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ID0820805200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 16615A Verzicht des Abg. Ahlers auf die Mitgliedschaft im und Eintritt des Abg. Dr. Schweitzer in den Deutschen Bundestag . . . . 16615A Begrüßung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Simone Veil, und einer Delegation 16615 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 16706 B Erweiterung der Tagesordnung . . . 16706B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler 16615 D Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Frei- staates Bayern 16624 A Genscher, Bundesminister AA 16635 D Dr. Marx CDU/CSU 16642 B Brandt SPD 16650 C Hoppe FDP 16656 C Dr. Dregger CDU/CSU 16660 C Wehner SPD 16665 D Möllemann FDP 16670 A Franke, Bundesminister BMB 16674 D Graf Huyn CDU/CSU 16679 B Frau Schlei SPD 16683 A Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur sowjetischen Intervention in Afghanistan — Drucksache 8/3667 — 16686 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/2067—Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3826 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 8/3495, 8/3758 — Egert SPD 16686B, 16688 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 16686 C Hölscher FDP 16690 A Höpfinger CDU/CSU 16691 D Urbaniak SPD 16693 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Spitzmüller FDP 16694 D Grobecker SPD 16696 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . 16696 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 16697B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/873 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3764 — Brandt (Grolsheim) SPD . . . . 16701B, 16703A Regenspurger CDU/CSU 16701 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16704 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht — Drucksache 8/3105 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3716 — 16705 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee- und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3769 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3745 — 16705 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Kriegsschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien — Drucksache 8/3419 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3744 — 16706 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien — aus Drucksache 8/3688 — Erster Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3830 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3824 — 16706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksache 8/3624 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 16706D Regenspurger CDU/CSU 16707 C Liedtke SPD 16709 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16710 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — Drucksache 8/3662 — Lemmrich CDU/CSU 16711A Topmann SPD 16713A Merker FDP 16714 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 III Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — 16717B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — 16717 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/3766 — 16717 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksache 8/3751 — 16717 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zur Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die Fortentwicklung der Weiterbildung — Drucksachen 8/1130, 8/3763 — . . . 16717D Beratung der Sammelübersicht 64 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3768 — 16718A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages - Drucksache 8/3770 — 16718B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Vierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Dreiundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Vierundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3540, 8/3539, 8/3519, 8/3544, 8/3787 — 16718C Nächste Sitzung 16718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 16615 208. Sitzung Bonn, den 20. März 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 21. 3. Dr. van Aerssen* 20. 3. Dr. Ahrens** 21. 3. Dr. Aigner* 21. 3. Alber * 21. 3. Amling 21. 3. Dr. Bangemann* 21. 3. Dr. Bayerl 21. 3. Blumenfeld*** 20. 3. Dr. Corterier*** 21. 3. Dr. Enders** 21. 3. Fellermaier* 21. 3. Flämig*** 21. 3. Frau Geier 21. 3. Dr. Geßner** 20. 3. Kittelmann** 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Klepsch* 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Dr. Graf Lambsdorff 21.3. Lampersbach 21. 3. Lange * 20. 3. Dr. Mende** 20. 3. Milz 21. 3. Mischnick 21. 3. Dr. Müller** 21. 3. Müller (Mülheim) 21. 3. Dr. Pfennig * 21. 3. Reddemann** 20. 3. Dr. Schäuble** 21. 3. Frau Schleicher* 21. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3. Schulte (Unna) 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3. Seefeld* 21. 3. Frau Tübler 21. 3. Dr. Vohrer** 20. 3. Walkhoff 21. 3. Dr. Wendig 21. 3. Wissmann 21. 3. Wuwer 21. 3. Zebisch** 20. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte des heute hier zu behandelnden Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist durch eine Vielzahl von Hindernissen, parlamentarischen Kompromissen und verfassungsrechtlichen Bedenken gekennzeichnet. Ursprünglich war die Novellierung des KHG im Rahmen des Kostendämpfungsgesetzes geplant. Nach sehr kontroversen Beratungen wurde auf Antrag des Bundesrates im Vermittlungsausschuß der Krankenhauskomplex aus dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz — KVKG — herausgenommen, um die Probleme in ihrer Gesamtheit in einer erweiterten Novellierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu regeln.
    Der Regierungsentwurf wurde schon dieser Zielsetzung nicht gerecht. Gegenüber der ursprünglichen Fassung war der Gesetzentwurf zwar verändert, aber er wurde den schon im KVKG aufgetretenen Schwierigkeiten und rechtlichen Bedenken nicht gerecht. Die von den Bundesländern seinerzeit verworfenen Verfahren bei der Krankenhausbedarfsplanung und bei der Änderung der Vereinbarung der Pflegesätze enthielt auch der neue Entwurf. Die Schwierigkeiten waren damit vorprogrammiert. Der Bundesrat hat dann auch folgerichtig den Entwurf der Bundesregierung stark kritisiert und eine Vielzahl von Änderungen gefordert.
    Eines der Hauptziele der Novelle war, die starke Kostenentwicklung im Krankenhausbereich zu bremsen. Dazu ist festzustellen, daß es deshalb keiner Novellierung bedurft hätte. Denn die Steigerungsraten der Kosten für stationäre Behandlung sind während der letzten Jahre erheblich gesunken. Während 1974 noch eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 30 % vorlag, war diese bereits 1976 mit 10,3 % wesentlich gesunken. Neuesten Statistiken zufolge belief sich die Steigerung auf diesem Sektor des Gesundheitswesens 1979 auf 5,1 %, d. h., sie lag noch unter der Steigerungsrate der Gesamtkosten. Dabei ist zu berücksichtigen, daß 30 der gesamten Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Krankenhaussektor entfallen. Der Rückgang der Steigerungsraten war überwiegend ein Erfolg der Bemühungen der Selbstverwaltung, wie dies zuvor auch schon im ärztlichen Bereich der Fall war.
    Rückblickend ist zu sagen, daß es gar nicht zu den starken Steigerungsraten der Jahre 1973 bis 1975 ge-



    Dr. Becker (Frankfurt)

    kommen wäre, wenn die Bundesregierung rechtzeitig die im alten KHG vorgesehenen und von der CDU/CSU immer wieder geforderten Verordnungen und Richtlinien erlassen hätte, die teilweise selbst heute noch nicht vorliegen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Das zweite Ziel, mehr Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus, will die Bundesregierung durch den Ausbau der Planungs- und Steuerungsinstrumente erreichen. Aus der Sicht der Länder, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der freien Träger ist dies ein verfehlter Ansatz.

    (Vorsitz: Vizepräsident Wurbs)

    Durch die geplanten schwerwiegenden Eingriffe in die Kompetenz der Länder, die letztlich durch Grundgesetzauftrag für die Planung verantwortlich sind, wurden die Länder zu geborenen Feinden dieses Regierungsvorschlags.
    Auch die freien Krankenhausträger sind Gegner des Gesetzes. Sie werden einem allzu starken Druck der in der Regel stärkeren Verhandlungspartner bei der Aushandlung der Pflegesätze ausgesetzt, zumal die freien Träger keinen Rückhalt finanzieller Art haben, wie ihn die öffentlichen Krankenhausträger in der Defizitübernahme durch die Gemeinden finden. Die schwache Verhandlungsposition dieser freien Krankenhausträger, so wird befürchtet, führt langfristig zu Defiziten und damit über kurz oder lang zur Gefährdung ihrer Existenz.
    Darüber hinaus enthält der Ausbau der Planungs- und Steuerungsinstrumente die große Gefahr einer noch stärkeren Bürokratisierung des Krankenhauswesens und auch der Fehlplanung. Ich erinnere nur an das Klinikum Aachen oder die hessische Planungsruine „klassenloses Krankenhaus". Ein Mehr an Planung, an Steuerung bedeutet nicht schon ein Mehr an Wirtschaftlichkeit und schon gar nicht stärkere Kostendämpfung. Bei einer wirtschaftlichen Betriebsführung gilt der Satz, daß mehr Steuerung von außen auch mehr Schwierigkeiten im Krankenhaus mit sich bringt. Schon die bestehenden Einflüsse sind enorm. So wird eine Lohnsteigerung um 7 % in der anstehenden Tariflohnrunde eine Kostensteigerung im Krankenhausbereich von rund 2 Milliarden DM ausmachen. Hinzu kommen weitere Belastungen aus Arbeitszeitverkürzungen und ähnlichen Erfordernissen. Auch die Planungsvorgabe von Personalbedarf je Patient führt nicht unbedingt zu mehr Kostendämpfung. Sie kann sogar das Gegenteil bewirken, nämlich eine Orientierung nach oben.
    Ein weiteres Ziel des Entwurfes ist die Stärkung der Selbstverwaltung im Krankenhausbereich. Die Regierungsvorlage will den Staatseinfluß abbauen mit der Folgewirkung einer Veränderung der inneren Struktur des Krankenhauses. Hierzu hat der Bund keine Kompetenz. Der Stärkung der Selbstverwaltung kann man nur dann das Wort reden, wenn hierbei Verhandlungen von gleichgewichtigen und gleichstarken Partnern vorgegeben und gewährleistet sind. Zudem enthält die Regierungsvorlage noch den Mangel, daß nicht einmal alle an der Planung und Finanzierung des Krankenhausbetriebes
    Beteiligten bei der Pflegesatzverhandlung eingeschlossen sind.
    Es gehört nach unseren Auffassungen zu den Grundvoraussetzungen eines leistungsfähigen und funktionsgerechten Krankenhauswesens, daß die Finanzierung gesichert ist. Nach dem alten KHG bestand eine sinnvolle Aufteilung der Kosten auf die öffentliche Hand und den Benutzerkreis. Für Investitionskosten sollte die öffentliche Hand zuständig sein, für die Benutzerkosten der Patient bzw. der zuständige Sozialleistungsträger. Dieser Grundsatz des Finanzierungssystems ist leider schon in der Vergangenheit mißachtet worden. Ich erinnere nur an das Haushaltsstrukturgesetz.
    In der Vorlage wird das Kostenverteilungsprinzip noch weiter verlassen. Der Vorrang der Selbstkostendeckung wird noch mehr ausgehöhlt. Einer rein volkswirtschaftlich orientierten Zielsetzung werden die bisher überwiegend betriebswirtschaftlichen Kriterien des KHG geopfert.
    Die ordnungspolitisch bedenklichen Schritte des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes mit einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, mit Deckelverordnungen, mit dirigistischen Maßnahmen sollen offensichtlich mit der Änderung der Zielsetzung in § 1 der neuen KHG-Vorlage über die Erweiterung des § 405 a RVO nun auch auf das Krankenhauswesen ausgedehnt und dort angewandt werden. Selbst wenn man eine Orientierung der Sozialleistungen an gewissen Obergrenzen guthieße, so wäre das Krankenhauswesen mit Sicherheit nicht der richtige Ansatzpunkt. In den Beratungen und Diskussionen um das KHG hat sich gezeigt, daß die Bundesregierung die Länder und die Opposition bezichtigt hat, das KHG demontiert zu haben — was bei dem nach unserer Ansicht völlig falschen Ansatz des Gesetzes notwendig und dringlich war.
    Demgegenüber ist festzustellen, daß die Bundesregierung jetzt ihrerseits eine totale finanzielle Demontage des KHG betreibt. Ich erinnere nur an die Zurücknahme der Finanzierungszusagen in § 14 und § 30 durch Finanzminister Matthöfer. Aus unserer Sicht waren die ursprünglichen Ansätze bereits unzureichend.
    Meine Damen und Herren, die Krankenkassen und Krankenhausträger hielten bisher schon nicht viel von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Jetzt, nach der Beseitigung der wenigen für sie attraktiven Regelungen durch die Koalitionsparteien, halten sie den Entwurf für völlig unbrauchbar.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt diese Auffassung. Nach unserer Meinung ist der Gesetzentwurf nicht akzeptabel, weil er die Probleme im Krankenhaus a) nicht löst und b) das vorgeschlagene Instrumentarium völlig ungeeignet und zudem verfassungsrechtlich bedenklich ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mit diesem Gesetzentwurf wird die wirtschaftliche Sicherung des Krankenhauses nicht erreicht — im Gegenteil, durch die mangelhafte Übernahme der Investitionskosten durch den Bund wird die Lage sogar noch verschärft.



    Dr. Becker (Frankfurt)

    Auch das Ziel eines bedarfsgerechten und leistungsfähigen Krankenhauses wird nicht erreicht. Es ist sogar zu befürchten, daß das bisher Erreichte gefährdet wird. Dabei ist das Problem der Humanisierung des Krankenhauses noch gar nicht angesprochen.

    (Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein [CDU/CSU]: So ist es!)

    Bei überfordertem Personal und bei zu geringer Personalausstattung mangels Finanzmasse wird dies zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Versorgung des kranken und leidenden Menschen im Krankenhaus führen.

    (Burger [CDU/CSU]: So ist das leider!)

    Die personale Zuwendung ist aber für ein humanes Krankenhaus unabdingbar.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Abschließend ist zu sagen: Die Krankenhausfinanzierungsnovelle können wir nur als einen Mißerfolg bezeichnen. Weniger wäre mehr, insbesondere weniger Planung, weniger Steuerung von außen, weniger Dirigismus. Das alte KHG ist damit noch das bessere KHG.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Egert.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jürgen Egert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hätte der Kollege Dr. Becker doch bei seiner Rede den Faden nicht verloren. Er hatte so schön sachlich angefangen und ist dann im zweiten Teil wirklich abgeglitten.

    (Burger [CDU/CSU]: Zu den harten Realitäten!)

    — Herr Kollege Burger, er ist nicht zu den harten Realitäten vorgeschritten, sondern er mußte nun noch eine Begründung dafür finden, daß die Opposition auf dem weiten Weg vom Kostendämpfungsgesetz, wo wir schon mal einen Anlauf genommen haben, den Krankenhausbereich zu regeln, und wo mutige Worte auch von der Opposition gesprochen worden sind, der Mut verlassen hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    — Gut, das verstehe ich. Aber nehmen wir es so. Deswegen brauchen wir dazu in der Sache, glaube ich, nicht mehr allzuviel zu sagen; denn wir hatten ganz andere Überlegungen, Herr Kollege Dr. Bekker, bei den Diskussionen zum KVKG. Daran darf ich Sie erinnern. Sie durften sich dann nicht mehr bewegen — auch das verstehe ich —, weil der Bundesrat die Linie vorgezeichnet hatte.
    Wir gehen davon aus, daß mit dem heute zur Verabschiedung anstehenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im zweiten Anlauf der Versuch gemacht wird, das nachzuholen, was, bedingt durch den Widerstand der Bundesratsmehrheit, beim Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz 1977 nicht mehr gelungen ist: die Bemühungen um Kostendämplung im Gesundheitswesen nun auch im Krankenhausbereich auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Wir sehen in diesem Gesetzentwurf eine flankierende Maßnahme zu einer konsequenteren Kostendämpfungs-und Strukturverbesserungspolitik im Gesundheitswesen.
    Wie bereits bei dem Kostendämpfungsgesetz 1977 sind wir auch bei dem Bemühen um die Verbesserung der Krankenhausfinanzierung auf einem konsequenten Weg geblieben. Wir stärken die Selbstverwaltung. Für die Kostendämpfung im Krankenhausbereich heißt dies: Der Gesetzgeber schafft Instrumente für die Selbstverwaltungen des Gesundheitswesens, derer sie sich bedienen können, um aus eigener Kraft der Kostenentwicklung entgegenzuwirken. Wir, meine Damen und Herren von der Opposition, nehmen nämlich das Prinzip der Selbstverwaltung ernst. Das „fishing for compliments" in Reden auf einschlägigen Fachkongressen und anläßlich von Gedenktagen überlassen wir dabei gern anderen. Wir setzen auf gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Selbstverwaltung.
    Bevor ich auf Einzelheiten des Gesetzentwurfs eingehe, erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zum Bundesrat und zu seiner Rolle bei diesem Gesetzgebungsvorhaben. Ohne jeden Zweifel ist der vorliegende Gesetzentwurf zustimmungsbedürftig. Das Gesetz wird also nur zustande kommen können, wenn Bundestag und Bundesrat zu einer gemeinsamen Sicht der Dinge gelangen und aufeinander zugehen.
    Wer unsere Bemühungen zur Kostendämpfung im Krankenhausbereich anläßlich des Kostendämpfungsgesetzes mit der jetzt vorliegenden Novelle zum Krankenhausfinanzierungsgesetz vergleicht, wird feststellen, daß wir dem Bundesrat bis an die Grenze des sachlich Vertretbaren entgegengekommen sind. Ich kann nur hoffen, daß dieses Zeichen des Entgegenkommens von den Ländern der Bundesratsmehrheit erkannt und nicht mißdeutet wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir erwarten nunmehr auch von Ihnen Schritte des Entgegenkommens. Wenn die Haltung der CDU/CSU-geführten Länder allerdings durch die heute vorliegenden Änderungsanträge der Bundestagsopposition, zu denen mein Kollege Urbaniak noch Stellung nehmen wird, vorgezeichnet sein sollte, werden wir sicherlich auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Das Ergebnis dieser Anträge wäre nämlich: Der Bund soll mehr zahlen und für seine Zahlung damit belohnt werden, daß er seiner ohnehin bescheidenen Mitwirkungsrechte beraubt wird. Zahlen und Schweigen mag ein Motto fragwürdiger Kavaliere bei galanten Abenteuern sein — als Grundlage einer ernsthaften Politik kann es nicht taugen. Wir halten es mehr mit dem Grundsatz, daß derjenige, der die Musik mitbezahlt, die Melodie, die gespielt wird, mitbestimmen kann.
    Ich sage für meine Fraktion ganz deutlich: Sollte die Bundesratsmehrheit darauf aus sein, bereits bestehendes Krankenhausfinanzierungsrecht mit der Novelle weiter zu verwässern, so werden wir uns dem mit Entschiedenheit entgegenstellen. Ein Gesetz, das seines materiellen Inhalts beraubt ist, eine



    Egert
    leere Gesetzeshülse, werden wir zu verhindern wissen.
    Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Mitwirkung der gesetzlichen Krankenversicherung an der Krankenhausbedarfsplanung und der Festlegung der Krankenhauspflegesätze. Die Krankenkassen tragen über die Pflegesätze die Folgekosten der Investitionsentscheidungen, ohne daß sie aber an deren Zustandekommen bisher mitwirken konnten. Wir meinen, dieser Zustand ist änderungsbedürftig. Wir wollen, daß die Krankenkassen an diesen Planungen und Investitionsentscheidungen der Länder, die Kostenfolgen für den Geldbeutel der Versicherten haben, beteiligt werden.
    Wir haben den Bedenken der Länder insoweit Rechnung getragen, als diese Entscheidungen nur in enger Zusammenarbeit und nicht im Einvernehmen — wie wir es uns auch hätten vorstellen können — mit den beiden Betroffenen gefällt werden können. Dieses Entgegenkommen haben wir aufgebracht, weil wir eine gesetzlich abgesicherte Einigung wollen.
    Bezüglich der Krankenhauspflegesätze haben wir nicht verstanden, warum unserem Begehren, hier zu einer stärkeren Beteiligung der Krankenkassen zu kommen, widersprochen worden ist. Denn warum sollten nicht, wie im ambulanten Bereich, Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der Honorare verhandeln, auch im stationären Bereich Krankenhäuser, Krankenhausträger und Krankenkassen über die Höhe der Pflegesätze verhandeln? Wir meinen, über den Preis zu verhandeln ist besser, als den Preis staatlich festgesetzt zu bekommen. Es ist bezeichnend, daß Sozialdemokraten diesen Grundsatz gegen die selbsternannten Gralshüter des marktwirtschaftlichen Systems durchsetzen müssen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Wir wären bei der Ausgestaltung dieses Grundsatzes — das will ich nicht verhehlen — gern noch ein Stück weitergegangen. Wir hätten für den Fall der Nichteinigung der Verhandlungspartner gern eine Schiedsstelle als Instanz zur Konfliktlösung gesehen. Aber auch hier sind wir bescheiden geblieben, und zwar aus der Absicht, mit den Ländern eine Einigung über eine Konfliktlösung im Nichteinigungsfall herbeizuführen. Wir sind Ihren Vorstellungen gefolgt, eine Konfliktlösung im Nichteinigungsfall durch die staatliche Pflegesatzfeststellung vorzusehen.
    Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist die Einbeziehung des Krankenhausbereichs in die Empfehlungsbefugnis der konzertierten Aktion. Es hat eine Menge Diskussionen darüber gegeben, ob die konzertierte Aktion befugt ist, hier Empfehlungen abzugeben, oder nicht. Um diesen Streit letztlich auszuschalten, ist es zu einer gesetzlichen Formulierung gekommen; denn wir können nicht wollen, daß diejenigen, die bisher im Rahmen der konzertierten Aktion einbezogen sind, in dieser Empfehlungsvereinbarung alleinbleiben. Wir haben deshalb gesagt: Wir wollen sicherstellen, daß auch für den stationären Bereich unter Berücksichtigung seiner Besonderheiten — es handelt sich also nicht um einen platten Finanzierungsschematismus — die konzertierte Aktion sinnvolle Empfehlungen geben kann.
    Wir haben in der letzten Zeit zu dieser Empfehlung und zu den begrifflichen Änderungen in den §§ 1 und 2 der KHG-Novelle Kritik gehört. Die beiden Kirchen haben ihrer Sorge Ausdruck gegeben, das für das einzelne Krankenhaus geltende Prinzip der Selbstkostendeckung werde nunmehr außer Kraft gesetzt. Ich erkläre für meine Fraktion, daß das Selbstkostendeckungsprinzip weder jetzt noch in der Zukunft zur Disposition steht. Es wird nicht angetastet.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wir haben nicht 1972 die Kostenunterdeckung der Krankenhäuser beseitigt, um sie auf Umwegen heute wieder einzuführen. Das Selbstkostendekkungsprinzip ist unabdingbarer Bestandteil unseres Krankenhausfinanzierungsrechts. Wer in einem Krankenhausfinanzierungsgesetz, wie wir es haben, ausschließt, daß Krankenhäuser Gewinne erwirtschaften können, muß konsequenterweise auch ausschließen, daß sie Verluste machen. Das eine geht nur im Zusammenhang mit dem anderen. Um den Schutz vor Verlusten zu gewährleisten, wurde das Selbstkostendeckungsprinzip konstitutiver Bestandteil dieses Gesetzes. Ich hoffe, daß diese Klarstellung dazu beiträgt, die Befürchtungen auszuräumen.
    Wenn das Gesetz vorsieht, daß sich der Krankenhausbereich nur im Zusammenhang mit der gesamten Entwicklung unserer Wirtschaft entwickeln kann, so besteht kein Widerspruch zum Selbstkostendeckungsprinzip. Hier geht es einmal um eine volkswirtschaftliche Zielvorgabe; das andere ist eine betriebswirtschaftliche Zielvorgabe, die das Selbstkostendeckungsprinzip nebeneinander durchaus vertragen kann.
    Meine Damen und Herren, die engen zeitlichen Grenzen dieser Debatte erlauben nicht, hier ausführlich auf weitere Verbesserungen, die diese Novelle gegenüber dem derzeitigen Rechtszustand bedeutet, einzugehen. Ich erinnere stichwortartig nur an den Bestandsschutz kleinerer Krankenhäuser nach § 371 der Reichsversicherungsordnung, den Wegfall der starren 100-Betten-Grenze, die stärkere Bundeseinheitlichkeit der Bedarfsplanung, das Erfordernis der Abstimmung der Krankenhausbedarfsplanung mit anderen Bedarfsplanungen und die flexiblere Gestaltung der Investitionsgüterförderung.
    Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion werbe ich um Ihre Zustimmung zur Novelle des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, auch zu den vorgelegten Änderungsanträgen in Sachen Halbierungserlaß und zum Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Rheumakrankheiten. Wir, die Sozialdemokraten, werden dem Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag in der Sache zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)