Rede:
ID0819400000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 115
    1. der: 9
    2. die: 6
    3. des: 6
    4. für: 4
    5. hat: 4
    6. vom: 4
    7. und: 3
    8. Dezember: 3
    9. 1979: 3
    10. Bundestages: 3
    11. mit: 2
    12. Schreiben: 2
    13. Deutschen: 2
    14. in: 2
    15. November: 2
    16. bis: 2
    17. Drucksache: 2
    18. Die: 1
    19. Sitzung: 1
    20. ist: 1
    21. eröffnet.Amtliche: 1
    22. Mitteilungen: 1
    23. ohne: 1
    24. VerlesungDer: 1
    25. Parlamentarische: 1
    26. Staatssekretär: 1
    27. beim: 1
    28. Bundesminister: 1
    29. Arbeit: 1
    30. Sozialordnung: 1
    31. 10.: 1
    32. Kleine: 1
    33. Anfrage: 1
    34. Abgeordneten: 1
    35. Müller: 1
    36. Der: 1
    37. Präsident: 1
    38. entsprechend: 1
    39. dem: 1
    40. Beschluß: 1
    41. 15.: 1
    42. 1977: 1
    43. Zeit: 1
    44. 28.: 1
    45. 11.: 1
    46. eingegangenen: 1
    47. EG-Vorlagen: 1
    48. an: 1
    49. aus: 1
    50. 8/3509: 1
    51. ersichtlichen: 1
    52. Ausschüsse: 1
    53. überwiesen.Der: 1
    54. Vorsitzende: 1
    55. Ausschusses: 1
    56. Forschung: 1
    57. Technologie: 1
    58. 30.: 1
    59. mitgeteilt,: 1
    60. daß: 1
    61. Ausschuß: 1
    62. nachstehende: 1
    63. EG-Vorlage: 1
    64. zur: 1
    65. Kenntnis: 1
    66. genommen: 1
    67. hat:Vorschlag: 1
    68. Kommission: 1
    69. Europäischen: 1
    70. Gemeinschaften: 1
    71. ein: 1
    72. zweites: 1
    73. Fünfjahres-Programm: 1
    74. Meine: 1
    75. Damen: 1
    76. Herren,: 1
    77. ich: 1
    78. rufe: 1
    79. Punkt: 1
    80. II: 1
    81. Tagesordnung: 1
    82. auf:Dritte: 1
    83. Beratung: 1
    84. von: 1
    85. Bundesregierung: 1
    86. eingebrachten: 1
    87. Entwurfs: 1
    88. eines: 1
    89. Gesetzes: 1
    90. über: 1
    91. Feststellung: 1
    92. Bundeshaushaltsplans: 1
    93. das: 1
    94. Haushaltsjahr: 1
    95. 1980: 1
    96. —: 1
    97. Drucksachen: 1
    98. 8/3100,: 1
    99. 8/3354,: 1
    100. 8/3371: 1
    101. 8/: 1
    102. 3398: 1
    103. —Zusammenstellung: 1
    104. Beschlüsse: 1
    105. zweiter: 1
    106. Beratung—: 1
    107. 8/3508: 1
    108. —Ich: 1
    109. eröffne: 1
    110. Aussprache.: 1
    111. Das: 1
    112. Wort: 1
    113. Herr: 1
    114. Abgeordnete: 1
    115. Windelen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/194 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 194. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 15443A Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980) — Drucksachen 8/3100, 8/3354, 8/3371 bis 8/3398 — Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung — Drucksache 8/3508 — Windelen CDU/CSU 15443 B Löffler SPD 15448 D Hoppe FDP 15455 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 15458B Namentliche Abstimmung 15463 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Herbst-Ministerkonferenz der NATO in Brüssel Genscher, Bundesminister AA 15465 A Dr. Wörner CDU/CSU 15468A Pawelczyk SPD 15471 D Möllemann FDP 15474 C Nächste Sitzung 15477 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15479* A Anlage 2 Äußerung des Bundeskanzlers über den Ausbau von Planstellen bei den Bundesbehörden in Berlin SchrAnfr 1 07.12.79 Drs 08/3468 Bahner CDU/CSU SchrAntw StMin Huonker BK 15479* B Anlage 3 Vorstellungen von Bundeskanzler Schmidt über die Höchststärken der Landstreitkräfte im Rahmen der MBFR SchrAnfr 2 07.12.79 Drs 08/3468 Biehle CDU/CSU SchrAnfr 3 07.12.79 Drs 08/3468 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15479* C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 4 Abbau der sowjetischen Streitkräfte außerhalb des MBFR-Reduzierungsraumes SchrAnfr 4 07.12.79 Drs 08/3468 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr 5 07.12.79 Drs 08/3468 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15479* C Anlage 5 Berücksichtigung der geographischen Entfernung von Sowjetunion und USA vom Reduzierungsraum sowie aller sicherheitspolitisch relevanten Streitkräfte, insbesondere der Kampfgruppe der Arbeiterklasse, bei den Wiener Truppenabbauverhandlungen SchrAnfr 6 07.12.79 Drs 08/3468 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr 7 07.12.79 Drs 08/3468 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15479* D Anlage 6 Überlegungen von Bundeskanzler Schmidt über die Höchststärken der Truppen im Rahmen der MBFR SchrAnfr 8 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr 9 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15480* B Anlage 7 Kosten für Veranstaltungen im Rahmen der Partnerschaft zwischen Gemeinden seit 1970 SchrAnfr 10 07.12.79 Drs 08/3468 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15480* C Anlage 8 Nichtratifizierung des Chlorid-Abkommens durch Frankreich SchrAnfr 11 07.12.79 Drs 08/3468 Schwarz CDU/CSU SchrAnfr 12 07.12.79 Drs 08/3468 Schwarz CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15481 * A Anlage 9 Hinweis an ausländische Staatsoberhäupter darauf, daß es nur ein deutsches Volk gibt, mit Rücksicht darauf, daß in Staatstelegrammen nach Ost-Berlin vom „Volk der Deutschen Demokratischen Republik" gesprochen wird; Meldung in der DDR-Zeitung „Horizont" über die Stellungnahme des Vertreters der Bundesrepublik zugunsten der NPD in einem UNO-Komitee SchrAnfr 13 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr 14 07.12.79- Drs 08/3468 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15481* B Anlage 10 Beleidigende Äußerung eines Teilnehmers der Talkshow „Drei nach Neun" über den israelischen Ministerpräsidenten SchrAnfr 15 07.12.79 Drs 08/3468 Westphal SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15482*A Anlage 11 Abschiebung einer Million Chinesen aus Indonesien bis 1984; Verteilung der Hilfsgüter in Kambodscha SchrAnfr 16 07.12.79 Drs 08/3468 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr 17 07.12.79 Drs 08/3468 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr 18 07.12.79 Drs 08/3468 Neumann (Bramsche) SPD SchrAnfr 19 07.12.79 Drs 08/3468 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15482* B Anlage 12 Ergebnisse der jüngsten Gespräche mit dem sowjetischen Außenminister in Bonn; Auslegung der Tatbestandsmerkmale zu Artikel II Buchstabe e der Völkermordkonvention SchrAnfr 20 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 21 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15482* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 III Anlage 13 Aufkauf umfangreicher Ländereien in Brasilien durch den Nixdorf-Konzern und andere deutsche Firmen SchrAnfr 22 07.12.79 Drs 08/3468 Jaunich SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15483* B Anlage 14 Einführung eines Strahlenpasses SchrAnfr 23 07.12.79 Drs 08/3468 Flämig SPD SchrAnfr 24 07.12.79 Drs 08/3468 Flämig SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15484* A Anlage 15 Benachteiligung von Hauptschülern bei der Bewerbung für den mittleren Dienst des Bundesgrenzschutzes und den Polizeidienst SchrAnfr 25 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr 26 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15484* C Anlage 16 Widersprüchliche Aussagen über die Bundesmittel für den Schutzraumbau SchrAnfr 27 07.12.79 Drs 08/3468 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15485* A Anlage 17 Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung bei Gasunfällen SchrAnfr 28 07.12.79 Drs 08/3468 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15485* C Anlage 18 Konsequenzen aus den an französischen Kernkraftwerken aufgetretenen Haarrissen • SchrAnfr 29 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr 30 07.12.79 Drs 08/3468 Dir. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15485* D Anlage 19 Gesamtzahl der Planstellen in den Bundesbehörden ohne Berlin in den Jahren 1969 und 1978 SchrAnfr 31 07.12.79 Drs 08/3468 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15486* B Anlage 20 Einbeziehung des Behindertensports in die innerdeutschen und internationalen Sportbeziehungen SchrAnfr 32 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15486* C Anlage 21 Verletzung der Vereinbarungen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Abwehr terroristischer Gewaltakte bei der Flugzeugentführung durch Keppel SchrAnfr 33 07.12.79 Drs 08/3468 Daweke CDU/CSU SchrAnfr 34 07.12.79 Drs 08/3468 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15487* A Anlage 22 Aktivitäten von Staatsminister Wischnewski bei der Flugzeugentführung am 12. September 1979 SchrAnfr 35 07.12.79 Drs 08/3468 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15487* B Anlage 23 Eingreifen von Staatsminister Wischnewski bei der Flugzeugentführung vom 12. September 1979 SchrAnfr 36 07.12.79 Drs 08/3468 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15487* C Anlage 24 Planspiele für die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Terrorismus SchrAnfr 37 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr 38 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15487* D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 25 Schutz vor BC-Angriffen SchrAnfr 39 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15488* A Anlage 26 Wirksamkeit der WEU-Kontrollen angesichts der Verhältnisse bei der Firma Stolzenberg SchrAnfr 40 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15488* C Anlage 27 Medizinische Hilfe für die durch einen BC-Angriff betroffene Bevölkerung SchrAnfr 41 07.12.79 Drs 08/3468 Hölscher FDP SchrAnfr 42 07.12.79 Drs 08/3468 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15488* D Anlage 28 Vereinbarkeit der Bemessung der Kilometerentschädigung nach dem Hubraum des benutzten Fahrzeugs mit den Grundsätzen der Energieeinsparung SchrAnfr 43 07.12.79 Drs 08/3468 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15489* C Anlage 29 Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz am Entwurf der Leitlinien für die Beurteilung der Auslegung von Kernkraftwerken gegen Störfälle sowie Erstellung einer Unfallordnung für Kernkraftwerke SchrAnfr 44 07.12.79 Drs 08/3468 Ueberhorst SPD SchrAnfr 45 07.12.79 Drs 08/3468 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15489* D Anlage 30 Konsequenzen aus den Materialfehlern am Kernkraftwerk Fessenheim sowie Verbesserung der gegenseitigen Information über Sicherheitsvorkehrungen für Kernkraftwerke im deutsch-französischen Grenzbereich SchrAnfr 46 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr 47 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15490* B Anlage 31 Verteilung der Broschüre „Selbstschutz im Verteidigungsfall" an alle Haushaltungen sowie Werbung für den Selbstschutz und den Schutzraumbau SchrAnfr 48 07.12.79 Drs 08/3468 Werner CDU/CSU SchrAnfr 49 07.12.79 Drs 08/3468 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15490* C Anlage 32 Versorgungsrechtliche Gleichstellung der nachgeheirateten Witwen mit anderen Beamtenwitwen; Verpflichtung von Nachwuchskräften des gehobenen Dienstes zur Rückzahlung der Studienkosten bei Abwanderung nach dem Fachhochschulbesuch SchrAnfr 50 07.12.79 Drs 08/3468 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr 51 07.12.79 Drs 08/3468 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15491 * A Anlage 33 Schutz personenbezogener Daten aus Unternehmensberatungen vor dem Zugriff des Bundeswirtschaftsministeriums SchrAnfr 52 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15492* A Anlage 34 Möglichkeit der Wartung von Kompaktanlagen innerhalb des Sicherheitsbereiches von Kernkraftwerken SchrAnfr 53 07.12.79 Drs 08/3468 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr 54 07.12.79 Drs 08/3468 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15492* C Anlage 35 Änderung des Abwasserabgabengesetzes hinsichtlich der zwingend vorgeschriebe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 V nen Verwendung von Quecksilber zur Bestimmung des chemischen Sauerstoffbedarfs SchrAnfr 55 07.12.79 Drs 08/3468 Thüsing SPD SchrAnfr 56 07.12.79 Drs 08/3468 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15493* A Anlage 36 Asylgewährung für Angehörige christlicher Minderheiten aus der Türkei sowie Änderung der Praxis bei Gutachten der Bundesregierung über Auslieferung zugunsten der Asylanten SchrAnfr 57 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr 58 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15493* C Anlage 37 Verschlechterung der Wasserqualität im Niederrhein sowie Kontrolle der Abwassereinleitungen der Industrie und der Kommunen SchrAnfr 59 07.12.79 Drs 08/3468 Biechele CDU/CSU SchrAnfr 60 07.12.79 Drs 08/3468 Biechele CDU/CSU SchrAnfr 61 07.12.79 Drs 08/3468 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI. 15494* A Anlage 38 Bau einer Ortsumgehung in LübeckSchlutup im Zuge der B 104 SchrAnfr 62 07.12.79 Drs 08/3468 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15495* B Anlage 39 Gesamtkapazität der deutschen Müllverbrennungsanlagen SchrAnfr 63 07.12.79 Drs 08/3468 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15495* B Anlage 40 Übernahme der Kosten für eine Salzlaugen-Pipeline vom Werra-Gebiet zur Nordsee durch die DDR SchrAnfr 64 07.12.79 Drs 08/3468 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr 65 07.12.79 Drs 08/3468 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr 66 07.12.79 Drs 08/3468 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15495* C Anlage 41 Aufführung von Gemeinde-Ortsteilen in verschiedenen . Fernsprechbüchern, insbesondere bei der Gemeinde Eiterfeld, Kreis Fulda SchrAnfr 67 07.12.79 Drs 08/3468 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15496* A Anlage 42 Kampfstofflager in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 68 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15496* B Anlage 43 Reduzierung der Gebühren für die Ehescheidung SchrAnfr 69 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 15496* D Anlage 44 Abdeckung des Oder-Neiße-Gebietes durch die Begriffe „Erhebungsgebiet" und „Außengebiet" gemäß Umsatzsteuergesetz 1980 SchrAnfr 70 07.12.79 Drs 08/3468 Spitzmüller FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 15497* A Anlage 45 Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und des Persönlichkeitsschutzes bei den amtsärztlichen Untersuchungen der Bewerber für den Zolldienst SchrAnfr 71 07.12.79 Drs 08/3468 Egert SPD SchrAnfr 72 07.12.79 Drs 08/3468 Egert SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15497* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 46 Personelle Unterbesetzung des Autobahnzollamts Kiefersfelden SchrAnfr 73 07.12.79 Drs 08/3468 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15497* D Anlage 47 Bau von Wildschutzzäunen an zweibahnigen Bundesstraßen mit höhenfreien Anschlüssen SchrAnfr 74 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15498* A Anlage 48 Kriterien für den Verkauf bundeseigener Häuser sowie Miete und Reparaturkosten für von Bundesministern gemietete bundeseigene Häuser im Köln-Bonner Raum SchrAnfr 75 07.12.79 Drs 08/3468 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAnfr 76 07.12.79 Drs 08/3468 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAnfr 77 07.12.79 Drs 08/3468 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAnfr 78 07.12.79 Drs 08/3468 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 15498* B Anlage 49 Zahl der auf ein eigenes Kraftfahrzeug zum Erreichen der Arbeitsstelle angewiesenen Arbeitnehmer; Stillegung der Fährstelle Fischerhütte am Nord-Ostsee-Kanal SchrAnfr 79 07.12.79 Drs 08/3468 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr 240 07.12.79 Drs 08/3468 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . 15499* A Anlage. 50 Steuermindereinnahmen bei Einbeziehung der Selbständigen in verschiedene den Arbeitnehmern gewährte Steuervergünstigungen SchrAnfr 80 07.12.79 Drs 08/3468 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr 81 07.12.79 Drs 08/3468 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr 82 07.12.79 Drs 08/3468 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15499* C Anlage 51 Darstellung der Ertragssituation multinationaler Mineralölunternehmen SchrAnfr 83 07.12.79 Drs 08/3468 Cronenberg FDP SchrAnfr 84 07.12.79 Drs 08/3468 Cronenberg FDP SchrAnfr 85 07.12.79 Drs 08/3468 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15500* B Anlage 52 Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für Heizöl SchrAnfr 86 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15500* D Anlage 53 Ausnahme gewährter Forschungszuschüsse von der Besteuerung; Verlängerung der Frist für Sonderabschreibungen für Umweltschutzmaßnahmen SchrAnfr 87 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr 88 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15501 * A Anlage 54 Durchführung der Ende 1978 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geforderten Stellenanhebungen; Gewährung der Berlinzulage an die in Berlin tätigen Mitarbeiter des Europäischen Patentamts SchrAnfr 89 07.12.79 Drs 08/3468 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr 90 07.12.79 Drs 08/3468 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr 91 07.12.79 Drs 08/3468 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 15501 * B Anlage 55 Auflage und Kosten des Aufklebers „Ich bin Energiesparer" sowie Bereitstellung des Aufklebers für Fachzeitschriften; An- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 VII gebot vom Autoclub-Europa an das Bundeswirtschaftsministerium zur Mitarbeit am „Internationalen Energiesparmonat sowie Beteiligung am “Energiesparpaket” des ADAC SchrAnfr 92 07.12.79 Drs 08/3468 Wüster SPD SchrAnfr 93 07.12.79 Drs 08/3468 Wüster SPD SchrAnfr 94 07.12.79 Drs 08/3468 Wüster SPD SchrAnfr 95 07.12.79 Drs 08/3468 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15502* B Anlage 56 Zusammenarbeit deutscher und südafrikanischer Firmen bei der Urananreicherung sowie Negativbescheinigungen für Lieferungen von Isotopenmeßgeräten der Firma Varian nach Südafrika SchrAnfr 96 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAnfr 97 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15502* D Anlage 57 Kontrolle der Herstellung von BC-Waffen durch die WEU SchrAnfr 98 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Haussmann FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15503* B Anlage 58 Energieeinsparung durch dezentralisierte Energiewirtschaft auf der Basis einer Kraft-Wärme-Koppelung SchrAnfr 99 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15503* C Anlage 59 Konsequenzen aus den bisherigen und zukünftigen Heizkostensteigerungen SchrAnfr 100 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15504* A Anlage 60 Verhinderung einer Ausweitung der Produktion von BC-Waffen für den zivilen Bedarf SchrAnfr 101 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15504* C Anlage 61 Einbeziehung rückständiger Forderungen deutscher Firmen an die Türkei in die laufenden bilateralen Umschuldungsverhandlungen SchrAnfr 103 07.12.79 Drs 08/3468 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAnfr 104 07.12.79 Drs 08/3468 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15504* D Anlage 62 Anteil von Kriegsspielzeug am gesamten Spielzeugangebot SchrAnfr 105 07.12.79 Drs 08/3468 Eimer (Fürth) FDP SchrAnfr 106 07.12.79 Drs 08/3468 Eimer (Fürth) FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15505* C Anlage 63 Hundertprozentige Nutzung der Wasserkraft bis zum Jahre 1985; Stillegung von Wasserkraftwerken seit 1959; Aufnahme der Wasserkraftwerke in das Investitionszulagengesetz; Erhöhung der Preise für in das Netz eingespeisten Strom privater Erzeuger SchrAnfr 107 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Erler SPD SchrAnfr 108 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Erler SPD SchrAnfr 109 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Erler SPD SchrAnfr 110 07.1239 Drs 08/3468 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15505* D Anlage 64 Gründung von Scheinfirmen zur illegalen Einschleusung von Gastarbeitern SchrAnfr 111 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15506* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 65 Mangelnde Förderung mittelständischer Unternehmen durch den Bundesverband Junger Unternehmer SchrAnfr 112 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 15506* D Anlage 66 Verhinderung des Abbaus von Kohleförderkapazitäten, insbesondere in Großbritannien und Frankreich SchrAnfr 113 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15507* D Anlage 67 Verhinderung energieverschwendender Elemente bei den administrativen Preiskontrollen im Verkehrssektor SchrAnfr 114 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15507* D Anlage 68 Frist für die Auftragsvergabe im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen sowie Verhinderung einer preistreibenden Häufung von Aufträgen SchrAnfr 115 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr 116 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15508* A Anlage 69 Angaben des Statistischen Bundesamts über die deutsche Landwirtschaft sowie Pressemeldungen über eine „manipulierte" Agrarstatistik SchrAnfr 117 07.12.79 Drs 08/3468 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAnfr 118 07.12.79 Drs 08/3468 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 15508* C Anlage 70 Beseitigung steuerlich bedingter Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der freien Berufe SchrAnfr 119 07.12.79 Drs 08/3468 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAnfr 120 07.12.79 Drs 08/3468 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15508* D Anlage 71 Aufhebung des Anwerbestopps für ausländische Arbeitnehmer zur Besetzung vakanter Dauerarbeitsplätze in der Lübecker Fischindustrie SchrAnfr 121 07.12.79 Drs 08/3468 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr 122 07.12.79 Drs 08/3468 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15509* A Anlage 72 Bundeszuschüsse für die Verlegung einer Gaspipeline in das innere Murgtal SchrAnfr 123 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15509* D Anlage 73 Aufnahme der Maßnahme „Bestandspflege" in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" SchrAnfr 124 07.12.79 Drs 08/3468 Paintner FDP SchrAntw .BMin Ertl BML 15510* A Anlage 74 Fortsetzung des 1980 auslaufenden Dorferneuerungsprogramms und der Maßnahmen der wasserwirtschaftlichen Zukunftsvorsorge im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen SchrAnfr 125 07.12.79 Drs 08/3468 Seiters CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 15510* B Anlage 75 Lebensmittelvorräte in Privathaushalten; Selbstversorgungsgrad bei den wichtigsten Nahrungsmitteln in der Bundesrepublik Deutschland und in der EG SchrAnfr 126 07.12.79 Drs 08/3468 Paintner FDP SchrAnfr 127 07.12.79 Drs 08/3468 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 15510* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 IX Anlage 76 Stand der Verhandlungen zwischen der EG und anderen Ostseeanrainerstaaten über die Fischerei-„Grauzone" SchrAnfr 128 07.12.79 Drs 08/3468 Eickmeyer SPD SchrAnfr 129 07.12.79 Drs 08/3468 Eickmeyer SPD SchrAntw BMin Ertl BML 15511 * D Anlage 77 Erlaß von Vorschriften über die Tierhaltung in Käfigen SchrAnfr 130 07.12.79 Drs 08/3468 Baack SPD SchrAntw BMin Ertl BML 15512* C Anlage 78 Auswirkungen der Verkleinerung der Vollerwerbsbetriebe in Bayern auf das landwirtschaftliche Einkommen SchrAnfr 131 07.12.79 Drs 08/3468 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 15513* A Anlage 79 Benachteiligung des Landes Baden-Württemberg bei der Verteilung der Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" SchrAnfr 132 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Haussmann FDP SchrAnfr 133 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Haussmann FDP SchrAntw BMin Ertl BML 15513* C Anlage 80 Mittelstandsfreundliche Gestaltung der EG-Verordnung über den Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen SchrAnfr 134 07.1239 Drs 08/3468 Röhner CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 15514* B Anlage 81 Erweiterung der Wirtschafts- bzw. Fischereizonen SchrAnfr 135 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr 136 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 15514' D Anlage 82 Bau der Dienst- und Laborgebäude in Braunschweig für die Außeninstitute der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft SchrAnfr 137 07.12.79 Drs 08/3468 Kühbacher SPD SchrAnfr 138 07.12.79 Drs 08/3468 Kühbacher SPD SchrAntw BMin Ertl BML 15515* A Anlage 83 Auswirkungen der enormen Apfelernte am Bodensee auf die Existenz kleinbäuerlicher Betriebe; Sofortmaßnahmen zur Entlastung des heimischen Apfelmarktes SchrAnfr 139 07.12.79 Drs 08/3468 Susset CDU/CSU SchrAnfr 140 07.12.79 Drs 08/3468 Susset CDU/CSU SchrAnfr 141 07.12.79 Drs 08/3468 Susset CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 15515* B Anlage 84 Abgabe verbilligter Butter an Großbetriebe des Bäckerhandwerks SchrAnfr 142 07.12.79 Drs 08/3468 Niegel CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 15515* D Anlage 85 Überprüfung des Beschäftigungsverbots für Frauen auf Baustellen SchrAntw 143 07.12.79 Drs 08/3468 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15516* B Anlage 86 Aufhebung der Befristung der Schwerbehindertenausweise für Dauerbehinderte SchrAnfr 144 07.12.79 Drs 08/3468 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15516* D Anlage 87 Ausdehnung der Winterbauförderung auf Stahlbetriebe SchrAnfr 145 07.12.79 Drs 08/3468 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15517* A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 88 Gefährdung der Arbeiter in gummiverarbeitenden Betrieben durch hohe Konzentration von krebserregendem Nitrosamin SchrAnfr 146 07.12.79 Drs 08/3468 Amling SPD SchrAnfr 147 07.12.79 Drs 08/3468 Amling SPD SchrAnfr 148 07.12.79 Drs 08/3468 Amling SPD SchrAnfr 149 07.12.79 Drs 08/3468 Amling SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15517* B Anlage 89 Bedrohung der Arbeitsplätze für Frauen und Facharbeiter bei weiterer Einführung der Mikroelektronik; Zunahme der Zahl krankheitsbedingter Kündigungen und Kündigungsschutzklagen SchrAnfr 150 07.12.79 Drs 08/3468 Menzel SPD SchrAnfr 151 07.12.79 Drs 08/3468 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15517* D Anlage 90 Wegfall der Altersgrenze für the kostenlosen Krebsvorsorgeuntersuchungen von Frauen und Männern sowie Aufnahme eines zahnmedizinischen Vorbeugungsprogramms gegen Karies und Paradontalerkrankungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen; Konsequenzen aus den Urteilen des Sozialgerichts Reutlingen zum sogenannten Wartezeiterlaß der Bundesanstalt für Arbeit für Jugendliche und Frauen aus Nicht- EG-Staaten, die nach 1973 in die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführung nachgereist sind SchrAnfr 152 07.12.79 Drs 08/3468 Kirschner SPD SchrAnfr 153 07.12.79 Drs 08/3468 Kirschner SPD SchrAnfr 154 07.12.79 Drs 08/3468 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15518* B Anlage 91 Einrichtung zeitlich befristeter Arbeitsplätze im Bereich der Hoheitsverwaltung SchrAnfr 155 07.12.79 Drs 08/3468 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15519* B Anlage 92 Schwierigkeiten bei der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes SchrAnfr 156 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr 157 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15519* C Anlage 93 Einsparung der Sozialabgaben für Dolmetscher bei Arbeitsämtern infolge ihrer Beschäftigung als freie Mitarbeiter sowie Abbau der Dolmetscherdienste SchrAnfr 158 07.12.79 Drs 08/3468 Conradi SPD SchrAnfr 159 07.12.79 Drs 08/3468 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15519* D Anlage 94 Arbeitsverbot für die „Ruf die Engel Haushaltshilfen-Uberlassungs-GmbH", Frankfurt, sowie Gefährdung anderer Nachbarschaftshilfen SchrAnfr 160 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr 161 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA '. . . 15520* C Die Frage 162 — Drucksache 8/3468 vom 07. 12. 1979 — des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 95 Nebenwirkungen des verstärkten Kündigungsschutzes der Frauen auf ihre Beschäftigungs- und Aufstiegschancen in der privaten Wirtschaft SchrAnfr 163 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr 164 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15520* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 XI Anlage 96 Teilnahme von Bundeswehrangehörigen am Aufbau des Christkindlmarkts in München SchrAnfr 165 07.12.79 Drs 08/3468 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15521* B Anlage 97 Gestellung eines gleichwertigen Ersatzes als Voraussetzung für die Zustimmung zu Gesuchen von Soldaten auf Versetzung in Heimatnähe SchrAnfr 166 07.12.79 Drs 08/3468 Biehle CDU/CSU SchrAnfr 167 07.12.79 Drs 08/3468 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15521* D Anlage 98 Wartezeit für die Beförderung zum Hauptfeldwebel SchrAnfr 168 07.12.79 Drs 08/3468 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15522* A Anlage 99 Besetzung von Stabsoffiziersdienstposten ab Besoldungsgruppe B 6 seit dem 1. November 1979 sowie Zahl der Offiziere mit Generalstabsausbildung SchrAnfr 169 07.12.79 Drs 08/3468 Würtz SPD SchrAnfr 170 07.12.79 Drs 08/3468 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15522* C Anlage 100 Teilnahme von Soldaten in Uniform an politischen Veranstaltungen SchrAnfr 171 07.12.79 Drs 08/3468 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr 172 07.12.79 Drs 08/3468 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr 173 07.12.79 Drs 08/3468 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr 174 07.12.79 Drs 08/3468 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15523* B Anlage 101 Berücksichtigung der Luftverkehrsdichte und der Lärmbelästigung eines Inspektionssystems mit niedrig fliegenden Luftfahrzeugen im MBFR-Raum SchrAnfr 175 07.12.79 Drs 08/3468 Damm CDU/CSU SchrAnfr 176 07.12.79 Drs 08/3468 Damm CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr.. Hamm-Brücher AA 15523* D Anlage 102 Standardisierung der Bundeswehrräumfahrzeuge durch Beschaffung handelsüblicher Fabrikate sowie Verbesserung ihrer Einsatzbereitschaft durch Funkausrüstung SchrAnfr 177 07.12.79 Drs 08/3468 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr 178 07.12.79 Drs 08/3468 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr 179 07.12.79 Drs 08/3468 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr 185 07.12.79 Drs 08/3468 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15524* B Anlage 103 Zahl der Heimbetriebsleiter, mit denen die Heimbetriebsgesellschaft mbH Überlassungs- und Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen hat, sowie Anteil der ehemaligen Kantinenpächter der Bundeswehr SchrAnfr 180 07.12.79 Drs. 08/3468 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAnfr 181 07.12.79 Drs 08/3468 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15524* D Anlage 104 Deckung des Bedarfs an Wehrpflichtigen nach 1984 angesichts der Praxis für die Anerkennung von Kriegsdienstverweigerern und die Zurückstellung vom Wehrdienst; Einstellung und Verwendung von Frauen bei der Bundeswehr SchrAnfr 182 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAnfr 183 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAnfr 184 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15525* B XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 105 Schutz vor der Einwirkung chemischer und biologischer Kampfstoffe SchrAnfr 186 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 15526* A Anlage 106 Teste von Kosmetika durch Tierversuche SchrAnfr 187 07.12.79 Drs 08/3468 Müller (Bayreuth) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15526* B Anlage 107 Gewährung eines Kostenzuschusses bei Preiserhöhungen der Berliner GASAG analog zum Heizkostenzuschuß SchrAnfr 188 07.12.79 Drs 08/3468 Egert SPD SchrAntw PStekr Zander BMJFG . . . 15526* C Anlage 108 Aufhebung des Halbierungserlasses beim Krankenhausfinanzierungsgesetz SchrAnfr 189 07.12.79 Drs 08/3468 Picard CDU/CSU SchrAnfr 190 07.12.79 Drs 08/3468 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 15527* A Anlage 109 Ernährungsberatung durch Ökotrophologen SchrAnfr 191 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr 192 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15527* B Anlage 110 Gewährung von Kindergeld und erhöhtem Ortszuschlag für. Lehrassistenten an Auslandsschulen SchrAnfr 193 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr 194 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15527* C Anlage 111 Werbeaufwendungen für alkoholhaltige Getränke in den Jahren 1977 und 1978 SchrAnfr 195 07.12.79 Drs 08/3468 Spitzmüller FDP SchrAnfr 196 07.12.79 Drs 08/3468 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15528* A Anlage 112 Zulassung des Verkaufs von Getränken und Speisen in Jugendhäusern SchrAnfr 197 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Haussmann FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . 15528* C Anlage 113 Bildungs-, jugend- und familienpolitische Beiträge des Bundes und der Länder zum Jahr des Kindes SchrAnfr 198 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr 199 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15528* D Anlage 114 Fortsetzung der Bemühungen um eine kinderfreundlichere Welt auch nach dem Jahr des Kindes SchrAnfr 200 07.12.79 Drs 08/3468 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15529* C Anlage 115 Forschungsergebnisse über Gesundheitsschäden bei Jugendlichen durch Haschisch SchrAnfr 201 07.12.79 Drs 08/3468 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 202 07.12.79 Drs 08/3468 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15530* A Anlage 116 Verschlechterung der Prüfungsergebnisse im Studienfach Medizin SchrAnfr 203 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr 204 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15530* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 XIII Anlage 117 Vorlage des Entwurfs eines Suchtkrankengesetzes SchrAnfr 205 07.12.79 Drs 08/3468 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15531* B Anlage 118 Abdruck parteipolitischer Äußerungen der Bundesministerin Frau Huber im Informationsdienst des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit SchrAnfr 206 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr 207 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15531* C Anlage 119 Bewertung der Transzendentalen Meditation" SchrAnfr 208 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr 209 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr 210 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr 211 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 15531* D Anlage 120 Erkenntnisse über in der Ostsee versenkte Sprengkampfstoffniunition SchrAnfr 212 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr 213 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15533* A Anlage 121 Antrag des Jugendclubs Braunbach auf Errichtung eines Kiosks an der Autobahn Kochertalbrücke SchrAnfr 214 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr 215 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15533* B Anlage 122 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Solingen-Ohligs-Remscheid-Wuppertal-Oberbarmen SchrAnfr 216 07.12.79 Drs 08/3468 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15533* C Anlage 123 Vierspuriger Ausbau der B 41 zwischen Bingen und Bad Kreuznach SchrAnfr 217 07.12.79 Drs 08/3468 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15533* D Anlage 124 Dringlichkeitsstufe des Ausbaus der Ortsumgehungen von Triberg, Schönwald und Furtwangen im Zuge der B 500 SchrAnfr 218 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15534* A Anlage 125 Durchführung von Straßenbaumaßnahmen, insbesondere der Westumgehung Würzburg, bei rechtsverbindlich abgeschlossenen Raumordnungsverfahren angesichts des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 SchrAnfr 219 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr 220 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15534* A Anlage 126 Zulässige Besetzung von Bussen, insbesondere im Kinder- und Schülertransport SchrAnfr 221 07.12.79 Drs 08/3468 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15534* B Anlage 127 Start- und Landeverbot für Flugzeuge des Typs DC 10 in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 222 07.12.79 Drs 08/3468 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15534* D XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 128 Ausbau der Bundesbahnstrecke Rotenburg-Minden und der A7 zwischen den Autobahndreiecken Hannover-Nord und Walsrode SchrAnfr 223 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Ahrens SPD SchrAnfr 224 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Ahrens SPD SchrAnfr 225 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15535* A Anlage 129 Benutzung des Bahnhofs Lippspringe für militärischen Verkehr SchrAnfr 226 07.12.79 Drs 08/3468 Merker FDP SchrAnfr 227 07.12.79 Drs 08/3468 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15535* B Anlage 130 Verbesserung des hygienischen und technischen Zustands der aus der DDR kommenden Reisewagen; überwiegender Einsatz von Schiffen der CSSR im Binnenschiffsverkehr mit der CSSR SchrAnfr 228 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr 229 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15535* C Anlage 131 Sechsspuriger Ausbau der A4 um Köln (linksrheinisch) sowie zwischen Köln und Aachen; Lärmschutzmaßnahmen an den Autobahnen im Stadtbereich von Mirth, Frechen; Kerpen, Wesseling und KölnRodenkirchen SchrAnfr 230 07.12.79 Drs 08/3468 Adams SPD SchrAnfr 231 07.12.79 Drs 08/3468 Adams SPD SchrAnfr 232 07.12.79 Drs 08/3468 Adams SPD SchrAnfr 233 07.12.79 Drs 08/3468 Adams SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15536* A Anlage 132 Ausbau der Tankstelle Wonnegau an der A61 SchrAnfr 234 07.12.79 Drs 08/3468 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15536* B Anlage 133 Stillegung der Harz-Eisenbahn-Strecken bei gleichzeitiger Erhaltung vergleichbarer Nebenstrecken in Niedersachsen SchrAnfr 235 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAnfr 236 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15536* C Anlage 134 Anschluß der Polizeistützpunkte an das Autobahnfernsprechnetz SchrAnfr 237 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr 238 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr 239 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15536* D Anlage 135 Einschränkung des Eisenbahnpersonenverkehrs auf der Strecke Bassum-Herford SchrAnfr 241 07.12.79 Drs 08/3468 Horstmeier CDU/CSU SchrAnfr 242 07.12.79 Drs 08/3468 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15537* B Anlage 136 Entscheidung über die Dimensionierung des Neubaus der B 14 im Streckenabschnitt Zwickenberg-Trasse SchrAnfr 243 07.12.79 Drs 08/3468 Hölscher FDP SchrAnfr 244.07.1239 Drs 08/3468 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15537* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 XV Anlage 137 Zulässigkeit des Zusatzes „mit Ausnahme von Anlieferfahrzeugen" an Halteverbotsschildern SchrAnfr 245 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15538* A Anlage 138 Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen am Buß- und Bettag SchrAnfr 246 07.12.79 Drs 08/3468 Neuhaus CDU/CSU SchrAnfr 247 07.12.79 Drs 08/3468 Neuhaus CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15538* B Anlage 139 Verbilligte oder kostenlose Beförderung von Kambodscha-Helfern nach Thailand durch die Lufthansa SchrAnfr 248 07.12.79 Drs 08/3468 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15538* C Anlage 140 Kosten der Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg; Bereitstellung von Mitteln zur Fortführung insbesondere der Straßenbaumaßnahmen im bayerischen Grenzland; Auflösung des Bahnbetriebswerks Weiden; Konzessionsabgaben von Nahverkehrseinrichtungen der Landkreise und Gemeinden an Bundesbahn und Bundespost SchrAnfr 249 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 250 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 251 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr 252 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSUSchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15538* D Anlage 141 Ablehnung von Gesprächen mit Vertretern der in der Deutschen Postgilde organisierten gehobenen nichttechnischen Beamten durch 'den Bundespostminister SchrAnfr 253 07.12.79 Drs 08/3468 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr 254 07.12.79 Drs 08/3468 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr 255 07.12.79 Drs 08/3468 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15539* C Anlage 142 Gewährung eines Heizölkostenzuschusses an Posthalter SchrAnfr 256 07.1239 Drs 08/3468 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15539* D Anlage 143 Einsatz von Postbeamten auf höher bewerteten Dienstposten; Änderung der Schalteröffnungszeiten bei den Postämtern SchrAnfr 257 07.12.79 Drs 08/3468 Marschall SPD SchrAnfr 258 07.12.79 Drs 08/3468 Marschall SPD SchrAnfr 259 07.12.79 Drs 08/3468 Marschall SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15540* A Anlage 144 Umbau des Postamts München 44 sowie Neubau des Postamts Ismaning; Vereinfachung des Auswahlverfahrens für Auszubildende des einfachen Postdienstes; Forderung des Wohnungsbauprogramms der Bundespost in München sowie Herabsetzung der Altersgrenze von Wohnungssuchenden SchrAnfr 260 07.12.79 Drs 08/3468 Schmidt (München) SPD SchrAnfr 261 07.12.79 Drs 08/3468 Schmidt (München) SPD SchrAnfr 262 07.12.79 Drs 08/3468 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . 15540 D Anlage 145 Einführung der Fünftagewoche für alle Postbediensteten; weitere Zentralisierung der Postämter im Großraum München; Bezuschussung von Gemeinschaftsveranstaltungen der Postbeamten SchrAnfr 263 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr 265 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Schöfberger SPD XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 SchrAnfr 266 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15541* C Anlage 146 Wiedereinführung des durch das Haushaltsstrukturgesetz weggefallenen Fahrkostenzuschusses bei der Deutschen Bundespost SchrAnfr 264 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15542* B Anlage 147 Verzicht des Bundespostministers auf disziplinarische Ermittlungen gegen zwei der DKP angehörende Postbeamte im Bereich der OPD Stuttgart SchrAnfr 267 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAnfr 268 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 15542* C Anlage 148 Förderung des Einbaus wärmedämmender Rolläden nach dem Energiesparprogramm SchrAnfr 269 07.12.79 Drs 08/3468 Landré CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15543* A Anlage 149 Einführung von Konzepten zur Substitution von Öl in der Fernwärmeversorgung SchrAnfr 270 07.12.79 Drs 08/3468 Paterna SPD SchrAnfr 271 07.12.79 Drs 08/3468 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15543* A Anlage 150 Veranlassung der Architekten und Bauherren zu kindgerechterem Bauen SchrAnfr 272 07.12.79 Drs 08/3468 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15543* D Anlage 151 Verwendung der Kürzels BRD im Titel eines Vortrags des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sperling in Moskau SchrAnfr 273 07.12.79 Drs 08/3468 Gierenstein CDU/CSU SchrAnfr 274 07.12.79 Drs 08/3468 Gierenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15544* B Anlage 152 Konsequenzen aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts über das Kleingartenrecht SchrAnfr 275 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAnfr 276 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 15544* C Anlage 153 Verhinderung des „Freikaufs" von in der DDR einsitzenden Kriminellen SchrAnfr 277 07.12.79 Drs 08/3468 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr 278 07.1239 Drs 08/3468 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 15545* B Anlage 154 Stand der Verhandlungen über Sondermüllablagerungen aus den Bundesländern und den Beneluxländern in Schönberg/ DDR SchrAnfr 279 07.12.79 Drs 08/3468 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15545* C Anlage 155 Finanzielle Unterstützung der Aktion „Hilferuf von drüben" SchrAnfr 280 07.12.79 Drs 08/3468 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMBau 15546* B Anlage 156 Steigerungsraten der Projektförderung bei kleinen und mittleren Berliner Unternehmen in den Jahren 1977 bis 1979 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 XVII SchrAnfr 281 07.12.79 Drs 08/3468 Bahner CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 15546* C Anlage 157 Vergabe von Forschungsförderungsmitteln an Betriebe in Ostwestfalen, insbesondere im Kreis Gütersloh SchrAnfr 282 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 15546* D Anlage 158 Förderung von Verfahren zur Gewinnung von Äthanol aus Zellulose Hydrolyse SchrAnfr 283 07.12.79 Drs 08/3468 Niegel CDU/CSU SchrAnfr 284 07.12.79 Drs 08/3468 Niegel CDU/CSU SchrAnfr 285 07.12.79 Drs 08/3468 Niegel CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . 15547* A Anlage 159 Vereinbarkeit der Cogema-Verträge mit den Entsorgungsvorschriften des Atomgesetzes; Abstimmung des Genehmigungsverfahrens für Kernkraftwerke in der EG SchrAnfr 286 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr 287 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 15547* D Anlage 160 Schul- und Studienmöglichkeiten für Gehörlose SchrAnfr 288 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 15548* C Anlage 161 Verzögerung bei Zahlungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz SchrAnfr 289 07.12.79 Drs 08/3468 Prangenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 15549* B Anlage 162 Einführung einheitlicher Richtlinien für Schulatlanten und Unterrichtslandkarten SchrAnfr 290 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 15549* D Anlage 163 Beurteilung des Münsteraner Modells der „dreigeteilten Bibliothek", Förderung öffentlicher Bibliotheken SchrAnfr 291 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 292 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 293 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr 294 07.12.79 Drs 08/3468 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 15550* A Anlage 164 Verzicht auf die Mitwirkung des geschiedenen Ehegatten bei der Gewährung von BAföG-Leistungen SchrAnfr 295 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 15551* A Anlage 165 Gründe für die Nichtveröffentlichung des Films „Hoffnung für Bhaktapur" SchrAnfr 296 07.12.79 Drs 08/3468 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 15551* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15443 194. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1979 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 12. Dr. van Aerssen* 14. 12. Dr. Aigner* 14. 12. Alber* 14. 12. Dr. Bangemann* 14. 12. Dr. Becher (Pullach) 14. 12. Blumenfeld* 14. 12. Dr. Dregger 14. 12. Egert 14. 12. Fellermaier* 14. 12. Friedrich (Würzburg)* 14. 12. Dr. Früh* 14. 12. Gallus 14. 12. von Hassel* 14. 12. Kaffka 14. 12. Katzer 14. 12. Klein (München) 14. 12. Dr. Klepsch* 14. 12. Lange* 14. 12. Dr. Luda 14. 12. Lücker* 14. 12. Luster* 14. 12. Milz 14. 12. Müller (Remscheid) 14. 12. Dr. Müller-Hermann* 14. 12. Dr. Pfennig* 14. 12. Frau Schleicher* 14. 12. Dr. Schwencke (Nienburg) * 14. 12. Seefeld* 14. 12. Frau Tübler 14. 12. Frau Dr. Walz* 14. 12. Wawrzik* 14. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Staatsministers Huonker auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 1): Gibt es eine Bundeskanzleräußerung vor einem Gremium der Exekutive (möglicherweise einer Montagsrunde der Staatssekretäre), die sinngemäß eine restriktivere oder zumindest vorsichtigere Behandlung von weiterem Personalstellenausbau bei in Berlin residierenden Bundesbehörden fordert? Die Beratungen in den von Ihnen genannten Gremien sind vertraulich. Es entspricht nicht der Praxis, der Offentlichkeit Mitteilungen über Tagesordnung oder Inhalt zu machen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 2 und 3): Teilt die Bundesregierung die von Bundeskanzler Schmidt geäußerte Vorstellung, daß im Rahmen der MBFR-Verhandlungen in Wien kein Land mehr als 50 v. H. der gesamten Landstreitkräfte des jeweiligen Bündnisses im Reduzierungsraum unterhalten darf? Sind für die Bundesregierung bei den MBFR-Verhandlungen in Wien noch die Prinzipien der Kollektivität und der Abschluß der Datendiskussion Grundlage, und gilt weiter der Grundsatz, daß „nationale Reduzierungsverpflichtungen gegenüber dem Warschauer Pakt oder Höchststärken für die nicht-amerikanischen direkten Teilnehmer an den Verhandlungen für die westlichen Bündnispartner unannehmbar seien, wie dies ursprünglich von der Bundesregierung erklärt wurde? Die Bundesregierung hält an der Kollektivität als grundlegendem Prinzip der westlichen MBFR-Politik fest und wird keiner MBFR-Regelung zustimmen, die diesem Prinzip widerspricht. Im Hinblick auf die Möglichkeiten, den Gedanken einer in Prozenten ausgedrückten Obergrenze im Rahmen des vereinbarten kollektiven Gesamtumfangs der Landstreitkräfte des Bündnisses im Raum der Reduzierungen auf kollektivitätskonforme Weise für ein MBFR-Ergebnis zu nutzen, hat die Bundesregierung keine Entscheidung getroffen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 4 und 5): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die im MBFR-Reduzierungsraum stationierten Streitkräfte der Kernwaffengroßmacht Sowjetunion, deren Territorium außerhalb des Reduzierungsraums liegt, weder sicherheits- noch abrüstungs- noch allgemeinpolitisch verglichen werden können mit den Streitkräften des Nichtkernwaffenstaats Bundesrepublik Deutschland, dessen gesamtes Territorium innerhalb des MBFR- Reduzierungsraums liegt? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß sich die westliche MBFR-Politik nicht außerhalb des außenpolitischen und sicherheitspolitischen Kontextes verselbständigen darf, sondern dem objektiv unlöslichen Gesamtzusammenhang der deutschen und westlichen Friedens- und Sicherheitsinteressen eingeordnet bleiben muß? Ihre Frage beantworte ich in beiden Punkten mit Ja. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 6 und 7): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dem geographischen Faktor (Nähe der Sowjetunion zum und Entfernung der USA vom MBFR-Reduzierungsraum) bei den Wiener Truppenabbauverhandlungen eine fundamentale sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Bedeutung zukommt und daß gerade auch unter diesem Gesichtspunkt eine einwandfreie Einigung über die Ausgangsdaten etwaiger Reduzierungen sowie eine unverfälschte Verwirklichung der Prinzipien der Parität und der Kollektivität für die Bundesrepublik Deutschland sowie die politischen und militärischen Interessen des Westens unverzichtbar sind? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die bei den Wiener Truppenabbauverhandlungen zwischen West und Ost abgesprochenen Zählkriterien - wie Bundeskanzler Schmidt Pressemeldungen zufolge angeregt hat - überprüft und neu definiert werden sollten, und daß in einem solchen Fall eine auf den neuesten Stand gebrachte umfassende 15480* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Bestandsaufnahme aller sicherheitspolitisch relevanten Streitkräfte im vorgesehenen Raum eventueller Reduzierungen einschließlich der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse der DDR" erforderlich ist? Zu Frage 6: Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß dem geographischen Faktor bei den Wiener MBFR- Verhandlungen eine fundamentale sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Bedeutung zukommt. Die Bundesregierung hat die daraus zu ziehenden Konsequenzen in der Antwort auf die Großen Anfragen der Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Sicherheits- und Rüstungskontrollpolitik (16.2. 1979) dargelegt. Eine einwandfreie Einigung über die Zahlenangaben zu dem in der Ausgangslage vorhandenen militärischen Personal sowie eine unverfälschte Verwirklichung der Prinzipien der Parität und der Kollektivität sind für die Bundesrepublik Deutschland in jedem Fall unverzichtbar. Zu Frage 7: Der Westen hat von Anfang an seinen Zählkriterien das sog. Uniformprinzip zugrundegelegt. Das bedeutet Einschluß des gesamten Militärpersonals im aktiven Dienst der Streitkräfte der NATO und des Warschauer Paktes im Raum der Reduzierungen, das entweder die Uniform der Land- oder der Luftstreitkräfte trägt. Ausgeschlossen sind dagegen: Reservisten, Zivilpersonal und Personal anderer uniformierter bewaffneter Organisationen. Die DDR-Kampfgruppen sind dementsprechend nicht einbezogen. Der Osten behauptet, die gleichen Zählkriterien anzuwenden. Eine formelle Einigung darüber ist bisher nicht zustande gekommen. Die Zählkriterien entsprechen dem westlichen Interesse, die MBFR-Verhandlungen auf den Abbau der Konfrontation der Streitkräfte zu konzentrieren und vor allem das östliche Offensivpotential zu vermindern. Es kann daher in Wien nicht darum gehen, die Zählkriterien als solche zu überprüfen oder neu zu definieren, sondern darum, zu klären, ob und wo im einzelnen beide Seiten bei Anwendung dieser Zählkriterien unterschiedlich verfahren und deshalb zu verschiedenen Ergebnissen gelangt sind. In diesem Sinne hat der Bundeskanzler am 4. Juli 1979 im Deutschen Bundestag erklärt, es könnte hilfreich sein und es wäre wünschenswert, angesichts des Stillstandes in der Datendiskussion in Wien der Definitionsfrage vermehrte Aufmerksamkeit zuzuwenden, der Frage nämlich, wer denn als militärisches Personal auf beiden Seiten gezählt werden soll und muß. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 8 und 9): Sind nach Auffassung der Bundesregierung die wiederholten, zuletzt in der SPD-Bundestagsfraktion am 13. November 1979 vorgetragenen und dann veröffentlichten Überlegungen von Bundeskanzler Schmidt „Mir würde es vernünftig erscheinen, wenn Ost und West bei der Festlegung gemeinsamer Höchststärk gleichzeitig regeln würden, daß kein Staat im östlichen oder westlichen en Teil des Reduzierungsraums mehr als 50 v.H. der dort vorhandenen Truppen haben sollte" vereinbar mit den Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 16. Februar 1979 auf die Große. Anfrage der CDU/CSU-Fraktion „Nationale Reduzierungsverpflichtungen gegenüber dem Warschauer Pakt oder Höchststärken für die nichtamerikanischen direkten Teilnehmer sind für die westlichen Bündnispartner unannehmbar"? Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Einführung der von Bundeskanzler Schmidt angeregten 50prozentigen Regel das für die deutsche und westliche MBFR-Politik grundlegende Prinzip der Kollektivität durchbrechen und damit der Sowjetunion eine Grundlage für einen Mitspracheanspruch der Sowjetunion über die europäische Verteidigungsstruktur und das westliche Sicherheitssystem bieten würde und deshalb in den MBFR-Verhandlungen von westlicher Seite weder eingeführt noch akzeptiert werden darf? Die Bundesregierung hält an der Kollektivität als grundlgendem Prinzip der westlichen MBFR-Politik fest und wird keiner MBFR-Regelung zustimmen, die diesem Prinzip widerspricht. Im Hinblick auf die Möglichkeiten, den Gedanken einer in Prozenten ausgedrückten Obergrenze im Rahmen des vereinbarten kollektiven Gesamtumfangs der Landstreitkräfte des Bündnisses im Raum der Reduzierungen auf kollektivitätskonforme Weise für ein MBFR-Ergebnis zu nutzen, hat die Bundesregierung keine Entscheidung getroffen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 10): Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den die Bundesregierung jeweils in den Jahren von 1970 bis 1978 sowie während des laufendes Jahres 1979 als Zuschuß ausgegeben hat für Aktionen wie Kultur- und Begegnungswochen und ähnliche Veranstaltungen, die Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland mit Patenstädten außerhalb des Bereiches der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt haben? Séit 1973 stellt das Auswärtige Amt den Spitzenverbänden der kommunalen Vereinigungen, vertreten durch den Deutschen Städtetag, jährlich einen pauschalen Betrag für die Unterstützung kommunaler Kulturvorhaben mit Auslandsbezug zur Verfügung. Dabei erfolgt keine Aufgliederung nach Projekten im Rahmen von Städtepartnerschaften oder auf Grund sonstiger Kontakte. Über die Verwendung der Zuschüsse entscheidet der Vergabeausschuß der Spitzenverbände, dem Vertreter des Auswärtigen Amts mit beratender Stimme angehören. Die pauschalen Zuschüsse des Auswärtigen Amts betrugen: 1973: 100 000,— DM 1974: 134 000,— DM 1975: 150 000,— DM 1976: 150 000,— DM 1977: 125 000,— DM 1978: 150 000,— DM 1979: 300 000,— DM In den vorausgegangenen Jahren wurden kommunale Einzelprojekte fallweise gefördert. Die Gesamtsumme betrug 1970: 139 000,— DM 1971: 75 200,— DM 1972: 130 000,— DM Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 8 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schwarz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 11 und 12): Was hat die Bundesregierung unternommen, um das Inkrafttreten des sogenannten Chlorid-Abkommens vom Dezember 1976, mit dem die Belastung des Rheins durch chloridhaltige Abwässer verringert werden sollte, sicherzustellen, und was gedenkt sie nach der jüngsten Entscheidung Frankreichs, das Abkommen nicht zu ratifizieren, zu unternehmen, um endlich zu einer wirksamen „Rheinentsalzung" zu kommen? Worauf führt die Bundesregierung es zurück, daß die Durchsetzung des von ihr jahrelang optimistisch als Lösung des Rhein-Salzproblems angesehenen Chlorid-Abkommens gescheitert ist? Zu Frage 11: Die Bundesrepublik Deutschland hat das Abkommen im Februar 1979 ratifiziert. Sie hat wie die Niederlande und die Schweiz ihren Anteil an den vorgesehenen finanziellen Leistungen an Frankreich gezahlt. Die Bundesregierung hat zusammen mit den anderen Vertragsstaaten im Rahmen der Internationalen Rheinschutzkommission in ständigem Kontakt mit der französischen Regierung gestanden, um auf eine Ratifizierung des Abkommens durch Frankreich hinzuwirken. Die französische Regierung hat nach dem Zurückziehen des Ratifizierungsgesetzes auf diplomatischem Weg erklärt, daß sie an dem Grundgedanken des Abkommens festhält, die Salzeinleitungen aus dem Elsaß zu vermindern. Sie prüft zur Zeit, wie dies so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt werden kann. Die Bundesregierung wird sich insbesondere in Solidarität mit den Niederlanden weiter um die Lösung des Chloridproblemes bemühen. Sie geht davon aus, daß die französische Regierung auf der Delegationsleitertagung der Internationalen Rheinschutzkommission am 13. Dezember 1979 neue Vorschläge vortragen wird. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß alsbald ein Treffen der zuständigen Minister der Vertragsstaaten des Chloridabkommens stattfindet, damit auf Grund der französischen Vorschläge Lösungen erarbeitet werden, die für alle Beteiligten annehmbar sind. Zu Frage 12: Die Ratifikation des Chloridabkommens durch Frankreich ist daran gescheitert, daß die französische Regierung glaubt, in der Nationalversammlung derzeit keine Mehrheit für das Ratifizierungsgesetz zu finden. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 13 und 14): Ist die Bundesregierung bereit, ausländische Staatsoberhäupter, die es sich mangels genauerer Kenntnisse der Verhältnisse angewöhnt haben, in offiziellen Staatstelegrammen nach Ost-Berlin vom „Volk der Deutschen Demokratischen Republik" zu sprechen, in geeigneter Form darauf hinzuweisen, daß es nur ein deutsches Volk gibt? Kann die Bundesregierung den Wahrheitsgehalt der Mitteilung von Arnold Ebering in der DDR-Wochenzeitung „Horizont" Nr. 37/1979, Seite 5, in Zusammenhang mit der Diskussion im UNO-Komitee über die Beseitigung der Rassendiskriminierung über den fünften periodischen Bericht der Bundesregierung bestätigen, in der es heißt, „Der anwesende Vertreter der BRD kam bei diesen kritischen Bemerkungen der Komiteemitglieder in Schwierigkeiten, nahm die NPD in Schutz und wollte allen Ernstes Teile des Programms der NPD verlesen, was ihm der Komitee-Vorsitzende jedoch untersagte", oder wenn dies nicht stimmt, wird die Bundesregierung eine Berichtigung dieser Falschmeldung verlangen? Zu Frage 13: Wenn ausländische Staatsoberhäupter manchmal in offiziellen Glückwunschtelegrammen an den Staatsratsvorsitzenden der DDR die Formulierung „Volk der DDR" gebrauchen, so geht die Bundesregierung nicht davon aus, daß dies als eine Absage an die Einheit der deutschen Nation gemeint ist. Der Fortbestand der deutschen Nation, die zur Zeit in zwei Staaten leben muß, die füreinander nicht Ausland sind, gehört bekanntlich zum Fundament der Deutschlandpolitik tier Bundesregierung. Die Vertreter der Bundesregierung ebenso wie unsere Auslandsvertretungen vertreten diese Position, erläutern und verdeutlichen sie bei allen hierfür geeignet erscheinenden Gelegenheiten. Zu Frage 14: Ihre Frage im Zusammenhang mit einer Meldung der DDR-Wochenzeitung „Horizont" Nr. 37/1979 über die Prüfung des 5. Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland nach dem Internationalen Übereinkommen vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) beantworte ich wie folgt: Die o. a. Meldung der DDR-Wochenzeitung „Horizont" kann ich nicht bestätigen. Bei der Prüfung der Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 9 Abs. 1 des Internationalen Übereinkommens vom 7. März 1966 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wird von einigen Mitgliedern des CERD-Ausschusses immer wieder die Frage gestellt, ob nicht die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nach Artikel 4 des Übereinkommens (Verurteilung der geistigen Wurzeln der Rassendiskriminierung und die Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Ideen der Rassendiskriminierung auszumerzen und ihre Propagierung und Betätigung zu verhindern und zu bestrafen) verboten werden müßte. Die Bundesregierung hat im 5. ur in den vorangegangenen Staatenberichten zur Frage eines NPD-Verbots dargelegt, daß ein gerichtliches Parteiverbots-verfahren nur dann mit Aussicht auf Erfolg eingeleitet werden könnte, wenn es konkrete Hinweise dafür gibt, daß die betreffende Partei aktiv verfassungsfeindliche oder gesetzwidrige Ziele verfolgt. Eine Politik der Rassendiskriminierung habe die Bundesregierung der NPD bisher nicht nachweisen können. Gerade auf diesem Gebiet verhalte sich die NPD sehr vorsichtig. Im übrigen habe die NPD bei den letzten Bundestags- und Landtagswahlen so schlecht abgeschnitten, daß sie auch quantitativ zur politischen Bedeutungslosigkeit herabgesunken sei. Dies sei das Ergebnis freier Wahlen verantwortlicher Bürger in einem freien Land und bewirke eine nachhaltigere Verdrängung vom politischen Feld, als es ein repressives Verbot leisten könnte. Die Entwicklung bei der NPD wie anderen politisch extremen Parteien und Organisationen werde von den 15482* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 zuständigen staatlichen Stellen weiter aufmerksam beobachtet. Bei der Behandlung des 5. Staatenberichts im CERD-Ausschuß wurde die Frage eines NPD-Verbots erneut von einigen Ausschußmitgliedern angesprochen. Ein Ausschußmitglied bat um Überlassung von Auszügen aus dem Programm der NPD, um deren Vereinbarkeit mit Art. 4 des Übereinkommens feststellen zu können. Unser Staatenvertreter erläuterte noch einmal mündlich die Haltung der Bundesregierung. Er könnte, falls gewünscht, dem Ausschußsekretariat Berichte der Bundesregierung über die Aktivitäten der NPD zugänglich machen, ebenso wie Auszüge aus dem NPD-Programm. Der Ausschußvorsitzende dankte unserem Staatenvertreter für seine Ausführungen und bat, der Bundesregierung den Dank des Ausschusses für ihre fortdauernde Zusammenarbeit zu übermitteln. Abschließend möchte ich noch bemerken, daß die Bundesregierung nicht die Absicht hat, sich mit dem DDR-Wochenblatt „Horizont" wegen seiner Meldung über die Behandlung der Frage eines NPD-Verbots im CERD-Ausschuß auseinanderzusetzen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Westphal (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 15): Ist der Bundesregierung die Äußerung eines Teilnehmers der Talkshow „Drei nach Neun" der Nordkette am 16. November 1979 bekannt, mit der der Ministerpräsident des befreundeten Staates Israel beleidigt wurde, und ist sie — falls noch nicht geschehen — bereit, zu diesem, die deutsch-israelischen Beziehungen belastenden Vorfall Stellung zu nehmen? Die Bundesregierung hat zu diesem Vorfall bereits Stellung genommen. Am 19. November drückte Bundesminister Genscher — in Gegenwart des israelischen Botschafters Meroz — dem israelischen Wirtschaftsminister gegenüber sein Bedauern aus. Rundfunk und Presse in Israel haben dies gemeldet. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 16, 17, 18 und 19): Kann die Bundesregierung die Meldung bestätigen, wonach der Chef des indonesischen Sicherheitsdienstes, Oberst Sugama, angekündigt hat, Indonesien werde bis 1984 eine Million Chinesen, die die Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China besitzen, abschieben? 1st der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang die mit deutschen und europäischen Mitteln ausgestatteten Hilfsorganisationen in Kambodscha die dort angelieferten Hilfsgüter verteilen können? Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, daß das Internationale Rote Kreuz und UNICEF in Kambodscha nur etwa 10 v. H. der Hilfsgüter verteilen konnten und jetzt Zelte zur Lagerung der Hilfsgüter in Kambodscha angefordert haben, während die Menschen Hunger leiden? Wie und in welchem Zeitabstand überprüft die Bundesregierung den Einsatz der an nationale und internationale Hilfsorganisationen vergebenen finanziellen Mittel bei der Kambodschahilfe? Zu Frage 16: Die Bundesregierung kann die Nachrichten, die auf eine Meldung der Agentur Reuters vom 28. November 1979 zurückgehen dürften, nicht bestätigen. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß die Frage des Status der Auslandschinesen Gegenstand von Verhandlungen war, die andere Staaten Südostasiens mit der VR China zwecks Aufnahme der diplomatischen Beziehungen geführt haben. Die Bundesregierung schließt daher nicht aus, daß auch Indonesien diese Frage aufwerfen wird, wenn es sich zur Aufnahme von Verhandlungen mit der VR China zur Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen entschließen sollte. Zu Frage 17: Die Behörden in Pnom Penh fordern, daß die Verteilung der Hilfsgüter in Kambodscha grundsätzlich in ihrer Verantwortung liegt. Sie haben Absprachen mit dem Internationalen Roten Kreuz, UNICEF und der privaten Hilfsorganisation Oxfam getroffen. Die Hilfsorganisationen selbst haben nur im begrenztem Umfang die Möglichkeit, die Verteilung zu überwachen. Zu Frage 18: Da weder das IKRK noch UNICEF in Kambodscha in eigener Verantwortung Hilfsgüter verteilen, kann die Bundesregierung Meldungen nicht bestätigen, wonach beiden Organisationen die Verteilung von nur 10 % der nach Kambodscha gebrachten Hilfsgüter möglich gewesen ist. Nach Angaben der Organisationen sind größere Mengen von Hilfsgütern' in Kampong Som und Phnom Penh gelagert, deren Verteilung z. Zt. mit großer Anstrengung vorangetrieben wird, u. a. ist der Einsatz von 405 Lastwagen in den nächsten Tagen vorgesehen. Die Organisationen geben laufend und eingehend Berichte über die Verteilungsproblematik heraus. Die Bundesregierung leitet relevante Erkenntnisse dem Bundestags-Unterausschuß Humanitäre Hilfe zu. Zu Frage 19: Die Überprüfung des Einsatzes der vergebenen Haushaltsmittel bei der Kambodscha-Hilfe erfolgt durch die zuständigen internationalen Organisationen, wie das auch in anderen ähnlich gelagerten Fällen internationaler humanitärer Hilfsaktionen üblich ist. Die Bundesregierung kann vor Ort keine Verwendungskontrolle durchführen. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneter Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen B 20 und 21): Waren die Gespräche mit dem sowjetischen Außenminister insofern „fruchtbar und „nützlich", als es in irgendeinem Gesprächsbereich zur vollen Übereinstimmung kam, insbesondere im Bereich der Abrüstungspolitik, der Berlinfrage, der deutschen Einheit in Freiheit, der An- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15483* hebung der rückläufigen Zahl von Ausreisegenehmigungen für Deutsche, der kulturellen Rechte für Deutsche in der Sowjetunion, der Kriegsgräberfürsorge usw.? Ist der Bundesregierung die Rechtsauffassung anderer Vertragsstaaten zu Artikel II Buchstabe e der Völkermordkonvention bekannt, und hat sie selbst eine Auffassung über die Auslegung der Tatbestandsmerkmale (außer dem Hinweis auf Kommentare zum § 220a Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches), die für ihre diesbezüglichen Vertragsverpflichtungen maßgeblich sind? Zu Frage 20: Niemandem als der Bundesregierung ist stärker bewußt, daß eine Reihe von unaufhebbaren Interessengegensätzen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion bestehen. Es ist daher wenig sinnvoll, eine Auskunft darüber zu verlangen, ob es bei den kürzlichen Gesprächen mit Außenminister Gromyko z. B. in der Frage der deutschen Einheit in Freiheit zur vollen Übereinstimmung gekommen wäre. Wenn, wie es in der „Gemeinsamen Mitteilung" über den kürzlichen Besuch Außenminister Gromykos in der Bundesrepublik Deutschland heißt, beide Seiten die Begegnungen und Gespräche als „nützlich" bezeichnet haben, so ist dies nach internationalem diplomatischem Sprachgebrauch bekanntlich dahin gehend zu interpretieren, daß die Außenminister beider Staaten in offener Diskussion ihre Standpunkte zu aktuellen weltpolitischen Fragen und bilateralen Themen dargelegt haben. Ich verweise auf die Ausführungen, die der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Günther van Well, bei der Unterrichtung des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages am 28. November 1979 gemacht hat. Zu Frage 21: Es liegen keine Erklärungen oder Vorbehalte anderer Staaten zu Art. II Buchstabe e der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vor. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage vom 2. November 1979 dargelegt, bestehen keine inhaltliche Unterschiede zwischen Art. II Buchstabe e der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und § 220 a Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung, beide Vorschriften unterschiedlich zu interpretieren. Wegen der Auslegung der Konvention kann deshalb auf die Ausführungen von Eser in Schönke-Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 19. Aufl., § 220 a Anm. 4 und das bei Eser aufgeführte Schrifttum verwiesen werden. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 22): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß der Nixdorf-Konzern neben anderen bundesdeutschen Firmen im Präamazonasgürtel Brasiliens riesige Landgebiete aufgekauft hat und 300 Kleinbauerfamilien, die bereits mehr als zwanzig Jahre auf diesem Land gelebt haben, nun dieses Land verlassen müssen, und sieht sie eine Möglichkeit, dieses Verhalten zu unterbinden? Auf Grund einer brasilianischen Pressemeldung im Mai 1978 erfuhr die Bundesregierung erstmals davon, daß die Firma Nixdorf Computer AG im Süden des brasilianischen Bundesstaates Para ein rund 48 000 ha großes Grundstück erworben habe. In demselben Artikel hieß es, die Firma habe seit einigen Jahren 300 auf dem Gelände ansässige Siedler aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Die Bundesregierung hat daraufhin Erkundigungen bei der Firma Nixdorf Computer AG eingeholt. Nach Auskunft der Firma vom Juni 1978 finanziert sie zwei brasilianische Firmen, die auf dem fraglichen Gelände ein Agrar- und Holzwirtschaftsprojekt durchführen, das einen Beitrag zur regionalen Entwicklung darstelle und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und sozialen Einrichtungen führe. Berichte über eine Ausweisung von 300 Siedlerfamilien seien unwahr und entbehrten jeder Grundlage. Die Aktivitäten der brasilianischen Unternehmen ermöglichten es im Gegenteil, arbeitswillige Siedler und Kleinbauern in das Arbeitsprogramm einzubeziehen und somit insgesamt noch besser zur Entwicklung der Infrastruktur beizutragen. Allerdings — so die Firma — hätten professionelle Landbesetzer Unruhe in der Region geschaffen und Eigentum angegriffen. Diesen rechtswidrigen Aktivitäten werde gerichtlich entgegengetreten. Einer weiteren brasilianischen Pressemeldung vom August 1979 zufolge soll das Besitzrecht der Firma Nixdorf Computer AG durch ein Gerichtsurteil vom Juli 1979 bestätigt und die Landbesetzer ohne Besitztitel aufgefordert worden sein, das Grundstück zu räumen. Ob und wieweit dieses Gerichtsurteil vollstreckt worden ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung und die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Brasilia haben die Firma Nixdorf Computer AG davon unterrichtet, daß sie die zunehmende Kritik in der brasilianischen Presse und politischen Offentlichkeit am Engagement deutscher Firmen in der brasilianischen Landwirtschaft, auch wenn dieses Engagement von den bisherigen brasilianischen Regierungen ermutigt und steuerlich gefördert worden ist, mit Sorge sieht. Eine über einen solchen Hinweis hinausgehende Einflußmöglichkeit sieht die Bundesregierung zur Zeit nicht. Sie ist insbesondere nicht in der Lage festzustellen, ob derartige Projekte mit der entwicklungspolitischen Zielsetzung der brasilianischen Regierung übereinstimmen; dies kann nur die brasilianische Regierung selbst erklären, die sich vermutlich sogar eine Einmischung der Bundesregierung in dieser Frage verbitten würde. 15484* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 23 und 24): Erwägt die Bundesregierung, nachdem sie in ihrem jüngsten Bericht über die Umweltradioaktivität darauf hinweist, daß die Bevölkerung im wesentlichen durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe künstlichen Strahlen ausgesetzt sei, die Einführung eines Strahlenpasses, in dem alle künstlichen Strahlenexpositionen bei Berufstätigkeit, Besuchen in Kernanlagen oder bei strahlenmedizinischen Behandlungen eingetragen werden? Würde nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung eines Strahlenpasses dazu beitragen, breiten Bevölkerungskreisen die Problematik der Belastung durch künstliche radioaktive Strahlung bewußt zu machen und gleichzeitig verhindern zu helfen, daß einzelne Bürger einer höheren Strahlendosis pro Jahr ausgesetzt werden, als nach der Strahlenschutzverordnung zulässig ist? 1. Die Strahlenschutzverordnung schreibt vor, daß diejenigen beruflich strahlenexponierten Personen im Besitz eines Strahlenpasses sein müssen, die etwa für Wartungs- und Reparatur-Dienstleistungen häufig in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig sind. Die Bundesregierung erwägt darüber hinaus generell die Einführung eines Strahlenpasses für alle beruflich strahlenexponierten Personen, die in Kontrollbereichen im Sinne der Strahlenschutzverordnung tätig sind, d. h. also z. B. auch insbesondere für in Kernkraftwerken tätiges Stammpersonal. Für Besucher von kerntechnischen Anlagen sind Aufzeichnungen wie für beruflich strahlenexponierte Personen nicht erforderlich, da sie bei einem Besuch in einer solchen Anlage erfahrungsgemäß nur vernachlässigbar kleine Strahlendosen erhalten. Gleichwohl müssen diese Besucher in kerntechnischen Anlagen ein Personendosimeter tragen, mit dem eventuell erhaltene Strahlendosen gemessen werden. Patienten, die sich einer Röntgenuntersuchung, einer Röntgenbehandlung, einer Anwendung von sonstigen ionisierenden Strahlen und von radioaktiven Stoffen unterzogen haben, sind nach der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung berechtigt, sich eine Aufzeichnung über diese Untersuchungen aushändigen zu lassen. Ob es zweckmäßig ist, statt dieser dem Patienten im Einzelfall übergebenen Aufzeichnungen einen Strahlenpaß einzuführen, in dem alle vorgenannten Anwendungen ionisierender Strahlen eingetragen werden, wird zur Zeit näher geprüft. 2. Nach Auffassung der Bundesregierung kann es nicht Zweck der Einrichtung eines Strahlenpasses sein, dazu beizutragen, breiten Bevölkerungskreisen die Problematik der zivilisatorischen Strahlenbelastung in ihrer realen Bedeutung bewußt zu machen. Er kann auch nicht dazu beitragen, die Einhaltung der nach der Strahlenschutzverordnung maximal zugelassenen Strahlendosen zu sichern, da für die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen und radioaktiver Stoffe keine Dosisgrenzen für Patienten festgelegt sind. Bei solchen Anwendungen kann allein die medizinische Indikation und der daraus zu erwartende Nutzen für den Patienten über die Rechtfertigung einer Strahlenbelastung entscheiden. Der Eintrag in einen Strahlenpaß wäre in dieser Hinsicht unerheblich. Allerdings wäre die Einrichtung eines Strahlenpasses zur Verwendung auch im diagnostisch-therapeutischen Bereich für den jeweils behandelnden Arzt ein nützliches Hilf s-mittel, um Auskunft darüber zu erlangen, welchen röntgen- oder nuklearmedizinischen Untersuchungen oder Behandlungen der Patient bereits unterzogen worden ist. Auf diese Weise könnten eventuell unnötige Doppeluntersuchungen und vor allem Strahlenbelastungen besser vermieden werden. Dieser Aspekt der Einführung eines Strahlenpasses wird deshalb, wie bereits gesagt, geprüft. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 25 und 26): Beabsichtigt die Bundesregierung, die laufbahnrechtlichen Bestimmungen für den Eintritt in den mittleren Dienst des Bundesgrenzschutzes so zu ändern, daß Hauptschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung Bewerbern mit mittlerem Bildungsabschluß gleichgestellt werden? Trifft es zu, daß Bewerber, die einen Hauptschulabschluß, eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Meisterprüfung vorweisen können, ebenfalls zunächst die mittlere Reife nachholen müssen und .erst dann zum Polizeiwachtmeister ernannt werden können? 1. Die geltenden Vorbildungsvoraussetzungen entsprechen dem Musterentwurf einer Verordnung über. die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes, der im Auftrage der Innenministerkonferenz auf Grund des Programms für die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland vom Februar 1974 erarbeitet worden ist. Nach Abschnitt IV Nr. 3.1 des Programms für die innere Sicherheit sollen Bewerber für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes grundsätzlich den mittleren Bildungsabschluß besitzen. Bewerber mit Hauptschulabschluß sollen im Rahmen eines verlängerten Vorbereitungsdienstes Gelegenheit erhalten, den mittleren Bildungsabschluß zu erwerben. Nach der entsprechenden Regelung werden Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluß als Polizeiwachtmeister im BGS eingestellt, Bewerber ohne diesen Abschluß als Polizeihauptwachtmeisteranwärter. In den meisten Ländern werden alle Bewerber als Polizeiwachtmeister eingestellt. Infolgedessen können für den BGS Hauptschulabsolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung nur noch sehr schwer gewonnen werden. Eine Änderung der Bundesgrenzschutz-Laufbahnverordnung zugunsten dieser Bewerbergruppe wird daher geprüft. 2. Für den Regelfall trifft dies nach § 32 Satz 2 Bundesgrenzschutz-Laufbahnverordnung (BGS-LV) zu. Bewerber mit Hauptschulabschluß und einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit Meisterprüfung können zwar nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BGS-LV auch für besondere Fachverwendungen unmittelbar in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden. Sie werden durch Fortbildung mit den Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes im BGS vertraut gemacht. Dem regelmäßigen Bedarf an Hauptschulabsolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung kann aber auf diesem Wege nicht entsprochen werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15485* Die Möglichkeiten einer Gleichstellung dieser Hauptschulabsolventen werden daher, wie schon in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, für den Regelzugang umfassend geprüft. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 27): Wie vereinbaren sich die Auskünfte des Bundesinnenministeriums an die Kommunen, die zunehmend Mehrzweckanlagen als Schutzräume bauen wollen, die Mittel des Bundes für den Schutzraumbau seien bis 1983 verplant, mit der Auskunft der Bundesregierung im Haushaltsausschuß des Bundestages bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 1980, mit den vorgesehenen Mittelansätzen könnte allen Anforderungen Rechnung getragen werden? Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 1980 ist weder bei den Berichterstatter-Gesprächen noch im Haushaltsausschuß die Frage aufgeworfen worden, ob mit den vorgesehenen Mittel-Ansätzen allen Anforderungen von Gemeinden, die Mehrzweckanlagen als Schutzräume bauen wollen, Rechnung getragen werden kann. Bei den Berichterstatter-Gesprächen ist vielmehr gefragt worden, ob die Ansätze für den Schutzraumbau überhaupt in der vorgesehenen Höhe erforderlich seien und nicht .zum Teil zur Verstärkung anderer Vorhaben (insbesondere THW-Bauten) herangezogen werden könnten. Die Auffassung der Bundesregierung ergibt sich aus dem „2. Bericht über den Sachstand der Vorhaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung für die 8. Wahlperiode" vom 25. September 1979, der dem Haushaltsausschuß in der Sitzung vom 7. November 1979 vorgelegen hat. In dem Bericht (Nr. 4.2.2) sind die Ansätze der mittelfristigen Finanzplanung für die Mehrzweckbauten den durch anerkannte Objekte gebundenen Mitteln gegenübergestellt. Ferner heißt es (Nr. 4.2.3 — Seite 18 des Berichts): „Für weitere 20 Objekte mit einem Kostenrahmen von 29,6 Millionen DM liegen Förderungsanträge vor, die im Rahmen der noch nicht durch Objekte gebundenen ca. 70 Millionen DM bis zum Jahre 1983 durchgeführt werden können. Weitere Anträge sind angekündigt." Inzwischen gehen ständig weitere Förderungsanträge ein. Die letzten 12 Objekte konnten Mitte November noch mit der Maßgabe bewilligt werden, daß Bundesmittel ab 1982 zur Verfügung stehen. Bisher ist auch noch keiner Gemeinde die Auskunft erteilt worden, die Mittel für 1983 seien schon verplant. Vielmehr wird noch eine Reihe von Objekten, die Mittelabflüsse ab 1983 erfordern, gefördert werden können. Allerdings ist abzusehen, daß bei weiter steigenden Mittelanforderungen durch die Gemeinden die gegenwärtig zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich nicht ausreichen werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 28): Welche Schutzvorbereitungen für die Zivilbevölkerung sind im Verantwortungsbereich der Bundesregierung bisher getroffen worden, um ähnliche Gasunfälle wie in Kanada wirksam bekämpfen zu können, und hat die Bundesregierung für die rasche und gefahrlose Evakuierung der Zivilbevölkerung gegebenenfalls eine genügende Anzahl Schutzmasken verfügbar, um diese an die gefährdeten Personen ausgeben zu können? Die Bekämpfung von Katastrophen und schweren Unglücken im Frieden fällt in den Verantwortungsbereich der Länder. Rechtsgrundlage sind die in fast allen Ländern in den letzten zehn Jahren erlassenen Katastrophenschutzgesetze. Der Katastrophenschutz ist auf der Kreisstufe organisiert, d. h., zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte. Diese sind verpflichtet, das zur Bekämpfung möglicher Gefahren und Schäden erforderliche Potential vorzuhalten und Katastrophenschutzpläne zu erstellen. Darin sind im einzelnen die Vorkehrungen und Maßnahmen festgelegt, die bei konkreter Gefahr oder im Schadensfall zu treffen sind, einschließlich der Evakuierung der bedrohten Bevölkerung. Die Bundesregierung stellt jeweils auf Anforderung der betroffenen Länder das von ihr für den Verteidigungsfall vorgehaltene Potential des erweiterten Katastrophenschutzes zur Verfügung. Es umfaßt gegenwärtig ca. 135 000 freiwillige Helfer, die, in Einheiten gegliedert, für die Katastrophenschutzbekämpfung ausgebildet und ausgestattet sind. Bei einem Gasunfall, ähnlich dem in Kanada, käme ein Einsatz des für die Abwehr chemischer Gefahren aufgestellten ABC-Dienstes des erweiterten Katastrophenschutzes in Betracht. Er besteht z. Zt. aus 204 Zügen mit ca. 8 300 Helfern. Eine Aufstockung um weitere 40 Züge ist im Laufe der nächsten zwei. Jahre vorgesehen. Andere Fachdienste des erweiterten Katastrophenschutzes, so z. B. der Sanitätsund der Betreuungsdienst, stünden ebenfalls bereit. Darüber hinaus könnte in einem derartigen Fall auf Spezialeinheiten der Bundeswehr und auf den Bundesgrenzschutz zurückgegriffen werden. Das Vorhalten von Schutzmasken, die im Schadensfall an die Bevölkerung ausgegeben werden, ist problematisch. Die Schutzwirkung der Maske hängt entscheidend von ihrer sorgfältigen Anpassung ab. Dieser Vorgang erfordert einen erheblichen Zeitbedarf, zumal wenn viele Menschen betroffen sind. Die Länder haben daher und weil die Unfallhäufigkeit gering ist, nach den vorliegenden Erkenntnissen keine Schutzmasken zur Ausgabe an die Bevölkerung bei Gefahr beschafft. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 29 und 30): Wie beurteilt die Bundesregierung neueste Informationen (vgl. „Badische Zeitung" vom 19. November 1979), nach denen 25 der 26 französischen Druckwasserreaktoren Haarrisse an Rohrbodenplatten, an Druckbehälterstutzen und an Teilen der Reaktordeckelbefestigung aufweisen sollen, die durch die bisherigen Sicherheitsvorschriften und 15486* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 -berechnungen nicht erkannt werden konnten und die angeblich nicht zu reparieren sind, ohne den Reaktor abzuschalten und auseinanderzunehmen? Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß durch diese erst neuerdings erkannten Haarrisse der einstmals große Sicherheitsspielraum beim Betrieb von Kernkraftwerken aufgebraucht ist, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls gegenüber der französischen Regierung und zur Unterrichtung der deutschen Bevölkerung im Bereich grenznah stationierter französischer Kernkraftwerke (z. B. Fessenheim) zu unternehmen? 1. Im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) wurden die Fragen der Unterplattierungsrisse an Reaktordruckbehälterstutzen und Dampferzeuger-Rohrböden von neuester Zeit bei mehreren Gelegenheiten eingehend erörtert. Nach glaubhaften französischen Darstellungen sind die bei französischen Kernkraftwerken festgestellten Materialfehler von so geringem Ausmaß, daß sie keine akute Gefahr für die Festigkeit der Komponenten darstellen. In Frankreich werden jedoch alle älteren Anlagen, die möglicherweise derartige Materialfehler aufweisen, mit neuen Prüfverfahren untersucht. Diese Untersuchungen sind jeweils bei den nächsten planmäßigen Stillständen vorgesehen, bei Fessenheim voraussichtlich im Sommer 1980. Sollten sich hierbei reparaturbedürftige Komponenten ergeben, so können Reparaturarbeiten vorgesehen und durchgeführt werden. " 2. Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, daß die in Frankreich an einigen Reaktorkomponenten festgestellten Materialfehler die Sicherheit von Kernkraftwerken ernstlich in Frage stellen. Die Bundesregierung ist von den zuständigen französischen Behörden im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung ausführlich über den Sachverhalt unterrichtet; die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Landes Baden-Württemberg sind hieran im Hinblick auf Fessenheim beteiligt. Auf Grund der in Deutschland vorliegenden Erfahrung mit Unterplattierungsrissen ist die Bundesregierung in der Lage, eine eigene Bewertung der französischen Materialfehler vorzunehmen, die sich im wesentlichen mit derjenigen durch die französischen Experten deckt. Über Sachverhalt und Bewertung unterrichtet die Bundesregierung die Mitglieder des Deutschen Bundestages und damit die Offentlichkeit. Zu Ihrer Information füge ich einen Bericht der französischen Seite einschließlich einer Rohübersetzung sowie eine Stellungnahme meiner Fachabteilung bei. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 31): Wie hoch ist die Gesamtzahl der Personalstellen aller in Bonn und der übrigen Bundesrepublik Deutschland (exklusive Berlin) angesiedelten Bundesbehörden im Jahr 1969 verglichen mit der Gesamtzahl der Personalstellen im Jahr 1978? Die Gesamtzahl des vollbeschäftigten Personals im unmittelbaren Bundesdienst -- ohne Vollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes — bei Bundesbehörden und -gerichten ohne die in Berlin beschäftigten Bundesbediensteten betrug im Jahr 1969 271 832 und im Jahr 1978 282 099. Die entsprechenden Zahlen für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost lauten wie folgt Bundesbahn Bundespost 1969 394 024 376 677 1978 366 740 404 472 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der. Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 32): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Behindertensport stärker als bisher in die innerdeutschen und internationalen Sportbeziehungen einbezogen werden sollte, und ist die Bundesregierung bereit, durch eigene Förderungsmaßnahmen und durch Unterstützung der Sportorganisationen zur Erreichung dieser Ziele beizutragen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß der Behindertensport noch stärker als bisher in die innerdeutschen und internationalen Sportbeziehungen einbezogen werden sollte. Die Bundesregierung bedauert, daß innerdeutsche Sportbegegnungen im Bereich des Behindertensports in den letzten Jahren nicht zustande gekommen sind. Entsprechende, vom Deutschen Sportbund (DSB) im Rahmen der Kalendergespräche an den Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR herangetragene Wünsche wurden von diesem nicht akzeptiert. Für das Jahr 1980 liegen dem DSB wiederum Anträge zur Durchführung innerdeutscher Begegnungen aus den Bereichen des Behinderten-, Gehörlosen- und Blindensports vor. Die Verhandlungen zwischen dem DSB und dem DTSB über den Sportkalender 1980 sind noch nicht abgeschlossen. Die Förderung internationaler Sportbegegnungen im Bereich des Behindertensports gehört zu den Förderungsschwerpunkten der Bundesregierung. Innerhalb der Aktivitäten der Behindertensportverbände (Deutscher Behinderten-Sportverband, Deutscher Gehörlosen-Sportverband und Deutscher Blindenschachbund) gewinnen die internationalen Veranstaltungen zunehmend an Bedeutung. Ihre Zahl ist in den letzten Jahren ständig gestiegen. Die Bundesregierung fördert mit jährlichen Zuwendungen Maßnahmen der Spitzenorganisationen des Behindertensports im internationalen Bereich, z. B. für die Teilnahme von Mannschaften an Welt-und Europameisterschaften oder für die Austragung von Länderkämpfen. Darüber hinaus erhalten die Behindertensportorganisationen zusätzlich Mittel für besonders herausragende internationale Sportveranstaltungen, wie die Stoke Mandeville-Spiele der Gelähmten. Im Jahre 1980 trägt die Bundesregierung die Kosten für die Entsendung deutscher Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15487* Mannschaften zu den Olympischen Spielen der Behinderten (Winterspiele in Geilo /Norwegen und Sommerspiele in Arnheim /Niederlande). Für das Jahr 1981, das Internationale Jahr der Behinderten, ist die Durchführung von zwei Großveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen: die 14. Weltspiele der Gehörlosen in Köln und die Weltspiele der Blinden (voraussichtlich in Fulda). Die Kosten hierfür werden überwiegend von der Bundesregierung getragen. Die Bundesregierung wird auch künftig ihre Aufmerksamkeit der Förderung internationaler und — soweit möglich — auch der innerdeutschen Sportbeziehungen widmen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 33 und 34): Ist der Bundesregierung der von leitenden Polizeibeamten erstellte Bericht über die Flugzeugentführung und die anschließende Geiselnahme im Erpressungsfall Raphael Keppel (12. September 1979) bekannt, und wie steht die Bundesregierung zu der Behauptung dieses Berichts, wonach nahezu alle geltenden Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern bei der Abwehr terroristischer Gewaltakte verletzt worden sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Düsseldorfer Innenministeriums, wonach neben der Position des Polizeiführers als örtliche Einsatzleitungsbehörde gemäß den Dienstverordnungen künftig damit zu rechnen ist, daß es fiktiv auch die Rechtsfigur eines uneigentlichen Polizeiführers — womit wohl Persönlichkeiten wie der Staatsminister im Kanzleramt gemeint sein müssen — geben wird? Der Bundesregierung ist der von vier Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Köln verfaßte Bericht über die Flugzeugentführung vom 12. September 1979 bekanntgeworden. Es handelt sich dabei nicht um eine Behördenstellungnahme. Zu den darin enthaltenen Behauptungen hat der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressekonferenz am 26. November 1979 eingehend Stellung genommen. Danach ist der Sachverhalt teilweise nicht richtig dargestellt, so daß der Wertung des Berichts nicht ohne weiteres gefolgt werden kann. Der Bundesregierung ist eine Äußerung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen nicht bekannt, wonach neben der Position des Polizeiführers als örtliche Einsatzleitung künftig mit einem uneigentlichen Polizeiführer gerechnet werden müsse. In der genannten Pressekonferenz hat der Landesinnenminister vielmehr das Verhältnis zwischen politischem Krisenstab (der die notwendigen Grundsatzentscheidungen zu treffen habe) und dem Einsatzstab (dem die taktische Durchführung obliege) dargelegt und darauf hingewiesen, daß die Kompetenzen auch im Kölner Fall klar abgegrenzt gewesen seien. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 35): Teilt die Bundesregierung auch heute noch die Auffassung des HöcherlBerichts „Bestehende und vertraute Führungs- und Meldestrukturen dürfen bei besonderen Sicherheitslagen nicht gestört werden', und wie wird sichergestellt, daß sich die Aktivitäten des Staatsministers Wischnewski bei der Flugzeugentführung zum Flughafen Köln /Bonn am 12. September 1979 bei einem künftigen ähnlichen Fall nicht wiederholen? Selbstverständlich teilt die Bundesregierung nach wie vor die Auffassung des Höcherl-Berichts, wonach bestehende und vertraute Führungs- und Meldestrukturen bei besonderen Sicherheitslagen nicht gestört werden dürfen. Die Bundesregierung hat nach der Sachdarstellung, die der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen in der Pressekonferenz am 26. November 1979 gegeben hat, und nach ihren eigenen Erkenntnissen keinerlei Anlaß zu der Annahme, daß den bestehenden Grundsätzen zuwidergehandelt worden ist. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 36): Erhält die Bundesregierung ihre Zustimmung zu der Feststellung des Höcherl-Berichts aufrecht, „die Aufgaben von politischen ,Krisenkommissionen und polizeilichen Führungsstellen sind klar voneinander abzugrenzen, dies gilt auch für die personelle Besetzung", und in welcher Weise gewährleistet sie, daß sich ein Eingreifen wie das von Staatsminister Wischnewski bei der Flugzeugentführung vom 12. September 1979 nicht wiederholt? Die Bundesregierung stimmt nach wie vor mit den zitierten Feststellungen des Höcherl-Berichts überein. Sie hat nach der Sachdarstellung des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen in der Pressekonferenz vom 26. November 1979 und ihren eigenen Erkenntnissen keinerlei Anlaß zu der Annahme, daß bei den Maßnahmen zur Beendigung der Geiselnahme vom 12. September 1979 diesem Grundsatz zuwidergehandelt worden ist. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 37 und 38): Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Zustimmung zur Forderung des Höcherl-Berichts, daß zur Bewältigung besonderer Sicherheitslagen die Arbeitsweise aller beteiligten Organisationseinheiten vorgeplant und in ihrer Durchführung eingeübt werden und dazu Planspiele und Rahmenübungen stattfinden müssen? Welche gemeinsamen Planspiele und Rahmenübungen haben die zuständigen Dienststellen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt, und inwieweit ist sichergestellt, daß bei künftigen besonderen Sicherheitslagen den dabei gewonnenen Erkenntnissen entsprochen wird? Die Bundesregierung vertritt nach wie vor die Auffassung, daß es zur Bewältigung besonderer Lagen planmäßig vorbereiteter und eingespielter Führungsstäbe bedarf; sie hat in ihrem Bereich die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Im übrigen werden Erkenntnisse gesammelt, die nicht nur den polizeilichen Einsatzkräften zugänglich gemacht, sondern auch in der Aus- und Fortbildung verwendet werden. Das gilt besonders für die 15488* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 letzte bundesweite Polizeiübung (Loreley) am 24. Januar 1979, die auch unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde. Zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen bestehen zudem Absprachen, die bei Vorkommnissen, z. B. auf den Flughäfen Köln /Bonn und Düsseldorf, die Kooperation einschließlich der fernmeldetechnischen Maßnahmen weiter verbessern werden. Im übrigen finden in Nordrhein-Westfalen ständig Stabsübungen statt, an denen der Bund sich bei Bedarf beteiligt hat und auch künftig beteiligen wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 39): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit eines Schutzes vor BC-Angriffen, insbesondere im Hinblick auf die nichtvorhandene Vorwamzeit das praktische Nichtvorhandensein von BC-sicheren Schutzräumen? Für die Zivilbevölkerung besteht der beste Schutz gegen BC-Angriffe im Aufsuchen von Schutzräumen. Seit 1950 hat die Bundesrepublik Deutschland den Bau von ca. 1,9 Millionen Schutzplätzen unmittelbar gefördert. Über weitere Schutzmöglichkeiten auf Grund der vorhandenen Bausubstanz, z. B. in ausgebauten Kellern, unterirdischen Lagerräumen und noch aus dem 2. Weltkrieg erhaltenen Schutzräumen, liegen keine Zahlenangaben vor. Die geringe Zahl der vorhandenen Schutzplätze ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß in den Jahren des Wiederaufbaus versäumt wurde, Schutzplätze zu bauen. Im Zuge der Verknappung der Haushaltsmittel sind die direkten Förderungsmaßnahmen im Jahre 1975 vorübergehend eingestellt worden. Im Jahre 1979 hat die Bundesregierung die Förderung des Schutzraumbaus verstärkt wieder aufgenommen, der Schwerpunkt der Förderungsmaßnahmen liegt im öffentlichen Schutzraumbau. Private Bauherren von Schutzräumen können Zuschüsse erhalten und die hierdurch nicht gedeckten Kosten steuerlich bevorzugt abschreiben. Die von der Bundesregierung bereitgestellten Mittel können nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Kein Bauherr ist daran gehindert, in seinem Gebäude Schutzraumplätze vorzusehen. Ein Schutzraumbau auf breiterer Basis ist nur möglich, wenn staatliche Maßnahmen und die Bereitschaft der Bürger, für Krisensituationen selbst mit vorzusorgen, zusammenwirken. Die Angehörigen der Bundeswehr sind zur Abwehr von BC-Angriffen ausgebildet und entsprechend ausgestattet. Die Ausbildung umfaßt das richtige Verhalten bei BC-Angriffen und die Anwendung der persönlichen ABC-Schutzausstattung. Diese besteht im wesentlichen aus dem Atem- und Körperschutz sowie einem Selbsthilfesatz. Für einen längeren Aufenthalt in einer kontaminierten Umgebung verfügt die Truppe teilweise über Sammelschutzanlagen, z. B. über Kampfpanzer oder Schutzräume, die gasdicht verschließbar und mit einer Schutzbelüftungsanlage versehen sind. Darüber hinaus werden im Rahmen des medizinischen BC-Schutzes prophylaktische und therapeutische Mittel bereitgestellt, um die Empfindlichkeit des Menschen gegen Kampfstoffe und Krankheitserreger herabzusetzen. Zu dem Hinweis auf die „nicht vorhandene Vorwarnzeit" ist festzustellen, daß die Truppe jederzeit darauf eingestellt ist, BC-Abwehrmaßnahmen zu treffen. Allerdings ist ein Schutz im unmittelbaren Zielgebiet nur bedingt möglich. Mit zunehmender Entfernung von diesem Gebiet erhöht sich die Möglichkeit zur Warnung. Hierfür ist das militärische ABC-Melde- und Warnsystem vorgesehen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der WEU-Kontrollen auf Grund der Adenauer-Erklärung und dem westdeutschen Verzicht auf die Herstellung von BC-Waffen, nachdem auch die Firma Stolzenberg von der WEU kontrolliert wurde? Die Bundesrepublik Deutschland unterzieht sich als einziger Staat seit 1957/1958 laufend Kontrollen des Rüstungskontrollamtes der WEU, durch die ihr Verzicht auf die Herstellung chemischer Waffen überwacht wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, daß diese Kontrollen wirksam sind. Dies ist deutscherseits mehrfach im Zusammenhang mit den Bemühungen um einen weltweiten Verzicht auf die Herstellung chemischer Waffen vor den Vereinten Nationen ausgesprochen worden (vgl. Bulletin Nr.55 vom 30. Mai 1978, S. 533, sowie Nr. 122 vom 26. Oktober 1978, S. 1141). Die Kontrolle bei der Firma Stoltzenberg kann in diesem Zusammenhang nicht als Beweis des Gegenteils angeführt werden. Hier hatte die Kontrollgruppe des Rüstungskontrollamtes den Auftrag, sich zu vergewissern, daß das Unternehmen keine chemischen Waffen im Sinne des WEU-Vertrages herstellt oder hergestellt hat. Nach dem Ergebnis der Kontrolle hat sich die Kontrollgruppe diese Gewißheit verschafft. Die Richtigkeit des Ergebnisses ist auch durch die späteren Erkenntnisse nicht widerlegt worden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 41 und 42): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit medizinischer Hilfe für die von einem überraschenden Auftreten von B- und C-Waffen betroffene Bevölkerung in bezug auf die sehr begrenzte medizinische Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15489* Kapazität (Krankenhäuser, erreichbare niedergelassene Ärzte) und das Nichtvorhandensein von notwendigen medizinischen Spezialkenntnissen? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die bestehenden medizinischen Einrichtungen von der Zahl der Hilfesuchenden ebenso wie vom Aufwand notwendiger Hilfe völlig überfordert wären? 1. Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß der Einsatz von B- und C-Waffen in einem bewaffneten Konflikt nach dem Genfer „Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege" vom 17. Juni 1925 (RGBl II/ 1929 S. 174) völkerrechtlich verboten ist. An dieses Abkommen sind z. Z. 99 Staaten gebunden, darunter die Mitgliedstaaten der NATO einschließlich der Bundesrepublik Deutschland sowie des Warschauer Paktes. Durch den am 10. April 1975 erfolgten Beitritt der USA ist die Bedeutung dieses Protokolls erneut unterstrichen worden. Bei bakteriologischen und chemischen Katastrophenfällen und in einem Verteidigungsfall würden die friedensmäßig bestehenden sowie die zusätzlich verfügbar werdenden medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Hilfskrankenhäuser) der gesundheitlichen Versorgung der betroffenen Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die den Ärzten während des Studiums vermittelten toxikologischen und dermatologischen Grundkenntnisse können derzeit nicht als ausreichend angesehen werden. Mit Unterstützung der Bundesregierung führt deshalb die Bundesärztekammer seit zwei Jahren im Rahmen ihrer Fortbildungsveranstaltungen Seminare über Katastrophenmedizin und die gesundheitliche Versorgung im Zivilschutz durch. Aus den dabei gewonnenen Erfahrungen wird z. Z. ein Themenkatalog für die im Entwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes für alle Ärzte vorgesehene Fortbildung auf diesem Gebiet erarbeitet, die von den Ärztekammern durchgeführt werden soll. Hierdurch wird angestrebt, daß die insoweit bestehenden Lücken im Wissensstand der Ärzte in absehbarer Zeit geschlossen werden. In diesem Zusammenhang weise ich auch auf die sanitätsdienstliche Fortbildung hin, welche jüngere Ärzte während ihres Wehrdienstes in der Bundeswehr erhalten. Dabei beziehe ich mich auf die Antworten des Kollegen Dr. von Bülow zu Mündlichen Fragen der Frau Kollegin Krone-Appuhn und des Kollegen Dr. Voss vom 9. Februar bzw. 13. Juni 1979 (Sitzungsprotokoll vom 9. Februar 1979, S. 10806, und vom 13. Juni 1979, S. 12692). 2. In einem Verteidigungsfall wird ein Mißverhältnis zwischen der Zahl hilfesuchender Opfer und der zur Verfügung stehenden Ärzte, medizinischen Einrichtungen und bevorrateten Sanitätsmitteln kaum vermeidlich sein. Aus diesem Grunde muß in solchen Fällen die Anforderung, die an die medizinische Versorgung zu stellen ist, notwendigerweise reduziert werden, so daß eine möglichst große Anzahl von Opfern nach der Regel der Wehrmedizin und der medizinischen Versorgung im Zivilschutz versorgt werden kann. Die Bundesregierung weist auch insofern auf die Bedeutung des völkerrechtlichen Verbots eines Einsatzes von B- und C-Waffen in einem Kriegsfall namentlich für den Schutz der Zivilbevölkerung hin. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 43): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Bemessung der Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz in Abhängigkeit von der Hubraumgröße des benutzten Fahrzeugs mit den Grundsätzen der Energieeinsparung vereinbar ist, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, gestützt auf § 24 des Bundesreisekostengesetzes, durch Rechtsverordnung andere Bezugsgrößen festzulegen? § 6 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes, der die Wegstreckenentschädigung für die dienstliche Benutzung privater Kraftfahrzeuge regelt, sieht zwar verschiedene nach dem Hubraum der Fahrzeuge abgestufte Entschädigungsbeträge vor, für die reisekostenrechtlich wichtigen Kraftwagen jedoch nur einen einheitlichen Entschädigungsbetrag in Höhe von 27 Pf /km. Dieser Betrag wird für alle Kraftwagen mit einem Hubraum von mehr als 600 ccm gezahlt. Da somit praktisch für alle Kraftwagen derselbe und für besonders energieaufwendige Fahrzeuge kein höherer Betrag gezahlt wird, widerspricht die geltende Regelung nicht dem Grundsatz der Energieeinsparung. Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum bis zu 600 ccm dürften im Bereich des öffentlichen Dienstes verhältnismäßig selten für Dienstreisen benutzt werden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 44 und 45): Ist der Bundesregierung die vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) vorgetragene Kritik am Entwurf der Leitlinien für die Beurteilung der Auslegung von Kernkraftwerken gegen Störfälle bekannt, und wie beurteilt sie gegebenenfalls u. a. den Einwand, daß gerade die Unfälle, die in den Leitlinien nicht betrachtet werden, zum überwiegenden Teil zum Risiko durch Atomanlagen beitrügen? Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die Forderung, eine Unfallordnung für Kernkraftwerke zu erstellen, die sicherstellt, daß eine Genehmigung für eine Atomanlage dann nicht erteilt wird, wenn in dieser Anlage ein Unfall nicht auszuschließen ist, bei dem in der Umgebung ein Grenzwert von 5000 mrem überschritten würde? 1. Die Kritik des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) am Entwurf der Leitlinien für die Beurteilung der Auslegung von Kernkraftwerken gegen Störfälle (§ 28 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung) wurde der Bundesregierung am 9. November 1979 im Rahmen der Verbandsanhörung zu den obengenannten Leitlinien vom BBU vorgetragen. Diese Leitlinien legen die technische Auslegung von Kernkraftwerken gegen Störfälle fest, um sicherzustellen, daß in der Umgebung eines Kernkraftwerkes die Werte der Strahlenschutzverordnung in Höhe von 5 rem Ganzkörperdosis bzw. 15 rem Schilddrüsendosis nicht überschritten werden. Die in den Leitlinien nicht betrachteten Unfälle sind in der Tat diejenigen, die zum sogenannten Restrisiko der Kernkraftwerke beitragen bzw. dieses überhaupt ausmachen. Hierzu hat jedoch das Bundesverfassungsgericht in seinen Betrachtungen zur 15490* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Verfassungsmäßigkeit des Atomgesetzes am 8. August 1978 als Leitsatz u. a. festgestellt: „Vom Gesetzgeber im Hinblick auf seine Schutzpflicht eine Regelung zu fordern, die mit absoluter Sicherheit Grundrechtsgefährdungen ausschließt, die aus der Zulassung technischer Anlagen und ihrem Betrieb möglicherweise entstehen können, hieße die Grenze menschlichen Erkenntnisvermögens verkennen und würde weithin jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik verbannen. Für die Gestaltung der Sozialordnung muß es insoweit bei Abschätzungen anhand praktischer Vernunft bewenden. Ungewißheiten jenseits dieser Schwelle praktischer Vernunft sind unentrinnbar und insofern als sozialadäquate Lasten von allen Bürgern zu tragen. Die Festlegung der den Leitlinien zugrundeliegenden Auslegungsstörfälle orientiert sich an eben diesen, vom Bundesverfassungsgericht bestätigten, durch das Atomgesetz vorgeschriebenen Grundsätzen bestmöglicher Gefahrenabwehr und Risikovorsorge, die Genehmigungen nur dann zuzulassen, wenn es nach dem Stand von Wissenschaft und Technik praktisch ausgeschlossen erscheint, daß solche Schadensereignisse eintreten werden. 2. Meine Antwort zur vorhergehenden Frage bestätigt Ihnen, daß nach dem Atomgesetz eine Genehmigung für eine Atomanlage dann .nicht erteilt wird, wenn in dieser Anlage - um in der Sprache des oben zitierten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zu - bleiben — nach Maßgabe menschlichen Erkenntnisvermögens ein Unfall nicht ausgeschlossen wäre, bei dem in der Umgebung ein Grenzwert von 5 rem Ganzkörperdosis bzw. 15 rem Schilddrüsendosis überschritten würde. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 46 und 47): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung nach der vom Parlamentarischen Staatssekretär von Schoeler für den 16. November 1979 angekündigten Sitzung des für Materialfehler zuständigen Ausschusses der deutsch-französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen über angebliche Risse am Kernkraftwerk Fessenheim und welche Konsequenzen werden gegebenenfalls daraus gezogen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die gegenseitige Information und Abstimmung über Planungen und Sicherheitsvorkehrungen für Kernkraftwerke im Grenzbereich mit Frankreich zu verbessern? 1. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) die Fragen von Materialfehlern bei französischen Kernkraftwerken, insbesondere auch im Hinblick auf das französische Kernkraftwerk Fessenheim, detailliert erörtert. Hierzu fanden sowohl am 16. November 1979 als auch am 10./11. Dezember 1979 im Rahmen der DFK Gespräche statt. Das Ergebnis der bisherigen Gespräche, die jedoch noch fortgesetzt werden, füge ich zu Ihrer Information bei. 2. Der Bundesregierung sind im Rahmen von Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich, die auch ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem französischen Ministerium für Industrie einbeschließen, weitreichende Möglichkeiten für einen gegenseitigen Informationsaustausch sowie der Abstimmung über Planung und Sicherheitsvereinbarungen für Kernkraftwerke, besonders auch im Grenzbereich, geboten. Diese Möglichkeiten haben sich bisher vor allem im Bereiche sicherheitstechnischer und -konzeptioneller Fragen bewährt. Die Bundesregierung behält sich vor, die Frage einer frühzeitigeren gegenseitigen Unterrichtung und Abstimmung bei Standort- und Bauentscheidungen aus gegebenem Anlaß, demnächst auf hoher politischer Ebene mit der französischen Seite erneut anzusprechen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 48 und 49): Ist der Bundesinnenminister bereit, die Handbroschüre des Bundesverbands für den Selbstschutz „Selbstschutz im Verteidigungsfall an alle Haushaltungen zu verteilen? Welche Möglichkeiten sieht der Bundesinnenminister dafür, in den öffentlichen Medien für den Gedanken des Selbstschutzes und des Schutzraumbaus zu werben? 1. Die Broschüre „Selbstschutz im Verteidigungsfall" wird seit Anfang dieses Jahres an die Teilnehmer des Selbstschutzgrundlehrganges und bei ausgewählten Veranstaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes für den Selbstschutz kostenlos abgegeben. In diesem Jahr wurden rund 400 000 Exemplare hergestellt und verteilt. Die Auflagenhöhe wird in den nächsten Jahren beibehalten. Die Broschüre bezweckt in erster Linie, das den Teilnehmern an diesen Veranstaltungen vermittelte Wissen bei diesen zu erhalten und ein Memorieren zu erleichtern. Deshalb sind bei der jährlichen Widerauflage die zwischenzeitlich gewonnenen neuen Kenntnisse auf dem Gebiet des Selbstschutzes durch Änderungen und ggf. Ergänzungen in die Broschüre aufzunehmen. Eine Verteilung an alle Haushaltungen würde eine Auflage von rund 20 Millionen bedingen; allein für die Herstellung wären rund 4 Millionen DM erforderlich. Hinzu käme ein Vielfaches dieser Summe für den Versand. Weil die Broschüre jedem Bundesbürger auf Anforderung zugesandt wird, halte ich den Erfolg einer unaufgeforderten Zusendung, gemessen an den damit verbundenen Kosten, für zu gering. Diese Aussage stützt sich u. a. auch auf Erfahrungen, die die Bundeszentrale für politische Bildung auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung gesammelt hat. Deshalb wird eine allgemeine Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15491 teilung der Broschüre „Selbstschutz im Verteidigungsfall" nicht in Betracht gezogen. 2. Der Bundesminister des Innern nimmt jede geeignete Gelegenheit wahr, in den öffentlichen Medien für den Gedanken des Selbstschutzes und des Schutzraumbaues zu werben. So ist erst unlängst am 27. September 1979 in einer Pressemitteilung meines Hauses die neue Informationsbroschüre „Zivilschutz heute — für den Bürger, mit dem Bürger" der Offentlichkeit vorgestellt worden. In dieser Pressemitteilung ist zugleich auch die Notwendigkeit einer Vorsorge des Bürgers innerhalb seines privaten Bereiches hervorgehoben worden. Anläßlich eines Besuches beim Bundesamt für Zivilschutz in Bonn-Bad Godesberg am 2. Oktober 1979 hat Herr Minister Baum vor Vertretern der regionalen und überregionalen Presse die Arbeit des Amtes u. a. auch in den Bereichen des Selbstschutzes und des Schutzraumbaues eingehend gewürdigt. Der Bundesminister des Innern wird auch künftig die bestehenden Möglichkeiten der Pressearbeit nutzen, um sich im Rahmen von Interviews, Pressegesprächen und Pressemitteilungen für den Gedanken des Selbstschutzes und des Schutzraumbaus in den öffentlichen Medien gebührend einzusetzen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 50 und 51): Warum hält die Bundesregierung eine versorgungsrechtliche Gleichstellung der nachgeheirateten Witwen mit den anderen Beamtenwitwen nicht für erforderlich, und wie steht sie zu dem in der Offentlichkeit erhobenen Vorwurf, daß eine Nichtgleichstellung inhuman sei, weil sie die Eheschließung zwischen älteren Menschen erschwert und damit die älteren gegenüber den jüngeren Mitbürgern diskriminiert? Hält die Bundesregierung es mit rechtsstaatlichen Prinzipien für vereinbar, daß am 1. September 1979 an einer Fachhochschule angestellte Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes erst nach Aufnahme ihres Dienstes als Folge eines Erlasses des Bundesinnenministers vom September 1979 gezwungen wurden, eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben (Rückzahlungsverpflichtung für den Fall einer Abwanderung nach Ende des Studiums), andernfalls sie mit einer Entlassung aus dem Dienst zu rechnen hätten, und wenn nein, zieht sie eine Änderung des Erlasses in Betracht? Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die Frage, ob die sog. nachgeheiratete Witwe den übrigen Witwen gleichgestellt werden soll, mehrfach geprüft. Sie hat in dem Entwurf eines Béamtenversorgungsgesetzes diese Gleichstellung vorgesehen (vgl. BT-Drucksache 7/2505), sah jedoch später aus wirtschafts- und haushaltspolitischen Gründen keine Möglichkeit, diese Verbesserung zu verwirklichen. Der Bundesgesetzgeber hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Anderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 ist die Frage auf Initiative des BMI hin erneut geprüft worden. Dabei hat sich ergeben, daß auch im gegenwärtigen Zeitpunkt eine Gesetzesänderung zugunsten der nachgeheirateten Witwen nicht durchsetzbar ist, besonders auch im Hinblick auf die für 1984 zu erwartende Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung und deren eventuellen Auswirkungen auf andere Versorgungssysteme. Bei der Beurteilung des Problems sollte nicht außer acht gelassen werden, daß nach der geltenden Regelung (§ 22 Abs. 1 BeamtVG) die sog. nachgeheirateten Witwen, sofern auch den besonderen Umständen des Einzelfalles keine volle oder teilweise Versagung gerechtfertigt ist, hinsichtlich ihres Gesamteinkommens nicht schlechter gestellt sind als Witwen, die wegen Haushaltsführung und, Kindererziehung keine eigenen Versorgungsansprüche erarbeiten konnten und daher im Alter allein auf das Witwengeld angewiesen sind. Von einem „in der Offentlichkeit erhobenen Vorwurf, daß eine Nichtgleichstellung inhuman sei, weil sie die Eheschließung zwischen älteren Menschen erschwere", ist mir nichts bekannt. Ein solcher Vorwurf würde auch der sachlichen Grundlage entbehren, da eine wirtschaftliche Einbuße für die nachgeheiratete Witwe gegenüber dem Stand vor der Heirat nicht eintritt. Daß andererseits aber auch keine wirtschaftliche Verbesserung für den späteren Witwenstand durch die Eheschließung erzielt wird, dürfte kaum als Behinderung der Eheschließung bezeichnet werden können. Zu Frage 51: Nachträgliche Auflagen für die Gewährung-von Anwärterbezügen nach § 59 Abs. 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, insbesondere die Abgabe von Verpflichtungserklärungen im Sinne Ihrer Frage, hat die Bundesregierung nicht vorgesehen. Für die Anwärter, die zu Beginn des Wintersemesters 1979/80 das Studium an der Fachhochschule des' Bundes für öffentliche Verwaltung aufnehmen, ist vielmehr eine Auflage in einer vertraglichen Verpflichtungserklärung festgelegt worden, die ausdrücklich spätestens bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf vorliegen muß. Diese Erklärung hat folgenden Wortlaut: „Mir ist vor meiner Berufung in das Beamtenverhältnis bekanntgegeben worden, daß ich zur Erstattung der mir gewährten Anwärterbezüge verpflichtet bin, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen eintritt: a) Abbruch der Ausbildung aus einem von mir zu vertretenden Grund, b) Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst aus einem von mir zu vertretenden Grund vor Ablauf einer Dienstzeit von sechs Jahren seit der Ernennung zum Beamten auf Probe. Die Erstattungspflicht bezieht sich auf den Teil der Anwärterbezüge, der den Betrag eines Studierenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der während der Gewährung der Anwärterbezüge jeweils geltenden Fassung überschreitet. Bei einem Ausscheiden nach der Ernennung zum Beamten auf 15492* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Probe ermäßigt sich der zurückzuzahlende Betrag für jedes volle geleistete Dienstjahr um ein Sechstel. Auf die Rückforderung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Die Rückzahlungsverpflichtung bezieht sich auf den Bruttobetrag sämtlicher Bestandteile der Anwärterbezüge (§ 59 Abs. 2) einschließlich der jährlichen Sonderzuwendung, vermögenswirksamer Leistungen, des jährlichen Urlaubsgeldes, eines örtlichen Sonderzusschlags (§ 74 Abs. 4) und Zulagen, nicht dagegen auf allgemeine Ausbildungskosten." In einem Einzelfall ist die Berufung von Anwärtern in das Beamtenverhältnis vollzogen worden, bevor diese Verpflichtungserklärung vorlag. Die Einstellungsbehörde hat in diesem Falle Bedenken geltend gemacht, nachträglich eine Erklärung dieser Art zu verlangen. Der Bundesminister des Innern hat diese Auffassung bestätigt und klargestellt, daß eine nachträgliche Abgabe der Verpflichtungserklärung von dem Anwärter nicht erzwungen werden darf. Das schließt aber eine freiwillige nachträgliche Unterschriftsleistung nicht aus. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 52): Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Aussage, daß „keine Weiterleitung gespeicherter personenbezogener Daten (vgl. Bundesanzeiger Nr. 244 vom 30. Dezember 1978 Bekanntmachung über gespeicherte personenbezogene Daten nach § 12 Abs. I des Bundesdatenschutzgesetzes vom 21. Dezember 1978, Spalte 5) erfolgt und der Antwort des Bundeswirtschaftsministers auf die Frage B 82 des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg), Drucksache 8/2477, nach dem „das Bundeswirtschaftsministerium Zugriff zu den Daten hat, die im Zusammenhang mit Unternehmensberatungen bekannt werden", und wenn ja, wie erklärt sie diesen? Die beim Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft eingerichtete Datei „Gewerbeförderung durch verbilligte Betriebsberatung" dient lediglich internen Zwecken, nämlich der Abrechnungskontrolle gegenüber Beratern und beratenen Unternehmen sowie statistischen Aufgaben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten aus dieser Datei findet nicht statt. Der in der Antwort auf Ihre Frage B 82 (Bundestagsdrucksache 8/2477) erwähnte Zugriff des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesrechnungshofes auf Daten im Zusammenhang mit Unternehmensberatungen bezieht sich nicht auf personenbezogene Daten aus der o. a. Datei. Dem Bundesminister für Wirtschaft werden lediglich kumulierte Daten (gegliedert nach Bereichen und Beträgen) übermittelt, die keine Rückschlüsse auf die Verhältnisse von Einzelpersonen zulassen. In Ausnahmefällen läßt sich der Bundesminister für Wirtschaft Beratungsberichte vorlegen. Die Prüfungen des Bundesrechnungshofes erstrecken sich auf die einschlägigen Aktenvorgänge. Auskünfte aus der Datei hat er bisher nicht erhalten. Ich sehe daher keinen Widerspruch zwischen der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. Dezember 1978 und meiner Antwort vom 26. Januar 1979. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 53 und 54): Trifft es zu, daß die Installierung von Kompaktlagern innerhalb des Si- cherheitsbereichs von Kernkraftwerken erfolgen soll, und ist dies angesichts der Erkenntnis des Störfalls in Harrisburg, wo der Sicherheitsbereich Monate, möglicherweise Jahre nicht zugänglich ist, sicherheitstechnisch verantwortbar? Ergeben sich aus den Erkenntnissen über den Störfall von Harrisburg sicherheitstechnische Konsequenzen für die vorhandenen Abklingbekken für abgebrannte Brennelemente in deutschen Kernkraftwerken, insbesondere für die Frage einer optimalen Wartungsmöglichkeit für den Fall, daß der Sicherheitsbereich wie im Fall Harrisburg monateoder jahrelang nicht zugänglich ist? 1. Für die meisten der in Betrieb befindlichen und alle in Bau bzw. Planung befindlichen Kernkraftwerke ist die Errichtung von Kompaktlagern zur Lagerung abgebrannter Brennelemente im Abklingbecken betreiberseitig vorgesehen. Dieses Becken befindet sich bei den deutschen Druckwasserreaktoren der 1300 MWe-Klasse sowie bei den Siedewasserreaktoren der Baulinien 69 und 72 innerhalb des Sicherheitsbehälters und unterliegt somit dem gleichen Schutz gegen äußere Einwirkungen wie der Reaktor und alle Komponenten des Primärkreises. Eine positive Empfehlung der Reaktor-Sicherheitskommission zur Kompaktlagerung abgebrannter Brennelemente liegt mir vor. Meine abschließende Stellungnahme gegenüber den atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder werde ich jedoch erst dann abgeben, wenn mir auch die Ergebnisse der von mir auf Grund des Störfalles bei Harrisburg veranlaßten Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission zur Frage der langfristigen Kühlbarkeit des Brennelementbekkens nach einem Kühlmittelverluststörfall und bei nicht begehbarem Sicherheitsbehälter vorliegen. 2. Ob und ggf. welche sicherheitstechnischen Konsequenzen sich für die vorhandenen Abklingbecken bei den in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken aus dem Störfall bei Harrisburg ergeben, insbesondere unter dem Aspekt der Zugänglichkeit aktiver Komponenten des Kühlsystems, kann ebenfalls erst nach Beendigung der unter Frage 1 erwähnten RSK-Beratungen zur langfristigen Kühlbarkeit abschließend festgestellt werden. Im Rahmen des von der Bundesregierung in ihrem 2. Zwischenbericht zum Three Mile Island-Störfall an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages angekündigten Überprüfungsprogramms sind darüber hinaus weitere sicherheitstechnische Konsequenzen z. B. hinsichtlich der meßtechnischen Überwachung, nicht auszuschließen. Hierüber werde ich, wie angekündigt, im Frühjahr 1980 dem Innenausschuß ausführlich berichten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15493* Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 55 und 56): Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Vollzug des Abwasserabgabengesetzes zur Bestimmung des chemischen Sauerstoffbedarfs eine Methode zwingend vorschreibt, in der Quecksilber eingesetzt wird, obwohl es gleichwertige Methoden gibt, in denen kein Quecksilber eingesetzt wird? Sieht die Bundesregierung in dieser Vorschrift keinen Widerspruch zu den weltweiten Bemühungen, die Verbreitung von Schwermetallen in der Umwelt einzuschränken? 1. Das Abwasserabgabengesetz als Rahmengesetz legt in seiner Anlage zu § 3 lediglich fest, daß der chemische Sauerstoffbedarf nach dem Dichromatverfahren unter Anwendung von Silbersulfat als Katalysator zu bestimmen ist. Das nähere haben die Länder zu regeln. Zutreffend ist allerdings, daß zu den von der Bundesregierung zu erlassenden ,. Mindestanforderungen gemäß § 7 a Wasserhaushaltsgesetz ein Verfahren zur Ermittlung des chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden ist, bei dem Quecksilber benötigt wird. Bei der Beratung dieses Verfahrens mit den Ländern, der Wissenschaft und der Industrie bestand Übereinstimmung, daß es derzeit noch nicht möglich ist, ein Verfahren, das ohne die Verwendung von Quecksilber auskommt, generell zu praktizieren. Andererseits ist in der Analysenvorschrift sichergestellt, daß die bei der CSB-Bestimmung anfallenden Quecksilbersalze nach Abschluß der Untersuchung durch einfache Entsorgungsverfahren schadlos zurückgehalten werden, nachteilige Beeinträchtigungen der Gewässer also nicht zu erwarten sind. Die Durchsetzung der regelmäßigen Anwendung dieses Entsorgungsverfahrens obliegt den Ländern. Ungeachtet dessen werden die Arbeiten eines Fachausschusses der Fachgruppe Wasserchemie der Gesellschaft Deutscher Chemiker an einem gleichwertigen CSB-Verfahren, das ohne die Verwendung von Quecksilbersalzen auskommt, mit Nachdruck weitergeführt. Der Bundesminister des Innern fördert diese Arbeiten von Anfang an und wird, sobald ein solches Verfahren praxis- bzw. vollzugsgerecht zur Verfügung steht, von der Ermächtigung des § 3 Abs. 5 des Abwasserabgabengesetzes Gebrauch machen, die die Möglichkeit gibt, die Bestimmungsverfahren dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik anzupassen. 2. Durch die Einführung dieser CSB-Bestimmungsmethode gelangt Quecksilber nicht in die Umwelt, sondern wird, wie vorgeschrieben, schadlos beseitigt. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Widerspruch zu ihren Bemühungen auf nationaler und internationaler Ebene, die Verbreitung von Schwermetallen in der Umwelt einzuschränken. Sie hat durch die Aufnahme der Schwermetalle Quecksilber und Cadmium als Schadparameter im Abwasserabgabengesetz und durch die zusätzliche Aufnahme des Schadparameters „Giftigkeit gegenüber Fischen" im nationalen Recht die Weichen gestellt und setzt sich bei nationalen und supranationalen Übereinkommen und Rechtsetzungen entsprechend dafür ein, daß für kritische Schadstoffe strenge Regelungen getroffen werden. Besonders ist auf die EG-Gewässerschutzrichtlinie und das Chemieübereinkommen der Rheinanliegerstaaten hinzuweisen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 57 und 58): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Angehörige christlicher Minderheiten in der Türkei, z. B. Assyrer und Syrisch-Orthodoxe, in der Bundesrepublik Deutschland wegen der Gefährdung in ihrer Heimat Asyl erhielten und gegebenenfalls mitteilen, wie viele es innerhalb der letzten zwei Jahre waren? Wird der Bundesinnenminister im Sinne seiner Erklärung zur Achtung der Folgen des Asyls die Praxis bei Gutachten der Bundesregierung zugunsten von Auslieferungen in kommunistische Staaten völlig zugunsten der Sorgfalt für die schutzbedürftigen Asylanten ändern, ' nachdem das Bundesverfassungsgericht abermals im Falle Milakovic durch Beschluß vom 14. November 1979 verbindlich ausführte, daß bei dem auch vom Bundesinnenminister gutachtlich befürworteten Auslieferungsversuch der Beweis der Zulässigkeit nicht geführt wurde und Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung über die behauptete Gefahr und Verfolgung des Betroffenen schuldhaft unterblieben sind? 1. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Bundesamt) unterscheidet sowohl bei den statistischen Unterlagen als auch bei der Aktenführung ausschließlich nach der Staatsangehörigkeit der Asylbegehrenden. Das vorhandene statistische Material läßt deshalb keine Aussagen zu einzelnen Personengruppen innerhalb der Asylbegehrenden einer bestimmten Staatsangehörigkeit zu. Ich darf insoweit auch auf meine Antwort auf Ihre Frage B 27 der Drucksache 8/33 Bezug nehmen (vgl. Sitzungsprotokoll vom 21. Januar 1977, S. 389, Anlage 14). Das Bundesamt schätzt jedoch, daß in diesem Jahr in etwa 40 Fällen der zuständige Anerkennungsausschuß dem Asylantrag christlicher Türken stattgegeben hat. Diese Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. 2. Von der Frage des Asyls zu trennen ist die Frage der Auslieferung. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslief erung obliegt den zuständigen Gerichten. Nur wenn das Gericht die Auslieferung für zulässig erklärt, hat die Bundesregierung nach §§ 7, 44 Abs. 1 des Deutschen Auslieferungsgesetzes zu entscheiden, ob die Auslieferung bewilligt werden kann. Eine solche Entscheidung der Bundesregierung ist in dem von Ihnen angesprochenen Fall Milakovic nicht getroffen worden. Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1939 ist vielmehr auf eine Beschwerde des Betroffenen gegen die die Auslieferung für zulässig erklärende Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf ergangen. Allgemein sind jedoch die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Gesichtspunkte auch bei der Entscheidung der Bundesregierung zu berücksichtigen. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 59, 60 und 61): Sind Informationen, die vor kurzem in einer Pressekonferenz der „Arbeitsgemeinschaft Rheinwasser-Werke e. V." nach dem Bericht „Kein Mensch weiß, was die alles in den Bach lassen" in der Stuttgarter Zeitung" Nr. 261 vom 10. November 1979 mitgeteilt wurden, zutreffend, daß im Bereich des Niederrheins die Wasserqualität durch eine erhebliche Zunahme der Salzfracht, der organischen Chlorverbindungen, der Schwermetalle Kupfer und Cadmium und durch gelöste organische Kohlenstoffe wieder schlechter geworden sei, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß diese bedenkliche Entwicklung gestoppt und die Sanierung des Rheins gefördert werden kann? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, über die neu festgestellten Abwasserbescheide als Konsequenz aus dem Vollzug des Abwasserabgabengesetzes die Schadstoffemissionen der Industrieunternehmen zu kontrollieren und deren Reduzierung zu bewirken? In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung die kommunalen Abwassereinleitungen an der Verschlechterung der Wasserqualität des Niederrheins beteiligt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, über die neu festgestellten Abwasserbescheide als Konsequenz aus dem Vollzug des Abwasserabgabengesetzes auch die Abwassereinleitungen der Kommunen und kommunalen Abwasserverbände zu kontrollieren und deren Reduzierung zu bewirken? 1. Zur Wasserqualität am Niederrhein sind mir sowohl die von Ihnen zitierten Informationen über die Pressekonferenz der „Arbeitsgemeinschaft Rheinwasser-Werke e. V. (ARW) bekannt wie auch der Jahresbericht 1978 der Arbeitsgemeinschaft. In diesem Jahresbericht wird von der ARW ausdrücklich anerkannt und begrüßt, daß es positive Anzeichen für eine am Rhein eingetretene Besserung gibt. In diesem Sinne hatte sich bereits auch die Internationale Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke am Rhein und haben sich auch die Niederlande geäußert. Trotz dieser positiven Aussagen sind weitere intensive Anstrengungen zur Reinhaltung des rheins dringend notwendig — dies hat die Bundesregierung immer wieder deutlich gemacht. Die eingetretene Verbesserung beruht besonders auf einer erheblichen Verringerung der organischen Belastung; sie ist eine Folge des zügigen Ausbaues der biologischen Abwasserbehandlung bei Kommunen und Industrie im deutschen Rheineinzugsgebiet von im Jahre 1973 unter 40 % auf ca. 70 % Ende 1978. Die Vorauswirkung des Abwasserabgabengesetzes und die großzügige Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Rhein-Bodensee-Förderungsprogramme durch die Bundesregierung haben diese Entwicklung möglich gemacht. Auch die Belastung mit nicht oder nur schwer abbaubaren und wegen ihrer Toxizität besonders gefährlichen Stoffe konnte — wie die Ergebnisse der Gewässerüberwachung zeigen — durch gezielte innerbetriebliche Maßnahmen inzwischen vermindert werden. In diesem Bereich müssen allerdings vor allem im Hinblick auf den Schutz und die künftige Sicherung der Trinkwasserversorgung die Maßnahmen mit Nachdruck weiter durchgesetzt werden, für die die Bundesregierung die erforderlichen Grundlagen im nationalen Recht durch das Abwasserabgabengesetz und die modernen Bestimmungen im Wasserhaushaltsgestz gelegt hat bzw. für die sie sich bei internationalen Übereinkommen, wie dem Rhein-Chemieabkommen, sowie bei der Setzung des EG-Rechtes besonders nachdrücklich mit eingesetzt hat. Ebenso wird die Bundesregierung sich weiter entschieden dafür einsetzen, daß eine internationale Regelung zur Verringerung der Salzfracht des Rheins zustande kommt. Zu den zitierten Angaben aus der Pressekonferenz der ARW ist darauf hinzuweisen, daß sich nach Mitteilung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Nordrhein-Westfalen ein Anstieg der organischen Kohlenstoffbelastung nach Untersuchungen des Landesamtes für Wasser und Abfall wie auch nach bisher bekannt gewordenen Untersuchungsergebnissen von Wasserwerken am Rhein nicht bestätigt hat. Danach ist ein Anstieg der organischen Kohlenstoffbelastung auch bei Überprüfung der Einleitungsdaten bei den bedeutenden Abwassereinleitern nicht festgestellt worden. Allerdings sei ein konjunktureller Anstieg z. B. von organischen Chlorverbindungen festzustellen. Einleitungsschwankungen könnten sich im Rahmen der bestehenden wasserrechtlichen Zulassung ergeben; neue Einleitungen seien seit dem letzten Quartal 1978 jedoch nicht zugelassen worden. Hinsichtlich der Schwermetalle Quecksilber und Cadmium ergeben sich auch aus den vorliegenden Daten der ARW keine signifikanten Belastungszunahmen, vielmehr weist das Meßprogramm der Deutschen Kommission zur Reinhaltung des Rheins eine entscheidende Abnahme der Quecksilberbelastung aus. Zur weiteren Quecksilberverringerung wird die Internationale Rheinschutzkommission in Kürze Grenzwerte für die Einleitung von Quecksilber aus der Alkalichloridherstellung vorlegen. Die Bundesregierung sieht bei konsequenter Durchsetzung der modernen nationalen und internationalen Regelungen für den Gewässerschutz insgesamt und speziell auch für den Rhein ausreichende Möglichkeiten für eine wirksame Sanierung. 2. Die Schädlichkeit des Abwassers, nach der die Abwasserabgabe zu zahlen ist, wird durch Schadparameter bewertet, die den Bedürfnissen einer modernen Wasserwirtschaft Rechnung tragen. Die Höhe der Abgabe richtet sich grundsätzlich nach den im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Einleitungswerten. Alle Bescheide müssen deshalb auf die Erfordernisse des Abwasserabgabengesetzes umgestellt werden. Dies hat zur Folge, daß Schadstoffeinleitungen neu zu erfassen und an die verschärften Anforderungen des grundlegend reformierten Wasserrechts des Bundes anzupassen sind. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere die nach § 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG von der Bundesregierung erarbeiteten oder noch zu erarbeitenden Verwaltungsvorschriften über die Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Abwasserabgabengesetz und 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz stellen den wasserrechtlichen Vollzug auf eine moderne Grundlage mit dem Ziel, eine zufriedenstellende Qualität unserer Gewässer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15495* zu erreichen. Eine spürbare Reduzierung der eingeleiteten Schadstofffrachten und eine wirksamere Überwachung der Abwassereinleiter als bisher sind die teilweise bereits heute absehbaren Erfolge der neuen Wassergesetzgebung des Bundes. 3. Ich darf hinsichtlich der Entwicklung bei den kommunalen Einleitern auf den eingangs erwähnten zügigen Ausbau der biologischen Abwasserbehandlung im deutschen Rheineinzugsgebiet in den Jahren 1973 bis 1978 hinweisen. Eine Verschlechterung der Wasserqualität am Niederrhein kann dem kommunalen Bereich insgesamt jedenfalls nicht angelastet werden. Für in der Abwasserbehandlung noch säumige Kommunen gelten meine Ausführungen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen und deren Überwachung bei den industriellen Direkteinleitern entsprechend. Auch für den kommunalen Bereich bieten die neuen Wassergesetze, besonders das Abwasserabgabengesetz, Anreize, Versäumnisse nachzuholen und vorhandene Abwasseranlagen sowohl baulich als auch hinsichtlich eines ordnungsgemäßen Betriebes zu verbessern und an die verschärften Anforderungen anzupassen. Die Voraussetzung zur Umstellung der wasserrechtlichen Bescheide durch die Länder sind mit Erlaß der entsprechenden Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Schmutzwasser aus Gemeinden gegeben. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 62): Ist die Bundesregierung bereit, wenn die ökonomischen Bedenken — nämlich die Umwelt- und Grundwassergefahren für Lübeck und insbesondere für Schlutup — ausgeräumt sind, den Verlauf der Bundesstraße 104 als Ortsumgehung von Schlutu zu führen, um zumindest Lärm- und Geruchsbelästigungen durch die Transporte von der Schlutuper Bevölkerung fernzuhalten? Im Einvernehmen mit dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Wirtschaft und Verkehr bestehen derzeit keine Ausbauabsichten für die B 104. Auch eine Umgehungsstraße von Schlutup ist zur Zeit nicht geplant. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 63): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Müllverbrennungsanlagen mit welcher Gesamtkapazität es zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland gibt? Gegenwärtig sind in der Bundesrepublik Deutschland 43 Müllverbrennungsanlagen mit einem Gesamtmülldurchsatz von etwa 6 Millionen t/Jahr in Betrieb. In diesen Anlagen werden die Abfälle von rund 17 Millionen Einwohner, das sind rund 28 % der Gesamtbevölkerung, beseitigt. In 39 Anlagen wird der Energieinhalt der Abfälle genutzt. Die Entwicklung der Abfallverbrennung hat seit 1960 folgenden Verlauf genommen: Anzahl AbfalldurchSatz in 1000 Mg/a Angeschlossene der Einwohner Anlagen in 1 000 in % der Einwohner GesamtBevölkerung bis 1960 1 80 200 0,3 bis 1965 7 718 2 450 4,1 bis 1970 24 2 829 8 590 14,4 bis 1975 33 4 582 13 590 22,0 bis 1980 44 6 232 17 404 28,3 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 64, 65 und 66): Ist es richtig, daß eine Salzlaugenpipeline vom Werra-Gebiet in die Nordsee allein deswegen erwogen wird, weil im Gebiet der DDR übergroße Mengen von Kaliabwässern in die Werra eingeleitet werden und allein von dort die Mengen von Kaliabwässern eingeleitet werden, die dazu führen, daß Werra und Weser „sterbende Flüsse” sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die erhobene Forderung nach Kostenübernahme für eine mögliche Salzlaugenpipeline durch den Verursacher der Flußverschmutzung, nämlich die DDR, deshalb unberechtigt oder zu beanstanden sei, weil der Nutzen dieser Pipeline eindeutig bei der Bundesrepublik Deutschland liege? Ist der Bundesregierung ein sogenanntes Nutzenprinzip bekannt, nach dem nicht der Verursacher eines Schadens die Kosten für dessen Behebung zu tragen hat, sondern derjenige, der den Nutzen von der Beseitigung des Schadens hat — in diesem Fall der Verschmutzung von Werra und Weser? 1. Die Kaliwerke der DDR leiten jährlich ca. 9 Millionen t Abfallsalze in Werra und Weser ein. Die hessischen Kaliwerke leiten im Einklang mit den geltenden Bestimmungen ca. 1 Million t Salze ein. Das besondere Umweltproblem der Versalzung von Werra und Weser ist mithin durch die Salzabwässer der DDR entstanden. Um dieses Problem zu lösen, strebt die Bundesregierung Verhandlungen mit der DDR an und prüft in Vorbereitung hierzu in Kontakt mit den Ländern geeignete technische Möglichkeiten. Hierzu gehört auch der Bau einer Salzabwasserleitung, die alle Salzabwässer, auch die der hiesigen Kaliindustrie aufnehmen müßte. 2. Zur Frage der Kostentragung verweise ich auf die Antwort des Kollegen Dr. Kreutzmann in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 28./ 29. November 1979 auf Ihre Mündliche Frage A 111 (BT-Drucksache 8/3421), abgedruckt im Sitzungsprotokoll vom 30. November 1979, S. 15008. 15496* Deutscher Bundestag — /8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 3. Ein sogenanntes „Nutzenprinzip" als rechtlicher Grundsatz ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 67): Wie will die Bundesregierung möglichst bald dafür sorgen, daß Ortsteile einzelner Gemeinden, die zu unterschiedlichen Ortsnetzen im Fernsprechverkehr gehören, nicht in unterschiedlichen Fernsprechbüchern aufgeführt sind, wie es bei der Gemeinde Eiterfeld, Kreis Fulda, durch die Aufteilung in die Fernsprechbücher 13 und 70 jetzt der Fall ist, was zu großer Verärgerung bei den Bürgern der betroffenen Gemeinde geführt hat? Der Zugang an Fernsprechhauptanschlüssen erreichte in den letzten drei Jahren im Durchschnitt ca. 1,5 Millionen Anschlüsse /Jahr. Verständlicherweise bleibt eine derart stürmische Entwicklung nicht ohne Einfluß auf den Umfang der amtlichen Fernsprechbücher. Überall im Bundesgebiet werden die Fernsprechbücher zu dick und unhandlich, sie müssen geteilt werden. Auch das amtliche Fernsprechbuch 13 für die Bereiche Kassel, Fulda, Gießen war wegen des großen Zugangs an Fernsprechteilnehmern zu umfangreich geworden und muß aufgeteilt werden. Weil Ortsnetz- und Gemeindegrenzen leider nicht immer deckungsgleich sind, hat die Deutsche Bundespost seit vielen Jahren den Forderungen der kommunalen Neuordnung dadurch Rechnung getragen, daß sie die Möglichkeit geschaffen hat, die Teilnehmer in einer Gemeinde auf Antrag der Gemeinde unter dem Gemeindenamen zusammenfassen zu lassen. Mit Schreiben vom 16. Oktober 1979 wurde die Gemeinde Eiterfeld Kreis Fulda vom zuständigen Fernmeldeamt Fulda über die notwendige Teilung des amtlichen Fernsprechbuchs 13 informiert. Sie wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Zusammenfassung aller Teilnehmereinträge unter dem Gemeindenamen Eiterfeld im amtlichen Fernsprechbuch 70, Bereiche Fulda und Gießen zu beantragen. Ein Antrag der Gemeinde liegt bisher nicht vor. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 68): Ist der Bundesregierung bekannt, wo sich in der Bundesrepublik Deutschland Kampfstofflager aus Beständen der ehemaligen deutschen Wehrmacht, der Bundeswehr, der früheren Besatzungsmächte oder anderer NATO-Staaten befinden? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidigung wie folgt: Ich gehe davon aus, daß die Frage sich ausschließlich auf Lagerstätten chemischer Kampfstoffe bezieht. Nachforschungen über das Bestehen von Lagerstätten chemischer Kampfstoffe, die aus dem ersten und zweiten Weltkrieg stammen, und die Beseitigung solcher Kampfstoffe obliegen den Ländern. Die Bundesregierung hat keinen vollständigen Oberblick über die den Ländern vorliegenden Erkenntnisse. Sie unterstützt die Länder, zum Beispiel dadurch, daß sie Bestände des Bundesarchivs auf Hinweise überprüft und ihre Erkenntnisse den für die Kampfstoffbeseitigung zuständigen Behörden der Länder zur Verfügung stellt. Die Bundeswehr betreibt keine Lagerung chemischer Kampfstoffe, sondern besitzt nur kleine Mengen für die Erprobung von Schutzmaterial. Die im Bau befindliche Kampfmittelbeseitigung- und Verbrennungsanlage auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Munster-Nord dient — im Einvernehmen mit der Niedersächsischen Landesregierung — der Beseitigung von Kampfstoffmunition verschiedenster Art, die auf dem Gelände gefunden worden ist. Im Zuge von Nachforschungen nach Lagerstätten chemischer Kampfstoffe hat die Bundesregierung auch die Stationierungsstreitkräfte um Unterstützung gebeten. Den Unterlagen des Bundesarchivs ist im übrigen zu entnehmen, daß z. B. in der ehemaligen amerikanischen Besatzungszone Kampfstoffe systematisch erfaßt, zusammengetragen und vernichtet oder nach Delaborierung wirtschaftlich verwertet worden sind (vgl. Antwort der Bundesregierung an Herrn Kollegen Dr. Warnke, 187. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 97, S. 14800 des Stenographischen Berichts vom 16. November 1979). Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 69): Warum hat die Bundesregierung nicht vorgeschlagen, die Gebühren für die Ehescheidung als Hauptsache mit dem neuen Scheidungsrecht zu reduzieren, obgleich nach neuem Recht im Gegensatz zum alten Scheidungsrecht sowohl die aufwendige Schuldfeststellung entfällt als auch an den Scheidungsspruch keine vermögensrechtlichen Folgen mehr geknüpft sind und somit insofern eine umfassende anwaltliche Beratung nicht notwendig ist? Eine besondere Vorschrift, die zu einer Verminderung der Gebühren für die reine Scheidungssache führt, wurde bei Einführung des neuen Eherechts nicht für erforderlich gehalten. Die für die Höhe der Gebühren maßgebende Streitwertvorschrift des § 12 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes galt schon früher sowohl für die sogenannten Konventionalscheidungen als auch für die streitig durchgeführten Ehescheidungsverfahren. Ebenso gilt sie heute sowohl für die Fälle, in denen ohne Schwierigkeiten festgestellt werden kann, daß die Ehe gescheitert ist, als auch für die Fälle, in denen streitig ist, ob die Lebensgemeinschaft der Ehe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15497* gatten seit einem oder drei Jahren nicht mehr besteht (§ 1565, § 1566 Abs. 2 BGB), ob die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB), ob trotz Scheiterns der Ehe die Aufrechterhaltung im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist und ob die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, daß die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint (§ 1568 BGB). Unter diesen Umständen erschien eine spezielle Vorschrift für Scheidungssachen bei Einführung des neuen Eherechts nicht veranlaßt. Dem unterschiedlichen Arbeitsaufwand innerhalb einer Gruppe von Ehesachen trägt die Streitwertvorschrift dadurch Rechnung, daß für die Höhe des Streitwerts auch der Umfang der Sache maßgebend ist. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 70): Liegt in der Zustimmung der Bundesregierung zu der nunmehr in das Umsatzsteuergesetz 1980 aufgenommenen Kompromißiformel unter Verwendung der Begriffe „Erhebungsgebiet" und ,Außengebiet" ein Abweichen der Bundesregierung von der rechtlichen Konzeption, wie sie der im Regierungsentwurf verwandten Formel zugrundelag, nämlich der Konzeption, daß die Oder-Neiße-Gebiete für die Bundesrepublik Deutschland Ausland sind? Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Das Umsatzsteuergesetz vom 29. Mai 1967 (zuletzt bekannt gemacht unter dem 16. November 1973) enthielt — wie Sie wissen — eine Formel, die bei der Definition des Begriffs „Inland" auf das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 abstellte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Formel, die schon 1967 rechtlich nicht zwingend war, nach Abschluß des Warschauer Vertrages vom 7. Dezember 1970 in Gesetze nicht mehr aufgenommen werden kann. Sie hat im Rahmen der aus EG-rechtlichen Gründen notwendigen Neuregelung des Umsatzsteuerrechts die Ihnen bekannte Neufassung vorgeschlagen, die jedoch nicht die Zustimmung des Bundesrates gefunden hat. Der nunmehr verabschiedete Gesetzestext verwendet nicht die Begriffe „Inland" und „Ausland", sondern stellt auf „Erhebungsgebiet" und „Außengebiet" ab. Der Begriff „Erhebungsgebiet", mit dem besondere umsatzsteuerrechtliche Kompetenzen verbunden sind, erfaßt nicht die Gebiete jenseits der im Warschauer Vertrag angesprochenen polnischen Westgrenze. Der Begriff ,Außengebiet" läßt in der im Gesetz verwendeten Form keinen Zweifel daran, daß diese der polnischen Steuerhoheit unterliegenden Gebiete allen anderen fremder Steuerhoheit unterstehenden Gebieten gleichgestellt und umsatzsteuerrechtlich dem Ausland zugerechnet werden. Die jetzt benutzte Formel entspricht mithin ebenso wie die im Regierungsentwurf verwendete Formel der nach Abschluß des Warschauer Vertrages gegebenen Rechtslage, so wie sie von der Bundesregierung stets vertreten worden ist. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 71 und 72): Hält die Bundesregierung die von der Oberfinanzdirektion Berlin für die amts- und vertrauensärztlichen Untersuchungen ihrer Bewerber für den Zolldienst herausgegebenen „Hinweise für den untersuchenden Arzt" und den „Untersuchungsbogen" für vereinbar mit der ärztlichen Schweigepflicht und den Persönlichkeitsrechten der Bewerber? Wie wird sichergestellt, daß Untersuchungsbögen von Bewerbern, die nicht in den Zolldienst eingestellt werden, vernichtet werden? 1. Die Oberfinanzdirektion Berlin verwendet bei Einstellungsuntersuchungen die vom Bundesminister der Finanzen vorgesehenen „Hinweise für den untersuchenden Arzt" und den „Untersuchungsbogen". Da das öffentliche Gesundheitswesen zu den staatlichen Aufgaben der Länder gehört, läßt die Oberfinanzdirektion Berlin die Untersuchungen durch die dem Senator für Gesundheit und Umweltschutz unterstehenden Gesundheitsämter vornehmen. In der Regel wird der Bewerber bereits durch die Übersendung eines Merkblatts spätestens beim Einstellungsgespräch auf die Einstellungsvoraussetzungen hingewiesen. Diese ergeben sich aus der Bundeslaufbahnverordnung und der hierzu jeweils erlassenen Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Danach darf u. a. nur eingestellt werden, wer für die Laufbahn gesundheitlich uneingeschränkt geeignet ist. Allein dieser Feststellung dient die amtsärztliche Untersuchung. Der Bewerber, der seine Bewerbung in Kenntnis dieser Voraussetzungen aufrechterhält, erklärt sein Einverständnis mit der Untersuchung und der Weitergabe des Befundes durch den zuständigen Amtsarzt. Die Untersuchungsbefunde werden zu den Bewerbungsunterlagen genommen die — wie die Personalakten selbst — auf Grund ihres vertraulichen Charakters vor unbefugter Einsicht durch Dritte besonders geschützt sind. Sie sind außer den Dienstvorgesetzten nur den mit der Bearbeitung von Personalsachen betrauten Bediensteten zugänglich. 2. Untersuchungsbögen für Bewerber, die später auf eine Einstellung verzichten oder körperlich untauglich sind, werden vernichtet. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 73): Ist der Bundesfinanzminister bereit, mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, daß die personelle Unterbesetzung des Autobahnzollamts Kiefersfelden unverzüglich behoben wird um zu der unbedingt erforderli- 15498* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 chen Beschleunigung der Zollabfertigung beizutragen, und welche Maßnahmen werden hierfür ergriffen? Es trifft zu, daß das Zollamt Kiefersfelden-Autobahn derzeit unterbesetzt ist. Die unbesetzten Dienstposten sind mehrmals erfolglos ausgeschrieben worden. Die Oberfinanzdirektion München ist jetzt angewiesen, dem Zollamt Kiefersfelden-Autobahn das zur Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes erforderliche Personal durch Versetzungen — notfalls auch gegen den Willen der in Betracht kommenden Beamten — zuzuführen. Das wird auch zur Beschleunigung der Zollabfertigung beitragen; die örtlichen Voraussetzungen hierfür sind durch die Einrichtung einer Schnellspur bereits geschaffen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 74): Wird die Bundesregierung auch zweistreifige Bundesstraßen mit höhenfreien Anschlüssen in die Wildschutzzaunrichtlinien einbeziehen, nachdem dort bei Unfällen, die durch Wild verursacht werden, die Gefahr weit schwererer Unfallfolgen besteht? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, zweistreifige Bundesstraßen — unabhängig von der Ausbildung der Anschlüsse — in die Richtlinien für Schutzzäune an Bundesautobahnen gegen wildlebende Tiere einzubeziehen. Eine höhere Gefährdung an derartigen Straßen ist nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht nachgewiesen. Die mit den Bundesländern abgestimmten Schutzzaunrichtlinien gelten nicht für zweistreifige Bundesstraßen, da auf ihnen die Gefährdung durch wechselndes Wild grundsätzlich anders zu beurteilen ist, als bei Straßen mit Richtungsfahrbahnen. Wenn an Bundesautobahn-Strecken mit Schutzzäunen in Anschlußstellenbereichen Wild nachweislich von der nachgeordneten Straße in die Autobahn einwechselt und hierdurch Gefährdungen des Autobahnverkehrs entstehen, kann in engen Grenzen eine Einzäunung der nachgeordneten Straße in Erwägung gezogen werden. Solches ist unabhängig von der Gestaltung des jeweiligen Knotens. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 75, 76, 77 und 78): Nach welchen Grundsätzen erfolgt der Verkauf bundeseigener Häuser? Aus welchen Gründen ist beim Verkauf bundeseigener Häuser im Köln-Bonner Raum nur eine beschränkte Ausschreibung und in einigen Fällen überhaupt keine Ausschreibung durchgeführt worden? Welche Minister der Bundesregierung haben in den letzten zehn Jahren im Köln-Bonner Raum Häuser bzw. Wohnungen aus Bundesbesitz gemietet? Nach welchen Kriterien wurde die Miete festgesetzt, und welche Umbauten bzw. Reparaturen wurden dabei durchgeführt? 1. Der Verkauf von bundeseigenen Einfamilienhäusern richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung (VSF). Danach können Einfamilienhäuser, die für Wohnungsfürsorgezwecke und für andere Aufgaben des Bundes nicht oder nicht mehr benötigt werden, veräußert werden. Die Veräußerung erfolgt gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 BHO zum Verkehrswert, soweit nicht nach dem Grundstücksverbilligungsgesetz (GrVG) vom 16. Juli 1971 (BGBl. I S. 1005) und den dazu ergangenen Richtlinien (GrVR) vom 15. November 1971 (MinBlWF [F] S. 770) ein Preisnachlaß zu gewähren ist. Der Verkehrswert wird von der Finanzbauverwaltung nach den vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau herausgegebenen Wertermittlungs-Richtlinien (WertR 76) ermittelt. Als Käufer kommt in erster Linie der Mieter des Hauses in Betracht. Steht das Haus jedoch leer, so ist als Kaufbewerber vorrangig derjenige zu berücksichtigen, der das Haus als Familienheim im Sinne des GrVG für sich und seine Angehörigen verwenden will. Soweit mehrere Bewerber diese Voraussetzungen erfüllen, wird derjenige ausgewählt, der nach seinen persönlichen Merkmalen und den sachlichen Gegebenheiten besonders förderungswürdig ist. Eine Ausschreibung ist — nicht zuletzt zur Verhinderung von Preistreiberei — grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie kommt im allgemeinen nur dann in Betracht, wenn eine Veräußerung zum ermittelten Wert nicht möglich ist. Dabei wird, falls mehrere gleichrangige Bewerber vorhanden sind, nur eine beschränkte Ausschreibung zwischen diesen Bewerbern vorgenommen. 2. Nach den zu 1. genannten Grundsätzen 1st bei den angesprochenen Verkaufsfällen im Raum Köln—Bonn verfahren worden. 3. In den letzten zehn Jahren haben folgende Bundesminister bundeseigene Einfamilienhäuser im Raum Köln—Bonn gemietet: a) Der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie und heutige Bundesminister Dr. Hauff das Haus in Köln-Marienburg, Am Südpark 1, ab 1. März 1974. b) Der damalige Bundesminister Dr. Lauritz Lauritzen das Haus in Bad Honnef, Dr.-KonradAdenauer-Straße 17, vom 1. Februar 1972 bis 31. Dezember 1976. c) Der damalige Bundesminister Prof. Dr. Horst Ehmke das vorher als Amtswohnung genutzte Haus in Bad Honnef, Dr.-Konrad-Adenauer-Straße 19, vom 1. Januar 1973 bis 31. Mai 1978. d) Der damalige Bundesminister Egon Bahr das vorher als Amtswohnung genutzte Haus in Bonn-Bad Godesberg, Fasanenstraße 5, vom 1. September 1974 bis 30. September 1977. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15499* e) Der damalige Bundesminister Prof. Dr. Werner Maihofer das Haus in Bonn, Fritz-Erler-Straße 23, ab 1. September 1974. 4. Bis zum Jahre 1977 wurden die Mieten für bundeseigene Einfamilienhäuser und Bundesmietwohnungen nach sogenannten Tabellensätzen ermittelt. Seit 1977 orientieren sich diese Mieten an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Für Bauunterhaltungsarbeiten wurden folgende Beträge aufgewendet: Für das zu 3 a) genannte Haus: 43 445,93 DM Für das zu 3 b) genannte Haus: 117 278,43 DM Für das zu 3 c) genannte Haus: 49 368,16 DM Für das zu 3 d) genannte Haus: 18 436,45 DM Für das zu 3 e) genannte Haus: 55 115,50 DM Mit Ausnahme des zu 3 b) genannten Hauses, in dem für Umbauten ein Betrag von 5 350,99 DM aufgewendet wurde, sind Umbauarbeiten in den Häusern nicht vorgenommen worden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 79 und 240): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Arbeitnehmer — unterteilt nach Bundesländern —, die zum Erreichen der Arbeitsstelle auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, weil sie keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen oder Fahrgemeinschaften bilden können, und ist die Bundesregierung, wenn sie sich nicht in der Lage sehen sollte, diese Frage zu beantworten, bereit, hierüber Untersuchungen anstellen zu lassen, da diese Frage bei der anstehenden Entscheidung über eine eventuelle Umwandlung der Kilometerpauschale in eine allgemeine Entfernungspauschale von Bedeutung ist? Ist eine Aufhebung bzw. Stillegung der Fährstelle Fischerhütte am Nord-Ostsee-Kanal geplant, und wenn ja, wie verträgt sich das mit der Antwort der Bundesregierung (Nr. B 82, Drucksache 8/3000 vom 27./ 28. Juni 1979), nach der es am Nord-Ostsee-Kanal zu keiner Einschränkung des Fährverkehrs kommt? Zu Frage 79: Nach jüngsten Ergebnissen, die das Statistische Bundesamt für das Jahr 1978 ermittelt hat, benutzen 10,8 Millionen oder 47,8 % der Arbeitnehmer ein eigenes Kraftfahrzeug für den Weg zur Arbeitsstelle. Auf Grund von Befragungen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr durchgeführt wurden, schätzt die Bundesregierung die Zahl derer, die auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, weil die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder die Bildung von Fahrgemeinschaften aus verschiedenen Gründen nicht in Betracht kommen, auf rd. 2,5 Mio. Die vorliegenden Unterlagen erlauben allerdings zur Zeit noch keine Aufgliederung nach Bundesländern. Entsprechende Ergebnisse erwartet die Bundesregierung aus weitergehenden Untersuchungen, die bereits eingeleitet worden sind. Zu Frage 240: In das zur Zeit laufende Planfeststellungsverfahren für die Sicherung des Nord-Ostsee-Kanals von km 34,6 bis 40,0 ist auch die Fährstelle Fischerhütte einbezogen worden, um über die Notwendigkeit des Bedarfs und der langfristigen Erhaltung dieses Fährüberganges entscheiden zu können. Bei dieser Entscheidung wird insbesondere die Frage der Mehrkosten für die Umwege der Fährbenutzer vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise berücksichtigt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 80, 81 und 82): Welche Steuerausfälle würden — nach Begünstigungen aufgegliedert — entstehen, wenn den Selbständigen folgende Begünstigungen gewährt werden würden, die bisher nur den Arbeitnehmern zustehen, Weihnachtsfreibetrag nach § 19 Abs. 3 EStG in Höhe von 400 DM und Arbeitnehmerfreibetrag nach i 19 Abs. 4 EStG in Höhe von 480 DM? Wie würden die Zahlen lauten bei Einbeziehung der Selbständigen in die Begünstigungen Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG 40 v. H. bis zu 4 800 DM und Steuerfreiheit für Beihilfen bei der Geburt nach Ziffer 15 EStG bis zu 500 DM? Wie hoch wären die Steuerausfälle, wenn die Selbständigen einbezogen würden in die Steuerfreiheit für Beihilfen bei der Heirat nach Ziffer 15 EStG bis zu 500 DM und die Steuerfreiheit für betriebliche Aufwendungen für die Zukunftssicherung nach § 2 Abs. 3 Ziffer 2 LStDV bis zu 312 DM? Eine Ausdehnung der von Ihnen genannten Steuervergünstigungen auf Selbständige würde nach groben Schätzungen zu folgenden Steuermindereinnahmen führen: Millionen DM — Arbeitnehmerfreibetrag (§ 19 Abs. 4 EStG) e, 350 — Weihnachtsfreibetrag (§ 19 Abs. 3 EStG) 300 — Steuerfreiheit von Geburtsbeihilfen (§ 3 Ziff. 15 EStG) 20 — Steuerfreiheit von Heiratsbeihilfen (§ 3 Ziff. 15 EStG) — Aufwendungen für die Zukunftssicherung (§ 2 LStDV) 200 — Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) 130 Zu einer Gewährung der von Ihnen genannten Steuervergünstigungen an Selbständige ist folgendes zu bemerken: Der Arbeitnehmerfreibetrag ist als Ausgleich für die zeitnähere Besteuerung der Arbeitnehmer im Vergleich zu den veranlagten Steuerpflichtigen eingeführt worden, die durch spätere Steuerentwicklung Zinsvorteile haben. Dieser Zinsvorteil läßt sich zwar rechnerisch nicht genau ermitteln, er dürfte jedoch nach grober Schätzung eine Größenordnung 15500* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 erreichen, die die Summe der oben genannten Steuermindereinnahmen übersteigt. Durch den Weihnachtsfreibetrag soll den Arbeitnehmern eine steuerliche Entlastung im Weihnachtsmonat gegeben werden. Die Weihnachtszuwendungen unterliegen nämlich einer erhöhten Besteuerung, da die dem einzelnen Arbeitnehmer zustehenden Freibeträge bereits bei der Besteuerung der laufenden Einkünfte berücksichtigt sind. Die Steuerbegünstigung von Geburts- und Heiratsbeihilfen sowie von Aufwendungen für die Zukunftssicherung soll soziale Leistungen der Arbeitgeber an ihre Beschäftigten erleichtern Eine Ausdehnung auf Selbständige würde praktisch dazu führen, daß Privatentnahmen steuerlich neutralisiert würden und jedem Steuerpflichtigen in den genannten Fällen zugute kämen, während die Steuervergünstigung bei Arbeitnehmern nur bei entsprechenden Leistungen der Arbeitgeber gewährt werden. Für über 64 Jahre alte Steuerpflichtige — soweit sie andere Einkünfte als Renten und Pensionen beziehen — ist bereits durch die Steuerreform ein Altersentlastungsbetrag in Höhe von 40 v. H., höchstens 3 000 DM (§ 24 a EStG) eingeführt worden, der insbesondere älteren Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und Landwirten zugute kommt. Für Freiberufler und Landwirte bestehen außerdem bereits besondere Freibeträge nach §§ 13 Abs. 3 und 18 Abs. 4 EStG. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 83, 84 und 85): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Ertragssituation multinationaler Ölkonzerne seit 1974 darstellt? Ist ihr ebenfalls für diese Zeit eine eventuelle Verlustrechnung bekannt? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welches die dabei jeweils bestimmenden Faktoren waren? Auf Grind des mit der Mineralölindustrie im Jahre 1973 auf freiwilliger Basis vereinbarten Informationssystems werden von allen in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Raffineriegesellschaften quartalsweise die im Verarbeitungs- und Vertriebsbereich erzielten Ergebnisse an das Bundeswirtschaftsministerium gemeldet. Nach diesen Daten errechnet sich für alle in der Bundesrepublik tätigen Raffineriegesellschaften in den Jahren 1974 bis 1978 im Bereich Verarbeitung und Vertrieb ein Verlust von insgesamt 8,3 Milliarden DM entsprechend 14 DM pro Tonne abgesetztes Mineralölprodukt. Die Verluste der deutschen Töchter der multinationalen Ölkonzerne mit einem Absatzanteil von gut 60% lagen geringfügig niedriger als der Branchendurchschnitt. Hauptursache für diese schlechte Ertragslage war die bis zum Herbst 1978 beobachtete Überschußsituation auf den Weltölmärkten, die das Preisniveau auf den internationalen Märkten drückte und Mineralölprodukte zu relativ niedrigen Preisen insbesondere auf den liberalen deutschen Mineralölmarkt strömen ließ. Wegen des Drucks niedrigerer Importpreise konnte die Mineralölindustrie, um sich im Wettbewerb zu behaupten, lediglich Erlöse erzielen, die unter ihren Gesamtkosten für Verarbeitung und Vertrieb lagen und sie entsprechend zur Hinnahme beträchtlicher Verluste zwang. In der im Dezember 1977 vorgelegten Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms wurde deshalb die Wiedergewinnung der Wirtschaftlichkeit der Mineralölverarbeitung als wesentlich für die von der Mineralölindustrie zur Sicherung unserer Energieversorgung erwarteten Investitionen bezeichnet (Tz. 42). Seit Herbst 1978 ist die Marktsituation, ausgelöst durch den Ausfall der Iran-Förderung, von Überschuß in Anspannung umgeschlagen. Die durch diese Marktenge ausgelösten starken Preisausschläge auf den Spotmärkten haben den Druck auf das Preisniveau für Mineralölprodukte in der Bundesrepublik Deutschland genommen und den Mineralölgesellschaften Spielräume für Preiserhöhungen eröffnet, die von diesen zu einem Teil genutzt wurden. Der im Vergleich zur Entwicklung der Kosten (insbesondere der Rohöl- und Produktenimportkosten) stärkere Anstieg der Erlöse hat dazu geführt, daß die Mineralölgesellschaften in diesem Jahr auch im Bereich Verarbeitung und Vertrieb wieder Gewinne erwirtschaften. So wurden von allen Gesellschaften für die ersten drei Quartale 1979 bilanzielle Gewinne im Bereich Verarbeitung und Vertrieb von 2,9 Milliarden DM vor Steuern (entsprechend 29 DM pro Tonne abgesetztes Produkt) gemeldet, wobei die Tochtergesellschaften der internationalen Ölkonzerne etwas unter diesem Niveau lagen. Anlage 52 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 86): Hält die Bundesregierung an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer Halbierung des Mehrwertsteuersatzes auf Heizöl fest (vgl. Antwort auf meine Frage Nr. 16 in Drucksache 8/3113), wenn ihre Annahme einer gleichbleibenden Sparquote, die zu Umsatzsteuermindereinnahmen an anderer Stelle beitragen würde, durch die tatsächlich festgestellte abnehmende Sparneigung im Laufe des Jahrs widerlegt ist? Die nach den Besprechungen der Bundesbank ausgewiesene saisonbereinigte Sparquote ist im Vergleich der einzelnen Quartale der Jahre 1978 und 1979 — von einem Anstieg im 1. Vierteljahr 1979 abgesehen — im wesentlichen unverändert geblieben. Ein Vergleich der z. Zt. vorliegenden Sparquoten für die ersten drei Quartale 1979 mit den entsprechenden Quartalen 1978 zeigt sogar, daß die durchschnittliche Sparquote in diesem Zeitraum von 13,6 v. H. auf 14,0 v. H. in 1979 angestiegen ist. Aber selbst eine rückläufige Sparquote könnte nicht ohne weiteres auf einen einzigen Wirtschaftstatbestand, wie z. B. Ölpreissteigerungen, zurückgeführt werden. Während der Ölkrise 1973/74 war z. B. der gegenteilige Effekt, nämlich ein laufendes Ansteigen der Sparquote zu beobachten (II. Halbjahr 1973: 15,2 v. H., I. Halbjahr 1974: 15,5 v. H. und II. Halbjahr 1974: 16,6 v. H.). Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15501* Die Bundesregierung beabsichtigt auch weiterhin keine Gesetzesinitiative zur Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für Heizöl. Für einkommensschwache Bevölkerungskreise werden im übrigen Heizölkostenzuschüsse von insgesamt 475 Millionen DM bereitgestellt. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 87 und 88): Wieviel Prozent gewährter Forschungszuschüsse des Bundes erhält die öffentliche Hand indirekt dadurch zurück, daß die Zuschüsse bei den Zuschußempfängern als außerordentliche Erträge behandelt und somit auch versteuert werden müssen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, gewährte Forschungszuschüsse von der Besteuerung auszunehmen? Ist beabsichtigt, die Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Umweltschutzmaßnahmen, die derzeit bis 1980 befristet sind, auch auf solche Investitionen auszudehnen, die nach 1980 vorgenommen werden? 1. Die Bundesregierung hat wiederholt auf Grund ähnlicher parlamentarischer Anfragen darauf hingewiesen, daß öffentliche Zuschüsse, die aus betrieblichem Anlaß an Unternehmen gezahlt werden, zwar bei der Gewinnermittlung als, Betriebseinnahmen erfaßt werden, wegen des Abzugs der mit den Zuschüssen bestrittenen laufenden Betriebsausgaben oder der Abschreibung der mit Hilfe der Zuschüsse angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter jedoch nicht zu einer zusätzlichen ertragsteuerlichen Belastung der Unternehmen führen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Plenarprotokolle 8/159, Anlage 59 und 8/160, Anlage 40 sowie die Drucksache 8/3052 verweisen. Eine Steuerbefreiung dieser Zuschüsse wäre für die Unternehmen nicht vorteilhafter, weil in diesem Falle die mit den Zuschüssen zusammenhängenden Ausgaben nicht abgezogen werden. dürften (§ 3 c des Einkommensteuergesetzes). 2. Auf Ihre zweite Frage kann ich Ihnen mitteilen, daß das Bundeskabinett am 28. November 1979 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze beschlossen hat. Dieser sieht u. a. eine Verlängerung der Geltungsdauer der Vorschrift über erhöhte Absetzungen für Umweltschutzinvestitionen um acht Jahre bis zum .31. Dezember 1988 vor. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 89, 90 und 91): Hält die Bundesregierung die Ende 1978 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Berlin geforderte A 12 und A 13 Stellenanhebung bzw. Umwandlung für sachlich gerechtfertigt, die gegebenenfalls im Fall ihrer Verwirklichung den Bundeshaushalt nur zu 10 v. H. belastet, da 90 v. H. des Haushalts des BAV auf die Versicherungswirtschaft umgelegt wird? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es im Interesse eines attraktiven Arbeitsplatzangebots bei den europäischen Behörden in Berlin geboten erscheint, den in Berlin ansässigen und dort tätigen Mitarbeitern die Vorteile der Berlinzulage zu gewähren, und wenn ja, warum wird den Mitarbeitern im Europäischen Patentamt mit einer formal juristischen Auslegung des § 28 Abs. 2 des Berlinförderungsgesetzes die Berlinzulage verweigert? Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, eine andere Haltung des Finanzamts für Körperschaften in München in dieser Frage herbeizuführen und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß nach der Regierungsbegründung zur Umstellung auf das Zulagensystem die Gewährung der Zulage gerade im Gegenteil zur Einkommensteuerminderung unabhängig von der Erhebung der Einkommensteuer erfolgen sollte? 1. Wegen der angespannten Haushaltslage könnten — wie bei anderen Bundesbehörden auch — Stellenhebungen in dem vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgeschlagenen Umfang nicht berücksichtigt werden. Für das Haushaltsjahr 1980 hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages entsprechend dem Regierungsentwurf die Hebung einer Planstelle von A 12 nach A 13g beschlossen. Über weitere Stellenhebungen beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen kann nur bei der Aufstellung der jeweiligen Haushalte entschieden werden. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, den Stellenplan des Amtes zu verbessern. Die Tatsache, daß die Kosten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen zu 90 % durch Umlagen von den beaufsichtigten Versicherungsunternehmen erstattet werden, ist dabei ohne Bedeutung. Eine Bundesbehörde kann im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Behörden bei der Stellenausstattung nicht deswegen günstiger behandelt werden, weil ein großer Teil ihrer Kosten durch Dritte erstattet wird. 2. Auf Grund der geltenden Rechtslage kann den Bediensteten der Europäischen Organisationen in Berlin die Vergünstigung nach dem Berlinförderungsgesetz nicht zugebilligt werden. Die von den Europäischen Organisationen gezahlten Gehälter und Bezüge sind zugunsten dieser Organisationen steuerpflichtig, wobei zu erwähnen ist, daß im EG-Bereich sowohl der Spitzensteuersatz als auch der Durchschnittssteuersatz niedriger sind als im nationalen Bereich. Gleichzeitig sind nach Maßgabe des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der EG von den Europäischen Organisationen gezahlte Gehälter und Bezüge von der deutschen Lohn- und Einkommensteuer befreit. Als steuerfreie Einnahmen, die nach § 28 Abs. 2 letzter Satz des Berlinförderungsgesetzes bei der Bemessung der Berlinzulage außer Betracht bleiben, sind alle Einnahmen anzusehen, die von der deutschen Einkommensteuer befreit sind. Diese Vorschrift ist auf Grund ihres Wortlauts zwingend, so daß die Berlinzulage nicht gewährt werden kann für Einkünfte jedweder Art, wenn sie der deutschen Einkommensteuer nicht unterliegen; eine Ausnahme gilt lediglich für steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Das Berlinförderungsgesetz bewirkt durch die Zulagenbegünstigung im wirtschaftlichen Ergebnis eine Ermäßigung der innerstaatlichen Lohnsteuer/Einkommensteuer-Belastung; denn für Arbeitnehmer in Berlin (West) wird die nach § 21 Abs. 1 Berlinförderungsgesetz zu gewährende Steuerpräferenz in Höhe von 30 v. H. durch die Gewährung der Berlinzulage abgegolten (vgl: § 21 Abs. 1 Satz 3 Berlinför- 15502* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 derungsgesetz). § 28 Abs. 2 letzter Satz Berlinförderungsgesetz bestätigt diese Bindung der Berlinpräferenzen bzw. der Berlinzulage an der deutschen Lohn- und Einkommensteuer unterliegende Einnahmen. Die Zahlung einer einheitlichen Zulage in Höhe von 8 v. H. des Bruttoarbeitslohns zuzüglich eines Kinderzuschlags für jedes Kind des Arbeitnehmers steht nach dem Willen des Gesetzgebers nach wie vor im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Förderung durch Steuerermäßigung. Die Abgeltung der Steuerpräferenz durch eine Zulage hat den sozialpolitischen Zweck, denjenigen, die auf Grund geringer Einkünfte zuvor in sehr geringem Maße wirtschaftliche Vorteile aus dem Präferenzsystem erhielten, ebenfalls zu einer relativ höheren Zulagenbegünstigung zu verhelfen. Es war nicht daran gedacht, Einkünfte zu berücksichtigen, die von der deutschen Lohn- und Einkommensteuer befreit sind. Eine andere Gesetzesauslegung kann auch nicht aus der von Ihnen angeführten Regierungsbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) und des Steuererleichterungsgesetzes für Berlin (West) (BT-Drucksache IV/435) hergeleitet werden. Die Bundesregierung sieht daher keine Möglich- keit, durch Gesetzesauslegung zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 92, 93, 94 und 95): Welchen Fachzeitschriften wurde der Aufkleber „Ich bin Energiesparer" zur Verfügung gestellt? Wie hoch war die Auflage des Aufklebers „Ich bin Energiesparer", und was kostete sie? Wurde der Bundesregierung vom Autoclub-Europa ein Angebot zur Mitarbeit am "Internationalen Energiesparmonat" unterbreitet, und warum wurde es gegebenenfalls weder angenommen noch beantwortet? In welcher Weise und gegebenenfalls mit welchen Kosten war das Bundeswirtschaftsministerium an der Herstellung und dem Vertrieb des „Energiesparpakets" vom ADAC beteiligt? Zu Frage 92: Grundsätzlich werden sämtlichen Medien bei Interesse die Publikationen des Bundesministeriums für Wirtschaft zur Verfügung gestellt. Der Aufkleber „Ich bin Energiesparer" ist in der ADAC-Motorwelt in einer Auflage von rund 6 Millionen beigelegt worden; die Beilagekosten werden vom Verlag getragen. Zu Frage 93: Der Aufkleber ist in einer Auflage von 12,8 Millionen hergestellt worden. Die Druckkosten dafür betragen rund 700 000,— DM. Zu Frage 94: Der ACE ist neben vielen anderen Organisationen mit Schreiben vom 4. April 1979 um Prüfung der Möglichkeiten gebeten worden, im Rahmen eigener Aktivitäten die Initiative „Internationaler Energiesparmonat" zu unterstützen. Die Redaktion ACE Lenkrad. hat daraufhin mit Schreiben vom 25. Juni 1979 u. a. darauf hingewiesen, daß es sich insbesondere anbiete, in seiner Clubzeitschrift das Thema Energiesparen zu behandeln. Für diese Bereitschaft hat das Bundesministerium für Wirtschaft mit Schreiben vom 26. Juli 1979 gedankt und festgestellt, daß ein Herausstellen dieses Themas helfen könne, „das Bewußtsein der von Ihnen angesprochenen Leser für die Notwendigkeit einer sparsamen und rationellen Energieverwendung zu stärken". Zu Frage 95: Das Bundeswirtschaftsministerium stellt Interessenten die angeforderten Energiespar-Publikationen kostenlos zur Verfügung. Dem ADAC hat das Bundesministerium für Wirtschaft von seinen Publikationen folgende Elemente für das „Energiepaket" zur Verfügung gestellt: — Broschüre „Mehr Kilometer mit weniger Benzin" — Kraftstoff-Sparbuch — Benzinverbrauchs-Rechenscheibe — Aufkleber „Ich bin Energiesparer". Die Herstellungskosten für diese Elemente betragen rund 117 000,— DM; die Vertriebskosten werden vom ADAC getragen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau MatthäusMaier (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 96 und 97): Ergeben sich für die Bundesregierung neue Erkenntnisse über die mögliche Zusammenarbeit deutscher und südafrikanischer Firmen auf dem Gebiet der Urananreicherung? Stimmt es, daß die Firma Varian auch für das kommende Jahr bereits wieder Negativbescheinigungen für ihre Lieferungen von Isotopenmeßgeraten nach Südafrika erhalten hat, und wie ist gegebenenfalls diese Entscheidung begründet? Zu Frage 96: Neue Erkenntnisse über eine mögliche Zusammenarbeit deutscher und südafrikanischer Firmen auf dem Gebiet der Urananreicherung haben sich aus den Darstellungen der Sendung „Monitor" vom 20. November 1979 für die Bundesregierung nicht ergeben. In der Sendung ist leider kein Unterschied zwischen genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreien Ausfuhren gemacht worden. Warensendungen, deren Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf, kann die Bundesregierung aus Rechtsgründen nicht unterbinden. Die in der Sendung genannten Waren sind bisher nicht ausfuhrgenehmigungspflichtig. Die Ausführungen der Bundesregierung in der Monitorsendung haben sich dagegen, der Fragestellung des Reporters entsprechend, nur auf ausfuhrgenehmigungspflichtige Waren bezogen. Die deutsche Nuklearausfuhr ist in Überdeinstimmung mit den international erarbeiteten KontrollListen der Genehmigungspflicht unterworfen. Diese Listen erfassen die für die Nukleartechnik wichtigeren Materialien und Geräte. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung in enger Abstimmung mit ihren westlichen Verbündeten immer wieder, inwieweit unter dem Gesichtspunkt der Nichtverbreitung weitere Waren der Ausfuhrkontrolle unterworfen werden sollten. Zur Zeit sind Isotopenmeßgeräte Gegenstand dieser internationalen Prüfung. Nach dem gegenwärtigen Stand der Konsultationen besteht Übereinstimmung, diese Geräte unter Ausfuhrkontrolle zu stellen. Es ist daher beabsichtigt, unsere Ausfuhrliste (Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung) entsprechend zu ergänzen. Zu Frage 97: Da Isotopenmeßgeräte bisher nicht der Ausfuhrgenehmigungspflicht unterliegen, hat die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, der Firma Varian MAT, Bremen, für die Ausfuhrabfertigung dieser Geräte zu Recht sog. Negativbescheinigungen erteilt. Dies wird sich ändern, sobald die Ausfuhrliste, wie in der vorhergehenden Frage ausgeführt, ergänzt ist. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 98): Welche Firmen werden von der WEU bezüglich der — illegalen — Herstellung von BC-Waffen kontrolliert, und nach welchen Verfahren kommen neue Produktionsbetriebe auf diese Liste? Von den Mitgliedstaaten der WEU hat allein die Bundesrepublik Deutschland auf die Herstellung chemischer und biologischer Waffen verzichtet. Demgemäß kommen sogenannte Nichtherstellungskontrollen nur in der Bundesrepublik Deutschland in Betracht. Das Rüstungskontrollamt der WEU stellt dafür jährlich als Bestandteil seines Kontrollprogramms in allen Mitgliedstaaten eine Liste von Unternehmen auf, die an Ort und Stelle kontrolliert werden sollen. Diese Liste ist jedoch nicht starr, sondern kann aus besonderem Anlaß jederzeit ergänzt werden, wie es z. B. im Falle Stoltzenberg geschehen ist. Im übrigen ist das Verfahren auf dem Gebiet der Chemie wie folgt: Das Rüstungskontrollamt ermittelt zunächst, welche Unternehmen in der Lage wären, chemische Waffen im Sinne des WEU-Vertrages herzustellen. Dazu sammelt es alle verfügbaren Unterlagen, Veröffentlichungen, Statistiken usw. und wertet diese aus. Außerdem versendet es jährlich an die Bundesbehörden einen Fragebogen, in dem danach gefragt wird, welche Unternehmen Stoffe herstellen, die für eine Kontrolle in Betracht kommen. Schließlich wählt es aus dem Jahrbuch der chemischen Industrie (sog. Wenzel) eine Reihe von Unternehmen aus, die nach ihrem Herstellungsprogramm mit Stoffen arbeiten könnten, die auch zur Herstellung chemischer Waffen geeignet sind, ohne daß die Ausgangsstoffe von den Unternehmen selbst hergestellt werden, und stellt dazu in einem Auskunftsersuchen an die Bundesbehörden weitere Fragen. Auf Grund dieses Materials, das auch die Unternehmen erfaßt, die die Produktion neu eröffnen, wählt das Rüstungskontrollamt sodann die Unternehmen aus, bei denen es eine Kontrolle an Ort und Stelle durchführen möchte, um die Stichhaltigkeit des Materials zu prüfen. Auf biologischem Gebiet ist bisher noch kein festes Kontrollverfahren geschaffen worden. Hier finden lediglich technische Informationsbesuche des Rüstungskontrollamtes statt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 99): Welche Möglichkeiten der Energieeinsparung und der möglichst sparsamen Verwendung der eingesetzten Primärenergie sieht die Bun- desregierung in einem System der dezentralisierten Energiewirtschaft auf der Basis einer Kraft-Wärme-Koppelung als Alternative zur gegenwärtigen Großkraftwirtschaft, und welche hauptsächlichen Hinderungsgründe und Schwierigkeiten stehen der schrittweisen Verwirklichung eines solchen alternativen Konzepts entgegen? Die Bundesregierung versteht unter dezentraler Energiewirtschaft nach derzeitigem Stand der Technik vor allem den Einsatz kleinerer öl- und gasmotorbetriebener Stromerzeugungsaggregate mit anschließender Abwärmenutzung, sog. Blockheizkraftwerke. Zu den mit der Einführung dieser Technologie verbundenen energiepolitischen, wirtschaftlichen und technischen Problemen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Drucksache 8/1188) bereits ausführlich Stellung genommen. Wie seinerzeit ausgeführt, könnte eine breite und unkontrollierte Anwendung — ungeachtet des begrüßenswerten Einspareffektes — zu einem den energiepolitischen Erfordernissen nicht gemäßen Mehreinsatz von Öl zur Stromerzeugung führen. Das Konzept der Bundesregierung basiert dagegen auf Kraft-Wärme-Kopplung vorrangig mit deutscher Steinkohle; ein entsprechendes Bund /LänderProgramm mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. DM wird derzeit vorbereitet. Die Bundesregierung verspricht sich daneben von der nachhaltig geförderten Technologie der Wirbelschichtfeuerung eine beschleunigte Nutzung der Kohle für kleinere dezentrale Heizkraftwerke in Gebieten mit entsprechendem Fernwärmepotential. 15504* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 100): Von welchen Heizkostensteigerungen geht die Bundesregierung mittelfristig aus, und welche Konsequenzen und Folgerungen ergeben sich für sie daraus sowie aus den bereits eingetretenen Kostensteigerungen hinsichtlich der Fortentwicklung des laufenden Energieeinsparprogramms? Angesichts der Situation im Iran und der Unruhe, die auch andere Teile der islamischen Welt zu erfassen scheint, werden Labilität und Risiken der mittelbis langfristigen Energieversorgungslage deutlich vor Augen geführt. Sowohl die gegenwärtigen wie auch die mittelfristigen Preisbewegungen sind zur Zeit unkalkulierbar. In der Preispolitik der ölproduzierenden Staaten zeichnet sich zudem eine immer stärker werdende Tendenz zu autonomer Preisfestsetzung unabhängig von den offiziellen OPEC-Preisen ab, das zu ständig neuen Preiseskalationen führt. Hinzu kommt eine gezielte Veränderung der traditionellen Absatzstrukturen, die zu einer veränderten Flexibilität des internationalen Verteilungssystems führt und damit Preisverwerfungen provoziert. Dies sind gewichtige Faktoren der Energieversorgungsseite des auf absehbare Zeit für die Bundesrepublik Deutschland noch bedeutendsten Energieträgers Öl, die Aussagen über mittelfristig zu erwartende Heizkostensteigerungen unmöglich machen. In Anbetracht der langfristigen Energienachfragesituation — der Weltenergiebedarf bis zum Jahre 2000 dürfte sich verdoppeln und dies bei einer sich abzeichnenden Erschöpfung der aus heutiger Sicht förderbaren Ölreserven — ist nur eins sicher, nämlich, daß Energie knapp und teuer ist und es auch mit hoher Wahrscheinlichkeit bleiben wird. Der Verringerung des Energiebedarfs für die Gebäudeheizung, der mit ca. 40 % am gesamten Endenergiebedarf der Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, kommt aus diesen Gründen besondere Bedeutung zu. Da der Ölanteil bei der Gebäudeheizung über 50 % beträgt, könnte hier gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Verringerung der Ölabhängigkeit und zur Preisberuhigung geleistet werden. Die Bundesregierung hat ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen in Gang gesetzt, das für einen mittelfristigen Zeitraum 1978-1982 und einen breiten Maßnahmenkatalog ein Anreizsystem auf der Basis von Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen umfaßt (sogenanntes ,,4,35-Milliarden-DM-Programm"). Die Energiepreisentwicklung hat zu einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bestimmter energiesparender Maßnahmen geführt, die Anlaß gibt, das Programm sowohl hinsichtlich der Fördermaßnahmen wie auch der Förderhöhe zu überprüfen. Dabei ist mit dem Ziel, die Einspareffekte zu verbessern, sowohl die Kapazitätsauslastung des betroffenen Bau- und Ausbaugewerbes wie auch die Verminderung unerwünschter Preissteigerungen zu berücksichtigen. Der von der Bundesregierung eingesetzte Kabinettausschuß zur Prüfung weiterer Energiesparmaßnahmen hat die zuständigen Ressorts beauftragt, mit den Bundesländern Gespräche über die Fortentwicklung und Umstrukturierung des laufenden 4,35- Milliarden-DM-Programms aufzunehmen und Vorschläge für eine Empfehlung zur Verlängerung des Programms auszuarbeiten. Nach einem daraufhin geführten Gespräch zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und den zuständigen Ministern der Bundesländer waren diese gemeinsam der Auffassung, daß die bisherigen Erfahrungen mit dem laufenden Programm wegen der kurzen Laufzeit für eine Umstrukturierung noch nicht ausreichend seien. Insbesondere konnten die Auswertungen über die bisherige Inanspruchnahme des Programms noch nicht in dem erwünschten Umfang vorgenommen werden. Die Bundesregierung wird die dazu notwendigen Arbeiten zügig fortsetzen und sich zu gegebener Zeit dazu äußern. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 101): Wie wird bei der WEU sichergestellt, daß eine für den zivilen Bedarf (Chemikalien für die wissenschaftliche Forschung von diversen Herstellern) in kleinstem Umfang bestehende Produktion von BC-Waffen nicht ausgeweitet wird? Wie Sie wissen, hat die Bundesrepublik Deutschland als einziger Staat der WEU im Revidierten Brüsseler Vertrag auf die Herstellung chemischer und biologischer Waffen verzichtet. Was als Waffe gilt, ist im Vertrag definiert und durch Ratsbeschluß noch näher konkretisiert worden. Nach ausdrücklicher Bestimmung des Vertrages gehören dazu nicht: alle Geräte, Teile, Ausrüstungen, Einrichtungen, Stoffe und Organismen, die für zivile Zwecke oder für wissenschaftliche, medizinische und industrielle Forschung auf den Gebieten der reinen und angewandten Wissenschaft verwendet werden. Daß die Bundesrepublik Deutschland sich an ihren Verzicht hält, wird auf chemischem Gebiet durch Kontrollen des Rüstungskontrollamtes sichergestellt. Dabei ist seit Beginn der Kontrollen im Jahre 1957/58 noch kein Verstoß gegen die übernommene Verpflichtung festgestellt worden. Auf biologischem Gebiet ist noch kein festes Kontrollverfahren geschaffen worden. Hier finden lediglich technische Informationsbesuche des Rüstungskontrollamtes statt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Frei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15505* herr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 103 und 104): Gedenkt die Bundesregierung, die nicht Hermes-versicherten rückständigen Türkei-Forderungen deutscher Firmen in die laufenden bilateralen Umschuldungsverhandlungen analog dem Beispiel aus dem Jahr 1959 in der Weise miteinzubeziehen, daß auch für diese überfälligen Forderungen der deutschen Wirtschaft eine annehmbare Regelung gefunden wird, und wenn nein, warum nicht? Trifft es zu, daß die Türkei bisher zu erkennen gegeben hat, daß sie nur bereit ist, auf Regierungsebene ein Umschuldungsabkommen auszuhandeln, wenn dabei auch die Frage der noch nicht beglichenen und nicht Hermes-verbürgten Forderungen deutscher Unternehmen mit geregelt wird, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus für die weiteren Verhandlungen? Zu Frage 103: Für die nicht bundesverbürgten Handelsforderungen hat die türkische Regierung in den deutschtürkischen Umschuldungsabkommen vom 15. September 1978 die Verpflichtung übernommen, alle nicht unter das Abkommen fallenden — also auch die ungedeckten — Forderungen deutscher Gläubiger zu regeln. Die Bundesregierung hat sich außerdem bereits mehrfach sowohl im bilateralen als auch — gemeinsam mit den Regierungen anderer Gläubigerländer — im multilateralen Rahmen gegenüber der türkischen Regierung nachdrücklich für eine solche Regelung eingesetzt. Sie wird auch künftig jede Möglichkeit nutzen, die Türkei auf die Notwendigkeit eines raschen Abbaus der Transferrückstände bei den ungedeckten Forderungen hinzuweisen, um die hierauf gerichteten Bemühungen der deutschen Wirtschaft nachdrücklich zu unterstützen. Dagegen ist die Bundesregierung nicht in der Lage (also auch nicht bei den voraussichtlich im Frühjahr 1980 erneut stattfindenden bilateralen Umschuldungsverhandlungen) selbst eine Regelung für die nicht bundesverbürgten Handelsforderungen der deutschen Firmen auszuhandeln und zu vereinbaren, weil sie nicht Inhaber dieser Forderungen ist und auch kein Mandat dafür hat (vgl. auch die diesbezügliche Antwort der Bundesregierung in der BT-Drucksache 8/2744 vom 6. April 1979 betr. ,,Forderungen deutscher Exporteure gegenüber der türkischen Zentralbank"). Dies liegt vielmehr — wie auch in allen anderen vergleichbaren Fällen — in der Verantwortung der Wirtschaft, die für die nicht bundesverbürgten Forderungen selbst eine Umschuldungsvereinbarung aushandeln und vereinbaren muß. Hierfür spricht auch, daß die detaillierte Erfassung dieser Forderungen sowie die Einigung auf ein Umschuldungskonzept für die Verhandlungen ohnehin innerhalb der Wirtschaft erfolgen müssen. Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, die Wirtschaft dabei beratend zu unterstützen. Zu Frage 104: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Türkei nur dann zu Regierungsverhandlungen über eine Umschuldung der öffentlichen und öffentlich verbürgten deutschen Forderungen bereit ist, wenn dabei auch die nicht bundesverbürgten Handelsforderungen mitgeregelt werden. Die türkische Regierung hat eine derartige Forderung oder Erwartung auch nicht vorgetragen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eimer (Fürth) (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 105 und 106): Wie hat sich der Anteil von Kriegsspielzeug seit der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 9. Februar 1979 entwickelt in der der Anteil von Kriegsspielzeug am gesamten Spielzeugangebot mit weniger als 1 v.H. beziffert worden ist? Was versteht die Bundesregierung unter einem „besorgniserregenden Anteil" von Kriegsspielzeug, wie aus derselben Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner hervorgeht und wie begründet sie dies? Zu Frage 105: Kriegsspielzeug, dessen Definition erhebliche Abgrenzungsprobleme bereiten würde, wird von der amtlichen Statistik nicht gesondert erfaßt. Rückfragen bei Industrie und Handel haben jedoch ergeben, daß die vielfältigen Appelle gegen Kriegsspielzeug — auch seitens der beteiligten Wirtschaft — eine breite Resonanz gefunden haben und noch finden. Sie haben dazu geführt, daß der Anteil von Kriegsspielzeug am gesamten Spielzeugangebot rückläufig ist. Der Spielzeughandel hat mitgeteilt, daß zunehmend davon abgesehen wird, auf Kriegsspielzeug hinzuweisen und dieses in Schaufenstern oder an besonderen Blickpunkten in den Verkaufsräumen herauszustellen. Auch ein Nachlassen des Käuferinteresses sei deutlich erkennbar. Zu Frage 106: Als besorgniserregend würde es die Bundesregierung betrachten, wenn trotz der Aufrufe zur Selbstkontrolle und Selbstbeschränkung, auf die ich in meiner Antwort an Herrn Kollegen Vogelsang hingewiesen habe, das Kriegsspielzeug einen wachsenden Anteil am gesamten Spielzeugangebot zu verzeichnen hätte. Dies ist jedoch nach den derzeitigen Erkenntnissen nicht der Fall. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 107, 108, 109, 110): Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um das Ziel zu erreichen, daß 1985 die Wasserkraft in der Bundesrepublik Deutschland zu 100 Prozent genutzt wird? Welche Bedingungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung zur Stillegung zahlreicher Wasserkraftwerke in den letzten 20 Jahren geführt, und sind diese nach den neuesten Entwicklungen auf dem Energiemarkt noch heute gegeben? Welche Argumente sprechen für und welche gegen eine Aufnahme der Wasserkraftwerke in das Investitionszulagengesetz? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Energieversorgungsunternehmen dazu zu bringen, höhere Preise für in das Netz eingespeisten Strom privater Erzeuger zu zahlen? Zu Frage 107: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Wasserkraft als regenerierbare heimische Energiequelle optimal genutzt werden sollte. Die Wasserkraftreserven sind allerdings schon weitgehend ausgebaut. Als Anreiz zur Ausschöpfung des restlichen Potentials von ca. 1000-1500 MW ist auf Vorschlag der Bundesregierung die Verordnung über die steu- 15506* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 erliche Begünstigung von Wasserkraftwerken um 8 Jahre bis 1985 verlängert worden. Sie gewährt Wasserkraftwerken, mit deren Bau bis zum 31. Dezember 1985 begonnen wird, neben gewissen Vergünstigungen während der Bauphase eine 50 %ige Ermäßigung der gesetzlichen Beträge auf dem Gebiet der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer auf die Dauer von 20 Jahren ab Betriebsbeginn. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Mittel aus den Strukturprogrammen von den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen sieht die Bundesregierung in der kürzlich von öffentlicher und industrieller Elektrizitätswirtschaft abgeschlossenen Grundvereinbarung über die Intensivierung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit einen zusätzlichen Impuls auch zur Nutzung der Wasserkraft. Zu Frage 108: Da es sich um privatwirtschaftliche Entscheidungen handelt, sind der Bundesregierung die Gründe für Stillegungsbeschlüsse im einzelnen nicht bekannt. Ein wesentlicher Grund dürfte speziell bei Kleinwasserkräften der hohe Kapitalaufwand für notwendige Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen sein, da die Anlagen in vielen Fällen z. B. hinsichtlich der Einspeisung von Überschußstrom in das öffentliche Netz nicht mehr den technischen Anforderungen entsprechen. Allerdings hält sich das bisher stillgelegte Volumen an Wasserkraftwerken in Grenzen. In den letzten 20 Jahren sind in der öffentlichen Elektrizitätsversorgung lediglich rund 45 MW Laufwasserkraftwerke stillgelegt worden. Nach Auffassung der in der Hauptsache betroffenen Landesregierungen von Baden-Württemberg und Bayern dürfte die Stillegungsrate der von der Statistik nicht erfaßten Kleinwasserkraftwerke noch niedriger anzusetzen sein. Für die Zukunft ist schon auf Grund der Energiepreisentwicklung davon auszugehen, daß bestehende Wasserkraftwerke, soweit wirtschaftlich vertretbar, weiterbetrieben werden. Zu Frage 109: Die Aufnahme von Wasserkraftwerken in das Investitionszulagengesetz ist in letzter Zeit mehrfach gefordert worden mit der Begründung, daß die eingangs erwähnte steuerliche Begünstigung bei Betreibern kleiner Wasserkraftwerke nicht greife. Eine finanzielle Förderung im Rahmen des § 4 a InvZulG könnte auch bei Kleinwasserkraftanlagen dazu führen, daß Investitionen vorgezogen werden. Eine Förderung käme aber nur für Laufwasserkraftwerke in Betracht, da Pumpspeicherkraftwerke nicht — wie bei § 4 a InvZulG gefordert — energiesparend sind. Andererseits verbietet sich eine Doppelsubventionierung durch Investitionszulage und die genannte Steuerbegünstigung auch im Hinblick auf die weiter steigenden Strompreise, die auch die Wirtschaftlichkeit kleiner Wasserkraftwerke verbessern werden. Zu Frage 110: Die Vergütung für eingespeisten Wasserkraftstrom privater Erzeuger orientiert sich in der Regel an den ersparten Kosten des aufnehmenden Stromversorgungsunternehmens. Bayern als das Land mit dem größten Wasserkraftpotential hat diesen Grundsatz z. B. durch förmliche Anordnung seit langem festgelegt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß damit eine gerechte Vergütung gewährleistet werden kann. Wie eingangs bereits erwähnt, sind die auf Veranlassung der Bundesregierung zwischen den öffentlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und der industriellen Kraftwirtschaft geführten Verhandlungen über eine Verbesserung der stromwirtschaftlichen Zusammenarbeit im Sommer dieses Jahres abgeschlossen worden. Dabei haben sich Elektrizitätswirtschaft und Industrie insbesondere auch über ein Mindestentgelt für die Einspeisung von industriellem Überschußstrom in das öffentliche Netz geeinigt. Die vereinbarten Grundsätze gelten immer dann, wenn Primärenergie bei der Stromerzeugung eingespart wird, d. h. vor allem bei Kraft-Wärme-Kopplung, aber auch bei Stromerzeugung aus Wasserkraft. Im übrigen sieht die Vierte Kartellgesetznovelle im Interesse einer sinnvollen Ausschöpfung vorhandener Energiequellen zur Stromerzeugung einen neuen Mißbrauchstatbestand vor, wonach ein Versorgungsunternehmen ein anderes Unternehmen nicht in der Verwertung von in eigenen Anlagen erzeugter Energie unbillig behindern darf. Bei der Anwendung dieses Tatbestandes kann auch die Frage der Preisgestaltung für die Einspeisung von Überschußstrom eine Rolle spielen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 111): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Scheinfirmen zur illegalen Einschleusung von Gastarbeitern gegründet wurden, und was hat sie gegebenenfalls dagegen unternommen? Der Bundesregierung sind Scheinfirmen der von Ihnen genannten Art nicht bekannt. Ich bin aber gern bereit, den Dingen nachzugehen, wenn Sie mir Einzelheiten des Sachverhaltes mitteilen. Anlage 65 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 112): Trifft die Kritik über die mangelnde Förderung mittelständischer Unternehmen durch den Bundesverband Junger Unternehmer (Wirtschaftswoche Nr. 47 vom 19. November 1979, S. 80ff.) zu, und gibt es insbesondere Projektträger, die mehr Mittel zur Verwaltung verbrauchen, als Fördermittel ausgegeben werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15507* In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD/ FDP-Fraktionen zur Forschungsförderung kleiner und mittlerer Unternehmen (BT-Drucksache 8/3170) hat die Bundesregierung deutlich gemacht, daß kleine und mittlere Unternehmen in beträchtlichem Umfang das staatliche Förderangebot nutzen und die Bemühungen um eine stärkere Einbindung dieser Unternehmen in die staatliche Forschungsförderung zu sichtbaren Ergebnissen geführt hat. In 1979 werden mittlere und kleine Unternehmen Förderungsmittel der Bundesregierung in Höhe von mehr als 600 Millionen DM in Anspruch nehmen, so daß diese Unternehmen mit gut einem Viertel der Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Bundes für die Wirtschaft — bezogen auf die Höhe ihrer Eigenaufwendungen — weitaus stärker an der Förderung teilhaben als die übrigen Unternehmen (der Beitrag kleiner und mittlerer Unternehmen zur Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland liegt laut Stifterverband-Statistik seit Jahren konstant bei rd. 6%). Es ist richtig, daß 1978 rd. 400 kleinere Unternehmen Fördermittel des Bundesministeriums für Forschung und Technologie erhielten. Diese Zahl enthält allerdings nicht die rd. 600 Unternehmen, die im Zuge der BMFT-Maßnahme „Externe Vertragsforschung" gefördert wurden. Auch die rd. 5 000 kleineren Unternehmen, die in 1979 Zuschüsse zu den Aufwendungen für Forschungs- und Entwicklungspersonal erhalten, müssen bei einer Diskussion des Förderungskonzeptes berücksichtigt werden. Im Rahmen der Projektför- derung kommt es dem BMFT in der Tat darauf an, die besonders forschungsintensiven Betriebe zu unterstützen, um einen hohen „Spitzenstand" industrieller Technologien zu fördern, der in weit größerem Maße, als die Zahlen ausdrücken, in das Know-how unserer Wirtschaft über moderne Anlagen, Lieferungen und Kooperationen ausstrahlt. Hinzu kommen zahlreiche Maßnahmen des Know-how und Technologie-Transfers, die — wie etwa die vom BMFT geförderte und vielerorts auch initiierte Innovationsberatung — eine große Zahl von besonders kleinen Unternehmen erreichen. Die jüngsten Äußerungen des Bundesverbandes Junger Unternehmer zur staatlichen Forschungsförderung hinterlassen den Eindruck, daß der Artikel mit wenig Sachkenntnis über das forschungs- und technologiepolitische Gesamtkonzept der Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen verfaßt wurde. So ist die Behauptung „mancher Projektträger verbraucht für sich selbst genau so viel, wie er weiterleitet" schlichtweg absurd: Tatsächlich liegen die Anteile der Verwaltungskosten der Projektträger an den weitergeleiteten Fördermitteln bei zwei bis fünf Prozent. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 113): Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um auf europäischer Ebene einem Abbau von Kohleförderkapazitäten, insbesondere in Großbritannien und Frankreich, entgegenzuwirken? Die Bundesregierung hat der EG-Kommission und den EG-Mitgliedstaaten im Frühjahr 1978 ein umfassendes Memorandum zur gemeinschaftlichen Energiepolitik im Kohlebereich vorgelegt. Ausgehend von den Ratsentschließungen vom 17. Dezember 1974 und vom 13. Februar 1975, wonach zur Sicherung der gemeinschaftlichen Energieversorgung die Kohleförderung auf dem damaligen Niveau (250 Millionen t/a SKE) gehalten werden soll, hat die Bundesregierung konkrete gemeinschaftliche Maßnahmen insbesondere zur Stabilisierung des Absatzes an die Kraftwirtschaft und die Stahlindustrie gefordert. Die Erreichung dieses im Interesse der Gemeinschaft festgelegten Ziels kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht nur den Förderländern überlassen bleiben, sondern auch die Gemeinschaft muß hierzu wegen der damit verbundenen Lasten einen Beitrag leisten. Der Ministerrat hat sich seither mehrfach mit der Kohlepolitik der Gemeinschaft befaßt. Obwohl die Bundesregierung ständig — zuletzt im Europäischen Rat in Dublin am 29./ 30. November und im Rat der Energieminister am 4. Dezember 1979 — darauf gedrängt hat, zu konkreten Ergebnissen zu gelangen, konnten wegen der divergierenden Interessenlage der EG-Mitgliedstaaten bisher keine wesentlichen Fortschritte erzielt werden. Die Kohleförderung der Gemeinschaft ist seit 1975 (240 Millionen t) kontinuierlich zurückgegangen; sie betrug im Jahre 1978 216 Millionen t SKE, wird sich aber in 1979 wieder leicht erhöhen. Wenn der Steinkohlenbergbau der Gemeinschaft seine Förderung allmählich wieder auf das Niveau von 250 Millionen t/a SKE bringen soll — wie es in den kürzlich von der EG-Kommission vorgelegten energiepolitischen Zielen für 1990 vorgeschlagen wird —, so wird es dazu erheblicher Anstrengungen auch seitens der Gemeinschaft bedürfen. Allerdings kann es dabei nicht darum gehen, daß die Förderkapazität in jedem Revier praktisch unverändert bleibt, sondern es kommen auch Förderumschichtungen in Richtung auf kostengünstigere Reviere in Betracht. So beabsichtigt Großbritannien seine Förderkapazität erheblich auszubauen. In Frankreich hingegen werden die Pläne zur weiteren Einschränkung der Förderung wohl weiter verfolgt werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 114): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um energieverschwendende Elemente bei den administrativen Preiskontrollen im Verkehrssektor (z. B. automatische Weiterwälzung von Treibstoffkosten) zu verhindern? Die Initiative für eine wettbewerbsorientierte Preisgestaltung liegt grundsätzlich bei den Verkehrsträgern. So wird z. B. das Antragsrecht beim Straßengüternahverkehr und in der Binnenschiff- 15508* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 fahrt durch Tarifkommissionen bzw. Frachtenausschüsse ausgeübt, die mit Verladern und Gewerbevertretern paritätisch besetzt sind. Im Straßengüterfernverkehr haben die Verlader eine beratende Funktion. Der Bundesminister für Verkehr entscheidet über die Tarifanträge der Verkehrsträger im Rahmen bestimmter in den Verkehrsgesetzen festgelegter Kriterien. Jedes Unternehmen ist bemüht, seine Kosten zu minimieren. Das gilt insbesondere für die Treibstoffkosten, die rund 20 % der Gesamtkosten ausmachen. Daher ist die Senkung der Treibstoffkosten z. B. durch Vermeidung von Leerfahrten, Erhöhung des Auslastungsgrades und wirtschaftlichere Fahrweise von zentraler Bedeutung. Die Unternehmer und Verbände leisten hier bereits große Aufklärungsarbeit. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, besondere Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 115 und 116): Hat die Bundesregierung inzwischen — wie in der Drucksache 8/3118 vom 20. August 1979 in der Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion unter Nummer 4 angekündigt — über eine Änderung der Frist für die Auftragsvergabe im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen entschieden, oder wann wird diese Entscheidung gegebenenfalls erfolgen? Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung die Notwendigkeit, eine preistreibende Häufung von Aufträgen im kommenden Jahr möglichst zu vermeiden und insbesondere im Hinblick auf die erfreuliche Entwicklung des Dorferneuerungsprogramms dieses zu verlangem? Zu Frage 115: Die Bundesregierung hat eine Entscheidung über die Änderung der Frist für die Auftragsvergabe im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen noch nicht getroffen. Sie wird diese Frage — wie angekündigt — unter Berücksichtigung der weiteren baukonjunkturellen Entwicklung in Abstimmung mit den Ländern Anfang des Jahres 1980 entscheiden. Zu Frage 116: Bei ihrer Entscheidung wird sich die Bundesregierung — wie schon bei ihrer Empfehlung vom Oktober 1978 und bei der Entschließung des Finanzplanungsrates vom Mai 1979 — davon leiten lassen, negative Preiswirkungen durch eine Häufung von Aufträgen möglichst zu vermeiden. Selbst im Falle einer Verlängerung der Auftragsvergabefrist wird es sich allerdings nicht um eine generelle Verlängerung des Programms für Zukunftsinvestitionen oder einzelner Teilprogramme hierzu — wie die Dorferneuerung — handeln, sondern lediglich um eine zeitliche Streckung der noch ausstehenden Auftragsvergaben, die allerdings nicht ganz ohne Auswirkung auf die kassenmäßige Bereitstellung der Mittel bleiben kann. Eine Verstärkung des Programms ist damit nicht verbunden. Anlage 69 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 117 und 118): Trifft es zu, daß, wie in der Presse berichtet (Spiegel Nr. 49 vom 3. Dezember 1979), das Bundeslandwirtschaftsministerium vom Statistischen Bundesamt „getürkte" Zahlen über die deutsche Landwirtschaft wünscht? Entsprechen Pressemeldungen der Wahrheit (Spiegel Nr. 49 vom 3. Dezember 1979), daß die deutsche Agrarstatistik „von Bonn manipuliert" wird? Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten „getürkte” Zahlen über die deutsche Landwirtschaft wünscht. In der Bundesrepublik Deutschland können Statistiken nur auf der Grundlage von Gesetzen oder Rechtsverordnungen durchgeführt werden. Erhebung und Aufbereitung der statistischen Daten nach diesen Rechtsgrundlagen werden von den Statistischen Landesämtern und vom Statistischen Bundesamt in eigener Verantwortlichkeit übernommen. Es ist abwegig, aus dieser eindeutigen Rechtslage abzuleiten, ein einzelnes Ressort könne entgegen den Bestimmungen der vom Parlament beschlossenen Statistikgesetze Einfluß auf die Ergebnisse von Statistiken nehmen. Aus diesem Grund kann „die deutsche Agrarstatistik" nicht „von Bonn manipuliert werden". Die Ergebnisse statistischer Erhebungen werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unverändert im Agrarbericht der Bundesregierung, im Statistischen Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie im Statistischen Monatsbericht veröffentlicht. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 119 und 120): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ihren im Bericht über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 8/3139) niede elegten politischen Grundsatz „Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der freien Berufe sind insbesondere auch gegenüber wirtschaftlichen Tätigkeiten der öffentlichen Hand zu vermeiden bzw. abzubauen" auch nach Verabschiedung der Novelle zum Umsatzsteuergesetz in der Frage der steuerlichen Ungleichbehandlung von Katasterämtern und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren gegenüber den Bundesländern doch noch durchzusetzen? An welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem gleichen Bericht (Drucksache 8/3139) denkt die Bundesregierung konkret, wenn sie die einkommensteuerrechtliche Gleichbehandlung von Selbständigen und Arbeitnehmern erreichen will, und worin könnte, beispielhaft dargestellt, die Einschränkung dieser Zielsetzung gemäß dem Satz soweit es der Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung fordert und zuläßt" bestehen? Zu Frage 119: Der Vermittlungsausschuß hat bei der Beratung des Umsatzsteuergesetzes 1980 eine Einbeziehung von Leistungen der Katasterämter in die Umsatzbesteuerung abgelehnt. Bundestag und Bundesrat sind dieser Empfehlung gefolgt. Eine Änderung des ab 1. Januar 1980 geltenden Umsatzsteuergesetzes kommt daher gegenwärtig nicht in Betracht. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15509* Zu Frage 120: Die Bundesregierung hat im Bericht über die Lage der freien Berufe deutlich gesagt, daß den Belangen der Selbständigen auch im Steuerrecht Rechnung zu tragen ist. Dies gilt insbesondere für die Vorsorgeaufwendungen. Der sog. Vorwegabzug, der zum 1. Januar 1980 spürbar erhöht wird, soll den Selbständigen einen Ausgleich dafür bieten, daß bei Arbeitnehmern der gesetzliche Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung steuerfrei ist. Die Bundesregierung wird bei den Überlegungen zum Steuerpaket 1981 die Frage einer weiteren Verbesserung der steuerlichen Behandlung der Altersvorsorge Selbständiger prüfen. Die Bundesregierung versteht die Forderung nach steuerlicher Gleichbehandlung der Selbständigen mit den anderen Berufsgruppen nicht als eine unterschiedslose Gleichschaltung, sondern im Sinne einer gleichwertigen Regelung, die auch auf die besonderen Belange der Selbständigen Rücksicht nimmt. Der Grundsatz gleichmäßiger Besteuerung ist dabei stets zu beachten. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 121 und 122): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lübecker Fischindustrie trotz dringender Bemühungen der beteiligten Ämter und trotz starker Eigeninitiative ca. 150 Dauerarbeitsplätze nicht besetzen kann und die Gefahr einer Verlagerung von Produktionsstätten aus dieser durch Strukturwandel schon stark belasteten und durch die Zonengrenze besonders behinderten Region zu befürchten steht? Ist die Bundesregierung unter diesen Gegebenheiten bereit, für Sondergenehmigungen für den Bereich der Fischindustrie den Kriterienkatalog der Ausnahmeregelungen des Anwerbestopps um den Punkt Bereiche mit besonderem Bedarf" zu erweitern? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Unternehmen der Fischindustrie wie auch Betriebe einiger anderer Branchen Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung haben. Andererseits ist die Arbeitsmarktsituation in der Bundesrepublik und speziell im Lübecker Raum immer noch durch einen starken Überhang der Arbeitslosenzahl über die Zahl der offenen Stellen geprägt. Betriebe mit Arbeitskräftebedarf haben deshalb durchaus die Möglichkeit, ihre Personalsituation durch Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Verhältnisse in der übrigen Wirtschaft zu verbessern. Zudem hat die Bundesregierung Betrieben mit besonderem Arbeitskräftemangel eine gezielte Möglichkeit eröffnet, zusätzliches Personal aus dem Kreis der Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer zu gewinnen. Seit dem 1. April 1979 haben ausländische Jugendliche nach zweijährigem Aufenthalt im Bundesgebiet generell Beschäftigungszugang und Ehegatten nach vierjährigem Aufenthalt Zugang zu Bereichen mit besonderen personellen Engpässen. In Arbeitsamtsbezirken, in denen die Personalengpaßbereiche einen unverhältnismäßig großen Überhang an offenen Stellen aufweisen, kann die Ehegatten-Wartezeit sogar auf drei Jahre verkürzt werden. Von dieser Möglichkeit wurde zu Gunsten der Fischindustrie im Lübecker Raum Gebrauch gemacht. Der von Ihnen erwähnte Katalog begrenzt die Möglichkeit der sogenannten Sichtvermerkseinreise zur Arbeitsaufnahme auf wenige eng definierte Personengruppen. Er steht insofern in keinem Gegensatz zum generellen Anwerbestopp. Eine Ausweitung des Katalogs auf sämtliche Ausländer, die in Bereichen mit besonderem Bedarf tätig werden wollen, würde hingegen den Anwerbestopp aushöhlen. Dies aber wäre arbeitsmarktpolitisch nicht verkraftbar, weil nicht nur die derzeit Arbeitslosen — darunter 92 000 Ausländer — in das Erwerbsleben eingegliedert werden müssen, sondern mittelfristig auch über 650 000 zusätzliche deutsche Erwerbspersonen und über 200 000 Kinder ausländischer Arbeitnehmer mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang. Hinzu kommen noch die Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer, denen der Arbeitsmarktzugang durch die Wartezeitenregelung eröffnet wurde. Aus gesellschaftspolitischer Sicht wäre ein erneutes starkes Anwachsen der Ausländerzahlen nicht zu vertreten, weil dadurch die Integrationsprobleme der Ausländer gänzlich unlösbar würden. Aus diesen Erwägungen kann Ihr aus einzelwirtschaftlicher Sicht verständlicher Vorschlag nicht aufgegriffen werden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 123): Ist die Bundesregierung bereit, dem Land Baden-Württemberg aus dem dafür vorgesehenen Mittelansatz im Haushalt des Bundeswirtschaftsministers (Titel 882 01-622) Zuschüsse für die Verlegung einer Gaspipeline in das hintere Murgtal zu gewähren, zumal sich die Verlegungskosten minimieren ließen, wenn sie mit den Straßenumgehungsmaßnahmen im Zuge der B 462 um die Orte Gernsbach und Forbach koordiniert würden, und so die in starkem Maße energieabhängigen Arbeitsplätze in den Firmen dieses Bereiches zu sichern? Der vom Bundesrat eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen" ist am 29. November 1979 vom Deutschen Bundestag (189. Sitzung) mit einigen Änderungen, die auf den Ausschuß für Wirtschaft zurückgehen, angenommen worden (Bundesratsdrucksache 587/ 79-neu), jedoch noch nicht in Kraft, weil die erforderliche Zustimmung des Bundesrates frühestens am 21. Dezember 1979 erfolgen kann. Da der Finanzausschuß des Bundesrates wegen der vom Bundestag eingefügten Rückzahlungsvorschrift (§ 2 Abs. 3) die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfiehlt, könnte das Inkrafttreten weiter verzögert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, daß der Bund dem Land Baden-Württemberg für den Programmzeitraum 1979-1983 insgesamt 25,5 Millionen DM zur Verfügung stellt (§ 3 Abs. 1). Die Auswahl der einzelnen Vorhaben und die Bewilligung der Zuschüsse obliegen den Ländern (§ 5 Abs. 1). Ich empfehle Ihnen daher, nach Inkrafttreten des Gesetzes sich an 15510* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 das baden-württembergische Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in Stuttgart zu wenden. Anlage 73 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 124): Was ist unter der neu in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" aufgenommenen Maßnahme „Bestandspflege zu verstehen, und welche Förderungskriterien und -möglichkeiten sind dafür vorgesehen? Der Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hat am 6. November 1979 beschlossen, waldbauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Struktur von jüngeren Waldbeständen als neue Förderungsmaßnahme in den Rahmenplan 1980 aufzunehmen. Ziel dieser, auch als „Bestandespflege" bezeichneten Maßnahme ist es, die Jungbestände an Standort und Bestockungsziel anzupassen, um damit die Sicherheit und Wertleistung der Bestände zu erhöhen und einem Leistungsabfall hinsichtlich der Schutz-und Erholungsfunktion des Waldes entgegenzuwirken. Gefördert werden einmal im Bestandesleben waldbauliche Eingriffe in Jungbestände aller Baumarten und Baumartenmischungen, außer in Pappelreinbeständen, — in Nadelholzbeständen bis zu einem Bestandesalter von 40 Jahren, — in Laubholzbeständen bis zu einem Bestandesalter von 60 Jahren, und zwar bis zu 50% der Kosten für das Fällen, Aufarbeiten und die sonstige Beseitigung der zu entnehmenden Bäume. Bei Mischbeständen ist in der Regel die Hauptholzart maßgebend. Die Länder können anstelle des vorbezeichneten Altersrahmens einen entsprechenden mittleren Brusthöhendurchmesser, eine entsprechende Oberhöhe oder ein anderes vergleichbares Kriterium wählen. Die Förderung ist weiterhin sachlich begrenzt auf Betriebe mit einem Einheitswert für die forstwirtschaftliche Nutzung bis zu 100000 DM. Der Regelungsinhalt der Maßnahme wird nach Ablauf einer gewissen Anlaufphase überprüft und den dann vorliegenden Erfahrungswerten angepaßt werden. Anlage 74 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 125): Ist die Bundesregierung bereit, das 1980 auslaufende Dorfemeuerungsprogramm und die Maßnahmen der wasserwirtschaftlichen Zukunftsvorsorge im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen über diesen Zeitraum hinaus als kontinuierliches Programm ohne Beeinträchtigung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" fortzusetzen, und welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung zu diesem gerade für ländliche Gemeinden wichtigen Anliegen? Das von der Bundesregierung im März 1977 beschlossene Programm für Zukunftsinvestitionen sollte als ein zeitlich begrenztes Konjunkturprogramm zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen und damit zur Wiedergewinnung und Sicherung eines hohen Beschäftigungsstandes beitragen. Schon nach kurzer Laufzeit des Programms überschritten die Anträge auf Förderung von Maßnahmen der Dorferneuerung das verfügbare Kontingent bei weitem; das Ziel der Konjunkturbelebung und der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums wurde insoweit erreicht. Das Förderungsprogramm hat zugleich die Bedeutung der Dorferneuerung für die Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe und der Lebensbedingungen im ländlichen Raum deutlich gemacht. Von vielen Seiten wird daher die Forderung erhoben, auch nach Auslaufen des Programms für Zukunftsinvestitionen im Jahre 1980 die Förderung der Dorferneuerung als eine integrale Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur zu ermöglichen. Gegenwärtig werden zwischen den beteiligten Bundesressorts die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Förderung der Dorferneuerung durch den Bund geprüft. Die Entscheidung der Bundesregierung über eine Beteiligung des Bundes an der Förderung der Dorferneuerung kann erst mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 1981 getroffen werden. Anlage 75 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlicher Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 126 und 127): Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, in welchem Maß ihren Aufrufen entsprechend in den privaten Haushalten Lebensmittelvorräte gehalten werden, bzw. was müßte getan werden, um eine solche notwendige Vorratshaltung zu verbessern? Wie hoch ist der Selbstversorgungsgrad bei den wichtigsten Nahrungsmitteln in Deutschland und in der EG, und wie haben sich diese Werte in den letzten zehn Jahren verändert? Zu Frage 126: Die Bundesregierung stellt seit 1960 Haushaltsmittel zur Aufklärung der Bevölkerung über freiwillige Lebensmittelbevorratung zur Verfügung. In den Haushaltsjahren 1978 und 1979 standen dafür je 800 000,— DM bereit. Aus diesen Mitteln werden Aufklärungsaktionen finanziert, um die Bevölkerung zu veranlassen, einen geeigneten Lebensmittelvorrat für Notfälle anzulegen. Die Aufklärungsaktionen werden über einen kontinuierlichen Pressedienst und einen allen Medien und Verbrauchern zur Verfügung stehenden „Beratungsdienst für Vorratshaltung" durchgeführt. Außerdem wird die Bevölkerung durch bundesweite Anzeigenkampagnen anschaulich auf die notwen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15511* digkeit und die Vorteile der Lebensmittelbevorratung hingewiesen. Im Jahre 1978 wurde in 3 506 Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften mit einer Gesamtauflage von 431 Millionen über Lebensmittelbevorratung berichtet Hinzu kamen 121 Rundfunkberichte. ARD und ZDF befaßten sich in vier ihrer aktuellen Nachrichtensendungen mit der Vorratshaltung. Der Beratungsdienst verteilte 1978 320 000 Broschüren „Vorrat ist ein kluger Rat" und 370 000 Faltblätter „Vorrat — sicher ist sicher”. 1978 wurden erstmals in größerem Umfang Anzeigen in der Tagespresse veröffentlicht. Sie erschienen in 47 Zeitungstiteln mit einer Auflage von 45 Millionen. Endgültige Angaben für das Jahr 1979 liegen noch nicht vor. Im ersten Vierteljahr 1979 wurde — bedingt durch die Schneekatastrophe — über 150 % mehr Informationsmaterial angefordert. Außerdem wurde in 120 Rundfunk- und 6 Fernsehsendungen das Thema „Vorratshaltung" behandelt. Aus der „Hausfrauen-Erhebung" des IFAK-Instituts, Wiesbaden, vom Mai 1979 geht hervor, daß zum Befragungszeitpunkt 58 % der Haushalte Vorräte — vorwiegend für mehr als 10 Tage — angelegt hatten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Befragung einige Wochen nach der Winterkatastrophe dieses Jahres durchgeführt wurde und daher das Thema „Lebensmittelvorräte" besonders aktuell war. Aus der Studie geht außerdem hervor, daß bei der Vorratshaltung Haushaltsgröße, Berufstätigkeit, Schulbildung und Alter der Hausfrau sowie Haushaltseinkommen eine Rolle spielen. So werden z. B. in 73 % der 4-Personenhaushalte Vorräte angelegt, jedoch nur in 60 % der 2- und 3-Personenhaushalte und in 41 % der 1-Personenhaushalte. Um das Interesse der Bevölkerung an der Lebensmittelbevorratung im privaten Haushalt zu verstärken, sollen die Aufklärungsaktionen fortgesetzt und intensiviert werden. Zu Frage 127: Bundesrepublik Deutschland Anders als in der EG wird in der Bundesrepublik Deutschland auch der Selbstversorgungsgrad für Nahrungsmittel insgesamt — gewogen über die Getreideeinheit — berechnet. Einschließlich der Erzeugung aus eingeführten Futtermitteln hat er sich in den letzten zehn Jahren von 1967/68 bis 1977/78 von 86 auf 88 % erhöht. Bei den einzelnen Erzeugnissen sind deutliche Unterschiede festzustellen: Unter den pflanzlichen Erzeugnissen. hat der Selbstversorgungsgrad bei Gemüse, Frischobst und Kartoffeln deutlich abgenommen, bei Weichweizen, Roggen und Zucker deutlich zugenommen und die volle Selbstversorgung bereits überschritten. Bei den tierischen Erzeugnissen war praktisch nur bei Fischen, Schweinefleisch und Eiern ein rückläufiger Selbstversorgungsgrad festzustellen, während vor allem bei den Milcherzeugnissen (mit Ausnahme von Käse) und bei den Fetten von Landtieren deutliche Zunahmen zu verzeichnen waren, wodurch gleichzeitig die volle Selbstversorgung überschritten wurde. EG Für die EG liegen nur bei den tierischen Erzeugnissen harmonisierte Bilanzen für die Zeit von vor zehn Jahren vor. Entsprechende Berechnungen bei pflanzlichen Erzeugnissen hat das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften erst für die Jahre ab 1972/73 vorgenommen. Auch für die EG insgesamt hat sich der Selbstversorgungsgrad bei den einzelnen Erzeugnissen unterschiedlich entwickelt: Unter den pflanzlichen Erzeugnissen hat er bei Kartoffeln, Gemüse, Frischobst und pflanzlichen Olen und Fetten abgenommen, bei Weichweizen, Gerste, Roggen und vor allem bei Zucker eindeutig zugenommen und die volle Selbstversorgung überschritten. Unter den tierischen Erzeugnissen haben nur Rind- und Kalbfleisch sowie die Fette von Landtieren einen Selbstversorgungsgrad von weniger als 100 %. Vor allem bei einigen Milchprodukten werden diese dagegen weit überschritten. Das war allerdings bis auf Käse und Butter auch vor zehn Jahren bereits der Fall. Bei einem Vergleich der Entwicklung des Selbstversorgungsgrades ist zu berücksichtigen, daß diese „Rechengröße" zwar zeigt, in welchem Umfang die Erzeugung der Landwirtschaft in einem Lande und in der Gemeinschaft den Gesamtverbrauch decken kann oder übersteigt. Sie läßt aber nicht erkennen, ob und in welchem Umfang der Gesamtverbrauch durch absatzfördernde Maßnahmen (z. B. bei Magermilchpulver, Butter und Wein) beeinflußt worden ist. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 128 und 129): Welche Auskünfte kann die Bundesregierung darüber geben, wie weit die Verhandlungen zwischen der EG und anderen Ostseeanrainerstaaten bezüglich der sogenannten Fischerei-„Grauzone" gediehen sind? Welche praktischen Folgerungen ergeben sich daraus für Ostseefischer aus der Bundesrepublik Deutschland? Die EG ist für Verhandlungen über den Erwerb von Fangrechten in Fischereizonen dritter Länder zuständig, u. a. in der Ostsee. Mit Schweden wurden für die Jahre 1978 und 1979 Fangrechte auf der 15512* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Grundlage von Gegenseitigkeit vereinbart, die dänischen und deutschen Fischern zugeteilt wurden. Über eine Fangvereinbarung der Gemeinschaft mit Schweden für das Jahr 1980 wird noch verhandelt. Mit der Sowjetunion, Polen und der DDR sind Verhandlungen der Gemeinschaft über ein Abschluß von Fischereiabkommen wegen der Problematik der EG-Anerkennung und der Geltungsbereichsklausel festgefahren. Im übrigen könnte es angesichts der begrenzten Ressourcen in Fischereizonen von Mitgliedstaaten der Gemeinschaft schwierig werden, in diesen Zonen Ländern des Ostblocks Fangrechte einzuräumen, um als Gegenleistung Fangrechte der Gemeinschaft in Fischereizonen dieser Länder sicherzustellen. Besondere Probleme der Abgrenzung von Fischereizonen ergeben sich zwischen Dänemark und Polen bei Bornholm sowie zwischen Schweden und der Sowjetunion /Polen bei Gotland. Durch sich überlappende Ansprüche sind sogenannte Grauzonen entstanden. Die Abgrenzung ist Sache der Anliegerstaaten. Aussichten auf kurzfristige Einigung der genannten Länder über die Grenzen der Fischereizonen bei den genannten Inseln bestehen, soweit ersichtlich, nicht. In der von Dänemark beanspruchten Fischereizone bei Bornholm nimmt die Bundesrepublik Deutschland für ihre Fischer auf Grund des Rechts der Europäischen Gemeinschaften das gleiche Zugangsrecht in Anspruch, wie es dänischen Fischern zusteht. Dieses Recht wird von polnischer Seite bestritten; nach wie vor wird die Aufbringung und Bestrafung deutscher Fischer angedroht, die in der Grauzone bei Bornholm Fischfang betreiben. Selbst nachdrückliche deutsche Gegenvorstellungen — auch auf politischer Ebene — haben Polen von dieser Haltung bisher nicht abbringen können, deren Opfer bereits deutsche Fischer geworden sind. In Bezug auf die Grauzone bei Gotland richtet sich die Bundesregierung nach der schwedischen Auffassung, daß dieses Gebiet bis zur Klärung der Abgrenzungsfrage wie internationales Gewässer zu behandeln sei. Das Zugangsrecht von Fischern dritter Länder wird jedoch von sowjetischer und polnischer Seite bestritten. Gegenüber Fremdfischerei im Südzipfel der Grauzone bei Gotland, der zwischen Schweden und Polen streitig ist, hat Polen die gleichen Konsequenzen wie gegenüber Fischerei in der Grauzone bei Bornholm angedroht. Im Mai 1979 wurden zwölf deutsche Kutter von sowjetischer Seite aufgefordert, den Fang einzustellen und das Gebiet zu verlassen, andernfalls Folgemaßnahmen ergriffen würden. Die Bundesregierung hat diesen Vorfall zum Anlaß genommen, auch gegenüber der Sowjetunion die Erwartung zu äußern, daß sich die Küstenstaaten in umstrittenen Gebieten bis zur Klärung der Grenzziehung einseitiger Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche enthalten und gegenüber den betroffenen Fischern Verständnis und Entgegenkommen zeigen sollten. Aus der Zugangsproblematik in der Ostsee ergibt sich für die deutsche Kutterfischerei die Notwendigkeit, die verbleibenden Fangmöglichkeiten in der deutschen, dänischen und schwedischen Fischereizone in der Ostsee sowie eröffnete Fangalternativen in der Nordsee, im Skagerrak und im Kattegat zu nutzen, auch wenn damit ein voller Ausgleich für den Verlust traditioneller Fangmöglichkeiten in der Ostsee nicht erzielt werden kann. In diesem Jahr dürfte es gelingen, die beachtliche deutsche Dorsch-quote in der Ostsee von etwa 20 000 t trotz Zugangsproblematik auszuschöpfen. Anlage 77 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baack (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 130): Denkt die Bundesregierung daran, nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf über die Möglichkeit der Tierquälerei durch das Zusammenpferchen von Legehennen bis zur völligen Bewegungsunfähigkeit in viel zu engen Käfigen, nun Vorschriften über die an Käfige zu stellenden Anforderungen zu erlassen? Mit dem hier in Frage stehenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wird ein Freispruch eines Schöffengerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Schöffengericht zurückverwiesen. Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts können daher noch keine Schlüsse hinsichtlich einer etwaigen Bestrafung des angeklagten Tierhalters gezogen werden. Das Gericht hat in seinem Urteil nur bei einer von drei unterschiedlichen Käfiggruppen Beeinträchtigungen der Tiere im Sinne vom § 17 Nr. 2 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes angenommen. In dieser Gruppe stand eine Bodenfläche von 483 cm2 je Tier zur Verfügung. Bei einer anderen Gruppe, der 550 cm2 Bodenfläche je Tier zur Verfügung stand, hat das Gericht sogar „den guten Zustand der ... unter günstigen Bedingungen gehaltenen Hennen" ausdrücklich angesprochen. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist daher als Denkmodell zur Ausarbeitung allgemeingültiger Normen für die Haltung von Legehennen wenig geeignet. Dessenungeachtet ist die Bundesregierung bemüht, das Problem der Legehennenhaltung in Käfigen so schnell wie möglich zu lösen. Sie ist deshalb auf europäischer Ebene und national in mehrfacher Hinsicht tätig geworden: Auf Antrag der Bundesregierung hat der AgrarMinisterrat in seiner Sitzung am 18. September 1979 seine Absicht erklärt, das Halten von Legehennen in Käfigen, wie sie z. Z. in einer großen Anzahl von Betrieben in der Gemeinschaft verwendet werden, nicht mehr zuzulassen. Gleichzeitig hat der Rat die Kommission beauftragt, einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche Formen der Haltung von Legehennen geeignet sind, den Erfordernissen des Tierschutzes, der Sozialethik, der Hygiene sowie der Okonomie zu entsprechen. Darüber hinaus wurde die Kommission aufgefordert, bis zum 1. September 1981 den Vorschlag einer Richtlinie über die Haltung von Legehennen vorzulegen. Zur Unterstützung der Arbeit der Kommission habe ich angereget, einen Sachverständigenbeirat für Tierschutz bei der EG zu bilden. Seit dem 1. Juni Zur Unterstützung der Arbeit der Kommission habe ich angereget, einen Sachverständigenbeirat für Tierschutz bei der EG zu bilden. Seit dem 1. Juni 1977 läuft beim Institut für Kleintierzucht der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft ein Forschungsvorhaben, das qualitative und quantitative Untersuchungen zum Verhalten, zur Leistung und zum physiologischen Status von Legehennen in den Haltungsformen Auslauf-, Boden- und Käfighaltung umfaßt. Diese Versuche sollen zu einer wissenschaftlichen Klärung z. Z. noch strittiger Fragen bei der Haltung von Legehennen führen. Ungeachtet der Bemühungen auf Gemeinschaftsebene werden von der Bundesregierung die Vorarbeiten für eine nationale Rechtsverordnung über die Haltung von Legehennen weitergeführt. Anlage 78 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 131): Welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die durchschnittliche Betriebsgröße der Vollerwerbsbetriebe in Bayern 1968/1969 um 2,9 und 1977/1978 um 4,2 ha kleiner war als im Bundesdurchschnitt, und welche Auswirkungen hat diese Tatsache auf die landwirtschaftlichen Einkommen gehabt? Die Teilnahme an der allgemeinen Einkommensentwicklung setzt vor allem bei den kleineren Vollerwerbsbetrieben eine Ausweitung der betrieblichen Kapazitäten oder den Übergang zum außerbetrieblichen Zuerwerb voraus. Im statistischen Durchschnitt haben die bayerischen Vollerwerbsbetriebe die landwirtschaftlich genutzte Fläche im letzten Jahrzehnt um rund 3 ha, die Vollerwerbsbetriebe im Bundesgebiet insgesamt um etwa 4 ha aufgestockt. Die Gründe für diese uneinheitliche Entwicklung sind sehr vielschichtig. Neben dem unterschiedlichen, historisch gewachsenen Ausgangsniveau ist die strukturelle Anpassung in der jüngsten Vergangenheit wesentlich von den außerlandwirtschaftlichen Erwerbsalternativen und der regionalen Strukturpolitik beeinflußt worden. Neben der geringeren Betriebsgröße war 1977/78 in bayerischen Vollerwerbsbetrieben die Flächenausstattung je Vollerwerbskraft - als Ausdruck der Arbeitsproduktivität - mit 15,7 ha LF erheblich niedriger als im Bundesdurchschnitt mit 17,2 ha LF. Trotz etwa gleichen Einkommens je ha LF lagen damit die Reineinkommen je Unternehmen wie auch je Familienarbeitskraft in den letzten Jahren um etwa. 10 bis 15 % unter dem Bundesdurchschnitt. Dies dürfte neben den spezifischen natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsvoraussetzungen auf die regional gestaltete bayerische Strukturpolitik zurückzuführen sein, die mithin die landwirtschaftliche Einkommensentwicklung nicht in gleicher Weise begünstigt hat wie im übrigen Bundesgebiet. Anlage 79 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 132 und 133): Trifft es zu, daß das Land Baden-Württemberg bei der Verteilung der Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz" benachteiligt ist? Ist die Bundesregierung bereit zu erläutern, wie die Verteilung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zustande kommt? Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hat der Planungsausschuß (PLANAK) für das Land Baden-Württemberg folgende Bundesmittel bestimmt: Jahr Bundesmittel insgesamt ( In Mill. DM) davon für das Land Baden- Württemberg Baden- Anteil (in Mill. DM) des Landes Württemberg( in v. H.) 1973 1200,0 173,5 14,5 1974 1200,0 164,4 13,7 1975 1372,0 188,8 13,8 1976 1210,0 167,8 13,9 1977 1217,0 168,8 13,9 1978 1330,0 188,4 14,2 1979 1375,0 195,1 14,2 1980 1 410,0 198,9 14,2 *) ohne Sonderprogramm Schleuse Oslebshausen 1401,0 Mill. DM Die Höhe der Baden-Württemberg zugeteilten Mittel war in starkem Maße von der Höhe der insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel abhängig. Der prozentuale Anteil Baden-Württembergs an den Bundesmitteln ist - mit Ausnahme des Ausgangsjahres 1973, dem ein Schlüssel aus den Vorjahren mit nicht immer vergleichbaren Maßnahmen und Förderungskonditionen zugrunde lag und der Jahre, in denen der PLANAK den Verteilungsschlüssel des Vorjahres beschlossen hat - seit 1974 ständig leicht gestiegen. Baden-Württemberg ist nach Meinung der Bundesregierung bei der Mittelverteilung nicht benachteiligt worden. Vielmehr hat der PLANAK bei seiner Beschlußfassung die agrarstrukturellen Nachteile dieses Landes mit berücksichtigt. Dies kann an folgendem Zahlenvergleich vereinfacht und exemplarisch aufgezeigt werden: - Flurbereinigung: Bei einem Anteil an der landwirtschaftlichen Fläche des Bundesgebietes von 12,7 v. H. erhielt das Land Baden-Württemberg im Durchschnitt der Jahre 1973 bis 1980 rd. 15,4 v. H. der Mittel für die Flurbereinigung. - Einzelbetriebliche Förderung: Baden-Württemberg hat einen Anteil von 17,7 v. H. an den Betrieben des Bundesgebietes über 1 ha LF. Im Durchschnitt der Jahre 1973 bis 1980 erhielt das Land 16,7 v. H. der Mittel, die für die einzelbetriebliche Förderung entwicklungsfähiger Betriebe vorgesehen sind. 15514* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 — Ausgleichszulage: Bei einem Anteil Baden-Württembergs von 13,9 v. H. an den benachteiligten Gebieten und einem Anteil von 22,8 v. H. an den ausgleichszulageberechtigten Gebieten erhielt das Land im Durchschnitt der Jahre 1975 bis 1980 rd. 21,2 v. H. der Mittel für die Ausgleichszulage. Für jeden Rahmenplan legt die Bundesregierung dem Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe — entsprechend dem gesetzlichen Auftrag — einen Vorschlag zur Verteilung der Bundesmittel vor. Ihm liegt eine sachliche und räumliche Schwerpunktbildung zugrunde, die auf — den Anmeldungen der Länder, — den prioritären Einstufungen der einzelnen Maßnahmen, — den regionalen Besonderheiten beruht. Dabei finden die Vorstellungen des Parlaments, der Bundesregierung und der Länder Berücksichtigung. Über die tatsächliche Verteilung der Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beschließt jedoch der PLANAK. Der Beschluß über die Mittelverteilung kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen erfolgen; das beinhaltet zugleich auch die Mehrheit der Länderstimmen. Gegen die Mehrheit der Länder kann somit kein Beschluß befaßt werden. Alle PLANAK-Beschlüsse werden damit zumindest vom Bund und der Mehrheit der Länder getragen. Anlage 80 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 134): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Durchführung der EG-Verordnung Nr. 262/79 über den Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen für die Herstellung von Backwaren, Speiseeis und anderen Lebensmitteln durch die zuständigen deutschen Stellen zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und zu einer Diskriminierung des mittelständisch strukturierten Bäckerhandwerks führt, und ist die Bundesregierung bereit, die Durchführung der genannten EG-Verordnung künftig mittelstandsfreundlicher zu gestalten? Die VO (EWG) Nr. 262/79 sieht den Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen für die Herstellung bestimmter Backwaren und von Eiskrem vor. Angesichts der hohen Verbilligung ist eine einwandfreie Kontrolle der Butterverwendung notwendig. Nach Auffassung der EG-Kommission wie auch anderer Mitgliedstaaten ist eine buchführungsmäßig und körperlich lückenlose Nachprüfung der Verwendung verbilligter Butter an Ort und Stelle nur dann möglich, wenn die in der EG-Verordnung festgelegte 5-t-Verarbeitungsmindestmenge je Betrieb und Monat beibehalten wird. Kleinere Betriebe kommen aber in den Genuß von verbilligtem Butterreinfett. Insbesondere, dank deutscher Bemühungen, können sie seit dem 5. März 1979 darüber hinaus pulverförmige Butterreinfettzubereitungen und aufgeschäumtes Butterreinfett verbilligt beziehen. Die Bundesforschungsanstalt für Getreide und Kartoffelverarbeitung hat in eingehenden Untersuchungen festgestellt, daß Butterreinfett zur Herstellung feiner Backwaren gleichermaßen geeignet ist wie Butter in natura. Diese Feststellung wird durch die Tatsache belegt, daß von den insgesamt 11 000 t Butter, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung feiner Backwaren verwendet werden, 8 000 t in Form von Butterreinfett eingesetzt werden. Lediglich für die Herstellung von Blätterteig, Plundergebäck und Bamberger Hörnchen ist Butterreinfett nur bedingt geeignet. Obwohl diese Gebäcksorten nur einen kleinen Teil der Gesamtproduktion feiner Backwaren ausmachen, wird derzeit auf meine Initiative durch eine Arbeitsgruppe geprüft, inwieweit sich — z. B. durch die Entwicklung neuer Rezepte — Möglichkeiten finden lassen, ohne Qualitätsverlust Butterreinfett auch für die Herstellung dieser Backwaren einzusetzen. Aus diesen Darlegungen mögen Sie erkennen, daß Butter und Butterreinfett bereits heute für die Produktion der meisten feinen Backwaren gleichermaßen geeignet sind. Insoweit kommt auch das Bäkker- und Konditorhandwerk in den vollen Genuß der Verbilligungsaktionen. Sollten die Ergebnisse der Arbeitsgruppe erkennen lassen, daß eine völlige Gleichstellung von Butter in natura und Butterreinfett nicht zu erreichen ist, wird die Bundesregierung in Brüssel dahin gehend vorstellig werden, daß in Zukunft Großabnehmern und Betrieben des Bäcker- und Konditorhandwerks gleichermaßen nur noch der Bezug verbilligten Butterreinfetts ermöglicht wird. Anlage 81 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 135 und 136): Welche Staaten haben jetzt bereits (vor Abschluß der Dritten Seerechtskonferenz) ihre Wirtschafts- bzw. Fischereizonen in welchem Umfang erweitert? Unter welchen Bedingungen lassen sie andere Staaten in diesen Zonen zur Fischerei bzw. anderen Nutzungen zu? Es haben inzwischen fast alle Küstenstaaten auf bis zu 200 Seemeilen erweiterte Wirtschafts- oder Fischereizonen errichtet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Aufstellung. Die Küstenstaaten lassen ihre Wirtschafts- oder Fischereizonen durch andere Staaten im Regelfall nur unter den Bedingungen befischen oder in sonstiger Weise nutzen, die im Entwurf einer Seerechtskonvention vorgesehen sind. Diese Bedingungen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15515* umfassen vor allem: Beschränkungen durch Fanggenehmigungen nur für bestimmte Fischarten und -mengen, Zahlung von Lizenzgebühren, Einhaltung von fischereilichen Schutzbestimmungen, Gewährung sonstiger Leistungen. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 137 und 138): Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Baubeginn des Dienst- und Laborgebäudes zur Verlegung von Außeninstituten der Biologischen Bundesanstalt nach Braunschweig in Braunschweig? Mit welchen Baufortschritten rechnet die Bundesregierung, nachdem bereits gut ein Jahr seit dem ersten Spatenstich vergangen ist? Nachdem die Ausführungsunterlage — Bau für das Dienst- und Laborgebäude zur Verlegung von Außeninstituten der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft nach Braunschweig — erstellt und die Erdarbeiten bereits durchgeführt worden sind, beabsichtigt die Baudienststelle, die Rohbauarbeiten im Januar 1980 zu vergeben; mit ihrem Beginn ist im März 1980 zu rechnen. Trotz anfänglicher Verzögerungen geht das Staatshochbauamt II Braunschweig nach wie vor davon aus, daß die vorgesehenen Gebäude Ende 1984 bezugsfertig sein werden. Anlage 83 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 139, 140 und 141): Sind der Bundesregierung die Auswirkungen der enormen Apfelernte am Bodensee auf die Existenz vieler kleinbäuerlicher Betriebe bekannt, und ist sie in der Lage und bereit, hier Sofortmaßnahmen zu ergreifen, die eine schnelle Entlastung des heimischen Apfelmarktes bewirken? Ist die Bundesregierung bereit, als Sofortmaßnahmen vor allem den Obstsaftereien eine zinsverbilligte Erntefinanzierung zu gewähren, um ihre Aufnahmekapazität zu steigern, den Abfindungsbrennereien ein doppeltes Brennkontingent zur Verwertung von Mostobst zuzugestehen? Ist sie außerdem bereit, eine Verwertung von Interventionsobst durch Gewährung eines Sonderkontingentes für landwirtschaftliche Verschlußbrennereien zu ermöglichen und den Erzeugerorganisationen und Erzeugerbetrieben Zuschüsse zur Entlastung des Kapitaldienstes zu gewähren? Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine große EG-Apfelernte und der hohe Selbstversorgungsgrad aus den Hausgärten und dem Streuobstbau auch in der Bodenseeregion zu einer schwierigen Absatzlage und häufig zu unbefriedigenden Erzeugerpreisen geführt haben. Die Bundesregierung hat alle Möglichkeiten der EG-Marktordnung für Obst und Gemüse voll ausgeschöpft und insbesondere auch die Möglichkeit, vorbeugende Interventionen anzuwenden, eingeräumt. Darüber hinausgehende produktbezogene Beihilfen sind nach dem EG-Recht unzulässig. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die CMA zur Stärkung der schwachen Nachfrage ein Sonderprogramm zur Absatzförderung von Äpfeln durchführt. Dies wird von der Bundesregierung begrüßt. Durch die niedrigen Mostobstpreise haben sich die Obstsaftereien außerordentlich günstig mit Rohware eindecken können. Es besteht deshalb weder ein Anlaß für eine Erntefinanzierung noch stehen dafür Haushaltsmittel zur Verfügung. Im übrigen können Kapazitätserweiterungen in diesem Bereich bei entsprechenden Programmen der Länder nach der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 gefördert werden. Die monopolbegünstigten Erzeugungsgrenzen für Abfindungsbrennereien (50 Liter bzw. 300 Liter Alkohol jährlich) sind gesetzlich festgelegt. Sie können durch eine Verwaltungsmaßnahme nicht erhöht werden. Die erforderliche Anpassung des Betriebes der Abfindungsbrennereien an die unterschiedlich ausfallenden Obsternten wird grundsätzlich durch das sogenannte Brennen im Abschnitt ermöglicht. Dabei kann innerhalb eines Zeitraumes von 10 Betriebsjahren das Zehnfache der jährlichen monopolbegünstigten Erzeugungsgrenze beliebig auf die einzelnen Betriebsjahre verteilt werden. In dem derzeit laufenden Zehnjahresabschnitt, der am 1. Oktober 1973 begonnen hat, haben rund 75 % der Abfindungsbrennereien noch nicht die Alkoholmenge hergestellt, die bis zum 30. September 1979 hätte hergestellt werden können. Mithin sind die vorhandenen monopolrechtlichen Möglichkeiten zur Verwertung der Kernobsternte 1979 noch nicht ausgeschöpft worden. Es ist nicht erforderlich, den landwirtschaftlichen Verschlußbrennereien ein Sonderkontingent für die Verwertung von interveniertem Obst zu gewähren. Diese Brennereien können sich — ebenso wie die anderen Verschlußbrennereien — ohne Nachteile für ihr Brennrecht an der Destillation intervenierten Obstes nach den Verordnungen (EWG) Nr. 1561/70 und 1562/70 beteiligen. Zuschüsse zur Entlastung des Kapitaldienstes der Erzeuger würden eine produktbezogene Beihilfe darstellen, die mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar ist. Anlage 84 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 142): Sind die Klagen des Bäckerhandwerks, die Verwertung der verbilligten EG-Butter betreffend berechtigt, die dahingehen, daß das Bäckerhandwerk vor allem in ihren Großbetrieben benachteiligt ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um eine gerechtere Verteilung im Sinne des Bäckerhandwerks zu gewährleisten? Das Anliegen des mittelständischen Bäcker- und Konditorhandwerks, den Bezug von verbilligter Butter auch beim Verbrauch von geringen Mengen zu ermöglichen, ist seit langem bekannt. Die Bundesregierung hat sich über mehrere Jahre bemüht, eine entsprechende Regelung in Brüssel durchzusetzen. 15516* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Die VO (EWG) Nr. 262/79 sieht den Verkauf von Butter zu herabgesetzten Preisen für die Herstellung bestimmter Backwaren und von Eiskrem vor. Angesichts der hohen Verbilligung ist eine einwandfreie Kontrolle der Butterverwendung notwendig. Nach Auffassung der EG-Kommission wie auch anderer Mitgliedstaaten ist eine buchführungsmäßig und körperlich lückenlose Nachprüfung der Verwendung verbilligter Butter an Ort und Stelle nur dann möglich, wenn die in der EG-Verordnung festgelegte 5-t-Verarbeitungsmindestmenge je Betrieb und Monat beibehalten wird. Kleinere Betriebe kommen aber in den Genuß von verbilligtem Butterreinfett. Insbesondere, dank deutscher Bemühungen, können sie seit dem 5. März 1979 darüber hinaus pulverförmige Butterreinfettzubereitungen und aufgeschäumtes Butterreinfett verbilligt beziehen. Die Bundesforschungsanstalt für Getreide- und Kartoffelverarbeitung hat in eingehenden Untersuchungen festgestellt, daß Butterreinfett zur Herstellung feiner Backwaren gleichermaßen geeignet ist wie Butter in natura. Diese Feststellung wird durch die Tatsache belegt, daß von den insgesamt 11000 t Butter, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Herstellung feiner Backwaren verwendet werden, 8000 t in Form von Butterreinfett eingesetzt werden. Lediglich für die Herstellung von Blätterteig, Plundergebäck und Bamberger Hörnchen ist Butterreinfett nur bedingt geeignet. Obwohl diese Gebäcksorten nur einen kleinen Teil der Gesamtproduktion feiner Backwaren ausmachen, wird derzeit auf meine Initiative durch eine Arbeitsgruppe geprüft, inwieweit sich — z. B. durch die Entwicklung neuer Rezepte — Möglichkeiten finden lassen, ohne Qualitätsverlust Butterreinfett auch für die Herstellung dieser Backwaren einzusetzen. Aus diesen Darlegungen mögen Sie erkennen, daß Butter und Butterreinfett bereits heute für die Produktion der meisten feinen Backwaren gleichermaßen geeignet sind. Insoweit kommt auch das Bäkker- und Konditorenhandwerk in den vollen Genuß der Verbilligungsaktionen. Sollten die Ergebnisse der Arbeitsgruppe erkennen lassen, daß eine völlige Gleichstellung von Butter in natura und Butterreinfett nicht zu erreichen ist, wird die Bundesregierung in Brüssel dahin gehend vorstellig werden, daß in Zukunft Großabnehnern und Betrieben des Bäcker- und Konditorenhandwerks gleichermaßen nur noch der Bezug verbilligten Butterreinfetts ermöglicht wird. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 143): Was hat die in der 139. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 16. Februar 1979 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Buschfort zu esagte Überprüfung des Beschäftigungsverbots für Frauen auf Bau- stellen gem1. f 16 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung in Verbindung mit Nummer 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung zwischenzeitlich für Ergebnisse gebracht, und ist die Bundesregierung bereit, angesichts einer Reihe anhängiger Prozesse baldmöglichst für eine Klarstellung in dem Sinn zu sorgen, daß Frauen aus Gründen des Arbeitsschutzes der Zugang zu Bauhaupt- und Baunebenberufen nicht unmöglich gemacht wird? Die von mir zugesagte Überprüfung des Beschäftigungsverbots für Frauen auf Bauten hat noch nicht zu einer gesetzlichen Initiative geführt. Denn außer diesem Verbot geht es noch um die Überprüfung anderer Arbeitsschutzvorschriften für Frauen. Diese sind in der Arbeitszeitordnung von 1938 enthalten oder haben ihre Rechtsgrundlage in diesem Gesetz, und zum großen Teil stehen alle diese Arbeitsschutzvorschriften für Frauen in einem Zusammenhang. Zudem ist die Arbeitszeitordnung insgesamt überholungsbedürftig. Wie Sie wissen, ist die Anpassung der Arbeitszeitordnung an die heutigen Verhältnisse eine rechtlich wie politisch schwierige Aufgabe. Um hier zu einem Ergebnis zu kommen, bedarf es noch eingehender Gespräche mit den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, die zur Neufassung des gesetzlichen Arbeitszeitrechts sehr unterschiedliche Auffassungen haben. Die Bundesregierung hofft, daß sie ein den heutigen Verhältnissen gerecht werdendes neues Arbeitszeitgesetz zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorschlagen kann. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 144): Welchen Sinn hat eine Befristung der Schwerbehindertenausweise in den Fällen, in denen durch eine Amputation oder eine ähnlich einschneidende Operation von vornherein feststeht, daß Grund und Ausmaß der Behinderung auf Dauer unveränderbar bleiben, und ist die Bundesregierung bereit, sicherzustellen, daß solcher Art Dauerbehinderten zukünftig belastende Nachuntersuchungen und den bearbeitenden Behörden unnötig erscheinender Verwaltungsaufwand erspart bleiben? Soweit der Schwerbehindertenausweis dem Nachweis der Freifahrtberechtigung nach dem Elften Abschnitt des Schwerbehindertengesetzes dient, ist er gleichzeitig Grundlage für die Erstattung der Fahrgeldausfälle an die zur unentgeltlichen Beförderung Schwerbehinderter verpflichteten Unternehmen. Aus der Zahl der am Ende eines Zweijahreszeitraums in Umlauf befindlichen gültigen Ausweise in einem Bundesland und der Zahl der Wohnbevölkerung des Landes errechnen sich die Vomhundertsätze der Fahrgeldeinnahmen, die den Erstattungszahlungen zugrunde liegen. Es ist notwendig, die Gültigkeitsdauer der Ausweise auch von Schwerbehinderten, bei denen Veränderungen im gesundheitlichen Zustand nicht zu erwarten sind, zu befristen, da sonst Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (Wohnungswechsel, Tod), die für die Zählung der Ausweise von Bedeutung sind, kaum erfaßt werden könnten. Obwohl die zweijährige Zählung der Ausweise eine entsprechende Befristung der Gültigkeitsdauer im Interesse der Genauigkeit bei der Ermittlung der Fahrgeldausfälle angezeigt erscheinen lassen würde, ist im Interesse der Behin- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15517* derten hiervon abgesehen und die Gültigkeitsdauer in der Regel auf fünf Jahre festgelegt worden. Eine zweimalige Verlängerung um je fünf Jahre ist möglich. Eine ärztliche Nachuntersuchung bei der Verlängerung der Ausweise ist in den angesprochenen Fällen nicht notwendig. Eine Nachuntersuchung soll nur veranlaßt werden, wenn nach versorgungsärztlichem Urteil im Einzelfall Änderungen im Gesundheitszustand des Schwerbehinderten zu erwarten sind. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 145): Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die Winterbauförderung auch auf — insbesondere mittelständische — Stahlbaubetriebe auszudehnen? Stahlbaubetriebe erfüllen nicht die im Arbeitsförderungsgesetz (§ 83) für die Gewährung von Schlechtwettergeld und Wintergeld vorgesehenen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen (u. a. Ausschluß der Kündigung aus Witterungsgründen in der Zeit vom 1. November bis 31. März). Ihre Einbeziehung hätte daher zur Folge, daß sie die Umlage zur Produktiven Winterbauförderung entrichten müßten, jedoch nur den Investitionskostenzuschuß und den Mehrkostenzuschuß erhalten könnten. Die Stahlbaubetriebe, deren Verbände während der Vorarbeiten zu der maßgebenden Rechtsverordnung (Baubetriebe-Verordnung) gehört worden sind, streben insgesamt nicht an, in die gesetzliche Winterbauförderung einbezogen zu werden. Unter diesen Voraussetzugen ist nicht vorgesehen, die Winterbauförderung auf Stahlbaubetriebe auszudehnen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 146, 147, 148 und 149): Ist der Bundesregierung bekannt. daß amerikanische Wissenschaftler in Fabriken für Reifen, Gummi, Reifenchemikalien und Industriegummi sowohl in der Atemluft wie an Wänden, Maschinen, im Abwasser der Fabriken und sogar im Boden außerhalb der Werke das im Tierversuch als krebserregend festgestellte Nitrosamin, N-Nitrosomorpholin (Nmor) sowie N-Nitrosodimethylamin (Ndma) und N-Nitrosodiphenylamin (Ndpha) in hohen Konzentrationen gemessen haben, und wurden in der Bundesrepublik Deutschland ebenfalls derartige Messungen vorgenommen? Welche Ergebnisse liegen gegebenenfalls hierüber vor? Wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine überdurchschnittliche Häufigkeit an Lungen- und Unterleibskrebs bei Arbeitern in gummiverarbeitenden Fabriken festgestellt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls angesichts vorliegender Ergebnisse einzuleiten? Der Bundesregierung ist durch Veröffentlichungen in der Fachzeitschrift „Science" sowie in der deutschen Presse (u. a. Süddeutsche Zeitung vom 1. Oktober 1979) bekannt, daß amerikanische Wissenschaftler im Rahmen von Untersuchungen in Reifen- und Gummifabriken in den USA krebserregende Nitrosamine in erhöhten Konzentrationen festgestellt haben. In der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung im Sommer 1979 an das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg ein Forschungsvorhaben zur Messung des Gehalts von Nitrosaminen in der Raumluft von Betrieben verschiedener Industriezweige — u. a. auch in der Gummi-und chemischen Industrie — vergeben; ergänzend ist auch die Untersuchung von Urinproben vorgesehen. Die praktischen Messungen haben vor einigen Wochen begonnen. Auswertbare Ergebnisse sind bisher noch nicht vorhanden. In der Bundesrepublik Deutschland liegen bisher keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vor, die einen Hinweis darauf geben, daß in der Gummi- und Reifenindustrie vermehrt Krebserkrankungen der Lungen, des Darmes und der Harnwege auftreten. Von der Bundesregierung wird zur Zeit eine Erweiterung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe vorbereitet. Durch diese neue Vorschriften sollen u. a. auch das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Übereinkommen des Internationalen Arbeitsamtes über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe verursachten Berufsgefahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bestimmungen des Verordnungsentwurfs erstrecken sich auf 43 in der Liste der Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte-Liste 1979) aufgeführten krebserzeugneden Arbeitsstoffe; berücksichtigt ist dabei auch ein Nitrosamin. Die geplanten Bestimmungen sehen u. a. Vorschriften über die Verwendung von Ersatzstoffen, die Einhaltung von bestimmten Grenzwerten (Technische Richtkonzentrationen), Beschäftigungs- und Arbeitszeitbeschränkungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sowie eine Meßverpflichtung vor. Die Verordnung wird durch eine Unfallverhütungsvorschrift über technische Schutzmaßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen ergänzt werden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 150 und 151): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Untersuchung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über die Auswirkungen weiterer Einführung der Mikroelektronik in den kommenden Jahren, wonach vor allem die Zahl der traditionell von Frauen eingenommenen Arbeitsplätze bedroht, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Facharbeiter zurückgehen und die Gefahr der Überwachung von Arbeitern am Arbeitsplatz erhöht werden, und welche Konsequenzen gedenkt sie gegebenenfalls aus dieser Prognose zu ziehen? Liegen der Bundesregierung Erfahrungsberichte darüber vor. ob in den letzten vier Jahren — wie vom DGB in Baden-Württemberg festgestellt — die Anzahl krankheitsbedingter Kündigungen und Kündigungsschutzklagen in erheblichem Umfang zugenommen hat, und welche Konsequenzen gedenkt sie gegebenenfalls aus diesem Sachverhalt zu ziehen? 15518* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Der Bundesregierung liegen zur Zeit noch keine näheren Erkenntnisse über die durch die Presse berichteten Zunahme krankheitsbedingter Kündigungen und sich daraus ergebender Kündigungsschutzklagen vor. Um sich ein Urteil über die tatsächlichen Vorgänge bilden zu können, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im November dieses Jahres den Bundesvorstand der Industriegewerkschaft Metall um Mitteilung näherer Einzelheiten über deren Untersuchungen gebeten und den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes hiervon unterrichtet. Aus demselben Grunde hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auch mit dem Land Baden-Württemberg in Verbindung gesetzt, ob dort entsprechende Erfahrungen aus der Tätigkeit der Gerichte für Arbeitssachen vorliegen. Wie ich im übrigen bereits auf eine Frage des Abgeordneten Kirschner in der Fragestunde am 9. November 1979 mitgeteilt habe, gibt es keine Statistik, der entsprechende Erkenntnisse entnommen werden könnten. In derselben Antwort habe ich mitgeteilt, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, um Erfahrungen über die Praxis des Kündigungswesens zu gewinnen, im Einvernehmen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dem Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht einen Forschungsauftrag erteilt hat, durch den im Wege der Befragung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Betriebsräten, Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit und Prozeßvertretern repräsentativer Rechtstatsachen über die Kündigungsschutzprozesse festgestellt werden sollen. Wenn die durch den Deutschen Gewerkschaftsbund und die IG-Metall dargestellten und in der Presse wiedergegebenen Fälle zutreffen, würde ein solches Verhalten der sozialen Verantwortung der Arbeitgeber nicht entsprechen. Die Frage nach möglichen Konsequenzen aus einer solchen Entwicklung kann die Bundesregierung erst nach Vorliegen der erbetenen Berichte beantworten. Uber die Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts „Der Einfluß der Mikroelektronik auf die Beschäftigung in Westeuropa in den 80er Jahren" liegt uns bisher lediglich eine Pressemitteilung vom 25. November 1979 vor. Die Studie ist inzwischen angefordert worden, und ich werde sobald wie möglich auf Ihre Frage zurückkommen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 152, 153 und 154): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die bisherigen Altersgrenzen der kostenlosen Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen und Männer wegfallen zu lassen? Welche Möglichkeiten eines zahnmedizinischen Vorbeugungsprogramms gegen Karies- und Paradontalerkrankungen sieht die Bundesregierung, und ist sie bereit zu prüfen, inwieweit ein solches in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen ist, falls die Wirksamkeit eines solchen Programms wissenschaftlich nachprüfbar erwiesen ist? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Urteilen des Sozialgerichts Reutlingen (Aktenzeichen: S 8 Ar 1522/79 und 4 Ar 2490/79) zum sogenannten Wartezeiterlaß der Bundesanstalt für Arbeit für Jugendliche und Frauen aus Nicht-EG-Staaten, die nach 1973 in die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführung nachgereist sind und die den Tenor zum Inhalt hatten, daß diese Wartezeitregelung nicht im Einklang mit der Zielsetzung des Arbeitsförderungsgesetzes sei? Zu Fragen 152 und 153: Maßnahmen der Bundesregierung, die einen Wegfall oder eine Herabsetzung der bisherigen Altersgrenze für Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Folge haben, sind abhängig von ihrem auf der Basis heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse voraussichtlich medizinischen Nutzen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist der Auffassung, daß für die Früherkennung des Zervixkarzinoms (Gebärmutterhalskarzinom) ein zusätzlicher medizinischer Nutzen durch eine Senkung der Altersgrenze von bisher 30 Jahren auf 20 Jahre erwartet werden kann. Diese Auffassung wird durch die medizinische Fachliteratur der letzten Jahre bestätigt, die aufzeigt, daß etwa 1/3 aller Zervix-Karzinome auf Frauen zwischen 20 und 35 Jahre entfallen. Unterhalb des 20. Lebensjahres sind Zervix-Karzinome bisher extrem selten beobachtet worden. Eine Herabsetzung der Altersgrenze für die übrigen Untersuchungen zur Krebs-Früherkennung ist derzeit nicht vorgesehen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird allerdings die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Institutionen, die er zur Klärung des gesamten Fragenkomplexes einschalten wird, hierüber zu einer Stellungnahme auffordern. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mißt einer wirksamen, wirtschaftlichen Prophylaxe gegen Karies und Parodontopathien eine große Bedeutung bei. Dabei handelt es sich jedoch nicht allein um eine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung: wenn Erfolge erreicht werden sollen, müssen alle Institutionen der Gesundheitsversorgung zusammenwirken. Neben den Krankenkassen zählen dazu in erster Linie Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (jugendzahnärztlicher Dienst, Deutscher Ausschuß für Jugendzahnpflege), Kindergärten, Schulen, Volksschulen als Bildungsträger für Gesundheitserziehung und Gesundheitsaufklärung und schließlich Kommunen als Verantwortliche für diese Einrichtungen. Das wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen hat eine Kommission in- und ausländischer Experten einberufen, die auf der Basis des heutigen internationalen wissenschaftlichen Erkenntnisstands die Grundlage für ein wirksames Prophylaxeprogramm erarbeitet hat. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, daß eine wirksame Zahnprophylaxe heute möglich ist. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat auf der Herbstsitzung der Konzertierten Aktion bereits angekündigt, daß er in zwei Modellregionen im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit" Möglichkeiten und Bereitschaft zu einer solchen Kooperation in ihren Auswirkungen auf die Zahngesundheit unter wis- senschaftlichen Bedingungen untersuchen wird. Die Modellvorhaben sind in Vorbereitung. Zu Frage 154: Das Sozialgericht Reutlingen hat in zwei. Verfahren durch eine einstweilige Anordnung ausländischen Arbeitnehmern eine vorläufige Arbeitserlaubnis erteilt. Gegen beide Beschlüssse wird die Bundesanstalt für Arbeit Rechtsmittel einlegen, weil sie in Übereinstimmung mit der Bundesregierung die Wartezeitenregelung für rechtmäßig hält. Das Landessozialgericht Hamburg und das Bayerische Landessozialgericht haben im Gegensatz zu den Landessozialgerichten Nordrhein-Westfalen und Berlin die frühere Stichtagsregelung, wonach Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer, die nach einem bestimmten Zeitpunkt ins Bundesgebiet eingereist waren, grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis erteilt werden konnte, für zulässig erachtet. Da die Wartezeitenregelung — im Gegensatz zur Stichtagsregelung — Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer nicht auf Dauer von der Erteilung der Arbeitserlaubnis ausschließt, gehe ich nicht davon aus, daß sich der Standpunkt des Sozialgerichtes Reutlingen in der Rechtsprechung durchsetzt. Die Wartezeitenregelung trägt einerseits sozialpolitischen Erfordernissen Rechnung; insbesondere motiviert sie jugendliche Ausländer zu eigenen Integrationsanstrengungen. Andererseits berücksichtigt sie aber auch die nach wie vor bestehende Arbeitslosigkeit bei deutschen und hier seit langem lebenden ausländischen Arbeitnehmern. Auch eine Verstärkung des ohnehin erheblichen Familiennachzugs soll vermieden werden, um die Probleme der Integration nicht zu erhöhen. Dies steht mit der Zielsetzung des Arbeitsförderungsgesetzes durchaus in Einklang. Im übrigen erinnere ich an die grundsätzliche Bereitschaft der Bundesregierung, die Wartezeitenregelung zu überprüfen, sobald hinlängliche Erfahrungen hiermit gesammelt worden sind. Diese liegen jedoch — im Hinblick darauf, daß die Wartezeitenregelung erst seit dem 1. April 1979 in Kraft ist — gegenwärtig noch nicht vor. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 155): Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung der Arbeitsverwaltungspraxis dahin gehend herbeizuführen, daß im Bereich der Hoheitsverwaltung Arbeiten, die zwar auf Grund von Rechtsvorschriften in jedem Fall, in vollem Umfang und rechtzeitig durchgeführt werden müssen, dennoch als zusätzlich und förderungswürdig im Sinne des § 91 Abs. 1 und 2 des Arbeitsförderungsgesetzes anerkannt werden, wenn auf Grund kurzfristigen Massenanfalls ihre rechtzeitige Erledigung gefährdet und daher die zusätzliche Einrichtung zeitlich befristeter Arbeitsplätze geboten erscheint? Die Bundesregierung sieht sich rechtlich außerstande, auf die Bundesanstalt für Arbeit dahin einzuwirken, nicht zusätzliche Arbeiten öffentlich-rechtlicher Träger als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) zu fördern, auch wenn der von Ihnen geschilderte Sachverhalt vorliegt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Fünften Änderungsgesetzes zum Arbeitsförderungsgesetzes nochmals ausdrücklich betont, daß Arbeiten, „die ohne Verzug durchzuführen sind oder üblicherweise ohne Verzug durchgeführt werden", von der ABM-Förderung ausgeschlossen sind (Vgl. § 91 Abs. 2 Satz 2 AFG). Ein wichtiges Motiv für diese ausdrückliche Einschränkung liegt darin, daß auch die Mittel für die ABM-Förderung durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Bundesanstalt für Arbeit aufgebracht werden. Die Beiträge aber sind nicht dazu bestimmt, finanzielle Verpflichtungen anderer öffentlich-rechtlicher Träger abzulösen, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen abzudecken sind. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 156 und 157): Sind bei der Durchführung des Schwerbehindertengesetzes, insbesondere bei der Behandlung der Vorschriften des § 7 Abs. 6 und 7 (Mehrfachanrechnung), größere Schwierigkeiten aufgetreten? Waren diese eventuellen Schwierigkeiten so groß, daß es des Dienstblatt-Runderlasses 286/79 vom 27. September 1979 bedurft hätte, und wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der laufenden Bürokratiediskussion die Arbeitsbelastung von mittelständischen Unternehmern beim Ausfüllen der einschlägigen neuen Formulare? Für die Durchführung des § 7 Abs. 6 und 7 des Schwerbehindertengesetzes ist die Bundesanstalt für Arbeit zuständig (§ 30 Abs. 1 Nr. 7 des Schwerbehindertengesetzes). Nach Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit — einer Selbstverwaltungskörperschaft — waren im Interesse einer einheitlichen Anwendung der genannten Vorschriften „Weisungen" erforderlich. Diese „Weisungen", die eine zusammenfassende Darstellung der bei der Mehrfachanrechnung maßgebenden Kriterien und des Verfahrensablaufs bedeuten, sind in dem — nur für den Dienstgebrauch — bestimmten Dienstblatt-Runderlaß 286/79 vom 27. September 1979 enthalten. Da für die Mehrfachanrechnung gewisse gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, läßt es sich nicht vermeiden, daß der Arbeitgeber entsprechende Angaben macht. Das Antragsformular, das lediglich 2 Seiten umfaßt, soll einerseits eine einheitliche Handhabe der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen, andererseits aber auch dem Arbeitgeber eine Hilfe sein, die notwendigen Angaben für die Entscheidung zu liefern. Eine besondere Arbeitsbelastung der mittelständischen Unternehmen dürfte dabei nicht auftreten. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 158 und 159): 15520* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, daß Arbeitsämter Dolmetscher als freie Mitarbeiter beschäftigt haben, die jedoch tatsächlich ständige Mitarbeiter waren, und daß damit die Sozialabgaben für diese Dolmetscher eingespart" wurden, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verhalten der Arbeitsverwaltung? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Landesarbeitsämter den Arbeitsämtern einen drastischen Abbau der Dolmetscherdienste vorschreiben, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang? Die Bundesanstalt für Arbeit hat mit Erlaß vom 16. November 1970 ihren Dienststellen Weisungen hinsichtlich der Beschäftigung von Dolmetschern erteilt. In den Arbeitsämtern, in denen es sich auf Grund des Umfanges der Inanspruchnahme als notwendig erwiesen hat, Dolmetscher regelmäßig mit fester Arbeitszeit zu beschäftigen, sind diese im Angestelltenverhältnis mit unbefristetem Arbeitsvertrag zu beschäftigen. Dies gilt auch dann, wenn Dolmetscher zwar regelmäßig mit fester Arbeitszeit, aber auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht ganztags beschäftigt werden sollen. Wir mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit berichtet, besteht allerdings bei der Mehrzahl der Dienststellen der Arbeitsverwaltung kein ständiger Bedarf; dieser ergibt sich in der Regel nur von Fall zu Fall. Dauer, Häufigkeit der Inanspruchnahme und Nationalität sind sowohl innerhalb der Arbeitsämter (z. B. Arbeitsvermittlung und Arbeitsberatung, Berufsberatung, Leistungsabteilung) als auch von Dienststelle zu Dienststelle Schwankungen unterworfen, die weder vorhersehbar noch organisatorisch steuerbar sind. In diesen Fällen sind die Arbeitsämter gehalten, keine fest angestellten Dolmetscher zu beschäftigen, sondern Dolmetscherdienste auf Grund eines mit freien Mitarbeitern abgeschlossenen Dienstvertrages in Anspruch zu nehmen. Ort, Zeit und Umfang des Tätigwerdens werden dabei von Fall zu Fall frei vereinbart. Ob Arbeitsämter Dolmetscher als freie Mitarbeiter oder als Angestellte mit Dauerarbeitsvertrag beschäftigen, richtet sich also ausschließlich nach den örtlichen Gegebenheiten und den arbeitsmarktlichen Erfordernissen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß Arbeitsämter mit der Gestaltung der Vertragsvereinbarungen im Rahmen der Beschäftigung von Dolmetschern andere als die durch die sachlichen Notwendigkeiten geforderten Ziele angestrebt haben. Die Einsparung von Sozialabgaben hat auf die Vertragsgestaltung keinen Einfluß. Soweit es in der Vergangenheit in Einzelfällen zu arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten gekommen ist, war dies auf die nicht immer von vornherein abgrenzbare zeitliche Inanspruchnahme zurückzuführen. Auch hinsichtlich Ihrer zweiten Frage ist zu betonen, daß sich die Inanspruchnahme der Dolmetscherdienste ausschließlich nach dem örtlichen Bedarf richtet. Es entspricht den haushaltsmäßigen Erfordernissen, den Umfang der Inanspruchnahme regelmäßig zu überprüfen und ggf. einem verminderten Bedarf anzupassen. Der Präsident der Bundesanstalt hat mir jedoch ausdrücklich bestätigt, daß die Landesarbeitsämter auf keinen Fall den Arbeitsämtern einen drastischen Abbau der Dolmetscherdienste vorgeschrieben haben. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 160 und 161): Entspricht es den Tatsachen, daß — wie im Bericht „k. o. für die Engel" im Stern vom 22. November 1979 behauptet — die „Ruf die Engel Haushaltshilfen-Überlassungs-GmbH" in Frankfurt auf Betreiben des hessischen Landesarbeitsamts zu arbeiten aufhören mußte, und hält die Bundesregierung die Argumente der Arbeitsverwaltung, wenn der Bericht zutrifft, für schlüssig? Ist zu befürchten, daß Nachbarschaftshilfen, die es vielerorts unter dem Dach der Inneren Mission oder der Caritas gibt und die auf ähnliche Weise arbeiten wie die Organisation „Ruf die Engel", in gleicher Weise mit den Arbeitsämtern in Konflikt geraten könnten, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls Gegenmaßnahmen für angebracht? Zu Ihrer ersten Frage darf ich auf meine Antwort an den Abgeordneten Kurt Spitzmüller vom 30. November 1979 (BT-Protokoll, Seite 14989/14999) Bezug nehmen, in der ich die Gründe für das Einschreiten der Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit gegen die „Ruf die Engel-Haushaltshilfen-Überlassungs-GmbH" dargelegt habe. Die in Ihrer zweiten Frage zum Ausdruck kommende Sorge ist unbegründet. Nicht auf Gewinn gerichtete Vermittlungsstellen können nach § 23 Arbeitsförderungsgesetz von der Bundesanstalt für Arbeit einen Auftrag zur Arbeitsvermittlung erhalten. Derartige Aufträge hat die Bundesanstalt für Arbeit an zahlreiche Einrichtungen des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirche und des Deutschen Caritasverbandes, aber auch an andere Träger der Freien Wohlfahrtspflege erteilt. In Frankfurt ist beispielsweise der Notmütterdienst e. V. mit einem Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit tätig und erzielt gute Erfolge. Die Inhaber der „Ruf die Engel-Haushaltshilfen-Überlassungs-GmbH" waren aber an einem derartigen Auftrag zur nicht auf Gewinn gerichteten Arbeitsvermittlung nicht interessiert, weil sie die Arbeitsvermittlung als Gewerbe betreiben wollen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 163 und 164): Wie beurteilt die Bundesregierung die Geneigtheit der Arbeitgeber in der privaten Wirtschaft, insbesondere im mittelständischen Handel und Gewerbe, zu Einstellungen weiblicher Beschäftigter im Hinblick auf ihren unter Umständen verstärkten Kündigungsschutz? Ist der Bundesarbeitsminister bereit, eine genaue Untersuchung darüber anzustellen, inwieweit und unter welchen Bedingungen die zum Schutze der Frau und Mutter erlassenen Normen des Arbeits- und Sozialrechts, insbesondere des Kündigungsschutzrechts, die unerwünschte Nebenwirkung haben, daß sie die Beschäftigungs- und Aufstiegschancen derjenigen Frauen vermindert, die sich noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsprozeß befinden, und wenn ja, wann ist mit dieser Untersuchung zu rechnen? Wie ich Ihnen bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. November 1979 mitgeteilt habe, hat die Bundesregierung nahezu 30 Verordnungen des Frauenarbeitsschutzes überprüft und weitgehend aufgehoben. Eine Anpassung der zur Zeit noch geltenden Vorschriften des Frauenarbeitsschutzes in der Arbeitszeitordnung und in den damit im Zusammenhang stehenden Gesetzen und Verordnungen an die heutigen Verhältnisse wird Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15521* sie voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode vorschlagen. Außer diesen Frauenarbeitsschutzvorschrif ten sind spezielle Schutznormen zum Schutze der Frau und Mutter heute mir im Mutterschutzgesetz enthalten. Dieses Gesetz ist nach Auffassung der Bundesregierung zum Schutze der Gesundheit von Mutter und Kind unbedingt erforderlich. Dies gilt auch für den darin enthaltenen Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und während der Zeit bis zum Ablauf von vier Monaten, beim Mutterschaftsurlaub bis zum Ablauf von acht Monaten nach der Entbindung. Er dient dazu, der Mutter den Arbeitsplatz während der Schutzzeit zu sichern und sie gegen die mit einer Kündigung verbundene psychische Beunruhigung, die sich nachteilig auf ihre Gesundheit und die ihres Kindes auswirken kann, zu schützen. Der Kündigungsschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung hat sich seit über 30 Jahren bewährt. Er ist selbstverständlicher Bestandteil des Arbeitslebens geworden und hat die Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht verringert. Bei der letzten Verlängerung des Kündigungsschutzes um vier Monate im Rahmen der Einführung des Mutterschaftsurlaubs im .Juni 1979 sind selbstverständlich auch deren arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen geprüft worden. Dabei sind auch die österreichischen Erfahrungen verwertet worden. Obwohl dort der Mutterschaftsurlaub und der damit im Zusammenhang stehende Kündigungsschutz erheblich länger dauert als in der Bundesrepublik Deutschland — bis zum Ablauf von dreizehn Monaten nach der Entbindung —, hat er die Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht verschlechtert. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Chancen der Frau auf dem Arbeitsmarkt durch den neu eingeführten Mutterschaftsurlaub und den damit im Zusammenhang stehenden Kündigungsschutz auch in der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt werden. Sie beobachtet aufmerksam, wie das neue Gesetz von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern angenommen wird. Eine besondere Untersuchung dazu ist nach ihrer Auffassung nicht erforderlich. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 165): Warum hat das Bundesverteidigungsministerium sowohl verboten, daß die Bundeswehr sich in diesem Jahr am Aufbau des Christkindlmarkts beteiligt, als auch den sich freiwillig zum Einsatz meldenden Soldaten keine Dienstbefreiung gewährt, obwohl die Hilfe der Bundeswehr Ober viele Jahre hinweg ein sichtbares Zeichen des guten Kontaktes zwischen Bundeswehr und Bevölkerung in der Garnisonstadt München gewesen ist? Die Bundeswehr muß wehrpflichtige Soldaten in verhältnismäßig kurzer Zeit sinnvoll ausbilden. Die Dienstzeitbelastung der Soldaten liegt oft über dem Maß des Zumutbaren. Auf Grund zunehmender Klagen aus der Truppe hat der Bundesminister der Verteidigung deshalb angeordnet, den Dienst der Truppe von Zusatzaufgaben zu entlasten. Bei der Prüfung von Anträgen auf dienstlichen Einsatz zugunsten Dritter werden in jedem Falle sowohl das öffentliche Interesse als auch die Belange der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr erwogen. Die Bundeswehr ist danach immer bereit, in besonders schwierigen Situationen und Notlagen unbürokratisch zuzupacken. Sie hilft überall dort, wo es auf ihre speziellen Fähigkeiten und Mittel ankommt. Sie hilft überall dann, wenn zivile Arbeitskräfte nicht bereitstehen, um Notsituationen zu meistern. Eine solche Situation ist im Falle des Christkindlmarkts in München nicht gegeben. Die Gewährung von Dienstbefreiung ist Angelegenheit der zuständigen Disziplinarvorgesetzten. Zusätzlich gewährte Dienstbefreiung summiert sich und geht der Gesamt-Ausbildungszeit im Grundwehrdienst verloren. Ausbildungsstunden, die nachgedient werden müssen, erhöhen letztlich wieder die Dienstzeitbelastung. Es ist mir bewußt, daß die genannten Sachzwänge den Abschied von mancher lieb gewonnenen Gewohnheit bedeuten. Doch rechne ich ebenso mit Ihrer wie mit der Einsicht weiter Kreise der Bevölkerung. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 166 und 167): Ist' der Bundesregierung bekannt, daß von Einheiten und Verbanden der Bundeswehr die Zustimmung zu Gesuchen von Soldaten auf Versetzung in Heimatnähe vielfach routinemäßig von der Gestellung eines gleichwertigen Ersatzes abhängig gemacht wird und durch diese Verfahrensweise die persönlichen Gründe für den Versetzungsantrag nicht immer hinreichend gewürdigt werden? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um sicherzustellen, daß dienstliche Erfordernisse und persönliche Notwendigkeiten in Zukunft ausgewogen gewürdigt werden? Ihre erste Frage, bei der Sie davon ausgehen, daß die Zustimmung zu Versetzungsgesuchen vielfach routinemäßig von der Gestellung gleichwertigen Ersatzes abhängig gemacht werde und dadurch die persönlichen Gründe des Soldaten nicht immer hinreichend gewürdigt würden, beantworte ich wie folgt: Den Versetzungsgesuchen von Soldaten soll im Rahmen des dienstlich Möglichen stattgegeben werden (VMBl 1978 S. 289 Nr. 5). Es ist deshalb bei jedem Gesuch u. a. zu prüfen, ob der Soldat ohne Ersatz freigegeben werden kann, weil z. B. aus der Einheit ein anderer Soldat als Nachfolger ausgebildet wird oder in Kürze zur Verfügung steht. Ist der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte der Überzeugung, daß ohne Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Soldat nur versetzt werden kann, wenn 15522* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 gleichwertiger Ersatz zuversetzt wird, hat er dies gegenüber der für die Entscheidung über das Versetzungsgesuch zuständigen Stelle zu begründen. In seiner Stellungnahme zu dem Antrag muß er dann auch, bezogen auf die Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise (ATN) des Soldaten, die Personallage im Verband /Dienststelle darlegen. Erst die für die Versetzung zuständige Stelle entscheidet, ob dem Versetzungsgesuch im Rahmen des dienstlich Möglichen entsprochen werden kann. Sie hat abzuwägen, welchen Gründen das größte Gewicht beizumessen ist, den von dem Soldaten vorgetragenen persönlichen Gründen oder den von dem nächsthöheren Vorgesetzten dargelegten dienstlichen Erfordernissen. Es kann nicht bestätigt werden, daß bei Versetzungsgesuchen routinemäßig für den Antragsteller gleichwertiger Ersatz gefordert wird. Eine weitere Frage, was die Bundesregierung hinsichtlich größerer Ausgewogenheit zwischen dienstlichen Erfordernissen und persönlichen Wünschen bei Versetzungsgesuchen zu tun beabsichtigt, beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es nicht erforderlich ist, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 168): Ist es zutreffend, daß in der Teilstreitkraft Heer die Oberfeldwebel, die nach Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für eine Beförderung zum Hauptfeldwebel auf Grund ihrer Eignung auf einen Hauptfeldwebeldienstposten versetzt werden, im Durchschnitt noch drei Jahre auf ihre Beförderung warten müssen, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch vergleichbare Dienstgradgruppen anderer öffentlicher Dienste, z. B. bei der Polizei des Bundes oder der Länder, bei denen diese durchschnittlichen Wartezeiten auch nur annähernd so lange dauern? Ihre Frage, ob im Heer die Oberfeldwebel nach Erfüllung der Mindestvoraussetzung für eine Beförderung und nach Versetzung auf einen Hauptfeldwebel-Dienstposten im Durchschnitt noch drei Jahre auf ihre Beförderung zum Hauptfeldwebel warten müssen, ist zu bejahen. Im Heer werden bis zum 30. September 1985 durch Entlassungen und Versetzungen in den Ruhestand jährlich nur ca. 350 Beförderungsstellen für Oberfeldwebel zum Hauptfeldwebel verfügbar sein. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Wartezeit bis zur Beförderung zum Hauptfeldwebel von 3 Jahren. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß noch ca. 1 930 Hauptfeldwebel, die mit Hilfe von sogenannten Weißbuchstellen befördert worden sind, noch immer unterwertig auf Feldwebel /Oberfeldwebel-Dienstposten verwendet werden. Die Versetzung dieser Soldaten auf STAN-HauptfeldwebelDienstposten wird wegen der in der Regel erforderlichen Verwendung außerhalb des bisherigen Standortes erst bis 1984 abgeschlossen sein. Die Stammdienststelle des Heeres hat die Truppe hierüber durch ihre Mitteilung Nr. 8/1979 vom 10. September 1979 informiert. Die Beförderungsmöglichkeiten im Polizeivollzugsdienst lassen sich mit denen der Soldaten deshalb nicht vergleichen, weil beide Dienstverhältnisse auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen (hier Beamten-, dort Soldatenrecht) und sich hieraus auch nicht miteinander vergleichbare laufbahnrechtliche und ausbildungsmäßige Konsequenzen herleiten. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 169 und 170): Wieviel Stabsoffizierdienstposten ab Besoldungsgruppe B 6 und höher waren am 1. November 1979 besetzt? Wie viele dieser Offiziere haben eine Generalstabsausbildung absolviert? Zu Frage 169: Am 1. November 1979 waren alle im Haushalt genehmigten Planstellen der Besoldungsgruppen B 6 und höher im Bundesministerium der Verteidigung und im nachgeordneten Bereich besetzt. Nachfolgende tabellarische Ubersicht zeigt die Teilstreitkraftzugehörigkeit. Anteil des Sanitäts- und Gesundheitswesens ist gesondert aufgeführt. a) Teilstreitkraftzugehörigkeit Bes.-Gruppe Heer Luftwaffe Marine Gesamt B 6 73 27 19 119 B7 31 17 6 54 B 9 9 8 3 20 B 10 3 - — 3 gesamt 116 52 28 196 b) Sanitäts- und Gesundheitswesen B 6 = 12 B7 = 2 B9 = 1 gesamt = 15 Bes.-Gruppe Heer Luftwaffe Marine SanDst Gesamt B 6 (TR) 2 4 — 1 7 B 7 (Leer- — 2 — — 2 stellen) gesamt 2 6 — 1 9 c) Sonstige (Temporary Rank / Leerstellen) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15523* Zu Frage 170: Nachfolgende Aufstellung zeigt, nach Dienstgraden und Besoldungsgruppen geordnet, wie viele Generale /Admirale der Tabelle 1a und 1 c an einer Generalstabs-/Admiralstabsausbildung teilgenommen haben. Für Spitzenverwendungen des Sanitäts- und Gesundheitswesens wird im allgemeinen keine Generalstabs-/Admiralstabsausbildung gefordert. Zu Tabelle 1 a (Teilstreitkraftzugehörigkeit) Bes.-Gruppe Heer Luftwaffe Marine Gesamt B 6 54 20 14 88 (= 74,0 %) B 7 28 11 6 45 (= 83,3 %) B 9 9 3 2 14 (= 66,7 %) B 10 2 — — 2(=66,7%) gesamt 93 34 22 • 149 (= 76,0%) Der %Anteil zur gesamten Besetzung gem.Tabelle 1 a 80,2% 65,4% 78,6 % 76,0% Zu Tabelle 1 c (Temporary Rank / Leerstellen) Bes.-Gruppe Heer Luftwaffe Marine Gesamt B6 2 3 — 5 B7 — 1 — 1 gesamt 2 4 — 6 Der %-Anteil zur gesamten Tabelle 1 c beträgt 100 % 66,7 % — 66,7 Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 171, 172, 173 und 174): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich der Bundesverteidigungsminister im Bild — flankiert von seinem Pressesprecher, Kapitän zu See Dr. Fischer, in Uniform — auf Plakaten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, die z. T. an den öffentlichen Anschlagstellen aushängen, zeigen läßt? Handelt es sich dabei nicht um einen groben Verstoß gegen die Anordnung des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 30. März 1979, die die Teilnahme von Soldaten in Uniform an politischen Veranstaltungen regelt, und wie sollen gegebenenfalls ähnliche Verstöße in Zukunft unterbunden werden? Sieht die Bundesregierung, daß unter den angeführten Umständen der Bevölkerung gegenüber der Eindruck erweckt werden könnte, daß es sich bei der Bundeswehr hauptsächlich um die Armee der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands handelt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, einer Parteipolitisierung der Bundeswehr energisch entgegenzuwirken? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundeswehr die Armee aller Bürger dieses Landes ist. und daß sie deshalb aus jeder Art von Parteipolitisierung herausgehalten werden muß? Der Bundesregierung ist das Plakat bekannt. Sie sieht hierin nicht den Versuch, gegenüber der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, daß es sich bei der Bundeswehr hauptsächlich um die Armee der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands handelt. Die Bundesregierung teilt auch nicht Ihre Befürchtung, daß das Plakat so mißverstanden werden könnte. Gleich Ihnen ist sie der Auffassung, daß die Bundeswehr die Armee aller Bürger des Landes ist und schon deshalb aus jeder Art von Parteipolitisierung herausgehalten werden muß. Die Bundesregierung hält es aber, wie frühere Bundesregierungen auch, für das legitime Recht der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit der Arbeit der von ihnen gestellten Minister zu werben, indem sie diese in ihrem Arbeits- und Verantwortungsbereich darstellen. Dabei läßt es sich beim Bundesminister der Verteidigung nicht immer vermeiden, daß Soldaten mit ins Bild kommen. Die Bestimmungen des Soldatengesetzes über die politische Betätigung der Soldaten und die hierzu u. a. in dem von Ihnen angesprochenen Erlaß des Generalinspekteurs ergangenen Weisungen und Erläuterungen binden nicht den Bundesminister der Verteidigung. Ein Anlaß für die Prüfung, ob Kapitän zur See Dr. Fischer durch die Abbildung auf dem SPD-Plakat seine Dienstpflichten als Soldat verletzt haben könnte, wäre nur dann gegeben, wenn die Plakatwerbung eine persönliche politische Meinungsäußerung des Offiziers enthielte. Dies ist aber nicht der Fall. Anlage 101 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 175 und 176): Treffen Pressemeldungen zu, wonach von westlicher Seite für die MBFR-Verhandlungen ein Inspektionssystem mit niedrig fliegenden Luftfahrzeugen jeweils der Gegenseite im Rahmen eventueller Vorschläge zu begleitenden bzw. vertrauensbildenden Maßnahmen in Aussicht genommen werden soll, und wonach ein Inspektionssystem zur Verifizierung begleitender bzw. vertrauensbildender Maßnahmen auf den MBFR-Raum begrenzt und möglicherweise permanenter Natur sein soll? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ein solches System mit der bereits bestehenden Dichte des Luftverkehrs über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und mit den Bemühungen um eine Minderung der ohnehin zu starken Lärmbelästigung der Bevölkerung zu vereinbaren ist? In den bündnisinternen Beratungen über einen westlichen Paketvorschlag für Begleitende Maßnah- 15524* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 men, der den Außenministern auf der bevorstehenden Herbstministertagung der NATO zur Billigung vorliegt, ist die Bundesregierung mit Erfolg für Regelungen eingetreten, die der geographischen Begrenzung des Raums der Reduzierungen bei MBFR Rechnung tragen und die Gefahren einer Rüstungskontrollzone mit besonderem Status in Mitteleuropa vermeiden. Die neuen westlichen Vorschläge sehen hinsichtlich der Begleitenden Maßnahmen mit vertrauensbildendem Charakter deren Anwendung über den Raum der Reduzierungen hinaus nach Osten und Westen vor. Diejenigen Maßnahmen, die vorwiegend auf Verifizierung vereinbarter Reduzierungen und Limitierungen abzielen und deshalb nur im Raum der Reduzierungen Anwendung finden, sind so konzipiert, daß ein permanentes und flächendeckendes Inspektionssystem vermieden wird. Soweit Luftinspektionen in Frage kommen, wird auch den Erfordernissen Rechnung getragen, die sich aus der Dichte des Luftraums über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und den Bemühungen um Minderung der Lärmbelästigung der Bevölkerung ergeben. Die Bundesregierung ist bereit, die einzelnen Maßnahmen des westlichen Paketvorschlags im Unterausschuß für Abrüstung und Rüstungskontrolle näher zu erläutern. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 177, 178, 179 und 185): Wird die Bundesregierung im Hinblick auf Ausbildung, Ersatzteilversorgung sowie Wartung und Instandsetzung bei der zukünftigen Beschaffung von Pioniermaschinen — wie z. B. Planierraupen, Bagger, Erdhobel u. 5. — mehr noch als bisher auf bewährte, handelsübliche Fabrikate zurückgreifen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Spezialräumfahrzeuge der Standortverwaltungen unserer Bundeswehr während der Schneekatastrophe deshalb nicht beweglich von Einsatzstäben dirigiert werden konnten, weil keine — auch keine provisorische — Funkausrüstung und -verbindung bestanden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die deshalb zuletzt praktizierte Notlösung, eine Verbindung über Leuchtraketen herzustellen, unzulänglich ist, und sind Maßnahmen eingeleitet, die einen beweglichen Einsatz ermöglichen werden? Werden Schneeräumfahrzeuge bei den Standortverwaltungen nunmehr im Führerhaus mit beheizbaren Scheiben ausgestattet werden, damit es bei erforderlichen Einsätzen nicht zur Behinderungen und sogar Gefährdungen führen kann, wie dies im vergangenen Winter wegen Fehlens von beheizbaren Scheiben der Fall war? Zu Frage 177: Bereits die erste Generation von Pioniermaschinen umfaßte in der Mehrzahl handelsübliche Geräte wie Planierraupen, Bagger, Erdhobel, Lader und Verdichtungsgeräte. Allerdings gab es innerhalb dieser Geräteklassen eine Typenvielfalt mit nachteiligen Auswirkungen z. B. auf Ausbildung, Ersatzteilversorgung und Instandsetzung. Auch die Folgegeneration wird sich in erster Linie am zivilen Baumaschinenmarkt orientieren, sofern nicht besondere Erfordernisse (wie z. B. Panzerschutz) militärische Sonderentwicklungen notwendig machen. Hinsichtlich der Typenvielfalt und der verschiedenen Gerätearten wird jedoch eine Bereinigung durchgeführt werden. So kann zukünftig wegen der verbesserten Leistungsfähigkeit und des größeren Einsatzspektrums moderner Baumaschinen auf die Nachbeschaffung z. B. der Schürfkübelraupe, des Baggers, des Feldarbeitsgerätes und des Erdhobels verzichtet werden. Deren Aufgaben werden mitübernommen vom Schwenklader mit Anbaugeräten, vom Radplaniergerät und vom Kettenarbeitsgerät. Hierbei wurde von dem Grundsatz ausgegangen, nur solche Pioniermaschinen zu beschaffen, die für die Einsatzbereitschaft, die Erfüllung von Friedensaufgaben, die Ausbildung und für Katastrophenfälle zwindend benötigt werden. Der darüber hinausgehende Bedarf ist grundsätzlich über die materielle Mobilmachungsergänzung abzudecken. Das bedeutet, daß zukünftig zumindest in gleichem Maße wie bisher auf handelsübliche Geräte zurückgegriffen wird. Wegen der größeren Leistungsfähigkeit moderner Baumaschinen, der Beschränkung der Einsatzaufgaben im Frieden und der vermehrten Abstützung auf die materielle Mobilmachungsergänzung wird sich jedoch der Beschaffungsumfang insgesamt entsprechend vermindern. Zu Fragen 178, 179 und 185: Seit über 20 Jahren werden Fahrzeuge der Standortverwaltungen der Bundeswehrverwaltung im Winterdienst • eingesetzt. Der Einsatz dieser Fahrzeuge erfolgt grundsätzlich nur zur Erhaltung der Verkehrssicherheit in Bundeswehr-Liegenschaften. Die Notwendigkeit einer Ausstattung dieser Fahrzeuge mit Funksprechgeräten war bisher nicht gegeben. Soweit eine Verbindung zwischen den Fahrern und den für den Einsatz Verantwortlichen notwendig war, erfolgte dies telefonisch. Mögliche Vorteile von Funkgeräten wurden erst während der Schneekatastrophe 1978/79 erkannt. Eine inzwischen vorliegende Forderung auf entsprechende Ausstattung wird zur Zeit geprüft. Die für den Winterdienst bei den Standortverwaltungen eingesetzten handelsüblichen Zugmaschinen und Lastkraftwagen sind serienmäßig mit einer Heizungs- und Belüftungsanlage, die auch die Frontscheibe schnee- und eisfrei hält, ausgestattet. Es ist z. Z. nicht beabsichtigt, die Winterdienstfahrzeuge generell mit beheizbaren Scheiben auszustatten. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 180 und 181): Wie groß ist die Zahl der Heimbetriebsleiter, mit denen die Heimbetriebsgesellschaft mbH nach der Kantinenreform Überlassungs- und Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen hat, und wie hoch ist daran der Anteil der ehemaligen Kantinenpächter der Bundeswehr? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15525* Aus welchem Grunde wurden nach der Kantinenreform geschlossene Verträge von der Heimbetriebsgesellschaft bzw. ihrem Vertragspartner gekündigt, und wie viele dieser Kündigungen entfallen jeweils wieder auf ehemalige Kantinenpächter? Zu Frage 180: Mit Generalvertrag vom 27. Oktober 1975 wurde der HBG die Bewirtschaftung aller Mannschaftsheime der Bundeswehr sowie der Unteroffizierheime übertragen, die sich nicht in Eigenbewirtschaftung durch Unteroffizierheim-Gesellschaften befanden. In der Zeit bis 31. Dezember 1975 schloß die HBG daraufhin mit 520 Kantinenpächtern Bewirtschaftungsverträge. 17 Kantinenpächter lehnten den Vertragsabschluß ab. Deren Pachtverträge kündigten die Standortverwaltungen zum 30. Juni 1976 und die HBG besetzte diese Heimbetriebe zum 1. Juli 1976 mit neuen Bewerbern. In den oben angegebenen Zahlen sind sog. Verkaufsstellen nicht enthalten. Sie sind dort eingerichtet, wo sich die kasernierte Truppe nur vorübergehend zu Ausbildungs- oder Übungszwecken aufhält (z. B. in Standortschießanlagen) oder keine Truppenunterkünfte vorhanden sind (z. B. in Depots). Zu berücksichtigen ist auch, daß die Anzahl der Mannschafts-/Unteroffizierheime mit der Zahl der Heimbetriebsleiter nicht übereinstimmt, weil eine Reihe von Heimbetriebsleitern mehrere Mannschafts-/ Unteroffzierheime bewirtschaftet. Zu Frage 181: Diese Frage läßt sich nur anhand von Unterlagen der HBG beantworten. Ich habe diese gebeten, mir das Ergebnis der Auswertung möglichst bald mitzuteilen, das ich Ihnen dann übersenden werde. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 182, 183 und 184): Sieht die Bundesregierung zwischen dem Wehrpflichtgesetz und der inzwischen feststellbaren Verwaltungspraxis einen Widerspruch, der seinen Ausgang nimmt mit dem Schreiben des Bundeswehrverwaltungsamts (AZ: WE 2-AZ 24-0901) vom 24. September 1979, das tatsächlich allen Anträgen von Kriegsdienstverweigerern eine aufschiebende Wirkung einräumt, obwohl dies im Wehrpflichtgesetz nicht vorgesehen ist, und wie will die Bundesregierung Problemen entgegentreten, die nach 1984 auf Grund dieser großzügigen Handhabung für die Bedarfsdeckung an Wehrpflichtigen entstehen? Bedeutet diese hier geschilderte Auslegung des Erlasses des Bundesverteidigungsministeriums (VR III 7 241 100) vom 26. Juni 1978, daß Antragsteller auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen beantragt haben, vorrangig vom Wehrdienst zurückgestellt werden, z. B. gegenüber anderen Härtefällen wie Söhnen schwerkriegsbeschädigter Eltern, Verheirateten mit vielen Kindern, gegenüber Familien, in denen bereits mehrere Söhne bzw. Brüder ihren Wehrdienst geleistet haben, und birgt diese Praxis nicht die Gefahr in sich, daß Wehrpflichtige in dieser Zurückstellung und in der darauffolgenden Zeit der Entscheidung ihres Antrags eine weitere Chance sehen, am Wehrdienst vorbeizukommen? Gibt es Konzepte der Bundesregierung für die Einstellung von Frauen in die Bundeswehr auf freiwilliger Basis über den Truppensanitätsdienst hinaus, und wenn ja, welche Zeitvorstellungen liegen ihnen zugrunde, und welche Verwendungsmöglichkeiten für Frauen in der Bundeswehr sind darin vorgesehen? Zu Fragen 182 und 183: Die Verfügung des Bundeswehrverwaltungsamtes vom 24. September 1979 beruht auf dem Grundsatzerlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 26. Juni 1978. Danach sind — noch nicht rechtskräftig anerkannte — Kriegsdienstverweigerer, die den Antrag nicht rechtzeitig, aber vor dem 1. August 1977, vor Zustellung eines Einberufungsbescheides oder einer Vorbenachrichtigung gestellt haben und vom Prüfungsausschuß entweder abgelehnt oder noch nicht beschieden sind, nur dann zum Wehrdienst heranzuziehen, wenn andere ebenso geeignete Wehrpflichtige nicht verfügbar sind. Das Bundeswehrverwaltungsamt hat mit dieser Verfügung — aus Anlaß eines Einzelfalles — klargestellt, daß die Verfügbarkeit anderer . Wehrpflichtiger nicht schon verneint werden kann, wenn persönliche Umstände vorliegen, die zwar im Rahmen des Auswahlermessens zu berücksichtigen sind, aber noch keinen Anspruch auf Zurückstellung begründen. Dies entspricht den allgemeinen Regeln über die Verfügbarkeit für den Wehrdienst. Die Söhne von Schwerkriegsbeschädigten, Verheiratete mit Kindern und die Brüder von mehreren Gedienten haben keinen Zurückstellungsanspruch. Dieser ist nach dem Wehrpflichtgesetz nur dann begründet, wenn weitere persönliche Gründe hinzutreten, die den Wehrdienst als besondere Härte erscheinen lassen. Die geltende Einberufungsregelungen für Kriegsdienstverweigerer widerspricht somit nicht den Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes. Zu Frage 184: Ihre Anfrage, ob es Konzepte der Bundesregierung für die Einstellung von Frauen in die Bundeswehr auf freiwilliger Basis über den Truppensanitätsdienst hinaus gibt, und wenn ja, welche Zeitvorstellungen ihnen zugrunde liegen und welche Verwendungsmöglichkeiten für Frauen in der Bundeswehr darin vorgesehen sind, beantworte ich wie folgt: Es gibt derzeit kein Konzept der Bundesregierung für die Einbeziehung weiblicher Soldaten in die Streitkräfte auf freiwilliger Basis und über die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes hinaus. Die anhaltende öffentliche und politische Diskussion zu diesem Thema, die zunehmende Beteiligung der Frau am Berufsleben, die gesellschaftspolitische Entwicklung und die Verwendung von weiblichen Soldaten in vielen Streitkräften der Welt haben Veranlassung gegeben, eine entsprechende Problemuntersuchung aufzunehmen. Das drohende Personaldefizit der Streitkräfte in den späten 80er und in den 90er Jahren — als Folge des Geburtenrückgangs — war ein zusätzliches auslösendes Moment, erste Überlegungen zur weiteren Einbeziehung von weiblichen Soldaten anzustellen. Die Untersuchungen dienen der Erkenntnis- und Erfahrungsgewinnung zur Problemlage und verstehen sich als ein sachnotwendiges Aufarbeiten der in jüngster Zeit aktuell gewordenen Thematik. Konkrete Vorschläge oder Absichten zur weiteren Einbeziehung weiblicher Soldaten — und damit Zeitvorstellungen — sind mit diesen Grundsatzuntersuchungen und zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu verbinden. Erst nach Vorliegen der Studienergebnisse und deren Aufbereitung kann ein Ent- 15526* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 scheidungsprozeß eingeleitet werden, ob und mit welchem Ziel ggf. ein derartiges Konzept entwickelt werden soll. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 186): Ist der Bundesregierung bekannt, mit welchem Aufwand in der Bundesrepublik Deutschland wissenschaftliche Forschung bzw. Forschung am Schutz vor der Einwirkung chemischer und biologischer Kampfstoffe betrieben wird? Wie andere Staaten ist auch die Bundesrepublik Deutschland gehalten, ihre Streitkräfte und Zivilbevölkerung vor den Gefahren dieser Stoffe zu schützen. Alle Forschungsvorhaben, welche die Bundesressorts zu diesem Zweck in Auftrag geben, werden mit Themenstellung und Haushaltsmittelaufwand an die Zentrale Meldestelle beim Bundesminister der Finanzen und an den Bundesminister für Forschung und Technologie gemeldet. Auf diese Weise sind der Bundesregierung alle Themen, der dazu notwendige personelle und sachliche Aufwand und die wissenschaftlichen Einrichtungen, bei denen diese Forschungsvorhaben bearbeitet werden, zentral zugänglich. Das Meldeverfahren gewährleistet zugleich Koordinierung und hilft, Doppelarbeit zu vermeiden. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Bayreuth) (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 187): Ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche Kosmetika durch Tierversuche „klinisch getestet" werden, in dem man z. B. Haarspray in künstlich offengehaltene Kaninchenaugen sprüht und große Mengen Shampoo und andere Kosmetika bis zum qualvollen Tod der Tiere in deren Magen gießt, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, derart überflüssige und unmenschliche Praktiken ausnahmslos zu unterbinden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß kosmetische Mittel und deren Ausgangsstoffe durch Tierversuche auf ihre gesundheitliche Verträglichkeit geprüft werden. Rechtsvorschriften darüber, daß und gegebenenfalls welche Versuche im Einzelfall vorzunehmen sind, bestehen nicht. Die Tierversuche werden durchgeführt, um festzustellen, ob die kosmetischen Mittel den Vorschriften des § 24 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 entsprechen. Danach ist es verboten, kosmetische Mittel derart herzustellen, zu behandeln oder in den Verkehr zu bringen, daß sie geeignet sind, die Gesundheit des Verbrauchers zu schädigen. Bei der Prüfung kosmetischer Mittel und ihrer Ausgangsstoffe auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit dürfen nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes vom 24. Juli 1972 unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden den Tieren nicht zugefügt und überflüssige Tierversuche nicht vorgenommen werden. Zur Überwachung dieses Verbots müssen alle derartigen Versuchsvorhaben vor ihrem Beginn der Tierschutzbehörde angezeigt und von dieser genehmigt werden. Um dieser Behörde die Entscheidung über die Notwendigkeit von Tierversuchen bei kosmetischen Mitteln zu erleichtern, wird das Bundesgesundheitsamt aufgefordert werden, unverzüglich unter Einschaltung der von ihm berufenen Kosmetikkommission Richtlinien für unumgängliche Tierversuche zu erarbeiten. Mit Rücksicht auf die in jüngster Zeit in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik hat die Bundesregierung im übrigen bei den in den Bundesländern für den Tierschutz zuständigen Behörden angeregt, überall dort, wo Tierversuche durchgeführt werden, Tierschutzbeauftragte als 'Kontaktpersonen zu den aufsichtsführenden Behörden zu bestellen, damit diese sich von der Einhaltung der gesetzlichen Schutzbestimmungen überzeugen können. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 188): Ist der Bundesregierung bekannt daß in Berlin (West) Heizgas fast ausschließlich durch Spaltung von Leichtbenzin (Naphta) gewonnen wird und die Berliner GASAG beabsichtigt, wegen der Erhöhung der Preise für Leichtbenzin die Tarife für Bezieher von Heizgas teilweise bis zu 60 v. H. heraufzusetzen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, gegebenenfalls welche, die Bezieher solchen Heizgases analog zum Heizölkostenzuschuß zu fördern?' Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf Grund der besonderen geographischen Lage Berlins das Heizgas der Berliner Gaswerke AG (GASAG) fast ausschließlich durch die Spaltung von Leichtbenzin (Naphta) gewonnen wird. Nach Angaben des Senators für Wirtschaft in Berlin haben sich die Bezugskosten des Leichtbenzins für die GASAG von 1978 (Jahresdurchschnitt) bis Ende 1979 um 72,7 % erhöht. Angesichts dieser Entwicklung sieht sich die GASAG gezwungen, die seit dem 1. Januar 1977 bestehenden Haushalts-, Sonder- und Gewerbetarife zum 1. Januar 1980 um durchschnittlich 17,81)/0 zu erhöhen. Bei den Sondertarifen für die Raumheizung wird eine Tarifgruppe um über 60 % angehoben, wobei zu berücksichtigen ist, daß dieser Tarif, wie auch die anderen Sondertarife für Raumheizung, in den letzten drei Jahren sehr billig gewesen ist und auch nach der Tariferhöhung noch unter den Preisen für Heizgas im Haushaltsvolltarif liegt. Die Bundesregierung hat sowohl in der Begründung des Gesetzentwurfs zum Heizölkostenzuschußgesetz 1979 als auch in den Beratungen im Bundestag die Auffassung vertreten, daß eine Beschränkung der Zuschußgewährung auf die von leichtem Heizöl abhängigen Haushalte sich aus der Tatsache rechtfertige, daß es eine Preisentwicklung wie bei leichtem Heizöl, nämlich um annähernd 100 % innerhalb weniger Monate, bei anderen Heizstoffen auch nicht annähernd gegeben habe und vor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15527* aussichtlich in der Heizperiode 1979/80 auch nicht geben werde. Die Preiserhöhungen, die die Berliner Gaswerke AG vornehmen werden, liegen deutlich unter denen bei leichtem Heizöl. Hinzu kommt, daß die gestiegenen Heizölpreise sich in der ganzen Heizperiode 1979/80, für die allein das Heizölkostenzuschußgesetz 1979 gedacht ist, auswirken werden, während die neuen Tarife der GASAG erst vom 1. Januar 1980 an gelten sollen. Unter diesen Umständen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, auf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des Heizölkostenzuschußgesetzes 1979 in dem von Ihnen angesprochenen Sinne hinzuwirken. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 189 und 190): Was sind die Gründe dafür, daß beim Krankenhausfinanzierungsgesetz die Streichung des Halbierungserlasses zurückgestellt worden ist? Wie will die Bundesregierung ihre wiederholt gegebene verbindliche Zusage, den Halbierungserlaß noch in dieser Legislaturperiode aufzuheben, einlösen? Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages hat bei seinen Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auch die Aufhebung des Halbierungserlasses erörtert und dabei grundsätzliche Übereinstimmung darüber erzielt, diese Regelung aufzuheben. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die anstehenden weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs dazu führen, daß der Halbierungserlaß aufgehoben wird. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 191 und 192): Hält es die Bundesregierung für vertretbar, wenn Ökotrophologen auf Grund ihrer qualifizierten Ausbildung, zum Beispiel auch bei Fettleibigen, Diabetikern, ernährungsberatend tätig werden? Welche Grenzen hält die Bundesregierung, auch auf Grund des Heilpraktikergesetzes, für die Ernährungsberatung durch Ökotrophologen bei Kranken für unverzichtbar, und ist sie gegebenenfalls bereit, Ökotrophologen neue Tätigkeitsfelder zu eröffnen, für die sie auf Grund ihrer beruflichen Qualifikationen prädestiniert sind, soweit gesundheitspolitische Bedenken nicht entgegenstehen? Zu Frage 191: Die Bundesregierung hat keine Bedenken, wenn Diplom-Ökotrophologen ernährungsberatend im Sinne der Heilkunde tätig werden, wenn dies in den Grenzen des Heilpraktikergesetzes geschieht. Zu Frage 192: Das Heilpraktikergesetz behält die eigenverantwortliche Ausübung der Heilkunde am Menschen Ärzten und Heilpraktikern vor. Soweit eine Ernährungsberatung im Einzelfall darauf gerichtet ist, Krankheiten oder Gebrechen zu heilen oder zu lindern, kann der Okotrophologe daher nur unter Aufsicht und Verantwortung von zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen tätig werden. Die Bundesregierung strebt keine Veränderung der Rechtslage an, durch die die Befugnisse von Ökotrophologen auf heilkundlichem Gebiet erweitert und auf diese Weise neue Tätigkeitsfelder für diesen Berufsstand eröffnet werden könnten. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 193 und 194): Hält die Bundesregierung die Regelung in § 2 Abs. 2 des Bundeskindergeldgesetzes für gerechtfertigt, wonach die Tätigkeit eines Lehrassistenten an Schulen im Ausland zwar der späteren Berufsausbildung dienlich ist, nicht jedoch zur eigentlichen Berufsausbildung zählt, so daß das Kindergeld und erhöhter Ortszuschlag nicht gewährt werden können? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung dieser Regelung unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Bezüge von Lehrassistenten im Ausland in der Regel unter dem Existenzminimum liegen und deshalb finanzielle Unterstützung aus dem Elternhaus erforderlich ist? Zu Frage 193: Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stehen Lehrassistenten an Schulen im Ausland nicht in Schul- oder Berufsausbildung im Sinne der gesetzlichen Vorschriften über den Familienlastenausgleich. Soweit sie an diesen Schulen unterrichten, stehen sie vielmehr in einem entgeltlichen Beschäftigungsverhältnis. Insbesondere fehlt bei dieser Tätigkeit — was nach den genannten Vorschriften zu verlangen ist — ein Ausbilder, der den Assistenten, wenn schon nicht in der ausländischen Sprache, so doch wenigstens in pädagogischer Hinsicht nach entsprechendem Lehrplan und in einem die Arbeitskraft des Assistenten überwiegend in Anspruch nehmenden Umfang unterweist und anleitet. Die Tätigkeit als Lehrassistent an ausländischen Schulen mag zwar für die weitere Ausbildung bzw. spätere Berufsausübung dienlich und förderlich sein; sie gehört jedoch weder zur eigentlichen Berufsausbildung noch ist sie Voraussetzung für die Zulassung zu den Abschlußprüfungen in der Bundesrepublik. Daher ist die Zeit dieser Tätigkeit als Unterbrechung der Ausbildung anzusehen, es sei denn, daß während des Auslandsaufenthaltes und neben der Tätigkeit als Lehrassistent die Ausbildung an einer Hochschule oder einer entsprechenden Sprachenschule, also in einem Ausbildungsverhältnis, unter überwiegender Inanspruchnahme der Zeit und der Arbeitskraft des Auszubildenden weitergeführt wird. 15528* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Zu Frage 194: Aus den in der Antwort zu Frage 193 genannten Gründen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zu Gunsten der Lehrassistenten. Sofern die Eltern für ihre Kinder, die als Lehrassistenten tätig sind, noch Unterhaltsleistungen erbringen, haben sie die Möglichkeit, diese nach § 33 a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bei der Lohnoder Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend zu machen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 195 und 196): Auf welchen konkreten Unterlagen basieren Angaben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Zander, der in einem Antwortschreiben vom 31. August 1979 auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Jaunich festgestellt hat, „Nach vorliegenden Informationen derselben Stelle (Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren) ist der Aufwand für die Alkoholwerbung von 1977 auf 1978 von 109 Millionen DM auf 399 Millionen DM (also um 266 v.H. in einem Jahr) gestiegen"? Wie sind demgegenüber Aussagen des Zentralausschusses der Werbewirtschaft e.V. und des Bundesverbandes der Spirituosenindustrie e.V. zu werten, wonach sich bei einem Vergleich der Zahlen für 1977 und 1978 (also demselben Zeitraum) die Werbeaufwendungen für alkoholhaltige Getränke nur um rund 4,7 v. H. erhöht haben, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls zu einer offiziellen Richtigstellung bereit? Zu Frage 195: Die von mir in dem Antwortschreiben vom 31. August 1979 genannten Zahlen, bezogen sich auf eine Pressemitteilung der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, DHS, vom 30. Juli 1979. Die DHS gibt regelmäßig ein Jahrbuch „Zur Frage der Suchtgefahren" heraus, in dem u. a. auch über die Werbeaufwendungen für Alkohol und Tabak berichtet wird. Dabei stützt sich die DHS auf Angaben der Gesellschaft für Werbestatistik Schmidt & Pohlmann. Diesen Angaben hat weder die betroffene Industrie noch der Zentralausschuß der Werbewirtschaft jemals widersprochen. Da sich die in der genannten Pressemitteilung angegebenen Zahlen auf dieselbe Quelle stützen und diesen Zahlen ebenfalls weder von der Alkoholindustrie noch vom Zentralausschuß der Werbewirtschaft widersprochen worden war, konnte davon ausgegangen werden, daß auch sie zutreffend sind. Zu Frage 196: Auf Anfrage des Zentralausschusses der Werbewirtschaft Ende November 1979 wurde dieser auf die Pressemitteilung der DHS und auf die Tatsache hingewiesen, daß weder er noch die Alkoholindustrie den Angaben widersprochen hätten. Daraufhin wurde von diesem der Sachverhalt geprüft, mit dem Ergebnis, daß die von der DHS genannten Zahlen falsch sind. Der Zentralausschuß der Werbewirtschaft hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit schriftlich über das Ergebnis unterrichtet. Auf sofortige Rückfrage bei der DHS wurde von dort der Fehler bestätigt und eine Richtigstellung angekündigt. Da sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit unter Angabe der Quelle lediglich auf die Aussagen der DHS berufen hat, ist es der Sache angemessen, wenn die erforderliche Richtigstellung auch von dort erfolgt. Es ist nach Eingang des Schreibens jedoch unmittelbar Vorsorge getroffen worden, daß seitens des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit die falschen Zahlen und etwa darauf aufbauende Aussagen nicht wiederholt werden. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 197): Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß Vorschriften, die den Jugendhäusern bei der offenen Jugendarbeit unnötige Schwierigkeiten bereiten, so geändert werden, daß die Jugendhäuser Getränke, gegebenenfalls auch Speisen verkaufen können, ohne daß in jedem Fall eine Gaststättenerlaubnis eingeholt oder ein Verein gegründet werden muß und dadurch die Bedingungen zu erfüllen sind, die das Gaststättengesetz und eine Vereinsgründung im allgemeinen stellen? Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, die gaststättenrechtlichen Vorschriften zu ändern; das Gaststättengesetz steht der Jugendarbeit nicht im Wege. Einer Gaststättenerlaubnis bedarf grundsätzlich nämlich nur, wer Getränke oder Speisen gewerbsmäßig — d. h. mit der Absicht der Gewinnerzielung — anbietet. Die Preise in Jugendhäusern werden dagegen häufig nur kostendeckend sein. In diesen Fällen fehlender Gewerbsmäßigkeit ist deshalb eine Gaststättenerlaubnis nicht erforderlich. Auch § 23 des Gaststättengesetzes, auf den sich Ihre Frage außerdem wohl bezieht, behindert die Jugendarbeit in Jugendhäusern nicht. Bei den dort genannten Vereinen oder Gesellschaften braucht es sich nicht um förmlich gegründete Vereine zu handeln. So werden etwa auch Zusammenkünfte von Jugendlichen in der Regel als Verein oder Gesellschaft im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sein, sofern sie einen einigermaßen festen organisatorischen Rahmen und nicht nur improvisierten Charakter haben. Für die Abgabe von Getränken und Speisen in den Vereinsräumen ist eine Gaststättenerlaubnis ebenfalls nicht erforderlich. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 198 und 199): Wie beurteilt die Bundesregierung die in ihrem Verantwortungsbereich ergriffenen Initiativen, Aktionen und Maßnahmen zum Jahr des Kindes nach Zahl, Qualität und Wirksamkeit? Wird die Bundesregierung eine Bilanz zu den bildungs-, jugend- und familienpolitischen Beiträgen des Bundes und der Länder zum Jahr des Kindes vorlegen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15529* Zu Frage 198: Zu den Maßnahmen des Bundes, die der Verbesserung der Situation des Kindes in der Bundesrepublik dienen und im Internationalen Jahr des Kindes getroffen wurden, gehören insbesondere die Einführung eines Mutterschaftsurlaubs im Rahmen des Mutterschutzgesetzes, die Erhöhung des Kindergeldes für Mehrkinderfamilien, die gesetzliche Regelung über Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Eltern, die Reform des elterlichen Sorgerechts und die Vorlage des Entwurfs eines neuen Jugendhilferechts. Zur Bewertung dieser und weiterer Maßnahmen wird auf die Stellungnahme der Bundesregierung zum Dritten Familienbericht — Drucksache 8/3120 vom 20. August 1979 — sowie auf die Antwort auf die Große Anfrage zu Grundproblemen der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 8/3299 vom 26. Oktober 1979 — hingewiesen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus die Voraussetzungen für die Bildung einer Nationalen Kommission geschaffen, die ein umfassendes Programm für Maßnahmen im Internationalen Jahr des Kindes entwickelt hat. Das Aktionsprogramm richtete sich an alle gesellschaftlichen Kräfte in der Bundesrepublik mit dem Anliegen, für eine kinderfreundlichere Einstellung der Gesellschaft einzutreten und Maßnahmen für eine bleibende Verbesserung der Lage der Kinder im Sinne des Programminhalts zu treffen. Aussagen über Einzelheiten der Aktivitäten der in Betracht kommenden öffentlichen und privaten Aufgabenträger sind erst möglich, wenn die in Ihrer zweiten Frage angesprochene Bilanz vorliegt. Auf ein kinderfreundlicheres Klima in der Bundesrepublik hat die Nationale Kommission auch durch bundeszentrale Veranstaltungen eingewirkt. Diese Veranstaltungen — die letzte findet am 15./ 16. Dezember dieses Jahres statt —, zielten vor allem darauf hin, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Entwicklung benachteiligter Kinder, wie z. B. behinderter Kinder und Kinder ausländischer Familien, besser gefördert werden kann. Andere Zielsetzungen waren die kulturelle Bildung von Kindern und ein besseres Verständnis für die Lage der Kinder in den Ländern der Dritten Welt. Diese mit Bundesmitteln finanzierten Veranstaltungen sind auf großes Interesse gestoßen und haben Impulse für neue Entwicklungen gegeben. Zu Frage 199: Die Nationale Kommission für das Internationale Jahr des Kindes war bei Verabschiedung des Aktionsprogramms im Oktober 1978 übereingekommen, nach Ablauf des Jahrs des Kindes noch einmal zu Beginn des Jahres 1980 zusammenzutreten, um Bilanz zu ziehen. Gemeinsam haben das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und die Geschäftsstelle der Nationalen Kommission einen Fragebogen entwickelt, mit dem Angaben auf dem Sektor der Öffentlichkeitsarbeit und Bewußtseinsbildung, unmittelbare Verbesserungen der Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland sowie Aktionen und Maßnahmen zugunsten der Kinder in der Dritten Welt erhoben werden. Da diese Erhebung ein möglichst breites Spektrum an Aktionen und Maßnahmen sowie an Meinungen über deren Wirkung dokumentieren soll, erfaßt sie nicht nur die bildungs-, jugend- und familienpolitischen Maßnahmen des Bundes und der Länder. Auch Wohlfahrts-, Jugend- sowie Frauen- und Familienverbände, Fachorganisationen, Tarifvertragsparteien, wissenschaftliche Institute, Fernsehen, Funk und Presse sind in die Erhebung miteinbezogen. Der Terminplan sieht vor, daß die Auswertung der beantworteten Fragebögen bis Ende Januar 1980 beendet ist, so daß der Nationalen Kommission Ende Februar 1980 der Abschlußbericht vorgelegt werden kann. Der Abschlußbericht wird voraussichtlich im März 1980 veröffentlicht. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/3468 Frage 200): Ist die Bundesregierung bereit, einen Beitrag dazu zu leisten, daß das Jahr des Kindes nicht „Episode" bleibt, sondern daß die Bemühungen, unsere Gesellschaft und die Welt kinderfreundlicher zu machen, nachhaltig fortgesetzt werden können? Zu Frage 200: Die von den Vereinten Nationen mit der Proklamation eines Internationalen Jahrs des Kindes verfolgten Ziele werden auch von der Bundesregierung verfolgt. Neben rechtlichen Regelungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit für Kinder sind in den letzen Jahren zahlreiche Initiativen ergriffen worden, die darauf angelegt sind, allen Kindern ausreichende Chancen für ihre seelische, geistige und soziale Entwicklung zu sichern. Entsprechend den besonderen Belastungen, die Familien durch Pflege und Erziehung von Kindern je nach Familienstruktur, Einkommenssituation und Erziehungsfähigkeiten erwachsen, sind die Hilfen differenziert und erstrecken sich auf das Gebiet des Familienrechts, der Steuer- und Finanzpolitik, der Sozialpolitik, der Wohnungs- und Städtebaupolitik ebenso wie auf das der Bildungspolitik und Eltern- und Familienbildung und -beratung. Das Internationale Jahr des Kindes stellt daher keinen Beginn einer Politik für Kinder oder lediglich eine „Episode" dar. Sein Erfolg besteht darin, im Rahmen von Aktionswochen, Expertentagungen, Diskussionsabenden, durch Verbreitung von Informationsmaterialien, Plakataktionen oder Wettbewerben das Bewußtsein für Interessen und Bedürfnisse von Kindern, die noch zu wenig beachtet werden, geschärft zu haben. Das dadurch geweckte größere Verständnis für Kinder und die größere Bereitschaft zur Unterstützung von Maßnahmen und Programmen zugunsten von Kindern werden die Bundesregierung dabei unterstützen, ihre Leistungen zugunsten von Familien und den Kindern, die in ihnen aufwachsen, weiterzuentwikkeln. 15530* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 201 und 202): Sind der Bundesregierung Forschungsergebnisse bekannt, denenzufolge Haschisch nicht etwa eine „weiße Einstiegsdroge ist, sondern irreversible Schäden der Zellen, bei Jugendlichen ein Zurückbleiben der genitalen Entwicklung bewirkt, das Denkvermögen trübt usw., und welche Maßnahmen gedenkt sie nunmehr zu ergreifen? Wie hoch sind die Kosten für die Aktion „Familie — jeder für jeden", und auf welche Informationen über die Erziehungsmethoden in den „besten Familien" stützt die Bundesregierung die Aktion? Zu Frage 201: Forschungen zu den Auswirkungen von Cannabis liegen insbesondere aus den Vereinigten Staaten vor. Generell ist anzumerken, daß die meisten Untersuchungsergebnisse aus Studien über Marihuana gewonnen wurden. Da in der Bundesrepublik überwiegend Haschisch konsumiert wird, mit einem mindestens 5 mal höheren Wirkstoffgehalt, ist anzunehmen, daß die Forschungsergebnisse, die sich auf Marihuana beziehen, noch schärfer auf Haschisch zutreffen. Verminderte Spermienproduktion und Veränderungen in den Zellcharakteristika von Sperma sind bei schweren Haschischrauchern verschiedentlich behauptet worden. Endgültige Bestätigung steht jedoch aus. Gleiches gilt für Abnormitäten an den Chromosomen nach Marihuanakonsum. Hirnschäden nach Marihuanakonsum können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Nach neueren Untersuchungen ist auch nicht mehr auszuschließen, daß nach lang andauerndem Gebrauch von Marihuana eine Toleranzausbildung, als typisches Merkmal für eine Suchtentwicklung, auftritt. Gut belegt ist eine Verschlechterung des Reaktions- und Denkvermögens nach Marihuanakonsum. Gelegentlich sind Cannabis-Psychosen beschrieben worden. Unzweifelhaft ist, daß es bestimmte Risikogruppen gibt, bei denen sich Schäden durch Marihuana-/ Haschischkonsum besonders auswirken. Zu solchen Risikogruppen gehören insbesondere wegen ihrer noch nicht abgeschlossenen physischen und psychischen Entwicklung junge Menschen unter 18 Jahren. All diese Ergebnisse haben die Bundesregierung darin bestätigt, bei dem vorgelegten Entwurf eines Betäubungsmittelgesetzes nicht zwischen Cannabis und anderen illegalen Drogen zu unterscheiden, Aufklärungsmaterial zum Drogenproblem speziell auch auf die möglichen Schäden durch Cannabiskonsum abzustellen, die Beratungsstellen des „psychosozialen Anschlußprogramms" auch auf Cannabiskonsumenten auszurichten. Auf dem kürzlich durchgeführten Kongreß „Cannabis heute", den die Gesellschaft für Suchtforschung veranstaltet und den der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit finanziell gefördert hat, sind die Gefahren des Cannabiskonsums durch den Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit öffentlich dargestellt und die Auffassung der Bundesregierung begründet worden. Zu Frage 202: Die auf den Zeitraum von 1977 bis 1979 entfallenden Kosten für die Aktion „Familie jeder für jeden" (Broschüren, Anzeigen, Filme, Plakate und Untersuchungen) belaufen sich auf ca. 4,5 Millionen DM. Es wird davon ausgegangen, daß sich der 2. Teil der Frage auf die im Rahmen der Kampagne „Familie — jeder für jeden" in der Wochenzeitung „Die Zeit" geschaltete Anzeige „Das kommt in den besten Familien vor" bezieht. Diese Anzeige stellt die gesamte Kampagne überblickartig vor. Es geht darum, den Zusammenhang zwischen Erziehungsverhalten, gesundheitsförderlichem Verhalten und den Lebensbedingungen der Familien aufzuzeigen. Dabei wird Gesundheitserziehung als Teil des allgemeinen Erziehungsprozesses verstanden. Die Anzeigen sollen verdeutlichen, daß bewußtes und unbewußtes Vorbildverhalten der Eltern das Gesundheitsverhalten der Kinder beeinflussen. In der Bundesrepublik, in den USA und in der Schweiz gibt es eine Reihe von Untersuchungen, die die Beziehung von Erziehungsverhalten, Gesundheitsverhalten der Eltern und ihre Auswirkung auf den Sozialisationsprozeß der Kinder beschreiben. Wichtige Erkenntnisse vermitteln auch die im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführten Untersuchungen „Schüler und Gesundheit 1976" und „Einstellungen und Praktiken von Eltern im Feld der gesundheitlichen Erziehung ihrer Kinder", ferner eine Sekundäranalyse zur Frage der Ersetzbarkeit von Motiven in speziellen Bereichen der Gesundheitsbildung. Ihre Grundannahmen bezieht die Kampagne „Familie — jeder für jeden" aus gesicherten und allgemeingültigen Ergebnissen der erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Forschung. Die Kampagne stützt sich vor allem auf Arbeiten namhafter Wissenschaftler wie Tausch /Tausch, Richter, Mollenhauer, Kemmler und Heckhausen und die Arbeiten des Deutschen Jugendinstituts. Darüber hinaus wurden Ergebnisse von Repräsentativbefragungen (z. B. von INFAS 1977) berücksichtigt. Selbstverständlich werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse dem Medium der Anzeige gemäß in alltagssprachliche Formen umgesetzt. Ziel der Anzeigenaktion ist nicht, Erziehungsverhalten zu normieren, sondern Hilfen zur Lösung von Problemen im Erziehungsalltag zu geben. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 203 und 204): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15531* Wie erklärt sich die Bundesregierung das im Vergleich zu früheren Prüfungen geradezu katastrophale Abschneiden der Medizinstudenten bei den jüngst abgelaufenen Prüfungen, vor allem im zweiten und dritten Prüfungsabschnitt? Was gedenkt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Institut für medizinisch-pharmazeutische Prüfungsfragen zu unternehmen, damit die Prüfergebnisse auch im zweiten und dritten Abschnitt künftig einigermaßen konstant ausfallen? Zu Frage 203: Die Bundesregierung kennt bisher im einzelnen die Gründe für die hohen Mißerfolgsquoten an den im August und Oktober 1979 durchgeführten schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte nicht. Die für die Ausführung der Approbationsordnung für Ärzte zuständigen Länder sind mit der Prüfung dieser Angelegenheit befaßt. Es wird versucht werden müssen zu klären, ob und in welchem Umfang das schlechte Abschneiden der Studenten in diesen Prüfungsterminen, vor allem im 2. und 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, auf die durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vom 24. Oktober 1978 (BGBl. I S. 312) erfolgte Änderung des Bewertungssystems zurückgeführt werden muß, und welche anderen Umstände gegebenenfalls das Zustandekommen dieser Prüfungsergebnisse beeinflußt haben könnten. Die Länder werden das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zu gegebener Zeit unterrichten. Ob zum jetzigen Zeitpunkt allerdings eine eindeutige Klärung erfolgen kann, erscheint fraglich. Möglicherweise wird es notwendig sein, die weitere Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse künftiger Prüfungstermine, abzuwarten, bevor Schlüsse gezogen werden können. Zu Frage 204: Solange die Bundesregierung die Ursachen für die in den Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte außergewöhnlich hohen Mißerfolgsquoten der letzten Prüfungstermine, besonders im 2. und 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, nicht im einzelnen kennt, kann sie nicht absehen, ob und ggfs. welche Maßnahmen insoweit erforderlich werden. Sie wird jedenfalls die Unterrichtung durch die Länder abwarten müssen, die sich gemeinsam des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen bei der Vorbereitung und Auswertung der schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte bedienen. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Prüfungen liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, die die Approbationsordnung für Ärzte als eigene Angelegenheiten ausführen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 205): Plant die Bundesregierung den Entwurf eines Suchtkrankengesetzes — und wenn ja, mit welchem Inhalt — vorzulegen? Die Bundesregierung plant kein solches Gesetz. Der Ständige Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich auf seiner 12. Sitzung am 23. April 1975 ausführlich mit Fragen der Einführung einer Meldepflicht für Drogenabhängige befaßt und diese ausdrücklich abgelehnt Seither ist dieses Thema nicht mehr aufgekommen. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 206 und 207): Womit rechtfertigt die Bundesregierung angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur regierungsamtlichen Öffentlichkeitsarbeit, daß die Rede des Bundesministers Frau Huber von der Bundesfrauenkonferenz der Sozialistischen Partei Osterreichs in Wien auszugsweise im Informationsdienst des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit erschienen ist (Nummer 20 vom 30. November 1979), wenn es sich bei diesem Auftritt eindeutig um eine parteipolitische Veranstaltung handelte und Frau Huber ausdrücklich den sozialdemokratischen Standort ihrer Zuhörerschaft zu verdeutlichen versuchte? Ist die Bundesregierung bereit, auf den Bundesminister für Jugend Familie und Gesundheit dahin gehend einzuwirken bzw. ihm zu verdeutlichen, daß für die Verbreitung parteipolitischer Äußerungen die Sozialdemokratische Partei Deutschlands oder die Sozialistische Partei Osterreichs zuständig ist? Zu Frage 206: Der Informationsdienst des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit hat unter anderem die Aufgabe, die Offentlichkeit über die politischen Vorstellungen und Ziele der Leitung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zu unterrichten, die sich u. a. in Zeitungsartikeln, Interviews und Reden niederschlagen. Das geschieht unabhängig davon, vor welchem Publikum diese Äußerungen vorgetragen werden. In dieser Handhabung befindet sich der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in Übereinstimmung mit allen anderen Ministern und politischen Persönlichkeiten in Bund und Ländern. Zu Frage 207: Unter Berücksichtigung der Antwort auf Ihre erste Frage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu einer derartigen Einwirkung. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 208, 209, 210 und 211): Inwieweit rechnet die Bundesregierung die Transzendentale Meditation (TM) zu den „neueren Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften, und inwieweit steht die Transzendentale Meditation mit in einem Zusammenhang mit den sogenannten neuen Jugendreligionen? Ist die Bundesregierung bereit, der Transzendentalen Meditation Ünbedenklichkeit zuzusprechen, oder sieht die Bundesregierung vor allem für jüngere Mitglieder der „Transzendentalen Meditation" Gefährdungen? Sind der Bundesregierung insbesondere wissenschaftliche Analysen über psychische Gefahren durch die „Transzendentale Meditation" bekannt, wenn ja, welche, und welchen Stellenwert besitzen diese Analysen für die Bewertung der „Transzendentalen Meditation" durch die Bundesregierung? 15532* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Aussage von Prof. Dr. Langen, Direktor der Klinik für Psychotherapie an der Universität Mainz, der in einem wissenschaftlichen Beitrag in der Fachzeitschrift „Journal für Autogenes Training und Allgemeine Psychotherapie" bei der „Transzendentalen Meditation" mangelnde Vorauswahl der Interessenten, unsachgemäßge Durchführung der Praxis und vor allem ungenügende psychologische Betreuung der Meditierenden beklagte und von der „Gefahr der seelischen Entgleisung" durch Transzendentale Meditation sprach? Zu Frage 208: Bei der Transzendentalen Meditation (TM) ist zu unterscheiden zwischen ihrem Einsatz als Entspannungstechnik, etwa im Rahmen psychotherapeutischer Behandlungen und der TM als „Lebensführungsprogramm". Grundsätzlich ist festzustellen, daß die verschiedenen Formen der Meditation u. a. entspannende Wirkungen hervorrufen können. Bedenken richten sich nicht generell gegen Transzendentale Meditation als Entspannungstechnik, sondern gegen bestimmte Arten der Anwendung. Bei der Transzendentalen Meditation als Bewegung, wie sie von der Gesellschaft für Transzendentale Meditation (GTM) betrieben wird, verstärken sich die Eindrücke, daß nicht der Einsatz der Entspannungstechnik im Vordergrund steht. Vielmehr wird die Einflußnahme auf die ganze Person desjenigen gewollt, der sich ihr anschließt. Die GTM hat die Aufgabe, die Heilslehren und -versprechungen des Begründers Maharishi Mahesh Yogi, eines ehemaligen Hindumönchs aus Indien, zu verkünden. Deshalb wird die TM-Bewegung den neuen religiösen Gemeinschaften zugeordnet, die häufig kurz auch als „Jugendsekten" oder „Jugendreligionen" bezeichnet werden. Zu Frage 209: Die Anwendung der Tranzendentalen Meditation als Lebensführungsprogramm kann bei Meditierenden, die entweder labil sind oder sich in einer Krise befinden, negative Auswirkungen hervorrufen, auf die weder die Methode noch die Organisation eingehen kann und will. Dies aber stellt gerade für junge Menschen, die extensiv meditieren, eine Gefahr dar, die in einzelnen Fällen zu schweren psychischen Störungen führen kann. Da die Transzendentale Meditation häufig junge Erwachsene in kritische Lebenssituationen anspricht, die einer Außenbeeinflussung besonders zugänglich sind, hält die Bundesregierung die Arbeit der Gesellschaft für Transzendentale Meditation für bedenklich. Zu Frage 210: Die Bundesregierung hat die Klinik und Poliklinik für Psychotherapie der Johannes-GutenbergUniversität, Mainz, Herrn Prof. Dr. Langen, mit einer Untersuchung beauftragt, durch die die Auswirkungen der Mitgliedschaft in Jugendreligionen, einschließlich der TM, auf Gesundheit und Sozialverhalten junger Menschen erforscht werden sollen. Das Endergebnis liegt noch nicht vor. Die Entscheidung, auf die negativen Begleiterscheinungen der TM aufmerksam zu machen, basiert z. Z. vor allem auf zahlreichen Stellungnahmen von deutschen und ausländischen Wissenschaftlern und auf Berichten von Ehemaligen und Eltern. Darüber hinaus liegen zahlreiche Eigenveröffentlichungen und Aussagen der TM und der von diesem eingesetzten „Weltregierung im Zeitalter der Erleuchtung" vor, aus denen ersichtlich ist, daß Maharishi die TM in erster Linie als Methode verwendet, um Macht und Einfluß zu erhalten. Zu Frage 211: Die Feststellung von Herrn Prof. Dr. Langen, Mainz, daß die Transzendentale Meditation gerade bei jungen Menschen zu psychischen Störungen führen kann, wird auch von anderen bestätigt. Er fordert daher eine sorgfältige Auswahl bei der Zulassung zur Transzendentalen Meditation. Die Bundesregierung weist darauf hin, daß nach ihr vorliegenden Informationen in der Anwendung der TM innerhalb der GTM eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen beim Meditationsinteressenten nicht gewährleistet ist. Die unsachgemäße Durchführung in der Praxis und die ungenügende psychologische Betreuung der Meditierenden wurde durch zahlreiche Fälle belegt. Die Bundesregierung hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Meditationsbegleitung durch die TM-Lehrer nicht einem fundierten therapeutischen Anspruch genügt. Die TM-Lehrer verfügen häufig nicht über die nötige Ausbildung und Erfahrung; sie haben ferner keine entsprechende Fachberatung, um tiefgreifende Störungen des Meditierenden zu erkennen und auf ihre jeweilige persönliche Situation eingehen und sie bearbeiten zu können. In der Überprüfung der Meditation durch das standardisierte Checking-System wird bewußt nicht auf die persönlichen Probleme den Meditierenden eingegangen. Die Problemlösung soll ausschließlich in einem schematisierten Gang durch ein 30-Punkte-System und durch vermehrte Meditation geschehen. Das Nichtbearbeiten der aufgebrochenen Probleme aber ist bei einer Methode, die psychische Inhalte, darunter angsterregende und bedrohliche, aktiviert,' bedenklich, und kann zu verstärkten psychischen Schwierigkeiten führen. Es muß ferner darauf verwiesen werden, daß der Einbruch in die Psyche gerade bei jüngeren Menschen einhergeht mit Heilsversprechungen der TM, denen die Wirklichkeit nicht entsprechen kann; der starken Ausrichtung auf die Führergestalt des Maharishi Mahesh Yogi kommt dabei besondere Bedeutung zu. Maharishi läßt keine Kritik zu und fordert totale Loyalität und Auslieferung des Gewissens seiner Anhänger, verbunden mit bedingungslosem Gehorsam, die den Bedürfnissen des einzelnen übergeordnet sind. Dieser Aspekt verstärkt die Gefahr einer „seelischen Entgleisung" besonders für junge Menschen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 212 und 213): Welche neuen Erkenntnisse gibt es Ober die in der Ostsee versenkte Sprengkampfstoffmunition. insbesondere Giftgasgranaten aus dem zweiten Weltkrieg, die Ober die Tatsachen hinausgehen, die durch Durchsuchung in den Jahren 1970/1972 bekanntgeworden sind? Sorgt die Bundesregierung für regelmAßige Untersuchung in den fraglichen Seegebieten. um Veränderungen des Zustandes der versenkten Giftgasmunition und anderer Munition zu ermitteln. und wenn nein, warum nicht? ' Der Bundesregierung liegen z. Zt keine neuen Erkenntnisse über die in der Ostsee versenkte Kampfstoffmunition aus dem 2. Weltkrieg vor, die über die Tatsachen hinausgehen, die durch Untersuchungen in den Jahren 1970-1972 bekanntgeworden sind. Am 27. November 1979 sind die Innenminister bzw. -senatoren der Küstenländer um Mitteilung gebeten worden, ob ihnen über die südlich des Kleinen Belt versenkte Kampftstoffmunition zusätzliche Tatsachen und Vorkommnisse bekanntgeworden sind. Antworten sind bisher nicht eingegangen. Im übrigen wird derzeit ein Auftrag an einen Gutachter vorbereitet, der untersuchen soll, ob die Kampfstoffe auch nicht unter besonderen Bedingungen gefährlich werden könnten, wenn sie an Ort und Stelle verbleiben. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 214 und 215): Lehnt der Bundesverkehrsminister den Antrag des Juggendclubs Braunbach auf Errichtung eines Kiöska an der Kochertalbrücke ab mit der Begründung, daß dies den zur Zeit gültigen Grundsätzen für die Ausstattung der Bundesautobahnen nicht entspreche? Wenn je wieso wurde dann an der Moselbrücke bei Winningen (A 61) eine Erfrischungsstelle eingerichtet. obwohl sieben Kilometer weiter in Richtung Mainz wieder eine Erfrisch telle ist und ca. 30 Kilometer vorher in Richtung Köln eine Tankstelle mit Raststätte ist? Zu Frage 214: Es ist richtig, daß der Antrag des Jugendclubs Braunsbach auf Errichtung eines Kioskes an der Kochertalbrücke nach den zur Zeit gültigen Grundsätzen für die Ausstattung der Bundesautobahn mit Autobahnnebenbetrieben abgelehnt werden mußte: Einzelheiten hiertßber wurden dem Jugendclub Braunsbach bereits mit Schreiben vom 13. September 1979 mitgeteilt Zu Frage 215: Die Kioske mit WC (sog. KWC-Anlagen) Winningen sind am 1. Juli 1975 eröffnet worden. Ihre Planung und Bauausführung erfolgten noch nach früheren Grundsätzen für die Ausstattung der Bundesautobahnen mit Autobahnnebenbetrieben. Nach den neuen Planungsgrundsätzen käme heute der Bau der KWC-Anlagen Winningen nicht mehr in Betracht. Die Zustimmung zur Errichtung dieser Kioske war seinerzeit mit der Erwartung verbunden, daß sich der attraktive Standort günstig auf Besucherzahlen und Ertragsentwicklung auswirken würde. Diese Erwartungen haben sich bis heute nicht erfüllt. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 216): Wird die Bundesregierung, nachdem in den kommenden Jahren größere Investitionen bei der Deutschen Bundesbahn vorgesehen sind, darauf dringen. daß auch baldmöglichst und gegebenenfalls wann die Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Solingen-Ohligs-Remscheid-Wuppertal-Oberbarmen durchgeführt wird? In Fragen der Betriebsführung und Zugförderung entscheidet der Vorstand der Deutschen Bundes- bahn in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Der Bundesminister für Verkehr würde einem Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Elektrifizierung des Abschnitts Solingen-Ohligs-Remscheid—Wuppertal-Oberbarmen nach Bundesbahngesetz zustimmen, wenn die Unternehmensleitung eine Änderung der heutigen Traktionsart aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen für erforderlich hält und sich durch diese Investition das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn nicht verschlechtert. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 217): Hält die Bundesregierung an ihren früheren Planungen fest, daß die B 41 im Streckenabschnitt Bingen-Bad Kreuznach vie ausgebaut werden muß, und bis wann ist mit der Realisierung des Ausbaus nach den neuesten. Zielvorstellungen zu rechnen? Der Neubau der B 41 Bingen-Bad Kreuznach ist im Straßenbauplan mit veranschlagten Baukosten von 49 Millionen DM enthalten.. Die Maßnahme ist im Regierungsentwurf für den neuen Bedarfsplan 4streifig in Stufe I vorgeschlagen. Zur Zeit wird die Planung bearbeitet Mit den Bauarbeiten wird begonnen, sobald die Planfeststellung bestandskräftig ist Tiber den Zeitpunkt der Baudurchführung können daher noch keine Angaben gemacht werden. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des . Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 218): In welcher Dringlichkeitsstufe hat die Bundesregierung in ihrem neuen Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen die Ortsumgehungen im Zuge der B 500 von Triberg Schönwald und Furtwangen aufgenommen? Im Entwurf des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen wurden die Ortsumgehungen von Furtwangen und Schönwald in die Stufe I aufgenommen. Für die Ortsumgehung von Triberg ist die Stufe II vorgesehen. Anlage 125 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 219 und 220): Ist die Bundesregierung nach den einschlägigen Kabinettsbeschlüssen und der bereits erfolgten Zuleitung des Gesetzentwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 an den Bundesrat der Auffassung, daß etwaige vor über einem Jahrzehnt rechtsverbindlich abgeschlossene Raumordnungsverfahren für Maßnahmen, die nach den neuen Beschlüssen nicht mehr zur Durchführung kommen sollen, in sich zusammenfallen? Ist die Bundesregierung bereit, in Fällen, in denen die politisch im Bund und Land Verantwortlichen einvernehmlich eine frühere Maßnahme — wie beispielsweise die Westumgehung Würzburg — "wegfallen lassen wollen", auf die zuständigen Behörden einzuwirken, schon vor dem formellen endgültigen Beschluß des Deutschen Bundestages keine Einwendungen mehr gegen Bebauungspläne und ähnliches zu erheben, die den ursprünglichen Straßenbauplänen zuwiderlaufen? Wie Sie wissen, werden Planung und Bau von Bundesfernstraßen durch die Länder in Auftragsverwaltung nach Maßgabe des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Für die nach Landesgesetz veranlaßten Raumordnungsverfahren sind die jeweiligen Länder ausschließlich zuständig. Ich muß Sie um Verständnis bitten, daß eine Äußerung der Bundesregierung erst dann möglich ist, wenn der Gesetzentwurf die parlamentarischen Instanzen durchlaufen und der Deutsche Bundestag seine Zustimmung erteilt hat. Die dann zu erwartenden Äußerungen können sich jedoch lediglich auf Verfahren gemäß § 16 Fernstraßengesetz beziehen. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würz (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 221): Sind der Bundesregierung Klagen über die zu hohe Zulassungszahl von Personen nach dem Personenbeförderungsgesetz bei Bussen und Gelenkbussen insbesondere im Kinder- und Schülertransport, bekannt, und wenn ja, was wird sie unternehmen, um diesen unbefriedigenden Zustand zu beenden? Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) selbst enthält keine Vorschriften über die Besetzung von Kraftomnibussen mit Schülern. Dagegen wird im § 34 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben, daß in Kraftomnibussen nur soviel Personen befördert werden dürfen, als nach dem Fahrzeugschein Plätze zulässig sind. Ziel- setzung des § 34a StVZO und der in dieser Vorschrift festgeschriebenen Art der Platzzahlberechnung ist, unabhängig von der Beförderungsart sicherzustellen, daß Kraftomnibusse im Betrieb nicht überbesetzt werden. Dieses Ziel wird u. a: dadurch erreicht, daß die in Ansatz gebrachten spezifischen Lastannahmen für Stehplätze so aufeinander abgestimmt sind, daß eine Übeibesetzung und damit eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit aus diesen Gründen praktisch ausgeschlossen werden kann. Durch die Angabe der zulässigen und maximal mög- lichen Platzzahlen wird jedoch nicht vorgeschrieben, daß auch soviele Personen befördert werden müssen; sie sind vielmehr als obere Grenzwerte einzustufen, deren Unterschreitung jederzeit möglich ist. Insbesondere bei dem vom PBefG freigestellten Schülerverkehr sind den Ländern, in deren Kulturhoheit dieser Bereich fällt, Möglichkeiten gegeben, entscheidenden Einfluß auszuüben. Die Schulträger haben es als Auftraggeber in der Hand, gezielt und je nach örtlicher Gegebenheit, in bezug auf Fahrzeugkapazität und -qualität allen Vorstellungen gerecht zu werden. Vertraglich können sie sich ausbedingen, wie die Schulbusse zu belegen sind. Es erscheint nicht zweckmäßig, die o. g. Rechtsvorschriften zu ändern, da sie als Rahmenvorschriften ebenso wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Sicherheit und Ordnung beim Schülerverkehr zu gewährleisten vermögeh. Diese Aussage wird durch die Verkehrsunfallstatistik eindeutig bestätigt; danach ist der Kraftomnibus, einschließlich des Schulbusses, das sicherste Verkehrsmittel überhaupt. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 222): Ist die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß bei Flugzeugabstürzen in der letzten Zeit Maschinen des Typs DC 10 unverhältnismäßig oft beteiligt waren und an Maschinen dieses Typs häufig gefährliche Fehler entdeckt wurden, bereit, deutschen und ausländischen Flugfirmen Starts und Landungen in der Bundesrepublik Deutschland und auch das Überfliegen des Luftraums der Bundesrepublik Deutschland zu untersagen oder die für ein Flugverbot notwendigen Maßnahmen zu initiieren? Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine Veranlassung zu Maßnahmen der von Ihnen genannten Art. Der überwiegende. Teil der Vorkommnisse ist auf menschliches Versagen (Fehler bei der Instandhaltung, Führungsfehler der Piloten) zurückzuführen. Soweit technische Mängel des Flugzeugmusters Douglas DC 10 vorgelegen haben (Frachtraumtür), sind diese behoben. Der zuletzt bekanntgewordene Unfall (Antarktis) ist nach bisherigen Erkenntnissen nicht auf technische Mängel zurückzuführen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15535* Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 223, 224 und 225): Wann ist mit Baubeginn und wann mit Fertigstellung der im Bundesverkehrswegeplan '80 enthaltenen Bundesbahnausbaustrecke Rotenburg—Minden zu rechnen? In welchen Teilabschnitten soll der im Bundesverkehrswegeplan '80 vorgesehene Ausbau der BAB 7 zwischen dem Autobahndreieck Hannover-Nord und dem Autobahndreieck Walsrode erfolgen, wann sollen die Bauarbeiten beginnen? Wann ist voraussichtlich mit der Fertigstellung der jeweiligen Abschnitte zu rechnen? Zu Frage 223: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn wurde zwischenzeitlich vom Bundesminister für Verkehr gebeten, die Planungen zügig voranzutreiben sowie alle Vorbereitungen für eine zeitgerechte Verwirklichung zu treffen. Wegen des derzeit noch nicht abschätzbaren Zeitbedarfs für die Durchführung der planungsrechtlichen Verfahren läßt sich ein Termin für den Baubeginn der Maßnahmen noch nicht nennen. Zu Frage 224: Das Bundeskabinett hat am 7. November 1979 den Entwurf des Bedarfplans 1980 für die Bundesfernstraßen verabschiedet. Danach ist der sechsstreifige Ausbau der A 7 zwischen den BundesautobahnDreiecken Walsrode und Hannover /Nord in der Stufe I vorgesehen. Auf Grund der derzeit abschätzbaren Finanzierungsmöglichkeiten kann mit dem sechsstreifigen Ausbau des vorgenannten Abschnittes voraussichtlich erst nach 1985 begonnen werden. Nähere Angaben sind zur Zeit nicht möglich. Vorgesehen ist ein Ausbau in drei Teilabschnitten: 1. AD Walsrode—AS Schwarmstedt, 2. AS Schwarmstedt—AS Berkhof und 3. AS Berkhof—AD Hannover /Nord. Zu Frage 225: Eine genaue Aussage über den Fertigstellungstermin ist wegen des noch ungewissen Baubeginns nicht möglich. Der gesamte Abschnitt zwischen den Bundesautobahn-Dreiecken Walsrode und Hannover /Nord wird voraussichtlich erst nach 1990 sechsstreifig befahren sein. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 226 und 227): Treffen Zeitungsberichte zu, nach denen der Bahnhof Bad Lippspringe in stärkerem Maß dem militärischen Verkehr dienen soll? Steht die vor einiger Zeit vorgenommene Auswechselung der Schwellen und die neue Unterfütterung des Gleises mit diesen Meldungen in Verbindung? Zu Frage 226: Wie die Deutsche Bundesbahn berichtet, ist ihr über zusätzliche Militärtransporte in Bad Lippspringe nichts bekannt. Zu Frage 227: Nein. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 228 und 229): Wie kann sichergestellt werden, daß aus der „DDR" kommende Reisewagen in einem für Reisende zumutbaren hygienischen und technischen Zustand sind? Ist der Bundesregierung bekannt, warum im Wechselverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der CSSR weit überwiegend Binnenschiffe der CSSR zum Einsatz kommen? Zu Frage 228: Die Qualität des Reisezugverkehrs zwischen der Deutschen Bundesbahn (DB) und der Deutschen Reichsbahn (DR) wird in hohem Maße von einem guten Zustand der Fahrzeuge bestimmt. Aus diesem Grunde sind die DB und die Bundesregierung ständig bemüht, die Attraktivität der im DB/DR-Verkehr eingesetzten Reisezugwagen der DR zu verbessern. Die DB hat bereits in der Vergangenheit über ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der DR hinaus Arbeiten zur Unterhaltung und Pflege des DR-Wagenmaterials geleistet und dazu beigetragen, daß den Kunden saubere und einwandfreie Reisezugwagen zur Verfügung stehen. Diese Bemühungen wird die DB fortsetzen und in Gesprächen mit der DR jede Gelegenheit benutzen, daß der hygienische und technische Zustand der Wagen in Zukunft den berechtigten Wünschen der Reisenden angepaßt wird. Zu Frage 229: Tschechoslowakische Binnenschiffe dürfen bisher lediglich über die Elbe die Häfen Hamburg und Lübeck anfahren. Der Verkehr zwischen der Tschechoslowakei und diesen Seehäfen wird traditionell nur von tschechoslowakischen Schiffen abgewikkelt. Die übrigen Binnenwasserstraßen können von tschechoslowakischen Schiffen erst dann befahren werden, wenn ein bilaterales Binnenschiffahrtsabkommen abgeschlossen ist, das auch die Teilnahme deutscher Schiffe am Verkehr mit der Tschechoslowakei zufriedenstellend regelt. Verhandlungen hierüber sind im Gange. 15536* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Adams (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 230, 231, 232 und 233): Wann rechnet die Bundesregierung, nach den neuen Plänen, mit dem Beginn und Ende des Ausbaus der BAB A 4 um Köln (linksrheinisch) auf sechs Spuren? Wann beginnt und endet der Ausbau auf sechs Spuren der BAB A 4 von Köln nach Aachen? Werden bei diesen Ausbauten die dringend erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Städte Hürth, Frechen und Kerpen berücksichtigt? Sind Lärmschutzmaßnahmen an der BAB A 555 (Bonn—Köln) im Bereich der Stadt Wesseling und der Stadt Köln, Stadtteil Rodenkirchen, vorgesehen? Zu Frage 230: Der im Bedarfsfall vordringlich ausgewiesene sechsstreifige Ausbau der A 4 zwischen dem Rheinübergang und Kerpen wird aus technischen Gründen die Zeit von 1981 bis 1988 erfordern. Zu Frage 231: . Nach dem Entwurf des überarbeiteten Bedarfsplanes soil die A 4 künftig auch zwischen Kerpen und Verlautenheide auf sechs Fahrstreifen ausgebaut werden, die Teilstrecke Düren—Verlautenheide vordringlich in Stufe I voraussichtlich ab Mitte der 80er Jahre, die Teilstrecke Kerpen—Düren in Stufe II voraussichtlich erst nach 1990. Zu Frage 232: Im Zuge des sechsstreifigen Ausbaues der A 4 Köln—Aachen werden auch die Belange des Lärmschutzes geregelt. Zu Frage 233: Auf der Grundlage der im Bundeshaushalt getroffenen Regelung für Lärmschutzanlagen an bestehenden Bundesfernstraßen sind an der A 555 im Bereich der Kölner Stadtteile Hochkirchen und Godorf sowie im Bereich Wesseling Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 234): Warum ist seit vielen Jahren die Autobahntankstelle Wonnegau an der A 61 in einem primitiven Zustand belassen und nicht so ausgebaut worden wie andere Tankstellen an deutschen Autobahnen? Da das Verkehrsaufkommen auf der Bundesautobahn A 61 sich stärker als ursprünglich erwartet entwickelt hat, wurden, um der Versorgungspflicht zu genügen, am vorgesehenen Standort der Tank-und Rastanlagen „Wonnegau" Tankstellenprovisorien errichtet. Zwischenzeitlich erfolgte vom Bundesminister für Verkehr die Baufreigabe für den Endausbau, so daß in absehbarer Zeit die Tank- und Rastanlagen Wonnegau den an Bundesautobahnen allgemein vorhandenen Standard entsprechen werden. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 235 und 236): Hält die Bundesregierung die zunächst für die Stillegung vorgesehenen, jetzt aber vom Abbau verschonten Bundesbahnstrecken, z. B. Norden—Esens—Jever—Harle, Delmenhorst—Hesepe, Bassum—Kirchlengem, Walsrode—Visselhövede, Eichenberg—Großalmerode—Walburg usw. usw., für wichtiger als die Streckenverbindung der Harz-Eisenbahn? Wenn ja, aus welchen Gründen sind diese Eisenbahnverbindungen erhaltungswürdiger als die Harz-Eisenbahn? Zu Frage 235: Nach Beschluß des Bundeskabinetts vom 14. Juni 1978 werden Stillegungsverfahren nur noch dort eingeleitet, wo dies aus städtebaulichen oder straßenbautechnischen Gründen oder wegen anstehender Investitionen unbedingt notwendig ist. Zu Frage 236: In rückliegender Zeit wurden Ihnen sowohl in der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen als auch in persönlichen Schreiben die Gründe eingehend dargelegt, die zu der Entscheidung des Bundeskabinetts geführt haben, den Betrieb der DB-Strecke Langelsheim—Altenau im Mai 1976 für dauernd einzustellen. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 237, 238 und 239): Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit eines Autobahnfernsprechnetzes, an dem sämtliche wichtigen Stellen, wie zum Beispiel BAB-Kabelhäuser, BAB-Tankstellen, Autobahnmeistereien, Straßenbauämter und der Bundesverkehrsminister angeschlossen sind, bei denen aber die vorgesehenen Anschlüsse für Polizeistützpunkte bisher nicht geschaltet wurden? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Kompetenzen, insbesondere im Zusammenwirken mit den Ländern, sicherzustellen, daß im Interesse schneller und direkter Hilfs-, Rettungs- sowie Fahndungsmaßnahmen jeglicher Art auch die Polizeistützpunkte an das Autobahnfernsprechnetz angeschlossen werden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es zur Verbesserung der Sicherheit auf den Bundesautobahnen beitragen kann, wenn die Möglichkeit geschaffen wird, daß ein über Notrufsäule anrufender Verkehrsteilnehmer direkt mit dem Polizeistützpunkt verbunden werden kann? Zu Frage 237: Der Bundesminister für Verkehr betreibt zur Abwicklung der dem Bau, der Unterhaltung und dem Betrieb dienenden Ferngespräche unter der Bezeichnung „Autobahn-Fernsprechnetz" eine private Drahtfernmeldeanlage. An diese sind die Dienststellen des Bundes und der als Auftragsverwaltung im Straßenbau tätigen Länder, die überwiegend mit Aufgaben der Bundesfernstraßen befaßt sind, angeschlossen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15537* Darüber hinaus können im Rahmen des Unfallmeldedienstes u. a. Bundesautobahn-Polizeistationen an die Bundesautobahn-Fernsprechvermittlungsanlage und an das getrennt dazu betriebene Rufsäulennetz der zuständigen Autobahnmeisterei mit jeweil einem Endapparat angeschlossen werden, wenn Autobahnmeisterei und Bundesautobahn-Polizeistation in gleichem Ortsnetzbereich des öffentlichen Fernsprechnetzes liegen. Nach dem bisherigen Stand der Übertragungstechnik ist jedoch der Anschluß an das Rufsäulennetz auf eine Entfernung von ca. 1 km zwischen Autobahnmeisterei und Bundesautobahn-Polizeistation beschränkt. Bundesautobahn-Polizeistationen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, verfügen bereits über derartige Anschlüsse. Zu Frage 238: Die Bundesregierung ist im Zusammenwirken mit den Ländern bereit, künftig Bundesautobahn-Polizeistationen, die bisher im Rahmen des Unfallmeldedienstes noch nicht an die private Drahtfernmeldeanlage angeschlossen werden konnten, über die zuständige Autobahnmeisterei an das Rufsäulennetz mittels einer verbesserten Notruftechnik anzuschließen. Die Voraussetzung, daß Autobahnmeisterei und Bundesautobahn-Polizeistation im gleichen Ortsnetzbereich des öffentlichen Fernsprechnetzes liegen müssen, entfällt dabei. Zu Frage 239: Die Bundesregierung hat bereits in den Fällen, in denen Autobahnmeisterei und Bundesautobahn-Polizeistation dicht beieinander liegen, die Möglichkeit geschaffen, daß von Rufsäulen ankommende Notrufe von der Autobahnmeisterei zur Bundesautobahn-Polizeistation unmittelbar weitergeleitet werden können. Im Rahmen einer verbesserten Notruftechnik wird künftig die unmittelbare Weiterleitung von Notrufen zu einer Bundesautobahn-Polizeistation unabhängig von der jeweiligen Entfernung zwischen Autobahnmeisterei und Bundesautobahn-Polizeistation erfolgen können. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 241 und 242): Trifft es zu, daß der Personenschienenverkehr auf der Bundesbahnstrecke 105 Bassum—Herford ab 1. Mai 1980 eingeschränkt werden soll, und wenn ja, welche Züge sind nach bisherigen Planungen davon betroffen? Entspricht es den Wünschen der Bundesregierung, durch Reduzierung des Zugverkehrs die ländlichen Räume noch weiter zu benachteiligen, und wenn nein, wie kann und wird die Bundesregierung dies verhindern? Nach Mitteilung der für die Fahrplangestaltung eigentverantwortlich zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) wird das Zugangebot auf der Strecke Bassum-Herford ab dem Jahresfahrplan 1980/81 insofern nicht wesentlich verändert, als mit einer Ausnahme alle entfallenden Zugleistungen durch Busse ersetzt werden. Nach dem augenblicklichen Stand der DB-Planungen — eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen — sollen montags bis freitags von insgesamt 22 Zügen zwei und samstags von zwölf Zügen einer wegen unzureichender Besetzung entfallen. Sonntag nachmittags sollen wegen des äußerst geringen Verkehrsaufkommens insgesamt Busse zur Verkehrsbedienung eingesetzt werden. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich demnach um eine Anpassung des Angebots der DB an die Verkehrsnachfrage im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsführung, wozu die DB nach dem Gesetz verpflichtet ist. Da nach den Planungen der DB die Fahrtmöglichkeiten praktisch nicht verändert werden, kann von einer Benachteiligung des dortigen Raums nicht gesprochen werden. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3468 Fragen 243 und 244): Trifft es zu, daß die Bundesregierung noch keine Entscheidung über die Dimensionierung des Neubaus der B 14, Streckenabschnitt Zwikkenberg—Trasse, getroffen hat, so daß die Stadt Stuttgart ihre Planung für die Ortsumfahrung Heslach Streckenabschnitt Südheimer PlatzMarienplatz, abtrennen muß? Ist die Bundesregierung bereit, die notwendigen Entscheidungen auch unter Berücksichtigung der Konkurrenzsituation zum öffentlichen Nahverkehr umgehend herbeizuführen, so daß eine funktionsgerechte Koordination der Bauvorhaben des Bundes und der Stadt Stuttgart sichergestellt werden kann? Zu Frage 243: Für den Neubau der B 14 zwischen Schattenring und Südheimer Platz (Zwickenberg-Trasse) liegt dem Bundesminister für Verkehr noch kein Entwurf vor, so daß seitens des Bundes über den Querschnitt noch nicht entschieden werden konnte. Die Entwurfsunterlagen werden — nach Auskunft der für die Planung zuständigen Landesstraßenbauverwaltung — zur Zeit aufgestellt. Zu Frage 244: Dem Bundesminister für Verkehr liegt zur Zeit eine Voranfrage der Landeshauptstadt Stuttgart für die Umfahrung des Stadtteils Heslach im Zuge der B 14 zwischen Südheimer Platz und Österreichischem Platz vor. Dieses Bauvorhaben enthält sehr schwierige Verkehrs-, Planungs- und Finanzierungsprobleme, so daß zunächst u. a. eine gemeinsame Besprechung zwischen Bund, Land und Stadt durchgeführt werden muß. Die Bearbeitung der Voranfrage wird somit einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine baldige Entscheidung wird jedoch angestrebt. Das Ergebnis wird auch Auswirkungen auf den benachbarten Neubauabschnitt Südheimer PlatzSchattenring haben. Es ist selbstverständlich, daß bei der zu treffenden Entscheidung die funktionsgerechte Koordination beider Bauvorhaben sichergestellt wird. 15538* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 245): Sind nach § 39 StVO in Verbindung mit Nummer 16 der Verwaltungsvorschriften zu §§ 39 bis 43 StVO Zusatzschilder zulässig bzw. im Verkehrsblatt bekanntgegeben worden, die das eingeschränkte oder absolute Halteverbot durch den Zusatz „mit Ausnahme von Anlieferfahrzeugen" zu modifizieren erlauben? Das Zeichen 283 StVO (Halteverbot) wird nur dort aufgestellt, wo ein Halten die Verkehrssicherheit beeinträchtigen würde und das Halten nicht schon nach § 12 Abs. 1 oder § 18 Abs. 8 StVO verboten ist. In besonderen Fällen ist zwar eine zeitliche Beschränkung durch Zusatzschilder möglich; sonstige Beschränkungen des Halteverbots, wie z. B. „Be- und Entladen 7-9 h erlaubt" sind aber aus Gründen der Verkehrssicherheit unzulässig. Daher sind in der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Oktober 1976 (Verkehrsblatt 1q76 S. 723 ff.) keine Zusatzschilder aufgenommen worden, die eine Modifizierung des Halteverbots zugunsten von Anlieferfahrzeugen zulassen. Das später eingeführte Zusatzschild 850 ,,Lieferverkehr frei" darf in Verbindung mit Zeichen 283 ebenfalls nicht verwendet werden. Bei Zeichen 286 StVO („Eingeschränktes Halteverbot"), durch das lediglich das Parken, vor allem das ganztägige Parken verhindert werden soll, ist das Be- und Entladen von Fahrzeugen generell frei. Eines besonderen Zusatzschildes, um Anlieferfahrzeugen das Be- und Entladen zu ermöglichen, bedarf es daher nicht. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Neuhaus (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 246 und 247): Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß am diesjährigen BuB- und Bettag für Ferngespräche der normale Feirtagstarif galt, da dieser Tag kein bundeseinheitlicher Feiertag sei, gleichzeitig aber in allen Bundesländern außer in Bayern ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen ausgesprochen wurde, mit der Begründung, daß es sich um einen Feiertag handele? Soll diese Regelung auch zukünftig gelten, und wenn ja, warum? Die Frage des Sonntagsfahrverbots an regionalen Feiertagen wurde mit den Bundesländern wiederholt beraten. Da die Zuständigkeit für die Feiertagsregelung bei den Ländern liegt, ist eine einheitliche Festlegung dieser Feiertage für das gesamte Bundesgebiet in absehbarer Zeit nicht zu erreichen. Die Länder vertreten übereinstimmend die Ansicht, daß das Lkw-Fahrverbot am Buß- und Bettag mit Rücksicht auf den starken Pkw-Verkehr beibehalten werden muß. Ich bitte daher um Verständnis, daß eine Änderung des § 30 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung nicht möglich ist, da der Bundesrat mit Sicherheit seine Zustimmung verweigern würde. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 248): Wie beurteilt die Bundesregierung Informationen des Komitees „Ein Schiff für Vietnam", daß die „Lufthansa" im Gegensatz zu anderen, ausländischen, Fluggesellschaften nicht bereit sei, Kambodscha-Helfer verbilligt oder gar kostenlos (wie es beispielsweise die ,,Air France" tue) nach Thailand zu befördern, und sieht sie Möglichkeiten, die "Lufthansa” zu einem vergleichbaren Verhalten wie die „Air France" zu bewegen (vgl. Bericht Kinder essen nur noch Asche und Erde" in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Nr. 279 vom 30. November 1979)? Die Deutsche Lufthansa AG beteiligt sich an der Hilfe für Vietnam-Flüchtlinge in der Weise, daß sie für von dem Zwischenstaatlichen Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM) in Genf organisierte Flüchtlingstransporte mit Unterstützung der Bundesregierung eine Flugpreisermäßigung von 50 % gewährt. Darüber hinaus hat sie mehr als 16 Charterflüge mit Flüchtlingen von Fernost nach Deutschland durchgeführt. Dabei konnte ein Teil der Positionsflüge zur Beförderung von Personen und Gütern der Hilfsorganisationen genutzt werden. Eine weitergehende Unterstützung von Einzelinitiativen wie der des Komitees „Ein Schiff für Vietnam" ist der Lufthansa wegen der Schaffung von Präzedenzfällen für eine Vielzahl ähnlicher karitativer Vereinigungen und Initiativen nicht möglich und kann ohne Ausgleich auch nicht als selbstverständlich von ihr erwartet werden. Das bedeutet nicht, daß sie nicht mit Unterstützung der Bundesregierung in gravierenden Einzelfällen zu weiterer Hilfe bereit ist. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 249, 250, 251 und 252): Was hat die Auflösung der Bundesbahndirektion Regensburg gekostet, und was hat sie der Deutschen Bundesbahn und deren Bediensteten in der Gesamtrechnung gebracht? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls im Vorgriff auf 1980, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um bereits jetzt die durchgeführten Baumaßnahmen des Bundes, insbesondere im Straßenbau, fortzuführen, weil ansonsten einige Betriebe in Liquidationsschwierigkeiten kommen würden und damit viele mit großer Anstrengung geschaffene Arbeitsplätze im Grenzland gefährdet wären? Treffen die immer wieder — besonders auch von der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands — geäußerten Befürchtungen wegen einer Auflösung des Bahnbetriebswerks Weiden mit entsprechenden Verlusten an Arbeitsplätzen im Weidener Raum zu, und — falls ja — sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zu ihrer Antwort auf meine Frage in der Fragestunde am 7./8. November 1979 (Drucksache 8/ 3310, Nummer B 145), und wie erklärt sie diesen gegebenenfalls? Ist es im Interesse einer Verbesserung des Nahverkehrs im ländlichen Raum noch vertretbar, daß die Deutsche Bundesbahn bzw. die Deutsche Bundespost von Nahverkehrseinrichtungen der Landkreise bzw. Gemeinden — z. B. der ESKA-Stiftland-Kraftverkehr GmbH in Tirschenreuth — Konzessionsabgaben in beträchtlicher Höhe verlangen? Zu Frage 249: Die endgültige Auflösung der Bundesbahndirektion (BD) Regensburg erfolgte am 31. Mai 1976 mit dem Übergang des Restbezirks auf die BD Nürnberg. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) entstanden bei der Auflösung der BD Regensburg Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt rund Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15539* 16 562 000 DM. Diesen Mehraufwendungen steht eine langfristige Einsparung von 16 294 000 DM pro Jahr gegenüber. Da sich der langfristige Erfolg aus den Nettopersonaleinsparungen errechnet, nach den Kosten von 1975, erhöht sich dieser seitdem von Jahr zu Jahr entsprechend den jährlichen Gehalts- und Lohnerhöhungen. Bei allen Maßnahmen konnten in engster Zusammenarbeit mit der Personalvertretung unzumutbare Härten für die Betroffenen vermieden werden. Zu Frage 250: Dem Bundesminister für Verkehr sind keine Fälle bekannt, in denen Firmen auf Grund von Aufträgen aus seinem Geschäftsbereich in Liquiditätsschwierigkeiten oder in Liquidation geraten sind oder geraten können, weil die hierfür erforderlichen Mittel nicht bereitgestellt worden wären. Derartige Fälle sind auch der im Auftrage des Bundes tätigen Straßenbauverwaltung des Landes Bayern entsprechend fernmündlicher Auskunft nicht bekannt. Zu Frage 251: In der Antwort auf Ihre Frage vom 9. November 1979 habe ich Ihnen die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) genehmigten Maßnahmen mitgeteilt. Unabhängig davon gehen bei der DB entsprechend dem Leistungsauftrag der Bundesregierung die Bemühungen weiter, durch Rationalisierungen, Organisationsstraffungen und Konzentrationen die Leistungsfähigkeit der DB zu verbessern, um langfristig zu einer Stabilisierung des Unternehmens beizutragen. Hierzu gehört auch der Prüfungsauftrag des Vorstandes der DB, die Auswirkungen des Strukturwandels im Zugförderungsdienst auf die Dienststellenorganisationen im maschinentechnischen und elektrotechnischen Bereich festzustellen. Inzwischen liegen die Untersuchungsergebnisse der dafür eingesetzten Projektgruppe für den Gesamtbereich der DB vor. In diese Gesamtbertrachtung mußte ebenso wie alle anderen Bahnbetriebswerke (Bw) auch das Bw Weiden /Oberpfalz einbezogen werden. Da zur Zeit die Untersuchungsergebnisse und die daraus abzuleitenden Vorschläge erst von den Fachdiensten der Haupverwaltung der DB geprüft werden und anschließend noch die nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden müssen, ist heute noch nicht zu übersehen, inwieweit sich Auswirkungen auf das Bw Weiden /Oberpfalz ergeben. Zu Frage 252: Der Einräumung von Betriebsführerschaften liegen in vielen Fällen privatrechtliche Vereinbarungen zugrunde, in denen auch finanzielle Regelungen enthalten sind. Mit diesen finanziellen Regelungen werden Verwaltungskosten abgegolten, die dem Genehmigungsinhaber entstehen. In der Regel bewegen sich die Abgaben in einem Rahmen, der die Ausgestaltung des Nahverkehrs im ländlichen Raum nicht beieinträchtigt. Die Deutsche Bundesbahn ist gebeten worden, über die mit der ESKA-Stiftslandkraftverkehr GmbH getroffenen Regelungen zu berichten. Vom Ergebnis werden Sie sobald wie möglich unterrichtet. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 253, 254 und 255): Hält die Bundesregierung es für richtig, wenn der Bundespostminister es ablehnt, die Vertreter seiner gehobenen nichttechnischen Beamten, die in der Deutschen Postgilde organisiert sind, zu Gesprächen zu empfangen? Wie vereinbart sich eine solche Haltung mit einem demokratischen Führungsstil, und fürchtet die Bundesregierung nicht weitere negative Auswirkungen auf das Betriebsklima bei der Betriebsverwaltung der Deutschen Bundespost? Welche Voraussetzungen müssen nach Meinung der Bundesregierung erfüllt sein, damit der Bundespostminister wieder mit den Sprechern seiner mittleren Führungskräfte Kontakte aufnimmt? Zu Frage 253: Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen lehnt es nicht generell ab, den Bundesvorstand der Deutschen Postgilde e.V. zu Gesprächen zu empfangen. Er hat ihm jedoch mitgeteilt, daß und warum dafür zur Zeit die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Zu Frage 254: Eine negative Auswirkung auf das Betriebsklima ist nicht zu befürchten, denn der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat ausdrücklich klargestellt, daß es sich um eine Auseinandersetzung ausschließlich mit dem Bundesvorstand handelt, durch welche die Wahrnehmung der berechtigten Anliegen des gehobenen Dienstes nicht berührt werden können, die im übrigen nicht nur von der Deutschen Postgilde e.V. vertreten werden. Zu Frage 255: Die einzige Voraussetzung ist, daß sich der Bundesvorstand zur Wiederherstellung einer Verhandlungsbasis bereit findet, wie sie für unvoreingenommene, im Interesse der Sache liegende Gespräche erforderlich ist. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 256): Denkt die Bundesregierung daran, den Posthaltern auf Grund der erheblichen Preissteigerung beim Heizöl einen entsprechenden Ölkostenzuschuß für Posträume zu geben? Es ist beabsichtigt, im Januar 1980 zum Ausgleich der durch die Preissteigerung bei leichtem Heizöl verursachten finanziellen Mehrbelastungen einen 15540* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 einmaligen Heizölkostenzuschuß für die Heizperiode 1979/80 an Posthalter zu zahlen. Die Verhandlungen mit den Berufsverbänden sind abgeschlossen. Posthalter, die besondere Räume zur Verfügung stellen und dafür eine pauschale Dienstunkostenentschädigung erhalten, bekommen einen Zuschuß von 150,— DM. Posthalter, die Räume zur Mitbenutzung zur Verfügung stellen, erhalten einen Zuschuß von 40,— DM. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 257, 258 und 259): Trifft es zu, daß Beamte der Deutschen Bundespost oft über Jahre hinweg Dienst auf höher bewerteten Dienstposten leisten, und wenn ja, ist an eine Veränderung des Stellenkegels bzw. entsprechende Vergütung gedacht? Ist beim Einsatz von Vertretern im Postdienst wegen der höheren Belastung damit zu rechnen, daß durch Zeitzuschläge oder finanzielle Entschädigungen eine Vergütung erfolgt? Wird seitens der Bundesregierung eine Änderung der Schalteröffnungszeiten bei den Postämtern erwogen, bzw. ist eine Anrechnung der durch 2- bis 3stündige Mittagszeiten bedingten zusätzlichen Fahr- oder Wartezeiten auf die Dienstzeit beabsichtigt? Zu Frage 257: Die Dienstposten bei der Deutschen Bundespost werden — wie in § 18 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bestimmt — sachgerecht bewertet. Zur Beförderung sind jedoch außerdem entsprechende Planstellen erforderlich. Da diese im Rahmen der Haushaltsansätze in den Beförderungsämtern nicht entsprechend der Bewertung der Dienstposten, sondern allenfalls bis zur Erreichung der Stellenobergrenzen nach § 26 BBesG -- in den letzten Jahren jedoch z. T. wesentlich darunter — etatisiert werden, kann ein — in den einzelnen Besoldungsgruppen unterschiedlich hoher — Teil der Dienstposten nicht wertgleich mit Planstellen abgedeckt werden. Dies führt dann zu einem Stellenpuffer, der im Zusammenhang mit einer unterschiedlichen und nicht ausgeglichenen Altersstruktur teilweise längere Wartezeiten von der Übertragung eines Dienstpostens bis zur Beförderung verursacht. Im Haushaltsjahr 1980 werden voraussichtlich die Stellenobergrenzen ausgeschöpft, so daß sich Stellenpuffer und Wartezeiten im allgemeinen auf ein normales Maß verringern. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung zur Zeit, ob das BBesG so geändert werden kann, daß für bestimmte Laubahngruppen eine vorübergehende Überschreitung der Stellenobergrenze möglich wird. Zu Frage 258: Der Vertreter erbringt im Regelfall keine höhere Arbeitsleistung als der zu Vertretende; beide arbeiten im Rahmen desselben Dienstplans, zu verkehrsstarken Zeiten ebenso wie zu schwächeren. Es ist auch davon auszugehen, daß der Vertreter für die von ihm zu leistende Arbeit im notwendigen Umfang aus- bzw. fortgebildet ist. Von einer größeren Arbeitsbelastung kann daher grundsätzlich nicht ausgegangen werden. Die Beamtenbesoldung kennt daher auch keine Zulagen für Vertreterleistungen; ebensowenig sehen die Tarifverträge für die Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost die Zahlung von Zulagen, Zuschlägen oder Entschädigungen für Vertreterleistungen vor. Es ist auch nicht damit zu rechnen, daß entsprechende besoldungs- oder tarifrechtliche Änderungen erfolgen werden. Soweit Vertreterleistungen zu Überzeitarbeit führen, sind die einschlägigen Arbeitszeitregelungen anzuwenden, ggf. auch die Vorschriften über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte. Zu Frage 259: Die Schalterstunden werden von den Postämtern nach allgemeinen Richtlinien festgelegt, die vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen herausgegeben sind. Bei der Festlegung der Schalterstunden sind die Postämter gehalten, die Belange der Postkunden hinsichtlich eines bedarfsgerechten Angebots ebenso zu berücksichtigen wie den Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung. Berücksichtigt werden dabei auch die Lage des Amtes (Verkehrknotenpunkt, Bahnhof, Flugplatz, Grenzübergang) oder die Präsenz von Industrie, Handel, Gewerbe und Behörden in seinem Bereich. Die Postämter regeln auch, ob während der Mittagszeit die Schalter geschlossen sind. Sie richten sich dabei nach den örtlichen Gepflogenheiten. Dort, wo von der Nachfrage nach Schalterdienstleistungen her die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, bestehen gegen die Einführung durchgehender Schalterstunden keine Einwände. Bei einer durch die Schalteröffnungszeiten bedingten Teilung des Dienstes handelt es sich um eine Pause, die' nach den gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen nicht zur Arbeitszeit rechnet. Der Dienst beginnt und endet an der Dienststelle, so daß auch Wegezeiten zwischen Wohnung und Dienststelle nicht als Arbeitszeit bewertet werden können. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 260, 261 und 262): Ist an den Umbau des Postamts München 44 und an einen Neubau des Postamts Ismaning gedacht, und wenn nein, warum nicht? Wäre es möglich, das Auswahlverfahren für Auszubildende des einfachen Postdienstes folgendermaßen zu vereinfachen und wesentlich zu verkürzen, die Zuständigkeit für die Auswahl der Bewerber wird auf die Postämter selber verlagert, der Eignungstest in der derzeitigen Form fällt weg, an dessen Stelle tritt im Rahmen eines persönlichen Vorstellungsgesprächs ein vorgegebener kurzer Test, der auf die Feststellung der praktischen Fähigkeiten des Bewerbers gerichtet ist? Ist daran gedacht, das Wohnungsbauprogramm der Deutschen Bundespost in München zu forcieren und die Altersgrenze für Wohnungssuchende zu senken, und wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15541* Zu Frage 260: Dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen liegt bisher keine Planung eines Um- und Erweiterungsbaus für das Postamt 44 in München vor. Die zuständige Oberpostdirektion stellt allerdings z. Z. Überlegungen an, ob ein erdgeschossiger Anbau bis zur Grundstücksgrenze im Anschluß an die bereits vorhandene Grenzbebauung des Stummen Postamts möglich ist. Nachdem die zuständige Gemeinde nunmehr die Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplans als gegeben ansieht, kann mit dem Neubau des Postamts Ismaning voraussichtlich 1981 gerechnet werden. Zu Frage 261: Ein neues Auswahlverfahren für Auszubildende des einfachen Postdienstes ist in Vorbereitung. Danach wird die Zuständigkeit für die Auswahl der Bewerber den Postämtern (V) übertragen, bei denen die Auszubildenden eingestellt werden sollen. Von einer Eignungsfeststellung mit einem schriftlichen und mündlichen Teil kann nicht abgesehen werden, weil aus einem Bewerberkreis mit unterschiedlicher Schulbildung die für den einfachen Postdienst geeignete Kräfte ausgewählt werden müssen. Um die Ausbildung können sich Jugendliche bewerben: — ohne Hauptschulabschluß, — mit Hauptschulabschluß, — mit dem Hauptschulabschluß entsprechender Schulbildung — mit höherer Schulbildung als dem Hauptschulabschluß. Außerdem genügen Bewerber mit nur praktischen Fähigkeiten weder den Anforderungen der Ausbildung noch denen der im einfachen Postdienst zu verrichtenden Funktionen. Zu Frage 262: Die Oberpostdirektion München paßt ihr Wohnungsbauprogramm für Postbedienstete kontinuierlich an die Entwicklung des Wohnungsbedarfs an. Zur Zeit ist es nicht erforderlich, das Wohnungsbauprogramm für Postbedienstete in München zu forcieren, weil sich auf eine zum 31. Juli 1979 vorgenommene Ausschreibung von 100 Wohnungen eines Bauvorhabens in München-Perlach, Putzbrunnerstraße, nur 60 Postbedienstete als Bewerber gemeldet haben. Eine Altersgrenze für die Anerkennung als Wohnungssuchende besteht nur für alleinstehende Bundesbedienstete. Diese Altersgrenze wird zur Zeit zwischen den beteiligten Bundesressorts mit dem Ziel einer spürbaren Herabsetzung oder des Wegfalls erörtert. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 263, 265 und 266): Wird in absehbarer Zeit für alle Postbediensteten die 5-Tage-Woche eingeführt, und wenn nein, warum nicht? Ist mit einer weiteren Zentralisierung der Postämter im Großraum München zu rechnen? Werden künftig Gemeinschaftsveranstaltungen der Postbeamten aus öffentlichen Mitteln bezuschußt, und ist daran gedacht, einen Ausgleich für die Mitarbeiter zu schaffen, wenn Gemeinschaftseranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit ausgerichtet werden müssen? Zu Frage 263: Grundsätzlich gilt auch im Bereich der Deutschen Bundespost die 5-Tage-Woche. Von diesem Grundsatz muß aber abgewichen werden, wenn im Interesse der Bürger ein Personaleinsatz über das Wochenende unabweislich erforderlich ist. Dies ist z. B. im Postdienst bei all den Dienstleistungen der Fall, die von den Kunden der Deutschen Bundespost auch an Wochenenden erwartet werden, wie im Postreisedienst, der Eilzustellung und den Schalternotdiensten. Bei allen anderen Dienstleistungen — mit Ausnahme der Postbankdienste — sind an Sonn- und Feiertagen Schichtdienste notwendig, um die Brief-, Paket- und Päckchenzustellungen für die Werktage sicherzustellen. Auch bei den Fernmeldediensten erwarten die Kunden der Deutschen Bundespost auch außerhalb der 5-Tage-Woche eine reibungslos funktionierende Technik, d. h. einen entsprechenden Personaleinsatz für die Entstörung der Fernmeldenetze, sowie der Funkdienste und nicht zuletzt für den Telegramm- dienst, der Auskunft und die Auslandsvermittlungsstellen. Zu Frage 265: Die im Dezember 1975 im Rahmen eines bundesweiten Vorhabens zur Straffung des Verwaltungsdienstes angeordneten Zentralisierungsmaßnahmen bei Postämtern sind für den Großraum München abgeschlossen. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind z. Z. nicht beabsichtigt. Über den Fortbestand des Postfuhramts München als selbständige Organisationseinheit ist die Entscheidung allerdings zurückgestellt, bis eine von der Oberpostdirektion München eingesetzte Arbeitsgruppe zur Überprüfung des Straßenpostdienstes in München ihren Bericht vorlegt. Ein Vorlagezeitpunkt kann deshalb noch nicht genannt werden. Generell ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Aufbauorganisation eines Unternehmens wie die Deutsche Bundespost, das auf eine sich verändernde Kundennachfrage reagieren muß, niemals festgeschrieben werden kann, so daß es auch keine Bestandsgarantie für die Organisationsstruktur geben kann. Zu Frage 266: Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsstruktur hat die Bundesre- 15542* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 gierung am 10. September 1975 beschlossen, den Zuschuß für Gemeinschaftsveranstaltungen ab 1. Januar 1976 wegfallen zu lassen. Ob und ggf. ab wann mit einer Wiedereinführung des Zuschusses zu rechnen sein wird, ist z. Z. nicht abzusehen. Für eine finanzielle Abgeltung der Teilnahme von Beamten an Gemeinschaftsveranstaltungen außerhalb der Dienszeit ist keine Rechtsgrundlage vorhanden. Es ist auch nicht damit zu rechnen, daß hierfür eine Rechtsgrundlage herbeigeführt werden kann. Dies gilt für die Arbeitnehmer der Deutschen Bundespost entsprechend. Dienstbefreiung ist nur möglich zur Wahrnehmung bzw. Teilnahme an bestimmten Anlässen, derentwegen Dienst nicht wahrgenommen werden kann. Muß jedoch Dienst tatsächlich geleistet werden, kann das Institut der Dienstbefreiung nicht zur Anwendung kommen. Für eine dienstlich bedingte Nichtteilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen kann daher Dienstbefreiung (Arbeitsbefreiung, Sonderurlaub) im Sinne eines nachträglichen Ausgleichs in Freizeit nicht gewährt werden. Freizeitgewährung kann in diesem Zusammenhang auch nicht mit dem Anfallen auszugleichender Überzeitarbeit begründet werden; denn Dienstbefreiung aus einem bestimmten Anlaß (hier: Teilnahme an einer Gemeinschaftsveranstaltung) bewirkt für denjenigen, der aus demselben Anlaß nicht vom Dienst befreit werden muß (weil er keinen Dienst zu verrichten hat), keine Überzeitarbeit. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 264): Wird der im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes weggefallene Fahrkostenzuschuß in anderen Behörden weiterhin in entsprechender Weise gezahlt, und wird er in Zukunft auf bei der Deutschen Bundespost wieder eingeführt? Die Fahrkostenzuschußregelung ist mit Ablauf des 31. Dezember 1975 aufgehoben worden. Seitdem wird der Fahrkostenzuschuß im Bundesbereich nicht mehr gezahlt. Eine Ausnahmeregelung besteht nur für die am 31. Dezember 1975 vorhandenen Fahrkostenzuschußempfänger, denen der Zuschuß im Rahmen einer modifizierten Besitzstandsregelung übergangsweise weitergezahlt wird. Die Wiedereinführung der Fahrkostenzuschußregelung ist nicht beabsichtigt. Ich verweise dazu im einzelnen auf meine Antworten auf die Schriftlichen Fragen der Kollegen Dr. Riedl und Dr. Kunz im Stenographischen Bericht über die 139. und 146. Sitzung des deutschen Bundestages am 16. Februar und 30. März 1979 S. 11073 und 11759, sowie auf die Antwort von Staatssekretär Dr. Hartkopf vom 2. August 1979 auf eine entsprechende Frage des Kollegen Milz (BT-Drucksache 8/3113). Im übrigen sind die von den Bediensteten selbst aufzubringenden Kosten für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte steuerlich — wie für alle Arbeitnehmer — Werbungskosten. Die Fahrkostenbelastung wird damit durch Steuerersparnis teilweise wieder ausgeglichen. Falls mit den „anderen Behörden" in -Ihrer Frage auch Behörden außerhalb der Bundesverwaltung gemeint sind, weise ich darauf hin, daß in Hessen und teilweise auch in Bayern der früheren Bundesregelung ähnliche Fahrkostenzuschußregelungen bestehen. Dies ist für die Bundesregierung jedoch kein Anlaß, zur früheren Fahrkostenzuschußregelung zurückzukehren. Anlage 147 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 267 und 268): Welche Tatsachen haben den Bundespostminister veranlaßt, in dem jetzt in der Presse bekanntgewordenen Fall zweier aktiver DKP-Mitglieder, die Postbeamte im Bereich der Oberpostdirektion Stuttgart sind, von der Durchführung disziplinarischer Ermittlungen abzusehen, obwohl die Beamten — soweit bekannt — für ihre Partei, die nach ständiger Auffassung der Bundesregierung und nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sich durch Ausübung von Funktionen und durch Kandidaturen aktiv betätigt haben und sich von den Zielen ihrer Partei auf Dauer nicht glaubhaft distanziert haben? Hält die Bundesregierung das Verhalten des Bundesdisziplinaranwalts, der auf der Durchführung von disziplinarischen Ermittlungen gegen diese beiden DKP-Mitglieder besteht, für rechtswidrig, und wenn ja, ist beabsichtigt, deshalb gegen ihn ein Disziplinarverfahren einzuleiten? Zu Frage 267: Der Bundespostminister hat in den beiden angesprochenen Fällen nicht von der Durchführung disziplinarischer Ermittlungen abgesehen. Hier sind vielmehr förmliche Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Bundespostminister hat in einem Falle dem Bundesdisziplinaranwalt die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen und sich in dem anderen Falle entsprechend als Einleitungsbehörde gegenüber dem Bundesdisziplinargericht geäußert. Er ist dabei von der folgenden Rechtsauffassung ausgegangen: Bei der Durchführung der Verfahren sind die Verhältnisse des Einzelfalles zu beachten, die Entscheidung muß sich auf eine von Fall zu Fall wechselnde Vielzahl von Elementen und deren Bewertung gründen. Eines dieser Einzelelemente kann auch die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung oder Partei sein, ohne daß diesem Element Vorrang vor anderen Einzelumständen zukommt. Die Wahrnehmung staatsbügerlicher Rechte, wie etwa die Kandidatur zu öffentlichen Wahlämtern, ist zwar gravierender als die bloße Mitgliedschaft, muß aber auch im Rahmen der Einzelfallprüfung bewertet werden. Zu Frage 268: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, ein Disziplinarverfahren gegen den Bundesdisziplinaranwalt zu erwägen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15543* Anlage 148 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 269): Ist die Bundesregierung bereit im Rahmen ihres Energiesparprogramms auch den Einbau von wärmedämmenden Rolläden zu unterstützen? Im Zuschußprogramm nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz, dem zweiten Teil des sogenannten 4,35-Milliarden-DM-Programms, sind Rolläden im Katalog förderbarer energiesparender Maßnahmen enthalten. Dieser Katalog ist gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet worden. Degegen ist der Einbau von Rolläden nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe q EStG in Verbindung mit § 82 a Abs. 1 Nr. 2 EStDV nicht steuerbegünstigt, weil die Vergünstigung auf Maßnahmen beschränkt ist, die ausschließlich zum Zwecke des Wärme- oder Lärmschutzes vorgenommen werden. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paterna . (SPD) (Drucksache 8/3468 Fragen 270 und 271): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung, vor allem im Bereich der Substitution von 01 durch Fernwärme sowie zur Verbindlichmachung von örtlichen Konzepten zur Versorgung mit Energie, im Bereich der Raumordnung und des Städtebaus stärker Rechnung zu tragen? Gibt es im geltenden Raumordnungs- und Baurecht Hindernisse für die Einführung solcher Versorgungskonzepte? Zu Frage 270: Die Bundesregierung ist bemüht, den Notwendigkeiten der Energieeinsparung auch im Bereich der Raumordnung und des Städtebaus Rechnung zu tragen, und hat hierzu bereits geeignete Maßnahmen sowie Prüfungen eingeleitet. Für eine unter dem Gesichtspunkt der rationellen Energieverwendung wichtige vermehrte Nutzung der Abwärme von Kraftwerken ist eine entsprechende Wahl der Kraftwerksstandorte erforderlich. Dem wird besonders Rechnung getragen bei der in der Ministerkonferenz für Raumordnung bereits weitgehend abgeschlossenen Erarbeitung von Kriterien für die Standortvorsorgeplanung für Kraftwerke. Zwischen der allgemeinen Stadtentwicklung und den städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde einerseits sowie den Möglichkeiten der rationellen Energieverwendung andererseits bestehen enge Sachzusammenhänge, die auch bei der Aufstellung von örtlichen Konzepten zur Versorgung mit Energie berücksichtigt werden müssen. Nur durch eine mit der Stadtentwicklung verbundene Versorgungsplanung, die — soweit möglich — auch zukünftige Entwicklungen im Bereich der technischen Möglichkeiten und der Verfügbarkeit einzelner Energieträger in ihre Überlegungen mit einbezieht, kann ein sinnvolles Zusammenwirken von Strom und Gas sowie der wirtschaftlichen Nutzung des Fernwärmepotentials auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung erreicht werden. Die von den Bundesressorts durchgeführten Forschungsvorhaben, mit deren Hilfe den Gemeinden die Aufstellung der Versorgungskonzepte erleichtert werden soll, beziehen daher auch die vielschichtigen städtebaulichen Belange in die Untersuchungen mit ein. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, inwieweit dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung ggf. auch durch Ergänzungen des Städtebaurechts stärker als bisher Rechnung getragen werden kann. In Betracht kommen vor allem eine gesetzliche Verpflichtung, bei der Durchführung städtebaulicher Maßnahmen den Erfordernissen der Energieeinsparung soweit wie möglich zu entsprechen, sowie als Instrument zur Durchsetzung von örtlichen Versorgungskonzepten die Möglichkeit, im Babauungsplan aus Gründen der Energieeinsparung ein Verbot für die Verwendung bestimmter Energiearten in Gebäuden festsetzen zu können. Die Bundesregierung hat die Prüfungen solcher Ergänzungen des Städtebaurechts noch nicht abgeschlossen. Eine abschließende Beurteilung kann dabei nicht ohne Berücksichtigung anderer Rechtsbereiche erfolgen. Zu Frage 271: Raumordnungsgesetz und Bundesbaugesetz enthalten keine Hindernisse, die der Einführung von regionalen oder örtlichen Konzepten zur Versorgung mit Energie entgegenstehen. Soweit für die Nutzung der Abwärme von Kraftwerken und anderen industriellen Großanlagen durch Fernwärmeeinrichtungen spezielle städtebaurechtliche Probleme dadurch bestehen können, daß Voraussetzung für die Abwärmenutzung ein gewisses Nebeneinander von Industrie und Wohnsiedlungen ist, so geht die Bundesregierung diesen Fragen auch nach im Zusammenhang mit der Prüfung der städtebaurechtlichen Probleme in Gebieten mit sogenannten Gemengelagen (Nebeneinander sich gegenseitig beeinträchtigender Nutzungen), die der Deutsche Bundestag in seiner Entschließung vom 31. Mai 1979 anläßlich der Verabschiedung der Beschleunigungsnovelle angesprochen hat. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 272): Sieht die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich Möglichkeiten — z. B. durch Auslobung eines Wettbewerbs —, Architekten und Bauherren zu verstärkten Bemühungen um kindgerechtes Bauen zu veranlassen? 1. Bei folgenden Bundeswettbewerben ist das Wohnen von Familien mit Kindern in Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern und die Frage des kindgerechten Bauens neben anderen Faktoren Gegenstand der Bewertung: Bundesprojekt „Wohnen in der städtebaulichen Verdichtung". Durch dieses Projekt sollen u. a. die 15544* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 Möglichkeiten des „Mehrgenerationenhauses" und der Zuordnung des Gartens sowie guter Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendlichen zum Mehrfamilienhaus erkundet werden. Die erste Phase dieses Bundesprojekts (28 Architektenwettbewerbe in den Ländern) ist abgeschlossen. Die zweite Phase wird voraussichtlich im Mai 1980 beendet sein. Der vierte Bundeswettbewerb „Bürger, es geht um Deine Gemeinde" soll 1980/81 durchgeführt werden. In diesem Wettbewerb werden auch städtebauliche Maßnahmen für ein kinderfreundliches Umfeld einbezogen. Bundeswettbewerb „Familienheim '80" Wesentliche Aufgabe dieses Wettbewerbs soll es sein, Lösungsmöglichkeiten für einen differenzierten Mehrfamilienhausbau aufzuzeigen. Bei der Bewertung wird schwerpunktartig berücksichtigt werden, ob und welche Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten für Kinder im Mehrfamilienhaus angelegt werden können, die mit denen in einem Einfamilienhaus vergleichbar sind. Teilnehmer an diesem Wettbewerb werden Unternehmen der Wohnungswirtschaft (als Bauherrn oder Bauträger) mit ihren Architekten sein. In den genannten Bundeswettbewerben kommen deutlich gemeinsame Bemühungen des Bundes, der Länder und Gemeinden zum Thema „Kindgerechtes Bauen" zum Ausdruck. 2. Ober diese Wettbewerbe hinaus fördert die Bundesregierung ein besseres kindgerechtes Bauen auch durch Ressortsforschung. Im Bereich des Bundesbauministeriums sind hier zu nennen: 1. Forschungsfeld „Neue Wohn- und Siedlungsformen" des Mittelfristigen Forschungsprogramms Raumordnung und Städtebau (MFPRS), dessen Einzelprojekte die veränderten Wohnansprüche, insbesondere auch junger Familien mit Kindern zum Gegenstand haben; 2. Forschungsvorhaben Kindgerechte Wohngrundrisse", dessen Ergebnis 1980 vorliegen soll. 3. Im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- 4. und Städtebaus werden auch Maßnahmen durchgeführt, die beispielhaft zeigen sollen, wie kindergerechtes Wohnen ermöglicht werden kann. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 273 und 274): Ist in der Dezemberausgabe der von der Sowjetbotschaft herausgegebenen Zeitschrift Sowjetunion heute" das Thema eines von dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Sperling in Moskau gehaltenen Vortrags mit „Die Rolle der Offentlichkeit in der Entwicklung der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Verständigung zwischen den Völkern der Sowjetunion und der BRD" zutreffend zitiert, und wenn ja, warum verkürzt der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sperling den Namen unseres Staates in dieser Weise, die eine begriffliche Aufspaltung der deutschen Nation beinhaltet? Ist die Bundesregierung bereit, im Fall einer falschen Zitierung von der „Sowjetunion heute" eine Richtigstellung zu verlangen, dies um so mehr, als der ehemalige sowjetische Botschafter in Bonn, Valentin Falin, im gleichen Artikel die korrekte Formulierung „Bundesrepublik Deutschland" gebraucht? Zu Frage 273: Das Thema meines am 4. September 1979 in Moskau gehaltenen Referates lautet: „Die Rolle der Offentlichkeit in der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Zusammenarbeit und dem gegenseitigen Verständnis zwischen den Menschen beider Länder". Das von Ihnen erwähnte Zitat stellt also eine nicht ganz präzise Kurzfassung des Themas meines Referates dar. Zu Frage 274: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, den vollständigen Abdruck der genauen Bezeichnung des Referates von der Zeitschrift zu verlangen. Anlage 152 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 275 und 276): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. Juni 1979 wesentliche Bestimmungen des geltenden Kleingartenrechts als verfassungswidrig und mit Artikel 14 des Grundgesetzes unvereinbar bezeichnet und unverkennbar die Bun- desregierung aufgefordert hat, gesetzliche Änderungen auszuarbeiten, die diesen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Beschluß zu ziehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, daß der Kleingarten, der ursprünglich ein Nutzgarten zur Existenzsicherung der ärmeren Bevölkerung war, heute zunehmend Wohncharakter erhalten hat, bei dem der Erholungszweck im Vordergrund steht, und ist ihr bekannt, ob die Kleingartenbesitzer Überwiegend den mittleren Einkommensschichten angehören? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 12. Juni 1979 nur die behördliche Genehmigungspflicht für eine Kündigung von Kleingartenpachtverträgen für verfassungswidrig erklärt und im übrigen entschieden, daß die kleingartenrechtlichen Vorschriften insoweit mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, als ein Pachtverhältnis nur aus den gesetzlich normierten Kündigungsgründen aufgelöst werden kann. In diesem Zusammenhang hat es den Gesetzgeber aufgefordert, den bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken abzuhelfen. Durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts ist eine Änderung des Kleingartenrechts notwendig geworden. Im Bundesbauministerium ist unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses im Zusammenwirken mit den zu beteiligenden Bundesressorts mit der Prüfung sowohl der Tragweite des Beschlusses als auch der aus ihm zu ziehenden Konsequenzen begonnen worden. Hierbei hat sich bereits gezeigt, daß das Kleingartenrecht insgesamt in die Überprüfung einbezogen werden muß. Zweifellos hat das Kleingartenwesen in seiner 150jährigen Entwicklung einen Funktionswandel erfahren. Die Bundesregierung hat bereits im Städtebaubericht 1975 (BT-Drucksache 7/3583 RNr 181) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15545* ausgeführt, daß heute der Freizeit-Erholungswert des Kleingartens gegenüber dem wirtschaftlichen Nutzen im Vordergrund steht. Die Kleingärtner beziehen auch heute überwiegend Einkommen, die eine ausreichende Ernährung gewährleisten und die zusätzliche Gewinnung eigener Gartenerzeugnisse zur Sicherung der Lebensgrundlage nicht mehr so wie in den Notzeiten erforderlich machen. Das bestätigt auch der im Auftrag des Bundesbauministeriums erarbeitete Forschungsbericht über die „Sozialpolitische und Städtebauliche Bedeutung des Kleingartenwesens" (Heft 45 der Schriftenreihe „Städtebauliche Forschung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1976). In dem Forschungsbericht wird auch festgestellt, daß die Kleingartenbesitzer überwiegend mittleren Einkommensgruppen angehören. Das Kleingartenwesen verdient aber auch in Zukunft grundsätzlich Schutz und Förderung. Kleingärten haben auch heute, wenn auch mit anderen Voraussetzungen, eine wichtige sozialpolitische Bedeutung, die es rechtfertigt, Kleingartenanlagen flächenmäßig zu sichern und zu fördern. Andererseits wird es aber auch erforderlich sein, Kleingartenanlagen stärker als bisher in städtebauliche Funktionen einzuordnen. Die Änderungen des Kleingartenrechts werden insbesondere auch dieser Zielsetzung Rechnung zu tragen haben. Anlage 153 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 277 und 278): Trifft es zu, daß ein erst kürzlich aus der DDR von der Bundesregierung für 40 000 DM "Freigekaufter" an der Brandstiftung im Berliner Kaufhaus des Westens und der Erpressung der Kaufhausleitung in Höhe von 1 Million DM maßgeblich beteiligt war, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Trifft es zu, daß dieser Täter wegen einer Vielzahl von Straftaten verurteilt worden war, die auch in der Bundesrepublik Deutschland zur Verurteilung geführt hätten, und wie stellt die Bundesregierung sicher, daß ihre aus humanitären Gründen veranlaßten "Freikaufaktionen" nicht Kriminelle begünstigt? Zu Frage 277: Ich gehe davon aus, daß Ihre Anfrage auf Pressemeldungen zu diesem Thema beruht. In diesen Veröffentlichungen ist unter anderem der Name Thomas Steinberger erwähnt. Thomas Steinberger ist im Rahmen der besonderen Bemühungen der Bundesregierung um politische Häftlinge in der DDR am 26. April 1979 in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Gegen ihn läuft wegen des von Ihnen genannten Vorfalls ein Ermittlungsverfahren. Herr Steinberger befindet sich in Untersuchungshaft. Die Bundesregierung kann dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens nicht durch eine Stellungnahme in der Sache vorgreifen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Zu Frage 278: Thomas Steinberger war am 23. März 1978 durch das Stadtgericht in Ostberlin zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden und zwar gemäß folgender Bestimmungen des StGB/DDR: § 101 (1) — Terror —§ 213 (1) (2) 1, 2, 3 (3) — Ungesetzlicher Grenzübertritt — zum Teil in Tateinheit mit §§ 22 (2) 3 — Täter und Teilnehmer — 227 (1) — Erfolglose Aufforderung zur Begehung einer Straftat — in Verbindung mit 213 (1) (2) 2 — Ungesetzlicher Grenzübertritt —16 (1) — Verminderte Zurechnungsfähigkeit —63, 64 — Bestrafung bei mehrfacher Gesetzesverletzung —. Die Bestrafung auf Grund dieser Vorschriften läßt eine Aussage, „daß dieser Täter wegen einer Vielzahl von Straftaten verurteilt worden war, die auch in der Bundesrepublik Deutschland zur Verurteilung geführt hätten", nicht zu. Anlage 154 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 279): Inwieweit ist die Bundesregierung informiert über den Stand der laufenden Verhandlungen und bereits abgeschlossenen Verträge zwischen Firmen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über Sondermüllablagerungen aus den einzelnen Bundesländern und den Beneluxländern in Schönberg /DDR, und inwieweit ist die Bundesregierung mit Genehmigungen beteiligt und mit welchen? 1. Die Firma „HBK Hanseatisches Baustoffkontor GmbH" aus Lübeck hat mit der „Bergbau-Handel GmbH" der DDR am 20./23. April 1979 einen bis Ende 1979 befristeten Vertrag über die Verbringung und Beseitigung von — zunächst 33 000 m3 — Bauschutt auf der Deponie Schönberg geschlossen. Wie das Lübecker Unternehmen mitgeteilt hat, soll der Bauschutt zunächst in der DDR zu Straßenbauzwekken wieder verwendet werden. Mit der Durchführung des Vertrages wurde begonnen; eine Verlängerung der Vereinbarung bis 1989 ist beabsichtigt. Außerdem haben die genannten Vertragspartner am 4. Juli 1979 einen zweiten Vertrag mit zehnjähriger Laufzeit geschlossen, und zwar über die Verbringung von Rückständen aus Sondermüllverbrennungsanlagen (Asche, Salze, Schlacke) und von Stahlstaub. Der zur Verbringung nach Schönberg vorgesehene Müll — 1979 10 000 t, 1980 40 000 t und ab 1981 jährlich mindestens 100 000 t — stammt im wesentlichen aus der von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam betriebenen Müllverbrennungsanlage in Stapelfeld. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Verträge oder Vertragsverhandlungen über eine Ablagerung von Sondermüll aus der Bundesrepublik Deutschland oder etwa den Benelux-Staaten in Schönberg bekannt 15546* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 2. Diese Verträge bedürfen der devisenrechtlichen Genehmigung des Bundesministers für Wirtschaft. Eine solche Genehmigung ist — befristet bis zum 31. Dezember 1979 — bislang nur für den Vertrag vom 20./23. April 1979 über die Verbringung von Bauschutt erteilt worden. Die devisenrechtliche Genehmigung befreit lediglich von dem Geschäftsverbot des Militärregierungsgesetzes 53 und läßt andere Rechtsvorschriften etwa des Abfallbeseitigungsgesetzes — unberührt. Daneben ist für die Beförderung von industriellen (Sonder-) Abfällen nach § 12 des Abfallbeseitigungsgesetzes eine Beförderungsgenehmigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich. Auf eine solche Genehmigung besteht nur dann ein Rechtsanspruch, wenn u. a. die geordnete Beseitigung der Abfälle sichergestellt und auch sonst gewährleistet ist, daß eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu besorgen ist. Das insoweit zuständige Schleswig-Holsteinische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat noch für keinen der erwähnten Verträge eine abfallrechtliche Beförderungsgenehmigung erteilt. Die damit zusammenhängenden Fragen werden dort gegenwärtig geprüft; dazu wird u. a. in diesen Tagen der DDR, die in dieser Sache auf Anfrage hin bereits einige Auskünfte erteilt hat, in der 50. Sitzung der Grenzkommission ein von der Landesgenehmigungsbehörde erarbeiteter Fragenkatalog übergeben. Der Bundesminister für Wirtschaft hat wegen des laufenden abfallrechtlichen Prüfungsverfahrens der Landesbehörden keine weiteren Genehmigungen nach Militärregierungsgesetz 53 erteilt. Das Genehmigungsverfahren für Abfalltransporte müßte auch bei Transit ausländischer Abfälle durchgeführt werden; zuständig wäre dann die Behörde des Bundeslandes, in dem die Beförderung beginnt. Bei Beförderungsvorgängen, die mehrere Bundesländer berühren, wäre eine Abstimmung der Länder erforderlich, die durch Mustererlaß der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall sichergestellt ist. Neben der Genehmigung der Beförderungsvorgänge ist je nach Art der Abfälle ein Verfahren nach der Abfallnachweisverordnung erforderlich, ohne Rücksicht darauf, ob die Abfälle in- oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beseitigt werden sollen. Anlage 155 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 280): Warum unterstützt nicht auch die Bundesregierung finanziell die Aktion „Hilferuf von drüben"? Der Verein „Hilferufe von drüben" konnte und kann wegen fehlender Haushaltsmittel nicht unterstützt werden. Der Bedarf, der von Organisationen für Betreuungsmaßnahmen angemeldet wird, ist höher als die dafür zur Verfügung stehenden Mittel. Im übrigen wurde dem Verein empfohlen, sich mit dem Internationalen Bund für Sozialarbeit — Jugendsozialwerk e. V. — und dem Bund der Mitteldeutschen in Verbindung zu setzen, um in deren Jahresprogramm berücksichtigt zu werden. Beide Einrichtungen zählen zu den zentralen Organisationen, für deren Eingliederungsmaßnahmen Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Anlage 156 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 281): Wie äußern sich die laut Bundesforschungsminister Dr. Hauff „enormen Steigerungsraten der Projektförderung bei kleinen und mittleren Berliner Unternehmen" nach Anzahl der Projekte, Projektvolumen, Firmengrößen und Branchen in den Jahren 1977, 1978, 1979? In den beigefügten Übersichten ist die Projektförderung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie bei kleinen und mittleren Unternehmen in Berlin bis 200 Millionen DM Umsatz in den Jahren 1973 bis 1979 analysiert nach — Wirtschaftszweigen — Umsatzklassen. Aus diesen Übersichten ergibt sich eine erhebliche Steigerung der Projektförderung in den Jahren 1978 und 1979. In der Klasse 150 bis 200 Millionen DM Umsatz ist kein Vorhaben zu verzeichnen. In beiden Auswertungen ist die Anzahl der in dem jeweiligen Jahr laufenden Vorhaben mit ausgedruckt. Da es sich in der Regel um mehrjährige Vorhaben handelt, dürfen diese Zahlen nicht addiert werden. In der Spalte „Gesamt" ist jedes Vorhaben nur einmal gezählt worden. Anlage 157 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 282): Welche Betriebe in Ostwestfalen und speziell im Kreis Güterloh haben bisher Forschungsförderungsmittel des Bundes erhalten? In dem beigefügten Regionalkatalog Ostwestfalen — deckungsgleich mit dem Regierungsbezirk Detmold — sind die vom BMFT in dieser Region seit 1972 geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verzeichnet. Das Datenbanksystem für Förderungsvorhaben (DAVOR) des Bundesministeriums für Forschung und Technologie wurde 1972 eingerichtet, so daß frühere Vorhaben in dieser Region nur mit einem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand feststellbar wären. Eine Ausnahme bildet der Förderungsbereich Datenverarbeitung, der als Pilotfall für DAVOR insgesamt in diesem System enthalten ist; insoweit sind Vorhaben aus diesem Bereich enthalten, die bereits vor 1972 gefördert wurden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 155117* Weiterhin bitte ich um Beachtung des ebenfalls beigefügten Kurzkommentars zum Regionalkatalog. Anlage 158 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 283, 284 und 285): Wird die Bundesregierung meine Fragen A 113 und A 114 (Drucksache 8/3421) unter dem Gesichtspunkt kontinuierlicher Zellulose-Hydrolyse mittels Säure bei hoher Temperatur und kontinuierlicher Alkoholvergärung beantworten, und welche technischen Entwicklungen und die dazugehörenden Wirtschaftlichkeitsstudien hat sie bisher gemäß ihrer Antwort zu A 113 gefördert oder wird sie fördern? Sind ihr alle Technologien, insbesondere die Alkoholgärung der Xylose zu Äthanol durch einen Fungus mit einer Steigerung der Ausbeute von 220 auf 300 Liter Äthanol aus einer Tonne trockener Biomasse Substanz bekannt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß über die Säurehydrolyse seit über 40 Jahren kontinuierlich Alkohol vergoren wird und in 20 Jahren in großen Industrieanlagen (Scholler-Verfahren in Deutschland bis 1956, Ems in der Schweiz und in der UdSSR — von Deutschland übernommen) erprobt wurde, und kann deshalb die Meinung vertreten werden, daß eine Entscheidung für Demonstrationsanlagen auch unter dem Gesichtspunkt, daß für Demonstrationsanlagen bei der Kohleverflüssigung eine Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden kann, nicht verfrüht ist? Zu Frage 283: Die Bundesregierung hat Ihre Fragen Nr. A 113/ A 114 (BT-Drucksache 8/3421) in Kenntnis des Entwicklungsstande s der kontinuierlichen ZelluloseHydrolyse mittels Säure bei hoher Temperatur beantwortet, die vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Rahmen des Teilprogramms „Nachwachsende Rohstoffe" durch folgende Vorhaben gefördert wird: — H. Knauth Industrieanlagen, Meersburg: „Pilotanlage für Totalhydrolyse zellulosehaltiger Stoffe", — PCV-Projektierung Chemische Verfahrenstechnik GmbH, Ratingen: „Erstellung einer kontinuierlich arbeitenden Laboranlage zur Verwertung von Holz, Einjahrespflanzen und organischen Reststoffen zur Chemierohstoffgewinnung", — Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft (BFH), Hamburg: „Alkohol-WasserAufschluß zur chemischen Nutzung lignozellulosehaltiger Rohstoffe". Darüber hinaus hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter anderem folgende Studien bzw. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert: — Fa. Technochemie (Heidelberg), Wilhelm-Klauditz-Institut für Holzforschung (WKI, Braunschweig), BFH (Hamburg-Reinbek): „Chemischtechnische Grundlagen zur Nutzung von Holz und Holzabfallstoffen als Chemierohstoff", — Fa. H. Knauth Industrieanlagen, Meersburg: „Wirtschaftliche Gewinnung von Xylose aus pflanzlichen Rohstoffen /Rückständen", — Fa. Dornier-System (Friedrichshafen), WKI (Braunschweig), Universität München: „Potential pflanzlicher Reststoffe zur Rohstoffgewinnung", — TU Hannover: „Reaktionstechnische Probleme bei der biologischen Verwertung von zellulosehaltigen Rückständen", — Dornier-System, Friedrichshafen (mit Kernforschungsanlage Jülich): „BIOKONVERSION — Biologisch-technische Systeme zur Energiegewinnung". Zu Frage 284: Bezüglich der alkoholischen Gärung sind der Bundesregierung nur technische Prozesse unter Einsatz von Hefen (Ascomyceten) bekannt, ein technisch einsetzbares Verfahren zur Herstellung von Gärungsalkohol aus Xylose unter Verwendung anderer Pilze ist ihr unbekannt. Prozesse mit dieser Zielrichtung befinden sich noch im Forschungsstadium; entsprechende Versuche werden derzeit an einigen Forschungsinstituten des In- und Auslandes angestellt. Zu Frage 285: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Aufschluß zellulosehaltiger Biomasse durch Säurehydrolyse und die chargenweise quasi-kontinuierliche Vergärung zu Alkohol Stand der Technik ist und sowohl in Deutschland wie im Ausland unter verschiedenen Verfahrensbezeichnungen erprobt wurde. Diese Versuche wurden aus Wirtschaftlichkeitsgründen eingestellt; die Situation hat sich unter Energie- und Kostengesichtspunkten bisher nicht grundlegend geändert (vgl. Antworten zu Fragen A 113/A 114, BT-Drucksache 8/3421). Sie sieht deshalb keine Veranlassung, eine bereits bekannte Technologie durch die Förderung von Demonstrationsverfahren erneut demonstrieren zu lassen. Dagegen ist sie aber der Ansicht, daß die Entwicklung neuer Verfahren, bei denen die Chancen zu einer kostengünstigeren Alkoholherstellung erhöht sind, auch durch Demonstrationsanlagen gefördert werden kann. Das könnte beispielsweise bei der kontinuierlichen Äthanolfermentation auf der Basis zukker- oder stärkehaltiger Biomasse möglich sein. Anlage 159 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 286 und 287): Schließt sich die Bundesregierung in bezug auf den Inhalt der Cogema-Verträge der öffentlich geäußerten' Auffassung an, diese Dienstleistungsverträge stellten keine den Vorschriften des Atomgesetzes ent- 15548* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 sprechende Entsorgung dar und seien insbesondere für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Philippsburg II nicht ausreichend? Auf welche Weise strebt die Bundesregierung an, schon im Vorfeld möglicher Entscheidungen über zusätzliche Genehmigungsanforderungen für Kernkraftwerke, wie z. B. die unterirdische Bauweise, eine internationale Abstimmung insbesondere mit den Partnern in der Europäischen Gemeinschaft herbeizuführen? 1. Die mit der Cogema vereinbarte Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente entspricht dem Auftrag des Atomgesetzes zur Verwertung radioaktiver Reststoffe. Diese Dienstleistungen — Zwischenlagerung und Wiederaufarbeitung — stellen jedoch nur Teile des gesamten Entsorgungspfades dar. Nur in diesem Sinne wird die Wiederaufarbeitung — unabhängig davon, ob im In- oder Ausland — durch die Grundsätze der Entsorgungsvorsorge anerkannt. Im entsprechenden Umfange sieht die Bundesregierung die Cogema-Verträge auch als ausreichende Vorsorge für die durch sie vereinbarten Versorgungsdienstleistungen an. Insofern haben die zitierten Äußerungen von Abgeordneten möglicherweise zu Mißverständnissen Anlaß gegeben. In den „Grundsätzen zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke" sind die Anforderungen an die Entsorgungsvorsorge genannt. Die Bundesregierung berät zur Zeit mit den Ländern über die Anpassung dieser Grundsätze an den Beschluß der Regierungschefs vom 28. September 1979. Es wird nach Maßgabe der angepaßten „Grundsätze" im Einzelfall zu prüfen sein, inwieweit die für die im Bau befindlichen Kernkraftwerke getroffene Entsorgungsvorsorge ausreichend ist. Dies gilt auch für das Kernkraftwerk Philippsburg II. 2. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß nach Abschluß der im 2. Zwischenbericht zu Harrisburg angekündigten Untersuchungen zu möglichen sicherheitstechnischen Verbesserungen bei Kernkraftwerken und nach Abschluß der Prüfungen der Aussagen der Deutschen Risiko-Studie Konzeptvorschläge für die sicherheitstechnische Ausgestaltung künftiger Kernkraftwerke ausgearbeitet werden. Sie wird diese Vorschläge mit der betroffenen Fachwelt in einem internationalen Fachsymposium diskutieren. Sie wird darüber hinaus im Rahmen der bestehenden Abkommen mit unseren Nachbarstaaten und anderen führenden Industriestaaten bilaterale Gespräche zu diesem Problemkomplex führen. Gespräche über dieses Thema im Rahmen der EG würde die Bundesregierung sehr begrüßen, zumal sie solche Gespräche in dem Rahmen der nach Harrisburg von ihr für besonders notwendig befundenen internationalen Harmonisierung des Sicherheitsstandards für sehr förderlich hält. Anlage 160 Antwort des Parl. Staatsssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3468 Frage 288): Wie beurteilt die Bundesregierung die Schul- und Studienmöglichkeiten für gehörlose Mitbürger, und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Bundesländern gegebenenfalls sicherstellen, daß die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit auch im Bildungsbereich für gehörlose Mitbürger umfassend verwirklicht wird? Die Bundesregierung wendet den Problemen der vorschulischen, schulischen und universitären Bildung und Ausbildung von behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen große Aufmerksamkeit zu. Dazu gehören selbstverständlich auch die Probleme der Gehörlosen und Schwerhörigen. Die Bundesregierung hat dazu in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage am 4. September 1979 (BT-Drucksache 8/3048) u. a. ausgeführt, daß seit einigen Jahren ein ausreichendes Platzangebot in Sonderkindergärten zur Betreuung von hör- und sprachgeschädigten Kindern zur Verfügung steht und die Zahl der Plätze für diesen Personenkreis auch im Schulbereich erheblich ausgebaut werden konnte. Unbeschadet dieser Feststellung ist der Fehlbedarf in diesem Bereich noch relativ groß. Für die Bereitstellung der erforderlichen Bildungsangebote in Schule und Hochschule sind die Bundesländer zuständig. Zur Verbesserung gerade auch der Situation der Gehörlosen und Schwerhörigen hat die Bundesregierung schon sehr bald nach Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen begonnen, entsprechende Modellversuche zu fördern; bisher mit einem Volumen von ca. 1,5 Millionen DM. Dazu gehörte etwa ein Modellversuch des Landes Niedersachsen zur Verbesserung der Sprachentwicklung und rhythmischen Erziehung Gehörloser oder die Entwicklung eines Curriculums für Gehörlosenschulen. Die Früherkennung und sonderpädagogische , Frühbetreuung auch gehörloser und schwerhöriger Kinder konnte durch einen vom Bund mitfinanzierten Modellversuch zur Erprobung von Früherkennungszentren vorangebracht werden. Neben der allgemeinschulischen Bildung kommt der beruflichen Ausbildung der Hör- und Sprachgeschädigten große Bedeutung zu. Die Bedarfsermittlung, Planung und Errichtung von Einrichtungen zur beruflichen Ausbildung für die hör- und sprachgeschädigten Jugendlichen erfolgt in enger Abstimmung mit den Ländern, den Sozialleistungsträgern und der beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bestehenden Arbeitsgemeinschaft der Hör- und Sprachgeschädigten. Zur Ausbildung hör- und sprachgeschädigter Jugendlicher wurde für das nächste Jahrzehnt ein Bedarf von 1000 Ausbildungsplätzen in Beruf sbildungswerken festgestellt. Derzeit sind folgende Ausbildungsplätze vorhanden oder werden in Kürze angeboten werden können: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15549* 1. 250 Ausbildungsplätze in den Berufsbildungswerken für Körperbehinderte in Husum (150) und Neuwied (100), 2. 750 Ausbildungsplätze in speziellen Berufsbildungswerken für Hör- und Sprachgeschädigte, und zwar in Nürnberg (300), in Winnenden (220) und in München (230). 3. In einem speziellen Schulzentrum in Essen besteht außerdem die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung für weniger geschädigte Jugendliche dieser Behindertengruupe. Sollte sich in den darauf folgenden Jahren eine zusätzliche Nachfrage nach Ausbildungsplätzen für hör- und sprachgeschädigte Jugendliche ergeben, wird überprüft werden, inwieweit Hör- und Sprachgeschädigte in die für Körperbehinderte bestehenden Berufsbildungswerke integriert werden können oder — soweit dies nicht in dem erforderlichen Umfang möglich sein sollte — inwieweit die Sondereinrichtungen erweitert werden können. Zur besseren Gestaltung von geeigneten Förderungsmöglichkeiten für hör- und sprachgeschädigte Jugendliche im Bereich der beruflichen Bildung soll ein vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft geplantes Forschungsprojekt beitragen. Von diesem Forschungsvorhaben werden Vorschläge für die Gestaltung der Sprachlehre (z. B. besondere Fachtexte und Materialien) der Berufswahl, der Berufsausbildung und der. Kommunikationsfähigkeit erwartet. Für die Information speziell der gehörlosen Jugendlichen über Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten hat die Bundesanstalt für Arbeit eine Orientierungsschrift im Rahmen der Reihe „Auf dem Wege zum Beruf herausgegeben. Die Bundesregierung wird im Rahmen der ihr im Bildungsbereich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auch in Zukunft in Zusammenwirken mit den Bundesländern darum bemüht sein, die Schul- und Studienmöglichkeiten auch für Gehörlose und Schwerhörige zu verbessern. Anlage 161 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 289): Sind der Bundesregierung die Klagen vieler Studenten bekannt, daß die Zahlungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz mit teilweise erheblichen Verzögerungen erfolgen, und welche Gründe sind hierfür nach Auffassung der Bundesregierung maßgebend? Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird nach Art. 85 GG i. V. m. § 39 Abs. 1 BAföG im Auftrag des Bundes von den Ländern durchgeführt. Die Bundesregierung erhält von Verzögerungen bei der Leistungsgewährung außer durch entsprechende Mitteilungen der Länder in der Regel nur durch Einzeleingaben Kenntnis. Gegenwärtig liegen mir Informationen, die auf eine erhebliche Verzögerung hindeuten, jedoch nicht vor. Da es zu Beginn neuer Bewilligungszeiträume (zum Sommersemester und stärker noch zum Wintersemester) bei den Ämtern für Ausbildungsförderung zwangsläufig zu einem erhöhten Arbeitsanfall kommt, sind im Gesetz folgende zwei Regelungen enthalten, die vermeiden helfen sollen, daß Auszubildende bei erstmaliger oder erneuter Beantragung von Ausbildungsförderung länger als vertretbar ohne Förderungsleistungen bleiben: § 51 Abs. 2 BAföG: Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlung nicht binnen 10 Kalenderwochen geleistet werden, so wird für 4 Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von 520 DM unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. § 50 Abs. 4 BAföG Endet ein Bewilligungszeitraum und ist ein neuer Bescheid nicht ergangen, so wird innerhalb desselben Ausbildungsabschnitts Ausbildungsförderung nach Maßgabe des früheren Bewilligungsbescheides unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Dies gilt nur, wenn der neue Antrag im wesentlichen vollständig 2 Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt war und ihm die erforderlichen Nachweise beigefügt wurden. Die Bundesregierung hat die Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung in der Vergangenheit wiederholt auf die durch diese Vorschriften begründeten Möglichkeiten hingewiesen; sie wird Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, dies erneut zu tun. In ihren Publikationen hat die Bundesregierung jedoch auch stets deutlich zum Ausdruck gebracht, daß den Auszubildenden die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung notwendigen staatlichen Leistungen nur dann rechtzeitig zur Verfügung stehen können, wenn die Anträge frühzeitig gestellt worden sind. Anlage 162 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 290): Hält es die Bundesregierung, die nach dem Grundgesetz für ein Mindestmaß an Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zuständig ist, für akzeptabel, daß in Zukunft der geographisch /geschichtliche Begriff „Deutschland" für Schüler in Wiesbaden ein anderer sein wird als in Mainz, weil einheitliche und klare Richtlinien für Schulatlanten und Unterrichtslandkarten nicht mehr erreichbar sind, oder was wird die Bundesregierung andernfalls unternehmen, um eine Einheitlichkeit auf dem Boden des Grundgesetzes doch noch zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung für die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland voll bewußt. Ausdruck dafür ist der „Bericht über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems" vom 22. Februar 1978. Für die Zulassung von Schulbüchern und Karten für den Schulgebrauch sind jedoch die Bundesländer 15550* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 allein zuständig. Es ist richtig, daß die zuständigen Kultusminister sich auch bei ihrem jüngsten Versuch am 15./16. November 1979 nicht auf eine einheitliche Darstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937 haben einigen können. Sie haben wegen der politischen Dissense beschlossen, eine endgültige Entscheidung vorläufig auszusetzen und die bisherige Praxis der Zulassung beizubehalten. Die Bundesregierung hat diese Unterschiedlichkeit zwischen den Ländern mit Sorge verfolgt und bedauert den derzeitigen Schwebezustand. Sie hofft, daß die Bemühungen um eine einheitliche Darstellung in absehbarer Zeit doch zu einem Erfolg führen. Anlage 163 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Fragen 291, 292, 293 und 294): Wie beurteilt die Bundesregierung das sog. Münsteraner Modell der „dreigeteilten Bibliothek"? Welche Vorstellungen zur Förderung öffentlicher Bibliotheken und anderer Kooperationsmodelle sind entwickelt worden, und können interessierte Kommunen bei der Errichtung von Bibliotheken nach dem Münsteraner Modell mit finanziellen Hilfen des Bundes rechnen? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Initiative der Stadt Gütersloh, die gemeinsam mit dem Verlag Bertelsmann AG Reinhard Mohn eine „Stadtbibliothek Gütersloh GmbH" gegründet hat, und welche Konsequenzen könnten sich aus diesem Kooperationsmodell für die weitere Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in der Bundesrepublik Deutschland ergeben? Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts solcher kommunaler und privater Initiativen sowie entsprechender Kooperationsmodelle den Versuch und die Forderungen der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr — z. B. in Nordrhein-Westfalen —, mit Hilfe von gesetzlichen Regelungen solche Eigeninitiativen in Zukunft grundsätzlich unmöglich zu machen? Zu Frage 291: Das Konzept der dreigeteilten Bibliothek, in der Stadtbücherei Münster seit 10 Jahren praktiziert und in der bibliothekarischen Fachöffentlichkeit seither diskutiert, stellt nach Meinung der Bundesregierung eine interessante und benutzerfreundliche Organisationsform der öffentlichen Bibliothek dar. Grundprinzip dieses Konzepts ist die Ausrichtung der gesamten Bibliotheksstruktur auf den Bedarf und das tatsächliche Benutzerverhalten der Bürger. Durch die Präsentation der Medienbestände in drei Bereichen, in denen neben den konventionellen Ordnungsformen der Bestände auch gemischte und in den Katalogen nicht nachgewiesene Sammlungen angeboten werden, gelingt es hier, neue Bevölkerungsgruppen, insbesondere bibliotheksungewohnte Zielgruppen, anzusprechen. Dies steht in Einklang mit der Förderungspolitik der Bundesregierung im Bibliotheksbereich. Zu Frage 292: Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Bildungsplanung des Bibliothekswesens fördert das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft über das Deutsche Bibliotheksinstitut (DBI) verschiedene Projekte. Mit ihnen sollen Möglichkeiten untersucht und Wege entwickelt werden, die öffentliche Bibliotheken in die Lage versetzen, ihre vielfältigen Aufgaben angemessen wahrzunehmen. Dabei ist ein Schwerpunkt der Förderungspolitik des Bundesministeriums. für Bildung und Wissenschaft, bibliotheksferne und leseungewohnte Zielgruppen an die öffentlichen Bibliotheken heranzuführen. Modellversuche wie z. B. zum Bibliotheksbau, zur Präsentation der öffentlichen Bibliotheken, zur Benutzerforschung und zur Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Bibliothekswesen sollen den Kommunen Planungshilfen im Bibliotheksbereich übermitteln. Die Entscheidung für die praktische Umsetzung der Ergebnisse dieser Modellversuche liegt jedoch ausschließlich in der Verantwortung der Kommunen. Auch die Realisierung des Münsteraner Modells in anderen Bibliotheken liegt allein in der Zuständigkeit der Gemeinden. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, hier finanzielle Unterstützung zu gewähren. Zu Frage 293: Die Initiative der Stadt Gütersloh und das Engagement des Verlages Bertelsmann AG /Stiftung zugunsten der Errichtung einer neuen öffentlichen Bibliothek stellen nach den Feststellungen der Bundesregierung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten einen einmaligen Vorgang dar, der kaum auf andere Städte übertragbar sein dürfte. Im einzelnen ergibt sich folgende Situation: a) Für die etwa vierjährige Gründungs- und Übergangsphase der Bibliothek wird eine GmbH mit einem Mehrheitsanteil der Stadt Gütersloh und einer Minderheitsbeteiligung des Verlages Bertelsmann AG /Stiftung als Träger gegründet. Dadurch sollen die wirtschaftlichen und organisatorischen Erfahrungen des Verlages Bertelsmann voll eingebracht werden. Die Angestellten werden nach dem Bundesangestelltentarif bezahlt. b) Die fachliche Verantwortung für den Bestandsaufbau, die bibliothekarischen Dienstleistungen und die Personalführung liegen bereits in der Gründungs- und Übergangsphase ausschließlich bei dem von der Stadt Gütersloh zum Geschäftsführer bestellten Kulturdezernenten sowie beim Bibliotheksdirektor, dessen fachliche Unabhängigkeit in der Satzung der GmbH festgeschrieben wurde. c) Die neue Stadtbibliothek Gütersloh wird das Münsteraner Modell der sog. dreigeteilten Bibliothek übernehmen. Zu Frage 294: Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Gewerkschaft öffentlicher Dienste, Transport und Verkehr an den nordrhein-westfälischen Landtag und an die nordrhein-westfälische Landesregierung mit der Forderung gewandt, durch ein Bibliotheksgesetz die Förderung von öffentlichen Bibliotheken zu regeln. Da es sich hier um Angelegenheiten des Landesrechts handelt, sehe ich von einer Stellungnahme zu dieser Frage ab. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15551* Anlage 164 . Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 295): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, von der Beibringung üblicherweise geforderter Unterlagen bei der Gewährung von BAföG dann abzusehen bzw. großzügiger zu verfahren, wenn die Beibringung dieser Unterlagen von der Mitwirkung eines geschiedenen Ehegatten abhängt und dieser trotz Bußgeldandrohung nicht bereit ist, die nötigen Angaben zu liefern? Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird grundsätzlich subsidiär geleistet (§ 1 BAföG); Förderungsleistungen werden deshalb nur erbracht, soweit die zur Durchführung der Ausbildung erforderlichen finanziellen Mittel dem Auszubildenden anderweitig, d. h. insbesondere in Form von Unterhaltsleistungen der Eltern nicht zur Verfügung stehen. Dieser Vorrang der elterlichen Unterhaltspflicht 'nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist uneingeschränkt auch dann zu beachten, wenn die Eltern nicht (mehr) miteinander verheiratet sind. Die rechtliche Beziehung der leiblichen Eltern zueinander berührt nämlich den Unterhaltsanspruch des gemeinsamen Kindes nicht. Bei dieser Rechts- und Sachlage auf die Heranziehung des Elternteils zu verzichten, bei dem das Kind nicht lebt, bedeutete, ihn zu Lasten der Allgemeinheit ungerechtfertigt zu begünstigen. Die vorbeschriebene Berücksichtigung des Einkommens beider Elternteile setzt dessen Ermittlung voraus. Zu den dafür notwendigen Auskünften sind die Eltern gesetzlich verpflichtet; eine Verletzung dieser Pflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 58 BAföG). Es ist aber sichergestellt, daß die fehlende Mitwirkung eines Elternteils nicht dazu führt, daß eine Ausbildung nicht begonnen oder eine begonnene Ausbildung nicht fortgeführt werden kann. Ist ein Elternteil nicht zur Auskunftsleistung bereit, so erhält der Auszubildende nach § 36 Abs. 2 BAföG Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des Einkommens und Vermögens dieses Elternteils als Vorausleistung, wenn er glaubhaft macht, daß die Unterhaltsleistungen beider Eltern den für ihn nach den Vorschriften des BAföG maßgeblichen Bedarf nicht erreichen und wenn eine Bußgeldfestsetzung oder die Einleitung eines Verwaltungszwangsverfahrens gegen den säumigen Elternteil nicht innerhalb von zwei Monaten zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte geführt haben. Anlage 165 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3468 Frage 296): Was hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit veranlaßt, den mit einem auf mehr als 100 000 DM geschätzten Kostenaufwand hergestellten Film „Hoffnung für Bhaktapur nicht in die Veröffentlichung und die Ausleihe zu geben? Die Dokumentarfilm AG, Zürich, wurde im Jahr 1977 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit beauftragt, einen projektbegleitenden Farbfilm über das Stadtsanierungsprojekt „Stadtentwicklung Bhaktapur /Nepal" herzustellen. Der Produktionsvertrag sieht bei gleicher Bildfassung eine deutsche und nepalesische Sprachversion vor. Die deutsche Fassung wurde im August 1979 fertiggestellt. Es ist beabsichtigt, den Film innerhalb der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit einzusetzen und 30 Kopien in den Verleih zu geben. Nach dem Zweiten Regierungsabkommen über das Bhaktapur-Projekt darf der Film erst dann der Öffentlichkeit zugeführt werden, wenn das Informationsministerium der Regierung Nepal seine Genehmigung zu dem Film erteilt hat. Das gilt für beide Sprachfassungen. Der Film liegt zur Zeit der nepalesischen Regierung zur Genehmigung vor.
Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 10. Dezember 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Remscheid), Franke, Dr. Blüm, Prangenberg, Frau Fischer, Vogt (Düren), Höpfinger, Zink, Link, Stutzer, Dr. Reimers, Ziegler, Schetter, Hasinger, Burger, Dr. Jobst, Sauer (Salzgitter), Röhner, Geisenhofer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitsmarktpolitisches Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen — Drucksache 8/3426 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/3505 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 28. November bis 11. Dezember 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3509 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 30. November 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein zweites Fünfjahres-Programm (1980 bis 1984) für die Behandlung (Bewirtschaftung) und Lagerung radioaktiver Abfälle (indirekte Aktion) — Drucksache 8/2847 —
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt II der Tagesordnung auf:
Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980)

— Drucksachen 8/3100, 8/3354, 8/3371 bis 8/ 3398 —
Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundestages in zweiter Beratung
— Drucksache 8/3508 —
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Windelen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Windelen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Am Anfang meiner Rede steht ein Wort -des Dankes an alle, die geholfen haben, daß der Bundeshaushalt 1980 schon heute im Parlament verabschiedet werden kann:

    (Beifall)

    meinen Ausschußkollegen, besonders dem Kollegen Glos, der heute seinen Geburtstag feiert,

    (Beifall)

    unseren Helfern im Ausschußsekretariat, unseren Helfern aus den Fraktionen, den Mitarbeitern aus den Ministerien — besonders aus dem Finanzministerium — und den Mitarbeitern aus dem Bundesrechnungshof möchte ich hier unseren herzlichen Dank aussprechen.

    (Beifall)

    Sie alle mußten von September bis November sehr hart arbeiten, manchmal bis an den Rand des Zumutbaren, um die zweite und dritte Lesung des Bundeshaushalts 1980 noch im Jahre 1979 abschließen zu können. Damit wurde erstmalig die Verpflichtung des Art. 110 des Grundgesetzes erfüllt, nach dem der Haushaltsplan vor Beginn des Rechnungsjahres festzustellen ist.
    Art. 110 des Grundgesetzes sieht aber auch vor, daß ein Haushalt nach Einnahmen und Ausgaben auszugleichen ist. Diesem Gebot ist auch formal dadurch Rechnung getragen, daß der Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben durch Darlehen gedeckt wird. Die Defizite der Politik jedoch stehen nicht im Bundeshaushalt, z. B. die Notwendigkeit der Stärkung unserer Familien, die gerechte Würdigung der Rolle unserer Hausfrauen und Mütter, die Sicherstellung der zukünftigen Energiebasis, die Sicherung unserer Freiheit gegen Bedrohung von innen und außen, die Sanierung der Renten und die Tilgung der erdrückenden Schuldenlast.
    All diese Probleme finden weder im vorliegenden Haushaltsplan noch in der vorliegenden Finanzplanung eine befriedigende Antwort. Sie werden vielmehr einer ungewissen Zukunft überantwortet.

    (Wehner [SPD]: Das ist sehr ungerecht beurteilt! — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Er hat recht!)

    Auch die sehr intensiven Beratungen im Haushaltsausschuß, Herr Kollege Wehner, konnten daran nichts Wesentliches ändern. Wenn auch brutto 1,8 Milliarden DM an Ausgaben gestrichen werden konnten. blieben wegen zusätzlicher Forderungen, die uns gleichzeitig vorgelegt wurden, davon netto nur 0,8 Milliarden DM an Einsparungen übrig.
    Der Bundesfinanzminister hat sich auch wieder als zu schwach erwiesen, die Forderungen seiner

    Windelen
    Ressortkollegen nach zusätzlichen Stellen auf das unbedingt notwendige Maß zurückzuschneiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zwar konnten die exorbitanten Forderungen der Bundesregierung nach neuen Planstellen und nach Stellenhebungen um fast 40 % zurückgedrängt werden. Die Haushaltspolitiker aller Fraktionen haben sich im Widerstand gegen egoistische Ressortwünsche als stärker erwiesen, als der Bundesfinanzminister, stärker auch als der Bundeskanzler.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dennoch kann das Ergebnis keineswegs voll befriedigen. Bei ständig zurückgehender Bevölkerung wächst der öffentliche Dienst trotz aller Kürzungen immer weiter. Die Personalkosten der öffentlichen Hand schlucken inzwischen mehr als ein Drittel der Staatsausgaben. Diese Entwicklung engt unseren Entscheidungsspielraum immer mehr ein. Sie muß gestoppt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Haushalt 1980 ist der letzte vor der Bundestagswahl. Er ist damit zugleich der Schlußstein der SPD /FDP-Bundespolitik der letzten zehn Jahre. Damals, vor zehn Jahren, wurde Willy Brandt als Bundeskanzler gewählt, gerade mit zwei Stimmen mehr, als er zu seiner Wahl brauchte.

    (Wehner [SPD]: Als Adenauer erstmals gewählt wurde, hatte er eine Stimme mehr!)

    — Herr Kollege Wehner, ich glaube, das ist auch der einzige Punkt, wo Herr Adenauer einen Vergleich mit Herrn Brandt einzugehen brauchte.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Wehner [SPD])

    Dies, Herr Wehner, war die Lage damals: die Geldentwertung lag bei Übergabe der Geschäfte unter 2 %, die Zahl der offenen Stellen war viermal so groß wie die der Arbeitslosen. Das Wirtschaftswachstum lag bei 8 %. Die Außenwirtschaftsbilanz war problemlos. Die Einnahmen des Bundes waren höher als die Ausgaben, d. h., Schulden konnten zurückgezahlt werden. Die gesamte Nettoneuverschuldung von 1949 bis 1969 betrug für 20 Jahre zusammengenommen 14,3 Milliarden DM.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Das machen die in einem halben Jahr!)

    Der letzte Finanzminister von CDU/CSU hieß Franz Josef Strauß. Er war es, der der Regierung von SPD und FDP damals diese wirtschafts- und finanzpolitische Traumkonstellation hinterließ.

    (Beifall bei der CDU/CSU) Nur zehn Jahre danach —


    (Wehner [SPD]: Mit dem Nothelfer der Koalition von damals!)

    — Ich habe mich auf den Finanzminister bezogen. Sie könnten Herrn Schiller einbeziehen; auf Herrn Schiller komme ich gleich noch zu sprechen.

    (Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Und den Kanzler Kiesinger; der sitzt auch hier!)

    — Selbstverständlich, der Kanzler ist es, auf den es ankommt.
    Nur zehn Jahre danach, Herr Wehner, ist dies die Lage heute: Inflationsrate 41/2 %, im letzten Monat 5,7 %, Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 4 %, Wirtschaftswachtum in diesem Jahr bei 41/2 %; fürs nächste Jahr können wir noch mit 2'/2 bis 3 % rechnen. Die außenwirtschaftliche Leistungsbilanz wird erstmals seit 14 Jahren vermutlich in diesem Jahr ins Defizit geraten. Die Nettoneuverschuldung wird 1979 — wie auch im Jahr 1980 — wieder fast doppelt so hoch sein wie in den 20 Jahren von 1949 bis 1969 zusammengenommen. Der Schuldenstand des Bundes liegt damit 1980 mit 225 Milliarden DM höher als das Haushaltsvolumen dieses Jahres mit 214,5 Milliarden DM. Dies ist die Bilanz dieser Regierung nach zehn Jahren.
    Von der sogenannten Reform-Mannschaft der SPD von 1969 sind nur noch der damalige Verteidigungsminister, der heutige Bundeskanzler, und Egon Franke übriggeblieben.
    Die heutige Bundesregierung konzentriert sich vor allem darauf, zu verhindern, daß die vorhandenen, entweder von der Regierung verschuldeten oder von ihr nicht gemeisterten Krisen dem Volk bewußt werden. Dadurch werden dann Fehlleistungen in relative Erfolge umgemünzt. Man muß einmal hinhören, wie sich das täglich so anhört. Da ist die hochschnellende Inflationsrate, aber die ist natürlich nur vorübergehender Natur. Da wird das Rohöl weltweit knapp, aber die Versorgung der Bundesrepublik ist selbstverständlich gesichert. Da gibt es seit Jahren Riesenlöcher in den öffentlichen Kassen, aber diese dienen der Schaffung von Arbeitsplätzen — dennoch gibt es weiter Arbeitslosigkeit.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dauerarbeitslosigkeit!)

    Da haben wir die Energiediskussion, aber damit will man sich in erster Linie ein Alibi für die Unterlassungen der Vergangenheit und deren Folgen in der Zukunft verschaffen. Da spricht man von „Sicherheit für die 80er Jahre", doch die ist durch die Schuldenwirtschaft der Regierung inzwischen weitgehend verwirtschaftet.
    Für den Amtsvorgänger des Herrn Bundeskanzlers wurde es bei einer Inflationsrate von 4 % ernst. 5,7 % wie im letzten Monat sind noch ernster zu nehmen. Diese Inflationsrate ist keineswegs nur ölpreisbedingt. Sie ist wieder hausgemacht, jedenfalls ganz überwiegend. Hierzu die Bundesbank — in ihrem November-Bericht wörtlich nachzulesen —:
    Auch wenn man berücksichtigt, daß nun die Sekundärwirkungen der Ölpreiserhöhungen allmählich den Endverbraucher erreichen, dürfte die jüngste Beschleunigung des Preisauftriebs zu einem großen Teil hausgemacht sein.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Westphal [SPD]: Da ist die Regierung schuld, wenn die Unternehmer höhere Preise fordern?)

    — Diese Inflationsrate, Herr Kollege Westphal, verschwindet daher auch nicht von selbst, im Gegenteil,
    sie verstärkt sich eher noch. Die hohen Zinsen,
    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 194. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Dezember 1979 15445
    Windelen
    Folge der überhöhten Staatsverschuldung, die inflationär gestiegenen Baupreise, zu einem wesentlichen Teil Folge einer Übernachfrage der öffentlichen Hände, schlagen doch über Mieten erst in Zukunft auf die Verbraucherpreise durch.
    Vor allem aber: Wir stehen wieder vor einer Lohnrunde. Gerade die konjunkturelle Besserung zeigt, wie sehr die Investitionen von der Lohnentwicklung abhängen und diese ihrerseits natürlich von einer maßvollen und vernünftigen Besteuerung. Aber wenn man in Rechnung stellt, wie scharf gegenwärtig wieder die Lohn- und Einkommensteuerprogression zugreift und auch die Verteuerung des Öls und die Erhöhung der Mehrwertsteuer, wird deutlich, daß es an der Lohnfront schwer werden wird, zu Abschlüssen zu kommen wie z. B. in den beiden letzten Jahren. Die Forderung der IG Metall von bis zu 10,5 % Lohnerhöhung liegt auf dem Tisch. Herr Steinkühler sprach gestern von bis zu 12% in einzelnen Tarifgruppen. Die Chance der Steuerpolitik, die weitere Lohnfindung zu erleichtern, ist von der Bundesregierung vertan. Mit den Worten der Sachverständigen gesagt:
    Der Staat sieht sich außerstande, das zu tun, was er im Interesse von mehr Steuergerechtigkeit und größeren Leistungsanreizen für richtig hält, nämlich die Lohn- und Einkommensteuer zu senken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Zur Arbeitslosigkeit ein Wort des amtierenden Bundeskanzlers von Juli 1972: Er sagte damals, schon 3% Arbeitslosigkeit würden für die Bundesrepublik unerträglich sein. — Wie anders ist doch heute die Wirklichkeit! Von 1974 bis 1978 lag die Arbeitslosenquote deutlich über 4%, 1979 immer noch näher an 4% als an 3 %, und für 1980 wird es kaum viel weniger sein. Alle früheren Kanzler vor Willy Brandt und vor Helmut Schmidt versprachen zwar weniger, aber sie hielten mehr.

    (Beifall bei der CDU/CSU)