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ID0820004100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/200 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 200. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 15923 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 15923 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1980 — Drucksache 8/3456 — Dr. Schäuble CDU/CSU 15923 D Dr. Spöri SPD 15926 C Frau Matthäus-Maier FDP 15929 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/3174, 8/3230 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 8/3590, 8/3594 — Dr. Bötsch CDU/CSU 15932 C Schmidt (München) SPD 15933 D Kleinert FDP 15935 A Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 15935 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann (München), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Pinger, Spranger, Biehle, Dr. Bötsch, Gerlach (Obernau), Hartmann, Hasinger, Kroll-Schlüter, Regenspurger, Petersen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes — Drucksache 8/3291 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Franke, Spranger, Kroll-Schlüter, Dr. Langguth, Dr. Becker (Frankfurt), Berger (Herne), Biechele, Braun, Broll, Burger, Prinz zu Sayn-WittgensteinHohenstein, Gerlach (Obernau), Hartmann, Hasinger, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Geisenhofer, Krey, Dr. Laufs, Dr. Miltner, Frau Dr. Neumeister, Niegel, Regenspurger, Schwarz, Volmer, Wimmer (Mönchengladbach), Dr. George, Neuhaus, Frau Karwatzki, Dr. Jenninger, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Feinendegen, Frau Männle, Röhner, Biehle, Frau Will-Feld und der Fraktion der CDU/CSU Bekämpfung der Rauschmittelsucht — Drucksache 8/3363 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts — Drucksache 8/3551 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 15937 C Dr. Wittmann (München) CDU/CSU . . 15941 B Dürr SPD 15943 A Engelhard FDP 15944D Kroll-Schlüter CDU/CSU 15946B Marschall SPD 15948 D Eimer (Fürth) FDP 15950 C Baum, Bundesminister BMI 15952 A Spranger CDU/CSU 15954A Dr. Langguth CDU/CSU 15956B Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 15958B Nächste Sitzung 15960 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15961A Anlage 2 Auslegung des Verkehrsvertrages mit der DDR über die Ein- und Durchreise von Motorradfahrern MdlAnfr Al 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A2 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 15961* C Anlage 3 Ölversorgung der kleinen und mittleren freien mittelständischen Unternehmen des Mineralölhandels im Jahr 1980 sowie Verbesserung des Mineralölmarkts durch das Angebot freier Mengen durch Spotmärkte MdlAnfr A4 18.01.80 Drs 08/3573 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A5 18.01.80 Drs 08/3573 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15962*A Anlage 4 Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen bzw. Benzinabgabepreismanipulationen in Form von begrenzten Lieferkontingenten MdlAnfr A6 18.01.80 Drs 08/3573 Immer (Altenkirchen) SPD MdlAnfr A7 18.01.80 Drs 08/3573 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15962*B Anlage 5 Nutzung der Energieträger wechselweise mit anderen Wärmegewinnungsanlagen MdlAnfr A13 18.01.80 Drs 08/3573 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15962* C Anlage 6 Kombination der Energieträger mit anderen Wärmegewinnungsanlagen MdlAnfr A14 18.01.80 Drs 08/3573 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15962* D Anlage 7 Umgehung der zuständigen Landesfinanzbehörden und der Amtsleitung durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen MdlAnfr A29 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15963* B Anlage 8 These des Bundesforschungsministers bezüglich der Erzeugung von Strom durch Windkraftwerke MdlAnfr A57 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Probst CDU/CSU MdlAnfr A58 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Probst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 15963* C Anlage 9 Beendigung der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A78 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15964* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 III Anlage 10 Widerstand gegen die Errichtung einer Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A84 18.01.80 Drs 08/3573 Wissmann CDU/CSU MdlAnfr A85 18.01.80 Drs 08/3573 Wissmann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15964* B Anlage 11 Entschließung des Bundestages zur III. VN-Seerechtskonferenz gegen die Befugnisse der Internationalen Meeresbodenbehörde bei der Vergabe von Bergbauverträgen MdlAnfr A87 18.01.80 Drs 08/3573 Werner CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15964* C Anlage 12 Völkerrechtswidrigkeit einer nationalen Gesetzgebung zur Regelung des Tiefseebergbaus MdlAnfr A95 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15964* D Anlage 13 Verabschiedung eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus MdlAnfr A96 18.01.80 Drs o8/3573 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15964* D Anlage 14 Beteiligung von Entwicklungsländern an der Erschließung von Manganknollen im Indischen Ozean oder im Ostpazifik MdlAnfr A97 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15965* A Anlage 15 Sicherung der Eiweißversorgung aus dem Meer MdlAnfr A98 18.01.80 Drs 08/3573 Tillmann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15965* A Anlage 16 Einfluß der III. VN-Seerechtskonferenz auf die Arbeitsplätze in der deutschen Seeschiffahrt und Fischereiwirtschaft MdlAnfr A99 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15965* B Anlage 17 Haltung der Bundesregierung zu Fischereifragen auf der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A100 18.01.80 Drs 08/3573 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15965* C Anlage 18 Ausklammerung der Probleme der III. VN-Seerechtskonferenz aus den Beitrittsverhandlungen der EG mit Spanien und Portugal MdlAnfr A101 18.01.80 Drs 08/3573 Reddemann CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15965* D Anlage 19 Beitritt der EG zur Konvention der Seerechtskonferenz MdlAnfr A102 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15965* D Anlage 20 Mißbrauch der Regelung zum Meeresumweltschutz für andere politische Ziele MdlAnfr A103 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15966* A Anlage 21 Sicherung deutscher Meeresforschung innerhalb der 200-Seemeilen-Zonen MdlAnfr A104 18.01.80 Drs 08/3573 Broll CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15966* B Anlage 22 Hoheitsregelung für Archipelgewässer; Vor- und Nachteile aus dem Konven- IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 tionsentwurf der Seerechtskonferenz für die Entwicklungsländer MdlAnfr A105 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A106 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15966* B Anlage 23 Vorteile für die einzelnen Mitglieder der Gruppe 77 MdlAnfr A107 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15966* C Anlage 24 Einschätzung der Absichten der Sowjetunion durch die Bundesregierung MdlAnfr A108 18.01.80 Drs 08/3573 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15966* D Anlage 25 Vertretung der Forderung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands und unentbehrlicher Grund- und Minderheitenrechte für Volksdeutsche gegenüber Polen; Verhinderung der Überführung deutscher Kinder östlich von Oder und Neiße in die polnische Nationalität MdlAnfr A109 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A110 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15966* D Anlage 26 Ausstellung eines deutschen Passes und Führerscheins für einen als Geisel in Teheran festgehaltenen US-Diplomaten durch Landesverfassungsschutzbehörden; Beschleunigung des Verfahrens bei der Aufnahme politisch Verfolgter aus Argentinien MdlAnfr A111 18.01.80 Drs 08/3573 Thüsing SPD MdlAnfr A112 18.01.80 Drs 08/3573 Thüsing SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15967*A Anlage 27 Forderung personenbezogener Daten für die Aufnahme in die EDV-Kartei beim Bezug der „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn'' durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung; Beschränkung der Sammlung personenbezogener Daten durch Behörden SchrAnfr B1 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B22 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw Dr. Liebrecht BPA 15967* B Anlage 28 Text der vom Bundeskanzler in seiner Neujahrsansprache gestrichenen bzw. neueingefügten Passagen SchrAnfr B2 18.01.80 Drs 08/3573 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B3 18.01.80 Drs 08/3573 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw Dr. Liebrecht BPA 15968* A Anlage 29 Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus Vietnam SchrAnfr B4 18.01.80 Drs 08/3573 Burger CDU/CSU SchrAnfr B5 18.01.80 Drs 08/3573 Burger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15968* B Anlage 30 Unterstützung Pakistans angesichts des Einmarsches sowjetischer Truppen nach Afghanistan SchrAnfr B6 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15968* C Anlage 31 Verwendung der Bezeichnung „BRD" im deutschsprachigen Ausland SchrAnfr B7 18.01.80 Drs 08/3573 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15968* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 V Anlage 32 Darstellung Gesamtdeutschlands in der in deutscher, englischer und französischer Sprache geplanten europäischen Kulturzeitschrift SchrAnfr B8 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15969* A Anlage 33 Unterschiede zwischen der Studie der EG-Kommission über die europäische Rüstungsindustrie und dem am 31. Mai 1976 an den Ständigen Rüstungsausschuß der WEU erteilten Auftrag SchrAnfr B9 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Enders SPD SchrAntw StSekr Dr. Schnell BMVg . . 15969* B Anlage 34 Studie über die Waffenexportpolitik der WEU-Mitglieder SchrAnfr B10 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Enders SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15969* D Anlage 35 Verletzung des Völkerrechts durch den Einfall der UdSSR nach Afghanistan SchrAnfr B11 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15970* A Anlage 36 Ölteppich auf der Jeetzel; Gewässerverunreinigung bundesdeutscher Flüsse durch die DDR SchrAnfr B12 18.01.80 Drs 08/3573 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B13 18.01.80 Drs 08/3573 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15970* C Anlage 37 Verwaltungsvereinfachung sowie Ausstattung der Helfer im erweiterten Katastrophenschutz; Ausbau des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz SchrAnfr B14 18.01.80 Drs 08/3573 Jung FDP SchrAnfr B15 18.01.80 Drs 08/3573 Jung FDP SchrAnfr B16 18.01.80 Drs 08/3573 Jung FDP SchrAnfr B17 18.01.80 Drs 08/3573 Jung FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15971* B Anlage 38 Ratifizierung des Chlorid-Übereinkommens der Rheinanliegerstaaten vom Dezember 1976 sowie Beurteilung des Abwasserentsorgungskonzepts von Professor Dr. Kickuth SchrAnfr B18 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B19 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B20 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15972* B Anlage 39 Inanspruchnahme des Rechts auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes im Bereich des öffentlichen Dienstes SchrAnfr B21 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15973* B Anlage 40 Einhaltung der Art. 31 und 32 des Abkommens vom 18. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge SchrAnfr B23 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15973* C Anlage 41 Ausdehnung der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst auf Informationsfahrten zum Europäischen Parlament SchrAnfr B24 18.01.80 Drs 08/3573 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15974* A VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 42 Rechtsschutz deutscher Bürger bei grenzüberschreitenden Umweltgefahren durch das Kernkraftwerk Cattenom und das Blei-Akkuwerk bei Saargemünd SchrAnfr B25 18.01.80 Drs 08/3573 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B26 18.01.80 Drs 08/3573 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15974* B Anlage 43 Gesundheitsschäden durch die Verwendung des quecksilberhaltigen Amalgam in der Zahnheilkunde SchrAnfr B27 18.01.80 Drs 08/3573 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15975* A Anlage 44 Einstellung von Disziplinarverfahren gegen extremistisch tätige Bahn- und Postbeamte SchrAnfr B28 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B29 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15975* A Anlage 45 Deklarierung der europäischen Menschenrechtskonvention als Bestandteil des deutschen Rechts; Urteil des europäischen Gerichtshofs über die Zahlung des Honorars für Dolmetscher in einem Strafprozeß SchrAnfr B30 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Haussmann FDP SchrAnfr B31 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Haussmann FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15975* C Anlage 46 Stellungnahme des Oberbundesanwalts im Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt betreffend die Freistellung eines Angestellten der Scientology Church vom Wehrdienst SchrAnfr B32 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B33 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15976* A Anlage 47 Neubau des Zollamts Bundesneuland SchrAnfr B34 18.01.80 Drs 08/3573 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15976* B Die Fragen B 35, 36 und 37 — Drucksache 8/3573 vom 18.01. 1980 — des Abgeordneten Ibrügger (SPD) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 48 Freigabe der belgischen Schule in Euskirchen SchrAnfr B38 18.01.80 Drs 08/3573 Milz CDU/CSU SchrAnfr B39 18.01.80 Drs 08/3573 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15976* C Anlage 49 Freigabe bundeseigenen Grundbesitzes in München und Umgebung SchrAnfr B40 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15976* D Anlage 50 Steuervergünstigungen für ältere und behinderte Menschen SchrAnfr B41 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15977* A Anlage 51 Abschaffung der Steuerbefreiung für beim Flugsport verwendetes Benzin SchrAnfr B42 18.01.80 Drs 08/3573 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15978* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 VII Anlage 52 Steuerliche Ungleichbehandlung von Zweitwohnungseigentümern SchrAnfr B43 18.01.80 Drs 08/3573 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15979* D Anlage 53 Beteiligung der Bundesregierung an Stiftungen, Aufgaben dieser Stiftungen sowie Haushaltszuwendungen 1979 und 1980 SchrAnfr B44 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B45 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B46 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15980* A Anlage 54 Mexikanische Erdöllieferungen an die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B47 18.01.80 Drs 08/3573 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B48 18.01.80 Drs 08/3573 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15981* A Anlage 55 Änderung der Regelung für den Kohlepfennig im Dritten Verstromungsgesetz SchrAnfr B49 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15981* C Anlage 56 Zahlungen an die Türkei zum Ausbau der deutsch-türkischen Tourismusbeziehungen sowie Förderung des inländischen Tourismus durch den Bund SchrAnfr B50 18.01.80 Drs 08/3573 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B51 18.01.80 Drs 08/3573 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15982* A Anlage 57 Preiserhöhungspraktiken der Lieferanten bei schwerem Heizöl S; Entlastung der Weststadt Baden-Baden durch stärkere Öffnung des Autobahnzubringers für den innerstädtischen Verkehr SchrAnfr B52 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B53 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15982* C Anlage 58 Begrenzung des Beraterhonorars nach den Förderungsrichtlinien für die Beratung mittelständischer Firmen, Umstellung auf indirekte Subvention; Schutz der Berufsbezeichnung Unternehmensberater SchrAnfr B54 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B55 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B56 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B57 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15983* A Anlage 59 Bekämpfung der Aujeszkyschen Schweineseuche; Einkommen eines Bauern im Verhältnis zu dem anderer Berufe SchrAnfr B58 18.01.80 Drs 08/3573 Paintner FDP SchrAnfr B59 18.01.80 Drs 08/3573 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15983* D Die Frage B 60 — Drucksache 8/3573 vom 18. 01. 1980 — des Abgeordneten Kirschner (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 60 Gesetzliche Maßnahmen gegen den Import und Verkauf vom Aussterben bedrohter Tiere SchrAnfr B61 18.01.80 Drs 08/3573 Wüster SPD SchrAnfr B62 18.01.80 Drs 08/3573 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15984* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 61 Novellierung des § 9 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes betr. Tierversuche; Beurteilung des im Parey-Verlag erschienenen „Gutachtens über tierschutzgerechte Haltung" SchrAnfr B63 18.01.80 Drs 08/3573 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B64 18.01.80 Drs 08/3573 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 15985* A Anlage 62 Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts betr. Krankenhauspflegekosten für ältere Menschen SchrAnfr B65 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15985* D Anlage 63 Anrechnung der Zeit in der befreienden Lebensversicherung auf die vorgeschriebene Versicherungszeit zur Wahrnehmung der flexiblen Altersgrenze SchrAnfr B66 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BMA . . . . 15986* A Anlage 64 Ermöglichung des Abschlusses der beruflichen Ausbildung Lernbehinderter als Handwerker SchrAnfr B67 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BMA . . . . 15986 C Anlage 65 Planung von Sanitätszentren der Bundeswehr im nordbayerischen Raum und im angrenzenden Gebiet Baden-Württembergs sowie deren Bereitstellung für die Zivilbevölkerung SchrAnfr B68 18.01.80 Drs 08/3573 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B69 18.01.80 Drs 08/3573 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 15987*A Anlage 66 Dauer der Gesamtdienstzeit bis zur Beförderung zum Unteroffizier SchrAnfr B70 18.01.80 Drs 08/3573 Würtz SPD SchrAnfr B71 18.01.80 Drs 08/3573 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15987* C Anlage 67 Ausstattung der Soldaten der Bundeswehr mit Kampfanzügen Moleskin SchrAnfr B72 18.01.80 Drs 08/3573 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15988* A Anlage 68 Umgehungen der Wehrpflicht in den Jahren 1977 bis 1979 durch Absetzung ins Ausland SchrAnfr B73 18.01.80 Drs 08/3573 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15988* C Anlage 69 Nichtverwendbarkeit von älteren LKW-Anhängern der Bundeswehr infolge nicht zusammenpassender Kupplungen und Bremssysteme SchrAnfr B74 18.01.80 Drs 08/3573 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B75 18.01.80 Drs 08/3573 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15988* D Anlage 70 Besichtigung von Hotels und Gaststätten durch Angehörige der Kreiswehrersatzämter Karlsruhe und Offenburg zum Zweck der Bereitstellung im Spannungs- und Verteidigungsfall SchrAnfr B76 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15989* B Anlage 71 Aufgaben der Otto-Benecke-Stiftung e. V., Mitglieder der Gremien einschließlich der Geschäftsführung sowie Haus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 IX haltszuwendungen in den Jahren 1978 bis 1980 SchrAnfr B77 18.01.80 Drs 08/3573 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B78 18.01.80 Drs 08/3573 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B79 18.01.80 Drs 08/3573 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B80 18.01.80 Drs 08/3573 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15989* C Anlage 72 Heizölkostenzuschüsse an Mieter von Wohnungen mit Fernheizung SchrAnfr B81 18.01.80 Drs 08/3573 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15993* C Anlage 73 Ausbau der Wasserstraßen in West-Niedersachsen; Förderung grenzüberschreitender Radwege SchrAnfr B82 18.01.80 Drs 08/3573 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B83 18.01.80 Drs 08/3573 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15993* D Anlage 74 Verbesserung der Verkehrsbedienung durch die Regionalgesellschaften im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Busdienste von Bahn und Post SchrAnfr B84 18.01.80 Drs 08/3573 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15994* B Anlage 75 Ausscheiden der Bundesbahn aus dem Münchener Verkehrsverbund SchrAnfr B85 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B86 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B87 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B88 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15994* C Anlage 76 Beurteilung des vom DRK in Eßlingen durchgeführten Modellversuchs „Blaue Blinklichter" beim Einsatz von Notarztwagen SchrAnfr B89 18.01.80 Drs 08/3573 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15995* B Anlage 77 Zwischenlandungen von Flugzeugen der Lufthansa in West-Berlin SchrAnfr B90 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . 15995* C Anlage 78 Schaffung sogenannter verkehrsberuhigter Zonen in Wohngebieten SchrAnfr B91 18.01.80 Drs 08/3573 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15995* D Anlage 79 Fertigstellung des Rhein-Main-DonauKanals bis Mitte der 80er Jahre SchrAnfr B93 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15996* A Anlage 80 Beurteilung der Planung zum Ausbau des Flughafens Stuttgart-Echterdingen hinsichtlich der Flugsicherheit SchrAnfr B94 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B95 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15996* A Anlage 81 Vermeidung von Härten für betroffene Mitarbeiter bei der Rationalisierung im Hauptkassendienst der Bundespost SchrAnfr B96 18.01.80 Drs 08/3573 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15996* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 82 Verkauf von Versandhauskatalogen in Postämtern SchrAnfr B97 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAnfr B98 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15996* C Anlage 83 Auflösung von Poststellen im Landkreis Cuxhaven von 1970 bis 1979 sowie geplante Aufhebungen SchrAnfr B99 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr B100 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15997* A Anlage 84 Aufstellung von Fernkopierern in den Postämtern SchrAnfr B101 18.01.80 Drs 08/3573 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15997* D Anlage 85 Ablehnung der Herausgabe eines Sonderpostwertzeichens aus Anlaß des 200. Geburtstags des Generals von Clausewitz durch das Bundespostministerium SchrAnfr B 102 18.01.80 Drs 08/3573 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15997* D Anlage 86 Konsequenzen für den CB-Funk aus den Ergebnissen der Funkverwaltungskonferenz in Genf SchrAnfr B103 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15998* B Anlage 87 Schließung der Ausbildungsstelle beim Fernmeldeamt Osnabrück SchrAnfr B104 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15998* B Anlage 88 Verhandlungen mit der DDR über den Bau einer Straße von der Autobahn Berlin-Hamburg in den Raum Lüchow-Dannenberg SchrAnfr B105 18.01.80 Drs 08/3573 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 15998* D Anlage 89 Verhaftung von Arbeitern im Rostocker Hafen wegen Bestreikung eines mit Bettwäsche für die Olympischen Spiele in Moskau beladenen Schiffes; Verhaftung eines Dresdner Mechanikers wegen Hinweises auf Menschenrechts-Verletzungen und Stellung eines Antrages auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B106 18.01.80 Drs 08/3573 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B107 18.01 .80 Drs 08/3573 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 15998* D Anlage 90 Schlußfolgerungen aus den Ergebnissen der Bohrungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Gorleben SchrAnfr B108 18.01.80 Drs 08/3573 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 15999* B Anlage 91 Zuschüsse des Bundes für die Modellanlage einer Kabinenbahn in Berlin; Einrichtung einer Wagnisfinanzierungs-Gesellschaft in Berlin SchrAnfr B109 18.01.80 Drs 08/3573 Bahner CDU/CSU SchrAnfr B110 18.01.80 Drs 08/3573 Bahner CDU/CSU SchrAnfr B111 18.01.80 Drs 08/3573 Bahner CDU/CSU SchrAnfr B112 18.01.80 Drs 08/3573 Bahner CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 15999* C Anlage 92 Standorte und Kapazitäten von geplanten und fertiggestellten Kohleveredelungsanlagen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 XI SchrAnfr B113 18.01.80 Drs 08/3573 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B114 18.01.80 Drs 08/3573 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16000* C Anlage 93 Bewertung des Wertes des auf biologischer Basis gewonnenen Heiz- und Kraftstoffs Bezetol für die Energieversorgung SchrAnfr B115 18.01.80 Drs 08/3573 Stockleben SPD SchrAnfr B116 18.01.80 Drs 08/3573 Stockleben SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16002* A Anlage 94 Beurteilung der Forschungen auf dem Gebiet des Kohlestaubmotors SchrAnfr B117 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16002* A Anlage 95 Entwicklungshilfe für Staaten, die die sowjetische Aggression gegen Afghanistan unterstützen SchrAnfr B118 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16002* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15923 200. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 1. Dr. Aigner * 25. 1. Alber *** 25. 1. Dr. Bangemann * 25. 1. Dr. Barzel 25. 1. Dr. Bayerl 25. 1. Dr. Becher (Pullach) 25. 1. Blumenfeld * 25. 1. Frau von Bothmer *** 25. 1. Damm 25. 1. Engelsberger 25. 1. Engholm 25. 1. Erpenbeck 25. 1. Evers 25. 1. Eymer (Lübeck) 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Frau Dr. Focke * 25. 1. Dr. Früh * 25. 1. Haberl 25. 1. Handlos 25. 1. Hansen 25. 1. von Hassel *** 25. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) 25. 1. Dr. Jentsch (Wiesbaden) 25. 1. Katzer 25. 1. Dr. Klein (München) 25. 1. Dr. Klepsch * 25. 1. Klinker 25. 1. Kolb 25. 1. Dr. Kreile 25. 1. Landré 25. 1. Lange * 25. 1. Liedtke 25. 1. Link 25. 1. Dr. Meyer zu Bentrup 25. 1. Milz 25. 1. Müller (Remscheid) 25. 1. Dr. Pfennig * 25. 1. Schartz (Trier) 25. 1. Schedl 25. 1. Frau Schleicher * 25. 1. Schmidt (Niederselters) 25. 1. Dr. Schwencke (Nienburg) 25. 1. Frau Tübler 25. 1. Frau Dr. Walz * 25. 1. Weber (Heidelberg) 25. 1. Baron von Wrangel 25. 1. Dr. Zeitel 25. 1. Zink 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen A 1 und 2): Was hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der Frage des Abgeordneten Tillmann im Mai 1976 (vgl. Stenographischer Bericht über die 238. Sitzung am 6. Mai 1976, Seite 16715) unternommen, um die SED-Behörden zu einer Änderung ihrer - nach Auffassung der Bundesregierung gegen den Verkehrsvertrag verstoßenden - Haltung in der Frage der Ein- und Durchreise von Motorradfahrern zu bewegen, und was wird sie künftig unternehmen? Worauf ist es nach Auffassung der Bundesregierung zurückzuführen, daß der Verkehrsvertrag zumindest in dieser Frage der Ein- und Durchreise von Motorradfahrern unterschiedliche Auslegungen zuläßt, und hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erhöhung und Pauschalierung der gesamten Straßenbenutzungsgebühren auch die Frage der Ein-. und Durchreise von Motorradfahrern zur Sprache gebracht? Zu Frage A 1: Die Bundesregierung hat durch ihre Delegation in der Kommission nach Artikel 32 des Verkehrsvertrages die Einreise in die DDR mit Motorrädern am 23. März 1977 angesprochen. Die DDR ist hier bisher bei ihrem ablehnenden Standpunkt geblieben. Die Einreise mit Motorrädern gehört außerdem zu einem Themenkatalog erwünschter Verbesserungen des Reiseverkehrs, welcher der DDR-Führung zur Kenntnis gebracht wurde und auf den die Bundesregierung bei sich bietender Gelegenheit auf politischer Ebene zurückkommt. Zu Frage A 2: Die DDR stützt ihre ablehnende Haltung darauf, daß nach Artikel 2 des Verkehrsvertrages der Verkehr dém Recht desjenigen Staates unterliege, in dessen Gebiet er durchgeführt wird, soweit der Verkehrsvertrag nichts anderes bestimmt. Der Verkehrsvertrag - so die Auslegung der DDR - belasse es den Vertragsstaaten, im Zusammenhang mit der Erteilung einer Einreisegenehmigung Beschränkungen in der Benutzung individueller Verkehrsmittel anzuordnen, wie dies anfänglich ganz allgemein bei der Benutzung individueller Kraftfahrzeuge geschehen sei. Demgegenüber steht nach Auffassung der Bundesregierung ein allgemeiner Ausschluß von Motorrädern vom Verkehr in die DDR nicht in Einklang mit Artikel 1 Ziffer 2 des Verkehrsvertrages. Danach haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, den Verkehr in und durch ihre Hoheitsgebiete entsprechend der üblichen internationalen Praxis auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und Nichtdiskriminierung in größtmöglichem Umfange zu gewähren, zu erleichtern und möglichst zweckmäßig zu gestalten. Die Bundesregierung hat daher wiederholt und mit Nachdruck gegenüber der DDR ihren Standpunkt vertreten. Bei den Verhandlungen über die Vereinbarung zur Pauschalabgeltung von Straßenbenutzungsgebühren konnte die Frage nicht geklärt werden. 15962* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen A 4 und 5): Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, im Jahr 1980 die Ölversorgung der kleinen und mittleren freien und unabhängigen mittelständischen Unternehmen des Mineralölhandels zu sichern? Teilt die Bundesregierung die in letzter Zeit wiederholt geäußerte Auffassung, daß sich der Markt für Mineralöl positiv für Käufer verändern wird, weil die Spotmärkte kurzfristig freie Mengen anbieten würden? Die Versorgungsschwierigkeiten eines Teils des mittelständischen Mineralölhandels, der bisher ganz oder überwiegend aus Mineralölprodukteneinfuhren insbesondere vom Rotterdamer Markt versorgt worden ist, waren im vergangenen Jahr wiederholt Gegenstand von Parlamentarischen Anfragen. Diese Schwierigkeiten waren entstanden, nachdem die weltweit angespannte Versorgungslage nach der Revolution in Iran auf den internationalen Mineralölproduktenmärkten zu einem im Verhältnis zu den Rohölpreissteigerungen überproportionalen Anstieg der Notierungen geführt hatte und zwischen den Beschaffungspreisen in der Bundesrepublik und auf dem Rotterdamer Markt eine Preisschere von bis zu 20 Pf/l bei Benzin und ca. 15 Pf/l bei Heizöl entstanden war. Um aus dieser Entwicklung drohende bruchartige strukturelle Veränderungen zu verhindern, hatte sich die Mineralölindustrie nicht zuletzt auf Bitte von Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff zu einer zeitlich und mengenmäßig begrenzten Hilfsaktion zugunsten der Freien Tankstellen, die von der Entwicklung besonders betroffen waren, bereit erklärt. Diese Aktion wurde im Dezember 1979 — wenn auch mit einem sehr viel geringeren Volumen — noch einmal verlängert. Die Preisschere zwischen Rotterdam und Inlandspreisen besteht nach wie vor, wenn sie auch im Verhältnis etwa zu Juni 1979 mit der Verbesserung der Versorgungslage wesentlich kleiner geworden ist. Nach den Preiserhöhungen der vergangenen Woche in der Bundesrepublik und jüngsten Preisabschwächungstendenzen in Rotterdam beträgt sie gegenwärtig bei Benzin ca. 4-10 Pf/l und bei leichtem Heizöl 2-3 Pf/l. Ob diese Entwicklung sich fortsetzen wird und die Preisschere sich möglicherweise völlig schließen wird, ist außerordentlich schwer zu beurteilen. Der Preisabstand zwischen den offiziellen Rohölpreisen und den sog. Spot-Preisen hat sich seit Ende Dezember 1979 verringert. Es ist aber gegenwärtig zu früh zu sagen, ob es sich dabei nur um ein vorübergehendes Phänomen oder um ein echtes Zeichen für eine bevorstehende Preiskonsolidierung handelt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen A 6 und 7): Inwieweit bestätigt die Bundesregierung Pressemeldungen, daß durch Kontingentierung der Lieferungen Tankstellen daran gehindert werden, mit niedrigeren Benzinabgabepreisen größere Mengen abzusetzen und dadurch für eine Verbesserung des Wettbewerbs zu sorgen? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu veranlassen, um Wettbewerbsverzerrungen bzw. Benzinabgabepreismanipulationen in Form von begrenzten Lieferkontingenten wirksam zu verhindern, damit die Verbraucher erst in die Lage versetzt werden, durch ein preisbewußtes Kaufverhalten eine Preisbeeinflussung zu realisieren? Die Tankstellenunternehmen in der Bundesrepublik verkaufen ganz überwiegend Benzin als Handelsagenten im Namen und für Rechnung der jeweiligen Mineralölgesellschaft, die auch den Abgabepreis bestimmt. Der Tankstellenunternehmer erhält lediglich eine Provision. Bei erheblichen Preisunterschieden zwischen einzelnen Mieralölgesellschaften werden die Unternehmen mit niedrigerer Preisforderung in der Regel Absatz auf sich konzentrieren. In diesem Fall ist es für den Verbraucher günstiger, wenn diese Gesellschaften ihre Mengenangabe innerhalb ihres Tankstellennetzes kontingentieren, anstatt durch Preisanhebungen bzw. Preisangleichung den Absatz mit der verfügbaren Menge in Einklang bringen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage A 13): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Energieversorgungsunternehmen in neuen Verträgen mit ihren Kunden ausschließen, daß Energieträger wechselweise mit anderen Wärmegewinnungsanlagen genutzt werden (siehe z. B. „Frankfurter Rundschau' vom 15. Januar 1980), und welche Schritte will die Bundesregierung unternehmen, um die Geschäftspolitik der Energieversorgungsunternehmen in diesem Bereich mit der erklärten Energiepolitik der Bundesregierung in Einklang zu bringen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß — wie in der Frankfurter Rundschau vom 15. Januar 1980 ausgeführt wurde — Gasversorgungsunternehmen bei wechselweiser Nutzung von Gasheizungen und anderen Wärmegewinnungsanlagen nicht dieselben preislichen Konditionen wie im Falle einer ausschließlichen Gasversorgung anbieten. Die Bundesregierung verkennt nicht die betriebswirtschaftlichen Gründe für eine derartige Differenzierung. Die Kostensituation ist unterschiedlich, je nachdem ob sich der Kunde lediglich zu Spitzenzeiten oder während der gesamten Heizperiode kontinuierlich versorgen läßt. Die Bundesregierung ist allerdings der Meinung, daß die Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen den Einsatz neuer energiesparender Heizungssysteme nicht unwirtschaftlich machen darf. In diesem Sinne hat sie das Gespräch mit der Gaswirtschaft aufgenommen. Anlage 6 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage A 14): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15963* Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen, durch vertragliche Klauseln auszuschließen, daß gelieferte Energie mit anderen Wärmegewinnungsanlagen, wie z. B. Sonnenenergie oder Wärmepumpen, kombiniert wird (Frankfurter Rundschau vom 15. Januar 1980), und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, daß auf solche Weise Energiesparmaßnahmen verhindert werden? Nach den Informationen der Bundesregierung bieten Gasversorgungsunternehmen in der Tat — wie in der Frankfurter Rundschau vom 15. Januar 1980 gemeldet — bei Kombination einer Gasheizung mit anderen Arten der Raumheizung andere preisliche Konditionen an als bei ausschließlicher Gasversorgung. Hintergrund einer solchen unterschiedlichen Behandlung sind betriebswirtschaftliche Gründe. Wenn Kunden sich lediglich zu Spitzenzeiten versorgen lassen, sind die Kosten der Gasversorgung höher als bei einem kontinuierlichen Gasbezug während der gesamten Heizperiode. Bei allem Verständnis für diese betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise ist die Bundesregierung jedoch der Meinung, daß die Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen den Einsatz neue; energiesparender Heizsysteme — wie von Wärmepumpen oder Solarkollektoren — nicht unwirtschaftlich machen darf. Die Bundesregierung hat hierüber das Gespräch mit der Gaswirtschaft aufgenommen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 29): Hat sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen in seiner amtlichen Eigenschaft unter Umgehung der zuständigen Landesfinanzbehörden und der Amtsleitung unmittelbar an Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter von Finanzämtern gewandt, und hält die Bundesregierung dies für zulässig? Die Frage läßt offen, welcher der beiden Parlamentarischen Staatssekretäre beim Bundesminister der Finanzen gemeint ist und ob ein konkreter Anlaß für die Anfrage besteht. Unabhängig davon ist festzustellen, daß die Parlamentarischen Staatssekretäre beim Bundesminister der Finanzen in ihrer amtlichen Eigenschaft keine Dienst- oder Weisungsbefugnisse an einzelne Bedienstete der Landesfinanzbehörden haben, da sie für die Länderverwaltungen gar nicht zuständig sind. Ein Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen kann sich daher in amtlicher Eigenschaft gar nicht an einzelne Sachgebietsleiter oder Sachbearbeiter von Finanzbehörden der Länder wenden. Parlamentarische Staatssekretäre sind jedoch auch Abgeordnete ihres jeweiligen Wahlkreises. Sie werden als Abgeordnete des Deutschen Bundestages wie andere Kollegen des Bundestages von vielen Bürgern des Wahlkreises mit persönlichen Anliegen angesprochen. In dieser Eigenschaft wenden sich auch Parlamentarische Staatssekretäre an Behörden, um die Anliegen der Bürger zu vertreten, wobei diese Bürger in den meisten Fällen davon ausgehen, daß ihre Anliegen vertraulich behandelt werden. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen A 57 und 58): Wie begründet der Bundesforschungsminister seine These, daß in absehbarer Zeit acht Prozent des deutschen Stromverbrauchs durch Windkraftwerke sichergestellt werden könnten, und wieviel Windkraftwerke mit welchen Dimensionen sind nach dieser Überlegung erforderlich? Welche Standorte sind für diese Einrichtungen vorgesehen, und mit welchen Umwelteinflüssen bzw. Umweltgefahren, insbesondere durch Abbruch der ca. 100 Meter umfassenden Windflügel, muß bei Installation einer so großen Zahl von Windkraftwerken gerechnet werden? Zu Frage A 57: Die Formulierung Ihrer Frage macht es notwendig, daß ich meine Aussage genau wiederhole. Ich möchte daher die ap-Meldung zu diesem Thema zitieren: „Die Windenergie könnte nach den Worten von Bundesforschungsminister Volker Hauff in der Bundesrepublik mindestens soviel Strom wie die Wasserkraftwerke in das öffentliche Netz liefern und somit einen Anteil von etwa 8 % an der Elektrizitätsversorgung erreichen. Voraussetzung dafür sei aber, daß die von ihm finanziell geförderte Entwicklung großer Windenergieanlagen zum erhofften Erfolg führe". Ende des Zitats. Es wurde also hierbei nicht von einer „absehbaren Zeit" gesprochen. Die Studie, die diese Aussage begründet, wurde von der Universität Regensburg unter Beteiligung mehrerer Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen zum Thema „Technisches und wirtschaftliches Potential einer großtechnischen Nutzung der Windenergie" in der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Technologie durchgeführt. Dieser Untersuchung liegt das technologische Konzept der im Bau befindlichen großen Windenergieanlage (GROWIAN) zugrunde, die mit einem Zweiblattrotor von 100 m Durchmesser von einer Nabenhöhe von 100 m eine Nennleistung von 3 MW bei 8 m/sec Windgeschwindigkeit in 100 m Höhe abgibt. Da die Betriebserfahrungen dieser ersten Großwindanlage 1985 vorliegen werden, kann bei erfolgreichem Betrieb erst nach diesem Zeitpunkt mit dem Bau weiterer Demonstrationsanlagen gerechnet werden. Das heißt, realistisch gesehen, daß erst im Laufe des nächsten Jahrzehnts genügend Erfahrungen vorliegen werden, ob und unter welchen Bedingungen es technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, Windenergieanlagen für die öffentliche Stromversorgung einzusetzen. Die Modellrechnungen der Universität Regensburg, die auf branchenüblichen Methoden der Kraftwerksbetreiber hinsichtlich der Investitions-, Betriebs- und Brennstoffkosten sowie der Kapitalbeschaffungskosten beruhen, ergeben, daß eine große Windenergieanlage schon heute wirtschaftlich arbeiten könnte, wenn die Technik verfügbar wäre und die reinen Investitionskosten 13 Millionen DM für die beschriebene Anlage nicht überschreiten würden. Diese Angaben gelten für einen großflächigen Einsatz von ca. 2 300 Anlagen dieser Art im Gebiet der Nordwestdeutschen Kraftwerke AG (NWK). Mit dieser Anzahl von Anlagen könnten ca. 15964* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 8 % der Nachfrage bezogen auf den heutigen Stromverbrauch gedeckt werden, was nach Aussage der Studie ungefähr einem Zehntel des gesamten technisch nutzbaren Windenergiepotentials in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Zu Frage A 58: Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gelten für Einsatzorte mit einer Jahresdurchschnittswindgeschwindigkeit von 8 m/sec in 100 m Höhe. Diese Windgeschwindigkeiten treten in großem Umfang nur in der norddeutschen Tiefebene auf. Mit negativen Umwelteinflüssen durch Windgeschwindigkeitsverminderung wird nicht gerechnet. Die Beeinträchtigung der Windströmungsverhältnisse ist geringer als der lokale Einfluß von dicht besiedelten Wohngegenden bzw. durch die Konzentration mehrerer Hochhäuser. Zur Vermeidung von Folgeschäden durch Brüche im Rotorblatteil werden derzeit in Ermangelung geeigneter Sicherheitsvorschriften die DIN-Norm für Kran- und Brückenbau angewandt, wodurch die Dimensionierung der kritischen Teile hohe Sicherheitszuschläge aufweist. Eine Kurzstudie zur Bestimmung der maximalen Flugweite bei einem Bruch des Rotorblattes unter ungünstigsten Bedingungen ergab eine maximale Reichweite von 300 m in der Rotationsebene, bzw. 600 m in Windrichtung durch das Mitgetragenwerden bei hohen Windgeschwindigkeiten. Aber auch dieses Risiko kann durch Einlegen von Fangseilen in den Holmen der Rotorblätter noch weiter reduziert werden. Darüber hinaus werden solche Großwindanlagen nur in unbebauten Gegenden errichtet werden können, so daß das Risiko von Unfällen dieser Art sehr klein sein wird. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 78): Sieht die Bundesregierung zwingende Gründe und ein deutsches Interesse für ein baldiges Ende der III. VN-Seerechtskonferenz, und welche Form des Abschlusses hält sie für möglich? Ein baldiges, positives Ende ist wünschenswert. Über andere Ergebnisse möchte ich hier nicht spekulieren. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wissmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen A 84 und 85): Hält die Bundesregierung die Errichtung einer internationalen Meeresbodenbehörde mit starken Eingriffsbefugnissen in das Marktsystem mit den tragenden Grundsätzen der Marktwirtschaft und einer liberalen Weltwirtschaftsordnung für vereinbar? Hat es die Bundesregierung unterlassen in einer der Bedeutung dieser Grundsätze des Zusammenlebens der Völker gerecht werdenden Entschiedenheit gegen die Errichtung dieses Regimes politischen Widerstand zu leisten, und bejahendenfalls warum? Zu Frage A 84: In der Tendenz nein; allerdings kommt es selbstverständlich auf die Ausgestaltung im Einzelfall an. Zu Frage A 85: Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 87): Hält die Bundesregierung die im Konventionsentwurf vorgesehene Regelung, daß Vergabe und Inhalt von Bergbauverträgen im wesentlichen im Ermessen der Internationalen Meeresbodenbehörde liegen, mit Nummer 1 der gemeinsamen Entschließung des Deutschen Bundestages zur III. VN-Seerechtskonferenz von 1977 für vereinbar? Eine Konvention, die Vergabe und Inhalt von Bergbauverträgen allein an das Ermessen der Internationalen Meeresbodenbehörde knüpfen würde, wäre auch bei entsprechender Ausgestaltung kaum mit der zitierten gemeinsamen Entschließung des Deutschen Bundestages vereinbar. Der Konventionsentwurf ist aber noch nicht fertig. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 95): Teilt die Bundesregierung die Auffassung einiger Entwicklungsländer, daß eine nationale Gesetzgebung zur Regelung des Tiefseebergbaus völkerrechtswidrig sei? Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 96): Unterstützt die Bundesregierung angesichts der anstehenden Konventionsentscheidungen zum Tiefseebergbau und zur Erschließung neuer Rohstoffquellen die Verabschiedung eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaus? Die Bundesregierung hat bei Beantwortung dieser Frage immer eine eingehende Interessenabwägung vorgenommen, und zwar unter voller Information al- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15965* ler Fraktionen des Deutschen Bundestages. Mehr möchte ich hier nicht sagen. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 97): Hat die Bundesregierung die Möglichkeiten einer bilateralen bzw. multilateralen Zusammenarbeit zur Erschließung von Manganknollen [z. B. in den 200 Seemeilenzonen im Indischen Ozean (Réunion) oder Ostpazifik (Clipperton)] geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und würde sie die Beteiligung von Entwicklungsländern für wünschenswert halten? Die Zusammenarbeit bei der Erschließung von Meeresbodenschätzen ist in unserem marktwirtschaftlichen System in erster Linie Sache der Industrie. Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen entsprechende Kontakte der deutschen Industrie bereits. Die Bundesregierung unterstützt solche Kontakte nach Kräften. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 98): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sie trotz Einführung von Fischerei- und Wirtschaftszonen und des damit mitbegründeten Rückgangs des deutschen Fischereiertrags die Eiweißversorgung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Meer, die Weiterentwicklunger von Know-how und Technologie sowie die notwendigen Ausbildungsmöglichkeiten krisensicher und zu tragbaren Preisen sichern kann? Unter den gegebenen Umständen lautet die Antwort: ja. Aber, wie wir alle wissen, stehen wir mitten in erheblichen strukturellen Veränderungen, deren Auswirkungen nicht wirklich absehbar sind. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 99): Wie haben sich die Arbeitsplätze in der deutschen Seeschiffahrt und Fischereiwirtschaft seit 1970 entwickelt, und welchen Einfluß hat die III. VN-Seerechtskonferenz auf diese Entwicklung gehabt? Die Zahl der Arbeitsplätze auf Handelsschiffen unter Bundesflagge hat sich in den Jahren 1970 bis 1979 von 47 720 auf 25 786 verringert. Die Seerechtskonferenz hat auf diese Entwicklung keinen Einfluß gehabt. Schon 1974, d. h. bei Beginn der Sachverhandlungen der VN-Seerechtskonferenz, betrug die Zahl der Arbeitsplätze nur noch 30 534. Der Rückgang ist hauptsächlich durch Rationalisierungsmaßnahmen und Ausflaggung begründet. Die Anzahl der Beschäftigten in der Fischwirtschaft — Fischerei, Fischindustrie, Fischhandel und Fischrestaurants — dürfte sich seit 1970 von rd. 40 000 auf rd. 30 000 vermindert haben. Davon ist der Rückgang von rd. 1 000 Arbeitsplätzen durch Kapazitätsabbau in der Hochsee-Fischerei in den letzten drei Jahren erfolgt. Er ist also der einseitigen Ausdehnung küstenstaatlicher Hoheit und nicht der noch gar nicht abgeschlossenen Seerechtskonferenz anzulasten. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 100): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung auf der III. VN-Seerechtskonferenz zu Fischereifragen — besonders auch angesichts der bisherigen Nichtrealisierung eines Fischereiregimes der Europäischen Gemeinschaft — ein?. Die Bundesregierung versucht auf der III. VN-Seerechtskonferenz ihre fischereipolitischen Interessen entsprechend der jeweiligen Konferenzsituation in Abstimmung mit ihren EG-Partnern zu wahren. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 101): Warum hat die Bundesregierung es bisher unterlassen, darauf hinzuwirken, daß in den Beitrittsverhandlungen der Europäischen Gemeinschaft mit Spanien und Portugal die Probleme der III. VN-Seerechtskonferenz zum Verhandlungsgegenstand gemacht wurden? Es ist nicht üblich, laufende Konferenzen zum Gegenstand von Beitrittsverhandlungen zu machen. Vom Beitretenden wird die Übernahme des EG-Besitzstandes im Zeitpunkt des Beitritts erwartet. Dieser Besitzstand schließt entsprechende Verpflichtungen ein. Aber während der Beitrittsverhandlungen wird selbstverständlich der erkennbare Stand der Seerechtskonferenz berücksichtigt werden. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 102): Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Staaten der Europäischen Gemeinschaft, einen Beitritt der EG zur Konvention zu ermöglichen, und würde sie eine Konvention, die der Europäischen Gemeinschaft den Beitritt zur Konvention nicht ermöglicht, ablehnen? 15966* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Die Bundesregierung unterstützt nachhaltig die Forderung auf Mitgliedschaft der EG in einer Seerechtskonferenz. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 103): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die im Konventionsentwurf enthaltene Regelung zum Meeresumweltschutz für andere politische Ziele mißbraucht werden kann? Zu Beginn der Konferenz haben die Küstenstaaten umfassende Kontrollrechte zur Verhütung der Meeresverschmutzung gefordert. Den vereinbarten Anstrengungen der Schiffahrtsnationen, darunter auch der Bundesrepublik Deutschland, ist es gelungen, ein System von Rahmenregelungen durchzusetzen, das einerseits einen wirksamen Meeresumweltschutz —, auch im Interesse der Reinhaltung der deutschen Küstengewässer — ermöglicht, andererseits durch umfangreiche Sicherungen die Schifffahrt vor mißbräuchlicher Rechtsausnutzung schützt (vgl. etwa Art. 211, 217 bis 220 ICNT Rev. 1). Anlage 21 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 104): Halt die Bundesregierung eine ungestörte Betätigung deutscher wissenschaftlicher Meeresforschung innerhalb der 200 Seemeilenzonen auf Grund des vorliegenden Konventionsentwurfs für hinreichend gesichert? Der vorliegende Konventionsentwurf, über dessen Verbesserung gerade im Forschungsteil noch verhandelt wird, schränkt die Forschungsfreiheit ein, da er eine küstenstaatliche Genehmigung bestimmter Projekte vorsieht. Einer küstenstaatlichen Behinderung von Forschungsprojekten soll aber dadurch begegnet werden, daß die Erteilung der Genehmigung als Regel, ihre Zurückhaltung nur in wenigen besonders aufgeführten Ausnahmen vorgesehen ist. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen A 105 und 106): Hält die Bundesregierung die im Konventionsentwurf vorgesehene Hoheitsregelung für Archipelgewässer z. B. angesichts der griechisch/ türkischen Auseinandersetzungen über den Luft- und Seeraum der Agäis für ausreichend? Ist die Bundesregierung bereit, die Vorteile bzw. Nachteile aufzulisten, welche den Entwicklungsländern — aufgeteilt nach Küstenländern und Staaten ohne Küsten — aus dem vorliegenden Konventionsentwurf erwachsen würden? Zu Frage A 105: Das Archipelregime des Verhandlungstextes (Art. 46 ff.) findet auf Griechenland und die Türkei keine Anwendung, weil diese Staaten nicht ausschließlich aus Inselgruppen bestehen. Zu Frage A 106: Die Bundesregierung kann Ihnen solche Listen nicht vorlegen. Dies geht nicht auf einen Mangel an gutem Willen zurück, sondern die Erstellung solcher Listen ist praktisch unmöglich. Sie haben auch keinen Aussagewert. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 107): Worin erblickt die Bundesregierung nach dem derzeitigen Verhandlungsstand die Vorteile, die den einzelnen Mitgliedern der Gruppe der 77 zugeflossen sind? Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage aufzulisten, welche Vor- und Nachteile einzelnen Teilnehmern an der Seerechtskonferenz zugeflossen sind. Dies geht nicht auf einen Mangel an gutem Willen zurück, sondern die Erstellung solcher Listen ist praktisch unmöglich. Sie haben auch keinen Aussagewert. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 108): Muß aus der Tatsache, daß der Bundeskanzler seine vorbereitete Neujahrsansprache nach der Invasion der Sowjets in Afghanistan in einer wesentlichen Passage hat abändern müssen, nicht der Schluß gezogen werden, daß die Bundesregierung die politischen Absichten der Sowjetunion völlig falsch eingeschätzt hat? Nein. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen A 109 und 110): Haben für die Bundesregierung Forderungen, wie sie u. a. auch im Godesberger Programm stehen, nach der „Wiedervereinigung Deutschlands", einem „unentbehrlichen Volksgruppenrecht" und dem .Recht aller Menschen auf ihre Heimat, ihr Volkstum, ihre Sprache und Kultur" noch eine konstant ihre Politik bestimmende Bedeutung, oder versucht sie, sie sogar gegenüber der Volksrepublik Polen geltend zu machen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Sinn der Konventionen vom 9. Dezember 1948 und 7. August 1966 sowie der Schutzpflicht für deutsche Staatsangehörige von Verfassung wegen ergriffen oder wird sie ergreifen, um die gewaltsame Überführung deutscher Kinder in die polnische Nationalität in den Gebieten östlich von Oder und Neiße zu verhindern, nachdem seit 1951 zehntausende Kinder von deutschen Umsiedlern in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen sind, die in der Schule und Offentlichkeit systematisch zwangsweise polonisiert wurden und die Unterbindung des muttersprachlichen Unterrichts nach Auskunft der Regierung in diesen Heimatgebieten nicht beendet ist? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15967* Zu Frage A 109: Ja. Zu Frage A 110: Der von Ihnen unterstellte sachliche Zusammenhang besteht nicht. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen A 111 und 112): Trifft es zu, daß der US-Diplomat George E. O'Keefe, der sich zur Zeit als Geisel in der Botschaft der Vereinigten Staaten in Teheran befindet und beschuldigt wird, CIA-Agent zu sein, Paß und Führerschein der Bundesrepublik Deutschland auf den Namen Josef Markus Schneider besitzt, die ihm — wie das Magazin „Stern" (Nr. 4/80) berichtet — jeweils vom Hamburger und niedersächsischen Verfassungsschutz ausgestellt wurden, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Tatbestand? Treffen die Angaben eines ehemaligen argentinischen politischen Gefangenen zu, der — wie in der „Frankfurter Rundschau" vom 4. Dezember 1979 zitiert — bei einer öffentlichen Veranstaltung in Essen darlegte, er habe als Inhaftierter im Oktober 1978 ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland beantragt, welches ihm erst Ende April 1979 gewährt worden sei, und wie vereinbart die Bundesregierung diese Angaben — auch angesichts der geringen Zahl von Argentiniern, die inzwischen bei uns eingetroffen sind — mit ihrer wiederholten Versicherung, das schleppende Verfahren bei der Aufnahme politisch Verfolgter aus Argentinien beschleunigt zu haben? Zu Frage A 111: Der im Magazin „Stern" Nr. 4/80 dargestellte Sachverhalt ist vor kurzem durch eine Note der hiesigen iranischen Botschaft zur Kenntnis meines Hauses gelangt. Bei den in Fotokopie überlassenen Dokumenten handelt es sich offenbar um Material, das bei der widerrechtlichen Besetzung der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Teheran angefallen ist. Die Bundesregierung kann zum Zustandekommen der Papiere keine Stellungnahme abgeben. Zu Frage A 112: Da Sie den Namen des betreffenden Flüchtlings nicht nennen — wofür die Bundesregierung Verständnis hat — ist es leider nicht möglich, die Richtigkeit der in der Frage zitierten Behauptungen konkret zu überprüfen. Ich bitte Sie jedoch, mir den Namen persönlich mitzuteilen, damit ich auf Einzelheiten eingehen kann. Anlage 27 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 1 und 22): Aus welchen Gründen hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung den Bezug der „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" davon abhängig gemacht, daß neben Name und Anschrift auch zahlreiche weitere personenbezogene Daten für die Aufnahme in die EDV-Kartei mitgeteilt werden, wie Tätigkeit als Betriebsrat, Personalrat, Mandatsträger einer Partei, Journalist, Lehrer, hauptberuflicher Mitarbeiter in einer Gewerkschaft, Partei oder Verband, und werden entsprechende Angaben auch bei dem Vertrieb anderen Informationsmaterials des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung gefordert? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es aus Gründen des Datenschutzes erforderlich ist, die Sammlung personenbezogener Daten durch Behörden auf ein Minimum zu beschränken, und wenn ja, weshalb hat sich die Bundesregierung bei der in Frage B 1 genannten Aktion nicht an diese Grundsätze gehalten? Zu Frage B 1: Im September 1979 wurde nach vorangegangenen Erfolgskontrolluntersuchungen des Amtes an Hand eines hierauf abgestellten Fragebogens eine Adressenbereinigungsaktion für die Adressendatei der „Informationen der Bundesregierung für Arbeitnehmer — aus Bonn" durchgeführt mit dem Ziel, — das Interesse am weiteren Bezug der „Informationen" durch den ausgefüllten und zurückgesandten Fragebogen festzustellen — Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten bei den Adressen zu beseitigen — Aufschluß darüber zu gewinnen, welchen Anteil die primäre Zielgruppe — Betriebs- und Personalräte — gegenüber anderen Interessenten (Journalisten, Lehrer, Mitarbeiter in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden) hat. Aus den zahlreichen zusätzlichen Bestellungen seit der Herausgabe der „Informationen" ging im wesentlichen lediglich hervor, daß auch andere Gruppen als die eigentliche Zielgruppe aus beruflichen Gründen an dem Bezug dieser periodischen „Informationen" stark interessiert waren. Adreßdateiüberprüfungen dieser Art wurden für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit Inland bisher nicht durchgeführt. In Zukunft werden sie jedoch steigende Bedeutung deshalb bekommen, weil so ein Streuverlust möglichst vermieden und bei der Gestaltung der Dienste im hohen Maße auf die jeweiligen Bedürfnisse der interessierten Bezieher abgestellt werden kann. Die Aufgabe, den Bürger durch die gebotene Öffentlichkeitsarbeit unter wirtschaftlichem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel umfassend zu unterrichten, kann so in dem erforderlichen Umfang wirkungsvoll durchgeführt werden. Zu Frage B 22: Aus der Antwort zu Frage 1 folgt, daß die in § 9 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz „festgelegten Tatbestandsmerkmale", zusammengefaßt in den Zulässigkeitsvoraussetzungen Zuständigkeit, Rechtmäßigkeit und insbesondere der Erforderlichkeit, in dem von ihnen geforderten Umfang zum Schutz der personenbezogenen Daten bei der Adressenbereinigungsaktion für die „Informationen" beachtet worden sind. 15968* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 28 Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Dr. Liebrecht auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 2 und 3): Wie lauten die Textstellen, die der Bundeskanzler in seiner Neujahrsansprache kurzfristig gestrichen, bzw. neueingefügt hat, und welche Kosten sind durch die Maßnahmen zur Neuaufnahme durch das Fernsehen entstanden? Räumt die Bundesregierung ein, daß die kurzfristige Notwendigkeit einer Änderung als Beweis für eine vorausgegangene politische Fehleinschätzung gewertet werden kann? Zu Frage B 2: Nach Auffassung der Bundesregierung ist wie bei jeder Rede auch bei der Neujahrsansprache des Bundeskanzlers allein die Endfassung maßgebend. Zu dem Teil der Frage bezüglich der Kosten verweise ich auf die Antwort des Staatsministers Gunter Huonker vom 18. Januar 1980 auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Bötsch (s. Anlage 14 zum Stenographischen Bericht des Deutschen Bundestages vom 18. Januar 1980). Zu Frage B 3: Ihre Frage beantworte ich mit „nein". Anlage 29 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 4 und 5): Welche Möglichkeiten der Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus Vietnam besteht, wenn ein Teil der Familie in Frankreich und ein Teil in Deutschland aufgenommen worden ist? Strebt die Bundesregierung für den Fall, daß bisher keine Vereinbarungen bestehen, entsprechende Regelungen an? 1. Die Bundesregierung ermöglicht in jedem Falle die Zusammenführung von Eltern zu ihren minderjährigen Kindern und umgekehrt, auch durch Aufnahme beider Teile in die Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus hängt eine Familienzusammenführung von der Lage des Einzelfalles ab, der vom Auswärtigen Amt jeweils sorgfältig geprüft wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß für eine noch so kurzfristige Aufnahme eines Flüchtlings ein Quotenplatz in Anspruch genommen werden muß, andererseits aber gewährleistet ist, daß z. B. in Frankreich aufgenommene Flüchtlinge dort endgültig Schutz gefunden haben. Die Bundesregierung setzt sich jedoch besonders für die Weiterreise zu Verwandten derjenigen Flüchtlinge ein, die direkt aus Vietnam ausgeflogen oder von Schiffen unter deutscher Flagge unmittelbar aus Seenot gerettet wurden (sog. Garantiefälle). Denn hier konnte in der Regel eine umfassende Befragung durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen nach dem Verbleib von Verwandten oder nach dem Endaufnahmeland ihrer Wahl nicht erfolgen. 2. Die Bundesregierung steht mit den in Frage kommenden Endaufnahmeländern in Verbindung und hat auch schon Absprachen in Einzelfällen herbeiführen können (z. B. mit den Niederlanden im Fall von 242 Flüchtlingen des Bohrschiffes Neddrill II, von denen knapp die Hälfte in die Niederlande aufgenommen wurden). Es läßt sich gegenwärtig jedoch noch nicht absehen, ob der Abschluß von grundsätzlichen Vereinbarungen möglich und wünschenswert ist. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 6): Was gedenkt die Bundesregierung in Zusammenhang mit den Einmarsch sowjetischer Truppen nach Afghanistan gegenüber dem gefährdeten Nachbarland Pakistan über die bereits zugesagten Mittel hinaus an Hilfe, Unterstützung und Vorsorge zu tun? Die Bundesregierung will Pakistan, das schon bisher einen Schwerpunkt unserer Entwicklungshilfe darstellt, bei der Lösung seiner großen wirtschaftlichen Probleme verstärkt helfen. Sie wird als vordringliches Ziel das Zustandekommen einer Umschuldungskonferenz betreiben. Dies wurde der pakistanischen Seite bereits bei Konsultationen im November 1979 zugesagt. Die Bundesregierung unterstützt Pakistan in der Fürsorge um die auf seinem Territorium lebenden afghanischen Flüchtlinge. Für 1980 ist auch eine Erhöhung der FZ-Mittel in Aussicht genommen. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 7): Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, daß im deutschsprachigen Ausland, wie z. B. Osterreich, immer häufiger von der „BRD" anstelle der offiziellen Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland" die Rede ist? Die Bundesregierung kann den Eindruck, daß die Abkürzung „BRD" im deutschsprachigen Ausland, z. B. Osterreich, zunehmend Verbreitung finde, nicht bestätigen. Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Auffassung, daß die Abkürzung „BRD" keine korrekte Wiedergabe des Staatsnamens der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen wirken auf eine richtige Bezeichnungspraxis im Ausland hin. Unsere Vertretungen unternehmen gegen unrichtige Bezeichnungen und Abkürzungen des Staatsnamens der Bundesrepublik Deutschland in amtlichen Dokumenten die ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15969* eigneten Schritte. Im nichtstaatlichen Bereich sind die Möglichkeiten unserer Einflußnahme begrenzt. Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage des Abgeordneten Jürgen Wohlrabe zu diesem Thema in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1978. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 8): Wird die in deutscher, französischer und englischer Sprache geplante europäische Kulturzeitschrift, die mit erheblichen staatlichen Mitteln gefördert werden soll, um das Deutschlandbild im Ausland zu fördern, jeweils ein Bild des gesamten Deutschlands im Sinne der Präambel des Grundgesetzes und den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Fortbestands Deutschlands sowie im Sinne des Deutschlandsvertrags und der Staatenpraxis der Verbündeten widerspiegeln, oder wird sie nur ein Bild des kulturellen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland zeigen? Die Gründung einer repräsentativen Kulturzeitschrift geht auf eine Anregung der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" des Deutschen Bundestages zurück. Entsprechend dieser Anregung hat das Auswärtige Amt einen kompetenten Verlag, nämlich den Carl Hanser Verlag in München, mit der Herausgabe der Zeitschrift beauftragt. In dem Vertrag über die Beziehungen zwischen Auswärtigem Amt und Verlag ist festgelegt, daß die Zeitschrift bei grundsätzlicher Freiheit der redaktionellen Gestaltung den außenpolitischen Belangen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung zu tragen hat. Zu den außenpolitischen Belangen gehört selbstverständlich der Wille, die fortbestehende Einheit der deutschen Kultur auch in der auswärtigen Kulturpolitik sichtbar werden zu lassen. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schnell auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 9): Welche Unterschiede bestehen zwischen der Studie der Kommission der Europäischen Gemeinschaft über die europäische Rüstungsindustrie und dem am 31. Mai 1976 an den Ständigen. Rüstungsausschuß der Westeuropäischen Union erteilten Auftrag, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um Doppelarbeit zu verhindern? Es trifft zu, daß beide Organisationen Studienaufträge über die europäische Rüstungsindustrie erteilt haben. Der Ministerrat der Westeuropäischen Union (WEU) hat am 31. Mai 1976 den Ständigen Rüstungsausschuß der WEU beauftragt, eine beschreibende Analyse über die Lage des Rüstungssektors in den Industrien der Mitgliedsländer anzufertigen. Die Analyse sollte die industriellen und wirtschaftlichen Implikationen einer verstärkten Rüstungsstandardisierung aufzeigen. Dabei hat der Rat auch auf deutschen Wunsch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Doppelarbeit und Überschneidungen zu Untersuchungen durch andere Institutionen vermieden werden sollen. Die Studie der Kommission der Europäischen Gemeinschaft (EG) ist nach Mitteilungen von Dienststellen der Kommission von dieser in eigener Zuständigkeit veranlaßt worden, und zwar angeregt und im Zusammenhang mit der vom Europäischen Parlament im Juni 1978 verabschiedeten Entschließung, wonach die Kommission ein Aktionsprogramm für eine europäische Politik auf dem Gebiet der Rüstungsbeschaffung unterbreiten soll. Die Bundesregierung ist dabei nicht gehört worden. Die Kommission hat mit der Untersuchung des europäischen Rüstungsmarkts Prof. Greenwood von der Universität Aberdeen (UK) beauftragt. Die Arbeiten sind abgeschlossen. Die Kommission hat inzwischen durchblicken lassen, daß sie aus Kompetenzgründen in Verteidigungsangelegenheiten keine weiteren Aktivitäten aus dieser Studie herleiten will. In der Sache bleibt festzustellen, daß beide Untersuchungen zwar die Rüstungsindustrie in den Mitgliedsländern zum Gegenstand haben, Unterschiede ergeben sich aber nicht nur aus dem Kreis der Mitgliedsländer in beiden Organisationen, sondern auch aus der Zielrichtung der Untersuchungen. Die WEU-Studie ist auf die Verbesserung der Rüstungskooperation und Standardisierung gerichtet, die EG-Studie hat die Bedeutung des Rüstungssektors für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa zum Gegenstand. Die Bundesregierung wird bemüht sein, daß die Ergebnisse der EG-Studie den Mitgliedsländern als Basismaterial zugänglich gemacht werden. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 10): Ist die Bundesregierung bereit, den Rat der Westeuropäischen Union um eine Studie über die Waffenexportpolitik der Mitgliedsländer zu ersuchen, die dazu beitragen könnte, für die europäische Politik eine Verminderung des Wettrüstens, insbesondere in Spannungsgebieten, herbeizuführen? Der Bundesregierung erscheint es aus den folgenden Gründen wenig sinnvoll, den Rat der WEU um die Erstellung einer solchen Studie zu ersuchen: Die Regierungen einiger unserer WEU-Staaten betrachten den Rüstungsexport als Instrument ihrer Außenpolitik und als legitimen und wesentlichen Teil der Wirtschaftsbeziehungen ihrer Länder zu anderen Staaten. Nach ihrer Auffassung ist es ausschließlich ihre Sache, über ihre Rüstungsexportpolitik in eigener Verantwortung zu entscheiden; sie lehnen daher eine Befassung von WEU-Organen mit Fragen der Rüstungsexportpolitik ab. Der Ständige Rat der WEU hat in seiner Antwort auf die Empfehlung Nr. 335 der WEU-Versammlung 15970* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 auf die unterschiedlichen Strukturen der WEU-Staaten auf dem Gebiet der Rüstungsindustrie und auf die unterschiedlichen politischen Gegebenheiten in diesen Ländern hingewiesen und erklärt, daß eine Behandlung des Problems des Waffentransfers in Spannungsgebiete nur in einem europäischen Rahmen unrealistisch wäre, da sie die wichtigsten Lieferländer nicht einbeziehen würde. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 11): Erfüllt der Einfall der Sowjetunion nach Afghanistan nach Ansicht der Bundesregierung den völkerrechtlichen Tatbestand der Aggression? Die sowjetische Regierung hat der Bundesregierung am 28. Dezember 1979 zu den Ereignissen in Afghanistan mitgeteilt, daß dort eine Aggression von außen vorliege, zu deren Abwehr die Führung Afghanistans die Sowjetunion um Hilfe und Unterstützung gebeten habe. Die Sowjetunion habe dieser Bitte entsprochen und begrenzte militärische Kontingente nach Afghanistan entsandt. Die Bundesregierung hat der sowjetischen Regierung darauf folgendes erwidert: „Die für die Intervention gegebene Begründung kann nicht überzeugen: Die Regierung der UdSSR behauptet, von der afghanischen Führung um Hilfe und Unterstützung für einen Kampf gegen äußere Einmischung und Aggression gebeten worden zu sein. Dieser Behauptung steht die Tatsache entgegen, daß die erste Aktion der in Afghanistan eingerückten sowjetischen Truppen nicht darin bestand, gegen vorgebliche äußere Feinde Afghanistans vorzugehen, sondern vielmehr darin beizutragen, daß diejenige Staatsführung gestürzt wurde, die angeblich massive sowjetische Hilfe erbeten hatte. Das afghanische Volk zeigt durch seinen politischen und militärischen Widerstand, daß es in freier Selbstbestimmung entsprechend seinen Traditionen und seiner islamischen Ordnung leben will. Das militärische Vorgehen der UdSSR ist nicht zu rechtfertigen. Die Berufung der sowjetischen Regierung auf Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen steht im Gegensatz zu den Tatsachen. Weder ist die Sowjetunion angegriffen worden, noch lag ein bewaffneter Angriff eines dritten Staates auf Afghanistan vor. Die durch die Intervention der UdSSR in Afghanistan geschaffene Lage löst berechtigte Sorge bezüglich des Friedens und der Stabilität in der Region aus. Die sowjetische Intervention in Afghanistan verletzt Grundprinzipien des friedlichen Zusammenlebens der Völker, der Unteilbarkeit der Entspannung und des Selbstbestimmungsrechts.'' Die Außenminister der Neun haben am 15. Januar 1980 ihre ernste Besorgnis über die militärische Intervention in Afghanistan, die eine Verletzung der Grundsätze der VN-Charta darstelle, ausgedrückt. Sie haben die von der Sowjetunion angegebenen Rechtfertigungsgründe als unannehmbar bezeichnet. Sie haben die sowjetische Intervention als flagrante Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines ungebundenen Staates, der zur islamischen Welt gehört, und als Bedrohung des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität in der Region charakterisiert. Die im Sicherheitsrat am sowjetischen Veto gescheiterte Resolution drückte die ernste Besorgnis über die jüngsten Ereignisse in Afghanistan und deren Auswirkungen auf Frieden und Sicherheit aus. Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen hat das sowjetische Vorgehen am 7. Januar 1980 im Sicherheitsrat verurteilt. Er hat in demselben Sinne am 12. Januar 1980 in der Generalversammlung gesprochen, wo zuvor der Vertreter Italiens im Namen der Neun deren Standpunkt vorgetragen hatte. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit 103 anderen Staaten am 15. Januar 1980 für die Afghanistan-Resolution der Sondergeneralversammlung gestimmt, in der diese ihre ernste Besorgnis über die Ereignisse und deren Auswirkungen auf Frieden und Sicherheit ausdrückt, an die fundamentalen Grundsätze der VN-Charta erinnert und zum sofortigen bedingungslosen Rückzug aller ausländischen Truppen aus Afghanistan auffordert. Damit hat die Bundesregierung ihren Standpunkt zu den Vorgängen in Afghanistan wiederholt in klarer und eindeutiger Weise formuliert. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 12 und 13): Auf welche umweltverschmutzende Ursache war ein drei Kilometer langer und fünf Meter breiter Ölteppich auf der Jeetzel zurückzuführen, der am 19. Dezember das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erreichte, und in welcher Weise hat die Bundesregierung die zuständigen Organe der DDR auf diesen Tatbestand aufmerksam gemacht? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um in der DDR verursachte Umweltverschmutzungen auf bundesdeutschen Flüssen und Gewässern in Zukunft zu verhindern? Zu Frage B 12: Ani 19. Dezember 1979 um 10.34 Uhr wurde bei einem Grenzüberwachungsflug des Bundesgrenzschutzes festgestellt, daß die Jeetzel einen auf dem Fluß breitflächig verteilten und ca. 3 km langen Ölfilm führte. Die zuständigen niedersächsischen Behörden wurden davon unverzüglich unterrichtet. Zur Ursache wurde festgestellt, daß die Jeetzel im Bereich des Grenzübertritts an dem der DDR zugewandten Ufer Ölverschmutzung aufwies. Es wird daher angenommen, daß die Ölverschmutzung aus dem an dieser Stelle auf DDR-Gebiet in die Jeetzel einmündenden Neustädter Graben stammt. In der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15971* Nähe dieses Gewässers befindet sich eine Erdgasbohrung auf dem Gebiet der DDR. Am 19. Dezember 1979 um 11.10 Uhr ist über den Grenzinformationspunkt Uelzen-Salzwedel der Schadensfall den DDR-Behörden, wie in der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik" vom 20. September 1973 vorgesehen, mitgeteilt worden. Die DDR wurde gebeten, unverzüglich Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Ölzuflusses zu ergreifen. Maßnahmen zur Beseitigung des Ölfilms wurden von den zuständigen niedersächsischen Behörden nicht für notwendig erachtet, da sich der Ölfilm auf der Jeetzel sehr breitflächig und fein verteilt hatte. Am frühen Nachmittag des 19. Dezember trieben nur noch einzelne Ölflecken — kein geschlossener Ölfilm mehr — auf dem Gewässer. Die DDR wird auf diesen Schadensfall in der Grenzkommission angesprochen werden. Dabei wird die DDR entsprechend Art. 4 der Grunsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze auf die Verpflichtung hingewiesen werden, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt von Schäden auf dem Gebiet eines anderen Staates, die ihre Ursachen auf dem Gebiet des eigenen Staates haben, zu verhindern. Zu Frage B 13: Die oben genannte Vereinbarung über Grundsätze zur Schadensbekämpfung an der Grenze ist eine wichtige Grundlage für Maßnahmen in akuten Schadensfällen. Um Gewässerverschmutzungen in der Bundesrepublik Deutschland durch Einleitung von Schadstoffen in der DDR zu verhindern, hält die Bundesregierung im Einklang mit Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. Dezember 1972 den Abschluß einvernehmlicher Vereinbarungen mit der DDR für erforderlich: Dementsprechend führt sie Sondierungsgespräche mit dem Ziel der Aufnahme von Gewässerschutzverhandlungen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3573 Fragen B 14, 15, 16 und 17): Was beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, um den Helfern, die im erweiterten Katastrophenschutz mitwirken und freiwillig und ehrenamtlich ihren verantwortungsvollen Dienst zur allgemeinen Sicherheit der Bürger verrichten und das Fundament des erweiterten Katastrophenschutzes sind, so auszustatten, daß sie ihre Aufgaben effizient erfüllen können? Ist die Bundesregierung bereit, die zum Teil seit längerem diskutierte Verwaltungsvereinfachung für den Bereich des erweiterten Katastrophenschutzes — in bezug auf die beiden Verwaltungsvorschriften über die sogenannten Jahresbeträge und die Unterbringung — unverzüglich so durchzuführen, daß die Beträge für die Hilfsorganisation pauschaliert, der Verwendungsnachweis vereinfacht und die Eigenverantwortung der unteren Verwaltungsstufen gestärkt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk als Hilfsorganisation des Bundes besonders für den Bergungs- und Instandsetzungsdienst im Bundesland Rheinland-Pfalz in sechs Landkreisen nicht mit Ortsverbänden vertreten ist, weil die Begrenzung der Helferzahlen einen flächendeckenden Ausbau dieser Organisation nicht zuläßt? Sieht die Bundesregierung Veranlassung, die allgemeine Situation des erweiterten Katastrophenschutzes auch dadurch zu verbessern, daß sie sich mit den Ländern über den Aufbau der friedensmäßigen Vorsorgemaßnahmen insoweit abstimmt, als etwa in einigen Teilen von Rheinland-Pfalz der erweiterte Katastrophenschutz nicht ausgerüstet werden kann, weil die sogenannte Ergänzungsschwelle — also der erforderliche Aufbaustand des friedensmäßigen Katastrophenschutzes — derzeit nicht erreicht wird? Zu Frage B 14: Die Bundesregierung beabsichtigt, in den nächsten Jahren die Ausstattung der bereits aufgestellten Einheiten und Einrichtungen der Verstärkung im erweiterten Katastrophenschutz zu modernisieren und zu komplettieren. Im Einvernehmen mit den Ländern wird dieses Ziel als vorrangig vor einem weiteren Auf- und Ausbau angesehen. Die Haushaltsmittel sind im Rahmen der mehrjährigen Finanzplanung aus diesem Grunde um insgesamt 320 Millionen DM aufgestockt worden. Insgesamt stehen für Beschaffungsmaßnahmen des erweiterten Katastrophenschutzes in den Jahren 1979 bis 1983 598,5 Millionen DM zur Verfügung. Hierdurch leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung des derzeitigen Aufbaustandes. Zu Frage B 15: Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung, die in einem zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Verfahren unter Beteiligung der Hilfsorganisationen durchgeführt wird, sind auch die KatS-Jahresbeträge-VwV und die KatS-Unterbringung-VwV mit der in der Fragestellung genannten Zielrichtung grundlegend überarbeitet worden. Die finanziellen Zuständigkeitsgrenzen für Bauaufgaben sollen in der KatS-Unterbringung-VwV unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Bundeshaushaltsordnung und der Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes im Bereich der Finanzbauverwaltung so festgelegt werden, daß der größte Teil der Baumaßnahmen in die Zuständigkeit der unteren Verwaltungsebene fällt. Bei der Neufassung der KatS-Jahresbeträge-VwV sind von seiten der Länder und der kommunalen Spitzenverbände gegen das ursprünglich vorgesehene Verfahren der pauschalen Zuwendung an die Hilfsorganisationen Bedenken erhoben worden. Diese stützen sich in erster Linie darauf, daß mit einem solchen Verfahren die bisher gegebenen Kontrollmöglichkeiten geschmälert würden und damit die Verantwortung der Länder und Kommunen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung im erweiterten Katastrophenschutz beeinträchtigt werden könnte. Der Bundesrechnungshof hat seinerzeit darauf . hingewiesen, daß das Haushaltsrecht der Vereinfachung des Verwendungsnachweises verhältnismäßig enge Grenzen setzt. Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben hat die Neufassung des Entwurfs der KatS-Jahresbeträ- 15972* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 ge- VwV die sich bietenden Vereinfachungsmöglichkeiten soweit wie möglich ausgeschöpft. Zu Frage B 16: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Rheinland-Pfalz nicht alle Landkreise durch Ortsverbände der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk abgedeckt sind. Wie zu Ihrer ersten Frage ausgeführt, hat die Konsolidierung des derzeitigen Bestandes an Einheiten und Einrichtungen des erweiterten Katastrophenschutzes auf der Basis des vorhandenen Helferbestandes Vorrang vor der Aufstockung durch Errichtung neuer THW-Ortsverbände. Dies gilt nicht nur für Rheinland-Pfalz. Die Ausfüllung der Lücken, die bei der Überleitung des früheren Luftschutzhilfsdienstes in den erweiterten Katastrophenschutz bereits vorhanden waren, muß daher einer späteren Regelung vorbehalten bleiben. Zu Frage B 17: Die sogenannte „Ergänzungsschwelle" ist seinerzeit zwischen Bund und Ländern nach sachlichen Kriterien einvernehmlich festgelegt worden. Zu der Frage nach einer Herabsetzung der Ergänzungsschwelle — die im übrigen bisher von keinem Land gestellt wurde — ist zu bemerken, daß — wie oben dargelegt — die Bundesmittel gezielt für eine Konsolidierung der bereits aufgestellten Einheiten und Einrichtungen der Verstärkung des erweiterten Katastrophenschutzes eingesetzt werden müssen. Darüber hinaus werden jedoch Bundesmittel für die Ausbildung von Ergänzungseinheiten in dem bisherigen Umfang auch weiterhin bereitgestellt werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 18, 19 und 20): Welche Vereinbarungen haben die für Umweltfragen zuständigen Minister der EG-Staaten bei ihren Beratungen in Brüssel im Dezember 1979 beschlossen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Vereinbarungen? Wurde bei diesen Beratungen auch die Problematik der Ratifizierung des Chlorid-Übereinkommens der Rheinanliegerstaaten vom Dezember 1976 diskutiert, und wenn ja, welches Ergebnis wurde dabei erzielt? Ist der Bundesregierung das, wie die Presse berichtet, einzige bisher funktionierende natürliche Abwasserentsorgungskonzept von. Professor Dr. Reinhold Kickuth von der Gesamthochschule Kassel bekannt, das in der Gemeinde Othfresen als Modell mit gutem Erfolg betrieben wird und das den bekannten konventionellen Abwassereinigungsanlagen wirtschaftlich überlegen sein soll, und wenn ja, wie beurteilt sie dieses Konzept? Zu Frage B 18: Am 17. Dezember 1979 fand in Brüssel eine EG-Ratstagung der Umweltminister statt. Die Minister trafen Entscheidungen, die wesentliche Fortschritte der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Luftreinhaltung darstellen: — Verabschiedet wurde die seit Jahren umstrittene Richtlinie über Qualitätsnormen für Schwefel- dioxyd und Schwebeteilchen in der Luft. Damit hat die Gemeinschaft auch einen ersten wichtigen Schritt zur Durchführung der ECE-Konvention vom September 1979 über die weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung getan. Die Richtlinie legt allgemeine Grenzwerte für SO2 und Schwebeteilchen in der Luft fest. Sie sieht darüber hinaus vor, daß die Mitgliedstaaten für besonders schutzbedürftige Gebiete, die sie selbst deklarieren, strengere Werte festlegen, die sich an besonderen Leitwerten der Richtlinie orientieren. Eine besondere Bemühensklausel fordert dazu auf, im Rahmen weiterer Vorsorge diese Leitwerte auch allgemein anzustreben. Ein entscheidender Punkt ist, daß an Stelle der von der Mehrheit der Mitgliedstaaten akzeptierten Grenzwerte und Meßverfahren in der Bundesrepublik Deutschland die Grenzwerte und Verfahren der TA-Luft angewandt werden dürfen, die ausdrücklich in die Richtlinie aufgenommen wurden. Mit dieser Regelung wird den deutschen Interessen voll Rechnung getragen. — Der Rat verabschiedet ferner eine Entscheidung über Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) in der Umwelt, die wesentlich auf Anregungen der Bundesregierung zurückgeht. Diese Entscheidung bestimmt ein Verbot von Kapazitätserweiterungen für die Produktion der wichtigsten FCKW und verpflichtet ferner zur Verringerung der Verwendung dieser die Ozonschicht in der oberen Atmosphäre zerstörenden Treibgase in Sprühdosen um mindestens 30 % bis zum Jahresende 1981. Die Kommission soll bereits im ersten Halbjahr 1980 diese Maßnahmen im Lichte der verfügbaren wissenschaftlichen Daten überprüfen. Es ist vorgesehen, daß sodann der Rat sobald wie möglich, spätestens bis zum 30. Juli 1981, über weitere sich als notwendig erweisende Maßnahmen beschließt. Im Hinblick auf mögliche neue wissenschaftliche Erkenntnisse hat die Bundesrepublik Deutschland sich gemeinsam mit den Niederlanden und Dänemark vorbehalten, über das von der Gemeinschaft gesetzte Ziel hinaus strengere nationale Maßnahmen zu treffen. — Bundesminister Baum forderte eine nachdrückliche Unterstützung der deutschen Initiativen und Vorschläge für eine Verminderung der Abgas- und Lärmemissionen von Kraftfahrzeugen. Diese Forderung fand ein positives Echo. Die Kommission wurde gebeten, einen Bericht über Maßnahmen für die Realisierung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge auszuarbeiten. Hierzu ist anzumerken, daß die Frage der Abgasverminderung und der Lärmverminderung von Kraftfahrzeugen in der Gemeinschaft federführend unter Aspekten einer Vermeidung von Handelshemmnissen im Wirtschaftsbereich bearbeitet wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15973* Zu Frage B 19: In der Ratstagung am 17. Dezember 1979 wurde von niederländischer Seite nachdrücklich bedauert, daß in Frankreich die Ratifizierung des Chloridabkommens für den Rhein gefährdet ist. Bundesminister Baum verlieh der Erwartung Ausdruck, daß für diesen Bereich doch noch eine für alle Rheinanlieger befriedigende Lösung gefunden wird; er lud die Gemeinschaft ein, sich in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Internationalen Rheinschutzkommission aktiv an Lösungsbemühungen zu beteiligen. Die Französische Delegation stellte Lösungsvorschläge in Aussicht, die bereits in diesem Monat vorgelegt werden sollen. Zu Frage B 20: Das natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Professor Dr. Reinhold Kickuth, Lehrstuhl für Ökochemie der Gesamthochschule Kassel, ist der Bundesregierung schon seit längerem bekannt. Sie teilt jedoch nicht uneingeschränkt die Auffassung, daß dieses Verfahren, das als Weiterentwicklung der Klärteiche anzusehen ist, moderne biologische und physikalisch-chemische Reinigungssysteme ersetzen könnte. Sie hat deshalb auch bisher vorgelegte Anträge auf Förderung derartiger Anlagen nicht aufgegriffen. Für diese Entscheidung war ausschlaggebend, daß die Sicherheit der Abwasserreinigung während der vegetationsfreien Jahreszeit nicht gegeben ist und offenbleibt, ob die nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffe, deren langzeitig schädigende Wirkung zunehmend an Beachtung gewinnt, ohne Umweltgefährdung zurückgehalten werden. Ein wirtschaftlicher Vergleich mit fortschrittlichen Systemen der Abwasserreinigungstechnik läßt sich wegen dieser Einschränkungen nicht anstellen. Ich habe jedoch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gebeten, aus seiner Sicht zu den Erfahrungen über die Anlage der Ortschaft Othfresen Stellung zu nehmen. Seine Antwort wird baldmöglichst nachgereicht. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 21): In wieviel Fällen ist im Jahr 1979 das Recht auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach § 13 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Bereich der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes in Anspruch genommen worden, wie oft bezog sich das Ersuchen auf die in § 12 BDSG geregelten Veröffentlichungen der Behörden und öffentlichen Stellen, und in wieviel Fällen mußte die Auskunftserteilung wegen besonderer in § 13 BDSG genannten Gründe unterbleiben? Wie ich Ihnen in der Fragestunde am 29. November 1978 auf Ihre seinerzeitige — auf einen früheren Zeitraum bezogene — gleichlautende Frage — die von mir inzwischen ausführlich beantwortet worden ist — mitgeteilt hatte, ist eine Beantwortung erst nach Durchführung entsprechender Erhebungen im gesamten Geschäftsbereich der obersten Bundesbehörden möglich. Diese Situation ist auch jetzt wieder gegeben. Ich habe entsprechende Erhebungen bereits eingeleitet und werde Ihnen — wie schon im vergangenen Jahr — nach Eingang der Antworten und nach ihrer Auswertung hiervon schriftlich Mitteilung machen. • Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 23): Welche Maßnahmen hat der Bundesinnenminister ergriffen, um in der Bundesrepublik Deutschland die Einhaltung der Artikel 31 und 32 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 18. Juli 1951 samt dem Protokoll vom 31. Januar 1967, die innerstaatliches Recht geworden sind, zu gewährleisten? Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage zu Artikel 31 des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention — GK —) sich auf den ersten Absatz dieser Bestimmung bezieht, der eine Bestrafung von Flüchtlingen wegen illegaler Einreise oder illegalen Aufenthalts ausschließt, wenn diese unmittelbar aus einem Verfolgerland kommen und sich unverzüglich bei den Behörden des Einreisestaates melden und die Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen. In § 47 des Ausländergesetzes, der die illegale Einreise und den illegalen Aufenthalt unter Strafe stellt, wird ausdrücklich auf diese Bestimmung der Genfer Konvention hingewiesen (vgl. § 47 Abs. 6 AuslG). Die Strafbefreiung nach § 47 Abs. 6 AuslG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 GK gilt nur für Flüchtlinge und hängt demnach von der Anerkennung als Asylberechtigter ab. Strafverfahren nach § 47 AuslG sind daher bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Asylverfahren auszusetzen. Nachdem der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland bei einem Besuch beim Bundesminister des Innern im Dezember 1979 mitgeteilt hatte, ihm seien Fälle bekanntgeworden, in denen Asylsuchende schon vor Abschluß des Asylverfahrens nach § 47 AuslG bestraft worden seien, wurde der Bundesminister der Justiz in einem Schreiben gebeten, die Landesjustizverwaltungen auf die Rechtslage hinzuweisen. Art. 32 GK läßt eine Ausweisung von Flüchtlingen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Diese Regelung ist in § 11 Abs. 2 des Ausländergesetzes übernommen worden, wonach eine Ausweisung von Ausländern, die als politisch Verfolgte Asylrecht genießen und sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, nur aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden können. 15974* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 24): Warum hält die Bundesregierung es nicht für richtig, die Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst auch für Informationsfahrten zum Europäischen Parlament gelten zu lassen? Die Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965 (BGBl. I S. 902) sieht vor, daß für die Teilnahme an förderungswürdigen staatspolitischen Bildungsveranstaltungen Urlaub unter Fortzahlung der Dienstbezüge gewährt werden kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit einer solchen Veranstaltung, die nicht von einer staatlichen Stelle durchgeführt wird, entscheidet nach den Richtlinien vom 20. Oktober 1965 (GMBl. S. 382) in meinem Auftrage die Bundeszentrale für politische Bildung. Informationsfahrten zum Europäischen Parlament werden von der Bundeszentrale für politische Bildung regelmäßig als förderungswürdig anerkannt, wenn nicht das Gesamtprogramm überwiegend touristischen Charakter aufweist. Die Anerkennung der Förderungswürdigkeit einer Veranstaltung begründet für den Beamten allerdings keinen Anspruch auf Freistellung vom Dienst. Die Entscheidungszuständigkeit des Dienstvorgesetzten, der auch prüfen muß, ob dienstliche Gründe der Beurlaubung des Beamten entgegenstehen, bleibt unberührt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen B 25 und 26): Ist die Bundesregierung bereit, im Verlauf des deutsch-französischen Gipfeltreffens am 4. und 5. Februar 1980 die Befürchtungen deutscher Bürger eindringlich darzustellen, die sich aus den zu erwartenden grenzüberschreitenden Umweltgefahren durch das Kernkraftwerk Cattenom und das im Bau befindliche Blei-Akkuwerk bei Saargemünd ergeben können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch das Pariser Atomhaftungsabkommen der Rechtsschutz deutscher Bürger bei Schäden durch Kernkraftwerksunfälle geringer ist, als der Rechtsschutz bei allgemeinen grenzüberschreitenden Umweltschäden? Zu Frage B 25: Zur Frage des in Bau befindlichen Bleiakkuwerkes bei Saargemünd habe ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. November 1979 auf die Fragen der Kollegin Frau Pack (Plenarprotokoll 8/185, S. 14595 f.) ausführlich Stellung genommen. Der Sachstand ist insoweit unverändert. Die mit dem Bau des Kernkraftwerkes Cattenom verbundenen sicherheitstechnischen und umweltpolitischen Fragen werden in den hierfür zuständigen Gremien, in denen auch die Länder RheinlandPfalz und Saarland vertreten sind, eingehend beraten. Im einzelnen verweise ich hierzu auf die Plenarprotokolle 8/116 (S. 9074) bzw. 8/176 (S. 13883) des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus wird die Bundesregierung anläßlich der deutsch-französischen Gipfelgespräche am 4./5. Februar 1980 in Paris dieses Thema mit den französischen Gesprächspartnern erörtern. Zu Frage B 26: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Der Rechtsschutz im Hinblick auf nukleare Ereignisse in Kernanlagen gründet sich nicht auf das Pariser Atomhaftungsabkommen, sondern umfaßt die deckungsrechtlichen Verbesserungen des ergänzenden Brüsseler Zusatzabkommens und die schadensersatzrechtlichen Vorschriften des Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, die im Jahre 1975 gleichzeitig in das Atomrecht übernommen wurden. Erforderlich ist daher eine Gesamtbetrachtung. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Rechtsweges als auch hinsichtlich der materiellen Regelungen. Zwar führt die Gerichsstandsklausel des Art. 13 Pariser Übereinkommen für den deutschen Bürger dazu, daß ausschließlich das Gericht der Vertragspartei zuständig ist, in deren Hoheitsgebiet das nukleare Ereignis eingetreten ist, während bei allgemeinen grenzüberschreitenden Umweltschäden sowohl das Gericht des ausländischen Handlungs- als auch des inländischen Erfolgsortes angerufen werden kann. Andererseits erleichtert gerade diese eindeutige Zuständigkeitsregelung und Rechtsvereinheitlichung die Geltendmachung und Durchsetzung von Ersatzansprüchen. Die materiellen Konventionsprinzipien der ausschließlichen Haftung des Inhabers der Kernanlage, der Gefährdungshaftung ohne Nachweispflicht eines Verschuldens und der finanziellen Vorsorgepflicht für die gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen dienen ebenfalls der Verbesserung des Opferschutzes gegenüber der Regulierung allgemeiner grenzüberschreitender Umweltschäden auf Grund des allgemeinen Schadensersatzrechts, wo statt Gefährdungshaftung Verschuldenshaftung gilt und keine finanzielle Deckungsvorsorge vorgeschrieben ist. Die durch das finanzielle Engagement der Kernanlageninhaber, der Elektrizitätswirtschaft und insbesondere des Staates für jedes nukleare Ereignis für die Bürger insgesamt zur Verfügung stehende Schadensersatzsumme von gegenwärtig 1 Milliarde DM (§§ 38, 31 Atomgesetz) ist höher zu bewerten als rechtlich zwar höchstsummenmäßig unbegrenzte in der Praxis insbesondere wegen Beweis- und Finanzierungsproblemen schwer durchsetzbare Ansprüche allein gegen den Verursacher bei allgemeinen grenzüberschreitenden Umweltschäden. Im Großschadensfall kann im konventionellen Bereich das Haftungskapital des Betreibers ausfallen -- im nuklearen Bereich hat der Geschädigte den Vorteil des Einstands der Versicherer (bis 500 Millionen DM) und des Staates (bis zu weiteren 500 Millionen DM). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15975* Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 27): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über gesundheitliche Schadenswirkungen durch die Verwendung des quecksilberhaltigen Amalgam in der Zahnheilkunde vor, und kann einwandfrei ausgeschlossen werden, daß Herzrhythmusstörungen, Nierenschäden, Erkrankungen von Atmung und Verdauung, Drüsen-, Nerven- und Schlafstörungen nicht auch auf die Amalgamverwendung in der Zahnheilkunde zurückzuführen sind? Wie ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. November 1979 zu einer ähnlich lautenden Frage der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel ausgeführt habe (vgl. Protokoll über die 185. Sitzung, S. 14589-14590), kann die Bundesregierung auf Grund der bestehenden Erkenntnislage nicht den Schluß ziehen, daß Amalgam-Füllungen für den Patienten gefährlich seien. Eine erneute Überprüfung durch das Bundesgesundheitsamt hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich diese Erkenntnislage geändert hat. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 28 und 29): Denkt die Bundesregierung daran, dem Bundesdisziplinaranwalt eine Weisung zu erteilen, Disziplinarverfahren gegen extremistisch tätige Bahn- und Postbeamte einzustellen oder auf solche Verfahren nicht zu dringen, und ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß der Bundesdisziplinaranwalt die Rechtmäßigkeit einer solchen Weisung verwaltungsgerichtlich mit Aussicht auf Erfolg anfechten könnte, da das Bundesverfassungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht und die Mehrzahl der Oberverwaltungsgerichte die Aktivität eines Beamten für eine verfassungsfeindliche Partei als Dienstvergehen bezeichnet haben? Geht die Bundesregierung ganz oder teilweise davon aus, daß für Disziplinarmaßnahmen „auf Grund politischer Betätigung" nur inner-dienstliches Verhalten" in Betracht kommen könne, so daß alle Aktivitäten auch für eine verfassungsfeindliche Partei, ob nun Kreisvorsitz oder Bundestagskandidatur, frei sind, wenn nur nicht die 40 Stunden Dienstzeit dafür in Anspruch genommen werden, und inwiefern ist dies gegebenenfalls mit dem Beamtenrechtsrahmengesetz vereinbar, das ein aktives Eintreten für die freiheitliche, demokratische Grundordnung innerhalb und außerhalb des Dienstes verlangt? 1. Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Erhard, Spranger, Dr. Miltner, Broll ... und der Fraktion der CDU/CSU — Drucksache 8/3526 —, insbesondere auf ihre Antwort zu Frage 12, die wie folgt lautet: „Die Bundesregierung hat sich wiederholt zu den disziplinarrechtlichen Folgerungen geäußert, die eine Verletzung der politischen Treuepflicht nach sich ziehen kann (vgl. Fragestunden im Deutschen Bundestag am 24. Februar, 14. Juni und 21. Juni 1978; Stenographischer Bericht Seite 6039, 7729 und 7920). Es kann jedoch nicht ihre Aufgabe sein, zu den einzelnen laufenden Disziplinarverfahren öffentlich Stellung zu nehmen. Die dem Bundesdisziplinaranwalt vom Gesetzgeber eingeräumte weitgehende selbständige Stellung läßt es vielmehr geboten erscheinen, daß sich die Bundesregierung mit entsprechenden Äußerungen zurückhält. Dies ist auch bei der Erörterung der Frage zu bedenken, ob in einem Einzelfall die Bundesregierung gemäß § 38 Bundesdisziplinarordnung dem Bundesdisziplinaranwalt eine Weisung erteilen soll.'' 2. Zu Ihrer Frage über den Inhalt der politischen Treuepflicht hat die Bundesregierung in ihrer Darstellung des verfassungsrechtlichen Rahmens der Verfassungstreue — Prüfung im öffentlichen Dienst vom 8. November 1978 folgendes festgestellt: „Die beamtenrechtlichen Vorschriften fordern, daß der Beamte ,jederzeit (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG) und ,durch sein gesamtes Verhalten' (vgl. § 52 Abs. 2 BBG) für .die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Das schließt dienstliches und außerdienstliches Verhalten ein." (Vgl. Bulletin vom 14. November 1978, Nr. 131, S. 1221). Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/3573 Fragen B 30 und 31): Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die europäische Menschenrechtskonvention Bestandteil des deutschen Rechts ist? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Urteil des europäischen Gerichtshofs, nach dem Honorare für Dolmetscher in einem Strafprozeß nicht zu den Verfahrenskosten zu rechnen seien, die ein Verurteilter zu ersetzen habe, die bisherige Übung deutscher Gerichte in Widerspruch stellt zu Artikel 6 Abs. 3 der europäischen Menschenrechtskonvention, und sieht sie sich veranlaßt, entsprechende gesetzliche Konsequenzen zu ziehen? Zu Frage B 30: Die Bundesrepublik Deutschland hat der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (MRK) durch Gesetz vom 7. August 1952 (— BGBl. II, 685, 953 —) gemäß Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes zugestimmt. Die MRK ist somit innerstaatlich unmittelbar anwendbares Recht. Zu Frage B 31: In einem Urteil vom 28. November 1978 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, daß der Angeklagte, der die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder sich nicht darin ausdrücken kann, Anspruch auf unentgeltlichen Beistand eines Dolmetschers hat, damit ihm sämtliche Schriftstücke und mündliche Erklärungen in dem gegen ihn durchgeführten Verfahren übersetzt werden, auf deren Verständnis er angewiesen ist, um ein faires Verfahren zu haben (Rz 48 des Urteils). Nach Art. 53 MRK hat sich die Bundesrepublik Deutschland nach dieser Entscheidung zu richten, so daß auch die Gerichte sie bei der Anwendung der Konvention zugrunde zu legen haben. Da die bisherige Übung der Gerichte mit der Auffassung des Gerichtshofes nur teilweise übereinstimmte, hat die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte — Bundesrats-Drucksache 637/79 - vorgeschlagen, das Gerichtskostengesetz der Rechtsprechung des Gerichtshofs anzupassen. Nach der vorgesehenen Bestimmung sind 15976* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Beträge für Dolmetscher und Übersetzer, welche im Strafverfahren herangezogen werden, um für einen Beschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig, taub oder stumm ist, Erklärungen oder Schriftstücke zu übertragen, auf deren Verständnis er zu seiner Verteidigung angewiesen ist, nicht als Gerichtskosten zu erheben. Durch Verwaltungsanordnungen der Landesjustizverwaltungen ist sichergestellt, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofs schon vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung von den Kostenbeamten beachtet wird. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 32 und 33): Was ist der wesentliche Inhalt der Stellungnahme des Oberbundesanwalts im Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt betreffend die Freistellung eines Angestellten der Scientology Church vom Wehrdienst? Wenn die Stellungnahme noch nicht abgegeben ist, wie wird sie den Standpunkt bekräftigen, daß die Scientology Church keine den Schutz des Artikels 140 des Grundgesetzes genießende Weltanschauungsgemeinschaft ist? In dem von Ihnen angesprochenen Rechtsstreit geht es um die vom Verwaltungsgericht Darmstadt bejahte Frage, ob der Kläger ein Angehöriger der Scientology-Kirche, als „Geistlicher eines anderen Bekenntnisses" im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Wehrpflichtgesetzes vom Wehrdienst befreit ist. Hiergegen richtet sich die Revision der die Bundesrepublik Deutschland vertretenden Wehrbereichsverwaltung. Der Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht beabsichtigt, sich nach § 35 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Wahrung des öffentlichen Interesses am Verfahren zu beteiligen. Dabei wird die Frage, ob es sich bei der Scientology-Kirche um ein religiöses Bekenntnis handelt, im Mittelpunkt stehen. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, wenn ich davon absehe, den Inhalt der Stellungnahme eines an einem schwebenden Verfahren Beteiligten in ihren Einzelheiten öffentlich darzulegen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 34): Wann ist mit dem Baubeginn für den Neubau der Grenzabfertigungsanlage (Zollamt Bunderneuland, Landkreis Leer), also mit dem Beginn der Erdarbeiten, zu rechnen? Die Gewinnung des erforderlichen Baugeländes wurde durch ein umständliches Enteignungsverfahren verzögert. Zusätzlich sind unvorhersehbare Probleme im Zusammenhang mit der Bodenbefestigung im Bereich der Außenanlagen (Lkw-Parkplatz) infolge der im Baugebiet vorhandenen ungewöhnlichen Bodenverhältnisse (Moor) aufgetreten. Dies alles hat dazu geführt, daß der für Ende 1979 vorgesehene Baubeginn nicht eingehalten werden konnte. Die Errichtung und Fertigstellung des Zollamts ist abgestellt auf den autobahnmäßigen Ausbau der B 75 bis zum Anschluß an die niederländische Autobahn. Nach neuestem Sachstand wird dies nicht vor Ende 1982/Anfang 1983 der Fall sein, so daß ein besonderer Zeitdruck für die Fertigstellung der Zollanlagen z. Z. nicht besteht. In enger Zusammenarbeit zwischen Landes- und Straßenbauverwaltung wird sichergestellt werden, daß das Zollamt mit Fertigstellung und Freigabe der Autobahn in Betrieb genommen werden kann. Mit dem Baubeginn, d. h. mit dem Beginn der Erdarbeiten, ist im März 1980 zu rechnen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 38 und 39): Welche Maßnahmen hat das Bundesvermögensamt in Aachen bisher unternommen, um die belgische Schule in Euskirchen von den belgischen Streitkräften zwecks Aufnahme deutscher Schulklassen in diesem Schulgebäude freizubekommen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf diplomatischem Weg oder durch Gespräche mit den zuständigen Dienststellen der belgischen Streitkräfte unmittelbar und unbürokratisch eine Freigabe dieser belgischen Schule in Euskirchen zu erreichen? Zur Beantwortung Ihrer Anfrage müssen noch Ermittlungen durchgeführt werden. Sobald es möglich ist, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 49 Antwort des Parl. Saatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 40): Ist die Bundesregierung bereit, in München und Umgebung Grundbesitz des Bundes auch dann zu veräußern, wenn eine endgültige Festlegung einer späteren Verwendung als Bauland oder Gewerbegebiet noch nicht feststeht, und welches sind verneinendenfalls die Gründe, warum dies nicht geschieht? Die Bundesregierung ist — wie bisher — auch künftig bereit, in München und Umgebung entbehrlichen Grundbesitz für eine Wohnbebauung und für gewerbliche Nutzung zu veräußern. Nach den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann der Bund die für eine Bebauung in Betracht kommenden Grundstücke im allgemeinen jedoch erst dann verkaufen, wenn ein — den Wert mitbestimmender — Bebauungsplan vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt steht auch erst endgültig fest, daß der vorgesehene Verwendungszweck verwirklicht werden kann. Berech- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15977* tigte Interessen privater Kaufbewerber werden hierdurch nicht berührt. Allein bei Belegenheitsgemeinden kann es aus bauplanerischen und bauordnungsrechtlichen Gründen gerechtfertigt sein, Grundstücke vor Abschluß der Bauleitplanung zu veräußern. Solchen Wünschen kommt der Bund nach; entsprechend einer in einem Einzelfall getroffenen Entschließung des Ausschusses für das Bundesvermögen vom 16. Januar 1969 (Drucksache V/3556) hat sich die Gemeinde allerdings zu verpflichten, dem Bund einen planungsrechtlichen Wertzuwachs, der innerhalb von 10 Jahren eintritt, nachzuentrichten. Im übrigen gewährt der Bund auf den Verkehrswert einen Preisnachlaß nach Maßgabe des Grundstücksverbilligungsgesetzes. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 41): Welche steuerlichen Sonderregelungen bestehen derzeit für ältere und behinderte Mitbürger, und welche speziellen Steuererleichterungen für ältere und behinderte Mitbürger plant die Bundesregierung in der nahen Zukunft? I. Einkommensteuer (Lohnsteuer) 1. Körperbehinderte Steuerpflichtige, a) deren Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 70 v.H. beträgt, oder b) deren Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 70 v.H., aber mindestens 50 v. H. beträgt und die erheblich gehbehindert sind, können nach § 9 Abs. 2 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Falle einer doppelten Haushaltsführung statt der gesetzlichen Kilometerpauschale die tatsächlichen Kosten für die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs geltend machen. Ohne besonderen Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten kann bei Benutzung eines PKW ab 1. Juli 1979 ein Kilometersatz von 0,72 DM (vorher 0,64 DM) für jeden Entfernungskilometer als Werbungskosten anerkannt werden. Ein blinder Arbeitnehmer, der im eigenen PKW arbeitstäglich einmal von einem Dritten zur Arbeitsstätte gefahren und nach Beendigung der Arbeitszeit von dort abgeholt wird, kann auch die Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen, die ihm durch die Ab- und Anfahrten des Fahrers — die sogenannten Leerfahrten — entstehen. Für jeden Entfernungskilometer sind 2 x 0,72 DM (= 1,44 DM) zu berücksichtigen. Das gleiche gilt auch für die Körperbehinderten im Sinne des § 9 Abs. 2 EStG, die keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder von einer Fahrerlaubnis aus Gründen, die mit ihrer Körperbehinderung im Zusammenhang stehen, keinen Gebrauch machen. Diese Ausführungen gelten entsprechend für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 EStG). 2. Für die Ermittlung der Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft wird bei Behinderten und alten Personen nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 EStG nur ein Bruchteil des maßgebenden Werts der Arbeitsleistung angesetzt. 3. Nach § 16 Abs. 4 EStG wird ein Veräußerungsgewinn zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er bei der Veräußerung (Aufgabe) des ganzen Gewerbebetriebs 30000 DM und bei der Veräußerung eines Teilbetriebs oder eines Anteil am Betriebsvermögen den entsprechenden Teil von 30 000 DM übersteigt. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs 100 000 DM und bei der Veräußerung eines Teilbetriebs oder eines Anteils am Betriebsvermögen den entsprechenden Teil von 100000 DM übersteigt. Der Freibetrag und die Ermäßigungsgrenze verdoppeln sich, wenn der Steuerpflichtige nach Vollendung seines 55. Lebenjahrs oder wegen dauernder Berufsunfähigkeit seinen Gewerbebetrieb veräußert oder aufgibt. 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die als Versorgungsbezüge gezahlt werden, werden durch einen Freibetrag, den sog. Versorgungs-Freibetrag, steuerlich entlastet. Von den Versorgungsbezügen bleiben 40 v.H., höchstens jedoch ein Betrag von jährlich 4800 DM, steuerfrei. Bei Versorgungsbezügen, die an frühere Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft altershalber gezahlt werden, tritt die Steuerfreiheit z. Z. erst nach Vollendung des 62. Lebensjahrs ein. Hier wird eine Herabsetzung dieser Altersgrenze zur Anpassung an die flexible Altersgrenze in den gesetzlichen Rentenversicherungen erwogen. 5. Nach § 24 a EStG können 64 Jahre alte Steuerpflichtige für Einkünfte, die nicht Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 EStG, nicht Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nr. 1 Buchstabe a EStG (insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung) und nicht Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 4 Satz 4 Buchstabe b EStG (Versorgungsbezüge ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundestages und entsprechende Bezüge nach den Abgeordnetengesetzen der Länder) sind, einen Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Dieser ist ein Betrag von 40 v. H. des Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind, höchsten 3 000 DM im Kalenderjahr. 6. Nach § 32 Abs. 2 EStG wird 64 Jahre alten Steuerpflichtigen ein Altersfreibetrag von 720 DM gewährt. Bei Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppelt sich der Altersfreibetrag, wenn jeder Ehegatte 64 Jahre alt ist. 7. Nach § 32 Abs. 3 Nr. 1 EStG wird 49 Jahre alten Steuerpflichtigen, die weder nach dem Splitting-Verfahren zu besteuern (§ 32 a Abs. 5 oder 6 EStG) noch getrennt zur Einkommensteuer zu veranlagen (§§ 26, 26 a EStG) sind (Alleinstehende, zu deren Haushalt kein Kind gehört), ein Haushaltsfreibetrag von 840 DM im Kalenderjahr gewährt. 8. Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen durch die Beschäftigung einer Hausgehilfin 15978* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 oder Haushaltshilfe, so können nach § 33a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG die Aufwendungen, höchstens 1200 DM im Kalenderjahr einkommensmindernd abgezogen werden, wenn a) der Steuerpflichtige oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet hat oder b) der Steuerpflichtige oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder ein zu seinem Haushalt gehöriges Kind im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 1 oder eine andere zu seinem Haushalt gehörige unterhaltene Person, für die eine Ermäßigung nach Absatz 1 gewährt wird, nicht nur vorübergehend körperlich hilflos oder schwer körperbehindert ist oder die Beschäftigung einer Hausgehilfin oder einer Haushaltshilfe wegen Krankheit einer der genannten Personen erforderlich ist. Eine entsprechende Regelung gilt nach § 33 a Abs. 3 Satz 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige oder sein nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte in einem Heim oder dauernd zur Pflege untergebracht ist und die Aufwendungen für die Unterbringung Kosten für Dienstleistungen enthalten, die mit denen einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe vergleichbar sind. 9. Nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG wird wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die Körperbehinderten unmittelbar infolge ihrer Körperbehinderung erwachsen, auf Antrag ohne Kürzung um die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) ein Pauschbetrag abgezogen, wenn nicht Aufwendungen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, die bei Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zu einem höheren Abzugsbetrag führen. Die Pauschbeträge für Körperbehinderte, die nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gestaffelt sind und deren Gewährung bei einer Minderung der MdE um weniger als 50 v. H. noch von einer zusätzlichen Voraussetzung abhängt, bemessen sich von 600 DM bis 2 760 DM im Kalenderjahr. Für Blinde und Körperbehinderte, die infolge der Körperbehinderung ständig so hilfslos sind, daß sie nicht ohne fremde Wartung und Pflege auskommen können, erhöht sich der Pauschbetrag auf 7 200 DM. 10. Bei Körperbehinderten mit einer MdE um mindestens 80 v.H. können Kraftfahrzeugkosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG neben dem Pauschbetrag nach § 33b Abs. 1 bis 3 EStG berücksichtigt werden. Das gleiche gilt bei Körperbehinderten mit einer MdE um mindestens 70 v.H., aber weniger als 80 v. H., bei denen darüber hinaus eine Geh- und Stehbehinderung vorliegt. Als angemessen kann nach Abschnitt 194 Abs. 11 der Einkommensteuer-Richtlinien 1978 und Abschnitt 70 Abs. 11 der Lohnsteuer-Richtlinien 1978 ein Aufwand für Privatfahrten von insgesamt 3 000 km jährlich angesehen werden. Dabei kann für Fahrten mit eigenem PKW ein km-Satz von 0,32 DM, bei 3 000 km also ein Aufwand von 960 DM im Kalenderjahr zugrunde gelegt werden. Für Fahrten ab 1. Juli 1979 ist ein km-Satz von 0,36 DM anzuwenden. Ein Aufwand für Privatfahrten von mehr als 3 000 km jährlich kann in dieser Weise berücksichtigt werden, wenn und soweit nachgewiesen wird, daß sie Fahrten durch die Behinderung verursacht sind. Bei Steuerpflichtigen, die so gehbehindert sind, daß sie sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kraftfahrzeugs fortbewegen können, sind grundsätzlich alle privaten Kraftfahrzeugkosten nach § 33 EStG zu berücksichtigen. II. Kraftfahrzeugsteuer Nach § 3 Nr. 11 KraftStG 1979 steht Behinderten, die infolge einer nicht nur vorübergehenden Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Steuerbefreiung für einen Personenkraftwagen oder für ein Kraftrad zu. Die Steuerbefreiung ist unabhängig vom Alter des Fahrzeughalters. Eine Erweiterung der erst 1978 verbesserten Vergünstigung ist nicht vorgesehen. III. Vermögensteuer 1. Nach § 6 Abs. 3 VStG wird wegen Alters oder wegen Erwerbsunfähigkeit ein Freibetrag von 10 000 DM gewährt, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen. a) der Steuerpflichtige muß das 60. Lebensjahr vollendet haben oder voraussichtlich für mindestens drei Jahre erwerbsunfähig sein; b) das Gesamtvermögen darf nicht mehr als 150 000 DM betragen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird der Freibetrag in Höhe von 10000 DM gewährt, wenn ein Ehegatte das 60. Lebensjahr vollendet hat oder voraussichtlich für mindestens drei Jahre erwerbsunfähig ist und das Gesamtvermögen der Ehegatten nicht mehr als 300000 DM beträgt. Haben beide Ehegatten das 60. Lebensjahr vollendet oder sind sie voraussichtlich für mindestens drei Jahre erwerbsunfähig und ist das Gesamtvermögen der Ehegatten nicht höher als 300 000 DM, so verdoppelt sich der Freibetrag. Übersteigt das Gesamtvermögen 150 000 DM, im Fall der Zusammenveranlagung 300 000 DM, so mindert sich der Freibetrag um den übersteigenden Betrag. Nach § 6 Abs. 4 VStG erhöht sich der Freibetrag auf 50 000 DM bzw. im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten auf 100000 DM für Steuerpflichtige, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder voraussichtlich für mindestens drei Jahre erwerbsunfähig sind, wenn die vermögensteuerbegünstigten Versorgungsansprüche einen Jahreswert von 4 800 DM (bei zusammen veranlagten Ehegatten, die beide die Voraussetzungen erfüllen, von 9600 DM) nicht übersteigen. Übersteigt das Gesamtvermögen 150 000 DM, im Falle der Zusammenveranlagung 300 000 DM, so mindert sich der Freibetrag um den übersteigenden Betrag. 2. Nach § 111 Nr. 3 BewG bleiben fällige Ansprüche aus Rentenversicherungen steuerfrei, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Der Versicherungsnehmer muß das 60. Lebensjahr vollendet haben oder voraussichtlich für mindestens drei Jahre erwerbsunfähig sein, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15979* b) nach dem Versicherungsvertrag darf die Rente im Falle des Todes des Versicherungsnehmers nur seinem Ehegatten oder seinen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder — falls sie sich in der Berufsausbildung befinden — bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zustehen. Sind diese Bedingungen im Versicherungsvertrag enthalten, so bleiben nach dem Tode des Versicherungsnehmers die Ansprüche aus der Rentenversicherung auch bei dem Ehegatten und bei den unter b) genannten Kindern außer Ansatz. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer vor Vollendung des 60. Lebensjahres gestorben ist. Die Voraussetzungen unter a) brauchen bei dem Ehegatten nicht erfüllt zu sein. Bestand zunächst eine Kapital- oder Lebensversicherung und wurde diese unmittelbar nach dem Tode des Versicherungsnehmers in eine Rentenversicherung für den Ehegatten oder die unter b) benannten Kinder umgewandelt, so gehören auch die Ansprüche aus dieser Rentenversicherung nicht zum sonstigen Vermögen, wenn die Versicherung sofort nach dem Tode des Versicherungsnehmers zu laufenden Leistungen führte. 3. Bestehen — unabhängig von den vorstehend angesprochenen steuerfreien Ansprüchen — fällige steuerpflichtige Ansprüche aus Rentenversicherungen, auf andere Renten sowie auf sonstige wiederkehrende Nutzungen und Leistungen, z. B. Altenteile, Erbbauzinsen, Nießbrauch, so gehören nach § 111 Nr. 9 BewG die Ansprüche auf diese Renten und wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, wenn der Berechtigte über 60 Jahre alt oder voraussichtlich für mindestens drei Jahre erwerbsunfähig ist, nur insoweit zum sonstigen Vermögen, als ihr Jahreswert insgesamt 4 800 DM übersteigt. Dieser Freibetrag von 4 800 DM ist auf die Person des Berechtigten abgestellt. Im Falle einer Zusammenveranlagung wird deshalb der Freibetrag für jeden Berechtigten gewährt, der die Voraussetzungen dafür erfüllt. IV. Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG ist ein Erwerb von Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Großeltern des Erblassers oder Schenkers, die infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen und unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Lebensstellung als erwerbsunfähig anzusehen sind, steuerfrei, sofern der Erwerb zusammen mit dem übrigen Vermögen des Erwerbers 40 000 DM nicht übersteigt. Die Vermögensgrenze gilt seit dem 1. Januar 1974; sie betrug vorher 20 000 DM. V. Umsatzsteuer Von der Umsatzsteuer befreit sind nach § 4 Nr. 19 des Umsatzsteuergesetzes a) die Umsätze der Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen, und b) bestimmte Umsätze der nicht unter Buchstabe a) fallenden Inhaber von anerkannten Blindenwerkstätten und der anerkannten Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten. Demnächst ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Besteuerung von Altersbezügen zu rechnen. Die Bundesregierung wird diese Entscheidung abwarten und dann prüfen, ob Änderungen in diesem Bereich erforderlich sind. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 42): Bestehen bei der Bundesregierung Überlegungen, die bisherige Steuerbefreiung für Flugbenzin, das in der Motorsportfliegerei verwendet wird, ersatzlos zu streichen, und hält die Bundesregierung es nicht schon aus Gründen der Gleichbehandlung für notwendig, die Steuerbefreiung für beim Flugsport verwendetes Benzin umgehend abzuschaffen, nachdem eine solche Steuerbefreiung im Wassersport bereits mit Wirkung ab 1. Oktober 1979 beseitigt wurde? Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und wie die bisher für jede Art von Luftfahrt geltende Mineralölsteuerfreiheit eingeschränkt werden sollte. Dies ist auch im Siebten Subventionsbericht angekündigt worden. In diesem Zusammenhang werden mehrere Lösungsmöglichkeiten für eine Neuregelung erörtert. Diese sehen auch eine Belastung von Flugbenzin vor, das in der Motorsportfliegerei verwendet wird. Die Bundesregierung läßt sich bei der Prüfung vor allem von den Gesichtspunkten der Energieeinsparung und der steuerlichen Gleichbehandlung leiten. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zweitwohnungsteuer in der Bundesrepublik Deutschland zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Zweitwohnungseigentümern geführt hat, weil diese Steuer nur von verhältnismäßig wenigen Gemeinden erhoben wird, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Steuer unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Zweitwohnungseigentümer im gesamten Bundesgebiet? Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um eine örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer. Im Wesen örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern liegt es, daß sie nicht in allen Gemeinden erhoben werden und daß daher ihre Erhebung oder Nichterhebung zu örtlich unterschiedlichen Belastungen der betroffenen Bürger führen kann. Diese von der Zweitwohnungsteuer ausgehenden Wirkungen sind der Bundesregierung bekannt. Sie können auch bei anderen Steuern eintreten, die nicht bundeseinheitlich erhoben werden, z. B. bei der bis Ende 1979 erhobenen Lohnsummensteuer oder der Vergnügungsteuer. Ich habe bereits in meiner Antwort auf die schriftliche Anfrage des Kollegen Biechele — abgedruckt als Anlage 22 des Plenarprotokolls 8/173 vom 21. September 1979 — ausgeführt, daß die Bundesregierung schon allein wegen der in Art. 105 Abs. 2 a GG festgelegten Gesetzgebungskompetenz der Länder nicht beabsichtigt, bundeseinheitliche Regelungen zu der Zweitwohnungsteuer zu treffen. Hieran hat sich nichts geändert. 15980* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 44, 45 und 46): An welchen Stiftungen ist die Bundesregierung kapitalmäßig beteiligt? Welche Aufgaben haben diese Stiftungen als Ziel? Welche Zuwendungen erhielten diese Stiftungen im Haushaltsjahr 1979, und welche sollen sie 1980 erhalten? Kapitalmäßig beteiligt, d. h. unmittelbaren Anteil am Stiftungsvermögen hat der Bund bei 7 Organisationen. Einzelheiten über die Kapitalanteile, die Stiftungsziele und die Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt im Jahre 1979 und das vorgesehene Soll für 1980 ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Stiftungen, an denen der Bund kapitalmäßig beteiligt ist Kap./Tit. Name, Ort und Ziel der Stiftung Beteiligung Zuwendungen aus des Bundes dem Bundeshaushalt DM/vH. 1979 1980 DM DM 04 02/685 11 Stiftung „Wissenschaft und Politik" in Ebenhausen/München 50 000 DM/ 7 000 000 7 658 000 Schaffung tragfähiger Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik auf dem Gebiet der internationalen Politik unter Einschluß sicherheitspolitischer, sozio-ökonomischer, technologischer und völkerrechtlicher Fragen 50 vH. 05 02/686 02 Deutsch-Britische Stiftung für das Studium der Industriegesellschaft, London 15 000 000 DM/ 1 000 000 1 000 000 Förderung des Verständnisses der Probleme der modernen Industriegesellschaft mit dem Ziel, diese Probleme zu lösen 100 vH. 05 02/686 04 Stiftung Altenhilfe in Italien, Bonn 400 000 DM/ — — Die Stiftung unterstützt deutsche 57 vH. Staatsangehörige in Italien, insbesondere durch Beihilfen zur Unterbringung in einem Altenheim 05 04/686 22 Alexander-von-Humboldt-Stiftung, Bonn-Bad Godesberg 5 000 DM/ 0,03 vH. 32 778 000 37 524 000 Förderung qualifizierter ausländischer Wissenschaftler bei der Durchführung von Forschungsvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland 06 40/681 04 Stiftung für ehemalige politische Häftlinge, Bonn 10 000 000 DM/ — 7 500 000 Förderung ehemaliger politischer Häftlinge durch Unterstützungen 100 vH Erhöhung der Einlage 06 40/684 02 Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene, Bonn 60 000 000 DM/ 8 774 744 7 850 000 Förderung ehemaliger Kriegsgefangener durch Unterstützungen und Leistungen zur Minderung von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung 100 vH. 15 02/685 21 Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder", Bonn (Stiftung des öffentlichen Rechts) 150 000 000 DM — 35 000 000 Leistungen an Contergan-Geschädigte, Förderung von Einrichtungen, Forschungs- und Erprobungsvorhaben für Behinderte ( = 60 %) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15981* Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 47 und 48): Treffen Meldungen zu, nach denen andere industrialisierte Länder wie die USA, Spanien, Frankreich, Kanada, Israel und Japan sich durch Koppelgeschäfte ihren Anteil am Erdölexport von Mexiko gesichert haben, während die Bundesrepublik Deutschland weder bislang berücksichtigt worden ist, noch Aussichten hat, vor 1983 berücksichtigt zu werden? Ist die Bundesregierung diesbezüglich der Ansicht, daß sie den Anstrengungen der anderen Länder vergleichbare Schritte unternommen hat, um unsere Versorgung mit Erdöl sicherzustellen, und was gedenkt sie bezüglich mexikanischer Erdöllieferungen zukünftig zu unternehmen? Es ist zutreffend, daß Gesellschaften der genannten Länder über Rohöllieferverträge mit der mexikanischen Staatsgesellschaft PEMEX verfügen. USA, Spanien und Israel zählen allerdings zu den traditionellen Abnehmern mexikanischen Rohöls. Die neuen Lieferbeziehungen sind nach den uns vorliegenden Informationen nur teilweise flankiert durch bilaterale Absprachen der Regierungen. Insbesondere bei dem oftmals zitierten „FrankreichVertrag" handelt es sich letztlich um einen Liefervertrag zwischen PEMEX und der französischen Compagnie Française de Pétrole (CFP), der bereits vor dem Besuch des französischen Staatspräsidenten in Mexiko unterzeichnet worden war. Das mexikanische Öl war in der Vergangenheit für die deutschen Verarbeiter deutlich teurer als vergleichbare Nahost-Öle. Die Versorgungssituation des letzten Jahres hat die Situation allerdings verändert. Auch die deutschen Mineralölgesellschaften sind heute am Bezug mexikanischen Rohöls interessiert. Entsprechende Verhandlungen mit PEMEX wurden in den vergangenen Monaten geführt. Möglicherweise wird es bereits ab 1981 — bis dahin verfügt PEMEX über keine freien Mengen — zu mexikanischen Rohöllieferungen in die Bundesrepublik kommen. Die Bundesregierung hat die Bemühungen der deutschen Mineralölgesellschaften in ihren bilateralen Kontakten mit den Förderländern in der Vergangenheit unterstützt und wird dies auch in der Zukunft tun. Der Bundesminister für Wirtschaft hat anläßlich seines Besuches in Mexiko im vergangenen Jahr unser Interesse an mexikanischen Rohöllieferungen in die Bundesrepublik deutlich gemacht. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es allerdings Sache der Unternehmen, die notwendigen Rohöllieferverträge zur Versorgung ihrer inländischen Absatznetze zu schließen. Die Unternehmen können u. a. am besten beurteilen, welche langfristigen Bindungen sie bei bestimmten Rohölprovenienzen besonders unter Marktgesichtspunkten vertreten können. Der Staat kann ihnen diese Verantwortung nicht abnehmen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 49): Beabsichtigt die Bundesregierung, das Dritte Verstromungsgesetz so zu verändern, daß der Kohlepfennig nicht länger als Bestandteil des Entgelts im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt, und wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen eine solche Regelung? Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, das Dritte Verstromungsgesetz so zu verändern, daß der Kohlepfennig nicht länger als Bestandteil des Entgelts im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt. Die Gründe hierfür liegen in der Systematik des Dritten Verstromungsgesetzes und in der europäischen Harmonisierung der Umsatzsteuer. Nach dem Verstromungsgesetz sind die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, nicht aber deren Endabnehmer abgabepflichtig. Für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist die Ausgleichsabgabe nur ein Kostenfaktor unter vielen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen können die sie treffende Belastung in den Strompreisen an ihre Endabnehmer weitergeben. Damit unterscheidet sich die Ausgleichsabgabe in keiner Weise von Steuern und anderen Abgaben, die die Preise vieler Waren und Dienstleistungen beeinflussen. Das Verstromungsgesetz schreibt in diesem Zusammenhang nur vor, daß die weitergegebene Ausgleichsabgabe in den Stromrechnungen gesondert auszuweisen ist. Vor und während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes ist eingehend erörtert worden, ob die weitergegebene Ausgleichsabgabe durch Änderung des Umsatzssteuergesetzes selbst von der Umsatzsteuer freigestellt werden sollte. Dieser Weg hat sich jedoch wegen EG-rechtlicher Vorschriften als nicht gangbar erwiesen. Die für die Mitgliedstaaten bindende Zweite Richtlinie des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuer vom 11. April 1967 (Amtsbl. EWG 1303) schreibt nämlich in Artikel 8 vor, daß Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer alles ist, „was den Gegenwert für die Lieferung des Gegenstandes oder die Dienstleistung bildet, einschließlich der Kosten und Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst". Diese Vorschrift stimmt — trotz geringfügig abweichender Formulierung — sachlich völlig mit § 10 Abs. 1 des deutschen Umsatzsteuergesetzes überein, der in dem zum 1. Januar 1980 in Kraft getretenen Umsatzsteuergesetz 1980, mit dessen Erlaß die Bundesrepublik Deutschland der Verpflichtung nachgekommen ist, das nationale Umsatzsteuerrecht an die Sechste EG-Richtlinie anzupassen, unverändert geblieben ist. Die Belegung der Ausgleichsabgabe mit der Umsatzsteuer ergibt sich mithin nach wie vor zwingend aus dem geltenden Steuerrecht, das wegen EG-rechtlicher Vorschriften insoweit durch den nationalen Gesetzgeber nicht geändert werden kann. 15982* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 50 und 51): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß im Rahmen der Hilfsaktion des Weltwirtschaftsfonds an die Türkei 380 Millionen DM zum Ausbau der deutsch-türkischen Tourismusbeziehungen gezahlt worden sind? Kann die Bundesregierung angeben, wie hoch die finanziellen Leistungen des Bundes zur Förderung des inländischen Tourismus sind? Zu Frage B 50: Die Bundesrepublik Deutschland hat 1979 im Rahmen einer einmaligen Hilfsaktion der OECD der Türkei einen Betrag von 380 Millionen DM als freie Warenhilfe zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld kann die Türkei Waren für den laufenden Bedarf, außer Luxus- und Rüstungsgütern, in der Bundesrepublik Deutschland einkaufen. Darüber hinaus wurden der Türkei keine speziellen Kredite für den Ausbau der deutsch-türkischen Tourismusbeziehungen gewährt. Zu Frage B 51: Zur Förderung des inländischen Fremdenverkehrs werden folgende Haushaltsmittel des Bundesministers für Wirtschaft eingesetzt: — Aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind für 1980 insgesamt 80,9 Millionen DM vorgesehen. Der 8. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe — BT-Drucksache 8/2590 — enthält die detaillierten Angaben hierzu. — Die aus dem ERP-Haushalt finanzierten Mittelstandsförderungsprogramme kommen auch den Fremdenverkehrsunternehmen zugute, denen im Jahr 1979 schätzungsweise 140 Millionen DM zinsverbilligte Darlehensmittel gewährt worden sind. — Verschiedene Maßnahmen der Gewerbeförderung werden aus Kapitel 09 02 Titel 685 64 finanziert. Der Haushaltsansatz 1980 beträgt 3,9 Millionen DM. — Mittelbar zugunsten des inländischen Tourismusangebots wirkt die vorwiegend vom Bund finanzierte Auslandswerbung der Deutschen Zentrale für Tourismus. Haushaltsansatz für 1980: rd. 30 Millionen DM. Weitere Maßnahmen zugunsten des inländischen Tourismus, bei denen andere als wirtschaftspolitische Zielsetzungen im Vordergrund stehen, sind in dem Tourismusbericht der Bundesregierung — BT-Drucksache 7/3840 — sowie in dem Bericht über den Realisierungsstand des tourismuspolitischen Schwerpunktprogramms der Bundesregierung — BT-Drucksache 8/2805 — im einzelnen dargelegt. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 52 und 53): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lieferanten die Preise für schweres Heizöl S schon Anfang Januar um 11 bis 13 v.H. erhöht haben, obwohl die höheren Forderungen der Rohölproduzenten vom Dezember 1979 bis zu diesem Zeitpunkt den Handel noch nicht betroffen haben konnten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die sich aus solchen Praktiken ergebenden unnötigen Belastungen der Wirtschaft zu verhindern? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Autobahnzubringer Baden-Baden (B 500) stärker für den innerstädtischen Verkehr zu öffnen, um so die dringend notwendige Entlastung der Weststadt zu ermöglichen? Zu Frage B 52: Der durchschnittliche Verbraucherpreis für schweres Heizöl lag Mitte Januar 1980 um ca. 6-7 % über dem Dezemberwert. Im gesamten Jahr 1979 sind die Preise für schweres Heizöl von Januar bis Dezember mehr oder weniger kontinuierlich um insgesamt 45 % gestiegen. Die Rohölpreise frei deutsche Grenze sind in diesem Zeitraum um knapp 70% gestiegen. Dem sich hieraus ergebenden, im Verhältnis zur Rohölpreisentwicklung unterdurchschnittlichen Preisanstieg fürschweres Heizöl steht ein überdurchschnittlicher Preisanstieg bei anderen Mineralölprodukten gegenüber. Die Preise für die einzelnen Mineralölprodukte bilden sich in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der im einzelnen unterschiedlichen konkreten Angebots- und Nachfrageverhältnisse. Bei schwerem Heizöl spielt z. B. die insbesondere infolge andauernder Substitutionsprozesse seit Jahren rückläufige bzw. stagnierende Nachfrage eine wesentliche Rolle. Was den Einfluß beschlossener, wegen langer Transportzeiten aber noch nicht wirksam gewordener Rohölpreiserhöhungen auf die Preisbildung angeht, so erscheint es aus betriebswirtschaftlicher Sicht vertretbar, auf der Basis von Wiederbeschaffungskosten zu kalkulieren. Ob auf diese Weise kalkulierte Preiserhöhungen dann auch im Markt durchzusetzen sind, ist eine andere Frage. Zu Frage B 53: Eine Aussage zu der generellen Frage nach Möglichkeiten einer stärkeren Nutzung der B 500 im Bereich der Stadt Baden-Baden für den innerstädtischen Verkehr ist nicht möglich. Hierfür ist die Kenntnis eines konkreten Lösungsvorschlages der Stadt Baden-Baden erforderlich. Entsprechende Unterlagen liegen der Straßenbauverwaltung jedoch nicht vor. Dem Bundesminister für Verkehr ist bekannt, daß von einer Bürgeraktion eine zusätzliche Anschlußstelle gefordert wird. Mit dieser Forderung befaßt sich zur Zeit die Stadt Baden-Baden, die zuerst darüber zu entscheiden hat. Die im Auftrag des Bundes dafür zuständige Straßenbauverwaltung des Landes wird auf Antrag des Stadt Baden-Baden die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Änderung prüfen. Das Ergebnis bleibt zunächst abzuwarten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15983* Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3573 Fragen B 54, 55, 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt. daß nach den Förderungsrichtlinien für die Beratung von kleinen und mittleren Firmen das anerkennungsfähige Beraterhonorar von 620 DM in der Regel die Wirkung eines Höchstpreises hat und die echten Beraterkosten bei weitem nicht abdeckt? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorwurf, daß Zuwendungsstellen, die entweder eigene Beratungsleistungen anbieten oder über angeschlossene eigene Beratungseinrichtungen verfügen, als Mitbewerber und gleichzeitig als durch die Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums vorgesehene Kontrolleure der selbständigen und freiberuflichen Unternehmensberater auftreten und zudem diesen gegenüber ein dumpingähnliches Preisverhalten entwickeln, wozu sie auf Grund von Organisationskostenzuschüssen der öffentlichen öffentlichen Hand in der Lage sind? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag aus Kreisen der Unternehmensberater, die bisherige direkte Subvention auf indirekte Subvention umzustellen, d.h. einen Zuschuß in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Beratungshonorar zu gewähren, z. B. gestaffelt nach Unternehmensgrößen, und die Mittelzuteilung schneller und früher als bisher durchzuführen? Beabsichtigt die Bundesregierung die Einrichtung einer Kammer für die Berufsgruppe der Unternehmensberater, oder plant sie ein Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung? Zu Frage B 54: Im Rahmen ihrer Mittelstandspolitik fördert die Bundesregierung Unternehmensberatungen in der mittelständischen Wirtschaft durch Gewährung von Zuschüssen zu den Beratungskosten. Je nach Umsatz betragen diese Zuschüsse 25 %, 50% oder 75 des gezahlten bzw. bis zu einem Höchstsatz von 620,— DM je Tag anerkennungsfähigen Honorars. Für entstandene Reisekosten wird eine Pauschale gezahlt. Der maximal zuschußfähige Tageswerksatz hat keineswegs die Wirkung eines Höchstpreises. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden für zuschußfähige Beratungen sowohl höhere als auch niedrigere Honorare vereinbart. Der maximal zuschußfähige Tageswerksatz orientiert sich an einem Durchschnittshonorar. Seine Anhebung auf 680,— DM in 1980 steht bevor. Zu Frage B 55: Die bisherige Förderung der Unternehmensberatung hat sich nach übereinstimmender Auffassung der Bundesregierung sowie der gewerblich tätigen mittelständischen Unternehmen und ihrer Organisation bewährt. Dazu trägt wesentlich bei, daß der bei den Beratungsstellen der Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft vorhandene Sachverstand vom Bund auch durch die Übertragung einer „Leitstellenfunktion" für die Abwicklung des Förderungsverfahrens genutzt werden kann. Erst in letzter Zeit wird von einigen freien Beratern auf angebliche Wettbewerbsnachteile hingewiesen, die sich aus der Doppelfunktion von Beratungsstelle und Leitstelle ergeben könnten. Das Bundesministerium für Wirtschaft prüft zur Zeit die vorgetragenen Argumente. Es beabsichtigt, im Rahmen einer vorgesehenen Vereinheitlichung der Richtlinien eine Regelung einzuführen, die diesen Bedenken Rechnung trägt, ohne dabei auf die Einschaltung der Spitzenorganisation der gewerblichen Wirtschaft zu verzichten. Zu Frage B 56: Wie bereits dargestellt, erfolgt die Förderung der Beratung zu Gunsten gewerblicher Unternehmen — nicht der Berater — in Höhe bestimmter Prozentsätze der Beratungskosten unter Beachtung des Höchstsatzes für Beraterhonorare. Unlimitierte Förderzusagen für Berater sind mit den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung nicht in Einklang zu bringen. Die Mittelzuteilung an die Leitstellen erfolgt so früh als möglich, ist aber erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts und nach Vorliegen der Zuschußanträge zulässig. Zu Frage B 57: Da die freie wirtschaftliche und berufliche Betätigung in unserer Wirtschaftsordnung die Regel darstellt, bedürfen Einschränkungen dieser Freiheit immer einer besonderen Rechtfertigung. Dabei sind dem Gesetzgeber bei seiner Entscheidung darüber, ob er die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit gesetzlichen Regelungen unterwirft, durch das in Art. 12 GG normierte Grundrecht der Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung enge Grenzen gesetzt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit — wie ihn die Einrichtung einer Kammer für die Berufsgruppe der Unternehmensberater oder ein Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung darstellen würde — darf jedoch nur erfolgen, wenn dies zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig ist. Eine solche Notwendigkeit haben aber weder die für diese Frage zuständigen Länderwirtschaftsressorts noch die Bundesregierung erkannt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3573 Fragen B 58 und 59): Was ist der Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand der Aujeszkyschen Schweineseuche und ihrer Bekämpfung bekannt? Geht aus dem Agrarbericht der Bundesregierung hervor, daß das Einkommen eines Bauern im Durchschnitt um mehr als 1/3 niedriger ist als das anderer Berufe, und das bei einer Arbeitszeit von über 60 Stunden pro Woche, wie die Zeitung des Bayerischen Bauernverbands „Bayerns Bauern informieren'' meldet? Zu Frage B 58: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zahl der Fälle, in denen die Aujeszkysche Krankheit in Schweinebeständen nachgewiesen wurde, seit geraumer Zeit ansteigt; in einigen Fällen waren auch Rinderbestände betroffen. Die Seuche ist bisher schwerpunktmäßig in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen aufgetreten; Einzelfälle sind aber in nahezu allen Bundesländern festgestellt worden. Die Aujeszkysche Krankheit ist eine akut und fieberhaft verlaufende, virusbedingte Krankheit, die besonders durch zentralnervöse Störungen und — außer bei Schweinen — hochgradigen Juckreiz gekennzeichnet ist und insbesondere bei jungen Tieren in wenigen Tagen zum Tode führt. Sie tritt primär bei Schweinen auf, kommt aber auch bei Rin- 15984* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 dern, Schafen, Ziegen, Hunden und Katzen vor. Die wirtschaftlichen Verluste sind in den betroffenen Beständen, vor allem in Zucht- und Ferkelerzeugerbeständen, meist erheblich. Der Mensch ist unter natürlichen Bedingungen nicht für den Erreger empfänglich. Die Aujeszkysche Krankheit wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals 1963 nachgewiesen. Um eine Übersicht über ihr Auftreten zu erhalten, wurde sie bereits 1970 der Meldepflicht unterstellt. Wegen des im Verlaufe der folgenden Jahre allmählich zunehmenden Vorkommens bei Schweinen hat sich die Bundesregierung frühzeitig für bundeseinheitliche staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Aujeszkyschen Krankheit eingesetzt; auch wissenschaftliche Sachverständige und der Tierseuchenbeirat beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben schon vor längerer Zeit für bundeseinheitliche staatliche Maßnahmen votiert. Der Entwurf einer Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit der Schweine ist mit den Ländern mehrfach erörtert worden, die endgültige Fassung liegt ihnen vor. Als Maßnahmen sind insbesondere die Anzeigepflicht, die Sperrung und Sanierung infizierter und verdächtiger Bestände, ggf. auch die Tötung infizierter und verdächtiger Tiere sowie die Überwachung und Steuerung von Impfmaßnahmen vorgesehen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates; zur Zeit ist aber davon auszugehen, daß der Entwurf im Bundesrat keine ausreichende Mehrheit erhalten würde, da die Länder hinsichtlich bundeseinheitlicher Maßnahmen unterschiedliche Auffassungen vertreten. Bei Auftreten der Seuche können die zuständigen Landesbehörden zwar im Einzelfall staatliche Maßnahmen (insbesondere Sperre, ggf. Tötung) auf Grund des § 79 Abs. 4 des Viehseuchengesetzes anordnen, nach den bisher gesammelten Erfahrungen reichen diese Maßnahmen aber nicht aus. Das Bundesamt für Sera und Impfstoffe in Frankfurt hat vor kurzem die Abgabe und Anwendung eines Impfstoffes gegen die Aujeszkysche Krankheit bei Schweinen zugelassen, doch wird nach Auffassung der Bundesregierung eine weitere Ausbreitung der Seuche ohne Sperr- und Hygienemaßnahmen nicht möglich sein. Im übrigen wären nationale Bekämpfungsvorschriften Voraussetzung, um auch wirksame Maßnahmen innerhalb der EWG treffen zu können; deutsche Initiativen in dieser Richtung sind daher bisher ohne Erfolg geblieben. Staatliche Maßnahmen sind aus östlichen Nachbarländern bekannt, auch in Frankreich und Dänemark gibt es Vorschriften zur Bekämpfung der Aujeszkyschen Krankheit. In den Niederlanden tritt die Krankheit seit längerem auf. Zu Frage B 59: Der Agrarbericht 1979 der Bundesregierung weist für den Durchschnitt der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 1977/78 ein Reineinkommen je Familien-AK von 24 084 DM aus. Der sogenannte gewerbliche Vergleichslohn — das vergleichbare Bruttoeinkommen des außerlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs — betrug für dasselbe Wirtschaftsjahr 26 635 DM und lag somit rd. 10 % über dem durchschnittlichen landwirtschaftlichen Reineinkommen. Die Einkommen in der Landwirtschaft schwanken allerdings von Jahr zu Jahr erheblich und zeigen auch zwischen den Betriebsformen, Betriebsgrößenklassen und Regionen eine starke Streuung. Beispielsweise betrug 1977/78 das Reineinkommen je Familien-AK in den größeren Vollerwerbsbetrieben ab 50 000 DM Standard-Beriebseinkommen durchschnittlich 134 %, in den kleinen Vollerwerbsbetrieben unter 30000 DM StBE hingegen lediglich 63 % des gewerblichen Vergleichslohns. Aus den genannten Zahlen kann nicht abgeleitet werden, daß das Einkommen eines Bauern im Durchschnitt, zumal dieser als Vergleichswert angesichts der breiten Einkommenstreuung in der Landwirtschaft kaum aussagefähig ist, um mehr als ein Drittel niedriger ist als das der anderen Berufe. Zur Wertung der Einkommensergebnisse weist die Bundesregierung in ihrem jährlichen Agrarbericht stets auf die meist längere Arbeitszeit in der Landwirtschaft hin. Vor allem in viehstarken Betrieben ist trotz aller Rationalisierungsfortschritte ein vergleichsweise hoher Arbeitsaufwand — auch an Wochenenden — erforderlich. Der Mikrozensus ermittelte 1977 für selbständige Landwirte 62 Arbeitsstunden je Woche. Dieser Wert lag deutlich über der ohnehin überdurchschnittlich langen Arbeitszeit der Selbständigen in anderen Wirtschaftsbereichen. Einschränkend ist allerdings wie im Agrarbericht darauf hinzuweisen, daß die Unterschiede wegen der abweichenden Pendel- und Nebenzeiten, der wechselnden Arbeitsintensität sowie der möglicherweise subjektiv gefärbten eigenen Angaben der Befragten überzeichnet sein können. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen B 61 und 62): Trifft es zu, das trotz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens immer noch vom Aussterben bedrohte Tiere importiert und von Tierhändlern verkauft werden? Ist die Bundesregierung bereit, eventuell vorhandene Gesetzeslücken zu schließen, damit vom Aussterben bedrohte Tiere nicht weiter verringert werden? Das Gesetz zum Washingtoner Artenschutzübereinkommen vom 22. Mai 1975 verbietet die Einfuhr weltweit vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten (= Anhang I des Übereinkommens) für kommerzielle Zwecke und auch das gewerbliche Inverkehrbringen illegal eingeführter Pflanzen und Tiere der genannten Arten. Wie die Jahresstatistik für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen ausweist, gab es 1978 keine nennenswerten Importe von lebenden Tieren des Anhangs I in die Bundesrepublik Deutschland. Es werden lediglich 5 Säugetiere und 8 Vögel der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15985* vom Aussterben bedrohten Arten zu wissenschaftlichen Zwecken importiert. Soweit bekannt wird, daß Tiere geschützter Arten illegal in -die Bundesrepublik gelangt sind, werden die für den Vollzug des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zuständigen Behörden des Bundes und der Länder eingeschaltet, die die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Bußgeld und Einziehung) ergreifen können. Um die Kontrolle in solchen Fällen zu erleichtern, sieht die vor der Verabschiedung stehende Bundesartenschutzverordnung vor, daß Tierhändler über Herkunft und Verbleib geschützter Tiere Bücher zu führen haben und Besitzer solcher Tiere den Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb erbringen müssen. Im übrigen soll mit der in Vorbereitung befindlichen Import/Exportverordnung eine verbesserte Kontrolle des grenzüberschreitenden Handels mit schutzbedürftigen wildwachsenden Pflanzen und wildlebenden Tieren erreicht werden. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 63 und 64): Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach wie vor Industrieunternehmen — trotz gegenteiliger schriftlicher Versicherungen auch der chemischen Industrie —, wissenschaftliche Institute (z. B. die MaxPlanck-Gesellschaft) und Universitäten Haushunde und Hauskatzen von Versuchstierhändlem erwerben, bei denen nicht auszuschließen ist, daß es sich hier auch um gestohlene Tiere handelt, und ist die Bundesregierung nunmehr bereit, nachdem die Apelle außer Absichtserklärungen offensichtlich in der Praxis nichts Nennenswertes bewirkt haben, § 9 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes zu novellieren? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das im Parey-Verlag erschienene „Gutachten über tierschutzgerechte Haltung" von den Ländern als Grundlage bei den Beurteilungen über die tierschutzgerechte Haltung von Tieren herangezogen werden soll, wenn nein, beabsichtigt sie, ein Gegengutachten von Verhaltensforschern erstellen zu lassen, bzw. was hat sie unternommen, daß in den Ländern nicht der Eindruck entsteht, daß dieses Gutachten als Grundlage für eine zukünftige Rechtsverordnung anerkannt wird. Zu Frage B 63: Die Bundesregierung hat stets die Auffassung vertreten — letztmalig in einem gemeinsamen Schreiben vom 10. Dezember 1979 der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Jugend, Familie und Gesundheit an die Minister und Senatoren für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Länder und an die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder —, daß für Versuche vorrangig Tiere aus Spezialzuchten verwendet werden sollen, nicht nur, um Zweifel an den Eigentumsverhältnissen der Tiere von vornherein auszuschließen, sondern auch, um die Aussagekraft der Versuchsergebnisse zu erhöhen und unnötige Wiederholungen von Versuchen zu vermeiden. Soweit der Bezug von Tieren aus speziellen Zuchten nicht oder nur zum Teil möglich ist, liegt es im Interesse des Erwerbers, mit äußerster Sorgfalt auf die Herkunft der Tiere zu achten und sich nur vertrauenswürdiger Händler zu bedienen. Angesichts der großen Zahl von Tieren aus Versuchstierzuchten und der Bemühungen, auch Katzen zu züchten, kann von einer Wirkungslosigkeit der Appelle der Bundesregierung nicht die Rede sein. Der Handel mit gestohlenen Tieren ist primär ein strafrechtlich zu würdigender Tatbestand. Schwierigkeiten bei der Verfolgung und Ahndung lassen sich durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG), insbesondere des § 9 Abs. 3 TierSchG nicht beheben. Die Frage, ob bei Hunden und Katzen Name und Anschrift des Voreigentümers gefordert werden sollen, wurde bei der Erarbeitung des Tierschutzgesetzes eingehend geprüft. Hierauf wurde jedoch aus praktischen Erwägungen verzichtet, da andernfalls der Ahndung eines Verstoßes gegen die Aufzeichnungspflichten nach § 9 Abs. 2 TierSchG eine in vielen Fällen undurchführbare Klärung der Eigentumsverhältnisse am Tier vorgeschaltet worden wäre. Dies hätte letztlich nur zu einer Entwertung der Aufzeichnungspflichten geführt, ohne gleichzeitig Mißbräuche und Umgehungen zu verhindern. Die Nennung des Vorbesitzers ermöglicht den Vollzugsbehörden, in Zweifelsfällen dort mit Ermittlungen über die Herkunft von Tieren anzusetzen. Eine andere Lösung, die gleichermaßen wirksam und praktikabel wäre, ist gegenwärtig nicht in Sicht. Zu Frage B 64: Das im Parey-Verlag erschienene Gutachten über tierschutzgerechte Haltung von Versuchstieren stellt eine Bestandsaufnahme von Wissen und Erfahrung durch namhafte Sachverständige dar, die der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten um ihre Stellungnahme gebeten hat. Das Gutachten wird auf Grund seiner Veröffentlichung nicht rechtsverbindlich. Dies ist den Ländern, ohne daß es eines weiteren Hinweises bedarf, bekannt. Inwieweit sich Gerichte, Behörden und Sachverständige auf Ausführungen des Gutachtens stützen, entzieht sich der Einflußnahme des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 65): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach die Kosten für ältere Menschen, die länger im Krankenhaus bleiben müssen, weil sie nicht sofort einen Platz in einem Alters- oder Pflegeheim erhalten können, nicht von den Krankenkassen getragen werden brauchen? Nach geltendem Recht kann die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Krankenhausbehandlung nur übernehmen, wenn die ärztliche Behandlung nach Art der Krankheit mit einiger Aussicht auf Erfolg sich allein in einem Krankenhaus durchführen läßt. Diese durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wiederholt bestätigte Rechtslage kann insbesondere ältere Menschen, die 15986* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 wegen ihrer Gebrechlichkeit pflegebedürftig sind, in eine schwierige finanzielle Situation bringen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß hier Abhilfe geschaffen werden muß. Eine beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bestehende Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist deshalb beauftragt worden, eingehende Untersuchungen über Aufbau, Zuordnung und Finanzierung ambulanter und stationärer Pflegedienste anzustellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe wird in Kürze ihren Bericht über Möglichkeiten und Vorschläge zur Absicherung der Pflegekosten vorlegen. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Berichts entscheiden, in welcher Weise sie die Situation älterer pflegebedürftiger Mitbürger verbessern kann. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 66): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, denjenigen Versicherten, die 1956 wegen Überschreitens der Einkommensgrenze durch Abschluß einer befreienden Lebensversicherung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden sind, die Wahrnehmung der sogenannten flexiblen Altersgrenze mit vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben dadurch zu eröffnen, daß die Zeit der befreienden Lebensversicherung auf die 35-Jahresgrenze als Voraussetzung für das vorgerückte Rentenalter angerechnet wird? Nach der im Rentenreformgesetz getroffenen Regelung kann jeder Versicherte die sogenannte flexible Altersgrenze in Anspruch nehmen, wenn er neben anderen Voraussetzungen wenigstens 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat. Auf diese besondere Wartezeit von 35 Jahren sind ausschließlich Versicherungszeiten (Beitrags- und Ersatzzeiten) sowie Ausfall- und Zurechnungszeiten anrechenbar, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Andere Zeiten können zur Erfüllung dieser Wartezeit nicht herangezogen werden. Nach den Vorstellungen der gesetzgebenden Körperschaften sollen nur diejenigen Versicherten begünstigt werden, die wenigstens über den angegebenen Zeitraum hinweg der Solidargemeinschaft der Versicherten in der Rentenversicherung angehört und durch ihre Beitragszahlungen die. Aufwendungen der Versichertengemeinschaft über lange Zeit hinweg mitgetragen haben. Bei den parlamentarischen Beratungen über das Rentenreformgesetz ist die Problematik, die in Fällen der vorliegenden Art liegt, gesehen worden; gleichwohl hat sich der Bundestag für eine Regelung, auch nicht in der Rentenversicherung zurückgelegte Zeiten in die besondere Wartezeit einzubeziehen, nicht entschließen können. Maßgebend dafür war die Erwägung, daß eine solche Regelung präjudizielle Auswirkungen auf vergleichbare Tatbestände gehabt hätte; denn wahrscheinlich hätten dann auch weitere Zeiten einbezogen werden müssen, in denen die Alterssicherung in anderer Form als im Wege der Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt worden ist, z. B. Zeiten, in denen ein Anspruch auf Versorgung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erworben worden ist. Hinzu kommen finanzielle Erwägungen: Mit Rücksicht auf die Finanzlage der Rentenversicherungsträger konnte anläßlich der Verabschiedung des Rentenreformgesetzes nur einem bestimmten Personenkreis die Möglichkeit eines vorzeitigen Altersruhegeldbezuges eingeräumt werden. Auf den Grund, warum im Einzelfall die erforderlichen 35 Versicherungsjahre nicht erreicht werden, kommt es nicht an. Eine Gesetzesänderung, die dem Anliegen Rechnung tragen würde, vermag ich nach alledem nicht in Aussicht zu stellen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 67): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sogenannte Lernbehinderte, die ihre berufliche Ausbildung nur noch mit dem Werker abschließen können, zeitlebens diskriminiert sind, und ist sie bereit, Maßnahmen einzuleiten, die eine Durchlässigkeit vom Werker zum Handwerker nach etwa einjähriger „Gesellentätigkeit" ermöglichen? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß die berufliche Bildung der Behinderten entsprechend ihren jeweiligen Bedürfnissen durch gezielte Fördermaßnahmen sichergestellt wird. Vorrangiges Ziel solcher Maßnahmen muß es sein, Behinderte zu einem berufsqualifizierenden Abschluß in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu führen. Es gibt behinderte Jugendliche, insbesondere Lernbehinderte, die den Anforderungen der Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht gewachsen sind. Sie dürfen nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. § 42 b Handwerksordnung (HwO) in anderen als anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Die Bundesregierung bemüht sich darum, daß die Stellen, die für den Erlaß von Ausbildungsregelungen nach § 48 BBiG bzw. § 42b HwO zuständig sind (im allgemeinen die Kammern), die Durchlässigkeit zu anerkannten Ausbildungsberufen nach § 25 BBiG berücksichtigen. Die vom Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung am 12. September 1978 verabschiedete „Empfehlung für Ausbildungsregelungen für behinderte Jugendliche nach § 44, 48 BBiG bzw. § 41, 41 b HwO" enthält ausdrücklich einen entsprechenden Hinweis. Die genannte Empfehlung soll nach und nach durch Musterregelungen für Ausbildungsgänge für behinderte Jugendliche ergänzt werden. Dabei wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, daß die Durchlässigkeit zu anerkannten Ausbildungsberufen sichergestellt wird. Im übrigen trägt die Bundesregierung zur Verbesserung der beruflichen Ausbildung von Lernbehinderten nachhaltig durch die finanzielle Förderung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15987* des Baues von Berufsbildungswerken bei. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist der Bau von insgesamt 37 Berufsbildungswerken mit insgesamt 10 000 Plätzen, davon 6 000 Plätze für Lernbehinderte vorgesehen. Derzeit stehen in Berufsbildungswerken bereits rd. 4 000 Plätze für Lernbehinderte zur Verfügung. Die restlichen Plätze werden voraussichtlich 1982/83 geschaffen sein. Nach den derzeitigen Erkenntnissen müßte dann der Bedarf abgedeckt werden können. In Berufsbildungswerken steht die Ausbildung in einen anerkannten Ausbildungsberuf im Vordergrund. Nur für Lernbehinderte, die zu dieser Ausbildung nicht fähig sind, kommen Ausbildungen im Sinne des § 48 BBiG bzw. § 42b HwO in Betracht; in diesen Fällen ist jedoch die Durchlässigkeit zum anerkannten Ausbildungsberuf gewährleistet. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 68 und 69): Welche Sanitätszentren plant die Bundeswehr im nordbayerischen Raum bzw. im angrenzenden Gebiet Baden-Württembergs (Brigade 36) zu welchem Zeitpunkt, und welche Sanitätseinrichtungen bleiben erhalten? Sind diese Einrichtungen auch im Blick auf die Gesamtverteidigung ausreichend, und stehen sie auch für die Versorgung der Zivilbevölkerung zur Verfügung? 1. Im nordbayerischen Raum und im angrenzenden Gebiet von Baden-Württemberg sind in folgenden Standorten Sanitätszentren vorgesehen: Amberg, Bayreuth, Hammelburg, Nürnberg, Roding, Regensburg, Veitshöchheim, Weiden, Wildflecken, Bad Mergentheim, Ellwangen, Walldürn. Die Panzerbrigade 36 ist in den Standorten Bad Mergentheim, Külsheim und Walldürn stationiert. Sie wird auf die Sanitätszentren Bad Mergentheim und Walldürn angewiesen werden, wobei anzumerken ist, daß der Standort Külsheim nur ca. 18 km von Walldürn entfernt liegt. Nach derzeitiger Planung werden die ersten beiden Sanitätszentren in diesem Raum bereits Ende 1980/Anfang 1981 eingerichtet. Die Aufstellung der übrigen Sanitätszentren hängt im wesentlichen vom Zulauf längerdienender Sanitätsoffiziere und von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen ab. Nach bisheriger Planung soll die Aufstellung aller Sanitätszentren 1985/86 abgeschlossen sein. Die neuen Sanitätszentren sind zusätzlich zu den heute bereits vorhandenen Sanitätseinrichtungen vorgesehen. Der Personalumfang hierzu wird zum größten Teil aus der Korpssanitätstruppe gewonnen, da deren Friedensauftrag in Zukunft weitgehend von der neuen Lazarettorganisation übernommen wird. Alle Sanitätszentren werden im V-Fall entweder in stationäre Lazarette mit 200 Betten oder in Reservelazarette umgewandelt. 2. Die neuen Sanitätszentren werden unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der sanitätsdienstlichen Betreuung der Soldaten in Standorten ab einer Belegungsstärke von rd. 1 000 Soldaten eingerichtet. Ihre personelle und materielle Ausstattung ist auf den jeweiligen Betreuungsumfang an Soldaten zugeschnitten. Eine Mitbenutzung durch die Zivilbevölkerung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung ist — ausgenommen Notfälle oder Katastrophen — nicht vorgesehen. Im Verteidigungsfall entsteht mit den aus Sanitätszentren gebildeten Lazaretten 200 sowie den Reservelazarettgruppen ein raumdeckendes Netz von Lazaretteinrichtungen, das gegenüber den derzeitigen Verhältnissen einen deutlichen Fortschritt darstellt. Die Einsatzorte dieser Lazarette werden dabei zum Teil auch außerhalb der vorgesehenen Einsatzräume deutscher Truppen liegen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen B 70 und 71): Welche durchschnittliche Gesamtdienstzeit mußte ein Soldat 1978 und in diesem Jahr bei Heer, Luftwaffe und Marine ableisten, um zum Unteroffizier befördert zu werden? Hält der Bundesverteidigungsminister die Beförderung zum Unteroffizier nach durchschnittlich zwölf Monaten im Hinblick auf die immer komplizierter werdenden Aufgaben eines Unterführers für noch zeitgemäß? Zu Frage B 70: Im Jahr 1978 hatten die zum Unteroffizier/Maaten beförderten Soldaten bei der Beförderung durchschnittlich folgende Gesamtdienstzeiten: beim Heer 1 Jahr 7 Monate, bei der Luftwaffe 1 Jahr 7 Monate, bei der Marine 1 Jahr 4 Monate. Die entsprechenden Zahlen für das ganze Jahr 1979 lauten: Heer 1 Jahr 6 Monate, Luftwaffe 1 Jahr 8 Monate, Marine 1 Jahr 3 Monate. Die Zahlenangaben beinhalten die Beförderungszeiten der als Unteroffizieranwärter eingestellten und der erst während ihrer Dienstzeit aus der Laufbahngruppe der Mannschaften aufgestiegenen Soldaten. - Die Soldaten der zweiten Gruppe können erst nach ihrer Zulassung als Unteroffizieranwärter in die Unteroffizier-Ausbildung eingesteuert werden. Hierdurch verschiebt sich regelmäßig auch der Zeitpunkt der Beförderung zum Unteroffizier. Von den als Unteroffizieranwärtern eingestellten Soldaten sind ca. 30 % nach einer Dienstzeit von 12 Monaten zum Unteroffizier befördert worden. Zu Frage B 71: In meinem Schreiben vom 15. Juni 1979 habe ich Ihnen u. a. die Gründe mitgeteilt, die für eine einge- 15988* Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 schränkte Aufgabenerfüllung eines Teiles der Unteroffiziere als ausschlaggebend gesehen werden. Ausbildung und Beförderung zum Unteroffizier sowie dessen Verwendung sind inzwischen von einer Arbeitsgruppe im Ministerium eingehend untersucht worden. Das Ergebnis ist dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegt und in der Sitzung am 16. Januar 1980 erläutert worden. In dieser Untersuchung stellte die Arbeitsgruppe fest, daß der Unteroffizier nach nur zwölfmonatiger Ausbildung die ihm gestellten Aufgaben nur noch bedingt erfüllen kann. Es wurde daher vorgeschlagen, zunächst die Ausbildung um drei Monate, d. h. auf 15 Monate, zu verlängern. Der Bundesminister der Verteidigung hat inzwischen dem Vorschlag entsprechend entschieden. Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 23. Januar 1980 einen Entschluß im gleichen Sinn gefaßt. Einzelheiten zur Realisierung des neuen Konzepts werden z. Z. geklärt, damit die neuen Ausbildungsabläufe baldmöglichst durchgeführt werden können. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 72): Wie lange wird es noch dauern. bis alle Soldaten der Bundeswehr nach dem vorgesehenen formellen Soll mit drei Kampfanzügen Moleskin ausgestattet sein werden, und damit auf den aus vielerlei Gründen für den täglichen Dienst unzweckmäßigen Kampfanzug Wolle verzichtet werden kann? Die Ausstattung der Soldaten mit einem dritten Kampfanzug aus Baumwolle hat der BMF bereits vor Jahren genehmigt, jedoch aus Kostengründen mit der ausdrücklichen Maßgabe, daß die vorhandenen Kampfanzüge aus Wolle aufzutragen sind. Wegen der erheblichen Bestände muß dié Truppe deshalb noch für einige Jahre mit zwei Kampfanzügen aus Baumwolle und einem Kampfanzug aus Wolle versorgt werden, ausgenommen die Kampfverbände, die bereits schon jetzt anstelle des Kampfanzuges aus Wolle mit einem dritten Kampfanzug aus Baumwolle ausgestattet sind. Die wiederholt erhobene Forderung nach Ausstattung mit einem dritten Kampfanzug aus Baumwolle ist berechtigt, weil in der warmen Jahreszeit zwei Kampfanzüge unter Berücksichtigung der Wasch- und Reinigungszeiten vielfach nicht ausreichen. Um das Problem vorerst zu lösen, läuft z. Z. ein Versuch zur alternativen Ausstattung mit Tuchoder Kampfbekleidung, die zusätzliche Kosten nicht verursachen würde. Sollte diese Art der Ausstattung von der Truppe überwiegend bejaht werden, ist beabsichtigt, künftig wahlweise anstelle eines der beiden Tuchanzüge einen dritten Kampfanzug aus Baumwolle auszugeben. Das Ergebnis des Versuchs, das ich Ihnen mitteilen werde, wird bis etwa Mitte dieses Jahres vorliegen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 73): Wie viele Wehrpflichtige haben sich nach Schätzungen der Bundesregierung in den Jahren 1977, 1978 und 1979 nach der Musterung dem Wehr- oder Ersatzdienst entzogen, indem sie sich in das Ausland abgesetzt haben (u.a. sich in immer größerer Zahl verschiedenen Sekten in Indien anschlossen), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, hier Einhalt zu gebieten? Jeder in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Wehrpflichtige, der einem aufgerufenen Jahrgang angehört, bedarf für einen über drei Monate hinausgehenden Auslandsaufenthalt der Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes oder des Bundesamtes für den Zivildienst. Wehrpflichtige, die diese Genehmigung nicht eingeholt haben, entziehen sich nicht stets der Wehrpflicht; sie sind häufig - z. B. im Ausland Studierende — für die Wehrersatzbehörden bzw. das Bundesamt für den Zivildienst erreichbar und können zum Wehrdienst oder zum Zivildienst einberufen werden. Die Zahl derer, die in einem Kalenderjahr ohne Genehmigung in das Ausland gegangen sind, wird statistisch nicht erfaßt. Erkenntnisse darüber gehen überwiegend erst später und - was den Zeitpunkt anbelangt - auch nur ungenau ein. Die vorliegenden Erkenntnisse werden jedoch zweimal im Jahr in einer Statistik zusammengefaßt, die die Zahl derjenigen ergibt, die sich zum genannten Zeitpunkt ohne Genehmigung im Ausland aufhalten. Sie weist zum 1. 1. 1977 1 169 1. 1. 1978 1 042 1. 1. 1979 927 1. 1. 1980 1 016 Wehrpflichtige aus, die wehrdienstpflichtig sind. Entsprechende Erkenntnisse über Zivildienstpflichtige liegen nicht vor. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Wehrpflichtige, die sich unter Inkaufnahme der rechtlichen Konsequenzen - dem Wehrdienst oder dem Zivildienst durch Absetzen in das Ausland entziehen wollen, daran zu hindern. Nach ihrer Auffassung kann eine Erweiterung der Genehmigungspflicht auf Auslandsaufenthalte von weniger als drei Monaten nicht in Betracht gezogen werden. Dies würde die Handlungsfreiheit der Wehrpflichtigen unverhältnismäßig einschränken. Eine erfolgversprechende Überwachung des Grenzverkehrs ist bei dieser Sachlage nicht möglich. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 74 und 75): Trifft es zu, daß die bei der Truppe vorhandenen Lastkraftwagenanhanger — z. B. 1,5 t — von den 5 und 10 t Lastkraftwagen der neuen Generation nicht in Betrieb genommen werden können, weil die Kupplungen und auch das Bremssystem nicht zueinander passen, und falls ja, worauf ist dieser Tatbestand zurückzuführen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15989* Welchen Einfluß hat der geschilderte Sachverhalt auf die Einsatzbereitschaft der Truppe, und welche zusätzlichen Kosten entstehen, um Abhilfe zu schaffen? Es trifft zu, daß nach Einführung von LKW der zweiten Generation mit diesen im Frieden noch nicht in allen Fällen die Anhänger der ersten Generation betrieben werden dürfen. Die Kraftfahrzeuge der zweiten Generation entsprechen in der Bremsanlage und in den elektrischen Einrichtungen den neuesten technischen und gesetzlichen Forderungen und Richtlinien. Bremsanlagen an Kfz und Anhänger der ersten Generation wurden mit einem max. Betriebsdruck von 7,35 bar betrieben und sind in der Konstruktion entsprechend ausgelegt. Der Betriebsdruck der Bremsanlage in der Rad-Kfz-Folgegeneration wurde infolge europäischer Festlegung (EG-Norm) und handelsüblicher Auslegung auf 8,1 bar erhöht. Da Anhänger nicht dem hohen Verschleiß wie Kraftfahrzeuge unterliegen, werden sie erheblich länger in Dienst gehalten. Der Betrieb dieser Anhänger im Frieden bedingt die Anpassung an den technischen Stand der entsprechenden neuen Zugfahrzeuge. Die Anhängerkupplungen an den Fahrzeugen der zweiten Generation sind mit denen der ersten Generation identisch und uneingeschränkt verwendbar. Lediglich beim Betrieb der LKW 5 t gl und 7 t gl (5,5 % der zweiten Generation) als Zugfahrzeug mit Anhängern der ersten Generation ist in extremen Fahrzuständen der Freiraum zwischen Zugfahrzeug und Anhänger auf Grund der vorgesehenen Deichsellänge zur ungestörten Beweglichkeit des Zuges nicht ausreichend (z. B. enge Kurven). Die zum uneingeschränkten Betrieb dieser Anhänger mit den Fahrzeugen der zweiten Generation erforderlichen Anpassungsarbeiten wurden bereits im April 1977 eingeleitet und werden voraussichtlich 1981 abgeschlossen sein. Für diese Anpassungsarbeiten werden ca. 5,2 Millionen DM benötigt. Diesen finanziellen Aufwendungen stehen Vorteile der weiteren uneingeschränkten, langfristigen Nutzung von ca. 22 000 Anhängern der ersten Generation gegenüber. Bis zum Abschluß dieser Arbeiten ergeben sich in einigen Bereichen aus straßenverkehrsrechtlichen bzw. Sicherheitsgründen im Friedensbetrieb Einschränkungen. Die Einsatzbereitschaft der Truppe wird im Verteidigungsfall durch diese Umstände nicht beeinträchtigt, weil dann der Anhängerbetrieb auf Grund von Ausnahmeregelungen durchführbar ist. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 76): Handelt es sich bei den z. Z. durch Angehörige der Kreiswehrersatzämter Karlsruhe und Offenburg vorgenommenen Besichtigungen von Grundstücken — insbesondere Hotels und Gaststätten — zum Zweck der Bereitstellung von Räumlichkeiten im Spannungs- und Verteidigungsfall auf der Grundlage des Bundesleistungsgesetzes um eine regional begrenzte Sonderaktion oder um ein bundesweites Vorgehen? Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Erlaß vom 8. Juni 1977 bundesweit angeordnet, daß die Kreiswehrersatzämter als Anforderungsbehörden der Bundeswehrverwaltung sämtliche für Zwecke der Verteidigung im Spannungs- und Verteidigungsfall vorgesehenen bebauten und unbebauten Grundstücke aus dem zivilen Bereich nach § 15 Bundesleistungsgesetz (BLG) zu besichtigen haben. Bei den Besichtigungen soll festgestellt werden, ob die von den Truppenteilen militärisch erkundeten Objekte für die vorgesehene militärische Verwendung tatsächlich geeignet sind und deren Inanspruchnahme nach den Bestimmungen des BLG rechtlich zulässig ist. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 77, 78, 79 und 80): Welche finanziellen Zuwendungen aus welchen Haushaltstiteln hat die Otto-Benecke-Stiftung e. V. in den Jahren 1978, 1979 und welche soll sie 1980 erhalten? Welche Aufgaben von zentraler und überregionaler Bedeutung nimmt die Stiftung auf Grund welcher Rechtsgrundlage z.Z. wahr, und inwieweit ist konkret an eine Ausweitung ihrer Aufgaben gedacht? Welche Personen gehören den Gremien der Stiftung einschließlich der Geschäftsführung an? Welche personellen Verflechtungen bestehen mit den Gesellschaften, die im Auftrag der Stiftung deren Aufgaben konkret durchführen bzw. einen ähnlichen Tätigkeitsbereich haben? Zu Frage B 77: Die finanziellen Zuwendungen an die Otto-Benecke-Stiftung ergeben sich aus anliegender Ubersicht 1. Die Beträge für 1979 sind als vorläufig bezeichnet, weil die Jahresabrechnung 1979 derzeit erst erstellt wird. Das voraussichtliche Soll für 1980 wird erst nach Erstellung des genehmigten Wirtschaftsplans 1980 endgültig. Zu Frage B 78: Die Otto-Benecke-Stiftung leistet Flüchtlingshilfe durch Bildungsförderung. In diesem Rahmen führt sie die folgenden Eingliederungsprogramme durch: 1. Eingliederung von deutschen Aussiedlern, Zuwanderern aus der DDR und Berlin (Ost), Asylberechtigten, Kontingentflüchtlingen durch Sprachkurse, studienvorbereitende Maßnahmen, Studienbeihilfen und Eingliederungsseminare. Rechtsgrundlagen: 1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) — Erlaß des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 11. Juli 1974, GMBl. S. 318, in Verbindung mit Nr. II 6.5 des jährlichen Durchführungserlasses zum Bundesjugendplan. 15990* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn. Freitag. den 25. Januar 1980 1.2 Richtlinien zur Förderung der beruflichen Eingliederung über 35jähriger ausgesiedelter oder aus der DDR und Berlin (Ost) zugewanderter Studienbewerber (Erlaß des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 22. Juni 1978) in Verbindung mit dem Garantiefonds. 2. Förderungsprogramme „Dritte Welt" mit dem Ziel, Studienbewerbern, denen auf Grund ihrer Herkunft, Rasse, Religion und ihrer politischen Überzeugung in ihrem Heimatland keine Ausbildungsmöglichkeiten geboten werden, eine qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen und ihnen bei der Rückkehr in ihr Heimatland, oder wenn dies unzumutbar ist, in ein anderes Land behilflich zu sein. 2.1 Studien- und Ausbildungsbeihilfen für Flüchtlingsstudenten und Zuwanderer aus Entwicklungsländern. 2.2 Beihilfen für die Förderung palästinensischer Studenten. Rechtsgrundlage: Richtlinien des Auswärtigen Amtes über die Höhe der Förderungsbeträge für ausländische Studierende und Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland. Richtlinien II zur Sur-place-Förderung von Ausbildungsbewerbern aus Mitteln des Auswärtigen Amtes durch die Otto-Benecke-Stiftung. 2.3 Förderung freier Ausbildungsbewerber aus Entwicklungsländern. 2.4 Ausbildungsprogramm für Nachwuchskräfte (Flüchtlinge) aus dem südlichen Afrika. 2.5 Reintegrationsprogramm für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Fachkräfte aus Uganda. Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Durchführung von Aus- und Fortbildungsvorhaben für Angehörige der Entwicklungsländer des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit. 3. Bundeszentrale Aufgaben und Modelle der Jugendarbeit für ausländische Kontingentflüchtlinge (neu ab 1. September 1979) 3.1 Zentrale Erstellung von Eingliederungsmaterialien. 3.2 Modellhafte Untersuchungen, die der Fortentwicklung der Integrationsbemühungen dienen, sowie deren wissenschaftliche Begleitung und Auswertung. Rechtsgrundlage: Programm der Bundesregierung vom 29. August 1979 für ausländische Flüchtlinge in Verbindung mit Nr. II 6.8 des jährlichen Durchführungserlasses zum Bundesjugendplan. 3.3 Beratung derjenigen ausländischen Kontingentflüchtlinge (bis zum Alter von 35 Jahren), die für weiterführende Bildungswege in Betracht kommen. Rechtsgrundlage: Programm der Bundesregierung vom 29. August 1979 für ausländische Flüchtlinge in Verbindung mit Nr. 15 Abs. 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften . über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) — Erlaß des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 11. Juli 1974, GMBl. S. 318. Umfang und evtl. Ausweitung des Programms zu 1. richten sich nach der Zahl der Beihilfeempfänger, die ihrerseits von den schwankenden Aussiedler-, Zuwanderer- und Flüchtlingszahlen insgesamt abhängig sind. Sie werden ab 1980 vor allem von denjenigen jungen Kontingentflüchtlingen beeinflußt, die durch ihre Gleichbehandlung mit Asylberechtigten erstmals eine Vollförderung aus Mitteln des Garantiefonds in Anspruch nehmen können. Der Umfang des Programms zu 3. ist für 1980 noch nicht ganz zu übersehen. Eine etwaige Ausweitung richtet sich nach dem Maß der Aufnahme weiterer Flüchtlingskontingente in diesem und den folgenden Jahren. Zu Frage B 79: Organe der Otto-Benecke-Stiftung sind laut Satzung: — die Mitgliederversammlung — der Vorstand — das Kuratorium — der Geschäftsführer Mitglieder der Otto-Benecke-Stiftung: Herr Professor Dr. Rudolf Sieverts, Hamburg Herr Ministerialrat Dr. O. L. Brintzinger, Kiel Herr Klaus Laepple, Köln Herr Dr. Manfred Lennings, Oberhausen, Vorstandsvorsitzender der Gutenhoffnungshütte Herr Staatsminister a. D. Karl Moersch, Ludwigsburg Herr Dr. Peter Nölle, Bonn, Leiter des Ministerbüros des Kultusministeriums Rheinland-Pfalz Herr Professor Dr. Lothar Krappmann, Berlin Herr Dr. Uwe Janssen, München, Fraktionsgeschäftsführer der SPD Herr Finanzpräsident Heinz Kraus, München Herr Norbert Jankowski, Hamburg Herr Rechtsanwalt Eberhard Diepgen, Berlin, Abgeordneter der CDU Herr Dr. Volker Grellert, Personaldirektor der Metallgesellschaft, Frankfurt Herr Jonathan Grigoleit, Leiter der Auslandsabteilung der Universität Kiel Herr Wolfgang Heinz, MdL, Düsseldorf Herr Emil Nutz, Kassel Herr Johannes Schlaghecke, Prokurist der CarlDuisberg-Centren, Köln Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15991* Mitglieder des Vorstandes der Otto-Benecke-Stiftung: Herr Professor Dr. Rudolf Sieverts, Hamburg, Präsident Herr Ministerialdirektor Reinhard Wilke, Bonn, 1. stellv. Vorsitzender (bis 1. Dezember 1979; Nachfolger wird in Kürze bestimmt) Herr Dr. Peter Nölle, Bonn, 2. stellv. Vorsitzender Herr Dr. Volker Grellert, Frankfurt/Main Herr Dr. Uwe Janssen, München Herr Finanzpräsident Heinz Kraus, München Ständig vertretene Zuwendungsgeber im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Förderung des Vereins: Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Auswärtiges Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit Mitglieder des Kuratoriums der Otto-BeneckeStiftung: Herr Professor Dr. Wolfgang Zeidler, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe, Vorsitzender Herr Ministerialrat Horst Juncker, Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Bonn Herr Ministerialdirigent Dr. Barthold Witte, Auswärtiges Amt, Bonn Herr Ministerialdirektor Norbert Burger, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Bonn Herr Ministerialdirektor Dr. von Köckritz, Bundesministerium des Innern, Bonn Herr Ltd. Ministerialrat Duido Zurhausen, Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Luise Joppe, Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg Herr Ltd. Ministerialrat Anselm Schneider, Düsseldorf Herr Senatsrat Frank Möller, Kultusministerkonferenz, Bonn Herr Ministerialrat a. D. Klaus Hopfer, Wetter/ Ruhr Herr Professor Dr. George Turner, Westdeutsche Rektorenkonferenz, Bonn, Rektor der Universität Hohenheim Herr Professor Dr. Hansgerd Schulte, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Bonn Herr Ignaz Bender, Kanzler der Universität Trier Herr Dr. Fritz Bergmann, MdL, Geschäftsführer des Ruhrverbands und Ruhrtalsperrenvereins, Dortmund-Hörde Herr Ltd. Ministerialrat Dr. O. L. Brintzinger, Abteilungsleiter der Landesregierung Kiel Herr Beigeordneter Otto Fichtner, Vorsitzender des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Duisburg Herr Walter Hirche, MdL, Hannover Herr Professor Dr. Otto Kimminich, Regensburg Herr Dr. Manfred Lennings, Oberhausen Herr Staatsminister a. D. Karl Moersch, Ludwigsburg Herr Emil Nutz, Kassel Geschäftsführer der Otto-Benecke-Stiftung: Herr Rechtsanwalt Wolfgang G. Beitz, Bonn Zu Frage B 80: Die Otto-Benecke-Stiftung arbeitet mit den aus der Ubersicht 2 ersichtlichen Gesellschaften und Einrichtungen zusammen. Personelle Verflechtungen von Angehörigen der Gremien der Otto-Benecke-Stiftung und derjenigen der in der Ubersicht 2 aufgeführten Gesellschaften und Einrichtungen im Sinne gleichartiger Funktionen bestehen nicht. Im Bezug auf gleichzeitige Vereinsmitgliedschaften sind folgende Verflechtungen bekannt: 1. Mit der Otto-Benecke-Stiftung und dem „Haus der politischen Bildung" e. V. in Berlin, das von der Stiftung zu etwa 70 y. H. seiner Kapazität mit der Durchführung von Seminarprogrammen beauftragt ist, bestehen folgende personelle Verflechtungen: 1.1 Der Vorstandsvorsitzende des Vereins „Haus der politischen Bildung" e. V., Herr Rechtsanwalt Diepgen, ist gleichzeitig Mitglied der Otto-Benecke-Stiftung e. V. 1.2 Mitglied des Vereins „Haus der politischen Bildung" e. V., Herr Dr. Lothar Krappmann, ist gleichzeitig Mitglied der Otto-Benecke-Stiftung e. V. 2. Mit der Otto-Benecke-Stiftung und der Gesellschaft zur Förderung berufsspezifischer Ausbildung e. V. (GFBA), die zu etwa 45 v. H. ihrer Kapazität im Auftrag der Otto-Benecke-Stiftung Sprach- und Eingliederungsprogramme durchführt, bestehen folgende personelle Verflechtungen: 2.1 Die Vorstandsmitglieder der Otto-BeneckeStiftung, Heinz Kraus und Dr. Volker Grellert, sind gleichzeitig Vorstandsmitglieder der Gesellschaft zur Förderung berufsspezifischer Ausbildung e. V. 2.2 Der Geschäftsführer der Otto-Benecke-Stiftung, Rechtsanwalt Wolfgang G. Beitz, ist Mitglied der Gesellschaft zur Förderung berufsspezifischer Ausbildung e. V. 2.3 Zwischen der Otto-Benecke-Stiftung und der Gesellschaft zur Förderung berufsspezifischer Ausbildung e. V. besteht eine Vereinbarung über die Entsendung von Bildungsberatern der Otto-Benecke-Stiftang an die Bildungszentren der Gesellschaft zur Förderung berufsspezifischer Ausbildung e. V. Zweck dieser Vereinbarung ist die Sicherstellung einer reibungslosen Zusammenarbeit der Mitarbeiter in den einzelnen Bildungszentren. 15992* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 3. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Durchführung zentraler Maßnahmen für Kontingentflüchtlinge bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk einen Koordinierungsausschuß und eine Clearingstelle einzurichten, in welche die OttoBenecke-Stiftung Vertreter entsenden wird. Übersicht 1 ÜBERSICHT über die Zuwendungen des Bundes an die Otto Benecke Stiftung Zweckbestimmung Bundesministerium Haushaltsstelle Kapitel/Titel 1978 1979 1980 Voraussichtl. Soll Ist Vorl. Ist Beihilfen an junge Zuwanderer — sog. Garantiefonds — BMJFG 1502/652 11 38 045 485,98 37 377 564,28 50 510 000,— Hilfen für junge Menschen aus den Aussiedlungsgebieten und der DDR — Studentische Gemeinschaftswerke — BMJFG 1502/684 11 1 391 959,92 2 150 000,— 107 500,— Politische Bildung nichtorganisierter Studenten — Berlin-Seminare — BMJFG 1502/684 11 182 087,78 197 600,02 218 000,— Institutionelle Zuwendung BMJFG 1502/684 11 3 732 398,41 4 340 100,— 7 558 100,— Studien- und Ausbildungsbeihilfen für Flüchtlingsstudenten und Zuwanderer aus Entwicklungsländern AA 0504/686 11 3 098 483,61 3 486 203,73 4 350 000,— Förderung palästinensischer Studenten AA 0502/686 24 321 960,80 322 124,72 323 000,— Förderung freier Ausbildungsbewerber aus Entwicklungsländern BMZ 2302/685 01 592 348,51 743 237,82 781 300,— Ausbildungsprogramm für Nachwuchskräfte (Flüchtlinge) aus dem südlichen Afrika BMZ 2302/685 01 2 068 615,67 5 003 876,41 4 781 877,— Übersicht 2: Gesellschaft zur Förderung berufsspezifischer Ausbildung (GFBA) — Sprachkurse, sprachliche Eingliederungslehrgänge Goethe-Institute — Sprachkurse Akademie Klausenhof — Sprachkurse Haus der politischen Bildung e. V. in Berlin — Eingliederungsseminare Gustav-Stresemann-Institut — Eingliederungsseminare Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk — Kooperation bei der Hilfe für Kontingentflüchtlinge Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen Carl-Duisberg-Gesellschaft / Carl-Duisberg-Centren Zentralstelle für Arbeitsvermittlung Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Hoher Flüchtlingskommissar (UNHCR) Nationale und internationale Flüchtlingshilfsorganisationen Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und die in ihr zusammengeschlossenen Organisationen Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Bundesanstalt für Arbeit — Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (Auslandsabteilung) Universitäten (Akademische Auslandsämter) Westdeutsche Rektorenkonferenz Berufsbildungs- und Gewerbeförderungszentrum Simmerath Berufsbildungs- und Gewerbeförderungsanstalt e. V. Simmerath Hauchler-Studio KG, Privatschule für Druck- und Reprotechnik, Biberach Hoechst AG, Frankfurt Berufsfachschule für Radio- und Fernsehtechnik, Hamburg Lessing-Kolleg, Marburg Innung des Mechaniker- und Maschinenbauerhandwerks, Nürnberg Private Lehranstalten Dr. Eckert, Regensburg Modefachschule Alf, Sigmaringen Internationaler Bund für Sozialarbeit, Stuttgart Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15993* Sonderlehrgänge: Darmstadt Studienkolleg für ausländische Studierende Poststraße 5 6100 Darmstadt Frankfurt Studienkolleg für ausländische Studierende Bockenheimer Landstraße 76 6000 Frankfurt/Main Göttingen Institut für Erziehung und Unterricht Kurze Geismarstraße 11 3400 Göttingen Geilenkirchen Staatliches Institut für spätausgesiedelte Abiturienten Pater-Briers-Weg 85 5130 Geilenkirchen Wiehl Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Hauptstraße 81 5276 Wiehl 1 Laasphe Städt. Aufbaugymnasium Steinackerstraße 10 5928 Laasphe Stuttgart Zeppelin-Gymnasium Neckarstraße 149 7000 Stuttgart 1 Rottweil Staatliches Aufbaugymnasium mit Heim Kaiserstraße 10-14 7210 Rottweil Meersburg Staatliches Aufbaugymnasium mit Heim Meersburg/Bodensee Seminarstraße 8 7758 Meersburg Würzburg Wirsberg-Gymnasium Am Pleidenturm 16 8700 Würzburg Schweinfurt Bayernkolleg-Schweinfurt Florian-Geyer-Straße 13 8720 Schweinfurt Augsburg Bayernkolleg Augsburg Schillstraße 94 8900 Augsburg Hamburg Studienkolleg für ausländische Studierende an der Universität Hamburg Holstenglacis 6 2000 Hamburg Emmerich Städtisches Willibrord-Gymnasium Paaltjessteege 1 4240 Emmerich Alzey Staatliches Aufbaugymnasium Ernst-Ludwig-Straße 47-51 6508 Alzey 1 Mainz Ketteler Kolleg Rektor-Plum-Weg 10 6500 Mainz Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 81): Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, Heizkostenzuschüsse auch denjenigen Mietern zu zahlen, deren Wohnungen durch Fernheizungen, die mit schwerem Heizöl betrieben werden, beheizt werden? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Anwendungsbereich des Heizölkostenzuschußgesetzes 1979 zu erweitern und auf andere Brennstoffarten zu erstrecken. Die Preiserhöhungen bei anderen Brennstoffen haben ein Ausmaß, wie es bei leichtem Heizöl seit Anfang 1979 zu verzeichnen war, nämlich annähernd 100 % Preissteigerung innerhalb weniger Monate, auch nicht annähernd erreicht. Hinzu kommt, daß Rohstoffverteuerungen bei Fernheizungen nur einen von mehreren Kostenfaktoren darstellen und den Endabnehmerpreis prozentual nicht in gleichem Maße beeinflussen. Die Bundesregierung ist beim Entwurf des Heizölkostenzuschußgesetzes 1979 (Drucksache 8/3250) davon ausgegangen, daß künftig alle Bevölkerungskreise unabhängig von der Art des verwendeten Heizstoffes gezwungen sein werden, in ihrem wirtschaftlichen Verhalten höhere Einkommensteile für Heizkosten zu veranschlagen. Sie hatte und hat im übrigen ihren international eingegangenen Verpflichtungen zur Beschränkung des Mineralölverbrauchs Rechnung zu tragen. Dem würde eine weitergehende Zuschußgewährung als mit dem Heizölkostenzuschußgesetz 1979 geschehen zuwiderlaufen. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 82 und 83): Welche Pläne hat die Bundesregierung im einzelnen zum Ausbau der Wasserstraßen im westniedersächsischen Bereich (Regierungsbezirk Weser-Ems)? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, grenzüberschreitende Radwanderwege, wie z. B. zwischen Bunde, Landkreis Leer, und Nieuwe-Schans, programmäßig oder modellartig zu fördern? Zu Frage B 82: Das Bundeskabinett hat am 7. November 1979 den Bundesverkehrswegeplan 1980 gebilligt. Dieser Plan 15994* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 enthält die vordringlich angestrebten Maßnahmen in den Jahren 1981 bis 1990. Hierzu gehören folgende Maßnahmen an Bundeswasserstraßen im Bereich des niedersächsischen Regierungsbezirks Weser-Ems: 1. Abschlußarbeiten zum Ausbau der Unterweser auf 9 m unter SKN und der Außenweser auf 12 m unter SKN- Es handelt sich im wesentlichen um eine Anpassung der Strombauwerke an die vertiefte Weser. 2. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Jade auf 18,5 m unter SKN werden die Landradaranlagen vollendet. 3. Ausbau der Ems unterhalb Papenburg. Diese Maßnahme beinhaltet im wesentlichen eine Begradigung und Vertiefung der Ems um 1,5 m (Investitionskosten 44 Millionen DM). 4. Ausbau der Leda von der Ems bis zum Hafen Leer, d. h. Begradigung und Vertiefung der Leda um 0,5 m (Investitionskosten 5 Millionen DM). Zu Frage B 83: Der Bau von Radwegen an Bundesfernstraßen kann seitens des Bundes beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen jederzeit finanziert werden. Für Radwege an Straßen anderer Baulastträger besitzt der Bund keine Finanzierungsmöglichkeit, auch nicht zur modellartigen Förderung. Innerhalb von Gemeinden kann die Anlage von Radwegen dann bezuschußt werden, wenn die Voraussetzungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gegeben sind. Inwieweit im Grenzraum des Landkreises Leer an Bundesstraßen zur niederländischen Grenze hin die Voraussetzungen für die Anlage von Radwegen vorliegen, kann ohne örtliche Prüfung der zuständigen Straßenbauverwaltung nicht gesagt werden. Der Bundesminister für Verkehr wird eine derartige Prüfung veranlassen. Über das Ergebnis werden Sie zu gegebener Zeit unterrichtet.. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 84): Kann die Bundesregierung im Zusammenhang mit ihren Überlegungen zur Zusammenführung der Omnibusdienste von Bahn und Post bereits angeben, ob die Regionalgesellschaften die Qualität der Verkehrsbedienung ihrer Busdienste verbessert haben, und wenn ja, welchen Rang mißt sie diesem Faktor bei ihren Überlegungen bei? Die vier Regionalverkehrsgesellschaften des Bundes in Kiel, Hannover,. Köln und München haben in ihren Gebieten die von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost übernommenen Fahrleistungen bis Ende 1978 um durchschnittlich 3,5 v. H. verstärkt. Sie haben darüber hinaus ihr Verkehrsangebot auch in solchen Fällen aufrechterhalten, bei denen die Sondervermögen des Bundes es nach ihren Wirtschaftsführungsgrundsätzen hätten einschränken oder einstellen müssen. Durch Kooperation mit anderen Nahverkehrsunternehmen und intensive Investitionen in den Fahrzeugpark ist ihr Verkehrsangebot für den Fahrgast durchweg auch qualitativ verbessert worden. Die Tarifgestaltung haben sie der regionalen Marktlage angepaßt. Die wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Zielsetzungen der Zusammenführung der Busdienste des Bundes sind eng miteinander verflochten, weil geringere Betriebskosten auch niedrigere Fahrpreise und ein besseres Verkehrsangebot erlauben. Auch jede andere Form einer Zusammenführung muß diesen entscheidenden Zielsetzungen, denen die Regionalverkehrsgesellschaften entsprochen haben, in gleicher Weise gerecht werden. Die Rechtsform einer Zusammenführung hat demgegenüber keine Bedeutung. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen B 85, 86, 87 und 88): In welcher Form, mit welchem genauen Inhalt und wem gegenüber hat die Deutsche Bundesbahn (DB) als Vertragspartner des Münchner Verkehrsverbunds (MVV) im Dezember 1979 angekündigt, im Fall der Nichtgenehmigung der Tariferhöhung des MVV seitens der Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde den MVV aufzukündigen und zu verlassen? Trifft es zu, daß diese Ankündigung auf Bestellung des Münchner Oberbürgermeisters und (oder) des Geschäftsführers des MVV von einem Referenten der DB-Hauptverwaltung namens Dr. Stertkamp ausging, ohne daß der Präsident der DB davon unterrichtet war? Trifft es zu, daß über die Frage der Gründung und der Auflösung eines Verkehrsverbunds von der Größe und Bedeutung des MVV, sowie über den Austritt der DB aus einem solchen Verkehrsverbund nicht die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, sondern die Bundesregierung zu entscheiden hätte? War demzufolge der Bundesverkehrsminister von der Ankündigung der Deutschen Bundesbahn, den MVV zu verlassen, unterrichtet, hat er die Ankündigung und hätte er im Fall einer Nichtgenehmigung der Tariferhöhung in den geplanten Umfang von bis zu 33 v. H. des bisherigen Tarifs den Austritt der Deutschen Bundesbahn aus dem MW gebilligt oder selbst angeordnet? Zu Frage B 85: Mit Fernschreiben vom 3. Dezember 1979 hat der Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB) Herrn Staatsminister Anton Jaumann darauf hingewiesen, er sei durch die Geschäftsführung des Münchener Verkehrsverbundes (MVV) darüber informiert worden, die Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde habe Bedenken gegen die von den MW-Organen beschlossene Erhöhung der MW-Fahrpreise. Nach den erhaltenen Informationen stehe die Regierung von Oberbayern auf dem Standpunkt, daß zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke München im Sinne von § 39 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auch Steuerersparnisse aus dem kommunalen Querverbund und Zuweisungen aus dem Hoheitshaushalt berücksichtigt werden müßten. Der Vorstandsvorsitzende der DB hat weiter erklärt, diese Betrachtungsweise im Rahmen einer Tarifgenehmigung stehe seines Erachtens nicht im Einklang mit dem Gesetz und sei in dieser Form noch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15995* von keiner Genehmigungsbehörde angestellt worden. Wenn aus diesen Gründen der Tariferhöhungsantrag der Stadtwerke abgelehnt werde, müsse die Bundesbahn als Vertragspartner des MVV und Mitträger des Tarifs ernsthaft prüfen, ob der MVV-Gemeinschaftstarif zukünftig noch Bestand haben könne. Aus unternehmenspolitischen und finanziellen Gründen sei es für die DB nicht hinnehmbar, daß Fahrpreiserhöhungen für die S-Bahn zum wirtschaftlichen Nachteil der DB einseitig blockiert werden, obwohl hierüber einstimmig gefaßte Beschlüsse der MVV-Organe vorliegen. Zu Frage B 86: Aus der vorstehenden Antwort ergibt sich, daß dies nicht zutrifft. Zu Frage B 87: Die DB ist Partner der Verträge zum MVV. In diesem Rahmen hat sie ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte und Verpflichtungen selbständig wahrzunehmen. Dazu gehört auch, den Schienenpersonennahverkehr so kostendeckend wie möglich zu betreiben. Vor einer Vertragskündigung hätte sie sich selbstverständlich mit dem Bund abstimmen müssen. Zu Frage B 88: Der Bundesminister für Verkehr hatte Abdruck des Fernschreibens vom 3. Dezember 1979 erhalten. Da die dort genannten Voraussetzungen nicht eingetroffen sind, war über die Folgen nicht zu entscheiden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 89): Ist der Bundesregierung das Ergebnis des Modellversuchs „Blaue Blinklichter", der beim Einsatz von Notarztwagen vom Deutschen Roten Kreuz in Eßlingen durchgeführt wurde, bekannt, und wie beurteilt sie dieses Ergebnis gegebenenfalls? Der Modellversuch ist hier bekannt. Die Mehrzahl der Bundesländer hat sich strikt gegen die Zulassung der zusätzlichen blauen Blinkleuchten ausgesprochen, da eine über § 52 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinausgehende Regelung für nicht erforderlich gehalten wird. Es wird deshalb zunächst zu klären sein, ob Verbesserungen durch diese zusätzlichen blauen Blinkleuchten zu erwarten sind, wobei nicht nachvollziehbare subjektive Beobachtungen nur geringe Bedeutung bei der Beurteilung haben können. Eine ernsthafte Prüfung muß aber tiefer gehen, damit nicht die Sicherheit im Straßenverkehr durch ein Zuviel an Leuchten bzw. Blinkleuchten gemindert wird. Die StVZO enthält weder Vorschriften über die Anzahl noch über die Anbringungshöhe der Kennleuchten für blaues Blinklicht. Der Fahrzeughalter kann damit sowohl Anzahl als auch Anbringungshöhe entsprechend den jeweils vorliegenden Bedingungen optimal anpassen. Dabei müssen allerdings folgende Bestimmungen beachtet werden: 1. Die Verkehrsblattveröffentlichung über die „Geometrische Sichtbarkeit der Kennleuchten" vom 14. März 1970 (VkBl. 1970 S. 336) und 2. die „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO" vom 5. Juli 1975 Nr. 14 Abs. 7 (VkBl. 1973 S. 558, 1974 S. 50). Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 90): Wann wird es Flugzeugen der Lufthansa — nachdem nun eine zweite Linie auch von Frankfurt nach Leningrad führt — endlich möglich sein. so wie beim Abschluß des deutsch-sowjetischen Luftfahrtabkommens in Aussicht gestellt worden war, in Berlin (West) zwischenzulanden? Die bei der Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Luftverkehrsabkommens vom 11. November 1971 vorbehaltene Benennung von Berlin-Tegel als Zwischenlandepunkt für die Lufthansadienste kann erst erfolgen, „wenn die Voraussetzungen hierfür durch Verhandlungen der Bundesregierung mit den Regierungen in Frage kommender Staaten hergestellt sind". Während von den Westmächten keine Einwände bei Landungen von Flugzeugen der Deutschen Lufthansa AG in Berlin-Tegel erhoben würden, fehlt es noch an der Zustimmung der Sowjetunion zum Einflug in die Berliner Luftverkehrskontrollzone und an den Überflugrechten seitens der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik. Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung zur Erlangung dieser Rechte haben wegen der damit verknüpften Forderungen der betroffenen Regierungen keinen Erfolg gehabt. Gleichwohl werden sie fortgesetzt. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 91): Gibt es im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegende Gesetzesgrundlagen für die Schaffung sogenannter verkehrsberuhigter Zonen z. B. in Wohngebieten, und wenn nein. gedenkt die Bundesregierung eine solche gesetzliche Grundlage zu schaffen? Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingebracht, der sich u. a. mit den verkehrsberuhigten Bereichen befaßt (Drucksache 8/3150 vom 4. September 1979). Der Entwurf wird zur Zeit in den Bundestags-Ausschüssen beraten. 15996* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 93): Steht die Bundesregierung weiter zu der bisherigen Aussage, daß der Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals bis Mitte der 80er Jahre vollendet sein wird, oder muß mit einer Verzögerung gerechnet werden? Mit Schreiben vom 11. März 1976 hatte der Bundesminister für Verkehr dem Bayerischen Ministerpräsidenten mitgeteilt, er gehe davon aus, daß auch die Finanzierungsraten der Jahre ab 1981 es ermöglichen, den Abschnitt Nürnberg — Straubing Mitte der 80er Jahre zu vollenden. Inzwischen haben sich die Kosten für das Vorhaben erhöht. Weitere Kostenerhöhungen ergeben sich aus den infolge des Dammbruchs Katzwang notwendigen Maßnahmen. Dem stehen die Forderungen nach verstärkter Konsolidierung der Bundesfinanzen, Dämpfung aktueller Baupreissteigerungen und Verstetigung der Baunachfrage gegenüber. Vor diesem Hintergrund ist bei Zugrundelegung des Preisstandes vom 1. Januar 1979 mit der Fertigstellung des Rhein-Main-Donau-Kanals in der zweiten Hälfte der 80er Jahre zu rechnen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 94 und 95): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der Landesregierung von Baden-Württemberg zum Ausbau Flghafens StuttgartEchterdingen hinsichtlich des Aspekts der Flugsideschuerheit? Halt die Bundesregierung die Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Baden-Württemberg, nach denen bei Fehlanflügen nicht über dichtbesiedeltes Gebiet ausgewichen werden darf und der Flughafen Stuttgart wie die anderen größeren Verkehrsflughäfen für den Allwetterflugbetrieb nach Betriebsstufe II geeignet sein soll, aus Gründen der Flugsicherheit für notwendig, und halt die Bundesregierung insbesondere unter Berücksichtigung dieser Vorgaben die Ausbauplanung für den Flughafen Stuttgart, die eine Verlegung der östlichen Landeschwelle um 1380 Meter einschließt, weiterhin aus flugbetrieblichen Gründen gerechtfertigt bzw. für zwingend? Zu Frage B 94: Die Entscheidung der Landesregierung von Baden-Württemberg zum Ausbau des Flughafens Stuttgart erfüllt die Sicherheitskriterien der vom Bund eingesetzten „Kommission Flughafen Stuttgart". Zu Frage B 95: Es ist dem zuständigen Ministerium des Landes Baden-Württemberg unbenommen, Planungsvorgaben zu machen. Von ihnen hat der Bundesminister für Verkehr bei Prüfung der Sicherheitsproblematik auszugehen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben ist die Entscheidung über den Ausbau gerechtfertigt. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 96): Sind dem Bundespostministerium Klagen über die vorgesehenen erheblichen Rationalisierungsmaßnahmen im Hauptkassendienst der Deutschen Bundespost bekannt, und wenn ja. was wird in diesem Zusammenhang getan, um Hirten für die betroffenen Mitarbeiter zu vermeiden? Gegenwärtig wird im Hauptkassendienst das veraltete Handbuchungsverfahren durch die Einführung von Buchungsautomaten abgelöst. Klagen sind bisher nicht vorgetragen worden, das neue Verfahren wird vielmehr vom Personal begrüßt. Von der Maßnahme sind etwa 280 Hauptkassen betroffen. Im Durchschnitt werden jeweils 0,5 Arbeitseinheiten als Personaleinsparung angenommen. Die Maßnahme ist auf mehrere Jahre verteilt und soll 1983 abgeschlossen sein. Unzumutbare soziale Härten werden durch Anwendung der Rationalisierungsschutzbestimmungen ausgeschlossen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 97 und 98): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost im süddeutschen Raum einen Versuch durchgeführt hat, bei dem sie Versandhauskataloge in den Postämtern gegen eine Gebühr an Postkunden verkaufte, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sollte der Versuch führen. und beabsichtigt die Deutsche Bundespost gegebenenfalls, diesen Katalogverkauf als neuen „Postservice" bundesweit einzuführen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dad eine solche Aktivität einen Mißbrauch des Postmonopols bedeuten und den ortsansässigen mittelständischen Einzelhandel in unzulässiger Weise diskriminieren würde? Zu Frage B 97: Die Deutsche Bundespost, hat vom 1. August bis 15. September 1979 in einem auf die Oberpostdirektionsbezirke Regensburg und München (ohne Stadt München) begrenzten Versuch eine neue Dienstleistung „Bereithaltung von anschriftlosen Massendrucksachen mit Einziehungskarte zur Abholung" erprobt. Bei diesem Versuch wurden Versandhauskataloge gegen Entgelt an den Postschaltern abgegeben. Ein Verkauf im rechtlichen Sinne fand nicht statt. Die Post handelt hier im Rahmen ihrer traditionellen Aufgaben, die sie nach öffentlich-rechtlichen Normen erfüllt. Die Dienstleistung ist nur insofern neu, als die Post bereits vorhandene Elemente ihres . öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsangebots miteinander kombiniert hat, und zwar die anschriftlose Massendrucksache mit der Abholung von Sendungen und der Auslieferung gegen Einziehung eines Betrages. Nach § 2 des Postverwaltungsgesetzes ist die Post gehalten, den Interessen der Volkswirtschaft Rechnung zu tragen. Hierzu gehört eine ständige marktkonforme Um- und Ausgestaltung ihres Dienstleistungsangebots. Das Interesse an dem neuen Angebot besteht im vorliegenden Fall darin, Streuverluste bei der Direktwerbung möglichst gering zu halten. Die Post bietet hierzu einen Weg an. In diesem Zusammenhang sind nicht nur die Interessen von Versender-, sondern auch die in Betracht kommenden Empfängerkreise zu sehen. Schon der bisherige Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15997* Versuch hat ein nachhaltiges Interesse breiter Schichten an dem neuen Dienstleistungsangebot der Deutschen Bundespost erkennen lassen. Der Markt wird letztlich über die endgültige Einführung des Angebots entscheiden. Zu Frage B 98: Die Deutsche Bundespost hat im angesprochenen Fall kein Monopol. Durch die Nichtbestimmbarkeit eines konkreten Empfängers fällt die anschriftlose Massendrucksache nicht unter den Beförderungsvorbehalt des § 2 Abs. 1 Postgesetz. Dies bedeutet, daß die Dienstleistung voll dem Wettbewerb unterliegt. Insofern kann von einem Mißbrauch des Postmonopols nicht gesprochen werden. Der Einzelhandel ist nicht diskriminiert. Es ist selbstverständlich, daß auch die Dienstleistung „Bereithaltung von anschriftlosen Massendrucksachen" der allgemeinen Zulassungs-, Beförderungs- und Betriebspflicht der Post unterliegt im Rahmen der nach der Versuchsphase noch zu normierenden Nutzungsbedingungen und Gebühren. Die Befürchtung, daß nur bestimmte Betriebsformen aus dem Angebot Nutzen ziehen können, ist demnach unbegründet. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 99 und 100): Welche Poststellen sind in den vergangenen zehn Jahren, von 1970 bis 1979, im Landkreis Cuxhaven aufgelöst worden, und nach welchen Prinzipien (Größenvorstellungen) wurde dabei vorgegangen? Plant die Deutsche Bundespost weitere Aufhebungen von Poststellen im ländlichen Raum, gegebenenfalls wieviel und welche davon im Landkreis Cuxhaven? Zu Frage B 99: Die seit 1970 aufgehobenen Poststellen im Landkreis Cuxhaven sind in der Anlage aufgeführt. Die Einrichtung oder Aufhebung von Amtsstellen richtet sich nach den Kriterien Verkehrsbedürfnis und Wirtschaftlichkeit. Das Verkehrsbedürfnis wird gemessen an der Inanspruchnahme von Postanstalten durch die Postkunden und an den örtlichen Gegebenheiten (Verkehrsverhältnisse, Entfernungen bis zur jeweils nächstgelegenen Postanstalt und Aufnahmefähigkeit dieser Postanstalt, mögliche Ersatzeinrichtungen). Da die örtlichen Gegebenheiten, von denen die Beurteilung der Notwendigkeit ortsfester Postanstalten mit abhängt, stark variieren, sind für den Umfang der Inanspruchnahme keine Höchst- bzw. Mindestgrenzen vorgegeben. Poststellen müssen aber dann aufgehoben werden, wenn die Inanspruchnahme so gering ist, daß ihre Beibehaltung aus postbetrieblichen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr vertreten werden kann. Zu Frage B 100: Zur Zeit ist bezogen auf den Landkreis Cuxhaven nur geplant, die Poststelle II Lamstedt 3 (Nindorf) wegen zu geringer Inanspruchnahme aufzuheben. Aufhebung von Poststellen im Landkreis Cuxhaven von 1970 bis 1979 Jahr Organisations- Bezeichnung Ortsteil form der Amtsstelle 1970 Poststelle II Hemmoor 6 Hemm 1970 Poststelle II Gackau 1971 Poststelle II Wingst 5 Weißenmoor 1972 Poststelle II Wingst 6 Ellerbruch 1972 Poststelle II Cappelerniederstrich 1973 Poststelle II Wingst 4 Westerhamm 1973 Poststelle I Werterwanna 1973 Poststelle II Beverstedt 2 Osterndorf 1973 Poststelle II Wingst 3 Oppeln 1974 Poststelle II Mittelste- Varrel nahe 2 1974 Poststelle II Krempel 1975 Poststelle II Wulsbüttel 4 Hoope 1975 Poststelle II Sandstedt 2 Rechtenfleth 1975 Poststelle II Zollbaum 1975 Poststelle II Oberndorf 5 Schwarzenmoor 1977 Poststelle II Osten 4 Altendorf 1978 Poststelle II Kürstedt 2 Alf stedt 1978 Poststelle II Hemmoor 5 Bröckelbeck 1978 Poststelle II Lamstedt 4 Hackemühlen 1979 Poststelle II Bramstedt 3 Harendorf 1979 Poststelle II Arnstorf 2 Dornsode 1979 Poststelle II Lamstedt 2 Wohlenbeck Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/3573 Frage B 101): Beabsichtigt die Bundesregierung, das System des Fernkopierens dadurch jedermann zugänglich zu machen, daß sie in den Postämtern Fernkopierer aufstellt? Die Bundesregierung beabsichtigt, versuchsweise das System des Fernkopierens dadurch jedermann zugänglich zu machen, daß bei ausgewählten Postämtern Sendungen zum Fernkopieren eingeliefert werden können. Diese Sendungen, sog. Telebriefe, werden vom Annahmepostamt zu einem in der Nähe des Empfängers gelegenen Zustellpostamt fernkopiert und von dort dem Empfänger zugestellt werden. Falls der Empfänger des Telebriefs Teilnehmer am Telefaxdienst ist, wird das Annahmepostamt die Sendung direkt zum Empfänger fernkopieren. Das Versuchssystem wird etwa 600 Annahmestellen umfassen. Der Versuchsbeginn ist für Mitte 1980 geplant. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 102): 15998* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Welche Gründe haben das Bundespostministerium veranlaßt, einen Antrag auf ein Sonderpostwertzeichen aus Anlaß des 200. Geburtstags des preußischen Generals von Clausewitz abzulehnen, der für die deutsche und europäische Militärgeschichte und darüber hinaus bis in die Gegenwart hinein für das Verständnis der Wehrpolitik, Strategie und Taktik eine überragende Rolle gespielt hat? Die Anregung, zum Gedenken an den 200. Geburtstag des Generals Carl von Clausewitz im Jahre 1980 ein Sonderpostwertzeichen auszugeben, war in der Sitzung des Programmbeirats der Deutschen Bundespost am 18. Januar 1979 Gegenstand der Beratung. Der Programmbeirat, dem auch Vertreter der drei Bundestagsfraktionen angehören, hatte die schwierige Aufgabe, aus 265 Vorschlägen 20 Themen für das Sonderpostwertzeichen-Programm 1980 auszuwählen. Er empfahl, als Thema aus dem militärischen Bereich die 25jährige Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der NATO mit einer Sondermarke zu würdigen. Dadurch soll ein wichtiges Ereignis aus der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland der Offentlichkeit bewußt gemacht werden. Diesem Anliegen wurde gegenüber der Herausgabe einer Sondermarke zum 200. Geburtstag des Generals von Clausewitz größeres Gewicht beigemessen. In seiner Sitzung am 17. Januar 1980 hat der Programmbeirat dem Bundespostminister jedoch vorgeschlagen, anläßlich des 150. Todestages des Generals im Jahre 1981 ein Sonderpostwertzeichen herauszugeben. Die endgültige Entscheidung des Ministers über das Gesamtprogramm 1981 wird in nächster Zeit getroffen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 103): Welche Konsequenzen für den CB-Funk zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Funkverwaltungskonferenz in Genf, und ist die Bundesregierung jetzt bereit, die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Antrag „Bessere Bedingungen für den CB-Funk" (Drucksache 8/2727) gemachten Vorschläge aufzugreifen? Die Bundesregierung wird in Kürze dem Bundestagsausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen im Zusammenhang mit den Ergebnissen der WARC-Konferenz in Genf den zugesagten Bericht zur Verbesserung des CB-Funks vorlegen. In diesem Rahmen wird auch der Antrag der CDU/CSU: „Bessere Bedingungen für den CB-Funk" behandelt. Diesem Bericht sollte nicht vorgegriffen werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 104): Ist es geplant, die Ausbildungsstelle beim Fernmeldeamt Osnabrück zu schließen bzw. an einen anderen Ort zu verlagern? In der Ausbildungsstätte der Deutschen Bundespost in Osnabrück werden jährlich 32 Auszubildende in einer 3jährigen Ausbildungszeit zu Fernmeldehandwerkern herangebildet. Die Ausbildungsstätte ist in einem Mietgebäude untergebracht, wobei der Mietvertrag bis zum 1. März 1984 befristet ist. Eine Schließung bzw. Verlagerung dieser Ausbildungsstätte bis zum Ablauf des Mietvertrages wird zur Zeit nicht erwogen. In diesem Zusammenhang muß aber darauf hingewiesen werden, daß die Deutsche Bundespost zur Verringerung des Ausbildungsplatzmangels seit mehreren Jahren über den Bedarf hinaus ausbildet. Diese Maßnahme belastete den Haushalt des Unternehmens erheblich, und es muß daher angestrebt werden, die Ausbildungskapazität langfristig dem Eigenbedarf anzupassen. Im Bezirk der Oberpostdirektion Bremen liegt aus heutiger Sicht der jährliche Eigenbedarf bei etwa 120 Auszubildenden für die Berufsausbildung zum Fernmeldehandwerker; seit mehreren Jahren werden in den drei Ausbildungsstätten des Bezirks, in Bremen-Horn, Oldenburg und Osnabrück, aber jährlich 164 Bewerber angenommen. Bei der langfristig erforderlichen Anpassung der Ausbildungskapazität an den Eigenbedarf müssen zwangsläufig wirtschaftliche Gründe in die Überlegungen einbezogen werden. Hierbei wird dann nicht außer Betracht bleiben können, daß in Bremen-Horn und in Oldenburg für die Ausbildungsstätten modern eingerichtete Dienstgebäude zur Verfügung stehen, während die Ausbildungsstätte in Osnabrück in einem Mietgebäude untergebracht ist. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573, Frage B 105): Wann ist mit dem Beginn von Verhandlungen mit der DDR über den Bau einer Straßenverbindung von der Autobahn Berlin—Hamburg in den Raum Lüchow-Dannenberg, die für 1980 in Aussicht gestellt wurde, zu rechnen, und mit welchen Vorstellungen geht die Bundesregierung in diese Verhandlungen? Während der Verkehrsverhandlungen im Jahre 1978 hat die DDR ihre Bereitschaft erklärt, 1980 Verhandlungen über den Bau eines Abzweiges von der Autobahn Berlin—Hamburg in südlicher Richtung zur Grenze DDR/Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Damit ist klargestellt, daß diese Frage zur Verhandlungsmaterie dieses Jahres gehört. Mit Rücksicht auf diese Verhandlungen bitte ich um Ihr Verständnis, daß ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu Einzelheiten nicht äußern möchte. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 106 und 107): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 15999* Treffen Pressemeldungen zu, wonach Verladearbeiter im Rostocker Hafen vor vier Wochen ein Schiff bestreikt haben, mit dem Bettwäsche für die Olympischen Spiele in die Sowjetunion verfrachtet werden sollte und daß einige der Arbeiter verhaftet worden sind (Berliner Morgenpost vom 17. Januar 1980), und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang? Treffen Pressemeldungen zu (Tagesspiegel vom 17. Januar 1980), wonach der 33jährige Dresdner Mechaniker Bernd Sobe vom Staatssicherheitsdienst der DDR verhaftet worden ist, der auf schwere Menschenrechtsverletzungen in der DDR hingewiesen und einen Übersiedlungsantrag in die Bundesrepublik Deutschland gestellt hat, und was hat die Bundesregierung unternommen, um die Freilassung Sobes und die Zustimmung zu seiner Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland bei der DDR-Regierung zu erreichen? Zu Frage B 106: Mir liegen keine Erkenntnisse über die von Ihnen zitierte Pressemeldung vor. Zu Frage B 107: Die Bundesregierung ist davon unterrichtet, daß der DDR-Bewohner Bernd Sobe am 9. Januar 1980 verhaftet worden ist. Für ihn, seine Ehefrau und minderjährige Tochter ist im Rahmen der Bemühungen um Familienzusammenführung seit 1976 die Übersiedlung betrieben worden. Dabei konnten im vergangenen Jahr deutliche Fortschritte erzielt werden. Für die jetzt erfolgte Festnahme können durchaus Veröffentlichungen ursächlich gewesen sein. Bestätigen sich die Vermutungen, daß Herr Sobe wegen eines politischen Deliktes inhaftiert wurde, so wird im Rahmen der besonderen Bemühungen das Mögliche für die Freilassung und anschließende Übersiedlung der gesamten Familie getan werden. Anlage 90 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 108): Treffen Meldungen zu, denenzufolge die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bei ihren hydrologischen Bohrungen in Gorleben auf Rinnen gestoßen ist, die bis an den Salzstock heranreichen, und wenn ja, welche Schlußfolgerungen sind aus diesem Tatbestand zu ziehen? Die Existenz eiszeitlicher Rinnen in den Deckschichten des Salzstockes Gorleben ist aus der einschlägigen Literatur seit Jahren bekannt. In gezielt angesetzten hydrogeologischen Bohrungen wurden südöstlich von Gorleben größere Mächtigkeiten von quartären Sedimenten angetroffen, die im wesentlichen die erwarteten Verhältnisse im Untergrund bestätigen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat die Befunde aus den ersten Bohrungen im Rahmen ihrer Presse- und Informationsarbeit mitgeteilt. Auf Grund dieser Information ist noch kein Urteil über die Eignung des Salzstockes Gorleben möglich. Die weiteren Standorterkundungsarbeiten, die im Sinne des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 28. September 1979 zügig vorangetrieben werden, werden anhand von Meßergebnissen ein zuverlässiges Urteil über die Eignung des Salzstockes Gorleben und seiner Umgebung ermöglichen. Hierzu gehört auch die Sammlung von Daten über die Abdichtung des Salzstockes gegen seine Umgebung, über im Deckgebirge vorhandene Grundwasserströme sowie die Untersuchung einzelner Schichten im Hinblick auf ihr Rückhaltevermögen oder die Durchlässigkeit für Wasser. Anlage 91 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen 109, 110, 111 und 112): In welche Höhe wird die Bundesregierung die Kosten einer Referenzanlage einer Kabinenbahn in Berlin finanzieren, und bis zu welchem Zeitpunkt gilt eine bestehende Zusage dieser Finanzierung? An welche Bedingungen ist die Finanzierung gekoppelt, gilt diese auch für die Folgekosten und wird die Finanzierung auch übernommen, obwohl der Senat von Berlin bereits am 18. Dezember letzten Jahres die Durchführung dieses Projekts abgelehnt hat? Was hat die Bundesregierung unternommen, um den in der gemeinsamen Erklärung der Parteivorsitzenden zur Berlin-Politik vom 19. Juni 1978 beschlossenen Wagnisfinanzierungsfonds zu realisieren, und warum ist die Verhandlung zwischem dem Senat von Berlin und der Bundesregierung über Einrichtung einer Wagnisfinanzierungsgesellschaft in Berlin nach eineinhalb Jahren gescheitert? Wird die -Bundesregierung der Gründung einer Berliner Wagnisfinanzierungsgesellschaft zustimmen? Zu Frage B 109: Auf einen Antrag des Landes Berlin vom 28. Dezember 1978 hat der Bundesminister für Forschung und Technologie am 9. Januar 1979 eine Förderung einer Kabinenbahnreferenzanlage in Berlin grundsätzlich befürwortet. Für die Phase I des Vorhabens, nämlich die Vorplanung zur Ermittlung eines geeigneten Standortes und zur Auswahl des Systems, wurde am 2. Juli 1979 ein Förderungsbetrag von 700 000,— DM bewilligt. In der mittelfristigen Haushaltsplanung war für das Projekt eine 75 %ige Zuwendung des Bundes veranschlagt, wobei der genaue Betrag von der endgültigen Festlegung der Projektspezifikationen durch das Land Berlin abhängig sein sollte, die bislang aussteht. Die Zuwendung des Bundes sollte 150 Millionen DM nicht überschreiten. Es muß festgestellt werden, daß bei der Verabschiedung des Haushalts für 1980 Mittelkürzungen erfolgten, die beim praktischen Vollzug des Haushalts im Jahre 1980 berücksichtigt werden müssen. Zu Frage B 110: Die Mitfinanzierung des Projektes einer Kabinenbahnreferenzanlage in Berlin durch das Bundesministerium für Forschung und Technolgie würde das übliche positive Prüfungsergebnis des verbindlichen, endgültigen Antrages voraussetzen, in dem alle fachlichen, rechtlichen und auch die korrespondierenden finanziellen Voraussetzungen durch den Antragsteller klargestellt sein müssen. Zu Frage B 111: Die Bundesregierung hat nach der Einigung mit dem Senat von Berlin über Grundsätze für die Vergabe von Sondermitteln zur Wagnisfinanzierung in Berlin über Einzelfragen mit den zuständigen Stel- 16000* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 len mehrfach verhandelt. Parallel dazu hat die Deutsche Wagnisfinanzierungsgesellschaft alle erforderlichen Schritte unternommen, um kurzfristig in Berlin die durch Sondermittel verbesserten Konditionen und Beratungsleistungen anbieten zu können. Es ist nicht zutreffend, daß die Verhandlungen gescheitert sind. Vielmehr wird verhandelt. Am 25. Januar 1980 findet ein Gespräch zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Senator für Wirtschaft und Verkehr Berlin auf Staatssekretärsebene statt. Dieses Gespräch dient der Herbeiführung einer einvernehmlichen Regelung zur Vergabe der Sondermittel. Zu Frage B 112: Wie in Beantwortung der Frage 111 ausgeführt, wird z. Z. nicht über die Vergabe der Sondermittel durch eine Berliner Wagnisfinanzierungsgesellschaft verhandelt, sondern über ein verstärktes Engagement der Deutschen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt. Im Haushaltsplan 1980 des BMFT sind die Sondermittel für die Vergabe auf diesem Wege vorgesehen. Anlage 92 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen B 113 und 114): Welche Anlagen der Kohleveredelung werden an welchen Standorten im Rahmen des von der Bundesregierung vorgesehenen Programms mit welcher Kapazität errichtet werden? Welche Pilotanlagen (incl. Kapazität, Standort usw.) sind bereits in Betrieb oder noch vorgesehen und können in die Überlegungen einbezogen werden? In der Anlage sind zwei Übersichten beigefügt, in denen die Anlagen zur Kohlevergasung und Kohleverflüssigung, die z. Z. gebaut und betrieben werden, mit kurzen Beschreibungen aufgeführt sind. Diese Anlagen, die in ihrer Mehrzahl vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert werden, sind die technische Grundlage für die Weiterentwicklung der Kohleveredlung in der Bundesrepublik Deutschland. Das von der Bundesregierung angekündigte Programm zur Demonstration und Markteinführung der Kohleveredlung ist in Vorbereitung. Die Bundesregierung wird in Kürze darüber entscheiden und das Programm vorstellen. Fertiggestellte und im Bau befindliche Pilotanlagen zur Kohlehydrierung Betreiber Saarbergwerke AG Ruhrkohle AG VEBÄ-Öl Rheinische Braunkohle AG Bergbau-Forschung Daten Einsatzenergie: Steinkohle 6 t/Tag Steinkohle 200 t/Tag Braunkohle 200 kg/Tag Steinkohle 20 kg/Stunde Produkte: Rohbenzin Mitteldestillate LPG, Benzin und Mitteldestillate Kohleöl, Mitteldestillate Gase (C1—C4) Mitteldestillate Techn. Verfahren: IG-Verfahren (modifiziert durch Saarbergwerke AG) IG-Verfahren (modifiziert durch RAG) IG-Verfahren (modifiziert durch Rheinbraun) IG-Verfahren mit Sumpfphasenhydrierung (Pott-Brosche-Extraktion) Gesamtkosten: ca. 30 Millionen DM ca. 300 Millionen DM ca. 5,8 Millionen DM 31,7 Millionen DM Förderanteil der öffentlichen 75 % BMFT und 1,5 Millionen DM Saarland Nur Land NRW: Bauphase: 90 % Betriebsphase: 80% BMFT Land NRW: 100% Hand in % 70 % Durchschnitt: 80% Standort: Saarland Bottrop Wesseling Essen Zeitplan: Planung und Bau: Planung und Bau: Planung und Bau: Planung und Bau: 1977-1980 1977-1982 1974-1976 Betrieb: ab Mitte 1976-1983 Betriebsbereit: Sommer 1980 1982 Oktober 1978 Mitte 1976 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 16001* Fertiggestellte und im Bau befindliche Pilotanlagen zur Kohlevergasung Betreiber Rheinische Braunkohlenwerke AG Rheinische Braunkohlenwerke AG Ruhrkohle AG Ruhrchemie Ruhrkohle AG Ruhrgas AG Steag AG Shell AG Saarbergwerke AG VEW AG PCV (Flick)/ Sophia Jacoba Daten AG Einsatzenergie: Braunkohle 1 t/h Braunkohle 15 t/h Steinkohle 6 t/h Steinkohle 7 t/h Steinkohle 6 t/h Steinkohle 10 t/h Steinkohle 1 t/h Steinkohle 1,5 t/h Produkte: Synthesegas SNG *) Synthesegas 10 000 Nm3/h Synthesegas, Stadtgas, Synthesegas 10 000 Nm3/h Synthesegas, SNG *) elektr. Energie über Kohlengas Synthesegas SNG *) 2 500 Nm3/h Techn. Verfahren: Hochtemperaturwinkler-Verfahren Wirbelschichtvergasung Hydrierende Kohlevergasung TexacoVerfahren Kohlestaubvergasung Lurgi-DruckVergasung Festbettvergasung Shell-Koppers- Vergaser Kohlestaub- vergasung Saarberg/OttoVergasung Partielle Vergasung Festbettvergasung ohne Druck, mit Luft Gesamtkosten: 32 Millionen DM 150 Millionen DM 48 Millionen DM 150 Millionen DM 100 Millionen DM 71 Millionen DM 25 Millionen DM 25 Millionen DM Förderanteil der öffentl. BMFT 65% BMFT 75% BMFT 60% BMFT 75% Investition keine BMFT 75% BMFT NRW 80% Hand in % (Betrieb EG) Standort: Frechen Wesseling Oberhausen- Holten Dorsten ShellRaffinerie Harburg Völklingen Stockum Hückelhoven Zeitplan: Planung und Bau: Planung und Bau: Planung und Bau: Planung und Bau: Planung und Bau: Planung und Bau: Planung und Bau: Planung und Bau: 1974-1978 Versuchsphase: 1979-1983 Versuchsphase: bis 1978 Versuchsphase: ab 1978 1974-1979 Versuchsphase: 1976-1978 Versuchsphase: 1975-1978 Versuchsphase: bis 1976 Versuchsphase: bis 1979 Versuchsphase ab 1979 1978-1981 1982-1983 1979-1983 1979-1980 1979-1981 1977-1980 Betriebsbereit: 1978 1982 1978 September 1979 1979 Dezember 1979 1977 März 1979 *) Substitute Natural Gas 16002* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 200. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Januar 1980 Anlage 93 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen B 115 und 116): Welche Chancen billigt die Bundesregierung der Entwicklung des auf biologischer Basis gewonnenen Heiz- und Kraftstoffs Bezetol des Erfinderteams Bertram/Zettel/Bödiger zu, und in welchen Umfang wird diese Entwicklung von ihr gefördert? Kann Bezetol nach Auffassung der Bundesregierung in nennenswertem Umfang zur Sicherung der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland oder in Entwicklungsländern beitragen, und welche negativen Folgen (Energiebilanz wegen Anwendung elektrolytischer Verfahren, Umweltbelastungen) sind jetzt bereits erkennbar? Der Bundesregierung ist das Verfahren des Erfinderteams Bertram/Zettel/Bödiger zur Gewinnung des von Ihnen genannten Brennstoffs „Bezetol" nicht bekannt. Die Entwicklung dieses Verfahrens wird nicht von der Bundesregierung gefördert. Anlage 94 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 117): Sind der Bundesregierung die Forschungen auf dem Gebiet des Kohlestaubmotors bekannt, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Forschungen in energiewirtschaftlicher Hinsicht, und hält sie für förderungswürdig? Verbrennungsmotoren für Kohlenstaub wurden in den dreißiger Jahren erforscht. Die Verwirklichung eines leistungsfähigen Antriebs scheiterte bisher im wesentlichen an dem hohen Verschleiß im Antriebsaggregat, der bei der Verbrennung von festen Brennstoffen auftritt. Im Oktober 1979 hat der Bundesverband für Luftfahrtzubehör- und Raketenindustrie einen Vorschlag für einen Kohlenstaubmotor beim Bundesministerium für Forschung und Technologie zur Förderung eingereicht und parallel dazu in umfangreichem Maße Dritte informiert. Es wird hierbei ausgeführt, daß alle bisher einer Realisierung entgegenstehenden Probleme gelöst seien. Die Offenlegung der gewonnenen Erkenntnisse wird jedoch von einer Förderungszusage abhängig gemacht. Unter diesen Voraussetzungen ist eine fachliche Beurteilung des Vorschlags nicht möglich, und eine Förderung kann nicht in Aussicht gestellt werden. Der Antragsteller wurde aufgefordert, Unterlagen, insbesondere auch die Ergebnisse der Prüfstandsuntersuchungen, vorzulegen. Derzeit kann keine Aussage über die Aussichten des Kohlenstaubmotors in energiewirtschaftlicher Hinsicht und über die Förderungswürdigkeit des Vorschlags gemacht werden, da die technischen Lösungsansätze nicht offengelegt wurden. Mir sind außerdem keine anderen, neuen Aktivitäten bekannt, die sich mit der Verwendung von Kohlenstaub im Hubkolbenmotor befassen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 118): In welcher Höhe leistet die Bundesrepublik Deutschland Zahlungen aus Entwicklungshilfemitteln und ähnlichen Haushaltspositionen an Grenada, Angola, Südjemen, Äthiopien und Mozambique, die sich in der Abstimmung der UN-Vollversammlung zum harten Kern der Verbündeten der Sowjetunion bekannt haben, und hält es die Bundesregierung angesichts der gebotenen Solidarität des Westens mit dem afghanischen Volk für vertretbar, Staaten finanziell zu unterstützen, die die Aggression der Sowjetunion gegen Afghanistan gutheißen? An Grenada, Angola, Südjemen und Mozambique leistet die Bundesrepublik Deutschland keine Entwicklungshilfe. Aus anderen Haushaltspositionen (Kulturfonds des Auswärtigen Amtes) wurden für Stipendien für Angolaner und einen deutschen Wissenschaftler in Mozambique im Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 30. September 1979 0,5 Millionen DM aufgewendet. In Äthiopien setzt die Bundesregierung auf Grund früher eingegangener Verpflichtungen nur noch laufende Maßnahmen der Kapitalhilfe und der Technischen Hilfe fort. Hierfür hat sie 1979 nach dem zur Zeit verfügbaren Zahlenmaterial, das für den Bereich der Technischen Hilfe allerdings nur den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 1979 umfaßt, für Vorhaben der Kapitalhilfe 16,2 Millionen DM, der Technischen Hilfe 2,9 Millionen DM ausgezahlt. Im übrigen sind 1979 aus dem Kultur- und dem Schulfonds des Auswärtigen Amtes 3,1 Millionen DM (Deutsche Schule, Goethe-Institut) und für Nahrungsmittelhilfe 2,9 Millionen DM aufgewendet worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eckart Kuhlwein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Kroll-Schlüter, halten Sie nach dem, was Sie eben vorgetragen haben, den Beschluß der Länderfinanzminister vom 24. Januar dieses Jahres für besonders weise und förderlich, wonach das geplante Bund-Länder-Programm zur besseren Versorgung psychisch Kranker sich ausdrücklich nur noch auf die stationäre Behandlung beziehen soll?


Rede von Hermann Kroll-Schlüter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich finde Ihre Frage in diesem Zusammenhang schlecht plaziert.

(Lachen bei der SPD — Fiebig [SPD]: Der Herr Schulmeister!)

Ich wollte, wenn ich so sagen darf, ganz emotions-freie Ausführungen machen,

(Kuhlwein [SPD]: Ich wollte Ihnen ja damit zustimmen!)

auch ganz ohne politische Angriffe. Aber wenn Sie schon so gefragt haben, möchte ich darauf hinweisen, daß das Verhalten der Bundesregierung — beim Krankenhausfinanzierungsgesetz — auch dazu führt, daß die Bettenzahl in diesem Bereich leider reduziert werden muß. Insofern haben wir alle keinen Anlaß, das Problem hierhin und dahin zu schieben. Vielmehr müssen wir gemeinsam dafür sorgen, daß die Zahl der Betten nicht auf diese Art und Weise reduziert wird.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: So viel Unkenntnis, Herr Kroll-Schlüter, das tut ja weh!)

Um nur die jährliche Zuwachsrate von Suchtkranken entsprechend behandeln zu können, benötigt man jedoch rund 600 Fachambulanzen. Diese sind auch deshalb so wichtig, weil nur hier die notwendige Frühhilfe und Prävention geleistet werden kann. Daneben hat sich gezeigt, daß jede Klinikbehandlung nur dann mit einem dauerhaften Erfolg rechnen kann, wenn eine ausreichende ambulante Weiterbehandlung gewährleistet ist,

(Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

die auch die Zusammenarbeit mit den Selbsthilfeorganisationen der Suchtkranken — es gibt viele — einschließt. Die Betriebskosten für Fachambulanzen sind, gemessen an den Krankenhausbehandlungen, gering.
Eine weitere Lücke tut sich bei der Kostenregelung auf. Es gibt kaum noch einen Grund dafür, diese Lücke nicht alsbald zu schließen. Denn die Kostenregelung — die Feststellung, wer die Kosten übernimmt — ist zu kompliziert, zu bürokratisch, sie ist nicht eindeutig genug. Es muß festgestellt werden, ob der Klient kranken- bzw. rentenversichert ist. Dem jeweiligen Versicherungsträger gegenüber muß ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Betreuer muß beachten, welche Einrichtung gerade von diesem Versicherungsträger unterstützt und belegt wird. Wochen gehen ins Land. Der Patient flüchtet wieder in die Drogenszene. Es ist eine ganz konkrete Maßnahme notwendig. Hier muß schnell Abhilfe geschaffen werden.
Ein wirksames Handeln setzt eine breite Anlage voraus. Handlungsschwerpunkte sind nach unserer Meinung sozialpolitische Maßnahmen zur Sicherung der Existenzgrundlage der Gefährdeten — das ist oftmals sehr wichtig für den Erfolg —; bildungspolitische Maßnahmen zur optimalen Förderung des einzelnen und zur bestmöglichen Qualifikation; fürsorgerische Maßnahmen zur Unterstützung jener, die in persönliche Not geraten sind; gesundheitspolitische Maßnahmen unter Absprache mit den Ländern zur Fortschreibung des gemeinsamen Aktionsprogramms, insbesondere zur Sicherstellung eines flächendeckenden Hilfeangebots einschließlich Nachsorge; aufklärende Maßnahmen mit dem Ziel, alle Bevölkerungskreise, insbesondere aber Jugendliche und deren Eltern mit der Problematik des Süchtigenverhaltens bekannt zu machen und — darauf werden meine Freunde im einzelnen noch eingehen — polizeiliche Maßnahmen zur Reduzierung des Suchtmittelangebots für Jugendliche sowie schließlich gesetzliche Maßnahmen.
Ich habe ja schon mehrmals darauf hingewiesen, daß es gar keinen Grund mehr dafür gibt, z. B. die Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit jetzt nicht endlich dem deutschen Parlament vorzulegen. Es gibt keinen Grund dafür, warum es jahrelang in der Schublade des Familienministeriums gelegen hat. Der Zeitgeist war dagegen — das ist richtig —, aber hier kann man sehen, welche Kraft Politik eigentlich haben müßte; d. h. man muß auch in Zeiten, in denen es nicht so populär ist, das Notwendige rechtzeitig tun. In diesem Falle ist das leider versäumt worden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von SPD)

— Ich will aber auch anerkennen — vielleicht wissen Sie das noch gar nicht, weil Sie ja in allen Bereichen so sachkundig sind, Herr Kollege —, daß die freien Verbände mittlerweile mit einem entsprechenden Vorschlag befaßt sind. Vielleicht können wir noch in dieser Legislaturperiode eine Novellierung erreichen.
Das Suchtmittelproblem ist durch viele Faktoren gekennzeichnet: Wohlstand, materielle Hindernisse, fehlende Erfolgserlebnisse, mangelnde menschliche Kontakte, durch die Zentralisierung vieler Lebensbereiche, Orientierungsschwierigkeiten. Die Folge von Angst ist Aggressivität oder Resignation; die Folge davon ist Alkoholismus, Drogensucht, Jugendsekten und Kriminalität. Die Schule, oftmals hier zu einem Spektakulum des Desasters geworden; manchmal ehe- und familienfeindliche Lebensbedingungen und Gesetze gefährden den sozialen Nahraum der Familie. Ich möchte auf das hinweisen, was wir gestern gesagt haben.

(Fiebig [SPD]: Das haben Sie uns doch schon gestern erzählt! — Zuruf von der SPD: Das haben wir ja schon gehört!)

Die Stärkung der Familie, des sozialen Nahraums,
die Förderung auch durch Forderung junger Men-



Kroll-Schlüter
schen, die Abkehr von materiellem Denken hin zu menschlicher Solidarität sind geboten und stellen wirksame Maßnahmen im Kampf gegen die Suchtgefahren dar.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Herr Pastor Fiebig und Kollege, die Haltung, mit der Sie so etwas verfolgen und anhören, entspricht leider der Haltung, die Sie auch in den vergangenen Jahren eingenommen haben. Deswegen stellt sich das Problem z. T. auch heute so.

(Fiebig [SPD]: Warum werden Sie denn so beleidigend?)

— Es wäre besser, Sie hätten die entsprechenden Initiativen der Opposition mit hinreichendem Ernst und Intensität unterstützt.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Vielleicht wären wir dann ein Stück weitergekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Fiebig [SPD]: Beweisen Sie jetzt beim Jugendhilferecht, wie kooperativ Sie sind!)

— Das haben wir beim Jugendhilferecht schon dadurch bewiesen,

(Fiebig [SPD]: Das sehen wir ja jetzt, was Sie da tun!)

daß wir einen eigenen Entwurf vorgelegt haben, daß wir Alternativanträge gestellt haben und daß wir in der Generalaussprache mehrmals betont haben, wo für uns Kompromisse möglich sind. Wir hätten ja zum Beispiel auch in der ersten Sitzung sofort die zentrale Frage zur Abstimmung stellen können: Sind Sie bereit, mit der gesamten Fachwelt und uns dafür zu sorgen, daß das Jugendhilfegesetz nicht in das Sozialgesetzbuch hineinkommt, wie Sie das wollen? Wir haben darauf verzichtet

(Abg. Hasinger [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— sofort, Herr Kollege Hasinger —, weil wir einen Kompromiß anstreben wollen. Ich verstehe überhaupt nicht, weshalb Sie ständig diese Unterstellungen machen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte, Herr Hasinger.