Herr Kollege Gerster, Sie konnten nicht im Ernst annehmen, daß diese Anträge, die in das Konzept, das wir vorgelegt haben, überhaupt nicht passen, angenommen würden. Die Linie, die wir aufgezeigt haben, geht in eine ganz andere Richtung. Ich glaube also nicht, daß Sie ernsthaft angenommen haben, daß diese Anträge angenommen würden.
Ich möchte — im Gegenteil — ganz klar ablehnen, nicht erfüllbare Erwartungen bei den vielen freiwilligen Helfern zu wecken, die bei ihnen nur zu schweren Enttäuschungen führen müssen. Wie die Lage in den einzelnen Bereichen des Zivilschutzes ist, habe ich ohne jede Beschönigung ganz detailliert in einem Bericht niedergelegt, Herr Gerster, den ich dem Parlament vorgelegt habe. Diesem Bericht können Sie aber auch die Verbesserungen entnehmen, auf die der Kollege Nöbel schon eingegangen ist, die wir in die Wege geleitet haben.
Dies setzt voraus, daß sowohl das Potential des Katastrophenschutzes als auch die finanziellen Belastungen, die damit verbunden sind, voll transparent gemacht werden. Jetzt muß ganz deutlich werden, wieviel Einheiten mit wieviel Helfern und mit welcher Ausstattung vorgehalten werden und welche finanziellen Mittel dazu zur Verfügung stehen.
Diese umfangreichen Arbeiten sind in meinem Hause so weit gediehen, Herr Kollege Gerster, daß jetzt mit dem Bundesfinanzminister darüber gesprochen werden kann. Zum erstenmal haben wir eine Gesamtkostenberechnung für den vom Bund zu finanzierenden Verstärkungsteil des erweiterten Katastrophenschutzes bis zum Jahre 1987 vorgelegt. Daraus ergibt sich, daß die Konsolidierung des derzeitigen Bestandes finanziell in einem überschaubaren Zeitraum möglich ist.
Ich möchte noch zwei kurze Bemerkungen machen.
Die zur Bearbeitung der BAföG-Darlehen im Bundesverwaltungsamt von der Bundesregierung beantragten Stellen wurden leider nicht bewilligt. Ich bedaure diese Entscheidung. Das Gesetz legt uns die Verpflichtung zur Einziehung der Darlehen auf.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1979 15435
Bundesminister Baum
Wir werden jetzt prüfen, welche Folgen dies im einzelnen für die Erledigung des gesetzlichen Auftrags hat.
Ein weiteres Wort zur Nationalstiftung, Herr Kollege Walther. Ich begrüße, daß im Haushaltsplan sowohl das ursprüngliche Ziel noch sichtbar ist, daß aber darüber hinaus der tatsächlichen Situation Rechnung getragen wird. Ich werde den Entspannungsantrag weiter verfolgen. Eine sinnvolle Lösung liegt sicher in der Verwaltungsvereinbarung, wie sie der Bundeskanzler den Ministerpräsidenten vorgeschlagen hat. Die Länder sind jetzt am Zuge; die Länder müssen sich erklären.
Mit dem Antrag, meine Damen und Herren von der Opposition, den Sie vorgelegt haben, erweisen Sie Berlin keinen Dienst.
Die Bundesregierung braucht sich nicht vorwerfen zu lassen und läßt sich nichts vorwerfen, daß sie Berlin vernachlässigt, vor allem auch auf dem kulturellen Gebiet. Wir werden deshalb Ihren Antrag ablehnen.
Ich möchte mich abschließend bei allen bedanken, die sich um diesen schwierigen Haushalt des Bundesinnenministeriums Mühe gemacht haben. Ich bedanke mich vor allen Dingen bei den Berichterstattern, aber auch bei den Fraktionen, die mir heute ihr Vertrauen ausgesprochen haben.