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    Plenarprotokoll 8/161 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Inhalt: Abwicklung der Tagesordnung 12815 A Erweiterung der Tagesordnung 12890 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Angehörige des öffentlichen Dienstes in Landesparlamenten und kommunalen Vertretungen) — Drucksache 8/819 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2822 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/2793, 8/2904 — Berger (Herne) CDU/CSU 12815 B, D Bühling SPD 12817 D Dr. Wendig FDP 12819 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979) — Drucksache 8/2873 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2989 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß) — Drucksache 8/2968 — Regenspurger CDU/CSU . . . . . . 12821 B Liedtke SPD 12822 B Dr. Wendig FDP . . . . . . . . . 12823 D von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 12824 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin — Drucksache 8/2544 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/2893 — Luster CDU/CSU 12825 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 12827 A Gattermann FDP 12828 D • Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksache 8/2692 — in Verbindung mit Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zu I. den wirksamsten Maßnahmen zur Verhinderung von Schiffsunglücken und zur Vermeidung der darauf zurückzuführenden Meeres- und Küstenverschmutzung und II. der Regelung des Seeverkehrs — Drucksache 8/2617 — Dr. von Geldern CDU/CSU 12830 B Paterna SPD 12832 B Merker FDP 12834 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Dr. Stavenhagen, Dr. Schäuble, Biehle, Dr. George, Neuhaus, Dr. Langner, Niegel, Biechele, Dr. Kunz (Weiden), Müller (Wadern), Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Ernesti, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Postversorgung auf dem Lande — Drucksache 8/2738 — Hanz CDU/CSU 12835 D Wuttke SPD 12837 A Hoffie FDP 12838 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altölgesetzes — Drucksache 8/1423 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2945 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 12839 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . . 12841 C Zywietz FDP 12842 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über verschiedene Fragen der Sozialen Sicherheit — Drucksache 8/2645 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/2924 — 12843 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Langner, Hartmann und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten — Drucksache 8/2950 — Dr. Langner CDU/CSU 12843 D Dr. Schöfberger SPD 12844 D Kleinert FDP 12845 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen — Drucksache 8/2662 — Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 12846 A Rapp (Göppingen) SPD . . . . . . . 12847 C Frau Matthäus-Maier FDP . . . . . 12848 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Oktober 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen — Drucksache 8/2898 — . . . . . . . 12849 B Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/2956 — 12849 C Beratung der Sammelübersicht 48 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Mai 1979 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/2931 — . . . . . . . 12849 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 III Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Bundeseigene Liegenschaft in WertheimBestenheid — Drucksachen 8/2775, 8/2933 — . . . . 12849 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines Forschungsprogramms für die Europäische Atomgemeinschaft auf dem Gebiet der Codes und Normen Schneller Reaktoren (strukturelle Integrität von Komponenten) — Drucksachen 8/2498, 8/2907 — . . . . 12849 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge — Drucksache 8/2958 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaa- tes Bayern . . . . . . . . . . . . 12869 B Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . . . . 12870 A Dr. Schwenk (Stade) SPD . . . . . . . 12870 D Engelhard FDP . . . . . . . ... . 12871 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (Unterhaltsvorschußgesetz) - Drucksache 8/2959 — Kleinert FDP 12872 C Frau Karwatzki CDU/CSU 12872 C Frau Eilers (Bielefeld) SPD 12872 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz) — Drucksache 8/2963 — Russe CDU/CSU 12873 D Dr. Waigel CDU/CSU . . . . . . . 12874 C Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 12875 B Dr. Haussmann FDP 12876 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 6) - Drucksache 8/2964 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . . . . 12876 B, D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . . 12877 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zum Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes (G Artikel 29 Abs. 7) — Drucksache 8/2965 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 12877 D Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Dr. Kohl CDU/CSU . . . . . . . . 12878 A Collet SPD 12878 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1979 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979) — Drucksache 8/2241 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2896 — Dr. Warnke CDU/CSU . . . . . . . 12879 B Roth SPD 12880 D Angermeyer FDP 12882 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Hasinger, Frau Hürland, Müller (Remscheid), Dr. Hornhues, Dr. George, Neuhaus, Löher, Müller (Berlin), Landré, Daweke, Braun, Kroll-Schlüter, Dr. Meyer zu Bentrup, Krey, Frau Verhülsdonk, Zink, Breidbach, Höpfinger, Dr. Laufs, Sauer (Salzgitter) und der Fraktion der CDU/CSU Arbeitserlaubnis für die Kinder ausländischer Arbeitnehmer zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und FDP Arbeitserlaubnis für Ehegatten und Kinder ausländischer Arbeitnehmer — Drucksachen 8/2369, 8/2538, 8/2875 — Hasinger CDU/CSU 12883 D Urbaniak SPD 12885 C Hölscher FDP 12886 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 12889 A IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend ein zweites Vierjahresprogramm Forschung und Entwicklung im Energiebereich — Drucksachen 8/2156, 8/2978 — . . . . 12890 D Fragestunde — Drucksachen 8/2969 vom 15. 06. 1979 und 8/2982 vom 20. 06. 1979 — Ausweisung von monatlich 10 000 Flüchtlingen durch die vietnamesische Regierung MdlAnfr A72 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12850 B, C, D, 12851 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12850 C ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12850 D ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . . 12850 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12851 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12851 A Initiativen mit dem Ziel, dem Elend der Vietnamflüchtlinge abzuhelfen DringlAnfr 1 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Marx CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12851 B, C, D, 12852 A, B, C, D, 12853 A, B, C, D, 12854 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 12851 C, D ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . . 12851 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU . . 12852 A, 12853 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12852 B ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 12852 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12852 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 12852 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12852 D ZusFr Dr. Holtz SPD 12852 D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 12853 A ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12853 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12853 D ZusFr Kiechle CDU/CSU 12854 A Maßnahmen zur Verhinderung der Fortsetzung der Vertreibung in Vietnam DringlAnfr 2 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Althammer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12854 B, C, D, 12855 A, B, C, D, 12856 A ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12854 C ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12854 D ZusFr Köster CDU/CSU 12855 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12855 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 12855 C ZusFr Dr. Holtz SPD 12855 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 12855 D Befassung der UN-Vollversammlung mit dem Problem der Vietnamflüchtlinge DringlAnfr 3 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Todenhöfer CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12856 A, B, C, D, 12857 A, B, C, D, 12858 A ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU . . . 12856 B, C ZusFr Oostergetelo SPD 12856 D ZusFr Dr. Meinecke (Hamburg) SPD . . 12857 A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU 12857 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . 12857 B ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 12857 C ZusFr Kittelmann CDU/CSU 12857 D ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU 12858 A ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 12858 A Bereitstellung zusätzlicher Mittel für eine humanitäre Lösung des Problems der Vietnamflüchtlinge DinglAnfr 4 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12858 B, C, D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12858 B, C ZusFr Dr. Holtz SPD 12858 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12858 D Sofortmaßnahmen und Erweiterung der Hilfe für Vietnamflüchtlinge DringlAnfr 5 20.06.79 Drs 08/2982 Köster CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12858 D, 12859 A, B, C ZusFr Köster CDU/CSU 12859 A ZusFr Dr. Marx CDU/CSU 12859 B ZusFr Oostergetelo SPD 12859 B Ermöglichung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für Vietnamesen im Rahmen einer Familienzusammenführung DringlAnfr 6 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . . 12859 C, D, 12860 A, B, C ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 12859 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 V ZusFr Oostergetelo SPD 12859 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 12860 A ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12860 B ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 12860 B Nutzung der diplomatischen Beziehungen zur sowjetischen Regierung, um dem Flüchtlingselend in Südostasien entgegenzuwirken DringlAnfr 7 20.06.79 Drs 08/2982 Dr. Marx CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12860 C, D, 12861 A, B, D ZusFr Dr. Marx CDU/CSU . . . . 12860 D, 12861 A ZusFr Roth SPD 12861 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12861 B ZusFr Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12861 D Aufnahme von Untersuchungen über die krankheitsverursachende Wirkung hochungesättigter Fettsäuren in das Forschungsprogramm der Bundesregierung MdlAnfr A40 15.06.79 Drs 08/2969 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . 12862 A, B, C, D ZusFr Glos CDU/CSU 12862 A, B ZusFr Kiechle CDU/CSU 12862 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . 12862 C Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen des TÜV-Bayern über Sicherheitsmängel bei Spielgeräten auf Kinderspielplätzen MdlAnfr A41 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 12862 D, 12863 B, C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . . 12863 B ZusFr Dr. Holtz SPD 12863 C Schutz des Besitzes von in Rhodesien lebenden Bundesbürgern vor terroristischen Übergriffen durch Ausstattung mit Miniatur-Flaggen und -Abzeichen MdlAnfr A70 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A71 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12863 D, 12864 A, B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . 12863 D, 12864 A, B, C Angabe von im Widerspruch zur Geburtsurkunde stehenden Orts- und Staatsbezeichnungen bei der Ausfüllung von VisaAnträgen für die Einreise in Ostblockländer MdlAnfr A73 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12864 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12864 D Darstellung der menschenrechtlichen Lage der Deutschen im Ostblock bei dem Treffen der NATO in Madrid MdlAnfr A76 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12865 A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12865 B Gründung von Vereinen deutscher Staatsangehöriger in Polen analog den polnischen Verbänden in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A77 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12865 C, D, 12866 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 12865 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12866 A Gewährung von Sondertarifen in den EG-Staaten sowie in Osterreich und der Schweiz für Inhaber von Seniorenpässen der Bundesbahn MdlAnfr A42 15.06.79 Drs 08/2969 Roth SPD Antw PStSekr Mahne BMV 12866 B Aufhebung der Hubraumbegrenzung für Kleinkrafträder zur Verminderung des Verkehrslärms; Senkung des Unfallrisikos bei Motorrädern mit einem Hubraum über 1 000 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit über 200 km/h MdlAnfr A45 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A46 15.06.79 Drs 08/2969 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Mahne BMV . . . 12866 B, C, D, 12867 A ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 12866 C, D, 12867 A Benachteiligung des Nah- und Berufsverkehrs durch den ,,Ein-Stunden-Takt" bei Intercity-Zügen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet MdlAnfr A47 15.06.79 Drs 08/2969 Klein (Dieburg) SPD MdlAnfr A48 15.06.79 Drs 08/2969 Klein (Dieburg) SPD Antw PStSekr Mahne BMV 12867 B, D, 12868 A, B ZusFr Klein (Dieburg) SPD . 12867 D, 12868 A, B ZusFr Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . 12868 B VI Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Ermöglichung der Darlegung der Probleme bei der Uran-Prospektion im Raum BadenBaden—Gernsbach durch den Bundesforschungsminister MdlAnfr A63 15.06.79 Drs 08/2969 Dr. Friedmann CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . 12868 D, 12869 A ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 12869 A Nächste Sitzung 12891 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12893* A Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Stellvertreters des Bundestagspräsidenten teilgenommen haben . . . 12893* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 12815 161. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 22.6. Dr. Aigner * 22.6. Alber ** 22.6. Amrehn ** 22.6. Dr. Bangemann * 21.6. Dr. Becher (Pullach) 21.6. Frau Benedix 22.6. Blumenfeld * 22. 6. Böhm (Melsungen) ** 21.6. Dr. Böhme (Freiburg) 21.6. Frau von Bothmer ** 22. 6. Büchner (Speyer) ** 22. 6. Dr. Enders ** 22. 6. Dr. Evers ** 22. 6. Flämig 22. 6. Handlos ** 21. 6. von Hassel ** 22. 6. Dr. Holtz ** 22. 6. Ibrügger * 21. 6. Dr. h. c. Kiesinger 22. 6. Dr. Klepsch * 21. 6. Koblitz 22. 6. Lagershausen ** 22. 6. Lemmrich ** 21. 6. Lemp * 21.6. Lenzer ** 22. 6. Mattick ** 22. 6. Dr. Mende ** 21. 6. Dr. Müller ** 22. 6. Müller (Mülheim) 21. 6. Müller (Remscheid) 22. 6. Pawelczyk ** 22. 6. Reddemann ** 22. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 22. 6. Frau Schlei 22. 6. Schmidt (Hamburg) *** 21. 6. Dr. Schwarz-Schilling 22. 6. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 21. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 22. 6. Spilker 22. 6. Ueberhorst ** 22. 6. Frau Dr. Walz * 22. 6. Dr. Wittmann (München) ** 22. 6. *für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Stellvertreters des Bundestagspräsidenten teilgenommen haben Dr. Abelein Adams Dr. van Aerssen Ahlers Dr. Ahrens Dr. Aigner Alber Dr. Althammer Amling Amrehn Angermeyer Dr. Apel Arendt Dr. Arnold Augstein Baack Bahr Dr. Bangemann Dr. Bardens Dr. Barzel Batz Baum Dr. Bayerl Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Becker (Nienberge) Benz Frau Berger (Berlin) Berger (Herne) Berger (Lahnstein) Biechele Dr. Biedenkopf Biehle Biermann Bindig Dr. von Bismarck Dr. Blüm Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Frau von Bothmer Brandt Brandt (Grolsheim) Braun Breidbach Broll Brück Buchstaller Büchler (Hof) Büchner (Speyer) Bühler (Bruchsal) Bühling Dr. von Bülow Burger Buschfort Dr. Bußmann Carstens (Emstek) Carstens (Fehmarn) Collet Conrad (Riegelsberg) Conradi Coppik Dr. Corterier Cronenberg Curdt 12894* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Dr. Czaja Frau Dr. Czempiel Frau Dr. Däubler-Gmelin Damm Daubertshäuser Daweke Dr. Diederich (Berlin) Dr. von Dohnanyi Dr. Dollinger Dr. Dregger Dreyer Dr. Dübber Dürr Egert Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eickmeyer Frau Eilers (Bielefeld) Eimer (Fürth) Dr. Emmerlich Dr. Enders Engelhard Engelsberger Engholm Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti Esters Dr. Evers Ewen Ey Eymer (Lübeck) Feinendegen Fellermaier Fiebig Frau Fischer Dr. Fischer Flämig Frau Dr. Focke Francke (Hamburg) Franke Franke (Hannover) Dr. Friedmann Friedrich (Würzburg) Dr. Früh Dr. Fuchs Frau Funcke Gärtner Gallus Gansel Gattermann Frau Geier Geisenhofer Dr. von Geldern Dr. George Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Gerstl (Passau) Gertzen Dr. Geßner Gierenstein Glombig Glos Gobrecht Dr. Gradl Grobecker Grüner Dr. Gruhl Grunenberg Gscheidle Dr. Haack Haar Haase (Fürth) Haase (Kassel) Haberl Dr. Häfele Haehser Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Hammans Handlos Hansen Hanz Frau Dr. Hartenstein Hartmann Hasinger von Hassel Hauck Dr. Hauff Hauser (Bonn-Bad Godesberg) Dr. Haussmann Helmrich Henke Dr. Hennig von der Heydt Freiherr von Massenbach Heyenn Höffkes Hölscher Höpfinger Dr. Hoffacker Hoffie Frau Hoffmann (Hoya) Hoffmann (Saarbrücken) Hofmann (Kronach) Dr. Holtz Hoppe Horn Dr. Hornhues Horstmeier Frau Huber Dr. Hubrig Frau Hürland Dr. Hüsch Huonker Dr. Hupka Graf Huyn Ibrügger Immer (Altenkirchen) Dr. Jaeger Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Jaunich Dr. Jenninger Dr. Jens Dr. Jentsch (Wiesbaden) Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 12895* Dr. Jobst Josten Jung Junghans Jungmann Junker Kaffka Frau Karwatzki Katzer Kiechle Kirschner Kittelmann Dr. Klein (Göttingen) Klein (München) Kleinert Klinker Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster Dr. Kohl Kolb Konrad Krampe Dr. Kraske Kratz Kraus Dr. Kreile Kretkowski Dr. Kreutzmann Krey Krockert Frau Krone-Appuhn Kühbacher Kuhlwein Kunz (Berlin) Dr. Kunz (Weiden) Dr.-Ing. Laermann Lagershausen Lambinus Dr. Graf Lambsdorff Lampersbach Landré Lange Dr. Langguth Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Dr. Lauritzen Leber Lemmrich Lemp Lenders Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer Frau Dr. Lepsius Liedtke Dr. Linde Link Lintner Löffler Löher Dr. Luda Ludewig Luster Lutz Männing Mahne Dr. Dr. h. c. Maihofer Marquardt Marschall Frau Dr. Martiny-Glotz Dr. Marx Frau Matthäus-Maier Matthöfer Mattick Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus Dr. Mende Menzel Merker Dr. Mertes (Gerolstein) Metz Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat Dr. Miltner MHz Mischnick Möhring Dr. Möller Dr. Müller Müller (Bayreuth) Müller (Berlin) Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt) Müller (Wadern) Dr. Müller-Emmert Dr. Müller-Hermann Müntefering Nagel Dr, Narjes Nehm Neuhaus Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle) Frau Dr. Neumeister Niegel Dr. Nöbel Nordlohne Offergeld Oostergetelo Frau Pack Paintner Paterna Pawelczyk Peiter Dr. Penner Pensky Peter Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Picard Pieroth Frau Pieser Dr. Pinger 12896* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 Pohlmann Polkehn Porzner Prangenberg Dr. Probst Rainer Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim) Rawe Reddemann Regenspurger Dr. Reimers Frau Renger Reuschenbach Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Dr. Ritz Röhner Rohde Dr. Rose Rosenthal Roth Rühe Russe Sander Sauer (Salzgitter) Sauter (Epfendorf) Saxowski Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schäfer (Mainz) Schäfer (Offenburg) Dr. Schäfer (Tübingen) Dr. Schäuble Schartz (Trier) Schedl Scheffler Schetter Schirmer Schlaga Frau Schleicher Schluckebier Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Kempten) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Wuppertal) Dr. Schmitt-Vockenhausen Schmitz (Baesweiler) Schmöle Dr. Schmude Dr. Schneider Dr. Schöfberger von Schoeler Schreiber Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Frau Schuchardt Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulte (Unna) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Dr. Schwörer Seefeld Seiters Sick Sieglerschmidt Sieler Frau Simonis Simpfendörfer Dr. Sperling Dr. Freiherr Spies von Büllescheim Spitzmüller Dr. Spöri Spranger Dr. Sprung Stahl (Kempen) Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Graf Stauffenberg Dr. Stavenhagen Dr. Steger Frau Steinhauer Dr. Stercken Stockleben Stöckl Stommel Straßmeir Stücklen Stutzer Susset Sybertz de Terra Thüsing Tillmann Frau Dr. Timm Dr. Todenhöfer Tönjes Topmann Frau Traupe Frau Tübler Ueberhorst Dr. Unland Urbaniak Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Dr. Vogel (München) Vogelsang Vogt (Düren) Dr. Vohrer Voigt (Frankfurt) Voigt (Sonthofen) Volmer Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Walkhoff Waltemathe Walther Dr. Warnke Dr. von Wartenberg Wawrzik Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 21. Juni 1979 12897* Weber (Heidelberg) Dr. Weber (Köln) Wehner Weiskirch (Olpe) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. von Weizsäcker Dr. Wendig Wendt Werner Dr. Wernitz Westphal Frau Dr. Wex Wiefel Wilhelm Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wimmer (Mönchengladbach) Wimmer (Neuötting) Windelen Wischnewski Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann Dr. de With Dr. Wittmann (München) Wittmann (Straubing) Dr. Wörner Wohlrabe Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Baron von Wrangel Wrede Würtz Würzbach Wüster Dr. Wulff Wurbs Wuttke Wuwer Zander Zebisch Dr. Zeitel Zeitler Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann Zink Dr. Zumpfort Zywietz
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Reinhard Bühling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn auch Herr Berger schon mit Recht ausgeführt hat, daß das Gesetz zwischen uns nicht kontrovers ist, so hat es doch zwischen verschiedenen Staatsgewalten, zwischen Bund und Ländern, auch in der Öffentlichkeit verschiedene Auffassungen gegeben und wird es vielleicht auch noch geben. Deswegen lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf machen. Es schadet dabei auch nicht, wenn vielleicht zum Ausdruck kommt, daß bestimmte wichtige Probleme in diesem Hause gleich gesehen werden.
    Wir gehen bei dem vorliegenden Gesetzentwurf davon aus, daß der Deutsche Bundestag den Landtagen und den kommunalen Vertretungen soviel Eigenverantwortung und soviel Gestaltungsmöglichkeiten wie nur irgend möglich lassen sollte. Das gilt für alle Fragen, die für die Funktionsweise der Landtage von Bedeutung sind. Dazu gehört nun einmal in der Verfassungswirklichkeit der ganze Problemkreis, ob, unter welchen Voraussetzungen und unter welchen Bedingungen die Angehörigen des



    Bühling
    öffentlichen Dienstes in den Volksvertretungen der Länder und Kommunen mitarbeiten können und dürfen.
    Der Entwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, regelt alle größeren und kleineren Fragen, die überhaupt nur denkbar sind. Er schreibt den Landtagen sehr viele Bestimmungen vor und greift auch erheblich in das Recht der Kommunalvertretungen ein. Dies ist mit dem Grundsatz, den wir uns zur Richtschnur gemacht haben und den ich eingangs dargelegt habe, nicht vereinbar. Deswegen haben wir bei jeder Vorschrift eingehend geprüft, wieweit sie unbedingt nötig ist. Am liebsten wäre es uns sogar gewesen, wir hätten das Gesetz vollständig ablehnen können. Dann wäre die Gestaltungsfreiheit der Landtage in vollem Umfang erhalten geblieben. Aber — Herr Berger hat dazu schon einiges gesagt — es ging dies leider nicht. In einigen Punkten ist die Verantwortung des Bundesgesetzgebers unabweisbar, aber zu einem großen Teil konnte der Entwurf doch zusammengestrichen werden. Ich meine, daß — dem materiellen Gehalt nach gerechnet — der überwiegende Teil der Vorlage entfällt, wenn das Haus den Vorschlägen des Innenausschusses folgt.
    Damit haben wir einen konkreten, sozusagen prophylaktischen Beitrag zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung geleistet. Von Rechtsvereinfachung redet heute zwar jeder, in der Praxis aber werden die aufgestellten hohen Grundsätze der Einfachheit nicht immer befolgt. Aber die beste Rechts-
    und Verwaltungsvereinfachung ist immer noch die, die schon das Entstehen neuer Vorschriften verhindert, die sonst erst wieder mühselig abgeschafft werden müssen. Dazu haben wir einen, wie ich glaube, guten Beitrag geliefert. Die wesentlichsten Punkte darf ich nun kurz aufführen.
    Alle Reglementierungen von Beamten in kommunalen Wahlfunktionen haben wir voll gestrichen. Nach dem Entwurf sollten die Mandatare von Städten, Kreisen und Gemeinden durchschnittlich nur sieben Stunden wöchentlich — das sind 30 Stunden im Monat — freigestellt werden. Das reicht in vielen Fällen nicht aus. Was geschähe nun, wenn ein Beamter 31 oder 32 Stunden für sein kommunales Mandat braucht? Dann müßte eine komplizierte Buchführungs- und Verrechnungsmaschinerie in Gang gesetzt werden. Das wäre eine unnötige Gängelung gewählter Volksvertreter, deren Bedeutung an der breiten Basis der demokratischen Pyramide schließlich nicht unterschätzt werden sollte. Außerdem wäre das ein verwaltungsmäßiger Leerlauf, der das berühmte Parkinsonsche Gesetz um ein ganzes Kapitel erweitern würde.
    Nun will ich allerdings noch einen Umstand erwähnen — er ist auch schon von Herrn Berger mit Recht hier angeführt worden —, der erst während der Gesetzesberatungen zutage gefördert worden ist und der auch an das Licht der Öffentlichkeit gehört, weil er nämlich einen Mißbrauch darstellt. Dies ist die Tatsache, daß einige Beamte behaupten, sie seien durch kommunale Mandate so beansprucht, daß sie überhaupt keine einzige Stunde mehr Dienst leisten könnten; sie beziehen aber weiterhin das
    volle Gehalt. Oft werden dazu mehrere kommunale Mandate kombiniert. Dies ist in der Tat ein Übermaß, das nicht mehr zu verantworten ist. Es gibt schließlich auch sehr gute Beispiele von Beamten, so von Oberbürgermeistern nordrhein-westfälischen Rechts, die immer noch einen erheblichen Teil ihrer Arbeitskraft ihrem Beruf widmen.
    Gleichwohl glaubten wir, daß wir dieses Problem nicht gleich gesetzlich regeln müssen, zumal entsprechende Bestimmungen nicht einfach wären und auch mit den Ländern abgestimmt werden müßten. Wir hoffen aber vor allem, daß die Erwähnung dieses Mißstandes in der Öffentlichkeit wenigstens dazu führt, daß gänzlich oder weitgehend Abhilfe geschaffen wird. Dies ist gleichermaßen Sache der betroffenen Beamten, der Dienstherren, aber auch aller politischen Parteien und Fraktionen. Sie alle müssen daran interessiert sein, daß der Charakter der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht vollständig aufgehoben wird und in der Bürgerschaft in Mißkredit gerät.
    Neben dieser Hoffnung auf die politische Vernunft, die ausdrücklich auch im schriftlichen Bericht festgehalten wird, haben wir auch hier daran denken müssen, daß die Verwaltung möglichst nicht unnötig belastet wird. Es gibt nach eingehenden Umfragen im ganzen Bundesgebiet — einschließlich der Bundesbahn und der Bundespost — insgesamt 71 Fälle von Beamten, die bei vollem Gehalt gar keinen Dienst mehr tun. Wenn man für diese 71 Personen, deren Zahl hoffentlich bald zurückgehen wird, Gesetze und Verwaltungsvorschriften erlassen, durchsetzen und kontrollieren würde, um sie wenigstens in einem bestimmten Umfang zur beruflichen Arbeit zu zwingen, würde man möglicherweise auch wieder 71 Beamte — vielleicht auch 72 oder mehr — für diese Aufgabe brauchen, die sich dann in vollem Umfang ihren nicht mehr tätigen Kollegen widmen müßten.
    Trotzdem möchte ich keinen Zweifel daran lassen, daß der Gesetzgeber bei passender Gelegenheit einschreiten müßte und würde, wenn der Appell an die Einsicht der Beteiligten nichts nützt und sich der geschilderte Mißstand gar noch ausweiten sollte.
    Ich darf nun zu den Vorschriften kommen, die die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in den Volksvertretungen der Länder betreffen. Hier gehen wir von einer grundsätzlichen Wertentscheidung aus. Die Landesparlamente vertreten das ganze Volk ihres Hoheitsgebietes. Demnach geht das Parlamentsrecht dem Statusrecht einzelner Berufe, auch dem der Beamten, vor. Es steht demnach jedem Landtag grundsätzlich frei, zu regeln, welcher Beamte unter welchen Bedingungen in der jeweiligen Volksvertretung mitwirken kann. Hierbei sind politische Entscheidungen zu treffen, die der Deutsche Bundestag den Volksvertretungen der Länder nicht wegnehmen will noch darf. Hinzu kommt auch hier der in jüngster Zeit immer berühmter werdende Sachzwang; denn man kann in den Parlamenten der Stadtstaaten nicht ebenso verfahren wie in denen der größeren Flächenstaaten.
    Dabei darf ich mit Genugtuung darauf hinweisen, daß hierüber eine volle Einigung mit den Präsidenten aller Landtage erzielt werden konnte. Es war



    Bühling
    gleichermaßen erfreulich, daß durch die Zusammenarbeit mit den Landtagen im Gesetzgebungsprozeß die Meinungen und Erfahrungen der Landtagspräsidenten und der von ihnen vertretenen Kollegen ihrer Landesparlamente voll berücksichtigt werden konnten.
    Damit sind die meisten Vorschriften des Gesetzentwurfs über die Angehörigen des öffentlichen Dienstes in den Volksvertretungen der Länder obsolet geworden. Jeder Landtag kann nunmehr selbständig tätig werden. Soweit die Landtage schon einschlägige Bestimmungen erlassen haben, können diese bestehenbleiben. Die Länder werden dadurch der unerwünschten Notwendigkeit enthoben, ihre Gesetze noch einmal nachträglich aufzuheben und dem Bundesrecht anzupassen. Die Landtage übernehmen allerdings — das muß betont werden —, wo auch immer sie in eigener Verantwortung tätig werden, alle die Verpflichtungen, die das sogenannte Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber auferlegt. Dieses zwingenden Zusammenhanges zwischen Rechten und Pflichten sind sich die Landesgesetzgeber auch durchaus bewußt.
    Bei den verbleibenden Bestimmungen, die auch bei großzügigster Ausschöpfung aller verfassungsmäßigen Möglichkeiten zugunsten der Länder Bundesrecht werden müssen, handelt es sich vor allem um die Vorschriften für Bundesbeamte, deren Amt das jeweilige Land für unvereinbar mit einem Landtagsmandat erklärt hat. Hier erscheint es recht und billig, daß der Bundesgesetzgeber die gleichen Folgen statuiert wie für die Beamten, die in den Deutschen Bundestag gewählt worden sind und deren Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis demgemäß nach unserem Abgeordnetengesetz ruhen. Dies sind vor allem das Beförderungsverbot und der Wegfall des Gehaltsanspruchs für die Zeit der Zugehörigkeit zum Parlament.
    Es erschien weiterhin geboten, eine einheitliche Regelung für den sogenannten Teilzeitparlamentarier zu schaffen. Dies sind die Beamten, deren Amt nach Landesrecht mit einem Landtagsmandat zu vereinbaren ist, die aber wegen dieses Mandats ihren Beruf nicht voll ausüben können und bei denen demgemäß auch der Gehaltsanspruch entsprechend gekürzt werden muß. Die Festlegung des Berufes des sogenannten Teilzeitparlamentariers ist für alle Beteiligten die vernünftigste Regelung. Es erscheint weder sinnvoll, alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus allen Volksvertretungen der Länder auszuschließen, noch allen Beamten, die in die Volksvertretung eines Landes gewählt worden sind, das volle Gehalt zu zahlen, dem keine volle Arbeitsleistung mehr gegenüberstehen kann.
    Theoretisch wäre es sicher wünschenswert, wenn für alle Beamten, die zum Abgeordneten eines Landtags gewählt worden sind, der gleiche Prozentsatz an Arbeitsleistung und Gehaltsanspruch festgesetzt würde. Praktisch geht dies nicht. Die Arbeitsbelastung ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Sie hängt z. B. von der Zahl der Bevölkerung bzw. der Wahlberechtigten, von der Anzahl der Abgeordneten und nicht zuletzt von
    dem Zahlenverhältnis zwischen Wählern und Gewählten ab. Auch innerhalb der einzelnen Parlamente ist der Zeitaufwand der einzelnen Abgeordneten so verschieden wie ihre jeweilige Arbeit. Dies hängt nicht nur davon ab, ob ein Abgeordneter, vom Präsidenten des jeweiligen Parlaments angefangen, besondere Ämter bekleidet. Es ist auch gleichermaßen bedeutsam, in welchem Ausschuß bzw. in wie vielen Ausschüssen ein Abgeordneter sitzt. Deswegen halten wir den Mindestsatz von 50 °/o der regelmäßigen Arbeitszeit, wie ihn die Regierungsvorlage vorschlägt, für zu hoch. Er würde eine ganze Reihe von Abgeordneten, die diese Zeit nicht ganz erreichen können, dazu zwingen, um volle Beurlaubung nachzusuchen. Dies wäre ein Übermaß von Zwang. Der Abgeordnete verlöre dann den Kontakt zu seinen Mitbürgern und seinen Bezug zum praktischen Leben.
    Demnach sollte der Deutsche Bundestag der Meinung der Länder folgen und es bei einer Mindestgrenze von 30 % der Arbeitszeit belassen — dies auch deshalb, weil ein Mißbrauch dieser Bestimmung ausgeschlossen ist. Schließlich verliert ein Beamter, der seine Arbeitszeit auf den Mindestsatz heruntersetzen läßt, auch 70 % seines Gehalts.
    Von der Erörterung einzelner Vorschriften, die oft nur wenige Personen betreffen, möchte ich absehen. Ich möchte auch die bunten Flicken, die mit der Rechtsstellung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes in den Landtagen gar nichts zu tun haben, nicht weiter erwähnen. Sie sind dem Gesetzentwurf nur angeheftet worden, um sie überhaupt — wie die Umgangssprache so schön sagt — vom Tisch zu bringen.
    Demgemäß bitte ich um Zustimmung zum Gesetz so, wie es Ihnen jetzt vorliegt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wendig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir beraten heute abschließend einen Gesetzentwurf, der sich nach meiner Auffassung sehr gut in die Reihe derjenigen Gesetzentwürfe einordnen ließe, die der scheidende Bundestagspräsident in seiner Abschiedsrede vor dem Plenum als Beispiel dafür genannt hat, welch großen Einfluß der Gesetzgeber trotz des oftmals anderen Eindrucks in der Öffentlichkeit auf die Ausgestaltung und Abänderung von Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat und auch nimmt.
    Die relativ lange Beratungsdauer des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu den dienstrechtlichen Folgen der Wahl von Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes in die gesetzgebenden Körperschaften der Länder und Kommunen zeigt, daß es sich bei den hier zu lösenden Problemen um sehr spezielle Rechtsfragen handelt, die aber von erheblicher Tragweite für den einzelnen Beamten bzw. Abgeordneten sind. Die Schwierigkeiten der Beratungen wurden noch dadurch vergrößert, daß die Einzelprobleme, die der Gesetzentwurf zu lösen sucht,



    Dr. Wendig
    erhebliche Folgewirkungen auf die Entwicklung des gesamten Parlamentarismus haben können.
    Nach den Ausführungen meiner beiden Vorredner möchte ich nicht zu sehr auf einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs eingehen — hier besteht Einstimmigkeit —, sondern mich vielmehr bewußt und gezielt auf einige grundsätzliche Ausführungen beschränken.
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1975 zur Rechtsstellung der Abgeordneten in den parlamentarischen Vertretungen, in der Öffentlichkeit besser bekannt unter dem Begriff Diätenurteil, war Anlaß für den Deutschen Bundestag, die Rechtsverhältnisse seiner Mitglieder mit Gesetz vom 18. Februar 1977 neu zu regeln. Nicht geregelt in diesem Gesetz sind dagegen die dienstrechtlichen Folgen der Wahl von Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Bundes in die gesetzgebenden Körperschaften eines Landes und von Beamten und Arbeitnehmern der Länder und Gemeinden in die gesetzgebenden Körperschaften eines anderen Landes.
    Ich möchte nochmals betonen, daß hier dem Gesetzgeber ein sehr schwieriger Auftrag erteilt worden war. Dies ist im einzelnen von meinen beiden Kollegen Vorrednern ausgeführt worden. Die Schwierigkeiten lagen insbesondere in dem Konflikt begründet, inwieweit die zu regelnden Fragen primär dem Bereich des öffentlichen Dienstrechts zuzuordnen sind oder vielmehr die Materie des Parlamentsrechts betreffen. Hier ging es uns als Bundesgesetzgeber darum, wirklich nur ein Mindestmaß zu regeln, das, was vom Bundesgesetzgeber unbedingt geregelt werden muß.
    Der Innenausschuß hat sich seine Entscheidungen nicht leicht gemacht. Ihm lagen umfangreiche Stellungnahmen der Landtagspräsidenten und der kommunalen Spitzenverbände vor. Zusätzlich wurden in der Generalaussprache im Ausschuß der Präsident des Landtages von Rheinland-Pfalz sowie der Direktor des Landtages von Baden-Württemberg gehört.
    Das Ergebnis der Beratungen, wie es in der vorliegenden Beschlußempfehlung und im Bericht des Innenausschusses zum Ausdruck kommt, läßt sich vereinfachend dahin zusammenfassen: Die rechtlichen Folgen der Wahl von Angehörigen des öffentlichen Dienstes in ein Landesparlament sollen sobald wie möglich von den jeweiligen Landsgesetzgebern geregelt werden. Der Gesetzentwurf enthält daher folgerichtig nur solche Regelungen, die vom Bundesgesetzgeber den Ländern auf Grund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nicht überlassen werden können: hie Parlamentsrecht, hie Dienstrecht.
    Beispielhaft für Regelungen dieses Gesetzes möchte ich erwähnen: das Beförderungsverbot für inkompatible Bundesbeamte, Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit in Landesparlamenten, die Statusregelungen für die Angehörigen dieser Gruppe, die in ein Landesparlament gewählt werden, die Verringerung der Dienstbezüge der Beamten aller Dienstherren bei Ermäßigung der
    regelmäßigen Arbeitszeit in einem kompatiblen Amt und schwierige Fragen des Versorgungsrechts. Hinzu kommen Fragen der Alimentation für die inkompatiblen Richter des Bundes, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, denen, wie etwa in der Hamburger Bürgerschaft, aus dem Mandat eine Entschädigung mit Alimentationscharakter nicht zusteht. Eine Reihe von anderen Regelungen bleibt dagegen den jeweiligen Landesgesetzgebern selbst überlassen.
    Wir haben in diesem Zusammenhang bei den Beratungen im Innenausschuß bewußt von bundesrechtlichen Rahmenvorschriften abgesehen, um dem Landesgesetzgeber die von ihm als notwendig erkannte Gestaltungsfreiheit zu belassen. Diese weitgehende Gestaltungsfreiheit wird allerdings dadurch eingeschränkt, daß die Gesetzgeber in den Ländern die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Diätenurteil berücksichtigen müssen.
    Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Schluß. Lassen Sie mich noch zu einer einzigen speziellen Frage des Gesetzentwurfs Stellung nehmen. Ich denke hierbei an die Frage der Freistellung von Beamten zur Wahrnehmung ihrer mandatsbedingten Tätigkeiten, unter anderem auch in kommunalen Parlamenten. Der Umfang dieser Freistellung wurde sehr lange, sehr weit und unter den verschiedensten Aspekten diskutiert. Wir haben uns schließlich darauf geeinigt, daß zur Ausübung des Mandats einem Beamten auf Antrag die Arbeitszeit bis auf 30 % der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt werden kann. Gerade diese weitgehende Freistellung der Beamten hat in der öffentlichen Diskussion zu manchem Vorurteil gegenüber den Beamten generell, aber auch speziell gegenüber den Beamten in den parlamentarischen Vertretungen geführt. Das muß man ganz offen sagen.
    Hinzu kommt, daß gerade die jüngsten — wie ich meine: zum Teil beträchtlichen — Erhöhungen der Aufwandsentschädigungen in den kommunalen Parlamenten von der Öffentlichkeit sehr kritisch beurteilt werden. Ich begrüße es daher für meine Fraktion ausdrücklich, daß der Innenausschuß klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, daß von der Ausnahmegenehmigung der Freistellung mit vollen Dienstbezügen für ehrenamtliche Tätigkeit nur in einem beschränkten Umfang Gebrauch gemacht werden sollte. Eine extensive Ausnutzung dieser Freistellungmöglichkeiten ist sicher nicht dem Ansehen des Berufsbeamtentums, aber auch nicht dem Ansehen des gesamten Parlamentarismus dienlich. Ich verkenne dabei keineswegs, daß auch die Aufgaben der kommunalen Parlamente einen erheblichen Zeitaufwand erfordern. Aber hier gilt es, den richtigen Mittelweg zu finden.
    Die Beratungen im Innenausschuß haben zu einem einstimmigen Ergebnis der drei Fraktionen geführt. Deswegen kann ich zum Abschluß kurz sagen: Auch die Fraktion der Freien Demokraten stimmt diesem Entwurf in der vorliegenden Fassung zu.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)





    (A) Präsident Stücklen: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

    Wir kommen zur Einzelberatung und Beschlußfassung in zweiter Lesung.
    Ich rufe Art. 1 bis 10, 10 a, 11 und 12, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Zu Art. 10 a und Art. 12 liegt ein Nachtrag zur Beschlußempfehlung des Innenausschusses auf der Drucksache 8/2904 vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung mit den von den Berichterstattern gewünschten Änderungen einstimmig angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! — Enthaltungen. — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Es liegt noch eine Beschlußempfehlung des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf der Drucksache 8/2793 unter Nr. 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.

    (B) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1979 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1979 — BBVEG 79)

    — Drucksache 8/2873 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 8/2989 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Riedl (München)

    b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache 8/2968 —
    Berichterstatter: Abgeordnete Regenspurger, Liedtke

    (Erste Beratung 156. Sitzung)

    Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
    Ich eröffne die Aussprache. Interfraktionell ist Kurzdebatte vereinbart. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Regenspurger.