Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 18. 1.
Dr. van Aerssen* 18. 1.
Dr. Ahrens** 18. 1.
Dr. Aigner* 18. 1.
Alber* 18. 1.
Dr. Bangemann* 18. 1.
Dr. Bardens 18. 1.
Dr. Barzel 18. 1.
Frau Berger (Berlin) 18. 1.
Blumenfeld * 18. 1.
Brandt* 18. 1.
Brandt (Grolsheim) 18. 1.
Burger 18. 1.
Dr. Dollinger 18. 1.
Dreyer 18. 1.
Dr. Ehrenberg 18. 1.
Engholm 18. 1.
Ey 18. 1.
Fellermaier * 18. 1.
Frau Dr. Focke * 18. 1.
Friedrich (Würzburg)* 18. 1.
Dr. Früh * 18. 1.
Dr. Fuchs* 18. 1.
Dr. von Geldern 18. 1.
Dr. Geßner** 18. 1.
Haar 18. 1.
Haase (Kassel) 18. 1.
Haberl 18. 1.
Handlos 18. 1.
Hansen 18. 1.
von Hassel* 18. 1.
Dr. Jahn (Braunschweig) 18. 1.
Katzer* 18. 1.
Dr. h. c. Kiesinger 18. 1.
Klein (München) 25. 1.
Dr. Klepsch* 18. 1.
Dr. Kreile 18. 1.
Dr. Köhler (Duisburg) * 18. 1.
Lampersbach 18. 1.
Lange* 18. 1.
Dr. Lauritzen 18. 1.
Lemmrich ** 18. 1.
Lücker* 18. 1.
Luster* 18. 1.
Milz 25. 1.
Dr. Müller** 18. 1.
Dr. Müller-Hermann * 18. 1.
Neuhaus 18. 1.
Penner 18. 1.
Dr. Pfennig* 18. 1.
Dr. Pinger 18. 1.
Pohlmann 18. 1.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich
Dr. Reimers 18. 1.
Scheffler** 18. 1.
Frau Schleicher* 18. 1.
Dr. Schwarz-Schilling 18. 1.
Dr. Schwencke (Nienburg) 25. 1.
Seefeld* 18. 1.
Sieglerschmidt * 18. 1.
Frau Tübler 25. 1.
Walkhoff 18. 1.
Frau Dr. Walz* 18. 1.
Wawrzik* 18. 1.
Weber (Heidelberg) 18. 1.
Werner 18. 1.
Frau Dr. Wex 18. 1.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 29 und 30):
Beabsichtigt die Bundesregierung auch weiterhin, die Umstellung der Blutdruckmeßeinheit von bisher mm/Hg auf die weithin unbekannte und auch von vielen internationalen Expertengremien als unzweckmäßig angesehene Meßeinheit Kilo-Pascal (kPa) zu verfolgen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß gegebenenfalls durch eine solche Änderung auf eine neue, unzweckmäßige Meßeinheit die vielfältigen Bemühungen einer jahrzehntelangen Aufklärung derÖffentlichkeit über den Gesundheitsrisikofaktor Bluthochdruck erheblich beeinträchtigt, wenn nicht sogar zunichte gemacht werden angesichts der Tatsache, daß viele Hochdruckpatienten sich den Blutdruck heute selbst messen und durch unzweckmäßige Umstellungen nur Unsicherheit und Verwirrung ausgelöst werden?
Zu Frage A 29:
Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer EG-Verpflichtungen gehalten, die mit der Einheitenrichtlinie vorgenommene Anpassung an die darin vorgeschriebenen neuen Einheiten vorzunehmen. Demgemäß muß sie auch die Einführung der Meßeinheit Kilo-Pascal für die Blutdruckmessung unbeschadet der aus einigen Fachkreisen vorgetragenen Bedenken weiterverfolgen. Sie sieht sich übrigens in der fachlichen Berechtigung hierzu auch in der Empfehlung der Weltgesundheitsversammlung, des obersten Organs der Weltgesundheitsorganisation, bestärkt. Dieses Gremium hat sich für die Einführung des Internationalen Einheitensystems in der Medizin und demgemäß für die Umstellung der Einheit der Blutdruckmessung auf das Kilo-Pascal ausgesprochen.
Die in der Einheitenrichtlinie vorgesehenen Umstellungsfristen sind zur Erleichterung der Anpassung in den Mitgliedsstaaten im vergangenen Monat (bis 1985) verlängert worden. Die Bundesregierung wird demgemäß gemeinsam mit den einschlägigen Fachkreisen prüfen, ob und inwieweit diese Frist auch in der Bundesrepublik in Anspruch genommen werden soll.
Zu Frage A 30:
Die Befürchtung, daß die Einführung der neuen Einheit Kilo-Pascal die Aufklärung der Öffentlich-
15740* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
keit über den Risikofaktor Bluthochdruck beeinträchtigen und zur Verwirrung führen könnte, wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Die sich aus der alten und der neuen Einheit ergebenden Zahlenwerte sind so unterschiedlich, daß ihre Verwechslung ausgeschlossen ist. Im übrigen können Schwierigkeiten beim Übergang von der alten auf die neue Einheit dadurch vermieden werden, daß Angaben in der neuen und der alten Einheit gemacht und — entsprechend der Empfehlung der Weltgesundheitsversammlung — für eine gewisse Frist Meßgeräte mit doppelter Skala verwendet werden.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen A 55 und 56):
Ist die Bundesregierung in der Lage, anhand von Unterlagen, z. B. der ehemaligen deutschen Wehrmacht, festzustellen, wo auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bis 1945 Kampfstoffe und Munition hergestellt und gelagert worden sind, und wo heute noch mit nicht entdeckten Lagern gerechnet werden muß?
Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß solche Lager auch im Rhein-Neckar-Raum bestehen oder bestehen könnten?
Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit • dem Bundesminister der Verteidigung wie folgt:
1. Ich gehe davon aus, daß die Fragen sich ausschließlich auf chemische Kampfstoffe und chemische Kampfstoff-Munition beziehen.
Wie ich zuletzt in der Antwort auf die Schriftliche Frage der Frau Kollegin Matthäus-Maier (Bundestagsprotokoll 8/194, S. 15496) hervorgehoben habe, obliegen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr notwendige Nachforschungen über Lagerstätten chemischer Kampfstoffe, die aus dem 1. und 2. Weltkrieg stammen, den Ländern. Die Bundesregierung hat keinen vollständigen Überblick über die den Ländern vorliegenden Erkenntnisse. Sie unterstützt die Länder, z. B. dadurch, daß sie Bestände des Bundesarchivs auf Hinweise überprüft und ihre Erkenntnisse den Ländern zur Verfügung stellt.
Im Dezember 1979 ist der Abschlußbericht des Bundesarchivs den Ländern übersandt worden. In ihm sind die aus den Beständen des Bundesarchivs ersichtlichen Hinweise auf Fertigung, Lagerung und Beseitigung von chemischen Kampfstoffen nach Ländern und Orten geordnet zusammengestellt. Hervorzuheben ist jedoch, daß aus diesen Angaben, die den Stand bis 1945, zum Teil auch die nach dem Krieg eingeleiteten Vernichtungsmaßnahmen, wiedergeben, keine sicheren Rückschlüsse auf heute noch bestehende Ablagerungen gezogen werden können. Den Unterlagen des Bundesarchivs ist zu entnehmen, daß z. B. in der ehemaligen amerikanischen Besatzungszone Kampfstoffe systematisch erfaßt, zusammen getragen und vernichtet oder nach Delaborierung wirtschaftlich verwertet worden sind. Insoweit verweise ich auf die erwähnte Antwort der Bundesregierung an Frau Kollegin Matthäus-Maier.
2. In den Archivalien des Bundesarchivs finden sich Hinweise darauf, daß die IG Farbenindustrie AG vor 1945 zeitweise Materialien erzeugt hat, die in die Betrachtung einbezogen werden müssen. Ob hieraus geschlossen werden kann, daß Ablagerungen chemischer Kampfstoffe im Rhein/NeckarRaum noch heute bestehen oder bestehen können, erscheint sehr fraglich; dies kann nur von den für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Ländern beurteilt werden. Wie in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, hat die Bundesregierung keinen vollständigen Überblick über die den Ländern vorliegenden einschlägigen Erkenntnisse.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pensky (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen A 57 und 58):
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß in zunehmendem Maße frei verkäufliche Dekorationswaffen zu scharfen Waffen umgebaut, illegal gehandelt und auch zu schwerwiegenden Straftaten benutzt werden?
Hält die Bundesregierung angesichts der besorgniserregenden Entwicklung im Umgang mit Dekorationswaffen gesetzgeberische Maßnahmen für erforderlich und gegebenenfalls welche?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Dekorationswaffen zu scharfen Waffen umgebaut und zu schwerwiegenden Straftaten benutzt werden können. Deshalb ist im Jahre 1976 durch eine Änderung der Ersten Verordnung im Waffengesetz festgelegt worden, daß die sogenannten Dekorations-Kurzwaffen (Pistolen, Revolver) voll den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegen.
Bei der Entscheidung im Jahre 1976 hat man sich auf diese Kurzwaffen beschränkt, weil diese erfahrungsgemäß in erster Linie zur Begehung von Straftaten verwendet werden.
Der Bundesregierung liegt nunmehr ein Bericht des Bundeskriminalamtes vom 20. November 1979 vor, in dem unter Hinweis auf eine Reihe von Einzelfallen darauf aufmerksam gemacht wird, daß auch nach dieser Änderung Dekorationswaffen weiterhin in scharfe Waffen rückverwandelt und zu Straftaten verwendet werden. In dem Bericht wird jedoch nicht zwischen Kurz- und Langwaffen unterschieden. Das Bundeskriminalamt ist daher gebeten worden, seinen Bericht entsprechend zu ergänzen.
Sobald der abschließende Bericht des Bundeskriminalamtes vorliegt, wird die Bundesregierung prüfen, ob über die bereits 1976 getroffene Maßnahme hinaus weitere Schritte erforderlich sind, um den Mißbrauch von Dekorationswaffen wirkungsvoll zu unterbinden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage A 59):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15741
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang der Aufforderung, Recycling-Papier für Massendrucksachen zu benutzen, nachgekommen wurde?
Die Bundesregierung hat in Ausführung ihres Abfallwirtschaftsprogramms bereits Ende 1975 mit der Verwendung von Umweltschutzpapier (RecyclingPapier) in ihrem Geschäftsbereich begonnen. Die seitdem mit diesem Papier bei der Herstellung von Druckerzeugnissen, aber auch im Bürobereich gesammelten Erfahrungen sind als sehr positiv zu bezeichnen.
Von dieser Initiative der Bundesregierung ist eine erfreuliche Signalwirkung ausgegangen. Umweltschutzpapier wird inzwischen nicht nur im öffentlichen, sondern auch im industriellen und privaten Bereich zunehmend eingesetzt. Auch Dienststellen der EG in Brüssel benutzen dieses Papier.
Aufgrund der erhöhten Nachfrage konnte die Produktion von Umweltschutzpapier von rd. 3 000 t im Jahre 1976 auf rd. 12 000 t im Jahre 1979 gesteigert werden. Im vergangenen Jahr sind von diesem Papier z. B. von der Bundesbahn ca. 500 t und vom Bundesminister des Innern ca. 50 t (rd. 10 Mio. Blatt DIN A 4) verbraucht worden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage A 60):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die urlaubsrechtliche Förderung der Jugendpflegearbeit durch eine Änderung des §7 Satz 1 Nr. 4 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst zu verbessern, und ist sie bereit. Sonderurlaub auch dann zu gewähren, wenn es sich nicht um Veranstaltungen handelt, die aus Mitteln des Bundes- oder Landesjugendplans, sondern aus sonstigen öffentlichen Mitteln gefördert werden?
Die Forderung, die Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst in dem von Ihnen gewünschten Sinne zu erweitern, ist in der Vergangenheit wiederholt an mich herangetragen worden.
Mein Haus bereitet zur Zeit eine Änderung der Sonderurlaubsverordnung vor. Das von Ihnen angesprochene Problem wird dabei geprüft werden.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 63 und 64):
Hält die Bundesregierung es für notwendig, für Motorsportveranstaltungen bzw. Musikfreiluftveranstaltungen in der Nähe von Wohnsiedlungen eine einheitliche Lärmobergrenze festzulegen?
Halt die Bundesregierung es für notwendig, auch die Dauer der Lärmeinwirkung zu berücksichtigen, bzw. ist sic der Meinung, dab drei bis vier Tage dauernde Veranstaltungen auch bei sehr hohen Lärmwerten nicht als Belästigung anzusehen sind?
Motorsportveranstaltungen bedürfen ebenso wie Freiluft-Musikveranstaltungen der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden. Bei der Prüfung entsprechender Anträge obliegt es diesen Behörden, auch Gesichtspunkte des Schutzes von Anwohnern gegen unzumutbare Geräuschbelästigungen mit in die Überlegungen einzubeziehen. Die Entscheidung im Einzelfall hängt nicht nur vom Schallpegel, sondern in der Regel noch von einer Reihe weiterer — auch nichtakustischer — Kriterien ab, die unter Berücksichtigung der örtlichen Situation zu beurteilen sind. Die Bundesregierung hält es daher nicht für zweckmäßig, für derartige Veranstaltungen eine bundeseinheitliche Schallpegelobergrenze festzulegen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei der Prüfung von Anträgen auf Genehmigung von Motorsportveranstaltungen oder Freiluft-Musikveranstaltungen auch deren Dauer im Hinblick auf die Lärmbelästigung von Anwohnern zu berücksichtigen ist.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage A 70):
Sind im letzten Jahr eventuelle Einstellungen von Blinden bei Bundes- und nachgeordneten Behörden daran gescheitert, dab Planstellen für Vorlesekräfte nicht zur Verfügung standen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, damit die Einstellung eines Blinden nicht am Fehlen einer Planstelle für eine Vorlesekraft scheitert?
Herr Kollege, ich kann für Sie die erfreuliche Mitteilung machen, daß im Jahre 1979 die Einstellung eines Blinden im Bundesbereich in keinem Fall daran gescheitert ist, daß für die Vorlesekraft keine Stelle zur Verfügung stand.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündli chen Fragen des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen A 74 und 75):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zum Schutz Kreditsuchender über das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen auf unlautere Praktiken unseriöser Kreditvermittler einzuwirken, und welchen Stand haben in diesem Zusammenhang die Ausarbeitungen von Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Kreditgewerbe und Kreditvermittlern erreicht?
Halt die Bundesregierung die Auslegung des §34 Abs. 4 EStG, wonach ein ermäßigter Steuersatz z. B. nur für eine nebenberufliche Lehrtätigkeit in der Oberstufe an höheren Schulen oder ihnen gleichzusetzenden Lehranstalten gewährt wird, nicht jedoch z. B. bei einem graduierten Sozialpädagogen, der Jugendliche mit geringerem Ausbildungsstand in einer .Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft (asg)", die dem Bundesministerium für innerdeutsche Fragen angeschlossen ist, unterrichtet, für zutreffend, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies inbesondere hinsichtlich der Forderung nach bildungsmäßiger Chancengleichheit?
Zu Frage A 74:
1. Die Bundesregierung sieht grundsätzlich keine Möglichkeit, über das Bundesaufsichtsamt für das
15742 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Kreditwesen auf unlautere Praktiken unseriöser Kreditvermittler einzuwirken. Da Kreditvermittler keine Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes betreiben, unterliegen sie nicht der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Zuständig für die Überwachung der Kreditvermittler sind vielmehr die Gewerbebehörden der Länder.
Allerdings ist das Aufsichtsamt bemüht, wenn ihm die Zusammenarbeit eines Kreditinstituts mit einem unseriösen Kreditvermittler bekannt wird, dieses Institut dazu zu veranlassen, sich von dem Vermittler zu trennen, falls dieser sein unlauteres Geschäftsgebaren fortsetzt. Eingriffsmöglichkeiten hat das Art jedoch nur, wo Zweifel an der Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter des betreffenden Kreditinstituts bestehen, well dieses mit Vermittlern zusammenarbeitet, deren Geschäftspraktiken offenkundig und eindeutig gesetzwidrig sind. Diese Voraussetzungen dürften nur in wenigen Fällen vorliegen. Regelmäßig wird nur durch die Gerichte entschieden werden können, ob ein bestimmtes Geschäftsgebaren eines Kreditvermittlers gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
2. Die im Zentralen Kreditausschuß zusammengeschlossenen Verbände des Kreditgewerbes haben der Bundesregierung in diesen Tagen mitgeteilt, daß sie die Anregung, Leitlinien für die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder mit Kreditvermittlern aufzustellen, nicht aufgreifen wollen. Der Ausschuß ist der Meinung, Zulassung und Kontrolle der Kreditvermittler seien in der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt. Es könne nicht Aufgabe der Privatwirtschaft sein, Pflichten, die der Gewerbeaufsicht durch Gesetz auferlegt seien, zu übernehmen.
Nach Auffassung der Bundesregierung sollen die Kreditinstitute nicht Aufgaben der Gewerbeaufsicht übernehmen, sondern ihrerseits die Zusammenarbeit mit unseriösen Kreditvermittlern nach Möglichkeit ausschließen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, mit den Verbänden der Kreditwirtschaft weitere Gespräche über die Frage der Leitlinien zu führen.
Zu Frage A 75:
Die Steuerermäßigung des § 34 Abs. 4 EStG bezweckt, einen steuerlichen Anreiz zur Erzielung eines höheren Einkommens durch eine zusätzliche, nicht in den Beruf fallende Tätigkeit auf wissenschaftlichem, künstlerischem oder schriftstellerischem Gebiet zu geben und damit diese Gebiete selbst zu fördern. Hieraus ergibt sich, daß eine selbständig ausgeübte nebenberufliche Unterrichtstätigkeit nur begünstigt sein kann, wenn es sich um eine wissenschaftliche Tätigkeit handelt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann einer allgemeinunterrichtenden Tätigkeit der wissenschaftliche Charakter erst dann zugesprochen werden, wenn sie nach bereits erreichtem Bildungsstand der Schüler sowie insbesondere nach Aufgabe und Ziel des Unterrichts ein wissenschaftliches Gepräge erhält. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs liegt dies vor, wenn der Unterricht den Zweck hat, die Unterrichteten zu der wissenschaftliche Studien eröffnenden Hochschulreife zu führen.
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die bildungsmäßige Chancengleichheit der Schüler davon berührt wird, ob ein Unterrichtender die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 4 EStG erhält.
Anlage 10
Antwort .
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage A 76):
Trifft es zu, dab die Bundesvermögensverwaltung (Amt Aachen) 80 bundeseigene Mietwohnungen in Euskirchen an den für seine Methoden berüchtigten Kölner Spekulanten Günter Kaußen veräußert hat (Frankfurter Rundschau vom 21. Dezember 1979), und welche Stelle der Bundesregierung hat diesen Verkauf genehmigt?
Die Bundesvermögensverwaltung hat keine bundeseigenen Mietwohnungen in Euskirchen an Herrn Günter Kaußen veräußert. Die Wohnungen, um die es in der Zeitungsmeldung. geht, gehörten ursprünglich der „Allgemeinen Wohnungsbaugesellschaft" in Aachen. Herr Kaußen hat sie im Jahre 1976 nach dem Konkurs der Gesellschaft im Wege der Zwangsversteigerung erworben.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 77 und 78):
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß gemäß § 32 des Einkommensteuergesetzes zwar ein Kind auch über das 27. Lebensjahr hinaus auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann, wenn sich sein Studium auf Grund einer Numerus-clausus-Regelung verzögert hat, keine entsprechende Ausnahmeregelung aber fur ein Kind gilt, bei welchem sich das Studium durch Krankheit oder Unfallfolgen verzögert hat?
Ist die Bundesregierung bereit, die Ausnahmeregelung des § 32 des Einkommensteuergesetzes entsprechend auszudehnen?
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob die Ausnahmeregelung in § 32 Abs. 7 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes in der Weise ausgedehnt werden kann, daß die in der Anfrage angesprochenen Fälle darunter gefaßt werden können. Über das Ergebnis der Prüfung werde ich Sie, wenn Sie dies wünschen, zu gegebener Zeit gerne unterrichten.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen A 82 und 83):
Wie steht die Bundesregierung zu der politischen Vereinbarkeit folgender Tatsachen, daß einerseits keine nukleartechnische Zusammenarbeit mit Südafrika besteht, daß jedoch andererseits Isotopenmeßgeräte zur Urananreicherung durch die Firma Varian MAT (Bremen) nach Südafrika geliefert wurden, für die ja wohl das Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft zumindest einen Negativbescheid ausgestellt haben müßte?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15743*
Wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft ihre generell restriktive Einstellung gegenüber der Ausfuhr nukleartechnischer Artikel weiter einhalten zu können, wenn laut Aussage des Sprechers der Firma Varian ΜΑΤ fur 1980 bereits ein Exportvertrag fur zwei weitere Isotopenmebgeräte einschließlich Negativbescheid abgeschlossen wurde?
Zu Frage A 82:
Die deutsche Nuklearausfuhr ist in Übereinstimmung mit den international erarbeiteten Kontroll-Listen der Genehmigungspflicht unterworfen. Diese Listen erfassen die für die Nukleartechnik wichtigeren Materialien und Geräte.
Isotopen-Meßgeräte, die nicht nur zur Bestimmung des Isotopenmischungsverhältnisses beim Uranhexafluorid in Urananreicherungsanlagen verwendet werden können, sondern ein breites Anwendungsspektrum haben, unterliegen nicht der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung. Die vom Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft ausgestellte Negativbescheinigung bestätigt lediglich, daß eine Ware nicht auf der Ausfuhrliste steht und somit ihre Ausfuhr genehmigungsfrei ist.
Solange die Ausfuhr solcher Geräte keiner Genehmigungspflicht unterworfen ist, kann die Bundesregierung ihre weltweit freie Ausfuhr nicht verhindern.
Zu Frage A 83:
Die Bundesregierung prüft in enger Abstimmung mit den westlichen nuklearen Hauptlieferländern immer wieder, inwieweit unter dem Gesichtspunkt der Nichtverbreitung weitere Waren der Ausfuhrkontrolle unterworfen werden sollten.
Zur Zeit sind Isotopen-Meßgeräte Gegenstand dieser internationalen Prüfung. Nach dem gegenwärtigen Stand der Konsultationen besteht Übereinstimmung, diese Geräte unter Ausfuhrkontrolle zu stellen. Eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste ist in Vorbereitung.
Eine Negativbescheinigung wird von Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft mit einer Gültigkeitsdauer von einem halben Jahr ausgestellt. Die Firma Varian ΜΑΤ hat für ihre Isotopen-Meßgeräte letztmalig Ende 1978 eine solche Bescheinigung erhalten. Im Hinblick auf die Einführung der Genehmigungspflicht für Isotopen-Meßgeräte werden dafür auch keine Bescheinigungen mehr ausgestellt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 84 und 85):
In welcher Höhe hat die öffentliche Hand des Bundes Burgschaften fur Kredite an die einzelnen Ostblockländer ubernommen?
Welche Haltung gedenkt die Bundesregierung angesichts der derzeitigen weltpolitischen Entwicklung bezüglich weiterer Bürgschaften fur Kredite an Ostblockländer einzunehmen?
Zu Frage A 84:
Das Obligo der Bundesregierung aus Bürgschaften für Ausfuhren und Kredite nach europäischen
Ostblockländern beläuft sich auf insgesamt 16,4 Milliarden DM. Innerhalb dieses Gesamtobligos nehmen die Sowjetunion und Polen eine herausragende Position ein.
Ich bitte um Verständnis, daß die Obligozahlen, die nicht geographische Räume, sondern Einzelländer betreffen, bei uns wie auch in anderen Exportländern vertraulich behandelt werden. Ich bin deshalb gern bereit, in den Bundestagsausschüssen alle gewünschten Zahlenangaben zu machen. Zuletzt ist dies für die Staatshandelsländer sehr detailliert in Anlage 2 zum Jahresbericht über die nach §§ 8 bis 12, 15 und 16 Haushaltsgesetz 1978 übernommenen Gewährleistungen nach dem Stand vom 31. Dezember 1978 des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuß geschehen. Selbstverständlich bin ich auch bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch die gewünschten Informationen zu geben.
Zu Frage A 85:
Die Bundesregierung orientiert ihre Deckungspolitik an ökonomischen Daten, insbesondere der Risikosituation des Käuferlandes.
Die Bundesregierung stimmt jedoch ihre Dekkungspraxis gegenüber den osteuropäischen Staaten laufend mit den anderen westlichen Exportländern ab.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Huonker auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 86 und 87):
Welche Kosten entstanden dem deutschen Steuerzahler dadurch, daß der Bundeskanzler aus seinem Urlaubsort in Mallorca die Entsendung eines Kamerateams des Deutschen Fernsehens mit einer Maschine der Bundeswehr genehmigte, um seine bereits vor den Weihnachtsfeiertagen aufgezeichnete Neujahrsansprache wegen der Invasion in Afghanistan ändern zu können?
Wie lang war die geänderte Passage der Rede, und wie teuer kam jedes geänderte Wort einschließlich aller Flug-, Personal- und Materialkosten?
Zu Frage A 86:
Auf Grund der militärischen Intervention der Sowjetunion in Afghanistan sah sich der Bundeskanzler veranlaßt, die Neujahrsansprache zu ändern. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, wurde mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR), der die Ansprache für den Gesamtbereich der ARD und für das ZDF aufgenommen hatte, sorgfältig geprüft, ob es möglich ist, die Kapazitäten des für Spanien zuständigen Hessischen Rundfunks in Anspruch zu nehmen oder für das Aufnahmeteam des NDR zivile Flugverbindungen zu nutzen. Als der NDR feststellte, daß auf diesen Wegen nicht sichergestellt werden konnte, daß die Sendeanstalten die geänderte Neujahresansprache nechtzeitig erhalten, wurde entschieden, ein Flugzeug • der Bundeswehr einzusetzen. Die dadurch entstandenen Kosten entspechen den derzeitig gültigen Erstattungssätzen für
15744* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Amtshilfe in diesem Bereich (s. Mitteilungsblatt des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. März 1978, Seite 108).
Zu Frage A 87:
In Anbetracht der Bedeutung der traditionellen Neujahrsansprache des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland und der Ereignisse, die Anlaß für die Änderung der Ansprache gaben, hält es die Bundesregierung für unangemessen, eine Beziehung zwischen der Wortzahl und den Kosten der Änderung der Neujahrsansprache herzustellen.
Anlage 15
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage A 89):
Ist die Bundesregierung bereit, Hilfsmaßnahmen fur die vom Hungertod bedrohte Bevölkerung von OstTimor einzuleiten, und falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat bereits Hilfe für die not- leidende Bevölkerung in OstTimor geleistet. Sie hat im Jahre 1979 über das IKRK bzw. die deutsche Botschaft in Jakarta insgesamt 200 000,— DM aus Mitteln der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts zur Verfügung gestellt.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. MüllerEmmert (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 1 und 2):
Welche Gründe sind dafür maßgebend, dab in Abweichung von der üblichen Gegenseitigkeitsvereinbarung für Deutsche bei Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika immer noch ein Visumzwang besteht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dab auf Grund der deutschamerikanischen Beziehungen und 1m Interesse weiterer Reiseerleichterungen ein visumfreier Reiseverkehr zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland wünschenswert ist, und welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um einen gegenseitigen visumfreien Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten zu erreichen?
Zu Frage Β 1:
Mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Kanada sowie mexikanischen Staatsangehörigen, Staatsangehörigen von Commonwealth-Ländern und bestimmten ausländischen Einwohnern der USA sind alle Ausländer, die in die USA einreisen wollen, sichtvermerkspflichtig. Ein vor mehreren Jahren dem Kongreß vorgelegtes Gesetz über Sichtvermerksbefreiung fur Besucher und Geschäftsreisende (bill concerning the 90-day-visa-waiver) ist bisher nicht verabschiedet worden.
Nach Pressemeldungen soil jedoch die amerikanische Regierung beabsichtigen, im Frühjahr 1980 eine neue Initiative — Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Nicht-Einwanderer (bis zu 90 Ta-
gen fur Geschäftsreisende und Touristen) unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Verbürgung der Gegenseitigkeit) — zu ergreifen.
Von dieser Regelung sollen Studenten, potentielle Einwanderer und solche Personen, denen schon einmal ein Sichtvermerksantrag abgelehnt wurde, ausgenommen sein.
Das bisherige Hauptargument gegen die Sichtvermerksfreiheit war die Tatsache, daß sich gegenwärtig schätzungsweise 10 Millionen Ausländer illegal in den USA aufhalten und den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt zusätzlich belasten. Auch wegen des internationalen Terrorismus glaubte das State Department nicht, einer größeren Anzahl von Ausländern die Einreise in die USA ohne Sichtvermerk und ohne vorherige Überprüfung gestatten zu können.
Zur Zeit können deutsche Staatsangehörige die amerikanischen Sichtvermerke gebührenfrei, kurzfristig und auch für eine längere Aufenthaltsdauer erhalten.
Zu Frage B 2:
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß ein sichtvermerksfreier Reiseverkehr zwischen den USA und der Bundesrepublik Deutschland auf der Basis der Gegenseitigkeit wünschenswert ist. Sie hat sich bereits seit längerer Zeit in diesem Sinne bei den zuständigen amerikanischen Stellen bemüht, konnte jedoch bisher die amerikanischen Gegenargumente nicht entkräften.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf von Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 3):
Wie beurteilt die Bundesregierung die sowjetische Propaganda gegen die fur 1981 geplante Preußen-Ausstellung in Berlin und die damit verbundene Boykottandrohung, an den Berliner Festwochen teilzunehmen, und wie will die Bundesregierung derartigen Versuchen der Sowjetunion, ihren Einfluß auf die Bindungen zwischen Berlin und der Bundesrepublik Deutschland auszuweiten, in Zukunft begegnen?
Der Bundesregierung ist bisher nur durch eine dpa-Meldung vom 12. Dezember 1979 (Ost-Informationen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 239 vom 13. Dezember 1979, Seite 12) bekannt, daß sich die sowjetische Presseagentur Nowosti gegen die von August bis November 1981 geplante PreuBen-Ausstellung in Berlin (West) gewandt habe. Die Bundesregierung hat im Einklang mit ihrer ständigen Praxis keine Veranlassung gesehen, zu dieser Meldung Stellung zu nehmen. Andere sowjetische Äußerungen zu der geplanten PreuBen-Ausstellung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß eine auch kritische Würdigung des Themas „Preußen' im Rahmen der in Berlin geplanten Ausstellung zu einer Auseinandersetzung mit diesem Teil deutscher und europäischer Vergangenheit anregt, der sich niemand entziehen sollte. Das
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15745*
gilt auch für die Teilnehmer an den Berliner Festwochen.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 4):
Wie viele deutsche Aussiedler sind 1979 mit Ausreisepapieren aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße und aus Polen, wie viele aus Rumänien, wie viele aus der Sowjetunion, wie viele aus der Tschechoslowakei und wie viele lediglich mit Besuchsvisen oder ohne Visen dieser Länder als deutsche Aussiedler aufgenommen worden?
Auf Grund eingehender gemeinsamer Erwägungen des Bundesinnenministeriums und des Auswärtigen Amts wird im Interesse des betroffenen Personenkreises bei der Veröffentlichung von Statistiken nur die statistische Gesamtzahl einschließlich der mit einem Besuchervisum oder auf anderem Wege in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten und hier gebliebenen Deutschen genannt. Auch haben nach deutscher Rechtsauffassung alle Aussiedler die gleiche Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht darauf, mit welcher Art von Genehmigung sie ausgereist sind oder auf welchem Wege sie sonst in das Bundesgebiet gelangt sind.
Indessen liegt hinsichtlich Polen ein besonderer Tatbestand vor, da das deutschpolnische Ausreise-Protokoll vom Oktober 1975 auf die mit Genehmigung der polnischen Behörden ausgereisten Personen abstellt: Im Jahr 1979 sind 29 333 Personen aus der Volksrepublik Polen mit deren Genehmigung in das Bundesgebiet übergesiedelt.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 5):
Handelt es sich bei der in der UN-Vollversammlung mit 75 gegen 33 Stimmen bei 37 Enthaltungen verabschiedeten Erklärung, in der alle Verträge abgelehnt werden, die „die unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes ignorieren (Nachrichtenspiegel I vom 30. November 1979) um eine Erklärung im Rahmen des zwingenden Völkeπechts, das auch auf andere Verträge, z. B. solche, die die unveräußerlichen Rechte des deutschen Volkes betreffen, zutrifft?
Die Resolution der VN-Generalversammlung 34/65 B vom 19. Dezember 1979, auf die Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen, befaßt sich mit dem Thema „Question of Palestine".
Resolutionen der VN-Generalversammlung sind für die Mitgliedstaaten rechtlich nicht verbindlich. Die Resolution ist fur die Bundesrepublik Deutschland, die gegen sie gestimmt hat, auch politisch in keiner Weise bindend. Die Bundesregierung hält es daher nicht fur tunlich, zu ihrer Bedeutung Stellung zu nehmen.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 9):
Weiche Möglichkeiten ergeben sich für die Bundesregierung oder fur die Europäische Gemeinschaft. nach Konsultationen in der EPZ und nach Abstimmung mit den USA, gegenüber den arabischen Staaten Irak. Kuweit, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Oman längerfristige Wirtschaftshilfe zur Stabilisierung und Abwehrbereitschaft gegen fremde Bedrohung zu leisten?
Die Bundesregierung hat auf der Sitzung des EG-Ministerrates am 15. Januar 1980 ihren Partnern vorgeschlagen, mit den arabischen Anrainern des Golfes zu einer engeren Zusammenarbeit zu kommen. Wirtschaftshilfe haben diese Staaten nicht nötig. Wir prüfen jedoch, ob es nicht andere Formen der Kooperation gibt, die sich für diese Region eignen. Die Bundesregierung denkt auch an einen politischen Dialog, wie ihn die EG-Staaten mit den in ASEAN zusammengeschlossenen Staaten führen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 10, 11 und 12):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern des Rheinschutzabkommens vom 3. Dezember 1976, das durch die Weigerung der französischen Regierung verursacht wurde, den Text des Übereinkommens zur Ratifizierung vorzulegen?
1st die Bundesregierung bereit, die Probleme der gegenseitig grenzüberschreitenden Umweltschädigungen im deutsch-französischen Grenzraum zum Mittelpunkt der nächsten Konsultationen auf höchster Ebene zu machen, und wann könnte diese Verhandlungsrunde beginnen?
Ist die Bundesregierung bereit, die Rechte aus den Europäischen Verträgen so zu nutzen, daß im Falle von gravierenden Umweltschädigungen mit Ursache in einem Staat der Gemeinschaft und Wirkung in der Bundesrepublik Deutschland eine Feststellungsklage beim Europäischen Gerichtshof erwirkt wird?
1. Die französische Regierung hat die Vorlage zur Ratifizierung des Chloridübereinkοmmens/Rhein kurz vor der für den 6. Dezember 1979 angesetzten Beratung in der französischen Nationalversammlung zurückgezogen. Die Bundesregierung bedauert, daß dadurch das Inkrafttreten des bereits im Dezember 1976 unterzeichneten Übereinkommens im Gegensatz zum Chemieübereinkommen/Rhein, das am 1. Februar 1979 in Kraft getreten ist und an dessen Durchführung die Vertragsstaaten intensiv arbeiten, weiter hinausgeschoben wird.
Die Bundesregierung hält die Verringerung der Salzbelastung des Rheins durch eine Reduzierung der Salzeinleitungen der elsässischen Kaliminen unter finanzieller Beteiligung aller Rheinanliegerstaaten nach wie vor für eine wichtige umweltpolitische Maßnahme. Sie ist, wie dies die Auffassung aller Anliegerstaaten bei der Zeichnung des Übereinkommens war, auch heute überzeugt davon, daß Maßnahmen auf französischem Hoheitsgebiet am raschesten, kostengünstigsten und spürbarsten zu einer Herabsetzung der Salzbelastung des Rheins führen würden.
Die Vertragsstaaten der Berner Vereinbarung über die Internationale Rheinschutzkommission ha-
15746* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
ben auf Delegationsleiterebene am 13. Dezember 1979 die entstandene Lage beraten. Dabei hat die französische Delegation erklärt, daß die französische Regierung an den Zielen des Chloridübereinkommens grundsätzlich festhalte, und erste Überlegungen mitgeteilt, die nach ihrer Meinung die in Frankreich entstandenen Probleme lösen könnten. Sie hat zugesagt, diese Überlegungen bis zum 15. Januar 1980 zu konkretisieren und allen Delegationen zu übermitteln. Die deutsche Delegation hat bei dieser Gelegenheit der französischen Delegation umfassende Information darüber angeboten, wie in der Bundesrepublik Deutschland Abfallsalze schadlos beseitigt werden.
Die Leiter der Delegationen werden die französischen Vorschläge in einer weiteren Sitzung am 28./29. Januar 1980 in Brüssel erörtern. Zu gegebener Zeit wird sich die Konferenz der zuständigen Minister der Rheinanliegerstaaten mit der Problematik befassen.
2. Die Bundesregierung ist um die Behandlung und Lösung von Problemen der gegenseitig grenzüberschreitenden Umweltbelastungen im deutschfranzösischen Grenzraum stets bemüht. Sie ist dabei der Ansicht, daß Streitpunkte zunächst in den bereits bestehenden Gremien zu behandeln sind; z. B. Fragen der Umweltzusammenarbeit allgemein in der deutschfranzösischen Lenkungsgruppe, spezifische Angelegenheiten der Zusammenarbeit in Nachbarschaftsfragen in der Regionalkommission Saar-Lor-Lux sowie in der deutsch-französischschweizerischen Regierungskommission, Fragen der Gewässerbelastung in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung und in der Mosel- und Saar-Kommission in Fragen der Sicherheit bzw. des Standortes kerntechnischer Anlagen in der deutschfranzösischen Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen bzw. in der Arbeitsgruppe über Standortfragen im deutsch-französischen Grenzraum. Darüber hinaus kommen Konsulationen auf Ministerebene in Betracht und gegebenenfalls Beratungen in deutschfranzösischen Gipfeltreffen. Das nächste Gipfeltreffen, bei dem solche Fragen angesprochen werden könnten, ist für den 4. und 5. Februar 1980 vorgesehen.
3. Artikel 170 des EWG-Vertrages eröffnet einem Mitgliedstaat die Möglichkeit, gegen einen anderen Mitgliedstaat Feststellungsklage wegen Verstoßes gegen eine Verpflichtung aus dem Gemeinschaftsrecht vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Klageerhebung nur erwogen werden sollte, wenn bilaterale Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Auch dann wird sorgfältig abzuwägen sein, ob von dem als ultima ratio gedachten Klagerecht Gebrauch gemacht werden soil. Dabei wird die Möglichkeit der Aufsichtsklage zu beachten sein, die gemäß Artikel 169 des EWG-Vertrages von der Kommission gegen einen Mitgliedstaat erhoben werden kann, wenn dieser nach Auffassung der Kommission gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen hat.
Es dürfte in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis zunächst ausreichen, die Kommission auf die Verletzung bestimmter Normen hinzuweisen und sie so zur Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 169 anzuregen. Eine Beteiligung des beeinträchtigten Staates ist dann gemäß Artikel 37 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der EG in Form der Nebenintervention möglich.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 13 und 14):
Wie hoch ist die Zahl der von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellten Mitglieder der Personalvertretungen im Bereich des Bundes, insbesondere des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums für Verkehr und das Post- und Fernmeldewesen?
Wie viele zusätzliche Haushaltsstellen stehen der Bundesregierung zur Abdeckung hierfür zur Verfügung?
Zu Frage B 13:
Die Zahl der Freistellungen im öffentlichen Dienst des Bundes, aufgegliedert nach Ressorts, ergibt sich aus der anliegenden Aufstellung, die auf einer Umfrage vom Jahresende 1979 bei den Bundesressorts beruht. Die Arbeitsverwaltung und die bundesunmittelbaren Träger der Sozialversicherung sind in die Erhebung nicht einbezogen worden. In Fällen, in denen Personalvertretungsmitglieder nicht bereit sind, sich ganz von ihren dienstlichen Aufgaben freistellen zu lassen, werden statt dessen mehrere Personalvertretungsmitglieder teilweise freigestellt. Solche Teilfreistellungen sind in der Aufstellung zu vollen Freistellungen zusammengezählt worden.
Zu Frage B 14:
Zusätzliche Planstellen (Beamte, Soldaten) und Stellen (Arbeitnehmer) für Ersatzkräfte stehen nicht zur Verfügung.
Freistellung von Personalvertretungsmitgliedern
(§ 46 Abs. 3, 4 BPersVG)
Geschäftsbereich Zahl
Bundeskanzleramt 5
Auswärtiges Amt 5
Bundesminister des Innern 75
Bundesminister der Justiz 10
Bundesminister der Finanzen 113
Bundesminister für Wirtschaft 8
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten 3
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung 3
Bundesminister der Verteidigung 226
Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit 3
Bundesminister für Verkehr 40
Bundesminister für das Post- und
Fernmeldewesen rd. 1 600
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15747*
Geschäftsbereich Zahl
Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen
und Städtebau 1
Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen 0 Bundesminister fur Forschung und Technologie 2 Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 2 Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit 1
Bundespräsidialamt 0
Presse- und Informationsamt 1
Bundesrechnungshof 0
Bundestag 3
Bundesrat 0
Bundesverfassungsgericht 0
Deutsche Bundesbank 28
Deutsche Bundesbahn 1 003
3 132
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) Drucksache 8/3552 Frage Β 16):
Wann gedenkt die Bundesregierung die in der Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Becker am 27. April 1979 in Aussicht gestellte baldige Besitzstandsregelung fur die Beihilfeberechtigten des Bundes zu verwirklichen, die durch des 20. Rentenanpassungsgesetz ihre Ansprüche als Beamte aus dem Kreis der Versicherten verloren haben und deren Leistungen aus der Rentenversicherung gewährt werden konnten?
Die vorgesehene Besitzstandsregelung ist inzwischen mit den Gewerkschaften erörtert worden. Das Abstimmungsverfahren mit den Ländern nach der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder wird nach bundesinterner Abstimmung einer noch offenen Frage in Kürze eingeleitet; die Erklärungsfrist der Länder beträgt drei Monate. Auch bei erfolgreichem Abschluß des Abstimmungsverfahrens ist leider eine weitere Verzögerung des Inkrafttretens der Besitzstandsregelung nicht auszuschließen, da die Bundesversicherungsanstalt fur Angestellte gebeten hat, mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des Inkrafttretens hierüber unterrichtet zu werden, um fur die Bereithaltung der Kureinrichtungen rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen zu können.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/3552 Frage Β 17):
Ist die Bundesregierung bereit. ein generelles Verbot der Herstellung und Verarbeitung von Keramikprodukten mit Uranfarben zu erlassen und in der Europäischen Gemeinschaft auf entsprechende gesetzliche Regelungen hinzuwirken?
Uranhaltige Glasuren und Farben werden nicht nur zur Herstellung von Dekors bei Kacheln und Fliesen sowie anderen keramischen Gebrauchsgegenständen benutzt, sondern auch zur Einfärbung von technischen Hartporzellanen (z. Β. für die Schwarzfärbung von Porzellanschalen für chemische Anwendungen). Falls die mit Uranfarben oder Glasuren behandelten Keramikprodukte zur Verwendung im häuslichen Bereich bestimmt sind, unterliegt ihre Herstellung — soweit sie in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt — gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 c StrlSchV der Genehmigungspflicht. Die Verwendung, Lagerung und Beseitigung von uranhaltigen glasierten keramischen Gegenständen und Porzellanwaren kann dagegen genehmigungs- und anzeigefrei erfolgen, wenn die in Anlage III Nr. 7 StrlSchV angegebenen Grenzwerte eingehalten sind. Die Einfuhr ist jedoch auch in diesem Fall anzeigepflichtig.
Bezüglich der Verwendung uranhaltiger Glasuren und Farben bei der Herstellung von Kacheln und Wandfliesen, die in letzter Zeit besondere öffentliche Aufmerksamkeit erregt hat, kann folgendes gesagt werden: Die im Verband der keramischen Fliesenindustrien zusammengeschlossenen Fliesenhersteller der Bundesrepublik Deutschland haben mehrfach erklärt, daß sie keine Glasuren oder Farbkörper mit uranhaltigen Zusätzen mehr verwenden. Die Industrie hat damit bestätigt, daß ein wirtschaftliches Bedürfnis für den Einsatz solcher Glasuren oder Farbkörper bei der Herstellung von Kacheln oder Wandfliesen heute nicht mehr besteht. Die Einfuhr keramischer Wandfliesen, die im übrigen nicht nur aus dem EG-Raum, sondern auch aus anderen Ländern wie z. B. Japan erfolgt, wird überwacht. Dabei wurden nur bei einem sehr geringen Teil der importierten Fliesen Uranglasuren vorgefunden. In keinem Fall war bei Verwendung dieser Fliesen eine gesundheitliche Schädigung von Personen zu befürchten.
Emn generelles Verbot der Herstellung und Verarbeitung von Keramikprodukten mit Uranfarben könnte nur fur die Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen werden und würde angesichts der vorstehend geschilderten Sachlage weitgehend ohne Wirkung bleiben. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, ein solches Verbot auszusprechen. Sie wird jedoch die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten, um ggf. die erforderlichen Maßnahmen —einschließlich einer Präzisierung der Anlage III der Strahlenschutzverordnung — zu ergreifen. Auch bei den Beratungen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft wird sie diesem Grundsatz Rechnung tragen und zu erreichen versuchen, daß uranhaltige Glasuren und Farben in Zukunft bei der Herstellung von keramischen Kacheln und Wandfliesen nicht mehr verwendet werden.
Ergänzend verweise ich zu Ihrer vollständigen Information auf meine Antwort auf eine zu diesem Fragenkomplex fur die Fragestunden am 14./15. November 1979 gestellte Frage des Kollegen Braun, Sitzungsprotokoll vom 14. November 1979, S. 14609.
15748* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 18):
Halt es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß auf Grund des § 4 a Abs. 7 der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen vom 27. Juni 1979 (BGBl. I S. 835) der Beamtin der Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat um '/12 gekürzt wird wenn sie diesen nach dem Mutterschaftsurlaub nimmt, ihr der Urlaub jedoch in voller Höhe gewahrt wird, wenn sie diesen vor Antritt des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nimmt?
Nach § 4 a Abs. 7 der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1968 (BGBl. I S. 106), geändert durch Verordnung vom 27. Juni 1979 (BGBl. I S. 835), wird der Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat, für den die Beamtin Mutterschaftsurlaub nimmt, um ein Zwölftel gekürzt. Grundlage dieser Regelung waren folgende Überlegungen: Der Zweck des Erholungsurlaubs, dem Bediensteten eine Erholung von der Arbeit zu ermöglichen, legt es nahe, den Erholungsurlaub für Zeiträume anteilig zu kürzen, in denen die Beamtin (ohne krank zu sein) keinen Dienst leistet. Gleichzeitig wird damit eine einheitliche Handhabung im Bundesdienst gewährleistet; auch der Erholungsurlaub der Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst wird gekürzt.
Die Kürzungsbestimmung kann — wie in Ihrer Frage erwähnt — zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Vergleichbares gibt es allerdings auch in anderen Fällen. So erhält z. B. ein Beamter keine entsprechende Geldabfindung, wenn er, ohne seinen Erholungsurlaub (voll) genommen zu haben, aus dem öffentlichen Dienst ausscheidet.
Die je nach zeitlicher Lage des Mutterschaftsurlaubs bestehende Möglichkeit, eine Kürzung des Erholungsurlaubs zu umgehen, ist im übrigen nicht auf Beamtinnen beschränkt. Nach § 8 d des Mutterschutzgesetzes kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub der Mutter für jeden vollen Kalendermonat, für den sie Mutterschaftsurlaub nimmt, um ein Zwölftel kürzen. Hat die Mutter bereits Erholungsurlaub über den ihr zustehenden Umfang hinaus erhalten, kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 19 und 20):
Sind der Bundesregierung die Vorfälle bekannt, die zur Durchsuchung des Büros der ,Türkischen Föderation" und des „Türkischen Kulturvereins" und der Gutleutstraße 178 in Frankfurt/M. und zur Beschlagnahmung von Dokumenten über die Tätigkeit der "Grauen Wölfe" in der Bundesrepublik Deutschland durch die Frankfurter Polizei geführt haben, und was gedenkt die Bundesregierung auf Grund dieser Vorfalle in Frankfurt/M. und bisheriger Erkenntnisse gegen diese Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland zu tun?
Ist der Bundesregierung der Inhalt der in Fnankfurt/M. beschlagnahmten Dokumente bekannt?
Am 25. November 1979 wurden in Frankfurt/ Main Flugschriften der nationalistischen „Föderation türkischer Idealistenvereinigungen in Europa" (ADÜTDF) von Angehörigen des türkischen Kulturvereins Frankfurt/Main verteilt, in denen zur Teilnahme an einer Kulturveranstaltung der ADÜTDF am 8. Dezember 1979 in Frankfurt/Main aufgerufen wurde.
Als zwei türkische Staatsangehörige die Annahme der Flugschriften verweigerten — einer von ihnen warf das Blatt zu Boden — wurden beide von Flugblattverteilern tätlich angegriffen und durch Messerstiche verletzt. Zwei Tage nach diesem Vorfall meldeten sich zwei weitere türkische Staatsangehörige bei der Polizei und gaben an, verletzt worden zu sein. Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, daß diese Personen ebenfalls an den Vorfällen beteiligt waren und mehrere Stichverletzungen davontrugen.
Gegen zwei der mutmaßlichen Täter sind Haftbefehle vollstreckt worden, ein weiterer mutmaßlicher Täter ist noch flüchtig.
Auf Grund richterlicher Anordnung sind in diesem Zusammenhang am 28. November 1979 die Räumlichkeiten der ΑDÜΤDF und des „Türkischen Kulturzentrums" durchsucht und eine Reihe von Unterlagen sichergestellt worden. Der Bundesregierung sind die bei der Durchsuchung der Räumlichkeiten der ADÜTDF und des „Türkischen Kulturzentrums" sichergestellten Unterlagen bisher nur der Art nach bekannt. Ihre inhaltliche Auswertung durch die zuständigen Sicherheitsbehörden ist noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung hat in der zurückliegenden Zeit die Innenressorts der Bundesländer nachdrücklich gebeten, vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Türkei die Aktivitäten türkischer Extremisten in der Bundesrepublik Deutschland sorgfältig zu beobachten. Sie hat die jüngsten Vorfälle erneut zum Anlaß genommen, die Länder auf die Notwendigkeit einer verstärkten Überwachung hinzuweisen. Ob auf Grund der erwähnten Vorfälle, zu denen die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, straf-, pοlizei- oder ausländerrechtliche Maßnahmen getroffen werden müssen, unterliegt der alleinigen Entscheidung der zuständigen Landesbehörden. In Fortführung ihrer bisherigen Praxis lehnt es die Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen ab, sich zu etwaigen und in ihre Zuständigkeit fallenden rechtlichen Maßnahmen in der Öffentlichkeit zu äußern.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 22):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß verschiedene Verbände des Katastrophenschutzes, insbesondere im Land Nordrhein-Westfalen, zur Deckung ihrer Verpflichtungen im Jahn 1979 bereits Mittel aus dem Etat 1980 einsetzen mußten, so daß für das Jahr 1980 mit finanziellen Lücken und sogar dem Fehlen liquider Mittel zu rechnen ist, und gedenkt die Bundesregierung, hier Abhilfe zu schaffen?
Der unerwartet starke Anstieg der Heizöl- und Benzinpreise im vergangenen Jahr hat bei den Ein-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15749*
heiten des erweiterten Katastrophenschutzes die im Haushalt 1979 vorgesehenen Ansätze für die Bewirtschaftung der Unterkünfte und den Betrieb der Fahrzeuge vorzeitig erschöpft. Aus diesem Grunde hatte ich das Bundesamt für Zivilschutz bereits mit Erlaß vom 6. Juli 1979 angewiesen, die Kostensteigerungen im Bereich des erweiterten Katastrophenschutzes 1m einzelnen zu ermitteln, um für die anderweitig nicht abdeckbaren Mehrkosten überplanmäßige Ausgaben beantragen zu können. Dies ist im November 1979 abgeschlossen worden.
Der Bundesminister der Finanzen hat am 10. Dezember 1979 der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 700 000 DM zugestimmt. Damit konnten die bei einem Teil der Einheiten kurzfristig aufgetretenen Schwierigkeiten behoben werden, so daß die Notwendigkeit einer vorzeitigen Verfügung über Haushaltsmittel des Jahres 1980 entfallen ist.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 23):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, bei welchen internationalen Sportfachverbänden die palästinensische Befreiungsfront PLO Aufnahmeanträge gestellt hat, und mit welchem Ergebnis?
Der Deutsche Sportbund (DSB) als zuständige Dachorganisation für die internationalen Beziehungen deutscher Sportfachverbände hat der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwar nicht die palästinensische Befreiungsfront PLO, aber doch „Palästina" bei einer Reihe von internationalen Sportfachverbänden um Aufnahme als Mitglied nachgesucht hat. Die meisten Verbände sollen bereits eine Aufnahme abgelehnt haben; bei zwei Verbänden, nämlich dem Internationalen Leichtathletik-Verband (IAAF) und dem Fußball-Weltverband (FIFA) steht eine Entscheidung noch aus.
Sollten mir in dieser Angelegenheit konkretere Nachrichten zugehen, bin ich gern bereit, Sie auch darüber zu informieren.
Anlage 29 .
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 24):
Hält die Bundesregierung die Sicherheitsbestimmungen beim Bau von Kernkraftwerken in der DDR nach westlichen Maßstäben fur ausreichend, und wenn nicht, ist sie bereit, die Frage der Sicherheit des bei Stendal ziemlich nahe an der Zonengrenze in Bau befindlichen Werks mit einer Kapazität von 3 500 Megawatt beim Treffen des Bundeskanzlers mit dem Generalsekretär der SED, Erich Honecker, zur Sprache zu bringen?
Der Bundesregierung liegen über Sicherheitsbestimmungen beim Bau von Kernkraftwerken in der DDR keine offiziellen Informationen vor. Direkte Kontakte mit den für die Sicherheit verantwortlichen Behörden in der DDR — vergleichbar zu unserer bestehenden Zusammenarbeit mit unseren westlichen Nachbarstaaten - kamen bislang nicht zustande.
Die Bundesregierung würde es begrüßen, die aus der Fachliteratur teilweise bekannten Unterschiede in der Sicherheitsphilosophie und Sicherheitstechnik bei Kernkraftwerken westlicher und östlicher Bauart zu erörtern.
Wie bekannt, hat die Bundesregierung im Mai 1979 in einer Initiative bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (ΙA EΑ) angeregt, innerhalb dieser Organisation und im Zusammenwirken aller an der friedlichen Nutzung der Kernenergie interessierten Staaten eine gemeinsame Untersuchung der mit der Sicherheit von Kernkraftwerken zusammenhängenden Fragen durchzuführen. Ziel dieser Untersuchung ist es, angesichts der grenzüberschreitenden Gefahrenmöglichkeiten im internationalen Bereich, unter Beteiligung der Industrieländer in Ost und West, zu gleichwertigen Sicherheitslösungen zu gelangen.
Sie können davon ausgehen, daß bei dem Meinungsaustausch zwischen Bundeskanzler Schmidt und dem Vorsitzenden des Staatsrats der DDR, Honecker, die Erörterung dieser anstehenden Probleme angestrebt wird. Im übrigen ist es weder angebracht noch üblich, daß vor einem solchen Treffen Einzelheiten mitgeteilt werden.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 25):
Ist der Bundesregierung der Bericht der Amerikanischen Akademie der Wissenschaft (NAS) über die Gefährdung der Ozonschicht durch Spraydosen mit Fluorkohlenwasserstoffen bekannt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht, und hält sie auf Grund dieses Berichts eine zusätzliche Einschränkung oder ein Verbot für gerechtfertigt?
Der Bericht der Amerikanischen Akademie der Wissenschaften (NAS) über die Gefährdung der Ozonschicht durch Fluorkohlenwasserstoffe (FCKW) wird nach Mitteilung der amerikanischen Regierung demnächst veröffentlicht. Die Bundesregierung ist jedoch durch einen Ergebnisbericht (in Form eines „Executive Summary") von der US-Umweltbehörde vorab unterrichtet worden.
Wesentliche Aussagen dieses Berichtes sind:
— Die Evidenz für die grundsätzliche Richtigkeit der Aussage über den Ozonabbau hat sich in der letzten Zeit verstärkt. Daß die FCKW in die Stratosphäre eindringen und eine photolytische Zersetzung dort erfolgt, ist belegt und unstrittig.
— Bezüglich der weiteren Folgen, besonders auch des resultierenden Ozonabbaus, bleibt man auch in Zukunft auf Modellrechnungen angewiesen. Jedoch läßt sich die Aussagekraft der Modelle durch Vergleich der berechneten mit den gemessenen Konzentrationen der bei diesen Reaktionen vorkommenden Spurenstoffe überprüfen. Bisher wurde für
15750* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
die meisten Komponenten eine befriedigende oder gute Übereinstimmung gefunden.
— Nach dem verbesserten Rechenmodell kommt die NAS-Studie zu einem Ozonabbau von etwa 5 v. H. bis zum Jahre 2000 und zu einem langfristigen Ozonabbau bei gleichbleibender FCKW-Produktion im Umfange des Jahres 1977 (680 000 jato) auf 16,5 v. H. mit nächster Wahrscheinlichkeit.
Die von der deutschen Industrie zugesagte Verminderung der Fluorkohlenwasserstoffe als Treibmittel in Sprühdosen um 30 v. H., wie sie 1979 — bezogen auf 1975 — erreicht wurde, muß daraufhin überprüft werden, ob sie noch ausreichend ist.
In anderen Anwendungsbereichen (Kühlmittel, Kunststoffverschäumung, chemische Reinigung) ist verstärkt nach Substituten zu suchen. Diese anderen Anwendungsbereiche liefern in der Bundesrepublik Deutschland aber nur einen untergeordneten Beitrag zur Gesamt-FCKW-Emission.
Anlage 31
Antwort
des Par!. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) Drucksache 8/3552 Fragen B 26 und 27):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die saarländische Landesregierung ab Januar 1980 — wie das Handelsblatt vom 2 L/22. November 1979 berichtete — durch Veröffentlichung in französischen bzw. luxemburgischen Tageszeitungen die Bevölkerung an der Grenze der Nachbarländer über beabsichtigte Genehmigungen nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterrichtet, wenn von der geplanten Anlage Umweltbeeinträchtigungen auf das Gebiet des Nachbarlands ausgehen können?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung fiber die hier vorgesehene Information in Tageszeitungen hinaus, den jenseits der Grenze ansässigen Betroffenen Zugang zum Genehmigungsverfahren nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu eröffnen?
1. Die Saarländische Landesregierung hat nach vorangegangenen Konsultationen mit den zuständigen französischen und luxemburgischen Stellen sowie mit dem Bundesminister des Innern am 20. November 1979 eine Erklärung zur Zusammenarbeit auf diesem Gebiete des Umweltschutzes beschlossen, die im wesentlichen folgenden Inhalt haben:
Die Saarländische Landesregierung ist bereit, ab 1. Januar 1980 Vorhaben in Grenznähe, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind und gemäß den Grundsätzen des Genehmigungsverfahrens in örtlichen Tageszeitungen im Inland bekannt gemacht werden müssen, auch in französischen bzw. luxemburgischen Tageszeitungen bekanntzugeben. Die im Ausland ansässigen Personen können bei der jeweiligen saarländischen Genehmigungsbehörde schriftlich Bedenken gegen die geplanten Vorhaben vorbringen. Die Genehmigungsbehörde bezieht die vorgebrachten Bedenken in die Prüfung des Vorhabens ein. Aus den Veröffentlichungen können die im Ausland ansässigen Personen keine formellen Rechte ableiten, insbesondere keinen Anspruch auf Beteiligung im Erörterungstermin und im weiteren Verwaltungsverfahren. In der Veröffentlichung wird auf diese Tatsachen aufmerksam gemacht.
2. Nach geltendem Recht bestehen erhebliche Bedenken, den im Ausland ansässigen Personen zum Schutz ihrer dort belegenen Interessen Rechte im verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zuzuerkennen. Die Geltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Verwaltungs- und Verfahrensrechts ist auf das Staatsgebiet begrenzt. Gemäß dem Territorialitätsprinzip entfalten Genehmigungen nur im Inland rechtliche Wirkung. Im Zusammenhang mit einer Empfehlung des Rates der OECD vom 21. September 1978 für die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes in Grenzregionen [OECD — Dokument C (78) 77 (Final)] hat das Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesministers des Innern einen Forschungsauftrag erteilt.
Es soll geprüft werden, ob und inwieweit Trägern ausländischer Interessen ein Recht auf Beteiligung an Verwaltungsverfahren zukommt ggf. welche Gesetzesänderungen erforderlich und zweckmäßig und welche zwischenstaatlichen Vereinbarungen notwendig sind, um den im Ausland ansässigen Personen ein gleiches Recht auf Zugang zu immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wie Inländern zu gewährleisten.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 28):
Welche gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen des Bundes sind in der Bundesrepublik Deutschland zur Beseitigung von Sondermüll erlassen worden, und ist der Bundesregierung bekannt, ob die bisherigen Erfahrungen mit diesen Vorschriften bestätigen, daß eine wirksame Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung der Beseitigung von Sondermüll bei den daffir beantragten Müllabfuhrunternehmen gewährleistet ist?
Die Bundesregierung hat die schadlose Beseitigung von besonders umweltschädlichen und gefährlichen Abfällen stets als eine Hauptaufgabe innerhalb der Abfallbeseitigung betrachtet. Sie griff deshalb den im Juli 1974 vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes (BT-Drucksache 388/74) auf und erweiterte die Überwachungsvorschriften für den Bereich der problematischen Abfälle.
Das Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes vom 21. Juni 1976 trat am 1. Januar 1977 in Kraft (BGBl. I S. 1601). Kern der Neuregelung ist § 2 Abs. 2. Nach dieser Vorschrift sind an die Beseitigung von bestimmten Abfällen aus Industrie und Gewerbe zusätzliche — gesetzliche — Anforderungen zu stellen. Die nähere Kennzeichnung dieser damit besonders überwachungsbedürftigen Abfälle ist durch die Verordnung zur Bestimmung von Abfällen vom 24. Mai 1977 erfolgt (BGBl. Ι S. 773). Die Bestimmung der Abfälle erfolgt in einer Anlage zu der Verordnung, in welcher 35 Abfallarten nach ihren Eigenschaften und ihrer Herkunft näher umschrieben und festgelegt werden.
Durch die Übernahme bestimmter und bestimmbarer Abfallarten in die Verordnung wird ein bun-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15751*
deseinheitlicher Vollzug sowohl der im Abfallbeseitigungsgesetz selbst vorhandenen speziellen Überwachungsvorschriften (§ 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3, § 11 Abs. 3 und § 11 a Abs. 1 Satz 2) als auch der Abfallnachweis-Verordnung vom 2. Juni 1978 (BGBl. I S. 668) gewährleistet.
In die Überwachung sind damit auch die -- privaten — Müllabfuhrunternehmen voll eingebunden, so daß eine wirksame Kontrolle der Beseitigung von „Sondermüll" besteht. Seit Erlaß der neuen Vorschriften sind der Bundesregierung nennenswerte Verstöße nicht bekannt geworden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 29 und 30):
Wie hoch war die Zahl der Personalstellen nachgeordneter Behörden und sonstiger Einrichtungen des Bundes in Berlin 1969 und 1979 (wie z. B. der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), die durch die schriftliche Frage B 15 in Drucksache 8/3310 und deren Beantwortung ouch nicht erfaßt worden sind?
Wie hoch war die Zahl der Personalstellen nachgeordneter Behörden und sonstiger Einrichtungen des Bundes in der übrigen Bundesrepublik Deutschland (exclusive Berlin) 1969 und 1979?
Zu Frage B 29:
Die Gesamtzahlen des vollbeschäftigten Personals im Bundesdienst in den Jahren 1969 und 1979 in Dienststellen des Bundes in Berlin, die durch die Beantwortung der Schriftlichen Frage B 15 in der Fragestunde am 14./15. November 1979 noch nicht erfaßt worden sind, lauten wie folgt:
1969 1979
Deutsche Bundesbahn 360 310
Deutsche Bundespost *) 20 478 18 760
Rechtlich unselbständige
Wirtschaftsunternehmen
des Bundes 3 248 2 743
Bundesanstalt für Arbeit 1 477 2 079
Sonstige juristische Personen
des öffentlichen Rechts 110 403
Sozialversicherungsträger
unter Aufsicht des Bundes 8 245 12 898
*) Einschließlich Landespostdirektion Berlin
Zu Frage B 30:
Die Zahlen des vollbeschäftigten Personals — ohne Vollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes —
im Bundesdienst in den Jahren 1969 und 1979, ohne die in Berlin beschäftigten Bediensteten, lauten wie folgt:
1969 1979
Bundesbehörden und -gerichte 271 832 284 177
Deutsche Bundesbahn 394 024 351 109
Deutsche Bundespost*) 376 677 415 680
Rechtlich unselbständίge
Wirtschaftsunternehmen
des Bundes 1 024 850
Bundesanstalt für Arbeit 27 686 48 879
Sonstige juristische Personen
des öffentlichen Rechts 3 590 3 363
Sozialversicherungsträger
unter Aufsicht des Bundes 22 196 54 151
Einschließlich Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 31):
Ist die Bundesregierung bereit, die Eingliederungshilfen für aus humanitären Gründen aufgenommene Vietnamflüchtlinge derart zu modifizieren, daß bereits in der Zeit, in der diese auf Anerkennung als Asylanten warten, nicht nur sprachliche, sondern auch berufliche Ausbildung betrieben werden kann?
Die Bundesregierung hat am 29. August 1979 ein Programm fur ausländische Flüchtlinge beschlossen. Darin ist vorgesehen, daß die aus humanitären Gründen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge, z. B. aus Indochina, (Kontingentflüchtlinge) sprachliche, schulische und berufliche Eingliederungshilfen wie anerkannte Asylberechtigte erhalten. Ein Asylverfahren braucht hierfür nicht durchlaufen zu werden. Die Flüchtlinge sollen vielmehr gleich nach ihrer Ankunft in den Genuß der Eingliederungshilfen kommen, so daß eine Wartezeit nicht entstehen kann.
Dieses Programm wird zügig verwirklicht.
Durch eine kurz vor der Verkündung stehende Verordnung und die mit Wirkung vom 19. November 1979 geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) vom 11. Juli 1974 (GMBl S. 318) werden Kontingentflüchtlinge insbesondere hinsichtlich der Sprachförderung anerkannten Asylberechtigten gleichgestellt.
15752* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Die Einbeziehung der Kontingentflüchtlinge in die schulische und berufliche Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bzw. dem Arbeitsförderungsgesetz und damit auch insoweit die Gleichstellung dieses Personenkreises mit den anerkannten Asylberechtigten ist in dem Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Kontingentflüchtlinge (Kontingentflüchtlingsgesetz) vorgesehen. Dieser Gesetzentwurf soil in Kürze parlamentarisch beraten werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 32):
Ist die Bundesregierung bereit, alsbald Alarmpläne auch für französische Kernkraftwerke entlang der deutsch-französischen Grenze, so Ζ. B. fur Fessenheim, zu veröffentlichen, um den Schutz der betroffenen deutschen Bevölkerung im Ernstfall zu ermöglichen?
Der Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen fällt in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer.
Aus Anlaß Ihrer Anfrage hat das zuständige Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hinsichtlich des Kernkraftwerkes Fessenheim mitgeteilt, daß die Bevölkerung, soweit sie im Umkreis von 10 km um die Anlage lebt, durch eine Informationsbroschüre des Innenministeriums über in Betracht kommende Schutzmaßnahmen und über geeignetes Verhalten unterrichtet wurde.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 33):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des bekannten japanischen Strahlenbiologen Professor Hirookato beim ,Vierten Europäischen Kongreß für Radiologie (Strahlenmedizin)” in Hamburg: „Jedesmal wenn der Organismus des Patienten von Röntgenstrahlen betroffen wird, besteht fur ihn die Gefahr, daß er Blutkrebs bekommt ", und was kann nach ihrer Meinung getan werden, um dieser Gefahr vorzubeugen?
Die Auffassung, daß jede Einwirkung von Röntgenstrahlen auf den Organismus zu Schäden führen kann, ist bekannt. Entscheidend ist allerdings der Umfang der Strahleneinwirkung, also die Höhe der Strahlendosis. Insofern ist die zitierte Aussage des japanischen Strahlenbiologen mißverständlich. Statistisch signifikant beginnt strahlenbiologisch gesehen die Gefährdung des Organismus durch Röntgenstrahleneinwirkung erst oberhalb ein er bestimmten Dosis.
Die Grenzwerte für die einzuhaltenden Dosen werden von der Internationalen Kommission für Strahlenschutz (ICRP), der international anerkannte Wissenschaftler angehören, festgelegt und in regelmäßigen Beratungen immer wieder überprüft. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die in der Europäischen Gemeinschaft geltenden „EURATOM-Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlung". Auf diesen Grundnormen basiert das deutsche Strahlenschutzrecht und damit auch die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung) vom 1. März 1973.
In der Röntgenverordnung ist neben dem Schutz des Personals auch der Patientenschutz geregelt. Um der Gefahr einer zu hohen Strahlenbelastung zu begegnen, besteht auf Grund der Bestimmungen der Röntgenverordnung bei Anwendung von Röntgenstrahlen für den Arzt die Verpflichtung, Nutzen und Schaden sorgfältig abzuwägen und eine Röntgenbestrahlung des Patienten nur zuzulassen, wenn diese wegen des Krankheitsbefundes unabdingbar ist. Grundsätzlich wird dadurch erreicht, daß die Grenzdosiswerte, unterhalb derer das Entstehungsrisiko eines Blutkrebses vernachlässigbar klein ist, eingehalten werden. Damit ist gesetzgeberisch die Grundlage für den Schutz des Patienten vor der aufgezeigten Gefahr gegeben.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 34):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die „Schweizerische Aktiengesellschaft fur Erdölforschung (SEAG)” auf dem Bodensee ein Meßprogramm durchführen will, um den Seeuntergrund zu untersuchen, und wie beurteilt sie dieses Vorhaben vor allem im Hinblick auf mBgliche Umweltgefährdungen in diesem hochempfindlichen und deswegen schätzenswerten Bereich?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß gegenwärtig Vorbereitungen getroffen werden, die geologische Beschaffenheit des Bodenseeraums näher zu untersuchen. In diese Untersuchungen einbezogen werden seeseismische Messungen zur Erforschung regionaler geologischer Erscheinungen wie Abbruchzonen und Ablagerungsverhältnisse. Nach den Anträgen der Firma Gewerkschaft Brigitta und Elwerath Betriebsführungsgesellschaft mbH, Hannover, die bei den zuständigen Stellen der Bodenseeanliegerstaaten vorliegen, sollen die Messungen nach dem Prinzip der Echolotung mittels Schallwellen, die durch Luftpulser erregt werden, durchgeführt werden. Bohrungen sind nicht vorgesehen. Daher können Verunreinigungen des Bodenseewassers sowie nachteilige Auswirkungen für das Leben im Wasser — auch nach Auffassung des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württemberg — ausgeschlossen werden. Ziel der Untersuchungen ist es, geologische Strukturen im oberschwäbischen Raum, in denen Erdöl- und Erdgasfelder bekannt sind, in ihrer Ausdehnung nach Süden zu verfolgen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15753'
Unabhängig von den Ergebnissen dieser Untersuchungen steht jetzt schon fest, daß Bohrungen zur Erdölgewinnung im Bodensee u: a. aus Gründen des Gewässerschutzes nicht durchgeführt werden können.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 35 und 36):
Inwieweit hat die Bundesregierung die kritischen Gutachten des Hamburger Geomorphologen Prof. Dr. E. Grimmel zur Eignung des Salzstockes in Gorleben ausgewertet, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen?
Inwieweit wird die Bundesregierung die vom DGB am 8. und 9. November 1979 bei der Anhörung im Bundesinnenministerium gemachten Vorschläge zur Störfallverordnung fur die Chemieindustrie berücksichtigen?
Zu Frage B 35:
Die von Prof. Grimmel geäußerten Einwände gegen die Eignung des Salzstocks Gorleben zur Einrichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle wurden von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sorgfältig geprüft. Die Bundesanstalt könnte sich der Auffassung von Prof. Grimmel nicht anschließen.
Auf meine Veranlassung hat sich auch die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) eingehend damit beschäftigt und nach Anhörung von Prof. Grimmel am 19. Juni 1979, im September 1979 eine Stellungnahme abgegeben. Danach waren alle von Prof. Grimmel genannten Befunde auch der RSK bekannt und werden bei der Auslegung bzw. bei der Störfallanalyse eines Endlagerbergwerks berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat daraus den Schluß gezogen, daß der Salzstock Gorleben nach wie vor als eignungshöffig gelten muß. Sie hält deshalb die unverzügliche Salzstockerkundung, beginnend mit den. Tiefbohrungen, für notwendig, um zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die Eignung des Salzstocks für die Einrichtung eines Endlagers entscheiden zu können.
Zu Frage B 36:
Die Bundesregierung prüft die Vorschläge des DGB. Endgültig wird über die vom DGB aufgeworfenen Fragen im Bundeskabinett bei der Beratung der Störfallverordnung entschieden werden. Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Sie über das Ergebnis zu unterrichten.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 40):
Hält die Bundesregierung es fur sinnvoll, in polizeilichen bzw. staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren nach Verbrechen der Vergewaltigung sicherzustellen, daß die betroffene Frau der ständigen Anwesenheit einer Person ihres Vertrauens sicher sein kann, und welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung zu diesem Zwecke an?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es Aufgabe des Staates ist, Opfern von Gewalttaten nach Kräften beizustehen. Sie begrüßt deshalb jede Anregung, die dazu beitragen kann, den von einer solchen Straftat Betroffenen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Tat zu helfen.
Die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist für das Opfer der Straftat, das als Zeuge vernommen werden muß, in vielen Fällen mit erheblichen Belastungen verbunden. Für Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, gilt dies in besonderem Maße. Durch die Anwesenheit einer Vertrauensperson kann die häufig schwierige psychische Situation einer betroffenen Frau bei der Vernehmung erleichtert werden.
Die Bundesregierung steht auf Grund dieser Erwägungen dem Anliegen, das Ihrer Frage zugrunde liegt, aufgeschlossen gegenüber. Sie wird die hiermit zusammenhängenden Fragen mit den Ländern erörtern. Vor allem wird zu prüfen sein, unter welchen Voraussetzungen es zulässig sein soll, daß eine Zeugin, die Opfer einer Vergewaltigung geworden ist, zu den Vernehmungen eine Vertrauensperson zuziehen darf. Die Anwesenheit einer am Verfahren unbeteiligten Person darf nicht dazu führen, daß die Wahrheitsfindung beeinträchtigt wird. Eine Lösung, die in befriedigender Weise sowohl den Interessen der Strafverfolgung als auch schätzenswerten Interessen der Zeugin gerecht wird, muß aber wohl nicht notwendigerweise mit einer Gesetzesänderung verbunden sein. Es läßt sich denken, daß schon durch Schaffung zusätzlicher Verwaltungsvorschriften dem Anliegen in ausreichender Weise Rechnung getragen werden kann.
Ich bin gern bereit, Sie über das Ergebnis der Erörterungen mit den Ländern zu unterrichten.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 41 und 42):
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß es für Deutsche in den Vertreibungsgebieten, die neben der deutschen auch eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zu Härten fuhren kann, wenn im einzelnen an die „effektive Staatsangehörigkeit" angekniipft wird, obwohl diese Menschen daran gehindert werden, z. B. in die Bundesrepublik Deutschland auszureisen?
Ist die Bundesregierung bereit, solche Härten durch eineÄnderung einschlägiger Bestimmungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch zu mildern?
Zu Frage B 41:
Kommt es für die Anwendung einer Rechtsordnung auf die Staatsangehörigkeit einer Person an, so stellt sich bei Personen, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, die Frage, welche der Staatsangehörigkeiten maßgebend ist. Das Reichsgericht (RGZ 150, 374) hat zu dieser im Gesetz nicht ausdrücklich geregelten Frage unter weitgehender Zustimmung in Rechtsprechung und Lehre die Auffassung vertre-
15754* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
ten, daß in den Fällen, in denen der Mehrstaater auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, an die deutsche Staatsangehörigkeit anzuknüpfen ist. Diese Auffassung ist kürzlich in einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts bekräftigt worden (BayObLG 1978 S. 162). Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf eine in den letzten Jahren zunehmend vertretene Ansicht entschieden, daß in den hier interessierenden Fällen nicht stets die deutsche Staatsangehörigkeit maßgebend sei; vielmehr sei an die ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen, wenn nach den Umständen des Falles die Beziehung des Mehrstaaters zu einem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger sei als die zum Inland (BGH, Urteil vom 20.6. 1979, NJW 79, 1776).
Die vom BGH hier vertretene Anknüpfung an die ,effektive Staatsangehörigkeit" dürfte nicht ausnahmslos gelten. Wendungen wie die, daß bei Mehrstaatern mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht stets die letztere maßgebend ist und daß an die ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen sei, wenn nach den Umständen die Beziehung zum ausländischen Heimatstaat wesentlich enger sei, deuten auf eine einzelfallbezogene Handhabung hin. Dem Fall, dem die erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrunde lag, läßt sich nicht entnehmen, daß der Kläger dieses Verfahrens an der Übersiedlung in das Bundesgebiet gehindert war und deshalb in dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitraum zu ihr keine engeren Beziehungen begründen konnte, die zur Anwendung deutschen Rechts hätten führen können. Wie im übrigen in der Anmerkung von Heldrich zu dieser Entscheidung (FamRZ 79, 1006) näher dargelegt ist, dürfte die Begründung dieses Urteils so gehalten sein, daß den in der Frage dargelegten Besonderheiten auch künftig ausreichend Rechnung getragen werden kann.
Zu Frage Β 42:
Die Bundesregierung hat die Reform des Internationalen Privatrechts in Angriff genommen. Dabei wird auch die Frage der Anknüpfung bei mehrfacher Staatsangehörigkeit geprüft.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen Β 43 und 44):
Trifit es zu, dab der Bundesjustizminister, Dr. Vogel, cm 20. September 1979 anläßlich der Rhein-Sieg-Ausstellung in Troisdorf in der Halle des SPD-Stands zur Familienrechtsreform erklärt hat, Familienrichtern misse fair eine Anlaufzeit ebenso die Produktion von „Ausschuß" zugestanden werden wie der Wirtschaft während der Anlaufzeit eines neuen Produkts, und ist diese Äußerung bejahendenfalls als Interpretation des Rechtsstaatsprinzips durch die Bundesregierung im Sinne des demokratischen Sozialismus aufzufassen entsprechend der Antwort in Anlage 51 zum Stenographischen Bericht über die 187. Sitzung vom 16. November 1979, Seite 14782 C?
Seht sich die Bundesregierung nach ihrer Antwort (Anlage 51 zum Stenographischen Bericht über die 187. Sitzung vom 16. November 1979, Seite 14782 Β), Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips sei im Verfahrensrecht die Forderung nach Gerechtigkeit, zu einer Revidierung ihrer froheren Antwort veranlaßt. in Unterhaltssachen komme es — trotz der Möglichkeit der einstweiligen Anordnung — in erster Linie darauf an, dab der Unterhaltsberechtigte möglichst schnell ein Urteil erhalte, aus dem er
vollstrecken könne (Anlage 34 zum Stenographischen Bericht über die 160. Sitzung vom 20. Juni 1979)?
Zu Frage B 43:
Bundesjustizminister Dr. Vogel hat bei der von Ihnen angegebenen Gelegenheit einem Bürger, der die Tätigkeit der Familienrichter kritisierte, geantwortet, daß Anlaufschwierigkeiten bei einem neuen Gesetz fast unvermeidlich seien. Sie seien jedoch inzwischen im wesentlichen überwunden. Da sich der betreffende Bürger als Mann der Wirtschaft bezeichnete, hat Herr Bundesminister Dr. Vogel die Frage gestellt, ob es denn nicht auch in der Wirtschaft zunächst Anlaufschwierigkeiten geben könne. Dieser Hinweis auf Anlaufschwierigkeiten hat mit meinen Ausführungen über die Bindung des Gesetzgebers an die Wertentscheidungen des Grundgesetzes auf Ihre frühere Frage nicht das Geringste zu tun.
Zu Frage B 44:
Nein. Das Verfahrensrecht, wie überhaupt jedes Recht, muß, wenn es der Forderung nach Gerechtigkeit nachkommen will, unterschiedliche Regelungsschwerpunkte setzen, je nachdem, welchen Lebenssachverhalt es gesetzlich ausgestalten will. In Unterhaltssachen ist es eine Forderung der Gerechtigkeit, ein Verfahrensrecht zu schaffen, das ungeachtet des Instituts der einstweiligen Anordnung eine rasche Klärung der Verhältnisse ermöglicht und dem Unterhaltsberechtigten schnell einen dauerhaften Titel verschafft, aus dem er vollstrecken kann. Der Unterhaltsberechtigte ist in aller Regel darauf angewiesen, daß das Gericht die Zahlungsverpflichtung desjenigen, von dem der Lebensunterhalt des Berechtigten abhängig ist, schnell und zügig endgültig festlegt.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/3552 Frage B 45):
Ist die Bundesregierung bereit, ihrem im Jahr 1977 an Handel und Industrie ergangenen Appell, auf freiwilliger Basis zu einer Beschränkung des Einwegbehälteraufkommens beizutragen, dadurch Rechnung zu tragen, dab sie die ihr unterstehende Monopolstelle für Branntwein anweist, Brennspiritus nur noch in Mehrwegflaschen abzufüllen?
Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, Offenbach, und die Monopolverwaltung für Branntwein, Berlin, sind im September 1979 angewiesen worden zu prüfen, ob und zu welchem Zeitpunkt der Vertrieb von Brennspiritus auf die Mehrwegflasche umgestellt werden kann. Ein abschließendes Ergebnis dieser Untersuchung liegt noch nicht vor. Sobald es feststeht, werde ich Sie unterrichten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15755*
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen Β 46 und 47):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Berliner Sportvereine für bundeseigene Mietgrundstücke in Berlin (West) wesentlich höhere Mieten zahlen müssen als für dem Land Berlin gehörende Mietgrundstücke?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, geeignete Maßnahmen — gegebenenfalls welche — in die Wege zu leiten, um eine Angleichung oder wenigstens Annäherung der Mieten zu erreichen?
Zu Frage B 46:
Der Bund ist nach §63 der Bundeshaushaltsordnung verpflichtet, bei der Vermietung von Grundstücken grundsätzlich die ortsübliche Miete zu fordern. Er kann diese Miete jedoch nach dem Grundstücksνerbilligungsgesetz in bestimmten Fällen, z. B. bei der Nutzung von Grundstücken zu Sportzwecken, um bis zu 50 % ermäßigen.
Die angestellten Ermittlungen haben ergeben, daß die vom Bund geforderten (ermäßigten) Mieten in der Tat zum Teil nicht unwesentlich über den Mieten liegen, die das Land Berlin in gleichgelagerten Fällen fordert.
Zu Frage B 47:
Angesichts der Rechtslage wäre eine Ermäßigung der Mieten fur bundeseigene Grundstücke, die über 50 % der ortsüblichen Miete hinausgeht, nur bei einer entsprechenden Änderung des Grundstücksverbilligungsgesetzes möglich. 'Der Gesetzgeber hat in diesem Gesetz jedoch bewußt eine Vielzahl von Förderungstatbeständen als gleichrangig einheitlich geregelt. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht; auf eine Änderung des Grundstiicksverbilligungsgesetzes im Sinne der Regelung des Landes Berlin hinzuwirken.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 48):
In weichem Umfang ist nach bisherigen Erkenntnissen für das Jahr 1978 das Angebot einer steuerlichen Vergünstigung für Maßnahmen nach dem Heizenergiesparprogramm wahrgenommen worden?
Die Veranlagungsarbeiten zur Einkommensteuer fur den Veranlagungszeitraum 1978 sind noch nicht abgeschlossen, so daß schon aus diesem Grund fur diesen Zeitraum noch keine Angaben über die nach §82 a EStDV in Anspruch genommenen steuerlichen Vergünstigungen vorliegen. Im übrigen ist wegen fehlender statistischer Erhebungen (die Einkommensteuerstatistik erfolgt nur alle drei Jahre, zuletzt fur 1977) eine Aussage ilber den Umfang der in Anspruch genommenen Vergünstigungen nach § 82 a EStDV .für 1978 bis zur Vorlage der Einkommensteuerstatistik 1980 nicht möglich.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 49 und 50):
Stimmt die Zeitungsmeldung in der Westfälischen Rundschau vom
17. Dezember 1979, wonach die Bundesvermögensverwaltungg an den Wohnungskönig Günter Kaußen 80 Wohnungen in Euskirchen ver- kauft hat, und wenn ja. hat es seine Richtigkeit, daß die Bundesvermögensverwaltung den Mietern dieser Wohnungen. die von Notunterkunftsbewohnern und somit von sozial schwachen Bürgern bewohnt werden, schon zum 31. Januar 1980 die Kündigung zugeschickt hat?
War die Bundesregierung bekannt. dab Herr Kauten schon andere Spekulationskäufe in Nordrhein-Westfalen getätigt hat, die ihn mit den Gerichten wegen Mieterschutzbestimmungen und überhöhten Mietpreisen in Konflikt gebracht haben. und warum hat die Bund ersing diese Notunterkunftswohnungen nicht der örtlichen Βehörde verkauft?
Es trifft nicht zu, daß die Bundesvermögensverwaltung 80 Wohnungen in Euskirchen an Herrn Günter Kaußen verkauft hat. Die Wohnungen, um die es in der Zeitungsmeldung geht, gehörten der Allgemeinen Wohnungsbaugesellschaft in Aachen. Herr Kaußen hat sie im Jahre 1976 nach dem Konkurs der Gesellschaft im Wege der Zwangsversteigerung erworben.
Die Bundesvermögensverwaltung hatte die insgesamt 106 Wohnungen von der Wohnungsbaugesellschaft auf Anforderung und fur Rechnung der belgischen Streitkräfte fur die Dauer von 20 Jahren angemietet. Ein Teil der von den belgischen Streitkräften später nicht mehr benötigten Wohnungen ist auf Verlangen der Belgier vom Bundesvermögensamt Αachen an Dritte untervermietet worden. Nachdem das Mietverhältnis mit Herrn Kaußen gemäß der Forderung der belgischen Streitkräfte gekündigt worden ist, mußten auch die Untermietverhältnisse entsprechend beendet werden, um die Verpflichtung zur Rückgabe der Wohnungen an Herrn Kaußen erfüllen zu können.
Das Bundesvermögensamt Aachen ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Euskirchen bemüht, die Betroffenen anderweitig unterzubringen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 51):
Wie ist es nach Auffassung der Bundesregierung zu vereinbaren, daß einerseits der Bundeskanzler anläßlich einer Feier für den ausscheidenden Bundesbankpräsidenten Emminger vor Erwartungen gewarnt hat dab die Deutsche Mark die Rolle einer Reservewährung übernehmen könne, während andererseits, Presseberichten zufolge, die VEBA für Iran-Öl jetzt in Deutscher Mark zahlt?
Die von Ihnen erwähnten Presseberichte haben einen falschen Eindruck erweckt. VEBA OEL hat ihre Verpflichtungen aufgrund von Rοhölbezügen aus dem Iran in US-Dollar beglichen. Auch künftig sind keine Zahlungen in DM vorgesehen.
15756* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 52 und 53):
Treffen Meldungen zu, daß Deutsche, die in der DDR leben. auf Grund von Bestimmungen, die in der Bundesrepublik Deutschland gelten. über ihre Bankguthaben (z. B. nach einer Erbschaft) in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt verfügen können?
In welcher Weise kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die
grundgesetzliche Gleichbehandlung von Deutschen. die in der DDR leben, auch durch die uneingeschränkte Verfügung über Bankguthaben In der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet ist?
Zu Frage B 52:
Es trifft zu, daß Deutsche, die in der DDR leben, Ober ihre Bankguthaben in der Bundesrepublik Deutschland nur beschränkt verfügen können. Nach dem in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) für den Devisenverkehr mit der DDR und Berlin (Ost) geltenden Militärregierungsgesetz 53 und der inhaltlich Bleichlautenden Verordnung 500 der westlichen Stadtkommandanten von Berlin' sind alle Geschäfte über Vermögenswerte zwischen Bewohnern der DDR und Berlin (Ost) mit Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zunächst verboten. Für den hier in Betracht kommenden Bereich des nichtkommerziellen Zahlungsverkehrs kann allerdings die Deutsche Bundesbank Befreiungen erteilen. Sie hat dies in der Mitteilung 6001/78 durch eine umfangreiche Allgemeine Genehmigung getan. Danach sind ,u. a. Verfügungen von Bewohnern der DDR über ihre Bankguthaben in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend genehmigt und auch die Mitnähme von Bargeld in die DDR ist in bestimmtem Umfang zugelassen. Nähere Einzelheiten bitte ich aus der beigefügten Fotokopie, insbesondere Teil 1, Abschnitte B und C, zu entnehmen. Für die in der Allgemeinen Genehmigung nicht geregelten Geschäfte erteilt die Deutsche Bundesbank in begründeten Fallen Einzelgenehmigungen.
Darüber hinaus hat der Bundesminister der Finanzen mit der DDR am 25. April 1974 die Sperrguthabenvereinbarung mit einem Nachtragsprotokoll vom 16. November 1978 (Bulletin vom 17. November 1978) abgeschlossen. Dadurch wird im Rahmen der Gegenseitigkeit der auf monatliche Höchstbeträge beschränkte wechselseitige Transfer von Kontenguthaben aus dem jeweils anderen Staat ermöglicht
Zu Frage B 53:
Die unterschiedlichen Wirtschafts- und Währungssysteme in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR lassen derzeit einen uneingeschränkten Wirtschafts- und Zahlungsverkehr noch nicht zu, wie auch das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht bestätigt haben. Deshalb ist es das Bestreben der Bundesregierung, durch vertragliche Regelungen mit der DDR ein Höchstmaß an gegenseitiger Freizügigkeit auch im nichtkommerziellen Zahlungsverkehr zum Nutzen aller Bewohner der beiden deutschen Staaten zu erreichen, wie es in Artikel 7 des Grundlagenvertrages vorgesehen ist. Dabei strebt die Bundesregierung zur Wahrung der grundgesetzlichen Gleichbehandlung aller Deutschen in ihren Vermögensbeziehungen zum jeweils anderen Staat an, daß die Bewohner der Bundesrepublik über ihre in der DDR belegenen Vermögenswerte grundsätzlich in gleichem Umfang verfügen können, wie dies auch umgekehrt der Fall ist .
Anlage 48
Antwort
des ParL Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten MÖhring (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 54 und 55):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die neue Bestimmung über die tageweise Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer bei Lastkraftwagen über vier Tonnen sich zunehmend die Tendenz abzeichnet, Lastkraftwagen. Busse und Schülerbusse der Kommunen während der Wochenenden abzumelden und Montagmorgen wieder anzumelden. weil Steuerersparnis und Einsparung der Versicherungsbeiträge die Kosten für Ab- und Wiederanmeldung weit übersteigen?
Hat die Bundesregierung Vorstellungen, wie dieses anscheinend vom
Gesetzgeber gewollte Verfahren in der Praxis von den Straßenverkehrsämtern, den Finanzämtern und von den Versicherungsgesellschaften
bewältigt werden soll. oder besteht nicht die Gefahr, daß die bürotechnisch und personell notwendigen Auf wen hierfür nicht ausreichen und hinterherhinken müssen. wenn zum Beispiel allein beim Straßenverkehrsamt Lüneburg maximal bis zu 650 Kraftwagen dieser Klassen wöchentlich zusätzlich an- und abzumelden wären
Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer obliegt nach dem Grundgesetz den Ländern. Wie in der- zur Verfügung stehenden kurzen Zeit durch telefonische Nachfrage festgestellt werden konnte, haben einige Verkehrsunternehmen bei dem von Ihnen erwähnten Straßenverkehrsamt zum vergangenen Jahreswechsel in verhältnismäßig geringem Umfang Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt. Infolge der günstigen Lage der Sonn- und Feiertage für eine Betriebsruhe sollen sie dabei auch eine nicht unerhebliche Steuerersparnis erzielt haben. Es wurde nicht ausgeschlossen, daß bei den Stillegungen auch die Frage einer Abmeldung zum Wochenende angesprochen worden ist Von tatsächlichen wöchentlichen Abmeldungen oder einer zunehmenden Tendenz hierzu ist jedoch weder den zuständigen Landesbehörden noch der Bundesregierung etwas bekannt.
Die Kraftfahrzeugsteuer hängt prinzipiell von der verkehrsrechtlichen Zulassung eines Kraftfahrzeugs ab. Die Steuerpflicht dauert, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, mindestens jedoch einen Monat (§ 5 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1979; BGBl. I S. 132). Es steht dem Fahrzeughalter im übrigen frei, sein Fahrzeugbeliebig vorübergehend oder endgültig abzumelden. Eine laufende wöchentliche Abmeldung könnte jedoch wegen der erwähnten Mindestbesteuerung für die Dauer eines Monats nach der Zulassung nicht zu einer Steuerersparnis führen.
Im übrigen macht die Bundesregierung darauf aufmerksam, daß Schülerbusse regelmäßig nach § 3 Nr. 6 KraftStG 1979 von der Steuer befreit sind und daß auch andere Busse der Kommunen vorwiegend im steuerfreien Linienverkehr verwendet werden.
Die Bundesregierung ist daher der Ansicht, daß die von Ihnen befürchtete Überforderung der Stra-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15757
ßenverkehrsämter, Finanzämter und Versicherungen nicht eintreten wird.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 56):
Ist aus der von der Berliner Morgenpost am 25. Dezember 1979 zitierten Formulierung des Bundeswirtschaftsministers, daß der Abbau der Gewerbesteuer in Berlin 1980 beginnt, zu schließen, daß der schritt- weise Abbau zum Beginn 1981, wie in den Beschlüssen der Bundespräsidentenkommission vorgesehen, um weitere 100 Punkte fortgesetzt wird?
In der Gemeinsamen Erklärung der Parteivorsitzenden zur Berlin-Politik vom 19. Juni 1978 ist vorgesehen, vom Haushaltsjahr 1980 an Mittel bereitzustellen, „um dem Land Berlin eine schrittweise Senkung der Gewerbesteuer zu ermöglichen". Umfang und Tempo der schrittweisen Senkung sind in der Erklärung nicht festgelegt.
Durch § 2 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 1980 des Landes Berlin sind die Hebesätze für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital mit Wirkung vom 1. Januar 1980 von 300 v. H. auf 200 v. H. des Steuermeßbetrags gesenkt worden. Die Senkung ist Berlin durch eine überproportionale Steigerung der Bundeshilfe für 1980 um 9,7 v. H. ermöglicht worden.
Es ist beabsichtigt, die Gewerbesteuer welter zu senken. Schlüsse auf Umfang und Zeitpunkt des nächsten Schritts der Gewerbesteuersenkung in Berlin können jedoch aus der Senkung in 1980 nicht gezogen werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 57):
Sind Informationen zutreffend, daß das seit 21/2 Jahren leerstehende ehemalige Foyer der französischen Garnison in Radolfzell zu einem Dienstgebäude der Zollfahndung ausgebaut werden soil, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, diese ebenso dringliche wie optimale Nutzung dieses in ihrem Besitz befindlichen Gebäudes schnell zu verwirklichen?
Es trifft zu, daß geprüft wird, das Zollfahndungsamt Freiburg — Zweigstelle Radolfzell — anderweitig unterzubringen. In diese Überlegungen ist auch das von den französischen Streitkräften freigegebene ehemalige Foyer in Radolfzell einbezogen worden. Die OFD Freiburg hält die Liegenschaft für eine ordnungsgemäße und funktionsgerechte Unterbringung des Zollfahndungsamtes für geeignet und hat vorgeschlagen, die erforderlichen Umbaumaßnahmen durchzuführen. Das Gebäude wird für diese Zwecke vorgehalten, bis in organisatorischer und haushaltswirtschaftlicher Hinsicht über den Vorschlag der OFD entschieden ist. Die Bundesregierung ist um einen baldigen Abschluß der laufenden
Ermittlungen bemüht und wird sich ggf. für eine schnelle Herrichtung des Gebäudes einsetzen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 58 und 59):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Anordnung des italienischen Finanzministeriums betreffend die Erhöhung des Sonderzolls auf den im Tank ausreisender Kraftfahrzeuge befindlichen Dieselkraftstoff die Bestrebungen um eine Liberalisierung des europäischen Verkehrsmarkts beeinträchtigt, und inwieweit verstößt diese Anordnung gegen das im EWG-Vertrag festgelegte Verbot der Diskriminierung der einzelnen Mitgliedstaaten?
Hat die Bundesregierung auf bilateraler Ebene sowie auf EG-Ebene Maßnahmen gegen dieses Vorgehen der italienischen Staatsregierung ergriffen, und wenn ja, welche?
Zu Frage B 58:
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt die zum 1. Januar 1.980 eingeführte Ausfuhrbeschränkung für Dieselkraftstoff eine Beeinträchtigung des europäischen Verkehrs dar.
In dem italienischen Gesetzesdekret werden keine Unterschiede in der Nationalität der Italien verlassenden Kraftfahrzeuge gemacht. Es handelt sich um eine Abgabe, die einem Ausfuhrzoll gleichzustellen ist. Die italienische Maßnahme steht nicht im Einklang mit Artikel 12 des EWG-Vertrages, der die Einführung neuer Ein- oder Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung ausschließt.
Zu Frage B 59:
Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Maßnahme gegenüber der italienischen Regierung ihre Besorgnis über die Behinderung des grenzüberschreitenden Straßenverkehrs zum Ausdruck gebracht und neben einer befristeten Aussetzung der Maßnahme gefordert, zumindest in geeigneter Weise sicherzustellen, daß die bei der Einfahrt nach Italien mitgeführte Treibstoffmenge abgabenfrei ausgeführt werden kann. In gleichem Sinne hat sich der Bundesminister für Verkehr unmittelbar an seinen italienischen Kollegen gewandt.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ist ebenfalls mit dieser Frage bereits befaßt.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 60):
Welche Steuermindereinnahmen, bezogen auf das Entstehungsjahr, würden eintreten, wenn das Kreditaufnahmeverbot bei den Vorsorgeaufwendungen (I 10 EStG) beim Sparprämiengesetz und beim Wohnungsbauprämiengesetz auf Einmalbeiträge zu Versicherungen, Zuzahlungen auf Versicherungsverträge und Sonderbeiträge auf Bausparverträge beschränkt würde?
Die mit einer Beschränkung des Kreditaufnahmeverbots bei den Vorsorgeaufwendungen, beim Spar-
15758w Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Prämiengesetz und beim Wοhnungsbauprämiengesetz auf Einmal-Beiträge zu Versicherungen, Zuzahlungen auf Versicherungsverträge und Sonderbeiträge auf Bausparverträge verbundenen Steuerausfälle lassen sich wegen fehlender statistischer Unterlagen nicht ermitteln. Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (BR-Drucksache 600/79) soil das Kreditaufnahmeverbot beim Sonderausgabenabzug für Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie in Risikolebensversicherungen aufgehoben werden. Eine darüber hinausgehende weitere Lockerung des Kreditaufnahmeverbots wäre nicht zu rechtfertigen, da zum Sonderausgabenabzug zugelassene bzw. prämienbegünstigte Leistungen, die u. a. auch vermögensbildenden Charakter haben, nur dann begünstigt werden sollten, wenn sie aus eigenen Mitteln erbracht werden.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 61 und 62):
Ist der Bundesregierung bekannt, bei wie vielen Untemehmen — aufgeschlüsselt nach einzelnen Jahren seit 1976 — Verluste aus früheren Jahren wegen der zeitlichen Begrenzung des Verlustvortrags (§ 10d EStG) nicht mehr abgezogen werden konnten, und welche Höhe diese nicht mehr abziehbaren Verluste hatten?
Welche Steuerausfälle würden entstehen, wenn der Verlustvortrag (ohne Einschränkung des Verlustrücktrags) unbegrenzt bzw. auf acht Jahre zugelassen würde?
Die Ergebnisse der letzten Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik aus dem Jahre 1977 liegen noch nicht vor, daher können Angaben über die Höhe des Verlustabzugs seit 1976 nicht gemacht werden. Die Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik wird im dreijährigen Turnus durchgeführt. Der Verlustabzug nach § 10d EStG wird dann als globale Angabe der in dem Erhebungsjahr abgezogenen Verluste der letzten Jahre ausgewiesen. Ihre Frage ließe sich deshalb nur durch jährliche Sonderbefragungen bei den Finanzämtern beantworten.
Da nicht bekannt ist, in welcher Höhe infolge der zeitlichen Begrenzung des Verlustabzugs nicht mehr abziehbare Verluste bestehen und die Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung in mittelfristiger Sicht mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist, lassen sich die Steuerausfälle bei einer Verlängerung des Verlustvortrages kaum zuverlässig schätzen.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 63 und 64):
Hält die Bundesregierung es für juristisch möglich und politisch wünschenswert, dem Bauträger eines Kohlekraftwerkes, dessen Standort in einem Gebiet der regionalen Wirtschaftsförderung vorgesehen ist, neben der Hilfe aus dem dritten Verstromungsgesetz auch die Fördergebietszulagen zu gewähren?
Sieht die Bundesregierung im Rahmen ihres Verantwortungsbereichs eine Möglichkeit, wenn ja, welche, um auf den Bau des in Sexbach (Saarland) geplanten Kohlekraftwerkes insoweit Einfluß zu nehmen, als dieses technisch so ausgelegt wird daß eine Kraft-Wärme-Koppelung zustandekommt, die durch eine Ausdehnung der Fernwärmeschiene Saar unmittelbar Verwendung finden könnte?
Zu Frage B 63:
Die Bundesregierung hält es aus rechtlichen Gründen nicht für möglich und auch aus regionalpolitischen Gründen nicht für wünschenswert, die Kosten fur die Errichtung eines Kohlekraftwerkes neben der Hilfe aus dem 3. Verstromungsgesetz durch die regionale Investitionszulage zu verbilligen.
Eine Förderung mit der regionalen Investitionszulage ist nur dann möglich, wenn der Subventionswert aller aus öffentlichen Mitteln gewährten Zuschüsse, Darlehen oder ähnlichen direkten Finanzhilfen einschließlich der Investitionszulage die im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgebe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" festgelegten Höchstsätze nicht überschreitet (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 Investitionszulagengesetz). Fur den Investitionsort Sexbach (Saarland) beträgt der Förderungshöchstsatz 20 ν. H. (vgl. BT-Drucksache 8/2590 S. 81). Hierauf sind Zuschüsse auf der Grundlage von § 3 Abs. 3 des 3. Verstromungsgesetzes nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. April 1979 (1 Κ 3719/77) voll anzurechnen. Diese Verstromungshilfe verbilligt die Investitionskosten von Kohlekraftwerken erfahrungsgemäß so erheblich, daß eine zusätzliche Investitionszulage von 8,75 v. H. zu einer regionalpolitisch unerwünschten Überförderung des Vorhabens führen würde.
Zu Frage B 64:
Die Bundesregierung hatte am 16. Mai 1979 unter dem Aspekt einer kontinuierlichen Energiesparpolitik beschlossen, den weiteren Ausbau der Fernwärmeversorgung insbesondere durch den Bau von Kohleheizkraftwerken zu fördern. Ein diesbezügliches Programm wird z. Ζ. mit den Ländern beraten.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die bestehenden Förderinstrumentarien (Investitionszulagengesetz, Programm für Zukunftsinvestitionen) hinzuweisen.
Darüber hinaus sieht die Bundesregierung keine Einflußmöglichkeiten, auf den Bau von Kohleheizkraftwerken hinzuweisen, da es sich in jedem Fall um einzelunternehmerische Entscheidungen handelt. Soweit bekannt, wird für den bereits im Bau befindlichen 700-MW-Block Sexbach z. Z. untersucht, inwieweit eine Wärmeauskopplung einschließlich einer notwendigen Erweiterung der Fernwärme-schiene Saar technisch und wirtschaftlich realisierbar ist.
Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn diese Untersuchungen zu einem positiven Ergebnis kämen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15759*
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 65):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Stiftung „Warentest" dem Herausgeber eines Wirtschaftsinformationsdienstes untersagt hat. Kopien einer Warentest-Veröffentlichung zu verbreiten, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dad ein solches Verhalten mit Informationsauftrag der mit erheblichen öffentlichen Mitteln geförderten Stiftung widerspricht?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Stiftung Warentest kürzlich einem Wirtschaftsinformationsdienst untersagen ließ, Kopien aus der Zeitschrift „test" zu verbreiten. Sie ist allerdings nicht der Ansicht, daß die Stiftung damit gegen ihren Informationsauftrag verstoßen hat.
Die Stiftung Warentest weist im Impressum ihrer Zeitschrift „test darauf hin, daß Nachdrucke ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet sind. Das geschieht zur Abwehr von Behinderungen im Absatz der Zeitschrift. Zwar wird die Stiftung Warentest aus einem Einzelplan institutionell gefördert; es handelt sich dabei jedoch um Fehlbetragsfinanzierung. Von der Stiftung wird erwartet, daß sie große Teile ihres Etats selbst verdient. Derzeit sind es rund zwei Drittel. Sie ist daher auf den entgeltlichen Absatz ihrer Zeitschrift dringend angewiesen.
Diese Einschränkung steht dem — übrigens in § 11 Abs. 1 ihrer Satzung (siehe Anlage 1) verankerten — Informationsauftrag nicht entgegen. Es werden im Gegenteil hervorragende Verbreitungsergebnisse erreicht. Im Monatsdurchschnitt erscheinen 40 Millionen autorisierte Nachdrucke. Daran sind die unterschiedlichsten Blätter beteiligt. Berichte in Sendungen von Rundfunk und Fernsehen kommen hinzu. Das ist möglich, weil die Stiftung Warentest den interessierten Redaktionen regelmäß ihren „test-dienst" (siehe Anlage 2) und dazu Filmkopien der entsprechenden Testkompasse zur Verfügung stellt.
Unveränderte Nachdrucke aus diesem Dienst sind nicht genehmigungsbedürftig. Ich verweise dazu auf das Impressum, der Vollständigkeit halber aber auch auf die Fußnote auf Seite 2. Wer also die Bedingungen für die Publizierung der Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest vom 2. August 1971 (vgl. Anlage 3) beachtet, kann die Untersuchungsergebnisse jederzeit verwerten.
Nach der genannten Satzungsbestimmung ist die Stiftung allerdings verpflichtet, die Einhaltung dieser Bedingungen zu überwachen. Auch das hat seinen guten Grund: Wie sich aus Ziffer 3 der Bedingungen ergibt, übernimmt die Stiftung Warentest prinzipiell die Verantwortung für autorisierte Nachdrucke.
Nach all dem besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, aus haushaltsrechtlichen oder haushaltswirtschaftlichen Gründen auf Änderungen im Verfahren der Stiftung Warentest hinzuwirken.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 66 und 67):
Mit welchen volkswirtschaftlichen Mehrkosten müßte jährlich gerechnet werden, wenn entsprechend der energiepolitischen Zielsetzung „Vorrang für Kohle" bis 1990 eine Ersatz- und Zubaukapazität von 20 000 Megawatt auf Steinkohlebasis auch für den Grundlastbereich bereitgestellt und der Kernenergieausbau entsprechend zurückgenommen wurde?
Welche Umweltbelastungen in Jahrestonnenausstoß an Kohlendioxyd, Schwefeloxyden, Stickoxyden, Schwermetallen und Stäuben ergäben sich dadurch, dad der im energiepolitischen Programm der Bundesregierung vorgesehene Ausbau der Kernenergie durch Steinkohle entsprechend der Zielsetzung „Vorrang für Kohle" ersetzt wurde?
Zu Frage B 66:
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion am 7. November 1979 erneut deutlich gemacht, daß sie zur Deckung des mittel- und langfristigen Kapazitätsbedarfs in den einzelnen Lastbereichen, insbesondere auch unter regionalen Aspekten, den Bau weiterer Kernkraftwerke für unerläßlich und — auch auf Grund des erreichten hohen Sicherheitsstandards — für vertretbar hält. Dieser Ausbau und die weitere Nutzung sind jedoch insoweit begrenzt, als andere Möglichkeiten, insbesondere die rationelle und sparsame Energieverwendung und die Nutzung der deutschen Kohle, Vorrang haben. Diesem Vorrang der Kohle verschafft die Bundesregierung durch eine massive Stützung des Kohleeinsatzes in der Stromerzeugung mit finanziellen und administrativen Maßnahmen Geltung. Vorrang der Kohle bedeutet jedoch nicht, den Bau von Kernkraftwerken zugunsten eines massiven Einsatzes von Steinkohle im Grundlastbereich zurückzudrängen.
In den kommenden Jahren werden über die bereits in Angriff genommenen Projekte hinaus eine Reihe weiterer Steinkohlekraftwerke zur Deckung des Strombedarfs zugebaut werden müssen. Angesichts der heute absehbaren Entwicklung der Kernenergiekapazität bis 1990 wird auch Steinkohle zunehmend im Grundlastbereich eingesetzt werden müssen. Es hängt dabei u. a. auch von der Entwicklung der Stromzuwachsraten ab, in welchem Ausmaß dies geschehen wird.
Aussagen über die Höhe der volkswirtschaftlichen Mehrkosten pro Jahr bei einer derartigen Struktur der künftigen Stromerzeugung sind mit sehr hohen Unsicherheiten behaftet. Insbesondere müßte dafür angesichts der begrenzten Förderkapazität des deutschen Steinkohlebergbaus auch die langfristige Preisentwicklung auf dem Weltkohlemarkt vorweggenommen werden. Wichtiger als Aussagen über die Mehrkosten des Kohleeinsatzes ist die Entwicklung des deutschen Strompreisniveaus im Vergleich zu anderen Industrieländern als Wettbewerber auf dem Weltmarkt. Insbesondere Frankreich verspricht sich hier durch einen forcierten Ausbau der Kernenergie Vorteile für seine künftige Versorgungsstruktur, die dann auch gegenüber der deutschen Industrie zum Tragen kämen.
Zu Frage B 67:
Unterstellt man für diese Frage entsprechend Ihrer Annahme hypothetisch eine zusätzliche Stein-
15760 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
kohlenkraftwerkskapazität von 20 000 MW im Grundlastbereich (6 000 Vollastbetriebsstunden pro Jahr), ergeben sich nach Ermittlungen des Umweltbundesamtes Jahresemissionen von ungefähr 260 000 t Schwefeldioxid, 320 000 t Stickstoffoxide, 20 000 t Staub, 400 t Schwermetallen und 12 Mio. t Kohlendioxid.
Ein verstärkter Zubau von Steinkohlekraftwerken muß — mit Ausnahme für CO2 — jedoch nicht zu einem Emissionsanstieg aus Kohlekraftwerken über das derzeit vorhandene Niveau führen.
Zum einen wird der wegen Überalterung eines Teils der vorhandenen Steinkohlekraftwerke mit relativ hohen Emissionen notwendige Ersatz durch neue umweltfreundlichere Anlagen zu einer erheblichen Emissionsentlastung führen.
Zum anderen stellt der Bund zur Erleichterung der Sanierung alter Kraftwerke einen erheblichen Teil der im Rahmen des Altanlagensanierungsprogramms für Demonstrationsprojekte vorgesehenen Mittel von DM 560 Mio. für den Einbau fortschrittlicher Luftreinhaltungstechnologien zur Verfügung. Dadurch kann der für den alternativen Bau von Kohlekraftwerken anstelle von Kernkraftwerken benötigte Spielraum zur Vermeidung von Emissionserhöhungen gewonnen werden.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/3552 Fragen B 68, 69 und 70):
Handelt es sich bei dem Schiff „Hanse", das mit 1,2 Millionen DM aus dem Werfthilfeprogramm gefördert wurde, auch nach Auffassung der Bundesregierung um eine Luxusjacht, und teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Förderung des Baus dieses Schiffs den eigentlichen Zweck der Förderungsmaßnahme unterläuft?
Haben die Antragsteller zwecks Förderung die „Hanse" als Forschungsschiff ausgegeben, und wenn ja, war dies fir die Förderung ursächlich oder mitbestimmend?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit der Rückzahlung dieser Gelder, wenn sie zu dem Schluß kommen sollte, daß die Förderung der Hanse" den eigentlichen Sinn des Werfthilfeprogramms unterläuft und die Antragsteller bezüglich des zukünftigen Verwendungszwecks des Schiffs falsche Angaben gemacht haben?
Zu Frage B 68:
Rein rechtlich ist zu bemerken:
Für das von Ihnen angesprochene Schiff konnte die Bauwerft im Rahmen ihres Plafonds Beihilfen nach den Richtlinien für die Gewährung von Auftragshilfen vom 25. Juni 1979 verlangen, weil es sich um ein technisch höherwertiges Seeschiff handelt, und zwar um ein Schiff für Seetouristik. Die notwendige Mindestvermessung von 150 BRT ist gegeben. Daß das Schiff Aspekte einer Jacht hat, schließt die Förderung nicht aus.
Der Zweck der Werftförderung in der gegenwärtigen schwierigen Situation des Schiffbaus, die Beschäftigung auf den Werften zu sichern, ist nicht unterlaufen worden. Diese Zielsetzung wurde durch Einsatz der Mittel bei der Bauwerft, einem mittelständischen Unternehmen mit etwa 250 Beschäftigten, erreicht. Anders als bei Reederhilfen, bei denen die schiffahrtspolitische Bedeutung des Objektes
und der Einsatzzweck des Schiffes geprüft werden, gibt es bei den Werfthilfen keine in der Person des Bestellers liegenden Kriterien. Die Förderung kann nicht wegen luxuriöser Ausstattung des Schiffes verweigert werden. Auch ist es unerheblich, ob der Besteller Inländer oder Ausländer ist.
Zu Frage B 69:
Die antragstellende Werft hatte den Schiffstyp wie folgt angegeben: „Doppelschrauben-Mehrzweckschiff, Einsatz für die Seetouristik, als Konferenzschiff und für Forschungszwecke, ausgestattet mit Satelliten-Kommunikationsanlage".
Da das Schiff als Schiff für Seetouristik förderbar ist, war bei der Prüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau nicht erheblich, ob das Schiff auch Spezialeinrichtungen für Forschungszwecke besitzt. Ihre zweite Frage ist also im Ergebnis zu verneinen.
Zu Frage B 70:
Da kein Verstoß gegen die Vergaberichtlinien festgestellt wurde und die Förderung dem Zweck der Werfthilfen nicht zuwiderläuft, gibt es keine Handhabe für eine Rückforderung der gewährten Hilfen.
Abschließend bleibt zu bemerken — damit befinde ich mich mit Ihnen sicherlich in Übereinstimmung —; daß Fälle wie diese nicht geeignet sind, das Verständnis der Öffentlichkeit für den Einsatz von Steuergeldern für die deutschen Werften zu mehren. Das ist wohl das Bedauerliche an dieser Angelegenheit.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 71):
Warum hat die Bundesregierung das DΖΤ-Büro in Brasilien geschlossen und dessen Aufgaben dem Biro in Buenos Aires übertragen, und muß mit dieser Entscheidung nicht eine Beeinträchtigung der deutschen Auslandswerbung in einem der wichtigsten Länder Südamerikas befürchtet werden?
Die steigende Kaufkraft der Bevölkerung in Brasilen und in anderen südamerikanischen Ländern hat auch zu einer wachsenden Bereitschaft zum Reisen nach Europa geführt. Die mit der deutschen Tourismuswerbung im Ausland befaßte DZT hat sich deshalb über 2 Jahre hinweg bemüht, die kleine DZTVertretung in Brasilien zu einer Generalvertretung für Südamerika zu erweitern. Das ist an einer mangelnden Bereitschaft brasilianischer Stellen gescheitert, deutschen DZT-Fachkräften die Arbeitsaufnahme in Brasilien zu gestatten.
Die DZT hat sich deshalb im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem AA entschieden, ihre Generalvertretung für Südamerika in Buenos Aires/Argentinien einzurichten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15761
In Brasilien wird die DZT dennoch vertreten bleiben. Die Niederlassung der Deutschen Lufthansa in Sao Paulo, das sich zum bedeutendsten wirtschaftlichen Zentrum Brasiliens entwickelt hat, wird in Kürze im Auftrag der DZT die Funktionen eines Werbebüros für den Tourismus nach Deutschland in Brasilien übernehmen.
Anlage 59
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 72):
Welche Auswirkungen hatte die Einführung einer fakultativen Intervention bei Getreide für die deutsche Landwirtschaft, und ist die Bundesregierung bereit, sich gegen solche Bestrebungen auszusprechen bzw. für die Beibehaltung der Getreideintervention voll einzutreten?
Bei Brotweizen wird eine „fakultative" Intervention bereits seit 1977/78 mit Erfolg angewandt. Dabei sind Art und Ausmaß der Maßnahmen zur Stützung des gesetzlich festgelegten Preises nicht im voraus festgelegt, sondern werden bei Bedarf im Einzelfall beschlossen. Bisher sind unter den in Betracht kommenden Einzelmaßnahmen im wesentlichen die folgenden angewandt worden:
- Mengenmäßig unbegrenzte Übernahme durch die Interventionsstellen in den ersten drei Monaten des Wirtschaftsjahres;
— Festlegung von Ausfuhrprogrammen zur Marktstabilisierung und zum Ausgleich der Marktbilanz;
— Gewährung einer Übergangsvergiitung für Bestände am Ende des Wirtschaftsjahres.
Mit Hilfe dieser Maßnahmen ist sichergestellt worden, daß die Marktpreise für Brotweizen auf dem Niveau des gesetzlich festgelegten Preises (hier des Referenzpreises) oder darüber liegen.
Vorschläge für eine Ausdehnung der „fakultativen" Intervention auf andere Getreidearten liegen nicht vor.
In jedem Fall wird die Bundesregierung dafür eintreten, daß die Erlöse der Getreideerzeuger ausreichend abgesichert werden.
Anlage 60
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3552 Fragen B 73 und 74):
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, inwieweit bei der Flurbereinigung neue Biotope geschaffen, Teiche gelegt und Neuanpflanzungen durchgeführt sowie gefährdete Biotope und Naturschutzgebiete gesichert wurden, und wie sieht sie das Verhältnis von positiven zu negativen Auswirkungen der Flurbereinigung, wenn die Behauptung des Stern-Artikels vom 31. Oktober im „Herbst wird's grün zutrifft, wonach der Flurbereinigung 15 000 Lebensräume für Tiere und Pflanzen zum Opfer gefallen sein sollen?
Welche Ansicht vertritt die Bundesregierung zu der oft geäußerten Befürchtung, durch Mineraldüngung lasse sich die Fruchtbarkeit unserer Böden nicht im notwendigen Maß erhalten, und welche speziellen
Beratungsmöglichkeiten über Fragen der Bodenfruchtbarkeit gibt es in unserem Land?
Zu Frage B 73:
I.
Im „Stern" vom 31. Oktober 1979 wird in einem „Im Herbst wird's grün' überschriebenen Bericht u. a. behauptet, „15 000 Lebensräume (,Biotope') für Tiere und Pflanzen fielen der Flurbereinigung zum Opfer". Da diese Behauptung weder durch Quellen- noch durch Zeit- oder Ortsangaben belegt wird, sieht die Bundesregierung von einer unmittelbaren Stellungnahme hierzu ab.
II.
1. Die Bundesregierung nimmt den „Stern-"-Bericht jedoch gern zum Anlaß, sich im Sinne Ihrer Frage zu den Bemühungen um die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die ökologischen Bedürfnisse in der Flurbereinigung, zu äußern. Bereits in ihrer Antwort auf die schriftlichen Anfragen des Herrn Kollegen Dr. Hennig (Anlage 62 zum Stenographischen Bericht über die 190. Sitzung des Deutschen Bundestages) hat die Bundesregierung den nach dem (neuen) Flurbereinigungsgesetz vom 16. März 1976 und dem Bundesnaturschutzgesetz vom 20. Dezember 1976 insoweit bestehenden Rechts- und Förderungsrahmen im einzelnen dargelegt. Auf diese Darlegung wird Bezug genommen.
2. Nachfolgend werden Beispiele von Flurbereinigungsverfahren aus jüngerer Zeit aufgeführt, in denen wertvolle Biotope neu geschaffen oder gefährdete Biotope und Naturschutzgebiete gesichert werden konnten:
a) Schleswig-Holstein
Koberg: Schaffung eines Feuchtgebietes (20 ha) sowie Erhaltung und Erweiterung weiterer Feuchtbiotope (Kleinbiotope)
Köthel: Ausweisung von Teichen und Grünflächen zur Erhaltung ein es Schwarzstorchvorkommens
Handorf-Prinzenmoor: Renaturierung eines Nieder-
moores (60 ha) durch Verwallung und Rufstau
Elsdorf-Westermühlen: Anlage eines Feuchtgebietes (6 ha) und von 10 Teichen (7 ha) für Wasservögel und Amphibien
Holm: Überführung eines Moores (80 ha) in die öffentliche Hand sowie Sicherung eines Binnendünengeländes durch Erweiterung des öffentlichen Eigentums
Heidmoor: Bestandssicherung eines Hochmoores (100 ha) durch Überführung in die öffentliche Hand
Delve: Erweiterung eines Naturschutzgebietes durch Herausnahme von Grenzertragsflächen (191 ha) aus der landwirtschaftlichen Nutzung
Kating: Bereitstellung von Aufforstungsflächen für ein Waldbiotop (350 ha)
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b) Niedersachsen
Jembke: Erstellung eines Sees als Nahrungs- und Brutgewässer für Wasservögel (1,2 ha See und 4 ha Uferbereich)
Rheda-Brual: Flächenbereitstellung (3,7 ha) für ein Brut- und Rastbiotop für die Vogelwelt
Dörpen: Flächenbereitstellung (30 ha) zur Erhaltung eines Hochmoores
Spelle: Flächenbereitstellung (65 ha) und Baumaßnahmen (Wasserrückhaltung) zur Erhaltung eines Hochmoores
Hilten-Lembke: Landbereitstellung und Baumaßnahmen für einen Teich (1/2 ha) als Laichplatz für Fische und Lurche
Neuenburg: Erhaltung eines Hochmoores (80 ha) und eines weiteren Feuchtbiotops durch Bodenordnung und Ausbau
Nordkehdingen: Landbereitstellung (260 ha) zur Erhaltung eines Rast- und Brutgebietes fur Wasser-und Watvögel
Rehden-Wetschen/Geestmoor: Landbereitstellung (200 ha) zur Regeneration eines Hochmoores sowie zusätzliche Nutzungsbeschränkung für 350 ha Grünland
Großenkneten: Landbereitstellung (75 ha) zur Erhaltung eines Hochmoores
c) Nordrhein-Westfalen
Versmold II: Landbereitstellung (200 ha) für ein Feuchtgebiet mit besonderer ornithologischer Bedeutung (Brachvogel)
Saerbeck: Landbereitstellung (150 ha) für ein Feuchtbiotop
Vreden: Überführung des Zwillbrocker Venns (150 ha) in Landeseigentum sowie Landbereitstellung (60 ha) für ein Feuchtgebiet
Recke: Bereitstellung des Recker Moores (160 ha) für den Kreis
Ostenland: Landbereitstellung (25 ha) für einen Graureiher-Nahrungsteich
Westerloh: Bereitstellung und Bau eines ökologisch
bedeutsamen Wasserrückhaltebeckens (60 ha)
Ammeloe II: Landbereitstellung (70 ha) zur Erhaltung des Ammeloer Venns
Tonnenheide: Landbereitstellung (50 ha) zur Erhaltung eines Moorgebietes (Weißes Moor)
d) Hessen
Altengronau/Neuengronau: Landbereitstellung (170 ha) für ein geplantes Naturschutzgebiet mit floristischer und geologischer Bedeutung
Jossa: Landbereitstellung (20 ha) für ein Feuchtgebiet (geplantes Naturschutzgebiet) mit ornithologischer Bedeutung (Graureiher)
Dauernheim: Landbereitstellung (20 ha) und wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Sicherstellung des Wasserstandes (Naturschutzgebiet)
Miinzenberg: Landbereitstellung (76 ha) für ein Feuchtgebiet mit ornithologischer und pflanzensoziologischer Bedeutung (geplantes Naturschutzgebiet)
Oberhörgern: Landbereitstellung (1,7 ha) und Freilegung einer Salzquelle aus pflanzensoziologischen Gründen (Salzflora) für ein Naturschutzgebiet
Treysa-Zigenhain: Landbereitstellung (4 ha) und Ausbaumaßnahmen für Nahrungsbiotop für Weißstörche
Mengerskirchen: Landbereitstellung (18 ha Blockwiesen) für Verbuschungszonen und Feuchtgebiet
Ahlersbach: Landbereitstellung (20 ha) für Feuchtbiotop für Orchideen und Vogelwelt
e) Rheinland-Pfalz
Schloß-Böckelheim: Landbereitstellung (4 ha Weinbergslage) zur Erhaltung eines einmaligen Artenreichtums (Lurche, Kriechtiere, Farn- und Blütenpflanzen)
Dienheim: Ausweisung und Unterschutzstellung einer als weinbaufähig anerkannten Fläche (56 ha) als Feuchtgebiet (Naturschutzgebiet)
Nierstein: Bau einer Stützmauer (110 000 DM) zur Erhaltung der mit bestandsbedrohten Pflanzen bewachsenen Böschung
Traben-Trarbach: Landbereitstellung zur Unterschutzstellung von seltenen Orchideenarten (Naturschutzgebiet)
Oberelbert: Bereitstellung (15 ha) und Unterschutzstellung eines Feuchtgebietes (Naturschutzgebiet)
f) Baden-Württemberg
Ochsenwang: Landbereitstellung (17 ha) zur Erhaltung eines alten Vulkanschlotes (Naturschutzgebiet Randecker Moor)
Schopf loch: Landbereitstellung (10 ha) zur Erhaltung einer seltenen Hochmoorbildung (Naturschutzgebiet Schopflocher Torfmoor)
Eglingen: Landbereitstellung (30 ha) für ein geplantes Naturschutzgebiet (Standort des gelben Enzian)
Burlatingen/Ringingen: Landbereitstellung (15 ha) für ein geplantes Naturschutzgebiet (Pflanzenstandort des Alpenlauch)
Illerrieden: Landbereitstellung (7 ha) und Baumaßnahmen für Feuchtgebiet und Teiche
Laupheim: Anlage eines Vogelschutzsees (geplantes Naturschutzgebiet) und Landbereitstellung (15 ha) für Feuchtgebiet
Ehingen: Anlage von Tümpeln (Vogelschutzgebiet) und Landbereitstellung (20 ha) — vgl. Natur und Landschaft 1978 S. 97
g) Bayern
Gruppenflurbereinigung Nesselberg: Neuanlage von 2 Hochwasserrückhaltebecken mit 50 ha Wasserfläche mit Vogelinseln, Flachwasser- und Schilfzonen und über 40 ha Stauraum (Brut-,
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15763*
Rast- und Nahrungsstätten für Wasservögel, Amphibienteiche)
Gruppenflurbereinigung Feuchtwangen-Ost: Erhaltung und Sicherstellung eines Quellmoorgebietes (ca. 11 ha)
Gruppenflurbereinigung Ausgleichsbecken Altmiihltal: Erhaltung und Sicherung einer ökologisch sehr bedeutsamen zusammenhängenden Naßwiesenfläche (ca. 800 ha) als einzigartiger Nahrungs-, Brut- und Rastbiotop für Naßwiesenvögel
Flurbereinigung Absberg: Ausweisung und Neugestaltung von vier ökologischen Ausgleichsflächen (Feuchtflächen, Flachwasserzone, komb. Flachwasser- und Feuchtwiesenbereich, Halbtrockenflachen für Amphibien und Vögel)
Flurbereinigung Amerbach: Anlage des Vogelschutzgebietes Wemdinger Ried (ca. 23 ha) und Überführung in das Eigentum eines geeigneten Trägers (Schutzgemeinschaft)
Flurbereinigung Gundelfingen: Ausweisung des Vogelschutzgebietes Gundelfinger Moos (ca. 22 ha) mit nachfolgender Vergrößerung außerhalb des Verfahrens
Flurbereinigung Pfaffenhausen: Erhaltung eines für Flora, Fauna und Wasserhaushalt bedeutsamen Niedermoorgebietes (ca. 106 ha) durch Verbesserung des Rückstaus und Überführung in das Eigentum des Landkreises.
3. Darüber hinaus weist die Bundesregierung beispielhaft auf die Flurbereinigungsergebnisse des Jahres 1978 hin:
a) Von 263 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz waren 79 (30 %) sogenannte Verbundverfahren, in denen über das gewöhnliche Maß hinaus Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch entsprechende Maßnahmen (Planung, Bodenordnung und Flächenbereitstellung) berücksichtigt wurden.
b) Bei einem Bestand von 1 617 km (= 763 lfdm je 100 ha) Reihenpflanzungen, die als gemeinschaftliche Anlagen ausgewiesen und in der Regel in das Eigentum geeigneter Unterhaltungsträger überführt wurden, waren 757 km (47 %) bereits vor der Flurbereinigung vorhanden und konnten
- erhalten werden; 860 km sind im Rahmen der Verfahren als Ersatzpflanzungen oder zusätzlich aus Gründen der Landschaftsgestaltung und des Windschutzes mit standortgerechten Holzarten neu angepflanzt worden.
Von 2 023 Flächenbepflanzungen und Feldgehölzen mit 351 ha (ohne Aufforstungsflächen) sind
1 504 (74 %) in der Flurbereinigung wieder oder zusätzlich hergestellt worden; das bedeutet für die Landschaftsgestaltung bei einer gleichmäßigen Verteilung über die bereinigte freie Fläche von 142 262 ha einen Bestand von 1 bis 2 Flächenbepflanzungen oder Feldgehölzen je 100 ha.
Von 617 Seen, Teichen oder Weihern, die als gemeinschaftliche Anlagen ausgewiesen werden
konnten, sind 185 (30 %) in der Flurbereinigung hergestellt worden.
c) Im Zusammenhang mit wasserwirtschaftlichen Maßnahmen überörtlicher Bedeutung sind von 39 Stauseen zur Abflußregulierung 37 (95 %) im Rahmen der Flurbereinigungsverfahren entstanden, d. h. im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen durch Bodenordnung und Flächenbereitstellung gefördert oder ermöglicht worden.
d) In den schon genannten 263 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind insgesamt 202 Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsteile und -bestandteile sowie Natur-, Kultur- und Bodendenkmale bei der Neuordnung berücksichtigt worden. Ein entscheidender Beitrag zur Sicherung des Bestandes und der Pflege von 34 Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten mit 235 ha und von 163 geschützten Landschaftsteilen und -bestandteilen sowie Denkmalen mit 161 ha (zusammen 396 ha) war deren Überführung in das Eigentum geeigneter Träger. 33 wertvolle Flächen und Objekte (Biotope, Baume, Felsen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Quellen und ähnliches) konnten erst durch die Mitwirkung der Flurbereinigung unter Schutz gestellt werden.
Die Rekultivierung und Eingrünung störender Objekte, die Schließung unterbrochener Begleitpflanzungen an Wegen, Straßen, Eisenbahnen und Gewässern, die Sicherung erosionsgefährdeter Landschaftsteile sind Beispiele von 1 983 besonderen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verhinderung von Landschaftsschäden und ein weiteres Ergebnis der Flurbereinigung.
e) Schließlich sei erwähnt, daß von dem im Rahmen der Flurbereinigung verfügbaren Land (4 963 ha) rd. 6 % (288 ha) für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege bereitgestellt werden konnten; Naturschutz und Landschaftspflege stehen damit nach dem überörtlichen Verkehr an zweiter Stelle der öffentlichen Interessen, die neben ihren Ansprüchen an die Bodenordnung mit der Deckung ihres Landbedarfes in der Flurbereinigung berücksichtigt werden.
Zu Frage B 74:
Die Bundesregierung hält Befürchtungen für unbegründet, daß durch Mineraldüngung die Bodenfruchtbarkeit gefährdet oder nicht im notwendigen MaB erhalten werden könnte. Derartige meist sehr verallgemeinernd aufgestellte Behauptungen sind unbewiesen. Sie stehen in krassem Widerspruch zu unzähligen in wissenschaftlichen Exaktversuchen erarbeiteten Ergebnissen. Solche Versuche . werden in der Regel mehrjährig durchgeführt unter Beobachtung der für die Beurteilung der Bodenfruchtbarkeit maßgebenden Parameter. Beispielhaft hierfür ist der Dikopshofer Dauerdüngungsversuch der Universität Bonn, der schon über 70 Jahre läuft. Die bekannten Ergebnisse lassen die fördernde Wirkung einer sachgemäßen Mineraldüngung erkennen.
15764* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Die Beratung der Landwirtschaft fällt ebenso wie das Schul- und Ausbildungswesen in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung wird unterstützt und tätig, indem sie z. B. den Erfahrungsaustausch der in den Ländern mit Fragen der Bodenfruchtbarkeit befaßten Berater — den sog. Bodenspezialisten — mit Wissenschaftlern fördert. Außerdem werden über den Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) nach Bedarf Broschüren zur Verfügung gestellt. Als Beispiel sei die AID-Broschüre Nr. 401, Neuauflage 1979, „Mineraldüngung gezielt" genannt.
Anlage 61
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3552 Fragen Β 75 und 76):
Glaubt die Bundesregierung, daß mit dem Anhörungsrecht der Verbände im Bundesnaturschutzgesetz den Belangen eines wirksamen Naturschutzes genügend Rechnung getragen werden kann?
Ist die Bundesregierung bereit, auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes eine modifizierte Verbandsklage noch innerhalb dieser Legislaturperiode einzuführen?
Die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist nicht unbedingt von einem Anhörungsrecht der Verbände abhängig. Das in § 29 Bundesnaturschutzgesetz festgelegte qualifizierte Beteiligungsrecht der Verbände soil allerdings dazu dienen, Naturschutz und Landschaftspflege wirksamer durchzuführen, indem der Verwaltung vor ihren Entscheidungen der Sachverstand der entsprechenden qualifizierten Verbände nutzbar gemacht wird.
In meinem Hause ist ein Referentenentwurf zur Einführung der Verbandsklage in das BNatSchG (§ 29 a) erarbeitet worden. Er ist den betroffenen anderen Ressorts, den Bundesländern und den betroffenen Verbänden bereits zur Prüfung und Erörterung vorgelegt worden. Der Referentenentwurf sieht für einen nach § 29 Abs. 2 BNatSchG anerkannten Verein ein Klagerecht vor, soweit er — obgleich in seinen eigenen Rechten nicht verletzt — in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt wird.
Dieses Recht soil allerdings entfallen, wenn ein Verein von seinen bereits nach heutigem Recht bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten bei Verfahren nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 BNatSchG keinen Gebrauch gemacht hat.
Mit dieser Regelung soil an das o. g. Mitwirkungsrecht der Verbände nach § 29 BNatSchG angeschlossen und es in seiner Wirksamkeit abgerundet werden.
Anlage 62
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3552 Fragen Β 77 und 78):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Subventionierung von EGAgrarprodukten, die an die Reedereien der sogenannten Butterdampfer in Nord- und Ostsee geliefert werden und auf diesen Schiffen zollfrei verkauft werden können?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um für die Ende 1979 zu überprüfenden Vergünstigungen bei der EG eine Verlängerung zu erwirken?
Die Erstattungsregelung für EG-Agrarprodukte, die an Bord von sog. „Butterschiffen" verkauft werden, steht im Zusammenhang mit den EG-Regelungen über die Einfuhr von abgabefreien Reisemitbringseln bei Reisen aller Art. Die Möglichkeiten der abgabefreien Reisemitbringsel sind für die einzelnen Reisearten (Land/Luft/See) in der Gemeinschaft noch nicht harmonisiert. Dies gilt insbesondere fur „duty-free-shops".
Im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Behandlung aller Reisenden und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit von EG-Agrarprodukten werden Erstattungen auch für die Belieferung von sog. „Butterschiffen" gewährt.
Die Erstattungsregelung, die bis zum 31. Dezember 1979 befristet war, ist inzwischen bis zum 30. April 1980 verlängert worden (EG-Verordnung Nr. 2970/79 der Kommission vom 21. Dezember 1979). Bis dahin will die Kommission dem Ministerrat einen Erfahrungsbericht über die Entwicklung der Lieferungen vorlegen.
Die derzeitige Regelung für Butterschiffe sollte nach Auffassung der Bundesregierung aufrechterhalten werden, bis eine gemeinschaftliche Neuregelung über die generelle Behandlung aller Reiseverkehre (Land/Luft/See) erfolgt ist.
Anlage 63
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage Β 79):
Ist die Bundesregierung bereit, durch eine entsprechende Rechtsverordnung sicherzustellen, daß die Massentierhaltung bei Hühnern, Kälbern und Schweinen in einer tierschutzgerechten Form — wie sie in einem Dokumentarfilm von Wolfgang Träger überzeugend demonstriert wird — durchgeführt wird?
Ein Dokumentarfilm von Wolfgang Träger über die Massentierhaltung bei Hühnern, Kälbern und Schweinen ist mir nicht bekannt. Sollte die Frage jedoch den Film „Moderne Hiihner-Bodenhaltung — das System mit Zukunft für den Landwirt" betreffen, so können aus ihm keine Schlußfolgerungen für die Haltung von Kälbern und Schweinen gezogen werden, da er sich hierauf nicht bezieht. Auch könnte allein auf Grund einer filmischen Darstellung der Bodenhaltung von Legehennen nicht eine Rechtsverordnung erlassen werden, mit der die Bodenhaltung als Alternative zur Käfighaltung eingeführt würde. Wissenschaftliche Aussagen insbesondere zur Hygiene der Bodenhaltung sehen in dieser Haltungsform nicht nur Vorteile.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15765'
Anlage 64
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3552 Frage B 80):
Ist — wie der Bauernνerbandsbezirkspräsident von Schwaben, Erwin Seitz, im Allgäuer Bauernblatt vom 20. Dezember meint — das vergangene Jahrzehnt gekennzeichnet gewesen „von einer Preis- und Strukturpolitik, wie sie Mansholt nach seiner Devise Wachsen oder Weichen" wollte?
Das Mansholt-Merorandum von 1968 enthält die Empfehlung, unter Zugrundelegung technisch optimaler Lösungen die gewachsene Agrarstruktur der EG-Mitgliedstaaten radikal zu verändern. Diese Zielsetzung wird von der Bundesregierung mit Nachdruck abgelehnt.
Die Bundesregierung verkennt nicht die Notwendigkeit einer agrarstrukturellen Anpassung an die sich ändernden sozialen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen. Sie ist aber nicht bereit, diesen Anpassungsprozeß durch eine Politik des Preisdrucks zu forcieren. Die insgesamt nicht ungünstige Einkommensentwicklung der deutschen Landwirtschaft macht dies deutlich.
Das Einzelbetriebliche Förderungs- und soziale Ergänzungsprogramm, das 1971 in Kraft getreten ist, stellt eine überzeugende Alternative zu Mansholts Zielvorstellungen dar. Es enthält für jede sozialökonomische Gruppe die ihr angemessenen Hilfen. Nicht umsonst wurde dieses Programm zur Richtschnur für die gemeinsame EG-Agrarstrukturpolitik. Es hat mit dazu beigetragen, daß die Vielfalt unsere Agrarstruktur, die durch das Nebeneinander von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben gekennzeichnet ist, erhalten blieb.
Anlage 65
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 81):
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß die Feuchtgebiete im Grenzraum zwischen Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland erhalten bleiben, und wenn ja, was wird sie unternehmen, um sicherzustellen, daß die Zugvögel überleben, die in diesen Gebieten alljährlich Station machen?
Der praktische Schutz von Feuchtgebieten, die gerade als Lebensraum zahlreicher Zugvogelarten von besonderer Bedeutung sind, ist Sache der Bundesländer. Dies gilt auch für die Feuchtgebiete im deutschdänischen Grenzraum. Die Bundesregierung bemüht sich sehr darum, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten die entsprechenden Aktivitäten der Bundesländer, hier also Schleswig-Holsteins, zu unterstützen oder sogar anzuregen. So geht die naturschutzfreundlichere Trassierung der aus Küstenschutzgründen notwendigen Vordeichung im deutschdänischen Grenzgebiet auf eine Initiative meines Hauses zurück. Ferner haben ich mich bei den deutschen Küstenländern erfolgreich für regelmäßige niederländisch-deutsch-dänische Regierungsgespräche über das Wattenmeer eingesetzt, in denen die von Ihnen angesprochene Problematik einen wesentlichen Anteil einnimmt.
Ihr Interesse für den Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebens- und Rastraum von Zugvögeln, hat die Bundesregierung insbesondere auch damit zum Ausdruck gebracht, daß sie schon im Februar 1976 das „Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum fur Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" (RamsarÜbereinkommen) ratifiziert und 17 entsprechende Gebiete auf Vorschlag verschiedener Bundesländer als international bedeutsam angemeldet hat. Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet auch an der Weiterentwicklung dieses bedeutsamen Übereinkommens mit, insbesondere im wissenschaftlichen Bereich. Eine Anmeldung entsprechender Gebiete durch das Land Schleswig-Holstein steht bislang allerdings noch aus.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 82 und 83):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dad die unklare Abgrenzung von landwirtschaftlichem Haushalt und landwirtschaftlichem Betrieb in der Verwaltung und Rechtsprechung zu Schwierigkeiten und unterschiedlichen Entscheidungen führt?
Wird die Bundesregierung den Vorschlag aufgreifen, alle Haushaltsunfälle in die gesetzliche landwirtschaftliche Unfallversicherung mit der Begründung einzubeziehen, der landwirtschaftliche Betrieb bilde eine Einheit?
Die jetzige Regelung in der Reichsversicherungsordnung (§ 777 Nr. 1 RVO) bezieht den Haushalt eines landwirtschaftlichen Unternehmers dann in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit ein, wenn der Haushalt dem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dient, d. h. wenn die Führung des Haushalts insbesondere durch den arbeitstechnischen Zusammenhang mit dem Unternehmen geprägt wird.
Es ist richtig, daß infolge der Veränderung der Verhältnisse in der Landwirtschaft die von der früheren Rechtsprechung entwickelten Merkmale zur Anwendung dieser Vorschrift (z. B. die Großviehhaltung, die Beschäftigung und Beköstigung von Arbeitskräften) nur noch bedingt herangezogen werden können und dadurch Schwierigkeiten in Verwaltung und Rechtsprechung entstanden sind. Die Bundesregierung wird bei der bevorstehenden Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch prüfen, ob und ggf. wie die Voraussetzungen, unter denen Haushalte als Teil des landwirtschaftlichen Unternehmens anzusehen sind, im Gesetz eindeutiger und zeitgemäßer festgelegt werden können.
Die Bundesregierung denkt dabei jedoch nicht daran, alle Unfälle in Haushalten der landwirtschaftlichen Betriebe in die gesetzliche Unfallversicherung einzubeziehen. Sie geht dabei davon aus, daß man nur dann von einer Einheit zwischen landwirtschaftlichem Betrieb und Haushalt sprechen kann, wenn eine untrennbare Verflechtung von Tätigkeiten in beiden Bereichen vorliegt. Anderenfalls ist der Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebs wie der Haushalt eines gewerblichen Betriebs anzu-
15766* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
sehen, der nach dem geltenden Recht grundsätzlich nicht von der Unfallversicherung erfaßt wird. Unfälle in solchen Haushalten sind dem Bereich der unversicherten Freizeitunfälle zuzuordnen. Aus diesen Gründen hat auch die Sozialgesetzbuch-Kommission bei der Beratung der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1977 entsprechende Vorschläge der Verbände nicht aufgegriffen.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 84):
Welche konkreten Schritte werden von der Bundesregierung unternommen, um sogenannte Männerberufe auch für junge Frauen zu eröffnen?
Um die beruflichen Möglichkeiten der Frauen auch um solche Tätigkeiten zu erweitern, die bisher vornehmlich von Männern ausgeübt wurden, hat die Bundesregierung eine Anzahl von Maßnahmen eingeleitet:
1. Die Bundesregierung hat bereits vor einigen Jahren mit der Überprüfung der Vorschriften des Frauenarbeitsschutzes begonnen und inzwischen die meisten Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Frauen aufgehoben. Soweit dies erforderlich und möglich war, sind die Verbote durch einen individuellen, für Männer und Frauen in gleicher Weise geltenden Gesundheitsschutz ersetzt worden, z. B. beim Umgang mit giftigen und gesundheitsschädlichen Arbeitsstoffen. Richtschnur für die Überprüfung ist, daß für die Beschäftigung mit gefährlichen und gesundheitsgefährdenden Arbeiten nicht die Geschlechtszugehörigkeit, sondern die persönliche — vor allem die körperliche und gesundheitliche — Eignung im Vordergrund steht. Inzwischen sind nahezu 30 Verordnungen überprüft und weitgehend aufgehoben worden.
Die Überprüfung wird fortgesetzt mit dem Ziel, den Frauenarbeitsschutz dem Wandel der Verhältnisse anzupassen.
2. Aufklärungsmaßnahmen sollen immer noch bestehende Vorurteile über die Leistungsfähigkeit der Frauen und Mädchen, sowohl bei diesen selbst und ihren Eltern als auch bei Ausbildern und Arbeitgebern abbauen. Die Arbeitsverwaltung hat bereits Mitte 1977 mittels Presseanzeigen ein Aktionsprogramm „Frauen und Arbeitswelt" eingeleitet, das sich an Frauen und Arbeitgeber wendet. Es will die Frauen motivieren, die Zeit der Arbeitslosigkeit zur Verbesserung ihrer beruflichen Qualifikation zu nutzen. Den Arbeitgebern soil demgegenüber bewußt gemacht werden, daß das Leistungsvermögen der Frauen weiter reicht als für die Tätigkeiten der sogenannten herkömmlichen Frauenberufe. In einem weiteren Aktionsprogramm „Berufliche Bildung und Beschäftigungslage" versucht die Bundesanstalt für Arbeit, die überholte Vorstellung, daß Frauen für bestimmte handwerkliche und technische Berufe nicht geeignet seien, zu korrigieren und ihnen auch den Zugang zu derartigen Arbeitsplätzen in größerem Umfange zu öffnen.
Auch die Berufsberatung bemüht sich seit längerer Zeit verstärkt darum, fur junge Frauen Ausbildungsmöglichkeiten auch außerhalb der sogenannten Frauenberufe zu erschließen. Dies geschieht durch entsprechende Hinweise in den berufsorientierten Schriften. In einigen Landesarbeitsamtbezirken wurden daneben in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen besondere Informationsschriften erstellt, in denen für eine Tätigkeit in gewerblich-technischen Berufen geworben wird. Auch in den Beratungs- und Vermittlungsgesprächen werden verstärkt Beschäftigungsmöglichkeiten in solchen Berufen angeboten. Zugleich wird versucht, herkömmliche Rollenvorstellungen, die einer Erweiterung des Ausbildungsangebots entgegenstehen, bei Jugendlichen, Eltern und Ausbildern abzubauen.
3. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Modellversuchsprogramm eingerichtet, um neue interessante Berufsmöglichkeiten für Frauen in den gewerblich-technischen Berufen aufzuzeigen, die bisher traditionell als Männerberufe galten. In bisher 19 Modellversuchen, an denen 630 junge Frauen im ganzen Bundesgebiet teilnehmen, wird dargestellt, in welchen qualifizierten gewerblich-technischen Berufen Frauen erfolgreich ausgebildet und beschäftigt werden können. Insgesamt sollen im Rahmen des Modellversuchs ca. 1000 junge Frauen eine gewerblich-technische Ausbildung erhalten. Das Beispiel dieser jungen Frauen soll sowohl Schulabgängerinnen und ihre Eltern als auch Betriebsleiter, Personalchefs, Ausbilder und Meister anregen, für Mädchen künftig eine Ausbildung in einem der sogenannten „Männerberufe" in Betracht zu ziehen.
Die Modellversuche werden sozialpädagogisch betreut und wissenschaftlich begleitet. Für die finanzielle Förderung des Versuchsprogramms stehen zur Zeit jährlich bis zu 7 Millionen DM aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Verfügung. Ein erster Zwischenbericht ist im Frühsommer 1980 zu erwarten, jedoch lassen erste Vorergebnisse nach Abschluß des ersten Ausbildungsjahres einen durchgängig positiven Versuchsverlauf erwarten.
4. Auch im Rahmen der Bildungsmaßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz werden Frauen in Männerberufe umgeschult. Es sei insbesondere auf das Berufsförderungszentrum in Essen hingewiesen, in dem Frauen mit finanzieller Unterstützung durch die Arbeitsverwaltung zu Facharbeitern im Metall- und Elektrobereich ausgebildet werden, wie Feinmechaniker, Meß- und Regelmechaniker, Werkzeugmacher, Funkelektroniker u. a. Da hierbei auch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes berücksichtigt wurde, konnten sie anschließend mit gutem Erfolg auf entsprechende Arbeitsplätze vermittelt werden.
Parallel zu dem Vorhaben in Essen erproben weitere Versuche in Frankfurt und in Kürze auch in Hamburg Modelle zur Ausbildung berufs- und
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15767*
arbeitsloser Frauen in gewerblich-technischen Berufen.
5. Bereits 1969 wurde bei den Vermittlungsstellen der Arbeitsämter die Trennung nach Männern und Frauen aufgehoben mit dem Ziel, den geschlechtsspezifischen Arbeitsmarkt abzubauen und für die Arbeitsuchenden die Vermittlungsmöglichkeiten zu erweitern. Die Vermittler können nunmehr das gesamte Angebot an offenen Stellen überblicken. Sie sind gehalten, geeignete Bewerber unabhängig vom Geschlecht vorzuschlagen. Auch bei Stellenangeboten, in denen ausdrücklich nur Männer oder nur Frauen gewünscht werden, ist die Arbeitsverwaltung bestrebt, sowohl männliche als auch weibliche Bewerber, die den sonstigen Anforderungen entsprechen, zur Einstellung zu vermitteln.
6. Dem Deutschen Bundestag liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang — Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz (BT-Drucksache 8/3317) — zur Beratung vor, dessen Kern das Verbot ist, einen Arbeitnehmer bei der Einstellung, der Festlegung der Arbeitsbedingungen, bei dem beruflichen Aufstieg und der Kündigung wegen seines Geschlechts zu benachteiligen.
7. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, daß künftig für anerkannte Ausbildungsberufe nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung männliche und weibliche Berufsbezeichnungen verwendet werden. Auf diesem Wege soil die Vielzahl attraktiver Berufsmöglichkeiten für Frauen deutlicher hervorgehoben und die Charakterisierung einzelner Berufe als typische Frauen- bzw. Männerberufe vermieden werden. Daher wurden 1979 bereits acht Ausbildungsordnungen mit männlicher und weiblicher Berufsbezeichnung erlassen und Vorbereitungen getroffen, das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe für 1980 mit beiden Berufsbezeichnungen zu veröffentlichen.
Mit all diesen Maßnahmen will die Bundesregierung eine Entwicklung intensivieren, die den Frauen eine größere Vielfalt beruflicher Möglichkeiten sichert. Der Erfolg setzt eine Bewußtseinsänderung breiter Schichten voraus. Es wird daher einer gewissen Zeit bedürfen, bis sich diese Maßnahmen voll auswirken können.
Immerhin zeichnen sich erste Erfolge bereits ab. So ist die Zahl der Ausbildungsverhältnisse junger Frauen in sogenannten Männerberufen (Berufe mit weniger als 20 % weiblicher Auszubildenden) von 1978 auf 1979 um fiber 50 % auf ca. 17 000 gestiegen. Auch die Zahl der Spontanbewerbungen junger Frauen in gewerblich-technischen Berufen hat bei einem entsprechenden Angebot an Ausbildungsplätzen erheblich zugenommen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 85 und 86):
Ist es richtig, was die Techniker-Krankenkasse in ihrem Mitteilungsblatt „Gesundheit und ein langes Leben", 4. Quartal 1979, schreibt: „Wer z. B. em 1- oder 2-Bettzimmer möchte, erhält von der TK zusätzlich zum allgemeinen Pflegesatz einen besonderen Zuschuß:'?
Hält die Bundesregierung eine solche Leistung für vereinbar mit dem Solidaritätsprinzip in der sozialen Krankenversicherung?
Der Bundesregierung ist ebenfalls bekanntgeworden, daß die Ersatzkassen im Rahmen der Krankenhauspflege bei Inanspruchnahme eines Ein- oder Zweibettzimmers zum allgemeinen Pflegesatz einen Zuschuß zahlen. Dies gilt u. a. auch für die von Ihnen zitierte Techniker-Krankenkasse. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine derartige Verwaltungspraxis im geltenden Recht keine Stütze findet. Die Krankenkasse hat die Leistung „Krankenhauspflege" in Form einer Sachleistung zu erbringen. Sie genügt ihrer Leistungspflicht durch die Entrichtung des allgemeinen Pflegesatzes an das Krankenhaus. Diese umfaßt auch die medizinisch und pflegerisch erforderliche Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Zuschüssen oder Geldleistungen sieht das Krankenversicherungsrecht in einem solchen Fall nicht vor. Sie sind nach Auffassung der Bundesregierung, die sich durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bestätigt sieht, ein Verstoß gegen das die deutsche gesetzliche Krankenversicherung prägende Sachleistungsprinzip und auch im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot kaum vertretbar.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung läßt die Verwaltungspraxis der Ersatzkassen zur Leistungsgewährung bei stationärer Behandlung durch das Bundesversicherungsamt überprüf en.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 87):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundessozialgerichts, die in der Begründung seines Urteils — 3 R 3/78 — vom 10. Oktober 1979 zum Ausdruck kommt, wonach es der Ansicht der AOK Berlin nicht zu folgen vermag, „daß der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 205 RVO die besondere Berliner Situation übersehen hat und das Gesetz demzufolge eine Regellücke enthalte .. ", sondern "daß dem Gesetzgeber diese Tatsache nicht unbekannt sein konnte', und wenn ja, würde dann die Bundesregierung konsequenterweise auch dafür eintreten, daß die AOK Berlin genau wie alle übrigen gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland den § 205 RVO vollinhaltlich anwendet?
Nach geltendem Recht besteht für Kinder kein Anspruch auf Leistungen der Familienhilfe, wenn die Voraussetzungen des § 205 Abs. 1 Satz 2 Reichsversicherungsordnung erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift besteht ein solcher Anspruch u. a. dann nicht, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Versicherten nicht Mitglied bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist und sein Gesamteinkommen über einer bestimmten Höhe liegt. Diese Regelung bleibt daher außer Betracht, wenn der Ehegatte des Versicherten — wie in dem vom
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Bundessozialgericht in seinem Urteil — 3 RK 3/78 — vom 10. Oktober 1979 entschiedenen Fall — Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dies entspricht auch dem Sinn der angesprochenen Regelung und dem Willen des Gesetzgebers. Die Regelung soil — wie sich aus der Gesetzesbegründung zur Änderung des § 205 Reichsversicherungsordnung (vgl. Bundesrats-Drucksache 76/77) ergibt — der Entlastung der Solidargemeinschaft der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung dienen.
Nicht beabsichtigt war durch diese Regelung eine Abgrenzung der Leistungserbringung für Familienhilfe unter den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind, wie in dem von Ihnen angesprochenen Fall, beide Elternteile eines unterhaltsberechtigten Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, steht es jedem von ihnen grundsätzlich frei, den an sich bestehenden Familienhilfeanspruch für das Kind geltend zu machen.
Soweit Ihre Frage den besonderen Rechtszustand in Berlin anspricht, kann ich mangels Zuständigkeit eine verbindliche Stellungnahme nicht abgeben. Ich habe mich jedoch an den Senator für Arbeit und Soziales mit der Bitte um Überprüfung gewandt. Sobald mir dessen Stellungnahme vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 88):
Wie ist zu begründen, daß bei Verlust einer Halbtagsbeschäftigung, für die Arbeitsloseuversicherungsbeiträge gezahlt wurden, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht, wenn noch eine weitere Halbtagsbeschäftigung besteht?
In der Arbeitslosenversicherung gilt ein Arbeitnehmer, der eine beitragspflichtige Beschäftigung ausübt, auch dann als arbeitslos, wenn er nur eine kurzzeitige Beschäftigung von weniger als 20 Stunden ausübt. Er erhält dann im allgemeinen Arbeitslosengeld auf der Grundlage von 40 Stunden. Das Arbeitsentgelt aus der kurzzeitigen Beschäftigung wird als Nebenverdienst teilweise auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Diese 20-Stunden-Grenze bedeutet andererseits, daß Arbeitnehmer, die 20 Stunden und mehr arbeiten, also damit nicht arbeitslos im Sinne der Arbeitslosenversicherung sind und deshalb auch kein Arbeitslosengeld erhalten können. Das gilt auch in dem von Ihnen angesprochenen Fall, in dem ein Arbeitnehmer bisher zwei beitragspflichtige Halbtagsbeschäftigungen ausgeübt hat und eine dieser Beschäftigungen verliert.
Diese Fälle kommen in der Praxis nur selten vor.
Ich verkenne allerdings nicht, daß diese Regelung nicht in allen Fällen befriedigend ist. Eine Änderung würde jedoch eine durchgreifende Umgestaltung des Rechts der Arbeitslosenversicherung erforderlich machen. Ich werde die Angelegenheit bei einer künftigen Rechtsänderung ,in diesem Bereich im Auge behalten.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 90):
Hält es die Bundesregierung für zweckdienlich und rechtlich zulässig, daß der von ihr gemäß § 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung berufene Bundeswahlbeauftragte, Bundestagsabgeordneter Glombig, gleichzeitig für die Vertreterversammlung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte kandidiert, nachdem in § 3 Abs. 2 Nr. 4 der Wahlordnung Wahlbewerber und Listenvertreter nicht Mitglied des Wahlausschusses sein sollen?
Die Bestellung eines Wahlbewerbers zum Bundeswahlbeauftragten ist nach der Wahlordnung für die Sozialversicherung rechtlich zulässig.
Der Bundeswahlbeauftragte hat im Gegensatz zu den Mitgliedern der Wahlausschüsse und der Beschwerdewahlausschüsse nicht die Aufgabe, über die Zulassung von Vorschlagslisten zu entscheiden. Deshalb bestand und besteht keine Notwendigkeit, Wahlbewerber wegen der Gefahr einer Interessenkollision vom Amt des Bundeswahlbeauftragten auszuschließen.
Wenn es auch nicht notwendig ist, daß der Bundeswahlbeauftragte selbst in der Selbstverwaltung der Sozialversicherung tätig ist und sich selbst wiederum um einen Organsitz bemüht, kommen die sich hieraus ergebenden praktischen Erfahrungen der Erfüllung der dem Bundeswahlbeauftragten im Rahmen der Sozialversicherungswahlen obliegenden allgemeinen Aufgaben dennoch zugute. Deshalb kann es auch nicht als unzweckmäßig bezeichnet werden, wenn der Bundeswahlbeauftragte gleichzeitig selbst Wahlbewerber ist.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß auch der vorherige Bundeswahlbeauftrage, das verstorbene Mitglied des Deutschen Bundestages, Herr Martin Heix, während seiner Amtszeit ebenfalls Mitglied eines Selbstverwaltungsorgans und Wahlbewerber gewesen ist.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3552 Fragen B 91 und 92):
Sind der Bundesregierung in der letzten Zeit weitere Klagen bekanntgeworden, wonach die Vorsitzenden von Prüfungsausschüssen fur Kriegsdienstverweigerung wie in Tübingen Antragsteller in ihrer Persönlichkeit herabsetzen und einschüchtern oder wie in Ravensburg wo der Neffe der Geschwister Scholl, Manuel Aicher, eine Einheitsablehnung erhalten hat, die mit anderen Ablehnungsbescheiden fast wörtlich übereinstimmt?
Ist die Bundesregierung bereit, in allen den Fällen personelle Konsequenzen zu ziehen, bei denen eine objektive und vorurteilsfreie Verhandlungsführung nicht mehr gewährleistet ist?
Dem Vorsitzenden eines Prüfungsausschusses beim Kreiswehrersatzamt Tübingen, dessen Verhandlungsführung zu schwerwiegenden Beanstan-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15769*
dungen Anlaß gegeben hatte, wurde im Dezember 1979 die Abhaltung von weiteren Sitzungen untersagt; das mit ihm bestehende Zeitarbeitsverhältnis wurde zum 31. Januar 1980 gekündigt.
Im Falle Manuel Aicher hatte der Prüfungsausschuß beim Kreiswehrersatzamt Ravensburg einen ablehnenden Bescheid erteilt, der weitgehend mit dem ablehnenden Bescheid gegenüber einem anderen Antragsteller übereinstimmte. Die beiden Wehrpflichtigen hatten in der jeweiligen Verhandlung ihre Anträge mit nahezu gleichen Darlegungen begründet. Ihre gemeinsame Beschwerde beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, die dieser in den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung abgab, wurde am 11. Oktober 1979 von der Wehrbereichsverwaltung V als unbegründet zurückgewiesen. Eine Beschwerde beim Bundeswehrverwaltungsamt blieb ebenfalls erfolglos. Dies ist in Anbetracht der übereinstimmenden Darlegungen vor dem Prüfungsausschuß nicht zu beanstanden.
Die Bundesregierung wird selbstverständlich in allen Fällen, in denen eine objektive und vorurteilsfreie Verhandlungsführung nicht gewährleistet ist, die erforderlichen Konsequenzen ziehen.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 93):
Wann gedenkt die Bundesregierung, den Wehrsold für Wehrpflichtige der Bundeswehr angesichts der derzeitigen allgemeinen starken Preisentwicklung und der zudem immer stärker zunehmenden heimatfernen Einberufungen bzw. Dienstzeitableistungen zu erhöhen?
Der Wehrsold ist zuletzt am 1. Januar 1978 um einheitlich 1,— DM erhöht worden. Die Bundesregierung prüft, ob und zu welchem Zeitpunkt eine weitere Erhöhung des Wehrsolds möglich ist.
Der hohen Dienstzeitbelastung, auf die Sie in Ihrer Frage hinweisen, soil dadurch Rechnung getragen werden, daß ein um 1,80 DM täglich erhöhter Wehrsold an die Wehrpflichtigen gewährt wird, deren Dienstzeit mehr als 56 Stunden im Wochendurchschnitt beträgt. Mit dieser Regelung ist noch in diesem Jahr zu rechnen; sie ist in dem Gesetzentwurf zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften enthalten, zu dem der Bundesrat am 21. Dezember 1979 bereits Stellung genommen hat.
Ihre Annahme, daß heimatferne Einberufungen immer stärker zunehmen, trifft nicht zu. Die Bundesregierung ist im Gegenteil bestrebt, die Zahl der Einberufungen in heimatferne Standorte weiter zu verringern. Allerdings lassen sich solche Einberufungen aus den Ihnen bekannten Gründen nicht völlig vermeiden.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 94):
Könnte in der generellen Umwandlung von Feldwebelstellen in Hauptfeldwebelstellen bei den Stäben der Teilstreitkräfte nicht eine höhere Anzahl von jüngeren Feldwebeln far den Einsatz in der Truppe , vorteilhafter verwendet werden, und könnte dies nicht auch eine von mehreren Möglichkeiten zum Abbau des Verwendungs- und Beförderungsstaus u. a. auch für Feldwebeldienstgrade in der Bundeswehr sein?
Eine generelle Umwandlung von Dienstposten für Feldwebel in solche für Hauptfeldwebel in den Stäben der Teilstreitkräfte könnte den Verwendungsstau bei den Berufsunteroffizieren mildern. Solche Überlegungen stehen aber im Widerspruch zu den Bestimmungen des § 18 BBesG, wonach die Funktion der Beamten, Richter und Soldaten nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen sind. In den Streitkräften ist daher jeder Dienstposten im einzelnen nach Verantwortungshöhe und Umfang der Aufgaben zu bewerten und einem Dienstgrad zuzuordnen. Die derzeitige Dienstpostenstruktur ist somit das Ergebnis einer solchen sachgerechten Bewertung. Auf Grund der Rechtslage ist folglich eine generelle Umwandlung von Dienstposten für Feldwebel in solche für Hauptfeldwebel ausgeschlossen.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 95):
Trifft es zu, daß die Bundeswehr die Ausbildungskapazitäten in ihren Ausbildungswerkstätten ab Herbst 1980 wieder verringern möchte, in welchem Umfang und mit welcher Begründung soil dies gegebenenfalls geschehen?
Die Absicht, die Ausbildungskapazität bei der Bundeswehr im Herbst dieses Jahres zu verringern, besteht nicht. Die Bundeswehr hat von 1975 bis 1978 die Zahl der jährlichen Einstellungen von Auszubildenden stufenweise um insgesamt .70 % angehoben. Die erhöhte Einstellungsquote ist auch für 1980 vorgesehen.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 96, 97, 98 und 99):
Ist es zutreffend, daß nach der derzeitigen Beförderungspraxis Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Durchschnitt wesentlich länger, zum Teil die doppelte Zeit und länger, auf ihre Beförderung zum Oberleutnant oder Hauptmann warten müssen als die Offiziere des Truppen-
15770* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
dienstes, und das, obwohl nach der Soldatenlaufbahnverordnung dafür die gleichen Mindestzeiten, nämlich zweieinhalb bzw. fünfeinhalb Jahre gelten?
Ist es zutreffend, daß infolge der knappen Beförderungsstellen für Offiziere des militärfachlichen Dienstes ein Auswahlverfahren praktiziert wird, in dem der Punktezuschlag für Lebens- und Dienstalter sich stärker auswirkt als Eignung und Leistung, und hält die Bundesregierung dies mit dem Leistungsprinzip für vereinbar?
Ist es zutreffend, daß die meisten Offiziere des militärfachlichen Dienstes schon alleine deshalb keine Chance haben, so wie in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehen, zum Offizier des Truppendienstes übernommen zu werden, weil sie infolge dieser überlangen Wartezeiten nicht die dazu entscheidenden Kriterien erfüllen können, nämlich im Dienstgrad Hauptmann mit „3 B" beurteilt, aber nicht älter als 45 Jahre zu sein, und wenn nein, wieviel vom Hundert der gegenwärtigen Offiziere des militärfachlichen Dienstes werden diese Voraussetzungen erfüllen können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wehrbeauftragten, daß die mit der Einrichtung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes geweckten hohen Erwartungen nicht mehr erfüllt werden können?
1. Die Mindestoffizierdienstzeit für die Beförderung zum Hauptmann ist in der Soldatenlaufbahnverordnung sowohl für Offiziere des Truppendienstes als auch für Offiziere des militärfachlichen Dienstes mit 5 Jahren festgesetzt (§§ 20 Abs. 1 und 32 SLV). Die Ernennung zum Oberleutnant ist gem. § 3 SLV frühestens 1 Jahr nach der Ernennung zum Leutnant zulässig.
Der Bundesminister für Verteidigung hat von der Ermächtigung nach § 35 SLV Gebrauch gemacht, über diese zeitliche Mindestanforderungen hinauszugehen und in der zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 20/7 die geforderte Offizierdienstzeit für die Beförderung zum Oberleutnant auf 21/2 und für die zum Hauptmann auf 51/2 Jahre festgesetzt.
Es ist zutreffend, daß in der Praxis Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Durchschnitt später befördert werden als Offiziere des Truppendienstes.
Dies ist darauf zurückzuführen, daß das Verhältnis der Dienstposten zu den Planstellen in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes unausgewogen und die Gesamtstruktur dieser Laufbahn noch nicht endgültig festgelegt ist.
Weitere Beförderungsverzögerungen ergeben sich in dieser Laufbahn aus der unorganischen Altersschichtung. Als Folge eines Fehls von rund 2000 Offizieren des militärfachlichen Dienstes in den Geburtsjahrgängen 1926 bis 1933 gehen die Zurruhesetzungen bis 1986 auf etwa die Hälfte der jährlichen Sollquote zurück. Dadurch wird der Verwendungsfluß vom Leutnant zum Hauptmann blockiert. Deutliche Beförderungsverzögerungen sind die unausweichliche Folge. In der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ist dagegen die Dienstpostenstruktur ausgeglichen. Dadurch und weil sich die Probleme, die sich in dieser Laufbahn aus der unausgewogenen Altersstruktur ergeben, nicht bis in die Ebene unterhalb Stabsoffizier auswirken, ist es möglich, die vorgesehenen Laufzeiten für die Dienstgrade Leutnant bis Hauptmann annähernd einzuhalten. Bei der Beförderung zum Oberleutnant, die keinen höherwertigen Dienstposten voraussetzt, ergeben sich Beförderungsverzögerungen durch ein Fehl an Planstellen der Besoldungsgruppe A 10.
Schließlich muß der Zeitpunkt der Beförderung zum Oberleutnant und zum Hauptmann auch in Relation zur Gesamtdienstzeit des Soldaten gesehen werden.
2. Die Auswahlverfahren für die Beförderung der Offiziere finden Anwendung nicht nur für die Offiziere des militärfachlichen Dienstes, sondern auch für die der anderen Laufbahnen der Offiziere (ausgenommen Sanitätsdienst). Alle Auswahlverfahren berücksichtigen im gleichen ausgewogenen Verhältnis Leistung und Berufserfahrung (Lebens- und Dienstalter).
Dem Leistungsprinzip wird dadurch entsprochen, daß z. B. alle Leutnante und Oberleutnante des militärfachlichen Dienstes, die mindestens mit 6 C beurteilt sind — getrennt nach Dienstgraden —, fünf Förderungsgruppen zugeordnet werden.
Die Zugehörigkeit zur Förderungsgruppe bestimmt, welche Mindestoffizierdienstzeit erforderlich ist, um in die Reihenfolge aufgenommen zu werden. So beträgt z. B. die Mindestoffizierdienstzeit eines Leutnants, der in Förderungsgruppe 1 eingeordnet ist, 21/2 Jahre, während die Mindestoffizierdienstzeit der Förderungsgruppe 5 sechs Offizierdienstjahre beträgt — ein Zeitunterschied von 31/2 Jahren, der allein von der Leistung des Offiziers bestimmt wird.
Die Reihenfolge wird durch eine Punktewertung nach folgenden Auswahlkriterien bestimmt:
— den Wertungen der letzten drei Beurteilungen
— der in der letzten Beurteilung zugeteilten Gesamteignung
— der Note des Offizierlehrgangs (nur für Leutnante)
— der Gesamtdienstzeit und
— dem Lebensalter.
Bedeutsam hierbei ist, daß eine Punktevergabe für Diensterfahrung bei Leutnanten erst mit Vollendung des 12. Dienstjahres und des 32. Lebensjahres, bei Oberleutnanten erst mit Vollendung des 15. Dienstjahres und des 35. Lebensjahres erfolgt. Bis zu diesen Zeitpunkten wird nur die Leistung mit Punkten bewertet. Erst danach wird ein der Leistung gegenüber ausgleichender Diensterfahrungsfaktor festgelegt, der den Offizieren die Chance einräumen soil, nicht jeweils zugunsten eines leistungsstärkeren, aber jüngeren Offiziers in der Beförderung zurückstehen zu müssen. Diese Ausgleichsmöglichkeit halte ich für angemessen, einen ungerechtfertigten „Altersbonus" erblicke ich hierbei nicht. Es geht letztlich darum, auch den „Durchschnitt" nicht völlig „abzuhängen'.
3. Die Soldatenlaufbahnverordnung geht davon aus, daß der Soldat grundsätzlich in der Laufbahn verbleibt, in die er eingestellt bzw. übernommen worden ist. Sie läßt jedoch einen Laufbahnwechsel zu, wenn der Soldat die Befähigung für die neue Laufbahn besitzt (§ 5 Abs. 2 SLV).
Es ist zutreffend, daß ein Offizier des militärfachlichen Dienstes nach den derzeitigen Richtlinien bei Antragstellung auf Wechsel in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes nicht älter als 45 Jahre sein darf, den Dienstgrad Hauptmann haben und
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15771*
mindestens mit 3 B beurteilt sein muß. Die letzte Beurteilung muß aber nicht im Dienstgrad Hauptmann, sondern sie kann auch im Dienstgrad Oberleutnant erfolgt sein.
Die Beförderungen zum Hauptmann in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes erfolgen wegen der Stellensituation nicht mehr so frühzeitig wie in den vergangenen Jahren. Das durchschnittliche Lebensalter zum Zeitpunkt der Beförderung beträgt zur Zeit 44,6 Jahre. Hierbei darf auf die Erfahrung hingewiesen werden, daß die mit 3 B beurteilten Offiziere zu einer Spitzengruppe gehören, die den Dienstgrad Hauptmann in der Regel auch heute noch in einem bedeutend jüngeren Lebensalter erreicht. Es gibt zur Zeit 475 (13%) Offiziere des militärfachlichen Dienstes im Dienstgrad Hauptmann, die jünger als 45 Jahre alt und mindestens mit 3 B beurteilt sind. Der jüngste dieser Offiziere ist 32 Jahre alt.
Zur Zeit lasse ich untersuchen, ob die Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere verbessert werden kann.
4. Die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes wurde 1969 neu eingeführt. Zu diesem Zweck wurden die Dienstposten der Stabs-/ Oberstabsfeldwebel, besondere HauptfeldwebelDienstposten und Dienstposten, die bis dahin mit Offizieren des Truppendienstes besetzt waren, für die neue Laufbahn zusammengefaßt. Sie umfaßte ursprünglich die Besoldungsgruppen A 9 bis A 11, mit dem Haushaltsgesetz 1974 wurde sie um die Besoldungsgruppe A 12 erweitert.
In den Aufbaujahren dieser Laufbahn war die Beförderung zum Hauptmann sehr bald nach der Ernennung zum Offizier möglich, weil ein STANHauptmann-Dienstposten nicht gefordert wurde und die Laufzeit im Dienstgrad Stabsfeldwebel/ Oberstabsfeldwebel bereits damals auf die Offizierdienstzeit angerechnet wurde. Auch Einweisungen in Planstellen der Besoldungsgruppe A 12 wurden in einer Übergangszeit ohne vorherige Versetzung auf einen herausgehobenen Dienstposten vorgenommen. Seit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 können Beförderungen/Einweisungen nur ausgesprochen werden, wenn spätestens mit der Beförderung/Einweisung auch die Verwendung auf einem entsprechend bewerteten Dienstposten erfolgt.
Offiziere des militärfachlichen Dienstes werden auch künftig das Laufbahnziel Hauptmann (A 11) erreichen. Zurruhesetzungen im Dienstgrad Oberleutnant werden in einem überschaubaren Zeitraum die Ausnahme bleiben. Das durchschnittliche Beförderungsalter wird jedoch steigen.
Die mit der Einrichtung der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes verbundenen Erwartungen werden auch heute noch weitgehend erfüllt. Die auf Grund der neuen Laufbahn gewonnenen Erfahrungen sind z. Z. Anlaß für die Entwicklung entsprechender Verbesserungen.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 100):
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit der bundesweiten Einführung des Frage- und Ermittlungsbogens für Wehrpflichtige, die im eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb tätig sind, und hält die Bundesregierung diesen Frage- und Ermittlungsbogen für einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung?
Das bundeseinheitliche Formular ist vom Bundesministerium der Verteidigung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband, dem Verband der Landwirtschaftskammern und dem Bund der Deutschen Landjugend erarbeitet worden. Es wird seit Ende 1979 von den Wehrersatzbehörden bei Anträgen von Wehrpflichtigen auf Zurückstellung wegen Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb verwendet. Bei derartigen Anträgen nehmen die Landwirtschaftsbehörden gutachtlich Stellung. Grundlage ihrer Bewertung ist der Arbeitskräftebedarf des Betriebes. Hierzu ist die genaue Kenntnis der Struktur, des Umfangs und der wirtschaftlichen Situation des Betriebes erforderlich. Der vom Wehrpflichtigen auszufüllende und von der Landwirtschaftsbehörde zu ergänzende Fragebogen gibt hierüber Aufschluß. Er ist die Grundlage für die Bewertung durch die Landwirtschaftsbehörde und für die Entscheidung der Wehrersatzbehörde.
Bis zur Einführung dieses Fragebogens wurden unterschiedliche Formulare verwendet, die häufig den Anforderungen an eine umfassende Darstellung der betrieblichen Situation nicht genügten. Vielfach — insbesondere im Rechtsbehelfsverfahren — mußten weitere Ermittlungen vorgenommen werden. Dadurch traten Verzögerungen bei der Bearbeitung ein. Dies wird nunmehr weitgehend vermieden. Auch ist zu erwarten, daß in den Verwaltungsstreitverfahren mehr als bisher von weiteren Beweiserhebungen abgesehen werden wird.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 101):
Hält es die Bundesregierung — unter Berücksichtigung der Tatsache, daß gerade die Sommermonate besonders gute Voraussetzungen fur den Sichtflug bieten — für möglich, die Tiefflugregeln des Bundesverteidigungsministers dahin gehend zu erweitern, daß an die Genehmigung von Tiefflügen in der Feriensaison über Erholungsgebiete besonders strenge Anforderungen gestellt werden und solche Flüge, erweisen sie sich im Einzelfall als unumgänglich, möglichst nicht während der Mittagszeit durchgeführt werden?
Die Festlegung der Zahl von Tiefflügen, die jeder Flugzeugführer zur Erhaltung seiner Einsatzbereitschaft jährlich durchführen muß, beruht auf langjähriger Erfahrung. Der damit zur Erfüllung des Verteidigungsauftrages erforderliche Umfang des Flugbetriebes in der Bundesrepublik Deutschland bewirkt eine Lärmbelastung, die nur dann in vertretbaren Grenzen gehalten werden kann, wenn die Flüge so weiträumig wie möglich über das gesamte zur Verfügung stehende Gebiet der Bundesrepublik
15772* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Deutschland und der verbündeten Nachbarstaaten verteilt werden können.
Die Bundesrepublik Deutschland weist eine Vielzahl von Erholungsgebieten auf. Die Realisierung Ihres Vorschlags hätte zur Folge, daß die Luftstreitkräfte gerade in den aus Wettergründen für Tiefflüge günstigen Sommermonaten — also auch Ferienmonaten — den Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb nahezu einstellen müßten, da in dem verbleibenden Gebiet nur wenige Flüge ordnungsgemäß und sicher durchzuführen wären.
Die Einstellung der Flüge während der Mittagszeit würde die Luftstreitkräfte zwingen, den Tiefflugbetrieb erheblich in die Morgen- und Abendstunden auszudehnen. Ein Teil der Flüge müßte überhaupt entfallen. Da der Flugbetrieb der Luftstreitkräfte bereits auf ein Minimum reduziert wurde, würde jede weitere Einschränkung eine Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft bewirken, die nicht vertretbar ist.
Ich bedauere daher, Ihrem Wunsch nicht entsprechen zu können.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen Β 102 und 103):
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die Information stimmt, wonach bei der Benutzung der Deutschen Bundesbahn ein Unterschied zwischen Zeit- und Berufssoldaten dergestalt gemacht wird, daß Zeitunteroffizieren mit Portepee eine 50prozentige Ermäßigung gewährt wird, während Berufsunteroffiziere mit Portepee den vollen Fahrpreis zahlen müssen?
Ist die Bundesregierung bereit, einen etwaig bestehenden Unterschied in bezug auf diese Vergünstigung in der Weise zu beseitigen, daß auch den Berufsunteroffizieren diese finanzielle Besserstellung gewährt wird?
Ein solcher Unterschied zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit besteht. Mannschaften und Unteroffiziere auf Zeit erhalten für beliebige Reisen auf inländischen Eisenbahnen eine Fahrpreisermäßigung in Höhe von 50 v. H. in Form der sogenannten Bundeswehrurlauber-Fahrkarte. Diese Vergünstigung ist eine Fürsorgemaßnahme zur Sicherstellung des notwendigen Nachwuchses an Mannschaften und Unteroffizieren auf Zeit.
An Nachwuchs für Berufssoldaten mangelte und mangelt es nicht. Berufssoldaten brauchte daher die Vergünstigung nicht gewährt zu werden. Aus Grüden der Gleichbehandlung mit anderen vergleichbaren Personengruppen im öffentlichen Dienst (z. B. den Polizeivollzugsbeamten) hätte ein solches Vorhaben im übrigen auch nicht verwirklicht werden können.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage Β 104)
Welche Gründe werden dafür angeführt, daß die seit dem Jahresbeginn 1979 im Lehrgangskatalog des Heeres vorgesehenen Lehrgänge, die sowohl seitens des Heeresamts ais auch der Truppenschulen und der Bedarfsträger in der Truppe lange Planungszeitvorläufe erfordern und im Hinblick auf Laufbahnsteuerung der betroffenen Soldaten, Umstrukturierung des Heeres sowie Einführung neuer Waffensysteme zu Recht vorgesehen werden, nunmehr kurzfristig gestrichen werden?
Äußerst knappe Ausgabemittel im Rechnungsjahr 1978 begrenzten in starkem Maße den Umfang der unabweisbar notwendigen Ausbildungsvorhaben. Eine Mehrbelastung des Haushalts 1979 trat dadurch ein.
Im Jahr 1979 wurden bei der Titelgruppe „Militärische Ausbildung im Inland" insgesamt 2 Millionen DM mehr zur Verfügung gestellt. Dieser Aufwuchs wurde zugestanden auf Grund
— einer Erhöhung der Trennungsgeldsätze
— einer Beschaffungsmaßnahme im Bereich des
Heeres (Lehrmodelle für Kraftfahrausbildung).
Da hierfür höhere Ausgaben anfielen, ergab sich kein zusätzlicher Handlungsspielraum.
Die dadurch weiter angestiegene und im Ausmaß zur Jahresmitte inzwischen genauer berechenbare Deckungslücke machte im Gesamtbereich der Streitkräfte im August 1979 Mittelumschichtungen erforderlich. Sie führten im Heer zu einer Reduzierung des ursprünglichen Ansatzes.
Dies hatte zur Folge, dah trotz aller Aushilfen einige Lehrgänge an den Truppenschulen des Heeres im IV. Quartal 1979 kurzfristig gestrichen werden mußten.
Im übrigen kann ich jedoch feststellen, daß die Streichung auf bestimmte Verwendungs- und Sondenlehrgänge beschränkt war, so dah wenden zwingende Laufbahnnachteile für einzelne Soldaten noch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Umgliederung auf die Heeresstruktur 4 oder im Hinblick auf die Einführung neuer Waffensysteme eingetreten sind.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage Β 105):
Hat die Bundesregierung die Absicht, die Verbände der Bundeswehr, die 1976 im Erdbebengebiet Friaul eingesetzt waren, mit einer Medaille zu ehren, wie dies der Bürgermeister der italienischen Stadt Osoppo kürzlich getan hat, zumal die eingesetzten Soldaten, wie aus einer Pressemitteilung vom 30. Oktober 1979 „Bundeswehr aktuell" zu entnehmen war, "ständig unter Gefahr, selbst verletzt zu werden, waren die über 400 Soldaten bemüht, die Not im oberitalienischen Friaul zu lindern und zu retten, was zu retten war. Für den Einsatz im Erdbebengebiet, wo 1976 fast 1000 Menschen ihr Leben lassen mußten, kam jetzt die Anerkennung aus dem südlichen Land"?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, für die Angehörigen der in Friaul eingesetzten Verbände der Bundeswehr eine Medaille zu stiften.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15773*
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 106):
Trifft es zu, daß durch die „Ausbildungsverordnung Berufsaufbauschule'' des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. August 1979 den Bundeswehrsoldaten im Land Nordrhein-Westfalen die Chance genommen wird, außerhalb der Maßnahmen des § 4 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes auf dem 2. Bildungsweg einen anerkannten Schulabschluß zu erlangen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, auf das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzuwirken, daß diese Ausbildungsverordnung rückgängig gemacht wird, bzw. dafür Sorge zu tragen, daß eine entsprechende Übergangsregelung getroffen wird, damit dieses Bildungsangebot auch weiterhin in der bestehenden Form für die Bundeswehrsoldaten aufrechterhalten bleibt?
1. Mit der neuen „Ausbildungsordnung Berufsaufbauschule" vom 22. August 1979 hat NordrheinWestfalen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der Berufsaufbauschule geschaffen, welche die bisherige Vorklasse (Klasse 10 der Fachoberschule) ersetzt. Damit ist auch Nordrhein-Westfalen dem Beschluß der ständigen Konferenz der Kultusminister über die Berufsaufbauschulen gefolgt.
Von der Neuregelung sind alle Teilnehmer und damit auch Soldaten betroffen, die eine bisherige Vorklasse in Teilzeitform, d. h. in Abendkursen besuchen wollen.
Dieser Personenkreis hat aber auch weiterhin die Möglichkeit, außerhalb der Maßnahmen des § 4 Abs. 1 Soldatenversorgungsgesetz in einem breitgefächerten Angebot des Zweiten Bildungsweges in Nordrhein-Westfalen den mittleren Bildungsabschluß zu erwerben.
2. Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, auf das Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzuwirken, zumal eine Übergangsregelung bis zum 31. August 1981 Nachteile für die Betroffenen vermeidet. Im Übrigen wird mit dieser Neuregelung ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung des Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland getan.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/3552 Frage B 107):
Trifft es zu, daß das Bundesgesundheitsamt die Angaben über Arzneimittelspezialitäten nicht nach den entsprechenden Beipackzetteln bemißt, sondern wie das Medikament dem Arzt in der vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie herausgegebenen „Roten Liste" präsentiert wird und daß damit die dort gemachten Angaben betr. Nebenwirkungen. Warnhinweise und Gegenanzeigen amtlichen Charakter bekommen, und welche Schritte wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um diesem Zustand abzuhelfen?
Der Inhalt einer Packungsbeilage muß objektiv den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Das gilt sowohl für Arzneimittel, die nach den §§ 21 ff. des Arzneimittelgesetzes zugelassen werden, als auch für Arzneimittel, die nach Artikel 3 § 7 der Überleitungsvorschriften zum Arzneimittelgesetz als zugelassen gelten, soweit diesen eine Packungsbeilage beigelegt wind.
Den Angaben der „Roten Liste" und anderen Veröffentlichungen kommt in diesem Zusammenhang kein amtlicher Charakter zu.
Das Bundesgesundheitsamt verfährt in diesem Sinne.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 108):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Frankfurter „Catsch-Fan-Clubs 1977, das bestehende „Jugendverbot" bei Berufsringkampfveranstaltungen aufzuheben?
Nach § 8 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) ist der fachlich zuständige Bundesminister ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Veranstaltungen zu bezeichnen, die ihrer Art nach geeignet sind, auf Kinder und Jugendliche einen verrohenden Einfluß auszuüben, mit der Folge, daß Minderjährige an den dort bezeichneten Veranstaltungen nicht teilnehmen dürfen. In der auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung vom 2. April 1959 (BGBl. I S. 240) sind Ringkampfveranstaltungen insoweit erfaßt, als sie „nicht nach den Regeln des griechisch-römischen Stils oder des olympischen Freistils ausgetragen werden".
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob angesichts der seit dem Jahr 1959 eingetretenen Änderung der Lebensverhältnisse ein Verzicht auf die vorgenannten Vorschriften möglich und zweckmäßig erscheint.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 109): .
Wird die Bundesregierung Feststellungen des ADAC in München, daß Rauchen am Steuer gefährlich sei, daß Raucher häufiger in Unfälle verwickelt werden als Autofahrer, die ohne Zigarette am Steuer auskommen, und im Anschluß daran die Forderung der Ärzte, Rauchen am Steuer zu verbieten, weil wenige Zigaretten ausreichten, um im Wageninnern eine gefährliche Kohlenoxyd- und Nikotin-Konzentration zu erzeugen, die wegen der dadurch bedingten schnelleren Ermüdung, schlechten Konzentration und wegen des beeinträchtigten Seh- und Wahrnehmungsvermögens zu Unfällen führen, zum Anlaß nehmen, gesetzliche Konsequenzen zu ziehen?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein Rauchverbot am Steuer einzuführen. Auf die Schädlichkeit des Rauchens hat die Bundesregierung verschiedentlich hingewiesen. Ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Rauchen am Steuer und Unfallgeschehen ist jedoch bisher nicht festgestellt worden.
15774* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Frage Β 110):
Nach welchem Förderungskonzept und mit welchen zusätzlichen Förderungsmitteln ist die Bundesregierung bereit, den Neubau von Jugendherbergen ab 1980 stärker als bisher zu unterstützen, nachdem die Jugendherbergsnutzungs- und -standortanalyse unter Aspekten der Jugend- und Freizeitpolitik eindeutig erwiesen hat, daß das Deutsche Jugendherbergswerk überregionale und internationale Aufgaben erfüllt, und könnte hier nicht gerade dem Zonenrandgebiet eine bevorzugte Stellung zugewiesen werden?
Der aktuelle Bedarf an Neubauten der Jugendherbergen hält sich nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf das bereits bestehende relativ dichte Netz der Herbergen in der Bundesrepublik Deutschland in Grenzen. Unter Förderung sowohl der Länder wie des Bundes ist es in den letzten 30 Jahren erreicht worden, daß das Deutsche Jugendherbergswerk — im Jahre 1978 — über 566 Herbergen verfügt, die welt überwiegend den modernen Unterbringungs- und Betreuungserfordernissen entsprechen; der Betrieb unwirtschaftlicher Jugendherbergen wurde eingestellt.
Das Schwergewicht der Bundesjugendplanförderung des Baues von Jugendherbergen wird sich auch künftig auf Baumaßnahmen erstrecken, die der weiteren Anpassung an moderne Nutzungskonzeptionen dienen. Vereinzelt werden bei besonderem Bedarf auch völlig neue Bauten gefördert werden können. Alle Förderungen stehen unter der Voraussetzung, daß die jeweiligen Herbergen überwiegend überregionale und internationale Aufgaben erfüllen. Zusätzliche Beträge zu den bereits im Rahmen des Bundesjugendplans jährlich bereitgestellten Mitteln sind bei dieser Sachlage nicht vorgesehen. Im Rahmen des Ζοnenrandförderungsprogramms sind jährlich mehrere Jugendherbergsbauten gefördert worden. Bei entsprechender Antragsstellung sind hier Steigerungen noch möglich.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage Β 111):
Gehört zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Bundeswasserstraße Unterelbe mittels erhöhter Anforderungen an die Radarausrüstung auch die Pflicht zum Mitführen von Radarreflektoren auf tiefbordigen Schiffen?
Nein.
Die in der See- und Binnenschiffahrt gebräuchlichen Radargeräte und die Geräte der Landradarstationen lassen auch tief abgeladene Schiffe hinreichend deutlich erkennen. Ausnahmen können allenfalls kleine Fahrzeuge bilden, insbesondere Sportboote aus Holz oder Kunststoff. Diese befahren bei unsichtigem Wetter jedoch nur in Ausnahmefällen die Seeschiffahrtstraßen.
Um auch insoweit die Sicherheit zu erhöhen, hat das Deutsche Hydrographische Institut den kleinen Fahrzeugen die Verwendung allein von ihm geprüfter Radarreflektoren empfohlen. Auf den Seeschifffahrtstraßen, insbesondere auch im Hamburger Hafen wird hiervon häufig Gebrauch gemacht. Die Verbände haben ebenfalls die Empfehlung weitergegeben.
Bei Novellierung der Binnenschiffahrts-Untersuchungsordnung von 1977 wind der Bundesminister für Verkehr vorschreiben, daß bei freiwilliger Ausrüstung nur vom Deutschen Hydrographischen Institut geprüfte Radarreflektoren verwendet werden dürfen.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage Β 112):
Halt die Bundesregierung es für notwendig, aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anbringung eines zweiten Außenspiegels am Kraftfahrzeug vorzuschreiben, und trifft es zu, daß sie sich bei der Europäischen Gemeinschaft für den Erlaß einer derartigen Vorschrift einsetzen wird?
Der Bundesrat hat anläßlich seines Beschlusses vom 30. November 1979 zur Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Drucksache 508/79) folgende Entschließung gefaßt:
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob sie sich bei der EG-Kommission dafür einsetzt, daß in der Richtlinie Nr. 71/127/EWG des Rates vom 1. Manz 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Rückspiegel von Kraftfahrzeugen die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge mit einem Außenspiegel auch an der rechten Wagenseite vorgeschrieben wind.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage Β 113):
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die seit der Einführung des l-Stundentaktes im Intercity-Verkehr aufgetretenen Verspätungen auf der Bundesbahnstrecke Saarbrücken—Frankfurt zu beseitigen?
Die auf der Relation Saarbrücken-Frankfurt zeitweilig aufgetretenen Verspätungen stehen nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn nicht im Zusammenhang mit dem neuen IC-System. Vielmehr werden Schnellzüge Paris-Frankfurt häufig bereits an der Grenze von der französischen Nachbarbahn (SNFC) verspätet übergeben und beeinflussen dadurch z. T. auch den Nahverkehr. Die Deutsche Bundesbahn steht deshalb in Kontakt mit der SNFC und erwartet zum Jahresfahrplan 1980/81 eine Verbesserung des Pünktlichkeitsgrades in diesem Bereich.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15775*
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 114, 115 und 116):
Hat der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn beschlossen, die Bundesbahnstrecke Liineburg—Dannenberg/Ost zur Stillegung vorzuschlagen, und wann wird der Bundesverkehrsminister über diesen Antrag entscheiden?
Welche Kostenentlastungen kommen der Deutschen Bundesbahn durch diese Streckenstillegung zugute?
Welche zusätzlichen einmaligen und laufenden Kosten entstehen durch die Umstellung auf den Busverkehr?
Zu Frage B 114:
Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn (DB) hat der Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs der Strecke Lüneburg—Dannenberg/Ost auf Busbedienung zugestimmt. Über den Antrag des Vorstandes der DB entscheidet das Bundeskabinett, da die Strecke im Zonenrandgebiet liegt.
Zu Frage B 115:
Die DB erwartet laufende Einsparungen (unter Berücksichtigung der Ertragsänderungen und der Kosten der zusätzlichen Verkehrsbedienung auf der Straße) in Höhe von rund 2,7 Millionen DM/Jahr.
Zu Frage B 116:
Die DB beziffert die Mehrkosten für die Verkehrsbedienung auf der Straße mit rund 0,5 Millionen DM/Jahr. In diesem Betrag sind die Kosten für Neuinvestitionen (insbesondere Fahrzeuge) annuitätisch enthalten.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 117):
Wie gedenkt der Bundesverkehrsminister seine wiederholt gegebene Zusage, die Bonner Südtangente bis zum Ende der 70er Jahre fertigzustellen, bald einzulösen?
Eine Zusage des Bundesministers für Verkehr, die Südtangente Bonn bis zum Ende der 70er Jahre fertigzustellen, ist hier nicht bekannt.
Der gemeinsame Ausschuß Bundeshauptstadt Bonn hat empfohlen, den Venusbergaufstieg als Tunnel baldmöglich zu bauen. Die Detailplanungen sind inzwischen angelaufen.
Die Fortsetzung dieser Strecke von Ramersdorf nach Osten (A 3) ist nach neuesten Uberlegungen von Bund, Land und Stadt Bonn entbehrlich.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 118 und 119):
Wann ist mit der Fertigstellung der Weiterführung der Autobahn von Trier nach Luxemburg zu rechnen?
Ist mit dem Großherzogtum Luxemburg vereinbart worden, daß der Anschluß an der Grenze gleichzeitig erfolgen kann?
In einem Schreiben vom Juni 1979 hat der luxemburgische Ministerpräsident Thorn mitgeteilt, daß seine Regierung plane, „den Autobahnbau im Raum Crevenmacher bis zur deutschen Grenze für 1980/81 vorzunehmen. Auf deutscher Seite liegen die baurechtlichen Voraussetzungen für den Abschnitt der A 48 zwischen Trier und der luxemburgischen Grenze vor.
Die Baudispositionen werden zu gegebener Zeit aufeinander abgestimmt. Es ist mit einer Bauzeit von etwa fünf Jahren zu rechnen.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 120 und 121):
Wird die Bundesregierung aus der Tatsache, daß der Bundesbahnhof Frankfurt/M.-Bonames unmittelbar an der Siedlung Frankfurt/M.-Berg liegt und nicht im Stadtteil Bonames und daher die Bezeichnung , Bahnhof Frankfurt/Μ. Bonames" irreführend ist und sowohl bei der dortigen Bevölkerung als auch bei den betroffenen Fahrgästen häufig zu unerwünschten Belastungen und Verärgerungen führt, Konsequenzen ziehen?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, gemäß dem Standort des Bahnhofs als auch den daraus resultierenden Wünschen der betroffenen Bevölkerung darauf hinzuwirken, daß der Bahnhof Frankfurt/Μ. Bonames in Bahnhof .Siedlung Frankfurt/M.-Berg der Wirklichkeit entsprechend umbenannt werden soil?
Zu Frage B 120:
Der Bahnhof „Frankfurt-Bonames" ist S-Bahn-Station im Frankfurter Verkehrsverbund und Tarifpunkt des Personen-, Gepäck-, Expressgut- und Güterverkehrs der Deutschen Bundesbahn. Er liegt auf Gemarkung Bonames. Seine Bezeichnung hat die Deutsche Bundesbahn in eigener Zuständigkeit und Verantwortung unter Wahrung des gemeindlichen Namensschutzes und unter Berücksichtigung bahnfachlicher Interessen vorzunehmen.
Die Deutsche Bundesbahn hat den Bahnhof „Frankfurt-Bonames" bereits seit Jahrzehnten mit diesem Namen versehen, er ist der Bevölkerung vertraut und konkrete Verwechslungen oder Irreführung infolge seiner Bezeichnung sind der Deutschen Bundesbahn bislang nicht bekannt geworden.
Zu Frage B 121:
Die Bundesregierung hat grundsätzlich hierauf keinen Einfluß.
Die Deutsche Bundesbahn hat unter Hinweis auf ihre Verpflichtung zur sparsamen Wirtschaftsführung mitgeteilt, daß sie eine Änderung der Bahnhofsbezeichnung zustimmen kann, wenn
a) das Einvernehmen mit dem Frankfurter Verkehrsverbund hergestellt wird,
b) die nicht unerheblichen Änderungskosten weder von der Deutschen Bundesbahn noch vom Frankfurter Verkehrsverbund getragen werden und
c) die neue Bezeichnung bahnfachlichen Interes-
15e6* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
sen an einer kurzen prägnanten Bahnhofsbezeichnung entspricht.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen Β 122 und 123):
Ist der Bundesregierung das Vorhaben einer dritten Bahn-Alpenüberquerung und der neueste Bericht einer Schweizer Sachverständigengruppe dazu bekannt, und wie beurteilt sie beides?
Liegt es nicht im deutschen Interesse, wenn sich die Bundesregierung zur langfristigen Stärkung der Landschaft im Südwesten und der Eisenbahnlinien Offenburg—Konstanz, Stuttgart—Singen, Basel—Singen, Freiburg—Donaueschinggen, Ulm—Friedrichshafen und München—Lindau fur die Splügen-Tunnellösung einsetzt?
In der Schweizer Studie über eine neue Eisenbahntransversale werden die Projekte eines Gotthardbasistunnels und eines Tunnels unter dem Splügen miteinander verglichen. Damit ist nur eine auf die Schweiz begrenzte Problemdarstellung erarbeitet. Der Gesichtspunkt, daß für den Bereich der Ostalpen außerdem noch die Projekte eines Eisenbahnbasistunnels für die Brennerstrecke und einer Autobahnverbindung Ulm-Mailand in der Diskussion stehen, macht ergänzende Überlegungen erforderlich, die alle diese Projekte einschließlich der Wechselwirkung Straße/Schiene einbezieht. Die Bundesregierung strebt eine Diskussion der damit zusammenhängenden Fragen in den Gremien der Europäischen Verkehrsministerkonferenz an.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 124 und 125):
Ist die Bundesregierung bereit, den Ausbau der B 56 zu einer vierspurigen Bundesfernstraße in der Ortsdurchfahrt der Stadt Sankt Augustin nach den Maßstäben neu zu bewerten, die bei der neuen Bundesverkehrswegeplanung Anwendung gefunden haben, durch die z. B. die Folgen der Zerschneidung eines Orts durch einen Verkehrsweg neu in die Bewertung aufgenommen und andere Wirkungen (z. B. Zeitersparnis) neu bewertet wurden?
Ist die Bundesregierung bereit zu untersuchen, ob die Verwirklichung verkehrstechnischer oder straßenbautechnischer Alternativen einen vierspurigen Ausbau im wesentlichen entbehrlich machen können?
Der 4streifige Ausbau bzw. Neubau der Β 56 zwischen Bonn und der Anschlußstelle St. Augustin-Menden zählt zu den fest disponierten Vorhaben und wurde im Rahmen der zur Zeit laufenden Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen nicht erneut bewertet.
Da die Planungen für den Neubau der Β 56 im Bereich St. Augustin noch am Anfang stehen, wird die Bundesregierung das Land Nordrhein-Westfalen bitten, die Notwendigkeit des 4streifigen Querschnittes für den Neubauabschnitt nochmals zu überprüfen. Vom Ergebnis werden Sie zu gegebener Zeit unterrichtet.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen Β 126 und 127):
Wann ist damit zu rechnen, daß die geplante Ortsumgehung der Bundesstraße 71 zu dem Flecken Beverstedt in Angriff genommen wird?
Wann ist mit der Anlage der notwendigen Radwege an der Bundesstraße 71 Beverstedt-Heerstedt zu rechnen?
Zu Frage Β 126:
Die Ortsumgehung Beverstedt ist eine Maßnahme, die in das Ortsumgehungsprogramm des Bundesministers für Verkehr aufgenommen werden kann. Nachdem die niedersächsische Straßenbauverwaltung die Linienführung mit der zuständigen Gemeinde abgestimmt hat, kann nunmehr mit der Entwurfsbearbeitung begonnen werden. Ein Baubeginn ist innerhalb des 3. Fünfjahresplanes (1981 bis 1985) vorgesehen.
Zu Frage Β 127:
Die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der Realisierung von Radwegen werden im Land Niedersachsen nach einem „Bedarfsplan für den Bau von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen" ermittelt. Dabei konnte für einen Radweg entlang der Β 71 von Beverstedt bis Herstedt bisher kein positives Ergebnis nachgewiesen werden.
Der Bundesminister für Verkehr wind den zuständigen niedersächsischen Minister für Wirtschaft und Verkehr unter Hinweis auf die Bedeutung des Radwegebaus um eine eingehende Prüfung der Angelegenheit bitten.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3552 Frage Β 128):
Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der Ergebnisse einer Untersuchung der Universität Bamberg, wonach die Schulkinder durch die täglichen Fahrten von und zur Schule in Schulbussen wegen der regelmäßigen Überbelegung erheblichen, der Gesundheit schädigenden Belastungen ausgesetzt sind, die Verordnung über den Kraftbusverkehr dahin gehend zu ändern, daß nicht, wie bisher, für je drei zu transportierende Schuler zwei Sitzplätze vorhanden sein müssen, sondern daß jeder Schuler einen eigenen Sitzplatz hat?
Es kann davon ausgegangen werden, daß die von Ihnen geschilderte Regelung gem. § 34 a Abs. 3 StVZO vorwiegend im freigestellten Schülerverkehr zur Anwendung kommt, im Linienverkehr jedoch wegen des gemischten Fahrgastaufkommens nur von geringer Bedeutung ist. Im freigestellten Schülerverkehr haben es jedoch die Schulträger der Länder als Auftraggeber in der Hand, in bezug auf Fahrzeugkapazität und -qualität entscheidenden Einfluß auszuüben. So kann u. a. mit den hier tätigen Verkehrsunternehmen vertraglich festgelegt werden, daß in Schulbussen Stehplätze nicht oder nicht in dem nach § 34 a StVZO höchstzulässigen Umfange genutzt werden dürfen und/oder die erlaubte Besetzungsmöglichkeit nach § 34 a Abs. 3 nicht zum Tragen kommen darf. Gerade bei den im freigestellten Schülerverkehr als bekannt vorauszusetzenden
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15777*
Beförderungszahlen dürfte dies lediglich eine Frage der Vertragsgestaltung sein.
Da einerseits die Länder, in deren Kulturhoheit dieser Bereich fällt, bei dem vom Personenbeförderungsgesetz freigestellten Schülerverkehr genügend Einflußmöglichkeiten haben und andererseits durch die sicherheitstechnischen Vorschriften des § 34 a StVZO lediglich obere Grenzwerte festgelegt sind, die jederzeit unterschritten werden können, wird z. Z. eine Änderung dieser Vorschriften nicht in Betracht gezogen.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 129):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den Ausfall von D-Zügen in den Fahrplänen der Deutschen Bundesbahn auch Postwagen ausfallen, und ist sie bereit, dafür Sorge zu tragen, daß zur weiteren Beschleunigung des Transports von Postgut auf dem Bahnwege den IC- bzw. TEE- Zügen Postwagen angehängt werden?
Mit der Einführung des einstündigen IC-Systems bei der Deutschen Bundesbahn konnten bestimmte bisherige Leistungen in der Beförderung von Bahnpost nicht mehr aufrechterhalten werden. Im Einvernehmen zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost wurden im Jahresfahrplan 1979/80 eine Reihe von IC-Zügen zur Postbeförderung vorgesehen. Darüber hinaus ist ein System schneller Nachtbahnposten (Höchstgeschwindigkeit 160 km/h) entwickelt worden, mit dem den Erfordernissen des Postbeförderungsdienstes in besonderem Maße Rechnung getragen wird. Die erste Phase dieses Netzes wird zum Sommerfahrplan 1980 anlaufen. Damit wird eine weitere Beschleunigung des Transportes von Postgut erreicht werden.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3552 Fragen B 130 und 131):
Welche Mehrkosten entstehen durch eine Tieflage gegenüber der Niveau- bzw. Dammlage der S-Bahn in Leinfelden-Echterdingen, Streckenabschnitt Oberaichen—Leinfelden, und wie verteilen sich diese Kosten einschließlich der Folgekosten zwischen Bund, Land und Gemeinde?
Von welchen Kriterien ist die Einrichtung einer S-Bahnhaltestelle abhängig, und gibt es einen Zusammenhang zwischen der Einrichtung einer Haltestelle im Stadtteil Oberaichen und der Entscheidung über eine Tieflage bzw. Niveau- oder Dammlage der Trasse?
Zu Frage B 130:
Die Planungen der Deutschen Bundesbahn für den Streckenabschnitt Oberaichen–Leinfelden sehen eine Führung der S-Bahn in Niveaulage vor. Auf der Ortsseite ist ein 1,0-1,5 m hoher Damm geplant. Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn ist dieser Abschnitt mit Infrastrukturkosten von 4,0 Millionen DM veranschlagt, die im wesentlichen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz zu je einem Drittel vom
Bund, dem Straßenbaulastträger (Stadt LeinfeldenEchterdingen) und dem Schienenbaulastträger (Finanziers der S-Bahn) zu übernehmen sind.
Infolge des hohen Grundwasserstandes ware bei einer Tieflage mit Mehrkosten von ca. 8,0 Millionen DM zu rechnen. Die Frage, wer diese Mehrkosten einschließlich Folgekosten ggf. zu tragen hätte, wurde nicht abschließend erörtert. Fest steht jedoch, daß auch die Stadt Leinfelden–Echterdingen mindestens mit einem Teil dieser Kosten belastet würde.
In zwei Lärmgutachten, wovon eines von der Stadt vergeben wurde, wurden die Planungen der Deutschen Bundesbahn im Hinblick auf Lärmschutz als ausreichend beurteilt. Der Gemeinderat hat daraufhin — als Vorabstimmung zur Planfeststellung — die Niveaulage beschlossen, so daß die Frage der Tieflage als erledigt angesehen werden kann.
Zu Frage B 131:
Das wesentliche Kriterium für die Einrichtung eines S-Bahnhaltepunktes ist ein ausreichendes Verkehrsaufkommen. Die Beurteilung hierüber obliegt bei der S-Bahn im Mittleren Neckarraum der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH, die sich zur Zeit mit der Frage eines Haltepunktes Oberaichen befaßt.
Ein gewisser Zusammenhang zwischen der Gradientenführung und der Einrichtung eines Haltepunktes Oberaichen besteht: In Niveaulage ist die Einrichtung des Haltepunktes auch nach Inbetriebnahme der S-Bahn noch möglich (geschätzte Kosten 1,2 Millionen DM). Bei einer Tieflage würden Kosten für den Haltepunkt in Höhe von 2,2 Millionen DM entstehen, ein späterer Nachbau ist praktisch nicht möglich.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 132):
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Anregung, die Verkehrssicherheit bei Fahrrädern dadurch zu verbessern, daß ein Selbstaufladeakku für die Fahrradbeleuchtung vorgeschrieben wird?
Die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) die voraussichtlich am 1. Februar 1980 in Kraft treten wird, enthält u. a. auch einen neugefaßten § 67 StVZO, wonach künftig eine zusätzliche, auch im Stand winkende Schlußleuchte für rotes Licht, zulässig sein wird. Nach Auffassung des Verordnungsgebers ist dies eine praktikable Lösung unter Verwendung von Batterien.
Im Rahmen der geltenden Vorschriften können selbstverständlich auch andere technische Lösungen verwendet werden. So hat die Industrie z. B. Fahrradbeleuchtungsanlagen mit automatischer Batterieumschaltung entwickelt.
15778* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Weitergehende Lösungen, wie Akkumulatoren, die von der Lichtmaschine aufgeladen werden, werden nicht für sinnvoll gehalten, weil sie eine höhere Leistung voraussetzen und einen beachtlich hohen Kraftaufwand beim Fahren erfordern. Zudem müs sen sie zur Nachladung des Akkus auch bei Fahrt am Tage Spannung erzeugen. Hierbei ist davon auszugehen, daß die mit Fahrrädern üblicherweise zurückgelegten kurzen Fahrtstrecken eine ausreichende Rufladung des Akkus nicht ermöglichen.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 133, 134 und 135):
Wie ist der Planungsstand bei der Ortsumgehung Eibelshausen (Lehn-Dill-Kreis) der Bundesstraße B 253, bzw. wann ist insbesondere mit dem Baubeginn zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen angesichts des hohen Unfallrisikos, die Autobahnanschlüsse Herborn-West und Herborn-Süd kreuzungsfrei auszubauen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die geplante Verlagerung des Schienenpersonenverkehrs auf die Straße bei der Bundesbahnstrecke Dillenburg—Dietzhölztal angesichts steigender Treibstoffpreise und einem Anwachsen der Benutzerzahlen beim öffentlichen Personennahverkehr?
Zu Frage B 133:
Der Entwurf für die Umgehung Eibelshausen ist fertiggestellt und von der zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung genehmigt worden. Die Umgehung ist im Programm des Bundesministers für Verkehr zum Bau von Ortsumgehungen enthalten. Nach rechtskräftigem Abschluß des seit Juli 1979 laufenden Planfeststellungsverfahrens soil möglichst 1981 mit dem Bau begonnen werden. Der Grunderwerb wird im Rahmen des ebenfalls laufenden Flurbereinigungsverfahrens durchgeführt.
Zu Frage B 134:
Die Einmündungsbereiche in die jeweilige Bundesstraße haben sich bei beiden Anschlußstellen bisher nicht als Unfallschwerpunkte nach den Kriterien der zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung ergeben. Es ist daher gegenwärtig nicht beabsichtigt, die beiden Anschlußstellen kreuzungsfrei auszubauen. Ein kreuzungsfreier Ausbau wäre auch aus topographischen Gründen und wegen der bereits vorhandenen Bebauung sehr schwierig. Die Einmündungen sind durch verkehrsregelnde Maßnahmen besonders gesichert worden. Zunächst wird die hessische Straßenbauverwaltung die weitere Verkehrsentwicklung im Bereich beider Anschlußstellen beobachten.
Zu Frage B 135:
Die Erfahrungen mit früheren Benzinpreiserhöhungen und vorliegende Forschungsergebnisse lassen vermuten, daß eine stärkere Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel erst bei relativ hohen Benzinpreissteigerungen zu erwarten ist. Auf Grund der gegenwärtigen Benzinpreiserhöhungen allein ist daher kaum mit einer spürbaren und nachhaltigen Abwanderung vom Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel zu rechnen.
Der bundesweit festzustellenden Zunahme des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Bah lungsräumen steht in der Fläche eine fallende Tendenz entgegen. Dies gilt auch für die Strecke Dillenburg-Ewersbach.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 136):
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Benutzung des sogenannten Seniorenreisepasses aus dem Nahverkehrsbereich herauszunehmen, und wie würde sich eine solche Maßnahme mit dem Vertrauensgrundsatz, daß Zusagen einzuhalten sind, vereinbaren lassen?
Die Deutsche Bundesbahn (DB) beabsichtigt nicht, die Benutzung des Senioren-Passes grundsätzlich aus dem Nahverkehrsbereich herauszunehmen. Allerdings nehmen hier Verbünde und S-Bahnen eine besondere Stellung ein.
So gelten beispielsweise im Verbundraum Rhein-Ruhr ab 1. Januar 1980 auf Entfernungen bis 50 km nicht mehr die Fahrkarten der beteiligten Verkehrsunternehmen, sondern nur noch der einheitliche Verbundfahrausweis.
Auch in diesem Verbundraum konnten daher Sonderangebote der DB wie z. B. der Senioren-Paß ihre Gültigkeit nicht mehr behalten. Statt dessen bietet der Verbund ein eigenes Seniorenangebot an, das alle Verbundverkehrsunternehmen — auch die Deutsche Bundesbahn — einschließt.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 137):
Ist die Bundesregierung bereit, zur Sanierung der Schlei beizutragen, oder lehnt sie hier eine Mitverantwortung ab, indem sie sich darauf beschränkt, nach dem Bundeswasserstraßengesetz einen ordnungsgemäßen Wasserabfluß und die Schiffbarkeit dieses Flusses zu erhalten?
Die Schlei ist Bundeswasserstraße und Teil der Seewasserstraße Ostsee. Demgemäß obliegt den Behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes die Wahrnehmung der verkehrsbezogenen Aufgaben an der Schlei. Hierzu gehören u. a. die Fahrwasserüberwachung, das Setzen und Betreiben von Schiffahrtszeichen sowie die Erhaltung einer für die Schiffahrt erforderlichen Wassertiefe, soweit es wirtschaftlich zu vertreten ist. Für Maßnahmen, die den bestehenden Zustand verbessern (Ausbaumaßnahmen), besteht zur Zeit keine Finanzierungsmöglichkeit.
Die übrigen nicht verkehrsbezogenen Aufgaben, wie z. B. wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte und des Hochwasser-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15779*
schutzes, fallen nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung in die Zuständigkeit des Landes.
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 138 und 139):
Welche nachteilige Folgen für den Erhalt des Standorts Dortmund zur Produktion von Eisen und Stahl hat nach Auffassung der Bundesregierung die Entwicklung der Schiffahrtsabgaben auf den nordwestdeutschen Binnenwasserstraßen, insbesondere die laufende Anhebung der Ausnahmetarife für Eisenerz auf dem Dortmund-Ems-Kanal um 600 v. H. seit 1971?
Hält die Bundesregierung eine weitere Anhebung der Ausnahmetarife für Eisenerz auf den drei nach Dortmund führenden Binnenwasserstraßen für vertretbar, obwohl dadurch den Bemühungen zur Überwindung struktureller Schwierigkeiten in der Dortmunder Stahlindustrie direkt entgegengewirkt wird und die Gefahr besteht, daß die Investitionspläne der Stahlindustrie nicht verwirklicht werden können?
Zu Frage B 138:
Die Bundesrepublik sieht in den bisherigen Anhebungen der Schiffahrtsabgaben für Erztransporte nach Dortmund keine ins Gewicht fallenden Benachteiligungen für diesen Standort. Die Belastung je t Erz beträgt heute maximal 0,99 DM. Das entspricht einer Belastung je t Roheisen von 1,58 DM. Gemessen am Preis für Roheisen (rd. 455,— DM/t) ist das äußerst gering. Außerdem bleibt der Anteil der Schiffahrtsabgaben an den Transportkosten mit Binnenschiffen immer noch unter 10 Prozent.
Zu Frage B 139:
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf eine maßvolle Anhebung der Schiffahrtsabgaben nicht verzichten können, wenn der Deckungsgrad der laufenden Ausgaben bei den Wasserstraßen nicht weiter verschlechtert werden soll. Sie hält solche Anhebungen auch im Hinblick auf die gerade von der Eisen schaffenden Industrie in Dortmund nachhaltig geforderten Investitionen in diese Wasserstraßen für angemessen. Das gilt umsomehr, als z. B. in Henrichenburg vorrangig erhebliche Investitionen getätigt werden.
Im übrigen darf ich auf die ausführliche Stellungnahme des Bundesministers für Verkehr vom 15. Januar 1980 auf Ihr Fernschreiben zum gleichen Sachverhalt verweisen.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vosen (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 140, 141, 142 und 143):
Wie groß ist die Summe der Nutzen nach dem Ergebnis des geplanten Autobahnneubaus der A 56 im Bereich des Kreises Düren im Hinblick auf die gesamtwirtschaftlichen Vor- und Nachteile und die primären Kostenersparnisse?
Welche Beiträge werden zur Verkehrssicherheit und zur besseren Erreichbarkeit von zentralen Orten, Arbeitsstätten und Erholungsgebieten geleistet?
Wie groß ist die Summe der regionalwirtschaftlichen Vorteile, der Umwelteffekte und der verkehrsfremden Funktionen?
Welches sind die wichtigsten Daten der A 56 im Hinblick auf die Kosten sowie im Hinblick auf die zu erwartenden Verkehrsleistungen im Jahr 1990?
Im Rahmen der 2. Überprüfung des Bedarfsplanes haben im Herbst vergangenen Jahres Abstimmungsgespräche mit den Ländern und den Bundesressorts stattgefunden. Dabei sind dem Bundesminister für Verkehr zu der gesamtwirtschaftlichen Bewertung der Neubaumaßnahme A 56 und zu einer Anzahl anderer Projekte zusätzliche Informationen zugegangen. Die Bewertungstableaus werden z. Z. unter Berücksichtigung dieser Zusatzinformationen aktualisiert. Eine Beantwortung Ihrer Fragen ist daher erst in Kürze möglich. Bis dahin bitte ich um Geduld.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 144):
Ist die Bundesregierung angesichts der rapid steigenden Treibstoffpreise bereit, für Regionen ohne hinreichende öffentliche Transportmittel Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, daß die Arbeitnehmer in diesen Räumen auch künftig mit zumutbaren Kosten zu ihren Arbeitsplätzen kommen können?
Der Bundesregierung sind bislang keine Fälle bekanntgeworden, in denen aus energiepolitischen Gründen in bestimmten Regionen ernsthafte Schwierigkeiten bei der Beförderung von Arbeitnehmern zu ihrer Arbeitsstätte aufgetreten sind. Die Bundesregierung sieht daher aus energiepolitischen Gründen gegenwärtig keine Veranlassung für entsprechende Maßnahmen zur Ausweitung der öffentlichen Verkehrsbedienung in bestimmten Regionen.
Unabhängig hiervon setzt die Bundesregierung insbesondere auch unter energiepolitischen Gesichtspunkten ihre Politik zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) konsequent fort. Allein für den Ausbau leistungsfähiger Nahverkehrssysteme werden jährlich mehr als 1 Mrd. DM an Finanzhilfen im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereitgestellt. Darüber hinaus gewährt der Bund für den gesamten ÖPNV Gasölbetriebsbeihilfen. Ferner trägt er die Kostenunterdeckung im Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bundesbahn; dies waren für das Jahr 1978 rd. 4,2 Mrd. DM.
Im übrigen plant die Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode die Einführung einer allgemeinen Entfernungspauschale für alle Verkehrsteilnehmer unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel. Darüber hinaus setzt sie sich aktiv für die Bildung von Fahrgemeinschaften bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein.
15780* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Anlage 107
Antwort
dès Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 145 und 146):
Bleiben im Fahrplan der Bundesbahn 1980/81 der TEE 19 Gambrinus Hamburg–Köln–München und der TEE 18 in umgekehrter Richtung erhalten?
Kann die Fahrzeit dieser beiden Züge noch weiter verkürzt werden?
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn wird das Zugpaar TEE 18/19 Gambrinus auch im Jahresfahrplan 1980/81 verkehren. Fahrzeitverkürzungen können allerdings nicht vorgenommen werden.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 147 und 148):
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung vertretbar, daß wegen seit nunmehr 10 Jahren andauernder Planungs-, Prüfungs- und Abstimmungsqse Bundesbahn und Bundespost über den Neubau des Postamts 2 in Heilbronn nicht entschieden werden kann, und
deshalb die betroffenen Postbediensteten noch immer unter unzumutbaren provisorischen Bedingungen — z. B. Dienstbetrieb in einem Zelt — ihren Dienst versehen müssen?
Hält die Bundesregierung nicht auch den Zeitpunkt für gekommen, daß nach 10jährigem ergebnislosen Hin und Her zwischen zwei Bundesunternehmen um das neue Postamt 2 in Heilbronn die politische Leitung darauf drängen sollte, daß insbesondere in der noch immer ungeklärten Frage des notwendigen Grundstückstauschs zwischen Bahn und Post auch im Interesse des öffentlichen Ansehens dieser Unternehmen eine Einigung zustande kommt?
Die Deutsche Bundespost ist nach wie vor bemüht, den Neubau für das Postamt 2 in Heilbronn so schnell wie möglich zu realisieren. Die Oberpostdirektion in Stuttgart führt daher sowohl mit der Deutschen Bundesbahn als auch mit der Stadt Heilbronn intensive Verhandlungen, die sich langwierig gestalten, weil das von der Deutschen Bundespost als wirtschaftlich erkannte Betriebskonzept noch mit den betrieblichen Interessen der Deutschen Bundesbahn in Einklang zu bringen ist. Die Deutsche Bundesbahn hat jedoch inzwischen erklärt, daß sie sich gegen die Errichtung des Neubaus auf dem heute noch in ihrem Grundeigentum befindlichen Gelände grundsätzlich nicht sperren wird. Die Grundstücksfrage kann damit insoweit als gelöst angesehen werden.
Die mit der Deutschen Bundesbahn auszuhandelnden Lösungen und die Auflagen der Stadt Heilbronn werden allerdings noch umfangreiche Planungsänderungen verursachen, die noch weitere Verhandlungen erforderlich machen. Das Bundespostministerium wird sich künftig verstärkt einschalten, damit diese endlich zu einem Ergebnis führen.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 149, 150 und 151):
Welche neuen Funktionsgruppen für den gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienst der Deutschen Bundespost will der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen entsprechend seiner Ankündigung in Heft 8/79 der „telepost" einrichten, und wie ist der Stand seiner Verhandlungen mit anderen Ressorts?
Auf Grund welcher Betriebsprognosen hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen laut „telepost" 8/79 das Mindestvolumen von 14 000 Führungskräften des gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienstes festgesetzt, obwohl der Ist-Bestand der Laufbahn diese Zahl nur unwesentlich unterschreitet, gleichzeitig aber ein Personalfehlbestand von 1 700 Kräften amtlich ausgewiesen wird?
Mit welchen besoldungsrechtlichen Maßnahmen und wann wird die Bundesregierung die Konsequenzen aus der in Heft 8/79 der „telepost"
groß herausgestellten Bewertung aller Dienstposten des gehobenen
Dienstes der Post mindestens nach Besoerldungsgruppe A 10 ziehen?
Zu Frage B 149:
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat vorgeschlagen, eine neue Funktionsgruppe für Beamte des gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienstes in personalintensiven Dienststellen einzurichten. Dazu ist eine Änderung der Funktionsgruppenverordnung erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der für die Ausweitung der Funktionsgruppenverordnung federführende Bundesminister des Innern hat die Prüfung dieser Frage mit den übrigen Bundesressorts und den Ländern noch nicht abschließen können, weil die Beteiligten Folgeforderungen aus anderen Bereichen befürchten.
Zu Frage B 150:
Als Anfang 1978 auf Grund geplanter betrieblicher Rationalisierungsmaßnahmen sich ein spürbarer Rückgang des Personalbedarfs im gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienst der Deutschen Bundespost abzeichnete, hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen im Hinblick auf künftige, damals noch nicht konkretisierbare Arbeitsplatzzugänge aus anderen Gründen ein Mindestvolumen von 14 000 Arbeitsplätzen für Führungskräfte im gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienst der Fachrichtung P bei den Ämtern und Oberpostdirektionen festgesetzt. Damit sollten kurzzeitig wirkende Einbrüche im Arbeitsplatzvolumen vermieden werden.
Inzwischen liegt die betrieblich notwendige Zahl von Arbeitsplätzen wieder über dem o. a. Mindestvolumen. Mit einem weiteren verkehrsbedingten Anstieg ist zu rechnen.
Der z. Z. noch vorhandene Personalfehlbestand soll so rasch wie möglich abgebaut werden. Hierzu hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen in den Jahren 1978 und 1979 verstärkt Nachwuchskräfte in die Ausbildung übernommen. Darüber hinaus bemüht er sich, neben dem Zugang über die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung die Voraussetzungen für die Einstellung grad. Betriebswirte (BLV 25 [5]) und für den Verwendungsaufstieg (BLV § 29) so schnell wie möglich zu schaffen.
Zu Frage B 151:
Die besoldungsrechtlichen Konsequenzen aus der Bewertung der Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 10 sollen nach dem Willen der Bundesregierung im „Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980"
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15781*
gezogen werden. Art. 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs sieht u. a. eine Änderung des § 23 Bundesbesoldungsgesetz vor, daß die Besoldungsgruppe A 10 Eingangsgruppe für alle Laufbahnen des gehobenen Dienstes wird.
Den von der Bundesregierung am 14. November 1979 beschlossenen Gesetzentwurf hat der Bundesrat am 21. Dezember 1979 allerdings insoweit abgelehnt (BR-Drucksache 545/79). Das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 152 und 153):
In welcher Weise wird sichergestellt, daß bei der Abschaltung von Fernsprech- und Fernschreibeinrichtungen im Katastrophen- oder Notstandsfall diejenigen Fernsprech- oder Fernschreibteilnehmer, deren Erreichbarkeit aus Gründen des öffentlichen Wohls auch in derartigen Situationen sichergestellt sein muß, von Abschaltmaßnahmen ausgenommen werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung Bedenken aus Kreisen der Ärzteschaft, wonach nicht auszuschließen sei, daß auch Ärzte von derartigen Abschaltmaßnahmen betroffen werden könnten?
Der öffentliche Fernsprechverkehr kann bei Katastrophen oder im Verteidigungsfall sprunghaft auf ein Vielfaches der normalen Verkehrsbelastung ansteigen, so daß die technischen Einrichtungen auch innerhalb des Ortsnetzes blockiert werden können. Um den Fernsprechteilnehmern, die aus Gründen des öffentlichen Wohles auch in einer solchen Situation dringend telefonieren müssen, dann eine Fernsprechmöglichkeit zu eröffnen, muß für die übrigen Teilnehmer die Nutzung des Telefons vorübergehend eingeschränkt werden. Rechtsgrundlage sind § 7 Abs. 2 Fernmeldeanlagengesetz und § 12 Abs. 9 Fernmeldeordnung.
Die Einschränkungsmaßnahme, die technisch vorbereitet ist, bewirkt, daß von ihr betroffene Telefonanschlüsse nur noch angerufen werden können. Sie können also keine abgehenden Verbindungen mehr aufbauen. Die öffentlichen Münzfernsprecher bleiben voll in Betrieb. Telexanschlüsse werden nicht eingeschränkt, da für dieses Netz die Gefahr der Blockierung nicht besteht.
Die Auswahl der von der Einschränkung ausgenommenen Fernsprechteilnehmer erfolgt in Ausschüssen auf Länderebene, in denen auch das Gesundheitswesen vertreten ist.
Es ist sichergestellt, daß lebenswichtige Fernsprechteilnehmer, zu denen grundsätzlich auch die Ärzte gehören, bei Katastrophen und im Verteidigungsfall keinen Einschränkungen im Sinne der dargestellten Regelung unterliegen.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 154):
Welche Telefonnahbereiche bestehen z. Z. im Lahn-Dill-Kreis bzw. werden noch in nächster Zeit eingeführt?
Zum Lahn-Dillkreis gehören die Knotenvermittlungsstellenbereiche (KVSt) Dillenburg, Gießen, Wetzlar und Weilburg.
Die KVSt Weilburg mit den Ortsnetzen 0 64 73 Leun/Lahn, 0 64 77 Nenderoth, Dillkreis und 0 64 78 Ulmtal und die KVSt Wetzlar mit den Ortsnetzen 0 64 41 Wetzlar, 0 64 42 Braunfels, 0 64 43 Ehringhausen, 0 64 44 Bischoffen, 0 64 45 Schöffengrund, 0 64 46 Hohensolms, 0 64 47 Kleenheim, 0 64 49 Ehringhausen-Katzenfurt und 0 64 40 EhringhausenKölschhausen wurden am 8. Januar 1980 auf das neue Fernsprech-Tarifsystem umgestellt.
Die KVSt Gießen mit den Ortsnetzen 06 41 Gießen, 0 64 01 Grünberg, Hess., 0 64 02 Hungen, Hess., 0 64 03 Groß-Linden, 0 64 04 Lich, Hess., 0 64 05 Laubach, Hess., 0 64 06 Lollar, 0 64 07 Rabenau, Hess., 0 64 08 Buseck und 0 64 09 Biebertal wird am 24. Januar 1980 umgestellt.
Die KVSt Dillenburg mit den Ortsnetzen 0 27 71 Dillenburg, 0 27 72 Herborn, Dillkreis, 0 27 73 Haiger, Dillkreis, 0 27 74 Dietzhölztal, 0 27 75 Driedorf, 0 27 76 Bad Endbach-Hartenrod, 0 27 77 Breitscheid, Dillkreis, 0 27 78 Siegbach, 0 27 79 Beilstein, Dillkreis und 0 27 70 Eschenburg kann erst im Jahre 1982 umgestellt werden, weil ein neues Gebäude errichtet werden muß.
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen B 155 und 156):
Welche Poststellen in den ehemaligen Landkreisen Waldeck, Wolf-hagen und Hofgeismar (Bundestagswahlkreis 124 — neu —) sind für eine Auflösung und danach Bedienung durch sogenannte fahrende Postämter vorgesehen, und wann ist voraussichtlich mit einer solchen Maßnahme im einzelnen zu rechnen?
Welche strukturpolitischen, arbeitsmarktpolitischen und kundendienstunfreundliche Benachteiligungen sind durch solche Maßnahmen zu erwarten?
Zu Frage B 155:
Wie sich die Postversorgung in den ehemaligen Landkreisen Waldeck, Wolfhagen und Hofgeismar künftig gestaltet (ortsfeste Annahmestelle, Fahrbarer Postschalter oder Landzusteller) wird von dem Konzept der „Postversorgung auf dem Lande" abhängen, das die Bundesregierung auf Beschluß des Deutschen Bundestages vom 16. November 1979 unverzüglich vorlegen soll. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, daß sich aus diesem Konzept unmittelbare Folgerungen ergeben. Es soll vielmehr den Oberpostdirektionen überlassen bleiben, das Verfahren im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten und der sozialen Gegebenheiten sachlich und zeitlich zu regeln.
15782* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Zu Frage B 156:
Es ist Ziel der Deutschen Bundespost, Verbesserungen anzustreben und etwaige strukturpolitische, arbeitsmarktpolitische und kundendienstunfreundliche Benachteiligungen zu vermeiden.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 157):
Seit wann ist der Bundesregierung die Absicht der französischen Regierung bekannt, vier Kernkraftwerksblöcke, unabhängig von ihrer jeweiligen Größenordnung, bei Cattenom stufenweise errichten zu lassen?
Die französische Regierung verfolgt im Grundsatz das Konzept, an jedem Kraftwerkstandort mindestens vier Kraftwerkblöcke zu errichten. In der Sitzung der deutsch-französischen Arbeitsgruppe für Standortfragen beim Bau von Kraftwerken im gemeinsamen Grenzraum am 3. Februar 1978 wurde jedoch von französischer Seite erklärt, daß bezüglich des vorgesehenen Kernkraftwerkes bei Cattenom noch keine konkreten Pläne zum Bau der Blöcke 3 und 4 von der Regierung beschlossen seien. Am 11. Oktober 1978 wurde für Cattenom die sogenannte déclaration d'utilité publique verkündet; damit wurde der Standort bei Cattenom grundsätzlich für geeignet zum Bau von vier Kraftwerksblöcken erklärt. In der Sitzung der o. g. Arbeitsgruppe am 19. Juni 1979 wurde aber erklärt, daß noch nicht feststehe, ob die Blöcke 3 und 4 tatsächlich gebaut werden. Im November 1979 wurde die Bundesregierung davon unterrichtet, daß von der französischen Regierung beschlossen wurde, die gesetzlichen Verfahren, die für die Erweiterung des Kernkraftwerkes bei Cattenom notwendig sind, einzuleiten.
Die Bundesregierung hat daraufhin unverzüglich die deutsch-französische Arbeitsgruppe zu einer Sitzung einberufen. Über das Ergebnis der Besprechung wurde folgendes Kommuniqué verfaßt:
Auf Einladung der deutschen Delegation fand am 18. Dezember 1979 in Bonn ein neues Gespräch über das französische Kernkraftwerk Cattenom/Mosel statt. An diesem Gespräch nahmen neben französischen auch luxemburgische Regierungsvertreter sowie Vertreter der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland teil.
Die französische Delegation erläuterte die Bedeutung des jüngsten Beschlusses der französischen Regierung, die gesetzlichen Verfahren einzuleiten, die für den Bau der in Cattenom vorgesehenen Blöcke 3 und 4 von je 1 300 MW notwendig sind.
- Die deutsche und die luxemburgische Delegation haben auf die Besorgnisse der Bevölkerung wegen der Größe des beabsichtigten Vorhabens in Grenznähe hingewiesen, insbesondere wegen der Bevölkerungsdichte und der industriellen Konzentration in benachbarten Gebieten. Es wurden weiterhin Fragen insbesondere der Sicherheit von Kernenergieanlagen, des Katastrophenschutzes, der Moselbelastung, der klimatischen Auswirkungen sowie der Haftung angesprochen.
Die luxemburgische und die deutsche Delegation haben gebeten, die Entscheidung zum Bau der Blöcke 3 und 4 mit dem Ziel zu überprüfen, eine endgültige Entscheidung erst nach Klärung aller in den anstehenden Gesprächen zu erörternden Fragen zu treffen.
Die französische Delegation hat darauf hingewiesen, daß im Rahmen des weiteren Verfahrens alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden, um die anstehenden Fragen zu klären.
Es bestand Einvernehmen, daß sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk Cattenom auftreten werden und die das Staatsgebiet von Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland betreffen, in den zuständigen Gremien behandelt und geprüft werden sollen.
Die französische Delegation hat bestätigt, daß die französischen Behörden die Bevölkerung im betroffenen Grenzraum umfassend informieren und die von dort vorgetragenen Bedenken überprüfen und darauf antworten werden.
Die drei Delegationen haben die Notwendigkeit und die Nützlichkeit dieses Gedankenaustausches betont, der in einer Atmosphäre gutnachbarschaftlicher Zusammenarbeit stattfand.
Es bestand Einvernehmen, daß die Gespräche in der Arbeitsgruppe fortgesetzt werden.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 158, 159 und 160):
Kann die Bundesregierung etwas unternehmen, um in Zukunft zu verhindern, daß Bundesbürger durch falsch verstandenes Energiesparen bei einer zu weitgehenden Abdichtung ihrer Wohnräume an Mangel an Frischluft ersticken, wie dies in zehn Fällen in den letzten Monaten in der Bundesrepublik Deutschland geschehen ist, und wenn ja, was?
Teilt die Bundesregierung die Sorgen und Feststellungen der Dortmunder Stadtwerke, die in diesem Zusammenhang vor dem Einbau fugendichter Fenster zumindest in Altbauten warnen und feststellen, daß der Frischluftbedarf eines Wohnraums bei fugendichten Fenstern unmöglich zu erzielen ist und daß bei zusätzlichen Feuerstellen (Kohle- und Gasöfen) und weitere Abdichtungen in diesen Räumen Lebensgefahr besteht?
Hält die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der DIN-Norm 4108 angepaßten Wärmeschutzverordnung zum Energieeinsparungsgesetz auf Grund der Unfälle und der Ergebnisse von Untersuchungen des Batelle-Instituts in Frankfurt und der Technischen Universität München, wonach die bisher verordnete Basisluftwechselzahl nicht ausreichend ist, für erforderlich, und bis wann können die erforderlichen Änderungen der Vorschriften erfolgt sein?
Zu Frage B 158:
Die Bundesregierung wird die bereits in vielen Formen erfolgte Informationsvermittlung intensivieren und auf die Gefahren besonders aufmerksam machen, die durch unsachgemäße Selbsthilfemaßnahmen entstehen können.
Die Bundesregierung geht allerdings davon aus, daß bei den aufgetretenen Fällen zunächst die Unfallursachen genau untersucht werden müssen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15783*
Nach vorliegenden Informationen dürfte es sich vermutlich um Kohlenmonoxydvergiftungen infolge unvollständiger Verbrennung handeln, die nur in Verbindung mit offenen Feuerstätten auftreten können. Solche Unfälle waren bedauerlicherweise auch vor dem Einbau zusätzlich gedichteter Fenster zu beklagen.
Besonders dichte Fenster, die teilweise erheblich dichter als nach der Normforderung hergestellt oder vom Nutzer zusätzlich abgedichtet werden, können diese Risiken erhöhen.
Gefahren können allerdings weitgehend nur dann vermieden werden, wenn die einschlägigen Sicherheitsvorschriften — insbesondere der Bauaufsichtsbehörden — beachtet werden. Darüber hinaus empfiehlt die Bundesregierung dringend, daß jeder, der in Verbindung mit einer offenen Feuerstätte neue Fenster einbaut oder bei besonders dichten, d. h. in der Regel neuen Fenstern eine offene Feuerstätte neu aufstellt und betreibt, auf jeden Fall einen Fachmann (z. B. den zuständigen Schornsteinfeger oder einen Heizungsfachmann) zu Rate zieht.
Zu Frage B 159:
Die Bundesregierung teilt die Sorge der Dortmunder Stadtwerke insofern, daß bei offenen Feuerstätten (z. B. Gasetagenheizungen, Kohleöfen) Sicherheitsrisiken auftreten können, wenn besonders dichte Fenster eingebaut und die beim Betrieb offener Feuerstätten zu beachtenden Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden. Durch diese nach Landesrecht erlassenen Vorschriften soll gewährleistet werden, daß eine ausreichende Luftmenge für die Verbrennung zur Verfügung steht.
Der Frischluftbedarf eines Wohnraumes kann und konnte auch bei relativ undichten Fenstern, wie Untersuchungen zeigen, in der Regel allein durch die Fugenundichtigkeit der Fenster nicht in vollem Umfang sichergestellt werden. Bei undichten sowie relativ dichten Fenstern ist eine gelegentliche Stoßlüftung, d.h. ein zeitweises Offnen der Fenster erforderlich. Zu beachten ist des weiteren, daß Fenster, die den heute geltenden Anforderungen für Neubauten genügen, zwar dicht, nicht aber absolut dicht sein sollen. Darüber hinaus weisen Gebäude über andere Bauteile, z. B. Türen, Rolläden u. a., weitere z. T. erhebliche Undichtigkeiten auf.
Es erscheint daher nicht zweckmäßig, in jedem Falle vor dem Einbau dichter Fenster in Altbauten zu warnen. „Ausreichend" dichte Fenster wirken den sonst erheblichen Wärmeverlusten entgegen und sind in Verbindung mit Zentralheizungen als nicht problematisch einzustufen.
Zu Frage B 160:
Die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung gelten für zu errichtende Gebäude. In diesen Gebäuden bestehen, wenn beim Einbau und dem Betrieb offener Feuerstätten die einschlägigen Vorschriften beachtet werden, nach den vorliegenden Erfahrungen keine erhöhten Sicherheitsrisiken.
Weder die Wärmeschutzverordnung noch die Norm DIN 4108 — Wärmeschutz im Hochbau — (in der Fassung August 1969 oder im Entwurf einer Neufassung vom Oktober 1979) enthalten normative Angaben über eine Luftwechselzahl.
Der bisherige Stand der Kenntnisse hat bislang die Festlegung eines „Mindestluftwechsels" nicht erlaubt. Die Bundesregierung hat allerdings ein breit angelegtes Forschungsprogramm zum Komplex der Wohnungslüftung initiiert und verspricht sich auch hierdurch neue Erkenntnisse, die, soweit erforderlich, Eingang in die Wärmeschutz- und Sicherheitsvorschriften finden werden.
Nach der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977, Anlage 2 Nr. 6, sind zur Gewährleistung einer aus Gründen der Hygiene und Beheizung erforderlichen Lufterneuerung stufenlos einstellbare und leicht regulierbare Lüftungseinrichtungen zulässig. Ob insbesondere für den Wohnungsbau ein definierter und energiesparender Luftaustausch künftig mittels einfacher und preiswerter Lüftungseinrichtungen vorgesehen werden kann, hängt mehr von den einschlägigen Entwicklungsarbeiten in der beteiligten Wirtschaft als von der Festlegung bestimmter Anforderungen für den Luftaustausch ab.
Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 161):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die für Aufenthalte in der DDR ausgegebenen „Zählkarten" neuerdings nicht mehr vom Besucher, sondern von Dienststellen der DDR ausgefüllt werden und dabei dem Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland die Staatsbürgerschaft „BRD" zuerkannt wird, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Verstoß zu unternehmen?
Seit mehr als zwei Jahren werden die Zählkarten von der DDR maschinenschriftlich ausgefüllt. Dabei werden die Hintergrundbuchstaben „BRD" noch einmal mit den maschinenschriftlichen Buchstaben „BRD" überschrieben.
Dieser Wortlaut ist ausschließlich von der Regierung der DDR zu verantworten. Die Zählkarten werden ausschließlich von DDR-Behörden bearbeitet und dienen ausschließlich deren Bedürfnissen.
Zur grundsätzlichen Seite der Angelegenheit ist folgendes zu bemerken:
Der Protokollvermerk zum Grundlagenvertrag über Staatsangehörigkeitsfragen stellt fest, daß diese durch den Grundlagenvertrag nicht geregelt sind. Daher sind auf dieser Grundlage beide Staaten frei, sich so zu verhalten, wie es den von ihnen vertretenen Auffassungen zur Staatsangehörigkeitsfrage entspricht. Eine Grenze könnte nur dort gefunden werden, wo Maßnahmen gegen Artikel 6 des Grundlagenvertrages verstoßen. Der Eindruck der Buchstaben „BRD" in die Staatsangehörigkeitsspalte der Zählkarten der DDR, die nur auf deren Gebiet und für deren Zwecke verwendet werden, ist inso-
15784* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
fern Teil der Ausübung von Hoheitsgewalt durch die DDR, die auf deren Staatsgebiet beschränkt bleibt. Sie ist auch nicht als Verstoß gegen die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten anzusehen. Wenn ein Sachverhalt in einem Vertrag ausdrücklich als nicht geregelt bezeichnet wird, so ist die jeweils andere Seite in dem oben beschriebenen Rahmen frei, Bezeichnungen zu verwenden, die ihrer Auffassung entsprechen. Insofern haben wir keinen rechtlichen Anspruch auf die korrekte Bezeichnung der deutschen Staatsangehörigkeit in unserem Sinne.
Unbeschadet der vorstehend skizzierten Rechtslage im Hinblick auf unser Verhältnis zur DDR lege ich Wert auf die Feststellung, daß die korrekte Bezeichnung der Staatsangehörigkeit nach Auffassung der Bundesregierung „deutsch" lautet. Den Rechtsstandpunkt der DDR macht sich die Bundesregierung nicht zu eigen. Auch durch die notgedrungene, widerspruchslose Hinnahme der DDR-Vordrucke durch die Reisenden erfährt der Rechtsstandpunkt der DDR selbstverständlich weder Anerkennung noch Bestätigung durch die Bundesregierung.
Diese Auffassung hat der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Herr Egon Franke, mit Schreiben vom 22. Juni 1978 dem Präsidenten des schleswig-holsteinischen Landtages, Herrn Ministerpräsidenten a. D. Dr. Helmut Lemke, sowie mit Schreiben vom 28. Juni 1978 Herrn Dr. Johann Baptist Gradl, MdB, mitgeteilt.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 162):
Hält die Bundesregierung die Stillegung einer Strecke im Zonenrandgebiet für vereinbar mit den Bestimmungen des Zonenrandförderungsgesetzes?
Das Zonenrandförderungsgesetz enthält keine Garantie für die Aufrechterhaltung einer bestimmten Verkehrsverbindung oder eines bestimmten Verkehrsmittels. Vielmehr sollen zur Stärkung der Leistungskraft des Zonenrandgebietes im Rahmen des Ausbaus der Bundesverkehrswege die Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung im Zonenrandgebiet bevorzugt gefördert werden.
Das bedeutet, soweit Bundesverkehrswege überhaupt in Frage kommen, daß diejenigen Verkehrsverbindungen zu schaffen oder zu sichern sind, die unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen am besten zur Erhaltung und Stärkung der Leistungskraft des Zonenrandgebietes beitragen können.
Wo eine vorhandene Schienenstrecke vom Publikum kaum noch genutzt wird und wo die Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs nur durch unverhältnismäßig hohe Investitionen gewährleistet werden könnte, obwohl leistungsfähige schienenparallele Straßen, auf die der Verkehr ohne Beeinträchtigung verlagert werden kann, vorhanden sind, ist daher auch die Umstellung des Reiseverkehrs von der Schiene auf den Bus oder die Stillegung einer Schienenstrecke mit dem Zonenrandförderungsgesetz vereinbar.
Das für derartige Entscheidungen vorgeschriebene vielstufige Antrags- und Genehmigungsverfahren gewährleistet, daß in jedem Einzelfall die jeweiligen strukturpolitischen Belange des Zonenrandgebietes sorgfältig abgewogen werden.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 163 und 164):
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn plant, ab 1980 die beiden D-Züge D 256 und D 257 (Frankfurt—Paris und Paris—Frankfurt) künftig nicht mehr über Bad Kreuznach laufen zu lassen?
Teilt die Bundesregierung hierzu die Ansicht, daß die Streichung dieser Zugverbindung für den Naheraum eine weitere Schwächung der Verkehrserschließung darstellt und daß dadurch eventuell ein weiterer Schritt vorgenommen wurde, der die Existenz der Nahetalstrecke gefährden könnte?
Nach Mitteilung der für die Fahrplangestaltung eigenverantwortlich zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) verkehrt ab dem Jahresfahrplan 1980/ 81 zwischen Frankfurt/M. und Kaiserslautern ein durchgehendes Eilzugpaar (3284/3285) auf dem bisherigen Laufweg des D-Zugpaares D 256/257, also über Mainz—Bad Kreuznach. Die beiden Eilzüge sind in Kaiserslautern mit dem künftig über Mannheim geführten D-Zugpaar anschlußmäßig verknüpft und halten jeweils auf den Unterwegsbahnhöfen: Ingelheim, Bad Kreuznach, Bad Münster am Stein, Alsenz, Rockenhausen und Enkenbach sowie in der Richtung von Kaiserslautern nach Frankfurt zusätzlich in Winnweiler.
Die DB sieht hierin keine Verschlechterung in der Verkehrserschließung des Naheraums. Die Begründung für die vorgesehene Maßnahme liegt in einer nach Auffassung der DB dringend gebotenen Beschleunigung der durchgehenden Verbindungen zwischen Frankfurt und Paris. Der hierbei erreichte Zeitgewinn beträgt bei D 256 = 50 Minuten und bei D 257 = 39 Minuten.
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 165 und 166):
Wie viele politische Häftlinge der DDR sind infolge der jüngsten Amnestie aus der Haft entlassen worden, und wie viele davon haben die Erlaubnis erhalten, in die Bundesrepublik Deutschland überzusiedeln, wie vielen ist die Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland verweigert worden?
Wie viele politische Häftlinge befanden sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung nach Abschluß der Entlassungen auf Grund der jüngsten DDR-Amnestie noch in den Haftanstalten der DDR und wie viele davon sind Einwohner der Bundesrepublik Deutschland?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15785*
Zu Frage B 165:
Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, wie viele politische Hälftlinge auf Grund der letzten Amnestie entlassen worden sind. In die Bundesrepublik Deutschland konnten nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörden vier der im Rahmen dieser Amnestie entlassenen Häftlinge ausreisen. Außerdem entließ die DDR 64 Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die nach DDR-Strafrecht verhängte Freiheitsstrafen verbüßten, in die Bundesrepublik Deutschland.
Zu Frage B 166:
Die Bundesregierung bemüht sich zur Zeit um 1 090 politische Häftlinge, die sich nach ihrer Kenntnis noch in Haftanstalten der DDR befinden; von diesen sind 209 Einwohner der Bundesrepublik Deutschland.
Gestatten Sie mir, sehr geehrter Herr Kollege, ergänzend folgende allgemeine Bemerkung:
Die Bundesregierung bemüht sich gegenwärtig in Gesprächen mit der DDR darum, genauere Zahlenangaben über die auf Grund der Amnestie erfolgten Entlassungen zu erlangen. Sie ist ferner intensiv darum bemüht, auch für die Zukunft eine positive Regelung von Haftfällen durch Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Wie Sie wissen, steht die Bundesregierung jedoch seit langem auf dem Standpunkt, daß jede öffentliche Behandlung dieses Themas ihren Bemühungen schadet. Ich möchte daher vorschlagen, daß die Bundesregierung in Ergänzung und Verdeutlichung meiner Antwort an Sie über Stand und Aussichten ihrer Bemühungen vor dem Bundestagsausschuß für Innerdeutsche Beziehungen Bericht erstattet, sobald der Verlauf der gegenwärtig mit der DDR geführten Gespräche dies angezeigt erscheinen läßt.
Anlage 119
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 167 und 168):
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland, die Ende 1979 mit ihrem Pkw in die DDR einreisten, die Straßenbenutzungsgebühren für Hin- und Rückreise bei den Behörden der DDR entrichten mußten, obwohl sie die Rückreise erst Anfang 1980 antraten und ab 1. Januar 1980 die Straßenbenutzungsgebühren pauschal abgegolten werden?
Welche Regelung mit der DDR hat die Bundesregierung in ihrem Abkommen zur Pauschalierung der Straßenbenutzungsgebühren für die in der vorigen Frage beschriebenen Fälle vorgesehen, und welche Schritte wird sie unternehmen?
Der Bundesregierung liegt ein Bericht vor, wonach an einem Übergang die Straßenbenutzungsgebühren auch in den in Ihrer ersten Frage beschriebenen Fällen erhoben worden sind. Mir ist jedoch bekannt, daß mindestens an einem anderen Übergang Reisende, die Ende vergangenen Jahres mit dem Pkw in die DDR eingereist sind, von den dortigen Grenzkontrolleuren nach der Dauer der Reise befragt worden sind, und zwar mit der ausdrücklichen Begründung, daß sie im Falle einer Rückreise zu Beginn des neuen Jahres die Straßenbenutzungsgebühren nicht mehr für die Rückfahrt zu entrichten brauchten. Ich halte es daher nicht für ausgeschlossen, daß die Fälle, in denen zu hohe Straßenbenutzungsgebühren verlangt worden sind, auf ein Fehlverhalten einzelner Angehöriger der DDR-Organe zurückzuführen sind.
Die Regierung der DDR hatte der Bundesregierung zugesagt, die Straßenbenutzungsgebühren bei Reisen mit Pkw in die DDR zu Ende des vergangenen Jahres nur für die Hinfahrt zum Zielort, nicht aber für die Rückfahrt zu erheben, wenn die Einreise in die DDR Ende des vergangenen Jahres und die Ausreise aus der DDR zu Beginn des neuen Jahres erfolgen würden.
Die Bundesregierung geht den Fällen, in denen zu hohe Straßenbenutzungsgebühren verlangt worden sind, nach und wird, sobald das Einverständnis der Betroffenen vorliegt, bei der Regierung der DDR vorstellig werden.
Anlage 120
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 169):
Wie beurteilt die Bundesregierung das sogenannte Zinn-Nitrid-Verfahren zur Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente, und wie bewertet sie dessen Eignung im Rahmen einer alternativen deutschen Entsorgungskonzeption?
Der von Ihnen angesprochene Aktinid-Nitrid-Reaktor (das sogenannte Parlee-Anderson-Verfahren) ist der Bundesregierung seit 1976 bekannt.
Sie hat damals zu dem Verfahren Gutachten des Kernforschungszentrums Karlsruhe, der Kernforschungsanlage Jülich und eine Stellungnahme der damaligen US-Energy Research and Development Agency (US-ERDA) eingeholt. In Verlaufe der Begutachtung kam es auch mehrfach zu Kontakten zwischen den Gutachtern und den Erfindern Parlee und Anderson.
Die Gutachten der Kernforschungszentren und die Stellungnahme der US-ERDA legten nahe, das Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland nicht weiter zu verfolgen. Seit 1976 sind der Bundesregierung keine neuen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse bekannt geworden, so daß bisher noch keine Notwendigkeit gesehen wird, die damaligen Gutachten im Lichte neuer Erkenntnisse zu überprüf en.
Anlage 121
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/3552 Fragen B 170 und 171):
15786* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den USA von den Chemieingenieuren Dr. Ralf Peck und Dr. Ladd Pircon ein Verfahren entwickelt wurde, mit dem das Schwefeldioxyd wirksamer, energiesparender und sehr viel billiger aus Rauchgas entfernt und zur Düngemittelproduktion verwendet werden kann, und gibt es in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare Entwicklungen?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, entsprechende Entwicklungen zu fördern?
Das BMFT fördert Entwicklungen zur Rauchgasentschwefelung im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes „Umweltfreundliche Steinkohlekraftwerke". Bereits seit mehreren Jahren wird die Entwicklung eines Rauchgasentschwefelungsverfahrens mit dem Endprodukt Ammoniumsulfat gefördert, das als Kunstdünger Verwendung finden kann. Das Projekt wird von der Firma Walther & Cie AG, Köln, durchgeführt. Eine halbtechnische Versuchsanlage mit einem Rauchgasdurchsatz von 20 000 m3/h wurde zunächst hinter einer Verbrennungsanlage für Abfallöl eingesetzt. Im Rahmen des Entwicklungsschwerpunktes „Umweltfreundliche Steinkohlekraftwerke" wird diese Anlage zur Zeit hinter einem Kohlekraftwerk erprobt. Parallel zur Erprobung und Weiterentwicklung werden die Auslegungsdaten für eine Großanlage erarbeitet.
Das Bundesministerium für Forschung und Technologie hat für diese Entwicklung bislang rund 3 Millionen DM zur Verfügung gestellt.
Der Vorschlag der beiden amerikanischen Ingenieure ist bisher nur aus Nachrichtenmeldungen, aber nicht in den technisch-wirtschaftlichen Details bekannt.
Anlage 122
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 172 und 173):
Sind der Bundesregierung Angaben darüber bekannt, wieviel Heizöl durch die Nutzung von Stroh- und Rebschnitt als Heizmaterial eingespart werden könnte?
Hat die Bundesregierung schon irgendwelche Maßnahmen getroffen, um auf die Nutzung dieser Energieträger aufmerksam zu machen und die Verwendung als Heizmaterial zu fördern?
Zu Frage B 172:
Auf Grund von Untersuchungen, die von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden, ergibt sich hinsichtlich der Nutzung von Getreidestroh als Heizmaterial folgendes Bild:
Bislang rechnet man mit einer zur Energiegewinnung verfügbaren Reststrohmenge von ca. 20% des Gesamtstrohaufkommens aus allen Getreidearten, da ca. 45% als Einstreu in der landwirtschaftlichen Viehhaltung und ca. 35 % zur Wiedereinarbeitung in den Boden benötigt wird. Diese als Problemstroh bezeichnete Reststrohmenge wird derzeit jährlich auf fünf Millionen Tonnen geschätzt. Dies entspricht bei einem mittleren Heizwert von 3 400 kcal/kg einem Heizölaquivalent von ca. 1,5 Millionen t.
Das Aufkommen an überschüssigem Stroh wird in den kommenden Jahren voraussichtlich anwachsen, da die Getreideproduktion eine steigende Tendenz aufweist. Zwar wird erwartet, daß die Einarbeitung von Stroh im landwirtschaftlich genutzten Boden stärker wird, dafür werden sich aber die Verfahren der strohlosen Tierhaltung in Ställen weitgehend durchsetzen. Es ist denkbar, daß bei höherem Energiepreisniveau Stroh stark an Wert gewinnt. Über das für Heizzwecke nutzbare Rebschnittholzaufkommen sind der Bundesregierung keine exakten Zahlen bekannt. Es wird jedoch geschätzt, daß das gesamte Rebholzaufkommen nicht mehr als 200 000 t/Jahr beträgt und dies bisher zum größten Teil wieder in gehäckselter Form in den Boden eingearbeitet wird.
Zu Frage B 173:
Die Bundesregierung hat wegen der Bedeutung der aufkommenden Reststroh- und Abfallholzmengen (worunter auch der Rebschnitt zu verstehen ist) als Rohstoff- bzw. Energieträger schon frühzeitig begonnen, Untersuchungen zu diesem Thema zu fördern.
Bei der Verbrennung von Stroh- und Abfallholz konzentrierten sich die FuE-Aktivitäten auf die Verbrennungsqualität von Stroh, da die hohe Emission an flüchtigen Bestandteilen bei der Strohverbrennung problematisch ist.
Um dieses Problem zu lösen, sind verstärkte Untersuchungen über verbrennungstechnisch günstigere Aufbereitungsverfahren des Brennmaterials, konstruktive Verbesserungen der Heizkessel und der Einsatz und die Optimierung von Abscheidesystemen für flüchtige Bestandteile im Abgas notwendig.
Um die hohen Lager- und Transportkosten von Stroh- und Abfallholz als Folge der niedrigen Dichte zu verringern, wird die Entwicklung von Verdichtungsanlagen mit geringem Eigenenergieverbrauch gefördert. Über die genannten Vorhaben hinaus werden auch in erheblichem Umfang Forschungsaktivitäten gefördert im Hinblick auf verbesserte Verfahrenstechniken beim Aufschluß von zellulosehaltigen Pflanzen zu vergärbarer Glukose.
Seit dem 1. Januar 1980 können Heizanlagen für Stroh und. Holz im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nach den Grundsätzen für „Investitionshilfen zur Energieeinsparung" gefördert werden.
Anlage 123
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 174 und 175):
Wann wird die Bundesregierung ein Konzept zur Weiterentwicklung des nuklearen Schiffsantriebs vorlegen, und wird sie sich dafür einsetzen, daß auf diesem Sektor auch schleswig-holsteinische Betriebe berücksichtigt werden?
Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, welche finanziellen Rahmenbedingungen seitens des Bundes geschaffen werden müssen, um die Weiterentwicklung von Kernenergieschiffen voranzutreiben, und wenn ja, wie sehen diese Vorstellungen aus?
Die Bundesregierung prüft z. Z. gemeinsam mit den am nuklearen Antrieb für Handelsschiffe inter-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15387
essierten Institutionen, ob auf Grund der gestiegenen Ölpreise Reaktorschiffe bessere ökonomische Aussichten haben als noch vor wenigen Jahren.
Das Programm zur Entwicklung des nuklearen Antriebs für Handelsschiffe ist im übrigen nicht unterbrochen worden, sondern nur eingeschränkt worden, als eine Entscheidung für den Bau eines 80 000-
Wellen-PS-Containerschiffes mangels ausreichender wirtschaftlicher Erfolgsaussichten in den Jahren 1976/77 nicht getroffen werden konnte. Die bei der Ausarbeitung dieses Projekts angesammelten Kenntnisse sind von den Beteiligten im Hinblick auf eine spätere Reaktivierung sorgfältig dokumentiert worden.
Sollte sich aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung, die in einigen Monaten abgeschlossen sein wird, die Notwendigkeit für eine Ausweitung des Schiffsreaktorentwicklungsprogramms ergeben, muß dann selbstverständlich die Industrie im Rahmen ihrer Möglichkeiten teilnehmen. Über die finanziellen Rahmenbedingungen wird dann zu verhandeln sein.
Anlage 124
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 176):
Wie hoch ist der prozentuale Anteil der für die Berliner Wirtschaft vom Bundesforschungsministerium vergebenen Forschungsmittel und Personalkostenzuschüsse im Verhältnis zu den in der gesamten Bundesrepublik Deutschland vergebenen Forschungsmitteln und Personalkostenzuschüssen in den Jahren 1978 und 1979?
Im Jahre 1978 sind Projekte von Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit Forschungsmitteln des Bundesministeriums für Forschung und Technologie in Höhe von 22,3 Millionen DM gefördert worden. Im gesamten Bundesgebiet haben für diesen Zeitraum Unternehmen der Wirtschaft Projektmittel in Höhe von 1 679,5 Millionen DM erhalten. Berliner Unternehmen hatten somit einen Anteil von 1,32 v. H. an der Gesamtförderung. Für das Jahr 1979 ist ein Anstieg dieses Anteils zu erwarten. Genaue Zahlen können für 1979 nicht genannt werden, da die über Projektträger geförderten Vorhaben noch nicht alle abgerechnet und somit nicht im Datenbanksystem DAVOR des Bundesministeriums für Forschung und Technologie erfaßt sind.
Zuschüsse zu Aufwendungen für das in Forschung und Entwicklung tätige Personal (Personalkostenzuschüsse) werden vom Bundesministerium für Wirtschaft seit 1979 gewährt. Genaue Abschlußzahlen liegen noch nicht vor. Es wird damit gerechnet, daß von den voraussichtlich in das gesamte Bundesgebiet abgeflossenen 340 Millionen DM etwa 7 Millionen DM Unternehmen der Berliner Wirtschaft erhalten haben; das entspricht einem Anteil von 2,06 v. H.
Anlage 125
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 177):
Welche Grande haben den Bundesforschungsminister bewogen, mit dem "Thermobil'' ein Gerat zur Aufspürung von Wärmeverlusten zu subventionieren, obwohl dieses gemäß Presseberichten direkt mit einem schon seit längerem von einem Wirtschaftsunternehmen angebotenen Gerät „Thermotest" konkurriert?
Ausschlaggebend für die Einbeziehung der vom TÜV-Rheinland durchgeführten Entwicklung in die Forschungsförderung meines Hauses war die Tatsache, daß. die Infrarotthermografie von Gebäudehüllen als wichtiger Beitrag von Forschung und Technologie zur Bereitstellung geeigneter Instrumente für die beschleunigte und verstärkte Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten zur Energieeinsparung gesehen wurde. Unter diesem Gesichtspunkt trägt die Bundesregierung dafür Sorge, daß der notwendige Qualitätsstandard eines quantitativen Meßverfahrens in diesem Bereich unabhängig von unternehmensspezifischen Interessen, wie z. B. bei BP, von einer neutralen und relativ unabhängigen Institution, wie z. B. dem TÜV, vorgegeben und gewährleistet wird.
Zur Information füge ich eine Antwort in gleicher Angelegenheit an den Kollegen Grunenberg bei.
Anlage 126
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage B 178):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mehr Kinder von ausländischen Arbeitnehmern in das deutsche Berufsbildungssystem einzubeziehen?
Nach Auffassung der Bundesregierung muß das Ziel der beruflichen Eingliederung der ausländischen Jugendlichen über die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in vergleichbaren Bildungsgängen erreicht werden. Besondere Ausbildungsgänge für Ausländer widersprechen dieser Zielsetzung, die auf Eingliederung und auf Absonderung gerichtet ist.
Das Ziel der Berufsausbildung der zweiten Ausländergeneration ist heute jedoch noch erheblich gefährdet. Nur etwa 1/4 der ausländischen Jugendlichen, die nicht weiterführende Schulen besuchen, durchlaufen derzeit eine Berufsausbildung im dualen System oder in Vollzeitberufsschulen. Die Gründe liegen vor allem im Fehlen von Bildungsabschlüssen, in Mängeln in den Sprachkenntnissen und Sozialisationsdefiziten.
In den Vorschlägen des Gesprächskreises Bildungsplanung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft vom 14. März 1979 und des Koordinierungskreises „Ausländische Arbeitnehmer" beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vom 22. November 1979 zeichnet sich erstmals ein von allen gesellschaftlichen Gruppen getragenes Konzept für die Integration der zweiten und dritten Ausländergeneration ab. Die Fachtagung 1979 „Die berufli-
15788* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
che Bildung ausländischer Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesinstituts für Berufsbildung unterstrich ebenfalls die Bedeutung der Ausbildung ausländischer Jugendlicher in anerkannten Ausbildungsberufen als entscheidenden Faktor der beruflichen und sozialen Integration.
Die Bundesregierung bereitet derzeit einen Beschluß zur Weiterentwicklung der Ausländerpolitik zugunsten der zweiten und dritten Generation vor. In die Vorbereitungen hierzu werden das Memorandum des Beauftragten der Bundesregierung sowie die obengenannten Vorschläge einbezogen. Bereits jetzt kann auf folgende Maßnahmen hingewiesen werden, durch die die Bundesregierung zu einer verstärkten Einbeziehung ausländischer Jugendlicher in das deutsche Berufsbildungssystem beiträgt:
1. Die Einstellung zur Berufsausbildung und die Berufswünsche ausländischer Jugendlicher werden in starkem Maße von den Eltern beeinflußt, deren Vorstellungen von Erwartungen im Heimatland und von Normen und Werten ihres Kulturkreises geprägt sind. Dazu gehört auch das Rollenverständnis der Geschlechter. Maßnahmen zur Elterninformation haben daher für die Ausbildungschancen ausländischer Jugendlicher besondere Bedeutung:
— Die Bundesanstalt für Arbeit führt im Rahmen der Berufsorientierung durch die Berufsberatung Elternversammlungen zur Berufsaufklärung durch.
— Information der Eltern ausländischer Jugendlicher soll auch durch Beratungslehrer vermittelt werden, für die gemeinsam von Bund und Ländern Aus- und Fortbildungsgänge , erarbeitet werden.
2. Bei der Berufsorientierung in der Schule, die gemeinsam von der Arbeitsverwaltung und der Schule durchgeführt wird (Berufswahlunterricht) sollen verstärkt neue Angebote entwickelt werden, die die besondere Situation ausländischer Jugendlicher berücksichtigen.
3. Die individuelle Berufsberatung und die Ausbildungsplatz- und Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit, die an diesen Maßnahmen anschließen, sollen die besonderen Bedürfnisse und Probleme der ausländischen Jugendlichen stärker berücksichtigen. Vor allem in Ausländer-Ballungsgebieten werden Berufsberater benötigt, die besonders auf die Beratung und Vermittlung von Ausländern vorbereitet sind.
Für eine erfolgreiche Arbeit im Bereich der Berufswahlvorbereitung und der Berufsberatung ist über die Durchführung von Einzelmaßnahmen hinaus eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich, insbesondere von Schule, Elternhaus, Sozialberatern, Arbeitsverwaltung, Betrieben, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Kammern, freien Trägern der Jugendhilfe und Ausländervereinen.
4. Überall dort, wo geeignete schulische Maßnahmen für ausländische Jugendliche zur Vorbereitung auf die Ausbildung nicht durchgeführt werden, sollen außerschulische ausbildungsvorbereitende Maßnahmen angeboten werden.
Die überwiegende Zahl der ausländischen Jugendlichen, die einer weiterführenden Hilfe bedürfen, kann bisher wegen fehlender Voraussetzungen, insbesondere wegen mangelnder Sprachkenntnisse, an den allgemeinen berufsvorbereitenden Maßnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht teilnehmen. Um auch diesen Jugendlichen ein Angebot zu machen, werden von Bund und Ländern die „Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung" (MSBE) des Sprachverbandes „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V." gefördert, an denen im laufenden Ausbildungsjahr ca. 7000 ausländische Jugendliche teilnehmen.
Diese Maßnahmen werden ab 1980 Zug um Zug durch „Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und sozialen Eingliederung junger Ausländer" ersetzt, deren Kosten von der Bundesanstalt für Arbeit einerseits und dem Sprachverband (Finanzierung durch Bund und Länder) andererseits im Verhältnis von 75 : 25 von Hundert getragen werden. Damit soll die berufliche und soziale Eingliederung junger Ausländer noch stärker gefördert werden mit dem Ziel, vorrangig die Möglichkeiten der Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses sowie ihre gesellschaftliche Handlungsfähigkeit zu verbessern. Dazu ist die Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie sprachlicher und allgemeinbildender Inhalte unter Einbeziehung sozialpädagogischer Angebote und Begleitung erforderlich.
Durch die Einbeziehung der Bundesanstalt für Arbeit wird die finanzielle Grundlage des Programms wesentlich ausgeweitet, so daß ein flächendeckendes, bundesweites Angebot aufgebaut werden kann. Außerdem wird durch Zahlung einer individuellen Hilfe zum Lebensunterhalt die Motivation zur Teilnahme verbessert.
5. Neben Maßnahmen der Berufsvorbereitung sind für ausländische Jugendliche Angebote zum Nachholen von schulischen Abschlüssen von Bedeutung. Durch Modellversuche des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft werden Beispiele für Kurse zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Weiterbildungseinrichtungen entwikkelt.
6. Um gezielt einen verstärkten Anstoß zur Förderung der betrieblichen Berufsausbildung ausländischer Jugendlicher zu geben, entwickelt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ein besonderes Modellversuchsprogramm zur Ausbildung von ausländischen Jugendlichen in anerkannten Ausbildungsberufen. Schwerpunkte dieses
Programms sollen sein: Motivation zur Aufnahme einer Berufsausbildung, sozialpädagogische Betreuung, ausbildungsbegleitende Fördermaßnahmen zum Abbau von Sprach-, Bildungs- und Sozialisationsdefiziten. Dabei sollen besonders auch in Klein- und Mittelbetrieben Modelle zur verstärkten Förderung von ausländischen Jugendlichen entwickelt und erprobt werden.
7. Ein zusätzliches Förderprogramm des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft für die Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen soll ab 1980 neben lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen insbesondere auch solchen jungen Ausländern eine Berufsausbildung
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15789*
ermöglichen, die nach dem Besuch berufsvorbereitender Maßnahmen keinen Ausbildungsplatz finden.
Dieses Förderprogramm soll Jugendlichen, die an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, erstmals die sichere Perspektive einer Vollausbildung geben. Gefördert werden folgende Maßnahmen im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz:
1. Überbetriebliche Ausbildungsphasen von in der Regel 3- bis 6monatiger Dauer, insbesondere zu Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung,
2. das erste Jahr einer Berufsausbildung in einer überbetrieblichen Einrichtung,
3. die Fortsetzung der nach 2. geförderten Berufsausbildung in einer überbetrieblichen Einrichtung bis zum Abschluß, wenn vorher die Vermittlung auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz nicht gelingt.
Soweit nicht bereits ein Ausbildungsvertrag vorliegt, schließt der Träger der überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahme einen Ausbildungsvertrag über die gesamte Ausbildungszeit mit dem Jugendlichen ab.
Während der Ausbildung in den geförderten Maßnahmen sollen noch vorhandene Sprach-, Bildungs- und Sozialisationsdefizite durch gezielte Fördermaßnahmen ausgeglichen werden.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft leistet einen Zuschuß von bis zu 100 % zu den gesamten Personal- und Sachkosten dieser Maßnahmen einschl. der Ausbildungsvergütung.
Anlage 127
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen B 179, 180, 181 und 182):
Sind der Bundesregierung die Feststellungen der studentischen Vertretung der Fernuniversität Hagen bekannt, wonach von den über 20000 Studierenden dieser Hochschule über 8000 Studenten als ,,verschwunden und unauffindbar" zu gelten haben, und treffen diese Zahlen zu?
Wie hoch sind demgegenüber die von der Bundesregierung ermittelten Zahlen, und welche Erklärung hat sie für diese Entwicklung?
Wie hoch sind die finanziellen Mittel — aufgeteilt nach Jahren und Höhe seit Gründung der Fernuniversität Hagen einschließlich der in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Ansätze — mit denen der Bund bisher die Fernuniversität Hagen gefördert hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung das gegenwärtig an der Fernuniversität Hagen durchgeführte Modell des „offenen Zugangs', und welche bildungspolitischen Erwartungen und Ziele verbindet sie mit diesem Versuch?
Zu Fragen B 179 und 180:
Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat keine eigenen Informationen über „verschwundene und unauffindbare" Studenten der Fernuniversität Hagen. Telefonische Rückfragen beim Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Fernuniversität ergaben folgendes: Etwa 30 000 Bewerber haben sich bislang an der Fernuniversität für einen
Studiengang eingeschrieben oder für einzelne Kurse als Gasthörer angemeldet. Gegenwärtig hat die Fernuniversität 22 000 Studenten und Gasthörer. Seit Bestehen der Fernuniversität haben sich mindestens 8 000 Studierende entweder nicht mehr zu einem neuen Kurs angemeldet oder nicht mehr zum neuen Semester zurückgemeldet. Diese Studenten sind freilich nicht „verschwunden und unauffindbar", sondern haben ihre Verbindung zur Fernuniversität und ihr Fernstudium u. a. aus folgenden Gründen aufgegeben.
Neben den unproblematischen Fällen, in denen der Kursteilnehmer von vornherein nur an einem einzigen Kurs interessiert war, sich seine Lebensumstände geändert haben oder der Student sein Studium an einer Präsenzhochschule fortsetzt, gibt es andere, bei denen offenbar der Student seine Möglichkeiten, neben dem Beruf zu studieren, überschätzt oder beim Studium nicht genug Hilfe gefunden hat.
Aus der Fernuniversität wird darauf hingewiesen, daß die Immatrikulation ausgesprochen leicht ist (schriftlich und kostenlos), was Studenten zu einem Versuch anregt, ohne daß sie in jedem Fall hinreichend geprüft haben, ob sie auch in der Lage sind, den besonders hohen Anforderungen eines Fernstudiums — auf die die Fernuniversität immer wieder hinweist — zu genügen.
Zum Abbruch des Fernstudiums trägt wahrscheinlich aber auch bei, daß in einigen Ländern noch immer keine Fernstudienzentren vorhanden sind, so daß der Student ganz auf sich gestellt ist, wenn er nicht lange Autofahrten ins Nachbarland auf sich nehmen will.
Die Fernuniversität will sich nach den ersten Jahren eines raschen Wachstums jetzt verstärkt den qualitativen Fragen eines Studiums neben dem Beruf zuwenden. Auf diese Weise soll das Studienangebot noch besser auf die Bedürfnisse der berufstätigen Fernstudenten abgestellt und damit die Abbrecherquote verringert werden. Die Bundesregierung unterstützt die Fernuniversität darin mit Nachdruck.
Zu Frage B 181:
Die Höhe der für die Fernuniversität bewilligten Bundesmittel (1975-1983) ergibt sich aus den beigefügten Tabellen.
Zu Frage B 182:
Studenten ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife können gegenwärtig an der Fernuniversität (wie an jeder anderen Hochschule auch) nur im Status eines Gasthörers und nur an einzelnen Kursen teilnehmen. Zu einer Zwischenprüfung werden sie auch dann nicht zugelassen, wenn sie alle vorgeschriebenen Kurse erfolgreich absolviert haben sollten.
Das ist besonders unbefriedigend, wenn diese Studenten ihre „Reife" nicht nur im Fernstudium, sondern auch in einer qualifizierten Berufsausbildung und längerer Berufserfahrung bewiesen haben.
15790*' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Das am 1. Januar 1980 in Kraft getretene Gesetz über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (WissHG) eröffnet jetzt zum Teil neue Möglichkeiten, über eine Einstufungsprüfung, durch ein weiterbildendes Studium oder in einem Modellversuch Bewerber ohne formale Hochschulzugangsberechtigung (z. B. nach einer erfolgreich als Gasthörer absolvierten Studienzeit) in ein Studium aufzunehmen und zur Prüfung zuzulassen.
Die Fernuniversität schickt sich an — unterstützt durch ihr Kuratorium — im Rahmen dieser gesetzlichen Ermächtigungen neue Lösungen für erfolgreiche Studenten ohne formale Hochschulzugangsberechtigung zu finden. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen, weil sie glaubt, daß diese bewährten und motivierten Studenten mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung für die Hochschulen und mit ihrer Verbindung von Praxis und Studium für unsere Gesellschaft eine große Bereicherung bedeuten können.
BMBW — IV A 4 14. 1. 1980
Tabelle 1:
Bundeshaushalt, Geschäftsbereich BMBW
Kap. 3105, Titelgruppe 04, Fernstudium im Medienverbund
Zweckbestimmung 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983
Titel 652 41 1,0 1,5 5,3 5,7 6,8 7,0 5,5') 5,5 5,5
Zuschüsse für lfd. Zwecke
—davon FeU Hagen (0,87) (1,0) (1,5) (1,74) (1,3) (1,88) (1,56)
Zuschuß an die Stiftung Deutsches Institut 4,7 4,8 4,9 5,3 5,8 6,3 6,8
für Fernstudien, Tübingen
Insgesamt 1,0 1,5 10,0 10,5 11,7 12,3 11,3 11,8 12,3
*) Weniger wegen Auslaufens des Modellversuchs „Fernstudium im Medienverbund" Quelle: BMBW (Stand: 10. 1. 1980)
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980 15791*
BMBW IV A 4 14. Januar 1980
Tabelle 2:
Einzelaufteilung der Zuwendungen für Projekte/Modellversuche der Fernuniversität Hagen aus dem Bundeshaushalt
Zweckbestimmung 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983
1. BMBW
a) laufende Zwecke
Modellversuch für die Entwicklung der Studiengänge
Mathematik und Wirtschaftswissenschaften 872 500 1 000 000 1 500 000 1 739 650 996 500 675 900
Modellversuch für die
Entwicklung und Erprobung
des Studiengangs
Sonderpädagogik 240 580 601 620 603 820
Modellversuch für die
. Entwicklung und Erprobung
des Studiengangs
Arbeitswissenschaften 63 400 607 650 963 950
Studiengänge neben dem
Beruf 25 000 4 000
Zusatzstudium für pädagogische Mitarbeiter in der
Weiterbildung - 62 250 229 500 229 500 171750
b) Investitionen
Hochschulbauförderung 150 000 5 650 000 5 640 000
2. BMFT
Erschließung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
als Grundlage von Fernstudienangeboten 150 550 879 000 1 165 600 2 359100 18 600
Berufspädagogische Begleitforschung zum Projekt „Arbeitsstrukturierung" in der Rollenkettenfertigung der Fa. Union 58 800
Froendenberg 72 550 299 875 323 495 51369
3. BML
Kosten und Aufwendungen eines
langfristigen Nahrungsgütertransfers – Gutachten – 10 350 19100
4. BA für Straßenwesen
Jugendverkehrsschulen
– Qualifizierung für die Durchführung von EMF-Kursen – 20 000 83 000 57 000 53 500
Insgesamt 1 022 500 1 045 000 7 233 000 7 634 250 2 044 255 3 336 265 2 956 489 2 359100 18 600
Quelle: BMBW, BMFT, BML (Stand: 10. 1. 1980)
— Nach Angaben der Fernuniversität Hagen werden von anderen Bundesressorts keine Zuwendungen gezahlt.
15792* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 197. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Januar 1980
Anlage 128
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3552 Frage B 183):
Mit welchem Ergebnis ist vom stellvertretenden Minister für Volksbildung der DDR Werner Lorenz, und seinen Gesprächspartnern in der Bundesrepublik Deutschland das Thema „Studentenaustausch" behandelt worden?
Beim Besuch des Stellvertretenden Ministers für Volksbildung der DDR, Staatssekretär Lorenz, in der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 1979 ist über Fragen eines Studentenaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik nicht gesprochen worden. Der Gegenstand der Gespräche ergibt sich aus der Mitteilung über den Besuch im Bulletin Nr. 156, Seite 1440.