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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. September 1979 Inhalt: Ansprache aus Anlaß des 30jährigen Bestehens des Deutschen Bundestages Präsident Stücklen 13401 A Nachruf auf den Vizepräsidenten Dr. Schmitt-Vockenhausen 13408 C Eintritt der Abg. Frau Dr. Balser in den Deutschen Bundestag 13408 D Verzicht des Abg. Zeyer auf die Mitgliedschaft im und Eintritt des Abg. Blügel in den Deutschen Bundestag 13409 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wehner, Müller (Berlin) und Geisenhofer 13409 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 13409 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980) — Drucksache 8/3100 — in Verbindung mit Beratung des Finanzplans des Bundes 1979 bis 1983 — Drucksache 8/3101 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags, zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1979) — Drucksache 8/3099 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 13409 C Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Leber SPD 13421 C Nächste Sitzung 13421 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13423*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. September 1979 13401 168. Sitzung Bonn, den 12. September 1979 Beginn: 11.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 12. 9. Amrehn ** 14. 9. Blumenfeld 14.9. Dr. Corterier *** 13. 9. Fellermaier **** 14. 9. Flämig *** 12. 9. Frau Dr. Focke **** 12. 9. Gerlach (Obernau) 12. 9. Dr. Hennig ** 14. 9. Dr. Holtz ** 14. 9. Dr. Jaeger ** 14. 9. Jaunich 14. 9. Dr. h. c. Kiesinger 14. 9. Klinker 14. 9. *) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **) für die Teilnahme an der 66. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union ***) für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung ****) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Koblitz 14. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) ** 14. 9. Dr. Kraske ** 14. 9. Kraus ** 14. 9. Dr. Kreutzmann 14. 9. Dr. Kunz (Weiden) ** 14. 9. Landré 12. 9. Lange **** 12. 9. Lücker **** 12. 9. Männing ** 14. 9. Mattick ** 14.9. Dr. Meinecke (Hamburg) ** 14. 9. Dr. Mende ** 14. 9. Dr. Möller 14. 9. Frau Pieser 12. 9. Reuschenbach ** 14. 9. Schetter 14. 9. Schmidt (Würgendorf) 12. 9. Dr. Schwarz-Schilling 12. 9. Dr. Schwencke (Nienburg) **** 14. 9. Seefeld **** 14. 9. Sieglerschmidt **** 12. 9. Frau Simonis 12. 9. Voigt (Frankfurt) ** 14. 9. Walkhoff 12. 9. Dr. Wulff ** 14. 9. Wurbs ** 14. 9.
Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Deutsche Bundestag ist heute aus einem besonderen Anlaß zu dieser Plenarsitzung zusammengetreten. Wir gedenken der konstituierenden Sitzung des 1. Deutschen Bundestages vor 30 Jahren.
Ich begrüße den Herrn Bundespräsidenten sehr herzlich.

(Lebhafter Beifall)

Ich möchte Ihnen, verehrter Herr Bundespräsident, meinen Dank dafür aussprechen, daß Sie aus Anlaß des heutigen Tages in den Deutschen Bundestag gekommen sind, dem Sie als Abgeordneter angehört haben und dessen Präsident Sie bis vor kurzem gewesen sind.
Ich möchte alle ehemaligen Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages herzlich willkommen heißen.

(Lebhafter Beifall)

Mein besonderer Gruß gilt Herrn Altbundespräsidenten Walter Scheel, der dem Deutschen Bundestag als langjähriger Abgeordneter und Vizepräsident besonders eng verbunden ist.

(Lebhafter Beifall)

Ebenso herzlich begrüße ich den langjährigen Präsidenten des Hauses, Herrn Professor Eugen Gerstenmaier, sowie die ehemaligen Vizepräsidenten Professor Carlo Schmid, Dr. Karl Mommer und Victor-Emanuel Preusker.

(Lebhafter Beifall)

Ich freue mich, daß Sie und so viele ehemalige Kolleginnen und Kollegen unserer Einladung gefolgt und an die Stätte Ihres parlamentarischen Wirkens zurückgekehrt sind.
Mein Gruß gilt den Gästen aus dem In- und Ausland sowie unseren Mitbürgern in ganz Deutschland, die diese Plenarsitzung am Fernsehen und im Rundfunk mit verfolgen können.

(Beifall)

Vor 30 Jahren, am 7. September 1949, trat der 1. Deutsche Bundestag zu seiner 1. Sitzung zusammen. Es gab der Stunde des parlamentarischen Neubeginns eine besondere Würde und Symbolkraft, daß gerade Paul Löbe, der langjährige und außerordentlich verdiente Reichstagspräsident der Weimarer Republik, der so hervorragend an die parlamentarisch-demokratische Tradition Deutschlands anzuknüpfen vermochte und zudem zu den Vertretern Berlins, der alten Reichshauptstadt, gehörte, als ältestes Mitglied des Hauses die erste Bundestagssitzung eröffnen konnte.
„Was erhofft sich das deutsche Volk von der Arbeit des Bundestages?", fragte Paul Löbe seinerzeit. Er gab darauf die folgende Antwort:
Daß wir eine stabile Regierung, eine gesunde Wirtschaft, eine neue soziale Ordnung in einem gesicherten Privatleben aufrichten, unser Vaterland einer neuen Blüte und neuem Wohlstand entgegenführen. Schier unüberwindlich scheinen die Hindernisse, die auf diesem Wege liegen, und ungezählte Scharen unserer Landsleute sind es, die von unserer Arbeit eine Minderung ihrer Sorgen erwarten. Es stehen vor unserer Tür die Millionen der Heimatvertriebenen von jenseits der Oder-Neiße-Grenze, die Verstümmelten und Verwaisten des Krieges, die ja auch ein Opfer des. Nazismus sind, jene, die in den Bombenangriffen Hab und Gut verloren, die anderen Opfer des Naziregimes und der mehrfachen Währungsmaßnahmen. Welch mühevolle, beharrliche, wohlüberlegte und welch gutwillige Zusammenarbeit wird notwendig sein, um auch nur der geringsten dieser Aufgaben Herr zu werden!
Löbe sprach auch von den Hoffnungen jener, wie er sagte, „Millionen deutscher Landsleute, die in den deutschen Ostgebieten wohnen und deren Vertretern Besatzungsmacht oder fremde Verwaltung gewaltsam verwehrt, mit in diesem Saale zu sitzen und mit uns zu beraten", und er fuhr fort:
Indem wir die Wiedergewinnung der deutschen Einheit als erste unserer Aufgaben vor uns sehen, versichern wir gleichzeitig, daß dieses Deutschland ein aufrichtiges, von gutem Willen erfülltes Glied eines geeinten Europas sein will.
Diese Worte gaben wieder, was uns alle damals bewegte. Not und Sorge auf der einen Seite, Zuver-



Präsident Stücklen
sicht und Entschlossenheit zur Bewältigung der Aufgabenlast auf der anderen hielten sich die Waage.
Mit der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 war uns eine neue Verfassungsordnung gegeben.
Jetzt galt es, diese neue Ordnung zu praktizieren und ihr durch eine Bewältigung der Folgen von Diktatur, Krieg und totaler Niederlage Ansehen und dauerhafte Anerkennung zu verschaffen.
Die parlamentarische Demokratie hatte in Deutschland schon einmal vor einem Anfang gestanden. Daran werden wir gerade in diesen Wochen erinnert.
Ich denke an die Situation vor sechzig Jahren, als die Weimarer Verfassung am 11. August 1919 unterzeichnet und in Kraft getreten war. Not und Elend waren auch damals im Übermaß vorhanden. Staat und Gesellschaft befanden sich in einer sehr kritischen Lage. Zur Hungersnot infolge der alliierten Blockade, zum Elend der Arbeitslosigkeit, zu den überaus harten Bedingungen des soeben abgeschlossenen Friedensvertrages, der nicht zu Unrecht ein Diktat genannt wurde, kamen im Innern die sich verschärfenden weltanschaulich-politischen und sozialen Gegensätze, die Deutschland wiederholt an den Rand eines Bürgerkrieges brachten.
Die Weimarer Verfassung ist als eine besonders freiheitliche und demokratische gefeiert worden. Der damalige Reichsminister des Innern, Eduard David, begrüßte sie nach der Schlußabstimmung mit den Worten:
Nirgends in der Welt ist die Demokratie konsequenter durchgeführt als in der neuen deutschen Verfassung ... Die deutsche Republik ist fortan die demokratischste Demokratie der Welt.
Aber hätte nicht eher gefragt werden sollen, ob diesem hohen Ideal auch die sozialen Gegebenheiten sowie die im Volk verbreiteten politischen Anschauungen und Überzeugungen entsprachen? Standen nicht beträchtliche Teile des deutschen Volkes der neuen Republik und ihrer parlamentarisch-demokratischen Verfassung abwartend, gleichgültig oder sogar ablehnend und feindlich gegenüber? Die Einführung der ersten demokratischen Verfassung in Deutschland ist schließlich nicht wie in anderen Ländern mit einem nationalen Aufstieg einhergegangen, sondern das Produkt eines verlorenen Krieges gewesen.
Zudem hatte die Verfassung von Weimar entscheidende Konstruktionsfehler, die es mit sich brachten, daß die Republik immer mehr an Ansehen verlieren mußte. So führte das reine Verhältniswahlrecht, das ohne jede Sperrklausel war, zu einer verhängnisvollen Zersplitterung. Die Instabilität des parlamentarischen Systems war fest programmiert.
Der am schwersten wiegende Fehler war aber, daß dem Recht des Reichstages, die Regierung zu stürzen, keine Verpflichtung des Reichstages zur
Bildung, Gewährleistung und Unterstützung einer Regierung gegenüberstand. So fehlte in dem ohnehin zersplitterten Parlament der Zwang zum Kompromiß, der Zwang, sich mehrheitlich auf eine Regierung zu einigen. So fanden sich immer wieder Mehrheiten zusammen, die sich zwar einig waren, den Reichskanzler in die Wüste zu schicken, jedoch nicht in der Lage waren, sich auf einen neuen Regierungschef zu einigen. Minderheitsregierungen auf steten Abruf, die immer Schwächezeichen der parlamentarischen Demokratie sind, waren keine Ausnahme.
Wir wissen heute, wie folgenschwer der Zusammenbruch der letzten demokratischen Mehrheit im Reichstag war. Mit ihm hob das verfassungsmäßig vorgesehene Notverordnungsregiment des Reichspräsidenten an. Es war, wie wir uns heute eingestehen müssen, unvermeidlich geworden wegen der Schwäche des Parlaments, seiner Flucht und Furcht vor unpopulären Beschlüssen. In schwerer Stunde, als es gegolten hätte, die Schotten des Staatsschiffes dichtzumachen gegen die Sturmflut der Feinde der Demokratie, entbehrte die demokratische Mehrheit im Reichstag der notwendigen Entschlußkraft und bewirkte so das spätere Verhängnis. So muß man heute feststellen, daß die Weimarer Verfassung, der gewiß hohe Ideale zugrunde lagen, sich am Ende als destruktiv erwies.
Diese Erkenntnis stand auch bei dem Neuanfang vor 30 Jahren Pate. Es war das erklärte Ziel aller, die unseren Staat geformt und gestaltet haben, aus der geschichtlichen Erfahrung Konsequenzen zu ziehen. So waren auch die Verfassungsväter, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, von dem Willen bestimmt, die Fehler und Schwächen der Weimarer Verfassung zu vermeiden und eine freiheitliche und zugleich widerstandsfähige parlamentarische Demokratie zu errichten.
Wenn wir heute auf die 30jährige Entwicklung unseres parlamentarischen Systems zurückblicken, können wir mit Dankbarkeit feststellen, daß die Verfassungsväter dieses Vorhaben auch in die Tat umgesetzt haben. Deshalb möchte ich den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates — einige können hier an unserer Veranstaltung teilnehmen, andere verfolgen sie zu Hause über Fernsehen und Rundfunk — einen herzlichen Dank für diese staatspolitische Arbeit sagen.

(Lebhafter Beifall)

Im Unterschied zur Weimarer Verfassung hat das Grundgesetz eine ausgesprochen konstruktive Wirkung entfaltet. Es hat die Volksvertretung, den Deutschen Bundestag, zum zentralen Entscheidungsorgan bestimmt, an dessen Stelle weder das Staatsoberhaupt noch eine Volksabstimmung treten kann.
Die vom Bundestag vorzunehmende Wahl des Bundeskanzlers gibt unserem Parlament einen entscheidenden Einfluß auf die Bildung der Regierung. Den in Weimar üblichen Kanzlersturz ins Leere gibt es nicht mehr. Ein Kanzler kann nur dadurch gestürzt werden, daß der Bundestag einen neuen Kanzler wählt. Durch dieses sogenannte konstruktive Mißtrauensvotum wird zum Ausdruck gebracht,



Präsident Stücklen
daß das Parlament für die Existenz einer Regierung verantwortlich ist. Es soll unseren Staat vor langfristigen Regierungskrisen schützen. Es stärkt die Position der Regierung, ohne deren Abhängigkeit vom Parlament aufzuheben und ohne die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung zu schmälern. So kommt es, daß bei uns weder die Regierungen zum Spielball schwankender Mehrheiten geworden sind noch die Mehrheiten im Bundestag sich als bloße Organe der Zustimmung zu den von der Regierung gefaßten Beschlüssen empfunden haben.
Gewiß, wir haben Kanzlerwahlen mit knappen Mehrheiten erlebt. Auch hat es zweimal, 1966 und 1974, während laufender Legislaturperioden einen unvorhergesehenen Wechsel im Amt des Bundeskanzlers gegeben. Wir haben darüber hinaus einmal, 1972, über mehrere Monate hinweg einen zahlenmäßigen Gleichstand zwischen den Koalitionsfraktionen auf der einen und der Oppositionsfraktion auf der anderen Seite gehabt, einen Gleichstand, der zum einzigen Versuch führte, über das konstruktive Mißtrauensvotum einen neuen Kanzler zu wählen, und der schließlich durch die bisher einzige vorzeitige Parlamentsauflösung wieder beseitigt wurde. Doch waren dies alles nur Ausnahmefälle, während, aufs Ganze gesehen, die Beständigkeit die Regel war.
Einer der Gründe für diese Beständigkeit liegt in der Herausbildung eines Parteiensystems mit wenigen, zur Bildung von Mehrheiten und stabilen Koalitionen fähigen und bereiten Parteien. Diese Parteienentwicklung war nicht von vornherein absehbar. Immerhin saßen im ersten Deutschen Bundes- tag noch neun Fraktionen. Einer möglichen Entwicklung in Richtung auf Weimarer Verhältnisse wurde aber durch die sehr bald eingeführte FünfProzent-Klausel Einhalt geboten. Sie verhinderte, daß Splittergruppen eine Chance bekamen, und legte den Wählern nahe, sich auf wenige große Parteien zu konzentrieren.
Doch spielen bei der Parteienentwicklung sicher auch soziale Faktoren eine Rolle. Die Entwicklung ging Hand in Hand mit dem weiteren Abbau sozialer, landsmannschaftlicher und konfessioneller Gegensätze, um den sich nun alle Parteien bemühten. Daß alle vier heute im Bundestag vertretenen Parteien Anhänger und Wähler in allen Schichten der Bevölkerung finden, ist ein sicherer Beweis dafür, daß bei uns die sozialen Schranken geschwunden sind, daß es bei uns keine Klassengesellschaft mehr gibt und daß das Streben nach sozialer Gerechtigkeit ein in unserer Gesellschaft allgemein anerkannter Grundwert ist, eine politische und moralische Selbstverständlichkeit.
Erinnern wir uns der Rolle, die der Bundestag in all den zurückliegenden Jahren gespielt hat. Die Anfangsjahre unseres Parlaments waren erfüllt vom zähen Ringen um die Wiedererlangung der Souveränität und die Eingliederung der Bundesrepublik als gleichberechtigter und gleichgeachteter Partner in eine friedliche Gemeinschaft freier Völker, von leidenschaftlichen Auseinandersetzungen über die Frage, welchen Weg im Grundsätzlichen unsere junge Demokratie zu gehen habe, und von
einer umfangreichen Gesetzgebungsarbeit, die darauf abzielte, die Hinterlassenschaft des Krieges und der nationalsozialistischen Zeit zu überwinden sowie die Grundlagen für eine menschenwürdige Zukunft zu schaffen.
Soziale Marktwirtschaft ja oder nein das war
die Kernfrage auf dem Gebiet der Innenpolitik. Westbindung, europäische Integration und Verteidigungsbeitrag umrissen die außenpolitische Grundfrage, der man sich zu stellen hatte. Sie hing eng mit dem Problem der erstrebten Souveränität und Gleichberechtigung zusammen und warf immer wieder die zu heftigen Kontroversen führende Frage auf, ob die Westpolitik der seinerzeitigen Bundesregierung den Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands öffne oder versperre. Unvergessen sind die kämpferischen und dabei argumentativ so hochrangigen Debatten dieser Tage. Unvergessen ist auch die Härte, in der die beiden Großen der ersten Stunde, Adenauer und Schumacher, zueinander in Konfrontation standen. Beide — wie die politischen Kräfte, die sie repräsentierten — waren erfüllt vom Ernst schicksalsschwerer Entscheidung.
Die Weichenstellungen, die damals erfolgten, sind für uns auch heute noch von entscheidender Bedeutung. Die Soziale Marktwirtschaft hat die deutsche Wirtschaft zu neuer Blüte geführt. Sie hat damit unverzichtbare Grundlagen dafür geschaffen, daß aus dem Sozialgesetzgebungswerk der ersten Zeit durch immer weiteren Ausbau das dicht geflochtene soziale Netz werden konnte, dessen wir uns heute rühmen dürfen. Die ersten Stationen der erfolgreichen Sozialgesetzgebung dieses Hauses sind hinsichtlich der Überwindung der Folgen von Krieg und Niederlage die Kriegsopferversorgung, der Lastenausgleich und der soziale Wohnungsbau, hinsichtlich des Aufbaus einer neuen Sozialordnung das Mitbestimmungsgesetz im Montanbereich, das Betriebsverfassungsgesetz in seiner ersten Fassung sowie das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
Die gesetzgeberischen Leistungen von damals, mit denen zum Teil völliges Neuland betreten wurde, waren um so bemerkenswerter, als die allermeisten Abgeordneten die parlamentarische Praxis erst lernen und die Hilfsmittel und Dienste, die den Abgeordneten heute zur Verfügung stehen, erst aufgebaut werden mußten. Insbesondere das Gesetz über den Lastenausgleich findet in Geschichte und Gegenwart keine Parallele. Es hat die Grundlage für die Eingliederung der aus ihrer Heimat vertriebenen Deutschen. in die Bundesrepublik geschaffen. Was es bedeutet, diese Eingliederung zu bewirken, kann ermessen, wer sich klarmacht, daß nach dem Krieg ein Viertel unserer Bevölkerung aus heimatlos gewordenen Deutschen bestand und daß ein Fünftel aller Wohnungen zerstört war, in Großstädten oft sogar die Hälfte und mehr.
Einen weiteren sozialpolitischen Markstein setzte dieses Haus mit der Einführung der dynamischen Rente, d. h. mit einer Reform der Arbeiterrenten-und Angestelltenversicherung, der das revolutionäre Prinzip der Anpassung der Renten an die Lohn-
13404 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —.168. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. September 1979
Präsident Stücklen
und Gehaltsentwicklung und an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zugrunde lag.
Außenpolitisch brachten die ersten vier Jahre Bundestag die Gründung der Montanunion, das Abkommen mit Israel über Wiedergutmachungsleistungen, den Abschluß des Londoner Schuldenabkommens und den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat.
In der weiteren Entwicklung fand das jahrelange Ringen um Souveränität, Westbindung und Verteidigungsbeitrag seinen Abschluß. Wir erlebten den Abschluß und die Ratifizierung des Deutschland-Vertrages und der Pariser Verträge. Sie lösten das Besatzungsstatut ab und brachten der Bundesrepublik Deutschland am 5. Mai 1955 die Souveränität sowie die Mitgliedschaft in der NATO und der Westeuropäischen Union.
Von besonderer politischer Bedeutung war, daß sich die drei ehemaligen westlichen Kriegsgegner im Deutschland-Vertrag völkerrechtlich verbindlich verpflichteten, die Wiedervereinigung Deutschlands in Freiheit als eigenes politisches Ziel zu verfolgen.
Mit dem Abschluß der Römischen. Verträge zur Gründung der EWG und der EURATOM wurde der Grundstein für die wirtschaftliche und für die auf weitere Sicht geplante politische Vereinigung Europas gelegt.
An der Spitze einer Delegation, zu der neben Vertretern der CDU/CSU-Fraktion auch ein führendes Mitglied der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages, Herr Professor Carlo Schmid, gehörte, reiste Bundeskanzler Adenauer schließlich nach Moskau, um sich auf der Grundlage einer gesicherten Westbindung um eine Verbesserung des deutsch-sowjetischen Verhältnisses zu bemühen. Das Ergebnis dieses ersten ostpolitischen Schrittes der Bundesrepublik waren die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur Sowjetunion sowie die sowjetische Zusicherung der Rückführung .der deutschen Kriegsgefangenen.
Die der Aufbauzeit folgende Phase brachte zwar eine Verlangsamung des europäischen Integrationsprozesses, zeitigte jedoch mit dem deutschfranzösischen Freundschaftsvertrag ein Ereignis, durch das die Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich ihren krönenden Abschluß fand.
Schon geraume Zeit vorher hatten verschärfte außenpolitische Spannungen begonnen, Europa zu überschatten. Es gab die ultimative Forderung der Sowjetunion nach Errichtung einer freien Stadt West-Berlin. Am 13. August 1961 schließlich fing man an den Grenzen des sowjetischen Sektors von Berlin damit an, die Mauer - dieses absurdeste Bauwerk, das sich Menschen je haben einfallen lassen — zu errichten, an der auch heute noch getötet wird. Die hierfür Verantwortlichen lieferten damit das blamable Eingeständnis, daß weder das kommunistische System in Deutschland noch die von der SED vertretene Teilungsideologie eine demokratische Legitimation besitzen. Im Westen gab der Mauerbau einen ersten Anstoß, die Grundlagen der bisher verfolgten Ostpolitik zu überdenken.
1966 forderten wirtschaftliche Rezession und die Sorge um den Ausgleich der öffentlichen Haushalte ein durchgreifendes und entschlossenes Handeln. Diese Notwendigkeit sowie die Tatsache, daß die Differenzen in der seinerzeitigen Koalition zwischen CDU/CSU und FDP nicht behebbar erschienen, führten dazu, daß sich die beiden großen Fraktionen zusammenschlossen mit dem Ziel, die schwere Aufgabe zu lösen, das Wachstum der Wirtschaft mit der Stabilität der Währung, der Vollbeschäftigung und der Ausgeglichenheit der öffentlichen Haushalte zu verbinden.
Das Jahr 1969 brachte die Koalition zwischen SPD und FDP. Wie in den 50er Jahren die Wiederbewaffnungs- und Bündnispolitik Adenauers von der Mehrheit als notwendige Voraussetzung für Freiheit und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland leidenschaftlich befürwortet, von der Opposition dagegen als ein unüberwindbares Hindernis für die Wiedervereinigung Deutschlands angesehen und bekämpft wurde, so standen sich auch in der ersten Hälfte der .70er Jahre Koalition und Opposition in einer vergleichbaren außenpolitischen Entscheidungssituation gegenüber — wenn auch mit vertauschten Rollen.
Es ging um die Verträge von Moskau und Warschau, um das Viermächteabkommen über Berlin und um innerdeutsche Abmachungen, die auf der Basis des Viermächteabkommens geschlossen werden konnten, im weiteren dann um den innerdeutschen Grundlagenvertrag, den deutschen UNO-Beitritt und den Abschluß der KSZE. Dabei wurde um Fragen gerungen, die den Status Deutschlands insgesamt, seiner Ostgebiete und Berlins betrafen, ferner um menschliche Erleichterungen, insbesondere auf den Gebieten der Familienzusammenführung und der Verbesserung des Reiseverkehrs. Gewaltverzicht und das Bemühen um die Menschenrechte sind weitere wichtige Stichworte aus dieser Politik.
Wie immer man die seit 1969 verfolgte Ostpolitik bewerten muß, über zwei Dinge sollte in diesem Hause Einvernehmen bestehen: erstens, daß Verträge eingehalten werden müssen, zweitens, daß die Ostverträge so zu interpretieren sind, wie es die vom Deutschen Bundestag einmütig verabschiedete gemeinsame Entschließung vom 17. Mai 1972 festlegt.
Einigkeit sollte ferner herrschen — aber das gilt für alle parlamentarischen Auseinandersetzungen über die Schicksalsfragen unserer Zeit —, daß jedem der Beteiligten zugute zu halten ist, für sein Volk und für sein Land, für Frieden, Freiheit und Einheit nur das Beste gewollt zu haben.
In den letzten Jahren haben nachteilige Entwicklungen der Weltwirtschaft im Zusammenhang mit den Ölkrisen das Parlament in Anspruch genommen.
Zugleich galt es, sich der Bekämpfung des Terrorismus zu widmen, der immer bedrohlichere Formen angenommen hatte und so zu einer ernsten Herausforderung von Staat und Gesellschaft geworden war. Dabei ging es nicht zuletzt darum, ge-



Präsident Stücklen
setzliche Grundlagen zu schaffen, die die Sicherheit der Bürger gewährleisten, ohne aber deren Freiheit in unzumutbarem Maße einzuschränken. Insgesamt kann man sagen, daß unser Staat und unsere Gesellschaft diese Bewährungsprobe bestanden haben. Unsere Demokratie ist in der Lage, mit ihren Feinden fertig zu werden. Im Gegensatz zu der von Weimar hat sie sich als wehrhaft erwiesen.
Es ist ein Beweis für die Vitalität unserer Ordnung, daß sich der Bundestag weder durch den Terrorismus noch durch krisenhafte Entwicklungen auf dem Gebiete der Wirtschaft davon abhalten zu lassen brauchte, die soziale Ausgestaltung weiter fortzusetzen. Ich denke dabei vor allem an das 1976 nach langem Ringen verabschiedete Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf der Unternehmensebene, das gewiß mit Recht als ein beachtliches gesellschaftliches Ereignis gewertet worden ist.
Der Deutsche Bundestag hat, wie die von mir skizzierten 30 Jahre zeigen, eine beachtliche Arbeit geleistet. Seine Beschlüsse werden zwar zum Teil umstritten bleiben, und zwar gerade in Fragen, die parlamentarisch hart umkämpft waren, jedoch haben die 'im großen und ganzen faire Art der Auseinandersetzungen, immer wieder demonstrierter Grundkonsens und die dadurch nie verlorengegangene Fähigkeit, einerseits Mehrheitsentscheidungen hinzunehmen und andererseits auch Kompromisse zu finden, ganz wesentlich dazu beigetragen, daß Parlamentarismus und rechsstaatliche Demokratie heute in unserem Volke fest verwurzelt sind, daß wir heute in einer Ordnung leben dürfen, die ein Höchstmaß an Freiheit mit wirtschaftlichen und sozialpolitischen Erfolgen verbindet, wie es nicht nur für unsere Geschichte einmalig ist.
Der Bundestag kann sich mit seiner Bilanz sehen lassen. Sie kann mit Recht und mit einem gewissen Stolz als Erfolgsbilanz bezeichnet werden. Für diese parlamentarisch geleistete Arbeit möchte ich auch den ehemaligen Mitgliedern des Deutschen Bundestages meinen aufrichtigen und herzlichen Dank sagen.

(Beifall)

Dennoch wird der Bundestag zuweilen heftig kritisiert. Das größte und am häufigsten genannte Ärgernis draußen im Lande sind die oftmals leeren Bänke in diesem Saal. Der Bürger, der auf dem Bildschirm oder von der Zuschauertribüne aus klaffende Lücken im Plenum sieht, fragt sich und uns, was die Abgeordneten eigentlich tun.
Daß häufig Plenarsitzungen des Europarats, des Europäischen Parlaments oder der Westeuropäischen Versammlung oder andere wichtige Veranstaltungen auf internationaler Ebene mit den Sitzungen des Bundestages zusammenfallen, bleibt dem Außenstehenden ebenso verborgen wie die Tatsache, daß Ausschußsitzungen in dringenden Fällen zeitgleich mit Plenarsitzungen abgehalten werden müssen. Der Haushaltsausschuß hat, um seine jeweiligen Beratungen rechtzeitig abzuschließen, immer die Möglichkeit, während des Plenums zu tagen.
Ein weiteres: An den Plenarsitzungstagen hat der Bundestag eine große Anzahl von Besuchern, die stundenweise an den Sitzungen teilnehmen. Vor oder nach ihrer Teilnahme an den Sitzungen wollen sie verständlicherweise mit Abgeordneten diskutieren. Eine Diskussionsverweigerung würden die Besuchergruppen zu Recht als enttäuschend empfinden. Wer aber mit Gruppen diskutiert, kann nicht gleichzeitig im Plenum anwesend sein. Auch ist der Öffentlichkeit meist nicht die Fülle von politischen Gesprächsterminen bekannt, die der Abgeordnete neben den Plenarsitzungen zwangsläufig wahrnehmen muß. Zwangsläufig, weil sich viele Termine nur in Bonn — und das heißt: während einer Sitzungswoche — durchführen lassen.
So begründet im Einzelfall die Klage über die leeren Bänke bei allem Verständnis für die vielfältigen Parlamentarierverpflichtungen trotzdem noch sein mag, sollte zweierlei nicht übersehen werden. Einmal, daß der Deutsche Bundestag im Verhältnis zu anderen demokratischen Parlamenten eine gute, ja sehr gute Präsenz aufweist. Zum anderen, daß nur solche Parlamente jederzeit voll besetzt sind, die im Grunde gar keine Parlamente sind. Ich meine die im allgemeinen kompetenzlosen Vertreterversammlungen totalitärer Staaten, die nur wenige Male im Jahr zum Zweck der Akklamation zusammengerufen werden.

(Beifall)

Dann gibt es die Behauptung, im Parlament gebe es zu viel Konfrontation und zu wenig Gemeinsamkeit. Ich teile diese Meinung nicht. Der Deutsche Bundestag wäre kein demokratisches Parlament, gäbe es in ihm nicht die Konfrontation der politischen Auffassungen, Pläne und Lösungsvorschläge. Konfrontation heißt schließlich nichts anderes als Gegenüberstellung. Doch auch in der Demokratie darf Konfrontation nicht um der Konfrontation willen betrieben werden; denn nicht alles, was die politische Konkurrenz sagt oder tut, ist falsch.
Tatsächlich hat es im Deutschen Bundestag bei aller Gegensätzlichkeit immer auch einen hohen Grad an Gemeinsamkeit gegeben. 'Zahlreiche Gesetze sind mit Zustimmung der jeweiligen Opposition beschlossen worden, darunter viele, die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unseres Landes von großer Wichtigkeit waren.
Ich habe immer die Auffassung vertreten, daß im Parlament, wie in der Politik überhaupt, bei allem Zwang zur Sachlichkeit eine freie und ungeschminkte, nötigenfalls auch harte Sprache geführt werden muß. Dies ist der Demokratie dienlicher als musterschülerhafte Wohlanständigkeit, die dem Bürger den peinlichen Eindruck vermitteln müßte, daß die Politiker zwar viel reden, aber wenig sagen.
Die Ungeschminktheit der Sprache darf jedoch nicht zur Sprachverwahrlosung führen, nicht zur persönlichen Verunglimpfungen des politischen Gegners, nicht zur Unterstellung ehrenrühriger Motive. Auch der politische Gegner hat Anspruch auf Achtung seiner Würde. Fairneß, Menschlichkeit und Toleranz sind auch ihm entgegenzubringen. Kei-



Präsident Stücklen
nem, der sich in der Wahl seiner Worte in verletzender Weise vergriffen hat, fällt eine Perle aus der Krone, wenn er sich entschuldigt. Im Gegenteil, die Öffentlichkeit honoriert eine solche Geste des Anstandes und der Einsicht.
Kritisiert wird häufig der sogenannte Fraktionszwang. Im Gegensatz zu England existiert er bei uns nicht. Was faktisch oft so erscheint, ist im Grunde nichts anderes als die Geschlossenheit in der Verfolgung der als richtig erkannten politischen Ziele, die der Wähler sofort einfordern würde, fiele „seine" Fraktion bei jeder Abstimmung in eine Unzahl von Unterfraktionen auseinander.
Selbstverständlich ist jede Fraktionsführung bestrebt, eine möglichst große Geschlossenheit zu erreichen. Dieses Bestreben muß aber dort seine Grenze haben, wo der Art. 38 des Grundgesetzes — die Freiheit des Abgeordneten, nach seinem Gewissen zu entscheiden — sonst außer Kraft gesetzt würde. Tatsächlich zeigt eine Reihe von Abstimmungen über politisch wichtige und folgenreiche Angelegenheiten, welch große Bedeutung dem Recht der Abgeordneten auf eine allein ihrem Gewissen folgende Stimmabgabe von den Fraktionen beigemessen wurde. Dies gilt für Fragen der Verjährung von Mord und der Neufassung des § 218 des Strafgesetzbuches ebenso wie für Fragen der Verteidigung und der Ostpolitik.
Das Parlament ist auch nicht der Erfüllungsgehilfe der Regierung. Jeder von uns weiß, wie sehr Regierungsvorlagen oft verändert werden, wie sich ihre Urschrift in die parlamentarische Handschrift umformt. Kein Kanzler, keine Regierung kann dem Parlament seine Verantwortung abnehmen. Seine Beschlüsse hat es vor sich selbst zu verantworten — und vor dem Volk. Jenen, die uns unser Mandat gegeben haben, sind wir Rechenschaft schuldig, aber in der uns durch die Verfassung verbürgten Entscheidungsfreiheit. Sie gilt nicht nur den Fraktionen, sondern auch den Bürgern gegenüber. Wer, wie es in der Vergangenheit verschiedentlich geschehen ist, das imperative Bundestagsmandat fordert, hat das Grundgesetz nicht gelesen, auch wenn er sich immer darauf beruft. Wie das Grundgesetz den mündigen Bürger will, will es auch den mündigen Volksvertreter, keinen bevormundeten. In der parlamentarischen Demokratie sind die Parlamentarier die Repräsentanten, nicht die Satelliten der Wähler.
Die Wähler akzeptieren diese Konzeption des freien Abgeordneten. Sie kennen bei aller teils berechtigten, teils unberechtigten Kritik an uns keine Parlamentsverdrossenheit, wie uns manche weismachen wollen. Sie kennen auch keine ins Grundsätzliche gehende Parteienverdrossenheit. Gäbe es diese Verdrossenheiten, so hätten wir bei den Bundestagswahlen — ohne Wahlpflicht — nicht Wahlbeteiligungen bis zu 90 %, so würden sich nicht 95 °/o der Wähler zu den vier im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien bekennen. Das darf uns jedoch nicht der Pflicht entheben, immer wieder zu prüfen, ob und wie unsere Arbeit wirksamer werden kann.
Der Deutsche Bundestag ist gelegentlich zum fleißigsten Parlament der Welt erklärt worden. Ob er es ist oder nicht, kann dahingestellt bleiben. Die Fülle seiner Arbeit allerdings ist längst zur Überfülle geworden. Der Bundestag läuft Gefahr, Gesetzesfabrik zu sein. Dieser Entwicklung sollte Einhalt geboten werden.

(Beifall)

Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, Gesetze am laufenden Band zu machen. Wir im Bundestag haben die Macht, das Recht und die Pflicht, in jedem Einzelfall sorgsam zu prüfen, ob der in Rede stehende Gegenstand der gesetzlichen Regelung wirklich bedarf, und aus dieser Prüfung dann auch die Konsequenzen zu ziehen. Das Parlament wird von den Bürgern nicht danach beurteilt, ob es viele Gesetze gemacht hat, sondern danach, ob die Gesetze notwendig, und vor allem danach, ob sie gut sind.
Es ist daher schlecht, wenn wichtige Gesetze alsbald novelliert — ergänzt, verändert, verbessert — werden müssen. Ein Jahrhundertgesetz kann heute bei dem raschen Wandel unserer Daseinsverhältnisse kein Parlament mehr machen. Doch wichtige Gesetze sollen Marksteine für Jahrzehnte sein, dürfen keinen kurzen Atem haben. Bei ihrer Beratung muß der Bundestag sich Zeit lassen, ohne darob der Saumseligkeit, der Trägheit bezichtigt werden zu können.
Die Gesetze müssen auch wieder verständlicher werden.

(Beifall)

Es ist kein guter Zustand, wenn sie dem Bürger ein Buch mit sieben Siegeln sind und nur noch von Spezialisten verstanden werden können. Verständlichere Gesetze erfordern vor allem eine Vereinfachung der Gedankenführung und eine Rückkehr zu den normalen Ausdrucksmöglichkeiten unserer deutschen Sprache.
Ich hielte es auch für gut, wenn der Bundestag mehr als bislang schon öffentliche Anhörungen durchführte. Die Anhörungen haben sich bewährt. In vielen Punkten haben sie dazu beigetragen, die parlamentarische Diskussion zu versachlichen. Auch haben' sie die Beziehungen zwischen Politik und sachkundigem Bürger verstärkt und auf diese Weise das Engagement auch politikferner Kreise für die Belange des Staates erhöht.
Ein anderes Problem ist: Wie kann die Plenarsitzung lebendiger und aktueller, ja spannender gestaltet werden? Alle Fraktionen bemühen sich, das zu erreichen. Das parlamentarische Spiel von Rede und Gegenrede ist um so lebendiger, je freier gesprochen wird, und um so interessanter, je prägnanter, d. h. je kürzer, die einzelnen Beiträge sind. In unseren Fragestunden und Aktuellen Stunden haben wir insoweit bereits ein wichtiges Stück Parlamentsreform verwirklicht. Nun gilt es bei den derzeitigen Beratungen über eine Neufassung der Geschäftsordnung die kurze und freie Rede auch bei den großen Debatten stärker zur Geltung zu bringen. Die gelegentlich schon praktizierten Debatten mit Kurzbeiträgen sind ein guter Anfang,



Präsident Stücklen
zumal sie mehr, insbesondere jüngeren Abgeordneten die Gelegenheit geben, das Wort zu ergreifen.
Unsere Kollegen, die mit der Neufassung der Geschäftsordnung befaßt sind, haben bislang sehr gute Arbeit geleistet. Ich danke Ihnen dafür. Denn die Probleme, die hier anstehen, sind nicht einfach.
Auch nach Abschluß der gegenwärtigen Arbeiten an der Geschäftsordnung wird es jedoch noch Fragen geben, die in der Diskussion bleiben müssen und zu gegebener Zeit eine Antwort erheischen. Dreierlei möchte ich nennen.
Erstens geht es um das sich mir seit längerem stellende Problem, ob wir nicht die Richtlinien für die Aktuelle Stunde großzügiger handhaben oder notfalls ändern müssen, um auf diese Weise die parlamentarische Selbstbindung bei der Regierungskontrolle zu lockern und dadurch die Kontrollmöglichkeiten der Volksvertretung zu verbessern.
Zweitens geht es um das Problem, wie parlamentarische Untersuchungsausschüsse in die Lage versetzt werden können, eine Arbeit zu leisten, die der von der Verfassung gewollten Bedeutung der Ausschüsse entspricht und dann auch allgemein anerkannt wird. Jeder von uns, der in einem Untersuchungsausschuß saß, weiß, wie schwierig diese Aufgabe ist. Er sitzt nicht zu Gericht, doch das Votum des Ausschusses gleicht einem Richterspruch. Gleichwohl sind Ansehen und Autorität unserer Untersuchungsausschüsse nicht in jedem Falle gewährleistet, da oft der Eindruck entsteht, ihr Mehrheits- und Minderheitsvotum entsprächen allzusehr der Konfrontation zwischen Mehrheit und Minderheit im Parlament. Hier eine brauchbare Lösung zu finden, gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben, die uns gestellt sind.
Der dritte Punkt ist die Frage, ob man nicht im Interesse einer Versachlichung der parlamentarischen Arbeit die Legislaturperiode verlängern sollte. Immer wieder erleben wir, wie ernsthafte politische Arbeit allzufrüh wahlkampfbedingt behindert wird. Die Einführung einer fünfjährigen Legislaturperiode sollte daher ernsthaft erwogen werden.
Der Verbesserung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments dienen auch die Pläne der Neubauten für den Bundestag, die Fraktionsfunktionsräume und den Bundesrat. Ich werde sie weiter großzügig verfolgen. Es ist unzumutbar, daß Hunderte von Bediensteten der Verwaltung des Deutschen Bundestages unter katastrophalen Raumverhältnissen arbeiten müssen. Hier ist Abhilfe dringend erforderlich.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich möchte es bei dieser Gelegenheit nicht versäumen, unseren Mitarbeitern in Verwaltung und Fraktionen herzlich dafür zu danken, daß sie trotz der ungünstigen Umstände, unter denen sie zu arbeiten gezwungen sind, über viele Jahre hinweg zuverlässig ihre Pflicht erfüllt haben.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Es ist auch nicht zu verantworten, in welch unzulänglicher Weise unsere wertvolle Bibliothek mit mehr als 600 000 Bänden und unser Archiv untergebracht sind. Die Nutzung dieser Einrichtungen ist ungemein erschwert.
Auch für die Abgeordneten müssen die Arbeitsmöglichkeiten verbessert werden, und zusätzlich zu dem bereits heute bekannten Raumbedarf muß noch eine Regelung für die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments gefunden werden, damit eine Verbindung beider Parlamente — zumindest räumlich — ermöglicht wird.
Wir werden überall einen strengen Maßstab anlegen, aber was sein muß, muß sein. Die Funktionsfähigkeit des Parlaments darf nicht in Gefahr geraten.
Diese Bemühungen haben nichts mit Bestrebungen zu tun, die gewöhnlich in die Worte gekleidet werden, daß nun das „ehemalige Provisorium" Bonn auf dem Weg zur „echten Hauptstadt" sei. Bonn ist eine schöne, eine liebenswerte, eine gastfreundliche Stadt, und es ist inzwischen auch zum Träger gesamtstaatlicher deutscher Tradition geworden — ähnlich wie früher schon Frankfurt als die Stadt der Kaiserwahlen, des Deutschen Bundes und der Paulskirche. Die hier in diesem Saal, in dieser Stadt getroffenen Schicksalsentscheidungen der Nachkriegszeit sind ebenfalls wesentliche Bestandteile unserer nationalen Geschichte geworden.
Dennoch, die eigentliche Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Und dieses Berlin wird eines Tages auch wieder voll seine alte Hauptstadtfunktion erfüllen. Dies ergibt sich ganz einfach aus der Tatsache, daß die Deutschen hüben und drüben in einem einzigen freien deutschen Staat leben wollen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Solange uns allerdings die Teilung unseres Vaterlandes aufgezwungen bleibt, wird Berlin in seiner politischen Funktion als Hauptstadt — als Parlaments- und Regierungssitz des freien Deutschland — durch Bonn vertreten. Und dieses Bonn vertritt gut.
Wir wollen daher mit unseren Neubaubemühungen Berlin nicht den Rang ablaufen. Wir wollen nur die Bedingungen für die politische Arbeit verbessern, und zwar in erster Linie in technisch-administrativer Hinsicht, jedoch auch — und dessen brauchen wir uns nicht zu schämen — mit Rücksicht auf unverzichtbare Repräsentationspflichten, die ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland nun einmal hat. Auch und gerade ein demokratischer Staat bedarf eines gewissen Glanzes, um attraktiv zu sein.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Nur ein Staat, der durch eine würdige Selbstdarstellung Selbstachtung zum Ausdruck bringt, erfreut sich der Hochachtung und der Zuneigung seiner Bürger.



Präsident Stücklen
30 Jahre Bundestag. Wenn wir uns der Worte Paul Löbes erinnern, dann können wir sagen, daß wir viel, sehr viel erreicht haben, mehr und für längere Zeit, als wir uns jemals träumen ließen.
Deutschland war 1945 ein Trümmerfeld, unsere neue Demokratie mit schweren Hypotheken belastet. Was heute unserer jüngeren Generation selbstverständlich erscheint, der große Aufschwung aus Armut und Ohnmacht, schien damals außerhalb aller Realität zu liegen. Das Parlament, das zunächst fast wie ein Konkursverwalter wirkte, ist dann ein kraftvoller Motor des großen Aufbaus geworden.
An alle Bürger möchte ich in dieser Stunde den Appell richten, auch in den kommenden Jahren unsere parlamentarisch-demokratische Ordnung mitzutragen. Der Deutsche Bundestag ist nicht ein Instrument von Mehrheiten oder Minderheiten oder Parteien, sondern die zentrale Institution unserer Verfassung, das frei gewählte Parlament des deutschen Volkes. Mittragen braucht nicht kritiklose Zustimmung zu allem, was von diesem Parlament getan wird, bedeuten. Wenn aber Kritik, dann sollte sie vom Verständnis für die Arbeit der Institution und für die Bedingungen dieser Arbeit begleitet sein.
Eines haben wir in diesen 30 Jahren leider nicht erreicht, das nämlich, was Paul Löbe als die erste unserer Aufgaben bezeichnete: die Wiedergewinnung der deutschen Einheit. Ihr müssen wir auch weiterhin verpflichtet bleiben. Für sie müssen wir auch weiterhin unbeirrt und unbeirrbar wirken,

(Beifall bei allen Fraktionen)

indem wir den Gedanken der Wiedervereinigung — um das Bundesverfassungsgericht zu zitieren —„im Innern wachhalten und nach außen beharrlich vertreten". Dies und die Verpflichtung, alles zu tun, damit es nie mehr Nacht werde über unserer Freiheit und unserer Demokratie, haben Gegenstand des Grundkonsenses zu sein, der bei aller Pluralität und Konfrontation für einen funktionierenden deutschen Staat unerläßlich ist.
Es ist gut, sich diesen Grundkonsens gerade im letzten Jahr vor der nächsten Bundestagswahl nochmals bewußt zu machen. Aus Erfahrung wissen wir, daß die Hektik der politischen Auseinandersetzung in einer solchen Zeit ganz erheblich zunimmt und damit die Tendenz zu Polemik, Unsachlichkeit und übertriebener Schärfe. Gleich an welcher Front in der parlamentarischen Auseinandersetzung wir stehen, an der Regierungs- oder an der Oppositionsfront, in einer Front haben wir bei allem Gegeneinander gemeinsam zu stehen, in der Front des Friedens, der Freiheit und der Demokratie.
In diesem Sinne rufe ich Sie alle, die Sie Mitglieder des Hauses sind, auf, auch in Zukunft Ihre Kräfte voll dafür einzusetzen, daß das uns alle Verbindende erhalten bleibt. Nur dann nämlich bleiben wir imstande, das Kleinod, als das sich unsere grundgesetzlich geprägte Verfassungs- und Gesellschaftsordnung erwiesen hat, gegen Bedrohung zu sichern, gegen Angriffe zu verteidigen, zum Segen auch der kommenden Generationen auszubauen und
weiterzuentwickeln und auf diese Weise der legitime Anwalt aller Deutschen zu sein.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung. Die Sitzung wird um 14 Uhr fortgesetzt.

(Unterbrechung von 11.53 bis 14.00 Uhr)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich unseres verstorbenen Kollegen, des Vizepräsidenten Hermann Schmitt-Vockenhausen, gedenken.

    (Die Abgeordneten erheben sich)

    Am 9. August dieses Jahres haben wir in Bad Soden unseren Kollegen Hermann Schmitt-Vockenhausen zu Grabe getragen. Am Staatsbegräbnis für den Vizepräsidenten und langjährigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der dem Hause mehr als 25 Jahre angehört hat, haben das Präsidium, eine große Zahl von Abgeordneten sowie Vertreter aus dem öffentlichen Leben, aus Politik und Wirtschaft und viele Bürger seines Wahlkreises teilgenommen.
    Vom Platz des Präsidenten aus hat Hermann Schmitt-Vockenhausen die Verhandlungen des Deutschen Bundestages mit starkem Einfühlungsvermögen und unerschütterlicher Ruhe, verständnisvoll und mit großer Sachlichkeit geleitet.
    Seine Meisterschaft, schwierige Abstimmungen nach anstrengenden Sitzungen und heftigen Auseinandersetzungen sicher und souverän zu Ende zu bringen, wird dem Deutschen Bundestag, uns allen, unvergessen bleiben.
    Er fühlte sich allen Seiten des Hauses gleichermaßen verbunden. Seine vielfältigen Verdienste, die er sich um das Parlament, um unseren Staat und um unser Volk erworben hat, sind anläßlich seines viel zu frühen Todes vielfach und nachhaltig gewürdigt worden.
    Für den Deutschen Bundestag bedeutet der Abschied von unserem Kollegen Hermann Schmitt-Vockenhausen den Verlust eines Parlamentariers, der den Plenardebatten Farbe und Gestaltung gegeben hat. Über die Grenzen und Meinungsverschiedenheiten der Parteien und Fraktionen hinweg hat er immer daran gearbeitet, Gespräche zu ermöglichen und Verbindungen herzustellen. Er hat die parlamentarische Arbeit menschlicher gemacht.
    Hermann Schmitt-Vockenhausen hinterläßt uns in diesem Hause die Verpflichtung, auch zukünftig die menschliche Verbundenheit, das Miteinander im sachlichen Streit zu suchen. Wir werden diese Verpflichtung ernst nehmen. Sie hilft uns, erstrebte Gemeinsamkeit im Interesse der parlamentarischen Demokratie zu finden.
    Sie, Kolleginnen und Kollegen, haben sich zu Ehren des verstorbenen Vizepräsidenten von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
    Für den verstorbenen Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen ist am 14. August 1979 die Abgeordnete Frau Dr. Balser in den Deutschen Bundestag eingetreten.



    Präsident Stücklen
    Für den Abgeordneten Zeyer, der mit Wirkung vorn 10. Juli 1979 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet hat, ist am 20. Juli 1979 der Abgeordnete Blügel in den Deutschen Bundestag eingetreten.
    Ich begrüße die Kollegin und den Kollegen sehr herzlich und wünsche ihnen eine gute, erfolgreiche Mitarbeit im Deutschen Bundestag.

    (Beifall)

    Ich habe noch Glückwünsche zu Geburtstagen auszusprechen, die während der Parlamentsferien angefallen sind. Der Abgeordnete Wehner ist am 11. Juli 73 Jahre alt geworden. Unseren herzlichen Glückwunsch!

    (Beifall)

    Der Abgeordnete Müller (Berlin) ist am 5. August 74 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch!

    (Beifall)

    Der Abgeordnete Geisenhofer ist am 30. August 65 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch!

    (Beifall)

    Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand: 4. September 1979 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik
    Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die Frühjahrstagung der IPU in Prag vom 16. bis 22. April 1979 (Drucksache 8/3010)

    zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend)

    Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
    Bundesbericht Forschung VI (Drucksache 8/3024)

    zuständig: Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend)

    Ausschuß für Wirtschaft
    Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Haushaltsausschuß
    Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 7. bis 11. Mai 1979 in Straßburg (Drucksache 8/3046)

    zuständig: Auswärtiger Ausschuß
    Bericht über die Prüfung der Auswirkungen einer Trennung von Fahrweg und Betrieb bei der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 8/3049)

    zuständig: Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (federführend)

    Haushaltsausschuß
    UNESCO-Empfehlung über internationale Architektur- und Stadtplanungswettbewerbe (Drucksache 8/3064)

    zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
    Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den ersten Teil der 25. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 18. bis 21. Juni 1979 (Drucksache 8/3078)

    zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend)

    Verteidigungsausschuß
    Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen
    Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 2. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1979 (Drucksache 8/3133)

    zuständig: Haushaltsausschuß
    Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Haushaltsführung 1979
    hier: Einwilligung in überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 682 01 — Erstattung von Fahrgeldausfällen an Unternehmen für die Personenbeförderung, die zur unentgeltlichen Beförderung bestimmter Gruppen von Schwerbeschädigten im Nahverkehr verpflichtet sind (Drucksache 8/3147)

    zuständig: Haushaltsausschuß
    Erheben sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Bedenken? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
    Wir treten nun in die Tagesordnung ein. Ich rufe die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung auf:
    1. a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 (Haushaltsgesetz 1980)

    — Drucksache 8/3100 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
    b) Beratung des Finanzplans des Bundes 1979 bis 1983
    — Drucksache 8/3101 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
    2. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1979)

    — Drucksache 8/3099 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
    Zur Einbringung hat der Bundesminister der Finanzen das Wort. Bitte.