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ID0820707800

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    Plenarprotokoll 8/207 Deutscher Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 207. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16577 A Beratung des Agrarberichts 1980 der Bundesregierung — Drucksachen 8/3635, 8/3636 — Ertl, Bundesminister BML 16600 D Fragestunde — Drucksache 8/3792 vom 14. 03. 1980 — Genehmigung für Soldaten der Bundeswehr zur Ausübung des Fahrlehrerberufs als Nebentätigkeit MdlAnfr A9 14.03.80 Drs 08/3792 Würtz SPD MdlAnfr A10 14.03.80 Drs 08/3792 Würtz SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16578 A, B, C, D ZusFr Würtz SPD 16578 B, C, D Ergebnisse im Zusammenhang mit der Interessenvertretung der deutschen Bevölkerung beim Bau des Kernkraftwerks Cattenom MdlAnfr A18 14.03.80 Drs 08/3792 Müller (Wadern) CDU/CSU MdlAnfr A19 14.03.80 Drs 08/3792 Müller (Wadern) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 16579 B, 16580 A, B, C, D ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 16580 A, C Tatsächliche Umweltbelastung als Maßstab für Verbote der Altölverbrennung MdlAnfr A20 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 16580 D, 16581 B, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 16581 B Mitarbeit der niedersächsischen Landesregierung an dem ökologischen Verbesserungsprogramm für den Raum Oker/ Harlingerode MdlAnfr A21 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Linde SPD MdlAnfr A22 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Linde SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 16581 C, 16582 A, B, C, D ZusFr Dr. Linde SPD 16582 A, B, C ZusFr Franke CDU/CSU 16582 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 Unterlaufen des Visumzwangs zur Verringerung der Zahl unbegründeter Asylanträge durch Stellung eines Asylantrags bei der Einreise MdlAnfr A24 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 16583 A, C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . 16583 B, C ZusFr Hölscher FDP 16583 C Vervierfachung der Zahl der Asylanträge im Januar und Februar 1980 gegenüber den Vergleichsmonaten des Vorjahres MdlAnfr A25 14.03.80 Drs 08/3792 Regenspurger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 16583 D, 16584 A, C; D, 16585 A, B ZusFr Regenspurger CDU/CSU . . . . 16583 D ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 16584 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16584 B ZusFr Hölscher FDP 16584 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 16584 D ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . . 16585 B Zahlung ortsüblicher Vergleichsmieten für Bundeswohnungen durch amtierende oder ehemalige Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretäre und Ministerialdirektoren MdlAnfr A29 14.03.80 Drs 08/3792 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A30 14.03.80 Drs 08/3792 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 16585 C, 16586 A, B, C, D, 16587 A, B, C, D, 16588 A, B, C, D ZusFr Haase (Kassel) CDU/CSU . . 16586 A, B, D, 16587 C, D ZusFr Westphal SPD 16586D, 16588 D ZusFr Besch CDU/CSU 16587 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . 16587 D, 16588 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 16588 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16588 C Verbot des Imports von Robbenfellen MdlAnfr A31 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16589 A, C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 16589 B Vernichtung kleinerer Existenzen durch die Konzentrationspolitik der Mineralölkonzerne MdlAnfr A34 14.03.80 Drs 08/3792 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 16589 C, 16590 A, B ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 16590 A, B Kredit des deutschen Bankenkonsortiums an Polen MdlAnfr A35 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 16590 B, C, D, 16591 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16590 C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 16590 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 16591 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 16591 A Bundesbürgschaften für den Bau von Chemieanlagen und Kraftwerken in Nordafrika in Zusammenarbeit mit polnischen Unternehmen MdlAnfr A36 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . . . 16591 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16591 C Notlage der Obst erzeugenden Landwirte MdlAnfr A41 14.03.80 Drs 08/3792 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 16592 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16592 A Verbraucherpreise für Äpfel sowie Vernichtung von Qualitätsäpfeln im EG-Raum MdlAnfr A42 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A43 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Ahrens SPD Antw PStSekr Gallus BML 16592 B, C, D, 16593A, B ZusFr Dr. Ahrens SPD 16592 B, C, D, 16593 A ZusFr Klinker CDU/CSU 16593 A Einführung eines Strahlenpasses für das Personal in Fernsehgeschäften MdlAnfr A44 14.03.80 Drs 08/3792 Grunenberg SPD MdlAnfr A45 14.03.80 Drs 08/3792 Grunenberg SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 16593 B, C, D ZusFr Grunenberg SPD 16593 C, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 III Ablehnung der vom Bundesausschuß Ärzte — Krankenkassen vorgelegten Negativliste durch den Bundesarbeitsminister MdlAnfr A48 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU MdlAnfr A49 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 16594 A, C, D, 16595 A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 16594 C, D ZusFr Egert SPD 16594 D Unterrichtung des Bundeskanzlers über die Finanzlage in der Rentenversicherung durch den Bundesarbeitsminister MdlAnfr A50 14.03.80 Drs 08/3792 Franke CDU/CSU MdlAnfr A51 14.03.80 Drs 08/3792 Franke CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . 16595 A, B, C, D, 16596 A, B, C, D, 16597 B, C, 16598 A, B, C, D ZusFr Franke CDU/CSU 16595 A, C, D, 16597D, 16598 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 16596 A, 16598 B ZusFr Glombig SPD 16596B, 16598 B ZusFr Müller (Remscheid) CDU/CSU . . 16596 C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 16596 D ZusFr Egert SPD 16597 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 16597 C ZusFr Besch CDU/CSU 16598 C ZusFr Kirschner SPD 16598 D Arbeitserlaubnis für Familienangehörige angeworbener ausländischer Arbeitnehmer sowie Zahl der arbeitsuchenden Asylbewerber MdlAnfr A52 14.03.80 Drs 08/3792 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A53 14.03.80 Drs 08/3792 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 16599 A, C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 16599 B, C, D Wartezeiten der Schwerbehinderten für die Ausstellung von Ausweisen durch die Versorgungsämter MdlAnfr A58 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 16600 A, B, C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU . . . 16600 B, C Nächste Sitzung 16606 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16607* A Anlage 2 Aufenthalt wehrpflichtiger Griechen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B3 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B4 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Lautenschlager AA 16607* B Anlage 3 Schlußfolgerungen für die deutsche Weltraumforschung aus den Meinungsverschiedenheiten auf der Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für extraterrestrische Physik MdlAnfr A5 14.03.80 Drs 08/3792 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 16607* C Anlage 4 Aussagen der ehemaligen Bundesverteidigungsminister Schmidt und Dr. Apel über die Arbeit des BND im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer militärischen Intervention der UdSSR in Afghanistan MdlAnfr A11 14.03.80 Drs 08/3792 Engelsberger CDU/CSU MdlAnfr A12 14.03.80 Drs 08/3792 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 16608* A Anlage 5 Konsequenzen aus den Beanstandungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Zweiten Jahresbericht MdlAnfr A13 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 16608* C Anlage 6 Korrekte Anwendung des EG-Ausländerrechts in Baden-Württemberg MdlAnfr A14 14.03.80 Drs 08/3792 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 16609* A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 Anlage 7 Verbot des die Ozonschicht der Erde zerstörenden Treibgases ,,Frigen 11" MdlAnfr A15 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16609* C Anlage 8 Reform der deutschen Rechtschreibung MdlAnfr A16 14.03.80 Drs 08/3792 Lattmann SPD MdlAnfr A17 14.03.80 Drs 08/3792 Lattmann SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16609* D Anlage 9 Umgehung des Visumzwangs durch Stellung eines Asylantrags bei der Einreise MdlAnfr A23 14.03.80 Drs 08/3792 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16610* C Anlage 10 Haltung der Bundesregierung zur Einführung eines einheitlichen Reisepasses in der EG MdlAnfr A26 14.03.80 Drs 08/3792 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16610* D Anlage 11 Unterbindung der für die Forschung nicht erforderlichen Versuche mit Tieren MdlAnfr A37 14.03.80 Drs 08/3792 Löffler SPD MdlAnfr A38 14.03.80 Drs 08/3792 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML. . . . 16611* A Anlage 12 Bedeutung und Mitgliederzahl der Kleintierzuchtvereine sowie Förderung der Jugendarbeit in diesen Vereinen MdlAnfr A39 14.03.80 Drs 08/3792 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A40 14.03.80 Drs 08/3792 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML. . . . 16611* B Anlage 13 Zahl der an die Arbeitsämter in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1978/79 ergangenen Runderlasse und Rundverfügungen MdlAnfr A46 14.03.80 Drs 08/3792 Lutz SPD MdlAnfr A47 14.03.80 Drs 08/3792 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16611* C Anlage 14 Anspruch von Asylbewerbern auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe MdlAnfr A54 14.03.80 Drs 08/3792 Kraus CDU/CSU MdlAnfr A55 14.03.80 Drs 08/3792 Kraus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16612* A Anlage 15 Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Frauen, im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms der Bundesregierung in Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen MdlAnfr A56 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Männle CDU/CSU MdlAnfr A57 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16612* B Anlage 16 Behandlung von Bundesbürgern bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden in der DDR SchrAnfr B142 14.03.80 Drs 08/3792 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B143 14.03.80 Drs 08/3792 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B144 14.03.80 Drs 08/3792 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B145 14.03.80 Drs 08/3792 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 16613* A Anlage 17 Förderung von Projekten im Bürobereich im Rahmen des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" SchrAnfr B146 14.03.80 Drs 08/3792 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 16613* D Anlage 18 Förderung der Entwicklung von kleinen und mittleren Aggregaten mit Wirbelschichtfeuerung zur besseren Nutzung des Brennwerts von Kohle SchrAnfr B147 14.03.80 Drs 08/3792 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT. . . . 16614* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 16577 207. Sitzung Bonn, den 19. März 1980 Beginn: 12.00 Uhr
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    Berichtigungen 203. Sitzung, Anlage 68, zweite Zeile der kleingedruckten Frage: Statt „Unterhaltsberechtigten" ist „Unterhaltsleistungen" zu, lesen. 204. Sitzung, Seite 16343 A, Zeile 17: Statt „Hoppenberg" ist „Homberg" zu lesen. 206. Sitzung, Anlage 22: In der kleingedruckten Frage ist in der ersten Zeile statt „wirtschaftlich" „wissenschaftlich", und in der vorletzten Zeile in Klammern statt „Morbidität" „Mortalität" zu lesen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 21.3. Dr. Ahrens** 21.3. Amling 21.3. Dr. Bayerl 21.3. Büchner*** 19.3. Fellermaier* 21.3. Flämig**** 21.3. Frau Dr. Focke* 19.3. Frau Geier 21.3. Dr. Geßner** 20.3. Handlos*** 19.3. Frau Hoffmann 19.3. Dr. h. c. Kiesinger 19.3. Dr. Klepsch* 21.3. Lampersbach 21.3. Lange* 20.3. Lemmrich*** 19.3. Luster* 19. 3. Dr. Mende** 20. 3. Milz 21. 3. Mischnick 21.3. Müller (Mülheim) 21.3. Pawelczyk*** 19. 3. Dr. Pfennig * 21. 3. Reddemann** 20. 3. Scheffler 19. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3. Sieglerschmidt* 19. 3. Schulte (Unna) 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3. Frau Tübler 21. 3. Dr. Vohrer** 20. 3. Walkhoff 21. 3. Wawrzik* 19. 3. Dr. Wendig 21.3. Wissmann 21.3. Wuwer 21.3. Zebisch** 20. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union **** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Dr. Lautenschlager auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3738 Fragen B 3 und 4): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß 600 Griechen z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland leben, um auf diesem Weg dem Militärdienst in ihrer Heimat zu entgehen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um auf die griechische Regierung einzuwirken, damit sich die Zahl nicht weiter erhöht? Zu Frage B 3: Die Bundesregierung verfügt über kein statistisches Material, das sie in die Lage versetzen würde, Ihre Frage zu beantworten. Zu Frage B 4: Die Nichterfüllung der griechischen Wehrpflicht durch griechische Bürger stellt eine innere Angelegenheit Griechenlands dar. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, hierauf einzuwirken. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 5): Welche politischen und ökonomischen Schlußfolgerungen für die Zukunft der deutschen Weltraumforschung zieht die Bundesregierung aus den auf der Mainzer Frühjahrstagung 1980 der Arbeitsgemeinschaft für extraterrestrische Physik (aep) bekanntgewordenen Meinungsstreiten zwischen dem Bundesforschungsministerium (BMFT) und den an Raumfahrtprojekten beteiligten Wissenschaftlern? Das Gebiet der extraterrestrischen Physik ist bisher im Rahmen der der Wissenschafts- und Forschungsförderung zugestandenen überproportionalen Steigerungsraten angemessen gefördert worden. Die jetzige Situation ist bestimmt durch - geringer werdende Zuwachsraten des Forschungsbudgets, - Kostensteigerungen in einigen laufenden Großprojekten, deren Ursachen wegen der internationalen Verknüpfung nur in geringem Maße zu beeinflussen waren, wie das Spacelabprojekt, - die Tendenz zu anspruchsvolleren und größeren Projekten (Planetenforschung) - und durch den Zwang, neue Programme in den Bereichen der Klimaforschung und der Geowissenschaften, die auch wesentliche Elemente im Weltraumforschungsprogramm darstellen, ebenfalls zu fördern. Die Bundesregierung ist daher gezwungen, ihre Förderung der extraterrestrischen Physik zu überprüfen. Einige der Überlegungen hierzu spiegeln sich in Bemerkungen wider, die der für das Weltraumforschungsprogramm verantwortliche Abteilungsleiter des Bundesministeriums für Forschung und Technologie auf der diesjährigen Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Extraterrestrische Physik in Mainz im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemacht hat. Es ist verständlich, daß die sich hieraus ergebenden notwendigen Akzentverschiebungen und Umschichtungen bei einigen der an dem bisherigen 16608* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 Programm beteiligten Wissenschaftler der extraterristrischen Physik auf Zurückhaltung gestoßen sind. Unabhängig von der Haushaltssituation wird derzeit auch geprüft, ob und in welchem Umfang längerfristig die Finanzierung der Experimente der extraterrestrischen Forschung den Selbstverwaltungsorganisationen der Wissenschaft übertragen werden kann. Allerdings wird eine besondere Finanzierung von Einzelprojekten nach wie vor erforderlich sein. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 11 und 12): Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundesverteidigungsminister Dr. Apel auf einer sicherheitspolitischen Konferenz der schleswig-holsteinischen SPD in Plön erklärt habe, der Bundesnachrichtendienst habe bei der Aufklärung über die Entscheidungsprozesse im Kreml vor dem sowjetischen Einmarsch in Afghanistan versagt, da keiner der professionellen Aufklärer es für ,,denkbar oder wahrscheinlich gehalten" habe, daß die Rote Armee Ende 1979 Afghanistan besetzen würde, und ist gegebenenfalls dieser Mangel an zuverlässigen Informationen darauf zurückzuführen, daß — wie es angeblich ein BND-Mitarbeiter ausgedrückt hat — viele Geheimdienstberichte ihre Adressaten nicht erreicht haben oder von diesen nicht gelesen worden sind? Treffen Pressemeldungen zu, daß der ehemalige Bundesverteidigungsminister Schmidt Berichte des seinerzeit für Afghanistan zuständigen Militärattachés Siegel über die Vorbereitung einer möglichen militärischen Aktion der UdSSR nur als „Spinnereien" abgetan habe, weil sie nicht in das politische Weltbild der Regierenden von einer entspannungsbereiten Sowjetunion gepaßt hätten und muß die Aussage von BND-Präsident Wessel im Jahr 1977, auf Grund der politischen Auseinandersetzung um den BND müsse die "weitere erfolgreiche Arbeit" in Frage gestellt werden, nicht Anlaß zu ernster Sorge für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geben? Zu Frage A 11: Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Hans Apel, hat am 8. März 1980 in Plön in einer öffentlichen Diskussion auf eine Frage nach der Kalkulierbarkeit und Vorhersehbarkeit der sowjetischen Politik sowie nach dem eigenen Nachrichtenaufkommen über sowjetische Truppenbewegungen vor dem Einmarsch in Afghanistan in freier Rede etwa folgendes geäußert: Es habe durchaus Hinweise über sowjetische Truppenbewegungen in der Region, auch auf eigenen Nachrichtenwegen, gegeben. Man habe damals, und das habe die politische Gesamtsituation nahegelegt, vermutet, daß diese Bewegungen im Zusammenhang mit der Situation im Iran und denkbaren amerikanischen Reaktionen darauf zu tun hätten. Vom Versagen des Bundesnachrichtendienstes war keine Rede. Zum letzten Teil Ihrer Frage bitte ich um Verständnis dafür, daß ich hier nicht dazu Stellung nehmen kann, ob zu einem bestimmten internationalen Ereignis als Verschlußsache eingestufte Meldungen vorlagen und wer diese zur Kenntnis erhalten hat. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß der Bundesregierung hierzu Äußerungen eines BND-Mitarbeiters nicht bekannt sind. Zu Frage A 12: Trotz umfangreicher Nachforschungen im Bundesministerium der Verteidigung sind Berichte des Militärattachés Dr. Siegel mit einer Randbemerkung des damaligen Verteidigungsministers nicht aufgefunden worden. Der zweite Teil Ihrer Frage bezieht sich offensichtlich auf eine Aussage des früheren BND-Präsidenten vor dem Guillaume-Ausschuß des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 1974. Die Bundesregierung sieht zwischen den von der Presse wiedergegebenen Äußerungen und der derzeitigen politischen Lage keinerlei Zusammenhang. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 13): Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus den Konflikten und Rechtsunsicherheiten ziehen, die beim Datenschutz und Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht aufgetreten sind und die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in Nummer 2.5.6 seines Zweiten Jahresberichts geschildert hat? Nach Ansicht der Bundesregierung läßt sich ein Teil der Fragen auf Grund des geltenden Rechts beantworten. Sie sieht z. B. den Betriebsrat im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht als Dritten, sondern als Teil der speichernden Stelle im Sinn des Bundesdatenschutzgesetzes an; diese grundlegende Frage wird übrigens weithin einheitlich so beantwortet. Die Rechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, werden durch das Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Die Bundesregierung teilt allerdings die Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, daß sich aus der Überschneidung von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht Probleme ergeben können, die sich möglicherweise nicht allein im Wege der Auslegung der bestehenden Gesetze zufriedenstellend lösen lassen. Für den Bereich des Arbeitsrechts hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung daher an den hessischen Datenschutzbeauftragten in seiner Eigenschaft als Hochschullehrer für Arbeitsrecht einen Forschungsauftrag mit dem Thema „Feststellung von Regelungsdefiziten beim Schutz von Arbeitnehmerdaten im Betrieb" vergeben, in dem auch die Stellung des Betriebsrats nach dem Datenschutzrecht untersucht werden soll. Das umfangreiche Gutachten ist vor kurzem im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eingegangen und wird dort z. Z. ausgewertet. Nach dieser Auswertung wird von der Bundesregierung geprüft, ob und welche bereichsspezifischen Regelungen erforderlich sind, um zu verhindern, daß die automatisierte Datenverarbeitung oder das Datenschutzrecht zur Verschiebung des Kräfteverhältnisses im Betrieb führen. Die Rechtsposition der Personalvertretung nach dem Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, namentlich ihre Mitbestimmungs- und Mit- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 16609* wirkungsrechte, wird durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht beeiträchtigt. Auch die Personalvertretung ist im Verhältnis zum Dienstherrn nicht als Dritter, sondern als Teil der speichernden Stelle anzusehen. Die Bundesregierung bereitet z. Z. unter Federführung des Bundesministers des Innern Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes zum Bundesdatenschutzgesetz vor, in denen u. a. die Stellung des Personalrats im Datenschutzrechtssystem verdeutlicht werden soll. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3792 Frage A 14): Trifft es zu, daß in Baden-Württemberg in vielen Fallen Ausländern aus EG-Staaten rechtswidrig verkürzte Aufenthaltsgenehmigungen erteilt und nach Ablauf der Frist rechtswidrig Geld- und Freiheitsstrafen verhängt wurden, wie ein Reutlinger Amtsrichter behauptete, und wenn ja, welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung auf die Landesregierung Baden-Württemberg mit dem Ziel einzuwirken, die korrekte Anwendung des EG-Ausländerrechts sicherzustellen? Nach Mitteilung des zuständigen Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg trifft es zu, daß von 1975 bis 1979 sieben von insgesamt 123 Ausländerbehörden im Lande Baden-Württemberg in mehr als 50 Fällen zu kurz bemessene Aufenthaltserlaubnisse an Ausländer aus EG-Staaten erteilt haben. Weitere 18 Ausländerbehörden hätten in ganz wenigen Einzelfällen zu kurz bemessene Aufenthaltserlaubnisse an Ausländer aus EG-Staaten erteilt. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat — wie es mitgeteilt hat — am 5. Oktober 1979 die Ausländerbehörden angewiesen, die besonderen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu beachten. Die einschlägigen Fragen sind darüber hinaus mit den Regierungspräsidien des Landes erörtert worden. Hierbei wurden die Regierungspräsidien veranlaßt, die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Ausländerbehörden im Rahmen der Dienstaufsicht zu gewährleisten. Nachdem der Bundesminister des Innern im Dezember vergangenen Jahres über eine unrichtige Anwendung des EG-Aufenthaltsrechts unterrichtet worden war, hat er sich sofort an die für den Vollzug des EG-Aufenthaltsrechts zuständigen Länder gewandt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zu den Beanstandungen. Gleichzeitig hat der Bundesminister des Innern darum gebeten, eine strikte Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherzustellen. Danach sind uns weitere Beanstandungen nicht mehr bekanntgeworden. Sollten ähnliche Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht bekanntwerden, wird die Bundesregierung nicht zögern, unverzüglich gegenüber den Ländern auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu drängen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 15): Welche unmittelbaren praktischen Folgen wird die Bundesregierung aus der erneuten Warnung des Berliner Umweltbundesamts vor dem Treibgas „Frigen 11'' ziehen, wonach durch Messungen nachgewiesen sei, daß mit diesem Gas die Ozonschicht der Erde zerstört werde, und wann ist mit einem begrenzten oder unbegrenzten Verwendungsverbot zu rechnen? Am 17. Dezember 1979 hat der EG-Rat in Brüssel eine Entscheidung über die Verminderung von FKW für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft getroffen, wonach u. a. — die Produktionskapazitäten für F-11 und F-12 nicht zu erhöhen und — der Einsatz von F-11 und F-12 in Sprühdosen bis Ende 1981 um mindestens 30 v. H. zu vermindern sind. Für weitergehende Überprüfungen und ggf. Maßnahmen ist auf Betreiben der Bundesregierung ein enger Zeitrahmen vorgesehen. Die deutsche Industrie hat auf Grund einer Vereinbarung mit der Bundesregierung aus dem Jahre 1977 frühzeitig mit einer Reduzierung des FKW-Einsatzes in Sprühdosen begonnen und wird die in der EG-Entscheidung vorgesehene Verwendungsminderung erfüllen. Die Bundesregierung bleibt jedoch bemüht, eine weitere Reduzierung in der Anwendung von FKW national und international voranzutreiben. Neben dem unmittelbaren administrativen Einwirken versucht die Bundesregierung auch das Verbraucherverhalten zu beeinflussen. Vor kurzem wurde erstmals das Umweltzeichen an solche Aerosol-Produkte aus dem Bereich der Körperpflegemittel vergeben, die keine FKW-Treibgase enthalten. Es ist davon auszugehen, daß diese Produkte in Kürze auf dem Markt erscheinen werden. Die Verbraucher werden damit Gelegenheit erhalten, bei ihrer Kaufentscheidung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Mit seiner kürzlichen Warnung vor dem Treibgas F-11 bzw. Frigen 11 ist das Umweltbundesamt Berichten in der Offentlichkeit entgegengetreten, wonach dieses Gas wahrscheinlich in weit höherem als bisher angenommenem Maße in der unteren Atmosphäre abgebaut wird und damit die Ozonschicht der Stratosphäre nur wenig zu schädigen vermag. Es macht damit den Verbraucher auf die unverändert aktuelle FKW-Frage aufmerksam und hofft, auf diese Weise dessen Kaufentscheidung zu beeinflussen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lattmann (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen A 16 und 17): Wie ist der Stand der Beratungen zwischen den vier deutsch sprechenden Ländern über eine Reform der deutschen Rechtschreibung, und wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung im Einverneh- 16610* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 men mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister die amtliche Rechtschreibkommission beruft, die autorisiert ist, um die Bundesrepublik Deutschland in Verhandlungen mit den weiteren deutsch sprechenden Ländern zu vertreten? Hat die österreichische Bundesregierung inzwischen die Dokumentation zur Rechtschreibreform vorgelegt, die die deutsche Bundesregierung nach einer Auskunft des Bundesinnenministers bei einem Sondierungsgespräch mit dem österreichischen Unterrichtsminister im März 1977 angeregt hat, oder wann ist andernfalls mit ihr zu rechnen? Die Bundesregierung mißt im Einvernehmen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland der Frage der Rechtschreibreform schon seit langem eine große Bedeutung zu. Wie bereits mehrfach betont (zuletzt in meiner Antwort auf Anfragen der Frau Kollegin Steinhauer am 13. Juni 1979, Stenographischer Bericht über die 159. Sitzung, Seite 12686 C), hält sie eine Rechtschreibreform nur auf der Grundlage eines breiten Konsenses unter den Fachleuten und nur in allen deutschsprachigen Ländern gemeinsam für verantwortbar. Sie hatte daher, gemeinsam mit der KMK, angeregt, daß von der österreichischen Bundesregierung eine Dokumentation erarbeitet wird, die eine umfassende Bestandsaufnahme und Systematisierung aller relevanten Vorstellungen enthalten sollte. Nach den mir vorliegenden Informationen liegt das Material für diese Dokumentation inzwischen dem österreichischen Ministerium für Unterricht und Kunst vor. Zum Komplex „künftige Schreibweise der Substantive" ist dieses Material in einer Broschüre zusammengefaßt worden, die Ende Februar 1980 dem Bundesministerium des Innern zugestellt wurde. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumentation sind in Wien im Herbst 1978 und 1979 zwei wissenschaftliche Fachtagungen durchgeführt worden, in denen die Reformvorstellungen zur künftigen Schreibweise der Substantive diskutiert wurden. Bei diesen Diskussionen wurden sowohl von den Vertretern der sogenannten gemäßigten Kleinschreibung als auch von denen der sogenannten bereinigten Großschreibung neue Überlegungen angestellt, die in dem erwähnten Material für die Dokumentation noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Wiederbelebung des Arbeitskreises für Rechtschreibfragen, der für Verhandlungen mit entsprechenden Kommissionen der übrigen deutschsprachigen Länder legitimiert wäre, erst dann sinnvoll ist, wenn die fachliche Diskussion soweit gediehen ist, daß konkrete Reformschritte in allen wichtigen Bereichen der Rechtschreibreform möglich sind. Die Bundesregierung wird die ihr vom österreichischen Ministerium für Unterricht und Kunst übersandte Publikation den Kultusministern der Länder zur Verfügung stellen und sich mit ihnen über das weitere Vorgehen abstimmen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage A 23): Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Einreise von Angehörigen solcher Staaten, für die Visumzwang besteht. in die Bundesrepublik Deutschland in jedem Fall auch dann ausgeschlossen, wenn bei der Einreise an der Grenze ein Asylantrag gestellt wird, und wenn nein, in welchen Fällen? Aus § 38 des Ausländergesetzes und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift hierzu ergibt sich, daß Ausländern, die bei der Einreise einen Asylantrag stellen, die Einreise ohne Rücksicht darauf zu gestatten ist, ob sie der für sie bestehenden Sichtvermerkspflicht nachgekommen sind oder nicht. Eine Ausnahme gilt nach § 28 Ausländergesetz in Verbindung mit Nummer 7 der Verwaltungsvorschrift zu § 38 Ausländergesetz nur, wenn der einreisewillige Ausländer bereits in einem anderen Staat als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention anerkannt wurde oder dort anderweitig Schutz vor Verfolgung gefunden hat. Falls dies zweifelsfrei feststeht, ist er an der Grenze zurückzuweisen, wenn er den vorgeschriebenen Sichtvermerk nicht besitzt. Dabei darf eine Zurückweisung aber nur in Staaten erfolgen, in denen er keine politische Verfolgung zu befürchten hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage A 26): Bremst oder beschleunigt die Bundesregierung im Rahmen des Ministerrats der EG den Entscheidungsprozeß im Hinblick auf die Einführung eines einheitlichen Reisepasses in der Gemeinschaft? Die beabsichtigte Einführung eines europäischen Passes in den neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften beruht auf einem Vorschlag der Bundesregierung aus dem Jahre 1974. Diese Initiative hat seinerzeit zu dem Beschluß geführt, eine Vereinheitlichung der Paßformulare der Mitgliedstaaten als ersten Schritt auf dem Wege zu einer umfassenden Europäischen Paßunion anzustreben. Die Bundesregierung bedauert, daß die in den Folgejahren geführten Verhandlungen bislang ohne Ergebnis geblieben sind. Dies beruht darauf, daß zwischen den Mitgliedstaaten noch keine Einigung darüber erzielt werden konnte, — in welchen Sprachen die Drucktexte des Paßmusters abgefaßt sein sollten, — durch welchen Rechtsakt der Paß eingeführt werden könnte und — ob auf dem Einband und der Titelseite des Passes an erster Stelle die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaften" oder der Name des jeweiligen Mitgliedstaates erscheinen sollte. Die Bundesregierung begrüßt deshalb, daß auch das Europäische Parlament sich der Paßfrage ange- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 16611* nommen hat. Sie wird das Projekt weiter unterstützen und fördern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen A 37 und 38): Inwieweit hält die Bundesregierung Experimente mit Tieren in der medizinischen und pharmakologischen Forschung für vereinbar mit dem Tierschutzgesetz? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Versuche mit Tieren zu unterbinden, die für diese Forschungen nicht unbedingt erforderlich sind? Das Tierschutzgesetz enthält Regelungen für Tierversuche, die entweder genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei sind. Tierversuche in der medizinischen und pharmakologischen Forschung sind nach § 8 genehmigungspflichtig. Bei der Genehmigung ist stets zu berücksichtigen, daß die Versuche auf das unerläßliche Maß zu beschränken sind. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn dargelegt wird, daß die angestrebten Versuchsergebnisse nicht durch andere zumutbare Methoden oder Verfahren als den Tierversuch zu erreichen sind und die Versuche zur Vorbeuge, zum Erkennen oder Heilen von Krankheiten bei Mensch und Tier erforderlich sind oder die Versuche sonst wissenschaftlichen Zwecken dienen. Durch das Prüfungsverfahren wird dem Auftrag des Gesetzgebers in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Rechnung getragen, die Tierversuche auf das unerläßliche Maß zu beschränken. Die Genehmigungen werden von zuständigen Behörden der Länder erteilt. Mißstände bei der Erteilung der Genehmigungen sind bisher nicht bekannt geworden. Daher erscheinen Maßnahmen des Bundes, die sich nur auf den Erlaß anderer Rechtsvorschriften erstrecken könnten, nicht erforderlich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 39 und 40): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie groß der Mitgliederbestand der Kleintierzuchtvereine, unterteilt nach Erwachsenen und Jugendlichen, in der Bundesrepublik Deutschland ist, und welche Bedeutung mißt sie diesen Vereinen vor allem in ländlichen Räumen zu? Welche Förderungsmöglichkeiten können diese Vereine nach geltendem Bundesrecht einerseits allgemein und andererseits für ihre Jugendarbeit in Anspruch nehmen? Die organisierte Kleintierzucht umfaßt insbesondere die Hundezucht, Rassegeflügelzucht, Kaninchenzucht, Brieftaubenzucht und die Imkerei. Die maßgeblichen Dachverbände dieser Bereiche umfassen zusammen rd. 1 Million Mitglieder. Hiervon sind rd. 225 000 oder knapp ein Viertel Jugendliche. Die Bundesregierung mißt der Kleintierzucht große Bedeutung bei. Für den einzelnen Tierhalter liegt diese auch im wirtschaftlichen Bereich, besonders bei der Kaninchen- und Geflügelzucht. Außerdem wären viele wertvolle Rassen ohne die Arbeit der Züchter nicht mehr anzutreffen. Die Hauptmotive sind jedoch Freude an der Sache und Liebe zum Tier. Daher kommt der Kleintierzucht ein hoher Stellenwert für eine sinnvolle und hinsichtlich der Imkerei auch ökologisch wertvolle Freizeitgestaltung sowie für die Erhaltung der Naturverbundenheit des Menschen zu. Außerdem leistet die Kleintierzucht durch den planvollen Umgang mit Tieren einen wertvollen Beitrag für die Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Die Zuchtarbeit wird in der Kleintierzucht durch Bereitstellung von Geld- und Sachpreisen sowie durch Verleihung von Ehrenpreisen aus dem Agrarhaushalt gefördert. Außerdem werden für die Kaninchenzucht und die Imkerei Informationsschriften und Beratungsmaterial aus Bundesmitteln finanziert. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/3792 Fragen A 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Runderlasse und Rundverfügungen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1978 und 1979 an die Arbeitsämter ergangen sind, und wie beurteilt sie diesen Sachverhalt, nachdem Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung in wachsendem Maß Ober die große Zahl der von ihnen zu behandelnden Dienstanweisungen klagen? Ist die Mehrzahl dieser Runderlasse und Rundverfügungen auf die Novellierung von Bundesgesetzen zurückzuführen, oder gibt es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung andere unabweisbare Gegebenheiten, die eine Erlaßflut rechtfertigen? Zu Ihren Fragen hat mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit mitgeteilt, daß an die Arbeitsämter in Nordrhein-Westfalen 1978 insgesamt 1 167 Runderlasse und Rundverfügungen ergangen sind; 1979 ergingen genau 1 000 Runderlasse und Rundverfügungen. Die Zahl der Runderlasse der Hauptstelle ist dabei von 640 im Jahre 1978 auf 610 im Jahre 1979 und die der Rundverfügungen des Landesarbeitsamtes von 527 auf 390 gesunken. Der Präsident der Bundesanstalt hat mir bestätigt, daß nicht jeder Mitarbeiter alle, sondern nur die für ihn unerläßlichen Weisungen und Informationen erhält. Es ist nicht zu verkennen, daß gleichwohl der einzelne Mitarbeiter u. U. eine große Zahl neuer Weisungen beachten muß. Die Bundesregierung sieht für den Bereich der Bundesanstalt für Arbeit in sogenannten Sammelerlassen, wie sie bereits für einige Sachgebiete (z. B. Fortbildung und Umschulung, Winterbau) bestehen, ein gutes Mittel, die Zahl der Dienstanweisungen zu verringern und gleichzeitig das geregelte Sachgebiet überschaubarer zu machen. 16612* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 Ein sehr großer Teil der Dienstanweisungen entfällt auf Personalangelegenheiten, Organisation und Verwaltung, Datenverarbeitung sowie Haushalt und Finanzen. Für diese Bereiche fallen auch in den Verwaltungen großer Privatunternehmen in großem Umfang zentrale Weisungen an. Ein weiterer Teil der Dienstanweisungen ist durch Gesetzesänderungen veranlaßt. In einem anderen Teil werden Folgerungen aus der Rechtsprechung insbesondere des Bundessozialgerichts gezogen. Eine zahlenmäßige Zuordnung zu bestimmten Ursachen ist ohne eingehende und dementsprechend zeitaufwendige Untersuchungen nicht möglich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 54 und 55): Haben Asylbewerber Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, und wenn ja, wie hoch waren in solchen Fallen die diesbezüglichen Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit? Werden die Asylbewerber, falls sie keine Arbeitslosenhilfe erhalten, vom Arbeitsamt an die Träger der Sozialhilfe verwiesen? Asylbewerber haben Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, wenn sie innerhalb des letzten Jahres vor der Arbeitslosmeldung u. a. mindestens 70 Tage im In- oder Ausland als Arbeitnehmer entlohnt beschäftigt waren. Nach einer Schätzung erhalten etwa 700 bis 800 Asylbewerber Arbeitslosenhilfe. Der Jahresaufwand dürfte 10 bis 12 Millionen DM betragen. Die relativ geringe Zahl von Asylbewerbern mit Anspruch auf Arbeitslosenhilfe geht vermutlich darauf zurück, daß dieser Personenkreis in verhältnismäßig kurzer Zeit vermittelt werden kann und daß häufig die Anspruchsvoraussetzung der vorhergegangenen entlohnten Beschäftigung nicht erfüllt ist. Die Arbeitsämter verweisen Asylbewerber wie auch jeden anderen Antragsteller auf Arbeitslosenhilfe regelmäßig dann an die Sozialämter, wenn der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe abgelehnt wird oder die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen A 56 und 57): Wieviel Teilzeitarbeitsplätze sind im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen geschaffen worden — absolut und im Verhältnis zum Gesamtprogramm —, und wie verteilen sich diese Arbeitsplatze auf die einzelnen Schwerpunktbereiche? Wie hoch ist der Anteil der weiblichen Teilnehmer an den Maßnahmen zum arbeitsmarktpolitischen Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen? Zunächst eine Vorbemerkung zur Ausrichtung des Arbeitsmarktpolitischen Programms für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen auf die spezifischen Belange weiblicher Arbeitnehmer: In § 1 der Durchführungsrichtlinien, in dem die generelle Zielsetzung des Programms beschrieben wird, heißt es ausdrücklich, daß die Leistungen insbesondere auch Frauen zugute kommen sollen. Diese Zielrichtung findet ihren konkreten Niederschlag z. B. in den Vorschriften zum Schwerpunkt 1 „Berufliche Qualifizierung". Hier können Fördermittel unter erleichterten Bedingungen gewährt werden, wenn Frauen für Tätigkeiten qualifiziert werden, die üblicherweise von Männern ausgeübt werden. Der Schwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und der sozialen Infrastruktur" ist inhaltlich so gestaltet, daß insbesondere weibliche Arbeitslose eine Beschäftigung finden. Zu Ihrer ersten Frage bemerke ich folgendes: Die von der Bundesanstalt für Arbeit erstellte Statistik über die Abwicklung des Programms enthält keine Angaben über die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze für die Schwerpunkte 1 und 2 „Berufliche Qualifizierung" und „Wiedereingliederung und Qualifizierung ungelernter sowie längerfristig Arbeitsloser". Für den Schwerpunkt 3 „Allgemeine Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung" ergibt sich für den Stichtag 25. Februar 1980 folgendes Bild: Teilbereich „Soziale Dienste" Zahl der geförderten Personen insgesamt: 2 362 darunter Teilzeitarbeitsplätze: 572 = 24,22% davon Frauen: 534 = 93,36 % Teilbereich „Umweltschutz und Verbesserung des Wohnumfeldes" Zahl der geförderten Fälle insgesamt: 2 112 darunter Teilzeitarbeitsplätze: 64 = 3,03% davon Frauen: 63 = 98,44 % Zu Ihrer zweiten Frage ist folgendes zu bemerken: Zahl der in allen 3 Schwerpunkten geförderten Personen: 28 126 darunter Frauen: 5 490 = 19,52 % Der Anteil der Frauen verteilt sich auf die einzelnen Schwerpunkte wie folgt: Schwerpunkt 1 „Berufliche Qualifizierung in Betrieben mit Anpassungs- und Umstellungsprozessen" Zahl der geförderten Personen: 22 331 darunter Frauen: 2 986 = 13,37 % Schwerpunkt 2 „Wiedereingliederung ungelernter sowie längerfristig Arbeitsloser" Zahl der geförderten Personen: 1 321 darunter Frauen: 402 = 30,43 % Schwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und der sozialen Infrastruktur" Zahl der geförderten Personen: 4 474 darunter Frauen: 2 102 = 46,98 % Im Schwerpunkt 1 entspricht die Aufteilung der Fördermittel auf Männer und Frauen den Anträgen der Unternehmen. Dies könnte darauf zurückzufüh- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 16613* ren sein, daß die Anpassungs- und Umstellungsprozesse stärker im Bereich der Produktion als in der Unternehmensverwaltung stattfinden. In den Schwerpunkten 2 und 3 hat die Arbeitsverwaltung dadurch mehr Einflußmöglichkeit, daß Vermittlungsangebote für weibliche Arbeitslose verstärkt unterbreitet werden können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Fragen B 142, 143, 144 und 145): Wieviel Fälle, in denen Bundesbürger bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden in der DDR nur bei Hinterlegung einer Kaution von 30 000 bis 50 000 DM aus der Untersuchungshaft entlassen werden, sind in den letzten fünf Jahren bekannt geworden, und in wieviel Fällen durften die Betroffenen gegen Hinterlegung welcher Summe wieder ausreisen? Welche Ratschläge erteilt die Bundesregierung vor allem minderbemittelten Autofahrern, wie sie sich im Fall eines Verkehrsunfalls verhalten sollen? Hat die Bundesregierung diese Problematik bei dem Abschluß des Grundlagenvertrags gesehen, und welcher Schutz vor willkürlichen Maßnahmen seitens der DDR-Behörden kann die Bundesregierung für die Betroffenen anbieten? Gibt es Beispiele vergleichbarer Art über die Behandlung von DDR-Bürgern in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) im Fall eines Verkehrsunfalls mit Personenschäden? Zu Frage B 142: Vom 4. Juni 1972 — dem Tag des Inkrafttretens des Viermächteabkommens, des Transitabkommens und der Vereinbarung zwischen dem Berliner Senat und der DDR-Regierung über den Reise- und Besucherverkehr — bis zum 29. Februar 1980 sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung 191 Reisende aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) in der DDR wegen der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalles festgenommen worden. Hiervon waren 185 Deutsche und 6 Ausländer. Von den 191 Festgenommenen sind 68 Personen gegen Hinterlegung einer Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden und konnten aus der DDR wieder ausreisen. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, daß während des genannten Zeitraumes vom 4. Juni 1972 bis 29. Februar 1980 Deutsche vom Bundesgebiet und von Berlin (West) aus rund 170 Millionen mal in oder durch die DDR gereist sind. Zu Frage B 143: Zu Ihrer 2. Frage weise ich darauf hin, daß die Bundesregierung den Autofahrern, die in der DDR in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, zunächst nur das übliche Verhalten bei einem Verkehrsunfall empfehlen kann: Sich um Verletzte kümmern, die Polizei rufen etc. Bei Festnahmen sollten die Betroffenen oder ihre im Bundesgebiet lebenden Angehörigen sich sobald wie möglich an die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland wenden. Zu Frage B 144: Bei Abschluß des Grundlagenvertrages war klar, daß die Rechtsordnung der DDR für alle dort stattfindenden Ereignisse maßgeblich ist. Alle Kraftfahrer, nicht nur diejenigen aus der Bundesrepublik Deutschland, können dort unter bestimmten Voraussetzungen wegen der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalles festgenommen werden. Dies ist auch in anderen Staaten möglich; rechtsstaatliche Bedenken bestehen hiergegen nicht. Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Strafverfolgungsorgane der DDR die Gesetze willkürlich handhaben. Damit stellt sich für die Bundesregierung nicht das Problem eines Schutzes der Betroffenen vor „willkürlichen Maßnahmen" der DDR-Behörden. Unabhängig hiervon ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, den Betroffenen und ihren Angehörigen behilflich zu sein, z. B. durch die Betreuung der Inhaftierten durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland oder durch die Vermittlung von Rechtsanwälten. Zu Frage B 145: Zu Ihrer 4. Frage bemerke ich zunächst, daß Reisen von DDR-Bewohnern mit Kfz in das Bundesgebiet oder nach Berlin (West) zahlenmäßig kaum eine Rolle spielen, da die große Mehrheit der Besucher aus der DDR mit der Eisenbahn fährt. Im übrigen ist es Sache der unabhängigen Rechtspflege, über eine Festnahme und Freilassung gegen Kaution zu entscheiden. In diesen Fällen ist die Zuständigkeit der Länder gegeben, so daß der Bundesregierung keine Zahlen zur Verfügung stehen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3792 Frage B 146): Hat die Bundesregierung im Rahmen des Programms ,Humanisierung des Arbeitslebens" Projekte gefördert, die die Humanisierung der Arbeit im Bürobereich und hier insbesondere neue Formen der Arbeitsorganisation betreffen, und wenn ja, wieviel solcher Projekte, mit welchem finanziellen Aufwand und Anteil am Gesamtprojekt "Humanisierung des Arbeitslebens"? Die Gesamtzahl aller laufenden und abgeschlossenen Projekte im Förderschwerpunkt Büro und Verwaltung des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" (HdA) beträgt: 27, das sind 4 % aller Förderprojekte im HdA-Programmbereich des Bundesministeriums für Forschung und Technologie. Die Bewilligungssumme aller Projekte im Bereich Büro und Verwaltung beträgt: 15 242 032,— DM, das sind 3,2 % der Gesamtbewilligungssumme im Programmbereich des BMFT. 16614* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 207. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. März 1980 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3792 Frage B 147): Ist der Bundesregierung bekannt, daß zur besseren Nutzung des Brennwerts von Kohle die Entwicklung von kleinen und mittleren Aggregaten mit Wirbelschichtfeuerung gefördert werden sollte, und wenn ja, welche Initiative ergreift sie in dieser Richtung? Die Entwicklung und Erprobung der Wirbelschichtfeuerung für die umweltfreundliche und rationelle Nutzung der Kohle wird vom Bundesministerium für Forschung und Technologie bereits seit mehreren Jahren gefördert. In der Anlage sind die 13 Projekte aus diesem Entwicklungsschwerpunkt einzeln aufgeführt. Die Gesamtförderungssumme beträgt 148 Millionen DM. Dieser Liste ist noch das Modellkraftwerk Völklingen hinzuzufügen. Ein Teil der Leistung dieses Kraftwerks von 230 MW wird über eine in den Feuerungsraum integrierte Wirbelschichtfeuerung für Ballastkohle bereitgestellt. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert dieses Modellkraftwerk mit 33 %. Die Gesamtkosten liegen bei 500 Millionen DM. Für die öffentliche Versorgung sieht die Bundesregierung in der Wirbelschichtfeuerung ein Instrument, um im Rahmen regionaler Versorgungskonzepte die Strom- und Fernwärmeversorgung auf Basis heimischer Kohle aus kleinen standortnahen Heizkraftwerken umweltfreundlich und energiesparend durchzuführen. In der öffentlichen Versorgung, wie auch bei industriellen Heiz- bzw. Heizkraftwerken kann die Wirbelschichtfeuerung direkt dazu beitragen, Mineralöl durch Kohle zu ersetzen. Die beiden Demonstrationsanlagen der Ruhrkohle AG haben ihren Probebetrieb Ende 1979 bereits aufgenommen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Gut, Sie wollen diese Frage also nicht weiter ausdiskutieren. Dann sind keine weiteren Zusatzfragen mehr.
    Ich rufe Frage 30 — des Herrn Abgeordneten Haase (Kassel) — auf:
    Wie viele amtierende und frühere Bundesminister, Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretäre und Ministerialdirektoren wohnen in bundeseigenen Wohnungen, die nach Größe und/oder Ausstattung und/oder Lage der gehobenen Klasse zuzurechnen sind, und in wieviel Fällen werden dabei Mieten gezahlt, die unter der ortsüblichen Vergleichsmiete von Wohnungen gleicher Größe, Ausstattung und/oder Lage liegen?
    Bitte, Herr Staatssekretär.
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Haase, bei der Beantwortung Ihrer ersten Frage habe ich dargelegt, daß von den bundeseigenen Mietwohnungen nur die großen Einfamilienhäuser besonders erfaßt worden sind. Von den insgesamt 344 über 156 Quadratmeter großen bundeseigenen Einfamilienhäusern sind im Raum Köln/Bonn sechs an den in Ihrer Frage angesprochenen Personenkreis vermietet. Von den sechs Mietverhältnissen ist zur Zeit eines an die ortsübliche Vergleichsmiete herangeführt worden. Die Heranführung der übrigen Mietverhältnisse ist im Jahr 1977 mit einer 20 %igen Erhöhung der Miete eingeleitet worden. Zum 1. Mai 1979 erfolgte eine weitere Anpassung in Höhe von
    30 v. H., mindestens aber so, daß 75 % der maßgeblichen Vergleichsmiete erreicht wurden. Eine weitere Anpassung ist nach § 2 des Miethöhegesetzes zur Zeit nicht möglich. Die Bundesregierung hält aber selbstverständlich an der Absicht fest, die Mieten im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten anzupassen.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Zusatzfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lothar Haase


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir detaillierte Auskünfte über die letztgenannten Mietverhältnisse schriftlich zu übermitteln?
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Ich bin sehr gerne bereit, Herr Kollege Haase, Ihnen Auskünfte über diese Mietverhältnisse zu übermitteln. Ich will aber folgendes hinzufügen. Es ist üblich, daß Unterlagen über das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern, also Vermietern und Mietern, im Bundesministerium der Finanzen nach zehn Jahren vernichtet werden. Das heißt also, ich kann Ihnen über Mietverhältnisse früherer Mitglieder der Bundesregierung keine Auskünfte geben, weil die Unterlagen vernichtet worden sind. Eine Auskunft allerdings kann ich Ihnen geben. Sie betrifft den damaligen Mieter Franz Josef Strauß.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Über den haben Sie noch Unterlagen?)

    Er hat 1958 bis 1963 ein Einfamilienhaus im Bereich Venusberg mit 170,61 qm und einem Mietpreis von 1,89 DM pro qm bewohnt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Wann war das?) Präsident Stücklen: Eine Zusatzfrage.