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ID0820806400

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 16615A Verzicht des Abg. Ahlers auf die Mitgliedschaft im und Eintritt des Abg. Dr. Schweitzer in den Deutschen Bundestag . . . . 16615A Begrüßung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Simone Veil, und einer Delegation 16615 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 16706 B Erweiterung der Tagesordnung . . . 16706B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler 16615 D Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Frei- staates Bayern 16624 A Genscher, Bundesminister AA 16635 D Dr. Marx CDU/CSU 16642 B Brandt SPD 16650 C Hoppe FDP 16656 C Dr. Dregger CDU/CSU 16660 C Wehner SPD 16665 D Möllemann FDP 16670 A Franke, Bundesminister BMB 16674 D Graf Huyn CDU/CSU 16679 B Frau Schlei SPD 16683 A Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur sowjetischen Intervention in Afghanistan — Drucksache 8/3667 — 16686 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/2067—Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3826 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 8/3495, 8/3758 — Egert SPD 16686B, 16688 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 16686 C Hölscher FDP 16690 A Höpfinger CDU/CSU 16691 D Urbaniak SPD 16693 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Spitzmüller FDP 16694 D Grobecker SPD 16696 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . 16696 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 16697B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/873 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3764 — Brandt (Grolsheim) SPD . . . . 16701B, 16703A Regenspurger CDU/CSU 16701 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16704 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht — Drucksache 8/3105 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3716 — 16705 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee- und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3769 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3745 — 16705 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Kriegsschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien — Drucksache 8/3419 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3744 — 16706 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien — aus Drucksache 8/3688 — Erster Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3830 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3824 — 16706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksache 8/3624 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 16706D Regenspurger CDU/CSU 16707 C Liedtke SPD 16709 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16710 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — Drucksache 8/3662 — Lemmrich CDU/CSU 16711A Topmann SPD 16713A Merker FDP 16714 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 III Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — 16717B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — 16717 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/3766 — 16717 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksache 8/3751 — 16717 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zur Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die Fortentwicklung der Weiterbildung — Drucksachen 8/1130, 8/3763 — . . . 16717D Beratung der Sammelübersicht 64 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3768 — 16718A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages - Drucksache 8/3770 — 16718B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Vierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Dreiundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Vierundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3540, 8/3539, 8/3519, 8/3544, 8/3787 — 16718C Nächste Sitzung 16718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 16615 208. Sitzung Bonn, den 20. März 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 21. 3. Dr. van Aerssen* 20. 3. Dr. Ahrens** 21. 3. Dr. Aigner* 21. 3. Alber * 21. 3. Amling 21. 3. Dr. Bangemann* 21. 3. Dr. Bayerl 21. 3. Blumenfeld*** 20. 3. Dr. Corterier*** 21. 3. Dr. Enders** 21. 3. Fellermaier* 21. 3. Flämig*** 21. 3. Frau Geier 21. 3. Dr. Geßner** 20. 3. Kittelmann** 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Klepsch* 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Dr. Graf Lambsdorff 21.3. Lampersbach 21. 3. Lange * 20. 3. Dr. Mende** 20. 3. Milz 21. 3. Mischnick 21. 3. Dr. Müller** 21. 3. Müller (Mülheim) 21. 3. Dr. Pfennig * 21. 3. Reddemann** 20. 3. Dr. Schäuble** 21. 3. Frau Schleicher* 21. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3. Schulte (Unna) 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3. Seefeld* 21. 3. Frau Tübler 21. 3. Dr. Vohrer** 20. 3. Walkhoff 21. 3. Dr. Wendig 21. 3. Wissmann 21. 3. Wuwer 21. 3. Zebisch** 20. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich beschäftige mich kurz mit der Notwendigkeit der vorliegenden Novelle zum Krankenhausfinanzierungsgesetz.
    Was mir von den Beiträgen einiger Unionspolitiker zur Zeit der Beratung des Kostendämpfungsgesetzes wert erscheint, hierzu in Erinnerung gerufen zu werden, lassen Sie mich kurz streifen. Frau Kollegin Neumeister, sie wurden vorhin schon angesprochen. Sie sprachen es damals wohl mit am positivsten mit der Bemerkung aus: Da man das Gesetz für verbesserungsbedürftig halte, sollte man es statt durch Einzeländerungen im ganzen novellieren. Ähnlich äußerte sich Herr Wicklmayr von der saarländischen Landesregierung, die damals eine erfreulich mäßigende Position einnahm. Kollege Müller (Remscheid) gab der einmütigen Ansicht des Vermittlungsausschusses Ausdruck, indem er die Novellierung des KHG für dringend erforderlich erklärte. Jene Erklärungen vom Frühjahr 1977 konnten bezüglich eines baldigen und deutlichen zweiten Schritts der Kostendämpfung, nämlich im Krankenhausbereich, hoffnungsvoll stimmen.

    Spitzmülle
    Leider trog die Hoffnung weithin. Das Votum des Bundesrats zum Regierungsentwurf der gegenwärtigen KHG-Novelle war geradezu ein Rundumschlag gegen so gut wie alle Vorschläge des Entwurfs. Die CDU/CSU-Opposition paßte ihre Ausschußanträge weitgehend an und legt sie heute zum großen Teil wieder vor: Bei der Bedarfsplanung keine enge Zusammenarbeit der Länder mit den Trägern, keine Mindestvorgaben und keine länderübergreifende Abstimmung; bezüglich der Empfehlungen durch Krankenhausträger und Krankenkassen Streichung zugunsten des Beamtengremiums Bund-LänderAusschuß. Und um dem Bund erst so richtig eine Abfuhr zu erteilen, verlangten Bundesrat und Opposition dazu noch fast eine Verdoppelung der Bundesmittel. Das war keine glückliche Haltung zu dieser angeblich so dringlichen Gesamtnovellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Eine Länderpolitik, durch eine Fraktion im Deutschen Bundestag vertreten, etwa nach dem Motto: Die Rechte des Bundes halbieren und seine Pflichten verdoppeln, ist doch im Grund genommen Obstruktion.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Waffenschmidt [CDU/CSU]: Und für die Gemeinden!)

    Erfreulicherweise gibt es in den jetzt vorgelegten Oppositionsanträgen zwei Lichtblicke. Die Pflegesatzvereinbarungen lehnt man offenbar jetzt nicht mehr so ab, und der kräftige Zugriff in die Bundeskasse wird nicht wiederholt. Ich hoffe, daß auch der Bundesrat sich besinnt und im zweiten Durchgang zu etwas gemäßigten Vorstellungen kommt.
    Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, ich muß Ihnen Ihr eigenes gesundheitspolitisches Programm von 1978 in Erinnerung rufen. Da fordern Sie nämlich theoretisch, was Sie hier praktisch weithin verleugnen: So viel Freiheit wie möglich, so viel Staat wie nötig. Das wird im Punkt 2 gefordert. Aber hier geht es nach dem Motto: Nur keine enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Trägern bei der Bedarfsplanung. In Punkt 28 fordern Sie: Entwicklung einheitlicher Kriterien bei der Krankenhausbedarfsplanung.

    (Egert [SPD]: Hört! Hört!)

    Aber hier heißt es nun: Keine länderübergreifende Abstimmung. Dies aber wäre im Sinn Ihres Punktes 28. In Punkt 6 legen Sie ein Bekenntnis zum Grundsatz der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ab; aber warum hier und heute kein Wort zu der ebenso notwendigen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Krankenhäusern?
    Sie sehen, meine Damen und Herren, daß man hier beim Überlegen und Nachdenken durchaus auch zu anderen Ergebnissen kommen kann, selbst wenn man nach Ihrem gesundheitspolitischen Programm handeln möchte. Und wir wollen das sogar, meine sehr verehrten Damen und Herren, indem wir nämlich die Dinge einbauen, die wir für notwendig halten.
    Da Herr Kollege Höpfinger die Frage des sozial tragbaren Pflegesatzes bzw. der sozial tragbaren Kosten von Krankenhausleistungen hier eingeführt und diesen Worten einè Auslegung gegeben hat, die mit der Wirklichkeit absolut im Widerspruch steht,

    (Beifall bei der FDP)

    möchte auch ich dazu etwas sagen. Der Bundesrat hat dies nicht so gesehen. Die Wörtchen „sozial tragbare Pflegesätze" waren schon im Entwurf, zu dem der Bundesrat Stellung genommen hat.

    (Sehr richtig! bei der FDP — Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: Was heißt denn „sozial tragbare Kosten"? Darum geht es! Definieren Sie das doch bitte einmal!)

    — Gut, ich werde gleich darauf eingehen. —
    Ich möchte nun einiges zum Selbstkostendekkungsprinzip sagen. Dies gehört nämlich für uns zum unveräußerlichen Bestand dieses Gesetzes. Ohne Deckung der Selbstkosten durch Förderungsmittel und Pflegesätze gibt es keine Erhaltung auch privater und frei-gemeinnütziger Krankenhäuser. Selbst viele Gemeinden kämen sonst wieder in die gottlob längst überwundene Finanzierungsmisere, die vor Erlaß des KHG vorhanden war. Meine Damen und Herren, machen wir uns doch nichts vor: Damals erreichte der Zuschußbedarf aus Eigenmitteln der kommunalen und frei-gemeinnützigen Krankenhäuser Milliardenhöhe. Dies haben wir Gott sei Dank beseitigt. Leider müssen einige Gemeinden schon wieder zur Zusatzfinanzierung übergehen.
    Nun, was heißt „sozial tragbare Kosten"? Das heißt: Die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Bedarfsgerechtigkeit und der Leistungsfähigkeit müssen beachtet werden, und zwar nicht nur intern, sondern auch in der Planung, d. h. eben auch: keine Gigantomanie, die zu finanzieren ist. Wenn diese Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Bedarfsgerechtigkeit und der Leistungsfähigkeit nach innen und außen beachtet werden, dann ist das Selbstkostendeckungsprinzip nicht angerührt.
    Im übrigen ist es nun nicht richtig, wenn Sie in Ihrem Antrag zu § 1 sagen, die Ausschußfassung gebe das Selbstkostendeckungsprinzip auf. Das Prinzip ist in § 2 mit denselben Worten wie bisher abgesichert; die Änderung in § 1 mißdeuten Sie. Ich bitte Sie, den Ausschußbericht zu diesen beiden Vorschriften, der gerade auf unsere Veranlassung hin so deutlich Stellung nimmt, nachzulesen. Ich kann dies in dem Kurzbeitrag, in der Kürze der Zeit, die mir zur Verfügung steht, nicht noch mehr vertiefen.
    Meine Damen und Herren, ich verstehe Sie übrigens auch in einem anderen Punkt nicht. Da wollen Sie die vorgeschlagene Ergänzung des § 405 a der Reichsversicherungsordnung über diese Konzertierte Aktion streichen, weil auch dadurch das Selbstkostendeckungsprinzip angeblich gefährdet wird. Nun kann doch gar kein Zweifel daran bestehen, daß bereits die geltende Vorschrift die Krankenhäuser in die Konzertierte Aktion einbezieht. Der Regierungsentwurf spricht nur aus, was bereits gilt. Allerdings hebt der Entwurf — und noch deutlicher die Ausschußfassung — hervor, daß Empfehlungen über die Pflegesätze eben dieses Selbst-



    Spitzmüller
    kostendeckungsprinzip nicht berühren. Und das wollen Sie streichen, meine Damen und Herren! Man muß sich wirklich an den Kopf langen.
    Lassen Sie mich noch ein paar kurze Bemerkungen zu einigen besonderen Anliegen der Freien Demokraten machen.
    Wir haben wegen des offenkundigen Mißbrauchs bei der Anwendung des § 371 RVO eine Änderung dieser Vorschrift gefordert und in dieser Vorlage auch erreicht; im Grundsatz sind wir uns darüber einig.
    Eine weitere Sicherung gegen eine einseitige Bevorzugung öffentlicher Krankenhäuser ist die nun vorgesehene Absicherung der Vielfalt der Krankenhausträger. Herr Kollege Hölscher hat dies bereits vertieft.
    Meine Damen und Herren, schließlich haben wir Freien Demokraten besonderen Wert darauf gelegt, im Krankenhausbereich auf der Seite der Kostenträger neben den gesetzlichen Krankenkassen auch die private Krankenversicherung zu verankern. Denn sie trägt nun einmal einen beträchtlichen Anteil der Pflegesätze.

    (Beifall bei der FDP)

    Bei der Bedarfsplanung und in dem Gremium nach § 26 ist uns dies gelungen. Wir sind im übrigen sehr froh darüber, daß es heute gelingen wird, den Halbierungserlaß aufzuheben. .
    Zum Schluß, meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung zu der Rheuma-Entschließung, die wir fassen wollen. Sie geht — unserem heutigen Thema entsprechend — im wesentlichen nur auf den Krankenhausbereich ein. Es besteht aber kein Zweifel daran — und der Rheuma-Bericht der Regierung beschreibt dies überzeugend —: Rheumapatienten sind meist Dauerpatienten. Sie müssen daher in erster Linie dauernd ambulant behandelt werden. Rheumabetten dürfen also nur geschaffen oder vorgehalten werden, soweit in schweren und hoch akuten Fällen stationäre Behandlung ausnahmsweise unabweisbar ist.
    Die FDP wird dem Gesetzentwurf, der Entschließung und den von uns mit unterzeichneten Anträgen zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Geduld.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Grobecker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Claus Grobecker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist wahrscheinlich. kein einfacher Gang, an dieses Rednerpult zu kommen, um einen Antrag zu begründen, der vorsieht, aus einem wichtigen und guten Gesetz eine durchaus erwägenswerte Bestimmung wieder herauszunehmen, die der sachkundige Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung hineingebracht hat. Es kommt auch nicht sehr häufig vor, daß der Haushaltsausschuß von dem Recht nach § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages Gebrauch macht und eine geplante gesetzliche Bestimmung, aus der
    Ausgaben entstehen, als „nicht mit der Haushaltslage vereinbar" erklärt.
    Die vom federführenden Ausschuß in das Krankenhausfinanzierungsgesetz eingefügten Bestimmungen sehen erstens eine pauschalierte Übernahme der bisher aus dem Pflegesatz zu bestreitenden Kosten der mit der Krankenhausausbildung verbundenen Ausbildungsstätten und zweitens die Bereitstellung von Sondermitteln nach Maßgabe des Haushalts durch den Bund vor.
    Beide Bestimmungen sind auch nach meiner Auffassung von der Sache her durchaus wünschenswert. Beide Bestimmungen würden jedoch den Bundeshaushalt in einem erheblichen Maße zusätzlich belasten. Deckung für diese Mehrbelastung ist nicht vorhanden. Wegen der Notwendigkeit der Zurückführung der Verschuldung des Bundes muß eine zusätzliche Belastung künftiger Bundeshaushalte vermieden werden. Auch der Haushaltsausschuß hat sich deshalb nicht in der Lage gesehen, eine Dekkungsmöglichkeit für die Mehrbelastung vorzuschlagen.
    Hinzu kommt noch die verfassungsrechtliche Problematik, die eine Zurückhaltung des Bundes in beiden Bereichen gebietet. Das gilt insbesondere für die mit dem Krankenhausbetrieb verbundenen Ausbildungskosten. Hierbei handelt es sich um mit den Berufsschulkosten zu vergleichende Kosten, die nach der Aufgabenteilung des Grundgesetzes von den Ländern zu tragen sind. Aber auch die Bereitstellung von Sondermitteln. ist haushaltswirtschaftlich nicht vertretbar, zumal sie die Gefahr einer Ausuferung und weiterhin die Gefahr in sich birgt, daß wir damit gleichzeitig neue Tatbestände von Mischfinanzierung schaffen, die mehr als problematisch sind.
    Die Koalitionsfraktionen beantragen deshalb die Streichung der §§ 14 Abs. 3 a und 30 Abs. 3 mit den entsprechenden Folgeänderungen. Ich bitte Sie, diesen beiden Anträgen zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)