Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Warum beschäftigen wir uns heute mit diesem Thema? Weil wir die Absichtserklärung abgegeben haben, daß wir die vordringlichen strukturellen Probleme des Besoldungs- und Versorgungsrechts zu lösen versuchen wollen. Daß wir nicht alles auf einmal und nicht alles in diesem Gesetz tun können, ist sicher schmerzlich.
Lieber Kollege Regenspurger, Sie haben hier eine Fülle von Aufzählungen gebracht, wen Sie noch einbeziehen wollen; Kollege Liedtke hat schon eine Anmerkung dazu gemacht. Ich darf darauf Bezug nehmen, daß Sie gesagt haben, der Finanzminister drehe den Geldhahn zu, und wir identifizierten uns damit. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Außerung der Mehrheit des Bundesrats — Ihrer Mehrheit — lenken, der in seiner Stellungnahme dazu erklärt, daß er Sorgen hat, daß eine nicht tragbare Belastung und ein Hinausschieben der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte die Folge wäre, wenn das Gesetz in der Form, wie es die Bundesregierung vorgelegt hat, Wirklichkeit würde.
Was würde wohl die Mehrheit des Bundesrats — in einem solchen Falle glaube ich: pflichtgemäß und richtig — zu Ihren Vorschlägen gesagt haben, die Sie hier ausgebreitet haben?
Sie erhielten dort ein sehr viel schärferes Urteil, als es hier schon abgegeben wurde.
Ich meine, man sollte sich bei dem Aufstellen von Forderungskatalogen gerade in diesem Bereich davor hüten, Hoffnungen bei denjenigen zu erwecken, die sich möglicherweise — wir werden das ja in den Ausschußberatungen behandeln — in einer Ungleichgewichtigkeit befinden. Aber die Opposition sollte nicht in dieser Form Hoffnungen und Vorstellungen erwecken, als könnte und wäre das alles machbar. Wir halten gerne fest, wie die Sparvorstellungen Ihrer Kollegen im Haushaltsausschuß mit den Vorstellungen kollidieren, die Sie an anderen Orten vortragen.
Wir Liberalen wollen dieses Gesetz rasch und sorgfältig beraten. Sicher wird das eine oder andere auch einer Veränderung zu unterziehen sein. Wir gehen davon aus, daß wir denjenigen, die hier ungleichgewichtig behandelt sind, so intensiv wie möglich helfen wollen.
Noch eine Anmerkung, Herr Kollege Regenspurger. Sie haben davon gesprochen, daß gewisse Dinge nach dem Verfassungsrecht unzumutbar seien. Sie sollten das etwas deutlicher interpretieren. Es gibt höchstens etwas Unzulässiges, aber es gibt dabei nichts Unzumutbares.
Wir wollen, daß das vorliegende Gesetz bis zum Ende dieser Legislaturperiode abschließend beraten und beschlossen wird. Wir werden das Unsere tun, damit denen, die hier angesprochen sind, geholfen wird.