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ID0820807000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 16615A Verzicht des Abg. Ahlers auf die Mitgliedschaft im und Eintritt des Abg. Dr. Schweitzer in den Deutschen Bundestag . . . . 16615A Begrüßung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Simone Veil, und einer Delegation 16615 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 16706 B Erweiterung der Tagesordnung . . . 16706B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler 16615 D Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Frei- staates Bayern 16624 A Genscher, Bundesminister AA 16635 D Dr. Marx CDU/CSU 16642 B Brandt SPD 16650 C Hoppe FDP 16656 C Dr. Dregger CDU/CSU 16660 C Wehner SPD 16665 D Möllemann FDP 16670 A Franke, Bundesminister BMB 16674 D Graf Huyn CDU/CSU 16679 B Frau Schlei SPD 16683 A Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur sowjetischen Intervention in Afghanistan — Drucksache 8/3667 — 16686 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/2067—Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3826 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 8/3495, 8/3758 — Egert SPD 16686B, 16688 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 16686 C Hölscher FDP 16690 A Höpfinger CDU/CSU 16691 D Urbaniak SPD 16693 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Spitzmüller FDP 16694 D Grobecker SPD 16696 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . 16696 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 16697B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/873 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3764 — Brandt (Grolsheim) SPD . . . . 16701B, 16703A Regenspurger CDU/CSU 16701 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16704 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht — Drucksache 8/3105 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3716 — 16705 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee- und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3769 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3745 — 16705 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Kriegsschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien — Drucksache 8/3419 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3744 — 16706 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien — aus Drucksache 8/3688 — Erster Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3830 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3824 — 16706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksache 8/3624 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 16706D Regenspurger CDU/CSU 16707 C Liedtke SPD 16709 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16710 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — Drucksache 8/3662 — Lemmrich CDU/CSU 16711A Topmann SPD 16713A Merker FDP 16714 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 III Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — 16717B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — 16717 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/3766 — 16717 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksache 8/3751 — 16717 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zur Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die Fortentwicklung der Weiterbildung — Drucksachen 8/1130, 8/3763 — . . . 16717D Beratung der Sammelübersicht 64 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3768 — 16718A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages - Drucksache 8/3770 — 16718B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Vierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Dreiundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Vierundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3540, 8/3539, 8/3519, 8/3544, 8/3787 — 16718C Nächste Sitzung 16718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 16615 208. Sitzung Bonn, den 20. März 1980 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 21. 3. Dr. van Aerssen* 20. 3. Dr. Ahrens** 21. 3. Dr. Aigner* 21. 3. Alber * 21. 3. Amling 21. 3. Dr. Bangemann* 21. 3. Dr. Bayerl 21. 3. Blumenfeld*** 20. 3. Dr. Corterier*** 21. 3. Dr. Enders** 21. 3. Fellermaier* 21. 3. Flämig*** 21. 3. Frau Geier 21. 3. Dr. Geßner** 20. 3. Kittelmann** 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Klepsch* 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Dr. Graf Lambsdorff 21.3. Lampersbach 21. 3. Lange * 20. 3. Dr. Mende** 20. 3. Milz 21. 3. Mischnick 21. 3. Dr. Müller** 21. 3. Müller (Mülheim) 21. 3. Dr. Pfennig * 21. 3. Reddemann** 20. 3. Dr. Schäuble** 21. 3. Frau Schleicher* 21. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3. Schulte (Unna) 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3. Seefeld* 21. 3. Frau Tübler 21. 3. Dr. Vohrer** 20. 3. Walkhoff 21. 3. Dr. Wendig 21. 3. Wissmann 21. 3. Wuwer 21. 3. Zebisch** 20. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Ehrenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat mit dem im Sommer 1978 den gesetzgebenden Körperschaften zugeleiteten Entwurf einen Auftrag von Bundesrat und Bundestag erfüllt. Wie Sie wissen, ist dieser Teil seinerzeit in den Vermittlungsverfahren vom Kostendämpfungsgesetz abgekoppelt worden. Ich glaube, drei Jahre stabile Beitragssätze in der Krankenversicherung belegen heute sehr deutlich, wie wirksam das Kostendämpfungsgesetz war, und legitimieren uns dazu, hier jetzt einen zweiten wichtigen Schritt zu tun.
    Dieser Gesetzentwurf ist sehr lange und gründlich beraten worden. Ich möchte den Kollegen aus den beteiligten Ausschüssen ganz besonders dafür danken, daß sie in diesen langen Beratungen auf die vielfältigen Bedenken und Einwendungen des Bundesrates eingegangen sind. Da dies ein zustimmungsbedürftiges Gesetz ist, ist es besonders notwendig, schon in den Beratungen hier den Einwendungen Rechnung zu tragen.
    Ich freue mich auch, daß hier die Berücksichtigung mancher Gesichtspunkte erfolgt ist, auch wenn aus Bundessicht durchaus andere Akzentuierungen möglich erschienen.
    Um so mehr begrüße ich, daß bei der Fortentwicklung des Entwurfs die unverzichtbaren Punkte erhalten geblieben sind, vor allem, daß festgehalten wird an den Regelungen über Verfahren und Gegenstand der Krankenhausbedarfsplanung, die von entscheidender Bedeutung für eine zureichende Versorgung sind, an einem Pflegesatzverfahren, das der selbständigen Rolle von Krankenhausträgern und Krankenkassen gerecht wird, an dem Auftrag an die Spitzenverbände der Krankenhäuser und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, gemeinsam Empfehlungen und Maßstäbe für Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu erarbeiten, und an der Klarstellung, daß der für das einzelne Krankenhaus geltende Selbstkostendeckungsgrundsatz sinnvollen Empfehlungen der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen nicht entgegensteht, sondern daß dies sich gegenseitig wirksam ergänzt
    Lassen Sie mich bitte hier noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, daß es bei all diesen Punkten nicht um Eingriffe in von der Verfassungsordnung den Ländern zustehende Kompetenzen geht, sondern daß es darum geht, der Selbstverwaltung, die sich im Gesundheitswesen besonders bewährt hat, so wie im ambulanten Bereich auch im Krankenhausbereich die nötige Position zu geben.

    (Beifall bei der FDP)

    Ich bedaure sehr, daß die CDU das von ihr im Dezember 1979 verkündete Entbürokratisierungsprogramm, wo sehr Lesenswertes nachzulesen ist

    (Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Sehr gutes Programm!)

    — ein sehr gutes Programm —, nicht auf die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen anzuwenden bereit ist Das bedaure ich sehr.
    Es wäre schon von großem Wert, wenn auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, in Anerkennung der berechtigten Anliegen beider Seiten der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Krankenhäusern und den Krankenkassen das zugestehen würden, was sie zur sinnvollen Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen.
    Ich glaube, darüber hinaus ist es besonders wichtig, daß von Bundesseite aus Beiträge dazu geleistet werden, daß die großen volkswirtschaftlichen Ressourcen aus dem Krankenhausbereich den Bürgern wirklich dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden und in der Qualität, in der sie benötigt werden, und daß im Krankenhausbereich die Betroffenen, vor allen Dingen die Krankenhausträger selbst und die Krankenkassen, die die Last der Finanzierung tragen, bei den Entscheidungen für die Zukunft der Krankenhausentwicklung entsprechend mitzureden und mitzuwirken haben.
    Wir täten weder der Krankenhausversorgung noch dem Föderalismus einen guten Dienst, wenn wir der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen die Chance zu mehr Mitverantwortung, wie sie dieser Gesetzentwurf enthält, abschlagen wollten.
    Herr Kollege Hölscher hat schon ganz deutlich gesagt, daß diese neuen Bestimmungen das Selbst-



    Bundesminister Dr. Ehrenberg kostendeckungsprinzip nicht in Frage stellen, sondern daß der Selbstkostengrundsatz in § 2 noch einmal deutlich herausgestellt wird. Aber dieser Grundsatz darf natürlich die allgemeinen Bemühungen um Kontrolle der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen nicht für das Krankenhaus ausklammern. Das von uns 1972 eingeführte Selbstkostendeckungsprinzip für das einzelne Krankenhaus wird durch eine Zielsetzung kosteneinsparender Gesamtentwicklung im Krankenhausbereich nicht beeinträchtigt
    Für die Versorgung der Bevölkerung sind Zahl, Umfang und Qualität der einzelnen Krankenhäuser von entscheidender Bedeutung. Selbstverständlich können Entscheidungen über Krankenhausleistungen für den einzelnen Patienten und über die Führung des Krankenhausbetriebs nur im Krankenhaus selbst getroffen werden. Dies entbindet aber weder das einzelne Krankenhaus noch die Gesamtheit aller Krankenhäuser, noch die staatlichen Stellen, dort vor allen Dingen die Planungsbehörden, davon, ihre Entscheidungen auch an dem Ziel der gesamtwirtschaftlichen Tragbarkeit der Krankenhauskosten zu orientieren. Hier liegt eine der wesentlichen Aufgaben der neuen Mitwirkungsrechte der Selbstverwaltung.
    Ein ganz kurzes Wort nur noch zum Halbierungserlaß, auf den der Kollege Urbaniak dankenswerterweise schon eingegangen ist. Ich freue mich, daß dieser Gesetzentwurf das in diesem Hause bereits mehrfach erörterte Problem der Gleichbehandlung von körperlich und seelisch Kranken jetzt einer guten Lösung zuführt, wie wir das in der Stellungnahme der Bundesregierung zur Psychiatrieenquete schon angekündigt haben. Die jetzt gefundene Regelung ermöglicht auch eine praktische Abwicklung der teilweise heftig umstrittenen Altfälle und wird für die Zukunft zu einer klaren leistungsrechtlichen Abgrenzung der Behandlungsfälle von den Pflegefällen führen.
    Meine Damen und Herren, in unseren Krankenhäusern als den kompliziertesten und anspruchsvollsten Einrichtungen des Gesundheitswesens wird auch in Zukunft jede technische Innovation, jede Arbeitszeitverkürzung, jede Anforderung zusätzlichen, für ein humanes Krankenhaus dringlich benötigten Personals natürlich den Kostendruck verstärken. Die gegenwärtigen Entscheidungsstrukturen reichen unserer Meinung nach nicht aus, diesen Problemen sach- und patientengerecht begegnen zu können.
    Ich möchte Sie auch aus diesem Grunde sehr herzlich bitten, der jetzt vorliegenden Novelle zum Krankenhausfinanzierungsgesetz zuzustimmen. Diese Bitte verbinde ich mit einem Appell an den Bundesrat, dem Gesetz, nachdem dieses Haus entschieden hat, ebenfalls seine Zustimmung zu geben, damit wir die Erfolge der Kostendämpfung im ambulanten Bereich auf den stationären Bereich übertragen und es dann gemeinsam fortsetzen können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in der zweiten Beratung. Ich gehe davon aus, daß sämtliche Änderungsanträge ausreichend begründet wurden, so daß wir über die Anträge unmittelbar abstimmen können.
Ich rufe Art. 1 § 1 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3810 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt
Wer Art. 1 § 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art 1 § 1 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 2 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 §§ 3 und 4 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen! — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 5 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3811 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt
Wer Art. 1 § 5 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 § 5 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art 1 § 6 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3812 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Streichung der Vorschrift vor. Ich mache darauf aufmerksam, daß es sich um ein etwas kompliziertes Abstimmungsverfahren handelt. Wer die beantragte Streichung will, muß in der folgenden Abstimmung mit Nein stimmen. Ich lasse jetzt abstimmen. Wer Art. 1 § 6 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 § 6 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Damit ist gleichzeitig der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/3812 abgelehnt
Ich rufe Art. 1 § 7 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Art. 1 § 7 ist damit angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 8 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3813 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Streichung der Vorschrift vor. Wer die beantragte Streichung will, muß in der folgenden Abstimmung mit Nein stimmen. Wir stimmen ab. Wer Art. 1 § 8 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 § 8 ist in der Ausschußfassung angenommen.



Vizepräsident Wurbs
Damit ist gleichzeitig der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/3813 abgelehnt.
Ich rufe Art. 1 § 9 Abs. 1 bis 3 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 9 Abs. 4 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 §§ 10 und 11 in der Ausschußfassung auf. — Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind bei einer Enthaltung angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 12 auf. Hierzu liegt auf der Drucksache 8/3814 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer Art. 1 § 12 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 § 12 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 13 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 § 13 ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 14 auf. Hierzu liegt auf der Drucksache 8/3806 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP vor. Unter Nr. 1 dieses Änderungsantrages wird die Streichung des § 14 Abs. 3 a und unter Nr. 2 eine Folgeänderung des § 40 Abs. 1 beantragt. Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag insgesamt abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
Wer Art. 1 § 14 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 §§ 15 bis 23 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 24 Abs. 1 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 24 Abs. 2 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 24 Abs. 3 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 24 Abs. 4 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 8/3815 vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer Art. 1 § 24 Abs. 4. in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 8/3816 zu Art. 1 § 24 auf. Es wird die Anfügung eines neuen Abs. 5 beantragt. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich rufe Art. 1 § 25 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 26 auf. Hierzu liegt auf der Drucksache 8/3817 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Streichung der Vorschrift vor. Auch hier gilt wieder: Wer die beantragte Streichung will, muß in der nachfolgenden Abstimmung mit Nein stimmen. Ich lasse insgesamt abstimmen. Wer Art. 1 § 26 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 1 § 26 ist damit in der Ausschußfassung angenommen. Damit ist gleichzeitig der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/3817 abgelehnt.
Ich rufe Art. 1 §§ 27, 28 und 29 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 30 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3807 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP vor. Unter Ziffer 1 dieses Antrages wird die Streichung des § 30 Abs. 3 und unter Ziffer 2 eine Folgeänderung des § 31 Abs. 2 beantragt. Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag insgesamt abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist angenommen.
Wer Art. 1 § 30 in der Ausschußfassung mit der soeben beschlossenen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 31 Abs. 1 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.



Vizepräsident Wurbs
Ich rufe Art. 1 § 31 Abs. 2 mit der vorhin beschlossen Folgeänderung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 § 31 Abs. 3 in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 1 §§ 32 bis 39, § 40 mit der vorhin beschlossenen Folgeänderung sowie die §§ 40 a und 41 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 1 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 2 und 3 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 3 a auf. Auch hierzu liegt auf Drucksache 8/3818 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer Art. 2 Nr. 3 a in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 3 b und 3 c in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 2 Nr. 4 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/3819 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Streichung der Vorschrift vor. Ich mache darauf aufmerksam, daß derjenige, der die Streichung will, bei der Abstimmung mit Nein stimmen muß. Ich lasse jetzt insgesamt abstimmen. Wer Art. 2 Nr. 4 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist in der Ausschußfassung angenommen. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/3819 abgelehnt.
Ich rufe Art. 2 Nr. 5 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 3 Nr. 1 und 2 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe Art. 3 Nr. 3 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 3 a in der Ausschußfassung auf. Wer der aufgerufenen Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe Art. 4 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Art. 4 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 4 a in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufene Vorschrift ist angenommen,
Meine Damen und Herren, ich rufe die Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und der FDP auf Drucksache 8/3808 und der Fraktion der CDU/ CSU auf Drucksache 8/3820 auf. In beiden Fällen wird die Einführung eines neuen Art. 4 b beantragt. Die CDU/CSU wünscht, daß wir über die Abschnitte getrennt abstimmen. Der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP ist der weitergehende. Ich lasse zuerst über diesen Antrag abstimmen, und zwar abschnittsweise.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP auf Drucksache 8/3808 Abs. 1 abstimmen und bitte um das Handzeichen, wer zuzustimmen wünscht. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist angenommen.
Wer den Absätzen 2 und 3 im Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP auf Drucksache 8/3808 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Änderungsantrag ist angenommen.
Eine Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU auf Drucksache 8/3820 erübrigt sich damit.
Ich rufe die Art. 5 und 6 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Es bleibt noch über Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung abzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einleitung und Überschrift sind angenommen.
Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
Meine Damen und Herren, wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen damit zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist angenommen.



Vizepräsident Wurbs
Es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3495 unter Nr. 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP auf Drucksache 8/3809 auf. Wer diesem interfraktionellen Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Entschließungsantrag ist angenommen.
Ich rufe nunmehr Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 8/873 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/3827 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl (München)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 8/3764 — Berichterstatter:
Abgeordnete Brandt (Grolsheim) Regenspurger
Dr. Wendig

(Erste Beratung 44. Sitzung)

Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Bitte schön.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eine kleine Ergänzung einzufügen. In Art. 6 sollen im letzten Satz hinter der Paragraphenbezeichnung „§ 48 a Abs. 1 Nr. 1" die Worte ergänzt werden „des Deutschen Richtergesetzes", damit klar ist, um welche Paragraphen in welchem Gesetz es sich hier handelt. Ich bitte dies zu ergänzen.