gegen Drogenmißbrauch und Handlungskompetenz fördern. Grundschule (1.-4. Schuljahr) pro Grundschule in der Bundesrepublik 1 Exemplar, ca. 16000 Drogen und Gesundheit (in Vorbereitung) Unterrichtswerk Wissen vermitteln, Einstellungen gegen Drogenmißbrauch und Handlungskompetenz fördern. Sekundarstufe I (5.-10. Schuljahr) jede entsprechende Schule der Bundesrepublik 1 Exemplar Alltagsdrogen und Rauschmittel Broschüre Erweitertes Wissen über die Wirkung von Drogen; Problematisierung des Drogenproblems. Jugendliche sowie Lehrer und Erzieher ca. 3,5 Millionen Info-Set Drogen Arbeitsmappe Multiplikatoren im Jugendbereich sollen befähigt werden, in bezug auf Drogenprobleme primär- und sekundärpräventiv tätig zu sein. Multiplikatoren im Jugendbereich 153 000 Drogenberatung — wo? Broschüre Informationen über Möglichkeiten der Behandlung und Rehabilitation drogengefährdeter und -abhängiger junger Menschen und Informationen über die Rechtshilfen. Allgemeinbevölkerung; Beratungsstellen etc. erschienen März 1973, überarbeitete Fassung Anfang 1978 4. Auflage Herbst 1978 Drogen, Gifte und ihre Wirkungen Film Information über illegale Ober- bzw. Sekundarstufen der Schulen entwickelt 1973; 122 Kopien Drogen sowie Alkohol, Nikotin und Medikamente. Was können Eltern tun, Faltblatt Aufklärung über: — Heroingefahr — Symptome bei Drogenmißbrauch und Eltern und Erzieher 1. Auflage 1979: 50 000 wenn ihr Kind drogengefährdet ist? -abhängigkeit 2. Auflage 1979: 500000 — richtiges Verhalten gegenüber Gefährdeten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 16849* Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 131): Teilt die Bundesregierung die Auffassung kommunaler Behörden, daß bei der Gewährung eines Heizölkostenzuschusses nach dem Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 Söhne, die ihren Wehrdienst ableisten, nicht berücksichtigt werden dürfen? Für die Beantwortung Ihrer Frage kommt es darauf an, ob die ihren Wehrdienst ableistenden Söhne während der Zeit, für die der einmalige Heizölkostenzuschuß gewährt wird, weiter im elterlichen Haushalt leben. Nur in diesem Falle können sie gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes bei der Bemessung des Zuschusses berücksichtigt werden. Die Ableistung des Wehrdienstes dürfte zwar in der Regel mit dauernder Abwesenheit von der Familie verbunden sein mit der Folge, daß im Sinne des Gesetzes nicht mehr davon gesprochen werden könnte, daß der Wehrdienstleistende während der Dauer der Dienstleistung weiterhin im elterlichen Haushalt lebe. Gleichwohl sind jedoch auch Fälle denkbar, die eine andere Beurteilung nahelegen würden. So erscheint eine Berücksichtigung des Wehrdienstleistenden als im Haushalt lebende Person dann angezeigt, wenn die räumliche Nähe des Dienstortes zum Familienwohnort oder die Eigenart der Dienstausübung einen häufigen und regelmäßigen Aufenthalt des Wehrdienstleistenden bei seiner Familie erlauben. Denn in diesen Fällen ist davon auszugehen, daß die Heizungskosten für die Wohnung für die Dauer der wehrdienstbedingten Abwesenheit eines Haushaltsangehörigen nicht nennenswert gesenkt werden können. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 132): Ist die Bundesregierung bereit, eine nach § 18 Abs. 2 der Neufassung des Bundesseuchengesetzes vom 18. Dezember 1979 — BGBl. I S. 2262 — mögliche Rechtsverordnung auch im Hinblick auf die Zunahme von Salmonellenerkrankungen sobald wie möglich zu erlassen und durch sie Wiederholungsuntersuchungen für Personen, die zumindest empfindliche Lebensmittel in den Verkehr bringen, in Zeitabständen von etwa zwei bis drei Jahren anzuordnen? Die Bundesregierung prüft zusammen mit den Bundesländern eingehend, welche Rechtsverordnungen nach § 18 Abs. 2 Bundes-Seuchengesetz erforderlich sind. Die Bundesregierung hat allerdings schon in der Begründung zum Entwurf eines Vierten Änderungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 8/2468) ausgeführt, daß die Salmonellosen trotz des großen Umfanges der Untersuchungen beträchtlich zugenommen haben. Ein Einfluß der Untersuchungen war auch nicht auf die Epidemiologie der Hepatitis, des Scharlachs oder der Tuberkulose festzustellen. Es heißt in der Begründung deshalb weiter, daß der große Aufwand an Arbeit und Material für die Wiederholungsuntersuchungen somit in einem deutlichen Mißverhältnis zum gewünschten Erfolg stehen. Der Salmonellen ausscheidende Mensch ist zwar eine mögliche, aber . keineswegs die wichtigste Quelle für die Kontaminierung von Lebensmitteln mit Salmonellen. Ich verweise hierzu auf das Votum des Bundesgesundheitsrates zur Salmonellosebekämpfung vom 2. September 1976, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 19 (1976) S. 353-357. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 165 und 166): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Fernmeldetechnischen Zentralamts der Deutschen Bundespost (Schreiben VW 19 C 3160 vom 23. Januar 1980 an die Stadt Freiburg im Breisgau), daß nach § 27 Abs. 1 der Fernmeldeordnung (FO) private Nebenstellenanlagen mit Ausnahme des § 27 Abs. 3 FO nur von privaten Unternehmen hergestellt und unterhalten werden dürfen, und daß demzufolge öffentlich-rechtliche Körperschaften und die im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Körperschaften stehenden Gesellschaften privaten Rechts ihre privaten Nebenstellenanlagen nicht selbst unterhalten dürfen, sondern sich dazu dritter privater Unternehmen bedienen müssen? Wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls die rechtliche Verbindlichkeit dieser Regelung durch die Fernmeldeordnung, und wie läßt sich die vom Fernmeldetechnischen Zentralamt vertretene Auffassung mit der vom Deutschen Bundestag gewünschten und gebilligten unternehmensrechtlichen Konzeption der Deutschen Bundespost vereinbaren? Zu Frage B 165: Es ist nicht möglich, dem Antrag der Stadt Freiburg im Breisgau zu folgen, sie neben der Wartung der eigenen Nebenstellenanlagen als Unternehmer im Sinne von § 27 der Fernmeldeordnung auch zur Wartung der entsprechenden Anlagen bei bestimmten kommunalen Unternehmen zuzulassen. Die Deutsche Bundespost wird jedoch der Stadt — deren eigentlichem Anliegen folgend — gestatten, die Wartung bestimmter anderer Anlagen derjenigen verselbständigten kommunalen Unternehmen zu übe j nehmen, die ganz oder überwiegend im städtischen Eigentum stehen. Das Fernmeldetechnische Zentralamt in Darmstadt wird sich dieserhalb erneut mit der Stadt Freiburg im Breisgau in Verbindung setzen. Zu Frage B 166: Der § 27 der Fernmeldeordnung soll sicherstellen, daß private Nebenstellenanlagen nur durch fachkundiges Personal errichtet und unterhalten werden, weil nur auf diese Weise gewährleistet wird, daß schädliche Rückwirkungen vom allgemeinen Fernsprechnetz der DBP ferngehalten werden und auch über diese Nebenstellenanlagen eine ordnungsgemäße und betriebssichere Abwicklung des Fernsprechverkehrs erfolgen kann. Mit der im Fall der Stadt Freiburg getroffenen Regelung beweist die DBP ihre unternehmenspolitische Flexibilität. 16850* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 167 und 168): Wie hoch ist die Zahl der bei der Deutschen Bundespost im Jahr 1979 eingegangenen Nachforschungsanträge für verlorengegangene Geschenksendungen in die DDR, bzw. das entsprechende prozentuale Verhältnis zur Gesamtzahl der Paketsendungen in die DDR? Wieviel dieser Nachforschungsanträge wurden von den DDR-Stellen bearbeitet und — mit welchen Begründungen — beantwortet (aufgeschlüsselt nach Gründen wie „Beschlagnahme oder „unauffindbar")? Zu Frage B 167: Im Jahre 1979 sind 22 573 Nachforschungsanträge nach Geschenkpaketen in die DDR und Berlin (Ost) gestellt worden. Da auf Grund von Repräsentativerhebungen rund 21,2 Millionen Pakete in die DDR und nach Berlin (Ost) gesandt worden sind, liegt das prozentuale Verhältnis zwischen Paketeinlieferungszahlen und Zahl der gestellten Nachforschungsanträge bei rund 0,11 %. Zu Frage B 168: Es sind keine Fälle bekanntgeworden, in denen die DDR-Postdienststellen Nachforschungsanfräge nicht beantwortet hätten. Generell sind alle Nachforschungsanträge von den DDR-Postdienststellen mit dem Vermerk „Sendung nicht nachweisbar" zurückgesandt worden. In 136 Fällen sind für Pakete Beschlagnahmemitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens in Verbindung mit Art. 6 des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bundesminister des Post- und Fernmeldewesens der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR über den Postverkehr bei Dienststellen der Deutschen Bundespost eingegangen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hartmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 169 und 170): Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, das bisher selbständige Postamt Lauf a. d. Pegnitz aufzuheben und dem Postamt Nürnberg 3 anzugliedern? Wenn ja, ist die Deutsche Bundespost bereit, die von der Kreisstadt Lauf a. d. Pegnitz gegenüber dem Bundespostminister erhobenen Gegenvorstellungen zu berücksichtigen und von ihren Umorganisationsplänen insoweit Abstand zu nehmen? Zu Frage B 169: Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, die sich nur mittelbar aus den Betriebsaufgaben ergebenden Verwaltungsaufgaben des Postamts Lauf zu einem Postamt in Nürnberg zu verlagern. Zu Frage B 170: Die von der Stadt Lauf a. d. Pegnitz in einer Resolution erhobenen Vorstellungen gehen überwiegend von einer falschen Einschätzung der beabsichtigten Maßnahme aus. Verwaltungsaufgaben von Postämtern haben — im Gegensatz zu Verwaltungsaufgaben verschiedener anderer Behörden — keinen Dienstleistungscharakter und sind daher nur intern von nennenswerter Bedeutung. Kundenbedienung und Dienstleistungsangebot beim Postamt Lauf bleiben auch nach Durchführung der Maßnahme in vollem Umfang erhalten. Die von der Stadt angestellten Überlegungen waren bei der Planung und Entscheidung des organisatorischen Vorhabens bekannt und wurden ihrer Bedeutung für die postalischen Erfordernisse entsprechend gewürdigt. Sie konnten eine Änderung der Entscheidung nicht begründen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 171 und 172): Ist es zutreffend, daB es den Bediensteten der Deutschen Bundespost zugemutet wird, ihre private Zeitkarte auch für Dienstgänge zu benutzen? Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß diese Praxis geändert wird, indem den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die täglich einen Dienstgang zu verrichten haben, entweder von Amts wegen eine Zeitkarte ausgehändigt wird oder eine anteilmäßige Kostenübernahme durch die Verwaltung gewährleistet wird? Zu Frage B 171: Es ist zutreffend, daß private Zeitkarten grundsätzlich auch für Dienstgänge mitzubenutzen sind. Dies ergibt sich aus § 3 BRKG. Danach können den Bediensteten nur die durch eine Dienstreise oder einen Dienstgang entstandenen Mehraufwendungen erstattet werden. Solche entstehen nicht, wenn der Bedienstete eine private Zeitkarte besitzt, die er bei dienstlichen Fahrten mitbenutzen kann. Zu Frage B 172: Die Frage, ob dieser Grundsatz auch anzuwenden ist, wenn Bedienstete zur täglichen Amtsausübung einen Dienstgang zu verrichten haben (z. B. Zusteller), war bereits Gegenstand in der Mündlichen Fragestunde des Deutschen Bundestages am 6. März 1980. Aufgrund der Ausführungen von MdB Conradi wird die Angelegenheit z. Z. erneut geprüft. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 173): Trifft es zu, daß es bei der Deutschen Bundespost auf Amtsebene Regelungen gibt, wonach Frauen dann nicht Zustellerrinnen werden können, wenn zu ihrem Aufgabenbereich auch die Eilzustellung, die Briefkastenleerung und die Paketzustellung gehören? Es gibt keine generelle Regelung, wonach weibliches Personal nicht in der Zustellung oder Briefkastenleerung beschäftigt werden darf. Um weibliche Bedienstete der Deutschen Bundespost vor körper- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 210. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. April 1980 16851* licher Überforderung zu schützen, sollen gemäß einer Verfügung aus dem Jahre 1975 weibliche Arbeitskräfte nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Lasten von mehr als 10 kg ohne mechanische Hilfsmittel nicht nur gelegentlich gehoben oder getragen werden müssen. Ein nur „gelegentliches Heben oder Tragen'' liegt vor, wenn sich der Anteil der Einzellasten mit höherem Gewicht als 10 kg im Rahmen von 5 v. H. der insgesamt zu hebenden oder zu tragenden Lasten hält. Ob bei einem Postamt eine einschränkende Regelung in einem besonders gelagerten Einzelfall getroffen und wie diese begründet wurde, ist nicht bekannt und könnte nur mit einem erheblichen Aufwand an Zeit und Arbeit ermittelt werden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 174 und 175): Inwieweit billigt die Bundesregierung Konzentrationsmaßnahmen der Deutschen Bundespost, die darauf gerichtet sind, Poststellen im ländlichen Raum zu schließen, obwohl dadurch das Ziel der Raumordnungspolitik, „gleichwertige Lebensbedingungen" in Stadt und Land zu schaffen bezw. zu erhalten, in Frage gestellt wird? Hält die Bundesregierung die anläßlich der Stillegung von Poststellen im ländlichen Raum von der Deutschen Bundespost gegenüber den betroffenen Gemeinden geäußerte Begründung — daß ja die meisten Haushalte auf dem Lande über ein Auto verfügten — angesichts der Tatsache für gerechtfertigt, daß diese Fahrzeuge zur Erreichung des Arbeitsplatzes, verbunden mit höher werdenden Betriebskosten, infolge Rückgangs des öffentlichen Verkehrsangebots dringend erforderlich sind und keineswegs für die „Teilprivatisierung der Deutschen Bundespost am Verbraucherende" zur Verfügung stehen? Zu Frage B 174: Konzentrationsmaßnahmen der Deutschen Bundespost, z. B. die Zentralisierung des Eingangs- und Zustelldienstes innerhalb neugebildeter größerer Gemeinden, sind nicht darauf gerichtet, Poststellen aufzuheben. Sie sind vielmehr erforderlich als postbetrieblicher Nachvollzug kommunaler Neuordnungsmaßnahmen der Länder. Poststellen werden grundsätzlich nur aufgehoben, wenn in der tatsächlichen Inanspruchnahme durch die Bevölkerung ein nennenswertes Bedürfnis seitens der Öffentlichkeit nachweisbar nicht mehr zum Ausdruck kommt. Zu Frage B 175: Kriterien für die Einrichtung oder Aufhebung von Poststellen sind das Bedürfnis und die Wirtschaftlichkeit; diese Kriterien werden bei organisatorischen Maßnahmen im Poststellenbereich auch grundsätzlich zu ihrer Begründung angegeben. Ein Hinweis auf die erhöhte Mobilität der Bevölkerung infolge der Motorisierung kann nur als weiterer Grund in Schreiben an Gemeinden mit erwähnt worden sein. Ein derartiger Hinweis auf veränderte Kundengewohnheiten kann daher nicht als ausschlaggebendes Organisationskriterium gewertet und interpretiert werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 176 und 177): Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur Zeit durch die Fernmeldeämter der Deutschen Bundespost dem einzelnen Anschlußnehmer in jeweils mehrseitigen Aufstellungen Mitteilungen über bisherige und zukünftige Gebühren zugesandt werden und wie beurteilt Sie dieses aufwendige, bürokratische und kostspielige Verahren? Warum kann nicht einfach ein Hinweis auf die größtenteils unerheblichen Differenzbeträge oder die Anregung im Zweifelsfalle bei bestimmten Stellen nachzufragen auf der nächsten monatlichen Fernmelderechnung erscheinen? Zu Frage B 176: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Fernmeldeämter der Deutschen Bundespost (DBP) den Fernsprechteilnehmern zur Zeit mehrseitige Gegenüberstellungen der bisherigen und zukünftigen Gebühren zusenden. Die Deutsche Bundespost informierte die Öffentlichkeit durch Presse und Rundfunk über die Gebührenänderungen und legte bei den Amtsstellen mit Publikumsverkehr entsprechende Broschüren aus. Die Fernsprechteilnehmer in Ortsnetzen mit Nahdienst erhalten aktualisierte Zonen- und Gebührenweiser. In den Ortsnetzen, in denen der Nahdienst erst später eingeführt werden kann, werden den Teilnehmern entsprechend den örtlichen Gegebenheiten Berichtigungen zum Amtlichen Verzeichnis der Ortsnetzkennzahlen (AVON) zur Verfügung gestellt. Zu Frage B 177: Die bisherigen Reaktionen zeigten ein sehr großes Interesse an Informationen zu den Änderungen der Gebührenstruktur. Die Deutsche Bundespost ist selbstverständlich verpflichtet, die Bürger in geeigneter Weise zu informieren. Sie ist der Meinung, daß sie mit den obengenannten Maßnahmen ihren Verpflichtungen angemessen nachkam. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 178): In welchen schleswig-holsteinischen Postämtern sind die Eingänge nicht rollstuhlfahrergerecht und welchen Zeitraum benötigt noch die Deutsche Bundespost, bis sie alle Postämter so eingerichtet hat, daß sie auch von Rollstuhlfahrern ohne Schwierigkeiten in Anspruch genommen werden können? Im Bezirk der Oberpostdirektion Kiel befinden sich 205 Postämter von denen bereits 130 behindertengerecht hergerichtet wurden. Bei den verbleibenden Ämtern werden Zug um Zug die Belange behinderter Personen berücksichtigt werden. Dabei werden Ämter bevorzugt, von denen bekannt ist, daß sie von einer größeren Anzahl Behinderter in Anspruch genommen werden. Die Deutsche Bundespost hat die Absicht, im Zusammenhang mit anderen hochbautechnischen Maßnahmen alle Postämter so herzurichten, daß sie von Behinderten in Anspruch genommen werden können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage, bitte.


Rede von Heinz Rapp
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, wird die Lösung dieses Problems ausschließlich auf bilateraler Ebene betrieben, oder steht das Thema auf der Traktandenliste der OECD?
Haehser, Parl. Staatssekretär: Wenn es Vorgänge, wie Sie sie in Ihrer vorherigen Frage beschrieben haben, gibt, dann gehe ich davon aus, daß sich die Deutsche Bundesregierung nicht allein um eine Regelung der Vorgänge bemüht, sondern Bundesgenossen hat.
Ich kann Ihnen, Herr Kollege Rapp, im übrigen die Mitteilung machen, daß sich der Deutsche Industrie- und Handelstag in einem Brief an einen unserer Abteilungsleiter für die Bemühungen von Herrn Matthöfer bedankt hat, die, wie ich Ihnen vorhin habe sagen können, ja auch einen Teilerfolg gehabt haben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen mitteilen, daß die Fragen 23 und 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden sollen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
    Ich rufe Frage 25 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
    Nach welchen Grundsätzen verfährt die Bundesregierung bei der Erhaltung von Baudenkmälern im Besitz des Bundes, z. B. der Bundeswehr, der Bundespost, der Bundesbahn usw.?
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, die Pflichten, die dem Eigentümer von Baudenkmäler obliegen, sind in den Denkmalschutzgesetzen bzw. den Bauordnungen der Länder geregelt. Dem Bund, steht auf diesem Gebiet keine Gesetzgebungs- oder Verwaltungskompetenz zu. Davon geht auch der Entwurf des Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht aus, der zur Zeit den parlamentarischen Gremien mit der Drucksache 8/3105 vorliegt.
    Spezielle Maßnahmen, die im Einzelfall durchzuführen oder zu unterlassen sind, werden von den Denkmalschutzbehörden der Länder festgelegt. Der Bund unterliegt den einschlägigen Bestimmungen wie jeder andere Eigentümer eines Baudenkmals und beachtet sie. Allgemeine Vorschriften des Bundes über die Erhaltung von Baudenkmälern, die sich in seinem Eigentum befinden, gibt es nicht.