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    Plenarprotokoll 8/187 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 187. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14721 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14721 B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Feuerschutzsteuergesetzes — Drucksache 8/2172 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3364 — Glos CDU/CSU 14733 C Dr. Weber (Köln) SPD 14735 A Frau Funcke FDP 14737 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Sick, Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dreyer, Dr. Marx, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. von Geldern, Dr. Jobst, Tillmann, Feinendegen, Weber (Heidelberg), Milz, Dr. Waffenschmidt, Frau Hoffmann (Hoya), Lemmrich, Straßmeir, Ziegler, Hanz, Dr. Hüsch, Dr. Hoffakker, Röhner, Werner, Kittelmann, Dr. Hornhues, Dr. van Aerssen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Tendenzen zum Protektionismus im internationalen Verkehr — Drucksachen 8/3061, 8/3199 — Sick CDU/CSU 14738 D Paterna SPD 14741 B Merker FDP 14745 C Dr. Hüsch CDU/CSU 14747 B Rapp (Göppingen) SPD 14749 A Dr. Zumpfort FDP 14750 D Mahne, Parl. Staatssekretär BMV/BMP . 14752 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Dr. Stavenhagen, Dr. Schäuble, Biehle, Dr. George, Neuhaus, Dr. Langner, Niegel, Biechele, Dr. Kunz (Weiden), Müller (Wadern), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Ernesti, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Postversorgung auf dem Lande — Drucksachen 8/2738, 8/3286 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU . . 14755 A Wuttke SPD 14756 C Hoffie FDP 14757 D Fragestunde — Drucksache 8/3344 vom 9. 11. 1979 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Rauchgasentschwefelungsanlagen für Kernkraftwerke ab 300 Megawatt MdlAnfr A75 09.1139 Drs 08/3344 Dr. Jens SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 14721 D, 14722A, B, C ZusFr Dr. Jens SPD 14722 A, B ZusFr Lenzer CDU/CSU 14722 C Strahlenbelastung durch Radon in geschlossenen Räumen MdlAnfr A103 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 14722 C, 14723 A, B ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 14723 A, B Äußerung des Bundeskanzlers über die Voraussetzungen für eine zulässige Friedenspolitik MdlAnfr A106 09.11.79 Drs 08/3344 Engelsberger CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK . . . . 14723 B, D, 14724 A, B, C, D, 14725 A ZusFr Engelsberger CDU/CSU 14723 D, 14724 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 14724 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14724 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14724 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14725 A ZusFr Frau Schlei SPD 14725 A, B Planung von Kanzlerfesten für 1979/80 MdlAnfr A108 09.11.79 Drs 08/3344 Niegel CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 14725 C, 14726A, 14323 A, B, C, D; 14728 A ZusFr Niegel CDU/CSU 14727 A, B ZusFr Löffler SPD 14727 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14727 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14727 D ZusFr Spitzmüller FDP 14728 A Rückgang der Ausreise von Deutschen aus Rumänien MdlAnfr A110 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14728 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14728 C Deutsch-polnische Gespräche über die Pflege der Soldatenfriedhöfe in Polen MdlAnfr A111 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 14728 D, 14729A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14729 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14729 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14729 C ZusFr Becker (Nienberge) CDU/CSU . 14729 C Anwendung der Gesetze für die in den Oder-Neiße-Gebieten lebenden deutschen Staatsangehörigen in bezug auf Behinderungen und Diskriminierungen wegen nationaler, sprachlicher und politischer Anschauungen MdlAnfr A112 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 14729 D, 14730 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14729 D, 14730 A ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 14730 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14730 B Deutsch-argentinische Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher Nutzung der Kernenergie sowie Lieferung kerntechnischer Anlagen nach Argentinien MdlAnfr A116 09.11.79 Drs 08/3344 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A117 09.1139 Drs 08/3344 Lenzer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14730 C, D, 14731 A ZusFr Lenzer CDU/CSU 14730 D, 14731 A Einführung einer Entwicklungssteuer zugunsten der Dritten Welt MdlAnfr A67 09.11.79 Drs 08/3344 Stommel CDU/CSU MdlAnfr A68 09.11.79 Drs 08/3344 Stommel CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 14731 C, D, 14732 A ZusFr Stommel CDU/CSU 14731 C, D Kosten für die Prägung der Fünf-DM-Gedenkmünze „Otto Hahn" MdlAnfr A64 09.11.79 Drs 08/3344 Würtz SPD Antw PStSekr Haehser BMF . . . . 14732 A, B, C ZusFr Würtz SPD 14732 A, B ZusFr Baack SPD 14732 B ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 14732 C Stromzahlungsboykott des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. MdlAnfr A39 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 14732 D ZusFr Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 14732 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 III Wertung der angekündigten Preiserhöhungen für Erdgas MdlAnfr A77 09.11.79 Drs 08/3344 Kirschner SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14733 A Nächste Sitzung 14759 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14761* A Anlage 2 Dauer der Förderung für Studenten der katholischen Theologie nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz MdlAnfr A3 09.11.79 Drs 08/3344 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14761* C Anlage 3 Konsequenzen aus dem Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel MdlAnfr A4 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14762*A Anlage 4 Statistik der Bundesanstalt für Arbeit über die Vermittlung von Lehrstellenbewerbern MdLAnfr A6 09.11.79 Drs 08/3344 Menzel SPD MdlAnfr A7 09.11.79 Drs 08/3344 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14762* B Anlage 5 Meldung der nicht in Kasernen untergebrachten Angehörigen ausländischer Streitkräfte an die deutschen Kommunalverwaltungen MdlAnfr A54 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14763* A Anlage 6 Auflösung der Fachhochschule des Bundesgrenzschutzes in München MdlAnfr A55 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14763* B Anlage 7 Vorlage des Bundesinnenministers betreffend die künftige Besoldung der Hauptfeldwebel und der Hauptbootsmänner MdlAnfr A60 09.11.79 Drs 08/3344 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14763* C Anlage 8 Abkommen über den Verzicht auf Verkauf von Kriegsspielzeug MdlAnfr A61 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14763* D Anlage 9 Auswirkung des BGH-Urteils über die Verbreitung von NS-Emblemen auf Kriegsspielzeug MdlAnfr A62 09.11.79 Drs 08/3344 Heyenn SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14764*A Anlage 10 Verzicht auf Einfuhr und Verkauf von Kriegsspielzeug MdlAnfr A63 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14764* C Anlage 11 Nichtauslieferung von Gedenkmünzen zum Nominalwert von 5 DM wegen des gestiegenen Silberpreises MdlAnfr A65 09.11.79 Drs 08/3344 Löffler SPD MdlAnfr A66 09.11.79 Drs 08/3344 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14765* A Anlage 12 Aufbau eines Datenerfassungssystems „Inpol" für die Zollverwaltung rückwirkend ab 1973 MdlAnfr A69 09.11.79 Drs 08/3344 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU MdlAnfr A70 09.11.79 Drs 08/3344 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14765* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 13 Anpassung der steuerfreien Beträge nach § 3 der Verordnung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge MdlAnfr A71 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14765* C Anlage 14 Kreditcharakter von Bürgschaften für Polen MdlAnfr A72 09.11.79 Drs 08/3344 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU MdlAnfr A73 09.11.79 Drs 08/3344 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14765* D Anlage 15 Zahl der Frauen in Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen mit und ohne Bundesbeteiligung MdlAnfr A74 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14766* A Anlage 16 Kennzeichnung der Qualität von Motorölen auf der Verpackung MdlAnfr A76 09.11.79 Drs 08/3344 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14766* C Anlage 17 Höhere Arbeitslosigkeit bei jungen Arbeitnehmern durch den Kündigungsschutz für Ältere MdlAnfr A78 09.11.79 Drs 08/3344 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A79 09.11.79 Drs 08/3344' Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14766* D Anlage 18 Prüfungsauftrag an die Treuarbeit vor Erteilung der schriftlichen Bürgschaftszusage des Bundes für die Beton- und Monierbau AG sowie Wortlaut des Berichts der Treuarbeit MdlAnfr A81 09.11.79 Drs 08/3344 Windelen CDU/CSU MdlAnfr A82 09.11.79 Drs 08/3344 Windelen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14767* B Anlage 19 Prüfungsauftrag an die Treuarbeit vor Erteilung der schriftlichen Bürgschaftszusage des Bundes für die Beton- und Monierbau AG sowie Wortlaut des Berichts der Treuarbeit MdlAnfr A83 09.11.79 Drs 08/3344 Haase (Kassel) CDU/CSU MdlAnfr A84 09.11.79 Drs 08/3344 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14767* C Anlage 20 Einsichtnahme der Treuarbeit in Unterlagen der Beton- und Monierbau AG vor Abgabe ihrer Stellungnahme vor Erteilung der Bürgschaftszusage des Bundes MdlAnfr A85 09.11.79 Drs 08/3344 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14767* D Anlage 21 Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in den Niederlanden MdlAnfr A96 09.11.79 Drs 08/3344 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14768* A Anlage 22 Transport, Unterbringung und Pflege von Tieren MdlAnfr A97 09.11.79 Drs 08/3344 Pawelczyk SPD MdlAnfr A98 09.11.79 Drs 08/3344 Pawelczyk SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14768* B Anlage 23 Energie- und wohnungspolitische Vorteile bei Einteilung der Wohnungen nach Wärmebedarfsklassen MdlAnfr A99 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A100 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14768* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 V Anlage 24 Beurteilung der mittelfristigen Entwicklung des Eigenheimbaus; Änderung des § 7b EStG MdlAnfr A101 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A102 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14769*B Anlage 25 Äußerung des Bundeskanzlers über die Preußen MdlAnfr A107 09.11.79 Drs 08/3344 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 14769* D Anlage 26 Einrichtung einer polnischen Visastelle in Hamburg MdlAnfr A109 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14770*A Anlage 27 Hissung der Bundesdienstflagge bei der deutschen Botschaft in Washington MdlAnfr A113 09.11.79 Drs 08/3344 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14770* B Anlage 28 Gespräche der kommunistisch beeinflußten „Freundschaftsgesellschaft BRD- Kuba" mit dem Auswärtigen Amt sowie Zuwendungen aus Bundesmitteln an diese Gesellschaft MdlAnfr A114 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU MdlAnfr A115 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14770* B Anlage 29 Informationsanspruch der Bundestagsabgeordneten in der Fragestunde SchrAnfr B1 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 14770* D Anlage 30 Bemühungen um Auslieferung des in der Türkei zu lebenslanger Haft verurteilten deutschen Staatsangehörigen Angelo Winkler SchrAnfr B2 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14771* A Anlage 31 Reduzierung der sowjetischen Titanlieferungen sowie Sicherstellung des Beschaffungsvorhabens MRCA SchrAnfr B3 09.11.79 Drs 08/3344 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B4 09.11.79 Drs 08/3344 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B5 09.11.79 Drs 08/3344 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B6 09.11.79 Drs 08/3344 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14771* B Anlage 32 Erstellung einer Dokumentation zur Aufklärung des Auslands über die deutsche Frage SchrAnfr B7 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14772* A Anlage 33 Anspruch eines seit fünf Jahren ohne Familie in der Bundesrepublik weilenden ausländischen Arbeitnehmers auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis SchrAnfr B8 09.11.79 Drs 08/3344 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14772* B Anlage 34 Kosten des geplanten Bundesmodells für Abfallverwertung; finanzielle Auswirkungen für die Landkreise Reutlingen und Tübingen SchrAnfr B9 09.11.79 Drs 08/3344 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B10 09.11.79 Drs 08/3344 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B11 09.11.79 Drs 08/3344 Pfeifer CDU/CSU SchrAnfr B12 09.11.79 Drs 08/3344 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 14772* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 35 Anschluß der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim an das Sirenenwarnnetz SchrAnfr B13 09.11.79 Drs 08/3344 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B14 09.11.79 Drs 08/3344 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14773* B Anlage 36 Entwicklung des Personalbestands bei den Bundesbehörden von Dezember 1968 bis Oktober 1979, insbesondere in Berlin SchrAnfr B15 09.11.79 Drs 08/3344 Bahner CDU/CSU SchrAnfr B16 09.11.79 Drs 08/3344 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14773* D Anlage 37 Vereinbarkeit des Richtlinienentwurfs des BMI über die Beurteilung und Zuverlässigkeit des verantwortlichen Schichtpersonals in Kernkraftwerken mit dem Betriebsverfassungsgesetz SchrAnfr B17 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B18 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14774* C Anlage 38 Gestaltung der Beihilfevorschriften im Hinblick auf die verschiedenen Empfängergruppen und die Leistungen der Krankenversicherungen SchrAnfr B19 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B20 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B21 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B22 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 14775* C Anlage 39 Konsequenzen aus dem Ergebnis der US-Untersuchungskommission zum Reaktorunfall bei Harrisburg SchrAnfr B23 09.11.79 Drs 08/3344 Marschall SPD SchrAnfr B24 09.11.79 Drs 08/3344 Marschall SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14776* B Anlage 40 Einstellung von Auszubildenden in den Bundesministerien zum 1. August bzw. 1. September 1979 SchrAnfr B25 09.11.79 Drs 08/3344 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14777* A Anlage 41 Gefährdung der Wasserqualität des Bodensees durch Öleintrag; Realisierung des Rheinschutzübereinkommens durch Frankreich SchrAnfr B26 09.11.79 Drs 08/3344 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B27 09.11.79 Drs 08/3344 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B28 09.11.79 Drs 08/3344 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14777* B Anlage 42 Folgerungen aus der Studie der US-Umweltschutzbehörde EPA über die Auswirkung von Treibgasen auf die Ozonschicht SchrAnfr B29 09.11.79 Drs 08/3344 Bindig SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14778* A Anlage 43 Wasserbelastung der Mosel und der Saar durch das geplante französische Kernkraftwerk in Cattenom SchrAnfr B30 09.11.79 Drs 08/3344 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B31 09.11.79 Drs 08/3344 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B32 09.11.79 Drs 08/3344 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B33 09.11.79 Drs 08/3344 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14778* B Anlage 44 Beschäftigung der im Verfassungsschutzbericht 1978 aufgeführten linksextremistischen Lehrer in den einzelnen Ländern SchrAnfr B34 09.11.79 Drs 08/3344 Regenspurger CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 VII SchrAnfr B35 09.11.79 Drs 08/3344 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14779*A Anlage 45 Festschreibung des Phosphatgehalts in Waschmitteln in der Phosphathöchstmengenverordnung SchrAnfr B36 09.11.79 Drs 08/3344 Milz CDU/CSU SchrAnfr B37 09.11.79 Drs 08/3344 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14779* B Anlage 46 Erwerb eines Grundstücks für den THW-Ortsverband Rastatt SchrAnfr B38 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14780* A Anlage 47 Auswirkung der Unterbringung von Drogensüchtigen in Justizvollzugsanstalten auf die Resozialisierung; Vermehrung der Plätze in sozial-therapeutischen Institutionen SchrAnfr B39 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B40 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14780*A Anlage 48 Verhör von in der Haftanstalt Straubing einsitzenden Palästinensern durch Agenten des israelischen Geheimdienstes SchrAnfr B41 09.11.79 Drs 08/3344 Menzel SPD SchrAnfr B42 09.11.79 Drs 08/3344 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14780* D Anlage 49 Scheidungskosten nach der Eherechtsreform SchrAnfr B43 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14781* B Anlage 50 Anerkennung der im Herkunftsland erworbenen volljuristischen Ausbildung von Spätaussiedlern im Sinne des Richtergesetzes SchrAnfr B44 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14782* A Anlage 51 Meldung der „Augsburger Allgemeinen" über eine Kritik der Rechtsanwälte an der Beschleunigung von Gerichtsverfahren SchrAnfr B45 09.11.79 Drs 08/3344 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14782* B Anlage 52 Zuständige Finanzbehörde für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der KPDML-Gesellschaft der Freunde Albaniens SchrAnfr B46 09.11.79 Drs 08/3344 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B47 09.11.79 Drs 08/3344 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14782* C Anlage 53 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs über Gemeinschaftspraxen von Tierärzten für BGB-Gesellschaften von anderen Freiberuflern SchrAnfr B48 09.11.79 Drs 08/3344 Reddemann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14782* D Anlage 54 Mietprozesse von Bundeswehrangehörigen am Standort Mitteratshausen gegen das Bundesvermögensamt wegen überhöhter Kostenabrechnungen SchrAnfr B49 09.11.79 Drs 08/3344 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14783* B Anlage 55 Charakter der durch das Gebiet des Hauptquartiers MönchengladbachRheindahlen führenden, dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Straßen SchrAnfr B50 09.11.79 Drs 08/3344 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14783* C Anlage 56 Steuermindereinnahmen bei Anhebung des Alters-, des Versorgungs- und des VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Hausgehilfinnenfreibetrages sowie der Pauschbeträge für Hinterbliebene und Körperbehinderte ab 1980 SchrAnfr B51 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr B52 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAnfr B53 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14783* D Anlage 57 Jährliche Änderung der Vordrucke für die Einkommensteuererklärung sowie Umfang der Vordrucke einschließlich der Anlagen SchrAnfr B54 09.11.79 Drs 08/3344 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAnfr B55 09.11.79 Drs 08/3344 Hauser (Krefeld) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14784*A Anlage 58 Manipulation der Entwicklungsländer durch Exportsperren für Felle sowie Erhebung von Exportprämien für zugerichtete Leder- und Ledererzeugnisse SchrAnfr B56 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B57 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14784*C Anlage 59 Vergiftung des Bodens für den Anbau von Nahrungspflanzen durch 10jährigen Gebrauch von organischen Handelsdüngern SchrAnfr B58 09.11.79 Drs 08/3344 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14785*A Anlage 60 Erlaß eines Verkaufsstopps für Magermilch durch die EG-Kommission SchrAnfr B59 09.11.79 Drs 08/3344 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14785* B Anlage 61 Tierquälerei bei der Kälbermast SchrAnfr B60 09.11.79 Drs 08/3344 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14785* C Anlage 62 Umweltschutz im Agrarbereich SchrAnfr B61 09.11.79 Drs 08/3344 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14786* A Anlage 63 Verteilung des landwirtschaftlichen Reineinkommens auf vollbeschäftigte Personen SchrAnfr B62 09.11.79 Drs 08/3344 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14786* B Anlage 64 Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt als Projektträger des Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit SchrAnfr B63 09.11.79 Drs 08/3344 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14786* C Anlage 65 Vorlage des Berichts über die Erfahrungen mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz SchrAnfr B64 09.11.79 Drs 08/3344 Würtz SPD SchrAnfr B65 09.11.79 Drs 08/3344 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14786* D Anlage 66 Abbau der Arbeitslosigkeit bestimmter Problemgruppen SchrAnfr B66 09.11.79 Drs 08/3344 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14787* A Anlage 67 Heranziehung exakter Daten für die Erarbeitung des Entwurfs für ein Künstlersozialversicherungsgesetz SchrAnfr B67 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B68 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14788* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 IX Anlage 68 Finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen SchrAnfr B69 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Steger CDU/CSU SchrAnfr B70 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Steger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 14789*A Anlage 69 Beschleunigung der Entscheidungen über die Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer SchrAnfr B71 09.11.79 Drs 08/3344 Möllemann FDP SchrAnfr B72 09.11.79 Drs 08/3344 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14789* C Anlage 70 Ansteigende Zahl unerledigter Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer SchrAnfr B73 09.11.79 Drs 08/3344 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14789* D Anlage 71 Erledigung der laufenden Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus den Jahren 1975 bis 1978 sowie Zahl der unerledigten Verfahren am 30. September 1979 SchrAnfr B74 09.11.79 Drs 08/3344 Kleinert FDP SchrAnfr B75 09.11.79 Drs 08/3344 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14790* B Anlage 72 Nichtbeförderung stellvertretender Bataillonskommandeure in der Bundeswehr SchrAnfr B76 09.11.79 Drs 08/3344 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14790* D Anlage 73 Ablösung der Luftwaffeneinheiten im Fliegerhorst Goslar durch Kampfverbände des Heeres SchrAnfr B77 09.11.79 Drs 08/3344 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14791* A Anlage 74 Umwandlung von Beamten- in Angestelltenstellen in der Bundeswehrverwaltung SchrAnfr B78 09.11.79 Drs 08/3344 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14791* A Anlage 75 Nichteinplanung von Zivilschutzräumen bei Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr, insbesondere beim Korpsdepot Herrnried in Niederbayern SchrAnfr B79 09.11.79 Drs 08/3344 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14791* B Anlage 76 Bekämpfung der Ursachen für die außerdienstlichen Kraftfahrzeugunfälle und des Drogenmißbrauchs von Soldaten SchrAnfr B80 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B81 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B82 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B83 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14791* C Anlage 77 Vergütung für vom Bundeskanzler benutzte Beförderungsmittel der Bundeswehr zum Besuch von SPD-Veranstaltungen aus Parteimitteln SchrAnfr B84 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK . . . 14792* D Anlage 78 Nichtberücksichtigung der Wünsche auf heimatnahe Einberufung Wehrpflichtiger durch das Computersystem der Bundeswehr SchrAnfr B85 09.11.79 Drs 08/3344 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B86 09.11.79 Drs 08/3344 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14793* A Anlage 79 Ausstattung des NATO-Flugplatzes Söllingen mit Lärmschutzhallen SchrAnfr B87 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14793* B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 80 Einrichtungen zum Wäschewaschen in den Truppen-Standorten SchrAnfr B88 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14793* C Anlage 81 Einsatz von wehrübenden Reservisten SchrAnfr B89 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAnfr B90 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAnfr B91 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAnfr B92 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Wörner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14794* A Anlage 82 Mißbrauch der Indikationenregelung für Schwangerschaftsabbrüche sowie gemeinsame Erklärung des Rats der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zur Abtreibungsproblematik SchrAnfr B93 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B94 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B95 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14794* C Anlage 83 Bekämpfung des Drogenmißbrauchs durch Ankauf der Mohnernten in der Türkei und Afghanistan SchrAnfr B96 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14795* B Anlage 84 Ausdehnung des Verbots der krankheitsbezogenen Werbung im Lebensmittelgesetz auf Diätmargarine mit einem essentiellen Fettsäuregehalt von mehr als 50 v. H. SchrAnfr B97 09.11.79 Drs 08/3344 Amling SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14795* C Anlage 85 Gesetzliche Regelung des Niederlassungsrechts für freiberuflich psychotherapeutisch tätige Diplompsychologen SchrAnfr B98 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B99 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14795* D Anlage 86 Novellierung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung (SBAO) SchrAnfr B100 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B101 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14796* C Anlage 87 Kilometerpreis für Zeitkarten im Berufsnahverkehr SchrAnfr B102 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14796* D Anlage 88 Einstufung der Ortsumgehung zur B 260 Bad Ems in die erste Dringlichkeitsstufe SchrAnfr B103 09.11.79 Drs 08/3344 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14797* A Anlage 89 Einstellung des Alkoholverkaufs auf Problembahnhöfen SchrAnfr B104 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAnfr B105 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14797* B Anlage 90 Anlage von Parkplätzen an Bundesfernstraßen SchrAnfr B106 09.11.79 Drs 08/3344 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14797* C Anlage 91 Berücksichtigung von Mittel- und Kleinstädten als Standorte bei Zusammenlegungen von Dienststellen der Bundesbahn und der Bundespost sowie Verlegung des Bundesbahnbetriebsamts Neustadt/Weinstraße SchrAnfr B107 09.11.79 Drs 08/3344 Büchner (Speyer) SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 XI SchrAnfr B108 09.11.79 Drs 08/3344 Büchner (Speyer) SPD SchrAnfr B109 09.11.79 Drs 08/3344 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14797* D Anlage 92 Ausnahmegenehmigungen für die Benutzung von Spikesreifen SchrAnfr B110 09.11.79 Drs 08/3344 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14398* C Anlage 93 Auswirkungen des Bundesverkehrsplans 1980 auf den Nord-Ostsee-Kanal SchrAnfr B111 09.11.79 Drs 08/3344 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . 14798* D Anlage 94 Stillegung von Bundesbahnstrecken in Rheinland-Pfalz, insbesondere von Remagen nach Adenau SchrAnfr B112 09.11.79 Drs 08/3344 Josten CDU/CSU SchrAnfr B113 09.11.79 Drs 08/3344 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14799* A Anlage 95 Verkehrsaufkommen auf der A 81 im. Abschnitt Singen-Geisingen SchrAnfr B114 09.11.79 Drs 08/3344 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14799* B Anlage 96 Reflexreifen für Fahrräder, Mopeds und Mofas SchrAnfr B115 09.11.79 Drs 08/3344 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14799* B Anlage 97 Produktion und Lagerung chemischer Kampfstoffe in Kotzenau bzw. Oberkotzau SchrAnfr B116 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAnfr B117 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI, Dr. von Bülow BMVg, und Zander BMJFG . 14800* A Anlage 98 Verringerung der Unfallgefahren für Kinder durch Änderung der Fahrschulausbildung SchrAnfr B118 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B119 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B120 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14800* C Anlage 99 Pläne für den Ausbau der Autobahnen in Baden-Württemberg SchrAnfr 8121 09.11.79 Drs 08/3344 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14800* D Anlage 100 Steuerliche Belastung der deutschen Luftverkehrsunternehmen bei Wegfall der Mineralölsteuerfreiheit im Luftverkehr SchrAnfr B122 09.11.79 Drs 08/3344 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14801* B Anlage 101 Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Nahverkehr in Eilzügen SchrAnfr B123 09.11.79 Drs 08/3344 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14801* C Anlage 102 Bereitstellung von grenznahen Kabelnetzen der Bundespost zur Übermittlung ausländischer Fernsehprogramme sowie Beteiligung freiwirtschaftlicher Unternehmungen am Angebot und Management solcher Anlagen SchrAnfr B124 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B125 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14801* D Anlage 103 Postversorgung von Bad MünstereifelHolzem nach Auflösung der dortigen Poststelle SchrAnfr B126 09.11.79 Drs 08/3344 Milz CDU/CSU XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 SchrAnfr B127 09.11.79 Drs 08/3344 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14802* A Anlage 104 Eigenwerbung des Bundespostministers in der Zeitschrift ''telepost" SchrAnfr B128 09.11.79 Drs 08/3344 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14802* C Anlage 105 Wahlwerbung des Bundespostministers in der Zeitschrift ''telepost" SchrAnfr B 129 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14802* D Anlage 106 Erhöhung der Quote der Vertreter bei der Bundespost im Interesse einer zweckmäßigeren Urlaubsgestaltung der Bediensteten SchrAnfr B130 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14803* B Anlage 107 Rechtsstatus und Bedingungen der Posthalter in ländlichen Räumen SchrAnfr B131 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14803* C Anlage 108 Geltung der Auflagen in § 10 des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen auch für Bundesbauten SchrAnfr B132 09.11.79 Drs 08/3344 Helmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14803* D Anlage 109 Berechnung des Heizkostenbeitrags nach § 26 Abs. 2 der Dienstwohnungsvorschriften im Hinblick auf die mit gasförmigen Brennstoffen betriebene Sammelheizung SchrAnfr B133 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14804* A Anlage 110 Pauschalvereinbarung mit der DDR über den Freikauf von Häftlingen im Rahmen der Familienzusammenführung SchrAnfr B134 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 14804* B Anlage 111 Kapazitätsplanung des französischen Kernkraftwerks in Cattenom SchrAnfr B135 09.11.79 Drs 08/3344 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAnfr B136 09.11.79 Drs 08/3344 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14804* C Anlage 112 Bau einer Prototypanlage zur Nutzung der im verglasten radioaktiven Abfall enthaltenen Strahlungsenergie als Wärmequelle SchrAnfr B137 09.11.79 Drs 08/3344 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 14804* D Anlage 113 Einschränkung der Uran-Prospektionsarbeiten der Saarberg/Interplan in BadenBaden/Gernsbach bei Einsatz der vom Kernforschungszentrum Karlsruhe entwickelten Bohrlochsonde SchrAnfr B138 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 14805* A Anlage 114 Lehrstühle für Bevölkerungswissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen westeuropäischen Ländern; Zahl der Bediensteten des gehobenen und höheren Dienstes beim Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden sowie seit 1973 veröffentlichten wissen- schaftlichen Arbeiten zur Bevölkerungsforschung SchrAnfr B139 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B140 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B141 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B142 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14805 *B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14721 187. Sitzung Bonn, den 16. November 1979 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 16. 11. Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Arnold 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Conrad (Riegelsberg) 16. 11. Frau Eilers (Bielefeld) 16. 11. Dr. Evers 16. 11. Ey 16. 11. Feinendegen 16.11. Fellermaier* 16. 11. Dr. Fischer 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Frau Geier 16. 11. Gerstein 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Hauser (Krefeld) 16. 11. von der Heydt Freiherr von Massenbach 16.11. Immer (Altenkirchen) 16.11. Dr. Jaeger 16. 11. Junker 16. 11. Frau Karwatzki 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. h. c. Kiesinger 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) 16. 11. Kolb 16. 11. Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Dr. Mikat 16. 11. Müller (Bayreuth) 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann*. 16. 11. Dr. Müller (Remscheid) 16. 11. Offergeld 16. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Dr. Schröder (Düsseldorf) 16. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt s 16. 11. Stahlberg 16. 11. Stöckl 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht (C) Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tabler 16. 11. Vogt (Düren) 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. Frau Dr. Wilms 16. 11. Dr. Zeitel 16. 11. Dr. Zimmermann 16. 11. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 3): Warum wird den Studenten der katholischen Theologie nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nur eine der Mindeststudienzeit von zehn Semestern angepaßte Förderungshöchstdauer zugebilligt, so daß in jedem Fall das Examenssemester bereits ungefördert bleibt, während die Förderungsdauer bei allen anderen Fachrichtungen die Mindeststudiendauer überschreitet und dabei mindestens ein Semester zur freien Studiengestaltung einräumt, und ist die Bundesregierung bereit, diese Ungleichbehandlung zu beenden? Nach der Rahmenordnung für die Priesterbildung vom 1. Mai 1978, der nationalen Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz für die Priesterbildung, dauert das Vollstudium der katholischen Theologie 10 Fachsemester. Das Abschlußexamen wird in der Regel im 10. Semester abgelegt, ein besonderes Examenssemester ist daher nicht erforderlich. Studenten der katholischen Theologie erhalten Ausbildungsförderung also auch in dem Semester, in dem sie nach der genannten Rahmenordnung regelmäßig das Examen ablegen. Es trifft aber zu, daß in der Förderungshöchstdauer V für diese Fachrichtung ein Semester zur freieren Studiengestaltung nicht berücksichtigt ist. Die Bundesregierung, die die Förderungshöchstdauer V mit Zustimmung des Bundesrates mehrfach, zuletzt im Mai 1979, geändert hat, ist weder bei dieser Gelegenheit noch anderweit durch einen Hinweis von Länderseite, einer kirchlichen Stelle oder einem der unmittelbar betroffenen Studenten auf diese Sach- und Rechtslage aufmerksam geworden. Ein Grund dafür mag in dem Umstand liegen, daß viele Studenten der katholischen Theologie durch eine Sonderregelung begünstigt sind; danach verlängert sich die Förderungshöchstdauer um je ein Semester, wenn der Auszubildende während des Besuchs der Hochschule Kenntnisse in den Sprachen Griechisch und Hebräisch erwerben muß. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird die angesprochene Frage im Hinblick auf alle Abschlüsse, die mit dem Studium der katholischen Theologie angestrebt werden können, prüfen und baldmöglich eine notwendige Änderung der FörderungshöchstdauerV - ggf. auch rückwirkend - anstreben. Er rechnet mit der hierfür erforderlichen Zustimmung des Bundesrates. 14762* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage A 4): Inwieweit hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft das Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ausgewertet, und welche politischen Konsequenzen sind daraus gezogen worden? Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat Kapitel XII des Gutachtens, in dem die Kommission unter der Überschrift „Bildung und Beschäftigung" quantitative Analysen und Diagnosen vorgenommen sowie eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen hat, sorgfältig ausgewertet. Die Empfehlungen betreffen vor allem die wechselseitige Abstimmung zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem und eine verbesserte berufliche Qualifikation. Die Kommission hat die Einschätzung des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft in diesen Fragen praktisch bestätigt und ihn bestärkt, an den Zielen seiner langfristigen Politik festzuhalten: — Versorgung der geburtenstarken Jahrgänge mit Bildungsangeboten, — Verbesserung der Qualität der Ausbildung, — Abbau von Benachteiligungen, — Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse im Bildungswesen und Sicherung der Freizügigkeit, — Abstimmung der Bildungspolitik mit anderen Politikbereichen. Die Bundesregierung hat zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eine Fülle von Maßnahmen getroffen, die in vielen Fällen mit den Forderungen der Kommission übereinstimmen. Als Beispiele nenne ich 1. Ausbau des beruflichen Schulwesens im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, 2. „Programm zur Durchführung vordringlicher Maßnahmen zur Minderung der Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen", 3. Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. November 1977 zur Sicherung der Ausbildungs- und Beschäftigungschancen der geburtenstarken Jahrgänge, 4. Bericht der Bundesregierung über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems vom 22. Februar 1978 und Schlußfolgerungen vom 21. Juni 1978. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen A 6 und 7): Geht die Bundesregierung bei der Beurteilung, ob in ausreichendem Umfang Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, von der offiziellen Lehrstellenbilanz der Bundesanstalt für Arbeit aus? Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen (z. B. der Frankfurter Rundschau vom 2. November 1979) über eine vertrauliche Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, wonach lediglich gut die Hälfte der Lehrstellenbewerber, die sich bei den Arbeitsämtern meldeten, in eine Ausbildungsstelle vermittelt wurden und mehr als 13 000 Jugendliche — überwiegend Mädchen —, die sich in eine Lehrstelle vermitteln lassen wollten, statt dessen in eine Arbeitsstelle vermittelt wurden, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls aus diesem Sachverhalt zu ziehen? Zu Frage A 6: Eine umfassende Lehrstellenbilanz wird ausschließlich vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erstellt und als Bestandteil des Berufsbildungsberichtes bis zum 1. März jeden Jahres der Bundesregierung vorgelegt. In diese Bilanz gehen ein: 1. Aus der Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit: Die Zahl der am 30. September nicht besetzten, der Bundesanstalt für Arbeit zur Vermittlung angebotenen Ausbildungsplätze und die Zahl der zu diesem Zeitpunkt bei der Bundesanstalt für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen. 2. Zusätzlich von den zuständigen Stellen (insbesondere Kammern): Die Zahl der Berufsausbildungsverhältnisse nach Ausbildungsberufen. Von der Bundesanstalt für Arbeit liegen erste vorläufige Ergebnisse der Auszählung vom 30. September dieses Jahres vor. Die Angaben der Kammern dagegen treffen erst später ein. Deshalb kann die Gesamtbilanz erst im Laufe des Monats Dezember vorgelegt werden. Erst dann ist eine abschließende Beurteilung möglich. Zu Frage A 7: 1. Da die vorliegende Statistik der Bundesanstalt für Arbeit vom Oktober 1978 bis September 1979 nur vorläufige Daten enthält, werden diese Zahlen vorerst nur für den internen Geschäftsverkehr verwendet. 2. In den vergangenen Jahren mündeten nach der Berufsberatungsstatistik nur rd. 55 %, das sind 247 000, der bei den Arbeitsämtern Ratsuchenden in eine Ausbildungsstelle ein. Die Lehrstellenbilanz 1978 weist jedoch aus, daß außer diesen in der Statistik ausgewiesenen Jugendlichen weitere 355 000 Jugendliche einen Ausbildungsplatz fanden. Die Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt gibt insofern nur einen Ausschnitt der Situation bei den Ausbildungsplätzen wieder. 3. Aus der genannten Statistik der Bundesanstalt für Arbeit geht nicht hervor, aus welchen Gründen die 13 800 Bewerber für Ausbildungsstellen schließlich in einer Arbeitsstelle einmündeten. Jugendliche werden auch dann als Bewerber um Ausbildungsstellen geführt, wenn sie von vornherein alternativ eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle wünschten. Bildungspolitisch ist dieser Sachverhalt unbefriedigend. Unser Ziel ist es, möglichst alle Jugendlichen beruflich zu qualifizieren. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, Jugendliche zur Ausbildung zu verpflichten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14763* 4. Um die Ausbildungssituation zu verbessern, fördert die Bundesregierung: — den Ausbau überbetrieblicher Ausbildungsstätten, — den Ausbau beruflicher Schulen, einschließlich des Berufsgrundbildungsjahres, — die Ausbildung der Ausbilder, — den Ausbau der Berufs- und Bildungsberatung, — Modellversuche zum Abbau von Benachteiligungen, z. B. von jungen Frauen, Jugendlichen ohne Schulabschluß und jugendlichen Ausländern, — die Qualität der Berufsausbildung durch Ausbildungsordnungen, Modellversuche. Es bleibt aber vor allem Aufgabe der Wirtschaft, für ein ausreichendes Angebot qualifizierter Ausbildungsplätze zu sorgen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 54): Ist die Bundesregierung bereit, mit den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräften eine Vereinbarung zu treffen, die diese verpflichtet, die Stärke der nicht in Kasernen untergebrachten Angehörigen der Streitkräfte und des zivilen Gefolges jeweils zu einem bestimmten Stichtag — beispielsweise zum 1. Juli — an die deutschen Kommunalverwaltungen zu melden? Ich nehme an, daß Ihre Frage die Berücksichtigung von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte und ihrer Angehörigen im kommunalen Finanzausgleich der Länder betrifft. Die Länder sind bislang nicht an den Bund herangetreten, mit den ausländischen Streitkräften Vereinbarungen über ein Verfahren zur Meldung des genannten Personenkreises zu treffen. Die Bundesregierung wäre zu entsprechenden Verhandlungen bereit, wenn dies von Ländern oder Kommunen für erforderlich gehalten wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 55): Warum wurde mit Erlaß vom 5. September 1979 die Fachochschule München des Bundesgrenzschutzes zum 1. Oktober 1979 aufgelöst, ohne daß geklärt ist, wo für die bis 1983 ständig zunehmende Zahl der ausscheidenden Beamten des Bundesgrenzschutzes die Beförderungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen und wo die bislang an der Fachschule München beschäftigten Lehrer unterzubringen sind? Als Folge des Personalstrukturgesetzes von 1976 muß auch das Grenzschutzfachschulwesen den neuen Ausbildungserfordernissen angepaßt werden. Die von den Grenzschutzfachschulen bisher durchgeführten Berufsförderungsmaßnahmen für die Beamten alten Rechts laufen aus. Die Grenzschutzfachschulen decken künftig nur noch den für die Ausbildung der Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes notwendigen Unterricht ab. Diese Aufgabenminderung führt zu einer Verringerung der Grenzschutzfachschulen und zu einer Konzentration auf wenige Standorte. Deshalb wurde die Grenzschutzfachschule München mit Wirkung vom 1. Oktober 1979 aufgelöst. Der Bundesgrenzschutzhauptpersonalrat hat dieser Auflösung zugestimmt. Neue Unterrichtsräume für die GS-Fachschule wurden in Neubauten des Grenzschutzkommandos Süd nicht vorgesehen. Derzeit—bis 1983 — noch abzuwickelnde Lehrgänge werden von der Grenzschutzfachschule Rosenheim in München durchgeführt. Bei der Auflösung wurde berücksichtigt, daß noch anstehende Berufsförderungslehrgänge in der Grenzschutzfachschule Rosenheim und ggf. an anderen Grenzschutzfachschulen abgehalten werden können. Von den an der Grenzschutzfachschule München tätigen drei hauptamtlichen Lehrern wurde der bisherige Direktor zwischenzeitlich zum Leiter der Grenzschutzfachschule Rosenheim bestellt. Die beiden anderen Lehrer könnten ebenfalls an der Grenzschutzfachschule Rosenheim eingesetzt werden, soweit in München nicht mehr benötigt. Grenzschutzkommando Süd und BGS-Hauptpersonalrat haben dieser Lösung zugestimmt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 60): Ist es zutreffend, daß — laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 7. November 1979 — der Bundesinnenminister im Gegensatz zu einem am 10. Oktober 1979 im Verteidigungsausschuß einstimmig verabschiedeten Beschluß einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, demzufolge künftig nur 25 v. H. aller Hauptfeldwebel und Hauptbootsmänner nach der Besoldungsgruppe A 9 bezahlt werden sollen? Es trifft zu, daß der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften im Einvernehmen zwischen allen beteiligten Ressorts 1980 für Hauptfeldwebel/Hauptbootsmänner in der Besoldungsgruppe A 9 einen Stellenanteil von bis zu 25 % der Gesamtzahl der für diese Ämter ausgebrachten Planstellen vorsieht. Da der Stellenanteil derzeit 15 % beträgt, bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung. Im übrigen enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer Besoldungsverbesserungen für Soldaten, wie z. B. eine Vergütung für Spitzendienstzeiten, die Beteiligung am Spitzenamt A 9 mit Amtszulage, die Einbeziehung der Feldjäger in die Polizeizulage und die Verbesserung des Kasernierten-Ortszuschlags. Der Gesetzentwurf ist heute von der Bundesregierung verabschiedet worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage A 61): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, ein Abkommen — etwa wie in Schweden — zum Verzicht auf Verkauf von Kriegsspielzeug und entsprechende Werbung zustandezubringen, und was gedenkt sie gegebenenfalls zur Förderung dazu beizutragen? 14764* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Die Bundesregierung würde ein entsprechendes wirksames Abkommen begrüßen. Sie hat deshalb bereits die ihr hier gegebenen Möglichkeiten in Form von Aufforderungen und Appellen genutzt. Ihr ist im übrigen bekannt, daß sich die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher um eine entsprechende Übereinkunft mit Spielwarenindustrie und -handel bemüht. Sie begrüßt diese Bemühungen. Die Bundesregierung fördert und begrüßt gleichermaßen — dies sei der Vollständigkeit halber erwähnt — die freiwillige Selbstbeschränkung von Spielzeugindustrie und -handel. Auf meine Antwort auf die Mündliche Frage des Herrn Kollegen Dr. Uwe Jens Nr. 63 dieser Fragestunde darf ich verweisen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage A 62): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen das BGH-Urteil in der Praxis hat, wonach die Verbreitung von NS-Emblemen auf Kriegsspielzeug nach § 86 a StGB strafbar ist, und wird dieses Urteil die Verbreitung von modellgetreuen Nachbildungen, z. B. von Kampfflugzeugen und Panzern, verhindern helfen? Die Landesjustizverwaltungen unterrichten das Bundesministerium der Justiz unter anderem über abschließende Entscheidungen in Verfahren, die den Vorwurf einer Straftat gem. § 86a StGB zum Gegenstand haben. Das sich danach abzeichnende Bild hat bereits vor der von Ihnen erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofes erkennen lassen, daß die Strafverfolgungsbehörden nahezu einhellig die Verbreitung von Kriegsspielzeug mit NS-Kennzeichen als tatbestandsmäßig im Sinne des § 86 a StGB ansehen und auch die Voraussetzungen der sog. Sozialadäquanzklausel des § 86 a Abs. 3 in Verbindung mit § 86 Abs. 3 StGB in solchen Fällen nicht annehmen. Die Bundesregierung hat darauf bereits in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage des Mitglieds des Deutschen Bundestages, Herrn Abgeordneten Dr. Dieter Spöri, hingewiesen (Schriftliche Frage vom 28. Februar 1979 Nr. B 40 der Drucksache 8/2608). In dieser Antwort hat die Bundesregierung auch bereits ihre Erwartung ausgesprochen, daß eine in Einzelfällen etwa noch vorhandene Unsicherheit der Strafverfolgungsorgane durch die bevorstehende höchstrichterliche Entscheidung behoben werden würde. Nach der Verkündung der von Ihnen erwähnten Entscheidung hat sich nach den Beobachtungen des Bundesministeriums der Justiz diese Erwartung als begründet erwiesen. In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof .zum einen klargestellt, daß das Hakenkreuz seinen Charakter als typisches Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation nicht deshalb verliert, weil es zur Erhöhung der Originaltreue auf Spielzeugnachbildungen von Kriegsgerät der ehemaligen deutschen Wehrmacht verwendet wird. Er hat zum anderen hervorgehoben, daß die Verwendung des NS-Kennzeichens auch dann den Tatbestand des § 86 a StGB erfüllt, wenn diese Verwendung nicht Ausdruck-nationalsozialistischer Gesinnung ist. In einigen Fällen sind daraufhin Ermittlungsverfahren, die wegen abweichender Rechtsauffassung eingestellt worden waren, wieder eröffnet worden. In dem Verfahren, in dem der Bundesgerichtshof das insoweit freisprechende Urteil aufgehoben hat, ist der Angeklagte am 29. Oktober 1979 erneut zu einer Geldstrafe von 12 000 DM verurteilt worden. Die Originalbausätze des Kriegsspielzeugs wurden eingezogen. Das Urteil hat einen wesentlichen Beitrag zur Klärung von Streitfragen geleistet und wird deshalb die Verbreitung von NS-Emblemen auf Kriegsspielzeug verhindern helfen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage A 63): Welche weiteren Schritt hat die Bundesregierung unternommen, um den Appellen des Bundesjustizministers auf Verzicht, Kriegsspielzeug zu produzieren, zu importieren, anzubieten und zu verkaufen, Nachdruck zu verleihen, und wie beurteilt sie die vielfältigen Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen, Kinder vor Kriegsspielzeug zu schützen? Das Bundesministerium der Justiz steht weiterhin in Verbindung mit der Spielwarenindustrie und dem Spielzeughandel, um die Auswirkungen des Appelles zu einer freiwilligen Selbstbeschränkung beim Kriegsspielzeug festzustellen. Der bereits in der Antwort vom 22. Juni 1979 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz mitgeteilte positive Trend scheint sich fortzusetzen. Einer Mitteilung des Verbandes der Deutschen Spielwaren-Industrie e. V. vom 26. Oktober 1979 ist zu entnehmen, daß ein großer Teil der deutschen Einzelhandelsfirmen, die ca. 80 bis 90 % des deutschen Spielwarenverkaufs repräsentieren, kein Kriegsspielzeug im eigentlichen Sinne mehr führen und daß bei einem weiteren Teil der Umsatz soweit zurückgegangen ist, daß er bis Ende des Jahres bei rd. 0,5 % liegen wird. Um die Entwicklung beim Spielzeugeinzelhandel auf Grund eigener unmittelbarer Äußerungen der Einzelhändler beurteilen zu können, hat die Zeitschrift „Spielzeug-Markt" in Verbindung mit dem Bundesministerium der Justiz den Versuch unternommen, durch eine Fragebogenaktion nähere Feststellungen vor allem über den Umfang des Sortiments und die Entwicklung des Verkaufs zu treffen. Die zur Zeit erkennbare Tendenz deutet auch im Bereich der Nachfrage auf einen Rückgang hin. Da auch auf Kirmessen und Jahrmärkten gelegentlich Kriegsspielgerät wie Panzer und Raketen anzutreffen ist, von dem ähnliche Wirkungen wie von Kriegsspielzeug ausgehen können, hat der Bundesminister der Justiz Ende September 1979 auch an die Schausteller durch eine Veröffentlichung in ihrem Fachblatt appelliert, bei der Verwendung von Kriegsspielgerät auf Kirmessen und Jahrmärkten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14765* wie beim eigentlichen Kriegsspielzeug Selbstbeschränkung zu üben. Um möglichst weite Kreise an der Diskussion um das Kriegsspielzeug zu beteiligen, hat eine von der Nationalen Kommission zum Internationalen Jahr des Kindes empfohlene Fachtagung mit dem Thema „E gen Gewalt, Kriegsspielzeug in der aktuellen Diskussion" am 10./11. November 1979 stattgefunden. Die Tagung wurde vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gefördert. Seitens der Bundesregierung haben Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und des Bundesministeriums der Justiz an der Tagung teilgenommen. Im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird im übrigen im Anschluß an die Fachtagung vom 10./11. November 1979 zur Zeit geprüft, ob und wie die Forschung in diesem Bereich weiter gefördert werden kann. Die Haltung der Bundesregierung zu den vielfältigen Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen, Kinder vor Kriegsspielzeug zu schützen, ist selbstverständlich positiv. Die Bundesregierung fördert, begrüßt und unterstützt alle Bemühungen, Kriegsspielzeug von Kindern fernzuhalten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen A 65 und 66): Trifft es zu, daß wegen des gestiegenen Silberpreises eine Gedenkmünze zum Nominalwert von 5 DM nicht ausgeliefert wird? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Münze dennoch in Umlauf setzen zu können? Eine Entscheidung, eine Gedenkmünze nicht herauszugeben, ist bisher im Bundesministerium der Finanzen nicht getroffen worden. Richtig ist, daß wegen des Anstiegs der Silberpreise im Bundesministerium der Finanzen zur Zeit geprüft wird, ob in Zukunft weiterhin Gedenkmünzen aus Silber hergestellt werden können. Im Hinblick auf diese Prüfung ist die für den 24. Oktober 1979 vorgesehene Ausgabe der 5-DM-Gedenkmünze „Otto Hahn" einstweilen zurückgestellt worden. Der Bundesminister der Finanzen prüft derzeit gründlich alle Möglichkeiten, die Gedenkmünze „Otto Hahn'', um diese handelt es sich, zu akzeptablen Bedingungen ausgeben zu können. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 69 und 70): Läßt die Bundesregierung für die Zollverwaltung und insbesondere für die Zollfahndung ein Datenerfassungssystem unter der Bezeichnung „Inpol" aufbauen, mit dem vor allem Zollordnungswidrigkeiten erfaßt und gespeichert werden sollen, und zwar rückwirkend ab 1973? Sollte die vorstehende Frage bejaht werden, warum ist eine Datenerfassung für einen sechs Jahre zurückliegenden Zeitraum erforderlich, und wie läßt sich dies mit den allgemeinen Löschungsvorschriften für strafbare Handlungen und Ordnungswidrigkeiten vereinbaren? In der Zollverwaltung wird für den Zollfahndungsdienst ein Auskunfts- und Informationssystem im Rahmen der Inneren Sicherheit mit der Kurzbezeichnung INZOLL aufgebaut Das System INZOLL ersetzt die bisher manuell geführte zentrale Vorgangskartei beim Zollkriminalinstitut in Köln und bedient sich dabei der modernen technischen Mittel der elektronischen Datenverarbeitung. Dieses Auskunfts- und Informationssystem benutzt die Rechenanlage und Programme des Bundeskriminalamts. Aus Ermittlungsfällen des Zollfahndungsdienstes werden Straftaten und auch Ordnungswidrigkeiten rückwirkend ab 1975 erfaßt; von den Ordnungswidrigkeiten aber nur die Fälle, die für künftige Ermittlungen von Bedeutung sein könnten. Die Zollverwaltung wird sich beim Löschen ihrer im INZOLL-System gespeicherten Daten an den entsprechenden Richtlinien des Bundeskriminalamts orientieren. Die allgemeinen Löschungsvorschriften z. B. für das Bundeszentralregister können nicht angewandt werden, weil das System INZOLL keine Auskünfte an Dritte gibt, sondern verwaltungsintern einer verbesserten Auswertung der ohnehin vorhandenen Ermittlungsunterlagen dient. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 71): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die steuerfreien Beträge nach § 3 der Verordnung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge vom 18. Februar 1957 (BGBl. I S. 33) längst hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben sind, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die notwendige Anpassung vorzunehmen? Die von Ihnen angesprochene Verordnung über die steuerliche Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge vom 18. Februar 1957 ist in ihrer Geltungsdauer zuletzt durch Art. 8 des Steueränderungsgesetzes 1979 bis zum 31. Dezember 1980 verlängert worden. Im Bundesfinanzministerium wird z. Z. ein Gesetzentwurf vorbereitet, durch den die steuerlichen Vorschriften für Erfinder und für Prämien für Verbesserungsvorschläge insgesamt in das Einkommensteuergesetz eingearbeitet werden sollen. Im Rahmen dieser Überlegungen wird die Bundesregierung selbstverständlich prüfen, ob und inwieweit die steuerliche Förderung von Verbesserungsvorschlägen geändert werden kann. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 72 und 73): 14766* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Ist es richtig, daß die Bundesregierung bei ihren Antworten auf die Fragen nach einem Kredit an Polen in den Fragestunden des Deutschen Bundestages vom 13. Juni und vom 27. September 1979 davon ausgegangen ist, daß eine Bürgschaft kein Kredit ist? Wenn ja, wie verträgt sich diese Ansicht mit den §§ 13, 19 des Kreditwesengesetzes in der geltenden Fassung? Ihre Annahme ist zutreffend. Die genannten Vorschriften des Kreditwesengesetzes gelten nicht für Kredite und Bürgschaften des Bundes. Sie behandeln nur Kredite und Bürgschaften der Banken und schreiben vor, daß im Rahmen der Regelung der §§ 13 bis 18 des Kreditwesengesetzes Bürgschaften als Kredite anzusehen sind; der Unterschied zwischen beiden bleibt im übrigen unberührt. Für die Kredite und Bürgschaften des Bundes gelten die haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Art. 115 des Grundgesetzes in Verbindung mit § -39 der Bundeshaushaltsordnung. Diese unterscheiden klar zwischen Krediten, wie sie zum Beispiel im Rahmen unserer Entwicklungshilfe aus dem Haushalt gewährt werden, und Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen, die für Bankenkredite übernommen werden können und nur ausnahmsweise im Schadensfall zu einer Zahlung aus dem Haushalt führen; dann allerdings nicht an den Kreditnehmer, sondern an den Kreditgeber, also die Banken. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 74): Wie groß ist die Zahl der Frauen, die in den Aufsichtsräten von Unternehmen mit direkter oder indirekter Beteiligung des Bundes tätig sind, und in welchem Verhältnis steht diese Zahl zu vergleichbaren sonstigen Wirtschaftsunternehmen? In der Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Schröder (Lüneburg) sind die Zahlen der in Aufsichtsräten der Bundesbeteiligungen von Frauen wahrgenommenen Mandate bereits angegeben. Ich verweise auf Drucksache 8/3175, wo es heißt: „In den Aufsichtsgremien der im Beteiligungsbericht 1977 erfaßten Unternehmen (Stand: September 1978) wurden 33 Mandate von Frauen wahrgenommen. Hiervon waren 13 Mandate der Arbeitnehmer und 20 Mandate der Anteilseigner. 15 von den Mandaten der Anteilseigner entfallen auf den Gesellschafter Bund. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Ihnen vorliegenden Beteiligungsbericht. Die Zahl der Mandate von Frauen in den Aufsichtsgremien der Bundesbeteiligungen ist trotz steigender Tendenz in den letzten Jahren nicht hoch. Dies gilt gleichermaßen auch für die gesamte Privatwirtschaft. Ursache hierfür ist die geringe Zahl von Frauen in den für die Berufung in Aufsichtsräte in Frage kommenden Positionen, sei es bei den für die Verwaltung der Bundesunternehmen zuständigen Stellen (deren Vertreter nach den Verwaltungsgrundsätzen in erster Linie berufen werden sollen), sei es in den Vorständen der Unternehmen, aus denen sachkundige Persönlichkeiten für die Mitarbeit gewonnen werden.' Dieser Antwort kann ich nichts hinzufügen, weil neuere Zahlen — aus dem Beteiligungsbericht 1978 — noch nicht vorliegen. Ein Zahlenvergleich mit der Privatwirtschaft ist nicht möglich, weil Daten nicht verfügbar sind. Der Anteil der Frauenmandate dürfte bei Privatunternehmen jedoch nicht höher liegen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage A 76): Sieht die Bundesregierung die Interessen der Verbraucher durch die derzeitige Praxis ausreichend geschlitzt, daB es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, Motoröle auf der Verpackung mit einer Qualitätsbezeichnung zu versehen, und wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des ADAC, hier zum Schutze der Verbraucher eine gesetzliche Regelung zu schaffen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Verbraucher auch ohne eine gesetzliche Regelung der Qualitätsbezeichnung von Motorölen ausreichend geschützt ist. Aus der Betriebsanleitung seines Fahrzeuges kann der Verbraucher ersehen, welche Mindestqualitätsanforderungen ein Motorenöl für die Verwendung in seinem Fahrzeug erfüllen muß. Die Automobilindustrie verwendet dabei eine internationale Klassifizierung, die auch von den meisten Motorenölanbietern in der Bundesrepublik benutzt wird. Dadurch ist der Verbraucher in die Lage versetzt, aus den verschiedenen Angeboten mit entsprechender Qualitätskennzeichnung zu wählen, ohne daß er Gefahr läuft, ein Motorenöl zu erwerben, das der Betriebsbeanspruchung seines Fahrzeuges nicht standhält. Wie die Bundesregierung bereits in ihrer schriftlichen Antwort vom 14. September 1979 auf Ihre Fragen ausgeführt hat, sieht sie angesichts dieser Sachlage keine Notwendigkeit, besondere Vorschriften für Qualitätsbezeichnungen für Motorenöl zu erlassen. Auch ein Gesetz erspart dem Verbraucher nicht den notwendigen Blick in die Betriebsanleitung. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 78 und 79): Trifft es zu, daB der Bundeswirtschaftsminister die Auffassung vertritt, der Kündigungsschutz für Altere verursache die höhere Arbeitslosigkeit der 20- bis 25jährigen, und auf welche Erkenntnisquellen stützt er diese Behauptung? In welchem Umfang machen sich ältere Arbeitnehmer und 20- bis 25jährige Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gegenseitig — und mit welchen Folgen — Konkurrenz? Zu Frage A 78: In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bestand des Beschäftigungsverhältnisses von Alteren gesetzlich und tarifvertraglich überdurchschnittlich geschützt. Wenn sich z. B. die Nachfrage nach Gütern oder Dienstleistungen eines privaten oder öffentlichen Unternehmens ungünstig entwickelt, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14767* kann dies zu Einstellungsstopps oder sogar Entlassungen führen. Von einer solchen Entwicklung sind dann zwingend alle anderen Altersgruppen stärker betroffen als die Älteren; dabei wird die tatsächliche Situation mit der verglichen, die ohne die besonderen Schutzrechte der Alteren vorläge. Dieser Hinweis auf die ökonomischen Zusammenhänge bedeutet allerdings nicht eine Absage an die sozialpolitische Notwendigkeit eines gewissen Kündigungsschutzes für Altere. Die Vorteile dieser Regelung für die Betroffenen muß jedoch mit den möglichen Nachteilen anderer abgewogen werden. Der BMWi wollte mit diesem Beispiel nur darlegen, daß auch in der Sozialpolitik die wechselseitigen Zusammenhänge und Wirkungen gesehen werden müssen. Zu Frage A 79: Ältere und jüngere Arbeitnehmer stehen auf dem Arbeitsmarkt oft und in vielfacher Weise in Konkurrenz miteinander. Während die Alteren zumeist den Vorteil größerer Arbeits- und Lebenserfahrung einbringen können, verfügen die Jüngeren nicht selten über ein größeres Maß an Anpassungsfähigkeit und physischer Leistungskraft. Bei notwendig werdenden Einstellungsstopps ergeben sich für die Jüngeren jedoch schon einfach dadurch Schwierigkeiten, daß sie vielfach erst überhaupt einen Arbeitsplatz finden müssen. Darüber hinaus ergeben sich auch im Falle von notwendig werdenden Entlassungen für die Jüngeren Probleme. 20- bis 25jährige sind nämlich im Vergleich zum Durchschnitt meist weniger häufig verheiratet, haben weniger häufig eine Familie, haben geringere Beschäftigungszeiten im Betrieb. Bei Entlassungen führt dies dazu, daß diese Härte überdurchschnittlich häufig gerade den 20- bis 25jährigen zugemutet wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 81 und 82): Welchen Wortlaut hat der Prüfungsauftrag, durch den die Treuarbeit vor der Erteilung der schriftlichen Bürgerschaftszusage des Bundes am 14. Juli 1979 für die Beton- und Monierbau AG (BuM) .um eine Stellungnahme gebeten wurde" (vgl. Stenographischer Bericht über die Sitzung am 17. Oktober 1979, S. 14114 C)? Wer hat diesen Auftrag wem gegenüber erteilt und in welcher Form? Zu Frage A 81: Das Bundesministerium für Wirtschaft hat die Treuarbeit AG am 14. Juli 1978 fernmündlich um eine Stellungnahme zu dem Bürgschaftsantrag der Beton- und Monierbau AG gebeten. Dabei ging es in erster Linie darum festzustellen, ob der Treuarbeit Tatsachen bekannt waren, die eine Versagung der beantragten Bürgschaft notwendig gemacht hätten. Zu Frage A 82: Die Bitte um Stellungnahme wurde der Treuarbeit Düsseldorf durch den zuständigen Beamten des Bundesministeriums für Wirtschaft fernmündlich übermittelt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 83 und 84): Wann (Tag und Tageszeit, möglichst Uhrzeit) erfolgte Prüfungsauftrag an die Treuarbeit vor Erteilung der schriftlichen Burgschaftszusage des Bundes für die Beton- und Monierbau AG, und wann (Tag und Tageszeit, möglichst Uhrzeit) wurde der Bericht abgegeben? Wie lautet der Bericht der Treuarbeit im Wortlaut (bei nur mündlicher Berichterstattung: welchen Wortlaut hat der Vermerk über den Bericht der Treuarbeit?), und wem gegenüber wurde er abgegeben? Zu Frage A 83: Die Treuarbeit wurde am 14. Juli 1978 um 9.00 Uhr morgens fernmündlich um ihre Stellungnahme gebeten. Der Bearbeiter bei der Treuarbeit teilte den wesentlichen Inhalt der Stellungnahme dem Bundesministerium für Wirtschaft fernmündlich mit. Die schriftliche Stellungnahme wurde im Bundesministerium für Wirtschaft durch einen Sonderboten am selben Tage zwischen 13 und 14 Uhr abgegeben. Zu Frage A 84: Den wesentlichen Inhalt der Stellungnahme der Treuarbeit habe ich bereits in der Fragestunde vom 17. Oktober 1979 auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Carstens mitgeteilt. Ich darf dies heute hier wiederholen: Die Treuarbeit wies darauf hin, sie könne nicht bestätigen, daß mit dem zu verbürgenden Betriebsmittelkredit und der Kapitalerhöhung das Unternehmen nachhaltig saniert sei. Die Treuarbeit konnte darüber hinaus keine Aussagen über die weitere finanzielle Entwicklung machen; sie wies allerdings darauf hin, daß durch unverzügliche Kapitalerhöhung und Bürgschaft das Kreditklima sicher verbessert werde. Insgesamt waren diesen Ausführungen keine zusätzlichen, über den der Bundesregierung bis dahin bekannten Sachverhalt hinausgehende Tatsachen zu entnehmen, die eine Versagung der beantragten Bürgschaft notwendig gemacht hätten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 85): In welche Unterlagen hat die Treuarbeit vor Abgabe ihrer Stellungnahme vor der Erteilung der schriftlichen Bürgschaftszusage des Bundes für die Beton- und Monierbau AG eingesehen, und welche Arbeitszeit stand ihr dafür zur Verfügung? Der Treuarbeit standen zur Fertigung ihrer Stellungnahme ca. 3 Stunden zur Verfügung. Sie konnte sich für diese Stellungnahme allerdings auf Unterlagen und Erkenntnisse stützen, die ihr im Zusammenhang mit der Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung standen. Die Treuarbeit hatte ein halbes Jahr zuvor, nämlich am 31. Januar 1978, ein Gutachten erstellt, auf dessen Grundlage das Land Nordrhein-Westfalen positiv über die Landesbürgschaft entschieden hatte. Die Bundesregie- 14768* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 rung konnte deshalb mit Recht davon ausgehen, daß das Gutachten keine Feststellungen enthielt, die eine Versagung der beantragten Bundesbürgschaft notwendig gemacht hätten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 96): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die neuen Praktiken der niederländischen Wirtschaftsförderung (vor allem die Förderung für die landwirtschaftlichen Betriebe durch das Wet Investering Rekening-Verfahren) neuerdings nicht nur steuerliche Vergünstigungen zulassen, sondern nun direkte Prämienzahlungen und Zuschüsse für landwirtschaftliche Investitionen zwischen 28 v. H. und 45 v. H. als Investitionszuschüsse gezahlt werden, und ist die Bundesregierung bereit, dieses Thema sofort in der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Sprache zu bringen, damit nicht neue Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil anderer Mitgliedsländer entstehen? Der Bundesregierung ist die niederländische Wirtschaftsförderung aufgrund des WIR-Gesetzes bekannt. Sie hat dazu bereits in ihrer Antwort vom 13. Februar 1979 — Drucksache 8/2567 — auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Kiechle, Susset und andere ausführlich Stellung genommen. Die Bundesregierung teilt die in der Frage zum Ausdruck kommende Besorgnis. Sie hat daher nichts unversucht gelassen, um die Regierung der Niederlande zu einer Änderung des WIR-Gesetzes zu bewegen. Diese Bemühungen haben zu ersten Erfolgen geführt: dem Vernehmen nach besteht bereits ein Kabinettsbeschluß der niederländischen Regierung, der außer einer generellen Herabsetzung der Basisprämien eine Abschaffung der Prämien für den Legehennenkauf vorsieht. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen A 97 und 98): Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen tierschutzwidrige Formen der Pflege und Unterbringung von Tieren beim Transport und Handel sowie bei der Unterbringung von Tieren in sogenannten Hunde- und Katzenhotels zu unternehmen? Welche gesundheitlichen Gefährdungen gibt es bei tierschutzwidriger Pflege und Unterbringung für andere Tiere und Menschen? Zu Frage A 97: Die Bundesregierung hat durch das Tierschutzgesetz den nach Landesrecht zuständigen Behörden die Grundlage für die Ahndung der in der Frage angesprochenen Tatbestände geschaffen. Die Ausführung des Tierschutzgesetzes einschließlich der Überwachung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden; für eine Ahndung tierschutzwidriger Tatbestände durch die Bundesregierung ist daher kein Raum. Im übrigen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Tierschutzgesetz zur Ahndung solcher Einzelfälle ausreicht. So finden sich in §§ 1 und 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes die Grundsätze für eine tierschutzgerechte Haltung oder Betreuung auch von Hunden und Katzen. § 2 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes gibt dem Amtstierarzt die Möglichkeit, im Einzelfall Maßnahmen anzuordnen, deren Vollziehung durch ein Bußgeld nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes sichergestellt ist. Vollziehbare Anordnungen nach § 2 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes durch die zuständige Behörde können Anweisungen für die Gewährung angemessener, artgemäßer Nahrung und Pflege sowie einer verhaltensgerechten Unterbringung enthalten, auch können Weisungen bei Einschränkungen des artgemäßen Bewegungsbedürfnisses eines Tieres erteilt werden. Erheblich vernachlässigte Tiere können nach § 2 Abs. 3 des Tierschutzgesetzes durch die örtlich zuständige Behörde dem Halter fortgenommen und auf dessen Kosten auf Zeit anderweitig pfleglich untergebracht werden. Ohne Bezugnahme auf Paragraphen des materiellen Teils des Gesetzes können tierschutzwidrige Handlungen nach den §0 17 und 18 Abs. 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes geahndet werden. Nach einer Verurteilung auf Grund des § 17 des Tierschutzgesetzes kann das Gericht dem Verurteilten auf Grund des § 20 des Tierschutzgesetzes das Halten von Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder für immer verbieten. Daneben gilt für das Halten von Hunden im Freien eine 1974 erlassene Rechtsverordnung, die auch für Tierheime verbindliche Normen enthält. Zu Frage A 98: Tierschutzwidrige Pflege und Unterbringung hat nicht von vornherein auch eine gesundheitliche Gefährdung anderer Tiere oder des Menschen zur Folge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch tierschutzwidrige Pflege und Unterbringung von Tieren zu solcher Gefährdung führen. So können überhöhte Besatzdichten in Ställen, Zwingern oder Käfigen, unzureichende hygienische Verhältnisse bei der Unterbringung sowie Belastungen beim Transport Faktoren sein, die die Entstehung übertragbarer Krankheiten begünstigen (z. B. Rindergrippe, Rotlauf der Schweine, Staupe der Hunde, Katzenschnupfen, Katzenseuche, Salmonellose und Wurmkrankheiten bei allen Tieren). Bei engem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen ist es nicht auszuschließen, daß sich dadurch Menschen mit übertragbaren Krankheiten (z. B. Salmonellose) anstecken. Ein solch enger Kontakt ist aber auch bei einer tierschutzgerechten Haltung möglich. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 99 und 100): Welche positive Wirkung und Vorteile verspricht sich die Bundesregierung in energie- und wohnungspolitischer Hinsicht von der Einteilung der Wohnungen nach Wärmebedarfsklassen, welche Vorstellungen hat die Bundesregierung dabei in verfahrensrechtlicher Hinsicht? Hält es die Bundesregierung technisch überhaupt für möglich, einfache und objektiv nachprüfbare Kriterien zur Einordnung der Wohnun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14769* gen in Wärmebedarfsklassen zu finden und diese dann auch als zugesicherte Eigenschaften in den Mietvertragen zu verankern, und wie soll sich die Klassifikation bei den Mietpreisen niederschlagen? Die erwogene Einteilung der Wohnungen in Wärmebedarfsklassen soll in erster Linie denjenigen dienen, die eine Wohnung mieten oder kaufen möchten. Sie soll eine Entscheidungshilfe werden, weil Angaben über die Heizkosten der Wohnungsvorgänger keine objektive Wertung erlauben oder — bei Neubauten — nicht gemacht werden können. Eine solche Entscheidungshilfe erscheint wegen der hohen Brennstoffkosten dringend geboten. Als mittelbare Folge einer Klassifikation kann erwartet und durchaus in Kauf genommen werden, daß Wohnungen mit schlechter Wärmedämmung nur zu niedrigeren Preisen zu vermieten oder zu verkaufen sind als solche mit guter Dämmung. Der Eigentümer steht dann vor der Frage, ob er energiesparende Maßnahmen ergreifen will. Ist die Wärmedämmung gut, kann er die Wärmebedarfsklasse werbewirksam und ggf. preiswirksam verwerten. Die Wärmebedarfsklassen sollen mithin die Funktion der Warenklassen haben, die in anderen Bereichen schon lange eingeführt oder üblich sind. Sie verdeutlichen die Qualität des Angebotes in einem Bereich, der optisch nicht wahrzunehmen und daher zur Zeit nicht ausreichend zu berücksichtigen ist. An eine Klassifikation der Mieten oder Kaufpreise wird nicht gedacht. Jedoch könnten unzutreffende Angaben des Eigentümers zu Ansprüchen des Mieters oder Käufers führen. Die Einteilung der Wohnungen in Wärmebedarfsklassen ist in nächster Zeit noch nicht zu realisieren, weil die DIN-Norm 4701 mit Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden in ihrer jetzigen Fassung keine befriedigende Lösung bietet. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Sie soll nach Möglichkeit durch einen Forschungsauftrag beschleunigt werden. Um dennoch kurzfristig eine Hilfestellung zu geben, hat das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau nach einer Erörterung mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft, der Verbraucher, der Ingenieure und der Heizungswirtschaft an die Verbände der Wohnungsunternehmen und Hauseigentümer die Bitte gerichtet, vorerst den Brennstoffverbrauch der letzten drei Jahre anzugeben. Das Ministerium hat ferner den durchschnittlichen Heizölverbrauch in der Heizperiode 1977/1978 für die einzelnen Regionen, für das ganze Bundesgebiet und differenziert nach der Größe der mit Wärme versorgten Einheit durch eine Pressemitteilung bekanntgemacht, um den Miet- und Kaufinteressenten Vergleichsmaterial an die Hand zu geben. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 101 und 102): Wie beurteilt die Bundesregierung die mittelfristige Entwicklung des Eigenheimbaues, wie beurteilt sie insbesondere die vermehrt in Kreisen der Wohnungswirtschaft geäußerte Befürchtung, der Eigenheimbau werde infolge der Entwicklung der Bau- und Finanzierungskosten sowie der Grundstückspreise zunehmend in eine Flaute geraten? Treffen Presseberichte zu, daß der Wohnungsbauminister eine Änderung des § 7 b EStG noch in dieser Wahlperiode anstrebt (z. B ..Frankfurter Allgemeine Zeitung'' vom 1. November 1979), und wenn ja. an welche Änderungen ist dabei im einzelnen gedacht? Zu Frage A 101: Die Nachfrage nach Wohneigentum wird in mittelfristiger Sicht deutlich abhängig sein von der Entwicklung der Realeinkommen sowie den Preisen für Wohneigentum. Im Vergleich zu Mietwohnungen wird dabei die Nachfrage nach Wohneigentum relativ hoch bleiben. Die stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten sowie hohe Grundstückspreissteigerungen haben nach Auffassung der Bundesregierung dazu geführt, daß bei Teilen der Nachfrager nach Wohneigentum die Grenze der Belastbarkeit durch Zinsund Tilgungszahlungen erreicht oder zum Teil bereits überschritten ist. Die Entwicklung der Zusagen vorwiegend erststelliger Hypotheken in den ersten acht Monaten dieses Jahres (— 23,4 % gg. Vorjahreszeitraum) sowie die Entwicklung der Auftragseingänge im Wohnungsbau (Juli/August 1979 — 4,5 gg. Mai/Juni 1979) sind — nach einer Phase deutlicher Nachfragesteigerungen bei Kapazitätsengpässen — Anzeichen für eine gedämpftere Entwicklung im Wohnungsbau insgesamt. Diese Entwicklung kann aber auf dem Hintergrund des bisherigen Informationsstandes nicht mit der Gefahr einer „Flaute" gleichgesetzt werden. Zu Frage A 102: Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat bereits im Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung über Möglichkeiten zur Umstellung des § 7 b EStG auf ein anderes Fördersystem (Drucksache 8/2554) mehrfach auf mögliche und notwendige Änderungen des § 7b EStG hingewiesen. Er hat jetzt erneut betont, daß eine Änderung des § 7b EStG insbesondere familienpolitische Ergänzungen zum Inhalt haben müsse. Hierzu hat er vorgeschlagen, auf der Grundlage der bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten nach § 7b EStG eine nach Familiengröße gestaffelte Abzugsmöglichkeit von der Steuerschuld zu schaffen. Hinsichtlich des Zeitpunkts möglicher Änderungen des § 7 b EStG kommt es auf den Sachzusammenhang mit weiteren Fragen der Wohnungspolitik sowie mit anderen steuerpolitischen Vorhaben an. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 107): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Preußen überhaupt keine Deutschen gewesen sind, sondern eine Sprache sprachen, die dem Litauischen ähnlich war, wie vom Bundeskanzler in einer kürzlichen Fernsehdiskussion im Reichstag geäußert wurde? Der Herr Bundeskanzler hat sich entgegen Ihrer Annahme in der Fernsehdiskussion im Berliner 14770* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Reichstagsgebäude am 30. August 1979 zur ethnischen Zugehörigkeit der Preußen nicht geäußert. Ich will aber Ihre Frage dennoch beantworten, was mir um so leichter fällt, als die einschlägigen Nachschlagewerke darüber hinreichend Auskunft geben. Ich zitiere z. B. aus Meyers Enzyklopädischem Lexikon, Band 19, das zum Stichwort „Preußen" folgendes ausführt: „Im 10. Jahrhundert erstmals als Pruzzen erwähnte Stämme, die wie die Kuren, Litauer und Letten zu den baltischen Völkern gehören.'' Die Zugehörigkeit zur baltischen Sprachgruppe ergibt sich daraus von selbst. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 109): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, sich bei der polnischen Regierung dafür einzusetzen, daß für Besucher aus dem norddeutschen Raum eine Visastelle im Hamburg eingerichtet wird um — besonders in dringenden Fallen — die Belastung der langen Anfahrt nach Köln oder Berlin zu vermeiden? Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis. Sie werfen damit eine Frage auf, über die nicht isoliert befunden werden kann, sondern die in den Gesamtrahmen der deutsch-polnischen Beziehungen auf konsularischem Gebiet gestellt werden muß und erst zu gegebener Zeit geprüft werden kann. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 113): Entspricht es einer Anweisung des Auswärtigen Amtes, daß bei der deutschen Botschaft in Washington die Bundesdienstflagge deshalb nicht gehißt wird, weil seitens der Botschaft „mit einer Zerstörung der Fensterscheiben" gerechnet wird, wie dies einer Besuchergruppe mitgeteilt wurde, die vom 4. bis 20. Oktober 1979 in den USA weilte und dabei u. a. auch der deutschen Botschaft in Washington einen Besuch abstattete? Die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes im Ausland richtet sich nach dem Runderlaß des Auswärtigen Amts vom 12. März 1955 in der Fassung der Runderlasse vom 21. Dezember 1957 und 27. April 1964. Nach diesen Bestimmungen wird an der Botschaft Washington verfahren. Äußerungen des in der Anfrage erwähnten Inhalts sind nicht feststellbar. Angesichts der genauen Beachtung der Beflaggungsvorschriften kann die Anfrage nur auf einem Mißverständnis beruhen. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 114 und 115): Trifft es zu, daß die entscheidend kommunistisch beeinflußte .Freundschaftsgesellschaft BRD — Kuba", zu deren Vorstand u. a. die DKP- Funktionäre H. E. Gross, F. Noll, U. Schüler und K. H. Vach gehören, Gesprächspartner des Auswärtigen Amts ist oder war? Welche unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen aus Bundesmitteln hat die „Freundschaftsgesellschaft BRD — Kuba" bisher erhalten, und welche sind in Aussicht genommen? Zu Frage A 114: Das Auswärtige Amt informiert sich über die Tätigkeit aller bilateral tätigen Organisationen. Der für die deutsch-kubanischen Beziehungen zuständige Referent hat deshalb der Freundschaftsgesellschaft eine Kontaktaufnahme vorgeschlagen, zu der ihn dann drei Herren des Vorstandes am 14. Dezember vergangenen Jahres aufgesucht haben. Diese gaben einen kurzen Überblick über die Arbeit der bereits 1974 gegründeten Gesellschaft. Der Vertreter des Auswärtigen Amts drückte bei dieser Gelegenheit sein Bedauern über die mangelhafte und entstellende Berichterstattung kubanischer Medien über die Bundesrepublik aus mit der Hoffnung, daß die Gesellschaft ihren Einfluß bei ihren kubanischen Gesprächspartnern geltend machen möge, damit eine realistischere Darstellung der Wirklichkeit. in der Bundesrepublik Deutschland erreicht werde. Zu Frage A 115: Die „Freundschaftsgesellschaft BRD—Kuba" hat bisher weder unmittelbar noch mittelbar Zuwendungen aus Bundesmitteln erhalten, noch sind solche in Aussicht genommen. Anlage 29 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 1): Trifft es zu, daß der Bundeskanzler im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz die Bundesminister aufgefordert hat, die Fragen in der Fragestunde nur in allgemeiner Form zu beantworten und wenn ja, wie verhält sich dies zum verfassungsmäßig verbürgten Informationsanspruch jedes Bundestagsabgeordneten in einem parlamentarischen Regierungssystem? Der Bundeskanzler hat die Bundesminister keineswegs aufgefordert, Fragen in der Fragestunde nur in allgemeiner Form zu beantworten. Vielmehr hat er seine Kabinettskollegen verschiedentlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, parlamentarische Fragen jeder Art kurz und präzise zu beantworten. Mit dieser Bitte entsprach der Bundeskanzler nicht zuletzt auch dem Informationsbedürfnis der Bundestagsabgeordneten. Die Bundesregierung geht jedenfalls davon aus, daß die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf ihre präzisen Fragen ebenso knappe und präzise Antworten erwarten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14771* Anlage 30 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 2): Wie beurteilt die Bundesregierung die Verurteilung des deutschen Staatsangehörigen Angelo Winkler zu lebenslanger Haft durch ein türkisches Gericht, und welche Schritte und mit welchem Erfolg hat sie unternommen, um eine Auslieferung zu erreichen? 1. Zunächst darf ich richtigstellen, daß Herr Winkler zwar zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war. In einer erneuten Verhandlung wurde sie jedoch zu einer 30jährigen Haftstrafe ermäßigt. Die Verurteilung erfolgte durch ein Gericht eines souveränen Staates. Das Strafmaß entspricht dem durch das türkische Recht gesetzten Strafrahmen. Er liegt deutlich über dem Strafrahmen des deutschen Strafrechts. Hieraus ergibt sich jedoch kein im bilateralen Verkehr durchsetzbarer Rechtsanspruch für uns, etwa die Herabsetzung der in der Türkei verhängten Strafe auf das Höchstmaß unseres Strafrechts in vergleichbaren Fällen zu verlangen. 2. Die Auslieferung Winklers nach Deutschland war auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Wiesbaden vom 9. März 1979 auf dem diplomatischen Wege beantragt worden. Sie wurde von der türkischen Regierung unter Hinweis auf das Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 am 24. Juni 1977 laut Vertragsrecht abgelehnt (keine Auslieferung bei Verurteilung im ersuchten Staat, Art. 9 a. a. O.). 3. Zur Zeit besteht keine Möglichkeit, eine Abschiebung Winklers aus der Türkei zur Strafverbüßung in Deutschland zu erreichen. Dies wird jedoch angestrebt werden, sobald das im Referenten-Entwurf fertiggestellte Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz wird u. a. auch die Übernahme der Vollstreckung ausländischer Strafurteile, die auf Freiheitsentzug lauten, gegen deutsche Staatsangehörige durch die Bundesrepublik vorsehen. Die Bundesregierung strebt eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode an. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 3, 4, 5 und 6): Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, nach denen die Sowjetunion Titanlieferverträge z. B. mit Frankreich für 1979 von 700 vereinbarten Tonnen auf 50 reduziert hat, und ist die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls von einer derartigen Reduzierung betroffen? Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Sowjetunion die Lieferungen nicht nur drastisch reduziert, sondern zusätzlich den Preis verfünffacht hat, und welche Auswirkungen haben gegebenfalls Lieferkürzungen und Verteuerungen auf das Beschaffungsvorhaben MRCA? Hat die Bundesregierung bisher eine Bevorratung mit Titanschwamm vorgesehen. oder auf welche andere Weise hat sie sichergestellt, daß das Beschaffungsvorhaben MRCA wie geplant durchgeführt werden kann? Aus welchen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland bisher Titanschwamm bezogen, in welcher Höhe und zu welchem Preis? Zu Frage B 3: Der Bundesregierung sind Pressemeldungen bekannt, wonach Frankreich für 1979 den Ankauf von 700 t Titan beabsichtigt habe, jedoch nur 50 t erhalten solle; von einer Reduzierung bereits vertraglich vereinbarter Mengen ist darin allerdings nicht die Rede. Zur deutschen Situation wurde aus Industriekreisen berichtet, daß mit russischen Exportunternehmen jeweils nur kurzfristige Verträge abgeschlossen werden können. Diese Verträge seien bisher erfüllt worden. Die russischen Exportunternehmen verkaufen aber seit einiger Zeit lediglich deutlich geringere Mengen, als die deutsche Seite beziehen möchte. Zu Frage B 4: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist bei Neuabschlüssen der Preis für Titanschwamm — unabhängig vom Lieferland — seit Herbst 1978 beträchtlich gestiegen. Die Steigerungen werden im Druchschnitt auf etwa 150 % beziffert. Außerhalb von festen Liefervereinbarungen sollen Einzelmengen auch zu noch wesentlich höheren Preisen verkauft worden sein. Ob sich der Preis für russische Ware verfünffacht hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Für das MRCA wird nach den hier vorliegenden Informationen seit über zwei Jahren kein Titan-schwamm mehr aus der UdSSR bezogen. Trotz der seit einiger Zeit für dieses Produkt festzustellenden Preissteigerungen ist gegenwärtig nicht damit zu rechnen, daß der für das MRCA vereinbarte Maximumpreis nicht eingehalten werden kann. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß auch die Preissteigerungen für Titan im Rahmen der für das Projekt festgelegten Eskalationsklausel aufgefangen werden können. Zu Frage B 5: Das Bevorratungsprogramm der Bundesregierung erstreckt sich auf Chrom, Vanadium, Mangan, Kobalt und einige Asbestsorten, für deren Vorstoffe gewisse politische Ausfallrisiken bestehen. Bei Titanvorstoffen ist eine Verknappungsgefahr nicht zu sehen. Titanschwamm ist ein Zwischenprodukt. Die bestehenden Engpässe bei den Produktionskapazitäten für Titanschwamm werden durch das Bevorratungsprogramm — entsprechend seiner allgemeinen Zielsetzung — nicht ausgeglichen. Diese Engpässe haben weltweit bereits zu Investitionsüberlegungen geführt, an denen sich die deutsche Industrie bisher anscheinend nur zögernd beteiligt. Im Rahmen des MRCA-Programms ist die längerfristige Versorgung mit Titanschwamm bis 1984 durch Importe aus Japan sichergestellt; die mengenmäßige Versorgung für das MRCA-Programm wird von der deutschen Industrie zur Zeit als nicht kritisch eingeschätzt. Zu Frage B 6: Als wesentliche Lieferländer von Titanschwamm sind bisher vor allem Japan, die UdSSR und die USA anzusehen. Die veröffentlichte Außenhandelsstati- 14772* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 stik weist dieses Produkt nicht gesondert aus, so daß aus ihr keine Angaben über die Entwicklung von Mengen und Preisen entnommen werden können. Für das Jahr 1978 lassen sich aus nicht veröffentlichten Unterlagen für die genannten drei Länder folgende Mengen und Durchschnittspreise entnehmen: Land Menge (t) Durchschnittspreis (DM/kg) UdSSR 491,4 9,23 USA 77,1 10,09 Japan 1 517,4 9,95 Anlage 32 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 7): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Dokumentation in der deutschen Frage allen Botschaftern im Ausland verfügbar zu machen, damit sie den Gastregierungen die deutsche Frage verständlich machen, nachdem der deutsche UNO-Botschafter von Wechmar bei den Vereinten Nationen ausgeführt hat, daß das Verständnis für die Details der deutschen Frage bei den UN-Mitgliedern nicht weit verbreitet sei und es der ständigen Aufklärung über die deutsche Teilung bedürfe (''Welt am Sonntag'' vom 28. Oktober 1979)? Die Haltung der Bundesregierung zur deutschen Frage ist bekannt Die Bundesregierung legt ihre Position in dieser zentralen Frage deutscher Außenpolitik auch in den Vereinten Nationen immer wieder nachdrücklich dar. Der Bundesminister des Auswärtigen hat — wie in den Jahren zuvor — in seiner Rede vor der 34. Generalversammlung in New York am 27. September 1979 erklärt, daß es Ziel unserer Politik ist, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Alle unsere Auslandsvertretungen verfügen über die erforderlichen Instruktionen, bei ihrer Tätigkeit im Gastland dafür Sorge zu tragen, daß die Gastregierungen über unsere nationale Frage unterrichtet sind und bleiben. Selbstverständlich sind alle unsere Auslandsvertretungen darüber hinaus mit einschlägigem Informationsmaterial ausgestattet. Botschafter von Wechmar hat in seinen Ausführungen in dem von Ihnen erwähnten Zeitungsartikel ein überzeugendes Beispiel dafür geliefert, wie diese Aufklärungsarbeit betrieben Wird. Im übrigen weise ich auf die Antwort hin, die die Bundesregierung am 27. Oktober 1977 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages auf eine entsprechende Frage gegeben hat (Stenographische Berichte des Deutschen Bundestages 8. Wahlperiode Seite 4018 ff.). Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 8): Hat nach Auffassung der Bundesregierung ein ausländischer Arbeitnehmer nach fünfjährigem Aufenthalt auch dann einen Anspruch auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis, wenn er ohne Familie hier weilt, und wenn nein, ist eine Initiative zur Rechtsänderung beabsichtigt? Nach dem Wortlaut der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz hängt die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach einem fünfjährigen Aufenthalt nicht davon ab, daß der ausländische Arbeitnehmer mit seiner Familie hier weilt (vgl. Nummer 4 zu § 7 AuslVwV i. d. F. vom 7. Juli 1978, GMBl. S. 368). Eine Änderung dieser Regelung ist nicht beabsichtigt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 9, 10, 11 und 12): Treffen in der Presse wiedergegebene Äußerungen eines Mitglieds des Kreistags des Kreises Reutlingen zu, wonach die 1977 errechneten Gesamtkosten für das zusammen mit dem Land Baden-Württemberg und den Kreisen Reutlingen und Tübingen geplante Bundesmodell für Abfallverwertung von 116 Millionen DM inzwischen auf 204 Millionen DM gestiegen seien und wonach das Investitionsrisiko für die Kreise Reutlingen und Tübingen von derzeit 156,7 Millionen DM gegenüber den vor zwei Jahren angenommenen 68,7 Millionen DM nicht mehr kalkulierbar sei (vgl. Reutlinger Generalanzeiger vom 18. Oktober 1979)? Wie beurteilt die Bundesregierung die an diese Außerungen anknüpfende Prognose, wonach die Bürger der Kreise Reutlingen und Tübingen eine Anlage finanzieren müßten, deren Forschungsergebnisse womöglich ganz Europa dienen, die aber auch das Siebenfache der Müllgebühren verlangen werde? Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich im Fall beträchtlicher Kostensteigerungen bei der Errichtung dieses Bundesmodells auf Grund der zwischen Bund, Land und den Kreisen getroffenen Vereinbarung für die beiden Landkreise und die auf die Bevölkerung zukommenden Müllgebühren? Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Bürger der beiden Landkreise nach der Errichtung des Bundesmodells nicht mit höheren Müllgebühren als denen einer modernen Kompostierungsanlage belastet werden? Zu Frage B 9: Entsprechend der geschlossenen Förderungsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Baden-Württemberg und den Landkreisen Reutlingen und Tübingen zum Bau und zur Erprobung einer Demonstrationsanlage zur Verwertung von Haus- und Gewerbemüll wurde 1976/1977 von Kosten in Höhe von ca. 65 Millionen DM für den Bau der Müllentsorgungsanlage und die notwendigen Anpassungsinvestitionen während der 5jährigen Erprobungszeit ausgegangen. Diese Schätzung der Kosten basiert auf umfangreichen Vorarbeiten beim Umweltbundesamt in Berlin sowie im Bundesministerium für Forschung und Technologie und wurde auf Grund einer externen Projektstudie bei der Firma Thyssen-Rheinstahl überprüft Es ist allerdings nicht zu verkennen und wird vom BMFT bedauert, daß auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Projektverzögerungen u. a. durch Erschwernisse im Planfeststellungsverfahren, die nicht vom Bund zu vertreten sind, auch entsprechende Teuerungsraten bei den Investitionen zu erwarten sind. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, von wem und auf welcher Basis die in der Anfrage genannten Investitionskosten errechnet wurden. Sie erwartet vom Zweckverband ,Abfallverwertung" die baldige Vorlage einer überarbeiteten konkreten Investitionsplanung mit Angabe der Kosten. Ein entsprechender Planungsauftrag wurde an die Firma Saarberg-Fernwärme GmbH vergeben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14773* Zu Fragen B 10, 11 und 12: In der Förderungsvereinbarung zum Bundesmodell Abfallverwertung wurde u. a. folgendes geregelt: „Die Vertragspartner sind sich darüber einig, daß die dem Zweckverband durch den Betrieb der Demonstrations- und Versuchsanlage entstehenden und über Gebühreneinnahmen zu finanzierenden Kosten der Abfallbeseitigung die Kosten einer herkömmlichen Abfallkompostierung nicht wesentlich übersteigen sollen. Die von Bund und Land zu gewährenden Förderungszuschüsse sind so zu bemessen, daß die Abdeckung der forschungs- und entwicklungsbedingt höheren Kosten, soweit sie der Zweckverband nicht zu vertreten hat, sichergestellt wird.'' Daraus folgt, daß ein durch den Forschungscharakter der Anlage bedingtes Risiko überproportional steigender Müllgebühren während der Projektdauer für die Bürger der Landkreise Reutlingen/Tübingen nicht besteht. Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit den Baumaßnahmen des Projekts 1980 spätestens 1981 begonnen wird. Soweit erneute Verzögerungen etwa dadurch, daß der ausgewählte Standort wieder in Frage gestellt wird oder andere örtlich bedingte Verzögerungen beim Projektablauf weitere Kostensteigerungen verursachen, entstehen, ist die Bundesregierung der Meinung, daß diese von allen Vertragspartnern (Bund, Land, BW, Landkreise Tübingen/Reutlingen) zu tragen sind. Gleichzeitig weist die Bundesregierung auf die vertraglich übernommenen Verpflichtungen des Zweckverbandes hin, für eine sparsame und wirtschaftliche Planung und Ausführung der Anlage Sorge zu tragen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 13 und 14): Wieweit sind die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim an das Sirenenwarnnetz angeschlossen, und wieweit hat sich die bislang unzureichende Ausstattung dieser Kreise von 1975 bis heute verbessert? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung kurzfristig, also für 1980/81, zur Verbesserung der Situation in diesen Kreisen zu ergreifen angesichts der vielen militärischen Anlagen sowie der Tiefflugschneisen im dortigen Raum? 1. Nach dem Stand vom 30. Juni 1979 sind im Landkreis Emsland 105 und im Landkreis Grafschaft Bentheim 10 Elektrosirenen aufgebaut. Der Fehlbestand an Elektrosirenen beträgt im Landkreis Emsland ca. 360 und im Landkreis Grafschaft Bentheim c. 250. Auf Grund der Haushaltslage und des insgesamt noch bestehenden Nachholbedarfs beim Sirenenaufbau, besonders in den Ländern Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, konnte die Ausstattung der beiden Landkreise seit 1975 leider nicht verbessert werden. Zwischenzeitlich wird neben den Elktrosirenen der Aufbau von stromnetzunabhängigen Hochleistungssirenen angestrebt Hierzu ist noch die nötige Planung durch das Land Niedersachsen zu erstellen. Für den Endausbau des Sirenennetzes sind insgesamt noch ca. 90 bis 100 Millionen DM aufzuwenden, so daß es notwendig ist, die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in einem angemessenen Verhältnis auf die einzelnen Länder zu verteilen. Die Länder entscheiden über die Priorität der Aufbaumaßnahmen in ihrem Bereich in eigener Zuständigkeit. 2. Die Bundesregierung ist bemüht, den weiteren Ausbau des Sirenennetzes zu beschleunigen. Für 1981 ist eine Aufstockung der Haushaltsmittel vorgesehen. Soweit bekannt, plant das Land Niedersachsen für die Jahre 1980 und 1981 den Aufbau von 4 Hochleistungssirenen im Landkreis Emsland und 6 Hochleistungssirenen im Landkreis Grafschaft Bentheim. Eine Hochleistungssirene kann bis zu 20 Elektrosirenen ersetzen. Die für diese Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel werden voraussichtlich zur Verfügung stehen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 15 und 16): Wie hoch war die Zahl der Mitarbeiter- bzw. Personalstellen der einzelnen in Berlin residierenden Bundesbehörden am 31. Dezember 1968 verglichen mit dem 31. Oktober 1979? Wie hoch war die Zahl der Mitarbeiter- bzw. Personalstellen der einzelnen in Bonn bzw. der übrigen Bundesrepublik Deutschland residierenden Dependancen der in Berlin ansässigen Bundesbehörden am 31. Dezember 1968 verglichen mit dem 31. Oktober 1979? 1. Ergänzend zu meiner Antwort auf Ihre Schriftliche Frage B 21 für die Fragestunden im Deutschen Bundestag am 10./11. Oktober 1979 (Plenarprotokoll 8/178, S. 14066, Anl. 26) sind die Angaben über die in Berlin vertretenen Bundesbehörden und -gerichte nachstehend im einzelnen aufgeführt. Diese Beschäftigtenzahlen für den unmittelbaren Bundesdienst beruhen auf den Erhebungen vom 2. Oktober 1969 und vom 30. Juni 1978. Im Jahr 1968 fand keine Erhebung statt; die Zahlen für 1979 liegen noch nicht vor. 14774* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 1969 1978 Deutscher Bundestag — Verwaltung — 28 73 Bevollmächtigter der Bundes- regierung in Berlin 205 181 Deutsches Archäologisches Institut 36 55 Oberbundesanwalt beim Bun- desverwaltungsgericht 17 20 Bundesdisziplinaranwalt beim Bundesverwaltungsgericht 2 2 Statistisches Bundesamt 458 393 Bundesverwaltungsamt 28 12 Institut für Angewandte Geodäsie 64 71 Umweltbundesamt — 332 Leiter des Bundesnotaufnahmeverfahrens 31 22 Bundesausgleichsamt 4 4 Bundesamt für Zivilschutz 30 24 Bundesgerichtshof 15 15 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 176 479 Bundesverwaltungsgericht 236 213 Deutsches Patentamt 275 173 Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen 261 298 Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen 120 227 Bundesschuldenverwaltung 210 42 Physikalisch-Technische Bundesanstalt 162 170 Bundesanstalt für Materialprüfung 797 1044 Bundeskartellamt 195 245 Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft 3 3 Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft 132 137 Bundesversicherungsamt 154 191 Bundesanstalt Deutscher Wetterdienst 63 60 Bundesgesundheitsamt 949 1319 Bundesrechnungshof 7 9 Bundesbaudirektion 204 238 Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung 3 1 Gesamtdeutsches Institut — Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben 77 81 Bundesbehörden und -gerichte zusammen 8 612 8 981 2. Für die in Berlin ansässigen Bundesbehörden und -gerichte, die Dienststellen in der Bundesrepublik Deutschland haben, gelten folgende Beschäftigungszahlen: 1969 1978 Umweltbundesamt — 39 Bundesverwaltungsgericht 27 13 Bundesbaudirektion 157 181 Die Dienststellen des Deutschen Archäologischen Instituts befinden sich zum überwiegenden Teil im Ausland. Im Jahre 1969 waren bei diesem Institut insgesamt 161 Bedienstete beschäftigt, im Jahre 1978 128. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 17 und 18): Ist es zutreffend daß in einem Richtlinienentwurf des Bundesinnenministers über die Beurteilung und Zuverlässigkeit des verantwortlichen Schichtpersonals in Kernkraftwerken in physischer und psychischer Hinsicht das Urteil eines einzigen Vorgesetzten genügen soll, um bei einem Katalog von mehreren Fragen mit einer einzigen „nicht ausreichend" beantworteten Frage den Arbeitsplatz zu verlieren? Wie begründet die Bundesregierung gegebenfalls die Notwendigkeit einer solchen Richtlinie, und wie ist diese Richtlinie mit dem Betriebsverfassungsgesetz zu vereinbaren, dessen § 95 feststellt, daß Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen? 1. Die in der Frage angesprochenen Sachverhalte treffen nicht zu: Es liegt im Bundesministerium des Innern weder ein entsprechender Richtlinienentwurf vor, noch wird in Unterlagen zu der Thematik Zuverlässigkeitsbeurteilung von verantwortlichem Schichtpersonal auf das Urteil eines einzigen Vorgesetzten oder auf die ausreichende Beantwortung einzelner Fragen abgehoben. Der Stand der Überlegungen zur Zuverlässigkeitsbeurteilung von verantwortlichem Schichtpersonal ist vielmehr folgender: Auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses des Länderausschusses für Atomkernenergie vom Oktober 1977 hat der Bundesminister des Innern den „Entwurf eines Gesamtkonzeptes zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des verantwortlichen Schichtpersonals in Kernkraftwerken in physischer und psychischer Hinsicht" entwickelt und den atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sowie den Gewerkschaften zur Stellungnahme zugeleitet. Gegenstand dieses Konzeptentwurfes sind Beurteilungskriterien und Nachweisverfahren für die im § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Atomgesetzes angesprochene Genehmigungsvoraussetzung der Zuverlässigkeit der für die Beaufsichtigung des Betriebs von Kernkraftwerken verantwortlichen Personen (verantwortliches Schichtpersonal). Der Konzeptentwurf schlägt im einzelnen vor: a) Beurteilung der physischen Gesichtspunkte durch erprobte und eingeführte arbeitsmedizinische Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14775* Vorsorge- und Überwachungsuntersuchungen sowie Strahlenschutzuntersuchungen durch ermächtigte Ärzte; b) Beurteilung psychischer Gesichtspunkte im Zuge langfristiger Beobachtung durch unmittelbare und entsprechend geschulte Vorgesetzte und Ausbilder auf der Basis einheitlicher Beurteilungskriterien; c) Pauschalnachweis des Antragstellers/Genehmigungsinhabers gegenüber der zuständigen Behörde, daß Untersuchungen gemäß a) und b) betriebsintern durchgeführt werden und für die jeweiligen Mitarbeiter (keine) Tatsachen ergeben haben, die Bedenken gegen deren Zuverlässigkeit begründen. Die unter b) vorgeschlagenen psychischen Gesichtspunkte sind die für eine zuverlässige Betriebsführung insbesondere unter Störfallbedingungen unerläßlichen Eigenschaften Merkfähigkeit, Aufmerksamkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Ausdauer. Sie werden nach Angaben der Betreiber seit mehreren Jahren eigenverantwortlich überprüft; für ein positives Gesamturteil hinsichtlich der psychischen Zuverlässigkeit müssen dabei all diese Eigenschaften in ausreichendem Maße gegeben sein. 2. Diese konzeptionellen Überlegungen ergeben sich zum einen aus der Forderung, daß alles getan werden muß, um Fehlhandlungen durch das verantwortliche Schichtpersonal — besonders unter Stress — zu verhindern. Brunsbüttel, Harrisburg und die deutsche Risikostudie unterstreichen diese Notwendigkeit; auch der Kemeny-Bericht über Harrisburg an den amerikanischen Präsidenten fordert die Überprüfung der psychischen Stabilität des verantwortlichen Schichtpersonals durch Betreiber und Behörde. In anderen Bereichen (z. B. Luftfahrt, Fahr-und Stellwerkspersonal der Deutschen Bundesbahn) sind derartige Beurteilungen langgeübte Praxis. Zum anderen ist die atomrechtliche Genehmigungsbehörde gesetzlich verpflichtet, die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 1 des Atomgesetzes (Zuverlässigkeit der für die Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen) und des § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Atomgesetzes (erforderliche Vorsorge gegen Schäden) zu überprüfen, u. a. anhand der vom Antragsteller vorzulegenden Angaben über die Zuverlässigkeit der für die Beaufsichtigung des Betriebs der Anlage verantwortlichen Personen (§ 3 Abs. 4 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung). Ein Konflikt der konzeptionellen Überlegungen des Bundesministers des Innern, die im übrigen unter direkter Beteiligung der Gewerkschaften angestellt werden, mit dem Betriebsverfassungsgesetz besteht nicht. Eine im Länderausschuß für Atomkernenergie zu vereinbarende Regelung zur Zuverlässigkeitsbeurteilung berührt allein das vom Atomgesetz begründete Verhältnis Antragsteller/Genehmigungsbehörde. Der Bundesminister des Innern geht davon aus, daß der Antragsteller bei der Umsetzung der atomrechtlichen Genehmigungsbescheide in innerbetriebliche Regelungen selbstverständlich die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes über die Mitwirkung des Betriebsrates beachtet. Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sind hierauf besonders hingewiesen worden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen B 19, 20, 21 und 22): Welche Fakten sind für die Bundesregierung bei der Gestaltung der Beihilfevorschriften (BhV) maßgebend, wenn sie nach der Antwort auf die Schriftliche Frage B 22 (Anlage 16 zum Stenographischen Bericht über die 173. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. September 1979) nicht verfügbare Zahlen über die für die verschiedenen Personengruppen im einzelnen entstandenen Beihilfeaufwendungen (Fragen B 19, 20) sowie über die durch den umstrittenen Beihilfeausschluß bei Sachleistungen und Sachleistungssurrogaten erwirtschafteten Minderausgaben (Frage B 21) beihilferechtlich für nicht entscheidend und einen rein unter Haushaltsgesichtspunkten angestellten Vergleich trotz der von ihr dargelegten fortlaufenden Erhöhung der Beihilfeausgaben für nicht aussagefähig hält? Ist die Bundesregierung bereit, vom frühestmöglichen Zeitpunkt an die Beihilfeausgaben nach Arbeitern, Angestellten, Soldaten (-angehörigen), Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern gesondert ausweisen zu lassen, und zwar für die letzten vier Personengruppen getrennt nach Mitgliedern und Nichtmitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei den Trägern der GKV, evtl. über die Dachverbände, zu ermitteln, wie viele Bundesbeamte freiwillig bei den RVO- Kassen sowie den Ersatzkassen versichert sind und inwieweit diese überwiegend Sachleistungen oder überwiegend Sachleistungssurrogate erhalten, bzw. das Ergebnis der Ermittlungen mitzuteilen und in die Überlegungen der Neugestaltung des Beihilferechts einzubeziehen? Kann aus der Antwort der Bundesregierung auf die Frage B 22, das System der Krankheitsbeihilfe im Dienstrecht sei mit der GKV wegen struktureller Unterschiede prinzipiell nicht vergleichbar, gefolgert werden, daß sie die Krankheitsbeihilfe mit dem System der privaten Krankenversicherungen, dem sich die BhV anpassen, für vergleichbar hält, und ist es nicht zumindest der Versuch einer vergleichenden Wertung, wenn in der Antwort auf diese Frage abschließend festgestellt wird daß die unterschiedliche Zielrichtung der Systeme (ergänzende Fürsorge einerseits, voller Versicherungsschutz andererseits) keine generelle Aussage darüber zulasse, welches System letztlich günstiger sei? Wie bringt die Bundesregierung ihre Aussage, die GKV gewähre im Gegensatz zu der ergänzenden Fürsorge nach dem Dienstrecht vollen Versicherungsschutz, mit der Tatsache in Einklang, daß sich dieser sog. Vollschutz infolge des Sachleistungsprinzips der GKV nur auf Krankenscheinbehandlungen, nicht aber auf die sehr viel teureren Privatbehandlungen erstreckt, die dem Grunde nach beihilfefähig und damit alleiniger Maßstab für die Bedeutung des Schutzumfangs sind? 1. Die Beihilfe ist eine eigenständige Form der Beteiligung des Dienstherrn an der Krankheitssicherung seiner Beschäftigten. Da die Dienstbezüge nur einen Teil der zu erwartenden Krankheitsaufwendungen abdecken, wird im Rahmen der ergänzenden Alimentation für die nicht gedeckten Krankheitsaufwendungen ein Ausgleich durch die Beihilfen vorgenommen. Da die Beihilfe eine dem einzelnen Beihilfeberechtigten geschuldete ergänzende Alimentationsleistung ist, sind die angesprochenen Zahlen für die Gestaltung der Beihilfevorschriften nicht maßgebend. 2. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Beihilfeausgaben — wie vorgeschlagen — gesondert auszuweisen, da das Volumen der Beihilfen zu gering ist, um zusätzliche Titel zu schaffen. Außer- dem wäre die gegenseitige Deckungsfähigkeit der einzelnen Verbuchungsstellen zu schaffen. Ein solches Verfahren wäre mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand verbunden. Zu der von Ihnen angeregten Ermittlung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung ist folgendes zu bemerken: Der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht bekannt, ob der betreffende Beamte Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter ist. 14776* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Außerdem kann davon ausgegangen werden, daß die gesetzliche Krankenversicherung nicht über ausreichend detaillierte Kenntnisse verfügt, um im Einzelfall die Frage, ob beihilferechtlich ein Sachleistungssurrogat vorliegt, beantworten zu können. Im übrigen hält die Bundesregierung diese von Ihnen erwünschten Angaben für entbehrlich, da es sich bei dem Verhältnis Beihilfe — gesetzliche Krankenversicherung nicht um ein Mengenproblem, sondern ausschließlich um ein strukturelles Problem handelt 3. Die Beihilfen sind — wie die Bundesregierung wiederholt zum Ausdruck gebracht hat — ein in sich geschlossenes eigenständiges System, das Leistungen im Rahmen der ergänzenden Alimentation erbringt. Diesem System ist das Versicherungsprinzip fremd. Es ist daher weder mit der gesetzlichen noch mit der privaten Krankenversicherung vergleichbar. 4. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem Prinzip der Sachleistung. Wenn hiervon abgewichen und Kostenerstattung gewährt wird, so ist dies kein Problem des Beihilferechts, sondern ausschließlich ein Problem der gesetzlichen Krankenversicherung. Verbleiben in den genannten Fällen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung eigene Aufwendungen, so werden Beihilfen gewährt, um eine Schlechterstellung dieses Personenkreises zu vermeiden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen B 23 und 24): Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Ergebnis der US-Untersuchungskommission zum Reaktorunfall bei Harrisburg, man sei auf allen Ebenen und in allen Bereichen auf menschliches Versagen gestoßen, auch für die Ausbildung und Überwachungstätigkeit des Bedienungspersonals in der Bundesrepublik Deutschland eine außerordentlich gründliche Oberprüfung der Funktionsfähigkeit nötig macht, oder können solche schwerwiegenden Mängel in deutschen Kernkraftwerken ausgeschlossen werden? Wird die Bundesregierung die Forderung der US-Kommission, den Bau von Kernkraftwerken auf menschenarme Gebiete zu konzentrieren. zum Anlaß nehmen, die Gefahren der Kernkraftnutzung in der außerordentlich dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland einer eingehenden Prüfung zu unterziehen? 1. Die Bundesregierung vertritt seit langem die Auffassung, daß der Qualifikation des Kernkraftwerks-Personals besondere Bedeutung zukommt Dieses findet seinen Ausdruck in einschlägigen Richtlinien: — Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal (GMBl. 1979, Seite 233) — Richtlinie für Programme zur Erhaltung der Fachkunde des verantwortlichen Schichtpersonals in Kernkraftwerken (GMB1. 1978, Seite 431) — Richtlinie für den Inhalt der Fachkundeprüfung des verantwortlichen Schichtpersonals in Kernkraftwerken (GMB1. 1978, Seite 431) In diesen Richtlinien sind z. B. Anforderungen bezüglich -Ausbildung, — Berufserfahrung, — Weiterbildung (z. B. an Simulatoren) festgelegt. Wesentliche Elemente in diesem System sind die vor einer Prüfungskommission abzulegenden Fachkundeprüfungen, in denen sowohl die erforderlichen theoretischen wie praktischen Kenntnisse nachgewiesen werden müssen. Der Prüfungskommission gehören neben einem Vertreter der zuständigen Genehmigungs- oder Aufsichtsbehörde zwei von dieser zugezogene Sachverständige, davon eine aus der Gesellschaft für Reaktorsicherheit mbH, an. Die Ausbildung des Personals erfolgt teils durch den Genehmigungsinhaber selber, teils durch Lehrstätten wie z. B. die Kraftwerkerschule Essen, oder die Schule für Kerntechnik beim Kernforschungszentrum Karlsruhe. Der Bundesminister des Innern führt z. Z. eine Harmonisierung der von diesen Ausbildungsstätten vermittelten Lehrinhalte durch; eine spätere behördliche Anerkennung der Ausbildungsstätten ist vorgesehen. Einer der Ausbildungsschwerpunkte ist die sichere Bedienung der Anlage auch bei Störungen oder Störfällen. Im Hinblick hierauf wurden, auch unter Einbeziehung von Betriebserfahrungen (z. B. beim Kernkraftwerk Brunsbüttel), die Qualifikationsanforderungen an Schichtleiter Anfang 1979 angehoben: zukünftig wird für diese Personengruppe die Ingenieurqualifikation gefordert. Vorgesehen ist, die in den zur Zeit vorliegenden Richtlinien geregelten Sachverhalte unter Einbeziehung weiterer Überlegungen, etwa zu den in § 7 Abs. 2 Nr. 2 Atomgesetz genannten Personengruppen, in einer Rechtsverordnung auf der Basis der Ermächtigung des § 12 Abs. 1 Nr. 12 AtG zu normieren. Vorgesehen ist weiterhin, beim Bundesminister des Innern die Bundesaufsicht über die Fachkunde der an den atomrechtlichen Verfahren beteiligten Gruppen zu intensivieren. Entsprechende personelle und organisatorische Vorbereitungen hierfür sind bereits beantragt. Angesichts der geschilderten Sachlage sieht die Bundesregierung in dem Bericht der US-Untersuchungskommission keine Erkenntnisse, die hinsichtlich der Ausbildung und Überwachung des Bedienungspersonals von Kernkraftwerken zu einer Abkehr von den bisher verfolgten Wegen zwängen. 2. Die Bundesregierung wird bei ihren Prüfungen, welche Folgerungen aus dem Störfall Harrisburg für die Bundesrepublik Deutschland zu ziehen sind, die Besiedlungssituation in der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigen. Menschenarme Gebiete stehen für geeignete Standorte für Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland kaum zur Verfügung. Dennoch hat der Bundesminister des Innern in seinen Standortbewertungsdaten (1975) gefordert, daß Standorte niedriger Besiedlungsdichte vorrangig genutzt werden sollen. Ungünstige Eigenschaften des Standorts müssen durch zusätzliche sicherheitstechnische Maßnahmen am Kernkraftwerk kompensierbar sein. Dieses Konzept, den Schutz der Bevölkerung vor potentiellen Gefahren der Kernenergie durch zuverlässig wirkende technische Maßnahmen zu gewährleisten, hat sich bisher bewährt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14777* Zur weiteren Verkleinerung des Restrisikos hat die Bundesregierung neben einer ständigen Weiterentwicklung der Sicherheitstechnik direkt nach dem Harrisburg-Störfall besondere Initiativen zur Prüfung der Möglichkeiten von technischen Maßnahmen zur Verhinderung und Beherrschung sogenannter hypothetischer Störfälle ergriffen. Ich verweise hierzu auf den 2. Zwischenbericht des Bundesministers des Innern über den Störfall Harrisburg an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages, Seiten 31 und 49/50. Der Bundesminister des Innern wird nach Abschluß der Überprüfungen von amerikanischer Seite voraussichtlich im April 1980 einen abschließenden Bericht zum Störfall in Harrisburg und über die daraus möglicherweise auch für deutsche Kernkraftwerke zu ziehenden Konsequenzen vorlegen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 25): Wie viele Auszubildende wurden in den einzelnen Bundesministerien zum 1. August bzw. 1. September 1979 eingestellt? Die Bundesministerien sind nach ihren Aufgaben und ihrer Struktur grundsätzlich nicht geeignet, den betrieblichen Teil einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz durchzuführen. Im Hinblick auf die erhöhte Nachfrage nach Ausbildungsplätzen wurden gleichwohl im Jahr 1979 Ausbildungsplätze auch in den Bundesministerien geschaffen und insgesamt dreizehn Auszubildende eingestellt (1. April/1. Oktober 1979). Der betriebliche Teil der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten wird von den Bundesministerien in einem Ausbildungsverbund mit dem Bundesverwaltungsamt durchgeführt, da nicht alle Ausbildungsinhalte nach der Ausbildungsordnung in den Bundesministerien vermittelt werden können. Die Ausbildung im öffentlichen Dienst des Bundes wird in größerem Umfang in den Ausbildungsbehörden in den nachgeordneten Geschäftsbereichen der Bundesministerien durchgeführt. Bis zum 30. September 1978 wurden für das Ausbildungsjahr 1978/79 im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes mehr als 10000 Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz neu abgeschlossen. Die Ergebnisse der Neueinstellungen für das Ausbildungsjahr 1979/80 liegen mir derzeit noch nicht vollständig vor. Nach erfolgter Gesamtauswertung der im September 1979 im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes durchgeführten Umfrage über die Ausbildungsplatzsituation bin ich gerne bereit, Ihnen das Ergebnis der Neueinstellungen im Ausbildungsjahr 1979/80 nachzureichen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 26, 27 und 28): Wie groß ist zur Zeit der Öleintrag in den Bodensee, und auf welche Verursacher läßt er sich zurückführen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung der Wasserqualität des Bodensees durch diesen Öleintrag und welche Möglichkeiten bestehen nach ihrer Meinung. diese Gefährdung abzubauen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung des Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride, und bis zu welchem Zeitpunkt kann nach Meinung der Bundesregierung damit gerechnet werden, daß Frankreich dieses Übereinkommen in Kraft setzt, damit es überhaupt durchgeführt werden kann? Zu Fragen B 26 und 27: Der Öleintrag in den Bodensee wird schon seit Jahren als eine besondere Gefahrenquelle für den Zustand dieses für die Trinkwassergewinnung, die Erholung und auch für Gewerbe und Industrie wichtigen Gewässers betrachtet und durch gezielte Maßnahmen von Bund und Ländern sowie auch im Rahmen der internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee reduziert. Der Öleintrag in den Bodensee, d. h. Eintrag von leicht- und schwerflüssigen Kohlenwasserstoffen, stammt aus natürlichen und künstlichen Quellen und ist zur Zeit noch nicht quantifizierbar. Die Kohlenwasserstoffe stammen aus Restgehalten von Abwässern, aus Unfällen bei Lagerung und Transport von Mineralölen, aus Abschwemmungen von Straßen, aus der Schiffahrt und aus dem Eintrag durch die Luft. Eine akute Gefährdung des Bodensees durch den Eintrag von Kohlenwasserstoffen besteht derzeit nicht. Jedoch gibt die festgestellte zunehmende Anreicherung dieser Stoffe in den Seesedimenten für die langfristige limnologische Entwicklung zur Sorge Anlaß. Die Anliegerstaaten sind daher bemüht, den Kohlenwasserstoffeintrag in den Bodensee weiter zu reduzieren, wie es durch Abwasserreinigungsmaßnahmen und durch Schutzmaßnahmen bei der Lagerung und beim Transport von Mineralölen bereits mit Erfolg geschehen ist. Auch bei der Schiffahrt ist durch das Verbot von Zweitaktmotoren mit einer über 10 PS hinausgehenden Leistung bereits ein erster Schritt zur Verminderung des Kohlenwasserstoffeintrags erfolgt; die weiteren Schritte werden von den Ergebnissen von zur Zeit noch laufenden Untersuchungen abhängen. Einzelheiten hierzu habe ich Ihnen in meiner Antwort vom 16. Februar 1978 (auf Ihre Schriftliche Frage B 30), abgedruckt im Sitzungsprotokoll der 73. Sitzung vom 17. Februar 1978, Anlage 63, S. 5811, mitgeteilt. Zu Frage B 28: Die Bundesregierung hat, gleichzeitig mit den Niederlanden und der Schweiz, noch vor Inkrafttreten des Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen die Verunreinigung durch Chloride ihren finanziellen Beitrag zur geplanten Versenkung von 20 kg/s Chlorid-Ionen in den elsässischen Untergrund geleistet. Hierfür wurden ca. 20 Millionen DM bereitgestellt. Die positive Einschätzung des Chloridübereinkommens kommt auch darin zum Ausdruck, daß die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen im Jahr 1978 ratifiziert hat. Das Bundesministerium des Innern wurde Anfang dieses Monats vom Leiter der französischen Delegation in der Internationalen Rheinschutzkommission 14778* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 darüber unterrichtet, daß die französische Nationalversammlung am 6. Dezember 1979 über die Zustimmung zum Chloridübereinkommen beraten wird. Sofern das französische Parlament zustimmt, kann dann, nachdem das Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung am 1. Februar 1979 bereits in Kraft ist, auch das Chloridübereinkommen in Kraft treten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage B 29): Ist der Bundesregierung die im Auftrag der US-Umweltschutzbehörde EPA erstellte Studie über die Auswirkung von Treibgasen, sogenannter Fluorkarbone (FCKW), bekannt, die laut einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 5. November 1979 zu dem Ergebnis kommt, daß die Auswirkung dieser Treibgase die Ozonschicht viel schneller als bisher angenommen, zerstört, und wenn ja, welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen im Hinblick auf die Tatsache, daß die EG-Kommission vom EG-Rat beauftragt worden war, einen Beschlußentwurf vorzulegen, der unter anderem berücksichtigt, „im Falle von neuen und überzeugenden wissenschaftlichen Befunden werden entscheidende Verwendungsbeschrankungen vorgenommen"? Die neueste Studie der amerikanischen „National Academy of Sciences" (NAS) zur Frage des stratosphärischen Ozonabbaues durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) ist der Bundesregierung in dieser Woche übergeben worden. Eine eingehende Prüfung der methodischen Grundlagen und der Ergebnisse dieser Studie ist veranlaßt. Die Bundesregierung wird 'nicht zögern, weitere Beschränkungen von FCKW in Spraydosen bis hin zu einem umfassenden Verbot vorzuschlagen und sie wird sich für entsprechende Verwendungsbeschränkungen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften einsetzen, wenn dies durch gesicherte Forschungsergebnisse geboten erscheint. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen B 30, 31, 32 und 33): Wie ändert sich bei voller Inbetriebnahme des geplanten Kernkraftwerks in Cattenom die Wasserführung der Mosel, und welche Folgerungen ergeben sich daraus für die Bundesregierung hinsichtlich Ökologie, Industrieplanung und Schiffahrt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Zuge der Errichtung des französischen Kernkraftwerks in Cattenom, insbesondere in der Gegend von Hagondange, die Errichtung von chemischer, kunststoffverarbeitender und keramischer Industrie beabsichtigt ist, und welche Folgerungen ergeben sich daraus nach Meinung der Bundesregierung für die Wasserbelastung der Mosel? Hat die französische Regierung die Bundesregierung davon unterrichtet, wieviel Wasserspeicherbecken im Zuge der Errichtung des Kernkraftwerks in Cattenom mit welchem Fassungsvermögen errichtet werden sollen, und welche Konsequenzen ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung daraus für Saar und Mosel? Liegen der Bundesregierung Angaben über die vorgesehenen Standorte der für das Kernkraftwerk im Cattenom geplanten Wasserspeicherbecken vor, und wann sollen sie errichtet werden? 1. Im Rahmen der „Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar gegen Verunreinigung" werden schon seit 1975 mögliche Auswirkungen des französischen Kernkraftwerkes in Cattenom auf die Mosel untersucht. Gleichzeitig wird über Maßnahmen beraten, die es ermöglichen, nachteilige Auswirkungen ganz zu vermeiden oder in erträglichen Grenzen zu halten. Diese gemeinsamen, umfangreichen Untersuchungen aller Anliegerstaaten, an denen auf deutscher Seite Fachleute aus Verwaltung (Bund und Länder), Wissenschaft und Industrie beteiligt waren, stehen kurz vor dem Abschluß. Als eine der wesentlichen Umweltauswirkungen wurde dem Wasserentzug durch Verdunstung über Kühltürme besondere Beachtung geschenkt. Danach betragen die Verdunstungsverluste durch das Kraftwerk Cattenom bei Vollausbau bis zu 3 Kubikmeter pro Sekunde. Dies entspräche einem erheblichen Anteil der Moselwasserführung bei niedrigstem Abfluß, der an der deutsch-französischen Grenze zu 8,5 m³/s ermittelt wurde. Diese Wasserverluste würden alle Nutzungen, die von der Wasserführung der Mosel abhängen, wie die Schiffahrt und die Wasserkraft, in erheblichem Maße beeinträchtigen. Darüber hinaus würde sich die Wasserqualität weiter verschlechtern. Einvernehmlich wurde daher festgelegt, daß die Verdunstungsverluste durch das Kernkraftwerk Cattenom bei niedriger Wasserführung durch Zuschüsse aus Speicherbecken ersetzt werden. Durch diese Maßnahme bleiben die Folgen der Wasserverdunstung hinsichtlich Ökologie, Industrieplanung und Schiffahrt in erträglichen Grenzen. Durch die Auswirkungen des Kernkraftwerkes Cattenom werden allerdings auch die Probleme verschärft, die von der starken Abwasserbelastung der Mosel und der Saar herrühren. Die Untersuchungen der Internationalen Kommission kommen daher zu dem Schluß, daß im Abwasserbereich die eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen im gesamten Einzugsgebiet, also auch an den deutschen Mosel- und Saarstrecken, zügig fortgesetzt werden müssen. 2. Der Bundesregierung ist im einzelnen nicht bekannt, welche Industrieansiedlungen im französischen Moselgebiet beabsichtigt sind. Ungeachtet dessen geht die Bundesregierung davon aus, daß auch auf französischer Seite dem Gewässerschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt wird. Hierzu hat sich Frankreich u. a. durch die EG-Gewässerschutzrichtlinien vom 4. Mai 1976 und das seit 1. Februar 1979 in Kraft befindliche Chemieübereinkommen/ Rhein verpflichtet. Beide Regelungen verpflichten dazu, eine Zunahme der Gewässerverschmutzung zu vermeiden. Weiterhin werden derzeit längerfristige Sanierungsprogramme in den Internationalen Mosel- und Saarkommissionen aufgestellt. Diese Programme werden sowohl auf der Basis von Einleitungsstandards als auch von Wasserqualitätszielen angelegt. Die Durchführung dieser Programme durch alle Anliegerstaaten läßt auch bei Errichtung der vorgesehenen Industrieanlagen nach Auffassung der Bundesregierung eine allgemeine Verbesserung der Wasserqualität erwarten. 3. Die französische Regierung hat die Bundesregierung darüber unterrichtet, daß im Zuge der Errichtung des Kernkraftwerkes in Cattenom zum Ausgleich von Verdunstungsverlusten bei niedriger Wasserführung im Oberlauf der Mosel Speicher- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14779* becken errichtet werden. Nach Vollausbau des Kraftwerkes soll der insgesamt zur Verfügung stehende Speicherraum 30 Millionen Kubikmeter betragen. Im Rahmen der Internationalen Kommissionen zum Schutz von Mosel und Saar wurden diese Planungen in das Gesamtkonzept integriert. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sie von französischer Seite auch weiterhin beteiligt wird, wie dies auch bisher schon üblich war. 4. Der Bundesregierung sind einige Standorte für Speicherbecken im Oberlauf der Mosel benannt worden. Da die Zuschußwassermengen benötigt werden, sobald das Kernkraftwerk in Cattenom seinen Betrieb aufnimmt, geht die Bundesregierung davon aus, daß die Speicher so wie vorgesehen den jeweiligen Ausbaustufen des Kernkraftwerks entsprechend bereitstehen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 34 und 35): Wie verteilen sich die im Verfassungsschutzbericht 1978 aufgeführten 946 linksextremistischen Lehrer (885 bei den Ländern und 61 bei Kommunen) auf die einzelnen Bundesländer, und wie beurteilt die Bundesregierung den sprunghaften Anstieg der Linksextremisten im Schuldienst? Welche disziplinarischen Maßnahmen sind gegen extremistische Lehrer getroffen worden? Die in den jährlichen Verfassungsschutzberichten dokumentierten Zahlen über linksextremistische Lehrer im Landes- und Kommunaldienst rechtfertigen es nach Auffassung der Bundesregierung nicht, von einem sprunghaften Anstieg der Zahl linksextremistischer Lehrer zu sprechen. Ich bitte um Verständnis, daß ich eine Aufschlüsselung dieser Zahlen ohne ausdrückliche Abstimmung mit den Ländern nicht vornehmen möchte. Im übrigen ist es den Ländern unbenommen, die sie betreffenden Zahlen zu veröffentlichen. Eine Ubersicht über disziplinarische Maßnahmen gegen extremistische Lehrer im Landes- und Kommunaldienst hat die Bundesregierung mangels Zuständigkeit nicht. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 3344 Fragen B 36 und 37): In welcher Weise wird das Bundesinnenministerium den berechtigten Interessen der Hersteller von Waschmitteln in bezug auf die Verordnung über Höchstmengen von Phosphaten in Wasch- und Reinigungsmitteln (Phosphathöchstmengenverordnung) Rechnung tragen? Ist das Bundesinnenministerium bereit, bei der Phosphathöchstmengenverordnung zunächst nur eine erste Stufe zur Begrenzung des Phosphatgehaltes in Waschmitteln festzuschreiben und gleichzeitig einen Plan für die schrittweise Einführung der „3. Reinigungsstufe" zu entwerfen und zu verwirklichen, wobei bedacht werden sollte, daß keine wie immer geartete Phosphatbeschränkung in Waschmitteln diese „3. Reinigungsstufe" einsparen kann? 1. Zweck der vorgesehenen Phosphathöchstmengenverordnung ist es, eine Verringerung der Zufuhr von Phosphaten in die Gewässer durch Senkung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln zu erreichen. Dabei wird den berechtigten Interessen der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln angemessen Rechnung getragen. Die vorgesehenen zulässigen Höchstmengen für den Phosphatgehalt in Wasch- und Reinigungsmitteln werden es den Herstellern auch in Zukunft ermöglichen, bei Einhaltung dieser Werte Produkte herzustellen, die der bisher marktüblichen Qualität entsprechen. Um dies sicherzustellen, wurden neben Marktanalysen eingehende Untersuchungen (Waschtests) bei der Wäschereiforschung Krefeld durchgeführt. Ein Hinweis darauf, daß auch bei Einhaltung der Werte der vorgesehenen 2. Stufe die Qualität der Produkte nicht beeinträchtigt wird, mag im übrigen auch aus den im Novemberheft der Zeitschrift „test" der Stiftung Warentest veröffentlichten Ergebnissen entnommen werden. Dort wurden u. a. zwei jetzt schon der 2. Stufe entsprechende Produkte getestet und mit den Gesamturteilen „sehr gut" und „gut" bewertet. Den Herstellern von Waschmitteln wird auch durch eine Reduzierung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln in zwei zeitlichen Stufen ausreichend Zeit gegeben, damit sie ihre Produkte umstellen können. Bei der Festlegung dieser Stufen konnte berücksichtigt werden, daß die Waschmittelhersteller bereits seit langer Zeit an der Vorbereitung der Verordnung beteiligt sind. 2. Eine Regelung in der Phosphathöchstmengenverordnung, die sich auf die Einführung nur der 1. Stufe zur Senkung des Phosphatgehalts in Wasch-und Reinigungsmitteln beschränken würde, ist aus der Sicht des Gewässerschutzes nicht vertretbar. Die Waschmittelhersteller sind in der Lage, auch die 2. Stufe zu verwirklichen. Darüber hinaus erfordert aber die wirkungsvolle Eindämmung der Eutrophierung langfristig gerade, daß eine möglichst weitgehende Reduzierung des Phosphatgehalts in Wasch-und Reinigungsmitteln und die Fällungsbehandlung des Abwassers in sog. 3. Reinigungsstufen sinnvoll zusammenwirken. Nur auf diese Weise können die erforderlichen niedrigen Phosphatwerte in den Gewässern erreicht werden. Phosphatreduzierung in Wasch- und Reinigungsmitteln und die Behandlung der Abwässer in 3. Reinigungsstufen sind keine Alternativen, die sich wechselseitig ersetzen könnten. Vielmehr müssen die Senkung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln und der Bau und Betrieb 3. Reinigungsstufen nebeneinander mit Nachdruck vorangebracht werden. Die Erstellung und Verwirklichung eines Planes für die schrittweise Einführung der 3. Reinigungsstufe fällt in die Zuständigkeit der Länder. Ich werde daher Ihre Anregung den Ländern für deren Planungen auf diesem Gebiet zuleiten. 14780* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 38): Bis wann ist mit dem Abschluß der Verhandlungen über den Erwerb eines Grundstücks für den THW-Ortsverband Rastatt zu rechnen, und wann kann das seit Jahren angestrebte Gebäude darauf errichtet werden? Nach dem Ihnen bereits bekannten Informations-und Beratungsgespräch am 25. April 1979 (vgl. BT- Protokoll 8/159 vom 13. Juni 1979, Anlage 47, S. 12 717) fand am 11. und 12. Oktober 1979 eine abschließende Besprechung zwischen Vertretern des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg, des Bundesamtes für Zivilschutz und des Landkreises Rastatt statt, in der die für den Grunderwerb erforderlichen Antragsunterlagen eingehend erörtert und im Entwurf erstellt wurden. Ein Antrag liegt bisher noch nicht vor. Auf Grund dieses Sachverhaltes können zur Zeit keine konkreten Aussagen gemacht werden, ob und zu welchem Zeitpunkt der Grunderwerb durchgeführt und ab wann mit der beabsichtigten Baumaßnahme begonnen werden kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3344 Fragen B 39 und 40): Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Auswirkungen der Unterbringung von nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilten Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten vor in bezug auf die Resozialisierung drogenabhängiger sowie auf die negative Beeinflussung nicht drogenabhängiger Strafgefangener, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen? Reicht die Zahl der für die Therapie von Drogenabhängigen zur Verfügung stehenden Plätze in sozialtherapeutischen und ähnlichen Institutionen aus, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diese zu erhöhen, um das Antidrogenkonzept .Therapie statt Knast" wirksam umsetzen zu können? Zu Frage B 39: Der Bundesregierung liegen repräsentative Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkungen der Unterbringung in Justizvollzugsanstalten in bezug auf die Resozialisierung drogenabhängiger sowie auf die negative Beeinflussung nicht drogenabhängiger Strafgefangener nicht vor. Der Bundesregierung ist indessen, wie ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Juni 1979 mitgeteilt habe, der Beschluß der 49. Konferenz der Justizminister und -senatoren vom 30. Mai bis 1. Juni 1978 in Essen zur Unterbringung drogenabhängiger Straffälliger bekannt. Die für den Vollzug der Freiheitsstrafe zuständigen Justizminister und -senatoren der Länder haben in diesem Beschluß erklärt, daß Unterbringungsplätze in geeigneten und ausreichend gesicherten Entziehungsanstalten in den meisten Ländern nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen und daß dieser Mangel dazu führt, daß therapierbare Drogenabhängige vermehrt in den Strafvollzug eingewiesen werden, obwohl die Einrichtungen des Strafvollzuges für die Behandlung Drogenabhängiger weder geeignet noch bestimmt sind. Die Landesjustizverwaltungen sind bemüht, den mit einer solchen Entwicklung verbundenen Problemen (u. a. Gefährdung bisher nicht abhängiger Gefangener) zu begegnen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist es jedoch dringend erforderlich, dafür Sorge zu tragen, daß die im Gesetz in §§ 64 StGB, 93 a JGG geforderte Unterbringung und Behandlung drogenabhängiger Straffälliger sichergestellt ist. Zu Frage B 40: Wie in der Antwort auf die erste Frage näher ausgeführt, ist der Bundesregierung bekannt, daß für eine Unterbringung und Behandlung drogenabhängiger Straffälliger geeignete Plätze in Entziehungsanstalten nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind. Die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben auf ihrer 43. Konferenz am 10./11. Mai 1979 in Düsseldorf auf die Notwendigkeit hingewiesen, unverzüglich geeignete neue Einrichtungen des Maßregelvollzugs für straffällig gewordene Drogenabhängige in dem notwendigen Umfang bereitzustellen und bestehende Einrichtungen zu sanieren und auszubauen, insbesondere Einrichtungen für die Unterbringung straffällig gewordener jugendlicher Drogenabhängiger nach § 93 a JGG bald bereitzustellen. Für eine Übergangszeit haben sie in Aussicht gestellt, in geeigneten anderen Einrichtungen Plätze für eine solche Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Im Bereich der Behandlung drogenabhängiger straffälliger Jugendlicher fördert die Bundesregierung — auch hierauf habe ich in der erwähnten Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. Juni 1979 hingewiesen — die Errichtung von Modelleinrichtungen in Parsberg/Bayern und in Brauel bei Bremen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen B 41 und 42): Sind Pressemeldungen zutreffend (u. a. Spiegel und WAZ vom 29. Oktober 1979), wonach Agenten des israelischen Geheimdienstes in Zellen der Haftanstalt Straubing bei München inhaftierte Palästinenser verhört haben sollen, und falls ja, hält die Bundesregierung diesen Vorgang für vereinbar mit unseren freiheitlich-rechtsstaatlichen Grundsätzen? Welche Konsequenzen gedenkt sie daraus zu ziehen, damit für die Zukunft gewährleistet ist, daß sich solche Vorfälle in keinem Bundesland wiederholen können, und wird durch solche Verhaltensweisen die Gefahr neuerlicher Anschläge der PLO auf deutschem Boden heraufbeschworen? Zu Frage B 41: Für die Bundesregierung habe ich bereits in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Jürgen W. Möllemann für die Fragestunde am 7./8. November 1979 (Nr. B 45 der Drucks. 8/3310) zu Pressemeldungen über Verhöre von Palästinensern in deutschen Haftanstalten durch Mitarbeiter des israelischen Nachrichtendienstes Stellung genommen. Danach kann aus der Zuständigkeit der Bundesregierung le- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14781* diglich darauf hingewiesen werden, daß der Bundesnachrichtendienst dem bayerischen Landeskriminalamt zwei Mitarbeiter des israelischen Nachrichtendienstes zur Unterstützung bei der Aufklärung von Fragen vermittelt hat, die durch die Festnahme der Palästinenser entstanden sind. Ob diese Personen nur zur Unterstützung der eigenen Vernehmungstätigkeit des bayerischen Landeskriminalamts herangezogen worden sind oder ob sie Gelegenheit zu eigener Vernehmungstätigkeit erhalten haben, vermag die Bundesregierung nicht abschließend zu beurteilen, da Angehörige von Bundesdienststellen an den Vernehmungen nicht teilgenommen haben. Unter diesen Umständen kann die Bundesregierung zur Frage der Vereinbarkeit der angesprochenen Vorgänge mit rechtsstaatlichen Grundsätzen in diesem konkreten Fall nicht Stellung nehmen. Ganz allgemein ist jedoch auf die Richtlinien für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten (Zusammenarbeitsrichtlinien) vom 18. September 1970 in der Fassung vom 23. Juli 1973 zu verweisen. Zu Frage B 42: Aus der dargelegten Zuständigkeit der Länder folgt, daß sich die Frage von Konsequenzen für die Bundesregierung nicht stellt. Unabhängig davon, ob die zuständigen Länderstellen derartige Konsequenzen zu ziehen haben, ist zur Frage der Gefahr von Anschlägen palästinensischer Organisationen auf deutschem Boden darauf hinzuweisen, daß die Abschiebung der beiden noch in Bayern inhaftierten Palästinenser am 9. November 1979 zur Entspannung der Sicherheitslage im Hinblick auf palästinensische Aktivitäten beigetragen haben dürfte. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage B 43): Ist nach Kenntnis der Bundesregierung das im Parlamentarisch-Politischen Pressedienst vom 9. Juli 1979 gemeldete Ergebnis, daß die Scheidungskosten nach der Eherechtsreform fast das Vierfache dessen betragen, was vor Inkrafttreten des Gesetzes an Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt werden mußte, als Beispiel erfolgreicher Interessenvertretung der Rechtsanwälte zu Lasten der Bürger zu sehen, und welche Konsequenzen denkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Die Bemessung der Scheidungskosten nach dem neuen Ehescheidungsrecht ist nicht auf eine erfolgreiche Interessenvertretung der Rechtsanwälte zurückzuführen. Es kann auch nicht von einem fast Vierfachen der Kosten nach neuem Recht ausgegangen werden. Früher wurde über den Scheidungsantrag und die Scheidungsfolgen nacheinander in getrennten Verfahren und bei verschiedenen Gerichten entschieden. Die Ausrichtung des Verfahrens auf die jeweils zu entscheidende Einzelfrage trennte die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft, einen einheitlichen Lebensvorgang, in mehrere Einzelbereiche und brachte vor allem die Gefahr mit sich, daß die Parteien die Ehescheidungsfolgen im Ehescheidungsverfahren nicht hinreichend übersahen und berücksichtigten. Durch das neue Scheidungsrecht sind erstmals die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, daß dem einheitlichen Lebensvorgang auch verfahrensmäßig Rechnung getragen werden kann. Die Scheidung und Scheidungsfolgen können jetzt durch das allein zuständige Familiengericht in einem einheitlichen Verfahren geregelt werden. Damit ist der Rechtsschutz, der den Ehegatten gewährt werden kann, nachhaltig verbessert worden. Den besonderen Rechtsschutz des Gesamtverfahrens können die Ehegatten aber nur ausschöpfen, wenn sie umfassend anwaltlich beraten werden. Das neue Scheidungsrecht hat daher die Mitwirkung von Rechtsanwälten auf alle Scheidungsfolgesachen ausgedehnt, die in das Gesamtverfahren einbezogen werden. Die umfassende anwaltliche Beratung hat ihren Preis. Der Gesetzgeber hat die Gefahr, daß das neue Gesamtverfahren zu hohe Kosten verursachen könnte, gesehen und ist ihr mit mehreren Maßnahmen entgegengetreten. Die Gerichtsgebühren sind geringer als in anderen Zivilverfahren. Für bestimmte Scheidungsfolgesachen gelten niedrigere Regelwerte, wenn sie in das Gesamtverfahren einbezogen werden. Sowohl für die Gerichts- als auch für die Anwaltsgebühren wird ein einheitlicher Wert aus den Gegenständen aller Verfahren gebildet, der wegen der Degression der Gebührentabelle zu geringeren Gebühren führt. Will man die Kosten nach altem Recht und die nach neuem Recht miteinander vergleichen, so müssen die Kosten in Betracht gezogen werden, die sich nach altem Recht ergaben, wenn in den verschiedenen Verfahren ebenfalls eine Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte stattfand. Geschieht dies, so ergibt sich, daß das neue Scheidungsrecht in der Regel zu beträchtlichen Verbilligungen führt. Im übrigen ist es weitgehend der Entscheidung der Ehegatten überlassen, ob sie den besonderen Rechtsschutz des Gesamtverfahrens in Anspruch nehmen wollen. Zwingend umfaßt das Gesamtverfahren außer der Scheidung nur die Regelung des elterlichen Sorgerechts und grundsätzlich den Versorgungsausgleich. Alle anderen Scheidungsfolgeverfahren, z. B. das in der Mitteilung des Parlamentarisch-Politischen Pressedienstes erwähnte Hausratsverfahren, können die Ehegatten ebenso wie früher gesondert nach der Scheidung durchführen. In Scheidungsfolgeverfahren, die nicht in das Gesamtverfahren einbezogen werden, brauchen Rechtsanwälte nur in gleichem Umfang wie früher mitzuwirken. Zusätzliche Kosten für die Einschaltung von Rechtsanwälten in Folgesachen lassen sich also bei dieser Verfahrensgestaltung vermeiden. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die anliegende Ausarbeitung „Wie teuer ist eine Ehescheidung? —Über die Kosten der Ehescheidung nach neuem und altem Scheidungsrecht —" verwiesen. 14782* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 44): Unter welchen Voraussetzungen können Spätaussiedler mit der vollen Berufsqualifikation des Herkunftslands Volljuristen im Sinne des Richtergesetzes in der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt werden? Die Anerkennung von nichtdeutschen juristischen Prüfungen, die Aussiedler in ihrem Herkunftsland abgelegt haben, richtet sich nach § 112 des Deutschen Richtergesetzes in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 92 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes sind Prüfungen oder Befähigungsnachweise, die Aussiedler bis zum 8. Mai 1945 in Gebieten außerhalb des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 abgelegt oder erworben haben, anzuerkennen, wenn sie den entsprechenden Prüfungen in der Bundesrepublik Deutschland gleichwertig sind. Unter der gleichen Voraussetzung sieht § 92 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes, der durch § 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vom 10. Mai 1971 (BGBl. I S. 445) eingefügt worden ist, auch die Anerkennung von Prüfungen und Befähigungsnachweisen vor, die nach dem 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesvertriebenengesetzes abgelegt oder erworben worden sind. Obwohl § 112 des Deutschen Richtergesetzes nur auf § 92 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes, nicht dagegen auf dessen Absatz 3 verweist, ist nach allgemeiner Verwaltungspraxis und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 55, 104, 106) auch § 92 Abs. 3 des Bundesvertriebenengesetzes auf juristische Prüfungen anwendbar. Hat demnach ein Aussiedler vor oder nach dem 8. Mai 1945 in seinem Herkunftsland derartige Prüfungen abgelegt oder die Befähigung zur Ausübung juristischer Berufe erworben, so sind diese Prüfungen oder Befähigungsnachweise als erste oder zweite juristische Prüfung anzuerkennen, sofern sie einer dieser Prüfungen gleichwertig sind. Über die Frage der Gleichwertigkeit haben die zuständigen Landesbehörden, in aller Regel die Landesjustizverwaltungen, und in streitigen Fällen die Gerichte im Einzelfall zu entscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Maßstab für die Anerkennung die Verwendbarkeit des Antragstellers als Jurist im wirtschaftlichen und sozialen Leben der Bundesrepublik Deutschland (BVerwGE a. a. O. S. 110 ff.). Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 45): Unterstützt die Bundesregierung die anläßlich des 100jährigen Bestehens der Rechtsanwaltskammer München von der Augsburger Allgemeinen am 18. Oktober 1979 (,Advokat unterstand dem Staatl vermerkte Front der Rechtsanwälte gegen die Vorstellung, das Recht sei machbar, die sich insbesondere auch in dem Bestreben äußere, die Gerichtsverfahren — auf Kosten eingehender Sachaufklärung und exakter Rechtsfindung — zu beschleunigen? Recht ist nicht nach Belieben „machbar". Vielmehr ist der Gesetzgeber an die Wertentscheidungen des Grundgesetzes gebunden, die insbesondere in den Grundrechten und im Rechtsstaatsprinzip ihren Ausdruck gefunden haben. Bundesminister Dr. Vogel hat diese Zusammenhänge unter anderem in seinem Aufsatz „Die Bedeutung der Rechtspolitik für den demokratischen Sozialismus" in der Festschrift für Richard Löwenthal „Sozialismus in Theorie und Praxis", Berlin/New York 1978, S. 518ff., eingehend dargestellt. Ausfluß dieses Prinzips sind im Verfahrensrecht sowohl die Forderung nach Gerechtigkeit als auch nach .Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege. Beiden Postulaten muß der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Prozeßgesetze Rechnung tragen, wie dies in den vergangenen Jahren auch stets geschehen ist. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 46 und 47): Mit welchem Recht hat die Bundesregierung meine Anfrage über die Spendenabzugsfähigkeit der KPD-ML-Gesellschaft der Freunde Albaniens damit beantwortet, daß dafür die bayerischen Finanzbehörden zuständig seien, obwohl es sich um eine Gruppe aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen handelt? Kann davon ausgegangen werden, daß in diesem Fall die Finanzbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Gruppe der KPD-ML-Gesellschaft der Freunde Albaniens zuständig und verantwortlich ist? In der Antwort auf Ihre Anfrage für die Fragestunde am 17./18. Oktober 1979 (Plenarprotokoll 8/181, Anlage 28) hat die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der bayerischen Finanzbehörden hingewiesen, weil es nach ihrer Kenntnis eine Vereinigung mit dem Namen „Gesellschaft der Freunde Albaniens" in München gibt. Ihrer Anfrage war nicht zu entnehmen, daß eine Gesellschaft gleichen Namens mit Sitz in einem anderen Bundesland gemeint sein könnte. Die Zuständigkeit für die Feststellung der Gemeinnützigkeit und der Spendenempfangsberechtigung richtet sich nach dem Sitz der betreffenden Körperschaft. Die Finanzbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen sind demnach für Vereinigungen mit Sitz in diesem Bundesland zuständig. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 48): Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 1. Februar 1979 — Az IV R 113/76 —, wonach Gemeinschaftspraxen bürgerlichen Rechts von Tierärzten, die zum Teil auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben. dann aber deswegen für ihre gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb behandelt werden, für die Entwicklung von Gemeinschaftspraxen von Freiberuflern überhaupt? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14783* Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 1. Februar 1979 IV R 113/76 (BStBl II S. 574) zu § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes entschieden, daß die Abgabe von Arzneimitteln durch einen Tierarzt grundsätzlich nicht als Teil seiner heilberuflichen (freiberuflichen) Tätigkeit, sondern als gewerblich anzusehen ist, wenn Sie mit Gewinnabsicht betrieben wird. Die Abgabe von Arzneimitteln gehört nach diesem höchstrichterlichen Urteil nur dann ausnahmsweise zu der heilberuflichen Tätigkeit, wenn der Tierarzt die Arzneimittel zwangsläufig selbst verabreichen muß, nämlich beim sogenannten Praxisbedarf, bei einer Notfallbehandlung oder bei stationärer Aufnahme. Betreiben Tierärzte eine Praxisgemeinschaft in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, so ist nach dem genannten BFH-Urteil auf Grund des eindeutigen Wortlauts des § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes die gesamte Tätigkeit der Gesellschaft als gewerblich zu beurteilen, wenn die in ihr zusammengeschlossenen Tierärzte auch nur teilweise gewerblich tätig sind. Die Abgabe von Arzneimitteln durch Tierärzte ist aber nur dann als gewerblich anzusehen, wenn die Medikamentenabgabe nicht untrennbar mit den eigentlichen tierärztlichen Verrichtungen verknüpft ist wie insbesondere die Beigabe von Medikamenten und Impfstoffen zu den Futtermitteln oder zum Trinkwasser durch den Tierarzt selbst oder unter Einschaltung des Tierhalters. Hinzukommen muß die Gewinnerzielungsabsicht. Gibt der Tierarzt die Medikamente ohne Gewinnaufschlag ab, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. Insoweit haben es die Tierärzte selbst in der Hand, die Gewerbesteuerpflicht zu vermeiden. Die Frage, ob eine Praxisgemeinschaft von Tierärzten mit ihren Einkünften der Gewerbesteuer unterliegt, ist daher nur von Fall zu Fall zu entscheiden. Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof auch in dem genannten Urteil die Sache zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts an das Finanzgericht zurückverwiesen. Welche Konsequenzen diese Rechtsprechung auf die Entwicklung von Gemeinschaftspraxen von Freiberuflern überhaupt haben wird, läßt sich nicht mit Sicherheit voraussagen. In der Regel fallen in freiberuflichen Gemeinschaftspraxen keine gewerblichen Tätigkeiten an, so daß die Bedeutung des genannten BFH-Urteils über Gemeinschaftspraxen von Tierärzten hinaus gering sein dürfte. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 49): Inwieweit kann die Bundesregierung ihrer Aufgabe der Wohnungsfürsorge gerecht werden, um die durch überhöhte Betriebskostenabrechnttngen verursachten Mieterprozesse, die von Bundeswehrangehörigen am Standort Mitterharthausen gegen das Bundesvermögensamt ge- führt werden, für die Bundeswehrangehörigen im Sinne einer gerechten Lösung positiv zu beenden? Die Betriebskosten für die Wohnungen in der Wohnanlage Mitterharthausen sind nicht überhöht. Wegen der Betriebskosten ist auch kein Rechts- streit verursacht worden. Der Bund war allerdings im Interesse der Gleichbehandlung aller Mieter und zur Vermeidung von Nachteilen gehalten, gegen 70 Mieter Klage auf Zustimmung zur Erhöhung der Grundmiete zu erheben. Nach dem Gesetz zur Regelung der Miethöhe (Miethöhegesetz) kann eine Miete gefordert werden, die dem ortsüblichen Entgelt für vergleichbare Wohnungen entspricht; das ortsübliche Entgelt wird auch nach Erhöhung der Grundmiete noch nicht erreicht. Im Zusammenhang mit diesem beim Amtsgericht anhängigen Verfahren wurden von Mieterseite die Betriebskosten — zu Unrecht — als überhöht bezeichnet. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 50): Sind die durch das Gebiet des Hauptquartiers MönchengladbachRheindahlen führenden Straßen, die uneingeschränkt in dem nicht umfriedeten Gebiet dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind, dem .öffentlichen Verkehr dienende Straßen und Plätze" im Sinne des zweiten Absatzes der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesfinanzminister vom 8. November 1979 (Aktenzeichen VI B 4-VV 7425 B — 3/79 auf die schriftliche Anfrage Nr. 61 B in der Bundestagsdrucksache 8/3310)? Zur Beantwortung Ihrer Anfrage sind weitere Ermittlungen erforderlich. Sobald es möglich ist, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 51, 52 und 53): Welche Steuermindereinnahmen (bezogen auf das Entstehungsjahr) würden eintreten, wenn bei der Einkommensteuer die Obergrenze des Altersfreibetrags auf 3 600 DM, die Obergrenze des Versorgungs-Freibetrags auf 7 200 DM mit Wirkung ab 1980 angehoben würden? Welche Steuermindereinnahmen (bezogen auf das Entstehungsjahr) würden eintreten, wenn bei der Einkommensteuer der Altersfreibetrag auf 1 440 DM, der Hausgehilfinnen-Freibetrag (§ 33a Abs. 3 Nr. 2 EStG) auf 2 400 DM mit Wirkung ab 1980 angehoben würde? Welche Steuermindereinnahmen (bezogen auf das Entstehungsjahr) würden eintreten, wenn bei der Einkommensteuer der Pauschbetrag für Hinterbliebene auf 1 800 DM, die Pauschbeträge für Körperbehinderte um 50 v. H. mit Wirkung ab 1980 angehoben würden? Die Erhöhung der genannten Frei- und Pauschbeträge würde im Entstehungsjahr 1980 nach grober Schätzung im einzelnen zu folgenden zusätzlichen Steuerausfällen führen: — Erhöhung der Obergrenze des Altersentlastungsbetrags von 3 000 DM auf 3 600 DM 80 Mio. DM — Erhöhung der Obergrenze des Versorgungsfreibetrags von 4 800 DM auf 7 200 DM 400 Mio. DM — Erhöhung des Altersfreibetrags von 720 DM auf 1 440 DM 400 Mio. DM — Erhöhung des Hausgehilfinnenfreibetrags von 1 200 DM auf 2 400 DM 20 Mio. DM 14784* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 — Erhöhung des Pauschbetrags für Hinterbliebene von 720 DM auf 1 800 DM 40 Mio. DM — Erhöhung der Pauschbeträge für Körperbehinderte um 50 v.H. 400 Mio. DM. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Krefeld) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 54 und 55): Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob in den letzten zehn Jahren einmal die amtlichen Vordrucke für die Einkommensteuererklärung einschließlich der dazugehörigen Anlagen die gleichen wie im vorangegangenen Jahr gewesen sind? Wie viele Seiten umfaßten 1970 sowie 1978 die für die Abgabe einer normalen Einkommensteuererklärung notwendigen Formulare einschließlich der dazugehörigen Anlagen, und wie viele Druckseiten betrug der dem Steuerzahler zur Einkommensteuererklärung beigefügte Text ''Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich und zur Einkommensteuererklärung" (Anleitung ESt/LSt) im Jahr 1970 sowie im Jahr 1978? Nach Artikel 108 GG wird die Einkommensteuer durch die Landesfinanzbehörden verwaltet. Dementsprechend liegen die Ausarbeitung und die Herstellung der einkommensteuerrechtlichen Vordrucke in erster Linie bei den Ländern. Der Bundesminister der Finanzen hat eine vornehmlich koordinierende Funktion, insbesondere mit dem Ziel der Bundeseinheitlichkeit. Die einkommensteuerlichen Vordrucke sind ein Spiegelbild der jeweiligen Gesetzeslage. Ändert sich das Einkommensteuerrecht, muß in der Regel auch der Vordruck geändert werden. Seit 1970 ist das Einkommensteuerrecht durch 36 Gesetze und 9 Änderungsverordnungen geändert sowie durch 3 Ergänzungsrichtlinien und zahlreiche höchstrichterliche Urteile fortentwickelt worden. Dies wie auch die Vereinheitlichung der Vordrucke und die Nutzung der Datenverarbeitung haben dazu geführt, daß der Vordrucksatz für die Erklärungen in den letzten 10 Jahren jährlich geändert und der Rechtsentwicklung angepaßt werden' mußte. Dabei wurden auch Anregungen und Verbesserungsvorschläge aus der Praxis (z. B. von Einzelpersonen, Gewerkschaften und Verbänden) berücksichtigt. Mitunter waren die Änderungen nur gering, beispielsweise auf die Fortschreibung von Jahreszahlen und Stichtagen beschränkt. Die Einkommensteuererklärung eines Steuerpflichtigen mit ausschließlich gewerblichen Einkünften oder Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit bestand 1970 aus einem Hauptvordruck und einer Anlage (Anlage A für ergänzende Angaben) mit zusammen 8 Seiten, 1978 aus einem Hauptvordruck und einer Anlage (Anlage GSE für Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit oder Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) mit zusammen 6 Seiten. Die Anleitung zur Einkommensteuererklärung 1970 umfaßte 8 eng und zweispaltig gesetzte Druckseiten. Die Anleitung zur Einkommensteuererklärung 1978 gilt auch für den Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und ist besonders auf die Belange der Arbeitnehmer abgestellt; sie umfaßt einschließlich der sieben Eintragungsmuster (mit beispielhaften Sachverhalten) und einem ganzseitigen Stichwortverzeichnis 24 Druckseiten. Die Anleitung ist jetzt demnach bürgerfreundlicher gestaltet; die trockene Amtssprache wurde möglichst vermieden und Beispiele sollen die Ausfüllung der Steuererklärung erleichtern. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 56 und 57): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Entwicklungsländer in zunehmendem Maße Exportsperren für Häute und Felle verhängen und damit sowohl das internationale Preisniveau als auch die interne Preisgestaltung in wettbewerbsverzerrender Weise manipulieren, und erblickt die Bundesregierung in der Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und Argentinien eine Möglichkeit, um auch von deutscher Seite einer solchen Manipulation entgegenzuwirken? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den diskriminierenden Wettbewerbsverzerrungen auf Grund von speziellen Exportprämien für zugerichtete Leder und Erzeugnisse aus Leder sowie für Luftfrachtkosten entgegenzuwirken? Zu Frage B 56: Die Bundesregierung hat sich zu dem Problem, daß eine Reihe von Entwicklungsländern Exportsperren für Häute und Felle verhängt hat, zuletzt ausführlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion vom 14. Mai 1979 geäußert. Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die durch Exportbehinderungen und -sperren aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen nur durch die Wiederherstellung eines freien Welthandels für Häute und Felle beseitigt werden können. Sie begrüßt die zwischen den USA und Argentinien, als dem zweitgrößten Produzenten von Häuten und Fellen, getroffene Vereinbarung, derzufolge Argentinien die Exportsperren für diese Rohware mit Wirkung vom 1. Oktober 1979 aufgehoben hat. Die Bundesregierung erhofft sich von diesem Schritt eine Signalwirkung für andere Entwicklungsländer mit noch bestehenden Exportbeschränkungen. Dies gilt insbesondere für 'Brasilien als drittgrößtem Aufkommensland für Rindhäute und Kalbfelle. Die Bundesregierung bleibt in Zusammenwirken mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften darum bemüht, eine Aufhebung und als Übergangsmaßnahme zumindest eine Lockerung der Exportsperren zu erreichen. Zu Frage B 57: Maßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen fallen als handelspolitische Maßnahmen in die Kompetenz der Organe der Europäischen Gemeinschaft. Die Bundesregierung setzt sich in konkreten Fällen deshalb in den zuständigen Ausschüssen der Gemeinschaft dafür ein, gegen nachweisliche Verzerrungen und Marktstörungen, die erhebliche nachteilige Wirkungen auf das Preisniveau und die Marktlage in der Bundesrepublik Deutschland haben, vorzugehen. Es ist allerdings nicht zu verken- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14785* nen, daß der Nachweis von Wettbewerbsverzerrungen und entsprechenden Marktstörungen oft sehr schwierig ist. Immerhin konnte zum Beispiel in diesem Jahr mit Brasilien Einvernehmen über die stufenweise Beseitigung bestimmter diskriminierender Maßnahmen wie. Subventionen für den Export erzielt werden. Die Tarife für Luftfracht im Linienverkehr in die Bundesrepublik bedürfen nach dem Luftverkehrsgesetz einer Genehmigung; die Bundesregierung vermag insofern diskriminierende Praktiken zu verhindern. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3344 Frage B 58): Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob, wie vom Deutschen Verbraucherschutzverband (DVS) behauptet, nach 10jährigem ständigen Gebrauch von organischen Handelsdüngern, denen „Ledermehl" beigemischt ist, der Boden für den Nahrungspflanzenanbau vergiftet ist? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen durch die Anwendung von organischen Handelsdüngern, die Ledermehl enthalten, der Boden vergiftet und für den Anbau von Nahrungspflanzen gesundheitlich bedenklich wird. Bedenken dieser Art gehen von Rückständen an Chrom aus, die bei heute üblichen Gerbungsverfahren - der Chromgerbung — im Leder verbleiben. Bisherige Erfahrungen und ein von der Bundesregierung vergebener Forschungsauftrag haben den „Wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen", der die Bundesregierung bei der Durchführung des Düngemittelgesetzes berät, zu der Empfehlung veranlaßt, den Chromgehalt in solchen Düngemitteln auf 1% Cr (Chrom) zu begrenzen. Das ist mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung vom 10. April 1979 (BGBl. I S. 462) geschehen. Bis dahin gab es keine verbindlichen Beschränkungen dieser Art. Eine weitere Einengung dieses Grenzwertes setzt voraus, daß die analytischen Möglichkeiten für eine Unterscheidung von toxischen sechswertigen und unbedenklichen dreiwertigen Chromverbindungen gegeben sind. Hierzu ist der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen, dem auch ein Vertreter des Bundesgesundheitsamtes angehört, um eine gutachtliche Stellungnahme gebeten worden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3344 Frage B 59): Trifft es zu, daß der Verwaltungsausschuß für Milch bei der EG-Kommission einen Verkaufsstopp für Magermilch erlassen hat, und wenn ja, rechnet die Bundesregierung damit, daß dadurch die Bereitschaft der Futtermittelindustrie, Magermilchpulver in Kälber-, Hühner- und andere Mischfutter aufzunehmen, wieder zerstört wird? Es trifft zu, daß die Kommission im Verwaltungsausschuß für Milch und Milcherzeugnisse am 11. Oktober 1979 auf Grund des weitgehenden Abbaus der Magermilchpulver-Lagerbestände und der saisonal bedingt rückläufigen Magermilchpulverproduktion vorgeschlagen hat, den verbilligten Verkauf von Magermilchpulver für Schweine- und Geflügelfutter vorläufig auszusetzen. Diese Aussetzung gilt aber nicht für die Verbilligung zu Kälberfuttermitteln, so daß dieser Bereich der Futtermittelherstellung keine Einschränkung erfahren hat. Die Bundesregierung war und ist der Auffassung, daß eine solche abrupte Aussetzung negative Folgen hat. Sie schlug statt dessen eine Kürzung der Beihilfe bzw. eine Erhöhung der Verkaufspreise für Magermilchpulver zur Verarbeitung in Schweine-und Geflügelfutter vor. Das hätte, allerdings schrittweise, ebenfalls dazu führen müssen, den Einsatz von Magermilchpulver in diesem Bereich zu beschränken. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat sich jedoch dem Vorschlag der Kommission angeschlossen, den Verkauf und die Verbilligung vorübergehend völlig einzustellen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3344 Frage B 60): Sind der Bundesregierung Vorwürfe bekannt, daß bei der Kälbermast mit dem Ziel, .weißes Fleisch" zu erhalten, den Tieren angeblich große Qualen zugefügt werden, und was ist — sollte dies zutreffen — dagegen zu tun? Der Bundesregierung sind Vorwürfe bezüglich der Kälbermast bekannt. Sie ist der Frage in Erörterungen mit Sachverständigen und mittels Forschungsvorhaben nachgegangen. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat daraufhin in der Dritten Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung vom 19. Juli 1979 vorgeschrieben, daß das Milchaustauschfutter für Mastkälber bis zu einem Gewicht von 80 kg mindestens 40 mg Eisen je kg enthalten muß. Fütterungsbedingter Eisenmangel ist danach bei Mastkälbern ausgeschlossen. Des weiteren hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Schlachtvieh-Handelsklassen- und Notierungsverordnung vom 20. August 1979, die am 1. November 1979 in Kraft getreten ist, bei den Positionen „Kälbersonderklasse" und „Kälber A" die bisher geforderte Weißfleischigkeit nicht mehr als W Qualitätskriterium für die Einreihung oder Nichteinreihung in die entsprechende Handelsklasse zugrunde gelegt. Diese Änderung nimmt den Kälberhaltern den ökonomischen Anreiz, nur besonders weißes Fleisch zu erzeugen. 14786* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3344 Frage B 61): Wie weit sind die im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich vergeben, und welche Förderungsschwerpunkte sind dabei gesetzt worden? 1979 standen dem BML erstmals 20 Millionen DM für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich zur Verfügung (12 Millionen DM Kassenmittel für 1979 und 8 Millionen DM Verpflichtungsermächtigungen). Davon waren bis zum 17. Oktober 1979 jeweils 50 Prozent gesperrt. Bis zum heutigen Tage sind rd. 17 Millionen DM bewilligt. Weitere Bewilligungen sind in Vorbereitung. Die bewilligten Mittel verteilen sich folgendermaßen auf die in den Vergaberichtlinien aufgeführten Schwerpunkte: — rund 50 Prozent der Mittel für Naturschutz und Landschaftspflege, — rund 31 Prozent der Mittel für die Einführung neuartiger Techniken der Energieeinsparung und umweltfreundlichen Energiegewinnung in der agrarwirtschaftlichen Praxis, — rund 15 Prozent der Mittel für den Gewässerschutz im ländlichen Raum einschließlich landwirtschaftlicher Schlammverwertung und landschaftsökologischer Vorhaben im Zusammenhang mit wasserwirtschaftlichen Vorhaben, — rund 1 Prozent der Mittel für die Verringerung von Schadstoffbelastungen in tierischen und pflanzlichen Produkten. Rund 3 Prozent der Mittel werden für die wissenschaftliche Betreuung der Vorhaben verwendet. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage B 62): Welcher Teil des in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt erzielten jährlichen landwirtschaftlichen Reineinkommens entfällt auf die in der Landwirtschaft betrieblich vollbeschäftigten Erwerbspersonen beiderlei Geschlechts und wieviel davon auf familieneigene bzw. ständig familienfremde Personen? Das landwirtschaftliche Reineinkommen ist eine einzelbetriebliche Erfolgsgröße, die auf Grund von Buchführungsergebnissen ermittelt wird. Wie bereits aus der Antwort auf Ihre Anfrage vom 31. August 1979 hervorgeht, ist eine Aggregation des Reineinkommens für die Bundesrepublik Deutschland aus fachlichen und statistisch-methodischen Gründen nicht möglich. Eine Aufteilung des insgesamt erwirtschafteten Reineinkommens auf bestimmte Gruppen von Familien-AK kann daher nicht vorgenommen werden. Eine Aufgliederung z. B. nach dem Geschlecht wäre im übrigen auch aus fachlicher Sicht äußerst bedenklich, da in den rechnerischen Durchschnittswerten allenfalls die Arbeitszeit, nicht aber die wirkliche, für die Einkommenserzielung entscheidende Arbeitsleistung der einzelnen Arbeitskräftegruppen berücksichtigt würde. Aus diesem Grund werden bei der Ermittlung der Einkommenslage im Agrarbericht die Reineinkommen stets auf die Familien-AK insgesamt, nicht auf Teilgruppen, bezogen. Die Aufteilung der Arbeitskräftezahlen wird lediglich im Rahmen der Faktorausstattung vorgenommen. Ein Bezug des Reineinkommens auf familienfremde AK wäre sachlich falsch, da das Reineinkommen als Entgelt für den Unternehmer und seine mithelfenden, nicht entlohnten Familienangehörigen definiert ist (vgl. Bundestags-Drucksache 8/2530, Seite 89). Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 63): Was hat den Bundesarbeitsminister bewogen, gerade die Deutsche Forschungsversuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt zum Projektträger des Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit zu machen, und welche sonstigen Projektträger sind bei dem genannten Programm eingeschaltet? Im Rahmen der Grundsätze über die Zusammenarbeit der Bundesministerien bei der Nutzung der überwiegend vom Bund getragenen Forschungseinrichtungen vom 5. Mai 1976 wirken die Bundesministerien darauf hin, daß zu ihrem jeweiligen Geschäftsbereich gehörende Forschungseinrichtungen von anderen Ressorts für Aufgaben auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung genutzt werden können. Die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie gehörende Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt in Köln-Porz hat für den Bundesminister für Forschung und Technologie bereits seit mehreren Jahren Projektträgeraufgaben in der Gesundheits- und Krankheitsforschung übernommen. 1978 hat der Bundesminister für Forschung und Technologie dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung unter Zugrundelegung der vorgenannten Grundsätze die Möglichkeit eingeräumt, Projektträgeraufgaben bei der Strukturforschung im Gesundheitswesen in dieser Einrichtung anzusiedeln. Andere Projektträger mit ähnlich großem Bezug zum Aufgabengebiet und vergleichbarer räumlicher Nähe standen nicht zur Verfügung. Seitens des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung werden andere Projektträger bei der Umsetzung des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung nicht eingeschaltet. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen B 64 und 65): Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14787* Kann die Bundesregierung mitteilen, wann dem Deutschen Bundestag der Bericht über die bisherigen Erfahrungen mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Drucksache 8/2796, Nr. 19) vorgelegt wird? Zeichnen sich in diesem Zusammenhang auf Grund der bisher beim Bundesarbeitsminister eingegangenen Berichte der Länder erhebliche Schwierigkeiten bei der Ausführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ab, und wenn ja. welche? Die Bundesregierung ist dabei, den in Ihrer Frage genannten Bericht vorzubereiten. Die Vorbereitungen sind noch nicht abgeschlossen. Wann sie abgeschlossen werden können, läßt sich zur Zeit nicht übersehen, da noch einige Rückfragen bei den Ländern notwendig sind. Nach den bisher eingegangenen Berichten der Länder zeichnen sich erhebliche Schwierigkeiten bei der Ausführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht ab. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 66): Wie will die Bundesregierung künftig einer Zunahme der Arbeitslosigkeit bestimmter Problemgruppen wie z. B. langfristige und ältere Arbeitslose, arbeitslose Schwerbehinderte und ausländische Jugendliche, arbeitslose Frauen. die nur eine Teilzeitarbeit verrichten können, entgegenwirken, und halt sie das derzeitig zur Verfügung stehende Instrumentarium für ausreichend, das einem Abbau der Arbeitslosigkeit dieser Problemgruppen dient? Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß einzelne Gruppen von Arbeitnehmern besondere Beschäftigungsprobleme haben. Sie wird deshalb auch weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um einem unverhältnismäßigen Ansteigen der Arbeitslosigkeit einzelner Arbeitnehmergruppen entgegenzuwirken. Zu den von Ihnen besonders angesprochenen Gruppen möchte ich folgendes bemerken: 1. Die Bundesregierung beobachtet den Anstieg der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter mit Sorge. Das Schwerbehindertengesetz mit seinem System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe hat einen Verdrängungswettbewerb größeren Ausmaßes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu Lasten Schwerbehinderter in den Zeiten wirtschaftlicher Schwäche in den vergangenen Jahren zwar weithin verhindert. Unter seiner Geltung hat sich die Zahl der auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliederten Schwerbehinderten von rund 430 000 Schwerbeschädigten auf mehr als 800 000 Schwerbehinderte nahezu verdoppelt. Ein gleichzeitiger Anstieg der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter auf mehr als 62 000 Schwerbehinderte konnte aber nicht verhindert werden. Die Bundesregierung hat deshalb schon frühzeitig flankierende Maßnahmen ergriffen, um der Ausnahmesituation Rechnung zu tragen. Auf ihre Initiative sind seit 1. November 1976 drei Sonderprogramme für Schwerbehinderte mit einem Volumen von 280 Millionen DM aufgelegt worden. Damit konnten bis zum 31. Oktober 1979 — das 3. Sonderprogramm läuft noch bis zum 31. März 1980 — über 24 000 Schwerbehinderte, darunter rund 7 400 mehr als 45 Jahre alt und über 12 000 mehr als 6 Monate arbeitslose Schwerbehinderte, in das Arbeits- und Berufsleben integriert werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation Schwerbehinderter entscheidend ist, daß die Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung von mindestens 6 % Schwerbehinderten nachkommen. Dazu gehören nicht nur die privaten, sondern auch die öffentlichen Arbeitgeber gerade in den Ländern und Kommunen, die vielfach weniger als 4% Schwerbehinderte beschäftigen. Die Erfüllung des Gesetzes ist die wichtigste Voraussetzung für einen Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und die Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Arbeitslosenzahl. Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Arbeit gebeten, im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabe zur Überwachung der Beschäftigungspflicht alle geeigneten Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Pflicht zu ergreifen. Sollte sich auch in den nächsten Monaten zeigen, daß die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter trotz der konjunkturellen Erholung und trotz aller zur Verfügung stehender finanzieller Förderungsmaßnahmen nicht sinkt, sondern weiterhin ansteigt, wird die Bundesregierung dem Gesetzgeber eine Änderung des Schwerbehindertenrechts vorschlagen. Dazu gehört auch die Prüfung des von einer Reihe großer Behindertenverbände gemachten Vorschlags zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe. Wie bei den Schwerbehinderten so ist übrigens auch bei den älteren ein erheblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Die Arbeitsmarktpolitik muß sich deshalb der Probleme der älteren Arbeitnehmer besonders annehmen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird deshalb noch in diesem Jahr einen breit angelegten Forschungsauftrag vergeben, der mehr Klarheit über die Probleme älterer Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt verschaffen soll. Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse wird die Bundesregierung Überlegungen anstellen, ob und wie älteren Arbeitnehmern durch Qualifizierung bzw. durch Anpassung der Arbeitsplätze an ihre Möglichkeiten das Verbleiben im Arbeitsleben erleichtert und wie der Übergang vom Arbeitsleben in das Rentenalter verbessert werden kann. 2. Der Anteil der ausländischen Jugendlichen (unter 20 Jahren) an der Gesamtzahl der ausländischen Arbeitslosen hatte im Mai 1979 ungefähr die gleiche Höhe wie bei den Deutschen (7,6 % bei Ausländern; 7,4 % bei Deutschen). Damit befanden sich im Mai 1979 unter den 87 554 arbeitslosen Ausländern 6 626 Jugendliche. Gegenüber Mai 1978 war bei den Ausländern — wie auch bei den Deutschen — die Jugendarbeitslosigkeit stärker zurückgegangen (um 17,6 %) als die Gesamtarbeitslosigkeit (um 14,8 %). Auch wenn man berücksichtigt, daß die Arbeitslosigkeit bei Ausländern insgesamt höher liegt als bei Deutschen (4,2 % gegenüber 3,3 % nach dem Stand von Ende Oktober 1979) und bei den arbeitslosen ausländischen Jugendlichen eine gewisse Dunkelziffer veranschlagt werden muß, zeigen diese Daten doch, daß die ausländischen Jugendlichen nur bedingt den Gruppen mit besonders hohem Arbeitslosigkeitsrisiko zuzuordnen sind. Die Beschäftigungs- 14788* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 probleme der ausländischen Jugendlichen sind vor allem qualitativer Art. Mangelnde Sprach- und Bildungsvoraussetzungen erschweren den Zugang zu qualifizierten Tätigkeiten. Die Bundesregierung unternimmt deshalb zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeit und den Ländern große Anstrengungen, um insbesondere den ausländischen Jugendlichen ohne Hauptschulabschluß die berufliche Eingliederung zu erleichtern. Im Rahmen des Programms zur beruflichen und sozialen Eingliederung ausländischer Jugendlicher werden in einjährigen Kursen praktische Berufsvorbreitung und handlungsorientierter Sprachunterricht mit gleichzeitiger sozialpädagogischer Betreuung angeboten. Für 1980 ist eine Verdoppelung der Platz- und Teilnehmerzahlen von 3 500 (1979) auf 7 000 geplant. Abgesehen davon erarbeitet gegenwärtig der Koordinierungskreis „Ausländische Arbeitnehmer" im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein umfassendes und detailliertes Konzept für die Integration der ausländischen Kinder und Jugendlichen in Vorschule, Schule und Beruf. 3. Es trifft zu, daß der Arbeitsmarkt für Teilzeitarbeit nach wie vor besonders unausgewogen ist und daß davon vor allem Frauen betroffen sind, die über 90 % aller Teilzeitbeschäftigten stellen. Immerhin aber ging die Zahl der Teilzeitarbeitslosen von Mai 1978 bis Mai 1979 um 11 400 oder 6,2 % auf 171 100 zurück. Im gleichen Zeitraum hat die Teilzeitbeschäftigung sogar überproportional um 65 500 oder 4,4 % (bei einer allgemeinen Beschäftigungszunahme von 2,4 %) zugenommen. Im übrigen hat die Bundesregierung im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms vom 25. Mai 1977 bereits Schwerpunkte gesetzt, durch die u. a. auch der Zunahme der Teilzeitarbeitslosigkeit entgegengewirkt wurde. Die Ausdehnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auch auf den Dienstleistungsbereich und das Teilprogramm „Soziale Dienste" hat schon jetzt zur Folge, daß der bisher unverhältnismäßig geringe Anteil der Frauen an den in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Beschäftigten erheblich gestiegen ist. Ähnliche Auswirkungen hat schon jetzt das am 1. August angelaufene Arbeitsmarktpolitische Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen gehabt, das in besonderem Umfang auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste vorsieht. Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber sind aufgerufen, alle Chancen zur Schaffung zusätzlicher, aber auch qualifizierterer Teilzeitarbeitsplätze zu nützen. Unterstützt werden sie dabei durch das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes mit den bekannten Leistungen wie Einarbeitungszuschuß, Eingliederungsbeihilfe, Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme. Auch die Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung kommen Teilzeitarbeitslosen zugute. Sie erhalten sämtliche Kosten, die durch den Besuch von Bildungsmaßnahmen entstehen, erstattet. Die 5. Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz, die eine große Zahl von Verbesserungen des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums gebracht hat, ist soeben erst am 1. August 1979 in Kraft getreten. Dazu kam auch am 1. August 1979 das bereits erwähnte Arbeitsmarktpolitische Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen, das neben den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der Sozialen Dienste, des Umweltschutzes und zur Verbesserung des Wohnumfeldes besondere Schwerpunkte im Bereich der innerbetrieblichen Qualifikation von Arbeitnehmern sowie zur Wiedereingliederung und Qualifikation von ungelernten und längerfristig Arbeitslosen vorsieht. Jetzt gilt es, das verbesserte Instrumentarium zugunsten der von Arbeitslosigkeit überproportional betroffenen Arbeitnehmergruppen gezielt einzusetzen. Sollte sich herausstellen, daß auch das verbesserte Instrumentarium nicht ausreicht, wird die Bundesregierung erneut handeln. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 67 und 68): Trifft es zu, daß bei der Erarbeitung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz/KSVG) nicht die im Künstlerbericht (Drucksache 7/3071) enthaltenen Zahlen, sondern die Daten der letzten Volkszählung zugrunde gelegt wurden? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Erhebung exakten Datenmaterials dringend geboten ist, um im Gesetzentwurf zu realistischen Ansätzen (Beiträge, Künstlersozialabgabe, Bundeszuschuß) zu gelangen? Nach Ihrer Fragestellung muß ich vermuten, daß Sie davon ausgehen, zwischen den Daten der Volks- und Berufszählung und denen des Künstlerberichts der Bundesregierung bestehe ein gewisser Gegensatz. Das ist jedoch nicht der Fall. Angaben über die absolute Zahl der selbständigen Künstler und Publizisten in der Bundesrepublik Deutschland können ausschließlich aus den Ergebnissen der Volks- und Berufszählung entnommen werden. Eine andere Grundlage für diese Zahlen gibt es nicht. Auf ihnen beruht deshalb insoweit auch der Künstlerbericht. Außerdem sind zu seiner Vorbereitung durch Repräsentativbefragung von rd. 3 000 Künstlern Daten über die Lebensverhältnisse der befragten Künstler ermittelt worden; bei den so gewonnenen Daten handelt es sich also nicht um absolute, sondern um Verhältnis-Zahlen, von denen man nach den Grundsätzen der statistischen Wahrscheinlichkeit annehmen kann, daß sie auch für die Gesamtheit der Künstler zutreffen. Bei der Erarbeitung des Entwurfs eines Künstlersozialversicherungsgesetzes hat die Bundesregierung auf beide Quellen zurückgegriffen. Daß bei statistischen Erhebungen die eine oder andere Abweichung vorkommen kann, z. B. durch unzutreffende Angaben der Betroffenen, ist natürlich nicht mit Sicherheit auszuschließen. Aber exakteres Datenmaterial als das durch die Volks- und Berufszählung gewonnene ist nicht zu beschaffen, und auch die Repräsentativbefragung für den Künstlerbericht ist mit so großer Sorgfalt vorbereitet und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14789* durchgeführt worden, daß eine Wiederholung kaum eine noch geringere Fehlerquote erreichen könnte. Eine gewisse Unsicherheit bei der Vorausschätzung des erforderlichen Vomhundertsatzes der Künstlersozialabgabe für das erste Jahr ist unvermeidlich. Das beruht jedoch weit mehr auf der Schwierigkeit, die von den Vermarktern an die Künstler und Publizisten in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Entgelte zu ermitteln, als auf mangelnder Feststellung der Zahl und der Lebenssituation der Künstler und Publizisten. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen B 69 und 70): Welche Kostenentlastungen entstehen bei den Gemeinden und bei den Trägern sozialer Dienste durch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Arbeitsämter, und wie hoch werden deren indirekte Auswirkungen (z. B. geringere Krankenhauskosten wegen häuslicher Pflege durch ABM-Kräfte) geschätzt bzw. laufen Untersuchungen, um diese Effekte zu erfassen? Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung an, um hier einen „Finanzierungsverbund" zu entwickeln, damit die Schaffung von Dauerarbeitskräften durch eine .Verursachergerechte" Kostenzuordnung ermuntert, statt durch eine Bundesfinanzierung entmutigt wird? Die allgemeinen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verfolgen vorrangig arbeitsmarktpolitische Ziele. Durch die Gewährung von Zuschüssen und Darlehen sollen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Hinter dieser Zielsetzung tritt der Gesichtspunkt möglicher Entlastungen der Träger zurück, zumal — sieht man von der Möglichkeit, auch zeitlich vorverlegte Maßnahmen zu fördern, ab — nur Maßnahmen gefördert werden, die sonst von den Trägern nicht durchgeführt würden. Daher wurde zu dem Umfang möglicher Kostenentlastungen der Träger keine gesonderte Erhebung durchgeführt, die es mir ermöglichte, Ihre spezielle Frage zu beantworten. Das arbeitsmarktpolitische Ziel und System der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bezweckt von seiner Natur her zunächst die vorübergehende Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Daneben ist es das ausdrücklich gesetzlich erklärte Ziel solcher Maßnahmen, die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Arbeitslosen in Dauerarbeit zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt Bemühungen im Rahmen der anstehenden Beratungen zur Änderung der ABM-Anordnungen des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit, diesem Gesichtspunkt vor allem im Bereich der sozialen Dienste noch mehr als bisher Geltung zu verschaffen. Im Rahmen ihres am 16. Mai 1979 beschlossenen Arbeitsmarktpolitischen Programms für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen hat die Bundesregierung erklärt, sie werde in Zusammenarbeit mit den Ländern und Gemeinden darauf hinwirken, daß das arbeitsmarktpolitisch orientierte und zeitlich begrenzte Förderungsprogramm in ein längerfristiges Konzept zur Entwicklung der sozialen Dienste mündet und hierbei auch die Möglichkeiten des gesellschaftlich sinnvollen Einsatzes des Zivildienstes voll benutzt werden. Bei den vorbereitenden Gesprächen mit den Ländern und Gemeinden wird auch das Thema „Finanzierungsverbund" erörtert werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/3344 Fragen B 71 und 72): Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß junge Staatsbürger teilweise vier und mehr Jahre auf eine rechtsverbindliche Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer warten müssen? Wie beabsichtigt die Bundesregierung dem Eindruck entgegenzutreten, die verzögerliche Behandlung und die damit verbundene Unsicher- heit solle auf potentielle Kriegsdienstverweigerer abschreckend wirken? Es trifft zu, daß über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer teilweise erst nach vier oder mehr Jahren entschieden wird. Ursächlich hierfür sind erhebliche Arbeitsrückstände. Sie beruhen vornehmlich auf der durch das Neuregelungsgesetz von 1977 ausgelösten Zunahme an Kriegsdienstverweigerungen und dem gleichzeitigen Abbau der Prüfungsorganisation. Die Bundesregierung hält die Wartezeiten nicht für vertretbar. Seit Wiedereinführung des geltenden Rechts durch das Bundesverfassungsgericht ist sie daher bemüht, die Prüfungsorganisation — über den früheren Umfang hinaus — wieder aufzubauen und die Rückstände aufarbeiten zu lassen. Bis dahin ist für die Bearbeitung eine bestimmte Reihenfolge angeordnet. Soldaten, Einberufene, Vorbenachrichtigte und Wehrpflichtige, die ein Interesse an einer alsbaldigen Entscheidung begründet haben, werden vorrangig beschieden. Wer dem Kreiswehrersatzamt anzeigt, daß er vor Aufnahme einer Berufstätigkeit oder einer Ausbildung Zivildienst leisten will, hat daher mit einer nennenswerten Wartezeit nicht zu rechnen. Bei Wehrpflichtigen, deren Einberufung vorerst nicht in Betracht kommt — wie etwa Zurückgestellten —, muß die Behandlung ihres Antrags einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben. Die Auffassung, daß der Eindruck bestehen könnte, lange Wartezeiten würden in Kauf genommen, um auf potentielle Kriegsdienstverweigerer eine abschreckende Wirkung auszuüben, wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3344 Frage B 73): Wie erklärt die Bundesregierung das Ansteigen der Zahl der unerledigten Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von 69348 am 1. Oktober 1978 auf 74101 Verfahren am 31. März 1979 (vgl. Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Bülow vom 2. Juni 1979)? 14790* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 An Anerkennungsverfahren waren anhängig: - Prüfungsgremien Gerichte insgesamt (Verwaltungs- gerichte und Bundes- verwaltungs- gericht) Ausschüsse Kammern 30. 9. 1978 47 377 12 200 5 986 65 563 31. 12. 1978 46 075 15 711 7 476 69 262 31. 3. 1979 48 788 16 854 8 458 74 100 30. 6. 1979 45 636 17 867 9 092 72 595 30. 9. 1979 40 147 18 016 9 624 67 787 Ursächlich für den Anstieg der Verfahren bei den Prüfungsgremien bis zum 31. März 1979 waren besonders hohe Antragseingänge im ersten Quartal dieses Jahres. Sie lagen mit rund 17 000 um etwa 25 % höher als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Aus welchen Gründen die Zahl der unerledigten Anerkennungsverfahren bei den Verwaltungsgerichten zugenommen hat, vermag die Bundesregierung nicht anzugeben; hierfür sind die Länder zuständig. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/3344 Fragen B 74 und 75): Hält die Bundesregierung an ihrer erklärten Absicht fest, bis zum Ende des Jahres 1980 alle noch laufenden Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus den Jahren 1975 bis 1978 abzuschließen? Wie hoch war die Zahl der unerledigten Verfahren einschließlich der Verwaltungsstreitverfahren am 30. September 1979? Die Absicht der Bundesregierung, bis Ende 1980 die Arbeitsrückstände bei den Prüfungsgremien aufarbeiten zu lassen, besteht unverändert. Sie läßt sich auch verwirklichen, wenn die Zahl der Anträge und Widersprüche nicht weiter zunimmt. An Anerkennungsverfahren waren anhängig: Prüfungsgremien Gerichte insgesamt (Verwaltungs- gerichte und Bundesverwaltungs- gericht) Ausschüsse Kammern 30. 9. 1978 47 377 12 200 5 986 65 563 31. 12. 1978 46 075 15 711 7 476 69 262 31. 3. 1979 48 788 16 854 8 458 74 100 30. 6. 1979 45 636 17 867 9 092 72 595 30. 9. 1979 40 147 18 016 9 624 67 787 Die Arbeitsrückstände bei den Prüfungsgremien beruhen vornehmlich auf der durch das Neuregelungsgesetz von 1977 ausgelösten Zunahme an Kriegsdienstverweigerungen und dem gleichzeitigen Abbau der Prüfungsorganisation. Seit Wiedereinführung des geltenden Rechts durch das Bundesverfassungsgericht wird der Wiederaufbau dieser Organisation mit Nachdruck betrieben. Bis zum 31. März 1979 waren die Prüfungsgremien noch nicht — über den früheren Umfang hinaus — so weit wiederaufgebaut, daß die laufenden Neueingänge erledigt und daneben die Arbeitsrückstände verringert werden konnten. Dies wird bei den Prüfungsausschüssen seitdem aber in zunehmendem Maße erreicht. Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein nicht unerheblicher Teil der noch anhängigen Verfahren kein Arbeitsrückstand ist, sondern zum laufenden Arbeitsbestand gehört. Bis zur Erledigung der Rückstände ist für die Bearbeitung eine bestimmte Reihenfolge angeordnet. Soldaten, Einberufene, Vorbenachrichtigte und Wehrpflichtige, die ein Interesse an einer alsbaldigen Entscheidung bekundet haben, werden vorrangig beschieden. Wer dem Kreiswehrersatzamt anzeigt, daß er vor Aufnahme einer Berufstätigkeit oder einer Ausbildung Zivildienst leisten will, hat daher mit einer nennenswerten Wartezeit nicht zu rechnen. Bei Wehrpflichtigen, deren Einberufung vorerst nicht in Betracht kommt — wie etwa Zurückgestellten —, muß die Behandlung ihres Antrags einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben. Auf die Erledigung der bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren vermag die Bundesregierung keinen Einfluß zu nehmen; hierfür sind die Länder zuständig. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 76): Ist es zutreffend, daß in der Bundeswehr Hauptleute als stellvertretende Bataillonskommandeure verwendet werden und dennoch mangels Haushaltsstellen nicht zum Major befördert werden können? Grundsätzlich werden nur Offiziere, die schon Major sind, auf derartige Dienstposten versetzt. Nur in Ausnahmefällen werden besonders qualifizierte Hauptleute als stellvertretende Bataillonskommandeure verwendet. Dies kann geschehen, wenn andere geeignete Offiziere mit Majorsrang nicht zur Verfügung stehen. Zur Zeit sind lediglich im Heer sechs Hauptleute als stellvertretende Bataillonskommandeure eingesetzt; vier dieser Offiziere gehören den im Aufbau befindlichen Flugtechnischen Abteilungen an. In der Heeresfliegertruppe sind derzeit nicht genügend Majore vorhanden, die die erforderlichen Ausbildungsvoraussetzungen für diese Dienstposten besitzen. Wegen der Differenz zwischen der Anzahl der Dienstposten zu den entsprechenden Haushaltsstellen werden derartige Fälle auch in Zukunft nicht ganz auszuschließen sein. Die Personalführung ist bemüht, durch eine Personalauswahl, die der Eignung und dem Verwendungsaufbau der Offiziere Rechnung trägt, die zeitliche Spanne zwischen Versetzung und Beförderung so gering wie möglich zu halten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14791* Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 77): Für wann ist beabsichtigt, im Fliegerhorst Goslar die Luftwaffeneinheiten des Luftwaffenausbildungsregiments III und der 16./FmReg 33 auf Grund der Nahe zur innerdeutschen Grenze und so der unmittelbaren Bedrohung in einem V-Fall durch Kampfverbände des Heeres abzulösen, und erscheint es taktisch angebracht und möglich, dort eine Jägereinheit unserer Bundeswehr, sowohl aus Verteidigungsgründen als auch zur Anknüpfung an die Tradition der „Goslarer Jäger„ zu stationieren? Es bestehen derzeit keine Planungen, in Goslar anstelle der dortigen Luftwaffeneinheiten einen Verband des Heeres zu stationieren. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 78): Wieviel Dienstposten (Beamte) wurden im Laufe der letzten Jahre in Dienstposten (Angestellte) im Bereich der Bundeswehrverwaltung umgewandelt, und welche Gründe waren dafür maßgebend? Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Haushaltsgesetz 1978 im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung die Umwandlung von insgesamt 1 500 Planstellen für Beamte, die seit Jahren mit Angestellten besetzt waren, beschlossen. Daraufhin wurden die Organisations- und Dienstpostenpläne aller Dienststellen des militärischen Bereichs, des Rüstungsbereichs ,und der territorialen Bundeswehrverwaltung dahin gehend überprüft, welche Beamtendienstposten für eine Umwandlung in Betracht kommen. Die Anpassung der Stellenpläne an den veränderten Status, bei der im Einzelfall rechtliche und personalwirtschaftliche Prüfungen vorzunehmen waren, konnte inzwischen weitgehend abgeschlossen werden. Sie wirkt sich vor allem beim Sprachendienst, im Gebührniswesen, Materialwesen, der Datenverarbeitung sowie im technischen Dienst aus. Im Bereich der Bundeswehrverwaltung ist die Umwandlung bis auf einen Rest von 91 Planstellen, die noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten, durchgeführt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 79): Entspricht es den Tatsachen, daß seit 1978 bei Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr keine Zivilschutzräume mehr eingeplant werden, wie dies beim Korpsdepot Herrnried in Niederbayern der Fall ist, und warum werden für die Zivilschutzräume im Korpsdepot Falkenfels keine Ausstattungssätze geliefert? Die Bundeswehr errichtet in ihren Liegenschaften nach wie vor Selbstschutzräume sowohl für militärisches als auch für ziviles Personal. Die konzeptionellen Vorstellungen haben sich im Verlauf der Jahre allerdings gewandelt. Wurden früher Selbstschutzbauten nach einheitlichen Grundsätzen für alle Einrichtungen der Bundeswehr gebaut, so entscheidet heute die Einschätzung der Bedrohung, die Art der Verwendung und der Personalumfang im Verteidigungsfall über Qualität und Quantität der Schutzplätze. Im besonderen Fall der Korpsdepots werden seit 1976 Schutzplätze in trümmersicherer und splittergeschützter Bauweise geplant und errichtet. Das Korpsdepot Falkenfels wurde nach altem Grundsatz gebaut und enthält daher auch noch Selbstschutzbauten alter Art außerhalb des Gemeinschaftsgebäudes. Ausstattungssätze werden nur in begründeten Einzelfällen eingebracht. Dazu gehören besondere Anlagen z. B. für operative und humanitäre Einrichtungen. Dies trifft für das Korpsdepot Falkenfels nicht zu. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 80, 81, 82 und 83): Welche Ursachen liegen der Tatsache zugrunde, daß — trotz verschiedener Maßnahmen, wie wohnortnahe Einberufung und Nichterstattung der Fahrkosten bei Benutzung des privaten Pkws zur Heimfahrt — die Zahl der außerdienstlichen Kraftfahrzeugunfälle von Soldaten mit tödlichem Ausgang mit 4009 in den Jahren 1970 bis 1978 erschreckend hoch ist? Welche Möglichkeiten werden gesehen, eine wirkungsvolle Bekämpfung der Ursachen für die hohen Unfallzahlen vorzunehmen? Welche Behandlungen oder sonstigen Maßnahmen werden durch die Bundeswehr ergriffen, wenn Drogenmißbrauch eines Soldaten festgestellt wird? Trifft es zu, daß die mögliche Bereitstellung von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr bei fehlenden oder unzureichenden öffentlichen Verkehrsverbindungen zwischen Kaserne und nächstgelegenem verkehrsgünstigen Bahnhof mangelhaft gehandhabt wird? Die Zahl der bei Verkehrsunfällen außerhalb der Dienstzeit bei Fahrten mit privateigenen Kraftfahrzeugen getöten Soldaten bereitet nach wie vor Sorge, obgleich die Zahl von 539 im Jahre 1970 auf 362 im Jahre 1978 zurückgegangen und im Jahr 1979 bisher erneut gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres gesunken ist. Hauptunfallursachen bei den außerdienstlichen Fahrten der Soldaten sind hohe Risikobereitschaft und geringeres Fahrkönnen. Dies weist auch eine vom Bundesminister für Verkehr herausgegebene Studie aus, die feststellt, daß die Angehörigen der Altersgruppe der 18- bis 25jährigen — der die meisten Soldaten zuzurechnen sind — bei einem Führerscheinanteil von nur 12 % an 35 To aller Verkehrsunfälle beteiligt ist. Zudem muß bei der Bewertung der Unfallzahlen davon ausgegangen werden, daß gerade die ihrer Wehrpflicht genügenden Soldaten häufiger und oft über längere Strecken mit ihrem Fahrzeug fahren. Sie erbringen höhere Fahrleistungen und sind damit vermehrt der Unfallgefahr ausgesetzt. Die dienstliche Einwirkungsmöglichkeit auf das verkehrsgerechte Verhalten der Soldaten bleibt auf 14792* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 vorbeugende Maßnahmen der Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung beschränkt, die feste Bestandteile des Ausbildungsplans sind. Den Einheitsführern wurde hierzu das vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat, dem ADAC und der Bundeswehr gemeinsam erarbeitete Verkehrssicherheitsprogramm mit praxisbezogenen Orientierungshilfen und Anleitungen an die Hand gegeben. Neben eigenen gegen die besondere Gefährdung der Soldaten gerichteten Maßnahmen beteiligt sich die Bundeswehr zusätzlich an Aufklärungsaktionen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der ihm angeschlossenen Verbände, um die Soldaten zu verantwortungsbewußtem und verkehrsgerechtem Verhalten zu motivieren. Die seit Sommer dieses Jahres auch nach der Anzahl uneingeschränkte Möglichkeit der kostenlosen Benutzung der Deutschen Bundesbahn zu Heimfahrten wird — nach ersten im Bundesministerium der Verteidigung erkannten Hinweisen — von den Soldaten angenommen. Damit wird ein weiteres wichtiges Ziel erreicht, die Soldaten von den Gefahren des Straßenverkehrs fernzuhalten. Ein Urteil über den Umfang kann aber jetzt noch nicht abgegeben werden. Dem Bundesministerium der Verteidigung ist bekannt, daß nicht alle Truppenteile über geeignete Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrer verfügen, um Fürsorgefahrten im notwendigen Umfang von und zum nächstgelegenen verkehrsgünstigen Bahnhof durchführen zu können. Aus diesem Grund werden gegenwärtig die Standorte ermittelt, in denen Zivilomnibusse angemietet werden sollen, um die erforderlichen Fahrten sicherzustellen. Der Mißbrauch von Alkohol, Drogen und Chemikalien ist kein spezifisches Bundeswehrproblem. Daher gelten für Verhütung und Behandlung der dadurch auftretenden körperlichen, seelischen und sozialen Schäden die gleichen Grundsätze wie für die gesamte Bevölkerung. Männer, deren seelisches und körperliches Wohlbefinden vom regelmäßigen oder periodischen Genuß von Alkohol, Drogen oder Chemikalien abhängig ist, sind grundsätzlich nicht wehrdienstfähig; sind sie schon Soldat geworden, sind sie in der Regel nicht verwendungsfähig. Die Aufgaben der Bundeswehr sind daher zu beschränken auf die — Durchführung von Aufklärungsaktionen in der Truppe, — fachliche Beratung gefährdeter, einzelner Soldaten und gegebenenfalls seiner Familie, — Betreuung besonders gefährdeter Soldaten, — ärztliche Beratung und gegebenenfalls Behandlung Drogen- oder Rauschmittelkranker, — Sicherung der eigenen Betäubungsmittel-Vorräte. Ein bekannt gewordener einmaliger Mißbrauch von Drogen oder Rauschmittel ist zunächst eine disziplinare Angelegenheit. Hier ist gegebenenfalls nur der akute Zustand oder eine eventuelle Komplikation behandlungsbedürftig. Er begründet für sich weder eine dauernde Wehrdienstunfähigkeit noch eine dauernde Verwendungsfähigkeit. Die Wiederherstellung der uneingeschränkten Verwendungsfähigkeit von Soldaten, die von Drogen oder Rauschmitteln abhängig sind, bedarf einer längeren spezifischen Therapie. Die Behandlung eines drogen- oder rauschmittelabhängigen Soldaten hat in folgenden Abschnitten zu erfolgen: — Beseitigung des akuten Intoxikationszustandes oder Behebung vorhandener Komplikationen, — Entgiftung, — Entwöhnung, — Rehabilitation. Eine Entgiftung kann grundsätzlich in allen Bundeswehrkrankenhäusern, die über eine Abteilung Neurologie und Psychiatrie verfügen, durchgeführt werden. Da eine Entwöhnung und Rehabilitation dort aber nur in Ausnahmefällen möglich ist, müssen drogen- oder rauschmittelabhängige Wehrpflichtige oder kurzdienende Soldaten auf Zeit möglichst umgehend wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, damit sich ihre Behandlung in zivilen Institutionen nicht verzögert. Längerdienende Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten werden. nach der Behandlung der aktuellen Situation und nach der akuten Entgiftung unverzüglich in eine dafür geeignete zivile Einrichtung überwiesen. Nach Abschluß der Behandlung dort ist durch einen Wehrpsychiater zu prüfen, ob diese Soldaten nunmehr wieder verwendungsfähig sind. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatsministers Wischnewski auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 84): Zum Besuch welcher Veranstaltungen welcher SPD-Gremien seit Be- giun dieses Jahres hat der Bundeskanzler Beförderungsmittel un- deswehr benutzt und welche Beträge sind dafür dem Bund aus der Parteimitteln der SPD vergütet worden? Gemäß Ziffer 1.4 in Verbindung mit Ziffer 2.1 der vom Bundesminister der Verteidigung erlassenen „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs" vom 27. November 1977 darf der Bundeskanzler Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft für Dienstreisen anfordern, „wenn andere zwingende Dienstgeschäfte ohne Benutzung des Luftfahrzeuges der Flugbereitschaft nicht erledigt werden können". Für die Bundesminister und Staatssekretäre gilt der Grundsatz, daß sie sich „immer im Dienst befinden". Ich verweise hierzu auf Ziffer 1 der „Richtlinien gemäß § 52, Satz 2, BHO für die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung bei obersten Bundesbehörden'' vom 2. Juli 1975 in der Fassung vom 14. Mai 1976. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für den Bundeskanzler, da es ihm als Regierungschef möglich sein muß, jederzeit auf dem schnellstmöglichen Wege nach Bonn zurückkehren zu können. Die Benutzung eines Flugzeuges der Flugbereitschaft BMVg durch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14793' den Bundeskanzler ist nach diesem — vom Parlament im übrigen auch vor 1969 wiederholt anerkannten — Grundsatz in jedem Falle dienstlicher Art, so daß sich die Frage einer Vergütung entstandener Kosten für die von Ihnen angesprochenen Flüge aus Parteimitteln nicht stellt Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 85 und 86): Trifft es zu, daß durch Einführung des Computersystems für Erfassung, Einplanung und Einberufung von Wehrpflichtigen ausschließlich Fragen des Bedarfs bei der Truppe für die spätere Stationierung des Soldaten von Bedeutung sind und begründete Wünsche auf heimatnahe Einberufung durch dieses System nicht erfaßt und dadurch vor der Einberufung weder berücksichtigt noch gewürdigt werden? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, dieser Entwicklung entgegenzutreten und dadurch für mehr Wehrgerechtigkeit zu sorgen? Die sog. Bedarfsverteilung, das ist die Aufteilung der durch Grundwehrdienstpflichtige zu besetzenden Truppenstellen auf die Kreiswehrersatzämter, wird seit dem Einberufungstermin April 1979 auf Grund maschineller Berechnung vorgenommen. Sie ermöglicht eine gleichmäßige und eignungsgerechte Ausschöpfung des vorhandenen Wehrpflichtigenaufkommens unter Beachtung des Grundsatzes der möglichst heimatnahen Einberufung. Die Auswahl der auf die zugewiesenen Stellen Einzuberufenden ist nach wie vor Sache des Kreiswehrersatzamtes. Im Rahmen dieser Auswahl werden begründete Standortwünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Durch die Umstellung auf das maschinelle Bedarfsverteilungsverfahren hat sich daran nichts geändert. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fried- mann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 87): Wann wird der NATO-Flugplatz Söllingen, wie andere NATO-Flugplätze, notfalls ohne die in Rede stehende Umrüstung der dort einzusetzenden Flugzeugtypen abzuwarten, mit Lärmschutzhallen ausgestattet, um die umliegende Bevölkerung zumindest vom Bodenlärm, der zudem noch oft in den Nachtstunden erzeugt wird zu entlasten? Die Schaffung von Lärmschutzeinrichtungen auf NATO-Flugplätzen obliegt nach den einschlägigen Vorschriften dem Staat, dessen Streitkräfte diesen Flugplatz benutzen. Dies ist für den Flugplatz Söllingen Kanada. Das Bundesministerium der Verteidigung steht wegen der Schaffung von Lärmschutzeinrichtungen auf dem Flugplatz Söllingen seit längerer Zeit mit den zuständigen kanadischen Stellen in Verbindung. Diese haben zuletzt mitgeteilt, daß wegen der angespannten Haushaltslage und der darauf basierenden Sparprogramme der kanadischen Regierung vorläufig keine Möglichkeit zur Schaffung von Lärmschutzhallen in Söllingen bestehe. Die kanadischen Streitkräfte haben jedoch zugesichert, sich beim Betrieb ihrer Prüfstände auf dem Flugplatz Söllingen folgende Beschränkungen aufzuerlegen: 1. Samstags, sonntags und an deutschen Feiertagen sowie nachts zwischen 22.00 und 08.00 Uhr dürfen keine Motorprüfungen vorgenommen werden. Ausnahmen sind nur bei Vorliegen dringender einsatztechnischer Gründe zulässig. 2. Zwischen 16.30 Uhr und 22.00 Uhr werden Motorprüfungen lediglich bei Maschinen mit geringer Leistung vorgenommen. Der Bau von Lärmschutzhallen aus Mitteln des Bundeshaushaltes verbietet sich, weil ein solches Abweichen von den zwischen den NATO-Staaten geltenden klaren Finanzierungsbestimmungen einen sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtenden Präzedenzfall schaffen würde. Ich bedauere, Ihnen deshalb mitteilen zu müssen, daß z. Z. noch nicht abzusehen ist, wann der Flugplatz Söllingen mit Lärmschutzhallen ausgestattet wird. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 88): Sind bei allen Truppeneinheiten die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Wehrpflichtigen ihre Wäsche an ihrem Truppen-Standort waschen bzw. waschen lassen können, so daß die Mütter und Frauen der Wehrpflichtigen an den Wochenenden nicht mit Wascharbeiten belastet werden müssen? Die Bundeswehr unterhält aus wirtschaftspolitischen und wirtschaftlichen Gründen — ausgenommen in Bundeswehrkrankenhäusern — keine eigenen Wäschereien. Sie schließt vielmehr mit gewerblichen Wäschereien für jeden Standort Rahmenverträge ab. Die Vertragsbetriebe sind u. a. verpflichtet, die Wäsche der Soldaten auf Abruf von den einzelnen Truppenteilen abzuholen und spätestens nach einer Woche, für jeden Soldaten gesondert verpackt, zurückzuliefern. In der Praxis werden zwischen der Wäscherei und dem Truppenteil feste wöchentliche Abhol- und Rücklieferzeiten vereinbart Die Truppenteile haben Zeiten für die Abgabe und Rücknahme der Wäsche festzulegen und die Soldaten darüber zu unterrichten. Es ist jedoch festzustellen, daß — bei seit Jahren ansteigender Tendenz — die weitaus meisten Soldaten ihre Wäsche am Wochenende mit nach Hause nehmen, um sie von ihren Angehörigen waschen zu lassen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Hierzu gehört, daß die Soldaten am Wochenende durchweg nach Hause fahren und daß heute die meisten Privathaushalte mit Waschmaschinen ausgestattet sind. Es kommt hinzu, daß offenbar manche Soldaten meinen, die Wäsche würde von ihren Angehörigen besser als von einer Wäscherei behandelt. Ein Versuch, durch Waschmaschinen in Truppenunterkünften ein zusätzliches Waschangebot bereit- 14794* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 zustellen, verlief negativ, weil die Soldaten ihre Wäsche auch weiterhin ganz überwiegend mit nach Hause nahmen. Die immer wieder bemängelte Belastung der Angehörigen durch das Waschen der Bundeswehrwäsche wird letztlich nur dann unterbleiben, wenn die Soldaten selbst bereit sind, ihre Wäsche regelmäßig bei ihrer Einheit abzugeben. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wörner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 89, 90, 91 und 92): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Reservisten zu Wehrübungen, insbesondere sogenannte Mob-Übungen, eingezogen werden, obwohl der Dienstposten, auf den die Einberufung erfolgt, während der gesamten Dauer der Wehrübung von einem aktiven Soldaten besetzt ist, der die Funktion auch wahrnimmt, und Einberufungen zu Pflichtwehrübungen ohne vorherige Abstimmung mit dem aufnehmenden Truppenteil erfolgen, so daß dieser mit dem ihm zugewiesenen Wehrübenden nichts anzufangen weiß und ihm auch keinerlei Aufgaben Überträgt? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der Einsatz von wehrübenden Reservisten ohne Rücksicht auf deren bisherige militärische Ausbildung und Verwendung erfolgt? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung derartiger Wehrübungen, wenn zuvor ein Antrag des Reservisten auf Zurückstellung wegen prüfungsrelevanter Arbeiten von der Wehrersatzbehörde als unbegründet zurückgewiesen wurde? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um solche Falle künftig auszuschließen? Pflichtwehrübungen dienen grundsätzlich der Ausbildung des Reservisten zur Wahrnehmung einer bestimmten Funktion (STAN-Stelle) bei Mobilmachung. Bei einer Mobilmachungsübung hat der Reservist die Funktion des Dienstpostens auszuüben, für den er eingeplant und beordert ist. Dies kann durchaus ein Dienstposten sein, der im Frieden von einem aktiven Soldaten — der selbst jedoch eine andere Mobilmachungsverwendung hat — besetzt ist. Die Kreiswehrersatzämter berufen ausschließlich Reservisten auf Anforderung der Truppe oder der personalbearbeitenden Stellen ein. Dabei kann es Ziel der Wehrübung sein, den Reservisten für eine vorgesehene andere oder höherwertige Funktion auszubilden. Dem Bundesministerium der Verteidigung sind Fälle bekannt geworden, bei denen aufnehmende Truppenteile diese Ausbildungsaufgabe aus besonderen Gründen nicht voll erfüllen konnten oder der Reservist dies so empfand. Diese Fälle wurden durch die zuständigen Führungsstäbe untersucht und geklärt. Bei der Einberufung von Reservisten zu Wehrübungen wird grundsätzlich die bisherige militärische Ausbildung und Verwendung berücksichtigt. Ein Antrag des Reservisten „auf Zurückstellung wegen prüfungsrelevanter Arbeiten'' muß von den Wehrersatzbehörden dann als unbegründet zurückgewiesen werden, wenn eine „besondere Härte" nicht vorliegt. Es ist nicht auszuschließen, daß ein Reservist nach Zurückweisung seines Antrages den Verlauf seiner Wehrübung als unbefriedigend empfindet, wenn es ihm subjektiv nicht möglich erscheint, Sinn und Notwendigkeit der Wehrübung zu erkennen. Dem steht jedoch die Notwendigkeit gegenüber, daß eine Mobilmachungsübung soweit wie irgendmöglich mit den im Truppenteil eingeplanten Alarmreservisten durchgeführt werden muß, um so die Einsatzbereitschaft — insbesondere der Geräteeinheiten — zu erhalten und zu verbessern. Jeder bekanntwerdende Fall eines Reservisten, der sich falsch eingesetzt oder ungerecht behandelt fühlt, wird untersucht. Die Zahl derartiger Eingaben von Reservisten ist jedoch im Verhältnis zu den ca. 150 000 Wehrübenden im Jahr minimal. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 93, 94 und 95): Wie läßt sich im Bereich der Notlagenindikation die jährliche Zahl der Schwangerschaftsabbrüche aufgliedern in Fälle, die durch materielle und sonstige staatliche und gesellschaftliche Hilfen behoben werden könnten, und Fälle, bei denen Gründe maßgebend sind, die im familiären und persönlichen Lebensbereich der Schwangeren liegen, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß im Bereich der Notlagenindikation eine mißbräuchliche Zugrundelegung ausgeschlossen werden kann? Welche Fallgruppen kommen in der letzteren Kategorie hauptsächlich vor? Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme zur Abtreibungsproblematik, die in der gemeinsamen Erklärung des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Titel „Grundwerte und Gottes Gebot" enthalten ist? Zu Fragen B 93 und 94: Über die Gründe, die im einzelnen zu einer Indikationsfeststellung nach § 218 a Abs. 2 Nr. 3 des Strafgesetzbuches führen, gibt es keine ausreichenden Daten, die eine allgemeine gültige Aussage erlauben würden. Deshalb ist eine zahlenmäßige Aufgliederung nach Problembereichen weder bei der Notlagenindikation noch bei den übrigen in § 218 a StGB festgelegten Indikationen möglich. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Einzelinformationen aus Erfahrungsberichten anerkannter Beratungsstellen und nach den bisherigen Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprogramms "Beratungsstellen" muß jedoch davon ausgegangen werden, daß in den wenigsten Fällen ausschließlich wirtschaftliche Gründe für den Entschluß zum Schwangerschaftsabbruch maßgeblich sind. Vielmehr sind es fast immer mehrere Faktoren, die eine schwere Notlage der schwangeren Frau begründen. Häufig entscheidend oder wesentlich mitbestimmend sind Probleme im familiären Bereich wie z. B. Ehe- und Partnerkonflikte, Scheidung, psychische und physische Überlastung durch bereits vorhandene Kinder, die Pflege kranker Familienangehöriger oder fortgeschrittenes Alter. Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß die Rechtsvorschriften über die Notlagenindikation mißbräuchlich angewendet werden. Der Gesetzgeber hat nach reiflicher Überlegung die Prüfung der Voraussetzungen eines Schwangerschaftsabbruchs in die Hände von Ärzten gelegt und sich damit ge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14795* gen die Übertragung dieser Befugnis an Kommissionen entschieden. Jeder einzelne Arzt ist an das Gesetz gebunden und trägt hinsichtlich der Zulässigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs die Verantwortung. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Ärzte die ihnen übertragene Aufgabe nach ärztlicher Erkenntnis und Erfahrung in den vom Gesetz gezogenen Grenzen erfüllen und im Gespräch mit der betroffenen Frau die zur Lösung der Konfliktsituation richtige Entscheidung treffen. Im übrigen hat eine vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit geförderte Studie über Entstehungsbedingungen unerwünschter Schwangerschaften ergeben, daß der Schwangerschaftsabbruch auch von Seiten der betroffenen Frauen keinesfalls als einfache und schnelle Lösung einer Konfliktsituation angesehen wird. Der Schwangerschaftsabbruch wird vielmehr lediglich als letzter Ausweg aus einer Konfliktlage ins Auge gefaßt. Die vorliegenden Forschungsergebnisse enthalten keinerlei Hinweise, die gestatten würden, von einer leichtsinnigen und mißbräuchlichen Handhabung der Vorschriften über die „Notlagenindikation' zu sprechen. Zu Frage B 95: Die Bundesregierung sieht es nicht als ihre Aufgabe an, theologische Äußerungen der Kirchen zu beurteilen. Soweit die Gemeinsame Erklärung der Kirchen den Schutz des werdenden Lebens im gesellschaftlichen Zusammenhang in die Grundwertdiskussion einbezieht, ist darauf hinzuweisen, daß Ziel der Reform des § 218 StGB war und ist, der Erhaltung ungeborenen Lebens besser als bisher zu dienen. Maßnahmen der Bundesregierung sind auf dieses Ziel hin ausgerichtet. Seit Jahren setzt sie — neben der generellen Verbesserung der Situation der Familie — Haushaltsmittel in erheblichem Umfang ein, um sicherzustellen, daß schwangere Frauen in Konfliktsituationen Rat und Hilfe erhalten. Ohne die Leistungsbereitschaft und die Initiative des Bundes in einem Bereich, in dem an sich Länder, Gemeinden und freie Träger zuständig sind, wäre es nicht möglich gewesen, nach Inkrafttreten des Strafrechtsänderungsgesetzes so schnell ein fachlich qualifiziertes Angebot an anerkennungsfähigen Beratungsstellen bereitzuhalten. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 96): Könnten durch Ankauf der gesamten Mohnernte in der Türkei oder in Afghanistan die Folgen der Drogenabhängigkeit billiger und wirkungsvoller bekämpft werden, wie das vom Bundesvorstandsmitglied der Gewerkschaft der Polizei, Siegfried Brugger, vorgeschlagen wurde? Der Vorschlag, die Erträge der illegal angebauten Mohnkulturen aufzukaufen, ist auch international wiederholt eingehend erörtert worden. Dabei hat sich ergeben, daß dies aus zahlreichen Gründen als kein gangbarer Weg angesehen wird. Die Verfügbarkeit illegaler Drogen, insbesondere auch von Heroin, ist nur eine Seite des ,,Drogenproblems" insgesamt. Solange es eine Nachfrage nach illegalen Drogen gibt, werden Interessenten auf andere Stoffe ausweichen, falls keine Opiate zu be- kommen sein sollten. In Zeiten der Verknappung und daraus folgend sehr hohe Preise für Opiate ließ sich dies an der zunehmenden Beschaffungskriminalität erkennen, insbesondere durch die Zahl der Apothekeneinbrüche. Die Lösung des Drogenproblems ist auf Dauer nur erreichbar durch Aufhellung sowie Eindämmung der Motive und Probleme, die zur Nachfrage nach illegalen Drogen, also zum Mißbrauchsverhalten führen. Die Begrenzung des Angebots illegaler Drogen ist ein wesentlicher Beitrag in einem auf die Lösung der Grundproblematik abgestimmten Gesamtkonzept, wie es im Aktionsprogramm der Bundesregierung vorliegt und praktiziert wird. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage B 97): Gedenkt die Bundesregierung, das allgemeine Verbot der krankheitsbezogenen Werbung im Lebensmittelgesetz auch auf Diätmargarine mit einem Anteil von mehr als 50 v. H. essentieller Fettsäuren auszudehnen, um den bei Verbrauchern erweckten Eindruck zu unterbinden, Margarine verhindere durch positive Wirkung auf den Cholesterinspiegel im Blut grundsätzlich Herz- und Kreislauferkrankungen? Wie in der Antwort auf die Frage A 87 des Herrn Abgeordneten Kiechle (Protokoll der 184. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 14537) ausgeführt, werden Einschränkungen der bei diätetischen Lebensmitteln zugelassenen krankheitsbezogenen Werbung im Rahmen der 6. Verordnung zur Änderung der Diät-Verordnung erfolgen. Der Verordnungsentwurf sieht vor, nur noch in einzelnen Fällen bestimmte Aussagen zuzulassen. Für Margarine mit einem Gehalt von mehr als 50 % essentiellen Fettsäuren ist eine Ausnahme nicht vorgesehen. Insbesondere ist, entsprechend der Auffassung des Bundesgesundheitsamtes, nicht beabsichtigt, die Indikationen „Hypercholesterinämie" und „Hyperlipidämie" in die Liste der Krankheiten aufzunehmen, bei denen im Interesse des Verbrauchers eine entsprechende Werbung vertretbar ist. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 98 und 99): Hält es die Bundesregierung für angebracht, die seit Jahren fällige gesetzliche Regelung des Niederlassungsrechts freiberuflich psychotherapeutisch tätiger Diplompsychologen noch weiter aufzuschieben, bzw. welches sind die Gründe hierfür? Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß nach dem neuen Jugendhilfegesetz eine freiberufliche psychotherapeutische Tatigkeit von Diplompsychologen in der Jugendhilfe behindert, eingeschränkt oder gar unmöglich gemacht wird? 14796* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Zu Frage B 98: Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat bereits am 12. Juli 1978 einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz über den Beruf des Psychotherapeuten vorgelegt. Durch das Gesetz soll der neue Heilberuf des Psychotherapeuten geschaffen werden, dessen Angehörige berechtigt sein sollen, im Bereich der Psychotherapie in bestimmtem Umfang eigenverantwortlich heilkundlich tätig zu sein. Der Gesetzentwurf vom 12. Juli 1978 wird derzeit unter Auswertung von zahlreichen Stellungnahmen aller Beteiligter überarbeitet. Ein weiterer Referentenentwurf wird voraussichtlich im Laufe der nächsten Monate vorgelegt werden können. Angesichts der Problematik des Gesetzesvorhabens und der zahlreichen kontrovers diskutierten Grundsatzfragen der gesetzlichen Regelung sind Verzögerungen bei der Vorbereitung einer Kabinettvorlage unvermeidbar. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist nach wie vor um einen zügigen Fortgang der Arbeiten bemüht. Zu Frage B 99: Es trifft nicht zu, daß nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Jugendhilfegesetz oder nach dem Entwurf des Bundesrates eine freiberufliche psychotherapeutische Tätigkeit von Diplompsychologen in der Jugendhilfe behindert, eingeschränkt oder gar unmöglich gemacht wird. In der Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dazu ausgeführt: „Angehörige freier Berufe können — wie bisher — sowohl von öffentlichen als auch von freien Trägern der Jugendhilfe zur Leistung von Jugendhilfe herangezogen werden. Dieses Gesetz enthält im übrigen keine Beschränkung der Berufsausübung für Angehörige freier Berufe, z. B. für Diplom-Psychologen. Diese sind insbesondere frei darin, Leistungen zu erbringen, soweit nicht nach anderen Gesetzen Beschränkungen bestehen.'' Daß Honorare freipraktizierender Diplompsychologen von den' öffentlichen Trägern der Jugendhilfe nur übernommen bzw. erstattet werden können, wenn die Diplompsychologen von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zur Leistung herangezogen worden sind, entspricht dem geltenden Rechtszustand; daran muß zur Begrenzung der Kosten in der Jugendhilfe — auf diesen Gesichtspunkt haben der Bundesrat und auch Ihre Fraktion besonders nachdrücklich hingewiesen — auch für die Zukunft festgehalten werden. Hingewiesen werden muß ferner darauf, daß auch in Zukunft im Bereich der Jugendhilfe ein großer Teil der psychotherapeutischen Hilfen in Einrichtungen und Diensten vor allem der freien Träger der Jugendhilfe und insbesondere konfessioneller Träger geleistet werden wird und gerade auch deshalb geleistet werden soll, damit eine akzentuiert wertorientierte Hilfe entsprechend den Wünschen der Betroffenen geleistet werden kann. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3344 Fragen B 100 und 101): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bestehende Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung (SBAO), die durch überholte restriktive Vorschriften die nationale Handelsflotte wettbewerbsmäßig benachteiligt. zu modernisieren und unverzüglich auf einen praxisnahen Stand zu bringen ist, und wann wird sie die Novellierung vornehmen? Ist in einer Novellierung der SBAO vorgesehen, die Geltungsbereiche für das Befähigungszeugnis AM geographisch und schiffsgröenbezogen auszudehnen, um damit den Wettbewerbsnachteil für die deutsche Küstenschiffahrt aufzuheben? Zu Frage B 100: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung, die sich in ihren Grundzügen bewährt hat, durch eine Neufassung auf einen praxisnahen Stand gebracht werden soll. Die Neufassung soll auch dazu beitragen, Wettbewerbsnachteile, insbesondere im Bereich der Küstenschiffahrt, zu beseitigen. Der Referentenentwurf wird den zu beteiligenden Stellen in der Seeschiffahrt (Küstenländer, Reederverbände und Gewerkschaften), in den nächsten Tagen zur abschließenden Stellungnahme übersandt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Verordnung spätestens im Frühjahr 1980 nach Zustimmung des Bundesrats erlassen werden kann. Zu Frage B 101: In der Neufassung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsverordnung ist vorgesehen, die Befugnis für das Befähigungszeugnis AM nach einer 3jährigen Fahrzeit mit diesem Patent auf die Führung von Schiffen von 1000 Bruttoregistertonnen als Frei-decker bzw. 1600 Bruttoregistertonnen Volldecker in der Großen Fahrt zu erweitern. Damit sollen nicht nur Wettbewerbsnachteile für die Küstenschiffahrt, sondern auch soziale Härten für die Inhaber dieser Befähigungszeugnisse beim Wechsel dieser Schiffe aus dem Bereich der Mittleren Fahrt in den der Großen Fahrt beseitigt werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/3344 Frage B 102): Ist der Bundesregierung bekannt ob es im Nahverkehr Zeitkartentarife für den Berufsverkehr gibt. nach denen der gefahrene Kilometer mehr kostet als 0,18 DM? Der Bruttoerlös für Zeitkarten des Berufsverkehrs beträgt bei der Deutschen Bundesbahn (DB) — nur hierfür ist der Bund Tarifgenehmigungsbehörde — — für Eilzüge und Züge des Nahverkehrs bei einer mittleren Reiseweite von 20 km 6,3 Pf /km in der 2. Wagenklasse und — für Schnellzugzeitkarten bei einer mittleren Entfernung von ebenfalls 20 km 10,3 Pf/km in der 2. Wagenklasse. Für die Zeitkartentarife des Berufsverkehrs bei den zahlreichen kommunalen und privaten Unter- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14797* nehmen sowie den Nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist die Zuständigkeit der Länder gegeben. Da über das Tarifniveau in diesem Bereich kein ausreichendes Tarifmaterial hier vorliegt, wurden die zuständigen Verbände um Auskunft gebeten. Nach Eingang der erbetenen Auskfünfte werden Sie umgehend unterrichtet Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 103): Ist die Bundesregierung bereit, bei der Fortschreibung des Bedarfsplans für den Ausbau der Bundesfernstraßen die Ortsumgehung zur B 260 Bad Ems, die nach den bisher überschlägig veranschlagten Kosten auch in ihren Teilabschnitten erheblich über den Grenzwert von 10 Millionen DM liegen wird und deshalb eine Finanzierung aus dem sogenannten Ortsumgehungsprogramm nicht in Betracht kommt, in die erste Dringlichkeitsstufe zu übernehmen? Der Entwurf für den künftigen Bedarfsplan als Anlage zu dem Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-85 enthält die Ortsumgehung Bad Ems als vordringlich angestrebte Maßnahme (Stufe I). Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 104 und 105): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf verschiedenen Nahverkehrsbahnhöfen Hamburgs der Alkoholverkauf am Bahnhofskiosk Gruppen von Trinkenden täglich auf dem Bahngelände zusammenführt und sich daraus sowohl vielfache Belästigungen für Fahrgäste als auch Gefährdungen der Betriebssicherheit ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn mit dem Ziel einzuwirken, daß die Deutsche Bundesbahn ähnlich wie das kommunale Verkehrsunternehmen den Alkoholverkauf auf entsprechenden Problembahnhöfen wie z. B. Nettelnburg und Bergedorf untersagt? Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat sie auf Grund einzelner Vorfälle bereits geeignete Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, daß Belästigungen der Fahrgäste und Gefährdungen der Betriebssicherheit durch Alkoholmißbrauch vermieden werden. In allen Verkaufsständen im S-BahnBereich Hamburg sind Schilder mit folgender Aufschrift ausgehängt worden: „Der Verkauf alkoholischer Getränke zum sofortigen Verzehr ist nicht gestattet." Darüber hinaus ist die Bahnpolizei beauftragt, durch verstärkte Kontrollen für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Da damit gewährleistet sein dürfte, daß Belästigungen von Reisenden und Gefährdungen der Betriebssicherheit weitgehend vermieden werden, hält die Deutsche Bundesbahn zur Zeit ein absolutes Verkaufsverbot für alkoholische Getränke nicht für notwendig. Sie wird die Entwicklung jedoch weiter aufmerksam beobachten. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage B 106): Halt die Bundesregierung die an den Bundesfernstraßen vorhandenen Parkplatze, die z. B. auch für Caravans und Lastkraftwagen geeignet sind für ausreichend und ist sie gegebenenfalls bereit, die Anlage von Parkplätzen an Bundesfernstraßen künftig verstärkt zu fördern? An Bundesautobahnen sind bewirtschaftete und unbewirtschaftete Parkplätze in ausreichender Anzahl und Größe vorhanden, so daß sich hier die Frage nach einer verstärkten Förderung des Baues von Parkplätzen nicht stellt. An Bundesstraßen werden dagegen außerhalb der Ortschaften in der Regel keine Parkplätze angelegt. Der Bau von Parkplätzen für den Durchgangsverkehr kann allenfalls in Betracht kommen, wenn Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch widerrechtlich parkende Fahrzeuge gefährdet werden, keine Abhilfe durch verkehrsregelnde Maßnahmen geschaffen werden kann und keine andere Körperschaft verpflichtet oder bereit ist, einen Parkplatz zu errichten. Es besteht daher für den Bund keine Notwendigkeit, den Bau von Parkplätzen an Bundesstraßen verstärkt zu fördern. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen B 107, 108 und 109): Ist die Bundesregierung darüber informiert. daß durch den Abzug von zentralen Dienststellen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost Mittel- und Kleinstädte in ihrer Wirtschaftsstruktur immer stärker benachteiligt werden? Wird die Bundesregierung zukünftig darauf hinwirken, daß bei aus Rationalisierungsgründen beabsichtigten Zusammenlegungen von Dienststellen im Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost nicht nur ohnehin schon große Wirtschaftsräume, sondern eher Mittel- und Kleinstädte als künftige Standorte gewählt werden? Wie beurteilt die Bundesregierung unter diesen Gesichtspunkten die beabsichtigte Verlegung des Bundesbahnbetriebsamts Neustadt/Weinstraße und seiner technischen Dienststellen? Zu Frage B 107: Deutsche Bundesbahn Nach dem Bundesbahngesetz (BbG § 14 Abs. 3 e) ist dem Bundesminister für Verkehr die Genehmigung bestimmter Organisationsmaßnahmen auf der Ebene der Bundesbahndirektionen und zentralen Ämter der Deutschen Bundesbahn (DB) vorbehalten. Zu den zentralen Ämtern im Sinne des BbG gehören z. B. die Bundesbahn-Zentralämter (BZÄ), die Zentrale Transportleitung (ZU), die Zentrale Verkaufsleitung (ZVL), usw., nicht aber die unterhalb der Organisationsebene der Bundesbahndirektionen einzuordnenden Bundesbahn-Betriebsämter (BÄ), Bundesbahn-Maschinenämter und Generalvertretungen. Maßnahmen in der Organisationsebene dieser Ämter führt der Vorstand der DB in eigenverant- 14798* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 wortlicher Zuständigkeit durch. Nach den Erfahrungen der DB wurden durch die bisher durchgeführten, verwaltungsinternen Reformmaßnahmen in der Organisation der Ämter keine wesentlichen Nachteile für Mittel- und Kleinstädte festgestellt, weil die Aufgaben eines Amtes in bezug auf die Kundenpräsenz der DB nach wie vor erfüllt werden, wenn auch ggf. von einem anderen Standort ausgehend. Deutsche Bundespost Die Deutsche Bundespost muß beim Standort ihrer Betriebsdienststellen dem Verkehrsaufkommen folgen, da sonst zeitaufwendige Umwege entstehen, die im Interesse der Dienstgüte nicht akzeptiert werden können. Die Möglichkeit der Verlagerung von nicht ortsgebundenen Aufgaben ist gering. Durch die enge Anbindung von Organisationsmaßnahmen an das Verkehrsaufkommen ist gleichzeitig sichergestellt, daß die Wirtschaftsstruktur von Mittel- und Kleinstädten angemessen berücksichtigt ist. Zu Frage B 108: Deutsche Bundesbahn Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt nicht, in den durch das BbG abgegrenzten Verantwortungsbereich des Vorstandes der DB einzugreifen. Bei den Überlegungen der DB für eine zweckmäßige Ämter- und Dienststellenorganisation wird unter Würdigung betriebswirtschaftlicher Aspekte die Wahl der Standorte neu zu bildender Ämter oder Dienststellen sorgfältig erwogen. Die Rationalisierungsmaßnahmen der DB lassen sich jedoch leider nicht allein nach dem Gesichtspunkt vornehmen, Dienststellen dort zu belassen bzw. zu konzentrieren, wo regionale Strukturschwächen bestehen. Deutsche Bundespost Ein Abzug zentraler Dienststellen im Rahmen der Rationalisierungsvorhaben der Deutschen Bundespost ist nicht beabsichtigt. Auch bei Zusammenlegungen aus Rationalisierungsgründen wird auf die Verkehrsstruktur und die vorhandenen Ressourcen Rücksicht genommen. Im übrigen gilt auch hier, daß die Deutsche Bundespost mit Rücksicht auf die vorhandene Verkehrsstruktur in ihren Entscheidungen nicht frei ist. Zu Frage B 109: Die zuständige DB beabsichtigt, das BundesbahnBetriebsamt (BA) Neustadt (Weinstr.), das zu den kleinsten BA im Bereich der DB zählt, aufzulösen und geschlossen dem BA Ludwigshafen (Rhein) anzugliedern. Bei dieser Entscheidung ist neben wirtschaftlichen Überlegungen für die Standortwahl der eisenbahnspezifische Schwerpunkt des künftig vergrößerten Amtsbezirks im Raum Ludwigshafen (Rhein) / Worms maßgebend. Wie die DB dazu mitteilt, sollen von insgesamt 13 Mitarbeitern des BA Neustadt (Weinstr.) unter Wegfall von vier Dienstposten voraussichtlich neun Mitarbeiter nach Ludwigshafen (Rhein) umgesetzt werden. Im Benehmen mit der zuständigen Personalvertretung stellt die DB für die betroffenen Mitarbeiter Sozialpläne auf. Da es der DB wegen einer Reihe von Bauvorhaben zweckmäßig erscheint, bei den technischen Dienststellen in Neustadt (Weinstr.) keine organisatorischen Veränderungen vorzunehmen, werden die Mitarbeiter der Bahnmeisterei und der Nachrichtenmeisterei durch die Auflösung des BA nicht betroffen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage B 110): Ist die Bundesregierung bereit, die bisherige Ablehnung von Ausnahmegenehmigungen für die Benutzung von Spikesreifen zu überprüfen und in diesem Winter den Wünschen der Sanitätsorganisationen zu entsprechen? Die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer hat sich am 7. Juni 1979 in Hamburg erneut mit dem Spikes-Verbot befaßt; sie kam zu folgendem Beschluß: „Die Verkehrsministerkonferenz ist der Auffassung, daß an dem Verbot der Benutzung von SpikesReifen wegen der Nachteile für die Verkehrssicherheit festzuhalten ist. Ausnahmen von diesem Verbot sollen nicht genehmigt werden, auch nicht für bestimmte Berufs- oder Personengruppen. Mit den modernen Schneeketten und Haftreifen steht ein gleichwertiger Ersatz zur Verfügung, der die Nachteile für die Verkehrssicherheit nicht hat. Die Verkehrsministerkonferenz ist deshalb auch der Auffassung, daß die Voraussetzungen für die Ausrüstung von Fahrzeugen der Bundeswehr, der Polizei, des Bundesgrenzschutzes, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Zolldienstes nach § 70 Abs. 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht vorliegen, weil die Verordnung fordert, daß das Abweichen von den Vorschriften der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung ,dringend geboten ist." Die Bundesregierung sieht danach keine Veranlassung, von der bisherigen Haltung abzugehen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 111): Welche Auswirkungen wird der am 7. November 1979 vom Bundeskabinett verabschiedete ''Bundesverkehrsplan 80" auf den Nord-OstseeKanal haben, oder ist diese Wasserstraße von der neuen Planung nicht. betroffen? Die für die planmäßige `Fortführung des bereits laufenden Sicherungsprogramms Nord-Ostsee-Kanal notwendigen Investitionsausgaben sind bei den fest disponierten Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplans '80 berücksichtigt worden. Die bis einschl. 1980 getätigten Investitionsausgaben für das Sicherungsprogramm Nord-Ostsee-Kanal belaufen sich auf voraussichtlich 530 Millionen DM. Für die Abwicklung des Restprogramms ab 1981 sind nach den bisherigen Programmansätzen (Preisstand 1975) 180 Millionen DM erforderlich. Preissteigerungen und noch einzuplanende Ersatzinvestitionen im Schleusenbereich erfordern eine Aufstockung des vorgenannten Betrags um voraussichtlich 140 Millionen DM. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14799* Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 112 und 113): Welche Strecken der Deutschen Bundesbahn in Rheinland-Pfalz werden nach den neuesten Plänen der Bundesregierung von der Stillegung betroffen? Ist die Bundesregierung bereit, gegenüber der Bevölkerung an der Ahr und in der Eifel eine verbindliche Erklärung abzugeben, wonach die Stillegung der Bahnstrecke von Remagen nach Adenau nicht mehr zur Diskussion steht und somit ein Grund zur Beunruhigung nicht mehr gegeben ist? Zu Frage B 112: Nachdem die Regionalgespräche über die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung abgeschlossen sind, hat der Vorstand der Deutschen Bundesbahn das Ergebnis inzwischen ausgewertet. Er ist dabei zu der Erkenntnis gekommen, daß ein Teil der Strecken nicht umstellbar sein wird. Zur Zeit führt er deshalb Besprechungen mit den Länderverkehrsministern, um die Schlußfolgerungen abzustimmen. Eine Aussage über einzelne Strecken ist daher zur Zeit nicht möglich. Zu Stillegungen im Güterverkehr wird es gemäß Kabinettbeschluß vom 14. Juni 1978 nur dort kommen, wo dies aus städtebaulichen oder straßenbautechnischen Gründen oder wegen anstehender Investitionen unbedingt notwendig ist. Hierzu liegt dem Bundesminister für Verkehr für Rheinland-Pfalz zur Zeit kein Antrag vor. Zu Frage B 113: Die Bundesbahnstrecke Remagen—Adenau war seinerzeit nicht in das Umstellungsprogramm des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung aufgenommen worden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3344 Frage B 114): Verfügt die Bundesregierung über Zahlen aus neueren Verkehrszählungen über die tägliche Verkehrsmenge, welche die Autobahn A 81 im Abschnitt Singen—Engen—Geisingen außerhalb von besonderen Belastungszeiten (Ferienzeiten) an einem durchschnittlichen Werktag befährt, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, eine solche Verkehrszählung zu veranlassen. da die ermittelten Werte eine erhebliche Bedeutung für qualifizierte Entscheidungen im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen im Bereich des westlichen Bodensees haben? Im Zuge der Bundesautobahn A 81 Stuttgart—Singen ist bei Geisingen eine automatische Zählstelle eingerichtet worden, so daß alle erforderlichen Zählwerte für die von Ihnen angesprochenen „qualifizierten Entscheidungen" zur Verfügung stehen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 115): Beabsichtigt die Bundesregierung, für Fahrräder, Mopeds und Mofas Reflexreifen oder alternativ dazu sogenannte Speichenreflektierer (Katzenaugen, die an den Speichen angebracht werden) vorzuschreiben? Im Rahmen einer gegenwärtig dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegenden Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll auch § 67 StVZO — Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern — neu gefaßt werden. Für Absatz 7 der Neufassung ist folgender Wortlaut vorgesehen: (7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit 1. mindestens 1 nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahler an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder 2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Der Bundesrat wird voraussichtlich anregen, mindestens zwei Speichenrückstrahler im Vorderrad und im Hinterrad zu fordern. Hiergegen bestehen keine Bedenken. Die Rückstrahler und die retroreflektierenden Streifen an den Reifen müssen, so sieht es die Änderungs-Verordnung vor, in einer amtlich genehmigten Bauart hergestellt und mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sein (§ 22 a StVZO). Die Übergangsvorschriften werden voraussichtlich folgende Fassung erhalten: § 67 Abs. 7 (Seitliche Kenntlichmachung) tritt in Kraft am 1. Januar ... (2 Jahre nach Inkrafttreten der VO) für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrräder und tritt für andere Fahrräder am 1. Januar .. . (5 Jahre nach Inkrafttreten der VO) in Kraft. Bis zum 1. Januar ... (5 Jahre nach Inkrafttreten der VO) dürfen die an den Seiten der Fahrräder noch vorhandenen weißen rückstrahlenden Mittel weiterverwendet werden. Für Mopeds und Mofas wird mit o. g. Verordnung eine entsprechende Ausrüstung zunächst nur zugelassen, da der Abschluß der auf internationaler Ebene angelaufenen Beratungen über den Anbau der Beleuchtungs- und lichttechnischen Signaleinrichtungen an motorisierten Zweirädern abgewartet werden soll. Das ist jedoch nicht nachteilig, da die fahrzeugeigene Beleuchtung dieser Fahrzeuge wesentlich stärker ist als die der Fahrräder, wodurch auch eine bessere Erkennbarkeit von der Seite auch bei stehendem Fahrzeug gegeben ist. Wann der Bundesrat diese Anderungs-Verordnung abschließend beraten wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht übersehen. 14800* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 97 Antwort der Parl. Staatssekretäre von Schoeler, Dr. von Bülow und Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 116 und 117): Handelt es sich bei den im „Stern" Nr. 46 vom 8. November 1979 (Seite 265) aufgeführten Produktions- und Lagerstätten von chemischen Kampfstoffen um sachlich zutreffende Angaben oder treffen Informationen zu, wonach Verwechslungen vorgekommen sind und beispielsweise statt des Ortes Kotzenau in Schlesien Oberkotzau im Landkreis Hof aufgeführt ist? Ist die Bundesregierung bereit, Spezialisten zur Auffindung und Entfernung etwaiger Lagerstätten bereitzustellen? 1. Die von Ihnen zitierte Veröffentlichung dürfte u. a. auf einer Karte beruhen, die im Auftrag des Bundesministers der Verteidigung vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt in Freiburg i. Breisgau vor kurzem gefertigt wurde. Sie enthält Angaben über Standorte von Kampfstoffanlagen 1933 bis 1945, die auf einer vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt durchgeführten ersten Auswertung von Archivalien des Bundesarchivs beruhen. Die Angaben werden zur Zeit auf Stichhaltigkeit überprüft. Nach dem derzeitigen Stand der Nachforschungen kann den Unterlagen des Bundesarchivs nicht entnommen werden, ob an den genannten Orten in jedem Einzelfall tatsächlich chemische Kampfstoffe gelagert waren. Noch weniger kann aus ihnen ge- schlossen werden, daß dort heute noch chemische Kampfstoffe gelagert sind, auch weil die Karte nicht die Entwicklung nach Kriegsende berücksichtigt. Den Unterlagen des Bundesarchivs, über die die Länder unterrichtet wurden, ist nämlich zu entnehmen, daß z. B. in der ehemaligen amerikanischen Besatzungszone Kampfstoffe systematisch erfaßt, zusammengetragen und vernichtet oder nach Delaborierung wirtschaftlich verwertet wurden. In den Archivalien des Bundesarchivs findet sich ein Hinweis darauf, daß zu Beginn des 2. Weltkrieges in „Kotzenau südl. Hof" eine Füll- und Lagerstelle für einen chemischen Kampfstoff gebaut werden sollte. Die Ortsangabe „Ob.-Kotzau" in der von Ihnen zitierten Veröffentlichung geht möglicherweise hierauf zurück. Einen Ort namens „Kotzenau südl. Hof" gibt es nicht. Nach Feststellungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern gibt es auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß in Oberkotzau südlich von Hof eine Füll- und Lagerstelle für chemischen Kampfstoff bestanden hat. Ob bei dem Hinweis in den Archivalien des Bundesarchivs der Ort Kotzenau in Schlesien gemeint und der Zusatz „südl. Hof" unrichtig ist, läßt sich anhand der bisher geprüften Unterlagen nicht klären. 2. Die Bundesregierung hat bereits in ihrer Antwort auf Fragen des Herrn Kollegen Dr. Wernitz (siehe Plenarprotokoll 8/178 vom 12. Oktober 1979 S. 14056) zum Ausdruck gebracht, daß sie bereit ist, den in dieser Angelegenheit zuständigen Ländern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung zu gewähren. Das gilt auch weiterhin. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, daß diese Möglichkeiten, bei denen in erster Linie an die Bundeswehr zu denken wäre, hinsichtlich Ausstattung mit dafür ausgebildetem Personal und geeigneten Anlagen begrenzt sind. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 118, 119 und 120): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Zahl der in Verkehrsunfälle verwickelten Kinder, die zur Zeit 70000 pro Jahr beträgt, zu senken? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine wirksame Verbesserung der Unfallsituation für Kinder — auch durch eine Änderung der Fahrschulausbildung erfolgen kann. indem bessere Kenntnisse über das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr vermittelt werden? Ist die Bundesregierung bereit, dem dadurch Rechnung zu tragen, daß sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemüht, Prüfungsfragen im Fahrschulunterricht einzuführen, die „das Kind im Verkehr" betreffen? Zu Frage B 118: Die Bemühungen der Bundesregierung, eine Verringerung der diesbezüglichen Straßenverkehrsunfälle zu erreichen, konzentrieren sich auf folgende Bereiche: 1. Maßnahmen zur Verkehrsaufklärung und -erziehung 2. Maßnahmen zum Schutz der Kinder im Bereich der Zulassung von Personen zum Kraftfahrzeugverkehr 3. Verbesserungen hinsichtlich der Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Kraftfahrzeuge 4. Straßenbauliche und straßenverkehrstechnische Maßnahmen 5. Verschiedene Forschungsprogramme 6. Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen in Wohngebieten • 7. Trennung des Verkehrsraumes für Radfahrer und Kraftfahrzeuge 8. Bessere Erkennung von Fahrrädern bei Dunkelheit 9. Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Schulbusverkehr 10. Erhöhung der Verkehrssicherheit von mitfahrenden Kunden in Kraftfahrzeugen 11. Besondere Rücksichtspflicht der Verkehrsteilnehmer gegenüber Kunden Im übrigen wird auf die umfassenden Ausführungen in der Bundestagsdrucksache 8/3153 vom 4. September 1979 hingewiesen. Zu Frage B 119: Ja. Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung wurde zwischenzeitlich entsprechend ergänzt. Zu Frage B 120: Ab 1. April 1980 tritt der überarbeitete Fragenkatalog in Kraft. Er beinhaltet auch Fragen über das Verhalten von Kindern im Straßenverkehr. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 121): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14801* Um welche acht Autobahnmaßnahmen in Baden-Württemberg, die in der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage in Drucksache 8/3310 A, Nr. 94 erwähnt sind, handelt es sich im einzelnen, und in welcher Dringlichkeit sollen sie nach dem Entwurf der Bundesregierung eingestuft werden? Folgende acht Autobahnmaßnahmen in BadenWürttemberg haben ein höheres Nutzen-KostenVerhältnis erzielt als die A 98, Singen-Wangen, und sind überwiegend nicht in Stufe I disponiert (davon die * gekennzeichneten entgegen der ursprünglichen Vorstellung des Landes). Maß nahme Einstufung (1) B 29, Schorndorf-Aalen davon Schorndorf-Schwäb. Gmünd I Schwäb. Gmünd-Aalen II (2. Fahrbahn) (2) B 98, Rheinfelden-Waldshut/Ost davon Rheinfelden-B 518 I B 518-Waldshut/Ost II* (3) A 8, Pforzheim/West-Heimsheim II* (4) A 86, Freiburg-Donaueschingen — (5) A 5, Rastatt-Offenburg II (6) A 5, Darmstadt-Heidelberg II (7) A 93, Waldshut/Ost-Lottstetten II (8) A 6, Viernheim-Heidelberg II* Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 122): Welche steuerliche Belastung würde bei einem Wegfall der Mineralölsteuerfreiheit für den Luftverkehr auf die deutschen Luftverkehrsunternehmen jährlich zukommen? Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die bisher für jede Art von Luftfahrt geltende generelle Mineralölsteuerfreiheit eingeschränkt werden kann. Sie hatte das im 7. Subventionsbericht angekündigt. Dabei ist zu beachten, daß ausländischen Luftfahrzeugen auf Grund internationaler Abkommen im grenzüberschreitenden Verkehr Abgabenfreiheit gewährt werden muß. Aus Wettbewerbsgründen muß deutschen Luftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr dieselbe Vergünstigung eingeräumt werden. Es könnte deshalb nur der inländische Luftverkehr mit der Mineralölsteuer belastet werden. Wie sich die steuerliche Belastung bei Aufhebung der Mineralölsteuerfreiheit auf den inländischen Luftverkehr insgesamt auswirken würde, wird zur Zeit im Zusammenhang mit möglichen Energiesparmaßnahmen geprüft. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 123): Aus welchen Gründen ist die seit Oktober 1979 wirksame unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im öffentlichen Nahverkehr nicht auch in Eilzügen im Umkreis von 50 km vom Wohnsitz des Schwerbehinderten entfernt möglich, und ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Schwerbehinderten, für die ein längerer Aufenthalt im Nahverkehrszug im Vergleich zum Eilzug z. T. erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringt. eine gesetzlicheÄnderung zu initiieren? Es war der erklärte Wille des Gesetzgebers, vom Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn (DB) neben dem S-Bahn-Verkehr und dem Verkehr in Verkehrsverbünden die unentgeltliche Benutzung nur der Nahverkehrszüge zuzulassen, also derjenigen Züge, deren verkehrspolitische Aufgabe es ist, den Nahverkehr zu bedienen. Motiv des Gesetzgebers für diese Regelung war es, auch denjenigen Schwerbehinderten die Freifahrt im Nahverkehr zu ermöglichen, in deren Wohnbereich außer dem Schienenverkehr der DB sonstige Nahverkehrsmittel nicht existieren. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, daß in solchen Gebieten in ausreichendem Maße Nahverkehrszüge verkehren. Die Bundesregierung läßt z. Z. durch die DB prüfen, ob diese Ausgangslage für die gesetzliche Regelung zutrifft oder ob es Gebiete gibt, die im Nahbereich weder mit Nahverkehrszügen noch mit anderen Nahverkehrsmitteln, sondern ausschließlich mit Eilzügen bedient werden. In diesem Falle wird sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 124 und 125): Ist die Bundesregierung bereit, insbesondere in den Grenzgebieten zu den lindern der Europäischen Gemeinschaft, zu der Schweiz und Osterreich, die bereits bestehenden sowie die im Bau befindlichen Kabelnetze der Deutschen Bundespost nicht nur der Empfangsverbesserung, sondern auch für die Übermittlung ausländischer Fernsehprogramme zur Verfügung zu stellen? Ist die Bundesregierung bereit, abgesehen von dem Betrieb der technischen Anlagen durch die Deutsche Bundespost, freiwirtschaftlichen Unternehmungen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundespost das Angebot und Management solcher Anlagen zu ermöglichen? Zu Frage B 124: Die Deutsche Bundespost errichtet und betreibt bereits in den Grenzgebieten zu den Ländern der Europäischen Gemeinschaft, zur Schweiz und zu Osterreich räumlich begrenzte Breitbandfernmeldenetze (sogenannte Inselnetze) zur Empfangsverbesserung des Ton- und Fernsehrundfunks. In ihren Anlagen bietet die Deutsche Bundespost je nach den ortsüblichen Empfangsverhältnissen drei bis acht Fernsehprogramme an. Einziges Kriterium für die Auswahl der angebotenen Programme ist, ob sie ortsüblich empfangbar sind oder nicht. Soweit ausländische Programme dieses Kriterium erfüllen, werden sie ebenfalls in den Anlagen der Deutschen Bundespost angeboten. 14802* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Zu Frage B 125: Im Bundesgebiet waren nach den statistischen Unterlagen der Deutschen Bundespost Anfang 1979 ca. 274 000 Gemeinschaftsantennenanlagen in Betrieb, die privat errichtet wurden und betrieben werden. Mehr als 8 Millionen Haushalte sind an diese Anlagen angeschlossen. An die bisher von der Deutschen Bundespost errichteten und betriebenen ca. 20 Kabelanlagen waren zum gleichen Stichtag ca. 26 000 Haushalte angeschlossen. Die Deutsche Bundespost ist daran interessiert, daß Werbung und Akquisition zum Anschluß an die Kabelanlagen der Deutschen Bundespost in enger Zusammenarbeit mit dem örtlichen Handwerk erfolgt, da von diesen Betrieben die technisch einwandfreie Anpassung der anzuschließenden Gemeinschaftsantennenanlagen bzw. die Verlegung der Anschlußleitung im Haus vorgenommen werden muß. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 126 und 127): Wie beurteilt die Bundesregierung die Art und Weise der Mitteilung der Deutschen Bundespost an die Postkunden im Rahmen der Auflösung der Poststelle II in Bad Münstereifel-Holzem (Kreis Euskirchen)? Kann die Deutsche Bundespost überhaupt geeignete Maßnahmen ergreifen, um wie bisher die Postbedienung und Postversorgung im Bereich von Bad Münstereifel-Holzem in entsprechendem Maße zu gewährleisten? Zu Frage B 126: Die für die Einrichtung und Aufhebung von Poststellen zuständigen Oberpostdirektionen sind gehalten, bei organisatorischen Veränderungen bei den Poststellen mit Wirkung nach außen die Gemeinden und die Postkunden in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Bevölkerung wurde im Falle der Aufhebung der Poststelle Bad Münstereifel 25 (Ortsteil Holzem) durch die bei der Post üblichen Handzettel verständigt. Die Unterrichtung der Gemeinde erfolgte nicht so frühzeitig, wie dies wünschenswert gewesen wäre. Die Oberpostdirektion Köln beabsichtigte ursprünglich für die postalische Versorgung des Raumes Effelsberg/Lethert und Holzem/Neichen in der Stadt Bad Münstereifel schon zum Zeitpunkt der Aufhebung der Poststelle eine neue Postanstalt mit genauem Standort vorzustellen. Da die Standortfrage aber nicht rechtzeitig geklärt werden konnte, blieb für die Unterrichtung der Aufhebung der Poststelle nur wenig Zeit. Der Zeitpunkt der Aufhebung war vorgegeben durch die Zurruhesetzung des Posthalters. Zu Frage B 127: Wo die Deutsche Bundespost auf Grund fehlender Nachfrage Poststellen aufheben muß, prüft sie sorgfältig, wie die postalische Versorgung in dem entsprechenden Raum weiterhin zu regeln ist. Dies ist auch im Falle der Poststelle Bad Münstereifel 26 (Ortsteil Holzem) geschehen. Neben der im allgemeinen ausreichenden Übertragung von Annahmebefugnissen an den Landzusteller ist beabsichtigt, den Raum Effelsberg/Lethert/Holzem/Neichen durch eine im Ortsteil Lethert/Effelsberg neu einzurichtende Poststelle zu versorgen. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 128): Halt die Bundesregierung Inhalt und Umfang der Eigenwerbung des Bundespostministers in der für den Leser kostenlosen Kundenzeitschrift ''telepost" für staatspolitisch vertretbar? Die „telepost" existiert bereits seit 20 Jahren als interne Zeitschrift der Deutschen Bundespost für die rd. 500 000 Postangehörigen. Erstmals im Oktober dieses Jahres ist die Zeitschrift versuchsweise als Sonderheft auch an Postkunden und Meinungsbildner abgegeben worden. Ihr Ziel ist es, über die Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost und über aktuelle Themen aus dem Bereich des Post- und Fernmeldewesens zu informieren, und zwar nicht im Stil einer amtlichen Mitteilung, sondern in aufgelockerter und lesbarer Form. Die Deutsche Bundespost verhält sich damit nicht anders als viele andere öffentliche und private Großunternehmen, die ebenfalls Zeitschriften dieser Art herausgeben. Bei ausländischen Postverwaltungen, z. B. in der Schweiz und in Frankreich, gibt es ebenfalls derartige Publikationen. Eine im Jahr 1977 von der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e. V. Nürnberg durchgeführte Meinungsumfrage hatte ergeben, daß 72 % aller Postkunden und 91 % der Meinungsbildner in der Bundesrepublik an der Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost interessiert sind. Diesem nachweislichen Informationsbedürfnis nachzukommen, ist Sinn und Zweck der telepost- Sonderausgabe. Die Oktober-Ausgabe der telepost ist als Probenummer erschienen. Ob und in welcher Form sie auch künftig mit etwa zwei oder drei Ausgaben jährlich herausgegeben wird, hängt vom Ergebnis einer z. Z. noch laufenden demoskopischen Umfrage ab. Zur Frage der „Eigenwerbung des Bundespostministers" ist zu sagen, daß es in der institutionellen Öffentlichkeitsarbeit üblich und legitim ist, den Unternehmenschef vorzustellen und zu wichtigen unternehmenspolitischen Entscheidungen und Vorhaben zu Wort kommen zu lassen. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 129): Welche Grande haben den Bundespostminister veranlaßt, ein Jahr vor der Bundestagswahl die umfangreiche Zeitschrift .telepost" mit einer Auflage von einer Million herauszugeben, die bisher u. a. ein sechsseitiges Interview mit Ihm sowie drei ganzseitige Fotos und zwei weitere kleine Fotos von ihm enthält, und wie ist dieses Vorgehen mit dem Verbot der Wahlwerbung aus Steuermitteln und mit den Grundsätzen einer sparsamen Haushaltsführung zu vereinbaren? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14803* Die „telepost" existiert bereits seit 20 Jahren als interne Zeitschrift der Deutschen Bundespost für die rd. 500 000 Postangehörigen. Erstmals im Oktober 1979 ist die Zeitschrift versuchsweise mit einer Auflage von weiteren 500 000 Exemplaren als Sonderheft auch an Postkunden und Meinungsbildner abgegeben worden. Ihr Ziel ist es, über die Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost und über aktuelle Themen aus dem Bereich des Post-und Fernmeldewesens zu informieren, und zwar nicht im Stil einer amtlichen Mitteilung, sondern in aufgelockerter und lesbarer Form. Die Deutsche Bundespost verhält sich damit nicht anders als viele andere öffentliche und private Großunternehmen, die ebenfalls Zeitschriften dieser Art herausgeben. Bei ausländischen Postverwaltungen, z. B. in der Schweiz und in Frankreich, gibt es ebenfalls derartige Publikationen. Eine im Jahre 1977 von der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung e. V. Nürnberg durchgeführte Meinungsumfrage hatte ergeben, daß 72 % aller Postkunden und 91 To der Meinungsbildner in der Bundesrepublik an der Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost interessiert sind. Diesem nachweislichen Informationsbedürfnis nachzukommen, ist Sinn und Zweck der telepost- Sonderausgabe. Die Oktober-Ausgabe der telepost ist als Probenummer erschienen. Ob und in welcher Form sie künftig mit etwa zwei der drei Ausgaben jährlich herausgegeben wird, hängt vom Ergebnis einer z. Z. noch laufenden demoskopischen Umfrage ab. Zur Kritik am Interview mit Bundesminister Kurt Gscheidle ist zu sagen, daß es in der institutionellen Offentlichkeitsarbeit üblich und legitim ist, den Unternehmenschef vorzustellen und zu wichtigen unternehmenspolitischen Entscheidungen und Vorhaben zu Wort kommen zu lassen. Im übrigen bewegt sich die Herausgabe der Sondernummer im Rahmen des geltenden Haushaltsrechts. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 130): Ist die Bundesregierung bereit, durch Vermehrung der Vertreterquote bei der Deutschen Bundespost von 18 auf 20 v. H. zu ermöglichen, daß der Erholungsurlaub der Bediensteten im Kalenderjahr und möglichst zusammenhängend, höchstens aber in zwei Teilen, genommen werden kann? Die Zahl der Vertreterposten für die Urlaubsabwicklung wird jährlich entsprechend den Urlaubsansprüchen der Arbeitskräfte festgesetzt. Durch die Erhöhung der Urlaubsansprüche Mitte des Jahres 1978, die nicht sogleich durch die Einstellung von Urlaubsvertretern ausgeglichen werden konnte, und durch einen unvorhergesehenen Anstieg der Personalausfälle durch Erkrankung ist die Abwicklung des Erholungsurlaubs in den beiden letzen Urlaubsjahren (Urlaubsjahr vom 1. April bis 31. März) prozentual zurückgegangen. Um am Ende des Urlaubsjahres 1979/80 zumindest wieder den Abwicklungsstand des Urlaubsjahres 1967/77 (rd. 87 v. H.) zu erreichen, sind den Oberpostdirektionen bei der Festsetzung der Personalveränderungsquote 1979 Zuschläge für die Urlaubsabwicklung bewilligt worden. Da jedoch der Krankenstand stärker als vermutet ansteigt, läßt die Entwicklung (30. September 1979) erwarten, daß der gewünschte Abwicklungsstand nicht ganz erreicht werden wird (rd. 85 v. H.). Diese Erkenntnisse sind bereits in die Haushaltsverhandlungen über den Voranschlag 1980 eingeflossen und haben zu entsprechend berichtigten Personalansätzen geführt. Im übrigen ist bei der Beurteilung der Urlaubsabwicklung zu berücksichtigen, daß es in vielen Fällen den Wünschen der Bediensteten entspricht, einen Teil des Urlaubs vor sich herzuschieben, um diesen Resturlaub mit den Feiertagen der Monate April, Mai und Juni zu kombinieren. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 131): Trifft es zu, daß die Bundesregierung plant, den Reststatus und die Bedingungen der Posthalter in den ländlichen Räumen zu verschlechtern mit dem Ziel, Poststellen zu verringern, wodurch das Leistungsangebot in den dünner besiedelten Räumen zwangsläufig leiden würde? Die Deutsche Bundespost steht zur Zeit in Verhandlungen mit den Gewerkschaften über ein neues Dienstrecht für Posthalter, das den Rechtsstatus der Posthalter verbessern soll. Unabhängig davon führt die Deutsche Bundespost seit jeher organisatorische Maßnahmen bei Poststellen (Einrichtung, Aufhebung oder Umwandlung von Organisationsformen) durch, wenn die sich ändernden Bedingungen und Voraussetzungen dies erfordern. Ziel der Deutschen Bundespost ist es dabei, eine gleichmäßig gute Postversorgung überall im Bundesgebiet unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze zu gewährleisten. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Helmrich (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 132): Gelten die Auflagen in § 10 des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 1972 auch für Bundesbauten, die im Land Nordrhein-Westfalen errichtet werden? Grundsätzlich ist auch der Bund bei der Durchführung seiner Baumaßnahmen zur Einhaltung der sich aus § 10 des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ergebenden Auflagen verpflichtet. 14804* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 133): Wie beurteilt die Bundesregierung die Berechnung des Heizkostenbeitrags nach § 26 Abs. 2 der Dienstwohnungsvorschriften (DWV) im Hinblick auf mit gasförmigen Brennstoffen betriebene Sammelheizungen, und ist die Bundesregierung bereit, die Dienstwohnungsvorschriften (DWV) dahin gehend zu ändern, daß — angesichts der stark divergierenden Preise für Heizöl und Erdgas — bei der Berechnung des Heizkostenbeitrags der tatsächliche Erdgaspreis anstatt des fiktiven ortsüblichen Brennstoffpreises zugrunde gelegt wird? Der unterschiedlichen Entwicklung der Heizöl-. und Gaspreise ist bereits durch Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Oktober 1979 —Z B 7 — P 1532 — 58/79 — für die Heizperiode 1979/80 wie folgt Rechnung getragen worden: Bei Gasheizungen ist der Berechnung des Heizungsentgelts nach § 26 Abs. 2 der Dienstwohnungsvorschriften nicht mehr der Preis für 30 kg Heizöl EL zugrunde zu legen, sondern a) bei Verwendung von Erdgas der ortsübliche Preis für eine mit 40 cbm angenommene Verbrauchsmenge. b) bei Verwendung von Stadtgas der ortsübliche Preis für eine mit 80 cbm angenommene Verbrauchsmenge. Dieser nach dem Stichtag 1. Juli 1979 zu ermittelnde Gaspreis ist jeweils um 7 v. H. zu kürzen. Durch diese Kürzung wird berücksichtigt, daß im Hinblick auf die außerordentliche Kostensteigerung allgemein mit einem geringeren Verbrauch an Heizenergie gerechnet wird. Eine Verringerung des Wärmeverbrauchs wird auch durch Verbesserungen der Wärmedämmung, der Heiztechnik sowie andere Maßnahmen der Verwaltung erwartet. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 134): Plant die Bundesregierung, mit der "DDR" eine Pauschalvereinbarung über den Freikauf von Häftlingen im Rahmen der Familienzusammenführung abzuschließen, und trifft die in der Presse genannte Pauschalsumme von 150 Millionen DM zu (vgl. Frankfurter Neue Presse vom 2. November 1979)? Die drei Fraktionen des Deutschen Bundestages waren sich stets darin einig, Fragen der besonderen Bemühungen der Bundesregierung um menschliche Erleichterungen nicht öffentlich zu erörtern. Die Bundesregierung kommt ihrer Unterrichtungspflicht gegenüber dem Parlament in diesem speziellen Bereich durch die Information der Parlamentarischen Kontrollkommission und eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses nach. In diesen Gremien ist jede Fraktion vertreten. Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Kollege, sehr um Verständnis für meinen Hinweis, daß ich an der bisherigen Übung, die sich sehr bewährt hat, festhalten möchte. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen B 135 und 136): Von welcher Kapazitätsplanung des französischen Kernkraftwerks in Cattenom geht die Bundesregierung aus, und hat sich diese Planung in letzter Zeit verändert? Trifft es zu, daß die bisher vorgesehenen zweimal 900-MW-Blöcke des geplanten Kernkraftwerks Cattenom wegen technischer Veralterung nicht mehr vorgesehen sind, sondern durch 1300-MW-Blöcke ersetzt werden sollen? Durch Dekret des französischen Industrieministeriums vom 11. Oktober 1978 (,,Déclaration d'Utilité Publiques'') wurde die Eignung des Standorts Cattenom für ein Kernkraftwerk mit 4 Blöcken und einer Gesamtleistung von 4 400 MW (2 x 1 300 sowie 2 x 900) festgestellt. Am 6. Juli 1979 wurde die baurechtliche Genehmigung, die den Beginn der Arbeiten gestattet, für die ersten beiden Blöcke von je 1 300 MW durch den Präfekten des Départements Moselle erteilt. Eine endgültige Entscheidung der zuständigen französischen Stellen über den Bau der Blöcke 3 und 4 bzw. über eine Kapazitätserhöhung von 900 auf 1 300 MW liegt — soweit der Bundesregierung bekannt — zur Zeit noch nicht vor. Im übrigen werden die mit dem Bau des Kernkraftwerks verbundenen sicherheitstechnischen, umweltpolitischen und raumordnerischen Fragen in den hierfür zuständigen Gremien eingehend beraten; im einzelnen darf ich hierzu auf die Antworten der Herren Staatssekretäre Dr. Hartkopf und Dr. Sperling vom 15. November 1978 bzw. 10. Oktober 1979 (Plenarprotokolle 8/116 bzw. 8/176) auf Fragen der Abgeordneten Immer und Hoffmann verweisen. Die Bundesregierung bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland darum, daß die deutschen Interessen, insbesondere die der Grenzbevölkerung, bei dem Projekt berücksichtigt werden. Die beiden Länder sind in den maßgeblichen Gremien vertreten. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 137): Ist die Bundesregierung bereit, Untersuchungen bzw. den Bau einer Prototypanlage zu unterstützen, mit dem Ziel, die im verglasten radioaktiven Abfall enthaltene Strahlungsenergie als Wärmequelle zu nutzen, und was hat sie zu dieser Frage bereits unternommen? Die Bundesregierung hält derzeit Untersuchungen über die Nutzung der Abwärme aus verglastem radioaktiven Abfall nicht für notwendig und sinnvoll. Im Vergleich zum Gesamtenergieinhalt eines Brennelementes ist die Restenergie, die sich in den verglasten Abfällen befindet, nur im Promillebereich. Es erscheint deshalb schon von dem zur Verfügung stehenden Energiepotential sinnvoller, alle Anstrengungen auf die Nutzung der bei der Strom- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. November 1979 14805* erzeugung mittels Kernenergie anfallenden Abwärme von über 60% (z. B. mittels Wärmekraftkopplung) zu konzentrieren. Die im Prinzip technisch mögliche dezentrale Wärmeerzeugung an verbrauchernahen Standorten verbietet sich aus Gründen des Strahlenschutzes. Es erscheint nicht zweckmäßig, die bei der Wiederaufarbeitung mit anschließender Verglasung entstehenden hochradioaktiven Glasprodukte weitgestreut aufzubewahren. Daneben sind zur Auskopplung der Abwärme aktive Wärmeabfuhrsysteme notwendig, was den derzeitigen Bemühungen in der Kerntechnik widerspricht, in sicherheitsrelevanten Bereichen passive (inhärent sichere) Systeme einzusetzen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3344 Frage B 138): Inwieweit könnte auf die jetzige Art der Uran-Prospektionsarbeiten der Saarberg/Interplan im jetzige Baden-Baden/Gernsbach verzichtet werden bzw. inwieweit wären Einschränkungen möglich, wenn die laut Presseberichten vom Kernforschungszentrum Karlsruhe entwickelte Bohrlochsonde, die mit einer Gamma-Strahlungsquelle arbeitet, eingesetzt würde? Auf die jetzt durchgeführte Art der Uranprospektionsarbeiten der Saarberg/Interplan im Raum Baden-Baden/Gernsbach kann nicht verzichtet werden, selbst wenn die laut Presseberichten vom Kernforschungszentrum Karlsruhe entwickelte Bohrlochsonde, die mit einer Gammastrahlungsquelle arbeitet, eingesetzt würde. Durch die Anwendung der in Presseberichten dargestellten neuen Bohrlochsonde wird die Auswertung von Bohrungen beschleunigt. Weder die Zahl der Bohrungen noch der Aufwand an bergmännischen Arbeiten läßt sich hierdurch reduzieren. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen B 139, 140, 141 und 142): Wieviel Lehrstühle für Bevölkerungswissenschaft gibt es in der Bundesrepublik Deutschland? Wie viele Bedienstete sind zur Zeit im Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in Wiesbaden tätig, wie viele gehören dem höheren Dienst und welchen Fachrichtungen an? Welche wissenschaftlichen Arbeiten zur Bevölkerungsforschung sind vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung seit seiner Errichtung im Jahr 1973 veröffentlicht worden? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wieviel Lehrstühle und wissenschaftliche Institute (mit welcher Personalausstattung) es in vergleichbaren anderen westeuropäischen Ländern (z. B. in Frankreich. Belgien und England) gibt? 1. Bisher besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Lehrstuhl ausschließlich für Bevölkerungswissenschaft an Universitäten. Für 1980 ist ein solcher Lehrstuhl an der Universität Bamberg geschaffen worden. An der Universität Bochum existiert in der Abteilung für Geschichtswissenschaft ein „Lehrstuhl für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte I/Demographie''. Darüber hinaus gibt es an der Universität Kiel ein „Interdisziplinäres Lehrfach für Bevölkerungswissenschaft", das nicht mit einem eigenen Lehrstuhl ausgestattet ist. 2. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung hat z. Z. 28 Bedienstete, davon gehören 13 dem höheren Dienst an. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter vertreten folgende Fachrichtungen: Bevölkerungswissenschaft (1), Betriebswirtschaft (1), Geographie (2), Landwirtschaft (1), Mathematik (1), Psychologie (1), Rechtswissenschaft (1), Soziologie (1), Volkswirtschaft (4). 3. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung gibt eine „Zeitschrift für Bevölkerungswissenschaft" mit vierteljährlicher Erscheinungsweise heraus. In der „Schriftenreihe des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung" erscheinen in unregelmäßiger Folge Arbeiten zu bevölkerungswissenschaftlichen Themen. In den „Materialien zur Bevölkerungswissenschaft" veröffentlicht das Institut Informationen von aktueller Bedeutung. Darüber hinaus hat das Institut im Weltbevölkerungsjahr 1974 die Schrift „Die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland" herausgegeben. 4. Der Bundesregierung liegen zu Ihrer Frage keine Unterlagen nach dem neuesten Stand vor. Ich habe veranlaßt, daß entsprechende Informationen beschafft werden, und werde Sie dann unterrichten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Würtz auf, die ich bedauerlicherweise übersprungen hatte:
    Welche Kosten sind der Bundesrepublik Deutschland durch die PrAgung der Fünf-DM-Gedenkmünze ..Otto Hahn" bisher entstanden?
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Würtz, Kosten für die Beschaffung des benötigten Silbers und Kupfers sind dem Bund deshalb nicht entstanden, weil diese Metalle im Zusammenhang mit dem Umtausch der alten Fünf-DM-Umlaufmünzen aus Silber in die neuen Dreischichtenwerkstoff-Münzen zur Verfügung standen.
    Die Herstellungskosten beliefen sich auf insgesamt 2,9 Millionen DM.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Eine Zusatzfrage, bitte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Peter Würtz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß Sie bei Ausgabe dieser Münze trotz der Kosten einen Münzgewinn erzielen werden, und wie hoch wäre dieser?
    Haehser, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Peter Würtz, wenn wir die Münze ausgäben, würde ein Münzgewinn in der Höhe von etwa 22 Millionen DM entstehen.