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    Plenarprotokoll 8/195 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 195. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1980 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 15553 A Absetzung der Punkte 23, 25 und 26 von der Tagesordnung 15553 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 15553 B Fragestunde — Drucksache 8/3552 vom 11.01. 1980 — Ergänzung des § 111 des Aktiengesetzes betr. Zustimmung des Aufsichtsrats bei Errichtung und Auflösung von Betrieben MdlAnfr Al 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Holtz SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15554 A, B, C ZusFr Dr. Holtz SPD 15554B, C Umtausch von DDR-Geld in D-Mark an der Züricher Devisenbörse durch DDR-Behörden MdlAnfr A4 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 15554D, 15555 A ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 15554 D Anzahl der Gesamtschulen mit Höhe der durchschnittlichen Schülerzahl in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A5 11.01.80 Drs 08/3552 Kroll-Schlüter CDU/CSU MdlAnfr A6 11.01.80 Drs 08/3552 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . 15555 A, B, C, D ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU . . . . 15555 C ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 15555 D Soziale Absicherung von Dauererwerbslosen mit beschränkter Arbeitsfähigkeit MdlAnfr A7 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Enders SPD Antes PStSekr Buschfort BMA . . 15556A, B, C, D ZusFr Dr. Enders SPD 15556B, C ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 15556 C ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . . 15556 D Gewährung des Arbeitgeberzuschusses zur Krankenversicherung an DO-Angestellte bei gesetzlichen Krankenkassen im Falle des Verzichts auf Beihilfe MdlAnfr A12 11.01.80 Drs 08/3552 Kirschner SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . 15557 A, C, D ZusFr Kirschner SPD 15557 B, C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1980 Förderung der Einrichtung spezieller Behindertenfahrdienste zur kostenlosen Beförderung von Schwerbehinderten, insbesondere von Rollstuhlfahrern MdlAnfr A13 11.01.80 Drs 08/3552 Schreiber SPD MdlAnfr A14 11.01.80 Drs 08/3552 Schreiber SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 15557 D Mindestbeförderungszeiten für Offiziere des Truppendienstes MdlAnfr A17 11.01.80 Drs 08/3552 Pawelczyk SPD MdlAnfr A18 11.01.80 Drs 08/3552 Pawelczyk SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 15558 C, D, 15559A, B, C, D, 15560 A ZusFr Pawelczyk SPD 15559B, 15560 A ZusFr Broll CDU/CSU 15559B ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . 15559 C Ausstattung der Arbeitsräume der zivilen und militärischen Bundeswehrdienststellen mit Bildern des amtierenden Bundespräsidenten MdlAnfr A19 11.01.80 Drs 08/3552 Broll CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15560 B, C, D ZusFr Broll CDU/CSU 15560 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15560 C Sicherheitspolitische Folgerungen aus einer sowjetischen Truppenverstärkung in der DDR und CSSR; Stationierung des aus Wittenberg abgezogenen Panzerverbandes in Teplitz-Schönau MdlAnfr A20 11.01.80 Drs 08/3552 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU MdlAnfr A21 11.01.80 Drs 08/3552 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15561 A, B, C, D ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . 15561 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15561 C Eintrittspreisermäßigung für Wehrpflichtige beim Besuch oder der Benutzung öffentlicher Einrichtungen MdlAnfr A24 11.01.80 Drs 08/3552 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 15561D, 15562 A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 15562 A Erkundung für den Eventualfall vorgesehener Marschwege in West-Berlin durch Kampfgruppenkommandeure der Arbeiterklasse; Beurteilung der Äußerung des Generalsekretärs der SED, Honecker, über gesamtstaatliche Schulungsmaßnahmen des nationalen Verteidigungsrates MdlAnfr A25 11.01.80 Drs 08/3552 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A26 11.01.80 Drs 08/3552 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Billow BMVg 15562 A B, C, D, 15563 A, B ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU 15562 A, B, D, t5563 A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15562 B ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU . . 15562C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15563 B Aufforderung der Weltgesundheitsorganisation zu verstärkter Anwendung der Akupunktur durch Ärzte . MdlAnfr A27 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 15563 C, D, 15564 A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15563 D ZusFr Jaunich SPD 15564A Verschärfung der Kontrollen von Tankschiffen angesichts des Amoco-CadizTankerunglücks MdlAnfr A34 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. von Geldern CDU/CSU MdlAnfr A35 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 15564 B, C, D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . . 15564 D Verpachtung von Servicebetrieben der Bundesbahn MdlAnfr A36 11.01.80 Drs 08/3552 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU MdlAnfr A37 11.01.80 Drs 08/3552 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . . 15565A, B, C, D, 15566A, B ZusFr Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU 15565 B, D ZusFr Neuhaus CDU/CSU . . 15565C, 15566 A, B Erfahrungen mit dem Ein-Stunden-Takt im Intercity-Verkehr MdlAnfr A41 11.01.80 Drs 08/3552 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Wrede BMV 15566B, C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 15566 C Erhöhung der Zahl der TEE-Züge MdlAnfr A42 11.01.80 Drs 08/3552 Becker (Nienberge) SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1980 III Antw PStSekr Wrede BMV 15566C, D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 15566 C Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Straßenbau in Ostbayern MdlAnfr A43 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 15566D, 15567A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 15567A Korrektur der von der Bundespost festgelegten Telefonbereiche im Zonenrandgebiet MdlAnfr A44 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP 15567B, C ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 15567C Erhöhung der Fernsprechgebühren für Autotelefone ab 1. Januar 1980 MdlAnfr A45 11.01.80 Drs 08/3552 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP 15567 D, 15568A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 15567 D Blockierung der Fernsprechleitungen in den Vermittlungsstellen der DDR wegen fehlender Abhörkapazitäten MdlAnfr A48 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Hennig CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP . . . 15568 A, B, C, D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 15568 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15568 C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15568 D Streichung alter Ortsnamen aus der Postanschrift durch die Postverwaltungen in Niedersachsen MdlAnfr A49 11.01.80 Drs 08/3552 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A50 11.01.80 Drs 08/3552 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP 15568 D, 15569 A, B, C, D ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 15569 B, C, D ZusFr Thüsing SPD 15569 D Bau von Wiederaufbereitungsanlagen in Emden und Marktredwitz MdlAnfr A53 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Warnke CDU/CSU MdlAnfr A54 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Warnke CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15530A, C, D, 15571 A, B, C ZusFr Dr. Warnke CDU/CSU . . . . 15530 C, D, 15571A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 15571A, B ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 15571 B Auffassung des Bundesministers Dr. Hauff über das Zitat von Thomas Mann über den Antikommunismus MdlAnfr A66 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A67 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT 15571 C, D, 15532A, B ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 15571 D, 15572A Nächste Sitzung 15572 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15573* A Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr .1980 (Haushaltsgesetz 1980) 15573* B Anlage 3 Beantragung von Kurzarbeit und Arbeitsförderungsmitteln durch Tochterfirmen multinationaler Konzerne in der Bundesrepublik Deutschland bei gleichzeitiger Gewinnabführung an die Konzernmutter SchrAnfr B102 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15573* D Anlage 4 Belastung der Krankenkassen durch mitversicherte Familienangehörige MdlAnfr A9 11.01.80 Drs 08/355 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15574* A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1980 Anlage 5 Anwendung des § 180 Abs. 4 RVO auf die Beitragseinstufung Selbständiger bei Ersatzkassen MdlAnfr A10 11.01.80 Drs 08/3552 Hauser (Krefeld) CDU/CSU MdlAnfr A11 11.01.80 Drs 08/3552 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15574* C Anlage 6 Dienstrang des Kommandanten des Panzers Leopard 2 MdlAnfr A15 11.01.80 Drs 08/3552 Biehle CDU/CSU MdlAnfr A16 11.01.80 Drs 08/3552 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15574* D Anlage 7 Verzicht auf die Angabe des Haltbarkeitsdatums bei Bier im Zuge der nationalen Angleichung der EG-Rechtsvorschriften MdlAnfr A31 11.01.80 Drs 08/3552 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15575* B Anlage 8 Rechtsgrundlage für das Abschleppen von Autos, die auf Schwerbehinderten vorbehaltenen öffentlichen Parkplätzen parken MdlAnfr A32 11.01.80 Drs 08/3552 Eickmeyer SPD MdlAnfr A33 11.01.80 Drs 08/3552 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15575* C Anlage 9 Einschränkung der Gültigkeit des Seniorenpasses im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr MdlAnfr A38 11.01.80 Drs 08/3552 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU MdlAnfr A39 11.01.80 Drs 08/3552 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15575* D Anlage 10 Verweigerung der Betriebserlaubnis für die benzinsparende Staukranzdüse Mileage Master MdlAnfr A40 11.01.80 Drs 08/3552 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 15576* A Anlage 11 Erhöhung der Fernsprechgebühren für Autotelefone ab 1. Januar 1980 MdlAnfr A46 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A47 11.01.80 Drs 08/3552 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 15576* B Anlage 12 Angebot der UdSSR zum gemeinsamen Bau und Betrieb eines nuklearen Entsorgungszentrums in der Sowjetunion MdlAnfr A51 11.01.80 Drs 08/3552 Dr.-Ing. Laermann FDP MdlAnfr A52 11.01.80 Drs 08/3552 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15576* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1980 15553 195. Sitzung Bonn, den 16. Januar 1980 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 18. 1. Augstein 16. 1. Frau Berger (Berlin) 18. 1. Dr. Ehrenberg 18. 1. Fellermaier * 18. 1. Frau Dr. Focke * 18. 1. Friedrich (Würzburg) * 18. 1. Dr. Fuchs * 18. 1. Dr. Gradl 16. 1. von Hassel * 18. 1. Handlos 18. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) 18. 1. Katzer * 18. 1. Dr. h. c. Kiesinger 18. 1. Klein (München) 25. 1. Lemmrich ** 18.1. Luster * 18. 1. Dr. Mende ** 17. 1. Milz 25. 1. Dr. Müller ** 18. 1. Dr. Pfennig * 18. 1. Dr. Schwencke (Nienburg) 25. 1. Sieglerschmidt * 18. 1. Frau Tübler 25. 1. Walkhoff 18. 1. Wawrzik * 18. 1. Weber (Heidelberg) 18. 1. Werner 18. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Beschluß des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980) Der Bundesrat hat in seiner 481. Sitzung am 21. Dezember 1979 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 14. Dezember 1979 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung angenommen: 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung in der Stellungnahme vom 19. Oktober 1979 (Drucksache 425/79 - Beschluß -), daß der absehbare Anstieg der Lohn- und Einkommensteuerbelastung steuerliche Entlastungen schon für das Jahr 1980 erforderlich macht. Er bedauert daher, daß nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages nicht vorgesehen ist, die zu erwartenden Steuermehreinnahmen für eine angemessene Entlastung der Steuerpflichtigen zu verwenden. Anlagen zum Stenographischen Bericht 2. Nach Auffassung des Bundesrates muß die Konsolidierung des Bundeshaushalts vornehmlich über eine spürbare Begrenzung des Ausgabewachstums herbeigeführt werden. Dieser Zielsetzung trägt die vorgesehene Ausweitung des Bundeshaushalts nicht hinreichend Rechnung, zumal das Ausgabevolumen des Bundes durch die Haushaltsgestaltung dieses und der vorhergehenden Jahre insgesamt zu stark ausgeweitet worden ist. 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf jeden Fall dafür Sorge zu tragen, daß nicht nur die globalen Minderausgaben voll erwirtschaftet werden, sondern über diese hinaus alle im Vollzug des Haushalts möglichen Einsparungen zur weiteren Senkung der Nettokreditaufnahme genutzt werden. 4. Der Bundesrat verweist im übrigen auf seine Stellungnahmne zum Entwurf des Bundeshaushalts 1980 (Drucksache 425/79 - Beschluß -), insbesondere auch auf die Ziffern 3 bis 5. 5. Der Bundesrat bedauert, daß die Bundesregierung entgegen den einmütigen und nachdrücklichen Empfehlungen des Wissenschaftsrates und aller anderen beteiligten Wissenschaftsorganisationen beschlossen hat, das geplante Polarforschungsinstitut nicht in Kiel zu errichten. Alle Sachargumente von Gewicht sprechen eindeutig für Kiel. In Kiel liegen optimale Voraussetzungen für die gebotene kurzfristige, wirkungsvolle und kostengünstige Arbeitsaufnahme des Polarinstituts vor. Auf dem Gebiet der Meeres- und Polarforschung sowie der eng verwandten Bereiche wird in Kiel seit Jahrzehnten auf international anerkanntem, hohem Niveau gearbeitet. Zum ersten Mal in der 22jährigen Geschichte des Wissenschaftsrates weicht die Bundesregierung von seiner Empfehlung ab, obwohl nach dem Wissenschaftsratsabkommen die Bundesregierung verpflichtet ist, die Empfehlung bei der Aufstellung des Haushaltsplanes im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Diese Mißachtung des Wissenschaftsrates als gemeinsames Gremium von Bund und Ländern bedeutet eine Beeinträchtigung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Wissenschafts- und Hochschulpolitik. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Standortentscheidung zu überprüfen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage B 102): Wie will die Bundesregierung verhindern, daß die Tochterfirmen multinationaler Konzerne erhebliche Gewinnabführungen an die Konzernmutter leisten, aber gleichzeitig in der Bundesrepublik Deutschland Kurzarbeit für Teile ihrer Belegschaft beantragen und dann Mittel nach dem Arbeitsförderungsgesetz beantragen? 15574* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1980 Nach Auffassung der Bundesregierung besteht kein Widerspruch zwischen Gewinnabführungen von Tochterfirmen multinationaler Unternehmen an ihre Konzernmutter einerseits und Anträgen der gleichen Unternehmen für Mittel nach dem Arbeitsförderungsgesetz andererseits. Das Kurzarbeitergeld ist ein eigenständiges sozialpolitisches Instrument, das unabhängig von der Gewinnentwicklung eines Unternehmens zu sehen ist. Einer möglichen mißbräuchlichen Ausnutzung der Eigenständigkeit beider Bereiche kann nach Auffassung der Bundesregierung durch die speziellen Auflagen des Kurzarbeitergeldes in ausreichender Weise entgegengewirkt werden. Es wird z. B. bei vorübergehendem Arbeitsausfall den Arbeitnehmern nur dann gewährt, wenn durch diese Maßnahme zu erwarten ist, daß den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und damit dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten bleiben. Wenn ein Unternehmen im konkreten Einzelfall zur Sicherung der Arbeitsplätze in einem Geschäftsbereich staatliche Förderungsmaßnahmen in Anspruch nimmt und gleichzeitig in anderen Geschäftsbereichen und evtl. anderen Regionen Gewinne erzielt, so verträgt sich das mit der speziellen Zielsetzung des sozialpolitischen Instrumentariums und ist im übrigen keine auf Tochtergesellschaften transnationaler Unternehmen beschränkte Erscheinungsform, sondern bei allen Unternehmen denkbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage A 9): Besitzt die Bundesregierung Unterlagen über die unterschiedliche Belastung der Krankenkassen durch mitversicherte Familienangehörige, und gedenkt sie, daraus gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen? Mit dem vorliegenden statistischen Material ist eine genaue Analyse der unterschiedlichen Belastungen der Krankenkassen durch mitversicherte Familienangehörige derzeit noch nicht möglich. Die Bundesregierung ist bemüht, eine Verbesserung der statistischen Unterlagen im Rahmen der vorhandenen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs und der- Reichsversicherungsordnung zu erreichen. Bei der anstehenden Überarbeitung des Statistikprogramms und der Rechnungsvorschriften in der Krankenversicherung ist vorgesehen, die Datenqualität der Versichertenstatistik zu verbessern und die Gliederung der Finanzdaten nach den Versichertengruppen zu vervollständigen. Dieses Vorhaben wird mit den betroffenen Krankenversicherungsträgern bezüglich des Inhalts, der Praktikabilität und der Aussagefähigkeit abgestimmt. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß bereits das geltende Recht neben dem Finanzausgleich für Rentner auch verschiedene Möglichkeiten vorsieht, innerhalb des Landesverbandes einer Kassenart durch Beschlüsse der Selbstverwaltung einen Ausgleich herbeizuführen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 10 und 11): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Ersatzkrankenkassen Selbständige mit geringem Reingewinn nicht einkommensgemäß, sondern zu einem Mittelbeitrag einstufen? Welche Möglichkeiten sieht die -Bundesregierung, die Ersatzkrankenkassen zu veranlassen, daß § 180 Abs. 4 RVO auch auf die Ersatzkassen angewendet wird und dadurch eine Möglichkeit geschaffen werden könnte, daß Selbständige mit geringerem Einkommen auf Antrag eine einkommensgerechte Herabstufung ihrer Beiträge gewährt bekommen. sofern sie ihr geringeres Einkommen anhand amtlicher Unterlagen glaubhaft machen können? Der Kernpunkt Ihrer Fragen ist die Anwendbarkeit des § 180 Abs. 4 der Reichsversicherungsordnung auf die nichtversicherungspflichtigen Mitglieder der Ersatzkassen. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß diese Vorschrift die Beitragsbemessung für alle freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung regelt, also auch für die bei den Ersatzkassen freiwillig versicherten Selbständigen. Die Ersatzkassen nehmen den entgegengesetzten Rechtsstandpunkt ein und berufen sich dabei auf ihre Satzungsautonomie bei der Beitragsgestaltung für die freiwillig Versicherten. Mir ist auch bekanntgeworden, daß Ersatzkassen aufgrund dieser Aufassung für freiwillig versicherte Selbständige die Beiträge nicht nach ihrem tatsächlichen Einkommen, sondern nach Beitragsstufen festsetzen. Hieraus kann sich ergeben, daß diese Versicherten höhere Beiträge entrichten als nach Ihrem Einkommen gerechtfertigt wäre. Ich habe das Bundesversicherungsamt, das die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Ersatzkassen führt, auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht und eine aufsichtsrechtliche Überprüfung erbeten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen , des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 15 und 16): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß beim Waffensystem Leopard 2 alle Panzerkommandanten mindestens Feldwebel sein sollten, weil diese auf Grund ihrer längeren Dienstzeitverpflichtung und damit ihrer größeren Erfahrungen gegenüber einem Unteroffizier nicht nur bessere Voraussetzungen für Bedienung und Wartung dieses komplizierten Waffensystems mitbringen, sondern auch besser geeignet sind, als Führer und Ausbilder erzieherisch auf diese kleine Kampfgemeinschaft einzuwirken? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesem Vorschlag gegebenenfalls durch Stellenanhebungen oder durch andere geeignete Maßnahmen gerecht zu werden? Zu Frage A 15: Auch nach Auffassung der Bundesregierung sollten hochtechnisierte Waffensysteme wie die Panzer des Typs Leopard 2 nur geeigneten, gut ausgebilde- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1980 15575* ten und erfahrenen Unterführern anvertraut werden. Dies gilt nicht nur für den Leopard 2, sondern für alle Kampfpanzer, aber auch für die Gruppenführer der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen, die neben einem hochqualifizierten technischen System über einen großen Mannschaftsanteil verfügen. Letzteres gilt vor allem auch für die Gruppenführer in der Grundausbildung. Der junge Unteroffizier sollte zunächst unter Anleitung eines erfahrenen Vorgesetzten als stellvertretender Gruppenführer oder Truppführer Erfahrungen sammeln, ehe er die Verantwortung als Gruppenführer allein trägt. Gruppenführer und Anleitende sollten deshalb erfahrene Unteroffiziere sein, die als Führer und Ausbilder erzieherisch auf ihre Gruppen, d. h. die kleinen Kampfgemeinschaften, besser einwirken können; diese müssen nicht in allen Fällen Feldwebel sein. Gegenwärtig sind die Panzer der Zugführer und deren Stellvertreter bereits mit Offizieren bzw. Feldwebeln als Kommandanten besetzt. Unabhängig hiervon untersucht das BMVg, bei welchen weiteren Gruppenführer-/ Kommandantenstellen eine höhere Bewertung begründet erscheint. Zu Frage A 16: Die Untersuchungen des BMVg zur Bewertung der Gruppenführer-/Kommandantenstellen sind noch nicht abgeschlossen. Sie haben unterschiedliche Sachverhalte eines Personenkreises in der Größenordnung von rd. 500 zu berücksichtigen und Auswirkungen auf die Bewertungsstruktur aller Teilstreitkräfte einzubeziehen. Sobald sich Ergebnisse abzeichnen, wird der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages unterrichtet werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Frage A 31): Ist die Bundesregierung bereit, bei der bevorstehenden nationalen Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln im nationalen Recht die beiden Produkte Bier und Wein gleichzubehandeln und die Befreiung des Biers von der Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums vorzunehmen? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, bei der bevorstehenden Umsetzung der EG-Kennzeichnungs-Richtlinien in nationales Recht Bier von der Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums zu befreien. Die Richtlinie geht von dem Grundprinzip aus, daß bei allen vorverpackten Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben ist. Sie sieht daher nur in wenigen ausdrücklich aufgeführten Fällen, zu denen Wein und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 10 % Vol., nicht aber Bier gehören, von vornherein eine Freistellung von dieser Verpflichtung vor. Auch die den Mitgliedstaaten eröffnete Möglichkeit, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht für Lebensmittel mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 18 Monaten Ausnahmen von der Datumskennzeichnung vorzusehen, ist auf Bier nicht anwendbar, da es sich hierbei um ein Erzeugnis handeln dürfte, dessen Mindesthaltbarkeit geringer ist. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3552 Fragen A 32 und 33): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es an einer Gesetzesgrundlage fehlt, um die auf den für Schwerbehinderte reservierten und als solche gekennzeichneten öffentlichen Parkplätzen parkenden nichtberechtigten Autos etc. abzuschleppen oder sonst zu entfernen, um dem Recht der Schwerbehinderten auf Parkplätzen Nachdruck zu verschaffen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem Mißstand abzuhelfen? Zu Frage A 32: Ja. Zu Frage A 33: Nachdem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahre 1973, der unter anderem eine derartige gesetzliche Grundlage schaffen sollte, an der unterschiedlichen Auffassung von Bundestag und Bundesrat gescheitert ist, hat die Bundesregierung nunmehr einen neuen Gesetzentwurf eingebracht, der Sonderparkplätze für Schwerbehinderte im öffentlichen Verkehrsraum vorsieht. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Drucksache 8/3150. Der Entwurf wird zur Zeit in den Bundestags-Ausschüssen beraten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 38 und 39): Wann und mit welcher Begründung im einzelnen wurde durch die Bundesbahndirektion in Köln beschlossen, die Gültigkeit des sogenannten Senioren-Passes für ältere Mitbürger im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr nur auf Fahrten über Entfernungen zwischen Start und Ziel von mehr als 50 Kilometer einzuschränken, und entspricht dieses Vorgehen dem Verhalten der Deutschen Bundesbahn in anderen Gebieten mit Verbundsystemen? Ist die Bundesregierung bereit, durch entsprechende Hinweise an die Deutsche Bundesbahn sicherzustellen, daß der ursprünglichen Absicht bei der Einführung des Senioren-Passes, älteren Menschen unbeschränkt von Kilometerbegrenzungen die Fahrt mit der Deutschen Bundesbahn attraktiv zu machen, wieder Geltung im ganzen Bundesgebiet verschafft wird? Zu Frage A 38: Mit der Einführung des Verbundtarifs gelten ab 1. Januar 1980 auf Entfernungen bis zu 50 km nur noch der einheitliche Verbundfahrausweis der Verbundgesellschaft. 15576* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1980 Wie in allen anderen Verbundräumen konnten daher auch Sonderangebote der Deutschen Bundesbahn wie z. B. der Senioren-Paß in diesem Bereich nicht mehr ihre Gültigkeit behalten. Allerdings kennt der Verbund ein eigenes Seniorenangebot, das alle Verbundverkehrsunternehmen — auch die Deutsche Bundesbahn — einschließt. Zu Frage A 39: Wie sich aus der Antwort zu Ihrer ersten Frage ergibt, sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, in dem von Ihnen gewünschten Sinne tätig zu werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/3552 Frage A 40): Verweigert die Bundesregierung der von dem Darmstädter Ingenieur Götz Lang entwickelten Staukranzdüse Mileage Master die Betriebserlaubnis für alle Fahrzeugtypen, obwohl dadurch auf unproblematische Weise 5 bis 10 v. H. Benzin eingespart werden könnte, und wenn ja, mit welcher Begründung? Der Bundesregierung ist bisher kein Antrag des von Ihnen genannten Herrn Lang zu der „Staukranzdüse mileage master bekannt geworden. Es gibt daher auch keine entsprechende Ablehnung. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/3552 Fragen A 46 und 47): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost die Fernsprechgebühren für Autotelefone zum 1. Januar 1980 zum Teil um das 7fache heraufgesetzt hat (z. B. drei Minuten Ortsgespräch von 0,46 DM auf 3,91 DM)? Hält die Bundesregierung es gegebenenfalls angesichts der enormen Überschüsse im allgemeinen Telefonverkehr und der hier erfolgten bzw. angekündigten Gebührensenkungen für vertretbar, die Autotelefonkunden mit derart drastischen Gebührenerhöhungen zu verprellen, und hätte die jetzige Lage nicht durch eine rechzeitige Kapazitätserweiterung des Funknetzes vermieden werden können? Zu Frage A 46: Ihr Beispiel trifft für eine willkürlich gewählte Einzelverbindung zwar zu, allerdings muß bei dieser Betrachtung die Abhängigkeit des Funkkanalzuschlags vom Gesprächsverhalten gesehen und der Zusammenhang mit den übrigen Gesprächsgebühren und mit der gleichzeitigen Grundgebührensenkung hergestellt werden. Insgesamt ist festzuhalten, daß die verschiedenen Gebührenmaßnahmen im Funkfernsprechdienst sich gegenseitig kompensieren, so daß für die Deutsche Bundespost weitgehend Einnahmeneutralität gegeben sein wird. Im Durchschnitt wird also der Funkfernsprechanschluß künftig nicht höher belastet. Eine in ihrer Größenordnung nicht vorhersehbare, stürmische Nachfrage nach Funkfernsprechanschlüssen hat die Deutsche Bundespost gezwungen, zur Gewährleistung einer Mindestdienstgüte Maßnahmen zu ergreifen, um das Gesprächsverhalten der Teilnehmer so zu beeinflussen, daß die Gespräche insgesamt verkürzt werden und dadurch mehr Teilnehmer Gespräche führen können. Im übrigen wurde gleichzeitig die monatliche Grundgebühr für einen Funkfernsprechanschluß mit maximal 38 Sprechfunkkanälen von 270,— DM auf 180, — DM gesenkt. Zu Frage A 47: Die Kapazität des vorhandenen Funkfernsprechdienst-Netzes ist ausgelastet und kann nicht weiter ausgebaut werden. Vorgesehen ist die Einführung eines B2-Netzes, das Mitte 1980 in Betrieb genommen wird. Es kann nur eine bedingte Entlastung bringen, da auch in diesem System nur eine begrenzte Anzahl von Funkfernsprechanschlüssen betrieben werden könne. Erst mit Einführung eines C- Netzes, das mit einer wesentlich größeren Anzahl von Sprechfunkkanälen als die beiden B-Netze aufgebaut wird, ist es möglich, ein Betriebssystem anzubieten, das über eine ausreichende Aufnahmekapazität verfügen wird. Der Auftrag zur Lieferung dieses C-Netzes soll bis Ende März 1980 erteilt werden. Im übrigen muß auch nach den Gebührenerhöhungen im Funkfernsprechdienst davon ausgegangen werden, daß die Kosten bisher nicht durch die Gebühren gedeckt sind, so daß Kostenanteile von der Allgemeinheit der Fernsprechteilnehmer mitgetragen werden müssen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/3552 Fragen A 51 und 52): Treffen Pressemeldungen zu, daß die UdSSR den gemeinsamen Bau und Betrieb eines nuklearen Entsorgungszentrums in der Sowjetunion angeboten hat, und mit welchen Regierungsstellen sind darüber bisher vorbereitende bzw. offizielle Gespräche geführt worden? Was umfaßt gegebenenfalls dieses Angebot zu welchen Bedingungen? Der Bundesregierung liegt ein solches Angebot nicht vor. Sie hat daher darüber mit der sowjetischen Regierung keine Gespräche geführt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Zusatzfrage.


Rede von Hermann Kroll-Schlüter
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Halten Sie die — gerade auch in jüngster Zeit — erhobene politische Forderung, die Eltern sollten wählen können, im Hinblick auf die auch von Ihnen geschilderte Sachlage für realistisch?
Engholm, Parl. Staatssekretär: Ich glaube, daß es, wenn man den Grundsätzen unserer Verfassung und damit den Grundsätzen der Demokratie folgt, prinzipiell keine bessere Marschroute gibt, als zu sagen, die Eltern sollten ein uneingeschränktes Wahlrecht für ihre Kinder nutzen können. Daß das im Einzelfall — entsprechend der Lage einer Region, einer Gemeinde, einer Stadt — auf Schwierigkeiten stoßen kann, ist mir bewußt. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit meiner Aussage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Weisskirchen.