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    Plenarprotokoll 8/175 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 175. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Kreutzmann 13817 A Wahl des Abg. Hartmann zum Schriftführer 13817 A Fragestunde — Drucksachen 8/3193 vom 21. 09. 1979 und 8/3206 vom 26. 09. 1979 — Verkabelungspläne der Bundespost für elf Großstädte; Gründe für die ablehnende Entscheidung der Bundesregierung MdlAnfr Cl 26.09.79 Drs 08/3206 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU MdlAnfr C2 26.09.79 Drs 08/3206 Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMP . . . . 13817 B, C, D, 13818 A, B, C, D, 13819 A, B, C ZusFr Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU 13817 C, D, 13818 C ZusFr Dr. Stercken CDU/CSU . . 13817 D, 13818 D ZusFr Curdt SPD 13818 A ZusFr Benz CDU/CSU . . . . 13818 B, 13819 B ZusFr Windelen CDU/CSU 13818 D ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . . 13819 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 13819 C Bemühungen der Bundesregierung, den Satellitenempfang von Sendern europäischer Nachbarländer zu unterbinden MdlAnfr C3 26.09.79 Drs 08/3206 Windelen CDU/CSU Antw BMin Gscheidle BMP 13819 D, 13820 A, B, C, 13821 A, B, C ZusFr Windelen CDU/CSU . 13819 D, 13820 A ZusFr Dr. Stercken CDU/CSU 13820 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 13820 B ZusFr Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU 13820 B ZusFr Klein (München) CDU/CSU 13820 C, D ZusFr Benz CDU/CSU 13821 B ZusFr Rawe CDU/CSU 13821 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Verweigerungen der Familienzusammenführung mit auf Besuchsreisen in der Bundesrepublik Deutschland gebliebenen Angehörigen durch die polnische Regierung seit 1976 MdlAnfr A 102 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13821 D, 13822 A, B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13822 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13822 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13822 B, C Rechte der deutschen Minderheit in Polen auf Deutschunterricht; Diplomatisches Betreuungsrecht für deutsche Staatsangehörige nach Abschluß des Konsularvertrags zwischen den USA und Ost-Berlin MdlAnfr A103 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A104 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13822 C, 13823 A, B, C, D, 13824 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13822 D, 13823 A, D, 13824 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13823 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13823 C Äußerung des Bundesaußenministers über die Wahrung der Menschenrechte in den Heimatländern von Staatsbesuchern MdlAnfr A105 21.09.79 Drs 08/3193 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13824 B, C, D, 13825 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13824 C ZusFr Dr. Stercken CDU/CSU 13824 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13824 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13825 A ZusFr Niegel CDU/CSU 13825 B Berücksichtigung aller Bevölkerungsgruppen sowie nuklear-technische Zusammenarbeit im Rahmen der im deutschsüdafrikanischen Kulturabkommen vorgesehenen Austausch- und Förderungsmaßnahmen MdlAnfr A108 21.09.79 Drs 08/3193 Frau von Bothmer SPD MdlAnfr A109 21.09.79 Drs 08/3193 Frau von Bothmer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13825 B, C, D, 13826 A, B ZusFr Frau von Bothmer SPD 13825 C, D 13826 A ZusFr Dr. Stercken CDU/CSU 13826 B Ausführungen des Staatsministers von Dohnanyi über den Charakter der sowjetischen Rüstung auf einem SPD-Unterbezirksparteitag MdlAnfr A110 21.09.79 Drs 08/3193 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13826 B, C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 13826 C, D Wiederbeschaffung von Zeugnissen, Diplomen oder anderen Bescheinigungen der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Vietnamflüchtlinge MdlAnfr A111 21.09.79 Drs 08/3193 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13826 D, 13827 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13827 A, B Aufbau einer französischen Einsatztruppe „zur Sicherung der auswärtigen Interessen Frankreichs einschließlich des Schutzes seiner Ölzufuhren" sowie Gefährdung der einheitlichen außenpolitischen Handlungsfähigkeit der Europäischen Gemeinschaft z. B. gegenüber Afrika MdlAnfr A112 21.09.79 Drs 08/3193 Schlaga SPD MdlAnfr A113 21.09.79 Drs 08/3193 Schlaga SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13827 C, D, 13828 A ZusFr Schlaga SPD 13827 C, D Einbeziehung West-Berlins in bilaterale Verträge und Abkommen mit der Volksrepublik Vietnam MdlAnfr A114 21.09.79 Drs 08/3193 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13828 A, B ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD 13828 A, B Aufträge der Bundeswehr an die Firma Stoltzenberg in Hamburg zur Herstellung und Beseitigung von Kampfgasen MdlAnfr A68 21.09.79 Drs 08/3193 Paterna SPD MdlAnfr A69 21.09.79 Drs 08/3193 Paterna SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13828 D, 13829 A, B, C, D ZusFr Paterna SPD 13828 D, 13829 A, C ZusFr Frau Schuchardt FDP 13829 B, D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 III Entbindung der mit dem Kauf chemischer Kampfstoffe von der Firma Stoltzenberg beauftragten Beamten des Bundesverteidigungsministeriums von der Schweigepflicht sowie Beauftragung von Dienststellen der Bundeswehr in Munsterlager mit der Untersuchung gefundener Kampfstoffe MdlAnfr A70 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Schuchardt FDP MdlAnfr A71 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Schuchardt FDP Antw PStSekr Dr. von Bülow, BMVg . . . 13830 A, B, C, D, 13831 A, B ZusFr Frau Schuchardt FDP 13830 B, D, 13831 A ZusFr Dr. Zumpfort FDP 13831 B Ergebnisse des Gesprächs des Bundesverteidigungsministers mit dem Oberkommandierenden der NATO-Luftwaffen über Fluglärm und Flugsicherheit MdlAnfr A73 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Dr. Timm SPD MdlAnfr A74 21.09.39 Drs 08/3193 Frau Dr. Timm SPD Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13831 C, D, 13832 A, B, C, D, 13833 A ZusFr Frau Dr. Timm SPD 13831 C, 13832 A, B, C, D ZusFr Flämig SPD 13833 A Heizkostenzuschüsse an Haushalte mit Elektrizität als einziger Energiequelle MdlAnfr A81 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Hürland CDU/CSU Antw. PStSekr Zander BMJFG 13833 B, C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 13833 C Erlaubnis für ausländische Ärzte zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs gemäß § 10 der Bundesärzteordnung MdlAnfr A82 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Hürland CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 13833 D, 13834 B, C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 13834 A, B, C Absorptionsfähigkeit der Länder in der Dritten Welt für entwicklungspolitische Maßnahmen MdlAnfr A95 21.09.79 Drs 08/3193 Bindig SPD MdlAnfr A96 21.09.79 Drs 08/3193 Bindig SPD Antw PStSekr Brück BMZ . 13835 B, C, D, 13836 A ZusFr Bindig SPD 13835 C, D Nächste Sitzung 13836 C Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten 13837* A Anlage 2 Bereitstellung von Ölsaugschiffen auf dem Oberrhein MdlAnfr A12 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Dr. Lepsius SPD MdlAnfr A13 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13837* C Anlage 3 Änderung des Urheberrechts mit dem Ziel der Gebührenerhöhung für das Fotokopieren von Druckerzeugnissen zum eigenen Gebrauch MdlAnfr A19 21.0939 Drs 08/3193 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ 13837* D Anlage 4 Preise für alkoholfreie Getränke in Gaststätten MdlAnfr A32 21.09.79 Drs 08/3193 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13838* A Anlage 5 Inanspruchnahme des Programms der Bundesregierung für mittelständische Existenzgründungen MdlAnfr A33 21.09.79 Drs 08/3193 Walther CDU/CSU MdlAnfr A34 21.09.79 Drs 08/3193 Walther CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13838* C Anlage 6 Erhöhung des Importkontingents für Kohle MdlAnfr A43 21.09.39 Drs 08/3193 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13839* A Anlage 7 Erhöhung der Kapazität an Speicherkraftwerken sowie Errichtung von Luftspeicher-Gasturbinen-Kraftwerken MdlAnfr A44 21.09.79 Drs 08/3193 Stockleben SPD MdlAnfr A45 21.09.79 Drs 08/3193 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13839* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Anlage 8 Unterrichtung der Verbraucher durch Elektrizitätsunternehmen liber Energieeinsparungsmöglichkeiten MdlAnfr A46 21.09.79 Drs 08/3193 Ueberhorst SPD MdlAnfr A47 21.09.79 Drs 08/3193 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13839* D Anlage 9 Export dänischer Butter mit dem in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen giftigen Pflanzenschutzmittel Dieldrin MdlAnfr A48 21.09.79 Drs 08/3193 Susset SPD MdlAnfr A49 21.0939 Drs 08/3193 Susset SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13840* B Anlage 10 Gefährdung der deutschen Verbraucher durch Verwendung von Antibiotika bei eingeführtem holländischen Geflügel MdlAnfr A50 21.09.79 Drs 08/3193 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A51 21.09.79 Drs 08/3193 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13840* C Anlage 11 Berücksichtigung der Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte beim Erlaß der Werkstättenverordnung zum Schwerbehindertengesetz MdlAnfr A55 21.09.79 Drs 08/3193 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13841* A Anlage 12 Bedeutung der Arbeitsamtsnebenstellen MdlAnfr A56 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A57 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13841* C Anlage 13 Erhaltung von Arbeitsplätzen durch das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm der Bundesregierung MdlAnfr A58 21.09.79 Drs 08/3193 Löffler SPD MdlAnfr A59 21.09.79 Drs 08/3193 Löffler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13841* D Anlage 14 Besetzung offener Arbeitsplätze durch Fachkräfte MdlAnfr A60 21.09.79 Drs 08/3193 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13842* C Anlage 15 Leistungen gesetzlicher Krankenkassen im Ausland bei fehlendem Sozialabkommen mit dem betreffenden Staat MdlAnfr A61 21.09.79 Drs 08/3193 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13842* D Anlage 16 Sozialhilfe für selbständige Künstler und' Publizisten; Schaffung einer ausreichenden sozialen Sicherung durch das Künstlersozialversicherungsgesetz sowie freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung MdlAnfr A62 21.09.79 Drs 08/3193 Cronenberg FDP MdlAnfr A63 21.09.79 Drs 08/3193 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13843* B Anlage 17 Inanspruchnahme der gesetzlichen Rentenversicherung durch selbständige Künstler und Publizisten; Jahresumsatz des deutschen Kunsthandels im Bereich der bildenden Kunst mit Werken lebender Künstler MdlAnfr A64 21.09.79 Drs 08/3193 Kleinert FDP MdlAnfr A65 21.09.79 Drs 08/3193 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13843* C Anlage 18 Geschäftsbeziehungen der Bundeswehr zur Firma Stoltzenberg in Hamburg; Vernichtung von Giftgasen und Munition der Bundeswehr MdlAnfr A66 21.09.79 Drs 08/3193 Jungmann SPD MdlAnfr A67 21.09.79 Drs 08/3193 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13843* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 V Anlage 19 Ausscheiden ehemaliger Berufsoffiziere mit Abschluß der Universität Mannheim aus der Bundeswehr MdlAnfr A72 21.09.79 Drs 08/3193 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13844* D Anlage 20 Ergebnisse des Modellprogramms „Erziehungskurse" MdlAnfr A75 21.09.79 Drs 08/3193 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13845* A Anlage 21 Giftige oder gesundheitsschädliche Flüssigkeiten in Lampen, Aschenbechern und anderen dekorativen Zwecken dienenden Gegenständen MdlAnfr A36 21.09.79 Drs 08/3193 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13845* C Anlage 22 Toxikologische Bedenken gegen mit Flammenschutzmitteln behandelte Kinderwäsche aus den USA MdlAnfr A77 21.09.79 Drs 08/3193 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13845* D Anlage 23 Bewertung des Ausbaus der B 31 gegenüber der A 98 im nördlichen Bodenseegebiet MdlAnfr A83 21.09.79 Drs 08/3193 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A84 21.09.79 Drs 08/3193 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13846* B Anlage 24 Vertretbarkeit der Erhebung von Zusatzgebühren für Telefongebühren bei abseits liegenden Grundstücken MdlAnfr A85 21.09.79 Drs 08/3193 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 13846* D Anlage 25 Verzicht auf die monatliche Grundgebühr von 27 DM aus an den Straßen angebrachten Notrufmeldern MdlAnfr A86 21.09.79 Drs 08/3193 Weisskirchen (Wiesloch) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 13847* A Anlage 26 Herausgabe einer Informationsschrift über Wärmedämmungsmaßnahmen im Wohnbereich MdlAnfr A87 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13847* B Anlage 27 Vorlage einer Gesetzesnovelle zum Wohngeldgesetz MdlAnfr A88 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A89 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13847* C Anlage 28 Qualitativ besondere Merkmale der Menschenrechtsverletzung als Voraussetzung für den Empfang ausländischer Gäste, insbesondere im Fall des chilenischen Außenministers Cubillos MdlAnfr A97 21.09.79 Drs 08/3193 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 13847* D Anlage 29 Wiedergabe der Beifallsbekundungen beim Abdruck der Rede des Bundestagspräsidenten vom 12. September 1979 im Bulletin . MdlAnfr A98 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 13848* A Anlage 30 Förderung von Besuchsfahrten Jugendlicher zum Europäischen Parlament und zum Europarat MdlAnfr A99 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13848* B Anlage 31 Finanzkreditdeckung für einen Vertrag der Metallgesellschaft AG Frankfurt mit polnischen Staatshandelsgesellschaften über die Erschließung eines Vanadium- und Ilmenit-Vorkommens in Polen; Rohstoffkredite der Bundesrepublik Deutschland für Polen VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 MdlAnfr A100 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A101 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13848* D Anlage 32 Nichtbeantwortung der parlamentarischen Anfrage nach Gründen und Zweck des beabsichtigten Empfangs des chilenischen Außenministers durch den Bundesaußenminister innerhalb der vorgesehenen Frist MdlAnfr A106 21.09.79 Drs 08/3193 Gansel SPD MdlAnfr A107 21.09.79 Drs 08/3193 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13849* A Anlage 33 Reaktion der Bundesregierung auf die telegrafische Bitte von 38 Deutschen in der Sowjetunion um Hilfe für ihre Ausreise; polnische Forderung nach Anpassung des Rechts in der Bundesrepublik Deutschland „an den Buchstaben und Geist der Verträge als Voraussetzung für einen weiteren Fortschritt der Normalisierung" MdlAnfr A115 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU MdlAnfr A116 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13849* B Anlage 34 Behauptung des Bundeskanzlers über die Haltung der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion zur Realisierung eines integrierten Entsorgungszentrums in Gorleben SchrAnfr B1 21.09.39 Drs 08/3193 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B2 21.09.79 Drs 08/3193 Franke (Hamburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK 13849* D Anlage 35 Erörterung der die Angola-Deutschen betreffenden Fragen bei den Verhandlungen über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Angola SchrAnfr. B3 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13850*A Anlage 36 Bundesmittel zur Beseitigung der Unrichtigkeiten in den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen; Dank an den niederländischen Außenminister für seinen Verzicht auf eine militärische Begrüßung bei seiner Ankunft in Ost-Berlin SchrAnfr B4 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B5 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13850'B Anlage 37 Beseitigung der Bestimmungen der „Facility Security Clearance" im Rahmen der deutsch-amerikanischen Rüstungszusammenarbeit SchrAnfr B6 21.09.79 Drs 08/3193 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13850* D Anlage 38 Beteiligung von Jugend- und Studentenorganisationen an der deutsch-polnischen Kooperation im Rahmen des Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit SchrAnfr B7 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B8 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B9 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13851*B Anlage 39 Beteiligung türkischer Gruppen an den Krawallen gegen den Kanzlerkandidaten der CDU/CSU in Essen und Köln sowie Verhinderung des Eingreifens ausländischer Organisationen in innenpolitische Auseinandersetzungen SchrAnfr B10 21.09.79 Drs 08/3193 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B11 21.09.79 Drs 08/3193 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13851* D Anlage 40 Änderung der Trennungsgeldverordnung zur Gewährung der Zuschläge für Intercity-Züge bei Dienstreisen SchrAnfr B12 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Oldenstädt CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13852* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 VII Anlage 41 Nachholbedarf bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Technischen Hilfswerks sowie Überbrückung der Differenz zwischen Ausgabenbedarf und den Haushaltsvoranschlägen für 1980 und 1981; Aufstokkung der Mittel für das Bundesamt für Zivilschutz SchrAnfr B13 21.09.79 Drs 08/3193 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B14 21.09.79 Drs 08/3193 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B15 21.09.79 Drs 08/3193 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13852* B Anlage 42 Ratifizierung der Verträge mit der französischen Firma Cogema zur Entsorgung deutscher Kernkraftwerke ohne Einblick des Bundestages in die Verträge SchrAnfr B16 21.09.79 Drs 08/3193 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA 13852* D Anlage 43 Produktionsverfahren unter Verwendung von Thallium sowie Verhinderung weiterer Umweltschäden durch Thallium SchrAnfr B17 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Schachtschabel SPD SchrAnfr B18 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Schachtschabel SPD SchrAnfr B19 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Schachtschabel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13852* D Anlage 44 Anpassung der Jubiläumszuwendungen für Bundesbedienstete SchrAnfr B20 21.09.79 Drs 08/3193 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13853* C Anlage 45 Verhinderung von Thallium-Immissionen sowie Einführung eines von der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung entwickelten biologischen Tests zum Nachweis giftiger Substanzen SchrAnfr B21 21.09.79 Drs 08/3193 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B22 21.09.79 Drs 08/3193 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B23 21.0939 Drs 08/3193 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13853* D Anlage 46 Umweltbelastung durch Kohleveredelungsanlagen SchrAnfr B24 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAnfr B25 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13854* C Anlage 47 Verwendung der für den Ausbau des Freiheitsmuseums Rastatt bereitgestellten Mittel SchrAnfr B26 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13855* A Anlage 48 Vereinheitlichung abweichender Umsatzsteuersätze in der EG SchrAnfr B27 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 13856* A Anlage 49 Verwendung aktueller Statistiken für die Festlegung des Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer SchrAnfr B28 21.09.79 Drs 08/3193 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B29 21.09.79 Drs 08/3193 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 13856* B Anlage 50 Mehrbelastung strukturschwacher Räume bei Einbeziehung der Kraftfahrzeugsteuer in die Mineralölsteuer SchrAnfr B30 21.09.79 Drs 08/3193 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 13856* D Anlage 51 Höhe der von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Kredite und der Zinsen sowie Zeitplan für die Rückzahlung SchrAnfr B31 21.09.79 Drs 08/3193 Kolb CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 SchrAnfr B32 21.09.79 Drs 08/3193 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 13857* A Anlage 52 Verhinderung der Einfuhr sogenannter Antibiotika-Eier aus Holland SchrAnfr B33 21.09.79 Drs 08/3193 Ey CDU/CSU . SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13857* C Anlage 53 Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Abgrenzung von Werkverträgen SchrAnfr B34 21.09.79 Drs 08/3193 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13857* D Anlage 54 Realisierung von Lohnsteueransprüchen beim Entleiher bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung SchrAnfr B35 21.09.79 Drs 08/3193 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 13858* B Anlage 55 Stillegung der Wollkämmerei in Delmenhorst SchrAnfr B36 21.09.79 Drs 08/3193 Müller (Nordenham) SPD SchrAnfr B37 21.09.79 Drs 08/3193 Müller (Nordenham) SPD SchrAnfr B38 21.09.79 Drs 08/3193 Müller (Nordenham) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13858* C Anlage 56 Kopplung des Gaspreises an den des schweren Heizöls SchrAnfr B39 21.09.79 Drs 08/3193 Ibrügger SPD SchrAnfr B40 21.09.79 Drs 08/3193 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13858* D Anlage 57 Bau der A 56 Düren—Euskirchen-Miel; Tieflage der BAB 56 zwischen Kleinbüllesheim und Euskirchen sowie Grundsätze für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen an Landstraßen auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes SchrAnfr B41 21.09.79 Drs 08/3193 Milz CDU/CSU SchrAnfr B64 21.09.79 Drs 08/3193 Milz CDU/CSU SchrAnfr B65 21.09.79 Drs 08/3193 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13859* C Anlage 58 Wettbewerbsbedrohende Konzentration in den Bitumenmischwerken und im Teerbau SchrAnfr B42 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13859* D Anlage 59 Inkrafttreten eines Stahl-Subventionskodex SchrAnfr B43 21.09.79 Drs 08/3193 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B44 21.09.79 Drs 08/3193 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13860* B Anlage 60 Tötung von Jungwild durch die Verwendung von Kreiselmähern bei der Heuernte SchrAnfr B45 21.09.79 Drs 08/3193 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 13860* D Anlage 61 Forderung von Beiträgen zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft von Eigentümern, die in keiner Beziehung zu landwirtschaftlicher Tätigkeit stehen SchrAnfr B46 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13861* A Anlage 62 Beteiligung familieneigener Arbeitskräfte am landwirtschaftlichen Reineinkommen in den Jahren 1974 bis 1978 SchrAnfr B47 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr B48 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw BMin Ertl BMV 13861* C Anlage 63 Vorziehung des Altersruhegeldes von Kriegsgefangenen um die Jahre der Kriegsgefangenschaft SchrAnfr B49 21.09.79 Drs 08/3193 Josten CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 IX SchrAnfr B50 21.09.79 Drs 08/3193 Josten CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13861* D Anlage 64 Besserstellung der Nachprüfer mit Zweitlizenzen innerhalb der Luftwaffe; Wachstum des deutschen Verteidigungsetats SchrAnfr B51 21.09.79 Drs 08/3193 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B55 21.09.79 Drs 08/3193 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13862* C Anlage 65 Anthropologische Untersuchungen zum Thema „Belastung des fliegenden Personals" SchrAnfr B52 21.09.79 Drs 08/3193 Würtz DPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13863* B Anlage 66 Konzentration von Tiefflügen in einzelnen Regionen SchrAnfr B53 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Dr. Timm SPD SchrAnfr B54 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Dr. Timm SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13863* D Anlage 67 Garantieerklärung des Bundesverteidigungsministeriums für den Bestand des Wehrgeschichtlichen Museums in Rastatt SchrAnfr B56 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13864*C Anlage 68 Rechtsanspruch der Ehepartner auf die Hälfte des Einkommens des anderen Ehegatten SchrAnfr B57 21.09.79 Drs 08/3193 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13864* C Anlage 69 Nutzung eines Teils des Aachener Klinikums in Katastrophenfällen und zur Ausbildung von Fachärzten für Rheumatologie SchrAnfr B58 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B59 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13865* A Anlage 70 Zahl der 1977-1979 in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland erfolgten gesetzwidrigen Abtreibungen sowie Ausdehnung der Bemühungen im Präventivbereich SchrAnfr B60 21.09.79 Drs 08/3193 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B61 21.09.79 Drs 08/3193 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13865* C Anlage 71 Bewährung des Tierschutzgesetzes; Prüfung der Anträge auf Genehmigung eines Tierversuchs durch eine zentrale Datenbank SchrAnfr B62 21.09.79 Drs 08/3193 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B63 21.09.79 Drs 08/3193 Stutzer CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13866* B Anlage 72 Anbindung der Hüttentalstraße in Siegen an die B 62 im Raum Niederschelde-Hütte; Ausbau der Umgehungsstraße im Zuge der B 256 um den Kurort Rengsdorf SchrAnfr B66 21.09.79 Drs 08/3193 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr B67 21.09.79 Drs 08/3193 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13866 D Anlage 73 Staatliche Konzessionen für die Ausübung des Güternah- und -fernverkehrs SchrAnfr B68 21.09.79 Drs 08/3193 Walther SPD SchrAnfr B69 21.09.79 Drs 08/3193 Walther SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13867* A Anlage 74 Häufigkeit und Schwere der Motorradunfälle SchrAnfr B70 21.09.79 Drs 08/3193 Kirschner SPD SchrAnfr B71 21.09.79 Drs 08/3193 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13867* B X Deutscher Bundestag - 8.-Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Anlage 75 Erhaltung des Eisenbahnpersonenverkehrs auf den Strecken Worms—Bensheim/Biblis und Weinheim—Mörlenbach/Fürth SchrAnfr B72 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13868* B Anlage 76 Behebung der Schäden auf der BAB 4 Köln/Olpe im Abschnitt Reichshof/Eckenhagen—Wendener Kreuz SchrAnfr B73 21.09.79 Drs 08/3193 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAnfr B74 21.09.79 Drs 08/3193 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAnfr B75 21.09.79 Drs 08/3193 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAnfr B76 21.09.79 Drs 08/3193 Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13868* C Anlage 77 Verzögerungen im Berlin-Flugverkehr infolge Störungen der Fluggeräte in den letzten Monaten; Ermöglichung eines gesunden Wettbewerbs sowie Beteiligung auch anderer Fluggesellschaften im BerlinFlugverkehr SchrAnfr B77 21.09.79 Drs 08/3193 Jung FDP SchrAnfr B78 21.09.79 Drs 08/3193 Jung FDP SchrAnfr B79 21.09.79 Drs 08/3193 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB .13869* A Anlage 78 Teilnahme des Bundesverkehrsministers an dem geplanten Hearing über die Flugsicherheit des Flughafens Stuttgart-Echterdingen SchrAnfr B80 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13869* D Anlage 79 Beschleunigung der straßenbaulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen an der Bundesstraßenkreuzung im Bereich Leckermühle der Gemeinde Bohmte SchrAnfr B81 21.09.79 Drs 08/3193 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13870* A Anlage 80 Nutzanwendung aus den Erfahrungen mit Fahrpreisermäßigungen der schwedischen Eisenbahnen für die Bundesbahn SchrAnfr B82 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13870* B Anlage 81 Ausbau der äußeren Westtangente im Bereich der Stadt Ansbach als Bundesstraße SchrAnfr B83 21.09.79 Drs 08/3193 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13870* B Anlage 82 Hochstufung der L 405 im Bereich der Viehbachtalstraße in Solingen zur Autobahn SchrAnfr B84 21.09.79 Drs 08/3193 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13870* C Anlage 83 Nutzen des Verkehrsfunksystems in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B85 21.09.79 Drs 08/3193 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13870* C Anlage 84 Abschluß eines Binnenschiffahrtsabkommens mit der Tschechoslowakei SchrAnfr B86 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13870* D Anlage 85 Abhörverbot für bestimmte Frequenzbereiche und Funkdienste sowie Einschränkung im Bereich des Amateurfunkverkehrs SchrAnfr B87 21.09.79 Drs 08/3193 Stommel CDU/CSU SchrAnfr B88 21.09.79 Drs 08/3193 Stommel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13870* D Anlage 86 Zuteilung von Radiofrequenzen zur grenzüberschreitenden Übertragung seismischer Daten im Oberrheingraben Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 XI SchrAnfr B89 21.09.79 Drs 08/3193 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13871* B Anlage 87 Beteiligung der Bundesregierung am Wohnungsbau für Aussiedler mit einer Quote von 50 v. H. SchrAnfr B90 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13871* C Anlage 88 Entwicklungsstand bei den fortgeschrittenen Reaktorlinien Schneller Brüter (SNR 300) und Hochtemperaturreaktor (THTR 300) SchrAnfr B91 21.09.79 Drs 08/3193 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B92 21.09.79 Drs 08/3193 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B93 21.09.79 Drs 08/3193 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B94 21.09.79 Drs 08/3193 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 13871* D Anlage 89 Befürwortung des Plans eines Europäischen Forschungsprogramms für Erdbebenvorhersage SchrAnfr B95 21.09.79 Drs 08/3193 Scheffler SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 13873* A Anlage 90 Kenntnisse über Energiebedarf und -verwendung SchrAnfr B96 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13873* A Anlage 91 Gutachten zur Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft; Schaffung klarer Entscheidungsgrundlagen auf diesem Gebiet SchrAnfr B97 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 13873* C Anlage 92 Förderung von Modellprojekten und Gutachten auf dem Gebiete des ökologischen Landbaus SchrAnfr B98 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 13833* D Anlage 93 Einsatz von ABM- oder anderer Maßnahmen bei Modellprojekten z. B. zur rationellen Energieverwendung und zum Umweltschutz SchrAnfr B99 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13834* B Anlage 94 Auswirkungen der Multiple-choice-Verfahren bei Medizinern und Pharmazeuten auf das Lernverhalten der Studenten, die Studienreform sowie auf Lehre und Forschung an den Hochschulen SchrAnfr B100 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Schuchardt FDP SchrAnfr B101 21.09.79 Drs 08/3193 Frau Schuchardt FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13834* C Anlage 95 Beurteilung des deutschen Abiturs durch die Harvard Universität; Einführung der Gesamtschule als Regelschule in Hamburg SchrAnfr B102 21.09.79 Drs 08/3193 Rühe CDU/CSU SchrAnfr B103 21.09.79 Drs 08/3193 Rühe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 13835* C Anlage 96 Verzögerung im Abtransport der bei der Hilfsorganisation ASME Humanitas in Iphofen lagernden für Uganda bestimmten Medikamente SchrAnfr B104 21.09.79 Drs 08/3193 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13836* C Anlage 97 Unterstützung der aus Angola nach Namibia geflohenen Menschen aus dem Hilfsprogramm der Bundesregierung für das südliche Afrika SchrAnfr B105 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B106 21.09.79 Drs 08/3193 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 13876* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13817 175. Sitzung Bonn, den 27. September 1979 Beginn: 13.02 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 27. 9. Dr. Aigner* 27. 9. Alber* 27. 9. Dr. Bangemann* 27. 9. Blumenfeld* 27. 9. Brandt* 27. 9. Coppik 27. 9. Dr. Dollinger 27. 9. Dr. Dregger 27. 9. Fellermaier* 27. 9. Frau Dr. Focke* 27. 9. Friedrich (Würzburg)* 27. 9. Dr. Früh* 27. 9. Dr. Fuchs* 27. 9. Gansel 27. 9. Dr. Geßner** 27. 9. Haberl 27. 9. von Hassel* 27. 9. Horn 27. 9. Jaunich 27. 9. Katzer* 27. 9. Dr. h. c. Kiesinger 27. 9. Dr. Klein (Göttingen) 27. 9. Dr. Klepsch* 27. 9. Koblitz 27. 9. Dr. Köhler (Duisburg)* 27. 9. Kretkowski 27. 9. Kühbacher 27. 9. Kunz (Berlin) 27. 9. Dr.-Ing. Laermann 27. 9. Lange* 27. 9. Lenzer*** 27. 9. Lücker* 27. 9. Luster* 27. 9. Mahne 27. 9. Dr. Marx 27. 9. Metz 27. 9. Dr. Müller*** 27. 9. Dr. Müller-Hermann* 27. 9. Neuhaus 27. 9. Dr. Pfennig* 27. 9. Pieroth 27. 9. Reddemann " 27. 9. Dr. Schachtschabel 27. 9. Frau Schleicher* 27. 9. Schröder (Wilhelminenhof) 27. 9. Dr. Schwencke (Nienburg)** 27. 9. Seefeld* 27. 9. Sieglerschmidt* 27. 9. Dr. Spöri 27. 9. Spranger 27. 9. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ***) für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Tübler 27. 9. Ueberhorst *** 27. 9. Voigt (Sonthofen) 27 .9. Frau Dr. Walz * 27. 9. Wawrzik * 27. 9. Frau Dr. Wex 27. 9. Anlage 2 Antwort des Pari. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 12 und 13) : Kann die Bundesregierung in Verbindung mit der Wasserschiffahrtsdirektion und der Wasserschutzpolizeidirektion eine zusätzliche Aufrüstung der auf dem Oberrhein stationierten Feuerlöschboote auf Ölfang veranlassen, nachdem sich in letzter Zelt Tankerunfälle - insbesondere bei der Staustufe Iffezheim/ Baden-Baden - gehäuft haben, oder würde sie gegebenenfalls für die Bereitstellung eines flußgehenden Ölsaugschiffes zur Verhütung von Ölverschmutzung auf dem Rhein Sorge tragen? Sieht die Bundesregierung einen Anlaß und ist sie gegebenenfalls in der Lage und bereit, die Entwicklung kleinerer, auch flußgehender Ölsaugschiffe zu fördern? Zu Frage A 12: Nein. Nach einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1962 beschränkt sich die Kompetenz des Bundes für die Bundeswasserstraßen auf deren Funktion als Verkehrswege. Die Bekämpfung von 01, das durch Schiffsunfall oder sonstige Ursachen in eine Bundeswasserstraße gelangt ist, ist daher ausschließlich Aufgabe der Länder. Zu Frage A 13: Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsförderung prüft die Bundesregierung z. Z. ein Projekt auf dem Gebiet flußgehender Ölsaugschiffe. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Börsenverein für den Deutschen Buchhandel eine Änderung des geltenden Urheberrechts mit dem Ziel anstrebt, daß Gebühren für das Fotokopieren von Druckerzeugnissen zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch erhoben werden sollen, und welche Meinung hat die Bundesregierung zu diesen Bestrebungen? Nach den §§ 53 und 54 Urheberrechtsgesetz ist das Herstellen von Fotokopien urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch in bestimmtem Rahmen vergütungsfrei zulässig, soweit es nicht gewerblichen Zwekken dient. Vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels und von Vertretern der Urheber ist die Forderung erhoben worden, die urheberrechtliche Vergütungspflicht für Fotokopien gegenüber der 13838* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 geltenden Regelung durch Einführung einer urheberrechtlichen Abgabe auf Fotokopiergeräte und einer Zahlungspflicht für im großen Umfang fotokopierende Institutionen zu erweitern. Nach diesem Vorschlag würden unter Umständen auch Vervielfältigungsstücke zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch von der Vergütungspflicht erfaßt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die vermögenswerten Befugnisse des Urhebers an seinem Werk dem Eigentumsschutz des Artikels 14 Grundgesetz unterstellt (BVerfGE 31, 229; 49, 382). Der Urheber muß daher auch an der neuen Nutzungsart seiner Werke, die durch die Fotokopiertechnik erschlossen worden ist, angemessen wirtschaftlich beteiligt werden. Das Bundesministerium der Justiz bereitet daher einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der urheberrechtlichen Vergütungspflicht für Fotokopien vor. Es wird dabei um eine Regelung bemüht sein, die sicherstellt, daß der Informationsfluß in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung nicht gefährdet und den Interessen aller Beteiligten angemessen Rechnung getragen wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 32) : Hält es die Bundesregierung für politisch sinnvoll und rechtlich möglich, den § 6 des Gaststättengesetzes wie folgt zu fassen: „Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen. Dabei ist mindestens ein alkoholfreies Getränk anzubieten, dessen Preis nicht höher liegt als der des billigsten alkoholischen Getränks"? Der erste Teil des Vorschlags entspricht bereits geltendem Recht: § 6 Satz 1 des Gaststättengesetzes stimmt hiermit wörtlich überein. Den zweiten Teil des Vorschlags, der sich auf das Preisverhältnis bei alkoholischen und alkoholfreien Getränken bezieht, hält die Bundesregierung, wie sie bereits in ihrer Antwort vom 15. August 1979 auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Hasinger erklärt hat, aus folgenden Gründen nicht für sinnvoll: Der Gesetzgeber wollte durch die Regelung in § 6 des Gaststättengesetzes verhindern, daß ein Gast veranlaßt wird, ein alkoholisches Getränk zu bestellen, obwohl er ein alkoholfreies Getränk zu sich nehmen möchte. Dieses Ziel dürfte im allgemeinen erreicht worden sein. Sollte der Vorschlag darüber hinaus darauf abzielen, den Alkoholkonsum allgemein zugunsten des Konsums alkoholfreier Getränke einzuschränken, würde er voraussichtlich wenig wirksam sein. In der Regel dürften nämlich die Wünsche der Gäste von den einzelnen Preisen unabhängig sein; sie richten sich eher nach dem Anlaß des Gaststättenbesuchs und dem persönlichen Geschmack. Die Verwirklichung des Vorschlags würde zudem einen Eingriff in die Preisstruktur darstellen. Dies könnte zu einem Anstieg des Preisniveaus bei alkoholischen Getränken, vor allem Bier, führen, was aus allgemeinen preispolitischen Gründen unerwünscht wäre. Schließlich wäre es möglich, eine solche „Preisvorschrift" mühelos zu unterlaufen, etwa durch das Angebot eines zwar billigen, aber unattraktiven alkoholfreien Getränks, das von den Gästen nicht angenommen wird. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 33 und 34) : Wie ist das Programm der Bundesregierung für mittelständische Existenzneugründungen bisher in Anspruch genommen worden? Ist die Behauptung richtig, daß die Konditionen des Programms zu unattraktiv sind? Zu Frage A 33: Für die Gründung selbständiger Existenzen gibt es eine Reihe von Förderungsmaßnahmen. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage auf das neue Eigenkapitalhilfe-Programm abzielt, das am 1. Juli dieses Jahres angelaufen ist. Bis zum 21. September 1979, also bis Ende letzter Woche, sind 995 Anträge bei der Lastenausgleichsbank, die mit der Durchführung des Programms beauftragt worden ist, eingegangen; der Durchschnittsbetrag der beantragten Eigenkapitalhilfe liegt bei 43 000 DM. Pro Woche gehen etwa 100 neue Anträge ein. Bis zu dem genannten Zeitpunkt konnten 113 Zusagen über insgesamt 4,3 Millionen DM erteilt werden; 140 Anträge wurden abgelehnt; die restlichen Anträge befinden sich in der Bearbeitung. Die hohe Zahl der noch nicht beschiedenen Anträge hängt vor allem damit zusammen, daß die Antragsunterlagen häufig nicht vollständig sind und deshalb Rückfragen erforderlich werden. Dies ist jedoch bei einem neuen Programm, mit dem auch die Hausbanken erst Erfahrungen sammeln müssen, nicht überraschend. Zu Frage A 34: Die Behauptung trifft nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu. Ziel des neuen Programms ist es, eine Existenzgründung auch dann zu ermöglichen, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um darauf die erforderliche Fremdfinanzierung aufbauen zu können. Wesentliches Kriterium der Eigenkapitalhilfe ist daher, daß sie vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden braucht und im Konkursfall unbeschränkt haftet; sie erfüllt damit die Funktion haftender Eigenmittel. Dazu gehört auch die extrem lange Laufzeit, nämlich 20 Jahre, von denen 10 Jahre tilgungsfrei sind. Um darüber hinaus die Anlaufphase zu erleichtern, ist die Eigenkapitalhilfe in den ersten beiden Jahren für den Existenzgrün- Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13839* der zinsfrei; die Zinsen werden insoweit vom Bund getragen. Danach ist ein marktüblicher Festzinssatz zu zahlen; bei den bisher zugesagten Anträgen beträgt er 8,7 %. Berücksichtigt man die beiden zinsfreien Jahre, dann ergibt sich für die ersten 10 Laufzeitjahre ein Durchschnittssatz von etwa 7 °/o. Dies ist für eigenkapitalähnliche Mittel durchaus als günstig zu bezeichnen. Im übrigen zeigt die Tatsache, daß bisher schon fast 1000 Anträge gestellt worden sind, daß das Programm auch von den Adressaten als attraktiv angesehen wird. Anlage 6 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 43) : Ist die Bundesregierung bereit, für eine Erhöhung des Importkontingents für Kohle über die vorgeschlagenen 1,1 Millionen Tonnen pro Jahr hinaus einzutreten, wenn diese zusätzlichen Importmengen ausschließlich für die Kohleveredlung verbraucht werden? Entsprechend der Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 4. Juli 1979 bereitet die Bundesregierung ein Programm zur großtechnischen Erzeugung von Öl und Gas aus Kohle vor. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, ob und ggf. in welchem Umfang Importkohle eingesetzt werden kann. Konkrete Programmvorschläge seitens der Industrie werden in Kürze erwartet. Es ist davon auszugehen, daß auch bei reibungslosem Ablauf der Planungs- und Genehmigungsverfahren großtechnische Anlagen frühestens ab 1986 in Betrieb gehen werden. Die Frage der Erhöhung des Kohle-Importkontingents für die Kohleverflüssigung ist deshalb nicht akut. Es wird jedoch im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Programm auch über zukünftige Importmöglichkeiten zum Zwecke der Kohleveredelung gesprochen werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 44 und 45) : Welche Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt der Energiesubstituierung, die Kapazität an Speicherkraftwerken in der Bundesrepublik zu erhöhen, und welche Voraussetzungen müßten hierfür geschaffen werden? Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Errichtung von Luftspeicher-Gasturbinen-Kraftwerken unter energiepolitischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu beurteilen? Zu Frage A 44: Pumpspeicherkraftwerke bieten eine Möglichkeit, Strom, der in lastschwachen Zeiten erzeugt worden ist, für Verwendung in Zeiten des Spitzenbedarfs durch das Hochpumpen z. B. von Wasser in hochgelegene Speicherbecken mittelbar zu speichern; der Strom wird dann im Zeitpunkt des Bedarfs über eine wasserbetriebene Turbine erneut erzeugt. Dies ist vor allem dann wirtschaftlich interessant, wenn der Strom zum Antrieb der Pumpen aus billigen Grundlastkraftwerken z. B. auf Basis Kernenergie oder Braunkohle bereitgestellt werden kann. Das Potential an Speicherkraftwerken mit natürlichem Wasserzulauf ist praktisch ausgebaut. Der Spitzen- und Reservebedarf bei der Strombereitstellung kann auch durch Gasturbinen oder entsprechend ausgelegte konventionelle Dampfkraftwerke gedeckt werden. Ob künftig über die bereits vorhandene Spitzen- und Reservekapazität hinaus weitere große Pumpspeicherkraftwerke zugebaut werden, hängt neben den Zubaumöglichkeiten für billige Grundlastkraftwerke auch davon ab; inwieweit leistungsfähige konventionelle Kraftwerke, die heute noch in der Mittellast betrieben werden, durch Zubau anderer Kraftwerke auf Aufgaben der Spitzenlastdeckung und Reservestellung verwiesen werden können. Die Politik der Bundesregierung, den Öleinsatz in der Stromerzeugung nachhaltig zurückzudrängen, wirkt bei einem großen Teil der vorhandenen Ölkraftwerkskapazftät in dieser Richtung. Zu Frage A 45: Luftspeichergasturbinenkraftwerke können vor allem im Flachland die Vorteile der Pumpspeicherung, die sonst an bestimmte Höhenunterschiede gebunden ist, anwendbar machen. Die Luft wird dabei z. B. in Salzkavernen komprimiert und gespeichert. Das erste derartige Kraftwerk in Deutschland ist 1978 in Huntorf bei Bremen in Betrieb gegangen. Energiepolitisch sind derartige Anlagen ähnlich zu beurteilen wie hydraulische Pumpspeicherkraftwerke. Sie sind vor allem dann interessant, wenn der Pumpstrom in lastschwachen Zeiten aus billigen, sonst nicht recht verwertbaren Brennstoffen erzeugt werden kann. Allerdings müssen die Gasturbinen mit Heizöl oder Erdgas betrieben werden. Ökologisch ergeben sich daher keine nennenswerten Unterschiede zu anderen Gasturbinenkraftwerken. Inwieweit weitere Investitionen in derartige Speicherkraftwerke sich ökonomisch lohnen, können nur die jeweiligen Unternehmen aus der Gesamtstruktur des Kraftwerksparks heraus beurteilen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 46 und 47) : Hält die Bundesregierung die von den Elektrizitätsunternehmen zur Zeit dem Verbraucher angebotenen Maßnahmen zur Energieeinsparung für ausreichend oder sieht sie Möglichkeiten, diese Maßnahmen auszuweiten? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Elektrizitätsunternehmen als wichtigen Partner in der praktischen Förderung der Energieeinsparung, speziell für energieeinsparende Maßnahmen der Verbraucher, zu gewinnen? 13840* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Zu Frage A 46: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Tarife der Elektrizitätsversorgungsunternehmen noch nicht genügend Anreiz zu sparsamem Verhalten der Stromverbraucher bieten. Sie hat daher dem Bundesrat Vorschläge für eine Änderung der Bundestarifordnung Elektrizität zugeleitet, nach denen insbesondere die Degression des Haushaltstarifs II bei weit überdurchschnittlichem Verbrauch durch eine lineare Preiskomponente gestoppt werden soll. Darüber hinaus ist vorgesehen, durch Streichung der Tarifzuschläge für bivalente und unterbrechbare, monovalente Wärmepumpen die weitere Markteinführung dieser energiesparenden Technologie zu erleichtern. Zu Frage A 47: Wesentlich für die praktische Förderung der Energieeinsparung im Elektrizitätsbereich ist Aufklärung der Verbraucher über Einsparungsmöglichkeiten. Dies hat die Bundesregierung gegenüber der Elektrizitätswirtschaft unterstrichen und die Elekrizitätswirtschaft leistet hierzu auch ihren Beitrag. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen A 48 und 49) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie die Presse meldete (Neue Revue Nr. 38) — im EG-Partnerstaat Dänemark 700 Tonnen mit dem hochgiftigen Pflanzenschutzmittel Dieldrin versetzte Butter in den Verkehr gebracht wurde und in andere Länder exportiert werden soll, und wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, daß diese mit Pflanzenschutzmitteln versetzte Butter nicht in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gelangt? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Anwendung von Dieldrin als Pfanzenschutzmittel in der Bundesrepublik Deutschland verboten ist, und kann die Bundesregierung sicherstellen, daß die in der vorhergehenden Frage erwähnte Butter auch dann nicht in den Verkehr gelangt, wenn der Gehalt an Dieldrin die in der „Höchstmengenverordnung tierische Lebensmittel" angegebene Toleranzgrenze von 0,1 mg/ka unterschreitet? Zu Frage A 48: Es besteht keine Gefahr, daß mit dem Pflanzenschutzmittel Dieldrin kontaminierte Butter aus Dänemark in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird. Wie die dänische Botschaft dazu mitteilt, ist die Ausfuhr von nach dänischem Recht gesundheitlich bedenklichen Lebensmitteln verboten. Dementsprechend ist der Verkauf und die Ausfuhr der in Rede stehenden Butter durch Beschluß der zuständigen Behörden vom 1. September 1979 verboten und die Butter vernichtet worden. Unter der Überschrift „Mit dänischer Butter alles in Butter" soll dieser Sachverhalt in der Zeitschrift „Neue Revue" veröffentlicht werden. Die Redaktion „Neue Revue" bestätigte dieses und teilte mit, daß sie die Nachricht von dem Beschluß der dänischen Behörden erst nach Drucklegung der Nr. 38 erhielt. Zu Frage A 49: Die Anwendung von Dieldrin als Pflanzenschutzmittel ist nach der Verordnung über Anwendungsverbote und -beschränkungen für Pflanzenschutzmittel verboten. Ferner darf nach der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung vom 15. November 1973 Dieldrin neben anderen in der Höchstmengenverordnung tierische Lebensmittel genannten Chlorkohlenwasserstoffen bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen, Mastgeflügel und Legehennen nicht angewendet werden. Lebensmittel, deren Rückstandsgehalt die in der . Höchstmengenverordnung tierische Lebensmittel festgesetzten Höchstmengen nicht überschreiten, sind als gesundheitlich unbedenklich anzusehen und damit verkehrsfähig. Sie können daher auch nicht vom Verkehr ausgeschlossen werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen A 50 und 51) : Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. September 1979), daß in den Niederlanden Eier und Geflügel unter Verwendung von Antibiotika produziert werden und daß diese Erzeugnisse ohne die Einhaltung einer Karenzzeit unmittelbar in den Verkehr gebracht und damit auch in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden können, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Sieht die Bundesregierung in dem in der vorhergehenden Frage geschilderten Sachverhalt gegebenenfalls eine Gefährdung der deutschen Verbraucher und eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der deutschen Landwirtschaft? Zu Frage A 50: Amtliche Hinweise, daß Eier und Geflügel aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, die nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, liegen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nicht vor. Von seiten der Geflügel- und Eierwirtschaft ist allerdings darauf hingewiesen worden, daß in den Niederlanden Legehühnern Futtermittelzusatzstoffe und Arzneimittel in einer Weise zugeführt werden sollen, die nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unzulässig ist. Eier und Geflügel, die als Lebensmittel in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, müssen, wie alle Lebensmittel, die hier in den Verkehr gebracht werden, den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den dafür zuständigen Landesbehörden. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (§ 48) sieht darüber hinaus auch die Mitwirkung der Zolldienststellen vor, um solchen Mißständen effektiv zu begegnen. Art und Weise der Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung können vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit nicht bestimmt werden. Die Bundesregierung wird jedoch die obersten Landesbehörden bitten, den Hinweis über das Vor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13841* handensein von Antibiotika in Eiern und Geflügel durch vermehrte Untersuchungen bei der Einfuhr Rechnung zu tragen. Wenn amtlicherseits Ergebnisse vorliegen, wird sich die Bundesregierung — wie in der Vergangenheit geschehen — an die niederländischen Behörden wenden und auf Abstellung der Mißstände drängen. Zu Frage 51: Die Bundesregierung sieht im Falle des Vorhandenseins von Antibiotika in Eiern und Geflügel eine Gefährdung des deutschen Verbrauchers. Eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der deutschen Landwirtschaft kann hinsichtlich der Verwendung von Antibiotika als Futterzusatzstoffe nicht gesehen werden, da die einschlägigen Vorschriften harmonisiert sind. Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine Verabschiedung der vorher genannten Tierarzneimittelrichtlinie ein, durch die eine Harmonisierung der Vorschriften über den Einsatz von Tierarzneimitteln auch unter Einbeziehung von Wartezeiten bewirkt wird. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger CDU/CSU (Drucksache 8/3193 Frage A 55) : Beabsichtigt die Bundesregierung, beim Erlaß der Werkstättenverordnung zum Schwerbehindertengesetz die Vorschläge der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte zu berücksichtigen, insbesondere die Persönlichkeitsentwicklung des Behinderten als gleichrangiges Ziel der Werkstätten aufzunehmen und die Leitung der Werkstätten auch Absolventen einer Fachhochschule für Sozialwesen zu ermöglichen? Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte ist an der Vorbereitung der Werkstättenverordnung zum Schwerbehindertengesetz sehr eingehend beteiligt worden. Die Bundesregierung wird den Verordnungsentwurf in Kürze beschließen. Sie wird den Vorstellungen der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Werkstattarbeit weitestgehend Rechnung tragen. Die Verordnung wird vorsehen, daß die berufsfördernden Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten in das Arbeitsleben, die die Werkstatt im Arbeitstrainingsbereich anzubieten hat, auch angemessene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Behinderten einzuschließen haben. Darüber hinaus sollen die Werkstätten verpflichtet werden, auch im Arbeitsbereich arbeitsbegleitend geeignete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit der Behinderten durchzuführen. Die Bundesregierung ist auch in Übereinstimmung mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für Behinderte der Auffassung, daß Absolventen einer Fachschule für Sozialwesen von Leitungsaufgaben im Werkstattbereich nicht ausgeschlossen werden dürfen. Die Werkstättenverordnung wird deshalb vorsehen, daß Absolventen einer Fachhochschule im sozialen Bereich, die über die zur Leitung einer Werkstatt erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im kaufmännischen und technischen Bereich verfügen, für den Posten eines Werkstattleiters in Betracht kommen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 56 und 57) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß gerade in Arbeitsamtsbezirken mit einem flächenmäßig großen Einzugsgebiet die Arbeitsamtsnebenstellen eine große Bedeutung für ein bürgernahes Angebot der Dienstleistungen der Arbeitsverwaltung haben? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Bundesanstalt für Arbeit einzuwirken, um die Auflösung von Nebenstellen dort, wo durch die Schließung Nachteile für die Arbeitnehmer und die heimischen Wirtschaftsunternehmen zu befürchten sind, entweder zu verhindern oder durch eine Regelung, die eine mindestens gleich gute Betreuung der Betroffenen sicherstellt, zu ersetzen? Die Abgrenzung der Arbeitsamts- und Nebenstellenbezirke ist eine Angelegenheit, die der Gesetzgeber der Bundesanstalt für Arbeit als Selbstverwaltungskörperschaft übertragen hat. Dadurch soll erreicht werden, daß bei diesen Entscheidungen die Interessen der in den Organen der Selbstverwaltung vertretenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausreichend berücksichtigt werden. Durch die weitgehende Delegation der Befugnisse auf die Verwaltungsausschüsse der Landesarbeitsämter soll außerdem sichergestellt werden, daß die Organisation den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen flexibel angeglichen werden kann. Die Zweckmäßigkeit der bezirklichen Gliederung ist laufend zu prüfen und initiativ den Veränderungen und Entwicklungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Dabei sind für die Entscheidung über die Abgrenzung und Beibehaltung von Arbeitsamtsnebenstellen nicht in erster Linie Rationalisierungsgesichtspunkte ausschlaggebend; entscheidend ist vielmehr die Erkenntnis, daß nur ein möglichst bürgernahes und breites Dienstleistungsangebot eine optimale und sachdienliche Aufgabenerledigung der Arbeitsverwaltung sicherstellen. In diesem Sinne hat Bundesminister Dr. Ehrenberg dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zuletzt am 30. August 1979 geschrieben. Er hat den Präsidenten gebeten, seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß die Auflösung von Nebenstellen möglichst zurückgestellt oder auf Fälle beschränkt wird, die Nachteile für die betroffenen Ratsuchenden nicht erwarten läßt. Dieses gilt insbesondere für Bezirke wie Nordrhein-Westfalen. Hier läßt die schwierige Arbeitsmarktlage es angebracht erscheinen, im Interesse eines ortsnahen Dienstleistungsangebotes auf eine größere Rationalisierungswelle zu verzichten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 58 und 59) : 13842* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Wie viele Personen sind durch das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm der Bundesregierung vor dem drohenden Verlust ihres Arbeitsplatzes bewahrt worden, und wie viele konnten wieder einen Arbeitsplatz erhalten? Welche Angaben können für die Entwicklung in den nächsten Monaten gemacht werden? Bis zum 20. September 1979 sind folgende Bewilligungen erteilt worden: Nach Schwerpunkt 1 des Programms „Innerbetriebliche Qualifizierung" wurden 8 706 Anträge für fast 10 600 Teilnehmer mit einer Fördersumme von rd. 152 Millionen DM bewilligt. In diesem Bereich kann nicht mit letzter Sicherheit gesagt werden, daß alle Teilnehmer an einer solchen Qualifizierungsmaßnahme anderenfalls von Arbeitslosigkeit bedroht gewesen wären. Doch dürfte dies für einen erheblichen Teil zutreffen. Größere Klarheit darüber, inwieweit es mit diesem neuen arbeitsmarktpolitischen Instrument „Innerbetriebliche Qualifizierung" gelungen ist, Arbeitslosigkeit zu verhindern, soll eine wissenschaftliche Begleituntersuchung erbringen. Sie soll während der gesamten Laufzeit des Programms von wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden. Nach Schwerpunkt 2 „Wiedereingliederung ungelernter oder längerfristig Arbeitsloser" wurden 707 Anträge für 754 Teilnehmer mit einer Fördersumme von 11,9 Millionen DM bewilligt. Nach Schwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verbesserung der Sozialen Dienste, des Umweltschutzes und des Wohnumfeldes" waren es 1 577 Anträge für 6 507 Teilnehmer mit einem Fördervolumen von über 354 Millionen DM. Durch die Förderung von Maßnahmen dieser Programmschwerpunkte werden nach dem derzeitigen Stand 7 261 Arbeitslose wieder einen Arbeitsplatz erhalten. Wie viele davon bereits tatsächlich eingestellt werden konnten, ist nicht bekannt, da zwischen der Bewilligung des Antrages und der Einstellung des Arbeitslosen eine größere Zeitspanne liegen kann. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Zum Schwerpunkt 1 des Programmes „Innerbetriebliche Qualifizierung" sind insgesamt Anträge auf 394 Millionen DM gestellt worden. Davon sind bisher 152 Millionen DM oder rd. 40 % bewilligt. Es ist deshalb in den nächsten Wochen und Monaten noch mit einer erheblichen Zunahme arbeitsmarktpolitischer Wirkungen des Programms zu rechnen. Zum Schwerpunkt 2 „Wiedereingliederung ungelernter oder längerfristig Arbeitsloser" sind Anträge in Höhe von insgesamt 112,5 Millionen DM gestellt worden, wovon bisher erst rd. 12 Millionen DM bewilligt sind. Auch hier ist deshalb in den nächsten Monaten noch eine erhebliche Steigerung möglich. Im Schwerpunkt 3 „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen" sind dagegen von den 434 Millionen DM Antragssumme bereits 354 Millionen DM — das sind 80 °/o — bewilligt worden, so daß für die nächsten Monate nur noch ein verhältnismäßig geringer Anstieg der Teilnehmerzahl zu erwarten ist. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage A 60) : Hat der konjunkturelle Aufschwung dazu geführt, daß in einigen Regionen offene Arbeitsplätze vorhanden sind, die nicht mit den erforderlichen Fachkräften besetzt werden können, und was tut die Bundesregierung, um hier zu einem schnelleren Arbeitsmarktausgleich zu kommen? Es trifft zu, daß in einigen Gebieten mit hoher Industrialisierung und ausgewogener Wirtschaftsstruktur, wie z. B. in Baden-Württemberg oder dem Rhein-Main-Gebiet, in denen fast Vollbeschäftigung erreicht ist, offene Arbeitsplätze vorhanden sind, die nicht mit geeigneten Fachkräften besetzt werden können. Das auf eine Initiative der Bundesregierung zurückgehende und am 1. August 1979 in Kraft getretene Fünfte Änderungsgesetz zum Arbeitsförderungsgesetz legt besonderes Gewicht auf berufliche Anpassungsmaßnahmen. Dadurch kann in den Regionen selbst das erforderliche Fachpersonal herangebildet werden. Die Maßnahmen der beruflichen Bildung wirken lang- und mittelfristig. Zu einem schnellen Arbeitsmarktausgleich zwischen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und Regionen mit zahlreichen unbesetzten Stellen trägt die überregionale Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit bei. Die Arbeitsvermittlungs- und -beratungsdienste sind in den letzten Jahren ständig verbessert und intensiviert worden. Die Zahl der Mitarbeiter wurde um etwa 2 000 erhöht. Der Außendienst wurde verstärkt, die halboffene Vermittlung eingeführt und mit dem schrittweisen Ausbau der computerunterstützten Arbeitsvermittlung begonnen. An die Arbeitslosen in den Regionen mit nur wenigen offenen Stellen wendet sich das Angebot von Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme. Diese Leistungen gleichen Hemmnisse für eine Arbeitsaufnahme außerhalb des jetzigen Wohnortes aus. Ich nenne hier vor allem die Übernahme von Reisekosten, Trennungs- und Pendlerbeihilfen, Familienheimfahrten, .Umzugskosten und Einrichtungsbeihilfen. Durch die Anstrengungen der Arbeitsvermittlung allein wird es nur schwer möglich sein, in allen Bereichen ein ausreichendes Facharbeiterangebot heranzubilden. Ich möchte deshalb auch an die Unternehmen appellieren, ihre Anstrengungen noch zu erhöhen und rechtzeitig den benötigten Nachwuchs auszubilden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage A 61): Ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß gesetzliche Krankenkassen auch dann im' Ausland Leistungen gewähren können, wenn ein entsprechendes Sozialabkommen mit dem betreffenden Staat nicht besteht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13843* Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, daß Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung auf Grund des Rechts der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatlicher Vereinbarungen in einer Vielzahl von Ländern Leistungen erhalten. So ist es gerade in den letzten Jahren zu zahlreichen Sozialversicherungsabkommen gekommen. Wo noch Lücken bestehen, bemüht sich die Bundesregierung, da wo es machbar und sinnvoll erscheint, weitere Abkommen zu erreichen. Soweit jedoch noch kein zwischen- oder überstaatliches Recht gilt, sind nach den geltenden Grundsätzen der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen ins Ausland nicht möglich. Eine Ausdehnung der Leistungsverpflichtungen der Krankenkassen auf Versicherungsfälle in Drittländern wirft eine Reihe von tiefgreifenden Problemen auf wie z. B. Modalitäten des Leistungsumfangs, Erbringung der Leistungen und deren Vergütung sowie Überwachung einer wirksamen Erbringung der Leistungen im Ausland. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit die Kodifizierung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Sozialgesetzbuchs vor. In diesem Zusammenhang wird auch die von Ihnen zur Sprache gebrachte Problematik geprüft. Es läßt sich gegenwärtig aber noch nichts darüber aussagen, wie dieser Fragenkomplex im einzelnen geregelt werden kann. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3193 Fragen A 62 und 63) : Hat sich die Bundesregierung in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Künstlersozialversicherungsgesetzentwurfs Kenntnis davon verschafft, wie viele selbständige Künstler und Publizisten wegen nicht vorhandener anderweitiger Altersversorgung die Sozialhilfe in Anspruch nehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang selbständige Künstler und Publizisten, für die nach dem Entwurf eines Künstlersozialversicherungsgesetzes eine zureichende soziale Sicherung geschaffen werden soll, von der Möglichkeit freiwilliger Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Gebrauch gemacht haben? Aus der Künstler-Enquete geht hervor, daß von den über 65jährigen Selbständigen im Bereich Musik etwa die Hälfte und im Bereich bildende Kunst/ Design nur ein Viertel Rente oder Pension bezogen. Für den Bereich, der darstellenden Kunst sind die vorhandenen Angaben statistisch nicht gesichert. Sozialhilfe haben die im Rentenalter stehenden selbständigen Künstler nach ihren Angaben jedoch so gut wie gar nicht in Anspruch genommen. Was die selbständigen Publizisten betrifft, so war die Fragestellung der Autoren-Enquete nicht so differenziert, daß daraus Ihre Frage beantwortet werden könnte. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Zur freiwilligen Weiterversicherung gaben im Bereich Musik 16 %, in den Bereichen darstellende und bildende Kunst/Design je 24 % der befragten selbständigen Künstler an, sie seien freiwillig in der Rentenversicherung versichert. Auf die Anhangtabelle 31 zum Künstlerbericht der Bundesregierung (Drucksache 7/3031) darf ich hinweisen. Inwieweit es sich dabei um freiwillige Weiterversicherung oder aber um freiwillige Versicherung auf Grund der Öffnung der Rentenversicherung handelt, ist nicht bekannt. Entsprechende Angaben für die selbständigen Publizisten liegen auch hier nicht vor. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/3193 Fragen A 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele selbständige Künstler und Publizisten, für die nach dem Entwurf eines Künstlersozialversicherungsgesetzes eine zureichende soziale Sicherung geschaffen werden soll, von der Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige Gebrauch gemacht haben? Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Künstlersozialversicherungsentwurfs Kenntnis davon verschafft, welche Umsätze vom deutschen Kunsthandel im Bereich der bildenden Kunst mit Werken lebender Künstler per anno getätigt werden? Bei den Untersuchungen zum Künstlerbericht der Bundesregierung haben im Bereich Musik 8 %, im Bereich darstellende Kunst 6 % und im Bereich bildende Kunst/Design 5 % der befragten selbständigen Künstler angegeben, daß sie von der Öffnung der Rentenversicherung Gebrauch gemacht hätten. Ich darf auf die Anhangtabelle 31 zum Künstlerbericht der Bundesregierung (Drucksache 7/3071) hinweisen. Daher blieb offen, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung handelte. Entsprechende Angaben für die Publizisten sind aus der Autoren-Enquete nicht zu gewinnen, da diese Untersuchung vor der Öffnung der Rentenversicherung durchgeführt wurde. Wie viele selbständige Künstler und Publizisten seitdem von der Öffnung der Rentenversicherung Gebrauch gemacht haben, ist nicht bekannt und läßt sich ohne Wiederholung der Untersuchungen nicht ermitteln. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Im Zuge der Vorbereitungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes hat die Bundesregierung sich auch einen Überblick über die Umsätze des deutschen Kunsthandels zu verschaffen versucht. Nach Auskünften aus Fachkreisen entfällt nur ein ganz geringer Anteil des Gesamtumsatzes des deutschen Kunsthandels auf Entgelte, die an inländische lebende Künstler gezahlt wurden. Nur von diesem Anteil soll die Künstlersozialabgabe berechnet werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 66 und 67): 13844* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Auf welche Weise hat sich die Bundeswehr, falls es jemals Geschäftsbeziehungen zwischen ihr und der Firma Stoltzenberg in Hamburg gegeben hat, von der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit der Firma vor Auftragsvergabe überzeugt, und wie wurde die ordnungsgemäße Durchführung der Aufträge überwacht? An welche Firmen werden heute Giftgase und Munition zur Vernichtung von der Bundeswehr abgegeben. und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung diesbezüglich aus den Vorfällen in Hamburg? Zu Frage A 66: Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bundeswehr und der Firma Stoltzenberg enden im Jahre 1966. Die Firma Stoltzenberg galt hinsichtlich der Entwicklung und Produktion von Geräten und Mitteln der C-Abwehr (z. B. ABC-Filter mit Erschöpfungsanzeige, Kampfstoffspürpulver) als einzige Firma, die über die notwendige Fachkunde und Erfahrung verfügte und zugleich in den ersten Jahren des Bundeswehraufbaues bereit war, auf diesem Gebiet zu entwickeln und herzustellen. Damit bestanden seinerzeit keine Alternativen für eine Auftragvergabe an diese Firma. Güteprüfungen haben stattgefunden und häufig zu Beanstandungen geführt; Entwicklungsergebnisse für ABC-Filter waren darüber hinaus unbefriedigend, so daß ab 1964, als andere Beschaffungsquellen für Filter, Nebeltöpfe, Darstellungsmittel und Kampfstoffspürpulver gefunden waren, die Geschäftsbeziehungen zur Firma Stoltzenberg nicht mehr fortgesetzt wurden. Zu Frage A 67: Die Bundeswehr hat zu keiner Zeit Kampfstoffe zur Vernichtung an Firmen abgegeben. Gefährliche Stoffe, die für Erprobungszwecke der ABC-Abwehr erforderlich sind, werden ausschließlich von der Wehrwissenschaftlichen Dienststelle der Bundeswehr für ABC-Schützen in Munster erworben. Dort wird auch mit gefährlichen Stoffen behandeltes Material entweder sofort vernichtet oder im Giftstoffbunker aufbewahrt, bis es nach Fertigstellung der im Bau befindlichen Verbrennungsanlage vernichtet werden kann. Ausgesonderte Munition wird aufgrund von Aufträgen der bundeseigenen VEBEG-Verwertungsgesellschaft mbH durch die Firmen Kaus & Steinhausen, Hamburg, und Dr. Berkenhoff & Co., Karwitz, delaboriert. Die Firmen sind vertraglich verpflichtet, die Munition unter Beachtung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme im eigenen Betrieb zu delaborieren und unschädlich zu machen. Die weitere Behandlung der Munition wird durch das Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft und die VEBEG kontrolliert. Anhand des ständig fortzuschreibenden Kriegswaffenbuches und der betriebsinternen Kartei können das Bundesamt und die VEBEG den Verbleib und den Umfang der delaborierten Munition erkennen. Sie prüfen diese Unterlagen in gewissen Abständen und begehen den Betrieb zur stichprobenartigen Kontrolle. Eine der beiden mit der Delaborierung beauftragten Firmen, und zwar die Firma Kaus & Steinhausen, Hamburg, wurde am letzten Montag durch Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft, des Bundesamtes für Gewerbliche Wirtschaft und der VEBEG aufgesucht um festzustellen, welche geschäftlichen Beziehungen zur Firma Stoltzenberg bestanden, insbesondere, ob nicht delaborierte Munition an die Firma Stoltzenberg gelangt sei. Diese Kommission hat sich dabei über eine Vielzahl von betriebsinternen Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen informieren können. Das Ergebnis der Überprüfung war, daß zu keiner Zeit — gleich in welchem Zustand (komplett, teildelaboriert, delaboriert) — Munition an die Firma Stoltzenberg geliefert worden ist. Die Firma Kaus & Steinhansen hat von 1974 bis einschließlich 1976 Inhalt und Hülsen von zu delaborierenden Nebeltöpfen in ihrer eigenen Verantwortung an die Firma Stoltzenberg weitergegeben. Es handelt sich dabei nicht um Munition im Sinne des Kriegswaffengesetzes. Deshalb ist diese Weitergabe auch nicht zu beanstanden, weil von ihr keine Gefährdung ausgeht und die Delaborierung dieser Stoffe ein normaler chemischer Vorgang ist. Seit 1977 hat die Firma Kaus & Steinhausen auch diese Geschäftsbeziehungen zur Firma Stoltzenberg aufgegeben, weil sie die entsprechenden Verfahren inzwischen selbst entwickelt hat. Das Bundesministerium der Verteidigung ist dafür eingetreten, daß im Einvernehmen mit den zuständigen Ressorts geprüft wird, ob eine weitere Verschärfung der bestehenden Kontrollen sinnvoll und notwendig ist. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatsekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 72): Wieviel ehemalige Berufsoffiziere mit akademischem Abschluß der Universität Mannheim sind aus der Bundeswehr ausgeschieden, welche Gründe lagen dafür vor und inwieweit sind seitens der Personalführung daraus die Konsequenzen gezogen worden? Bisher haben insgesamt 43 Offiziere an der Universität Mannheim die Diplomprüfung mit dem Abschluß Diplom-Kaufmann abgelegt. Davon haben 13 Offiziere — ausschließlich aus der Teilstreitkraft Heer — ihre Entlassung nach der alten Fassung des § 46 Abs. 3 SG eingereicht und sind aus der Bundeswehr ausgeschieden. Ihnen ist zur Auflage gemacht worden, die Kosten des Studiums zu erstatten, da sie nach Abschluß des Studiums bis zum Ausscheiden weniger als das Dreifache der Studienzeit Dienst geleistet haben. Begründungen für die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses waren nicht gefordert und sind deshalb auch nicht greifbar. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13845* Nach Auffassung der Personalabteilung sind sie jedoch überwiegend in attraktiven Verwendungen außerhalb der Bundeswehr zu suchen. Entgegengewirkt wird diesem Trend seit Wirksamwerden des zwölften Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (VMBl 1978 Seite 142). Gemäß Neufassung muß der Offizier mit abgeschlossenem Studium die dreifache Studienzeit in der Bundeswehr verbleiben, längstens 10 Jahre. Eine Erstattung der Studienkosten ist nicht mehr vorgesehen. Die Entlassung aus Härtegründen bleibt davon unberührt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage A 75) : Liegen der Bundesregierung bereits Ergebnisse des Modellprogramms „Erziehungskurse" vor, und wie werden diese Kurse gegebenenfalls bewertet? Die Bundesregierung hat inzwischen den Abschlußbericht des Modellprogramms „Erziehungskurse" der interessierten Offentlichkeit und den Mitgliedern des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vorgelegt. Ich kann hier nur einige besonders wichtige Ergebnisse herausgreifen. Erziehungskurse sollen eine neue Form offener Hilfen zur Erziehung für in der Entwicklung gefährdete oder gestörte Jugendliche sein, für die es bisher — abgesehen von der Heimerziehung — an einer entsprechenden Hilfe gefehlt hat. Seit 1976 wurden im Rahmen des Modellprogramms öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe in mehreren Städten bei der Durchführung entsprechender Kurse gefördert. Es hat sich gezeigt, daß die Kurse am wirksamsten sind, wenn sie kontinuierlich über einen Zeitraum von 6 Monaten laufen, wobei vor allein die Motivationsphase — als erlebnis- und aktionszentriertem Teil mit Ferienfahrten, Zeltlager etc. und die Einzel- und Gruppenarbeit zur Aufarbeitung jugendlicher Konfliktsituationen wichtig sind. Für die Bewertung der Kurse des Modellprogramms ist weiterhin von Bedeutung, daß mehr als die Hälfte der Teilnehmer in unvollständigen, durch Trennung oder Scheidung der Eltern geprägten Familienverhältnissen lebt. Wichtigste Bezugsperson für diese Jugendlichen sind alleinerziehende Mütter, deren Situation vielfach durch berufliche und häusliche Doppelbelastung gekennzeichnet ist. Von Bedeutung ist weiterhin, daß ein großer Teil der Kursteilnehmer in Familien lebt, die nach heutigen Maßstäben „kinderreich" sind. Bei der Berufstätigkeit der Eltern stehen Arbeiter mit 37 0/0 an der Spitze. Die Kurse haben gezeigt, daß die Arbeit mit den Jugendlichen allein nicht genügt, sondern die Einbeziehung der Eltern eine unerläßliche Voraussetzung für das Gelingen der Kurse ist. Die Erfahrungen auf diesem Gebiet gehören zu den wichtigsten Ergebnissen des Modellprogramms. Die elterliche Erziehungsfähigkeit konnte in vielen Fällen deutlich verbessert und auf diese Weise Eingriffe gegen den Willen der Eltern vermieden werden. Nach Meinung der Bundesregierung sollten solche. „Übungs- und Erfahrungskurse" zu einer Institution der Jugendhilfe werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage A 76) : Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wonach Lampen, Aschenbecher und andere Gegenstände, die dekorativen Zwekken dienen und giftige oder gesundheitsschädliche Flüssigkeiten enthalten (Tetrachlorkohlenstoff, Trichlorethylen, Perchlorethylen), bei Erwachsenen, insbesondere Kindern, beim Auslaufen der Flüssigkeiten zu schweren Gesundheitsstörungen oder gar zum Tode führten, und was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um zu verhindern, daß solche Gegenstände hergestellt oder/und in den Verkehr gebracht werden? Die Bundesregierung ist über einige Unfälle beim Umgang mit sog. Glitzerleuchten unterrichtet. Soweit bekannt, ist der einzige Todesfall in der Bundesrepublik auf vorsätzliche und vernunftswidrige Handhabung der Leuchte zurückzuführen. Auf Grund eines tödlichen Unfalls in Belgien haben sich die Europäischen Gemeinschaften mit dem Problem befaßt und mit Richtlinie vom 24. Juli 1979 (Amtsblatt der EG Nr. L 197/37 vom 3. August 1979) die EG-Richtlinie betreffend die Beschränkung des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen entsprechend ergänzt. Danach dürfen Dekorationsgegenstände, die Licht- oder Farbeffekte erzeugen sollen — z. B. Dekorationslampen oder Aschenbecher —, nicht mit gesundheitsgefährlichen Stoffen gefüllt sein. Die Umsetzung dieser EG-Richtlinie in das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik durch gesetzgeberische Maßnahmen wird zur Zeit vorbereitet. Nach Bekanntwerden des Unfalls in Belgien haben die Gewerbeaufsichtsbehörden einiger Bundesländer auf Grund des Gerätesicherheitsgesetzes das weitere Inverkehrbringen von Glitzerleuchten mit gesundheitsgefährlichen Füllungen untersagt. Auf Anregung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung werden zur Zeit von der. Deutschen Elektrotechnischen Kommission in VDE-Bestimmungen die notwendigen sicherheitstechnischen Anforderungen festgelegt. Diese VDE-Bestimmungen sind als Regeln der Technik im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes von den Herstellern zu beachten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage A 77) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit Flammenschutzmittel Tri-(2. 3-Dibrompropyl)-phosphat behandelte Kinderwäsche aus den USA eingeführt und wegen toxologischer Bedenken dort die weitere Verwendung, wie auch in Belgien und Frankreich, zwischenzeitlich untersagt wurde, und wird sie die Herstellung, Einfuhr und Vermarktung solcher Produkte untersagen? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben die USA nach einem vorausgegangenen Verkaufsverbot die Ausfuhr von Kinderschlafanzügen, die mit dem Flammenschutzmittel Tri-(2. 3-dibrompropyl-)phosphat (TRIS) imprägniert worden sind, seit mindestens einem Jahr eingestellt. In der Bundesrepublik dürfen diese gesundheitsschädlichen Bedarfsgegenstände nach § 30 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes nicht in den Verkehr gebracht und nach § 47 dieses Gesetzes nicht eingeführt werden. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer haben seit Bekanntwerden der gesundheitsschädlichen Wirkungen von TRIS trotz intensiver Nachforschungen keine mit diesem Stoff behandelten Kinderschlafanzüge in der Bundesrepublik festgestellt. Da einige Mitgliedstaaten der EG wie Frankreich und Belgien nationale Vorschriften erlassen hatten, wurde das Verbot von TRIS in Textilartikeln, die mit der Haut in Berührung kommen, inzwischen in der Richtlinie 79/663/EWG vom 24. Juli 1979 gemeinschaftlich geregelt. Die Bestimmungen der Richtlinie müssen innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung bereitet bereits einen Verordnungsentwurf vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen A 83 und 84) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, weshalb ' sie in der Vorbesprechung mit dem Land Baden-Württemberg den Ausbau der B 31 gegenüber der A 98 vorzieht, obwohl in der Drucksache 8/1938, Nummer 1131, S.358, ausgeführt wird, „Diese Autobahn führt durch die nördliche Bodenseelandschaft, sie soll sowohl den Transitverkehr als auch den örtlichen Ziel- und Quellverkehr der Ufergemeinden von der uferparallelen Bundesstraße B 31, deren Verkehrsaufkommen besonders während der Sommersaison für die Seeufergemeinden mit Fremdenverkehr unzumutbare Ausmaße angenommen hat, teilweise übernehmen" und auch Bezug auf die Verlärmung in der gleichen Drucksache Nummer 1224, S. 393 genommen wird? Welchen Wert mißt die Bundesregierung dem unmittelbaren Seeuferbereich als Erholungslandschaft zu, obwohl doch davon auszugehen ist, daß die in diesem Gutachten genannten Lärmwerte sicher zu einer Beeinträchtigung der Uferlandschaft und des Erholungsgebietes führen? Zu Frage A 83: Im derzeit gültigen Bedarfsplan sind die Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 31 zwischen Überlingen und Lindau durchweg in die Dringlichkeitsstufe I a aufgenommen worden. Es handelt sich dabei im wesentlichen um den Bau von Ortsumgehungen und um die Schließung noch offener Lücken im Zuge der bereits ausgebauten Bundesstraße 31, also um solche Maßnahmen, deren Realisierung auch beim Neubau einer Autobahn zwischen Singen und Wangen unerläßlich ist. Wegen ihrer Einstufung in die Dringlichkeit I a des derzeitigen Bedarfsplanes sollen diese Maßnahmen als bereits fest disponiert in den Entwurf des neuen Bedarfsplanes übernommen werden. Im Gegensatz zur Bundesstraße 31 ist der Neubau einer Autobahn zwischen Singen und Wangen östlich von Überlingen im derzeitigen Bedarfsplan nicht in der Dringlichkeitsstufe I a enthalten, sondern nur in der Dringlichkeitsstufe I b und als „möglicher weiterer Bedarf" ausgewiesen. Über die Notwendigkeit und die Dringlichkeitseinstufung dieser Autobahn-Neubaustrecke im Entwurf des neuen Bedarfsplanes soll in einem bilateralen Gespräch zwischen Bund und Land Baden-Württemberg auf Ministerebene noch verhandelt werden. Die abschließende Entscheidung wird bei der parlamentarischen Beratung des neuen Bedarfsplanes zu treffen sein. Zu Frage A 84: Die Bundesregierung mißt dem urimittelbaren Seeuferbereich einen - hohen Wert als Erholungslandschaft zu. Gerade deshalb ist sie auch der Auffassung, daß der Ausbau der Bundesstraße 31 mit der Verwirklichung der noch fehlenden Ortsumgehungen möglichst rasch zum Abschluß gebracht werden sollte. Denn die geplanten Ortsumgehungen sind weit mehr als die in größerer Entfernung vom Seeufer verlaufende Autobahn in der Lage, nicht nur den reinen Durchgangsverkehr, sondern auch den Regionalverkehr und Teile des örtlichen Ziel- und Quellverkehrs an sich zu ziehen und damit die Erholungsgebiete von nachteiligen Immissionen zu entlasten. Für diese Konzeption spricht auch, daß die Ortsumgehungen als Einzelmaßnahmen gebaut werden können und deshalb sehr rasch einen beträchtlichen Verkehrswert erbringen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 85) : Hält die Bundesregierung es für mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar und für strukturpolitisch vertretbar, daß für Telefonanschlüsse bei abseits liegenden Grundstücken außer den normalen Anschließungsgebühren noch einmalige Zusatzgebühren erhoben werden, die die Größe vierstelliger Zahlen erreichen? Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch die zusätzliche Anschließungsgebühr ist nicht zu befürchten, denn die Einrichtung von Fernsprechhauptanschlüssen in abseits gelegenen Gebieten erfordert einen vielfachen Aufwand dessen, was für die Herstellung und Anschließung von Anschlüssen innerhalb des planmäßigen Netzausbaus aufgewendet werden muß. Deshalb müssen die Anschlußinhaber in angemessener Weise an den überdurchschnittlich hohen Mehrkosten beteiligt werden. Dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost wird jedoch noch in diesem Jahr eine Vorlage zur Beschlußfassung zugeleitet, die u. a. auch Regelungen zur Neugestalung der Tarifstruktur in abgelegenen Gebieten enthält, die die Kostenanteile spürbar verringern werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13847* Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage A 86) : Ist die Bundesregierung in Anbetracht des besonderen Charakters der Arbeit der Björn-Steiger-Stiftung — vor allem im Zusammenhang mit Hilfsmaßnahmen bei Unfällen im Straßenverkehr — bereit, die Deutsche Bundespost anzuweisen, angesichts des Beitrags der Björn-Steiger-Stiftung für das Gemeinwohl auf die monatliche Grundgebühr von 27 DM aus den an den Straßen angebrachten Notrufmeldern zu verzichten? Die Errichtung und Unterhaltung von Notrufanlagen ist eine Maßnahme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Diese Aufgabe ist nach Art. 30 des GG Sache der Bundesländer. Die weitere Entwicklung bzw. Ausweitung bestehender Notrufsysteme hängt also von den Notdienstträgern ab, die ggf. auch für die Übernahme der entstehenden Kosten zuständig sind. Als Sondervermögen des Bundes wird die Deutsche Bundespost im Rahmen der Politik der Bundesregierung vorrangig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geleitet. Sie nimmt eine Reihe von postspezifischen gemeinwirtschaftlichen Aufgaben wahr, kann jedoch keine Ausgaben übernehmen, die der Nothilfe und der allgemeinen Verkehrssicherung dienen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 87) : Hält die Bundesregierung es angesichts der hohen energiesparenden Wirksamkeit aller Wärmedämmungsmaßnahmen im Wohnbereich und der Vielzahl der Ansatzpunkte, Materialien- und Verfahren für wärmedämmende Maßnahmen für angebracht, der Bevölkerung eine eingehende Informationsschrift zu diesen Fragen zur Verfügung zu stellen? Mit den Möglichkeiten der Energieeinsparung befassen sich mittlerweile zahlreiche Informationsschriften — auch der Bundesregierung. Ich darf hier u. a. auf die Schrift „So hilft der Staat beim Energiesparen und Modernisieren" (Band 6 der Reihe „Bürger-Service") hinweisen. Als ganz besonders erfolgreich hat sich das „Energiesparbuch für das Eigenheim" erwiesen. Dieses Heft enthält Anleitungen zu Verbesserungen an Haus und Heizung. In zahlreichen Skizzen und anschaulichen Bildern wird dargestellt, wie die Verbesserungsmaßnahmen — auch vom Hauseigentümer selbst — zweckmäßigerweise vorgenommen werden, welche Verfahren und Baustoffe für den jeweiligen Fall geeignet sind, wie teuer die Maßnahmen sind und welche Energieeinsparungen sie erbringen. Die Schrift ist als Heft 04.024 in der Schriftenreilie des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereits 1977 erschienen. Sie hat — größtenteils durch unveränderte Nachdrucke von Banken, Sparkassen, Bausparkasse, Firmen usw. — eine Auflage von über 500 000 Stück erreicht. Inzwischen wurde die Schrift überarbeitet. Sie erschien kürzlich als Heft 17 in der Reihe „BürgerService" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Schon jetzt zeichnet sich ab, daß auch von dieser Schrift Nachdrucke durch die Wirtschaft vorgenommen werden sollen. Dadurch wird eine hohe Verbreitung gerade an die Kreise erreicht, die Informationen benötigen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen A 88 und 89) : Welchen Stand haben die vorbereitenden Arbeiten im Bundesbauministerium zur Novellierung des Wohngeldgesetzes, und bis zu welchem Zeitpunkt ist der Bundesbauminister in der Lage, nach vorgegebenen Zielen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Welche Konsequenzen zieht der Bundesbauminister aus dem Beschluß der SPD-Fraktion, eine Gesetzesnovelle zum Wohngeldgesetz in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium zu erarbeiten, beabsichtigt er insbesondere die Vorlage einer eigenen Initiative, und wenn ja, welche Verbesserungen des Wohngelds wird diese vorsehen? Wie Ihnen bekannt ist, stellt die SPD-Bundestagsfraktion Überlegungen an, eine Novellierung noch in dieser Legislaturperiode vorzubereiten, mit dem Ziel, ab 1981 das Wohngeld an die Entwicklung von Wohnkosten und Einkommen anzupassen und hierbei besonders darauf zu achten, daß Haushalte mit vier und mehr Familienmitgliedern besser gestellt werden. Auf Grund vorbereitender Arbeiten im Bundesbauministerium könnte ein an vorgegebenen Zielen orientierter Gesetzentwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes in verhältnismäßig kurzer Frist erarbeitet werden. Dabei ist davon auszugehen, daß sich eine Verbesserung des Wohngeldes an den haushaltsmäßigen Möglichkeiten orientiert. Ein eigener Regierungsentwurf wird derzeit nicht in Betracht gezogen. Anlage 28 Antwort des Parl Staatssekretärs Brück auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 97) : Welche qualitativ besonderen Merkmale der Menschenrechtsverletzung setzt die Bundesregierung als Wertmaßstab an, ausländische Gäste zu empfangen oder zu Gesprächen nicht bereit zu sein, wie im Fall des chilenischen Außenministers Cubillos durch Bundesminister Offergeld? Der Bundesminister des Auswärtigen hat mit dem chilenischen Außenminister ein Gespräch geführt. Ein Gespräch zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem chilenischen Außenminister war nicht notwendig, weil es zwischen der Bundesregierung und der chilenischen Regierung zur Zeit keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit gibt. Die von Ihnen aufgeworfene Frage stellte sich nicht. 13848* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 98) : Warum ist bei der Wiedergabe der Rede des Bundestagspräsidenten am 12. September 1979 im Bulletin der Bundesregierung am 13. September 1979 entsprechend dem Bundestagsprotokoll der Nachdruck der Beifallsbekundungen nur auf die Begrüßung der anwesenden Gäste beschränkt und der aller übrigen Beifallsbekundungen zu den politischen Aussagen unterlassen worden? Das BULLETIN hat als amtliches Organ der Bundesregierung die Aufgabe, in erster Linie Stellungnahmen der Bundesregierung zu politisch relevanten Themen zu veröffentlichen. Im vorliegenden Falle ist die Redaktion des BULLETIN von dem Büro des Herrn Bundestagspräsidenten um den Abdruck seiner Rede aus Anlaß der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages vor 30 Jahren gebeten worden. Wegen der Bedeutung des Ereignisses hat das Presse- und Informationsamt diesem Wunsch entsprochen und eine Ausgabe von 8 Druckseiten publiziert. Der Text der Rede war der Redaktion als VorabManuskript zur Verfügung gestellt worden mit dem Hinweis, daß evtl. kleine Abweichungen des Redetextes nicht zu berücksichtigen seien, damit die Veröffentlichung zügig erfolgen könne. Es ist seit Jahren Praxis des BULLETIN, bei der Veröffentlichung von Parlamentsreden weder Beifalls- noch Mißfallensbekundungen abzudrucken, es sei denn, der Redner gehe auf solche Äußerungen ein. Da die Bedeutung des 30. Jahrestages durch die Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten, des Herrn Altbundespräsidenten und der ehemaligen Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlaments besonders hervorgehoben wurde, hat sich die Redaktion vom Stenographischen Dienst des Bundestages die Begrüßungsworte des Bundestagspräsidenten, die im Vorab-Manuskript nicht enthalten waren, übermitteln lassen und als Zeichen der Höflichkeit Hinweise auf den „lebhaften Beifall" des Hohen Hauses für die Gäste mitabgedruckt. Anlage 30 Antwort des Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage A 99) : Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, zur Förderung des Europagedankens allein oder im Zusammenhang mit den Ländern und den europäischen Institutionen Besuchsfahrten von Jugendlichen zum Europäischen Parlament und zum Europarat in besonderer Weise und etwa so zu fördern, wie dies mit hoher Wirksamkeit seit Jahren für Berlinfahrten geschieht? Die Bundesregierung gewährt Informationsreisen von Schülergruppen nach Straßburg zum Europarat und zum Europäischen Parlament in begrenztem Umfang finanzielle Unterstützung. Es ist der Bundesregierung bewußt, daß die vorhandenen Mittel — auch nach einer Aufstockung im laufenden Haushaltsjahr um 25 % — beschränkt sind. Wenn darüber hinaus keine Möglichkeit gesehen wird, Besuchsreisen von Jugendlichen nach Straßburg zu fördern, hat dies seinen Grund in der großen Anzahl anderer europabezogener Aktivitäten, die von der Bundesregierung gerade im Hinblick auf die Förderung des Europagedankens bei Jugendlichen mit erheblichen Mitteln unterstützt wird. . Es sei insbesondere auf die besonderen Programme zur Förderung des europäischen Bewußtseins durch das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hingewiesen. Die Bundesregierung ermöglicht damit die Veranstaltung Europäischer Jugendwochen, die Duchführung von multilateralen europäischen Seminaren in Europahäusern und Bildungsstätten sowie multilaterale Veranstaltungen zentraler Jugendverbände. Darüber hinaus wird die europabezogene Jugendarbeit in den eigens hierfür geschaffenen Institutionen des Europäischen Jugendwerkes und des Europäischen Jugendzentrums gefördert. Weiterhin wird die Jugendarbeit im Rahmen bilateraler Abkommen wie dem Deutsch-Französischen Jugendwerk oder im Rahmen von europäischen Städtepartnerschaften gefördert, die letztlich ebenfalls dem Europagedanken dient. Ferner unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Schultags die Europa-Wettbewerbe, die eine zusätzliche Möglichkeit zu Begegnung und Informationen eröffnen. Es sei schließlich das Informationsmaterial erwähnt, das die Bundesregierung, von ihr bezuschußte Einrichtungen sowie der Europarat und das Europäische Parlament herausbringen. Die Bundesregierung sieht daher angesichts der Fülle der von ihr unterstützten Aktivitäten zur Förderung des Europagedankens von Jugendlichen keine weitere Möglichkeit, allein oder mit den Ländern oder mit den europäischen Institutionen, denen auch nur begrenzte Mittel für ihre Informationspolitik zur Verfügung stehen, verstärkt Besuchsreisen von Jugendlichen nach Straßburg zu fördern. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU (Drucksache 8/3193 Fragen A 100 und 101) : Wie hoch ist die Finanzkreditdeckung zur teilweisen Absicherung des Kredits, die der Bund laut einer dpa-Meldung im Zusammenhang mit dem Vertrag vom 14. September 1979 und dem Vorvertrag der Metallgesellschaft AG Frankfurt vom Juni 1979 mit den zuständigen Staatshandelsgesellschaften der Volksrepublik Polen über die Erschließung eines Vanadium- und Ilmenit-Vorkommens in Polen und über die Lieferung dieser Produkte zugesagt hat? Bleibt die Bundesregierung bei dem Dementi durch Staatsminister Dr. von Dohnanyi in der Fragestunde am 13. Juni 1979, daß Meldungen, die Volksrepublik Polen habe von der Bundesrepublik Deutschland einen Rohstoffkredit 'in Höhe von 1 Milliarde DM zu erwarten, unzutreffend seien? Zu Frage A 100: Die Bundesregierung hat beschlossen, eine Bundesbürgschaft für den von einem Konsortium deut- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13849* scher Geschäftsbanken für die Erschließung eines Vanadium- und Ilmenitvorkommens in Polen gewährten Kredit in Höhe von 750 Millionen DM zu gewähren. Die Bundesbürgschaft wird sich in dem für Rohstoffprojekte üblichen Rahmen halten, d. h. sie wird sich auf 85 % des Kreditbetrages erstrecken. Zu Frage A 101: Ja. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen A 106 und 107): Warum hat die Bundesregierung meine parlamentarische Anfrage nach Gründen und Zweck des beabsichtigten Empfangs des chilenischen Außenministers durch den Bundesaußenminister nicht in der von der Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehenen Frist beantwortet, obwohl die inzwischen übermittelte Antwort im wesentlichen einer Presseerklärung entspricht, die vom Auswärtigen Amt nach erfolgtem Empfang des chilenischen Außenministers verbreitet worden ist? Entspricht dieses Verhalten dem Verständnis der Bundesregierung von den Kontroll- und Informationsrechten des Bundestages? Ebenso wie Herr Staatsminister von Dohnanyi in Beantwortung einer ähnlich lautenden Frage des Abgeordneten Milz in der Fragestunde am 19. September 1979 (Plenarprotokoll 8/171, Seite 13605) bin ich selbstverständlich bereit, mich dafür zu entschuldigen, daß auf Grund eines administrativen Versehens die Antwort auf Ihre schriftliche Frage nicht innerhalb der von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen Frist abgesandt wurde. Die große Sorgfalt, mit der die Bundesregierung stets die Fragen der Mitglieder des Deutschen Bundestages behandelt, beweist die Achtung vor den Kontroll- und Informationsrechten des Hohen Hauses. Ich bitte Sie daher, nicht wegen eines einmaligen Mißverständnisses gegenteilige Schlußfolgerungen zu ziehen. Anlage 33 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen A 115 und 116) : Wie hat die Bundesregierung auf das Telegramm von 38 Deutschen in der Sowjetunion, die um Hilfe für ihre Ausreise gebeten haben, reagiert? Wie beurteilt die Bundesregierung die polnische Forderung, das Recht in der Bundesrepublik Deutschland „an den Buchstaben und Geist der Verträge als Voraussetzung für einen weiteren Fortschritt der Normalisierung" anzupassen (Nachrichtenspiegel I vom 13. September 1979), und wird sie solchen Forderungen nachkommen? Zu Frage A 115: Die Bundesregierung hat das Telegramm als Indiz für das anhaltend große Interesse eines bedeutenden Teils der Sowjetbürger deutscher Volkszugehörigkeit an einer Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zur Kenntnis genommen. Die Botschaft Moskau hat die dort bekannten Ausreiseanliegen von sieben Unterzeichnern des Telegramms bereits in der Vergangenheit unterstützt und wird dies auch weiterhin tun. Das Auswärtige Amt wird prüfen, wie die Ausreiseanliegen der übrigen Unterzeichner am besten unterstützt werden können, nachdem sich diese selbst oder ihre im Bundesgebiet lebenden Angehörigen an das Auswärtige Amt oder an die Botschaft Moskau unter Angabe der notwendigen Daten (Personalien aller Ausreisewilliger, Datum der Antragstellung usw.) gewandt haben werden. Zu Frage A 116: Der Warschauer Vertrag ist die politische Grundlage für unsere Beziehungen zur Volksrepublik Polen. Die Bundesregierung steht zu den Verpflichtungen, wie sie sie im Zusammenhang mit dem Vertrag übernommen hat. Darüber hinaus gehenden Forderungen wird sie entgegentreten. Anlage 34 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) und Franke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 1 und 2) : Wie will der Bundeskanzler seine Behauptungen in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages am 13. September 1979, wonach sich der niedersächsische Oppositionsführer Ravens und die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion im Gegensatz zu Ministerpräsident Albrecht klar für das Prinzip der integrierten Entsorgung eingesetzt hätten, in Einklang bringen mit dem Antrag der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion vom 9. Mai 1979, „Die Landesregierung wird aufgefordert, eine positive Entscheidung über die grundsätzliche Realisierbarkeit eines integrierten Entsorgungszentrums nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse nicht zu treffen, und den von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH beim niedersächsischen Sozialminister zur Genehmigung eingereichten Antrag für eine Wiederaufbereitungsanlage in Gorleben aus Sicherheitsgründen abzulehnen."? Ist der Bundeskanzler bereit, seine vor dem Deutschen Bundestag erhobene Behauptung zurückzunehmen? Die von Ihnen aufgegriffene Bemerkung des Bundeskanzlers fiel als Antwort auf einen Zwischenruf des Abgeordneten Dr. Kohl, mit dem der Abgeordnete Dr. Kohl Herrn Ravens unterstellte, „die Entsorgung" abzulehnen. Diese Behauptung mußte und wollte der Bundeskanzler als unzutreffend zurückweisen. Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion hat sich für die Endlagerung und Behandlung abgebrannter Brennelemente an einem Ort und auch für die dazu erforderlichen Untersuchungen einschließlich Tiefbohrungen eingesetzt. Dies geht aus dem von Ihnen zitierten Entschließungsantrag der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion vom 9. Mai 1979 hervor. 13850* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Die Behandlung abgebrannter Brennelemente ist nicht gleichzusetzen mit deren Wiederaufarbeitung. Der Bundeskanzler präzisiert daher seine vor dem Deutschen Bundestag am 13. September 1979 gemachten Ausführungen dahin gehend, daß sich die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion im Gegensatz zu Ministerpräsident Albrecht dafür einsetzt, alle Anlagen zur Schließung der Entsorgungskette an einem Ort zusammenzufassen, sich jedoch für die Ablehnung des von der DWK gestellten Antrages auf Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage aus Sicherheitsgründen ausgesprochen hat. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 3) : Sind bei den Verhandlungen über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Angola auch die Angola-Deutschen betreffenden Fragen erörtert worden? Bei den Verhandlungen zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Volksrepublik Angola hat sich die deutsche Delegation nachdrücklich für eine Entschädigung der deutschen Staatsangehörigen eingesetzt, die in Angola Vermögensverluste erlitten haben. Die angolanische Regierung hat in die Aufnahme von Verhandlungen über diesen Fragenkomplex eingewilligt. Es muß damit gerechnet werden, daß diese Verhandlungen außerordentlich schwierig werden. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 4 und 5) : Wieviel Projektmittel des Auswärtigen Amts und der Bundesministerien für innerdeutsche Beziehungen sowie für Bildung und Wissenschaft werden jährlich zur Beseitigung der Fehler, Einseitigkeiten und Unrichtigkeiten in den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen, auf die mehrere Länderregierungen und der Bundeskanzler aufmerksam gemacht haben, aufgewandt, und welche Institutionen erhalten Förderungsmittel mit dieser Zielsetzung? Hat die Bundesregierung dem niederländischen Außenminister dafür gedankt, daß er in einem Rundfunkinterview vor seiner Reise zur Unterzeichnung eines Kulturabkommens nach Ost-Berlin bekanntgab, er habe vereinbaren lassen, daß bei seiner Ankunft „keine militärische Schau" in Ost-Berlin stattfinde, da es dort nach den getroffenen Vertragen kein ostdeutsches Militär geben darf und er nicht dort hinreise, um „Soldaten zu inspizieren", wie auch, daß er über die Bestrafung von DDR-Schriftstellern eine „ehrliche Diskussion" führen werde? Zu Frage B 4: Das Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung wird gemeinsam von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz finanziell getragen. Die Bundesregierung fördert aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes Projekte, die der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schulbuchforschung dienen. Im laufenden Haushaltsjahr wurden dem Institut hierfür insgesamt DM 270 000,— als Projektförderung zur Verfügung gestellt. Das Institut hat hiervon ca. DM 20 000,— für die Fortsetzung der Arbeit der Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission vorgesehen. Die Fortsetzung der Arbeit der Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission ist von den Wissenschaftlern im gemeinsamen Vorwort zu den „Empfehlungen für Schulbücher der Geschichte und Geographie in der Bundesrepublik Deutschland und in der Volksrepublik Polen" wie folgt beschrieben worden: Die gemeinsame Kommission hat beschlossen, ihre Arbeit fortzusetzen, und zwar alljährlich — abwechselnd in der Bundesrepublik Deutschland und in der Volksrepublik Polen — wissenschaftliche Konferenzen abzuhalten. Diese Konferenzen sollen sich mit den wissenschaftlichen Problemen beschäftigen, deren Klärung für die fachwissenschaftliche und didaktische Vertiefung der Empfehlungen unerläßlich ist. Die Bundesregierung unterstützt durch ihre Projektmittel die o. g. Absicht der Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission, sie nimmt jedoch — wie wiederholt dargelegt — keinen Einfluß auf Form und Inhalt der wissenschaftlichen Arbeit und daher auch keine Stellung zum Inhalt der Empfehlungen. Der Bundeskanzler hat die Arbeit der DeutschPolnischen Schulbuchkommission wiederholt gewürdigt und begrüßt, daß es den deutschen und polnischen Historikern gelungen ist, zum Prozeß der Verständigung zwischen beiden Völkern beizutragen. Er hat auf den Kompromißcharakter der Deutsch-Polnischen Schulbuchempfehlungen hingewiesen, vor allem aber gewürdigt, daß durch die Arbeit der Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission insgesamt ein großer Fortschritt in den Beziehungen der Menschen beider Länder erreicht worden ist. Zu Frage B 5: Die Bundesregierung hat dem niederländischen Außenminister van der Klaauw für seine Haltung bei dessen Besuch in Berlin (Ost) insgesamt gedankt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 6) : Ist es der Bundesregierung inzwischen gelungen, die Bestimmungen der „Facility Security Clearance" („Department of Defense-Regulations 5220.22 R"), die eine erhebliche Benachteiligung deutscher Firmen im Zuge der deutsch-amerikanischen Zusammenarbeit vorsieht, zu beseitigen, zumal diese Bestimmungen im glatten Widerspruch zu den im Herbst 1978 vereinbarten Rahmenabkommen über deutsch-amerikanische Rüstungszusammenarbeit steht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13851* Bisher ist es uns noch nicht gelungen, eine generelle Änderung dieser Vorschriften, die sich zu Lasten der deutschen Industrie auswirken, zu erreichen. Das. Bundesministerium der Verteidigung steht mit dem Department of Defense in engem Kontakt, um möglichst rasch auch in dieser Frage zu einer bündnis- und abkommenskonformen Lösung zu kommen. Botschafter Komer und Unterstaatssekretär Dr. Perry haben mitgeteilt, daß die USA bereit sind, für kurzfristige Dispositionen weitere Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von der Facility Security Clearance — von Fall zu Fall — zu überprüfen, — längerfristig die Bundesrepublik Deutschland auf die gleiche Basis mit anderen Staaten zu stellen, mit denen die USA bereits industrielle Sicherheitsabkommen abgeschlossen haben. In einem derzeit akuten Fall (Firma Siemens) ist im übrigen veranlaßt worden, daß eine nicht diskriminierende Behandlung erfolgt. Sie können versichert sein, daß von seiten des Bundesministers der Verteidigung alles getan wird, um Hindernisse dieser Art gegen eine gleichberechtigte Partnerschaft auszuräumen. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 7, 8 und 9) : Welche Jugend- und Studentenorganisationen sollten nach Auffassung der Bundesregierung an der Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Jugendlichen im Rahmen des Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen beteiligt werden? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung insbesondere aus der Tatsache, daß in dem von der polnischen Regierung vorgelegten Entwurf für ein Durchführungsprogramm des Abkommens über die kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen unter den in der Bundesrepublik Deutschland tätigen studentischen Organisationen lediglich kommunistische Organisationen aufgeführt sind — nämlich der Marxistische Studentenbund (MSB) Spartakus, der Sozialistische Hochschulbund (SHB) und die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS) —, nicht jedoch beispielsweise der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS)? Können überhaupt Jugendorganisationen wie die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ), die im Verfassungsschutzbericht als eine demokratiefeindliche Vereinigung eingeschätzt wurde oder wie die Vereinigten Deutschen Studentenschaften (VDS), die wegen mangelnder Verfassungstreue öffentliche Mittel entzogen erhielten, Gegenstand eines internationalen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Staat sein? 1. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen am deutsch-polnischen Jugendaustausch alle organisierten und nicht-organisierten Jugendlichen beteiligt werden. 2. Für die deutsch-polnischen Verhandlungen über ein Durchführungsprogramm zum Kulturabkommen haben beide Seiten Entwürfe ausgearbeitet. Der polnische Entwurf deckt sich in der Frage des Jugendaustausches nicht mit unserem Entwurf, der mit den Bundesländern abgestimmt ist. Danach ist der Abschluß eines Jugendaustauschprogramms vorgesehen, in das alle organisierten und nichtorganisierten Jugendliche einbezogen werden können. 3. Die Bundesregierung kann gemäß § 9,1 Jugendwohlfahrtsgesetz keinen Austausch finanziell fördern, der sich auf Jugendorganisationen bezieht, die keine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Für die Förderung von Jugend- und Studentenorganisationen zur Beteiligung an internationalen Kulturaustauschprogrammen aus Mitteln außerhalb des Jugendwohlfahrtsgesetzes verweise ich auf die Maßstäbe, die die Bundesregierung unter Nr. 4 ihrer Antwort vom 29.7. 1975 (Drs. 7/3898) auf die kreme Anfrage der Fraktion CDU/CSU für die Beteiligung von Jugend- und Studentenorganisationen an internationalen Kulturaustauschprogrammen aufgestellt hat. Über eine Förderung der VDS nach diesen Maßstäben hat die Bundesregierung noch nicht entschieden. Zu Ihrer Bewertung des VDS, die ich nicht teile, verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Mai 1979 (Anlage 98 des Protokolls der 152. Sitzung des Deutschen Bundestages) auf Ihre schriftliche Anfrage vom 2. Mai 1979. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 10 und 11): Waren nach den Erkenntnissen der zuständigen Organe des Bundes an den Vorbereitungen der Krawalle gegen den Kanzlerkandidaten der Union in Köln und Essen auch türkische Grupper beteiligt? Was gedenkt die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Ländern zu tun, um ausländische Organisationen und Ausländer davon abzuhalten, sich in die innenpolitischen Auseinandersetzungen der Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Weise einzumischen? Zu Frage B 10: Nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden waren an den Vorbereitungen der gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Strauß gerichteten Aktionen in Köln am 14. September 1979 auch türkische Staatsangehörige beteiligt. So rief der „Verein der Patrioten aus der Türkei" gemeinsam mit deutschen linksextremistischen Gruppen zu einem Vorbereitungstreffen am 9. September 1979 auf. Zu den Demonstranten anläßlich der Wahlkampfveranstaltung gehörten auch etwa 30 bis 40 türkische Staatsangehörige, die nach Einschätzung der Kölner Polizei der orthodox-kommunistisch beeinflußten „Föderation der türkischen Arbeitervereine in der Bundesrepublik Deutschland e. V." (FIDEF) zuzurechnen. sind. Ob auch an der Vorbereitung der Demonstration in Essen am 14. September 1979 türkische Staatsangehörige beteiligt waren, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 13852* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Zu Frage B 11: Die Bundesregierung wird, wie in der Vergangenheit auch, in Fällen, in denen sie die Einleitung ausländerrechtlicher Maßnahmen gegen zweifelsfrei identifizierte ausländische Staatsangehörige für notwendig erachtet, entsprechende Maßnahmen bei den für die Durchführung des Ausländergesetzes zuständigen Bundesländern anregen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 12) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Reisebeihilfe nach § 5 der Trennungsgeldverordnung (TGV) die Zuschläge für Intercity-Züge weiterhin nur in den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 2 TGV berücksichtigt, obwohl die Deutsche Bundesbahn mit der Einführung des Stundentakts im Intercity-Netzverkehr zahlreiche D-Züge „umgestuft" und damit als Alternative im Fernverkehr ausgeschaltet hat, und beabsichtigt die Bundesregierung, aus dieser von der Deutschen Bundesbahn geschaffenen Lage die Konsequenzen zu ziehen und die Trennungsgeldverordnung in absehbarer Zeit zu ändern? Ihren Hinweis, daß im Rahmen der Reisebeihilfen für Familienheimfahrten Eisenbahnzuschläge nur in den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 2 TGV erstattet werden, kann ich bestätigen. Die Bundesregierung wird bei der nächsten Novellierung der Trennungsgeldverordnung prüfen, ob' die Erstattungsregelung wegen des verstärkten Einsatzes von IC-Zügen allgemein auf die Zuschläge in Höhe von 3 DM für diese Züge ausgedehnt werden muß. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 13, 14 und 15) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die unbefriedigende Liegenschaftssituation des Technischen Hilfswerks zu unternehmen, dessen Nachholbedarf bei Neubaumaßnahmen, kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie auch der Anmietungen von Garagen und Unterkunftsräumen beträchtlich ist? Wie soll die bereits bestehende Differenz zwischen Ausgabenbedarf lediglich bei Neubaumaßnahmen (Titel 71 252) im Haushaltsjahr 1980 ca. 19 Millionen DM, im Haushaltsjahr 1981 ca. 18,5 Millionen DM und dem Voranschlag für die Haushaltsjahre 1980 7 Millionen DM und 1981 8 Millionen DM überbrückt werden, wenn eine noch größere Differenz zwischen aufzuwendenden Kosten und gewährten Mitteln bei der steigenden Kostengrenze für derartige Baumaßnahmen von 250 000 DM auf 500 000 DM in den 80er Jahren zu erwarten ist? Wie kann der Zivilschutz effektiv gestaltet werden, wenn für das Haushaltsjahr 1979 2 Millionen DM zur Verfügung stehen (1980 bis 1982 je 2,6 Millionen DM), während ein Jahresbedarf von 10,7 Millionen DM beim Bundesamt für den Zivilschutz vorliegt? Für Bau- und Grunderwerbsmaßnahmen zur Verbesserung der Unterbringungssituation der Ortsverbände des Technischen Hilfswerks sind in den Jahren 1971 bis 1979 unter Einreichung der Sonderprogramme der Jahre 1974 und 1975 und der nach 1979 übertragenen Ausgabereste insgesamt 65 Millionen DM verausgabt worden; davon im Jahre 1978 allein ca. 14 Millionen DM. Im Hinblick auf die notwendige finanzielle Schwerpunktbildung für Fahrzeuge und Ausstattung des Katastrophenschutzes sowie für den Schutzraumbau, die auch vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages empfohlen wurde, kann der für das Technische Hilfswerk bestehende Baubedarf nur langfristig erfüllt werden. Ferner ist zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung durch Beschluß vom 28. Mai 1979 der Empfehlung des Finanzplanungsrates gefolgt ist, auf eine Streckung der öffentlichen Bauinvestitionen hinzuwirken, um Preissteigerungen zu dämpfen und die Investitionsnachfragen zu verstetigen. Für die Jahre 1980 bis 1983 sind 33 Millionen DM in den Haushalt und den Finanzplan aufgenommen, so daß mittelfristig der bisher geschätzte Gesamtbedarf von 106 Millionen DM im wesentlichen gedeckt werden kann. In den angeführten Beträgen sind die Mittel für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Kosten bis zu 250 000,— DM nicht enthalten. Die Kostengrenze für diese kleinen Baumaßnahmen ist ab 1980 auf 500 000,— DM erhöht worden. Dies bedeutet lediglich, daß für solche Baumaßnahmen ein vereinfachtes verwaltungsmäßiges Verfahren (Abschnitt D RBBau) angewendet wird; eine noch größere Differenz zwischen aufzuwendenden Kosten und gewährten Mitteln kann hieraus nicht hergeleitet werden. Der für kleine Baumaßnahmen bestehende Bedarf von 10,7 Millionen DM kann aus den bereits oben genannten Gründen ebenfalls nur mittelfristig gedeckt werden. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 16) : Hat die Bundesregierung durch Austausch eines Briefwechsels mit der französischen Regierung die Verträge der deutschen Elektrizitätswirtschaft mit der französischen Firma Cogema zur „Entsorgung" deutscher Kernkraftwerke gleichsam politisch ratifiziert, obwohl dem Petitum des Parlaments auf Einblick in die geheimen Verträge bislang nicht stattgegeben wurde, und wenn ja, wie erklärt die Bundesregierung diesen Tatbestand? Zu der in Ihrer Anfrage anklingenden Besorgnis kann ich Ihnen versichern, daß der Briefwechsel zwischen der deutschen und französischen Regierung die Interessenlage der Bundesrepublik Deutschland in der Entsorgungsangelegenheit in keiner Weise beeinträchtigt oder präjudiziert. Im Hinblick auf die in Ihrer Anfrage implizierte Problematik würde ich es für nützlich halten, wenn wir in Kürze darüber sprechen könnten. Ich schlage vor, daß sich unsere Büros zwecks Terminvereinbarung in Verbindung setzen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schacht- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13853* schabel (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 17, 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Industrie-Branchen — außer bei Zementwerken — die Verwendung von Thallium üblich ist? Liegen Erkenntnisse über weitere Fälle einer Abgabe von Thallium an die Umwelt bei Produktionsverfahren vor, außer den bisher aus den Medien bekannten? Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung zur Verhinderung weiterer Umweltschäden durch Thallium vor? Zu Frage B 17: Thalliumhaltige sulfidische Erzkonzentrate (Kiese) werden in der chemischen Industrie zur Schwefelsäureerzeugung und im Metallhüttenwesen zur Metallgewinnung eingesetzt. Beim sogenannten Röstprozeß zur Verbrennung des Schwefels mit anschließender Schwefelsäuregewinnung wird je nach verwendetem Röstverfahren ein Teil des Thalliums mit verflüchtigt; er schlägt sich dann in der Schwefelsäureanlage als Schlamm nieder und dient so als Ausgangsstoff für die Thalliumgewinnung. Bei der modernen Wirbelbett-Röstung erfolgt keine Thalliumseparierung, d. h. alles Thallium verbleibt im sogenannten Kiesabbrand. Im Falle der Schwefelkieskonzentrate der Sachtleben Bergbau GmbH lag der Thalliumgehalt im Kiesabbrand bei 0,03 bis 0,05 °/o. Der Kiesabbrand wird in der Zementindustrie nicht wegen seines Thalliumgehaltes, sondern wegen seines Gehaltes an Eisenoxid (ca. 58 0/0) verwendet. Einen gezielten Einsatz von Thallium gibt es auf folgenden Anwendungsgebieten: Glasindustrie: optische Gläser, Edelsteinimitationen Farben: Leuchtfarbstoffe, pyrotechnische Artikel Schädlingsbekämpfung: Vorwiegend Rattengift (T12 SO4) Kosmetik: -Enthaarungsmittel (Thalliumazetat; inzwischen verboten) Labor: — Thalliumbromid — Thalliumjodid-Mischkristalle als optische Fenster im Infrarotbereich — Thalliumsulfid (T12S) als Photohalbleiter — Thalliumsalzlösungen als Schwereflüssigkeiten für die Gesteinsanalyse — als Aktivator von Fluoreszenzlampen — als Zusatz zu Bleianoden — als Quecksilber-Thallium-Legierung mit einem Gefrierpunkt von —60° C zur Herstellung von Spezialthermometern Elektroindustrie: Gleichrichterbau, Katalysatoren. Zu Frage B 18: Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor. Zu Frage B 19: Ich verweise auf die gleichartige Mündliche Frage A 12 der Kollegin Frau Dr. Hartenstein, die in der 171. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. September 1979 durch Staatssekretär Dr. Fröhlich beantwortet worden ist (BT-Protokoll S. 13614). Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 20) : Wann gedenkt die Bundesregierung die Jubiläumszuwendungen, die durch die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes in der Fassung vom 7. Mai 1965 (BGBl. I S. 411) — also vor über 14 Jahren — festgelegt worden sind, an die jetzt getroffene tarifvertragliche Regelung für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst anzupassen? Bei den Überlegungen, die Jubiläumszuwendungen zu erhöhen, ist die Bundesregierung stets davon ausgegangen, daß die Anhebung für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes zeitgleich erfolgt. Es ist vorgesehen, daß die in Aussicht genommenen beamtenrechtlichen und tarifvertraglichen Regelungen am 1. Januar 1980 in Kraft treten. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 21, 22 und 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, an welchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Monaten Thallium-Immissionen festgestellt worden sind, und wie beurteilt die Bundesregierung deren gefährliche. Folgen? Welche Möglichkeiten bestehen nach Meinung der Bundesregierung, um diese gefährlichen Thallium-Immissionen zu verhindern? Wie beurteilt die Bundesregierung den von Wissenschaftlern der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung in Neuherberg-München entwickelten und relativ einfachen biologischen Test, mit dem durch Umweltkatastrophen gefährdete Gebiete im Umkreis von chemischen Werken überwacht und selbst kleinste Mengen hochgiftiger Substanzen nachgewiesen werden können, und erwägt sie gegebenenfalls für die Einführung dieses Verfahrens einzutreten? Zu Frage B 21: Thallium-Immissionen sind dort aufgetreten, wo thalliumhaltige Schwefelkiese bzw. Kiesabbrände verarbeitet wurden. Es sind dies nach unseren bisherigen Kenntnissen die Zementwerke in Lengerich, Erwitte, Geseke, Paderborn, Leimen, Heidenheim-Mergelstetten, Schelklingen und Lengfurt. Da der Kiesabbrand nur als ein Zusatzmittel zur Erhöhung des Eisenoxidgehaltes im Zement verwendet wird und in den einzelnen Zementsorten Kiesanteile zwischen ca. 1 und 4 Prozent zugesetzt werden, sind auch die Thallium-Immissionen in 13854* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 der Umgebung der betreffenden Zementwerke sehr verschieden. Darüber hinaus ist in der Umgebung einer Zellstoffabrik in Redenfelden (Landkreis Rosenheim) Thallium gefunden worden. Hier wurde zur Schwefelsäuregewinnung der gleiche Schwefelkies (Pyrit) wie bei der Sachtleben Chemie GmbH in Duisburg-Homburg abgeröstet. Die an Frischgemüse festgestellten Thalliumkonzentrationen liegen mancherorts unterhalb der Bedenklichkeitsgrenze, die im Hinblick auf die toxische Wirkung auf den Menschen in Nordrhein-Westfalen mit 0,5 mg Tl/kg Frischgemüse und in Süddeutschland mit 0,25 mg Tl/kg festgelegt worden ist. Weil Pflanzenschädigungen durch Thallium bisher weniger bekannt waren, hat die Suche nach dem verursachenden Schadstoff bei dem Vorfall des Zementwerkes Lengerich relativ lange gedauert. Daß Thallium zu Mißbildungen bei menschlichen Embryos führen kann, ist bisher nicht bekannt. Allerdings wurde von Wissenschaftlern des II. Physiologischen Instituts der Universität Bonn festgestellt, daß Thalliumgaben bei Mäusen Fehlbildungen und Aborte zur Folge haben. Nach der 1. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BImSchG „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft" (TA Luft) zählen Thallium und seine Verbindungen zu den gefährdenden Stäuben der Klasse I, deren Emissionen zusammen mit den anderen gleichartigen Schadstoffen auf eine Massenkonzentration von insgesamt 20 mg/m3 Abgas begrenzt sind. Zu Frage B 22: Die modernen Brennöfen der "deutschen Zementwerke sind mit Filteranlagen ausgerüstet, die Entstaubungswirkungsgrade von mehr als 90 Prozent erreichen. Das spezielle Problem beim Zusatz thalliumhaltigen Eisenoxids bestand offensichtlich darin, daß das Thallium nicht in gleichem Maße abgeschieden worden ist, wie die anderen staubförmigen Bestandteile im Abgas. Wahrscheinlich müßte wegen des Thalliums ein prinzipiell anderes Abscheideverfahren angewendet werden. Statt dessen dürfte es aber wirtschaftlicher sein, thalliumfreies Eisenoxid einzusetzen. Zu Frage B 23: Eine geeignete Überwachung von Anlagen, die langlebige gefährdende Substanzen emittieren, ist seit Jahren Ziel umfangreicher, von der Bundesregierung geförderter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten. Ich darf hieran auf die Antwort von Staatssekretär Dr. Fröhlich auf die Frage A 13 der Kollegin Frau Dr. Hartenstein in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. September 1979 verweisen (BT-Protokoll S. 13615). Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch der Einsatz von Bioindikatoren seit längerem untersucht. Bisher ist es zwar gelungen, für eine Reihe von Schadstoffen Bioindikatoren zu finden — wie im von Ihnen angesprochenen Fall der Ges. f. Strahlen- und Umweltforschung für das „Seveso-Gift" TCDD. Der Einsatz von Bioindikatoren zur Überwachung von Anlagen stößt jedoch deswegen auf Schwierigkeiten, weil die Zusammenhänge zwischen den Emissionen und der Anreicherung der langlebigen Schadstoffe im Boden sowie ihren Übergang in Pflanzen und Tiere so zuverlässig bekannt sind, daß hieraus konkrete und allgemein verbindliche Immissionswerte in der TA Luft festgesetzt werden können. Sie dürfen versichert sein, daß die Bundesregierung dem Problem der Überwachung von Emissionen und Immissionen langlebiger gefährdender Substanzen hohe Priorität beimißt und wissenschaftliche Erkenntnisse, die Aussichten auf praktikable Lösungen bieten, sofort aufgreifen wird. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 24 und 25) : Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Umweltbeeinträchtigungen durch Kohleveredlungsanlagen im Hinblick auf die Standorte, welche die Bundesregierung im Programm zur Kohleveredelung vorzuschlagen gedenkt? In welchem Umfang hat die Bundesregierung untersucht, welche Umweltbelastungen von großen Kohleveredlungsanlagen ausgehen, und zu welchen Schlußfolgerungen ist sie hierbei gekommen? Zu Frage B 24: Beim Betrieb von Kohleveredlungsanlagen zur Herstellung synthetischer Brennstoffe treten teilweise dieselben Umweltprobleme auf wie bei Kraftwerken, Kokereien oder Rohölraffinerien. Die Umweltbelastungen, die aus diesen Anlagen herrühren, sind überwiegend bekannt. Außerdem hat die Bundesregierung in mehreren Fällen im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben eine finanzielle Unterstützung gewährt, um eine noch weiter verbesserte Umweltschutztechnologie zu entwickeln. Kohleveredlungsanlagen bedürfen vor ihrer Errichtung und ihrem Betrieb einer besonderen Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen ist ggf. durch Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid sicherzustellen. Zu Frage B 25: Entsprechend der Ankündigung des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung zur Energiepolitik vor dem Deutschen Bundestag am 4. Juli 1979 bereitet die Bundesregierung ein Programm zur Erzeugung synthetischer Brennstoffe aus Kohle im großtechnischen Maßstab vor. In der Bundesrepublik Deutschland werden zur Zeit mehrere Pilotanlagen zur Kohlevergasung betrieben; Pilotanlagen zur Kohleverflüssigung werden derzeit errichtet. Der Bundesminister für Forschung und Technologie beabsichtigt, in Kürze Vorprojekte zur Kohleveredelung mit erheblichen Mitteln zur fördern; Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13855* dabei sind im Rahmen der Planungsarbeiten umfassende Untersuchungen über Art und Umfang der mit dem Betrieb dieser Anlagen verbundenen Umweltauswirkungen vorgesehen. Bei den Beratungen über weitere, mit öffentlichen Mitteln geförderte Vorhaben sollen neben der Industrie besonders auch die Länder hinzugezogen werden. Dabei werden Fragen der Standortwahl eine besondere Rolle spielen, um in einem möglichst frühen Zeitpunkt auch insoweit sicherzustellen, daß Umweltbelange ausreichend berücksichtigt werden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 26) : Welches Konzept verfolgt das Bundesarchiv Koblenz mit den 2 Millionen DM, die für den Ausbau des Freiheitsmuseums Rastatt in vier Raten vorgesehen sind, und wofür wird der auf das Jahr 1979 entfallende Teilbetrag von 500 000 DM konkret verwendet? Der gesamte Betrag von 2 Millionen DM soll dazu dienen, die vorhandenen Räume besser zu nutzen, die Ausstellungsfläche durch neue Räume zu erweitern und die Ausstellung durch bessere Präsentation der Exponate und Anschaffung neuer Exponate unter Einbeziehung bisher nicht behandelter Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte zu verbessern. Der auf das Jahr 1979 entfallende Teilbetrag von 500 000,— DM soll für Baumaßnahmen (bis zu 300 000,— DM), für die Verbesserung der Präsentation (bis zu 80 000,— DM) und für die Erweiterung der Ausstellung (bis zu 120 000,— DM) verwendet werden. Das Gesamtkonzept stellt sich nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen wie folgt dar: 1. Bauliche Maßnahmen — Kurzfristige Einbeziehung des Innenhofs in die Ausstellung durch Aufstellung eines Pavillons mit Kosten von ca. 320 000,— DM oder die Gewinnung von 5 Räumen, die z. Z. vom Finanzamt Rastatt genutzt werden, mit Herrichtungskosten von 80 000,— DM und bei der Erstattung der Aufwendungen für den Ausbau von Ersatzräumen für das Finanzamt 250 000,— DM. In beiden Fällen sind für bauliche Maßnahmen zur Umwandlung des bisherigen Filmraums und der Büroräume sowie für die Herrichtung des Flurs etwa 75 000,— DM zu veranschlagen. Somit sind entweder 395 000,— DM bei Errichtung eines Pavillons oder 155 000,— DM bei Gewinnung von Räumen des Finanzamtes bzw. 405 000,— DM zu veranschlagen, falls das Land Baden-Württemberg eine Kostenerstattung verlangt. — Langfristig ist die Herrichtung von Räumen im Erdgeschoß des Schlosses Rastatt beabsichtigt, die an den derzeit genutzten Teil des Schlosses angrenzen und in denen z. Z. Behörden des Landes Baden-Württemberg (Notariat, Finanzamt) untergebracht sind. Hierfür ist die für 1982 vorgesehene Verlegung der Landesbehörden in andere Gebäude Voraussetzung. Die Herrichtungskosten würden ca. 200 000,— DM betragen. 2. Verbesserung der Präsentation der Dauerausstellung Zur Verbesserung der Präsentation der Dauerausstellung, die auf die Darstellung der Freiheitsbewegungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts beschränkt bleiben soll, sind folgende Maßnahmen erforderlich: — Ersatz der bisherigen Ausstellungstafeln durch Ausstellungselemente, Herstellung von Bildern und Texten sowie die Montage mit Kosten in Höhe von 250 000,— DM. Hiervon können noch 1979 für die Neugestaltung der ersten Räume 60 000,— DM in Anspruch genommen werden. — Zusätzlich zu den vorhandenen Dia-TonSchauen und Filmvorführungen sind die Herstellung einer Multivisionswand einschließlich der erforderlichen Apparate für ca. 130 000,— DM und die Umwandlung von Landkarten über Revolutionsereignisse in Leuchttafeln für 20 000,— DM erforderlich. Die Umwandlung in Leuchttafeln wäre noch 1979 möglich. 3. Erweiterung der Ausstellung — Die Herstellung weiterer Dioramen, u. a. vom Karlsruher Ständehaus und der Nationalversammlung in der Paulskirche, und von Modellen der Wohnverhältnisse verschiedener sozialer Schichten um 1845 erfordern insgesamt 100 000,— DM, von denen 15 000,— DM für das Modell des Ständehauses noch 1979 ausgegeben werden könnten. — Zusätzlich zu den vorhandenen Dokumenten und Bildern sollen weitere Objekte wie Gebrauchsgegenstände, Waffen, Becher und Medaillen mit der Darstellung historischer Ereignisse erworben werden. Der dafür geschätzte Betrag von 100 000,— DM soll auf 4 Haushaltsjahre verteilt werden. — Die in der Dauerausstellung nicht berücksichtigten Epochen und Ereignisse der Geschichte der Freiheitsbewegungen sollen in jährlich wechselnden ständigen Sonderausstellungen dargestellt werden. Für die Beschaffung des Materials, die grafische Gestaltung, die Beratung durch Sachverständige und die anteiligen Kosten für die Ausstellungselemente und Vitrinen sind jeweils 100 000,— DM zu veranschlagen, bei den vorgesehenen 7 Ausstellungen also 700 000,—DM. Es wird versucht, die Ausstellung 13856* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 „Dichter und Schriftsteller als Kämpfer für Freiheitsrechte von Ulrich von Hutten bis Thomas Mann" noch in diesem Jahre fertigzustellen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 27): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1979 ergriffen, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich zum Abbau von Wettbewerbshindernissen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß diejenigen Umsätze, für die ein vom allgemeinen Steuersatz abweichender Steuersatz gelten soll, baldmöglichst durch eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften für alle Mitgliedstaaten einheitlich bestimmt werden sollen, und welche Dienststellen bei den Europäischen Gemeinschaften hat die Bundesregierung bereits angesprochen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich in Brüssel um eine weitere Harmonisierung der Umsatzsteuern zu bemühen, solange das Gesetzgebungsverfahren, durch das die 6. EG-Richtlinie ins deutsche Recht übernommen werden soll, noch nicht abgeschlossen ist. Sie hat jedoch vor, das Anliegen des Deutschen Bundestages in der Entschließung vom 17. Mai 1979 der EG-Kommission zu unterbreiten, wenn das Umsatzsteuergesetz 1980 verkündet ist. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 28 und 29) : Hält es die Bundesregierung mit dem von ihr mehrfach bekundeten Grundsatz, daß zwischen dem Einkommensteueranteil einer Gemeinde und der Steuerleistung ihrer Bürger ein möglichst aktueller Zusammenhang bestehen muß, für vereinbar, daß der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer nach den Ergebnissen der mehrere Jahre zurückliegenden Finanzstatistiken (z. B. für 1979: Einkommensteuerfinanzstatistik 1974) festgelegt wird? Weshalb wird für die Festlegung des Verteilungsschlüssels nicht aktuelleres statistisches Material verwendet, das mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung ohne größere Schwierigkeiten gewonnen werden kann? Nach dem Gemeindefinanzreformgesetz erhalten die Gemeinden 14 v. H. (ab 1. Januar 1980 15 v. H.) des Aufkommens an Lohn- und veranlagter Einkommensteuer. Dieser Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird nach einem Schlüssel verteilt, der sich — ebenso wie die von der Bundesregierung bekundeten Grundsätze — nach den Bestimmungen des Gemeindefinanzreformgesetzes zu richten hat. Nach § 2 dieses Gesetzes wird der Verteilungsschlüssel von den Ländern aufgrund der Bundesstatistiken über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer nach § 1 des Gesetzes über Steuerstatistiken vom 6. Dezember 1966 (BGBl. I S. 665) in der jeweils geltenden Fassung ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über Steuerstatistiken werden die Statistiken der Steuern vom Einkommen in Abständen von drei Jahren ausgehend von 1965 durchgeführt. § 3 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes ermächtigt den Bundesfinanzminister, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, welche Bundesstatistiken über die veranlagte Einkommensteuer und über die Lohnsteuer für die Ermittlung des Schlüssels jeweils maßgebend sind. Seit 1972 sind der Ermittlung der Schlüsselzahlen immer die jeweils aktuellsten Einkommensteuerstatistiken zugrunde gelegt worden. Diese Statistiken werden von den Statistischen Landesämtern erstellt und vom Statistischen Bundesamt aggregiert. Die Ermittlungen der Statistischen Landesämter können erst abgeschlossen werden, wenn die vollständigen Einkommensteuerstatistiken vorliegen. Weil durch die Fristen, die den Lohn- und Einkommensteuerzahlern zur Abgabe ihres Antrags auf Lohnsteuerjahresausgleich bzw. ihrer Einkommensteuererklärung eingeräumt wurden, erhebliche Zeit beansprucht wird, können die Ergebnisse der Steuerstatistiken regelmäßig erst zweieinhalb Jahre nach Abschluß des Veranlagungszeitraumes vorliegen. Unter Beachtung dieses Sachverhaltes ist offenkundig, warum den Schlüsselzahlen ab 1. Januar 1979 nur die Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik 1974 zugrunde gelegt werden können. Gleichzeitig ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, daß erst drei Jahre später eine Anpassung an die veränderten Einkommensverhältnisse möglich ist. Ob sich in der Zukunft die Einkommensteuerstatistiken durch die nach dem föderalistischen Aufbau der Bundesrepublik dafür zuständigen Landesbehörden schneller aufstellen lassen, vermag ich nicht zu beurteilen. Anlage 50 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 30) : Wie hoch wäre bei Einbeziehung der Kraftfahrzeugsteuer in die Mineralölsteuer und der daraus resultierenden Benzinpreiserhöhungen im einzelnen die Mehrbelastung ländlicher und strukturschwacher Räume gegenüber den Verdichtungszonen und Ballungszentren unter Berücksichtigung der mehr zurückgelegten Kilometer, des erhöhten Benzinverbrauchs und der regionalen Preisdifferenzierung? Bei aufkommensneutraler Umlegung der gesamten Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer müßte der Kraftstoffpreis unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer um ca. 15 Pf/Liter erhöht werden (Stand 1979). Eine solche Vollumlegung der gesamten Kfz-Steuer ist jedoch nur eines der denkbaren Modelle. Die Bundesregierung hat keine Vorentscheidung dafür oder dagegen getroffen. Statistische Unterlagen über das unterschiedliche Verkehrsverhalten der Kraftfahrer in Ballungsgebieten bzw. in ländlichen Bereichen, über deren Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13857* durchschnittliche Fahrleistung und über regionale Preisunterschiede, die einen entsprechenden Belastungsvergleich zulassen, liegen nicht vor. Mögliche Belastungsverschiebungen bei Einbau der Kfz-Steuer in die Mineralölsteuer sind in jedem Einzelfall abhängig von der tatsächlichen Fahrleistung und der relativen Höhe des Kraftstoffverbrauches: Mehrbelastungen ergeben sich bei hoher jährlicher Fahrleistung und relativ hohem Kraftstoffverbrauch, Entlastungen treten bei niedrigen Fahrleistungen und relativ niedrigem Kraftstoffverbrauch ein. Für einen Mittelklassewagen — Taunus L 1600 — käme es z. B. bei einer jährlichen Fahrleistung von 10 000 km zu einer Besserstellung gegenüber geltendem Recht von 58,40 DM. Eine jährliche Fahrleistung von 20 000 km würde hingegen zu einer Schlechterstellung von 113,60 DM jährlich führen. Die Mehrbelastung ländlicher und strukturschwacher Räume im Falle einer Umlegung läßt sich danach wegen der unterschiedlichen Belastungsverschiebungen im Einzelfall nicht quantifizieren. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 31 und 32) : Wie hoch sind die insgesamt von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Kredite, in welchem Zeitplan sind sie zur Rückzahlung fällig, und wie hoch sind die Zinsen bis zur gesamten Rückzahlung dieser aufgenommenen Kredite? Handelt es sich bei diesen Krediten um Kredite mit einem festen Rückzahlungstermin, oder ist hier eine variable Rückzahlungsmöglichkeit vorhanden? Zu Frage B 31: Der Schuldenstand des Bundes betrug am 30. Juni 1979, vor Abzug der Eigenbestände, rund 195 Mrd. DM. Darin sind nichttilgbare Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundesbank in Höhe von rd. 8,1 Mrd. DM enthalten. Die Kredite werden wie folgt zur Rückzahlung fällig: — in Mrd. DM — 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 14,2 23,7 29,7 28,0 19,3 17,3 9,9 10,9 9,2 1988 1989 1990 ab 1991 8,8 7,2 1,8 6,9 Die Zinsverpflichtungen des Bundes betragen nach dem Schuldenstand vom 30. Juni 1979 in den Jahren — in Mrd. DM — 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 5,1 11,1 10,8 9,1 7,2 6;5 4,3 4,0 2,4 1988 1989 1990 ab 1991 1,8 1,3 0,8 1,7 Zu Frage B 32: Bei den Kreditmarktmitteln handelt es sich um Kredite mit festen Laufzeiten. Lediglich bei den Bundesschatzbriefen können die Erwerber, bei sonst festen Laufzeiten von 6 und 7 Jahren, diese nach Ablauf eines Laufzeitjahres vorzeitig zurückgeben. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 33) : Unternimmt die Bundesregierung etwas und gegebenenfalls was gegen die Einfuhr sogenannter Antibiotika-Eier aus unserem Nachbarland Holland? Amtliche Hinweise, daß Eier aus den Niederlanden in die Bundespublik Deutschland verbracht werden, die nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, liegen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nicht vor. Von seiten der Geflügel- und Eierwirtschaft ist allerdings darauf hingewiesen worden, daß in den Niederlanden Legehühnern Futtermittelzusatzstoffe und Arzneimittel in einer Weise zugeführt werden sollen, die nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unzulässig ist. Eier, die als Lebensmittel in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden, müssen, wie alle Lebensmittel, die hier in den Verkehr gebracht werden, den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den dafür zuständigen Landesbehörden. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (§ 48) sieht darüber hinaus auch die Mitwirkung der Zolldienststellen vor, um solchen Mißständen effektiv zu begegnen. Art und Weise der Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung können vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit nicht bestimmt werden. Die Bundesregierung wird jedoch die obersten Landesbehörden bitten, den Hinweisen über das Vorhandensein von Antibiotika in Eiern und Geflügel durch vermehrte Untersuchungen bei der Einfuhr Rechnung zu tragen. Sollten die Hinweise durch amtliche Ergebnisse bestätigt werden, wird sich die Bundesregierung — wie in der Vergangenheit geschehen — an die niederländischen Behörden wenden und auf Abstellung der Mißstände drängen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 34) : Beabsichtigt die Bundesregierung — im Falle einer Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AUG) — eine Abgrenzung von echten und unechten Werkverträgen im Gesetz vorzunehmen, um so die auf dem Wege der unechten Werkver- 13858* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 träge betriebene illegalen Arbeitnehmerüberlassungen transparenter und für die Prüfer eindeutiger identifizierbar werden zu lassen? Die Bundesregierung wird im Rahmen des zum 30. Juni 1980 dem Deutschen Bundestag vorzulegenden Vierten Berichts der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sorgfältig prüfen, ob Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes notwendig sind und ob wegen des zunehmenden Ausweichens in Werkverträge auch insoweit gesetzgeberische Schritte erforderlich werden. In ihrem Ersten Bericht (BT-Drucks. 7/2365) hatte die Bundesregierung bereits erwogen, bei bestimmten Arten des Personaleinsatzes außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers eine Vermutung für das Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung einzuführen und damit die Unterscheidung zwischen echten und unechten Werkverträgen zu erleichtern. Ein abschließendes Urteil über die Notwendigkeit einer derartigen gesetzlichen Bestimmung kann jedoch erst nach sorgfältiger Beobachtung der tatsächlichen Verhältnisse getroffen werden. Zur Vorbereitung des Vierten Erfahrungsberichtes hat die Bundesregierung in diesen Tagen die Länder, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag, den Deutschen Handwerkskammertag, die Bundesanstalt für Arbeit, die Sozialversicherungsträger und den Verband der Verleihunternehmen um Mitteilung ihrer Erfahrungen gebeten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 35) : Kann die Bundesregierung bereits erste Auskünfte über die Erfahrungen der Finanzverwaltungen geben, die — nach Außkunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Böhme auf meine Frage vom 30. März 1979 — dazu übergegangen sind, zur Verbesserung der Realisierung von Steueransprüchen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung den Entleiher für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer über § 10 AUG in Anspruch zu nehmen? Mir liegen noch keine Erfahrungsberichte darüber vor, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis die Finanzämter von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Entleiher für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer haftungsweise in Anspruch zu nehmen. Im übrigen wird die Frage, ob der Entleiher für die vom Verleiher nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer haftet, von den Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt. Nachdem zwei Finanzgerichte diese Möglichkeit uneingeschränkt bejaht haben, vertritt ein weiteres Finanzgericht nunmehr die gegenteilige Auffassung. Gegen diese Entscheidung ist Revision eingelegt worden. Erst wenn die Entscheidung des Bundesfinanzhofes über die Revision vorliegt, wird sich beurteilen lassen, ob und ggf. welche gesetzgeberischen Maßnahmen zur Sicherung der Lohnsteueransprüche erforderlich werden, Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 36, 37 und 38): War — wie das Delmenhorster Kreisblatt vom 14. September 1979 meldete — für die beabsichtigte Stillegung der Wollkämmerei der VKS in Delmenhorst mit dem Verlust von mindestens 200 Arbeitsplätzen eine Stellungnahme des Bundeskartellamts in Berlin ausschlaggebend? Welche Gründe waren beim Verbot der Fusion mit der Bremer Wollkämmerei maßgebend, und warum konnte eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden? Welche Marktanteile entfallen nach der Schließung der Delmenhorster Wollkämmerei auf die noch in der Bundesrepublik Deutschland verbliebenen Unternehmen? Zu Frage B 36: Presseberichte, nach denen eine Stellungnahme des Bundeskartellamtes für eine beabsichtigte Stilllegung der Wollkämmerei der Vereinigten Kammgarn Spinnerei in Delmenhorst ausschlaggebend sein soll, treffen schon deshalb nicht zu, weil dem Bundeskartellamt zwar ein Zusammenschlußkonzept mit der Bremer Wollkämmerei vorgetragen worden ist, aber die für eine nähere Beurteilung erforderlichen Daten bisher nicht mitgeteilt worden sind. Zu Frage B 37: Ebensowenig ist dem Bundeskartellamt ein Zusammenschluß angezeigt oder ein Zusammenschlußvorhaben förmlich angemeldet worden, so daß eine Entscheidung überhaupt nicht ansteht. Infolgedessen war auch keine Ausnahmegenehmigung beim Bundesminister für Wirtschaft in Rede. Ihm ist auch keine derartige Absicht mitgeteilt worden. Zu Frage B 38: Die deutsche Produktion deckt bisher mehr als die Hälfte der Inlands-Nachfrage nach Kammzügen und Vorgarnen aus Wolle und Chemiefasern ab. Daneben wird mehr als 1/3 der deutschen Produktion exportiert. Auf dem Markt konkurrieren im wesentlichen zwei große deutsche Firmen mit den Importeuren. Welcher Marktanteil nach einer eventuellen Schließung der Norddeutschen Wollkämmerei GmbH auf das noch verbleibende Unternehmen entfallen würde, läßt sich nicht absehen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 39 und 40) : Welche gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen erlauben es, Preiserhöhungen für Gas unter Maßgabe der Preise von Heizöl durchzuführen, und ist die Kopplung des Gaspreises an den des schweren Heizöls dann noch gerechtfertigt, wenn weder die Gasgewinnungs- noch die Gasvertriebskosten in der Offentlichkeit angekündigte Preissteigerungen zwischen 25 und 50 Prozent oder mehr begründen können? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13859* Hält es die Bundesregierung unter Maßgabe der dann zu erwartenden Steigerung der Kosten für die Lebenshaltung noch für vertretbar, unter allen Umständen an der Kopplung von Gas und schwerem Heizöl festzuhalten? Die Koppelung der Gaspreise an Preise für Heizöl findet sich in allen Importverträgen, im ganzen Zwischenhandelsbereich sowie beim Absatz von Gas an Industrie und Kraftwerke. Der Verkauf an private Endverbraucher erfolgt in aller Regel ohne eine solche automatisch wirkende Anpassungsklausel. Dennoch werden erhöhte Einkaufspreise der Verteiler auf die Verbraucherpreise durchschlagen; angesichts eines hohen Anteils der Verteilungskosten an den Gesamtkosten der Ortsgasunternehmen dürfte jedoch der erhöhte Einkaufspreis allein nur zu einer wesentlich geringeren Preiserhöhung für den Endverbraucher führen. Gesetzliche Regelungen und Verordnungen in der Bundesrepublik Deutschland stehen einer solchen Koppelung nicht entgegen. Die Bundesregierung sieht zwar nach wie vor deren ordnungspolitische Problematik. Praktisch läßt sich jedoch die Anwendung einer Preisanpassungsklausel im Erdgasgeschäft vor allem wegen der langen Laufzeit der Lieferverträge und zunehmender Importe der Bundesrepublik Deutschland nicht umgehen. Die Bundesregierung hat diese Haltung sowohl bei der Beurteilung der Auswirkungen des ersten Ölschocks eingenommen (vgl. Antwort auf die Parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Lenders vom 24. Juli 1974, Bundestagsdrucksache 7/2465) als auch in ihrer Stellungnahme zum Ersten Hauptgutachten der Monopolkommission (Bundestagsdrucksache 8/702 Tz. 20, 23). Auch das Bundeskartellamt hat die Koppelung der Erdgaspreise an die Heizölpreise nicht als einen Mißbrauch von Marktmacht angesehen, da die Erdgaspreise nicht über die Preise hinausgehen, die im Wettbewerb auf dem Wärmemarkt durchsetzbar wären. In der Bundesrepublik wurden in den letzten Jahren rd. 60 % des verbrauchten Erdgases (1978 rd. 34,8 Mrd. m3) aus dem Ausland (Niederlande, Norwegen, UdSSR) eingeführt, wobei der Importanteil eine steigende Tendenz aufweist. In ihren Lieferverträgen haben sich die ausländischen Lieferanten (Niederlande, Norwegen und UdSSR) in einem bestimmten Turnus (halb- oder ganzjährig) eine automatische Anpassung des Erdgaspreises an die Preisentwicklung für schweres und leichtes Heizöl ausbedungen. Damit sind die Erdgas importierenden deutschen Erdgasunternehmen einem Automatismus ausgesetzt, den sie selber nicht beeinflussen können. Eine dem wachsenden Bedarf an Erdgas entsprechende Ausweitung des Importes ist aber nur möglich, wenn man bereit ist, die international geforderten Preise und Bedingungen (z. B. Preisgleitklauseln) zu akzeptieren. Auf diesem Hintergrund erscheint die wettbewerbsrechtlich grundsätzlich hinnehmbare Koppelung des Gaspreises im Bereich des Handels und des industriellen Absatzes auch energiepolitisch tolerabel, zumal das administrative Festhalten des Preise eines einzelnen Energieträgers mit wichtigen energiepolitischen Zielsetzungen, wie der Energieeinsparung und der Entwicklung alternativer Energien, nicht in Einklang zu bringen wäre. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 41, 64 und 65) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundeswirtschaftsministers, Dr. Graf Lambsdorff, zum Bau der A 56 Düren—Euskirchen—Miel, daß — was den Ausbau dieser Autobahn betrifft — „eine Denkpause" eintreten soll, obwohl die A 56 in der Dringlichkeitsstufe 1 a ist und sogar vom Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung unterstützt wird? Ist eine Tieflage der Bundesautobahn A 56 im Bereich zwischen Kleinbüllesheim und Euskirchen technisch möglich, und welche Chancen zur Verwirklichung bestehen hierfür? Welche Grundsätze gelten für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen an Landstraßen auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes? Zu Frage B 41: Einer Denkpause — wie sie vom Bundesminister für Wirtschaft, Graf Lambsdorff, vorgeschlagen wird — steht die bisher vom Bundesminister für Verkehr einvernehmlich mit dem Land Nordrhein-Westfalen vorgesehene vorrangige Einstufung der A 56 Düren—Miel nicht entgegen. Zu Frage B 64: Eine Tieflage der A 56 zwischen Euskirchen und Kleinbüllesheim erscheint technisch nicht unmöglich. Die bisherigen Planungen haben jedoch einer Hochlage den Vorzug gegeben. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis eine erneute Überprüfung der Angelegenheit durch das Land Nordrhein-Westfalen kommt. Zu Frage B 65: Das Bundes-Immissionsschutzgesetz gilt gleichermaßen für alle öffentlichen Straßen sowie für Eisenbahnen und Straßenbahnen (§ 41 BImSchG). Es gelten daher für Lärmschutzmaßnahmen an Landstraßen dieselben Grundsätze wie für derartige Maßnahmen an Bundesfernstraßen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 42) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sich im Wirtschaftsbereich Teerbau- und Bitumenmischwerke eine den Wettbewerb bedrohende Konzentrationsbewegung abzeichnet, und welche wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen zur Erhaltung einer mittelständischen Struktur erscheinen ihr angezeigt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß sich derzeit im Wirtschaftsbereich Teerbau- und Bitumenmischwerke eine wettbe- 13860* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 werbsbedrohende Konzentrationsbewegung abzeichnet. Das Bundeskartellamt hat in den Jahren 1977/78 im Zusammenhang mit der gegenwärtig noch im Rechtsmittelverfahren anhängigen Untersagung des Zusammenschlusses der Teerbau Gesellschaft für Straßenbau GmbH und der Makadamwerk Schwaben GmbH die Wettbewerbsverhältnisse in diesem Wirtschaftsbereich untersucht und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, daß durch den Zusammenschluß die überragende Marktstellung der beiden in diesem Sektor führenden Unternehmensgruppierungen, denen eine Vielzahl von Unternehmen mit relativ geringen Marktanteilen gegenübersteht, verstärkt werde. Seither sind — abgesehen von einem nicht der Fusionskontrolle unterliegenden, unbedeutenden Fusionsfall — keine ähnlichen Konzentrationsvorgänge bekanntgeworden. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß die kleinen und mittleren Hersteller von bituminösem Mischgut auch künftig ihre Chance im Wettbewerb haben werden. Dies gilt zumal dann, wenn die im Kartellgesetz vorgesehenen Erleichterungen zur leistungssteigernden Kooperation im Rahmen von Mittelstandsvereinbarungen nach § 5 b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genutzt werden. Zum anderen könnten auch die von der Bundesregierung im Rahmen der 4. Kartellgesetznovelle vorgeschlagenen Verbesserungen der Fusionskontrolle, die u. a. eine Erfassung von Zusammenschlüssen mit lediglich regionalen Auswirkungen vorsehen, mit dazu beitragen, etwaigen wettbewerbsschädlichen Konzentrationstendenzen auf dem Markt für bituminöses Mischgut, der durch eine Vielzahl regional begrenzter Absatzgebiete gekennzeichnet ist, entgegenzuwirken. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 43 und 44) : Halt die Bundesregierung die von den EG-Mitgliedstaaten signalisierte Bereitschaft, einen Subventionskodex für die Stahlindustrie zu beschließen, für ausreichend, und welches sind die aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbaren Bestandteile einer solchen Regelung? Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Inkrafttreten eines StahlSubventionskodex zu rechnen, und sind im Vorlauf zu diesem Termin erhebliche Subventionierungen der staatlichen und halbstaatlichen Stahlunternehmen einiger EG-Länder zu erwarten? Zu Frage B 43: Die Bundesregierung begrüßt, daß sich der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft in der Tagung am 17. September 1979 nach fast eineinhalbjährigem Bemühen grundsätzlich über die Einführung einer gemeinschaftlichen Regelung für Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie geeinigt hat. Damit ist die wichtigste Voraussetzung für die baldige förmliche Verabschiedung der Regelung erfüllt. Die notwendige Einstimmigkeit im Ministerrat konnte wegen der unterschiedlichen Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten nur dadurch erreicht werden, daß alle Beteiligten Kompromißbereitschaft zeigten. Bei einem Fehlschlag 'der Verhandlungen wäre eine gemeinschaftliche Politik auf dem wichtigen Gebiet der Beihilfen für die Stahlindustrie trotz des nach dem, EGKS-Vertrag bestehenden grundsätzlichen Beihilfeverbots kaum möglich gewesen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das erreichte Ergebnis die von ihr von Anfang an als unverzichtbar geforderten Bestandteile für gemeinschaftliche Bestimmungen über Beihilfen, die nur ausnahmsweise und zeitlich eng befristet zur Vermeidung schwerer sozialer und regionaler Störungen zulässig sind, berücksichtigt. Insbesondere wurde erreicht, daß die Beihilfen an private und staatseigene Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie gleichbehandelt werden und daß alle Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie ohne Rücksicht auf die Form, die Rechtsgrundlagen und den Geber der staatlichen Hilfen erfaßt werden. Auch ist durch das neue Verfahren eine wesentlich größere Transparenz auf dem Gebiet der Beihilfen zu erwarten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die gemeinschaftliche Beihilferegelung dazu beitragen wird, die Wettbewerbsverzerrungen, die. durch die im Rahmen der Umstrukturierung erfolgenden staatlichen Interventionen bedingt sind, auf ein Mindestmaß zurückdrängen; längerfristig sollte eine sukzessive Rückführung der Subventionen erreicht werden. Schon während der laufenden Diskussion über die Einführung eines Subventionskodex hat sich eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe bei der Kommission mit den im Rahmen der Umstrukturierungsbemühungen in einzelnen Mitgliedstaaten geplanten staatlichen Interventionen befaßt. Die Gruppe hat die der Kommission notifizierten Maßnahmen verschiedener Mitgliedstaaten bereits unter Berücksichtigung des Entwurfs der Beihilferegelung erörtert. Zu Frage B 44: Die förmliche Verabschiedung der gemeinschaftlichen Richtlinien scheint Ende Oktober oder im November möglich zu sein. Der Bundesregierung sind keine Anhaltspunkte dafür bekannt, daß bis zum Inkrafttreten der Regelung mit zusätzlichen Subventionierungen staatlicher und halbstaatlicher Unternehmen zu rechnen wäre, die „im Vorlauf" auf diesen Termin getätigt würden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 45) : Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß durch den steigenden Einsatz von Kreiselmähern bei der Heuernte in wachsendem Maße Jungwild, insbesondere Rehkitze, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13861* getötet werden, die Verwendung von Schutzvorrichtungen vorzuschreiben, wie dies in verschiedenen Ländern bereits seit Jahren der Fall ist, und wann ist, falls die Frage bejaht wird, mit einer solchen Regelung zu rechnen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß beim Mähen unbeabsichtigt Wildverluste auftreten können. Diese sind allerdings durch den verstärkten Einsatz von Kreiselmähern nicht wesentlich angestiegen. Aus zahlreichen Umfragen hat die Bundesregierung erfahren, daß keine der bisher erprobten und angewandten Maßnahmen in vollem Umfang die notwendigen Schutzwirkungen zeigt. Hier gilt es daher, weitere Verfahren zu entwickeln, die insbesondere auf das unterschiedliche Verhalten der betroffenen Wildtierarten ausgerichtet sind und diese Tiere rechtzeitig zur Flucht veranlassen. Die Bundesregierung sucht mit Nachdruck nach solchen praktikablen und überprüfbaren Verfahren. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeitsstufen und der finanziellen Möglichkeiten werden zunächst Sachverständigenerörterungen und ggf. Forschungsvorhaben vorzunehmen sein. Von deren Ergebnis wird es abhängen, ob tragfähige Grundlagen für eine auf § 13 Abs. 2 Tierschutzgesetz zu stützende Verordnung zum Schutz des Wildes vor Schäden durch landwirtschaftliche Arbeiten gegeben sind. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 46) : Was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, daß Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unmittelbar von denjenigen erhoben werden, die auf diesen Grundstücken eine Landwirtschaft betreiben, statt Beiträge von Eigentümern zu erheben, die in keinerlei Beziehung zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten stehen, und ist in diesem Zusammenhang an eine Aufhebung des § 815 der Reichsversicherungsordnung i. V. m. dem Erlaß des Sozialgesetzbuchs 10 gedacht? Die Reichsversicherungsordnung räumt den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in § 815 die Befugnis ein, Beiträge für die Unfallversicherung statt vom Unternehmer (Pächter) vom Eigentümer (Verpächter) zu erheben. Acht von den insgesamt 19 landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften machen zur Zeit noch von diesem Recht Gebrauch. Solange § 815 Reichsversicherungsordnung gilt, hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, diese acht Berufsgenossenschaften zu einem Übergang auf die Unternehmer-Veranlagung zu veranlassen. Entsprechend einer Entschließung des Deutschen Bundestages in seiner 37. Sitzung am 24. Juni 1977 (BT-Drucksache 8/655) hat die Bundesregierung im Entwurf des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren — (BT-Drucksache 8/2034) vorgesehen, die Vorschrift des § 815 über die Möglichkeit des Beitragseinzugs beim Eigentümer zu streichen. Diese Änderung soll mit Beginn des vierten auf die Verkündung des Gesetzes folgenden Kalenderjahres in Kraft treten. Der Gesetzentwurf wird zur Zeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Anlage 62 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 47 und 48) : Mit wie vielen familieneigenen Arbeitskräften erwirtschaften die 168 700 landwirtschaftlichen Betriebe drei Viertel des gesamten bundesdeutschen landwirtschaftlichen Reineinkommens bzw. Gewinns, und wie hoch war das landwirtschaftliche Reineinkommen, das eine Familienarbeitskraft in diesen 168 700 Betrieben 1978 und in den fünf Jahren davor erwirtschaftet hat? Mit wie vielen familieneigenen Arbeitskräften erwirtschafteten die übrigen 674 940 Betriebe ab 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche das restliche Viertel des landwirtschaftlichen Beineinkommens, und wie hoch war das landwirtschaftliche Beineinkommen, das eine Familienarbeitskraft in diesen 674 940 Betrieben 1978 und in den fünf Jahren davor erwirtschaftet hat? Die gewünschten Angaben über die Zahl der familieneigenen Arbeitskräfte sowie die Höhe und die Entwicklung des Reineinkommens je Familienarbeitskraft für bestimmte, nach dem Einkommen geschichtete Betriebsgruppen sind aus den verfügbaren Unterlagen des Testbetriebsnetzes für den Agrarbericht sowie der allgemeinen Agrarstatistik nicht exakt zu ermitteln. Anhand von Durchschnittswerten kann allenfalls die Arbeitsleistung der familieneigenen Arbeitskräfte in den rund 170 000 einkommensstärksten Vollerwerbsbetrieben für 1977/78 auf etwa 1/4 bis 1/5 der insgesamt ca. 960 000 AK-Einheiten geschätzt werden. Durchschnittswerte für das Reineinkommen je Familienarbeitskraft sind ohne Aussage, da die absolute Höhe sowohl des Reineinkommens wieder familieneigenen AK je nach Betriebsform ganz erheblich schwankt. Eine Hochrechnung dieser Zahlen auf die Grundgesamtheit der landwirtschaftlichen Betriebe ist undurchführbar, da die erforderlichen statistischen Informationen über die Verteilung der einkommensstarken Betriebe nach Regionen, Betriebsformen und Größenklassen sowie die Aufteilung der familieneigenen AK auf vollbeschäftigte und teilbeschäftigte Familienarbeitskräfte für die einzelnen sozialökonomischen Betriebstypen nicht vorliegen. Im übrigen wäre bei einer Wertung der landwirtschaftlichen Einkommen auch die in der Regel längere Arbeitszeit in der Landwirtschaft zu berücksichtigen '(vgl. Agrarbericht Ziff. 30 S. 16). Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 49 und 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen westlichen Staaten ehemalige Kriegsgefangene die Vorziehung ihrer Rente um die Jahre der Kriegsgefangenschaft mit Eintritt des 60. Lebensjahrs beantragen können, die ihnen dann in voller Höhe so gewährt wird, als ob sie das 65. Lebensjahr vollendet hätten, und ist die Bundesregierung bereit, eine solche Regelung auch in der Bundesrepublik Deutschland zu realisieren? Wie viele ehemalige Kriegsgefangene würden bei einer Beanspruchung der Vorziehung des Altersruhegeldes um die Jahre der Kriegsgefangenschaft in Frage kommen, wenn eine generelle Vorziehung dieses Personenkreises auf das 60. Lebensjahr erfolgen würde? Zu Frage B 49: Nach einer vergleichenden Darstellung der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, die von der 13862* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Kommission der Europäischen Gemeinschaften zuletzt nach dem Stand vom 1. Juli 1978 veröffentlicht worden ist, gibt es in Belgien und Frankreich für ehemalige Kriegsgefangene Sonderregelungen für den Bezug einer Altersrente. Danach können ehemalige Kriegsgefangene die Altersrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen. In Frankreich wird die Rente so berechnet, als wenn die Rente erst von der Vollendung des 65. Lebensjahres an bezogen würde; in Belgien entfallen bei ehemaligen Kriegsgefangenen die sonst bei einem vorzeitigen Altersruhegeldbezug vorgesehenen Abschläge. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frage, ob für bestimmte Personengruppen eine Sonderregelung für den Bezug des Altersruhegeldes getroffen werden sollte, wiederholt eingehend erörtert worden. Als Ergebnis dieser Erörterungen wurde festgestellt, daß eine auf bestimmte Personengruppen abgestellte Regelung sehr schwierige Abgrenzungsprobleme schaffen würde. Jede solche Regelung würde wahrscheinlich bei anderen, nicht berücksichtigten Gruppen die Forderung nach Gleichbehandlung hervorrufen; denn was in diesem Zusammenhang ehemaligen Kriegsgefangenen zugestanden würde, könnte man vergleichbaren Personengruppen nicht versagen. Um diese Schwierigkeit zu vermeiden, hat sich der Gesetzgeber zu einer allgemeinen Sonderregelung zugunsten der Personen entschieden, . die objektiv in ihrer Erwerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigt, d. h. schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig sind. Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit, seit dem 1. Januar 1973 ab dem vollendeten 62. Lebensjahr, seit dem 1. Januar 1979 ab dem vollendeten 61. Lebensjahr und vom 1. Januar 1980 an ab dem vollendeten 60. Lebensjahr das flexible Altersruhegeld zu beantragen. Sofern bei den ehemaligen Kriegsgefangenen die genannten Voraussetzungen für einen vorzeitigen Bezug des flexiblen Altersruhegeldes vorliegen, kommen ihnen diese Regelungen wie den übrigen Versicherten zugute. Wegen der nur begrenzten Vergleichbarkeit der verschiedenen Alterssicherungssysteme würde die Bundesregierung eine Übertragung der in einzelnen Nachbarländern bestehenden Sonderregelungen für ehemalige Kriegsgefangene auf das deutsche Recht für problematisch halten. In der gegenwärtigen Situation kommen finanzielle Erwägungen hinzu. Die Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist jetzt und für die absehbare Zukunft dergestalt, daß Mehraufwendungen, wie sie durch eine Herabsetzung der Altersgrenze für ehemalige Kriegsgefangene verursacht würden, nicht vertretbar sind. Zu Frage B 50: Die Frage, wie viele ehemalige Kriegsgefangene von einer Herabsetzung der Altersgrenze auf das vollendete 60. Lebensjahr für diesen Personenkreis betroffen würden, läßt sich nicht beantworten. Nach der Volkszählung 1961 lebten im Bundesgebiet 4 967 000 ehemalige Kriegsgefangene. Es ist nicht bekannt, wie viele von diesen Personen bereits verstorben sind, wie viele von diesen Personen bereits Altersruhegeld beziehen und wie viele von den verbleibenden Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und die Voraussetzungen für ein Altersruhegeld erfüllt haben. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 51 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich innerhalb der Luftwaffe bei den Nachprüfern mit Zweitlizenzen eine immer größer werdende Unzufriedenheit bemerkbar macht, weil sie im Vergleich zu den Prüfern, die die Zweitlizenz abgelehnt haben, bedeutende zusätzliche Dienstzeitbelastungen hinnehmen müssen, die weder laufbahn- noch zulagemäßige Anerkennung finden und wann wird die Bundesregierung welche Maßnahmen ergreifen, um eine Besserstellung der Nachprüfer, die durch eine Ergänzungsausbildung die Zweitlizenz erworben haben, zu erreichen? Trifft es zu, daß der amerikanische Verteidigungsminister die Bundesregierung bzw. Bundesminister Dr. Apel aufgefordert hat, sich um ein reales Wachstum des deutschen Verteidigungsetats vom 3 v. H. zu bemühen, nachdem die Ansätze für 1980 darunter liegen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auch die gegenüber der NATO eingegangenen Zusagen (3 v. H. reale Haushaltssteigerung) zu erfüllen? Zu Frage B 51: Die am 10. Oktober 1974 erlassene ZDv 19/1 (Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrtgerät) sieht für die Bundeswehr Nachprüfer der Klasse 1 und 2 vor. Die höher qualifizierten Nachprüfer der Klasse 1 sind für die Feststellung der Verkehrssicherheit von Luftfahrtgerät verantwortlich, während Nachprüfer der Klasse 2, die nur in einer Fachrichtung .lizensiert sind, die Luftfahrttauglichkeit feststellen. Bis zur Herstellung der notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen wurde durch Übergangs- und Durchführungsbestimmungen die Einführung von Nachprüfern der Klasse 1 ausgesetzt. Im Vorgriff auf diese noch ausstehende endgültige Regelung und in Erwartung einer materiellen Besserstellung seitens der Nachprüfer wurde diesen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zusätzlicher Ausbildung eingeräumt. So sind in der Luftwaffe bereits Nachprüfer in zusätzlichen Fachrichtungen ausgebildet und lizenziert worden (Doppellizenz). Bezüglich einer von Ihnen angesprochenen zusätzlichen Dienstzeitbelastung von Nachprüfern mit Doppellizenz ist mir von einer wachsenden Unzufriedenheit dieses Personenkreises aus diesem Grunde nichts bekannt. Die Nachprüfer der Luftwaffe unterliegen verbandsbezogen einer einheitlichen Dienstzeitregelung, wobei die Nachprüfer mit Doppellizenz allerdings während dieser Dienstzeit in weiteren Fachrichtungen eingesetzt werden können. Die sich hieraus ergebende qualitative Ungleichheit von Ausbildung und Einsatz der Nachprüfer beabsichtige ich durch die Herausgabe einer überarbeiteten ZDv 19/1 zu beheben. Dazu befindet sich ein Neuentwurf in Bearbeitung, in dem das 2-Klassen-System zugunsten des bei den Verbänden heute noch praktizierten 1-Klassen-Systems wieder aufgegeben wird. Außerdem ist vorgesehen, daß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13863* durch Zusammenlegung verschiedener Fachrichtungen alter Art einerseits und eine Ergänzungsausbildung der Nachprüfer ohne Doppellizenz andererseits eine qualitative Gleichstellung erreicht wird, so daß laufbahnmäßige Maßnahmen nicht notwendig werden. Zu Frage B 55: Es ist richtig, daß die Vereinigten Staaten von Amerika um eine reale Steigerung ihrer Verteidigungsausgaben um 3 % bemüht sind und entsprechende Erwartungen im Hinblick auf die deutschen Verteidigungsausgaben 1980 geäußert haben. Dabei muß man sehen, daß es hierbei um künftige Ausgaben geht, deren genaue Höhe einmal von den Ende 1980 tatsächlich für die Verteidigung ausgegebenen Mitteln abhängt, zum anderen aber von der Entwicklung der Geldentwertung. Rein rechnerisch geben die Zahlen unseres Haushaltsentwurfs 1980 mit Steigerungsraten von 4,5 % bzw. 5,4 % einschließlich der Berlinausgaben aus heutiger Sicht noch keine volle 3%ige Realsteigerung her. Trotzdem sehe ich noch Möglichkeiten für Korrekturen, z. B. zum Ausgleich höherer Energiekosten in Höhe von rund 300 Millionen DM. Wesentlich scheint mir aber, daß die Bewertung unseres Verteidigungsbeitrags nur über einen längeren Zeitraum hinweg sinnvoll ist. Dabei ergibt sich, daß die Bundesrepublik in den Jahren 1970 bis 1979 ihre Verteidigungsausgaben im Jahresdurchschnitt um rund 3 % real erhöht hat. Zudem geht es der NATO nicht um die Erhöhung der Ausgaben schlechthin, sondern um die Schaffung zusätzlicher Verteidigungskraft. Hier setzen wir unsere Bemühungen mit einem verteidigungsinvestiven Anteil von über 31 % und einer Steigerung der Rüstungsausgaben um 7 % auch 1980 fort. Allerdings hat sich auch der Verteidigungsetat in die Konsolidierungspolitik der Bundesregierung einzuordnen. Andernfalls könnten Preissteigerungstendenzen verstärkt werden, die das reale Wachstum trotz ansehnlicher Steigerungsraten im Endergebnis wieder zunichte machen würden. In dieser Hinsicht hat die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer vergleichsweise geringen Geldentwertung eine wesentlich bessere -Ausgangsposition als die USA, die eine Preissteigerungsrate bis zu rund 13 % ausgleichen müssen, bevor ihre Verteidigungsleistungen ein reales Wachstum erreichen. Ob das gelingen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 52) : Liegen dem Bundesverteidigungsministerium neue anthropologische Untersuchungen zum Thema „Belastung des fliegenden Personals" vor, die ein Abgehen vom Verhältnis 100 : 80 in der Zulagenregelung zwischen fliegendem Personal (Strahl) und sonstigem fliegenden Personal gerechtfertigt erscheinen lassen, oder wie sonst begründet die Bundesregierung ihre derzeitigen Vorschläge? Die Forderung nach einer Relation 100 : 80 in der Zulagenregelung für das fliegende Personal der Bundeswehr beruht auf einer gutachterlichen Stellungnahme für den Grad der psycho-physischen Belastungen dieses Personals aus dem Jahre 1971. Zwischenzeitlich liegen keine Erkenntnisse vor, die eine anders geartete Abstufung in der Belastung begründen würden; ein neuerliches Gutachten aus 1979 bestätigt vielmehr im Prinzip die damaligen Feststellungen. Bei der Neuordnung der Stellenzulage des fliegenden Personals im Jahre 1971 dienten die Erkenntnisse der gutachterlichen Stellungnahme als Anhalt, da militärische Untersuchungen über Funktionen bzw. Funktionssteigerungen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung standen. Bei einer künftigen Neufestsetzung der Stellenzulage für das sonstige fliegende Personal können nur nachgewiesene Funktionssteigerungen berücksichtigt werden. Die gutachterlich festgestellte Relation hat lediglich Aussagewert über die psychophysische Belastung des Personals und nicht über die Funktion an sich. Diese Relation ist in erster Linie relevant für eine Aufwandsentschädigung oder Erschwerniszulage. Beide stehen hier jedoch nicht zur Debatte. Unabhängig vom Zeitpunkt einer Verwirklichung wird eine künftige Neuregelung der Stellenzulage die Ausgewogenheit des Gesamtzulagengefüges innerhalb der Bundeswehr angemessen in die Beurteilung einbeziehen müssen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Timm (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 53 und 54) : Besitzt — wie die Presse meldete — das Bundesverteidigungsministerium bislang keine Übersicht über die Durchführung von Tiefflügen und deren mögliche Häufung in einigen Gebieten, und wie gedenkt die Bundesregierung diesen Zustand zu beseitigen? Trifft es zu, daß es durch die Luftraumstruktur der Bundesrepublik Deutschland in einzelnen Regionen zu Konzentrationen von Tiefflugbewegungen kommt, und wie gedenkt die Bundesregierung die daraus entstehende Belastung für die Bevölkerung dieser Regionen zu beseitigen? Zu Frage B 53: Die Analyse der Bedrohung und der daraus abgeleitete Einsatzauftrag der Luftstreitkräfte führen zur Einsatztaktik. Die Bedrohungsanalyse ergibt unverändert, daß das konsequent weiterentwickelte, verbesserte und sich vielfach überlappende Luftverteidigungsradarsystem des Gegners nur im Tiefstflug mit sehr hohen Geschwindigkeiten zu durchdringen ist. Die Einsatztaktik muß Grundlage der Ausbildungsforderungen im Frieden sein. Eine lückenlose Überwachung auch der friedensmäßig durchgeführten Ausbildungstiefflüge mit Radar ist daher nicht möglich. Die deutsche Luftwaffe hat in den letzten beiden Jahren verstärkt Luftraumbeobachtungstrupps mit und ohne Radargeräten eingesetzt und so ein annäherndes Bild der Tiefflugdichte erhalten. Der Einsatz dieser Trupps erfolgt gezielt dort,. wo die Luftraumstruktur starke Verkehrsverdichtungen vermuten läßt. In einem Gespräch mit den Befehlsha- 13864* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 bern der in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzten alliierten Luftstreitkräften am 29. August 1979 wurde von diesen die Zusage erreicht, sich an der Luftraumbeobachtung zu beteiligen und ebenfalls die entsprechenden Konsequenzen, soweit möglich, für den Einsatz ihrer Flugzeuge daraus zu ziehen. Darüber hinaus läuft zur Zeit die Ausschreibung für eine Studie, die Verdichtungen des militärischen Flugbetriebs im Luftraum der Bundesrepublik untersuchen, bestehende Gesetzmäßigkeiten aufzeigen und Vorschläge zur Abhilfe machen soll. Bislang erfolgt der Einsatz der Flugzeuge durch die einzelnen Verbände ohne zentrale Steuerung. Die beabsichtigte Studie hat u. a. auch den Zweck, Lösungsmöglichkeiten zu suchen, wie eine Übersicht über das tägliche Tiefflugaufkommen in den einzelnen Regionen gewonnen werden kann. Zu Frage B 54: Zur Sicherheit unserer Bevölkerung und des Luftverkehrs mußten für militärische Tiefflüge erhebliche Restriktionen verfügt werden: ' — Kontrollzonen um Flughäfen — Schutzzonen um Landeplätze — Sichtflugbeschränkungsgebiete und Gebiete für kontrollierten Sichtflug — Überflugverbot für Ballungszentren und Kerngebiete von Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern — Überflugverbot für Truppenübungsplätze, Fallschirmabsprunggelände (zivil und militärisch) — Einflugverbot in die „Luftverteidigungsidentifizierungszone" (ADIZ) entlang unserer Grenze zu den Warschauer-Pakt-Staaten — Einflugverbot in den Grenzbereich zu den neutralen Staaten Österreich und Schweiz. Darüber hinaus sollen nach Möglichkeit Kurorte, Heilbäder und gewisse Industrieanlagen nicht überflogen werden. Theoretisch stehen damit nur noch ca. 2/3 des Luftraumes für Tiefflüge zur Verfügung. Da viele Restriktionen aber Lufträume schaffen, die aufgrund ihrer geringen Größe oder ungünstigen Form für schnellfliegende Flugzeuge nicht nutzbar sind, ist das verbleibende Übungsgebiet effektiv noch kleiner. Seit 1959 hat der für Tiefflüge nicht nutzbare Luftraum um 50 % zugenommen. Die Folge dieser strukturellen Situation sind Konzentrationen von Tiefflugbewegungen. Da eine spürbare Reduzierung der Zahl der Tiefflüge der NATO-Luftstreitkräfte die Einsatzbereitschaft unvertretbar mindern würde, kann dieser Weg zur Entlastung nicht beschritten werden. Neben der Möglichkeit zur Auflösung von Kanalisierungseffekten durch Aufhebung oder Verkleinerung von Verbotsgebieten untersuchen die Luftstreitkräfte einsatzmäßige Verfahren zur besseren Verteilung der Flüge. Am 27. September 1979 tritt erstmalig eine multinationale Arbeitsgruppe zusammen, die darüber hinaus operative Verfahren zur Senkung der Lärmbelastung vorschlagen soll. Die Beteiligung der Alliierten ist auf Grund der Rechtslage erforderlich, da nach dem Truppenstatut und dem Zusatzabkommen den Alliierten in der Bundesrepublik Deutschland eine ausreichende Übungsmöglichkeit garantiert ist. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 56) : Ist das Bundesverteidigungsministerium bereit, für den Bestand des Wehrgeschichtlichen Museums Rastatt in gleicher Weise eine Garantieerklärung abzugeben? Das Bundesministerium der Verteidigung beabsichtigt, an dem mit dem Lande Baden-Württemberg über die Übernahme des Wehrgeschichtlichen Museums im Schloß Rastatt abgeschlossenen Vertrag festzuhalten. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 57) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Leiterin ihres Arbeitsstabs Frauenpolitik, jeder Ehepartner solle einen Rechtsanspruch auf die Hälfte des Einkommens des anderen Ehegatten haben, und gedenkt die Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen? Die angesprochene —. in der Presse nicht immer zutreffend wiedergegebene — Überlegung verfolgte die Absicht, die öffentliche Diskussion über die Praxis des bestehenden Unterhaltsrechtes zwischen Ehegatten zu fördern. Die Bundesregierung denkt nicht daran, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Reaktion der Presse und auch der zahlreichen eingegangenen Einzelschreiben auf Überlegungen über die Ausgestaltung des „angemessenen" Unterhalts für Ehefrauen zeigen, daß die öffentliche Diskussion hierüber intensiv geführt Wird. Die Ehefrau trägt durch ihre Arbeit in Haushalt und Familie wesentlich dazu bei, daß der Ehemann ohne Belastung durch Haushalts- und Familienaufgaben seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Überlegungen der Leiterin des Arbeitsstabes Frauenpolitik gehen vom geltenden Recht aus. Eheleute werden im Steuerrecht so behandelt, als wäre das gemeinsame Einkommen von beiden Partnern zu gleichen Teilen verdient worden, auch wenn das Geldeinkommen nur von einem Partner erzielt wurde. In der weit überwiegenden Mehrzahl der Ehen ist die Verfügung über das Einkommen . zwischen den Ehegatten kein Problem; die Eheleute regeln alles einverständlich. Rechtlich allerdings läßt die sehr allgemein formulierte Unterhaltspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dem alleinverdienen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13865* den Ehepartner viel Spielraum, dem Partner, der die Kinder betreut und den Haushalt führt, Wirtschafts- und Taschengeld nach eigenem Ermessen zuzuteilen. Die öffentliche Diskussion dieser Problematik wird durchaus für sinnvoll gehalten. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 58 und 59) : Ist die Bundesregierung bereit, einen Teil der beim Bau des Klinikums in Aachen entstandenen Überkapazitäten im Sinne der Beschlüsse des 82. Deutschen Ärztetages bei einem künftigen Konzept der ärztlichen Versorgung in Krisenzentren und bei Katastrophenfällen zu nutzen? Ist die Bundesregierung bereit, einen weiteren Teil der Überkapazität im Sinne der Forderungen des 9. Europäischen Rheuma-Kongresses für die Ausbildung von Fachärzten für Rheumatologie vorzusehen, um der mangelhaften Ausbildung und Betreuung auf diesem, Gebiet entgegenzuwirken? Zu Frage B 58: Ob und inwieweit Überkapazitäten beim Bau des Klinikums der Technischen Hochschule Aachen entstehen, ist z. Z. noch Gegenstand von Untersuchungen im Lande Nordrhein-Westfalen; die Krankenhausbedarfsplanung des Landes geht allerdings bislang davon aus, daß Überkapazitäten nicht entstehen. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Ansicht, daß in Katastrophenfällen auch die Einrichtungen der Universitätskliniken im Rahmen ihrer Möglichkeiten genutzt werden können. Die Zuständigkeit für die Nutzung von Krankenhäusern im Falle einer friedensmäßigen Katastrophe liegt jedoch allein bei den Bundesländern. Zu Frage B 59: Frau Bundesminister Antje Huber hat sich in ihrer Festansprache anläßlich der Eröffnung des IX. Europäischen Kongresses für Rheumatologie am 2. September 1979 für die Einführung der Teilgebietsbezeichnung „Rheumatologie" ausgesprochen, um auch dadurch die Betreuung der Rheumakranken in der Bundesrepublik zu verbessern. Wie sie bei dieser Gelegenheit aber bereits ausführte, hat die Bundesregierung auf die Einführung einer derartigen Bezeichnung keinen Einfluß, da der Erlaß der Weiterbildungsordnung für Ärzte ausschließlich Angelegenheit der zuständigen Stellen in den Ländern ist. Diesen Gegebenheiten entsprechend hat sich das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bereits im Jahre 1976 und jetzt noch einmal im September vor der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder für die Einführung der o. b. Teilgebietsbezeichnung eingesetzt. Im übrigen vermag der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit nicht im einzelnen zu beurteilen, welche Krankenhauseinrichtungen so ausgestattet werden könnten, daß eine Versorgung von Rheumakranken und eine Weiterbildung in der Rheumatologie möglich wäre. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (Drucksache 8/3193 Fragen B 60 und 61) : Welche Schätzungen von Fachleuten hinsichtlich der Zahl der in den Jahren 1977 bis 1979 in der Bundesrepublik Deutschland erfolgten gesetzwidrigen Abtreibungen und hinsichtlich der Zahl der an in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Frauen im Ausland vorgenommenen Abtreibungen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Wird die Bundesregierung bei der Fortsetzung ihrer ..Bemühungen im präventiven Bereich" durch Aufklärung der Bevölkerung auch illustrierte Darstellungen der teilweise überaus grausamen Zerstückelung oder anderweitigen Tötung ungeborener Menschen bei der Vornahme der Schwangerschaftsabbrüche verwenden, um den Betroffenen die Tragweite möglicher Abtreibungen vor Augen 7''1 führen? Zu Frage B 60: Über rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik nach der Reform des § 218 StGB besitzt die Bundesregierung keine Unterlagen. Die Vermutung liegt aber nahe, daß die Zahl der rechtswidrigen Abbrüche — wenn es diese gibt - im genannten Zeitraum, im Gegensatz zu der Zeit vor der Strafrechtsreform, sehr gering ist. Schwangerschaftsabbrüche bei deutschen Frauen im Ausland werden nach vorliegenden Informationen hauptsächlich in den Niederlanden und in Großbritannien vorgenommen. Nach Auskunft des Niederländischen Stimezo-Verbandes, der Träger der meisten Spezialkliniken für Schwangerschaftsabbrüche ist, haben 1977 60 000 deutsche Frauen um einen Schwangerschaftsabbruch in den Niederlanden nachgesucht. Für 1978 wird ein Rückgang um ca. 15 bis 20 % angegeben. Über die Entwicklung der Schwangerschaftsabbrüche deutscher Frauen in Großbritannien ist bekannt, daß die Anzahl der Abbrüche seit 1974 rückläufig ist. 1977 sind ca. 1 800 Schwangerschaftsabbrüche statistisch erfaßt worden. Daten für das Jahr 1978 fehlen. Es gibt Anhaltspunkte, daß auch Schwangerschaftsabbrüche bei deutschen Frauen in Osterreich und in der Schweiz in geringem Umfang vorgenommen werden. Zu näheren Zahlenangaben fehlen verläßliche Unterlagen. Zum Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche im Ausland hat nach Auffassung der Bundesregierung beigetragen, daß es durch die verbesserte Familienplanung in geringerem Umfang zu unerwünschten Schwangerschaften kommt und daß es in der Bundesrepublik mehr Möglichkeiten gibt, nach Beratung und Indikationsfeststellung, ein Krankenhaus oder eine andere zugelassene Einrichtung zur Vornahme des Schwangerschaftsabbruchs zu finden. Andererseits erklären nach Auskunft des Niederländischen Stimezo-Verbandes immer noch deutsche Frauen, deshalb wegen eines Schwangerschaftsabbruches nach den Niederlanden gefahren zu sein, weil sie in der Bundesrepublik trotz Vorlage einer Indikationsbescheinigung nicht zu dem erstrebten Schwangerschaftsabbruch gelangen. Durch weitere Aufklärung über Familienplanung, soziale Hilfen und über die Voraussetzungen und Möglichkeiten eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs läßt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche im Ausland senken. 13866* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Zu Frage B 61: Im Rahmen der von der Bundesregierung veranlaßten und geförderten flankierenden Maßnahmen zur Reform des § 218 StGB hat die Aufklärung über Familienplanung und über Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder besonderes Gewicht. Darüber hinaus informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit durch eine Broschüre über die Methoden und die Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs. Die Bundesregierung legt bei allen Aufklärungsmaßnahmen Wert auf sachliche Information, die den ratsuchenden Frauen den Weg zu den Beratungsstellen finden lassen soll. Hier muß das Vertrauen der Frauen zu den Beratern gewonnen werden, so daß in der schwerwiegenden Konfliktfrage, in der sich die Frauen befinden, nur behutsam vorgegangen werden darf. Darstellungen wie sie in der Frage angesprochen wurden, scheiden deshalb als Mittel zur Klärung der Situation der Frauen sowie der Möglichkeiten zur Fortsetzung der Schwangerschaft aus. Eine sachliche Information über daß ungeborene Leben im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruchwunsch und die Auswirkungen eines Abbruchs auf die Gesundheit der Schwangeren ist im übrigen primär eine Aufgabe der gesetzlich vorgeschriebenen medizinischen Beratung. Nach § 218 b Abs. 1 Nr. 2 macht sich ein Arzt strafbar, wenn er eine Schwangerschaft abbricht, ohne daß die Schwangere von einem Arzt über die ärztlich bedeutsamen Gesichtspunkte des Schwangerschaftsabbruchs beraten worden ist. Anlage 71 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 62 und 63) : Warum hat die Bundesregierung aus der Erfahrung, daß sie ohne Statistik — z. B. über die Anzahl der genehmigten und abgelehnten Tierversuche, die Zahl und Art der Versuchstiere — die Bewährung des Tierschutzgesetzes in der Praxis nicht beurteilen kann, noch keine Konsequenzen gezogen, oder glaubt sie, auch in Zukunft auf eine solche Statistik verzichten zu können? Hält die Bundesregierung eine zentrale Datenbank, die den Genehmigungsbehörden eine gewisse Hilfestellung bei der Prüfung eines Antrags auf Genehmigung eines Tierversuchs geben würde, für nützlich, oder wird sie im Hinblick auf die Problematik des § 8 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes sich dafür einsetzen, daß die endgültige Genehmigungserteilung von einer Antragsüberprüfung bei einer unabhängigen und kompetenten Fachbehörde abhängig zu machen ist? Zu Frage B 62: Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage vom 27. November 1978 — BT-Drucksache 8/2320 — Angaben über den zahlenmäßigen Umfang von Tierversuchen gemacht. Diese Angaben konnten jedoch nicht vollständig sein, da weder die mit der Durchführung des Tierschutzgesetzes befaßten nach Landesrecht zuständigen Behörden noch die Versuchsdurchführer genehmigungspflichtiger oder genehmigungsfreier Tierversuche verpflichtet sind, ohne rechtliche Grundlage statistische Angaben zu machen oder aus der Hand zu geben. Die Bundesregierung hat gleichwohl in Probeläufen bereits getestete statistische Fragebögen entwickelt. Auflagen an Versuchsdurchführer, statistische Angaben zu machen, können ebenso die Geschäftslage eines Betriebes beeinträchtigen wie sonstige Auflagen restriktiver Art. Sie können sogar zur Einschränkung der betrieblichen Forschungs- und Entwicklungsarbeit führen. Anforderungen, die nur in einem Land allein gestellt werden, können darüber hinaus Betriebsverlagerungen oder Verlagerungen von Teilbetrieben in Betriebsstätten jenseits der Grenzen nach sich ziehen. Damit wäre dem unteilbaren Anliegen des Tierschutzes nicht gedient. Es empfiehlt sich daher, den Abschluß der Arbeiten im Ad-hoc-Ausschuß „Tierschutz" des Europarates an einem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren, die zu Versuchszwecken verwendet werden, abzuwarten. Der Stand dieser Arbeiten gibt der Bundesregierung Veranlassung zu der Annahme, daß in überschaubarer Zeit der gesamte Fragenkomplex Tierschutz / Tierversuch / Versuchstierhaltung international festgeschrieben sein wird. In dem zur Zustimmung für das genannte Europäische Übereinkommen erforderlichen Ratifikationsgesetz wird die Aufnahme einer Rechtsgrundlage für statistische Meldungen vorzusehen sein. Zu Frage B 63: Genehmigungen für Tierversuche sind von den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu erteilen. Für eine Aufteilung der Zuständigkeit in Prüfung der Genehmigungsanträge und endgültige Genehmigungserteilung ist kein Raum. Wie sich unter anderem aus der Anhörung der zuständigen Beamten der Länder im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages am 12. Juni 1979 ergeben hat, besteht keine Veranlassung, an der fachlichen Kompetenz der Genehmigungsbehörde zu zweifeln. Diesen Behörden ist es bei der Genehmigungserteilung unbenommen, Fachwissenschaftler oder sonstige Personen und Stellen für die Beurteilung der Darlegungen eines Antragstellers nach § 8 Abs. 4 Nr. 1 Tierschutzgesetz (nicht für die Beurteilung der Versuche selber) hinzuzuziehen. Eine weitergehende Einflußnahme der erteilenden Behörde würde im Widerspruch Artikel 5 Abs. 3 GG stehen, da sie zu einer Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre führen könnte. Die Bundesregierung unternimmt im übrigen zur Zeit mit Sachverständigen eine Auflistung von Möglichkeiten, in anderen Rechtsgebieten vorgeschriebene Tierversuche durch Untersuchungen ohne Verwendung von Tieren zu ersetzen. Soweit der Bundesregierung praktikable Verfahren zum Ersatz von Tierversuchen bekanntwerden, unterrichtet sie die Länder, das Bundesgesundheitsamt sowie die betreffenden Bundesforschungsanstalten darüber umgehend. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 66 und 67): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, der Anbindung der im Bau befindlichen Hüttental-Straße innerhalb der Stadt Siegen im westlichen Teil an die Bundesstraße 62 im Raum Niederschelden Hütte zuzustimmen, damit den Berufspendlern, denen z. T. eine Wegezeit von je zwei Stunden (aus Orten des Kreises Altenkirchen) bisher zugemutet wird, eine kürzere Anfahrt und den Betrieben bessere Standortbedingungen geboten werden? Welche Priorität besitzt die in Aussicht gestellte Umgehungsstraße im Zuge der B 256 um den Kurort Rengsdorf/Kreis Neuwied, nachdem feststeht, daß die Verkehrsbelastung den Kurbetrieb erheblich beeinträchtigt, und wann ist mit dem Ausbau zu rechnen? Zu Frage B 66: Der Bundesminister für Verkehr wird die westliche Anbindung der Hüttental-Straße an die B 62 in Niederschelden Hütte für die Stufe I des Bedarfsplanes vorschlagen. Zu Frage B 67: Die Umgehungsstraße Rengsdorf im Zuge der B 256 wird vom Bundesminister für Verkehr dem Deutschen Bundestag im Entwurf für den künftigen Bedarfsplan als vordringliche Maßnahme (Stufe I) vorgeschlagen werden; dessen abschließende Entscheidung bleibt vorbehalten. Die Planung ist in Bearbeitung. Es ist beabsichtigt, mit den Bauarbeiten zu beginnen, sobald die Pläne rechtskräftig sind. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 68 und 69) : Mit welcher Berechtigung wird heute noch die Ausübung des Güternah- und -fernverkehrs von der Erteilung staatlicher Konzessionen abhängig gemacht? Trifft es zu, daß das System der Konzessionserteilung die Neugründung von mittelständischen Unternehmen auf diesem Sektor erheblich erschwert oder gar unmöglich macht? Zu Frage B 68: Güternahverkehr ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis erhält jeder, der zuverlässig, sachkundig und wirtschaftlich in der Lage ist, einen Güternahverkehrsbetrieb zu führen. Güterfernverkehr ist genehmigungspflichtig. Die Beschränkung des Zugangs zum Beruf des Güterfernverkehrsunternehmers ist zulässig, weil sie vorrangig dem Schutz der Deutschen Bundesbahn als einem überragend wichtigen Gemeinschaftsgut dient (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 14. Oktober 1975 — 1 BvL35/ 70 = NJW 1976 S. 179 ff.). Zu Frage B 69: Die Neugründung eines Güternahverkehrsunternehmens ist ohne weiteres möglich; im Güterfernverkehr ist die Unternehmensgründung aus den aufgezeigten Gründen erschwert. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3193 Fragen B 70 und 71) : Trifft es zu, daß die Zahl der Motorradunfälle, gemessen an den gefahrenen Personenkilometern prozentual erheblich höher liegt als bei Personenkraftwagen, und wenn ja, wie ist das Verhältnis und welche Erkenntnisse über die Ursachen liegen der Bundesregierung vor? Gibt es gesicherte Untersuchungen über Zusammenhänge von Häufigkeit und Schwere der Unfälle mit dem Alter der Motorradfahrer bzw. deren Fahrpraxis und der Stärke der Motorräder, und wenn ja, welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Zu Frage B 70: Es trifft zu, daß die Zahl der Kraftradunfälle ( = Motorradunfälle) gemessen an den gefahrenen Personenkilometern erheblich höher liegt als beim Personenkraftwagen. Im Jahre 1977 waren Krafträder (Krafträder mit mehr als 50 cm3 Hubraum und Kleinkrafträder bis 50 cm3 Hubraum und nicht begrenzter Geschwindigkeit) bezogen auf die Zahl der gefahrenen Personenkilometer rund 40mal so häufig an Unfällen mit Personenschaden beteiligt wie Personenkraftwagen. Dieses im Vergleich zum Personenkraftwagen erheblich höhere Risiko für Krafträder, an Unfällen mit Personenschäden beteiligt zu sein, ist eine Folge der geringeren Fahrstabilität von Zweirädern und der erheblich schlimmeren Folgen von Kraftradunfällen. Zu Frage B 71: Aus der Bundesstatistik 1978 ergibt sich, daß sich das Unfallgeschehen im Kraftradbereich sehr stark auf die Altersgruppe der 15-25jährigen konzentriert. Es handelt sich hier ebenso wie im Bereich der Personenkraftwagen um die jungen Fahranfänger. Auf die Altersgruppe der 15-25jährigen entfielen bei den Kraftradunfällen mit Personenschaden des Jahres 1978 86 % der beteiligten Kraftradführer 87 % der hauptbeteiligten Kraftradführer 88 %der verunglückten Kraftradführer 86 % der getöteten Kraftradführer. Etwas mehr als ein Drittel der an diesen Unfällen beteiligten und verunglückten Kraftradführer waren 1978 zwischen 15 und 18 Jahre alt. Es handelt sich hierbei um die Führer von Kleinkrafträdern, da diese Fahrzeugart mit 16 Jahren gefahren werden kann (Führerscheinklasse 4). Ein weiteres Drittel der beteiligten und verunglückten Kraftradführer war zwischen 18 und 21 Jahre alt. Rund 17 % der beteiligten und verunglückten Führer von Krafträdern entfielen auf die Altersgruppe der 21-25jährigen (Getötete 22 %). Bei diesen beiden Gruppen handelt es sich sowohl um die Führer von Krafträdern (über 50 cm3 Hubraum) als auch um die Führer von Kleinkrafträdern (bis 50 cm3 Hubraum, unbegrenzte Geschwindigkeit). Die amtlichen statistischen Unterlagen enthalten keine Angaben darüber, wie sich die Unfälle auf die Hubraum- oder Leistungsgruppen innerhalb der Krafträder verteilen. Aus der Gesamtstatistik der Kraftversicherung 1977 geht jedoch hervor, daß die Schadenshäufigkeit bei Krafträdern mit zunehmender PS-Zahl ansteigt. Während in der Klasse bis 10 PS auf 1000 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen 30 Schadensfälle entfielen, waren es bei der Gruppe der Krafträder über 50 PS 172 Schadensfälle auf 1000 Versicherungsverträge. 13868* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Die Bundesregierung ist besorgt über die starke Gefährdung der Kraftradfahrer, besonders der Kleinkraftradfahrer. Sie strebt daher eine grundlegende Verbesserung der Ausbildung motorisierter Zweiradfahrer an. Gleichzeitig sieht sie die Erhöhung der Anforderungen an die Erlaubnis zum Führen eines Kraftrads vor. Mit Hilfe des am 24. September 1979 in Frankfurt am Main vorgestellten Projekts „Einführung in den motorisierten Straßenverkehr (EMS)", einem pädagogischen Programm für die 14-18 jährigen, das die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammen mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat entwickelt hat, sollen Sicherheitsdenken und Fahrfertigkeit der Jugendlichen grundlegend gefördert werden. Darüber hinaus soll das Fahrerlaubnisrecht für motorisierte Zweiradfahrer wie folgt neu geordnet werden: 1. Aufnahme der Gefahren-Lehre in den Prüfungsstoff auch für die Fahrerlaubnis Klasse 4 (Moped, Mokick). 2. Ersatz des bisherigen Kleinkraftrades durch das in der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzte und umweltfreundlichere „Leichtkraftrad" . Für diese Fahrzeuge wird eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 erforderlich. Das bedeutet Fahrschulausbildung sowie theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung. 3. Bei der Ausbildung und Prüfung für die Fahrerlaubnis der Klasse 1 werden künftig schwerere Krafträder als bisher verwendet werden müssen. Außerdem wird die praktische Prüfung für die Fahrerlaubnis Klasse 1 verschärft werden. 4. Darüber hinaus wird derzeitig erprobt, ob es mit Hilfe von Nachschulungsmodellen gelingt, die Sicherheit verkehrsauffälliger, junger Fahranfänger zu erhöhen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 72): Kann nach dem Beschluß der Bundesregierung, auf die geplante Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße zu verzichten, davon ausgegangen werden, daß der Personenverkehr auf den Strecken Nr. 558 (Worms—Bensheim/ Biblis) und 559 (Weinheim—Mörlenbach—Wahlen/Fürth) erhalten bleibt? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) hat das Ergebnis der Regionalgespräche über die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung inzwischen ausgewertet. Er ist dabei zu der Erkenntnis gekommen, daß ein Teil der Strecken nicht umstellbar sein wird. Zur Zeit führt er deshalb Besprechungen mit den Länderverkehrsministern, um die Schlußfolgerungen abzustimmen. Für Strecken, die nur in geringem Maße von Reisenden in Anspruch genommen werden, wird dann der Vorstand der Deutschen Bundesbahn im jeweiligen Einzelfall Entscheidungen des Verwaltungsrates der Deutschen Bundesbahn herbeiführen. Erst nach dessen zustimmender Beschlußfassung kann gemäß den gesetzlichen Regelungen dem Bundesminister für Verkehr ein Antrag zur Entscheidung vorgelegt werden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 73, 74, 75 und 76): Welcher Art sind die Schäden, die nur kurze Zeit nach Inbetriebnahme der Bundesautobahn 4 Köln—Olpe im Abschnitt Reichshof/Eckenhagen—Wendener Kreuz entstanden sind? Wie hoch sind die Kosten für die Schadensbehebung? Wer haftet für die Schäden? Wie lange ist noch mit Behinderungen der Kraftfahrer auf der acht Kilometer langen Baustrecke zu rechnen, wenn weiterhin nur mit einer kleinen Baukolonne und wenigen Baumaschinen gearbeitet wird? Zu Frage B 73: Schon wenige Monate nach Verkehrsübergabe (Ende 1976) zeigten sich Netzrisse auf den jeweils rechten Fahrstreifen für den Schwerlastverkehr. Trotz ständiger Ausbesserungsarbeiten schreitet die Zerstörung weiter fort. Nach Auffassung der Straßenbauverwaltung ist eine vollständige Erneuerung erforderlich. Ein z. Z. laufendes Beweissicherungsverfahren, mit welchem die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Köln, beauftragt wurde, soll den Ursachen der Schäden nachgehen und den Umfang der erforderlichen Erneuerungsmaßnahmen feststellen. Vorerst werden die Schadensstellen nur provisorisch saniert, um dann im Frühjahr 1980 auf Grund des Gutachtens der BASt zu entscheiden, ob a) eine Überbauung der vorhandenen Straßenbefestigung von 16-22 cm (Hocheinbau) ausreiht, um die Gebrauchsfähigkeit wiederherzustellen, oder ob b) alle Schichten einschließlich der Tragschicht aus ungebundenem Naturgestein entfernt und durch neue Schichten ersetzt werden müssen (Tiefeinbau). Zu Frage B 74: Nach vorläufigen Schätzungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe würde die Sanierung der etwa 5,0 km langen Strecke über die gesamte Breite (4 Fahr- und 2 Standstreifen) im Hocheinbau etwa 6 Millionen und im Tiefeinbau bis 10 Millionen DM kosten. Diese Kosten reduzieren sich, wenn nur Teilstrecken vollständig erneuert werden müßten. Zu Frage B 35: Die Gewährleistungsfrist läuft noch. Der Auftraggeber muß nach § 13 Nr. 5 (1) VOB/B dem Auftragnehmer nachweisen, daß die festgestellten Mängel auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind. Dem dient u. a. das derzeit laufende Beweissicherungsverfahren. Zu Frage B 76: Nach Auskunft der zuständigen Straßenbauverwaltung werden die o. g. provisorischen Sanierungsmaßnahmen bis Ende Oktober abgeschlossen sein, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13869* Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3198 Fragen B 77, 78 und 79) : Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in wieviel Fällen im Berlin-Flugverkehr in den letzten Monaten Verspätungen eingetreten sind, weil infolge irgendwelcher Störungen das Fluggerät zum Abflugzeitpunkt nicht startklar war? Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um einen gesunden Wettbewerb in bezug auf modernes Fluggerät, Service und Flugpreise auch im Berlin-Flugverkehr zu erreichen? Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, daß auch anderen Fluggesellschaften die Möglichkeit des Berlin-Luftverkehrs eröffnet wird? Zu Frage B 77: Pan American World Airways haben als einzige Gesellschaft von sich aus Daten veröffentlicht, nach denen die Pünktlichkeitsrate, bemessen nach Verspätungen von über 15 Minuten, 1979 in den Monaten Januar 73,6 % Februar 86,3 % März 89,1 % April 87,6 % Mai 88,9 % Juni 77,9 % Juli 67,9 % August 69,4 % betrug. Für die Monate Januar und Februar werden die Verspätungen mit der Überlastung des Frankfurter Flugraumes und schlechten Wetterlagen begründet. Die Verspätungen im August beruhen nach Angaben der Gesellschaft wiederum auf Überlastungen im Frankfurter Flugraum. Diese Überlastungen sind der Bundesregierung bekannt. Sie betreffen alle Fluggesellschaften, die Frankfurt/Main anfliegen. Über Verspätungen, die durch nicht startklares Fluggerät verursacht wurden, liegen keine detaillierten Angaben vor. Auf die Überlastungen im Frankfurter Flugraum in den ersten beiden Monaten des Jahres 1979 hat die Gesellschaft mit einer Verlängerung der Umkehrzeiten reagiert. Die Verspätungen gingen daraufhin zurück. Die mit der Steigerung des Passagieraufkommens, das bei PAN AM im August 1979 gegenüber August 1978 bei 32,5 % (Funkausstellung) lag, verbundene Zunahme von Flugbewegungen hat wiederum zu einer Überlastung des Luftraumes in Frankfurt geführt. Für British Airways, Air France und Touraine Air Transport liegen keine eigenen Veröffentlichungen vor. Wenn auch die Gesellschaften Frankfurt nicht anfliegen und deshalb von den Schwierigkeiten dort nicht betroffen sind, wurden der Bundesregierung dennoch auch Verspätungen bei diesen Gesellschaften bekannt. Die Bundesregierung wird deshalb British Airways, Air France und Touraine Air Transport bitten, sie über ihre Pünktlichkeitsrate zu informieren. Die Bundesregierung erwartet, daß die Gesellschaften Mittel und Wege finden, welche die Pünktlichkeit der Flugbewegungen, auf die die Passagiere Anspruch haben, herstellt. Zu Frage B 78: Die den Liniendienst nach Berlin betreibenden Luftverkehrsgesellschaften haben mit der Neugestaltung der Flugpreissubventionen ihrerseits Anstrengungen zugesagt und unternommen, die der Verbesserung des Flugverkehrs dienen. Sie haben neue Vorzugstarife eingeführt (Wochenendtarif mit 30 % Ermäßigung, Ausdehnung der Seniorentarife auf die Wochenenden, 30 % Ermäßigung für Schwerkriegsbeschädigte, Schwerdienstbeschädigte und schwerbeschädigte rassisch und politisch Verfolgte), die Handhabung der Reservierungssysteme und Abfertigungssysteme verbessert, die Flugpläne erweitert und in erheblichem Ausmaß Liniensonderflüge durchgeführt; die Anzahl der Liniensonderflüge bei PAN AM steigerte sich von Januar bis August 1979 von 74 auf 213 monatlich (Funkausstellung). PAN AM hat im Juni 1979 begonnen, die Innenausstattung der geflogenen Maschinen völlig zu erneuern. Die Planungen für die Einführung neuen Fluggerätes mit größerer Leistungsfähigkeit und geringerer Geräuschentwicklung sind in ein akutes Stadium getreten. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten und im Rahmen des ihr Möglichen nachdrücklich darauf hinwirken, daß der Flugverkehr den modernen Anforderungen eines Kurzstreckendienstes unter allen Gesichtspunkten entspricht. Zu Frage B 79: Der Luftverkehr von und nach Berlin steht unter der Hoheit der Drei Mächte. Verkehrsgenehmigungen werden somit nach alliiertem Recht von den Regierungen der Drei Mächte erteilt. Die Bundesregierung beurteilt die Frage der Zulassung neuer Gesellschaften in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der notwendigen und dauerhaft sicheren Überwindung des Standortnachteils zur Stärkung der Lebensfähigkeit Berlins. Die Bundesregierung ist an der Einbeziehung des Flughafens Tegel in den Liniendienst internationaler Gesellschaften unter den für westdeutsche Flughäfen geltenden Bedingungen weiterhin interessiert. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 80) : Wird der Bundesverkehrsminister persönlich bei dem für den Herbst dieses Jahres geplanten Hearing zum Flughafen StuttgartEchterdingen zugegen sein, und wird der Bundesverkehrsminister weiterhin für den Stuttgarter Flughafen auf einem Fluggleitwinkel von 3 Grad bestehen, wie er dies in Antworten auf meine parlamentarischen Anfragen vom 21. Januar 1977, vom 10. Februar 1977 und vom 9. September 1977 getan hat? Der Bundesminister für Verkehr wird an der geplanten Anhörung zum Flughafen Stuttgart nicht persönlich teilnehmen. Für eine fachlich kompetente Vertretung ist jedoch gesorgt. Für das Instrumentenanflugverfahren (ILS) wird — wie bei allen deutschen Verkehrsflughäfen — weiterhin von einem Nenn-Gleitwegwinkel von 3° ausgegangen. 13870* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 81) : Wird die Bundesregierung zur Vermeidung weiterer zum Teil schwerer Autounfälle mit Todesfolge die erforderlichen straßenbaulichen und verkehrstechnischen Maßnahmen an der Bundesstraßenkreuzung im Bereich Leckermühle der Gemeinde Bohmte (B 51/B 65/B 218) beschleunigen? Die Bundesregierung hat den Umbau der versetzten Bundesstraßeneinmündungen im Zuge der B 51, B 65 und B 218 im Bereich Leckemrühle zu einer höhenfreien Anschlußstelle (halbes Kleeblatt) im Zusammenhang mit der Verlegung der B 51 im Raum Bohmte im z. Z. noch gültigen Bedarfsplan in der höchsten Priorität ausgewiesen. Bei der am 9. Juni 1976 eingeleiteten Planfeststellung haben sich jedoch durch 5 Klagen erhebliche Schwierigkeiten ergeben, die eine Voraussage über den Baubeginn zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zulassen. Aufgrund dieser Entwicklung, auf die der Bundesminister für Verkehr keinen Einfluß hat, wurden im Jahre 1078 die versetzten Einmündungen zu einer Bundesstraßenkreuzung nach neuesten, straßenbautechnischen Regeln umgestaltet. Derzeit wird neben der bisher angeordneten Verkehrsbeschilderung eine Lichtsignalanlage erstellt. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Mitte Oktober 1979 abgeschlossen sein. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 82) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob, wie eine dpa-Meldung vom 24. Juni 1979 berichtet, die schwedischen Eisenbahnen die Fahrpreise für Bahnfahrten außer freitags und samstags um 30 v. H. für die zweite und um 40 v. H. für die erste Wagenklasse ermäßigt haben, und welche Erfahrungen sich hierbei gegebenenfalls in Schweden ergeben haben, und welche Nutzanwendung beabsichtigt die Bundesregierung hieraus zu ziehen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Schwedischen Staatsbahnen u. a. einen Niedrigpreis-Paß eingeführt haben, der ein Jahr an allen Tagen außer freitags und sonntags gilt und der zum Lösen von um 40 v. H. ermäßigten Fahrkarten nach dem neuen Normaltarif berechtigt. Die Deutsche Bundesbahn ist bereits gebeten worden, Kontakt mit den Schwedischen Staatsbahnen aufzunehmen, um die Wirkung der getroffenen Tarifmaßnahmen ausführlich kennenzulernen. Über das Ergebnis werden Sie so bald wie möglich unterrichtet. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/ 3193 Frage B 83) : Was hat die Bundesregierung zwischenzeitlich getan, um die für die Stadt Ansbach im Mai 1979 getroffene erfreuliche Entscheidung der Finanzierung der äußeren Westtangente als Bundesstraße weiter voranzubringen, und wann ist unter welchen Voraussetzungen damit zu rechnen, daß der Bau der äußeren Westtangente zusätzlich in die Dringlichkeitsstufe I aufgenommen wird? Der Bundesminister für Verkehr wird im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen vorschlagen, die Westtangente Ansbach in die höchste Dringlichkeitsstufe aufzunehmen. Die endgültige Entscheidung bleibt dem Deutschen Bundestag vorbehalten. Sie wird im Frühjahr 1980 erwartet. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 84) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die L 405 im Bereich der Viehbachtalstraße in Solingen zur Autobahn hochzustufen? Eine Aufstufung der Viehbachtalstraße (L 405) in Solingen zur Bundesautobahn ist nicht beabsichtigt. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 85) : Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, daß der Nutzen des Verkehrsfunksystems in der Bundesrepublik Deutschland nahezu bei Null liegt, wie in der Ausgabe Nr. 36 der Zeitschrift „Der Spiegel" geschildert wird, und wenn ja, welche Veränderungen zur Verbesserung der bestehenden Situation ist sie in der Lagd und bereit zu initiieren? Die Bundesregierung hat solche Erkenntnisse nicht. Abgesehen von gelegentlich vorkommenden Pannen ist der Verkehrswarndienst funktionstüchtig. Das gilt hinsichtlich der Informationssammlung und Weiterleitung bei der Polizei der Länder ebenso wie hinsichtlich der Ausstrahlung der Verkehrsnachrichten durch die Verkehrsfunksender. Es ist jedoch beabsichtigt, Verbesserungsmöglichkeiten des Verkehrswarndienstes auf einer der nächsten Besprechungen mit den für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden zu erörtern. Das wird Anfang 1980 der Fall sein. Über das Ergebnis werde ich Sie gern unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 86) : Ist geplant, mit der Tschechoslowakei ein Binnenschiffahrtsabkommen abzuschließen, und bejahendenfalls, welche Wasserstraßen sollen darin einbezogen werden? Die Bundesregierung verhandelt über den Abschluß eines deutsch-tschechoslowakischen Binnenschiffahrtsabkommens, in das sämtliche Bundeswasserstraßen sowie die Binnenwasserstraßen in Berlin (West) einbezogen werden sollen. Der nächste Beratungstermin ist für die erste Hälfte des Jahres 1980 vorgesehen. ' Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stommel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 87 und 88) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13871* Ist der Bundesregierung bekannt, daß das derzeitige Abhörverbot für bestimmte Frequenzbereiche und Funkdienste sowie das Aussperren von Bändern in serienmäßigen Empfangsgeräten nach dem heutigen Stand der Technik nicht mehr kontrollierbar ist und daß daher der Schutz von Informationen nicht mehr gewährleistet ist und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls nicht in der Codierung mit elektronischen Mitteln einen viel besseren Weg zum Schutz von Informationen, als im derzeit bestehenden Verbot, bestimmte Frequenzen abzuhören? Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung in diesem Bereich eine Einschränkung derart vorgenommen, daß der Empfang des 10 m-Amateurfunkbands und der CB-Kanäle mit Allbereichsempfängern untersagt wird angesichts der Tatsache, daß der Amateurfunk in offener Sprache abzuwickeln ist und keine geheimen Informationen kennt (siehe Neufassung der Allgemeinen Genehmigung für Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger, Amtsblatt 86/1979) ? Zu Frage B 87: Nach den Kenntnissen der Bundesregierung halten — von Ausnahmen abgesehen — praktisch alle angebotenen Funkempfänger die insbesondere für Ton- und Fernsehrundfunkempfänger vorgeschriebenen Grenzen der Empfangsbereiche ein und weisen zum Nachweis hierfür eine entsprechende Kennzeichnung der Bundespost (FTZ-Prüfnummer) oder des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE-Funkschutzzeichen) auf. Die Bundesregierung vermag daher insgesamt nicht von einer unkontrollierbaren Situation zu sprechen. Unabhängig hiervon ist zu bemerken, daß die Festlegungen von Empfangsgrenzen von Rundfunkempfängern nicht nur zum Schutz der Nachrichten anderer Funkdienste dienen — wobei ein absoluter Schutz schon aus physikalischen Gründen nicht gewährleistet werden kann — sondern es sind hierbei auch frequenzökonomische, technische und betriebliche Gründe in Übereinstimmung mit internationalen Regelungen berücksichtigt. Eine Verschlüsselung von Nachrichten ist eine denkbare Möglichkeit des Schutzes des Nachrichteninhaltes, eine generelles Gebot zur Verschlüsselung wäre jedoch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, denn den u. U. erheblichen kostenmäßigen Belastungen der Teilnehmer der betroffenen Funkdienste stehen nicht in gleicher Weise berechtigte Interessen auf seiten der Betreiber von Rundfunkgeräten gegenüber. Eine Verschlüsselung ist daher nach Ansicht der Bundesregierung in das Ermessen der interessierten Funker zu stellen. Zu Frage B 88: CB-Funk ist ein privates Nahkommunikationsmittel für den individuellen Nachrichtenaustausch und damit kein Rundfunk. Für diese Betriebsweise sind reine Empfangsanlagen nicht erforderlich. Mit der Zulassung von reinen Empfangsanlagen besteht außerdem die Gefahr, daß sich der Charakter des CB-Funks, wie er in der CEPT-Empfehlung TR 19 festgelegt ist, z. B. in Richtung auf Privatrundfunk verändert. Dies zu ermöglichen liegt nicht in der Absicht der Bundesregierung. Die Zulassung von „Kombinationsempfängern" (z. B. für den Rundfunkempfang und den Empfang des 10-m-Amateurfunkbandes) wäre ggf. von den Geräteherstellern einzuleiten. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 89) : Wird die Bundesregierung entsprechend der Empfehlung 864 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats sicherstellen, daß die Deutsche Bundespost auch weiterhin geeignete Radiofrequenzen zur grenzüberschreitenden Übertragung seismischer Daten im Oberrheingraben zuteilt? Die Deutsche Bundespost stellt für die Übertragung seismischer Daten im Oberrheingraben bei Bedarf Frequenzen aus dem Bereich 420 ... 430 MHz für das Errichten und Betreiben von Einkanal-Richtfunkverbindungen des nichtöffentlichen festen Funkdienstes nach den „Bestimmungen über das Errichten und Betreiben von Einkanal-Richtfunkverbindungen" zur Verfügung. So werden z. B. in Kürze dem Geophysikalischen Institut der Universität Karlsruhe Genehmigungen zum Errichten und Betreiben solcher Funkanlagen erteilt werden. Die zur Verfügung gestellten Frequenzen können auch für die grenzüberschreitende Übertragung von Daten eingesetzt werden, wenn die jeweils beteiligte benachbarte Fernmeldeverwaltung dem Einsatz dieser Frequenzen auf ihrem Hoheitsgebiet zustimmt. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 90) : Ist die Bundesregierung bereit, sich wieder — wie zur Zeit Bundeskanzlers Adenauer — mit einer Beteiligungsquote von 50 v. H. am Wohnungsbau für Aussiedler zu beteiligen? Die Unterbringung der Aussiedler, die zum Aufgabenbereich der Länder gehört, kann heute — anders als in den 50er Jahren die Unterbringung der Flüchtlinge aus der DDR — weitgehend aus dem vorhandenen Wohnungsbestand erfolgen. Die Mehrzahl der Länder führt deshalb dafür kein gesondertes Wohnungsbauprogramm mehr durch. Auf der Grundlage der Beschlüsse einer BundLänder-Kommission vom März 1975 stellt zur Zeit der Bund den Ländern zusätzlich zu den Mitteln des Sozialprogramms zur Wohnraumversorgung der Aussiedler 4.222,— DM für jede zu berücksichtigende Person zur Verfügung, falls mehr als 44 000 Personen jeweils im Jahr vor der Mittelverteilung in das Bundesgebiet eingereist sind. Dies war in den letzten Jahren der Fall. So haben die Länder z. B. für 1978 273,1 Millionen DM und für 1979 rund 291,5 Millionen DM erhalten, davon rund 100,6 Millionen DM bzw. 107,4 Millionen DM als Darlehen und rund 172,5 Millionen DM bzw. 184,1 Millionen DM als einmalige Zuschüsse. Soweit Aussiedler in vorhandenen Wohnungen untergebracht werden, sind die Länder ermächtigt, die Mittel des Bundes zur verstärkten Förderung des allgemeinen sozialen Wohnungsbaus einzusetzen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 91, 92, 93 und 94) : Wie ist der augenblickliche Planungsstand bei den fortgeschrittenen Reaktorlinien Schneller Brüter und Hochtemperaturreaktor? 13872* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 Welchen Baustand weisen die beiden Prototypen SNR 300 und THTR 300 zur Zeit auf? Welche Kostenüberschreitungen bzw. Zeitverzögerungen sind bei SNR 300 und THTR 300 zu verzeichnen?. Zu welcher Industriestruktur bzw. Kooperation auf der Herstellerseite der beiden Reaktorlinien haben die Verhandlungen der Bundesregierung mit den betroffenen Partnern aus der Wirtschaftbisher geführt? Zu Frage B 91: Schneller Natriumgekühlter Brutreaktor (SNR) Um das bei Entwurf und Bau der kompakten natriumgekühlten Kernreaktoranlage (KNK) und des SNR 300 gewonnene Know-how zu nutzen, werden Arbeiten durchgeführt, um entscheidungsreife Unterlagen zu haben. Eine Entscheidung über den Bau eines solchen Projekts steht nicht vor 1985 an und kann nur getroffen werden, wenn die vorhergehenden parlamentarischen Beschlußfassungen zum SNR 300 positiv ausgefallen sind. Hochtemperaturreaktor (HTR) In einer Zusammenarbeit zwischen Herstellern (Brown-Bovery-Cie [BBC], Hochtemperaturreaktor Baugesellschaft [HRB] und möglichen Betreibern) wird z. Zt. ein Fragenkatalog abgearbeitet mit dem Ziel, von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU's) eine Aussage zu erhalten, ob sie das Konzept für einen Einkreis-Hochtemperaturreaktor (HHT) akzeptieren und Planung und Bau einer HHT-Demonstrationsanlage in Auftrag geben. Beim PNP (Projekt Nukleare Prozeßwärme) dienen die z. Zt. laufenden Auslegungsarbeiten für eine Referenz-Anlage eines Prototyps zur Erkennung von Entwicklungsproblemen, auf die das Arbeitsprogramm ab nächstes Jahr schwerpunktmäßig ausgerichtet werden soll. Durch die Arbeiten im laufenden Jahr bei HHT und PNP verstärkte sich der Eindruck, daß die Terminpläne beider Projekte revidiert werden müssen. Dies wird vom Bundesministerium für Forschung und Technologie im Rahmen eines Statusberichts im Oktober 1979 überprüft. Ausgehend von den kürzlich von der Industrie (RAG, Ruhrkohle AG; KWU, Kraftwerk-Union; EVU's, Elektrizitätsversorgungsunternehmen; BBC, Brown-Bovery-Cie) vorgebrachten Gedanken der raschen Hochtemperaturreaktor-Prozeßdampfnutzung zur Kohleveredelung soll noch in diesem Jahr in einem Gespräch zwischen BMFT und den beteiligten Industrien geklärt werden, ob der Bau eines dampferzeugenden HTR-Zweikreisers einen sinnvollen nächsten Schritt im Rahmen der HTR-Entwicklung darstellen kann. Ergebnisse von feasibility-Studien werden Mitte 80 vorliegen. Zu Fragen B 92 und 93: SNR Terminbestimmend beim SNR-300 ist weiterhin der Fortgang des Genehmigungsverfahrens. Baukosten sind die Folge. In der technischen Arbeitsplanung ist jetzt die Übergabe an den Betreiber für Herbst 1984 vorgesehen. Die Gesamtherstellkosten bis zu diesem Zeitpunkt werden z. Zt. auf 3,4 Milliarden DM geschätzt (ohne Brennstoff und dazugehörige Forschung und Entwicklung). Einzelheiten zur Haushaltsplanung ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf für 1980 und den zugehörigen Projektlisten. Wichtig für einen weiteren zügigen Baufortschritt ist, daß unter Berücksichtigung des Parlamentsbeschlusses vom 14. Dezember 1978 bis zur Inbetriebnahme, im Herbst 1982 das Füllen mit Natrium bzw. im Herbst 1983 das Beladen mit Brennelementen begonnen werden kann und keine weiteren Verzögerungen im Genehmigungsverfahren eintreten. HTR Terminbestimmend ist auch beim THTR-300 der Fortgang des Genehmigungsverfahrens. Die dadurch verursachten Verzögerungen führen inzwischen zu einer Bauzeit incl. Inbetriebnahme von 13 Monaten. Dabei ist das Jahr 1981 als Termin für den Beginn der nuklearen Inbetriebnahme relativ sicher anzugeben. Verbunden mit der längeren Bauzeit und zusätzlichen Auflagen liegt dem BMFT ein Antrag auf Mehrkosten über insgesamt 478 Millionen DM (Bundesanteil etwa 300 Millionen DM) vor, der z. Zt. geprüft wird. Damit steigen die Gesamtkosten des THTR auf etwa 2 228 Millionen DM. Diese Mehrkosten haben keine Auswirkung auf den Haushalt 1980. Zu Frage B 94: SNR Die seit Projektbeginn für den SNR-300 festgelegte Struktur der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Regierungen, der jeweiligen Forschungszentren, den Energieversorgungsunternehmen und der Herstellerindustrie hat sich bewährt und besteht unverändert fort. Für die künftige Entwicklung ist außerdem die vertraglich geregelte Zusammenarbeit mit Frankreich erfolgreich angelaufen (vgl. auch Bericht des BMFT vom 1. September 1977). HTR Die Verhandlungen über die Neuordnung der HTR-Entwicklung, die seit Februar 1976 (Dernbach) laufen, sind mit einer Neustrukturierung der Firmen HRB (Hochtemperatur-Reaktorbau GmbH) und GHT (Gesellschaft für HochtemperaturreaktorTechnik mbH) und der Kernforschungsanlage Jülich analog dem SNR-Modell abgeschlossen worden. Die Neuordnung findet nunmehr in folgenden Verträgen ihren Ausdruck: — Konsortialvertrag zwischen GHT und HRB zur Gründung des Konsortiums HTR für Planung und Entwicklung des nuklearen Wärmeerzeugungssystems für Stromerzeugungsanlagen und Prozeßwärmeanlagen; — Vertrag zwischen GHT, HRB und KFA zur Gründung einer Entwicklungsgemeinschaft HTR zur Planung und Durchführung von F+E-Arbeiten für das nukleare Wärmeerzeugungssystem; — Verträge zur Gründung einer Kenntnisverwertungsgesellschaft HTR zur Poolung aller Systemkenntnisse für das nukleare Wärmeerzeugungssystem, die im Konsortium HTR und der Entwicklungsgemeinschaft erarbeitet werden zum freien Austausch untereinander und zur Lizenzvergabe beim Bau von Anlagen. Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13873* Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 95) : Befürwortet die Bundesregierung den Plan eines Europäischen Forschungsprogramms für Erdbebenvorhersage wie es im Anhang der Empfehlung 864 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats enthalten ist, u. a. im Hinblick auf die besonderen Risiken von Kernkraftwerken in erdbebengefährdeten Gebieten wie z. B. dem Oberrheingraben? Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich den Vorschlag für ein europäisches Forschungsprogramm für Erdbebenvoraussagen u. a. im Hinblick auf die besonderen Risiken von Kernkraftwerken in erdbebengefährdeten Gebieten. Die Bundesregierung hat diese Frage für den Bereich der Bundesrepublik bereits geregelt. (S. Abschnitt 18.1 der RSK- Leitlinien für Druckwasserreaktoren — 2. Ausgabe vom 24. Januar 1979 — in Verbindung mit der sicherheitstechnischen Regel 2201 des kerntechnischen Ausschusses: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen Teil i , Fassung 6/75 und Teil 5, Fassung 6/77.) Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 96) : Welche Ergebnisse haben bisher die Bemühungen der Bundesregierung erbracht, genauere Kenntnisse über Energiebedarf und -verwendung zu erhalten, und welche Änderungen in Statistiken erscheinen gegebenenfalls notwendig, um eine ausreichende Grundlage für energiepolitische Entscheidungen zu erhalten? Wegen der zunehmenden Bedeutung einer verbesserten Transparenz des Energieverbrauchs für die Abschätzung von Energieeinsparpotentialen und für Energieprognosen hat das Bundesministerium für Wirtschaft an drei wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute einen Forschungsauftrag mit dem Thema „Detaillierung des Energieverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland im HuK-Sektor nach homogenen Verbrauchergruppen sowie in den Sektoren HuK, Industrie und Verkehr nach Verwendungszwecken" vergeben. Im Rahmen dieser Untersuchung soll u. a. durch Repräsentativumfragen in den Bereichen Haushalt und Kleinverbrauch (HuK) sowie Industrie versucht werden, in Anlehnung an die Energiebilanzen für die Bundesrepublik Deutschland den Energieverbrauch des Sektors Haushalt und Kleinverbrauch nach wichtigen Verbrauchergruppen zu unterteilen und den Energieverbrauch aller Endenergieverbrauchs-Sektoren nach Verwendungszwecken wie Raumheizung, Prozeßwärme, Beleuchtung etc. aufzugliedern. Es wird damit gerechnet, daß verwertbare Ergebnisse dieser Untersuchung etwa Mitte nächsten Jahres vorliegen. Dieses Bemühen um die Aufgliederung des Energieverbrauchs nach Verwendungszwecken stellt indessen nicht den Versuch dar, sogenannte Nutzenergiebilanzen für die Bundesrepublik Deutschland aufzustellen. Wie ich Ihnen in Beantwortung Ihrer Anfrage zur Gesamtenergiestatistik der Schweiz mit meinem Schreiben vom 21. März 1978 bereits mitteilen konnte, würde — abgesehen von der nicht hinreichenden Abklärung des Begriffs der Nutzenergie — ein Nachweis des Nutzenergieverbrauchs nicht nur Erhebungen über so komplexe Tatbestände wie Struktur und Entwicklung der Geräteausstattung, sondern auch über die verschiedenen technischen Wirkungsgrade und die effektive Auslastung der Geräte erfordern. Einer derartigen erheblichen Ausweitung der Statistiken steht nicht nur die starke Auslastung der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes, sondern auch die weitere Belastung der zu Befragenden entgegen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 97) : Treffen Behauptungen zu (z. B. in den vom BMFT herausgegebenen „Argumenten in der Energiediskussion 6" S. 339), daß erhebliche Unterschiede in den Gutachten zur Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft bestehen, je nachdem, ob sie von landwirtschaftlichen Anstalten oder von wasserwirtschaftlichen Behörden durchgeführt werden, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um hier klare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen? Es hat in der Vergangenheit erhebliche .Unsicherheiten bei der quantitativen Bewertung der Phosphat-Belastungen in Gewässern gegeben. Zur Klärung dieser Frage hat die Bundesregierung eine Studie über „Wege und Verbleib des Phosphors" in seinen verschiedenen Bindungsformen bei der Fachgruppe Wasserchemie der Gesellschaft Deutscher Chemiker in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse 1978 veröffentlicht wurden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß mit dieser Untersuchung Entscheidungsgrundlagen für eine einheitliche Bewertung beim Phosphat-Problem erarbeitet wurden. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 98) : Fördert die Bundesregierung Modellprojekte des ökologischen Landbaus oder Gutachten, die vergleichend die externen Folgewirkungen unterschiedlicher Landbaumethoden untersuchen, und zu welchen Ergebnissen sind diese gegebenenfalls gekommen? Ökologischer Landbau kann zu den Richtungen bzw. Organisationsformen gerechnet werden, die sich unter dem Begriff „Alternativen im Landbau" zusammenfassen lassen. Dabei handelt es sich nicht um Bewirtschaftungssysteme, die sich von der übrigen Landwirtschaft generell unterscheiden. So sind besondere Qualitätseigenschaften, die den Erzeugnissen vielfach nachgesagt werden, nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft in der Regel nicht nachweisbar. Die Bundesregierung sieht deshalb keine besondere Förderung alternativer Landbaumethoden vor, zumal den Betrieben, die diese Methoden anwenden, alle auf den Einzelbetrieb bezogenen finanziellen Förderungsmöglichkeiten offenstehen. Die Bundesregierung ist jedoch um eine wissenschaftliche Klärung und vergleichende Bewertung 13874* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 verschiedener Bewirtschaftungsmöglichkeiten bemüht. Sie hat deshalb einen Statusbericht „Alternativen im Landbau", der in Landwirtschaft — Angewandte Wissenschaft, Heft 206, Landwirtschaftsverlag GmbH, 4400 Münster-Hiltrup, veröffentlicht worden ist, erstellen lassen und Forschungsvorhaben zu Fragen der Bodenfruchtbarkeit und Nahrungsqualität vergeben. Um verläßliche Angaben über die Ertrags- und Aufwandsverhältnisse erhalten zu können, hat die Bundesregierung im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Umweltschutz im Agrarbereich in jüngster Zeit für ein Modellprojekt „Alternativer Landbau — Boschheide Hof", das von der Landwirtschaftskammer Rheinland durchgeführt wird, Mittel bereitgestellt. Mit verwertbaren Ergebnissen bzw. Aussagen kann jedoch frühestens in 5 Jahren gerechnet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden auch Anhaltspunkte auf externe Folgewirkungen beispielsweise über den vermeintlich besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie die Energieeinsparmöglichkeiten erwartet. Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung mit Interesse entsprechende Modellvorhaben in einigen Bundesländern. Mit den genannten Forschungsvorhaben trägt die Bundesregierung dem Hinweis im Umweltgutachten 1978 Rechnung, durch „unvoreingenommene und kritische Untersuchungen bald zu prüfen, ob das Ziel des alternativen Landbaues, qualitativ bessere, vor allem schadstoffarme Produkte zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu erzeugen, realisierbar ist." In diesem Zusammenhang ist auch die dauerhafte Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen zu berücksichtigen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3193 Frage B 99) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ABM- oder andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auch bei öffentlich geförderten Modellprojekten z. B. zur rationellen Energieverwendung und dem Umweltschutz einzusetzen, um so die Kosten für die Maßnahmen zu senken? Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind auf die Sicherung und Verbesserung dér Beschäftigungschancen des einzelnen Arbeitnehmers bzw. Arbeitslosen gerichtet. Mithin ist die Arbeitsförderung grundsätzlich keine Objekt- sondern eine Personenförderung. Eine gewisse Ausnahme hiervon macht das System der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung, weil diese Förderung auch objektbezogen ist. Die durchzuführenden Arbeiten müssen im öffentlichen Interesse liegen. Unter diesen Voraussetzungen können auch Arbeiten im Rahmen von Modellprojekten in den Bereichen Umweltschutz und rationelle Energieverwendung als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen förderungsfähig sein. Ziel der Förderung ist allerdings, daß durch die Förderung zusätzliche Arbeitsplätze für arbeitslose Arbeitnehmer geschaffen werden. Wenn eine Maßnahme — wie es bei Modellprojekten regelmäßig der Fall sein sollte — ohnehin geplant und ihre Finanzierung gesichert ist, bedeutet eine Förderung aus Haushaltsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit eine Umfinanzierung zwischen zwei öffentlichen Kassen ohne einen zusätzlichen Arbeitsmarkteffekt. Eine derartige Förderung ist unzulässig. Auch werden die Gesamtkosten einer Maßnahme durch die Lohnkostenzuschüsse des § 94 Arbeitsförderungsgesetz nicht gesenkt; lediglich erfolgt eine Umverteilung der Maßnahmekosten zu Lasten des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit. Arbeitsmarktpolitisch erwünscht ist zudem, daß die zu fördernden Arbeiten in Bezirken mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit durchgeführt werden und daß möglichst viele der neu geschaffenen Arbeitsplätze in nicht geförderte Dauerarbeitsplätze einmünden werden. Die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Bundesanstalt für Arbeit. Den Trägern der Modellprojekte ist daher anzuraten, sich wegen der zu beantragenden Förderung an ihr Arbeitsamt zu wenden. Die Arbeitsämter werden die Fördervoraussetzungen prüfen und jeweils entscheiden, ob die Förderung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist. Anlage 94 Antwort des Parl, Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schuchardt (FDP) (Drucksache 8/3193 Fragen B 100 und 101) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Multiple-choice-Verfahren bei Medizinern und Pharmazeuten auf das Lernverhalten der Studenten, die Studienreform sowie auf Lehre und Forschung an den Hochschulen? Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick aid die zunehmende Kritik aus Hochschulen und Berufsorganisationen (z. B. Entschließung des 82. Deutschen Ärztetages vom 15. bis 19. Mai 1979; Ergebnisbericht einer Rundfrage zum MV-Verfahren, Deutsche Apothekerzeitung vom 31. Mai 1979 und 7. Juni 1979), das zentralisierte Multiple-choice-Verfahren einer kritischen Prüfung zu unterziehen und es erheblich einzuschränken? Zur Frage B 100: Nach Auffassung der Bundesregierung sind schriftliche Prüfungen . nach dem Antwort-WahlVerfahren auch in der ärztlichen und pharmazeutischen Ausbildung eine geeignete Prüfungsform, um in objektiver und umfassender Weise den Kenntnisstand von Studenten festzustellen. Sie bewirken, daß die Studierenden sich um den Erwerb des theoretischen Wissens bemühen und in der Lehre eine Ausrichtung auf systematische, dem Erkenntnisstand in, der Medizin entsprechende Wissensvermittlung erreicht wird und kommen auch der Forschung zugute. Der Zielsetzung einer Objektivierung von Prüfungen, die wesentlicher Bestandteil der. Studienreform ist, kann durch zentralisierte schriftliche Prüfungen nach dem Multiplechoice-Verfahren weitestgehend Rechnung getragen werden. Ein wesentlicher Vorteil dieser Prüfungen liegt auch darin, daß sie es ermöglichen, auch bei sehr hohen Studentenzahlen die erforderlichen Erfolgskontrollen zu gewährleisten. Die bisherigen Erfahrungen mit den schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) bestätigen, daß Prüfungen dieser Art we- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 13875* sentlich mit dazu beitragen, daß der Erwerb des erforderlichen theoretischen Wissens gesichert werden kann. Für die schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) liegen im Hinblick darauf, daß in der pharmazeutischen Ausbildung bisher lediglich im 1. Prüfungsabschnitt geprüft wird, noch keine ausreichenden Erfahrungen vor. Eine einseitige Ausrichtung auf schriftliche Prüfungen nach dem Multiple-choice-Verfahren kann auf die Lehr- und Lernmotivation allerdings negative Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere für Studiengänge, die, wie das Medizin- und Pharmaziestudium, einen starken Praxisbezug erfordern. Durch solche Prüfungen kann nur beschränkt festgestellt werden, ob der Student auch die für die Ausübung des ärztlichen Berufs und des Apotheker-, berufs erforderlichen praktischen Fähigkeiten und Verhaltensweisen erlernt hat. Um sicherzustellen, daß auch insoweit eine Leistungskontrolle erfolgt und Lehrende und Lernende für die praktische Ausbildung in einem notwendigen Maße motiviert werden, bedürfen schriftliche Prüfungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren der Ergänzung durch mündliche und mündlich-praktische Prüfungen; dieses entspricht auch den Zielen der Studienreform. Zu Frage B 101: Es muß darauf hingewiesen werden, daß die von Ihnen angesprochene Kritik aus Hochschulen und Berufsorganisationen keineswegs einheitlich ist. Sie richtet sich zum Teil nicht gegen die Prüfungsart als solche, sondern hat die Forderung einer Verbesserung der Prüfungsaufgaben, insbesondere einer Entlastung von überflüssigen Details, zum Gegenstand. Insoweit ist das die Prüfungen vorbereitende Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, das durch die AAppO und die AAppO vor die Aufgabe gestellt war, ein bisher im Bereich der Medizin und Pharmazie in der Bundesrepublik Deutschland nicht bekanntes Prüfungssystem zu verwirklichen, ständig bemüht. Die beim Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bestehende „Kleine Kommission zu Fragen der ärztlichen Ausbildung und der künftigen Entwicklung im Bereich des ärztlichen Berufsstandes" hat die Notwendigkeit einer ständigen Verbesserung der Prüfungsaufgaben ausdrücklich betont. Diese „Kleine Kommission" hat sich im übrigen eingehend auch mit den schriftlichen Prüfungen in der ärztlichen Ausbildung auseinandergesetzt und hierbei auch die Entschließung des 82. Deutschen Ärztetages und andere Stellungnahmen einbezogen. Sie hat festgestellt, daß sie es für notwendig hält, für die schriftlichen Prüfungen an dem AntwortWahl-Verfahren festzuhalten. Allerdings soll der schriftliche Teil im letzten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ganz entfallen. Die Kommission hält eine wesentliche Reduzierung der Prüfungsfragen aus Gründen einer weiteren Gewährleistung des erforderlichen Wissensstandards für nicht möglich. Sie weist im übrigen darauf hin, daß eine zuverlässige Aussage über Prüfungsleistungen in schriftlichen Prüfungen eine angemessene Zahl von Prüfungsfragen voraussetzt. Die Kommission hat vorgeschlagen, in der ärztlichen Ausbildung zusätzliche mündlich-praktische Prüfungen durchzuführen. Ob für ein solches Vorhaben Realisierungschancen bestehen, wird derzeit untersucht. Es ist nicht sicher, ob die Prüferkapazitäten angesichts der hohen Zahl der Medizinstudenten ausreichen. Hinsichtlich der schriftlichen Prüfungen in der pharmazeutischen Ausbildung wird derzeit im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geprüft, ob die bisherigen Erfahrungen schon eine Beurteilung über Wert oder Unwert solcher Prüfungen und ihren notwendigen Umfang in der pharmazeutischen Ausbildung zulassen. Unabhängig von den vorstehenden Überlegungen muß betont werden, daß der Verordnungsgeber beim Erlaß der ÄAppO und der AAppO davon ausgegangen ist, daß Prüfungen im Rahmen der Erteilung der Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an Pflichtunterrichtsveranstaltungen mündlich oder mündlich-praktisch durchgeführt werden. Gleichwohl werden an den Hochschulen zum Teil Leistungskontrollen nach dem AntwortWahl-Verfahren durchgeführt. Im Interesse eines ausgewogeneren Verhältnisses von schriftlichen und mündlichen Prüfungen muß in jedem Fall erreicht werden, daß die mündliche oder mündlichpraktische Prüfung im Rahmen der Pflichtunterrichtsveranstaltungen die Regel wird. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rühe (CDU/CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 102 und 103) : Welche Folgerungen kann die Bundesregierung aus Meldungen ziehen, nach denen an der amerikanischen Harvard Universität, die bisher in der Regel das deutsche Abitur mit den ersten zwei Jahren im College verrechnet hat, die Bereitschaft schwindet, auch in Zukunft so zu verfahren, weil in Amerika infolge der deutschen Oberstufenreform Zweifel aufgetaucht sind, ob das Abitur noch soviel wert ist? Wie beurteilt die Bundesregierung die jetzt in Hamburg geplante Beendigung der Gesamtschulversuche und Einführung aller Gesamtschulen als Regelschulen vor dem Hintergrund der in ihrem Bericht über die strukturellen Probleme des förderativen Bildungssystems betonten Notwendigkeit von mehr Einheitlichkeit im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage B 102: Ihre Anfrage betrifft nicht nur das Einstufungsverfahren der Harvard Universität. Ich möchte sie deshalb auf dem Hintergrund der hochschulpolitischen Entwicklung in den USA beantworten. Die amerikanischen Hochschulen haben lange Zeit hindurch ihre Zulassungsentscheidungen nicht so eng an schulische Leistungen geknüpft, wie dies in der Bundesrepublik der Fall ist, soweit hier — wie in den harten NC-Fächern — eine Auswahl getroffen werden muß. Diese Haltung scheint sich in jünster Zeit zumindest bei einzelnen Hochschulen zu ändern und einer stärkeren Berücksichtigung auch schulisch-kognitiver Leistungen Platz zu machen. Hinzuweisen ist allerdings darauf, daß die amerikanischen Hochschulen je für sich ihre Zulassungsentscheidungen treffen und daß sie auch die amerikanischen Zeugnisse unterschiedlich bewerten. Dabei stellen die stark selektiven Spitzen-Universitäten bekanntermaßen die höchsten Anforderungen. Die begrenzte Neuorientierung der Zulassungspolitik schlägt sich auch in der Bewertung auslän- 13876* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. September 1979 discher Leistungsnachweise nieder. Dies zeigte sich in den Äquivalenzgesprächen zwischen der deutschen und amerikanischen Seite über die Einstufung beim Austausch der Stipendiaten in das jeweilige Hochschulsystem, die von 1974-1977 geführt wurden. Dabei neigte die amerikanische Seite dazu, deutsche Schulleistungen allgemein niedriger einzustufen als bis dahin, andererseits aber auch die in Einzelfächern erbrachten hohen Leistungen in der reformierten Oberstufe anzuerkennen. Die aufgrund dieser Verhandlungen vom zuständigen nationalen Rat gebilligten Empfehlungen für die Gleichwertigkeit von Zertifikaten vom 27. Juli 1977 werden als Empfehlungen erachtet, die Verantwortung der Hochschule für die Zulassung bleibt davon unberührt. Inhaber der deutschen Hochschulreife sollen nach diesen Empfehlungen ein akademisches Jahr angerechnet erhalten, eine weitere Anerkennung kann durch die Beurteilung der betreffenden Zulassungsstelle erfolgen. Über eine etwaige neue Praxis der Harvard-Universität liegen mir Zeitungsäußerungen vor, jedoch keine amtlichen Unterlagen. Ich werde mich hierum bemühen und Ihnen die sich daraus ergebenden Fakten mitteilen. Zu Frage B 103: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Hamburg erwogen wird, Gesamtschulen durch eine Änderung des Schulgesetzes als Regelschulangebote einzuführen; damit soll das Recht der Eltern gesichert werden, nach der Grundschule neben den Schulformen des gegliederten Schulwesens auch die Gesamtschule für ihr Kind zu wählen. In ihrem Bericht über die strukturellen Probleme des föderativen Bildungssystems vom 22. Februar 1978 hat sich die Bundesregierung grundsätzlich für eine vergleichbare Vielfalt von Bildungsangeboten in allen Bundesländern und für eine Anerkennung der in einem Land zu erreichenden Bildungsabschlüsse in allen Bundesländern ausgesprochen; dies setzt nicht voraus, daß Entscheidungen über die Schulorganisation und die inhaltliche Einzelgestaltung der Bildungsgänge in allen Ländern einheitlich getroffen werden. Die Bundesregierung hat in dem Bericht außerdem vorgeschlagen, dem Recht der Eltern, zwischen den Formen des gegliederten Schulsystems für ihr Kind zu wählen, mindestens bis zum Übergang in Klasse 7 auch gegenüber einer Eignungsempfehlung der Schule Vorrang einzuräumen. Die Kultusministerkonferenz der Länder hat in ihrer einstimmig beschlossenen Stellungnahme vom 20./21. April 1978 zu dem Bericht der Bundesregierung dieser Forderung zugestimmt und eine neue Ländervereinbarung zum Vorrang des Elternwahlrechts angekündigt. Die Bundesregierung hat die — bislang nur vereinzelt verwirklichte — Absicht der Länder in den Schlußfolgerungen vom 21. Juni 1978 zu ihrem Bericht begrüßt. Eine Regelung, die das Wahlrecht der Eltern auch auf die Schulform der Gesamtschule, als ein Regelschulangebot, ausdehnt, entspricht der Forderung der Bundesregierung nach einer Stärkung des Eltern wahlrechts beim Übergang nach der Grundschule und nach einer vergleichbaren Vielfalt von Bildungsangeboten in allen Bundesländern. Anlage 96 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3193 Frage B 104) : Ist — wie die Presse meldet — die Verzögerung im Abtransport von 15 Tonnen hochwertiger Medikamente, die für Uganda bestimmt sind und bei der Hilfsorganisation ASME Humanitas in Iphofen (Landkreis Kitzingen) lagern, auf sehr geringe Kooperationsbereitschaft des Auswärtigen Amts und des Bundesverteidigungsministeriums zurückzuführen, und — falls das zutrifft — hat die Bundesregierung inzwischen Maßnahmen ergriffen, um den schnellstmöglichen Transport dieser Hilfsgüter nunmehr zu gewährleisten und damit humanitäre Hilfe über politische Bedenken zu stellen? Entsprechende Pressemeldungen treffen nicht zu. Das Auswärtige Amt wird bei seinem nächsten Hilfsflug im Rahmen der Humanitären Hilfe die Medikamente von ASME Humanitas mit nach Uganda transportieren. Der Flug wird wie üblich auf Kasten des Auswärtigen Amts voraussichtlich von der Bundesluftwaffe durchgeführt werden. Die Mittel für Humanitäre Hilfe im Ausland sind im Verhältnis zum Bedarf an Hilfe leider sehr beschränkt. Deshalb kann die Bundesregierung privaten Spendern keine Transporthilfe gewähren. Sie ist jedoch bemüht, anläßlich eigener Maßnahmen oder solcher in Zusammenarbeit mit den großen deutschen nichtstaatlichen Hilfswerken in Ausnahmefällen auch private Spenden im Rahmen der stets beschränkten Frachtmöglichkeiten in das betreffende Land mitzunehmen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3193 Fragen B 105 und 106) : Erhalten die aus Angola nach Namibia geflohenen rund 50 000 bis 60 000 Menschen Unterstützung aus dem Hilfsprogramm der Bundesregierung für das südliche Afrika? Ist die Bundesregierung um Hilfe für die aus Angola nach Namibia geflohenen Menschen angegangen worden? Zu Frage B 105: Aus Angola nach Namibia Geflohene und Zugewanderte erhalten keine Unterstützung aus dem Hilfsprogramm der Bundesregierung für das südliche Afrika. Nach Angaben der deutschen Botschaft in Pretoria (RSA) befinden sich etwa 28 000 sogenannte Flüchtlinge aus Angola in Namibia; davon 25 000 im Ovamboland, 3 000 in Kavango — beides Stammesgebiete im nördlichen Namibia. Zu beachten ist, daß schwer feststellbar ist, wer tatsächlich als politischer Flüchtling anzusehen ist. Stammesangehörige wandern ohne Rücksicht auf die koloniale Grenzziehung von Namibia nach Angola und zurück. Zu Frage B 106: Der Bundesregierung liegt kein Antrag auf Unterstützung vor.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die Frage 114 des Herrn Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) auf :
    Liegen der Bundesregierung Erklärungen der Volksrepublik Vietnam vor, nach denen diese bereit ist, bei bilateralen Verträgen und Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland WestBerlin einzubeziehen, und gab es in den letzten Jahren Schwierigkeiten bei Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Vietnam über die Einbeziehung West-Berlins?
    Bitte, Frau Staatsminister.
    Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, es liegen keine Erklärungen vor, wonach die Sozialistische Republik Vietnam bereit ist, bei bilateralen Verträgen und Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland eine uns befriedigende Berlin-Klausel zu akzeptieren.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hoffmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Joachim Hoffmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Staatsminister, da das so ist: Würde es eine wesentliche Veränderung der Ausgangslage für entsprechende Vertragsverhandlungen sein, wenn die Volksrepublik Vietnam eine entsprechende Klausel akzeptierte?
    Frau Fr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Das ist eine sehr hypothetische Frage, Herr Kollege. Sie wissen, daß die Bundesregierung auf hypothetische Fragen keine Antwort geben kann.