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    Plenarprotokoll 8/161 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 12815 A Erweiterung der Tagesordnung 12890 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen) — Drucksache 8/819 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2822 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/2793, 8/2904 — Berger (Herne) CDU/CSU 12815 B, D Bühling SPD 12817 D Dr. Wendig FDP 12819 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2873 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2989 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) — Drucksache 8/2968 — Regenspurger CDU/CSU . . . . . . 12821 B Liedtke SPD 12822 B Dr. Wendig FDP . . . . . . . . . 12823 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 12824 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 8/2544 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/2893 — Luster CDU/CSU 12825 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 12827 A Gattermann FDP 12828 D • Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksache 8/2692 — in Verbindung mit Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zu I. den wirksamsten Maßnahmen zur Verhinderung von Schiffsunglücken und zur Vermeidung der darauf zurückzuführenden Meeres- und Küstenverschmutzung und II. der Regelung des Seeverkehrs — Drucksache 8/2617 — Dr. von Geldern CDU/CSU 12830 B Paterna SPD 12832 B Merker FDP 12834 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Dr. Stavenhagen, Dr. Schäuble, Biehle, Dr. George, Neuhaus, Dr. Langner, Niegel, Biechele, Dr. Kunz (Weiden), Müller (Wadern), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Ernesti, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Postversorgung auf dem Lande — Drucksache 8/2738 — Hanz CDU/CSU 12835 D Wuttke SPD 12837 A Hoffie FDP 12838 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 8/1423 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2945 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 12839 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . 12841 C Zywietz FDP 12842 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit — Drucksache 8/2645 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2924 — 12843 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Langner, Hartmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten — Drucksache 8/2950 — Dr. Langner CDU/CSU 12843 D Dr. Schöfberger SPD 12844 D Kleinert FDP 12845 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen — Drucksache 8/2662 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 12846 A Rapp (Göppingen) SPD . . . . . . . 12847 C Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . 12848 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Oktober 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen — Drucksache 8/2898 — . . . . . . . 12849 B Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/2956 — 12849 C Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Mai 1979 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/2931 — . . . . . . . 12849 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 III Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in WertheimBestenheid — Drucksachen 8/2775, 8/2933 — . . . . 12849 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines Forschungsprogramms für die Europäische Atomgemeinschaft auf dem Gebiet der Codes und Normen Schneller Reaktoren (strukturelle Integrität von Komponenten) — Drucksachen 8/2498, 8/2907 — . . . . 12849 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksache 8/2958 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaa- tes Bayern . . . . . . . . . . . . 12869 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . . 12870 A Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . . . . . 12870 D Engelhard FDP . . . . . . . ... . 12871 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz) - Drucksache 8/2959 — Kleinert FDP 12872 C Frau Karwatzki CDU/CSU 12872 C Frau Eilers (Bielefeld) SPD 12872 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz) — Drucksache 8/2963 — Russe CDU/CSU 12873 D Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . 12874 C Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 12875 B Dr. Haussmann FDP 12876 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 6) - Drucksache 8/2964 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 12876 B, D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 12877 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 7) — Drucksache 8/2965 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 12877 D Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 12878 A Collet SPD 12878 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1979 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979) — Drucksache 8/2241 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2896 — Dr. Warnke CDU/CSU . . . . . . . 12879 B Roth SPD 12880 D Angermeyer FDP 12882 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Hasinger, Frau Hürland, Müller (Remscheid), Dr. Hornhues, Dr. George, Neuhaus, Löher, Müller (Berlin), Landré, Daweke, Braun, Kroll-Schlüter, Dr. Meyer zu Bentrup, Krey, Frau Verhülsdonk, Zink, Breidbach, Höpfinger, Dr. Laufs, Sauer (Salzgitter) und der Fraktion der CDU/CSU Arbeitserlaubnis für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Arbeitserlaubnis für Ehegatten und Kinder ausländischer Arbeitnehmer — Drucksachen 8/2369, 8/2538, 8/2875 — Hasinger CDU/CSU 12883 D Urbaniak SPD 12885 C Hölscher FDP 12886 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 12889 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend ein zweites Vierjahresprogramm Forschung und Entwicklung im Energiebereich — Drucksachen 8/2156, 8/2978 — . . . . 12890 D Fragestunde — Drucksachen 8/2969 vom 15. 06. 1979 und 8/2982 vom 20. 06. 1979 — Ausweisung von monatlich 10 000 Flüchtlingen durch die vietnamesische Regierung MdlAnfr A72 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12850 B, C, D, 12851 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12850 C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12850 D ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . . 12850 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12851 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12851 A Initiativen mit dem Ziel, dem Elend der Vietnamflüchtlinge abzuhelfen DringlAnfr 1 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Marx CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12851 B, C, D, 12852 A, B, C, D, 12853 A, B, C, D, 12854 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 12851 C, D ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . . 12851 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . 12852 A, 12853 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12852 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 12852 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12852 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 12852 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12852 D ZusFr Dr. Holtz SPD 12852 D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 12853 A ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12853 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12853 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 12854 A Maßnahmen zur Verhinderung der Fortsetzung der Vertreibung in Vietnam DringlAnfr 2 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Althammer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12854 B, C, D, 12855 A, B, C, D, 12856 A ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12854 C ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12854 D ZusFr Köster CDU/CSU 12855 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12855 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 12855 C ZusFr Dr. Holtz SPD 12855 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 12855 D Befassung der UN-Vollversammlung mit dem Problem der Vietnamflüchtlinge DringlAnfr 3 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Todenhöfer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12856 A, B, C, D, 12857 A, B, C, D, 12858 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 12856 B, C ZusFr Oostergetelo SPD 12856 D ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . 12857 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 12857 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 12857 B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 12857 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 12857 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12858 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 12858 A Bereitstellung zusätzlicher Mittel für eine humanitäre Lösung des Problems der Vietnamflüchtlinge DinglAnfr 4 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12858 B, C, D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12858 B, C ZusFr Dr. Holtz SPD 12858 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12858 D Sofortmaßnahmen und Erweiterung der Hilfe für Vietnamflüchtlinge DringlAnfr 5 20.06.79 Drs 08/2982 Köster CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12858 D, 12859 A, B, C ZusFr Köster CDU/CSU 12859 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 12859 B ZusFr Oostergetelo SPD 12859 B Ermöglichung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für Vietnamesen im Rahmen einer Familienzusammenführung DringlAnfr 6 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12859 C, D, 12860 A, B, C ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 12859 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 V ZusFr Oostergetelo SPD 12859 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 12860 A ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12860 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 12860 B Nutzung der diplomatischen Beziehungen zur sowjetischen Regierung, um dem Flüchtlingselend in Südostasien entgegenzuwirken DringlAnfr 7 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Marx CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12860 C, D, 12861 A, B, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . 12860 D, 12861 A ZusFr Roth SPD 12861 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12861 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12861 D Aufnahme von Untersuchungen über die krankheitsverursachende Wirkung hochungesättigter Fettsäuren in das Forschungsprogramm der Bundesregierung MdlAnfr A40 15.06.79 Drs 08/2969 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 12862 A, B, C, D ZusFr Glos CDU/CSU 12862 A, B ZusFr Kiechle CDU/CSU 12862 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 12862 C Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen des TÜV-Bayern über Sicherheitsmängel bei Spielgeräten auf Kinderspielplätzen MdlAnfr A41 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 12862 D, 12863 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 12863 B ZusFr Dr. Holtz SPD 12863 C Schutz des Besitzes von in Rhodesien lebenden Bundesbürgern vor terroristischen Übergriffen durch Ausstattung mit Miniatur-Flaggen und -Abzeichen MdlAnfr A70 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A71 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12863 D, 12864 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . 12863 D, 12864 A, B, C Angabe von im Widerspruch zur Geburtsurkunde stehenden Orts- und Staatsbezeichnungen bei der Ausfüllung von VisaAnträgen für die Einreise in Ostblockländer MdlAnfr A73 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12864 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12864 D Darstellung der menschenrechtlichen Lage der Deutschen im Ostblock bei dem Treffen der NATO in Madrid MdlAnfr A76 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12865 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12865 B Gründung von Vereinen deutscher Staatsangehöriger in Polen analog den polnischen Verbänden in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A77 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12865 C, D, 12866 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12865 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12866 A Gewährung von Sondertarifen in den EG-Staaten sowie in Osterreich und der Schweiz für Inhaber von Seniorenpässen der Bundesbahn MdlAnfr A42 15.06.79 Drs 08/2969 Roth SPD Antw PStSekr Mahne BMV 12866 B Aufhebung der Hubraumbegrenzung für Kleinkrafträder zur Verminderung des Verkehrslärms; Senkung des Unfallrisikos bei Motorrädern mit einem Hubraum über 1 000 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h MdlAnfr A45 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A46 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 12866 B, C, D, 12867 A ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 12866 C, D, 12867 A Benachteiligung des Nah- und Berufsverkehrs durch den ,,Ein-Stunden-Takt" bei Intercity-Zügen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet MdlAnfr A47 15.06.79 Drs 08/2969 Klein (Dieburg) SPD MdlAnfr A48 15.06.79 Drs 08/2969 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Mahne BMV 12867 B, D, 12868 A, B ZusFr Klein (Dieburg) SPD . 12867 D, 12868 A, B ZusFr Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . 12868 B VI Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Ermöglichung der Darlegung der Probleme bei der Uran-Prospektion im Raum BadenBaden—Gernsbach durch den Bundesforschungsminister MdlAnfr A63 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . 12868 D, 12869 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 12869 A Nächste Sitzung 12891 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12893* A Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Stellvertreters des Bundestagspräsidenten teilgenommen haben . . . 12893* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 12815 161. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 22.6. Dr. Aigner * 22.6. Alber ** 22.6. Amrehn ** 22.6. Dr. Bangemann * 21.6. Dr. Becher (Pullach) 21.6. Frau Benedix 22.6. Blumenfeld * 22. 6. Böhm (Melsungen) ** 21.6. Dr. Böhme (Freiburg) 21.6. Frau von Bothmer ** 22. 6. Büchner (Speyer) ** 22. 6. Dr. Enders ** 22. 6. Dr. Evers ** 22. 6. Flämig 22. 6. Handlos ** 21. 6. von Hassel ** 22. 6. Dr. Holtz ** 22. 6. Ibrügger * 21. 6. Dr. h. c. Kiesinger 22. 6. Dr. Klepsch * 21. 6. Koblitz 22. 6. Lagershausen ** 22. 6. Lemmrich ** 21. 6. Lemp * 21.6. Lenzer ** 22. 6. Mattick ** 22. 6. Dr. Mende ** 21. 6. Dr. Müller ** 22. 6. Müller (Mülheim) 21. 6. Müller (Remscheid) 22. 6. Pawelczyk ** 22. 6. Reddemann ** 22. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 22. 6. Frau Schlei 22. 6. Schmidt (Hamburg) *** 21. 6. Dr. Schwarz-Schilling 22. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 22. 6. Spilker 22. 6. Ueberhorst ** 22. 6. Frau Dr. Walz * 22. 6. Dr. Wittmann (München) ** 22. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Stellvertreters des Bundestagspräsidenten teilgenommen haben Dr. Abelein Adams Dr. van Aerssen Ahlers Dr. Ahrens Dr. Aigner Alber Dr. Althammer Amling Amrehn Angermeyer Dr. Apel Arendt Dr. Arnold Augstein Baack Bahr Dr. Bangemann Dr. Bardens Dr. Barzel Batz Baum Dr. Bayerl Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Becker (Nienberge) Benz Frau Berger (Berlin) Berger (Herne) Berger (Lahnstein) Biechele Dr. Biedenkopf Biehle Biermann Bindig Dr. von Bismarck Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Frau von Bothmer Brandt Brandt (Grolsheim) Braun Breidbach Broll Brück Buchstaller Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Bühler (Bruchsal) Bühling Dr. von Bülow Burger Buschfort Dr. Bußmann Carstens (Emstek) Carstens (Fehmarn) Collet Conrad (Riegelsberg) Conradi Coppik Dr. Corterier Cronenberg Curdt 12894* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Dr. Czaja Frau Dr. Czempiel Frau Dr. Däubler-Gmelin Damm Daubertshäuser Daweke Dr. Diederich (Berlin) Dr. von Dohnanyi Dr. Dollinger Dr. Dregger Dreyer Dr. Dübber Dürr Egert Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eickmeyer Frau Eilers (Bielefeld) Eimer (Fürth) Dr. Emmerlich Dr. Enders Engelhard Engelsberger Engholm Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti Esters Dr. Evers Ewen Ey Eymer (Lübeck) Feinendegen Fellermaier Fiebig Frau Fischer Dr. Fischer Flämig Frau Dr. Focke Francke (Hamburg) Franke Franke (Hannover) Dr. Friedmann Friedrich (Würzburg) Dr. Früh Dr. Fuchs Frau Funcke Gärtner Gallus Gansel Gattermann Frau Geier Geisenhofer Dr. von Geldern Dr. George Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Gerstl (Passau) Gertzen Dr. Geßner Gierenstein Glombig Glos Gobrecht Dr. Gradl Grobecker Grüner Dr. Gruhl Grunenberg Gscheidle Dr. Haack Haar Haase (Fürth) Haase (Kassel) Haberl Dr. Häfele Haehser Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Hammans Handlos Hansen Hanz Frau Dr. Hartenstein Hartmann Hasinger von Hassel Hauck Dr. Hauff Hauser (Bonn-Bad Godesberg) Dr. Haussmann Helmrich Henke Dr. Hennig von der Heydt Freiherr von Massenbach Heyenn Höffkes Hölscher Höpfinger Dr. Hoffacker Hoffie Frau Hoffmann (Hoya) Hoffmann (Saarbrücken) Hofmann (Kronach) Dr. Holtz Hoppe Horn Dr. Hornhues Horstmeier Frau Huber Dr. Hubrig Frau Hürland Dr. Hüsch Huonker Dr. Hupka Graf Huyn Ibrügger Immer (Altenkirchen) Dr. Jaeger Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Jaunich Dr. Jenninger Dr. Jens Dr. Jentsch (Wiesbaden) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 12895* Dr. Jobst Josten Jung Junghans Jungmann Junker Kaffka Frau Karwatzki Katzer Kiechle Kirschner Kittelmann Dr. Klein (Göttingen) Klein (München) Kleinert Klinker Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster Dr. Kohl Kolb Konrad Krampe Dr. Kraske Kratz Kraus Dr. Kreile Kretkowski Dr. Kreutzmann Krey Krockert Frau Krone-Appuhn Kühbacher Kuhlwein Kunz (Berlin) Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lagershausen Lambinus Dr. Graf Lambsdorff Lampersbach Landré Lange Dr. Langguth Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Dr. Lauritzen Leber Lemmrich Lemp Lenders Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer Frau Dr. Lepsius Liedtke Dr. Linde Link Lintner Löffler Löher Dr. Luda Ludewig Luster Lutz Männing Mahne Dr. Dr. h. c. Maihofer Marquardt Marschall Frau Dr. Martiny-Glotz Dr. Marx Frau Matthäus-Maier Matthöfer Mattick Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus Dr. Mende Menzel Merker Dr. Mertes (Gerolstein) Metz Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat Dr. Miltner MHz Mischnick Möhring Dr. Möller Dr. Müller Müller (Bayreuth) Müller (Berlin) Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt) Müller (Wadern) Dr. Müller-Emmert Dr. Müller-Hermann Müntefering Nagel Dr, Narjes Nehm Neuhaus Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle) Frau Dr. Neumeister Niegel Dr. Nöbel Nordlohne Offergeld Oostergetelo Frau Pack Paintner Paterna Pawelczyk Peiter Dr. Penner Pensky Peter Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Picard Pieroth Frau Pieser Dr. Pinger 12896* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Pohlmann Polkehn Porzner Prangenberg Dr. Probst Rainer Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim) Rawe Reddemann Regenspurger Dr. Reimers Frau Renger Reuschenbach Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Dr. Ritz Röhner Rohde Dr. Rose Rosenthal Roth Rühe Russe Sander Sauer (Salzgitter) Sauter (Epfendorf) Saxowski Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schäfer (Mainz) Schäfer (Offenburg) Dr. Schäfer (Tübingen) Dr. Schäuble Schartz (Trier) Schedl Scheffler Schetter Schirmer Schlaga Frau Schleicher Schluckebier Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Kempten) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Wuppertal) Dr. Schmitt-Vockenhausen Schmitz (Baesweiler) Schmöle Dr. Schmude Dr. Schneider Dr. Schöfberger von Schoeler Schreiber Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Frau Schuchardt Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulte (Unna) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Dr. Schwörer Seefeld Seiters Sick Sieglerschmidt Sieler Frau Simonis Simpfendörfer Dr. Sperling Dr. Freiherr Spies von Büllescheim Spitzmüller Dr. Spöri Spranger Dr. Sprung Stahl (Kempen) Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Graf Stauffenberg Dr. Stavenhagen Dr. Steger Frau Steinhauer Dr. Stercken Stockleben Stöckl Stommel Straßmeir Stücklen Stutzer Susset Sybertz de Terra Thüsing Tillmann Frau Dr. Timm Dr. Todenhöfer Tönjes Topmann Frau Traupe Frau Tübler Ueberhorst Dr. Unland Urbaniak Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Dr. Vogel (München) Vogelsang Vogt (Düren) Dr. Vohrer Voigt (Frankfurt) Voigt (Sonthofen) Volmer Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Walkhoff Waltemathe Walther Dr. Warnke Dr. von Wartenberg Wawrzik Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 12897* Weber (Heidelberg) Dr. Weber (Köln) Wehner Weiskirch (Olpe) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. von Weizsäcker Dr. Wendig Wendt Werner Dr. Wernitz Westphal Frau Dr. Wex Wiefel Wilhelm Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wimmer (Mönchengladbach) Wimmer (Neuötting) Windelen Wischnewski Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann Dr. de With Dr. Wittmann (München) Wittmann (Straubing) Dr. Wörner Wohlrabe Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Baron von Wrangel Wrede Würtz Würzbach Wüster Dr. Wulff Wurbs Wuttke Wuwer Zander Zebisch Dr. Zeitel Zeitler Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann Zink Dr. Zumpfort Zywietz
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Engelhard.


Rede von Hans A. Engelhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Fraktion der Freien Demokraten möchte ich folgende kurze Erklärung abgeben. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß der Vermittlungsausschuß nicht der allerdings von der Sache her auch nur sehr schwachen Versuchung erlegen ist, etwas an dem zu korrigieren, was wir in zweiter und dritter Lesung hier im Bundestag am 10. Mai beschlossen haben. Wir haben über dieses Gesetz seit dem Frühjahr 1973 im Deutschen Bundestag — mit einer etwas längeren Pause — beraten. Ich habe bei der zweiten Lesung darauf hingewiesen, daß dies ganz sicherlich der Qualität, insbesondere der Ausgewogenheit unseres Beratungsergebnisses förderlich und dienlich war. Wir haben bei den Beratungen auch immer Anregungen der Opposition sehr aufmerksam aufgenommen und haben uns in den sehr ausführlichen Beratungen stets bemüht, zu besseren Ergebnissen zu kommen.
Was uns vorliegt, ist ein ausgewogenes Ergebnis. Wer hier glaubt, die Posaune der erneuten Kon-




Engelhard
frontation und des Kampfes mit Erfolg blasen zu können, der irrt, weil er draußen in der Öffentlichkeit nicht gehört wird. Wenn wir uns das, was von der Mehrheit des Bundesrates verlangt worden ist, im einzelnen ansehen, so stellen wir fest, daß an vielen Stellen das Verlangte dem von uns Beschlossenen so nahekommt, daß sich hier eine tiefe Divergenz zwischen dem lauten Geschrei und der Nähe dessen, was ist und was nach Meinung der Mehrheit des Bundesrates sein sollte, auftut.
Ich will abschließend lediglich auf eine Bestimmung eingehen, um deutlich zu machen, daß es der Qualität nicht gedient hätte, wenn man sich die Auffassung der Mehrheit del Bundesrates zu eigen gemacht hätte, die in dem Verlangen zum Ausdruck kommt, Eingriffe des Vormundschaftsgerichts zugunsten gefährdeter Kinder davon abhängig zu machen, daß, entgegen dem geltenden wie dem künftigen Recht, eine erhebliche Gefährdung gegeben ist. Das wäre ein entscheidender Rückschritt gewesen. Was soll man eigentlich von einer Politik halten, die in zwei Schritten zugunsten der Schwächsten voranzugehen bereit ist, um anschließend alsbald diese Schritte wieder zurück zu tun? Hier wäre für die Rechtsprechung ein deutliches Signal gesetzt gewesen, daß der Gesetzgeber eine Wende vollzogen hat, und den Rahmen für Eingriffe des Vormundschaftsgerichts enger zu ziehen gedenkt.
Wenn man solchen Versuchen nicht stattgibt, dient man dem, was wir alle — und hier beziehe ich Ihre Erklärungen, meine Damen und Herren von der Opposition, während der Beratungen voll mit ein — wollten.
Wenn Sie diesen Weg nicht weiter zu gehen gewillt sind, ist dies Ihre Sache. Wir werden diesen Weg weiter gehen.
Wir begrüßen, daß der Vermittlungsausschuß, abgesehen von zwei kleinen mehr technischen Änderungen, bei dem geblieben ist, was wir hier am 10. Mai beschlossen haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
    Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Damit ist dem Antrag stattgegeben.
    Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
    Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz)

    (Drucksache 8/2959 — Berichterstatter: Abgeordneter Kleinert Wünscht der Herr Berichterstatter Kleinert das Wort? — Bitte. Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Vermittlungsausschuß hat sich auf das Ihnen gedruckt vorliegende Ergebnis geeinigt. Nachdem man sich bei Nr. 1 des Anrufungsbegehrens für Nichtaufnahme entschieden hatte, ist man wegen des inneren Zusammenhangs zwischen Nr. 1 und Nr. 2 des Anrufungsbegehrens auch bei Nr. 2 zu keinem anderen Ergebnis gekommen. Nr. 3 bleibt den ewig währenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die beiderseitige Beteiligung an den Kosten vorbehalten. Deshalb bleibt es bei der vorgeschlagenen Änderung zu Nr. 4. Das Wort zu einer Erklärung hat Frau Abgeordnete Karwatzki. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der zweiten und dritten Lesung des Unterhaltsvorschußgesetzes hatte sich die CDU/CSU-Fraktion am 10. Mai dahin gehend geäußert, daß wir trotz erheblicher Kritik dem Entwurf zustimmen wollten, damit die Regelung zum 1. Juli im Interesse der Betroffenen in Kraft treten könne. An dieser Haltung hat sich bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nichts geändert. Bedauert werden muß jedoch, daß zwischen Bund und Ländern ein Einvernehmen über die Kostenverteilung nicht erzielt werden konnte. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Bund zu 70 % für die entstehenden Kosten aufgekommen wäre. Als Kompromiß wäre ein Verhältnis von etwa 65 :35 denkbar gewesen, so wie es die bestehende Kostenverteilung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz vorsieht. Wir wollen und wir werden eine von uns gegebene Zusage nicht zurücknehmen, sondern auch in der heutigen Abstimmung aufrechterhalten. Wichtig wird es sein, daß die Hilfestellung ab dem 1. Juli von den Hilfsbedürftigen in Anspruch genommen werden kann. Das Wort hat Frau Abgeordnete Eilers. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat am 10. Mai 1979 das Gesetz zur Sicherung Frau Eilers des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen Der Bundesrat hat am 1. Juni 1979 zu diesem Unterhaltsvorschußgesetz den Vermittlungsausschuß angerufen. Dabei ging es im einzelnen um vier Änderungen, die der Bundesrat wünschte. Nach den Vorstellungen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sollte die Frage der Unterhaltsvorschüsse für die Kinder alleinstehender Elternteile bundeseinheitlich geregelt werden, damit der Kindesunterhalt z. B. in Hamburg nicht etwa leichter oder schwerer durchsetzbar ist als in irgendeinem anderen Bundesland. Die von einzelnen Bundesländern gesammelten Erfahrungen über Unterhaltsvorschußleistungen haben wir bei der Ausgestaltung des Unterhaltsvorschußgesetzes berücksichtigt. So wurde der Anfang in Hamburg gemacht. Rheinland-Pfalz folgte. Auch in einem Landkreis Niedersachsens wird schon nach Unterhaltsvorschußkassen diese Hilfe gewährt. Es gibt sicherlich gute Gründe, dem Anrufungsbegehren auf Streichung des sogenannten Titelerfordernisses zu folgen. Das ist eine Frage, die von den Familienund Rechtspolitikern der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion als auch den Freien Demokraten durchaus unterschiedlich gesehen wird. Der Vermittlungsausschuß hat dieses Anrufungsbegehren nicht aufgenommen. Keine Gründe lassen sich allerdings dafür anführen, die finanzielle Beteiligungsquote des Bundes für das Unterhaltsvorschußgesetz von 50 auf 70% anzuheben. Das Unterhaltsvorschußgesetz ist von den Ländern auszuführen. Es ist also schon die Ausnahme, daß sich der Bund überhaupt bereit erklärt hat, sich an diesen Leistungen zu beteiligen, wie es im Unterhaltsvorschußgesetz mit 50 % vorgesehen ist. Der zu erwartenden Kostenbelastung halte ich jene Einsparung entgegen, die den Ländern und Gemeinden aus der Entlastung der Sozialhilfe erwachsen wird. Ich meine, hier haben die Bundesländer es sich mit ihrer finanziellen Verantwortung ein wenig leicht gemacht, wenn sie einerseits Unterhaltsvorschußleistungen positiv bewerten, andererseits aber die Kosten hierfür überwiegend dem Bund anzulasten versuchen. Meine Fraktion hat aus fiskalpolitischen wie aus grundsätzlichen Erwägungen Bedenken, dieses Anrufungsbegehren des Bundesrats aufzunehmen. Die Beschlußempfehlung des • Vermittlungsausschusses liegt Ihnen mit Drucksache 8/2959 vor. Es handelt sich dabei um den Vorschlag des Bundesrats, daß diejenigen Behörden, die die Unterhaltsvorschußleistungen gewähren, zugleich auch für das Bußgeld zuständig sein sollen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stimmt diesem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu. Zugleich appelliere ich namens der SPD-Bundestagsfraktion an den Bundesrat, dem Unterhaltsvorschußgesetz in der jetzigen Fassung zuzustimmen, um einmal der Verwaltung die für die Gesetzesdurchführung erforderliche Zeit nicht noch weiter zu schmälern, insbesondere aber um jene rund 156 000 allein erziehende Mütter und 17 000 allein erziehende Väter mit Kindern unter 6 Jahren, von denen viele auf die baldige Verabschiedung dieses Gesetzes warten, nicht zu enttäuschen. Ich bin zuversichtlich, daß der Bundesrat seine Verpflichtungen in der Familienpolitik für besonders hilfsbedürftige Gruppen, wie für die Kinder alleinstehender Väter und Mütter, ernst nimmt, so wie sie dieses Haus hier ernst nimmt. Ich möchte nur noch eines korrigieren. Die Kollegin Karwatzki hat von dem Inkrafttreten am 1. Juli 1979 gesprochen. Dieses Gesetz soll aber am 1. Januar 1980 Rechtskraft erhalten. Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/2959 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist einstimmig angenommen. Ich rufe nun Punkt 12 der Tagesordnung auf: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes — Drucksache 8/2963 — . Berichterstatter: Abgeordneter Russe Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Russe, bitte. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Dieses Hohe Haus hat in seiner 152. Sitzung am 11. Mai dieses Jahres auf Grund der Beschlußempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft, letzter überreicht in der Drucksache 8/2792, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films in dritter Lesung verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner 473. Sitzung am 1. Juni beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Dieser Beschluß wurde in Drucksache 226/79 vorgelegt. Der Bundesrat brachte insgesamt 25 Änderungsbegehren gegen den Gesetzesbeschluß des Deut12874 Deutscher Bundestag —.8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Russe schen Bundestages vor. Seine Einwendungen beruhten dabei vor allem auf Zweckmäßigkeitserwägungen. Aber in einer Reihe von Fällen ist nach Auffassung des Bundesrates auch der Gesetzeszweck verfehlt, denn es träten Wirtschaftsförderungsgesichtspunkte in einem ungerechtfertigten Umfange hinter kulturpolitischen Aspekten zurück. Das Gesetz dürfe aber seinen Charakter als Wirtschaftsförderungsgesetz nicht verlieren. Nach dem Beschluß des Bundesrates sind 17 Begehren nach Befassung des Vermittlungsausschusses als selbstständige Einwendungen zu beurteilen. Die acht weiteren sind Folgeänderungen, vorausgesetzt, daß man den Grundeinwendungen des Bundesrates folgen würde oder aber gefolgt wäre. Aus der relativ großen Anzahl von Änderungsbegehren des Bundesrates nenne ich hier die folgenden, weil gewichtigsten: Erstens. Der Bundesrat erhebt verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 2 Abs. 3 des Gesetzes. Diese Norm räumt der Filmförderungsanstalt die Befugnisse ein, zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit Einwilligung des Bundesministers für Wirtschaft Einrichtungen des privaten Rechts zu gründen bzw. sich an solchen Gründungen zu beteiligen. Wenn so etwas möglich sein solle, so müßten nach Auffassung des Bundesrates derartige Einrichtungen durch Gesetz konkret bezeichnet werden. Zweitens. Der Bundesrat wendet sich gegen die vom Bundestag vorgenommene Reduzierung des Verwaltungsrates von 33 auf 23 Mitglieder. Drittens. Gegen den Abstimmungsmodus bei der Vergabekommission bringt der Bundesrat ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken vor. Eine Beschlußfassung mit einfacher Mehrheit, wie vorgesehen, könne zu einer Minderheitenposition der Filmtheaterbesitzer führen. Dies aber widerspräche dem Gesetzeszweck „Wirtschaftsförderung". Statt dessen schlägt der Bundesrat das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln vor, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder in der Vergabekommission. Viertens. Schließlich will der Bundesrat die Projektfilmförderung an die Vorlage eines Drehbuches knüpfen. Auf eine Einzeldarstellung der übrigen Begehren darf ich verzichten. Der Vermittlungsausschuß hat am 12. Juni alle Begehren des Bundesrates im einzelnen behandelt. Er empfiehlt Ihnen allerdings nur die folgenden Änderungen zum Filmförderungsgesetz. Erstens. Der § 12 Abs. 3 wird gestrichen. Dies war im Begehren Nr. 1 empfohlen. Den diesbezüglichen konkreten Bedenken des Bundesrates wurde also im Vermittlungsausschuß Rechnung getragen. Zweitens. Das Begehren Nr. 5, nach dem der Bundesrat die Übernahme der Bundeshaushaltsordnung für die Haushaltsund Wirtschaftsführung sowie die Rechnungslegung der Anstalt für unzweckmäßig hält, wurde vom Vermittlungsausschuß ebenfalls als gerechtfertigt angesehen. Um u. a. eine Aufblähung der Verwaltung zu vermeiden, schlägt der Bundesrat statt dessen in dem §§ 11 und 12 vereinfachte Haushaltsbestimmungen vor. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, auf der Drucksache 8/2963 unter Ziffer 2 die Neufassung der §§ 11 und 12 des Filmförderungsgesetzes nachzulesen. Alle übrigen Begehren wurden abgelehnt. Ich muß Sie abschließend wissen lassen, daß gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung der Vermittlungsausschuß beschlossen hat, daß über die Änderungen gemeinsam abgestimmt werden soll. In der Unterstützung dieser Empfehlung schlage ich Ihnen vor, die auf Drucksache 8/2963 des Bundestages dargestellten Änderungen zum Filmförderungsgesetz anzunehmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Zur Abgabe einer Erklärung der Abgeordnete Waigel. Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Als zu diesem Gesetz der Kollege Dr. Meinecke in der dritten Lesung am 11. Mai mit einer betont sachlich und versöhnlich gehaltenen Rede schloß, konnte die Filmwirtschaft und konnten die Beteiligten noch die Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung durch ein Vermittlungsverfahren im Bundesrat hegen. Denn trotz persönlicher und auch sachlicher Gegensätze bestand bisher bei den Politikern und bei den Betroffenen die große Bereitschaft, in diesem Bereich zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen. Die düstere Lage der deutschen Filmwirtschaft hätte es verdient, daß Produzenten, Verleiher, Theaterbesitzer, und zwar junge und alte, Chancengleichheit im Wettbewerb und eine sinnvolle wirtschaftliche Unterstützung erhalten hätten. Einseitige Bevorzugung, Cliquenund Gremienwirtschaft sowie eine betonte Mißachtung des Publikumsgeschmacks führen jedoch die Filmförderung ins Abseits. Ein Gesetz gegen die Hauptbetroffenen und gegen die Abgabeaufbringer verfehlt seinen Gesetzeszweck und verliert seine innere Legitimität. Ein Gesetz, in dem verfassungsrechtliche Grenzen leichtfertig überschritten und aus dem Recht der Wirtschaft unzulässig Kulturkompetenzen abgeleitet werden, trägt den Makel der Verfassungswidrigkeit, bevor es formal rechtswirksam wird. Während Opposition und Bundesrat in dieser Frage um Sachlichkeit und korrekte Beratung bemüht waren, verweigerten sich Regierung und Koalition den berechtigten Anliegen der Betroffenen und den begründeten Argumenten der Fachleute. Geradezu wie Hohn klingen die Worte der Kollegin Dr. GlotzMartiny in der ersten Lesung, man werde bei der Einzelberatung auf die qualifizierten Einwendungen des Bundesrates eingehen. Dr. Waigel In keinem einzigen Punkt waren Sie zum Kompromiß bereit, obwohl eine Einigung greifbar nahe schien. Zugunsten einer Filmminderheit verabschieden Sie ein Gesetz gegen die Mehrheit der Filmschaffenden und gegen die Mehrheit der Kinobesucher. Gegen den Rat Ihrer Gremienexperten, die hier leider nicht zu Wort kommen, erliegen Sie dem Druck von Filmideologen und einiger Feuilletonisten. Dieses Gesetz führt zu Dirigismus, zu Bevormundung und zu Nivellierung und Subventionsmentalität. Es verändert einseitig die Pluralität im Verwaltungsrat, macht Unterkommissionen zu Selbstbedienungsläden und zerstört den unabdingbar notwendigen Konsens in der Vergabepraxis. Den Kirchen haben Sie nicht einmal je einen Vertreter zugebilligt. Sie sind dieser Frage nur in einer unmöglichen Kombination nähergetreten, obwohl sonst Ihre Politiker auf Kirchentagen durchaus große Reden halten. Da für die Projektförderung künftig kein Drehbuch erforderlich ist, entfallen die notwendigen Bewertungskriterien, wohingegen sich die künftig unterstützte Motivforschung der Kalkulation und der objektiven Prüfung entzieht. Den Abgabepflichtigen wird nicht einmal die Möglichkeit der Wahl zwischen Festabgabe und Prozentualabgabe gestattet. Blind für die Realitäten der Filmwirtschaft vollziehen SPD und FDP, was ihnen Kluge und Co. aufgesetzt haben, ohne zu erkennen, daß nicht alles klug ist, was Kluge heißt. SPD und FDP hatten im Vermittlungsausschuß nicht den Mut, von diesem falschen und verhängnisvollen Kurs abzugehen. Sie tragen die Verantwortung für Polarisierung und Konfrontation beim Vollzug dieses Gesetzes. Sie haben alle verfassungsrechtlichen, ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Argumente beiseite gewischt. Dieses Gesetz verschlechtert die Situation und erhöht das Risiko des deutschen Films. Wir lehnen daher dieses Gesetz mit den nur unerheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung ab. Nutzen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, die letzte Chance für ein einvernehmliches und tragfähiges Gesetz bei der nächsten Beratung im Bundesrat. Das Wort zu einer Erklärung hat Frau Abgeordnete Martiny-Glotz. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, was besser ist, eine Sachdebatte vor nahezu leerem Haus oder der Austausch von Erklärungen vor vollem Haus, das aber so laut ist, daß man sich nicht verständlich machen kann. Ich hoffe, daß doch der eine oder andere, der bei der Sachdebatte nicht anwesend sein konnte, jetzt zuhört, damit er ein bißchen weiß, worum es geht. Wir Sozialdemokraten stimmen dem Vermittlungsvorschlag zu, nicht, weil wir der Meinung wären, daß hier der große Wurf gelungen wäre — denn das Verfahren ist ein bißchen irrational abgelaufen, soweit man vernehmen konnte —, sondern weil wir den erzielten Kompromiß für vernünftig und tragbar halten. Das Vermittlungsergebnis liegt in zwei, eher marginalen Punkten vor. Hier sind wir den Anregungen des Bundesrates wortwörtlich gefolgt. Herr Waigel, es trifft nicht zu, daß bei der Beratung des Gesetzes auf die Einwendungen des Bundesrates im ersten Durchgang nicht eingegangen worden wäre. Wir haben bei einer ganzen Reihe von Punkten — ich werde Ihnen die Liste noch einmal nachreichen — dem Rechnung getragen, was der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Wir hätten auch im Vermittlungsverfahren bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates — Sie haben den Punkt der Kirchen angesprochen — und bei den Filmtheatern und bei der Abgabeform gern einen Kompromiß erzielt. Dies ist uns leider nicht geglückt, weil die Kompromißbereitschaft auf der Gegenseite an diesem Punkt nicht vorlag, sondern es an diesen Punkten nach der Devise „entweder alles oder gar nichts" gegangen ist. Das kann man dann ja wohl nicht Kompromiß nennen. Ich gestatte mir im übrigen den Hinweis darauf, daß der Freistaat Bayern die treibende Kraft im Bundesrat gewesen ist. Ich begrüße Herrn Schmidhuber — er war eben noch da —, dessen Anwesenheit auch deutlich macht, welches große Interesse der Freistaat Bayern gerade an diesem Gesetz hat. Der Freistaat Bayern hat ein Länderförderungsprogramm zur Filmförderung aufgelegt. Ich rate allen Interessierten, sich doch mal anzugucken, wie dort die Kontrolle über die Vergabe der Gelder vor sich geht. Da herrscht die totale Staatskontrolle über die Kreativität der Filmwirtschaft. Dies hätte wohl auch das Ziel eines Vermittlungsergebnisses sein sollen, wenn es nach der CDU/CSU im Bundesrat gegangen wäre. Ich bin sehr froh, daß es dazu nicht gekommen ist. Im übrigen bedauern wir Sozialdemokraten ausdrücklich, daß der Bundesrat zu den EG-bedeutsamen Punkten der Novelle nicht Stellung genommen hat. Eine Rückenstärkung für die nationale Aufgabe Deutsche Filmwirtschaft auch von der Länderseite her wäre uns äußerst willkommen gewesen. Es geht schließlich auch um die Arbeitsplätze der Filmtechniker, der Cutterinnen, der Synchronstudios, um die Existenz deutscher Schauspieler und um einen wichtigen Zweig nationaler Medienkultur, den wir wirtschaftlich am Leben halten wollen. Das Vermittlungsergebnis verdient zwar nicht die Goldene Palme, wie sie Schlöndorffs „Die Blechtrommel" gerade als erster deutscher Film der Nachkriegszeit erzielt hat. Es ist aber akzeptabel. Wir stimmen ihm zu. Das Wort zu einer weiteren Erklärung hat der Herr Abgeordnete Haussmann. Frau Präsident! Meine Damen und Herren! — Das vorliegende Ergebnis veranlaßt mich, drei kurze Bemerkungen zu machen, Herr Wohlrabe. Erstens. Dieses Wirtschaftsförderungsgesetz wird nicht in der Lage sein, die strukturellen Probleme des deutschen Filmes zu beseitigen. Zweitens. Dieses Gesetz hat durch ein Hearing im Ausschuß und durch das betroffene Ministerium eine sehr sorgfältige Beratung erfahren. Es war beim besten Willen nicht möglich, 25 Änderungsentwürfe des Bundesrates zu berücksichtigen. Trotzdem ist es ein sehr ausgewogenes Ergebnis. Drittens. Der strukturpolitische Ansatz dieses Wirtschaftsgesetzes ist verstärkt worden. Die sozialliberale Koalition hat die mittelstandsfreundliche prozentuale Abgabe durchgesetzt, was für die kleinen und mittleren Theater eine wesentliche Erleichterung ist. Das sind die Gründe, warum die Fraktion der Freien Demokraten das Ergebnis begrüßt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat nach § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag des Vermittlungsausschusses angenommen. Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes — Drucksache 8/2964 — Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schäfer Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Bitte schön, Herr Abgeordneter Schäfer. Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat in seiner 473. Sitzung am 1. Juni 1979 den Vermittlungsausschuß wegen des Gesetzes zur Ausführung des Art. 29 Abs. 6 des Grundgesetzes angerufen. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 12. Juni 1979 darüber beraten. Der Bundesrat ist der Auffassung, daß dieses Gesetz gemäß Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes seiner Zustimmung bedarf. Über diese Frage ist im Bundestag nicht zu entscheiden. Über diese Frage wurde auch in dem Vermittlungsausschuß nicht beraten. Aber da der Bundesrat von dieser Auffassung ausgeht, hat das Auswirkungen auf einige Bestimmungen in diesem Gesetz. Der Vermittlungsauschuß ist der Anregung des Bundesrates gefolgt. Ich darf auf die Ihnen vorliegende Drucksache 8/2964 hinweisen. Das, was ich soeben sagte, bezieht sich auf die Ziffern 1 und 2. Der Bundesrat ist darüber hinaus der Auffassung, daß die Durchführung dieses Gesetzes eine eigene Angelegenheit der Länder nach Art. 83, 84 des Grundgesetzes sei. Der Vermittlungsausschuß ist auch dieser Auffassung gefolgt, was zur Folge hat, daß § 41, der die Kostentragung des Bundes vorsieht, gestrichen wird, weil dann die Länder die Kosten zu tragen hätten. Ich beziehe mich auf die Ziffer 4 des Ihnen vorliegenden Antrages. Der Vermittlungsausschuß empfiehlt, entsprechend der Drucksache 8/2964 zu beschließen. Meine Damen und Herren, wird das Wort zu einer Erklärung gewünscht? — Herr Abgeordneter Schäfer. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf für die SPD-Bundestagsfraktion und die FDP-Bundestagsfraktion folgende Erklärung abgeben: Die Stellungnahme des Bundesrates und die Empfehlung des Vermittlungsausschusses beruhen auf der Auffassung, daß das Gesetz von den Ländern als eigene Angelegenheit nach Artikel 83 und Artikel 84 des Grundgesetzes ausgeführt werde. Im Gegensatz dazu waren der Bundestag zu allen Legislaturperioden und die Bundesregierung stets der Auffassung gewesen, daß es sich bei dem Gesetz nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes seinem Gegenstand nach um eine Angelegenheit der Selbstorganisation des Bundes handelt. Die Länder sind zwar am Verfahren der Neugliederung beteiligt, aber nur als Betroffene, nicht als selbst Mitgestaltende. Deshalb wird das Neugliederungsverfahrensgesetz nicht von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Vielmehr werden die Behörden der Länder bei der Ausführung des Gesetzes kraft Verfassung in Organleihe für den Bund tätig. An dieser schon unter der früheren Rechtslage gebildeten Beurteilung hat sich auch nach der Neufassung des Artikels 29 im Jahre 1976 nichts geändert. Neugliederung und Neugliederungsverfahren sind Sache des Bundes. Die Länder haben beim Verfahrensgesetz nach Artikel 29 Abs. 6 über den Bundesrat zwar das gleiche Mitspracherecht wie bei einem Bundesgesetz, also das Einspruchsrecht; ein besonderes Mitspracherecht in der Form des Zustimmungserfordernisses hat der Bundesrat jedoch Dr. Schäfer nicht. Aus diesem Grunde ist in Artikel 29 Abs. 6 im Gegensatz zu Artikel 29 Abs. 7 die Zustimmung des Bundesrates zum Verfahrensgesetz in der Verfassung nicht vorgesehen. Dementsprechend ist der Hinweis des Bundesrates auf Artikel 80 Abs. 2 und auf Artikel 84 verfehlt. Wenn dem Begehren des Bundesrates jetzt nachgegeben würde, so setzte sich der Bundestag damit in Gegensatz zu der früher von ihm und von der Bundesregierung zur gleichen Frage vertretenen Rechtsauffassung, und zwar in der bisher geübten Praxis. In beiden früher entschiedenen Fällen, beim Gesetz von 1955 und beim Änderungsgesetz von 1970, sind die Bundesregierung und mit ihr der Bundestag von der Auffassung ausgegangen, daß die Ausführung den Ländern nicht nach Artikel 83/84 obliegt, sondern daß die Länder bei der Gesetzesausführung als Organe des Bundes tätig werden. Daraus ergab sich, daß die Zustimmung des Bundesrates zu Rechtsund Verwaltungsvorschriften nicht vorgesehen war und daß dem Bund die Kosten auferlegt wurden. Dementsprechend wurden die Gesetze auch mit der für Einspruchsgesetze vorgesehenen Eingangsformel verkündet. Gerade bei der Kostenbestimmung wird übrigens deutlich, daß die Länder selbst früher eine andere Auffassung vertreten haben, als sie sie jetzt im Bundestag vertreten; denn sie haben sich die Kosten für Volksbegehren und Volksentscheide stets vom Bund erstatten lassen: 1955 und 1970. Demgemäß muß nach unserem Dafürhalten der Vorschlag des Vermittlungsausschusses abgelehnt werden und muß sich der Bundestag damit zu seinem Gesetzesbeschluß vom 26. April 1979 bestätigend bekennen. Das Wort hat der Abgeordnete Erhard Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vermittlungsausschuß hat in einer Frage, die in aller Regel der Bundestag nicht entschieden hat, seine Auffassung dargestellt; der Vermittlungsausschuß hat ein Vermittlungsergebnis herbeigeführt, und wir stimmen diesem Vermittlungsergebnis zu. Wenn ein Mitglied des Vermittlungsausschusses bei der Abstimmung unterliegt, ist es nicht der beste Stil, wenn er dann im Plenum des Bundestages die gegenteilige Auffassung noch einmal zur Abstimmung stellt. (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Das war nur ein Erklärung!)