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    Plenarprotokoll 8/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 Inhalt: Fragestunde — Drucksache 8/3573 vom 18. 01. 1980 — Erfahrungen mit den Modellversuchen für Künstler an Schulen MdlAnfr A3 18.01.80 Drs 08/3573 Lattmann SPD Antw PStSekr Engholm BMBW 15793 B, D, 15794 A ZusFr Lattmann SPD . . . . . . . .15793 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15794 A Nutzung öffentlicher Bibliotheken durch ausländische Arbeitnehmer und ihre Kinder MdlAnfr A17 18.01.80 Drs 08/3573 Lattmann SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . 15794 A, C, D ZusFr Lattmann SPD . . . . . . . 15794 C, D Beschleunigung der Umstellung vom Energieträger 01 auf Kohle MdlAnfr A8 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMBWi . . . 15795 A, C, D, 15796 A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15795 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 15795 D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 15795 D ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU . . . . . . 15796 A Vorlage des Kohleveredelungsprogramms sowie quantitativer Beitrag zur Energieversorgung ab Mitte der 80er Jahre MdlAnfr A9 18.01.80 Drs 08/3573 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A10 18.01.80 Drs 08/3573 Lenzer CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMBWi . . , 15796 B, C, D, 15797 A, B ZusFr Lenzer CDU/CSU . . 15796 C, D, 15797 A, B ZusFr Engelsberger CDU/CSU 15797 B Versorgung der Bevölkerung mit Heizmaterial bei Sperrung von Rohöl- und Erdgaslieferungen durch die UdSSR sowie Bezug von Rohstoffen, insbesondere Erzen und Metallen, aus der Sowjetunion MdlAnfr A11 18.01.80 Drs 08/3573 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A12 18.01.80 Drs 08/3573 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMBWi . . . 15797 C, D, 15798 A, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 15797 D, 15798 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 Betätigung orthodox-kommunistisch orientierter türkischer Extremisten bei den anstehenden Landstags- und Bundestagswahlen sowie Beurteilung dieser Entwicklung unter dem Gesichtspunkt des Ausländerrechts MdlAnfr A15 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A16 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 15799 A, B, C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 15799 B, C Boykott der Olympischen Sommerspiele 1980 in Moskau MdlAnfr A19 18.01.80 Drs 08/3573 Engelsberger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 15799 D, 15800 A, B, C, D ZusFr Engelsberger CDU/CSU 15800 A ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 15800 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU • 15800 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15800 C ZusFr Klein (Dieburg) SPD 15800 D Ausschluß administrativer Maßnahmen gegen Ingestion im Entwurf der Richtlinien zu § 28 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung MdlAnfr A20 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 15801 A, C ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 15801 B, C Aufstiegsmöglichkeiten der Frauen im öffentlichen Dienst MdlAnfr A23 18.01.80 Drs 08/3573 Frau Männle CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 15801 D, 15802 B, C ZusFr Frau Männle CDU/CSU . . . . 15802 A, B ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 15802 C Berücksichtigung der Vorstellung des Bundes Deutscher Rechtspfleger im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften MdlAnfr A24 18.01.80 Drs 08/3573 Klein (Dieburg) SPD MdlAnfr A25 18.01.80 Drs 08/3573 Klein (Dieburg) SPD) Antw PStSekr von Schoeler BMI 15802 D, 15803 B ZusFr Klein (Dieburg) SPD 15803 A Verbot einer gewerkschaftlichen Fragebogenaktion durch den Präsidenten der Oberfinanzdirektion Münster MdlAnfr A30 18.01.80 Drs 08/3573 Jaunich SPD MdlAnfr A31 18.01.80 Drs 08/3573 Jaunisch SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15803 C, D, 15804 A, B ZusFr Jaunich SPD 15804 A, B Modellversuch für eine Änderung der Ladenschlußzeiten MdlAnfr A34 18.01.80 Drs 08/3573 Frau Männle CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15804 C, D ZusFr Frau Männle CDU/CSU . . . . 15804 C, D Anhebung der Schüleretatstellen zur Verbesserung der Unteroffizierausbildung MdlAnfr A38 18.01.80 Drs 08/3573 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 15805 A Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Generalmajor Bastian wegen Verletzung seiner Pflichten nach § 10 des Soldatengesetzes MdlAnfr A39 18.01.80 Drs 08/3573 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 15805 B, C ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . . 15805 B, C Veröffentlichung der Erkenntnisse aus Studien über langfristige strategische Zielsetzungen der Sowjetunion im Nahen/Mittleren Osten und in Afrika MdlAnfr A37 18.01.80 Drs 08/3573 Graf Huyn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 15805 D, 15806 B, C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 15806 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU . . . . 15806 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15806 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15806 D Angabe der Dosierungsempfehlungen für Süßstoffe auf den Packungen MdlAnfr A 42 18.01.80 Drs 08/3573 Peiter SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 15807 A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 III Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Blutzuckererkrankungen (Diabetes mellitus) und Bluthochdruckleiden MdlAnfr A 45 18.01.80 Drs 08/3573 Kirschner SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 15807 B, C, D ZusFr Kirschner SPD . . . . . 15807 B, C Dichte der zahnärztlichen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A46 18.01.80 Drs 08/3573 Kirschner SPD Antw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . . . 15807 D, 15808 B, C ZusFr Kirschner SPD . . . . . .15808 B, C Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Anbringen von Beleuchtungen an Kinderfahrrädern und Änderung der Darstellung von Kindern auf Verkehrswarnschildern MdlAnfr A48 18.01.80 Drs 08/3573 Frau Dr. Balser SPD MdlAnfr A49 18.01.80 Drs 08/3573 Frau Dr. Balser SPD Antw PStSekr Mahne BMV . 15808 D, 15809 A, B ZusFr Frau Dr. Balser SPD . . 15808 D, 15809 A Vorwurf der Deklaration ehemals geplanter Autobahnen als vierspurige Bundesstraßen bei der Verkehrsplanung durch Umweltschutzverbände MdlAnfr A50 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A51 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 15809 C, D, 15810 A, B ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 15809 C, D ZusFr Merker FDP 15810 A Beurteilung einer von der Industrie ent- wickelten druckknopfgesteuerten Fußgängersignalanlage mit eingebauter Induktionsschleife MdlAnfr A52 18.01.80 Drs 08/3573 Merker FDP MdlAnfr A53 18.01.80 Drs 08/3573 Merker FDP Antw PStSekr Mahne BMV . . . . .15810 B, C ZusFr Merker FDP . . . . . .. 15810B, C Durchführung einer Umtauschaktion ,,Führerschein gegen Seniorenpaß" mit finanziellen Vergünstigungen für Senioren MdlAnfr A 54 18.01.80 Drs 08/3574 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV . . . . . .15810 D Anwendung der Technologie der Tritium-verpressung in Woltersdorf, . Landkreis Lüchow-Dannenberg MdlAnfr A 59 18.01.80 Drs 08/3573 Möhring SPD MdlAnfr A60 18.01.80 Drs 08/3573 Möhring SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . 15811 A, B, C, D, 15812 A ZusFr Möhring SPD . . . . 15811 C, D, 15812 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 15812 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 15813*A Anlage 2 Verbesserung der Informationen parlamentarischer Kontrollgremien über Eingriffe der Verfassungsschutzorgane in Grundrechte SchrAnfr B15 11.01.80 Drs 3552 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 15813*B Anlage 3 Forderung des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz nach höheren Strafen für Spione des Ostens SchrAnfr B21 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 15813*C Anlage 4 Entscheidungen des Bundesamts in Zirndorf über Asylanträge von Flüchtlingen aus den Ostblockstaaten, insbesondere des Tschechen Julius Zitnak SchrAnfr B37 11.01.80 Drs 08/3552 Milz CDU/CSU SchrAnfr B38 11.01.80 Drs 08/3552 Milz CDU/CSU SchrAnfr B39 11.01.80 Drs 08/3552 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 15813*D Anlage 5 Verfahren für die Inkraftsetzung und Verwirklichung der Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke MdlAnfr A21 18.01.80 Drs 08/3573 Reuschenbach SPD IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 MdlAnfr A22 18.01.80 Drs 08/3573 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 15814*C Anlage 6 Rückforderung der an Einkommensgrenzen geknüpften Leistungen des Bundes, z. B. BAföG; Erhöhung der Kleinbetragsgrenze von 20 DM auf 100 DM MdlAnfr A26 18.01.80 Drs 08/3573 Cronenberg FDP MdlAnfr A27 18.01.80 Drs 08/3573 Cronenberg FDP SchrAnfr PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 15815*A Anlage 7 Höhe der Steuersenkungen von 1979 bis 1980 für Arbeitnehmer und Selbständige MdlAnfr A28 18.01.80 Drs 08/3573 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 15815*D Anlage 8 Beurteilung des geplanten Vertrages zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesverband der Ersatzkassen über die Einbeziehung der Verhaltenstherapie in das „Delegationsverfahren"; Verlängerung der Ladenöffnungszeiten MdlAnfr A32 18.01.80 Drs 08/3573 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A33 18.01.80 Drs 08/3573 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 15816*A Anlage 9 Entscheidung über das Entlassungsgesuch des Generalmajors Bastian sowie weitere Verwendung des Generalmajors in der Bundeswehr MdlAnfr A40 18.01.80 Drs 08/3573 Berger (Lahnstein) CDU/CSU MdlAnfr A41 18.01.80 Drs 08/3573 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 15816*B Anlage 10 Aufklärung über das giftige Pflanzenschutzmittel „Blattanex" in Faltblättern für • Schulen und Kindergärten MdlAnfr A47 18.01.80 Drs 08/3573 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . . 15816*D Anlage 11 Senkung der Gebühren für Seefunkgespräche auf Grund der Entwicklung elektronischer Kommunikationstechniken MdlAnfr A55 18.01.80 Drs 08/3573 Grobecker SPD MdlAnfr A56 18.01.80 Drs 08/3573 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15817*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 15793 198. Sitzung Bonn, den 23. Januar 1980 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 197. Sitzung, Seite 15750* D, Anlage 32: Im ersten Absatz der Antwort ist in der 7. Zeile statt „(BT-Drucksache ..." zu lesen: „(BR-Drucksache ..." Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 25. 1. Alber * 24. 1. Dr. Bangemann 25. 1. Dr. Barzel 25. 1. Dr. Bayerl 25. 1. Conrad (Riegelsberg) 23. 1. Fellermaier * 25. 1. Frau Dr. Focke * 25. 1. Friedrich (Würzburg) 23. 1. Haberl 25. 1. Hansen 25. 1. von Hassel * 25. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) 25. 1. Dr. Klein (München) 25. 1. Kleinert 23. 1. Landré 25. 1. Lange * 25. 1. Liedtke 25. 1. Schedl 24. 1. Frau Schleicher 25. 1. Dr. Schwencke (Nienburg) 25. L Seefeld * 23. 1. Frau Tübler 25. 1. Weber (Heidelberg) 25. 1. Wawrzik * 24. 1. Wischnewski 23. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 15): Wie kann die Bundesregierung künftig sicherstellen, daß Eingriffe der in ihrem Verantwortungsbereich tätigen Verfassungsschutzorgane, der Dienste und der ihnen Amtshilfe leistenden Behörden in Grundrechte der Bürger, sowie die Einführung grundrechtsverletzender Methoden seitens dieser Organe so rechtzeitig und umfassend den hierfür zuständigen parlamentarischen Kontrollgremien mitgeteilt werden, daß diese selbst und nicht nur kritische Nachrichtenmagazine und Illustrierten üblicherweise das in einer parlamentarischen Demokratie notwendige Wächteramt wahrnehmen können? Die Bundesregierung weist die in dieser Frage liegende Unterstellung, ihrer Verantwortung unterliegende Behörden oder Dienste führten grundrechtsverletzende Methoden ein, entschieden zurück. • Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst sind - wie alle anderen Behörden - an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG). Für ihre Tätigkeit tragen die jeweiligen Ressortchefs die Verantwortung (Art. 65 GG). Der Bundesminister des Innern nimmt seine Verantwortung für das Bundesamt für Verfassungsschutz u. a. durch den Erlaß allgemeiner Dienstvorschriften, durch die Anordnung von BerichtspflichAnlagen zum Stenographischen Bericht ten und durch Überprüfungen im Einzelfall mit großer Sorgfalt wahr. Die in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Überprüfungen der Amtshilfe für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder der Vorschriften über die Löschung von Informationen im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS zeigen nur einen Ausschnitt dieser ständig ausgeübten innerexekutiven Kontrolle. Darüber hinaus unterliegen die Nachrichtendienste des Bundes der Kontrolle durch besondere, durch Gesetz eingerichtete parlamentarische Kontrollgremien, nämlich die Parlamentarische Kontrollkommission (§ 1 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes) und das Gremium und die Kommission nach Art. 1 § 9 des Gesetzes zu Art. 10 GG. Die Bundesregierung unterrichtet diese Kontrollgremien regelmäßig und umfassend, und zwar selbstverständlich auch über solche Probleme oder Sachverhalte, die in der Öffentlichkeit nicht erörtert werden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 21): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Forderung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, für Spione des Ostens müßten höhere Strafen vorgesehen werden? Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat in einem Gespräch mit der Zeitschrift „Quick" zum Fall Helge Berger die Auffassung vertreten, er halte das Strafmaß von fünf Jahren angesichts einer Spionagetätigkeit von neun Jahren für gering. Er hat auf das Urteil des Bundesgerichtshofs im Spionagefall Kahlig-Scheffler hingewiesen, in dem u. a. festgestellt wird, daß der Gesichtspunkt der Generalprävention für Fälle gefährlicher Agententätigkeit besonders zu berücksichtigen ist. Das Urteil, das auf eine Revision der Bundesanwaltschaft erging, führte dazu, daß vor dem zuständigen Oberlandesgericht erneut verhandelt und auf eine höhere Strafe erkannt wurde. Das von „Quick" als Überschrift verwendete Zitat „Die Strafen von Spionen müssen härter werden stammt nicht vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Er hat auch nicht die Forderung erhoben, im Strafgesetzbuch höhere Strafen für Spionagedelikte vorzusehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 37, 38 und 39): Trifft es zu, daß der Tscheche Julius Zitnak am 13. Februar 1978 einen Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter beim Bundesamt in Zirndorf gestellt hat und dieser Antrag am 20. März 1979 abgelehnt wurde, und wenn ja, ist der Bundesregierung dieser Vorgang bekannt? Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Fall und gleichgelagerte Vorgänge? 15814* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Flüchtlinge aus den Ostblockstaaten über das Bundesamt in Zirndorf Asyl zu gewähren, ohne daß die Gefahr besteht, daß sie wieder zurückgeschickt werden? Ihre Fragen geben mir Gelegenheit, nochmals darauf hinzuweisen, daß das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge nur über Anträge auf Anerkennung als Asylberechtigter zu entscheiden hat. In keinem Fall entscheidet das Bundesamt über Zurückweisungen, Ausweisungen oder Abschiebungen. Die Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als Asylberechtigter muß nicht bedeuten, daß der Ausländer die Bundesrepublik Deutschland verlassen muß. Gerade für Staatsangehörige der osteuropäischen Staaten ist durch einen Beschluß der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder von 1966 festgelegt worden, daß diese wegen Verstoßes gegen deutsche Einreisevorschriften selbst dann nicht abgeschoben werden dürfen, wenn ihr Asylantrag zu Recht abgelehnt worden ist. Dieser Beschluß muß von den für ausländerrechtliche Maßnahmen zuständigen Ausländerbehörden der Länder beachtet werden. Dies gilt auch für den in Ihrer Frage angesprochenen tschechoslowakischen Staatsangehörigen. Im einzelnen beantworte ich Ihre Frage wie folgt: 1. Es trifft zu, daß der Asylantrag des in der Frage genannten tschechoslowakischen Staatsangehörigen durch Bescheid des weisungsunabhängigen Ausschusses des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 20. März 1979 abgelehnt wurde. Der Bundesregierung ist dieser Vorgang bekannt. 2. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind für die Frage, ob eine befürchtete Verfolgung wegen politischer Überzeugung droht, die Gründe maßgebend, aus denen der Verfolgerstaat die befürchtete Verfolgung betreibt; der Asylbegehrende muß die vom Verfolgerstaat angenommene politische Überzeugung nicht besitzen. Diese Grundsätze sind in der Entscheidung des weisungsunabhängigen Ausschusses nicht berücksichtigt worden. Die Entscheidung des Ausschusses ist insoweit fehlerhaft. Der Ausländer hat inzwischen gegen die Entscheidung des Ausschusses Klage erhoben. Der Ausschuß beabsichtigt, seine Entscheidung zu überprüfen und den Ausländer ggf. klaglos zu stellen. Mit der neuen Entscheidung des Ausschusses dürfte in Kürze zu rechnen sein. Die Ausschüsse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge berücksichtigen inzwischen diese im Jahre 1977 entwickelte und in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1978 und insbesondere vom 27. März 1979 verdeutlichte Rechtsprechung. Soweit Bescheide des Bundesamtes dieser Rechtsprechung nicht entsprechen und angefochten worden sind, werden sie von den Ausschüssen des Bundesamtes mit dem Ziel überprüft, den Antragstellern die Fortführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu ersparen. Nach Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes und § 28 des Ausländergesetzes hat jeder politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter. Ob die Anerkennungsvoraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, haben die weisungsunabhängigen Ausschüsse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu prüfen, deren Entscheidung ggf. im gerichtlichen Verfahren kontrolliert werden kann. Die Bundesregierung wird — über den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten — darauf hinwirken, daß die Entscheidungen der Ausschüsse des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge der obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechen. Eine enge Konsultation zwischen dem Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten und dem Bundesministerium des Innern ist veranlaßt worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen A 21 und 22): Nach welchen Prinzipien werden die Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke (Entsorgungsgrundsätze) von 1977 von der Bundesregierung geändert, und welche Konsequenzen hat dies für laufende und künftige Genehmigungsverfahren von Kernkraftwerken? Wie ist das weitere Verfahren für die Inkraftsetzung und Verwirklichung der Entsorgungsgrundsätze? Zu Frage A 21: Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben in ihrem Beschluß zur Entsorgung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979 festgestellt, daß die Entsorgungsgrundsätze vom 6. Mai 1977 im Kern bestätigt sind. Sie haben aber gleichzeitig den Bund/ Länder-Ausschuß beauftragt, die Grundsätze der in Einzelaspekten gleichwohl veränderten Beschlußlage anzupassen. Die Anpassung hat im wesentlichen das Ziel, unter Beibehaltung des Grundsatzes der Koppelung zwischen Genehmigung der Kernkraftwerke und dem Nachweis der Entsorgungsvorsorge festzulegen, daß und wie die Vorsorge durch Abstützung auf die Fortschritte der Verwirklichung des integrierten Entsorgungskonzepts statt des Entsorgungszentrums getroffen werden kann. In den laufenden und künftigen Genehmigungsverfahren wird es im Rahmen der Entsorgungsvorsorge dann erforderlich sein, Nachweise über diese Fortschritte zu erbringen. Die hieran zu stellenden konkreten Anforderungen sind noch Gegenstand der Abstimmung zwischen Bund und Ländern. Zu Frage A 22: Bund und Länder beraten heute über einen Entwurf der angepaßten Entsorgungsgrundsätze. Es ist vorgesehen, den Regierungschefs von Bund und Ländern zu ihrer nächsten Besprechung am 29. Februar 1980 einen abgestimmten Entwurf der Grundsätze zur Beschlußfassung vorzulegen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 15815* Der Bundesminister des Innern wird die zuständigen Behörden bitten, die von den Regierungschefs gebilligten Entsorgungsgrundsätze als Mindestvoraussetzung hinsichtlich der Entsorgung in Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke anzuwenden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3573 Fragen A 26 und 27): Trifft es zu, daß bei staatlichen Leistungen des Bundes, die an Einkommensgrenzen geknüpft sind (z. B. BAföG), die ausführenden Ämter die gewährten Mittel grundsätzlich nicht zurückfordern, wenn sich nachträglich herausstellt, daß das Einkommen die maßgebenden Grenzen übersteigt (z. B. im Anschluß an steuerliche Betriebsprüfungen), weil sie von den Finanzämtern nicht über das geänderte Einkommen informiert werden, und was gedenkt die Bundesregierung bejahendenfalls dagegen zu tun, um insoweit eine Fehlleitung staatlicher Gelder zu verhindern? Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Praxis bei Betriebsprüfungen, nach der schon bei Mehrergebnissen von 20 DM eine Änderung der Steuerbescheide vorgenommen wird, unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung für ausreichend, und ist die Bundesregierung bereit, dem Gesetzgeber eine Erhöhung der seit 1953 geltenden Kleinbetragsgrenze von 20 DM auf 100 DM vorzuschlagen? Zu Frage A 26: Zahlreiche staatliche Transferleistungen sind entweder dem Grunde oder der Höhe nach vom Einkommen des Leistungsempfängers oder seiner Unterhaltsverpflichteten abhängig (z. B. Sozialhilfe, BAföG-Leistungen, Wohngeld). Ändern sich nachträglich die Einkommensverhältnisse, so sind die Leistungsempfänger und auch die Unterhaltsverpflichteten gehalten, die Bewilligungsbehörden zu unterrichten. Diese fordern sodann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu Unrecht gewährte Leistungen zurück. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß eine nachträgliche Änderung der Einkommensverhältnisse dann zu ungerechtfertigten Vorteilen für den Leistungsempfänger führen kann, wenn die Leistungsempfänger oder ihre Unterhaltsverpflichteten ihrer Anzeigepflicht nicht nachkommen. Eine solche Verletzung der Anzeigepflicht kann im Bußgeldverfahren geahndet werden. Die Probleme bei der Aufdeckung ungerechtfertigter Inanspruchnahme von BAföG- und sonstigen Sozialleistungen liegen jedoch nicht so sehr im rechtlichen als vielmehr im tatsächlichen Bereich. Um eine mißbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen zu verhindern, wäre eine lückenlose Überwachung der entsprechenden Vorgänge erforderlich. So müßten z. B. die Finanzbehörden bei jeder Änderung eines Steuerbescheids sämtliche Behörden unterrichten, die möglicherweise staatliche Leistungen gewährt haben. Dies wäre mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, der in keinem angemessenen Verhältnis zum möglichen finanziellen Erfolg stünde. Deshalb blieb es bisher bei der gesetzlichen Regelung einer Anzeigepflicht und entsprechender Bußgeld-Bewehrung. Zu Frage A 27: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß nach Betriebsprüfungen von geringfügigen Änderungen der Steuerbescheide zu Lasten des Steuerzahlers abgesehen werden sollte. Für den Bereich der Ertrags-und Vermögensbesteuerung ist deshalb im Einführungserlaß zur Abgabenordnung 1977 angeordnet worden, daß die Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen unterbleiben soll, wenn die Steuer weniger als 20 DM beträgt. Dabei wird regelmäßig unterstellt, daß die Kosten der Festsetzung und Einbeziehung in keinem angemessenen Verhältnis zum Steuerbetrag stehen. Im Betriebsprüfungsverfahren wird häufig auch bei höheren Beträgen von einer Beanstandung abgesehen, insbesondere dann, wenn es sich lediglich um Steuerverlagerungen zwischen den Besteuerungszeiträumen handelt. Im Interesse der Steuerzahler und der Verwaltung sollte insbesondere im Falle der Änderung von Steuerbescheiden nach einer Außenprüfung auch bei höheren Beträgen von unwirtschaftlichen Nachforderungen abgesehen werden. Die Bundesregierung wird eine entsprechende Gesetzesänderung jedoch erst dann in Betracht ziehen, wenn trotz der hierzu im vergangenen Jahr im Einvernehmen mit den Ländern beschlossenen „Grundsätze zur Rationalisierung der Betriebsprüfung" dieses Ziel nicht durch Verwaltungsregelung erreicht wird. Ob eine Erhöhung der Kleinbetragsgrenze auf 100 DM in Betracht kommt, läßt sich zur Zeit nicht beurteilen. Die Erfahrungen der Grundsätze zur Rationalisierung der Betriebsprüfung sollen abgewartet werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage A 28): Wie hoch waren die Steuersenkungen (Steuervorteile) von 1979 bis 1980 prozentual und nominal pro Kopf für Arbeitnehmer einerseits und Selbständige andererseits? Die Steuerentlastungen in den Jahren 1979 und 1980 betragen bei Gegenrechnung der Umsatzsteuererhöhung rd. 10,5 Mrd. DM. Davon entfallen nach grober Schätzung 5,6 Mrd. DM oder 53 v. H. auf Arbeitnehmer, 3,8 Mrd. DM oder 37 v. H. auf Selbständige, 1,9 Mrd. DM oder 17 v. H. auf Körperschaften, 0,8 Mrd. DM oder 7 v. H. auf Mehrbelastungen der Gebietskörperschaften und andere durch die Umsatzsteuererhöhung. Die sich aus diesen Zahlen ergebende höhere durchschnittliche Steuersenkung für Selbständige ist auf die Abschaffung der Lohnsummensteuer, die Erhöhung des Freibetrags bei der Gewerbeertragsteuer und die Verbesserungen der Investitionszulagen und des Berlinförderungsgesetzes zurückzuführen. Durch diese Steuererleichterungen im betrieblichen Bereich sind zugleich die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft sowie die Investitionsvoraussetzungen verbessert worden. Diese Maßnahmen dienten damit auch der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. 15816* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3573 Fragen A 32 und 33): Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesverband der Ersatzkassen über die Einbeziehung der Verhaltenstherapie in das sogenannte Delegationsverfahren im Hinblick auf ihre Überlegungen zum Erlaß eines Psychotherapeutengesetzes? Beabsichtigt die Bundesregierung längere Öffnungszeiten als im Ladenschlußgesetz vorgesehen, „mehrere Monate lang im ganzen Bundesgebiet zu testen" (Bundesministerin Frau Huber in „Bild„ vom 15. Januar 1980), und ist ein solcher Versuch nach dem Ladenschlußgesetz zulässig? Zu Frage A 32: Es trifft zu, daß die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Verbände der Ersatzkassen den Abschluß eines Vertrages mit dem Ziel planen, die vertragsärztliche Versorgung im Rahmen des Leistungsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung durch Einbeziehung der Verhaltenstherapie zu ergänzen. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist durch die Reichsversicherungsordnung der Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen zugewiesen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, geplante Vorhaben politisch zu beurteilen und Äußerungen abzugeben, die als Einflußnahme auf die Vertragsfreiheit und den Vollzug gesetzlicher Vorschriften durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Versicherungsträger angesehen werden können. Allgemein und unabhängig von dem konkret angesprochenen Vorgang ist aber zu bemerken, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung alle Anstrengungen der Vertragspartner begrüßt, die der Verbesserung der Versorgung der Versicherten und ihrer Familienangehörigen dienen. Die Frage, ob eine solche vertragliche Regelung Einfluß auf den Inhalt eines Psychotherapeuten-Gesetzes haben kann, wird die Bundesregierung bei ihren weiteren Überlegungen zu gegebener Zeit prüfen. Zu Frage A 33: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, einen Test über längere Ladenöffnungszeiten durchzuführen. Ein solcher Test wäre nach dem geltenden Ladenschlußgesetz auch nicht zulässig. Die Bundesregierung beobachtet jedoch sorgfältig die Diskussion über den Ladenschluß, in der unterschiedliche Auffassungen vertreten und eine Reihe verschiedener Vorschläge gemacht werden, darunter auch Vorschläge für einen Testversuch. Die Bundesregierung kann nur immer wieder darauf hinweisen, daß der geltende Ladenschluß ein Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Interessen des Einzelhandels, der dort beschäftigten Arbeitnehmer und der Verbraucher ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache (8/3573 Fragen A 40 und 41): Hat die Bundesregierung das Entlassungsgesuch des Generalmajors Bastian gemäß § 50 Abs. 1 des Soldatengesetzes dem Herrn Bundespräsidenten zur Entscheidung vorgelegt, oder hat der Bundesverteidigungsminister dieses Gesuch, und wenn ja, auf Grund welcher Umstände, unmittelbar selbst abgelehnt? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Generalmajor Bastian auch nach seiner im Rücktrittsgesuch öffentlich geäußerten Auffassung zur Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland immer noch dem Vertrauen gerecht wird, das gemäß § 10 Abs. 6 des Soldatengesetzes Voraussetzung für die Eignung als militärischer Vorgesetzter ist, oder gibt es in der Bundeswehr Spitzenverwendungen, für die die Forderungen nach i 10 des Soldatengesetzes nicht zutreffend wären? Zu Frage A 40: Die Versetzung eines Generals in den einstweiligen Ruhestand obliegt dem Bundespräsidenten (§ 50 des Soldatengesetzes). Nach Verfassungslage, Verfahrensvorschriften und Praxis steht das Vorschlagsrecht dazu ausschließlich dem Bundesminister der Verteidigung zu. Sinn und Zweck der im § 50 des Soldatengesetzes getroffenen Regelung ist es nämlich, dem Bundesminister der Verteidigung ein verzugsloses Auswechseln von Generalen zu ermöglichen, wenn er es sachlich für geboten hält. Das Gesetz sieht nicht vor, daß der Soldat insoweit selbst einen Antrag mit Anspruch auf Durchsetzbarkeit stellen kann. Der „Antrag" des Generalmajors Bastian ist vielmehr als eine Anregung des Soldaten an den Minister anzusehen, das Vorschlagsrecht gegenüber dem Bundespräsidenten auszuüben. Der Bundesminister der Verteidigung ist nicht verpflichtet, dem Bundespräsidenten eine entsprechende Anregung vorzulegen. Zu Frage A 41: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß ein Soldat auch dann seine Pflicht erfüllen kann und auch zu erfüllen hat, wenn eine einzelne politische Entscheidung nicht seiner Auffassung entspricht. Kritische Äußerungen zur Verteidigungspolitik der Regierung sind dem Soldaten nicht verwehrt; sie werden in der Regel vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung umfaßt. Durch eine solche Außerung ist die Eignung als militärischer Vorgesetzter nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Wegen der Besorgnis einer Beeinträchtigung dienstlicher Belange war es jedoch geboten, Generalmajor Bastian aus seiner Verwendung als Divisionskommandeur herauszulösen und ihm eine Aufgabe außerhalb der Truppe zu übertragen. Es gibt in der Bundeswehr keine Spitzenverwendungen, in denen die Eignung als militärischer Vorgesetzter (§ 10 des Soldatengesetzes) nicht vorausgesetzt wird. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage A 47): Warum wird immer noch in einem von der Bundesregierung herausgegebenen Faltblatt für Schulen und Kindergärten verschwiegen, daß das Pflanzenschutzmittel „Blattanex„ auch ein für Menschen hochgiftiges Mittel ist? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Januar 1980 15817* Im Text des von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegebenen Informationsblattes „Kopfläuse ... was tun?' wird das Pflanzenschutzmittel Blattanex nicht erwähnt. In der früheren Ausgabe dieses Informationsblattes war lediglich neben den Behältnissen anderer Mittel auch das Behältnis des „Blattanex-Staub" (Puder) abgebildet. Dieses Faltblatt wurde bis Ende 1979 verbreitet. Das abgebildete Behältnis von Blattanex-Staub ähnelt in der Form den heute üblichen Spraydosen, so daß nicht ganz ausgeschlossen ist, daß Kunden „Blattanex-Spray" verlangen könnten, in der Meinung, es handele sich um das Kopflausbekämpfungsmittel, obwohl Blattanex-Spray ein Pflanzenschutzmittel ist. Um derartige Verwechslungsmöglichkeiten bei Kunden und bei der Anwendung des Präparates Blattanex-Staub (Puder bzw. Baygon-Puder) auszuschließen, ist daher vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit veranlaßt worden, daß die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ab sofort die Bestände des früheren Informationsblattes zurückzieht und ein neues Informationsblatt der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In Zusammenarbeit mit den obersten Landesgesundheitsbehörden ist sichergestellt, daß alte Informationsblätter nicht mehr ausgeliefert werden. Auch wurden die Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen der Deutschen Apotheker, der Verband der Deutschen Drogisten sowie über die Deutsche Arzneimittelkommission die Ärzteschaft informiert. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/3573 Fragen A 55 und 56): Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Erforschung und Erprobung technischer Entwicklungen im Seefunkdienst bei den Küstenfunkstellen, um durch geringeren manuellen Aufwand bei der Vermittlung die Gebühren für Seefunkgespräche senken zu können? In welchem zeitlichen Rahmen ist auf Grund der Entwicklung elektronischer Kommunikationstechniken mit einer Senkung der Gebühren für Seefunkgespräche für die betroffenen Seeleute zu rechnen? Der Seefunkdienst ist ein internationaler Dienst, der nach weltweit einheitlichen technischen und betrieblichen Regelungen abgewickelt werden muß. Dabei bedient man sich der Kurzwelle, der Ultrakurzwelle und der Satelliten. Für Seefunkgespräche auf Kurzwellen können automatische Vermittlungsverfahren wegen der unsicheren physikalischen Ausbreitungsbedingungen in diesem Frequenzbereich und damit wegen unzulänglicher Verkehrssicherheit und Betriebsgüte nicht in Betracht gezogen werden. Diese Seefunkgespräche müssen bei den Küstenfunkstellen auch weiterhin manuell vermittelt werden. Wegen des sehr geringen Kostendeckungsgrades im Seefunkdienst kann eine Senkung der Gebühren für Kurzwellen-Gespräche in Zukunft nicht ins Auge gefaßt werden. Es wird in absehbarer Zeit technisch möglich sein, vollautomatische Verfahren anzuwenden — bei der Abwicklung von Seefunkgesprächen im Nahverkehr auf Ultrakurzwellen — und bei der Abwicklung von Seefunkgesprächen und Funktelexverbindungen im Weitverkehr über Satelliten. 'Ober die Höhe des Kostendeckungsgrades bei automatischem Betrieb sind gegenwärtig noch keine konkrete Aussagen möglich. Auch die Entwicklung neuer elektronischer Kommunikationstechniken, wie sie sich insbesondere im Seefunkweitverkehr über Satelliten abzeichnet, wird den geringen Kostendeckungsgrad nicht derart beeinflussen können, daß mit einer Senkung der Gebühren für Seefunkgespräche zu rechnen ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Laufs.


Rede von Prof. Dr. Paul Laufs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir überein, daß ein naheliegendes Ziel darin bestehen müßte — noch bevor man Kohle in besonderen Anlagen verflüssigt —, das in Kraftwerken verbrannte Schweröl zu veredeln?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, grundsätzlich stimme ich mit Ihnen darin überein. Unsere Politik der Verdrängung von 01 speziell in Kraftwerken ist ja, wie ich dargelegt habe, erfolgreich gewesen. Leider läßt sich das nicht überall ermöglichen. Sonst wäre diese Politik noch nachdrücklicher verfolgt worden. Aber schutzwürdige Interessen stehen in dem einen oder anderen Fall entgegen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weitere Zusatzfrage mehr.
    Dann rufe ich Frage 9 — des Herrn Abgeordneten Lenzer — auf:
    Wann wird die Bundesregierung das bereits mehrfach angekündigte Kohleveredlungsprogramm vorlegen?
    Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär.
    Grüner, Parl. Staatssekretär: Wie in der Regierungserklärung vom 17. Januar 1980 dargelegt, wird die Bundesregierung das Kohleveredelungsprogramm in Kürze beraten und verabschieden. Vorgesehen ist noch ein Termin im Januar.
    Nach den Projektvorschlägen der Industrie für das Kohleveredelungsprogramm sollen erste Anlagen zur Vergasung und Verflüssigung etwa Mitte der 80er Jahre in Betrieb gehen. Von diesem Zeitpunkt an können Gas- und Flüssigprodukte aus Kohle einen ersten Versorgungsbeitrag leisten. Dieser Beitrag wird mit der Inbetriebnahme zusätzlicher Anlagen bzw. einzelner Straßen von Großanlagen weiter anwachsen.
    Man darf jedoch von der Kohleveredelung keine spektakulären Versorgungsbeiträge erwarten. Bis Ende der 80er Jahre werden Erdgas und Erdöl nur
    zu einem geringen Teil durch Kohleveredelungsprodukte ersetzt werden können. Dieser Anteil dürfte rund 3 % des heutigen Verbrauchs nicht übersteigen. Längerfristig wird vor allem auch die Erzeugung von Kohleöl auf billigen Lagerstätten im Ausland mit deutschem Know-how und deutschem Kapital einen spürbaren Beitrag zur Verminderung unserer Erdölabhängigkeit leisten können.