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ID0820308800

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8203

  • date_rangeDatum: 28. Februar 1980

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/203 (Folgt Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 203. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Lücker 16167 A Absetzung der Punkte 11 und 12 von der Tagesordnung 16167 B Absetzung der Fragestunde 16199 D Erweiterung der Tagesordnung 16222 D Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 16167 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundeskanzler 16167 D, 16209 C Dr. Kohl CDU/CSU 16175 A, 16217 C Genscher, Bundesminister AA 16183 D Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Freistaates Bayern 16191 B Brandt SPD 16200 A Möllemann FDP 16205 B Dr. Gruhl fraktionslos 16220 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zum Übereinkommen Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Oktober 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen — Drucksache 8/3712 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 16222 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/3239 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3717 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3673 — Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 16223 C Gobrecht SPD 16227 C Paintner FDP 16231 A Matthöfer, Bundesminister BMF 16233 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — Drucksache 8/2136 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3690 — Dr. Waigel CDU/CSU 16235 D Dr. Jens SPD 16239 D Dr. Haussmann FDP 16241 D Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi 16243 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksache 8/3648 — Matthöfer, Bundesminister BMF 16247 B Dr. Kreile CDU/CSU 16248 C Dr. Spöri SPD 16250 B Schleifenbaum FDP 16251 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Prozeßkostenhilfe - Drucksache 8/3068 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3720 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3694 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) — Drucksachen 8/1713, 8/3311 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3719 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3695 — Dr. Langner CDU/CSU 16253 A Dr. Schöfberger SPD 16254 B Kleinert FDP 16255 D Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 16256 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 8/3150 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3622 — Tilimann CDU/CSU 16259 A Curdt SPD 16260 C Merker FDP 16262 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Tillmann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Weiskirch (Olpe), Ernesti, Damm, Dreyer, Sick, Benz, Pfeffermann, Biehle, Dr. Sterkken, Voigt (Sonthofen), Würzbach, Frau Krone-Appuhn, Handlos, Gierenstein, Stahlberg, Dr. Jobst, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Frau Hoffmann (Hoya), Straßmeir, Bühler (Bruchsal), Dr. Friedmann, Jäger (Wangen), Dr. Fuchs, Weber (Heidelberg), Dr. Hennig, Löher, Dr. Stavenhagen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Europäische Flugsicherung — Drucksache 8/3521 — Tillmann CDU/CSU 16264 A Ibrügger SPD 16265 C Jung FDP 16267 A Mahne, Parl. Staatssekretär BMV/BMP 16268 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen — Drucksache 8/2662 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3629 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 16269 D Rapp (Göppingen) SPD 16271 A Dr. Zumpfort FDP 16272 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 8/3353 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3718 — Beschlußempfehlung und 'Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3659 — Matthöfer, Bundesminister BMF 16274 B Kühbacher SPD 16276 B Kunz (Berlin) CDU/CSU 16276 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Drucksache 8/3691 — 16277 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik der Beherbergung im Reiseverkehr (Beherbergungsstatistikgesetz) — Drucksache 8/3623 — 16277 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — .203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 III Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/3664 — 16277 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 10. Mai 1979 zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport — Drucksache 8/3665 — 16277 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1978 zur Durchführung des Abkommens vom 25. Februar 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Soziale Sicherheit in der Fassung des Zusatzabkommens vom 9. September 1975 — Drucksache 8/3655 — 16277 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. April 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein über Soziale Sicherheit - Drucksache 8/3656 — 16277 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen vom 9. Dezember 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Fürstentum Liechtenstein, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich der Sozialen Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 28. März 1979 zur Durchführung dieses Übereinkommens — Drucksache 8/3657 — 16277 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 28. Juni 1978 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Schußwaffen durch Einzelpersonen — Drucksache 8/3660 — 16278 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung über die Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Personen- und Güterkraftverkehr an den Binnengrenzen der Gemeinschaft — Drucksachen 8/2944, 8/3654 — 16278 B Nächste Sitzung 16278 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16279* A Die schriftlichen Antworten auf die Fragen der Drucksache 8/3692 vom 22. 02. 1980 werden in einem Nachtrag zum Stenographischen Bericht über die 203. Sitzung abgedruckt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16167 203. Sitzung Bonn, den 28. Februar 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 6. 3. Dr. Aigner * 28. 2. Dr. Bangemann * 28. 2. Batz 28. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Dr. Blüm 7. 3. Blumenfeld * 28. 2. Büchner ** 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Engelhard 28. 2. Fellermaier * 28. 2. Frau Dr. Focke * 7. 3. Dr. Früh * 28. 2. Frau Geier 28. 2. Dr. Hennig 28. 2. Dr. Hupka *** 28. 2. Dr. Jaeger 28. 2. Dr. h. c. Kiesinger 28. 2. Dr. Klepsch * 28. 2. Dr. Graf Lambsdorff 28. 2. Dr. Luster * 28. 2. Männing 28. 2. Dr. Milz 28. 2. Neuhaus 28. 2. Pawelczyk ** 28. 2. Petersen 28. 2. Sauer *** 28. 2. Schäfer (Mainz) 28. 2. Schäfer (Offenburg) 28. 2. Schedl 28. 2. Frau Schleicher 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Würgendorf) ** 6. 3. Schulte 7. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 28. 2. Graf Stauffenberg 28. 2. Frau Tübler 7. 3. , Vosen 28. 2. Frau Dr. Walz * 7. 3. Wawrzik * 7. 3. Frau Dr. Wex 28. 2. Wischnewski 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Berichtigung 202. Sitzung: Auf der ersten Indexseite ist in der linken Spalte unter „Erweiterung der Tagesordnung" einzufügen: „Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften - Drucksachen 8/873, 8/2987, 8/3005 - 16133 B" Plenarprotokoll 8/203 (Nachtrag) Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 203. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Inhalt: Anlage 2 Auswirkungen der Neufassung des § 49 a der Fernmeldeordnung betr. die Trägerschaft bei Kabelfernsehanlagen MdlAnfr A38 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU MdlAnfr A39 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16279*A Anlage 3 Einrichtung öffentlicher Münzfernsprecher in Schulen durch die Bundespost MdlAnfr A40 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16279* B Anlage 4 Eindringen der Bundespost in den mittelständisch geprägten Markt für telefonische Anrufbeantworter mit eigenen Geräten; Ausweitung des Postmonopols trotz beabsichtigter Lockerung des Fernmeldemonopols bei Endgeräten MdlAnfr A42 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A43 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 16279* C Anlage 5 Änderung des Baurechts zwecks Zulassung von Windkraftanlagen MdlAnfr A45 22.02.80 Drs 08/3692 Kretkowski SPD MdlAnfr A46 22.02.80 Drs 08/3692 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16280* A Anlage 6 Förderung der Entwicklung von Windenergieanlagen sowie rechtliche Schwierigkeiten bei privater Nutzung der Windenergie MdlAnfr A50 22.02.80 Drs 08/3692 Dr.-Ing. Laermann FDP MdlAnfr A51 22.02.80 Drs 08/3692 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 16280* C Anlage 7 Zurückweisung von Berichten zu Anträgen auf Forschungsförderung aus bürokratischen Gründen durch Beamte des Bundesforschungsministeriums MdlAnfr A52 22.02.80 Drs 08/3692 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A53 22.02.80 Drs 08/3692 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 16281* B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 8 Untersuchungen in Ostwestfalen im Zusammenhang mit dem Bau unterirdischer Kernkraftwerke MdlAnfr A62 22.02.80 Drs 08/3692 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A63 22.02.80 Drs 08/3692 Daweke CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16281* C Anlage 9 Beteiligung der Studentenvertretungen an der Auseinandersetzung mit politischen Ideen und Bestrebungen im Sinne des § 7 des Hochschulrahmengesetzes MdlAnfr A64 22.02.80 Drs 08/3692 Thüsing SPD MdlAnfr A65 22.02.80 Drs 08/3692 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16282*A Anlage 10 Analphabetismus in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A66 22.02.80 Drs 08/3692 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16282* C Anlage 11 Verschmutzung der Rossel im deutschfranzösischen Grenzgebiet; Umweltbelastungen und Sicherheitsrisiken für die saarländische Bevölkerung durch das Kernkraftwerk Cattenom MdlAnfr A67 22.02.80 Drs 08/3692 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU MdlAnfr A68 22.02.80 Drs 08/3692 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16282* C Anlage 12 Asylanträge von Afghanen in der Bundesrepublik Deutschland seit April 1978 und nach dem 27. Dezember 1979 MdlAnfr A69 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16283* B Anlage 13 Verwendung der Abkürzung „FRG" bei den Olympischen Spielen in Lake Placid MdlAnfr A70 22.02.80 Drs 08/3692 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16283* C Anlage 14 Gründe für die Auslassung von Gesprächen mit den für die Rauschgiftbekämpfung verantwortlichen Ministern und des Höflichkeitsbesuchs beim Staatspräsidenten anläßlich der Reise von Bundesinnenminister Baum nach Mexiko MdlAnfr A71 22.02.80 Drs 08/3692 Gerlach (Obernau) CDU/CSU MdlAnfr A72 22.02.80 Drs 08/3692 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16283* C Anlage 15 Zahl der entgegen der Anordnung in Umlauf befindlichen Otto-Hahn-Gedenksilbermünzen MdlAnfr A73 22.02.80 Drs 08/3692 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16284* B Anlage 16 Verhinderung eines Schwarzmarkts für Otto-Hahn-Gedenkmünzen MdlAnfr A74 22.02.80 Drs 08/3692 Peiter SPD MdlAnfr A75 22.02.80 Drs 08/3692 Peiter SPD . SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16284* B Anlage 17 Volkswirtschaftlicher Schaden durch Kapitalbetrug im Warentermingeschäft MdlAnfr A77 22.02.80 Drs 08/3692 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A78 22.02.80 Drs 08/3692 Hoffmann (Saarbrücken) SPD ' SchrAntw PStSekr Haehser BMF : . . . 16284* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 III Anlage 18 Schaden durch Kapitalanlagebetrug im Warentermingeschäft MdlAnfr A79 22.02.80 Drs 08/3692 Nehm SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16285* B Anlage 19 Ermittlungen gegen Unternehmen wegen Kapitalanlagebetrugs im Warentermingeschäft MdlAnfr A80 22.02.80 Drs 08/3692 Lambinus SPD MdlAnfr A81 22.02.80 Drs 08/3692 Lambinus SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16285* C Anlage 20 Unterstützung der Interessengemeinschaft der im Warentermingeschäft Geschädigten MdlAnfr A82 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16285* D Anlage 21 Strafrechtliche Verfolgung betrügerischer Warenterminfirmen MdlAnfr A83 22.02.80 Drs 08/3692 Egert SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16286*A Anlage 22 Einführung entsprechender Zulassungsvoraussetzungen zur Bekämpfung betrügerischer Warenterminfirmen MdlAnfr A84 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Wernitz SPD MdLAnfr A85 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16286* B Anlage 23 Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei Warentermingeschäften sowie Anwendung des § 35 der Gewerbeordnung MdlAnfr A86 22.02.80 Drs 08/3692 Biermann SPD MdlAnfr A87 22.02.80 Drs 08/3692 Biermann SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16286* D Anlage 24 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität hinsichtlich der Kapitalanlage im Warentermingeschäft MdlAnfr A88 22.02.80 Drs 08/3692 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16287*A Anlage 25 Maßnahmen gegen rechtskräftig verurteilte Warenterminhändler bzw. Vermittler von Warentermingeschäften MdlAnfr A89 22.02.80 Drs 08/3692 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16287* C Anlage 26 Initiativen der EG zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Bereich der Kapitalanlage im Warentermingeschäft MdlAnfr A90 22.02.80 Drs 08/3692 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16288* A Anlage 27 Gesetzgeberische Initiativen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auf dem Sektor der Kapitalanlage im Warentermingeschäft MdlAnfr A91 22.02.80 Drs 08/3692 Amling SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16288* B Anlage 28 Schädigung deutscher Kapitalanleger im Ausland durch Warenterminfirmen MdlAnfr A92 22.02.80 Drs 08/3692 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16289*A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 29 Betrügerische Tätigkeit von Warenterminfirmen durch Direktgeschäfte für Gold, Silber usw. MdlAnfr A93 22.02.80 Drs 08/3692 Kratz SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16289* B Anlage 30 Ausfertigung von Spendenbescheinigungen durch private Altenheime MdlAnfr A94 22.02.80 Drs 08/3692 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A95 22.02.80 Drs 08/3692 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16289* D Anlage 31 Harmonisierung der DIN-Normen in den EG-Staaten; Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vermarktung rechtmäßig hergestellter Erzeugnisse in den EG-Staaten MdlAnfr A99 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Schwörer CDU/CSU MdlAnfr A100 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16290* A Anlage 32 Bundesbürgschaften für Kernkraftwerke MdlAnfr A104 22.02.80 Drs 08/3692 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16290* D Anlage 33 Ablösung von Staatssekretär Gaus als Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR wegen Überschreitung seines Auftrags MdlAnfr A105 22.02.80 Drs 08/3692 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A106 22.02.80 Drs 08/3692 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 16291 * A Anlage 34 Zahl der dem Auswärtigen Amt vorliegenden Anträge auf Familienzusammenführung von Vietnamesen MdlAnfr A110 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Pinger CDU/CSU MdlAnfr A111 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Pinger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16291* B Anlage 35 Verhinderung der Durchführung eines Seminars des Goethe-Instituts in Genua zur Frage Südtirols durch den deutschen Generalkonsul in Genua MdlAnfr A112 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16291* C Anlage 36 Verbannung, Verhaftung und Verurteilung der sich auf die KSZE-Schlußakte berufenden Menschen im Ostblock MdlAnfr A113 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16291* D Anlage 37 Vertragliche Grundlagen für die Goethe-Institute sowie ihre Zahlungen an Schriftsteller und Künstler MdlAnfr A116 22.02.80 Drs 08/3692 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A117 22.02.80 Drs 08/3692 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16292* A Anlage 38 Verletzung der Rechte Deutscher in den Gebieten östlich von Oder und Neiße und in Polen MdlAnfr A118 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16292* B Anlage 39 Verhinderung der Ausreise des deutschen Staatsbürgers Clemens Kuithan aus der UdSSR MdlAnfr A120 22.02.80 Drs 08/3692 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16292* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 V Anlage 40 Aufnahme von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten in die Europäische Menschenrechtskonvention SchrAnfr B1 22.02.80 Drs 08/3692 Büchner (Speyer) SPD SchrAnfr B2 22.02.80 Drs 08/3692 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16292* D Anlage 41 Garantie des freien Zugangs zu den Erzeugnissen der Weltpresse bei den Olympischen Sommerspielen in Moskau SchrAnfr B3 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16293* B Anlage 42 Erwähnung der Parteimitgliedschaft der Delegationsmitglieder bei Presseerklärungen von Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland SchrAnfr B4 22.02.80 Drs 08/3692 Spranger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16293* C Anlage 43 Einigung zwischen Frankreich und Luxemburg über den Sitz und die Tagungsorte des Europäischen Parlaments SchrAnfr B5 22.02.80 Drs 08/3692 Seefeld SPD SchrAnfr B6 22.02.80 Drs 08/3692 Seefeld SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16293* C Anlage 44 Informierung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der 6. Gipfelkonferenz der blockfreien Staaten in Havanna SchrAnfr B7 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Steger SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16294*A Anlage 45 Einlösung der polnischen Verpflichtung zur Ermöglichung der Ausreise Deutschstämmiger aus Schlesien; Aufnahme von Indochinaflüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B8 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B9 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16294* B Anlage 46 Humanitäre Hilfe der Bundesrepublik Deutschland für die afghanischen Flüchtlinge in den Anrainerstaaten SchrAnfr B10 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16294* C Anlage 47 Unterstützung der amerikanischen Liefersperren gegenüber der Sowjetunion durch die Bundesrepublik Deutschland; Zurückhaltung bei neuen Krediten und Bürgschaften sowie Kürzung von Subventionen im Handel mit der Sowjetunion SchrAnfr B11 22.02.80 Drs 08/3692 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B12 22.02.80 Drs 08/3692 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B13 22.02.80 Drs 08/3692 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B14 22.02.80 Drs 08/3692 Pieroth CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16295* B Anlage 48 Garantie für eine Nichtverwendung der an die Türkei gelieferten .Rüstungsgüter gegen andere Mitglieder der NATO SchrAnfr B15 22.02.80 Drs 08/3692 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16295* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 49 Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Bundesbeamte auf das 62. Lebensjahr SchrAnfr B16 22.02.80 Drs 08/3692 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16296*A Anlage 50 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt an Natur- und Umweltschutzorganisationen SchrAnfr B17 22.02.80 Drs 08/3692 Milz CDU/CSU SchrAnfr B18 22.02.80 Drs 08/3692 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16296* B Anlage 51 Anerkennung amtlich beglaubigter Fotokopien bei Bundesbehörden SchrAnfr B19 22.02.80 Drs 08/3692 Prangenberg CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16297* A Anlage 52 Erkenntnisse über Sicherheitssysteme von Kernkraftwerken sowjetischer Bauart sowie Reaktorunfälle und -störfälle im Ostblock SchrAnfr B20 22.02.80 Drs 08/3692 Lintner CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16297* B Anlage 53 Unfälle bei der Produktion und Lagerung von ABC-Waffen im Ostblock SchrAnfr B21 22.02.80 Drs 08/3692 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16297* D Anlage 54 Aufwendungen für den Verteidigungsetat und den Zivilschutz im Bundeshaushaltsplan 1980 sowie Rolle der freiwilligen Feuerwehren im Zivilschutz SchrAnfr B22 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B23 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B24 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B25 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16298*A Anlage 55 Äußerungen von Staatssekretär Dr. Hartkopf zu Ergebnissen eines Studienprojekts über Vor- und Nachteile des Baus unterirdischer Kernkraftwerke SchrAnfr B26 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B27 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16298* D Anlage 56 Gedenken an den 60. Jahrestag der Volksabstimmung in Teilen Ost- und Westpreußens für Deutschland SchrAnfr B28 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16299*A Anlage 57 Zahl und Durchschnittsbesoldung der Bundesbeamten in den Laufbahngruppen A l 3 bis A l6 und B1 bis B i l am 31. Dezember 1979 SchrAnfr B29 22.02.80 Drs 08/3692 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B30 22.02.80 Drs 08/3692 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B31 22.02.80 Drs 08/3692 Kolb CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16299* B Anlage 58 Unterstützung der Errichtung eines THW-Heims in Hermeskeil SchrAnfr B32 22.02.80 Drs 08/3692 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16299* D Anlage 59 Zusammenlegung der Grenzschutzfachschulen München und Rosenheim an Stelle einer Auflösung der Grenzschutzfachschule München SchrAnfr B33 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16300*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, dèn 28. Februar 1980 VII Anlage 60 Bundesweite Vereinheitlichung der Immissionsschutzvorschriften für PVC-Betriebe SchrAnfr B34 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16300* B Anlage 61 Förderung der Verwendung altpapierhaltigen Papiers bei der Herstellung von Schulbedarf SchrAnfr B35 22.02.80 Drs 08/3692 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16300* C Anlage 62 Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Faulschiammuntersuchungen in der Schlei SchrAnfr B36 22.02.80 Drs 08/3692 Stutzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16301 * A Anlage 63 Umgang der Grundwassernutzung in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bei der Trinkwasserversorgung SchrAnfr B37 22.02.80 Drs 08/3692 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B38 22.02.80 Drs 08/3692 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B39 22.02.80 Drs 08/3692 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B40 22.02.80 Drs 08/3692 Biechele CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16301* B Anlage 64 Existenz einer eurokommunistischen Opposition in der SEW; Reaktion der DKP, ihr nahestehender Gruppen und des SHB auf die sowjetische Invasion in Afghanistan SchrAnfr B41 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B42 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B43 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16302* B Anlage 65 Einrichtung einer besoldungsrechtlichen Sonderlaufbahn für Rechtspfleger SchrAnfr B45 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16303*A Anlage 66 Beeinträchtigung der Strafverfolgung durch Namenswechsel der Ehemänner auf Grund des geltenden Namensrechts SchrAnfr B46 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16303* C Anlage 67 Vereinfachung der Vorschriften im Grundbuchwesen und Senkung der Eintragungsgebühren SchrAnfr B47 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16303* D Anlage 68 Steuerliche Absetzung der Kosten unterhaltspflichtiger Geschiedener auch ohne Einverständnis der Unterhaltsberechtigten SchrAnfr B48 22.02.80 Drs 08/3692 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16304* B Anlage 69 Illegaler Handel mit der Otto-Hahn-Gedenkmünze SchrAnfr B49 22.02.80 Drs 08/3692 Baack SPD SchrAnfr B50 22.02.80 Drs 08/3692 Baack SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16304* D Anlage 70 Ertragsbeteiligung von Bund und Ländern an Spielbanken SchrAnfr B51 22.02.80 Drs 08/3692 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16305*A VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 71 Erhöhung des Steuerfreibetrags für Paketsendungen in die DDR SchrAnfr B52 22.02.80 Drs 08/3692 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16305* C Anlage 72 Zusicherungen der Türkei bezüglich der Unterbindung von Rauschgiftlieferungen SchrAnfr B53 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16305* D Anlage 73 Unregelmäßigkeiten bei der nicht in Verkehr gebrachten Otto-Hahn-Gedenkmünze SchrAnfr B54 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr B55 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16306*A Anlage 74 Verbot politischer Werbung auf Zündholzbriefchen und Streichholzschachteln durch das deutsche Zündwarenmonopol SchrAnfr B56 22.02.80 Drs 08/3692 Landré CDU/CSU SchrAnfr B57 22.02.80 Drs 08/3692 Landré CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16306* B Anlage 75 Abschluß der Verhandlungen zwischen der Bundesvermögensverwaltung und der Stadt Bühl (Baden) über das frühere Munitionslager Unterstmatt/Hornisgrinde, vorzeitige Öffnung des Geländes für die Offentlichkeit SchrAnfr B58 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16306* C Anlage 76 Großeinkäufe strategischer Rohstoffe wie Blei, Kupfer, Zink, Aluminium und Molybdän durch die Sowjetunion SchrAnfr B59 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16306* D Anlage 77 Förderung regelungstechnischer Einrichtungen zur Energieeinsparung gemäß § 4 a des Investitionszulagengesetzes SchrAnfr B60 22.02.80 Drs 08/3692 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16307* A Anlage 78 Beteiligung des Betriebsrats bei der Festlegung von Sperrzonen des sicherheitspolitischen Bereiches von Rüstungsbetrieben und bei der Überprüfung dort beschäftigter Arbeitnehmer, Überprüfung des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft SchrAnfr B61 22.02.80 Drs 08/3692 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16307* C Anlage 79 Mengenkontingente bei der Einfuhr von Schuhen aus Ländern der Dritten Welt in Industrieländer SchrAnfr B62 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16308* B Anlage 80 Art und Umfang öffentlicher Aufträge von Bundeswehr, Bundespost und Bundesbahn insbesondere für die deutschen Motoreninstandsetzer SchrAnfr B63 22.02.80 Drs 08/3692 Landré CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16308* C Anlage 81 Finanzielle Unterstützung des „Aktionskreises Energie der Bürger, Betriebsräte, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 IX Wissenschaftler und Politiker" aus Eschborn sowie Beantragung der Gemeinnützigkeit SchrAnfr B64 22.02.80 Drs 08/3692 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B65 22.02.80 Drs 08/3692 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16308* D Anlage 82 Bewertung der angekündigten Preiserhöhungen der Ruhrgas AG sowie Abschöpfung der dadurch anfallenden windfall-profits SchrAnfr B66 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAnfr B67 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Jens (Voerde) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16309* A Anlage 83 Auswirkungen der Förderschwelle des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms für Landwirtschaftsbetriebe; Forschungen zur Nutzung neuer Energiequellen sowie zur Energieeinsparung in der Landwirtschaft; Überprüfung staatlicher Interventionen zur Lösung der Milchmarktprobleme in der EG SchrAnfr B68 22.02.80 Drs 08/3692 Paintner FDP SchrAnfr B69 22.02.80 Drs 08/3692 Paintner FDP SchrAnfr B70 22.02.80 Drs 08/3692 Paintner FDP SchrAnfr B71 22.02.80 Drs 08/3692 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 16309* D Anlage 84 Befreiung von Nebenerwerbslandwirten von der Pflicht zur Versicherung bei landwirtschaftlichen Krankenkassen SchrAnfr B72 22.02.80 Drs 08/3692 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16311 * A Anlage 85 Staaten mit der 200-Seemeilen-Zone SchrAnfr B73 22.02.80 Drs 08/3692 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16311 * C Anlage 86 Unterlaufen des amerikanischen Handelsboykotts von Sojafrüchten gegen die Sowjetunion durch Unternehmen aus der EG SchrAnfr B74 22.02.80 Drs 08/3692 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16312* B Anlage 87 Umgehung des amerikanischen Getreideembargos gegen die Sowjetunion durch die EG SchrAnfr B75 22.02.80 Drs 08/3692 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16312*D Anlage 88 Erteilung einer befristeten Arbeitserlaubnis für ausländische Krankenpflegekräfte SchrAnfr B76 22.02.80 Drs 08/3692 Prangenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16313*A Anlage 89 Konsequenzen aus den tödlichen Unfällen bei der Benutzung von Haartrocknern in Bädern SchrAnfr B77 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16313* C Anlage 90 Häufigkeit und Verteilung der Kuren von Kindern und Jugendlichen auf die Leistungsträger nach Inkrafttreten des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes von 1977 sowie Errichtung eigener Kurheime durch die gesetzlichen Krankenkassen SchrAnfr B78 22.02.80 Drs 08/3692 Spitzmüller FDP SchrAnfr B79 22.02.80 Drs 08/3692 Spitzmüller FDP SchrAnfr B80 22.02.80 Drs 08/3692 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16313* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 91 Anlage der Rücklagen der Sozialversicherungsträger in Investmentanteilscheinen SchrAnfr B81 22.02.80 Drs 08/3692 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16314* C Anlage 92 Nachweis geschlechtsspezifischer Benachteiligungen nach dem Entwurf eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes SchrAnfr B82 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16314*D Anlage 93 Benachteiligung von Dialysepatienten nach dem neuen Schwerbehindertengesetz SchrAnfr B83 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16315*C Anlage 94 Vorlage einer Vollmacht des hilfesuchenden Bürgers bei Intervention eines Bundestagsabgeordneten bei einem Versorgungsamt SchrAnfr B84 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16316*A Anlage 95 Einheitliche Regelung des Übergangsgeldes für Ledige und vergleichbare Betreute während einer Rehabilitationsmaßnahme SchrAnfr B85 22.02.80 Drs 08/3692 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16316* B Anlage 96 Übernahme bestimmter Prozentsätze von Privatrechnungen freiwillig versicherter Mitglieder durch Ersatzkassen SchrAnfr B86 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16316* C Anlage 97 Vergabe der Forschungsvorhaben „Humanisierung der Arbeitswelt" und „Verkehrsführungssystem für Sehbehinderte" SchrAnfr B87 22.02.80 Drs 08/3692 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B88 22.02.80 Drs 08/3692 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . 16316* D Anlage 98 Beanstandung der Ausgaben des Bundesamts für Zivildienst zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den letzten zwei Jahren durch den Bundesrechnungshof SchrAnfr B89 22.02.80 Drs 08/3692 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B90 22.02.80 Drs 08/3692 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16317* B Anlage 99 Benachteiligung einem Stadtrat oder Parlament angehörender Soldaten SchrAnfr B91 22.02.80 Drs 08/3692 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16317*D Anlage 100 Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten, wie z. B. dem Motorrad Gold Wing SchrAnfr B92 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16318*A Anlage 101 Aufnahme und Inhalt eines Fernsehfilms von Hermann P. Reiser über die Bundeswehr SchrAnfr B93 22.02.80 Drs 08/3692 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B94 22.02.80 Drs 08/3692 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B95 22.02.80 Drs 08/3692 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16318* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 XI Anlage 102 Engpässe bei Bekleidungsstücken und Ausrüstungsgegenständen in der Bundeswehr SchrAnfr B96 22.02.80 Drs 08/3692 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B97 22.02.80 Drs 08/3692 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B98 22.02.80 Drs 08/3692 Würzbach CDU/CSU • SchrAnfr B99 22.02.80 Drs 08/3692 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16319* B Anlage 103 Belastung des Verteidigungshaushalts 1980 durch die Schulden des Heeres der Bundeswehr bei der Bundesbahn aus dem Jahre 1979 SchrAnfr B100 22.02.80 Drs 08/3692 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAnfr B101 22.02.80 Drs 08/3692 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16319* D Anlage 104 Herabstufung der Fernmeldeoffiziere bei den Waffensystemen HAWK und NIKE SchrAnfr B102 22.02.80 Drs 08/3692 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B103 22.02.80 Drs 08/3692 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16320* A Anlage 105 Finanzierung einer Lärmschutzhalle für den Militärflugplatz Söllingen SchrAnfr B104 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B105 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B106 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16320* C Anlage 106 Einrichtung von Lehrwerkstätten beim Luftwaffenversorgungsregiment in der Bleiberg-Kaserne in Mechernich SchrAnfr B107 22.02.80 Drs 08/3692 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16321 * B Anlage 107 Förderung der Zeitsoldaten gemäß dem Arbeitsförderungsgesetz nach Ableistung des Wehrdienstes SchrAnfr B108 22.02.80 Drs 08/3692 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16321* C Anlage 108 Beförderungsstau bei den Soldaten der Dienstgrade Oberfeldwebel, Leutnant, Oberleutnant und Hauptmann SchrAnfr B109 22.02.80 Drs 08/3692 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16321*D Anlage 109 Verzicht auf die Pockenschutzimpfung SchrAnfr B110 22.02.80 Drs 08/3692 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAnfr B 111 22.02.80 Drs 08/3692 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAnfr-B 112 22.02.80 Drs 08/3692 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAnfr B113 22.02.80 Drs 08/3692 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16322* C Anlage 110 Bedeutung der Anwendungsgebiete gemäß § 48 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes für die Begrenzung der Verschreibungspflicht SchrAnfr B114 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16322* D Anlage 111 Förderung von Jugendaustausch und Jugendbegegnungen, insbesondere mit Ostblockstaaten, aus dem Bundeshaushalt SchrAnfr B115 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16323*A XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 112 Notwendigkeit und Inhalt eines Antidiskriminierungsgesetzes SchrAnfr B116 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16323* B Anlage 113 Einbringung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes in der 8. Legislaturperiode SchrAnfr B117 22.02.80 Drs 08/3692 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16323* C Anlage 114 Zusammenhang zwischen der Verwendung von Amalgam bei Zahnbehandlungen und Quecksilbervergiftungen SchrAnfr B118 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAnfr B119 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16323* C Anlage 115 Schutz der Einkommensdaten vor dem Vermieter SchrAnfr B120 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16324* A Anlage 116 Entlastung der Schlachtereien von den Gebühren für die Untersuchungen nach dem Geflügelfleischhygienegesetz SchrAnfr B121 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16324* B Anlage 117 Hilfsmaßnahmen für die unter Schuppenflechte leidenden Menschen SchrAnfr B122 22.02.80 Drs 08/3692 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16324* D Anlage 118 Wagentyp, KW-Zahl und Preis des neuangeschafften Ministerwagens im Bundesfamilienministerium SchrAnfr B123 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Rose CDU/CSU SchrAnfr B124 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Rose CDU/CSU SchrAnfr B125 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Rose CDU/CSU SchrAnfr B126 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16325* A Anlage 119 Überwachung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs hinsichtlich der Arbeitszeitordnung sowie Verhinderung gesundheitlicher Schäden bei Berufskraftfahrern SchrAnfr B127 22.02.80 Drs 08/3692 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAnfr B128 22.02.80 Drs 08/3692 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16325* C Anlage 120 Beförderung eines 62jährigen Senatsdirektors (B 6) aus der Landesverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg zum Ministerialdirektor (B 9) unter Versetzung in den Bundesdienst; Pension eines Beamten der Besoldungsgruppe B 9 nach Vollendung des 65. Lebensjahres SchrAnfr B129 22.02.80 Drs 08/3692 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B130 22.02.80 Drs 08/3692 Schröder (Luneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16325*D Anlage 121 Übernahme der Kosten für die Verlegung der Schienen der Bundesbahn im Zusammenhang mit der Ortsumgehung Rüdesheim durch den Bund SchrAnfr B131 22.02.80 Drs 08/3692 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16326* B Anlage 122 Gebühren der Bundesbahn für den Transport von Lebendvieh nach Italien bei Verwendung von Kleinwaggons Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 XIII SchrAnfr B132 22.02.80 Drs 08/3692 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B 133 22.02.80 Drs 08/3692 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B134 22.02.80 Drs 08/3692 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16326* C Anlage 123 Bau der Anschlußstrecke von der Nord- Süd-Autobahn Würzburg-Ulm zur B 25 im Raum Schopfloch/Westmittelfranken SchrAnfr B135 22.02.80 Drs 08/3692 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16327* C Anlage 124 Förderung der technischen Entwicklung von Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen (Sicherheitszäune) als Straßenabschrankungen SchrAnfr B 136 22.02.80 Drs 08/3692 Hanz CDU/CSU SchrAnfr B137 22.02.80 Drs 08/3692 Hanz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16327* C Anlage 125 Anlage von Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen als Straßenabschrankungen SchrAnfr B138 22.02.80 Drs 08/3692 Burger CDU/CSU SchrAnfr B139 22.02.80 Drs 08/3692 Burger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16327* D Anlage 126 Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch ein kombiniertes System von Leitplanken und Drahtseilabschrankungen SchrAnfr B140 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Waffenschmidt CDU/CSU SchrAnfr B141 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Waffenschmidt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16328* B Anlage 127 Gültigkeit der Bestimmungen des §16 des Bundesfernstraßengesetzes über die Linienführung einer Bundesfernstraße SchrAnfr B142 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16328* C Anlage 128 Bundesmittel für den Bau von Radfahrwegen SchrAnfr B143 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B144 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16328* D Anlage 129 Verbesserung der Bahnverbindung Köln-Frankfurt/Main; Verhinderung einer Zerstörung der Naherholungsgebiete für die Bundeshauptstadt und des Rhein- Sieg-Kreises SchrAnfr B145 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Möller CDU/CSU SchrAnfr B146 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16329* B Anlage 130 Standort für den Rangierbahnhof München SchrAnfr B147 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16329* C Anlage 131 Sicherheitsvorschriften für Tanklastwagen; Ausbau eines Verkehrshalbrings um die Gemeinde Weingarten im Zuge der B3 SchrAnfr B148 22.02.80 Drs 08/3692 Seefeld SPD SchrAnfr B149 22.02.80 Drs 08/3692 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16330* A Anlage 132 Bau eines Zusatzgleises von Frankfurt über Mainz nach Bingen sowie weitere XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Verlagerung des Eisenbahngüterverkehrs in die Nachtstunden SchrAnfr B150 22.02.80 Drs 08/3692 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAnfr B151 22.02.80 Drs 08/3692 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16330* C Anlage 133 Nutzung des Militärflugplatzes Diepholz SchrAnfr B152 22.02.80 Drs 08/3692 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . 16330* D Anlage 134 Sicherheitsvorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf dem Nord-Ostsee- Kanal; Katastrophenschutzplanungen und -übungen zur Vermeidung von Unfällen SchrAnfr B153 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B154 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B155 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B156 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16331 * A Anlage 135 Zulassung von Ausnahmeregelungen in der Ferienreiseverordnung für Obsttransporte an Wochenenden; Anlehnung des Baus des Teilstücks Rastatt-Offenburg der geplanten Bundesbahnschnelltrasse Mannheim-Basel an die bestehende Rheintalstraße SchrAnfr B157 22.02.80 Drs 08/3692 Dr: Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B158 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16331* D Anlage 136 Bau einer Schnellfähre in Fischerhütte; Ausbau und Finanzierung der B 203 durch Büdelsdorf SchrAnfr B159 22.02.80 Drs 08/3692 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B160 22.02.80 Drs 08/3692 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16332* B Anlage 137 Einsatz von D-Zügen für Berufspendler zwischen Gemünden und Frankfurt SchrAnfr B161 22.02.80 Drs 08/3692 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16332* D Anlage 138 Höchstbelastungswerte für Lärm bei Straßenkehrmaschinen und Müllfahrzeugen SchrAnfr B162 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16333* A Anlage 139 Wegfall der Besoldungsgruppen A2 und A3 bei der Bundespost SchrAnfr B163 22.02.80 Drs 08/3692 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16333* B Anlage 140 Zuteilung einer zweistelligen Ortskennziffer für den Fernsprechraum Bonn SchrAnfr B 164 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16333* C Anlage 141 Kosten für die Plakat- und Anzeigenaktion der Bundespost zur Unterrichtung der Bevölkerung über die Neuregelung des Telefonzeittakts SchrAnfr B165 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16334*A Anlage 142 Preise für die Vermietung von Geschäftsräumen durch die Bundespost SchrAnfr B166 22.02.80 Drs 08/3692 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16334*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 XV Anlage 143 Einführung von Containern zur Verladung von Postgut auf Bahnhöfen SchrAnfr B167 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16334* B Anlage 144 Fortführung des Dorferneuerungsprogramms nach Auslaufen des Programms für Zukunftsinvestitionen SchrAnfr B168 22.02.80 Drs 08/3692 Röhner CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 16334* D Anlage 145 Erhöhung der Transparenz der Subventionen; Aufführung der Forschungs- und Entwicklungsfinanzhilfen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im 8. Subventionsbericht SchrAnfr B171 22.02.80 Drs 08/3692 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAnfr B172 22.02.80 Drs 08/3692 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 16335*A Anlage 146 Zahl der von der Frankfurter Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH seit 1975 bearbeiteten Anfragen auf Beteiligung; Zahl der als Verlustgeschäft abgeschriebenen Beteiligungen sowie materielle und immaterielle Vorteile für Berliner Unternehmen durch Einrichtung eines Berliner Büros der Wagnisfinanzierungsgesellschaft SchrAnfr B173 22.02.80 Drs 08/3692 Bahner CDU/CSU SchrAnfr B174 22.02.80 Drs 08/3692 Bahner CDU/CSU SchrAnfr B175 22.02.80 Drs 08/3692 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 16335* C Anlage 147 Standorte für Kohleveredelungsanlagen sowie ihr Abstand von Wohngebieten; Behinderung der Umstellung von ölverbrauchenden Altanlagen auf Kohlefeuerungsanlagen durch bundesrechtliche Vorschriften; vermehrter Einsatz von Kohle an Stelle von Heizöl SchrAnfr B176 22.02.80 Drs 08/3692 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B177 22.02.80 Drs 08/3692 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B178 22.02.80 Drs 08/3692 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B179 22.02.80 Drs 08/3692 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16336*A Anlage 148 Vergabe der in Berlin durchgeführten Forschungsvorhaben „Telebus für Behinderte" und „Verkehrsführungssystem für Sehbehinderte" an die Studiengesellschaft Nahverkehr in Hamburg SchrAnfr B180 22.02.80 Drs 08/3692 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . ... 16336* D Anlage 149 Beteiligung von Ländern und Studentenwohnheimen an dem Demonstrationsvorhaben „Energiesparen beim Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen" SchrAnfr B181 22.02.80 Drs 08/3692 Daweke CDU/CSU SchrAnfr B182 22.02.80 Drs 08/3692 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16337* A Anlage 150 Zahl der 1980 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze SchrAnfr B183 22.02.80 Drs 08/3692 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16337* C Anlage 151 Berufsförderung behinderter Jugendlicher sowie Angebot im Trainings- und Arbeitsbereich in den Werkstätten für Behinderte SchrAnfr B184 22.02.80 Drs 08/3692 Horstmeier CDU/CSU SchrAnfr B185 22.02.80 Drs 08/3692 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16337* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16279* Nachtrag zu den Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwarz-Schilling (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 38 und 39): Bedeutet die Neufassung des § 49 a der Fernmeldeordnung, in welcher nicht mehr von der „versuchsweisen Einrichtung" örtlicher Kabelnetze, sondern von der „Überlassung öffentlicher Breitbandnetze” gesprochen wird, daß die Frage der Trägerschaft eines sowohl für postalische Zwecke als auch für die Übertragung der neuen Medien geeigneten Netzes offengelassen wird, oder stehen hinter dieser Formulierung auch andere Gesichtspunkte? Wird die Deutsche Bundespost die Konkurrenz mit der Privatindustrie um den Bau von Kabelfernsehanlagen zulassen und konsequent darauf verzichten, ihren Genehmigungsvorbehalt als ein Mittel der Ausschaltung von günstigeren Konkurrenzangeboten zu benutzen? Zu Frage A 38: Die Frage der Netzträgerschaft wird durch die Neufassung des § 49 a der Fermeldeordnung nicht berührt, weil im Rahmen der Fernmeldeordnung nur Überlassungsbedingungen festgelegt werden, die sich auf die Deutsche Bundespost und ihre Kunden beziehen, nicht aber über die Kompetenzen für die Deutsche Bundespost entschieden werden kann. Zu Frage A 39: Die Deutsche Bundespost genehmigt das Errichten und Betreiben privater Gemeinschaftsantennenanlagen im Rahmen ihrer Genehmigungsbestimmungen vom 11. Juli 1974. Hiernach ist vorgesehen, daß bei großen privaten Gemeinschaftsantennenanlagen mit Netzteilen im öffentlichen Weg diese im öffentlichen Weg liegenden Netzteile von der Deutschen Bundespost zur Verfügung gestellt werden können. Diese Regelung hat zum Ziel, eine künftige Zusammenschaltbarkeit und Integration von derzeit entstehenden Einzelnetzen zu einem Gesamtnetz im Bereich der öffentlichen Wege und Plätze zu ermöglichen. Darüber hinaus bietet die Einbeziehung der bei der Deutschen Bundespost vorhandenen Fernmeldeinfrastruktur in Form von Kabelkanälen häufig die einzige Möglichkeit, solche großen privaten Gemeinschaftsantennenanlagen zu realisieren. In dieser Vorgehensweise liegt nicht die Absicht, mit Hilfe der Genehmigungsregelungen günstigere Konkurrenzangebote auszuschalten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 40): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß die Deutsche Bundespost bei der Einrichtung einer öffentlichen Sprechstelle mit Münzfernsprecher in einer Schule eine Mindesteinnahme von 100 DM für jeden einzelnen Monat des Jahres verlangt und keinen Ausgleich zwischen den höheren Einnahmen in den Schulwochen und den Mindereinnahmen während der Ferien zuläßt? Der Bundesregierung sind die sich aus dem geschilderten Sachverhalt ergebenden Schwierigkeiten bekannt. Die Deutsche Bundespost hat deshalb mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung vom 13. Dezember 1979 die Berechnungsmodalitäten für die Mindesteinnahmen bei öffentlichen Sprechstellen bei Privaten, wozu auch die Schulen gehören, geändert. Seit dem 1. Januar 1980 werden die Mindesteinnahmen nicht mehr auf einen Monat, sondern auf ein Jahr bezogen, so daß nunmehr ein Ausgleich zwischen dem unterschiedlichen Gebührenaufkommen einzelner Monate möglich ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 42 und 43): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost u. a. auf dem Gebiet der Anrufbeantworter „einen neuen Markt entdeckt" hat (s. „Frankfurter Allgemeine Zeitung” vom 21. Januar 1980) und hier beabsichtigt, wenn auch in Gestalt eines Telefons mit entsprechender Zusatzfunktion, massiv in Konkurrenz zu z.T. sehr leistungsfähigen mittelständischen Unternehmen zu treten? Welche Begründung hat die Bundesregierung für die ständige Ausweitung des Postmonopols, und wie steht sie zu der in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 14. Februar 1980 getroffenen Feststellung, daß „im Bundeswirtschaftsministerium ... eine Lockerung des Fernmeldemonopols, zumindest bei den Endgeräten begrüßt" werde, und daß in Bonn damit gerechnet werde, „daß das Netzmonopol und das unternehmerische Verhalten der Post zunehmend in Frage gestellt werden"? Zu Frage A 42: Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, Fernsprechapparate mit eingebautem Anrufbeantworter zu überlassen. Sie will damit jedoch nicht die Marktchancen der Anbieter von Anrufbeantwortern als private Zusatzeinrichtung zu Fernsprechanschlüssen beschneiden und nicht in eine massive Konkurrenz mit mittelständischen Unternehmen treten. Die Deutsche Bundespost wird sich deshalb mit ihrem Angebot an einen Kundenkreis richten, dessen Bedarf unterhalb des Leistungsspektrums der heutigen Anrufbeantworter liegt. Zu Frage A 43: Die Deutsche Bundespost erfüllt ihre Aufgaben auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag, insbesondere nach den entsprechenden Bestimmungen des Grundgesetzes, des Postverwaltungsgesetzes, des Postgesetzes und des Fernmeldeanlagengesetzes. Danach ist die Deutsche Bundespost in bestimmten Bereichen des Postwesens und des Fernmeldewesens mit Alleinrechten ausgestattet, die sie nie überschritten hat und auch nicht zu überschreiten gedenkt. Es ist deshalb unzutreffend, von einer „ständigen Ausweitung des Postmonopols" zu sprechen. 16280* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Bei der Überlassung von Endgeräten des Fernmeldewesens übt die Deutsche Bundespost diese Alleinrechte nur beim einfachen Fernsprechhauptanschluß aus. Fernschreibmaschinen überläßt die Deutsche Bundespost beispielsweise überhaupt nicht, hier hat sie sich lediglich die Wartung vorbehalten. Über die Ausgestaltung neuer Dienste, auch über die dabei erforderliche wirtschaftliche Betätigung der Deutschen Bundespost, wird in jedem Einzelfall entschieden, wobei entsprechend den Vorschriften des Postverwaltungsgesetzes das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft hergestellt werden muß. Auf diesem Wege werden die Ziele der Wirtschaftspolitik und der Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost aufeinander abgestimmt. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 45 und 46): Wird die Bundesregierung der Anregung des Aachener Verwaltungsgerichts folgen, daß, wenn angesichts der zunehmenden Energieverknappung die Nutzung anderer Energiequellen und damit auch von Windrädern zugelassen werden solle, es die .Aufgabe des Gesetzgebers ist, dem durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen"? Plant die Bundesregierung eine gesetzliche Änderung des Baurechts, wonach es in Zukunft möglich sein wird, eine Windkraftanlage zu errichten, um Heizöl zu sparen? Nach dem geltenden Bauplanungsrecht ist die Errichtung von Windkraftanlagen durchaus möglich. So können in Bebauungsplangebieten nach § 30 BBauG — soweit der Bebauungsplan keine entsprechenden Festsetzungen enthält — Windkraftanlagen als untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO zulässig sein. Sie dürfen jedoch nicht zu unzumutbaren Störungen und Belästigungen führen oder einen nachteiligen Einfluß auf das Orts- und Landschaftsbild haben. Darüber hinaus ist auch nicht auszuschließen, daß Umweltbeeinträchtigungen durch einen denkbaren umfangreichen Einsatz in dicht besiedelten Wohngegenden möglich sind (z. B. Fernsehempfangsstörungen, Geräuschemissionen, Verminderung der Schadstoffkonzentrationssenkung infolge schlechterer natürlicher Durchlüftung). Ähnlich sind Windkraftanlagen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BBauG zu beurteilen. Dabei kommt es auf die Gegebenheiten des Einzelfalles an. Im Außenbereich sind ebenfalls Windkraftanlagen zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Gesetzliche Änderungen sind gegenwärtig nicht vorgesehen. Ob und inwieweit besondere Erleichterungen für die Zulassung von Windkraftanlagen künftig geschaffen werden sollten, bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Die Bundesregierung ist bemüht, zum Zwecke der Energieeinsparung modernen Technologien zum Durchbruch zu verhelfen; doch sollten Gesetzesnovellierungen nur unter der Voraussetzung eingeleitet werden, daß das geltende Recht wirklich änderungsbedürftig ist. Zunächst sollten daher Erfahrungen gesammelt werden. Der Bundesbauminister steht in dieser Frage in engem Kontakt mit den für das Bauwesen zuständigen Ministern (Senatoren) der Länder. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf ein vom Bundesminister für Forschung und Technologie gefördertes Forschungsvorhaben, in dessen Rahmen voraussichtlich noch in diesem Jahr Kriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen bei deren Genehmigung erarbeitet werden sollen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/3692 Fragen A 50 und 51): Welche Erwartungen bezüglich der Nutzung und Markteinführung verbindet die Bundesregierung mit der Förderung der Entwicklung von Windenergieanlagen? Wie bewertet die Bundesregierung die inzwischen bekannt gewordenen rechtlichen Schwierigkeiten seitens Genehmigungsbehörden und Gerichten bei der privaterseits geplanten Nutzung der Windenergie, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu Frage A 50: Die Bundesregierung fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Windenergie im wesentlichen unter den folgenden beiden Gesichtspunkten: a) Entwicklung und Erprobung großer Windturbinen zur Integration in die öffentliche Stromversorgung b) Anpassung kleiner Windenergiekonverter (WEK) für besondere Anwendungsfälle (z. B. Inselbetrieb, spez. Probleme in Entwicklungsländern u. a.). Bei der Entwicklung großer Windturbinen stehen Probleme der Langlebigkeit, Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Ziel ist hierbei, Ländern mit geeignet hohem Windenergiepotential brauchbare Technologien zur öffentlichen Elektrizitätsversorgung anbieten zu können. In diesem frühen Stadium der Entwicklung stellt sich die Frage der Markteinführung noch nicht. Für den Bau kleiner WEK gibt die Bundesregierung dagegen im Normalfall keine Forschungs- und Entwicklungsmittel aus, da die Problematik dieser Technologie gegenüber großen Anlagen relativ gering ist. Im Zusammmehang mit kleinen WEK befassen sich die vom BMFT geförderten Projekte vorwiegend mit der Entwicklung und Erprobung möglicher Anwendungs- und Speicherkonzepte, angepaßter Meßverfahren und mit der Durchführung von Vergleichstests. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16281* Die zügigere Verbreitung des Einsatzes kleiner WEK ist in erster Linie ein Problem der Konkurrenzfähigkeit mit anderen Technologien aber auch ein Problem der Markteinführung. Hier wären Hilfen durch Zuschüsse beim Erwerb dieser Anlagen z. B. im Rahmen des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes ähnlich wie für andere primärenergiesparende Maßnahmen denkbar. Diese Möglichkeit wird bei der kommenden Neufassung dieses Gesetzes mitgeprüft werden. Es muß allerdings auch darauf hingewiesen werden, daß unabhängig von der Genehmigungsproblematik der Einsatz von kleinen WEK nur in den Gebieten sinnvoll sein kann, in denen günstige Windverhältnisse vorliegen, da in der Regel (vor allen Dingen in dicht besiedelten Gegenden) die Energiedichte des Windes weit unter der der Sonneneinstrahlung liegt. Zu Frage A 51: Hierzu möchte ich auf die Antwort des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, auf die Frage des Abgeordneten Volkmar Kretkowski zur heutigen Fragestunde verweisen, welche die Haltung der Bundesregierung zur Problematik der Genehmigung von kleinen Windenergiekonvertern behandelt. Danach müssen zunächst weitere Erfahrungen gesammelt werden, bevor beurteilt werden kann, ob das geltende Recht wirklich änderungsbedürftig ist. Der BMFT fördert ein Vorhaben, mit dem noch in diesem Jahr Kriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen unter Berücksichtigung bisheriger Erfahrungen bei der Genehmigung erarbeitet werden sollen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 52 und 53): Ist es zutreffend, daß die Beamten des Bundesforschungsministeriums 140 Seiten umfassende Berichte zu Anträgen auf Forschungsförderung mehrfach zurückweisen, nur weil z. B. einmal mit der Seite 1 und nicht wie vorgeschrieben mit der Seite 5 begonnen wird, oder nur weil die Seiten „vorschriftswidrig" gelocht sind, nur weil der Seitenrand „vorschriftswidrig" wenige Millimeter breiter als die erlaubten 2,5 cm waren, nur weil mathematische Symbole „vorschriftswidrig" mit Kugelschreiber und nicht mit Tusche eingetragen waren? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Praxis Auswüchse der Bürokratie bedeuten, und wenn ja, was gedenkt sie gegebenenfalls zu unternehmen, um die Bürokratie bei der Einreichung von Anträgen auf ein erträgliches Maß zurückzuschrauben? Zu Frage A 52: Anträge auf Forschungsförderung sind dem Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) in Form eines ausgefüllten sechsseitigen Vordruckes — hier haben wir kürzlich von 9 Seiten auf 6 Seiten reduziert — zusammen mit einer Vorhabenbeschreibung einzureichen. Es werden nur Angaben erbeten, die für die Förderungsentscheidung notwendig sind. Zur Gestaltung der Vorhabenbeschreibung existieren keine Vorschriften. Die Fragestellung kann sich daher offensichtlich nur auf Abschlußberichte zu geförderten Vorhaben beziehen. Für die Gestaltung der Manuskripte bestehen hier Richtlinien, die dem jeweiligen Zuwendungsempfänger bereits bei der Bewilligung mitgeteilt werden. Die Richtlinien sind deshalb notwendig, weil das Manuskript zur Vermeidung zusätzlicher Schreibarbeit als unmittelbare Druckvorlage dient. Manuskripte werden in Einzelfällen zurückgewiesen, wenn mehrere gravierende Abweichungen von den Richtlinien festgestellt werden, die zu nicht vertretbaren erhöhten Druckkosten (z. B. Retuschierkosten) führen. Zu Frage A 53: Die Bundesregierung vermag in diesen kurz dargestellten Erfordernissen keine Auswüchse der Bürokratie zu erkennen. Falls Sie ein konkretes Vorhaben oder Projekt mir nennen, wo nach Ihrer Ansicht sich die Auswüchse der Bürokratie zeigen, werde ich dies gerne überprüfen lassen. Der Bundesforschungsminister ist um eine zügige Bearbeitung und wenig Bürokratie sehr bemüht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 62 und 63): Treffen Pressemitteilungen — zuletzt veröffentlicht am 1. Februar 1980 in der Presseschau der Landesregierung Nordrhein-Westfalen — zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, Kernkraftwerke unter der Erde zu planen und dafür als Standort auch Ostwestfalen zu untersuchen? Welche Voraussetzungen sind für den Bau unterirdischer Kernkraftwerke hinsichtlich der biologischen Bedingungen notwendig, und inwieweit treffen diese Bedingungen auf den Raum Ostwestfalen zu? Zu Frage A 62: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich mit der Planung von unterirdischen Kernkraftwerken zu befassen. Sie läßt aber zur Zeit die Vor- und Nachteile der unterirdischen Bauweisen von Kernkraftwerken untersuchen. Dazu gehört auch eine Grobbewertung der Standortmöglichkeiten an Flüssen, die als Vorfluter für Kernkraftwerke geeignet sind. Dabei wurde auch der Raum Ostwestfalen berücksichtigt. Zu Frage A 63: Die geologischen Bedingungen, unter denen der Bau unterirdischer Kernkraftwerke möglich ist, sind von der gewählten Bauweise abhängig und für jeden Standort separat zu prüfen. Sie betreffen insbesondere die Festigkeit des Gebirges bei der Kavernenbauweise und die Tragfähigkeit des Bodens sowie die Grundwassersituation beim Bau in der offenen Baugrube im Lockergestein. Die bereits erwähnte Grobbewertung der Standortmöglichkeiten weist auch Standorte in Ost-Westfalen aus. 16282* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 64 und 65): Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitwirkung der an den einzelnen Hochschulen bestehenden Studentenvertretungen bei der Erfüllung des Hochschulauftrags, nach dem Lehre und Studium den Studenten zu verantwortlichem Handeln in einem freien, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigen sollen (§ 7 des Hochschulrahmengesetzes)? Hält die Bundesregierung Hochschulen und Studentenvertretungen im Rahmen ihrer Aufgaben auch für berechtigt, sich mit politischen Ideen und Bestrebungen auseinanderzusetzen, die im Widerspruch zu den tragenden staats- und grundrechtlichen Entscheidungen der Verfassung stehen? Zu Frage A 64: Nach Auffassung der Bundesregierung gehören Äußerungen zu allen Fragen von Lehre und Studium zum verfassungsrechtlich zulässigen Aufgabenkreis einer als Zwangskörperschaft verfaßten Studentenschaft. Damit können die Organe der Studentenschaften auch zu der Frage Stellung nehmen, wie nach ihrer Auffassung in den Lehrveranstaltungen das in § 7 HRG formulierte Studienziel verwirklicht werden soll, die Studenten zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen. Da es sich hier um eine zentrale Zielbestimmung für alle Studiengänge handelt, gehört die Meinungsbildung zu dieser Frage zum Kern des hochschulpolitischen Mandats der verfaßten Studentenschaft. Zu Frage A 65: Im Rahmen ihres Auftrags in Forschung und Lehre gehört es zu den Aufgaben der Hochschulen, sich wissenschaftlich mit politischen Ideen und Bestrebungen auch dann auseinanderzusetzen, wenn sie im Widerspruch zu den tragenden staats- und grundrechtlichen Ideen der Verfassung stehen. Für die Studentenvertretungen ist diese Frage zu bejahen, soweit es sich um politische Ideen und Bestrebungen handelt, die einen Bezug zu den Aufgaben der Hochschule haben. Den Hochschulen wird durch das HRG aufgetragen, für die Freiheit von Forschung und Lehre einzutreten (§ 3 Abs. 1); daraus folgt auch für die Studentenschaft das Recht zur Abgabe von Stellungnahmen zu solchen Fragen. Umfaßt der Aufgabenkreis der Studentenschaft, wie dies in mehreren Landesgesetzen vorgesehen ist, auch die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewußtseins der Studenten, so sind entsprechende Aktivitäten auch in diesem Bereich zulässig; das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 13. Dezember 1979 klargestellt, daß auch die Förderung dieser Ziele zu den legitimen öffentlichen Aufgaben gehört, die die Bildung einer Zwangskörperschaft rechtfertigen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 66): Was unternimmt die Bundesregierung gegen den Analphabetismus in der Bundesrepublik Deutschland? Ihre Frage betrifft vor allem den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Der Bundesregierung ist das Problem des Analphabetismus auf Grund von Erfahrungen verschiedener Weiterbildungsträger sowie entsprechender Presseberichte bekannt. Zahlenangaben über den hierunter fallenden Personenkreis, wie sie teilweise schon veröffentlicht und mitunter auch voreilig kommentiert wurden, beruhen auf Schätzungen, für die es nach Kenntnis der Bundesregierung keine zuverlässigen Grundlagen gibt. Unabhängig von den in erster Linie zuständigen Kultusministerien der Länder bemüht sich auch die Bundesregierung um entsprechendes Datenmaterial. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 67 und 68): Hat der Bundeskanzler während der 35. Konsultationen auf der Grundlage des deutsch-französischen Vertrags von 1963 mit dem französischen Staatspräsidenten die Problematik der Rosselverschmutzung angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung dann zu tun, um die enorme Belastung der Rossel durch die vielen chemischen Betriebe in Carling, die die Rossel als „schmutzigsten Fluß Europas” bekanntgemacht haben, abzubauen? Hat der Bundeskanzler während der 35. Konsultationen auf der Grundlage des deutsch-französischen Vertrags von 1963 mit dem französischen Staatspräsidenten Giscard d'Estaing die Problematik des geplanten französischen 5 200-Megawatt-Kernkraftwerks in Cattenom, insbesondere die durch diese Massierung der Energieerzeugung in unmittelbarer Grenznähe zu erwartenden Umweltbelastungen und Sicherheitsrisiken für die saarländische Bevölkerung angesprochen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu Frage A 67: Der Bundeskanzler hat die Problematik der Rosselverschmutzung anläßlich der letzten (35.) deutsch-französischen Konsultationen nicht angesprochen. Nachdem die französische Seite erst Ende vergangenen Jahres in den Beratungen der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung eine erhebliche Verringerung der Abwasserbelastung bis 1983 in Aussicht gestellt hat, ist z. Z. keine Möglichkeit bzw. Notwendigkeit für eine Erörterung anläßlich der deutsch-französischen Gipfelgespräche gegeben. Die. Vertreter der Bundesregierung in den Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung werden das Rossel-Problem dort mit dem gebotenen Nachdruck weiter verfolgen. Auf Anfrage hat die französische Delegation ausdrücklich erklärt, daß mit der in Aussicht gestellten Verringerung der Abwasserlast aus dem französischen Chemieunternehmen an der Rossel gleichzeitig auch Schadstoffe, wie z. B. Phenole, zurückgehalten werden, die in den vergangenen Jahren immer wieder zu starken Geruchsbelä- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16283* stigungen und Besorgnis bei der deutschen Bevölkerung am Unterlauf der Rossel geführt haben. Die Bundesregierung wird jedoch — wenn nötig auf der Ebene der Regierungschefs — das Rosselproblem von sich aus gegenüber der französischen Regierung ansprechen, sofern sich herausstellen sollte, daß die Bemühungen zur Abwasserbeseitigung hinter den in Aussicht gestellten Sanierungsplänen zurückbleiben. Das Rosselproblem darf allerdings nicht isoliert gesehen werden. Die deutsche Verhandlungsposition wird gegenüber Frankreich nämlich dadurch erschwert, daß auch an der Saar diesseits der Grenze noch ein erheblicher Nachholbedarf bei der Abwasserbehandlung besteht. Zu Frage A 68: Anläßlich der deutsch-französischen Gipfelgespräche im Februar 1980 in Paris ist der Ausbau des französischen Kernkraftwerkes Cattenom zwischen dem Bundeskanzler und dem französischen Staatspräsidenten erörtert worden. Der Bundeskanzler hat in seinen Gesprächen den französischen Staatspräsidenten auf die Besorgnisse der deutschen Bevölkerung im Grenzgebiet hingewiesen. Besondere Vereinbarungen wurden nicht getroffen, da Fragen des Umweltschutzes, der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes zur Zeit in den entsprechenden Fachgremien, wie in der Deutsch-Französischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) und in der internationalen Saar-Mosel-Kommission, behandelt werden und deren Erörterung noch nicht abgeschlossen ist. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 69): Wie viele Afghanen haben seit April 1978 und nach dem 27. Dezember 1979 in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht und Aufnahme gefunden? In der Zeit vom 1. April 1978 bis Ende Dezember 1979 haben 617 afghanische Staatsangehörige in der Bundesrepublik Deutschland Asyl beantragt, von denen 50 Personen als Asylberechtigte anerkannt worden sind. In 68 Fällen wurde die Anerkennung rechtskräftig abgelehnt, 499 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. In dem daran anschließenden Zeitraum wurden bis zum heutigen Tage von 700 afghanischen Asylsuchenden Asylanträge gestellt. Da die Anträge erst vor kurzem beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eingegangen sind und sich derzeit noch im Stadium der Vorprüfung befinden, ist über die Mehrzahl der Anträge eine Entscheidung des Bundesamtes in Zirndorf bisher nicht ergangen. Seit Beginn des Jahres 1980 sind 30 afghanische Staatsangehörige als Asylberechtigte anerkannt worden. Nach Mitteilung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge kann davon ausgegangen werden, daß die derzeit anhängigen Verwaltungsverfahren in ca. vier Monaten abgeschlossen sind. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 70): Wer ist dafür verantwortlich, daß bei den Olympischen Spielen in Lake Placid die Bundesrepublik mit „FRG" abgekürzt wird und nicht mit „D" bzw. „GER"? Für die Verwendung der Computerbezeichnung „FRG" als Herkunftsbezeichnung ist das IOC verantwortlich. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 71 und 72): Aus welchen Gründen hat es Bundesinnenminister Baum bei seinem Besuch in Mexiko, der laut Baums eigener Ankündigung der Information über die Bekämpfung des internationalen Rauschgifthandels dienen sollte, unterlassen, mit den für die Rauschgiftbekämpfung verantwortlichen Ministern der dortigen Regierung zu sprechen sowie den üblichen Höflichkeitsbesuch beim Staatspräsidenten abzustatten, obwohl er sich laut Pressemeldungen ausreichend Zeit für ein umfangreiches touristisches Besuchsprogramm nehmen konnte? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bedeutung des Rauschgiftproblems sowie die Pflege der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mexiko vom Bundesinnenminister erfordert hätten, bei seinem Mexiko-Besuch Abstriche an den laut Pressemeldungen touristischen Teilen des Besuchsprogramms sowie am Besuch der Olympischen Winterspiele vorzunehmen, um mehr Zeit für die dienstlichen und politischen Verpflichtungen zu gewinnen? Der für den Besuch von Bundesminister Baum in Mexiko zur Verfügung stehende Zeitrahmen war durch den Besuch des Bundesministers des Innern als Sportminister bei den Olympischen Winterspielen und die nicht verschiebbaren, bereits vorher fest terminierten Gespräche in Washington mit Rauschgift- und Umweltexperten abgesteckt. Der Besuch in Lake Placid hat sich praktisch auf den 15. Februar beschränkt. Während des Aufenthalts in Mexiko von Samstagnachmittag bis Montagnachmittag sind die möglichen Gespräche geführt worden. Dabei war wegen des Wochenendes auch die Erreichbarkeit mexikanischer Regierungsvertreter zu berücksichtigen. Da der kurzfristig anberaumte Besuch in Mexiko ausschließlich einem fachbezogenen intensiven Informationsaustausch diente, fanden — entsprechend dem Programmvorschlag der deutschen Botschaft — die bei längeren Besuchen üblichen Gespräche auf Regierungsebene über allgemeine Themen von gegenseitigem Interesse nicht statt. 16284* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Die Reise des Bundesministers des Innern diente der Information über die Verbindungen und Abhängigkeiten zwischen dem Erzeuger- und Transitland Mexiko einerseits und den großen Verbrauchergebieten USA und Westeuropa andererseits sowie der Unterrichtung über die gemeinsam von Mexiko und den USA entwickelte Bekämpfungsstrategie zur Eindämmung des illegalen Rauschgiftanbaus und -handels. Zu diesem Zweck hat er mit dem fachlich für die Rauschgiftbekämpfung in Mexiko unmittelbar zuständigen Generalstaatsanwalt der Republik, d. h. dem höchsten Justizvertreter des Landes (einen Justizminister gibt es nicht), sowie dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt, Fachgespräche geführt, an denen teilweise ein Beamter des Bundeskriminalamtes und des Polizeipräsidiums Frankfurt beteiligt waren. Darüber hinaus ist er mit dem für Mittelamerika zuständigen Regionaldirektor der US-amerikanischen Drug Enforcement Administration — der nationalen Rauschgiftbekämpfungsbehörde — zusammengetroffen. In Kenntnis des tatsächlichen Reiseablaufs hätten Sie, Herr Abgeordneter, sicherlich nicht von einem ausgedehnten touristischen Besuchsprogramm gesprochen. Nur am Sonntag, dem 17. Februar, sind bei dem 10 Tage dauernden Besuch keine Fach- oder politischen Gespräche geführt worden. Die übrigen Tage waren, und zwar randvoll, mit ausschließlich dienstlichen und fachlichen Gesprächen und Informationsveranstaltungen ausgefüllt. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 73): Wieviel Otto-Hahn-Gedenksilbermünzen sind entgegen der Anordnung, sie unter Verschluß zu halten, zu Lasten des deutschen Steuerzahlers in den Handel gekommen, und welche Stellen tragen dafür die Verantwortung? Der von Ihnen unterstellte Tatbestand, daß Stücke der Otto-Hahn-Gedenkmünze in den Verkehr gelangt sind, ist bisher nicht erwiesen. Allerdings sind wegen des durch Pressemeldungen entstandenen Verdachts, daß Stücke der Münze gestohlen, unterschlagen bzw. Gegenstand der Hehlerei sind, z. Z. in mehreren Fällen staatsanwaltschaftliche bzw. kriminalpolizeiliche Ermittlungen eingeleitet worden. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 74 und 75): Hat die Bundesregierung die Gewißheit, daß keine Otto-Hahn-Münzen in Umlauf sind? Wird die Bundesregierung, falls dies doch der Fall sein sollte, Maßnahmen ergreifen, um einen Schwarzmarkt zu verhindern? Wegen des auf Grund von Pressemeldungen entstandenen Verdachts des Diebstahls bzw. der Unterschlagung von Stücken der Otto-Hahn-Gedenkmünze und des Verdachts der Hehlerei wird zur Zeit in mehreren Fällen staatsanwaltschaftlich bzw. kriminalpolizeilich ermittelt. Solange ein Ergebnis nicht vorliegt und auch eine Überprüfung der Bestände im Bereich der Deutschen Bundesbank nicht abgeschlossen ist, ist eine endgültige Aussage nicht möglich. Die Bundesregierung wird geeignete Hinweise zum Anlaß nehmen, Strafanzeige zu erstatten und widerrechtlich in Umlauf gelangte Stücke sicherstellen zu lassen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 77 und 78): Welche Zahlen über den volkswirtschaftlichen Schaden liegen der Bundesregierung im Zusammenhang mit Kapitalbetrug im Warenterminsektor vor? Ist es zutreffend, daß sich (vgl. Vorwärts", Nummer 47 vom 15. November 1979) durch den Kapitalbetrug im Warentermingeschäft der volkswirtschaftliche Schaden auf mehrere Milliarden DM beläuft, da die Geschädigten in der Regel leer ausgehen und der Fiskus mit Forderungen betreffend Körperschaft- und Umsatzsteuer bei Zusammenbruch der Firmen ebenfalls leer ausgeht wie auch die Deutsche Bundespost offene Telefonrechnungen von diesen betrügerischen Firmen — im Einzelfall oft nicht unter 20 000 DM — nicht eintreiben kann? Genaue Zahlen über das Volumen der Warentermingeschäfte liegen nicht vor. Dementsprechend kann auch nicht angegeben werden, welcher Teil auf unseriöse Firmen entfiel und in welchem Umfang Schaden entstanden ist. Soweit in Zeitungen über Schadensbeträge in Milliardenhöhe berichtet wird, handelt es sich um Mutmaßungen, die sich auf eine Studie einer deutschen Wirtschaftsauskunftei stützen; diese Wirtschaftsauskunftei hat nach stichprobenartigen Untersuchungen hochgerechnete Schätzungen vorgenommen und ist dabei zu der Aussage gelangt, daß rd. 30 000 deutsche Anleger jährlich mindestens eine halbe Milliarde DM mit Spekulationen über Warentermingesellschaften einbüßen. Um einen zuverlässigen Überblick über das Ausmaß der in der Bundesrepublik getätigten Warentermingeschäfte und über die Praktiken der auf diesem Gebiet tätigen Firmen zu gewinnen, läßt die Bundesregierung von dieser Wirtschaftsauskunftei eine umfangreiche Marktuntersuchung durchführen. Einen Vorstellungsrahmen für Schäden aus Spekulationen über Warenterminfirmen gewährt das Ergebnis einer Rundfrage bei den Landesjustizverwaltungen. Nach den bisher vorliegenden Antworten von sechs Bundesländern sind — unter dem Vorbehalt von Doppelzählungen durch die verschie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16285* denen Strafverfolgungsbehörden — insgesamt 210 Vermittlungsfirmen aufgefallen. Bei Ermittlungsverfahren gegen einzelne Firmen wurden jeweils zwischen 60 bis 1 000 Anleger festgestellt. Der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen veranschlagt die Anzahl der Anleger für seinen Bereich mit mindestens 10 366. Die Erhebungen der Landesjustizverwaltungen haben keinen repräsentativen Durchschnittsbetrag als üblichen Anlagebetrag ergeben. Die Beträge schwankten schwerpunktmäßig zwischen 5 000 und 100 000 DM. Es sollen den Vermittlungsfirmen aber auch größere Bargeldbeträge — bis zu 500 000 DM und darüber — übergeben worden sein. Das Problem der sogenannten Kleinanleger kann auf Grund der Erkenntnisse der Landesjustizverwaltungen in seiner Bedeutung nur schwer beurteilt werden. Im Geschäftsbereich der Landesjustizverwaltungen Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind auch Beträge zwischen 2 000 und 3 000 DM angelegt worden. Nach dem zuvor Gesagten läßt sich ein volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe durch wirtschaftskriminelles Handeln auf dem Sektor der Warentermingeschäfte nicht ausschließen. Auf Ihre Frage nach dem der Bundespost entstandenen Schaden verweise ich auf die Antwort zu Frage 79 an den Kollegen Albert Nehm. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Nehm (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 79): Wie hoch beläuft sich nach Schätzungen der Bundesregierung der durch betrügerische Warenterminfirmen im Bereich der Kapitalanlage bei privaten Anlegern und Bundesfiskus angerichtete Schaden, und trifft es zu, daß der Deutschen Bundespost durch betrügerische Warenterminfirmen ein Schaden in Millionenhöhe entstanden ist? Für den Schaden allgemein, den Warenterminvermittlungsfirmen anrichten, beziehe ich mich auf die Antwort zur Frage 78 des Abgeordneten Hoffmann. Es ist ferner auf Grund einer Stichprobenerhebung bekannt, daß der Deutschen Bundespost durch den Konkurs von Warenterminfirmen Schäden entstanden sind; die genaue Schadenssumme ist nicht bekannt. Die Deutsche Bundespost verwaltet bundesweit ca. 220 000 Schuldnerkonten der verschiedensten Schuldnerarten, wobei nicht nach Firmenarten unterschieden wird. Gesonderte Aufzeichnungen über rückständige Gebühren aus Konkursen von Warenterminfirmen werden nicht geführt. Sie zu erstellen würde unverhältnismäßig viel Zeit und Arbeitsaufwand erfordern, ohne daß sich damit die Chancen für eine Beitreibung verbessern. Die Deutsche Bundespost stellt Überlegungen an, derartige Gebührenausfälle durch vorbeugende Maßnahmen zu verringern. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lambinus (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 80 und 81): Welche Zahlen über. die Wirtschaftskriminalitätsrate im Bereich des Kapitalanlagebetrugs im Warentermingeschäft liegen der Bundesregierung bezüglich Firmen (GmbH oder AG)), deren Inhaber und Telefonverkäufer vor? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob im Frankfurter Raum gegen ca. 70 Warenterminfirmen von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird, im Münchener Raum gegen ca. 50 solcher Firmen, im Berliner Raum gegen 15 derartige Firmen, im Hamburger Raum gegen ca. 40 solcher Firmen und im Düsseldorfer Raum gegen ca. 30 solcher Firmen? Eine Statistik über Warentermingeschäfte wird nicht geführt; zahlenmäßige Zuordnungen insbesondere zu unseriösen Warenterminvermittlungsfirmen und Trennungen nach der Organisationsform der Firmen sind daher nicht möglich. In meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Hajo Hoffmann teilte ich bereits mit, daß die Bundesregierung zur besseren Aufklärung auch solcher Fragen eine Marktuntersuchung durchführen läßt. Auf Grund der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Erkenntnisse können die in der Frage gemachten Zahlenangaben nicht bestätigt werden: Eine umfassende Erhebung bei den zuständigen Landesjustizverwaltungen war allerdings wegen des zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraumes nicht möglich. Von den Landesjustizverwaltungen wurden folgende aktuelle Zahlen über Ermittlungsverfahren mitgeteilt: Frankfurt (LJV Hessen): 51 Firmen Ende 1979 München (LJV Bayern): 20 Firmen Berlin: 6 Firmen Hamburg: 30 Firmen (geschätzt) Raum Düsseldorf (LJV Nordrhein-Westfalen): 13 Firmen Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich zu Beginn des Jahrs 1980 in Frankfurt/Main eine Interessengemeinschaft der im Warentermingeschäft Geschädigten in einem „Verein für Kapital- und Anlegerschutz in der Bundesrepublik Deutschland" konstituiert hat, der sich neben der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auch mit der Hilfe von Geschädigten befaßt, und inwieweit ist sie in der Lage und bereit, die Arbeit des „Vereins für Kapital- und Anlegerschutz in der Bundesrepublik Deutschland" zu unterstützen? Die Gründung eines Vereins in Frankfurt/Main zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, insbesondere auf dem Bereich des Kapitalanlagebetrugs, ist der Bundesregierung durch Pressenotizen bekannt. Ich gehe davon aus, daß es sich dabei um den in Ihrer Frage genannten Verein handelt. Meines Wissens ist dieser Verein bisher nicht an die Bundesregierung herangetreten. Sollte sich der Verein an ein Bundesressort wenden, wird selbstverständ- 16286* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 lich geprüft werden, inwieweit eine Unterstützung insbesondere durch Informationen möglich ist. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 83): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs bei der Verfolgung von betrügerischen Warenterminfirmen, darauf hinzuwirken, daß die Ausbildung der ermittelnden Beamten bei Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften dem neuesten Informationsstand entsprechend angepaßt und der Informationsaustausch der Ermittlungsbehörden untereinander im Bundesgebiet einschließlich Berlin dergestalt gefördert wird, daß die im Bundesgebiet sehr beweglichen betrügerischen Warenterminhändler effizient verfolgt werden können? Das Bundeskriminalamt ist um einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den zuständigen Behörden der Länder im Bereich der Wirtschaftskriminalität bemüht. Die Bekämpfung der von Ihnen angesprochenen betrügerischen Warentermingeschäfte war zuletzt Anfang Februar Thema einer Arbeitsbesprechung der hierfür zuständigen Leiter der Dienststellen bei den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt. Ende März 1980 soll beim Bundeskriminalamt eine Tagung durchgeführt werden, bei der Sachbearbeitern aus Bund und Ländern die neuesten Erkenntnisse für die Bekämpfung dieser neuen Form der Wirtschaftskriminalität vermittelt werden sollen. Die Fort- und Weiterbildung der in Wirtschaftsstrafsachen tätigen Staatsanwälte ist zunächst Sache der Bundesländer, von denen ein breit gefächertes Fortbildungsprogramm angeboten wird. Die Deutsche Richterakademie, die vom Bund und den Ländern gemeinsam getragen wird, dient der überregionalen Fortbildung der Richter und Staatsanwälte in Bund und Ländern. Hier werden fortlaufend Tagungen auch über den Bereich der Wirtschaftskriminalität angeboten. Die Bundesregierung setzt sich ferner dafür ein, den Informationsaustausch zwischen Justiz und Polizei über Straftaten im Zusammenhang mit den sog. Warentermingeschäften zu verbessern. Sie hat die Justizverwaltungen der Länder um das Einverständnis gebeten, daß zwischen dem Bundeskriminalamt und den Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie den Zentralstellen zur Bekämpfung von Wirtschaftsstrafsachen unmittelbar Informationen über die Tätigkeit der Warenterminhändler ausgetauscht werden können. Die bisher eingegangenen Äußerungen der Landesjustizverwaltungen zu diesem Problemkreis sind positiv. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 84 und 85): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei der notwendigen Bekämpfung betrügerischer Warenterminfirmen entsprechende Zulassungsvoraussetzungen für Firmen, Firmeninhaber und Telefonverkäufer in Zukunft einzuführen und in der Bundesrepublik Deutschland zwingend vorzuschreiben, wie sie in den Vereinigten Staaten für Broker, Advisor und Telefonverkäufer von Aktien und Warentermingeschäften, z. B. von der .Commodity Futures Trading Commission" (CFTC), seit 1974 beispielhaft vorgeschrieben sind? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß grundsätzlich die Tätigkeit der Vermittlung von Warentermingeschäften §§ 34 c und 35 der Gewerbeordnung unterliegt? Dem Grunde nach sind Warentermingeschäfte in der Bundesrepublik weitergehend als in den USA geregelt, und zwar im Sinne einer Abwehr dieses Geschäftstyps. Warentermingeschäfte sind in der Bundesrepublik nicht zugelassen und — soweit sie aus dem Ausland hierher vermittelt werden — wegen ihrer Gefährlichkeit für Privatleute auf Grund des Termin- und Differenzeinwandes unverbindlich. Damit fehlt ein Ansatzpunkt für die Regelung der börsenmäßigen Abwicklung von Warentermingeschäften wie etwa in der von Ihnen genannten amerikanischen Regelung. Problematisch bleibt die Vermittlung von an ausländischen Börsen notierten Warentermingeschäften in das Inland. Wenn die Verschärfung des Straftatbestands für die Verleitung zum Börsenspekulationsgeschäft nicht zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse führt, bleibt zu überlegen, Vermittlungstätigkeiten dieser Art unter eine Zulassungsregelung zu stellen, wobei eine Vermittlungstätigkeit ohne Zulassung dann generell untersagt wäre. Eine solche Regelung beinhaltet allerdings Probleme für Vollzug und Überwachung unabhängig davon, welche Behörde hiermit betraut würde. Die Gewerbeaufsichtsbehörden der Länder haben bereits darauf hingewiesen, daß sie weder personell noch qualitativ und quantitativ in der Lage wären, Warenterminvermittlungsfirmen zu beurteilen und deren ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung zu überwachen. Die Vermittlung der Warentermingeschäfte, die nicht in der Form eines Sammelkontos betrieben werden, unterliegen nicht dem § 34 c Gewerbeordnung. Die Untersagungsvorschrift des § 35 Gewerbeordnung findet jedoch Anwendung, wenn die dort aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind. Hiernach ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biermann (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 86 und 87): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität im Bereich der betrügerischen Warentermingeschäfte, den Warenterminvermittlern durch Anwendung des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16287* § 34c Abs. 1 Nr. 1 a der Gewerbeordnung durch bundesweite einheitliche Richtlinien die Vermittlung von Warentermingeschäften zu untersagen, da die Vermittlungstätigkeit der Gewerbeordnung unterliegt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß § 35 der Gewerbeordnung auf jeden Fall für Warentermingeschäfte Anwendung finden muß und die Fortsetzung des Warentermingewerbes eventuell wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit untersagt werden muß? Zu Frage A 86: Die Bundesregierung sieht nach geltendem Recht keine Möglichkeit, in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinne tätig zu werden, da die Vermittlung der hier in Rede stehenden Warentermingeschäfte nicht unter § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a GewO fällt. Zu Frage A 87: Ja, sofern die Voraussetzungen des § 35 GewO vorliegen. Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die Untersagung zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 88): Hält die Bundesregierung die im Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vorgesehenen Gesetzesänderungen für den Bereich des Kapitalanlagebetrugs im Warentermingeschäft — Optionsgeschäfte und Direktgeschäfte an ausländischen Börsen — für ausreichend, um die hohe Wirtschaftskriminalitätsrate zu verringern und volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe in Zukunft zu verhindern? Durch die Entwicklung der letzten Zeit hat sich für die deutschen Gerichte die Notwendigkeit ergeben, den § 89 Börsengesetz mit der Strafdrohung für die Verleitung zur Börsenspekulation praktisch anzuwenden. Auf Grund der gewonnenen Erfahrungen wird dieser Straftatbestand im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität novelliert: — Es muß nicht mehr eine generelle Unerfahrenheit des Tatopfers ausgenutzt werden, es genügt die Unerfahrenheit der Person in Börsenspekulationsgeschäften. — Es wird die Verleitung zur unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung an solchen Geschäften erfaßt. — Es wird klargestellt, daß gerade auch die Vorspiegelung, es werde ein Geschäft zu einer ausländischen Börse vermittelt, dem Straftatbestand unterfällt. Es entspricht meiner Auffassung, daß man nicht schon zur nächsten Maßnahme greifen sollte, bevor die Wirkung der ersten abschätzbar ist. Jedoch wird die Bundesregierung ihre Hände nicht in den Schoß legen, wenn die von mir bereits in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Hajo Hoffmann erwähnte Marktuntersuchung einen weiteren Handlungsbedarf aufzeigt. Letztlich bleibt darauf hinzuweisen, daß keine Rechts- und Wirtschaftsordnung, die das selbstverständliche Recht des Bürgers zur freien Vermögensdisposition zu respektieren hat, es garantieren kann, daß der Bürger bei seinen Geschäften keine Verluste oder Schäden erleidet. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 89): Ist die Bundesregierung — insbesondere mit Rücksicht darauf, daß bereits Telefonverkäufer betrügerischer Warenterminfirmen rechtskräftig verurteilt worden sind — bereit, analog zu den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes hinsichtlich des betrügerischen Konkurses und des damit verbundenen Verbots künftiger Geschäftsführertätigkeit auch gegen rechtskräftig verurteilte Warenterminhändler bzw. Vermittler von Warentermingeschäften vorzugehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß hinsichtlich betrügerischer Manipulationen im Zusammenhang mit Warentermin- und -optionsgeschäften bereits strafrechtliche Verurteilungen ausgesprochen wurden. Diese betrafen aber, soweit sie der Bundesregierung zugänglich geworden sind, die Initiatoren und geschäftsleitenden Personen von in der Bundesrepublik tätigen Firmen, die sich mit der Vermittlung von Warentermingeschäften befassen. Ermittlungsverfahren gegen die für diese Firmen tätigen Telefonverkäufer scheinen bisher keine Bedeutung erlangt zu haben. Sie bereiten im subjektiven Bereich Schwierigkeiten, da den Telefonverkäufern nachgewiesen werden muß, daß ihnen das Betrügerische an den Manipulationen zum Nachteil der Anleger bekannt war. Im Rahmen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften (BT-Drucksache 8/1347) ist eine Änderung des § 6 GmbHG vorgesehen. § 6 Abs. 2 GmbHG in der Fassung des genannten Entwurfs setzt als Sonderregelung eine Verurteilung wegen einer sog. Konkursstraftat oder die Verhängung eines Berufsverbots voraus und knüpft daran die Folge, daß der Verurteilte für die Dauer von fünf Jahren seit Rechtskraft des Urteils bzw. für die Dauer des Berufsverbots nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein kann. Eine Erweiterung dieser Bestimmung auf die Fälle einer Verurteilung wegen Betruges ist erörtert, aber zu Recht nicht befürwortet worden. Während es bei einer Verurteilung wegen eines sog. Konkursdeliktes um eine Verletzung von Allgemeininteressen oder jedenfalls von Interessen der Gesamtgläubigerschaft geht, steht beim Betrug als Rechtsgut das Individualvermögen im Vordergrund. Warenterminhändler, die wegen eines Konkursdelikts verurteilt oder gegen die ein Berufsverbot verhängt worden ist, werden danach 16288* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 also ihre Geschäfte auch nicht unter dem Deckmantel einer GmbH weiter betreiben können. Neben dieser geplanten Spezialvorschrift ermöglicht die allgemeine Bestimmung des § 70 StGB die Anordnung eines Berufsverbotes. § 70 StGB hat im Hinblick auf die Fragestellung zwei Voraussetzungen. Zum einen muß eine Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat, die der Täter unter Mißbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, vorliegen. Zum anderen muß eine Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lassen, daß der Täter bei weiterer Ausübung des Berufs erhebliche rechtswidrige Taten der vorbezeichneten Art begehen wird. Die Maßregel des Berufsverbots kann für eine Frist von einem Jahr bis zu fünf Jahren, in bestimmten Fällen sogar auf Dauer ausgesprochen werden; sie kann auch gegen Warenterminhändler oder Vermittler von Warentermingeschäften verhängt werden. Für die bisher bekanntgewordenen Fälle erscheint die Regelung des § 70 StGB, die bei der Anordnung einer solchen Maßregel dem Gericht einen Ermessensspielraum läßt, ausreichend, um den Kapitalanleger vor unseriösen Händlern und Vermittlern von Warentermingeschäften zu schützen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 90): Ist die Bundesregierung bereit, für die effiziente Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Bereich des Kapitalanlegerbetrugs in der Warenterminbranche in der EG eine Initiative zu starten, nachdem auf dem Sektor des Warentermingeschäfts in der letzten Zeit verstärkt sogenannte Abwicklungsfirmen von dem Personenkreis gegründet werden, der zuvor möglicherweise betrügerisch im Warentermingeschäft gearbeitet hat, um so bereits geschädigte Kapitalanleger ein weiteres Mal zu schädigen? Ich glaube nicht, daß durch eine Initiative der Bundesregierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaften eine zusätzliche, schnellere und wirksamere Abhilfe zu erreichen wäre als durch die von mir bereits erwähnten Maßnahmen der Bundesregierung in dem Bereich des Strafrechts. Dabei ist zu bedenken, daß das Strafrecht aus dem Tätigkeitsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ausgeklammert ist und daß im übrigen die einschlägigen rechtlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterschiedlich sind, als daß man kurzfristig ein einheitliches gemeinsames Vorgehen erwarten könnte. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 91): Was kann die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch gesetzgeberische Initiative oder auf andere Weise dagegen tun, daß betrügerische Warenterminfirmen den Betrug auf dem Sektor der Kapitalanlage in der Form begehen, daß nackte, leere Optionen mit Aufschlag verkauft werden, die von einem professionellen Stillhalter ausgegeben werden, d.h. Börsengeschäfte vorgetäuscht werden oder daß US-Optionen verkauft werden, obwohl der Optionshandel in den USA verboten ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Bundesrepublik seit einiger Zeit Unternehmen tätig sind, die sich vorwiegend durch Annoncen und Telefonanrufe an anlagewillige Personen wenden und die Vermittlung einer Teilhabe — in unterschiedlicher Form und Ausgestaltung — an den Ergebnissen von im Ausland abzuschließenden Warentermingeschäften anbieten. Die Tätigkeit dieser Warenterminmaklerfirmen trifft auf eine offenbar nicht geringe Zahl von Privatpersonen, die bereit sind, Termingeschäfte in Waren zur spekulativen Gewinnerzielung abzuschließen. Die Spekulationslust solcher Privatleute machen sich zum Teil unseriöse Makler zunutze; mit unlauteren Machenschaften übervorteilen sie das anlagewillige Publikum z. B. dadurch, daß sie eine Vermittlung des Geschäfts an die ausländische Börse nur vorspiegeln. Zu den rechtspolitischen Konsequenzen aus dieser Situation ist zu bemerken: Warentermingeschäfte sind an deutschen Börsen nicht zugelassen. Es geht allein um die Vermittlung von an ausländischen Börsen notierten Warentermingeschäften in das Inland. Die Teilnahme an Warentermingeschäften durch Kaufleute ist ein wichtiges Mittel für die Preis- und Lieferungsabsicherung der Import- und Exportwirtschaft. Für die Geldanlage von Privatleuten sind Warentermingeschäfte hingegen wegen ihres äußerst risikoreichen Charakters nicht geeignet. Für sie ist das Schutzniveau bereits heute sehr hoch angelegt. Termingeschäfte sind für sie nach § 53 Börsengesetz unverbindlich; ihnen steht ferner der Differenzeinwand gemäß §§ 762, 764 BGB in Verbindung mit §§ 58, 61 Börsengesetz zu, d. h., sie können aus Termingeschäften einschließlich ausländischer Termingeschäfte nicht in Anspruch genommen werden. Zur Schädigung von Privatleuten kann es nur kommen, wenn sie sich dazu verleiten lassen, Geldvorschüsse an Vermittlungsfirmen zur Weiterleitung an ausländische Terminbörsen zu leisten. In diesem Bereich schützt prinzipiell das allgemeine Strafrecht, insbesondere der Betrugsparagraph § 263 StGB und alt spezieller Straftatbestand der § 89 Börsengesetz für die Verleitung zur Börsenspekulation. Nach Jahren der Ruhe auf dem Sektor der Warentermingeschäfte haben in letzter Zeit in zunehmendem Maße unseriöse Firmen diesen Geschäftstypus als Anreizmittel zu Vorschußzahlungen durch Privatleute genutzt. Die dadurch notwendig gewordene praktische Anwendung des § 89 Börsengesetz hat es als notwendig erkennen lassen, diesen Straftatbestand zu erweitern. Die Anforderungen an die Tathandlung werden reduziert, die Strafandrohung greift dadurch früher. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16289* Die Novellierung des § 89 Börsengesetz ist im Rahmen des Entwurfs des zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vorgesehen; der Gesetzentwurf wird nach den derzeitigen Zeitvorstellungen noch in dieser Legislaturperiode dem Bundeskabinett zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 92): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß mehrere betrügerische Warenterminfirmen in Zusammenarbeit mit ausländischen Firmen in der Schweiz und Liechtenstein z. B. deutsche Kapitalanleger betrogen haben, wobei der Schaden bei den Kapitalanlegern mehrere Millionen DM betragen hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Tatbestand, daß betrügerische Warenterminfirmen mit ausländischen Firmen im EG-Bereich und in der Schweiz und Liechtenstein zusammengearbeitet haben und noch zusammenarbeiten, für die Verbesserung der internationalen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auf dem Sektor des Kapitalanlagebetrugs? Die Bundesregierung hat keine zureichende Übersicht darüber, daß betrügerische Warenterminfirmen in Zusammenarbeit mit ausländischen Firmen in der Schweiz und Liechtenstein z. B. deutsche Kapitalanleger betrogen haben, wobei der Schaden bei den Kapitalanlegern mehrere Millionen Deutsche Mark betragen haben soll. Sie wird über solche Verfahren nur im Zusammenhang mit deutschen Rechtshilfeersuchen unterrichtet, in denen deutsche Beamte an Ermittlungen in der Schweiz und Liechtenstein sowie in Staaten der Europäischen Gemeinschaft teilnehmen wollen. Da der sonstige Rechtshilfeverkehr mit der Schweiz und Liechtenstein sowie den Staaten der Europäischen Gemeinschaft auf- dem unmittelbaren Geschäftsweg abgewickelt wird, sind die hier vorliegenden Erkenntnisse zwangsläufig lückenhaft. Die Bundesrepublik und die genannten Staaten sowie die Staaten der Europäischen Gemeinschaft gehören dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen an. Auf dieser Basis ist die Zusammenarbeit der Staaten eng, effektiv und vertrauensvoll. Schwierigkeiten in diesem Bereich sind mir bisher nicht bekanntgeworden. Einer Veränderung der bestehenden zwischenstaatlichen Rechtshilferegeln bedarf es deshalb nicht. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kratz (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 93): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus, daß betrügerische Warenterminfirmen den Betrug auf dem Sektor der Kapitalanlage in der Form begehen, daß Direktgeschäfte für Gold, Silber, Kakao, Blei z. B. mit einem Aufschlag verkauft werden von 25 und mehr Prozent, die nur teilweise an der Börse placiert werden, oder daß nicht handelbare Privatoptionen verkauft werden als börsengängige Optionen? Die bisher bekanntgewordenen gerichtlichen Entscheidungen zeigen, daß der Betrugstatbestand eine angemessene Ahndung der in der Frage beispielhaft beschriebenen Verhaltensweise zuläßt. So hat das Oberlandesgericht München in einem Beschluß vom 23. Mai 1979 (1 Ws 618/79) in einem Fall, in dem das Mißverhältnis zwischen dem Wert der tatsächlich erworbenen Optionen und den im Kaufpreis enthaltenen Provisionen und Aufschlägen besonders kraß war, Betrug angenommen. Zu dem gleichen rechtlichen Ergebnis ist das Landgericht Darmstadt in einem Urteil vom 5. November 1979 (21 Js 11 674/79) in einem Fall gekommen, in dem die von den Anlegern eingezahlten Gelder entgegen den Ankündigungen des Täters nicht an der Börse plaziert, sondern anderweitig verwandt wurden. Auch wenn nicht handelbare Privatoptionen als börsengängige Optionen verkauft werden, ist Betrug angenommen worden (vgl. Landgericht Frankfurt vom 11. Juli 1978 — 2 Js 137/76). Den in der Frage beschriebenen Manipulationen bei einem Direktgeschäft — überhöhte Provisionen oder nur eine Teilplazierung der Anlagegelder an der Börse — kann strafrechtlich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles ebenfalls unter dem Gesichtspunkt des Eingehungsbetruges entgegengetreten werden. Zum Schutze des Laienspekulanten vor einer Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften enthält das Börsengesetz die Spezialvorschrift des § 89 Börsengesetz, die — wie bereits ausgeführt — im Hinblick auf die beim Warenterminhandel bekanntgewordenen Mißstände neugefaßt werden soll. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 94 und 95): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß private Altenheime steuerabzugsfähige Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und ab wann konnte eine solche Regelung erfolgen? Spenden sind steuerlich begünstigt, wenn sie ausschließlich zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher, staatspolitischer und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Um dies zu gewährleisten, verlangt das Gesetz, daß die Empfänger der Spenden — von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Dienststellen abgesehen — ausschließlich und unmittelbar der selbstlosen Förderung mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Zwecke dienen. Dies ist nur bei juristischen Personen sicherzustellen, die sich durch ihre Satzung rechtswirksam zur Selbstlosigkeit verpflichten und der sog. Vermögensbindung unterwerfen: Sämtliche Einnahmen und das gesamte Vermögen dürfen ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden, und zwar 16290* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 ohne zeitliche Begrenzung über die Existenz der Körperschaft hinaus. Träger privater Altenheime sind in der Regel natürliche Personen oder Personengesellschaften, die nicht gehindert sind, eigenwirtschaftliche Ziele zu verfolgen und ihr Vermögen für private Zwecke zu verwenden, es beispielsweise auf natürliche Personen zu vererben. Sie kommen infolgedessen nicht als Empfänger steuerbegünstigter Spenden in Betracht. Aus denselben Gründen kann eine Änderung der bestehenden Rechtslage nicht in Erwägung gezogen werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 99 und 100): Sieht die Bundesregierung bei der Neufassung technischer Normen (DIN-Normen) nicht auch die Notwendigkeit, diese zusammen mit den EG-Partnern zuerst abzustimmen, um zu verhindern, daß sich diese Normen unter den EG-Staaten ständig weiter auseinanderentwickeln und damit die Harmonisierung weiter erschweren? Ist der Bundesregierung die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral AG gegen Bundesmonopolverwaltung, bekannt, wonach jedes in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und in den Verkehr gebrachte Erzeugnis grundsätzlich auf dem Markt aller anderen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht werden können muß, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage A 99: Die Notwendigkeit, bei der technischen Normung darauf zu achten, daß sich die Normen im europäischen und internationalen Rahmen nicht auseinander entwickeln und damit möglicherweise zu technischen Handelshemmnissen werden, wird von der Bundesregierung gesehen, ebenso wie von den Regierungen der anderen EG-Mitgliedstaaten und darüber hinaus von den Vertragsparteien des allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sowie von den in der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (ECE) zusammen arbeitenden Ländern. Die Notwendigkeit einer Harmonisierung ist um so größer, je mehr die Zölle und andere Handelsbeschränkungen an Bedeutung verlieren. Eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel der Harmonisierung bestehender Normen und einer möglichst frühzeitigen Abstimmung vor der Herausgabe neuer Normen ist sowohl innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wie in den erwähnten internationalen Organisationen eingeleitet. Dabei ergeben sich allerdings auch eine Reihe von Schwierigkeiten, da sich die Normung traditionellerweise an den im nationalen Wirtschaftsraum gegebenen technischen und ökonomischen Bedingungen orientiert hat. Im Rahmen der EG stehen Überlegungen vor dem Abschluß, durch praktische Schritte sowohl die Harmonisierung als auch eine frühzeitige Abstimmung über nationale Normungsvorhaben mit gegenseitiger Beteiligung der nationalen Normungsorganisationen wesentlich zu verbessern. Die Bundesregierung hat dazu schon Anfang 1979 konkrete Vorschläge zur Verstärkung der europäischen Normung vorgelegt. Die Normung vollzieht sich im nichtstaatlichen Bereich. Die zuständige deutsche Normungsorganisation, das DIN, ist durch einen mit der Bundesregierung im Jahre 1975 geschlossenen Vertrag u. a. jedoch verpflichtet, „alles in seiner Macht stehende zu tun, daß von der Bundesregierung durch zwischenstaatliche Vereinbarungen eingegangene Verpflichtungen zur Liberalisierung des Handels und zum Abbau technischer Handelshemmnisse nicht durch DIN-Normen behindert werden.' Zu Frage A 100: Das von dem Herrn Abgeordneten angeführte Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Februar 1979 ist der Bundesregierung bekannt. Sie hat sich durch eine Stellungnahme gegenüber dem Gerichtshof an dem Verfahren beteiligt. Das Urteil bezieht sich nur auf den Fall unterschiedlicher Regelungen über den Mindestalkoholgehalt von Spirituosen und geht insoweit von dem Grundsatz aus, daß jedes in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte Erzeugnis grundsätzlich auf dem Markt aller anderen Mitgliedstaaten in den Verkehr gebracht werden kann. Für die Bundesrepublik ergibt sich daraus die Folge, daß die Regelung des Branntweinmonopolgesetzes über den Mindestalkoholgehalt für eingeführte Spirituosen nicht gilt, wenn diese im Herkunftsland rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden sind. Ob sich aus dem Urteil darüber hinaus auch für andere Erzeugnisse Konsequenzen ergeben in dem Sinne, daß für eingeführte Erzeugnisse grundsätzlich nicht mehr die Einhaltung der Vorschriften des Einfuhrlandes verlangt werden kann, wenn die Regelungen des Ausfuhrlandes erfüllt sind, ist zweifelhaft. Das Urteil enthält keine dahin gehende generelle Aussage; die EG-Kommission hat bislang diesbezügliche Folgerungen aus dem Urteil nicht gezogen. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Gerichtshof die Auffassung vertreten, daß Handelshemmnisse, die sich aus unterschiedlichen Rechtsvorschriften ergeben, grundsätzlich nur durch Maßnahmen der Rechtsangleichung, nicht dagegen durch die wechselseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Regelungen beseitigt werden können. Sie betrachtet die Regelungen über den Mindestalkoholgehalt von Spirituosen insoweit als einen Ausnahmefall und würde sich einer Verallgemeinerung des im Urteil vom 20. Februar 1979 enthaltenen Grundsatzes widersetzen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage A 104): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16291* Beabsichtigt die Bundesregierung, Bürgschaften für Kernkraftwerke zu übernehmen, falls Gerichte den Bau oder die Inbetriebnahme solcher Kraftwerke ablehnen oder verzögern? Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß der Bundesregierung kein Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft für ein Kernkraftwerk vorliegt, bei dem Gerichte den Bau oder die Inbetriebnahme abgelehnt oder verzögert haben. Die Übernahme einer solchen Bürgschaft wäre auch schwierig, da nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen eine Bürgschaft dann nicht übernommen werden darf, wenn mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Im übrigen hat die Bundesregierung erhebliche grundsätzliche Bedenken dagegen, daß der Bund anstelle der Energiewirtschaft die Genehmigungsrisiken beim Bau und Betrieb von Kraftwerken übernimmt. Deshalb hat der Bund zwar eine Finanzierungsbürgschaft für Block B des Steinkohlekraftwerks Voerde grundsätzlich zugesagt, gleichzeitig aber eine Beteiligung an den Genehmigungsrisiken für das Kraftwerk abgelehnt. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 105 und 106): Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR Staatssekretär Gaus, bei seinen Verhandlungen mit der DDR in wichtigen Punkten seinen Auftrag überschritten und sich wegen seiner Verhandlungsführung den Zorn des Bundeskanzlers zugezogen hat? Werden im Bundeskanzleramt derzeit — worauf verschiedene Pressemeldungen hindeuten — Überlegungen hinsichtlich eines Wechsels in der Person des Leiters der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR angestellt, und zu welchem Ergebnis haben diese Überlegungen gegebenenfalls geführt? Zu Frage A 105: Nein. Zu Frage A 106: Im Bundeskanzleramt gibt es keine derartigen Überlegungen. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 110 und 111): Für wie viele Personen aus Indochina liegen dem Auswärtigen Amt bisher nicht beschiedene Anträge auf Familienzusammenführung vor, wieviel beziehen sich auf die Flüchtlinge in Flüchtlingslagern der Erstaufnahmeländer und wieviel beziehen sich auf Personen, die noch in Vietnam wohnen? Wieviel der gestellten Anträge beziehen sich auf Familienangehörige im engeren Sinne (Eltern, Kinder, unverheiratete Geschwister), deren Übersiedlung Vorrang hat, und wie verteilen sich diese Anträge auf die Flüchtlingslager bzw. Vietnam? Zu Frage A 110: Dem Auswärtigen Amt liegen derzeit 344 Anträge auf Familienzusammenführung vor, die noch nicht beschieden werden konnten. Diese Anträge betreffen 2045 Personen sowohl aus Lagern wie aus Vietnam. Zu Frage A 111: Die Feststellung, wie viele der 2045 Personen zum Kreis der vorrangig zu Berücksichtigenden gehören und wo diese sich aufhalten (Lager oder Vietnam), wird sich erst nach der Bearbeitung der o. g. 344 Anträge treffen lassen. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 112): Ist es richtig, daß der deutsche Generalkonsul in Genua die Abhaltung eines Seminars des dortigen Goethe-Institus zur Frage Südtirols verhindert hat, und bejahendenfalls aus welchen Gründen? Ja. Im Rahmen eines „Medien-Workshops" hatte die Zweigstelle Genua des Goethe-Instituts im Dezember 1979 einen deutschen Fernsehfilm mit dem Titel: „Dokumentation über die Autonomiebestrebungen in Italien am Beispiel Südtirol" öffentlich angekündigt, der Anlaß zu einer Diskussion sein sollte. Das Generalkonsulat Genua hat in Abstimmung mit der Botschaft Rom und dem Auswärtigen Amt aus politischen Gründen auf Grund von * 4 Abs. 7 des Rahmenvertrages zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Goethe-Institut vom 30. Juni 1976 dagegen Einspruch erhoben. Bei seiner sorgfältig überlegten Entscheidung ließ sich die zuständige Auslandsvertretung von der Erwägung leiten, daß eine Erörterung eines für Italien innenpolitisch so problematischen Themas, wie das vorgesehene, nicht Aufgabe eines deutschen Kulturinstituts sein könnte. Aber nicht nur der Gesichtspunkt der deutsch-italienischen Beziehungen mußte berücksichtigt werden, sondern auch der Sicherheitsaspekt wog bei der Entscheidung mit. Ich darf daran erinnern, daß zum damaligen Zeitpunkt Bombenanschläge in Norditalien verübt wurden. Damit hier kein falscher Eindruck über das Verhältnis von Goethe-Institut und Auswärtigem Amt entsteht, lassen Sie mich bitte hinzufügen: Die Zusammenarbeit zwischen unseren Auslandsvertretungen und den mehr als 100 Zweig- und Nebenstellen des Goethe-Instituts ist vorzüglich. Der Rahmenvertrag hat sich bewährt. Die Erhebung eines Einspruchs aus politischen Gründen ist ein absoluter Ausnahmefall. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 113): 16292* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Was hat die Bundesregierung bewogen, nur zu „bedauern", daß im Ostblock Menschen, die sich auf die KSZE-Schlußakte berufen haben, verbannt, verhaftet und verurteilt worden sind? Die Bundesregierung hat den Verstoß gegen die Schlußakte festgestellt. Sie hat das sehr harte Urteil „zutiefst bedauert". Anlage 37 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 116 und 117): Welches rechtliche Verhältnis und welche vertraglichen Grundlagen galten für die Goethe-Institute vor dem in der Antwort (Anlage 65 zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung am 13. Februar 1980) genannten Zeitpunkt 1976, insbesondere von Ende 1969 ab, und konnten von 1969 bis 1976 die Leiter der Goethe-Institute nach eigenem Gutdünken „ihre" nach eigenen Weltanschauungen ausgerichtete Kulturpolitik betreiben? Welche Zahlungen wurden insgesamt von Goethe-Instituten seit 1970 an Schriftsteller" und ,Künstler" (wie Enzensberger, Wallraf, Staeck, Böll, Weiß) für Veranstaltungen im Ausland, für Reisen, Vorträge und sonstige Honorare geleistet, und waren diese Veranstaltungen und Ausgaben mit dem Auswärtigen Amt und den jeweiligen Botschaften einvernehmlich abgesprochen worden? Zu Frage A 116: Im Jahr 1969 schloß das Auswärtige Amt mit dem Goethe-Institut einen Vertrag ab. Die Satzung und der Vertrag blieben, mit geringfügigen Änderungen, bis 1976 in Kraft. Die Bestimmungen ermöglichen es, daß die Arbeit der Zweigstellenleiter des Goethe-Instituts im Ausland mit der vom Auswärtigen Amt formulierten auswärtigen Kulturpolitik koordiniert wurde. Zu Frage A 117: Die Verantwortung für die Auswahl von Personen, mit denen die Goethe-Institute zusammenarbeiten, liegt bei den Instituten selbst. Die Namen der von Ihnen genannten Personen zeigen, daß die Goethe-Institute nicht staatlich gegängelt werden und daß sie ein Gespür für Qualität haben auch dort, wo Künstler oder Schriftsteller nicht mit der Bundesregierung oder den im Bundestag vertretenen Parteien übereinstimmen. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 118): In welchen Punkten und mit welchen Antworten der Volksrepublik Polen wurde die Verletzung der Rechte Deutscher gemäß Artikel 27 des Polnischen Menschenrechtspakts in den Gebieten östlich von Oder und Neiße und in Polen anläßlich des 1. polnischen Staatenberichts im Menschenrechtsausschuß der UN (vgl. Antwort auf Frage B 7 vom 13. Juli 1979) erörtert, welches Material über Verweigerung der kulturellen Rechte für Deutsche sowie der zwangsweisen Überführung deutscher Kinder in die polnische Nationalität hat die Bundesregierung an Kommissionsmitglieder übermittelt? Die Lektüre des Protokolls wird Ihnen zeigen, daß Professor Tomuschat als unabhängiges Mitglied des Menschenrechtsausschusses ebenso wie seine Kollegen in dem Gremium über einen umfassenden Kenntnisstand verfügt. Die Bundesregierung sah deshalb keinen Anlaß, ihn oder andere Ausschußmitglieder mit Material über Probleme zu versehen, die ihnen ohnehin geläufig sind und die offen angesprochen werden. Die Unabhängigkeit dieses VN-Gremiums ist die beste Grundlage für seine Arbeit. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 120): Treffen Presseberichte zu, daß der deutsche Staatsbürger Clemens Kuithan von KGB-Agenten an der Ausreise aus der Sowjetunion gehindert worden ist, und welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um seine unverzügliche Heimkehr nach Deutschland zu ermöglichen? Es ist richtig, daß der bei der Stadt Münstereifel gemeldete deutsche Staatsangehörige Klimens Oskar, genannt Klemens, Kuithan auf dem Moskauer Flughafen Sheremetjewo am 3. Februar 1980 festgenommen wurde. Es trifft ebenfalls zu, daß die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau wiederholt im sowjetischen Außenministerium mündlich und schriftlich, zuletzt am 13. Februar 1980, auf der Grundlage des deutsch-sowjetischen Konsularvertrages vom 25. April 1958 und der Vereinbarung am 22. Juli 1971 über Fragen der Konsularischen Tätigkeit darum ersucht, Kuithan umgehend die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland zu gewähren und der Botschaft die sofortige Möglichkeit konsularischer Betreuung einzuräumen. In gleicher Angelegenheit hat der Leiter der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts den sowjetischen Gesandten Kwizinski am 4. Februar 1980 ins Auswärtige Amt bestellt. Das sowjetische Außenministerium behauptet, Kuithan sei sowjetischer Staatsangehöriger. Die Botschaft Moskau wird, wenn sie nicht alsbald eine Antwort vom sowjetischen Außenministerium erhält, erneut auf Stellungnahme drängen. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen B 1 und 2): Zu welchen Schlußfolgerungen ist die gemäß der Erklärung des Ministerkomitees des Europarats über die Menschenrechte vom 27. April 1978 eingesetzte Expertenkommission bei der Prüfung der Frage der Aufnahme von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten in die Europäische Menschenrechtskonvention gelangt, und decken sich diese Ergebnisse mit der Auffassung der Bundesregierung? Wie ist die Haltung der Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der Empfehlung 838 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats? Zu Frage B 1: Der in Ausführung der Weisung der Minister vom 27. April 1978 eingesetzte Ad-hoc-Ausschuß zur Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16293* Prüfung der Frage der Erweiterung der Europäischen Menschenrechtskonvention um wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat noch keine sachlichen Ergebnisse etwa in der Form von Entwürfen für Zusatzprotokolle zur Europäischen Menschenrechskonvention oder Sozialcharta vorgelegt. Nach einer Diskussion der grundsätzlichen Fragen hat der Ad-hoc-Ausschuß vielmehr konkrete Aufträge formuliert, die von den für Menschenrechte, Soziale Angelegenheiten, Soziale Sicherheit, Innereuropäischer Wanderarbeitnehmerfragen und Kulturelle Zusammenarbeit zuständigen Lenkungsausschüssen des Europarats zunächst untersucht und in konkrete Vorschläge umgesetzt werden sollen. Dies geschah wegen der sehr komplexen Materie und des engen Zusammenhangs mit bereits bestehenden menschen- und sozialrechtlichen Konventionen des Europarats, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Europäischen Menschenrechtskonvention und von beim Europarat bereits in Angriff genommenen Arbeiten an der Erweiterung und Verbesserung dieser Konventionen. Die Bundesregierung kann daher zu dem sachlichen Ergebnis noch nicht Stellung nehmen. Sie hält allerdings eine gründliche Prüfung der schwierigen Materie für erforderlich. Zu Frage B 2: Die Empfehlung 838 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats enthält Vorschläge über die Einbeziehung sozialer Rechte in die Europäische Menschenrechtskonvention. Wegen des engen Zusammenhangs zu der in Frage 1 behandelten Materie wird auf das oben Gesagte verwiesen. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 3): Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Ausrichter der Olympischen Sommerspiele, die sowjetische Hauptstadt Moskau, erklärt hat, daß anläßlich der Spiele allen Sportlern der Zugang zu ausreichend vorhandenen Presseerzeugnissen aus aller Welt, also auch der überregionalen westlichen, nichtkommunistischen Zeitungen ermöglicht wird? Der stellvertretende Leiter der Presseabteilung des Organisationskomitees für die Olympischen Spiele in Moskau, German Wladimirow, der bereits früher mehrfach erklärt hatte, daß das Olympische Komitee plane, die wichtigsten westlichen Tageszeitungen und Wochenjournale in größeren Kontingenten für die ausländischen Besucher (Touristen, Journalisten, Sportler) bereitzustellen, hat der Botschafter Moskau gegenüber auf Anfrage versichert, daß ausreichend Zugang zu westlichen Presseerzeugnissen überregionaler nichtkommunistischer Provenienz sichergestellt werde. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 4): Ist es üblich oder unüblich, daß bei Presseerklärungen von Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland die Parteimitgliedschaft des Delegationsleiters ausdrücklich erwähnt, die Namen und Parteimitgliedschaft der anderen Delegationsmitglieder jedoch nicht genannt werden? Es ist unüblich, daß bei Presse-Erklärungen von Botschaften der Bundesrepublik Deutschland zu Besuchen von Parlaments- oder Parteidelegationen die Parteimitgliedschaft des Delegationsleiters erwähnt wird und die Parteimitgliedschaft der anderen Delegationsmitglieder unerwähnt bleibt. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen B 5 und 6): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der Regierung Frankreichs und Luxemburgs, einen Kompromiß über die Tagungsorte des Europäischen Parlaments und den Sitz seines Generalsekretariats anzustreben, und ist sie von diesem Vorgang unterrichtet? Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß die Entscheidung über den Sitz und die Tagungsorte des Europäischen Parlaments gemäß dem Abkommen von Luxemburg aus dem Jahr 1965 nicht von zwei Regierungen allein getroffen werde kann, und nicht der Minung, daß das direkt gewählte Europäischen Parlament in derartige Verhandlungen einzubeziehen ist? Zu Frage B 5: Über eine von Ihnen erwähnte Ankündigung der französischen und luxemburgischen Regierung, einen Kompromiß hinsichtlich der Tagungsorte des EP und dem Sitz seines Generalsekretariats anzustreben, ist der Bundesregierung nichts bekannt. Falls in dieser Hinsicht bilaterale Bestrebungen bestehen sollten, hätte die Bundesregierung insoweit keine Einwendungen, da auf diese Weise ein einvernehmlicher Beschluß der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vorbereitet und erleichtert werden könnte. Zu Frage B 6: Ich teile Ihre Auffassung, daß eine Entscheidung über den Sitz des EP nicht von zwei Regierungen allein getroffen werden kann. Die Rechtslage ist in dieser Frage eindeutig. Die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaften (Art. 77 EGKS-, 216 EWG- und 189 EAG-Verträge) legen fest, daß die Regierungen der Mitgliedstaaten, d. h. aller Mitgliedstaaten, den Sitz der Organe der Gemeinschaften einvernehmlich bestimmen. Eine entsprechende Entscheidung ist bisher nicht gefallen und steht gegenwärtig auch nicht zur Diskussion. Ihre Frage nach einer Einbeziehung des Europäischen Parla- 16294* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 ments in die Verhandlungen stellt sich daher zur Zeit nicht. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 7): Inwieweit hat die Bundesregierung die Ergebnisse der 6. Gipfelkonferenz der blockfreien Staaten in Havanna der Offentlichkeit bekanntgemacht, und wie will sie die Information über Entwicklungen aus diesem Bereich verbessern? Die Bundesregierung mißt im Rahmen ihrer Beziehungen zu den Staaten der Dritten Welt der Bewegung der Blockfreien, der die überwiegende Zahl dieser Länder angehört, eine besondere Bedeutung zu. Sie hat daher auch Verlauf und Ergebnisse der VI. Gipfelkonferenz der blockfreien Staaten, die vom 3. bis 9. September 1979 in Havanna stattfand, aufmerksam verfolgt. Die Bundesregierung hat bei zahlreichen politischen Kontakten auf Regierungsebene, die sich in der Presse niedergeschlagen haben, ihre Einstellung zu den Entwicklungen in der Bewegung der Blockfreien geäußert. Sie geht davon aus, daß der Einfluß dieser Bewegung auf die internationale Politik um so größer sein wird, je blockfreier die Bewegung wirklich ist. Bundesminister Genscher hat sich anläßlich der Gipfelkonferenz von Havanna in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 4. September 1979 ausführlich in diesem Sinne geäußert. Ich darf Sie auch auf eine in Kürze erscheinende Veröffentlichung des Auswärtigen Amts zur Dritte- Welt-Politik hinweisen, in die Auszüge aus dem Schlußdokument der VI. Gipfelkonferenz der Blockfreien und Äußerungen von Bundesminister Genscher aufgenommen worden sind. Das Auswärtige Amt trägt damit dem allgemein gewachsenen Interesse der Offentlichkeit an den Entwicklungen in der Dritten Welt Rechnung, das sich auch in den Anfragen an das Auswärtige Amt dokumentiert. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 8 und 9): Wie steht es um die vertragliche Glaubwürdigkeit der Volksrepublik Polen angesichts der klaren völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem Ausreiseprotokoll von 1975, wenn der für das Oppelner Gebiet alles entscheidende Parteichef behauptet, durch die Ausreise „werde von der Bundesrepublik Deutschland versucht, in Schlesien Unruhe zu schaffen" (Bonner General-Anzeiger vom 16./17. Februar 1980)? Welche Gruppenaufnahme von Indochinaflüchtlingen ist nach der Aufnahme von 12 810 Personen noch zugesagt, um unter Berücksichtigung der 2700 konkreten Einzelzusagen und der Plätze für Familienzusammenführungen die von den Ländern vorgesehene Aufnahme von 20000 Indochinaflüchtlingen zu erreichen? Zu Frage B 8: Maßgebend sind das praktische Verhalten der polnischen Seite und die Äußerungen der politisch zentral verantwortlichen Persönlichkeiten gegenüber der Bundesregierung. Die Bundesregierung sieht danach keinen Anlaß, die vertragliche Glaubwürdigkeit der Volksrepublik Polen in Zweifel zu ziehen. Zu Frage B 9: Seit der von Ihnen genannten Aufnahme von 12 810 Flüchtlingen hat das Auswärtige Amt keine weiteren Großtransporte vorgesehen. Der Grund liegt in der sehr stark wachsenden Zahl von Anträgen auf Familienzusammenführung, die nach dem Wunsch von Bund und Ländern vorrangig beschieden werden. Die jetzt noch von den Ländern angebotenen Aufnahmeplätze werden mit größter Wahrscheinlichkeit für die Familienzusammenführung benötigt. Hierbei ist berücksichtigt, daß, entgegen der pauschalen Zusage auf Übernahme von insgesamt 20 000 Indochina-Flüchtlingen, wegen Meinungsverschiedenheiten unter den Ländern über die Aufteilung des Kontingents tatsächlich derzeit nur 18 812 Plätze zur Verfügung stehen. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 10): Was hat die Bundesregierung Deutschland für die afghanischen Flüchtlinge in den Anrainerstaaten finanziell und durch materielle Güter tun können? Die Bundesregierung hat seit Dezember 1979 2,65 Millionen DM für die Versorgung und Betreuung der afghanischen Flüchtlinge aufgewendet. Darüber hinaus wurden aus dem Titel des Bundeshaushalts für Humanitäre Hilfe weitere 4 Millionen DM bereitgestellt, die zum überwiegenden Teil multilateralen Hilfsprogrammen zugunsten der Flüchtlinge zufließen sollen. Die bisher verausgabten 2,65 Millionen DM dienten zur Beschaffung der am dringendsten benötigten Hilfsgüter. Es wurden über die Botschaft Islamabad Zelte, Steppdecken und warme Bekleidung lokal eingekauft, während in der Bundesrepublik bisher drei Hilfsflüge mit Grundnahrungsmitteln und Medikamenten ausgerüstet wurden. Die Bundesregierung hat sich ferner an Hilfsprogrammen der nationalen deutschen Hilfsorganisationen wie DRK, Deutscher Caritasverband und Diakonisches Werk beteiligt. Alle Hilfsgüter sind auf die speziellen Bedürfnisse der afghanischen Flüchtlinge abgestimmt und werden durch Angehörige der deutschen Botschaft Islamabad in Zusammenarbeit mit DRK-Fachpersonal vor Ort verteilt. Dieser Einsatz macht es möglich, schnell auf Notsituationen zu reagieren und die zweckentsprechende Verwendung der Hilfsgüter zu gewährleisten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16295* Eine genaue Aufstellung über die Mittelverwendung entnehmen Sie bitte beiliegender Zusammenstellung. Maßnahmen der Bundesregierung zugunsten afghanischer Flüchtlinge in Pakistan — in DM 1. Beschaffungs- und Verteilungsaktionen durch die deutsche Botschaft in Islamabad 1,65 Mio. (Zelte, Steppdecken, Bekleidung) 2. Durchführung von 3 Hilfsflügen mit insgesamt 1 800 Lebensmittelpaketen aus Mitteln des AA sowie Hilfsgütern des DRK 0,50 Mio. 3. Beteiligung an einem Hilfsprogramm des DRK 0,2 Mio. (500 Lebensmittelpakete, 3 t Medikamente, 2 Kraftfahrzeuge, Einsatz von med./log. Fachpersonal) 4. Beteiligung an einem gemeinsamen Hilfsflug von DCV/DDW 0,3 Mio. 2,65 Mio. 5. Für multilaterale Hilfsmaßnahmen für bereitgestellte, aber noch nicht abgeflossene Mittel 4,0 Mio. Gesamtaufwendungen 6,65 Mio. DM Anlage 47 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 11, 12, 13 und 14): Für welche Produkte und Dienstleistungen hat die Bundesregierung den Vereinigten Staaten zugesichert, amerikanische Liefersperren gegenüber der Sowjetunion nicht zu unterlaufen? Gibt es Zusagen an die Vereinigten Staaten, mit neuen Krediten und Bürgschaften zurückhaltend zu sein? Welches Ausmaß haben die direkten und indirekten Subventionen, aufgeschlüsselt nach nationalen und EG-Hilfen, für den Handel mit der Sowjetunion erreicht? Welche Kürzungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung in diesem Bereich? Zu Frage B 11: Als Zeichen unserer Solidarität mit den USA beabsichtigt die Bundesregierung, die Wirtschaftsbeziehungen zur Sowjetunion so zu gestalten, daß sie die von den USA hinterlassene Lücke nicht ausfüllen. Für den Agrarbereich hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften am 15. Januar 1980 den Grundsatz beschlossen, „daß Lieferungen aus der Gemeinschaft weder direkt noch indirekt an die Stelle der US-Lieferungen auf den Markt der UdSSR treten sollen". Zu Frage B 12: Die Bundesregierung gewährt der Sowjetunion keine staatlichen oder staatlich subventionierten Kredite. Die Ausfuhrbürgschaften, die die Bundesregierung für Geschäfte mit der Sowjetunion wie für Exportgeschäfte mit anderen Ländern gewährt, stellen keine staatlichen Exportsubventionen dar; sie sind lediglich Förderungsmaßnahmen, die in erster Linie der deutschen Exportwirtschaft und nur mittelbar dem Empfängerland zugute kommen und die in den meisten Fällen eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluß von Lieferverträgen bilden. Die Bundesregierung hat sich dem amerikanischen Wunsch angeschlossen, daß der von den OECD-Ländern vereinbarte Konsens über Mindestzinssätze und Höchstlaufzeiten auch für Exportgeschäfte in die Sowjetunion strikt eingehalten wird. Ihre Bemühungen haben dazu beigetragen, daß der Rat der Europäischen Gemeinschaften am 5. Februar 1980 sich darüber verständigte, hinsichtlich der Gewährung von Exportkrediten an die Sowjetunion den gegenwärtigen OECD-Konsens ohne Ausnahme anwenden zu wollen. Zu Fragen B 13 und 14: Es gibt weder nationale noch von der EG gewährte direkte oder indirekte Subventionen für den Handel mit der Sowjetunion. Für eine Reihe landwirtschaftlicher Produkte gewährt die EG Ausfuhrerstattungen beim Export in Drittländer. Sinn dieser Erstattungen ist es, den jeweiligen Unterschied zwischen dem innergemeinschaftlichen und dem in der Regel niedrigeren Weltmarktpreisniveau auszugleichen und damit die EG-Exporteure auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu machen. Die Erstattungssätze sind grundsätzlich für alle Bestimmungsländer die gleichen. Von diesem Grundsatz hat die EG im Gefolge der Agrarexportrestriktionen der USA gegenüber der Sowjetunion die erforderlichen Ausnahmen beschlossen, um dem Ratsbeschluß vom 15. Januar 1980 in vollem Umfange nachkommen zu können. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 15): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Verhandlungen über die begrüßenswerte und dringliche Unterstützung an die Türkei, die auch Rüstungshilfe umfaßt, in geeigneter Weise sicherzustellen, daß letztere nicht zu Auseinandersetzungen mit anderen Mitgliedern der Atlantischen Allianz dienen kann? Die geltenden NATO-Verteidigungshilfeabkommen regeln, daß die Waffen und Geräte, die die Bundesregierung den Partnerstaaten nach diesen Abkommen liefert, durch deren Streitkräfte ausschließlich in Übereinstimmung mit Artikel 5 des Nordatlantikvertrages verwendet werden. Die Bundesregierung wird bei einer Rüstungssonderhilfe an die 16296* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Türkei sicherstellen, daß eine entsprechende Bestimmung vorgesehen wird. Anlage 49 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 16): Ist die Bundesregierung bereit, die flexible Altersgrenze für Bundesbeamte, ebenso wie dies in der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer der Fall ist, generell auf das 62. Lebensjahr herabzusetzen? Der Bundesregierung ist an möglichst übereinstimmenden beamtenrechtlichen Regelungen in Bund und Ländern auch bei der allgemeinen Antragsaltersgrenze für Beamte gelegen. Sie verkennt aber nicht die Schwierigkeiten, die bei einer Herabsetzung dieser Altersgrenze aus der Divergenz zu den für den Arbeitnehmerbereich getroffenen Regelungen über die erst mit dem vollendeten 63. Lebensjahr eintretende flexible Altersgrenze erwachsen. Bis zu den notwendigen weiteren Abstimmungen hält es die Bundesregierung für zweckmäßig, Initiativen zur Herabsetzung der allgemeinen Antragsaltersgrenze für Beamte zurückzustellen. Anlage 50 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 17 und 18): Welche Natur- und Umweltschutzorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten von der Bundesregierung finanzielle Zuwendungen, und wieviel Gelder sind gegebenenfalls bisher den einzelnen Vereinigungen vom Bund zugeflossen? Nach welchen Maßstäben gewährt die Bundesregierung einzelnen Natur- und Umweltschutzorganisationen finanzielle Zuschüsse? Zu Frage B 17: Im Haushaltsjahr 1979 wurden an Natur- und Umweltschutzorganisationen folgende Zuwendungen gewährt: Durch den Bundesminister des Innern aus Kap. 0628 Titel 685 016 — Zuschüsse an Heimat-, Wander- und Naturschutzbünde—: — Deutscher Heimatbund Institutionelle Förderung DM 103 000,— Projektförderung DM 20 000,- - Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine Projektförderung DM 26 000,— DM 149 000,— Kap. 0628 Titel 685 17 — Zuschüsse zu Maßnahmen von Verbänden und sonstigen Vereinigungen auf dem Umweltgebiet — (ausschließlich Projektförderung): — Arbeitsgemeinschaft für Um- weltfragen DM 185 190,- - Deutsche Umwelt-Aktion DM 58 892,12 — Aktion Saubere Landschaft DM 58 823,- - Gesellschaft für Zukunftsfragen DM 48 870,- - Deutscher Bund für Lebensschutz DM 27 974,25 — Deutscher Naturschutzring DM 20 000,- - Bundesverband Bürgerini- tiativen Umweltschutz DM 20 000,- - Deutscher Alpenverein DM 14 500,- - Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland DM 13 000,- - Bundesvereinigung gegen den Fluglärm DM 13 000,- - Gesellschaft für Umwelt DM 12 500,- - Aktion Autofreier Sonntag DM 10 000,- - Weltbund zum Schutz des Lebens DM 9 022,- - Deutscher Hausfrauenbund DM 3 000,- - Stiftungskomitee zur Verleihung der Umweltschutzmedaille DM 600,— DM 495 431,37 Durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus Kap. 1002 Titel 684 01 — Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung —, Kap. 1002 Titel 685 04 — Zuschüsse für zentrale Informationsveranstaltungen, internationale Begegnungen und nichtwissenschaftliche internationale Tagungen —, Kap. 1002 Titel 685 25 — Förderung von Wettbewerben und Vergabe von Ehrenpreisen —, Kap. 1002 Titel 532 04 — Arbeitstagungen, Informationsveranstaltungen, internationale Zusammenarbeit —: Institutionelle Förderung: — Deutsche Gartenbaugesellschaft DM 89 000,- - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald DM 125 000,— Projektförderung: — Deutscher Naturschutzring DM 137 625,- - Verein Naturschutzpark DM 30 000,- - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Beauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege DM 2 800,- - Deutscher Rat für Landespflege DM 41 750,- - Deutsche Gartenbaugesellschaft DM 51 000,— DM 477 175,— Von 1973 bis 1979 (einschließlich) wurden aus dem Haushalt des BMI DM 3 499 000,— des BML DM 3 237 000,— insgesamt DM 6 736 000,— bewilligt. Die Aufgliederung der Beträge nach Verbänden war, von geringeren Schwankungen auf Grund der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16297* unterschiedlichen Qualität der Projekte abgesehen, im Laufe der Jahre annähernd konstant, entsprach also in den vorausgegangenen Jahren etwa den Anteilen von 1979. Zu Frage B 18: Maßstab für die Förderung aus Kap. 0628 Titel 685 17 sind die mit dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages abgestimmten Richtlinien. Bei der Förderung aus den genannten weiteren Titeln wird analog verfahren. Anlage 51 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 19): Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis mancher Bundesbehörden, amtlich beglaubigte Urkundenfotokopien nicht anzuerkennen, und ist die Bundesregierung bereit, im Zuge ihrer Entbürokratisierungsmaßnahmen die ihr unterstehenden bzw. nachgeordneten Behörden anzuweisen, künftig auch amtlich beglaubigte Fotokopien als Urkunden anzuerkennen? Die Frage, ob eine Behörde die Vorlage von Originalurkunden verlangen kann oder sich mit amtlich beglaubigten Abschriften oder Ablichtungen zufriedengeben muß, kann nicht generell geregelt werden. Die Verpflichtung zur Vorlage der Originalurkunde kann sich z. B. aus einer Rechtsvorschrift ergeben. Denkbar ist auch, daß die Vorlage der Urschrift verlangt werden muß, weil der Beglaubigungsvermerk seiner Natur nach nur die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original, nicht aber dessen Echtheit bestätigt. Schließlich ist auch die Befugnis der Behörden zur Vornahme amtlicher Beglaubigungen gesetzlich begrenzt; nach § 33 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes besteht sie z. B. nicht, soweit durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist. Dies gilt insbesondere für beglaubigte Abschriften aus den im Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes geführten Personenstandsbüchern; sie dürfen ebenso wie andere Personenstandsurkunden nur von dem zuständigen Standesbeamten ausgestellt werden. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir Ihnen bekannt gewordene Fälle mitteilen würden, in denen nach Ihrer Auffassung eine Bundesbehörde davon hätte absehen müssen, eine Originalurkunde zu verlangen, damit ich den Dingen im einzelnen nachgehen kann. Anlage 52 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 20): Welche qualitativen Unterschiede bestehen nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in den Sicherheitssystemen von Kernkraftwerken sowjetischer Bauart und solchen der Bundesrepublik Deutschland, und welche Unfälle bzw. Störfälle in Kernkraftwerken des Ostblocks sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung ist über die Sicherheitstechnik von Kernkraftwerken. sowjetischer Bauart nicht im einzelnen unterrichtet Aus wenigen Pressemeldungen und der Zusammenarbeit im Rahmen der IAEO kann jedoch geschlossen werden, daß in der Sowjetunion eine andere Sicherheitsphilosophie bei Kernkraftwerken entwickelt und angewendet wird als im Westen. Diese Sicherheitsphilosophie basiert auf einer einfachen und robusten Technik, bei der keine schwerwiegenden Störfälle unterstellt werden (z. B. wie im Westen der Bruch einer großen Kühlmittelleitung), so daß bei uns selbstverständliche Sicherheitssysteme wie gasdichtes und druckfestes Reaktorgebäude (Containment) oder ausgefeilte und mehrfach vorhandene Notkühlsysteme neben den Hauptkühlsystemen dort für entbehrlich angesehen werden. So wurden z. B. beim Bau eines Kernkraftwerkes sowjetischer Bauart in Finnland von den dortigen Sicherheitsbehörden zusätzliche Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben, welche von amerikanischen und deutschen Firmen installiert wurden. Eine Delegation des Innenausschusses des Deutschen Bundestages konnte sich hierüber auf einer Skandinavienreise im Herbst 1979 einen eigenen Eindruck verschaffen. Es gibt aus der verfügbaren Literatur Hinweise, daß auch in der Sowjetunion bei neueren Kernkraftwerken zusätzliche Sicherheitseinrichtungen geplant werden, daß also die Sowjetunion sich westlichen Lösungswegen nähert. Ober Störfälle in Kernkraftwerken im Ostblock liegen keine Informationen vor; ob dies auf das Ausbleiben derartiger Störfälle oder die dortige Informationspolitik zurückzuführen ist, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Der Betreiber des erwähnten finnischen Kernkraftwerkes sowjetischer Bauart bestätigt jedoch, daß der Betrieb der sowjetischen Anlage zuverlässig und zufriedenstellend sei. Der Bundeskanzler hat nach dem Störfall im amerikanischen Kernkraftwerk Harrisburg vom März 1979 eine Initiative bei der IAEO in Wien ergriffen, um die Bestrebungen zur Erörterung und möglichst zur Harmonisierung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen zwischen allen die Kernenergie nutzenden Ländern in Ost und West zu intensivieren. Ein erstes Ergebnis dieser Bemühungen wird eine internationale Konferenz über Reaktorsicherheit im Oktober 1980 in Stockholm sein. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 21): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Unfälle im Ostblock bei der Produktion und Lagerung atomarer, chemischer und bakteriologischer Kampfmittel vor? 16298* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über einen biologischen Unfall vor, der sich im April 1979 in der Sowjetunion bei Sverdlovsk ereignet haben soll. Nach diesen Erkenntnissen soll eine Explosion in einem Militärobjekt Milzbranderreger freigesetzt und eine Seuche mit dem Tod von über 200 Personen durch Lungenmilzbrand verursacht haben. Anlage 54 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 22, 23, 24 und 25): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Relation zwischen den finanziellen Aufwendungen für den Verteidigungsetat und den Aufwendungen für den Schutz der zivilen Bevölkerung im gegenwärtigen Haushaltsplan besteht? Bestehen bei der Bundesregierung Pläne, den Etatansatz für den Zivilschutz unter Berücksichtigung der besonderen außenpolitischen Konstellation zu erhöhen? Welche Rolle spielen nach Meinung der Bundesregierung die freiwilligen Feuerwehren im Konzept des Zivilschutzes? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der derzeit geltenden Regelung die Kreise und Gemeinden mit der Finanzierung von Katastrophen- und Zivilschutzmaßnahmen, die die freiwilligen Feuerwehren ausführen, überfordert sind? Zu Frage B 22: Die Relation zwischen ziviler Verteidigung einschließlich Zivilschutz und militärischer Verteidigung liegt für den Haushalt 1980 bei 1 : 52. Diese Zahl betrifft nur die Leistungen des Bundes. Nicht enthalten sind hierin die Aufwendungen der Länder und Kommunen für den friedensmäßigen Katastrophenschutz einschließlich Feuerwehren. Grundsätzlich ist zum Ausgabenverhältnis zwischen ziviler und militärischer Verteidigung anzumerken, daß die Höhe des Ausgabenbedarfs für die beiden Bereiche auf unterschiedlichen Maßnahmen und Notwendigkeiten beruht, die eine Vergleichbarkeit der Gesamtausgaben weitgehend ausschließen. So erfordern die Personalausgaben im Bereich der militärischen Verteidigung einen verhältnismäßig hohen Anteil der Gesamtausgaben, während Personalkosten für die in der zivilen Verteidigung überwiegend mitwirkenden freiwilligen Helfer überhaupt nicht anfallen. Ebenso ist der z. T. außerordentlich hohe militärische Beschaffungsbedarf mit den Bedürfnissen der zivilen Verteidigung nicht vergleichbar. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hat in jüngster Zeit die Ansätze für den Zivilschutz beträchtlich erhöht (von 445,9 Millionen DM in 1977 auf 625,4 Millionen DM in 1980). Die mittelfristige Finanzplanung sieht auch für die nächsten Jahre eine gewisse Steigerung in diesem Bereich vor. Die Verhandlungen mit dem Bundesminister der Finanzen über den Haushalt 1981 und die Finanzplanung bis 1984 stehen jedoch noch bevor. Zu Frage B 24: Die Freiwilligen Feuerwehren wirken kraft Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9. Juli 1968 im erweiterten Katastrophenschutz, der ein Teilgebiet des Zivilschutzes ist, mit. Sie sind die Träger der Fachdienste Brandschutzdienst und ABC-Dienst. Der Brandschutzdienst rettet Menschen, schützt Sachen vor Feuer und bekämpft Brände. Der ABC-Dienst stellt die durch atomare, biologische und chemische Mittel drohenden Gefahren fest; er dekontaminiert Menschen und Sachen. Der Bund finanziert im Brandschutzdienst ca. 26 000 und im ABC-Dienst ca. 8 000 freiwillige Feuerwehrmänner einschließlich ihrer Ausstattung. Die Freiwillige Feuerwehr ist die tragende Säule dieser wichtigen Fachdienste. Zu Frage B 25: Die von den Freiwilligen Feuerwehren bei friedensmäßigen Katastrophen wahrzunehmenden Aufgaben sind Sache der Länder und unterliegen daher nicht der Beurteilung der Bundesregierung. Für die Zivilschutzaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren im Brandschutz- und ABC-Dienst des erweiterten Katastrophenschutzes werden alle Zweckausgaben vom Bund getragen. Im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung des Zivilschutzes tragen Länder und Gemeinden gemeinsam nur die persönlichen und sächlichen Verwaltungskosten, wie dies auch auf anderen Aufgabengebieten üblich ist. Die Kreise und Gemeinden sind damit nicht überfordert. Anlage 55 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 26 und 27): Hat sich die Bundesregierung (vgl. dazu die Darstellung des .Spiegel , Nummer 5 vom 28. Januar 1980, und des .Mannheimer Morgen” vom 22. Januar 1980 über Äußerungen von Staatssekretär Dr. Hartkopf) als Ergebnis eines Studienprojekts über Vor- und Nachteile der unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken entschieden, die unterirdische Bauweise als atomrechtliche Maßnahme der Schadensvorsorge zu fordern, noch bevor die für den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgesehene zusammenfassende Bewertung abgeschlossen ist? Auf welche Weise hat die Bundesregierung das 1974 begonnene Studienprojekt über die Vor- und Nachteile der unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken insbesondere bei der Ergebnisbewertung mit der Deutschen Risikostudie koordiniert? Zu Frage B 26: Die Pressedarstellungen lassen diesen Schluß nicht zu. Zu Frage B 27: Ein großer Teil der Untersuchungen zur unterirdischen Bauweise wurde vor Beginn der Deutschen Risikostudie (DRS) durchgeführt. Deshalb und wegen der zum Teil unterschiedlichen Aufgabenstellungen war eine Koordination beider Projekte nicht möglich. Eine erste Anwendung von Methoden und Ergebnissen der DRS war erst nach deren Fertigstellung möglich. Sie erfolgt bei einer zur Zeit durchgeführ- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16299* ten zusammenfassenden Bewertung bisheriger Ergebnisse. Darüber hinaus sind weitere Untersuchungen zur Risikominderung durch eine unterirdische Bauweise sowie ein Vergleich mit möglichen oberirdischen Alternativen unter Verwendung von Methoden und Ergebnissen der DRS vorgesehen. Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 28): In welcher Weise wird die Bundesregierung vor dem und am 11. Juli 1980 des 60. Jahrestags der großen Volksabstimmung gedenken, die nach dem Ersten Weltkrieg in Teilen Ost- und Westpreußens durchgeführt wurde und bei der sich 96,66 v. H. der betroffenen Bevölkerung zu Deutschland bekannten, während 3,34 v. H. für Polen votierten, oder betrachtet es die Bundesregierung nicht als ihre Aufgabe, an diese geschichtliche Wahrheit zu erinnern? Die Bundesregierung ist im Rahmen politischer Bildung in vielfacher Weise bemüht, die wichtigsten Ereignisse in der deutschen Geschichte darzustellen und an die Bürger unseres Staates zu vermitteln. So hat sich die Bundeszentrale für politische Bildung im Rahmen ihrer allgemeinen Arbeit auch mit der Volksabstimmung vom 11. Juli 1920 ausführlich beschäftigt und dieses Ereignis in Band 114 ihrer Schriftenreihe mit dem Titel „Politische Propaganda und staatsbürgerliche Bildung — Die Reichszentrale für Heimatdienst" dargestellt. Angesichts der Vielzahl von in Betracht kommenden Ereignissen und Jubiläen ist eine besondere Würdigung geschichtlicher Daten jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen möglich und sinnvoll. Neben dem 11. Juli 1920 als eine der unmittelbaren Folgen des 1. Weltkrieges sind zum Beispiel auch die Abstimmung in Nordschleswig am 10. Februar 1920 oder die Abstimmung in Oberschlesien am 20. März 1921 erwähnenswert. Bei aller Würdigung des von Ihnen angesprochenen Ereignisses scheint mir daher eine gesonderte Hervorhebung nicht angezeigt. Ich gehe davon aus, daß die interessierten Verbände den 60. Jahrestag der Volksabstimmung in Ost- und Westpreußen in der ihnen angemessen erscheinenden Weise in eigener Gestaltung begehen werden. Anlage 57 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 29, 30 und 31): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Bundesbeamte am 31. Dezember 1979 in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 beschäftigt waren, und wie hoch das durchschnittliche Entgelt einschließlich aller Zulagen je Gruppe war? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele Bundesbeamte am 31. Dezember 1979 in Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 je Gruppe beschäftigt waren? Ist die Bundesregierung in der Lage anzugeben, wie hoch das durchschnittliche Entgelt einschließlich aller Zulagen in den Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 je Gruppe war? Da der Personalstand nur in jedem dritten Jahr gegliedert nach Laufbahngruppen und Einstufungen erhoben wird, können die erbetenen Zahlen lediglich für den 30. Juni 1977, den Zeitpunkt der letzten derartigen Erhebung, angegeben werden: Sie lauten für den unmittelbaren Bundesdienst einschließlich Bundesbahn und Bundespost wie folgt: A 13 (geh. D.) — 8 306 A 13 (höh. D.) — 2 752 A 14 — 6531 A 15 — 5 950 A 16 — 1 694 B 1 — 127 B 2 — 353 B 3 — 1 400 B 4 — 36 B 5 — 17 B 6 — 558 B 7 — 48 B 8 — 56 B 9 — 123 B 10 — 24 B 11 — 57 Die Zahlen über die Durchschnittsentgelte müssen aus den einschlägigen Statistiken gesondert erarbeitet werden. Die Bundesregierung wird sie unverzüglich nachreichen. Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 32): Ist die Bundesregierung über die Absicht, in der Stadt Hermeskeil, Kreis Trier-Saarburg, ein Heim für das Technische Hilfswerk zu errichten, informiert, und ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen? Der THW-Ortsverband Hermeskeil ist in dem alten Feuerwehrgerätehaus der Stadt Hermeskeil untergebracht; die Kraftfahrzeuge werden in einer gemieteten Halle untergestellt. Eine Verbesserung der Unterbringungssituation ist notwendig, aber derzeit leider noch nicht möglich, weil unter Berücksichtigung der fertigzustellenden und der bereits genehmigten Baumaßnahmen angesichts der zur Verfügung stehenden Mittel weder für einen Grunderwerb noch für den Neubau einer THW-Unterkunft in Hermeskeil Mittel bereitgestellt werden können. Ich werde prüfen, ob und ggf. wann ein Neubauvorhaben für das THW-Hermeskeil abgewickelt werden kann, wenn hierfür im Haushalt 1981 oder im 16300* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung Mittel zur Verfügung gestellt werden. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 33): Ist die Bundesregierung im Hinblick auf ihre Antwort auf meine Frage in der Fragestunde der 178. Sitzung des Deutschen Bundestages und die tatsächliche Situation bereit. die Auflösung der Grenzschutzfachschule München umzuwandeln in eine Zusammenlegung der Grenzschutzfachschulen München und Rosenheim? Im Erlaß vom 15. September 1979, mit dem die Auflösung der Grenzschutzfachschule München verfügt wurde, ist bestimmt, daß die Grenzschutzfachschule Rosenheim mit dem allgemeinen beruflichen Unterricht im BGS-Standort München mit der Durchführung der dort noch anfallenden Berufsförderungsmaßnahmen und mit der Unterrichtung der noch in München stattfindenden Lehrgänge beauftragt wird. Die bis dahin an der Grenzschutzfachschule München eingesetzten hauptamtlichen Lehrkräfte sind inzwischen zur Grenzschutzfachschule Rosenheim versetzt, können allerdings — soweit und solange noch Unterricht in München anfällt — dort tätig werden. Die Lehr- und Unterrichtsmittel beider Grenzschutzfachschulen sind zusammengefaßt. Ich sehe nicht, welches Ziel mit einer formellen Umwandlung der damals verfügten Auflösung der Grenzschutzfachschule München in eine Zusammenlegung der Grenzschutzfachschulen München und Rosenheim noch erreicht oder welchem sachlichen Anliegen mit einer solchen Maßnahme noch entsprochen werden könnte. Die Bestimmung von Rosenheim zum Sitz der Grenzschutzfachschule war unumgänglich, weil dort — im Gegensatz zu München — die erforderlichen Unterrichtsräume vorhanden sind und in Zukunft das Schwergewicht des im Bereich der Grenzschutzfachschule für den Raum Rosenheim/München anfallenden Unterrichts liegen wird. Eine Änderung der getroffenen Entscheidungen ist nicht beabsichtigt. Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 34): Welche Gründe haben dazu geführt, daß die Umweltschutzvorschriften für Emissionen aus PVC-Betrieben noch nicht bundesweit vereinheitlicht worden sind, und will die Bundesregierung Initiativen unternehmen, um die nordrhein-westfälischen Vorschriften bundesweit zur Geltung zu bringen? Die Emissionsbegrenzung von Vinylchlorid (VC) nach Nr. 2.1.2. der nordrhein-westfälischen Vorschriften war schon zuvor bundeseinheitlich in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft — TA Luft — (1. BImSch VwV) vom 28. August 1974 (GMBl S. 426, 525) festgelegt worden. Die Bundesregierung hat sofort nach Bekanntwerden der kanzerogenen Wirkung von VC auf die Industrie eingewirkt, die Emissionen dieses Stoffes stark einzuschränken. Durch Einführung der Intensiventgasung gelang es, auch bei bestehenden Anlagen die VC-Emissionen um mehr als 95% zu reduzieren. Dadurch konnte die Bundesregierung im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BT-Drucksache 8/2751 vom 11. April 1979) eine Umstufung des Vinylchlorids in der TA Luft aus der Klasse II in die Klasse I vorsehen. Die Emissionsbegrenzung von VC wird danach von bisher 150 mg/m3 — so auch die nordrhein-westfälische Bestimmung — auf maximal 20 mg/m3 herabgesetzt. Die Bundesländer wenden gemäß interner Absprache diesen Wert in ihrer Verwaltungspraxis bereits an. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3692 Frage B 35): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, verstärkt altpapierhaltige Papiere bei der Herstellung von Schulbedarf (Schulbücher, Schulhefte, Ringbucheinlagen etc.) einzusetzen, da dies die Einsatzmöglichkeiten von Altpapier vergrößern und gleichzeitig einen Beitrag für die Umweltschutzerziehung von Jugendlichen darstellen würde? Die Bundesregierung hat bereits im Mai 1976 die Frage eines verstärkten Einsatzes altpapierhaltiger Papiere im Schulbereich an die Kultusminister der Länder herangetragen. Sie hat dabei unter Hinweis auf die Ziele ihres Abfallwirtschaftsprogramms '75 insbesondere die Bitte geäußert, den Gedanken des Altpapiereinsatzes im Rahmen entsprechender Ausstattungsbestimmungen für den Schulbedarf verstärkt zu berücksichtigen. Die Initiative der Bundesregierung wurde bisher nur vom Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Übersendung des Runderlasses vom 19. April 1979 zu Lineaturen und Ausstattung der Schulhefte beantwortet. Dieser Runderlaß sieht keine Verwendung von altpapierhaltigen Papieren vor. Nachdem die Umweltministerkonferenz am 10./ 11. Februar 1980 eine Empfehlung für einen verstärkten Einsatz von Recyclingpapier bei allen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden ausgesprochen hat, wird sich die Bundesregierung in dieser Frage erneut an die Kultusminister der Länder wenden. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wird sie eine Änderung bestehender Ausstattungsbestimmungen, die eine Verwendung altpapierhaltiger Papiere bei der Herstellung von Schulbedarf verhindern, empfehlen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16301* Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 36): Ist der Bund bereit, sich an der Finanzierung der Faulschlammuntersuchungen in der Schlei zu beteiligen, weil es sich hier im Hinblick darauf, daß viele Gewässer unter ähnlichen Bedingungen leiden, um ein Pilotforschungsprojekt handeln dürfte, das über den regionalen Rahmen eines Bundeslands hinaus Bedeutung hat? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der unbefriedigende Gewässergütezustand der Schlei zu einem wesentlichen Teil durch Faulschlammablagerungen verursacht wird. Auf Anfrage wurde mir aus dem Lande Schleswig-Holstein mitgeteilt, daß dort Vorarbeiten für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen bereits im Gange sind und nach ihrem Abschluß beabsichtigt sei, für die Durchführung eines Pilotforschungsprojekts Bundesmittel zu beantragen. Nach dem gegenwärtigen Stand läßt sich daher noch nicht beurteilen, ob sich die vorgesehenen Maßnahmen für eine Förderung durch Forschungsmittel des Bundes, soweit diese zur Verfügung stehen, eignen, oder ob hierzu schon ausreichende Erfahrungen aus anderen, ähnlich gelagerten Fällen vorliegen. Eine sorgfältige Prüfung der angekündigten Unterlagen kann ich schon jetzt zusagen. Anlage 63 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 37, 38, 39 und 40): Sind die Grundwasservorkommen in der Bundesrepublik Deutschland nach Qualität und Quantität erfaßt und geschützt, damit sie für eine mögliche spätere Nutzung als Trinkwasserreservoir gesichert werden können? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang das Grundwasservorkommen in der Bundesrepublik Deutschland für die Bereitstellung als Trinkwasser verwendet wird und für welche anderen Nutzungen es auch zur Verfügung steht? Welche Möglichkeiten stehen nach Meinung der Bundesregierung gegebenenfalls zur Verfügung, um das wertvolle Grundwasservorkommen allein für die Trinkwasserversorgung bereitzustellen? Kann die Bundesregierung mitteilen, mit welchem prozentualen Anteil die Grundwasservorkommen in der Bundesrepublik Deutschland den Trinkwasserbedarf decken können? Zu Frage B 37: Je nach Ausbildung der geologischen Formationen im Untergrund gibt es im Bundesgebiet selbst in einem nach der Oberfläche abgegrenzten Wassereinzugsgebiet eine Vielzahl von in sich begrenzten Grundwasservorkommen. Die Bundesländer beobachten ein umfangreiches Netz von Grundwassermeßstellen. Dabei wird in aller Regel jeweils nur der Flurabstand des Grundwasserspiegels des obersten Grundwasserstockwerks gemessen. Mit der Auswertung dieser Ergebnisse und der Aufstellung einer Wasserbilanz aus Niederschlag, Verdunstung und Abfluß (Nutzung) werden die meisten, insbesondere die größeren Grundwasservorkommen nach der Menge (Quantität) erfaßt. Die Erfassung der Grundwasservorkommen nach ihrer Güte (Qualität) erfolgt nur sehr begrenzt. In der Regel werden hier nur die genutzten Grundwasservorkommen auf ihre Beschaffenheit untersucht. Die rechtlichen Möglichkeiten, Grundwasservorkommen für eine spätere Nutzung als Trinkwasserreservoir zu schützen, wurden maßgeblich auf Grund der 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von 1976 verstärkt. Nach § 19 WHG können Gewässer auch im Interesse der künftigen öffentlichen Wasserversorgung, d. h. insbesondere der Trinkwasserversorgung, vor nachteiligen Einwirkungen durch Festsetzung von Wasserschutzgebieten geschützt werden. Für diese Gebiete können sämtliche das Grundwasservorkommen nach Qualität und Quantität gefährdenden Handlungen verboten werden. Die Entscheidung über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten obliegt den Ländern. Darüber hinaus können nach § 36 a WHG zur Sicherung von Planungen für Vorhaben der Wassergewinnung die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen Rechtsverordnungen erlassen, die für das Planungsgebiet eine Veränderungssperre vorsehen. Durch eine solche Rechtsverordnung können alle die Durchführung des geplanten Vorhabens erheblich erschwerenden Veränderungen verboten werden. Zu Frage B 38: Nach der letzten amtlichen Erhebung über die öffentliche Wasserversorgung (Stand 1975) werden die Grundwasservorkommen in der Bundesrepublik Deutschland mit 2,92 Milliarden m3 für die zentrale öffentliche Wasserversorgung genutzt, das sind rd. 61 % ihrer Wassergewinnung. Hinzu kommen 0,37 Mrd. m3 (rd. 0,8 %) aus Uferfiltrat und 0,43 Mrd. m3 (rd. 0,9 %) angereichertes Grundwasser. Die Industrie (Wirtschaft) gewinnt jährlich rd. 2,99 Mrd. m3 echtes und angereichertes Grundwasser, das sind rd. 28 % ihrer Eigengewinnung. Die Wärmekraftwerke gewinnen rd. 0,12 Mrd. m3 echtes und angereichertes Grundwasser, das sind rd. 0,6 % ihres Gesamtwasserbedarfs. Die Wasserentnahme von Industrie und Wärmekraftwerken aus dem Untergrund ist der Menge nach nahezu ebenso hoch wie die Entnahme der zentralen öffentlichen Wasserversorgung. Nach einer Wasserbilanz der Bundesanstalt für Gewässerkunde entspricht die gesamte Grundwassernutzung etwa 1/10 der gesamten Grundwasservorkommen in der Bundesrepublik Deutschland. Zu Frage B 39: Wasserschutzgebiete nach § 19 WHG sind in erster Linie für die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung festzusetzen. Hierbei handelt es sich weitgehend gerade um die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. In den Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser und des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs e. V. für Trinkwasserschutzgebiete (Wüsthoff, Kumpff), Handbuch des deutschen Wasserrechts, D 30) ist weiterhin aus- 16302* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 drücklich festgestellt, daß Grundwasser als Trinkwasser gegenüber jedem anderen Wasser den Vorzug verdient. Danach stellen die zuständigen Landesbehörden das wertvolle Grundwasservorkommen vorrangig für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung. Nur wenn es für die Trinkwasserversorgung nicht gebraucht wird, kann das Grundwasser für andere Zwecke bereitgestellt werden. Zu Frage B 40: Nach den im letzten Absatz zur Antwort auf die Frage 3 getroffenen Feststellungen könnte theoretisch der gesamte Trinkwasserbedarf aus Grundwasservorkommen gedeckt werden. Dem stehen allerdings einige tatsächliche Schwierigkeiten entgegen: — die großen zusammenhängenden Grundwasservorkommen werden erschöpfend genutzt; eine Vielzahl von kleineren Grundwasservorkommen ergibt keine Versorgungssicherheit für mittlere und große Wasserversorgungsunternehmen, — in der Nähe der Versorgungsschwerpunkte bewährt sich die Entnahme aus Oberflächengewässern und die anschließende künstliche Grundwasseranreicherung. Selbst am Rhein hat Prof. Sontheimer kürzlich auf Grund der positiven Veränderung der Rheinwasserbeschaffenheit festgestellt, daß eine Steigerung der Sicherheitsspanne der Wasseraufbereitung für die Trinkwasserversorgung eingetreten sei. Selbst bei Stoßbelastungen, die u. a. bei Uferfiltration nie ausgeschlossen werden können, sei ohne besondere Zusatzmaßnahmen eine sichere Entfernung der Störstoffe möglich. — bei beabsichtigten Grundwasserentnahmen in verbrauchsferner gelegenen Wasserüberschußgebieten versuchen die dort ansässige Bevölkerung und in immer stärkerem Maße Naturschutz-Bürgerinitiativen, dies zu verhindern. Sie befürchten ökologische Nachteile, die auch in ihrem Gebiet nicht mit infrastrukturellen Vorteilen aufgewogen werden können. Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 41, 42 und 43): Kann die Bundesregierung Zeitungsmeldungen bestätigen, nach denen innerhalb der Sozialistischen Einheitspartei West-Berlins (SEW) eine Opposition entstanden sei, die sich in das eurokommunistische Spektrum einordnen läßt? Gibt es Hinweise dafür, daß der Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan innerhalb der DKP-Mitglieder oder innerhalb von solchen Organisationen, die der DKP politisch verbunden sind (wie etwa der Marxistische Studentenbund Spartakus), Unruhe ausgelöst hat? Wie wurde nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die sowjetische Invasion in Afghanistan von dem in den jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnten Sozialistischen Hochschulbund (SHB) aufgenommen? Zu Frage B 41: Innerhalb der Mitgliedschaft der „Sozialistischen Einheitspartei Westberlins" (SEW) wird seit etwa 3 bis 4 Jahren vereinzelt Kritik an der offiziellen Parteilinie geübt. Dabei wird insbesondere die bedingungslose Anpassung der SEW an die SED, die Ausbürgerung von DDR-Regime-Kritikern sowie das Fehlen einer innerpolitischen Demokratie angesprochen. Ende vergangenen Jahres wurde Funktionären und Mitgliedern der SEW die von einer kleinen Gruppe oppositioneller SEW-Mitglieder herausgegebene Flugschrift „Die Klarheit" zugestellt, die Vorwürfe gegen die SEW-Führung, u. a. wegen einer verfehlten Bündnis- und Kaderpolitik, mangelnder innerparteilicher Demokratie und der vorbehaltslosen Übereinstimmung mit der KPdSU und der SED enthält. Inzwischen sind zwei weitere Ausgaben dieser Flugschrift mit gleichem Inhalt erschienen. Der presserechtlich verantwortliche Herausgeber, Rainer Schwarzenau, wurde durch — noch nicht rechtskräftigen — Beschluß aus der SEW ausgeschlossen. Für eine Einordnung der vereinzelt aufgetretenen Opponenten innerhalb der SEW in das eurokommunistische Spektrum reichen die vorhandenen Erkenntnisse nicht aus. Zu Frage B 42: Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, daß der Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan von einzelnen DKP-Mitgliedern nicht uneingeschränkt gerechtfertigt wird und daß auch in Nebenorganisationen der DKP gelegentlich über die sowjetische Invasion kontrovers diskutiert wird. Offenbar um solchen Strömungen entgegenzuwirken, führen DKP-Parteigliederungen und die DKP-Nebenorganisation „Marxistische Arbeiterbildung" (MAB) an zahlreichen Orten Informations- und Solidaritätsveranstaltungen zu Afghanistan durch. Zu Frage B 43: Der Bundesvorstand des SHB hat mit einem Rundbrief am 25. Januar 1980 allen SHB-Gruppen eine „Analytische Betrachtung" mit dem Titel „Zur Einschätzung der Lage in Afghanistan" zugesandt. Darin heißt es: „als Sozialisten gegen wir davon aus", — „daß sich die Sowjetunion auch in diesem Fall von den Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der internationalen Solidarität hat leiten lassen, wie bei Konflikten in anderen Ländern auch (z. B. Indochina, südliches Afrika)" — „... daß die UdSSR ihre militärischen Machtmittel nicht leichtfertig einsetzt (und dies auch in ihrer Geschichte nie getan hat), ... daß ihr Eingreifen unverzichtbar geworden war zur Fortführung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16303' der Revolution in Afghanistan und zum Zurückdrängen sehr gefährlich gewordener reaktionärer Tendenzen.” Zur Frage, ob das Eingreifen der SU völkerrechtlich zu rechtfertigen sei, heißt es, unter formal-völkerrechtlichen Gesichtspunkten lasse sich noch nicht abschließend beurteilen, ob die Sowjetunion völlig korrekt gehandelt habe. Anlage 65 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 45): Ist die Bundesregierung bereit, die Sonderstellung des Rechtspflegers anzuerkennen durch Einrichtung einer besoldungsrechtlichen Sonderlaufbahn mit der Eingangsstufe in Besoldungsgruppe A 11 bzw. durch Einführung der einheitlichen Amtsbezeichnung „Rechtspfleger" für die Rechtspflegerlaufbahn? Zur Besoldung der Rechtspfleger hat die Bundesregierung bei der Beantwortung der mündlichen Frage des Abgeordneten Klein (Dieburg) in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 23. Januar 1980 Stellung genommen. Auf den Stenographischen Bericht über die 198. Sitzung, Seite 15802/ 15803 nehme ich Bezug. Zu dem in dieser Antwort erwähnten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 (jetzt BT-Drucksache 8/3624) ist ergänzend darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung vom 23. Januar 1980 zu der Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Dezember 1979 erklärt hat, daß dessen Stellungnahme ihr keinen Anlaß gebe, die Beschlüsse vom 14. November 1979 (BR-Drucksache 545/79) zu ändern. Die Bundesregierung gehe davon aus, daß der Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates sorgfältig prüfe. Mit dem Anliegen, eine Sonderlaufbahn für Rechtspfleger mit höherem Eingangsamt einzurichten, haben sich die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes wiederholt befaßt, zuletzt im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173). Der Gesetzgeber hat sich jedoch bei den Beratungen über das 2. BesVNG nicht für die Einfügung einer seit langem von den Betroffenen geforderten Sonderlaufbahn für Rechtspfleger ausgesprochen. Diese Entscheidung war auch Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde, die insbesondere zum Ziel hatte, den Rechtspflegern ein Eingangsamt in der BesGr. A 12 zuzuerkennen. Der gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG berufene Ausschuß des Bundesverfassungsgerichts hat die Beschwerde jedoch wegen mangelnder Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen und in seinem Beschluß vom 3. November 1975 — 2 BvR 398/75 — u. a. ausgeführt, der Status des Rechtspflegers habe sich noch nicht so weit verändert, daß der Bundesgesetzgeber verfassungsrechtlich zu einer Neuordnung in diesem Bereich verpflichtet wäre. Der Rechtspfleger habe auch keinen gegenüber den Beamten des gehobenen Dienstes abgehobenen und selbständigen Status erlangt, der mit dem richterlichen Status verglichen werden könnte. Der Rechtspfleger sei auch weiterhin der Beamtenschaft zuzurechnen, und die Einführung einer Sonderlaufbahn für Rechtspfleger sei verfassungsrechtlich nicht geboten, solange eine umfassende Reform der Zivilgerichtsbarkeit nicht erfolgt sei. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Einführung einer einheitlichen Amtsbezeichnung für Rechtspfleger ist zu bemerken, daß die Bezeichnung „Rechtspfleger" keine Amts-, sondern eine Funktionsbezeichnung ist. Auch andere Funktionsbezeichnungen, wie Referent/Dezernent oder Sachbearbeiter, sind in der Besoldungsordnung nicht ausgebracht; die Funktionen sind jedoch auch hier durch die allgemeinen Amtsbezeichnungen erfaßt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 46): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß männliche Ehepartner, die nach dem geltenden Namensrecht den Namen ihrer Frau führen, dies deshalb tun, um einer Strafverfolgung oder der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zu entgehen? Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß im Einzelfall bei der Entscheidung der Ehegatten über ihren gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) auch die von Ihnen erwähnten Gründe eine Rolle spielen können. Untersuchungen zu der Frage, aus welchen Motiven Ehegatten den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen bestimmen, sind der Bundesregierung nicht bekanntgeworden. Bisher liegen auch keine hinreichenden Anhaltspunkte vor, die eine solche Untersuchung rechtfertigen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 47): Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Vorschriften im Grundbuchwesen zu vereinfachen und die Gebühren für Eintragungen zu senken? Nachdem das Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens vom 20. Dezember 1963 (BGBl. I S. 986) das Grundbuchverfahren bereinigt und erleichtert hat, sind weitere wesentliche Vereinfachungen durch das Gesetz zur Änderung sachenrechtlicher, grundbuchrechtlicher und anderer Vorschriften vom 26. Juni 1977 (BGBl. I S. 998) erreicht worden. Dieses Gesetz hat für den Regelfall die bis dahin bei Grundstücksbeleihungen übliche Eintragung von Löschungsvormerkungen nach § 1179 BGB entbehrlich gemacht und außerdem die 16304* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Herstellung der Grundpfandrechtsbriefe, die früher sehr arbeitsaufwendig war, spürbar erleichtert. Die insbesondere in der Grundbuchverfügung enthaltenen Vorschriften über die Einrichtung und Führung des Grundbuchs sind durch eine Reihe von mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Rechtsverordnungen des Bundesministers der Justiz, zuletzt durch Verordnung vom 1. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2313), mit dem Ziele einer Vereinfachung des Grundbuchverfahrens geändert worden. Hervorzuheben ist insoweit die Verordnung über Grundbücher mit herausnehmbaren Einlegebogen vom 26. Juni 1961 (Bundesanzeiger Nr. 124), durch welche den Landesjustizverwaltungen die Einführung der sogenannten Loseblattgrundbücher statt der Grundbücher in festen Bänden ermöglicht wurde. Gegenwärtig wird im Rahmen der von der Justizministerkonferenz eingesetzten Bund/Länder-Kommission für Datenverarbeitung in der Justiz ein bereits erarbeitetes Konzept für eine Umstellung des Grundbuchs auf Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung zur Anwendungsreife entwickelt. Eine solche Umstellung würde eine durchgreifende Rationalisierung und Beschleunigung der Grundbuchverfahren zur Folge haben. Eine vom Bundesminister der Justiz aus Bediensteten des Bundes und der Länder gebildete Arbeitsgruppe wird demnächst Vorschläge für Rechtsvorschriften vorlegen, welche im Falle einer etwaigen Einführung eines solchen EDV-Grundbuchs erforderlich werden. Eine Senkung der Gebühren für Eintragungen in das Grundbuch, die zu Lasten der Justizhaushalte der Länder gehen würde, ist nicht beabsichtigt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß in zahlreichen besonders bedeutsamen Fällen Gebührenbefreiungsvorschriften eingreifen, zum Beispiel im öffentlich geförderten und im steuerbegünstigten Wohnungsbau. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 48): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die den Geschiedenen ermöglichte steuerliche Absetzung der Unterhaltsberechtigten bis 9 000 DM jährlich von den Unterhaltsberechtigten häufig durch grundlose Verweigerung der erforderlichen Einverständniserklärung vereitelt wird, und ist sie bereit, diesen Mißstand im Wege der Gesetzgebung zu beseitigen? Die Bundesregierung hatte in dem Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1979 (BT-Drucksache 8/2118) die Einführung eines sog. Realsplitting vorgeschlagen. Danach sollten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 9 000 DM im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgezogen werden können. Bei dem Unterhaltsberechtigten sollte ein dem Abzug bei dem Unterhaltsverpflichteten entsprechender Betrag als sonstige Einkünfte besteuert werden (Artikel 1 Nrn. 2 und 5 des Entwurfs). Durch die Einführung des Realsplitting sollte die steuerliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen besser berücksichtigt werden. Nach dem vor 1979 geltenden Recht konnte der Unterhaltsverpflichtete die Unterhaltsleistungen nur bis zu höchstens 3 600 DM als außergewöhnliche Belastung abziehen (§ 33 a Abs. 1 EStG). Bei den Unterhaltsberechtigten gehörten die Unterhaltsleistungen ohne Rücksicht auf ihre Höhe nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Bei den Beratungen im Finanzausschuß des Bundestages ist der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung dahin ergänzt worden, daß das Realsplitting nur mit Zustimmung des Unterhaltsberechtigten zur Anwendung gelangt. Wird die Zustimmung verweigert, so kann der Unterhaltsverpflichtete die Unterhaltsleistungen nur bis zu höchstens 4 200 DM als außergewöhnliche Belastung abziehen. Bei dem Unterhaltsberechtigten stellen in diesem Falle die empfangenen Unterhaltsleistungen keine steuerpflichtigen Einnahmen dar. In dem Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 8/2201) wird hierzu u. a. folgendes ausgeführt: „Der Ausschuß hat dem Wahlrecht insbesondere deshalb den Vorzug gegeben, weil es dem unterhaltempfangenden und deshalb regelmäßig schutzbedürftigeren Teil die stärkere Position einräumt, wenn sich die ehemaligen Ehegatten darüber auseinandersetzen, wie der mit dem Realsplitting im Regelfall verbundene steuerliche Vorteil unter ihnen aufgeteilt werden soll. Allenfalls der unterhaltzahlende Teil kommt in die Lage, äußerstenfalls ein mißbräuchliches Versagen der Mitwirkung durch Klage vor den Zivilgerichten geltend zu machen.' Das von Ihnen angesprochene Problem ist, wie der Bericht zeigt, vom Finanzausschuß erkannt worden. Der Gesetzgeber hat es für vertretbar gehalten, bei einer grundlosen Verweigerung der Zustimmung, die dann vorliegen kann, wenn der Unterhaltsverpflichtete dem Unterhaltsberechtigten zusätzlich zu der Unterhaltsleistung eine Ausgleichszahlung für die auf den Unterhalt entfallende anteilige Steuer anbietet, den Unterhaltsverpflichteten auf den zivilrechtlichen Klageweg zu verweisen. Abschließend bemerke ich, daß der Deutsche Bundestag anläßlich der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1979 die Bundesregierung in einer Entschließung ersucht hat, bis zum 31. Dezember 1981 einen Bericht über die Auswirkungen des begrenzten Realsplitting vorzulegen, insbesondere über das Ausmaß des ausgeübten Wahlrechts und die Auswirkung auf die Unterhaltsregelungen. In diesem Bericht wird die Bundesregierung u. a. dazu Stellung nehmen, ob es sinnvoll ist, die Anwendung des Realsplitting weiterhin von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig zu machen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen B 49 und 50): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16305* Trifft es zu, daß 5-DM-Gedenkmünzen Otto Hahn in nicht unbeträchtlicher Anzahl illegal im Handel angeboten werden, und wenn ja, sind die Gedenkmünzen bei der Karlsruher Münze oder bei einer staatlichen Bank abhanden gekommen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Schwarzhandel zu unterbinden und die Münzsammler nicht noch weiter zu verunsichern? Zu Frage B 49: Die Frage läßt sich z. Z. nicht beantworten. Auf Grund entsprechender Pressemeldungen ist gegen Unbekannt Anzeige wegen des Verdachts des Diebstahls bzw. der Unterschlagung und wegen des Verdachts der Hehlerei erstattet worden. Ein Ergebnis liegt aber noch nicht vor. Zu Frage B 50: Sofern nicht die Staatsanwaltschaften von sich aus Ermittlungen einleiten, um dem Verdacht strafbarer Handlungen im Zusammenhang mit der Gedenkmünze nachzugehen, wird die Bundesregierung — wie schon bisher — die Aufnahme entsprechender Ermittlungen und die Sicherstellung widerrechtlich in den Verkehr gelangter Stücke veranlassen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 51): Mit welchen Prozentsätzen sind Bund und Länder an den Erträgen von Spielbanken beteiligt? Der Betrieb einer Spielbank unterliegt der Spielbankabgabe. Die Spielbankabgabe hat ihre unmittelbare Grundlage in der Verordnung über öffentliche Spielbanken vom 27. Juli 1938. Die Entrichtung dieser Abgabe befreit den Spielbankunternehmer nach der genannten Verordnung für den Betrieb der Spielbank von der Einkommen-, Vermögen-, Umsatz-, Lotterie- und Gesellschaftsteuer. Das Aufkommen der Spielbankabgabe steht nach Artikel 106 Abs. 2 Nr. 6 des Grundgesetzes den Ländern zu. Die Länder sind auch für die Festsetzung der Höhe der von den Spielbankunternehmern zu entrichtenden Abgabe zuständig. Gegenwärtig beträgt die Spielbankabgabe grundsätzlich 80 v. H. der Bruttospielerträge. Bruttospielerträge sind, wenn die Spielbank ein Risiko trägt (z. B. beim Roulette), die Beträge, um die die Spieleinsätze die Gewinne übersteigen. Trägt die Spielbank kein Risiko (z. B. beim Baccara), so sind Bruttospielerträge die der Spielbank zufließenden Beträge. Auf Grund eines Verwaltungsabkommens vom 30. November 1954 zahlen die Spielbankländer dem Bund zum Ausgleich für die Einnahmeausfälle infolge der Befreiung von den o. a. Steuern z. Z. 5 v. H. der Bruttospielerträge. Eine Vereinbarung über die Zahlung des Bundesausgleichs durch die Länder Bremen und Saarland, in denen Spielbanken erst nach Abschluß des Verwaltungsabkommens eröffnet wurden, steht noch aus. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 52): Beabsichtigt die Bundesregierung, die seit Jahren bestehenden Pauschsätze für Sendungen in die DDR, die von den Absendern bei der Steuerabrechnung geltend gemacht werden können, den heutigen Gegebenheiten entsprechend zu erhöhen? Unterhaltszuwendungen an Verwandte und sonstige Angehörige in der DDR können nach geltendem Recht bis zu 3600 DM im Kalenderjahr für jede unterhaltene Person als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Aufwendungen müssen grundsätzlich nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Zur Erleichterung des Nachweisverfahrens haben die obersten Finanzbehörden der Länder, von denen die Einkommensteuer verwaltet wird, für jedes versandte Paket einen Pauschbetrag von 30 DM und für jedes Päckchen einen solchen von 20 DM zugelassen. Die Frage einer Erhöhung dieser Pauschbeträge ist wiederholt mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Dabei wurde darauf hingewiesen, daß die Pauschbeträge auch heute noch ihren Zweck erfüllen und daß derjenige Steuerpflichtige, dem durch Unterhaltszuwendungen nachweislich höhere Aufwendungen erwachsen, diese in tatsächlicher Höhe bis zum abziehbaren Höchstbetrag einkommensmindernd abziehen kann. Deshalb erscheint eine Erhöhung der Pauschbeträge nicht geboten. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 53): Welche Zusicherungen hat die Bundesregierung von der türkischen Regierung bisher in den laufenden Verhandlungen erhalten, daß die Türkei in Zukunft nicht mehr eines der wesentlichen Lieferländer für Rauschgift sein werde, wie dies der Bundeskanzler am 7. Februar 1980 in Gütersloh angekündigt hat, und warum war ein Durchsetzen dieser Forderung bisher nicht möglich, obgleich die Bundesrepublik Deutschland allein bilateral bereits drei Milliarden DM Kapitalhilfe an die Türkei geleistet hat? Herr Bundesfinanzminister Matthöfer, der mit den Verhandlungen über die Hilfsaktion für die Türkei beauftragt ist, hat am 18. Februar 1980 offizielle Gespräche mit der türkischen Regierung geführt. Bei dieser Gelegenheit haben Experten mit den zuständigen Stellen der Türkei Fragen der Rauschgiftbekämpfung erörtert. Die türkische Seite hat geltend gemacht, in der Türkei gebe es nur einen legalen Anbau von Schlafmohn. Es beständen jedoch Anhaltspunkte dafür, daß die Türkei als Transitland 16306* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 für illegale Drogen aus Mittel- und Fernost nach Europa und Amerika benutzt werde. Die türkische Seite ist zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des internationalen Rauschgifthandels und -schmuggels bereit. Vor allem soll der Informationsaustausch intensiviert werden. Sachdienliche Maßnahmen zur verstärkten Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels werden zwischen den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei in Kürze verabredet werden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache (8/3692 Fragen B 54 und 55): Treffen Presseberichte zu, wonach Firmenexemplare der wegen des gestiegenen Silberpreises auf Beschluß des Bundeskabinetts nicht herausgegebenen Otto-Hahn-Gedenkmünze abhanden gekommen seien, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls zur Aufklärung dieser Angelegenheit veranlaßt? Welcher Schaden ist dem Steuerzahler durch dieses Vorkommnis gegebenenfalls entstanden? Die von Ihnen genannten Presseberichte treffen nicht zu. Von der Otto-Hahn-Gedenkmünze existieren keine Firmenexemplare. Dem Steuerzahler ist deshalb kein Schaden entstanden. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 56 und 57): Hält die Bundesregierung die Bestimmungen des deutschen Zündwarenmonopols noch für zeitgemäß, die besagen, daß politische Werbung auf Zündholzbriefchen und Streichholzschachteln untersagt ist? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Verbot die politischen Parteien diskriminiert, und ist sie bereit, dieses Verbot abzuschaffen? Seit den frühen fünfziger Jahren lehnt es die Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft mit Billigung der Bundesregierung ab, Aufträge zur Lieferung von Zündwaren mit parteipolitischer Werbung auszuführen. Die Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft ist gehalten, ihre Abnehmer gleich zu behandeln und die Chancengleichheit der Parteien zu wahren. Das fordern § 9 des Zündwarenmonopolgesetzes und § 5 des Parteiengesetzes. Würde parteipolitische Werbung auf Umschließungen zugelassen, könnte die Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft sie auch rechts- oder linksextremistischen Parteien nicht versagen. Dies gilt entsprechend für Werbeaufträge politischer Mandatsträger. Die Bundesregierung sieht in dieser Handhabung keine Diskriminierung der politischen Parteien. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 58): Bis wann ist mit einem Abschluß der Verhandlungen über den Wertausgleich für Gebäude und dergleichen auf dem Gelände des früheren Munitionslagers Unterstmatt/Hornisgrinde zwischen der Bundesvermögensverwaltung und der Stadt Bühl (Baden) zu rechnen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das nicht mehr für militärische Zwecke benötigte Gelände schon vor Klärung der derzeitigen Rechtsstreitigkeiten der Offentlichkeit zugängig zu machen (vergleiche Frage B 38 Drucksache 8/2948)? Das bei dem Amt für Verteidigungslasten in Karlsruhe anhängige Verwaltungsverfahren, in dem die Stadt Bühl Entschädigungsansprüche wegen der Belegungsschäden an dem stadteigenen Forstgelände im Bereich des früheren Munitionslagers Unterstmatt/Hornisgrinde verfolgt, konnte bisher leider noch nicht abgeschlossen werden. Nach Einschaltung des Regierungspräsidenten in Karlsruhe ist das Amt für Verteidigungslasten angehalten worden, der Stadt Bühl und der Oberfinanzdirektion Freiburg in nächster Zeit einen Vorschlag zur gütlichen Bereinigung der gegenseitigen Forderungen zu unterbreiten. Die Entscheidung über die weitere Benutzung und Verwendung des stadteigenen Forstgeländes ist von dem Ausgang dieses Entschädigungsverfahrens nicht abhängig. Seit der Freigabe und Rückgabe der Forstgrundstücke (30. September 1976) ist die Stadt Bühl auch Eigentümer und Besitzer der auf den Grundstücken errichteten Bauwerke (§ 3 des Wertausgleichsgesetzes). Sie kann deshalb über das Forstgelände (einschließlich der Aufbauten) frei verfügen. Die Bundesrepublik hat keine rechtliche Möglichkeit, darauf Einfluß zu nehmen, daß die Stadt das Forstgelände für die Offentlichkeit zugänglich macht. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 59): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Sowjetunion seit einiger Zeit in großem Umfang strategische Rohstoffe wie Blei, Kupfer, Zink, Aluminium und Molybdän einkauft, obwohl sie in diesen Rohstoffen als autark gilt, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Einkaufspolitik der Sowjetunion? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Sowjetunion seit Jahren Rohstoffe wie z. B. Blei, Kupfer, Zink, Aluminium bzw. die Vorstoffe Bauxit und Tonerde und Molybdän auf dem Weltmarkt kauft. Bis Mitte der siebziger Jahre war die Sowjetunion Nettoexporteur bei den meisten Metallen. Bauxit/ Tonerde, Zinn und auch Wolfram mußten aus Nicht-RGW-Ländern importiert werden. Später kamen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16307* noch größere Importe an Kobalt und Molybdän hinzu. In den Jahren 1978/79 ist die Importabhängigkeit der Sowjetunion nicht nur quantitativ gewachsen, sondern auch bezüglich der importierten Metalle vielfältiger geworden und schließt jetzt z. B. auch Kupfer, Blei und Zink ein. Die Sowjetunion kann zwar von den Lagerstättenpotentialen her bei fast allen Rohstoffen als potentiell autark eingeschätzt werden, nicht jedoch von den Bergwerkskapazitäten her. Die Erschließung neuer Kapazitäten und die Ersetzung alter ausgeerzter Lagerstätten hat mit der Bedarfsentwicklung nicht Schritt gehalten. Die Käufe der Sowjetunion sind in der Regel Spotkäufe und beruhen nicht auf langfristigen Abnahmeverträgen. Sie werden als der im internationalen Rohstoffhandel übliche Ausgleich zwischen Verbrauch und eigener Produktion angesehen. Langfristig betrachtet, wird die Sowjetunion auf den Weltrohstoffmärkten eher zunehmend als Importeur auftreten und damit das verfügbare Angebot verringern. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 60): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Einrichtungen zur regelungstechnischen Optimierung des Energieverbrauchs einen erheblichen Beitrag zur Energieeinsparung leisten können, und ist die Bundesregierung bereit, die Förderungswürdigkeit der Anschaffung bzw. Herstellung solcher regelungstechnischer Optimierungseinrichtungen gemäß § 4 a Abs. 1 Satz 3 des Investitionszulagengesetzes zu bescheinigen, bzw. hält die Bundesregierung im Fall der Förderung solcher regelungstechnischer Einrichtungen eine Änderung von § 4 a des Investitionszulagengesetzes für erforderlich? Nach § 4 a InvZulG kann eine Investitionszulage nur für die im Gesetz abschließend aufgeführten Anlagen gewährt werden. Soweit regelungstechnische Optimierungseinrichtungen als Bestandteil dieser Anlagen — z. B. die Schalt- und Regelwerte eines Heizkraftwerkes — angeschafft oder hergestellt werden, können sie ebenfalls begünstigt werden. Eine darüber hinausgehende separate Förderung, d. h. unabhängig vom Anwendungsfall, würde eine Erweiterung des Anlagenkatalogs und damit eine Gesetzesänderung erfordern. Für den Katalog des § 4 a InvZulG wurde bewußt eine bestimmte Auswahl von Anlagen getroffen, die in besonderem Maße — wie z. B. Heizkraftwerke — zur Einsparung von Energie geeignet sind und auf Grund hoher spezifischer Investitionskosten nur zögernd in Angriff genommen werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß über den Anwendungsbereich des § 4 a InvZulG hinausgehende Investitionen zur regelungstechnischen Optimierung des Energieverbrauchs zwar zur Energieeinsparung beitragen können, die o. a. gesetzliche Voraussetzung der besonderen Eignung zur Energieeinsparung wird allerdings grundsätzlich nicht erfüllt. Für eine Begünstigung im Rahmen des Investitionszulagengesetzes ist außerdem eine für die Finanz- und Bescheinigungsbehörden praktikable Abgrenzung der zu fördernden Anlagen unumgänglich; dies scheint nach den bisherigen Erfahrungen bei derartigen Anlagen nicht realisierbar zu sein. Darüber hinaus haben diese Investitionen auf Grund ihres verhältnismäßig niedrigen Investitionsaufwandes sehr kurze Amortisationszeiten, so daß es nach Auffassung der Bundesregierung keiner zusätzlichen Anreize durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel bedarf. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 61): Ist der Bundesregierung die Anregung des Hamburger Innensenators bekannt (Frankfurter Rundschau vom 9. Februar 1980), bei der Festlegung von Sperrzonen des sicherheitspolitischen Bereichs auch in Rüstungsbetrieben den Betriebsrat zu beteiligen und die Überprüfung dort beschäftigter Arbeitnehmer von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig zu machen, und gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls, den Vorschlag des Senators aufzugreifen und das Handbuch fur den Geheimschutz in der Wirtschaft daraufhin zu überprüfen, ob es nach Verabschiedung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes noch zeitgemäß ist? Der Bundesregierung sind die Anregungen des Hamburger Innensenators aus der Presse bekannt. Danach regt der Hamburger Innensenator an, das sogenannte Hamburger Modell, das er im Rahmen seiner Zuständigkeit für den vorbeugenden Sabotageschutz geschaffen hat, auch auf den Geheimschutz in der Wirtschaft zu übertragen. Soweit erkennbar, werden nach dem „Hamburger Modell" in lebenswichtigen Einrichtungen in gemeinsamer Absprache der Unternehmensleitungen mit den Betriebsräten und dem Innensenator die sicherheitsempfindlichen Stellen und die hierfür vorgesehenen Arbeitskräfte festgelegt. Auf diese Weise sollen die Voraussetzungen zur Überprüfung dieser Arbeitnehmer nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 des Verfassungsschutzgesetzes in der Fassung vom 7. August 1972 (Bundesgesetzbl. 1972, Nr. 98) geschaffen werden. Dieses Hamburger Modell ist auf den Geheimschutz in der Wirtschaft insoweit nicht übertragbar, als die Geheimhaltungsbedürftigkeit der einzelnen Vorgänge in diesem Bereich durch öffentlich-rechtliche Einstufungsverfügung des auftragsvergebenden Bundesministers der Verteidigung festgelegt und damit vorgegeben ist. Die Sicherstellung des Geheimschutzes macht die Überprüfung von Personen, die mit geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen befaßt werden, notwendig. Die nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Verfassungsschutzgesetzes vorgesehene Personenüberprüfung, nach deren erfolgreicher Durchführung der Arbeitnehmer zum Umgang mit Verschlußsachen ermächtigt und zur Geheimhaltung nach § 353 b Abs. 2 des Strafgesetzbuches verpflichtet wird, erfolgt mit Wissen und mit Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers. Ist die Überprüfung für ihn negativ verlaufen, so steht ihm der Rechtsweg offen. Ferner kann der Geheimschutz organisatorische Sicherungsmaßnahmen erfordern. Wenn z. B. amt- 16308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 lich geheimgehaltene Vorgänge (Verschlußsachen genannt) wegen ihrer Beschaffenheit sich nicht in besonderen Behältnissen unterbringen lassen, bedürfen die Räume, in denen sie bearbeitet werden, einer besonderen Sicherung, die gewährleistet, daß nicht zum Umgang mit Verschlußsachen ermächtigte Personen keinen Zutritt erhalten (Sperrzone). Bei den insoweit erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, die im einzelnen vom Bundesminister für Wirtschaft vorgegeben werden, hat der Auftragnehmer die einschlägigen gesetzlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrates zu beachten. Dies gilt auch für die Beschäftigung der Arbeitnehmer auf Arbeitsplätzen innerhalb dieser Sperrzonen. Nach dem im Geheimschutz geltenden Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig" ist der Bundesminister für Wirtschaft gehalten, den räumlichen Bereich der Sperrzone so eng wie möglich zu halten. Dadurch wird eine ausufernde Überprüfungspraxis verhindert. Das Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft stellt eine Verfahrensregel dar, die kein eigenes Recht setzen kann. Es enthält auch in der derzeitigen Fassung keine Bestimmungen, die Rechte der Betriebsverfassung einschränken. Bei der laufenden Überarbeitung wird jedoch ein klärender Hinweis aufgenommen werden, daß durch das Geheimschutzverfahren die gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Betriebs- und Unternehmensverfassung unberührt bleiben. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 62): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Industrieländer, seit wann und in welchem Umfang, gegenüber Ländern aus der Dritten Welt Exportquoten für die Einfuhr von Schuhen festgelegt haben? Weltweite Einfuhrbeschränkungen für Schuhe, von denen auch Entwicklungsländer betroffen werden, wenden Australien, Japan, Kanada und Neuseeland an. Einfuhrbeschränkungen, die sich gezielt gegen Importe aus bestimmten Entwicklungsländern richten, bestehen für bestimmte Sorten von Schuhen in den USA, in Großbritannien und in Irland. Betroffen ist allerdings lediglich Taiwan, in den USA auch die Republik Korea. Die Europäische Gemeinschaft überwacht seit dem 1. November 1978 nachträglich statistisch die Einfuhren von Schuhen. Einfuhrbeschränkungen gegenüber der Dritten Welt bestehen jedoch nicht — außer der Kontingentierung Großbritanniens und Irlands gegenüber Taiwan. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 63): Ist die Bundesregierung in der Lage, Auskunft zu geben über das jährliche Auftragsvolumen der öffentlichen Auftraggeber (Bundeswehr, Deutsche Bundespost und Deutsche Bundesbahn) und die Art seiner Vergabe, soweit die deutschen Motoreninstandsetzer davon betroffen sind? Wie bereits in meinem Schreiben vom 13. Februar 1980 zum Ausdruck gebracht wurde, sind freie Motoreninstandsetzer an den Instandsetzungsarbeiten des Bundes in erheblichem Umfang beteiligt. Eine vollständige, alle Vergaberessorts umfassende Antwort über die Höhe und Relation der in privaten und öffentlichen Betrieben durchgeführten Instandsetzungsarbeiten ist kurzfristig nicht möglich. Dies erfordert umfangreiche statistische Vorarbeiten. (Teilweise werden Motorinstandsetzungsarbeiten nur im Rahmen der Gesamtfahrzeuginstandsetzung erfaßt. Unterlagen dezentral vergebener Arbeiten müssen zusammengefaßt und aufbereitet werden.) Für die wesentlichen Vergaberessorts läßt sich jedoch in Ergänzung meiner ersten Antwort folgendes sagen: Das gesamte Auftragsvolumen der Bundeswehr betrug 1979 8,3 Mrd. DM. Hiervon wurden, wie bereits erwähnt, 63,8 Mio. DM für die Motorinstandsetzung des Heeres aufgewendet. (Luftwaffe und Marine warten und reparieren vorwiegend in bundeswehreigenen Betrieben.) Die Deutsche Bundespost hat 1978 (Zahlen für 1979 liegen noch nicht vor) Aufträge an private Kfz-Werkstätten über rd. 38,6 Mio. DM erteilt. Motoreninstandsetzungen werden nahezu ausschließlich an das private Kfz-Gewerbe vergeben. Genaue Angaben über die von der Deutschen Bundesbahn vergebenen Aufträge waren kurzfristig nicht verfügbar. Eine genaue Quantifizierung und Gegenüberstellung der in öffentlichen und privaten Betrieben vorgenommenen Reparaturarbeiten ist leider bisher nicht möglich, da in öffentlichen Betrieben, wie z. B. der Bundeswehr, Lohnkosten nicht gesondert erfaßt werden, sondern allenfalls Materialkosten verfügbar sind. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen B 64 und 65): Hat die Bundesregierung den „Aktionskreis Energie der Bürger, Betriebsräte, Wissenschaftler und Politiker" aus Eschborn bisher finanziell unterstützt, und welche Bundesministerien haben gegebenenfalls finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen und Seminare dieses Aktionskreises in Aussicht gestellt? Ist der.Bundesregierungbekannt, ob der Aktionskreis Energie als gemeinnützig anerkannt ist oder die Gemeinnützigkeit beantragt hat? Zu Frage B 64: Die Bundesregierung hat den „Aktionskreis Energie der Bürger, Betriebsräte, Wissenschaftler und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16309* Politiker" aus Eschborn bisher finanziell nicht unterstützt. Es wurde auch keine finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen und Seminare in Aussicht gestellt. Zu Frage B 65: Zu Ihrer zweiten Frage weise ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen darauf hin, daß dazu mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis ohne Einwilligung des Betroffenen keine Auskunft gegeben werden darf. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordenten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen B 66 und 67): Wie beurteilt die Bundesregierung die angekündigten außerordentlichen Preiserhöhungen der monopolistischen Ruhrgas AG mit ihrem Marktanteil von 50 v. H., und ist sie in der Lage, dagegen etwas zu unternehmen? Hält die Bundesregierung es für berechtigt, daß die Gaspreise auf Grund der Ölpreiserhöhungen der OPEC-Länder angehoben werden, und beabsichtigt sie gegebenenfalls die dadurch anfallenden windfallprofits durch steuerpolitische Maßnahmen zum Teil abzuschöpfen? Zu Frage B 66: Die in den letzten Tagen von der Ruhrgas AG angekündigten Preiserhöhungen für Erdgas bei Lieferungen an Gasversorgungsunternehmen haben zwei Ursachen. In den zwischen der' Ruhrgas AG und der sowjetischen Sojusgasexport abgeschlossenen Lieferverträgen wurde die Preisentwicklung des Erdgases durch eine Preisgleitklausel weitgehend an die des schweren Heizöles (HS) im jeweiligen Vorjahr gekoppelt. Somit wird am 1. April 1980 in den Erdgasimportpreisen aus der UdSSR die Preisentwicklung für HS in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1979 berücksichtigt; dieser Preis stieg um rd. 46 an. Die vertragliche automatische Preisanpassung des Erdgases aus der UdSSR dürfte niedriger liegen. Angesichts der stark gestiegenen Preise für Konkurrenzenergien des Erdgases, insbesondere leichtes Heizöl und schweres Heizöl, hat die Sojusgasexport zusätzliche Preisforderungen mit Rückwirkung an die Ruhrgas gestellt und eine grundlegende Änderung der Preisanpassungsformel verlangt. Das Ausmaß dieser außervertraglichen Preiserhöhungen und deren Folgen sind noch nicht übersehbar, da die Verhandlungen mit der UdSSR noch nicht abgeschlossen sind. Die Ruhrgas AG hat ihren Kunden, hauptsächlich kommunale Gasversorgungsunternehmen, mitgeteilt, daß sie auf der Basis der bestehenden Absatzverträge die Preisbestimmungsklauseln ändern und auf diese Weise die auf sie zukommende Preiserhöhung in drei Stufen (1. April 1980, 1. Oktober 1980, 1. April 1981) überwälzen will. Die Ruhrgas AG hat das Bundeskartellamt zwischenzeitlich über die geplanten Preiserhöhungen unterrichtet. Auch den Abnehmern hat sie die Zusammenhänge über die anstehende Preiserhöhung erläutert. Diese Aktion der Ruhrgas AG, eine in ihrem Umfang noch nicht bekannte rückwirkende Belastung bereits auf Abnehmer zu überwälzen, erscheint angesichts vertraglich festgelegter Termine für die Änderung der Absatzverträge unausweichlich. Um so mehr wird darauf zu achten sein, daß die Ruhrgas AG bei der Uberwälzung die Belastbarkeit sowohl der weiterleitenden Gasversorgungsunternehmen als auch der Endverbraucher von Erdgas berücksichtigt. Zu Frage B 67: In der Bundesrepublik Deutschland wurden in 1979 rd. 66 % des verbrauchten Erdgases aus dem Ausland eingeführt, und zwar aus (vorläufige Zahlen) — den Niederlanden 23,2 Mrd. m3 — der UdSSR 10,0 Mrd. m3 — Norwegen 7,5 Mrd. m3 In sämtlichen Erdgasimportverträgen sind automatisch wirkende Preisgleitklauseln enthalten. Da die Produktion von deutschem Erdgas nach heutigen Erkenntnissen in den nächsten Jahren nicht wesentlich gesteigert werden kann, muß der wachsende Bedarf an Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland durch höhere Importe befriedigt werden. Das ist aber nur möglich, wenn man bereit ist, die auf .dem Weltmarkt üblichen Preise und Bedingungen zu akzeptieren. Angesichts der Interdependenz aller Energieträger ist eine isolierte Preisentwicklung eines einzelnen Energieträgers nicht zu erwarten, eine staatliche Lenkung in dieser Richtung wäre nicht vertretbar. Durch die automatische Anpassung der Importpreise für Erdgas fallen bei den ausländischen Produzenten Mehreinnahmen an, die durch ein nationales Instrument nicht abzuschöpfen sind. Allerdings erhöhen sich durch steigende Heizölpreise auch die Erlöse der inländischen Erdgasproduzenten. Zur Problematik dieser Vorteile habe ich am 13. Februar 1980 in der 201. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) Stellung genommen. Die Bundesregierung hält nach wie vor den Förderzins der Länder für das geeignete Abgabeinstrument. Die kürzliche Erhöhung auf nunmehr 17 % hat die damals schon vorhersehbare Preiserhöhung für Erdgas zum 1. April 1980 bereits in Rechnung gestellt. Bei weiterer Veränderung maßgeblicher Umstände sind Neuverhandlungen über die Höhe des Förderzinses vorgesehen. Anlage 83 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3692 Fragen B 68, 69, 70 und 71): 16310* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte für die in der ,Augsburger Allgemeinen' vom 2. Januar wiedergegebene Behauptung, mit dem Instrument der Förderschwelle .dränge man die Bauern von ihren Höfen und bringe Unzufriedenheit in die Dörfer"? Welche Forschungen zur Nutzung möglicher neuer Energiequellen und -arten laufen gegenwärtig im Bereich des Bundesernährungsministers, und zu welchen Punkten sind schon Ergebnisse abzusehen? Welche Forschungen zur Energieeinsparung im Bereich der Landwirtschaft laufen gegenwärtig im Verantwortungsbereich des Bundes, und wann ist hier mit nutzbaren Ergebnissen zu rechnen? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, den Ansatz zur Lösung der Milchmarktprobleme in der EG dort zu suchen, „wo allein für die staatliche Intervention produziert wird" (Allgäuer Bauernblatt vom 20. Dezember)? Zu Frage B 68: Die Bundesregierung hat für diese Behauptung keine Anhaltspunkte. Sie weist vielmehr auf folgendes hin: 1. Die Förderschwelle zeigt dem Landwirt, wie hoch für ihn das Arbeitseinkommen ist, das mit dem in außerlandwirtschaftlichen Berufen in dem betreffenden Gebiet erzielten Einkommen vergleichbar ist. Es soll spätestens im vierten Jahr nach Einsetzen der Förderungsmaßnahmen (Zieljahr des Betriebsentwicklungsplanes) erreicht werden. Im Raum Augsburg liegt das vergleichbare Einkommen bei 88 % des Bundesdurchschnitts. Die Förderschwelle ist als ein Kriterium eingeführt worden, um mitzuhelfen, Fehlinvestitionen und letzten Endes Eigentumsverluste zu vermeiden. Dies gilt in ganz besonders starkem Maße bei den teuren Bauinvestitionen. Ein Agrarkredit ist dafür keine Alternative. 2. Das Nichterreichen der Förderschwelle bedeutet nicht den Ausschluß von der Förderung. Es steht auch für diesen Fall ein breites Angebot der Förderung bereit, wie z. B. Aufstiegs- und Überbrückungshilfen. 3. Der Antragsüberhang bei der Förderung ist gerade im süddeutschen Bereich vergleichsweise hoch und beträgt zum Teil bis zu einem Jahr. Das zeigt eine rege Nachfrage nach diesem Programm. 4. Bei den Verhandlungen in Brüssel wird zur Zeit versucht, die schon bestehende Flexibilität zu erhöhen, indem u. a. bei der Förderschwelle eine Bandbreite eingeführt wird, wie sie national in der Bundesrepublik Deutschland bereits besteht. Zu den Fragen B 69 und 70: Die Aktivitäten der Bundesregierung zur Energieeinsparung und Erschließung neuer Energiequellen im Agrarbereich richten sich auf folgende Schwerpunkte: 1. Verbesserung des energetischen Wirkungsgrades biologischer und technischer Systeme in der Agrarwirtschaft. 2. Nutzung der Sonnenenergie für agrartechnische Prozesse. 3. Abwärmenutzung im landwirtschaftlichen Betrieb. 4. Energiegewinnung durch fermentative Aufbereitung land- und forstwirtschaftlicher Rest- und Abfallstoffe (z. B. Biogas). 5. Erzeugung von Bioenergie durch Nutzung von pflanzlicher Produktion. Die Schwerpunkte werden in den Bundesforschungsanstalten des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) bearbeitet, insbesondere bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL). Wegen des interdisziplinären Charakters der Aufgaben ist innerhalb der Ressortforschung ein institutsübergreifender Schwerpunkt „Energierelevante Agrarforschung" gebildet worden. Die Energieforschung der Bundesforschungsanstalten wird ergänzt durch Projektförderung in wissenschaftlichen Einrichtungen außerhalb des Geschäftsbereichs des BML. Neben der Forschung bekommt die praxisnahe Erprobung und Anwendung von Verfahren der Energieeinsparung und -gewinnung zunehmendes Gewicht. Von besonderer Bedeutung ist deshalb das neue BML-Programm „Zuwendungen für Investitionen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich". Ein Schwerpunkt dieses Programms liegt auf dem Gebiet der Energie. Außerdem fördert der Bundesminister für Forschung und Technologie agrarrelevante Energieprojekte. Im übrigen darf ich auf die mit gesonderter Post übersandte Zusammenstellung der z. Z. laufenden Projekte verweisen. Zu Frage B 71: Die Milchmarktordnung enthält wie die anderen klassischen Marktordnungen eine staatliche Preis- und Abnahmegarantie, um sowohl die Versorgung der europäischen Bevölkerung aus der eigenen Erzeugung als auch die Einkommen der landwirtschaftlichen Bevölkerung abzusichern. Da die Milch als solche zur Lagerhaltung ungeeignet ist, erfolgen staatliche Interventionen bei Butter und Magermilchpulver. Durch Interventionen bei diesen beiden Produkten wird das Preisniveau für Milch und Milcherzeugnisse insgesamt gestützt. Jede Verringerung dieser Stützung führt bei dem vorhandenen hohen Milchangebot in kurzer Zeit zu einem Preisdruck im gesamten Milchmarkt, so daß davon die gesamte Milchwirtschaft — auch die Molkereien, die keine Interventionsprodukte herstellen, und ihre Anlieferer — betroffen werden. Darüber hinaus würde die Frage „wer nur für die Intervention produziert" sehr schwierige Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Denn naturgemäß kommt es bei einem großen Milchangebot zu Interventionen, in der Regel vor allem in marktfernen Gebieten. In der EG, aber auch in der Bundesrepublik Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16311* Deutschland, handelt es sich dabei weithin um Grünlandgebiete, die meist von Natur benachteiligt und wirtschaftlich schwach entwickelt sind und in denen die Milchviehhaltung die wesentliche Einkommensgrundlage der bäuerlichen Betriebe darstellt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die in dem angeführten Zeitschriftenartikel als Lösung der Probleme empfohlene teilweise Renationalisierung der EG-Agrarfinanzierung die gemeinsame Agrarpolitik insgesamt in Frage stellen würde. Vor allem würde damit das Ende des freien Warenverkehrs eingeleitet, von dem gerade die süddeutsche Milchwirtschaft durch die erheblich gestiegenen Ausfuhren nach Italien profitieren konnte. Darin liegt der Grund dafür, daß im süddeutschen Raum trotz der starken Zunahme der Milcherzeugung die Interventionen im Milchsektor nur relativ geringen Umfang erreichen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 72): Ist der Bundesregierung bekannt, daß noch kürzlich Landwirte im Zweitberuf, die auf Grund ihres anderweitigen Erstberufs nicht mit einer Versicherungspflicht gerechnet hatten, von den landwirtschaftlichen Krankenkassen darauf aufmerksam gemacht wurden, daß sie bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1972 versicherungspflichtig sind und auch kein Befreiungsrecht mehr haben, sondern rückwirkend Beiträge zu entrichten haben, und daß noch hieraus resultierende Prozesse vor der Sozialgerichtsbarkeit anhängig sind, und was kann die Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs tun, damit in derartigen Fällen die landwirtschaftlichen Krankenkassen die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht doch noch aussprechen, um das vom Gesetzgeber beabsichtigte Wahlrecht zu gewährleisten und doppelte Beitragszahlungen sowie gegebenenfalls jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen noch in jüngster Zeit Versicherungspflicht nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte für landwirtschaftliche Unternehmer festgestellt worden ist, die bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Voraussetzungen hierfür erfüllt hatten. In der Vergangenheit sind meines Wissens derartige Fälle im Zusammenwirken der Aufsichtsbehörden mit den zuständigen landwirtschaftlichen Krankenkassen und den Versicherungspflichtigen geklärt worden. Ich gebe anheim, mir Einzelfälle der von Ihnen geschilderten Art zu benennen, damit ich sie den zuständigen Aufsichtsbehörden zur Überprüfung zuleiten kann. Zur Rechtslage bemerke ich folgendes: Grundsätzlich sind die landwirtschaftlichen Unternehmer verpflichtet, der zuständigen landwirtschaftlichen Krankenkasse die Sachverhalte zu melden, die zur Versicherungspflicht führen oder diese beenden. Die Versicherung und die Beitragspflicht treten jedoch unabhängig von der Erfüllung dieser Verpflichtung zur Meldung ein. Hat der landwirtschaftliche Unternehmer die beim Inkrafttreten des Gesetzes gegebene Befreiungsmöglichkeit verstreichen lassen, so besteht keine rechtliche Möglichkeit mehr, eine Befreiung zu erwirken. Die Bundesregierung ist deshalb auch nicht befugt, die landwirtschaftlichen Krankenkassen zu einer Befreiung in den von Ihnen erwähnten Fällen anzuhalten. Anlage 85 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 73): Welche Staaten haben bis zum heutigen Tag die 200-Seemeilen- Grenze proklamiert? Die Staaten, die bis zum heutigen Tag eine 200- Seemeilen-Grenze proklamiert haben, und der jeweilige Zeitpunkt ergeben sich aus der Anlage. Zonen fischereilicher Hoheitsrechte Nationen, die erweiterte Hoheitsrechte in Anspruch nehmen (Stand: 25. Februar 1980), und Jahr des Inkrafttretens, aufgeschlüsselt nach Ausdehnung auf 200 Seemeilen: a) ausschließliche Wirtschaftszonen, b) ausschließliche Fischereizonen, c) Territorialgewässer und Ausdehnung auf 12-200 Seemeilen. Quelle: Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO) Zones of fisheries jurisdiction nations claiming extended jurisdiction (15 July 1979) and year of entry into force 200 miles = Ausdehnung auf 200 Seemeilen a) Exclusive Economic Zones France (except Kenya 1979 Bangladesh 1978 Mediterranean) 1977 Korea (Democratic Barbados 1979 Grenada 1978 People's Republic of) 1977 Burma 1977 Guatemala 1976 Maldives 1976 Cape Verde 1978 Guinea-Bissau 1978 Mauritania 1978 Colombia 1978 Haiti 1977 Mauritius 1977 Comoro Islands 1976 Honduras 1951 Mexico 1976 Costa Rica Patrimonial Sea 1972 India 1977 Mozambique 1976 Cuba 1977 Ivory Coast 1977 New Zealand 1978 Dominican Republic Fiji*) 1977 Kampuchea 1977 Nigeria 1978 16312* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Norway 1977 The Bahamas 1977 USSR 1976 Pakistan 1976 Canada 1977 Namibia* ) Papua New Guinea 1978 Chile 1952 Offshore waters Denmark5) 1977 c) Territorial Sea Portugal 1977 Gambia 1978 Argentina 1967 Sao Tomé and Principe 1978 Germany (Federal Benin 1976 Seychelles 1977 Republic of) 5) 1977 Brazil 1970 Solomon Islands 1978 Guyana 1977 Congo (People's Spain 1978 Iceland 1975 Republic of) 1977 Sri Lanka 1977 Ireland 1977 Ecuador 1966 Surinam 1978 Japan 1977 El Salvador 1950 Togo 1972 Kiribati 1978 Ghana 1977 Venezuela 1978 Korea (Republic of) 1954 Guinea 1965 Viet Nam 1977 Netherlands 1977 Liberia 1976 Western Samoa * Nicaragua 1977 Panama 1967 Yemen Oman 1977 Peru 1947 (People's Democratic Senegal 1976 Sovereignty and Republic of) 1978 South Africa 1977 jurisdiction over the Sweden 1978 sea, its soil and subsoil 3) b) Exclusive Fishing Zones Tuvalu 1978 Sierra Leone 1971 Angola 1975 UK 1977 Somali Democratic Republic 1972 Australia 1979 USA 1977 Uruguay 1969 Extension between 12-200 miles = Ausdehnung auf 12-200 Seemeilen Albania 1976 15 miles Madagascar 1973 50 miles Belgium 1977 median line 4) Malta 1975 20 miles Cameroon 1974 50 miles Morocco 1973 70 miles Gabon 1972 100 miles Poland 1978 median line 4) German Democratic Qatar 1) 1974 Republic 1978 median line 4) Saudi Arabia 1) 1974 Iran 1) 2) 1973 Tanzania 1973 50 miles 1) Outer limit of superjacent waters of the continental shelf 2) Median line in Sea of Oman Übersetzung der Anmerkungen: 1) Außengrenze der Gewässer über dem Kontinentalschelf 2) Mittellinie im Golf von Oman 3) Oberhoheit und Rechtsprechung über See, Meeresboden und -untergrund 4) Mittellinie *) Gesetzgebung eingeleitet, aber noch nicht in Kraft getreten Weitere Anmerkung: 5) In der Ostsee: 1978 *) Legislation enacted, entry into force pending Anlage 86 • Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 74): Treffen Pressemeldungen zu, daß der amerikanische Handelsboykott von Sojafrüchten von Unternehmen aus der EG in der Weise umgangen wird, daß die Sojafrüchte zu Sojaöl und Sojabrot verarbeitet werden und das Endprodukt in die Sowjetunion geliefert wird, und wie ist bejahendenfalls ein solches Vorgehen mit der von der Bundesregierung den USA gegenüber bekundeten Solidarität vereinbar? Sojabohnen unterliegen ebenso wie die Verarbeitungserzeugnisse 01 und Schrot keinen mengenmäßigen Im- oder Exportbeschränkungen. Solche können nur auf Vorschlag der EG-Kommission vom EG-Ministerrat beschlossen werden. Die USA haben bisher entsprechende Wünsche nicht an die EG herangetragen. In den Jahren 1978 und 1979 sind keine Exporte von Sojabohnen und deren Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland in die UdSSR getätigt worden. Auch für das Jahr 1980 sind bislang solche Exporte nicht bekannt geworden. Von den übrigen Ostblockstaaten bezog Ungarn in den Jahren 1978 und 1979 jeweils rd. 33 000 t Schrot. An Rumänien wurden nur im Jahr 1978 5 000 t Schrot geliefert. Die DDR bezog 1978 rd. 241 000 t und 1979 rd. 248 000 t Sojaschrot. Anlage 87 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 75): Hat oder wird die Sowjetunion es nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Angebot von Sonderprämien auf anderen Märkten oder andere Maßnahmen erreichen können, die von der Regierung der Vereinigten Staaten verhängte Ausfuhrsperre von Getreide zu umgehen und Getreide aus der Europäischen Gemeinschaft zu kaufen, und was unternimmt die Bundesregierung, um dies zu verhindern? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16313* ferungen umgangen wird. Von dieser Maßnahme bleibt die Abwicklung von Altkontrakten unberührt. Die bisherigen Entscheidungen zur Verhinderung von Umgehungen des US-Getreide-Embargos sind von der EG-Kommission nach Anhörung der EG-Mitgliedstaaten im Verwaltungsausschuß Getreide getroffen worden. Daran hat die Bundesregierung aktiv mitgewirkt. Der US-Landwirtschaftsminister Bergland hat anläßlich eines Gesprächs, das ich jüngst in den USA mit ihm führte, der Bundesregierung ausdrücklich für ihre Aktivitäten gedankt. Ob die Sowjetunion — gegebenenfalls durch das Angebot eines Aufpreises — erfolgreiche Versuche unternommen hat, in Drittländern aus der EG stammendes Getreide zu kaufen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 76): Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund erheblicher regionaler Engpässe den Beschluß von 1978, der bis auf weiteres ausländischen Krankenpflegekräften aus Nicht-EG-Ländern keinen Einreisesichtvermerk mehr erteilt, zu überprüfen und gegebenenfalls in besonderen Fällen ausländischen examinierten Krankenschwestern bzw. Krankenpflegern eine befristete Arbeitserlaubnis zu erteilen? Mit Rücksicht auf die veränderte Arbeitsmarktlage in der Krankenpflege sind die mit der Ausländerbeschäftigung befaßten Ressorts im Jahre 1978 übereingekommen, ausländische Pflegekräfte für eine unselbständige Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht mehr zuzulassen. Die für diese Regelung maßgebliche Arbeitsmarktsituation hat sich inzwischen nicht wesentlich geändert. Ich habe dementsprechend in der 179. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 1979 erklärt, daß nach Auskunft der Bundesanstalt für Arbeit — abgesehen von wenigen Regionen, einzelnen Fachbereichen und bestimmten besondere Anforderungen stellenden Tätigkeiten — ein Nachfrageüberhang für Pflegekräfte im Krankenhausbereich nicht festzustellen ist. Diese Aussage wird bestätigt durch die neuesten Zahlen der Bundesanstalt für Arbeit, denenzufolge Ende September 1979 insgesamt 9 764 arbeitslose Krankenpflegekräfte und nur 4815 offene Stellen in der Krankenpflege gemeldet waren. Angesichts dieses Zahlenverhältnisses halte ich eine Neuzulassung ausländischer Krankenpflegekräfte — zumindest im jetzigen Zeitpunkt — nicht für vertretbar. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 77): Wird die Bundesregierung Konsequenzen aus den tödlichen Unfällen bei der Benutzung von Haartrocknern in Bädern ziehen und die Hersteller verpflichten, wirksame Warnhinweise auf diesen Geräten anzubringen, wenn durch Konstruktionsänderung die tödlichen Gefahren nicht beseitigt werden können? Im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes müssen Haartrockner den einschlägigen VDE-Betimmungen (insbesondere VDE 0720) entsprechen. Da sich Haartrockner praktisch nicht in wasserdichter Ausführung konstruieren lassen, muß der Verbraucher auf die mit der Verwendung in Bädern verbundenen Gefahren hingewiesen werden. Hierzu haben 1979 eine Reihe von Organisationen in verschiedenen Mitteilungs- und Presseorganen eine Aufklärungsaktion durchgeführt. Seit geraumer Zeit bemüht sich die Deutsche Elektronische Kommission (DKE) in einer Ergänzung zur VDE-Bestimmung vorzuschreiben, daß in der Gebrauchsanweisung von Haartrocknern ein Hinweis Vorsicht, dieses Gerät nicht in der Badewanne, Dusche oder über mit Wasser gefülltem Waschbecken benutzen und ein besonderes Warn-Bildzeichen aufgenommen wird. Eines von beiden soll zusätzlich auf dem Gerät selbst angebracht werden. Eine endgültige Verabschiedung dieser Vorschrift scheiterte bisher an den Harmonisierungsarbeiten bei der Internationalen Elektronischen Kommission (IEC) und bei dem Europäischen Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC), wo noch keine Einigung erzielt werden konnte. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat der DKE mitgeteilt, daß für den Fall, daß sich die deutsche Seite in der nächsten Sitzung von CENELEC am 14./15. April 1980 in Madrid nicht durchsetzen kann, die Bundesregierung unter Ausschöpfung des zwischen dem DIN und der Bundesregierung bestehenden Normenvertrages die Verabschiedung der Normergänzung erzwingen oder eine — gestützt auf das Gerätesicherheitsgesetz — entsprechende Rechtsverordnung erlassen wird. Im übrigen erwägt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, einen Forschungsauftrag zu vergeben, in dem die Möglichkeit zur Verhütung von Unfällen mit Haartrocknern untersucht werden soll. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache (8/3692 Fragen B 78, 79 und 80): Wie hat sich die Häufigkeit der Kuren von Kindern und Jugendlichen nach dem Recht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung (§§ 187 bzw. 1236 RVO) — insbesondere nach den entsprechenden Änderungen durch das 20. Rentenanpassungsgesetz bzw. das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz von 1977 — entwickelt? 16314* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Wie verteilen sich die durchgeführten Kuren für Kinder und Jugendliche im selben Zeitraum wie nach Frage 78 auf die verschiedenen Leistungsträger? Trifft es zu, daß die Träger der gesetzlichen Krankenkassen zum Teil die Errichtung eigener Kurheime erwägen? Rentenversicherungsträger können für nichtversicherte Kinder von Versicherten und Rentenempfängern sowie für nichtversicherte Empfänger einer Waisenrente als zusätzliche Leistung aus der Versicherung nach § 1305 RVO und den entsprechenden Parallelvorschriften Kinderheilbehandlungen durchführen. Die Entwicklung in den letzten Jahren stellt sich wie folgt dar: Zahl der Fälle Aufwendungen (Mio. DM) 1976 21 817 75,1 1977 17 634 69,9 1978 18 336 63,9 Aus den Aufstellungen wird deutlich, daß im Jahre 1978 im Vergleich zum Vorjahr bei geringeren Aufwendungen eine größere Anzahl von Heilbehandlungsmaßnahmen für Kinder durchgeführt worden ist. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, daß die Rentenversicherungsträger wegen der mit dem 20. Rentenanpassungsgesetz beschlossenen und zum 1. Januar 1980 in Kraft getretenen Begrenzung der Mittel für zusätzliche Leistungen nach § 1305 RVO Prioritäten gesetzt und die Bezuschussung von Erholungskuren für Kinder weitgehend eingestellt haben. Angaben über die Anzahl der im Jahre 1979 durchgeführten Kinderheilbehandlungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, weil die entsprechenden Meldungen der einzelnen Rentenversicherungsträger noch nicht vorliegen. Mit diesen ist erst im Laufe des Monats März zu rechnen. Aus den Aufwendungen, die für 1979 bei etwa 61 Millionen DM liegen, läßt sich jedoch schließen, daß die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen in etwa der des Jahres 1978 entsprechen dürfte. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung stehen statistische Angaben über den von Ihnen abgesteckten Zeitraum leider nicht zur Verfügung. Die letzten beiden Erhebungen über Kuren in der gesetzlichen Krankenversicherung beziehen sich auf die Berichtsjahre 1975 und 1979, wobei die Ergebnisse der 79er Erhebung noch nicht vorliegen. Sobald die Ergebnise vorliegen, werde ich Sie unterrichten. Zu Ihrer dritten Frage möchte ich folgendes bemerken: Der Entwurf des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch — Verwaltungsverfahren — sieht vor, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1983 bestimmte Rehabilitationsleistungen (wie z. B. Kinderkuren) von der Rentenversicherung auf die Krankenversicherung übergehen sollen. Dies stellt die Krankenversicherung vor die Frage, wie sie dieser neuen Aufgabenstellung gerecht werden und die Leistungserbringung sicherstellen kann. Die Spitzenverbände der Träger der Krankenversicherung sind z. Z. dabei, hierfür eine Konzeption zu erarbeiten und die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen. Zwar sind die Beratungen in den Selbstverwaltungsorganen noch nicht abgeschlossen, es ist aber bisher nicht bekannt geworden, daß die Träger der Krankenversicherung die Errichtung eigener Kurheime erwägen. Denkbar ist allerdings, daß die Krankenversicherung von der Rentenversicherung in eigener Regie geführte Einrichtungen dann übernimmt, wenn sie für Zwecke der Rentenversicherung nicht mehr genutzt werden. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3692 Frage B 81): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Sozialversicherungsträger auch die Möglichkeit erhalten sollten, ihre Rücklagen in Investmentanteilscheinen anzulegen, und ist sie bereit, eine entsprechende Ergänzung des Anlagekatalogs nach § 83 des Sozialgesetzbuchs — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung — vom 23. Dezember 1976 vorzubereiten? Die Anlegung der Rücklage durch die Sozialversicherungsträger in Investmentanteilscheinen ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach dem geltenden Recht möglich, so daß eine Ergänzung des Anlagekatalogs nach § 83 des Sozialgesetzbuchs — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung — entbehrlich ist. Das Bundesversicherungsamt hat in Abstimmung mit Vertretern von Investmentfonds ein Konzept für die Anlage in Anteilscheinen an Wertpapier-Investmentsondervermögen erarbeitet, soweit sich diese aus den im Katalog des Sozialgesetzbuchs zugelassenen Anlageformen zusammensetzen. Dieses Konzept lehnt sich an entsprechende für das private Versicherungswesen gefundene Lösungen an. Ich werde es Ihnen sobald wie möglich zuleiten. Die Länder als Aufsichtsbehörden der Versicherungsträger haben ihm zugestimmt. Damit kann dem — nach einer Umfrage bei den Sozialversicherungsträgern allenfalls in Einzelfällen in Betracht kommenden — Bedürfnis nach einer Anlage in Investmentanteilscheinen in angemessener Weise ohne Änderung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung getragen werden. Einer Anlage in Investmentanteilscheinen an Immobilienfonds kommt, abgesehen von der nach dem Gesetz bestehenden Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung für besondere Anlageformen, für die Sozialversicherungsträger keine praktische Bedeutung zu. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 82): Kann die Bundesregierung in bezug auf den Entwurf eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes mit Hilfe eines Fallbeispiels verdeutlichen, was und wie — konkret — der Arbeitnehmer Tatsachen ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16315* muteter geschlechtsspezifischer Benachteiligung glaubhaft machen, und was und wie — konkret — der Arbeitgeber die Beweislast tragen soll? Die im Entwurf des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes vorgesehene Beweislastumkehr läßt sich an folgendem Fallbeispiel erläutern: Ein Arbeitgeber hat sich für einen Mann als Nachfolger eines ausgeschiedenen Vorarbeiters einer Arbeitsgruppe entschieden. Eine Frau dieser Arbeitsgruppe hatte sich ebenfalls um die Nachfolge bemüht. Sie fühlt sich wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Im Streitverfahren legt sie dar, daß für die Entscheidung des Arbeitgebers keine anderen als geschlechtsbezogenen Gründe maßgebend sein können. Sie habe nicht nur bessere berufliche Abschlußzeugnisse als ihr Mitbewerber, sondern sie habe — im Gegensatz zu ihm — auch an weiteren berufsbegleitenden Fortbildungskursen teilgenommen. Sie sei daher für den zu besetzenden Arbeitsplatz besser qualifiziert. Dem Betrieb gehöre sie schon mehrere Jahre an. Der Arbeitgeber habe in vergleichbaren Fällen immer den männlichen Bewerbern den Vorzug gegeben, obwohl der Anteil der Frauen im Betrieb höher sei als der der Männer. Werden diese Darlegungen nicht bestritten, so ist es Aufgabe des Arbeitgebers darzulegen und zu beweisen, daß die unterschiedliche Behandlung durch Gründe gerechtfertigt wird, die — nicht auf das Geschlecht bezogen sind und. außerdem — sachlich sind. Er kann z. B. darlegen, daß der zu besetzende Arbeitsplatz besondere Anforderungen an die Führungsqualität des Vorarbeiters stelle, über die der männliche Bewerber in höherem Maße als die Mitbewerberin verfüge. Weiterhin kann er einwenden, daß der Arbeitnehmer, für den er sich entschieden habe, längere Zeit dem Betrieb angehöre und dabei mehr praktische Erfahrungen gesammelt habe als seine Mitbewerberin. Dies komme auch in den Beurteilungen zum Ausdruck; es hänge auch mit der Tatsache zusammen, daß der Betreffende den bisherigen Vorarbeiter bereits mehrere Jahre vertreten habe. Die Diskrepanz zwischen dem hohen Frauenanteil im Betrieb und dem geringen Anteil bei Vorarbeitern und anderen Führungspositionen kann er z. B. damit erklären, daß besonders viele Frauen ohne beruflichen. Abschluß seien -und deshalb für diese Positionen nicht in Betracht kämen. Die Richtigkeit seiner Einwendungen kann der Arbeitgeber z. B. durch Vorlage der Personalakten und sonstiger Unterlagen beweisen. Bestreitet der Arbeitgeber bereits die Darlegungen der Arbeitnehmerin, so hat diese ihre Darlegungen glaubhaft zu machen. Nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen bedeutet dies, daß sie dem Gericht die überwiegende Wahrscheinlichkeit ihrer Darlegungen vermitteln muß. Hierzu kann sie sich nach § 294 ZPO aller präsenten Beweismittel und der Versicherung an Eides Statt bedienen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 83): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem neuen Schwerbehindertengesetz Dialysepatienten entgegen früheren Regelungen nicht mehr als „hilflos" anerkannt werden und damit bei sozialen und steuerlichen Regelungen schlechter gestellt werden, und wie will die Bundesre- gierung hier den früheren Rechtszustand wiederherstellen? Der Bundesregierung ist keine frühere Regelung bekannt, daß alle Dialysepatienten — also alle Nierenkranken, die einer Behandlung mit der künstlichen Niere bedürfen — als „hilflos" zu beurteilen seien. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Frage erstmalig 1975 befaßt und hat diese Frage eingehend unter Hinzuziehung von Sachverständigen aus Klinik und Wissenschaft und unter Anhörung der versorgungsmedizinischen Sektion des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erörtert. Sie ist dabei unter Berücksichtigung der jahrzehntelangen Rechtsprechung zum Begriff der „Hilflosigkeit", wie sie gleichermaßen im Bereich der Kriegsopferversorgung, der gesetzlichen Unfallversicherung, des Bundessozialhilfegesetzes und auch im Rahmen der Feststellungen nach dem Schwerbehindertengesetz zu berücksichtigen ist, zu folgendem Ergebnis gelangt: Soweit bei Dialysepatienten eine Hilfsperson nur während der Dialyse und damit nur zeitweise und zu genau festgesetzten Zeiten (in der Regel dreimal wöchentlich, nachmittags und abends oder nachts) bereitstehen muß, können die Voraussetzungen für die Annahme einer „Hilflosigkeit" nicht als erfüllt angesehen werden. Wenn jedoch die Gesundheitsstörungen auch über die Zeit der Dialyse hinaus Hilfeleistungen in erheblichem Umfang erforderlich machen — wie dies immer bei nierenkranken dialysebedürftigen Kindern und auch bei einem Teil der erwachsenen Dialysepatienten der Fall ist —, dann ist „Hilflosigkeit" anzunehmen. Es kann somit keine generelle Regelung zur Feststellung einer „Hilflosigkeit" bei Dialysepatienten geben. Generell ist bei Dialysepatienten nur die Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) geregelt. In jedem Fall — auch wenn der Dialysepatient noch berufstätig sein kann — ist die MdE auf 100 v. H. einzuschätzen. Diese Grundsätze sind den Ländern durch Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mitgeteilt und auch in die 1977 vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen „Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung Behinderter nach dem Schwerbehindertengesetz" aufgenommen worden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in den Ländern abweichend von diesen Grundsätzen verfahren wurde oder verfahren wird. 16316* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 84): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesarbeitsministers, wonach Bundestagsabgeordnete, die sich auf Wunsch von Bürgern in deren Angelegenheiten an Verwaltungsbehörden, wie zum Beispiel an Versorgungsämter, wenden, eine Vollmacht des hilfesuchenden Bürgers vorlegen müssen, und wenn ja, gilt dies selbst dann, wenn ein Abgeordneter ein Versorgungsamt um die beschleunigte Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bittet? Ob ein Abgeordneter eine Vollmacht vorlegen muß, hängt davon ab, welches Anliegen der Abgeordnete mit seinem Schreiben an die Verwaltungsbehörde verfolgt. Will er lediglich als Beistand auftreten, wird in der Regel eine Vollmacht nicht erforderlich sein. Auskünfte können auch einem Abgeordneten von den Verwaltungsbehörden jedoch grundsätzlich nur nach Vorlage einer Vollmacht erteilt werden. Im Bereich der Kriegsopferversorgung ist nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung die Vollmacht schriftlich zu erteilen und zu den Akten einzureichen; sie kann auch zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde erteilt werden. Diese Vorschrift ist nach § 3 Abs. 1 Schwerbehindertengesetz auch auf das Verfahren des Schwerbehindertenrechts anzuwenden. Erfahrungsgemäß liegt den Zuschriften von Abgeordneten in Angelegenheiten einzelner Kriegsopfer, Schwerbehinderter oder anderer, diesen gleichgestellten Personen indessen eine Ablichtung des Schreibens des jeweiligen Antragstellers an den Abgeordneten bei, aus dem sich der Wille des Berechtigten ergibt, den Abgeordneten gegenüber der Verwaltung in seine Sache einzuschalten. In diesen Fällen wird in der Regel das Schreiben des Berechtigten an den Abgeordneten als Vollmachterteilung gewertet. Liegt ein solches Schreiben des Berechtigten der Verwaltungsbehörde aber nicht vor, kann mangels Vollmacht nur eine Auskunft über den Stand der Angelegenheit ohne weitere Angaben erteilt werden. Auf die Vorschrift des I § 35 Sozialgesetzbuch über den Schutz insbesondere der zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse weise ich hin. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 85): Warum erfolgt eine Ungleichbehandlung bei der Gewährung des Übergangsgelds für Ledige und vergleichbare Betreute während einer Maßnahme zur Rehabilitation (z. B. Minderung durch die Bundesanstalt für Angestellte, keine Minderung durch die Arbeitsverwaltung), und was wird die Bundesregierung unternehmen, daß es künftig zu einer einheitlichen Regelung für alle Rehe-Träger kommt? Die Kürzung des Übergangsgeldes für Ledige und vergleichbare Betreute um 25 v. H., wenn ein Rentenversicherungsträger die Rehabilitationsmaßnahme durchführt, ist im 20. Rentehanpassungsgesetz beschlossen worden. Die Regelung entspricht einer Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses. Ihr liegt die Erwägung zugrunde, daß der Rehabilitand während der Rehabilitationsmaßnahme wirtschaftlich nicht besser gestellt sein soll als vor deren Beginn. Die Tatsache, daß die Kürzung des Übergangsgeldes nur in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt ist, während Betreute anderer .Rehabilitationsträger ein ungekürztes Übergangsgeld erhalten, ist sozialpolitisch unbefriedigend. Eine Harmonisierung war jedoch in dem für das 20. Rentenanpassungsgesetz erforderlichen Vermittlungsverfahren nicht möglich. Die Bundesregierung beabsichtigt, bei passender Gelegenheit eine Vereinheitlichung der Vorschriften über das Übergangsgeld vorzuschlagen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 86): Hält es die Bundesregierung für rechtmäßig, daß zwei Ersatzkassen anstelle einer Erstattung in Höhe der geltenden Kassensätze ihren freiwillig versicherten Mitgliedern auf Wunsch Kostenerstattung gewähren, indem von den Privatrechnungen bestimmte Prozentsätze (55 bzw. 60 v. H.) übernommen werden, teilweise sogar unabhängig von der Höhe des berechneten Satzes der Gebührenordnung für Ärzte, und wenn nein, was kann sie dagegen unternehmen? Das Bundesversicherungsamt hat mir auf Anfrage mitgeteilt, daß zwei Ersatzkassen in der von Ihnen dargestellten Weise ihren freiwillig versicherten Mitgliedern auf deren Wunsch von den Kosten der ärztlichen Behandlung bestimmte Prozentsätze der von den Ärzten ausgestellten Rechnungen ohne Rücksicht auf die der Krankenkasse bei Inanspruchnahme von Sachleistungen entstehenden Kosten erstatten. Die Bundesregierung hält diese Form der Leistungsgewährung an freiwillig versicherte Mitglieder der Ersatzkassen nicht für zulässig, zumal dadurch die der Krankenkasse entstehenden Mehraufwendungen von denjenigen Mitgliedern, die diese Form der Leistungsgewährung nicht in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen können, mitzutragen sind. Ich werde die zuständige Aufsichtsbehörde über meine Ihnen mitgeteilte Rechtsauffassung unterrichten und sie bitten, die notwendigen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 87 und 88): Ist es richtig, daß auch das geplante Forschungsvorhaben „Humanisierung der Arbeitswelt" an die Studiengesellschaft Nahverkehr (SNV) vergeben werden soll, und wenn ja, unter welchen Gesichtspunkten erfolgte die Bestimmung der SNV als Projektträger? Welche Institutionen und Gesellschaften sind der Bundesregierung in Berlin außer der SNV bekannt, die in der Lage wären, die Forschungsvorhaben „Verkehrsführungssystem für Sehbehinderte” und/oder das Vorhaben „Humanisierung der Arbeitswelt” durchzuführen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16317* Zu Frage B 87: Der Senator für Arbeit und Soziales des Landes Berlin hatte im Jahre 1979 einen Antrag auf Förderung des Projektes „Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Werkstätten für Behinderte in Berlin (West)” gestellt. Nach abstimmenden Gesprächen und Beratung im Ad-hoc-Ausschuß „Menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Behinderte" ist der Antrag überarbeitet und im Dezember 1979 bewilligt worden. Die Vorarbeiten für die Antragstellung und die Ausarbeitung des Antrages selbst wurden vom Senator für Arbeit und Soziales zusammen mit der Gruppe KONPLAN an der TU Berlin durchgeführt. Diese Gruppe war zunächst vom Antragsteller zur Projektkoordination zwischen den verschiedenen Projektbeteiligten vorgesehen worden. Zwischenzeitlich sind die mit diesem Projekt befaßten Mitarbeiter der Gruppe KONPLAN zur Studiengesellschaft Nahverkehr, Zweigniederlassung Berlin übergewechselt, die auch gemäß gültigem Antrag mit der Projektkoordination betraut worden ist. Mir ist im einzelnen nicht bekannt, welche Gesichtspunkte den Antragsteller zur Wahl der Studiengesellschaft Nahverkehr als Projektkoordinator bewogen haben. Gegen die Qualifikation des gewählten Projektkoordinators bestehen keine Bedenken. Zu Frage B 88: Die Verantwortung für die Auswahl von mitarbeitenden Unterauftragnehmern liegt bei Zuwendungen bei dem jeweiligen Zuwendungsempfänger, hier beim Berliner Senat. Ich habe das Vergabeverfahren dementsprechend nicht daraufhin überprüft, ob bzw. welche anderen Stellen in Berlin alternativ als Unterauftragnehmer in Frage gekommen wären. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 89 und 90): Kann die Bundesregierung Veröffentlichungen bestätigen, wonach der Bundesrechnungshof beanstandete, daß das Bundesamt für Zivildienst in den letzten beiden Jahren ca. 10,6 Millionen DM für die angebliche Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ausgegeben hat und trotz dieser Rüge für 1980 erneut 30 Millionen DM für den gleichen Zweck eingeplant wurden, obwohl nach Feststellungen des Bundesrechnungshofs derzeit ohnehin mehr Zivildienstplätze als Zivildienstleistende vorhanden sind? Falls das zutrifft, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die durch den Bundesrechnungshof beanstandeten Praktiken zu ändern? Die von Ihnen wiedergegebenen Veröffentlichungen über Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Prüfung des Bundesamtes für den Zivildienst kann ich in dieser Form nicht bestätigen. In seinen Prüfungsmitteilungen vom 28. August 1979, die dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages bei den Haushaltsberatungen 1980 vorgelegen haben, hat der Bundesrechnungshof sich auch zu den sog. Aufwandszuschüssen geäußert. Die Aufwandszuschüsse sind vom Deutschen Bundestag im Haushalt 1978 als finanzieller Anreiz für die Bereitstellung neuer Plätze für Zivildienstleistende geschaffen worden. Sie sollen die Beschäftigungsstellen vom durchschnittlichen Aufwand für Verpflegung, Bekleidung und Unterbringung der Zivildienstleistenden entlasten. Die Maßnahme war erforderlich geworden, um jeden anerkannten Kriegsdienstverweigerer sofort zur Ableistung seines . Zivildienstes einberufen zu können. Die dafür vom Deutschen Bundestag im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel betrugen 1978 50 Millionen DM, 1979 30 Millionen DM und 1980 10 Millionen DM. Mit Hilfe dieser Förderung ist es gelungen, die Zahl der Plätze in kurzer Zeit erheblich zu steigern. Im Januar 1980 standen etwa 43 000 Plätze zur Verfügung. Diese Zahl reicht unter Berücksichtigung einer notwendigen Platzreserve aus, die in den Jahren 1980 und 1981 zu erwartende Zahl von Kriegsdienstverweigerern nach Abschluß des Anerkennungsverfahrens zum Zivildienst heranzuziehen. Diese Entwicklung hat der Bundesrechnungshof zum Anlaß genommen, die Einstellung der Förderung zu „empfehlen". Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst hat veranlaßt, daß die Bereitstellung neuer Plätze mit Wirkung vom 1. Februar 1980 nur noch in den Bereichen der mobilen sozialen Dienste, der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung und der Modellversuche durch Zahlung von Aufwandszuschüssen gefördert wird. In den beiden erstgenannten Bereichen besteht in der Bundesrepublik ein erheblicher Bedarf an Dienstleistungen. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß der Einsatz von Zivildienstleistenden in diesem Dienst am Menschen in besonderem Maße dem Auftrag des Zivildienstgesetzes entspricht, Aufgaben im engeren sozialen Bereich zu erfüllen. Die Förderung von Modellversuchen ist erforderlich, um neue Einsatzfelder für Zivildienstleistende zu erschließen. Die sich aus dieser Maßnahme ergebenden Einsparungen werden in vollem Umfang erst im Jahre 1981 eintreten, wenn die Förderung der bereits bewilligten und belegten Plätze ausläuft. Die Bundesregierung schließt nicht aus, daß es in Zukunft einmal wieder erforderlich werden könnte, die Zahlung von Aufwandszuschüssen über diese begrenzten Bereiche hinaus wieder allgemein zur Schaffung neuer Plätze im Zivildienst aufnehmen. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 91): In welcher Weise ist sichergestellt, daß Zeit- und Berufssoldaten, die Mitglieder des Stadtrats oder eines anderen Parlaments sind, durch diese Ortsgebundenheit keine Nachteile bei ihrer Förderung und Beförderung erfahren? In Förderungs- und Beförderungsangelegenheiten werden kommunale Mandatsträger grundsätzlich wie alle übrigen Soldaten behandelt. Hinsichtlich der Ortsgebundenheit befinden sich kommunale Mandatsträger in vergleichbarer Lage 16318* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 mit den Soldaten, die aus zwingenden persönlichen Gründen für einen längeren Zeitraum aus einem bestimmten Standort nicht versetzt werden können. Bei der Entscheidung über Förderungs- und Beförderungsmöglichkeiten am oder in der Nähe des Standorts ist der Gesichtspunkt der Ortsgebundenheit angemessen zu berücksichtigen. Dies führt bei gleicher Eignung und Erfüllung der ausbildungsmäßigen Voraussetzungen in aller Regel dazu, daß bei der Besetzung entsprechender Dienstposten den Soldaten der Vorzug gegeben wird, für deren mangelnde Versetzungsfähigkeit dienstlich anzuerkennende Gründe vorliegen. Es ist jedoch abschließend zu bemerken, daß die Förderungs- und Beförderungschancen ortsgebundener Soldaten stark von den am Standort tatsächlich gegebenen Möglichkeiten abhängen. Dies kann im Einzelfall dazu führen, daß ein Soldat als kommunaler Mandatsträger, für den sich am Standort keine seiner Ausbildung entsprechende Beförderungsmöglichkeit findet, vorübergehend für eine weitere Förderung nicht in Betracht kommt, wenn er eine Versetzung nicht in Kauf nehmen will. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 92): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Verbraucher besser vor offensichtlich gefährlichen Produkten, wie z. B. dem Motorrad Gold Wing, zu schützen, und sieht sie in einer gesetzlich geregelten Rückrufpflicht für gefährliche Produkte eine Möglichkeit der Verbesserung des Verbraucherschutzes? Soweit die Verkehrssicherheit der Kraftfahrzeuge betroffen ist, gibt es bereits ausreichende Vorschriften und Möglichkeiten zum Schutz der Allgemeinheit sowie der betroffenen Fahrzeughalter und -führer. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) darf eine Typgenehmigung (Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung [StVZO]) nur dann erteilen, wenn der vorgestellte Fahrzeugtyp in jeder Hinsicht vorschriftsmäßig und damit verkehrssicher ist. Darüber hinaus hat das Amt die Aufgabe, sich durch Nachprüfungen bei den Fahrzeugherstellern und Importeuren zu vergewissern, ob die serienmäßigen Erzeugnisse auch dem genehmigten Fahrzeugtyp entsprechen (§ 20 Abs. 6 StVZO). Werden hierbei Mängel festgestellt, so ergreift das KBA unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere dann, wenn die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist. Solche Maßnahmen, zu denen auch Rückrufaktionen zählen, können bis zum Widerruf der Allgemeinen Betriebserlaubnis gehen (§ 20 Abs. 5 StVZO). Speziell beim Kraftrad des Typs Honda GL 1 (Gold Wing) ist das KBA Hinweisen nachgegangen, denenzufolge bei diesem Typ ungünstige Fahreigenschaften auftreten sollen. Die im Rahmen der Typprüfung zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis vorgestellten und geprüften Krafträder hatten jedoch ein beherrschbares Fahrverhalten nachgewiesen. Darüber hinaus bekanntgewordene Untersuchungen beweisen nicht, daß die Krafträder des Typs Honda GL 1 in dem von der Firma ausgeführten Zustand im Bereich bis zur Höchstgeschwindigkeit verkehrsunsicher sind. Es besteht daher durch das KBA keine Veranlassung, die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis zu widerrufen. Bekannt ist, daß bei Krafträdern, die besonders hohe Geschwindigkeiten erreichen können, Veränderungen am Fahrzeug und Wartungsmängel einen großen Einfluß auf das Fahrverhalten haben können. In den hier bekannten Fällen, in denen die Verkehrssicherheit des Kraftrades Typ Honda GL 1 beanstandet wurde, lagen offenkundig Änderungen vor. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 93, 94 und 95): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen einer Fernsehsendung über die Bundeswehr, aufgezeichnet von Herrn Reiser und im Ersten Fernsehprogramm am 1. Februar 1980 in der Sendung „Pro und Contra” ausgestrahlt, ein Teil der Filmaufnahmen durch die Leitung des Bundesverteidigungsministeriums nicht zugelassen worden sind, andererseits ein Teil der Aufnahmen gegen den Einspruch der verantwortlichen Vorgesetzten durch das Bundesverteidigungsministerium erzwungen worden sind, und wie erklärt die Bundesregierung dies? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Inhalt dieser Fernsehsendung zum Teil den Tatbestand der Zersetzung und der Aufhetzung zum Klassenkampf in den Streitkräften erfüllt hat — wie durch eine Vielzahl von Äußerungen bekannt geworden ist —, und welche Absicht lag der Genehmigung zu dieser Fernsehsendung und ihrer Ausstrahlung zugrunde? Wird nicht durch derartige Sendungen das zwischenmenschliche Vertrauen in der Bundeswehr nachhaltig gestört, und werden nicht durch eine derartige — keineswegs repräsentative — Auslese andere Bemühungen zur Praktizierung der Inneren Führung in den Streitkräften vorsätzlich unterlaufen? Zu Frage B 93: Die ARD hat am 31. Januar 1980 den Film „Auf dem Marsch nach rechts" des Korrespondenten Hermann P. Reiser vom Norddeutschen Rundfunk gesendet. Für dieses Vorhaben hatte der NDR um Drehgenehmigung an verschiedenen Standorten der Bundeswehr gebeten. Das Projekt ist vom Informations- und Pressestab des Ministeriums — wie auch in anderen Fällen — begleitet worden. Insgesamt standen Herrn Reiser im Verlauf der 13monatigen Dreharbeiten mehr als 120 Gesprächspartner an 20 von ihm gewünschten Orten oder Einrichtungen der Bundeswehr zur Verfügung. In folgenden zwei Fällen wurden Filmaufnahmen, so wie der Autor sie vorgesehen hatte, nicht zugelassen: Beim Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann" wollte Herr Reiser vor allem Aufnahmen zur sogenannten „Rudel-Affäre" aus dem Jahre 1976 drehen. Da die jetzt dort stationierten Offiziere aber zu dieser Zeit weder verantwortlich noch beteiligt waren, war ihnen eine dienstlich angeordnete Mitwirkung nicht zuzumuten. Statt dessen wurden Herrn Reiser Aufnahmen bei anderen Geschwadern angeboten. Gedreht wurde beim Jagdbombergeschwader 35 in Pferdsfeld. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16319* Der Interviewwunsch mit Generalmajor Bastian ist durch das Bundesministerium der Verteidigung nicht akzeptiert worden, weil in einem Gespräch zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und General Bastian verabredet worden war, daß der General sich öffentlich nicht mehr zu den Themen äußern sollte, die im Frühjahr 1979 Aufsehen in den Medien erregt hatten. Es ist nicht zutreffend, daß Aufnahmen gegen den Einspruch von Vorgesetzten durch das Bundesministerium der Verteidigung erzwungen worden sind. Im Gegenteil: Als erste Erfahrungen mit Herrn Reiser zeigten, daß vorurteilsfreie und faire Gespräche nicht immer erwartet werden konnten, bat mich Bundesminister Dr. Apel im Interesse der Offiziere, bei den von Herrn Reiser erbetenen Interviews mit dem Leiter des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes und dem Kommandeur der Schule für Psychologische Verteidigung anwesend zu sein. Als Herr Reiser mir ankündigte, mich vor lauf ender Kamera zu angeblichen Behinderungen seiner Dreharbeiten während des insgesamt mehr als einjährigen Projektes zu befragen, bat ich ihn, wegen der Erfahrungen mit seiner Arbeitsmethode die Fragen vorab schriftlich zu geben. Zu Frage B 94: Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesministers der Verteidigung, Fernsehsendungen zu genehmigen. Es gab auch keinen Anlaß, der Absicht des Norddeutschen Rundfunks anläßlich des 25jährigen Bestehens der Bundeswehr einen Film über diese Institution zu drehen, nicht nachzukommen. Der Inhalt der Fernsehsendung ist durch die öffentliche Kritik hinreichend beschrieben worden. Die Tatbestände der Zersetzung und der Aufhetzung zum Klassenkampf in den Streitkräften werden aber in dem Film nicht gesehen. Zu Frage B 95: Die Bundeswehr hat in den 25 Jahren ihres Bestehens gezeigt, daß sie ihren anerkannten Platz in der Gesellschaft gefunden hat. Das Prinzip der Inneren Führung wird auf allen Ebenen praktiziert und kann durch eine Fernsehsendung dieser Art wohl kaum unterlaufen werden. Zu vermuten, dieser Film zerstöre das zwischenmenschliche Vertrauen in der Bundeswehr, hieße ihm ein Gewicht beimessen, das er nicht verdient. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 96, 97, 98 und 99): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Bereich der Bundeswehr bei einer größeren Anzahl von Bekleidungsstücken und in der persönlichen Ausrüstung Engpaßartikel gibt, zu denen zu. B. der Kampfanzug Moleskin für kleine Größen, der Schlafsack, Klappspaten und ABC-Schutzplane gehören? Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der Rekruteneinkleidung im Januar 1980 außerdem Engpaßartikel Schiffchen, Mantel (Heer) in den kleinen Weiten, Tuchhose, Feldparka in den gängigen Größen, Kampftasche klein, Wäsche- und Transportsack/Bekleidungssack und Mehrzweckmesser waren? Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß diese Artikel, die zur Grundausstattung jedes Soldaten gehören, unverzüglich den betroffenen Truppenteilen zugeführt werden? Wie beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft zu verhindern, daß derartige Engpaßsituationen — besonders bei Rekruteneinkleidungen — überhaupt erst eintreten? Es trifft zu, daß in letzter Zeit bei der Versorgung mit Bekleidung auch bei den von Ihnen genannten Bekleidungsstücken Schwierigkeiten aufgetreten sind. Dies ist im wesentlichen auf wiederholten Lieferverzug der Industrie zurückzuführen sowie darauf, daß in den letzten Jahren ein finanzieller Schwerpunkt auf die Einführung der 2. Generation der Waffensysteme gelegt wurde. Deshalb mußte zum Teil auf Bestände des Wirtschaftsvorrates, die zur reibungslosen Versorgung erforderlich sind, zurückgegriffen werden. Soweit Rekruten bei ihrer Ersteinkleidung nicht voll ausgestattet wurden, konnten derartige Versorgungslücken bisher im wesentlichen durch überregionale Bestandsausgleiche zwischen den Wehrbereichen oder durch Zuläufe aus der Industrie kurzfristig behoben werden. Zur Zeit wird geprüft, ob durch eine Änderung der Ausstattungsart und des Ausstattungsumfangs den Schwierigkeiten abgeholfen werden kann. Von dem Ergebnis dieser Prüfungen wird es abhängen, welche Vorkehrungen zur Vermeidung von Wiederholungen getroffen werden müssen. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mir erlauben, Sie davon zu unterrichten. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 100 und 101): Trifft es zu, daß das Feldheer im Jahr 1979 einen Teil der bei der Deutschen Bundesbahn entstandenen Transportkosten nicht bezahlen konnte und wenn ja, wie hoch ist die Schuldsumme? In welchen Größenordnungen würden die Divisionen des Feldheers für das Haushaltsjahr 1980 maximal vorbelastet sein, und wie stellt sich die Bundesregierung unter dieser Voraussetzung und angesichts der Kürzung der Mittel bei etwa 60 Titeln des Einzelplans 14 die zukünftige Haushaltsführung vor? Der im Haushalt 1979 für Eisenbahntransportkosten veranschlagte Ansatz von 58,5 Millionen DM reichte im Hinblick auf Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn 1978/1979 und die zur Einsparung von Treibstoffen gebotene Verlagerung von Transporten auf die Schiene nicht voll aus. Der Bundesminister der Finanzen bewilligte daher überplanmäßige Mittel in Höhe von 10 Millionen DM. Darüber hinaus verbleibende Rechnungen in Höhe von 22 Millionen DM wurden Anfang 1980 bezahlt. Unter Berücksichtigung dieses zusätzlichen Bedarfs wurde der Ansatz im Haushalt 1980 gegenüber dem Vorjahr um 20 Millionen DM auf 78,5 Millionen DM erhöht. Damit besteht keine spürbare Vorbelastung der Truppe im Jahr 1980. Die im Rahmen der 16320* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Übungen des Heeres notwendigen Eisenbahntransporte können auch 1980 durchgeführt werden. Bei der Bewirtschaftung werden sich allerdings die angekündigten Tariferhöhungen der Bundesbahn ab 1. April 1980 auswirken. Hilfreich ist, daß die Haushaltsansätze für die Truppenübungen einschließlich der Eisenbahntransportkosten gegenseitig deckungsfähig sind, d.h. Mehrbedarf im Rahmen des Gesamtansatzes ausgeglichen werden kann, soweit dem ein Minderbedarf an anderer Stelle gegenübersteht. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 102 und 103): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß als Folge von STAN-Überprüfungen beim Waffensystem HAWK die Stellen der Fernmeldeoffiziere vom Hauptmann auf Oberleutnant herabgestuft wurden mit dem Ergebnis, daß Oberleutnante, die bereits seit Jahren hier Dienst geleistet haben und noch leisten, nicht mehr befördert werden können, und trifft es zu, daß dies auch für das Waffensystem NIKE vorgesehen ist? Halt die Bundesregierung diese Zurückstufung und ihre Auswirkungen auf die direkt Betroffenen für gerechtfertigt, und was gedenkt sie im Hinblick auf die weitere Förderung dieser Soldaten zu veranlassen? Zu Frage B 102: Die Laufbahnerwartungen und Beförderungschancen der Soldaten werden durch die Zahl und Dotierung der vom Deutschen Bundestag bewilligten Planstellen bestimmt, die in den Stellenplänen der Truppenteile/Dienststellen zur Besetzung freigegeben werden. Demgegenüber dient die Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN) lediglich dazu, organisatorische wie planerische Vorstellungen mit dem Ziel einer optimalen Ausstattung zu entwickeln, die über Zahl und Dotierung der vom Deutschen Bundestag bewilligten Planstellen hinausgehen. Diese Vorstellungen werden naturgemäß laufend korrigiert und durch Überprüfungen der tatsächlichen Wertigkeit der Aufgaben angepaßt. Bei der STAN-Prüfung der HAWK-Verbände im Januar 1979 hatte sich ergeben, daß die Aufgaben der Fernmeldeoffiziere beim HAWK-Regimentsstab mit Hauptmann, die der Fernmeldeoffiziere in den Bataillonen mit Leutnant/Oberleutnant sachgerecht bewertet sind. Dem wurden die organisatorischen Vorstellungen in der STAN angepaßt. Diese STAN-Korrektur hat keine Auswirkungen auf die Gesamtzahl der Hauptmannstellen der Luftwaffe und damit auch keine nachteilige Auswirkung auf die Laufbahnerwartungen und Beförderungschancen der Oberleutnante der Luftwaffe. Eine Überprüfung der STAN-Entwürfe der NIKE-Verbände ist für 1980 geplant. Auch hierbei können sich möglicherweise Abstriche gegenüber den optimalen Ausstattungsvorstellungen ergeben. Die Zahl und Qualität der verfügbaren Beförderungsstellen bleibt jedoch unberührt. Zu Frage B 103: Bei dieser Sachlage kann weder von einer Zurückstufung noch von einer nachteiligen Auswirkung auf die Stelleninhaber gesprochen werden. Für die Oberleutnante in den HAWK-Bataillonen stehen in den allein maßgebenden Stellenplänen nach wie vor Planstellen für Leutnante/Oberleutnante zur Verfügung. Die Förderungsmöglichkeiten und Beförderungschancen der Oberleutnante bleiben innerhalb des Planstellensolls der Luftwaffe unverändert. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen B 104, 105 und 106): Welche Ergebnisse haben die mir seinerzeit angekündigten Gespräche mit kanadischen Regierungsstellen zur Beseitigung der Lärmbelästigung auf dem NATO-Flugplatz Söllingen durch Errichtung einer Lärmschutzhalle erbracht, und besteht mittlerweile Einverständnis über die Notwendigkeit dieser Lärmschutzmaßnahme zum Schutz der anliegenden Gemeinde Hügelsheim zwischen der deutschen und kanadischen Regierung? Wenn ja, woran ist bisher die Finanzierung entsprechender Lärmschutzvorrichtungen auf dem Flugplatz Solingen gescheitert, nachdem auf allen anderen Militärflugplätzen in der Bundesrepublik Deutschland ausnahmslos entsprechende Lärmschutzhallen errichtet wurden? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Errichtung einer Lärmschutzhalle auf dem NATO-Flugplatz Söllingen im Vorgriff zu finanzieren und sie mit anderen Leistungen zu verrechnen, wenn nein, welche Vorschriften hindern die Bundesregierung, und was gedenkt sie dann zu tun zum Lärmschutz der Bevölkerung? Zu Frage B 104: Das Bundesministerium der Verteidigung steht wegen der Schaffung von Lärmschutzeinrichtungen auf dem Flugplatz Söllingen mit den zuständigen kanadischen Stellen in Verbindung. Diese haben mitgeteilt, daß wegen der angespannten Haushaltslage und der darauf basierenden Sparprogramme der kanadischen Regierung vorläufig keine Möglichkeit zur Schaffung einer baulichen Lärmschutzeinrichtung in Söllingen bestehe. Die kanadische Seite hat bislang nicht zu erkennen gegeben, daß sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen auf dem Flugplatz Söllingen für zwingend erforderlich erachtet. Sie hat allerdings organisatorische Beschränkungen beim Betrieb der Prüfstände auf dem Flugplatz Söllingen zugesichert. Zu Frage B 105: Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 29. August 1978 mitgeteilt habe, obliegt die Finanzierung baulicher Lärmschutzeinrichtungen auf NATO-Flugplätzen dem Benutzerstaat, im vorliegenden Fall also Kanada. Die Schaffung von Lärmschutzeinrichtungen für einen Entsendestaat aus Mitteln des Bundeshaushalts ist nicht vorgesehen, weil ein solches Abweichen von den Grundsätzen für die NATO-Infrastruktur-Finanzierung einen sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtenden Präzedenzfall schaffen würde. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16321* Zu Frage B 106: Der Bau einer Lärmschutzhalle unter Vorfinanzierung aus .dem Bundeshaushalt und späterer Verrechnung mit anderen Leistungen ist leider ebenfalls nicht möglich, weil nur mit bestehenden Ansprüchen aufgerechnet werden kann. Nach der derzeitigen Rechtslage kann Kanada nicht zum Bau einer Lärmschutzhalle auf dem Flug- platz Söllingen verpflichtet werden. Daher besteht kein Rechtsanspruch der Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung von Aufwendungen, die zur Vorfinanzierung einer solchen Baumaßnahme aus dem Bundeshaushalt aufgewandt würden. Deshalb kann auch nicht gegen eine dem kanadischen Staat gegenüber der Bundesrepublik zustehende Forderung aufgerechnet werden. Das Bundesministerium der Verteidigung wird auch weiterhin bei den zuständigen Stellen der kanadischen Regierung darauf hinwirken, daß auf dem Flugplatz Söllingen geeignete bauliche Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden. Unabhängig davon wird auch in Zukunft auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in Verbindung mit der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Söllingen alles rechtlich Mögliche getan werden, um die Bevölkerung vor den Belastungen des Fluglärms zu schützen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 107): Was ist der Anlaß dazu, in Bundeswehrkasernen Lehrlinge ausbilden zu lassen, und wäre es möglich, auch Lehrwerkstätten beim Luftwaffenversorgungsregiment in der Bleiberg-Kaserne in Mechernich einzurichten? Die Bundeswehr bildet seit 1959 Jugendliche in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen der Industrie und des Handwerks mit dem Ziel aus, qualifizierten technischen Nachwuchs für die Streitkräfte als militärische Unterführer in technischer Verwendung und die Bundeswehrverwaltung als Arbeitnehmer zu gewinnen. Darüber hinaus hat die Bundeswehr auch einen Beitrag zur Verringerung des allgemeinen Mangels an Ausbildungsplätzen geleistet und seit 1975 etwa 1 100 Ausbildungsplätze zusätzlich bereitgestellt. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Ausbildungswerkstatt beim Luftwaffenversorgungsregiment in Mechernich wurde in der Vergangenheit mehrfach geprüft. Es käme nur die Ausbildung in einem Elektronikberuf in Betracht, weil beim LwVersRgt 8 in Mechernich nur eine Instandsetzung auf elektronischem Gebiet erfolgt. Um den Anforderungen der Ausbildungsordnung zu genügen, wären für die ersten 3 Ausbildungsjahre Neubaumaßnahmen und eine zusätzliche Personalausstattung (vor allem Ausbilder) sowie die Zuweisung des erforderlichen Materials notwendig. Lediglich für das 7. Ausbildungshalbjahr könnten im Rahmen der betrieblichen Ausbildung beim LwVersRgt 8 vorhandene Einrichtungen genutzt werden. Die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen können in absehbarer Zeit nicht geschaffen werden. Eine Berufsausbildung in Mechernich ist daher z. Z. nicht möglich. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 108): Warum ist es nach Auffassung der Bundesregierung nicht möglich, daß Zeitsoldaten analog dem Entwicklungshelfermodell nach ihrem Wehrdienst die volle Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz erhalten können? Zur Verbesserung der sozialen Sicherung ehemaliger Soldaten auf Zeit im Falle der Arbeitslosigkeit nach ihrem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis sind innerhalb der Bundesregierung eine Reihe von Modellen erarbeitet worden, u. a. auch das in Ihrer Frage erwähnte „Entwicklungshelfermodell". Die Prüfung konnte bisher, nicht zuletzt wegen der hohen finanziellen Auswirkungen, noch nicht abgeschlossen werden. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 109): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie viele Soldaten der Dienstgrade Oberfeldwebel, Leutnant (FD/TrpD), Oberleutnant (FD/TrpD) und Hauptmann bereits die Mindestdienstzeit für eine Beförderung (unter Anwendung der Ermächtigung nach § 35 der Soldatenlaufbahnverordnung) erfüllen, ohne zum 1. April 1980 den nächsthöheren Dienstgrad zu erhalten, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um hier gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen? Am 1. April 1980 erfüllen die zeitlichen Mindestvoraussetzungen gemäß ZDv 20/71*) (Gesamtzahl Bundeswehr): Oberfeldwebel: 20 064 Leutnante (FD): 1 809 Leutnante (TrD): 1 449 Oberleutnante (FD): 3 186 Oberleutnante (TrD): 1 493 Hauptleute (TrD): 1 687 *) Bestimmungen für die Beförderung der Soldaten und für die Zulassung als Offizier- und Unteroffizieranwärter Hiervon werden voraussichtlich am 1. April 1980 zum nächsthöheren Dienstgrad befördert (Gesamtzahl Bundeswehr): Oberfeldwebel: 421 Leutnante (FD): 203 Leutnante (TrD): 270 16322* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Oberleutnante (FD): 147 Oberleutnante (TrD): 322 Hauptleute (TrD): 299 Allein aus der Erfüllung der zeitlichen Mindestvoraussetzungen gemäß ZDv 20/7 läßt sich jedoch nicht auf die tatsächliche Möglichkeit einer Beförderung schließen. Diese hängt unter anderem davon ab, ob ein entsprechender STAN-Dienstposten frei ist und eine Planstelle hierfür zur Verfügung steht, ob alle Ausbildungsvoraussetzungen für den Dienstposten erfüllt sind und der geforderte Beurteilungswert erreicht ist, weiterhin, daß keine Beförderungshindernisse in der Person des Soldaten (z. B. ein gerichtliches Beförderungsverbot) bestehen. Die obigen Zahlen sind daher zur Darstellung des Beförderungs- und Verwendungsstaues nur bedingt geeignet. Die bisher eingeleiteten Abhilfemaßnahmen zielen darauf ab, durch Anwendung bundeswehreinheitlicher Auswahlverfahren die Beförderungschancen möglichst gerecht zu verteilen. Eine nennenswerte Verkürzung der gegenwärtigen Beförderungszeiten ist jedoch nur zu erreichen, wenn vom Parlament zusätzliche Haushaltsstellen bewilligt werden. Sollte Ihre Frage jedoch auf den Verwendungs- und Beförderungsstau abzielen, so ergeben sich wesentlich geringere Zahlen. Vom Verwendungsstau gelten diejenigen Soldaten als betroffen, die trotz Erfüllung der sonstigen Beförderungsvoraussetzungen noch nicht auf einen für die Beförderung erforderlichen STAN-Dienstposten versetzt werden konnten. Vom Beförderungsstau gelten diejenigen Soldaten als betroffen, die alle Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, aber mangels Planstelle nicht befördert werden können. Beförderungsstau Verwendungsstau bei Oberfeldwebeln: 504 2 170 bei Oberleutnanten (FD): 789 1 368 bei Hauptleuten (TrD): 533 1 154 Die Stausituation ist eine Folge der unorganischen Altersstruktur. Sie ist in ähnlicher Form im gesamten öffentlichen Dienst und in weiten Bereichen der Wirtschaft anzutreffen. Von 1982 an wird wegen der Altersstruktur die Zahl der Zurruhesetzungen stark abnehmen. Dies führt zu einer Störung der Verwendungsabläufe und damit zu einer allmählichen Überalterung auf Dienstposten, die normalerweise mit lebensjüngeren Soldaten besetzt werden müssen. Zugleich wird eine strukturgerechte Einstellung des Nachwuchses gefährdet. Der Entscheidung über eine Abhilfe wird in der nächsten Legislaturperiode Priorität eingeräumt. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 110, 111, 112 und 113): Wieviel Länder verlangen bei der Einreise die Vorlage einer Pockenimpfbescheinigung, obwohl die WHO die Pockenimpfung als unnötig bezeichnet hat, da diese Infektionskrankheit in den letzten zwei Jahren nicht mehr aufgetreten ist? Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um ihre Bürger vor ungerechtfertigten Impfanforderungen bei Auslandsreisen zu schützen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der WHO, daß die Risiken einer Pockenschutzimpfung weitaus größer sind als das Risiko — „welches jetzt gleich 0 ist" (WHO-Mitteilung vom 26. Oktober 1979) — an Pocken zu erkranken? Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgschancen von Bemühungen der WHO, weltweit auf einen Verzicht der Pockenimpfpflicht und die Vorlage eines Impfzeugnisses bei Auslandsreisen hinzuwirken? Zu Frage B 110: Am 15. Februar 1980 verlangten noch 20 Länder bei der Einreise ein Pockenimpfzeugnis. Zu Frage B 111: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der größte Teil dieser Länder die Weltgesundheitsversammlung im Mai dieses Jahres abzuwarten gedenkt, auf der die Welt als pockenfrei erklärt werden soll, um danach auf den Impfnachweis bei der Einreise zu verzichten. Wo das nicht der Fall sein sollte, wird die Bundesregierung versuchen, über die WHO auf diese Länder einzuwirken. Zu Frage B 112: Ja. Zu Frage B 113: Die Bundesregierung ist vorerst noch skeptisch hinsichtlich einer weltweiten Aufgabe der Pockenimpfung. Sie wird die Impfpolitik anderer Länder, insbesondere die des Ostblocks, aufmerksam beobachten. Im internationalen Reiseverkehr ist dagegen mit einem weltweiten Verzicht auf Pockenimpfzeugnisse zu rechnen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 114): Ist nach Ansicht der Bundesregierung in dem im § 48 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes erstmals verwendeten Begriff „Anwendungsbereiche" der Begriff „Anwendungsgebiete" mit eingeschlossen und damit beabsichtigt, eine entsprechende Begrenzung der Verschreibungspflicht auf bestimmte Anwendungsgebiete zu ermöglichen? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß der in § 48 Abs. 3 Arzneimittelgesetz verwendete Begriff ,Anwendungsbereiche" auch den Begriff „Anwendungsgebiete" mit umfaßt. Es ist tatsächlich beabsichtigt, damit auch eine Begrenzung der Verschreibungspflicht auf ein bestimmtes Anwen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16323* dungsgebiet oder auf bestimmte Anwendungsgebiete zu ermöglichen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage )3 115): In welcher Weise und mit welchen Summen werden bisher Jugendaustausch und Jugendbegegnung aus dem Bundeshaushalt, insbesondere mit Ostblockstaaten, gefördert? Die internationale Jugendarbeit wird aus dem Einzelplan 15, Kapitel 1502, Titel 684 11 — Allgemeiner Bundesjugendplan — gefördert. Der Ansatz für 1980 beträgt 21 499 000 DM. Die Mittel werden an anerkannte Träger der Jugendhilfe im Zentralstellenverfahren, im Länderverfahren oder im Direktverfahren vergeben. Ferner wird dem Deutsch-Französischen Jugendwerk ein Beitrag von 16 Mio. DM gewährt. Für Austauschprogramme mit Ostblockstaaten im Direktverfahren auf Einzelantrag sind 1980 990 000 DM bereitgestellt. Der Umfang der Mittel, die 1980 im Zentralstellen- und Länderverfahren für den Austausch mit Osteuropa vergeben werden, kann gegenwärtig noch nicht angegeben werden, da hier die Träger der Jugendarbeit und die Bundesländer autonom über die Vergabe entscheiden. 1978 wurde der Jugendaustausch mit Ostblockstaaten insgesamt mit 1 268 542,— DM aus dem Bundesjugendplan gefördert. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 116): Hält die Bundesregierung ein Antidiskriminierungsgesetz für notwendig, wenn ja, was sollte es beinhalten und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung geht davon aus, daß durch das derzeit dem Deutschen Bundestag im Entwurf vorliegende arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz (Bundestags-Drucksache 8/3317) die wesentlichsten Benachteiligungen von Frauen im Arbeitsleben abgebaut werden können. Die Bundesregierung wird nach der Verabschiedung die Auswirkungen dieses Gesetzes genau beobachten und prüft darüber hinaus, ob weitere gesetzliche Regelungen erforderlich erscheinen. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag gegebenenfalls entsprechende Gesetzentwürfe vorlegen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/3692 Frage B 117): Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Einbringung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes noch in der 8. Legislaturperiode notwendig ist, und wird sie entsprechend verfahren? Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes am Anfang der nächsten Legislaturperiode in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Der Entwurf bedarf einer sorgfältigen und umfassenden Abstimmung mit allen zur Mitwirkung Verpflichteten. Die zahlreichen im Rahmen der Vorarbeiten bereits geführten Gespräche und der Umfang der noch ausstehenden Arbeiten bei allen Beteiligten führen zu dem Ergebnis, daß die in dieser Legislaturperiode noch zur Verfügung stehende Zeit für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung nicht mehr ausreicht. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 118 und 119): Sind der Bundesregierung die Behauptungen des Deutschen Verbraucherschutzverbandes (Pressemitteilung vom 15. Januar 1980) bekannt, daß auf Grund einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle ein Kausalzusammenhang zwischen Amalgamverwendung bei kariösen Defekten und Quecksilbervergiftungen nicht mehr zu bezweifeln sei, und ist die Bundesregierung bereit, wissenschaftliche Untersuchungen einzuleiten, um diese Behauptung zu überprüfen? Hält die Bundesregierung es für erforderlich, gegebenenfalls bis zur Fertigstellung eines Forschungsberichts über eventuelle Amalgamgefährdung irgendwelche Sofortmaßnahmen einzuleiten, und welcher Art könnten diese sein? Der Bundesregierung sind die Behauptungen des Deutschen Verbraucherschutzverbandes (DVS) vom 15. Januar 1980 bekannt. Sie hat diese Behauptungen, wie aus den Antworten auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (vgl. Protokoll über die 185. Sitzung, S. 14589-14590) und Lothar Ibrügger (vgl. Protokoll über die 200. Sitzung, S. 15975 und 201. Sitzung, S. 16117) hervorgeht, zusammen mit dem Bundesgesundheitsamt an Hand des vorhandenen Erkenntnismaterials eingehend wiederholt geprüft. Danach kann auf Grund der experimentell gemessenen Quecksilbermengen, die aus Silber-Amalgam-Zahnfüllungen freigesetzt werden, nicht der Schluß gezogen werden, daß von derartigen Zahnfüllungen ernsthafte quecksilberbedingte gesundheitliche Risiken ausgehen können, von gelegentlich allergischen Reaktionen abgesehen. Nach der bestehenden Erkenntnislage hält es die Bundesregierung daher nicht für erforderlich, Sofortmaßnahmen einzuleiten. 16324" Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Ich möchte in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, daß die Bundesregierung im Rahmen ihres Programms zur „Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" im Bundesanzeiger Nr. 27 vom 8. Februar 1980 einen Förderschwerpunkt öffentlich bekanntgegeben hat, der unter anderem die Qualitätssicherung bei Implantatwerkstoffen einschließlich Dentalmaterialien umfaßt hat und dem Ziel dient, die Sicherheit des Patienten zu erhöhen. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 120): Ist die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage B 124 der Drucksache 8/3644 so zu verstehen, daß sie es nicht als Einblick in die Einkommensverhältnisse eines Mieters ansieht, wenn der Vermieter z. B. erkennen kann, daß ein unverheirateter Mieter ein Einkommen von höchstens 900 DM monatlich hat, und wenn nein, wie ist dies mit der Antwort auf meine angeführte Frage zu vereinbaren? In den Fällen, in denen jemand, um einen Heizölkostenzuschuß beantragen zu können, einer besonderen Bescheinigung des die (Sammel-)Heizung betreibenden Vermieters bedarf, ist dem Vermieter kein Rückschluß auf die konkrete Einkommenshöhe des Mieters möglich. Dabei ist zu bedenken, daß die Einkommensgrenze von 900 DM bei Alleinstehenden nicht für Wohngeldempfänger gilt und auch im übrigen bei Überschreiten des genannten Betrages um bis zu 10 % noch ein Anspruch auf Zuschuß in halber Höhe besteht (§ 3 Abs. 2 des Gesetzes). Zudem würden einem Vermieter genauere Rückschlüsse auf das Einkommen seines Mieters deshalb nicht möglich sein, weil es nicht auf die Bruttoeinkünfte ankommt, sondern auf das maßgebende Einkommen nach dem Bundessozialhilfegesetz, das im Einzelfall erst noch zu berechnen ist (§ 3 Abs. 3 des Gesetzes). Daß ein Vermieter, wenn ihm die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Heizölkostenzuschuß bekannt sind, eine ganz allgemeine Vorstellung über die Einkommenslage des Mieters gewinnen kann, ist nach dem zuvor Gesagten nicht gänzlich auszuschließen; hierdurch wird jedoch der Mieter nicht in unzumutbarem Maße belastet. Hierauf bezog sich der letzte Satz der Antwort auf Ihre frühere Frage. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 121): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gebühren für die Untersuchungen nach dem Geflügelfleischhygienegesetz die deutschen Schlachtereien erheblich belastet, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Wettbewerbsgleichheit in der EG wiederherzustellen, nachdem die holländische Regierung einen Teil der Untersuchungsgebühren erstattet? Die Gebühren für die Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung sind in der Gebührenordnung-Geflügelfleischhygiene vom 24. Juli 1973 (Bundesgesetzblatt I S. 897) vorgeschrieben. Seitdem sind die Untersuchungsgebühren nicht erhöht worden. Die vorgeschriebenen Gebühren sind nicht höher als die Untersuchungsgebühren für das Fleisch der übrigen Schlachttiere (Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch). Seit der Einführung der allgemeinen Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung am 16. August 1979 entstehen je kg Geflügelfleisch Untersuchungskosten von etwa 3 bis 5 Pfennig. Diese Untersuchungskosten können — bezogen auf den Preis für 1 kg Geflügelfleisch — ebensowenig als erheblich bezeichnet werden wie die Untersuchungskosten beim Fleisch der übrigen Schlachttiere. Die in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Untersuchungsgebühren sind auch mit den Untersuchungsgebühren vergleichbar, die in den Hauptlieferländern der Bundesrepublik Deutschland — den Niederlanden und Dänemark — vorgeschrieben sind. Allerdings führt die niederländische Praxis der Rückerstattung von Untersuchungsgebühren für Geflügelfleisch, das in andere Mitgliedstaaten geliefert wird, zu Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten des in der Bundesrepublik Deutschland gewonnenen Geflügelfleisches. Wettbewerbsverzerrungen entstehen darüber hinaus auch durch Gebührenerhebung in unterschiedlicher Höhe in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung hat deshalb bereits 1967 die Kommission der EG aufgefordert, die Untersuchungsgebühren auf dem Gebiet der Fleischhygiene zu harmonisieren. Dies ist der Kommission bislang nicht gelungen. Nachdem die Niederlande ihre Gebührenrückerstattungspraxis nach der Einführung der allgemeinen Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung in der Bundesrepublik Deutschland mit dem 16. August 1979 nicht aufgegeben haben, sind sowohl die Niederlande als auch die Kommission durch die Bundesregierung wiederholt schriftlich wie auch mündlich aufgefordert worden, diese Wettbewerbsverzerrung zugunsten des niederländischen Geflügelfleisches zu beseitigen. Nationale Maßnahmen können erst in Betracht gezogen werden, wenn im Rahmen der EG insgesamt eine Klärung erreicht worden ist. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 122): Ergreift die Bundesregierung für die unter der nicht ansteckenden Schuppenflechte leidenden Menschen in der Bundesrepublik Deutschland Hilfsmaßnahmen, und wenn ja, welche? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16325* Die Bundesregierung fördert seit Jahren durch einen regelmäßigen Zuschuß die Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte", der der Deutsche Psoriasis Bund e. V. (Schuppenflechte = Psoriasis vulgaris) als Mitgliedsverband angehört. Bezüglich der Psoriasis-Kranken gibt die o. g. Bundesarbeitsgemeinschaft mit finanzieller Unterstützung der Bundesregierung eine Broschüre heraus (Komunikation zwischen Partnern, Teil II: Praxis der Behindertenarbeit, Heft 13: Chronische Hautkranke). Diese dient der Verbesserung der Information und Beratung der betroffenen Menschen — u. a. auch der Psoriasis-Kranken — und soll dazu führen, die in der Bevölkerung vorhandenen Vorurteile gegenüber diesen Kranken abzubauen. Des weiteren fördert die Bundesregierung die von der o. g. Bundesarbeitsgemeinschaft herausgegebene Broschüre „Die Rechte der Behinderten und ihrer Angehörigen" (Schriftenreihe Band V), die ebenfalls der Information der betroffenen Menschen dient. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 123, 124, 125 und 126): Wann hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit seinen derzeitigen Ministerwagen angeschafft, und um welchen Wagentyp handelt es sich dabei? Wieviel kW hat der neue Wagen, und wie hoch war der Preis einschließlich einer etwaigen Sonderausstattung? Unter welchem Titel ist die Neuanschaffung im Haushaltsplan 1979 oder 1980 veranschlagt, und mit welchen Einzelbestimmungen? Ist die Neuanschaffung mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt? Das alte Dienstkraftfahrzeug von Frau Bundesminister Huber wurde am 15. November 1977 angemeldet und nach einer Gesamtkilometerleistung von 152 944 km am 4. Januar 1980 abgemeldet. Das Dienstkraftfahrzeug wurde nach den vom Bundesminister der Finanzen erlassenen Richtlinien über die Aussonderung der Dienstkraftfahrzeuge der Bundesminister und Staatssekretäre ausgesondert, weil es eine Nutzungsdauer von über 2 Jahren und eine Fahrleistung von über 120 000 km erbracht hatte. Das neue Dienstkraftfahrzeug — Fabrikat Mercedes Benz, Typ 280 SEL — wurde am 21. Dezember 1979 angeschafft. Das Fahrzeug hat 136 kw. Der Preis einschließlich Sonderausstattung betrug 35 858,62 DM. Die Neuanschaffung war im Haushaltsplan 1979 bei Kapitel 1501 Titel 811 01 mit 39 000,— DM veranschlagt und bewilligt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Erläuterungen zu diesem Titel. Für den Kauf war eine besondere Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen nicht erforderlich. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 127 und 128): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Überwachung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs mit Lastkraftwagen hinsichtlich der einschlägigen Arbeitszeitordnung durch Organe des Bundes ausreichend ist, um die Befolgung der entsprechenden Bestimmungen sicherzustellen? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten, um erkannte Unzulänglichkeiten auszuräumen, als deren Folge eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs nicht auszuschließen ist sowie gesundheitliche Schäden bei den Fahrern möglich sind? Zu Frage B 127: Ja. Obwohl nach der im Grundgesetz vorgenommenen Zuständigkeitsverteilung die Durchführung der EG-Sozialvorschriften den Bundesländern obliegt, wurde auf Initiative der Bundesregierung die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG) durch § 8 Abs. 2 des Fahrpersonalgesetzes zur allein zuständigen Bußgeldbehörde bestimmt, um im grenzüberschreitenden Güter- oder Personenverkehr — wobei es ohne Bedeutung bleibt, ob es sich um gewerblichen oder Werkverkehr handelt — die ausländischen Unternehmer und Fahrer durch Kontrollen zu erfassen. Im Jahre 1979 wurden gegen ausländische Unternehmer und Fahrer 16 016 Bußgeldbescheide über einen Gesamtbetrag von 4 053 788,— DM und 22 968 Verwarnungen mit einem Verwarnungsgeld über insgesamt 441 310,— DM erlassen. Die Bundesregierung hält die gegenwärtige Praxis der Überwachung durch die BAG für ausreichend. Zu Frage B 128: Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer bei ihren Überwachungstätigkeiten durch koordinierende Maßnahmen, die im Erlaß notwendiger Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Durchführung der Sozialvorschriften liegen. Daneben versucht sie, mit den zuständigen Arbeitsressorts der Bundesländer durch Aufklärungsmaßnahmen die Beachtung der Vorschriften sicherzustellen. Die Bundesregierung nimmt jede Gelegenheit wahr, um bei multilateralen und bilateralen Gesprächen auf einheitliche und wirksame Überwachungs- und Ahndungsmaßnahmen in allen EG-Mitgliedstaaten zu drängen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 129 und 130): Trifft es zu, daß der Bundesverkehrsminister beabsichtigt, einen Senatsdirektor (B 6) aus der Landesverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg, der in diesem Jahr das 62. Lebensjahr vollendet, unter Versetzung in den Bundesdienst zum Ministerialdirektor (B 9) und Leiter der Abteilung Seefahrt zu ernennen, und wie vereinbart er gegebenenfalls diese Absicht mit dem Erlaß des Bundesfinanzministers zu § 48 vom 28. Juli 1970 in der Fassung vom 12. Juli 1971 (MinBlatt Fin 1970, S. 586, MinBlatt WF-F 1971, S. 470)? 16326* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Wie hoch sind die Pensionszahlungen (einschließlich Nebenleistungen wie Beihilfen) an einen Beamten der Besoldungsgruppe B 9, der nach Vollendung des 65. Lebensjahrs und Erreichung des Höchstpensionsalters in den Ruhestand tritt, berechnet unter Zugrundelegung der derzeitigen Besoldung für die Dauer der aus der Statistik sich ergebenden durchschnittlichen Lebenserwartung eines 65jährigen? Zu Frage B 129: Dies trifft zu. Hierbei sind die im Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen vom 26. August 1970 — II A/2 — H 1224 — 8/70 — (MinBlFin 1970 S. 586) in der Fassung des Rundschreibens des Bundesministers der Finanzen vom 12. Juli 1971 — F/II a 2 — H 1224 — 3/71 — (MinBlWF (F) 1971 S. 470) niedergelegten Grundsätze zu § 48 BHO auf der Grundlage einer zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Verwaltungsvereinbarung über die künftige Versorgung (einschließlich Hinterbliebenenversorgung) des in den Bundesdienst zu versetzenden Beamten beachtet worden. Zu Frage B 130: Das Höchstruhegehalt eines Beamten der Besoldungsgruppe B 9 errechnet sich nach dem derzeitigen Stand wie folgt: Grundgehalt 7 970,01 DM Ortszuschlag Tarifklasse Ia, Stufe 2 786,08 DM Ruhegehaltfähige Dienstbezüge 8 756,09 DM davon 75 % 6 567,07 DM Erhöhungsbetrag gemäß § 14 Abs. 1 BeamtVG 17,30 DM Ruhegehalt 6 584,37 DM Das sind unter Berücksichtigung der jährlichen Sonderzuwendungen für die Dauer der aus der Statistik sich ergebenden durchschnittlichen Lebenserwartung eines 65jährigen (12,06 Jahre) rd. 1,03 Millionen DM. Aussagefähige Durchschnittswerte für Beihilfen lassen sich aus methodischen Gründen nicht finden (siehe Antwort der Bundesregierung vom 19. März 1976 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Miltner vom 14. Januar 1976 — Drucksache 7/4572 — betr. Krankheitsbeihilfen im Beamten-, Richter- und Soldatenrecht). Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 131): Ist die Bundesregierung bereit, die Zustimmung zur Übernahme der Kosten (ca. 13 Millionen DM) für die Verlegung der Schienen der Deutschen Bundesbahn im Zusammenhang mit der Ortsumgehung Rüdesheim (B 42) zu geben? Die Verlegung der Bundesbahngleise im Bereich des Bahnhofs Rüdesheim steht im Zusammenhang mit dem geplanten Straßenbauvorhaben (Ausbau und Verlegung der B 42) in Rüdesheim und mit der Beseitigung von mehreren schienengleichen Bahnübergängen. Es wird davon ausgegangen, daß diese baulichen Maßnahmen nur als Gesamtlösung unter Einbeziehung städtebaulicher Gesichtspunkte realisierbar sind. Grundsätzlich ist die Bundesregierung mit der Realisierung der o. g. Vorhaben in Rüdesheim einverstanden. Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen geht die Bundesregierung davon aus, daß die für die Verlegung des Bundesbahnstreckenabschnitts notwendigen Kosten aus Mitteln des Straßenbauhaushalts und aus Bundesbahnmitteln aufgebracht werden. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 132, 133 und 134): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß beim Transport von Lebendvieh nach Italien die Deutsche Bundesbahn statt der beantragten Großraumwaggons bei gleichen Gebührensätzen zunehmend ersatzweise aus Italien hereinkommende Kleinwaggons der betroffenen Wirtschaft zur Verfügung stellt, wobei die Verlader von Lebendvieh keine Möglichkeit haben, auf andere Transportmittel auszuweichen? Kann die Bundesregierung den daraus resultierenden Fracht- und Arbeitsmehraufwand für die betroffenen Verlader beziffern? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß die Forderung des gleichen Gebührensatzes für zwei völlig unterschiedliche Leistungen abgestellt wird? Zu Frage B 132: Die Abwicklung des Schienengüterverkehrs nach Italien war — bedingt durch interne Schwierigkeiten bei den italienischen Staatsbahnen (FS) — während des Ferienverkehrs im Sommer 1979, wie in jedem Jahr zu dieser Zeit, äußerst angespannt. Bei den von der Deutschen Bundesbahn (DB) seinerzeit getroffenen Maßnahmen — u. a. verstärkte Bereitstellung italienischer Wagen zur Wiederbeladung — war die DB zunächst davon ausgegangen, daß die Störungen vorübergehender Natur seien und sich die Lage nach der Ferienzeit wieder normalisieren werde. Entgegen diesen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit beruhenden Erwartungen hat sich die Situation nach Ende des Sommerreiseverkehrs 1979 leider nicht normalisiert. Seit Mitte September 1979 bildet sich — von wenigen Tagen abgesehen — infolge ungenügender Abnahme seitens der FS im Tagesdurchschnitt ein Rückstau von rd. 30 Güterzügen mit Ziel Italien auf dem Netz der DB. Dies hat für die DB nicht nur permanente betriebliche Schwierigkeiten zur Folge, sondern hierdurch wird auch wertvoller Wagenraum übermäßig lange gebunden. Die Transportnachfrage nach Italien kann mit den vorhandenen Kontingenten bereits seit längerer Zeit nicht voll gedeckt werden. Im Tagesdurchschnitt werden ca. 2000 von Versendern im Bundesgebiet beantragte Versandbewilligungen zurückgestellt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16327* In mehreren Besprechungen zwischen Vertretern der am Italien-Verkehr beteiligten Bahnen wurde die FS nachdrücklich ersucht, ihre Leistungsmängel so schnell wie möglich zu beseitigen und die hierfür notwendigen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten. Bisher leider ohne Erfolg. Um die zu geringe Transportkapazität im Italien-Verkehr nicht noch durch die Rückbeförderung leerer italienischer Güterwagen weiter einzuschränken — jeder leer nach Italien zurücklaufende FS-Wagen nimmt der deutschen Verladerschaft einen Stellplatz für ihre Exporte —, handelt die DB im Interesse aller Verlader, wenn sie die auf ihrem Strekkennetz aufkommenden italienischen Leerwagen zur Wiederbeladung für Transporte nach Italien bereitstellt. Kunden, die diese Wagen verwenden, erhalten von der DB bevorzugt Verladebewilligungen. Aus den vorgenannten Gründen kann die DB auch Viehverladern überwiegend nur italienische Wagen zur Beladung bereitstellen. Bei den Wagen der FS handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um kleine Wagen. Je nach Anfall werden auch großräumige und vierachsige Wagen der FS zur Wiederbeladung bereitgestellt. Die DB widmet nach wie vor den Viehtransporten ihre besondere Aufmerksamkeit und ist bestrebt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Härten zu vermeiden. Sie muß allerdings auch das Interesse der gesamten deutschen Wirtschaft an einer möglichst flüssigen Abwicklung des Verkehrs nach Italien berücksichtigen. In diesem Zusammenhang und im Hinblick auf die Behauptung, die Verlader von Lebendvieh hätten keine Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen, weist die DB auf folgendes hin: Viehtransporte werden überwiegend auf der Straße bis zu einem grenznahen Bahnhof im ohnehin bedrängten Bezirk München befördert und erst dort der DB zum Weitertransport übergeben. Bedeutendster Versandbahnhof ist Garmisch-Partenkirchen. Gemessen an der extrem kurzen Beförderungsstrecke auf dem Netz der DB entsteht der DB dadurch ein verhältnismäßig hoher Aufwand. Zu Frage 133: Der hieraus für die Verlader resultierende Fracht- und Arbeitsmehraufwand ist der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Zu Frage B 134: Nach Angaben der DB decken die Viehtransporte nach Italien in DB-eigenen Großraumwaggons auf Grund geringer Auslastung und eines extrem kurzen Streckenanteils der DB nicht einmal die Marginalkosten. Eine Beförderung von Vieh in kleinen Waggons zu einem für die Verlader günstigeren Frachtsatz ist für die DB aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 135): Ist es zutreffend, daß die zuständigen Ministerien in Bonn und München sich darauf geeinigt haben, die einbahnige Anschlußstrecke von der Nord-Süd-Autobahn Würzburg—Ulm zur B 25 im Raum Schopfloch/Westmittelfranken auf jeden Fall wie bisher geplant zu bauen, und ist damit die frühere Erklärung des Bundesverkehrsministeriums, das Projekt würde zurückgestellt, überholt? Nein, dies ist nicht zutreffend. Die Spange Feuchtwangen (B 25 neu) soll so lange zurückgestellt werden, bis nach Fertigstellung der A 7 die weitere Verkehrsentwicklung in diesem Raum beurteilt werden kann. Dies wurde der bayerischen Staatsregierung mitgeteilt. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hanz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen 136 und 137): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Förderung der technischen Entwicklung von Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen (Sicherheitszäune) als Straßenabschrankungen aufgegeben? Ist die Bundesregierung bereit, in den Versuchen von 1962 bis 1968 grundsätzlich nicht negativ beurteilte Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen durch Anlage einer Versuchsstrecke für Anfahrversuche weiter zu erproben und gegebenenfalls bis zur Fertigungsreife fortzuentwikkeln? Zu Frage B 136: In den Anfahrversuchen 1962 bis 1968 wurden Drahtseilkonstruktionen getestet; sie haben sich weniger bewährt als die Distanzschutzplanken. Die seitliche Auslenkung bei der Anfahrt durch schwere Fahrzeuge ist zu groß. Hinzu kommt, daß vor starren Hindernissen wie Brückenpfeilern und Schildermasten zusätzlich Schutzplanken erforderlich werden. Deshalb wurde den Distanzschutzplanken der Vorzug gegeben und die Entwicklung der Drahtseilkonstruktionen nicht weiter verfolgt. Erfahrungen des Auslandes — 6- bis 8mal häufigeres Unterfahren bzw. Überqueren als bei Schutzplanken — ließen seitdem neue Investitionen in diese Konstruktion nicht zu. Zu Frage B 137: Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen Anlaß, Versuche mit Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen durchführen zu lassen, weil derzeit kein Vorschlag für eine Konstruktion vorliegt, die den vorhandenen Schutzeinrichtungen gleichwertig oder überlegen sein könnte. Auch die Erfahrungen des Auslandes geben hierzu keinen Anlaß. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 138 und 139): 16328* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus, daß in anderen Staaten, z. B. in der Schweiz und in den USA. Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen in umfangreichen Versuchen erprobt und daß Strecken, die dem öffentlichen Verkehr dienen, mit dieser Art Straßenabschrankungen bereits ausgerüstet worden sind? Sind darauf bezogene Erfahrungsberichte eingeholt und ausgewertet worden? Zu Frage B 138: In der Schweiz wurde 1967 auf der N 1 zwischen Aarau und Bern eine Drahtseilkonstruktion eingebaut. Da diese in zahlreichen Fällen von niedrigen Sportwagen unterfahren und von Lkw überquert wurden, wird seitdem versucht, die dort vorhandene Konstruktion zu verbessern, um sie nicht abbauen zu müssen. Neue Strecken werden jedoch mit Distanzschutzplanken ausgerüstet. In den USA wurden in früheren Jahren vor allem in Kalifornien Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen errichtet. Wegen erheblich höherer Unterhaltungskosten wurden sie inzwischen durch andere Schutzeinrichtungen weitgehend ersetzt. Die Bundesregierung ist bei diesem Sachverhalt der Auffassung, daß Drahtseilkonstruktionen für deutsche Autobahnen besonders wegen des hohen Lkw-Anteils nicht geeignet sind. Schweizer Fachleute haben dies anläßlich von Kontakten zur Auswertung der Erfahrungen bestätigt. Zu Frage B 139: Die in- und ausländische Entwicklung auf diesem Sachgebiet wird vom Bundesminister für Verkehr und besonders von der Bundesanstalt für Straßenwesen fortlaufend beobachtet. Erfahrungsberichte werden ausgewertet. Gezielte Anfragen vervollständigen den Kenntnisstand. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 140 und 141): Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen bei Gewährleistung höherer oder gleicher Verkehrssicherheit in der Anschaffung billiger und schneller zu reparieren sind als die derzeitig gebräuchlichen Doppelleitplanken aus Stahl? Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Sicherheit im Straßenverkehr durch ein kombiniertes System von Leitplanken und Drahtseilabschrankungen oder durch ergänzende Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen verbessert werden kann? Zu Frage B 140: Nach Berichten aus der Schweiz und aus den USA sind Schutzeinrichtungen aus Drahtseilen in der Anschaffung billiger als die bewährten Distanzschutzplanken. Aus der Schweiz wird auch von geringeren, aus den USA dagegen von höheren Reparaturkosten als bei Schutzplanken berichtet. Nach Unfalluntersuchungen in der Schweiz wurden die Drahtseile in 3 bis 4 % aller Anfahrten unterfahren oder überquert: bei den Schutzplanken trat dies nur in 0,5 % der Anfahrfälle ein. Deshalb war auch der prozentuale Anteil der Schwerverletzten oder Getöteten bei Drahtseilen höher als bei Schutzplanken. Die Konstruktion bietet also bezüglich des Über- oder Unterfahrens eine erheblich geringere Sicherheit als die Schutzplanke. Zu Frage B 141: Die Bundesregierung hält angesichts der insgesamt guten Erfahrungen mit den Schutzplankenkonstruktionen eine Prüfung eines kombinierten Systems nicht für erforderlich, zumal die Kombination zweier verschiedener Techniken einen unangemessen hohen Mittelaufwand erfordern und fortlaufend erhöhte Reparaturkosten verursachen würde. An besonderen Gefahrenstellen, an denen nur einfache Schutzplanken angebracht werden können, so z. B. auf Brücken, wird in den Handlauf des Geländers ein Drahtseil eingelegt. Diese Ergänzung der Schutzplanken hat bisher in der Bundesrepublik Deutschland Abstürze auch schwerster Fahrzeuge von Brücken verhindert. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 142): Wird die erfolgte Bestimmung der Linienführung einer Bundesfernstraße nach § 16 des Bundesfernstraßengesetzes durch den Bundesverkehrsminister dadurch hinfällig, daß ein Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan 1980 ganz herausfällt oder dort in Stufe II eingeordnet wird, und bleibt die vom Bundesverkehrsminister festgelegte Trasse auch verbindlich, wenn im Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 aus einer Autobahn eine Bundesstraße wird, deren optimale Linienführung eigentlich erst noch untersucht werden soll? Wenn eine Maßnahme infolge der vorgeschriebenen Überprüfung aus dem Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen herausfällt, wird eine ggf. bereits nach § 16 Bundesfernstraßengesetz erfolgte Bestimmung der Linienführung in der Regel aufgehoben werden. Dies gilt nicht bei Einordnung in Stufe II. Wenn aus einer Autobahn eine Bundesstraße wird, bleibt eine bereits bestimmte Linie verbindlich, sofern nicht weitere Untersuchungen zu einer anderen Linie führen. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 143 und 144): Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit — nachdem im Jahr 1970 über 1000 Kinder im Straßenverkehr getötet wurden und die Zahl der auf Zweiradfahrzeugen getöteten Kinder stark angestiegen ist —, nach Rücksprache mit den zuständigen Landesministern zu veranlassen, daß keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße mehr gebaut werden darf, ohne daß gleichzeitig ein Radfahrweg angelegt wird? Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, oder, falls dies nicht möglich ist, durch einen geringeren Ausbaustandard der angeführten Straßen so viel Geld einzusparen, daß die Fahrradwege finanziell ermöglicht werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16329* Zu Frage B 143: Das Bundeskabinett hat am 12. September 1979 den Bundesminister für Verkehr beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern ein Radwegeprogramm an Bundesstraßen aufzustellen und im „Gemeinsamen Ausschuß Bund-Länder-kommunale Spitzenverbände" nach Möglichkeiten zu suchen, den Fahrradverkehr im Landes- und Kommunalstraßenbereich zu verbessern. Der Bundesminister für Verkehr hat inzwischen die Grundsätze für das Programm — Radwege an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes — aufgestellt und bereits weitgehend mit den Ländern abgestimmt. In diesen Grundsätzen ist vorgesehen, an allen Bundesstraßen, die mit höheren und mittleren Geschwindigkeiten befahren werden können, ohne Rücksicht auf die Stärken des Kraftfahrzeug- und des Fahrradverkehrs Radwege zu bauen. In den übrigen Fällen genügen schon geringe Verkehrsstärken, um die Anlage eines Radweges zu rechtfertigen. Der Bundesminister für Verkehr hat bereits am 23. Juni 1978 seinen Länderkollegen vorgeschlagen, den Radwegebau der verschiedenen zuständigen Baulastträger (Länder, Kreise und Gemeinden) zu koordinieren. Weiterhin hat er gebeten, sein Anliegen auch an die übrigen Baulastträger heranzutragen. Zu Frage B 144: Der Bau von Radwegen an Bundesstraßen kann seitens des Bundes in der Regel finanziert werden, ohne andere wichtige Bauvorhaben zu beeinträchtigen oder ihre Qualität zu vermindern. Innerhalb von Gemeinden kann die Anlage von Radwegen bezuschußt werden, wenn die Voraussetzungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gegeben sind. Darüber hinaus hat der Bund keine Kompetenz für die Finanzierung von Radwegen. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 145 und 146): Trifft es zu, daß eine der Alternativlösungen der Deutschen Bundesbahn (DB) zur Verbesserung der Bundesbahnverbindung Köln-Frankfurt/Main, die dem Bundesverkehrsminister (BMV) seit dem 3. April 1978 vorliegt und auf Grund der Zielvorhaben des BMV an den Vorstand der DB vom Dezember 1974 erarbeitet worden ist. eine Trassenführung über die Bonner Naherholungsgebiete Marienforster Tal, Ließemer Tal sowie Mehleiner Tal vorsieht? Ist die Bundesregierung sich dabei bewußt, daß durch die Verwirklichung dieser Überlegungen und Pläne unersetzliches Naherholungsgebiet für die Bundeshauptstadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis zerstört wird, und was gedenkt sie zu tun, um dies zu verhindern? Zu Frage B 145: Der Abschnitt Köln—Koblenz der Neubaustrecke Köln—Groß Gerau ist mit positivem Ergebnis neu bewertet worden und somit in der Stufe II (langfristig zu planende Objekte mit einem möglichen Baubeginn erst nach 1990) des Bundesverkehrswegeplans '80 (BVWP '80) enthalten. Der BVWP '80 wurde am 7. November 1979 von der Bundesregierung gebilligt. Die hiernach nunmehr von der Deutschen Bundesbahn (DB) durchzuführenden Untersuchungen über die Trassenführung des Abschnitts Köln—Koblenz sind noch nicht abgeschlossen. Das gilt auch für eine evtl. Trassenführung durch die genannten Gebiete südlich von Bonn. Das Ergebnis ihrer Untersuchungen wird die DB zu gegebener Zeit in den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren mit allen Beteiligten im einzelnen erörtern. Zu Frage B 146: Der Frage der Umweltbeeinflussung wird der Planungsträger DB bei seinen Untersuchungen zur Trassenführung eine hohe Bedeutung beimessen. Dies entspricht auch der Auffassung des Bundesministers für Verkehr. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 147): Hält die Bundesregierung den jetzt von der Deutschen Bundesbahn vorgesehenen Standort für einen Rangierbahnhof München in München-Nord für richtig, und falls nein, ist sie bereit. weitere Standorte zur Einleitung eines neuen Raumordnungsverfahrens vorzuschlagen? Alle bisher durchgeführten Bewertungen der von der Deutschen Bundesbahn (DB) als zuständiger Planungsträgerin für das Projekt untersuchten Alternativen kommen zu dem Ergebnis, daß der Neubau des Rangierbahnhofs am Standort München-Nord aus betrieblichen, verkehrlichen, gesamt- und betriebswirtschaftlichen Gründen allen anderen Lösungen vorzuziehen ist. Der Bundesminister für Verkehr konnte daher der DB sein Einverständnis zur Weiterführung bzw. Einleitung der für die Realisierung des Projekts „Neubau des Rangierbahnhofs München-Nord" notwendigen Verwaltungsverfahren am 27. Juli 1979 erteilen. Die Rahmenplanung für Rangierbahnhöfe der DB, einschließlich Neubau des Rangierbahnhofs München-Nord, ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans '80, dem die Bundesregierung zugestimmt hat. Die Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde hat inzwischen am 17. Dezember 1979 bestätigt, daß die grundsätzlich positive Bewertung des Standorts München-Nord in der landesplanerischen Beurteilung vom 18. Juli 1973 für das modifizierte Projekt der DB aufrechterhalten und die Durchführung eines neuen Raumordnungsverfahrens nicht für erforderlich gehalten wird. Endgültige Festlegungen für das Projekt können jedoch erst im Rahmen des zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahrens gemäß § 36 Bundesbahngesetz nach Abwägung aller von dem Vorhaben berührten Belange getroffen werden. 16330* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Ducksache 8/3692 Fragen B 148 und 149): Beabsichtigt die Bundesregierung, aus dem Ergebnis der Kontrolle von Tanklastwagen in Baden-Württemberg, wo nur 11 v. H. der Fahrzeuge nicht beanstandet wurden und über 80 v. H. der Tankwagen technische Mängel aufwiesen, schärfere Sicherheitsvorschriften als bisher vorzusehen? Ist die Bundesregierung bereit. im Zuge der Bundesstraße 3 einen Verkehrshalbring um die Gemeinde Weingarten auszubauen, daß er als Ortsumgehung zu benutzen wäre, und der Gemeinde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu bezuschussen? Zu Frage B 148: Es ist nicht schlüssig, dem von Ihnen genannten Kontrollergebnis zu entnehmen, die Sicherheitsvorschriften seien nicht streng genug. Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße sind nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend. Da das Vorhandensein der Vorschriften aber allein noch nicht die angestrebte Sicherheit bewirkt, sondern erst ihre genaue Beachtung, begrüßt die Bundesregierung nachdrücklich die von den Ländern durchgeführten Kontrollen. Diese Kontrollen, zu denen Bundesminister Gscheidle die zuständigen Minister aller Bundesländer mit einem Schreiben vom 15. Mai 1979 angeregt hat, sollten deshalb so lange weitergeführt werden, bis erkennbar wird, daß die Vorschriften eingehalten werden. Zu Frage B 149: Dem weiträumigen Nord-Süd-Verkehr steht nördlich Karlsruhe mit der sechsstreifig ausgebauten Autobahn A 5 eine leistungsfähige Bundesfernstraße zur Verfügung. Eine zusätzliche Verlegung bzw. Neubau der B 3 zwischen Karlsruhe und Bruchsal ist daher nicht beabsichtigt. Mit einer begrenzten Ortsumgehung Weingarten ist — u. a. wegen der notwendigen Ausbuchtung der Linie und der damit verbundenen Mehrlänge — keine wesentliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Nord-Süd- Durchgangsverkehr zu erwarten. Solche Maßnahmen im Zuge der B 3 sind daher seitens des Bundes nicht vertretbar und somit auch nicht vorgesehen. Für entsprechende Maßnahmen in der Baulast der Gemeinde bzw. des Landkreises besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung mit Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Zuständig für die Planung solcher Maßnahmen sind die jeweiligen Baulastträger. Die Aufstellung des Programms über Zuwendungen für den kommunalen Straßenbau nach GVFG erfolgt durch die Länder. Die Aufnahme von Maßnahmen über 5 Millionen DM bedarf der Zustimmung des Bundesministers für Verkehr. Ein entsprechender Antrag für den Bereich Weingarten liegt nicht vor, so daß die Zuschußfähigkeit für einen „Verkehrshalbring um Weingarten" von hier aus nicht beurteilt werden kann. Bei Maßnahmen unter 5 Millionen DM entscheidet das Land in alleiniger Zuständigkeit. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 150 und 151): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesbahndirektion Frankfurt für die ständige Verspätung von Nahverkehrszügen im Raum Mainz die sehr dichte Zugfolge auf den Hauptabfuhrstrecken verantwortlich macht und eine Lösung dieses Problems im wesentlichen nur in einem intensiven Weiterausbau des öffentlichen Nahverkehrs, z. B. durch separate S-Bahngleise, sieht, und ist die Bundesregierung vor diesem Hintergrund bereit, dem Bau eines Zusatzgleises von Frankfurt über Mainz in den Raum Bingen eine größere Dringlichkeit als bisher zuzumessen? Sieht die Bundesregierung bis zur Inbetriebnahme eines weiteren Gleises eine Möglichkeit, Verspätungszeiten infolge dichter Zugfolgen dadurch zu vermeiden, daß der Güterverkehr noch stärker als bisher aus den Hauptverkehrszeiten herausgenommen und z. B. in die Nachtstunden verlagert wird? Zu Frage B 150: Nach Mitteilung der für die Betriebsführung zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) kann von ständigen Verspätungen der Nahverkehrszüge im Raum Mainz nicht gesprochen werden. Vermehrte Verspätungen waren im wesentlichen nur in den ersten Wochen nach Einführung des Jahresfahrplans im Sommer 1979 aufgetreten. Sie waren bedingt durch die erheblichen Fahrplanänderungen, u. a. der Einführung des neuen IC-Systems. Schon nach relativ kurzer Zeit hatte sich die Situation im Nahverkehr weitgehend normalisiert. In den ersten Wochen dieses Jahres entsprach der Pünktlichkeitsgrad der Nahverkehrszüge im Raum Mainz dem Bundesdurchschnitt. Für ein zusätzliches Streckengleis in der Relation Frankfurt—Mainz—Bingen gibt es nach Auskunft der DB keine konkreten Planungen. Zu Frage B 151: Der Güterverkehr im Raum Mainz wird nach Auskunft der DB bereits heute überwiegend auf der rechten Rheinstrecke Lahnstein—Wiesbaden/Ost —Mainz/Bischofsheim abgewickelt. Tiber die linke Rheinstrecke verkehren während der Hauptverkehrszeiten nur noch wenige Güterzüge. Die Möglichkeiten, den restlichen Güterverkehr räumlich und zeitlich zu verlagern, sind nach Auskunft der DB weitgehend ausgeschöpft. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 152): Unterstützt die Bundesregierung zur Förderung des zivilen und gewerblichen Flugreiseverkehrs sowie des Flugsports die erweiterte Nutzung des niedersächsischen Militärflugplatzes Diepholz? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich Bestrebungen, zur Förderung der Allgemeinen Luftfahrt im Raume Diepholz und zur Verbesserung der luftverkehrsmäßigen Erschließung dieser Region die zivile Mitbenutzung des Fliegerhorstes Diepholz Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16331* zuzulassen. Im Dezember 1979 ist eine generelle Einigung über eine künftige Mitbenutzung des Fliegerhorstes Diepholz durch den Aero-Club Diepholz e. V. erreicht worden. Gegenwärtig werden noch offene technische Einzelfragen zwischen dem Aero-Club Diepholz und der zuständigen Wehrbereichsverwaltung geregelt. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3692 Fragen B 153, 154, 155 und 156): Welche Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen werden für den Transport gefährlicher Güter (z. B. Ammoniak und andere gefährliche und explosive Stoffe) durch den Nord-Ostsee-Kanal angewendet, und wie wird die Durchführung der Sicherheitsvorschriften gewährleistet (Lotsen, Schiffahrtspolizei)? Entsprechen diese Maßnahmen vergleichbaren Vorkehrungen in anderen internationalen Wasserstraßen? Welche Katastrophenschutzplanungen bestehen für mögliche schwere Unfälle, z. B. einer Kollision eines Ammoniakschiffs bei völliger Verdampfung der Ladung in der Nähe von dicht besiedelten Gebieten, wie Brunsbüttel, Rendsburg oder Kiel? Werden in potentiell gefährdeten Gebieten am Nord-Ostsee-Kanal regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt, die speziell auf derartige Unfälle abgestimmt sind, und wie sind die Organisationen des Katastrophenschutzes für solche Unfälle technisch und ausbildungsmäßig vorbereitet? Zu Frage B 153: Der Nord-Ostsee-Kanal darf nur von solchen Tankschiffen mit gefährlichen Gütern befahren werden, die neben den allgemeinen noch folgende, besondere Voraussetzungen erfüllen: — ständige Sprechfunkverbindung zur Verkehrslenkung, — geschlossene Tankdeckel, — einwandfrei arbeitendes Radargerät. Außerdem gilt für diese Fahrzeuge folgendes: — 24 Stunden vor Erreichen des Nord-Ostsee-Kanals und unmittelbar vor Erreichen des Reviers müssen sich die Fahrzeuge anmelden und dabei alle wesentlichen Angaben über Ladung und Schiff machen, - sie sind lotsannahmepflichtig, — dem Lotsen ist von der Schiffsführung eine Tankschiff-Prüfliste ausgefüllt vorzulegen; bei festgestellten Mängeln kann die Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal verwehrt werden, — Tankfahrzeuge mit gefährlichen Gütern werden im Nord-Ostsee-Kanal in eine höhere Verkehrsgruppe eingestuft als nach der Größe gerechtfertigt; so werden größere Abstände erreicht und Begegnungen verstärkt in die breiten Weichen verlegt, — für die Beförderung von Ammoniak werden neben dem IMCO-Eignungszeugnis zusätzlich be- sondere Voraussetzungen gefordert, die sich u. a. auf die bauliche Beschaffenheit des Schiffes einschließlich Isolierung, Rückverflüssigung, Sicherheitsabstand der Ladetanks von fier Außenhaut erstrecken. Zu Frage B 154: Ja. Zu Frage B 155: Durch die vorgenannten Maßnahmen soll unter Berücksichtigung des Grundsatzes „Primärschutz geht vor Sekundärschutz" zunächst der Eintritt von Katastrophen verhindert werden. Für den dennoch nicht völlig auszuschließenden Fall einer Katastrophe besteht auf dem Nord-Ostsee-Kanal im Hinblick auf den Verkehr ein Alarmplan. Durch den Alarmplan ist die sofortige Unterrichtung der Kreise und Gemeinden sichergestellt. Der fließende Verkehr kann durch die Verkehrslenkung sofort unterbrochen werden. Damit wird vermieden, daß weitere Schiffe in den Bereich eines Unfalles einlaufen. Katastrophenabwehrmaßnahmen für den Landbereich sind nicht Aufgabe des Bundes. Die Frage, ob Katastrophenschutzplanungen für schwere Unfälle — z. B. die Kollision eines Ammoniakschiffes mit Verdampfung der Ladung — bestehen, kann nur vom Land Schleswig-Holstein beantwortet werden. Zu Frage B 156: Am Nord-Ostsee-Kanal werden regelmäßig in Abstimmung mit dem Innenminister des Landes Schleswig-Holstein und unter Einbeziehung der Kreise und Gemeinden Katastrophenschutzübungen durchgeführt. Hinsichtlich der Einzelheiten über die Qualifikation der Katastrophenschutzorganisationen kann ebenfalls nur das Land Schleswig-Holstein Auskunft erteilen. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 157 und 158): Ist die Bundesregierung bereit, in der zur Zeit in Vorbereitung befindlichen Ferienreiseverordnung für Obsttransporte an Wochenenden Ausnahmeregelungen zuzulassen, wie sie schon jetzt für Milchtransporte bestehen? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß das Teilstück Rastatt—Offenburg der geplanten Bundesbahnschnelltrasse Mannheim—Basel, falls diese gebaut werden sollte, verstärkt an die schon jetzt bestehende Rheintalstraße angelehnt wird, um ein weiteres „Zerschneiden" des Rheintals und einen unnötig hohen Geländeverbrauch zu vermeiden? Zu Frage B .157: Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, in der in Vorbereitung befindlichen Ferienreiseverordnung Ausnahmeregelungen für Obsttransporte zuzulassen, wie sie für Milchtransporte bestehen. 16332* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Dies würde zu Berufungen zahlreicher Wirtschaftsverbände führen und damit den Zweck der Verordnung gefährden. Allerdings wurden entsprechende Anträge mehrerer Bundesländer im Bundesrat angekündigt. Ob sie eine Mehrheit finden werden, bleibt abzuwarten. Zu Frage B 158: Die Neubaustrecke Rastatt-Offenburg ist in der Stufe I des Bundesverkehrswegeplans '80 (BVWP '80) enthalten. Diese Stufe enthält die vordringlich angestrebten Maßnahmen, deren Realisierung bzw. Baubeginn im Zeitraum 1981-1990 möglich erscheint. Der sich anschließende Neubauabschnitt Offenburg-Basel ist demgegenüber Bestandteil der Stufe II des BVWP '80 (langfristig zu planende Objekte mit einem möglichen Baubeginn nach 1990). Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (DB) hat auf dieser Grundlage für die Gesamtstrecke Rastatt-Basel ihren nachgeordneten Stellen den Planungsauftrag erteilt. In den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (landesrechtliche Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren) wird die DB als zuständige und verantwortliche Planungsträgerin zu gegebener Zeit die Ergebnisse der durchzuführenden Untersuchungen über die Trassenführung mit allen Beteiligten erörtern. Im Rahmen dieser Untersuchungen werden auch Linienführungen in Anlehnung an die bestehende Rheintalstrecke geprüft. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 159 und 160): Ist die Bundesregierung bereit, die Fähre mit Kettenantrieb in Fischerhütte, die für viele Kraftfahrer zu längeren Wartezeiten führt, durch eine moderne Schnellfähre zu ersetzen mit dem Ziel, durch eine stärkere Inanspruchnahme den Fährbetrieb wirtschaftlicher zu gestalten, oder besteht immer noch die Gefahr, daß diese Fähre stillgelegt wird, obwohl die hierdurch dann zwangsläufigen Umwege der Fährbenutzer zu einem erhöhten Energieverbrauch führen und somit nicht in das Energiesparkonzept der Bundesregierung passen würden? Ist der Bund bereit — weil es von allen Fraktionen der Büdelsdorfer Gemeindevertretung gewünscht wird , bei einem zweispurigen Ausbau der Hollerstraße (B 203) einschließlich Abbiegespuren sowie Park-und Bushaltebuchten den Abbruch der Häuser nördlich der Firma Ahlmann zu finanzieren, wie es bei dem ursprünglich geplanten vierspurigen Ausbau vorgesehen war, weil bei zwei durchgehenden Fahrspuren ein sicherer und reibungsloser Verkehrsfluß nur dann erreicht werden kann, wenn diese Häuser abgerissen werden, oder bestehen hinsichtlich des Ausbaus und der Finanzierung der B 203 durch Büdelsdorf andere Vorstellungen? Zu Frage B 159: Wie Ihnen in Beantwortung Ihrer für die Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 1979 eingereichten Frage (Bundestagsdrucksache 8/3468, Nr. 240) mitgeteilt worden ist, wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Sicherung des Nord-Ostsee-Kanals von km 34,6 bis 40,0 die Notwendigkeit des Bedarfs der Erhaltung der Fährstelle Fischerhütte unter Berücksichtigung der gestiegenen Energiepreise überprüft. Die Erörterungen mit Beteiligten und Betroffenen im Anschluß an die Planauslegung sind noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten über die zukünftige Gestaltung des Querverkehrs im Raume Fischerhütte können daher zur Zeit noch nicht mitgeteilt werden. Zu Frage B 160: Der Bund ist nicht bereit, einem zweistreifigen Ausbau der B 203 — Ortsdurchfahrt Büdelsdorf im Bereich der Hollerstraße zuzustimmen, bei dem ihm infolge der Anlegung von Abbiegespuren sowie von Park- und Bushaltebuchten die gleichen Folgekosten für den Ankauf und Abbruch der an der B 203 gelegenen Häuser nördlich der Firma Ahlmann entstehen würden, wie bei der verkehrstechnisch günstigeren, jedoch von der Gemeinde aufgrund schwerwiegender Bedenken abgelehnten Lösung des bislang geplanten vierstreifigen Ausbaus. Dies gilt um so mehr, als der Bund sich seinerzeit der Auffassung der Gemeinde angeschlossen hat, daß beim Ausbau der Ortsdurchfahrt Häuser geschont werden sollen und daher möglichst ein zweistreifiger Querschnitt zu wählen sei. Ein zwischen der Gemeinde Büdelsdorf und der Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein abgestimmtes neues Konzept für einen 2-streifigen Ausbau der B 203 — Ortsdurchfahrt liegt dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vor; insofern sind Überlegungen zur Finanzierung derzeit noch verfrüht. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 161): Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß in den Fahrplänen der Deutschen Bundesbahn auf der Strecke zwischen Gemünden und Frankfurt nicht nur der allgemeine Reisezugverkehr, sondern auch die Berufspendler zwischen Gemünden und Frankfurt in der Ausweisung von günstigen D-Zügen gebührend berücksichtigt werden und nicht die günstigen D-Züge durch Eilzüge mit erheblich längeren Fahrzeiten (bedingt durch die vielen Halte) ersetzt werden? Die Deutsche Bundesbahn (DB), die über die Gestaltung ihres Reisezugangebotes eigenverantwortlich entscheidet, hat zu der ab Jahresfahrplan 1980/81 (Beginn: 1. Juni 1980) vorgesehenen Bedienung der Teilstrecke Frankfurt (Main)-Gemünden durch Fernzüge folgendes mitgeteilt: Das Fernzugangebot zwischen Frankfurt (Main) und Gemünden bleibt im Jahresfahrplan 1980/81 im wesentlichen unverändert. In bezug auf die Nutzung der Fernzüge durch Reisende des Berufsverkehrs wird jedoch insofern eine Verbesserung eintreten, als der D-Zug 223 (Holland-Wien-Expreß) mit unveränderter Reisezeit zwischen Frankfurt (Main) und Würzburg zusätzlich in Gemünden halten wird. Darüber hinaus wird das Angebot für Berufspendler durch den D-Zug 251 (Frankfurt-Prag) verbessert, der auf dem Abschnitt Frankurt (Main)-Nürnberg als Eilzug verkehrt und zusätzlich in Frankfurt (Main)-Süd und Heigenbrücken hält. Durch diese Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit tritt zwischen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16333* Frankfurt (Main) und Gemünden jedoch nur eine Reisezeitverlängerung von 4 Minuten ein, so daß von einer erheblich längeren Fahrzeit nicht die Rede sein kann. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 162): Gibt es bundesrechtliche Vorschriften für Höchstbelastungswerte von Lärm bei Straßenkehrmaschinen und Müllfahrzeugen während der Arbeit, und zwar gemessen am Fahrerplatz und für die Anwohner der befahrenen Straßen, und wenn ja, wie wird ihre Einhaltung überprüft, wenn nein, besteht seitens der Bundesregierung die Absicht für eine gesundheitsschonende Regelung? In den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und den entsprechenden Richtlinien sind für Kraftfahrzeuge Grenzwerte hinsichtlich des Fahr- und des Standgeräusches festgelegt; die zulässige Lärmentwicklung für die sich im Arbeitseinsatz befindlichen Straßenkehrmaschinen oder Müllfahrzeuge ist im Verkehrsrecht bis jetzt nicht geregelt. Hinsichtlich der Lärmbelästigung des Fahrzeugführers am Arbeitsplatz sind in der Unfallverhütungsvorschrift „Lärm" Grenzwerte vorgeschrieben, die mit Hilfe von Schallpegelmessern durch die Gewerbeaufsichtsämter überprüft werden können. Dem Bundestag liegt zur Zeit ein Entwurf für das Verkehrslärmschutzgesetz zur Beratung vor, in dem Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete festgelegt werden sollen. Die Belastungsgrenzwerte beziehen sich auf den vom Straßenverkehr allgemein hervorgerufenen Lärm und nicht auf die Geräuschentwicklung eines Einzelfahrzeugs wie z. B. einer Straßenkehrmaschine oder eines Müllfahrzeugs. Es können daher auch keine Immissionsgrenzwerte von Einzelfahrzeugen überprüft werden. Das Umweltbundesamt untersucht zur Zeit im Auftrag des Bundesministers des Innern die Möglichkeiten einer Verminderung der Geräuschemissionen von im Arbeitseinsatz befindlichen Müllfahrzeugen, während der Technische Überwachungs- Verein Rheinland e. V. im Auftrage des Bundesministers der Arbeit Untersuchungen zur Verbesserung des Lärmschutzes am Arbeitsplatz von Müllfahrzeugen und Straßenkehrmaschinen durchführt. Nach Abschluß dieser Forschungsprojekte wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Arbeiten auswerten und erforderlichenfalls eine weitere Herabsetzung der Lärmemissionen dieser Kraftfahrzeuge anstreben. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 163): Ist die Bundesregierung bereit, im Dienst der Deutschen Bundespost die Ämter der Besoldungsgruppen A 2 und A 3 in Fortfall zu bringen? Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen läßt z. Z. den Arbeitswert der Tätigkeiten bzw. Funktionen des einfachen Postdienstes, insbesondere die Tätigkeitsfelder im Grenzbereich zwischen einfachem und mittlerem Postdienst untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird voraussichtlich Ende März 1980 vorliegen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird auch geprüft, ob und in welchem Umfang bisher den Besoldungsgruppen A 2 oder A 3 zugeordnete Tätigkeiten oder Funktionen infolge gestiegener Anforderungen höher bewertet werden können. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 164): Welche schwerwiegenden Gründe sprechen dagegen, dem Fernsprechraum Bonn bei der beabsichtigten Änderung der Ortskennzahl entsprechend der Funktion Bonns als Hauptstadt eine zweistellige Ortskennziffer zuzuweisen? Die Länge der Ortsnetzkennzahl hängt u. a. ab von — der Länge der zugelassenen internationalen Rufnummer, die sich aus Länderkennzahl, Ortsnetzkennzahl und Teilnehmerrufnummer zusammensetzt und nach internationalen Vereinbarungen höchstens 12 Stellen haben darf, — der Zahl der Teilnehmer in einem Ortsnetz, — der Zahl der Ortsnetze in einem Land, — der technischen Gestaltung des Fernsprechnetzes und — der Verfügbarkeit von Kennzahlen bestimmter Stellenzahl. Das Ortsnetz 2221 Bonn ist im vierstufig aufgebauten Netz der Deutschen Bundespost über die Knotenvermittlungsstelle 222 Bonn und die Hauptvermittlungsstelle 22 Köln an die Zentralvermittlungsstelle 2 Düsseldorf angeschlossen. Bei mehr als 3 600 Ortsnetzen im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) müssen die Ortsnetzkennzahlen entsprechend den dargestellten Grundsätzen vierstellig sein. Zweistellige Kennzahlen stehen unter Berücksichtigung von sonstigem Kennzahlenbedarf (Verkehrsausscheidungsziffern, Sonder- und Ansagedienste) nur für etwa 80 Ortsnetze zur Verfügung. Deshalb muß sich ihre Vergabe streng an technischen Notwendigkeiten orientieren, die für das Ortsnetz Bonn keine zweistellige Kennzahl rechtfertigen. Allerdings war es möglich, die Kennzahl von Bonn auf drei Stellen zu verkürzen. Ab 17. Mai 1980 lautet sie 228. 16334* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 165): Welche Kosten mußten die Telefonbenutzer für die Plakat- und Anzeigenaktion der Deutschen Bundespost aufbringen, um der Bevölkerung die Neuregelung des Telefonzeittakts näherzubringen? Eine Anzeigenaktion zum Telefon-Nandienst hat es 1979 nicht gegeben, auch für 1980 ist keine vorgesehen. Die 1978 zum Telefon-Nandienst durchgeführte Ankündigungskampagne mit Informationsanzeigen in Tageszeitungen, Illustrierten-Anzeigen und Großflächenplakaten kostete rund 2,9 Millionen DM. Die im Januar 1980 gleichzeitig mit der Einführung des Telefon-Nandienstes begonnene Plakataktion zur Information der Offentlichkeit über das neue Tarifsystem kostete 634 000 DM. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 166): Gehört es zur normalen Praxis der Deutschen Bundespost, Geschäftsräume zu Preisen zu vermieten, die weit über dem Durchschnitt liegen, oder handelt es sich bei der Anmietung eines Ladenlokals in Hagen zum Preis von ca. 100 000 DM pro Jahr um eine Ausnahme? Die Deutsche Bundespost zahlt ortsübliche Mieten. Im vorliegenden Fall werden in Hagen Räume für den Kundenberatungsdienst des Fernmeldewesens benötigt. Die Effizienz dieses Kundenberatungsdienstes hängt wesentlich von der verkehrsgünstigen Lage der jeweiligen Beratungsstelle und den räumlichen Möglichkeiten ab, das vielfältige Angebot ansprechend zu präsentieren. Die Anmietung entsprechender Räume in Hagen unmittelbar an der Fußgängerzone erfüllt in optimaler Weise beide Voraussetzungen. Die Deutsche Bundespost verfügt in den angemieteten Räumen über eine Nutzfläche von ca. 180 qm; die Miete von rund 45,— DM/qm ist für Geschäftsräume in dieser Spitzenlage vertretbar und erreicht weder örtlich noch generell eine Ausnahmehöhe. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3692 Frage B 167): Wird die Deutsche Bundespost zur Verladung von Postgut auf Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn Container einführen, um die von mir vielfach beobachtete Sorglosigkeit beim Umladen von Postgut in Züge der Deutschen Bundesbahn auszuschließen? Die Deutsche Bundespost setzt insbesondere im Postpaketdienst bereits seit längerem mit gutem Erfolg über 100 000 Klein-Container ein. Diese Container können jedoch nur in Güterwagen befördert werden, die in besonderen Postbahnhöfen be- und entladen werden. Versuche, auch andere Sendungen wie Briefbeutel, Schnellsendungen oder Zeitungen, die überwiegend mit Bahnpostwagen in Reisezügen befördert werden, mit Hilfe von Containern zu verladen, haben zu keinen befriedigenden Ergebnissen geführt und mußten eingestellt werden. Es ergaben sich dabei nicht nur Probleme mit dem knappen Stauraum in den Bahnpostwagen. Hinzu kam, daß man mit den unumgänglichen technischen Hilfsmitteln für das Verladen von Containern wie Gabelstapler oder Hebebühnen den gestellten Anforderungen, nämlich eine eisenbahnbedingt häufig sehr kurze Umschlagzeit einzuhalten und den Reiseverkehr auf den Bahnsteigen nicht zu behindern, nicht entsprechend gerecht werden konnte. Ladungsrückstände und Verzögerungen waren oftmals die Folge. Die Deutsche Bundespost ist deshalb gezwungen, im Interesse eines reibungslosen und schnellen Betriebsablaufs das herkömmliche Ladeverfahren bei Bahnpostwagen in Reisezügen beizubehalten. Trotz des Zeitdrucks, unter dem diese Arbeiten durchzuführen sind, sind die Bediensteten gehalten, auf sorgfältige Behandlung der Ladungsgegenstände Rücksicht zu nehmen. Anlage 144 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 168): Treffen Meldungen zu, wonach die Bundesregierung Möglichkeiten zur Fortführung des Dorfemeuerungsprogramms nach dem Auslaufen des Programms für Zukunftsinvestitionen prüft, und — bejahendenfalls — in welchem konkreten Stadium befinden sich die diesbezüglichen Planungen? Die Förderung der Dorferneuerung im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen ist bundesweit auf ein außerordentlich großes Interesse und eine lebhafte Nachfrage gestoßen. Es besteht ein erheblicher Antragsüberhang von Gemeinden, die im Programm nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die Bundesregierung verkennt nicht die strukturpolitisch, raumordnungspolitisch und gesellschaftspolitisch begründete Notwendigkeit, in der Durchführung von Dorferneuerungsmaßnahmen nicht nachzulassen. Sie prüft daher alle Möglichkeiten zur Fortführung der Förderung der Dorferneuerung. Gespräche auf Ministerebene haben stattgefunden. Die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für die Förderung der Dorferneuerung ab 1981 setzt allerdings eine Änderung des Finanzplanes voraus. Eine Entscheidung darüber durch die Bundesregierung kann erst mit den Beratungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16335* über den Bundeshaushalt 1981 getroffen werden. Diese sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/3692 Fragen B 171 und 172): Hält es die Bundesregierung für vereinbar mit ihrer wiederholt erklärten Absicht, z. B. Drucksache 8/3429, die Transparenz der Subventionen zu erhöhen, wenn von den Fördermitteln in Höhe von ca. 1,9 Milliarden DM, die im Jahr 1979 aus dem Haushalt des Bundesforschungsministeriums an die Wirtschaft geflossen sind, im 7. Subventionsbericht der Bundesregierung nur ein Betrag von 76 Millionen DM aufgeführt wird? Wird die Bundesregierung für den im Jahr 1981 dem Deutschen Bundestag vorzulegenden 8. Subventionsbericht sicherstellen, daß die Forschungs- und Entwicklungsfinanzhilfen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem Haushalt des Bundesforschungsministeriums genauso umfassend aufgeführt werden wie bisher schon die entsprechenden Fördermittel aus anderen Ressorts? Zu Frage B 171: Die aus dem Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vergebenen Mittel zur Förderung von Forschung und Entwicklung sind keine Finanzhilfen im Sinne des § 12 StWG. Sie dienen unmittelbar weder dazu, Produktionen oder Leistungen in Betrieben oder Wirtschaftszweigen zu erhalten oder an neue Bedingungen anzupassen, noch den Produktivitätsfortschritt und das Wachstum von Betrieben oder Wirtschaftszweigen zu fördern. Es besteht daher grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Forschungsförderungsmittel des Bundesministers für Forschung und Technologie im Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen auszuweisen. Lediglich Zuwendungen für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind in dem Bericht aufgeführt, da bei derartigen Vorhaben der Beitrag zur Erfüllung der technologiepolitischen Zielsetzungen häufig auch unmittelbar mit Produktivitäts- und Wachstumseffekten in den durchführenden Unternehmen verknüpft ist. Die Transparenz über alle Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie ist durch den jährlich erscheinenden BMFT-Förderungskatalog gewährleistet, in dem sämtliche geförderten FuE-Vorhaben nach Zuwendungsempfänger, Aufgabenstellung, Laufzeit und Förderungsbetrag ausgewiesen sind. Zu Frage B 172: Die Bundesregierung sieht aus den genannten Gründen gegenwärtig keine Veranlassung, den Berichtskreis der im Subventionsbericht ausgewiesenen Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft zu ändern. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 173, 174 und 175): Wieviel Anfragen auf Beteiligung hat die Frankfurter Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH seit ihrer Gründung 1975 bearbeitet, wie lautet der Proporz zwischen zustande gekommenen Beteiligungen, abgelehnten und noch in Prüfung befindlichen Beteiligungsanfragen? Wieviel von den bisher eingegangenen Beteiligungen mußten als Verlustgeschäft abgeschrieben werden? Welche materiellen und immateriellen Vorteile werden Berliner Unternehmen bzw. in Berlin investierende Unternehmen durch die Einrichtung eines Berliner Büros der Frankfurter Wagnisfinanzierungsgesellschaft genießen? Zu Frage B 173: Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat die Deutsche Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (WFG) 913, z. T. formlose Anfragen nach Beteiligungskapitel erhalten. Davon wurden 242 einer näheren Prüfung unterzogen, woraus sich 24 Beteiligungen ergaben (Stichtag 30. September 1979). Zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch 22 Projekte in Prüfung bzw. in Vertragsverhandlung. Zu Frage B 174: Aufgabe der WFG ist es, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Wagniskapital und Managementunterstützung für risikobehaftete, vornehmlich technische Innovationen bereitzustellen. Von den 24 eingegangenen Beteiligungen mußten bis zum 30. September 1979 drei als verloren abgeschrieben werden. Zu Frage B 175: Durch die Einrichtung des Berliner Büros der WFG wird in erster Linie eine verstärkte örtliche Beratung und Betreuung der an Wagniskapital interessierten Berliner Unternehmen gewährleistet. Materielle Vorteile ergeben sich aus der Abänderung der im Bundesgebiet üblichen WFG-Konditionen zugunsten der Berliner Unternehmen sowie aus der Bereitstellung von Bundesmitteln zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis der Berliner Unternehmen (sog. Sondermittel). Im einzelnen sind folgende Vergünstigungen vorgesehen: — Reduzierung der Untergrenze für Innovationsprojekte der WFG in Berlin auf 200 000 DM — Reduzierung der vom Beteiligungsnehmer zu tragenden Feinprüfgebühr auf 0,5 % der Beteiligungssumme des WFG gegenüber 1 % im Bundesgebiet — Einführung einer Obergrenze für das Auseinandersetzungsguthaben, das die WFG beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhält. Dadurch wird die aus der Beteiligung resultierende Belastung für das Unternehmen abschätzbar. 16336* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 Anlage 147 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 176, 177, 178 und 179): Welche Standorte sind für die in dem von der Bundesregierung veröffentlichten Kohlenveredlungsprogramm genannten Kohleveredlungsanlagen vorgesehen, und inwieweit bestehen für diese Standorte bereits planungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau der Anlagen? Welchen wesentlichen Bedingungen, vor allem hinsichtlich Größe insgesamt und Abstand zu Wohngebieten, müssen die Standorte für die Kohleveredlungsanlagen genügen? Wird die von vielen industriellen Betreibern gewünschte Umstellung von ölverbrauchenden Altanlagen auf moderne Kohlefeuerungsanlagen durch bundesrechtliche Vorschriften behindert? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um die zu einem vermehrten Einsatz von Kohle anstelle von Öl, insbesondere schwerem Heizöl, notwendige Änderung der Verbrauchstruktur in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und zu beschleunigen? Zu Fragen B 176 und 177: Die Bundesregierung hat das Kohleveredlungsprogramm in den „Aktuellen Beiträgen zur Wirtschafts- und Finanzpolitik" Nr. 6/1980 des Presse- und Informationsamtes vom 31. Januar 1980 veröffentlicht. Darin sind die Vorhaben zur Kohlevergasung und Kohleverflüssigung im einzelnen beschrieben (vgl. Tabellen 3 bis 5). Soweit die Unternehmen bereits konkrete Standorte genannt haben, sind sie dort angegeben. In einer Reihe von Fällen liegt bislang lediglich das Steinkohlen- oder Braunkohlenrevier fest, innerhalb dessen die Anlage errichtet werden soll. Bei zwei Vorhaben ist die Standortfrage noch offen. Die Anlagen zur Kohlevergasung sollen nach den Planungen der Industrie in bereits bestehende Industriekomplexe integriert werden. Planungsrechtlich ergeben sich damit gegenüber den Verflüssigungsanlagen, bei denen dies schon wegen ihres größeren Flächenbedarfs wahrscheinlich nicht möglich sein wird, deutliche Vorteile. Die Standortfragen sind einer der wesentlichen Schwerpunkte der sog. Vorprojekte, mit denen die Industrie grundlegende Planungsarbeiten zur technischen Auslegung, dem voraussichtlichen Terminplan sowie zu den Kosten und zur Wirtschaftlichkeit des einzelnen Vorhabens unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes durchführt. Die Anforderungen an den Standort für das einzelne Kohleveredlungsvorhaben sollen im Rahmen der Vorprojekte im einzelnen festgelegt werden. Zum Flächenbedarf liegen erste Unternehmensschätzungen bereits vor. Für eine große Verflüssigungsanlage werden demnach rd. 200-400 ha benötigt. Für Kohlevergasungsanlagen werden zwischen 2 und gut 100 ha genannt (maßgeblich ist insbesondere der Kohledurchsatz und die Frage, ob die Anlage mit einem Kohlekraftwerk kombiniert werden soll). Die Entfernung von Kohleveredlungsanlagen zu Wohngebieten hängt entscheidend von den Emissionen dieser Anlagen und den örtlichen Bedingungen ab. Die Industrie wird die Umweltprobleme in den Vorprojekten als eines der zentralen Themen behandeln und die Vorhaben frühzeitig mit den für die Genehmigung zuständigen Behörden der Länder besprechen, um die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit der Anlagen zu schaffen. Darüber hinaus hat das Umweltbundesamt im Rahmen des Umweltforschungsplanes 1980 Untersuchungen zur Beurteilung der Umweltbelastung und möglicher Gegenmaßnahmen eingeleitet. Zu Frage B 178: Eine Behinderung der Umstellung ölverbrauchender Altanlagen auf moderne Kohlefeuerungsanlagen durch bundesrechtliche Vorschriften ist nicht gegeben. Allerdings sind derartige Umstellungen bei genehmigungsbedingten Anlagen in der Regel als wesentliche Änderungen im Sinne von § 15 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anzusehen und bedürfen deshalb der Genehmigung aus Gründen des Immissionsschutzes. Zu Frage B 179: Die Substitution von Dl durch Kohle ist für die Bundesregierung ein vorrangiges energiepolitisches Ziel. Insbesondere bietet der industrielle Wärmemarkt ein erhebliches Substitutionspotential für Kohle (rd. 24,5 Millionen t SKE). Die Bundesregierung hat bereits durch Eröffnung eines Importkohlekontingents von jährlich 1,1 Millionen t für die Jahre 1979 bis 1981 einen wirksamen ökonomischen Anreiz für die Ölsubstitution in diesem Bereich gegeben. Durch den Einsatz von Importkohle, die gegenwärtig rd. 50 % preisgünstiger ist als deutsche Kohle, werden die z. T. erheblichen Umstellungs- und Folgeinvestitionen wirtschaftlich vertretbar und beschleunigt. Im Verstromungsbereich haben die Bemühungen zur Sicherung des Absatzes der deutschen Steinkohle dazu geführt, daß derzeit nur noch rd. 8 % der Stromerzeugung auf Öl basiert. Dieser Anteil soll künftig noch weiter verringert werden. Im Rahmen des Programms der Bundesregierung für Zukunftsinvestitionen — Fernwärme — werden auch Kohleheizkraftwerke gefördert, durch welche neben der Energieeinsparung auch der Einsatz von 01 in den angeschlossenen Verbrauchsbereichen (insbesondere Ballungsgebieten) zurückgedrängt wird. Die Bundesregierung berät z. Z. mit den Ländern über ein spezielles Kohleheizkraftwerks- und Fernwärme-Ausbauprogramm. Danach sollen nur noch Heizkraftwerke auf Basis von Kohle und Müll gefördert werden. Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 180): Warum hat die Bundesregierung bei der Vergabe der in Berlin durchgeführten Forschungsvorhaben „Telebus für Behinderte" und „Verkehrsführungssystem für Sehbehinderte" den Berliner Senat als Auftraggeber veranlaßt, den Auftrag an die Studiengesellschaft Nahverkehr (SNV) mit Sitz in Hamburg zu vergeben, obwohl zumindest letzteres Vorhaben nicht in den eigentlichen Tätigkeitsbereich dieser Gesellschaft fällt? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 16337* Die Forschungsvorhaben „Telebus" und „Verkehrsführungssystem für Sehbehinderte" sind vom Berliner Senat vergeben worden, der zu beiden Vorhaben beim BMFT eine anteilige Zuwendung beantragt hatte, die auch gewährt wurde. Der BMFT hat in keinem der beiden Fälle den Berliner Senat veranlaßt, einen bestimmten Unterauftragnehmer einzuschalten. Der Vorschlag, die Zweigniederlassung Berlin der SNV Studiengesellschaft Nahverkehr zur Bearbeitung einzuschalten, kam in beiden Fällen vom Berliner Senat. Der BMFT, dem die SNV seit langem bekannt ist, hatte keinen Grund, eine sachgerechte ordnungsgemäße Bearbeitung durch die SNV anzuzweifeln. Im übrigen darf ich zur sachlichen Richtigstellung mitteilen: Der Sitz der SNV ist nicht Hamburg, sondern Düsseldorf. Die Arbeiten an den Vorhaben „Telebus" und „Verkehrsführungssystem für Sehbehinderte" werden von der Zweigniederlassung Berlin der SNV durchgeführt. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 181 und 182): Welche Länder und welche Studentenwohnheimträger beteiligen sich an dem Demonstrativvorhaben mit dem Schwerpunkt „Energiesparen beim Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen", wie es der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in seiner Antwort vom 13. Februar 1980 auf meine diesbezüglichen Fragen angekündigt hat? Hält die Bundesregierung die Umsetzung von grundsätzlichen Erkenntnissen auf die spezifischen Anforderungen und Bedingungen des Studentenwohnraumbaus angesichts der Misere im Studentenwohnraumbau sowie der nach wie vor geringen Kostenrichtwerte für eine vorrangige Aufgabe? Zu Frage B 181: Die Bundesländer haben Anfang Dezember 1979 ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an den vorgesehenen Demonstrativvorhaben „Energiesparen beim Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen" zu beteiligen. Ebenso hat eine Reihe von Studentenwerken ihr Interesse bekundet, die Trägerschaft für ein derartiges Demonstrativvorhaben zu übernehmen. Die Entscheidung über die Standorte der Vorhaben im einzelnen steht jedoch noch aus. In der Annahme Ihres fortdauernden Interesses werde ich Sie gern über die Entwicklung auf dem laufenden halten. Zu Frage B 182: Bund und Länder haben vereinbart, die Kostenrichtwerte für die Studentenwohnraumförderung mit Wirkung vom 1. Januar 1980 von 28 000 DM auf 33 000 DM pro Wohnheimplatz, d. h. um rund 18 zu erhöhen. Die Bundesregierung mißt der Energieeinsparung auch beim Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen — insbesondere unter sozialen Gesichtspunkten — erhebliche Bedeutung bei, weil sich steigende Energiekosten direkt auf die Mieten auswirken. Im übrigen tragen derartige Demonstrativvorhaben erfahrungsgemäß auch zur Schaffung zusätzlicher Wohnheimplätze bei. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 183): Trifft es zu, daß mehr Ausbildungsplätze für Jugendliche zur Verfügung stehen als es Schulabsolventen in 1980 geben wird und kann die Bundesregierung Angaben darüber wachem, wieviel Ausbildungsplätze mehr als auszubildende Jugendliche vorhanden sein werden? Das Angebot an Ausbildungsplätzen betrug bereits 1979 rund 677 000 und überstieg erstmals seit 5 Jahren die Nachfrage. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen für das Jahr 1980 wird im Berufsbildungsbericht 1980 auf rund 668 000 geschätzt. Für 1980 gehen alle an der beruflichen Bildung Beteiligten davon aus, daß durch verstärkte Bemühungen das Angebot an Ausbildungsplätzen weiter ansteigen wird, so daß eine weitere Verbesserung des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage erwartet werden kann. Die Bundesregierung hält diese Verbesserung auch für dringend erforderlich, damit den Jugendlichen mehr Berufswahlmöglichkeiten eröffnet und regionale Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage abgebaut werden. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 184 und 185): Wie weit sind bisher die Beratungen des Ausschusses für Fragen Behinderter beim Bundesinstitut für Berufsbildung in Berlin zur qualifizierten Berufsförderung behinderter Jugendlicher unterhalb der Ebene der zur Zeit anerkannten Ausbildungsregelungen vorangekommen, und wird dabei u. a. auch eine zeitliche Ausdehnung der Berufsfindungsmaßnahme für Jugendliche, die körperbehindert und lernbehindert sind, erwogen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch ein breiteres Angebot im Trainings- und Arbeitsbereich in den Werkstätten für Behinderte die persönliche Leistungsfähigkeit körperbehinderter Jugendlicher so gesteigert werden könnte, daß sich ihre Chancen erhöhen, in Berufsbildungswerke oder auf den freien Arbeitsmarkt vermittelt zu werden, und wie wird die Bundesregierung bejahendenfalls diese Anregung unterstützen? Zu Frage B 184: Der Ausschuß für Fragen Behinderter beim Bundesinstitut für Berufsbildung (AFB) hat sich in den Sitzungen am 26. September und am 6. Dezember 1979 eingehend mit der Problematik einer qualifizierten Berufsförderung behinderter Jugendlicher unterhalb der Ebene der zur Zeit anerkannten Ausbildungsregelungen beschäftigt. Er wird diese Beratungen voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 25./26. März abschließen und dabei auch die wei- 16338* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 203. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1980 tere Behandlung dieser Fragen im Verwaltungsratsausschuß für Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung und berufliche Rehabilitation der Bundesanstalt für Arbeit (Verwaltungsratsausschuß II) berücksichtigen. Der Verwaltungsratsausschuß II stimmte in seiner Sitzung am 9./10. Januar 1980 mit der Verwaltung der Bundesanstalt darin überein, daß innerhalb der Grenzen der unabdingbaren Inhalte von Ausbildungsregelungen für Behinderte nach § 48 Berufsausbildungsgesetz und § 42 b Handwerksordnung alle Möglichkeiten zur Ausbildung behinderter Jugendlicher im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes ausgeschöpft werden sollten, um möglichst vielen behinderten Jugendlichen eine qualifizierte Berufsausbildung und auf dieser Grundlage ebenso die Einmündung in eine qualifizierte Beschäftigung zu ermöglichen. Der Ausschuß geht jedoch davon aus, daß trotz Ausschöpfung dieser Möglichkeiten eine nicht unerhebliche Zahl behinderter Jugendlicher verbleiben wird, die auch bei umfassender Förderung (z. B. im Berufsbildungswerk) diesen Anforderungen nicht gewachsen sind. Er kam zu dem Ergebnis, daß eine systematische Förderung dieser Jugendlichen durch eine Weiterentwicklung (inhaltliche Anreicherung, Verlängerung der Regeldauer über ein Jahr hinaus) der Lehrgänge zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden könnte. Das Lehrgangsangebot soll entsprechend ausgestaltet und erprobt werden. Es bestand Übereinstimmung, daß in diese Erprobung neben den freien Trägern auch Betriebe und einige Berufsbildungswerke, die über Erfahrung bei der Berufsförderung insbesondere mehrfach behinderter Jugendlicher verfügen, einbezogen werden sollen. Der Verwaltungsratsausschuß II faßte folgenden Beschluß: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot von Lehrgängen zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten in der Weise weiterzuentwickeln, daß entsprechende Maßnahmen unter vergleichender Berücksichtigung der verschiedenen Personengruppen, der möglichen und geeigneten Lernorte, der zu beteiligenden Institutionen so bald wie möglich erprobt werden können. 2. Dieses Lehrgangsangebot soll für behinderte Jugendliche angelegt sein, die erstmalig vor dem Einstieg in das Berufsleben stehen, auf Grund Art oder Schwere ihrer Behinderung durch eine Ausbildung nach den Normen des Berufsbildungsgesetzes — selbst unter Ausschöpfung der Möglichkeiten nach § 48 BBiG/§ 42 b HwO — jedoch überfordert, durch die Eingliederung in einer Werkstatt für Behinderte allerdings unterfordert wären. Zu Frage B 185: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß durch ein breiteres Angebot im Arbeitstrainingsbereich der Werkstätten für Behinderte die persönliche Leistungsfähigkeit behinderter Jugendlicher so gesteigert werden kann, daß sich die Möglichkeiten einer Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oder einer Eingliederung in das Arbeitsleben verbessern. Sie hat daher in § 3 Abs. 2 des Entwurfs der 3. Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Werkstättenverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbWV), dem der Bundesrat mit Maßgabe von einigen Änderungen am 8. Februar 1980 zugestimmt hat, vorgesehen, daß das Angebot an berufsfördernden Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich möglichst breit sein soll, um Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, der Entwicklungsmöglichkeit sowie Eignung und Neigung der Behinderten soweit wie möglich Rechnung zu tragen. In der Begründung des Verordnungsentwurfs wird dazu ausgeführt, daß die Behinderten, deren Entwicklung einen Übergang in weiterführende Maßnahmen der beruflichen Bildung als möglich erscheinen läßt (z. B. in Berufsbildungswerken und Berufsförderungswerken), entsprechend zu fördern sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Mahne.


Rede von Erhard Mahne
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte sehr um Entschuldigung, wenn ich zu so später Stunde doch noch in die Debatte eingreifen muß. Der Herr Kollege Tillmann hat hier aber von einem unwürdigen Schwarzer-Peter-Spiel gesprochen. Wenn wir ein solches unwürdiges Schwarzer-Peter-Spiel betreiben wollen, dann ist es sicherlich auch Aufgabe der Bundesregierung, der ein Schwarzer Peter zugeschoben werden soll, selbst zu diesem Zeitpunkt einige Positionen, die hier vertreten wurden, noch einmal zurechtzurücken.
Ich möchte hier noch einmal sehr deutlich sagen, daß die Bundesregierung natürlich sehr daran interessiert ist — ich glaube — sie hat das in der Vergangenheit durch ihre Initiativen, durch ihre Anregungen, die sie in den europäischen Gremien gegeben hat, gezeigt — und daß sie der europäischen Flugsicherung eine verstärkte Bedeutung beimißt. Wir müssen aber genauso klar und deutlich sagen, daß es eine europäische Flugsicherung im Sinne einer supranationalen Flugverkehrskontrolle bisher noch nie gegeben hat. EUROCONTROL hat nie wirklich das Stadium einer europäischen Einrichtung in bezug auf diese zentralen Exekutivfunktionen erreicht.

(Sick [CDU/CSU]: Nein, weil Sie es verhindert haben!)

Lediglich drei Staaten, Belgien, Luxemburg und die Bundesrepublik — ich glaube, das kann von niemandem bestritten werden —, haben die Flugverkehrskontrolle für einen Teil ihres Luftraumes vertragsgetreu durch EUROCONTROL wahrnehmen lassen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Tillmann?