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    Plenarprotokoll 8/166 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 166. Sitzung Bonn, Dienstag, den 3. Juli 1979 Inhalt: Abweichung von § 60 Abs. 2 GO bei der Beratung der Verjährungsvorlagen . . . 13233 A Eintritt des Abg. Besch in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg Carstens (Fehmarn) 13290 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 13233 B Beratung des Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Hermann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord zu dem von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurf eines Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksachen 8/2539, 8/2616, 8/2653 (neu), 8/3032 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Wehner, Ahlers, Dr. Ahrens, Amling, Dr. Apel und Genossen und den Abgeordneten Dr. Wendig, Gattermann, Frau Dr. Hamm-Brücher und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2653 (neu) — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gradl, Katzer, Blumenfeld, Dr. Mikat, Dr. Biedenkopf, Josten, Dr. Müller-Her- II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 3. Juli 1979 mann, Gerster (Mainz), Wohlrabe, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kittelmann, Breidbach, Frau Pieser, Luster, Reddemann, Schröder (Lüneburg), Dr. Pfennig, Frau Berger (Berlin), Stommel, Conrad (Riegelsberg), Dr. Stercken, Russe, Frau Dr. Wisniewski, Schartz (Trier) und Genossen Unverjährbarkeit von Mord — Drucksache 8/2539 — in Verbindung mit Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Unverjährbarkeit von Völkermord und Mord — Drucksache 8/2616 — Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . . . . 13234 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . . . 13239 B Kleinert FDP 13243 C Hartmann CDU/CSU 13247 C Dr. Vogel (München) SPD . . . . . . 13252 A Gattermann FDP . . . . . . . . . 13254 C Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . . . . 13257 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP . . . 13260 A, 13292 A Dr. Emmerlich SPD . . . . . . . 13265 B Helmrich CDU/CSU 13268 A Sieglerschmidt SPD 13269 C Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . . 13272 B Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU 13274 D Dr. Weber (Köln) SPD 13277 D Ey CDU/CSU 13281 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 13282 B Blumenfeld CDU/CSU 13285 C Cronenberg FDP 13287 B Dr. Bötsch CDU/CSU . . . . . . . . . 13288 A Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 13294 B Dürr SPD 13296 C Engelhard FDP 13298 D Dr. Gradl CDU/CSU 13301 A Thüsing SPD 13303 A Dr. Wendig FDP 13305 D Namentliche Abstimmungen . . 13290 A, 13292 B, 13308 A, 13311 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 8/3027 — Pfeifer CDU/CSU . . . . . . . . . . 13308 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze — Drucksache 8/3028 Westphal SPD 13309 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3029 — Jahn (Marburg) SPD 13313 B Nächste Sitzung 13313 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 13315* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Penner (SPD) nach § 59 GO zu Punkt 1 der Tagesordnung . . 13315*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 3. Juli 1979 13233 166. Sitzung Bonn, den 3. Juli 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordneter) entschuldigt bis einschließlich Dr. Arnold 4. 7. Bayha 4. 7. Dr. Böhme (Freiburg) 4. 7. Büchner (Speyer) * 4. 7. Dr. Dübber 3. 7. Dr. h. c. Kiesinger 4. 7. Koblitz 4. 7. Dr. Müller ** 4. 7. Picard 4. 7. Scheffler ** 4. 7. Frau Schlei 4. 7. Dr. Schmitt-Vockenhausen 4. 7. Spilker 4. 7. Volmer 4. 7. Walkhoff 4. 7. Dr. Wulff 4. 7. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) nach § 59 GO zu Punkt 1 der Tagesordnung Ich stimme einer angestrebten Aufhebung der Verjährungsfrist für Mord nicht zu. Ich bin der Meinung, daß sich das abgestufte System der Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch, in das auch schwerste Straftaten wie Mord einbezogen sind, bei allen eingeräumten Unzulänglichkeiten bewährt hat. Die zeitliche Begrenzung der staatlichen Verfolgungspflicht für Straftaten beruht auch auf der Erkenntnis, daß die Möglichkeiten der Wahrheitsfindung im Strafprozeß um so brüchiger und fragwürdiger werden, je mehr Zeit zwischen Tat und Ahndung verstrichen ist. Ich halte es daher für richtig und auch geboten, wenn der Gesetzgeber diese Regelerfahrung gesetzlich absichert und damit den Strafverfolgungsorganen eine Pflicht abnimmt, der sie auch bei bestem Wollen und Können nicht gerecht werden können. Hinweise auf ausländische Rechtsordnungen und frühere deutsche und romanische Rechtsinstitute halte ich für bemerkenswert, aber für nur bedingt aussagekräftig, da bei einem Vergleich die gesamten Verfahrensordnungen mit allen Möglichkeiten und Hemmnissen besonders des Beweisrechts gegenüber gestellt werden müssen. Der Anlaß für die Initiative ist ebenso beklemmend wie säkulär. Es geht nicht einfach um eine Neufassung des Verjährungssystems, es geht um die Frage, ob besonders Mordtaten der NS-Zeit über gesetzliche Verjährungsvorschriften einer Strafverfolgung entzogen sein können oder nicht. Das Für und Wider ist in den bewegenden Debatten der 60er * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Jahre und in den Diskussionen aus jüngster Zeit engagiert, behutsam und sorgfältig beleuchtet worden. Ich bin aber der Meinung, daß es statthaft sein darf, bei der Entscheidung auch berufsbedingte Erfahrungen miteinzubeziehen, die mehr die praktische Auswirkung der Gesetzesänderung betreffen. Ich neige mehr und mehr zu der Auffassung, daß der in den 60er Jahren beschrittene Weg der Ausdehnung der Verjährungsfristen nicht richtig gewesen ist. Dabei will ich nicht verschweigen, daß ich dies seinerzeit anders gesehen habe. Aber im Verlaufe einer beruflichen Tätigkeit, bei der ich mit der Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen zu tun hatte, sind mir zunehmend Zweifel gekommen. Und das, obwohl die nazistische Wirklichkeit mit Genozid, mit Vernichtungs- und Konzentrationslagern, mit Massen- und Einzelmorden durch Akten und Zeugenaussagen erdrückend bestätigt wurde. Aber im Strafprozeß geht es nicht allein um Tatgeschehen, sondern auch um persönliche Verantwortung, um Schuld. Der Nachweis individueller Schuld war schon früher aus vielerlei Gründen kaum oder gar nicht möglich. Das ist auch nach der Erweiterung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre noch problematischer geworden. Nicht nur statistische Hinweise geben darüber Aufschluß. Selbst das deutsch-französische Rechtshilfeabkommen des Jahres 1971, das die Verfolgungssperren des Überleitungsvertrages für deutsche Behörden lockerte, hat die strafrechtliche Bewältigung der Judendeportationen aus Frankreich nicht unterstützen können, wie man hört. Ich bin der Meinung, daß unter den gegebenen Umständen die Beibehaltung des geltenden Verjährungsrechts verantwortet werden kann. Nach meiner Erfahrung dürfte die Entdeckung neuer Sachverhalte mit der Folge strafrechtlicher Verurteilung zwar nicht ausschließbar, aber nahezu ausgeschlossen sein. Aller Voraussicht nach wird ein berechtigtes Sühnebedürfnis nicht mehr gestillt werden können. Daher halte ich es aus meiner Sicht nicht für erträglich, Zeugen, die Schwerstes erlitten und durchlitten haben, den Lasten und Beschwernissen, ja den Qualen von Vernehmungen über die gegebenen Unumgänglichkeiten hinaus auszusetzen. Daß nach Eintritt der Verjährungsfrist unentdeckte NS-Mörder sich ihrer Untaten öffentlich rühmen könnten, ist eine theoretische Möglichkeit, hat aber mit der Verjährungsproblematik nichts zu tun. Für schon Abgeurteilte oder außer Verfolgung gesetzte NS-Täter sind eher Stichworte wie „Leugnen", „Verkleinern", „Es war eben Krieg" und in Einzelfällen auch Reue kennzeichnend. Eine Neigung zu öffentlicher Erörterung dieser Vergangenheit besteht bei diesem Tätertyp nach den bisherigen Erfahrungen hingegen kaum. Für die Zukunft muß eine stetig zunehmende Zahl von Fehlbeurteilungen der Strafverfolgungsorgane befürchtet werden. Das wird für die schon anhängigen Verfahren unumgänglich sein. Die Gründe lie- 13316* .Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 3. Juli 1979 gen durchweg in der Beweisnot der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Aufhebung der Verjährungsfrist hätte zur Folge, daß zu allen neuen Vorgängen materielle Entscheidungen über Schuld oder Unschuld erforderlich würden. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß diese durchweg Einstellungsverfügungen und Freisprüche sein werden. Ich hielte das für bedrückend, weil mit diesen staatlichen Akten, deren Qualität nicht anders ausfallen kann und wird, Geschichtslegenden gebildet und unterstützt werden können. Aus meiner Sicht ist daher das aus dem geltenden Recht folgende Offenhalten der strafrechtlichen Schuldfrage nach Ablauf der Verjährungsfrist auch der politische richtige Weg. Ich weiß, daß diese Überlegungen nur einen Teil der Fragen und Bedrängungen ausmachen. Für mich sind sie entscheidend. Eine neue gesetzliche Regelung muß sich auch an ihren Möglichkeiten und Grenzen messen lassen. Dem Anspruch der Opfer, der Betroffenen auf sühnende Gerechtigkeit kann nicht über eine Ausweitung des Verjährungsrechts Genüge geschehen. Ich meine, daß dies auszusprechen auch zur parlamentarischen Verantwortlichkeit gehört. Ich wage es daher, nein zu sagen.
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    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es gelingen kann, in dieser Abendstunde Ihre Aufmerksamkeit auf das Thema zu konzentrieren, das mit den Reichsgrenzen von 1937 und der Umsatzsteuer zusammenhängt; es ist eine ernste Sache.
    Der Bundesrat hat dem Vermittlungsausschuß zum Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze fünf Vermittlungsbegehren vorgelegt, von denen zwei angenommen worden sind, während drei abgelehnt wurden. Somit ist ein Vermittlungsergebnis erzielt worden, das ich Ihnen zur Annahme empfehle.
    Das erste Anrufungsbegehren hob sich dadurch deutlich von den anderen vier ab, daß die darin enthaltene Problematik eben nicht vorrangig steuerpolitischer Art war. Es ging dabei um den Inlandsbegriff, der der Definition des Gebietes dient, in dem das Umsatzsteuergesetz seine Anwendung findet und der so gefaßt sein muß, daß für uns die DDR nicht zum Ausland erklärt wird. Der entsprechende § 1 Abs. 2 sollte in seinen Sätzen 1 und 2 nach dem Begehren der Bundesratsmehrheit wie im früheren Umsatzsteuergesetz lauten; ich zitiere:
    Unter Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 (Reichsgebiet) mit Ausnahme der Zollausschlüsse und der Zollfreigebiete zu verstehen.
    Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist.
    Dies hätte dann eine Reihe von Folgeänderungen erforderlich gemacht, indem das Inland, bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland, noch einmal enger definiert werden müßte. Das führte in dem Anrufungsbegehren zu Formulierungen, die insbesondere in Berlin politisch umstritten sind. Weil die im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Umsatzsteuergesetz 1980 verwendete und vom Deutschen Bundestag übernommene Formulierung des Inlandsbegriffs das Gebiet der DDR und von Berlin (Ost) als Gebiet definiert, das weder zum Inland noch zum Ausland gehört, und weil in der vom Bundestag beschlossenen Fassung die deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße dem Begriff Ausland zugeordnet werden, bestehen bei der Mehrheit des Bundesrats schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Definition. Nach Ansicht der Mehrheit des Bundesrats könne die Bezugnahme der Bundesregierung in der Begründung ihres Entwurfs auf die rechtliche und politische Lage nach dem Grundlagenvertrag eine Änderung des alten Inlandsbegriffs nicht rechtfertigen.
    Diese Auffassung fand nicht die Zustimmung des Vermittlungsausschusses. Es soll deshalb bei der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung bleiben, die wie folgt lautet:
    Unter Inland im Sinne dieses Gesetzes ist der Geltungsbereich des Gesetzes mit Ausnahme der Zollfreigebiete zu verstehen. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Inland ist und nicht zur Deutschen Demokratischen Republik und Berlin (Ost) gehört.



    Westphal
    Die Begründung für diese Formulierung hebt hervor, daß in einem umfassend neugestalteten Umsatzsteuergesetz des Jahres 1979 die Definition des Inlands als des Gebiets des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 rechtlich nicht mehr vertretbar ist. Mit einer solchen Formulierung würde der Anspruch erhoben, daß 1979 in der Bundesrepublik Deutschland noch Gesetze mit der Wirkung für das Gebiet der heutigen DDR und das Territorium der ehemaligen deutschen Ostgebiete erlassen werden könnten. Die neugefundene Formulierung befinde sich in Übereinstimmung mit Art. 6 des Grundlagenvertrages, wonach — ich zitiere — „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt". Dem würde auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 entsprechen, in dem festgestellt wird, daß die Bundesrepublik Deutschland ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt.
    Auf die möglichen politischen Implikationen, die die Folge einer Reichsgebietsdefinition haben könnte, wurde im Vermittlungsausschuß mit Deutlichkeit hingewiesen.
    Die neugewählte Formulierung bezieht die DDR nicht in den Inlandsbegriff ein, macht die DDR für uns aber auch nicht zum Ausland. Dieses Verfahren entspricht der Praxis der neueren Gesetzgebung und enthält die von den Fachleuten so genannte „Tertium-Lösung" für die DDR.
    Im übrigen, so muß man hinzufügen, haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat in dem 1971 verabschiedeten zustimmungspflichtigen Weingesetz eine Formulierung des Inlandsbegriffes angenommen, die genau dem entspricht, was nun auch für das Umsatzsteuergesetz 1980 Geltung haben soll. Dort heißt es nämlich unter dem Datum vom 14. Juli 1971:
    Als Inland im Sinne dieses Gesetzes gilt der Geltungsbereich dieses Gesetzes. Als Ausland im Sinne dieses Gesetzes gelten die Gebiete, die weder zum Geltungsbereich dieses Gesetzes noch zu den Währungsgebieten der Mark der Deutschen Demokratischen Republik gehören.
    Dies ist der erste Teil.
    Wie schon angedeutet, hatten die vier übrigen Anrufungsbegehren bei weitem nicht die Brisanz, die in der Diskussion um die Neuformulierung des Inlandsbegriffs lag, obwohl es sicherlich hilfreich wäre, wenn man auch in der eben behandelten Frage recht bald zu einer nüchternen und unpolemischen Betrachtungsweise gelangte.
    Das zweite Anrufungsbegehren des Bundesrates bezog sich auf die Besteuerung der Leistungen der Vermessungs- und Katasterbehörden bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters mit Ausnahme der Amtshilfe. Während der Deutsche Bundestag in § 2 Abs. 3 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes 1980 unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsverzerrung zwischen freiberuflich tätigen, öffentlich bestellten
    Vermessungsingenieuren auf der einen Seite und der Vermessungsverwaltung auf der anderen Seite für eine Besteuerung der Umsätze der Verwaltung entschieden hatte, verlangte der Bundesrat die Nichteinbeziehung der Vermessungsbehörden in die Besteuerung, weil dies insbesondere zu gravierendem Verwaltungsmehraufwand und zusätzlichen Schwierigkeiten führen würde. Eine größere Wettbewerbsverzerrung auf diesem Gebiet wollte der Bundesrat nicht anerkennen.
    Die Entscheidung des Vermittlungsausschusses fiel mit Mehrheit für die Annahme des Begehrens des Bundesrates, so daß die Vermessungsbehörden nicht besteuert werden sollen. Die Nachteile für die Vermessungsingenieure würden wohl dadurch aufgehoben, daß sie bei weitem schneller arbeiten und tätig werden als Behörden und der Inanspruchnehmer solcher Leistungen deshalb bereit wäre, ein wenig mehr dafür zu zahlen.
    In seinem dritten Anrufungsbegehren wünschte der Bundesrat die Einführung einer neuen im bisherigen Beratungsverfahren des Gesetzes nicht aufgegriffenen Regelung, eine Steuerbefreiung sollte eingeführt werden für Umsätze, die im Rahmen eines Zweckbetriebes einer gemeinnützigen Organisation bei kulturellen, sportlichen und geselligen Veranstaltungen stattfinden und nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz mit dem halben Steuersatz belegt sind.
    Auch in dieser Frage standen sich Überlegungen der Steuervereinfachung und Überlegungen zur Wettbewerbsverzerrung insbesondere gegenüber Gastwirten einander gegenüber. Darüber hinaus wurde aber darauf hingewiesen, daß dieses schwierige und folgenreiche Thema den Deutschen Bundestag in absehbarer Zeit sowieso beschäftigen würde, nachdem ein Gesetzentwurf zur Vereinsbesteuerung auf dem Wege vom Bundesrat zum Bundestag ist.
    Um durch die Entscheidung des Vermittlungsausschusses den eigentlichen Gesetzgeber aus der Beratung dieser Materie nicht auszuschalten und auch die Betroffenen hören zu können, fiel die Entscheidung gegen das Vermittlungsbegehren des Bundesrates.
    Das vierte Vermittlungsbegehren des Bundesrates richtet sich darauf, die vom Deutschen Bundestag getroffene Regelung für die ermäßigte Besteuerung von Betriebshelfern in der Landwirtschaft auf denjenigen Personenkreis auszudehnen, der im Auftrage von Sozialversicherungsträgern als Arbeitskräfte in Notfällen zur Verfügung gestellt wird. Der Vorschlag des Bundesrats will also die Fälle in den ermäßigten Steuersatz einbeziehen, in denen sich der Land- oder Forstwirt Ersatzkräfte dann selbst beschafft, wenn ein voll mitarbeitendes Familienmitglied wegen Krankheit, Unfall oder Tod ausfällt.
    In der Diskussion dieses Punktes wurde zwar auf die dadurch eintretende beachtliche Verwaltungserschwernis hingewiesen, die Ausdehnung des Steuerermäßigungstatbestandes wurde aber akzeptiert.



    Westphal
    Meine Damen und Herren, schließlich verlangte das fünfte Anrufungsbegehren des Bundesrates die Halbierung des Steuersatzes bei der Personenbeförderung mit Seilbahnen einschließlich der Sessel-und Schlepplifte. Die aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung vornehmlich in den Skigebieten der deutschen Alpen an den Grenzen zu Osterreich und der Schweiz vorgeschlagene Regelung konnte deshalb nicht die Zustimmung des Vermittlungsausschusses finden, weil eine Gleichstellung mit dem öffentlichen Personennahverkehr in der Besteuerung zur Voraussetzung hätte, daß der Verkehr mit Seilbahnen der genannten Art eine soziale Bedeutung hätte und nicht vornehmlich dem Fremdenverkehr dient. Es bestand auch die Gefahr weiterer Berufungsfälle aus dem Bereich der Verkehrsbetriebe.
    Meine Damen und Herren, Sie ersehen aus meinen Darstellungen, daß der Vermittlungsausschuß durch die Annahme von zwei und die Ablehnung von drei Begehren des Bundesrats zu einem Ergebnis gekommen ist. Es wurde vereinbart, daß die Entscheidung über das Vermittlungsergebnis in einer Abstimmung erfolgen soll. Ich bitte Sie hierdurch um Ihre Zustimmung zu diesem Vermittlungsergebnis.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Das Wort zu Erklärungen wird offenbar nicht gewünscht. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Beschluß des Vermittlungsausschusses. Es ist wiederum nach § 10 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung beschlossen worden, über die Änderungen gemeinsam abzustimmen. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/3028 die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag des Vermittlungsausschusses ist angenommen.
Meine Damen und Herren, bevor wir fortfahren, möchte ich Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines 18. Strafrechtsänderungsgesetzes mitteilen. Von den voll stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben 477 ihre Stimme abgegeben. Keine ungültige Stimme. Mit Ja haben 255 gestimmt, mit Nein haben 222 gestimmt. Enthaltungen keine. Von den Berliner Abgeordneten haben 20 ihre Stimme abgegeben, davon haben 16 mit Ja und 4 mit Nein gestimmt.
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 477 und 20 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 255 und 16 Berliner Abgeordnete,
nein: 222 und 4 Berliner Abgeordnete
Blumenfeld
Burger
Conrad (Riegelsberg) Dr. Evers
Gerstein
Gerster (Mainz)

Ja
CDU/CSU
Benz
Dr. Biedenkopf
Dr. Hammans
Dr. Jaeger
Dr. Jobst
Josten
Katzer
Dr. Kraske
Dr. Mikat
Milz
Müller (Wadern)

Dr. Müller-Hermann Frau Pack
Reddemann
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Russe
Schartz (Trier)

Schröder (Lüneburg) Dr. Schwarz-Schilling Dr. Stercken
Stommel
Stücklen
Frau Tübler
Frau Dr. Wisniewski Würzbach
Berliner Abgeordnete
Frau Berger (Berlin)

Dr. Gradl
Kittelmann Luster
Dr. Pfennig Frau Pieser Wohlrabe
SPD
Adams
Ahlers
Dr. Ahrens Amling
Dr. Apel
Arendt
Augstein
Baack
Bahr
Dr. Bardens Batz
Becker (Nienberge) Biermann
Bindig
Dr. Böhme (Freiburg) Frau von Bothmer
Brandt
Brandt (Grolsheim)

Brück
Buchstaller Büchler (Hof) Büchner (Speyer)
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann Collet
Conradi
Coppik
Dr. Corterier Curdt
Frau Dr. Czempiel
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg
Eickmeyer
Frau Eilers (Bielefeld)

Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm
Frau Erler Esters
Ewen
Fellermaier Fiebig
Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover) Friedrich (Würzburg) Gansel
Gerstl (Passau)

Gertzen
Dr. Geßner Glombig Gobrecht Grobecker Grunenberg Gscheidle Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)

Haehser Hansen
Frau Dr. Hartenstein Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn
Hoffmann (Saarbrücken) Hofmann (Kronach)
Dr. Holtz Horn
Frau Huber Huonker Ibrügger
Immer (Altenkirchen) Jahn (Marburg)
Jaunich
Dr. Jens Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein (Dieburg)

Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann Krockert Kühbacher Kuhlwein Lambinus
Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller (Bayreuth) Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt)
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle)
Dr. Nöbel



Vizepräsident Frau Funcke Offergeld
Oostergetelo
Paterna Pawelczyk
Peiter
Pensky Peter
Polkehn Porzner Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim)

Frau Renger
Reuschenbach
Rohde. Rosenthal
Roth
Sander Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer (Offenburg)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Schirmer
Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber
Schulte (Unna)

Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Seefeld
Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl (Kempen)

Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben
Stöckl
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Voigt (Frankfurt) Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner
Weisskirchen (Wiesloch) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer (Neuötting) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolfram (Recklinghausen) Wrede
Würtz
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich (Berlin)

Dr. Dübber
Egert
Löffler Manning Mattick
Schulze (Berlin) Sieglerschmidt
FDP
Gartner Gattermann
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann
Hoffie
Dr.-Ing. Laermann Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer Frau Matthäus-Maier Schäfer (Mainz)

Frau Schuchardt
Dr. Vohrer
Dr. Wendig
Dr. Zumpfort
Zywietz
fraktionslos Dr. Gruhl
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein
Dr. van Aerssen
Dr. Aigner
Alber
Dr. Althammer
Dr. Becher (Pullach)

Dr. Becker (Frankfurt) Berger (Herne)
Berger (Lahnstein)

Besch
Biechele Biehle
Dr. von Bismarck
Dr. Blüm
Böhm (Melsungen)

Dr. Bötsch
Braun
Broil
Bühler (Bruchsal) Carstens (Emstek)
Dr. Czaja Damm
Daweke
Dr. Dollinger
Dr. Dregger
Dreyer Engelsberger
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Ey
Eymer (Lübeck) Feinendegen
Frau Fischer
Francke (Hamburg) Franke
Dr. Friedmann
Dr. Früh Dr. Fuchs Frau Geier
Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George Gerlach (Obernau) Gierenstein
Glos
Haase (Kassel)

Haberl
Dr. Häfele Handlos
Hanz
Hartmann Hasinger von Hassel Hauser (BonnBad Godesberg)

Hauser (Krefeld) Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann (Hoya)

Dr. Hornhues
Horstmeier Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jahn (Münster)
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch (Wiesbaden) Frau Karwatzki
Kiechle
Dr. Klein (Göttingen) Klein (München)
Dr. Klepsch Klinker
Dr. Köhler (Duisburg)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster
Dr. Kohl
Kolb
Krampe
Kraus
Dr. Kreile Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Langner Dr. Laufs Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Lücker
Dr. Marx Dr. Mende
Dr. Mertes (Gerolstein) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup
Dr. Miltner Dr. Möller Dr. Müller Dr. Narjes Neuhaus
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Petersen Pfeffermann
Pfeifer
Dr. Pinger Pohlmann Prangenberg
Dr. Probst Rainer
Rawe
Regenspurger
Dr. Reimers
Dr. Riedl (München)

Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz Röhner Dr. Rose Rühe
Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Dr. Schäuble
Schedl
Schetter
Frau Schleicher
Schmidt (Wuppertal) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schulte (Schwäbisch
Gmünd)
Schwarz
Dr. Schwörer
Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker Spranger Dr. Sprung
Stahlberg
Dr. Stark (Nürtingen)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt (Düren)

Voigt (Sonthofen)

Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel
Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg Wawrzik
Weber (Heidelberg) Weiskirch (Olpe)
Dr. von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer

(Mönchengladbach) Windelen

Wissebach
Wissmann
Dr. Wittmann (München) Dr. Wörner
Baron von Wrangel
Dr. Zeitel Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink



Vizepräsident Frau Funcke Berliner Abgeordnete
Amrehn
Kunz (Berlin) Müller (Berlin) Straßmeir
SPD
Dr. Bayerl Dr. Penner
FDP
Angermeyer
Dr. Bangemann Baum
Cronenberg
Eimer (Fürth) Engelhard
Ertl
Frau Funcke Gallus
Genscher
Grüner
Hölscher
Jung
Kleinert
Dr. Graf Lambsdorff
Merker
Mischnick
Möllemann Paintner
Schmidt (Kempten)

von Schoeler Spitzmüller
Wolfgramm (Göttingen) Wurbs
Damit ist das 18. Strafrechtsänderungsgesetz angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der CDU/ CSU)

Wir haben noch über den Antrag auf der Drucksache 8/2539 zu Tagesordnungspunkt 1 c abzustimmen. Ist das Haus damit einverstanden, daß der Antrag für erledigt erklärt wird? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 1 d. Hierzu liegt eine Entschließung des Europäischen Parlaments auf Drucksache 8/ 2616 zur Kenntnisnahme vor. — Ich stelle fest, daß das Haus davon Kenntnis genommen hat.
Außerdem möchte ich feststellen, daß das Haus damit einverstanden ist, die zu den Vorlagen eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. — Auch hier höre ich keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und der Gewerbeordnung
— Drucksache 8/3029 — Berichterstatter: Senator Apel
In Vertretung des Berichterstatters Senator Apel bitte ich Herrn Abgeordneten Jahn zur Berichterstattung. .

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner 158. Sitzung am 1. Juni 1979 das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und der Gewerbeordnung beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner 474. Sitzung am 22. Juni 1979 den Vermittlungsausschuß aus insgesamt sechs Gründen angerufen.
    Erstens. Die sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen nach § 24 der Gewerbeordnung — das sind z. B. Dampfkessel, Druckbehälter und andere — sollen in das Gerätesicherheitsgesetz einbezogen werden. Diese Bestimmung, so der Bundesrat, schaffe die Möglichkeit, auch gegen sogenannte Inverkehrbringer einzuschreiten, schließe eine Lükke im präventiven Gefahrenschutz und löse zugleich einen sonst bestehenden Widerspruch bezüglich der medizinisch-technischen Arbeitsmittel. Der Vermittlungsausschuß hat diesem Anrufungsbegehren zugestimmt.
    Zweitens. Das Zeichen für „Geprüfte Sicherheit" — „GS" — wird von bestimmten Prüfstellen verliehen. Diese Prüfstellen erhielten bisher ihre Befugnis dadurch, daß der Bundesarbeitsminister sie durch Bekanntgabe im Bundesarbeitsblatt anerkannte.
    Der Bundesrat begehrte demgegenüber, daß dies künftig durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes geschehe. Diesem Begehren hat der Vermittlungsausschuß zugestimmt.
    Die Begehren zu Ziffer 3 und 4 im Vermittlungsverlangen des Bundesrates sind nicht aufgegriffen worden.
    Zu Ziffer 5 bezieht sich das Anrufungsbegehren des Bundesrats auf die Bestimmung über die Ordnungswidrigkeiten. Der Bundesrat wünscht eine seiner Meinung nach rechtstechnisch erforderliche Anpassung und Klarstellung des Textes ohne materielle Änderungen. Der Vermittlungsausschuß empfiehlt, diesem Begehren zu entsprechen.
    Zu Ziffer 6 wünscht der Bundesrat, die Berlin-Klausel nach § 13 dem Wortlaut der heute üblichen Fassung anzugleichen. Auch hier empfiehlt der Vermittlungsausschuß, diesem Begehren zuzustimmen.
    Im übrigen hat der Vermittlungsausschuß nach § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung beschlossen, den nunmehr vorliegenden Vermittlungsvorschlag zur gemeinsamen Abstimmung zu stellen.

    (Beifall)