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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/181 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Wissebach 14245 A Überweisung einer Vorlage an den Ausschuß 14245 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14245 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3218 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 14245 B Dr. Eyrich, Minister des Landes Baden-Württemberg 14247 A Hartmann CDU/CSU 14250 A Lambinus SPD 14252 D Engelhard FDP 14254 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über finanzierte Rechtsgeschäfte und über Maklerverträge — Drucksache 8/3212 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ . . 14256 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . . 14258 C Heyenn SPD 14260 A Kleinert FDP 14262 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Sportausschusses zum Vierten Sportbericht der Bundesregierung — Drucksachen 8/2033, 8/3210 — Tillmann CDU/CSU 14264 C Schirmer SPD 14266 B Mischnick FDP 14267 D Spilker CDU/CSU 14269 C Klein (Dieburg) SPD 14270 D Baum, Bundesminister BMI 14273A Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der freien Berufe in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 8/3139 — Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 14274D Frau Will-Feld CDU/CSU 14275 B Dr. Schachtschabel SPD 14276 A Gattermann FDP 14277 A Nächste Sitzung 14278 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14279* A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Anlage 2 Freilassung des Regimekritikers Rainer Bäurich auf Grund der Amnestie in der DDR sowie Chancen auf nachhaltige Verringerung der Zahl der politischen Häftlinge in der DDR MdlAnfr Al 12.10.79 Drs 08/3262 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A2 12.10.79 Drs 08/3262 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Spangenberg .BMB . . 14279* C Anlage 3 Verrechnungspreise für Rohöl und Rohölprodukte unter ausländischen Mineralölgesellschaften und ihren deutschen Töchtern; Auswirkung der Wechselkursentwicklung auf die Verrechnungspreise MdlAnfr A24 12.10.79 Drs 08/3262 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A25 12.10.79 Drs 08/3262 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14279* D Anlage 4 Gewinnentwicklung bei Mineralölgesellschaften, die an der inländischen Förderung von Öl und Gas beteiligt sind, im Jahre 1979 MdlAnfr A26 12.10.79 Drs 08/3262 Reuschenbach SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14280* B Anlage 5 Mehraufwendungen der Landwirtschaft für Gasöl in den Jahren 1977 bis 1979 MdlAnfr A31 12.10.79 Drs 08/3262 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML. . . . 14280* D Anlage 6 Änderung der Arbeitszeitordnung zur Erleichterung des Berufszugangs für Mädchen MdlAnfr A38 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14281 * A Anlage 7 Verminderung der auf sogenannten Indikatoren beruhenden Schwangerschaftsabbrüche MdlAnfr A47 12.10.79 Drs 08/3262 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14281* B Anlage 8 Benzinvergeudung sowie Luftverschmutzung durch Pkw-Abgase an Verkehrsampeln MdlAnfr A53 12.10.79 Drs 08/3262 Walther SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14281* C Anlage 9 Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem Einzelhandel durch Auslage von Versandhauskatalogen in Postämtern MdlAnfr A56 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Dollinger CDU/CSU MdlAnfr A57 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Dollinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14281* D Anlage 10 Verbesserung des Wohngeldgesetzes zum Jahresbeginn 1981 sowie dadurch entstehender Kostenaufwand MdlAnfr A59 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A60 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14282*A Anlage 11 Förderung des Einbaus von Wärmepumpen in Wohnhäusern durch 60prozentige Abschreibungsmöglichkeit der entstehenden Kosten MdlAnfr A61 12.10.79 Drs 08/3262 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14282* B Anlage 12 Wahl Kiels als Standort für das Polarforschungsinstitut MdlAnfr A62 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 14282* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 III Anlage 13 Bremen als Standort für das Polarforschungsinstitut auf Vorschlag von Bundesminister Dr. Hauff MdlAnfr A63 12.10.79 Drs 08/3262 Rühe CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 14282* D Anlage 14 Berücksichtigung des Zonenrandgebiets bei der Standortwahl für neue Forschungseinrichtungen MdlAnfr A64 12.10.79 Drs 08/3262 Sick CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 14283*A Anlage 15 Hamburg als Standort für das Fachinformationssystem Wirtschaft MdlAnfr A66 12.10.79 Drs 08/3262 Besch CDU/CSU MdlAnfr A67 12.10.79 Drs 08/3262 Besch CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 14283* B Anlage 16 Regionale Verteilung der Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft MdlAnfr A68 1210.79 Drs 08/3262 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 14283* D Anlage 17 Schlechterstellung eines 15jährigen Sozialhilfeempfängers durch Übergang in die BAföG-Förderung MdlAnfr A70 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14284* A Anlage 18 Zahl der Verhaftungen im Reiseverkehr zwischen West- und Ost-Berlin seit Inkrafttreten des Viermächteabkommens MdlAnfr A71 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Spangenberg BMB . . 14284* C Anlage 19 Verlängerung des Abkommens über den Wissenschaftsrat über den 30. Juni 1980 hinaus MdLAnfr A73 12.10.79 Drs 08/3262 Pfeifer CDU/CSU MdlAnfr A74 12.10.79 Drs 08/3262 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14285*A Anlage 20 Annahme der Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Standortwahl neuer Forschungseinrichtungen MdlAnfr A75, 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14285* B Anlage 21 Verschiebung der Entscheidung über den Standort des Polarforschungsinstituts auf einen Zeitpunkt nach der Bremer Bürgerschaftswahl MdlAnfr A76 12.10.79 Drs 08/3262 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14285* B Anlage 22 Erfahrungen mit dem Modellversuch „Mädchen in Männerberufen" MdlAnfr A77 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14285* C Anlage 23 Kosten für das „Kanzlerfest" am 6. Oktober 1979 in Berlin MdlAnfr A82 12.10.79 Drs 08/3262 Kittelmann CDU/CSU MdlAnfr A83 12.10.79 Drs 08/3262 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 14286* A Anlage 24 Wahrung der Rechte deutscher Staatsangehöriger im belgischen und niederländischen Grenzgebiet SchrAnfr B1 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Stercken CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 SchrAnfr B2 12.1039 Drs 08/3262 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14286* B Anlage 25 Vermittlung wenig berufserfahrener Lehrer an Auslandsschulen SchrAnfr B3 12.10.79 Drs 08/3262 Biechele CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14286* B Anlage 26 Übertragung der Verteilung von Hilfsgütern in Kambodscha an die englische Organisation Oxfam SchrAnfr B4 12.10.79 Drs 08/3262 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14287*A Anlage 27 Vanadium-Vorvertrag mit Polen SchrAnfr B5 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14287* B Anlage 28 Gemeinnützigkeit der KPD-ML, Gesellschaft der Freunde Albaniens, sowie der KPD-ML, Fraktion ''Roter Morgen" SchrAnfr B6 12.10.79 Drs 08/3262 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B7 12.10.79 Drs 08/3262 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B8 12.10.79 Drs 08/3262 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14287* C Anlage 29 Anstellung von Spätaussiedlern in einem Bundesministerium erst nach Ablauf einer Aufenthaltsfrist von fünf Jahren SchrAnfr B9 12.10.79 Drs 08/3262 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14288*A Anlage 30 Anzahl der mit Frauen deutscher Staatsangehörigkeit verheirateten Männer ausländischer Staatsangehörigkeit sowie Anzahl der umgekehrten Fälle und Anzahl der Ausweisungen betr. diesen Personenkreis SchrAnfr B10 12.10.79 Drs 08/3262 Conradi SPD SchrAnfr B11 12.10.79 Drs 08/3262 Conradi SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14288* B Anlage 31 Möglichkeit von Giftmüllskandalen im Bereich des Rheins SchrAnfr B12 12.10.79 Drs 08/3262 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14288* C Anlage 32 Unterkunft der Ortsverbände Bad Homburg und Oberursel des Technischen Hilfswerks in einem Gebäude SchrAnfr B13 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14288* D Anlage 33 Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung für einen an ein Beamtenverhältnis berufenen ausländischen Hochschullehrer SchrAnfr B14 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B15 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14289* A Anlage 34 Schaffung eines neuen Gerichtszweiges für Umweltrecht SchrAnfr B18 12.10.79 Drs 08/3262 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14289* C Anlage 35 Sicherheitsüberprüfung der Betriebsräte von Unternehmen mit mehr als 1000 Be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 V schäftigten durch den Verfassungsschutz SchrAnfr B19 12.10.79 Drs 08/3262 Menzel SPD SchrAnfr B20 12.10.79 Drs 08/3262 Menzel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14289* D Anlage 36 Unnötigkeit der Senkung des Bleigehalts im Treibstoff von derzeit 0,45 g pro Liter laut einer britischen Studie SchrAnfr B21 12.10.79 Drs 08/3262 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B22 12.10.79 Drs 08/3262 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B23 12.10.79 Drs 08/3262 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B24 12.10.79 Drs 08/3262 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14290* B Anlage 37 Verbesserung der zivilen Verteidigung in finanzieller und quantitativer Hinsicht auf Grund des Einzelplans 36; Ersatz der alten Hanomag-Lastkraftwagen bei den THW-Ortsverbänden des Ortenau-Kreises durch neue Fahrzeuge; Bau von mehr Schutzräumen für die Zivilbevölkerung SchrAnfr B25 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B26 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B27 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14291* D Anlage 38 Anlage von Gehwegen entlang der K 3750 innerhalb der Gemeinde Ottersweier SchrAnfr B28 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14292* B Anlage 39 Nichtweitergabe der Ermittlungsergebnisse über die Ermordung von Deutschen Im Lager Lamsdorf an die polnischen Strafverfolgungsbehörden durch den Bundesjustizminister SchrAnfr B29 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14292* B Anlage 40 Gefährdung des effektiven Rechtsschutzes durch faktische Rechtsverweigerung, insbesondere mehrjährige Wartezeiten bis zur erstmaligen Anberaumung eines Verhandlungstermins SchrAnfr B30 12.10.79 Drs 08/3262 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 14292* C Anlage 41 Anzahl der Kaufanträge bezüglich bundeseigenen Geländes in der Gemarkung der Gemeinde Wildflecken, Landkreis Rhön-Grabfeld SchrAnfr B31 12.10.79 Drs 08/3262 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B32 12.10.79 Drs 08/3262 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14293* A Anlage 42 Einseitige Aufhebung der bestehenden Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe zu Lasten des Luftsports SchrAnfr B33 12.10.79 Drs 08/3262 Jung FDP SchrAnfr B34 12.10.79 Drs 08/3262 Jung FDP SchrAnfr B35 12.10.79 Drs 08/3262 Jung FDP SchrAnfr B36 12.10.79 Drs 08/3262 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14293* C Anlage 43 Erhöhung der Zahl der deutschen Mitarbeiter bei der Weltbank SchrAnfr B37 12.10.79 Drs 08/3262 Würtz SPD SchrAnfr B38 12.10.79 Drs 08/3262 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 14293* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Anlage 44 Anerkennung des Anbringen einer Vorhangfassade an einem Wohngebäude als Maßnahme zum Zwecke des Wärmeschutzes SchrAnfr B39 12.10.79 Drs 08/3262 Francke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14294* B Anlage 45 Höhe der voraussichtlichen Steuermehreinnahmen SchrAnfr B40 12.10.79 Drs 08/3262 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14294* C Anlage 46 Steuerliche Förderung der Verwendung von Treibgas an Stelle von Benzin in Automotoren, inbesondere durch Befreiung von der Mineralölsteuer SchrAnfr B41 12.10.79 Drs 08/3262 Spilker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14294* D Anlage 47 Höhe der Zuschüsse aus dem Europäischen Regionalfonds 1979 für das Saarland und Zahl der damit geförderten Projekte SchrAnfr B42 12.10.79 Drs 08/3262 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14295* A Anlage 48 Verschärfung des Wettbewerbs mit den Niederlanden beim Unterglasgartenbau und bei der Kutterfischerei infolge Energieverteuerung SChrAnfr B43 12.10.79 Drs 08/3262 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 14295* B Anlage 49 Schrumpfung der deutschen Agrarimporte aus Entwicklungsländern infolge des „EG-Protektionismus"; Stellenwert sogenannter alternativer Landbaumethoden in der Agrarpolitik; Beurteilung der Ergebnisse der Welternährungskonferenz in Ottawa; Einführung gesetzlicher Vorschriften über Begrünungsflächen bei der Städteplanung SchrAnfr B44 12.10.79 Drs 08/3262 Paintner FDP SchrAnfr B45 12.10.79 Drs 08/3262 Paintner FDP SchrAnfr B46 12.10.79 Drs 08/3262 Paintner FDP SchrAnfr B47 12.10.79 Drs 08/3262 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 14295* D Anlage 50 Förderung des biologischen Landbaus SchrAnfr B48 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B49 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B50 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw BMin Ertl BML 14302* B Anlage 51 Ziele sowie Finanzierung des Modellvorhaben „Arbeitswirtschaftliche Entwicklungs- und Anpassungsmaßnahmen" in Niederstetten SchrAnfr B51 12.10.79 Drs 08/3262 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B52 12.10.79 Drs 08/3262 Simpfendörfer SPD SchrAntw BMin Ertl BML 14307* C Anlage 52 Seit 1973 bewilligte Bundesmittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Stadterneuerung in Niederstetten, Bad Mergentheim und Weikersheim SchrAnfr B53 12.10.79 Drs 08/3262 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B54 12.10.79 Drs 08/3262 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14308* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 VII Anlage 53 Abbau der schützenden Ozonschicht durch Bildung von Lachgas bei der Verwendung von Stickstoffdünger SchrAnfr B55 12.10.79 Drs 08/3262 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 14309* A Anlage 54 Erhaltung der in Hessen gelegenen Fossilfundstätte „Grube Wessel" als Bodendenkmal SchrAnfr B56 12.1.0.79 Drs 08/3262 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14309* B Anlage 55 Subventionierung der Hamburger Reederei Joachim Drescher aus dem Bundeshaushalt SchrAntw B57 12.10.79 Drs 08/3262 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14309* D Anlage 56 Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit zu § 94 des Arbeitsförderungsgesetzes betr. Nichtgewährung eines über 80 v. H. des Arbeitsentgelts hinausgehenden Zuschusses; Ausnahmeregelung für Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit SchrAnfr B58 12.10.79 Drs 08/3262 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B59 12.10.79 Drs 08/3262 Seiters CDU/CSU SeitersSchrAnfr B60 12.10.79 Drs 08/3262 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14310*A Anlage 57 Ablehnung von Bewerbern für den höheren Dienst auf Grund ihrer Behinderung; Einstellungen und Ablehnungen im Bereich des Bundesarbeitsministeriums SchrAnfr B61 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAnfr B62 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14310* C Anlage 58 Aufstockung des arbeitsmarktpolitischen Programms für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen SchrAnfr B63 12.10.79 Drs 08/3262 Cronenberg FDP SchrAnfr B64 12.10.79 Drs 08/3262 Cronenberg FDP SchrAnfr B65 12.10.79 Drs 08/3262 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14311* A Anlage 59 Einbeziehung der Freifahrtberechtigung für Eilzüge im Nahverkehr in das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr SchrAnfr B66 12.10.79 Drs 08/3262 Glos CDU/CSU SchrAnfr B67 12.10.79 Drs 08/3262 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . 14312*A Anlage 60 Durchführung der geplanten NATO-Baumaßnahmen im Bereich des Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim SchrAnfr B68 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAnfr B69 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Jentsch (Wiesbaden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14312* C Anlage 61 Schaffung von Parkplätzen für Kunden der Bundesbahn am Bahnhof Bebra SchrAnfr. B70 12.10.79 Drs 08/3262 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14312* D Anlage 62 Art und Menge des auf dem Gelände der Firma Stoltzenberg vorgefundenen Mate- VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 rials sowie Auftraggeber und Hersteller der Tabun-Granaten SchrAnfr B31 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr B72 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14313*A Anlage 63 Einstellung der militärischen Tiefflugübungen über Orten mit lärmverstärkenden Bodenverhältnissen, wie z. B. im niedersächsischen Dälme SchrAnfr B73 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14314* A Anlage 64 Gefährdung der Bevölkerung im Kreis Rendsburg-Eckernförde durch von der Bundeswehr im Manövergebiet zurückgelassene Übungsmunition SchrAnfr B74 12.10.79 Drs 08/3262 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B75 12.10.79 Drs 08/3262 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14314* C Die Fragen B 76 und 77 — Drucksache 8/3262 vom 12. 10. 1979 — des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 65 Sperrung des Gebiets des Hauptquartiers der britischen Rheinarmee und der NATO in Mönchengladbach-Rheindahlen für zivile Kraftfahrer sowie Straßenbezeichnungen auf dem Gelände SchrAnfr B78 12.10.79 Drs 08/3262 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B79 12.10.79 Drs 08/3262 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 14315* A Anlage 66 Mitfinanzierung von Drogenberatungsstellen durch den Bund SchrAnfr B80 12.10.79 Drs 08/3262 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14315* B Anlage 67 Änderung des § 43 des Bundessozialhilfegesetzes betr. Übernahme der Pflegekosten Behinderter im häuslichen Lebenskreis durch Träger der Sozialhilfe SchrAnfr B81 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14315* D Anlage 68 Gesundheitsgefährdung insbesondere von Kindern und Jugendlichen durch medizinischen Abfall aus Arztpraxen und Arzneimittelmüll SchrAnfr B82 12.10.79 Drs 08/3262 Krey CDU/CSU SchrAnfr B83 12.10.79 Drs 08/3262 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 14316*B Anlage 69 Hintergründe für die Verzögerungen an den Grenzbahnhöfen im Transitverkehr SchrAnfr B84 12.10.79 Drs 08/3262 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B85 12.10.79 Drs 08/3262 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B86 12.10.79 Drs 08/3262 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B87 12.10.79 Drs 08/3262 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14316* D Anlage 70 Verbesserung der Verkehrserziehung in den Schulen SchrAnfr B88 12.10.79 Drs 08/3262 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14317* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 IX Anlage 71 Erhöhung der Sicherheit auf dem NordOstsee-Kanal durch Einsatz von Funkgeräten für die Lotsen SchrAnfr B89 12.10.79 Drs 08/3262 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14318*A Anlage 72 Einbeziehung des Rhein-Main-Donau-Kanals in das deutschtschechoslowakische Binnenschiffahrtsabkommen SchrAnfr B90 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14318* B Anlage 73 Förderung der Bildung von Fahrgemeinschaften und Einrichtung zusätzlicher Parkplätze an Autobahnen SchrAnfr B91 12.10.79 Drs 08/3262 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAnfr B92 12.10.79 Drs 08/3262 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14318* B Anlage 74 Verringerung des Defizits des Münchener Verkehrsverbunds in der Region München SchrAnfr B93 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B94 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14318* D Anlage 75 Bau der Ortsumgehung Mühlacker; Bau und Finanzierung der Westtangente bei Pforzheim SchrAnfr B95 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B96 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B97 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14319*A Anlage 76 Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen beim Bau von Autobahnbrücken SchrAnfr B98 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr. Wrede BMV . . . . 14319* B Anlage 77 Verwendung öffentlicher Mittel für den Bau des 100. rollstuhlgerechten Behinderten-WC in der Autobahnraststätte Grundbergsee an der Autobahn BremenHamburg SchrAnfr B99 12.10.79 Drs 08/3262 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14319* C Anlage 78 Ausbau der B 469 im Landkreis Miltenberg SchrAnfr B 100 12.10.79 Drs 08/3262 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14319* D Anlage 79 Stillegung der Bundesbahnstrecken Walsrode-Visselhövede und Visselhövede-Uelzen SchrAnfr B101 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B 102 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B103 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14320* A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Anlage 80 Bau der B 3 und der B 426 bei DarmstadtEberstadt SchrAnfr B104 12.10.79 Drs 08/3262 Pfeffermann CDU/CSU SchrAnfr B105 12.10.79 Drs 08/3262 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14320* B Anlage 81 Erhöhung der MVV-Tarife im Bereich München SchrAnfr B106 12.10.79 Drs 08/3262 Schmidt (München) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 14320* C Anlage 82 Mehraufwand der Bundespost bei Beibehaltung der traditionellen Ortsnamen an Stelle von numerischen Zusätzen SchrAnfr B107 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Vohrer FDP SchrAnfr B108 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 14320* C Anlage 83 Ausdehnung des Nahbereichs im Fernsprechverkehr SchrAnfr B109 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B110 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Langner CDU/CSU SchrAnfr B111 12.1039 Drs 08/3262 Dr. Langner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 14321 * A Anlage 84 Ausgleich für den Flächenverlust der Ortsnetze Eckernförde und Damp SchrAnfr B112 12.10.79 Drs 08/3262 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . 14321* C Anlage 85 Ausbau des Entstörungsdienstes der Bundespost in Berlin SchrAnfr B113 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B114 12.10.79 Drs 08/3262 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 14321* D Anlage 86 Ergebnisse des Projekts mit dem EnergieExperimentierhaus in Aachen SchrAnfr B115 12.10.79 Drs 08/3262 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14322* B Anlage 87 Nachträgliche Aufnahme energiesparender Baumafinahmen in die Förderung SchrAnfr B116 12.10.79 Drs 08/3262 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14322* D Anlage 88 Steuerliche Gleichbehandlung des Einbaus wärmedämmender Fenster und von Rolladen SchrAnfr B117 12.10.79 Drs 08/3262 Petersen CDU/CSU SchrAnfr B118 12.10.79 Drs 08/3262 Petersen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 14323* A Anlage 89 Weitergabe des technischen Know-how der Ruhrgas AG über die Kohlehydrierung an andere deutsche Unternehmen SchrAnfr B119 12.1079 Drs 08/3262 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 14323* C Anlage 90 Widerspruch zwischen Aussagen von Bundesminister Dr. Hauff und der Ant- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 XI wort der Bundesregierung zur Genehmigung von Kernkraftwerken SchrAnfr B120 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 14323* D Anlage 91 Vergabe und Zielsetzung der Forschungsaufträge der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung SchrAnfr B121 12.10.79 Drs 08/3262 Schlaga SPD SchrAnfr B122 12.10.79 Drs 08/3262 Schlaga SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 14324*A Anlage 92 Sicherstellung der Finanzierung der SV-Zeitschrift im Haushalt des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft SchrAnfr B 123 12.10.79 Drs 08/3262 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14325* A Anlage 93 Beurteilung der Ergebnisse der vom baden-württembergischen Kultusministerium in Auftrag gegebenen Umfragen zum „Verhältnis von Universität und Gesellschaft" SchrAnfr B124 12.10.79 Drs 08/3262 Voigt (Frankfurt) SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 14325* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14245 181. Sitzung Bonn, den 19. Oktober 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 19. 10. Dr. Ahrens** 19. 10. Dr. Aigner* 19. 10. Alber s 19. 10. Frau Dr. Balser 19. 10. Dr. Bangemann* 19. 10. Biermann 19. 10. Blumenfeld 19. 10. Burger 19. 10. Dr. Bußmann 19. 10. Curdt 19. 10. Frau Dr. Däubler-Gmelin 19. 10. Engelsberger 19. 10. Engholm 19. 10. Dr. Dollinger 19. 10. Dr. Dregger 19. 10. Feinendegen 19. 10. Fellermaier* 19. 10. Frau Dr. Focke* 19. 10. Friedrich (Würzburg) * 19. 10. Dr. Früh* 19. 10. Dr. Fuchs * 19. 10. Frau Geier 19. 10. Haberl 19. 10. Handlos 19. 10. von Hassel* 19. 10. Dr. Holtz 19. 10. Frau Hürland 19. 10. Dr. Hüsch 19. 10. Immer 19. 10. Katzer * 19. 10. Dr. h. c. Kiesinger 19. 10. Dr. Klepsch* 19. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Dr. Kohl 19. 10. Dr. Kreile 19. 10. Lagershausen 19. 10. Lange* 19. 10. Dr. Langner 19. 10. Lücker * 19. 10. Luster* 19. 10. Müller (Bayreuth) 19. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Neuhaus 19. 10. Neumann 19. 10. Frau Dr. Neumeister 19. 10. Dr. Pfennig* 19. 10. Porzner 19. 10. Rawe 19. 10. Frau Renger 19. 10. Dr. Ritz 19. 10. Rühe 19. 10. Russe 19. 10. Saxowski 19. 10. Schäfer (Mainz) 19. 10. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Schleicher* 19. 10. Schmidt (Würgendorf) 19. 10. Schröder (Lüneburg) 19. 10. Dr. Schulte 19. 10. Seefeld* 19. 10. Seiters 19. 10. Stahlberg 19. 10. Graf Stauffenberg 19. 10. Stockleben 19. 10. Sybertz 19. 10. Frau Tübler 19. 10. Vogel (Ennepetal) 19. 10. Dr. Vohrer 19. 10. Voigt (Frankfurt) 19. 10. Voigt (Sonthofen) 19. 10. Dr. Waigel 19. 10. Frau Dr. Walz* 19. 10. Wawrzik* 19. 10. Weber 19. 10. Frau Dr. Wex 19. 10. Windelen 19. 10. Wissebach 19. 10. Dr. Wittmann (München) 19. 10. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Spangenberg auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 1 und 2): Fällt der Regimekritiker bzw. Menschenrechtskämpfer Rainer Bäurich unter die jüngste Amnestie der DDR und wann ist nach den Erkundigungen, die von der Bundesregierung eingezogen worden sind, mit seiner Freilassung zu rechnen? Wird nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Amnestie der DDR zu einer nachhaltigen Verringerung der politischen Häftlinge in der DDR führen, oder muß damit gerechnet werden, daß die durch die Amnestie frei gewordenen Plätze in den DDR-Haftanstalten in nächster Zeit mit neuen Häftlingen belegt werden, die der politischen Strafjustiz der DDR zum Opfer fallen? Zu Frage A 1: Der Bundesregierung liegen noch keine Erkenntnisse vor, die es ihr gestatten würden, diese Frage zu beantworten. Zu Frage A 2: Die Bundesregierung kann gegenwärtig noch nicht beurteilen, in welchem Umfange politische Häftlinge in der DDR von der Amnestie vom 24. September 1979 erfaßt werden. Ebensowenig kann gegenwärtig eingeschätzt werden, wie hoch die Zahl künftiger Verurteilungen mit politischem Hintergrund sein wird. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen A 24 und 25): 14280* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Erstrecken sich die von den deutschen Töchtern ausländischer Mineralölgesellschaften über ihre Ertragsentwicklung der Bundesregierung regelmäßig gelieferten Daten auch auf die Verrechnungspreise, die ihnen von den ausländischen Muttergesellschaften für Rohöl und Rohölprodukte in Rechnung gestellt werden, und hat — gegebenenfalls — die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie sich diese Verrechnungspreise jeweils zu den Einstandskosten der Muttergesellschaften verhalten? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und gegebenenfalls inwieweit bei Berücksichtigung der Wechselkursentwicklung die Gestaltung der Verrechnungspreise, die die Muttergesellschaften transnational tätiger Mineralölgesellschaften ihren ausländischen Tochtergesellschaften in Rechnung stellen, Zwecken der Steuerminimierung oder anderen konzernpolitischen Zwecken diente oder dient? Zu Frage A 24: Die Mineralölgesellschaften melden monatlich die von ihnen gezahlten Rohölpreise für die wichtigsten Rohölsorten, aufgeschlüsselt nach Lieferungen von verbundenen Gesellschaften und anderen. Vierteljährlich werden nach dem gleichen Schema die Einkaufspreise für die wichtigsten Mineralölprodukte gemeldet. Diese Daten sind Durchschnittszahlen. Erst mit Einführung der in Tokio im Grundsatz beschlossenen sog. Registrierung der Ölimporte werden auch die Einzeltransaktionen gemeldet werden. Die jeweiligen Einstandskosten der Muttergesellschaften gehen aus diesen Meldungen nicht hervor. Bei Rohöl besteht die Möglichkeit, die offiziellen OPEC-Verkaufspreise zum Vergleich heranzuziehen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß die offiziellen OPEC-Preise nicht immer den tatsächlich gezahlten Preisen entsprechen und daß die internationalen Gesellschaften auch — in diesem Jahr infolge der Förder- und Verkaufspolitik der OPEC-Länder sogar mit steigender Tendenz — auf den Spot-Märkten zukaufen. Zu Frage A 25: Der Bundesregierung liegen keine . Kenntnisse darüber vor, daß die Gestaltung der Verrechnungspreise unter dem Gesichtspunkt der Steuerminimierung oder aus anderen konzernpolitischen nicht marktgerechten Gründen erfolgt. Im übrigen überprüfen die Finanzbehörden der Bundesländer im Rahmen der regelmäßigen Steuerprüfung u. a. alle Transaktionen innerhalb der internationalen Mineralölkonzerne, an denen deutsche Tochtergesellschaften beteiligt sind, auf mögliche Gewinnverlagerungen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage A 26): Kann die Bundesregierung mitteilen, wie sich die Gewinnentwicklung der Mineralölgesellschaften im laufenden Jahr darstellt, die an inländischer Förderung von Dl und Gas beteiligt sind? Die Gewinnentwicklung der Mineralölgesellschaften im laufenden Jahr wird endgültig erst nach Vorlage der Jahresbilanzen feststehen. Die der Bundesregierung im Rahmen eines freiwilligen Informationssystems vierteljährlich gemeldeten Kalkulationsunterlagen erstrecken sich nur auf die Mineralölverarbeitung und schließen andere Sparten wie zum Beispiel die Chemie nicht mit ein. Nicht einbezogen sind insbesondere auch die Gewinne aus inländischer Erdöl- und Erdgasförderung. Was die Gewinnentwicklung aus der inländischen Förderung von Mineralöl und Erdgas anbelangt, können aber die maßgeblichen Einflußfaktoren aufgezeigt werden, wenn auch eine verläßliche Quantifizierung nicht möglich ist. Wie Sie wissen, führt eine Preiserhöhung auf den internationalen Rohölmärkten nicht automatisch zu einer Erlössteigerung für inländisches Erdgas, das den größeren Teil an der inländischen Förderung von Kohlenwasserstoffen ausmacht. Die inländischen Erdgasproduzenten haben ihre Preise ganz überwiegend an den inländischen DM-Preis für schweres Heizöl gebunden. Anpassungen erfolgen in der Regel halbjährlich. Daraus folgt: Im ersten Halbjahr 1979 sind die Erlöse noch geringfügig gefallen, weil die Preise für schweres Heizöl im Jahre 1978 gegenüber 1977 gesunken waren. Allerdings folgen jetzt im Oktober 1979, und voraussichtlich noch einmal im Frühjahr 1980, auch beim Erdgas Preiserhöhungen. Sie orientieren sich aber wiederum am schweren Heizöl. Wir rechnen damit, daß der Erlös pro m3 Erdgas zwischen April 1979 und April 1980 um rd. 20-25 % ansteigen wird. Beim deutschen Rohöl dürfte die Anpassung an den jeweiligen DM-Wert importierten Rohöls nach Abzug der üblichen Abschläge für die mindere Qualität inländischen Rohöls zwar rascher erfolgen als beim Erdgas. Hier aber ist trotz steigender Aufwendungen für die Fördermethoden mit einem weiteren Absinken der Produktion zu rechnen. Schließlich führt die höhere Raffinierieauslastung zu einer höheren Steuerbelastung. Gegenläufig zu den Preiserhöhungen wirkt die im Juli 1979 vereinbarte Erhöhung des Förderzinses von 10 % auf 15 % ab 1. Juli 1979 (ab 1. Januar 1980: 17 %). Der jeweilige Umfang dieser Bewegungen und damit auch ihre Bilanz zur Ermittlung des Gewinns läßt sich zur Zeit nicht berechnen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 31): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehraufwendungen der deutschen Landwirtschaft für Gasöl für die Jahre 1977, 1978 und für das laufende Jahr 1979? Die deutsche Landwirtschaft hatte in den Jahren 1976, 1977 und 1978 Aufwendungen für verbilligtes Gasöl von jeweils etwa 580 Millionen DM. Die Ausgaben für Gasöl sind also 1977 und 1978 gegenüber dem Vorjahr nicht angestiegen, obwohl die Vorleistungen insgesamt von 1976 bis 1978 um 1,8 Mrd. DM zunahmen. Für 1979 liegen bisher nur Schätzungen vor. Sie zeigen, daß sich der Preis für Gasöl im Jahresdurchschnitt gegenüber 1978 etwa um 17 Dpf/1 erhöhen dürfte. Daraus werden voraussichtlich Mehraufwendungen von etwa 200 bis 240 Millionen DM entstehen. Da die Aufwendungen für Gasöl Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14281* 1978 nur knapp 2 % der Vorleistungen ausmachten, dürften die Vorleistungen insgesamt durch die Mehraufwendungen bei Gasöl nur um weniger als 1 % ansteigen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage A 38): In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeitszeitordnung zu verändern, um Mädchen den Zugang zu allen Berufen zu ermöglichen? In den letzten 10 Jahren sind eine ganze Reihe alter, überholter Beschäftigungsverbote für Frauen aufgehoben oder, soweit dies erforderlich war, durch einen individuellen Gesundheitsschutz ersetzt worden. Maßgebend dafür war, daß heute nicht mehr die Geschlechtszugehörigkeit, sondern allein die persönliche — vor allem körperliche — Eignung für ein Verbot gefährlicher und gesundheitsgefährdender Arbeiten entscheidend sein kann. Der Bundesregierung sind die Bestrebungen bekannt, die Vorschriften des Frauenarbeitsschutzes generell aufzuheben. Sie ist jedoch der Meinung, daß eine ganze Reihe von Schutzvorschriften, insbesondere das Nachtarbeitsverbot, wegen der genannten Gründe nach wie vor sinnvoll sind und deshalb bestehenbleiben müssen. Andere Beschäftigungsverbote wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung daraufhin überprüfen, ob sie angesichts der technischen Entwicklung heute zum Schutz der Frau noch erforderlich sind. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird in dieser Frage aber behutsam vorgehen, weil er den Abbau erreichter und unverändert sinnvoller Schutzvorschriften nicht hinnehmen kann. Zur Lockerung des Verbots, auf Bauten zu arbeiten, habe ich mich bereits in der Fragestunde des Monats August geäußert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 47): Plant die Bundesregierung Maßnahmen und gegebenenfalls welche, um den prozentualen Anteil der auf sogenannten Indikationen beruhenden Schwangerschaftsabbrüche zu vermindern? Der Abbruch der Schwangerschaft ist mit der am 21. Juni 1976 in Kraft getretenen Reform des § 218 StGB nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Gründe nach dem Gesetz — genannt Indikationen —, die einen Schwangerschaftsabbruch erlauben, sind: — Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der werdenden Mutter — Gefahr einer körperlichen oder geistigen Schädigung des Kindes — ethische (kriminologische) Indikation — Gefahr einer sonstigen schwerwiegenden Notlage der Schwangeren. Die Feststellung, ob eine Indikation vorliegt und eine Schwangerschaft daher abgebrochen werden darf, trifft der Arzt. Jeder erlaubte Eingriff setzt insbesondere eine soziale Beratung der Schwangeren voraus. Wesentlicher Bestandteil der Schwangerschaftskonfliktberatung ist die Beratung über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere, Mutter und Kinder, vor allem über solche Hilfen, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern. Wie viele Frauen durch die Beratung zur Fortsetzung der Schwangerschaft motiviert werden können, ist statistisch nicht zu belegen. Nach den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung zu dem Modellprogramm Beratungsstellen kann mit ca. 15 v. H. gerechnet werden. In sehr vielen Fällen sind Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch maßgebend, die im familiären und persönlichen Lebensbereich der Schwangeren liegen und daher durch materielle und sonstige staatliche Hilfen nicht behoben werden können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage A 53): Geht auch die Bundesregierung — wie die Illustrierte „Stern" in einem am 30. August 1979 veröffentlichten Beitrag — davon aus, daß an den Ampeln unserer Städte Milliarden von Litern Benzin vergeudet werden und durch die Pkw-Abgase eine unnötige Luftverschmutzung entsteht, und wenn ja, welche Folgerungen kann die Bundesregierung daraus innerhalb ihres Kompetenzbereichs ziehen? Die Bundesregierung geht davon aus, daß bei der heutigen Verkehrsdichte in unseren Städten unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte ein in etwa reibungsloser Verkehrsablauf nur mittels Lichtzeichenanlagen erreicht werden kann. Soweit es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, sollten diese Anlagen jedoch auf „Grüne Welle" geschaltet sein. Der Bundesminister für Verkehr hat daher seine Länderkollegen mit Schreiben vom 24. Juli 1979 gebeten, die Ampelschaltungen mit dem Ziel einer weiteren Energieeinsparung überprüfen zu lassen. Dabei sollte auch eine Abschaltung in den Abend-und Nachtstunden, soweit die Verkehrssicherheit dies zuläßt, erwogen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 56 und 57): Welche konkreten Ergebnisse hat der Betriebsversuch der Deutschen Bundespost mit der Auslage von Versandhauskatalogen in Postämtern gebracht? Trifft es zu, daß die Auslage von Katalogen nur wenigen Großversandhäusern angeboten wird, und führt dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen insbesondere gegenüber dem Einzelhandel? Die Auswertung des Betriebsversuchs wird voraussichtlich erst Ende Oktober abgeschlossen sein. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich deshalb heute noch keine konkreten Ergebnisse vortragen kann. Der Versuchsbetrieb wurde nur in Zusammenarbeit mit einer Firma abgewickelt. Die Deutsche Bundespost ist sich jedoch darüber im klaren, daß eine nutzungsrechtliche Regelung dieses Dienstleistungsangebot jedermann zugänglich machen müßte, also auch den Einzelhändlern. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 59 und 60): Kann aus der Erklärung des Bundesbauministers, zum Jahresbeginn 1981 solle eine weitere Verbesserung des Wohngeldgesetzes wirksam werden (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 9. Oktober 1979), dahin verstanden werden, daß die Bundesregierung, insbesondere auch der Bundesfinanzminister, ihre ablehnende Haltung mittlerweile aufgegeben haben? Welchen Kostenaufwand wird die Novelle zum Wohngeldgesetz, an der das Bundesbauministerium zur Zeit im Auftrag der SPD-Bundestagsfraktion arbeitet, mit sich bringen? Zu Frage A 59: Die Bundesregierung hat zur Frage der Verbesserung der Wohngeldleistungen mit Wirkung vom Jahre 1981 an bisher keinen Beschluß gefaßt. Sie wird anläßlich der Vorlage des Wohngeld- und Mietenberichts 1979 dazu Stellung nehmen. Zu Frage A 60: Wie ich auf Ihre Frage für die Fragestunde am 27. September 1979 bereits mitgeteilt habe, stellt die SPD-Bundestagsfraktion derzeit Überlegungen an, noch in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des Wohngeldgesetzes für die Zeit ab 1981 vorzubereiten. Da es sich um Beratungen der Fraktion handelt, die zur Zeit noch nicht abgeschlossen sind, vermag ich über den Kostenaufwand eines möglichen Gesetzentwurfs keine Auskunft zu geben. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 61): Plant die Bundesregierung, den Einbau von Wärmepumpen in Wohnhäusern verstärkt zu fördern, und wie beurteilt sie in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer 60prozentigen Abschreibung der bei der Anschaffung der Wärmepumpen entstehenden Kosten? Die Bundesregierung plant nicht, die derzeit geltenden Förderungsmöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden zu verändern. Die Förderung von Wärmepumpen in Wohngebäuden wird zur Zeit im Rahmen des Zuschußprogramms nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz über erhöhte Absetzungen gemäß § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und über § 4 a Investitionszulagengesetz gefördert. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Kapazitäten der Hersteller von Wärmepumpen voll ausgelastet, zum Teil sind mehrmonatige Lieferfristen zu beobachten. Eine Verstärkung der Förderung würde sich vermutlich in höheren Preisen niederschlagen. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 62): Trifft es zu, daß sich alle in der wissenschaftlichen Kommission des Wissenschaftsrats vertretenen Wissenschaftler für Kiel als Standort des Instituts für Polarforschung ausgesprochen haben? Nach der vom Wissenschaftsrat am 1. Juni 1979 in Berlin verabschiedeten Empfehlung zum Polarforschungsinstitut kommen als Standort für das deutsche Polarforschungsinstitut in Betracht die Städte Kiel, Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Münster. Der Wissenschaftsrat hat in seiner Empfehlung zusammengefaßt, es liege nahe, unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten bei der Standortwahl Kiel den Vorzug zu geben. Unter Zustimmung der wissenschaftlichen Mitglieder wurde dabei festgestellt: „Der Wissenschaftsrat ist sich bewußt, daß bei der Standortentscheidung, die der Bundesregierung und der beteiligten Landesregierung obliegt, neben wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Kriterien auch andere Gesichtspunkte einzubeziehen sind, zu denen der Wissenschaftsrat keine Stellung nimmt." Der Wissenschaftsrat setzt sich aus 22 Wissenschaftlern und Repräsentanten des öffentlichen Lebens (Wissenschaftliche Kommission) und 11 von den Ländern benannten und 6 von der Bundesregierung benannten Mitgliedern (Verwaltungskommission) zusammen. Er verabschiedet seine Empfehlungen mit 2/3 Mehrheit. Nach der Geschäftsordnung des Wissenschaftsrates sind Mitteilungen über das Stimmenverhältnis unzulässig. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 63): Hat — wie die Presse meldete — Bundesminister Dr. Hauff dem Bremer Wissenschaftssenator wenige Tage vor der Bremer Bürgerschaftswahl mitgeteilt, daß er dem Bundeskabinett den Standort Bremen/Bremerhaven vorschlagen wird und hat er dem Senator die Gründe aus dem Entwurf seiner Kabinettvorlage bekanntgegeben? Ich habe in der Woche vor der Bremer Wahl keine Gespräche mit dem Bremer Wissenschaftssenator geführt, hingegen mit dem Wirtschaftsminister des Landes Schleswig-Holstein. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14283* Im übrigen habe ich die in die engere Wahl gezogenen Standorte persönlich besichtigt und eine Vielzahl von Gesprächen geführt. Auf Grund dieser Gespräche und in Abwägung aller Gesichtspunkte, die bei diesen Gesprächen offen erörtert wurden, hat sich eine Präferenz für Bremen ergeben. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 64 und 65): Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem ß 1 Abs. 2 des Zonenrandförderungsgesetzes bei der Standortwahl neuer Forschungseinrichtungen bei? Welche Haltung hat die Bundesregierung in der Vergangenheit in der Frage eingenommen, ob bei einer Entscheidung über den Standort neuer Forschungseinrichtungen. neben wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten auch eine ausgewogene regionale Verteilung zu berücksichtigen ist? Zu Frage A 64: Die FuE-Förderung der Bundesregierung orientiert sich an den forschungspolitischen Zielen der Förderschwerpunkte und an der wissenschaftlichtechnischen Förderungswürdigkeit von FuE-Einrichtungen und FuE-Vorhaben. Sie ist insofern nicht regional ausgerichtet. Im Rahmen der institutionellen Förderung versucht die Forschungs- und Technologiepolitik jedoch, einen Beitrag zum Abbau regionaler Ungleichgewichte zu leisten. Sie beachtet dabei auch die Zielsetzung des Zonenrandförderungsgesetzes, daß der Förderung des Zonenrandgebietes von den Behörden des Bundes besonderer Vorrang einzuräumen ist. Konkrete Einzelentscheidungen lassen sich jedoch jeweils nur bei Abwägung aller Gesichtspunkte treffen, wobei den wissenschaftspolitischen Überlegungen besonderes Gewicht zukommt. Zu Frage A 65: Die Bundesregierung hat sich stets dafür eingesetzt, bei der Neugründung von Forschungseinrichtungen neben wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten auch eine ausgewogene regionale Verteilung zu berücksichtigen. Diese Haltung hat auch in den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach 91 b GG ihren Niederschlag gefunden. Dem Vorrang wissenschaftspolitischer Gesichtspunkte entspricht es, bei der Standortwahl in erster Linie zu prüfen, wo die besten Voraussetzungen für eine gute Entwicklung und eine erfolgreiche Tätigkeit der Forschungseinrichtung gegeben sind. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist stets auf eine ausgewogene regionale Verteilung hinzuwirken. . Anlage 15 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Besch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 66 und 67): In welcher Weise haben sich die Vertreter der Bundesregierung in den Gremien der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung bisher für eine ausgewogene regionale Verteilung der Fachinformationssysteme eingesetzt? Aus welchen Gründen haben sich die Vertreter der Bundesregierung in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung bisher für Hamburg als Standort des Fachinformationssystems Wirtschaft ausgesprochen. obwohl der vom Bundesforschungsminister in Auftrag gegebene Planungsbericht zum Fachinformationssystem Wirtschaft die Standorte Hamburg und Kiel vorschlagt? Zu Frage A 66: Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ist von den Regierungschefs des Bundes und der Länder am 5. Mai 1977 beauftragt worden, eine Konzeption für die räumliche Verteilung der Fachinformationszentren zu entwickeln. Sie hat dabei die Auflage erhalten, eine angemessene „Berücksichtigung der einzelnen Länder anzustreben und der besonderen Situation Berlins Rechnung zu tragen". Eine Untergruppe hat inzwischen der Bund-Länder-Kommission den Entwurf eines Berichtes an die Regierungschefs zum weiteren Ausbau der Fachinformationssysteme vorgelegt. Hieran waren Vertreter verschiedener, fachlich berührter Bundesressorts beteiligt. Sie haben hierbei die sachlichen Argumente für mögliche Standorte der Fachinformationszentren, insbesondere auf Grund der Planungsberichte zu den Fachinformationszentren und Informationszentren mit besonderer Zweckbestimmung eingebracht. Derzeit wird der Berichtsentwurf von den Fachministerkonferenzen beraten, an denen Vertreter der Bundesregierung grundsätzlich nicht beteiligt sind. Erst nach Vorliegen sämtlicher Stellungnahmen der Fachministerkonferenzen wird auf Bundesseite eine abschließende Meinungsbildung im Kreis der Regierungschefs der Länder und mit der Bundesregierung zu den verschiedenen Standortvorschlägen erfolgen. Zu Frage A 67: Bei dem derzeitigen Verfahrensstand ist von Vertretern der Bundesregierung bisher noch keine abschließende Stellungnahme zum Standort des geplanten Fachinformationszentrums Wirtschaft abgegeben worden, weil dieser nur im Gesamtzusammenhang gesehen werden kann. Der zitierte Planungsbericht wird zwar von seinem Sinn und Zweck her eine wichtige Grundlage für die Meinungsbildung sein, er kann jedoch keine Entscheidung vorwegnehmen. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 68): In welcher Weise haben die Vertreter der Bundesregierung bei den Standortentscheidungen der Max-Planck-Gesellschaft auf eine ausgewogene regionale Verteilung der Einrichtungen der MPG hingewirkt? Das Bestreben nach ausgewogener regionaler Verteilung der Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft ist in der sog. Ausführungsvereinbarung MPG zur Rahmenvereinbarung Forschungsförde- 14284* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 rung (§ 2 Abs. 2) zwischen Bund und Ländern ausdrücklich festgelegt worden. Vertreter der Bundesregierung haben sich demgemäß sowohl im Senat als auch im Senatsausschuß für Forschungspolitik und Forschungsplanung der MPG dafür eingesetzt. Die Vertreter der Bundesregierung wirken im Ausschuß Forschungsförderung gemeinsam mit den Ländervertretern hierauf hin, müssen sich aber auch an den von der MPG vorgebrachten Begründungen für Standortentscheidungen orientieren. Die Einwirkung der Bundesregierung endet im übrigen ganz bewußt an den Grenzen der Selbstverwaltung dieser Wissenschaftsorganisation. Es würde mich allerdings in diesem Zusammenhang interessieren, wie sich Ihre heutige Frage na" ch der Einwirkung der Bundesregierung mit Ihrer Forderung vom 30. August 1979, daß die „Gründung ... von Instituten oder Forschungsschwerpunkten ... möglichst autonom aus der Verantwortung und Selbststeuerung der Wissenschaft erfolgen" soll, in Einklang bringen laßt (Zitat aus Antrag Riesenhuber, Lenzer u. a. zur Grundlagenforschung in der Bundesrepublik Deutschland, BT-Drucksache 8/3140). Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/3262 Frage A 70): Wie kann sichergestellt werden, daß ein 15jähriger Sozialhilfeempfänger und seine Familie bei seinem Obergang auf eine Fachschule und damit in die BAföG-Förderung bezüglich Unterhalt und Wohngeld nicht schlechter gestellt werden als bei Fortführung der Sozialhilfe? Bei korrekter Anwendung der Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und Wohngeldgesetzes (WoGG) kann es zu der in der Frage geschilderten Verschlechterung der Summe der Sozialleistungen nicht kommen. Erhält die 15jährige Schülerin in einer schulischen Ausbildung Ausbildungsförderung, so ist sie nicht vom Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 11 ff. BSHG ausgeschlossen. Nach § 31 Abs. 4 BSHG wird die erhaltene Ausbildungsförderung nach BAföG grundsätzlich auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Erreicht die anrechenbare Ausbildungsförderung nicht die vorher festgesetzte oder nunmehr festzusetzende Hilfe zum Lebensunterhalt, so hat die Schülerin insoweit einen Aufstokkungsanspruch nach dem BSHG. Das bisher geleistete Wohngeld wird zum einen Teil durch den Unterkunftsanteil in dem Förderungsbetrag nach dem BAföG ersetzt. Da davon auszugehen ist, daß die Schülerin bei ihren Eltern wohnt, werden 60 v. H. des nach dem BAföG errechneten Förderungsbetrages bei der Berechnung des Wohngeldes als Einkommen angerechnet. Hierdurch verringert sich der Anspruch der Familie auf Wohngeld und damit der Anteil der Schülerin am Wohngeld. Der Unterkunftsanteil nach dem BAföG und das verringerte Wohngeld werden in aller Regel den früheren Betrag des Wohngeldes erreichen. Ist dies nicht der Fall, so hat die Schülerin insoweit einen ergänzenden Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG. Bei unveränderter Situation der Familie kann daher die Aufnahme der Förderung nach dem BAföG insgesamt nicht zu einer Reduzierung der Sozialleistungen führen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Spangenberg auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 71): Wieviel Verhaftungen sind beim Reiseverkehr von West-Berlin nach Ost-Berlin seit Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin am 3. September 1971 registriert, und wieviel Prozesse sind diesen Verhaftungen in Ost-Berlin gefolgt? Die nachfolgende Ubersicht beruht auf den Erkenntnissen der Bundesregierung für die Zeit vom 3. Juni 1972 — dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Viermächteabkommens über Berlin — bis zum 10. Oktober 1979. Zum besseren Verständnis werden die Festnahmen nach den einzelnen Verkehrsarten aufgeschlüsselt. 1. Im Transitverkehr von und nach Berlin (West) wurden 949 Personen festgenommen, von denen 781 wieder entlassen wurden. Verurteilt wurden insgesamt 824 Personen; entlassen ohne Urteil wurden 51, entlassen gegen Kaution 52 und entlassen nach Verurteilung 678 Personen. 2. Bei Reisen in die DDR und nach Ost-Berlin auf Grund der Reise- und Besuchervereinbarung zwischen dem Senat und der DDR-Regierung wurden 209 Personen festgenommen, von denen 183 wieder entlassen wurden. Verurteilt wurden 163; entlassen ohne Verurteilung wurden 33, entlassen gegen Kaution 7 und entlassen nach Verurteilung wurden 143 Personen. 3. Bei Reisen von Westdeutschen in die DDR (ohne Tagesbesuche in Ost-Berlin) und bei Reisen von West-Berlinern durch die DDR in Drittländer wurden 258 Personen festgenommen, von denen 185 entlassen wurden. Verurteilt wurden 156 Personen; entlassen ohne Verurteilung wurden 32, entlassen gegen Kaution 38 und entlassen nach Verurteilung wurden 115 Personen. 4. Bei Tagesbesuchen in Ost-Berlin durch Westdeutsche und Ausländer wurden 256 Personen festgenommen, von denen 222 wieder entlassen wurden. Verurteilt wurden 194; entlassen ohne Verurteilung wurden 38, entlassen gegen Kaution wurden 12 und entlassen nach Verurteilung wurden 172 Personen. 5. Darüber hinaus gibt es noch weitere Festnahmen, z. B. von Leuten, die die Grenze der DDR verletzt haben oder die sich berufsmäßig für einen längeren Zeitraum in der DDR aufhalten. Hiervon wurden 268 festgenommen, von denen 235 wieder entlassen wurden. Verurteilt wurden 153; entlassen ohne Verurteilung wurden 94, entlassen gegen Kaution 2 und entlassen nach Verurteilung 139 Personen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14285* Zum Vergleich darf ich noch die Zahl der Reisen im Zeitraum vom 4. Juni 1972 bis zum 30. September 1979 angeben: — Transitverkehr von und nach Berlin (West): ca. 110 Millionen — West-Berliner in die DDR: ca. 24 Millionen — Westdeutsche in die DDR: ca. 20 Millionen — Tagesbesuche Westdeutscher in Ost-Berlin: ca. 10 Millionen Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 73 und 74): Beabsichtigt die Bundesregierung, das Abkommen Ober die Errichtung eines Wissenschaftsrats über den 30. Juni 1980 hinaus zu verlängern? Beabsichtigt sie, sich für die Beibehaltung des bestehenden Testes einzusetzen? Zu Frage A 73: Ja. Vorbehaltlich eines entsprechenden förmlichen Beschlusses der Bundesregierung sollen demnächst Verhandlungen mit den Ländern über die Verlängerung des Verwaltungsabkommens über den Wissenschaftsrat aufgenommen werden. Zu Frage A 74: Aus heutiger Sicht wird kein Anlaß gesehen, inhaltliche Änderungen vorzuschlagen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 75): Trifft es zu, daß die Bundesregierung bisher immer den Empfehlungen und Stellungnahmen des Wissenschaftsrats zur Standortwahl neuer Forschungseinrichtungen gefolgt ist? Seit 1969 hat der Wissenschaftsrat zu einer Reihe von Forschungseinrichtungen, die von der Bundesregierung oder unter ihrer maßgeblichen Beteiligung geplant wurden, Empfehlungen oder Stellungnahmen abgegeben. Bei den Standortentscheidungen für diese Einrichtungen haben sich bisher Abweichungen von den Vorschlägen des Wissenschaftsrates nicht ergeben. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage A 76): Hat — wie die Presse meldete — Bundesminister Dr. Schmude in Bremen am 10. September 1979, also vor den Bürgerschaftswahlen, erklärt, das Bundeskabinett wolle zum Standort des Polarforschungsinstituts eine Sachentscheidung und keine Entscheidung im Hinblick auf die Wahlen treffen? Bei der angesprochenen Pressekonferenz vom 10. September 1979 wurde Herr Bundesminister Schmude auf die Standortfrage für das Polarforschungsinstitut angesprochen. Er hat dazu erklärt, die Bundesregierung werde eine Entscheidung nicht vor der Wahl in Bremen treffen. Sie werde eine Entscheidung in der Sache im Herbst dieses Jahres unabhängig von Wahlterminen treffen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage A 77): Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem ersten Modellversuch „Mädchen in Männerberufen" gemacht? Die Bundesregierung hat 1978 ein Modellversuchsprogramm zur Ausbildung von Frauen in gewerblich-technischen Berufen eingerichtet. Ziel dieses Programmes ist es, anhand von Beispielen aufzuzeigen, daß das Spektrum der für Frauen geeigneten qualifizierten Berufe erheblich größer ist, als es sich auf dem heutigen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt darstellt. Im Rahmen des Modellversuchsprogramms haben vor einem Jahr die ersten 5 Modellversuche mit der Ausbildung von 130 jungen Frauen in gewerblichtechnischen Berufen begonnen. In diesem Herbst wurden im ganzen Bundesgebiet weitere 14 Modellversuche sowohl in Großbetrieben wie in Handwerks-, Klein- und Mittelbetrieben. eingerichtet. Insgesamt werden im Rahmen des Versuchsprogramms etwa 1000 junge Frauen eine Ausbildung in gewerblich-technischen Berufen erhalten. Die einzelnen Modellversuche haben eine durchschnittliche Laufzeit von 5 Jahren. Erste zusammenfassende Ergebnisse in Form eines Zwischenberichtes sind für das erste Halbjahr 1980 zu erwarten. Als vorläufiges Ergebnis nach Abschluß des ersten Ausbildungsjahres läßt sich feststellen: — Fachliche oder psychologische Probleme haben sich im Rahmen der Ausbildung bisher nicht ergeben. — Die Motivation der Versuchsteilnehmerinnen ist hoch; ihre praktischen und theoretischen Leistungen sind mit denen der männlichen Auszubildenden voll vergleichbar. — Die Abbrecherquoten der Versuchsteilnehmerinnen liegen unter denen der jungen Männer. — Das Betriebsklima in den gemischten Ausbildungsgruppen ist nach Aussagen der Ausbilder besser als in den rein männlichen Ausbildungsgruppen. Ein weiteres ermutigendes Ergebnis ist darin zu sehen, daß an den Orten, an denen im vergangenen Jahr der Modellversuch begonnen wurde, in diesem Jahr die Zahl der spontanen Bewerbungen junger Frauen um eine gewerblich-technische Ausbildung sprunghaft gestiegen ist und Betriebe zunehmend bereit sind, Frauen auszubilden. 14286* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen A 82 und 83): Trifft es zu, daß dem Berliner Senat vom Bundeskanzleramt über die Höhe der Kosten des „Kanzlerfestes" am 6. Oktober 1979 in der Philharmonie mitgeteilt wurde, daß über derartige interne Finanzdinge grundsätzlich Stillschweigen gewahrt werde, oder handelt es sich um eine Fehlinformation seitens des Berliner Senats? Wie hoch waren insgesamt die Kosten des Bundes für die Veranstaltung, unterteilt in das Künstlerhonorar, das an UNICEF weitergegeben wurde, für die Bewirtung der Gäste bzw. weitere Kosten (Miete etc.)? Zu Frage A 82: Die Kosten des gemeinsamen Festabends des Bundeskanzlers und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, über die ich Sie auch noch anläßlich Ihrer zweiten Frage unterrichten werde, sind mit keinerlei Geheimnis verbunden. Dementsprechend ist schon in der letzten Woche der Berichterstatter für den Haushalt des Bundeskanzleramtes, Herr Abgeordneter Schröder (Lüneburg), hierüber unterrichtet worden. Wenn hinsichtlich der Unterrichtung der Presse irgendwo ein Mißverständnis aufgetaucht sein sollte, so bedauere ich dies. Zu Frage A 83: Das Fest ist derart organisiert und auch finanziell abgewickelt worden, daß für den Programmteil das Bundeskanzleramt verantwortlich zeichnet, für die Bewirtung der Gäste die Berliner Senatskanzlei. Dem Bundeskanzleramt standen für dieses Fest im Haushalt 1979 75 000 DM zur Verfügung. Da das Fest den Sinn hat, die kulturelle Leistungsfähigkeit Berlins durch eine kulturell-gesellschaftliche Rahmenveranstaltung des Bundeskanzlers und des Regierenden Bürgermeisters zu unterstreichen, hatte die Berliner Festspiele GmbH als wesentlichste Trägerin des Berliner Kulturangebots von vornherein angeboten, nichtgastronomische Teile mit bis zu 30 000 DM zu finanzieren. Im Augenblick läßt sich schon sagen, daß die dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehenden 75 000 DM ausgeschöpft worden sind, aber auch ausgereicht haben. Dieser Betrag schließt eine von den Künstlern wegen ihres Verzichts auf ein Honorar gewünschte Spende an UNICEF in Höhe von 40 000 DM ein. Mietkosten für die Berliner Philharmonie, die im Eigentum des Landes Berlin steht, sind nicht angefallen. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sterk- ken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 1 und 2): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Rechte deutscher Staatsangehöriger im belgischen und niederländischen Grenzgebiet zu wahren, die dort bislang ihren zweiten Wohnsitz hatten, insbesondere als Studenten der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule in Aachen. die nun aber nach einer rechtlichen neuen Regelung in Belgien dort ihren ersten Wohnsitz haben sollen mit allen Folgen der Integration in das belgische oder niederländische Steuer- und Sozialsystem? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die unverzügliche Schaffung einer deutsch-niederländischen und deutsch-belgischen Grenzgängerkommission die Wahrung der Rechte der Bürger im Grenzgebiet wirkungsvoller und in einem europäischen Geiste gewährleistet werden kann, und wenn ja, wird sie eine entsprechende Initiative ergreifen? Zu Frage B 1: Der Bundesregierung ist seit kurzem bekannt, daß deutsche Staatsangehörige, die in belgischen und niederländischen Grenzgemeinden zur Bundesrepublik Deutschland wohnen, in letzter Zeit gewisse Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis haben. Da der Bundesregierung die Hintergründe und möglichen neuen rechtlichen Regelungen in Belgien und den Niederlanden im einzelnen noch nicht bekannt sind, wird sie sich über unsere Botschaften in Brüssel und Den Haag bemühen, den Sachverhalt aufzuklären. Die Botschaften haben Weisung erhalten, mit den belgischen und niederländischen Stellen Kontakt aufzunehmen und hierüber zu berichten. Die Bundesregierung wird prüfen, ob und wieweit den betroffenen Personen geholfen werden kann. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung teilt nicht Ihre Auffassung, daß die Rechte der Bürger im Grenzbereich durch die Schaffung einer deutsch-niederländischen und deutsch-belgischen Grenzgängerkommission wirkungsvoller gewahrt werden können, da Grenzgängerkommissionen sich nur mit Fragen des erleichterten Grenzübertritts, nicht aber mit den von Ihnen erwähnten Problemen befassen würden. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 3): Werden durch die Bundesregierung immer weniger berufserfahrene Lehrer an Auslandsschulen vermittelt — wie das Ministerium für Kultur und Sport des Landes Baden-Württemberg meint —, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, diese Entwicklung positiv zu beeinflussen? Die Zahl der durch das Bundesverwaltungsamt — Zentralstelle für das Auslandsschulwesen — an deutschen Schulen im Ausland sowie an ausländische öffentliche Schulen vermittelten berufserfahrenen Lehrer ist nach einer leicht rückläufigen Tendenz in den Vorjahren im Jahre 1979 wieder gestiegen. Sie beträgt jetzt 1343 gegenüber 1279 im Herbst des Vorjahres. Für das Jahr 1980 wird eine Zahl von 1 406 im Jahresdurchschnitt erwartet. In den vorgenannten Zahlen sind die der deutschen Lehrer an den „Europäischen Schulen" nicht enthalten. Es ist also nicht richtig, daß immer weniger berufserfahrene Lehrer an die von der Bundesregierung im Ausland geförderten Schulen vermittelt werden. Das Auswärtige Amt ist im Gegenteil mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14287* Erfolg dabei, sowohl das „Sonderprogramm" für beschäftigungslose Junglehrer auszubauen als auch die Zahl der im Normalverfahren vermittelten Lehrer weiter zu erhöhen. Anlage 26 Antwort des Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 4) Ist die Bundesregierung bereit, die Verteilung von Hilfsgütern in Kambodscha auch ausländischen Hilfsorganisationen, wie z. B. der englischen Hilfsorganisation, Oxfam, zu übertragen? Die Bundesregierung sieht dafür keine Notwendigkeit. Ausländische Hilfsorganisationen, so z. B. die britische Oxfam und deutsche, wie die Caritas und das Diakonische Werk, wollen sich im NGO-Konsortium (non-governmental organization) zusammenschließen, um dank eines koordinierten Mitteleinsatzes möglichst umfassende und effiziente Hilfe leisten zu können. Etwas anderes gilt für internationale Hilfsorganisationen wie UNICEF und IKRK. Das IKRK hat bereits zur Betreuung von Kambodschanern und der betroffenen Bevölkerung im thai/kambodschanischen Grenzgebiet 1 Million DM aus Mitteln der Humanitären Hilfe des Auswärtigen Amts erhalten. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 5): Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß der VanadiumVorvertrag Polens technologischen Lücken und durch neue Bürgschaften der Zahlungsbilanz, somit dem Regime in der Krisenlage, entscheidend hilft, und welche Gegenleistungen Polens zur menschlichen Entspannung gibt es dafür? Die Bundesregierung geht davon aus, daß Geschäftsvereinbarungen deutscher Unternehmer mit ausländischen Partnern wie auch der Vanadium-Vorvertrag einer deutschen Firma mit einer polnischen Außenhandelsorganisation für beide Seiten von wirtschaftlichem Nutzen sind. Die Bundesregierung hat die Übernahme einer Bundesbürgschaft für den von deutschen Geschäftsbanken zur Erschließung des Vanadium-Ilmenitvorkommen in Polen gewährten Kredit beschlossen, da die Diversifizierung unserer Einfuhr und Versorgung mit diesem seltenen Metall im allgemeinen volkswirtschaftlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt. Vanadium gehört zu den wenigen Rohstoffen, die in das Rohstoffsicherungsprogramm der Bundesregierung aufgenommen worden sind. Im übrigen übernimmt die Bundesregierung auf Antrag deutscher Interessenten Bürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften und Rohstoffprojekten grundsätzlich gegenüber allen Ländern — auch gegenüber der VR Polen —, sofern bestimmte festgelegte Kriterien erfüllt sind. Bei der geschilderten Sachlage sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, eine Verbindung zwischen der Gewährung einer Bundesbürgschaft und anderen Fragen im deutsch-polnischen Verhältnis herzustellen. Sie ist allerdings der Auffassung, daß sich die wachsende wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland und der VR Polen auch in anderen Bereichen der Beziehungen positiv auswirken wird. Anlage 28 Antwort . des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 6, 7 und 8): Ist es zutreffend, daß die KPD-ML Gesellschaft der Freunde Albaniens, ebenso wie bisher die KPD-ML, Fraktion „Roter Morgen", in Übereinstimmung mit dem Bundesinnenministerium als gemeinnützig anerkannt und damit auch vom Bundesfinanzministerium die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden zuerkannt ist? Ist der Bundesregierung bekannt welche weiteren kommunistischen und marxistischen Gruppierungen in der Bundesrepublik Deutschland gegebenenfalls ebenso die Gemeinnützigkeit und damit die Steuerabzugsfähigkeit von Spenden genießen, und was gedenkt die Bundesregierung gegen eine solche Entwicklung zu tun? Trifft es zu, daß bei diesen kommunistischen-marxistischen Gruppierungen, wie z. B. der Gesellschaft der Freunde Albaniens, u. a. auch die Kosten für Reisen in den Ostblock als Schulungsreisen steuerlich von den Mitgliedern geltend gemacht werden können, und wenn ja, kann die Bundesregierung dies für die Zukunft ausschließen? Ihre Annahme, daß das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern die Gesellschaft der Freunde Albaniens e. V., München, als gemeinnützig anerkannt und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden zuerkannt habe, ist unzutreffend. Die Beurteilung, ob eine Vereinigung gemeinnützige Zwecke verfolgt und die Entscheidung über den Gemeinnützigkeitsstatus obliegt nicht dem Bundesministerium der Finanzen, sondern den örtlich zuständigen Finanzbehörden, in dem von Ihnen angesprochenen Falle also den Behörden des Freistaates Bayern. Die Berechtigung der KPD/ML zum Empfang steuerbegünstigter Spenden beruht — wie Ihnen im September 1974 auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage mitgeteilt worden ist — auf der Eigenschaft dieser Organisation als politische Partei. Diese Spendenempfangsberechtigung setzt keine Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern voraus, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (§ 10b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 2 des Parteiengesetzes, die auf eine gemeinsame Gesetzesinitiative aller Fraktionen des Deutschen Bundestages zurückgehen). Die Frage von Steuervergünstigungen für extremistische Organisationen war wiederholt Gegenstand parlamentarischer Anfragen, u. a. einer Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion vom 25. Februar 1978 (Drucksache 8/1548). Ich darf deshalb auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. März 1978 (Drucksache 8/1630) verweisen. Die Kosten einer parteipolitischen Schulungsreise können vom Mitglied steuerlich nicht geltend gemacht werden. 14288* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 9): Trifft es zu, daß bei Spätaussiedlern erst nach Ablauf einer Aufenthaltsfrist von fünf Jahren in der Bundesrepublik Deutschland eine Anstellung — auch in geringster Position — in einem Bundesministerium oder in ähnlichen dem Bund unterstellten Verwaltungseinrichtungen möglich ist, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Möglichkeit, diese mit z. T. großer Härte für die betroffenen Arbeitssuchenden verbundene Regelung zugunsten einer abgestuften Regelung abzubauen? Zutreffend ist, daß — wie im Falle der Spätaussiedler — ein längerer Aufenthalt in kommunistischen Staaten ohne eigenes Verschulden der Betroffenen einer Beschäftigung in bestimmten Bereichen der Bundesverwaltung entgegenstehen kann. Dies ist darauf zurückzuführen, daß bei der für eine Tätigkeit in sicherheitsempfindlichen Bereichen bzw. beim Umgang mit Verschlußsachen notwendigen Sicherheitsüberprüfung auch in der Vergangenheit liegende Zeiträume erfaßt werden müssen und insoweit die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland eine Rolle spielen kann. Ob einer Beschäftigung im sicherheitsempfindlichen Bereich ein längerer Aufenthalt in kommunistischen Staaten entgegensteht, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Eine absolute Sperrfrist gibt es nicht. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen B 10 und 11): Wie viele Frauen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland sind mit Männern ausländischer Staatsangehörigkeit verheiratet, und wie viele Männer deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland sind mit Frauen ausländischer Staatsangehörigkeit verheiratet? Wie viele mit deutschen Frauen verheiratete ausländische Ehemänner und wie viele mit deutschen Männern verheiratete ausländische Ehefrauen sind 1978 aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen worden? 1. Die Zahl der jährlich in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Deutschen und Ausländern geschlossenen Ehen liegt seit 1971 annähernd gleichbleibend bei 25 000. Dabei werden etwa 15 000 Ehen zwischen deutschen Frauen und ausländischen Männern (1977: 15 552) und etwa 10 000 Ehen zwischen deutschen Männern und ausländischen Frauen (1977: 9 661) geschlossen. 2. Die Zahl der Ausweisungen ausländischer Ehegatten von Deutschen wird statistisch nicht erfaßt. Von der „Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten deutschen Frauen" e. V., die sich seit längerem besonders mit Problemen befaßt, die bei Ehen zwischen Ausländern und Deutschen entstehen können, sind nach Pressemeldungen im Jahre 1977 vierzehn Ausweisungsfälle registriert worden, die ausländische Ehegatten von Deutschen betrafen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auf eine Ausweisungsverfügung gegen einen deutsch-verheirateten Ausländer nicht notwendigerweise eine Abschiebung aus der Bundesrepublik Deutschland, sondern eine Duldung ausgesprochen werden kann. Ich werde Ihre Frage jedoch zum Anlaß nehmen, mir einen Überblick über die bekanntgewordenen Fälle zu verschaffen, soweit dies dem Bundesminister des Innern möglich ist. Diese Einzelfälle werden von meinem Hause darauf überprüft werden, ob eine Änderung der ausländerrechtlichen Praxis erforderlich erscheint. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 12): Kann die Bundesregierung mitteilen, ob Befürchtungen zutreffend sind, daß Giftmüllskandale wie in Hamburg auch im Bereich des Rheins denkbar sind, und welche Möglichkeiten sieht sie gegebenenfalls, solchen Gefährdungen zu begegnen? Für die Beurteilung des von Ihnen angesprochenen Problems und für entsprechende Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Wegen der unsachgemäßen bzw. unkontrollierten Ablagerung von gefährlichen Stoffen, besonders vor der Neuordnung des Rechts der Abfallbeseitigung im Jahre 1972, hat die Bundesregierung Kontakt mit den zuständigen Landesministerien aufgenommen. Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen darüber, daß mit dem Vorfall in Hamburg vergleichbare Ereignisse auch im Bereich des Rheins oder an anderen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland auftreten, andererseits kann sie dies nicht grundsätzlich ausschließen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 13): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, für die Unterkunft der Ortsverbände Bad Homburg und Oberursel des Technischen Hilfswerks ein gemeinsames Gebäude in Angriff zu nehmen, und ist die Bundesregierung bereit, im Interessse der Selbständigkeit und örtlichen Nähe der beiden Ortsverbände von ihrem Fusionsplan wieder Abstand zu nehmen? Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich aus wirtschaftlichen Erwägungen und im Interesse eines rationellen Einsatzes der Baumittel für Unterkünfte des Technischen Hilfswerks die gemeinsame Nutzung einer Unterkunft durch eng benachbarte THW-Ortsverbände. Die Unterbringung mehrerer Einheiten in einer größeren Unterkunft verbessert zudem die Möglichkeit gemeinsamer Ausbildung und Übungen im Verband und erleichtert dadurch im Einsatzfall die einheitliche Führung der Kräfte. Im konkreten Falle der THW-Ortsverbände Bad Homburg und Oberursel liegen optimale Voraussetzungen für eine gemeinsame Unterbringung vor. Das für den Unterkunftsneubau vorgesehene Grundstück von 3 158 qm liegt für beide Ortsver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14289* bände gut erreichbar auf der halben Wegstrecke zwischen Bad Homburg und Oberursel ca. 4 km von beiden Städten entfernt an einer Verbindungsstraße. Neben dem Baugrundstück stehen dort weitere 2 330 qm als Übungsgelände zur Verfügung. Die Bundesregierung hält deshalb und auch im Hinblick auf den Fortschritt des geplanten Bauvorhabens an ihrer Absicht fest, die Ortsverbände Bad Homburg und Oberursel zu einem THW-Ortsverband zusammenzufassen. Eine Änderung dieser Planung würde im übrigen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Unterbringung beider Ortsverbände führen, die im Ergebnis keinen der Beteiligten zufriedenstellen würde. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 14 und 15): Sieht die Bundesregierung ein Bedürfnis, und wenn ja, welche Möglichkeiten, dem Umstand abzuhelfen, daß in ein Beamtenverhältnis berufene Personen, insbesondere Hochschullehrer, die Ausländer sind, einer Aufenthaltsgenehmigung bedürfen, die — auch bei Lebenszeitbeamten — zumindest in den Anfangsjahren nur befristet erteilt wird? Ist die Bundesregierung bereit, und wenn ja, in welcher Form und wann, eine Initiative zur Lösung dieser deutlichen Inkongruenz zwischen Beamten- und Ausländerrecht zu ergreifen? Zu Frage B 14: Auf Grund einer Initiative des Hochschulverbandes ist die Frage der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für in das Beamtenverhältnis berufene Hochschullehrer im Mai 1979 auf einer Bund-Länder-Besprechung mit folgendem Ergebnis erörtert worden: Auch für ausländische Hochschullehrer gilt die Neuregelung des Aufenthaltsrechts vom 1. Oktober 1978, wonach den in der Bundesrepublik Deutschland erwerbstätigen Ausländern regelmäßig nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist (Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz, GMBl. 1978, S. 368). Es bestand übereinstimmend die Auffassung, daß es für ausländische Hochschullehrer nicht unzumutbar sei, sich zunächst um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu bemühen, bevor diese nach fünf Jahren unbefristet erteilt wird, zumal eine Verlängerung in diesen Fällen keinerlei Schwierigkeiten bereite. Von seiten der Länder wurde darauf hingewiesen, daß es teilweise von den Universitäten übernommen worden sei, sich wegen der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen. Die Bundesregierung sieht danach weder ein Bedürfnis noch einen erfolgversprechenden Weg, eine Änderung des derzeit geltenden Aufenthaltsrechts für ausländische Hochschullehrer in die Wege zu leiten. Zu Frage B 15: Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß es der Lösung einer Inkongruenz zwischen Beam- ten- und Ausländerrecht bedarf. Mit dem beamtenrechtlichen Status eines Ausländers ist es nicht unvereinbar, daß ihm vor Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis zunächst nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Auch andere Gruppen von Ausländern, denen auf Grund ihres besonderen Status der Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gestattet werden soll, erhalten zunächst nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt z. B. für Ausländer, die mit Deutschen verheiratet sind, aber auch für Staatsangehörige der EG-Staaten, die in der Bundesrepublik Deutschland Freizügigkeit genießen. Auch für letztere gilt die Regelung, daß eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erst nach Ablauf von fünf Jahren erteilt werden kann. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, eine Initiative zur Änderung des derzeit geltenden Aufenthaltsrechts für ausländische Hochschullehrer zu ergreifen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 18): Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, einen neuen Gerichtszweig für Umweltrecht zu schaffen, indem sie etwa Landgerichte, Oberlandesgerichte und einen Bundesgerichtshof für Umweltsachen (BGU) gesetzgeberisch initiiert, die jeweils auch mit naturwissenschaftlich ausgebildeten Juristen besetzt sind? Die Bundesregierung stellt derartige Überlegungen nicht an. Dem Anliegen, die Entscheidung über besondere Materien besonders hierfür Bach- und fachkundigen Gerichten zu übertragen, kann mit den Mitteln des geltenden Rechts Rechnung getragen werden. Die Präsidien der Gerichte haben die Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten, die bestimmte Lebenssachverhalte betreffen, im Wege der Geschäftsverteilung bestimmten Spruchkörpern ihrer Gerichte zuzuweisen. Von dieser Möglichkeit, die auch für Umweltfragen besteht, machen die Präsidien häufig auch Gebrauch. Im übrigen möchte die Bundesregierung an der einheitlichen Richteramtsbefähigung festhalten. Um die Freizügigkeit und den Austausch der Richter nicht zu behindern, empfiehlt es sich nicht, für den Richter mit besonderen Aufgaben spezielle berufliche Voraussetzungen — etwa eine zusätzliche naturwissenschaftliche Ausbildung — vorzuschreiben und damit den gesetzlich definierten Fachrichter einzuführen (so auch der Schriftliche Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 1961 — BT-Drucksache III/2785 — S. 11 f.). Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen B 19 und 20): 14290* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die Besitzer — bzw. bei Kapitalgesellschaften deren Vorstände und das leitende Management — von Unternehmen mit mehr als 1 000 Beschäftigten und bei lebens- und verteidigungswichtigen Unternehmen deren Besitzer bzw. Vorstände und das leitende Management generell bei ihrer Bestellung bzw. bei ihrem Amtsantritt — zumindest stichprobenweise — vom Verfassungsschutz sicherheitspolitisch überprüft werden? Aus welchem Grund wird — falls dies nicht der Fall ist — eine generelle Sicherheitsüberprüfung der Betriebsräte solcher Unternehmen, nicht aber der Geschäftsleitungen und des Managements für erforderlich erachtet? Seit über einem Jahrzehnt berichten die Verfassungsschutzberichte über das Ausmaß kommunistischer Betriebsarbeit einschließlich der von Kommunisten bei den Betriebsratswahlen erzielten Ergebnisse. Dem liegt eine Repräsentativerhebung zugrunde. Bezüglich der Einzelheiten verweise ich auf meine Antwort auf die Anfrage des Kollegen Hansen vom 24. September 1979. Entsprechende Repräsentativerhebungen für Vorstände oder Aufsichtsräte werden nicht durchgeführt, da es keine der DKP-Betriebsarbeit vergleichbare „Vorstands- oder Aufsichtsratsarbeit" irgend einer anderen extremistischen Organisation gibt. Wenn es eine solche geben würde, würde der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes auch Erhebungen über die Erfolge einer solchen Organisation bei Vorständen und Aufsichtsräten erfordern. Von den erwähnten Repräsentativerhebungen zu unterscheiden ist das Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Verfassungsschutzgesetz (personeller Geheimschutz). Kriterien für die Überprüfung nach dieser Vorschrift ist ausschließlich, ob dem Betreffenden geheimhaltungsbedürftige Erkenntnisse zugänglich sind. Dies kann selbstverständlich auch bei Angehörigen der Leitung eines Unternehmens der Fall sein. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 21, 22, 23 und 24): Ist der Bundesregierung das Ergebnis eines von der britischen Regierung eingesetzten Arbeitsausschusses von zwölf Wissenschaftlern und Ärzten bekannt, wonach die Senkung des Bleigehalts im Treibstoff von derzeit 0,45 Gramm pro Liter in Großbritannien nicht nötig sei. weil die Menge des mit der Nahrung, dem Wasser, durch Farben und Kosmetika aufgenommenen Bleis viel größer sei als das in den Autoabgasen, und gedenkt die Bundesregierung, entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, um welchen Betrag sich durch die Senkung des Bleigehalts in der Bundesrepublik Deutschland die Kosten für Super- und Normalbenzin erhöht haben, und welche Auswirkungen dies auf den Energieverbrauch bei der Treibstoffherstellung hat? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang der Verbraucher an Super- und Normalbenzin durch das Benzinbleigesetz infolge der Notwendigkeit, in vielen Automotoren die Kompression herabzusetzen, angestiegen ist? Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse darüber vor, ob und in welcher Form das Blei im Auspuffgas auf den menschlichen Körper wirkt? 1. Es ist der Bundesregierung bekannt, daß das Department of Health and Social Security einen Arbeitsausschuß unter Leitung von Professor Lawther beauftragt hat, Beweise für die Schädlichkeit von Blei in der Umwelt zu sammeln. Der Bericht der Ausschusses soll nach einer Verlautbarung der britischen Delegation in der betreffenden Ratsgruppe der EG Ende 1979 der britischen Regierung vorgelegt werden. Von einem Ergebnis der Untersuchungen des Ausschusses ist weder der Bundesregierung noch der britischen Botschaft in Bonn etwas bekannt. Auch die Bundesregierung hat nie bestritten, daß die Aufnahme von Blei durch Einatmen wesentlich geringer ist, als die Aufnahme durch Nahrungsmittel. Aber auch die Aufnahme durch Nahrungsmittel ist im wesentlichen auf akkumulierte Niederschläge von Blei aus Kfz-Abgasen auf den Boden, die Pflanzen und in das Wasser zurückzuführen. Erschwerend wirkt sich die Resorptionsrate aus: sie beträgt für die Resorption von Blei aus dem Magen-Darmtrakt nur 5 bis 10 Prozent, während sie aus dem Atemtrakt 80 bis 100 Prozent ausmacht. Bei einer Anhörung von Sachverständigen über medizinische, biologische und ökologische Grundlagen zur Bewertung schädlicher Luftverunreinigungen am 20. bis 24. Februar 1978 in Berlin wurde wiederholt eine stärkere Verminderung der Belastung des Bodens durch Blei aus Luftverunreinigungen gefordert, weil das Schwermetall kaum ausgewaschen wird und dort wachsende Futterpflanzen noch jahrzehntelang kontaminiert würden. In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, daß epidemiologische Untersuchungen der medizinischen Fakultät Aachen ein schlagartiges Absinken des Blutbleispiegels bei den untersuchten Kindern nach der Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes ergeben haben. Die Bundesregierung hält deshalb an ihrer Auffassung fest, daß sie mit der Begrenzung des Benzinbleigehaltes auf 0,15 g/1 eine optimale Lösung gefunden hat — auch unter Berücksichtigung von Regelungen im EG-Raum. 2. Der Energieverbrauch und auch die allgemeinen Kosten der Treibstoffherstellung steigen mit höherer Veredelung an. Zur Ermittlung der Kosten zur Kompensierung der Bleiminderung hatte der Bundesminister des Innern bereits vor der Vorlage des Entwurfs eines Benzinbleigesetzes vom 3. März 1971 eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Ingenieurfirma Krupp-Koppers in Essen kam dabei zu dem Ergebnis, daß die Kosten bei den einzelnen Raffinerien je nach verwendeten Raffinationsverfahren unterschiedlich seien, durchschnittlich aber 0,01 bis 0,02 DM pro Liter Kraftstoff betragen würden. Bei dieser Schätzung ging die Ingenieurfirma von Angaben der Mineralölindustrie selbst aus, wonach Investitionen von insgesamt 1 Milliarde DM erforderlich würden. Die tatsächlich von den 25 Raffinerien vorgenommenen Investitionen haben aber den Betrag von 277,5 Millionen DM nicht überschritten. Das war möglich geworden, weil während der mehrjährigen Frist bis zur Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes mit einer Bleibegrenzung auf 0,15 g/1 zum 1. Januar 1976 eine ausschlaggebende Verbesserung bei der Raffination von Treibstoff eingetreten war: Durch einen Austausch der früheren Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14291* Platin-Katalysatoren in den Reformieranlagen auf neuartige Bimetallkatalysatoren Platin/Rhenium konnten im wesentlichen ohne feststellbaren Energiemehrverbrauch die Oktanzahlen in gleicher Höhe gehalten werden wie vor der Bleiverminderung. Die Auswirkung des Benzinbleigesetzes auf den Energieverbrauch bei der Treibstoffherstellung läßt sich wegen dieser und der folgenden technischen Entwicklung nicht quantifizieren: Der Gesamtenergieverbrauch der Raffinerien, der sogenannte Eigenverbrauch, liegt bei älteren Raffinerien bei etwa 7 bis 71/2 Prozent des Rohöleinsatzes. Moderne Raffinerien haben trotz besonderer Veredelungsverfahren jedoch nur noch einen Eigenverbrauch von 51/2 Prozent. Die Preise auf dem internationalen Markt in Rotterdam weisen heute praktisch keinen Unterschied mehr zwischen Treibstoff mit 0,4 g Blei/1 und 0,15 g Blei/1 auf. Vor der Verdoppelung der Benzinpreise auf diesem Markt im Frühjahr dieses Jahres wurde noch eine Differenz von 10 bis 15 DM pro Tonne notiert. 3. Noch im Jahre 1976, d. h. kurz nach Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes, hat der Bundesminister des Innern bei den Sachverständigen der Kraftfahrzeugindustrie, die bei der Erstellung von Mindestanforderungen an Super- und Normalbenzin in der DIN 51600 mitwirkten, nachgefragt, ob sich die Notwendigkeit ergeben habe, die Kompression bei Ottomotoren herabzusetzen. Diese Frage wurde von den Sachverständigen entschieden verneint. Änderungen des Kraftstoffverbrauchs sind somit nicht auf die Qualitätsanforderungen des Benzinbleigesetzes zurückzuführen. Während in den ersten zwei Jahren nach Einführung der 2. Stufe des Benzinbleigesetzes bei den verschiedenen Marktuntersuchungen noch teilweise Unterschreitungen der Mindestanforderungen vorkamen, so zeigten die letzten Untersuchungen eine ausnahmslose Einhaltung der Qualitätsanforderungen. Damit stehen unsere Kraftstoffe an der Spitze in Europa. 4. Die Bundesregierung wurde besonders durch die Untersuchungsergebnisse der medizinischen Fakultäten von Düsseldorf und Erlangen zu ihrem Sofortprogramm im Jahre 1970 veranlaßt, das eine drastische Herabsetzung des Bleigehaltes im Benzin vorsah. Die Untersuchungen zeigten, daß — Blei als einziges verbreitetes Schwermetall auch als Spurenelement vom Körper nicht gebraucht wird — Blei als einziges schädliches Schwermetall im Mutterleib vom Blut der Mutter in das Blut des Kindes übertritt, wodurch eine frühkindliche Schädigung erfolgen kann — Blei zu einer Zerstörung der Lungenschutzzellen . führt, wodurch schädliche Stoffe und Keime leichter resorbiert werden — Blei zu einer Schädigung der Bildung des Blutfarbstoffes Hämoglobin führt, wobei die Folge Sauerstoffmangelschäden sind, die sich zuerst im Gehirn auswirken. Neuere Kenntnisse bestätigen diese Untersuchungsergebnisse. Sie zeigen darüber hinaus, daß Blei in Kombination mit Krankheitserregern oder anderen schädlichen Substanzen verheerende Wirkungen auslösen kann. Das Institut für Hygiene und Mikrobiologie der Saaruniversität hat an Hand von Überlebenskurven von infizierten Meerschweinchen mit und ohne Bleizusätze, die weit unter den tödlichen Dosen lagen, festgestellt, daß 50 Prozent der Tiere mit Bleizusatz bereits am 5. Tage starben, während diese Sterberate ohne Bleizusatz selbst nach Abschluß der Vergleiche (nach 2 Wochen) bei weitem noch nicht erreicht war. Inzwischen tritt die gesundheitsschädliche Bedeutung der Chemikalien, die zusammen mit den Bleiverbindungen in der Verbleiungsflüssigkeit enthalten sind, als weiterer Grund für die Bleiverminderung in den Vordergrund. Professor Ames von der kalifornischen Universität in Berkeley sagt sogar einen epidemieartigen Anstieg der Häufigkeit von Krebs und Geburtsfehlern für die amerikanische Bevölkerung in Folge gefährlicher Umweltchemikalien voraus. Als herausragende Beispiele für besonders gefährliche Stoffe nennt er Dichtoräthan und Dibromäthan, die durch ihre Verwendung in vielen Tausend Tonnen als Zusatz in der Verbleiungsflüssigkeit für Benzin (Ethyl-Fluid) eine weite Verbreitung haben. Dibromäthan gilt heute als der gefährlichste krebserregende Stoff überhaupt. In der Bundesrepublik Deutschland sind diese gefährlichen Stoffe durch Verminderung des Benzinzusatzes von Verbleiungsflüssigkeit (Ethyl-Fluid) auf Grund des Benzinbleigesetzes um 2/3 verringert worden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 25, 26 und 27): Welche Verbesserung ergibt sich für die zivile Verteidigung in finanzieller und quantitativer Hinsicht auf Grund des von der Bundesregierung vorgelegten Einzelplans 36 im Verantwortungsbereich des Bundesinnenministers und bei den einzelnen Hilfsorganisationen? Wird es im Rahmen der Finanzansätze für das Jahr 1980 möglich sein, die bei den THW-Ortsverbänden des gesamten Ortenaukreises aus Altersgründen abgesprochenen Hanomag-Lastkraftwagen durch neue Fahrzeuge zu ersetzen, um die derzeit auf die Hälfte reduzierte Einsatzbereitschaft wieder voll herzustellen? Inwieweit wird es mit den für 1980 angeforderten Mitteln möglich sein, mehr Schutzräume für die Zivilbevölkerung zu schaffen, um von dem derzeit unbefriedigenden Zustand. der nur 3 v. H. der Zivilbevölkerung Schutzräume bietet, loszukommen und sich dem Vorbild anderer westeuropäischer Staaten, insbesondere Schweden und der Schweiz, zu nähern? Zu Frage B 25: Der Gesamtplafond für die zivile Verteidigung sieht im Entwurf des Bundeshaushalts 1980 trotz Auslaufens des Programms für Zukunftsinvestitionen in Höhe von 45 Millionen DM (1979) eine Steigerung von 730,7 Millionen DM auf 735 Millionen DM vor. Der Abschluß des Programms für Zukunftsinvestitionen führt im Bereich des Bundesministers des Innern zu einem Wegfall von 45 Millionen DM für wasserwirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen; dem stehen Steigerungen von rd. 40 Millionen DM ge- 14292* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 genüber. Diese Verbesserungen der Ansätze wirken sich insbesondere aus: beim Schutzbau 16,5 Millionen DM (+ 38,7 %), beim erweiterten Katastrophenschutz 15,5 Millionen DM (+ 6,3 %), beim Technischen Hilfswerk 1,9 Millionen DM (+ 7,3 %), bei den Zuschüssen an die Hilfsorganisationen für Erste Hilfe, Ausbildung von Schwesternhelferinnen 1,2 Millionen DM (+ 6,6 %), für Schutz der Gesundheit 1,2 Millionen DM (+ 4,9 %). Zu Frage B 26: Im Ortenaukreis, Baden-Württemberg, hat das Technische Hilfswerk 3 Bergungszüge aufgestellt. Es verfügt hierfür über 6 Mannschaftskraftwagen, von denen einer erst 1977 beschafft wurden. 2 Fahrzeuge sind aus Altersgründen ausgesondert worden; sie werden im Rahmen der Finanzansätze für 1980 durch neue Fahrzeuge ersetzt. 2 weitere Fahrzeuge, deren Aussonderung bevorsteht, werden 1980 noch nicht ersetzt werden können. Mit einer Ersatzbeschaffung in den Folgejahren kann jedoch gerechnet werden. Zu Frage B 27: Für das Haushaltsjahr 1980 hat die Bundesregierung an Investitionsmitteln für den Schutzraumbau 53,5 Millionen DM beim Parlament beantragt. Bei durchschnittlichen Aufwendungen des Bundes von 800,— DM je Schutzplatz können mit diesen Mitteln ca. 67 000 Schutzplätze geschaffen werden. Da sich die Bauzeit insbesondere der Großschutzräume über 2 bis 3 Jahre erstreckt, bedeutet dies, daß aus Mitteln des Jahres 1980 zum Teil Schutzräume zu Ende finanziert werden, die bereits früher begonnen worden sind, und zum Teil Schutzräume anfinanziert werden, die erst 1981 oder 1982 fertiggestellt werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 28): Ist die Bundesregierung bereit, entlang der K 3750, soweit diese innerhalb der Gemeinde Ottersweier als Umgehungsstraße im Zuge des Ausbaus der B 3 benutzt wird, Gehwege als Folgemaßnahme der Verkehrsumleitung anzulegen und zu finanzieren? Die zuständige Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg hat mitgeteilt, daß gegenwärtig geprüft wird, ob die Anlage von Gehwegen an der als Umleitungsstrecke benutzten K 3750 innerhalb von Ottersweier erforderlich ist und ob dafür der Bund als Baulastträger der auszubauenden Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 3 aufzukommen hat. Das Ergebnis dieser Überprüfung muß zunächst abgewartet werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 29): Warum hat der Bundesjustizminister nach den neuesten Feststellungen der Staatsanwaltschaft Hagen selbst von jedem Versuch abgesehen, die Ermittlungsergebnisse über die Ermordung von über 6 000 Deutschen in Lamsdorf den polnischen Strafverfolgungsbehörden auch nur zu übermitteln, um in Wahrung der Menschenrechte der Gefolterten zu prüfen, ob die Volksrepublik Polen mit doppeltem Maß Morde behandelt und um die Verleumdungen abzuwehren, bei den Hinweisen auf diese Morde handle es sich nur um Greuelpropaganda? Wie bereits häufig, zuletzt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages für Juli/August 1979, dargelegt wurde, erscheint die Übermittlung des von Ihnen angesprochenen Materials zu den Vorgängen im Lager Lamsdorf an die polnischen Behörden nicht sinnvoll, da nach polnischer Auffassung Verjährung eingetreten ist. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 30): Was beabsichtigt die Bundesregierung zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit gesetzgeberisch zu tun, um die derzeitige Gefährdung des effektiven Rechtsschutzes durch faktische Rechtsverweigerung — mehrjährige Wartezeiten bis zur erstmaligen Anberaumung eines Verhandlungstermins insbesondere bei erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten — im Sinne von Artikel 19 Abs. 4 des Grundgesetzes umgehend zu beenden? • Die seit 1970 in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ständig zunehmende Zahl der Eingänge (1970 48 297 Verfahren; 1978 172 921) hat zu einer erheblichen Überlastung der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt, die als Hauptursache für die lange Verfahrensdauer anzusehen ist. Mehrjährige Wartezeiten sind aber keineswegs die Regel. Die Dauer der Verfahren ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Legt man die in etwa repräsentativen Zahlen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1978 zugrunde, so sind von den 21 377 in diesem Jahre erledigten Klageverfahren 71,7% binnen eines Jahres und 21,4 To der Klageverfahren innerhalb eines Zeitraumes von 12 bis 24 Monaten abgeschlossen worden. Nur 6,9 To der Klagen waren über 24 Monate anhängig. Günstiger wird das Bild, wenn man die Verfahren auf die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes miteinbezieht Von den 45 129 im Jahre 1978 erledigten Klagen und einstweiligen Rechtsschutzbegehren sind dann im ersten Jahr 86,4%, 10,3 % innerhalb von 12 bis 24 Monaten und nur 3,3 % zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen worden. Zur. Abkürzung der Verfahrensdauer hat der Bundesgesetzgeber durch das am 1. Mai 1978 in Kraft getretene Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit beigetragen. Das Gesetz bietet zahlreiche Beschleunigungsmöglichkeiten. Tiber eine Klage kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden werden. Ferner sind Erleichterungen in der Begründung der gerichtlichen Entscheidung vorgesehen. Die Berufung ist beschränkt und ihre einstimmige Zurückweisung unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht worden. Es ist davon auszugehen, daß damit eine erhebliche Beschleunigung des gerichtlichen Verfahrens erreicht werden kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14293* Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Rahmen der Vorbereitungen des Gesetzentwurfs einer Verwaltungsprozeßordnung, ob noch weitere die Verfahrensdauer verringernde Vorschriften im Bereich der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen werden können. Unter anderem sind folgende Vorschlage in der Diskussion: 1. Eine generelle Zulassungsberufung und damit die Verkürzung des Rechtsmittelzuges. 2. Die Einführung des Einzelrichters im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. 3. Der Ausschluß des Rechtsmittels der Beschwerde in bestimmten Bagatellfällen. Da jede Beschleunigungsmaßnahme aber auch Auswirkungen auf den verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes haben kann, bedarf es insoweit noch sorgfältiger Überlegungen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 31 und 32): Wieviel Kaufanträge liegen der Bundesvermögensverwaltung bezüglich bundeseigenen Geländes in der Gemarkung der Marktgemeinde Wildflecken, Landkreis Rhön-Grabfeld, Bayern, vor? Von wann stammen die Anträge im einzelnen, und wie ist der jeweilige Verfahrensstand? 1. Von rund 60 Kaufanträgen über bebaute und unbebaute bundeseigene Grundstücke sind 31 noch nicht abschließend erledigt. 2. Die noch nicht erledigten Anträge stammen aus der Zeit vom 24. November 1975 bis 19. September 1979 (1975: 1 Antrag; 1976: 5 Anträge; 1977: 7 Anträge: 1978 und 1979: je 9 Anträge). Der Sachstand ist wie folgt: a) In 3 Fällen hat die Oberfinanzdirektion Nürnberg das Bundesvermögensamt Würzburg zum Vertragsabschluß ermächtigt; die Beurkundung der Verträge steht unmittelbar bevor. b) In 6 Fällen liegt die Wertermittlung vor; das Bundesvermögensamt erhält Weisung, die Verträge abzuschließen. c) In 10 Fällen läuft das Wertermittlungsverfahren. d) In 2 Fällen hat das Bundesvermögensamt die Anträge der Oberfinanzdirektion vorgelegt; die Wertermittlung wird eingeleitet. e) 10 Fälle werden noch vom Bundesvermögensamt geprüft. Die Oberfinanzdirektion Nürnberg ist angewiesen, für eine beschleunigte Abwicklung der Kaufanträge zu sorgen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3262 Fragen B 33, 34, 35 und 36): Wird sich die Bundesregierung bei ihren Überlegungen, die Mineralölsteuerfreiheit für Luftfahrtbetriebsstoffe einseitig nur beim Luftsport aufzuheben, berücksichtigen, daß die Hälfte der Mineralölsteuer von 0,44 DM je Liter für die Finanzierung des Bundesfernstraßen- und Bundesautobahnbaus, des öffentlichen Personennahverkehrs, des kommunalen Straßenbaus lin Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und für andere verkehrspolitische Aufgaben (Deutsche Bundesbahn) zweckgebunden Ist? Wird die Bundesregierung im Falle einer einseitigen Aufhebung der bestehenden Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe zu Lasten des Luftsports wenigstens eine Rückvergütung dieser zweckgebundenen Anteile in Höhe von 0,22 DM je Liter in Erwägung ziehen? Wird angesichts der Tatsache, daß die Mineralölsteuermindereinnahmen für Luftfahrtbetriebsstoffe insgesamt ca. 350 Millionen DM ausmachen, demgegenüber der darin enthaltene Anteil für den Luftsport nur ca. 1,5 bis 2 Millionen DM ( — 0,5 v. H.) beträgt, durch eine derartige Ausnahmeregelung zu Lasten einer Sportart nicht ein Verwaltungsmehraufwand entstehen, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht? Werden die Argumente des Bundesverkehrsministers gegen die Einführung einer Autobahngebühr, daß nämlich die Finanzierung des Straßenbaus in der Bundesrepublik Deutschland über einen dafür zweckgebundenen Anteil der Mineralölsteuer erfolgt, der von den Benutzern der Straßen aufgebracht wird, nicht durch die vorgesehene Änderung entkräftet? Zu Fragen B 33 und 34: Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die bisher für jede Art von Luftfahrt geltende Abgabenfreiheit eingeschränkt werden kann. Daß ein Teil des Mineralölsteueraufkommens für verkehrspolitische Aufgaben zweckgebunden ist, steht einer künftigen Belastung der Luftfahrtbetriebsstoffe mit der Mineralölsteuer nicht entgegen. Denn diese ist trotz der Zweckbindung eine fiskalische Abgabe zur Erzielung von Einnahmen für den Bundeshaushalt und nicht etwa eine Gebühr für die Benutzung öffentlicher Straßen durch Kraftfahrzeuge. Zu Frage B 35: Die Bundesregierung wird bei der Neuregelung der Besteuerung der Luftfahrtbetriebsstoffe dafür sorgen, daß unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand vermieden wird. Ziel der Neuregelung ist die Beseitigung einer steuerlichen Ungleichbehandlung und die Begrenzung des Energieverbrauchs. Zu Frage B 36: Die Beantwortung ergibt sich aus den Gründen zu Frage 33. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen B 37 und 38): Wie beurteilt die Bundesregierung die prozentual geringe deutsche Mitarbeiterzahl von nur 2,87 v. H. (147 von 5 116) aller Beschäftigten der Weltbank bei einem gezeichneten Kapital von 6,08 v. H. und 5,52 v. H. der gesamten Stimmrechte? Denkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an konkrete Schritte zur Verbesserung dieser ungünstigen Situation? 14294* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Zu Frage B 37: Die Angaben zur Anzahl der deutschen Mitarbeiter in der Weltbank sowie zum deutschen Kapital-und Stimmrechtsanteil entsprechen dem Stand am Ende des Geschäftsjahres 1978/79 (30. Juni 1979). Der deutsche Kapitalanteil wird nach Abschluß der z. Zt. laufenden selektiven Kapitalerhöhung nicht mehr 6,08%, sondern rund 5,3% betragen. Eine zutreffende Beurteilung der deutschen personellen Beteiligung bei der Weltbank ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung nur durch einen Vergleich mit dem Anteil der deutschen Fachkräfte am gesamten Fachpersonal, also ohne Berücksichtigung des sog. Funktionspersonals wie Fahrer, Sekretärinnen, Büroboten usw. Danach beträgt die deutsche personelle Beteiligung in der Weltbank 4,83 % (115 deutsche Fachkräfte von insgesamt 2 382). Dieser Personalanteil würde annähernd einem deutschen Kapitalanteil von rund 5,3 % entsprechen. Die Bundesregierung hält diese Situation nicht für ungünstig. Zu Frage B 38: Am 1. April 1979 sind die „Richtlinien für die Gewährung von Ausgleichszahlungen an deutsche Bedienstete internationaler Organisationen" in Kraft getreten. Die Bundesregierung erwartet, daß diese Maßnahme dazu beiträgt, die deutsche personelle Beteiligung bei der Weltbank wie vor allem auch bei anderen internationalen Organisationen aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Darüber hinaus wird zur Zeit ein Gesetzentwurf vorbereitet, der u. a. die Möglichkeit zur Beitragsentrichtung an die deutsche Sozialversicherung für solche internationale Bedienstete schaffen soll, die noch keinen Pensionsanspruch gegen eine internationale Organisation erworben haben. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Francke (Hamburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 39): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Finanzgerichts Bremen (vgl. Urteil vom 16. März 1979, I 137/78), daß das Anbringen einer Vorhangfassade an einem Wohngebäude eine Maßnahme ist, die ausschließlich zum Zweck des Wärmeschutzes vorgenommen wird. wenn sie zusammen mit einer weiteren Wärmeschutzmaßnahme in Form von Dämmstoffen durchgeführt wird mit der Folge, daß auch die Kosten der Vorhangfassade erhöht absetzbar sind nach § 82 a Abs. 1 EStDV, und ist der Bundesfinanzminister gegebenenfalls bereit, für eine diesbezügliche Anwendung seines Erlasses vom 28. Februar 1978 durch die Finanzämter Sorge zu tragen? Die Bundesregierung kann die Auffassung des Finanzgerichts Bremen im Urteil vom 16. März 1979 nicht teilen. Der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe q EStG, § 82 a EStDV stehen nach Meinung der Bundesregierung der Rechtsansicht des Finanzgerichts Bremen entgegen. Der Bundesfinanzminister ist deshalb dem Revisionsverfahren gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen nach § 122 Abs. 2 FGO beigetreten. In seiner Stellungnahme hat der Bundesfinanzminister dargetan, daß der Ausschluß der erhöhten Absetzungen nach § 82a EStDV bei Anbringen einer Vorhangfassade auch im Zusammenhang mit dem Anbringen von Dämmstoffen mit der gesetzlichen Regelung in Einklang steht. Der Bundesfinanzminister sieht deshalb keinen Anlaß, von der auch in den Einkommensteuer-Richtlinien (Abschnitt 158 Abs. 2 EStR 1978) zum Ausdruck gekommenen Rechtsauffassung abzuweichen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 40): Mit welchen Steuermehreinnahmen ist — abweichend von der Steuerschätzung im Mai 1979, die die Erhöhung der Steuereinnahmen im Jahre 1979 „nur" um 6,1 v. H. und die Lohnsteuereinnahmen lediglich um 3,9 v. H. prognostizierte — nach heutigem Informationsstand zu rechnen? Für die Erarbeitung der Steuerschätzung bedient sich die Bundesregierung des unabhängigen Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Diesem Gremium gehören unter Federführung meines Hauses an: das Bundesministerium für Wirtschaft, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat, das Statistische Bundesamt, alle elf Länderfinanzministerien, die fünf führenden Wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen" tritt am 29. und 30. Oktober 1979 zusammen, um die bisherige Schätzung der Steuereinnahmen für 1979 und 1980 zu überprüfen. Über die Ergebnisse wird — wie bisher üblich — eine Pressemitteilung meines Hauses Auskunft geben. Ich bitte um Verständnis, daß die Bundesregierung nicht — wenige Tage vor der Sitzung des Arbeitskreises — eine Stellungnahme zur voraussichtlichen Entwicklung der Steuereinnahmen in 1979 abgeben kann. Sie liefe sonst Gefahr, sich dem Vorwurf auszusetzen, den Arbeitskreis „Steuerschätzungen" präjudizieren zu wollen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 41): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Verwendung von Treibgas anstelle von Benzin in Automotoren einen sinnvollen Beitrag zum angestrebten Ersatz des Erdöls als Brennstoff durch andere Energieträger darstellt, und ist sie bereit, zur Förderung der nötigen Umstellungsmaßnahmen das Treibgas durch Befreiung von der Mineralölsteuer wirtschaftlicher werden zu lassen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß ein verstärkter Einsatz von Flüssiggas als Kfz-Treibstoff eine Möglichkeit bietet, mittel- und langfristig einen Teil des Bedarfs an Vergaserkraftstoff zu ersetzen. Als Nebenprodukt der Rohölförderung und -verarbeitung stellt Flüssiggas jedoch keine alternative Energie dar, die der Politik des „weg vom Öl" unmittelbar dient. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14295* Flüssiggas ist pro Liter bei unter Berücksichtigung von Heizwert und Dichte etwa gleicher Besteuerung ca. 20 % billiger als Benzin. Wegen des um etwa 15 % höheren Verbrauchs sowie vor allem aber wegen der notwendigen Umstellungsinvestition von etwa 1500 bis 2000 DM ist eine Umstellung. auf Flüssiggasbetrieb jedoch erst bei einer Jahreskilometerleistung von etwa 60 000 km lohnend. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob und wie ein verstärkter Einsatz von Flüssiggas im Kraftstoffsektor gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang muß insbesondere die zukünftige Verfügbarkeit zusätzlicher Flüssiggasmengen geklärt werden. . Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 42): Wie hoch sind die Zuschüsse aus dem Europäischen Regionalfonds 1979 für das Saarland und wieviel Projekte werden damit gefördert? Für das Saarland stehen 1979 Zuschüsse aus dem Europäischen Regionalfonds in Höhe von 18,6 Millionen DM zur Verfügung. Die bis Ende 1979 insgesamt verfügbaren Mittel sind voll mit bereits durch die Kommission genehmigten Anträgen belegt. Beantragt wurden in allen Fällen Zuschüsse für Projekte, die mit nationalen Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert worden sind. Die Zuschüsse des Europäischen Regionalfonds fließen als teilweise Erstattung der nationalen Aufwendungen an den Mitgliedstaat. Eine genaue Zuordnung der in dieses Erstattungsverfahren einbezogenen Projekte nach einzelnen Jahren ist nicht möglich. Im Jahre 1979 wurden von der Kommission 27 Vorhaben aus dem Saarland positiv beschieden. Anlage 48 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3262 Frage B 43): Was hat die Bundesregierung in Sachen des infolge der Energieverteuerung verschärften Wettbewerbs vor allem mit den Niederlanden beim Unterglasgartenbau aber auch bei der Kutterfischerei, bewirkt? Die Bundesregierung hat wegen der Verteuerung bei leichtem Heizöl EL und der dadurch eingetretenen Verschlechterung der Wettbewerbssituation gegenüber den Niederlanden zugunsten des Unterglasgartenbaues eine Reihe von Hilfsmaßnahmen eingeleitet, die von der Stundung von Zins- und Tilgungsraten für Kredite des Bundes und der Länder • über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Energieeinsparung bis hin zur Verbesserung der Konditionen im Rahmen der Investitionshilfe zur Energieeinsparung bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" reichen. Weitere Maßnah- men werden gegenwärtig noch geprüft. Zur Wahrung und Sicherung der Wettbewerbschancen des deutschen Unterglasgartenbaues kommt es der Bundesregierung vor allem darauf an, daß der staatlich beeinflußte günstige Sondertarif für den niederländischen Unterglasgartenbau abgebaut wird. Sie hat deshalb bei der EG-Kommission eine Überprüfung der durch den Sondertarif entstandenen Wettbewerbsverzerrung beantragt, weil nach ihrer Auffassung der Sondertarif eine Beihilfe im Sinne des Art. 92/EWG-Vertrag darstellt. Ein erster Erfolg ist die kürzliche Anhebung des niederländischen Erdgaspreises um 1,5 ct. Sie hat ferner die Schwierigkeiten des Unterglasanbaues und der deutschen Seefischerei, die durch die Energieverteuerung und unterschiedliche Energiepolitiken in den Mitgliedstaaten ebenfalls hart betroffen ist, auf der Sitzung des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaften vom 17./18. September 1979 zur Sprache gebracht. Die EG-Kommission hat weitere Untersuchungen und die Vorlage eines Ergebnisberichtes zugesagt. • Auf meine Initiative hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 17. Oktober 1979 einstimmig beschlossen, dem deutschen Unterglasgartenbau eine einmalige Anpassungshilfe in Höhe von 50,5 Millionen DM zu gewähren. Diese Hilfe soll 1980 ausbezahlt werden und es den Betrieben ermöglichen, den Gesamtaufwand für die Beschaffung von leichtem Heizöl für 1 Jahr ohne Zinsbelastung zu finanzieren. Anlage 49 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3262 Fragen B 44, 45, 46 und 47): Sind im vergangenen Jahr die deutschen Agrarimporte aus Entwicklungsländern um 9,5 v. H. auf nur noch 9,9 Milliarden DM geschrumpft, und wenn ja, liegt das — wie der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels nach einer Meinung der .Frankfurter Rundschau" vom 11. September 1979 meint — am „EG-Protektionismus", da zunehmend die Zoll- und Referenzpreis- sowie Schutzsysteme zu wirken begännen und viele Frucht- und Gemüsearten ganzjährig mit hohen Zöllen belastet seien, obwohl sie während der Wintermonate in Europa keine Gemeinschaftsprodukte beeinträchtigen? Welchen Stellenwert nehmen sogenannte Alternative Landbaumethoden in der Agrarpolitik der Bundesregierung ein, und wie ist diese Entwicklung insgesamt zu beurteilen? Wie steht die Bundesregierung zu den Ergebnissen des Welternährungsrats der Vereinten Nationen in Ottawa, und welche konkreten Schritte in die aufgezeigte Richtung werden bereits getan bzw. sind in absehbarer Zeit möglich? Inwieweit sind — etwa auf Grund des Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes oder anderer bundesrechtlicher Bestimmungen — bei der Städteplanung Begrünungspläne ebenso obligatorisch wie Vorschriften über Parkplätze, Verkehrswege und dergleichen? Zu Frage B 44: Die Einfuhr von Ernährungsgütern aus Entwicklungsländern in die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 0 1960-1962 3,2 Mrd. DM 0 1970-1972 5,0 Mrd. DM 1977 10,9 Mrd. DM 1978 9,9 Mrd. DM. 14296* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Im Jahre 1978 ist die Einfuhr lediglich wertmäßig zurückgegangen. Dieser Rückgang beruht in erster Linie auf den niedrigeren Preisen für Rohkaffee und Rohkakao, bestimmte Ölsaaten und pflanzliche 01e, Fischmehl und Zucker. Im bisherigen Verlauf des Jahres 1979 haben sich die Preise dieser Produkte allerdings wieder erholt. Mengenmäßig jedoch ist die Einfuhr von Ernährungsgütern aus Entwicklungsländern 1978 gestiegen; Produkte wie Zucker, Rohkakao, Rohkaffee, Obst- und Gemüsesäfte sowie Konserven, Frischgemüse, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, pflanzliche und tierische Ole, Ölkuchen sowie Fleisch und Fleischwaren zeigten deutliche Zunahmen gegenüber dem Vorjahr. Die Handelspolitik der Gemeinschaft auf dem Agrarsektor muß sowohl die Interessen der EG-Produzenten als auch die der Entwicklungsländer in abgewogener Weise berücksichtigen. Dem Schutz der Erzeuger dienen die von Ihnen angeführten Maßnahmen (Einfuhrzölle und Referenzpreise), die aber nicht erst jetzt zu wirken beginnen, sondern schon seit vielen Jahren angewandt werden. Dabei sind die Einfuhrzölle entgegen der Ihrer Frage zugrundeliegenden Annahme jahreszeitlich gestaffelt, um Obsteinfuhren im Winter zu erleichtern. Auch die Referenzpreise werden nur für die Monate festgesetzt, in denen es eine nennenswerte Produktion innerhalb der EG gibt. Die Gemeinschaft hat mit der aktiven Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Maßnahmen und Zugeständnissen zugunsten von Agrarprodukten aus den Entwicklungsländern ergriffen. Als beispielhaft ist zu erwähnen — Abschluß der multilateralen Handelsverhandlungen im GATT (Tokio-Runde) mit Zollsenkungen bei tropischen Produkten und im sonstigen landwirtschaftlichen Bereich — Allgemeines Zollpräferenzsystem der EG für Entwicklungsländer (begünstigtes Handelsvolumen für verarbeitete Agrarerzeugnisse 1978 = ca. 4 Mrd. DM) — Abkommen von Lomé mit 54 AKP-Staaten (Einfuhrkontingente für 1,3 Millionen t Zucker und 27 400 t Rindfleisch; Zollpräferenzen bei Agrarprodukten) — Zollpräferenzen im Mittelmeerraum für mediterrane Produkte wie Obst, Gemüse, Wein, Olivenöl, Frühkartoffeln und Sardinenkonserven. Zu Frage B 45: Zur Beurteilung des Stellenwertes der sog. alternativen Landbaumethoden liegt der Bundesregierung kein zuverlässiges Informationsmaterial vor. Hinzu kommt, daß Betriebe solcher Wirtschaftsformen sich nicht genau abgrenzen lassen und verschiedenartige Übergangsformen bestehen. Nach einer Umfrage bei den Fachministern der Länder vom März 1978 ergab sich, daß in der Bundesrepublik Deutschland etwa 400 Betriebe mit rund 9 000 ha nach alternativen Methoden bewirtschaftet werden. Das sind weniger als 0,1 v. H. der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das geringfügige Ausmaß dieser Wirtschaftsweisen wird in gewisser Form dadurch bestätigt, daß es trotz mehrfacher Bemühungen bis heute nicht gelungen ist, für eine Berücksichtigung dieser Anbauformen im Agrarbericht der Bundesregierung mindestens 40 Betriebe für die Bereitstellung von Buchführungsergebnissen zu gewinnen. Wenn auch von alternativen Anbaurichtungen nützliche Ansätze für eine vielseitige Wirtschaftsführung ausgehen, so ist die Bundesregierung dennoch der Auffassung, daß sich diese Wirtschaftsformen schon im Hinblick auf die Marktversorgung nur auf einen relativ kleinen Teil der Landwirtschaft beschränken werden. Zu Ihrer weiteren Information darf ich Ihnen eine Studie überreichen, die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Thema „Alternativen im Landbau" angefertigt wurde. Planungsgruppe des BML 01. 08. 1979 Fachliche Federführung: Referat 312 „Alternativen im Landbau" 1 Stand und Entwicklung alternativer Landbaumethoden 1.1 Formen, Ziele und Verbreitung alternativer Landbaumethoden 1.2 Stand der Forschung 2 Ursachen für die gegenwärtige Aufwertung alternativer Landbaumethoden und Bewertung der angebotenen Verfahren 2.1 Ökonomische und gesellschaftliche Faktoren 2.2 Bewertung der Thesen zu Nahrungsqualität, Bodenfruchtbarkeit, Ökologie und Energieverbrauch 2.3 Bewertung der heutigen Formen alternativer Landbaumethoden 3 Maßnahmen 3.1 Probleme, die vom BML gelöst werden müssen 3.2 Laufende Maßnahmen 3.3 Vorzusehende zusätzliche Maßnahmen 1. Stand und Entwicklung alternativer Landbaumethoden 1.1 Formen, Ziele und Verbreitung alternativer Landbaumethoden Von den verschiedenen Formen alternativer Landbaumethoden sind relativ bekannt: — biologisch-dynamische Wirtschaftsweise; — organisch-biologischer Landbau; — naturgemäßer Landbau (ANOG). Weitere, in der Bundesrepublik jedoch kaum vertretene Richtungen sind: Howard-Balfour Landbau, Lemaire-Boucher Landbau, Makrobiotischer Landbau, Mazdaznan-Landbau, Veganistischer Landbau. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14297* Die „biologisch-dynamische Wirtschaftsweise" baut auf den „Landwirtschaftlichen Kursus" von R. Steiner aus dem Jahre 1924 auf. Es wird ein geschlossener Betriebskreislauf mit starker Viehhaltung und vielseitiger Fruchtfolge angestrebt. Spezifisch wirkende Präparate (z. B. Hornmist und Hornkiesel) werden angewandt. Die Stellung des Mondes im siderischen Kreislauf wird im Anbau berücksichtigt. Synthetische Stickstoffdünger, leichtlösliche Phosphate sowie hochprozentige und chlorhaltige Kalisalze sind verboten; Rohphosphate, Gesteinsmehle und Algenkalke sind dagegen erlaubt. Unkraut wird ausschließlich mechanisch-physikalisch bekämpft. Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist unzulässig. Die Produkte dieser Betriebe werden als „Demeter-Ware" vermarktet. Die „organisch-biologische Wirtschaftsweise" wurde von Dr. Müller (Schweiz) vor etwa 30 Jahren entwickelt, Dr. med. Rusch lieferte die theoretische Grundlage. Besondere Präparate und kosmische Einflüsse sind hier ohne Bedeutung. Dem Mikroleben des Bodens, dem Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Nach dem „Biotest", einer mikrobiologischen Bodenuntersuchung, wird der Fruchtbarkeitszustand des Bodens beurteilt. Wasserlösliche Mineraldünger dürfen ebensowenig wie chemische Pflanzenbehandlungsmittel angewendet werden. Stickstoff darf nur in organischer Form gedüngt werden. Der „naturgemäße Landbau' (ANOG), vor etwa 30 Jahren gegründet von Leo Fürst, Paderborn, unterscheidet sich am wenigsten von allgemein üblichen Produktionsweisen. Mineralische Stickstoffdünger sind in geringem Umfang erlaubt, die Verwendung von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden wird restriktiv und selektiv gehandhabt. Diese Methode beschränkt sich im wesentlichen auf den Obst- und Gemüsebau. Daneben gibt es — ohne feste Organisationsformen — verschiedene Übergänge, ohne daß man einer bestimmten Richtung Begriffe wie organischer, ökologischer oder biologischer Landbau allein vorbehalten kann. Den verschiedenen Richtungen alternativer Landbaumethoden sind etwa folgende Ziele gemeinsam: — Aufbau und Pflege des Bodenlebens und Entwicklung eines ausgeglichenen Kreislaufsystems mit ausreichender Humusversorgung; — Nährstoffversorgung vorwiegend durch mikrobielle N-Bindung und biologischer Aufschluß der Mineralstoffe des Bodens; — Verwendung organischer Düngemittel bei weitgehendem Verzicht auf Mineraldünger; — vielseitige Fruchtfolgen, um Infektionen vorzubeugen und die Widerstandsfähigkeit von Kulturpflanzen zu erhöhen; — großzügigere Beurteilung der Schadensschwelle durch Krankheits- und Schädlingsbefall sowie Unkrautkonkurrenz; — statt chemischer Unkrautbekämpfung nur mechanische Methoden; — Produktion gesundheitlich unbedenklicher und biologisch hochwertiger Nahrung. Nach einer Umfrage . bei den Fachministerien der Länder vom März 1978 wurden im Bundesgebiet über 400 Betriebe mit einer Fläche von rund 9 000 ha nach alternativen Methoden bewirtschaftet, das sind weniger als 0,1 v. H. der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF). 1.2 Stand der Forschung Zu den angesprochenen „Alternativen im Landbau" liegen vielseitige wissenschaftliche Erkenntnisse vor, wie der Statusbericht aus dem Forschungsbereich des BML über „Alternativen im Landbau" (Schriftenreihe „LAW", 1978, Heft 206) mit seinen umfangreichen Literaturangaben erkennen läßt. Dennoch bestehen sehr unterschiedliche Auffassungen, wenn nicht gar Kontroversen. Sie beruhen darauf, daß Praktiken alternativer Wirtschaftsweisen sich bisher weitgehend einer naturwissenschaftlichen Beweisführung entziehen und an Voraussetzungen gebunden sind, die objektiv nicht oder nur zum geringen Teil erfaßbar sind. Einerseits wird der Landbauwissenschaft ein mangelndes Verständnis für die umfassenden Grunderkenntnisse alternativer Methoden und eine einseitige Orientierung der Forschungsziele vorgeworfen, andererseits sind die biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betriebe nur selten zu einer Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Prüfung ihrer Methoden bereit. Die wissenschaftliche Durchdringung der noch offenen Fragen alternativer Landbaumethoden stößt auch deshalb auf Hemmnisse und Begrenzungen, weil die für wissenschaftliche Analysen vorhandene Kapazität begrenzt und gemessen an dem wünschenswerten Umfang zu gering ist. Außerdem ist eine Vielzahl dieser Fragen für die Forschung methodisch. nur schwer zugänglich. 2. Ursachen für die gegenwärtige Aufwertung alternativer Landbaumethoden und Bewertung der angebotenen Verfahren 2.1 Ökonomische und gesellschaftliche Faktoren Die Ursachen für die gestiegene Resonanz alternativer Landbaumethoden in der Öffentlichkeit müssen in der Änderung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung seit dem letzten Weltkrieg gesucht werden. Mit dem wirtschaftlichen Aufbau waren Vollbeschäftigung und steigende Einkommen, kürzere Arbeitszeit und damit mehr Freizeit sowie Änderungen der Verhaltensweisen und Verzehrsgewohnheiten verbunden. Unter dem Zwang der wirtschaftlichen Entwicklung mußte die Landwirtschaft arbeitsintensive Wirtschaftsweisen aufgeben. Mechanisierung und Rationalisierung waren notwendig, um wirtschaftlich bestehen zu können. Spezialisierung und Betriebsvereinfachung bis hin zum einseitigen Getreidebau, zur viehlosen Wirtschaft oder zu flächenunabhängiger Massentierhaltung kennzeichnen den Wandlungsprozeß. Die Verwendung betriebsfremder Futtermittel, verbunden, mit zunehmenden 14298* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Importen von Soja, Tapioka und anderen Substituten, führte in vielen Betrieben zur innerbetrieblichen Aufstockung. Eingeengte Fruchtfolgen mit weitgehendem Verzicht auf futterbaulich genutzte Blattfrüchte und Spezialisierung auf nur wenige Fruchtarten in großflächigem Anbau waren die ökonomische Folge. Abgänge der Tierhaltung, die bislang als wirksamer Bestandteil der Humusversorgung und der Düngung angesehen wurden, bekamen in manchen Massentierhaltungen den Charakter von Abfallstoffen. Diese Anpassungsprozesse an die allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklung wurden durch umwälzende technische Fortschritte begünstigt. Zugleich erhielt für den modernen Menschen in einer technisierten Umwelt der Drang „Zurück zur Natur„ eine Ausgleichsfunktion. Er ist geneigt, alles Natürliche als gesund anzusehen, dies vor allem im Nahrungsbereich. Der Landwirtschaft wird in solchem Zusammenhang vorgeworfen, nur auf größere Produktion eingestellt zu sein, ohne genügend den Qualitätsanspruch zu berücksichtigen. Dabei wird den in modernen Produktionsverfahren erzeugten Nahrungsmitteln angelastet, daß von ihnen gesundheitsschädigende Wirkungen ausgehen. Das „Geschäft mit der Angst" ist im Ernährungsbereich besonders leicht zu vertreten. Nicht bewiesene Behauptungen z. B. über bedenkliche Rückstände in Nahrungsmitteln verunsichern den Verbraucher. Es gibt außerdem den Vorwurf einer Überbeanspruchung und Zerstörung der Böden, der mit biologischen, chemischen und physikalischen Folgewirkungen heutiger Landbewirtschaftung begründet wird. Auch werden dem üblichen Landbau Umweltbelastungen im Zusammenhang mit vermeintlich negativen Einflüssen auf die „Gesundheit des Bodens" und dessen pflanzlichen Aufwuchs vorgeworfen. Deshalb wären die Bodenbehandlung und Maßnahmen, die sich über den Boden auf die Pflanze auswirken, grundlegend zu ändern. Weiter sehen Kritiker Energieverschwendung, die u. a. darin bestehe, daß Mineraldünger statt organischer Wirtschaftsdünger verwendet und Pflanzenbehandlungsmittel statt biologischem Pflanzenschutz eingesetzt werden und darüber hinaus der Dieselkraftstoffverbrauch unverantwortlich hoch sei. 2.2 Bewertung der Thesen zu Nahrungsqualität, Bodenfruchtbarkeit, Ökologie und Energieverbrauch Nahrungsqualität Die Kritik, die sich vor allem gegen chemische Pflanzenbehandlungsmittel richtet, muß ernst genommen werden. Die Mengen an duldbaren Rückständen von Pflanzenbehandlungsmitteln in oder auf pflanzlichen Nahrungsmitteln sind in der Höchstmengenverordnung für Pflanzenbehandlungsmittel geregelt. Es besteht methodisch die Möglichkeit, sie auf oder in den Nahrungsmitteln nachzuweisen. Stichprobenartige amtliche Untersuchungen z. B. an Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln (Zahl der untersuchten Proben: 13 107) ergaben folgendes: In 60 v. H. der Proben waren Rückstände nicht nachweisbar, 33 v. H. wiesen Rückstände innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmengen 1) auf und 7 v. H. überschritten diese (Ernährungsbericht 1976 der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., Frankfurt a. M.). Von den Überschreitungen entfiel ein erheblicher Anteil auf Importe von Obst (Weintrauben, Apfel) und Gemüse (Salat). Damit kann zwar die akute Gefährdungssituation als weitgehend unbedenklich bezeichnet werden, zumal die vorerwähnten Untersuchungen sich auf die Fälle beschränkten, bei denen Verdacht auf Überschreitung der Höchstmengen bestand. Ungeklärt sind jedoch mögliche Langzeitwirkungen, Kombinationseffekte sowie vielleicht mögliche genetische Folgewirkungen. Die Produkte aus Betrieben, die nach alternativen Methoden wirtschaften, zeigten hinsichlich der Rückstände an Pflanzenbehandlungsmitteln nach bisher vorliegenden Untersuchungen keinen Vorteil. Das bestätigte u. a. eine Veröffentlichung der Stiftung Warentest vom November 1976. Bodenfruchtbarkeit Die allgemeine Feststellung der Kritiker heutiger Landbaumethoden, daß die landwirtschaftlich genutzten Böden krank, ausgelaugt, von schlechter Struktur und damit in ihrer Fruchtbarkeit zerstört seien, verträgt sich nicht mit den hohen und steigenden Erträgen. Allerdings ist dies allein auch kein Beweis für einen guten und dauerhaften Fruchtbarkeitszustand der Böden. Allgemein sind die Gefahren nicht zu übersehen, die die Mechanisierung der Feldarbeit, verbunden mit dem Einsatz schwerer Schlepper, Mähdrescher und Vollerntemaschinen, für die Bodenstruktur mit sich bringen. Auch wäre es ein Fehler, wenn Handelsdünger und Pflanzenbehandlungsmittel dazu dienen müßten, Mängel in der Bodenpflege zu überdecken. Betriebe alternativer Landbaurichtungen bemühen sich in aller Regel um eine vorbildliche Pflege des Bodens, insbesondere im Hinblick auf die Humusversorgung und das Bodenleben. Ökologie Unter ökologischen Aspekten wendet sich die Kritik alternativer Richtungen vor allem gegen die Anwendung mineralischer Düngemittel und chemischer Pflanzenbehandlungsmittel und die damit nach ihrer Ansicht verbundenen negativen Wirkungen. Diese Beeinträchtigungen müssen aber bei einer sachgemäßen und dann auch umweltverträglichen Landbewirtschaftung vermieden werden. Eine Notwendigkeit zum Übergang zu alternativen Landbaumethoden läßt sich daraus nicht ableiten. Energie Die von Vertretern alternativer Landbaumethoden behauptete Energieverschwendung der konventionellen Landbewirtschaftung ist bisher unbe- 1) Gesundheitlich unbedenkliche und duldbare Mengen, die aus Sicherheitsgründen in aller Regel mindestens 100fach niedriger sind als die Menge, bei der gesundheitlich negative Wirkungen eintreten können. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14299* wiesen. Solange je nach Nährstoffwirkung mit 1 kg Mineraldünger 5 bis 10 kg Getreide zusätzlich erzeugt oder mit 50 MJ2) Düngeraufwand 90 bis 200 MJ Nahrungsmittel produziert werden können, kann nicht von energetischer Verschwendung gesprochen werden. 2.3 Bewertung der heutigen Formen alternativer Landbaumethoden Nur in seltenen Fällen konnten zwischen den Erzeugnissen üblicher und alternativer Landbaurichtungen Unterschiede in der Belastung mit Rückständen festgestellt werden. Überhöhte Nitratwerte in der Nahrung können z. B. ebenso durch eine organische Düngung wie durch Anwendung von Mineraldüngern verursacht werden. Ein großer Teil der Belastungen durch Immissionen stammt zudem aus dem außerlandwirtschaftlichen Bereich. Von diesen Immissionen werden aber alle Wirtschaftsweisen der Landwirtschaft gleichermaßen belastet. Insgesamt kann gesagt werden, daß die von verschiedenen Formen alternativer Landwirtschaft behaupteten besonderen Qualitätseigenschaften ihrer Erzeugnisse nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft in der Regel objektiv nicht nachweisbar sind. Hinsichtlich Bodenbearbeitung und Bodenpflege einschließlich der Humuswirtschaft können alternative Formen des Landbaues dennoch beachtenswerte Denkanstöße geben, damit verbunden auch für Fruchtfolgegestaltung und Zwischenfruchtbau und im weiteren für einen geringeren Einsatz von ertragsteigernden chemischen Produktionsmitteln. Die Vorstellung jedoch, die Bodenbearbeitung mehr oder minder wieder auf die Stufe der Hand- und Gespannarbeit zurückzuführen, ist eine Utopie. Allgemein muß die Landwirtschaft den technischen Fortschritt nutzen und ökonomisch rational betrieben werden, wenn sie eine qualitativ hochwertige Versorgung zu angemessenen Preisen sicherstellen und sich in der Volkswirtschaft behaupten soll. Betriebe alternativer Landbaurichtungen sind im allgemeinen einem ökonomischen Betriebsvergleich nur schwer zugänglich. Die Betriebsführung ist sehr personenbestimmt, äußerst variabel und oftmals von ideologischen — materiell nicht greifbaren — Einflüssen abhängig. Bisher erhältliche Unterlagen lassen zumindest als Trend erkennen, daß alternative Methoden bei niedrigem Betriebsmittelaufwand im allgemeinen quantitativ geringere Ernten erwarten lassen. Sie sind mit hohen Arbeitskosten belastet. Ein Ausgleich wird dadurch erreicht, daß ein Markt mit höheren Preisen für diese Produkte besteht. Einer stärkeren Ausweitung dieses Marktes stehen entgegen: — hohe Marktpreise. Sie sind vorrangig für Käuferschichten tragbar, die bereit sind, den subjektiv empfundenen Vorteil zu honorieren; — geringerer Verarbeitungsgrad der angebotenen Erzeugnisse. Die große Mehrheit der Konsumenten hat sich aber an die üblichen Erzeugnisse mit „eingebauten Dienstleistungen" (z. B. Fertigge2) Mega-Joule (1MJ) entspricht 239 Kilo-Kalorien richte) gewöhnt. Es dürfte schwer sein, in größerem Umfang eine Rückentwicklung herbeizuführen; — umstrittener Qualitätsanspruch für die Erzeugnisse des alternativen Landbaues. Solange dieser aber nur auf Annahmen beruht und nicht bewiesen werden kann, wird der Markt nicht dauerhaft expansionsfähig sein; ' — Kapazitätsgrenzen in den Absatzwegen. Dem Verkauf ab Hof oder über Vertriebsorganisationen (z. B. Reformhäuser) sind ebenso Grenzen gesetzt wie dem Vertragsanbau für bestimmte Verarbeitungszwecke. Insgesamt kann gesagt werden, daß die gesamtwirtschaftliche Bedeutung alternativer Anbaumethoden angesichts ihrer derzeit begrenzten Verbreitung als gering zu veranschlagen ist. 3. Maßnahmen 3.1 Probleme, die vom BML gelöst werden müssen Das BML muß in seiner Haltung zu den alternativen Landbaumethoden politische und ökonomische Zusammenhänge ebenso berücksichtigen wie fachliche Aspekte des Pflanzenbaues, der Markt- und Ernährungswirtschaft, der Gesundheit und des Umweltschutzes. Mit besonderer Aufmerksamkeit sind die in letzter Zeit stark angestiegenen und sehr öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der Massenmedien zu werten. Zielgruppen sind neben den unvoreingenommenen Interessierten auch diejenigen, die in diesen Alternativen des Landbaues eine Bestätigung ihrer Umweltangst, ihrer Ablehnung eines quantitativen wirtschaftlichen Wachstums, ihres Glaubens an eine verlorengegangene Naturverbundenheit bis hin zu ihrer Überzeugung für eine Systemveränderung sehen. Wenn auch häufig die Sorge um die zukünftige Entwicklung unserer Landwirtschaft Motiv für eine kritische Einstellung sein mag, so sind nicht selten die Darstellungen voreingenommen und von geringer Sachkenntnis gekennzeichnet. Sie tragen dann weniger zur Information als zur Emotionalisierung der Diskussion bei. Dabei kann selbst berechtigte Kritik zu einer vergifteten Meinungsbildung führen. Direkte Verbindungen u. a. zu kirchlichen Organisationen und Bürgerinitiativen bis hin zu den Grünen Listen Umweltschutz sind nicht zu übersehen. Mit indirekten und direkten politischen Einflüssen ist zu rechnen. Aus der Darstellung und Bewertung des Sachverhalts in den vorausgegangenen Abschnitten stellt sich für das BML infolgedessen in erster Linie das Problem, gesicherte Aussagen zu umstrittenen Thesen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Umweltschutzes, der Energieeinsparung und der Ökonomik des alternativen Landbaues zu beschaffen. Dies kann geschehen durch eine Verstärkung der Forschung insbesondere über — Kombinations- und Langzeitwirkungen von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf Nahrungsmittel, Bodenfruchtbarkeit und Ökologie — Einfluß von Fremdimmissionen im Verhältnis zu produktionsspezifisch bedingten Kontaminationen von Nahrungsmitteln 14300* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 — verbesserte Untersuchungsmethoden zur Qualitätsbeurteilung und -kontrolle der Nahrungsmittel und zur Nährstoffsteuerung im Boden — Möglichkeiten energiesparender Wirtschaftsweisen — ökonomische Voraussetzungen und Konsequenzen für Einzelbetriebe und Vermarktungssysteme bei alternativem Landbau und Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Arbeitsmarkt, Versorgungssituation) und durch Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben. Darüber hinaus ist es notwendig, für eine Behebung des Defizits und der mangelnden Objektivität in der Information und Beratung von Erzeugern, Verbrauchern, Studierenden und breiter Öffentlichkeit zu sorgen. Besonders deutlich wird das Gewicht der Aufgabe, einen einseitigen oder überhöhten Düngungsaufwand und einen prophylaktischen Pflanzenschutz im konventionellen Pflanzenbau zu vermindern. 3.2 Laufende Maßnahmen Besondere Förderungen alternativer Landbaumethoden wie auch der diese Methoden anwendenden Betriebe werden zur Zeit weder vom Bund noch von den Ländern angeboten. Jedoch stehen diesen Betrieben alle auf den Einzelbetrieb bezogenen finanziellen Förderungsmöglichkeiten wie z. B. das einzelbetriebliche Förderungsprogramm, der Agrarkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau wie auch die Agrarkredite der Länder Baden-Württemberg und Bayern zu den allgemeinen Konditionen offen. Das gilt auch für eine Förderung im Marktstrukturbereich (Bildung von Erzeugergemeinschaften). Ähnliches trifft für die in die Zuständigkeit der Länder fallenden Aufgaben der Beratung zu. Einzelne Länder haben für alternative Landbaumethoden Spezialberater eingestellt, andere schulen Fachkräfte im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsberatung. Mehrere Länder sind bemüht, in Domänen und landeseigenen Versuchsgütern Grundlagen dieser Methoden zu klären und auszuwerten. Als mittelbare Förderungsmaßnahmen können die vorgesehene Einrichtung einer Professur für „Alternativen Landbau" an der Gesamthochschule Kassel, Abt. Witzenhausen, und bisher von Bund und Ländern vergebene Forschungsaufträge angesehen werden. Im BML, bei der BBA und bei der FAL haben in der Vergangenheit außerdem Aussprachen mit Vertretern alternativer Landbaumethoden stattgefunden, die jedoch kaum mehr als informativen Charakter erreichen konnten. Das gilt auch für unmittelbare Kontakte und Betriebsbesichtigungen. 3.3 Vorzusehende zusätzliche Maßnahmen Im Hinblick auf die Probleme, die vom BML gelöst werden müssen, wird vorgeschlagen: a) Intensivierung der Forschung auf den Gebieten — Qualitätsbeurteilung (innere und äußere Qualität) 3); — Möglichkeiten einer biologischen Stickstoffixierung; — Verwertung landwirtschaftlicher Reststoffe einschließlich Biogaserzeugung; — Integrierter Pflanzenschutz; — Verbesserung der Untersuchungsmethoden für den Humusgehalt und die Nährstoffversorgung der Böden; — vergleichende Untersuchungen über Auswirkungen auf Natur und Landschaft; — Ökonomik alternativer Landbaumethoden. Begründung: Die erwarteten Forschungsergebnisse zu diesen Problembereichen sind unabhängig von Wirtschaftsweisen von besonderem Interesse, da sie der Schonung natürlicher Ressourcen, der Erhöhung der Nahrungsqualität und der Verbesserung der Einkommenslage der Landwirte dienen. Während nämlich in Betrieben „alternativer Landbaumethoden" technische Fortschritte auf den genannten Gebieten zu einer Effizienzsteigerung beitragen würden, könnte von denselben technischen Verbesserungen und Neuerungen in konventionell bewirtschafteten Betrieben eine geringere Umweltbelastung z. B. durch verringerten Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln oder Berücksichtigung ausgeglichener Fruchtfolgen erwartet werden. b) Verstärkte Untersuchungen in Betrieben, die „alternative Landbaumethoden" praktizieren, um den Wissensstand zu verbessern und Entscheidungshilfen zu erarbeiten; u. a. Aufnahme solcher Betriebe in das Testbetriebsnetz des Agrarberichts. Begründung: Das derzeitig vorliegende Informationsmaterial über Betriebe, die nach „alternativen Landbaumethoden" wirtschaften, ist unzulänglich und lückenhaft. Es fehlen sowohl verläßliche Angaben über die Ertrags- und Aufwandsverhältnisse als auch hinreichend gute Anhaltspunkte über den vetmeintlich besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die Energieeinsparungsmöglichkeiten. Eine finanzielle Beteiligung an den vergleichenden Untersuchungen in den Niederlanden erscheint im Rahmen der „Deutsch-Niederländischen Zusammenarbeit im Bereich der Agrarforschung" möglich. Zur Vorbereitung der Versuchsplanung fand Ende Mai 1979 ein Kolloquium statt, an dem mehrere deutsche Sachverständige teilnahmen. c) Förderung des integrierten Pflanzenschutzes 4) mit dem Ziel, mögliche Gesundheitsrisiken weiter abzubauen. Begründung: Wenn auch durch das geltende Pflanzenschutzrecht die Umweltbelastungen erheblich eingeschränkt und die Gefahren für die menschliche Gesundheit minimiert werden, so verbleibt dennoch ein gewisses Restrisiko, das es noch weiter einzugrenzen gilt. Je mehr es möglich ist, den mengenmäßigen Einsatz von Pflanzenbehandlungs3)Der Komplex „Qualität" ist auch Thema einer speziellen Vorlage, an der die Abteilungen 3 und 4 arbeiten. 4) Der integrierte Pflanzenschutz ist ein eigener Aufgabenschwerpunkt, der noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14301* mitteln auf das unabdingbare Maß zu reduzieren, die Zahl der nicht sachgerechten Verwendungsfälle von Agrarchemikalien einzuschränken und darüber hinaus noch unbedenklichere Präparate zu entwickeln, desto weniger ist die Kritik seitens der Verfechter „alternativer Landbaumethoden" am konventionellen Landbau berechtigt. d) Verbesserung des Informationsstandes für folgende Zielgruppen — Landwirtschaft — Verbraucher — breite Öffentlichkeit. Begründung: Es bestehen erhebliche Informationslücken bei den Landwirten, bei den Verbrauchern und in der breiten Öffentlichkeit über pflanzenbauliche Grundsatzfragen wie Fruchtfolgegestaltung und -wirkung, gezielten Pflanzenschutz, aber auch Umweltfragen. Die modernen Produktionsverfahren bringen Risiken; sie richtig zu erkennen und Folgewirkungen objektiv zu beurteilen bedarf sachlicher Informationen zu den genannten Punkten. Dabei sollten auch die Ziele „alternativer Landbaurichtungen" berücksichtigt werden. Hier müßten über den Pressedienst des BML und die Informationsdienste des AID Kurzberichte vermittelt werden. Darüber hinaus wären umfassendere Darstellungen zu den genannten Themen in der Reihe „Landwirtschaft — Angewandte Wissenschaft", den „Berichten über Landwirtschaft" sowie in Agrarfilmen und AID-Broschüren vorzusehen, die die vielschichtigen biologischen Zusammenhänge des Pflanzenbaues allgemeinverständlich erläutern. In der Öffentlichkeit macht sich ein verzerrtes Bild über die Wirtschaftsweise unserer Landwirtschaft breit. Es sollte ein Anliegen sein, falschen Vorstellungen zu begegnen. e) Vertiefung des wissenschaftlichen Meinungsaustausches mit Vertretern alternativer Landbaurichtungen, Bundesforschungsanstalten und Forschungseinrichtungen der Länder. Begründung: Ein offener Meinungs- und Erfahrungsaustausch trägt zur Verbesserung des Wissenstandes, des gegenseitigen Verständnisses und zum Abbau von Spannungen bei. f) Haltung zu einer speziellen Förderung Betriebe alternativer Landbaumethoden können an den allgemeinen Förderungsmaßnahmen teilhaben. Solange aber eindeutig objektive Beweise für die Höherwertigkeit von Erzeugnissen aus diesen Betrieben und für sonstige volkswirtschaftliche Nutzen nicht erbracht werden, ist eine Sonderförderung ausgeschlossen. Finanzielle Beihilfen für eine institutionelle Förderung privater Forschungseinrichtungen stoßen auf haushaltspolitische Schwierigkeiten. Jedoch ist im Fall einer engen Kooperation zwischen Bundesforschungsanstalten und einer privaten Forschungseinrichtung eine finanzielle Förderung durchaus möglich. Zu Frage B 46: Die Bundesregierung billigt die Schlußfolgerungen und Empfehlungen der 5. Sitzung des Welternährungsrates der Vereinten Nationen vom 3. bis 7. September 1979 in Ottawa. Insbesondere stimmt sie mit der Empfehlung an Entwicklungsländer überein, nationale Strategien für Nahrungsmittelproduktion und Ernährung zu entwickeln als Rahmen für die Identifizierung und Vorbereitung von Projekten und die Bereitstellung entsprechender Investitionsmittel. Förderung der Landwirtschaft und Verbesserung der Ernährung sollen auf diese Weise in die Gesamtplanung eingebettet und mit der übrigen Entwicklung besser koordiniert betrieben werden. Nach Meinung der Bundesregierung können solche Strategien wesentlich zur Lösung der Ernährungsprobleme in Entwicklungsländern beitragen. Sie unterstützt solche Bemühungen bereits in ihrer bilateralen Zusammenarbeit mit diesen unter anderem in Form von Ernährungssicherungsprogrammen. Die Programme dienen sowohl der Vorbeugung gegen Hungerkrisen als auch der Steigerung von Agrarproduktion und Beschäftigung in ländlichen Gebieten. Die Hilfe umfaßt insbesondere — Ankauf und Lagerung von Grundnahrungsmitteln in den Entwicklungsländern selbst zur Einrichtung von Sicherheitsreserven in katastrophenanfälligen Regionen — Bereitstellung von Nahrungsmitteln als Entlohnung für geleistete Arbeit im Rahmen von arbeitsintensiven Selbsthilfeprojekten in ländlichen Notstands- und Neuansiedlungsgebieten (food for work). Diese Maßnahmen entsprechen auch der von den Staats- und Regierungschefs auf dem Wirtschaftsgipfel Tokyo am 28. und 29. Juni 1979 geäußerten Absicht, die Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, wirksame Strategien auf dem Nahrungsmittelsektor zu entwickeln und die für umfangreiche nationale Nahrungsmittelvorräte erforderliche Speicherkapazität zu schaffen. Die Bundesregierung teilt ferner die Meinung des Welternährungsrates, daß ein neues internationales Weizenhandelsabkommen mit Verpflichtungen zur Ein- und Auslagerung in bestimmten Marktsituationen und eine neue Nahrungsmittelhilfe-Konvention einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Welternährung leisten und die notwendigen nationalen Maßnahmen in Entwicklungsländern ergänzen werden. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für eine baldige Wiederaufnahme der unterbrochenen Verhandlungen und einen erfolgreichen Abschluß ein. In der Einschätzung der Welternährungslage und den zu ihrer Verbesserung notwendigen Maßnahmen haben der Präsident des Welternährungsrates, der philippinische Landwirtschaftsminister Arturo Tanco, der mich am 8. Oktober 1979 aufsuchte, und .ich grundsätzlich Einvernehmen festgestellt. Zu Frage B 47: Die Städteplanung vollzieht sich allein nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes. Darin ist eine Verpflichtung der Gemeinden zur Bauleitplanung begründet; bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die natürlichen Gegebenheiten, die Entwicklung der Landschaft, die Landschaft als 14302* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Erholungsraum sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan sind, soweit erforderlich, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft festzusetzen. Diese Maßnahmen können in einem gesonderten Grünordnungsplan, der Bestandteil des Bebauungsplans wird, dargestellt werden. Der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege sah in Ausfüllung der von ihr vorgeschlagenen konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit vor, die Gemeinden zu verpflichten, darüber zu entscheiden, ob und inwieweit der Inhalt eines Landschaftsplanes in den Bauleitplan — als Grünordnungsplan — aufgenommen wird. Nachdem die dafür erforderliche Voraussetzung einer Grundgesetzänderung am Widerstand des Bundesrates scheiterte, mußte sich das Bundesnaturschutzgesetz darauf beschränken, den Ländern die Ermächtigung einzuräumen, für Landschaftspläne eine eigene Verbindlichkeit oder eine Verbindlichkeit über die Bauleitpläne zu bestimmen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Länder von der letztgenannten Ermächtigung Gebrauch machen werden. Die Bundesregierung begrüßt alle Bemühungen der Gemeinden, die durch Begrünung zu einem entsprechenden Orts- und Landschaftsbild führen. Anlage 50 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3262 Fragen B 48, 49 und 50): Wertet die Bundesregierung die bisher gemachten Erfahrungen mit dem biologischen Landbau aus, und wie steht sie dazu? Ist sie bereit, die Alternative des biologischen Landbaus staatlich zu fördern, um genauere Daten über Ertrag, Kostenminderung, Bodenfruchtbarkeit usw. zu erhalten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß biologischer Landbau nicht nur durch Ersatz von umweltgefährdenden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen aktiven Umweltschutz betreibt, sondern auch einen Beitrag zur Energieeinsparung durch den Ersatz künstlicher energieintensiver Stickstoffprodukte (Kunstdünger) leisten könnte, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? „Biologischer Landbau" ist ein Begriff, der oft mißverstanden wird, zumal jedem Pflanzenbau biologische Gesetzmäßigkeiten zugrunde liegen. Die von Ihnen angesprochene Richtung kann wohl den Methoden zugeordnet werden, die als „Alternativen im Landbau„ in der Diskussion stehen. Die Bundesregierung hat neben der Vergabe von Forschungsaufträgen, Förderung von Versuchsvorhaben und Mitwirkung an Diskussionsveranstaltungen sich bisher schon um eine Klärung der Zusammenhänge bemüht. So hat sie z. B. aus dem Bereiche der Bundesforschungsanstalten 1978 einen Statusbericht „Alternativen im Landbau" veröffentlicht, der starkes Interesse gefunden hat und vergriffen ist. Der sachlichen Diskussion soll auch die im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellte Studie zum Thema „Alternativen im Landbau" dienen, von der eine Ausfertigung beigefügt ist. Eine staatliche Förderung von Einzelbetrieben einer bestimmten Anbaurichtung erscheint der Bundesregierung nicht vertretbar. Um genauere Daten für die betriebswirtschaftliche Auswertung und die Beratung zu erarbeiten, laufen in einigen Bundesländern umfassende Versuche in staatlichen Versuchsbetrieben. Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens unterstützt die Bundesregierung diesbezügliche Arbeiten der Landwirtschaftskammer Rheinland. Derartige Versuche lassen jedoch erst nach langfristiger Dauer genauere Daten in den von Ihnen angedeuteten Richtungen erwarten. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß Umweltgefährdungen besonders ernst genommen werden müssen. In diesem Zusammenhang sind auch die üblichen landwirtschaftlichen Produktionsmethoden kritisch zu überdenken. Die für die Schulung und Beratung der Landwirtschaft zuständigen Länderdienststellen schenken diesen Fragen deshalb besondere Aufmerksamkeit. Über den Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) Bonn-Bad Godesberg hat die Bundesregierung in den letzten Jahren insbesondere für die Bereiche Pflanzenschutz und Düngung sachliches Informationsmaterial bereitgestellt. Umweltgefahren sind jedoch auch bei Verwendung organischer Düngemittel, die in alternativen Landbaumethoden Vorrang haben, nicht auszuschließen. Die Möglichkeiten der Energieersparnis dürfen hier nicht überbewertet werden. Wenn z. B. nach einschlägigen Schätzungen die Landwirtschaft am gesamten Energieverbrauch nur zu drei bis vier Prozent beteiligt ist, so sind die Einsparungsmöglichkeiten in diesem Bereich entsprechend zu relativieren. Allerdings hat an dem Energieverbrauch der Landwirtschaft die sehr aufwendige Stickstoffdüngung einen starken Anteil. Ohne Zweifel müssen die Möglichkeiten einer biologischen Stickstoffbindung in der Landwirtschaft mehr als bisher genutzt werden, wenn auch markt- und betriebswirtschaftlich hier oftmals dem Anbau Grenzen gesetzt werden. Die Landwirtschaft kann im allgemeinen nicht auf die Anwendung mineralischer Düngemittel verzichten. Die Bundesregierung hält jedoch eine gezielte und fachlich abgestimmte Düngung für erstrebenswert und versucht, diese in Zusammenarbeit mit den Ländern zu verwirklichen. Die in alternativen Landbauweisen üblichen Methoden können hierzu weitere Anregungen vermitteln. „Alternativen im Landbau" 1 Stand und Entwicklung alternativer Landbaumethoden 1.1 Formen, Ziele und Verbreitung alternativer Landbaumethoden 1.2 Stand der Forschung 2 Ursachen für die gegenwärtige Aufwertung alternativer Landbaumethoden und Bewertung der angebotenen Verfahren 2.1 Ökonomische und gesellschaftliche Faktoren Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14303* 2.2 Bewertung der Thesen zu Nahrungsqualität, Bodenfruchtbarkeit, Ökologie und Energieverbrauch 2.3 Bewertung der heutigen Formen alternativer Landbaumethoden 3 Maßnahmen 3.1 Probleme, die vom BML gelöst werden müssen 3.2 Laufende Maßnahmen 3.3 Vorzusehende zusätzliche Maßnahmen 1. Stand und Entwicklung alternativer Landbaumethoden 1.1 Formen, Ziele und Verbreitung alternativer Landbaumethoden Von den verschiedenen Formen alternativer Landbaumethoden sind relativ bekannt: — biologisch-dynamische Wirtschaftsweise; — organisch-biologischer Landbau; — naturgemäßer Landbau (ANOG). Weitere, in der Bundesrepublik jedoch kaum vertretene Richtungen sind: Howard-Balfour Landbau, Lemaire-Boucher Landbau, Makrobiotischer Landbau, Mazdaznan-Landbau, Veganistischer Landbau. Die „biologisch-dynamische Wirtschaftsweise" baut auf den „Landwirtschaftlichen Kursus" von R. Steiner aus dem Jahre 1924 auf. Es wird ein geschlossener Betriebskreislauf mit starker Viehhaltung und vielseitiger Fruchtfolge angestrebt. Spezifisch wirkende Präparate (z. B. Hornmist und Hornkiesel) werden angewandt. Die Stellung des Mondes im siderischen Kreislauf wird im Anbau berücksichtigt. Synthetische Stickstoffdünger, leichtlösliche Phosphate sowie hochprozentige und chlorhaltige Kalisalze sind verboten; Rohphosphate, Gesteinsmehle und Algenkalke sind dagegen erlaubt. Unkraut wird ausschließlich mechanisch-physikalisch bekämpft. Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist unzulässig. Die Produkte dieser Betriebe werden als „Demeter-Ware" vermarktet. Die „organisch-biologische Wirtschaftsweise" wurde von Dr. Müller (Schweiz) vor etwa 30 Jahren entwickelt, Dr. med. Rusch lieferte die theoretische Grundlage. Besondere Präparate und kosmische Einflüsse sind hier ohne Bedeutung. Dem Mikroleben des Bodens, dem Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Nach dem „Biotest", einer mikrobiologischen Bodenuntersuchung, wird der Fruchtbarkeitszustand des Bodens beurteilt. Wasserlösliche Mineraldünger dürfen ebensowenig wie chemische Pflanzenbehandlungsmittel angewendet werden. Stickstoff darf nur in organischer Form gedüngt werden. Der „naturgemäße Landbau" (ANOG), vor etwa 30 Jahren gegründet von Leo Fürst, Paderborn, unterscheidet sich am wenigsten von allgemein üblichen Produktionsweisen. Mineralische Stickstoffdünger sind in geringem Umfang erlaubt, die Verwendung von Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden wird restriktiv und selektiv gehandhabt. Diese Methode beschränkt sich im wesentlichen auf den Obst- und Gemüsebau. Daneben gibt es — ohne feste Organisationsformen — verschiedene Übergänge, ohne daß man einer bestimmten Richtung Begriffe wie organischer, ökologischer oder biologischer Landbau allein vorbehalten kann. Den verschiedenen Richtungen alternativer Landbaumethoden sind etwa folgende Ziele gemeinsam: — Aufbau und Pflege des Bodenlebens und Entwicklung eines ausgeglichenen Kreislaufsystems mit ausreichender Humusversorgung; — Nährstoffversorgung vorwiegend durch mikrobielle N-Bindung und biologischer Aufschluß der Mineralstoffe des Bodens; — Verwendung organischer Düngemittel bei weitgehendem Verzicht auf Mineraldünger; — vielseitige Fruchtfolgen, um Infektionen vorzubeugen und die Widerstandsfähigkeit von Kulturpflanzen zu erhöhen; — großzügigere Beurteilung der Schadensschwelle durch Krankheits- und Schädlingsbefall sowie Unkrautkonkurrenz; — statt chemischer Unkrautbekämpfung nur mechanische Methoden; — Produktion gesundheitlich unbedenklicher und biologisch hochwertiger Nahrung. Nach einer Umfrage bei den Fachministerien der Länder vom März 1978 wurden im Bundesgebiet über 400 Betriebe mit einer Fläche von rund 9000 ha nach alternativen Methoden bewirtschaftet, das sind weniger als 0,1 v. H. der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF). 1.2 Stand der Forschung Zu den angesprochenen „Alternativen im Landbau" liegen vielseitige wissenschaftliche Erkenntnisse vor, wie der Statusbericht aus dem Forschungsbereich des BML über „Alternativen im Landbau" (Schriftenreihe „LAW', 1978, Heft 206) mit seinen umfangreichen Literaturangaben erkennen läßt. Dennoch bestehen sehr unterschiedliche Auffassungen, wenn nicht gar Kontroversen. Sie beruhen darauf, daß Praktiken alternativer Wirtschaftsweisen sich bisher weitgehend einer naturwissenschaftlichen Beweisführung entziehen und an Voraussetzungen gebunden sind, die objektiv nicht oder nur zum geringen Teil erfaßbar sind. Einerseits wird der Landbauwissenschaft ein mangelndes Verständnis für die umfassenden Grunderkenntnisse alternativer Methoden und eine einseitige Orientierung der Forschungsziele vorgeworfen, andererseits sind die biologisch-dynamisch wirtschaftenden Betriebe nur selten zu einer Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Prüfung ihrer Methoden bereit. Die wissenschaftliche Durchdringung der noch offenen Fragen alternativer Landbaumethoden stößt auch deshalb auf Hemmnisse und Begrenzungen, weil die für wissenschaftliche Analysen vorhandene Kapazität begrenzt und gemessen an dem wün- 14304* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 schenswerten Umfang zu gering ist. Außerdem ist eine Vielzahl dieser Fragen für die Forschung methodisch nur schwer zugänglich. 2. Ursachen für die gegenwärtige Aufwertung alternativer Landbaumethoden und Bewertung der angebotenen Verfahren 2.1 Ökonomische und gesellschaftliche Faktoren Die Ursachen für die gestiegene Resonanz alternativer Landbaumethoden in der Öffentlichkeit müssen in der Änderung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung seit dem letzten Weltkrieg gesucht werden. Mit dem wirtschaftlichen Aufbau waren Vollbeschäftigung und steigende Einkommen, kürzere Arbeitszeit und damit mehr Freizeit sowie Änderungen der Verhaltensweisen und Verzehrsgewohnheiten verbunden. Unter dem Zwang der wirtschaftlichen Entwicklung mußte die Landwirtschaft arbeitsintensive Wirtschaftsweisen aufgeben. Mechanisierung und Rationalisierung waren notwendig, um wirtschaftlich bestehen zu können. Spezialisierung und Betriebsvereinfachung bis hin zum einseitigen Getreidebau, zur viehlosen Wirtschaft oder zu flächenunabhängiger Massentierhaltung kennzeichnen den Wandlungsprozeß. Die Verwendung betriebsfremder Futtermittel, verbunden mit zunehmenden Importen von Soja, Tapioka und anderen Substituten, führte in vielen Betrieben zur innerbetrieblichen Aufstockung. Eingeengte Fruchtfolgen mit weitgehendem Verzicht auf futterbaulich genutzte Blattfrüchte und Spezialisierung auf nur wenige Fruchtarten in großflächigem Anbau waren die ökonomische Folge. Abgänge der Tierhaltung, die bislang als wirksamer Bestandteil der Humusversorgung und der Düngung angesehen wurden, bekamen in manchen Massentierhaltungen den Charakter von Abfallstoffen. Diese Anpassungsprozesse an die allgemeine volkswirtschaftliche Entwicklung wurden durch umwälzende technische Fortschritte begünstigt. Zugleich erhielt für den modernen Menschen in einer technisierten Umwelt der Drang „Zurück zur Natur" eine Ausgleichsfunktion. Er ist geneigt, alles Natürliche als gesund anzusehen, dies vor allem im Nahrungsbereich. Der Landwirtschaft wird in solchem Zusammenhang vorgeworfen, nur auf größere Produktion eingestellt zu sein, ohne genügend den Qualitätsanspruch zu berücksichtigen. Dabei wird den in modernen Produktionsverfahren erzeugten Nahrungsmitteln angelastet, daß von ihnen gesundheitsschädigende Wirkungen ausgehen. Das „Geschäft mit der Angst" ist im Ernährungsbereich besonders leicht zu vertreten. Nicht bewiesene Behauptungen z. B. über bedenkliche Rückstände in Nahrungsmitteln verunsichern den Verbraucher. Es gibt außerdem den Vorwurf einer Überbeanspruchung und Zerstörung der Böden, der mit biologischen, chemischen und physikalischen Folgewirkungen heutiger Landbewirtschaftung begründet wird. Auch werden dem üblichen Landbau Umweltbelastungen im Zusammenhang mit vermeintlich negativen Einflüssen auf die „Gesundheit des Bo- dens" und dessen pflanzlichen Aufwuchs vorgeworfen. Deshalb wären die Bodenbehandlung und Maßnahmen, die sich über den Boden auf die Pflanze auswirken, grundlegend zu ändern. Weiter sehen Kritiker Energieverschwendung, die u. a. darin bestehe, daß Mineraldünger statt organischer Wirtschaftsdünger verwendet und Pflanzenbehandlungsmittel statt biologischem Pflanzenschutz eingesetzt werden und darüber hinaus der Dieselkraftstoffverbrauch unverantwortlich hoch sei. 2.2 Bewertung der Thesen zu Nahrungsqualität, Bodenfruchtbarkeit, Ökologie und Energieverbrauch Nahrungsqualität Die Kritik, die sich vor allem gegen chemische Pflanzenbehandlungsmittel richtet, muß ernst genommen werden. Die Mengen an duldbaren Rückständen von Pflanzenbehandlungsmitteln in oder auf pflanzlichen Nahrungsmitteln sind in der Höchstmengenverordnung für Pflanzenbehandlungsmittel geregelt. Es besteht methodisch die Möglichkeit, sie auf oder in den Nahrungsmitteln nachzuweisen. Stichprobenartige amtliche Untersuchungen z. B. an Obst und Gemüse auf Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln (Zahl der untersuchten Proben: 13 107) ergaben folgendes: In 60 v. H. der Proben waren Rückstände nicht nachweisbar, 33 v. H. wiesen Rückstände innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstmengen 1) auf und 7 v. H. überschritten diese (Ernährungsbericht 1976 der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V., Frankfurt a. M.). Von den Überschreitungen entfiel ein erheblicher Anteil auf Importe von Obst (Weintrauben, Apfel) und Gemüse (Salat). Damit kann zwar die akute Gefährdungssituation als weitgehend unbedenklich bezeichnet werden, zumal die vorerwähnten Untersuchungen sich auf die Fälle beschränkten, bei denen Verdacht auf Überschreitung der Höchstmengen bestand. Ungeklärt sind jedoch mögliche Langzeitwirkungen, Kombinationseffekte sowie vielleicht mögliche genetische Folgewirkungen. Die Produkte aus Betrieben, die nach alternativen Methoden wirtschaften, zeigten hinsichlich der Rückstände an Pflanzenbehandlungsmitteln nach bisher vorliegenden Untersuchungen keinen Vorteil. Das bestätigte u. a. eine Veröffentlichung der Stiftung Warentest vom November 1976. Bodenfruchtbarkeit Die allgemeine Feststellung der Kritiker heutiger Landbaumethoden, daß die landwirtschaftlich genutzten Böden krank, ausgelaugt, von schlechter Struktur und damit in ihrer Fruchtbarkeit zerstört seien, verträgt sich nicht mit den hohen und steigenden Erträgen. Allerdings ist dies allein auch kein Beweis für einen guten und dauerhaften Fruchtbarkeitszustand der Böden. Allgemein sind die Gefah1) Gesundheitlich unbedenkliche und duldbare Mengen, die aus Sicherheitsgründen in aller Regel mindestens 100fach niedriger sind als die Menge, bei der gesundheitlich negative Wirkungen eintreten können . Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14305* ren nicht zu übersehen, die die Mechanisierung der Feldarbeit, verbunden mit dem Einsatz schwerer Schlepper, Mähdrescher und Vollerntemaschinen, für die Bodenstruktur mit sich bringen. Auch wäre es ein Fehler, wenn Handelsdünger und Pflanzenbehandlungsmittel dazu dienen müßten, Mängel in der Bodenpflege zu überdecken. Betriebe alternativer Landbaurichtungen bemühen sich in aller Regel um eine vorbildliche Pflege des Bodens, insbesondere im Hinblick auf die Humusversorgung und das Bodenleben. Ökologie Unter ökologischen Aspekten wendet sich die Kritik alternativer Richtungen vor allem gegen die Anwendung mineralischer Düngemittel und chemischer Pflanzenbehandlungsmittel und die damit nach ihrer Ansicht verbundenen negativen Wirkungen. Diese Beeinträchtigungen müssen aber bei einer sachgemäßen und dann auch umweltverträglichen Landbewirtschaftung vermieden werden. Eine Notwendigkeit zum Übergang zu alternativen Landbaumethoden läßt sich daraus nicht ableiten. Energie Die von Vertretern alternativer Landbaumethoden behauptete Energieverschwendung der konventionellen Landbewirtschaftung ist bisher unbewiesen. Solange je nach Nährstoffwirkung mit 1 kg Mineraldünger 5 bis 10 kg Getreide zusätzlich erzeugt oder mit 50 MJ2) Düngeraufwand 90 bis 200 MJ Nahrungsmittel produziert werden können, kann nicht von energetischer Verschwendung gesprochen werden. 2.3 Bewertung der heutigen Formen alternativer Landbaumethoden Nur in seltenen Fällen konnten zwischen den Erzeugnissen üblicher und alternativer Landbaurichtungen Unterschiede in der Belastung mit Rückständen festgestellt werden. Überhöhte Nitratwerte in der Nahrung können z. B. ebenso durch eine organische Düngung wie durch Anwendung von Mineraldüngern verursacht werden. Ein großer Teil der Belastungen durch Immissionen stammt zudem aus dem außerlandwirtschaftlichen Bereich. Von diesen Immissionen werden aber alle Wirtschaftsweisen der Landwirtschaft gleichermaßen belastet. Insgesamt kann gesagt werden, daß die von verschiedenen Formen alternativer Landwirtschaft behaupteten besonderen Qualitätseigenschaften ihrer Erzeugnisse nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft in der Regel objektiv nicht nachweisbar sind. Hinsichtlich Bodenbearbeitung und Bodenpflege einschließlich der Humuswirtschaft können alternative Formen des Landbaues dennoch beachtenswerte Denkanstöße geben, damit verbunden auch für Fruchtfolgegestaltung und Zwischenfruchtbau und im weiteren für einen geringeren Einsatz von ertragsteigernden chemischen Produktionsmitteln. Die Vorstellung jedoch, die Bodenbearbeitung mehr 2) Mega-Joule (1MJ) entspricht 239 Kilo-Kalorien oder minder wieder auf die Stufe der Hand- und Gespannarbeit zurückzuführen, ist eine Utopie. Allgemein muß die Landwirtschaft den technischen Fortschritt nutzen und ökonomisch rational betrieben werden, wenn sie eine qualitativ hochwertige Versorgung zu angemessenen Preisen sicherstellen und sich in der Volkswirtschaft behaupten soll. Betriebe alternativer Landbaurichtungen sind im allgemeinen einem ökonomischen Betriebsvergleich nur schwer zugänglich. Die Betriebsführung ist sehr personenbestimmt, äußerst variabel und oftmals von ideologischen — materiell nicht greifbaren — Einflüssen abhängig. Bisher erhältliche Unterlagen lassen zumindest als Trend erkennen, daß alternative Methoden bei niedrigem Betriebsmittelaufwand im allgemeinen quantitativ geringere Ernten erwarten lassen. Sie sind mit hohen Arbeitskosten belastet. Ein Ausgleich wird dadurch erreicht, daß ein Markt mit höheren Preisen für diese Produkte besteht. Einer stärkeren Ausweitung dieses Marktes stehen entgegen: — hohe Marktpreise. Sie sind vorrangig für Käuferschichten tragbar, die bereit sind, den subjektiv empfundenen Vorteil zu honorieren; — geringerer Verarbeitungsgrad der angebotenen Erzeugnisse. Die große Mehrheit der Konsumenten hat sich aber an die üblichen Erzeugnisse mit „eingebauten Dienstleistungen' (z. B. Fertiggerichte) gewöhnt. Es dürfte schwer sein, in größerem Umfang eine Rückentwicklung herbeizuführen; — umstrittener Qualitätsanspruch für die Erzeugnisse des alternativen Landbaues. Solange dieser aber nur auf Annahmen beruht und nicht bewiesen werden kann, wird der Markt nicht dauerhaft expansionsfähig sein; — Kapazitätsgrenzen in den Absatzwegen. Dem Verkauf ab Hof oder über Vertriebsorganisationen (z. B. Reformhäuser) sind ebenso Grenzen gesetzt wie dem Vertragsanbau für bestimmte Verarbeitungszwecke. Insgesamt kann gesagt werden, daß die gesamtwirtschaftliche Bedeutung alternativer Anbaumethoden angesichts ihrer derzeit begrenzten Verbreitung als gering zu veranschlagen ist. 3. Maßnahmen 3.1 Probleme, die vom BML gelöst werden müssen Das BML muß in seiner Haltung zu den alternativen Landbaumethoden politische und ökonomische Zusammenhänge ebenso berücksichtigen wie fachliche Aspekte des Pflanzenbaues, der Markt- und Ernährungswirtschaft, der Gesundheit und des Umweltschutzes. Mit besonderer Aufmerksamkeit sind die in letzter Zeit stark angestiegenen und sehr öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten der Massenmedien zu werten. Zielgruppen sind neben den unvoreingenommenen Interessierten auch diejenigen, die in diesen Alternativen des Landbaues eine Bestätigung ihrer Umweltangst, ihrer Ablehnung eines quantitativen wirtschaftlichen Wachstums, ihres Glaubens an eine verlorengegangene Naturverbun- 14306* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 denheit bis hin zu ihrer Überzeugung für eine Systemveränderung sehen. Wenn auch häufig die Sorge um die zukünftige Entwicklung unserer Landwirtschaft Motiv für eine kritische Einstellung sein mag, so sind nicht selten die Darstellungen voreingenommen und von geringer Sachkenntnis gekennzeichnet. Sie tragen dann weniger zur Information als zur Emotionalisierung der Diskussion bei. Dabei kann selbst berechtigte Kritik zu einer vergifteten Meinungsbildung führen. Direkte Verbindungen u. a. zu kirchlichen Organisationen und Bürgerinitiativen bis hin zu den Grünen Listen Umweltschutz sind nicht zu übersehen. Mit indirekten und direkten politischen Einflüssen ist zu rechnen. Aus der Darstellung und Bewertung des Sachverhalts in den vorausgegangenen Abschnitten stellt sich für das BML infolgedessen in erster Linie das Problem, gesicherte Aussagen zu umstrittenen Thesen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Umweltschutzes, der Energieeinsparung und der Ökonomik des alternativen Landbaues zu beschaffen. Dies kann geschehen durch eine Verstärkung der Forschung insbesondere über — Kombinations- und Langzeitwirkungen von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf Nahrungsmittel, Bodenfruchtbarkeit und Ökologie — Einfluß von Fremdimmissionen im Verhältnis zu produktionsspezifisch bedingten Kontaminationen von Nahrungsmitteln — verbesserte Untersuchungsmethoden zur Qualitätsbeurteilung und -kontrolle der Nahrungsmittel und zur Nährstoffsteuerung im Boden — Möglichkeiten energiesparender Wirtschaftsweisen — ökonomische Voraussetzungen und Konsequenzen für Einzelbetriebe und Vermarktungssysteme bei alternativem Landbau und Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft (Arbeitsmarkt, Versorgungssituation) und durch Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben. Darüber hinaus ist es notwendig, für eine Behebung des Defizits und der mangelnden Objektivität in der Information und Beratung von Erzeugern, Verbrauchern, Studierenden und breiter Öffentlichkeit zu sorgen. Besonders deutlich wird das Gewicht der Aufgabe, einen einseitigen oder überhöhten Düngungsaufwand und einen prophylaktischen Pflanzenschutz im konventionellen Pflanzenbau zu vermindern. 3.2 Laufende Maßnahmen Besondere Förderungen alternativer Landbaumethoden wie auch der diese Methoden anwendenden Betriebe werden zur Zeit weder vom Bund noch von den Ländern angeboten. Jedoch stehen diesen Betrieben alle auf den Einzelbetrieb bezogenen finanziellen Förderungsmöglichkeiten wie z. B. das einzelbetriebliche Förderungsprogramm, der Agrarkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau wie auch die Agrarkredite der Länder Baden-Württemberg und Bayern zu den allgemeinen Konditionen offen. Das gilt auch für eine Förderung im Marktstrukturbereich (Bildung von Erzeugergemeinschaften). Ähnliches trifft für die in die Zuständigkeit der Länder fallenden Aufgaben der Beratung zu. Einzelne Länder haben für alternative Landbaumethoden Spezialberater eingestellt, andere schulen Fachkräfte im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftsberatung. Mehrere Länder sind bemüht, in Domänen und landeseigenen Versuchsgütern Grundlagen dieser Methoden zu klären und auszuwerten. Als mittelbare Förderungsmaßnahmen können die vorgesehene Einrichtung einer Professur für „Alternativen Landbau" an der Gesamthochschule Kassel, Abt. Witzenhausen, und bisher von Bund und Ländern vergebene Forschungsaufträge angesehen werden. Im BML, bei der BBA und bei der FAL haben in der Vergangenheit außerdem Aussprachen mit Vertretern alternativer Landbaumethoden stattgefunden, die jedoch kaum mehr als informativen Charakter erreichen konnten. Das gilt auch für unmittelbare Kontakte und Betriebsbesichtigungen. 3.3 Vorzusehende zusätzliche Maßnahmen Im Hinblick auf die Probleme, die vom BML gelöst werden müssen, wird vorgeschlagen: a) Intensivierung der Forschung auf den Gebieten — Qualitätsbeurteilung (innere und äußere Qualität) 3); — Möglichkeiten einer biologischen Stickstoffixierung; — Verwertung landwirtschaftlicher Reststoffe einschließlich Biogaserzeugung; — Integrierter Pflanzenschutz; — Verbesserung der Untersuchungsmethoden für den Humusgehalt und die Nährstoffversorgung der Böden; — vergleichende Untersuchungen über Auswirkungen auf Natur und Landschaft; — Ökonomik alternativer Landbaumethoden. Begründung: Die erwarteten Forschungsergebnisse zu diesen Problembereichen sind unabhängig von Wirtschaftsweisen von besonderem Interesse, da sie der Schonung natürlicher Ressourcen, der Erhöhung der Nahrungsqualität und der Verbesserung der Einkommenslage der Landwirte dienen. Während nämlich in Betrieben „alternativer Landbaumethoden" technische Fortschritte auf den genannten Gebieten zu einer Effizienzsteigerung beitragen würden, könnte von denselben technischen Verbesserungen und Neuerungen in konventionell bewirtschafteten Betrieben eine geringere Umweltbelastung z. B. durch verringerten Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln oder Berücksichtigung ausgeglichener Fruchtfolgen erwartet werden. b) Verstärkte Untersuchungen in Betrieben, die „alternative Landbaumethoden" praktizieren, um den Wissensstand zu verbessern und Entscheidungshilfen zu erarbeiten; u. a. Aufnahme solcher Betriebe in das Testbetriebsnetz des Agrarberichts. Begründung: Das derzeitig vorliegende Informationsmaterial über Betriebe, die nach „alternativen 3) Der Komplex „Qualität" ist auch Thema einer speziellen Vorlage, an der die Abteilungen 3 und 4 arbeiten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14307* Landbaumethoden" wirtschaften, ist unzulänglich und lückenhaft. Es fehlen sowohl verläßliche Angaben über die Ertrags- und Aufwandsverhältnisse als auch hinreichend gute Anhaltspunkte über den vermeintlich besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die Energieeinsparungsmöglichkeiten. Eine finanzielle Beteiligung an den vergleichenden Untersuchungen in den Niederlanden erscheint im Rahmen der „Deutsch-Niederländischen Zusammenarbeit im Bereich der Agrarforschung" möglich. Zur Vorbereitung der Versuchsplanung fand Ende Mai 1979 ein Kolloquium statt, an dem mehrere deutsche Sachverständige teilnahmen. c) Förderung des integrierten Pflanzenschutzes 4) mit dem Ziel, mögliche Gesundheitsrisiken weiter abzubauen. Begründung: Wenn auch durch das geltende Pflanzenschutzrecht die Umweltbelastungen erheblich eingeschränkt und die Gefahren für die menschliche Gesundheit minimiert werden, so verbleibt dennoch ein gewisses Restrisiko, das es noch weiter einzugrenzen gilt. Je mehr es möglich ist, den mengenmäßigen Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln auf das unabdingbare Maß zu reduzieren, die Zahl der nicht sachgerechten Verwendungsfälle von Agrarchemikalien einzuschränken und darüber hinaus noch unbedenklichere Präparate zu entwickeln, desto weniger ist die Kritik seitens der Verfechter „alternativer Landbaumethoden" am konventionellen Landbau berechtigt. d) Verbesserung des Informationsstandes für folgende Zielgruppen — Landwirtschaft — Verbraucher — breite Öffentlichkeit. Begründung: Es bestehen erhebliche Informationslücken bei den Landwirten, bei den Verbrauchern und in der breiten Öffentlichkeit über pflanzenbauliche Grundsatzfragen wie Fruchtfolgegestaltung und -wirkung, gezielten Pflanzenschutz, aber auch Umweltfragen. Die modernen Produktionsverfahren bringen Risiken; sie richtig zu erkennen und Folgewirkungen objektiv zu beurteilen bedarf sachlicher Informationen zu den genannten Punkten. Dabei sollten auch die Ziele „alternativer Landbaurichtungen" berücksichtigt werden. Hier müßten über den Pressedienst des BML und die Informationsdienste des AID Kurzberichte vermittelt werden. Darüber hinaus wären umfassendere Darstellungen zu den genannten Themen in der Reihe „Landwirtschaft — Angewandte Wissenschaft", den „Berichten über Landwirtschaft" sowie in Agrarfilmen und AID-Broschüren vorzusehen, die die vielschichtigen biologischen Zusammenhänge des Pflanzenbaues allgemeinverständlich erläutern. In der Öffentlichkeit macht sich ein verzerrtes Bild über die Wirtschaftsweise unserer Landwirtschaft breit. Es sollte ein Anliegen sein, falschen Vorstellungen zu begegnen. 4) Der integrierte Pflanzenschutz ist ein eigener Aufgabenschwerpunkt, der noch in diesem Jahr abgeschlossen wird. e) Vertiefung des wissenschaftlichen Meinungsaustausches mit Vertretern alternativer Landbaurichtungen, Bundesforschungsanstalten und Forschungseinrichtungen der Länder. Begründung: Ein offener Meinungs- und Erfahrungsaustausch trägt zur Verbesserung des Wissenstandes, des gegenseitigen Verständnisses und zum Abbau von Spannungen bei. f) Haltung zu einer speziellen Förderung Betriebe alternativer Landbaumethoden können an den allgemeinen Förderungsmaßnahmen teilhaben. Solange aber eindeutig objektive Beweise für die Höherwertigkeit von Erzeugnissen aus diesen Betrieben und für sonstige volkswirtschaftliche Nutzen nicht erbracht werden, ist eine Sonderförderung ausgeschlossen. Finanzielle Beihilfen für eine institutionelle Förderung privater Forschungseinrichtungen stoßen auf haushaltspolitische Schwierigkeiten. Jedoch ist im Fall einer engen Kooperation zwischen Bundesforschungsanstalten und einer privaten Forschungseinrichtung eine finanzielle Förderung durchaus möglich. Anlage 51 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen B 51 und 52): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung durch das im Bundeshaushalt, Einzelplan 10, geförderte Modellvorhaben „Arbeitswirtschaftliche Entwicklungs- und Anpassungsmaßnahmen" in der Stadt Niederstetten (Main-Taunus-Kreis) und welche Instrumente setzt sie dafür ein? Wie ist die Finanzierung des Modells mit dem Land Baden-Württemberg abgesprochen, welche Mittel hat die Bundesregierung schon aufgewendet bzw. will sie noch aufwenden? Das Modellvorhaben „Dorfentwicklungsmanagement — Entwicklung im ländlichen Raum um den Entwicklungsschwerpunkt Niederstetten" verfolgt das Ziel der Entwicklung einer existenzfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft in Partnerschaft zur Haupterwerbslandwirtschaft in der vorwiegend agrarisch strukturierten Region des Modellgebietes. . In diesem Raum bestand ein erheblicher Nachholbedarf im Strukturwandel. Ansatzpunkte zu einer Situationsverbesserung bestanden vor Einleitung des Modellvorhabens in der Gründung eines Umschulungszentrums und der Einleitung von Flurbereinigung, Stadt- und Dorfentwicklung. Im Rahmen des Modellvorhabens soll deshalb über die in Niederstetten eingerichtete Managementgruppe mit drei Beratungskräften eine koordinierte Zusammenarbeit von Wissenschaft, Beratung und Verwaltung einerseits und der verschiedenen Behörden andererseits erprobt werden, um grundsätzlich Ansatzpunkte für eine möglichst optimale Entwicklung gleichartig strukturierter Räume zu gewinnen. Diese Gruppe erstellt jährlich ein detailliertes Beratungs- und Aktionsprogramm. In Zusammenhang mit Flurbereinigung, Berufsberatung, Wohnungsför- 14308* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 derung u. a. werden bestimmte Einzelaktionen durchgeführt. Im Herbst 1976 wurde eine aus zwei Beratern bestehende Managementgruppe mit Sitz in der Gemeinde Niederstetten gebildet. Diese Gruppe wurde 1978 auf drei Berater erweitert. Dabei wurden bzw. werden folgende Bundesmittel aus Kap. 1002 Titel 685 09 dem Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt: Bis 1977 = 122 500 DM (1 Berater) 1978 = 120 500 DM 1979 = 123 400 DM 1980 = 140 000 DM 1981 = 145 000 DM 1982 = 150 000 DM Die Laufzeit wurde 1975/76 auf sechs Jahre festgelegt Damit werden vom bestehenden 3köpfigen Beraterteam zwei Berater aus Bundesmitteln und ein Berater aus Landesmitteln bezahlt. Die Investitionshilfen kommen aus Landesmitteln. Die Aktivitäten der Managementgruppe finden eine gute Resonanz in der Bevölkerung. Fortschritte in der Dorfentwicklung sind nach mehrjährigem Einsatz der Projektgruppe bereits deutlich erkennbar. Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmteil Dorferneuerung, sind acht Ortsteile der Stadt Niederstetten in den Jahren 1977 (106 300 DM) und 1978 (370 500 DM) Bundesmittel in Höhe von rd. 476 800 DM bewilligt worden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen B 53 und 54): Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Forschungs-und Entwicklungsvorhaben zur Stadtemeuerung in Niederstetten, und welche Mittel sind seit 1973 aus dem Bundeshaushalt aus mehreren Einzelplänen für Niederstetten bewilligt worden bzw. sollen bewilligt werden? Welche Bundesmittel werden seit 1973 für Vorhaben in den Städten Bad Mergentheim und Weikersheim (Main-Tauber-Kreis) bewilligt und wurden die damit verbundenen Ziele erreicht bzw. Auflagen erfüllt? Zu Frage B 53: Die Nachfrage nach größeren und besser ausgestatteten Wohnungen und einem attraktiven Wohnumfeld trifft bisher auch im Innenstadtgebiet von Kleinstädten auf ein unzureichendes Angebot. Diese Gebiete sind zudem oft gekennzeichnet von starker Überalterung, hoher Baudichte und ständig wachsender Umweltbelastung durch den Stadtverkehr. Forschungsziel der Sanierungsmaßnahmen in Niederstetten ist es daher, insbesondere Erkenntnisse bei der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes einschließlich verkehrsberuhigender Maßnahmen in Kleinstädten ländlicher Gebiete zu gewinnen. Die Maßnahmen sollen dabei mit einem hohen Eigenleistungsanteil (Selbsthilfe) der Eigentümer durchgeführt werden. Nach den derzeitigen Berechnungen liegt der Eigenanteil in Niederstetten im Schnitt bei 29 % der Gesamtkosten und damit weit über dem Durchschnitt sonstiger Maßnahmen. Die Erneuerungsmaßnahme in Niederstetten wurde erst 1976 als Modellvorhaben des BMBau anerkannt und bis 1978 aus dem hierfür zur Verfügung stehenden Titel mit Bundesmitteln in Höhe von 680 000,— DM gefördert. Für 1979 ist eine Förderung in Höhe von 660 000,— DM vorgesehen. Zu Frage B 54: Für Vorhaben in den Städten Bad Mergentheim und Weikersheim (Main-Tauber-Kreis) wurden folgende Mittel des Bundes bereitgestellt: Bad Mergentheim, Main-Tauber-Kreis Bundesprogramm nach § 72 StBauFG Sanierung des Ortskerns, Teilgebiet „Nordost" Programmjahre 1974 bis 1979 1 128 000 DM (Grunderwerb zum großen Teil getätigt, Umsetzung von zwei Gewerbebetrieben erfolgt, Ausbau einer Fußgängerzone im Gange) Programm für Zukunftsinvestitionen Investitionsbereich „Historische Stadtkerne" — Verlegung eines Kindergartens (durchgeführt) 217 000 DM Investitionsbereich „Ersatzwohnungsbau, Aus- und Umbau" — Ersatzwohnungsbau im Sanierungsgebiet (vier Vorhaben mit 26 Wohneinheiten; teilweise begonnen) 650 000 DM Bundesmittel insgesamt: 1 995 000 DM Weikersheim, Main-Tauber-Kreis (im Landessanierungsprogramm seit 1974 gefördert) Programm zur Stärkung von Bau-und anderen Investitionen — Programmteil „Stadtsanierung 1975" — Errichtung einer Stätte der Jugendarbeit (fertiggestellt) 195 000 DM Programm für Zukunftsinvestitionen Investitionsbereich „Historische Stadtkerne" — Bau eines Altenwohnheimes (28 Plätze) (im Rohbau) 125 000 DM Bundesmittel insgesamt: 320 000 DM Über die Erreichung der Ziele kann eine Aussage getroffen werden, sobald die Informationen zur Auf- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14309* stellung des Programms für 1980 vom Lande Baden-Württemberg hier vorliegen und diese dann auch hierüber Angaben enthalten. Anlage 53 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 55): Sind Befürchtungen zutreffend daß die Verwendung von Stickstoffdünger über die Bildung von Lachgas indirekt zu einem Abbau der schützenden Ozonschicht in der Stratosphäre beitragen könnte, und hat sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein Urteil über neuere Forschungsergebnisse von Wissenschaftlern des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums zu diesem Sachverhalt gebildet, die in „Science" Band 205, Seite 1125, mitgeteilt wurden? Über eine mögliche Gefährdung des Ozonschutzschildes der Erde durch anthropogene Einflüsse bestehen sehr divergierende Vorstellungen. Hierbei werden stets auch Auswirkungen der Stickstoffdünger angesprochen, bei deren Nutzung Lachgas (N20) entsteht. Dies bezieht sich allerdings nicht nur auf mineralische Stickstoffdünger, sondern auch auf den biologisch gebundenen Stickstoff, wobei der maritime Bereich nicht übersehen werden darf. Die Einflüsse von N20 auf die Ozonschicht sind zyklischer Art, also nicht rein abbauender Natur. Diese Tatsache und mögliche Einflüsse anderer Gase, wie z. B. der Chlorkohlenwasserstoffe, zwingen zu einer sehr vorsichtigen Beurteilung. Dies gilt auch für die von Ihnen geäußerten Befürchtungen, zumal konkrete Vorstellungen über einen eigentlichen Abbau der Ozonschicht bisher nicht bestehen. Bei der von Ihnen zitierten Veröffentlichung in der amerikanischen Zeitschrift „Science" handelt es sich um eine Arbeit der amerikanischen Autoren Hutchenson und Mosier, die dem Institut für Bodenbiologie der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig-Völkenrode im Rahmen langjähriger Zusammenarbeit schon vor der Veröffentlichung zuging. Nach Auskunft des Instituts für Bodenbiologie berichten die Autoren über einen Stickstoffdüngungsversuch mit Mais, bei dem im Jahresverlauf 1,3 v.H. des Stickstoffangebots in N2O umgesetzt worden war. Das wäre allerdings eine Menge, die nach wissenschaftlicher Beurteilung wesentlich unter dem bisher angenommenen Umsetzungsgrad lag und also die von Ihnen angedeuteten Befürchtungen eher verringern als verstärken würde. Zu den in der Veröffentlichung angesprochenen fachlichen Fragen habe ich das Institut für Bodenbiologie um eine Stellungnahme gebeten, über deren Inhalt ich Sie unterrichten werde. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 56): Wird die Bundesregierung im Sinne eines wechselseitigen kooperativen Föderalismus und als Zeichen ihrer nationalen und internationalen Verantwortung für die in der Bundesrepublik Deutschland gelegene weltweit beachtete Fossilfundstätte „Grube Messel" unmittelbar oder mittelbar auf die zuständigen hessischen Behörden und auf die hessische Landesregierung einwirken, um dieses anerkanntermaßen einzigartige Bodendenkmal für Naturfreunde, für die Wissenschaft und für die Nachwelt zu erhalten? Die Bundesregierung hält es für eine kulturelle Verpflichtung, neben Baudenkmälern auch bedeutende Bodendenkmäler zu erhalten. Die „Grube Messel", eine stillgelegte Ölschiefergrube bei Darmstadt, ist sicher eine wichtige Fossilienfundstätte. Die Bundesregierung unterstützt daher die Bemühungen der hessischen Landesregierung, sie insbesondere für die Wissenschaft, aber auch für die Öffentlichkeit zu erhalten, und begrüßt die Zusicherung des hessischen Ministerpräsidenten, daß in der Grube für alle Zeit wissenschaftliches Arbeiten möglich sein wird. Zwar ist der Schutz einzelner Bodendenkmäler in erster Linie Sache der Länder; gleichwohl ist die Bundesregierung bereit, bei der Lösung der mit der Grube Messel zusammenhängenden Fragen — vor allem im Hinblick auf die Fortsetzung der wissenschaftlichen Ausgrabungen — mitzuwirken. In der letzten Zeit haben bereits mehrere Kontakte zwischen der Bundes- und der Landesregierung stattgefunden. Die Vertreter des Bundes haben dabei Überlegungen des Senckenberg-Instituts begrüßt, bei der Grube ein Messel-Museum zu errichten. Dieses Museum könnte einerseits durch eine ständige Ausstellung die wertvollen Fossilfunde der Öffentlichkeit direkt am Fundort zugänglich machen und andererseits als Außenstelle des Instituts die Fortsetzung der wissenschaftlichen Ausgrabungen sicherstellen. Um darüber hinaus die unterschiedlichen Nutzungsaspekte für die Zukunft der Grube Messel mit den verschiedenen Interessenlagen in Einklang zu bringen, hat die Bundesregierung angeregt, von den hessischen Landesbehörden prüfen zu lassen, ob neben einer reinen Deponie von Haus- und Gewerbemüll auch alternative Lösungsmöglichkeiten für die Abfallbeseitigung vorgesehen werden können. Hierbei ist besonders an die Abfallbehandlung unter Einsatz moderner Technologien gedacht. Die in Aussicht genommene Kooperation zwischen Bund und Land wird auch dadurch unterstützt, daß die Bundesregierung den Finanzbedarf des Senckenberg-Instituts nach dem Rahmenabkommen Forschungsförderung zur Hälfte trägt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 57): Wird — wie der Spiegel Nummer 39 vom 24. September 1979 meldete — der Hamburger Reeder Joachim Drescher, der per Mannschaftswechsel während der Fahrt und durch andere Maßnahmen Bestimmungen der Seeberufsgenossenschaften unterläuft, mit Subventionen aus dem Bundeshaushalt gefördert, und welche Möglichkeiten bestehen, sinnvolle Anwendung von Subventionen besser zu überwachen? 14310* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Für vier der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe der Drescher-Gruppe sind im Rahmen der Schiffahrtsförderungsprogramme des Bundes Schiffbauzuschüsse gewährt worden. Die Gruppe Drescher selbst ist an diesen Schiffen in unterschiedlicher Höhe beteiligt. Bei der Förderung des letzten dieser vier Schiffe im Jahre 1978 hat die Beschäftigung und die wirtschaftliche Lage der überwiegend an diesem Schiff beteiligten deutschen Bauwerft (1 000 Beschäftigte) und das aus diesem Grunde große Bürgschaftsengagement des Landes Bremen eine erhebliche Rolle gespielt. Die Gewährung eines Schiffbauzuschusses hat zur Folge, daß das Schiff für einen bestimmten Zeitraum die deutsche Flagge führen muß. Damit wird sichergestellt, daß der Betrieb des Schiffes deutschen Gesetzen, Vorschriften und Bestimmungen unterworfen ist. Wegen der gegen den Reeder Joachim Drescher erhobenen Vorwürfe laufen deshalb schon seit Juli 1979 Ermittlungen seitens der zuständigen deutschen Kontrollbehörden. Diese Ermittlungen, die kurz vor dem Abschluß stehen, werden zeigen, ob und ggf. in welchem Umfang die Vorwürfe zu Recht bestehen und ob und in welchem Umfang Konsequenzen gezogen werden müssen, die sich ggf. auch auf die künftige Förderung der Gruppe Drescher mit Schiffahrtshilfen auswirken. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 58, 59 und 60): Wie beurteilt die Bundesregierung den Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit zu 4 94 des Arbeitsförderungsgesetzes, wonach ein über 80 vom Hundert des Arbeitsentgelts hinausgehender Zuschuß grundsätzlich nicht gewährt werden darf (einzige Ausnahme für Maßnahmen im sozialen Bereich)? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Auslegung im Widerspruch steht zu der Auskunft, die der Bundesarbeitsminister mir mit Schreiben vom 29. März 1979 auf meine parlamentarische Frage Nr. B 72 und mit Schreiben vom 19. April 1979 der Stadt Papenburg gegeben hat? Ist die Bundesregierung bereit, gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit deutlich zu machen, daß in Gebieten mit besonders hoher Arbeitslosigkeit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auch künftig höher als zu 80 v. H. des Arbeitsentgelts gefördert werden können, und zwar über den von der Bundesanstalt für Arbeit in ihrem Runderlaß genannten Fall der sozialen Maßnahmen hinaus? Die von Ihnen genannten Bestimmungen des Runderlasses Nr. 211/79 des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zu § 94 Arbeitsförderungsgesetz zu den geänderten Vorschriften der §§ 91 ff. Arbeitsförderungsgesetz sind nur vorläufiger Natur. Der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit wird demnächst Änderungen der ABM-Anordnung (Anordnung zu § 95 Abs. 3 Arbeitsförderungsgesetz) beraten und beschließen, die als Folge der Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes notwendig geworden sind, darunter auch eine Neufassung des § 10 ABM-Anordnung über die Bemessung und Höhe des Lohnkostenzuschusses. Den Beschlüssen des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit kann ich nicht vorgreifen. Nach der besonderen Zielsetzung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollten die Förderungsmittel künftig verstärkt in die Bezirke mit höheren Arbeitslosenquoten fließen und bevorzugt Personen- gruppen zugute kommen, deren Unterbringung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes besonders erschwert ist. In diesen Fällen sollte ausnahmsweise auch eine höhere als die Regelförderung von 80% des förderungsfähigen Arbeitsentgelts zulässig sein können. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen B 61 und 62): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt und gegebenenfalls welche, in denen die Bundesanstalt für Arbeit Bewerber für den höheren Dienst trotz guter Qualifikation nur auf Grund ihrer Behinderung abgelehnt hat? Wie viele behinderte Bewerber für den höheren Dienst sind vom Bundesarbeitsministerium und den nachgeordneten Dienststellen eingestellt bzw. abgelehnt worden, und sind die Ablehnungen gegebenenfalls mit der Art und Schwere der Behinderung begründet worden? Zu Frage B 61: Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat mir mitgeteilt, daß die Bundesanstalt keinen Bewerber für den höheren Dienst trotz guter Qualifikation nur auf Grund seiner Behinderung abgelehnt hat. Die Bundesanstalt hat besonders in den letzten Jahren viele Bewerber — darunter Behinderte und Nichtbehinderte — ablehnen müssen, weil sich auf die von ihr ausgeschriebenen Stellen im höheren Dienst stets weitaus mehr Interessenten beworben haben, als angenommen werden konnten. Die Auswahl erfolgte nach sachlichen, an den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit orientierten Kriterien. Ablehnungen, die sich auf Behinderungen gründen, sind nicht erfolgt. Angesichts der hohen Einstellungsnachfrage wird die Bewerbung eines Behinderten in gleicher Weise wie die eines Nichtbehinderten einer vergleichenden Prüfung unterzogen, in der die persönlichen Voraussetzungen bezogen auf die jeweilige Tätigkeit bewertet werden. Schon bei annähernd gleicher Qualifikation erhält die Bewerbung des Behinderten Vorrang, wie die großen Zahlen der Einstellungen von Bewerbern mit Behinderungen unterschiedlichster Art zeigt. Unter ihnen befinden sich in allen Laufbahnen, z. B. Querschnittsgelähmte, an den Rollstuhl gebundene Mitarbeiter ebenso wie Blinde und hochgradig Sehbehinderte. Die Bundesanstalt für Arbeit erfüllt ihre Beschäftigungspflicht nach dem Schwerbehindertengesetz. Die Erfüllungsquote betrug nach dem Stand von Oktober 1978 9,5 %. Zu Frage B 62: Für die Beantwortung Ihrer Frage habe ich eine Überprüfung der Einstellungen im höheren Dienst seit 1974 veranlaßt. Die Zahl der seither eingegangenen Bewerbungen von Schwerbehinderten, die eine Einstellung im höheren Dienst anstreben, ist jedoch nicht gesondert erfaßt. Es sind im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung drei und bei den unmittelbar nachgeordneten Dienststellen vier Schwerbehinderte im höheren Dienst eingestellt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14311* worden. Ablehnungen, die mit der Art und Schwere der Behinderung begründet wurden, sind nicht vorgekommen. Für die meiner Aufsicht unterstehenden bundesunmittelbaren Körperschaften liegen mir entsprechende Zahlen nicht vor. Ich bin jedoch gerne bereit, diese zu ermitteln, sofern Sie das wünschen. Bei einem Pflichtsatz von 6 v. H. (52 zu beschäftigende Schwerbehinderte) sind im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung z. Z. 105 Arbeitsplätze (12 v. H.) mit Schwerbehinderten besetzt. Auch bei den nachgeordneten Dienststellen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung wird der Pflichtsatz von 6 % deutlich überschritten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3262 Fragen B 63, 64 und 65): Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Aufstockung des arbeitsmarktpolitischen Programms der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen von 500 Millionen DM auf rund 900 Millionen DM, und welchen Verfahrensweg sind die Beteiligten bei der Aufstockung gegangen? Inwieweit wurden die vom Bundeskabinett für die drei Bereiche berufliche Qualifizierung, Wiedereingliederung schwer vermittelbarer Arbeitsloser und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschlossenen Ansätze nachträglich geändert? Wie werden Umschichtungen zugunsten der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von der Bundesregierung arbeitsmarktpolitisch beurteilt? Das Arbeitsmarktpolitische Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen hat so großen Anklang gefunden, daß bereits zu Beginn der Antragsfrist am 1. August 1979 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 940 Millionen DM bei den 23 vom Programm erfaßten Arbeitsamtsbezirken eingegangen waren. Diese Antragssumme verteilt sich wie folgt auf die drei Schwerpunkte des Programms: Schwerpunkt 1 „Innerbetriebliche Qualifizierung" 394 Mio. DM Schwerpunkt 2 „Wiedereingliederung von Arbeitslosen' 112 Mio. DM Schwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste, des Umweltschutzes und des Wohnumfeldes" 434 Mio. DM insgesamt 940 Mio. DM Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 500 Millionen DM hätten demnach nur ausgereicht, um etwas mehr als die Hälfte der am ersten Tag der Antragsfrist vorliegenden Anträge zu bedienen. Da eine Aufstockung des Programms aus Bundesmitteln angesichts der Haushaltslage des Bundes nicht in Betracht kam, hat sich die Bundesanstalt für Arbeit bereit erklärt, die im Rahmen des Schwerpunktes 3 beantragten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in ihre Zuständigkeit zu übernehmen und aus ihren Mitteln zu finanzieren, soweit diese Maßnahmen auch nach dem Arbeitsförderungsgesetz durchgeführt werden können. Dies bedeutet eine Übernahme der beantragten Maßnahmen in der Größenordnung von 400 Millionen DM, so daß aus den Bundesmitteln des Programms nur noch rund 34 Millionen DM für den Teil der Maßnahmen, die nicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz gefördert werden können, zu finanzieren sind. Eine Aufstockung des Programms im rechtlichen Sinne hat damit nicht stattgefunden. Die Bundesanstalt für Arbeit kommt damit vielmehr gleichzeitig ihrer Verpflichtung aus dem Arbeitsförderungsgesetz nach, in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit verstärkt Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchzuführen (§§ 2 Ziff. 7, 91 ff. AFG). Die Übernahme der beantragten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch die Bundesanstalt für Arbeit ist zwischen dem Bundesminister. für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit vereinbart und von den Selbstverwaltungsgremien der Bundesanstalt für Arbeit gebilligt worden. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: In dem vom Bundeskabinett beschlossenen Arbeitsmarktpolitischen Programm vom 16. Mai 1979 war folgende Verteilung der Mittel vorgesehen: Schwerpunkt 1 „Innerbetriebliche Qualifizierung" 150 Mio. DM Schwerpunkt 2 „Wiedereingliederung von Arbeitslosen" 200 Mio. DM Schwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste, des Umweltschutzes und des Wohnumfeldes" 150 Mio. DM insgesamt 500 Mio. DM Das Programm sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, von dieser Mittelverteilung abzugehen und erforderlichenfalls Mittel von einem Schwerpunkt auf einen anderen umzuschichten. Von dieser Möglichkeit ist wie folgt Gebrauch gemacht worden: Schwerpunkt 1 354 Mio. DM Schwerpunkt 2 112 Mio. DM Schwerpunkt 3 34 Mio. DM insgesamt 500 Mio. DM dazu aus Mitteln der Bundesanstalt im Schwerpunkt 3 400 Mio. DM Gesamtsumme 900 Mio. DM Zu Ihrer dritten Frage bemerke ich folgendes: Die von der Bundesanstalt für Arbeit ermöglichte Finanzierung aller beantragten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist arbeitsmarktpolitisch sehr positiv zu beurteilen, weil dadurch ein Abbau der Arbeitlosigkeit in den Problemregionen erreicht wird. Bis zum 2. Oktober waren von den beantragten 434 Millionen DM bereits rund 360 Millionen DM für 6 542 Arbeitslose (davon ein erheblicher Teil Frauen) bewilligt. Die Förderdauer von 2 Jahren für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach dem Programm — in Nord- 14312* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 rhein-Westfalen durch Zusatzfinanzierung des Landes sogar 3 Jahre — läßt nach Abschluß der Maßnahmen eine weitgehende Übername der eingesetzten Arbeitslosen auf Dauerarbeitsplätze erwarten. Über den arbeitsmarktpolitischen Effekt hinaus leistet das Programm durch seinen Schwerpunkt 3 einen wesentlichen Beitrag zur Deckung eines allgemein gesellschaftspolitischen Bedarfs im Bereich der sozialen Dienste, des Umweltschutzes und des Wohnumfeldes. Durch die Aufstockung der Mittel für den Schwerpunkt 1 „Innerbetriebliche Qualifizierung" wird eine größere Zahl von Arbeitnehmern in die Lage versetzt, ihre Qualifikation rechtzeitig den durch Strukturwandel gewachsenen Anforderungen anzupassen und sowohl ihre Stellung innerhalb des Betriebes als auch auf dem Arbeitsmarkt im allgemeinen zu verbessern. Ich glaube, daß gerade dem damit in der Arbeitsmarktpolitik beschrittenen neuen Weg, Arbeitslosigkeit möglichst schon vor ihrer Entstehung zu bekämpfen und dem einzelnen Arbeitnehmer das Schicksal der Arbeitslosigkeit zu ersparen, in Zukunft besondere Bedeutung zukommt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 66 und 67): Ist die Bundesregierung bereit, in das Gesetz über unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr auch die Benutzung von Eilzügen im Nahbereich von 50 km miteinzubeziehen, da gerade in den ländlichen Bereichen im Rahmen der Streckenstillegung viele Personenverkehrsverbindungen entfallen und dadurch nur die Eilzüge benutzt werden können? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, bei der Benutzung von Eilzügen durch Schwerbehinderte im Nahbereich von 50 km lediglich den Eilzugzuschlag zu fordern, und ist sie bereit, das Gesetz über unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr entsprechend zu ändern? Es war der erklärte Wille des Gesetzgebers, vom Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn neben dem S-Bahn-Verkehr und dem Verkehr in Verbünden die unentgeltliche Benutzung nur der Nahverkehrszüge zuzulassen, also derjenigen Züge, deren verkehrspolitische Aufgabe es ist, den Nahverkehr zu bedienen. Die Einbeziehung der Nahverkehrszüge ist erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Motiv des Gesetzgebers für diese Regelung war es, auch denjenigen Schwerbehinderten die Freifahrt im Nahverkehr zu ermöglichen, in deren Wohnbereich außer dem Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn sonstige Nahverkehrsmittel nicht existieren. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, daß in solchen Gebieten in ausreichendem Maße Nahverkehrszüge verkehren. Die Bundesregierung wird prüfen, ob diese Ausgangslage für die gesetzliche Regelung zutrifft oder ob es Gebiete gibt, die im Nahbereich weder mit Nahverkehrszügen noch mit anderen Nahverkehrsmitteln, sondern ausschließlich mit Eilzügen bedient werden. In diesem Falle wird sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jentsch (Wiesbaden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 68 und 69): Sind die im Zusammenhang mit dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim geplanten drei Nato-Baumaßnahmen (Sanierung des Entwässerungs- und Abscheidungssystems) zwischenzeitlich abgeschlossen, und wenn nein, welche Gründe stehen der Durchführung dieser Maßnahmen entgegen? Bis wann ist mit dem endgültigen Abschluß der Generalisierung des Flugplatzes Wiesbaden-Erbenheim zu rechnen? 1. Die Entwässerung im Erneuerungsbereich der Kfz-Abstellflächen (Baumaßnahme für die US-CENTAG-Brigade) ist inzwischen fertiggestellt und übergeben. 2. Für Ergänzungsmaßnahmen an der Tank-Kesselwagen-Entladestation ist im April 1979 ein Mittelfreigabeantrag bei der NATO gestellt worden. Mit dem Baubeginn ist im Frühjahr 1980 und mit der Fertigstellung im Sommer 1981 zu rechnen. 3. Notwendigkeit und Umfang der Gesamtsanierung des Entwässerungssystems (Schmutz- und Oberflächenwasserkanalisation) sowie die zu erwartenden Kosten sind von der Finanzbauverwaltung im März 1978 in einer NATO-Kostenschätzung ,,A" dargestellt worden. Die Gesamtkosten werden auf 5 928 656,— DM geschätzt. Davon entfallen auf die NATO 2 395 245,— DM Bundesrepublik Deutschland 890 505,— DM US-Streitkräfte 1 966 650,— DM Stadt Wiesbaden 676 256,— DM. Für die Durchführung sind als Nutzer der Liegenschaft die US-Streitkräfte verantwortlich. Sie haben die Kostenschätzung im Januar 1979 anerkannt. Inzwischen ist der NATO der Vorschlag zur Programmierung der Maßnahmen in einer Slice (Jahresbauprogramm) zugeleitet worden. Mit der Genehmigung der Slice ist im Jahre 1982 zu rechnen, so daß mit dem Bau voraussichtlich Ende 1982/Anfang 1983 begonnen werden kann. Die Bauzeit beträgt bei dem Umfang der Maßnahmen zwischen zwei und drei Jahren. Ein früherer Baubeginn kann nur im Wege der Vorfinanzierung durch die US-Streitkräfte oder die Bundesrepublik Deutschland bei Risikoübernahme durch die US-Streitkräfte erreicht werden. Die dazu notwendigen Schritte werden eingeleitet. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 70): Welche Pläne bestehen, um die außerodentlich geringe Zahl von Parkplätzen für Kunden der Deutschen Bundesbahn am Bahnhof Bebra in absehbarer Zeit zu erhöhen, und wann ist mit einer Ausführung dieser Pläne zu rechnen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14313* Die Deutsche Bundesbahn (DB) hält am Bahnhof Bebra 17 Parkplätze für DB-Kunden vor. Darüber hinaus stehen auf dem Parkdeck eines in Bahnhofsnähe gelegenen Parkhauses der Stadt Bebra inzwischen wieder 15 von der DB angemietete Parkplätze zur Verfügung. Nach Abschluß von Reparaturarbeiten am Parkdeck werden weitere 15 bis 20 für DB-Kunden angemietete Parkplätze hinzukommen. Die DB geht davon aus, daß damit dem derzeitigen und zukünftigen Bedarf von Parkplätzen für DB-Kunden am Bahnhof Bebra entsprochen werden kann. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3262 Fragen B 71 und 72): Liegen bereits Erkenntnisse darüber vor, wie sich das auf dem Gelände der Firma Stoltzenberg vorgefundene und zu den Dienststellen der Bundeswehr transportierte Material einzeln nach Art und Menge zusammensetzt? Wo und wann wurden die auf dem Gelände der Firma Stoltzenberg gefundenen Tabun-Granaten in Auftrag gegeben und hergestellt? Zu Frage B 71: Bei den Aufräumungs- und Bergungsarbeiten auf dem Gelände der Hamburger Firma Stoltzenberg wurden durch die Bundeswehr Munition, Giftstoffe und Chemikalien sowie sonstige Materialien mit einem Gesamtgewicht von 120 t (brutto) gefunden und abtransportiert. Diese Gesamtmenge unterteilt sich in — ca. 80 t (brutto) Munition — ca. 40 t (brutto) Giftstoffe, Chemikalien, sonstige Materialien. Die Zusammensetzung des Bergungsgutes nach Art und Menge/Stückzahl ergibt sich aus der Anlage. Aus munitionstechnischen Sicherheitsgründen konnten die Mengen- und Gewichtsangaben teil- weise nur geschätzt werden. Außer der Bundeswehr haben auch die Hamburger Behörden Bergungsgut abtransportiert. Nach hier vorliegenden Informationen handelt es sich um — ca. 400 t Zinkschlamm, Zwischenlagerung in der stadteigenen Verbrennungsanlage — 6 Container mit britischer Nebelmunition (Menge unbekannt), Zwischenlagerung auf dem Gelände des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Hamburg-Höltigbaum. Zu Frage B 72: Wo und wann die auf dem Gelände der Firma Stoltzenberg gefundenen Tabun-Granaten in Auftrag gegeben und hergestellt worden sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da diese Munition auf Grund ihrer großen Gefährlichkeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in der Kampfmittelbeseitigungsanlage in Munster gelagert worden ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, daß nach Delaborierung der Munition und Vernichtung der Kampfstoffe anhand des Geschoßmantels Erkenntnisse darüber zu gewinnen sind, wo und wann diese Granaten hergestellt worden sind. Eine Untersuchung der Granaten nur mit dem Ziel, die gewünschten Angaben herauszufinden, würde für die Bevölkerung ein nicht zu verantwortendes Risiko darstellen. Fest steht allerdings, daß die Tabun-Granaten in der Zeit von 1939 bis 1945 gefertigt worden sind. Anlage Aufstellung der Zusammensetzung des Bergungsgutes nach Art und Menge/Stückzahl Gesamtmenge: ca. 120 t (brutto) davon 1. Ca. 80 t (brutto) Munition: a) 2 inch Mörser-Patrone Aufschrift: MOR II RY 9-43 (7-43) LOT 942-g SR 269 M Grundfarbe: Grasgrün 1 roter Ring Herkunft: Britisch b) Smoke Generator No. 24 Aufschrift: SR 264 A (M) MK II Grundfarbe: Grasgrün Fertigung: Kanada 1942/43 c) Smoke pot Aufschrift: HC-MI NFC 7-43 LOT 39 Grundfarbe: Nebelgrau Schrift: Gelb 1 gelber Ring Herkunft: Amerikanisch d) Smoke pot Aufschrift: NR-1C1 Smoke HC INS 63 LOT7 Grundfarbe: Nebelgrau Aufschrift: Gelb 1 gelber Ring Herkunft: Vermutlich amerikanisch e) Ausstoßbüchsen Nebel HC (Hexachlorethanzink) Aufschrift: L 129 . Kaliber: Ca. 65 mm Länge: 78 mm Herkunft: Britisch f) 2 Handgranaten WP No. 80 Mark I Herkunft: Britisch g) 4 Granaten 150 mm mit Kampfstoff (Inhalt ca. 301 TABUN) 4 Granaten 105 mm mit Kampfstoff (Grünring 3) (Inhalt ca. 301 TABUN) Herkunft: Deutsches Reich Hersteller-Jahr: 1939-1945 h) 1 Mrs-Patrone 81 mm NB-WP Los: SOL 2 DM 15 1 Mrs-Patrone 81 mm NB TICL 4 Los 4 DM 25 Füllung: TICL 4 (Titantetrachlorid) Herkunft: Bundesrepublik Deutschland Hersteller-Jahr: 1956 und folgende i) Ca. 1 000 Nebelhandgranaten DT 15, Los IMI-3 (Bw) L und S-Munition 14314* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 2. 40 t (brutto) Giftstoffe und Chemikalien (genauere Gewichtsangaben sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich): — TABUN — ARSEN — STRYCHNIN — CYANID — ADAMSIT — CHLORAZETONPHENON — BROMAZETONPHENON — TIOPHOSGEN — CHLORPIKRIN — ZYANKALI — CHLORATE — LEWISIT — FLUORWASSERSTOFFSÄURE — KALIUMCHLORAT (ca. 10 t) — CHLOROFORM (ca. 5001) — PYROSCHLIFF — BLEIPEROXYDLÖSUNG (80prozentig) — FORMALDEHYD (ca. 300 kg) — ca. 200 Behälter und Flaschen mit noch nicht analysiertem Inhalt) — 18 Stahlflaschen mit Inhalt: + PHOSGEN + CHLORGAS + SOLPHORTETRAFLUORID — Anzündsätze: Ca. 160 kg. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neu- meister (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 73): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Orte, bei denen lärmverstärkende Verhältnisse (wie z. B. beim niedersächsischen Dölme bei Bevern durch eine lärmverstärkende Felswand) vorliegen, aus dem Übungsbereich für militärische Tiefflüge auszusparen, und so die — durch oft bis tief in die Nachtstunden durchgeführten Übungsflüge — kaum ertragbare Lärmbelästigung der dort lebenden Bevölkerung zu beheben? Die Luftstreitkräfte müssen fähig sein, mit ihren Waffensystemen die ihnen gestellten Aufgaben bei Tag und Nacht zu erfüllen. Auf Grund der Leistungsfähigkeit moderner radargesteuerter Flugabwehrsysteme, die Flugzeuge in allen Höhenbereichen mit Ausnahme extrem niedriger Höhen wirksam bekämpfen können, sind die Luftstreitkräfte gezwungen, ihre Einsätze im Verteidigungsfall in Bodennähe durchzuführen. Allein aus Sicherheitsgründen mußten bis heute ca. 30 % des Bundesgebietes für den militärischen Tiefflug gesperrt werden. Die Belastung der Bevölkerung durch den Lärm tieffliegender Flugzeuge kann deshalb in dem verbleibenden Gebiet nur durch möglichst gleichmäßige und weiträumige Verteilung des Übungsflugbetriebs in Grenzen gehalten werden. Die Topographie der Bundesrepublik Deutschland weist im Bereich der Mittelgebirge, des Schwarzwaldes und Odenwaldes und des Oberbayerischen Raumes viele Gebiete aus, in denen unter bestimmten Voraussetzungen der Fluglärm verstärkt wird. Müßten die Besatzungen individuell bei der Vorbereitung ihrer Übungsflüge akustische Gegebenheiten berücksichtigen, wäre eine möglichst realistische Ausbildung, die zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft zwingend notwendig ist, nicht mehr durchführbar. Durch eine generelle Aussparung dieser Gebiete würden weitere Räume der Bundesrepublik Deutschland für militärische Tiefflüge zusätzlich gesperrt. Die Übungsflüge müßten dann in einem noch begrenzteren Gebiet erfolgen, wodurch die Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung drastisch stiege. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 74 und 75): Können Meldungen bestätigt werden, nach denen im Oktober 1979 erhebliche Mengen an Übungsmunition im Kreis Rendsburg-Eckernförder u. a. auf einer Müllkippe nach einem Manöver von Kindern gefunden wurden, die damit in Schulen einen schwunghaften Handel trieben und damit sich und andere in Gefahr brachten, und wenn ja, wieviel Munition, Ausrüstungsgegenstände (wie z. B. Parkas und Tarnnetze) sind hier von der Truppe zurückgelassen worden? Wie wird künftig sichergestellt, daß die Bundeswehr in Manövergebieten nicht Übungsmunition zurückläßt, die die Bevölkerung — insbesondere auch Kinder — in Gefahr bringt? Meldungen, nach denen im Oktober erhebliche Mengen an Übungsmunition gefunden wurden, können vom Bundesministerium der Verteidigung nicht bestätigt werden. Die Ermittlungen haben vielmehr bisher folgendes ergeben: 1. Kinder aus Kleinwaabs sollen Anfang Oktober einen zivilen Koch beobachtet haben, als er ca. 50 Manöverpatronen 7,62 mm x 51 DM 28 (Platzmunition) auf eine Müllkippe oder in einen Müllcontainer warf. Ein kleiner Teil davon ist gefunden und von der Polizei sichergestellt worden. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen. 2. Schüler der Fritz-Reuter-Schule, Eckernförde, haben Anfang Oktober in geringen Mengen Manövermunition 7,62 mm x 51 DM 28 auf dem Standortübungsplatz Eckernförde-Christianshöhe gefunden und in die Schule mitgebracht. Der Rektor hat daraufhin Eltern, Polizei und die Presse davon in Kenntnis gesetzt. Ein schwunghafter Handel an den dortigen Schulen wurde bisher nicht bestätigt. Die Polizei ermittelt auch in dieser Angelegenheit. 3. Verluste von Ausrüstungsgegenständen wurden in diesem Zusammenhang bisher nicht gemeldet. 4. Die genannte Manövermunition wird bei der Gefechtsausbildung auf Truppenübungsplätzen, Standortübungsplätzen und im freien Gelände verwandt. Sie wird nicht wie scharfe Munition registriert, da von ihr keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Die Soldaten sind jedoch gehalten, nicht verschossene Manöverpatronen jeweils nach Beendi- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14315* gung der Ausbildung zurückzugeben. Damit kann aber nicht ausgeschlossen werden, daß einzelne Patronen, z. B. beim Nachladen, verlorengehen. 5. Der Standortübungsplatz Eckernförde-Christianshöhe ist umzäunt; der Zutritt ist Unbefugten durch gut sichtbare Schilder verboten, ebenso das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 78 und 79): Wie beurteilt die Bundesregierung das Vorgehen britischer Militärpolizei, anläßlich von Terroranschlägen auf dem Gebiet des von der britischen Rheinarmee und der NATO gemeinsam genutzten Hauptquartiers in Mönchengladbach-Rheindahlen, außerhalb umfriedeten Geländes zivilen Kraftfahrern zu untersagen, das Gebiet des Hauptquartiers ungehindert durchfahren zu können, ohne daß deutsche Polizei bei diesen Anordnungen zugegen war, und stimmt dieses Vorgehen mit den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Verträgen überein? Welchen vertraglichen Vereinbarungen entspricht es, auf dem Gelände des Hauptquartiers Mönchengladbach-Rheindahlen die Straßenbezeichnungen grundsätzlich nicht in der deutschen Sprache vorzunehmen, und ist diese Praxis allgemein auf dem Gelände üblich, das von den verbündeten Streitkräften auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland genutzt wird? 1. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die britische Militärpolizei es außerhalb des umfriedeten Geländes des Hauptquartiers in Mönchengladbach-Rheindahlen zivilen Kraftfahrern untersagt hat, das Gebiet des Hauptquartiers zu durchfahren. Der Verbindungsstab der britischen Streitkräfte in der Bundesrepublik ist deshalb hierzu um Stellungnahme gebeten worden. Sobald die Stellungnahme vorliegt, werde ich Sie unterrichten. 2. Die Bezeichnung von Straßen innerhalb des Hauptquartiers mit englischen Namen steht nicht in Widerspruch zu den zwischenstaatlichen Vereinbarungen (NATO-Truppenstatut und Zusatzvereinbarungen). Die im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte haben in zahlreichen Fällen Gebäude und Straßen innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen bundeseigenen Liegenschaften in ihrer Landessprache bezeichnet. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 80): Was hat die Bundesregierung bewogen, ihre früheren Zusagen auf Mitfinanzierung von Drogenberatungsstellen bis zu 80 bzw. 50 v. H. nunmehr gänzlich zurückzuziehen, und wie läßt sich die finanzielle Nichtbeteiligung des Bundes bei der Drogenberatung zu Lasten der Lander, Kommunen und sonstiger karitativer Einrichtungen in Einklang bringen mit der Tatsache, daß die Rauschgiftsucht ein bundespolitisches Problem darstellt? Modellvorhaben des Bundes sind stets zeitlich begrenzt. Ziel der Modellförderung ist die Erarbeitung von neuen Erkenntnissen für einen definierten Zweck. Von 1971 bis 1977 hat die Bundesregierung mit insgesamt 33 Millionen DM das Großmodell zur Beratung und Behandlung drogen- und alkoholgefährdeter und -abhängiger junger Menschen gefördert. Diesem Modell gehörten so unterschiedliche Einrichtungen wie Drogenberatungsstellen, Entzugskliniken, therapeutische Wohngemeinschaften und Teestuben an. Der Zweck des Modells, Erkenntnisse für die Planung und Durchführung institutioneller Maßnahmen der Suchtkrankenhilfe zu sammeln, wurde 1976 mit der Einführung sogenannter Minimalstandards für eine qualifizierte Drogenarbeit und deren Überprüfung im Jahre 1977 erreicht. Deshalb wurde in Abstimmung mit den Bundesländern beschlossen, Ende 1977 die Förderung dieses Modellprogramms mit Bundesmitteln zu beenden. 1978 zahlte der Bund noch einmal eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 1 Million DM für besonders notleidende Einrichtungen. Bereits 1971 war in dem Bewilligungsbescheid an die Bundesländer festgelegt worden, daß von den Bundesländern sicherzustellen sei, daß bei Bedarf geeignete Einrichtungen nach Auslaufen der Bundesförderung weiterzuführen sind. Die Bundesländer kamen dieser Verpflichtung nach, keine Einrichtung des Großmodells mußte nach Fortfall der Bundesmittel schließen. 1978 begann ein neues Bundesmodell, daß sog. „Psychosoziale Anschlußprogramm", dem ausschließlich ambulante Einrichtungen angehören. Ziel dieses Modells ist schwerpunktmäßig die Früherfassung von Suchtgefährdeten. 1978 beteiligte sich der Bund mit einer Förderung bis zu 80 % an der Finanzierung von 18 Beratungsstellen; in einer 2. Stufe wurden 1979 weitere 14 Einrichtungen in das Modell aufgenommen, die Bundesbeteiligung liegt bei bis zu 50% der Gesamtkosten. Im Ständigen Arbeitskreis der Drogenbeauftragten des Bundes und der Länder besteht Einvernehmen, daß der Bund bis zum Ende der Laufzeit des Modells — voraussichtlich 1982 — seinen Anteil bis zu 50 % der Gesamtkosten beibehalten wird. Alternativ soll jedoch geprüft werden, und dazu ist ein eigener Expertenausschuß von diesem Arbeitskreis eingesetzt worden, ob nicht neue Finanzierungsquellen erschlossen werden können, z. B. eine Beteiligung der Krankenkassen an der ambulanten Behandlung von Drogenabhängigen in diesen Einrichtungen. Nur in diesem Falle einer zunehmenden Eigenfinanzierung der Einrichtungen würden die Bundesmittel, die stets eine Fehlbedarfsfinanzierung sind, eingeschränkt. Auch in diesem Modell ist in dem Bewilligungsbescheid an die Bundesländer mit Beginn des Modells bereits 1978 festgelegt, daß nach Auslaufen der Bundesförderung die Länder sicherstellen, daß bei Bedarf geeignete Einrichtungen weitergeführt werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 81): 14316* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Teilt die Bundesregierung die vielfach geäußerte Auffassung, daß die Pflege und Betreuung von Behinderten im häuslichen Lebenskreis einer Heim- oder Anstaltsunterbringung vorzuziehen ist, und wenn ja. ist die Bundesregierung bereit. eine entsprechende Änderung des § 43 des Bundessozialhilfegesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 15. Februar 1976 (BGBL I S. 289) anzustreben und im Unterschied zum geltenden Rechtszustand (i 69 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes) auch die Betreuung und Versorgung eines Behinderten in der Familie durch eine vollständige Übernahme der Pflegekosten durch die Träger der Sozialhilfe zu gewährleisten? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß der häuslichen Pflege gegenüber der Heim- oder Anstaltunterbringung der Vorzug zu geben ist. Auch die jetzige Regelung des § 69 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) geht vom Vorrang der häuslichen Pflege aus. Eine andere Frage ist allerdings, ob die Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörige unabhängig von vorhandenem Einkommen und Vermögen von allen Kosten freizustellen sind. Eine solche Regelung würde dem Grundsatz widersprechen, daß die Sozialhilfe nur dann eintritt, soweit dem Hilfesuchenden die Aufbringung der Mittel aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist. Tiber eine Änderung des § 43 BSHG könnte eine solche Kostenfreistellung nicht erreicht werden, da diese Vorschrift nur Bedeutung hat für den Bereich der Eingliederungshilfe für Behinderte, nicht dagegen für den Personenkreis der Pflegebedürftigen. Die genannte Vorschrift besagt auch lediglich, daß die Eltern behinderter Kinder von den Kosten bestimmter Eingliederungsmaßnahmen (heilpädagogische Maßnahmen, Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung oder Berufsausbildung usw.) freigestellt sind und ihnen nur die Aufbringung der Kosten für den Lebensunterhalt zuzumuten ist. Diese Regelung findet ihre Begründung darin, daß die Eltern behinderter Kinder für die Ausbildung grundsätzlich nur mit solchen Kosten belastet werden sollen, die auch Eltern nicht behinderter Kinder zu tragen haben. Solche Überlegungen sind auf den Bereich der Hilfe zur Pflege nicht übertragbar. Hier ist das Ziel der gesetzlichen Regelung, durch die Bemessung der Leistung neben der Abdeckung der unmittelbaren Pflegekosten den Angehörigen einen Anreiz zur Übernahme der häuslichen Pflege zu geben. Dem wird die geltende Regelung gerecht. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß Leistungen und Leistungsvoraussetzungen im Rahmen der Hilfe zur häuslichen Pflege vor allem seit der 3. BSHG-Novelle von 1974 ständig verbessert worden sind. So ist z. B. das Pflegegeld für besonders schwere Pflegefälle seit 1973 um mehr als das Dreifache gestiegen, nämlich von 225 DM auf inzwischen 688 DM monatlich. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/CDU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 82 und 83): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in letzter Zeit häufig Fälle aufgetreten sind in denen Kinder und Jugendliche leicht zugängliche Ärzteabfälle in die Hand bekommen haben. wobei sie gesundheitlichen Schäden ausgesetzt werden, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Vorschriften im Abfallbeseitigungsgesetz ausreichend sind und verhindern daß die oben erwähnten Mißstände auftreten können? Hält die Bundesregierung die auf freiwilliger Basis initiierten Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises an die Ärzte und Apotheker im Kreisgebiet, die Arzneimittelröhrchen völlig zu entleeren und den Inhalt zu zerkleinern, Ampullen zu öffnen, bzw. Injektionsmaterialien entweder zu zerlegen (Zylinder und Kolben zu trennen) oder den Kolben mit der Injektionsnadel zu verkeilen, möglichst auch derartig behandelte oder unbrauchbar gemachte Materialien tief in den Müllgefäßen unterzubringen, zur Verhinderung möglicher Gefahren für ausreichend und nachahmenswert? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es in letzter Zeit zu einer Häufung von Vorfällen gekommen ist, bei denen Kindern und Jugendlichen Arzneimittel im Rahmen der Beseitigung in die Hände gefallen sind und es zum Auftreten von gesundheitlichen Schäden gekommen ist. Die Bundesregierung hat sich zur Frage der sachgerechten Vernichtung von Arzneimittel mehrfach geäußert, zuletzt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 1979 und davor am 12./13. April 1979. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen worden, daß einige Länder Teilpläne für die schadlose Beseitigung von Abfällen aus dem medizinischen und pharmazeutischen Bereich aufgestellt haben. Es wurde ferner hervorgehoben, daß es einer Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes dahin gehend nicht bedarf, daß Teilpläne mit zwingender Beseitigungspflicht für Pharmaabfälle aufgestellt werden müssen. Maßnahmen dieser Art können im Rahmen der Kompetenz der Länder geregelt werden. Diesbezügliche Erlasse sind in den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in Kraft. Die Bundesregierung schließt sich der dort vertretenen Auffassung an, daß zwar Arzneimittel in kleinen Mengen unter bestimmten Voraussetzungen als deponie- und verbrennungsfähig gelten können, aber andererseits den Beseitigungswegen unter Einschaltung fachlichen Sachverstandes der Vorzug gegeben werden sollte. Dies erscheint insbesondere über einen Rücklauf zu den Apotheken gewährleistet. Die Bundesregierung hat der Bevölkerung mehrfach Hinweise gegeben, wie sie mit verdorbenen, verfallenen und nicht mehr brauchbaren oder benötigten Arzneimitteln umzugehen hat. Aus Gründen der Sicherheit und der Sorgfalt sind alle Personen, die sich ihrer Arzneimittel entledigen wollen, angehalten worden, diese nicht in den Hausmüll zu geben. Der aus Haushalten und Arztpraxen anfallende Pharmamüll wird im Rahmen jährlich wiederkehrender Aktionen von der Apothekerschaft auf freiwilliger Basis entgegengenommen. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß größere Mengen eines Arzneimittels oder Arzneimittel mit giftigen, explosiven oder auf sonstige Weise bedenkliche Eigenschaften grundsätzlich aussortiert werden und als Sonderabfälle beseitigt werden müssen. Anlage 69 Antwort des ParL Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 84, 85, 86 und 87): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es im Transitverkehr auf der Schiene an den Grenzbahnhöfen der Bundesrepublik Deutschland z. Z. erhebliche Aufenthalte gibt. und worauf führt die Bundesregierung diese Wartezeiten zurück? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14317* Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor oder kann sie Beobachtungen bestätigen, daß die Grenzkontrollen der DDR-Behörden sich in der international üblichen zeitlichen Länge bewegen und daß die Verzögerungen durch im Gegensatz dazu langwierige und umständliche Kontrollen der Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland verursacht werden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die langen Wartezeiten der Züge, wenn sie durch langatmige Kontrollen unserer Grenzbeamten verursacht werden, auf ein Minimum zu reduzieren?. Ist der Bundesregierung bekannt daß z. T. erhebliche Wartezeiten an den Grenzbahnhöfen durch mehrfachen Wechsel der Lokomotiven entstehen, so z. B. auf der Strecke nach Frankfurt, wo an den Übergängen Gerstungen (DDR) und Bebra jeweils 20 Minuten, beim Nachtzug allein in Brebra 38 Minuten, vergehen, bis die Züge weiterfahren können, weil in Gerstungen die Lokomotive der Reichsbahn ab- und eine Diesellok der Deutschen Bundesbahn angekoppelt wird, die den Zug bis Brebra bringt, wo wiederum die Diesellok durch eine E-Lok der Deutschen Bundesbahn ersetzt wird, und wie gedenkt die Bundesregierung diesen Zustand zu Andern? Zu Frage B 84: Die Aufenthaltszeiten der Transitzüge auf den Grenzbahnhöfen der Bundesrepublik werden zwischen der Deutschen Bundesbahn (DB) und den Grenzkontrollorganen des Bundes einmal jährlich zu jedem Fahrplanwechsel verbindlich vereinbart. Die Regelaufenthaltszeiten für die einzelnen Grenzübergänge sind verschieden, weil dabei die örtlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind. So beträgt der Regelaufenthalt z. B. für den Bahnhof Bebra = 15 Minuten und für den Bahnhof Büchen = 8 Minuten. Davon wird in Einzelfällen abgewichen, und zwar dann, wenn es die Fahrplankonstruktion erfordert. Abgesehen von dem langen Aufenthalt des Nachtzuges D 358 in Bebra (s. auch Beantwortung der Frage 87), liegen diese Abweichungen im Jahresfahrplan 1979/80 zwischen einer Aufenthaltsdauer von nur 3 Minuten für den D 303 auf dem Bahnhof Ludwigsstadt und 22 Minuten für den D 245 auf dem Bahnhof Helmstedt. Zu Frage B 85: Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor. Zu Frage B 86: Unter Bezugnahme auf die Antworten zu den Fragen 84 und 85 hält die Bundesregierung keine besonderen Aktivitäten zur Reduzierung der Aufenthaltszeiten für erforderlich. Zu Frage B 87: Im Eisenbahngrenzübereinkommen vom 25. Februar 1972 sind für jeden Grenzübergang zur DDR Betriebswechselbahnhöfe vereinbart worden, auf denen der Triebfahrzeug- und Personalwechsel zwischen beiden Bahnen erfolgen muß. Der erwähnte Aufenthalt von 38 Minuten beim Nachtzug D 358 Berlin-Frankfurt/M.-Karlsruhe (Basel SBB) ist nicht auf die Bestimmungen dieses Übereinkommens zurückzuführen, sondern auf die im Bahnhof Bebra durchzuführenden Zugbildungsarbeiten (Umrangieren eines Schlafwagens Berlin-Frankfurt/M. und Beistellen eines Sitzwagens 1./2. Klasse) sowie auf die Trassenbelegung der Strecke Bebra—Frankfurt/M. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 88): Sind der Bundesregierung Untersuchungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg über den Verkehrsunterricht an Schulen bekannt, wonach zwar 96 Prozent der Lehrer den Nutzen anerkennen, jedoch nur ein Viertel der befragten Pädagogen sich für die Erteilung des Verkehrsunterrichts ausreichend befähigt halten, und wenn ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und bisherigen Bemühungen zur Verbesserung der Verkehrserziehung von Schulkindern, um diesen unerfreulichen Zustand verbessern helfen zu können? Der Bundesregierung sind die genannten Untersuchungen lediglich aus der Presse bekannt. Nach der Presseerklärung des Ministeriums für Kultus und Sport des Landes Baden-Württemberg vom 9. Oktober 1979 beziehen sich die Ergebnisse der Untersuchung zur Lage des Verkehrsunterrichts an den baden-württembergischen Schulen auf einen mittlerweile überholten Zustand, dem eine Befragung aus dem Dezember 1976 zugrunde lag. Die Bundesregierung ist mit dem Land Baden-Württemberg der Auffassung, daß sich die Verhältnisse in der Schulverkehrserziehung seit Ende 1976 verbessert haben. Sie ist aber gleichzeitig bemüht, den in der Zuständigkeit der Länder liegenden Schulverkehrsunterricht im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu verbessern. In 4 Lehrerseminaren werden seit Jahren — finanziell gefördert von der Bundesregierung — Lehrer mit den Problemen der Schulverkehrserziehung vertraut gemacht. Die Bundesregierung stattet darüber hinaus die Schulen mit Lehr- und Lernmitteln, mit Materialien • für die Radfahrprüfung und für die Vorbereitung auf den Mopedführerschein aus. Ebenso unterstützt sie die Herstellung audiovisueller Medien für den Schulverkehrsunterricht durch anteilige Finanzierung von Projekten des von den Bundesländern getragenen Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht. Über Forschungsprojekte der dem Bundesminister für Verkehr nachgeordneten Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (z. B. Untersuchungen zum Unterrichtsverlauf in Jugendverkehrsschulen, Verkehrserziehung als Aufgabe der Schule aus der Sicht von Lehrern, Entwicklung eines Unterrichtsmodells zur Einführung in den motorisierten Straßenverkehr — EMS) werden sowohl Daten für die Grundlegung des Schulverkehrsunterrichts als auch Anleitungen für bestimmte Unterrichtsfelder gewonnen. Diese Daten werden z. B. durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), in dem Bundesländer als Mitglieder vertreten sind, in anwendungsfähige Programme umgesetzt. So ist vor wenigen Wochen eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die sich mit der Vorbereitung auf die Radfahrprüfung und mit ihrer Durchführung beschäftigen soll. Darüber hinaus hat die Bundesregierung angeregt, daß sich eine Arbeitsgruppe des DVR unter 14318* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 maßgeblicher Beteiligung der Kultusverwaltungen mit der Frage der verbesserten Ausgestaltung des Schulverkehrsunterrichts beschäftigt. Diese Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im Jahre 1980 ihre Tätigkeit aufnehmen. Sie wird dabei auf Untersuchungen der BASt zurückgreifen, die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 89): Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Sicherheit auf dem NordOstsee-Kanal gewährleistet obwohl die Lotsen an Bord der durch den Kanal fahrenden Schiffe keine eigenen UKW-Funkgeräte haben, um sich von Schiff zu Schiff in besonderen Gefahrensituationen verständigen zu können, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Ja. Die auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) unter Lotsenberatung fahrenden Schiffe sind fast ausschließlich mit bordeigenen UKW-Seefunkgeräten ausgerüstet. Für die Teilnahme am UKW-Sprechfunkverkehr mit dem Verkehrssicherungsfunk des NOK hält die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes außerdem tragbare UKW-Seefunkgeräte in einer Anzahl vor, daß jeder an Bord gehende Seelotse ein solches Gerät mitnehmen kann. Damit ist in ausreichender Weise sichergestellt, daß UKW-Sprechfunkverkehr mit den bordeigenen Geräten auch von Schiff zu Schiff erfolgen kann, wenn die Seelotsen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die tragbaren Geräte für den UKW-Sprechfunkverkehr mit dem Verkehrssicherungsfunk des NOK mit an Bord zu nehmen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 90): Ist geplant, in das vorgesehene deutsch-tschechoslowakische Binnenschiffahrtsabkommmen auch den Rhein-Main-Donaukanal einzubeziehen und alle betroffenen Bundesländer an den Verhandlungen zu beteiligen? Das vorgesehene bilaterale deutsch-tschechoslowakische Binnenschiffahrtsabkommen soll alle Bundeswasserstraßen einschließlich des Main-DonauKanals erfassen. Die betroffenen Bundesländer werden wie bisher über den Fortgang der Verhandlungen informiert. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 91 und 92): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Bildung von Fahrgemeinschaften auf dem flachen Land einerseits und beim Pendelverkehr in Ballungsräumen andererseits gezielt und konsequent zu fördern? Ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, zusätzliche Parkplätze an Bundesautobahnauf- und -abfahrten einzurichten, damit diese als Sammelparkplätze zum Abstellen der Fahrzeuge der dort sich aus einem Einzugsgebiet treffenden Arbeitskollegen genutzt werden, um zur Ersparnis von Kraftstoff gemeinsam mit einem Auto zur Arbeitsstelle fahren zu können? Zu Frage B 91: Die grundsätzlichen Fragen der Organisation von Fahrgemeinschaften sowie der rechtlichen und versicherungsmäßigen Abdeckung sind bereits durch ein 1978 vom Bundesminister für Verkehr in Auftrag gegebenes Gutachten analysiert und zwischen den beteiligten Bundesressorts abgestimmt worden. Eine in Kürze erscheinende Informationsbroschüre faßt die Ergebnisse zusammen und gibt zugleich Hinweise für die Bildung von Fahrgemeinschaften. Hinsichtlich der praktischen Organisation und Erprobung von Fahrgemeinschaften, z. B. in Betrieben, Verwaltungen und Wohnzentren, wird der Bundesminister für Verkehr Forschungsaufträge vergeben, von denen erste Ergebnisse im kommenden Jahr vorliegen werden. Zu Frage B 92: Es ist z. Z. noch nicht zu übersehen, in welchem Maße durch die Schaffung zusätzlicher Parkplätze an den Anschlußstellen der Bundesautobahnen die Bildung von Fahrgemeinschaften wirksam gefördert werden kann. Auf Grund dieser Unsicherheit und ohne genauere Kenntnis des tatsächlichen Bedarfs sind die verhältnismäßig hohen Investitionskosten für zusätzliche Parkplätze nicht zu rechtfertigen. Es erscheint daher zweckmäßiger, zunächst das Ergebnis der o. a. Untersuchungen abzuwarten. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen B 93 und 94): Ist es richtig, daß die höchsten Defizite der MW nicht in der Landeshauptstadt, sondern in der Region München eingefahren werden? Sind der Bundesregierung irgendwelche nennenswerten Versuche von Behörden bekannt, die Landkreise der Region zur Verringerung des Defizits heranzuziehen? Zu Frage B 93: Eine Aufteilung des Defizits des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) auf Stadt und Region ist sehr problematisch, da Fahrgäste aus der Region in der Regel in die Stadt fahren ebenso wie umgekehrt Münchner in die Region. Die Fahrzeuge der S-Bahn sind innerhalb und außerhalb der Stadt im Einsatz. Nur unter bestimmten hypothetischen und rein rechnerischen Ansätzen kann Ihre Frage bejaht werden. Zu Frage B 94: Bund, Freistaat Bayern und Landeshauptstadt München haben mit den beteiligten Landkreisen die Neuordnung der regionalen Busbedienung im Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14319* MVV erfolgreich in Angriff genommen. Die dadurch erzielten Verbesserungen kommen allen Verbundpartnern zugute. Damit ist im MVV — abgesehen von dem anders strukturierten Verbund Rhein-Ruhr — zum ersten Mal in einem Verbund auch die Region vollständig integriert Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 95, 96 und 97): Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Nordumgehung der B 10 im Raum Mühlacker zur Ausschaltung der Ortsdurchfahrt in Angriff zu nehmen, und welche Kosten werden bei dieser Maßnahme erwartet? Welche Kosten-Nutzen-Relation hat die Bewertung der Verbindungsstraße zwischen B 463, B 294, B 10 und A 8 im Westen Pforzheims (Westtangente) bei den Bewertungen zur Fortschreibung des Bundesfernstraßenbedarfsplans erbracht, und wird diese Baumaßnahme in den Entwurf der Bundesregierung zur Fortschreibung des Bundesfernstraßenbedarfsplans aufgenommen? Ist die Bundesregierung bereit, die in der Anlage zu Einzelplan 12 des Entwurfs zu dem Bundeshaushalt 1980 als vorbehalten bezeichneten 26,5 Millionen DM für die Verlegung der B 10 bis zur B 294 für diese Verbindungsstraße bereitzustellen, da der Gemeinderat der Stadt Pforzheim beschlossen hat, den Neubau der B 10 auf einer das Stadtgebiet Pforzheim nördlich umgehenden Trasse zurückzustellen? Zu Frage B 95: Die Bundesregierung beabsichtigt, die „Westtangente Pforzheim", die eine unmittelbare Verbindung von der Bundesautobahn A 8 über die Bundesstraße 294 bis zur Bundesstraße 463 herstellen soll, im Entwurf des neuen Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen in Stufe II aufzunehmen. Die hierzu durchgeführte Bewertung hat ein ausreichendes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergeben. Zu Frage B 96: Ein finanzieller Ausgleich mit der nicht mehr in Stufe I aufzunehmenden Verlegung der Bundesstraße 10 nördlich von Pforzheim ist nicht erforderlich, da die „Westtangente Pforzheim' lediglich in Stufe II des Entwurfes des neuen Bedarfsplanes aufgenommen wird. Zu Frage B 97: Die Bundesregierung beabsichtigt, auch die Nordumgehung Mühlacker im Zuge der Bundesstraße 10 in Stufe II des Entwurfs des neuen Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufzunehmen. Aus heutiger Sicht bedeutet dies, daß mit einer Realisierung nach 1990 gerechnet werden kann. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf 30 Millionen DM belaufen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 98): Trifft es zu, daß die Brücken über die Bundesautobahnen zu einem Großteil nicht den Sicherheitsbestimmungen der Bauverordnungen entsprechen und für Autofahrer eine permanente Gefahr bilden, wie aus dem Urteil von Bauexperten (s.„.Der Spiegel”) hervorgeht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Sicherheit für die Benutzer der Autobahnen zu gewährleisten? Die Brücken an Bundesfernstraßen entsprechen grundsätzlich den Forderungen an Sicherheit und Ordnung. Soweit bei älteren Bauwerken die sicherheitstechnischen Vorschriften gegen Fahrzeuganprall zur Zeit des Baues noch nicht den heutigen Vorschriften entsprochen haben, sind die Bestimmungen zwischenzeitlich angepaßt worden. Die danach angebrachten zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen haben nach bisheriger Erfahrung ausgereicht. Auf Grund des durch den Anprall eines schweren Fahrzeugs verursachten Brückeneinsturzes bei Dortmund hat der Bundesminister für Verkehr veranlaßt, daß im Einvernehmen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder geprüft wird, ob und ggf. in welchem Umfang zusätzliche Sicherheitseinrichtungen an diesen Brücken alter Bauart vorzusehen sind. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 99): Wurden bei der Eröffnung der erweiterten Autobahnraststätte Grundbergsee an der Bundesautobahn Bremen—Hamburg A 1 und der Neueröffnung des 100. rollstuhlgerechten Behinderten-WC nach DIN-Norm von der Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahn mbH öffentliche Mittel verwandt, und wenn ja, in welcher Höhe? Bei der Eröffnung der erweiterten Autobahnraststätte Grundbergsee sind keine öffentlichen Mittel verwendet worden. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 100): Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Ausbau der B 469 in der Öffentlichkeit im Landkreis Miltenberg zu sehr unterschiedlichen Meinungen über eine vierspurige bzw. zweispurige Fahrbahn geführt hat, und ist die Bundesregierung bereit, vor endgültigen Festlegungen der künftigen Ausbaubreite der B 469 nochmals alle Argumente zu prüfen bzw. die betroffenen kommunalen Gremien und Parteien anzuhören und zu informieren? Die „unterschiedlichen Meinungen über einen 4streifigen Ausbau der B 469 im Landkreis Miltenberg" sind dem Bundesverkehrsministerium bekannt. Alle Argumente sind in die Überprüfung des Projektes im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen eingegangen. Diese Bewertungen haben den Bedarf einer 2. Fahrbahn der B 469 zwischen Obernburg und Miltenberg bestätigt. Das Bundesverkehrsministerium wird daher vorschlagen, dieses Projekt in die neue Stufe I des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen aufzunehmen. Die Entscheidung bleibt jedoch dem Parlament vorbehalten. Selbstverständlich werden bei den noch ausstehenden planungsrechtlichen Verfahren „die betroffenen Gremien" gehört 14320* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 101, 102 und 103): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob nach dem Verzicht auf die Durchführung des ursprünglichen Streckenstillegungskonzepts auch die Absicht entfallen ist, den Schienenverkehr auf der Strecke Walsrude—Visselhövede einzustellen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die o. g. Strecke für das betroffene Gebiet von großer raumordnerischer Bedeutung ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob nach der neuen Situation auch weiterhin die Absicht besteht, den Schienenverkehr auf der Strecke Visselhövede—Langwedel—Uelzen einzustellen? Zu Frage B 101: Nein. Der Deutschen Bundesbahn (DB) wurde am 11. Juni 1979 die Umstellung des Reisezugbetriebes auf Busbedienung genehmigt. Der Reisezugbetrieb wird ab 1. Juni 1980 umgestellt werden. Zu Frage B 102: Nein. Es handelt sich um eine der am wenigsten genutzten Strecken der DB. Das Reisendenaufkommen ist seit Jahren rückläufig. Zu Frage B 103: Der Vorstand der DB hat auf Grund der Auswertung der Regionalgespräche die Umstellung des Reisezugbetriebes der Strecke Langwedel-(Visselhövede-)Uelzen zunächst zurückgestellt. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 104 und 105): Wie weit sind die Ausschreibungen für die Verlegung der B 3 bei Darmstadt-Eberstadt, zweiter Bauabschnitt gediehen, und für wann ist mit dem Baubeginn dieses Straßenteils zu rechnen? Wie ist der Planungsstand für die Verlegung der B 426 bei DarmstadtEberstadt, und zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Baubeginn dieses Bauabschnitts zu rechnen? Zu Frage B 104: Wie von der zuständigen hessischen Straßenbauverwaltung mitgeteilt wurde, ist die Ausschreibung für die Verlegung der B 3 bei Darmstadt-Eberstadt (2. Bauabschnitt) inzwischen erfolgt. Da hinsichtlich des Abkommens zur Freigabe von Gelände der US-Lincoln-Siedlung noch einige Fragen offen sind, ist eine Aussage über den Baubeginn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Zu Frage B 105: Das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B 426 beim Darmstadt-Eberstadt ist am 1. März 1978 eingeleitet worden. Im Rahmen dieses Verfahrens sind über 400 Einsprüche erhoben worden, so daß über den Zeitpunkt des Baubeginns noch keine Angaben möglich sind. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 106): Hat die Deutsche Bundesbahn von der Landeshauptstadt München eine Erhöhung der MVV-Tarife im Bereich München verlangt, und gegebenenfalls in welcher Höhe? Seit der letzten Tariferhöhung des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) zum 1. Januar 1976 hat die Deutsche Bundesbahn ihre Tarife jährlich gemäß der Markt- und Kostenentwicklung angepaßt. Die Deutsche Bundesbahn hat im MVV auf ihre eigene Tarifentwicklung hingewiesen und eine Anhebung des MVV-Tarifs empfohlen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/3262 Fragen B 107 und 108): Trifft es zu, daß seitens der Deutschen Bundespost ein gewisser Druck auf die Gemeinden dahin gehend ausgeübt wird, daß historisch überkommene Ortsnamen in den Gemeinden, die von der Verwaltungsreform betroffen sind, nicht mehr in der Anschrift verwendet werden und einen numerischen Zusatz erhalten, anstatt die bisherigen Ortsnamen mit Bindestrich an die neue Ortsbezeichnung anzuschließen? Bedeutet es für die Deutsche Bundespost einen administrativen Mehraufwand wenn die mit Postleitzahl versehene politische und traditionelle Ortsbezeichnung weiterhin Verwendung findet, und wie hoch ist dieser Aufwand im Vergleich zu der Zahlenverwendung? Zu Frage B 107: Die Deutsche Bundespost stellt die Organisation im Eingangs- und Zustelldienst auf die Gemeindegrenzen ab. Diese Organisation bedingt die Übernahme des jeweiligen, vom Gesetzgeber festgelegten Namens der politischen Gemeinde als Bestimmungsortsangabe in die letzte Zeile der Postanschrift. Soweit innerhalb einer Gemeinde mehrere Eingangs- und Zustellpostanstalten erforderlich sind, werden diese durch Zustellamtsnummern gekennzeichnet, die als zusätzliche Leitkennung in die Postanschrift übernommen werden. Ortsteilnamen sind für die Leitung der Sendungen ohne Belang. Aus diesem Grund ist es unzweckmäßig, sie dem Gemeindenamen, etwa mit Bindestrich, zuzusetzen. Mit Rücksicht auf die Wünsche zur Weiterverwendung historischer Ortsnamen hat die Deutsche Bundespost aber die Möglichkeit vorgesehen, diese Namen in der Postanschrift, und zwar in die Zeile oberhalb der Zustellangabe, zu verwenden. Die Anschrift könnte also folgendermaßen lauten: Herrn Peter Kunde Hügelheim Sommerstraße 15 7840 Müllheim 1 Außerdem stellt die Deutsche Bundespost z. B. mit dem Verzeichnis der Postleitzahlen Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Zuordnung von Gemeindeteilen zu bestimmten Zustellpostämtern ersichtlich ist. Bei diesen Regelungen kann nicht davon die Rede sein, daß die Deutsche Bundespost auf die Gemeinden irgendwelchen Druck ausübt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14321* Zu Frage B 108: Die aufgezeigte Organisationsform einer flächenmäßigen Übereinstimmung von Gemeindegebieten und postalischen Versorgungsbereichen im Eingangs- und Zustelldienst sowie deren Niederschlag in der Postanschrift stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine schnelle, sichere und kostengünstige Beförderung und Auslieferung der Sendungen dar. Die Verwendung alter Ortsteilnamen allein oder in Verbindung mit dem jeweiligen politischen Gemeindenamen führt dagegen zu Mehraufwand in Verteilgeschäft und birgt die Gefahr von Fehlleitungen in sich. Eine auch nur annähernd genaue Bezifferung dieses Mehraufwands ist wegen der Höhe des Verkehrsaufkommens und der unterschiedlichen betrieblichen und örtlichen Verhältnisse ohne zeit- und kostenaufwendige Erhebungen nicht möglich. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 109, 110 und 111): Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost auf dessen Sitzung am 9. November 1979 zum Tagesordnungspunkt .Gebührensenkungen im Fernmeldebereich" auch eine Ausdehnung des Nahbereichsradius von 20 auf 25 Kilometer vorzuschlagen, und falls nicht, womit wird dies begründet? Wäre eine Ausdehnung der Nahbereichsgrenzen auf 25 Kilometer nicht auch nach Auffassung der Bundesregierung eine sinnvolle und bürgernahe Gebührensenkung, wenn man die zahlreichen der Bundesregierung bekannten Fälle bedenkt, in denen wegen geringfügiger Überschreitung der 20-Kilometergrenze Gemeinden nicht zum Nahbereichstarif mit der Kreisstadt telefonieren können, und unter Berücksichtigung der Tatsache, daß viele Anliegen der Bürger nicht von den Gemeinden, sondern in den Kreisverwaltungen bearbeitet werden? Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Problem unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Bewohner von kreisfreien Städten, also in Ballungsgebieten, die zuständigen Behörden schon heute zum Ortstarif und demnächst im Nahbereich erreichen können und vielen Telefonkunden des ländlichen Raums, oft wegen weniger Entfernungsmeter, auch zukünftig dies verwehrt werden soll? Zu Frage B 109: Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, ihrem Verwaltungsrat in seiner November-Sitzung eine Ausweitung der Fernsprech-Nahbereiche von einem 20- auf einen 25-km-Radius vorzuschlagen. Gegen einen solchen Vorschlag spricht, — daß eine Nahbereichsveränderung auf Grund der weit fortgeschrittenen technischen Arbeiten die Einführung des neuen Tarifsystems, die Anfang 1980 beginnt, um mehrere Jahre verzögern würde, - daß für eine Weiterentwicklung des neuen Tarifsystems noch vor seiner praktischen Einführung die bisher möglichen Erkenntnisse nicht ausreichen, um die technologischen und finanziellen Voraussetzungen mit der nötigen Sicherheit abschätzen zu können, — daß als wesentliche Gestaltungsgrößen zunächst einmal die Entfernungsmeßpunkte nach Einführung des Nandienstes und nach Erreichen der Vollversorgung mit Telefonen überprüft werden müssen und — daß aus den dargelegten Gründen auch der Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 14. März 1979 zu dem Ergebnis gekommen ist, daß die Nandienst-Debatte zunächst als beendet anzusehen ist, und für weitere Überlegungen die noch zu sammelnden Erfahrungen abgewartet werden müssen. Zu Frage B 110: Jede Ausweitung der Nahbereiche wäre zweifellos mit einer Gebührensenkung für den Teilnehmer verbunden. Jedoch wird es auch bei einem 25-kmRadius Verkehrsbeziehungen geben, die die Nahbereichsgrenze geringfügig überschreiten und somit nicht mehr zum Nahbereich gehören. Insoweit besteht im Vergleich zu der 20-km-Abgrenzung kein prinzipieller Unterschied. Zu Frage B 111: Die Deutsche Bundespost hat dafür Verständnis, daß der Bürger auch seine Kreisstadt zur niedrigsten Gesprächsgebühr erreichen möchte. Wo dies nicht geschieht, liegt es an der unterschiedlichen Größenstruktur der Landkreise, die häufig so weitläufig abgegrenzt sind, daß das Verkehrszentrum bis an die Peripherie rückt. Es gibt kein einheitlich anwendbares, nach objektiven Kriterien gestaltetes Tarifsystem, das diesen Verhältnissen Rechnung tragen kann. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 112): Welchen Ausgleich erhalten die Ortsnetze von Eckernförde und Damp für den Flächenverlust, der durch die Küstenlinie beim Nahbereich verursacht wird (siehe Antwort auf Frage Nr. 59, Stenographischer Bericht über die 176. Sitzung)? Die Ortsnetze an den Grenzen und Küsten erhalten einen Ausgleich für den Flächenverlust, der durch die Grenz- oder Küstenlinie beim Nahbereich verursacht wird. Ein Flächenverlust von rund 30 % wird durch einen 25-km-Nahbereichsradius und ein Flächenverlust von 60 % durch einen 30-km-Nahbereichsradius ausgeglichen. Auf Grund dieser Flächen-Ausgleichsregelung in § 35 der Fernmeldeordnung erhalten die Ortsnetze Eckernförde (0 43 51) und Damp (0 43 52) einen Nahbereichsradius von 25 km. So können vom Ortsnetz Eckernförde mit ca. 8000 Fernsprechteilnehmern in Zukunft ca. 65 000 Fernsprechteilnehmer und vom Ortsnetz Damp mit ca. 900 Fernsprechteilnehmern in Zukunft ca. 31 000 Fernsprechteilnehmer zum Nahtarif erreicht werden. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 113 und 114): Trifft es zu, daß im Land Berlin die Deutsche Bundespost an Wochenenden weder Meldungen über Störungen von Fernsprechanschlüssen entgegennimmt noch derartige Störungen behebt? 14322* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Ist angesichts der gerade im Fernmeldeverkehr erzielten Überschüsse beabsichtigt, mit Hilfe dieser Mittel den Entstörungsdienst besser auszubauen? Zu Frage B 113: Die Femsprechentstörungsstellen der Deutschen Bundespost sind im allgemeinen montags bis freitags während der normalen Geschäftszeit besetzt. Die Fernsprechteilnehmer haben trotzdem Gelegenheit, Meldungen über Störungen an Fernsprechanschlüssen jederzeit — d. h. rund um die Uhr — abzusetzen. Hierfür ist ein spezieller Nachtabfrageplatz betriebsbereit, der über eine Sonderrufnummer gebührenfrei erreicht werden kann. Diese Rufnummer erhalten die Fernsprechkunden über ein Ansagegerät mitgeteilt, wenn sie die Störungsannahme unter der Kurzrufnummer 1 17 anwählen. Damit hat die Deutsche Bundespost sichergestellt, daß aus dringlichem Anlaß jederzeit Maßnahmen zur sofortigen Fehlereingrenzung und — wenn technisch möglich — Fehlerbeseitigung eingeleitet werden können. Für Reparaturarbeiten außerhalb der regulären Dienstzeit entstehen erhebliche Mehraufwendungen, so daß Arbeitseinsätze in dieser Zeit aus betriebswirtschaftlichen Gründen auf Ausnahmesituationen beschränkt bleiben sollen. Diese Einschränkung ist im allgemeinen für den Kunden tragbar, insbesondere wenn man bedenkt, daß ein einzelner Fernsprechanschluß von Totalausfällen im Mittel über das Wochenende oder an Feiertagen nur alle 25 Jahre einmal betroffen ist. Außerdem bleiben bei der heutigen hohen Anschlußdichte in unmittelbarer Umgebung intakte Fernsprechanschlüsse oder öffentliche Münzfernsprecher verfügbar. Zu Frage B 114: Die gegenwärtige günstige finanzielle Lage der Deutschen Bundespost konnte nur erreicht werden, weil sie sich bemüht, im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages auch wirtschaftliche Zielsetzungen zu verwirklichen. Die Überschüsse im Fernmeldewesen sind vor allem erforderlich, um dringende Investitionen vorzunehmen und die Kostenunterdekkung im Postwesen auszugleichen. Der verfügbare Teil der Überschüsse sollte allerdings allen Kunden gleichermaßen zugute kommen, wie das bereits zum Jahresende 1978/79 durch Gebührensenkungen geschehen ist und auch für 1980 in erheblichem Umfang geplant ist. Unabhängig davon überprüft die Deutsche Bundespost aber zur Zeit, ob das Leistungsangebot des Entstörungsdienstes verbessert werden kann. Denkbar wäre z. B. ein Weg, Kunden die Entstörung außerhalb der Dienstzeit anzubieten, den Kunden aber an der Deckung entstehender zusätzlicher Kosten im Einzelfall finanziell zu beteiligen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 115): Sind der Bundesregierung die Ergebnisse des Projekts mit dem Energie-Experimentierhaus in Aachen bekannt, die nach einer Information des Projektleiters Horst Hörster ergeben haben, daß die verbesserte Wärmedämmung der Häuser die bisher wirksamste und wirtschaftlichste Methode zur Einsparung des immer teurer werdenden Erdöls oder Erdgases sei, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung, die die Untersuchungen am Experimentierhaus der Firma Philips in Aachen finanziell gefördert hat, liegt nunmehr ein Bericht über die Ergebnisse dieser Arbeiten vor. Er enthält die Feststellung, daß eine verbesserte Wärmedämmung der Gebäude die wirksamste und wirtschaftlichste Methode zur Einsparung von Heizenergie darstellt. Diese Aussage bestätigt die bisherige Auffassung der Bundesregierung, wonach ein möglichst guter baulicher Wärmeschutz eine wesentliche Voraussetzung für ein geringes Energieverbrauchsniveau und den wirtschaftlich sinnvollen Einsatz neuer Technologien ist. Deshalb hat die Bundesregierung bereits im Jahre 1977 mit der Wärmeschutzverordnung energiesparende Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz gestellt. Sie prüft zur Zeit, in welchem Umfang die Anforderungen im Hinblick auf die Energiepreissteigerungen dieses Jahres angehoben werden müssen. Hierbei sind für die Auslegung der Wärmedämmung einzelner Bauteile auch die Ergebnisse der Aachener Untersuchungen von Bedeutung. Allerdings können, abweichend von den beim Aachener Experimentierhaus untersuchten Wärmeschutzmaßnahmen, nur solche Anforderungen nach dem Energieeinsparungsgesetz gestellt werden, für die sich die zusätzlichen, wärmeschutzbedingten Investitionskosten innerhalb der Lebensdauer des Gebäudes oder seiner Bauteile generell durch die Energieeinsparungen erwirtschaften lassen. Auch sieht sich die Bundesregierung durch den Bericht in ihrer Auffassung bestätigt, daß der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes im Gebäudebestand besondere Priorität zukommt. Die Bundesregierung bewertet das Experiment insgesamt als eine wichtige Erprobung bau- und anlagentechnischer Möglichkeiten — auch unter Einbeziehung moderner Technologien — sowie deren Kombinationen zum Zwecke der Energieeinsparung an einem realen Gebäude. Sie wird die Ergebnisse als Entscheidungshilfe benutzen und insbesondere daraufhin prüfen, welche Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen zusätzlich zu bestehenden Anforderungen oder Förderungsmaßnahmen Eingang in Vorschriften finden können und welche Maßnahmen Bauherrn und Hauseigentümern mit dem Ziel umfassender Energieeinsparungen gegebenenfalls empfohlen werden sollen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 116): Treffen Informationen zu, nach denen vielerorts energiesparende Maßnahmen von Hausbesitzern nicht mehr für diese Heizperiode verwirklicht werden können, weil erst nach der Bewilligung durch die Kommunen mit dem Bau begonnen werden kann, und wäre es in diesem Fall nicht sinnvoller, bereits vorfinanzierte Baumaßnahmen nachträglich in die Förderung aufzunehmen? Deutscher Bundestag'— 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14323* Gemäß § 13 Abs. 6 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz sollen die Fördermittel vor Beginn der baulichen Maßnahme beantragt werden. Es ist deshalb rechtlich grundsätzlich nicht möglich, Maßnahmen in die Förderung einzubeziehen, für die erst nach Baubeginn Mittel beantragt werden. § 13 Abs. 6 ist eine Sollvorschrift. Mehrere Länder haben von ihr in der Weise Gebrauch gemacht, daß mit den baulichen Maßnahmen erst nach Bewilligung der beantragten Förderungsmittel begonnen werden darf. Das Vorgehen dieser Länder steht in vollem Einklang mit der Zielsetzung der Förderung. Grundsätzlich soll nur dort gefördert werden, wo die Maßnahme ohne diesen Investitionsanreiz unterbleiben würde. Ein Investor, der eine bauliche Maßnahme durchführt, ohne sicher zu wissen, ob er einen staatlichen Zuschuß bekommt, zeigt, daß er auf die staatliche Förderung nicht angewiesen ist. Die nachträgliche Einbeziehung von Investitionen in die direkte Förderung würde auf die Effektivität der staatlichen Förderung, die auf der Auswahl von Anträgen nach gesetzlichen Voraussetzungen und Vorrängen in einem Bewilligungsverfahren beruht, stark schmälern. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3262 Fragen B 117 und 118): Hat die Bundesregierung die Absicht, das Gesetz zur Änderung des Wohnungsmodernisierungsgesetzes vom 27. Juli 1978, das den Einbau von wärmedämmenden Fenstern steuerlich anders behandelt als den doch auch wärmedämmenden Einbau von Rolläden, zu ändern? Für wann ist eine steuerliche Gleichbehandlung beider wärmedämmenden Baumaßnahmen in Aussicht genommen? 1. Die Bundesregierung versteht Ihre Frage dahin, daß Sie den Wärme- oder Lärmschutz von Rolläden dem isolierverglasten Fenster gleichstellen und deshalb eine Einbeziehung auf Aufwendungen für den Einbau von Rolläden an Fenstern und Türen in die Steuervergünstigung nach § 82a EStDV für geboten halten. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der Ermächtigungsvorschrift des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe q des Einkommensteuergesetzes im Wohnungsmodernisierungsgesetz vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2429) die Abschreibungsvergünstigung nach § 82 a EStDV aus Haushaltsgründen und zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten bewußt auf Maßnahmen an Gebäuden beschränkt, die ausschließlich zum Zweck des Wärme- oder Lärmschutzes vorgenommen werden. Das BMF-Schreiben vom 28. Februar 1978, das im Bundessteuerblatt 1978 Teil I S. 137 veröffentlicht und zwischenzeitlich in den Abschnitt 158 der mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Einkommensteuer-Ergänzungsrichtlinien 1978 übernommen worden ist, folgt dem Wortlaut des Gesetzes und dem gesetzgeberischen Willen. Danach sind als ausschließlich dem Wärme- oder Lärmschutz dienende Maßnahmen nur solche anzusehen, die bei objektiver Betrachtung ausschließlich den Zweck haben, die Wärmedämmung des Gebäudes nach außen zu verbessern oder vor Außenlärm zu schützen. Nicht begünstigt sind Maßnahmen, die zwar auch eine Wärmedämmungs- und Schallschutzfunktion haben können, daneben aber noch andere Zwecke erfüllen. Nicht begünstigt sind deshalb u. a. Rolläden oder Klappläden an Fenstern und Außentüren. 2. Die Bundesregierung beabsichtigt aus den in der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen nicht, die Ermächtigungsvorschrift für § 82 a EStDV im Sinne einer Gleichstellung von Aufwendungen für Rolläden mit denen für isolier- oder doppelverglaste Fenster zu ändern. Anlage 89 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 119): Wird das technische Know-how, das die Ruhrgas AG in Zusammenarbeit mit amerikanischen Unternehmen mit Unterstützung der Bundesregierung bei Projekten der Kohlehydrierung gewinnt, auch anderen deutschen Unternehmen, wie z. B. den Saarbergwerken, zugänglich gemacht werden? Am 5. Oktober 1979 habe ich im Namen der Bundesregierung ein deutsch-amerikanisches Abkommen auf dem Gebiet der Kohleverflüssigung unter, zeichnet. Dieses Regierungsabkommen sieht eine deutsche Beteiligung an der Planung, dem Bau und Betrieb einer Demonstrationsanlage zur Erzeugung von Flüssigprodukten aus Kohle nach dem SolventRefined-Coal-II-Verfahren vor. Die endgültige Zusammensetzung der daran beteiligten Industriepartner auf deutscher Seite steht noch nicht fest. Als deutsche Partner des Konsortiums sind die Ruhrkohle AG und die VEBA vorgesehen. Einzelheiten des technischen Know-how-Flusses werden durch einen Vertrag geregelt, der zwischen den Industriepartnern abzuschließen ist. Die Bundesregierung ist daran interessiert, daß das erarbeitete Know-how allen interessierten Stellen zugänglich gemacht wird, soweit vertragliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Anlage 90 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3262 Frage B 120): Wie läßt sich die Äußerung von Bundesminister Dr. Hauff in der ZDF-Sendung „Bilanz" am 3. Oktober 1979, eine weitere Genehmigung von Kernkraftwerken stehe im Augenblick überhaupt nicht zur Debatte, denn der Bundesregierung liege kein einziger Antrag vor, mit der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage B 27 (Drucksache 8/2948, Fragestunde vom 13. Juni 1979) vereinbaren, derzufolge gegenwärtig acht seit Jahren noch nicht genehmigte Anträge nach § 7 bzw. § 7 a des Atomgesetzes vorliegen? 14324* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 Wie die Bundesregierung bereits am 13. Juni 1979 in Beantwortung Ihrer Frage (Protokoll der 159. Sitzung des Deutschen Bundestages') festgestellt hat, obliegt die Erteilung von atomrechtlichen Genehmigungen nicht der Bundesregierung, sondern den Genehmigungsbehörden der Länder. Der Bund übt lediglich die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes aus. Bei der Bundesregierung werden also grundsätzlich keine Anträge im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren gestellt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Frage in der Fragestunde am 19. September 1979 (Protokoll der 171. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 10) hervorgeht, liegt es in keinem der anstehenden Genehmigungsverfahren an der Bundesregierung, daß über eine Reihe von Anträgen noch nicht entschieden wurde. Insofern stehen also bei der Bundesregierung keine Anträge im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Entscheidung an. Die Darstellung eines derartig komplizierten Sachverhalts ist in einer Diskussion wie der im Rahmen der ZDF-Sendung „Bilanz" am 3. Oktober 1979 notwendigerweise stark verkürzt. Anlage 91 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/3262 Fragen B 121 und 122): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die von der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung vergebenen Forschungsaufträge „in einem kleinen Kreis von Hand zu Hand" gehen und daher als „Selbstbedienungsladen" (Parlamentskorrespondenz vom 27. September 1979) bezeichnet werden müssen, und falls ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung zu ziehen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach die Forschungsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung „einseitig ausgerichtet" ist (Parlamentskorrespondenz vom 27. September 1979), und gedenkt die Bundesregierung, daraus Konsequenzen zu ziehen? Zu Frage B 121: Zu den Aufgaben der DGFK gehört es, Förderungsmittel für Forschungsvorhaben der Friedens-und Konfliktforschung zu vergeben. Seit 1971 wurden neben Tagungen und Publikationen 133 Projekte von 84 verschiedenen Antragstellern gefördert. Hiervon entfallen rund 60 % auf Universitäten, rund 30% auf wissenschaftliche Institute und Einrichtungen und rd. 10% auf einzelne Wissenschaftler bzw. wissenschaftliche Vereinigungen oder Gesellschaften. Übersichten über die bewilligten Projekte, über die Höhe der Bewilligungen und die Bewilligungsempfänger werden von der DGFK regelmäßig veröffentlicht und beleben eindeutig die wissenschaftliche und politische Ausgewogenheit der Förderungspraxis DGFK. Die Vergabe der Förderungsmittel obliegt bei der DGFK der Kommission für Friedens- und Konfliktforschung — Förderungskommission —, der bisher *) Anlage 51 12 Wissenschaftler aus den wichtigsten für die Friedens- und Konfliktforschung relevanten Disziplinen und je ein Beobachter der Bundesrepublik Deutschland, der Länder, der gesellschaftlichen Gruppen und der Deutschen Forschungsgemeinschaft — DFG — angehören. Von einer „Selbstbedienung" kann hier keine Rede sein. Bei 114 Bewilligungen in den Jahren 1975-1979 waren in 16 Fällen Mitglieder der Förderungskommission bzw. des Kuratoriums beteiligt. Davon waren — 11 Fälle ehrenamtliche Projektbegleitung — 4 Fälle unentgeltliche Forschungsarbeiten — 1 Fall Honorar für besonderen Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit einem Publikationsauftrag der DGFK. Bewilligungen der DGFK an Mitglieder des Konzils (1975-1979 = 7) unterliegen dem normalen Verfahrensablauf; denn das Konzil ist weder Organ der DGFK noch hat es auf die Förderungspolitik oder das Bewilligungsverfahren Einfluß. Seine Aufgabe besteht lediglich darin, Vorschläge für die Berufung von 16 Wissenschaftlern durch Herrn Bundespräsidenten in das Kuratorium der DGFK zu unterbreiten. Die in der Parlamentskorrespondenz „hib" vom 27. September 1979 wiedergegebenen Ausführungen, die Forschungsaufträge der DGFK gingen in einem kleinen Kreis von Hand zu Hand, wobei der Vorwurf „Selbstbedienungsladen" erhoben werden müsse, sind unzutreffend. Zu Frage B 122: Die Bundesregierung vermag eine einseitige Ausrichtung der Forschungsarbeit der DGFK nicht zu erkennen. Thematisch konzentriert sich die Forschungsförderung und -initiierung der DGFK seit 1973 auf die beiden Schwerpunkte: — Friedenssicherung und Übergangsstrategien in Europa und — Konflikte zwischen westeuropäischen Industriestaaten und Entwicklungsländern und deren friedliche Überwindung. Im Rahmen dieser Schwerpunkte werden Fragen der Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Sicherheitsproblematik besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Z. Zt. prüft die DGFK, welche Forschungsbereiche einer weiteren schwerpunktmäßigen Förderung bedürfen. Die Förderungspolitik der DGFK wird durch die Mitgliederversammlung und das Kuratorium maßgeblich bestimmt; in beiden Organen ist der politische Pluralismus schon durch ihre Zusammensetzung gewährleistet. Der wissenschaftliche Pluralismus in der DGFK wird u. a. durch die Zusammensetzung der Förderungskommission sichergestellt. Die Bundesregierung hält die Förderungstätigkeit der DGFK für ausgewogen. Konkrete gegenteilige Behauptungen sind nicht bekannt. Die DGFK ist bereit, auf Anforderung Übersichten über die von ihr bewilligten Projekte zur Verfügung zu stellen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 19. Oktober 1979 14325* Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 123): Wie kann die Bundesregierung angesichts der Bewilligung der Mittel für den Deutschen Arbeitskreis für die Schülervertretungen (insbesondere zur Finanzierung der SV-Zeitschrift) im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft 1980 die Finanzierung der SV-Zeitschrift 1979 (Entsperrung) sicherstellen? Die Zeitschrift für Schülervertretung — SV ist von mir bisher aus den für diesen Zweck allein in Frage kommenden Mitteln für Forschungsförderung finanziert worden. Wie Ihnen bekannt ist, hat der Bundesrechnungshof diese Praxis aus haushaltsrechtlichen Gründen beanstandet. Ich mußte deshalb einen für 1979 bereits überwiesenen Teilbetrag sperren. Der Bundesrechnungshof prüft zur Zeit auf meine Bitte, ob ich aus seiner Sicht die Mittel wieder freigeben kann. Im Hinblick auf den Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und die daraufhin innerhalb der Bundesregierung inzwischen für 1980 gefundene, haushaltsrechtlich unstrittige Lösung hoffe ich, daß der Bundesrechnungshof seine Bedenken zurückstellen und mir sein Einverständnis zur Freigabe der Mittel geben wird. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Frankfurt) (SPD) (Drucksache 8/3262 Frage B 124): Wie beurteilt die Bundesregierung hinsichtlich der Hochschulpolitik, insbesondere der Studienreform, die Ergebnisse der vom baden-württembergischen Kultusministerium (Pressemitteilung vom 16. Juli 1979) in Auftrag gegebenen Umfragen zum „Verhältnis von Universität und Gesellschaft", wonach Hochschullehrer, Journalisten und Personalchefs der Privatwirtschaft überwiegend eine gute Meinung über die Entwicklung der Hochschule haben, allerdings noch Probleme in der Berufsvorbereitung durch Hochschulbildung sehen? Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen in wesentlichen Punkten wichtige Auffassungen und Einschätzungen zur Situation in den Hochschulen und zum Verhältnis der Hochschulen zu ihrer Umwelt, die von der Bundesregierung in der letzten Zeit wiederholt vertreten worden sind. Mit rund 200 Befragten hat die Umfrage allerdings eine äußerst schmale Basis. Ihre Ergebnisse allein können deshalb noch nicht Grundlage von weitergehenden Schlußfolgerungen sein. Wenn somit gegenüber der Umfrage eine gewisse Vorsicht angebracht ist, so möchte ich doch folgendes hervorheben: 1. Die Befragten haben ganz überwiegend nicht den Eindruck, das Klima an den Universitäten sei allgemein leistungsfeindlich. Dem entspricht es, wenn ebenfalls überwiegend die Auffassung vertreten wird, das Ausbildungsniveau an den Universitäten sei in den letzten zehn Jahren ganz allgemein gestiegen oder jedenfalls etwa gleichgeblieben; nur eine Minderheit ist der Meinung, es sei gesunken. 2. Von den befragten Auskunftspersonen außerhalb der Hochschulen wird mit großer Mehrheit die Auffassung vertreten, die Universität nehme die Aufgabe, eine praxisbezogene Berufsbildung zu vermitteln, zu wenig oder gar nicht wahr. Dies gibt Anlaß, erneut darauf hinzuweisen, daß die Berufschancen der Hochschulabsolventen in der Zukunft entscheidend davon abhängen werden, ob es gelingt, in der Studienreform rasch zu konkreten Ergebnissen zu kommen und dabei insbesondere den Berufspraxisbezug des Studiums stärker herauszustellen. Bei der Neugestaltung der Studiengänge der Hochschulen müssen vor allem berücksichtigt werden, — die Realitäten der Arbeitsplatzanforderungen (der aktuellen wie der künftig anzustrebenden), — die Bedingungen des Lernens und der persönlichen Entwicklung der Studenten, — die konkrete Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis im einzelnen Studiengang und in der einzelnen Lehrveranstaltung, — die Entwicklungstendenzen und Handlungsmöglichkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft Der Berufspraxisbezug ist, wie die „Orientierungspunkte" des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur Hochschulausbildung vom 22. Juni 1978 betonen, vor allem im Studium selbst herzustellen. Diese Auffassung ist auch in dem von der Ständigen Kommission für die Studienreform im September 1979 verabschiedeten „Grundsätzen für Studium und Prüfungen" noch einmal bekräftigt worden. Zur Förderung der Studienreformarbeit auf diesem Feld ist die Bundesregierung bereit, die Arbeit der Studienreform-Kommissionen vor allem im Bereich der Berufsfelduntersuchungen durch Vergabe von Forschungsvorhaben zu unterstützen. 3. Schließlich zeigen auch die Ergebnisse dieser Umfrage, daß die Informationstätigkeit der Hochschulen über die Wahrnehmung ihrer Funktionen in Forschung und Lehre in der interessierten Öffentlichkeit noch immer nicht als ausreichend angesehen wird, was dann wiederum Rückwirkungen hat auf mögliche Kooperationen mit Partnern außerhalb der Hochschule. Die im Hochschulrahmengesetz für jede Hochschule vorgesehene „Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Erfüllung ihrer Aufgaben" darf nicht als lediglich formale Verpflichtung behandelt werden. Vielmehr geht es hier um wichtige Sachbeiträge, die für einen konstruktiven Dialog zwischen Hochschulen, Staat und Gesellschaft unerläßlich sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Erhard?


Rede von Benno Erhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Lambinus, glauben Sie, man könnte es in Kauf nehmen, bei einem Mörder zu erproben, ob er in Freiheit noch einmal jemanden umbringt? Was hat das dann noch mit dem Schutz der Rechtsgemeinschaft, den Strafe ja bedeutet, zu tun? Glauben Sie, man kann erproben, ob jemand noch einmal einen Menschen umbringt?

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Uwe Lambinus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, ich lasse mir von Ihnen nicht das Wort im Munde herumdrehen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Nicht herumdrehen; ich habe es aufgenommen!)

    — Ich habe ja nicht gesagt: wir erproben, ob er noch einmal mordet, sondern ich habe gesagt: wir erproben, ob er ein Leben ohne Straftaten führt. Eine solche Straftat muß ja nicht unbedingt in einem Mord bestehen.

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Es kann auch ein Totschlag sein! — Zuruf von der CDU/CSU: Eine „Kann-Bestimmung"!)

    Nun möchte ich auf den Gesetzentwurf selbst eingehen. Von niemandem — weder von Ihnen, Herr Minister Eyrich, noch von Ihnen, Herr Kollege Hartmann — ist darauf hingewiesen worden, daß die Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung von vier Voraussetzungen abhängig ist, die kumulativ aufgezählt sind. Erstens müssen mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt sein. Zweitens muß verantwortet werden können, zu erproben,

    (Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Schon wieder erproben!)

    ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird. Drittens muß der Verurteilte einwilligen. Viertens — und jetzt passen Sie auf — muß die zusätzliche Voraussetzung vorliegen, daß nicht eine besonders schwere Schuld des Verurteilten oder die Wahrung der Rechtsordnung die weitere Vollstreckung gebietet.
    All diese Kriterien sind zu prüfen und von einem ordentlichen Gericht zu bejahen. Erst dann kann der neue § 57 a StGB, wie ihn die Bundesregierung vorschlägt — ich bin ihr für diesen Vorschlag dankbar —, greifen.