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ID0820805400

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    6. Hölscher.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 16615A Verzicht des Abg. Ahlers auf die Mitgliedschaft im und Eintritt des Abg. Dr. Schweitzer in den Deutschen Bundestag . . . . 16615A Begrüßung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Simone Veil, und einer Delegation 16615 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 16706 B Erweiterung der Tagesordnung . . . 16706B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler 16615 D Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Frei- staates Bayern 16624 A Genscher, Bundesminister AA 16635 D Dr. Marx CDU/CSU 16642 B Brandt SPD 16650 C Hoppe FDP 16656 C Dr. Dregger CDU/CSU 16660 C Wehner SPD 16665 D Möllemann FDP 16670 A Franke, Bundesminister BMB 16674 D Graf Huyn CDU/CSU 16679 B Frau Schlei SPD 16683 A Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur sowjetischen Intervention in Afghanistan — Drucksache 8/3667 — 16686 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/2067—Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3826 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 8/3495, 8/3758 — Egert SPD 16686B, 16688 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 16686 C Hölscher FDP 16690 A Höpfinger CDU/CSU 16691 D Urbaniak SPD 16693 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Spitzmüller FDP 16694 D Grobecker SPD 16696 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . 16696 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 16697B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/873 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3764 — Brandt (Grolsheim) SPD . . . . 16701B, 16703A Regenspurger CDU/CSU 16701 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16704 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht — Drucksache 8/3105 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3716 — 16705 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee- und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3769 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3745 — 16705 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Kriegsschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien — Drucksache 8/3419 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3744 — 16706 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien — aus Drucksache 8/3688 — Erster Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3830 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3824 — 16706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksache 8/3624 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 16706D Regenspurger CDU/CSU 16707 C Liedtke SPD 16709 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16710 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — Drucksache 8/3662 — Lemmrich CDU/CSU 16711A Topmann SPD 16713A Merker FDP 16714 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 III Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — 16717B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — 16717 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/3766 — 16717 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksache 8/3751 — 16717 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zur Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die Fortentwicklung der Weiterbildung — Drucksachen 8/1130, 8/3763 — . . . 16717D Beratung der Sammelübersicht 64 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3768 — 16718A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages - Drucksache 8/3770 — 16718B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Vierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Dreiundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Vierundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3540, 8/3539, 8/3519, 8/3544, 8/3787 — 16718C Nächste Sitzung 16718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 16615 208. Sitzung Bonn, den 20. März 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 21. 3. Dr. van Aerssen* 20. 3. Dr. Ahrens** 21. 3. Dr. Aigner* 21. 3. Alber * 21. 3. Amling 21. 3. Dr. Bangemann* 21. 3. Dr. Bayerl 21. 3. Blumenfeld*** 20. 3. Dr. Corterier*** 21. 3. Dr. Enders** 21. 3. Fellermaier* 21. 3. Flämig*** 21. 3. Frau Geier 21. 3. Dr. Geßner** 20. 3. Kittelmann** 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Klepsch* 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Dr. Graf Lambsdorff 21.3. Lampersbach 21. 3. Lange * 20. 3. Dr. Mende** 20. 3. Milz 21. 3. Mischnick 21. 3. Dr. Müller** 21. 3. Müller (Mülheim) 21. 3. Dr. Pfennig * 21. 3. Reddemann** 20. 3. Dr. Schäuble** 21. 3. Frau Schleicher* 21. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3. Schulte (Unna) 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3. Seefeld* 21. 3. Frau Tübler 21. 3. Dr. Vohrer** 20. 3. Walkhoff 21. 3. Dr. Wendig 21. 3. Wissmann 21. 3. Wuwer 21. 3. Zebisch** 20. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hätte der Kollege Dr. Becker doch bei seiner Rede den Faden nicht verloren. Er hatte so schön sachlich angefangen und ist dann im zweiten Teil wirklich abgeglitten.

    (Burger [CDU/CSU]: Zu den harten Realitäten!)

    — Herr Kollege Burger, er ist nicht zu den harten Realitäten vorgeschritten, sondern er mußte nun noch eine Begründung dafür finden, daß die Opposition auf dem weiten Weg vom Kostendämpfungsgesetz, wo wir schon mal einen Anlauf genommen haben, den Krankenhausbereich zu regeln, und wo mutige Worte auch von der Opposition gesprochen worden sind, der Mut verlassen hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    — Gut, das verstehe ich. Aber nehmen wir es so. Deswegen brauchen wir dazu in der Sache, glaube ich, nicht mehr allzuviel zu sagen; denn wir hatten ganz andere Überlegungen, Herr Kollege Dr. Bekker, bei den Diskussionen zum KVKG. Daran darf ich Sie erinnern. Sie durften sich dann nicht mehr bewegen — auch das verstehe ich —, weil der Bundesrat die Linie vorgezeichnet hatte.
    Wir gehen davon aus, daß mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im zweiten Anlauf der Versuch gemacht wird, das nachzuholen, was, bedingt durch den Widerstand der Bundesratsmehrheit, beim Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz 1977 nicht mehr gelungen ist: die Bemühungen um Kostendämplung im Gesundheitswesen nun auch im Krankenhausbereich auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Wir sehen in diesem Gesetzentwurf eine flankierende Maßnahme zu einer konsequenteren Kostendämpfungs-und Strukturverbesserungspolitik im Gesundheitswesen.
    Wie bereits bei dem Kostendämpfungsgesetz 1977 sind wir auch bei dem Bemühen um die Verbesserung der Krankenhausfinanzierung auf einem konsequenten Weg geblieben. Wir stärken die Selbstverwaltung. Für die Kostendämpfung im Krankenhausbereich heißt dies: Der Gesetzgeber schafft Instrumente für die Selbstverwaltungen des Gesundheitswesens, derer sie sich bedienen können, um aus eigener Kraft der Kostenentwicklung entgegenzuwirken. Wir, meine Damen und Herren von der Opposition, nehmen nämlich das Prinzip der Selbstverwaltung ernst. Das „fishing for compliments" in Reden auf einschlägigen Fachkongressen und anläßlich von Gedenktagen überlassen wir dabei gern anderen. Wir setzen auf gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Selbstverwaltung.
    Bevor ich auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehe, erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zum Bundesrat und zu seiner Rolle bei diesem Gesetzgebungsvorhaben. Ohne jeden Zweifel ist der vorliegende Gesetzentwurf zustimmungsbedürftig. Das Gesetz wird also nur zustande kommen können, wenn Bundestag und Bundesrat zu einer gemeinsamen Sicht der Dinge gelangen und aufeinander zugehen.
    Wer unsere Bemühungen zur Kostendämpfung im Krankenhausbereich anläßlich des Kostendämpfungsgesetzes mit der jetzt vorliegenden Novelle zum Krankenhausfinanzierungsgesetz vergleicht, wird feststellen, daß wir dem Bundesrat bis an die Grenze des sachlich Vertretbaren entgegengekommen sind. Ich kann nur hoffen, daß dieses Zeichen des Entgegenkommens von den Ländern der Bundesratsmehrheit erkannt und nicht mißdeutet wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir erwarten nunmehr auch von Ihnen Schritte des Entgegenkommens. Wenn die Haltung der CDU/CSU-geführten Länder allerdings durch die heute vorliegenden Änderungsanträge der Bundestagsopposition, zu denen mein Kollege Urbaniak noch Stellung nehmen wird, vorgezeichnet sein sollte, werden wir sicherlich auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Das Ergebnis dieser Anträge wäre nämlich: Der Bund soll mehr zahlen und für seine Zahlung damit belohnt werden, daß er seiner ohnehin bescheidenen Mitwirkungsrechte beraubt wird. Zahlen und Schweigen mag ein Motto fragwürdiger Kavaliere bei galanten Abenteuern sein — als Grundlage einer ernsthaften Politik kann es nicht taugen. Wir halten es mehr mit dem Grundsatz, daß derjenige, der die Musik mitbezahlt, die Melodie, die gespielt wird, mitbestimmen kann.
    Ich sage für meine Fraktion ganz deutlich: Sollte die Bundesratsmehrheit darauf aus sein, bereits bestehendes Krankenhausfinanzierungsrecht mit der Novelle weiter zu verwässern, so werden wir uns dem mit Entschiedenheit entgegenstellen. Ein Gesetz, das seines materiellen Inhalts beraubt ist, eine



    Egert
    leere Gesetzeshülse, werden wir zu verhindern wissen.
    Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Mitwirkung der gesetzlichen Krankenversicherung an der Krankenhausbedarfsplanung und der Festlegung der Krankenhauspflegesätze. Die Krankenkassen tragen über die Pflegesätze die Folgekosten der Investitionsentscheidungen, ohne daß sie aber an deren Zustandekommen bisher mitwirken konnten. Wir meinen, dieser Zustand ist änderungsbedürftig. Wir wollen, daß die Krankenkassen an diesen Planungen und Investitionsentscheidungen der Länder, die Kostenfolgen für den Geldbeutel der Versicherten haben, beteiligt werden.
    Wir haben den Bedenken der Länder insoweit Rechnung getragen, als diese Entscheidungen nur in enger Zusammenarbeit und nicht im Einvernehmen — wie wir es uns auch hätten vorstellen können — mit den beiden Betroffenen gefällt werden können. Dieses Entgegenkommen haben wir aufgebracht, weil wir eine gesetzlich abgesicherte Einigung wollen.
    Bezüglich der Krankenhauspflegesätze haben wir nicht verstanden, warum unserem Begehren, hier zu einer stärkeren Beteiligung der Krankenkassen zu kommen, widersprochen worden ist. Denn warum sollten nicht, wie im ambulanten Bereich, Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der Honorare verhandeln, auch im stationären Bereich Krankenhäuser, Krankenhausträger und Krankenkassen über die Höhe der Pflegesätze verhandeln? Wir meinen, über den Preis zu verhandeln ist besser, als den Preis staatlich festgesetzt zu bekommen. Es ist bezeichnend, daß Sozialdemokraten diesen Grundsatz gegen die selbsternannten Gralshüter des marktwirtschaftlichen Systems durchsetzen müssen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Wir wären bei der Ausgestaltung dieses Grundsatzes — das will ich nicht verhehlen — gern noch ein Stück weitergegangen. Wir hätten für den Fall der Nichteinigung der Verhandlungspartner gern eine Schiedsstelle als Instanz zur Konfliktlösung gesehen. Aber auch hier sind wir bescheiden geblieben, und zwar aus der Absicht, mit den Ländern eine Einigung über eine Konfliktlösung im Nichteinigungsfall herbeizuführen. Wir sind Ihren Vorstellungen gefolgt, eine Konfliktlösung im Nichteinigungsfall durch die staatliche Pflegesatzfeststellung vorzusehen.
    Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist die Einbeziehung des Krankenhausbereichs in die Empfehlungsbefugnis der konzertierten Aktion. Es hat eine Menge Diskussionen darüber gegeben, ob die konzertierte Aktion befugt ist, hier Empfehlungen abzugeben, oder nicht. Um diesen Streit letztlich auszuschalten, ist es zu einer gesetzlichen Formulierung gekommen; denn wir können nicht wollen, daß diejenigen, die bisher im Rahmen der konzertierten Aktion einbezogen sind, in dieser Empfehlungsvereinbarung alleinbleiben. Wir haben deshalb gesagt: Wir wollen sicherstellen, daß auch für den stationären Bereich unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten — es handelt sich also nicht um einen platten Finanzierungsschematismus — die konzertierte Aktion sinnvolle Empfehlungen geben kann.
    Wir haben in der letzten Zeit zu dieser Empfehlung und zu den begrifflichen Änderungen in den §§ 1 und 2 der KHG-Novelle Kritik gehört. Die beiden Kirchen haben ihrer Sorge Ausdruck gegeben, das für das einzelne Krankenhaus geltende Prinzip der Selbstkostendeckung werde nunmehr außer Kraft gesetzt. Ich erkläre für meine Fraktion, daß das Selbstkostendeckungsprinzip weder jetzt noch in der Zukunft zur Disposition steht. Es wird nicht angetastet.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir haben nicht 1972 die Kostenunterdeckung der Krankenhäuser beseitigt, um sie auf Umwegen heute wieder einzuführen. Das Selbstkostendekkungsprinzip ist unabdingbarer Bestandteil unseres Krankenhausfinanzierungsrechts. Wer in einem Krankenhausfinanzierungsgesetz, wie wir es haben, ausschließt, daß Krankenhäuser Gewinne erwirtschaften können, muß konsequenterweise auch ausschließen, daß sie Verluste machen. Das eine geht nur im Zusammenhang mit dem anderen. Um den Schutz vor Verlusten zu gewährleisten, wurde das Selbstkostendeckungsprinzip konstitutiver Bestandteil dieses Gesetzes. Ich hoffe, daß diese Klarstellung dazu beiträgt, die Befürchtungen auszuräumen.
    Wenn das Gesetz vorsieht, daß sich der Krankenhausbereich nur im Zusammenhang mit der gesamten Entwicklung unserer Wirtschaft entwickeln kann, so besteht kein Widerspruch zum Selbstkostendeckungsprinzip. Hier geht es einmal um eine volkswirtschaftliche Zielvorgabe; das andere ist eine betriebswirtschaftliche Zielvorgabe, die das Selbstkostendeckungsprinzip nebeneinander durchaus vertragen kann.
    Meine Damen und Herren, die engen zeitlichen Grenzen dieser Debatte erlauben nicht, hier ausführlich auf weitere Verbesserungen, die diese Novelle gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand bedeutet, einzugehen. Ich erinnere stichwortartig nur an den Bestandsschutz kleinerer Krankenhäuser nach § 371 der Reichsversicherungsordnung, den Wegfall der starren 100-Betten-Grenze, die stärkere Bundeseinheitlichkeit der Bedarfsplanung, das Erfordernis der Abstimmung der Krankenhausbedarfsplanung mit anderen Bedarfsplanungen und die flexiblere Gestaltung der Investitionsgüterförderung.
    Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion werbe ich um Ihre Zustimmung zur Novelle des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, auch zu den vorgelegten Änderungsanträgen in Sachen Halbierungserlaß und zum Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Rheumakrankheiten. Wir, die Sozialdemokraten, werden dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag in der Sache zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Hölscher.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Hölscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe aufmerksam den Worten des Kollegen Dr. Becker gelauscht. Ich habe mich gefragt, Herr Dr. Becker, zu welcher Vorlage Sie reden. Sie redeten laufend von Dirigismus, Steuerung und Bürokratie. Zum Schluß war es mir klar: Sie haben zu Ihren eigenen Änderungsanträgen geredet, aber zweifellos nicht zu unserem Gesetz; denn Zweck unseres Gesetzes ist es, daß die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhäusern leistungsfähig, wirtschaftlich und bedarfsgerecht ist. Mehr Leistungsfähigkeit, mehr Wirtschaftlichkeit und mehr Bedarfsgerechtigkeit lassen sich aber wohl nur erreichen, wenn die für den Krankenhausbereich Verantwortlichen, also die Träger der Krankenhäuser, die Ärzte und die Kassen mehr Eigenverantwortung übernehmen können und der Einfluß des Staates zurückgedrängt wird.
    In unserem Grundanliegen geht es uns also auch hier um weniger Staat und mehr Mitwirkung der Betroffenen, um weniger bürokratischen Dirigismus und mehr Freiheiten für die Selbstverwaltung der Träger. Dies wird in folgenden Kernpunkten des Gesetzentwurfs deutlich.
    Bei der Bedarfsplanung sollen Land, Krankenhaus und Kostenträger eng zusammenarbeiten. Ich will nicht verschweigen, daß die FDP eine einvernehmliche Bedarfsplanung für besser gehalten hätte. Insofern ist das, was der Gesetzentwurf mit der Formulierung „enge Zusammenarbeit" vorsieht, schon ein Kompromiß.
    Weiter enthält der Gesetzentwurf inhaltliche Vorgaben für die Bedarfsplanung, um die überregionale Vergleichbarkeit der Bedarfspläne zu sichern. Selbstverständlich muß beim Inhalt der Bedarfspläne auch dafür gesorgt werden, daß zum Beispiel bürgernahe, also auch kleinere Krankenhäuser, in zumutbarer Entfernung für die Patienten vorhanden sind und daß — ein weiteres Beispiel — die Vielfalt der Krankenhausträger, auch die Vielfalt der therapeutischen Richtungen — ich denke zum Beispiel an die anthroposophischen Krankenhäuser — vorhanden ist.

    (Beifall bei der FDP)

    Der Ausschuß hat gerade in diesem Punkt noch eine Klarstellung vorgenommen.
    Lassen Sie mich etwas zu den Pflegesätzen sagen. Auch bei diesem entscheidenden Kostenfaktor ist weniger Staat und mehr Beteiligung der Betroffenen unerläßlich, d. h., wie im Gesetz vorgesehen, eine Pflegesatzvereinbarung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen und nicht mehr eine Pflegesatzfestsetzung durch das Land. Diese Regelung müßte auch für Länder und Bundesrat akzeptabel sein, da im Streitfall das Land den Letztentscheid hat.
    Lassen Sie mich auch etwas zu den Empfehlungen sagen, einem dritten wichtigen Kernpunkt. Entscheidend ist hierbei die maßgebliche Heranziehung von Krankenhäusern und Krankenkassen bei der Erarbeitung bundesweiter Richtwerte für Bedarfsplanung und Pflegesätze. Dringend erforderlich ist die Neuerarbeitung von Anhaltszahlen für die Personal- und Sachkosten im Krankenhausbereich.
    Unverzichtbar und längst überfällig ist es, damit die Betroffenen und zugleich Sachverständigen zu beauftragen, statt behördliche Planungsentscheidungen zugrunde zu legen.
    Meine Damen und Herren, mehr betriebliche Entscheidungsfreiheit und Anreize zu wirtschaftlichem Verhalten sind also Kern unseres Gesetzentwurfs. Es versteht sich wohl von selbst, daß dies die Grundlage auch für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung im stationären Bereich ist. Planwirtschaft hat noch nie zu mehr Qualität geführt. Aber gerade die Anträge der Opposition sind ein Musterbeispiel für die Festschreibung von Planwirtschaft.
    Ich möchte einige Einzelerläuterungen geben, insbesondere zu § 1. Ich bin dem Kollegen Egert dankbar, daß er schon in aller Deutlichkeit davon gesprochen hat. Nach §§ 1 und 2 soll das Gesetz einerseits zu sozial tragbaren Kosten von Krankenhausleistungen beitragen, andererseits aber die Selbstkosten eines leistungsfähigen Krankenhauses decken. Ich betone dies ausdrücklich; denn aus den Reihen der Krankenhausträger wurden Befürchtungen geäußert, der Bundestag wolle das Selbstkostendeckungsprinzip aufgeben. Ich verweise hier ausdrücklich auf den Bericht, in dem u. a. festgestellt wird — ich zitiere —:
    Das in § 2 Abs. 2 vorgeschriebene Selbstkostendeckungsprinzip soll und kann durch die allgemeine Vorschrift des § 1 nicht etwa eingeschränkt werden.
    In jedem Einzelfall müssen also die Selbstkosten eines bestimmten Krankenhauses aus den öffentlichen Förderungsmitteln und den Erlösen aus den Pflegesätzen zusammen gedeckt werden und nicht etwa, wie irrtümlich vermutet wurde, auch aus den Eigenmitteln von Krankenhäusern.
    Ein besonderes Anliegen der FDP war die Sicherstellung der stationären Versorgung durch kleine und mittlere Krankenhäuser. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Änderung des § 371 RVO vor, indem klargestellt wird, daß bei Krankenhäusern außerhalb des Bedarfsplans, die schon vor Erlaß des Krankenhausfinanzierungsgesetzes betrieben wurden, der Gesichtspunkt des Bestands- und Vertrauensschutzes beachtet werden muß. Dies gilt vor allem für die kleinen privaten, freien, gemeinnützigen und öffentlichen Krankenhäuser. Dennoch — lassen Sie mich dies ausdrücklich hinzufügen — muß auch in Zukunft die stationäre Versorgung über bürgernahe kleinere Betriebseinheiten sichergestellt sein. Grundlage hierfür bietet der § 6, den die Opposition streichen will. Nach § 6 sollen u. a. die einzelnen Krankenhäuser „nach Größe und Standort eine bedarfsgerechte, leistungsfähige Versorgung in wirtschaftlichen Betriebseinheiten ermöglichen und für die Patienten in zumutbarer Entfernung erreichbar sein".
    Lassen Sie mich auch noch einige Worte zur Haltung der Opposition sagen. Ausgerechnet die Partei, die uns sonst immer Bürokratismus und Staatsdirigismus vorwirft und in ihrer polemischen Argumentation draußen sonst nach dem berüchtigten Slogan



    Hölscher
    „Freiheit statt Sozialismus" verfährt, also die CDU/ CSU, redet hier selbst dem Staatsdirigismus das Wort. Die Änderungsanträge — und ich befürchte: auch die zu erwartende Schlußabstimmung des Gesetzes zeigen, daß die CDU/CSU entgegen ihren Sonntagsreden nicht für die Stärkung der Selbstverwaltung und der Eigenverantwortung ist.

    (Zustimmung bei der SPD Egert [SPD]: Sie sagen es, Herr Kollege!)

    Sie will, daß bei der Bedarfsplanung, bei der Pflegesatzvereinbarung und bei den Empfehlungen für die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich nach wie vor der Staat allein entscheidet und unkontrolliert in die Taschen des Steuerzahlers greift, unkontrolliert die Pflegesätze festsetzt und damit allein über die Verwendung der Beiträge der Versicherten bestimmt.

    (Egert [SPD]: Immer dasselbe: den Mund spitzen, aber nicht pfeifen!)

    Alle unsere Hoffnungen, die wir in der ersten Lesung noch hatten — z. B. nach den Ausführungen der Frau Kollegin Dr. Neumeister —, sind während der Ausschußberatungen verflogen. Frau Dr. Neumeister, ich habe heute nachgelesen, was Sie gefordert haben. Sie haben gesagt, daß bei der Bedarfsplanung eine stärkere Mitwirkung aller Beteiligten erforderlich sei und daß die Bedarfsplanung, so wie sie heute stattfinde, auch im Zusammenhang mit der Mitwirkung nicht ausreichend sei. Ich kann nur bedauern, daß Sie sich nicht durchsetzen konnten, obwohl bei Ihnen persönlich zweifellos der beste Wille vorhanden war.
    Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß die Büchsenspanner der CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat auch diese kleinen erfreulichen Ansätze zur Stärkung der Mitwirkung der Betroffenen zunichte gemacht haben.
    Die Opposition im Bundestag sollte nicht so verfahren — das gilt für manchen Fachkollegen von der Opposition, und hier beziehe ich Herrn Dr. Becker mit ein; ich hoffe, ich darf das — wie die CDU/CSU- Mehrheit im Bundesrat, die nach dem Motto handelt: So viel Staat wie möglich, so wenig Freiheit wie möglich.
    Weder bei der Bedarfsplanung noch bei dem Inhalt der Bedarfspläne noch bei den Pflegesätzen gestehen Sie von der Opposition den Krankenhausträgern und den Kassen auch nur etwas mehr Mitverantwortung zu.

    (Müller [Remscheid] [CDU/CSU]: Das ist doch polemisch!)

    — Das ist nicht polemisch, sehr verehrter Herr Kollege Müller (Remscheid). Ich glaube, daß auch Sie zu denen gehören, die es lieber anders gemacht hätten. Sie werden sich im Wahlkampf noch oft daran erinnern lassen müssen, wenn Sie uns vorwerfen, nichts für die Selbstverwaltung zu tun. Wir müssen weg von den Sonntagsreden. Wir müssen Sie beim Wort nehmen. Im politischen Handeln entscheidet sich nämlich, was von Ihren Platitüden zu halten ist.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wir werden im Bundestag diesen selbstverwaltungsfreundlichen Gesetzentwurf mit der Mehrheit von SPD und FDP verabschieden. Wir befürchten aber, daß die CDU/CSU-Länder einerseits den Gesetzentwurf sterilisieren und damit zur Wirkungslosigkeit bringen werden, andererseits aber auch noch erheblich mehr Bundesmittel für den Krankenhausbereich fordern. Wir haben dies in Zusammenhang mit den Mitteln, die wir für die psychiatrische Versorgung zur Verfügung stellen wollen, hier schon erlebt.
    Ich darf in aller Offenheit schon jetzt sagen, daß wir unsere Vertreter im Vermittlungsverfahren dringend bitten werden, Vermittlungswünsche abzulehnen, weil wir nicht bereit sind, die Alibifunktion für ein Gesetz zu übernehmen, das nur noch eine Hülse darstellt.
    Lassen Sie mich zum Schluß feststellen: Auch wenn ich eine Änderung der staatsautoritären Haltung der Opposition nicht mehr erwarte, appelliere ich dennoch an die Verantwortung der Kollegen von CDU und CSU, sich für eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung unserer Bevölkerung im Krankenhausbereich einzusetzen. Ich bitte Sie daher, meine Damen und Herren von der Opposition, vielleicht doch noch endlich einzusehen, daß dies nicht durch mehr Planwirtschaft zu erreichen ist, sondern nur durch mehr Selbstverantwortung und Mitwirkung aller Beteiligten. Geben Sie der Liberalität und damit der Selbstverwaltung endlich einmal eine Chance.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)