Rede:
ID0820805600

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Metadaten
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    7. Höpfinger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 16615A Verzicht des Abg. Ahlers auf die Mitgliedschaft im und Eintritt des Abg. Dr. Schweitzer in den Deutschen Bundestag . . . . 16615A Begrüßung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Simone Veil, und einer Delegation 16615 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 16706 B Erweiterung der Tagesordnung . . . 16706B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler 16615 D Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Frei- staates Bayern 16624 A Genscher, Bundesminister AA 16635 D Dr. Marx CDU/CSU 16642 B Brandt SPD 16650 C Hoppe FDP 16656 C Dr. Dregger CDU/CSU 16660 C Wehner SPD 16665 D Möllemann FDP 16670 A Franke, Bundesminister BMB 16674 D Graf Huyn CDU/CSU 16679 B Frau Schlei SPD 16683 A Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur sowjetischen Intervention in Afghanistan — Drucksache 8/3667 — 16686 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/2067—Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3826 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 8/3495, 8/3758 — Egert SPD 16686B, 16688 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 16686 C Hölscher FDP 16690 A Höpfinger CDU/CSU 16691 D Urbaniak SPD 16693 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Spitzmüller FDP 16694 D Grobecker SPD 16696 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . 16696 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 16697B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/873 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3764 — Brandt (Grolsheim) SPD . . . . 16701B, 16703A Regenspurger CDU/CSU 16701 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16704 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht — Drucksache 8/3105 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3716 — 16705 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee- und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3769 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3745 — 16705 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Kriegsschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien — Drucksache 8/3419 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3744 — 16706 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien — aus Drucksache 8/3688 — Erster Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3830 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3824 — 16706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksache 8/3624 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 16706D Regenspurger CDU/CSU 16707 C Liedtke SPD 16709 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16710 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — Drucksache 8/3662 — Lemmrich CDU/CSU 16711A Topmann SPD 16713A Merker FDP 16714 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 III Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — 16717B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — 16717 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/3766 — 16717 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksache 8/3751 — 16717 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zur Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die Fortentwicklung der Weiterbildung — Drucksachen 8/1130, 8/3763 — . . . 16717D Beratung der Sammelübersicht 64 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3768 — 16718A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages - Drucksache 8/3770 — 16718B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Vierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Dreiundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Vierundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3540, 8/3539, 8/3519, 8/3544, 8/3787 — 16718C Nächste Sitzung 16718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 16615 208. Sitzung Bonn, den 20. März 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 21. 3. Dr. van Aerssen* 20. 3. Dr. Ahrens** 21. 3. Dr. Aigner* 21. 3. Alber * 21. 3. Amling 21. 3. Dr. Bangemann* 21. 3. Dr. Bayerl 21. 3. Blumenfeld*** 20. 3. Dr. Corterier*** 21. 3. Dr. Enders** 21. 3. Fellermaier* 21. 3. Flämig*** 21. 3. Frau Geier 21. 3. Dr. Geßner** 20. 3. Kittelmann** 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Klepsch* 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Dr. Graf Lambsdorff 21.3. Lampersbach 21. 3. Lange * 20. 3. Dr. Mende** 20. 3. Milz 21. 3. Mischnick 21. 3. Dr. Müller** 21. 3. Müller (Mülheim) 21. 3. Dr. Pfennig * 21. 3. Reddemann** 20. 3. Dr. Schäuble** 21. 3. Frau Schleicher* 21. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3. Schulte (Unna) 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3. Seefeld* 21. 3. Frau Tübler 21. 3. Dr. Vohrer** 20. 3. Walkhoff 21. 3. Dr. Wendig 21. 3. Wissmann 21. 3. Wuwer 21. 3. Zebisch** 20. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Hölscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe aufmerksam den Worten des Kollegen Dr. Becker gelauscht. Ich habe mich gefragt, Herr Dr. Becker, zu welcher Vorlage Sie reden. Sie redeten laufend von Dirigismus, Steuerung und Bürokratie. Zum Schluß war es mir klar: Sie haben zu Ihren eigenen Änderungsanträgen geredet, aber zweifellos nicht zu unserem Gesetz; denn Zweck unseres Gesetzes ist es, daß die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern leistungsfähig, wirtschaftlich und bedarfsgerecht ist. Mehr Leistungsfähigkeit, mehr Wirtschaftlichkeit und mehr Bedarfsgerechtigkeit lassen sich aber wohl nur erreichen, wenn die für den Krankenhausbereich Verantwortlichen, also die Träger der Krankenhäuser, die Ärzte und die Kassen mehr Eigenverantwortung übernehmen können und der Einfluß des Staates zurückgedrängt wird.
    In unserem Grundanliegen geht es uns also auch hier um weniger Staat und mehr Mitwirkung der Betroffenen, um weniger bürokratischen Dirigismus und mehr Freiheiten für die Selbstverwaltung der Träger. Dies wird in folgenden Kernpunkten des Gesetzentwurfs deutlich.
    Bei der Bedarfsplanung sollen Land, Krankenhaus und Kostenträger eng zusammenarbeiten. Ich will nicht verschweigen, daß die FDP eine einvernehmliche Bedarfsplanung für besser gehalten hätte. Insofern ist das, was der Gesetzentwurf mit der Formulierung „enge Zusammenarbeit" vorsieht, schon ein Kompromiß.
    Weiter enthält der Gesetzentwurf inhaltliche Vorgaben für die Bedarfsplanung, um die überregionale Vergleichbarkeit der Bedarfspläne zu sichern. Selbstverständlich muß beim Inhalt der Bedarfspläne auch dafür gesorgt werden, daß zum Beispiel bürgernahe, also auch kleinere Krankenhäuser, in zumutbarer Entfernung für die Patienten vorhanden sind und daß — ein weiteres Beispiel — die Vielfalt der Krankenhausträger, auch die Vielfalt der therapeutischen Richtungen — ich denke zum Beispiel an die anthroposophischen Krankenhäuser — vorhanden ist.

    (Beifall bei der FDP)

    Der Ausschuß hat gerade in diesem Punkt noch eine Klarstellung vorgenommen.
    Lassen Sie mich etwas zu den Pflegesätzen sagen. Auch bei diesem entscheidenden Kostenfaktor ist weniger Staat und mehr Beteiligung der Betroffenen unerläßlich, d. h., wie im Gesetz vorgesehen, eine Pflegesatzvereinbarung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen und nicht mehr eine Pflegesatzfestsetzung durch das Land. Diese Regelung müßte auch für Länder und Bundesrat akzeptabel sein, da im Streitfall das Land den Letztentscheid hat.
    Lassen Sie mich auch etwas zu den Empfehlungen sagen, einem dritten wichtigen Kernpunkt. Entscheidend ist hierbei die maßgebliche Heranziehung von Krankenhäusern und Krankenkassen bei der Erarbeitung bundesweiter Richtwerte für Bedarfsplanung und Pflegesätze. Dringend erforderlich ist die Neuerarbeitung von Anhaltszahlen für die Personal- und Sachkosten im Krankenhausbereich.
    Unverzichtbar und längst überfällig ist es, damit die Betroffenen und zugleich Sachverständigen zu beauftragen, statt behördliche Planungsentscheidungen zugrunde zu legen.
    Meine Damen und Herren, mehr betriebliche Entscheidungsfreiheit und Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten sind also Kern unseres Gesetzentwurfs. Es versteht sich wohl von selbst, daß dies die Grundlage auch für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung im stationären Bereich ist. Planwirtschaft hat noch nie zu mehr Qualität geführt. Aber gerade die Anträge der Opposition sind ein Musterbeispiel für die Festschreibung von Planwirtschaft.
    Ich möchte einige Einzelerläuterungen geben, insbesondere zu § 1. Ich bin dem Kollegen Egert dankbar, daß er schon in aller Deutlichkeit davon gesprochen hat. Nach §§ 1 und 2 soll das Gesetz einerseits zu sozial tragbaren Kosten von Krankenhausleistungen beitragen, andererseits aber die Selbstkosten eines leistungsfähigen Krankenhauses decken. Ich betone dies ausdrücklich; denn aus den Reihen der Krankenhausträger wurden Befürchtungen geäußert, der Bundestag wolle das Selbstkostendeckungsprinzip aufgeben. Ich verweise hier ausdrücklich auf den Bericht, in dem u. a. festgestellt wird — ich zitiere —:
    Das in § 2 Abs. 2 vorgeschriebene Selbstkostendeckungsprinzip soll und kann durch die allgemeine Vorschrift des § 1 nicht etwa eingeschränkt werden.
    In jedem Einzelfall müssen also die Selbstkosten eines bestimmten Krankenhauses aus den öffentlichen Förderungsmitteln und den Erlösen aus den Pflegesätzen zusammen gedeckt werden und nicht etwa, wie irrtümlich vermutet wurde, auch aus den Eigenmitteln von Krankenhäusern.
    Ein besonderes Anliegen der FDP war die Sicherstellung der stationären Versorgung durch kleine und mittlere Krankenhäuser. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Änderung des § 371 RVO vor, indem klargestellt wird, daß bei Krankenhäusern außerhalb des Bedarfsplans, die schon vor Erlaß des Krankenhausfinanzierungsgesetzes betrieben wurden, der Gesichtspunkt des Bestands- und Vertrauensschutzes beachtet werden muß. Dies gilt vor allem für die kleinen privaten, freien, gemeinnützigen und öffentlichen Krankenhäuser. Dennoch — lassen Sie mich dies ausdrücklich hinzufügen — muß auch in Zukunft die stationäre Versorgung über bürgernahe kleinere Betriebseinheiten sichergestellt sein. Grundlage hierfür bietet der § 6, den die Opposition streichen will. Nach § 6 sollen u. a. die einzelnen Krankenhäuser „nach Größe und Standort eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Versorgung in wirtschaftlichen Betriebseinheiten ermöglichen und für die Patienten in zumutbarer Entfernung erreichbar sein".
    Lassen Sie mich auch noch einige Worte zur Haltung der Opposition sagen. Ausgerechnet die Partei, die uns sonst immer Bürokratismus und Staatsdirigismus vorwirft und in ihrer polemischen Argumentation draußen sonst nach dem berüchtigten Slogan



    Hölscher
    „Freiheit statt Sozialismus" verfährt, also die CDU/ CSU, redet hier selbst dem Staatsdirigismus das Wort. Die Änderungsanträge — und ich befürchte: auch die zu erwartende Schlußabstimmung des Gesetzes zeigen, daß die CDU/CSU entgegen ihren Sonntagsreden nicht für die Stärkung der Selbstverwaltung und der Eigenverantwortung ist.

    (Zustimmung bei der SPD Egert [SPD]: Sie sagen es, Herr Kollege!)

    Sie will, daß bei der Bedarfsplanung, bei der Pflegesatzvereinbarung und bei den Empfehlungen für die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich nach wie vor der Staat allein entscheidet und unkontrolliert in die Taschen des Steuerzahlers greift, unkontrolliert die Pflegesätze festsetzt und damit allein über die Verwendung der Beiträge der Versicherten bestimmt.

    (Egert [SPD]: Immer dasselbe: den Mund spitzen, aber nicht pfeifen!)

    Alle unsere Hoffnungen, die wir in der ersten Lesung noch hatten — z. B. nach den Ausführungen der Frau Kollegin Dr. Neumeister —, sind während der Ausschußberatungen verflogen. Frau Dr. Neumeister, ich habe heute nachgelesen, was Sie gefordert haben. Sie haben gesagt, daß bei der Bedarfsplanung eine stärkere Mitwirkung aller Beteiligten erforderlich sei und daß die Bedarfsplanung, so wie sie heute stattfinde, auch im Zusammenhang mit der Mitwirkung nicht ausreichend sei. Ich kann nur bedauern, daß Sie sich nicht durchsetzen konnten, obwohl bei Ihnen persönlich zweifellos der beste Wille vorhanden war.
    Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die Büchsenspanner der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat auch diese kleinen erfreulichen Ansätze zur Stärkung der Mitwirkung der Betroffenen zunichte gemacht haben.
    Die Opposition im Bundestag sollte nicht so verfahren — das gilt für manchen Fachkollegen von der Opposition, und hier beziehe ich Herrn Dr. Becker mit ein; ich hoffe, ich darf das — wie die CDU/CSU- Mehrheit im Bundesrat, die nach dem Motto handelt: So viel Staat wie möglich, so wenig Freiheit wie möglich.
    Weder bei der Bedarfsplanung noch bei dem Inhalt der Bedarfspläne noch bei den Pflegesätzen gestehen Sie von der Opposition den Krankenhausträgern und den Kassen auch nur etwas mehr Mitverantwortung zu.

    (Müller [Remscheid] [CDU/CSU]: Das ist doch polemisch!)

    — Das ist nicht polemisch, sehr verehrter Herr Kollege Müller (Remscheid). Ich glaube, daß auch Sie zu denen gehören, die es lieber anders gemacht hätten. Sie werden sich im Wahlkampf noch oft daran erinnern lassen müssen, wenn Sie uns vorwerfen, nichts für die Selbstverwaltung zu tun. Wir müssen weg von den Sonntagsreden. Wir müssen Sie beim Wort nehmen. Im politischen Handeln entscheidet sich nämlich, was von Ihren Platitüden zu halten ist.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir werden im Bundestag diesen selbstverwaltungsfreundlichen Gesetzentwurf mit der Mehrheit von SPD und FDP verabschieden. Wir befürchten aber, daß die CDU/CSU-Länder einerseits den Gesetzentwurf sterilisieren und damit zur Wirkungslosigkeit bringen werden, andererseits aber auch noch erheblich mehr Bundesmittel für den Krankenhausbereich fordern. Wir haben dies in Zusammenhang mit den Mitteln, die wir für die psychiatrische Versorgung zur Verfügung stellen wollen, hier schon erlebt.
    Ich darf in aller Offenheit schon jetzt sagen, daß wir unsere Vertreter im Vermittlungsverfahren dringend bitten werden, Vermittlungswünsche abzulehnen, weil wir nicht bereit sind, die Alibifunktion für ein Gesetz zu übernehmen, das nur noch eine Hülse darstellt.
    Lassen Sie mich zum Schluß feststellen: Auch wenn ich eine Änderung der staatsautoritären Haltung der Opposition nicht mehr erwarte, appelliere ich dennoch an die Verantwortung der Kollegen von CDU und CSU, sich für eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung unserer Bevölkerung im Krankenhausbereich einzusetzen. Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren von der Opposition, vielleicht doch noch endlich einzusehen, daß dies nicht durch mehr Planwirtschaft zu erreichen ist, sondern nur durch mehr Selbstverantwortung und Mitwirkung aller Beteiligten. Geben Sie der Liberalität und damit der Selbstverwaltung endlich einmal eine Chance.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Höpfinger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Stefan Höpfinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Egert und der Herr Kollege Hölscher und vor wenigen Wochen auch der Herr Bundesarbeitsminister haben im Zusammenhang mit der Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes die Selbstverwaltung angesprochen. Ich möchte Ihnen einmal ganz offen meine Befürchtung sagen. Daß wir Selbstverwaltung achten, schätzen und selber darin mitarbeiten, ist bekannt.

    (Egert [SPD]: Nicht nur schätzen!)

    Wir befürchten aber, daß nach Ihren Vorstellungen die Rechte der Länder in den Fragen der Krankenhausplanung und der Planungsgrundsätze immer mehr eingeengt und verringert werden sollen, daß zum anderen die Bundeszuständigkeit in diesem Problembereich immer größer wird und der Bundesarbeitsminister immer mehr Krankenhausfragen durch verschiedene Institutionen in seinem Haus ansiedelt, weil er die Krankenhausfragen ganz in den Griff bekommen will. Ich meine: Das ist auf die Dauer nicht mehr Selbstverwaltung, sondern birgt die Gefahr zentralistischer Regelung in sich. Deshalb unsere Bedenken zu Ihren Vorschlägen, zu Ihren Zielsetzungen.

    (Egert [SPD]: Sagen Sie mal was zu den sachlichen Notwendigkeiten!)




    Höpfinger
    Die sachliche Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuß darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß mit dieser Novelle die ursprüngliche Zielsetzung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in der derzeit geltenden Fassung Änderungen erfahren soll, denen von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht zugestimmt werden kann. Die Mängel der vorliegenden Fassung und die von der Bundesregierung angestrebten Kompetenzverlagerungen treten überdeutlich hervor. Vom Prinzip der Selbstkostendeckung wird abgewichen.

    (Egert [SPD]: Das ist doch nicht wahr!)

    Gesetzgebungskompetenzen der Länder werden eingeschränkt. Bundeseinheitliche Regelungen und Planungsgrundsätze sollen den Ländern für die Krankenhausbedarfsplanung vorgegeben werden. Die laufenden Kosten für die Ausbildungsstätten einschließlich der Ausbildungsvergütung sollen nun wieder unberücksichtigt bleiben. Mit bundeseinheitlichen Empfehlungen über die Ausgaben der Krankenkassen für die Krankenhauspflege wird die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser gefährdet und der Grundsatz der Kostendeckung eines sparsam wirtschaftenden und leistungsfähigen Krankenhauses preisgegeben.
    Um diese gravierenden Fehler der Gesetzesvorlage zu beheben, bringen wir folgende Anträge ein.
    Wir beantragen, in § 1 die Worte „Kosten von Krankenhausleistungen" durch das Wort „Pflegesätze" zu ersetzen. Begründung hierfür: Während es im Regierungsentwurf noch heißt, daß der Zweck des Gesetzes u. a.. darin besteht, zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen, hat sich die SPD/FDP-
    Mehrheit im Ausschuß auf die Formulierung „zu sozial tragbaren Kosten von Krankenhausleistungen beizutragen" festgelegt. Diese Formulierung bindet die Krankenhäuser erneut an die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Krankenkassen. Damit wird vom tragenden Prinzip der Selbstkostendekkung abgewichen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Dem Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze vom 29. Juni 1972 wird unserer Meinung nach damit die Grundlage entzogen.
    In bezug auf unseren Änderungsvorschlag zu § 5 Abs. 1 haben wir von Anfang an zu keiner einheitlichen Meinung gefunden. Ihre Formulierung heißt „in enger Zusammenarbeit". Wir meinen, daß „im Benehmen" der klarere Begriff ist; denn der feststehende Begriff „im Benehmen" bringt zum Ausdruck, wie die Zuständigkeiten geordnet sind, und sagt aus, daß die Gesetzgebungskompetenzen der Länder im Bereich der Krankenhausplanung nicht eingeschränkt werden dürfen. Deshalb unser Antrag, die Worte „in enger Zusammenarbeit" durch die Worte „im Benehmen" zu ersetzen.
    Zu § 6, den Herr Kollege Hölscher vorhin gerade angeführt hat, haben wir die Streichung beantragt. Hier geht es um den Inhalt der Bedarfspläne. Die Krankenhausplanung hat länderspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Es geht nicht an, daß über das Krankenhausfinanzierungsgesetz den Ländern Planungsinhalte bundeseinheitlich vorgeschrieben werden. Deshalb der Antrag auf Streichung.
    Auch zu § 8 beantragen wir die Streichung. In § 8 geht es die Abstimmung der Planungsgrundsätze. Nach § 8 sollen die Grundsätze zum Aufstellen und zum Inhalt der Krankenhausbedarfspläne im BundLänder-Ausschuß nach § 35 abgestimmt werden. Darin sehen wir einen Eingriff in die verfassungsmäßigen Kompetenzen der Länder. Wir beantragen deshalb die Streichung.
    In § 12 wollen wir einen Abs. 5 neu angefügt wissen, und zwar wegen der Festsetzung pauschaler Kostenwerte bei Errichtungskosten. Für die nach § 12 Abs. 1 zu fördernden Maßnahmen sollen die Länder die Möglichkeit haben, ganz oder teilweise Kostenwerte festzusetzen. Die Förderung nach dem Einzelfall zwingt nämlich zu einem erheblichen Prüfungsaufwand. Hier ist das Ziel unseres Antrags zum einen die Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen, zum anderen die Vergrößerung des Entscheidungsspielraums und der Eigenverantwortung der Krankenhausträger, und schließlich soll für die Errichtungskosten dieselbe Regelung angewendet werden, wie sie der Regierungsentwurf für den Ersatz- und Ergänzungsbedarf anwenden will.
    Dann zum Änderungsantrag zu § 24. Hier beantragen wir ebenfalls, einen Abs. 5 neu anzufügen. Er betrifft die laufenden Kosten der Ausbildungsstätten einschließlich der Ausbildungsvergütungen. In § 9 Abs. 2 Nr. 2 wird die Förderung der Investitionskosten für Ausbildungsplätze geregelt. Folgerichtig muß auch eine Regelung hinsichtlich der Übernahme der laufenden Kosten für die Ausbildungsplätze einschließlich der Ausbildungsvergütung getroffen werden. Diese sind nach unserer Auffassung in den Pflegesatz einzubeziehen. Damit würde gleichzeitig die Übergangsregelung, die im Haushaltsstrukturgesetz beschlossen wurde und bis 1981 befristet ist, in eine Dauerregelung umgewandelt.
    Zu § 26 — Empfehlung und Vereinbarung —: Hier beantragen wir wiederum die Streichung. Die in § 26 vorgesehenen Regelungen werden der verfassungsrechtlichen Verantwortung und Zuständigkeit der Kommunen und der Länder im Krankenhauswesen nicht gerecht. Zur Beratung solcher Grundsätze sind zuständig der Bund-Länder-Ausschuß nach § 35 KHG, dann der Beirat für Krankenhausfragen nach § 36 KHG und die Konzertierte Aktion. In diesen Gremien sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Spitzenverbände der Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen ja vertreten. Es ist unseres Erachtens nicht erforderlich, noch weitere Empfehlungsgremien zu bilden.
    Zu Art. 2 Nr. 3 a — er betrifft § 371 RVO —: Bereiterklärung eines Krankenhauses. Unser Antrag dient dazu, sicherzustellen, daß auch künftig kleinere und private Krankenhäuser weiterhin an der Krankenhausversorgung teilnehmen können. Die vom Ausschuß beschlossene Fassung wird dem Anliegen nur teilweise gerecht. Den Schutz kleinerer und privater Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausbedarfsplanung gilt es zu gewährleisten.



    Höpfinger
    Zu Art. 2 Nr. 4 — er betrifft § 405 a RVO —: Hier beantragen wir ebenfalls die Streichung. Die Begründung: Die Einfügung in Abs. 1 Satz 2, die besagt, daß die Konzertierte Aktion Empfehlungen über die Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhauspflege geben soll, steht im krassen Gegensatz zum Anspruch des einzelnen Krankenhauses auf Erstattung seiner bei wirtschaftlicher Betriebsführung und unter Beachtung der Leistungsfähigkeit entstandenen Selbstkosten. Ziel des Krankenhausfinanzierungsgesetzes war die Selbstkostendeckung.
    Zu Art. 4b — Aufhebung des Halbierungserlasses —: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Aufhebung des Halbierungserlasses. Der Antrag entspricht einer seit langem von verschiedenen Seiten erhobenen Forderung. Die zusätzlichen Regelungen in Abs. 2 und 3 des Änderungsantrages der Koalition halten wir nicht für gerechtfertigt. In einigen Bundesländern bestehen entsprechende Verrechnungen. Zum anderen kann nicht sichergestellt werden, daß die Kompetenzschwierigkeiten durch die in Abs. 2 und 3 vorgesehenen Regelungen wirklich beseitigt werden.
    Unser Änderungsantrag ist auf Drucksache 8/3820 ausgedruckt, der Antrag der SPD /FDP auf Drucksache 8/3808. Sollten Sie, Herr Präsident, über den Antrag der Koalition zuerst abstimmen lassen, bitte ich, absatzweise abstimmen zu lassen, weil bezüglich Abs. 1 Übereinstimmung besteht.
    Schlußbemerkung: Wir sind sicher, daß mit unseren Anträgen zwar nicht alle, aber wesentliche Mängel dieses Gesetzentwurfes beseitigt würden. Wir bitten deshalb, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Sollten unsere Anträge wieder abgelehnt werden, wie das im Ausschuß der Fall war, wird die CDU/CSU dem Gesetzentwurf die Zustimmung versagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)