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    Plenarprotokoll 8/170 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 170. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Inhalt: Wahl der Abg. Würtz und Frau Dr. Balser zu Schriftführern 13521 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 13521 A Fortsetzung der ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980) — Drucksache 8/3100 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1979 bis 1983 — Drucksache 8/3101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/3099 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 13521 D Dr. Biedenkopf CDU/CSU 13527 D Dr. Jens SPD 13533 B Dr. Haussmann FDP 13535 D Dr. Wörner CDU/CSU 13536 C Dr. Apel, Bundesminister BMVg 13539 C Matthöfer, Bundesminister BMF 13544 C Dr. Riedl (München) CDU/CSU 13552 B Nächste Sitzung 13557 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13559* A Anlage 2 Besonderheiten der Stellung der ständigen Vertretungen der DDR in Bonn und der Bundesrepublik Deutschland in der DDR im Vergleich zur Stellung diplomatischer Vertretungen SchrAnfr 1 07.0939 Drs 08/3158 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr 2 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Wischnewski BK 13559* C Anlage 3 Sabotage im Kernkraftwerk Harrisburg als Konsequenz aus den „vertraulichen Mitteilungen" über Reaktorsicherheit SchrAnfr 14 07.09.79 Drs 08/3158 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler 13560* A Anlage 4 Ergebnis der Verhandlungen mit der DDR zur Durchsetzung der Ansprüche der durch das von der DDR verursachte Fischsterben in Leine, Jeetzel und Oker im Jahr 1974 Geschädigten SchrAnfr 15 07.09.79 Drs 08/3158 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler 13560* B Anlage 5 Ratifizierung des deutsch-französischen Abkommens über gegenseitige Hilfeleistung in Katastrophenfällen SchrAnfr 16 07.09.79 Drs 08/3158 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI^ 13560* D Anlage 6 Verbot der Verarbeitung thalliumhaltigen Eisenoxyds bei der Zementproduktion; Ersatz eines dritten zentralen Zwischenlagers für die Entsorgung der Kernkraftwerke Süddeutschlands durch die vom badenwürttembergischen Ministerpräsidenten angebotene Kompaktlagerung SchrAnfr 17 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Spöri SPD SchrAnfr 18 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13561* B Anlage 7 Durchführung kalter Wiederholungswasserdruckproben an Reaktordruckbehältern; Schutz- und Evakuierungspläne für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen SchrAnfr 19 07.09.79 Drs 08/3158 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr 20 07.09.79 Drs 08/3158 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr 21 07.09.79 Drs 08/3158 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13562* B Anlage 8 Einführung von Mehrwegflaschen SchrAnfr 22 07.09.79 Drs 08/3158 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13563* A Anlage 9 Einführung von Pfandflaschen als Milchverpackung SchrAnfr 23 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAnfr 24 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13563* B Anlage 10 Vorlage der angekündigten Novelle zum Fluglärmgesetz; Festsetzung neuer Lärmschutzbereiche für den NATO-Flugplatz Gütersloh SchrAnfr 25 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr 26 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13564* A Anlage 11 Verbot der Verarbeitung thalliumhaltigen Eisenoxyds bei der Zementproduktion sowie Entschädigung für die betroffene Bevölkerung SchrAnfr 27 07.09.79 Drs 08/3158 Becker (Nienberge) SPD SchrAnfr 28 07.09.79 Drs 08/3158 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13564* B Die Fragen 29 und 30 — Drucksache 8/3158 vom 07. 09. 1979 — der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) sind von der Fragestellerin zurückgezogen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 III Anlage 12 Förderung einer Kombination von Müllverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerken sowie Erhebung einer Entsorgungsabgabe bei Einwegflaschen und Plastiktüten SchrAnfr 31 07.09.79 Drs 08/3158 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr 32 07.09.79 Drs 08/3158 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAnfr 33 07.09.79 Drs 08/3158 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13565* B Anlage 13 Zahl der beihilfeberechtigten Bundesbeamten und Richter ohne Krankenversicherung, mit einer privaten Krankenversicherung oder als freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung SchrAnfr 34 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 35 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 36 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr 37 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13566* A Anlage 14 Ausschluß staatlicher Waffenträger von Fortbildungskursen für Verteidigungsschießen gemäß §§ 6 und 39 des Waffengesetzes SchrAnfr 38 07.09.79 Drs 08/3158 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13566* C Anlage 15 Sicherstellung der Erfüllung der ökologischen Funktionen des Waldes durch die Bewirtschaftung SchrAnfr 39 07.09.79 Drs 08/3158 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13567* A Anlage 16 Überprüfung der Betriebs- und Aufsichtsräte von Großunternehmen sowie der Personalräte im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz SchrAnfr 40 07.09.79 Drs 08/3158 Conradi SPD SchrAnfr 41 07.0939 Drs 08/3158 Conradi SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13567* B Anlage 17 Förderung des Radsports SchrAnfr 42 07.09.79 Drs 08/3158 Wüster SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13567* C Anlage 18 Einführung von Frühwarnsystemen bei der Abwassereinleitung durch Industriebetriebe zur Risikovermeidung bei der Trinkwasserversorgung SchrAnfr 43 07.09.79 Drs 08/3158 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 13567* D Anlage 19 Auswahl und Qualifikation des neuen Leiters der Unterabteilung V A des Bundesfinanzministeriums SchrAnfr 44 07.09.79 Drs 08/3158 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAnfr 45 07.09.79 Drs 08/3158 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAnfr 46 07.09.79 Drs 08/3158 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMF 13568* B Anlage 20 Herstellung von Banknoten mit Blindenschrift SchrAnfr 47 07.09.79 Drs 08/3158 Merker FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF 13568* D Anlage 21 Grundsteuerbefreiung für jedes Kind beim Bau kinderfreundlicher Wohnungen sowie zu erwartender Steuerausfall und Zahl der begünstigten Familien SchrAnfr 49 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr 50 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAnfr 51 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 13569* A Anlage 22 Steuermindereinnahmen seit der Ausweitung des § 7 b EStG auf den Erwerb von Altbauten, Relation der 7 b-Steuerabschreibungen für Alt- und Neubauten sowie Zunahme des 7 b-Abschreibungsvolumens bei Gruppen mit kleineren Einkommen SchrAnfr 52 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 SchrAnfr 53 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr 54 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 13569* B Anlage 23 Verlängerung der Steuervergünstigung für Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen SchrAnfr 55 07.09.79 Drs 08/3158 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 13569* D Anlage 24 Verzicht auf die Rückzahlung der Schulden von Nicaragua sowie Übernahme der Garantieverpflichtungen für die durch Hermes-Kredite abgesicherten deutschen Exporte durch die Bundesregierung SchrAnfr 56 07.09.79 Drs 08/3158 Thüsing SPD SchrAnfr 57 07.09.79 Drs 08/3158 Thüsing SPD SchrAnfr 58 07.09.79 Drs 08/3158 Thüsing SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 13569* D Anlage 25 Förderung der Wirtschaft im Bergischen Land SchrAnfr 59 07.09.79 Drs 08/3158 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13570* C Anlage 26 Einbau plombierter Münzzählwerke in Spielautomaten und Musikboxen angesichts bekanntgewordener Fälle von Steuerhinterziehung SchrAnfr 60 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF 13570* D Anlage 27 Wettbewerbsnachteile für die deutsche Exportwirtschaft durch das neue Zollkontrollverfahren für Ursprungswaren sowie einheitliche Durchsetzung der Ursprungsbestimmungen in der EG SchrAnfr 61 07.09.79 Drs 08/3158 Rapp SPD SchrAnfr 62 07.09.79 Drs 08/3158 Rapp SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 13571* A Anlage 28 Steuererleichterungen für Diätkost SchrAnfr 63 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13571* D Anlage 29 Herausgabe von Banknoten mit Blindenschrift SchrAnfr 64 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 13572* A Anlage 30 Verzicht auf die Sektsteuer bei in Deutschland hergestellten Schaumweinen SchrAnfr 65 07.09.79 Drs 08/3158 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 13572* B Die Frage 66 — Drucksache 8/3158 vom 07. 09. 1979 — des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 31 Kritik an Bundesminister Matthöfer wegen angeblich parteilicher Personalpolitik im Bundesfinanzministerium SchrAnfr 67 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw BMin Matthöfer BMF 13572* C Anlage 32 Aufhebung der Hermes-Limitierung für deutsche Exporte nach Chile SchrAnfr 68 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. von Aerssen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13572* D Anlage 33 Einwände der EG-Kommission gegen das Filmförderungsgesetz SchrAnfr 69 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAnfr 70 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Zimmermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13573* A Anlage 34 Ursachen für den derzeitigen Preisanstieg neben den Ölpreissteigerungen und Gegenmaßnahmen der Bundesregierung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 V SchrAnfr 71 07.09.79 Drs 08/3158 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAnfr 72 07.09.79 Drs 08/3158 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13573* C Anlage 35 Ausfall an Zahlungen an die Filmförderungsanstalt wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des Filmförderungsgesetzes und Einspruch der EG-Kommission gegen das Gesetz SchrAnfr 73 07.09.79 Drs 08/3158 Wohlrabe CDU/CSU SchrAnfr 74 07.09.79 Drs 08/3158 Wohlrabe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13574* B Anlage 36 Abhängigkeit der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie von Titanschwammimporten und Errichtung einer gemeinsamen europäischen Titanschwammaufbereitungsanlage SchrAnfr 75 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13574* C Anlage 37 Gründe für den Rückgang des Exportüberschusses im 1. Halbjahr 1979 sowie Stützung des Exports aus konjunkturpolitischen Gründen bei rezessiven Tendenzen in der Automobil- und Bauindustrie SchrAnfr 76 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr 77 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr 78 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13574* D Anlage 38 Berücksichtigung der jährlichen Fahrleistung bei der Tarifgestaltung in der Kraftfahrzeughaftplichtversicherung SchrAnfr 79 07.0939 Drs 08/3158 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr 80 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13575* D Anlage 39 Primärenergieverbrauch, Ölimporte und Ölverbrauch im 1. Halbjahr 1979 und Übereinstimmung mit den Einsparungszielen der internationalen Energieagentur und des Weltwirtschaftsgipfels in Tokio SchrAnfr 81 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Spöri SPD SchrAntw StSekr Dr. von Würzen BMWi 13576* A Anlage 40 Bemessung der Förderungszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nach der Lohnsumme SchrAnfr 82 07.09.79 Drs 08/3158 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13576* D Anlage 41 Mittelabflug für die Förderungsmaßnahme „Zuschüsse an Klein- und Mittelunternehmen des produzierenden Gewerbes zu Aufwendungen für das in Forschung und Entwicklung tätige Personal" SchrAnfr 83 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13577* B Anlage 42 Qualitätsbezeichnungen bei Motoröl sowie Aufklärung und Schutz der Verbraucher vor minderwertigen Qualitäten SchrAnfr 84 07.09.79 Drs 08/3158 Bindig SPD SchrAnfr 85 07.09.79 Drs 08/3158 Bindig SPD SchrAnfr 86 07.09.79 Drs 08/3158 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13577* C Anlage 43 Verlangen des Bundeswirtschaftsministers nach Sicherheitsüberprüfung von Aufsichtsratsmitgliedern mitbestimmter Rüstungsunternehmen SchrAnfr 87 07.09.79 Drs 08/3158 Gansel SPD SchrAnfr 88 07.09.79 Drs 08/3158 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 13578* A Anlage 44 Umfang der jährlichen Nahrungsmittelhilfe durch die EG, Anteil der Bundes- VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 republik Deutschland und privater Hilfsorganisationen SchrAnfr 89 07.09.79 Drs 08/3158 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 13538* D Anlage 45 Hilfen für den deutschen Unterglasgartenbau angesichts der Heizölverteuerung SchrAnfr 90 07.09.79 Drs 08/3158 Seiters CDU/CSU SchrAnfr 91 07.09.79 Drs 08/3158 Seiters CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13579* A Anlage 46 Erlaß einer Verordnung zum Tierschutz Besetz betr. Käfighennenhaltung SchrAnfr 92 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13539* B Anlage 47 Hilfen für Seefischereibetriebe als Ausgleich für gestiegene Gasölpreise SchrAnfr 93 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr 94 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BM 13539* D Anlage 48 Landwirtschaftliches Reineinkommen in der Bundesrepublik Deutschland, Anteil der Betriebe mit einem jährlichen Reineinkommen (Gewinn) unter 36 000 DM SchrAnfr 95 07.09.79 Drs 08/3158 Kirschner SPD SchrAnfr 96 07.09.79 Drs 08/3158 Kirschner SPD SchrAntw BMin Ertl BML 13580* C Anlage 49 Verbesserung der Absatzmöglichkleiten für deutschen Sektgrundwein SchrAnfr 97 07.09.79 Drs 08/3158 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 13581* A Anlage 50 Rechtsnatur der geplanten Künstlersozialabgabe SchrAnfr 98 07.09.79 Drs 08/3158 Pohlmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13581* C Anlage 51 Einführung einer generellen HypothyreoseScreenings SchrAnfr 99 07.09.79 Drs 08/3158 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13581* D Anlage 52 Einbeziehung verschiedener Gebiete im Raum Dortmund und Lünen in das Förderungsprogramm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen SchrAnfr 100 07.09.79 Drs 08/3158 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr 101 07.09.79 Drs 08/3158 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13582* A Anlage 53 Fortentwicklung der Arbeitsmarktpolitik auf Grund der Erfahrungen mit dem Förderungsprogramm für Problemregionen; Wirksamkeit von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen SchrAnfr 102 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr 103 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Steinhauer SPD SchrAnfr 104 07.09.79 Drs 08/3158 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13582* C Anlage 54 Erhöhung der Pflichtquote für Schwerbehinderte angesichts der Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe SchrAnfr 105 07.09.79 Drs 08/3158 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13583* B Anlage 55 Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Familienangehörige ausländischer Arbeitnehmer durch Verkürzung der Wartezeit; Verbesserung des Angebots an Sprachkursen für ausländische Arbeitnehmer; Ausbau der berufsvorbereitenden Maßnahmen für ausländische Jugendliche; Entwicklung der Zahl der Teilnehmer bei den Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen seit 1977; Anteil der Arbeitslosen und Frauen SchrAnfr 106 07.09.79 Drs 08/3158 Urbaniak SPD SchrAnfr 107 07.09.79 Drs 08/3158 Urbaniak SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 VII SchrAnfr 108 07.09.79 Drs 08/3158 Urbaniak SPD SchrAnfr 109 07.09.79 Drs 08/3158 Urbaniak SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13584* A Anlage 56 Gewährung von Kuraufenthalten an Hausfrauen SchrAnfr 110 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13585* A Anlage 57 Verwendung der Ausgleichsabgabe gemäß Schwerbehindertengesetz während der Prüfung der entsprechenden Vorschriften durch das Bundesverfassungsgericht SchrAnfr 111 07.09.79 Drs 08/3158 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13585* C Anlage 58 Folgerungen aus den Rüstungsanstrengungen des Ostblocks; Verbot von Tiefflügen in Höhen von 100 m; Reduzierung der Tiefflüge durch Einsatz von Flugsimulatoren SchrAnfr 112 07.09.79 Drs 08/3158 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 113 07.09.79 Drs 08/3158 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr 114 07.09.79 Drs 08/3158 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13586* A Anlage 59 Änderung der militärischen Ausbildung der Unteroffiziere; Vergabe von Ausbildungsplätzen in technischen Berufen durch die Bundeswehr sowie Berücksichtigung weiblicher Bewerber SchrAnfr 115 07.09.79 Drs 08/3158 Jungmann SPD SchrAnfr 116 07.09.79 Drs 08/3158 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 13586* C Anlage 60 Renovierung der Lützow-Kaserne in Münster-Handorf SchrAnfr 117 07.09.79 Drs 08/3158 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13587* C Anlage 61 Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen General Bastian SchrAnfr 118 07.09.79 Drs 08/3158 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr 119 07.09.79 Drs 08/3158 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr 120 07.09.79 Drs 08/3158 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr 121 07.09.79 Drs 08/3158 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13587* D Anlage 62 Lieferung von sechs MILAN-Anlagen an das Jägerbataillon 471 sowie Ausbleiben von Ersatz für acht ausgesonderte Kraftfahrzeuge SchrAnfr 122 07.09.79 Drs 08/3158 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13588* B Anlage 63 Zulassung der Bezeichnung „alkoholfreies Bier" für das Erzeugnis „Birell" SchrAnfr 123 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13588* D Anlage 64 Erfahrungen mit der Organtransplantation in der Bundesrepublik Deutschland sowie Einführung eines Ausweises für Organspender und -empfänger SchrAnfr 124 07.09.79 Drs 08/3158 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAnfr 125 07.09.79 Drs 08/3158 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13589* B Anlage 65 Äußerung des Staatssekretärs Dr. Wolters betr. ca. 90 000 legale Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 126 07.09.79 Drs 08/3158 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13589* C Anlage 66 Vertrieb eines „pillenartigen Präparates" zur Verfälschung des Blutalkoholwertes im Teströhrchen SchrAnfr 127 07.09.79 Drs 08/3158 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13590* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Anlage 67 Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und Senkung der Zahl der Drogensüchtigen SchrAnfr 128 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Steger SPD SchrAnfr 129 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG 13590* B Anlage 68 Ausklammerung der Lärmsanierung an vorhandenen Kommunalstraßen aus dem Verkehrslärmschutzgesetz und deren Folgen SchrAnfr 130 07.09.79 Drs 08/3158 Jung FDP SchrAnfr 131 07.09.79 Drs 08/3158 Jung FDP , SchrAnfr 132 07.09.79 Drs 08/3158 Jung FDP SchrAnfr 133 07.09.79 Drs 08/3158 Jung FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13591* A Anlage 69 Einsparung von Treibstoff durch Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts von Lastkraftwagen SchrAnfr 134 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13591* C Anlage 70 Überwachung der Transitstrecke durch einen anläßlich eines Fluchtunternehmens beschlagnahmten Volkswagen mit Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr 135 07.09.79 Drs 08/3158 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13591* D Anlage 71 Treibstoffeinsparung durch Abschaltung der automatischen Ampelanlagen an Straßenkreuzungen SchrAnfr 136 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAnfr 137 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13592* A Anlage 72 Zerstörung dörflicher Siedlungen durch den Ausbau von Ortsdurchfahrten SchrAnfr 138 07.09.79 Drs 08/3158 Conradi SPD SchrAnw PStSekr Mahne BMV 13592* B Anlage 73 Bau eines neuen Brennertunnels SchrAnfr 139 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13592* C Anlage 74 Darstellung des Streckennetzes der Bundesbahn in der Zeitschrift „Die Bundesbahn, Zeitschrift für aktuelle Verkehrsfragen"; Stillegung von Bundesbahnstrekken im Zonenrandgebiet SchrAnfr 140 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Fuchs CDU/CSU . SchrAnfr 141 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Fuchs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13592* D Anlage 75 Ausbau der B 41 zwischen Bingen und Birkenfeld und der BAB 60 im Landkreis Bad Kreuznach SchrAnfr 142 07.09.79 Drs 08/3158 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr 143 07.09.79 Drs 08/3158 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13593* B Anlage 76 Gebühren für die Benutzung europäischer Fernstraßen SchrAnfr 144 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13593* C Anlage 77 Beeinträchtigung des Fährbetriebs im deutsch-dänischen Grenzgebiet SchrAnfr 145 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr 146 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13593* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 IX Anlage 78 Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer im privaten Güterverkehr SchrAnfr 147 07.09.79 Drs 08/3158 Kretkowski SPD SchrAnfr 148 07.09.79 Drs 08/3158 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13594* A Anlage 79 Einrichtung von Rastplätzen mit besonderen Zonen für Wohnwagen an Bundesautobahnen SchrAnfr 149 07.09.79 Drs 08/3158 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13594* B Anlage 80 Finanzmittel für den Ausbau von Parkand-Ride-Plätzen SchrAnfr 150 07.09.79 Drs 08/3158 Schlaga SPD SchrAnfr 151 07.09.79 Drs 08/3158 Schlaga SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13594* C Anlage 81 Umbau des Bahnhofsgebäudes Baden-Baden; Bau der Bundesbahn-Schnellstraße Mannheim—Basel; Wartezeit für die Einrichtung von Fernsprechanschlüssen SchrAnfr 152 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr 153 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr 161 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13594* D Anlage 82 Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsdurchfahrt Dillenburg der B 277 SchrAnfr 154 07.09.79 Drs 08/3158 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr 155 07.09.79 Drs 08/3158 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13595* C Anlage 83 Bau von Radfahrwegen SchrAnfr 156 07.09.79 Drs 08/3158 Wüster SPD SchrAnfr 157 07.09.79 Drs 08/3158 Wüster SPD SchrAnfr 158 07.09.79 Drs 08/3158 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13595* D Anlage 84 Nichteinbeziehung des geplanten Sorgentelefons für Kinder in den Zeittakt SchrAnfr 159 07.09.79 Drs 08/3158 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13596* B Anlage 85 Ausdehnung des Nahbereichs für das Fernsprechortsnetz Feuchtwangen SchrAnfr 160 07.09.79 Drs 08/3158 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13596* C Anlage 86 Kosten für den Neubau der Postverwaltung Soltau-Fallingbostel in Soltau SchrAnfr 162 07.09.79 Drs 08/3158 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV 13597* A Anlage 87 Überprüfung der Gemengeproblematik SchrAnfr 165 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Möller CDU/CSU SchrAnfr 166 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13597* B Anlage 88 Bewährung der sogenannten Mietkaufmodelle SchrAnfr 167 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Unland CDU/CSU SchrAnfr 168 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Unland CDU/CSU SchrAnfr 169 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Unland CDU/CSU SchrAnfr 170 07.0939 Drs 08/3158 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13596 D Anlage 89 Koordinierung der Raumordnungs-, Landschafts- und Umweltschutzpolitik X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 SchrAnfr 171 07.0939 Drs 08/3158 Rapp SPD SchrAnfr 172 07.09.79 Drs 08/3158 Rapp SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13598* C Anlage 90 Lösung der Umweltschutzprobleme bei der Erstellung des Kohlekraftwerks Weitefeld SchrAnfr 173 07.09.79 Drs 08/3158 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 13599* B Anlage 91 Strafmaß für die in der DDR wegen angeblicher Spionage verurteilten Deutschen sowie deren Austausch SchrAnfr 174 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw BMin Franke BMB 13599* C Anlage 92 Veranlassung der Kirchen in der DDR zur Ablehnung der Übernahme Ausreisewilliger in ein Dienstverhältnis sowie Vermögenssanktionen gegen im Bundesgebiet lebende Personen SchrAnfr 175 07.09.79 Drs 08/3158 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr 176 07.09.79 Drs 08/3158 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw BMin Franke BMB 13599* C Anlage 93 Abschaffung der Gebühren für Leistungen im Veterinärwesen für Tiertransporte von der und durch die DDR SchrAnfr 177 07.09.79 Drs 08/3158 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr 178 07.09.79 Drs 08/3158 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw BMin Franke BMB 13600* A Anlage 94 Stand der innerdeutschen Gespräche über die Erweiterung des gegenseitigen Bezugs von Büchern und Zeitschriften und über die Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit; Verschärfungen der DDR-Strafgesetze SchrAnfr 179 07.09.79 Drs 08/3158 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 180 07.09.79 Drs 08/3158 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr 181 07.09.79 Drs 08/3158 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw BMin Franke BMB 13600* B Anlage 95 Technologischer Transfer in Entwicklungsländer sowie Verwertung der Patente der Bundesrepublik Deutschland in diesen Ländern SchrAnfr 182 07.09.79 Drs 08/3158 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr 183 07.09.79 Drs 08/3158 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 13601 * A Anlage 96 Bedeutung der Passage im Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" SchrAnfr 184 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 13601* C Anlage 97 Beteiligung der Bundesregierung an den Kosten für die Demontage des Kernkraftwerks Niederaichbach SchrAnfr 185 07.09.79 Drs 08/3158 Kuhlwein SPD SchrAnfr 186 07.09.79 Drs 08/3158 Kuhlwein SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 13601* D Anlage 98 Projekte zur Gewinnung von Energie aus Hausmüll, Industrie-, Gewerbe- und landwirtschaftlichen Abfällen SchrAnfr 187 07.09.79 Drs 08/3158 Biechele CDU/CSU SchrAnfr 188 07.09.79 Drs 08/3158 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 13602* B Anlage 99 Standort für die Endlagerung radioaktiven Abfalls; Ergebnisse der Prüfungsprogramme in Gorleben SchrAnfr 189 07.09.79 Drs 08/3158 Ueberhorst SPD Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 XI SchrAnfr 190 07.09.79 Drs 08/3158 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 13603* A Anlage 100 Zahlungen aus den Rahmenplänen für den Hochschulbau für den Neubau des Klinikums Aachen SchrAnfr 191 07.09.79 Drs 08/3158 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr 192 07.09.79 Drs 08/3158 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr 193 07.09.79 Drs 08/3158 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr 194 07.09.79 Drs 08/3158 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 13603* C Anlage 101 Ausdehnung des Anspruchs auf Bildungsurlaub SchrAnfr 195 07.09.79 Drs 08/3158 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr 196 07.09.79 Drs 08/3158 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 13604* B Anlage 102 Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Nachdiplomierung der bisherigen graduierten Ingenieure SchrAnfr 197 07.09.79 Drs 08/3158 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW 13604* C Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13521 170. ' Sitzung 1 Bonn, den 14. September 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) einschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 9. Amrehn ** 14. 9. Blumenfeld 14. 9. Dr. Corterier ** 14. 9. Dr. Dollinger 14. 9. Dr. Enders * 14. 9. Eymer 14. 9. Fellermaier *** 14. 9. Frau Fischer ** 14. 9. Friedrich (Würzburg) *** 14. 9. Frau Geier 14. 9. Haberl 14. 9. Handlos 14.9. von Hassel *** 14. 9. Dr. Hennig ** 14. 9. Dr. Holtz ** 14. 9. Dr. Hüsch 14. 9. Dr. Jäger ** 14. 9. Jaunich 14. 9. Dr. h. c. Kiesinger 14. 9. Dr. Klepsch *** 14. 9. Klinker 14. 9. Koblitz 14. 9. Dr. Köhler (Duisburg) 14. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) ** 14. 9. Dr. Kraske ** 14. 9. Kraus " 14. 9. Dr. Kreutzmann 14. 9. Dr. Kunz (Weiden) ** 14. 9. Dr.-Ing. Laermann 14. 9. Leber 14. 9. Lemmrich * 14. 9. Ludewig 14. 9. Lücker *** 14. 9. Manning ** 14. 9. Mattick ** 14. 9. Dr. Meinecke (Hamburg) ** 14. 9. Dr. Mende ** 14. 9. Dr. Möller 14. 9. Müller (Bayreuth) 14. 9. Müller (Remscheid) 14. 9. Dr. Müller-Hermann *** 14. 9. Neuhaus 14. 9. Polkehn ** 14. 9. Reuschenbach ** 14. 9. Schetter 14. 9. Schmidt (Würgendorf) 14. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 14. 9. Seefeld *** 14. 9. Frau Simonis 14. 9. Frau Tübler 14. 9. *) Für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **) Für die Teilnahme an der 66. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union ***) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Voigt (Frankfurt) ** 14. 9. Frau Dr. Walz 14. 9. Dr. von Wartenberg 14. 9. Dr. Wulff ** 14. 9. Wurbs ** 14. 9. Anlage 2 Antwort des Staatsministers Wischnewski auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 1 und 2) : Welche Besonderheiten kennzeichnen die Stellung des Ständigen Vertreters der DDR in Bonn und des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin? Welche Besonderheiten kennzeichnen die Stellung der Leiter der beiden Ständigen Vertretungen und ihrer Mitarbeiter im Vergleich zur Stellung der Leiter der in Bonn und Ost-Berlin akkreditierten diplomatischen Vertretungen und ihrer Mitarbeiter? Zu Frage 1: Die grundlegende Besonderheit kommt in Artikel 8 des Grundlagenvertrages zum Ausdruck: dort wird der Austausch „Ständiger Vertretungen" und nicht von Botschaften vereinbart, womit klargestellt ist, daß zwischen den beiden Staaten in Deutschland, die füreinander nicht Ausland sind, keine diplomatischen Beziehungen aufgenommen wurden. Als Durchführungsvereinbarung zu Artikel 8 des Grundlagenvertrages gestaltet das Protokoll vom 14. März 1974 über die Errichtung der Ständigen Vertretungen (BGBl II S. 933) diese Besonderheiten näher aus. Dies wird insbesondere durch folgendes anschaulich: Die Vertretungen führen die amtliche Bezeichnung „Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland" bzw. „Ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik" . Ihre Leiter führen die Amtsbezeichnung „Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland" bzw. „Leiter der Ständigen Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik" . Zuständig für Angelegenheiten der Ständigen Vertretung der DDR ist das Bundeskanzleramt und nicht das Auswärtige Amt. (Dies schließt Arbeitskontakte der Ständigen Vertretungen zu anderen als den für sie zuständigen Stellen nicht aus.) Nach Ziffer 4 des Protokolls vom 14. März 1974 gilt das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 nur „entsprechend". Infolgedessen beruhen die Vorrechte und Befreiungen der Ständigen Vertretung der DDR nicht auf dem genannten Wiener Übereinkommen, sondern nur auf eigens geschaffenen innerstaatlichen Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland (Gesetz über die Gewährung von Erleichterungen, 13560* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Vorrechten und Befreiungen an die Ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. November 1973 — BGBl I S. 1673 sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verordnung vom 24. April 1974 — BGBl I S. 1022). Entsprechende Anwendung des Wiener Übereinkommens bedeutet aber auch, daß die Ständigen Vertretungen in ähnlicher Weise wie diplomatische Missionen tätig werden können. Dies bezieht sich vor allem auf die praktische Arbeitsweise und die Privilegierungen, die für die Funktionsfähigkeit der Vertretungen unerläßlich sind. Die Ständige Vertretung der DDR ist keine diplomatische Mission. So wird sie auch in der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen „Liste der diplomatischen Missionen und anderen Vertretungen in Bonn" unter der Rubrik „Andere Vertretungen" aufgeführt. Zu Frage 2: Wie zu Frage B 1 bereits ausgeführt, gilt auch für die Stellung der Leiter der Ständigen Vertretungen und deren Mitarbeiter das Wiener Übereinkommen nur entsprechend; in der Bundesrepublik Deutschland beruhen die Vorrechte und Befreiungen des Leiters und der Mitglieder der Ständigen Vertretung der DDR nur auf innerstaatlichem Recht. Das Bundeskanzleramt ist für die Angelegenheiten dieser Personen zuständig; dieses stellt ihnen auch die Sonderausweise aus. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 14) : Zieht die Bundesregierung in ihre Überlegungen, welche sicherheitspolitischen Konsequenzen im Bereich der Kernkraftwerkssicherheit aus der Meldung in den „Vertraulichen Mitteilungen" von Artur Missbach vom 23. Juli 1979 zu ziehen sind, mit ein, daß danach der Defekt im US-Kernkraftwerk Harrisburg auf Sabotage zurückzuführen ist? Der Bundesregierung ist die in einigen Medien geäußerte Vermutung, wonach der Störfall im Kernkraftwerk TMI 2 bei Harrisburg auf Sabotage zurückzuführen sein soll, bekannt. Durch die inzwischen vorliegenden Untersuchungsberichte der zuständigen amerikanischen Atombehörde (Nuclear Regulatory Commission) wird diese Vermutung jedoch nicht bestätigt. Insoweit gibt der Störfall daher keinen Anlaß für sicherheitspolitische Konsequenzen im Bereich der Kernkraftwerkssicherheit, die über das bestehende System von Sicherungsmaßnahmen gegen Sabotage hinausgehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 15) : Was hat die Bundesregierung unter Bezugnahme auf meine Fragen B 4 und 5 (Drucksache 7/5263) für die Fragestunden am 2./3. Juni 1976 und unter Hinweis auf ihre Zusage, um die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche der durch das Fischsterben in Leine, Jeetzel und Oker im Jahr 1974 Geschädigten bemüht zu bleiben, in ihren Verhandlungen mit der DDR erreicht, und wie hoch sind die von der DDR geleisteten Entschädigungen? Ihre Frage beantworte ich- im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen wie folgt: Die Bemühungen der Bundesregierung zur Durchsetzung der Ansprüche von Bewohnern unserer Seite — u. a. in den von Ihnen genannten Fischsterbensfällen — gegenüber Stellen in der DDR aus Sachschäden, die im Gebiet der DDR verursacht worden und im Zonenrandgebiet eingetreten sind, wurden in der Zwischenzeit in zahlreichen Gesprächen unserer Ständigen Vertretung bei der DDR mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR fortgesetzt. Diese Bemühungen haben dazu geführt, daß sich die DDR vor einigen Monaten erstmals konkreter zur Sache — allerdings ohne dadurch zu einer Lösung wesentlich beigetragen zu haben — geäußert hat. Die Bundesregierung wird die Gespräche mit der. DDR fortführen und sich dabei in ihrer Argumentation mit Nachdruck auf die ihr inzwischen vorliegenden gründlichen Untersuchungen der Rechtslage berufen. Unabhängig von diesen Bemühungen dürfte für die Geschädigten die Neufassung des zwischen dem Bund und den betroffenen Grenzländern (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Bayern) seit 1969 bestehenden Verwaltungsabkommens und der Richtlinien für den Ersatz von Sachschäden an der Grenze zur DDR vom 7. Juni 1979 von Interesse sein. Danach werden nunmehr über die bisherige Regelung hinaus auch für berechtigte Ansprüche wegen Fischsterbens rückwirkend ab 21. September 1973 Zuwendungen aus Bundesmitteln gewährt. Das für die Bearbeitung von Anträgen nach diesem Abkommen zuständige Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen hat für das Fischsterben in der Oker (vgl. meine Antwort auf Ihre Frage B 5 vom 3. Juni 1976 — Anlage 17 zum Bundestagsprotokoll über die 248. Sitzung) den einzelnen Geschädigten mit Bewilligungsbescheid vom 9. August 1979 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 23 000 DM bereitgestellt. Auch in den Schadensfällen Leine und Jeetzel kann — nach Klärung ergänzender über die zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen angestellter Erhebung — in den nächsten Wochen mit einem entsprechenden Abschluß des Bewilligungsverfahrens gerechnet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 16) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13561* Warum ist das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 3. Februar 1977 noch nicht ratifiziert? Das am 3. Februar 1977 in Paris unterzeichnete Abkommen. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen bedarf nach Artikel 59 Abs. 2 GG in Verbindung mit Artikel 84 Abs. 1 GG der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in Form eines Vertragsgesetzes. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 10. August 1978 beschlossen .und dem Herrn Präsidenten des Bundesrates am 8. September 1978 zugeleitet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 1978 die Bundesregierung gebeten, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die Regelungen über die Aufteilung der Kostenträgerschaft zwischen Bund und Ländern erneut auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Bei der Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Präsidenten des Deutschen Bundestages am 5. März 1979 hat die Bundesregierung ihre Auffassung zu der Stellungnahme des Bundesrates als Gegenäußerung dargelegt. Sie hat keinen Anlaß gesehen, von ihrer bisherigen Auffassung abzugehen. Das Plenum des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf nach der ersten Lesung in der Sitzung am 26. April 1979 zur weiteren Beratung an den Innenausschuß und den Haushaltsausschuß verwiesen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 17 und 18) : Prüft die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern ein bundesweites Verarbeitungsverbot für thalliumhaltiges Eisenoxyd bei der Zementproduktion angesichts der in Nordrhein-Westfalen bei Lengerich aufgetretenen Vergiftungserscheinungen und angesichts der bisher in Baden-Württemberg bekanntgewordenen Verarbeitung dieses Stoffs bei der Zementherstellung auch in Lauffen am Neckar, Leimen bei Heidelberg, Blaubeuren, Schelklingen sowie Mergelstetten? Kann nach Auffassung der Bundesregierung ein drittes zentrales Zwischenlager für die Entsorgung der Kernkraftwerke Süddeutsdilands durch die vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Späth ersatzweise angebotene Kompaktlagerung innerhalb der Kernkraftwerke ersetzt werden, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung auf das Angebot reagieren? Zu Frage 17: Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall Lengerich sind noch im Gange. Unter diesen Umständen können Anfragen zur Zeit nur vorläufig beantwortet werden. Aus verfahrenstechnischer Sicht ist folgendes zu bemerken: Thallium tritt häufig in sulfidischen Erzen in geringer Konzentration auf. Es ist sowohl in dem von der Sachtleben AG zur Schwefelsäuregewinnung verwendeten eisenhaltigen Schwefelkies, als auch in anderen buntmetallhaltigen Kiesen enthalten, welche die wichtigste Ausgangsbasis zur Gewinnung von Kupfer, Nickel, Blei und Zink sowie Edelmetallen sind. Bei der Verarbeitung der Kieskonzentrate zu Schwefelsäure und zu Buntmetallen fällt Thallium in angereicherter Form in den Zwischenprodukten an, aus denen es isoliert werden kann. Außerdem ist es nicht zu vermeiden, daß Thallium in geringen Konzentrationen auch im Kiesabbrand verbleibt. Der Einsatz von Schwefelkies zur Gewinnung von Schwefelsäure und Buntmetallen ist ein seit vielen Jahrzehnten praktiziertes hüttenmännisches Verfahren. Bei der Zementherstellung werden für besondere Produkte eisenhaltige Zuschläge benötigt. Hierzu werden oft die Kiesabbrände aus der Schwefelsäure- und Buntmetallgewinnung verwendet. Dabei ist jedoch Sorge zu tragen, daß schädliche Thalliumemissionen durch einen entsprechenden Verfahrensgang oder eine zuverlässige Abgasendreinigung unterbunden werden. Aus rechtlicher Sicht ist auf die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft — TA Luft zu verweisen. Anlagen zur Herstellung von Zementen sind genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 2 Nr. 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Solche Anlagen sind nach § 5 Nr. 1 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, daß schädliche Umwelteinwirkungen, insbesondere auch in Form von auf Tiere, Pflanzen oder andere Sachen einwirkenden Luftverunreinigungen, nicht hervorgerufen werden können. Darüber hinaus muß nach § 5 Nr. 2 BImSchG Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden, insbesondere durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. Die Genehmigungsbehörden haben die Einhaltung dieser Vorschriften durch Auflagen im Genehmigungsbescheid oder durch nachträgliche Anordnungen sicherzustellen. Die Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ordnen Thallium und seine Verbindungen der Gruppe der gefährlichsten Stäube zu, die im Abgas eine Massenkonzentration von 20 mg/m3 als Summengrenzwert für alle Stäube dieser Gruppe nicht überschreiten dürfen. Ob diese Emissionsbegrenzungen von den Zementwerken jeweils eingehalten worden sind, läßt sich erst nach einer Gesamtanalyse des Staubes im gereinigten Abgas feststellen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat Weisung gegeben, den Einsatz des thalliumhaltigen Eisenoxids in der Zementindustrie bis auf weiteres zu untersagen. Für ein generelles Verwendungsverbot von thalliumhaltigem Eisenoxid besteht kein Anlaß, wenn die Einhaltung der erforderlichen Emissionsbegrenzungen sichergestellt wird. Der Bundesminister des Innern hat öffentlich erklärt, er werde nicht zögern, auf eine umgehende Verschärfung der entsprechenden Schutzbestimmungen der TA Luft hinzuwirken, wenn dies auf Grund der Länderberichte erforderlich werden soll- 13562' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 te, und im übrigen darauf hingewiesen, daß sich schon jetzt das Erfordernis einer Änderung der am 20. Dezember 1978 erlassenen Emissionserklärungsverordnung abzeichne. Diese Verordnung bestimmt, daß die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen — zu denen auch Zementwerke gehören — in jährlichen Abständen Angaben über die im jeweils zurückliegenden Jahreszeitraum emittierten Luftverunreinigungen machen müssen. Die Erfahrungen in Lengerich zeigen, daß dies nicht ausreicht. Die in Aussicht genommene Änderung der Emissionserklärungsverordnung würde bewirken, daß die zuständigen Landesbehörden die notwendigen Informationen in Fällen eingetretener oder drohender Umweltgefahren sofort und umfassend verlangen können. Zu Frage 18: Aus einer auf Angben der Länder basierenden Bedarfsrechnung geht hervor, daß in den vorhandenen und geplanten Kernkraftwerken Baden-Württembergs im Zeitraum zwischen 1993 und 2000 eine Menge von rund 590 t abgebrannten Brennstoffs anfallen würde, die über die Lagerkapazität in den kraftwerkseigenen Lagerbecken und die vertraglich vereinbarte Auslandsentsorgung hinausgeht. Hierfür muß eine Möglichkeit der Zwischenlagerung außerhalb der Kernkraftwerksgebäude gefunden werden, wenn Einrichtungen des integrierten Entsorgungskonzepts oder andere Entsorgungsanlagen nicht früher als im Jahr 2000 zur Verfügung stehen. Die nach der Bedarfsrechnung notwendige externe Lagerung abgebrannter Brennelemente, z. B. in einem regionalen Zwischenlager, kann durch die dann bereits voll genutzte Kompaktlagerung in den Kernkraftwerken nicht ersetzt werden. Die Bundesregierung ist daher der Auffassung, daß sich auch das Land Baden-Württemberg der Notwendigkeit einer von allen Ländern gemeinsam getragenen Lösung der Zwischenlagerfrage nicht verschließen kann. Der Bundesminister des Innern sieht in der Äußerung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten vom 5. September 1979, daß er die Errichtung eines Zwischenlagers in seinem Land nicht grundsätzlich ausschließt, einen Ansatz für eine gemeinsame Lösung. Die Regierungschefs von Bund und Ländern werden über das integrierte Entsorgungskonzept mit Zwischenlagerung der Brennelemente am 28. September 1979 beraten. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 19, 20 und 21) : An welchen Reaktordruckbehältern sind bisher in der Bundesrepublik Deutschland kalte Wiederholungswasserdruckproben durchgeführt worden? Wann und mit welchen Betriebsparametern (Druck und Temperatur) und mit welchen Ergebnissen sind diese Wasserdrudcproben durchgeführt worden? Ist der Bundesregierung bekannt, für welche Reaktorstandorte und gegebenenfalls seit wann die zuständigen örtlichen Behörden über Katastrophenschutzpläne und Evakuierungspläne gemäß den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen'' (Gemeinsames Ministerialblatt 1977, Nr. 31, Seiten 638 bis 718) verfügen? Zu Fragen 19 und 20: Die wiederkehrende Wasserdruckprüfung am Reaktordruckbehälter eines Kernkraftwerkes ist eine Prüfmaßnahme im Rahmen einer Vielzahl von wiederkehrenden Prüfungen an dieser sicherheitstechnisch wichtigen Komponente. Hierzu zählen auch die zerstörungsfreien wiederkehrenden Prüfungen mit Ultraschall und anderen Prüfverfahren sowie begleitende Prüfungen an sogenannten Einhänge-proben zur Überwachung der Neutronenversprödung. Der Umfang der in einem Kernkraftwerk durchzuführenden wiederkehrenden Prüfungen wird bei Erteilung der Genehmigung erstmals festgelegt und kann während der Betriebszeit der Anlage durch Anordnungen im Rahmen der staatlichen Aufsicht neueren Erkenntnissen angepaßt werden. Anforderungen bezüglich der wiederkehrenden Druckprüfungen am Reaktordruckbehälter sind entsprechend dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik in den RSK-Leitlinien niedergelegt. Dieser wird bei der Genehmigung von Neuanlagen zugrunde gelegt. Geht man von dem in den zitierten RSK-Leitlinien für den Regelfall vorgesehenen Prüfintervall von 8 Jahren für die wiederkehrende Druckprüfung am Reaktordruckbehälter aus, so sind hiervon im wesentlichen die vor 1972 in Betieb gegangenen Anlagen betroffen. Von diesen Anlagen sind derzeit noch in Betrieb die Anlagen: Kahl, MZFR, Obrigheim, Gundremmingen I und Würgassen. Nach den mir vorliegenden Informationen wurden bei allen diesen Anlagen bereits wiederkehrende Druckprüfungen am Reaktordruckbehälter mit positivem Ergebnis durchgeführt. Der Zeitpunkt der Durchführung und die technischen Randbedingungen lagen nach den mir vorliegenden Informationen in dem durch die jeweilige Betriebsgenehmigung vorgegebenen Rahmen. Die speziellen Betriebsparameter bei diesen Druckprüfungen werden im Einzelfall von der atomrechtlichen Landesbehöde (i. a. im Einvernehmen mit dem Gutachter) in eigener Zuständigkeit festgelegt und sind mir im Regelfall nicht im Detail bekannt. Im Kernkraftwerk Würgassen wurde vor wenigen Wochen im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen u. a. auch eine Druckprobe am Reaktordruckbehälter durchgeführt. Über das Ergebnis dieser Prüfungen liegt mir noch kein abschließendes Ergebnis vor. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13563* Zu Frage 21: Der Notfallschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen unterliegt für die Zeiten des Friedens der alleinigen Zuständigkeit der Länder und ist Teil des allgemeinen Katastrophenschutzes. Die Innenbehörden der Länder haben — soweit der Bundesregierung bekannt — dafür Sorge getragen, daß vor der Inbetriebnahme einer kerntechnischen Anlage ein Katastrophenabwehrplan bei den zuständigen Einsatzzentren vorlag. Mit dem Beschluß des Länderausschusses für Atomkernenergie gemeinsam mit den Innenbehörden der Länder vom 10./11. März 1975 sind die Katastrophenabwehrpläne dem Aufbau und Inhalt nach aufeinander so abgestimmt, wie es in den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen vorgesehen ist. Gesonderte Evakuierungspläne gibt es nicht. Evakuierungen sind eine von vielen Maßnahmen, die in den Katastrophenabwehrplänen enthalten sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 22) : Ist die Bundesregierung nach der Wiedereinführung des Flaschenpfands beim Bierverkauf bereit, in ähnlicher Form beim Verkauf von Brennspiritus und anderen Erzeugnissen die Einführung von Mehrwegflaschen wieder zu forcieren? Die Bundesregierung ist grundsätzlich bemüht, das Mehrwegbehältersystem zu erhalten und nach Möglichkeit weiter auszubauen. Hierfür sprechen sowohl Gesichtspunkte der Abfallverringerung als auch Gründe der Rohstoff- und Energieeinsparung. Entsprechende Zielvorgaben sind im Abfallwirtschaftsprogramm '75 der Bundesregierung und im Umweltbericht '76 enthalten. Die Bemühungen konzentrieren sich insbesondere auf Getränkeverpakkungen. Hinsichtlich des Vertriebs von Brennspiritus hat der Bundesminister der Finanzen die Bundesmonopolverwaltung angewiesen, die Gesichtspunkte einer eventuellen Umstellung auf das Mehrwegsystem zu prüfen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 23 und 24) : Beabsichtigt der Bundesinnenminister — wie der Presse zu entnehmen war—, wieder Pfandflaschen als Milchverpackung einzuführen, um so den Anfall von Hausmüll zu verringern, obwohl der Anteil der Einwegpackungen für Milch weniger als 0,5 v. H. des gesamten Hausmülls ausmacht? Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Pläne u. a. wegen des enormen finanziellen Mehraufwands (höherer Personaleinsatz, Lagererweiterungen, neue Verpackungsstraßen und Waschanlagen) aus hygienischen Erwägungen und wegen der Probleme des Rücktransports von Molkereien und Handel strikt abgelehnt werden? Zu Frage 23: Der Bundesminister des Innern hält es im Interesse der Abfallwirtschaft für geboten, auch im Bereich der Milchverpackung das Mehrwegbehältnis wieder als Verpackungsalternative zur Diskussion zu stellen. Dem Verbraucher soll die Möglichkeit eröffnet werden, durch seine Kaufentscheidung einen eigenverantwortlichen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Zu diesem Zweck wurden Gespräche mit der deutschen Milchwirtschaft und der Verpackungsindustrie aufgenommen. Die Bundesregierung beabsichtigt, über Marktuntersuchungen möglichst praxisnahe Erkenntnisse hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Verbraucherakzeptanz von neu entwickelten Mehrwegverpackungen zu gewinnen. Bei positivem Ausgang der Untersuchungen erwartet die Bundesregierung, daß die Marktbeteiligten entsprechende Konsequenzen im Rahmen ständig anstehender Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen ziehen. Hausmüll besteht etwa zur Hälfte aus Verpakkungsmaterial. Entsprechend den unterschiedlichen Verwendungsformen besteht der Verpackungsanteil wiederum aus zahlreichen Einzelkomponenten. Gerade weil diese Einzelkomponenten, jede für sich betrachtet, einen relativ geringen Anteil am Hausmüllaufkommen haben, müssen Bemühungen zur Abfallverringerung bei möglichst vielen dieser Produktgruppen ansetzen. Insofern hat auch die Milchverpackung ihren Beitrag zur Lösung des Abfallproblems zu leisten. Milchverpackungen dürften immerhin einen Volumenanteil (Sammelvolumen) von mehr als 2 % am Hausmüll haben. Zu Frage 24: Weder Milchwirtschaft noch Handel haben bisher gegenüber der Bundesregierung eine uneingeschränkte oder undifferenzierte Ablehnung der Milchmehrwegverpackung zu erkennen gegeben. Offizielle Verlautbarungen der deutschen Milchwirtschaft gehen vielmehr dahin, daß man den begonnenen Dialog unterstützen und die verschiedenen Aspekte der Problematik prüfen wird. Im übrigen teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, daß der Einsatz von Mehrwegbehältern generell zu erhöhten finanziellen Aufwendungen führt. Untersuchungen zeigen vielmehr, daß Mehrwegverpackungen bei einem gut funktionierenden Rücklaufsystem wirtschaftliche Vorteile haben. Auch aus hygienischer Sicht läßt sich beim Einsatz geeigneter Reinigungstechniken kein ernsthaftes Argument gegen das Mehrwegbehältnis anführen. Hierfür gibt es genügend Beispiele in der Getränke-Industrie des In- und Auslandes. 13564' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 25 und 26) : Wann wird die Bundesregierung über die im Fluglärmbericht vom 7. November .1978 erneut angekündigte Novelle zum Fluglärmgesetz Beschluß fassen, und ist sie bereit, dies so rechtzeitig zu tun, daß das verbesserte Gesetz noch in dieser Legislaturperiode des Bundestags verabschiedet werden kann? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Festsetzung der neuen Lärmschutzbereiche für den NATO-Flugplatz Gütersloh wegen des dort nun schon seit langem stationierten neuen Flugzeugtyps „Harrier" dringend erforderlich ist, und wann wird die Festsetzung abgeschlossen sein? Zu Frage 25: Der Referentenentwurf des BMI für eine Novellierung des Fluglärmgesetzes wird z. Z. zwischen den beteiligten Bundesressorts abgestimmt. Die Bundesregierung ist betrebt, den Gesetzentwurf noch vor Jahresende dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Zu Frage 26: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der durch Verordnung vom 23. Juni 1975 festgesetzte Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Gütersloh geändert werden muß, zumal sich in der Belegung des Flugplatzes eine wesentliche Änderung ergeben hat. Sie hat bereits vor geraumer Zeit das Verfahren zur Einholung der neuen Flugbetriebsdaten eingeleitet. Da an diesem Verfahren mehrere — auch ausländische — Dienststellen beteiligt sind, auf deren Arbeit die Bundesregierung nur in begrenztem Umfang Einfluß nehmen kann, läßt sich derzeitig noch nicht verbindlich sagen, bis zu welchem Zeitpunkt das Dateneinholungsverfahren abgeschlossen werden kann. Die Bundesregierung wird unverzüglich nach Vorlage der Daten das Festsetzungsverfahren mit großem Nachdruck durchführen. Ein Zeitpunkt für die Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs kann nach Sachlage z. Z. noch nicht angegeben werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 27 und 28) : Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der bei der Zementproduktion in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) aufgetretenen Vergiftungserscheinungen ein Verarbeitungsverbot für thalliumhaltiges Eisenoxyd? Ist die Bundesregierung rechtlich und tatsächlich in der Lage, der durch die Vergiftungserscheinungen an Tieren und Pflanzen betroffenen Bevölkerung — möglicherweise in Verbindung mit dem Land Nordrhein-Westfalen — zu helfen? Zu Frage 27: Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall Lengerich sind noch im Gange. Unter diesen Umständen können Anfragen zur Zeit nur vorläufig beantwortet werden. Aus verfahrenstechnischer Sicht ist folgendes zu bemerken: Thallium tritt häufig in sulfidischen Erzen in geringer Konzentration auf. Es ist sowohl in dem von der Sachtleben AG zur Schwefelsäuregewinnung verwendeten eisenhaltigen Schwefelkies, als auch in anderen buntmetallhaltigen Kiesen enthalten, welche die wichtigste Ausgangsbasis . zur Gewinnung von Kupfer, Nickel, Blei und Zink sowie Edelmetallen sind. Bei der Verarbeitung der Kieskonzentrate zu Schwefelsäure und zu Buntmetallen fällt Thallium in angereicherter Form in den Zwischenprodukten an, aus denen es isoliert werden kann. Außerdem ist es nicht zu vermeiden, daß Thallium in geringen Konzentrationen auch im Kiesabbrand verbleibt. Der Einsatz von Schwefelkies und Gewinnung von Schwefelsäure und Buntmetallen ist ein seit - vielen Jahrzehnten praktizierte hüttenmännisches Verfahren. Bei der Zementherstellung werden für besondere Produkte eisenhaltige Zuschläge benötigt. Hierzu werden oft die Kiesabbrände aus der Schwefelsäure- und Buntmetallgewinnung verwendet. Dabei ist jedoch Sorge zu tragen, daß schädliche Thalliumemissionen durch einen entsprechenden Verfahrensgang oder eine zuverlässige Abgasendreinigung unterbunden werden. Aus rechtlicher Sicht ist auf die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft — TA Luft — zu verweisen. Anlagen zur Herstellung von Zementen sind genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 2 Nr. 3 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Solche Anlagen sind nach § 5 Nr. 1 BImSchG so zu errichten und zu betreiben, daß schädliche Umwelteinwirkungen, insbesondere auch in Form von auf Tiere, Pflanzen oder andere Sachen einwirkenden Luftverunreinigungen, nicht hervorgerufen werden können. Darüber hinaus muß nach § 5 Nr. 2 BImSchG Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen werden, insbesondere durch dem Stand- der Technik entsprechende Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. Die Genehmigungsbehörden haben die Einhaltung dieser Vorschriften durch Auflagen im Genehmigungsbescheid oder durch nachträgliche Anordnungen sicherzustellen. Die Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft ordnen Thallium und seine Verbindungen der Gruppe der gefährlichsten Stäube zu, die im Abgas eine Massenkonzentration von 20 mg/m3 als Summengrenzwert für alle Stäube dieser Gruppe nicht überschreiten dürfen. Ob diese Emissionsbegrenzungen von den Zementwerken jeweils eingehalten worden sind, läßt sich erst nach einer Gesamtanalyse des Staubes im gereinigten Abgas feststellen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat Weisung gegeben, den Einsatz des thalliumhaltigen Eisenoxides in der Zementindustrie bis auf weiteres Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13565* zu untersagen. Für ein generelles Verwendungsverbot von thalliumhaltigem Eisenoxid besteht kein Anlaß, wenn die Einhaltung der erforderlichen Emissionsbegrenzungen sichergestellt wird. Der Bundesminister des Innern hat öffentlich erklärt, er werde nicht zögern, auf eine umgehende Verschärfung ' der entsprechenden Schutzbestimmungen der TAB Luft hinzuwirken, wenn dies auf Grund der Länderberichte erforderlich werden sollte, und im übrigen darauf hingewiesen, daß sich schon jetzt das Erfordernis einer Änderung der am 20. Dezember 1978 erlassenen Emissionserklärungsverordnung abzeichne. Diese Verordnung bestimmt, daß die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen — zu denen auch Zementwerke gehören — in jährlichen Abständen Angaben über die im jeweils zurückliegenden Jahreszeitraum emittierten Luftverunreinigungen machen müssen. Die Erfahrungen in Lengerich zeigen, daß dies nicht ausreicht. Die in Aussicht genommene Änderung der Emissionserklärungsverordnung würde bewirken, daß die zuständigen Landesbehörden die notwendigen Informationen in Fällen eingetretener oder drohender Umweltgefahren sofort und umfassend verlangen können. Zu Frage 28: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, von der Industrie verursachte Schäden zu decken. Sofern gegen nachbarschützende Vorschriften des Immissionsschutzrechts schuldhaft verstoßen worden sein sollte, besteht ein Haftungsanspruch von § 823 Abs. 2 BGB. Weiter kommt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Gefährdungshaftung nach § 14 BImSchG in Betracht. Anlage 12 Antwort des Pari. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 31, 32 und 33) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz von Müllverbrennungsanlagen gegenüber dem Deponierungsverfahren, und sieht sie bei positiver Beurteilung eine Möglichkeit, eine Kombination von Müllverbrennungsanlagen und Kohlekraftwerken zu fördern? Sind der Bundesregierung die Erfahrungen anderer europäischer Länder mit der Erhebung einer Entsorgungsabgabe bei Einwegflaschen (Niederlande) bzw. der Einrichtung eines Recycling-Service für Einwegflaschen bei größeren Kaufhäusern (Osterreich) bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie diese Erfahrungen? Inwieweit gedenkt die Bundesregierung die Erhebung einer Entsorgungsabgabe bei Einwegflaschen, -behältern sowie nicht abbaufähigen Plastikbeuteln oder -taschen einzuführen, damit die Wiederverwendung von Flaschen oder die Entwicklung ab. baufähiger Verpackungen gefördert wird? Zu Frage 31: Die Bundesregierung sieht in der modernen Müllverbrennung mit Rauchgasreinigung eine ausgereifte Methode der Abfallbeseitigung. Müllverbrennungsanlagen tragen gerade in Ballungsgebieten mit zu einer gesicherten Abfallentsorgung bei. Heutige Kohlekraftwerke und Müllverbrennungsanlagen weisen wegen der unterschiedlichen Eigenschaften des eingesetzten Brennstoffs (Kohle, Müll) stark voneinander abweichende Feuerungstechniken auf. Die Kombination derartiger Anlagen stößt insofern abgesehen von zusätzlichen rechtlichen und organisatorischen Schwierigkeiten, auf bisher nicht lösbare technische und wirtschaftliche Probleme. Die Bundesregierung betrachtet daher die Förderung entsprechender Entwicklungspojekte nicht als vorrangig. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten sich Überlegungen zur Energiegewinnung u. a. darauf richten, die organische Fraktion des Hausmülls zu einem lagerfähigen Brennstoff aufzuarbeiten. Dieser Brennstoff könnte dann als Energieträger zu verschiedensten Zwecken, eventuell auch in Kraftwerken, eingesetzt werden. Entsprechende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden bereits von der Bundesregierung mit erheblichen finanziellen Mitteln gefördert. Zu Frage 32: . Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in europäischen Ländern, insbesondere in den EG-. Mitgliedstaaten, eine Entsorgungsabgabe auf Einwegbehälter erhoben wird. Auch in den Niederlanden ist eine solche Regelung nicht in Kraft. Einige skandinavische Länder (Dänemark, Norwegen, Schweden) erheben lediglich eine besondere Steuer — zum Teil nicht aus Umweltschutzgründen — auf bestimmte Verpackungen. Damit gewonnene Erfahrungen lassen sich wegen der unterschiedlich strukturierten Märkte nicht ohne weiteres auf Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland übertragen. Die Bundesregierung verfügt nicht über spezielle Erkenntnisse aus Osterreich mit der Einrichtung eines Recyclingservice. Entsprechende Aktionen (Aufstellung von Sammelcontainern) werden jedoch auch in der Bundesrepublik Deutschland seit einigen Jahren durchgeführt. Die zusätzliche Förderung von Altglassammelaktionen durch Kaufhäuser oder Supermärkte wird von der Bundesregierung begrüßt. Nach Absprachen, die der Bundesminister des Innern hinsichtlich der Steigerung der Altglasverwertung mit der deutschen Hohlglasindustrie getroffen hat, geht die Bundesregierung davon aus, daß auch der Beitrag des Handels zur Altglassammlung weiter zunehmen wird. In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, daß die Bundesrepublik Deutschland mit etwa 400 000 Tonnen verwertetem Altglas pro Jahr die führende Stelle innerhalb der EG-Mitgliedstaaten einnimmt. 13566` Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Zu Frage 33: , Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, eine Abgabe auf die genannten Produkte einzuführen. Sie erwartet allerdings, daß der Marktanteil von Einwegbehältern für Getränke künftig nicht stark zunimmt. Die Bundesregierung fordert in diesem Zusammenhang Industrie und Handel auf, entsprechenden Entwicklungen entgegenzuwirken. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 34, 35, 36 und 37) : Wie hoch ist die Gesamtzahl der nach den Beihilfevorschriften des Bundes z. Z. beihilfeberechtigten Bundesbeamten (außer Deutsdier Bundesbahn und Deutscher Bundespost) und Richter sowie deren Familienangehörigen und die Zahl der beihilfeberechtigten Familienangehörigen von Soldaten? Wie viele davon haben — unterteilt nach Altersgruppen bis zu 25 Jahren, bis zu 35 Jahren und 36 Jahren und älter -keinen Krankenversicherungsschutz getroffen? Wie viele davon gehören einer privaten Krankenversicherung an oder sind freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung — unterteilt nach Ersatzkassen und RVO-Kassen — versichert? Woraus ergeben sich diese Zahlen? Zu Frage 34: Die Zahl der nach den Beihilfevorschriften des Bundes beihilfeberechtigten Bundesbeamten — außer Deutscher Bundesbahn und Deutscher Bundespost — betrug im Jahre 1978 87 818. Zahlen für das Jahr 1979 liegen noch nicht vor. Die Zahl der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die für ihre Familienangehörigen beihilfeberechtigt sind, betrug im Jahre 1978 122 875. Die Zahl der Familienangehörigen der Bundesbeamten sowie der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die im übrigen beihilferechtlich nicht relevant ist, könnte nur durch aufwendige Erhebungen ermittelt werden. Zu Frage 35: Die Zahl der zu 1. genannten Personen, die keinen Versicherungsschutz getroffen haben, beträgt etwa 0,4 v. H. Zahlenangaben über eine Unterteilung nach Altersgruppen liegen nicht vor. Zu Frage 36: Von den zu 1. genannten Personen gehören 21,9 v. H. den RVO-Kassen, 23,6 v. H. den Ersatzkassen und 64,1 v. H. den privaten Krankenversicherungen an. 0,4 v. H. sind — wie zu Frage 2 ausgeführt — nicht versichert. Zu Frage 37: Die Zahlen ergeben sich aus dem Mikrozensus 1978, veröffentlicht in „Wirtschaft und Statistik" 1979, Heft 7, wobei die dort genannten Daten — die absoluten und die prozentualen Zahlen — unter Berücksichtigung der Angaben des Bundesministers der Finanzen, des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers der Verteidigung auf den Bund umgerechnet worden sind. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 38) : Wird das geltende Waffengesetz, insbesondere in den §§ 6 und 39 von der Bundesregierung dahin gehend interpretiert, daß staatliche Waffenträger der Bundesrepublik Deutschland wie Polizeibeamte im Bundesdienst und Bundeswehroffiziere grundsätzlich an Fortbildungsveranstaltungen für Verteidigungsschießen zur Verbesserung ihrer Schießausbildung auch dann nicht teilnehmen dürfen, wenn sie auf eigene Kosten in ihrer Freizeit ihre Ausbildung verbessern wollen, oder welche Gründe wären es im einzelnen, die der grundsätzlichen Genehmigung zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für Verteidigungsschießen entgegenstehen? Nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 c) des Waffengesetzes ist der Bundesminister des Innern ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Vorschriften über den Umfang der Verpflichtungen zu erlassen, die bei Lehrgängen zur Ausbildung in der kampfmäßigen Verteidigung mit Schußwaffen und bei Schießübungen dieser Art einzuhalten sind; darin kann bestimmt werden, daß nur Personen an den Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die aus Gründen persönlicher Gefährdung oder aus dienstlichen Gründen zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über oder zum Führen von Schußwaffen berechtigt sind. § 39 der Ersten Durchführungsverordnung zum Waffengesetz ist auf Grund dieser Ermächtigung erlassen worden. Er bestimmt, daß zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen zur Ausbildung in der kampfmäßigen Verteidigung mit Schußwaffen nur Personen zugelassen werden, 1. -die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 6 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schußwaffe berechtigt sind, 2. denen der Dienstherr die Notwendigkeit der Teilnahme bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung erteilt worden ist, wonach ihnen als Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte oder eines Jagdscheins (soweit sie im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 3 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind) die Teilnahme gestattet ist. Ich habe Ihre Frage zum Anlaß genommen, im Benehmen mit den zuständigen Innenministern/ -senatoren der Länder zu prüfen, ob die auf die dargestellten Bestimmungen gestützte Verwaltungsübung aus rechtlichen und sicherheitsmäßigen Gründen aufrechterhalten werden soll. Über das Ergebnis werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13567' Anlage 15 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 39) : Kann durch die derzeitige Bewirtschaftung des Waldes in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden, daß der Wald seine für die Güte der Umwelt entscheidenden ökologischen Funktionen optimal erfüllen kann, und welche Maßnahmen sind nach Meinung der Bundesregierung im Verantwortungsbereich des Bundes gegebenenfalls erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen? Nach § 11 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) soll der Wald im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden. Durch entsprechende, in Ausfüllung dieser Rahmenvorschrift ergangenen Bestimmungen der Länderforstgesetzgebung ist sichergestellt, daß der Wald seine Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion und auch seine für die Umwelt wesentlichen ökologischen Aufgaben optimal erfüllen kann. Diese rechtliche Sicherung der Funktionenvielfalt des Waldes durch seine nachhaltige und ordnungsgemäße Bewirtschaftung wird durch die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wirksam ergänzt. Mit der Förderung waldbaulicher Maßnahmen wie z. B. dem Umbau nicht standortgerechter Bestokkung in standortgerechten Hochwald mit einem artenreichen, der Landschaft angepaßten Baumbestand werden zugleich wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um dort, wo notwendig, eine dauerhafte Verbesserung der ökologischen Leistungsfähigkeit des Waldes zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird diese erfolgreichen Maßnahmen fortführen und damit der besonderen Bedeutung des Waldes für die Umwelt auch weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen übrigen Funktionen Rechnung tragen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 40 und 41): überprüft der Verfassungsschutz nur die Betriebsräte von Großunternehmen, oder werden auch die Aufsichtsräte dieser Großunternehmen überprüft? Überprüft der Verfassungsschutz auch die Personalräte im öffentlichen Dienst? Hinsichtlich der Angehörigen der Aufsichtsräte von Großunternehmen und der Personalräte im öffentlichen Dienst führt das Bundesamt für Verfassungsschutz keine Erhebungen durch. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 42): Mit welchen Maßnahmen und Förderungen unterstützt der Bund den aktiven und passiven Radsport? Der Bund fördert zentrale Maßnahmen des Radsports im Bereich des Leistungssports; die Förderung von Maßnahmen im Bereich des Breitensports ist Sache der Bundesländer und Gemeinden. Im Jahre 1978 sind für den Radsport Bundesmittel in nachstehender Höhe aufgewendet worden: DM - für zentrale Wettkämpfe und Lehrgänge des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) in den Disziplinen Bahn, Straße, Querfeldeinfahren, Steher, Kunstradsport, Radball 791 000,- - für zentrale Lehrgänge des Rad- und Kraftfahrer-Bundes (RKB) „Solidarität" im Kunstradsport und Radball 20 000,- - für hauptamtliche Trainer des BDR 233 914,- - für hauptamtliche Führungskräfte des BDR 104 486,- - für hauptamtliche Führungskräfte des RKB „Solidarität" .12 131,- - für die Unterhaltung des Bundesleistungszentrums für Radsport in Frankfurt 131 000,- - für die Rennradentwicklung (Mittel des Bundesinstituts für Sportwissenschaft) 91 585,- - für die Durchführung der Radweltmeisterschaften 1978 100 000,—Insgesamt wurden für den Radsport 1978 1 484 116,—aufgewendet. Der Radsport wird 1979 voraussichtlich mit Bundesmitteln in Höhe von rd. 1,45 Millionen DM gefördert werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 43) : Wird die Bundesregierung zur Risikoverminderung im Bereich der Trinkwasserversorgung und des allgemeinen Gewässerschutzes in bestimmten Flußabschnitten (z. B. Ballungsraum Rhein-Main-Gebiet) von den Großeinleitern auf freiwilliger Basis einzurichtende Frühwarnsysteme anregen, um Schäden in und an den Gewässern möglichst gering zu halten und zeitlichen Handlungsspielraum bei Störfällen für die Wasserversorgung zu gewinnen? Ihre Anregung werde ich gern aufgreifen und mit den obersten Wasserwirtschaftsbehörden der 13568' Deutscher Bundestag — 8, Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Länder mit Rücksicht auf deren Zuständigkeit für den Vollzug der wasserrechtlichen Vorschriften besprechen. Nach § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes sind Abwasseranlagen unter Berücksichtigung der Benutzungsbedingungen und Auflagen für das Einleiten von Abwasser (die entsprechenden Bescheide erteilen die zuständigen Landesbehörden) nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik zu errichten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Abwassertechnik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen, die die Länder einführen. Sie sprechen Großeinleiter an und nennen als Beispiel den Ballungsraum Rhein-Main-Gebiet. Am Rhein bestehen ein Warnsystem der zuständigen Landesbehörden sowie ein Warnsystem der Wasserwerke; für beide Meldenetze liegen die Leitstellen in Düsseldorf beim Regierungspräsidenten bzw. bei den Stadtwerken Düsseldorf. Ein Meldesystem der zuständigen Landesbehörde besteht auch an der Weser; dort ist die Leitstelle das Wasser- und Schiffahrtsamt Nienburg/Weser. Abschließend muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß Störfälle durch außergewöhnliche Abwassereinleitungen in der Regel nicht primär vom Abwassereinleiter erkannt werden, sondern beispielsweise Fischsterben oder Ölfahnen als mögliche Folgen von Dritten erkannt und gemeldet werden. Gerade diese Situation wird besonderer Gegenstand der Besprechung mit den Ländern sein. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftlichen Fragen del Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 44, 45 und 46) : Welche besonderen Fachkenntnisse hat der jetzt zum Leiter der Unterabteilung V A des Bundesfinanzministeriums — Finanzbeziehungen zu den Ländern und Gemeinden — bestellte Beamte in seiner bisherigen Berufstätigkeit (in welcher und wie lange) im Hinblick auf die in der Unterabteilung V A wahrzunehmenden Aufgaben erworben? Wie viele Referenten gibt es im Bundesfinanzministerium, die erstens älter als der jetzige Unterabteilungsleiter V A, zweitens länger als er im Bundesfinanzministerium und in. der Finanzverwaltung tätig sind, drittens mit Aufgaben betraut waren, die entweder in der Abteilung V direkt oder in Aufgabenbereichen wahrgenommen wurden, die in einem fachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben der Abteilung V stehen? Weshalb ist aus dem Kreis dieser Beamten nicht der Unterabteilungsleiter V A bestellt worden? Zu Frage 44: Bei der Auswahl für die Besetzung des Dienstpostens des Unterabteilungsleiters V a im Bundesministerium der Finanzen ist gemäß § 1 Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entschieden worden. Der ausgewählte Beamte war insgesamt achteinhalb Jahre in den Leitungsbereichen dreier Bundesministerien tätig, davon allein über fünf Jahre als Leiter des Ministerbüros in zwei Bundesministerien. In diesen Funktionen hat er in hervorragender Weise die Fähigkeiten und Fachkenntnisse erworben, die für seine jetzige Position erforderlich sind. Er bietet die uneingeschränkte Gewähr, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Kenntnis der grundsätzlichen Fragen der Finanzbeziehungen zu den Ländern und Gemeinden hat der Beamte nicht nur durch seine Tätigkeit als Leiter des Ministerbüros im Bundesfinanzministerium, sondern während seiner gesamten Berufstätigkeit und seiner juristischen Ausbildungswege erworben. Zu Frage 45: Die drei von Ihnen genannten, für die Besetzung der Stellung allerdings nicht ausschlaggebenden Voraussetzungen erfüllen zunächst die Referenten der Unterabteilung V A. Von diesen vier Beamten sind zwei später in die Funktion eines Referenten getreten als der jetzige Unterabteilungsleiter. Im übrigen stehen in mehr oder minder starkem Maße eine Vielzahl von Referaten des Bundesfinanzministeriums „in einem fachlichen Zusammenhang mit der Abteilung V", so daß auch unter diesem Gesichtspunkt prinzipiell jeder qualifizierte Beamte für eine leitende Funktion in dieser Abteilung in Betracht gezogen werden kann. Zu Frage 46: Ich halte den yon mir ausgewählten Beamten unter Berücksichtigung aller sachlichen Gesichtspunkte für am besten geeignet, ohne daß deshalb die Qualifikation anderer Beamter in Zweifel gezogen wird. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/3158 Frage 47): Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß auch auf deutschen Banknoten, ähnlich wie in Holland und in Frankreich, eine für Blinde „lesbare" Markierung angebracht wird? Die Bundesregierung erkennt ein Bedürfnis für die Ausstattung von Banknoten mit abtastbaren Merkmalen für Blinde und Sehbehinderte an. Sie hat sich deshalb bereits vor einiger Zeit gegenüber der Deutschen Bundesbank für eine entsprechende Gestaltung eingesetzt. Die Deutsche Bundesbank, die in der Angelegenheit inzwischen mit dem Blindenverband, Bonn, Kontakt aufgenommen hat, prüft noch, ob und in welcher Weise die Banknoten mit abtastbaren Merkmalen ausgestattet werden können. In diesem Zusammenhang werden zur Zeit Versuche zur Klärung der technischen Fragen durchgeführt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13569" Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 49, 50 und 51): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, im Hinblick auf einen familiengeredeten und kinderfreundlichen Wohnungsbau für jedes Kind eine Grundsteuerbefreiung für zwei oder mehr Jahre zu gewähren? Kann der dann zu erwartende Steuerausfall beziffert werden? Kann die Zahl der begünstigten Familien ermittelt werden? Neugeschaffene Wohnungen, bei denen die Wohnflächengrenzen des öffentlich geförderten und steuerbegünstigten Wohnungsbaus eingehalten werden, werden gegenwärtig für die Dauer von 10 Jahren von der Grundsteuer freigestellt (vgl. § 92 a II. WoBauG). Der mit dieser Regelung verbundene Steuerverzicht, der im Jahre 1979 allein 1,34 Mrd. DM ausmacht, stellt einen wesentlichen Impuls für den Wohnungsbau dar. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Gründe, dieses System der grundsteuerlichen Förderung des Wohnungsbaus aufzugeben oder umzustellen. Da Sie Ihren Vorschlag nicht näher konkretisiert haben, ist leider eine Schätzung der Zahl der Fälle und des zu erwartenden Steuerausfalls nicht möglich. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwenkke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 52, 53 und 54) : In welchem Umfang haben sidi Steuermindereinnahmen seit der Ausweitung des § 7 b des Einkommensteuergesetzes auch für den Erwerb von Altbauten ergeben? In welcher realen und prozentualen Relation stehen die 7 b-Steuerabschreibungen für Alt- und Neubauten? Wie erklärt sich die Bundesregierung die wachsende Zunahme des 7 b-Abschreibevolumens und ihre Konzentration auf immer kleinere Einkommensgruppen? Zu Fragen 52 und 53: Bei Ausdehnung des § 7b EStG auf die Anschaffung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen wurden die Steuermindereinnahmen für das Entstehungsjahr 1977 auf 250 Millionen DM geschätzt. Im Verlaufe von 3 Jahren (1977 bis 1979) dürften sich die Steuermindereinnahmen aus der genannten Rechtsänderung auf etwa 700 bis 800 Millionen DM im Jahre 1979 kumuliert haben. Statistiken, die den 7b-begünstigten Erwerb von Altbauten gesondert ausweisen, liegen nicht vor. Daher lassen sich auch keine Angaben über die bisher tatsächlich eingetretenen Steuermindereinnahmen sowie über die reale und prozentuale Relation der 7b-Abschreibungen für Alt- und Neubauten machen. Lediglich Untersuchungen von Bausparkassen lassen erkennen, daß die Nachfrage nach älteren Wohnobjekten relativ groß ist. Zu Frage 54: Die Inanspruchnahme des § 7 b EStG wird, untergliedert nach Größenklassen des Gesamtbetrags der Einkünfte, in dreijährigem Turnus in der Einkommensteuerstatistik ausgewiesen. Die letzten vorliegenden Ergebnisse beziehen sich auf den Erhebungszeitraum 1974. Danach ergibt sich folgende Schichtung: Gesamtbetrag der Einkünfte 7 b-Fälle in v. H. unter 25 000 DM 39,3 25 000 DM b. u. 50 000 DM 45,8 50 000 DM b. u. 100 000 DM 11,2 100 000 DM und mehr 3,7 100,0 Danach liegt der Hauptanteil der Inanspruchnahme der § 7b-Begünstigung (85 v. H.) bei den unteren und mittleren Einkommen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 55) : Ist die Bundesregierung bereit, aus städtebaulichen Gründen die Ende des Jahres auslaufende Regelung der Steuervergünstigung von Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 82 g EStDV) zu verlängern, und wann ist mit einer Entscheidung der Bundesregierung zu rechnen? Die Bundesregierung beabsichtigt, den zeitlichen Geltungsbereich für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen von Herstellungskosten für bestimmte Baumaßnahmen im Sinne des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes nach § 82 g EStDV im Rahmen einer Änderung der EStDV in Angleichung an die Geltungsdauer des § 82 a EStDV bis zum 30. Juni 1983 zu verlängern. Eine entsprechende Änderung der EStDV ist im Entwurf fertiggestellt. Der Entwurf muß noch mit den betroffenen Verbänden erörtert werden. Mit der Beschlußfassung durch die Bundesregierung kann im November 1979 gerechnet werden. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 56, 57 und 58) : 13570* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Ist die Bundesregierung — falls die neue nicaraguanische Regierung den Verpflichtungen nicht nachkommen kann, denen sie sich nun gegenüber sieht — bereit, entweder auf die Rückzahlung der nicaraguanischen Schulden gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu verzichten oder an einer internationalen Umschuldungsaktion mitzuwirken? Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, Nicaragua bei der Rückzahlung der privaten Schulden zu unterstützen, die während der Amtszeit des Diktators Somoza angelaufen sind? Wie groß war der durch Hermes-Kredite abgesicherte Anteil deutscher Exporte nach Nicaragua, und kann die Bundesregierung hier ihre Garantieverpflichtungen übernehmen? Zu Frage 56: Die Bundesregierung arbeitet gegenwärtig zusammen mit privaten Trägerorganisationen an schnellwirkenden Hilfemaßnahmen für Nicaragua. In den Gesprächen mit Vertretern der neuen Regierung von Nicaragua ist die Frage der Schulden aus der Somoza-Zeit noch nicht erörtert worden. Die nicaraguanische Regierung hat jedoch wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sie nicht nur die Aktiva, sondern auch die Passiva aus der Vergangenheit übernehmen wolle. Die Bundesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, auf die Rückzahlung kommerzieller, bundesgedeckter Forderungen zu verzichten; Inhaber dieser bundesgedeckten Forderungen sind nach wie vor die deutschen Exporteure oder Banken. Die Regelung für den Erlaß von Schulden im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit der Bundesregierung zugunsten der ärmsten Entwicklungsländer (LLDC) ist auf Nicaragua nicht anwendbar, da Nicaragua kein LLDC ist. Die Bundesregierung ist allerdings bereit, sich an einer multilateralen Umschuldung unter Mitwirkung des Internationalen Währungsfonds auf Antrag der nicaraguanischen Regierung zu beteiligen. Bei solchen Umschuldungsverhandlungen über bundesverbürgte Handelsforderungen und Forderungen der finanziellen Zusammenarbeit wird sich die Bundesregierung für eine Konditionengestaltung einsetzen, die den Wirtschaftsaussichten Nicaraguas in angemessener Weise Rechnung trägt. Zu Frage 57: Die Bundesregierung ist bereit, wie bereits zu 56 dargestellt, bei der Rückzahlung der privaten bundesverbürgten Schulden im Rahmen einer internationalen Umschuldungsaktion die notwendigen Schuldendiensterleichterungen zu gewähren. Zu Frage 58: Die bundesverbürgten deutschen Exporte nach Nicaragua betragen insgesamt weniger als 100 Millionen DM. Hiervon kommen für eine Umschuldung nur die in der näheren Zukunft fälligen Raten aus Liefergeschäften mit einer Kreditlaufzeit von mehr als einem Jahr in Betracht, die nur einen Teil ausmachen. Die Bundesregierung kann und wird ihren Garantieverpflichtungen nachkommen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 59) : Durch welche Programme des Bundes wird das Bergische Land unterstützt, und wie hoch belaufen sich im einzelnen die finanziellen Aufwendungen, die im Rahmen dieser Programme gemacht werden? Regional gezielte Förderung erfolgt vor allem mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Vom Bergischen Land gehört seit 1978 der überwiegende Teil des Oberbergischen Kreises zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe. In der kurzen Zeit der Zugehörigkeit wurden Investitionen in Höhe von 19,031 Millionen DM getätigt. Dabei wurden 95 neue Arbeitsplätze geschaffen. Die dafür eingesetzten Mittel betrugen 0,986 Millionen DM. Im Rahmen des ERP-Regionalprogramms, das den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe zugute kommt, wurden 6 Vorhaben mit einer Investitionssumme von 2,642 Millionen DM gefördert. Die hierfür gegebene Kreditzusage belief sich auf 0,735 Millionen DM. Andere Programme des Bundes haben zwar häufig auch regionale Auswirkungen, sind aber in der Regel bundesweit angelegt und stellen somit vom Ansatz her nicht auf bestimmte Regionen ab. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 60) : Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts bekanntgewordener Fälle von Steuerhinterziehung bei der Abrechnung für aufgestellte Spielautomaten und Musikboxen, den Einbau von plombierten Münzzählwerken gesetzlich vorzuschreiben, um die bisher weit verbreitete ,,Schwarzgeldpraxis" beim Inkasso zu verhindern? Es kann davon ausgegangen werden, daß im Spiel- und Musikautomatengewerbe die Möglichkeit der Steuerhinterziehung durch den Einbau plombierter Münzzählwerke eingeschränkt werden würde. Andererseits sind aber auch die Mehrkosten zu erwägen, die für die Aufsteller mit dem Einbau und der Wartung sowie für die Länderfinanzbehörden mit der Kontrolle solcher Zählwerke verbunden wären. Ob diese Mehraufwendungen zu dem angestrebten Zweck in einem vertretbaren Verhältnis stünden, ist fraglich, zumal den Ländern — von einzelnen Fällen in den Bezirken der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Frankfurt am Main abgesehen — Steuerhinterziehungen dieser Art in größerem Umfange in letzter Zeit nicht bekanntgeworden sind. Auch konnten die Prüfungsdienste aus den bisher aufgedeckten Fällen wertvolle Hinweise für künftige Prüfungen solcher Unternehmen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13571* gewinnen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß sich die Forderung nach einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift ebenso gut auch für Warenautomaten erheben und auf andere Gewerbezweige, wie z. B. Taxiunternehmen, übertragen ließe. Unter diesen Umständen hält die Bundesregierung gegenwärtig eine gesetzliche Regelung über den Einbau plombierter Münzzählwerke in Spiel-und Musikautomaten nicht für notwendig. Gleichwohl werde ich die obersten Finanzbehörden der Länder auf dieses Problem hinweisen und um ihre Stellungnahme bitten. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 61 und 62) : Hält die Bundesregierung die Sorge der deutschen Exportwirtschaft für gerechtfertigt, das vorgesehene neue Verfahren der Zollkontrolle bei Ursprungswaren (Lieferungen in Länder, mit denen die Europäische Gemeinschaft Abkommen über Zoll- und andere Vergünstigungen abgeschlossen hat) sei für die Unternehmen zu arbeits- und kostenaufwendig und würde — lediglich den deutschen Exporteuren auferlegt — zu Wettbewerbsnachteilen führen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Welche Ergebnisse — eventuell auch anderweitige Verfahrensvorschläge — zeitigten die Bemühungen, die wirksamere Durchsetzung der Ursprungsbestimmungen in der Europäischen Gemeinschaft einheitlich zu regeln? Zu Frage 61: Die Bundesregierung hält die Sorge für gerechtfertigt, daß die Nachprüfung der Ursprungseigenschaft zu arbeits- und kostenaufwendig ist. Wie schon in der Antwort auf die kleine Anfrage in Drucksache 8/2771 vom 25. April 1979 gesagt, kann die Zollverwaltung die Ursprungseigenschaft jedoch erst bestätigen, wenn ihr die Voraussetzungen dafür nachgewiesen worden sind. Seit Bestehen der Präferenzregelungen gibt es in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Verfahren der Zollkontrolle, um sicherzustellen, daß Präferenznachweise nur entsprechend der — den Vertragspartnern gegenüber eingegangenen — Verpflichtungen ausgestellt werden. Nach den dazu ergangenen Verfahrensanweisungen, die nicht neu sind, müssen Sinn und Zweck der Ursprungsregeln einerseits und die zu deren Durchsetzung angewandten Maßnahmen andererseits in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Überzogene Zollkontrollen sind danach ebenso zu vermeiden wie die kritiklose Anerkennung von nicht ausreichend geprüften und bewiesenen Erklärungen. Eine Verminderung des Arbeits- und Kostenaufwands kann jedoch nicht in der Weise erreicht werden, daß gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstoßen wird. Die Vertragspartner haben der Gemeinschaft nicht zuletzt durch zahlreiche Nachprüfungsersuchen zu erkennen gegeben, daß sie die Einhaltung dieser Verpflichtung strikt überwachen. Diese Verpflichtung ist nicht nur durch das wichtigste Exportland der Gemeinschaft, die Bundesrepublik Deutschland, sondern durch alle Mitgliedstaaten gleichermaßen einzuhalten, so daß Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Exporteure nicht entstehen dürften. Die kosten- und arbeitsmäßige Belastung bei der Ausstellung von Präferenznachweisen kann nur durch eine Verwirklichung der zur Zeit im EG-Ministerrat und bei der EG-Kommission beratenen Vorschläge zur Vereinfachung der Ursprungsregeln verringert werden, die im einzelnen in der genannten Antwort dargestellt sind. Zu Frage 62: Die Bundesregierung unterstützt die Kommission der EG bei der Aufgabe, über eine gleichmäßige Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu wachen. Sie selbst hat nur begrenzte Möglichkeiten, auf die anderen Mitgliedstaaten unmittelbar einzuwirken; Hinweisen auf eine nicht einheitliche Handhabung der Ursprungsregeln werden wir nachgehen. Bisher liegen jedoch keine unmittelbar verwertbaren konkreten Hinweise vor. Entscheidende Erleichterungen für die deutsche Exportwirtschaft können jedoch weniger durch die einheitlich strenge Anwendung der bestehenden Bestimmungen, sondern vielmehr durch eine Vereinfachung der Ursprungsregeln angestrebt werden. Das ist daher das Hauptziel aller Beteiligten. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Ducksache 8/3158 Frage 63) : Beabsichtigt die Bundesregierung Personen, die auf Einhaltung einer besonderen Diät angewiesen sind, im Rahmen ihrer Gesundheits- und Sozialpolitik finanzielle Hilfen oder Steuererleichterungen zu gewähren, und liegen ihr eventuell Schätzungen über die Größe dieses Personenkreises vor? Die durch das Einkommensteuerreformgesetz mit Wirkung vom Kalenderjahr 1975 an eingeführte Vorschrift, daß Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können, beruht auf folgenden Überlegungen: In vielen Fällen von Magen-, Darm-, Leber- und Galleerkrankungen kann lediglich eine Schonkost, eine Einschränkung der Nahrungsaufnahme oder die Meidung von Genußmitteln wie Alkohol, Kaffee und Nikotin angezeigt sein. Insofern tritt also keine Mehrbelastung ein. Andererseits ist nicht zweifelhaft, daß bei manchen Erkrankungen Mehraufwendungen durch Diätverpflegung unvermeidbar sind. Deshalb hatte die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes Ausnahmen vom Abzugsverbot, z. B. bei Zuckerkrankheit vorgesehen. 13572* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Der Bundesrat hat demgegenüber aber die Auffassung vertreten, solche Ausnahmen seien mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu vereinbaren. Dem hat sich schließlich der Deutsche Bundestag, und zwar alle Fraktionen, angeschlossen. Ausschlaggebend dafür war insbesondere die Erwägung, daß es nicht möglich ist, eine gerechte Abgrenzung auf dem Gebiet der Lebenshaltungskosten zu treffen. So können auch zwangsläufige Unterschiede in Lebenshaltungskosten anderer Art, die z. T. viel schwerer wiegen, finanziell nicht ausgeglichen werden, z. B. unvermeidbare Mehrkosten für Wohnung oder klimatisch bedingter Mehraufwand für Heizung. Nach dieser Entscheidung des Gesetzgebers beabsichtigt die Bundesregierung keine weitere Gesetzesinitiative zur finanziellen Berücksichtigung von Diätaufwendungen. Der in Frage kommende Personenkreis in der Bundesrepublik wird auf insgesamt 2 Millionen geschätzt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 64) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbank den Druck von Geldscheinen mit einer besonderen Kennzeichnung anzuregen, die — wie dies in Holland und Frankreich bereits der Fall ist — blinden Mitbürgern das Umgehen mit diesen Scheinen erleichtern? Die Bundesregierung erkennt ein Bedürfnis für die Ausstattung von Banknoten mit abtastbaren Merkmalen für Blinde und Sehbehinderte an. Sie hat sich deshalb bereits vor einiger Zeit gegenüber der Deutschen Bundesbank für eine entsprechende Gestaltung eingesetzt. Die Deutsche Bundesbank, die in der Angelegenheit inzwischen mit dem Deutschen Blindenverband, Bonn, Kontakt aufgenommen hat, prüft noch, ob und in welcher Weise die Banknoten mit abtastbaren Merkmalen ausgestattet werden können. In diesem Zusammenhang werden zur Zeit Versuche zur Klärung der technischen Fragen durchgeführt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 65) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Sicherung der Existenz der deutschen Winzer auf die Sektsteuer ganz oder teilweise dann zu verzichten, wenn überwiegend deutsche Weine in den in Deutschland hergestellten Sekten (Schaumweinen) verwandt werden? Es ist nicht möglich, das Schaumweinsteuergesetz dahin zu ändern, daß deutsche Schaumweine, die überwiegend aus deutschen Grundweinen hergestellt werden, einer niedrigeren Schaumweinsteuer unterworfen werden als andere Schaumweine. Eingeführte ausländische Schaumweine würden hierdurch benachteiligt. Dem stünde das steuerliche Diskriminierungsverbot des Artikels 95 EWG-Vertrag entgegen. Danach dürfen die Mitgliedstaaten auf Waren aus anderen Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar höhere inländische Abgaben gleich welcher Art erheben als gleichartige inländische Waren unmittelbar oder mittelbar zu tragen haben. Eine gleichartige Vorschrift enthält Artikel III 'Abs. 2 des GATT. Anlage 31 Antwort des Bundesministers Matthöfer auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 67) : Hat der Bundesfinanzminister — wie in der Rhein-SiegRundschau Nr. 200/79 wiedergegeben — erklärt, er wisse, wie man mit Beamten umzugehen habe, und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Äußerung für angebracht, wenn sowohl in dem Schreiben des Personalrates des Bundesfinanzministeriums vom 23. Juli 1979 als auch in dem Schreiben des Verbands der Beamten der obersten Bundesbehörden e. V. Fachgruppe BMF vom 9. August 1979, beide an den Bundesfinanzminister Matthöfer gerichtet, die Unzufriedenheit der Beamten des Bundesfinanzministeriums über eine offensichtliche Bevorzugung von SPD-Mitgliedern bei der Matthöferschen Personalpolitik unzweideutig zum Ausdruck kommt? Die Bundesregierung hält meine Äußerung selbstverständlich für angebracht. Sie steht auch keineswegs im Widerspruch zu meiner ausschließlich an sachlichen Kriterien orientierten Personalpolitik. Eine Bevorzugung von SPD-Mitgliedern gibt es im Bundesfinanzministerium nicht. Entgegen Ihrer Behauptung ist ein solcher Vorwurf in einem Schreiben des Personalrats nicht erhoben worden. Ein an mich gerichtetes Schreiben der Fachgruppe BMF des Verbandes der Beamten der obersten Bundesbehörden e. V. kenne ich nicht. Mir ist lediglich ein nicht namentlich unterzeichnetes Rundschreiben bzw. Flugblatt bekannt, auf dessen polemischen und beleidigenden Inhalt einzugehen ich keine Veranlassung sehe. Anlage 32, Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Aerssen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 68) : Wann wird — nachdem Brasilien, Japan, Frankreich und Spanien im vergangenen Jahr ihre Exporte nach Chile bis zu 70 v. H. steigerten und der Wert des deutschen Exports nach Chile bei einer Steigerung des Gesamtimportwerts Chiles um mehr als 22 v. H. lediglich um 1,7 v. H. zunahm — die für den Marktanteil der deutschen Exportindustrie in Chile bedrohliche prohibitive Hermes-Limitierung auf den Betrag von 2,5 Millionen DM aufgehoben? Ich bestätige, daß für die Verbürgung von Ausfuhrgeschäften nach Chile derzeit eine Orientie- rungsgröße von 2,5 Millionen DM festgelegt ist. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Orientierungsgröße den risikopolitisch vertretbaren Rahmen, so wie es das Haushaltsgesetz gebietet, einfängt. Eine kürzlich erneute internationale Umfrage ergab, daß auch die Mehrzahl der anderen wichtigen westlichen Kreditversicherer eine relativ eingeschränkte Deckungspraxis gegenüber Chile beibehalten haben. Nach den vorliegenden Informationen gewähren nur die spanische, die kanadische, die südafrikanische und die argentinische Kreditversicherung Ausfuhrbürgschaften ohne besondere Einschränkungen. Die in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Deckungspolitik gegenüber Chile stimmt somit durchaus mit derjenigen anderer wichtiger Ausfuhrländer überein. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zimmermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 69 und 70) : Trifft es zu, daß die EG-Kommission gegen das Filmförderungsgesetz Einwände erhoben hat, und wenn ja, wie wurden diese Einwände begründet? Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung gegebenenfalls aus den Einwänden der EG-Kommission gegen das Filmförderungsgesetz zu ziehen, und ist die Bundesregierung bereit, das Filmförderungsgesetz nunmehr auch unter Berücksichtigung der Bedenken aus Kreisen der Filmwirtschaft zu novellieren? Zu Frage 69: Die EG-Kommission hat im Rahmen ihrer Überprüfung des Filmförderungsgesetzes (FFG) nach den Beihilfevorschriften des EWG-Vertrages keine Bedenken gegen die Durchführung des Gesetzes erhoben. Die EG-Kommission hat jedoch durch Herrn Kommissar Davignon erneut ihre bereits früher bekundete Rechtsauffassung bekräftigt, wonach diejenigen Bestimmungen des FFG, denen zufolge gewisse bei der Filmherstellung beteiligte Personen Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sein oder dem deutschen Kulturkreis angehören müssen, gemeinschaftsrechtlich bedenklich seien. Sie hat jedoch die Bereitschaft angedeutet, Regelungen in nationalen Filmförderungen, wonach die Gewährung der Beihilfe von der Zugehörigkeit der Filmschaffenden zur Kultursphäre des Förderstaates abhängig gemacht wird, in bestimmtem Umfang zu tolerieren. Die Kommission hat die Bundesregierung deshalb um Darstellung ihrer Rechtsauffassung gebeten und sich in ähnlicher Weise an die Regierungen Dänemarks, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens gewandt. Zu Frage 70: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, von ihrer Rechtsauffassung über die Vereinbarkeit des Filmförderungsgesetzes (FFG) mit dem EG-Vertrag abzuweichen. Diese Auffassung ist bei den parlamentarischen Beratungen des Gesetzes sowohl im Bundesrat wie auch im Bundestag, insbesondere im federführenden Wirtschaftsausschuß bestätigt worden. Sie wird im übrigen ausdrücklich bekräftigt durch die Entschließung des Bundestages vom 21. Juni 1979. Die Bundesregierung wird jedoch der EG-Kommission erneut die Bereitschaft bekunden, an der Harmonisierung bestehender nationaler Filmförderungen und bei zusätzlichen Maßnahmen zugunsten der europäischen Filmwirtschaften auf Gemeinschaftsebene mitzuwirken. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 71 und 72) : Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung außer der Verteuerung des Öls die Gründe für den derzeitigen starken Preisanstieg? Beabsichtigt die Bundesregierung, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, falls sich die inflationären Tendenzen fortsetzen sollten und gegebenenfalls welche? Außer den Mineralölverteuerungen, deren direkter Einfluß auf den Preisindex für die Lebenshaltung aller privater Haushalte im letzten Monat 1,5 %-Punkte ausmachte (Preissteigerungsrate August 79/August 78: +4,9 %, ohne Heizöl und Kraftstoffe: +3,4 %), haben vor allem die Erhögung der Mehrwertsteuer und die Anhebung einiger wichtiger administrierter Preise zur Beschleunigung des Verbraucherpreisanstiegs beigetragen. Der Einfluß der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Juli 1979 kann rein rechnerisch auf ca. 0,7 %-Punkte beziffert werden. Die Belastung des Preisindex durch die Anfang 1979 erfolgte Anhebung der Postgebühren, Bahntarife, Kfz-Haftpflichtversicherungsprämien und der Rundfunk- und Fernsehgebühren macht etwa 0,5 %-Punkte aus. Für die kommenden Monate ist mit einem weiteren Anstieg der Vorjahresabstände des Lebenshaltungsindex zu rechnen. Dies ist jedoch nicht ohne weiteres Ausdruck einer rascheren und anhaltenden allgemeinen Geldwertverschlechterung, vielmehr wird insbesondere durch die Sondereinflüsse „Mineralöl" und „Mehrwertsteuer" die aktuelle Preistendenz erheblich überzeichnet. In die gleiche Richtung wirkt der statistische Basiseffekt, der sich auf Grund der außergewöhnlich günstigen Entwicklung im Sommer und Frühherbst 1978 ergibt. Seinerzeit war es infolge besonderer Einflußfaktoren (sinkende Importpreise, außergewöhnlich gute Ernte) zeitweilig zu spürbaren Preisrückgängen gekommen. 13574* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Trotz der somit nicht primär konjunkturell, sondern durch externe Einflüsse und Sonderfaktoren bestimmten Preissituation betrachtet die Bundesregierung die Preisentwicklung mit Sorge. Sie hält daher eine Fortsetzung der bisherigen stabilitätsorientierten Geldpolitik für erforderlich. Bei der Finanzpolitik, die bisher zur Stützung des konjunkturellen Erholungsprozesses wichtige Impulse gegeben hat, ist ihrer Meinung nach nunmehr ein größeres Gewicht auf die Rückführung der öffentlichen Defizite zu legen. Auch die Streckung der Ausführung öffentlicher Bauvorhaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden entsprechend den Empfehlungen des Finanzplanungsrates und des Konjunkturrates für die öffentliche Hand ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Andererseits wäre es verfehlt, die von Sonderfaktoren ausgehende Erhöhung des Verbraucherpreisniveaus zum Anlaß einer allgemeinen Restriktionspolitik zu nehmen. Eine solche Politik würde die konjunkturelle Entwicklung gefährden und damit die erreichten Fortschritte bei Wachstum und Beschäftigung aufs Spiel setzen. Auch die internationalen Organisationen (OECD, EG) sind der Auffassung, daß die von der Erhöhung der Ölpreise ausgehenden Verbraucherpreissteigerungen hingestriktionspolitik die Gefahr eines Abgleitens in nommen werden müssen, da eine allgemeine Reeine neue Rezession mit sich bringen würde. Anlage 35 Antwort des Parl Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 73 und 74): Trifft es zu, daß — wie die Presse meldet — deutsche Filmtheaterbesitzer wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des gerade verabschiedeten Filmförderungsgesetzes keine Zahlungen an die Filmförderungsanstalt leisten, und wie hoch wird gegebenenfalls der Ausfall dadurch sein? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften Einspruch gegen das Filmförderungsgesetz eingelegt hat, und wie gedenkt die Bundesregierung diesen Einspruch zu beseitigen? Zu Frage 73: Einige Filmtheaterunternehmen haben die Abgabe, die sie gemäß Filmförderungsgesetz (FFG) an die in Berlin (West) gelegene Filmförderungsanstalt (FFA) für den Monat Juli 1979 Au entrichten verpflichtet sind, innerhalb der üblichen Frist nicht entrichtet. Die FFA hat insoweit Heranziehungsbescheide erlassen. Die Gründe für die Nichtzahlung sind von den Filmtheaterunternehmen bisher der FFA nicht dargelegt worden. Da bisher nur Zahlungen für einen Monat unterblieben sind und die FFA Heranziehungsbescheide erlassen hat, kann die Frage nach dem voraussichtlichen Umfang des Ausfalls von Abgabe nicht beantwortet werden. Zu Frage 74: Es trifft nicht zu, daß die EG-Kommission Einspruch gegen das Filmförderungsgesetz eingelegt hat. Im übrigen ist diese Frage im wesentlichen inhaltsgleich mit den Fragen 69 und 70 des Herrn Kollegen Dr. Zimmermann. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie vom Import von Titanschwamm aus dem Ausland abhängig ist und angesichts der Einstellung sowjetischer Lieferungen und der Verteuerungen japanischer Lieferungen die Fertigstellung zukünftiger Waffensysteme in Frage gestellt ist, und ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß gemeinsam mit den europäischen Bündnispartnern sofort die Errichtung einer Titanschwammaufbereitungsanlage in Angriff genommen wird? Die Luft- und Raumfahrtindustrie ist einer der Hauptabnehmer von Titanhalbzeug. Die Herstellung von Titanmetall liegt in Deutschland im wesentlichen bei der Stahlindustrie, wobei aus dem Ausland importierter Titanschwamm verarbeitet wird. Titanschwammkapazitäten bestehen in Japan, den USA und der UdSSR; die britische Produktion wird dem Vernehmen nach stillgelegt. In jüngster Zeit hat nach Angaben der Industrie die UdSSR ihre Lieferungen eingestellt. Ein spürbarer Preisanstieg ist eingetreten. Die Luft- und Raumfahrtindustrie hat bisher keine Schwierigkeiten bei der Versorgung mit den benötigten Titanteilen. Das gilt auch für die laufenden Beschaffungsprogramme der Bundeswehr, für die der größte Teil der Titanteile fest in Auftrag gegeben sind. Die Frage der Errichtung einer Titanschwammaufbereitungsanlage zur langfristigen Sicherung der Titanherstellung richtet sich in erster Linie an die titanherstellende Industrie. Diese kann die Entwicklung am Weltmarkt am besten überblicken. Die Industrie arbeitet nach meinen Informationen auch bereits zusammen mit anderen europäischen Unternehmen daran, mögliche Investitionsentscheidungen auf diesem Gebiet zu prüfen und ggf. den Bau einer entsprechenden Anlage vorzubereiten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 76, 77 und 78): Wie erklärt sich die Bundesregierung den Rückgang des deutschen Exportüberschusses, den das Statistische Bundesamt in diesen Tagen für Juli und für das ganze erste Halbjahr 1979 festgestellt hat, und kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welchen Anteil die Olverteuerung hat und welchen Anteil sonstige Faktoren daran haben? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13575* Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das rechnerische Exportplus von 3 v. H. im Juli 1979 in Wirklichkeit eine Schrumpfung des Exports ist, nachdem die Industriepreise im gleichen Monat um 5 v. H. angestiegen sind? Was gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der Export einer der wichtigsten Konjunkturstützen ist, zu tun, um ein Abgleiten in eine neue Rezession zu verhindern, und geht sie bei ihren Überlegungen davon aus, daß eine neue Rezession sicher dann kommen wird, wenn auch andere Träger der Konjunktur, wie z. B. Autoindustrie und Bauindustrie 1980 zurückgehen, wie es von wichtigen Wirtschaftsforschungsinstituten in diesen Tagen vorausgesagt wird? Zu Frage 76: Die Handesbilanz der Bundesrepublik Deutsch-' land wies in den ersten sieben Monaten des Jahres einen Überschuß aus, der mit 15,5 Mrd. DM um 5,7 Mrd. DM niedriger lag als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dieser Rückgang ist nahezu ausschließlich (knapp 5,5 Mrd. DM) auf die Verteuerung des Rohöls und der Mineralölerzeugnisse zurückzuführen. Insgesamt lag die Vergrößerung der Ölrechnung bei gut 6,7 Mrd. DM, da auch mengenmäßig mehr Öl eingeführt wurde. Außerhalb des Ölsektors kam es somit sogar zu einer Erhöhung des Überschusses, obwohl sich auch eine Reihe anderer wichtiger Rohstoffe erheblich verteuerte. Zu Frage 77: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Das von Ihnen genannte Exportplus von 3 % bezieht sich auf die wertmäßige, nicht saisonbereinigte Entwicklung von Juni auf Juli 1979. Bei Verwendung der von der Deutschen Bundesbank saisonbereinigten Ausfuhr-Daten ergibt sich eine Zunahme von 41/20/o. Schaltet man darüber hinaus die gleichzeitig eingetretenen Preissteigerungen aus, die gemessen an den Ausfuhrdurchschnittswerten 1,1 % betrugen, so ergibt sich von Juni auf Juli eine reale Exportzunahme von knapp 31/2 %. Den entsprechenden Vorjahresstand übertrafen die preisbereinigten Exporte im Juli damit sogar um über 20 %. Zu Frage 78: Angesichts der überraschend günstigen Entwicklung der Auslandsnachfrage im bisherigen Jahresverlauf sieht die Bundesregierung zur Zeit nicht die Gefahr eines gravierenden Exporteinbruchs, auch wenn u. a. aufgrund der Probleme, die die Ölverteuerung für viele Staaten mit sich gebracht hat, nicht mit einer uneingeschränkten Fortsetzung der derzeitigen Ausfuhrdynamik gerechnet werden kann. In diesem Zusammenhang ist überdies zu berücksichtigen, daß die höheren Öleinnahmen der OPEC-Staaten voraussichtlich eine verstärkte Import-Nachfrage dieser Länder nach sich ziehen werden. Nach der Ölpreisexplosion des Jahres 1973 ist es der deutschen Wirtschaft jedenfalls innerhalb kurzer Frist gelungen, die Ausfuhren in die OPEC-Staaten mehr als zu verdoppeln, so daß die Bundesrepublik Deutschland im Güteraustausch mit diesen Ländern aus ihrer traditionellen Defizitlage schon ab 1977 in eine Überschußposition geraten ist. Ob sich auch in den nächsten Jahren eine ähnliche Entwicklung ergeben kann, bleibt allerdings abzuwarten. Außerdem dürften die deutschen Exportunternehmen nicht unwesentlich von dem zu erwartenden weltweiten Mehrbedarf an energiesparenden Investitions- und Verbrauchsgütern profitieren. Was die Automobilkonjunktur anbetrifft, so teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese nach der stürmischen Aufwärtsentwicklung der letzten vier Jahre nunmehr — zumindest hinsichtlich der inländischen Automobilnachfrage — voraussichtlich für einige Zeit in ruhigeren Bahnen verlaufen wird. Sie hält dies in Übereinstimmung mit der Automobilindustrie jedoch vor allem für eine natürliche Reaktion auf die vorangegangene ungewöhnlich lange Expansionsphase. Die Auslandsnachfrage wies demgegenüber gerade im letzten halben Jahr eine deutliche Beschleunigung des Aufwärtstrends auf. Auch die für die Bauwirtschaft wahrscheinliche gemäßigtere Konjunkturentwicklung sollte nicht dramatisiert werden. Angesichts der augenblicklichen Situation,- die durch erhebliche Personalengpässe, außergewöhnlich hohe Kapazitätsauslastung, starke Preisauftriebstendenzen und immer noch sehr hohe Nachfrage sowie Auftragsbestände gekennzeichnet ist, ist eine solche Tendenz im Hinblick auf eine Verstetigung der Baukonjunktur auch durchaus wünschenswert. Schließlich darf nicht übersehen werden, daß eine verhaltenere Bau- und Automobilnachfrage Kaufkraft für andere Verwendungen freisetzen würden. Die weiteren Perspektiven in den von Ihnen genannten Bereichen zusammengenommen rechtfertigen nicht die Annahme, daß mit einer neuen Rezession gerechnet werden muß. Eine solche Gefahr bestünde allerdings dann, wenn es im Zusammenhang mit den Verteuerungen des Öls und anderer wichtiger Rohstoffe zu einem allgemeinen Wettlauf von Preisen und Löhnen käme. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 79 und 80) : Welches ist der Stand von Überlegungen, bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung die jährliche Fahrleistung als Risikomerkmal bei der Tarifgestaltung mit zu berücksichtigen? Wie soll gegebenenfalls die jährliche Fahrleistung des einzelnen Versicherungsnehmers festgestellt und wie soll der Erfahrungstatsache Rechnung getragen werden, daß bei geringerer Fahrpraxis des einzelnen Versicherungsnehmers ein höherer Risikofaktor anzusetzen ist? Zu Frage 79: Ob das Merkmal „jährliche Fahrleistung" als Risikomerkmal bei der Tarifgestaltung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit berücksichtigt werden kann, soll zunächst durch eine Repräsentativumfrage bei den Autofahrern ermittelt werden. 13576* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Dabei geht es insbesondere um die Klärung des Zusammenhangs zwischen der jährlichen Fahrleistung und der Schadenshäufigkeit. Erste Ergebnisse dieser Untersuchung werden voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen. Zu Frage 80: Über die verschiedenen Möglichkeiten zur Feststellung der jährlichen Fahrleistung des Versicherungsnehmers wird erst abschließend beraten werden, wenn die Grundsatzfrage geklärt ist, ob die jährliche Fahrleistung des einzelnen Versicherungsnehmers als Tarifierungsmerkmal verwendet werden kann. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Frage geprüft werden, in welcher Weise die Fahrpraxis bei einer derartigen Tarifgestaltung zu berücksichtigen ist. Anlage 39 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Würzen auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 81) : Wie hoch waren die Zuwachsraten bei Primärenergieverbrauch, Ölimport und Ölverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland im ersten Halbjahr 1979 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahrs, und inwieweit läßt sich diese Entwicklung mit den im Rahmen der internationalen Energieagentur und auf der Tokioer Gipfelkonferenz getroffenen Vereinbarung zur Beschränkung des Energieverbrauchs in Einklang bringen? 1. Die Zuwachsraten bei der Primärenergie und beim 01 haben sich in der Bundesrepublik Deutschland im ersten Halbjahr 1979 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum wie folgt entwickelt: Der Verbrauch ist bei der Primärenergie um 6,9 % und beim Mineralöl um 3 % gestiegen. Damit lag der Anteil des Ölverbrauchs am gesamten Energieverbrauch erstmals knapp unter 50 %. Eine nach Hauptprodukten differenzierte Betrachtung läßt einen stärkeren Zuwachs bei konjunkturabhängigen Produkten und einen geringeren bzw. rückläufigen Verbrauch bei den überwiegend vom privaten Verbrauch bestimmten Produkten erkennen. Der Import von Rohöl und Mineralölprodukten erhöhte sich um insgesamt 8,7 %, also wesentlich stärker als der Verbrauch. Hierin spiegelt sich ein erfreulicher Aufbau der Rohölvorräte wider. Bemerkenswert ist, daß die Einfuhr von Mineralölprodukten um 9,5 %zurückging, während der Import von Rohöl um fast 18 % stieg. Dies führte zu einer besseren Auslastung der deutschen Raffineriekapazitäten. 2. Am 2. März 1979 hat die Internationale Energieagentur für die Gesamtheit ihrer Mitglieder ein Globalziel beschlossen, wonach der Ölverbrauch 1979 um 5 % unter das erwartete Niveau gesenkt werden soll. Eine quantifizierte Individualverpflichtung für die einzelnen Mitgliedstaaten besteht demnach nicht. Für die Europäischen Gemeinschaften hat der Europäische Rat am 13. März 1979 ebenfalls ein globales Verbrauchsziel von 500 Millionen. t für 1979 beschlossen. Bei diesen Beschlüssen wie auch im Juni beim Europäischen Rat in Straßburg und beim Weltwirtschaftsgipfel in Tokio waren die Teilnehmer sich einig, daß jedes einzelne Land zur Erfüllung dieser Globalziele einen angemessenen Beitrag leisten muß, der jedoch die Unterschiede beim gesamtwirtschaftlichen Wachstum bei der Ausschöpfung der vorhandenen Einsparpotentiale und bei den Versorgungsstrukturen berücksichtigt. 3. Nachdem die Bundesregierung am 16. Mai 1979 eine Reihe zusätzlicher Einsparmaßnahmen verabschiedet hat, werden gegenwärtig in einem besonderen Kabinettausschuß weitere Maßnahmen geprüft. Über ein erstes Bündel von Vorschlägen hat die Bundesregierung in dieser Woche entschieden. Mit diesen Beschlüssen und den — allerdings durch Heizkostenbeihilfen für Einkommensschwache gemilderten — Auswirkungen der marktwirtschaftlich bedingten Entwicklung der Preise leistet die Bundesregierung ihren Beitrag zur Erreichung der im Frühjahr und Frühsommer dieses Jahres in den verschiedenen internationalen Gremien beschlossenen Ziele. 4. Es ist gegenwärtig noch nicht zu übersehen, inwieweit die Preiserhöhungen und die bisher in Kraft gesetzten Maßnahmen im Verlauf des zweiten Halbjahres bei uns zu einer weiteren Verringerung der Verbrauchszuwachsrate des ersten Halbjahres führen werden. Die bisher vorliegenden Zahlen deuten darauf hin, daß 1979 weder in der EG noch in der IEA die beschlossenen Globalziele voll erreicht werden. Wir liegen innerhalb der EG an dritter Stelle einer Rangfolge des geringsten Verbrauchszuwachses. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dabei zu berücksichtigen, daß die in den vergangenen Jahren betriebene Politik des Energiesparens und die bei uns sehr weit forgeschrittene Substitution des Ois in den Kraftwerken es ihr schwerer als anderen Mitgliedstaaten macht, den Ölanteil weiter zu senken. Auch unser allseits gewünschter konjunktureller Aufschwung führt naturgemäß zu einem Anstieg des Energieverbrauchs. Ferner fällt ins Gewicht, daß unser gesamtwirtschaftliches Wachstum in diesem Jahr und in den darüber hinausreichenden Prognosen über dem Durchschnitt der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und der Internationalen Energieagentur liegt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 82) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für strukturschwache Regionen mit Arbeitsmarktproblemen hilfreich wäre, das Instrumentarium im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13577* ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" dahin gehend zu verändern, daß nicht mehr die Investitionshöhe einer Maßnahme, sondern die Löhne und Gehälter als Bemessungsgrundlage für staatliche Zuschüsse zugrunde gelegt werden, und wenn ja, wird sie entsprechende Folgerungen ziehen? Die regionale Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern stützt sich weit überwiegend auf die Förderung von Privat- und Infrastruktur-Investitionen. Auch die europäische Regionalpolitik folgt dieser Methode. Die Beeinflussung der regionalen Investitionstätigkeit bewirkt die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen und geht erfahrungsgemäß mit einer deutlichen Erhöhung der Einkommen der Beschäftigten einher. Einkommenskriterien (z. B. die Lohn- und Gehaltssumme pro Kopf) bestimmen die Abgrenzung von Fördergebieten mit. Bei der Vergabe von Investitionszuschüssen wird auf die Schaffung von qualitativen hochwertigen Arbeitsplätzen geachtet; beispielsweise werden Ausbildungsplätze bei der Regionalförderung bevorzugt berücksichtigt. Durch diese Fördermethode hat sich der Einkommensrückstand der Fördergebiete in der Bundesrepublik Deutschland tendenziell verringert. Die Bundesregierung sieht somit keinen Grund, grundsätzlich von der bisherigen Fördermethode abzugehen. Bei einer Bemessung der regionalen Beihilfen an Löhnen und Gehältern würde durch die Verbilligung des Faktors Arbeit zwar ein Anreiz für lohnintensive Fertigungen geschaffen. Da eine dauerhafte Subventionierung jedoch nicht in Frage kommen kann, wäre die Gefahr groß, daß die dabei entstehenden Strukturen sich später nicht im Wettbewerb behaupten können. Die Sicherheit der neuen Arbeitsplätze in den Fördergebieten wäre damit von vornherein in Frage gestellt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 83) : Wie ist 1979 der Mittelabfluß für die Fördermaßnahme "Zuschüsse an Klein- und Mittelunternehmen des produzierenden Gewerbes zu Aufwendungen für das in Forschung und Entwicklung tätige Personal" gewesen, und wie schätzt die Bundesregierung die künftige Entwicklung, insbesondere den Finanzbedarf für 1980, ein? Bis zum 10. September 1979 hatten insgesamt 3 796 kleine und mittlere Unternehmen des Produzierenden Gewerbes FuE-Personalkostenzuschüsse in Höhe von rd. 323 Millionen DM bei der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen e. V. (AIF) beantragt. Geht man von den bisherigen Erfahrungen bei der Antragsbearbeitung, d. h. einer Bewilligungsquote von 90,7 % der beantragten Summen, aus, so dürften für die jetzt vorliegenden Anträge etwa 293 Millionen DM Haushaltsmittel benötigt werden. Es bleibt abzuwarten, wie viele Anträge bis Ende September noch hinzukommen werden. Die AIF hat bisher rund 1 600 Anträge abschließend bearbeitet; rund 147 Millionen DM wurden als Zuschüsse bewilligt. Der Antragsstau wird zügig abgebaut. Die AIF hat sich darauf eingerichtet, alle Anträge noch in diesem Jahr zu bearbeiten und die Bescheide zu versenden. Der von der Bundesregierung verabschiedete Haushaltsentwurf 1980 enthält für das FuE-Personalkostenzuschußprogramm den gleichen Titelansatz wie 1979, da lange Zeit keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, inwieweit die 1979 verfügbaren Mittel ausgeschöpft werden. Jetzt zeichnet sich deutlich ab, daß der Titelansatz erhöht werden müßte, um das Programm zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen. Das Bundeswirtschaftsministe rium wird in Kürze entsprechende Berechnungen sowie eine Ubersicht über die Verteilung der ersten zweitausend Antragsteller nach Region und Unternehmensgröße den zuständigen Bundestagsausschüssen zur Verfügung stellen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 84, 85 und 86) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Käufer von Motoröl mit Qualitätsbezeichnungen konfrontiert werden, die für den Laien unverständlich sind (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 31. August 1979), und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus mit Rücksicht auf die Wahrscheinlichkeit, daß die Verbraucher — aus Unsicherheit darüber ein qualifiziertes Motoröl für ihr Auto zu erstehen, die der Unkenntnis der Qualitätsbezeichnungen entspringt — die weitaus billigeren Angebote in Supermärkten oder Warenhäusern auslassen und dafür bei Tankstellen, Werkstätten — auf deren Fachkenntnis vertrauend — teureres, aber gleich gutes Öl kaufen? Welche Möglichkeiten sieht 'die Bundesregierung, zu veranlassen, daß die Qualitätsbezeichnungen für Motoröl für den Käufer verständlich und damit verbraucherfreundlich gestaltet werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, angesichts der steigenden Preise, billiges Qualitätsmotorenöl zu kaufen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß (wie die Süddeutsche Zeitung am 31. August 1979 meldete) ein Motoröl mit dem Namen „Four-Seasons-Öl" der Firma Shell auf dem deutschen Markt ist, welches für den englischen Markt konzipiert wurde, aber den harten Beanspruchungen des Motors bei Dauervollgasfahrten auf den deutschen Autobahnen nicht standhält, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze der Verbraucher vor unqualifizierten Motorölen zu tun? Zu Frage 84: Die Automobilindustrie gibt in ihren Betriebsanleitungen die Mindestqualitätsanforderungen für die in ihren Motoren zu verwendenden Schmieröle an entsprechend einer internationalen Klassifikation, die auch von den meisten Motorenölanbietern in der Bundesrepublik benutzt wird. Der Verbraucher kann deshalb unter den verschiedenen Angeboten mit einer entsprechenden Qualitätskennzeichnung wählen, ohne Gefahr zu laufen, ein Motorenöl zu erwerben, das den Anforderungen seines Automobils nicht entspricht. Darüber hinaus findet auch oberhalb der erwähnten Mindestqualitätsnormen ein erheblicher Qualitätswettbewerb statt. Zu Frage 85: Angesichts dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, besondere Vorschrif- 13578* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 ten für Qualitätsbezeichnungen für Motorenöl zu erlassen. Zu Frage 86: Das für den englischen Markt entwickelte FourSeasons-Öl der Firma SHELL, das von Handelsfirmen und nicht von der deutschen SHELL AG im Rahmen des freien Warenverkehrs innerhalb der EG auf den deutschen Markt eingeführt worden ist, ist nicht entsprechend der o. a. internationalen Klassifikation gekennzeichnet und kann — wie die deutsche SHELL AG auf Anfrage bestätigt hat — bei harten Beanspruchungen des Motors durch Dauervollgasfahrten zu Problemen führen. Eine Möglichkeit, seinen Import in die Bundesrepublik zu verbieten, besteht nach den Regeln des EG-Vertrages nicht. Allerdings erscheint der Verbraucher wegen des beschriebenen Systems der Qualitätskennzeichnung ausreichend geschützt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 87 und 88) : Trifft es zu, daß der Bundeswirtschaftsminister von Aufsichtsratsmitgliedern mitbestimmter Rüstungsunternehmen erwartet, daß diese sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen, und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage? Welche Folgen ergeben sich für die Aufsichtsratsmitglieder oder das Unternehmen, wenn eine Sicherheitsprüfung verweigert oder zu amtlichen Bedenken führt? Zu Frage 87: Im Zusammenhang mit bestimmten öffentlichen Aufträgen müssen den privaten Auftragnehmern Vorgänge anvertraut werden, die auf amtliche Veranlassung geheimgehalten werden (sogenannte Verschlußsachen). Innerhalb des Unternehmens dürfen diese nur den Personen zugänglich gemacht werden, die nach Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung durch den Bundesminister für Wirtschaft zum Zugang zu Verschlußsachen ermächtigt und zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Der Bundesminister für Wirtschaft veranlaßt deshalb beim Bundesamt für Verfassungsschutz Sicherheitsüberprüfungen für diejenigen Personen, denen geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse anvertraut werden, die Zugang dazu erhalten sollen oder ihn sich verschaffen können (vgl. § 3 Abs. 2 Nr. 1 Verfassungsschutzgesetz i. d. F. vom 7. August 1972,. BGBl. I/1972 Nr. 81 vom 9. August 1972). Zu diesem Personenkreis gehören wegen der gesetzlichen Informations- und Auskunftsrechte des Aufsichtsrates über die Vorgänge im Unternehmen grundsätzlich auch alle Aufsichtsratsmitglieder. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um mitbestimmte Unternehmen handelt oder nicht. Da sich der amtliche Geheimschutz grundsätzlich nur auf die technischen Einzelheiten, nicht jedoch auf die betriebswirtschaftlich relevanten Daten des Auftrages bezieht, ist die Notwendigkeit der Behandlung von Verschlußsachen im Aufsichtsrat so gut wie ausgeschlossen. Der Bundesminister für Wirtschaft verzichtet deshalb auf die Verschlußsachenermächtigung der Aufsichtsratsmitglieder, sofern diese damit einverstanden sind. In einigen wenigen Fällen. haben allerdings Aufsichtsratsmitglieder auch nach persönlicher Belehrung auf der Durchführung des Ermächtigungsverfahrens bestanden. Zu Frage 88: Es ist in den vergangenen Jahren nicht vorgekommen, daß im Aufsichtsrat Verschlußsachen hätten erörtert werden müssen. Sollte in einem allerdings erfahrungsgemäß kaum vorstellbaren Einzelfall der Aufsichtsrat mit amtlich geheimgehaltenen Vorgängen befaßt werden müssen, könnte durch organisatorische Maßnahmen — z. B. Bildung eines Ausschusses — sichergestellt werden, daß einzelne Aufsichtsratsmitglieder, die nicht zum Zugang zu Verschlußsachen ermächtigt sind, von der Einsichtnahme ausgeschlossen werden. Auf diese Weise könnten nachhaltige Folgen für das Unternehmen vermieden werden. Anlage 44 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3158 Frage 89) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Nahrungsmittelhilfe, ausgedrückt in Produktmenge und Geldwert, ist, die die EG insgesamt jährlich leistet, und wie hoch der Anteil der Bundesrepublik Deutschland ist, und in welchem Maß werden auch nichtstaatlichen Hilfsorganisationen Nahrungsmittel zu Hilfszwecken zur Verfügung gestellt? Die gemeinschaftliche Nahrungsmittelhilfe der EG umfaßt z. Z. jährlich 721 000 t Getreide, 150 000 t Magermilchpulver, 45 000 t Butteröl und 6 153 t Zucker. Für diese Mengen sind im EG-Haushalt 1979 folgende Ausgaben vorgesehen: Getreide 96 117 000 ERE Magermilchpulver 87 940 000 ERE Butteröl 62 250 000 ERE Zucker 1 448 000 ERE Zusammen 247 755 000 ERE Der deutsche Anteil an der Finanzierung beläuft sich z. Z. auf 29,7 %. Im Jahr 1978 betrug der Finanzierungsanteil der Bundesrepublik 177 Millionen DM. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13579* Die nichtstaatlichen Hilfsorganisationen erhalten im Rahmen der o. g. Mengen 25 000 t Magermilchpulver von der EG. Zusätzlich zu den Gemeinschaftslieferungen kommen noch 566 000 t Getreide als nationale Lieferungen der Mitgliedstaaten hinzu. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen davon 148 000 t. Diese Menge wird mit 90 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt finanziert. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 90 und 91) : Welche zusätzlichen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung kurzfristig zu ergreifen, um angesichts der Heizölverteuerung und der ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Niederlanden dem deutschen Unterglasbau zu helfen und ihn vor drohenden Betriebsschließungen zu bewahren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation im einzelnen? Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob angesichts der Heizölverteuerung und der ungleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Niederlanden für den deutschen Unterglas-Gartenbau zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen sind. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, daß die Bundesregierung schon frühzeitig zu Beginn der Heizölverteuerung Anfang des Jahres Sofortmaßnahmen eingeleitet hat, um eine evtl. Existenzbedrohung abzuwenden. Insbesondere ist hier auf die Möglichkeit der Stundung von Zins- und Tilgungsraten für Kredite des Bundes und der Länder auf Einzelantrag und auf Verbesserung der Förderungskonditionen im Rahmen der „Investitionshilfen zur Energieeinsparung" hinzuweisen. Die Bundesregierung sieht in folgenden Bereichen weitere Möglichkeiten, die aufgetretenen Schwierigkeiten abzumildern: — Fortführung und Verbesserung der bisherigen Maßnahmen für die „Investitionshilfen zur Energieeinsparung", um die Betriebe langfristig auf geringeren Energieeinsatz umzurüsten. Weil es sich um Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" handelt, hängt die Realisierung der Maßnahmen auch davon ab, ob ihnen die Mehrheit der Länder zustimmt. — Verstärkte Initiativen auf EG-Ebene und gegenüber den Niederlanden zur Überprüfung und Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen, die auf die staatlich beeinflußten Erdgaspreise in den Niederlanden für Gartenbaubetriebe zurückgehen. Ob darüber hinaus zusätzliche nationale Hilfsmaßnahmen erforderlich und möglich sind, wird von der Bundesregierung unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in diesem Bereich geprüft. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 92) : Wird die Bundesregierung der Aufforderung folgen, die im Bereich der Käfighennenhaltung nach unterschiedlichen Gerichtsurteilen entstandene Rechtsunsicherheit durch Erlaß einer Rechtsverordnung zum Tierschutzgesetz zu beseitigen, oder welche anderen Möglichkeiten sieht sie, auch angesichts der Tatsache, daß neue wissenschaftliche Erkenntnisse über artgerechte Haltungsformen mittelfristig offenbar nicht vorliegen werden, die Betriebe zukünftig vor Prozeßkampagnen zu bewahren? Das Tierschutzgesetz enthält in § 13 Abs. 1 Ermächtigungen für den Erlaß von Rechtsverordnungen zum Schutz der Tiere bei der Haltung, Pflege und Unterbringung. Diese Rechtsverordnungen sind für die Durchführung des Gesetzes zwar von erheblicher Bedeutung, ohne sie ist das Gesetz jedoch nicht unpraktikabel. Die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 17 und 18 Abs. 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes beziehen sich nicht auf andere Vorschriften des Gesetzes, sie sind also von sich aus anwendbar. Ob im Einzelfall die in den genannten Vorschriften enthaltenen Tatbestände, und zwar sowohl in objektiver als auch in subjektiver Sicht, als erfüllt anzusehen sind, muß der Entscheidung der Gerichte überlassen bleiben. Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß ein Gericht im Rahmen einer solchen Einzelfallentscheidung bereit sein dürfte, die Käfighaltung von Legehennen generell zu verbieten, da in § 16 Abs. 1 Tierschutzgesetz Nutztierhaltungen in neuzeitlichen Haltungssystemen, zu denen auch die Käfighaltung gehört, ausdrücklich angesprochen sind. Das Fehlen einer auf § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz gegründeten, Rechtsverordnung wäre jedenfalls als Grundlage eines solchen generellen Verbots nicht geeignet. Dementsprechend hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 12. April 1979 — 4 .Ws 22/79 — festgestellt, daß es „nicht von Bedeutung ist ..., daß der zuständige Bundesminister von der ihm in § 13 Tierschutzgesetz gegebenen Möglichkeit bisher nicht Gebrauch gemacht hat, die Käfighaltung von Legehennen durch Rechtsverordnung zu regeln". Indessen sollte in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden, daß ein Gericht auch nach Erlaß einer auf § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz gestützten Rechtsverordnung über das Halten von Legehennen nicht daran gehindert sein würde, einen Tierhalter zu verurteilen, wenn trotz Erfüllung aller vorgeschriebenen Mindestanforderungen einem oder mehreren der von ihm gehaltenen Tiere vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt sein sollten. Anlage 47 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 93 und 94) : 13580* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Sicherstellung der Versorgung der Seefischereibetriebe mit Gasöl zu stabilen Preisen zu gewährleisten? Denkt die Bundesregierung daran, einen finanziellen Ausgleich für die Kostenerhöhungen zu gewähren, die die deutsche Kutterfischerei und die deutsche Hochseefischerei durch eine Anpassung der Erzeugerpreise für Seefisch nicht abdecken können, nachdem im ersten Halbjahr 1979 eine rasante Entwicklung der Gasölpreise nach oben eingetreten ist? Zu Frage 93: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 7. August 1979 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hoffmann, Dreyer, Hanz, Dr. Jobst u. a. und der Fraktion der CDU/CSU — BT-Drucksache 8/3066 — zur Treibstoffversorgungslage des gewerblichen Verkehrs, darunter auch u. a. der Schiffahrt, Stellung genommen und ausgeführt, daß nach den im Rahmen der Internationalen EnergieAgentur monatlich erhobenen Daten zur Versorgungslage eine ausreichende Versorgung festzustellen ist. Diese Aussage gilt unverändert. Dieses globale insgesamt zufriedenstellende Versorgungsbild schließt nicht aus, daß in Einzelfällen auch Versorgungsschwierigkeiten auf der Verbraucherebene aufgetreten sind, wobei aber mengenmäßige Versorgungsprobleme in allen Fällen durch die Mineralölindustrie selbst gelöst werden konnten. Die Bundesregierung sieht bei der geschilderten Sachlage keinen Anlaß für administrative Eingriffe in den Markt. Durch solche Eingriffe wird die Versorgungslage nach den Erfahrungen in anderen Ländern nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. Die Bundesregierung geht davon aus, daß ,die Versorgung der deutschen Seefischerei mit Gasöl auch in der absehbaren Zukunft mit marktwirtschaftlichen Mitteln bewältigt werden kann, wenn international keine neuen die Versorgungslage verschlechternden Einflüsse wirksam werden. Unabhängig davon gehört die Versorgung des gewerblichen Verkehrs und damit auch der deutschen Seefischerei nach den Vorstellungen der Bundesregierung für den Fall echter Versorgungsstörungen zu den prioritär zu versorgenden Bereichen. Im übrigen verweise ich auf die Antwort vom 6. September 1979 auf die inhaltlich gleiche schriftliche Anfrage des Abgeordneten Diedrich Schröder, CDU/CSU-Fraktion. Zu Frage 94: Die Bundesregierung hat die bisherige Entwicklung der Gasölpreise und ihre Auswirkungen auf die Kosten- und Ertragslage der deutschen Seefischerei schon seit langem mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Sie hat die EG-Kommission gebeten, die z. Z. unterschiedliche Preissituation bei Gasöl und auf den Fischmärkten in der Gemeinschaft zu untersuchen. Die EG-Kommission hat einen ersten Bericht im Juli dieses Jahres vorgelegt. Die Bundesregierung beabsichtigt, die für die deutsche Seefischerei infolge der hohen Verteuerung der Gasölpreise entstandenen Schwierigkeiten auf der nächsten Sitzung des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaften zur Sprache zu bringen. Es handelt sich hierbei nämlich um ein Problem, das auch in den Verantwortungsbereich der Europäischen Gemeinschaften fällt. Im übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, daß sie für die deutsche Seefischerei, die durch die internationale Seerechtsentwicklung in besondere Schwierigkeiten geraten ist, bereits umfangreiche Hilfsmaßnahmen ergriffen hat. Das Sofortprogramm der Bundesregierung zur Kapazitätsanpassung umfaßt im einzelnen Hilfen zur Neuausrichtung auf bisher wenig genutzte Fischarten und auf neue Fanggebiete, eine Aufklärungsaktion zur Förderung des Verbrauchs der genannten Fischarten und neuer Angebotsformen sowie Hilfen zur zeitweisen oder endgültigen Stillegung von Fischereifahrzeugen. Für den Zeitraum 1978-1980 wurden insgesamt 86,9 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Anlage 48 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 95 und 96) : Wie hoch liegt das gesamte in der Bundesrepublik Deutschland erzielte landwirtschaftliche Reineinkommen (Gewinn) ? Wieviel der 168 700 landwirtschaftlichen Betriebe, die nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministers Ertl etwa 3/4 des gesamten in der Bundesrepublik Deutschland erzielten Reineinkommens (Gewinn) im Wirtschaftsjahr 1977/78 erzielt haben (vgl. Antwort des Bundesministers vom 25. Juli 1979), erwirtschafteten weniger als 36 000 DM Reineinkommen (Gewinn) jährlich, und wie hoch ist das Gesamtreineinkommen (Gewinn), den diese Betriebe dann erwirtschaften? Zu Frage 95: Das landwirtschaftliche Reineinkommen (Gewinn) ist eine einzelbetriebliche Erfolgsgröße, die auf Grund von Buchführungsergebnissen ermittelt wird. Für die vielfältigen Erscheinungsformen landwirtschaftlicher Betriebe liegen bisher nicht in allen Fällen statistisch gesicherte Ergebnisse vor. Insbesondere kleine Nebenerwerbsbetriebe, spezialisierte landwirtschaftliche Betriebe, Gewerbebetriebe sowie Betriebe mit untypischer Produktionsweise sind trotz vorgesehener Kostenerstattung aus Bundesmitteln bisher nicht in ausreichender Zahl bereit, Bücher zu führen oder ihre Buchführungsergebnisse für agrarpolitische Zwecks zur Verfügung zu stellen. Eine Aggregation der vorhandenen Durchschnittswerte für die im Agrarbericht dargestellten Betriebsgruppen wäre deshalb statistisch nicht ausreichend gesichert. Sie würde nicht das gesamte in der Bundesrepublik Deutschland erzielte landwirtschaftliche Reineinkommen (Gewinn) umfassen. Dagegen beziehen sich die im Agrarbericht der Bundesregierung jährlich ausgewiesenen Ergebnisse der sektoralen Gesamtrechnung auf die Landwirtschaft insgesamt. Danach betrug die Nettowertschöpfung der Landwirtschaft im Wirtschaftsjahr 1977/78 insgesamt 20,25 Mrd. DM. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13581* Zu Frage 96: Über die Ertragslage der Landwirtschaft gibt alljährlich der Agrarbericht detailliert Auskunft. Dem Agrarbericht liegen repräsentative Buchführungsergebnisse zugrunde, die von den Ländern dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung gestellt werden. Die Methodik der Feststellung des Agrarberichts ist in Abstimmung mit dem Beirat zur Feststellung der Ertragslage der Landwirtschaft festgelegt. Nach dem Agrarbericht 1979 betrug das Reineinkommen im Durchschnitt aller Vollerwerbsbetriebe im Wirtschaftsjahr 1977/78 30 568 DM je Unternehmen. Dabei übertrafen alle genannten 168 700 Betriebe mit den höchsten Einkommen die erwähnten 36 000 DM Reineinkommen (Gewinn) je Unternehmen jährlich. Anlage 49 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 97): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Absatz von Sektgrundwein für den Deutschen Weinbau von existentieller Bedeutung ist, und welche Folgerungen gedenkt sie gegebenenfalls zu ziehen, falls Informationen zutreffen, nach denen zur Zeit weniger als 10 v. H. der in Deutschland verarbeiteten Sektgrundweine deutschen Ursprungs sind? Zur Verbesserung des Absatzes deutscher Grundweine für die Herstellung von Schaumwein hat die Bundesregierung durch die Änderung des § 4 der Schaumwein-Branntwein-Verordnung vom 14. Januar 1977 (BGBl. I S. 117) die Möglichkeit geschaffen, daß Qualitätsschaumwein und Sekt neben der Bezeichnung „deutsch" die Namen der Weinbaugebiete und ihrer Untergebiete tragen dürfen, wenn u. a. mindestens 75 % der verwendeten Erzeugnisse aus dem angegebenen Herkunftsraum stammen. Der Entwurf zur Änderung des Weingesetzes sieht die Schaffung weiterer Untergebiete, darunter z. B. „Saar" vor, wodurch die Möglichkeit der bezeichnungsrechtlichen Herausstellung solcher Schaumweine erweitert wird. Darüber hinaus war die Bundesregierung stets bereit, solche Gebiete zu schaffen, in denen ausschließlich Grundweine für die Herstellung von Schaumwein erzeugt werden sollten. Dies würde wesentlich zur Existenzsicherung der Erzeuger in den betreffenden Gebieten beitragen. Leider wurden diese Bemühungen von Kreisen des Weinbaus bisher abgelehnt, da sie die Möglichkeit beibehalten möchten, ihre Erzeugnisse als Grundwein für die Schaumweinherstellung oder auch für die Herstellung von Stillwein (Qualitätswein, Tafelwein) zu vermarkten. Die Schaumweinindustrie ist an deutschen Grundweinen jedoch nur dann in größerem Umfange interessiert, wenn ihr kontinuierlich ausreichende Mengen zu angemessenem Preis zur Verfügung stehen. Genaue Zahlen über den augenblicklichen Absatz von deutschen Sektgrundweinen liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Nach Angaben des Verbandes deutscher Sektkellereien stammten im Jahre 1978 15,4 % der Sektgrundweine aus deutscher Produktion. — Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit zu verhindern, daß sich die Schaumweinindustrie mit preiswerten Grundweinen ausländischer Herkunft versorgt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pohlmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 98) : Welcher Rechtsnatur ist die von der Bundesregierung geplante Künstlersozialabgabe? In dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Künstlersozialversicherungsgesetzes ist vorgesehen, daß die in die Versicherungspflicht einzubeziehenden selbständigen Künstler und Publizisten nur den halben Beitrag zu tragen haben, während die andere Hälfte zum überwiegenden Teil (d. h. abgesehen von dem Bundeszuschuß) von den professionellen Vermarktern von Kunst und Publizistik im Wege einer Umlage aufgebracht werden soll. Bei dieser Umlage handelt es sich rechtlich um eine sozialversicherungsrechtliche Abgabe. Die Gründe für die Wahl dieser Art der Beteiligung der professionellen Vermarkter an der Finanzierung der sozialen Sicherung der selbständigen Künstler und Publizisten sind in der Begründung zum Entwurf eines Künstlersozialversicherungsgesetzes (BR-Drucksache 260/79) im einzelnen dargelegt. Ich darf deshalb darauf hinweisen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 99) : Warum hat die Bundesregierung noch kein generelles Hypothyreose-Screening eingeführt? Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat sich am 13. Juli 1978 an den für diese Frage zuständigen Bundesausschuß für Ärzte und Krankenkassen mit der Bitte gewandt, Beratungen mit dem Ziel aufzunehmen, die Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern um die Untersuchung auf Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) zu ergänzen. Die Beratungen des Bundesausschusses sind noch nicht abgeschlossen. Von seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung besteht ein großes Interesse an einer entsprechenden Erweiterung des Kinderfrüherkennungsprogramms. 13582* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer gemeinsamen Stellungnahme Presseberichte, nach denen insbesondere den Ärzten vorgeworfen worden ist, sie verzögerten aus rein finanziellen Erwägungen die rechtzeitige Einführung der Untersuchung auf Hypothyreose, als unzutreffend bezeichnet. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 100 und 101) : Hat die Bundesregierung eine Weisung gegeben, auf deren Grundlage die Einbeziehung der Gebiete Altlünen, Selm, Schwerte, Holzen, Lichtendort und Buchholz in die Forderung nach ihrem arbeitsmarktpolitischen Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen von der Bundesanstalt für Arbeit abgelehnt worden ist, obwohl die erwähnten Räume durch ihre Zugehörigkeit zu den Städten Dortmund und Lünen so in die Dortmunder Arbeitsmarktregionen eingeflochten sind, daß ihr Herausnehmen aus dem 500-Millionen-Programm nach Angaben des zuständigen Arbeitsamts zu grotesken Situationen führen wird, und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung zu dieser Weisung veranlaßt? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, ihre Weisung auch unter Berücksichtigung der Tatsache zu überprüfen, daß das Arbeitsamt Dortmund einer Weisung des Landesarbeitsamts Nordrhein-Westfalen vom Juli folgend an die Firmen und Verwaltungen 'in den angesprochenen Gebieten herangetreten ist, sie über Förderungshilfen eingehend informiert und dringend anempfohlen hat, Anträge zu stellen, was in Höhe von 3 Millionen DM inzwischen auch geschehen ist? In das arbeitsmarktpolitische Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen sind — auf der Grundlage der gegenwärtigen Grenzen — Arbeitsamtsbezirke einbezogen worden, die im Jahresdurchschnitt 1978 eine Arbeitslosenquote von mehr als 6 % aufwiesen. Die von Ihnen genannten Orte fallen in keinen dieser Arbeitsamtsbezirke. Aus diesem Grunde bedurfte es keiner besonderen Weisung der Bundesregierung, diese Orte von der Förderung nach dem Programm auszuschließen. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß jede Grenzziehung — unabhängig von den gewählten Abgrenzungskriterien — zu Härtefällen führen kann. Diese mögen in einer dicht besiedelten Region wie dem Ruhrgebiet besonders deutlich werden. Die Einbeziehung weiterer kleinräumiger Gebiete — etwa Arbeitsamtsnebenstellen — in das Programm hätte zu einer der Zielsetzung des Programms nicht entsprechenden Aufsplitterung des Mitteleinsatzes führen müssen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesanstalt für Arbeit sieht eine Neuabgrenzung der Arbeitsamtsbezirke vor, die voraussichtlich am 1. Januar 1980 in Kraft treten soll. Zu diesem Zeitpunkt werden einige Regionen, die gegenwärtig von der Förderung ausgeschlossen sind, zu den jetzt begünstigten Arbeitsamtsbezirken gehören. In Ansehung dieser Neuregelung stand es Betrieben aus diesen Regionen frei, vorsorglich Anträge bei den künftig für sie zuständigen Arbeitsämtern einzureichen. Diese Anträge wurden von den Arbeitsämtern mit der Maßgabe entgegengenommen, daß die Bearbeitung frühestens am 1. Januar 1980 erfolgen könnte. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 102, 103 und 104); Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung bisher mit dem neuen arbeitsmarktpolitischen Programm für Problemregionen gemacht? Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die mit dem Programm gewonnenen Erfahrungen zur Fortentwicklung der Arbeitsmarktpolitik genutzt werden? Kann die Bundesregierung Aussagen zu arbeitsmarktpolitischen Ergebnissen der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen machen? Zu Frage 102: Die bisher vorliegenden Informationen lassen den Schluß zu, daß das Arbeitsmarktpolitische Programm der Bundesregierung für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen inhaltlich und zeitlich richtig plaziert worden ist und ein großer Erfolg zu werden verspricht. Das Programm wurde so gut aufgenommen, daß das vorgesehene Mittelvolumen von 500 Millionen DM zu Beginn der Laufzeit am 1. August 1979 bereits um rd. 439 Millionen DM überzeichnet war. Durch die Bereitschaft der Bundesanstalt für Arbeit, sich mit 400 Millionen DM aus ihren Haushaltsmitteln an dem Programm zu beteiligen, wird es jedoch möglich sein, alle bis zum 1. August 1979 eingegangenen Anträge, die die Förderungsvoraussetzungen erfüllen, zu berücksichtigen. Nur bei einigen Großbetrieben mit hoher Mittelanforderung ist eine gewisse Reduzierung nach Schwerpunkt 1 („Berufliche Qualifizierung") des beantragten Förderungsvolumens nicht auszuschließen. Auch die Abwicklung des Programms schreitet zügig voran. Bis zum 6. September 1979 wurden bewilligt: — Für Schwerpunkt 1 „Berufliche Qualifizierung der Arbeitnehmer in Unternehmen mit Anpassungs- und Umstellungsprozessen" : 137,5 Millionen DM für 9 302 Arbeitnehmer; — für Schwerpunkt 2 „Wiedereingliederung ungelernter sowie längerfristig Arbeitsloser" : 10,0 Millionen DM für 588 Arbeitnehmer; — für Schwerpunkt 3, Teilbereich „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Dienste" : 187,8 Millionen DM für 3 028 Arbeitnehmer, für den Teilbereich „Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf den Gebieten Umweltschutz und Verbesserung des Wohnumfeldes" : 169,1 Millionen DM für 3 188 Arbeitnehmer. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13583' Zu Frage 103: Bestandteil des Programms ist eine begleitende Forschung über den gewählten arbeitsmarktpolitischen Ansatz, den Ablauf und die Ergebnisse. Die Bundesregierung erwartet davon Erkenntnisse, die bei Überlegungen zur Fortentwicklung der Arbeitsmarktpolitik berücksichtigt werden können. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die regional unterschiedliche Situation der Arbeitsmärkte beim Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente künftig stärker als bisher beachtet werden sollte. Auch die mit der Förderung der innerbetrieblichen. Qualifizierung verbundenen Probleme sollen im Hinblick auf die Weiterentwicklung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums erforscht werden. Zu Frage 104: Mitte dieses Jahres waren in fast 19 000 Allgemeinen Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung mehr als 56 000 zugewiesene Arbeitnehmer beschäftigt, die ohne die Förderung arbeitslos gewesen wären. Ergänzend hierzu sind die indirekten Beschäftigungswirkungen zu berücksichtigen. Um deren Größenordnung zu veranschaulichen, kann auf eine Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit verwiesen werden, die für 1978 bei jahresdurchschnittlich rd. 51 000 zugewiesenen Arbeitnehmern — diese einbezogen — eine Beschäftigungswirkung von insgesamt 90 000 Personen ausweist. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 105) : Erwägt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten auf über 60 000 angewachsen ist, eine Erhöhung der Pflichtquote zur Beschäftigung von Schwerbehinderten und eine Verschärfung der Ausgleichsabgabe bei Nichteinhaltung dieser Quote? Die Bundesregierung betrachtet die Zahl von rd. 62 000 arbeitslosen Schwerbehinderten mit Sorge. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß sich die Zahl der im Erwerbsleben stehenden anerkannten Schwerbehinderten seit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes am 1. Mai 1974 ständig erhöht und inzwischen etwa verdoppelt hat. Es ist mit Hilfe des Schwerbehindertengesetzes gelungen, die Arbeitsplätze von über 800 000 Schwerbehinderten sicherer zu machen. Bei einer nicht unerheblichen Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten erfolgte die Anerkennung erst während der Arbeitslosigkeit. Dessenungeachtet strebt die Bundesregierung an, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten zu senken. Für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation Schwerbehinderter ist allerdings entscheidend, daß die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung wenigstens auf 6 v. H. ihrer Arbeits- und Ausbildungsplätze Schwerbehinderte beschäftigen. Eine Erhöhung des Pflichtsatzes, der nach dem' jeweiligen Bedarf an Pflichtplätzen für Schwerbehinderte durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden kann, erscheint derzeit jedoch nicht geboten. Nach der letzten repräsentativen Teilerhebung vom 31. Dezember 1978 waren 4,8 v. H. der Arbeits- und Ausbildungsplätze beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber mit Schwerbehinderten besetzt. Auch wenn man berücksichtigt, daß die Erfüllungsquote im Laufe des Jahres 1979 wohl auf über 5 v. H. ansteigen wird, ist die Zahl der vorhandenen noch unbesetzten Pflichtplätze auch dann noch als ausreichende Vermittlungsreserve zur Unterbringung der rd. 62 000 arbeitslosen Schwerbehinderten anzusehen. Nicht eine Erhöhung, sondern das Ausschöpfen des gesetzlichen Pflichtsatzes von 6 v. H. ist derzeit die wichtigste Voraussetzung für einen Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter. Die Ausgleichsabgabe ist mit dem Inkrafttreten des Schwerbehindertengesetzes am 1. Mai 1974 um 100 °/o von 50 DM auf 100 DM monatlich angehoben worden. Eine weitere Erhöhung der Ausgleichsabgabe wird notwendig, sobald sich herausstellt, daß ein Betrag von 100 DM pro unbesetzten Pflichtplatz nicht mehr ausreicht, um die Arbeitgeber zur Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht anzuhalten. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand — und dafür spricht auch die kontinuierlich steigende Erfüllungsquote — kann die Ausgleichsabgabe die ihr vom Gesetzgeber zugedachte Antriebs- und Ausgleichsfunktion noch erfüllen. Es ist aber nicht auszuschließen, daß in absehbarer Zeit eine Anpassung der Ausgleichsabgabe an die gestiegene Kostenentwicklung notwendig wird, damit das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe wirksam erhalten werden kann. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sehr sorgfältig beobachten und zu gegebener Zeit die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im übrigen weise ich auf die von der Bundesregierung eingeleiteten flankierenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hin. Auf Initiative der Bundesregierung sind in Zusammenhang mit den Ländern mehrere Sonderprogramme zur verstärkten Bereitstellung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte aufgelegt worden. Mit Hilfe der beiden ersten Sonderprogramme mit einem Volumen von je 100 Millionen DM konnten mehr als 20 000 arbeitslose und ausbildungsstellensuchende Schwerbehinderte auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz vermittelt werden. Durch das dritte Sonderprogramm mit einem Volumen von 80 Millionen DM, das seit Frühjahr dieses Jahres läuft, soll die Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit und Beruf erneut gezielt geför- 13584* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 dert werden. Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben oder nicht beschäftigungspflichtig sind, können danach Zuschüsse bis zu 18 000 DM erhalten, wenn sie einen Schwerbehinderten einstellen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 106, 107, 108 und 109) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer den Arbeitsmarktzugang durch eine Verkürzung der Wartezeiten weiter zu erleichtern? Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um das Angebot an Sprachkursen für ausländische Arbeitnehmer qualitativ zu verbessern? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten eines stärkeren Ausbaus der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit für ausländische Jugendliche? Wie hat sich die Zahl der Teilnehmer an Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren entwickelt, und wie hoch ist hierbei der Anteil von Arbeitslosen und Frauen? Zu Frage 106: Die Bundesregierung hat durch eine Neuregelung der Wartezeiten, erst im April 1979 eine wesentliche Erleichterung zugunsten des Zugangs von Familienangehörigen ausländischer Arbeitnehmer zum Arbeitsmarkt geschaffen. Wegen der möglichen arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen muß eine weitere Verkürzung der Wartezeiten sehr sorgfältig bedacht werden. Hierzu ist es erforderlich, zunächst hinlängliche Erfahrungen mit der Neuregelung zu sammeln. Je nach dem Ergebnis dieser Erfahrungen ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, die Wartezeitenregelung erneut zu überprüfen. Zu Frage 107: Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren das Angebot an Sprachkursen für ausländische Arbeitnehmer zu einem bundesweiten Programm mit über 1 500 Kursen für ca. 20 000 Teilnehmer ausbauen können. Zugleich hat sie verstärkte Anstrengungen zur qualitativen Verbesserung des Kursangebotes unternommen. Im Vordergrund stehen dabei die Lehreraus- und -fortbildung sowie die inhaltliche Weiterentwicklung der Lehrmaterialien. Zur Qualifizierung der Lehrkräfte hat der Sprachverband „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V." in Zusammenarbeit mit dem GoetheInstitut in München spezielle Einweisungsseminare entwickelt, die als 14tägige Grundkurse für solche Sprachlehrer durchgeführt werden, die erstmals Sprachunterricht für ausländische Arbeitnehmer durchführen wollen. Diese Seminare stellen wesentlich auf die Besonderheiten des Sprachunterrichts für ausländische Arbeitnehmer ab, geben Hilfen für die Unterrichtsgestaltung und vermitteln didaktische Grundkenntnisse. Jährlich besuchen ca. 150 Sprachlehrer diese Seminare. Darüber hinaus finden auf regionaler Ebene Fortbildungsveranstaltungen statt, die dem Erfahrungsaustausch dienen und insbesondere praktische Hilfen geben. Das Angebot an Lehrbüchern für den Sprachunterricht ist sehr reichhaltig. Nur wenige sind jedoch für den Unterricht mit ausländischen Arbeitnehmern geeignet. Der Sprachverband hat deshalb im Rahmen einer Fachkommission die vorhandenen Lehrwerke prüfen und Empfehlungen für ihren Einsatz in den Sprachkursen geben lassen. Damit ist eine wichtige Orientierungshilfe für den Sprachlehrer geschaffen worden. Darüber hinaus stellt der Sprachverband in seiner Fachzeitschrift „Deutsch lernen" regelmäßig ergänzende Unterrichtsmaterialien vor, die z. T. auch für den Unterricht mit besonderen Personengruppen gedacht sind (z. B. Sprachkurse für Analphabeten). In der Entwicklung und unterrichtungspraktischen Erprobung spezifischer Unterrichtsmaterialien wird auch künftig ein Schwerpunkt für die qualitative Verbesserung der Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer liegen müssen. Zu Frage 108: Der Anteil der ausländischen Jugendlichen an den berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit nach § 40 AFG ist nach wie vor zu gering. Hauptursache dafür sind die erheblichen Bildungsdefizite, die einer erfolgreichen Teilnahme dieser Jugendlichen entgegenstehen. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat deshalb gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit ein speziell auf die Bedürfnisse der ausländischen Jugendlichen abgestelltes Kursprogramm entwickelt, das die bisherigen Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung mit den berufsvorbereitenden Kursen der Bundesanstalt verbindet. Geplant ist eine Jahresvollzeitmaßnahme, deren inhaltliche Elemente neben einer praktischen Berufsvorbereitung der Abbau von Sprach- und allgemeinen Bildungsdefiziten sowie eine sozialpädagogische Betreuung sein werden. Die Bundesanstalt wird die Kosten der Berufsvorbereitung, der Bund gemeinsam mit den Ländern die Kosten für den Abbau der Sprach- und Bildungsdefizite übernehmen. Mit dieser Maßnahme wird die Beteiligung der Bundesanstalt an der beruflichen Vorbereitung ausländischer Jugendlicher erheblich verstärkt. Zugleich kann dadurch die notwendige Hilfe für die Jugendlichen auf eine breitere Grundlage gestellt und das berufsvorbereitende Element in den Kursen ausgebaut werden. Die Beteiligung der Bundesanstalt wird darüber hinaus die Zahlung einer Beihilfe zum Lebensunterhalt ermöglichen und damit die Motivation der Jugendlichen zur Teilnahme verbessern. Zu Frage 109: Seit 1977 steigt die Zahl der Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen. Waren 1977 noch Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13585' 136 000 Arbeitnehmer neu in Bildungsmaßnahmen eingetreten, so lag 1978 diese Zahl schon bei 175 000. Auf Grund der Entwicklung der Teilnehmerzahlen im bisherigen Verlauf des Jahres 1979 ist damit zu rechnen, daß die Zahl der Neueintritte in berufliche Bildungsmaßnahmen wiederum erheblich weiter ansteigen wird. Dieser Entwicklung trägt der Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung: Die Ausgaben für die berufliche Bildung sind von 1,8 Mrd. DM im Jahre 1977 auf 2,4 Mrd. DM im Jahre 1979 gesteigert worden. Im Jahre 1978 waren 30,2 % der Teilnehmer Frauen; 43,6 % der Teilnehmer waren vor Eintritt in die Bildungsmaßnahmen arbeitslos. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 110) : Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit Hausfrauen zur Zeit Kuraufenthalte genehmigt wurden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Hausfrauen hinsichtlich der Gewährung von Kuren wie Arbeitnehmerinnen zu behandeln? Die Rentenversicherungsträger können medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Kuren) gewähren, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gefährdet oder gemindert ist und durch die Maßnahmen voraussichtlich erhalten, wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann. Bei Hausfrauen, die keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, setzt die Bewilligung einer Kur allerdings voraus, daß im Zeitpunkt der Antragstellung eine Versicherungszeit von 180 Kalendermonaten zurückgelegt ist; liegt bei der Hausfrau Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits vor oder ist deren Eintritt in absehbarer Zeit zu befürchten, genügt eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten. Arbeitnehmerinnen können demgegenüber an medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen teilnehmen, wenn sie innerhalb von 24 Kalendermonaten vor der Antragstellung mindestens 6 Kalendermonate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Liegt bei ihnen im Zeitpunkt der Antragstellung der Abschluß der Schul- oder Berufsausbildung nicht länger als 2 Jahre zurück, so ist eine Vorversicherungszeit überhaupt nicht erforderlich. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Hausfrauen unter diesen vereinfachten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Kuren zu bewilligen. Hausfrauen können insoweit nicht anders behandelt werden als freiwillig Versicherte oder die sogenannten latent Versicherten, die zwar in der Vergangenheit Pflichtbeiträge entrichtet haben, am Erwerbsleben aber nicht mehr teilnehmen. Der Gesetzgeber des 20. Rentenanpassungsgesetzes hat mit Wirkung vom 1. Juli 1977 die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme der nicht pflichtversicherten Personen an den Rehabilitationsmaßnahmen neu gestaltet und diese dabei vor allem aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit stärker als bisher differenziert. Es kann deshalb nicht in Betracht gezogen werden, diese Regelung wieder rückgängig zu machen. Hausfrauen, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllen, sind nicht völlig von Rehabilitationsmaßnahmen ausgeschlossen, da sie im allgemeinen im Rahmen der Familienkrankenhilfe eine Kur von einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 111): Welche sofortigen Konsequenzen ergeben sich für die Verwendung der Ausgleichsabgabe nach dem Beschluß eines Gerichts, die entsprechenden Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen? Aus dem Beschluß des Verwaltungsgerichts Aachen, die Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes über die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, ergeben .sich bis zum Abschluß der verfassungsrechtlichen Prüfung keine Konsequenzen für die Verwendung der Ausgleichsabgabe. Gemäß § 79 Abs. 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes haben die Verwaltungsbehörden das Schwerbehindertengesetz bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als geltendes Recht durchzuführen. Die Bundesregierung teilt im übrigen nicht die Zweifel des Verwaltungsgerichts Aachen an der Verfassungsmäßigkeit einzelner Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes. Sie hat ihre Auffassung dazu in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht dargelegt und geht davon aus, daß die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wird. Auch nach Auffassung der Länder sind alle Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes verfassungsgemäß. Es ist mir allerdings bekannt, daß in einigen Ländern die Hauptfürsorgestellen auf Verlangen gegenüber den Arbeitgebern Erklärungen abgeben, daß überwiesene Beträge im Falle der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Ausgleichsabgabe nach Maßgabe und in den Grenzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuzahlen sind. Dadurch soll eine Vielzahl von Feststellungs- und Widerspruchsverfahren und ein möglicherweise erheblicher Rückgang des Aufkommens an Ausgleichsabgabe vermieden werden. Die Bundesregierung hält dieses in einigen Ländern praktizierte Verfahren für bedenklich. Das Zugeständnis des Vorbehalts sichert zwar die Kon- 13586* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 tinuität des Zahlungseingangs, hemmt aber die Verfügungsfreiheit über die Mittel und fördert — wenn auch ungewollt — Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Schwerbehindertengesetzes. Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg hat die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder gebeten, in Anbetracht der für die Schwerbehinderten ungünstigen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, den Bedenken Rechnung zu tragen und Sorge dafür zu tragen, daß die Hauptfürsorgestellen entsprechend verfahren. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 112, 113 und 114) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Osten enorme Aufwendungen für die Rüstung macht, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Wann gedenkt die Bundesregierung Tiefflüge, 100 Meter über dem Boden, zu verbieten, um so zu verhindern, daß die Bundesrepublik Deutschland als Tiefflugschneise benutzt wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Tiefflüge von Militärmaschinen der Nato im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland ein solches Ausmaß angenommen haben, daß schwere physische Schäden der betroffenen Bevölkerung zwangsläufige Folge sind, und sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Simulatoren die Zahl der Tiefflüge zu reduzieren? Zu Frage 112: Mit dem am 20. Juni 1979 vom Kabinett verabschiedeten und am 4. September 1979 der Offentlichkeit übergebenen Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr zieht die Bundesregierung Bilanz über ein Jahrzehnt ihrer Politik für Frieden und Sicherheit. Zugleich wird dargelegt, welche Probleme sich der deutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik jetzt und in den kommenden Jahren stellen und wie sie gelöst werden sollen. In diesem Zusammenhang verweise ich besonders auf folgende Ziffern des Weißbuches 1979: Ziff. 2 (Seite 3/4), Ziff. 7 (Seite 7), Ziff. 33 (Seite 24), Ziff. 37 (Seite 26), Ziff. 134 (Seite 106), Ziff. 151 (Seite 118/119) und Ziff. 166 (Seite 128/129/130). Zu Fragen 113 und 114: Grundsätzlich sind in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Tiefflüge mit Strahlflugzeugen bis zu einer Mindestflughöhe von 500 Fuß (150 m) über Grund — und nicht, wie Sie annehmen, in 100 m Höhe — zugelassen. Lediglich aus Sicherheitsgründen wurden Geländestreifen entlang der ostwärtigen und südlichen Grenze der Bundesrepublik Deutschland, Kontrollzonen um Flugplätze, militärische Sperrgebiete und die Stadtkerne von Großstädten aus dem Tieffluggebiet ausgenommen. In einigen weniger dichtbesiedelten Gebieten dürfen Tiefflüge mit Strahlflugzeugen in einer begrenzten Anzahl bis zu einer Mindestflughöhe von 250 Fuß (75 m) über Grund geflogen werden. Die Notwendigkeit für Flüge in diesen Höhenbereichen ist das Resultat einer sorgfältigen Bedrohungsanalyse. Ein Verzicht auf Tiefflüge würde eine nicht annehmbare und nicht zu verantwortende Einschränkung der Verteidigungsbereitschaft bedeuten. Es wurde eine Studie erarbeitet, um die Auswirkungen des Fluglärms auf die besonders belasteten Anwohner von Flughäfen zu untersuchen. Dabei konnte der Nachweis nicht erbracht werden, daß Fluglärm, der zwar durch einen hohen Schallpegel, jedoch kurze Einwirkungszeit gekennzeichnet ist, zu physischen Schäden führt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 115 und 116) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die militärische Ausbildung der Unteroffiziere zu ändern, und wenn ja, welche Vorstellungen hat sie dazu entwickelt, und wann ist mit einer Änderung der Ausbildung zu rechnen? Wieviel Ausbildungsplätze in technischen Berufen stellt die Bundeswehr im Bereich der Bundeswehrverwaltung und der Streitkräfte zur Verfügung, wieviel dieser Ausbildungsplätze sind durch weibliche Auszubildende besetzt, und inwieweit ist das Bundesverteidigungsministerium gegebenenfalls bereit, bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen in technischen Berufen weibliche Bewerber in Zukunft stärker als bisher zu berücksichtigen? 1. Mit dem Konzept von 1973 ist die Ausbildung der Unteroffiziere auf eine neue Grundlage gestellt worden, die aus aufeinander aufbauenden Abschnitten besteht und vom jungen Unteroffizier bis zum Hauptfeldwebel und weiter bis zum Offizier des militärfachlichen Dienstes reicht. Neben allgemeinmilitärischen und militärfachlichen Elementen sind zivilberuflich anerkannte Abschlüsse feste Bestandteile dieses Konzeptes. Es ist nicht starr, sondern lebt mit den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und militärischen Entwicklungen. Aufgrund der seit sechs Jahren gemachten Erfahrungen sind deshalb Korrekturen eingeleitet worden, die ein Nachsteuern entsprechend den militärischen und bildungspolitischen Erfordernissen ermöglichen. So ist es im Bereich der Ausbildung zum Feldwebel/ Bootsmann und dessen Fortbildung gelungen, in zunehmendem Maße militärische Tätigkeit mit zivilen Berufsbildern zur Deckung zu bringen. Somit besteht die Möglichkeit für Zeitsoldaten, bereits während ihrer Dienstzeit einen zivilen Abschluß zu machen und bis zu ihrem Ausscheiden Erfahrungen zu sammeln und dies den Streitkräften zugute kommen zu lassen. Als besonders problematisch hat sich jedoch die Situation des jungen Unteroffiziers erwiesen, der nach 12 Monaten Gesamtdienstzeit mit abgeschlossener Unteroffiziersausbildung als Vorgesetzter Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13587* und Ausbilder eingesetzt wird. Hier sind Defizite erkannt worden, deren Beseitigung zur Zeit in einer Arbeitsgruppe untersucht werden. Dabei wird nicht an eine Änderung der militärfachlichen Ausbildung gedacht, die im allgemeinen als ausreichend angesehen werden kann; vielmehr steht im Mittelpunkt der Untersuchung, wie die Ausbildung auf dem allgemeinmilitärischen Gebiet — Methodik der Ausbildung, Menschenführung, Politische Bildung, Sport, Betreuung und Fürsorge — verbessert werden kann. Diese Untersuchung soll zu Ende dieses Jahres mit einem Entscheidungsvorschlag zu den inhaltlichen und zeitlichen Möglichkeiten der Änderung der Ausbildung abgeschlossen sein. In welchem Umfang und in welchem Zeitraum Änderungen der Ausbildung zum Unteroffizier vorgenommen werden, hängt entscheidend von den zu erwartenden Kosten und von den Gegebenheiten der Personalergänzung ab. 2. Die Bundeswehr stellt z. Zt. im Bereich der Streitkräfte und der Verwaltung insgesamt etwa 3 050 Ausbildungsplätze in technischen Ausbildungsberufen zur Verfügung. Hiervon sind 38 Plätze durch weibliche Auszubildende besetzt. Im Hinblick auf den allgemeinen Mangel an Ausbildungsplätzen, zugleich im Rahmen der Bekämpfung des Jugendarbeitslosigkeit, ist im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung ab 1975 zunehmend die Zahl der Ausbildungsplätze erweitert worden. Im einzelnen ist im Vergleich zum Jahre 1974 — die jährliche Einstellungsquote von 500 Auszubildenden auf 850 Auszubildende erhöht worden; das entspricht einer Steigerung von 70 % — die Zahl der Ausbildungsplätze, die sich aus der Einstellungsquote und der Ausbildungsdauer in den einzelnen Ausbildungsberufen ergibt, von rd. 1 950 auf rd. 3 050 erweitert worden; das sind 1 100 Ausbildungsplätze bzw. 56,4 % mehr. Die Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz erfolgt im Bereich der Bundeswehr fast ausschließlich in Metall- und Elektroberufen mit der Zielsetzung, militärische Unterführer in technischer Verwendung zu erhalten. Um die 850 Ausbildungsplätze, die in diesem Jahr neu besetzt wurden, bewarben sich insgesamt 4 474 Jugendliche, davon nur 123 Mädchen. Der Schwerpunkt der Bewerbung von Mädchen lag bei nur 3 Ausbildungsstätten, die Technische Zeichner bzw. Chemie- und Fotolaboranten ausbilden. Bei mehr als der Hälfte der Ausbildungsstätten bewarben sich keine Mädchen. Einer Vergrößerung des Anteils der weiblichen Auszubildenden in der gewerblich technischen Berufsausbildung steht einerseits die bundeswehrspezifische Zielsetzung und andererseits das sehr geringe Interesse weiblicher Bewerber entgegen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 117) : Trifft es zu, daß eine für die Lützow-Kaserne in MünsterHandorf für 1978 bis 1980 vorgesehene Grundrenovierung auf unbestimmte Zeit zurückgestellt ist und in dieser Kaserne auf absehbare Zeit nur dringendste Notreparaturen durchgeführt werden, so daß schwerwiegende hygienische Mängel im Küchenbereich vorerst nicht behoben werden, und wie wird diese Entscheidung gegebenenfalls begründet? Für die rund 20 Jahre alte Lützow-Kaserne sind die ihrer intensiven Nutzung entsprechenden, altersbedingten Grundinstandsetzungsmaßnahmen eingeleitet worden. Für die Sanierung der Truppenküchen, die dabei auf den neuesten technischen Stand gebracht werden sollen, sind in der mittelfristigen Finanz- und Bauplanung rund 3 Millionen DM vorgesehen. Die Bundesregierung hat auf Empfehlung des Finanzplanungsrates am 28. Mai 1979 beschlossen, zur Dämpfung von Preissteigerungen — insbesondere im Baubereich — die Investitionsvorhaben zu strecken. Dies erfordert unter anderem auch die Zurückstellung der von Ihnen angesprochenen Grundinstandsetzung zugunsten noch vordringlicher anderer Baumaßnahmen. Als ersten Schritt zur Beseitigung akuter Mängel hat die Wehrbereichsvewaltung III 200 000,— DM aus Bauunterhaltungsmitteln bereitgestellt. Hiermit sollen die Truppenküchen in einen einwandfreien Zustand versetzt werden. Mit diesen Arbeiten wird 1980 begonnen. Die restlichen größeren Maßnahmen der Grundinstandsetzung werden voraussichtlich erst in den darauffolgenden Jahren in Angriff genommen werden können. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 118, 119, 120 und 121) : Trifft es zu, daß General Bastian gegen das Uniformverbot bei politischen Veranstaltungen verstoßen hat, und hat er für die sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland, besonders im Hinblick auf anstehende Abrüstungsgespräche, abträgliche Äußerungen getan, die das Gebot zur Zurückhaltung bei Äußerungen außerhalb des Dienstes verletzen? Hat der Generalinspekteur den General Bastian ermahnt, in Zukunft Zurückhaltung zu üben, und hat General Bastian sich daraufhin öffentlich mit entsprechendem Presseecho gerechtfertigt und damit den Tatbestand des Ungehorsams erfüllt? Hat General Bastian sich verunglimpfend über einen CDU-Abgeordneten geäußert? Sieht die Bundesregierung unter den gegebenen Umständen einen Anlaß zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen General Bastian bzw. ist ein Disziplinarverfahren bereits eingeleitet? Zu Frage 118: Generalmajor Bastian folgte am 9. März 1979 einer Einladung der Jungsozialisten in der SPD zu 13588' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 einem Diskussionsabend in Bad Mergentheim. Er trug dabei Uniform. Der kommandierende General des III. Korps hat dieses Verhalten disziplinar gewürdigt. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß die Äußerungen des Generalmajors Bastian den sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland spürbar geschadet hätten. Dies gilt sowohl für die Zusammenarbeit mit unseren Bündnispartnern als auch im Hinblick auf die laufenden und noch anstehenden Verhandlungen mit dem Osten über Fragen der Rüstungskontrolle und Abrüstung. Der Bundesminister der Verteidigung hat auf der 23. Kommandeurtagung der Bundeswehr am 4. Mai 1979 ausführlich zu den Äußerungen des Generalmajors Bastian und zur Frage der gebotenen Zurückhaltung bei der politischen Meinungsäußerung. in der Offentlichkeit Stellung genommen. Diesen Aussagen des Bundesministers der Verteidigung habe ich nichts hinzuzufügen. Zu Frage 119: Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat Generalmajor Bastian weder ermahnt, in Zukunft Zurückhaltung zu üben, noch hat er ihm einen entsprechenden Befehl erteilt. Er wäre dazu auch nicht berechtigt gewesen, weil er nicht Vorgesetzter von Generalmajor Bastian ist. Zu Fragen 120 und 121: Der zuständige Disziplinarvorgesetzte hat das gesamte Verhalten von Generalmajor Bastian disziplinar gewürdigt. Zur nachträglichen Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens besteht deswegen kein Anlaß, weil der Bundesminister der Verteidigung als zuständige Einleitungsbehörde die Verhängung einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme nicht für geboten hält. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 122) : Ist es zutreffend und möglich, daß dem Jäger-Bataillon 471 ohne einen begleitenden Organisationsbefehl sechs zusätzliche MILAN-Anlagen geliefert worden sind, obwohl dafür weder Fahrzeuge zur Verfügung stehen noch zugewiesen werden, ist es weiter zutreffend, daß dem gleichen Bataillon für acht ausgesonderte Kraftfahrzeuge bis Ende 1979 kein Ersatz zugewiesen werden kann, und welche Folgen hätte dies gegebenenfalls für die Einsatzbereitschaft? Dem Jägerbataillon 471 stehen nach der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung 12 PanzerabwehrWaffen MILAN zu. Diese Ausstattung wurde dem Bataillon durch das Heeresamt ordnungsgemäß zugewiesen. Darüber hinaus hat das Bataillon keine weiteren Panzerabwehr-Waffen erhalten. Für die zugewiesenen MILAN sind auch TrägerKraftfahrzeuge der 1. Generation vorhanden. Ab Ende 1980 werden Träger-Kraftfahrzeuge der Kfz-Folgegeneration ausgeliefert. Das Jägerbataillon 471 hat folgendes Fehl an Kraftfahrzeugen: 1 LKW 1,5 t gl (Soll: 14, Ist: 13) '7 LKW 5 t (Soll: 30, Ist: 23) Es ist bereits veranlaßt, daß der fehlende 1,5 t-LKW durch das Territorialkommando Süd dem Bataillon durch Materialausgleich bereitgestellt wird. Das Fehl an 5 t-LKW kann z. Z. nicht gedeckt werden. Das Materialamt des Heeres ist zwar beauftragt worden, aus dem Aufkommen der auf Grund des Zulaufs der Kfz-Folgegeneration freiwerdenden LKW des Feldheeres vorrangig die Heimatschutzkommandos auszustatten. Dieser Auftrag konnte jedoch bisher nur zu einem geringen Teil erfüllt werden, da einmal der Zulauf von Kraftfahrzeugen der Folgegeneration gestreckt werden mußte und zum anderen vermehrt Fahrzeuge der 1. Generation wegen Uberalterung des allgemeinen Reparaturanstiegs ausgesondert werden mußten. Es ist vorgesehen, daß im Verteidigungsfall zur Beseitigung der Fehlbestände Kraftfahrzeuge der materiellen Mobilmachungsergänzung herangezogen werden. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 123) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das unter der Bezeichnung ,,alkoholfreies Bier" auf den Flaschen in der Bundesrepublik Deutschland vertriebene Schweizer Erzeugnis "Birell" bei Tests zu Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit und glasigen Augen bei den Testpersonen geführt hat und daß eine chemische Analyse erwiesen hat, daß dieses Erzeugnis keineswegs alkoholfrei ist, und wird die Bundesregierung unter diesen Umständen die weitere Führung der Bezeichnung "alkoholfreies Bier", die geeignet ist, in gefährlicher Weise Autofahrer irrezuführen, zulassen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich in der Bundesrepublik Deutschland Biere auf dem Markt befinden, die als alkoholfrei gekennzeichnet sind. Aus Presseberichten geht hervor, daß bei einer Versuchsperson nach dem Trinken weniger Flaschen des von Ihnen genannten „alkoholfreien Bieres" physiologische Veränderungen beobachtet worden sein sollen, die für ein reaktionssicheres Autofahren abträglich sind. Diese Symptome dürften jedoch nicht auf die in alkoholfreiem Bier enthaltene minimale Alkoholmenge, sondern auf die müde machende Wirkung anderer im Bier enthaltenen Stoffe (z. B. Hopfeninhaltsstoffe) zurückzuführen sein, wobei die Ermüdungserscheinungen wegen der fehlenden anregenden Wirkung des Alkohols voll zur Geltung kommen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13589* Der Gebrauch der Bezeichnung „alkoholfrei" bei Getränken ist bisher durch Rechtssatz nicht geregelt worden, sondern richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Danach können so gekennzeichnete Getränke bis zu 0,5 0/0 Vol. Alkohol aufweisen. Für alkoholfreie Erfrischungsgetränke ist dieser Handelsbrauch in den Richtlinien für die Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung süßer alkoholfreier Erfrischungsgetränke (Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen) zusammengefaßt und in dem Entwurf der Leitsätze des Lebensmittelbuches für süße, alkoholfreie Erfrischungsgetränke übernommen worden. Für Fruchtsäfte haben die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches ebenfalls einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 O/0 Vol. zugelassen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die — soweit ersichtlich — über eine konkrete Grenze noch nicht entschieden hat, kann ein Getränk als alkoholfrei angesehen werden, wenn sein Alkoholgehalt so gering ist, daß er physiologisch wirkungslos ist, also auch auf alkoholempfindliche Menschen, wie Kinder und Kranke, keinen feststellbaren Einfluß mehr ausübt oder befürchten läßt. Nach der jüngeren Rechtsetzung zum Lebensmittelrecht werden Kennzeichnungen, die auf das Nichtvorhandensein eines Stoffes in einem Lebensmittel hinweisen, nur noch erlaubt, wenn der Stoff in dem so gekennzeichneten Lebensmittel tatsächlich nicht enthalten ist. Die dieser Entwicklung zugrunde liegenden Erwägungen wird die Bundesregierung bei künftigen Regelungen in die Überlegungen einbeziehen. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 124 und 125) : Welche Erfahrungen sind nach dem Wissensstand der Bundesregierung bislang in der Bundesrepublik Deutschland mit der Organtransplantation gemacht worden, und welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Wann ist mit der Einführung eines für die Bundesrepublik Deutschland einheitlichen Ausweises für Organspender und -empfänger zu rechnen, und wie stehen dazu die Ärztevereinigungen? Zu Frage 124: Die Organtransplantation hat in der Bundesrepublik Deutschland wie in anderen Ländern auch, einen hohen Stand erreicht. Insbesondere die Nierentransplantation ist ein weltweites Routineverfahren zur Behandlung von chronisch nierenkranken Patienten als Alternative zur künstlichen Niere geworden. Dabei gelang es, die Überlebenszeit der Patienten zu verbessern. Eine verstärkte Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten zum Wohle erkrankter Patienten und weitere Fortschritte auf dem Gebiet der Organtransplantation werden jedoch davon abhängen, ob es gelingen wird, die Anzahl der Transplantate entscheidend zu erhöhen. Zu Frage 125: Die Bundesregierung strebt mit ihrem, dem Parlament zur Beratung vorliegenden Entwurf eines Transplantationsgesetzes die Eintragung der Erklärung der Spendebereitschaft oder des Widerspruchs gegen eine Organentnahme in den Personalausweis an. Dabei ist es ihr Ziel, daß die Eintragung außer von dem transplantierenden Arzt von Dritten nicht eingesehen werden kann. Die Herausgabe eines besonderen und einheitlichen Ausweises für Organspender wird deshalb nicht erwogen. Die Bundesärztekammer gibt, wie viele andere Organisationen auch, einen Spenderausweis heraus und beteiligt sich dabei an den vielfachen Initiativen zur Förderung der Spendebereitschaft der Bevölkerung. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 126) : Hat sich der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Wolters, dahin gehend geäußert, im Jahr 1979 sei mit ca. 90 000 „legalen" Schwangerschaftsabbrüchen zu rechnen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung, und was gedenkt sie zu tun, um einer solchen Abtreibungslawine entgegenzuwirken? Staatssekretär Professor Dr. Wolters hat in einem Interview mit dpa vom 28. August 1979 über Fragen der Reform des § 218 StGB geäußert, daß eine Hochrechnung möglich ist, die für 1979 auf der Basis früherer Zahlen mit ca. 90 000 Schwangerschaftsabbrüchen rechnet. Es zeigt sich jedoch, daß die anfangs beobachteten Anstiegsraten allmählich abflachen. Es ist daher nicht gerechtfertigt, von einer „Abtreibungslawine" zu sprechen. Vielmehr müssen diese Zahlen im Vergleich zu den in früheren Jahren von Experten genannten Schätzungen der illegalen Schwangerschaftsabbrüche, die von 200 000 bis maximal 1 Million reicht, gesehen werden. Wegen verbesserter Möglichkeiten der Empfängnisregelung ist es nicht ausgeschen, daß die Zahl der tatsächlich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche in den nächsten Jahren allmählich zurückgeht. Um die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den kommenden Jahren zu senken, wird die Bundesregierung ihre Bemühungen im präventiven Bereich fortsetzen. Je besser es gelingt, die Bevölkerung über die Möglichkeiten der Familienplanung aufzuklären, desto eher wird jeder einzelne in die Lage versetzt, die Zahl der eigenen Kinder und den zeitlichen Abstand ihrer Geburt selbst zu bestimmen, mit der Folge, daß schwerwiegende Konfliktfälle durch ungewollte Schwangerschaften vermieden werden. Die vom Bund und den Ländern geförderten Modellberatungsstellen haben in der bisherigen Arbeit wertvolle Erkenntnisse über die Bera- 13590* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 tung in allen Fragen der Familienplanung gewonnen, die in der weiteren Beratungsarbeit aller Träger genutzt werden können. Darüber hinaus wird durch die familienpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung die Situation von Müttern mit Kindern verbessert, so z. B. durch die Erhöhung des Kindergelds und durch die Einführung des Mutterschaftsurlaubs sowie durch die vorgesehene Einrichtung von Unterhaltsvorschußkassen. Diese und andere Maßnahmen haben auch zum Ziel, schwangeren Frauen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern, auch wenn diese zunächst ungewollt war und Probleme in der Lebensbewältigung mit sich bringt. Die nach § 218 b Abs. 2 Nr. 1 und 2 anerkannten Beratungsstellen und Ärzte — derzeit gibt es in der Bundesrepublik ca. 1 200 bemühen sich, in der Beratung den betroffenen Frauen diese und andere zur Verfügung stehenden Hilfen zu vermitteln und den Frauen einen Ausweg aus ihrer Konfliktsituation zu zeigen, der es ihnen ermöglicht, auf den zunächst erwogenen Abbruch zu verzichten. Über die Anzahl der Frauen, die nach der Beratung von einem zunächst beabsichtigten Schwangerschaftsabbruch absehen, gibt es keine für das Bundesgebiet repräsentativen Erkenntnisse. Nach den bei der Nachberatung im Rahmen des Modellprogramms gewonnenen Erfahrungen verzichten etwa 15 % der Frauen nach der Schwangerschaftskonfliktberatung auf den beabsichtigten Abbruch. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 127) : Trifft es — wie die Presse meldet — zu, daß ein „pillenartiges Präparat" im Handel ist, nach dessen Einnahme die Alkoholteströhrchen einen geringeren als den tatsächlichen Blutalkoholgehalt anzeigen sollen, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Vertrieb solcher Präparate zu unterbinden? Ein importiertes Präparat dieser Art wurde von zwei Firmen als Arzneimittel aufgemacht vertrieben, ohne daß dafür die erforderliche Zulassung des Bundesgesundheitsamtes bestand. Die in diesem Fall zuständigen Behörden der Länder haben deshalb den Vertriebsfirmen untersagt, dieses Erzeugnis in den Verkehr zu bringen. Die Entscheidungen sind rechtskräftig. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 128 und 129) : Wie wertet die Bundesregierung die bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und die bei der Beratungs- und Therapietätigkeit auf diesem Gebiet anfallenden Erfahrungen aus, und welches sind die hauptsächlichen Ergebnisse? Welche Instrumente und gesetzlichen Vorschriften müssen nach Ansicht der Bundesregierung geändert werden, damit eine wirksamere Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität und eine Absenkung der Zahl der Drogensüchtigen erreicht werden kann? Zu 'Frage 128: Das Bundeskriminalamt wertet gemäß seiner Zentralstellenfunktion die ihm gemeldeten Erkenntnisse über die Rauschgiftkriminalität nach polizeitaktischen und -strategischen Gesichtspunkten aus und unterrichtet darüber die Bekämpfungsbehörden des Bundes und der Länder in regelmäßigen Abständen. Darüber hinaus werden die zuständigen Behörden in konkreten Fällen unmittelbar vom Bundeskriminalamt angesprochen. Die Bewertung der bei der Beratungs- und Therapietätigkeit anfallenden Erfahrungen, einschließlich derjenigen aus dem Bereich der gesundheitlichen Aufklärung, geschieht über Erfolgskontrollen der eingesetzten Medien, über epidemiologische Erhebungen zu Einstellungsveränderungen bei den Zielgruppen sowie über die wissenschaftliche Begleitung der Modellmaßnahmen. Im Bereich der „präventiven Beratung" durch Aufklärung ist festzustellen, daß die Medien einen hohen Bekanntheitsgrad erreichen, vielfach an andere Interessenten weitergegeben werden und ihre Inhalte durchaus auch kritisch verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere auch für die Materialien für den Unterricht in Schulen. Durch Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter wird eine ständige Rückkoppelung der Erfahrungen erreicht. Dies gilt auch für den Bereich der eigentlichen Therapie. Es ist schwer abzuschätzen, welche Effizienz die Maßnahmen im einzelnen haben, jedoch scheint es so zu sein, daß alle einen wesentlichen Beitrag auf ihrem Gebiet leisten. Der Wissensstand über die Gefahren der Drogen ist gegenüber früher gestiegen, die Beratungen setzen nicht nur früher, sondern auch gezielter und gekoppelt mit den Aktivitäten anderer Einrichtungen an, mit denen eine enge Zusammenarbeit angezeigt erscheint. Die Therapieerfolge haben sich gegenüber der vormals angenommenen Rückfallquote von 98 0/0 wesentlich verbessert und liegen derzeit im Durchschnitt bei 30 %, in besonderen Einrichtungen sogar darüber. Dennoch sind auf allen Gebieten noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um bessere Ergebnisse in abgestimmter Zusammenarbeit mit den Ländern zu erreichen. Zu Frage 129: Die Bundesregierung wird in Kürze dem Parlament einen Entwurf zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts vorlegen. Dieser soll u. a. durch Straffung der Rechtsmaterie zu einer effizienteren Überwachung des legalen Betäubungsmittelverkehrs führen. Weiter sieht der Entwurf erhebliche Strafverschärfungen für die schwere Rauschgiftkriminalität vor, wie die Erhöhung der Höchststrafe für besonders schwere Fälle von 10 auf 15 Jahre und die Bildung von Verbrechenstatbeständen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13591* Andererseits hält der Entwurf an der Möglichkeit des Absehens von Strafe bei Besitz und Erwerb von Rauschgift in kleinen Mengen zum Eigenverbrauch fest und erweitert diese Regelung auf die Einfuhr. Bei den Verbrechenstatbeständen wird durch die Einfügung eines niedrigen Strafrahmens für minder schwere Fälle die Möglichkeit therapeutischer Maßnahmen für den Drogenabhängigen erleichtert. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß im Bereich der kleinen und zum Teil auch noch mittleren Rauschgiftkriminalität der sozialtherapeutischen Rehabilitation des straffällig Gewordenen wesentliche Bedeutung zukommt. Hier wird es in Zukunft darum gehen, in verstärktem Maße ein Behandlungsangebot zur Verfügung zu stellen, das der außerordentlich großen Zahl der Hilfsbedürftigen Rechnung trägt. Die vorhandenen Kapazitäten werden auszubauen und Erfahrungen mit neuen Therapieformen zu sammeln sein. Ob es einer Anpassung bestehender gesetzlicher Vorschriften bedürfen wird, muß zu gegebener Zeit im Lichte der zwischenzeitlich gesammelten Erkenntnisse geprüft werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3158 Fragen 130, 131, 132 und 133): Rechnet die Bundesregierung damit, daß die Ausklammerung der Lärmsanierung an vorhandenen Kommunalstraßen aus dem Verkehrslärmschutzgesetz zu einer uneinheitlichen, politisch nicht übersehbaren Rechtsprechung mit unterschiedlichen Grenzwerten, Maßnahmen und Förderungen führen wird? Könnten mit der Aufstockung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz um ca. 1 Pfennig/l die Kosten für die Lärmsanierung an bestehenden Kommunalstraßen finanziert werden? Wie hoch werden die Kosten geschätzt, wenn die Immissionsgrenzwerte hinsichtlich der Lärmsanierung zwischen 65 und 75 dB (A) festgelegt werden? Welchen Zeitraum würde die Lärmsanierung unter den vorgenannten Bedingungen in Anspruch nehmen? Zu Frage 130: Nein. Für bestehende Kommunalstraßen in der Baulast der Gemeinden können die Länder durch landesgesetzliche Maßnahmen negativen Entwicklungen entgegentreten. Zu Frage 131: Ja, auf der Basis des in der Beratung befindlichen Gesetzentwurfs. Eine Aufstockung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) um. 1 Pf/l Mineralöl würde jährlich ein Aufkommen von ca. 470 Millionen DM erbringen. Zu Frage 132: Bei Immissionsgrenzwerten für die Lärmsanierung von 75 dB (A) tagsüber und 65 dB (A) nachts entstehen bei den Gemeinden nach den Schätzungen der Bundesregierung Kosten in Höhe von 2,7 Mrd. DM. Auf den Bund entfallen 1,6 Mrd. DM, auf die Länder 0,2 Mrd. DM. Zu Frage 133: Angesichts der angespannten Haushaltslage aller Gebietskörperschaften und unter Berücksichtigung der übrigen öffentlichen Aufgaben werden für Lärmschutzmaßnahmen an neuen Verkehrswegen sowie für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen nach den Immissionsgrenzwerten des Regierungsentwurfs Mittel in einem Umfang erforderlich, der eine Verteilung der Sanierungsmaßnahmen gemäß Prioritätensetzung in den einzelnen Gemeinden auf 15 Jahre erforderlich macht. Dieser Zeitraum ist deshalb im Regierungsentwurf des Verkehrslärmschutzgesetzes in § 6 festgelegt. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 134) : Läßt sich Treibstoff dadurch einsparen, indem man für bestimmte Arten von Lastkraftwagen das zulässige Gesamtgewicht um 15 v. H. erhöht, und welche Konsequenzen ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, daraus zu ziehen? Es ist bekannt, daß sich der spezifische Kraftstoffverbrauch von Lastkraftwagen durch Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts und unter bestimmten Bedingungen verringern läßt. Zur Beurteilung von Energieeinsparmöglichkeiten im Straßenverkehr hat der Bundesminister für Verkehr wissenschaftliche Untersuchungen dieser Fragestellung in Auftrag gegeben. Derzeit liegen 2 Zwischenberichte vor, die jedoch noch keine Aussagen zum gesamtwirtschaftlichen Nutzen verschiedener Maßnahmen bzw. zur jeweiligen Energieeinsparung gestatten. Der Abschluß der Arbeiten wird noch in diesem Jahr erwartet. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 135) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen die DDR zu unternehmen, falls es zutrifft, daß — wie die Salzgitter-Zeitung vom 25. August 1979 meldet — ein Volkswagen vom Typ 411 mit dem amtlichen Kennzeichen BS — ET 411, der 1975 anläßlich eines Fluchtunternehmens beschlagnahmt worden ist, für die unverdächtige Überwachung der Transitstrecken benutzt und dabei noch vor kurzem mit dem in der Bundesrepublik Deutschland für drei Jahre gesperrten Nummernschild gesehen worden ist? Die Bundesregierung ist bereits in der Vergangenheit mehrfach Pressemeldungen des Inhalts nachgegangen, daß die DDR die Transitstrecken 13592* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 von und nach Berlin (West) mit Kraftfahrzeugen überwacht, die Kennzeichen der Bundesrepublik Deutschland tragen. Eine zuverlässige Bestätigung dieser Meldungen war jedoch in der Vergangenheit nicht zu erhalten. Auch neuerlichen derartigen Meldungen geht die Bundesregierung mit Sorgfalt nach. Sie wird die erforderlichen Schritte gegenüber der DDR ergreifen, falls sich die jüngsten Meldungen bestätigen sollten. In dem von Ihnen genannten Fall sind weitere Überprüfungen erforderlich, da das von der Presse veröffentlichte amtliche Kennzeichen BS - ET 411 mit dem amtlichen Kennzeichen des 1975 beschlagnahmten und eingezogenen Braunschweiger Kraftfahrzeugs nicht übereinstimmt. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 136 und 137): Wird die Bundesregierung in ihre Überlegungen für Maßnahmen zur Benzineinsparung auch die Untersuchung der automobiltechnischen Abteilung des Berner kantonalen Technikums in Biel, nach der an stark befahrenen Straßenkreuzungen in Städten durch Abschaltung der automatischen Ampelanlagen bis zu 31 v. H. Treibstoff gespart werden können, mit einbeziehen? Gedenkt die Bundesregierung, den Ländern, Städten und Gemeinden ggf. eine dieser Untersuchung entsprechende Empfehlung zu geben? Einzelheiten der Untersuchung des Berner kantonalen Technikums Biel liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Unabhängig davon hat der Bundesminister für Verkehr mit Schreiben vom 24. Juli 1979 die Bundesländer auf einen Beschluß der Bundesregierung vom 16. Mai 1979 zum Thema Signalsteuerung von Ampelanlagen hingewiesen und gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für entsprechende Verbesserungen im Interesse einer weiteren Energieeinsparung einzutreten. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 138) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Denkmalpflegern, daß der auf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bemessene Ausbau von Ortsdurchfahrten und die Verbreiterung dieser Ortsdurchfahrten um seitliche Gehwege zu einer Zerstörung vieler noch intakter dörflicher Siedlungen und ländlicher Ortsbilder führen wird, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, der weiteren Zerstörung dörflicher Siedlungen durch Straßenbaumaßnahmen entgegenzutreten, indem sie für Ortsdurchfahrten ohne seitliche Gehwege eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorschreibt und die Ausbaustandards dieser Ortsdurchfahrten herabsetzt? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen in der Regel neben der Fahrbahn beiderseitig Gehwege enthalten sollten. Wo die Bebauung und insbesondere erhaltenswerte Bausubstanz nicht den dazu erforderlichen Abstand aufweisen, sollte die Bundesstraße nach Möglichkeit verlegt werden; dabei sind Ortsumgehungen zur Entlastung der Gemeinden vom Durchgangsverkehr zu bevorzugen. Wo und solange beengte Ortsdurchfahrten bestehen bleiben müssen, kann es zweckmäßig sein, örtlich die zulässige Fahrgeschwindigkeit zu begrenzen. Für die Anordnung örtlicher Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrszeichen sind jedoch die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 139) : Hält es die Bundesregierung für notwendig, daß zur Beseitigung der Verkehrsschwierigkeiten im Nord-Süd-Schienenverkehr ein neuer Brennertunnel gebaut wird, und welche Schritte wurden dazu von deutscher Seite unternommen? Die Europäische Gemeinschaft hat mit Ministerratsbeschluß vom 23. November 1978 die EG-Kommission beauftragt, bis zum Jahresende u. a. einen Bericht über Engpässe in den Verkehrsinfrastrukturen der Gemeinschaft vorzulegen. In diese Engpaßuntersuchungen sind die Alpenquerungen (u. a. Brenner) mit einbezogen. Der Abschluß dieser Untersuchungen und deren Auswertung sind zunächst abzuwarten, da die Beseitigung der Alpenengpässe in ein auf europäischer Ebene abgestimmtes Vorgehen eingebettet und wegen der Wechselwirkungen Schiene/Straße verkehrszweigübergreifend behandelt werden muß. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 140 und 141): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Nummer 8/1979 der von der Deutschen Bundesbahn herausgegebenen Zeitschrift „Die Bundesbahn, Zeitschrift für aktuelle Verkehrsfragen" eine bildliche Darstellung des „Netzes vorhandener Strecken" im Widerspruch zum tatsächlichen Stand keine einzige Nebenstrecke des Bayerischen Walds enthält und damit den Verdacht hervorruft, daß die Streckenstillegungspläne der Bundesregierung für dieses Gebiet bereits als Realität vorweggenommen werden, und ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, diese Darstellung zu korrigieren? Hält die Bundesregierung angesicht der Tatsache, daß z. Z. für den Schienennahverkehr jährlich 2,6 Milliarden DM an Ausgleichszahlungen zu erbringen sind, während die Ausgleichszahlungen für die Erhaltung von Bahnstrecken nur 1,3 Millionen DM betragen, an den Streckenstillegungsplänen im Zonenrandgebiet fest, und wenn ja, wie rechtfertigt sie dies bei diesem finanziellen Ungleichgewicht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13593* Zu Frage 140: Bei den in der Zeitschrift „Die Bundesbahn" veröffentlichten Karten handelt es sich — wie es sowohl aus dem dazugehörigen Text als auch aus der Kartenaufschrift hervorgeht — um Spezialkarten für den Huckepackverkehr und das Netz des Europäischen Infrastruktur-Leitplans. Ein Zusammenhang mit Streckenstillegungs- bzw. Umstellungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn (DB) ist nicht gegeben. Es besteht daher auch kein Anlaß, diese Darstellung zu korrigieren. Zu Frage 141: Von seiten des Bundes wurden 1978 rd. 2,9 Mrd. DM Ausgleichsleistungen für den gesamten Schienenpersonennahverkehr und rd. 1,7 Millionen DM für verweigerte Streckenstillegungen im Zonenrandgebiet gewährt. Zwischen diesen beiden Beträgen kann keine Beziehung hergestellt werden. In dem Betrag von rd. 2,9 Mrd. DM sind auch die Anteile für den Schienenpersonennahverkehr im Zonenrandgebiet enthalten; die 1,7 Millionen DM sind der Ausgleich für sechs Strecken im Zonenrandgebiet, für die der Deutschen Bundesbahn (DB) die Betriebseinstellung versagt wurde. Im übrigen hat die Bundesregierung bereits am 14. Juni 1978 beschlossen, daß es — abgesehen von Ausnahmefällen — keine Streckenstillegungen mehr geben wird. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 142 und 143) : Inwieweit wird der geplante Ausbau der B 41 zwischen Bingen und Birkenfeld von den Anfang August bekannt gewordenen Kürzungsplänen von Bund und Ländern berührt? Inwieweit trifft gleiches für den geplanten Neubau der BAB 60 im Bereich des Landkreises Bad Kreuznach zu? Zu Frage 142: Es ist nicht beabsichtigt, auf den Neu- bzw. Ausbau der B 41 zwischen Bingen und Birkenfeld zu verzichten. Zu Frage 143: Für den geplanten Neubau der A 60 im Bereich des Landkreises Bad Kreuznach gibt es bisher keine Verzichtserklärungen. Über Bedarf und Dringlichkeit der A 60 sowie ggf. über die Trassenführung (Nord- oder Südvariante) wird der Deutsche Bundestag nach Abschluß der laufenden Bedarfsplan-Überprüfung entscheiden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 144) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, was aus ihrer Ankündigung geworden ist, in den europäischen Gremien in der Frage der Gebühren für Straßenbenutzung auf europäischen Fernstraßen zu einer gemeinsamen europäischen Regelung zu kommen, und wäre es nicht angesichts von Pressemeldungen — die von einer bevorstehenden Einführung von Autobahngebühren in Belgien sprechen — angebracht, im Europäischen Ministerrat wenigstens ein Stillhalten der EG-Partner in dieser Frage zu erreichen, um nicht eine endgültige und gemeinsame Lösung weiter zu erschweren? Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (EG) hat am 20. Februar 1978 einen Ausschuß für Verkehrsinfrastruktur eingesetzt, der über europäische Verkehrsinfrastruktur-Vorhaben von gemeinschaftlicher Bedeutung befinden soll. Auf Grund deutscher Initiative hat der Rat der EG außerdem am 23. November 1978 die EG-Kommission beauftragt, bis zum 1. Januar 1980 — einen Bericht über europäische Verkehrsinfrastruktur-Engpässe, die sog. „Engpaßanalyse", vorzulegen — mögliche Interventionsmodalitäten aufzuzeigen und für die späteren Arbeiten des Ausschusses — gemeingültige Bewertungskriterien für Verkehrsinfrastruktur-Vorhaben auszuarbeiten. Die Kommission wird bei der Ausarbeitung ihres Berichts durch das Bundesverkehrsministerium wirksam unterstützt. Nach Bekanntwerden (möglicher) belgischer Absichten, Autobahngebühren einzuführen, hat Bundesminister Gscheidle — wie auch bereits bei anderer Gelegenheit — seinem Kollegen in Brüssel am 15. August 1979 von nationalen Alleingängen abgeraten. Verkehrsminister Chabert ist gebeten worden, die gemeinschaftlichen Bemühungen im Rat der EG sowie auch die inzwischen angelaufenen Aktionen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) auf diesem Gebiet tatkräftig zu unterstützen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3158 Fragen 145 und 146) : Sind der Bundesregierung die Probleme bekannt, die im deutsch-dänischen Grenzgebiet auf Grund der Übernahme der Fährverbindung zwischen Havneby, Insel Römö (Dänemark), und List, Insel Sylt (Deutschland), von der Dänischen LindingerReederei durch die Flensburger Förde-Reederei im Mai 1979 entstanden sind, wie beurteilt sie diese, und welche Möglichkeiten sieht sie, um im Kontakt mit dänischen Behörden die seitdem bestehenden Beeinträchtigungen des Fährbetriebs zu beenden? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorfall im Hafen von Söby, Insel Aerö, am 24. Juni 1979, bei dem das deutsche Motorschiff „Seemöwe II" der Flensburger Förde-Reederei von 13594* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 dänischen Seeleuten geentert, die deutsche Bundesflagge niedergeholt und eine „Piratenflagge" gesetzt wurde? Zu Frage 145: Die Probleme im Fährverkehr Römö/Sylt sind der Bundesregierung bekannt. Die Deutsche Botschaft Kopenhagen steht in Kontakt mit den dänischen Behörden. Es handelt sich jedoch um einen Arbeitskampf, der nur auf dem üblichen Wege durch Verhandlungen der Tarifpartner beigelegt werden kann. Zu Frage 146: Die dänischen Behörden gewähren der deutschen Reederei polizeilichen Schutz; den geschilderten Fall MS „Seemöve II" in Soeby haben sie jedoch nicht verhindern können. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 147 und 148) : Sind der Bundesregierung die Bemühungen der Gewerkschaft OTV um Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer im privaten Güterverkehr (z. B. Speditionen, Autofernlasttransport, Busunternehmen) bekannt, und welche Überlegungen hat sie selber im Hinblick auf eine Änderung dieser Lage? Wird die Bundesregierung diese Lage (z. B. Regelarbeitszeiten von 70 bis 80 Stunden in der Woche, keine ordentliche Überstundenregelung, schlechte Bezahlung) bei der Erteilung von Güterfernverkehrsgenehmigungen berücksichtigen? Zu Frage 147: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die Gewerkschaft OTV um einen Neuabschluß des von ihr gekündigten Manteltarifvertrages bemüht. Sie beabsichtigt nicht, sich . in die laufenden Verhandlungen der Sozialpartner einzuschalten. Dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit wird durch die bestehenden Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausreichend Rechnung getragen. Die für Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten geltenden Bestimmungen schränken die Tarifautonomie weitgehend ein. So darf z. B. die wöchentliche Lenkzeit ohnehin 48 Stunden nicht überschreiten. Zu Frage 148: Voraussetzung für die Erteilung der Güterfernverkehrsgenehmigungen sind die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Die Überprüfung dieser Voraussetzungen obliegt den Genehmigungsbehörden der Länder, die für die Erteilung der Genehmigungen ausschließlich zuständig sind. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 149) Ist der Bundesregierung bekannt, daß entlang der französischen Autobahn in Richtung Spanien Rastplätze mit besonderen Zonen für Wohnwagen eingerichtet wurden, und beabsichtigt sie, auch an deutschen Bundesautobahnen solche Rastplätze zur Verhinderung, daß zu , lange Strecken ohne Schlaf an einem Stück gefahren werden, zu errichten? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es entlang der französischen Autobahn in Richtung Spanien Rastplätze mit besonderen Zonen für Wohnwagen gibt. Es kann sich dabei nur um Stellplätze für Caravan-Gespanne handeln, wie sie seit einigen Jahren auch auf deutschen Autobahnrastplätzen eingerichtet werden. Auf diesen Stellplätzen ist das einmalige Übernachten erlaubt. Anlage 80 Antwort des Pari. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 150 und 151) : Zieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit Energiesparmaßnahmen in Erwägung, den Gemeinden finanzielle Mittel für den Ausbau sogenannter Park-and-Ride-Plätze über die bisherige Bezuschussung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hinaus zur Verfügung zu stellen, und gegebenenfalls wann und in welcher Höhe? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei der Erstellung sogenannter Park-and-Ride-Plätze die Deutsche Bundesbahn stärker als bisher bei der Planung, Beschaffung von Gelände und gegebenenfalls auch bei der Finanzierung selbstverantwortlich tätig werden zu lassen, und wenn ja, welche? Zu Frage 150: Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz hinaus Mittel für den Bau von Park-andRide-Anlagen (P R-Anlagen) zur Verfügung zu stellen. Alle von den Gemeinden als erforderlich angesehenen Anlagen konnten auch bisher schon bezuschußt werden. Zu Fragen 151: Die Erstellung von P+R-Anlagen ist in erster Linie Aufgabe der Gemeinden. Die Deutsche Bundesbahn unterstützt die Gemeinden jedoch bereits seit langem bei der Planung und beim Bau von P+R-Anlagen und stellt entbehrliche Grundstücke kostenlos zur Verfügung. Alage 81 Antwort des Parl. Statssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 152, 153 und 161): Ist die Bundesregierung bereit, auf die äußerst schleppenden Umbauarbeiten am Bahnhofsgebäude Baden-Baden, die auch die Anschlußplanungen der Stadt Baden-Baden beeinträchtigen, im Sinne einer wesentlichen Beschleunigung Einfluß zu nehmen? Welchen Stand haben die Planungen der Bundesbahn-Schnelltrasse Mannheim—Basel erreicht, und wann soll die Trasse gegebenenfalls gebaut werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13595* Gibt es Fernämter, in deren Bereich mehrere Hundert Antragsteller schon mehr als 20 Monate auf ihren Fernsprechanschluß warten, und wie ist gegebenenfalls damit die öffentliche Aussage von Bundespostminister Gscheidle zu vereinbaren, die längste Wartezeit für die Einrichtung von Fernsprechanschlüssen betrage neun Monate? Zu Frage 152: Wie in der Fragestunde am 22. Juni 1979 (Plenarprotokoll 8/162, Anlage 50) mitgeteilt, sind die Rohbauarbeiten abgeschlossen ; die Ausbauarbeiten nehmen einen größeren Zeitraum in Anspruch (Fertigstellungstermin Ende 1980). Nach dem Bericht der Deutschen Bundesbahn (DB) behindern die derzeit von ihr im Empfangsgebäude Baden-Baden auszuführenden Bauarbeiten einschließlich der erforderlichen Baustelleneinrichtung den von der Stadt Baden-Baden beabsichtigten Umbau des Bahnhofsvorplatzes nicht. Andere Baumaßnahmen, die den Umbau des Bahnhofsvorplatzes beeinträchtigen oder behindern könnten, werden zur Zeit von der DB nicht ausgeführt. Zu Frage 153: Bei der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung wird zur Zeit geprüft, ob die Neubaustrecke (Karlsruhe—)Rastatt-Basel in den „Bundesverkehrswegeplan 80" (für die Jahre 1981-1990) aufgenommen wird. Mit einer Entscheidung ist noch 1979 zu rechnen. Die Deutsche Bundesbahn hat vorsorglich Planungsvorstellungen entwickelt, die sie derzeit mit den Regionalverbänden und den Gemeinden erörtert. Zu Frage 161: Es gibt keine Fernmeldeämter, in deren Bereich mehrere hundert Antragsteller schon mehr als 20 Monate auf ihren Fernsprechhauptanschluß warten. Ebensowenig hat Bundesminister Gscheidle behauptet, daß die längste Wartezeit für die Einrichtung von Fernsprechanschlüssen 9 Monate betrage. Nach dem Stand von Ende März 1979 betrug die Zahl der über 20 Monate auf einen Fernsprechhauptanschluß wartenden Antragsteller im gesamten Bundesgebiet nur 0,028 v. H. aller noch unerledigt vorliegenden Anträge. Diese rd. 150 Anträge liegen in wenigen, örtlich begrenzten Bereichen und erfordern außergewöhnlich umfangreiche Fernmeldebaumaßnahmen. Der Nettozugang an Fernsprechhauptanschlüssen, der im Jahre 1975 noch bei 678 000 lag, erreichte in den Jahren 1976 mit 1,385 Millionen Anschlüssen, 1977 mit 1,539 Millionen Anschlüssen und 1978 mit 1,564 Millionen Anschlüssen jeweils neue Rekordergebnisse. Bei dieser stürmischen Entwicklung war es nicht zu vermeiden, daß die Zahl der innerhalb von 4 Wochen nicht ausführbaren Anträge von 54 794 im Jahre 1975 auf 194 369 Anträge Ende Juni 1979 anstieg. Um diesem Trend entgegenzuwirken und die Warteliste drastisch zu verringern, hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen eine Reihe von gezielten Maßnahmen angeordnet. Dabei wird versucht, auch in schwierigen Einzelfällen die Wartezeit soweit wie möglich zu verkürzen und schwerpunktmäßig den Kunden zu helfen, die schon länger auf ihr Telefon warten. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 154 und 155) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, die auch vom Parlamentarischen Staatssekretär Mahne anläßlich seines Besuchs in Dillenburg am 30. August 1979 bekräftigt wurde, daß bei dem Bau der neuen Ortsdurchfahrt Dillenburg (Teilüberbauung der Dill) der B 277 die dem gegenwärtigen Planfeststellungsverfahren zugrunde liegende technische Lösung nicht mehr als realisierbar anzusehen sei? Wann und wie wird sie die entsprechenden Kontakte mit den zuständigen Behörden herstellen, um alternative Lösungen auf der Grundlage aktuellen Datenmaterials bald der Öffentlichkeit vorzustellen, so daß das dringend notwendige Projekt umgehend verwirklicht werden kann? Anläßlich meines Besuchs am 30. August 1979 in Dillenburg habe ich erklärt, daß für den Ausbau der B 277 in Dillenburg gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist und das Bundesverkehrsministerium in das schwebende Verfahren nicht eingreifen kann. Im Rahmen dieses Verfahrens, für das die hessische Straßenbauverwaltung allein zuständig ist, werden von dieser Straßenbauverwaltung zur Zeit alle möglichen Alternativlösungen — auch in städtebaulicher und ökologischer Hinsicht — überprüft. Der Bundesverkehrsminister hat den Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik als die zuständige Planfeststellungsbehörde um Mitteilung des Ergebnisses der Untersuchungen gebeten. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 156, 157 und 158) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Bau von Bundesstraßen prüfen zu lassen, ob Radfahrwege vorgesehen werden können? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Energieeinsparung, der Gesunderhaltung der Bürger und des aktiven Umweltschutzes Radwege zu fördern? Wird die Bundesregierung das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz so ändern, daß Radfahrwege unabhängig vom Straßenneubau gefördert werden? Zu Frage 156: Ja. Die Vorarbeiten für ein entsprechendes Programm sind eingeleitet. Bei den Obersten Straßenbaubehörden der Länder wird zur Zeit der Radwegebestand an Bundesstraßen kartografisch erhoben; dies wird wesentliche Grundlage für die weiteren Überlegungen sein. 13596* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Zu Frage 157: Ja. Der Kabinettsausschuß zur Prüfung weiterer Energiesparmaßnahmen hat dem Bundeskabinett Entsprechendes vorgeschlagen. Abgesehen von dem erwähnten Bundesstraßenprogramm soll gemeinsam mit den Ländern nach Möglichkeiten gesucht werden, den Fahrradverkehr im Landes- und Kommunalstraßenbereich zu verbessern. Zu Frage 158: Die Förderung des Fahrradwegebaus kann nicht nur im Zusammenhang mit Straßenneubaumaßnahmen gesehen werden. Eine Förderung des Radfahrwegebaus nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für bestehende GVFG-Straßen, d. s. innerörtliche Hauptverkehrsstraßen, verkehrswichtige Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz, verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen in zurückgebliebenen Gebieten und im Zonenrandgebiet sowie Straßen im Zusammenhang mit der Stillegung von Eisenbahnstrecken, ist nach Auffassung des Bundesministers für Verkehr schon jetzt möglich, wenn durch den Bau dieser Radfahrwege eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der von der Ausgliederung des Fahrradverkehrs betroffenen GVFG-Straße erreicht wird. Die Frage einer weitergehenden Förderung des Fahrradwegebaus wird auf Vorschlag des Bundesministers für Verkehr auf der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden erörtert. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerstein ,(CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 159) : Ist die Bundesregierung bereit, auch die vom Deutschen Kinderschutzbund geplante Einrichtung eines Sorgentelefons für Kinder vom Zeittakt auszunehmen? Die Deutsche Bundespost sieht keine Möglichkeit, die in Verbindung mit der Einführung des neuen Tarifsystems vorgesehene Sonderregelung für die Telefonseelsorge und soziale Beratungsdienste auf weitere Hilfsorganisationen auszudehnen. Wollte die Deutsche Bundespost im vorliegenden Falle eine Ausnahme machen, so müßte dies im Interesse der Gleichbehandlung auch in den gleichgelagerten oder vergleichbaren Fällen geschehen. Dies wiederum läßt sich nicht vertreten, weil die Deutsche Bundespost dafür ihre Fernsprechkunden mit Kostenanteilen für soziale Leistungen belasten müßte, die nicht zu den unmittelbaren gesetzlich festgelegten Aufgaben der Deutschen Bundespost gehören. Die für die Telefonseelsorge vorgesehene Sonderregelung mit jeweils einer Sonderdienstrufnummer für die evangelische bzw. katholische Telefonseelsorge und eine für die sozialen Beratungsdienste der Freien Wohlfahrtspflege ist so gestaltet, daß sie bei entsprechender Organisation durch die Träger der Telefonseelsorge eine nahezu lückenlose Flächenbetreuung ermöglicht, Der Deutsche Kinderschutzbund ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, für dessen soziale Beratungsdienste eine Sonderdienstrufnummer vorgesehen ist. Inwieweit eine Einbeziehung des Sorgentelefons für Kinder in eine dieser Sonderregelungen in Betracht kommt, ist mit den zuständigen Trägern zu klären. Anlage 85 Antwort des Pari. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 160) : Teilt der Bundesverkehrsminister die Auffassung, daß bei der künftigen Festlegung des Nahbereichs des Fernsprechortsnetzes Feuchtwangen (Mittelfranken) angesichts der verwaltungsmäßigen und geschäftlichen Beziehungen zur Regierungshauptstadt von Mittelfranken, Ansbach, auch deren Ortsnetz noch im Nahbereich von Feuchtwangen erreicht werden sollte, und ist der Bundesverkehrsminister bereit, dafür Sorge zu tragen, daß aus diesen Gründen die 20-Kilometer-Grenze bei der Einteilung des Nahbereichs für das Fernsprechortsnetz Feuchtwangen auf 30 Kilometer ausgedehnt wird? Mit der Einführung des Nandienstes verfolgt die Deutsche Bundespost im wesentlichen zwei Ziele: — Durch die fast überall durchgeführte Gebiets- und Gemeindereform sind in der Regel größere Gemeinden entstanden, so daß vielfach Ferngespräche zu den Gemeindeverwaltungen geführt werden müssen. Diese nachteilige Situation wird durch die Einführung des Nandienstes behoben. — Wegen der unterschiedlichen flächenmäßigen Ausdehnung und Teilnehmerzahlen der Ortsnetze differiert heute der Anteil der Ortsgespräche am Gesamtgesprächsaufkommen sehr stark. Nach Einführung des Nandienstes wird sich der Anteil der zur niedrigsten Gebühr herstellbaren Gespräche durch eine gleichmäßigere Flächenausdehnung der Nahbereiche und eine Angleichung der Anzahl der Fernsprechteilnehmer in den Nahbereichen in wesentlich geringerem Maße unterscheiden. Diese Zielsetzungen werden auch für das Ortsnetz und die Gemeinde Feuchtwangen/Mittelfranken erfüllt. Ein Abweichen von den bundeseinheitlich festgelegten Gestaltungsgrößen der Nahbereiche würden neue Ungerechtigkeiten und Berufungsfälle schaffen. Daher gibt es für Ausnahmen von diesen Bildungsregeln wegen der notwendigen Einheitlichkeit der Tarifstruktur im Bundesgebiet keinen Spielraum. Unbeschadet dessen wird die Deutsche Bundespost zum Nutzen der Kunden weiterhin bemüht sein, auch nach Einführung des Nandienstes die Tarifgestaltung der fortschreitenden technischen Entwicklung anzupassen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 162) : Welche Kosten werden voraussichtlich dem Bundespostministerium entstehen, wenn der Neubau für die Verwaltung der Postverwaltung Soltau-Fallingbostel in Soltau entsteht, und welche Kosten würden für diesen Bau in Walsrode auftreten? Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, in Soltau ein neues Postamt für den Betriebs- und Verwaltungsdienst zu bauen. Mit großer Wahrscheinlichkeit kann mit einem Baubeginn im Rechnungsjahr 1981 gerechnet werden. Nach heutiger Schätzung werden die Baukosten etwa 4 Millionen DM betragen. Bezüglich der Unterbringung des Verwaltungsdienstes in Walsrode — für die Deutsche Bundespost besteht diese Alternative nicht mehr — läßt sich sagen, daß die Kosten für eine neue Baumaßnahme in Walsrode mit Sicherheit höher sind als die anteiligen Kosten bei dem geplanten Bau in Soltau. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 165 und 166) : Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung vor, inwieweit sich das Problem der sogenannten Gemengelagen, d. h. dem engen Nebeneinander von gewerblichen Anlagen und Wohnbebauungen, auch im Verhältnis landwirtschaftlicher Betriebe zur Wohnbebauung stellt, und ist die Bundesregierung bereit, die Frage der Sicherung und Verstärkung des Bestandschutzes landwirtschaftlicher Betriebe in die vom Deutschen Bundestag mit Entschließungsantrag vom 16. Mai 1979 (Drucksache 8/2885) erbetene Überprüfung der Gemengeproblematik einzubeziehen sowie gegebenenfalls auch bereits insoweit gesetzliche Lösungsvorschläge vorzulegen? Ist die Bundesregierung bereit, in die von ihr zur Unterstützung ihrer diesbezüglichen Arbeiten gebildete Sachverständigenkommission auch mit den Problemen vertraute Personen aus dem Bereich der Landwirtschaft zu berufen? Zu Frage 165: Die Bundesregierung untersucht im Zusammenhang mit der Prüfung der städtebaurechtlichen Probleme in Gebieten mit engem Nebeneinander von gewerblichen Anlagen und Wohnsiedlungen (Gemengelagen) auch die Fragen der Erhaltung und Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Betrieben. Zur Lösung der hier bestehenden Probleme hat die Bundesregierung allerdings schon durch die am 1. Oktober 1977 in Kraft getretene 2. Novelle zur Baunutzungsverordnung beigetragen. Durch diese Novelle ist sichergestellt worden, daß die Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohngebäude einen Vorrang vor anderer Bebauung, z. B. Wohnbebauung haben; d. h., in Dorfgebieten haben die dortigen Bewohner die von den landwirtschaftlichen Betriebsstellen ausgehenden Störungen grundsätzlich hinzunehmen. Dies gilt auch für Dorfgebiete, in denen Bebauungspläne nicht bestehen. Nach neueren gerichtlichen Entscheidungen kann sich ein im Außenbereich gelegener landwirtschaftlicher Betrieb gegen ein ihn benachteiligendes Heranrücken von Wohnbebauung wenden. Die städtebaurechtlichen Probleme bei der Sicherung und Weiterentwicklung landwirtschaftlicher Betriebe waren auch Gegenstand der vom Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau im Herbst 1978 veranlaßten und von der Gesellschaft für Wohnungs- und Siedlungswesen, Hamburg, inzwischen durchgeführten Untersuchung „Zur planungsrechtlichen Situation von Standorten industrieller und gewerblicher Anlagen in Nachbarschaft zu Wohnnutzungen". Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden bei der Prüfung der Gesamtproblematik der „Gemengelagen" mit berücksichtigt. Zu Frage 166: Die vom Bundesminister für Raumordung, Bauwesen und Städtebau einberufene Sachverständigenkommission wird sich zunächst mit den städtebaurechtlichen Problemen und Lösungsmöglichkeiten befassen, die sich auf das Nebeneinander von Wohnbebauung und industriellen bzw. gewerblichen Nutzungen beziehen. Die Bundesregierung wird in die Kommission auch Personen aus dem Bereich der Landwirtschaft berufen, sobald die hier interessierenden Probleme erörtert werden. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 167, 168, 169 und 170): Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung in Ergänzung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Wohnungspolitik als Eigentumspolitik (Drucksache 8/3089) den Beitrag der sogenannten Mietkaufmodelle zur Förderung des Wohneigentums in den letzten Jahren? Haben sich die Mietkaufmodelle im Verlauf des Struktur- und konjunkturbedingten Einbruchs der Wohnungsbautätigkeit nach 1972 als ein stabilisierender Faktor erwiesen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die hierdurch initiierten Bauinvestitionen und deren Multiplikatoreffekt? Hält die Bundesregierung die sogenannten Mietkaufmodelle für geeignete Instrumente, jungen Familien ohne ausreichendes Eigenkapital den Erwerb von Wohneigentum kurz bzw. mittelfristig und unter Vermeidung ansonsten zwangsläufiger Baupreissteigerungen zu ermöglichen? Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich und im Vergleich zu anderen Formen der Investitionsförderung (Energie, Umweltschutz, Zonenrand, Berlin usw.) bzw. Konjunkturankur- 13598* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 belung das steuerrechtliche Konzept der sogenannten Mietkaufmodelle, und beabsichtigt sie, aufgetretene steuerrechtliche Zweifelsfragen abzuklären? Zu Fragen 167 und 168: Mangels statistischer Unterlagen können keine Angaben über Anzahl und Investitionsvolumen der nach Mietkaufmodellen errichteten Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gemacht werden. Es ist daher auch nicht möglich, zu beurteilen, ob die Mietkaufmodelle sich für die Wohnungsbautätigkeit nach 1972 als stabilisierender Faktor erwiesen haben und wie hoch die hierdurch initiierten Bauinvestitionen und deren Multiplikatoreffekt zu veranschlagen sind. Zu Frage 169: Allgemein kann man sagen, daß auch Mietkaufmodelle geeignete Instrumente sein können, „jungen Familien ohne ausreichendes Eigenkapital den Erwerb von Wohneigentum kurz- bzw. mittelfristig und unter Vermeidung ansonsten zwangsläufiger Baupreissteigerungen zu ermöglichen" . Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang z. B. die bereits seit Jahrzehnten von der Wohnungswirtschaft praktizierten kombinierten Kaufanwartschafts- und Nutzungsverträge, bei denen der Kaufanwärter von Anfang an die Stellung eines wirtschaftlichen Eigentümers erhält. Im Ergebnis soll mit solchen Modellen dasselbe erreicht werden, wie mit den seit jüngster Zeit in der Offentlichkeit diskutierten „dynamischen Baufinanzierungen". Zu Frage 170: Das zur größtmöglichen Steuerminderung entwickelte steuerrechtliche Konzept der Mietkaufmodelle beruht auf dem von der Finanzverwaltung anerkannten Bauherrenmodell, das durch ein unwiderrufliches Verkaufsangebot des Bauherrn an den Mietkäufer ergänzt wird. Weil regelmäßig bis zum Zeitpunkt der Annahme des Verkaufsangebots durch den Mietkäufer keine positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß der Bauherr wegen der von vornherein befristeten Eigentümerstellung nicht die Absicht hat, sich eine Einkunftsquelle zu verschaffen, aus der die nachhaltige Erzielung eines — wenn auch bescheidenen — Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten objektiv möglich ist. Die steuerrechtlichen Fragen des Mietkaufmodells sind zusammen mit den Finanzministern der Länder erörtert worden. Ein das Ergebnis der Erörterung zusammenfassendes Schreiben des Bundesministers der Finanzen wird gegenwärtig vorbereitet und anschließend im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Zwischen dem steuerrechtlichen Konzept der Mietkaufmodelle und Fragen der Investitionsförderung oder der Konjunkturbelebung bestehen nach Auffassung der Bundesregierung keine Zusammenhänge. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordenten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 171 und 172): In welchem organisatorischen Rahmen und — gegebenenfalls — nach welchen Kriterien und Richtlinien werden innerhalb der Bundesregierung die Raumordnungs-, Landschafts- und Umweltschutzpolitik koordiniert? Welche konkreten Ergebnisse hat — gegebenenfalls — die gegenseitige Abstimmung dieser Politiken bisher gezeitigt? Zu Frage 171: Für die Koordination ihrer Raumordnungspolitik mit anderen raumordnungsrelevanten Politikbereichen, insbesondere auch mit der Landschafts- und Umweltschutzpolitik, hat die Bundesregierung vor allem den Interministeriellen Ausschuß für Raumordnung (IMARO) und den Kabinettausschuß für Raumordnung und Städtebau vorgesehen. Der IMARO ist ein Ausschuß der Bundesministerien auf Referentenebene, dem alle Ressorts — außer dem Auswärtigen Amt — angehören. Dem Kabinettausschuß für Raumordnung und Städtebau gehören diejenigen Bundesminister an, deren Geschäftsbereich mit raumordnungspolitischen Fragen regelmäßig und nicht nur unwesentlich betroffen sind (Vorsitz: Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau). Derzeitige ständige Mitglieder sind: Bundesminister des Innern, Bundesminister der Finanzen, Bundesminister für Wirtschaft, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bundesminister für Arbeit und Soziales, Bundesminister der Verteidigung, Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Bundesminister für Verkehr. Darüber hinaus ist beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ein Beirat für Raumordnung gebildet, dem sachverständige Vertreter aus Wissenschaft und Verwaltung angehören. Der Beirat hat die Aufgabe, den Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in Grundsatzfragen der Raumordnung zu beraten. Mit den Ländern werden grundsätzliche Fragen der Raumordnung und Landesplanung und damit zusammenhängende Politikbereiche in der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) erörtert. Die von der MKRO gefaßten Empfehlungen und Beschlüsse sind ebenfalls mit Grundlage bei raumordnungspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung. Die Koordination der Landschaftspolitik innerhalb der Bundesregierung erfolgt entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien unter Beachtung hier z. B. des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege von 1976. Die Koordination der Umweltpolitik wird vor allem durch den ständigen Abteilungsleiterausschuß für Umweltfragen und den Kabinettausschuß für Umweltfragen durchgeführt. In der Umweltministerkonferenz wird die Umweltpolitik zwischen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13599e Bund und Ländern koordiniert. Grundlage hierfür bildet das Umweltprogramm von 1971 und der Umweltbericht der Bundesregierung von 1976. Als Grundlage für die raumordnungspolitische Beurteilung von Planungen und Maßnahmen dient das Bundesraumordnungsprogramm (BROP) von 1975. Dieses Programm konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Raumordnungsgesetzes des Bundes unter dem Aspekt einer langfristigen und großräumigen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in ihrer Gesamtheit. Zu seiner Fortschreibung hat sich die Bundesregierung im Raumordnungsbericht (BT-Drucksache 8/2378) geäußert. Raumordnungs-, Landschafts- und Umweltpolitik werden in hohem Maße durch die Bundesländer verwirklicht. Die Abstimmung der Programme und Pläne der Bundesländer mit dem Bund stellt sicher, daß die Ziele der Raumordnungs-, Landschafts- und Umweltpolitik auch im jeweiligen Landesbereich für das Bundesgebiet in seiner Gesamtheit verwirklicht werden. Zu Frage 132: Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag insbesondere in ihren regelmäßigen Raumordnungsberichten über konkret durchgeführte und geplante raumbedeutsame Maßnahmen. Im Raumordnungsbericht 1978 hat die Bundesregierung eine Bilanz über die seit Verabschiedung des Bundesraumordnungsprogramms 1975 durchgeführte Koordinierung der raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen aufgestellt. Der Bericht ist dem Deutschen Bundestag im Dezember 1978 zugeleitet worden (BT-Drucksache 8/2378). Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 173): Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für die Erstellung des geplanten Kohlekraftwerks Weitefeld im Kreis Altenkirchen die Folgewirkungen auf die bisherige Siedlungs- und Erwerbsstruktur berücksichtigt werden und entsprechende Programme zur Lösung von Umstellungsproblemen entwickelt werden? Auf Antrag des Kraftwerkbetreibers wird z. Zt. das sog. raumplanerische Verfahren für das am Standort „Weitefeld", Landkreis Altenkirchen, geplante Kohlekraftwerk durchgeführt; dieses Verfahren richtet sich nach Landesrecht. Die Bundesregierung wird in diesem Verfahren nicht beteiligt und hat somit keine Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie wurde allerdings gemäß § 4 Abs. 5 Raumordnungsgesetz bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz und des regionalen Raumordnungsplanes „Westerwald" beteiligt. In diesen Plänen ist das Vorhaben jedoch nicht ausgewiesen. Anlage 91 Antwort des Bundesministers Franke auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 174): Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür gewonnen, daß die „DDR" Deutsche wegen angeblicher Spionage deshalb mit hohen Strafen belegt, um sie später gegen verurteilte Spione in der Bundesrepublik Deutschland austauschen zu können? Auf Ihre Frage teile ich mit, daß der Bundesregierung keine Anhaltspunkte vorliegen, die eine solche Annahme rechtfertigen würden. Anlage 92 Antwort des Bundesministers Franke auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 175 und 176): Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Kirchen in der DDR Personen die Übernahme in ein Dienstverhältnis verweigern mußten, weil sie einen Antrag auf Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gestellt hatten? Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Schutzpflicht gegenüber den betroffenen Bürgern bei der DDR interveniert bzw. mit ihr darüber verhandelt, daß in den letzten Jahren zunehmend Vermögenssanktionen gegen Personen verhängt werden, die entweder schon immer im Bundesgebiet lebten oder aber die DDR spätestens bis 10. Juni 1953 aus der Sicht der DDR „legal" verlassen hatten und — dies gilt für beide Personengruppen. — damals schon Grundbesitz in der DDR besaßen? Zu Frage 175: Gesicherte Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Ihrer Frage nicht vor. Allerdings ist bei Übersiedlungsanträgen in zwei Fällen von hiesigen Angehörigen mitgeteilt worden, daß kirchliche Stellen auf entsprechende Bewerbungen hin bedeutet haben sollen, sie dürften angesichts des Übersiedlungsverfahrens keine Beschäftigung vergeben. Sollten Ihnen konkretere Hinweise in dieser Hinsicht vorliegen, wäre ich dankbar, wenn Sie mir diese Informationen zur Verfügung stellen könnten. Zu Frage 176: Die Bundesregierung hat sich in den zurückliegenden Jahren wiederholt und mit großem Nachdruck gegen die verschärfte Anwendung der aus den frühen 50er Jahren stammenden Bestimmungen gewandt, durch welche das dort befindliche Vermögen von Westeigentümern „in den Schutz und die vorläufige Verwaltung der Organe der DDR" gestellt wurde. Die DDR hat diese Verstöße mit dem Hinweis beantwortet, diese Vermögenswerte gehörten zu den im Protokollvermerk zum Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 genannten Vermögensfragen, die wegen der unterschiedlichen Rechtspositionen nicht geregelt werden konnten. Eine grundsätzliche Änderung sei erst möglich, 13600* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 wenn in entsprechenden Verhandlungen Einigung zu diesen Fragen erzielt werde. Die Aussichten auf erfolgversprechende Verhandlungen über Vermögensfragen haben sich zwischenzeitlich leider nicht verbessert. Anlage 93 Antwort des Bundesministers Franke auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 177 und 178): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, bei der DDR darauf hinzuwirken, die teilweise mehr als verdoppelte Erhöhung der Gebühren für Leistungen im Veterinärwesen für Tiertransporte von und durch die DDR abzuschaffen oder erheblich zu reduzieren? Wann ist die Bundesregierung von der beabsichtigten Regelung der drastischen Erhöhung durch wen informiert worden, und wie hat sie reagiert? Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland wurde von der DDR am 14. August 1979 über eine Änderung der Bestimmungen der DDR über Gebühren für Leistungen des Veterinärwesens im grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren, tierischen Erzeugnissen und Rohstoffen unterrichtet. Die Höhe der Gebühren wurde durch die am 15. August 1979 im Gesetzblatt der DDR veröffentlichte 'entsprechende Anordnung vorn 25. Juli 1979 bekannt. Das jetzt erreichte Gebührenniveau der DDR bewegt sich zwar noch im Rahmen dessen, was auch international üblich ist. Der Transitverkehr von und nach Berlin (West) wird dadurch aber in besonderer Weise betroffen. Wegen der Problematik im Transitverkehr von und nach Berlin (West) ist die Regelung am 6. September 1979 in der Transitkommission auf Antrag der Delegation der Bundesrepublik Deutschland behandelt worden. Die DDR hat sich zu einer Änderung ihrer Bestimmungen im Transitverkehr jedoch nicht bereit erklärt. Auch unsere Ständige Vertretung hat die Angelegenheit gegenüber der DDR aufgenommen. Anlage 94 Antwort des Bundesministers Franke auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 179, 180 und 181): Welches ist der derzeitige Stand der innerdeutschen Gespräche über den Abschluß der im Grundlagenvertrag vorgesehenen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung über die Erweiterung des gegenseitigen Bezugs von Büchern und Zeitschriften, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit deren Zustandekommen? Welches ist der gegenwärtige Stand der innerdeutschen Gespräche über den Abschluß der im Grundlagenvertrag vorgesehenen Regierungsabkommen zwischen der Bundesregierung und der DDR-Regierung über die Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Zustandekommen dieser Abkommen? Sind die jüngsten Verschärfungen der DDR-Strafgesetze nach Auffassung der Bundesregierung mit den Absichtserklärungen der KSZE-Schlußakte von Helsinki in Einklang zu bringen, und was hat die Bundesregierung verneinendenfalls unternommen, um die DDR zur Zurücknahme dieser gesetzgeberischen Maßnahme zu veranlassen, bzw. was wird sie zu diesem Zweck veranlassen? Zu Frage 179: Die Problematik der Erweiterung des gegenseitigen Bezugs von Büchern, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehproduktionen ist im Zusammenhang mit den allgemeinen Schwierigkeiten im kulturellen Austausch zwischen beiden deutschen Staaten zu sehen. Deshalb ist diese Thematik in Verbindung mit den Verhandlungen über ein Kulturabkommen angesprochen worden. Zu sachlichen Fortschritten ist es bisher in den Verhandlungen nicht gekommen. Letztlich liegt dies in der grundsätzlich unterschiedlichen Auffassung beider Staaten über die Funktion der Massenmedien. Im Verlagswesen, beim Austausch und An- und Verkauf von Film- und Fernsehproduktionen hat sich in den letzten Jahren aber auf fachlicher Ebene trotz der bestehenden politischen Schwierigkeiten hinsichtlich eines entsprechenden Vertragsabschlusses die Zusammenarbeit verbessert. Zu Frage 180: Der Umfang der kulturellen Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten ist nicht unbedeutend, aber entspricht bei weitem nicht dem in beiden Staaten vorhandenen Bedürfnis nach Kontakten gerade auf diesem Gebiet. Die DDR war bisher nicht bereit, diese Wünsche nach einem breiteren kulturellen Austausch zu berücksichtigen und hat die Verhandlungen über ein Kulturabkommen mit der Forderung nach Herausgabe von Kulturgütern der Stiftung Preußischer Kulturbesitz belastet. Es ist bisher noch nicht gelungen, die Stagnation in den Kulturverhandlungen zu überwinden. Jedoch bestehen auf verschiedenen Gebieten kulturelle Kontakte, z. B. im Archivwesen, bei Bibliotheken, in Literatur und Buchhandel sowie durch Gastspiele von Bühnen und Orchestern. Die Bundesregierung bemüht sich weiterhin um Verbesserungen gerade auf dem Gebiet der kulturellen Beziehungen zur DDR — in diesem Zusammenhang darf ich an die vom 14. September bis 3. Oktober 1979 in Köln stattfindende Ausstellung zum Thema „Photographie in der Deutschen Demokratischen Republik" erinnern —. Eine Prognose über das Zustandekommen der angestrebten Vereinbarungen ist jedoch nicht möglich. Zu Frage 181: Die Bundesregierung hat mit Sorge die Änderung des Strafrechts in der DDR zur Kenntnis genommen. Zwar ist noch offen, in welcher Weise das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. Juni 1979 in der Praxis angewandt wird, jedoch sind zahlreiche der neuen Bestimmungen — insbesondere im Bereich der Meinungsfreiheit — nicht mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Einklang zu bringen und damit auch nicht mit dem VII. Prinzip der KSZE-Schlußakte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13601* Die Bundesregierung beobachtet die weitere Entwicklung sehr aufmerksam. Sie weist jedoch darauf hin, daß es außerhalb ihrer Macht steht, die DDR gegen deren Willen zur Zurücknahme von gesetzgeberischen Maßnahmen zu zwingen. Gleichwohl bleibt es wesentliches Ziel der Bundesregierung, die Verwirklichung der Menschenrechte durchzusetzen. Dies gilt auch und besonders für die Deutschen in der DDR. Anlage 95 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 182 und 183) : Muß die vom Bundesforschungsminister Dr. Hauff auf der UNO-Wissenschafts- und Technologiekonferenz in Wien abgegebene Erklärung hinsichtlich eines technologischen Transfers in die Entwicklungsländer dahin gehend verstanden werden, daß die Bundesrepublik Deutschland ihr know-how praktisch unentgeltlich zur Verfügung stellen soll, und wie wäre gegebenenfalls eine solche Absicht mit dem früher einmal von Bundeskanzler Schmidt vertretenen Standpunkt in Übereinstimmung zu bringen, daß die Bundesrepublik Deutschland in einer angemessenen Zukunft hauptsächlich „Blau-Pausen" exportieren werde, um damit ihre Importe finanzieren zu können? Glaubt die Bundesregierung, daß Entwicklungsländer ohne eine eigene wissenschaftlich-technologische Binnenstruktur überhaupt in der Lage sind, die Patente der Bundesrepublik Deutschland zu verwerten, und besteht nicht andererseits die Gefahr, daß sogenannte reiche Schwellenländer dieses know-how praktisch unentgeltlich übernehmen, damit erhebliche Entwicklungskosten sparen und mit den langjährigen deutschen Forschungsergebnissen unsere Konkurrenten auf dem Weltmarkt werden? Meine Ausführungen auf der VN-Wissenschafts- und Technologiekonferenz für Entwicklung in Wien können nicht so verstanden werden, daß die Bundesrepublik Deutschland ihr Know-how den Entwicklungsländern unentgeltlich zur Verfügung stellen wird. Das gilt gleichermaßen für Schwellenländer. Ein entscheidender Teil des Technologietransfers in Entwicklungsländer erfolgt ohnehin über privatwirtschaftliche Unternehmen sowie durch den Abschluß von Verträgen zur Übertragung oder Lizenzierung von gewerblichen Schutzrechten und Know-how. Dabei ist es Aufgabe der Vertragspartner, eine angemessene Gegenleistung für den Transfer von Know-how und Technologien zu vereinbaren. Auch soweit sich Know-how und Technologien im Eigentum der deutschen öffentlichen Hand befinden, muß im Einzelfall geprüft werden, inwieweit sie Entwicklungsländern, z. B. im Interesse der Schaffung günstigerer Voraussetzungen für eine wissenschaftliche oder industrielle Kooperation, ohne direkte Gegenleistung überlassen werden sollen. Die Bundesregierung hat verschiedentlich wie auch in Wien betont, daß die Schaffung einer ausreichenden wissenschaftlichen und technologischen Infrastruktur in den Ländern der Dritten Welt die entscheidende Voraussetzung für einen erfolgreichen Technologietransfer und für die optimale Nutzung von in Industrieländern entwickelten Technologien für die eigene Entwicklung ist. Sie ist bereit, die Entwicklungsländer beim Ausbau dieser Infrastruktur zu unterstützen. Rund ein Drittel unserer technischen Hilfe dient der Verstärkung der wissenschaftlich-technologischen Infrastruktur. Durch den Aufbau ihrer Infrastruktur sollen die Entwicklungsländer in die Lage versetzt werden, im Ausland entwickelte Technologien zu bewerten, auszuwählen, anzuwenden und weiterzuentwickeln. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Frage 184) : Bedeutet die Passage im Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland", Seite 93, „ ... In älteren Studien oder in ausländischen Studien, etwa aus der DDR, kann man vermuten, daß ...", daß sich die Politik der Bundesregierung in einem zentralen Punkt, nämlich in der bisher eingenommenen Haltung, die DDR könne für uns kein Ausland sein, absichtlich oder versehentlich geändert hat, und ist in einer so zentralen Frage ein Versehen überhaupt möglich? Der Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" enthält auf Seite 93 den folgenden Satz: „In älteren Studien oder in ausländischen Studien, etwa aus der DDR, kann man vermuten, daß Personen auf Schichtarbeitsplätzen zu finden sind, die die geforderte Anpassungsleistung unfreiwillig, nur unter ökonomischem Zwang erbringen." Der Hinweis auf die DDR kann sich nach Auffassung der Bundesregierung auch auf die „älteren Studien" beziehen. Die Bundesregierung betrachtet jedenfalls die DDR nicht als Ausland. Sie hat ihre Haltung insofern weder absichtlich noch versehentlich geändert. Ihre Frage wird jedoch zum Anlaß genommen werden, die in meinem Auftrag die Forschungsarbeiten betreuende Dienststelle nochmals darauf hinzuweisen, daß sie bei der Abnahme von Forschungsberichten den hier angesprochenen Gesichtspunkt beachtet. Anlage 97 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 185 und 186) : Trifft es zu, daß sich die Bundesregierung mit einem Zuschuß von 80 Millionen DM an den Kosten für die Demontage des stillgelegten Kernkraftwerks Niederaichbach beteiligen will, wie die Presse berichtet? Worin sieht die Bundesregierung gegebenenfalls den „Modellfall" beim Abbruch dieses Kernkraftwerks? Zu Frage 185: Es trifft zu, daß die Bundesregierung sich aus Gründen der Forschung an den Kosten für Demontage und Abbruch des ersten stillgelegten Kernkraftwerkes Niederaichbach beteiligen wird. Diese Kosten werden zur Zeit mit rund 67 Millionen DM veranschlagt. 13602* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Das Projekt wird in zwei Phasen durchgeführt. Die Phase I beschäftigt sich mit der Planung und Genehmigung des Abbruches, die Phase II beinhaltet die eigentlichen Abbrucharbeiten. Haushaltsmäßig hat die Bundesregierung jetzt über ihre Beteiligung an der Phase I entschieden. Die Kosten der Phase I betragen rund 10 Millionen DM. Hieran beteiligt sich die Bundesregierung mit 50 %, wie bei Forschungsvorhaben üblich. Zu Frage 186: Beim Betrieb von Kernkraftwerken entsteht durch die ionisierende Strahlung Radioaktivität in den Strukturteilen des Primärkreislaufes und teilweise auch in den Betonabschirmungen des Primärkreislaufes. Die Überführung der in den Strukturteilen und im Beton enthaltenen radioaktiven Stoffe in eine endlagerfähige Form ist daher eine Teilaufgabe der Entsorgung von Kernkraftwerken. Erfahrungen hinsichtlich der Beseitigung von Kernkraftwerken liegen bisher in der Bundesrepublik Deutschland nicht und im Ausland nur im begrenzten Umfang vor. Der durch das Atomgesetz vorgeschriebene Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren radioaktiver Strahlung gebietet es daher, Techniken und Verfahren hierfür zu entwickeln. Das Kernkraftwerk Niederaichbach eignet sich hierfür in besonderer Weise, da die Anlage insgesamt nur 13 Vollasttage in Betrieb war und somit die radioaktive Verseuchung des Primärkreislaufes noch sehr gering ist. Unter diesen erleichterten Bedingungen können daher Techniken und Verfahren für die Beseitigung von Kernkraftwerken ohne Gefährdung für die Beschäftigten und die Umgebung besser erprobt werden, als dies an einer Anlage dieses Kernkraftwerkes möglich wäre, die über längere Zeit in Betrieb war. Beim Kernkraftwerk Niederaichbach handelt es sich um eine Anlage, die als Prototyp der inzwischen aufgegebenen Entwicklungslinien eines schwerwassermoderierten und mit Kohlendioxyd gekühlten Kernkraftwerks von 100 MW mit Unterstützung des Bundes errichtet wurde. Die Bundesregierung wird durch ihre Beteiligung an den Stilllegungskosten ihre Verantwortung für die Entwicklung von Technologien zur sicheren Entsorgung von Kernkraftwerken gerecht. Anlage 98 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff. auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 187 und 188) : Ist der .Bundesregierung bekannt, welche Projekte zur Gewinnung von Energie aus Hausmüll, Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftlichen Abfällen geplant und schon in Betrieb gegangen sind, und wie beurteilt sie solche Projekte? Werden solche Projekte als Pilotanlagen von der Bundesregierung gefördert, und gegebenenfalls in welchem Umfang und mit welchen Zielsetzungen? Zu Frage 187: Zur Zeit wird in der Bundesrepublik Deutschland in mehr als 40 Großanlagen der Müll von mehr als einem Viertel der Gesamtbevölkerung verbrannt. Neben Hausmüll werden in den meisten Anlagen Sperrmüll aus Haushaltungen, Gewerbeabfälle aus Kleinbetrieben, Handel und Verwaltungen, brennbarer Industriemüll und in geringem Maße auch Klärschlamm gemeinsam ,verbrannt. Städte und Siedlungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern sind zu etwa 75 °/o an Müllverbrennungsanlagen angeschlossen. In fast allen Anlagen wird der Wärmeinhalt des Mülls zur Dampferzeugung genutzt. In den größeren Anlagen wird überwiegend Dampf zur Stromerzeugung, teilweise kombiniert mit Fernheizung, verwendet. In kleineren Anlagen wird der Dampf direkt für Heizzwecke genutzt. Infolge der starken Zunahme des Verpackungsmaterials im Hausmüll stieg dessen Heizwert um rund 400 kJ/kg je Jahr auf Werte von 6 000 bis 8 400 kJ/kg. Das thermische Wärmeenergiepotential des Mülls erreicht damit einen rechnerischen Wert von etwa 10 Millionen t SKE pro Jahr und entspricht . damit rund 2,5 % des Primärenergiebedarfs in der Bundesrepublik Deutschland. In der energetischen Bewertung ist jedoch zu berücksichtigen, daß durch Sammlung, Transport, Vorsortierung, Entsorgung u. ä. erhebliche Energiemengen verbraucht werden, so daß in der Energiebilanz die Müllverbrennung keinen nennenswerten Beitrag zur Energieversorgung leisten kann. Dennoch kann sich im Einzelfall (z. B. beim Rohstoffrückgewinnungszentrum Herten/Ruhr) ein nennenswerter Beitrag zum Gesamtenergiebedarf eines industriellen Unternehmens ergeben. Darüber hinaus ist die Brennstoffgewinnung am Müll mit einer erheblichen Einsparung an Deponievolumen verbunden. Die Entwicklung der Müllverbrennung in der Bundesrepublik Deutschland wurde in erster Linie durch die Notwendigkeit geprägt, hygienische Lösungen der Abfallbeseitigung zu schaffen. Die Möglichkeiten der Müllwärmeausnutzung durch Eingliederung in die Kraft- und Wärmewirtschaft wurden dabei weitgehend genutzt, standen aber nicht im Vordergrund. Zu Frage 188: Ende 1974 wurde bezugnehmend auf das Umweltprogramm von 1971 sowie das Abfallwirtschaftsprogramm von 1975 der Bundesregierung vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und der Mitwirkung des Umweltbundesamtes das Förderungsprogramm „Neue Verfahren der thermischen Abfallbehandlung" initiiert. Damit soll die Entwicklung neuer Technologien der thermischen Abfallbehandlung gefördert werden. Die Ziele des Programms sind: — Die Verfahren sollen die Rückgewinnung von Energie- und/oder Rohstoffen ermöglichen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 13603* — Die Verfahren sollen den Bau von weitgehend unkomplizierten Anlagen ermöglichen, die auch bei geringeren Durchsatzleistungen kostengünstig arbeiten und daher für den Einsatz in kleineren Einzugsgebieten in Frage kommen. Die Verfahren sollen flexibel gegenüber unterschiedlichen und wechselnden Abfallzusammensetzungen sein, d. h. neben Hausmüll auch die Behandlung bestimmter Sonderabfälle zulassen. — Die Verfahren sollen möglichst keine Umweltbeeinträchtigungen hervorrufen, d. h. Schadstoffemission weitgehend ausschließen. Die Vorhaben im Rahmen dieses Programms werden mit einem Volumen von rund 85 Millionen DM gefördert. Anlage 99 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3158 Fragen 189 und 190) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung es im Hinblick auf das von ihr geplante Informationsgespräch zur Entsorgungspolitik abgelehnt hat, die Eignung der Standortfindung für ein Endlager als Thema zuzulassen und sich auch weigert, die Ergebnisse der bisher von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführten hydrologischen Bohrungen sowie die der von der DWK durchgeführten Flachbohrungen den eingeladenen Kritikern wenigstens eine Woche vor Gesprächsbeginn zur Verfügung zu stellen, wie aus einem Bericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 23. August 1979 hervorgeht? Gibt es gegebenenfalls nach Ansicht der Bundesregierung Gründe, empirische Ergebnisse der Prüfprogramme in Gorleben interessierten Bürgern und Wissenschaftlern vorzuenthalten? Zu Frage 189: Die von Ihnen zitierten Meldungen treffen nicht zu. Die Bundesregierung hat bei der am 31. August und 1. September 1979 in Lüchow durchgeführten Informationsveranstaltung auch das Thema „Mögliche Endlagerung radioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben und die Methoden der Eignungsprüfung" zur Diskussion gestellt. Dabei wurde deutlich gemacht, daß Schlußfolgerungen über eine Eignung des Salzstockes Gorleben für ein Endlager erst nach Durchführung des gesamten Erkundungsprogramms, sowie dessen Auswertung gezogen werden können. Auf der genannten Veranstaltung wurde aber mündlich und schriftlich über die Ergebnisse der bisherigen Bohrungen informiert. Darüber hinaus hat die PTB bereits vor einem Vierteljahr Herrn Prof. Grimmel anheimgestellt, vor Ort die bisher gewonnenen Ergebnisse (Proben etc.) zu besichtigen. Außerdem werden die bisherigen Ergebnisse im Rahmen der im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Anhörung erörtert. Weitere Ergebnisse, die der Offentlichkeit mitgeteilt werden könnten, liegen nicht vor. Die Gründe dafür sind, daß — bisher erst 7 von etwa 100 Bohrungen niedergebracht sind und die Auswertungen auch erst zum Teil durchgeführt wurden; — ein Teil der uns zur Verfügung gestellten Ergebnisse Bohrungen enthalten, die von den Grundeigentümern im Rahmen der hydrogeologischen Bewertung von meist landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in Auftrag gegeben und bezahlt sind und über die deswegen die PTB ohne Zustimmung des Eigentümers nicht frei verfügen kann. Dies betrifft nicht Grundstücke im Eigentum der DWK. Zu Frage 190: Die Bundesregierung wird die Ergebnisse der Prüfungsprogramme in Gorleben interessierten Bürgern zugänglich machen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 191, 192, 193 und 194) : Sind Zahlungen aus den Rahmenplänen für den Hochschulbau für den Neubau des Klinikums Aachen nach den erforderlichen Prüfungen auf Grund des Prüfungsvorbehalts erfolgt, treffen Meldungen zu, die Kostenmeldungen des Landes Nordrhein-Westfalen seien ohne Bedarfsüberprüfung übernommen worden? Haben die Prüfungen der Kostensteigerungen als Ursache die Änderung der Baupreise ergeben oder sind dafür auch Planungsänderungen ursächlich, und wenn ja, in welchem Umfang? Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung auf Grund der schon 1976 zu diesem Thema erschienenen Presseartikel und meiner Anfrage Nr. 248 (Drucksache 8/33) gezogen, und hat sie seitdem trotz noch nicht abgeschlossener Prüfungen Zahlungen in welcher Höhe geleistet? Haben den Prüfungsunterlagen auch alle baurechtlich vorgeschriebenen Planungsunterlagen beigelegen, und wird die Bundesregierung verneinendenfalls Ersatzansprüche an das Land Nordrhein-Westfalen oder die Neue Heimat Städtebau stellen? Zu Frage 191: Zur Mitfinanzierung durch den Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau hat das Land Nordrhein-Westfalen für das Klinikvorhaben Aachen bisher Gesamtkosten von rd. 1,5 Mrd. DM angemeldet. Von diesen Gesamtkosten steht zur Zeit die Mitfinanzierung von 580 Millionen DM unter dem Prüfungsvorbehalt des Wissenschaftsrates und des Bundes. Zahlungen (bis zum 31. Dezember 1978: rd. 306 Millionen DM) hat der Bund bisher nur für den vorbehaltsfreien Teil der Gesamtkosten geleistet. Die Anmeldung des Klinikums Aachen zum 1. Rahmenplan für den Hochschulbau 1972-1975 entsprach den Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem damaligen Stand der Krankenhausbedarfsplanung; für letztere ist das Land ausschließlich zuständig. Das Vorhaben wurde nach den seinerzeit geltenden Grundsätzen für Anmeldungen zum Hochschulbau geprüft. 13604* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 170. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. September 1979 Zu Frage 192: Die zum 9. Rahmenplan für den Hochschulbau 1980-1983 angemeldeten Mehrkosten für den Bau des Klinikums Aachen beruhen nicht auf einer Ausweitung der Nutzfläche oder einer Erweiterung des Raumprogramms gegenüber der bisherigen Planung. Die Ursachen und die Zusammensetzung der Kostensteigerungen im einzelnen sind hier noch nicht bekannt, sie werden zur Zeit in NordrheinWestfalen untersucht. Zu Frage 193: Der Bund hat bereits 1975 und 1976 den Wissenschaftsrat uni eine eingehende Überprüfung aller Medizinvorhaben der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Hinblick auf Dringlichkeit, Notwendigkeit, Dimensionierung — auch unter dem Aspekt einer aktualisierten Krankenhausbedarfsplanung — und Struktur gebeten. Der Planungsausschuß für den Hochschulbau hat auf Veranlassung des Bundes am 1. Juli 1976 und am 22. Juni 1977 entsprechende Beschlüsse gefaßt. Der Wissenschaftsrat ist dieser Bitte mit seinen Empfehlungen zum 7. Rahmenplan für den Hochschulbau 1978 bis 1981 nachgekommen. Unter anderem auf Anregung des Bundes hat der Wissenschaftsrat zum Klinikvorhaben Aachen eine Reihe von Fragen an das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Diese Fragen konnten noch nicht abschließend beantwortet werden, da die landesinternen Prüfungen noch andauern. Die zum 9. Rahmenplan angemeldete Kostenerhöhung wurde, wie bereits vorstehend angeführt, unter Vorbehalt gestellt. Zahlungen sind insoweit nicht geleistet worden. Zu Frage 194: Die Anmeldungen des Landes Nordrhein-Westfalen für das Klinikum Aachen enthielten die für die Aufnahme in den Rahmenplan erforderlichen Angaben. Dazu gehören nicht die baurechtlich oder haushaltsrechtlich vorgeschriebenen einzelnen Unterlagen, da die Detailplanung und die Durchführung des Vorhabens nach Art. 91 a GG in die Zuständigkeit des Landes fällt. Die Entscheidungen darüber, ob und in welcher Höhe sich der Bund an den Kostensteigerungen des Klinikvorhabens beteiligt, ist im Einvernehmen mit dem Land Nordrhein-Westfalen bis zum Abschluß der Untersuchungen im Land zurückgestellt worden. Vom Ausgang dieser Untersuchungen hängt es ab, ob sich die Frage nach Ersatzansprüchen stellt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3158 Fragen 195 und 196) : Ab wann und auf welchen Personenkreis will der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft den gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub ausdehnen, wie er es am 27. August 1979 im Bildungszentrum der IG-Metall in Sprockhövel angekündigt hat? Hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft schon nähere Vorstellungen, wie dieser Bildungsurlaub gestaltet werden soll (z. B. über den Zeitraum und die Finanzierung), und wenn ja, wie sehen diese Vorstellungen aus? Die Annahme, daß anläßlich der Präsentationsveranstaltung am 27. August 1979 im Bildungszentrum der IG-Metall in Sprockhövel eine Ausdehnung des gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsurlaub angekündigt worden sei, ist unzutreffend. Auf die Frage eines Journalisten hat Bundesminister Jürgen Schmude lediglich erklärt, daß er sich in nächster Zeit nachdrücklich mit der Frage beschäftigen werde, ob eine Initiative der Bundesregierung im Sachgebiet Bildungsurlaub überhaupt in Erwägung gezogen werden soll. Bei diesem Vorstadium einer sorgfältigen Prüfung sind über nähere Einzelheiten, wie ein Bildungsurlaub gestaltet werden sollte, z. B. über Zeitraum und Finanzierung, naturgemäß noch keine weiteren Hinweise möglich. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3158 Frage 197): Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine bundeseinheitliche Nachdiplomierung der bisherigen graduierten Ingenieure sicherzustellen, und zu welchen Ergebnissen ist es dabei gekommen? Die Regelung der sogenannten Nachdiplomierung ist Sache der Länder. Denn das Hochschulrahmengesetz (HRG) hat keine Regelung darüber getroffen, ob und von welchem Zeitpunkt an der Diplomgrad nachträglich auch an Personen verliehen werden kann, die eine Fachhochschule oder eine ihrer Vorgängereinrichtungen bereits absolviert haben. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 15. September 1978 empfohlen, in den landesrechtlichen Vorschriften als Stichtag für die nachträgliche Verleihung des Diplomgrads grundsätzlich den Zeitpunkt des Inkrafttretens des HRG (30. Januar 1976) vorzusehen; darüber hinaus soll nach der KMK-Empfehlung eine Nachdiplomierung nur dann zugelassen werden, wenn das gesamte Studium an einer Fachhochschule, also nicht z. T. an einer Vorgängereinrichtung, absolviert worden ist. Die seither getroffenen landesrechtlichen Regelungen haben diese Empfehlung der KMK nur zum Teil beachtet, so daß es im Landesrecht zu divergierenden Regelungen gekommen ist. Die Kultusministerkonferenz hat daraufhin erneut den Versuch unternommen, eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen; die Angelegenheit steht auf der Tagesordnung der nächsten Amtschefkonferenz am 14. September. Die Bundesregierung ist bemüht, gegenüber der Kultusministerkonferenz auf eine bundeseinheitliche Regelung der Nachdiplomierung hinzuwirken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Matthöfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Haase, wenn Sie die ganze Debattenzeit anwesend waren, was ich bei Ihnen anläßlich der Haushaltsberatungen ja immer unterstellen kann, müssen Sie sich doch erinnern, daß es Ihr Kollege Häfele war, der diesen völlig unangebrachten — ich muß mich beherrschen, um stärkere Ausdrücke zu vermeiden — Vergleich hier gebracht hat.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Aber, Herr Minister, ich möchte wirklich einmal fragen, was Sie veranlaßt, die Situation in den Jahren 1932 und 1933 mit der heutigen Situation zu vergleichen! — Wehner [SPD]: Bleiben Sie doch sitzen, nachdem der andere den Quatsch geredet hat! Machen Sie daraus nicht noch eine Torte! — Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Herr Wehner, nehmen Sie Librium! Das habe ich Ihnen doch schon einmal empfohlen! Herr Minister, beantworten Sie mir doch bitte einmal die Frage!)

    — Herr Kollege Haase, der Herr Präsident hat Ihnen diese weitere Frage nicht gestattet. Ich bitte Sie, sich zu setzen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Lachen bei der CDU/CSU — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Ich bin zutiefst betrübt! — Dr. Biedenkopf [CDU/CSU]: Seit wann fordert ein Minister Abgeordnete auf? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Wenn die Nachfrage in der Volkswirtschaft — aus welchen Gründen auch immer — nachläßt und die Produktionskapazitäten nicht ausgenützt werden, dann, Herr Kollege Häfele, ist es in der Tat interessant, sich an die Keynesschen Ratschläge zu erinnern. Aus der Krise der 30er Jahre haben wir ja gelernt, daß in solchen Situationen der Staat eben nicht seine Ausgaben senken darf, daß er Kredite aufnehmen und als Einkommen in die Kreisläufe zurückschleusen muß, um Beschäftigung zu sichern. Aber ich bitte Sie doch herzlich, da Sie Keynes aus dem Jahre 1936 zitieren: Weder die nationalökonomische Wissenschaft noch ich sind beim Erkenntnisstand des Jahres 1936 stehengeblieben. Selbstverständlich ist die Nachfragestruktur wichtig, ebenso aber auch die Angebotsstruktur. Aber wenn es jemals — wenn ich das zum eigenen Lob einmal sagen darf — eine Haushaltseinbringungsrede gegeben hat, die sich mit der Angebotsstruktur der Volkswirtschaft beschäftigte, dann war es doch wohl diese.
    Lesen Sie doch einmal die Passagen über die Notwendigkeit von Regionalpolitik nach, über die Beschäftigung mit den einzelnen Wirtschaftszweigen, über die Größenstrukturpolitik, die wir betreiben, weil wir es für erforderlich halten, in dieser Zeit struktureller Änderungen möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen zu haben, die in der Lage sind, diese Strukturveränderungen zu vollziehen! Lesen Sie doch einmal nach, was ich über Forschungs-, Innovations- und Technologiepolitik gesagt habe, die nötig sind, damit wir ein leistungsfähiges Angebot haben.
    Natürlich wären wir närrisch und würden die Lehren der letzten 40 Jahre vergessen, würden wir nur in globalen Nachfragekategorien denken. Ich habe davon gesprochen, daß wir diese von uns geschaffene Nachfrage in Problembereiche gesteuert und gelenkt haben. Gerade das ist es doch, was Sie immer als „Sozialismus" beklagen. Änderung der Angebotsstruktur ist doch Investitionslenkung, nicht wahr. Aber dann, wenn es praktisch wird, kommen Sie mit Ihrer eigenen Ideologie in Konflikt.
    Natürlich spielt die Struktur der Staatsausgaben für die mittelfristige Wirtschaftsentwicklung eine wichtige Rolle. Wir kennen die Bedeutung — meine Rede zeigt das — der Erneuerung, Ausweitung und Verbesserung des Produktionspotentials. Wir wissen, welche Anstrengungen innovatorischer Art nötig sind, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.
    Wenn der Bundeshaushalt zunehmend Ausgaben für die Ermöglichung solcher zukunftsbezogener Investitionen leistet, so ist das eine Politik, die das Wachstum der Volkswirtschaft stützt und die Arbeitsplätze auf Dauer sicherer macht. Ich hoffe auch, daß das zu einer qualitativen Verbesserung der Arbeitsplätze führt.
    Ich habe aus Ihrer Fraktion zu dem mit 100 Millionen DM dotierten Programm „Humanisierung der Arbeit" bisher nichts als Kritik gehört. Warum äußern Sie sich nicht einmal zu diesen Anstrengungen der Bundesregierung? Wir wollen diese Arbeitsplätze nicht mehr, an denen Menschen gezwungen sind, den ganzen Tag über monotone, sich stur wiederholende, in kleinste Einzelheiten zerhackte Arbeitsgriffe zu machen, sondern wir wollen helfen, daß Arbeitsplätze geschaffen werden können, die dem Menschen interessante, humane Arbeit bieten, Arbeitsplätze, an denen sie ihre Talente und Fähigkeiten weiterentwickeln können. Dies ist Teil des Programms. Warum reden Sie nicht darüber?


Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
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Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Prinz Wittgenstein?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prinz Botho zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
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    Herr Minister, wären Sie denn bereit, uns auch mitzuteilen, wie Sie dieses Programm umsetzen wollen, und würden Sie mir zugeben, daß die Erläuterungen im Haushaltsplan mehr als dürftig sind, so daß eine Stellungnahme zu diesem Programm bisher kaum möglich ist?