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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/171 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 171. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 Inhalt: Fragestunde — Drucksachen 8/3158 vom 07. 09. 1979 und 8/3173 vom 14. 09. 1979 — Verzögerung der Aufnahme vietnamesischer Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland sowie Beteiligung der Bundesluftwaffe und der Bundesmarine an den Rettungsaktionen SchrAnfr 3 07.09.79 Drs 08/3158 Milz CDU/CSU SchrAnfr 4 07.09.79 Drs 08/3158 Milz CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 13605 B, D, 13606 A, B, C, D, 13607 A, B, C, D, 13608 A, B ZusFr Milz CDU/CSU . . . . 13606 A, 13607 C, D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 13606 B ZusFr Ey CDU/CSU 13606 C, 13608 B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 13606 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 13606 D ZusFr Josten CDU/CSU 13607 A ZusFr Würtz SPD 13608 A Auslegung des Begriffs „soziale Indikation" durch die „Pro-Familia"-Beratungsstelle in Bremen MdlAnfr A59 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ 13608 C, 13609 A, B, C, D, 13610A, B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 13609 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13609 B ZusFr Höpfinger CDU/CSU 13609 C ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 13609 D ZusFr Ey CDU/CSU 13609 D ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 13610 A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . 13610 A, B Nichtmarkierung der Grenze zur DDR im Bereich der Elbe in der zweiten Auflage des vom Innerdeutschen Ministerium herausgegebenen DDR-Handbuchs MdlAnfr A80 14.09.79 Drs 08/3173 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A81 14.09.79 Drs 08/3173 Graf Stauffenberg CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 13610 C, D, 13611 A, B, C, D, 13612 A, B, C, D, 13613 A, B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 13610 C, D, 13611 D ZusFr Schröder (Lüneburg) CDU/CSU . 13611 A, 13612 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 13611 B, 13612 B ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 13611 B ZusFr Möhring SPD 13612 C ZusFr Pensky SPD 13612 D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 13613 A ZusFr Baron von Wrangel CDU/CSU . . 13613 A ZusFr Dreyer CDU/CSU 13613 B Gestaltung des Textes für Stellenausschreibungen von Bundesbehörden MdlAnfr A9 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Emmerlich SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 13613 C, D, 13614 A ZusFr Dr. Emmerlich SPD 13613 D Vergiftungserscheinungen durch Ausstoß thalliumhaltigen Eisenoxyds bei der Herstellung von Zement; Vermeidung von Umweltschäden durch die Verwendung von Schwermetallen MdlAnfr A10 14.09.79 Drs 08/3173 Weisskirchen (Wiesloch) SPD MdlAnfr All 14.09.79 Drs 08/3173 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . 13614 A, B, C, D ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 13614 B, D Umweltverschmutzung durch HCH-Emissionen und Ausstoß thalliumhaltigen Eisenoxyds MdlAnfr A12 14.09.79 Drs 08/3173 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A13 14.09.79 Drs 08/3173 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 13614 D, 13615 B, C, D, 13616 A, C ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . 13615 A, B, D ZusFr Wehner SPD 13616 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 13616 C Verbesserung des Rheinwassers sowie seine Verwendung als Trinkwasser MdlAnfr A15 14.09.79 Drs 08/3173 Josten CDU/CSU MdlAnfr A16 14.09.79 Drs 08/3173 Josten CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 13616 D, 13617 C, D, 13618 A, B ZusFr Josten CDU/CSU 13617 B, C, D ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . . 13618 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 13618 A Bestimmungen über die Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen durch Landwirte MdlAnfr Al 14.09.79 Drs 08/3173 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A2 14.09.79 Drs 08/3173 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 13618 C, D, 13619 A, B, C, D, 13620 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 13618 C, D, 13619 A, C, D • ZusFr Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU 13619 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 13619 B ZusFr Kühbacher SPD 13619D Aufführung der Gasölbeihilfe für die Landwirtschaft im Subventionsbericht der Bundesregierung MdlAnfr A29 14.09.79 Drs 08/3173 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 13620 A, B ZusFr Horstmeier CDU/CSU 13620 B Übernahme der Kosten für Transporte durch die Rettungsflugwacht durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung MdlAnfr A32 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Linde SPD Antw StSekr Frau Fuchs BMA 13620 D, 13621 A, B ZusFr Dr. Linde SPD 13621 A, B Erfahrungen mit dem Modellversuch zum Ersatz des Krankenscheins durch eine computerverwendbare Scheckkarte; Gewährleistung des Datenschutzes MdlAnfr A35 14.09.79 Drs 08/3173 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU MdlAnfr A36 14.09.79 Drs 08/3173 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU Antw StSekr Frau Fuchs BMA 13621 C, D, 13622 A ZusFr Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU 13621 C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 13622 A Berücksichtigung der Angleichung des Entgelts im Arbeitsbereich an den des Trainingsbereichs im Entwurf einer Werkstättenverordnung; Verzicht der Sozialhilfeträger auf Kostenerstattung aus den Erlösen der Werkstätten Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 III MdlAnfr A50 14.09.79 Drs 08/3173 Braun CDU/CSU MdlAnfr A51 14.09.79 Drs 08/3173 Braun CDU/CSU Antw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 13622 B, D ZusFr Braun CDU/CSU 13622 B, C, D Wahrung der Organisationsfreiheit der Träger von Behindertenwerkstätten im Entwurf für eine Werkstättenverordnung; Verhältnis von wirtschaftlicher und sozialpolitischer Zielsetzung MdlAnfr A52 14.09.79 Drs 08/3173 Burger CDU/CSU MdlAnfr A53 14.09.79 Drs 08/3173 Burger CDU/CSU Antw StSekr Frau Fuchs BMA . 13623 A, B, C ZusFr Burger CDU/CSU 13623 A, B, C Berufung eines Kinderbeauftragten als Berater in Kinderangelegenheiten bei Behörden auf Vorschlag des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Prof. Nitsch MdlAnfr A58 14.09.79 Drs 08/3173 Vogelsang SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 13623 D Nächste Sitzung . . 13624 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13625' A Anlage 2 Freilassung der beiden letzten deutschen Kriegsverurteilten in Breda/Holland SchrAnfr B 5 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B 6 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13625* C Anlage 3 Vereinbarung zwischen der Schweiz, Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland über grenzüberschreitende Hilfeleistungen bei Katastrophen SchrAnfr B 7 07.09.79 Drs 08/3158 Seefeld SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13625* D Anlage 4 Erkenntnisse über die Aufgabe des „Palästinensischen Nationalabkommens" durch die PLO für eine friedliche Lösung des Nahostkonflikts sowie Vermittlertätigkeit der Bundesregierung SchrAnfr B 8 07.09.79 Drs 08/3158 Picard CDU/CSU SchrAnfr B 9 07.09.79 Drs 08/3158 Picard CDU/CSU SchrAnfr B 10 07.09.79 Drs 08/3158 Picard CDU/CSU SchrAnfr B 11 07.09.79 Drs 08/3158 Picard CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13626* B Anlage 5 Besuch des chilenischen Außenministers in Bonn SchrAnfr B 12 07.09.79 Drs 08/3158 Gansel SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13626* C Anlage 6 Angebot Ungarns über die Einführung des visafreien Reiseverkehrs mit der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B 13 07.09.79 Drs 08/3158 Ey CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13626* D Anlage 7 Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes für die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen SchrAnfr B 163 07.09.79 Drs 08/3158 Milz CDU/CSU SchrAnfr B 164 07.09.79 Drs 08/3158 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 13627* A Anlage 8 Erhebung eines Abonnementpreises für die Veröffentlichung der aus dem Etat des Bundesinnenministeriums finanzierten „Gesellschaft für Reaktorsicherheit" MdlAnfr A14 14.09.79 Drs 08/3173 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 13628* B Anlage 9 Aufstockung der Mittel für das Technische Hilfswerk in Schleswig-Holstein MdlAnfr A17 14.09.79 Drs 08/3173 Heyenn SPD MdlAnfr A18 14.09.79 Drs 08/3173 Heyenn SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 13628* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 Anlage 10 . tuBerung des Regierungssprechers Grünewald über den Bau von Kernkraftwerken MdlAnfr A20 14.09.79 Drs 08/3133 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 13629' A Anlage 11 Angebot spanischen Weins in traditionellen fränkischen Bocksbeuteln MdlAnfr A31 14.09.79 Drs 08/3173 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13629* C Anlage 12 Verbesserung der Berufsberatung, insbesondere durch Vermehrung der Berufsinformationszentren der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr A33 14.09.79 Drs 08/3173 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A34 14.09.79 Drs 08/3173 Frau Steinhauer SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 13630* A • Anlage 13 Vermeidung von „Mitnehmer-Effekten" beim Arbeitsmarktprogramm für Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit insbesondere durch Betriebe ohne Betriebsräte MdlAnfr A56 14.09.79 Drs 08/3173 Dr. Steger SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 13630* C Anlage 14 Zahl der Beratungen und Schwangerschaftsabbrüche durch das staatlich geförderte „Bremer Beratungszentrum" MdlAnfr A61 14.09.79 Drs 08/3173 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 13630* D Anlage 15 . • Eintragung der Bezeichnung „CSSR" bei Neuausstellung von Personalausweisen für im Sudetenland geborene Bundesbürger MdlAnfr A76 14.09.79 Drs 08/3173 Milz CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 13631* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 13605 171. Sitzung Bonn, den 19. September 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 21. 9. Dr. Aigner ** 21. 9. Alber ** 21. 9. Amrehn *** 21. 9. Blumenfeld ** 21. 9. Dr. Corterier *** 21. 9. Eimer (Fürth) 19. 9. Fellermaier ** 21. 9. Frau Fischer *** 21. 9. Frau Dr. Focke ** 21. 9. Friedrich (Würzburg) ** 21. 9. Dr. Früh ** 21.9. Dr. Fuchs ** 21. 9. Gansel 21.9. Haberl 19. 9. Dr. Hennig *** 21. 9. Horn 21.9. Dr. Jaeger *** 21. 9. Katzer ** 21. 9. Dr. h. c. Kiesinger 21. 9. Dr. Klepsch ** 21. 9. Koblitz 21. 9. Dr. Köhler Wolfsburg) *** 21. 9. Dr. Kraske *** 21. 9. Kraus *** 21. 9. Kretkowski 21. 9. Dr. Kunz (Weiden) *** 21. 9. Lange ** 21. 9. Lücker ** 21. 9. Manning *** 21. 9. Mattick 20. 9. Dr. Meinecke (Hamburg) *** 20. 9. Dr. Mende *** 21. 9. Dr. Müller * 21. 9. Dr. Pfennig ** 21. 9. Polkehn *** 21. 9. Reddemann * 21. 9. Reuschenbach " 21. 9. Frau Schleicher ** 21.9. Seefeld ** 21. 9. Frau Tübler 21.9. Dr. Vohrer * 20. 9. Voigt (Frankfurt) *** 21. 9. Frau Dr. Walz ** 21. 9. Wawrzik ** 19. 9. Wimmer (Mönchengladbach) 19. 9. Dr. Wittmann (München) * 20. 9. Dr. Wulff *** 20. 9. Wurbs *** 21.9. Zebisch * 20. 9. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ***) für die Teilnahme an der 66. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen B 5 und 6): Mit welchem Strafzweck begründet die niederländische Regierung die Tatsache, daß die beiden letzten deutschen Kriegsverurteilten in Breda, Franz Fischer, 77 Jahre alt, und Ferdy aus der Flinten, 69 Jahre alt, nicht begnadigt werden und nicht zu ihren Familien zurückkehren können, nachdem sich alle Bundespräsidenten, alle Bundesregierungen und die christlichen Kirchen unter Hinweis auf das Alter und den Gesundheitszustand dieser beiden Deutschen mit humanitären Erwägungen sowie unter Hinweis auf das Fehlen jedes sinnvollen Strafzwecks für die Freilassung dieser beiden Deutschen und des kürzlich verstorbenen Josef Kotalla, 71 Jahre, eingesetzt haben? Hat die Bundesregierung bei ihren Bemühungen um die Freilassung der noch inhaftierten deutschen Kriegsverurteilten auch das Argument vorgetragen, daß die Erniedrigung eines Einzelmenschen - auch die eines Strafgefangenen, der wegen schwerer Delikte verurteilt wurde - zur Symbolfigur eines unmenschlichen Systems und einer totalitären Kriegsführung mit der von den rechtsstaatlichen Demokratien geschützten Würde des Menschen nicht vereinbar ist? Zu Frage B 5: Zu Ihrer Frage übersende ich Ihnen in Ablichtung die Übersetzung der Mitteilung Nr. 1986 des Informationsamtes des niederländischen Justizministeriums vom 1. März 1979. Sie enthält die Antwort des niederländischen Justizministers J. de Ruiter an den Amsterdamer Professor Diepenhorst, der sich im Namen einer niederländischen inter-kirchlichen Vereinigung für die Freilassung der Breda-Häftlinge eingesetzt hatte. Die niederländische Regierung hat unter Bezugnahme auf die in diesem Schreiben enthaltene Erklärung von 1972 ihre ablehnende Haltung auch gegenüber den in jüngster Zeit durch die Bundesregierung unternommenen Interventionen zugunsten der Breda-Häftlinge erneuert. Zu Frage B 6: Die Bundesregierung hat bei ihren Interventionen gegenüber der niederländischen Regierung zugunsten der Breda-Häftlinge auf alle humanitären Gesichtspunkte verwiesen, die ihrer Auffassung nach für eine umgehende Freilassung der Häftlinge sprechen. Sie wird sich auch weiterhin aus humanitären Gründen um ihre Freilassung bemühen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage B 7) : Wann ist mit dem Abschluß einer Vereinbarung zwischen den Regierungen der Schweiz, Frankreichs und der Bundesrepublik Deutschland über grenzüberschreitende Hilfeleistung, die auch den Einsatz von Rettungshubschraubern betrifft, zu rechnen, und welche eventuellen Schwierigkeiten stehen einem baldigen Abschluß entgegen? 13626* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 In der deutsch-französisch-schweizerischen Regierungskommission für nachbarschaftliche Fragen (eingesetzt durch Vereinbarung der beteiligten Regierungen vom 22. Oktober 1975) hat die Arbeitsgruppe „Grenzüberschreitende Hilfeleistung bei außerordentlichen Unfällen" (Federführung innerhalb der Arbeitsgruppe: Innenministerium Baden-Württemberg) einen Entwurf für eine Vereinbarung vorgelegt, dessen Prüfung durch die beteiligten Ressorts noch nicht abgeschlossen ist. Die Schwierigkeiten liegen darin, daß die geplante Vereinbarung aus völkerrechtlichen Gründen nicht ohne weiteres auf das deutsch-französische Abkommen über gegenseitige Hilfe in Katastrophenfällen Bezug nehmen kann, da die Schweiz nicht Vertragspartner dieses Abkommens ist und der Geltungsbereich der geplanten Vereinbarung sich nicht mit dem des deutsch-französischen Abkommens deckt. Andererseits soll jedoch die geplante Vereinbarung sich in ihrem sachlichen Inhalt so weit wie möglich an das deutsch-französische Abkommen anschließen. Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer sind bemüht, alles Erforderliche zu tun, um die Vereinbarung bald abzuschließen. Zu welchem Zeitpunkt dies voraussichtlich möglich sein wird, läßt sich noch nicht absehen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen B 8, 9, 10 und 11): Hat der Bundesaußenminister auf seiner jüngsten Nahostreise Erkenntnisse darüber gewonnen, daß die PLO das sogenannte Palästinensische Nationalabkommen aufzugeben bereit ist, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bel Bestehen des „Palästinensischen Nationalabkommens", nach dem der Staat Israel beseitigt werden soll, zu einer friedlichen Lösung des Nahostkonflikts? Hat die Bundesregierung offiziell oder inoffiziell die PLO zur Aufgabe oder wenigstens Modifizierung des „Palästinensischen Nationalabkommens" zu bewegen versucht, und wenn ja, mit welchem Erfolg? Ist die Bundesregierung davon überzeugt, mit Erfolg als Vermittler im Nahostkonflikt tätig werden zu können oder schon tätig geworden zu sein, und worauf gründet sich diese Überzeugung, falls Frage 10 verneint wird? Zu Frage B 8: Im Verlauf seiner jüngsten Nahostreise hat der Bundesminister des Auswärtigen keine Erkenntnisse gewonnen, die den Schluß zuließen, die PLO sei zur Aufgabe oder Änderung der aus dem Jahre 1968 stammenden Nationalcharta bereit. Zu Frage B 9: Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Anerkennung des Existenzrechtes Israels eine der Bedingungen für eine umfassende und dauerhafte Friedensregelung ist. Zu Frage B 10: Die Bundesregierung hat keine offiziellen Kontakte zur PLO. Zu Frage B 11: Es ist nicht das Ziel der Bundesregierung, als Vermittler im Nahostkonflikt tätig zu werden. Sie sieht vielmehr in einer Politik der Stabilisierung im Nahen Osten eine wichtige Voraussetzung für eine umfassende und dauerhafte Friedenslösung im Nahen Osten. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage B 12) : Aus welchen Gründen und zu welchem Zweck beabsichtigt der Bundesaußenminister, in der kommenden Woche den chilenischen Außenminister in Bonn zu empfangen? Der chilenische Außenminister ist im Rahmen einer Europareise, in deren Verlauf er auch in Spanien, Frankreich, Großbritannien und in der Schweiz war, am 17. September 1979 nach Bonn gekommen. Es entspricht der Auffassung der Bundesregierung, daß sie zur Verdeutlichung ihrer politischen Vorstellungen alle Kontaktmöglichkeiten, einschließlich der Begegnung der zuständigen Minister, nützt. Solche Begegnungen bieten der Bundesregierung die Möglichkeit, auch ihre Haltung zu Menschenrechtsfragen darzulegen. Die Menschenrechtssituation in Chile war deshalb ein wichtiges Thema in der Begegnung des Bundesministers des Auswärtigen mit dem chilenischen Außenminister. — Ein Verzicht auf die Möglichkeit, die Auffassung der Bundesregierung zu diesem wichtigen Thema darzulegen, hätte nicht der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung entsprochen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage B 13) : Hat die Volksrepublik Ungarn der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen über die Einführung visafreien Reiseverkehrs zwischen beiden Staaten angeboten, und wie steht die Bundesregierung zu dieser Verbesserung im Ost-West-Reiseverkehr? Die Volksrepublik Ungarn hat der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen über die Einführung des sichtvermerksfreien Reiseverkehrs zwischen den beiden Staaten nicht angeboten. Bei den Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 13627* Konsultationen des stellvertretenden Leiters der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts mit dem Leiter der Konsularabteilung des ungarischen Außenministeriums am 28. und 29. August 1979 in Budapest sind jedoch unter anderem auch Fragen einer Erleichterung des deutsch-ungarischen Reiseverkehrs besprochen worden. Die Bundesregierung würde solche Erleichterungen begrüßen. Anlage 7 Antwort des Parl, Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen B 163 und 164) : Für welche Maßnahmen sind in den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes im Jahr 1978 geflossen? Welche Maßnahmen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes sollen im einzelnen in den jeweiligen Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen in 1979 gefördert und finanziell unterstützt werden? 1. Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen, Programmbereich „Verbesserung der Lebensbedingungen in den Städten und Gemeinden", werden bisher gemäß Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen im Kreis Euskirchen folgende Vorhaben mit Bundesfinanzhilfen gefördert: Investitionsbereich „Historische Stadtkerne" : Zülpich: — Umgestaltung in der Martinstraße, im Zusammenhang mit der Fußgängerzone Köln- und Schumacherstraße Bundeszuschuß 1978 72 000 DM — Erweiterung des Rathauses Bundeszuschuß 1978 1 306 000 DM Investitionsbereich „Infrastruktur" : Zülpich: - Ausbau des Käsmarktes im Zusammenhang mit der Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs Bundeszuschuß 1977 177 000 DM Mechernich: — Bau eines Parkplatzes an der Turmhofstraße Bundeszuschuß 1978 83 000 DM Investitionsbereich „Ersatzwohnungsbau, Aus- und Umbau" : Blankenheim: — Aus- und Umbau des Wohngebäudes Am Hirtenturm 9 (1 WE) im Untersuchungsgebiet Bundesdarlehen 1977 11 400 DM Aus- und Umbau des Wohngebäudes Klosterstraße / Am Hirtenturm / An der Ahrquelle (4 WE) im Sanierungsgebiet Bundesdarlehen 1977 46 650 DM Mechemich: Ersatzwohnungsbau Planstraße o. Nr. (6 WE) Bundesdarlehen 1978 118 700 DM - Ersatzwohnungsbau Planstraße o. Nr. (6 WE) Bundesdarlehen 1978 118 700 DM — Ersatzwohnungsbau Planstraße o. Nr. (6 WE) Bundesdarlehen 1978 118 700 DM — Ersatzwohnungsbau Planstraße o. Nr. (6 WE) Bundesdarlehen 1978 113 200 DM Zülpich: — Ersatzwohnungsbau Martinstraße (12 WE) Bundesdarlehen 1979 300 000 DM Bundesfinanzhilfe insgesamt 2 465 350 DM Die Belegung der Bundesfinanzhilfe in diesem Programmbereich ist für das Land Nordrhein-Westfalen bis auf einen Restbetrag von 33 050 DM abgeschlossen. 2. In den übrigen Programmbereichen werden im Kreis Euskirchen folgende Projekte vom BMI, BML, BMV bzw. BMWi mit Bundesfinanzhilfen gefördert: a) Rhein-Bodensee-Programm (1977, 1978): Blankenheim: Zuleitungssammler Freilingen/ Lommersum zur Kläranlage Bundesmittel 765 000 DM Euskirchen: Kläranlage Kessenich Bundesmittel 1 900 000 DM Mechernich: Kläranlage Satzvey Bundesanteil 456 000 DM Weilerswist: Kläranlage Bundesanteil 700 000 DM Verbindungssammler TS Vernich/Weilerswist Bundesanteil 840 000 DM Zülpich: Kläranlage Bessenich Bundesanteil 1 210 000 DM Hauptsammler Bachsteinweg Bundesanteil 179 000 DM Bundesmittel insgesamt 6 050 000 DM 13628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 Die Vorhaben des Jahres 1979 sind dem BMI noch nicht bekannt. b) Programm der Dorferneuerung und der Sicherung der Trinkwasserversorgung (1977-1980) : Dahlem: 3 Vorhaben der Dorferneuerung Bundesmittel 16 883 DM Hellenthal: 1 Vorhaben der Dorferneuerung Bundesmittel 56 988 DM Weilerswist: 5 Vorhaben der Dorferneuerung Bundesmittel 98 200 DM Zülpich: 1 Vorhaben der Dorferneuerung Bundesmittel 35 100 DM Mechernich: 4 Vorhaben der Trinkwasserversorgung Bundesmittel 911 000 DM Bundesmittel insgesamt: 1 118 171 DM c) Verbesserungen im Verkehrssystem: Bundesfernstraßenbau: A 1 Wißkirchen — B 51 Tondorf (2. Fahrbahn) veranschlagte Bundesmittel insgesamt 36 Millionen DM A 56 Euskirchen — Swistal (1. Fahrbahn) veranschlagte Bundesmittel insgesamt 35 Millionen DM d) Infrastrukturmaßnahmen in Schwerpunktorten der GRW: In diesem Programmbereich werden Fremdenverkehrseinrichtungen in Bad Münstereifel, Euskirchen, Kall und Nettersheim gefördert. 3. In allen Programmbereichen und bei den genannten Einzelvorhaben bleiben Änderungen vorbehalten. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage A 14) : Sieht die Bundesregierung in der Erhebung eines Abonnementpreises von jährlich 495 DM für die Veröffentlichungen der aus dem Etat des Bundesinnenministers finanzierten „Gesellschaft für Reaktorsicherheit" die laut einer Meldung von ppp (vom 12. September) seit kurzem erhoben wird, obwohl der entsprechende Etatansatz nicht gekürzt worden ist, eine erhebliche Beeinträchtigung der Informationsmöglichkeit für interessierte Personen und Bürgerinitiativen? Zunächst darf ich zur Klarstellung darauf hinweisen, daß die Gesellschaft für Reaktorsicherheit nicht vom Bundesminister des Innern finanziert wird, sondern eine GmbH mit dem. BMI als Gesellschafter ist. Der Umsatz der GRS rührt teilweise aus gutachterlicher Tätigkeit, auch aus Aufträgen durch den BMI her. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß eine Informationsschrift, wie Sie die GRS-Kurzinformationen darstellen, nach einer Förderung der Anlaufphase durch den BMI nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen erstellt und vertrieben werden muß. Dies um so mehr, als der Kreis der Interessenten weniger bei der Bevölkerung als im Bereich der Kernenergiewirtschaft, der Behörden und Gutachter zu suchen ist, durch die eine kostendeckende Bezugsgebühr aufzubringen ist. Es sollte nicht übersehen werden, daß die Bundesregierung zur Imformation interessierter Personen und Bürgerinitiativen mit dem „Bürgerdialog" des BMFT und dem Fachdienst „Umwelt" des BMI erhebliche Anstrengungen unternimmt. Sie sieht deshalb in der Beendigung der finanziellen Förderung der „Kurzinformation" keine zumutbare Beeinträchtigung des Informationsangebotes. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Heyenn (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 17 und 18) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in Schleswig-Holstein rund ein Drittel der Ortsverbände des Technischen Hilfswerks infolge der Kosten des Einsatzes bei der Schneekatastrophe und infolge der gestiegenen Energiepreise ihren Jahresetat bereits ausgeschöpft haben und daher zu einer ordnungsgemäßen Erledigung ihrer Aufgaben nicht mehr in der Lage sind? Ist die Bundesregierung bereit, die Mittel für 1979 aufzustocken, um diese Situation zu bereinigen? Zu Frage A 17: Der Bund hat dem Land Schleswig-Holstein gegenüber auf die Erstattung der Kosten für den Einsatz von BW, BGS und THW bei der Schneekatastrophe verzichtet. Dem THW Landesverband Schleswig-Holstein wurden in Höhe der den Ortsverbänden durch ihren Einsatz bei der Schneekatastrophe entstandenen Kosten entsprechend dem angemeldeten Bedarf zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt, und zwar am 2. Januar 1979 30 000 DM 18. Januar 1979 60 000 DM und 11. Juli 1979 120 000 DM. Durch den Einsatz bei der Schneekatastrophe können daher bei den THW-Ortsverbänden Schleswig-Holstein keine finanziellen Engpässe mehr vorliegen. Die Erhöhung der Heizölkosten wird auch im Bereich des Technischen Hilfswerks finanzielle Schwierigkeiten zur Folge haben können, um deren Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 13629* Beseitigung die Bundesregierung bemüht sein wird. Eine hieraus resultierende Einschränkung der Aufgabenerfüllung bei einem Drittel der Ortsverbände kann ich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bestätigen; diesbezügliche Berichte liegen jedenfalls dem Bundesinnenministerium nicht vor. Zu Frage A 18: Das Bundesamt für Zivilschutz wurde angewiesen, die durch die Heizölkostensteigerung bedingte Situation, die sich bei den einzelnen Ortsverbänden des Technischen Hilfswerks unterschiedlich darstellt, eingehend zu prüfen und Vorschläge zu erarbeiten, ob und wie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel hier ein Ausgleich herbeigeführt werden kann. Soweit die Kostensteigerungen hierdurch nicht aufgefangen werden können, wird der Bundesminister der Finanzen gebeten werden, unabweisbaren überplanmäßigen Ausgaben zuzustimmen. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 20) : Wie begründet die Bundesregierung die Äußerung ihres Sprechers Grünewald, es liege nicht an der Bundesregierung, wenn keine Kernkraftwerke gebaut würden, Gerichtsurteile seien dafür entscheidend, angesichts mehrerer seit Jahren ausstehender Genehmigungen für Kernkraftwerksneubauten, die nach § 7 des Atomgesetzes beantragt sind? Bund und Länder haben die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die zur Erteilung der Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Kernkraftwerken notwendig sind. Die Erteilung der Genehmigungen selbst obliegt nicht der Bundesregierung, sondern den atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder; der Bundesminister des Innern übt lediglich die Aufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes aus. Die von den Ländern erteilten Genehmigungen unterliegen im Hinblick auf den Schutz des Bürgers der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung, die die Anwendung der naturgemäß die Sachverhalte nur generell regelnden Rechtsvorschriften auf den Einzelfall beinhaltet. Die Vielzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die von Bürgern angestrengt worden sind, hat nach dem bisherigen Verfahrensstand in zwei Fällen ergeben, daß die erteilten Genehmigungen nach Aufassung dieser Gerichte nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Voraussetzungen stehen. Eine letztinstanzliche Entscheidung steht noch aus. So ist derzeit der Bau zweier Kernkraftwerke durch die aufschiebende Wirkung von Anfechtungsklagen gegen Genehmigungsentscheidungen ausgesetzt; dies betrifft seit 19. Februar 1975 den Bau des Kernkraftwerkes Wyhl und seit 17. Dezember 1976 den Bau des Kernkraftwerkes Brokdorf. In beiden Fällen hatten die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden von Baden-Württemberg bzw. von Schleswig-Holstein erste Teilerrichtungsgenehmigungen erteilt. In anderen Fällen wurden Entscheidungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörden verwaltungsgerichtlich bestätigt, so z. B. für die Kernkraftwerke Grafenrheinfeld und Grohnde, so daß deren Genehmigung und Bau fortgesetzt bzw. nach Unterbrechung wieder aufgenommen wurde. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 31): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation, daß auf der am 13. September 1979 zu Ende gegangenen ANUGA spanischer Wein in traditionellen fränkischen Bocksbeuteln angeboten wurde, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Der Bundesregierung ist bisher nicht bekanntgeworden, daß auf der ANUGA 1979 ausländische Weine in traditionellen fränkischen Bocksbeuteln angeboten worden sind. Da die ANUGA inzwischen zu Ende gegangen ist, hat sie leider auch nicht mehr die Möglichkeit, Ihrem Hinweis nachzugehen und eine genaue Überprüfung der Angelegenheit zu veranlassen. Dies wäre im Hinblick auf das Bocksbeutel-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1979 erforderlich gewesen. In dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zu § 17 Weinverordnung ausgeführt, daß eine. Verbotsvorschrift solcher Tragweite eng auszulegen sei. Das bedeutet, daß der durch § 17 Weinverordnung begründete Schutz der mittelbaren Herkunftsangabe ausschließlich auf die „Bocksbeutelflasche herkömmlicher Art" zu beschränken sei. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang festgestellt, daß die für einen portugiesischen Rose-Wein verwendete grüne Cantilflasche keine „Bocksbeutelflasche herkömmlicher Art" ist, obwohl sie der Bocksbeutelflasche so sehr ähnelt, daß sie ohne die sonstige Aufmachung mit ihr verwechselt werden kann. Daraus folgt, daß wegen der Schwierigkeit der Abgrenzung in jedem Falle eines vermuteten Verstoßes gegen § 17 Weinverordnung die zuständigen Überwachungsbehörden eingeschaltet werden müssen, damit die beanstandete Flasche durch einen amtlichen Sachverständigen (Weinkontrolleur) beurteilt und gegebenenfalls sichergestellt werden kann. Das Weinrecht und damit auch die Weinverordnung einschließlich ihres § 17 vollziehen nach Art. 83 des Grundgesetzes die Bundesländer als eigene Angelegenheit. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt gibt der Bundesregierung daher Anlaß 13630* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 zu der Anregung, in Fällen dieser Art unverzüglich die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes — am besten den nächsten Weinkontrolleur — zu verständigen, damit dieser alle notwendigen Feststellungen treffen und die erforderlichen Beweise sichern kann. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3173 Fragen A 33 und 34) : Welche Erfahrungen hat die Bundesanstalt für Arbeit bisher mit den ersten Berufsinformationszentren gemacht, und hält die Bundesregierung eine flächendeckende Einführung dieses Informationsangebots im Interesse einer besseren und umfassenden Hilfe für Jugendliche und Eltern bei der Berufswahl für notwendig? Wie wird sichergestellt, daß im Interesse einheitlicher Lebensbedingungen im Bundesgebiet ein gleichwertiges Informationsangebot der Berufsberatung, z. B. durch mobile Selbstinformationseinrichtungen für Gebiete außerhalb der Ballungszonen, insbesondere auch in ländlichen Regionen, zur Verfügung steht? Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß die Einrichtung von Berufsinformationszentren zur Verbesserung der Berufswahl auf das „Aktionsprogramm berufliche Bildung" der Bundesregierung vom November 1970 zurückgeht. In diesen Einrichtungen sollen die Besucher wie in einem „Haus der offenen Tür" leicht zugängliche Informationen über Berufe, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten vorfinden. Die ersten Modelleinrichtungen in Berlin, Hamburg und Dortmund haben sich bewährt. Die Inanspruchnahme durch Jugendliche und Eltern, insbesondere in Berlin, wo bereits mehrjährige Erfahrungen vorliegen, hat die Erwartungen übertroffen. Besonderes Interesse bei den Jugendlichen finden audiovisuelle Medien, wie z. B. 5-Minuten-Filme über Ausbildungsberufe. Diese Filme können ohne Wartezeit über Kopfhörer und Bildschirm sofort vorgeführt werden. Die Bundesregierung hält es in Übereinstimmung mit der Bundesanstalt für Arbeit für erforderlich, daß die Berufsberatung in allen Arbeitsamtsbezirken gleichartige Leistungen anbietet. Daher wird auf mittlere Sicht eine flächendeckende Einführung derartiger Selbstinformationseinrichtungen angestrebt. Der Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit hat bereits den Grundsatzbeschluß gefaßt, in allen Großstädten bzw. Ballungsräumen mit über 500 000 Einwohnern sowie in den Landeshauptstädten Kiel und Saarbrücken Berufsinformationszentren einzurichten. Für Arbeitsamtsbezirke, die nicht im Einzugsbereich eines Berufsinformationszentrums liegen, sollen kleinere stationäre Berufsinformationsstellen oder mobile Einrichtungen zur vorübergehenden Aufstellung in Schulen zur Verfügung stehen. Die erste stationäre Berufsinformationsstelle wurde im März 1979 in Bad Kreuznach eingerichtet. Bis etwa Ende dieses Jahres sollen in verschiedenen Landesarbeitsamtsbezirken acht mobile Informationseinrichtungen angeschafft werden. Die Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit berät zur Zeit die Verwirklichung einer Gesamtkonzeption. Seitens der Bundesregierung wird dabei angestrebt, daß bereits in der Aufbauphase eines Netzes von derartigen Selbstinformationseinrichtungen auf eine möglichst weitgehende regionale Ausgewogenheit geachtet wird. Anlage 13 Antwort, des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3173 Frage A 56) : Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung "Mitnehmer-Effekte" beim 500 Millionen DM Arbeitsmarktprogramm für Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit verhindern, insbesondere dort, wo keine Betriebsräte existieren? Die Bundesregierung hat — auch angesichts der Überzeichnung des neuen arbeitsmarktpolitischen Programms — die Bundesanstalt für Arbeit gebeten, bei der Prüfung der Anträge sehr genau zu sein. Dies gilt vor allem für die Anträge nach Programmschwerpunkt 1 „Förderung der innerbetrieblichen Qualifizierung". Zur Vermeidung von Mitnahmeeffekten prüfen die Arbeitsämter deshalb, ob die Voraussetzung der „Umstellung oder Anpassung der Produktion" und der „Zusätzlichkeit" der Qualifizierungsmaßnahme erfüllt sind. Angesichts von 15 800 Anträgen (davon allein 11 700 zum Schwerpunkt 1 „Innerbetriebliche Qualifikation") ist allerdings eine detaillierte Prüfung nicht so leicht auszuführen. Die Prüfung und Kontrolle liegt vornehmlich bei den Arbeitsämtern. Die Arbeitsämter werden die Anträge insbesondere auch bei Betrieben ohne Betriebsrat genau prüfen. Sie werden in Stichproben auch verfolgen, wie das Unternehmen mit den zugeteilten Mitteln verfährt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 61) : Wieviel Beratungen und Abtreibungen wurden bisher von dem staatlich bezuschußten "Bremer Beratungszentrum" durchgeführt? Das Beratungszentrum der Pro Familia Bremen ist eine Fortentwicklung der vom Bund seit 1974 geförderten Modellberatungsstelle. Im Jahre 1978 wurden insgesamt 2 243 Beratungen durchgeführt. Hiervon entfallen auf Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. September 1979 13631* — die allgemeine Schwangerschaftsberatung 52 Beratungsfälle - Beratung nach § 218 b StGB 1 446 Beratungsfälle — Beratung über Familienplanung 275 Beratungsfälle — Sexualberatung 152 Beratungsfälle — Beratung bei Partnerproblemen 318 Beratungsfälle. Ferner wurden im Jahre 1978 etwa 20 Schulklassen sexualpädagogisch beraten. Im ersten Halbjahr 1979 wurden insgesamt 1 963 Beratungen durchgeführt. Hiervon entfallen auf — die allgemeine Schwangerschaftsberatung 90 Beratungsfälle — Beratung nach § 218 b StGB 1 148 Beratungsfälle — Beratung über Familienplanung 214 Beratungsfälle — Sexualberatung 133 Beratungsfälle — Beratung bei Partnerproblemen 378 Beratungsfälle. Ferner wurden im ersten Halbjahr 1979 23 Schulklassen sexualpädagogisch beraten. Seit der Fortführung der Modellberatungsstelle als Beratungszentrum (seit dem 12. Februar 1979) sind 516 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3173 Frage A 76): Darf einem Bundesbürger bei der Neuausstellung seines Personalausweis in diesem Personalausweis die Bezeichnung „CSSR" eingetragen werden, wenn dieser seinen Geburtsort im früheren Sudetenland hat? Weder das Bundesgesetz über Personalausweise noch die Ausführungsgesetze der Länder regeln, in welcher Weise der Geburtsort in einem Personalausweis zu bezeichnen ist. Es gibt hierzu auch keine bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften. Den Personalausweisbehörden ist daher die Verwendung der Bezeichnung „CSSR" bei der Eintragung des Geburtsorts in den Personalausweis weder ausdrücklich vorgeschrieben noch verwehrt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage, bitte.


Rede von Gert Weisskirchen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Herr Minister Dr. Farthmann im nordrhein-westfälischen Landtag darauf hingewiesen hat, daß im Umweltschutz keine Gefährdungshaftung, sondern eine Verschuldenshaftung vorliege und daß an diesem Punkte zu überprüfen sei bei diesen Vorfällen, ob nicht eine Änderung in der Zielrichtung der Umweltschutzgesetze zu erfolgen habe?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, daß die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Anregungen dieser Art an uns in der dafür üblichen Weise herantragen wird, wenn sie solche bei uns geprüft wissen möchte.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) auf:
    Durch welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei der Neufassung der Technischen Anleitung zur
    Reinhaltung der Luft sicherzustellen, daß durch die Verwendung von Schwermetallen derartige Umweltschäden künftig vermieden werden können?
    Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Thalliumvorfälle unterscheiden sich von anderen in der Öffentlichkeit diskutierten Fällen dadurch, daß die Umweltgefährdung nicht durch eine Betriebsstörung — wie etwa im Falle Seveso —, sondern durch nicht vorhergesehene Umstände beim Normalbetrieb der Anlagen hervorgerufen wurde.
    In der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) aus dem Jahre 1974 sind die Thalliumemissionen im Rahmen eines Summengrenzwerts für schädliche Stoffe der Klasse I begrenzt. Das heißt, daß in dieser Klasse verschiedene, gleichermaßen gefährliche Stoffe zusammengefaßt sind, für die ein Grenzwert festgelegt ist, der sich aus der Addition der einzelnen Schadstoffwerte ergibt. Ob die zulässigen Thalliumemissionen im Falle des Zementwerks Lengerich überschritten worden sind, läßt sich deshalb erst sagen, wenn im emittierten Staub auch die anderen in der Klasse I zusammengefaßten Schadstoffe quantitativ analysiert worden sind. Das ist zur Zeit noch im Gange.
    Sollte sich herausstellen, daß die Umweltschäden trotz Einhaltung der Vorschriften der TA Luft eingetreten sind, werden diese zu überprüfen sein. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß die Vorschriften der TA Luft auf dem jeweils neuesten Stand der Technik zur Begrenzung der Emissionen und den letzten wissenschaftlichen Erkenntnissen bei der Begrenzung der Immissionen beruhen.