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    Plenarprotokoll 8/184 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 184. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14497A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Jenninger, Pfeifer, Franke, Lenzer, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Dr. Wilms, Dr. Stavenhagen, Gerstein, Hasinger, Engelsberger, Dr. Hubrig, Benz, Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU zur Krebsforschung und Krebsbekämpfung in Deutschland — Drucksache 8/2733 — Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14497 C Jaunich SPD 14500 B Dr.-Ing. Laermann FDP 14502 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 14504B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 14507C Frau Erler SPD 14509 D Spitzmüller FDP 14511 B Fiebig SPD 14513 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Feinendegen, Straßmeir, Dreyer, Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Jobst, Lemmrich, Milz, Pfeffermann, Sick, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber (Heidelberg), Ziegler, Haberl, Stutzer, Dr. Stark (Nürtingen), Gerster (Mainz), Erhard (Bad Schwalbach), Sauter (Epfendorf), Bühler (Bruchsal), Rawe, Susset und der Fraktion der CDU/CSU Änderung des Straßenverkehrsrechts und des Strafgesetzbuches — Drucksache 8/3072 — Feinendegen CDU/CSU 14515 D Topmann SPD 14516D Engelhard FDP 14518B Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . 14519A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Feinendegen, Straßmeir, Dr. Jobst, Dreyer, Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Lemmrich, Milz, Pfeffermann, Sick, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber (Heidelberg), Ziegler, Dr. Stark (Nürtingen), Sauter (Epfendorf), Kiechle, Susset, Erhard (Bad Schwalbach), Bühler (Bruchsal), Rawe, Röhner, Stutzer und der Fraktion der CDU/CSU Medizinisch-psychologische Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung von Kraftfahrern — Drucksache 8/3084 — Straßmeir CDU/CSU 14520A Paterna SPD 14521 A Hoffie FDP 14523 B Nächste Sitzung 14525 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14527* A Anlage 2 Einsatz der Instrumente der Bauleitplanung und der Infrastruktureinrichtungen zur Investitionslenkung und -kontrolle; Berücksichtigung kinderreicher Familien beim sozialen Wohnungsbau MdlAnfr Al 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A2 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14527* C Anlage 3 Koordinierung zwischen der ,Zweiten Fortschreibung" für das Forschungsprogramm Raumordnung und Städtebau und dem Bauforschungsprogramm MdlAnfr A3 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14528* A Anlage 4 Förderung des Dachgeschoßausbaues zu Wohnzwecken in Berlin MdlAnfr A4 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14528* B Anlage 5 Vermeidung der Bezeichnung „BRD" in Schulbüchern MdlAnfr A5 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 14528* B Anlage 6 Überzahlung der infolge der Pauschalierung an die DDR zu zahlender Straßenbenutzungsgebühren MdlAnfr A8 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 14528* D Anlage 7 Gefährdung von Arbeitsplätzen bei der Bundespost durch bürokratische Hindernisse bei der Anwendung der neuen Kommunikationstechniken MdlAnfr A16 02.11.79 Drs 08/3310 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A17 02.11.79 Drs 08/3310 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 14529* B Anlage 8 Schärfere Überwachung der Tätigkeit des israelischen Geheimdienstes angesichts der Vorgänge in bayerischen Gefängnissen MdlAnfr A30 02.1139 Drs 08/3310 Schäfer (Mainz) FDP MdlAnfr A31 02.11.79 Drs 08/3310 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14530* A Anlage 9 Prospekthaftung der Emissionsbank gemäß § 45 des Börsengesetzes; Schutz der Erwerber junger Aktien MdlAnfr A41 02.1139 Drs 08/3310 Röpp (Göppingen) SPD MdlAnfr A42 02.11.79 Drs 08/3310 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14530* B Anlage 10 Personalaufwand für Prüfungen nach § 78 der Bundeshaushaltsordnung bei den Verbänden der Bundeswehr MdlAnfr A43 02.11.79 Drs 08/3310 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14530* D Anlage 11 Entschädigung für die in der NS-Zeit Zwangssterilisierten MdlAnfr A44 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14531* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 III Anlage 12 Vorlage des Steuerentlastungsgesetzes 1980 MdlAnfr A45 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A46 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14531 * B Anlage 13 Witwengeldregelung nach Hofabgabe MdlAnfr A47 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14531 * C Anlage 14 Einengung der beabsichtigten Witwengeldregelung durch die Höfeordnung MdlAnfr A48 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14531* D Anlage 15 Auswertung des Gutachtens der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel durch den Bundeswirtschaftsminister MdlAnfr A55 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14532* A Anlage 16 Erlaß von Ausbildungsordnungen im landwirtschaftlichen Bereich; Holzversorgung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft MdlAnfr A56 02.1139 Drs 08/3310 Paintner FDP MdlAnfr A57 02.11.79 Drs 08/3310 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14532* B Anlage 17 Überprüfung der Arbeitszeitordnung hinsichtlich der Zulassung von Frauen als Stukkateurinnen MdlAnfr A63 02.1139 Drs 08/3310 Milz CDU/CSU MdlAnfr A64 02.1139 Drs 08/3310 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14533* A Anlage 18 Anspruch der Verwaltungsausschufivorsitzenden auf Informationen über Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit an einzelne Unternehmen MdlAnfr A67 02.11.79 Drs 08/3310 Sieler SPD MdlAnfr A68 02.1139 Drs 08/3310 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14533* B Anlage 19 Kündigung von Arbeitsverhältnissen wegen Krankheit des Arbeitnehmers MdlAnfr A71 02.11.79 Drs 08/3310 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14533* D Anlage 20 Zahl der seit 1978 erfolgten Kündigungen von Arbeitsverhältnissen wegen Krankheit des Arbeitnehmers MdlAnfr A72 02.11.79 Drs 08/3310 Bindig SPD MdlAnfr A73 02.1139 Drs 08/3310 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14534* A Anlage 21 Anstieg des Wehretats der Bundesregierungen von 1959 bis 1969 und von 1969 bis 1979 MdlAnfr A75 02.11.79 Drs 08/3310 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14534* B Anlage 22 Äußerung des Ministerpräsidenten Dr. Albrecht über die Steigerung des Verteidigungshaushalts 1980 MdlAnfr A76 02.11.79 Drs 08/3310 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14534* C Iv Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 23 Streichung der Einzelkämpferausbildung im Rahmen der Ausbildung für Offizieranwärter; Einsatzbereitschaft der Panzertruppe auf dem neu eingeführten Leopard II MdlAnfr A77 02.11.79 Drs 08/3310 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU MdlAnfr A78 02.11.79 Drs 08/3310 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14534* D Anlage 24 Mängel an Bundesbedienstetenwohnungen und an Bundesdarlehenswohnungen für Bundeswehrangehörige sowie Berücksichtigung der familiären Verhältnisse bei der Vergabepraxis MdlAnfr A79 02.11.79 Drs 08/3310 Horstmeier CDU/CSU MdlAnfr A80 02.11.79 Drs 08/3310 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14535* B Anlage 25 Dienstliche Umfrage in der Bundeswehr über „die Stimmung in der Truppe" MdlAnfr A81 02.1139 Drs 08/3310 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14535* D Anlage 26 Erklärung des Bundesverteidigungsministers betr. Wiederherstellung der deutschen Einheit MdlAnfr A82 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14536* A Anlage 27 Gesundheitsschädigung durch überdimensionierte Lautsprecheranlagen MdlAnfr A83 02.1139 Drs 08/3310 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14536* B Anlage 28 Mißbrauch von Arzneimittelmustern MdlAnfr A84 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14536* C Anlage 29 Zusammenhang zwischen der Einnahme von „Lenotan" während der Schwangerschaft und Mißbildungen bei Neugeborenen MdlAnfr A85 02.11.79 Drs 08/3310 Spitzmüller FDP MdlAnfr A86 02.11.79 Drs 08/3310 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14536* D Anlage 30 Untersagung gesundheitsbezogener Werbung für Margarine oder ähnliche Fette MdlAnfr A87 02.11.79 Drs 08/3310 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14537* A Anlage 31 Überleitung des Postreisedienstes auf die Bundesbahn MdlAnfr A88 02.11.79 Drs 08/3310 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14537* C Anlage 32 Weiterentwicklung des eisenbahngerechten Rollstuhls MdlAnfr A89 02.1139 Drs 08/3310 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14537* C Anlage 33 Verkehrssicherheit auf der Bundeswasserstraße Unterelbe bei Stade sowie wirksamere Ölbekämpfung nach Schiffskollisionen MdlAnfr A90 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Schwenk (Stade) SPD MdlAnfr A91 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14537* D Anlage 34 Schaffung behindertengerechter sanitärer Einrichtungen an Bundesautobahnen MdlAnfr A92 02.11.79 Drs 08/3310 Feinendegen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14538* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 V Anlage 35 Hinweise an Bundesautobahnen auf Raststätten, Kioske oder Hotels mit behindertengerechten Einrichtungen MdlAnfr A93 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14538* B Anlage 36 Bewertungsstufe des Ausbaus der A 98 zwischen Lindau und Stockach MdlAnfr A94 02.1139 Drs 08/3310 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14538* C Anlage 37 Ersatzmaßnahmen für die weggefallene Odenwald-Neckar-Alb-Autobahn (A 45) in der Region Franken sowie deren Finanzierung MdlAnfr A95 02.1139 Drs 08/3310 Susset CDU/CSU MdlAnfr A96 02.1139 Drs 08/3310 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14538* C Anlage 38 Bundesfernstraßen-Projekte in der Oberpfalz MdLAnfr A97 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14538* D Anlage 39 Ausrüstung des Prototyps des „Schnellen Brüters" in Kalkar mit einer Natriumkühlung vom Loop Type MdlAnfr A98 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 14539* A Anlage 40 Durch die Versenkung chemischer Kampfstoffe und von Munition gefährdete Gebiete in Nord- und Ostsee MdlAnfr A99 02.1139 Drs 08/3310 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14539* B Anlage 41 Diplomatische Aktivitäten gegenüber der UdSSR im Zusammenhang mit der Verbringung des litauischen Sportlers Vladislavas Tschessiounias in die Sowjetunion MdlAnfr A106 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14539* C Anlage 42 Finanzielle Unterstützung des Deutschen Depeschendienstes (DDP) durch das Bundespresseamt sowie Inhalt des Auslandsvertrags zwischen Bundespresseamt und DDP SchrAnfr B1 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 14539* C Anlage 43 Auswirkung der Rodungen im Amazonasgebiet auf das Weltklima SchrAnfr B3 02.11.79 Drs 08/3310 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B4 02.1139 Drs 08/3310 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14539* D Anlage 44 Absetzung der von einem deutschen Schiff aufgenommenen Vietnamflüchtlinge auf einer Insel SchrAnfr B5 02.1139 Drs 08/3310 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B6 02.1139 Drs 08/3310 Kraus CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14540* B Anlage 45 Gerichtsverfahren gegen in der CSSR wegen politischer Delikte inhaftierte Deutsche SchrAnfr B7 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B8 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14540* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 46 Freilassung der in der CSSR aus politischen Gründen inhaftierten Deutschen SchrAnfr B9 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAnfr B10 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14541* A Anlage 47 Abstimmung des Treffens zwischen einem Mitglied der EG-Kommission und einem Vertreter der Polisario mit den Regierungen in der EPZ SchrAnfr B11 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14541* B Anlage 48 Anerkennung der sowjetischen Annexion des Baltikums durch NATO-Staaten SchrAnfr B12 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14541* B Anlage 49 Reparationsansprüche Albaniens gegenüber der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B13 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14541 * C Anlage 50 Übergabe der als Gastgeschenk von Hua Guofeng In Aussicht gestellten beiden Panda-Bären an den Berliner Zoo sowie Aussparung Berlins im Besuchsprogramm des chinesischen Regierungschefs SchrAnfr B14 02.11.79 Drs 08/3310 Bahner CDU/CSU SchrAnfr B15 02.11.79 Drs 08/3310 Bahner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14541* D Anlage 51 Hintergründe für die Nichteinbeziehung Berlins in das Besuchsprogramm des chinesischen Regierungschefs Hua Guofeng SchrAnfr B16 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14542* A Anlage 52 Beseitigung der Ungerechtigkeiten des § 40 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes SchrAnfr B17 02.11.79 Drs 08/3310 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14542* A Anlage 53 Aufklärung des Verbleibs des sowjetischen Sportler Vladislavas Tschessiounias SchrAnfr B18 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14542* B Anlage 54 Genehmigung von Sonderurlaub für Bedienstete zur Wahrnehmung von Aufgaben in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt SchrAnfr B19 02.11.79 Drs 08/3310 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B20 02.11.79 Drs 08/3310 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14542* A Anlage 55 Verhinderung der illegalen Einreise von Ausländern über die DDR SchrAnfr B21 02.11.79 Drs 08/3310 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14543* A Anlage 56 Vereinheitlichung des Beginns und des Endes der Sommerzeit in den europäischen Ländern SchrAnfr B22 02.11.79 Drs 08/3310 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14543* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 VII Anlage 57 Dateien über Homosexuelle im Verantwortungsbereich der Bundesregierung SchrAnfr B23 02.1139 Drs 08/3310 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14543* D Anlage 58 Konsequenzen aus dem Gutachten von Professor Ulrich „Deposition von Luftverunreinigungen und ihre Auswirkungen in Waldökosystemen im Solling" SchrAnfr B24 02.11.79 Drs 08/3310 Würtz SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14544* A Anlage 59 Gebührenerhebung für die Erteilung einer Auskunft über die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit SchrAnfr B25 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Haussmann FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14544* B Anlage 60 Bewertung des Kooperationsabkommens zwischen DDP und TASS SchrAnfr B26 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14544* C Anlage 61 Verhandlungen mit der DDR über die Grenzmarkierung an der Elbe nach der Bundestagswahl 1980 SchrAnfr B27 02.1139 Drs 08/3310 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B28 02.1139 Drs 08/3310 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14545* A Anlage 62 Übernahme der Kosten für CA-Nachkuren bei von Rehabilitationsleistungen ausgeschlossenen Beamten und Versorgungsempfängern SchrAnfr B29 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14545* C Anlage 63 Unterrichtung der Bevölkerung über Fabrikationsfehler in franzözischen Kernkraftwerken SchrAnfr B30 02.11.79 Drs 08/3310 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B31 02.11.79 Drs 08/3310 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 14545* D Anlage 64 Einschränkung der Versetzungen von Beamten in den einstweiligen Ruhestand sowie Wiederbeschäftigung in anderen Behörden SchrAnfr B32 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B33 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14546* B Anlage 65 Verwendung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse bei Fluchthilfe-Prozessen gegen deutsche Staatsangehörige in der CSSR SchrAnfr B34 02.11.79 Drs 08/3310 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B35 02.11.79 Drs 08/3310 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14546* C Anlage 66 Weitergabe von Erkenntnissen über Flüchtlinge, Fluchtwege und Fluchthelfer an Ostblockstaaten SchrAnfr B36 02.11.79 Drs 08/3310 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14546* C Anlage 67 Einführung eines einheitlichen europäischen Namensrechts SchrAnfr B37 02.1139 Drs 08/3310 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14546* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 68 Verlandung des Bodensees an der Rheinmündung SchrAnfr B38 02.11.79 Drs 08/3310 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14547* A Anlage 69 Unerkannte Morde in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B40 02.11.79 Drs 08/3310 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14547* B Anlage 70 Umweltgefährdung durch Großdeponien SchrAnfr B41 02.11.79 Drs 08/3310 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14547* C Anlage 71 Zahl der bei Berliner Bundesbehörden registrierten, aber außerhalb Berlins tätigen Bediensteten SchrAnfr B42 02.1139 Drs 08/3310 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14548* A Anlage 72 Standort für die Katastrophenschutzschule Baden-Württemberg SchrAnfr B43 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14548* B Anlage 73 Rückkehr des sowjetischen Kanu-Olympiasiegers Vladislavas Tschessiounias in die UdSSR SchrAnfr B44 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14548* C Anlage 74 Verhöre von in deutschen Gefängnissen einsitzenden Palästinensern durch den israelischen Geheimdienst SchrAnfr B45 02.1139 Drs 08/3310 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14548* D Anlage 75 Auslieferung des wegen rechtsradikaler Straftaten verurteilten und in die Schweiz geflohenen Manfred Roeder SchrAnfr B46 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B47 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14549* A Anlage 76 Ermöglichung der strafrechtlichen Verfolgung des fahrlässigen Umgangs mit gefährlichen Stoffen durch Änderung des § 311 a StGB aus Anlaß der Radiumanwendung im Marienhospital in ErftstadtFrauenthal SchrAnfr B48 02.11.79 Drs 08/3310 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14549* C Anlage 77 Kriterien des Völkermordes nach Art. II E der VN-Völkermordkonvention und § 220a Nr. 5 StGB SchrAnfr B49 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14550* A Anlage 78 Investitionen der VEBA für Fusionen in den letzten vier Jahren SchrAnfr B50 02.1139 Drs 08/3310 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B51 02.11.79 Drs 08/3310 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14550* B Anlage 79 Auswirkung der Aufhebung der Dieselölverbilligung für Wasser- und Luftpostfahrzeuge auf eine einheitliche Regelung in der EG und die Entwicklung des Dieselölpreises SchrAnfr B52 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B53 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14550* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 IX Anlage 80 Verstoß einer paraguayischen Firma gegen die geltende Gesetzgebung im Rahmen des Entwicklungsländersteuergesetzes SchrAnfr B54 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B55 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B56 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B57 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14551* B Anlage 81 Forderung eines Carnets A.T.A. durch französische Zollbehörden beim Abschleppen defekter Kraftfahrzeuge durch Abschleppunternehmen in Frankreich SchrAnfr B58 02.11.79 Drs 08/3310 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14551* C Anlage 82 Verwendung der Liegenschaften in Stohl bei Kiel nach Verlegung des Fraunhofer-instituts für naturwissenschaftlich-technische Trendanalysen SchrAnfr B59 02.11.79 Drs 08/3310 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14552* A. Anlage 83 Abgabe und Nutzung von Gelände des NATO-Hauptquartiers Rheindahlen sowie Aufgabe von Rechten bei der Benutzung des Geländes „Hauptquartier Mönchengladbach" SchrAnfr B60 02.11.79 Drs 08/3310 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B61 02.11.79 Drs 08/3310 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14552* A Anlage 84 Steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für mildtätige, kirchliche und religiöse Zwecke und für das Hilfswerk Misenior SchrAnfr B62 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAnfr B63 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hoffacker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14552* C Anlage 85 Maßnahmen zur Verhinderung steuerlicher Nachteile für Berufskraftfahrer hinsichtlich entstehender Verpflegungsmehraufwendungen SchrAnfr B64 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B65 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14552* D Anlage 86 Übernahme der Tätigkeiten der Lastenausgleichsbank durch die Geschäftsstelle der Heimkehrerstiftung SchrAnfr B66 02.11.79 Drs 08/3310 Becker (Nienberge) SPD SchrAnfr B67 02.11.79 Drs 08/3310 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 14553* A Anlage 87 Durchführung einer Verbraucheraufklärung über rationelle Energieeinsparungen im häuslichen Bereich durch die Verbraucherzentralen SchrAnfr B68 02.11.79 Drs 08/3310 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14553* D Anlage 88 Gesetzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung in Mehrfamilienmiet- und -eigentumshäusern SchrAnfr B69 02.11.79 Drs 08/3310 Amrehn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14554* A Anlage 89 Erstellung von Energieversorgungsplänen durch Städte und Gemeinden SchrAnfr B70 02.11.79 Drs 08/3310 Reuschenbach SPD SchrAnfr B71 02.11.79 Drs 08/3310 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14554* C X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 90 Streichung der Einstufung Adenaus als C-Schwerpunkt in den Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur SchrAnfr B72 02.11.79 Drs 08/3310 Lenders SPD SchrAnfr B73 02.1139 Drs 08/3310 Lenders SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14555* A Anlage 91 Festsetzung von Normen für die Käfighaltung von Hühnern SchrAnfr B74 02.11.79 Drs 08/3310 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14555* B Anlage 92 Verbesserung der Angaben über das Durchschnittseinkommen einer Familienarbeitskraft im Agrarbericht und Verteilung des landwirtschaftlichen Reineinkommens auf die in der Landwirtschaft tätigen Erwerbspersonen SchrAnfr B75 02.11.79 Drs 08/3310 Kirschner SPD SchrAnfr B76 02.11.79 Drs 08/3310 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14555* C Anlage 93 Einwirkung von Bundesminister Ertl auf die Einstellung der Stierkämpfe in Spanien SchrAnfr B79 02.11.79 Drs 08/3310 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14556* B Anlage 94 Verbesserung der Schwangerenvorsorge und Nachbetreuung von Neugeborenen in Regionen mit besonders hohen Säuglingssterbeziffern SchrAnfr B80 02.11.79 Drs 08/3310 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14556* C Anlage 95 Anderung der Arbeitszeitordnung hinsichtlich der Zulassung von Frauen als Stukkateurinnen SchrAnfr B81 02.11.79 Drs 08/3310 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14557* A Anlage 96 Bindung der geplanten Künstlersozialabgabe an bestimmte Jahresumsätze zugunsten kleinerer Unternehmen im Kunstsektor SchrAnfr B82 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B83 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14557* B Anlage 97 Befassung des zuständigen „Hauptausschusses" mit der Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen für Angehörige der Jugendreligionen SchrAnfr B84 02.11.79 Drs 08/3310 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14557* C Anlage 98 Aufforderung der Lizenzfußballspieler bei Bundesligavereinen durch den Parlamentarischen Staatssekretär Buschfort zur Wahl von Betriebsräten SchrAnfr B85 02.11.79 Drs 08/3310 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14557* D Anlage 99 Unterbindung des „Menschenhandels" durch Verleiherfirmen im Baugewerbe SchrAnfr B86 02.11.79 Drs 08/3310 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14558* B Anlage 100 Auswertung des Gutachtens der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel vom Bundeskanzleramt und vom Bundesarbeitsminister SchrAnfr B87 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Steger SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1939 XI SchrAnfr B88 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14559* A Anlage 101 Zahl der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versicherten Selbständigen SchrAnfr B89 02.11.79 Drs 08/3310 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14559* B Anlage 102 Erweiterung des von der Bundeswehr in der Meldorfer Bucht zur Waffenerprobung in Anspruch genommenen Sperrgebiets um die Warngebiete II und III sowie Durchführung eines Clear-Range-Verfahrens in der Meldorfer Bucht bei Ebbe SchrAnfr B90 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B91 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B92 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B93 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14559* B Anlage 103 Konsultationen zwischen den militärischen Hauptquartieren der europäischen Mitglieder des NATO-Bündnisses über die Planung künftiger Bewaffnungssysteme; Beurteilung der Arbeitsergebnisse von FINABEL, der Unabhängigen Europäischen Programmgruppe und des Ständigen Rüstungsausschusses SchrAnfr B94 02.11.79 Drs 08/3310 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B95 02.1139 Drs 08/3310 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14559* D Anlage 104 Stationäre Behandlung erkrankter Soldaten in zivilen Krankenhäusern SchrAnfr B96 02.11.79 Drs 08/3310 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14560* C Anlage 105 Benzineinsparungen bei der Bundeswehr SchrAnfr B97 02.11.79 Drs 08/3310 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14561* A Anlage 106 Verhinderung parteipolitisch-polemischen Einflusses auf Bundeswehrangehörige SchrAnfr B98 02.1139 Drs 08/3310 Möhring SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14561* B Anlage 107 Bericht in der Zeitschrift „Bundeswehr aktuell" unter dem Titel „Großes Reinemachen" über die Einweihung einer Brücke über die Otter sowie Auswahl der eingeladenen Persönlichkeiten SchrAnfr B99 02.1139 Drs 08/3310 Dreyer CDU/CSU SchrAnfr B100 02.1139 Drs 08/3310 Dreyer CDU/CSU SchrAnfr B101 02.1139 Drs 08/3310 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14561* D Anlage 108 Ersatz der für das MRCA „Tornado" entwickelten Bombenschlösser durch „PRATZEN-Schlösser" sowie Kosten für diese Umrüstung SchrAnfr B102 02.1139 Drs 08/3310 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B103 02.1139 Drs 08/3310 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B104 02.11.79 Drs 08/3310 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14562* A Anlage 109 Rückgang der Zahl der Offiziere SchrAnfr B105 02.11.79 Drs 08/3310 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14562* D XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 110 Cadmiumgehalt in Wiesenchampignons SchrAnfr B106 02.11.79 Drs 08/3310 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14563* A Anlage 111 Jugendalkoholismus in Baden-Württemberg; Verknüpfung einer Verbilligung alkoholfreier Getränke in der Gastronomie mit einer Halbierung des Mehrwertsteuersatzes für gastronomische Betriebe SchrAnfr B107 02.11.79 Drs 08/3310 Bindig SPD SchrAnfr B108 02.11.79 Drs 08/3310 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14563* D Anlage 112 Berücksichtigung der OTC-Produkte herstellenden Firmen bei Seminaren zum Thema „Pharmaceutical Inspection" SchrAnfr B109 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B110 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14564* C Anlage 113 Verteilung der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Grundproblemen der Bevölkerungspolitik an Journalisten vor deren Zuleitung an den Bundestag; Ausführungen des Regierungssprechers Bolling in diesem Zusammenhang SchrAnfr B111 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B112 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14564* D Anlage 114 Aufgliederung der Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche nach dem 21. Juni 1976 nach den einzelnen Indikationen SchrAnfr B113 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14565* A Anlage 115 Bau eines Anschlusses Amberg-PfreimdWaidhaus an die von der CSSR geplante Autobahn Prag-deutsche Grenze SchrAnfr B114 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14565* B Anlage 116 Ausbau der B 8 bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz zum besseren Anschluß des Raumes Altenkirchen an die rechtsrheinische Autobahn SchrAnfr B115 02.11.79 Drs 08/3310 Schwarz CDU/CSU SchrAnfr B116 02.11.79 Drs 08/3310 Schwarz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14565* C Anlage 117 Erhaltung der Stichstrecken BeckdorfHollenbeck, Bremervörde-Bevern und Geestenseth-Bremerhaven/ Wulsdorf SchrAnfr B117 02.11.79 Drs 08/3310 Dreyer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14565* C Anlage 118 Verkehrsunfälle durch platzende Reifen seit 1970 sowie Überprüfung der Vorschriften über die Mindestgüte von Autoreifen SchrAnfr B118 02.11.79 Drs 08/3310 Ibrügger SPD SchrAnfr B119 02.11.79 Drs 08/3310 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14565* D Anlage 119 Erhöhung der TÜV-Gebühren für KfzPrüfungen SchrAnfr B120 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14566* A Anlage 120 Besetzung der Ausbildungsplätze für Gerätemechaniker und Gleisbauer bei der Bundesbahndirektion Nürnberg SchrAnfr B121 02.1139 Drs 08/3310 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14566* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 XIII Anlage 121 Forderungen Großbritanniens und der Niederlande nach Aufstockung ihres Kontingents im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr SchrAnfr B122 02.1139 Drs 08/3310 Haar SPD SchrAnfr B123 02.1139 Drs 08/3310 Haar SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14566* D Anlage 122 Mitfinanzierung der geplanten Bahnbrücken im Zuge der L 89 in der Gemeinde Hasbergen (Kreis Osnabrück) durch die Bundesbahn SchrAnfr B124 02.11. 79 Drs 08/3310 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14567* A Anlage 123 Rückbau der stillgelegten Harz-Eisenbahn-Nebenstrecke Goslar-LangelsheimAltenau SchrAnfr B125 02.1139 Drs 08/3310 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAnfr B126 02.1139 Drs 08/3310 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14567* B Anlage 124 Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte auf Eilzüge SchrAnfr B127 02.11.79 Drs 08/3310 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14567* C Anlage 125 Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte auf Eil- und D-Züge im Personennahverkehr SchrAnfr B128 02.1139 Drs 08/3310 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14567* D Anlage 126 Belastung deutscher Verkehrsteilnehmer in EG-Ländern durch Sonderstrafen (Belgien) und Autobahngebühren SchrAnfr B129 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B130 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14568* B Anlage 127 Auswirkungen der Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung auf den Radsport SchrAnfr B131 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14568* D Anlage 128 Verzicht auf eine S-Bahnhaltestelle am Neckarstadion in Stuttgart mangels ausreichender Parkplätze SchrAnfr B132 02.1139 Drs 08/3310 Hölscher FDP SchrAnfr B133 02.11.79 Drs 08/3310 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14569* B Anlage 129 Großzügigere Handhabung der Begriffe begünstigte Züge" und „50-km-Grenze" bei der Durchführung des Gesetzes zur kostenlosen Beförderung von Schwerbehinderten im Personennahverkehr SchrAnfr B134 02.11.79 Drs 08/3310 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B135 02.11.79 Drs 08/3310 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14569* C Anlage 130 Ausdehnung der Freifahrtberechtigung für Schwerbehinderte auf Eil- und D-Züge im Personennahverkehr SchrAnfr B136 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14569* D Anlage 131 Straßenbauprojekte im Bergischen Raum in Nordrhein-Westfalen nach dem Bedarfsplan für den Bundesfernstraßenbau SchrAnfr B137 02.11.79 Drs 08/3310 Milz CDU/CSU SchrAnfr B138 02.11.79 Drs 08/3310 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14570* B XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 132 Behinderung des Flugbetriebs durch schlecht organisierte oder ausgerüstete Flugsicherungsdienststellen anderer europäischer Länder SchrAnfr B139 02.11.79 Drs 08/3310 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14570* D Anlage 133 Umbenennung der Autobahnkreuzung A 7/A 8 in der Gemarkung Elching in „Neu-Ulmer Kreuz" SchrAnfr B140 02.11.79 Drs 08/3310 Fellermaier SPD SchrAnfr B141 02.11.79 Drs 08/3310 Fellermaier SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14571 * A Anlage 134 Ausbau der B 255 (Westerwald) sowie Baubeginn der Ortsumgehung Nastätten im Zuge der B 274 SchrAnfr B142 02.11.79 Drs 08/3310 Peiter SPD SchrAnfr B143 02.11.79 Drs 08/3310 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14571 * B Anlage 135 Zusammenfassung der Busdienste von Bahn und Post in einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Betriebseinrichtung SchrAnfr B144 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14571* C Anlage 136 Pläne der Bundesbahn für den Raum Weiden, Auswirkungen auf die vorhandenen Arbeitsplätze SchrAnfr B 145 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14572* A Anlage 137 Einstellung der Ausgabe von Markenblocks sowie Herausgabe eines Kleinbogens zum „Tag der Briefmarke 1979" SchrAnfr B146 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr B147 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14572* A Anlage 138 Ausdehnung des Fernsprechnahbereichs auf die Städte Versmold und Borgholzhausen SchrAnfr B148 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14572* D Anlage 139 Kosten sowie Bezieherkreis der „telepost" SchrAnfr B149 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B150 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14573* A Anlage 140 Fraktionsinterne Meinungsbildungen als Grundlage von Verwaltungsanordnungen, wie die Verfügung 123 - 3 B 2631 - 2 des Bundespostministers vom 14. August 1979 SchrAnfr B151 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 14573* B Anlage 141 Negative Folgen der Einführung von Heizungsmeßmethoden durch Verdunstungsgeräte SchrAnfr B152 02.11.79 Drs 08/3310 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14573* C Anlage 142 Erfahrungen mit Heizwärmemeßgeräten sowie Investitions- und Folgekosten des Einbaus der Geräte SchrAnfr B153 02.11.79 Drs 08/3310 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B154 02.11.79 Drs 08/3310 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14573* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 XV Anlage 143 Berücksichtigung des höheren Heizbedarfs bei ungünstiger Wohnungslage in den Verordnungen über die Abrechnung von Heizkosten SchrAnfr B155 02.11.79 Drs 08/3310 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14574* A Anlage 144 Genehmigung oder Ablehnung des Einbaus von Wärmemeßgeräten bei Vorliegen desselben Tatbestands SchrAnfr B156 02.11.79 Drs 08/3310 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14574* C Anlage 145 Ungerechtigkeiten bei der Heizkostenverteilung durch technische Mängel der Verdunstungsmesser SchrAnfr B157 02.11.79 Drs 08/3310 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B158 02.11.79 Drs 08/3310 Amrehn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14574* D Anlage 146 Einführung eines bundeseinheitlichen Bewilligungsverfahrens zur Durchführung des Energieeinsparungsgesetzes vom 30. Juni 1979 SchrAnfr B159 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B160 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14575* A Anlage 147 Bau einer Staustufe bei Neuburgweier SchrAnfr B161 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B162 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B163 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14575* B Anlage 148 Anrechnung von Hobby- und Spielräumen als steuerbegünstigt im Sinne des Zweiten Wohnbaugesetzes SchrAnfr B164 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14575* D Anlage 149 Praktiken der DDR-Behörden am Grenzübergang Eisfeld SchrAnfr B165 02.11.79 Drs 08/3310 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 14576* A Anlage 150 Verfügbarkeit von Filmen zu den Themen 17. Juni 1953, 13. August 1961, Erziehung der Jugend zum Haß, Berliner Blockade, Ernst Reuter beim Gesamtdeutschen Institut SchrAnfr B166 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 14576* B Anlage 151 Einbeziehung Hamburgs in den „kleinen Grenzverkehr" mit der DDR SchrAnfr B167 02.11.79 Drs 08/3310. Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 14576* D Anlage 152 Anpassung der Diözesen an die innerdeutsche Grenze bei Neueinteilung durch den Vatikan SchrAnfr B168 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14536* D Anlage 153 Vergabe eines Forschungsauftrags über radioaktive Emissionen bei Kernkraftwerken an das Institut für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg; Beurteilung der wissenschaftlichen Arbeiten des XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Leitenden Mitarbeiters des Instituts, Dipl.-Biologe Dieter Teufel SchrAnfr B169 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B170 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 14577* A Anlage 154 Erfahrungen mit Versuchsreaktoren und Prototypen natriumgekiihlter „Schneller Brüter" SchrAnfr B171 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 14577* B Anlage 155 Finanzielle Hilfen der Bundesrepublik Deutschland an die Türkei SchrAnfr B172 02.1139 Drs 08/3310 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 14577* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14497 184. Sitzung Bonn, den 9. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 9. 11. Dr. von Aerssen * 9. 11. Dr. Aigner * 9. 11. Dr. Becher (Pullach) 9. 11. Blügel 9. 11. Blumenfeld * 9. 11. Böhm (Melsungen) 9. 11. Breidbach 9. 11. Büchner (Speyer) *** 9. 11. Dr. Evers 9. 11. Fellermaier * 9. 11. Friedrich (Würzburg) 9. 11. Dr. Früh * 9. 11. Frau Geier 9. 11. Hansen 9. 11. Dr. Haussmann 9. 11. Höpfinger 9. 11. Dr. Hüsch 9. 11. Ibrügger 9. 11. Immer (Altenkirchen) 9. 11. Dr. Jaeger 9. 11. Katzer 9. 11. Dr. h. c. Kiesinger 9. 11. Dr. Klepsch * 9. 11. Klinker 9. 11. Frau Krone-Appuhn 9. 11. Lagershausen 9. 11. Lücker * 9. 11. Luster * 9. 11. Dr. Meyer zu Bentrup 9. 11. Dr. Müller *** 9. 11. Frau Pack 9. 11. Pfeifer 9. 11. Pieroth 9. 11. Porzner 9. 11. Rappe (Hildesheim) 9. 11. Frau Renger 9. 11. Dr. Schäfer (Tübingen) 9. 11. Dr. Schwarz-Schilling 9. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 9. 11. Sieglerschmidt * 9. 11. Spilker 9. 11. Dr. Starke (Franken) 9. 11. Dr. Stavenhagen 9. 11. Stöckl 9. 11. Frau Traupe 9. 11. Ueberhorst 9. 11. Voigt (Sonthofen) 9. 11. Frau Dr. Walz * 9. 11. Wawrzik * 9. 11. Weber (Heidelberg) 9. 11. Wissmann 9. 11. Zywietz 9. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen A 1 und 2): Halt es die Bundesregierung mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit, einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in den Gemeinden und den ausschließlich bodenrechtlichen Zielsetzungen des Bundesbaugesetzes für vereinbar, die Instrumente der Bauleitplanung und die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktureinrichtungen zur Investitionslenkung und Investitionskontrolle einzusetzen? Auf welche konkrete Verhältniszahlen und welchen Zeitraum stützt die Bundesregierung im einzelnen ihre Angaben, daß die Mittel des sozialen Wohnungsbaus deutlich überproportional kinderreichen Haushalten zugute kämen und dabei im allgemeinen Haushalte mit niedrigerem Einkommen bevorzugt berücksichtigt würden, und inwieweit treffen diese Aussagen auch noch für die neuesten Sozialmietwohnungen zu? Zu Frage A 1: Es entspricht den mit der Bauleitplanung unmittelbar verfolgten Zwecken, bauliche Maßnahmen und damit auch bauliche Investitionen in räumlicher und sachlicher Hinsicht städtebaulich sinnvoll aufeinander zuzuordnen. Daß die Bauleitplanung mittelbar oder auch unmittelbar öffentliche und private Investitionen aus vielfachen städtebaulichen Gründen beeinflussen soll, ist deshalb unbestritten. Im Bundesbaugesetz ist als Aufgabe der Bauleitplanung daher ausdrücklich die Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung bestimmt worden und deren Leitung, d. h. vor allem deren Anregung, Zielbestimmung und Steuerung. Es ist daher nicht unverständlich, daß die Bauleitplanung mit den in städtebaulichem Zusammenhang allerdings etwas unscharfen und vieldeutigen Begriffen der Investitionslenkung" und „Investitionskontrolle" in Verbindung gebracht wird, ohne daß die Bauleitplanung hierdurch gekennzeichnet sein kann, weil ihre Aufgabe die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer sozialgerechten Bodennutzung ist. Zu Frage A 2: Bereits am 20. Juli 1979 habe ich in meiner Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Müntefering ausführlich auf die Entwicklung der für kinderreiche Familien zweckgebundenen Fördermittel des ersten und zweiten Förderungsweges hingewiesen. Ich darf insoweit auf die dort gemachten Zahlenangaben und Aussagen verweisen (Drucksache 8/3076, Frage 33). Aus dem neuesten Förderungsjahrgang sind folgende Relationen von Bedeutung: Im Jahre 1978 betrug der Anteil der Familien mit drei und mehr Kindern an allen Haushalten 5,9 %. Für diese Haushaltsgruppe wurden im ersten Förderungsweg 19,7 % der geförderten Wohnungen zweckgebunden. Im ersten und zweiten Förderungsweg zusammen betrug der Anteil 10,6 %. Da der erste Förderungsweg überwiegend den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau betrifft, treffen die Aussagen auch für die neuesten Sozialmietwohnungen zu. 14528* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage A 3): Inwieweit ist die Koordinierung zwischen der vom Bundesbauministerium vorgestellten „Zweiten Fortschreibung" für das Forschungsprogramm Raumordnung und Städtebau und dem kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Bauforschungsprogramm sichergestellt? Die genannten Programme haben unterschiedliche Zielsetzungen. Während sich das Mittelfristige Forschungsprogramm Raumordnung und Städtebau siedlungs- und stadtstrukturellen Fragen zuwendet, stehen beim Bauforschungsprogramm technische und wirtschaftliche Fragen des Bauwesens im Mittelpunkt des Interesses. Der Koordinierungsbedarf ist infolgedessen gering. Wo jedoch in Randbereichen beider Programme Koordinierung geboten ist — z. B. bei der „Stadthausinitiative" des BMBau —, findet eine enge Zusammenarbeit der Beteiligten statt. Sie vollzieht sich insbesondere in projektbegleitenden Arbeitsgruppen und durch den Austausch von Zwischenergebnissen. Im übrigen werden die Programme und die daraus abgeleiteten Projekte entsprechend dem an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages gerichteten Bericht der Bundesregierung zur Koordinierung ihrer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vom 24. März 1975 koordiniert. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 4): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in Berlin dringend notwendige Förderung des Dachgeschoßausbaues zu Wohnzwecken im Hin- blick auf die sehr engen Vorschriften der Baunutzungsverordnung und der Ausnahmemöglichkeiten nach § 31 des Bundesbaugesetzes auf erhebliche Schwierigkeiten stößt, und ist die Bundesregierung bereit, die Initiative zu einer Änderung dieser Vorschriften zu ergreifen, die der besonderen Situation des Landes Berlin gerecht wird? Soweit der Bundesregierung bekannt, werden in Berlin die Probleme des Dachausbaues zu Wohnzwecken in Altbauten — vor 1948 errichteten Wohngebäuden — eingehend untersucht. Zu diesem Zweck ist eine Expertengruppe gebildet worden, die die praktische Durchführung von Modellvorhaben erarbeitet. Anhand der Ergebnisse der Expertengruppe wird der Bausenator prüfen, ob die Voraussetzungen für Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften vorliegen. Die Bundesregierung wartet die Untersuchungsergebnisse ab und wird dann prüfen, ob Änderungen der entsprechenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften wegen der besonderen Situation des Landes Berlin in Betracht kommen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 5): In welcher Weise wird die Bundesregierung bei den für die Schulbücher zuständigen Bundesländern darauf hinwirken, daß die Kurzbezeichnung „BRD" künftig in Schulbüchern unterbleibt, nachdem diese Kurzbezeichnung in einer Reihe von Schulbüchern — so z. B. im Geographie-Buch für das 9. und 10. Schuljahr „Die Umwelt gestalten" — Klett-Verlag — auf den Seiten 48, 51, 54, 158 und 161 und in Kartenüberschriften Seiten 22 und 158, sowie im Arbeitsbuch für die Sozial- und Gemeinschaftskunde der Klassen 7 bis 9/10 "Gesellschaft und Politik" — Metzlersche Verlagsbuchhandlung — auf den Seiten 121, 129, 138, 144 und 145 — festgestellt wurde? Die alten Karten- und Bezeichnungsrichtlinien von 1961/1965 sind auf Beschluß des Bundeskabinetts 1971 aufgehoben worden. Maßgeblicher Grund für die Aufhebung war neben der Veränderung des Sprachgebrachs und der Einsicht in die Unmöglichkeit, die Einhaltung von Richtlinien zu gewährleisten, die Überzeugung der Bundesregierung, daß die Reglementierung des Sprachgebrauchs kein geeignetes Mittel der Politik darstellt. Die Bundesregierung hat immer wieder erklärt, daß sie an dieser Auffassung aus wohlerwogenen Gründen festhält und damit die Absicht verbindet, in Zukunft neue Richtlinien nicht herauszugeben. Andererseits gilt unverändert die Empfehlung der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 31. Mai 1974, die es für „wünschenswert" gehalten haben, „daß im amtlichen Sprachgebrauch die volle Bezeichnung ,Bundesrepublik Deutschland verwendet werden sollte". Diesem Besprechungsergebnis im Bereich der Länder Geltung zu verschaffen, fällt — auch darauf hat die Bundesregierung mehrfach hingewiesen — in die Zuständigkeit und Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Die Ständige Konferenz der Kultusminister hat am 16. Juni 1978 einen Beschluß gefaßt, nach dem Schulbücher, die die Abkürzung „BRD" enthalten, nicht zugelassen werden sollen. Warum trotzdem, wie es nach den von Ihnen genannten Beispielen den Anschein hat, diese Richtlinie von einzelnen Kultusministerien als den Schulbuchzulassungsbehörden nicht ausreichend beachtet worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich möchte betonen, daß die Kompetenz für das Schulbuchzulassungsverfahren auf Grund der Kulturhoheit ausschließlich bei den Ländern liegt. Die Bundesregierung sieht deshalb, zumal in Anbetracht der vorliegenden gemeinsamen Grundsatzempfehlung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten der Länder und des eindeutigen Beschlusses der Kultusministerkonferenz, keine Möglichkeit und auch keine Veranlassung, auf die Bundesländer einzuwirken. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 8): Welche Summen errechnen sich aus der bisher individuellen Zahlungsweise der Straßenbenutzungsgebühren an SED-Behörden und wie hoch ist demzufolge die Überzahlung, die durch die nunmehr jährlich zu zahlende Pauschale von 50 Millionen DM vom Steuerzahler aufzubringen ist? Die Bundesregierung hat in der Drucksache 8/2598 vom 23. Februar 1979 die Einnahmen der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14529* DDR aus Straßenbenutzungsgebühren im Jahre 1979 auf 40 Millionen DM beziffert mit der Einschränkung, daß die Einnahmen sich nur mit großen Schwierigkeiten und in ungefähren Größenordnungen schätzen lassen. Diese Schwierigkeiten hängen vor allem damit zusammen, daß die Straßenbenutzungsgebühren nach Entfernungen gestaffelt sind und wir nicht wissen, wie weit unsere Fahrzeuge in der DDR fahren. Es ist also nicht auszuschließen, daß die Summe für 1979 auch höher liegt. Für die jetzt vereinbarte Pauschalierung der Straßenbenutzungsgebühren für Personenkraftfahrzeuge hat die Bundesregierung für den Zeitraum von zehn Jahren einen Betrag von 50 Millionen DM jährlich wegen der damit verbundenen politischen und humanitären Vorteile als angemessen und berechtigt angesehen. Dabei haben mehrere Faktoren, die sich nicht in der angesprochenen Weise errechnen lassen, eine Rolle gespielt. Die Pauschale gilt wie gesagt für zehn Jahre, stabilisiert die Reisebedingungen und schließt Gebührensteigerungen für einen langen Zeitraum aus. Die Verkehrsströme werden sich durch die finanzielle Entlastung der Einzelreisenden und durch die Erweiterung des grenznahen Verkehrs steigern. Schließlich konnte Berlin (West) auch in diese Vereinbarungen eindeutig einbezogen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen A 16 und 17): Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der medienpolitischen Bemühungen des Bundesforschungsministers die Ergebnisse einer Anhörung von Sachverständigen im Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages zum Thema „Informationstechnik” am 10. Oktober 1979, in der die großen Sorgen der deutschen Industrie über die bürokratischen, ordnungspolitischen und rechtspolitischen Hindernisse bei der Anwendung und Nutzung der neuen Kommunikationstechniken besonders deutlich geworden sind? Wird auf Grund der Politik der Bundesregierung die Sicherung von ca. 40 000 Arbeitsplätzen bei der Deutschen Bundespost und rund 80 000 Arbeitsplätzen bei den Zulieferern mittelfristig gefährdet, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Umstand? Zu Frage A 16: Die Anhörung im Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages am 10. Oktober 1979 zeigte, daß die einzelnen Sachverständigen die Geschwindigkeit der Einführung neuer Kommunikationstechniken unterschiedlich beurteilen. Während von einigen Sachverständigen die Auffassung vertreten wurde, daß insbesondere im Endgerätebereich technische Auflagen und Zulassungserfordernisse der Deutschen Bundespost das Innovationstempo behindern, vertraten andere Sachverständige aus der Industrie die gegenteilige Auffassung und gaben zu bedenken, daß eine regellose Entwicklung des Endgerätesektors wirtschaftlich nicht vertretbarer Imkompatibilität Vorschub leiste. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß nicht allein die technischen Möglichkeiten zur Richtschnur der Medienpolitik gemacht werden dürfen. Die breite Anwendung neuer Medien ist begleitet von der Sorge vieler Menschen vor negativen Folgen etwa in den Familien. Neue Medien sollen: — einen Beitrag zum Abbau sozialer Isolierung leisten, — die Verantwortung des einzelnen für seine Nächsten in der Gesellschaft nicht behindern, — das Zusammenleben und das Gespräch in der Familie nicht behindern und — eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung leisten. Die Bundesregierung beabsichtigt daher eine Verstärkung der Medienwirkungsforschung und befürwortet die Durchführung der von der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KTK) vorgeschlagenen Pilotprojekte zum Kabelfernsehen. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, daß durch Infrastrukturmaßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Arbeitsplätze gesichert werden. Im Bereich Technische Kommunikation werden z. Zt. folgende Infrastrukturmaßnahmen eingeleitet, bzw. können in den nächsten Jahren eingeleitet werden: — die Nutzung des vorhandenen analogen Fernmeldenetzes mit neuen Dienstleistungen wie Bildschirmtext und Faksimile — die Digitalisierung des Fernsprechnetzes — die Errichtung eines am Bedarf orientierten Mobilfunknetzes — der Beginn des Aufbaues eines Breitbandnetzes. In dem von der Bundesregierung beschlossenen Programm Technische Kommunikation sind Forschungsmaßnahmen definiert worden, die die Voraussetzungen für diese Infrastrukturmaßnahmen schaffen sollen. Zu Frage A 17: Bereits anläßlich der Fragestunde in der 175. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. September 1979 ist eine gleichartige Frage von Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann an den Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen gestellt worden. Der Bundesminister hat damals darauf hingewiesen, daß die bisherigen Beratungen des Kabinetts keinen Anlaß geben, eine Gefährdung von Arbeitsplätzen im genannten Umfang befürchten zu müssen, da durch den Verzicht auf Vollverkabelung ganzer Städte technische Innovationen nicht behindert werden sollen. Ergänzend möchte die Bundesregierung nochmals den hier vorliegenden Zusammenhang klarstellen. Mitte der 80er Jahre werden die Investitionen für die traditionellen Fernsprechdienstleistungen wegen der erreichten Vollversorgung mit Fernsprechanschlüssen erheblich zurückgehen. Hierdurch wird der Arbeitskräftebedarf bei Industrie und Handwerk um ca. 60 000-80 000 Kräfte zurückgehen. Investitionen im Breitbandkabelausbau werden hierfür einen Ersatz darstellen. 14530* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Die Bundesregierung ist bestrebt, daß das Breitbandfernmeldenetz durch die DBP weiter entwikkelt und aufgebaut wird: Die bisher übliche Versorgung von Kleinbereichen (Inselnetze) mit Hilfe von Kabelanlagen bei unzureichenden Empfangsmöglichkeiten oder von Gebieten, wo durch örtliche Auflagen keine einzelnen Überdachantennen zugelassen sind bzw. Anträge von Bauträgern oder Gemeinden für Neubau- und Sanierungsgebiete vorliegen, wird jedoch fortgesetzt. Im kurzfristigen Bereich (1980/81) werden auch diese Aktivitäten reichlich Innovationsanstöße für die Industrie bieten. Mittelfristig (1982/84) wird der Ablauf der 4 Kabelfernseh-Pilotprojekte zur Lösung der heutigen medienpolitischen Fragen beitragen und insoweit auch den weiteren Breitband-Netzausbau klären. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/3319 Fragen A 30 und 31): Genießt der israelische Geheimdienst in der Bundesrepublik Deutschland besondere Freizügigkeit seitens der Bundesregierung bzw. der ihr untergeordneten Dienste auf Grund der häufig zitierten sogenannten .besonderen Beziehungen" zum Staate Israel? Sieht sich die Bundesregierung auf Grund der Vorgänge in bayerischen Gefängnissen veranlaßt, die Tätigkeit des israelischen Geheimdienstes in Zukunft schärfer zu überwachen und gegebenenfalls auch energisch einzuschränken? Ihre Fragen berühren den sehr empfindlichen Bereich der Kontakte unserer Sicherheitsbehörden zu ausländischen Nachrichtendienste. Die Materie eignet sich — wofür ich um Ihr Verständnis bitte — nicht für eine Erörterung in der Öffentlichkeit. Ich nehme an, daß sich das für die Behandlung solcher Fragen zuständige Gremium dieses Hauses mit der Angelegenheit befassen wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen A 41 und 42): Entspricht * 45 des Börsengesetzes über die Prospekthaftung der Emissionsbank nach Ansicht der Bundesregierung noch modernen Auffassungen über den Schutz des Aktionärs? Wie ist der Schutz der Erwerber junger Aktien sichergestellt, wenn diese — wie das häufig der Fall ist — bereits vor Veröffentlichung des Prospekts beim Publikum untergebracht werden? § 45 Börsengesetz schützt nur die Wertpapiererwerber, die nach Veröffentlichung eines Börsenzulassungsprospekts ihre Kaufentscheidung treffen. Diese Rechtsnorm greift aber nicht bei der Emission von jungen Aktien börsennotierter Unternehmen, die bereits vor Veröffentlichung des Börsenzulassungsprospekts von den Altaktionären des Unternehmens gezeichnet wurden. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß der Anleger schon zum Zeitpunkt der Emission durch eine Prospektveröffentlichung unterrichtet werden sollte. Eine solche Empfehlung hat bereits 1972 die Börsensachverständigenkommission ausgesprochen; dieser Standpunkt wurde erneut auch von der Bankenstrukturkommission eingenommen. Es würde damit die Prospekthaftung einen breiteren Anwendungsrahmen erhalten. Entsprechend dieser Überlegung wird im EG-Richtlinienvorschlag über Börsenzulassungsprospekte, der von der Verabschiedung steht, als Regel vorgeschrieben, daß der Prospekt nicht nur vor der amtlichen Notierung der jungen Aktien, sondern auch schon vor Beginn des Bezugsrechtshandels zu veröffentlichen ist. Darüber hinaus hat für Fälle des öffentlichen Angebots von Wertpapieren — unabhängig von einer Börseneinführung — die EG-Kommission ein erstes Konzept einer Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts vorgelegt. Sie kann hierbei im Grundsatz auf die Unterstützung durch die Bundesregierung rechnen. Wie in der Antwort auf die Frage Nr. 41 bereits ausgeführt, besteht für die Erwerber junger Aktien kein Schutz nach § 45 Börsengesetz, wenn diese Wertpapiere vor Veröffentlichung des Börsenzulassungsprospekts erworben wurden. Aktionäre, die in Wahrnehmung ihres Bezugsrechts junge Aktien aus einer Kapitalerhöhung ihrer Gesellschaft erwerben, werden aber nach dem Gesellschaftsrecht geschützt. Zu nennen sind hier u. a. der Straftatbestand für unrichtige Darstellungen durch die Organe der Gesellschaft in § 400 Aktiengesetz und die sich daraus ergebende Haftung der Organe. Es darf auch nicht übersehen werden, daß für Maßnahmen der Kapitalbeschaffung ein Hauptversammlungsbeschluß mit qualifizierter Mehrheit erforderlich ist, daß ein von der Hauptversammlung gewählter Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und daß ein von der Hauptversammlung gewählter Abschlußprüfer den Jahresabschluß prüft. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die unvermuteten Prüfungen nach § 78 der Bundeshaushaltsordnung bei den Verbänden der Bundeswehr in aller Regel außerordentlich personalaufwendig durchgeführt werden, und sind hier nicht Rationalisierungsmaßnahmen möglich, um dadurch Kosteneinsparungen zu erreichen? Unvermutet geprüft werden nach § 78 der Bundeshaushaltsordnung — die Geschäftsführung der Zahlstellen der Bundeswehr sowie — die Vorratshaltung in der Truppe. Zahlstellen werden von einem Prüfer kontrolliert. Das BMVg überlegt z. Zt. ob die Zahl der Prüfungen im Einvernehmen mit dem BMF ohne unvertretbare Nachteile für die Geldwirtschaft der Bundeswehr Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14531* herabgesetzt werden kann. Gegenwärtig wird monatlich einmal geprüft. Die Vorratshaltung in der Truppe wird im allgemeinen alle zwei Jahre von Prüftrupps kontrolliert, die von den Kommandobehörden/Ämtern entsandt werden. Die Zahl der Prüfer richtet sich nach der Zahl der bevorrateten Materialarten (z. B. Munition, Ersatzteile, Betriebsstoffe). Dabei kann es zum Einsatz von bis zu vier bis fünf Prüfern im Einzelfall kommen. Zur Rationalisierung des Verfahrens wird seit 1978 die Vorratshaltung mit geringen Materialbewegungen nur noch alle vier Jahre überprüft. Darüber hinaus wird versucht, die Zahl der Prüfer durch die Zusammenfassung von Prüfaufträgen zu reduzieren. In Einzelfällen, in denen eine Vielzahl unterschiedlicher Materialarten überprüft werden muß, sehen sich die Kommandobehörden vor der Entscheidung, — alle zwei bzw. vier Jahre eine relativ große Prüfgruppe zu entsenden, um die Prüfung aller Materialarten binnen kurzer Zeit abzuschließen, oder aber - die Materialarten einzeln über den gesamten Prüfungszeitraum mit kleinen Prüfgruppen zu kontrollieren. Ob dabei eine hohe, aber kurzfristige Belastung der Truppe einer über die Jahre verteilten Dauerbelastung vorzuziehen ist, läßt sich generell nicht beantworten. Die Kommandobehörden/Ämter sind bemüht, dem Einzelfall gerecht zu werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 44): Hält die Bundesregierung ihre wiederholt im Bundestag vertretene Auffassung (vgl. 5. Wahlperiode, Stenographischer Bericht vom 17. November 1967, Seite 6953 und dem 26. Januar 1968, Seite 7744; 6. Wahlperiode, Stenographischer Bericht vom 4. Juni 1970, Seite 3096 und 8. Wahlperiode, Stenographischer Bericht vom 18. Januar 1979, Seite 10033)aufrecht, daß Personen, die während der NS-Zeit auf Grund einer Gerichtsentscheidung zwangssterilisiert worden sind, keine über die bisherigen gesetzlichen Leistungen hinausgehende Entschädigung erhalten sollen? Die Bundesregierung hat es bisher abgelehnt, Personen, die während der NS-Zeit nach den damals geltenden Vorschriften zwangssterilisiert worden sind, über das geltende Recht hinaus Leistungen zu gewähren. Personen, die auf Grund des Erbgesundheitsgesetzes zwangssterilisiert worden sind, erhalten daher nach geltendem Recht nur dann eine Entschädigung nach bürgerlichem Recht in Verbindung mit dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz, wenn bei der Anordnung oder der Durchführung der Sterilisation fehlerhaft vorgegangen worden ist. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen A 45 und 46): Warum hat die Bundesregierung das am 19. Oktober 1979 vom Bundesrat verabschiedete Steuerentlastungsgesetz 1980, welches die heimlichen Steuererhöhungen des Jahres 1980 verhindern will, bisher dem Deutschen Bundestag nicht vorgelegt? Wann wird die Bundesregierung dieses Gesetz dem Deutschen Bundestag vorlegen? Der federführende Bundesminister der Finanzen hat den Entwurf der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Bundesratsentwurf eines Steueränderungsgesetzes 1980 unmittelbar nach dem Einbringungsbeschluß des Bundesrates den anderen Ressorts zur Abstimmung zugeleitet. Sie können deshalb davon ausgehen, daß die Bundesregierung die Vorlage des Bundesrates dem Deutschen Bundestag sofort nach Abschluß des Abstimmungsverfahrens zuleiten wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 47): Kann die Bundesregierung mitteilen, welche steuerlichen Auswirkungen (z. B. Überleitung von Betriebs- in Privatvermögen, Aufdeckung stiller Reserven, Entnahmegewinne) nach Art und Umfang eintreten, falls die von ihr vorgeschlagene Hofabgabe als Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines landwirtschaftlichen Witwengeldes Rechtskraft erlangt? Die im Entwurf des Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes vorgesehene Hofabgabe als Voraussetzung für die Gewährung von Hinterbliebenengeld kann durch Veräußerung, durch Verpachtung oder unentgeltlich durch Übertragung an den Hofnachfolger, insbesondere den Sohn oder die Tochter, erfolgen. Bei Betriebsveräußerung kann ein Veräußerungsgewinn entstehen. Für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen gelten steuerliche Vergünstigungen in Form von Freibeträgen und Tarifermäßigung. Dabei kann sich der übliche Veräußerungsfreibetrag von grundsätzlich 30 000 DM unter den Voraussetzungen des § 14 a Abs. 1 EStG, dessen Verlängerung vorgesehen ist, auf 60 000 DM verdoppeln. Im Falle der Betriebsverpachtung kann der Verpächter den Betrieb als sog. „ruhenden Betrieb" fortführen. Die Betriebsverpachtung gilt dann nicht als Betriebsaufgabe, so daß das landwirtschaftliche Betriebsvermögen nicht zu Privatvermögen wird und Entnahmegewinne nicht entstehen. Bei unentgeltlicher Übertragung auf den Hofnachfolger entsteht kein Veräußerungsgewinn, da der Hofnachfolger gemäß § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung die Buchwerte des bisherigen Betriebsinhabers fortführt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 48): 14532* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die von ihr beabsichtigte Witwengeldregelung nach Hofabgabe durch die Rechtsvorschriften der Höfeordnung eingeengt und somit ein Teil selbst der zur Hofabgabe bereiten Witwen vom Bezug des Hinterbliebenengeldes ausgeschlossen wird? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage die Auswirkungen der für den norddeutschen Raum geltenden Höfeordnung vom 26. Juli 1976 auf die Regelung des Entwurfs eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes meinen. Diese Frage hätte sich aber auch bereits bei der geltenden Hinterbliebenenversorgung in der Altershilfe für Landwirte stellen müssen. Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ergeben sich hier aus den Regelungen der Höfeordnung keine nachteiligen Auswirkungen. Ich kann daher die in Ihrer Frage zum Ausdruck gebrachte Sorge um eine Einengung der Hinterbliebenenversorgung in der Altershilfe für Landwirte durch die Höfeordnung nicht bestätigen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage A 55): Wie wurde vom Bundeswirtschaftsminister das Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ausgewertet und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Die zuständigen Bundesressorts haben den Schlußbericht der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ausgewertet. Im Bundesministerium für Wirtschaft sind besonders die Kapitel Wachstums- und Strukturpolitik, langfristig orientierte Stabilisierungspolitik, Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik analysiert worden. Der Bericht der Kommission enthält zwar keine geschlossene Konzeption der Wirtschaftspolitik. Insbesondere wegen der zahlreichen Minderheitsvoten und des unterschiedlichen Zeithorizontes der einzelnen Vorschläge ist der Bericht jedoch als ein reichhaltiges Kompendium wirtschaftspolitischer Vorstellungen aufzufassen. Daher sollte auch seine Auswertung formell zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen angesehen werden. Einige Vorschläge sind bereits in der praktischen Wirtschaftspolitik berücksichtigt worden. Als konkretes Beispiel möchte ich die stärkere FuE-Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen erwähnen: seit Anfang dieses Jahres erhalten kleine und mittlere Unternehmen des Produzierenden Gewerbes einen Zuschuß zu den Aufwendungen für das in Forschung und Entwicklung tätige Personal aus Haushaltsmitteln des Wirtschaftsministeriums. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3310 Fragen A 56 und 57): Welche Ausbildungsordnungen sind bisher im landwirtschaftlichen Bereich erlassen worden. und welche stehen noch aus? Inwieweit sind die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Gemeinschaft Selbstversorger mit Holz, und ist unsere Holzversorgung langfristig gesichert? Zu Frage A 56: Bisher wurden für folgende Agrarberufe Ausbildungsordnungen auf der Grundlage des § 25 des Berufsbildungsgesetzes erlassen: Landwirt Gärtner Molkereifachmann Winzer Fischwirt Forstwirt Pferdewirt Tierwirt Hauswirtschafterin In Vorbereitung befindet sich noch eine Verordnung über die Berufsausbildung im Jagdwesen, mit deren Erlaß im Laufe des Jahres 1980 zu rechnen ist. Zu Frage A 57: Im Jahr 1978 betrug das Gesamtaufkommen an Holz in der Bundesrepublik Deutschland in Rohholzäquivalenten ausgedrückt rund 78 Millionen Kubikmeter. Davon stammten 35,7 % aus dem inländischen Einschlag, 10,2 % aus im Inland aufkommendem Altpapier und 54,1 % aus der Einfuhr. Vom Gesamtaufkommen wurden 23,0 % exportiert, so daß sich für 1978 ein rechnerischer Verbrauch von 59,5 Millionen Kubikmetern ergab. Der Gesamtumsatz der deutschen Forst- und Holzwirtschaft betrug 1978 rund 79 Milliarden DM. Die Selbstversorgung ist damit — gemessen am Holzaufkommen zu 46 %, - gemessen am Verbrauch zu 60 %, gesichert. Nach den auf nationalen Angaben und Schätzungen beruhenden Mitteilungen der. FAO beträgt der Holzvorrat in Europa rund 15 Milliarden Kubikmeter und der Nettozuwachs rund 450 Millionen Kubikmeter. Vom europäischen Gesamteinschlag, der im Durchschnitt der Jahre 1965-1974 331,3 Millionen Kubikmeter jährlich betrug, entfallen rund 87 Millionen Kubikmeter auf die EG. Die EG-Mitgliedstaaten sind ähnlich starke Holzimporteure wie die Bundesrepublik Deutschland. Für die Holzbilanz Europas ist von entscheidender Bedeutung, daß der innereuropäische Handel überwiegt. So ging im Jahre 1974 vom Export der europäischen Länder an Holz und Holzprodukten rund 86 % in andere europäische Länder. Unabhängig von der jetzigen Energiesituation steigt die Holzerzeugung der Bundesrepublik Deutschland und auch der EG langfristig schätzungsweise um 1 % jährlich, der Verbrauch um 2 jährlich. Die Nettoeinfuhr der EG wird weiter zunehmen, selbst wenn es gelingt, die Schwachholzreserven stärker als bisher zu mobilisieren. Die Inlandserzeugung ist langfristig sichergestellt. Die Versorgung durch außereuropäische Drittländer wird um so sicherer, je mehr die Holzüberschußländer zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft und zu den Grundsätzen eines liberalen Holzaußenhandels übergehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14533* Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen A 63 und 64): Halt die Bundesregierung eine Überprüfung des § 16 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 in Verbindung mit Nummer 20 der Ausführungsordnung zur Arbeitszeitordnung vom 12. Dezember 1938 für erforderlich, zumal es bei der derzeit gültigen Fassung möglich sein kann, daß der Berufswunsch einer jungen Frau, das Stukkateurhandwerk zu erlernen, nicht zugelassen wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei wörtlicher Auslegung der Arbeitszeitordnung die Tätigkeit der „Putzerin bei Bauten" mit dem Berufsbild des Stukkateurs nicht identisch ist und deshalb keine Anwendung finden darf, und wenn nein, wird sie eine Initiative zur Änderung dieser Rechtslage ergreifen? Die Bundesregierung hält eine Überprüfung nicht nur der in Ihrer Frage genannten, sondern auch der anderen Bestimmungen der Arbeitszeitordnung und der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung für erforderlich. Sie stammen aus dem Jahr 1938 und sind inzwischen durch die Entwicklung überholt. Die Bundesregierung hat bereits eine Überprüfung eingeleitet und hofft, dem Deutschen Bundestag eine den heutigen Verhältnissen angepaßte Änderung zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorschlagen zu können. Die Frage, ob die Bestimmungen des § 16 Abs. 2 der Arbeitszeitordnung und der Nr. 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung dem Berufswunsch einer jungen Frau, das Stukkateurhandwerk zu erlernen, entgegenstehen, ist zu bejahen. Nach diesen Bestimmungen ist die Beschäftigung von Frauen mit der Beförderung von Roh- und Werkstoffen und mit den eigentlichen Betriebsar- beiten auf Bauten und damit mit einem wesentlichen Teil der Tätigkeit verboten, die zum Ausbildungsberufsbild für den Stukkateur gehören. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeit des Verputzens mit dem Ausbildungsberufsbild für den Stukkateur identisch ist Das Verputzen ist eine eigentliche Betriebsarbeit auf Bauten. Die Beschäftigung einer Frau mit dem Verputzen ist daher unabhängig davon untersagt, ob diese Tätigkeit im Rahmen des Stukkateur- oder eines anderen Bauberufes ausgeübt wird. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen A 67 und 68): Teilt die Bundesregierung die Meinung des Arbeitsamts Weiden, wonach Mitgliedern des Verwaltungsausschusses keine Einzelinformationen über Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) an einzelne Unternehmen (wie z. B. Eingliederungsbeihilfen oder Anlemzuschüsse) gegeben werden können? Haben die Grundsätze der Vertraulichkeit und Neutralität Vorrang vor dem Anspruch auf Information eines Verwaltungsausschußvorsitzenden. und hält die Bundesregierung die Einschränkung des Informationsrechts (4 191 AFG) eines Mitglieds der Selbstverwaltung für vertretbar? Die Stärkung der Selbstverwaltung bildet einen Schwerpunkt der Fünften Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz. Insbesondere die Selbstverwaltungsorgane vor Ort sollen sich verstärkt der Beratung von Fragen des Arbeitsmarktes und der daraus zu ziehenden Folgerungen widmen. Dabei sollen die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane für die Lösung von Problemen des örtlichen Arbeitgsmarktes nutzbar gemacht werden. Der Erfolg eingeleiteter Maßnahmen ist von den Selbstverwaltungsorganen zu überwachen. Dieses Ziel der Fünften Novelle kann nur erreicht werden, wenn die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch Einzelinformationen über Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit erhalten, soweit sie diese Informationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Die Mitteilung ist in diesem Fall keine Offenbarung im Sinne von § 35 Abs. 1 des Ersten Buchs des Sozialgesetzbuchs, sondern ein interner Vorgang innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit. Sie ist auch keine Übermittlung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, weil die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, wenn sie in dieser Eigenschaft angesprochen werden, gegenüber dem Arbeitsamt keine Dritten im Sinne dieses Gesetzes sind. Nach alledem sieht die Bundesregierung keinen Widerstreit zwischen der Pflicht zur vertraulichen Behandlung von Daten und dem Anspruch der Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt für Arbeit auf Information. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage A 71): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Arbeitnehmern aus Krankheitsgründen gekündigt wird, und wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu diesem Problem vor und welche Folgerungen zieht sie daraus? Aus der Rechtsprechung der Gerichte für Arbeitssachen ist zu entnehmen, daß es Fälle gibt, in denen der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Krankheit des Arbeitnehmers gekündigt hat. Das bestätigen auch neuere Erhebungen der Gewerkschaften. Der Bundesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse über die Zahl solcher Kündigungen vor, da eine Statistik darüber nicht geführt wird. Um Erfahrungen über die Praxis des Kündigungswesens zu gewinnen, hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dem Hamburger Max-Planck-Institut einen Forschungsauftrag erteilt. Durch diese Forschung sollen im Wege der Befragung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Betriebsräten, Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit und ProzeBvertretern repräsentative Rechtstatsachen über die Kündigungen und über die Kündigungsschutzprozesse festgestellt werden. Die Forschungsergebnisse sollen im Frühjahr 1980 vorliegen. 14534* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen A 72 und 73): Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele personenbedingte Kündigungen seit 1978 vom Bundesarbeitsgericht sowie allen Landesarbeitsgerichten und Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt worden sind, und in wie vielen Fällen personenbedingte Kündigungen wegen Krankheit ausgesprochen worden waren. und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie aus diesen Daten? Kann die Bundesregierung ferner Angaben dazu machen, in wie vielen Fällen seit 1978 durch das Bundesarbeitsgericht sowie alle Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Mischkündigungen festgestellt wurden, das heißt Kündigungen, bei denen neben Krankheitsgründen auch andere Begründungen zur Kündigung abgegeben worden waren, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Zahlen? Die Bundesregierung kann zu Ihren beiden Fragen keine Angaben machen. Die auf den Angaben der Gerichte beruhende Statistik teilt allein die von den Arbeitsgerichten, also in der ersten Instanz, erledigten Verfahren nach Streitgegenständen auf. Ausgewiesen werden allerdings auch bei den Arbeitsgerichten nur die Kündigungsverfahren insgesamt. Eine weitere Untergliederung nach — personenbedingten Kündigungen, — personenbedingten Kündigungen, die ausschließlich wegen Krankheit ausgesprochen — oder bei denen neben der Krankheit weitere Kündigungsgründe angegeben wurden, erfolgt nicht. Möglicherweise ergibt ein dem Hamburger MaxPlanck-Institut vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erteilter Forschungsauftrag Anhaltspunkte über die Zahl der wegen Krankheit ausgesprochenen Kündigungen. Mit dem Forschungsauftrag sollen repräsentativ Rechtstatsachen über die Kündigungen und über die Kündigungsschutzprozesse festgestellt werden. Mit den Ergebnissen ist im Frühjahr 1980 zu rechnen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 75): Um wieviel Prozent ist der Wehretat der Bundesregierungen von 1959 bis 1969 und von 1969 bis 1979 gestiegen? Ein Zahlenvergleich zwischen den beiden Zeiträumen hat nur einen begrenzten Aussagewert, weil der mit hohen Kosten verbundene Aufbau der Bundeswehr bis weit in die sechziger Jahre reichte. a) Im Zeitraum 1959 bis 1969 ist der Verteidigungshaushalt angestiegen um + 124,4 Wo b) Im Zeitraum 1969 bis 1979 waren es rein rechnerisch + 92,3 Wo Bei der Bewertung ist allerdings die unterschiedliche Basis der Steigerungen in den beiden Dekaden zu berücksichtigen: In der Dekade 1959-69 sind die Verteidigungsausgaben von 8,5 Mrd. DM auf 19,1 Mrd. DM erhöht worden. Der Zuwachs betrug also + 10,6 Mrd. DM In der Dekade 1969-79 sind die Verteidigungsausgaben von 19,1 Mrd. DM auf 36,7 Mrd. DM gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs um + 17,6 Mrd. DM Die Verteidigungsausgaben sind also seit 1969 stärker erhöht worden. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang, daß der für unsere Verteidigung bedeutsamste Ausgabensektor der Militärischen Beschaffungen von 1959-69 um + 32,2 %, im Zeitraum von 1969-79 aber um + 60,5 % aufgewachsen ist. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 76): Trifft es zu, daß die Bundesregierung Unmut über Ministerpräsident Dr. Albrecht geübt hat, weil er die von den USA geäußerte Kritik über die Nichteinhaltung der 3prozentigen realen Steigerung des Verteidigungshaushalts 1980 öffentlich wiederholt hat, nachdem sie längst auf offiziellem Weg und auch persönlich Bundesverteidigungsminister Dr. Apel durch die USA übermittelt worden waren, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß solche entscheidenden Fragen im Bündnis auch mit Oppositionspolitikern und unter nachträglicher Inanspruchnahme der Öffentlichkeit erörtert werden können? Die Bundesregierung hat keinen Unmut darüber geäußert, daß Ministerpräsident Albrecht nach einem Besuch in den USA etwas öffentlich wiederholt hat, was in amerikanischen und deutschen Medien ohnedies schon diskutiert wurde. Sie hat jedoch auf Befragen von Journalisten Unmut darüber geäußert, daß nach dem in der Presse gezeichneten Bild Ministerpräsident Albrecht anscheinend den Eindruck nicht vermieden hatte, er sei von seinen amerikanischen Gesprächspartnern gebeten worden, bei der Bundesregierung wegen der Gestaltung des deutschen Verteidigungshaushaltes 1980 vorstellig zu werden. Dieser Eindruck war in der Presse entstanden. Zum zweiten Teil der Frage teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Bündnisfragen von Rang von befreundeten Regierungen auch mit Oppositionspolitikern erörtert werden können. Sie hält das für selbstverständlich. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Voigt Sonthofen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen A 77 und 78): Warum wurde die im Rahmen der Ausbildung für Offizieranwärter bisher bewährte Einzelkämpferausbildung gestrichen und als ein Teil der Vollausbildung in die Offizieranwärter ehrgän e zu Lasten der Ausbildung für die zukünftigen Offiziere gelegt, obwohl dadurch nicht nur die Qualität der Ausbildung erheblich gemindert wurde und diese Ausbildungsversäumnisse nicht nachgeholt werden können? Trifft es zu. daß in absehbarer Zeit die Einsatzbereitschaft der Panzertruppe auf dem neu eingeführten Leopard II beeinträchtigt ist. wie aus einer Darstellung der Zeitschrift .Wehrtechnik" (Novemberausgabe) hervorgeht, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus in der Ausbildung und Stellenbewertung für die Panzertruppe? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14535* Zu Frage A 77: Für die Ausbildung der Offizieranwärter vor dem Studium stehen wie bisher 15 Monate zur Verfügung. Künftig sind jedoch in diesem Abschnitt zwei neue Ausbildungsinhalte unterzubringen, und zwar 1. ein Grundpraktikum von vier bis acht Wochen Dauer für die Studienanwärter aller technischen Fachrichtungen 2. eine Truppenverwendung als militärischer Führer, die sich aus der Erfahrung der bisherigen Offizierausbildung als notwendig erwiesen hat. Zur Realisierung der beiden genannten Forderungen, Grundpraktikum und Truppenverwendung, stehen für die bisherigen Ausbildungsinhalte statt fünf nur noch drei Quartale zur Verfügung. Dies bedingt den Verzicht auf alle Ausbildungsinhalte, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Offizierprüfung stehen, damit auch auf den Einzelkämpferlehrgang. Abschließend darf ich bemerken, daß die Offiziere — zumindest der Kampftruppen — den Einzelkämpferlehrgang künftig während ihrer ersten Truppenverwendung als Zugführer besuchen werden. Zu Frage A 78: Es trifft nicht zu, daß die Einsatzbereitschaft der Panzertruppe mit Einführung des Kampfpanzers Leopard 2 beeinträchtigt wird. In dem von Ihnen erwähnten Artikel der Zeitschrift „Wehrtechnik" werden taktische Forderungen an den Kampfpanzer Leopard 2 und mögliche Probleme bei der Nutzung beschrieben. Besonderes Augenmerk wird dabei den Anforderungen an die Qualität der Besatzungen und deren Ausbildung geschenkt. Das Problem der Qualität der Besatzungen und ihrer Ausbildung ist für den Kampfpanzer Leopard 2 nicht spezifisch; es besteht in gleicher Weise bei den anderen Panzertypen. Um Abhilfe zu schaffen, wurden Anfang 1978 die Auswahlkriterien für Richt- und Ladeschützen erneut angehoben. Eine Hebung von Kommandanten- und Gruppenführerstellen läßt sich gegenwärtig auf Grund der Haushaltslage nicht realisieren. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen A 79 und 80): Welche Informationen Ober Mängel und Unzulänglichkeiten von Bundesbedienstetenwohnungen und Bundesdarlehnswohnungen für Bundeswehrangehörige liegen der Bundesregierung vor? Auf welche Weise werden bei der Vergabepraxis von bundeseigenen und Bundesdarlehnswohnungen an Bundeswehrangehörige die individuellen Bedürfnisse und familiären Verhältnisse der Soldaten berücksichtigt? Zu Frage A 79: Der Bundeswehr stehen rund 131 000 zweckgebundene Wohnungen (Bundesdarlehens- und Bundesmietwohnungen) zur Besetzung zur Verfügung, die über einen Zeitraum von 30 Jahren errichtet worden sind. Den Baujahren entsprechend sind auch Zuschnitt, Ausstattung und baulicher Zustand der Wohnungen unterschiedlich. Das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtbau und das Bundesministerium der Finanzen sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für Bundesdarlehenswohnungen bzw. Bundesmietwohnungen bemüht, Unzulänglichkeiten an älteren Wohnungen im Wege der Modernisierung zu beheben, wobei diese Maßnahmen bereits in 36 000 Wohnungen abgeschlossen wurden. Der Bundesregierung sind keine begründeten Mängel und Unzulänglichkeiten an zweckgebundenen Wohnungen bekannt, deren Behebung nicht mit den Bauträgern erörtert bzw. durch die zuständigen Stellen des Bundes eingeleitet worden sind. Zu Frage A 80: Zweckgebundene Wohnungen des Bundes werden nach den Wohnungsvergaberichtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung vergeben, um eine den persönlichen, sozialen und dienstlichen Belangen entsprechende und damit gerechte Wohnungszuteilung zu erreichen. In einem der Beratung im Wohnungsvergabeausschuß vorgeschalteten Verfahren werden bei den Dienststellen der Wohnungsbewerber — insbesondere zur Festlegung der Dringlichkeit — der Personalrat sowie die Vertrauensmänner der Soldaten und Schwerbehinderten beteiligt bzw. gehört. Sodann wird im Wohnungsvergabeausschuß, dem neben dem Leiter der Standortverwaltung und dem Standortältesten die Kommandeure/Leiter aller im Standort befindlichen Dienststellen angehören, über die Vergabe von Wohnungen an Bundeswehrangehörige unter Berücksichtigung deren individueller Wünsche und familiärer Verhältnisse beraten und abgestimmt. In Fällen besonderer sozialer, persönlicher oder dienstlicher Erfordernisse kann der Ausschuß einem Wohnungsbewerber Sonderpunkte zuerkennen, die es der Standortverwaltung ermöglichen, ihm eine bestimmte Wohnung zuzuteilen. Dieses Beratungs-und Abstimmungsverfahren in den Bundeswehrstandorten hat sich seit vielen Jahren bewährt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 81): Ist es zutreffend daß in den letzten Tagen in der Bundeswehr oder zumindestens in Teilen derselben eine dienstliche Umfrage durchgeführt worden ist über ‚die Stimmung in der Truppe", besonders bei den Betroffenen des sogenannten Verwendungsstaus, und wenn ja, hat diese Umfrage die schon vor Jahresfrist im Verteidigungsausschuß vorgetragene Erkenntnis bestätigt, daß dieses Problem im Interesse des Einsatzwertes der Streitkräfte unverzüglich gelöst werden muß? Am 18. Oktober 1979 hat im Bundesministerium der Verteidigung eine Besprechung der Kommandierenden Generale und Admirale stattgefunden, bei der sich der Bundesminister der Verteidigung 14536* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 von je einem Kommandierenden Offizier des Heeres, der Luftwaffe und der Marine auch über die Auswirkungen des Verwendungsstaus in deren Befehlsbereich berichten ließ. Die Berichte stützten sich unter anderem auf Gespräche, die zuvor mit Soldaten geführt worden waren, die durch den Verwendungsstau betroffen sind. Insofern ist Ihre Frage zu bejahen. Durch die Berichte der Kommandierenden Generale sind die bisherigen Erkenntnisse über diese Problematik bestätigt worden. Der Bundesminister der Verteidigung hält die Lösung dieses Problems für dringend erforderlich. Er ist jedoch der Auffassung, daß der Verwendungs- und Beförderungsstau nur Schritt für Schritt, nicht aber mit Hilfe einer Globallösung bewältigt werden kann. Zur Zeit werden innerhalb des BMVg Lösungsmöglichkeiten auf ihre Realisierbarkeit hin untersucht. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 82): Trifft es zu, daß der Bundesverteidigungsminister bei einem öffentlichen Vortrag an der Harvard-University vom Ziel der Wiederherstellung der deutschen Einheit abgerückt ist. und sind seine diesbezüchen Erklärungen in nahtloser Übereinstimmung mit wiederholten r- klärungen des Bundesaußenministers vor den Vereinten Nationen über die Ziele der Politik der Bundesregierung, auf einen Zustand des Friedens hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererringt? Nein zur Annahme im Teil 1 der Frage; ja zu Teil 2. Anlage 27 Antwort des ParL Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage A 83): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Aufstellung von Lautsprecheranlagen mit einer Lautstärke von 120 Phon zu Gesundheitsschädigungen der davon Betroffenen führt, und beabsichtigt die Bundesregierung, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung solcher überdimensionierter Lautsprecheranlagen durch gesetzgeberische Maßnahmen zu unterbinden? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister des Innern beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß durch Aufstellung von Lautsprecheranlagen in einer Lautstärke von 120 Phon Gesundheitsschädigungen der davon Betroffenen eingetreten sind. Es wäre jedoch gesundheitsgefährdend, jemanden über einen längeren Zeitraum einem solchen Lärm auszusetzen. 120 Phon liegen allerdings an der Schmerzempfindlichkeitsschwelle. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß Betroffene bereits von sich aus eine derartige Beschallung entweder meiden oder einen derart weiten Abstand von der Lärmquelle suchen bzw. den Einwirkungszeitraum so kurz halten, daß sie nicht beeinträchtigt werden. Für den Schutz der Arbeitnehmer gegen Lärm am Arbeitsplatz bestehen besondere Regelungen. In der Arbeitsstätten-Verordnung und in der Unfallverhütungsschrift „Lärm" wird der auf einen achtstündigen Arbeitstag bezogene Schall — Beurteilungspegel — auf 85 bzw. 90 dB festgelegt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage A 84): Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse über den Mißbrauch von Arzneimittelmustern vor, und ist sie bereit, darauf hinzuwirken, das die Vergabe von Arzneimittelmustern durch die pharmazeutische Industrie starker als bisher vermindert wird? Der Bundesregierung liegt von seiten der Bundesländer noch kein Erfahrungsbericht vor, wie sich die neuen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes und das Selbstbeschränkungskartell der pharmazeutischen Industrie auf die Musterabgabe nach § 47 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes ausgewirkt haben. Sollte sich bei Erstellung des Berichtes, der auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung dem Bundestag innerhalb von 4 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorzulegen ist, zeigen, daß die Musterabgabe über den zum Zwecke der Erprobung angemessenen Umfang hinaus erfolgt, wird sich die Bundesregierung erneut mit dieser Sache befassen und prüfen, ob weitergehende Regelungen auf diesem Gebiet erforderlich sind. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/3310 Fragen A 85 und 86): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Einnahme von „Lenotan" wahrend der Schwangerschaft zu erheblichen Mißbildungen bei Neugeborenen geführt haben kann? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung für den Fall ziehen, daß sich die Berichte über einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von „Lenotan" durch Schwangere und körperlichen Mißbildungen von Neugeborenen bestätigen. und wird sie gegebenenfalls schwangere Frauen vor der Einnahme des Medikaments aufklärend warnen? Zu Frage A 85: Arzneimittel, die mit der Indikation „Schwangerschaftserbrechen" in den Verkehr gebracht werden, werden vom Bundesgesundheitsamt wegen möglicher Risiken besonders aufmerksam beobachtet. So fand bereits 1969 beim Bundesgesundheitsamt eine Anhörung von Sachverständigen zu der Frage statt, ob eine mögliche Gefährdung ungeborener Kinder durch Arzneimittel besteht, die wie Lenotan zur Behandlung von Schwangerschaftserbrechen angewendet werden. Die Sachverständigen vertraten die Auffassung, Lenotan sei im Tierversuch nicht mißbildend und eine mögliche Gefährdung der Leibesfrucht sei bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nach dem derzeitigen Wissensstand nicht anzunehmen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14537* In der Zwischenzeit sind mehrere epidemiologische Studien an Frauen veröffentlicht, die Bendectin, wie Lenotan in den USA heißt, in der Schwangerschaft eingenommen hatten. Die Gesamtzahl der beobachteten Mißbildungen Neugeborener war nicht größer als in der Gruppe derjenigen Frauen, die keine Arzneimittel einnahmen. Die Arzneimittelbehörde der USA kommt bei der Beurteilung der Arbeiten in einer Presseverlautbarung vom 1. Oktober 1979 zu dem Schluß, daß es keinen stichhaltigen Anhaltspunkt für einen Zusammenhang zwischen Bendectin und einem erhöhten Risiko angeborener Anomalien gibt. Zu Frage A 86: Das Bundesgesundheitsamt hat alle neueren Unterlagen über Untersuchungen angefordert, die auf Veranlassung der Herstellerfirma in den USA durchgeführt wurden, um sie selbst beurteilen zu können. Falls das Bundesgesundheitsamt bei der Bewertung der Unterlagen zu einem anderen Ergebnis als die amerikanische Arzneimittelbehörde kommen sollte, wird es umgehend die notwendigen Maßnahmen treffen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 87): Ist der Bundesregierung der wesentliche Inhalt der neuen Schweizer Rechtsnorm bekannt. wonach zukünftig in der Schweiz beim Vertrieb von Fetten und Margarine nicht mehr gesundheitsbezogen unter Hinweis auf den angeblich positiven Einfluß der genannten Fette auf den Cholesterinspiegel geworben werden darf, und ist die Bundesregierung bereit, eine gleiche oder ähnliche Rechtsnorm wie in der Schweiz zu erlassen oder den gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. durch die gesundheitsbezogene Werbung für Margarine und ähnliche Fette untersagt wird? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Eidgenössische Gesundheitsamt Richtlinien über den Gehalt und die Anpreisung von essentiellen Fettsäuren in Fetten, Margarine und anderen wasserhaltigen Streichfetten sowie in Olen ausgearbeitet hat. Danach sind allgemeine Angaben über die Wirkung essentieller Fettsäuren auf den Cholesterinspiegel im Blut unzulässig. Andererseits wird bei Erzeugnissen, die mehr als 25 % Linolsäure enthalten, die Angabe „Essentielle Fettsäuren können den Blutfettspiegel regulieren helfen" zugelassen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine vergleichbare Regelung zu erlassen, hält aber Einschränkungen der nur noch bei diätetischen Lebensmitteln zugelassenen krankheitsbezogenen Werbung für erforderlich. Diese werden im Rahmen der 6. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung erfolgen. Dazu verweise ich auf die Antwort von Frau Minister Huber auf Ihre Frage A 29 (Fragestunde am 17. Oktober 1979 — Stenographischer Bericht über die 179. Sitzung, Seite 14129 —). Im Entwurf der Änderungsverordnung ist vorgesehen, nur in einzelnen, genau umschriebenen Fällen bestimmte Aussagen zuzulassen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 88): Wird die Bundearegierung bei Prüfung der Frage, ob die Überleitung des Postreisedienstes auf die Deutsche Bundesbahn möglich ist, auch — ebenso wie 1973 — in die Betrachtung einbeziehen, daß die bei der Deutschen Bundesbahn zusammengefaßten Linien unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Verkehrsstruktur auf die Verkehrsträger (Deutsche Bundesbahn. nichtbundeseigene Eisenbahnen, private und kommunale Verkehrsunternehmen) so zugeordnet werden, daß sie am kostengünstigsten betrieben werden können? Bereits nach geltendem Recht haben der Bundesminister für Verkehr und die Landesregierungen mit dem Ziel bester Förderung des Verkehrs auf einen Ausgleich der Interessen der verschiedenen Verkehrsträger hinzuwirken. Die Zuordnung von Linien auf den im Einzelfall kostengünstigsten Verkehrsträger dient dieser Zielsetzung, weil dadurch die Beförderungspreise stabilisiert werden. Die Bundesregierung hat daher keinen Zweifel, daß dieser Gesichtspunkt bei der laufenden Prüfung über die Grundlagen der Zusammenführung der Busdienste des Bundes einbezogen wird. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 89): Liegen der Bundesregierung inzwischen Erfahrungsberichte Ober eine mögliche Verwendung des eisenbahngerechten Rollstuhls vor, bzw. was wurde unternommen, um eine eventuell notwendige Weiterentwicklung des Rollstuhls einzuleiten? Die Erprobung des eisenbahngerechten Rollstuhles (e. R) Modell „Wien" wurde im Frühjahr d. J. abgeschlossen. Die Versuchsergebnisse liegen vor. Nach Durchführung von Verbesserungen, die zwischen der Deutschen Bundesbahn und dem Forschungszentrum für Rehabilitation und Prävention in Heidelberg festgelegt wurden, soll ein weiterentwickeltes Modell „Offenburg" im nächsten Jahr zum Testeinsatz kommen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen A 90 und 91): Welche Folgerungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der stark befahrenen Bundeswasserstraße Unterelbe zieht die Bundesregierung aus der Kollision eines Frachtschiffes mit einem Tankschiff am 8. Oktober 1979 bei Stade, nach der große Mengen Ö1 ausliefen und sich auf den südlichen Ufersänden absetzten? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, damit nach dem Auslaufen großer Ölmengen auf küsten- oder ufernahen GroBschiffahrtswegen eine schnelle und wirksame Ölbekämpfung möglich ist? Zu Frage A 90: Das am Unfall beteiligte Schiff hatte mittelschweres Heizöl geladen, das als Ladungsgut nicht unter den gegenwärtig nach der Seeschiffahrtsstraßenord- 14538* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 nung geltenden Begriff „gefährliche Güter" fällt. Es ist jedoch beabsichtigt, den Bereich „gefährliche Güter" durch eine entsprechende Änderung der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften so zu erweitern, daß darunter künftig auch andere, die Umwelt gefährdende Stoffe fallen. Die hierfür erforderlichen Vorbereitungen sind bereits vor dem genannten Unfall eingeleitet worden. Künftig werden demnach auch mit Heizöl beladene Schiffe nur unter besonderen schiffahrtspolizeilichen Voraussetzungen die deutschen Seeschiffahrtsstraßen befahren dürfen. Zu Frage A 91: Der Bund, dem die Kompetenz für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffverkehrs auf den Bundeswasserstraßen und die Verhütung von Gefahren für die Umwelt, soweit sie von der Schiffahrt ausgehen, obliegt, finanziert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, z. B. von Geräten und Spezialschiffen, führt Präventivmaßnahmen durch, beteiligt sich finanziell an Maßnahmen zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen und ist im Ölunfallausschuß See/Küste sowie in der Einsatzleitungsgruppe vertreten. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Feinendegen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 92): Wird die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen an den Bundesautobahnen auch im verstärkten Maße an behinderte Verkehrsteilnehmer denken und zusätzlich entsprechende geeignete Einrichtungen an den Bundesautobahnen schaffen? Bereits seit 1977 werden in Autobahnnebenbetrieben behindertengerechte Toilettenanlagen eingebaut. So konnte am 4. Oktober 1979 bereits das 100. rollstuhlgerechte Behinderten-WC seiner Bestimmung übergeben werden: Es ist sichergestellt, daß nach und nach auch in den übrigen Autobahnnebenbetrieben behindertengerechte WC-Anlagen eingebaut werden. Beim Neubau von Autobahnnebenbetrieben ist dies ohnehin vorgesehen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 93): Ist die Bundesregierung bereit, Verkehrszeichen an den Bundesautobahnen dort mit entsprechenden Symbolen oder Hinweisen zu versehen. wo Raststätten, Kioske oder Hotels über behindertengerechte Einrichtungen verfügen? Die Bundesregierung steht der Abbildung des Sinnbildes „Rollstuhlfahrer" in den Ankündigungstafeln und Wegweisern für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen nicht ablehnend gegenüber. Die Anordnungskompetenz liegt jedoch bei den Ländern. Auf der nächsten Sitzung des „Bund-Länder-Fachausschusses für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei" am 15./16. Januar 1980 in Bonn soll die Frage der Beschilderung erörtert werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 94): Welches Ergebnis hat das vom Bundesverkehrsminister durchgeführte Bewertungsverfahren zur Vorbereitung des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen hinsichtlich der Bundesautobahn A 98 zwischen Lindau und Stockach erbracht. und welche vom Bundesverkehrsminister ebenfalls entgegen dem Vorschlag der zuständigen Landesregierung nicht für die erste Dringlichkeit vorgeschlagenen Bundesautobahnstrecken liegen nach dem Ergebnis des Bewertungsverfahrens vor der bezeichneten Strecke der A 98? Für die A 98, Singen—Wangen, ist ein NutzenKosten-Verhältnis von 2,7 errechnet worden. Die Einstufung in die Stufe II ist unter der Bedingung erfolgt, daß eine seeferne Trasse gefunden wird. Der Schutz der Bodenseelandschaft wird bei allen Entscheidungen ein großes Gewicht haben. In Baden-Württemberg haben 8 andere Autobahnmaßnahmen ein höheres Nutzen-Kosten-Verhältnis erzielt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen A 95 und 96): Welche Ersatzmaßnahmen können nach Ansicht der Bundesregierung für die weggefallene Odenwald-Neckar-Alb-Autobahn (A 45) in der Region Franken eingesetzt werden? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß diese Ersatzmaßnahmen mit den dem Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Mitteln für Erweiterungsinvestitionen im Bundesfernstraßenbau (Landesquote 16,2 v. H.) finanziert werden können? Zu Frage A 95: Die A 45 Odenwald-Neckar-Alb-Autobahn sollte die Region Franken im westlichen Randgebiet im Raum Heilbronn durchqueren. Als Ersatzmaßnahme ist in diesem Bereich eine neue 2streifige Bundesstraße westlich Heilbronn zwischen der A 6 bei Bad Rappenau und der A 81 bei Mundelsheim im Entwurf des Bundesministers für Verkehr für den neuen Bedarfsplan erhalten. Zu Frage A 96: Die ersatzweise neue Bundesstraßenverbindung für die A 45 im Raum Heilbronn ist Bestandteil der Stufe II im Entwurf des Bundesministers für Verkehr für den neuen Bedarfsplan. Damit ist grundsätzlich eine Finanzierung aus dem Landesanteil an Investitionsmitteln nach 1990 vorgesehen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 97): Was wird die Bundesregierung für die Fortschreibung des Bedarfsplanes für die in der Oberpfalz vorgesehenen Projekte an Bundesfernstraßen vorschlagen? Die Bundesregierung wird bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Oberpfalz folgende Maßnahmen u. a. vorschlagen: Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14539* A 6 Amberg–Pfreimd (2. Fahrbahn) Stufe I A 93 Pfreimd–Weiden (Nord) (2. Fahrbahn) Stufe I A 93/B 15 Weiden (Nord)-Hof (Nord) (2. Fahrbahn) Stufe II B 303 n Gefrees-Schirnding Stufe II Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 98): Welche Erwägungen haben die Bundesregierung veranlaßt, den Prototyp des „Schnellen Brüters" in Kalkar/Niederrhein mit einer Natriumkühlung vom Loop Type zu fördern, obwohl Erfahrungen mit französischen Brutreaktoren für eine Primärkühlung vom Pool Type sprachen? Eine fundierte Entscheidung für den einen und gegen den anderen Reaktortyp ist unter Abwägung aller Kriterien, insbesondere unter Berücksichtigung des deutschen Genehmigungsverfahrens, auch heute noch nicht möglich, vielmehr sind beide Typen nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand als gleichwertig anzusehen. Die deutsch-französischen Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich der Schnellbrüterentwicklung ermöglichen den vollen Erfahrungsaustausch an Erkenntnissen für das alternative System des Pool-Typs. Diese Verträge schaffen u. a. die Voraussetzung für einen künftigen detaillierten Vergleich. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage A 99): Sind der Bundesregierung alle Versenkungsgebiete von hochgiftigen chemischen Kampfstoffen sowie von Sprengstoffen und Munition bekannt, die während oder nach dem 2. Weltkrieg in Nord- und Ostsee versenkt wurden, und kann ausgeschlossen werden, daß auch in Küstennähe solche Kampfstoffe versenkt wurden, die heute unter Umständen für Menschen gefährlich werden könnten? Die der Bundesregierung bekannten Munitionsversenkungsgebiete wurden in den Seekarten gekennzeichnet. Es besteht zur Zeit kein Anlaß zu der Annahme, daß es weitere Munitionsversenkungsgebiete in der Nord- und Ostsee gibt. In Küstennähe ist nach dem heutigen Kenntnisstand der Bundesregierung Giftgasmunition nur in dem Gebiet „Südlich des Kleinen Belt" versenkt und dabei über eine größere Fläche verstreut worden. Die Fischerei wurde gebeten, in diesem Gebiet nicht mit Schleppnetzen zu fischen. Aufgrund der Untersuchungen, die 1970 durchgeführt wurden, geht eine Gefahr davon nicht aus. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage A 106): Welche diplomatischen Aktfvitäten gegenüber der Redder UdSSR hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vengung des litauischen Sportlers Vladislavas Tschessiounias in die Sowjetunion zwischen dem 4. Oktober 1979 (anonymer Anruf in deutscher Botschaft in Moskau mit dem Hinweis, Tschessiounias sei wieder in Wilna) und dem 11. Oktober 1979 unternommen? Die Bundesregierung hat mit der sowjetischen Regierung wegen des Falles Tschessiounias Kontakt gehabt. Der Generalbundesanwalt hat darüber den Innenausschuß des Deutschen Bundestages. im Zusammenhang mit dem Bericht über das Ermittlungsverfahren wegen des Verschwindens des sowjetischen Staatsangehörigen Tschessiounias unterrichtet. Ich beschränke mich hier darauf festzustellen, daß die Botschaft Moskaus den Fall Tschessiounias am 12. Oktober 1979 mit der sowjetischen Seite erörtert hat. Anlage 42 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 1 und 2): In welchem Umfang und über welche konkreten Leistungen trägt das Bundespresseamt zur finanziellen Rentabilität von DDP bei? 1. Die beiden Leistungsaustauschverträge, die das Presse- und Informationsamt im Rahmen seiner im Haushaltsplan festgelegten Aufgaben im Jahre 1979 mit der Deutschen Depeschen Dienst GmbH (ddp) abgeschlossen hat, sehen Entgeltzahlungen bis zu 791000,— DM vor. In dem Vertrag, der der Unterrichtung der Bundesregierung dient, hat sich ddp verpflichtet, dem Presse- und Informationsdienst einen unabhängigen Nachrichtendienst zu liefern. Der zweite Vertrag regelt Leistungen der ddp im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Ausland des Presse- und Informationsamtes (Auslandsvertrag). 2. Auf Grund des Auslandsvertrages hat ddp die Lieferung des deutschsprachigen Basisdienstes an ausländische Empfänger, eines Rundfunkdienstes und von Spezial-Features an ausländische Medien sowie die Verbreitung eines Kurzdienstes in deutscher und englischer Sprache an ausländische Empfänger übernommen. Vereinbarungen zwischen ddp und TASS sind nicht Gegenstand des zwischen ddp und dem Presse- und Informationsamt abgeschlossenen Vertrages. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3310 Fragen B 3 und 4): 14540* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen deutscher und südamerikanischer Umweltschützer, daß durch den rücksichtslosen Raubbau des Amazonasgebiets nachteilige Folgewirkungen für die europäische Landwirtschaft und das Weltklima zu befürchten sind? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch internationale Kontakte auf dieses Problem aufmerksam zu machen, und hält sie Gespräche mit der brasilianischen Regierung und den an der Rodung beteiligten deutschen Firmen für erforderlich? Zu Frage B 3: Die Bundesregierung teilt Befürchtungen, daß weltweit als eine von mehreren Ursachen durch die Vernichtung tropischer Regenwälder nachteilige Folgen für das Weltklima entstehen könnten. Wälder wirken im Kohlendioxyd (CO2)-Kreislauf der Biosphäre als Speicher. Das Abholzen tropischer Regenwälder führt daher zu einem weiteren Anstieg des CO2-Gehalts der Atmosphäre und damit könnte der durch das CO2 verursachte Treibhauseffekt allmählich eine Temperaturerhöhung der unteren Atmosphäre, insbesondere der hohen Breiten, bewirken. Diese Möglichkeit einer Temperaturerhöhung könnte Teile arktischer Eismassen schmelzen und damit eine Verschiebung der Klimazonen folgen lassen. Nachteilige Folgewirkungen für die europäische Landwirtschaft sind in diesem Zusammenhang nicht abschätzbar. Zu Frage B 4: Das Gesamtproblem ist in keiner Weise ausreichend erforscht, so daß zwar Befürchtungen geäußert, gesicherte Aussagen aber nicht gemacht werden können. Die Bundesregierung bemüht sich daher aktiv um gesicherte Grundlagen für eigenes und international koordiniertes Handeln. Sie unterstützt daher das Klimaprogramm der Europäischen Gemeinschaften und insbesondere das Weltklimaprogramm der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), an dem UNEP (Umweltprogramm der VN), UNESCO, WHO und FAO maßgeblich beteiligt sind. In diesem Rahmen wird von der Bundesregierung ein nationales Klimaforschungsprogramm aufgestellt. In Kontakt mit brasilianischen Umweltexperten ist die Vernichtung von Waldbeständen im Amazonasgebiet bereits angesprochen worden. Die Bundesregierung wird auch mit deutschen Firmen, die an der Ausbeutung der Amazonas-Wälder beteiligt sind, das Gespräch aufnehmen, sobald einigermaßen gesicherte Erkenntnisse über die CO2-Problematik dies geraten erscheinen lassen. Im übrigen werden im Rahmen der bilateralen technischen Zusammenarbeit Projekte in Angriff genommen, die der spezifischen ökologischen Situation tropischer Regenwälder gerecht werden. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 5 und 6): Welcher Zeitraum ist zwischen der Übernahme der Flüchtlinge durch das in meiner Frage vom Juli 1979 und der Antwort der Bundesregierung vom 6.August 1979 (Drucksache 8/3148, Nr. 1) angesprochene deutsche Schiff bzw. der Kenntnisnahme dieses Vorgangs durch das Auswärtige Amt und derabe der erwähnten Übernahmeerklärung bzw. der Absetzung der Flüchtlinge durch die Schiffsführung auf den Anambas-Inseln verstrichen? Trifft die von Journalisten für diesen Vorgang gewählte Bezeichnung „Hinhaltetaktik des Auswärtigen Amts" zu, und welche Gründe haben die Bundesregierung gegebenenfalls zu einer so schleppenden Verfahrensweise — wie sie von den Medien kritisiert wird — bewogen, obwohl aus humanitären Gründen eine umgehende Entscheidung zwingend geboten war? Zu Frage B 5: Das Auswärtige Amt wurde am 15. Juni 1979 davon unterrichtet, daß ein in deutschem Eigentum stehender Schleppversorger, der die Flagge Singapurs führte und von einer amerikanischen Ölgesellschaft gechartert war, 412 Indochinaflüchtlinge aufgenommen hatte. Am 23. Juni 1979 wurde es davon in Kenntnis gesetzt, daß die Besatzung die Flüchtlinge auf den Anambas Inseln absetzen konnte. Das Auswärtige Amt hatte sich ungeachtet der Tatsachen, daß das Schiff eine fremde Flagge führt, in der Zwischenzeit an den Bundesminister des Innern mit der dringenden Bitte gewandt, im Zusammenwirken mit den Bundesländern die Aufnahme dieser Flüchtlinge möglich zu machen. Dazu kam es jedoch nicht mehr, nachdem sie auf den Anambas Inseln erstes Asyl gefunden hatten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das der Bundesregierung zu jener Zeit verfügbare Quotenkontingent ausgeschöpft und daher die Einschaltung der Bundesländer unumgänglich war. Die erste große Quotenerhöhung für Indochinaflüchtlinge auf 13 000 Menschen wurde dem Herrn Bundeskanzler bekanntlich erst am 6. Juli 1979 zugesagt. Zu Frage B 6: Von „Hinhaltetaktik des Auswärtigen Amts" und schleppender Verfahrensweise kann also keine Rede sein. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 7 und 8): Wie viele deutsche Staatsangehörige sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zeit wegen politischer Delikte (Fluchthilfe etc.) in der R inhaftiert? Wie vielen hiervon ist ein Prozeß gemacht worden? Zu Frage B 7: Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zur Zeit 11 deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Berlin (West) in der CSSR wegen Fluchthilfe-Delikten inhaftiert. Weiterhin sind noch zwei deutsche Staatsangehörige inhaftiert, denen Spionage vorgeworfen wird. Wie viele deutsche Staatsangehörige aus der DDR in der CSSR inhaftiert sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage B 8: Neun deutsche Staatsangehörige sind rechtskräftig verurteilt worden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14541* Anlage 46 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 9 und 10): Welche Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung in Prag jeweils unternommen, um die Freilassung aller aus den genannten Gründen inhaftierten deutschen Staatsangehörigen zu erwirken? Entsprechen die Schritte gegenüber der CSSR den .besonderen Bemühungen" der Bundesregierung gegenüber der DDR vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die CSSR-Justiz gegenüber Angehörigen des deutschen Volkes — im Gegensatz etwa zu Engländern oder Dänen —im allgemeinen unnachsichtig auf die Verbüßung der verhängten Gesamtstrafe dringt? Zu Frage B 9: Die Bundesregierung hat jede sich bietende Gelegenheit mit großem Nachdruck genutzt, um sich für die Freilassung aller deutschen Häftlinge einzusetzen. Auf Grund von Interventionen der deutschen Botschaft in Prag, der Bundesregierung sowie hochgestellter Persönlichkeiten aus dem politischen Bereich sind eine Reihe von inhaftierten deutschen Staatsangehörigen vorzeitig auf freien Fuß gesetzt worden. Zu Frage B 10: Es trifft nicht zu, daß die CSSR gegenüber deutschen Inhaftierten unnachsichtig auf volle Verbüßung der von ihr verhängten Strafen besteht. Es trifft auch nicht zu, daß deutsche Staatsangehörige gegenüber Staatsangehörigen anderer Staaten generell benachteiligt werden. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 11): Ist die Zusammenkunft des Mitgliedes der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Claude Cheysson, Mitte Oktober mit einem Vertreter der Front Polisario mit dem Ministerrat der EG oder mit den Regierungen in der EPZ vorher abgestimmt worden? Die Zusammenkunft des Mitglieds der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Claude Cheysson, Mitte Oktober mit einem Vertreter der Front Polisario ist weder mit dem Ministerrat der EG noch mit den Regierungen der Neun in der EPZ vorher abgestimmt worden. Anlage 48 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 12): Welche NATO-Staaten haben außer der Bundesrepublik Deutschland die Annexion der baltischen Staaten durch die UdSSR nicht anerkannt? Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Portugal, Türkei und die USA haben die Annexion der baltischen Staaten durch die UdSSR nicht anerkannt. Die Niederlande haben die Sowjetunion erst 1942 diplomatisch anerkannt und nehmen insofern eine Sonderstellung ein. Anlage 49 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 13): In welcher Höhe macht Albanien Reparationsansprüche gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geltend und sind diese gerechtfertigt? Es trifft zu, daß Albanien wiederholt gegenüber der Bundesrepublik Deutschland Reparationsforderungen erhoben hat. Diese Ansprüche beziffern sich nach albanischen Äußerungen auf 2 Mrd. Dollar (nach dem Wert von 1938) zuzüglich Zinsen (ca. 2,5 Mrd. Dollar von 1938). Die Bundesregierung hat Albanien darauf hingewiesen, daß der Geltendmachung seiner Reparationsforderungen gegen das Deutsche Reich Artikel 5 Absatz 2 des Londoner Schuldenabkommens von 1953 entgegensteht. Danach ist die Prüfung der aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, gegen das Reich bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage in einem Friedensvertrag zurückgestellt. Die Bundesrepublik ist an dieses Regelungsverbot auch gegenüber Staaten, die nicht wie Albanien Vertragspartner des Londoner Schuldenabkommens sind, nach dessen Art. 8 gebunden. Anlage 50 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 14 und 15): Ist die Bundesregierung willens und in der Lage, positiv darauf einzuwirken, daß das von Hua Guofeng in Aussicht gestellte Geschenk an die deutsche Bevölkerung — nämlich die beiden Panda-Bären — als politische Geste gegenüber Berlin und den Berlinern dem Berliner Zoo übergeben wird? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung Wert darauf gelegt. daß Rotchinas Partei- und Regierungschef Hua Guofeng nicht die Gelegenheit erhielt, Berlin zu besuchen? Zu Frage B 14: Das vom Ministerpräsidenten der VR China Hua Guofeng in Aussicht gestellte Geschenk, nämlich die beiden Pandabären, ist noch nicht angekommen. Die Entscheidung, welchem Zoo die beiden Bären zugeführt werden, ist noch offen. Zu Frage B 15: Die Bundesregierung hat das Programm für den Besuch des Ministerpräsidenten der VR China an den Interessen ihres Gastes orientiert, das Programm dementsprechend gestaltet und mit ihm abgestimmt. 14542s Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 51 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 16): Warum hat die Bundesregierung dem chinesischen Ministerpräsidenten Hua Guofeng bei der Vorbereitung seines Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland von einem Abstecher nach Berlin abgeraten, und was sonst bedeutet die diesbezügliche Aussage der chinesischen Delegation, unter Chinesen sei es üblich, den Wunsch des Gastes hinter den des Gastgebers zu stellen? Von chinesischer Seite wurde kein Wunsch nach einem Besuch Berlins durch den chinesischen Ministerpräsidenten Hua Guofeng geäußert. Die Bundesregierung hat das Besuchsprogramm vielmehr an den Interessen ihres Gastes orientiert und das Programm dementsprechend gestaltet. Der chinesische Ministerpräsident hat demzufolge Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern besucht. Die von Ihnen genannte chinesische Aussage — deren Wortlaut im übrigen eine andere Fassung hatte — entspricht den Regeln chinesischer Höflichkeit, als Gast die Rolle des Gastgebers in den Vordergrund zu stellen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 17): Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß sich wegen der Regelung des § 40 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes Ungerechtigkeiten dann ergeben. wenn beide Ehegatten im öffentlichen Dienst tätig waren, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen? Nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) gehören verheiratete Beamte, Richter und Soldaten zur Stufe 2 des Ortszuschlages. Stehen jedoch beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, so erhalten sie nach § 40 Abs. 5 BBesG den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe 2 des für sie maßgebenden Ortszuschlags jeweils nur zur Hälfte. Diese Vorschrift wurde durch das Haushaltsstrukturgesetz vom 18. Dezember 1975 (BGB1. I S. 3091) eingefügt, das zur Entlastung der öffentlichen Haushalte kostenmindernde Strukturänderungen auch im Besoldungsbereich vornahm. Durch die in § 40 Abs. 5 BBesG enthaltene Konkurrenzregelung wird vermieden, daß derselbe soziale Tatbestand (Ehestand) mehrfach durch Leistungen aus öffentlichen Mitteln berücksichtigt wird. Ich gehe davon aus, daß diese Gründe auch heute noch die Änderung durch das Haushaltsstrukturgesetz stützen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. MüllerEmmert (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 18): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es im Interesse aller Beteiligten und der guten Sportbeziehungen zur UdSSR liegt, daß der Verbleib des sowjetischen Sportler Vladislavas Tschessiounias baldmöglichst aufgeklärt wird? Ja. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 19 und 20): Treffen Klagen der Badischen Sportjugend zu, wonach Sonderurlaub für Mitarbeiter in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt bei verschiedenen öffentlichen Arbeitgebern des Bundes — insbesondere Bundesbahn und Bundespost — im Gegensatz zu früher neuerdings sehr viel restriktiver gewährt wird, so daß in enger Auslegung der Rechtsgrundlage in der Regel statt früher zwölf heute nur noch drei Tage Sonderurlaub bewilligt werden, und worauf ist diese veränderte Handhabung gegebenenfalls zurückzuführen? Ist die Bundesregierung bereit. dafür einzutreten, daß die Genehmigung von Sonderurlaub für Mitarbeiter in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt wieder großzügiger gehandhabt wird? 1. Urlaub für Mitarbeiter in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt darf nach § 8 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst im Einzelfall drei Werktage, in besonders begründeten Fällen oder bei mehreren Veranstaltungen sechs Werktage im Urlaubsjahr nicht überschreiten. Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr' hierzu ermächtigte unmittelbar nachgeordnete Behörde kann Urlaub bis zu zwölf Werktagen im Urlaubsjahr bewilligen. Diese Bestimmung, die auch auf die Beurlaubung aus anderen Anlässen anzuwenden ist (für fachliche, staatspolitische, kirchliche und sportliche Zwecke), beschränkt den Sonderurlaub im Regelfall auf drei Werktage im Urlaubsjahr. Urlaub bis zu sechs oder gar bis zu zwölf Werktagen für diese Zwecke soll die Ausnahme sein. Die in Ihrer Frage erwähnte Übung der Bundesdienststellen entspricht demnach der Rechtslage nach der Sonderurlaubsverordnung. Im übrigen haben Rückfragen ergeben, daß bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost zur Förderung der Jugendpflegearbeit im Urlaubsjahr 1978/79 mit insgesamt 13 070 Tagen in etwa gleichem Umfang Sonderurlaub bewilligt wurde wie im Urlaubsjahr 1977/78 mit insgesamt 13 807 Tagen. Soweit im Einzelfall weniger Urlaubstage als früher gewährt wurden, liegt dies auch an der erheblich gestiegenen Zahl von Urlaubsanträgen, d. h., das Gesamtvolumen des Sonderurlaubs, dem aus dienstlichen Gründen Grenzen gesetzt sind, ist auf mehr Beamte als in früheren Jahren verteilt worden. 2. § 7 der Sonderurlaubsverordnung stellt die Entscheidung über einen Urlaubsantrag in das Ermessen der Behörde unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange. Es erscheint sachgerecht, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensausübung angesichts der begrenzten Haushaltsmittel und im Interesse einer gleichmäßigen Berücksichtigung aller interessierten Beamten möglichst vielen Gesuchstellern drei Tage Sonderurlaub gewährt, statt wenigen den Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14543* höchstmöglichen und nur in Ausnahmefällen zulässigen Urlaub zu bewilligen. Eine großzügigere Beurlaubung würde insbesondere in Betriebsstellen zusätzliches Personal erfordern. Dies ließe sich nur schwer mit dem Bestreben vereinen, eine Ausweitung der Personalausgaben im öffentlichen Dienst zu vermeiden. Es muß auch berücksichtigt werden, daß — ohne Einstellung zusätzlicher Kräfte — jeder Sonderurlaub, der ja nicht für alle Beschäftigten in Betracht kommt, zu Lasten der Kollegen der beurlaubten Beamten geht, deren Aufgaben sie zusätzlich übernehmen müssen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 21): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der letzten Zeit immer mehr Ausländer — insbesondere aus Indien, Pakistan und Ghana — ausweislich der Paßstempel über die DDR und Ost-Berlin illegal nach Norddeutschland kommen, um dort ungerechtfertigte Asylanträge zu stellen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um im Interesse der wirklichen Asylbewerber diesen die Städte und Gemeinden schwer belastenden illegalen Ausländerzustrom zu unterbinden, und ist sie bereit. dieses Problem auch gegenüber der DDR anzusprechen? Der Bundesregierung sind Umfang und Herkunft des Zustroms von Asylbewerbern bekannt. Die Problematik ist in der Innenministerkonferenz wiederholt eingehend erörtert worden mit dem Ziel, die illegale Einreise von Ausländern insbesondere in den Fällen zu verhindern, in denen unter dem Vorwand der Einreise als Tourist versucht wird, einen dauernden Aufenthalt zu erreichen. Die mit der grenzpolizeilichen Kontrolle betrauten Organe sind daher angewiesen, bei der Kontrolle von Staatsangehörigen bestimmter Länder mit besonderer Sorgfalt zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorliegen. Diese Weisung gilt auch für Kontrollen an der Grenze zur DDR. Die Grenzpolizei hat jedoch nicht zu prüfen, ob die Stellung eines etwaigen Asylbegehrens erfolgversprechend ist. Der Bundesminister des Innern ist bemüht, durch personelle Verstärkung des Grenzschutzeinzeldienstes die Voraussetzungen für eine intensive grenzpolizeiliche Kontrolle weiter zu verbessern. In den vergangenen Jahren konnte der Personalstand des Grenzschutzeinzeldienstes durch zusätzliche Planstellen erheblich aufgestockt werden. Ich gehe davon aus, daß der Gesetzgeber auch in den Haushaltsgesetzen für die nächsten Jahre die in der „Ausbauplanung Innere Sicherheit" vorgesehenen zusätzlichen Planstellen bewilligt. An dieser personellen Verstärkung haben besonders die Grenzschutzstellen an der Grenze zur DDR teil. Probleme der illegalen Einreise von Ausländern über Berlin (Ost) nach Berlin (West) hängen — wie Sie wissen — zusammen mit dem besonderen Status der Stadt, der von der Freizügigkeit innerhalb der einzelnen Stadtteile ausgeht, und der sich der Einflußnahme durch die Bundesregierung entzieht. Sie können davon ausgehen, daß die Bundesregierung die von Ihnen angesprochene Frage sehr ernst nimmt, und daß sie alles dazu tut, u m hier zu vernünftigen Lösungen zu kommen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 22): Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen. daß der Beginn und das Ende der Sommerzeit in den europäischen lindern vereinheitlicht werden können, und welche diesbezüglichen Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen? Innerhalb der Europäischen Gemeinschaften werden schon für das Jahr 1980 die Sommerzeitregelungen weitgehend vereinheitlicht sein. So wird die Sommerzeit in der Bundesrepublik Deutschland, in Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und in den Niederlanden übereinstimmend am 6. April 1980 beginnen und am 28. September 1980 enden. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ist Dänemark bemüht, die Voraussetzungen zur Einführung der Sommerzeit für denselben Zeitraum zu schaffen. Dieser Regelung werden sich Osterreich und wahrscheinlich auch Griechenland anschließen. In Rumänien wird die Sommerzeit im Jahre 1980 voraussichtlich nur einen Tag später als in den genannten Ländern beginnen und enden. Die Bundesregierung unterstützt seit langem die Bestrebungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, zu einer zeitlich übereinstimmenden Sommerzeitregelung zu gelangen. Auf meine in der gestrigen Fragestunde gegebene schriftliche Antwort auf die Frage A 24 und 25 des Kollegen Dr. Diederich und die früheren Antworten der Bundesregierung (BT-Protokolle über die 228. Sitzung der 7. Wahlperiode vom 12. März 1976, Anlage 18, S. 15931, und über die 40. Sitzung der 8. Wahlperiode vom 9. September 1977, Anlage 7, S. 3113 f.) zu entsprechenden Schriftlichen Fragen des Kollegen Schmitz (Baesweiler) möchte ich insoweit hinweisen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 23): Gibt es nach Kenntnis des Bundesministers im Verantwortungsbereich der Bundesregierung sogenannte „Rosa Listen” — Listen oder Dateien, in denen Homosexuelle wegen ihrer Veranlagung verzeichnet sind —, und wenn nein. welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um anders lautenden Behauptungen entgegenzutreten? Ich habe bereits anläßlich der Beantwortung der Frage des Kollegen Schäfer (Mainz) am 19. September 1979 (Bundestagsdrucksache 8/3235) darauf hingewiesen, daß der Bundesinnenminister dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 25. April 1979 den „Ersten Bericht über Dateien und Karteien im Bereich des Bundeskriminalamtes" vorgelegt hat, 14544* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 der eine umfassende Bestandsaufnahme aller im Bereich des Bundeskriminalamtes geführten Dateien und Karteien enthält. Wie sich aus diesem Bericht ergibt, wird beim Bundeskriminalamt keine Datei geführt, in der Daten über Personen gespeichert werden, weil sie homosexuell veranlagt sind. Entsprechendes gilt für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Bericht ist auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Der Bundesminister des Innern wird auch in Zukunft bei gegebenem Anlaß für die erforderliche Richtigstellung Sorge tragen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wirtz (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 24): Ist der Bundesregierung das Gutachten von Professor Ulrich (Universität Göttingen) „Deposition von Luftverunreinigungen und ihre Auswirkungen in Waldökosystemen im Solling" bekannt, und welche Konsequenzen für die Umweltschutzpolitik der Bundesregierung gedenkt der zuständige Bundesminister daraus zu ziehen? Die Arbeit von Prof. Ulrich/Göttingen über die „Deposition von Luftverunreinigungen und ihre Auswirkung in Wald-Öko-Systemen im Solling" wurde von meinem Hause mitfinanziert. Die Ergebnisse bestätigen die Auffassung der Bundesregierung, Emissionen von Schwefeldioxid so gering wie möglich zu halten und nicht durch eine „Hochschornstein-Politik" lediglich eine großflächige Verteilung zu erreichen. Die Anwendung des Standes der Technik zur Verminderung von Emissionen der großen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Luft und die Begrenzung des Schwefelgehaltes von leichtem Heizöl/Dieselkraftstoff nach der 3. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz mit ihren Auswirkungen bei Kleinfeuerungen und Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren stellen sicher, daß neben den bisherigen Erfolgen vor allem in Belastungsgebieten auch in den wenig belasteten Gebieten eine Verminderung der Schwefeldioxid-Immission erreicht wird. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/3310 Frage B 25): Gibt es eine Vorschrift des Bundesrechts, wonach von einem deutschen Staatsangehörigen, der von seinem Landratsamt bzw. seinem Regierungspräsidium Auskunft erbittet über die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit, Gebühren verlangt werden können oder müssen, und wenn ja. um welche Vorschrift handelt es sich, und denkt die Bundesregierung daran sie zu ändern? Im Bundesrecht gibt es keine Vorschrift, wonach bei einfachen Auskünften in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Gebühren verlangt werden können. Durch die Staatsangehörigkeitsgebühren-Verordnung vom 28. März 1974 (BGBl. I 809), durch die die bis dahin landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Gebührenerhebung in Einbürgerungsangelegenheiten vereinheitlicht worden sind, sind die gebührenpflichtigen Amtshandlungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten abschließend geregelt. Danach werden Gebühren erhoben für die Einbürgerung, Entlassung, Genehmigung zur Beibehaltung, Erteilung einer Staatsangehörigkeitsurkunde sowie die Ausstellung sonstiger Bescheinigungen. Nicht gebührenpflichtig sind dagegen bloße Auskünfte in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. Ob nach landesrechtlichen Vorschriften auch bei bloßen Auskünften Gebühren verlangt werden können, ist hier nicht bekannt. Es darf daher empfohlen werden, sich wegen des geschilderten Falles mit der zuständigen obersten Landesbehörde in Verbindung zu setzen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 26): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sowjetische Nachrichtenagentur TASS von ihrem Charakter her nicht mit den westlichen Nachrichtenagenturen vergleichbar ist und daß insbesondere TASS auch als Instrument der sowjetischen Propaganda dient, und wie beurteilt die Bundesregierung — vor dem Hintergrund ihrer Einschätzung der Aufgabenstellung von TASS — das Kooperationsabkommen zwischen DDP und TASS, in dem das DDP-Netz in der Bundesrepublik Deutschland für die Verbreitung von TASS-Meldungen zur Verfügung gestellt wird? Die sowjetische Telegrafenagentur Telegrafnoje Agenstwo Sowjetskowo Sojusa (TASS) ist das zentrale Informationsorgan der Sowjetunion. Die Agentur hat seit 1972. den Rang eines Staatskommissariats, ist direkt dem Ministerrat der UdSSR unterstellt und gibt auch im Namen der Regierung offizielle Erklärungen ab. Die Agentur TASS ist daher von ihrem Charakter her nicht mit den westlichen Nachrichtenagenturen vergleichbar. Bei dem zwischen dem Deutschen Depeschen Dienst (ddp) und der Nachrichtenagentur der Sowjetunion (TASS) am 3. August 1978 mit Wirkung vom 1. Januar 1979 zunächst für drei Jahre gesthlos senen Nachrichtenaustauschvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung, wie sie TASS mit den meisten westlichen Nachrichtenagenturen, u. a. auch mit der Deutschen Presseagentur, abgeschlossen hat. Die Agenturen gewähren sich in solchen Verträgen das Recht, die Nachrichten des anderen im eigenen Dienst zu verwenden. Eine Verpflichtung zur Verbreitung der Nachrichten des anderen ist jedoch nicht begründet. Darüber hinaus wird technische Kooperation für die Übermittlung der Nachrichten vereinbart. Nach Mitteilung des Deutschen Depeschen Dienstes ist wesentlicher Zweck des Vertrages mit TASS der Betrieb einer Duplex-Standleitung Bonn-Moskau via Budapest, der die Übermittlung des ddpDienstes — vornehmlich für die Korrespondenten der westlichen Medien in Moskau — ermöglicht. In Gegenrichtung werden TASS-Nachrichten, insbesondere solche, die von der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands und vom Zweiten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14545* Deutschen Fernsehen verwertet werden, nach Bonn übermittelt. Diese Nachrichten, meist kulturellen, wirtschaftlichen oder landeskundlichen Inhalts, werden jedoch nicht über das allgemeine Netz von ddp, sondern über Fernschreiber direkt an die interessierten Empfänger geleitet. Angesichts dieses Sachverhaltes sieht die Bundesregierung in dem Vertrag zwischen dem Deutschen Depeschen Dienst und der sowjetischen Nachrichtenagentur TASS eine zwischen solchen Agenturen übliche Vereinbarung, die dem freien grenzüberschreitenden Informationsverkehr dient. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 27 und 28): Treffen Informationen zu, denenzufolge in der gemeinsamen Grenzkommission mit der DDR erst nach der Bundestagswahl im Oktober 1980 erneut die ungeklärte Frage der Grenzmarkierung an der Elbe verhandelt werden soll, und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung zu dieser Zeitplanung veranlaßt? Mit welchen Zielvorstellungen geht die Bundesregierung in dieser Frage in die entsprechenden Beratungen der Grenzkommission? Zu Frage B 27: Ihre Informationen über „Zeitplanungen" der Bundesregierung treffen nicht zu. Vielmehr gilt unverändert die Aussage in der gemeinsamen Mitteilung der Bundesministerien des Innern und für innerdeutsche Beziehungen vom 29. November 1978 zu dem gleichzeitig unterzeichneten Regierungsprotokoll über die Tätigkeit der Grenzkommission (Bulletin Nr. 142 vom 1. Dezember 1978): „Da zur Elbe- Frage eine Übereinstimmung nicht erzielt werden konnte, wird in einem besonderen Protokollvermerk (zu Artikel 1) festgestellt, daß die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind und daß sie auf der Grundlage des Grundlagenvertrages und des Zusatzprotokolls sowie der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission fortgesetzt werden, wobei ein Termin für die Fortsetzung der Arbeiten nicht genannt wird." Bei der laufenden Tätigkeit in der Grenzkommission seit der Unterzeichnung des Regierungsprotokolls hat sich gezeigt, daß die Schwierigkeiten, die einvernehmlichen Lösungen der Elbe-Problematik in der Vergangenheit entgegenstanden, fortbestehen, so daß sich ein Zeitpunkt für die Fortsetzung der Arbeiten zum Elbe-Abschnitt nach wie vor nicht nennen läßt. Zu Frage B 28: Die Zielvorstellungen der Bundesregierung — und der in der Delegation vertretenen Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein — sind für die Arbeit der Grenzkommission insgesamt unverändert die gleichen wie seit der Beauftragung der Grenzkommission im Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972. Was den Elbe-Abschnitt angeht, sind sie seit der Beantwortung einer von Ihnen, Herr Kollege, gestellten mündlichen Frage am 8. November 1973 immer wieder wiederholt worden, zuletzt eingehend durch Herrn Kollegen Dr. Kreutzmann in der Fragestunde am 19. September 1979: Die Zielvorstellungen unserer Seite richten sich auf eine Verbesserung der praktischen Situation im Elbe-Abschnitt und auf eine rechtlich korrekte Grenzfeststellung. Sie ist im Elbe-Abschnitt - wie in allen übrigen Abschnitten der Grenze zur DDR — allein nach den Vereinbarungen der früheren Besatzungsmächte vorzunehmen und kann sich nicht danach bestimmen, was für die eine oder andere Seite wünschbar ist. Die Bundesregierung hält es nicht für angezeigt, gegenwärtig in der Öffentlichkeit auf Einzelheiten einzugehen, die erst bei einer Fortsetzung der Arbeiten der Grenzkommission relevant werden. Dies gilt auch für die Frage, welche Schlußfolgerungen für den Grenzverlauf im Elbe-Abschnitt aus dem Umstand gezogen werden müssen, daß auf der Elbe seit Jahrzehnten nicht nur Grenzorgane der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch Streifenboote der Grenztruppen und der Wasserschutzpolizei der DDR tätig sind. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 29): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kosten für CA-Nachkuren bei Beamten und Versorgungsempfängern, die durch das 20. Rentenanpassungsgesetz von der Gewährung von Rehabilitationsleistungen ausgeschlossen sind, zu übernehmen, und wann ist mit einer entsprechenden Regelung zu rechnen? Die Bundesregierung hat eine Besitzstandsregelung vorbereitet für diejenigen Beamten und Richter, die ihre Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen — hierzu gehören auch CA-Nachkuren — verloren haben. Die vorgesehene Regelung ist inzwischen mit den Gewerkschaften erörtert worden. Das Abstimmungsverfahren mit den Ländern nach der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder wird nach bundesinterner Abstimmung einer noch offenen Frage in Kürze eingeleitet; die Erklärungsfrist der Länder beträgt drei Monate. Auch bei erfolgreichem Abschlug des Abstimmungsverfahrens ist leider mit einer weiteren Verzögerung des Inkrafttretens der Besitzstandsregelung zu rechnen, da die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gebeten hat, mindestens ein halbes Jahr vor Beginn des Inkrafttretens hierüber unterrichtet zu werden, um für die Bereithaltung der Kureinrichtungen rechtzeitig geeignete Maßnahmen treffen zu können. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 30 und 31): Ist die Bundesregierung bereit und mittlerweile auch in der Lage, über die vor kurzem gemeldeten Fabrikationsfehler (Rißbildungen) an wichtigen Komponenten französischer Atomkraftwerke — die nach vorliegenden Informationen bereits innerhalb von drei bis sechs Jahren zu einem Versagen führen können — zuverlässig zu informieren? 14546* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Werden nach Ansicht der Bundesregierung die in der Antwort auf meine früheren Fragen in diesem Zusammenhang (19, 20, 21— Drucksache 8/3168 vom 13. September 1979) gegebenen Informationen den Tatsachen und den Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit gerecht? Zu Frage B 30: Zur Frage der kürzlich gemeldeten Fabrikationsfehler bei französischen Kernkraftwerken hat die Bundesregierung in Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage B 28 in Drucksache 8/3237 mit Schreiben vom 11. Oktober 1979 Stellung genommen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen vor. Die Bundesregierung wird jedoch weiterhin bemüht sein, die von französischer Seite zugesagte umfassende Information über die aufgetretenen Materialfehler bei französischen Kernkraftwerken zu erhalten. Nach detaillierter Erörterung dieser Informationen in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) und des Strahlenschutzes wird die Bundesregierung berichten. Zu Frage B 31: Aufgrund der bisher guten Zusammenarbeit in der DFK geht die Bundesregierung davon aus, daß ein enger Informationsaustausch auch über die aufgetretenen Materialfehler in französischen Kernkraftwerken erfolgen wird und daß hierdurch alle die Bevölkerung interessierenden Fragen zufriedenstellend beantwortet werden können. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 32 und 33): Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ein strengerer Maßstab als bisher angelegt wird mit dem Ziel, daß die Versetzungen von Beamten in den einstweiligen Ruhestand auf wenige Fälle beschränkt werden? Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Beamte im einstweiligen Ruhestand wieder beschäftigt werden können, gegebenenfalls auf vergleichbaren Dienstposten in anderen Ressorts oder Behörden? Zu Frage B 32: Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand muß im Rahmen der Zweckbestimmung des § 36 Bundesbeamtengesetz liegen. Die Grenzen des hier eingeräumten Ermessensspielraums sind durch die höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichend bestimmt. Es wäre mit dem vom Gesetz verfolgten Ziel nicht zu vereinbaren, durch zusätzliche Kriterien den Entscheidungsspielraum zu verändern. Die Bundesregierung als solche ist im übrigen an den Einzelentscheidungen nach § 36 BBG nicht beteiligt. Zu Frage B 33: Die Wiederbeschäftigung eines in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten sieht das geltende Recht schon jetzt vor. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung entscheiden die einzelnen Ressorts selbst, ob eine erneute Berufung in das aktive Beamtenverhältnis möglich und zweckmäßig ist. Im übrigen weise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 16. März 1979 zu Frage 8 c der Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion in der Drucksache 8/2572 und 8/2679 hin. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 34 und 35): Ist der Bundesregierung bekannt — und wenn ja, seit wann — ob bei derartigen Prozessen (Fluchthilfe etc.) in der CSSR gegen deutsche und österreichische Staatsangehörige nachrichtendienstlich gewonnene Erkenntnisse aus westdeutschen Behörden gegen die Beschuldigten verwandt wurden? Welche Maßnahmen hat gegebenenfalls die Bundesregierung daraufhin unternommen, um mögliche Gefährdungen abzuwenden und eingetretenen Schaden zu mindern? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 36): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor — und wenn ja, seit wann, daß Befragungsergebnisse oder sonstige Erkenntnisse aus dem Bereich des Bundes oder einzelner Länder fiber Flüchtlinge, Fluchtwege und Fluchthelfer an Staaten des Ostblocks gelangt sind? Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 37): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in vielen Fällen Ausländer, die nach der Heirat mit einem Deutschen entsprechend dem neuen Namensrecht den Namen des Ehepartners übernehmen, Schwierigkeiten haben, weil ihre Herkunftsländer den Namenswechsel nicht anerkennen. und welche Schritte werden unternommen, um zu einem einheitlichen europäischen Namensrecht zu gelangen? Nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 1971 (BGHZ 56, 193) bestimmt sich der Name der Frau in einer Ehe, in der einer der Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach dem Heimatrecht der Frau; gilt in dem Staate, in dem die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ein anderer Name für die Ehefrau, dann ist sie berechtigt, diesen Namen anzunehmen. Unter Berücksichtigung der durch das 1. EheRG getroffenen Neuregelung hinsichtlich der Namensführung der Ehegatten hat der BGH in seinem Beschluß vom 25. September 1978 (BGHZ 72, 163) festgestellt, daß auch der ausländische Ehemann bei der Eheschließung mit einer Deutschen die Anwendung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14547* des deutschen Rechts über die Bildung des Ehenamens wählen kann, wenn die Eheleute ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Es sind Falle bekanntgeworden, in denen auch europäische Staaten die nach den vorgenannten Beschlüssen getroffene Namenswahl nicht anerkennen. Zum letzten Teil Ihrer Frage bemerke ich, daß nach Auffassung des Bundesministers der Justiz in absehbarer Zeit mit einem einheitlichen europäischen Namensrecht kaum zu rechnen sein dürfte. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 38): Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmende Verlandung des Bodensees durch Ablagerungen von Sand und Schlamm an der Rheinmündung, und welche Maßnahmen sollten nach ihrer Meinung getroffen werden, um bedrohliche Entwicklungen zu verhindern? Die Ablagerung von Sand und Schlamm an der Mündung des Alpenrheins ist ein natürlicher Vorgang, der besonders den schweizer-österreichischen Bodenseebereich betrifft. Beide Staaten haben deshalb eine gemeinsame Rhein-Bauleitung gebildet, die u. a. die Aufgabe hat, den Alpenrhein so auszubauen, daß die Geschiebeablagerung durch Leitdämme in bestimmte Bahnen gelenkt wird. Die Leitdämme werden zur Zeit aus baufachlicher Sicht als wirksame Maßnahme für die Steuerung der natürlichen Geschiebeablagerung angesehen. Wegen des limnologischen Einflusses dieser wasserbaulichen Maßnahmen haben im Rahmen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee wiederholt Erörterungen über die Notwendigkeit und die Linienführung der Leitdämme stattgefunden. Soweit erforderlich, soll in diesem Gremium auch die weitere Entwicklung dieser Geschiebeablagerung, die von der Bundesregierung nicht als bedrohlich angesehen wird, besprochen werden. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 40): Sind Presseinformationen über die vor kurzem in Kölh durchgeführte 20. Tagung der .Gesellschaft für die gesamte Kriminologie" zutreffend daß jedes Jahr 500-1 000 Morde in der Bundesrepublik Deutschland unerkannt bleiben, und daß ein Teil der Opfer in den Kriminalakten als vermißt geführt werden, und wie beurteilt gegebenenfalls die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß die von Ihnen zitierten Zahlen über vorsätzliche Tötungsdelikte zutreffen könnten. Auch in der von Ihnen erwähnten 20. Tagung der „Gesellschaft für die gesamte Kriminologie" am 4. Oktober 1979 in Köln wurden nach mir vorliegenden Informationen derartige Zahlen nicht genannt; in dem den Pressemeldungen zugrundeliegenden Referat wurde lediglich von einem „Dunkelfeld" gesprochen, das auch nicht annähernd durch Zahlen abgegrenzt werden kann. Diese Auffassung wird auch vom Bundeskriminalamt vertreten. Allerdings wird das Dunkelfeld weniger durch die als vermißt gemeldeten bestimmt — die von wenigen Ausnahmen abgesehen, wieder aufgefunden werden —, sondern eher durch die ärztliche Leichenschau innerhalb der Wohnung, bei deren Einzelfällen Todesbescheinigungen bekannt geworden sind, in denen ein Arzt zu Unrecht einen natürlichen Tod bescheinigt hat. Daraus lassen sich jedoch keine seriösen Schlußfolgerungen auf den Umfang des Dunkelfeldes bei der Erkennung von vorsätzlichen Tötungsdelikten ziehen. Zu dem Problem, ob etwaige ärztliche Fehldiagnosen durch Einführung einer amtlichen Leichenschau in jedem Einzelfall ausgeschlossen werden können, hat die Bundesregierung bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 10. Mai 1978 (Plenarprotokoll über die 89. Sitzung, S. 7046/47) Stellung genommen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 41): Wie beurteilt die Bundesregierung die durch Großdeponien ausgelösten Gefahren für die Umwelt durch Gase, die sich im Untergrund entwickeln, und durch mit Schadstoffen verseuchtes Sickerwasser, auf die durch Fachkongresse immer wieder nachdrücklich hingewiesen wird. und wie kann man diesen Gefahren im Verantwortungsbereich des Bundes wirkungsvoll begegnen? Bei der Beseitigung von Abfällen in Großdeponien entstehen zwangsläufig Sickerwässer und je nach der Abfallzusammensetzung Deponiegase. Sikkerwässer fallen bei chemisch-physikalischen und biologischen Wechselwirkungen der Abfallkomponenten untereinander und durch Eindringen von Niederschlagswasser an. Deponiegase unterschiedlicher Zusammensetzung bilden sich bei der im Müllkörper ablaufenden aeroben Umsetzung organischer Stoffe. Grundsätzliches Ziel ist es, durch geeignete Betriebsbedingungen bei der Ablagerung und geeignete Standortwahl die Bildung von Gasen bzw. Sikkerwässern zu minimieren und z. B. durch Beschaffenheit oder Abdichtung des Untergrundes schädliche Beeinträchtigungen der Umwelt zu vermeiden. Entsprechende Kriterien und Anforderungen sind in Merkblättern und Richtlinien enthalten, die gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet wurden. Diese Anforderungen finden im Rahmen der Genehmigung von neuen Deponien Anwendung. Auf diese Weise wird eventuellen Gefahren — in konsequenter Ausführung des Abfallbeseitigungsgesetzes — wirkungsvoll begegnet. Zur Weiterentwicklung und Optimierung der Deponietechnik fördert die Bundesregierung zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Im Rahmen dieser Vorhaben werden gezielt Fragen der 14548* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Sickerwasserproblematik sowie der Deponiegasentstehung und -ableitung untersucht und entsprechende Folgerungen für die Praxis gezogen. Fragen der Basisabdichtung von Deponien und des Langzeitverhaltens des Müllkörpers stehen dabei im Vordergrund. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 42): In welchem jeweiligen Umfang sind bei einzelnen in Berlin residierenden Bundesbehörden Mitarbeiter in Bonn bzw. der übrigen Bundesrepublik Deutschland tätig, obwohl sie personalmäßig bzw. statistisch in Berlin geführt werden? Die Angaben des Statistischen Bundesamtes über das Personal des Bundes in Berlin, auf denen auch meine Antwort vom 11. Oktober 1979 auf Ihre damalige Schriftliche Frage B 21 beruhte (Anlage 26 zum Stenographischen Bericht über die 178. Sitzung des Deutschen Bundestages), beziehen sich auf die Angehörigen des öffentlichen Dienstes, deren Dienstort Berlin ist. Dieses statistische Zahlenmaterial erfaßt daher nur Personen, die grundsätzlich auch in Berlin tätig sind. Kurzzeitige Abordnungen zu Dienststellen außerhalb Berlins und umgekehrt werden hierbei nicht erfaßt. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 43): Wann ist mit der seit etwa einem Jahr erwarteten Entscheidung der Bundesregierung bezüglich des Standorts der Katastrophenschutzschule Baden-Württemberg zu rechnen, und ist die Bundesregierung insbesondere bereit, dem Verkaufsangebot der Gemeinde Neuhausen auf den Fildern bezüglich des bisherigen Schulgebäudes zu entsprechen? Die Bundesregierung ist zur dauerhaften Unterbringung der KatS-Schule des Landes Baden-Württemberg an dem Erwerb des ehemaligen und seit 1977 für Ausbildungszwecke der erweiterten Katastrophenschutzes teilgenutzten Jesuitenkollegs in Neuhausen auf den Fildern grundsätzlich interessiert. Vorab muß jedoch noch eine Reihe von Fragen, die vor allem den Kaufpreis und die Erstellung notwendiger Zusatzeinrichtungen auf dem Grundstück betreffen, abschließend geklärt werden. Zu diesem Zweck fand am 25. Oktober 1979 mit allen Beteiligten in Neuhausen eine Besprechung statt, nach deren Ergebnis ein Ankauf der Liegenschaft als möglich erscheint. Der Rat der Gemeinde Neuhausen wird im November entscheiden, ob er die Kaufpreisvorstellungen des Bundes als Verhandlungsbasis zu akzeptieren bereit ist. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 44): Wie beurteilt die Bundesregierung den Inhalt der dpa-Meldung vom 11. Oktober 1979, nach der der sowjetische Kanu-Olympiasieger von 1972 Vladislavas Tschessiounias, nach seiner Entscheidung, in der Bundesrepublik Deutschland zu leben, gegen seinen Willen in die UdSSR zurückgebracht worden sein soll? Die Ermittlungen in dem Verfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Vergehens der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) in Tateinheit mit einem Verbrechen der Verschleppung (§ 234a StGB) zum Nachteil des sowjetischen Staatsbürgers Vladislavas Tschessiounias sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung kann daher zu der Frage, über die das Ermittlungsverfahren Aufschluß geben soll, noch keine Stellungnahme abgeben. Der Generalbundesanwalt wird dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Kontrollkommission voraussichtlich in der kommenden Woche zur abschließenden Unterrichtung über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zur Verfügung stehen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/3310 Frage B 45): Treffen Presseberichte zu, wonach der israelische Geheimdienst in deutschen Gefängnissen einsitzende Palästinenser verhört und einen von ihnen sogar gezwungen haben soll, einen Mordauftrag zu übernehmen, und wer trägt, wenn die Berichte zutreffen, für diesen Vorgang die Verantwortung? Zur Beantwortung der Frage kann aus der Zuständigkeit der Bundesregierung folgendes beigetragen werden. Ende April 1979 waren mehrere Palästinenser — zum Teil in Besitz erheblicher Mengen Sprengstoff — von deutschen Behörden festgenommen und in bayerischen Gefängnissen inhaftiert worden. Das bayerische Landeskriminalamt hat sich Anfang Mai 1979 an den Bundesnachrichtendienst mit der Bitte um Mitteilung gewandt, ob über den Hintergrund der zu der Verhaftung führenden Vorfälle Erkenntnisse vorlägen. Im Verlauf der sich daran anschließenden Gespräche hat der Bundesnachrichtendienst dem bayerischen Landeskriminalamt zwei Mitarbeiter des israelischen Nachrichtendienstes zur Unterstützung bei der Aufklärung von Fragen vermittelt, die durch die erwähnten Vorfälle entstanden waren. Daß es sich bei diesen vom Bundesnachrichtendienst vermittelten Auskunftspersonen um Mitarbeiter des israelischen Nachrichtendienstes handelt, war dem bayerischen Landeskriminalamt vom Anfang an bekannt. Ob diese Personen nur zur Unterstützung der eigenen Vernehmungstätigkeit des bayerischen Landeskriminalamts herangezogen worden sind oder ob sie Gelegenheit zu eigener Vernehmungstätigkeit erhalten haben, ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14549* mag die Bundesregierung nicht abschließend zu beurteilen, da Angehörige von Bundesdienststellen an den Vernehmungen nicht teilgenommen haben. Wegen des angeblichen Mordauftrages ist darauf hinzuweisen, daß bei der Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der erfolglosen Anstiftung zum Mord geführt wird. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger, (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 46 und 47): Trifft es zu, daß der wegen Verunglimpfung des Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer und wegen anderer rechtsradikaler Straftaten vom Oberlandesgericht Frankfurt (Main) rechtskräftig verurteilte und flüchtige Manfred Roeder auf Grund eines Interpol-Haftbefehls am 11. Oktober 1979 in Reiden Kanton Luzern (Schweiz), festgenommen wurde, jedoch nicht an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert werden konnte, weil der erste Auslieferungsantrag der Bundesanwaltschaft unzureichend war und Roeder bei Vorlage des zweiten Auslieferungsantrags am 12. Oktober 1979 von den schweizerischen Behörden bereits wieder über die Grenze nach Osterreich abgeschoben worden war? Aus welchen Gründen war der erste Auslieferungsantrag unzureichend, und wie können solche Vorgänge in Zukunft vermieden werden? Gegen den Rechtradikalen Manfred Roeder sind verschiedene Strafverfahren anhängig oder rechtskräftig abgeschlossen, von denen zwei für ein Auslieferungsverfahren in Betracht kommen: In einem besteht Haftbefehl des Landgerichts Frankfurt/ Main vom 16. Oktober 1978 wegen Volksverhetzung, weil Roeder nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu der Broschüre „Die Auschwitzlüge" ein Vorwort verfaßte, in dem er der jüdischen Bevölkerung u. a. Lügen über die Verhältnisse in den Konzentrationslagern vorwirft. In dem anderen, das von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof betrieben wird, besteht Haftbefehl des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 24. August 1978 wegen Nötigung eines Verfassungsorgans, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Volksverhetzung. Der Verfolgte ist flüchtig. Unmittelbar nachdem die zuständigen deutschen Strafverfolgungsbehörden am 11. Oktober _1979 Kenntnis erhalten hatten, daß sich Roeder in der Schweiz aufhielt, haben der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und der Leitende Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Frankfurt/Main unter fernschriftlicher Übermittlung der oben genannten Haftbefehle die schweizerischen Justizbehörden um Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft gegen den Verfolgten ersucht. Die Schweiz sah indes zunächst keine Möglichkeit, den Verfolgten nach Überprüfung seiner Personalien in Haft zu nehmen, weil die ihm in den oben genannten Haftbefehlen zur Last gelegten Taten nach schweizerischem Recht nicht strafbar schienen. Eine Auslieferung und damit auch die Verhängung der vorläufigen Auslieferungshaft kommt aber nur in Betracht, wenn die dem Ersuchen zugrunde liegenden Taten auch nach dem Recht des ersuchten Staates strafbar sind. Nachdem die schweizerischen Behörden ihre Auffassung nochmals überprüft hatten und zu dem Ergebnis gekommen waren, daß die dem Verfolgten in dem Haftbefehl des Landgerichts Frankfurt/Main vom 16. Oktober 1978 zur Last gelegte „Volksverhetzung" nach schweizerischem Recht als „Falsche Anschuldigung" strafbar sein könnte, erließen sie am 12. Oktober 1979 einen entsprechenden vorläufigen Auslieferungshaftbefehl. Der Verfolgte konnte aber nicht mehr festgenommen werden, weil er bereits am 11. Oktober 1979, dem Tag, an dem die deutschen Behörden von seinem Aufenthalt in der Schweiz unterrichtet worden waren, die Schweiz mit unbekanntem Ziel verlassen hatte. Es trifft demnach nicht zu, daß der deutsche Auslieferungsantrag unzureichend war, vielmehr haben die deutschen Behörden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um eine Auslieferung Roeders an die Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Druchsache 8/3310 Frage B 48): Treffen Pressemeldungen zu, wonach der ehemalige Chefarzt des Marienhospitals in Erftstadt-Frauenthal trotz jahrzehntelangem leichtfertigen Umgangs mit Radium wegen eines trotz gegen das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung strafrechtlich nicht belangt werden kann, da nach 311 a StGB die fahrlässige und sogar grobfahrlässige Mißachtung der Vorschriften nicht unter Strafe steht, und ist die Bundesregierung bereit. angesichts der im Fall Erftstadt-Frauenthal deutlich gewordenen Lücke den f 311 a StGB dahin gehend zu ändern, daß in Zukunft auch der fahrlässige Umgang mit derart gefährlichen Stoffen unter Strafe gestellt wird? In dem von Ihnen erwähnten Fall ist gegenwärtig ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig. Es erscheint daher nicht tunlich, Stellungnahmen zu dem konkreten Sachverhalt abzugeben. Grundsätzlich ist jedoch zum strafrechtlichen Schutz vor Gefährdungen durch radioaktives Material folgendes zu bemerken: § 311 a StGB ist für fahrlässigen Umgang mit radioaktivem Material nicht einschlägig. Die Vorschrift ist als Absichtsdelikt ausgestaltet und betrifft den Mißbrauch ionisierender Strahlen, der in der Absicht vorgenommen wird, die menschliche Gesundheit zu beschädigen oder die Brauchbarkeit fremder Sachen von bedeutendem Wert zu beeinträchtigen. Doch können nach § 46 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 des Atomgesetzes vorsätzliche und fahrlässige Verstöße gegen die dort näher bezeichneten Bestimmungen des Atomgesetzes oder der Strahlenschutz-Verordnung als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu hunderttausend Deutsche Mark geahndet werden. Eine Strafbarkeit nach § 47 des Atomgesetzes ist gegeben, wenn die in § 46 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 des Atomgesetzes genannten Handlungen vorsätzlich begangen werden und der Täter dadurch eine vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung von Menschen oder fremden Sachen von bedeutendem Wert herbeiführt. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei wissentlicher Herbeiführung der Gefahr Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 14550* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Im Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Umweltkriminalität (BT-Drucksache 8/2382), der sich noch im Stadium der parlamentarischen Beratungen befindet, ist eine Verstärkung des Schutzes der von ionisierenden Strahlen ausgehenden Gefahren geplant. Der Entwurf sieht vor, daß das unbefugte Freisetzen ionisierender Strahlen auch im Falle fahrlässigen Verhaltens als schwere Umweltgefährdung (§ 330 Abs. 1 Nr. 2 c des Entwurfs) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wenn dadurch Leib oder Leben eines Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden. Handelt es sich um radioaktive Abfälle, so kann in bestimmten Fällen eine Strafbarkeit wegen umweltgefährender Abfallbeseitigung (§ 326 des Entwurfs) bereits dann gegeben sein, wenn eine konkrete Gefährdung nicht vorliegt. Die Frage, ob darüber hinaus noch eine weitere Ausdehnung der Strafbarkeit im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Umgang mit radioaktiven Stoffen erwogen werden soll, wird Gegenstand der weiteren Ausschußberatungen sein. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 49): Welche Tatsachen müssen nach Auffassung der Bundesregierung und der Rechtsprechung vorliegen. um den Tatbestand des Völkermordes nach Artikel II E der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen und im Sinne von § 220a Nr. 5 StGB zu erfüllen? § 220a Abs. 1 Nr. 5 StGB lautet wie folgt: „Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, Kinder der Gruppe in eine andere Gruppe gewaltsam überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." Diese Vorschrift entspricht inhaltlich Art. II Buchstabe e der Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, der die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 9. August 1954 beigetreten ist. Die erfaßten Fälle ergeben sich aus dem Wortlaut. Wegen der Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale darf ich Sie auf die strafrechtliche Literatur verweisen (vgl. Schönke-Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 19. Auflage, § 220, Anm. 4). Rechtsprechung zu § 220 a Abs. 1 Nr. 5 StGB gibt es nicht. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Druchsache 8/3310 Fragen B 50 und 51): Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe die VEBA in den letzten vier Jahren Geldmittel für Fusionen ausgegeben hat? Warum lehnt die Bundesregierung die Auffassung ab, eine Nichtgewährung von 320 Millionen DM im Nachtragshaushalt hätte die VEBA zu einer Überprüfung ihrer Aufkaufpolitik und Setzung anderer Prioritäten bei der Expansion gezwungen? Nach ihren Angaben hat die VEBA von 1975 bis Mitte 1979 Mittel in Höhe von rd. 400 Millionen DM für Erwerbe von Unternehmen oder Beteiligungen aufgewendet. In diesem Betrag sind 320 Millionen DM für den Erwerb von 37,4% Anteilen an der Chemie-Verwaltungs AG (1978) enthalten. Auf den hier besonders interessierenden Handelsbereich entfallen 56 Erwerbe zu insgesamt 67 Millionen DM. Im gleichen Zeitraum hat VEBA für insgesamt rd. 950 Millionen DM Beteiligungen veräußert, davon im Handelsbereich 89 Beteiligungen für insgesamt 120 Millionen DM. Diese Zahlen machen deutlich, daß zwischen den rund 680 Millionen DM, die der VEBA insgesamt aus der Kapitalerhöhung zufließen, und den 67 Millionen DM für den im Handelsbereich branchenüblichen gelegentlichen Erwerb kleinerer Unternehmen schon von der Größenordnung her keinerlei Zusammenhang besteht. Nimmt man hinzu, daß die Veräußerungen die Erwerbe deutlich übersteigen, so zeigt sich, daß für Unternehmenserwerbe zusätzliches Kapital überhaupt nicht vonnöten ist. Die Kapitalerhöhung (auf den Bund entfallender Anteil: 295 Millionen DM) dient vielmehr dazu, den seit 1971, dem Jahr der letzten Kapitalerhöhung, kontinuierlich von 41,0 auf 27,7 % abgesunkenen Eigenkapitalanteil an der Konzernbilanzsumme wieder auf über 30 % anzuheben und damit eine angemessenere Relation auch zu dem ständig gestiegenen Geschäftsumfang und den Investitionserfordernissen, vor allem im Energiebereich, herbeizuführen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 52 und 53): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Aufhebung der Abgabe von steuerbegünstigtem Dieseltreibstoff für Wasser- und Luftsportfahrzeuge einseitig Tatsachen geschaffen sind, die die anstehende, EG-einheitliche Regelung auf diesem Sektor stark erschweren werden und daß auf Grund dieser Entscheidung der Dieselpreis in der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Vergleich der höchste sein wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Halter von Wasser-und Luftsportfahrzeugen über die Mehrabgabe das von ihren Fahrzeugen nicht benutzte Straßenverkehrsnetz mitfinanzieren müssen, da die Mineralölsteuerabgaben weitgehend für Bundesfernstraßen, Bundesautobahnen und den öffentlichen Personennahverkehr verwendet werden? 1. Durch die am 1. Oktober 1979 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes vom 14. September 1979 (BGBl. I S. 1589) entfällt der Abgabenvorteil von etwa 0,47 DM je Liter Treibstoff für Wassersportfahrzeuge mit Dieselantrieb. Benzinboote durften schon bisher nur mit versteuertem Treibstoff betrieben werden. Die Bundesregierung erwägt außerdem, die Steuerbegünstigung für Luftfahrtbetriebsstoffe einzuschränken. Die Möglichkeiten dazu und ihre jeweiligen Auswirkungen werden derzeit geprüft. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat den Mitgliedstaaten Mitte des Jahres den revi- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14551* dierten Entwurf eines Richtlinienvorschlags zur steuerrechtlichen Behandlung von Erzeugnissen übersandt, die zum Verbrauch an Bord internationaler Züge, Luft- und Wasserfahrzeuge bestimmt sind (Dokument XV/347/78 — DE Rev 1). Dieser Entwurf sieht keine Steuerbefreiung der BrennTreib- und Schmierstoffe für Wassersport- oder private Luftfahrzeuge vor. Die durch die Verordnung des Bundesministers der Finanzen vom 14. September 1979 geschaffene Regelung für Wassersportfahrzeuge stimmt insoweit mit dem Richtlinienentwurf der Europäischen Gemeinschaft überein. In der Bundesrepublik und in Frankreich bestimmt sich der Preis für Dieselkraftstoff zum Antrieb von Wassersportfahrzeugen nach den Abgabepreisen von versteuertem Dieselkraftstoff im Straßenverkehr. In Belgien, Dänemark und in den Niederlanden ist Dieselkraftstoff zur Verwendung als Treibstoff von Wassersportfahrzeugen billiger. Das Preisverhältnis in den übrigen europäischen Ländern ist nicht bekannt. 2. Die Mineralölsteuer ist keine Abgabe für die Benutzung bestimmter Verkehrswege, sondern belastet den Verbrauch von Mineralöl als Treib-, Schmier- oder Heizstoff. Daß ein Teil des Mineralölsteueraufkommens für verkehrspolitische Aufgaben zweckgebunden ist, steht einer Belastung der Schiffs- und Luftfahrtbetriebsstoffe nicht entgegen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 54, 55, 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Firma Fiduciaria Transatlantica Alemana in Paraguay, die von der paraguayischen Zeitschrift abc schwerer Verstöße gegen die dort geltende Gesetzgebung beschuldigt wird, im Rahmen des Entwicklungsländersteuergesetzes gefördert wird? Verstößt diese Firma gegebenenfalls durch ihren Bruch paraguayischer Vorschriften gegen Richtlinien im Zusammenhang mit der Förderung ihrer Aktivitäten im Rahmen des Entwicklungsländersteuergesetzes? Kann der Bruch von Vorschriften in Entwicklungsländern, in denen deutsche Investoren tätig sind, durch Entzug der Förderung im Rahmen des Entwicklungsländersteuergesetzes geahndet werden? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch die nun vorgesehene Statistik im Rahmen des novellierten Entwicklungsländersteuergesetzes über das Verhalten deutscher Firmen in Entwicklungsländern einen besseren Überblick und Möglichkeiten für Sanktionsmaßnahmen zu erhalten? Im Hinblick auf die Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 der Abgabenordnung) muß sich die Antwort auf folgende allgemeine Bemerkungen beschränken: Zu Frage B 54: Die Vergünstigungen des Entwicklungsländer- Steuergesetzes können nur Unternehmen beanspruchen, die mit Mitteln eines inländischen Betriebs begünstigte Kapitalanlagen in Entwicklungsländern vornehmen. Da die von Ihnen erwähnte Firma kein deutsches Unternehmen ist, kann sie eine Förderung nach dem Entwicklungsländer-Steuergesetz selbst nicht beanspruchen. Zu Frage B 55: Da die genannte Firma die Vergünstigungen des Entwicklungsländer-Steuergesetzes nicht in Anspruch nehmen kann, erübrigt sich die Frage. Zu Frage B 56: Die steuerlichen Vergünstigungen des Entwicklungsländer-Steuergesetzes sind nicht davon abhängig, daß das Unternehmen im Entwicklungsland, in dem begünstigte Kapitalanlagen vorgenommen worden sind, die Rechtsvorschriften des Entwicklungslandes beachtet. Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Entwicklungslandes können deshalb nicht durch Entzug der Förderungsmaßnahmen des Entwicklungsländer-Steuergesetzes geahndet werden. Zu Frage B 57: Die Statistik nach § 9 des Entwicklungsländer- Steuergesetzes erstreckt sich nicht auf etwaige Verstöße, die von Unternehmen in Entwicklungsländern gegen die dort bestehenden Rechtsvorschriften begangen worden sind, da das Entwicklungsländer-Steuergesetz Sanktionsmaßnahmen wegen solcher Verstöße nicht vorsieht. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 58): Ist der Bundesregierung bekannt, daß beim Abschleppen von defekten Kraftfahrzeugen durch deutsche Abschleppunternehmen in Frankreich die französischen Zollbehörden ein Carnet A. T. A. verlangen und daß dadurch den betroffenen Firmen im grenznahen Raum unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, und wenn ja. welche Veränderungen ist sie bereit, zur Verbesserung der bestehenden Situation, umgehend mit Frankreich zu vereinbaren, und ist beabsichtigt. eine EG-einheitliche Lösung dieses Problems anzustreben? Die Bundesregierung ist vor kurzem auf die von Ihnen angesprochene Praxis der französischen Zollverwaltung hingewiesen worden. Diese Abfertigungspraxis ist zwar weniger freizügig als die deutsche, sie widerspricht jedoch nicht zwischenstaatlichem Recht. Da die Steuervorschriften über die vorübergehende Einfuhr von Waren im innergemeinschaftlichen Verkehr noch nicht harmonisiert sind, unterliegt die vorübergehende Verwendung von Gemeinschaftsgut nationalem Recht, also zwangsläufig unterschiedlichen Bestimmungen. Ich halte es für zweckmäßig, das Problem im Rahmen der Rechtsangleichung innerhalb der EWG zu lösen. In Kürze wird der EG-Rat eine Richtlinie über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr von privaten Kraftfahrzeugen verabschieden. Ich rechne damit, daß danach auch die Harmonisierung der vorübergehenden Einfuhr von Nutzfahrzeugen in Angriff genommen wird. Die Bundesregierung wird bei den Beratungen für eine möglichst freizügige Gemeinschaftsregelung eintreten. Eine besondere Vereinbarung mit Frankreich, die bei der derzeitigen Rechtslage kaum erreichbar erscheint, könnte die ausstehende Gemeinschaftsregelung nicht ersetzen. 14552* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 59): Hat die Bundesregierung bereits Überlegungen angestellt, welche Verwendung die Liegenschaften in Stohl bei Kiel nach einer Verlegung des Fraunhoferinstituts far naturwissenschaftlich-technische Trendanalysen von Stohl nach Nordrhein-Westfalen finden sollen, wird der Bund diese Liegenschaften veräußern oder behalten? Die Oberfinanzdirektion Kiel hat die in Frage kommenden Bundesdienststellen gebeten, bis Dezember 1979 mitzuteilen, ob die Liegenschaft für die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben benötigt wird. Sofern kein Bundesbedarf besteht, wird sie das Grundstück dem Sozialminister des Landes Schleswig-Holstein anbieten, der angefragt hat, ob bundeseigene Grundstücke zur Vermietung an Asylbewerber zur Verfügung stehen. Sollte das Grundstück für Verwaltungsaufgaben des Bundes nicht benötigt werden und auch der Sozialminister kein Interesse bekunden, wird die Oberfinanzdirektion Kiel versuchen, es anderweitig zu vermieten oder zu verkaufen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 60 und 61): Wem ist das Gelände, auf dem sich das Nato-Hauptquartier Rheindahlen zusammen mit dem Hauptquartier der Rheinarmee befindet über die umfriedeten Teile hinaus zu welcher Nutzung ausschließlich überlassen worden, und sind damit gleichzeitig Rechte übertragen worden, die mit dem eigentlichen Nutzungszweck nicht im Zusammenhang stehen? Auf welche Rechte im einzelnen hat die Bundesrepublik Deutschland bei der Benutzung des Geländes „Hauptquartier Mönchengladbach" welchen Vertragspartnern gegenüber verzichtet, und fällt unter diesen Verzicht auch das sich aus der isoliert anwendbaren Verordnung über die Benennung von Straßen, Brücken und Plätzen vom 1. April 1939 (BGBL I S. 703) ergebene Recht, Straßenbenennungen in deutscher Zuständigkeit vorzunehmen? 1. Das Gelände des Hauptquartiers Rheindahlen einschließlich der nicht umfriedeten Teile ist den britischen Streitkräften auf Grund der für die Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik allgemein geltenden zwischenstaatlichen Verträge überlassen worden. Die britischen Streitkräfte sind berechtigt, die Liegenschaft ganz oder zum Teil einem internationalen militärischen Hauptquartier der NATO zu überlassen. Die gesamten Flächen werden von den britischen Streitkräften und der NATO zur Erfüllung ihrer Verteidigungsaufgaben benutzt. Rechte, die mit diesem Benutzungszweck nicht in Einklang stehen, sind ihnen nicht eingeräumt worden. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat bei der Überlassung des Hauptquartiers MönchengladbachRheindahlen weder den britischen Streitkräften noch dem NATO-Hauptquartier gegenüber auf Rechte verzichtet, die ihr auf Grund der internationalen Vereinbarungen zustehen. Im Rahmen ihrer Organisationsgewalt sind die ausländischen Streitkräfte berechtigt, Gebäude, Straßen und Plätze in ihrer Landessprache zu bezeichnen. Das Recht der Gemeinde, dem öffentlichen Verkehr dienende StraBen und Plätze zu benennen, bleibt davon unberührt. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hoffacker (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 62 und 63): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (§ 10b EStG) die Aufwendungen für Zwecke der Entwicklungshilfe als zusätzliche Kategorie zu den Aufwendunggen für mildtätige, kirchliche und religiöse wie z. B. die Abzugsfähigkeit für wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig zu machen? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die Abzugsfähigkeit für das Hilfswerk Misereor im Rahmen von ß 10b Abs. 1 EStG über den bisherigen Prozentsatz von 5 v. H. des Gesamtbetrags der Einkünfte hinaus quantitativ zu erweitern? Wie die Bundesregierung bereits auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage vom Mai des vergangenen Jahres mitgeteilt hat (Plenarprotokoll 8/93 vom 1. Juni 1978 Anlage 63), ist die Förderung der Entwicklungshilfe schon seit langem durch allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates als besonders förderungswürdiger und damit spendenwürdiger gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und des § 9 Nr. 3 a des Körperschaftsteuergesetzes anerkannt (vgl. Nr. 22 der Anlage 7 zu den Einkommensteuer-Richtlinien bzw. der Anlage 3 zu den Lohnsteuer-Richtlinien). Die Höhe des Abzugsatzes richtet sich nach dem mit der Spende geförderten Zweck. Mit dem Gebot steuerlicher Gleichbehandlung wäre nicht zu vereinbaren, Spenden zur Förderung ein und desselben Zwecks je nach der Person des Spendenempfängers in unterschiedlicher Höhe steuerlich zu begünstigen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 64 und 65): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bisherigen Verwaltungsmaßnahmen zugunsten der „Berufskraftfahrer" nicht ausreichen, diese vor ungerechtfertigten steuerlichen Nachteilen hinsichtlich der ihnen tatsächlich entstehenden Verpflegungsmehraufwendungen zu bewahren? Ist die Bundesregierung bereit, die bisher getroffene Regelung zu erweitern und dabei den Vorschlag der Bundesverbände des deutschen Güterkraftverkehrs in Frankfurt zu berücksichtigen, und wann wird dies gegebenenfalls geschehen? Die Bundesregierung geht mit den obersten Finanzbehörden der Länder davon aus, daß die in der Verwaltungsanweisung vom 29. Juni 1979 festgesetzten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bestimmter Berufskraftfahrer dem durchschnittlichen Mehraufwand der von der Regelung insgesamt erfaßten Arbeitnehmer entspricht und daß deshalb steuerliche Nachteile nicht entstehen. Gegenüber der Rechtsprechung des Bundesfi- Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14553* nanzhofs stellt diese Verwaltungsanweisung eine wesentliche Verbesserung für die betroffenen Arbeitnehmer dar. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die erst vor knapp einem halben Jahr in eingehenden Beratungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder einvernehmlich festgesetzten Pauschbeträge anzuheben. Der mir vorliegende Vorschlag der Bundesverbände des deutschen Güterkraftverkehrs zielt darauf ab, die Pauschbeträge für Berufskraftfahrer auf die bei weitem günstigste tarifliche Spesenregelung im Güterfernverkehr anzuheben. Eine derartige Maßnahme wäre vom Vereinfachungszweck der Verwaltungsanweisung nicht gedeckt, weil sie in vielen Fällen eine nichtzulässige Freibetragswirkung entfalten würde. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 66 und 67): In welcher Form ist sichergestellt, daß die bisherige einwandfreie und anerkannte Bearbeitung und Verwaltung durch die Lastenausgleichsbank von der Geschäftsstelle der Stiftung fortgeführt wird. nachdem den Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt worden ist, daß die Bearbeitung von Darlehnsanträgen der Heimkehrerstiftung ab 1. September 1979 und die Darlehnsverwaltung ab 1. Januar 1980 von der Lastenausgleichsbank auf die Geschäftsstelle der Heimkehrerstiftung übergehen? Wie hoch werden die voraussichtlichen Einsparungen oder Mehraufwendungen bei den Verwaltungskosten nach Übernahme der Tätigkeiten durch die Geschäftsstelle im Verhältnis zu den Verwaltungskosten der Lastenausgleichsbank sein? 1. Bei der Durchführung des Abschnitts III des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG) haben die Heimkehrerstiftung und die Lastenausgleichsbank bisher gleichermaßen anerkannte und einwandfreie Leistungen erbracht. Die Übernahme der Bearbeitung und Verwaltung der von der Heimkehrerstiftung gemäß § 46 Abs. 2 KgfEG zu gewährenden Darlehen durch die Heimkehrerstiftung geht zurück auf Überlegungen des Stiftungsvorstandes und auf Erörterungen des Stiftungsrates, denen die Feststellungen des Bundesrechnungshofes zum Verhältnis von Leistungen und Verwaltungsaufwand bei der Heimkehrerstiftung und bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge zugrunde liegen. Während im Bereich der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge die von der Lastenausgleichsbank wahrgenommenen Aufgaben bereits im Jahre 1975 auf eine Geschäftsstelle der Stiftung übertragen wurden, hat der Stiftungsvorstand der Heimkehrerstiftung diese Maßnahme in eine Prüfung über Verwaltungsvereinfachungen nach Übernahme der von der Heimkehrerstiftung auf Grund des 7. KgfEÄndG wahrzunehmenden Aufgaben einbezogen. Die hierüber zwischen den Vorständen der Lastenausgleichsbank und der Heimkehrerstiftung geführten Gespräche führten zu vollem Einvernehmen darüber, daß die Bearbeitung von Darlehensanträgen gemäß § 46 Abs. 2 KgfEG und die Verwaltung dieser Darlehen auf die Heimkehrerstiftung übergehen und der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen beiden Einrichtungen zum 31. Dezember 1979 beendet werden soll. Lastenausgleichsbank und Heimkehrerstiftung haben dies in einem gemeinsamen Schreiben den Kreditinstituten mitgeteilt und dabei die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, daß dadurch die bisherige einwandfreie und anerkannte Bearbeitung und Verwaltung dieser Darlehen fortgesetzt werden kann. Die personellen und organisatorischen Maßnahmen sind für die Bearbeitung der Darlehensanträge getroffen und werden für die Übernahme der Darlehensverwaltung durch die Heimkehrerstiftung vorbereitet. Nach alledem ist es nicht zu erwarten, daß hierbei Schwierigkeiten auftreten oder die Bearbeitung der Darlehensanträge und die Verwaltung der Darlehen weniger sichergestellt ist, als es bisher der Fall war. 2. Durch diese Maßnahmen werden Mehraufwendungen an den gesamten Verwaltungskosten für die Bearbeitung und Verwaltung der gemäß § 46 Absatz 2 KgfEG von der Stiftung gewährten Darlehen nicht entstehen. Vielmehr ist zu erwarten, daß die Übernahme dieser Aufgaben durch die Stiftung in gleicher Weise zu einer spürbaren Verminderung der gesamten Verwaltungskosten führt, wie dies auch im Bereich der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge durch die Übertragung der bis dahin von der Lastenausgleichsbank wahrgenommenen Aufgaben auf die Geschäftsstelle der Stiftung der Fall war. Der dadurch bedingte Nachtrags-Wirtschaftsplan für 1979 und der Wirtschaftsplan 1980 der Heimkehrerstiftung werden gegenwärtig vom Stiftungsvorstand und von der Geschäftsstelle vorbereitet und dem Stiftungsrat am 4. Dezember 1979 zur Beschlußfassung zugeleitet. Erst dann läßt sich absehen, wie hoch die durch diese Verwaltungsvereinfachung zu erzielenden Einsparungen sein werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 68): Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, eine Verbraucheraufklärung/-beratung über rationelle Energieeinsparungen im häuslichen Bereich durch die Verbraucherzentralen mit Unterstützung der zuständigen Bundesministerien durchführen zu lassen? Die Bundesregierung fördert seit Herbst 1978 die unabhängige Beratung privater Verbraucher über Möglichkeiten der Energieeinsparung aus Kapitel 09 02 Titel 685 32 des Einzelplans 09 — Bundesministerium für Wirtschaft —. Diese Energieberatung wird in Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher sowie den Verbraucherzentralen der Länder und deren Beratungsstellen durchgeführt. Die bisherigen Schwerpunkte der Beratung liegen insbesondere im Bereich der baulichen Maßnahmen (Heizungsanlagen, Wärmedämmung durch Fenster, Türen sowie der Wände). Die 14554* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Beratung erstreckt sich auch auf Fragen im Zusammenhang mit alternativen Energiequellen sowie die Erläuterung der staatlichen Fördermaßnahmen. Eine Beurteilung der Auswirkungen der Energieberatung und ihres Einflusses auf die Verhaltensweisen der Energieverbraucher ist im Hinblick auf die erst einjährige Laufzeit dieses Projekts noch nicht möglich. Die bisher vorliegenden Erfahrungen mit der Energieberatung sind jedoch insgesamt positiv. Das Interesse der Verbraucher an der Energieberatung steigt ständig. Eine weitere Verstärkung der Energieberatung sowie ein Ausbau des Beratungsstellennetzes werden angestrebt. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 69): Weshalb glaubt die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zur Einsparung von Energie in Mehrfamilienmiet- und -eigentumshäusern statt eines Appells an Vernunft und Selbsteinschränkung des mündigen Bürgers mit gesetzlichem Zwang vorgehen und in bestehende Verträge sowie grundbuchlich gesicherte Rechte eingreifen zu müssen, während sie in anderen Bereichen das Prinzip der Freiwilligkeit hochhält und mit Recht nicht an bindende Vorschriften zur Eindämmung des Verbrauchs beispielsweise im Autoverkehr denkt? Die Gebäudeheizung ist für die Energieeinsparung in mehrfacher Hinsicht von außergewöhnlicher Bedeutung. Mehr als 40 % des End-Energieverbrauchs der Bundesrepublik gehen in die Gebäudeheizung. Nach übereinstimmender Auffassung der Fachleute besteht in diesem Bereich auch das größte Einsparpotential bei rationellerem Verhalten der Verbraucher. Neben diesen wichtigen quantitativen Gesichtspunkten unterscheidet sich der Gebäudebereich aber auch insoweit von anderen Energieverbrauchssektoren, weil, jedenfalls bei Mietwohnungen, der Kostenträger der Heizkosten — der Mieter — und der Kostenträger für energiesparende Investitionen — der Vermieter — verschiedene Personen mit unterschiedlichen Interessen sind. Da der Hauseigentümer im Mietwohnungsbau von den steigenden Heizkosten nicht betroffen ist, können auch die normalen Marktgesetze hier nicht wirken. Der Preismechanismus als Regulativ für energiesparendes Verhalten wirkt höchstens auf das reine Verbrauchsverhalten der Mieter. Er übt aber gerade keine Anreize für energiesparende Investitionen beim Eigentümer aus. Auf Grund dieser Besonderheiten bei der Gebäudeheizung kann die Energieeinsparpolitik in diesem Bereich nicht allein auf das vernünftige Verhalten des Verbrauchers vertrauen. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen stellen aber sicher, daß nur solche Anforderungen gestellt werden, die wirtschaftlich vertretbar sind (§ 5 Energieeinsparungsgesetz). Dieser Grundsatz der Wirtschaftlichkeit als Voraussetzung für staatliche Eingriffe gilt in verstärkter Form auch für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 70 und 71): Auf welchem Weg will die Bundesregierung erreichen, daß Gemeinden und Städte Energieversorgungspläne aufstellen, und welche rechtlichen Grundlagen stehen für diese Planungen zur Verfügung bzw. sollen geschaffen werden? Nach welchen Kriterien und mit welchen Zielen sollen solche Versorgungspläne aufgestellt werden? Zu Frage B 70: Soweit die Versorgungsunternehmen im Querverbund arbeiten — das ist für etwa 75 % der Fernwärmeunternehmen der Fall — wird der Ausbau von Gas, Fernwärme und Elektrospeicherheizung bereits seit langem abgestimmt. Die Notwendigkeit, auch darüber hinaus umfassende Versorgungskonzepte für den örtlichen Ausbau der leitungsgebundenen Energieträger zu entwickeln, ist von Städten, Gemeinden und Versorgungsunternehmen erkannt. Der Verband kommunaler Unternehmen hat kürzlich 10 Grundsätze für örtliche Versorgungskonzepte erarbeitet, nach denen sich Kommunen und Unternehmen in Selbstbindung künftig richten wollen. Die Einführung und Durchsetzung von Versorgungskonzepten ist kein rechtliches Problem. Dies haben die kommunalen Spitzenverbände und die große Mehrheit der zuständigen Landesressorts jetzt in einer Anhörung der Bundesregierung bestätigt. Rechtliche Instrumentarien zur Durchsetzung von Versorgungskonzepten — in beinahe allen Bundesländern bestehen rechtliche Möglichkeiten, einen Anschluß- und Benutzungszwang z. B. für Fernwärme unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes einzuführen — sind in der Vergangenheit dementsprechend lediglich in ganz geringem Umfange in Anspruch genommen worden. Um den Gemeinden die in der praktischen Durchführung häufig schwierige Aufgabe der Erstellung von Versorgungskonzepten zu erleichtern, werden von den Bundesressorts verschiedene Forschungsvorhaben durchgeführt, die den Gemeinden Handlungsanleitung und Entscheidungshilfen geben sollen und die auch die Erstellung konkreter einzelner Versorgungskonzepte umfassen. Im übrigen sind in diesem Zusammenhang auch die umfangreichen finanziellen Hilfen zur Einführung der Fernwärme von erheblicher Bedeutung. Zu Frage B 71: Bei der Erstellung von Versorgungskonzepten sind eine ganze Reihe von Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Dazu gehören die langfristigen energiepolitischen Zielsetzungen der rationellen Energieverwendung und der Zurückdrängung des Mineralölanteils ebenso wie die konkreten örtlichen Gegebenheiten, die bereits vorhandenen Leitungssysteme, örtliche Energieversorgungsmöglichkeiten und ihre Kosten, auch unter längerfristiger Betrachtung, Gesamtentwicklungsplanungen der Gemeinde, insbesondere auch Bau- und Siedlungsplanungen sowie Verbraucherinteressen. Der Bundesminister für Forschung und Technologie bereitet eine Parameterstudie vor, die im einzelnen analysie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14555* ren soll, welche Schritte die Gemeinden zur Erstellung eines Versorgungskonzeptes vornehmen müssen und die ein Entscheidungsmodell für Städte und Gemeinden aufbaut. Damit soll den örtlichen Instanzen eine Handlungsanleitung für die Entscheidung gegeben werden, welche Art leitungsgebundener Energie angesichts der lokalen Besonderheiten wirtschaftlich durchführbar erscheint, z. B. der Aufbau einer Fernwärmeversorgung. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenders (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 72 und 73): Welche Grande waren maßgeblich dafür, der Stadt Adenau die Einstufung als C-Schwerpunkt in den Gemeinschaftsaufgaben von Bund undLändern zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu entziehen, und wer hat die Streichung beantragt? Wie ist der Erfolg der Förderungsmaßnahmen, insbesondere bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben zu bewerten? Zu Frage B 72: Das Land Rheinland-Pfalz hat in seiner Anmeldung zum 9. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" den Antrag gestellt, die Schwerpunktorte IdarOberstein und Bitburg mit einer Förderpräferenz von 20 % der Investitionskosten auszustatten. Im Austausch gegen diese Präferenzaufstufungen wurde vom Land der Wegfall der Schwerpunktorte Zell und Adenau angeboten. Ohne entsprechende Austauschangebote hat der Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur bisher keiner Präferenzerhöhung einzelner Schwerpunktorte zugestimmt. Der Antrag des Landes Rheinland-Pfalz steht somit in Einklang mit den Grundsatzbeschlüssen des Planungsausschusses. Da eine Reduzierung der Gesamtzahl von Schwerpunktorten grundsätzlich zu begrüßen ist, sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, gegen den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, über den bei der Verabschiedung des 9. Rahmenplans am 12. Dezember 1979 entschieden wird, zu stimmen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß Adenau Fremdenverkehrsgebiet der Gemeinschaftsaufgabe bleibt und somit Investitionen gewerblicher Fremdenverkehrsbetriebe nach wie vor gefördert werden können. Auch die Erweiterung ansässiger Industriebetriebe kann weiter begünstigt werden. Zu Frage B 73: Selbst wenn Adenau ab 1980 als Schwerpunktort entfällt, sind noch nicht abgeschlossene Ansiedlungsvorhaben davon nicht betroffen, soweit entsprechende Förderanträge vor dem 1. Januar 1980 positiv entschieden worden sind. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 74): Ist die Bundesregierung bereit, Normen für die Käfighaltung von Hühnern aufzustellen, die durch freiwillige Verpflichtung und freiwillige Kontrolle der Hühnerhalter angewendet und in der Werbung dieser Betriebe entsprechend herausgestellt werden könnten? Richtlinien für eine freiwillige Selbstkontrolle der Geflügelhalter müssen vom Berufsstand selbst aufgestellt werden. Sie entziehen sich schon von der Natur der Sache her einer Normierung durch die Bundesregierung. Eine Behörde könnte etwaige Richtlinien für die Käfighaltung von Hühnern nur zum Zweck der Durchführung des Tierschutzgesetzes festsetzen. Inhaltlich müßten sich diese Richtlinien folglich im Rahmen des Tierschutzgesetzes bewegen. Sie könnten daher nur Mindestanforderungen enthalten. Weitergehende Bestimmungen wären unzulässig. Die Einhaltung derartiger, staatlich festgesetzter Richtlinien wäre somit für Werbezwecke kaum verwendbar, da damit lediglich einer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen wird. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 75 und 76): Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, im jährlichen Agrarbericht immer nur das Durchschnittseinkommen einer Familienarbeitskraft sowie das Durchschnittseinkommen im oberen und unteren Viertel der Vollerwerbsbetriebe auszuweisen und nicht die gleichen Berechnungen für jedes der vier Viertel zu veröffentlichen, und ist die Bundesregierung bereit, im Interesse einer besseren Transparenz der agrarstrukturellen Zusammenhänge dies ab dem nächsten Agrarbericht zu berücksichtigen? Wie vielen landwirtschaftlichen Erwerbspersonen kann das derzeit in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftete Reineinkommen das adäquate bzw. paritätische Einkommen sichern, und welcher Teil des landwirtschaftlichen Reineinkommens entfällt auf die aus Teilzeit- und Freizeitstunden theoretisch errechneten Arbeitskräfteeinheiten? Zu Frage B 75: Die Darstellung der Einkommenstreuung in der Landwirtschaft nimmt im Agrarbericht der Bundesregierung einen breiten Raum ein. Neben den Ergebnissen für die jeweils oberen und unteren Viertel der Vollerwerbsbetriebe, die Sie erwähnen, werden die Gesamteinkommen der Betriebe für sämtliche Fünftel den entsprechenden Haushaltseinkommen anderer Einkommensgruppen gegenübergestellt (Agrarbericht 1979, Ubersicht 15). Außerdem werden im Materialband sehr differenzierte Streuungs- und Schichtungsanalysen veröffentlicht, die für die Landwirtschaft eine wesentlich detailliertere Einkommenstransparenz herstellen, als sie für andere Wirtschaftsbereiche vorliegt. Es wird hierzu auf die Tabellen 28ff. und die Seiten 165ff. im Materialband des Agrarberichtes 1979 verwiesen. Besonders hinzuweisen ist auf die Tabelle 31, in der die Vollerwerbsbetriebe nach 16 Einkommensklassen geschichtet sind. Diese differenzierteren Darstellungen ermöglichen wesentlich aussagefähigere Einblicke in die sehr unterschiedlichen Einkommensverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe als die zusätzliche Darstellung der beiden mittleren Viertel der Vollerwerbsbetriebe. Im Durchschnitt entsprechen die Einkommen dieser beiden Gruppen etwa dem Ge- 14556* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 samtdurchschnitt, so daß ein gesonderter Nachweis nach Auffassung der Bundesregierung wie auch des Beirates zur Feststellung der Ertragslage nach § 3 des Landwirtschaftsgesetzes ineffizient wäre. Im Veröffentlichungsprogramm der Testbetriebsergebnisse ist deshalb eine entsprechende Ausweitung nicht vorgesehen. Zu Frage B 76: Der Wirtschaftsbereich Landwirtschaft umfaßte 1978 nach vorläufigen Angaben ca. 1,47 Millionen Erwerbstätige, wobei als erwerbstätig jede Person gilt, die, unabhängig von der zeitlichen Dauer, eine Erwerbstätigkeit ausübt. Informationen über die Verteilung der Erwerbstätigen auf die einzelnen Betriebsformen und Betriebsgrößenklassen in der Landwirtschaft liegen nicht vor. Auch mit Hilfe anderer Statistiken können die Erwerbstätigen nur unvollständig in Voll-und Teilbeschäftigte aufgeteilt werden. Angaben über den Anteil des durch Teilzeit- oder Freizeitarbeit erwirtschafteten Reineinkommens sowie über die Zahl der landwirtschaftlichen Erwerbstätigen, denen das in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftete Reineinkommen ein paritätisches Einkommen sichert, sind somit nicht möglich. Auf die in einer solchen Globalbetrachtung enthaltene Problematik weist die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen als Kennzahl für die Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft im jährlichen Agrarbericht hin (vgl. Bundestagsdrucksache 8/2531, Tab. 23, Seite 35). Die Frage des paritätischen landwirtschaftlichen Einkommens stellt sich — vor allem unter Berücksichtigung des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) — vorrangig für die Vollerwerbsbetriebe. Die im Agrarbericht vorgenommene Vergleichsrechnung nach § 4 LwG zeigt, daß die Arbeitskräfte in den größeren Vollerwerbsbetrieben mit 50 000 DM StBE und mehr im Durchschnitt paritätische Einkommen erreichen. Zusätzliche Auszählungen der Testbetriebe haben ergeben, daß insgesamt der Anteil der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe, der zumindest ein paritätisches Einkommen erreicht, je nach Wirtschaftsjahr etwa zwischen 25 % und 40 % schwankt. In den Zu- und Nebenerwerbsbetrieben ist in der Regel der landwirtschaftliche Bereich der wichtigeren außerbetrieblichen Erwerbstätigkeit untergeordnet und nicht auf maximale ökonomische Effizienz ausgerichtet. Eine Vergleichsrechnung für diese Betriebe wird deshalb, dem Landwirtschaftsgesetz folgend, nicht durchgeführt. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 79): Hat sich Bundesminister Ertl im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung des Tierschutzes auf internationaler Ebene bei seinem letzten Besuch in Spanien gegen den in diesem Land praktizierten Stierkampf aus- gesprochen, so wie es Mitglieder anderer Regierungen bereits getan haben, und wenn ja, welches Ergebnis hatten diese Gespräche? Die von Bundesminister Ertl in Spanien geführten politischen Gespräche betrafen Fragen von gemeinsamem Interesse im Zusammenhang mit dem Beitritt Spaniens zur EG. Stierkämpfe waren nicht Gesprächsgegenstand. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 80): Ist die Bundesregierung bereit, das Modellvorhaben „Verbesserung der Schwangerenvorsorge und Nachbetreuung von Neugeborenen" in Bremen durch vergleichende Modellvorhaben in Regionen mit besonders hohen Säuglingssterbeziffern wissenschaftlich zu erhärten, damit auf der Basis umfassender Daten möglichst bald die vergleichsweise hohe Sterblichkeit von Kindern im ersten Lebensjahr in der Bundesrepublik Deutschland auf diesem, wie Beispiele aus Nachbarländern zeigen, erfolgversprechenden Weg gemindert werden kann? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß gezielten Bemühungen um eine weitere Senkung der Säuglingssterblichkeit hohe Priorität zukommt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Säuglingssterbeziffern trotz unbestreitbarer Erfolge in den letzten Jahren immer noch deutlich höher als in vergleichbaren europäischen Nachbarstaaten. Aber auch die Müttersterbeziffern liegen in diesen Ländern deutlich unter denen der Bundesrepublik. Er-fahrungsgemäß entwickeln sich mit einem Absinken der Sterbeziffern auch die frühkindlichen Krankheits- und Behindertenziffern günstig. Deshalb besteht nach Auffassung der Bundesregierung die gesundheitspolitische Aufgabe darin, die Versorgung von Mutter und Kind so zu verbessern, daß mehr Kinder gesund überleben. Zahlreiche Untersuchungen im Auftrag der Bundesregierung haben ergeben, daß eine enge Beziehung zwischen der Höhe der Säuglingssterblichkeit und frühkindlichen Entwicklungsstörungen einerseits und der Beteiligung an den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen andererseits besteht. Europäische Nachbarländer mit niedrigen Säuglings-und Müttersterbeziffern haben durch eine viel stärkere Einbeziehung von Hebammen in die Schwangerschaftsbetreuung und in die Nachbetreuung von Mutter und Kind nach der Geburt eine fast lückenlose Beteiligung an mehr als 10 Vorsorgeuntersuchungen erreichen können. Durch das Modellvorhaben in Bremen wird erstmals untersucht werden, wie weit eine enge Kooperation zwischen Ärzten und Hebammen auch in der Bundesrepublik möglich ist und dadurch eine europäischen Nachbarländern entsprechende Steigerung der Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und von Kinderfrüherkennungsuntersuchungen erreicht werden kann. Die Bundesregierung hält es für notwendig, weitere Modellvorhaben zur wissenschaftlichen Absicherung der Effektivität der zusätzlichen Betreuungsmaßnahmen für Mutter und Kind in unterschiedlichen Modellregionen (z. B. GroBstadt, ländliche Region) durchzuführen. Voraussetzungen sind allerdings die Mitarbeit speziell fortgebildeter He- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14557* bammen und evtl. Kinderkrankenschwestern, Kooperationsbereitschaft der Ärzte und Entbindungskliniken der jeweiligen Region und die Bereitschaft der Bundesländer zu finanzieller Mitbeteiligung. Mit dem Lande Nordrhein-Westfalen sind entsprechene Gespräche aufgenommen worden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 81): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich Frauen wegen der geltenden Bestimmungen der Arbeitszeitordnung nicht als Stukkateurin ausbilden lassen können (siehe Bericht der „Rheinischen Post" vom 11. Oktober 1979), und wenn ja, was spricht gegen eine Änderung der Arbeitszeitordnung zugunsten des Rechts der Frauen, auch diesen Beruf wählen zu können? Die Bundesregierung ist ebenfalls der Auffassung, daß sich Frauen wegen der geltenden Bestimmungen der Arbeitszeitordnung und der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitordnung nicht als Stukkateurinnen ausbilden lassen können. Sie hat eine Überprüfung dieser und anderer aus dem Jahr 1938 stammender Bestimmungen eingeleitet und hofft, dem Deutschen Bundestag eine den heutigen Verhältnissen angepaßte Änderung in nächster Zeit vorschlagen zu können. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 82 und 83): Kann die von den Betroffenen durchweg begrüßte Absicht der Bundesregierung, durch ein Gesetz fiber die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) deren bislang nicht zureichende soziale Sicherung zu regeln, kleine Galerien, Buchverlage und Musikproduzenten möglicherweise auf Grund der ,Künstlersozialabgabe" in ihrer Existenz gefährden? Ist schon die Überlegung angestellt worden, die „Künstlersozialabgabe" gegebenenfalls erst ab einer bestimmten Jahresumsatzsumme — etwa 12 000 DM — in Kraft treten zu lassen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die finanziellen Auswirkungen der im Entwurf des Künstlersozialversicherungsgesetzes vorgesehenen Künstlersozialabgabe hängen weniger von der Größe als vielmehr von der Rentabilität und Marktstellung eines Unternehmens ab. Man wird annehmen können, daß sehr kleine Unternehmen in dieser Hinsicht im allgemeinen eine schwache Position haben und die Künstlersozialabgabe für sie eine fühlbare Belastung bedeuten dürfte. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesregierung prüft, ob sehr kleine Unternehmen — z. B. durch die Einführung von Freigrenzen — von der Künstlersozialabgabe entlastet werden sollten. Dabei sind Rechtsfragen wie etwa die der Gleichbehandlung, aber auch die finanziellen Auswirkungen — insbesondere hinsichtlich der Mehrbelastung der anderen Vermarkter — zu berücksichtigen. Die Überlegungen dürften noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 84): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich Frauen wegen der geltenden Bestimmugen der Arbeitszeitordnung nicht als Stukkateurin ausbilden lassen können (siehe Bericht der „Rheinischen Post” vom 11. Oktober 1979). und wenn ja, was spricht gegen eine Änderung der Arbeitszeitordnung zugunsten des Rechts der Frauen, auch diesen Beruf wählen zu können? Die Bundesregierung ist bereit, dafür zu sorgen, daß Verstöße von sogenannten Jugendsekten gegen das geltende Recht mit den gegenwärtigen Möglichkeiten unserer Rechtsordnung geahndet werden. Das hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort vom 27. April 1979 auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP in der BundestagsDrucksache 8/2790 dargelegt. Die Antwort enthält jedoch auch die Feststellung der Bundesregierung, daß die Möglichkeiten begrenzt sind, den sogenannten Jugendsekten mit rechtlichen Schritten zu begegnen. Diese Feststellung dürfte besonders für die Frage Bedeutung haben, ob das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952 auf Personen angewendet werden kann, die für Jugendsekten tätig werden (die Anwendung auf Angehörige solcher Sekten schlechthin dürfte ohnehin nicht in Betracht kommen). Das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen bietet Gestaltungsmöglichkeiten nur dort, wo Arbeitsverhältnisse vorliegen. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob die in Betracht kommenden Personen für ihre Sekte auf Grund eines Arbeitsverhältnisses tätig werden: Ein Arbeitsverhältnis liegt nicht vor, wenn sich die Pflicht zur Arbeitsleistung allein auf die Zugehörigkeit zu einem Verein gründet (die sogenannten Jugendsekten sind durchweg als rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Vereine organisiert). Davon abgesehen wird es angesichts der bestehenden Religions- und Weltanschauungsfreiheit schwer zu widerlegen sein, wenn behauptet wird, daß die Beschäftigung nicht erwerbswirtschaftlich, sondern allein religiös motiviert sei. Auch dieser Gesichtspunkt steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses entgegen. Da sich das Leben der sogenannten Jugendsekten leider weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit vollzieht, müssen auch Zweifel angemeldet werden, ob staatliche Maßnahmen wie die Festsetzung von Entgelten und anderen materiellen Arbeitsbedingungen überhaupt in der Praxis zur Geltung gebracht werden könnten. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 85): Sind Meldungen zutreffend, nach denen der Parlamentarische Staatssekretär Buschfort die Lizenzfußballspieler bei Bundesligavereinen aufgefordert hat, trotz juristischer Schwierigkeiten Betriebsräte zu wählen, um sich so gegen eine Behinderung der beruflichen Mobilität durch zu hohe Ablösesummen zur Wehr setzen zu können, wenn ja, inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Forderung nach einem Betriebsrat und niedrigeren Ablösesummen? 14558* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Am 15. August 1979 habe ich auf die Bedeutung der Betriebsräte auch für Lizenzfußballspieler der Bundesliga hingewiesen und es gleichzeitig bedauert, daß die Lizenzspieler und die anderen Arbeitnehmer der Bundesligavereine bisher noch keine Betriebsräte gewählt haben. Wenn ich das auch nicht ausdrücklich gesagt habe, mag das als Aufforderung zur Wahl von Betriebsräten verstanden werden. Nicht die Rede war dabei aber von juristischen Schwierigkeiten, denen Betriebsratswahlen in diesem Bereich begegnen könnten. Solche sehe ich auch nicht. Lizenzfußballspieler sind Arbeitnehmer. Die Einrichtung der Vereine zur Erfüllung ihres Vereinszwecks stellen Betriebe im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes dar. Da die Vereine in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigte und drei wählbare Arbeitnehmer beschäftigen, können nach dem Gesetz Betriebsräte gewählt werden. Die Erschwerung des Vereinswechsels durch hohe Ablösesummen kann gegen die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung verstoßen. Dieses Grundrecht umfaßt u. a. das Recht, den gewählten Arbeitsplatz aufzugeben oder zu wechseln. Es wird verletzt, wenn durch eine hohe Ablösesumme der von einem Lizenzfußballspieler angestrebte Vereinswechsel zu sehr erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Nach den Arbeitsverträgen der Lizenzfußballspieler in Verbindung mit dem Lizenzspielerstatut des DFB ist selbst ein Spieler, der sein Arbeitsverhältnis zu seinem bisherigen Verein gekündigt hat, am Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem anderen Verein gehindert, wenn die vom bisherigen Verein festgesetzte Ablösesumme nicht gezahlt wird. Eine solche Knebelung von Arbeitnehmern erscheint rechtsunwirksam. Dies ist auch die Auffassung des LAG Berlin von 21. Juni 1979, das aus diesen Gesichtspunkten einen Bundesligaverein verurteilt hat, einen Spieler ohne Ablösesumme freizugeben und damit den Vereinswechsel zu ermöglichen. Gegen dieses Urteil ist allerdings Revision eingelegt worden, so daß wir zunächst eine abschließende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts abzuwarten haben. Soweit heute ein Vereinswechsel durch eine überhöhte Ablösesumme zu sehr erschwert wird, ist hinzuweisen auf das im Betriebsverfassungsgesetz verankerte Beschwerderecht des Arbeitnehmers sowie das Recht des Betriebsrats, über die Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu wachen. Außerdem besteht für Arbeitgeber und Betriebsrat die Verpflichtung, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Die Festsetzung einer überhöhten Ablösesumme kann dagegen verstoßen. Für den Betriebsrat bestehen also durchaus rechtliche Möglichkeiten, zu hohen Ablösesummen entgegenzuwirken. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 86): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um den sogenannten „Menschenhandel„ durch Verleiherfirmen im Baugewerbe endgültig zu unterbinden, und wird die Bundesregierung bei der Abwägung der Rechtsinteressen den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers vor Ausbeutung höher bewerten als das eigennützige Wirtschaftsinteresse weniger? Die Bundesregierung betrachtet mit Sorge Meldungen über Durchbrechungen des sozialen Schutzes von Arbeitnehmern im Baugewerbe durch illegale Verleihunternehmen. Nach der Aufhebung des bis dahin bestehenden allgemeinen Verbots der Arbeitnehmerüberlassung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 1967 hat das auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgehende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Zulässigkeit der Arbeitnehmerüberlassung an die Beachtung zahlreicher Schutzvorschriften zugunsten der Leiharbeitnehmer geknüpft. Verleiher bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit und unterliegen deren ständigen Kontrollen. Ihre Zuverlässigkeit und die Beachtung der arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten haben sie nachzuweisen. Illegaler Verleih ist mit einer Geldbuße bis zu 30 000 DM bedroht. Bei höheren Gewinnen aus der illegalen Tätigkeit kann dieser Betrag überschritten werden. Überläßt der illegale Verleiher nichtdeutsche Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis, wird er seit der Verschärfung der Strafdrohungen durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 25. Juni 1975 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift wird bei illegalem Verleih ein Arbeitsverhältnis zwischen dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer und dem Entleiher fingiert. Damit erhält der illegal verliehene Leiharbeitnehmer einen vollen Lohnanspruch gegen den Entleiher, der auch für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für ihn haftet. Die Bundesanstalt für Arbeit, der die Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes übertragen ist, legt im Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden, den Finanzbehörden und den Sozialversicherungsträgern ihr besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung illegaler Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere im Baubereich. Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß sowohl in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren, also auch in der Anordnung über Mitteilungen für Strafsachen die Strafverfolgungsbehörden auf die Wichtigkeit der Verfolgung illegaler Arbeitnehmerüberlassung ausdrücklich hingewiesen werden. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihres Vierten Berichts über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes prüfen, ob eine Änderung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist und weitere zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Bericht ist dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1980 vorzulegen. Stellungnahmen der Bundesländer, der Sozialversicherungsträger, der Arbeitnehmer-und Arbeitgeberorganisationen, der Bundesanstalt für Arbeit und der Ressorts für diesen Bericht sind für Februar 1980 erbeten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14559' Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 87 und 88): Wie wurde vom Bundeskanzleramt das Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ausgewertet, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Wie wurde vom Bundesarbeitsminister das Gutachten der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel ausgewertet, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Die Bundesregierung hat zu allen Kapiteln des Gutachtens der Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel abgestimmte Stellungnahmen erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen wird sie sich — wie bereits in der Antwort vom 25. Juli 1977 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hasinger, Breidbach und Genossen (BundestagsDrucksache 8/777) ausgeführt — zu bestimmten Komplexen des Kommissionsberichts, wenn erforderlich, von Fall zu Fall äußern. Der umfangreiche, vielseitige Bericht der Kommission (der sehr viele Minderheits- und Mehrheitsvoten zu gleichen Fragen enthält) mit den 140 Einzelgutachten und den abgestimmten Stellungnahmen liegt allen Ressorts für die konzeptionelle Arbeit vor. Wegen der außerordentlichen Fülle des Materials dürfte es schwierig sein, im Einzelfall darzulegen, in welcher Form und in welchem Ausmaß die von der Kommission erarbeiteten Erkenntnisse ihren Niederschlag in konkreten Vorhaben gefunden haben. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 89): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie viele nichtversicherungspflichtige Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert sind? Nach dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes vom April 1978 beträgt die Zahl der erwerbstätigen Selbständigen insgesamt 2 291 000. Von den nicht pflichtversicherten Selbständigen haben in den letzten zwölf Monaten 302 000 Selbständige freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3310 Fragen B 90, 91, 92 und 93): Auf welcher Grundlage ist das Sperrgebiet, das von der Bundeswehr in der Meldorfer Bucht zur Waffenerprobung in Anspruch genommen wird, um die Warngebiete II und III erweitert worden, und welche Behörden des Bundes, des Landes und der Gemeinden waren an dem Verfahren zur Erweiterung beteiligt? Inwieweit sind die Vertreter der Schiffahrt, der Fischerei, des Fremdenverkehrsverbands und der Umweltverbände mit in die Beratung einbezogen, und wie sind die Vorschriften. insbesondere des Urmschutz- gesetzes als auch des Wasserhaushaltsgesetzes sowie anderer in Frage kommender Gesetze, gewahrt worden? Ist es überhaupt, z. B. auch bei Ebbe, möglich, in der Meldorfer Bucht ein Clear-Range-Verfahren durchzuführen, und wie ist zu erklären, daß beim ersten Übungsschießen Clear-Range gegeben wurde, obwohl sich offensichtlich nooch ein Boot innefhalb der Gefahrenzone befand Ist geplant, aus den Warngebieten II und III Sperrgebiete zu machen, sobald sich herausstellt. daß das Clear-Range-Verfahrennicht ständig erfüllt werden kann? 1. Ein Sperrgebiet ist für Zwecke der Bundeswehr in der Meldorfer Bucht nicht ausgewiesen. Dies ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Durch Schiffahrtspolizeiverordnung vom 11. März 1974 wurde ein Warngebiet festgelegt. In diesem Gebiet ist der Aufenthalt von Fahrzeugen verboten, wenn bestimmte Sichtzeichen gesetzt werden. Es ist vorgesehen, für den Erprobungsplatz einen landseitigen Schutzbereich nach dem Schutzbereichgesetz anzuordnen. 2. Nach dem Schutzbereichgesetz ist vor der Anordnung eines Schutzbereiches die Landesregierung zu hören, die nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften unter angemessener Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung, insbesondere der Interessen des Städtebaus, des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen Stellung nimmt. Diese Stellungnahme hat das Land mit positivem Ergebnis abgegeben. Es ist also davon auszugehen, daß die von Ihnen genannten Belange berücksichtigt wurden. 3. Die Erfahrungen in der Meldorfer Bucht und auch an anderen Stellen im Küstenbereich haben gezeigt, daß das Schießen im Clear-range-Verfahren möglich ist. In der Meldorfer Bucht wird der überschossene Bereich durch ein Radarsystem, mehrere Sicherungsboote und einen Hubschrauber überwacht. Es bestehen nach den bisherigen Ermittlungen begründete Zweifel, daß sich während des Erprobungsschießens am 26. September 1979 ein Schiff in diesem Bereich aufgehalten hat. 4. Es ist nicht vorgesehen, in der Meldorfer Bucht im Interesse der Bundeswehr Sperrgebiete festzulegen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 94 und 95): Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Konsultationen zwischen den militärischen Hauptquartieren der europäischen Mitglieder des NATO-Bündnisses intensiv genug, um Übereinstimmung über gemeinsame Spezifikationen für militärische Ausrüstung sowie über die Planung zukünftiger Bewaffnungssysteme erzielen zu können, was zur Or- ganisation einer gemeinsamen Rüstungsproduktion auf europäischer Basis führen könnte? Wie beurteilt die Bundesregierung in dieser Hinsicht die Arbeitsergebnisse von FINABEL, der Unabhängigen Europäischen Programmgruppe und des Ständigen Rüstungsausschusses? 1. Ständige Konsultationen zur Rüstungskooperation finden einerseits in NATO-Gremien statt, ande- 14560* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 rerseits innerhalb des Kreises der europäischen Mitglieder, sowohl auf politischer Ebene als auch in den Bereichen der Rüstung und der Streitkräfte. Die Arbeit in den einzelnen Organisationen wie Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, Unabhängige Europäische Programmgruppe, FINABEL, EUROGROUP, WEU erfolgt in zahlreichen Gremien und Untergruppen. Darüber hinaus bestehen ständige Kontakte im bi- und multilateralen Rahmen, z. B. auf der Ebene der Führungsstäbe. Die Bemühungen dieser Gremien richten sich zu einem wesentlichen Teil auf Erarbeitung gemeinsamer militärischer Konzeptionen und Harmonisierung taktischer Forderungen. Diese finden jedoch ihre Grenzen dort, wo unterschiedliche Aufgaben der nationalen Streitkräfte auch unterschiedliche Ausrüstung erfordern. Parallel zu den Bestrebungen, inhaltliche Übereinstimmung in Zielen und Programmen zu erreichen, werden sowohl im NATO-Rahmen als auch im Kreis der europäischen Mitglieder Verbesserungen in den Verfahren für gemeinsame Forderung, Entwicklung, Beschaffung und Nutzung von Wehrmaterial erarbeitet, die sich auch positiv auf eine gemeinsame Rüstungsproduktion auswirken werden. Die Vielfalt der Gremien und der darin repräsentierten Ebenen bietet intensive und flexible Möglichkeiten, den sehr unterschiedlichen Problembereichen gerecht zu werden. Zugleich werden jedoch durch organisatorische und personelle Verknüpfungen sowie Information und Austausch der Arbeitsergebnisse Divergenzen und Doppelarbeit weitgehend vermieden. Die deutsche Haltung wird häufig durch dieselben fachlich kompetenten Sprecher in mehreren Gremien vertreten, wodurch die Kontinuität gewahrt bleibt. Nach Auffassung der Bundesregierung reichen die bestehenden Kontakte und Initiativen aus, um innerhalb des gegebenen Spielraumes für Rüstungskooperation weitere Fortschritte zu erzielen. 2. Der Zusammenschluß europäischer NATO-Mitglieder in eigenen Organisationen ermöglicht die intensive, den komplexen europäischen Verhältnissen gerecht werdende Erörterung von Rüstungsfragen. Militärische Konzeptionen und Taktische Forderungen werden in FINABEL nur für die Landstreitkräfte, in der EUROGROUP für Land- und Luftstreitkräfte erarbeitet bzw. harmonisiert. In der Unabhängigen Europäischen Programmgruppe werden vorwiegend Verfahrensfragen und Grundsätze für die Entwicklung und Beschaffung von Waffensystemen erarbeitet, Probleme der Rüstungswirtschaft erörtert, sowie Projektvorschläge auf Zusammenarbeitsmöglichkeiten innerhalb Europas geprüft Der Ständige Rüstungsausschuß der Westeuropäischen Union hat in erster Linie untersuchende und bewertende Funktion. Die Arbeitsergebnisse dieser Gremien werden nicht nur untereinander ausgetauscht, sondern häufig auch von den entsprechenden Ausschüssen der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren als NATO-Dokumente übernommen. Da die europäische Integration noch nicht weit genug fortgeschritten ist, um eine supranationale Rüstungsorganisation zu schaffen, sind die Konsultationen in den verschiedenen Gremien ein geeignetes Mittel, die Interessen der europäischen NATO-Mitglieder aufeinander abzustimmen, ihre Rüstungszusammenarbeit zu fördern und ihnen mehr Gewicht im transatlantischen Dialog zu verleihen. Dies kommt zugleich dem Prozeß der Abstimmung und Entscheidungsfindung im Rahmen des gesamten Bündnisses zugute. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 96): Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine stationäre Behandlung von erkrankten Soldaten grundsätzlich nur noch in Bundeswehrkrankenhäusern erfolgen darf, und stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß es bei größeren Entfernungen zwischen Familienwohnort und Bundeswehrkrankenhaus sinnvoll wäre, wenn bei gleichen medizinischen Betreuungsmöglichkeiten auf Antrag die Einweisung von Familienvätern in ein ziviles, wohnortnahes Krankenhaus erfolgt, um auf diese Weise die positive psychologische Wirkung einer Behandlung in Heimatnähe mit einer Verringerung der finanziellen Belastung zu verbinden, die der Familie durch Besuchsreisen entsteht? Der Soldat hat Anspruch auf Heilfürsorge, die in Form unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung gewährt wird. Seine Untersuchung und Behandlung hat grundsätzlich in Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr zu erfolgen. Dafür sind folgende Argumente maßgeblich: Mit der Zugehörigkeit zum NATO-Bündnis hat die Bundesrepublik auch die Verpflichtung übernommen, bereits im Frieden die Präsenz eines bestimmten Truppenkontingents mit einem integrierten Sanitätsdienst zu garantieren. Hierzu ist es erforderlich, daß das Sanitätspersonal durch Aus-, Fort- und Weiterbildung ständig in Übung gehalten wird, was nur in den bundeswehreigenen Sanitätseinrichtungen erfolgen kann. Im Rahmen des militärischen Dienstes werden hier Erfahrungen vermittelt, die vorausgesetzt werden, wenn man die Aufgaben wahrnehmen will, die die moderne Wehrmedizin mit sich bringt. Darüber hinaus sind im Interesse einer gleichmäßigen und guten Auslastung bundeswehreigener Sanitätseinrichtungen sowie einer sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln des Bundes die einweisenden Sanitätsoffiziere angewiesen worden, vor Aufnahme eines Soldaten in eine zivile Krankenanstalt die Behandlung in einem Bundeswehrkrankenhaus zu erwägen. In Notfällen jedoch, insbesondere nach Unfällen, werden selbstverständlich die nächstgelegenen Krankenhäuser in Anspruch genommen. Einweisungen in zivile Krankenhäuser sind auch immer dann erforderlich, wenn z. B. spezielle Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen benötigt werden, die in Bundeswehrkrankenhäusern fehlen, wenn die Anfrage nach freien Betten in Bundeswehrkrankenhäusern negativ oder mit einer Terminzusage beantwortet wird, die der Behandlungsbedürftigkeit des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14561* Krankheitsfalles nicht mehr angemessen ist, oder wenn der Transport in ein Bundeswehrkrankenhaus wegen des Gesundheitszustandes des Soldaten nicht zu verantworten ist. Aus Fürsorgegründen hat der Truppenarzt die Möglichkeit, alle Soldaten, insbesondere verheiratete Berufs- und Zeitsoldaten, heimatnah in zivile Krankenhäuser einzuweisen, wenn ein langdauernder stationärer Aufenthalt (mindestens 4 Wochen) voraussehbar ist. Die entsprechenden Bestimmungen sind seit 1962 in Kraft und in den Fachdienstlichen Anweisungen des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr veröffentlicht worden. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Druchsache 8/3310 Frage B 97): Trifft es zu, daß bei der Bundeswehr für 1980 Benzineinsparungen bis zu 20 v. H. gegenüber den bisherigen Zuweisungen vorgesehen sind, und — falls ja — geht die Bundesregierung davon aus, daß die Ausbildungsziele bei den motorisierten und gepanzerten Verbanden trotzdem erreicht werden können? Es trifft nicht zu, daß bei der Bundeswehr für 1980 Betriebsstoffeinsparungen bis zu 20% gegenüber den bisherigen Zuweisungen vorgesehen sind, weder für Benzin noch für andere Kraft- oder Schmierstoffe. Angestrebt wird dagegen, auch bei der Bundeswehr 1980 eine mengenmäßige Einsparung an Betriebsstoffen in Höhe von 5% zu erreichen. Diese Zielsetzung wird jedoch unter der Prämisse verfolgt, daß die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte nicht gefährdet werden darf. Die beabsichtigten Sparmaßnahmen werden deshalb die Bundeswehr nicht hindern, die im Rahmen der Bündnisverpflichtungen geforderten Ausbildungsziele zu erreichen. Die Bundesregierung bemüht sich zur Zeit im Rahmen der Haushaltsverhandlungen, den Ansatz für Betriebsstoffe um 175 Millionen DM zu erhöhen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 98): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bundeswehrbereich des Fernmeldesektors B in Dannenberg einen längeren, parteipolitisch gefärbten Brief (versehen mit angefügter Empfehlung eines sehr namhaften Landespolitikers) des Rings Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) erhalten hat, in welchem davon die Rede ist, daß „Sozialisten an den Hochschulen unsere Freiheit angreifen", und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, parteipolitisch-polemischen Einfluß dieser Art von unseren Soldaten der Bundeswehr fernzuhalten, um sie nicht innerhalb der Kasernen harter Parteienkonfrontation auszusetzen? Die Bestimmungen des § 15 Soldatengesetz bieten hinreichend Gewähr dafür, daß unzulässige politische Einflußnahmen, insbesondere parteipolitische Werbung, von den Soldaten im Dienst und während der Freizeit in dienstlichen Unterkünften und Anlagen ferngehalten werden. Auch bei Berücksichtigung des Falles, der Ihrer Anfrage zugrunde lag, ergibt sich hier keine andere Beurteilung. Das der „Firma" Fernmeldesektor B in Dannenberg, einer Fernmeldeeinheit der Luftwaffe, zugesandte Schreiben des RCDS-Freundes- und Fördererkreises e.V. wirbt zwar eindeutig für die politischen Ziele und Anschauungen des Rings Christlich-Demokratischer Studenten. Ob diese Werbeschrift, die zur gleichen Zeit mehreren Betrieben und Schulen am Ort und im Kreis zuging, gezielt oder versehentlich auch an die Soldaten des Fernmeldesektors B gerichtet war, kann aber schon dahingestellt bleiben, denn der verantwortliche Einheitsführer hat pflichtgemäß den Inhalt dieses Schreibens und den beigefügten Spendenaufruf nicht an seine Soldaten weitergegeben. Die Bundesregierung hat daher keinen Anlaß, dem Schreiben des RCDS-Freundes- und Fördererkreises besondere Beachtung zu schenken oder gar weitergehende Maßnahmen zu erwägen, um parteipolitische Einflußnahmen von den Soldaten fernzuhalten. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 99, 100 und 101): Wie groß ist der Wahrheitsgehalt von Veröffentlichungen in der Zeitschrift: „Bundeswehr aktuell"? Zu welchem Termin fand die Einweihung einer neuen Brücke fiber die Otter, über die unter der Überschrift: „Großes Reinemachen" in „Bundeswehr aktuell", Nr. 15/174, vom 11. September 1979, berichtet wurde, statt? Wer hat die Einladungen zur Einweihung an meinen Kollegen Dr. Schwenk und den Bürgermeister der Gemeinde Farven-Byhusen, Klaus Tietjen, dem von dieser Einweihung nichts bekannt ist, ausgesprochen? 1. „bundeswehr aktuell" erhält Informationen von Dienststellen, von Soldaten und zivilen Angehörigen der Bundeswehr. Diese Informationen werden, wenn es erforderlich scheint, vor Veröffentlichung auf ihren Wahrheitsgehalt sorgfältig geprüft. 2. Eine Einweihung in feierlicher oder festlicher Form hat es nicht gegeben. „Eingeweiht" hätte in dem von Ihnen angegebenen Beitrag in Anführungszeichen stehen sollen, dann wäre bei Ihnen der falsche Eindruck nicht entstanden; denn die „Einweihung" bestand aus einem Schluck Bier auf Kosten der Gemeinde Farven-Byhusen. 3. Da es eine Einweihung nicht gegeben hat, wurden Einladungen nicht verschickt. Die Anwesenheit Ihres Kollegen Dr. Schwenk und des Bürgermeisters der Gemeinde Farven-Byhusen ist wie folgt zu erklären: Der Kollege Dr. Schwenk hielt sich auf eigene Initiative am 31. August im Übungsgebiet auf, um sich über die Verfahren bei der Erstattung von Manöver- 14562* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 schäden zu informieren. Er sprach bei der Schadenszentrale Ahlstedt vor und wurde dabei von dem Leiter der Abteilung Verwaltung der 7. Panzergrenadierdivision, RDIR Rüther, auf den Brückenbau über die Otter aufmerksam gemacht. Er nahm die Gelegenheit wahr, um die Arbeiten an der Brücke zu beobachten und Gespräche mit Soldaten zu führen. Bürgermeister Klaus Tietjen, der in unmittelbarer Nähe der Brücke auf seiner Weide arbeitete, hatte die Fertigstellung der Brücke bemerkt und spendete den Soldaten, die die Brücke gebaut hatten, auf Gemeindekosten ein Bier. Bei der so „eingeweihten" Brücke handelt es sich um eine Behelfsbrücke aus Holz von ca. 2,9 m Breite und 5 m Länge. Sie dient hauptsächlich zum Viehtrieb auf den von der Otter getrennten Weideflächen. Die alte Brücke war durch Bundeswehrfahrzeuge bei einer Geländeübung beschädigt worden. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 102, 103 und 104): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regierungen von Italien und Großbritannien im Rahmen der NATO-Standardisierung beabsichtigen, die für das MRCA ,Tornado" entwickelten Bombenschlösser (sogenannte MACE-Schlösser) durch „PRATZEN-Schlösser" zu ersetzen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Bemühungen um Standardisierung und welche Haltung wird sie hier einnehmen? Beinhalten die in den vorliegenden Unterlagen zum Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 1980 ausgeworfenen Kosten sämtliche durch diese Umrüstung verursachten Kosten, so z. B. Duplizierung von Waffen, Zertifizierungs- und Flugerprobungskosten? Seit wann besteht die Forderung der NATO zur Standardisierung dieser Bombenschlösser, und wie begründet die Bundesregierung dann die Fortführung der Entwicklung der "MACE"-Schlösser über den jetzigen Zeitpunkt hinaus? Nicht Großbritannien und Italien, sondern die Bundesrepublik Deutschland und Italien beabsichtigen, die „MACE"-Bombenschlösser (Minimum Area Crutchless Ejector Release Unit) durch „Pratzenschlösser" zu ersetzen. Die Absicht der Bundesrepublik war und ist nach wie vor eine standardisierte Waffenaufhängung. Die Entwicklung der pratzenlosen Waffenaufhängung (MACE) wurde deshalb 1972 gemeinsam mit Großbritannien und Italien eingeleitet. Für die Bundesrepublik Deutschland kam es dabei primär darauf an, auch amerikanische Waffen in die Standardisierung mit einzubeziehen, da die Interoperabilitätsforderungen der NATO eine Abstützung vorwiegend auf amerikanische Waffen vorsehen. Dieser Grundsatz wurde 1977 durch eine Interoperabilitätsvereinbarung auf NATO-Ebene verbindlich festgeschrieben. Der „MACE"-Standardisierungsversuch ist innerhalb der NATO, vorwiegend aus technischen Gründen, gescheitert. Die amerikanische Luftwaffe wird auch in Zukunft — selbst für neue, moderne Waffen — daher an einer Pratzenaufhängung festhalten. Nach Abschluß der Entwicklung 1978 durchgeführte Truppenversuche ließen darüber hinaus klar erkennen, daß „MACE" zwar technisch noch realisierbar, wegen zu hoher Toleranzforderungen in der Aufhängung jedoch nicht truppenverwendbar ist. Aus diesen Gründen war ein Abweichen von „MACE" zwingend geboten. Deutsche Bemühungen, Großbritannien und Italien für eine gemeinsame „Pratzenschloßlösung" zu gewinnen, führten nur zu einem Teilerfolg. Italien hat sich den deutschen Vorstellungen voll angeschlossen. Die Interoperabilitätsforderungen der NATO werden durch die Pratzenschloßlösung voll erfüllt. Sowohl amerikanische Waffen als auch die für den Einsatz in Frage kommenden britischen Waffen können mit deutschen Flugzeugen eingesetzt werden. Die „MACE"-Schloßentwicklung war weitgehend abgeschlossen. Eine Fortführung der Entwicklung ist nicht beabsichtigt. Die im Einzelplan 14 des Entwurfs des Bundeshaushalts 1980 aufgeführten Kosten beinhalten aus heutiger Sicht sämtliche durch die Umrüstung entstehenden Kosten, d. h. einschließlich Flugerprobung und Flugzulassung. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 105): Welche Gründe führt die Bundesregierung dafür an, daß im Jahr 1979 ein Rückgang der Anzahl von Offizieren zu verzeichnen ist und die Truppe nunmehr aufgefordert werden mußte, verstärkt durch Werbemaßnahmen eine höhere Anzahl von Offiziersbewerbern zu verpflichten, um das drohende Defizit ausgleichen zu können? Im Jahre 1979 nahm die Anzahl der Bewerbungen für eine Einstellung als ungedienter Offizieranwärter bzw. eine Übernahme als Bewerber aus der Truppe ab. Der Rückgang betrug 23 % gegenüber dem Jahre 1978. Die Ursachen für den Bewerberrückgang liegen wahrscheinlich in der Verringerung der Zahl der männlichen Abiturienten (1979: 18 % weniger als 1978) sowie einer Abnahme des Numerus clausus an öffentlichen Hochschulen. Gesicherte Erkenntnisse über die Gründe des Bewerberrückganges liegen dem Bundesministerium der Verteidigung nicht vor. Auf Grund der rückläufigen Bewerberlage wurde die Werbung in der Truppe verstärkt. Dabei wurden besonders die im Dienst befindlichen Abiturienten angesprochen. Der Ergänzungsbedarf an Offizieranwärtern des Truppendienstes konnte 1979 insgesamt gedeckt werden. Schwierigkeiten gab es lediglich beim fliegenden Personal der Luftwaffe. Der Ergänzungsbedarf im Jahre 1979 betrug 1 800 Offizieranwärter; es lagen 7 000 Bewerbungen vor. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14563* Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 106): Sind dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Untersuchungen über den Cadmiumgehalt in Wiesenchampignons bekannt, bzw. hat es durch das Bundesgesundheitsamt entsprechende Untersuchungen durchführen lassen, und wenn ja, trifft es in diesem Zu- sammenhang zu, daß die durch die Weltgesundheitsbehörde (WHO) festgelegte Obergrenze der Unschädlichkeit mehrfach überschritten wurde? Die Bundesregierung fördert seit Jahren Untersuchungen über den Gehalt der Lebensmittel an bestimmten Umweltkontaminanten, insbesondere an Schwermetallen wie Cadmium sowie über die gesundheitliche Bedeutung der Aufnahme von Cadmium durch Lebensmittel. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit das Bundesgesundheitsamt (BGA) beauftragt, Untersuchungen über die Abschätzung der gesundheitlichen Relevanz durch den Verzehr von kontaminierten Speisepilzen durchzuführen, zu denen auch bestimmte wildwachsende Pilze, wie Wiesen-Champignons, gehören. Bei der Abschätzung der gesundheitlichen Relevanz des Verzehrs von Speisepilzen wurde vom BGA die von FAO/WHO festgelegte, duldbare wöchentliche Aufnahme von Cadmium zugrunde gelegt. Diese Untersuchungen haben u. a. zu nachstehenden Ergebnissen geführt: Rein rechnerisch läßt sich ermitteln, daß die von der FAO/WHO festgesetzte, duldbare wöchentliche Aufnahme über alle Lebensmittel von 0,53 mg Cadmium — bezogen auf das Durchschnittsgewicht des Bundesbürgers von 70 kg — allein durch den Verzehr von 670 g wildwachsender Pilze pro Woche erreicht werden kann, während mit dem alleinigen Verzehr von Kulturchampignons dieser Effekt erst bei einem Verzehr von 11,25 kg pro Woche erzielt wäre. Nach Mitteilungen aus der Zentralstelle für Pilzforschung und Pilzverwertung sind 90 % der vermarkteten Pilze Kulturchampignons. Um zu verhindern, daß die von FAO/WHO angegebene duldbare Aufnahmemenge von Cadmium durch Pilzverzehr überschritten wird, hat das BGA bereits im Jahre 1978 im Bundesgesundheitsblatt 21, Nr. 13, 1978 die nachstehenden Empfehlungen zur Verzehrseinschränkung gegeben, die darüber hinaus der Tagespresse mitgeteilt wurden: 1. Bei einem regelmäßigen Pilzverzehr sollten pro erwachsener Person und Woche nicht mehr als 200 bis 250 g Wildpilze (wöchentlich ein bis zwei Pilzmahlzeiten) verzehrt werden. Gegen einen gelegentlichen Verzehr auch größerer Mengen ist nichts einzuwenden. Kinder sollten entsprechend ihrem Körpergewicht weniger essen. 2. Nachfolgend aufgeführte Pilzarten haben häufig besonders hohe Cadmiumgehalte; diese Pilze sollten nicht oder zumindest nicht wiederholt gegessen werden: Dünnfleischiger Anisegerling (Agaricus silvicola), Schiefknolliger Anisegerling (A. abruptibulbus), Schafegerling (S. arvensis) sowie die beiden Riesenchampignonarten A. augustus und A. perrasus. 3. Bei regelmäßigem Pilzverzehr sollten weitere belastete Lebensmittel, insbesondere Nieren und Fisch, möglichst nicht verzehrt werden. 4. Bei der Zubereitung aller Speisepilze sollten die Lamellen bzw. die Röhrenschicht sowie nach Möglichkeit die Huthaut entfernt werden, da in diesen Geweben die höchsten Schwermetallkonzentrationen gefunden werden. Ergänzend dazu ist darauf hinzuweisen, daß der in der Regel besonders häufige und beliebte Wiesenchampignons (A. campester) zu der Untergattung Rubescentes gehört, bei der eine ausgeprägte Neigung zur Cadmiumakkumulation nicht beobachtet wird. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 19. Oktober 1979 in einem Rundschreiben an die Obersten Landesgesundheitsbehörden und Obersten Landesveterinärbehörden die vom BGA im Bundesgesundheitsblatt 22, 1979, Nr. 15 S. 282-283 bekanntgemachten Richtwerte '79 für Blei, Cadmium und Quecksilber in und auf Lebensmitteln übersandt. In der Veröffentlichung des BGA sind auch Höchstwerte für Cadmium in und auf Fruchtgemüse festgesetzt, dem die Speisepilze zuzurechnen sind. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 107 und 108): Kann die Bundesregierung zahlenmäßige Angaben machen über das derzeitige Ausmaß an Jugendalkoholismus in Baden-Württemberg im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet und im Vergleich zum Zeitraum vor fünf Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß von Jugendlichen in Gaststätten alkoholhaltige Getränke wie Bier bevorzugt konsumiert werden, anstelle der in Gaststätten teureren aber alkoholfreien Getränke, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung angesichts dieser Situation ein, gegenüber der zum Teil von der Gastronomie aufgestellten Forderung, eine Verbilligung alkoholfreier Getränke an die Voraussetzung zu knüpfen, daß gastronomische Betriebe, zum Ausgleich, künftig nur mit dem halben Mehrwertsteuersatz belastet werden sollen? Zu Frage B 107: Der Bundesregierung liegen keine Zahlenangaben vor, aus denen sich ein Vergleich der Bundesländer hinsichtlich der Gefährdung Jugendlicher durch den Mißbrauch alkoholischer Getränke entnehmen ließe. In Baden-Württemberg wurde 1978 eine Repräsentativerhebung durchgeführt, die auch den Komplex der Alkoholgefährdung einbezogen hat. Die Studie ist noch nicht abschließend ausgewertet. Eine früher in Baden-Württemberg durchgeführte Studie zur Suchtmittelgefährdung hatte dagegen den Alkoholmißbrauch nicht einbezogen. Da für 1978 aus anderen Bundesländern keine Studien vorliegen, die einen Vergleich hinsichtlich der Alkoholgefährdung junger Menschen zulassen, ist eine regionale Bewertung der Ergebnisse aus Baden-Württemberg nicht möglich. 14564* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Nach Vorliegen der Ergebnisse aus Baden-Württemberg kann geprüft werden, ob ein direkter Vergleich mit der im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit bereits 1977 durchgeführte Repräsentativstudie zur Alkoholgefährdung sinnvoll ist. Keinesfalls steht aber zu erwarten, daß ein derartiger Vergleich regionale Unterschiede aufdecken kann. Mit den Drogenbeauftragten der Bundesländer wurde abgesprochen, daß versucht werden soll, 1980/81 eine einheitlich für das Bundesgebiet angelegte Studie durchzuführen, die dann auch repräsentativ die Situation in einzelnen Bundesländern ausweisen kann. Dazu wird voraussichtlich noch 1979 aus Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit eine methodische Vorstudie durchgeführt werden. Zu Frage B 108: Die Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: Nach § 3 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit ist die gewerbliche Abgabe von Branntwein und überwiegend branntweinhaltigen Genußmitteln an Kinder und Jugendliche überhaupt nicht zulässig, während andere alkoholische Getränke zum eigenen Genuß an Kinder nicht und an Jugendliche unter 16 Jahren nur bei Begleitung durch Erziehungsberechtigte abgegeben werden dürfen. Wie die Bundesregierung erst kürzlich auf eine diesbezügliche Anfrage erklärt hat, registriert sie die nicht seltene Praxis, nichtalkoholische Getränke teurer abzugeben als alkoholische und damit einen entsprechenden Anreiz auf junge Menschen auszuüben, mit Sorge. Da Eingriffe des Gesetzgebers in das Preisgefüge auf der Grundlage des geltenden Rechts in diesem Bereich jedoch nicht in Betracht kommen, hat Frau Bundesminister Huber schon mehrmals Appelle an das Gaststättengewerbe und die Getränkeindustrie gerichtet, neben der strikten Einhaltung der eingangs erwähnten gesetzlichen Vorschriften auch bei der Preisgestaltung für Getränke die Belange des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Der Forderung eines Teils des Gaststättengewerbes, als Ausgleich für eine Verbilligung alkoholfreier Getränke die Gaststättenumsätze dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu unterwerfen, kann die Bundesregierung nicht zustimmen. Es könnte keineswegs sichergestellt werden, daß alle oder auch nur Teil der Gaststättenbetriebe eine Steuervergütung zum Anlaß nehmen würde, auf Dauer die Preise für nichtalkoholische Getränke spürbar zu senken. Außerdem hätte die Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Gaststättenumsätze Steuermindereinnahmen von 1,4 Mrd. DM jährlich zur Folge. Abgesehen von steuerpolitischen Bedenken — andere Dienstleistungsbereiche würden sich auf diese Steuervergünstigungen berufen — wäre ein Steuerausfall in dieser Größenordnung haushaltsmäßig nicht vertretbar. Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß die höheren Preise für alkoholfreie Getränke nicht steuerlich bedingt sind. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 109 und 110): Trifft es zu. daß bei den drei bisher von dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit den WHO Regional Office für Eastern Mediterranean abgehaltenen Seminaren zum Thema „Pharmaceutical Inspection" (Themen u. a.: GMP gemäß Produktion von Arzneimitteln, Kontrolle der Arzneimittelsysteme, Zulassung von Arzneimitteln u. a.) Vertreter von Firmen die überwiegend und ausschließlich OTC-Produkte herstellen, nicht geladen waren, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung dies zu ändern? Worin liegen gegebenenfalls die Gründe für die Nichtberücksichtigung dieser Firmen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei ständiger Nichtberücksichtigung dieser Firmen bei ausländischen Seminarteilnehmern der Eindruck entstehen kann, daß diese Firmen nicht dem zu demonstrierenden Standard entsprechen? Im Rahmen der in Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation „östliches Mittelmeer" durchgeführten Fortbildungsveranstaltung für pharmazeutische Überwachungsbeamte wurde die Durchführung der pharmazeutischen Inspektion an Apotheken, Großhandelsfirmen sowie kleinen, mittelgroßen und großen Arzneimittelherstellern vorgeführt. Dabei wurden auch Firmen, die ausschließlich bzw. überwiegend rezeptfrei Arzneimittel herstellen, berücksichtigt. Die Auswahl der besichtigten Betriebe wurde in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksregierungen vorgenommen, wobei auch die Eignung des Betriebes zur Demonstration der jeweiligen Fragestellung und die Entfernung zum Tagungsort eine Rolle spielten. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 111 und 112): Halt es die Bundesregierung für vereinbar mit ihrer Informationspflicht gegenüber dem Parlament, daß der vollständige Text der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Grundproblemen der Bevölkerungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland bereits vor der Sitzung des Bundeskabinetts am 24. Oktober 1979, in der sie beschlossen wurde, an ausgewählte Journalisten verteilt wurde, die Zuleitung an den Deutschen Bundestag aber erst am 26. Oktober 1979 erfolgte und eine Bitte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 25. Oktober 1979 auf Aushändigung eines Exemplares der Antwort abschlägig beschieden wurde? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Regierungssprechers Klaus Bölling, der in Kenntnis der vorherigen Information der Presse in der Bundespressekonferenz am 24. Oktober 1979 nach der Kabinettssitzung sinngemäß erklärt hat. die Achtung vor dem Parlament hindere die Bundesregierung daran, die Antwort vor der Zuleitung an den Deutschen Bundestag der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Die Bundesregierung vertritt — wie auch vom Regierungssprecher in der Bundespressekonferenz am 24. Oktober 1979 zum Ausdruck gebracht — die Auffassung, daß vom Bundeskabinett beschlossene Antworten auf Anfragen aus dem Deutschen Bundestag erst dem Parlament zugeleitet werden müssen, bevor eine umfassende Information der Öffentlichkeit erfolgen kann. Um dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit zu genügen, soll sich eine vorausgehende Information — wie ebenfalls vom Regierungssprecher ausgeführt — auf den Tenor dieser Antwort beschränken. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14565* Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 113): Wie gliedern sich seit dem 21. Juni 1976 die Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche nach den einzelnen Indikationen und jährlich auf? Die auf die einzelnen Indikationen entfallenden Schwangerschaftsabbrüche in den Jahren 1976 bis 30. Juni 1979 enthält die folgende Ubersicht: absolut in % med. psych. eugen. eth. Notlage 1976 13 044 37,8 10,8 5,2 0,2 44,9 1977 54 309 29,0 7,7 4,3 0,1 57,7 1978 73 500 23,0 5,0 4,0 0,1 67,0 1. Vj. 1979 20 898 21,0 3,0 3,0 0,1 72,0 2. Vj. 1979 20975 21,0 4,0 4,0 0,2 70,0 Aus den statistischen Angaben kann nicht auf eine tatsächliche Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche geschlossen werden. Vielmehr ist seit dem Inkrafttreten der Reform erstmals eine umfassende statistische Erhebung möglich, die vor allem eine Verlagerung vom illegalen in den legalen Bereich sichtbar macht. Der Anstieg der Zahl von 1976 bis heute ist darauf zurückzuführen, daß die Meldebeteiligung der Ärzte in letzter Zeit immer besser geworden ist und die Abbrüche im Ausland deutlich geringer geworden sind. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 114): Hat die Bundesregierung Informationen, daß die CSSR in den nächsten Jahren den Bau der Autobahn von Prag zur deutschen Grenze nach Waidhaus plant, und wird sie in diesem Fall für die umgehende Herstellung des Anschlusses auf der deutschen Seite durch den Bau der Autobahn von Amberg-Pfreimd-Waidhaus Sorge tragen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die tschechoslowakische Regierung in den sechziger Jahren ein Programm für den Autobahnbau — insgesamt 1700 km - gebilligt hat. In diesem Programm ist auch eine Neubaustrecke der D 5 von Pilsen zur deutschen Grenze nach Waidhaus enthalten. Zur Zeit gibt es jedoch keine Information über einen bevorstehenden Baubeginn dieses Abschnittes. Der deutsche Abschnitt der A 6 zwischen Pfreimd und Waidhaus wird im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen für die neue Stufe II (weitere Planungen) vorgeschlagen, der Abschnitt zwischen Amberg und Pfreimd soll die neue Stufe I (vordringlich angestrebte Maßnahmen) erhalten. Selbstverständlich werden Planung und Finanzierung der deutschen Maßnahmen den Ausbauabsichten auf dem Gebiet der CSSR angepaßt. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schwarz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 115 und 116): Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der B 8 bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz Planvorstellungen hat? Ist der Bundesverkehrsminister der Meinung, daß dem Ausbau der B 8 von der rechtsrheinischen Autobahn zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz erhöhte Bedeutung zukommt, um den Raum Altenkirchen besser über die B 8 an die rechtsrheinische Autobahn anzuschließen? Der geplante Ausbau der B 8 zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz und der rechtsrheinischen Autobahn A 3 wird im Entwurf des überarbeiteten Bedarfsplanes einvernehmlich mit dem Land Nordrhein-Westfalen in der vorrangigen Stufe I ausgewiesen. Die Strecke soll abschnittsweise bis 1984 verbessert werden. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 117): Darf davon ausgegangen werden, daß die Bedienung durch die Deutsche Bundesbahn in Niedersachsen auf den Stichstrecken BeckdorfHollenbeck, Bremervörde—Bevern und Geestenseth-Bremerhaven/ Wulsdorf erhalten bleibt? Das Bundeskabinett hat am 14. Juni 1978 beschlossen, daß Stillegungsverfahren nur noch dort eingeleitet werden, wo dies aus städtebaulichen oder straßenbautechnischen Gründen oder wegen anstehender Investitionen unbedingt notwendig ist. Für die von Ihnen genannten Streckenabschnitte sind solche Maßnahmen nicht bekannt. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 118 und 119): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Umfang und Auswirkungen von Unfällen vor. die durch platzende Reifen seit 1970 verursacht worden sind? Treffen Mutmaßungen in der Öffentlichkeit zu, daß möglicherweise wegen nicht ausreichender gesetzlicher Vorschriften oder Verordnungen über die Mindestgüte von Reifen der auf dem Markt angebotene niedrigste Qualitätsstandard den im Fahrbetrieb zu erwartenden Belastungen nur mangelhaft entspricht? Zu Frage B 118: Die amtliche Unfallstatistik enthält keine Angaben darüber, ob geplatzte Reifen Unfallursache waren. Der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e. V. führt auf der Grundlage der von seinen Sachverständigen erstellten Unfallgutachten u. a. eine Statistik über unfallursächliche PKW-Reifenschäden. Danach ergibt sich folgendes Bild: 14566* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Jahr 1976 1977 1978 untersuchte unfallursächliche Schadensfälle 121 96 106 Schadensursache Halterversäumnisse Herstellungsfehler Montagefehler 52,9 % 48,5 % 38,7 Wo nicht feststellbar 15,7 % 10,7 % 12,3 % 6,6 % 4,9 % 3,7 % 24,8 % 35,9 % 45,3 Wo Zu Frage B 119: Nach O 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Maße und Bauart der Reifen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Es ist kein konkreter Fall bekannt, wonach auf dem Markt angebotene Reifen des niedrigsten Qualitätsstandards den im Fahrbetrieb zu erwartenden Belastungen nur mangelhaft entsprechen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 120): Unterstützt die Bundesregierung grundsätzlich eine gewisse Konkurrenz für die Technischen Überwachungsvereine (TÜV), und wird sie einer spürbaren Erhöhung der Gebühren für Kfz-Prüfungen ihre Zustimmung geben? Eine „Konkurrenz" zur Technischen Prüfstelle der Technischen Überwachungs-Vereine (TÜV) oder der Technischen Überwachungsämter (TÜA) im Bereich der periodischen technischen Kraftfahrzeug-Überwachung gibt es bereits heute, denn die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (vgl. Nr. 4 Anl. VIII StVZO) läßt außer der Regelform der Untersuchung durch die Technische Prüfstelle auch einige Sonderformen zu, und zwar: — amtlich anerkannte Betriebe zur Untersuchung der eigenen Fahrzeuge (sogenannte Eigenüberwacher) — amtlich anerkannte Werkstätten zur Untersuchung von Neufahrzeugen (z. B. bei Pkw bis 3 Jahre nach Erstzulassung) — amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen grundsätzlich zur Untersuchung aller Fahrzeuge, wenn der betreffende Halter auf Grund eines entsprechenden Vertrages mit der Überwachungsorganisation seine Fahrzeuge dort in verkürzten Fristen untersuchen läßt (vgl. Nr. 4.2 Anlage VIII StVZO). Die Inanspruchnahme einer dieser Sonderformen befreit den Halter von der Vorführung bei der Technischen Prüfstelle. Der Bundesminister für Verkehr prüft zur Zeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden, ob auf dem Gebiet der Überwachungsorganisationen (Nr. 4.2 Anl. VIII StVZO) eine weitere Öffnung durch Zulassung neuer Organisationen erfolgen soll. Desgleichen wird zur Zeit mit den zuständigen obersten Landesbehörden geprüft, ob und in welchem Ausmaß eine Erhöhung der TÜV-Gebühren notwendig werden kann. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 121): Wurde die durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen in Aussicht gestellte Besetzung von 19 Gerätemechaniker- und 10 Gleisbauerausbildungsstellen bei der Bundesbahndirektion Nürnberg zum Schulschluß 1979 vorgenommen (Antwort vom 18. Oktober 1978 auf meine Anfrage — Drucksache 8/2186, Teil B, Nr. 88), oder führten die angekündigten Verhandlungen zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Hauptpersonalrat zu einem anderen Ergebnis? Bei der Bundesbahndirektion (BD) Nürnberg sind zum Schulschluß 1979 nachstehend aufgeführte Ausbildungsplätze in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) besetzt worden: über Eigen- Eigen- bedarf bedarf Maschinenschlosser Elektroanlageninstallateur Kfz-Mechaniker 15 113 Dreher 5 77 Nachrichtengerätemechaniker 0 9 Gleisbauer 0 3 Kaufmann im Eisenbahn-und Straßenverkehr 28 0 15 0 0 80 zus. 63 282 Mit der Besetzung dieser Ausbildungsplätze wird auch bei der BD Nürnberg die gesamte Ausbildungskapazität voll genutzt. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haar (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 122 und 123): Beabsichtigt die Bundesregierung, auch in Zukunft an ihrer restriktiven Kontingentspolitik im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr festzuhalten? Wie gedenkt die Bundesregierung auf die Forderung Großbritanniens nach einer Verdoppelung der Genehmigungszahl und den Wunsch der niederländischen Regierung nach einer kräftigen Aufstockung ihres Kontingents zu reagieren? Zu Frage B 122: Ja. Zu Frage B 123: Seit dem EG-Beitritt Großbritanniens hat der deutsch-britische Außenhandel außerordentlich Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14567* stark zugenommen, während die Kontingentserhöhungen für den Straßengüterverkehr in dieser Zeit vergleichsweise gering ausgefallen sind. Dies hatte zur Folge, daß das Kontingent für Großbritannien — bezogen auf das Außenhandelsvolumen — deutlich kleiner wurde als die Kontingente anderer Länder. Hierin liegt auch ein Grund für die unverhältnismäßig große Beteiligung von Transportunternehmern aus Drittstaaten am deutsch-britischen Straßengüterverkehr. Zur Anpassung an diese Entwicklung hat sich die Bundesregierung bereit erklärt, das deutsch-britische Genehmigungskontingent einmalig stärker als sonst üblich aufzustocken. Zu einer kräftigen Erhöhung des deutsch-niederländischen Kontingents besteht nach Auffassung der Bundesregierung demgegenüber keine Veranlassung. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 124): Ist eine Mitfinanzierung durch die Deutsche Bundesbahn im Zusammenhang mit dem Ausbau der L 89 in der Gemeinde Hasbergen (Kreis Osnabrück) bezüglich der voraussichtlich geplanten drei Brückenbauwerke über die Bundesbahnstrecke Bremen/Wanne-Eickel vorgesehen, gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt wäre dies möglich? Die derzeit von der Straßenbauverwaltung durchgeführten Planungen sehen den Ersatz der Bahnübergänge im Zuge der L 89 und der K 305 durch zwei Straßenüberführungen und eine Eisenbahnüberführung über einen Fußweg vor. Die Gesamtkosten betragen nach Angaben der Deutschen Bundesbahn etwa 12 Millionen DM. Die Deutsche Bundesbahn wird sich an den kreuzungsbedingten Kosten entsprechend den Bestimmungen der §§ 3, 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz mit einem Drittel beteiligen. Die entsprechenden Mittel wird die Deutsche Bundesbahn unmittelbar nach Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen (Planfeststellung, Vereinbarung) bereitstellen. Das gleiche gilt für den Bundesanteil. Nach Schätzung der Deutschen Bundesbahn ist voraussichtlich ein Baubeginn im Jahre 1982 möglich. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 125 und 126): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei der Harz-Eisenbahn um eine verhältnismäßig bedeutende Nebenstrecke handelt, die gleichzeitig in einem Fremdenverkehrsschwerpunkt und im Zonenrandgebiet liegt und Clausthal-Zellerfeld als technische Universitäts- und Bundeswehrgarnisonstadt verkehrsmäßig anbindet? Wird unter Berücksichtigung der Vorranggesichtspunkte Energiesparsamkeit und Umweltfreundlichkeit der Rückbau der 1975 stillgelegten eingleisigen, normalspurigen Nebenbahnstrecke Goslar—Langelsheim—Altenau (Oberharz) eingestellt? Zu Frage B 125: Nein. Der Betrieb der Strecke ist mit Billigung des Bundeskabinetts am 30. Mai 1976 eingestellt worden, nachdem von der Deutschen Bundesbahn nachgewiesen wurde, daß die Strecke kaum noch in Anspruch genommen wird. Ein Großteil der ehemaligen Strecke ist zwischenzeitlich von der Deutschen Bundesbahn an die Gesamtgemeinde Oberharz verkauft worden. Zu Frage B 126: Nein. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Antwort auf Ihre Frage zur Fragestunde am 4./5. Oktober 1978 (Drucksache 8/2147, Frage 67). Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 127): Sind Eilzüge als Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten dann dem öffentlichen Personenverkehr gleichzustellen, wenn die Entfernung von 50 Kilometer nicht überschritten wird und wie im Fall der Strecke Rastatt—Offenburg von der Deutschen Bundesbahn keine Personenzüge vorgehalten werden, und wenn nein, was gilt als öffentlicher Personenverkehr nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter? Es war der erklärte Wille des Gesetzgebers, vom Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn (DB) neben dem S-Bahn-Verkehr und dem Verkehr in Verbünden nur die unentgeltliche Benutzung der Nahverkehrszüge zuzulassen, also derjenigen Züge, deren verkehrspolitische Aufgabe es ist, den Nahverkehr zu bedienen. Die Eilzüge der DB sind schnellfahrende Reisezüge des Fern- und Regionalverkehrs. Sie haben die Aufgabe, Verbindungen über mittlere und weitere Entfernungen zu überbrücken und sind keine Nahverkehrsmittel wie Busse, S-Bahnen oder Nahverkehrszüge. Motiv des Gesetzgebers für diese Regelung war es, auch denjenigen Schwerbehinderten die Freifahrt im Nahverkehr zu ermöglichen, in deren Wohnbereich außer dem Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn sonstige Nahverkehrsmittel nicht existieren. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, daß in solchen Gebieten in ausreichendem Maße Nahverkehrszüge verkehren. Auf der genannten Strecke Rastatt-Offenburg stehen im übrigen zwischen Karlsruhe über Rastatt nach Baden-Baden werktäglich elf Nahverkehrszugverbindungen und zwischen Baden-Baden und Offenburg täglich 13 Busverbindungen zur unentgeltlichen Benutzung zur Verfügung. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 128): 14568' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Inkrafttreten des Gesetzes über die freie Fahrt für Behinderte bei der Benutzung der Deutschen Bundesbahn in der Praxis Erschwernisse dadurch auftreten, daß die vom Gesetz Begünstigten nur Personenzüge, nicht aber Eil- und D-Züge unentgeltlich benutzen können, und ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, das Benutzungsrecht des berechtigten Personenkreises bis zu der im Gesetz vorgesehenen Entfernung durch eine entsprechende Verordnung auf E- und D-Züge auszudehnen, da gerade in den ländlichen Bereichen nur wenige Personenzüge verkehren und dadurch die Nutzungsmöglichkeit sehr eingeschränkt ist? Es war der erklärte Wille des Gesetzgebers, vom Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn (DB) neben dem S-Bahn-Verkehr und dem Verkehr in Verkehrsverbünden nur die unentgeltliche Benutzung der Nahverkehrszüge zuzulassen, also derjenigen Züge, deren verkehrspolitische Aufgabe es ist, den Nahverkehr zu bedienen. Motiv des Gesetzgebers für diese Regelung war es, auch denjenigen Schwerbehinderten die Freifahrt im Nahverkehr zu ermöglichen, in deren Wohnbereich außer dem Schienenverkehr der DB sonstige Nahverkehrsmittel nicht existieren. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, daß in solchen Gebieten in ausreichendem Maße Nahverkehrszüge verkehren. Der Bundesverkehrsminister läßt zur Zeit durch die DB prüfen, ob diese Ausgangslage für die gesetzliche Regelung zutrifft oder ob es Gebiete gibt, die im Nahbereich weder mit Nahverkehrszügen noch mit anderen Nahverkehrsmitteln, sondern ausschließlich mit Eilzügen bedient werden. In diesem Falle wird er die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 129 und 130): Hält die Bundesregierung den am 23. Oktober 1979 von der belgischen Regierung verabschiedeten Gesetzentwurf, der Sonderstrafen für ausländische Verkehrssünder, d. h. insbesondere deutsche Verkehrsteilnehmer in Belgien, vorsieht, mit der Politik der Europäischen Gemeinschaft für vereinbar, dem Straßenverkehr in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft gleichen rechtlichen und technischen Bedingungen zu unterwerfen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die deutschen Besucher der Gemeinschaftsländer vor weiteren Belastungen wie Autobahngebühren auf öffentlichen Straßen und Sonderstrafen zu bewahren, denen die Besucher aus den Ländern der Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgesetzt sind? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die belgische Regierung beabsichtigt, Sonderstrafen für ausländische Verkehrssünder einzuführen. Sie hat jedoch Kenntnis davon, daß die belgische Regierung einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der sich mit der Frage der Ahndung von durch Ausländern begangenen Verkehrsverstößen befaßt. Der Gesetzentwurf, der noch die parlamentarischen Gremien durchlaufen muß, liegt der Bundesregierung zwar nicht vor. Nach den ihr bekannten Informationen soll der Gesetzentwurf die rechtliche Möglichkeit schaffen, Bußgeld für Verkehrsverstöße von Ausländern an Ort und Stelle erheben zu können. Soweit dieser mit der Zahlung des Bußgeldes einverstanden ist, ist die Angelegenheit erledigt. Ist der Betroffene nicht bereit, das Bußgeld zu zahlen, muß er eine Kaution in Höhe des Bußgeldes leisten. Über die Berechtigung der Bußgeldfestsetzung dem Grunde und der Höhe nach müßte anschließend in einem Verfahren entschieden werden, dessen Ausgang dann zugleich das Schicksal der Kaution bestimmt. Dieser Ablauf würde im wesentlichen dem Verfahren, das in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber durchreisenden Ausländern angewendet wird, entsprechen. Gemäß § 132 der Strafprozeßordnung in Verbindung mit § 46 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes kann, um die Durchführung eines Bußgeldverfahrens sicherzustellen, ebenfalls eine Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Geldbuße und den Verfahrenskosten gegen den Ausländer, der in der Bundesrepublik eine mit Bußgeld bedrohte Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, angeordnet werden; bei Gefahr im Verzug, die bei durchreisenden Ausländern in der Regel zu bejahen sein dürfte, auch durch Polizeibeamte an Ort und Stelle. Nach dem gegenwärtigen Informationsstand sieht die Bundesregierung derzeit keine Veranlassung, im Hinblick auf den belgischen Gesetzentwurf tätig zu werden. Sie wird aber gleichwohl die Angelegenheit weiterverfolgen. Die Fragen im Zusammenhang mit der Belastung der Verkehrsnutzer mit Autobahngebühren und ähnlichen Abgaben lassen sich europäisch nur im Rahmen einer umfassenden Einigung über die Anlastung der Wegekosten regeln; im augenblicklichen Stadium der EG-Arbeiten steht es den Mitgliedstaaten noch frei, über diese Fragen selbst zu entscheiden. Dennoch hat Minister Gscheidle mit einem Schreiben vom 15. August 1979 gegenüber seinem belgischen Amtskollegen — wie zuvor bereits seinem österreichischen Kollegen — eindringlich die Gefahren einseitiger Maßnahmen aufgezeigt und auf die Dringlichkeit europäischer Lösungen ganz besonders im Infrastrukturbereich hingewiesen. Die deutsche Delegation wird im Rahmen der gemeinschaftlichen Konsultation über die belgischen Maßnahmen erneut ihre Bedenken zum Ausdruck bringen. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 131): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ördnung ab 1. Januar 1980 auf den Radsport, und ist sie wirklich der Meinung, daß Dietrich Thurau und andere Spitzensportler bei Trainingsfahrten in Zukunft von Polizeistreifen angehalten werden sollten, weil an ihren Rennrädern Licht. Rücklicht, Schutzblech, Pedalrückstrahler und Klingel fehlen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14569* Die am 1. Januar in Kraft tretende Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (Vwv-StVO) hat nach Auffassung der Bundesregierung keine über die bisher bereits geltenden Regelungen hinausgehenden Auswirkungen auf den Radsport. Die Vwv-StVO befaßt sich im Hinblick auf den Radsport nur mit der Frage der Erlaubnis radsportlicher Veranstaltungen. In Nummer I.2. zu § 29 Abs. 2 bestimmt sie, daß — wie schon bisher — Radrennen erlaubnispflichtig sind. Diese Vorschriften sind präzisiert, aber in ihrem sachlichen Inhalt nicht geändert worden. Die Frage, wie Rennräder ausgerüstet sein müssen, ergibt sich dagegen aus den Vorschriften der StVZO, hinsichtlich der Beleuchtung aus § 67 StVZO. Danach bedürfen Rennräder nur für die Zeit des Rennens selbst nicht der in dieser Vorschrift geforderten Beleuchtungseinrichtungen (§ 67 Abs. 8 StVZO). Für Trainingsfahrten tritt diese Befreiung nicht generell ein, sie wäre nur über eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall gemäß § 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO möglich. In diese bestehende Rechtslage wird durch die Änderung der Vwv-StVO nicht eingegriffen. Außerdem kann festgestellt werden, daß Dietrich Thurau und andere Spitzensportler auch bei der bestehenden Rechtslage hinreichende Trainingsmöglichkeiten hatten, die ihnen große internationale Erfolge ermöglichten. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3310 Fragen B 132 und 133): Wie beurteilt die Bundesregierung die angebliche Absicht der Deutschen Bundesbahn, auf eine S-Bahnhaltestelle am Neckarstadion in Stuttgart zu verzichten, weil eine ausreichende Anzahl von Pkw-Parkplätzen zur Verfügung stehen sollen? Wie sieht die Bundesregierung eine solche Maßnahme im Zusammenhang mit städteplanerischen und energiepolitischen Bemühungen, den öffentlichen Personenverkehr auszubauen, um u. a. durch attraktive schienengebundene Verkehrssysteme den Autofahrer zu veranlassen, auf öffentliche Nahverkehrsmittel umzusteigen? Zu Frage B 132: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn den Ausbau einer S-Bahnhaltestelle Neckarstadion ablehnt. Sie fordert jedoch — gemeinsam mit dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart — zu Recht, daß bei einem Bau der zusätzlichen Haltestelle die Anzahl der Parkplätze auf den bisherigen Umfang begrenzt wird. Zu Frage B 133: Die Bundesregierung unterstützt den Bau von zusätzlichen S-Bahnhaltestellen an Verkehrsschwerpunkten. Sie erwartet jedoch aus wirtschaftlichen Gründen, daß auch entsprechende flankierende Maßnahmen getroffen werden. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3310 Fragen B 134 und 135): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der Durchführung des Gesetzes zur kostenlosen Beförderung von Schwerbehinderten im Personennahverkehr seitens der zuständigen Deutschen Bundesbahn die Begriffe "begünstigte Züge" und ,50-km-Grenze" großzügig und wenig bürokratisch gehandhabt werden sollten, um sowohl gewisse Überschreitungen der 50-km-Grenze nicht als Härte auftreten zu lassen als auch — insbesondere in Bereichen ohne direkte Nahverkehrsmöglichkeiten — die im Rahmen der 50-km-Zone haltenden Durchgangszüge in die Möglichkeiten des Gesetzes einzubeziehen? Ist die Bundesregierung notfalls bereit, auf den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn dahin gehend einzuwirken, daß er die bereits jetzt auftretenden bürokratischen Hemmnisse in aller Kürze abbaut? Zu Frage B 134: Das Problem der „50-km-Grenze" wird in absehbarer Zeit, spätestens mit Inkrafttreten der Ausweisverordnung, durch ein allseits zufriedenstellendes Verfahren gelöst sein. Bis dahin hat die Deutsche Bundesbahn ihre Mitarbeiter angewiesen, großzügig zu verfahren. Es war der erklärte Wille des Gesetzgebers, vom Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn neben dem S-Bahn-Verkehr und dem Verkehr im Verbünden nur die unentgeltliche Benutzung der Nahverkehrszüge zuzulassen. Motiv des Gesetzgebers für diese Regelung war es, auch denjenigen Schwerbehinderten die Freifahrt im Nahverkehr zu ermöglichen, in deren Wohnbereich außer dem Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn sonstige Nahverkehrsmittel nicht existieren. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, daß in solchen Gebieten in ausreichendem Maße Nahverkehrszüge verkehren. Der Bundesminister für Verkehr läßt z. Z. durch die Deutsche Bundesbahn prüfen, ob diese Ausgangslage für die gesetzliche Regelung zutrifft oder ob es Gebiete gibt, die im Nahbereich weder mit Nahverkehrszügen noch mit anderen Nahverkehrsmitteln, sondern ausschließlich mit Eilzügen bedient werden. In diesem Fall wird die Bundesregierung die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Zu Frage B 135: Die Bundesregierung ist bereit, zur Beseitigung bürokratischer Hemmnisse beizutragen. Sie ist aber andererseits auch verpflichtet, darauf zu achten, daß der Deutschen Bundesbahn durch eine Ausweitung der gesetzlichen Regelungen keine Einnahmenminderungen bzw. Kostenmehrungen entstehen, für die sie keinen Ausgleich erhält. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 136): 14570* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Trifft es zu, daß die Freifahrtmöglichkeiten von Schwerbehinderten bei der Deutschen Bundesbahn auf Nahverkehrszüge beschränkt sind, so daß Schwerbehinderte im ländlichen Raum, wo kaum noch Nahverkehrszüge verkehren, letztlich von der Vergünstigung ausgeschlossen sind, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Es war der erklärte Wille des Gesetzgebers, vom Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn neben dem S-Bahn-Verkehr und dem Verkehr in Verkehrsverbünden nur die unentgeltliche Benutzung der Nahverkehrszüge zuzulassen, also derjenigen Züge, deren verkehrspolitische Aufgabe es ist, den Nahverkehr zu bedienen. Motiv des Gesetzgebers für diese Regelung war es, auch denjenigen Schwerbehinderten die Freifahrt im Nahverkehr zu ermöglichen, in deren Wohnbereich außer dem Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn sonstige Nahverkehrsmittel nicht existieren. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, daß in solchen Gebieten in ausreichendem Maße Nahverkehrszüge verkehren. Der Bundesverkehrsminister läßt zur Zeit durch die Deutsche Bundesbahn prüfen, ob diese Ausgangslage für die gesetzliche Regelung zutrifft oder ob es Gebiete gibt, die im Nahbereich weder mit Nahverkehrszügen noch mit anderen Nahverkehrsmitteln, sondern ausschließlich mit Eilzügen bedient werden. In diesem Falle wird er die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 137 und 138): Welche Veränderungen werden sich beim Bau von Bundesfernstraßen im Bergischen Raum in Nordrhein-Westfalen bezüglich der Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Bundesfernstraßenbau im Rahmen des zweiten 5-Jahres-Plans ergeben? Welche Vorschläge bzw. Prioritätenliste hat das Land Nordrhein-Westfalen dem Bundesverkehrsminister zu den einzelnen Straßenbauprojekten im Bergischen Raum in Nordrhein-Westfalen für die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Bundesfernstraßenbau unterbreitet? Zu Frage B 137: Im Rahmen des zweiten 5-Jahres-Planes (2. FJP, 1976-1980) werden sich aus der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen keine Änderungen ergeben, da der angepaßte Bedarfsplan erst nach Auslaufen des 2. FJP (ab 1981) gelten wird. Zu Frage B 138: In Zusammenarbeit mit den Ländern wurde ein Entwurf für den neuen Bedarfsplan erarbeitet, der die Vorschläge der Länder weitgehend berücksichtigt. Für den bergischen Raum weist dieser Entwurf einige Änderungen gegenüber dem gültigen Bedarfsplan auf, deren wichtigste im Folgenden unter Angabe des Landesvorschlages aufgeführt sind: Maßnahme Vorschlag des Landes NRW Darstellung im Entwurf für den neuen Bedarf splan A 1 Burscheid-Kamen (6streifiger Ausbau) Stufe I entfällt entfällt entfällt Stufe I Stufe I Stufe II Stufe I A 31 Bottrop-Landesgrenze NW/RP 2. Fahrbahn entfällt kein Bedarf A 43 Köln-Wuppertal Langenfeld-Werdohl kein Bedarf A 54 Siegburg-Much (Ausbau) kein Bedarf B 56 Remscheid-Lüdenscheid Stufe I Stufe I Stufe II B 229 Lüdenscheid-Werdohl (Ersatz für entfallende A 54) 2streifige Bundesstraße B 229 Wermelskirchen-Gummersbach Stufe I B 256n Die vorgenannten Änderungen gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments zum Entwurf für den fortgeschriebenen Bedarfsplan. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 139): Teilt die Bundesregierung Feststellungen des Lufthansa-Vorstandsmitgliedes Utter, daß der Flugbetrieb durch schlecht organisierte oder mangelhaft ausgerüstete Flugsicherungsdienststellen anderer europäischer Länder behindert wird, und wenn ja, um welche Länder handelt es sich dabei und wie kann eine Änderung des bestehenden Zustandes erreicht werden? Die Statistiken der Luftraumnutzungszentrale der Bundesanstalt für Flugsicherung bestätigen, daß es — vor allem in den Sommermonaten — zu erheblichen Problemen bei der Abwicklung der Flugverkehrsflüsse in Richtung Südeuropa (Spanien/Portugal, Italien, Jugoslawien/Griechenland, Ungarn) kommt. Zur Überwindung dieser Probleme hat die Bundesregierung vorgeschlagen, im Rahmen der Organisation EUROCONTROL ein internationales System der Planung und Steuerung der Flugverkehrsflüsse in Europa zu schaffen. Die Bundesregierung verspricht sich von diesem System über die Bewältigung der Flugverkehrsflußprobleme hinaus die Schaffung einer Basis für eine erfolgversprechende europäische Zusammenarbeit bei der weiteren Planung und Systementwicklung auf dem Gebiet der Flugsicherung. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, um die Systemengpässe in Europa wirksam zu überwinden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14571* Der deutsche Vorschlag wird in den kommenden Wochen und Monaten im-Rahmen der Organisation EUROCONTROL, der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausführlich diskutiert werden. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 140 und 141): Hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, das Autobahnkreuzungsbauwerk A 7/A 8 in der Gemarkung Elchingen, entgegen den Vorschlägen der Bayerischen Obersten Baubehörde und aller örtlichen Kommunalbehörden, Autobahnkreuz Ulm" zu benennen, die Tatsache berücksichtigt, daß das Kreuzungsbauwerk nahezu im Landkreis Neu-Ulm liegt? Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung unter diesem Gesichtspunkt zu überprüfen, und das Kreuzungsbauwerk unter Verwendung eines ebenfalls allgemein bekannten Ortsnamens dann „Neu-Ulmer Kreuz" zu benennen, nachdem es bereits die Autobahnausfahrten Ulm-West und Ulm-Ost gibt? Die Frage der Bezeichnung des Autobahnkreuzes A 7/A 8 ist vom Bundesminister für Verkehr sehr eingehend geprüft worden. Die Mehrzahl aller maßgeblichen Argumente und Gesichtspunkte sprach für die Bezeichnung „Autobahnkreuz Ulm". Das Autobahnkreuz liegt im Großraum Ulm. Es ist sowohl von der Kernstadt Ulm als auch von Neu-Ulm ca. 15 km entfernt. Bei der Gegenüberstellung der Entscheidungsgründe war der Bekanntheitsgrad von Ulm von besonderem Gewicht. Er erleichtert auch Ausländern die großräumige Orientierung im Autobahnnetz. Hierbei verbindet der Verkehrsteilnehmer mit dem Namen „Ulm" vorwiegend die Vorstellung der Region Ulm. Würde man das Autobahnkreuz mit „Neu-Ulm" benennen, so wäre damit für die Verkehrsteilnehmer die unzutreffende Vorstellung verbunden, daß das Autobahnkreuz sehr nahe bei Neu-Ulm gelegen sei. Als Bezeichnung der Region eignet sich „Neu-Ulm" sicherlich nicht. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, ihre Entscheidung zu ändern. Im übrigen sind die Beschilderungsarbeiten wegen des bevorstehenden Termins der Verkehrsfreigabe bereits weit fortgeschritten. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/3310 Fragen B 142 und 143): Wann ist nunmehr mit dem Ausbau der B 255 zu rechnen, nachdem entschieden ist, daß die A 48 (Westerwald-Autobahn) nicht gebaut wird? Wie ist der Stand der Planungen zur Umgehung der Stadt Nastätten im Zuge der B 274, und wann ist voraussichtlich mit dem Baubeginn zu rechnen? Zu Frage B 142: Der Bundesminister für Verkehr wird dem Deutschen Bundestag vorschlagen, den Neubau der A 48 (Westerwald-Autobahn) nicht in den künftigen Bedarfsplan aufzunehmen und statt dessen als Ersatzmaßnahme aus dem Raum Montabaur—Mogendorf bis Langenhahn eine zweistreifige Bundesstraße zu bauen. Die Trassenführung bleibt weiteren Untersuchungen vorbehalten. Über den Zeitpunkt der Baudurchführung können noch keine Angaben gemacht werden. Zu Frage B 143: Die Planung für die Südumgehung Nastätten im Zuge der B 274 ist mit dem Bundesminister für Verkehr abgestimmt. Zur Zeit wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Maßnahme ist im Straßenbauplan enthalten. Mit den Bauarbeiten wird begonnen, sobald die Planfeststellung bestandskräftig ist. Anlage 135 Antwort des Pari. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 144): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, eine Zusammenlegung der Omnibusdienste von Bahn und Post bei der Deutschen Bundesbahn anstelle der Zusammenfassung in einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Betriebseinrichtung von Bahn und Post ins Auge zu fassen? Im Rahmen der 1970 gebildeten „Omnibusverkehrsgemeinschaft Bahn-Post" sind bereits die Verwaltungsstellen beider Sondervermögen auf Bundes- und Bezirksebene zusammengelegt worden. Diese Einrichtungen dienten zwar schnellerer gegenseitiger Information, der Abstimmung des Verkehrsangebots, der Anerkennung von Fahrausweisen u. ä.; eine nennenswerte Aufwandsminderung trat dadurch jedoch nicht ein, weil Betriebsgestaltung und -durchführung Sache der getrennt geführten Sondervermögen mit voneinander unabhängigen Unternehmensorganen und zentraler Leitungskompetenz blieb und nach den gesetzlichen Vorschriften auch bleiben mußte. Im übrigen hat die Bundesregierung bisher weder die Bildung eines neuen Bus-Sondervermögens des Bundes mit öffentlich-rechtlichen Betriebseinrichtungen noch eine Zusammenlegung der Bundesbusdienste bei der Deutschen Bundesbahn ins Auge gefaßt. Vielmehr hat sie sich für die Bildung einer Bus-Unternehmensgruppe mit handelsrechtlichen Regionalgesellschaften entschieden und dieses Modell in vier größeren Gebieten seit 1976 erfolgreich durchgeführt. Allerdings prüfen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost im Auftrag des Bundesministers für Verkehr einen Beschluß der Arbeitsgruppe Verkehr der SPD-Bundestagsfraktion, in dem eine Zusammenlegung bei der Deutschen Bundesbahn empfohlen wird. In diese Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist, wird auch einzubeziehen sein, daß die Regionalverkehrsgesellschaften in Kiel, Hannover, Köln und München bei erheblicher Ausdehnung ihres Angebots im Linienverkehr 1977 und 1978 über 9 Millionen DM als Überschuß an die Gesellschafter Bahn und Post abgeführt haben. 14572* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 145): Welche Überlegungen hat die Deutsche Bundesbahn für den Raum Weiden angestellt, und wie sind die möglichen Auswirkungen auf die dort vorhandenen Arbeitsplätze? Für den Weidener Raum bestehen bei der Deutschen Bundesbahn (DB) außer der Ihnen bereits bekannten Auflösung der Verkehrskontrolle (VK) keine weiteren Überlegungen, die auf Veränderungen in der Organisationsstruktur des Weidener Raumes abzielen. Unbeschadet dessen ist die DB bemüht, ihre Leistungsfähigkeit durch Rationalisierungen, Organisationsstraffungen und Konzentration zu verbessern und dadurch wirkungsvoll zu einer längerfristigen Stabilisierung des Unternehmens beizutragen. Die VK Weiden soll nach vorbereitenden Gesprächen mit der Personalvertretung 1980 aufgelöst werden. Die dadurch frei werdenden 13 Mitarbeiter werden voraussichtlich bei einer der Dienststellen in Weiden weiterbeschäftigt. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 146 und 147): Treffen Presseberichte zu, nach denen die Bundesregierung aus Rationalisierungsgründen, weil der Postbetrieb auf die Herstellung und den Vertrieb von Markenblocks heute nicht mehr eingestellt sei, mit dem Erscheinen des Weihnachtsblocks 1978 die Ausgabe neuer Blocks bis auf weiteres eingestellt hat? Wenn ja, wieso hat die Bundesregierung dann zum Jag der Briefmarke 1979" am 11. Oktober 1979 zum ersten Mal einen Kleinbogen herausgegeben, der in Größe und Form einem Block entspricht? Zu Frage B 146: Bei der Herstellung von Wertzeichenblockausgaben mit Postwertzeichen, die zum Freimachen von Standardbriefsendungen benutzt werden können, müssen künftig aus postbetrieblichen Gründen bestimmte Format-Vorgaben eingehalten werden: Für die automatische Briefverteilung ist für die Freimachung in der rechten oberen Ecke eine fläche von 40 mm Breite und mindestens 74 mm Länge vorgesehen. In der Lesezone, die nach unten an die Freimachungszone anschließt, dürfen sich rechts neben der Aufschrift und in einem Abstand von mindestens 2 cm oberhalb und links der Aufschrift keine anderen Angaben befinden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, ist die für Standardbriefsendungen vorgesehene maschinelle Bearbeitung nicht mehr möglich. Postwertzeichen für die Freimachung von Standardbriefsendungen, die größer sind als die Freimachungszone, wie z. B. die Blockausgaben, behindern die maschinelle Bearbeitung. Um dies zu vermeiden, müßte man zur Freimachung solcher Sendungen die Wertzeichen aus den Blöcken herauslösen. Leider werden jedoch — aus philatelistischem Interesse — die Blöcke erfahrungsgemäß ungeteilt auf die Sendungen geklebt. Deshalb sollen keine Blöcke mit Postwertzeichen mehr ausgegeben werden, die sich zum Freimachen von Standardbriefsendungen eignen. Ungeteilte Blöcke können demnach ohne Beeinträchtigung des Postbetriebs nur zur Freimachung von ausreichend großen Briefsendungen verwendet werden, die nicht für eine maschinelle Bearbeitung vorgesehen sind. Ob für diese Zwecke noch Wertzeichenblöcke herausgegeben werden sollen, muß noch geprüft werden. Zu Frage B 147: Die bis 1978 erschienenen Blockausgaben — hatten Formate zwischen 6,0 x 10,0 cm und 10,5 x 14,8 cm, — enthielten eine Marke bzw. bis zu 8 verschiedene Marken, — wurden nur als Block verkauft. Der Kleinbogen „Tag der Briefmarke 1979" — hat das Format 9,6 x 20,6 cm — enthält 10 gleiche Marken — enthält Marken, die auch einzeln verkauft werden. Er weicht also in jeder Hinsicht von den früheren Blockausgaben ab. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 148): Können die Einwohner der Städte Versmold und Borgholzhausen damit rechnen, zumindest tarifmäßig den übrigen Städten und Gemeinden insofern gleichgestellt zu werden, als sie zum Tarif des Nandienstes mit ihrer Kreisverwaltung werden telefonieren können, oder was sonst bedeutet die Aussage der Bundesregierung, .Unbeschadet dessen wird die Deutsche Bundespost zum Nutzen der Kunden weiterhin bemüht sein, auch nach Einführung des Nandienstes die Tarifgestaltung der fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen." (Deutscher Bundestag, Protokoll vom 14. September 1979, S. 13597 A) konkret? Die Städte Versmold und Borgholzhausen sind insofern den übrigen Städten und Gemeinden gleichgestellt, als nach Einführung des neuen Tarifsystems jeder Bürger seine Gemeindeverwaltung zum Nahtarif erreichen kann. Eine weitergehende Zielsetzung ist von der Deutschen Bundespost nicht formuliert worden. Anträgen, auch die zugehörige Kreisstadt in den Nahtarif einzubeziehen, konnte wegen der notwendigen Einheitlichkeit der Tarifstruktur im Bundesgebiet nicht gefolgt werden. Das schließt jedoch nicht aus, daß die Deutsche Bundespost im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten wie in der Vergangenheit auch künftig die Tarifgestaltung der fortschreitenden technologischen Entwicklung anpaßt. So ist geplant, die Verkehrsbeziehungen z. B. zwischen Versmold bzw. Borgholzhausen und Gütersloh zeitgleich mit der Einführung des Nahtarifs um ein Drittel zu verbilligen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14573* Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 149 und 150): In welcher Auflage, mit welchen Kosten und mit welcher Kostendekkung wird die Zeitschrift "telepost" herausgegeben? Für welchen Bezieherkreis wird die Zeitschrift "telepost" herausgegeben? Zu Frage B 149: Die „telepost", früher „Christi von der Post", wird bereits seit 1961 als Mitarbeiterzeitschrift in einer Auflage von rund 500 000 Exemplaren monatlich herausgegeben. Die Kosten hierfür betrugen im Rechnungsjahr 1978 rund 1,8 Millionen DM. Das Heft 10/79 der „telepost" wurde im Umfang erweitert, inhaltlich überwiegend auf die Kunden der Deutschen Bundespost abgestellt und in einer Gesamtauflage von 1 Million Stück als Null-Nummer einer eventuellen Kundenzeitschrift herausgebracht. Die Kosten für diese Ausgabe betrugen rund 588 000 DM. Sie werden aus Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Bundespost bezahlt. Zu Frage B 150: 500 000 Exemplare der neuen „telepost" wurden wie bisher an die Postangehörigen, 500 000 Stück an Postkunden und Meinungsbildner verteilt. Ob in dieser oder anderer Form künftig jährlich zwei bis drei mal eine Post-Illustrierte für Kunden herausgegeben wird, hängt vom Ergebnis einer z. Z. noch laufenden demoskopischen Umfrage ab. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 151): Hält es die Bundesregierung für rechtlich und politisch einwandfrei, fraktionsinterne Meinungsbildungen zur Grundlage von Verwaltungsanordnungen — wie mit Verfügung 123 — 3 B 2631— 2 des Bundespostministers vom 14. August 1979 geschehen — zu machen? Die Bundesregierung ist durch fraktionsinterne Meinungsbildungen rechtlich nicht gebunden. Sie hält es jedoch politisch für geboten, die Meinung der sie tragenden Fraktionen zu berücksichtigen. Mit beidem hat die erwähnte Verwaltungsanordnung unmittelbar nichts zu tun. Der Bundesminister für Verkehr muß der Bundesregierung einen Bericht über den Stand der Neuordnung der Omnibusdienste des Bundes vorlegen. Um dabei allen politisch relevanten Gesichtspunkten gerecht zu werden, wozu selbstverständlich auch die Vorstellungen der Koalitionsfraktionen gehören, müssen Daten gesammelt werden. Diesem Zweck dient die in der Frage erwähnte Verfügung des Bundespostministeriums an die Oberpostdirektionen. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 152): Will es die Bundesregierung in Kauf nehmen, daß als Folge der teils schon verordneten und teils geplanten Einführung von Heizungsmeßmethoden durch Verdunstungsgeräte nach bisherigen Erfahrungen die einen Bewohner einen Teil ihrer Räume ganz oder teilweise oder zeitweise unbeheizt lassen und sich für eine Mindesterwärmung auf die Heizung der Nachbarn verlassen, die dafür um so mehr Energie verbrauchen und Kosten aufwenden müssen, oder im Wettbewerb der Mietparteien um möglichst geringe Rechnungen durch Unterkühlung Feuchtigkeit entsteht, das Rohrsystem leidet und Schäden an der Bausubstanz eintreten können, die in keinem Verhältnis zur erwartenden Energieeinsparung und den Folgekosten stehen? Die Bundesregierung hat nicht vorgeschrieben, daß der Wärmeverbrauch mit Geräten eines bestimmten Systems erfaßt werden muß. Sie hat auch nicht die Absicht, dies in Zukunft vorzuschreiben. Der sogenannte „Wärmediebstahl" und die behaupteten Bauschäden sind für die Bundesregierung keine gewichtigen Argumente, weil sie nur unter extremen Voraussetzungen oder bei Baumängeln von Bedeutung werden können. Ihre Bedeutung steht in keinem Verhältnis zu den Energieeinsparungen, die durch die Abrechnung der Heizkosten auf der Grundlage des erfaßten Wärmeverbrauches erwartet werden können. Im übrigen sind der „Wärmediebstahl" und etwaige Bauschäden Erscheinungen, die auch bei Wohnungen mit Ofen oder Etagenheizung auftreten können und daher nicht den zentralen Heizungsanlagen, geschweige denn der Erfassung des Wärmeverbrauches in diesen Anlagen angelastet werden dürfen. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 153 und 154): Warum übergeht die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zum Zwangseinbau von Heizwärmemessern die dagegen vorgebrachten Einwendungen des Deutschen Mieterbunds und von Verbänden sowohl gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften als auch privater Hausbesitzer, nachdem sich Unternehmungen nach jahrelanger Erprobung wegen ihrer schlechten Erfahrungen bereits wieder zum Ausbau der Geräte entschlossen haben? Hat die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zum Einbau von Thermostaten und Heizwärmemessern berücksichtigt, daß für die Investition der Geräte und später für ihre Kontrolle in Verbindung mit dem umständlichen Ablese- und Kostenverteilungsverfahren ein beträchtlicher neuer sachlicher und personeller Verwaltungsaufwand entsteht, dessen Mehrkosten die Mieten und die Wohngelder außer Verhältnis zum wirklichen Nutzen erhöhen? Zu Frage B 153: Die Bundesregierung hat sich eingehend mit den Einwendungen befaßt, die gegen die Erfassung des Wärmeverbrauches in Wohnungen vorgetragen werden. Vor die Frage gestellt, geringfügige Ungenauigkeiten bei der Erfassung des Wärmeverbrauches in Kauf zu nehmen oder auf eine wesentliche Einsparung von Heizenergie zu verzichten, hat die Bundesregierung der Einsparung von Heizenergie den Vorrang gegeben. 14574* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 Zu Frage B 154: Die Bundesregierung hat die Wirtschaftlichkeit der auf dem Markt eingeführten Geräte zur Erfassung des Wärmeverbrauchs untersuchen lassen. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß alle Geräte wirtschaftlich sind, aber Unterschiede im Verhältnis von Nutzen zu Kosten bestehen. Das günstigste Verhältnis ist bei den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip zu erwarten. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß einzelne Mieter in Zukunft mehr als bisher bezahlen müssen, weil sie durch den erfaßten Wärmeverbrauch mit höheren Kostenanteilen belastet werden. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 155): Bedenkt die Bundesregierung bei ihren erlassenen oder geplanten Verordnungen über die Abrechnung von Heizkosten, daß an der Südseite eines Gebäudes 20 Grad und an der nördlichen Hofseite zur selben Zeit und bei gleicher Wärmeabgabe der Heizkörper nur 14 Grad herrschen können, und ob es nicht in hohem Maße unsozial ist, den ohnehin weniger begünstigten Bewohnern der Nord-, Wetter-, Hof- und Windseiten auch noch höhere Heizkosten aufzubürden, wenn auch sie eine Temperatur von 20 Grad haben wollen? Die Bundesregierung hat bisher eine Verordnung zur Änderung der II. Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung 1970 vom 22. Juni 1979 erlassen. Sie ist auf preisgebundene Wohnungen, insbesondere Sozialwohnungen anzuwenden. Durch die Verordnung werden die Vermieter verpflichtet, Geräte zur Erfassung des Wärmeverbrauchs in den Wohnungen zu installieren und über die Heizkosten unter Berücksichtigung des erfaßten Verbrauches abzurechnen. Die Heizkosten sind jedoch nicht nur nach dem erfaßten Verbrauch umzulegen. Mindestens 40 v.H. und höchstens 60 v. H. der Heizkosten werden nach einem festen Maßstab, in der Regel nach der Wohnfläche der beheizten Räume umgelegt. Der nach einem festen Maßstab aufzuteilende Teil der Heizkosten soll die sogenannten festen Kosten und den Teil der Brennstoffkosten decken, der durch Bereitschaftsverluste im Kessel und durch Verluste im Rohrnetz entsteht. Er dient darüber hinaus auch zum Ausgleich der angesprochenen lagebedingten Vor- und Nachteile der einzelnen Wohnungen. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Wohnungen hängen von vielen Faktoren ab und lassen sich deshalb nicht mit starren Regeln berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist in der Verordnung ein Spielraum zwischen 40 v. H. und 60 v. H. eingeräumt. Sollte die obere Grenze des Rahmens im Einzelfall nicht zum Ausgleich ausreichen, liegt dies mit größter Wahrscheinlichkeit an den auf diese Weise deutlich werdenden Mängeln des Hauses. Sie sollten dringend beseitigt werden. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 873310 Frage B 156): Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß auf der Grundlage älteren oder des von ihr gesetzten Bundesrechts Vermieter sogenannter Altbauten, deren Mieter dem Einbau von Wärmemeßgeräten widersprochen haben, Anträge auf behördliche Genehmigung bei einer Stadtverwaltung mit der Begründung einer vorteilhaften Verbesserung bewilligt erhalten und bei einer anderen Verwaltung gleiche Anträge mit dem Hinweis abgelehnt werden, daß weder eine Verbesserung eintritt noch eine nachhaltige Energieeinsparung zu erwarten ist, da sie lediglich die verbrauchte Energie messen, aber den Energieverbrauch nicht reduzieren? Die angesprochene Problematik kann sich nur in Berlin ergeben; denn die rechtliche Grundlage der Entscheidungen der Stadtverwaltung ist die Altbaumietenverordnung Berlin. Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, auf eine einheitliche Handhabung dieser Verordnung in der Verwaltung hinzuwirken. Sie hat jedoch die Absicht, auch für die Altbauwohnungen in Berlin vorzuschreiben, daß der Wärmeverbrauch zu erfassen und der Abrechnung der Heizkosten zugrunde zu legen ist, sobald sie die gesetzliche Ermächtigung erhalten hat. Die gesetzliche Ermächtigung soll durch eine Änderung des Energieeinsparungsgesetzes herbeigeführt werden. Der Entwurf des Gesetzes ist eingebracht. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 157 und 158): In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung bei ihren gesetzlichen Maßnahmen zur Einsparung von Energie in Mehrfamilienhäusern der Tatsache zu begegnen, daß Verdunstungsmesser nicht geeicht werden können, nach Angaben der Hersteller von vornherein Meßfehler bis zu 10 v. H. aufweisen und nicht den tatsächlichen Wärmeverbrauch für einen Gesamtraum messen, sondern hinter Gardinen oder Schutzgittern den dort eintretenden Wärmestau messen und so ein scheinbar gerechteres System zu noch größeren Ungerechtigkeiten als eine Kostenverteilung nach Wohnflächen führt? Hat die Bundesregierung bei ihren gesetzlichen Maßnahmen zur Einsparung von Energie in Mehrfamilienhäusern auch die Tatsache berücksichtigt, daß Verdunstungsmesser auf Grund des Wärmestaus den Verbrauch zu hoch anzeigen, oder selbst dann, wenn die Heizung nicht in Betrieb ist, Verbrauch anzeigen, weil die vom Warmwasserrohr erwärmte Wand oder Sonneneinstrahlung im Obergeschoß Mehrflüssigkeit verdunsten läßt, und es auch somit zu größeren Ungerechtigkeiten kommen kann? Zu Fragen B 157 und 158: Die angesprochenen Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind zwar keine Meßgeräte für Wärme. Aber sie eröffnen eine einfache und preiswerte Möglichkeit, die Heizkosten unter Berücksichtigung des individuellen Verbrauches zu verteilen. Durch diese Verteilung wird deutlich, daß es sich lohnt, sparsam zu heizen. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die erforderliche Einsparung von Heizenergie. Die systemimmanenten Probleme der Heizkostenverteiler sind aus zahlreichen Untersuchungen bekannt. Sie können im Rahmen einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage nicht im einzelnen ab- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14575* gehandelt werden. Als Ergebnis ist herauszustellen: Die Fehler halten sich in tolerablen Grenzen. Die mittlere Abweichung der Verteiler in einer Wohnung kann bis zu ± 6 v.H. betragen. Sie kann sich im ungünstigsten Fall mit ± 3,6 v.H. auf die Abrechnung der Heizkosten auswirken, weil nur maximal 60 v.H. der gesamten Heizkosten nach der Anzeige des Verbrauchs umgelegt werden dürfen. Allerdings erhöhen Heizkörperverkleidungen und geschlossene Vorhänge vor Heizkörpern die Anzeige. Dies kann unter dem tragenden Gesichtspunkt der Energieeinsparung in Kauf genommen werden, weil die Verkleidungen und Vorhänge die Abstrahlung der Wärme in den Raum verhindern und damit den Wärmeverbrauch nicht unwesentlich erhöhen. Die Verbraucher werden von den Fachfirmen auf die erhöhte Anzeige hingewiesen. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 159 und 160): Was hat die Bundesregierung unternommen, um zur Durchführung des Energieeinsparungsgesetzes vom 30. Juni 1979 ein einfaches und in den Bundesländern einheitliches Bewilligungsverfahren für die Zulage einzuführen, wie es angekündigt, aber nicht verwirklicht worden ist? Wieviel Richtlinien und Erlasse des Bundes sind zur Durchführung des Energieeinsparungsgesetzes vom 30. Juni 1979 bisher ergangen? Wegen des Sachzusammenhanges möchte ich die Fragen zusammen beantworten. Das Energieeinsparungsprogramm nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz (i. d. F. vom 12. Juli 1978) wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Auf das Bewilligungsverfahren hat die Bundesregierung keine unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten; es gibt deshalb keine Richtlinien oder Erlasse des Bundes zur Durchführung des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes. Im Zuge der Verhandlungen über die ergänzende Verwaltungsvereinbarung zwischen, Bund und Ländern zum Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz hat sich der Bundesbauminister bemüht, die Länder zu möglichst einheitlichem Vorgehen bei der Bewilligung der Förderungsmittel zu bewegen. Wichtigstes Ergebnis dieser Bemühungen ist, daß alle Länder einen einheitlichen Mindestkatalog mit förderbaren Maßnahmen in ihre Richtlinien aufgenommen haben. Anlage 147 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Fragen B 161, 162 und 163): Gibt es eine Absprache bzw. eine stille Duldung zwischen deutschen und französischen Instanzen dahin gehend, daß die französische Seite auf den Bau einer Staustufe bei Neuburgweier verzichten würde, wenn die deutsche Seite akzeptiert. daß die französische Kali-Industrie ihre salzhaltigen Abwässer weiterhin gegenüber dem Kaiserstuhl in den Rhein leiten darf? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Land Baden-Württemberg von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens in Verbindung mit dem offensichtlich nicht mehr für notwendig gehaltenen Neubau einer Staustufe Neuburgweier abzuraten, nachdem sie (vgl. Fragestunde vom 6. August 1979) ein solches Planfeststellungsverfahren aus technischen Gründen nicht mehr für notwendig halt? Welchen Umfang werden die Polderflächen in Verbindung mit einer etwaigen Staustufe Neuburgweier im Raum Rastatt haben und um wieviel werden diese größer oder kleiner sein, je nachdem, ob die Staustufe gebaut wird oder nicht? Zu Frage B 161: Es gibt keine solche Absprache oder stille Duldung zwischen der deutschen und französischen Verwaltung. Zu Frage B 162: Die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für den Ausbau von Bundeswasserstraßen ist nach dem Bundeswasserstraßengesetz Aufgabe des Bundes. Da in der Geschiebezugabe eine bessere Alternative zur Staustufe gefunden ist, sollte nach Auffassung der Bundesregierung auf den Bau der Staustufe Au-Neuburg und folglich auf das entsprechende Planfeststellungsverfahren verzichtet werden. Der Verzicht gehört daher zu Vorschlägen, die der französischen Seite unterbreitet wurden. Zu Frage B 163: Im Raum Rastatt würden beim Bau einer Staustufe Au-Neuburg Retentionspolder mit einem Rückhaltevolumen von rd. 41 Millionen m3 geschaffen werden. Bei Verzicht auf die Staustufe Au-Neuburg verringert sich das insgesamt erforderliche Poldervolumen um etwa 10 Millionen m3. Das Land Baden-Württemberg prüft zur Zeit, ob für die restlichen 31 Millionen m3 oberhalb im Bereich der staugeregelten Rheinstrecke Poldervolumen-bereitgestellt werden können. Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 164): Ist der Bundesregierung bekannt, daß gerade Hobbyräume und Spielraume, die durch die Neufassung des ß 42 Absatz 4 Ziffer 3 der Zweiten Berechnungsverordnung gefördert werden sollten. nach den Bauordnungen einzelner Länder (z. B. Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz) durchaus zulässig sein können mit der Konsequenz, daß es in diesen Ländern entgegen der Intention des Verordnungsgebers doch zu einer hälftigen Anrechnung der Wohnfläche dieser Räume kommen kann. und ist die Bundesregierung bereit, dieser Gefahr bei der erforderlichen Neufassung der Verwaltungsanordnung über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen und über die Grundsteuervergünstigung nach dem IL Wohnungsbaugesetz Rechnung zu tragen? Hobby- und Spielräume sind Räume, die nach dem Sprachgebrauch der Bauordnungen zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind oder nach Lage und Größe als Aufenthaltsräume benutzt werden können. Sie müßten den Anforderungen des materiellen Bauordnungsrechts für Aufenthaltsräume genügen. Genügen sie diesen Anforderungen nicht, gehört ihre Grundfläche nach § 42 Absatz 4 Ziffer 3 der Zweiten Berechnungsver- 14576* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 ordnung nicht zur Wohnfläche, und zwar auch dann nicht, wenn ihre Nutzung vom Bauordnungsamt gestattet worden ist. Die Anrechnung der Grundfläche kann sich nur auf die objektiven Kriterien des Bauordnungsrechtes für zulässige Räume, nicht auf die Ermessensentscheidung der Bauordnungsämter gründen, zumal diese Entscheidungen zum Zeitpunkt der Bewilligung der öffentlichen Mittel oder bei der Anerkennung als steuerbegünstigt nicht immer vorliegen werden. Dessenungeachtet hat die Bundesregierung die Absicht, bei der Neufassung der Verwaltungsanordnung eine Interpretationshilfe zu geben. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lintner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 165): Ist der Bundesregierung bekannt, daß vor kurzem am DDR-Grenzübergang Eisfeld eine Frau und ihre beiden Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland wegen zweier präparierter Vögel und einer alten Taschenuhr 12 Stunden lang festgehalten worden sind und der Ehemann wegen angeblicher nicht vollständiger Ausfällung einer Zollerklärung noch 15000 DM Geldstrafe zahlen mußte, und stellt dieser Vorfall für die Bundesregierung einen Anlaß dar, von den DDR-Behörden zu verlangen, solche Praktiken einzustellen und künftig keine derart überhöhten Geldstrafen mehr zu verlangen? Der Bundesregierung ist vor ca. einem Monat durch einen Bericht der Grenzpolizeistelle Rottenbach ein Fall bekanntgeworden, der mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt identisch sein könnte. Bisher konnte der Angelegenheit mangels einer entsprechenden Bitte sowie näherer Informationen durch die Betroffenen nicht weiter nachgegangen werden. Ich bin gern bereit, dem Fall nachzugehen, wenn die Betroffenen dies wünschen. Voraussetzung wäre aber, daß mir die Unterlagen zugänglich gemacht werden, damit eine Prüfung in bezug auf eine etwaige Intervention gegenüber den DDR-Stellen möglich ist. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 166): Welche Filme sind nach der jüngsten Ausmusterung im Gesamtdeutschen Institut zu den Themen 17. Juni 1953, 13. August 1961, Erziehung der Jugend zu Haß, Berliner Blockade, Ernst Reuter als .zeitgerecht" abrufbar? Filme, die die BfgA zur Verfügung stellt, sind eines von mehreren Hilfsmitteln für die politische Bildungsarbeit. Der Filmkatalog des Gesamtdeutschen Instituts — eine Vorschlagsliste der umfassend verwertbaren und aktuellen Filme — enthält zu folgenden von Ihnen genannten Themen 17. Juni 1953, 13. August 1961, Berliner Blockade, Ernst Reuter die Filme: „Berlin 1945-1970" „20 Jahre DDR" „Gedenktag" „Praxis der Berlin-Regelung" Die verschiedenen Themenbereiche, insbesondere das Bildungs- und Erziehungssystem der DDR und seine Zielsetzungen, werden vor allem in vom BMB geförderten oder von der BfgA selbst veranstalteten Seminaren dargestellt und in Publikationen, die vom Ministerium herausgegeben oder als Verlagswerke angekauft wurden. Weitere Filme zu den angefragten Themenkreisen, die jedoch kein zeitgerechtes Bild der angesprochenen Thematik mehr geben, werden als Archivfilme im Gesamtdeutschen Institut aufbewahrt und können weiterhin entliehen werden, sofern die Lizenzen nicht abgelaufen und die Kopien noch technisch einwandfrei sind. Veraltete Filme sind jedoch in den meisten Fällen nur als Ergänzung aktueller Darstellungen — als historisches Zeitbild — sinnvoll. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage B 167): Hat die Bundesregierung die begründete Hoffnung, daß ein in nächster Zeit eventuell stattfindendes Gespräch zwischen Bundeskanzler Schmidt und SED-Sekretär Honecker eine für die Verbesserung und Erleichterung des Reiseverkehrs in die DDR „erfolgversprechende" Situation im Sinne der Antwort auf meine Frage vom 21. April 1978 (Drucksache 8/1728, Nr. A 80) schafft, und treffen Berichte im „Hamburger Abendblatt" vom 15. Oktober 1979 zu, wonach die Bundesregierung für ein derartiges Gespräch bereits ein Verhandlungspaket geschnürt hat, das u. a. eine Einbeziehung Hamburgs in den „kleinen Grenzverkehr" von Ost nach West vorsieht? Nach Informationen, die der Bundesregierung zugegangen sind, soll die DDR beabsichtigen, in Kürze die Reiseberechtigung für die Teilnahme am grenznahen Verkehr mit der DDR auf alle Bewohner der Landkreise Hannover, Holzminden, Main-KinzigKreis, Marburg-Biedenkopf und Soltau-Fallingbostel auszudehnen. Anlage 152 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 168): Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte, daß der Vatikan bei der Einteilung der Diözesen in Deutschland eine Anpassung an die derzeitige innerdeutsche Grenze vornimmt? Ihre Frage beantworte ich mit nein. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. November 1979 14577* Anlage 153 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 169 und 170): Hat die Bundesregierung an das Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg, außer einem Forschungsauftrag über ca. 850000 DM zur Überprüfung von radioaktiven Emissionen bei Kernkraftwerken, weitere Forschungsvorhaben vergeben bzw. beabsichtigt sie, dies zukünftig zu tun? Hält die Bundesregierung die Vergabe des genannten Auftrags für sachgerecht und vertrauenschaffend, angesichts der Tatsache, daß dem leitenden Mitarbeiter des Instituts, DipL-Biologen Dieter Teufel, während der Verhandlungen über das Kernkraftwerk Leibstadt (Schweiz) von Frau Prof. Dr. Fritz-Niggli — einer international anerkannten Expertin vom Strahlenbiologischen Institut der Universität Zürich — bescheinigt worden ist, daß die Expertise des Herrn Teufel „keine wissenschaftliche Arbeit darstelle, sondern ein subjektives Elaborat, offenkundlich mit der Idee, Laien zu verunsichern und mit pseudowissenschaftlichen Darstellungen falsche Vorstellungen zu erwecken", und daß „diese Art des Vorgehens nur als wissenschaftliche Kriminalität bezeichnet werden könne, die bislang nicht bekannt war"? Die Bundesregierung hat über den in Ihrer Anfrage erwähnten Forschungsauftrag hinaus keine weiteren Aufträge an das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg vergeben. Es ist zur Zeit auch keine weitere Auftragsvergabe vorgesehen. Bei der Vergabe von Forschungsaufträgen achtet die Bundesregierung darauf, daß die technischen und wissenschaftlichen Voraussetzungen für die sachgerechte Durchführung gegeben sind und somit ein erfolgreicher Abschluß des Auftrages erwartet werden kann. In dem hier vorliegenden Fall wurden diese Voraussetzungen vom Projektträger GRS (Gesellschaft für Reaktorsicherheit GmbH) geprüft. Allerdings wurde hierbei die wissenschaftliche Qualifikation jedes einzelnen Mitarbeiters des Instituts ebensowenig wie in vergleichbaren anderen Fallen untersucht. Die GRS hat die sicherheitstechnische Relevanz des Forschungsthemas bescheinigt und die Durchführung der beantragten Arbeiten empfohlen. Das dreijährige Vorhaben wird vom Projektträger während der gesamten Laufzeit wissenschaftlich begleitet und die Forschungsergebnisse ebenso kritisch hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Aussage geprüft, wie dies auch in anderen Fällen üblich ist. Anlage 154 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 171): Welche Versuchsreaktoren und Prototypen natriumgekühlter „Schneller Brüter" sind der Bundesregierung bekannt, wie lange und mit welchem Ergebnis funktionieren oder funktionierten sie? Folgende mit Natrium gekühlte Schnellbrutreaktoren sind in Betrieb bzw. im Bau bzw. geplant: Anlage Land Leistung (MWel) Betriebsbeginn Versuchsreaktoren EBR I/ EBR II DFR USA 0,2/20 15 1951/1965 Rapsodie (Fort.) BR-5/ BOR 60 GB (40 th) (5 th)/20 1962 bis F 1978 UdSSR 1967 1960/1969 Anlage Land Leistung (MWeI) Betriebsbeginn Leistungsreaktoren KNK I/ KNK II JOYO D 20 1973/1977 FFTF JAP USA UdSSR F (100 th) 1977 1979 1973 1974 1974 1979 BN 350 Phénix PFR GB UdSSR (400 th) 1983 BN 600 D 150 *) 1983 (offen) 1986 (?) SNR 300 Super Phénix CRBR Monju F 233 BN 1600 USA JAP UdSSR 254 600 295 1200 350 300 1600 * zuzüglich Trinkwassergewinnung durch Meerwasserentsalzung Der Betrieb dieser Anlagen hat gezeigt, daß Schnellbrüterkraftwerke dieser Leistungsgröße sicher und zuverlässig gebaut und betrieben werden können. Anlage 155 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 172): Welche finanziellen Hilfen hat die Bundesrepublik Deutschland für die Republik Türkei seit Bestehen der Bundesregierung geleistet? Die Republik Türkei hat seit 1958 von der Bundesrepublik Deutschland folgende finanzielle Hilfen erhalten: a) An öffentlicher Finanzhilfe 3,143 Mrd. DM einschließlich der multilateralen Hilfsaktion 1979 in Höhe von 380 Millionen DM; davon entfielen 1752,3 Millionen DM auf projektbezogene Kredite, 1053,9 Millionen DM auf Warenkredite und 357 Millionen DM auf Stabilisierungskredite (1958 und 1960). b) Aus dem Kreditsonderfonds zur Reintegration von türkischen Arbeitnehmern wurden bisher 7,5 Millionen DM bereitgestellt; außerdem werden weitere 3,5 Millionen DM bis Ende 1979 geleistet. c) Im Bereich der Technischen Zusammenarbeit im weiteren Sinne einschließlich sonstiger Zuwendungen betragen die Leistungen 341,4 Millionen DM (Stichtag: 31.7. 1979). d) Die Verteidigungshilfe (seit 2. 4. 1964) umfaßt ein Volumen von 800 Millionen DM. Darüber hinaus wurde unentgeltliche Materialhilfe (aus Überschußbeständen der Bundeswehr) in nicht zu beziffernder Höhe geleistet. e) Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den Sonderdarlehen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft an die Republik Türkei (1. Finanzprotokoll vom 12. September 1963; 2. Finanzprotokoll vom 23. November 1970) beläuft sich auf Gesamtzusagen in Höhe von insgesamt 472,6 Millionen DM (Auszahlung bis 31. Dezember 1978 389,6 Millionen DM). f) Das Umschuldungsvolumen zur Erleichterung der türkischen Zahlungsbilanz beläuft sich seit 1963 auf insgesamt 1,426 Mrd. DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Engelhard.


Rede von Hans A. Engelhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag bedarf der genauen Durchleuchtung und der detaillierten Beratung in den Ausschüssen, wobei ich allerdings der Meinung bin, daß die Federführung von der Sache her dem Rechtsausschuß zustünde, ohne daß ich durch diese Vorbemerkung einem unsachgemäßen Kompetenzgerangel Vorschub leisten will.
Die genaue Durchleuchtung und die detaillierte Beratung sind deswegen notwendig, weil dieser Antrag auf den ersten Blick etwas Bestechendes hat. Seine erste Lektüre löst beim Leser heftiges Kopfnicken, also Bejahung aus; denn der Antrag ist bürgerfreundlich sowie justiz- und behördenkritisch und stellt gewissermaßen den Versuch einer rundum gelungenen Quadratur des Verkehrskarussells in unserem Lande dar. Doch nur, wenn man zuverlässige statistische Angaben und eine genügende Menge von Rechtstatsachen zur Verfügung hat, bekommt man brauchbare Antworten auf eine ganze Reihe von Fragen, von denen ich hier nur einige ansprechen möchte:
Ist es wirklich richtig, daß die Gerichte das Instrument der Entziehung der Fahrerlaubnis so unsachgemäß anwenden? Wird also z. B. die Fahrerlaubnis von den Gerichten häufig auch dann entzogen, wenn nach ihrer Überzeugung gar nicht feststeht, daß sich die Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erwiesen haben? Wir werden weiter eine Antwort auf die Frage finden müssen, ob es wirklich systemfremd ist, wenn in der Praxis die Entziehung der Fahrerlaubnis den Betroffenen nicht selten härter trifft als die vom Gericht verhängte Strafe. Ist es nicht auch — ohne unzulässige Vergleiche ziehen zu wollen — bei anderen Maßregeln mit dem Ziel der Besserung und Sicherung ebenso, daß in erster Linie sie und nicht so sehr die vom Gericht verhängte Strafe das vom Täter gefürchtete Instrument sind?
In dem Antrag wird der Begriff „Denkzettel" gebraucht. Steckt in diesem Begriff der Gedanke der „Rache" der Gerichte, also die Absicht, durch eine Maßregel der Sicherung und Besserung schließlich das zu erreichen, was mit strafrechtlichen Mitteln möglicherweise nicht in gleichem Maße bewirkt werden kann? Oder ist es nicht so, daß der Begriff „Denkzettel" streng nach dem Wortlaut einen Zettel bezeichnet — wenn man in diesem Zusammenhang einmal das Urteil eines Gerichtes in unserem Lande als Zettel" bezeichnen will —, der den Betroffenen zum Nachdenken anhalten soll, so daß er vielleicht überhaupt erstmals zum Denken kommt?
Wenn man der Meinung ist, daß das Fahrverbot ausgeweitet werden sollte, dann muß man auch die folgende Frage beantworten: Ist es unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verwaltungsaufwandes empfehlenswert und gemessen an der Überprüfungspraxis überhaupt möglich, so stark zu differenzieren, wie dies der Antrag vorschlägt,

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Das haben wir doch auch woanders!)

nämlich nach Wochentagen und Tageszeiten? Über all das werden wir uns auch im Zusammenhang mit der Frage unterhalten müssen, was ist, wenn jemand zu der für ihn festgesetzten Zeit seine Fahrt mit dem Kraftfahrzeug noch nicht beendet hat und sich — das wird nicht selten gegeben sein — zur Begründung dieser Tatsache auf höhere Gewalt berufen wird, nämlich daß er gehindert war, seine Fahrt zum festgesetzten Zeitpunkt abzuschließen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Hier ist Beruf oder private Nutzung gemeint! Ich möchte zum Schluß zustimmend etwas Freundliches sagen: Wir werden uns in der Tat fragen müssen, was eigentlich dagegen spricht, das Fahrverbot zeitlich etwas stärker auszudehnen und damit in seinem Anwendungsbereich zu erweitern. Ich kann mir vorstellen, daß wir durchaus zu einem Ergebnis kommen können, das — anders als das im Antrag angestrebte Ziel — dann nicht nur scheinbar, sondern wirklich bürgerfreundlich ist in einer Gemeinschaft, die nicht nur aus Kraftfahrern, sondern auch aus Straßenverkehrsopfern besteht. Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem Antrag der Opposition einige wenige Ausführungen zu den Punkten machen, die, wie mir scheint, die drei Hauptpunkte sind. Die Verkehrssicherheit soll dadurch gehoben werden, daß die bestehenden Gesetze flexibler ausgestaltet werden. Hier geht es erstens um das Fahrverbot im Sinne einer Ausdehnung auf Kosten der Begrenzung der Entziehung der Fahrerlaubnis, zweitens um eine flexiblere Ausgestaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und drittens um die irgendwie geartete Einführung einer Bewährung. Hinsichtlich des ersten Punktes, der Ausdehnung des Fahrverbotes gibt es zwei Bedenken. Das Fahrverbot ist, wie Sie richtig bemerkt haben, eine Nebenstrafe und damit an die Schuldfähigkeit geknüpft. Hier taucht die Frage auf, was wir mit den Schuldunfähigen machen. Weiter stellt sich die Frage, was wir mit der vorläufigen Entziehung machen, wenn wir das Fahrverbot ausdehnen. Hier können wir wegen der Unschuldsvermutung mit Art. 6 Abs. 2 der Menschenrechtskonvention in Schwierigkeiten geraten. Diese Punkte sind bedenkenswert; ich sage noch nichts Endgültiges. Zweitens. Hinsichtlich der Einschränkung der Entziehung der Fahrerlaubnis ist zu berücksichtigen, daß es immer Schwierigkeiten mit der Behandlung der Berufskraftfahrer gegeben hat, die ihren Lkw 20 Jahre lang über Millionen von Kilometern auf unseren Straßen unfallfrei gefahren haben und dann bei einer Privatfahrt mit ihrem Pkw aus Anlaß einer Feier aufgefallen sind. Für diese Fälle gibt es schon nach geltendem Recht gemäß § 69a Abs. 2 StGB die Möglichkeit, bestimmte Fahrzeuge von der Sperre auszunehmen. Nur meine ich — das sage ich hier ganz deutlich —, daß davon zu wenig Gebrauch gemacht wird. Gleichwohl ist der Ansatz überlegenswert, ob wir dies nicht ausdehnen und differenzierter ausgestalten können, damit deutlich wird, wie hier der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers aussah. Drittens komme ich zur Einführung einer irgendwie gearteten Bewährung. Hier habe ich — ich spreche für das federführende Ressort und möchte das mit aller Deutlichkeit sagen — größte Bedenken. Es ist nicht nur so, was hier schon angesprochen worden ist, daß der Eindruck entstehen könnte, daß man sich den Suff einmal schon leisten könne und erst beim zweiten Mal stoppen müsse. Auch die bestehende Statistik widerspricht ganz entschieden der Einführung einer Bewährung. Wenn es eine abschreckende Waffe gibt, dann ist das wohl — ich sage das jetzt ganz allgemein — die Wegnahme des Führerscheins. Gestatten Sie mir, daß ich hier die mir sehr wesentlich erscheinenden Zahlen nenne: Nach der polizeilichen Unfallstatistik sind 1966 51 699 unter Alkoholeinfluß stehenden Personen Ursache von Verkehrsunfällen gewesen; 1972 waren es 58 476. Das ist eine Zunahme um rund 7 000. 1973 aber ist diese Zahl von rund 58 000 auf 50 163 gesunken; sie hat sich also um rund 8 000 verringert. Warum? Ich meine, in erster Linie deswegen, weil — ich darf es so vereinfachend nennen — das 0,8-Promille-Gesetz vom 20. Juli von uns am 26. Juli 1973 in Kraft gesetzt worden ist. Damit es ganz deutlich wird, verlese ich auch noch die Monatszahlen des Jahres 1973. Im Juli waren noch 4 292, im August dagegen nur mehr 3 271 Personen in diesem Zusammenhang zu verzeichnen; das hat sich bis Dezember auch nicht geändert. Diese in den verschärften, die Wegnahme des Führerscheins regelnden Vorschriften liegende Abschreckung blieb von 1973 bis 1978 erhalten. Ich sagte, daß die Zahlen von rund 51 000 im Jahre 1966 auf rund 58000 im Jahre 1972 gestiegen und von 1972 auf 1973 um rund 8 000, nämlich auf etwa 50 000, gefallen sind. Und 1978 — inzwischen gibt es ja sehr viel mehr zugelassene Kraftfahrzeuge und eine sehr viel größere Kilometerleistung — sind es auch nur 50031 Personen, die einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß verursacht haben. Ich wiederhole: Wenn also im Strafgesetzbuch in diesem Zusammenhang etwas abschreckend ist, dann ist es — vereinfachend gesprochen — mit Sicherheit die Wegnahme des Führerscheins. Aus diesem Grunde, so meine ich, sprechen erhebliche Bedenken gegen die Einführung einer irgendwie gearteten Bewährung in bezug auf den Führerschein. Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag auf Drucksache 8/3072 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuß zu überweisen. — Das Haus ist damit einverstanden. Dann ist so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 20 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Schulte Medizinisch-psychologische Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung von Kraftfahrern — Drucksache 8/3084 — Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Verkehr und fair das Postund Fernmeldewesen Ausschuß für Jugend Familie und Gesundheit Vizepräsident Dr. von Weizsäcker Interfraktionell ist Aussprache mit je einem Kurzbeitrag der Fraktionen vereinbart. Um das Wort hat der Herr Abgeordnete Straßmeir gebeten. Herr Abgeordneter, ich darf davon ausgehen, daß Sie den Antrag im Rahmen der Aussprache begründen? — Dann eröffne ich die Aussprache. Sie haben das Wort Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der hier zur Debatte stehende Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat in den vergangenen Monaten eine öffentliche Diskussion ausgelöst, die selbst uns als Initiatoren überrascht hat. Worum geht es? 120000 Fahrschüler und Kraftfahrer müssen sich derzeit jährlich auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden bei den TÜVs einer sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung, auch MPU-Tests genannt, unterziehen. Bürger mit körperlichen Gebrechen und Mängeln, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten, Fahrprüfungsversager, angehende Fahrlehrer, Taxiund Omnibusfahrer, 18-Punkte-Sünder, Alkoholsünder so unterschiedlich ist der betroffene Personenkreis. Sinn und Zweck der MPU-Tests ist die Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Es geht also um Sein oder Nichtsein als Kraftfahrer. Das ist in unserer mobilen Gesellschaft allerhand, und für manchen ist es auch eine Frage der beruflichen Existenz. Um so wichtiger ist es nach Auffassung der CDU/ CSU, daß dieses für die Verkehrssicherheit im Grundsatz notwendige Instrument viel mehr kritisch auf seine Mängel durchleuchtet wird; das ist in der Vergangenheit viel zuwenig geschehen, so daß dieses Problem um so vordringlicher geworden ist Zunächst ist festzustellen, daß die Straßenverkehrsbehörden immer mehr dazu übergehen, den MPU-Test als Ersatzinstrument für ihre eigene Entscheidung einzusetzen. Gerade die Gutachterstellen bei den TÜVs sind über diese Entwicklung besorgt; sie möchten nämlich gerade nicht im Lichte von Richtern erscheinen, weil das die Vertrauensbasis zwischen ihnen und den Verkehrsteilnehmern zerstört In der heutigen Praxis ist der MPU-Test vielfach auch ein Vehikel, um Verkehrsverstöße zu ahnden. Die Kosten für dieses Verfahren muß allemal der betroffene Kraftfahrer selbst aufbringen. Sie betragen annähernd 300 DM. Bereits seit Februar 1979 liegt ein Antrag vor, diese Gebühren um 65% anzuheben. Hier ist eine Entscheidung der Verkehrspolitik notwendig, die diesem Trend entgegenwirkt und vor allen Dingen das Kostenrisiko etwas sinnvoller regelt. Ein weiterer Punkt des CDU/CSU-Antrags betrifft das Untersuchungsverfahren selbst, das den Kraftfahrer beim MPU-Test erwartet Dieses Verfahren ist heute von TÜV zu TÜV unterschiedlich und hat damit eher den Charakter eines Lotteriespiels. Bundeseinheitliche Richtlinien und Testmethoden gibt es nicht Dies muß nach unserer Auffassung schleunigst geändert werden. Unverständlich ist uns auch, daß häufig sowohl der medizinische als auch der psychologische Test zu durchlaufen sind, auch wenn zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit eine medizinische Untersuchung oder gar nur das Gutachten eines Arztes ganz offenkundig ausreichen würden. Ein ganz besonderes Ärgernis für die CDU/CSU — und ich nehme an, für uns alle — sind die von den meisten TÜVs verwendeten Fragebögen, die weit und teilweise in geradezu skandalöser Weise in die Intimsphäre eindringen. Ich darf Ihnen hier mal als Beispiel ein paar Dinge aufzählen, die mir die Zeitschrift „Auto, Motor und Sport" an die Hand gegeben hat. Da heißt es: Mit „richtig", „falsch", „unentscheidbar", „stimmt", „stimmt nicht" muß der Proband — das ist der zu Untersuchende — solche Sätze beantworten: „Ich gehe lieber in den Zirkus als zu einem Boxkampf." (Zuruf von der SPD: Was ist denn daran so intim, Herr Kollege?)


(Beifall bei der FDP und der SPD)