Rede von
Gerhart Rudolf
Baum
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich daran gewöhnt, Herr Kollege Riedl, Ihre Angriffe — ich erlebe sie jetzt schon etwa sieben oder acht Jahre in diesem Hause — mit Gelassenheit aufzunehmen, erst in bezug auf meine Amtsvorgänger und jetzt in bezug auf mich selbst.
— Oh, ich werde Ihnen den Beweis dafür liefern. — Sie haben mir ein Sündenregister vorgehalten, das mühelos zu widerlegen ist, Herr Kollege Riedl. Ich will nur vier Punkte herausgreifen.
Erstens. Sie sagen, es sei eine Kampagne betrieben worden gegen die legale und notwendige Registrierung von Grenzübertritten durch den Bundesgrenzschutz. Falsch! Die Wahrheit ist, daß wir im Rahmen der Amtshilfeprüfung genau klären, welche Amtshilfe die Grenze dem Nachrichtendienst zu gewähren hat. Das ist ein wichtiges, notwendiges Prüfungsthema. Sechs Professoren haben sich dazu geäußert und uns klargemacht, daß hier eine Änderung der sogenannten Grenzanweisung notwendig ist. Das ist keine Kampagne, sondern der Versuch, die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden in einen klaren rechtlichen Rahmen zu stellen.
Zweitens. Sie haben gesagt, ich hätte im März 1979 eine Diskussion über die Registrierung verdächtiger Bundesbürger mit Sperrvermerk im Personalausweis angezettelt. Das ist falsch, Herr Kollege Riedl. Alle Fraktionen dieses Hauses haben Zweifel bekommen, ob der Sperrvermerk im Personalausweis sich mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbaren läßt. Alle Fraktionen sind bei der Beratung des entsprechenden Gesetzes der Meinung gewesen, ihn abzuschaffen, und die Innenminister von SPD, CDU und FDP auch.
Drittens. Sie sagen, ich hätte den Bundesgrenzschutz wegen des Fotografierens von Pässen angegriffen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe zu Ostern dieses Jahres klipp und klar erklärt, daß das Fotografieren von Pässen unter diesen Konditionen, nämlich der Verhinderung personenbezogener Auswertung Rechtens ist, und ich habe mich klar und deutlich gegen den Bundesbeauftragten für den Datenschutz gewandt, der gesagt hat, dies sei rechtswidrig.
Der vierte Punkt. Sie haben gesagt, ich hätte eine Kampagne gegen die Karteien und Dateien des Bundeskriminalamts und gegen dessen Zusammenarbeit mit dem Bundesgrenzschutz geführt.
Auch das ist falsch. Ich habe diesem Parlament auf dessen Wunsch hin einen Dateienbericht vorgelegt, in dem Bemühen, bereichsspezifischen Datenschutz sicherzustellen, d. h. den Schutz personenbezogener Daten auch im Sicherheitsbereich durchzusetzen. Das ist die Wahrheit.
Einige Bemerkungen noch zu dem Fall Tandler. Ich möchte das so nennen, Herr Riedl, nachdem Sie ihn hier eingeführt haben.
— Offenbar trifft Sie das stark, Herr Kollege Riedl. Ich hätte dieses Thema hier nicht mehr eingeführt.
Ich halte nichts davon, meine Kollegen, daß wir ein Schwarze-Peter-Spiel hier aufführen.