Rede von
Dr.
Erich
Riedl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan 06 des Bundesministers des Innern, der nach dem Regierungsentwurf Ausgaben in Höhe von 3 583,79 Millionen DM vorsah, weist nun nach den Beratungen im Hauhaltsausschuß einen Ansatz in Höhe von 3 649,632 Millionen DM aus. Das heißt: Die Haushaltsansätze des Einzelplans 06 sind gegenüber der Regierungsvorlage um rund 65,8 Millionen DM erhöht worden. Dennoch liegt dieser Einzelplan erst an 13. Stelle der Einzeletats des Bundes.
— Bei der politischen Bedeutung, die dem Bundesinnenministerium zukommt, könnte man, Herr Kollege Haase, die ominöse Zahl 13 in der Tat als eine Unglückszahl dieser Bundesregierung ansehen.
Ich möchte an einigen politischen Schwerpunkten darlegen, warum die CDU/CSU-Fraktion diesen Einzelplan ablehnt.
Der Bundesinnenminister in einem Land wie der Bundesrepublik Deutschland muß der oberste Hüter der inneren Sicherheit sein.
So schreibt es das Grundgesetz vor. Wer diese Aufgabe — Herr Bundesinnenminister, vielleicht hören Sie einmal ganz genau zu — ohne inneren persönlichen Konflikt, ohne ständigen parteipolitischen Druck, aber mit der Fähigkeit, die für die gesamte Bevölkerung notwendigen Prinzipien und Richtlinien für die Sicherheitspolitik durchzusetzen, erfüllen will, kann dies aus der Position einer Partei der heutigen FDP überhaupt nicht tun.
15418 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1979
Dr. Riedl
Diese FDP ist nämlich längst keine liberale Partei mehr, wie sie einmal eine liberale Partei nach dem Muster eines Thomas Dehler und eines Theodor Heuss war, sondern sie ist vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheitspolitik
in unserem Land eine Liberalisierungspartei mit zunehmenden sozialistischen Tendenzen geworden.
Diese FDP kann als die eigentliche Minderheitspartei in unserem Land jenen großen politischen Auftrag, den das Grundgesetz jedem Bundesinnenminister auferlegt, überhaupt nicht erfüllen. Dies ist jedoch auch nicht verwunderlich,
weil sich die FDP — immer aus der Sicht der Wahlurne — zugegebenermaßen permanent in Existenznöten befindet und deshalb ihre Politik an den Meinungen politischer Randgruppen orientieren muß. Herr Minister Baum, das ist ja nicht negativ. Aber das ist die Hauptursache dafür, daß sie als Bundesinnenminister und Wahrer der inneren Sicherheit in unserem Land ungeeignet sind.
Die SPD wird schon gewußt haben, warum sie gerade das Innenressort so herausragenden Persönlichkeiten der FDP wie Herrn Maihofer und Ihnen übertragen hat.
Wenn man die Amtszeit dieses Bundesinnenministers Revue passieren läßt, dann ergibt sich als Fazit nicht etwa ein klares Sicherheitskonzept für dieses Land, sondern ein Konglomerat von permanentem Fehlverhalten in wesentlichen Sicherheitsfragen und — was ich jetzt sage, ist ein ganz schlimmer Punkt in Ihrer Amtsführung — vorsätzlicher und grob fahrlässiger Bekanntgabe amtlich geheimzuhaltender Tatbestände zu Lasten der Sicherheitsorgane
und einem völligen Fehlen einer zukunftsorientierten Sicherheitsplanung. Sie haben seit der Amtsübernahme von Minister Maihofer Sicherheit nicht aufgebaut, sondern Unsicherheit verbreitet.
Sie haben mit Bedacht und auch aus opportunistischen Gründen — und ich komme auf diesen Vorfall
in Bayern in der Asylangelegenheit heute noch in
aller Deutlichkeit zurück — die Solidarität mit den Innenministern der Länder schwer belastet.
Sie sind dabei, die Grundlagen und den Minimalkonsens für die Sicherung des inneren Friedens in unserem Land zu verringern, weil sie in zunehmendem Maß den Sicherheitsorganen die politische Unterstützung versagen, die sie brauchen, um sich erfolgreich gegen Angriffe den Verbrechern und Verfassungsfeinden wehren zu können.
Die von Ihnen und Ihrem Haus ausgehenden öffentlichen Auseinandersetzungen über die Tätigkeit unserer Sicherheitsbehörden sind beispiellos. Ich will Ihnen einmal die wichtigsten an dieser Stelle bei diesem Etat vorhalten: die unglückseligen Kampagnen im Juli 1978 gegen die seit 1963 vorgeschriebene legale und notwendige Registrierung von Grenzübertritten durch den Bundesgrenzschutz; die im gleichen Monat gegen angebliche Verfassungsschutzaktivitäten an bayerischen Schulen gerichtete Pressekampagne — eine ganz üble Geschichte aus Ihrem Hause —;
die im November 1978 in die Presse lancierte Überwachung des Postverkehrs mit dem Ostblock durch den Bundesnachrichtendienst — ich bin neugierig, was die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus SPD und FDP zu diesen außerordentlich komplizierten Punkten in dieser Debatte noch zu sagen haben —;
die im März 1979 entfachte breite Diskussion über die Registrierung verdächtiger Bundesbürger mit Sperrvermerk im Personalausweis; die Anklagen gegen den Bundesgrenzschutz wegen des Fotografierens von Pässen Anfang April 1979; die Ende April 1979 gegen die Karteien und Dateien des Bundeskriminalamtes und gegen dessen Zusammenarbeit mit dem Bundesgrenzschutz gerichteten Aktionen und die — das war ein deutliches Beispiel, daß Ihr Staatssekretär es Ihnen auf diesem Gebiet unwahrscheinlich gut nachmachen kann — Anfang Juni 1979 von Herrn Staatssekretär von Schoeler
gegenüber der „Frankfurter Rundschau" offengelegten Aktivitäten von anerkannten Organisationen unseres Landes gegen Verfassungsfeinde, die Offenlegung der sogenannten Mittel des positiven Verfassungsschutzes, sowie die Offenlegung der notwendigen Arbeit des Verfassungsschutzes in den Betrieben 1979.
Meine Damen und Herren, es gibt keinen Bundesinnenminister in dieser Bundesrepublik Deutschland, der eine so schamlose Kette von selbstver-
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Dr. Riedl
schuldeten Aktionen gegen unsere Sicherheitsbehörden auf seinem Buckel herumtragen muß wie dieser Bundesinnenminister Baum.
Von jedem Bundesinnenminister müssen die Bürger in unserem Land ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein und Pflichtgefühl erwarten. Der Bundesinnenminister muß eben den Mut haben, auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen, um das wichtige Gut der Sicherheit unseres Staates zu schützen. Diesen Anforderungen wird der FDP-Mann Gerhart Baum nicht gerecht. Er entwickelt auch keine Konzeptionen, und sein Handeln ist allein von taktischen Gesichtspunkten bestimmt, die darauf hinzielen, ihn in der Presse und bei seinen „Genossen" als Liberalen erscheinen zu lassen.
Diesem Ziel ordnet er alle anderen politischen Gesichtspunkte unter.
Meine Damen und Herren, ich habe hier einen Ausschnitt aus der „Süddeutschen Zeitung" vom 10. Dezember 1979, worin über den Parteitag der FDP Nordrhein-Westfalens berichtet wird. Es steht da, daß der Landesparteitag der FDP beschlossen hat, den § 88a des Strafgesetzbuches, der gewaltverherrlichende Schriften unter Strafandrohung stellt, zu streichen. Herr Minister Baum, Sie haben ja an diesem Parteitag teilgenommen. Sie waren sogar so schnell auf der Fahrt zu diesem Parteitag, daß sie, wie ich der Zeitung entnommen habe, bei Rot eine Ampel überfahren haben, um rechtzeitig bei diesem Beschluß dabei zu sein.
Aber wenn die FDP bei Rot über die Ampeln fährt —
— Das kennen wir ja, Herr Kollege Glos. Aber, Herr Minister, was mich viel mehr interessieren würde: Sind Sie aufgestanden, haben Sie sich zu Wort gemeldet, und haben Sie dort als Bundesinnenminister gesagt, was es bedeutet , wenn der § 88a des Strafgesetzbuches abgeschafft wird? Das bedeutet — ich sage es Ihnen jetzt —, daß man ungestraft Mord, Völkermord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Menschenraub, Verschleppung, Kidnapping, Geiselnahme, Raub, räuberische Erpressung sowie Verbrechen und Vergehen wie schwere Brandstiftung und gefährliche Eingriffe z. B. in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr künftig befürworten kann. Das ist die Folge dieses Beschlusses des FDP-Landesparteitages in Nordrhein-Westfalen. Ich kann mir schon vorstellen, mit welch schweigsamer Miene Sie dort gesessen haben; denn wenn Sie dagegen gesprochen hätten, dann hätten Sie mit Sicherheit innerparteilichen Zwist und Hader erfahren, und den können Sie sich nicht leisten. Ich hätte von Ihnen gern gewußt,
wie Ihre Einstellung zu diesem Beschluß der FDP Nordrhein-Westfalens ist.
Ein besonderes Beispiel der Konzeptionslosigkeit und der presseorientierten Augenauswischerei dieses Bundesinnenministers ist das Asylrecht. Wir haben uns in der Bundesrepublik Deutschland mit Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes ein Grundrecht geschaffen, das außerordentlich viel Segensreiches für viele Menschen, die in unser Land kommen, bringt und gebracht hat. Wir müssen aber auch feststellen, daß wir mit einer solchen Zahl von Asylbewerbern in unserem Lande überschwemmt werden, daß wir uns damit politisch auseinandersetzen müssen. Die Gründe für diesen andauernden Zustrom von Ausländern sind — man kann das, glaube ich, auf diesen Nenner bringen — der hohe Standard unserer Industrialisierung und die damit verbundenen Beschäftigungsmöglichkeiten sowie das für die Ausländer attraktive Sozialhilfesystem in unserer Bundesrepublik Deutschland.
— Das haben wir ja nie bestritten, Herr Kollege. Das haben wir zu einer Zeit geschaffen, da waren Sie wahrscheinlich noch nicht einmal Mitglied der SPD.
Die Asylanträge haben sich seit, 1973 versechsfacht: 1973 5 289, 1978 bereits 33 136 Asylanträge. Ende November 1979 lagen 34 025 Asylanträge vor. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um rund 20 %.
Mehr als 90 % aller Asylanträge werden heute als unbegründet zurückgewiesen, weil bei ihnen der Tatbestand der politischen Verfolgung nicht gegeben ist. Trotz dieser eklatant hohen Zahl an unbegründeten Anträgen können die Antragsteller durch Ausnutzung der Instanzenwege einen Aufenthalt in der Bundesrepublik von sechs, sieben, acht und zum Teil sogar mehr Jahren erzwingen.
Von der Möglichkeit, Rechtsbehelfe einzulegen, haben dabei rund 80% aller abgelehnten Asylbewerber Gebrauch gemacht. Dies führt zu großen, zum Teil sogar katastrophalen Problemen bei unseren Städten und Gemeinden.
Dieses lange Verfahren ist insgesamt auch inhuman. Die Asylbewerber werden nach Jahren der Ungewißheit in ihre Heimat abgeschoben, zu der sie infolge ihrer langjährigen Abwesenheit dann auch die Bindungen verloren haben. Dadurch entsteht ein größeres Elend, als wenn sie bei unbegründetem Antrag schnell zurückgewiesen worden wären.
Die Bundesregierung und vor allem der für das Asylrecht zuständige Bundesinnenminister haben bei der Lösung der Probleme dieser Art bisher leider Gottes kläglich versagt; er hat die Länder und Gemeinden, die das Asylrecht durchführen müssen, im Stich gelassen.
15420 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1979
Dr. Riedl
Wir haben zur Zeit auf dem Gebiet des Asylrechts eine unerträgliche Rechtsunsicherheit. Einerseits räumen die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz, die vom Bundesinnenminister im Jahre 1977 mit Zustimmung des Bundesrates und auch mit Zustimmung der von SPD und FDP regierten Bundesländer verabschiedet worden sind, den Grenz- und Ausländerbehörden einen großen Spielraum bei der Abschiebung von Ausländern ein, die einen unschlüssigen oder rechtsmißbräuchlichen Asylantrag gestellt haben. Hiervon machen alle Bundesländer Gebrauch, weil sie anders der Flut der Wirtschaftsflüchtlinge nicht Herr werden. Auf dieser Grundlage hat beispielsweise Berlin eine große Zahl von Pakistani abgeschoben und tut dies immer noch. Andererseits sind die Beamten an der Grenze und bei den Ausländerbehörden inzwischen total verunsichert. Ihnen wird in der jetzt angezettelten Kampagne plötzlich von verschiedenen Seiten, vor allen Dingen aber aus SPD- und FDP-Mund, die Alleinschuld an der Zurückweisung unechter Asylbewerber gegeben.
Dieser Zustand der Unsicherheit, meine sehr verehrten Damen und Herren, muß beendet werden. Er könnte vom Bundesinnenminister und von der Koalition längst beendet sein, wenn sie dem Gesetzentwurf unserer Fraktion vom 16. November 1979 inzwischen eine sachgemäße Beachtung geschenkt hätten.
Ich darf Ihnen die drei wichtigsten Gesichtspunkte dieses Gesetzentwurfes noch einmal sagen. Es müssen auf rechtsstaatlicher Grundlage die notwendigen Maßnahmen zur Verkürzung des Asylanerkennungsverfahrens getroffen werden. Es müssen die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz aus dem Jahre 1977 festgelegten Befugnisse der Grenz- und Ausländerbehörden auf eine rechtsstaatliche Grundlage gestellt werden, und es müssen die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift enthaltenen Generalklauseln im Interesse der Asylbewerber und zur Erhaltung des Grundrechts auf Asyl klarer gefaßt und präzisiert werden.
Sie halten uns immer so gerne vor, wir hätten keine Alternativen. Hier liegt ein klipp und klar formulierter Gesetzentwurf vor, und Sie drücken sich permanent um diesen Gesetzentwurf herum.
Aber dafür konzentrieren Sie Ihre Kraft auf einen Fall, der sich kürzlich in der Offentlichkeit in einer Weise abgespielt hat, daß er hier im Deutschen Bundestag noch einmal in aller Deutlichkeit angesprochen werden muß. Meine Damen und Herren, damit wir über eines überhaupt nicht zu reden brauchen: die Abschiebung von zwei tschechoslowakischen Staatsbürgern am 23. November 1978 von Bayern in die Tschechoslowakei war falsch. Das ist von dem Landratsamt Berchtesgadener Land falsch gemacht, falsch angeordnet worden, und dies haben der bayerische Innenminister und der bayerische Ministerpräsident auch immer uneingeschränkt gesagt. Der bayerische Innenminister hat das auch vor dem Rechts- und Verfassungsausschuß des Bayerischen
Landtags den Parlamentariern unzweideutig erklärt.
Aber was danach aus diesem Fall in der Offentlichkeit gemacht worden ist, ist kein Fall mehr, der nur auf dieses fehlerhafte Verhalten des Landratsamtes Berchtesgadener Land zurückzuführen ist, sondern es ist der Fall eines skandalösen, unwürdigen und unkollegialen Verhaltens des Bundesinnenministers, seines Staatssekretärs und seiner Helfershelfer gegenüber dem bayerischen Innenministerium.
— Die Helfershelfer sind bei der Presse. Herr Ehmke, seien Sie vorsichtig. Ich werde Ihnen gleich sagen, was Herr Baum in diesem Zusammenhang für Helfershelfer hat. Das werden Sie gleich merken.
Mindestens zwei dem Bundesinnenminister unterstellte Behörden, nämlich die Grenzschutzdirektion in Koblenz und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Zirndorf, waren von der beabsichtigten Abschiebung der beiden Tschechen unterrichtet.
Ich möchte jetzt die zeitlichen Fakten des Ablaufs vom 14. Oktober 1978, als das Fernschreiben der Grenzpolizeiinspektion Freilassing herausging, bis zur Fernsehsendung „Pro und Kontra" am 25. Oktober 1979 nicht mehr im einzelnen darlegen, das kennen Sie. Alle diese Fakten und Zeitläufe, die bekannt sind, zeigen ganz deutlich:
Erstens. Der bayerische Innenminister Tandler und sein Staatsekretär Neubauer,
die Sie, Herr Minister Baum, und Ihr Staatssekretär Schoeler so heftig angegriffen haben, waren zu dem Zeitpunkt, als das Fernschreiben der Grenzpolizeiinspektion Freilassing beim Bayerischen Innenministerium und bei den Ihnen unterstellten Bundesdienststellen einging, noch gar nicht in Ihren Am-tern.
Zweitens. Der Bundesinnenminister Baum hat sich trotz mehrfacher vorheriger Information erst nach über acht Monaten dieses Falls angenommen, und zwar zu einem Zeitpunkt, als es ihm am günstigsten erschien, diesen Fall für sich und gegen die bayerische Staatsregierung politisch auszuschlachten.
Drittens. Wenn Bundesinnenminister Baum und die ihm nachgeordneten Dienststellen, das Bundesamt in Zirndorf und die Grenzschutzdirektion in Koblenz, mit der Sorgfalt gearbeitet hätten, wie sie der Innenminister und sein Staatssekretär von den bayerischen Behörden erwartet haben, dann hätte
Dr. Riedl
diese traurige Ausweisung trotz der Fehler, die eine bayerische Verwaltungsbehörde zugegebenermaßen gemacht hat, gar nicht stattfinden können.