Rede von
Claus
Grobecker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wahrscheinlich. kein einfacher Gang, an dieses Rednerpult zu kommen, um einen Antrag zu begründen, der vorsieht, aus einem wichtigen und guten Gesetz eine durchaus erwägenswerte Bestimmung wieder herauszunehmen, die der sachkundige Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hineingebracht hat. Es kommt auch nicht sehr häufig vor, daß der Haushaltsausschuß von dem Recht nach § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Gebrauch macht und eine geplante gesetzliche Bestimmung, aus der
Ausgaben entstehen, als „nicht mit der Haushaltslage vereinbar" erklärt.
Die vom federführenden Ausschuß in das Krankenhausfinanzierungsgesetz eingefügten Bestimmungen sehen erstens eine pauschalierte Übernahme der bisher aus dem Pflegesatz zu bestreitenden Kosten der mit der Krankenhausausbildung verbundenen Ausbildungsstätten und zweitens die Bereitstellung von Sondermitteln nach Maßgabe des Haushalts durch den Bund vor.
Beide Bestimmungen sind auch nach meiner Auffassung von der Sache her durchaus wünschenswert. Beide Bestimmungen würden jedoch den Bundeshaushalt in einem erheblichen Maße zusätzlich belasten. Deckung für diese Mehrbelastung ist nicht vorhanden. Wegen der Notwendigkeit der Zurückführung der Verschuldung des Bundes muß eine zusätzliche Belastung künftiger Bundeshaushalte vermieden werden. Auch der Haushaltsausschuß hat sich deshalb nicht in der Lage gesehen, eine Dekkungsmöglichkeit für die Mehrbelastung vorzuschlagen.
Hinzu kommt noch die verfassungsrechtliche Problematik, die eine Zurückhaltung des Bundes in beiden Bereichen gebietet. Das gilt insbesondere für die mit dem Krankenhausbetrieb verbundenen Ausbildungskosten. Hierbei handelt es sich um mit den Berufsschulkosten zu vergleichende Kosten, die nach der Aufgabenteilung des Grundgesetzes von den Ländern zu tragen sind. Aber auch die Bereitstellung von Sondermitteln. ist haushaltswirtschaftlich nicht vertretbar, zumal sie die Gefahr einer Ausuferung und weiterhin die Gefahr in sich birgt, daß wir damit gleichzeitig neue Tatbestände von Mischfinanzierung schaffen, die mehr als problematisch sind.
Die Koalitionsfraktionen beantragen deshalb die Streichung der §§ 14 Abs. 3 a und 30 Abs. 3 mit den entsprechenden Folgeänderungen. Ich bitte Sie, diesen beiden Anträgen zuzustimmen.