Rede:
ID0815913000

insert_comment

Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 8159

  • date_rangeDatum: 13. Juni 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:21 Uhr

  • fingerprintRedner ID: 11000299

  • perm_identityRednertyp: Präsident

  • short_textOriginal String: Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: info_outline

  • record_voice_overUnterbrechungen/Zurufe: 1

  • subjectLänge: 12 Wörter
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. Herr: 1
    2. Kollege: 1
    3. Voss,: 1
    4. gestatten: 1
    5. Sie,: 1
    6. daß: 1
    7. ich: 1
    8. beide: 1
    9. Fragen: 1
    10. im: 1
    11. Zusammenhang: 1
    12. beantworte?\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/159 Deutscher Bundestagh Stenographischer Bericht 159. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12677 A Fragestunde — Drucksache 8/2948 vom 08. 06. 1979 — Einreiseverbot für deutsche Atomkraftgegner anläßlich einer friedlichen Demonstration gegen das geplante Kernkraftwerk Cattenom MdlAnfr A5 08.06.79 Drs 08/2948 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A6 08.06.79 Drs 08/2948 Hoffmann (Saarbrücken) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12678 D, 12679 B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD 12679 A, B, C Militärische Präsenz der DDR in sogenannten Frontstaaten Afrikas MdlAnfr A8 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12679 D, 12680 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . 12679 D, 12680 A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12680 A Bevorzugung von Mitgliedern der polnischen Vereinigung „Zgoda" beim Pflichtgeldumtausch bei der Einreise in die Volksrepublik Polen MdlAnfr A9 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12680 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12680 B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 12680 C Verknüpfung eines Rohstoffkredits an Polen mit der Durchführung des deutsch-polnischen Ausreiseprotokolls von 1975 und der Gewährung von Gruppenrechten für Deutsche in den Gebieten östlich von Oder und Neiße MdlAnfr A10 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr All 08.0639 Drs 08/2948 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12680 D, 12681 A, B, C, D, 12682 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 12680 D, 12681 C, D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12681 A, D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12681 A, C ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . . 12681 B Zahl der seit 1975 von Polen erteilten Ausreisegenehmigungen sowie Verhandlungen mit Polen über sprachliche und kulturelle Rechte für Deutsche in den Gebieten östlich von Oder und Neiße MdlAnfr A12 08.06.79 Drs 08/2948 Graf Huyn CDU/CSU MdlAnfr A13 08.06.79 Drs 08/2948 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12682 A, B, C, D, 12683 A, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU . . . 12682 B, 12683 A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU . . . 12682 C, 12683 A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 12682 C, 12683 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12682 D, 12683 B Eintreten des Papstes für die Menschenrechte der Deutschen unter polnischer Staatsgewalt MdlAnfr A14 08.06.79 Drs 08/2948 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A15 08.06.79 Drs 08/2948 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12683 B, 12684 A, B, C, D, 12685 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12683 B, 12684 A, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . . 12683 A ZusFr Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU . 12683 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12683 C Maßnahmen gegen Einreisebeschränkungen der DDR MdlAnfr A18 08.06.79 Drs 08/2948 Lintner CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 12685 A, B ZusFr Lintner CDU/CSU 12685 A, B Abbau des Deutschunterrichts in den Schulen Frankreichs MdlAnfr A19 08.06.79 Drs 08/2948 Ey CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 12685 B Festlegung der Fluglärmschutzzone II in den Gemeinden MdlAnfr A29 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A30 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Will-Feld CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 12685 D, 12686 B, C ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU 12686 B Fortschritt der Rechtschreibreform seit 1973 und Zusammenarbeit mit den anderen deutschsprachigen Ländern MdlAnfr A99 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A100 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12686 C, D, 12687 A, B, C ZusFr Frau Steinhauer SPD . 12686 C, 12687 A, B Schutz der Anleger vor unlauteren Praktiken von Warenterminmaklerfirmen MdlAnfr A34 08.06.79 Drs 08/2948 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU MdlAnfr A35 08.06.79 Drs 08/2948 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF. 12687 D, 12688 B, C ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU . . . 12687 D, 12688 A, B, C Betriebswirtschaftliche Situation der deutschen Apotheken MdlAnfr A32 08.06.79 Drs 08/2948 Benz CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 12689 A, B ZusFr Benz CDU/CSU 12689 B Forderung des englischen Ölexperten Dr Paul Frankel nach Einführung eines die westliche Welt umspannenden Verteilungssystems für Rohöl MdlAnfr A49 08.06.79 Drs 08/2948 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 12689 C Konzentration der Seeunfalluntersuchungen bei einer zentralen Behörde; Ortung und Untersuchung auf hoher See gesunkener Schiffe zur Klärung der Unfallursache MdlAnfr A75 08.06.79 Drs 08/2948 Grunenberg SPD MdlAnfr A76 08.06.79 Drs 08/2948 Grunenberg SPD Antw PStSekr Wrede BMV 12690 B, C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 III Verkauf verbilligter Busfahrkarten an die Inhaber von Seniorenpässen in Bahn- und Postbussen MdlAnfr A72 08.06.79 Drs 08/2948 Roth SPD MdlAnfr A73 08.06.79 Drs 08/2948 Roth SPD Antw PStSekr Wrede BMV 12690 D, 12691 A, B, C ZusFr Roth SPD 12690 D, 12691 B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 12691 A Ausdehnung der im Straßenverkehr geltenden Bestimmungen über Blutalkoholgehalt auf den Flug- und Schiffsverkehr MdlAnfr A79 08.06.79 Drs 08/2948 Bindig SPD MdlAnfr A80 08.06.79 Drs 08/2948 Bindig SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . 12691 D, 12692 B Medizinischer ABC-Schutz in der Bundeswehr MdlAnfr A63 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A64 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12692 C, D, 12693 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . 12692 D, 12693 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 12693 C ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU 12693 D Informationsveranstaltung des Bundesverteidigungsministeriums über Fragen der Belästigung der Bürger durch den militärischen Fluglärm im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz MdlAnfr A66 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Verhülsdonk CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 12693 D, 12694 A, B ZusFr Frau Verhülsdonk CDU/CSU . . . 12694 A Schwierigkeiten der Fremdenverkehrsbranche im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz infolge Fluglärms MdlAnfr A28 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Verhülsdonk CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . . 12694 B, C, D, 12695 A ZusFr Frau Verhülsdonk CDU/CSU . 12694 C, D ZusFr Frau Will-Feld CDU/CSU 12694 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12695 A Einfluß der Niederlassungsfreiheit für Apotheken in der EG auf die Rentabilität der deutschen Apotheken MdlAnfr A33 08.06.79 Drs 08/2948 Benz CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12695 B, C ZusFr Benz CDU/CSU 12695 C Einhaltung des Reinheitsgebots bei den aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Bieren MdlAnfr A67 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hüsch CDU/CSU MdlAnfr A68 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hüsch CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG 12695 D, 12696 B, C, D ZusFr Dr. Hüsch CDU/CSU . . . . 12696 A, B, C Einhaltung von Verträgen und Vereinbarungen durch die DDR MdlAnfr A90 08.06.79 Drs 08/2948 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 12697 B, C, D ZusFr Lintner CDU/CSU 12697 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 12697 D Nächste Sitzung 12698 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12699`A Anlage 2 Vorwürfe über die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit dem iranischen Geheimdienst SAVAK SchrAnfr B1 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Stercken CDU/CSU ErgSchrAntw StSekr Dr. Schüler BK auf ZusFr Dr. Stercken CDU/CSU 12699`C Anlage 3 Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bereinigung und Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherung des Wohnens; Anpassung mietrechtlicher Vorschriften an die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt MdlAnfr Al 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A2 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12699'D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Anlage 4 Aussage des früheren Chefs des Bundeskanzleramts Horst Grabert vor dem OLG München über ein Zusammenspiel zwischen Kanzleramt und dem „Stern" im Zusammenhang mit Desinformation über den seinerzeitigen Chefredakteur der „Quick" MdlAnfr A3 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 12700*B Anlage 5 Abschaffung des Devisenzwangumtauschs bei Reisen in Ostblockstaaten MdlAnfr A4 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12700*C Anlage 6 Beteiligung von Fallschirmjägern der Nationalen Volksarmee an Hinrichtungen in Äthiopien MdlAnfr A7 08.06.79 Drs 08/2948 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12700*D Anlage 7 Informationen über die jüngste Verhaftungswelle in der CSSR MdlAnfr A16 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 12700*D Anlage 8 Unterrichtung der Landwirte über bevorstehende Manöver MdlAnfr A17 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . 12301 *A Anlage 9 Vorlage des Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes; Verhinderung des Mißbrauchs gespeicherter persönlicher Daten MdlAnfr A20 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Simonis SPD MdlAnfr A21 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12701*D Anlage 10 Bewertung der Gespräche des BKA-Präsidenten mit Vertretern des KGB MdlAnfr A22 08.06.79 Drs 08/2948 Dr Miltner CDU/CSU MdlAnfr A23 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12702*B Anlage 11 Zusammenarbeit der DKP mit Gruppen der „Neuen Linken" sowie kommunistisch gesteuerte Demonstration gegen die Wahl von Bundestagspräsident Carstens zum Bundespräsidenten MdlAnfr A24 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A25 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12702*C Anlage 12 Mitgliederzahl der DKP; Vorlage des Verfassungsschutzberichts für 1978 MdlAnfr A26 08.06.79 Drs 08/2948 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A27 08.06.79 Drs 08/2948 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 12702*D Anlage 13 Ablieferung von Betriebseinnahmen der Bundespost gem. § 21 Abs. 3 des Postverwaltungsgesetzes an den Bundeshaushalt 1980 MdlAnfr A31 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12703*A Anlage 14 Zahlungen der EG-Mitgliedstaaten bzw. Rückflüsse über den EG-Haushalt 1978 MdlAnfr A36 08.06.79 Drs 08/2948 Müller (Schweinfurt) SPD MdlAnfr A37 08.06.79 Drs 08/2948 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12703*B Anlage 15 Finanzierung von Plakaten für die bayerische Kommunalwahl 1978 durch die Flughafen GmbH München MdlAnfr A38 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A39 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12704*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 V Anlage 16 Möglichkeit der Kündigung eines Sparprämienvertrags bei der Geburt des ersten Kindes MdlAnfr A40 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Funcke FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12704*B Anlage 17 Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes der US-Armee im Waldgebiet des Hünfelder Stadtteils Michelsrombach MdlAnfr A41 08.06.79 Drs 08/2948 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A42 08.06.79 Drs 08/2948 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12704*D Anlage 18 Aufbringen deutscher Kutter im frei zugänglichen Bereich der Ostsee durch sowjetische Polizeiboote MdlAnfr A50 08.0639 Drs 08/2948 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12705*A Anlage 19 Effizienz der deutschen Landwirtschaft; Finanzierung von Dorferneuerungsvorhaben aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen MdlAnfr A51 08.06.79 Drs 08/2948 Paintner FDP MdlAnfr A52 08.06.79 Drs 08/2948 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML 12705*C Anlage 20 Berücksichtigung der besonderen Lage der Grönlandgebiete bei der Neufestsetzung der Mitverantwortungsabgaben im Agrarbereich für die EG-Milcherzeuger MdlAnfr A53 08.06.79 Drs 08/2948 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A54 08.06.79 Drs 08/2948 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12706*A Anlage 21 Belastungen der Gartenbaubetriebe durch steigende Heizölpreise sowie Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der deutschen Betriebe auf dem EG-Markt MdlAnfr A55 08.06.79 Drs 08/2948 Susset CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12706*C Anlage 22 Vereinheitlichung der veterinärmedizinischen Untersuchung der Fleisch- und Wurstexporte im EG-Raum MdlAnfr A56 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12707*B Anlage 23 Einsatz von Soldaten für einen reibungslosen Ablauf des Deutschen Evangelischen Kirchentages in Nürnberg MdlAnfr A65 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 12707*D Anlage 24 Anzeigenwerbung für Sex-Shops in den sogenannten Zugbegleitern der Deutschen Bundesbahn MdlAnfr A74 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12708*A Anlage 25 Auflösung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Trier; Schaffung neuer Arbeitsplätze der öffentlichen Hand in Trier MdlAnfr A77 08.06.79 Drs 08/2948 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A78 08.06.79 Drs 08/2948 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12708* B Anlage 26 Absetzung der ARD-Wiederholungssendung über Ulrich Jochimsen auf Druck der Post; Gespräche Jochimsens mit Vertretern der Bundesregierung über die Einführung neuer Fernmeldetechniken MdlAnfr A81 08.06.79 Drs 08/2948 Milz CDU/CSU MdlAnfr A82 08.06.79 Drs 08/2948 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12708* C Anlage 27 Vorlage des Entwurfs einer Novelle zum Energieeinsparungsgesetz bis zum 15. August 1979 MdlAnfr A83 08.06.79 Drs 08/2948 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12708* D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Anlage 28 Potential an unbebauten baureifen Grundstücken und Wiedereinführung der sogenannten Baulandsteuer MdlAnfr A84 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A85 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12309*A Anlage 29 Einrichtung sogenannter Radarfallen an den innerdeutschen Grenzübergängen und Erhebung überhöhter Verwarnungsgelder durch die DDR-Behörden MdlAnfr A86 08.06.79 Drs 08/2948 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A87 08.06.79 Drs 08/2948 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 12709* D Anlage 30 Zurückweisungen bei der Einreise nach Ost-Berlin über Pfingsten 1979 MdlAnfr A88 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Abelein CDU/CSU MdlAnfr A89 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 12710* B Anlage 31 Zurückweisungen bei der Einreise nach Ost-Berlin über Pfingsten 1979 MdlAnfr A91 08.06.79 Drs 08/2948 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A92 08.06.79 Drs 08/2948 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 127108*D Anlage 32 Einführung von Wasserstoff als alternati- ven Energieträger MdlAnfr A93 08.06.79 Drs 08/2948 Rapp (Göppingen) SPD MdlAnfr A94 08.06.79 Drs 08/2948 Rapp (Göppingen) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12711* B Anlage 33 Abbau der Uranvorkommen bei Baden-Ba- den und Gernsbach MdlAnfr A95 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12712*A Anlage 34 Standort des geplanten Polarforschungsinstituts MdlAnfr A96 08.06.79 Drs 08/2948 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12712* B Anlage 35 Verletzung deutscher Interessen durch die neue Regierung Afghanistans und Hilfsmöglichkeiten für Verfolgte in diesem Land SchrAnfr B1 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12712* C Anlage 36 Eröffnung des Goethe-Instituts in Tokio SchrAnfr B2 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12712* D Anlage 37 Institutionalisierter Kontakt zum direkt gewählten Europäischen Parlament, insbesondere im Auswärtigen Amt SchrAnfr B3 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Corterier SPD SchrAnfr B4 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Corterier SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12713* B Anlage 38 Kreditwünsche der polnischen Regierung seit den deutsch-polnischen Vereinbarungen von 1975 SchrAnfr B5 08.06.79 Drs 08/2948 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12713* C Anlage 39 Militärische Zusammenarbeit zwischen der DDR und Äthiopien, speziell der Luftwaffen, und dortiger Besuch des DDR-Verteidigungsministers Hoffmann SchrAnfr B6 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B7 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12713* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 VII Anlage 40 Hinweise der Bundesregierung auf die europäische Konvention zur Untersagung des Vogelmordes und Reaktionen des Auslands SchrAnfr B8 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B9 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12714*A Anlage 41 Aktivitäten der drei Westmächte für die Freilassung des in Ost-Berlin verurteilten Nico Hübner SchrAnfr B10 08.06.79 Drs 08/2948 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12314* C Anlage 42 Beurteilung der deutsch-slawischen Beziehungen und ihre Bewertung in den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen SchrAnfr B11 08.0639 Drs 08/2948 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12314* D Anlage 43 Verweigerung von Menschenrechten in der CSSR SchrAnfr B13 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12315* B Anlage 44 Sicherheitssysteme in deutschen Kernreaktoren und nachträgliche Auflagen im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht SchrAnfr B14 08.06.79 Drs 08/2948 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B15 08.06.79 Drs 08/2948 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12715' B Anlage 45 Probleme des Datenschutzes in öffentlich zugänglichen Dateien für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie deren Berücksichtigung beim neuen Bundesmeldegesetz SchrAnfr B16 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B17 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Zeitel CDU/CSU Schr Antw PStSekr von Schoeler BMI . . .12716*C Anlage 46 Wegfall der Pflicht zur Vorlage eines Entnazifizierungsbescheids im Antragsverfahren auf Nachversicherung gemäß § 72 des Gesetzes nach Art. 131 GG SchrAnfr B18 08.06.79 Drs 08/2948 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12313*A Anlage 47 Bau einer Unterkunft für das THW in Rastatt SchrAnfr B19 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12717*B Anlage 48 Gründe für den Störfall am Reaktor in Harrisburg SchrAnfr B20 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12717*D Anlage 49 Fortsetzung der Standort- und anlagenspezifischen Prüfprozesse für eine Wiederaufbereitungs- und Endlagerungsanlage in Gorleben nach dem „vorläufig endgültigen" Ablehnungsbescheid der niedersächsischen Landesregierung SchrAnfr B21 08.06.79 Drs 08/2948 Ueberhorst SPD SchrAnfr B22 08.06.79 Drs 08/2948 Ueberhorst SPD SchrAnfr B23 08.06.79 Drs 08/2948 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12318*A Anlage 50 Unterlaufen der in § 1757 BGB vorgesehenen Restriktionen für Vornamensänderungen bei Adoptivkindern mit Hilfe von Vorschriften des Namensänderungsgesetzes SchrAnfr B24 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B25 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Dr. Lepsius SPD VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 SchrAnfr B26 08.06.79 Drs 08/2948 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12718* C Anlage 51 Stand der Genehmigungsverfahren gemäß Atomgesetz für die Errichtung von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland; Zeitraum zwischen Antragstellung und Betriebsgenehmigung für Kernkraftwerke; Abschluß der Genehmigungsverfahren für Teilerrichtungen und Teilbetriebsgenehmigungen SchrAnfr B27 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B28 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B29 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12719* B Anlage 52 Verbesserung des Schutzes gegen privaten und staatlichen Datenmißbrauch SchrAnfr B30 08.06.79 Drs 08/2948 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12724*A Anlage 53 Verbesserung des Informationsaustausches unter Umweltschutzexperten der Industrieländer SchrAnfr B31 08.06.79 Drs 08/2948 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . .12724* B Anlage 54 Beiträge der EG-Mitgliedsländer, insbesondere Großbritanniens, zum EG-Haushalt SchrAnfr B32 08.06.79 Drs 08/2948 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12324* D Anlage 55 Erlaß einheitlicher Richtlinien zur Anwendung des § 82 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes betr: Wertminderung von Grundstücken in der Umgebung von Flugplätzen; Ausgleich des den Flugplatzrandgemeinden entstehenden Grundsteuerausfalls SchrAnfr B33 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAnfr B34 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . .12725* C Anlage 56 Verluste des Straßenverkehrsgewerbes durch unnötige Aufenthalte an Grenzübergängen SchrAnfr B35 08.06.79 Drs 08/2948 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12326*A Anlage 57 Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Motorflugsportverbänden SchrAnfr B37 08.06.79 Drs 08/2948 Peter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . .12726* B Anlage 58 Beseitigung des Munitionsdepots an der Omerskopfstraße bei Neusatzeck über dem Wiedeg SchrAnfr B38 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12726* D Anlage 59 Besteuerung der staatlichen Zuschüsse für Erstinnovationen SchrAnfr B39 08.06.79 Drs 08/2948 Windelen CDU/CSU SchrAnfr B40 08.06.79 Drs 08/2948 Windelen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . .12727* B Anlage 60 Höhe der Steuerausfälle bei einer Steuerbefreiung für 50 v. H. der Vorsorgeaufwendungen der Selbständigen SchrAnfr B41 08.06.79 Drs 08/2948 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . .12727* D Anlage 61 Ausgleich finanzieller Nachteile infolge der Kursentwicklung des Schweizer Franken für Büsinger Grenzgänger SchrAnfr B42 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAnfr B43 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Schäuble CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . .12328*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 IX Anlage 62 Abbau des Milchüberschusses auf dem europäischen Agrarmarkt SchrAnfr B56 08.06.79 Drs 08/2948 Kiechle CDU/CSU SchrAnfr B57 08.06.79 Drs 08/2948 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12728* B Anlage 63 Versorgung deutscher Kutterfischer in den Niederlanden mit billigerem Gasöl; Vermeidung von Versorgungsengpässen am deutschen Frischfischmarkt SchrAnfr B58 08.06.79 Drs 08/2948 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML 12728* D Anlage 64 Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland durch Ausländer SchrAnfr B71 08.06.79 Drs 08/2948 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . .12729*A Anlage 65 Ausbau der Ortsumgehung Bad Münstereifel-Iversheim im Zuge der B 51 SchrAnfr B74 08.06.79 Drs 08/2948 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12730*A Anlage 66 Sanierung von Bahnhofsgaststätten und -kiosken durch Aufwendungen von Lieferanten SchrAnfr B75 08.06.79 Drs 08/2948 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B76 08.06.79 Drs 08/2948 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12730*A Anlage 67 Ausbau der Autobahn Hamburg-Lübeck, insbesondere des Teilstücks nach Travemünde SchrAnfr B33 08.06.79 Drs 08/2948 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAnfr B78 08.06.79 Drs 08/2948 Eymer (Lübeck) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12730* C Anlage 68 Erlaubnis für landwirtschaftliche Lehrlinge und Familienangehörige unter 18 Jahren zum Fahren von Schleppern mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 30 km/h SchrAnfr B39 08.06.79 Drs 08/2948 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12730* C Anlage 69 Einsparung des Gesamtprimärenergieverbrauchs bei einer Tempobegrenzung auf 130 km/h SchrAnfr B80 08.06.79 Drs 08/2948 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12731 *A Anlage 70 Einrichtung von Selbstbedienungstankstellen an Autobahnen SchrAnfr B81 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Haussmann FDP SchrAnfr B82 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Haussmann FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12731*A Anlage 71 Stillegung der Bundesbahnstrecke Simbach-Mühldorf für den Personenverkehr SchrAnfr B84 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12731* B Anlage 72 Bau der B 67 im Bereich der Stadt Rees SchrAnfr B85 08.06.79 Drs 08/2948 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12731* C Anlage 73 Konzept der Länder Niedersachsen und Bremen für den öffentlichen Personennahverkehr im Ballungsraum Bremen SchrAnfr B86 08.06.79 Drs 08/2948 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . . 12731 *D Anlage 74 Berücksichtigung der Entwicklung des Erdölpreises bei Entscheidungen über die Stillegung von Bundesbahnstrecken SchrAnfr B87 08.06.79 Drs 08/2948 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12732*A X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Anlage 75 Obernahme der Kosten für den Bau der Umgehung Baden-Badens im Zuge der B 500 durch den Bund SchrAnfr B88 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12332*A Anlage 76 Gutachten der Bundesbahn über den Bau der südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg SchrAnfr B89 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12332* C Anlage 77 Errichtung einer Lotsenstation in Nübbel SchrAnfr B90 08.06.79 Drs 08/2948 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B91 08.06.79 Drs 08/2948 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12732* C Anlage 78 . Verhinderung von Dammbrüchen am Elbe-Seitenkanal SchrAnfr B92 08.06.79 Drs 08/2948 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B93 08.06.79 Drs 08/2948 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B94 08.06.79 Drs 08/2948 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12732* D Anlage 79 Alternativplanung zum Bau der NeckarAlb-Autobahn für den Ausbau der Straßenverbindungen Mundelsheim-Kirchheim/ Teck SchrAnfr B95 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B96 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12733*B Anlage ,80 Verkehrssichere Gestaltung der B 27 im Ortsteil Rothenkirchen der Gemeinde Burghaun SchrAnfr B97 08.06.79 Drs 08/2948 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B98 08.06.79 Drs 08/2948 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12733* C Anlage 81 Schaffung der technischen Voraussetzungen für das Kabelfernsehen durch die Bundespost SchrAnfr B99 08.06.79 Drs 08/2948 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B100 08.06.79 Drs 08/2948 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12733* D Anlage 82 Verbesserung der sozialen Bedingungen für die Beamten in den Betriebsverwaltungen von Bundespost und Bundesbahn angesichts der Häufigkeit vorzeitiger Versetzungen in den Ruhestand SchrAnfr B101 08.06.79 Drs 08/2948 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12734* C Anlage 83 Einführung fahrbarer Postschalter sowie Neuregelung der Schalterzeiten SchrAnfr B102 08.06.79 Drs 08/2948 Eickmeyer SPD SchrAnfr B103 08.06.79 Drs 08/2948 Eickmeyer SPD SchrAnfr B104 08.06.79 Drs 08/2948 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12734* D Anlage 84 Entrichtung der Gebühren für die Benutzung von Funksprechgeräten durch die freiwillige Feuerwehr SchrAnfr B105 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12735* B Anlage 85 Berechnung des Auslandstarifs für Ferngespräche nach Frankfurt/Oder SchrAnfr B106 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12735* C Anlage 86 Urlaubsüberhänge bei der Post infolge Personalmangels SchrAnfr B107 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12735* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 XI Anlage 87 Bemühungen um die Entlassung Nico Hübners aus der Haft SchrAnfr B108 08.06.79 Drs 08/2948 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB .12736*A Anlage 88 Einfluß der Ablehnung einer Wiederaufbereitungsfabrik in Gorleben auf die Vorbereitung zukünftiger Programmbudgets und die Durchführung bestehender industrieller Kooperationsverträge des Kernforschungszentrums Karlsruhe SchrAnfr B109 08.06.79 Drs 08/2948 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 12736*A Anlage 89 Entwicklungshilfe an Länder, in denen das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht gewährt wird SchrAnfr B114 08.06.79 Drs 08/2948 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 12736* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12677 159. Sitzung Bonn, den 13. Juni 1979 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen 157. Sitzung, Seite 12518 A, 12. Zeile: Statt „verfassungshemmende" ist „verfassungsgebende" zu lesen. 157. Sitzung, Seite 12599* A: In der Liste der entschuldigten Abgeordneten ist der Name „Dr. Vogel" und das Datum „31. 5." einzufügen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13. 6. Dr. Aigner * 13. 6. Ahlers 13. 6. Frau Benedix 13. 6. Blumenfeld 13. 6. Brandt 13. 6. Breidbach 13. 6. Dr. Dregger 13. 6. Dreyer 13. 6. Dr. Dübber 13. 6. Engelsberger 13. 6. Fellermaier * 13. 6. Dr. Fuchs * 13. 6. Gattermann 13. 6. Frau Geier 13. 6. Hofmann (Kronach) 13. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) 13. 6. Dr. Jobst 13. 6. Dr. h. c. Kiesinger 13. 6. Dr. Klepsch ' 13. 6. Koblitz 13. 6. Kroll-Schlüter 13. 6. Lagershausen 13. 6. Dr. Lauritzen 13. 6. Leber 13. 6. Lücker * 13. 6. Luster 13. 6. Lutz 13. 6. Dr. Müller ** 13. 6. Müller (Remscheid) 13. 6. Niegel 13. 6. Nordlohne 13. 6. Pfeffermann 13. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 13. 6. Frau Schlei 13. 6. Schmidt (Würgendorf) 13. 6. Dr. Schwarz-Schilling 13. 6. Dr. Schwörer * 13. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 13. 6. Spilker 13. 6. Dr. Spöri 13. 6. Dr. Starke (Franken) * 13. 6. Graf Stauffenberg 13. 6. Frau Tübler 13. 6. Frau Dr. Walz * 13. 6. Dr. von Wartenberg 13. 6. Weber (Heidelberg) 13. 6. Zebisch 13. 6. Zeitler 13. 6. *) für die Teilnahme an den Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr: Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 1, 152. Sitzung, Seite 12193*, Anlage 21) : Für die Übersendung der in Ihrer schriftlichen Anfrage vom 25. April 1979 erwähnten „Dokumentation" der „Organisation der demokratischen Jugend und Studenten des Iran" danke ich Ihnen. Der einzige Hinweis auf den Bundesnachrichtendienst und eine angebliche Komplizenschaft des Bundesnachrichtendienstes mit dem ehemaligen iranischen Geheimdienst SAVAK findet sich in der Karikatur auf der Rückseite des Deckblattes dieser Schrift. Ich halte es nicht für angemessen, daß die Bundesregierung in Form von Karikaturen erhobenen Behauptungen entgegentritt, die ihrem Wesen nach keinen Anspruch auf Objektivität erheben. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Herr von Schoeler, in der Fragestunde vom 9. Februar 1977 zu angeblichen Verbindungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu SAVAK Stellung genommen hat. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 1 und 2): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um der vom Bundestag anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes Ende 1974 beschlossenen Aufforderung nachzukommen, sie möge einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das derzeit geltende, in zahlreichen Vorschriften zersplitterte Recht über die soziale Sicherung des Wohnens bereinigt und diese Vorschriften einheitlich zusammenfaßt", und bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer entsprechenden Vorlage zu rechnen? Welche Ergebnisse hat die gleichzeitig vorzunehmende Prüfung erbracht, „inwieweit die mietrechtlichen Vorschriften unter Vermeidung einseitiger Bevorzugung oder Benachteiligung von Mieter und Vermieter der künftigen Situation am Wohnungsmarkt angepaßt werden müssen"? Zu Frage A 1: Die anläßlich der Verabschiedung des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes am 17.Oktober 1974 angenommene Entschließung umfaßt nicht nur den von Ihnen angeführten Auftrag, das Recht über die soziale Sicherung des Wohnens zu bereinigen und zusammenzufassen. Sie enthält u. a. außerdem die Aufforderung, vier Jahre nach Inkrafttreten des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes über dessen Auswirkungen zu berichten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Untersuchungen über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes auch als Grundlage für 12700* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 die Bereinigung und Zusammenfassung des Mietrechts herangezogen werden müssen. Sie hat daher die Vorbereitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs erst für die Zeit nach der Erstattung und parlamentarischen Behandlung des Berichts über die Auswirkungen des neuen Mietrechts in Aussicht genommen. Hierauf habe ich bereits in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Kollegen Dr. Lenz in der Fragestunde am 20. Januar 1977 und in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Kollegen Dr. Oscar Schneider in der Fragestunde am 15. September 1977 hingewiesen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht über die Auswirkungen des neuen Mietrechts wird derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Nach Abschluß der parlamentarischen Erörterungen wird die Bundesregierung prüfen, auf welche Weise unter Berücksichtigung der Erfahrungen zum Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz das Mietrecht bereinigt und zusammengefaßt werden soll. Derzeit läßt sich noch nicht sagen, wann ein Gesetzentwurf vorgelegt werden kann. Zu Frage A 2: Die Bundesregierung hat zu der Frage, ob der Wohnungsmarkt Anlaß zu mietrechtlichen Änderungen gibt, in ihrem Bericht über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes ausführlich Stellung genommen. Hiernach läßt sich eine einseitige Bevorzugung oder Benachteiligung von Mietern oder Vermietern nicht feststellen. Wegen der Einzelheiten darf ich auf den Bericht Bezug nehmen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 3) : Trifft es zu, daß der frühere Chef des Bundeskanzleramts, Horst Grabert, vor dem 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München ausgesagt hat, daß es ein Zusammenspiel zwischen Kanzleramt und dem Magazin „Stern" im Zusammenhang mit Desinformation über den seinerzeitigen Chefredakteur der „Quick" gegeben hat, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Aussage und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Der derzeitige Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Belgrad und frühere Chef des Bundeskanzleramtes Horst Grabert hat am 15. Mai 1979 in dem fraglichen Rechtsstreit als Zeuge ausgesagt. Wie er mitgeteilt hat, hat er ausgesagt, er habe 1973 im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens dem Bundesnachrichtendienst den Auftrag gegeben, zur Durchführung des Auftrages seine eigene Sicherheit betreffend das beim „stern" aufgetauchte Material zu prüfen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Gefahren für die Sicherheit des Dienstes abzuwehren. Er selber habe auch die für diesen Zweck erforderlichen Gespräche geführt. Die Bundesregierung hat aus der Bekundung des Zeugen Grabert keine „Konsequenzen" zu ziehen, da der Zeuge .korrekt im Rahmen der ihm vom Auswärtigen Amt erteilten Aussagegenehmigung ausgesagt hat. Auf meine Antworten zu entsprechenden Fragen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. Juni 1967 darf ich hinweisen (Stenographisches Protokoll Seite 17767 D ff.). Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 4): Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß der Devisenzwangsumtausch bei Reisen in Staaten des Ostblocks abgeschafft wird bzw. Befreiungen je nach Reisezweck erfolgen, wie dies auch schon im Verhältnis zu Rumänien geschieht? Die Bundesregierung wird sich weiterhin um dieses Ziel bemühen. Im Verhältnis zu Rumänien sind durch Dekret Nr. 372 vom 9. November 1976 bestimmte Gruppen von Verwandtenbesuchen vom Devisenzwangsumtausch (US-Dollar 10,— pro Tag) befreit. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 7): Sind der Bundesregierung Informationen bekannt, wonach Angehörige des Fallschirmjägerregiments Felix Dserzynski" der Nationalen Volksarmee zusammen mit äthiopischen Volksmilizionären an der Hinrichtung von mindestens 350 Priestern der koptischen Kirche und von mehr als 4 000 Gläubigen in Äthiopien beteiligt gewesen sein sollen, und wenn ja, verfügt sie über Erkenntnisse darüber, ob und gegebenenfalls inwieweit diese Informationen zutreffen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein Pressedienst eine entsprechende Meldung verbreitet hat. Die Bundesregierung verfügt jedoch über keine Erkenntnisse, die diese Meldung bestätigen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 16) : Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die jüngste Verhaftungswelle in der CSSR vor, und was beabsichtigt sie zugunsten der neuerdings Verhafteten zu unternehmen? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Berichten sind in letzter Zeit im Rahmen einer Ver- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12701* haftungsaktion in der Tschechoslowakei eine Reihe von Personen verhaftet worden. Die Aktion richtete sich offenbar gegen Unterzeichner der Charta 77 und Mitglieder des „Ausschusses zur Verteidigung ungerecht Verfolgter". Zu den Verhafteten gehören auch die beiden Sprecher der Gruppe „Charta 77", Vaclav Benda und Jiri Dienstbier. Im Zusammenhang mit der Verhaftungsaktion wurden zahlreiche Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei sollen einige Wohnungen gewaltsam geöffnet worden sein. Gegen die Festgenommenen, von denen sich einige inzwischen wieder in Freiheit befinden, soll Anklage wegen „Vorbereitung der Untergrabung der Republik" erhoben werden. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie die Verfolgung von Personen, die sich für die Verwirklichung der Schlußakte von Helsinki einsetzen, für unvereinbar mit den Verpflichtungen hält, die die Unterzeichnerstaaten in Helsinki eingegangen sind. Die Bundesregierung ist deshalb über die berichteten Vorgänge ernsthaft besorgt. Sie wird der tschechoslowakischen Regierung diese Besorgnis zum Ausdruck bringen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 17): Ist die Bundesregierung bereit, im Bereich der Bundeswehr dafür zu sorgen und bei den verbündeten Streitkräften nachdrücklich darauf hinzuwirken, daß bei einer unvermeidlichen Inanspruchnahme von mit Feldfrüchen bestellten landwirtschaftlichen Grundstücken (z. B. als Stand- und Übungsplatz einer Radar- und Flugabwehrraketeneinheit) vor ihrer Benutzung der jeweilige Landwirt zu informieren ist, damit auch bei den betroffenen Landwirten, die meist für die Notwendigkeit von Manövern für unsere Verteidigung auch Verständnis aufbringen, dieses nicht in das Gegenteil umschlägt? Sehr geehrter Herr Kollege! Die Zuständigkeiten und das Verfahren für die Anmeldung und Bekanntmachung von militärischen Übungen und Manövern außerhalb von Truppenübungsplätzen ist teilweise im Bundesleistungsgesetz geregelt, zum Teil bestehen hierfür unterschiedliche landesrechtliche und ortsrechtliche Bestimmungen. Die Truppe ist gesetzlich verpflichtet, Manöver oder andere Übungen rechtzeitig bei den nach dem jeweiligen Landesrecht zuständigen Behörden anzumelden. Diese sollen wegen der oft einschneidenden Auswirkungen für die Bevölkerung Zeit, Ort und Durchführungsbedingungen der Manöver mindestens 2 Wochen vor Beginn in ortsüblicher Weise bekanntmachen. Dabei handelt es sich um eine Sollvorschrift, die den zuständigen Landesbehörden einen ausreichenden Ermessensspielraum gewährt, um unter Abwägung der Interessen der Truppe und der Bevölkerung über die Form und den erforderlichen Umfang der Bekanntmachung entscheiden und möglicherweise auch, wenn keine Bedenken bestehen, von einer Bekanntmachung absehen zu können. Die Bundesregierung sieht weder eine Veranlassung, eine Änderung der Zuständigkeiten für die Bekanntmachung von Manövern und Übungen anzustreben und diese auf den Bund zu übertragen, noch hält sie es für erforderlich, den Entscheidungsraum der Landesbehörden dadurch einzuengen, daß diesen die Unterrichtung jedes einzelnen Grundeigentümers in einem Manövergebiet zur Pflicht gemacht wird. Über die gesetzliche Anmelde- und Bekanntmachungspflicht hinaus besteht für die Bundeswehr die Anweisung, nach Ausarbeitung der Lage und des gedachten Verlaufs einer Übung „Verbindung mit den Eigentümern, Verfügungsberechtigten und Jagdberechtigten" aufzunehmen und diese über den voraussichtlichen Ablauf der Übung zu unterrichten. Diese Unterrichtung geschieht in der Regel in öffentlichen Versammlungen, zu denen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Bauernverbänden rechtzeitig eingeladen wird. Auch für die Streitkräfte der Verbündeten besteht nur eine Anmeldepflicht gegenüber den zuständigen deutschen Landesbehörden, jedoch keine Verpflichtung zur Unterrichtung einzelner Grundstückseigentümer. Die Behörden der Entsendestreitkräfte sind jedoch auf Grund ihrer jeweiligen nationalen Übungsvorschriften über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus gehalten, in enger Verbindung mit den deutschen Behörden und der deutschen Presse die Bevölkerung eines Übungsgebietes rechtzeitig in geeigneter Form auf den Übungsverlauf vorzubereiten. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen A 20 und 21) : Wann wird die Bundesregierung dem Parlament einen Entwurf für ein Melderechtsrahmengesetz, wie es der Bundesbeauftragte für den Datenschutz bereits im November vorigen Jahrs gefordert hat, vorlegen? Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, den dieser am 10. Januar 1979 dem Bundestag zugeleitet hat, ziehen, um den Mißbrauch gesammelter persönlicher Daten bzw. mißbräuchliches Sammeln von Daten zu verhindern? Zu Frage A 20: Die Bundesregierung stimmt mit der Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz in seiner gutachtlichen Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesmeldegesetzes vom 15. Oktober 1978 überein, daß ein bundesrechtlicher Rahmen für ein einheitliches Melderecht zweckmäßig ist. Ein solches Melderechtsrahmengesetz muß nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere den bereichsspezifischen Datenschutz im Meldewesen sicherstellen. Die Sachverständigenanhörung im November 1978, die der Bundesminister des Innern durchgeführt hat, hat wesentliche Anregungen für eine Verbesserung des gesetzlichen Instrumentariums zum Schutz personenbezogener Daten im Meldewesen erbracht. Diese sind im Bundesinnenministerium ausgewertet wor- 12702* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 den. Da sich nach Auffassung der Bundesregierung der Entwurf für ein Melderechtsrahmengesetz von bisherigen Entwürfen wesentlich unterscheiden muß, die vorgesehenen Regelungen aber vor allem Angelegenheiten der Länder betreffen, bedarf die Vorbereitung einer rahmenrechtlichen Regelung sehr gründlicher Erörterungen mit den Ländern. Diese werden in Kürze abgeschlossen sein. Erst dann kann ein Termin für die Einbringung genannt werden. Zu Frage A 21: Der erste Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz umfaßt das gesamte Gebiet der Arbeit des Bundesbeauftragten. Im Bereich der Bundesregierung betrifft er eine große Zahl von Ressorts, die z. Z. die Anregungen und Bedenken des Bundesbeauftragten prüfen und, soweit Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften festgestellt werden, diese abstellen. Für den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern enthält der Bericht eine Reihe von Anregungen, die sich häufig mit Überlegungen des BMI dekken. Darauf wird im Bericht auch an verschiedenen Stellen hingewiesen. Der Bundesinnenminister begrüßt dies. Die Arbeiten im BMI an einer Fortentwicklung des bereichsspezifischen Datenschutzes, die bereits vor Abgabe des Berichts begonnen worden waren, werden fortgesetzt. Ich weise in diesem Zusammenhang auf den „Ersten Bericht der Abteilung P über Dateien und Karteien im Bereich des Bundeskriminalamtes" sowie auf den Bericht der Prüfgruppe des BMI über die Organisations- und Geschäftsprüfung im Bereich des Grenzschutzeinzeldienstes hin, die in mehreren Sitzungen des Innenausschusses diskutiert worden sind. Selbstverständlich wird der Bundesminister des Innern den Innenausschuß des Deutschen Bundestages über den Fortgang dieser Arbeiten unterrichten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 22 und 23) : Was waren die Gegenstände der Gespräche, die der BKA-Präsident mit Vertretern des KGB in Moskau geführt hat, und wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen dieser Gespräche? Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie die Vertreter des KGB ihrerseits die Gespräche mit dem BKA-Präsidenten bewerten? Der BMI hat Ende Mai 1979 in Moskau und Leningrad Gespräche über Sportfragen geführt. Dabei ging es selbstverständlich auch um Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit den 1980 in Moskau stattfindenden Olympischen Spielen. Aus diesem Grunde gehörte auch der Präsident des BKA der Delegation des BMI an. Gesprächspartner waren die für diese Fragen zuständigen sowjetischen Stellen, nämlich der Innenminister und die ihm unterstellten Polizeibehörden, nicht aber der KGB. Die Gespräche dienten in erster Linie dazu, Erfahrungen über Sicherheitsmaßnahmen bei sportlichen Großveranstaltungen auszutauschen und darüber hinaus zu einer Verbesserung in der Bekämpfung des Terrorismus beizutragen. Den zuständigen sowjetischen Stellen wurde verdeutlicht, welche Bedeutung die Bundesregierung der Bekämpfung des Terrorismus beimißt. Es bestand der Eindruck, daß die Belange der Bundesregierung von den sowjetischen Gesprächspartnern, die natürlich primär an Sicherheitsfragen im Hinblick auf die Olympischen Spiele 1980 interessiert sind, verstanden wurden. Anlage i i Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 24 und 25) : Treffen Informationen zu, daß die DKP entgegen ihrer offiziellen Politik insgeheim auch mit Gruppen der „Neuen Linken", wie z. B. mit dem „Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD" (AB) zusammenarbeitet und daß jüngste Angriffe in der „UZ-Zeitung der DKP" auf den AB vor allem der Desinformation dienen sollen? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche sonst vorzugsweise bei DKP-gesteuerten Aktionen mitwirkenden Personen, z. B. aus dem Bereich des PDI, sich an der nach außen hin in erheblichem Maße von Mitgliedern des AB für den Wiederaufbau der KPD getragenen Demonstration gegen einen Bundespräsidenten Carstens in Bonn unmittelbar oder unterstützend beteiligt haben? Zu Frage A 24: Der Bundesregierung liegen derartige Informationen nicht vor. Zu Frage A 25: Informationen und Erkenntnisse, die das Bundesamt für Verfassungsschutz im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung gewinnt, insbesondere wenn sie sich auf einzelne Personen beziehen, sind — zumeist auch schon aus Geheimhaltungsgründen — nicht dazu bestimmt, der Öffentlichkeit mitgeteilt zu werden. Nur in Ausnahmefällen kann auf Grund sorgfältiger Beurteilung der Rechts- und Interessenlage eine Aufklärung der Öffentlichkeit über akute, von einzelnen Personen ausgehende verfassungsfeindliche oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen geboten sein. Ein solcher Ausnahmefall ist hier nicht gegeben. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 26 und 27) : Von welcher wirklichen Mitgliederzahl der DKP ist derzeit auszugehen angesichts der Tatsache, daß die DKP selbst bei ihrem Parteitag im Oktober 1978 rund 46 500, der Bundesinnenminister im Verfassungsschutzbericht 1977. rund 42 000, der nordrhein-westfälische Innenminister in seinem jüngsten Verfas- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12703* sungsschutzbericht für 1978 bei einem Zuwachs von 2 000 Mitgliedern einen Gesamtbestand von 42 000 Mitgliedern nannte? Hat der Bundesinnenminister noch die Absicht, einen Verfassungsschutzbericht für 1978 zu veröffentlichen, nachdem das Jahr 1979 bereits fast zur Hälfte verstrichen und der von ihm im Innenausschuß im vergangenen Jahr in Aussicht gestellte Termin für die Veröffentlichung um rund ein Vierteljahr überschritten ist? Zu Frage A 26: Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen liegt die Gesamtmitgliederzahl der DKP entgegen den offiziellen Verlautbarungen der DKP auf ihrem Parteitag im Oktober 1978 bei rund 42 000. Diese Zahl deckt sich mit der im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen genannten. Zu Frage A 27: Ja. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekreätrs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 31) : Bedeutet der Antrag des Bundeskabinetts an cien Bundesfinanzminister vom 28. Mai 1979, bei den Verwaltungseinnahmen „alle bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen", daß 1980 wieder eine Ablieferung der Deutschen Bundespost an den Bundeshaushalt über den in § 21 Abs. 3 des Postverwaltungsgesetzes festgelegten Satz von 62/s v. H. der Betriebseinnahmen hinaus in Erwägung gezogen wird, oder schließt die Bundesregierung eine erneute Erhöhung der Postablieferung aus? Die Bundesregierung hat in der Grundsatzdebatte über den Haushalt 1980 und den Finanzplan bis 1983 finanzwirtschaftliche Eckwerte festgelegt. Danach soll das Ausgabevolumen 1980 gegenüber der bisherigen Planung um rd. 2 Mrd. DM auf etwa 215 Mrd. DM gesenkt werden; die Nettokreditaufnahme soll dabei auf etwa 28 Mrd. DM zurückgeführt werden. Zu weitergehenden Einzelheiten auf der Ausgaben- wie auch Einnahmenseite — dazu würde auch die Frage einer möglichen Erhöhung der Postablieferung gehören — hat die Bundesregierung bisher keine Entscheidung getroffen. Die endgültige Entscheidung über den Haushalt 1980 und seine Ausgestaltung fällt die Bundesregierung am 3./4. Juli 1979. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen A 36 und 37) : Kann die Bundesregierung Auskunft über die Zahlungen der Mitgliedstaaten bzw. Rückflüsse an die Mitgliedstaaten der EG über den EG-Haushalt 1978 erteilen? Sind der Bundesregierung die Gründe für die relativ hohe Zahlerposition einiger Mitgliedstaaten bekannt, die sich Presseberichten zufolge für das Jahr 1978 ergeben haben sollen? 1. Nach Berechnungen der EG-Kommission zahlten 1978 vier Mitgliedstaaten mehr in den EG-Haushalt ein als sie daraus zurückerhielten. Es waren die Bundesrepublik Deutschland (-1 526 Mio DM), Frankreich (— 947 Mio DM), Italien (— 853. Mio DM) und Großbritannien (-583 Mio DM). Fünf Mitgliedstaaten erhielten mehr aus dem EG-Haus. halt zurück als sie einzahlten. Es waren Dänemark (+975 Mio DM), Belgien/Luxemburg (+862 Mio DM), Irland (+833 Mio DM) und die Niederlande (+ 104 Mio DM). Rechnet man diese Gesamtbeträge pro Kopf der Bevölkerung um, ergibt sich folgendes Bild: Belastet wurden die Bundesrepublik Deutschland mit 24,84 DM, Frankreich mit 17,85 DM, Italien mit 15,11 DM und Großbritannien mit 10,42 DM pro Kopf der Bevölkerung. Die Entlastung durch den EG-Haushalt betrug für Irland 258,54 DM, Dänemark 191,55 DM, Belgien/Luxemburg 84,65 DM und die Niederlande 7,51 DM pro Kopf der Bevölkerung. Diese Zahlen zeigen, daß die Bundesrepublik Deutschland auch 1978 mit ihren Leistungen für die Europäische Gemeinschaft unter den Mitgliedstaaten an erster Stelle stand. Zwar schätzt sich Großbritannien für das Jahr 1978 als größten Beitragszahler der Gemeinschaft ein; dieses Ergebnis wird jedoch nur dadurch erreicht, daß es die Währungsausgleichsbeträge nicht dem Mitgliedstaat als Rückfluß zurechnet, dem sie nach dem System des gemeinsamen Agrarmarktes zuzurechnen sind. 2. Gerade in letzter Zeit ist die Kritik am Ressourcentransfer über den Gemeinschaftshaushalt in seiner gegenwärtigen Form lauter geworden. In der Tat ist es so, daß trotz des Ausbaus der strukturpolitischen Instrumente der Gemeinschaft immer noch die Agrarpolitik bei der Verteilung der Rückflüsse entscheidend ins Gewicht fällt, da bisher die Agrarmarktpolitik als einziger Aktionsbereich voll vergemeinschaftet ist. Bei den bereits genannten Nettopositionen 1978 der Mitgliedsländer fällt insbesondere auf, daß Großbritannien mit 583 Mio DM und Italien mit 853 Mio DM relativ hohe Zahlerpositionen aufweisen, obwohl sie 1977 beide noch Nettoempfänger waren. Die Verschlechterung der Nettopositionen beider Länder dürfte zum einen durch den Anstieg der Beitragsleistungen infolge der Änderung des Finanzierungssystems insbesondere durch die Einführung der Europäischen Rechnungseinheit ab 1. Januar 1978 bedingt sein, die eine marktmäßige Bewertung der früher überbewerteten Währungen dieser beiden Länder mit sich brachte. Umgekehrt brachte die marktmäßige Bewertung der Währungen (und damit die Aufgaben der überholten IWF-Paritäten) der Länder mit Aufwertungstendenzen für diese eine geringere Beitragspflicht. Zum anderen dürften insbesondere für Italien, in gewissem Umfang auch für Großbritannien, Möglichkeiten bestehen, durch eine stärkere Ausnutzung der bestehenden gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente, also des Regional-, Sozial- und Agrarstrukturfonds, ihre Nettopositionen zu verbessern; 12704* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 es handelt sich hier in erster Linie um das Problem der Verbesserung des Abflusses der im EG-Haushalt verfügbaren Mittel, auf das auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft in letzter Zeit immer wieder hingewiesen hat. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen A 38 und 39) : Hat die Flughafen München GmbH, an der der Bund beteiligt ist, vor der bayerischen Kommunalwahl 1978 Plakate finanziert, in denen sich Angriffe gegen das Bundesverteidigungsministerium bzw. gegen Abgeordnete der Regierungskoalition befinden? Hat die Bundesregierung Einfluß auf die Verwendung von Geldern der Flughafen GmbH in München, und wenn ja, hält sie Maßnahmen für geraten, die verhindern, daß die Flughafen GmbH Plakate finanziert, in denen sich Angriffe gegen das Bundesverteidigungsministerium bzw. gegen Abgeordnete der Regierungskoalition befinden? Auf Bitten der Gemeinde Moosinning hat die Flughafen München GmbH (FMG) Anfang 1978 die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde, die sich gegen die Anlage eines Schießplatzes der Bundeswehr auf dem Gelände des von der FMG zu Zwecken der Ersatzlandbeschaffung erworbenen Gutes Zengermoos richtete, finanziell unterstützt. Diese Mittel der FMG. sind in den Gemeindehaushalt geflossen und dort als Spende verbucht worden. Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr hat die FMG weder an der Gestaltung von Plakaten noch bei der übrigen Durchführung der Aktion mitgewirkt; sie hat auch nicht in sonstiger Weise auf Art und Inhalt der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Moosinning Einfluß genommen. Der Bund hat als Mitgesellschafter der Flughafen München GmbH im Rahmen seiner Beteiligung Einfluß auf die Verwendung von Mitteln der Gesellschaft; allerdings bedürfen Einzelmaßnahmen der Geschäftsführung, die einen in der Satzung festgelegten Rahmen nicht überschreiten, nicht der Zustimmung des Aufsichtsrates. Auf Grund des angesprochenen Sachverhaltes ist die Geschäftsführung inzwischen aufgefordert worden, auf eine, politisch wertfreie Verwendung von Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit Dritter zu achten. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/2948 Frage A 40) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die vorzeitige Kündigung eines Sparprämienvertrags ohne Verlust der Sparprämie alternativ zur Eheschließung auch bei der Geburt des ersten Kindes zuzulassen? Regelungen, die eine vorzeitige prämienunschädliche Verfügung über nach dem Spar-Prämiengesetz angelegte Sparbeiträge gestatten, müssen nach dem Sinn und Zweck der Sparförderung auf wenige Ausnahmen beschränkt bleiben, zumal die vom Sparer einzuhaltenden mittleren Festlegungsfristen relativ kurz bemessen sind. Nach geltendem Recht sind deshalb vorzeitige Verfügungen grundsätzlich nur für bestimmte Notfälle zugelassen, d. h. bei Tod, völliger Erwerbsunfähigkeit oder längerer Arbeitslosigkeit des Sparers. Unter diese Tatbestände läßt sich die Geburt eines Kindes nicht einordnen. Eine Freigabe des Sparguthabens ließe sich auch kaum auf die Geburt des ersten Kindes beschränken. Entsprechendes würde erst recht für Mehrkinderfamilien gefordert werden. Eine solche Maßnahme kann, da sie die nach dem Spar-Prämiengesetz einzuhaltenden Festlegungsfristen in erheblichem Umfang außer Kraft setzen würde, nicht befürwortet werden. Das Vorhandensein von Kindern wird nach dem Spar-Prämiengesetz generell durch eine Erhöhung des Prämiensatzes um 2 v. H.-Punkte je Kind gefördert. Auch hiermit stände der Vorschlag, im Falle der Geburt eines Kindes eine prämienunschädliche Verfügung zuzulassen, im Widerspruch. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 41 und 42) : Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, im Waldgebiet oberhalb des Hünfelder Stadtteils Michelsrombach im hessischen Zonenrand-kreis Fulda einen Außenlandeplatz für Hubschrauber der US-Armee zu errichten, nachdem die Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels in den Michelsrombacher Wald nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht mehr erwogen wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß alle Argumente, die gegen Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels in den Michelsrombacher Wald sprachen, auch im Fall der Errichtung eines Außenlandeplatzes im vollen Umfang zutreffen, und welche Alternativen zur Lösung des Flugplatzproblems sieht die Bundesregierung? Nachdem sich die Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels als nicht möglich erwiesen hat, wird geprüft, ob ein Außenlandeplatz für Übungszwecke errichtet werden kann, um die Bevölkerung im Bereich des Flugplatzes Fulda-Sickels von der Belästigung durch Hubschrauberlärm wenigstens teilweise zu befreien. Der Michelsrombacher Wald gehörte ursprünglich zu den für einen Außenlandeplatz in Betracht gezogenen Gebieten. Neuere Überlegungen lassen es jedoch problematisch erscheinen, den Übungsplatz dort anzulegen. Die Untersuchungen sind noch im Gange. Der Bundesregierung wurde von mehreren Einsendern, die sich gegen eine Verlegung des Flugplatzes Fulda-Sickels in den Michelsrombacher Wald gewandt haben, vorgetragen, daß ihre Argumente auch für den Fall der Errichtung eines Außenlandeplatzes zutreffen. Unabhängig davon ist der Bund im Zusammenhang mit der etwaigen Errichtung einer derartigen Außenanlage bemüht, Beeinträchtigungen der Natur und Landschaft Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12705* so gering wie möglich zu halten und insbesondere Eingriffe in geschlossene Waldbestände zu vermeiden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 50) : Wie hat die Bundesregierung gegenüber den in einem von deutscher Seite für frei zugänglich gehaltenen Bereich der Ostsee durch sowjetische Polizeiboote aufgebrachten und zum Verlassen des Gebiets gezwungenen mindestens 14 deutschen Kutterfischern, wie der Sowjetunion gegenüber auf diesen Vorfall reagiert, was wird die Bundesregierung zur Vermeidung derartiger Vorfälle in der Zukunft unternehmen? Bei Gotland überlappen sich der schwedische Anspruch auf Errichtung einer Fischereizone mit sowjetischen und polnischen Ansprüchen. Schweden berechnet die Mittellinie von der Insel Gotland, die Sowjetunion und Polen dagegen vom schwedischen Festland. Der Status der so entstandenen Grauzone ist streitig. Fischereifahrzeuge dritter Länder dürfen nach schwedischer Auffassung auch ohne Genehmigung der Streitparteien fischen (internationales Gewässer), nach sowjetischer und polnischer Auffassung dagegen nur mit deren Genehmigung. Die Bundesregierung unterstützt die schwedische Rechtsauffassung. Am 14. Mai 1979 wurden in der Grauzone bei Gotland 12 deutsche Kutter vom sowjetischen Fischereiforschungsschiff „Rotan" aufgefordert, den Fischfang einzustellen und das Gebiet zu verlassen. Andernfalls würden Folgemaßnahmen ergriffen. Die deutschen Schiffe haben sich daraufhin zu den Fanggründen im Bornholmbecken begeben. Die Bundesregierung hat die Fischer über die rechtlichen und politischen Bedingungen der Fischerei in der Grauzone bei Gotland voll ins Bild gesetzt. Auf Grund ihrer Rechtsauffassung über den Status dieser Grauzone hat sie den Fischern zugesagt, bestimmte Risiken des Fangs abzudecken. Vor diesem Hintergrund bleibt es den Fischern überlassen, etwaige Fischzüge in die Grauzone bei Gotland eigenständig zu planen und durchzuführen. Wegen der Fischereiprobleme in der Ostsee steht die Bundesregierung in engem Kontakt mit der Botschaft der UdSSR in Bonn. Es wurde die Erwartung zum Ausdruck gebracht, daß die Sowjetunion in umstrittenen Gewässern der Ostsee von einseitigen und gewaltsamen Maßnahmen zur Durchsetzung von Ansprüchen absehen wird. Mit Rücksicht auf die genannten Kontakte und zur Vermeidung einer Verhärtung der Standpunkte, die nicht im Interesse der deutschen Fischer liegen kann, wurde der Vorfall vom 14. Mai 1979 nicht zum Anlaß genommen, förmlich zu protestieren. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/2948 Fragen A 51 und 52) : Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz unserer Landwirtschaft, die in Großbritannien immer wieder als ineffizient dargestellt wird? Wieviel Dorferneuerungsvorhaben werden gegenwärtig aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung bedient, und wieviel konnten nicht berücksichtigt werden? Zu Frage A 51: Die strukturellen Voraussetzungen für eine effiziente Agrarproduktion sind in Großbritannien günstiger als in der Bundesrepublik Deutschland. Im statistischen Durchschnitt bewirtschaftet ein Betrieb bei uns 14 ha LF, in Großbritannien 65 ha. Auf der anderen Seite nutzen die deutschen Landwirte die außerlandwirtschaftlichen Erwerbsmöglichkeiten besser als ihre britischen Kollegen. Mehr als 50 % aller Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland sind Zu- und Nebenerwerbsbetriebe. Für sie steht nicht die Maximierung des betrieblichen Einkommens, sondern die Maximierung der Einkommenskombination aus betrieblichen und außerbetrieblichen Quellen im Vordergrund. Leider sind vergleichbare Angaben über die Höhe der Arbeitsproduktivität nicht verfügbar. Es ist davon auszugehen, daß die Arbeitsproduktivität in der britischen Landwirtschaft noch etwas höher ist als bei uns. Anders verhält es sich mit den Zuwachsraten. Der Bericht der EG-Kommission über die Lage der Landwirtschaft für 1978 besagt, daß die Arbeitsproduktivität (auf der Basis der Bruttowertschöpfung) von 1973 bis 1976 in der EG jährlich um 2,1 % angestiegen ist. Für die Bundesrepublik Deutschland wird ein Wert von + 2,5 % und für das Vereinigte Königreich von — 0,7 % ausgewiesen. Auch andere Berechnungen bestätigen, daß die Arbeitsproduktivität der deutschen Landwirtschaft sich recht günstig entwickelt hat. An Hand der Leistungen je Fläche oder je Tier steht die deutsche Landwirtschaft der britischen nicht nach. Die Getreideerträge sind in beiden Ländern im Durchschnitt der letzten Jahre etwa gleich hoch, bei Zuckerrüben und bei Kartoffeln liegen die deutschen Hektarerträge deutlich über den britischen. Bei der Milchleistung je Tier liegt Großbritannien vorn; bei der Eierleistung je Henne die Bundesrepublik Deutschland. Von einer ineffizienten Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland kann sicher nicht die Rede sein. Zu Frage A 52: Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen — ZIP. — (1977-1980) werden insgesamt 1 182 Gemeinden bzw. Ortsteile von Gemeinden (Siedlungseinheiten, Dörfer) gefördert. Hierzu steht 12706* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 ein Betrag von 267,7 Millionen DM zur Verfügung, der zu 60 °/o aus Bundesmitteln stammt. Die Anzahl der Gemeinden, die bei der Förderung im Rahmen des ZIP nicht mehr berücksichtigt werden konnten, ist statistisch nicht erfaßt. Sie dürfte jedoch weit über der Anzahl der Gemeinden liegen, die jetzt in den Genuß der Förderung im Rahmen des ZIP gekommen sind. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) : (Drucksache 8/2948 Fragen A 53 und 54) : Ist die Bundesregierung bereit, bei den bevorstehenden Agrarpreisverhandlungen in Brüssel im Ministerrat bei den Überlegungen zur sogenannten Mitverantwortungsabgabe den EG-Grundsatz, „daß die Landwirtschaft in Grünlandgebieten langfristig erhalten und abgesichert werden muß, weil sie nach Lage und Klima keine Einkommensalternative zu diesem Betriebszweig hat", zu berücksichtigen und bei der eventuellen Festsetzung einer solchen Abgabe entsprechend zu verfahren? Ist die Bundesregierung bereit, jeden Beschluß in Brüssel abzulehnen, der einer kollektiven Zwangsabgabe für europäische Milcherzeuger gleichkommt, sondern für das Verursacherprinzip einzutreten und dabei die besondere Lage der Grönlandgebiete zu berücksichtigen? Die Diskussionen der letzten Zeit in den EG-Gremien haben wachsende Übereinstimmung gezeigt, daß gegen die drängenden Überschuß- und Kostenprobleme des EG-Milchmarktes weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dabei hat sich auch ergeben, daß von den erörterten Lösungsansätzen nur eine verstärkte Anwendung der bereits praktizierten Erzeugermitverantwortungsabgabe realisierbar ist. Die Milcherzeugung stellt eine wesentliche Einkommensgrundlage der Landwirtschaft vor allem in Grünlandstandorten dar. Daher hat sich die Bundesregierung stets dafür eingesetzt, sowohl Maßnahmen zur Absatzförderung als auch zur Produktionseinschränkung zu ergreifen. In diesem Sinne müssen auch die Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämien, die sich vorrangig an Landwirte mit inner-und außerlandwirtschaftlichen Erwerbsalternativen richten, als eine Entlastung zugunsten der Grünlandgebiete gewertet werden. Wenngleich dem von Ihnen angesprochenen Verursacherprinzip auf unterschiedliche Weise entsprochen werden kann, würden dennoch letztlich alle Maßnahmen auf eine einzelbetriebliche Kontigentierung der Milchanlieferung hinauslaufen. Die ohnehin zu erwartenden Interessengegensätze zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch zwischen den Regionen innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, würden sich verschärfen, wenn für bedeutende Erzeugerbereiche, wie die Grünlandbetriebe, ganz oder teilweise Ausnahmeregelungen getroffen werden. Ich erinnere hier nur daran, daß der Anteil des Dauergrünlandes an der landwirtschaftlichen Fläche zwischen rd. 10 % in Dänemark und 73 % in Irland schwankt. Im Durchschnitt der EG liegt er bei 45% und in der Bundesrepublik Deutschland bei 400/0. Schließlich liegt der Selbstversorgungsgrad bei Milch insgesamt in Italien und Großbritannien deutlich unter 100 %, während er in anderen EG-Ländern, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, diese Schwelle überschreitet. Daher bleibt nur der Weg über die Mitverantwortungsabgabe. Wie bisher schon sollten auch in Zukunft die Berggebiete hiervon freigestellt werden. Ebenso ist von einer gewissen Abgabenhöhe an eine Differenzierung denkbar, was zu einer Entlastung der Familienbetriebe führt. Auch scheint mir eine stärkere Belastung größerer Betriebe vertretbar, vor allem wenn sie Milch auf der Basis zugekaufter Kraftfuttermittel (Soja) produzieren. Damit könnte ein Signal gegen eine agrarpolitisch unerwünschte Entwicklung gesetzt werden. Allerdings bin ich mir im klaren, daß eine derartige Regelung auf den Widerstand einiger Mitgliedstaaten stoßen wird. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Belastungen der Gartenbaubetriebe durch die Beheizung der Gewächshäuser bei der Benutzung von Heizöl von 1972 bis 1979 um das Vierfache gestiegen sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die deutschen Gärtner auf dem europäischen Markt konkurrenzfähig zu halten? Zum teilweisen Ausgleich der gegenüber den Niederlanden gegebenen Wettbewerbsnachteile und zur schrittweisen Anpassung an die gestiegenen Kosten für Heizöl EL hat die Bundesregierung seit 1972 zugunsten des Unterglas-Gartenbaues folgende Maßnahmen ergriffen, bzw. veranlaßt: — Teilweiser Ausgleich der Wettbewerbsnachteile durch einen Heizölzuschuß. Hierfür werden Bundesmittel in Höhe von 81 Millionen DM aufgewendet. — Gewährung von „Investitionshilfen zur Energieeinsparung" seit 1974 in Form einer 20 %igen Beihilfe, die ab 1979 auf 25 % erhöht wurde. — Verstärkte angewandte Forschung mit dem Ziel der Erarbeitung praxisreifer, energiesparender Maßnahmen für den Unterglas-Gartenbau. — Schrittweise Anpassung des niederländischen Erdgaspreises um mehr als das Zweieinhalbfache bis Ende 1978 für dortige Unterglas-Betriebe an den Preis für schweres Heizöl. — Rückerstattung der erhöhten Mineralölsteuer in den Haushaltsjahren 1979 zu 100 % und 1980 zu 50 %. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von 18 Millionen DM bereit. Auf Grund des erneuten Preisanstieges für leichtes Heizöl ab Januar 1979 hat die Bundesregierung 'folgende Sofortmaßnahmen eingeleitet: — Senkung der Mindestinvestitionssumme bei den „Investitionshilfen zur Energieeinsparung" im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12707* Agrarstruktur und des Küstenschutzes" von 6 000,—DM -auf 4 000,— DM. — Stundung der Zins- und Tilgungsraten für Kredite des Bundes und der Länder im Einzelfall auf Antrag. — Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziele der Energieeinsparung. — Situationsbedingte Schwerpunktmaßnahmen des Absatzfonds zur Verbesserung des Absatzes von Erzeugnissen des deutschen Zierpflanzenbaues. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, ob durch Ergänzung des Rahmenplanes 1979 noch folgende Verbesserungen bei der Investitionsförderung von energiesparenden Maßnahmen vorgenommen werden können: — Erhöhung der Höchstinvestitionssumme von 150 000,— DM auf 250 000,— DM und — Einbeziehung der Neubauten, die vor dem 31. Dezember 1978 erstellt wurden. Außerdem prüft die Bundesregierung, inwieweit sich zusätzliche kostensparende Investitionen für den Unterglas-Gartenbau ermöglichen lassen. Für die Lage der Unterglas-Gartenbaubetriebe in der Bundesrepublik Deutschland ist die Schaffung gleicher Wettbewerbsverhältnisse innerhalb der Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung. Deshalb hat sich Herr Bundesminister Ertl an den Vizepräsidenten der EG-Kommission, Herrn Gundelach, mit der Forderung gewandt, umgehend dafür zu sorgen, daß sich in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft die Preise für alle Energiearten nach Angebot und Nachfrage ausrichten. In den Niederlanden müßte dann als Maßstab für den Erdgaspreis der Preis für leichtes Heizöl herangezogen werden, das in den übrigen Mitgliedstaaten verwendet wird. Die Aktivitäten der Bundesregierung zeigen, daß sie alle gegebenen Möglichkeiten in der Vergangenheit ausgeschöpft hat. Sie wird auch in Zukunft bemüht sein, die deutschen Gartenbaubetriebe wettbewerbsfähig zu halten. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage A 56) : Trifft es zu, daß nur deutsche Fleisch- und Wurstexporte in die EG einer nochmaligen veterinärmedizinischen Untersuchung unterworfen werden, und welches sind gegebenenfalls die Gründe dafür, daß es hier noch nicht zu einer wesentlichen Vereinfachung und Vereinheitlichung im EG-Raum gekommen ist? Durch die EG-Richtlinie vom 21. Dezember 1976 zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim inner- gemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen werden die bisherigen unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten vom 1. Juli 1979 an durch EG-einheitliche Anforderungen ersetzt. Nach diesen Regelungen ist die Herstellung von Fleischerzeugnissen, die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr bestimmt sind, amtlich zu überwachen. Bei der Verladung dieser Fleischerzeugnisse ist eine Genußtauglichkeitsbescheinigung auszustellen, die die Sendung in den anderen Mitgliedsstaaten begleiten muß. Auf Grund der Genußtauglichkeitsbescheinigung kann die Einfuhrkontrolle beim Übergang in den anderen Mitgliedstaat im Normalfalle auf eine Überprüfung der Identität beschränkt werden. Vom 1. Juli 1979 an tritt daher im EG-Raum eine wesentliche Vereinheitlichung und Vereinfachung im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen ein. Auch bislang waren nicht nur deutsche Fleisch-und Wurstexporte in die übrigen Mitgliedstaaten einer veterinärmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, sondern auch die Fleischwaren, die aus anderen Mitgliedstaaten in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wurden. Die Anforderungen an Fleischerzeugnisse, die ausschließlich in dem jeweiligen Mitgliedstaat der EG in den Verkehr gebracht werden, richten sich nach wie vor nach nationalem Recht. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Fleischerzeugnisse den Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch gilt eine entsprechende Regelung seit 1965, mit frischem Geflügelfleisch seit 1973. Anlage 23 Antwort Parl. Staatssekretär Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 65) : Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium dadurch den reibungslosen Ablauf des Deutschen Evangelischen Kirchentags in Nürnberg ernsthaft gefährdet hat, daß es sich kurzfristig und nur telefonisch geweigert hat, auf die wiederholten Bitten der Organisationsleitung des Kirchentags, Soldaten abzustellen, und daß anstelle der Bundeswehrsoldaten dann kurzfristig amerikanische Soldaten eingesprungen sind? Es trifft zu, daß der Organisationsleiter des Kirchentages, Herr Steege, den Befehlshaber im Wehrbereich VI um umfangreiche personelle und materielle Unterstützung durch die Bundeswehr für den 18. Deutschen Evangelischen Kirchentag gebeten hat. Der Befehlshaber sah sich im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen außerstande, den Wünschen zu entsprechen. Daraufhin wandte sich Herr Steege mit einem Schreiben vom 16. Mai 1979 an den Herrn Bundesminister der Verteidigung. Herr Steege wurde fernmündlich im voraus davon unterrichtet, daß ein Teil seiner materiellen Wünsche erfüllt werden könnte. Abgelehnt wurde jedoch der dienstliche Einsatz von Soldaten, da die Voraussetzungen — u. a. ein überwiegendes Ausbildungsinteresse — bei den erbetenen Hilfsdiensten nicht gegeben waren. ' 12708* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Es ist richtig, daß anstelle der Bundeswehrsoldaten dann kurzfristig amerikanische Soldaten eingesprungen sind. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 74): Aus welchen Gründen läßt es die Deutsche Bundesbahn zu, daß in den sogenannten Zugbegleitern für Sex-Shops Anzeigenwerbung betrieben wird, und hält die Bundesregierung diese Werbung für vertretbar? Werbung für Dritte in Reisezügen gehört zu den Angelegenheiten, die von der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit betrieben werden. Auf diesem Gebiet handelt die Deutsche Bundesbahn gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag nach § 28 Bundesbahngesetz, das Unternehmen nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen. Der Bundesminister für Verkehr hat unter Berücksichtigung seiner Rechtsaufsicht nur die Möglichkeit einzugreifen, wenn gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen würde. Dafür werden jedoch keine Anhaltspunkte gesehen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 77 und 78) : Trifft es zu, daß das Wasser- und Schiffahrtsamt Trier aufgelöst werden soll, wie der Trierische Volksfreund vom 17. Mai 1979 meldet? Teilt die Bundesregierung im Fall der Bejahung der Frage 77 die Auffassung, daß damit eine weitere unvertretbare Schwächung der Wirtschaftskraft der Stadt Trier herbeigeführt wird, und sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit, nach der Auflösung der Bundesbahndirektion Trier und der Oberpostdirektion Trier und nach der zu befürchtenden Umwandlung des Eisenbahnausbesserungswerks Trier neue Arbeitsplätze der öffentlichen Hand in Trier zu schaffen? Wegen des Sachzusammenhangs möchte ich die beiden Fragen gemeinsam beantworten, wenn der Herr Kollege Schartz einverstanden ist. Mit Erlaß vom 23. Januar 1978 wurde die Unterinstanz der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes — Wasser- und Schiffahrtsämter und Wasserstraßenmaschinenämter — neu geordnet. Dabei wurden mit Wirkung vom 1. Februar 1978 von 59 Ämtern 26 aufgelöst. Bezüglich der Wasser- und Schiffahrtsämter Trier und Saarbrücken wurde entschieden, daß die beiden Ämter nach Beendigung des Saarausbaus zusammengelegt werden. Die Standortentscheidung wird nach vorheriger Erörterung mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland zu gegebener Zeit getroffen werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 81 und 82) : Trifft es zu, daß Vertreter des Bundespostministeriums auf den Westdeutschen Rundfunk Köln Druck ausgeübt haben, um die Ausstrahlung im Ersten Fernsehprogramm der für den 6. April 1979 angekündigten Wiederholungssendung „Kraftproben: Ulrich Jochimsen — der Mann, der sich mit der Post anlegt" zu verhindern, und wenn ja, welche Gründe waren dafür maßgebend? Trifft es zu, daß auf Grund dieser bereits am 8. Dezember 1978 um 21.40 Uhr im Ersten Fernsehprogramm ausgestrahlten Sendung und der bisher noch nicht zustandegekommenen Wiederholungssendung Herrn Ulrich Jochimsen die Gelegenheit gegeben wurde, mit Vertretern der Bundesregierung (Bundeskanzleramt und Bundespostministerium) Gespräche über die Einführung neuer Fernmeldetechniken zu führen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis haben diese Gespräche geführt? Zu Frage A 81: Die Deutsche Bundespost hat keinen Druck auf den WDR ausgeübt, um die erneute Ausstrahlung der TV-Sendung „Kraftproben" zu verhindern. Die Deutsche Bundespost hat lediglich darauf hingewiesen, daß sie bei unveränderter Ausstrahlung der Sendung eine Gegendarstellung verlangen wolle. Zu Frage A 82: Seit der angesprochenen Fernsehsendung haben zwischen Herrn Ulrich Jochimsen und Vertretern des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen keine Gespräche über die Einführung neuer Fernmeldetechniken stattgefunden. Auf Wunsch von Herrn Ulrich Jochimsen wurde am 1. Februar 1979 im Bundeskanzleramt auf Beamtenebene ein allgemeines Informationsgespräch geführt, in dem unter anderem Fragen zur Nachrichtentechnik, zum Postmonopol und zum Funkverkehr bei Katastrophenfällen zur Sprache kamen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage A 83) : Warum plant die Bundesregierung erst jetzt, bis zum 15. August 1979 den Entwurf einer Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vorzulegen, der eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten und andere Energieeinsparungsmaßnahmen zum Inhalt hat? Die von der Bundesregierung beschlossene Änderung des Energieeinsparungsgesetzes betrifft noch nicht die Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten, sondern die Ermächtigung hierzu. Diese Maßnahme konnte erst in Angriff genommen werden, nachdem wichtige technische Voraussetzungen für die beabsichtigte Regelung geklärt waren. Die Bundesregierung hat dazu der TH Aachen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ergebnisse hieraus waren eine Grundlage der von der Bundesregierung beschlossenen Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung und der Neubau- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12709* mietenverordnung 1970, der der Bundesrat inzwischen zugestimmt hat und die am 1. Juli 1979 in Kraft treten soll. Die Bundesregierung wird die technischen Anforderungen unverzüglich vorbereiten. Die darüber hinaus beabsichtigten Änderungen des Energieeinsparungsgesetzes beziehen sich auf Ermächtigungen für Anforderungen in begrenztem Umfang an den Wärmeschutz und die heizungstechnischen Anlagen in bestehenden Gebäuden. Maßnahmen dieser Art werden zum großen Teil bereits auf Grund des Förderprogramms nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz durch Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen gefördert. Die Erfahrungen aus diesem Programm sowie die zukünftige Energiepreisentwicklung werden zeigen, welche Maßnahmen künftig weiter gefördert werden und welche Maßnahmen geeignet sind, über öffentlich-rechtliche Anforderungen vorgeschrieben zu werden. Die beabsichtigten Änderungen des Energieeinsparungsgesetzes stellen insofern eine Vorsorgemaßnahme der Bundesregierung dar. Diese Antwort erfolgt im Benehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 84 und 85) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung im Rahmen der Problematik weiter steigender Grundstückspreise dem Potential an unbebauten, baureifen Grundstücken zu, und welche Anstrengungen hat sie in der Vergangenheit unternommen, die Größe dieses Potentials festzustellen? Plant die Bundesregierung Maßnahmen, diese baureifen unbebauten Grundstücke dem Baulandmarkt zuzuführen, plant sie insbesondere eine Wiedereinführung der sogenannten Baulandsteuer (Grundsteuer C) oder ähnlicher Sonderbestimmungen für unbebaute baureife Grundstücke? Zu Frage A 84: Je nach Bebauungsdichte und Siedlungsstruktur stehen in den Gemeinden in unterschiedlichem Umfang baureife unbebaute Grundstücke zur Verfügung. Exakte Zahlen hierüber liegen weder den Gemeinden noch Bund und Ländern vor. Das auf Initiative der Bundesregierung geschaffene zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bodennutzungs- und Ernteerhebung vom 11. August 1978 (BGBl. I S. 1369) hat die Möglichkeit geschaffen, bei der Flächenerhebung nach diesem Gesetz die Flächen sowohl nach ihrer tatsächlichen Nutzung als auch nach ihrer bauplanungsrechtlich zulässigen Nutzung zu erfassen. Nach § 3 dieses Gesetzes kann die hier interessierende bauplanungsrechtlich zulässige Nutzungsart jedoch erst ab 1985 erfaßt werden. Da vorher keine rechtliche Möglichkeit besteht, solche bundesweiten Daten zu erheben, unterstützt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ein Forschungsvorhaben, das zum Ziel hat, die Größe dieses Baulandpotentials anhand von repräsentativen Teilmärkten zu ermitteln und die Ursachen für die Zurückhaltung baureifer Grundstücke durch die Eigentümer zu erforschen. In jüng- ster Zeit sind unter dem Eindruck der Baulandpreisentwicklung in verschiedenen Städten Arbeitsgruppen gebildet worden, welche die im Stadtgebiet vorhandenen unbebauten baureifen Grundstücke erheben sollen. Ergebnisse liegen, soweit der Bundesregierung bekannt ist, noch nicht vor. Die Bundesregierung ist bemüht, eine Übersicht über die Ergebnisse der gemeindlichen Arbeiten alsbald zu erlangen. Zu Frage A 85: Bei der Prüfung der Frage, ob zusätzliche Instrumente in Betracht gezogen werden sollen, um unbebaute baureife Grundstücke der Bebauung zuzuführen, können die rechtlichen Möglichkeiten auf Grund der Baugesetznovelle 1976 nicht unberücksichtigt bleiben. Das dort neu geschaffene Baugebot (§ 39 b) kann vor allem auf unbebaute baureife Grundstücke Anwendung finden. Die Anordnung des Gebots erfordert indessen den Nachweis, daß die Bebauung aus städtebaulichen Gründen erforderlich ist (§ 39 a Abs. 2). Dieser Nachweis kann zwar nicht in allen Fällen geführt werden, in denen unbebaute baureife Grundstücke zurückgehalten werden. Beabsichtigt indessen die Gemeinde, ein bestimmtes Gebiet geschlossen zu entwickeln, und besteht ein erheblicher Bedarf an Baugrundstücken, so dürften nach Auffassung der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Baugebot gegeben sein. Der Durchsetzung eines Baugebots sind indessen enge Grenzen gesetzt, weil § 39 b Abs. 4 die Durchsetzung an die engen Voraussetzungen der Enteignung knüpft. Diese Einschränkung ist auf Veranlassung des Bundesrats Vermittlungsverfahren in die Baugesetznovelle 1976 aufgenommen worden. Bei allen Überlegungen zur gerechten Lösung der Baulandfrage kann schließlich nicht daran vorbeigegangen werden, daß die gesetzgeberischen Bemühungen der Bundesregierung, im Rahmen der Baugesetznovelle 1976 mit der Einführung des Ausgleichsbetrages (sog. „Planungswertausgleich") ein neues und erfolgversprechendes Instrument zu schaffen, am Widerstand der Opposition und der Mehrheit der Länder im Bundesrat gescheitert sind. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung auf dem Bodenmarkt sorgfältig und mit zunehmender Sorge. Sollte sich die Entwicklung fortsetzen, wird zu überlegen sein, wie den sich daraus ergebenden negativen Folgen begegnet werden kann. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Daweke 12710* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 86 und 87): Ist die Bundesregierung im Besitz von Informationen, wonach die DDR an der innerdeutschen Grenze — z. B. am Grenzübergang Herleshausen — sogenannte Radarfallen eingerichtet hat und schon bei Übertretungen der Geschwindigkeit um nur 10 km/h Verwarnungsgelder in Höhe von 150 DM (West) erhebt? Falls ja, hält die Bundesregierung diese überhöhten Verwarnungsgelder für angebracht, und was tut sie, um die Behörden der DDR, die dafür die Verantwortung tragen, zu einer Änderung ihres Verhaltens gegenüber den betroffenen Bundesbürgern zu veranlassen? Zu Frage A 86: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Volkspolizei auf den Straßen der DDR die Einhaltung der dort geltenden Bestimmungen über Höchstgeschwindigkeiten mit Hilfe von Radargeräten kontrolliert und Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten mit Ordnungsstrafen ahndet. Wer vorsätzlich oder fahrlässig den .Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung der DDR zuwider handelt, kann mit Ordnungsstrafen von 10 bis 300 Mark belegt werden. Zu Frage A 87: Die von der Volkspozlizei bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängten Ordnungsstrafen bewegen sich im Rahmen der in der DDR für alle, also auch für Bewohner der DDR, geltenden Gesetze. Die Bundesregierung hat in Millionen von Merkblättern auf die in der DDR geltenden Straßenverkehrsvorschriften hingewiesen und kann die Reisenden nur immer wieder auffordern, die in der DDR geltenden Vorschriften genau zu beachten und insbesondere nicht die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten zu überschreiten. Im übrigen darf ich daran erinnern, daß die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 30. März 1979 (Bundestags-Drucksache 8/2721) auf die Kleine Anfrage der Opposition zur „Inhaftierung von Reisenden in der DDR wegen ihnen zur Last gelegter Verkehrsverstöße" ausführlich auch zu den hier zur Debatte stehenden Fragen Stellung genommen hat. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 88 und 89) : Wie vielen Personen wurde am Wochenende die Einreise von Berlin (West) nach Berlin (Ost) im Rahmen der sogenannten Tagesaufenthalte verweigert? Auf welche Altersgruppe bezog sich die Ablehnung, und welche sonstigen Kriterien waren nach Auffassung der Bundesregierung bei den Abweisungen erkennbar? Zu Frage A 88: Bisher haben sich 62 Personen bei unseren. Behörden gemeldet, die Pfingsten dieses Jahres von den DDR-Organen zurückgewiesen worden sind, als sie mit Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland von Berlin (West) aus für einen Tag Berlin (Ost) besuchen wollten. Davon sind 22 Personen der Bundesregierung mit Namen und Adresse bekannt. 40 Personen wurden von einer namentlich bekannten Person pauschal als zurückgewiesen angegeben. Nach Pressemeldungen ist die Zahl der Zurückgewiesenen höher. Es ist anzunehmen, daß sich nicht alle Zurückgewiesenen bei den Dienststellen des Berliner Senats oder der Bundesregierung gemeldet haben. ZuFrage A 89: Von den 22 Personen, deren Namen, Adressen und Geburtsdaten vorliegen, sind 18 Personen unter 25 Jahre alt. Es ist denkbar, daß die DDR-Behörden die Zurückweisungen vornahmen, um Kontakte zwischen Mitgliedern der FDJ, die in Berlin (Ost) an einem Jugendtreffen teilnahmen, und jungen Leuten aus der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern. Die Zurückgewiesenen haben keine Angaben darüber gemacht, welchen politischen Gruppierungen sie in der Bundesrepublik Deutschland angehören und ob sie überhaupt Kontakte zu FDJ-Mitgliedern in Berlin (Ost) aufnehmen wollten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen A 91 und 92) : Wie vertragen sich die Zurückweisungen mit den Besucherregelungen, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bzw. dem Berliner Senat und Ost-Berlin bestehen? Wann wurde die Bundesregierung von den Zurückweisungen unterrichtet, und welche Schritte hat sie gegenüber Ost-Berlin eingeleitet? Zu Frage A 91: Ihre Fragen beziehen sich offenbar auf die Zurückweisungen bei beabsichtigten Tagesbesuchen in Berlin (Ost) von Berlin (West) aus zu Pfingsten dieses Jahres. Dazu ist folgendes zu sagen: Für Tagesbesucher Westdeutscher von Berlin (West) aus in Berlin (Ost) gibt es keine vertraglichen Regelungen mit der DDR. Für Reisen von Westdeutschen in die DDR und nach Berlin (Ost) gelten die DDR-Anordnungen vom 17. Oktober 1972 und 14. Juni 1973, die im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages und des Grundlagenvertrages erlassen worden sind. Diese Anordnungen gewähren dem einzelnen keinen Rechtsanspruch auf Einreise. Durch die Zurückweisungen von Westdeutschen durch die DDR-Organe sind also keine vertraglichen Vereinbarungen mit der DDR verletzt worden. Die Bundesregierung ist allerdings grundsätzlich der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12711* Auffassung, daß Zurückweisungen im Reiseverkehr den Normalisierungsprozeß zwischen beiden deutschen Staaten behindern und der Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen entgegenstehen. Für die Besuche von West-Berlinern in Berlin (Ost) und in der DDR gibt es eine vertragliche Regelung, nämlich die im Zusammenhang mit dem Viermächteabkommen abgeschlossene Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs vom 20. Dezember 1971. Beide Seiten haben gemäß Art. 8 dieser Vereinbarung Beauftragte benannt, deren Aufgabe es ist, Meinungsverschiedenheiten und Schwierigkeiten, die sich im einzelnen aus der Anwendung und Durchführung dieser Vereinbarung ergeben, zu klären. Einreiseverweigerungen und Zurückweisungen von West-Berlinern werden in diesen Beauftragtengesprächen angesprochen. Zu Frage A 92: Die Regierung der DDR hat weder die Bundesregierung noch den Berliner Senat über die Zurückweisungen unterrichtet; die Regierung der DDR ist hierzu auch nicht verpflichtet. Etwas anderes gilt allerdings im Transitverkehr von und nach Berlin (West) auf Grund des Transitabkommens. Einzelne Betroffene haben die Berliner Behörden informiert, die dann die Bundesregierung unterrichtet haben. Noch am Pfingstsonntag-Nachmittag ist die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR wegen der Zurückweisungen vorstellig geworden. In der vergangenen Woche ist der Sachverhalt erneut zwischen unserer Ständigen Vertretung und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR eingehend erörtert worden, wobei die Ständige Vertretung den Standpunkt der Bundesregierung in den Zurückweisungen nachdrücklich unterstrichen hat. Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR hat für die Zurückweisung organisatorische Gründe geltend gemacht, die sich aus dem zu Pfingsten in Ost-Berlin veranstalteten Verbandstreffen der FDJ ergeben hätten und betont, daß es sich um zeitlich eng begrenzte Maßnahmen gehandelt habe. Aus diesen Maßnahmen sei nicht abzuleiten, daß die Betroffenen auch künftig bei der Einreise in die DDR oder nach Ost-Berlin mit Schwierigkeiten rechnen müßten. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rapp (Göppingen) (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen A 93 und 94) : Haben sich seit der Stellungnahme der Bundesregierung vom März 1977 zur Einführung von Wasserstoff als alternativem Energieträger neue Gesichtspunkte ergeben, und waren diese — gegebenenfalls — Anlaß für Änderungen ihrer Förderpolitik auf dem Gebiet der Energieforschung? Ist ein Zeithorizont abzuschätzen, bis wann etwa mit der Einführung der „Wasserstoffwirtschaft" gerechnet werden könnte? Zu Frage A 93: Als Alternativenergieträger ist Wasserstoff seit längerer Zeit in der Diskussion, der auf Grund seiner Anwendungsbreite sowohl als Sekundärenergieträger als auch als Chemierohstoff von Interesse ist. Bei diesem Energiekonzept soll Wasserstoff durch Zerlegung von Wasser gewonnen werden. Es darf nicht übersehen werden, daß dabei Wasserstoff nur ein Sekundärenergieträger ist, der, wie auch Elektrizität, nur durch Umwandlung anderer Primärenergieträger gewonnen werden kann. Die Energieverluste liegen bei der Wasserstofferzeugung in vergleichbarer Größenordnung wie bei der Stromgewinnung, d. h., mehr als die Hälfte der primär eingesetzten Energie gehen dabei verloren oder können bestenfalls als Abwärme genutzt werden. Selbst optimistische Rechnungen, bei denen der Einsatz modernster, bisher noch nicht verfügbarer Umwandlungstechnologien zugrundegelegt wurden, kommen zu dem Ergebnis, daß bestenfalls 50 % der eingesetzten Primärenergie in Form von Wasserstoff gewonnen werden kann. Für die Haltung der Bundesregierung zu der Frage der Einführung von Wasserstoff als alternativen Energieträger haben sich seit 1977 keine neuen, positiven Gesichtspunkte ergeben. Die geförderten Arbeiten zur Wasserstoffproduktion haben den Labormaßstab noch nicht verlassen. Die Forschungsarbeiten zur Erzeugung von Wasserstoff über thermo-chemische Kreisprozesse haben nicht die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Dementsprechend werden die Forschungsprojekte auf diesem Gebiet, die schwerpunktmäßig in der gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Gemeinschaften durchgeführt wurden, im Umfang reduziert und zum Abschluß gebracht. Aussichtsreich sind weiterhin Arbeiten zur Verbesserung der sogenannten klassischen Elektrolyse sowie solche bei den fortschrittlichen oder neuen Systemen. Daneben werden Fragen des Transportes, der Speicherung, der Anwendung und Handhabung von Wasserstoff untersucht. Diese Vorhaben werden z. T. von der Bundesregierung im nationalen Rahmen gefördert, z. T. als gemeinsame Projekte unter der Schirmherrschaft der Internationalen Energie-Agentur durchgeführt oder mit Mitteln aus dem Wasserstoff-Forschungsprogramm der Europäischen Gemeinschaften unterstützt. Im Rahmen des Schwerpunktvorhabens „Alternative Energien für den Straßenverkehr" wird die Anwendung von Wasserstoff im Kraftfahrzeug unter realen Einsatzbedingungen erprobt. Die Planungsarbeiten für, das in Berlin durchgeführte Vorhaben sind weitgehend abgeschlossen. Zu Frage A 94: Die Bundesregierung betrachtet den Wasserstoff als einen möglichen Sekundärenergievektor für die 12712* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Energieversorgung der ferneren Zukunft. Die Einführung einer Wasserstoff-Energiewirtschaft ist nicht nur eine Frage der Verfügbarkeit der Technologie, sondern auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Wasserstoff als Sekundärenergieträger läßt sich nur durch Umwandlung mit Hilfe anderer Primärenergieträger unter unvermeidbaren Energieverlusten herstellen. Dementsprechend ergibt sich die Wirtschaftlichkeit aus dem Primärenergiepreis und dem Wirkungsgrad der Umwandlung. Es ist daher davon auszugehen, daß Wasserstoff frühestens dann großtechnisch erzeugt und als Energieträger genutzt werden wird, wenn Erdöl und Erdgas weltweit knapp und durch andere Energiequellen ersetzt werden müssen, die ihrerseits in einem umweltfreundlichen und leicht handhabbaren Energieträger umgewandelt werden müssen. Es ist nicht möglich, Berechnungen darüber anzustellen, wann dieser Zeitpunkt gegeben sein wird, da hierfür nicht nur die geologische, sondern auch die politische Verfügbarkeit der Energieressourcen maßgebend ist. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage A 95) : Muß mit einem Abbau der bei Baden-Baden und Gernsbach gefundenen Uranvorkommen nunmehr gerechnet werden, nachdem die vom Land Baden-Württemberg genehmigte Suche nach Uran im oben genannten Gebiet durch die Saarberg-Interplan auf eines der bedeutendsten Uranvorkommen in der Bundesrepublik Deutschland und damit auf ein öffentliches Interesse am Uranabbau schließen lassen, und ab welchem Zeitpunkt ist gegebenenfalls mit dem Abbau von Uran zu rechnen? Mit einem Abbau der bei Baden-Baden/Gernsbach gefundenen Uranvorkommen ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen. Die Bundesregierung und die Regierung des Landes Baden-Württemberg sind mit Saarberg Interplan darin einig, daß die Lagerstätte als Reserve bleiben soll. In den kommenden Jahren ist aber der noch nicht bekannte Gesamtumfang der Lagerstätte zu erkunden und soweit aufzuschließen, daß ein späterer Abbau notfalls nach einer Vorbereitungszeit von etwa zwei Jahren aufgenommen werden könnte. Um eine unschädliche Haldenablagerung des anfallenden Gesteins zu ermöglichen, muß bei den Erschließungsarbeiten an Ort und Stelle dem Gestein das Uran möglichst völlig entzogen werden. Hierzu ist eine Laugungsanlage notwendig. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage A 96) : Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Stellungnahme des Wissenschaftsrats zum Standort des geplanten Polarforschungsinstituts ziehen, und wann ist mit einer Standortentscheidung zu rechnen? Der Wissenschaftsrat hat am 1. Juni 1979 in Berlin eine Empfehlung zur Errichtung eines Polarforschungsinstituts verabschiedet, in der er auch zur Frage des Standortes Stellung genommen hat. Von den in Betracht kommenden Standorten Kiel, Hamburg, Bremen/Bremerhaven und Münster hat er aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten Kiel den Vorzug gegeben. In seiner Stellungnahme räumt der Wissenschaftsrat ein, daß es außer wissenschaftlichen Kriterien auch andere Gesichtspunkte gibt, zu denen er nicht Stellung bezogen hat. Die Bundesregierung wird bei ihrer demnächst im Kabinett zu treffenden Entscheidung alle Argumente in der Standortfrage prüfen. Anlage 35 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 1) : Sind unter der gegenwärtigen Regierung Afghanistans bisher deutsche Interessen verletzt worden, und inwieweit sieht die Bundesregierung Einwirkungsmöglichkeiten zugunsten von Verfolgten in diesem Land? a) Deutsche Interessen sind unter der gegenwärtigen Regierung Afghanistans bisher nicht verletzt worden, soweit darunter die bilateralen Beziehungen im engeren Sinn verstanden werden. Die afghanische Regierung ist bemüht, mit uns reibungslos zusammenzuarbeiten. Im weiteren Sinn schaden die wachsende Einbeziehung Afghanistans in den sowjetischen Machtbereich, die bürgerkriegähnliche Lage im Land und die zunehmende Konfrontation Afghanistans mit Paktistan unserem Interesse an einer friedlichen Entwicklung der Region. Die Bundesregierung bleibt jedoch überzeugt, daß unseren übergreifenden Interessen am besten durch Aufrechterhaltung unserer Präsenz in Afghanistan gedient werden kann. b) Die Einwirkungsmöglichkeiten zugunsten von Verfolgten in Afghanistan sind zur Zeit sehr begrenzt. Die Bundesregierung ist jedoch ständig bemüht, Ansatzpunkte hierfür zu finden. Anlage 36 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 2) : Warum wurde die Eröffnung des Goethe-Instituts in Tokio im neuen Gebäude nicht im angemessenen Zeitraum zur Fertigstellung des Gebäudes geplant, so daß nunmehr monatelang wertvoller Raum leersteht? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12713* Ihre Frage beantworte ich nach Abstimmung mit dem Bundesminister. Die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Fertigstellung der Räumlichkeiten des Goethe-Instituts in Tokio, nämlich die Genehmigung der Haushaltsunterlage-Bau nach § 24 BHO und die Verabschiedung des Bundeshaushalts 1979 waren erst im März 1979 erfüllt. Eine frühzeitigere Einstellung der Kosten für den Ausbau in den Haushalt war nicht möglich, da sie von dem 1977 abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Auswärtigen Amt und der OAG abhing. Erst danach konnte mit der Ausführung der ergänzenden Baumaßnahmen, die einen vielfachen Umfang der Maßnahmen der OAG ausmachen, begonnen werden. Darüber hinaus wurde die Entscheidung über die Einrichtung der Räume vom Goethe-Institut erst im März 1979 getroffen. Während der Ausbau des Gebäudeteils der OAG im wesentlichen in ihrer Hand lag, sind an der Planung des für das Goethe-Instituts bestimmten Gebäudeteils neben dem Auswärtigen Amt und der Botschaft Tokio der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, der Bundesminister der Finanzen, die Bundesbaudirektion und die Zentralverwaltung des Goethe-Instituts beteiligt. Im Hinblick darauf ist die Planung in angemessenem Zeitraum durchgeführt worden. Anlage 37 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Corterier (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 3 und 4) : Hat die Bundesregierung bereits Vorstellungen darüber entwickelt, wie sie in Zukunft einen institutionalisierten Kontakt zu denn direkt gewählten Europäischen Parlament, der seiner gewachsenen Bedeutung entspricht, herstellen wird? Welche institutionellen Vorkehrungen gedenkt die Bundesregierung insbesondere beim Auswärtigen Amt zu treffen? Die Bundesregierung ist sich der gewachsenen Bedeutung des direkt gewählten Europäischen Parlaments bewußt. Sie wird dem Europäischen Parlament daher die ihm gebührende Beachtung schenken und auch für verstärkte Kontakte zum EP Sorge tragen. Sie hofft auf entsprechende Schritte seitens des Bundestages und seiner Fraktionen. Im Auswärtigen Amt wird die zuständige Arbeitseinheit in der Abteilung für Außenwirtschaftspolitik, Entwicklungspolitik und europäische wirtschaftliche Integration die Kontakte zum Europäischen Parlament wie bislang wahrnehmen und dabei von der Ständigen Vertretung bei den Europäischen Gemeinschaften in Brüssel unterstützt werden. Die Arbeitseinheit wird zu diesem Zweck und mit Rücksicht auf seinen im Verhältnis zum direkt gewählten Europäischen Parlament wachsenden Aufgabenkreis verstärkt werden. Anlage 38 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 5) : Welche Kreditwünsche hat die polnische Regierung seit den deutschpolnischen Vereinbarungen vein September 1975 an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung hierzu ein? Die Volksrepublik Polen ist wie andere Länder Osteuropas an zinsgünstigen Krediten interessiert, wie sie von einigen westlichen Industrieländern aus Gründen der Exportförderung (USA, Frankreich, Großbritannien, Japan) vergeben werden. Einen konkreten Wunsch nach einem staatlichen Kredit hat die polnische Regierung seit den deutsch-polnischen Vereinbarungen vom Oktober 1975 jedoch nicht an die Bundesregierung gerichtet. Die Bundesregierung hat gegenüber allen Staatshandelsländern wiederholt zu erkennen gegeben, daß ihr kein Instrumentarium für zinsverbilligte Kredite zur Verfügung steht. Zinsverbilligte Kredite gewährt die Bundesregierung grundsätzlich nur an Entwicklungsländer. Der im Zusammenhang mit den deutsch-polnischen Vereinbarungen vom 9. Oktober 1975 an Polen gewährte Finanzkredit von 1 Milliarde DM stellt einen einmaligen Sonderfall dar, der sich aus den Besonderheiten unserer politischen Beziehungen zu diesem Lande erklärt. Die polnische Regierung hat seit 1975 Ausfuhr-und Finanzkredite deutscher Exporteure und Geschäftsbanken in Anspruch genommen, für die die Bundesregierung auf Antrag und nach Prüfung des Einzelfalles Hermesbürgschaften sowie staatliche Bürgschaften für ungebundene Finanzkredite bei Rohstoffprojekten gewährt bzw. in Aussicht gestellt hat. Anlage 39 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 6 und 7): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Art und Umfang der militärischen Zusammenarbeit zwischen der DDR und Äthiopien — speziell im Bereich der Luftwaffe? Wie beurteilt die Bundesregierung den Besuch von Armeegeneral Hoffmann, Minister für nationale Verteidigung der DDR, in Äthiopien? Zu Frage B 6: Die Bundesregierung hat über den Stand der militärischen Präsenz der DDR in Afrika sowie über Art und Umfang ihrer Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten in den Sitzungen des innerdeutschen Ausschusses am 7. Februar 1979 und des Auswärtigen Ausschusses am 25. April 1979 vertraulich berichtet. 12714* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Zu Frage B 7: Die Bundesregierung hat den Verlauf des Besuchs des Verteidigungsministers der DDR aufmerksam verfolgt. Die Bundesregierung hat mit Sorge zur Kenntnis genommen, daß die DDR mit dem Abschluß eines Protokolls, das auf die Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften beider Länder gerichtet ist, ihre Bemühungen im Rahmen der abgestimmten Außenpolitik der Staaten des Warschauer Paktes unter Führung der Sowjetunion mit militärischen Mitteln Einfluß-zonen in der Dritten Welt zu schaffen, weiter intensiviert. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, die Staaten der Dritten Welt in ihrer Entwicklung zu fördern, sondern trägt eher zu einer Ausweitung der Konflikte in dieser Region bei. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang auch registriert, daß der DDR-Verteidigungsminister im Verlaufe dieses Besuches die Bundesrepublik Deutschland wiederholt angegriffen hat. Die Bundesregierung hält diese Angriffe für sachlich ungerechtfertigt und in der Form mit den international üblichen Gepflogenheiten unvereinbar. Anlage 40 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 8 und 9) : Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die europäische Konvention hinzuweisen, die den besonders in Italien üblichen Vogelmord zwar untersagt, aber noch keineswegs unterbunden hat? Welche Reaktionen haben die verschiedenen Interventionen der Bundesregierung bislang erbracht? Der Umweltrat der Europäischen Gemeinschaft hat auf seiner Tagung am 19. Dezember 1978 eine Vogelschutzrichtlinie beschlossen, die auch für Italien den Schutz von Singvögeln bestimmt. Diese Richtlinie ist unter deutschem Vorsitz und mit erheblichen Bemühungen der deutschen Delegation zustande gekommen. Die Richtlinie ist im April 1979 nach Abschluß formalrechtlicher Prüfungen durch die Gemeinschaft in Kraft getreten. Es ist davon auszugehen, daß die italienische Regierung die Richtlinie, die unmittelbar die Rechtsverhältnisse in den Mitgliedstaaten bestimmt, alsbald in nationale Gesetzgebung umsetzen wird. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen europäischen Konvention darf ich darauf hinweisen, daß die dritte Umweltministerkonferenz des Europarats im September 1979 in Bern zusamentreten wird, um eine Naturschutzkonvention zu beschließen. Diese Konvention richtet sich auch auf ziehende Vogelarten. Abschließend möchte ich bemerken, daß gerade in Bonn — vom 11. bis 23. Juni 1979 — eine von der Bundesregierung initiierte internationale Konferenz zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten statt- findet. Diese Konferenz wird hoffentlich mit dem Abschluß eines Abkommens enden, das in weltweitem Maßstab auch den Vogelschutz umfaßt. Die Bundesregierung beabsichtigt, das Abkommen zu gegebener Zeit dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 10) : Ist der Bundesregierung bekannt, was die für Berlin zuständigen drei Westmächte seit der Verurteilung Nico Hübners durch ein Gericht in Ost-Berlin für seine Freilassung unternommen haben, und was beabsichtigen die Drei Mächte nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu diesem Zweck in nächster Zeit zu unternehmen? Gegen die Verurteilung von Nico Hübner am 7. Juli 1978 durch das Stadtgericht Berlin haben die Drei Mächte am 27. Juli 1978 protestiert, nachdem sie bereits am 2. Mai 1978 gegen seine Verhaftung in Berlin Protest eingelegt hatten. Wie die Alliierten der Öffentlichkeit mitgeteilt haben, haben sie in ihren Protesten darauf hingewiesen, daß Verhaftung und Verurteilung von Nico Hübner den in den Nachkriegsvereinbarungen der Vier Mächte und der Gesetzgebung des Alliierten Kontrollrates festgelegten, bis heute fortbestehenden entmilitarisierten Status Berlins verletzen. Die Drei Mächte haben deshalb eine Überprüfung des Urteils gefordert. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 11) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des amerikanischen Sicherheitsberaters Brzezinski, daß die „Beziehungen zwischen Deutschen und Slawen mit Ausnahme der tragischen Ereignisse dieses Jahrhunderts meist friedlich waren" (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Mai 1979), und wenn ja, ist sie der Auffassung, daß die von ihr befürworteten deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen dies ausreichend und gegebenenfalls in welchen Thesen zum Ausdruck bringen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Schulbuchwesens einen Beitrag zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den Staaten leisten kann. Sie hat daher seit vielen Jahren die auf dieses Ziel gerichteten Bemühungen der deutschen Wissenschaftler gefördert. So konnte, nicht zuletzt durch die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung das Georg Eckert Institut für internationale Schulbuchforschung in Braunschweig mit Wissenschaftlern aus mehr als 60 Staaten, darunter auch mit polnischen Wissenschaftlern gemeinsame Arbeiten zur Schulbuchrevision durchführen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12715* Die Förderung der Bundesregierung hat das Ziel, der Jugend in unserem Lande und in den Partnerstaaten ein vorurteilsfreies Bild über die gegenseitigen Beziehungen zu vermitteln. Dabei ist die gemeinsame Darstellung der gutnachbarlichen und langjährigen friedlichen Epochen in der Geschichte des deutschen und polnischen Volkes von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung ist angesichts der verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit der Wissenschaft und Lehre nicht dazu berufen, eine Beurteilung wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse nach Form und Inhalt vorzunehmen. Zu dem von Ihnen angesprochenen Artikel in der FAZ vom 25. Mai 1979 möchte ich aber feststellen, daß die Bundesregierung die dort zitierte Auffassung des amerikanischen Sicherheitsbeauftragten Brzezinski teilt, daß es keinen Grund gäbe, „weshalb die Beseitigung der historischen Kämpfe und Gegensätze zwischen Deutschland und Frankreich nicht von einem gleichen Vorgang zwischen Deutschen und Slawen gefolgt werden könnte. Das geschieht zur Zeit bereits. Daher ist es mutig und richtig, was der Bundeskanzler sagte. Es hat geschichtliche Bedeutung." Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 13) : Hält es die Bundesregierung als Mitunterzeichnerin in Helsinki für vereinbar mit der Schlußakte, daß die CSSR die Menschenrechte in einer Weise verweigert, wie dies in den letzten Monaten geschehen ist, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung hält die Verfolgung der Unterzeichner der „Charta 77" in der Tschechoslowakei nicht für vereinbar mit den Verpflichtungen, die sich aus der Schlußakte von Helsinki für die Unterzeichnerstaaten ergeben. Sie hat dies wiederholt zum Ausdruck gebracht — auch gegenüber der tschechoslowakischen Regierung. Die Bundesregierung ist ernsthaft besorgt über die in den letzten Wochen deutlich gewordene Verschärfung der gegen den genannten Personenkreis gerichteten Verfolgungsmaßnahmen. Sie wird die Frage ihrer Reaktion auf diese Entwicklung sorgfältig prüfen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich dem Ergebnis dieser Prüfung hier nicht vorgreifen möchte. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 14 und 15) : Bei welchen in Betrieb, Bau bzw. Planung befindlichen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland hat das gesamte Steuerungs- und Sicherheitssystem eine geringere als eine dreifache Redundanz? In welchen kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland sind auf Grund welcher Vorgänge nachträgliche Auflagen im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht erfolgt? Zu Frage B 14: Das Sicherheitssystem ist die Gesamtheit aller Einrichtungen einer Reaktoranlage, die die Aufgabe haben, die Anlage vor unzulässigen Beanspruchungen zu schützen und bei auftretenden Störfällen deren Auswirkungen auf das Betriebspersonal, die Anlage und die Umgebung in vorgegebenen Grenzen zu halten. Es besteht aus dem Reaktorschutzsystem sowie aus den aktiven und den passiven Sicherheitseinrichtungen. Sicherheitseinrichtungen, die eine Schutzfunktion ohne Stellglieder oder ohne Aggregate ausüben, z. B. Kernkühlmitteleinschluß (Reaktordruckbehälter, Dampferzeuger, Rohrleitungen), Reaktorsicherheitsbehälter, Abschirmung, werden als passive Sicherheitseinrichtungen bezeichnet. Sie werden in der Regel nur redundant ausgelegt, wenn dies sicherheitstechnisch sinnvoll und notwendig ist. Bei nicht redundant ausgeführten passiven Sicherheitseinrichtungen, wie beispielsweise bei dem Reaktordruckbehälter, wird die geforderte inhärente hohe Sicherheit dieser Komponenten durch besondere qualitätssichernde Maßnahmen erreicht. Die aktiven Sicherheitseinrichtungen sind technische Einrichtungen des Sicherheitssystems, die vom Reaktorschutzsystem ausgelöste Schutzaktionen ausführen, z. B. Einrichtungen zur Abschaltung des Reaktors, zur Notkühlung und zur Nachwärmeabfuhr. Diese Einrichtungen werden redundant ausgeführt. Das Reaktorschutzsystem, als Hauptbestandteil des Sicherheitssystems, ist ein System, das die Werte der für die Sicherheit der Reaktoranlage und damit der Umgebung wesentlichen Prozeßvariablen zur Erfassung von Störfällen überwacht, verarbeitet und Schutzaktionen auslöst, um den Zustand der Reaktoranlage in sicheren Grenzen zu halten. Dieses System ist gemäß BMI-Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke so auszulegen, daß es auch während Instandhaltungsvorgängen und gleichzeitigem Auftreten eines Einzelfehlers im System seine sicherheitstechnischen Aufgaben erfüllen kann. Diese Forderung bedingt zwangsläufig eine mindestens dreifache Redundanz der Stränge des Reaktorschutzsystems. Bei allen in der Bundesrepublik Deutschland in Bau befindlichen Kernkraftwerken wird diese Forderung erfüllt. Weitere Anforderungen an das Reaktorschutzsystem, einschließlich Redundanzforderungen, sind insbesondere in den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke des Bundesministers des Innern, Leitlinien und KTA-Regeln detailliert festgelegt. Steuerungssysteme sind im allgemeinen Bestandteil des Betriebssystems, das alle Einrichtungen, Kreisläufe und Hilfsanlagen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage notwendig sind, 12716* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 umfaßt. Werden gemeinsame Komponenten für das Reaktorschutzsystem und das Betriebssystem, z. B. gemeinsame Steuerungssysteme, benutzt, so sind diese nach den Maßstäben für das Reaktorschutzsystem auszulegen, auszuführen und zu betreiben, d. h. mit der gleichen Redundanz, die für das Reaktorschutzsystem gefordert wird. Die bereits in Betrieb befindlichen Reaktoranlagen entsprechen hinsichtlich der Anzahl der redundanten Teilsysteme des Reaktorschutzsystems grundsätzlich den vorgenannten Anforderungen. Auch haben die laufenden Überprüfungen ihres Sicherheitsstandards gezeigt, daß die Sicherheit dieser Anlagen gewährleistet ist. Unbeschadet dieses Sachverhaltes bin ich bemüht, auch diese Kernkraftwerke — insbesondere die älteren — hier dem geänderten Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen. Zu Frage B 15: In welchen kerntechnischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland nachträglich Auflagen im Rahmen der staatlichen Aufsicht erfolgt sind, entzieht sich im einzelnen der Kenntnis des Bundesministers des Innern und müßte erst ermittelt werden. Die staatliche Aufsicht über kerntechnische Anlagen (Reaktoren, Wiederaufarbeitungsanlagen, Brennelementfabriken) wird durch § 19 des Atomgesetzes geregelt. Danach ist es nicht möglich, nachträgliche Auflagen im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht aufzuerlegen. Das Instrument der nachträglichen Auflage ist gemäß § 17 Abs. 1 des Atomgesetzes dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zuzuordnen. Nachträgliche Auflagen ergehen im Nachgang zu einem Genehmigungsbescheid und werden durch die zuständige Genehmigungsbehörde erlassen. Nachträgliche Auflagen sind bisher vorzugsweise zur Durchsetzung von Maßnahmen im Bereich der Sicherung und der Entsorgung ergangen. Die Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge für Kernkraftwerke sehen hier die nachträgliche Auflage gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 des Atomgesetzes für in Betrieb befindliche Kernkraftwerke mit Bestandsschutz ausdrücklich vor. Maßnahmen im Bereich der technischen Sicherheit, die aufgrund von Betriebserfahrungen oder sonstiger Erkenntnisse notwendig sind, wurden in der Praxis im Regelfall je nach ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung im Rahmen der Aufsicht nach § 19 oder in einem Genehmigungsverfahren nach § 7 behandelt und festgeschrieben. Letzteres gilt insbesondere für die sich aus den Sicherheitsüberprüfungen ergebenden Nachrüstungen, die, sofern sie eine wesentliche Änderung der Anlage darstellen, der atomrechtlichen Genehmigung bedürfen. Dasselbe gilt für Verbesserungs- und Reparaturmaßnahmen, die nach Störfällen notwendig werden. Ich beabsichtige, die vorgenannte Problematik in meinem nächsten Bericht an den Innenausschuß ausführlich darzulegen und hoffe deshalb auf Ihr Verständnis, daß ich hier nicht auf weitere Einzelheiten eingehe. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 16 und 17) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine extensive Anwendung des Datenschutzes, insbesondere bei der Auskunfterteilung aus öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Registern, geeignet ist, die präventive Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu erschweren, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Konzipierung eines Bundesmeldegesetzes zu berücksichtigen, daß das Recht des Bürgers, seine Daten bei den Meldeämtern ohne Angabe von Gründen sperren zu lassen, die rechtzeitige Erkennung von Wirtschaftskriminellen erschweren kann? Zu Frage B 16: Die Übermittlung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen an private Dritte richtet sich, sofern nicht landesrechtliche Vorschriften oder fach-un d bereichsspezifische Datenschutzregelungen des Bundes (§ 45 BDSG) eingreifen, nach den §§ 3, 11 BDSG. Gemäß § 11 Satz 1 2. Alternative BDSG ist die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig, soweit der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und dadurch schutzwürdige Belange des Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Die übermittelnde öffentliche Stelle muß in jedem Einzelfall eine Interessenabwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zwischen dem berechtigten Interesse des Empfängers und der vom Grundgesetz geschützten Persönlichkeitssphäre des Betroffenen vornehmen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß nicht von einem absoluten Grundrechtsschutz der Privatsphäre ausgegangen werden kann, sondern auch Sachverhalte zu berücksichtigen sind, in denen der in der Gemeinschaft lebende Bürger im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit, das auch in einem Anspruch eines Einzelnen zum Ausdruck kommen kann, liegende staatliche Maßnahmen und daraus abzuleitende Einschränkungen seiner individuellen Freiheit hinnehmen muß. Die Bundesregierung vertritt darüber hinaus die Auffassung, daß der Datenschutz nicht dazu dienen kann, von der Rechtsordnung mißbilligte, insbesondere auf kriminellem Verhalten beruhende Interessen eines Betroffenen zum Nachteil der Rechtsgemeinschaft durchzusetzen. Zu Frage B 17: Im Rahmen der Auswertungen der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung zum Meldewesen im November letzten Jahres sowie der gutachtlichen Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz zum früheren Entwurf eines Bundesmeldegesetzes vom 15. Oktober 1978 haben umfassende Gespräche zwischen Vertretern meines Hauses und Experten aus Ländern und Kommunen stattgefunden. Diese Gespräche, die kurz vor ihrem Abschluß stehen, haben zum Ziel, eine mögliche künftige rahmenrechtliche Regelung des Bundes auf dem Gebiet des Meldewesens vorzubereiten. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich nach dem derzeitigen Beratungsstand zu Einzelfragen ei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12717* nes möglichen künftigen Entwurfs für ein Melderechtsrahmengesetz noch nicht detailliert Stellung nehmen kann. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 18) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß heute, 30 Jahre nach Kriegsende und angesichts der sogenannten Liberalisierungsbemühungen bei der Einstellungspraxis in den öffentlichen Dienst, die im Antragsverfahren auf Nachversicherung auf Grund 1 des § 72 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 GG fallenden Personen geforderte Vorlage eines Entnazifizierungsbescheids anachronistisch erscheint und eine Diskriminierung bedeutet, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf den Verzicht dieser Vorlage hinzuwirken? Eine Nachversicherung nach § 72 G 131 setzt u. a. voraus, daß die unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen keinen Anspruch oder keine Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach der im G 131 getroffenen Regelung haben. Die Versorgungsdienststelle hat daher festzustellen und gemäß Nr. 11 der VwV zu §§ 72, 72 b G 131 u. a. zu bescheinigen, daß der Antragsteller zu dem unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personenkreis gehört und aus welchen Gründen ein Anspruch nach dem G 131 nicht in Betracht kommt. Zu diesen Gründen kann auch ein Ausschlußtatbestand nach § 3 G 131 gehören. Zur Feststellung eines solchen Tatbestandes dient u. a. auch die von Ihnen angesprochene Vorlage eines etwaigen Kategorisierungs-(Entnazifizierungs-, Spruchkammer-) Bescheides, die gemäß Nr. 8 des Formblattes gefordert wird, mit dem ein Antrag auf Erteilung einer sogenannten Nachversicherungsbescheinigung zu stellen ist (Anlage 3 zu Nr. 10 Abs. 1 der VwV zu §§ 72, 72 b G 131 — Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 42 vom 29. Februar 1968). In diesem Nachweis der Voraussetzung für eine Nachversicherung ist daher eine Diskriminierung durch die Verwaltungspraxis nicht zu sehen. Schon aus diesen Gründen läßt sich ein Bezug zur Einstellungspraxis für den öffentlichen Dienst nicht herstellen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretär von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage, B 19) : Zu welchem Ergebnis hat die vor kurzem durchgeführte Besprechung über den notwendigen Bau einer Unterkunft für das THW Rastatt, an der auch Vertreter des Bundes neben solchen des Landes Baden-Württemberg sowie der Stadt und des Landkreises Rastatt teilgenommen haben, geführt? In dem Informations- und Beratungsgespräch zwischen Vertretern des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg, des Bundesamtes für Zivilschutz, des Landkreises Rastatt und der Stadt Ra- statt am 25. April 1979 wurde die beabsichtigte Errichtung eines Katastrophenschutz-Zentrums in Rastatt erörtert, in dem vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Zustimmung des Bundesministers der Finanzen zu der Errichtung auch KatS-Einheiten (Bundesanteil) einschließlich des Ortsverbandes Rastatt der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk untergebracht werden sollen. Das Gespräch führte zu folgendem Ergebnis: Die Stadt Rastatt hat dem Bund für dieses Bauvorhaben ein stadteigenes Grundstück zum Kauf oder Tausch angeboten. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe stellt über die Eignung des Grundstücks als Baugrundstück für ein KatS-Zentrum ein baufachliches Guthaben auf. Gleichzeitig prüft das Bundesvermögensamt Baden-Baden, ob in Rastatt an anderer Stelle ein annähernd gleichwertiges bundeseigenes Grundstück für einen eventuellen Tausch mit dem stadteigenen Grundstück liegt. Nach Abschluß der Prüfungen wird das Bundesamt für Zivilschutz gegebenenfalls die erforderlichen Schritte für den Grunderwerb einleiten. Ebenfalls wird das Bundesamt dem Landkreis Rastatt fachliche Hilfe bei der Erstellung der Unterlagen leisten, die zur Einleitung der Maßnahmen für die Unterbringung der KatS-Einheiten (Bundesanteil) einschließlich des Ortsverbandes Rastatt der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk erforderlich sind. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 20) : Worauf ist nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der Störfall in Harrisburg zurückzuführen, „auf fünf gravierende Bedienungsfehler durch das Personal in Harrisburg, wobei am Anfang eine Fehlhandlung nach einer Reparatur stehe, die zumindest als grob fahrlässig zu bezeichnen sei" (so die Reaktorsicherheitskommission im Innenausschuß) oder jedenfalls nicht in entscheidendem Umfang auf menschliches Versagen, weil „die für die Überwachung zuständigen Techniker den Störfall wegen falscher oder nur äußerst schwierig zu interpretierender Übermittlungsdaten nicht hätten verhindern können", wie es der zuständige amerikanische Kongreßausschuß ermittelt hat? Die Bundesregierung hat auf Grund der ihr bisher vorliegenden Erkenntnisse sowie der Ergebnisse der Beratungen hierüber in der Reaktorsicherheitskommission eine erste sicherheitstechnische Analyse und Bewertung des Störfalles vorgenommen. Sie hat darüber in ihrem 2. Zwischenbericht für den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 10. Mai 1979 berichtet und kommt zu dem Schluß, daß der Störfall- und Schadensablauf durch ein Zusammenwirken von menschlichen Fehlern mit ungünstigen Systemeigenschaften dieser speziellen Anlage zustande kam. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus zur Zeit keine weiteren Erkenntnisse vor, die eine Änderung dieser Bewertung oder eine Neubewertung rechtfertigen würden. Eine Gesamtbewertung der Ereignisse von Harrisburg ist erst möglich, wenn die Ergebnisse der Un- 12718* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 tersuchungen der zuständigen amerikanischen Stellen, insbesondere auch der Bericht der von Präsident Carter zu Harrisburg eingesetzten, unabhängigen Untersuchungskommission vorliegen. Der Bundesminister des Innern wird auf diese Erkenntnisse in einem umfassenden Bericht zur Sicherheit deutscher Kernkraftwerke eingehen, der möglichst noch vor Ende 1979 vorgelegt werden soll. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 21, 22 und 23) : Welche standortspezifischen ökologischen Untersuchungen in der Region Gorleben zum Schutz von Menschen und Umwelt hält die Bundesregierung für erforderlich, um nach den Beschlüssen der niedersächsischen Landesregierung die Geeignetheit des Standorts Gorleben für ein nukleares Endlager bewerten zu können? Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß die niedersächsische Landesregierung nach ihrem „vorläufig endgültigen" Bescheid zur Ablehnung der Wiederaufarbeitung (vgl. Regierungssprecher von Poser, Süddeutsche Zeitung 19/20. Mai 1979) auch alle anlagenspezifischen Prüfprozesse insbesondere bei der TÜV-Arge eingestellt hat, oder werden diese fortgesetzt? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die niedersächsische Landesregierung trotz ihrer „vorläufig endgültigen" Entscheidung gegen den Bau einer Wiederaufbereitungsfabrik in Gorleben die TÜV-Arge weiterhin anlagenspezifische Prüfprozesse durchführen läßt, während sie das geplante regionalökologische Gutachten nicht mehr durchführen lassen will, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Abbau von standortspezifischen Prüfprozessen? Zu Frage B 21: Mit der Grundsatzerklärung der niedenrsächsischen Landesregierung vom 16. Mai 1979, daß sie es unter den gegebenen Umständen für politisch nicht durchsetzbar hält, eine Wiederaufarbeitungsanlage zu bauen, ist noch keine Entscheidung im atomrechtlichen Verfahren über den Genehmigungsantrag für das Entsorgungszentrum getroffen worden. In bezug auf das Teilprojekt Endlagerung geht die Bundesregierung jedoch in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Landesregierung davon aus, daß die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Gewährleistung eines sicheren Einschlusses der radioaktiven Abfälle fortgeführt werden müssen. Die Eignung des Salzstockes soll durch geologische Untersuchungen und bergmännische Erschließung erkundet werden. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung — angesichts der Entscheidungssituation der niedersächsischen Landesregierung —, ob und inwieweit die Durchführung isolierter standortspezifischer ökologischer Untersuchungen zur Beurteilung der Eignung des Standortes Gorleben für ein Endlager zweckmäßig erscheint. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen der radioökologischen Grundlagenforschung bereits begonnene und noch geplante Untersuchungen ökologischer Eigenschaften des Standortes Gorleben durchführen lassen. Zu Fragen B 22 und 23: Die Landesregierung hat sich, unbeschadet ihres Standpunkts über den Bau der Wiederaufarbeitungsanlage, bereiterklärt, die Behandlung des Genehmigungsantrages in Gesprächen mit der Bundesregierung zu klären. Vom Ausgang dieser Gespräche, die für die nahe Zukunft vorgesehen sind, erwartet die Bundesregierung auch eine Klärung darüber, wie die bereits vergebenen und in Aussicht genommenen Gutachtensaufträge behandelt werden sollen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist vom Land nicht vorgesehen, die anlagenspezifische und die ökologisch-regionalwirtschaftliche Begutachtung hinsichtlich ihrer Durchführung grundsätzlich unterschiedlich zu behandeln. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 24, 25 und 26) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die mit dem neuen Adoptionsrecht restriktiv gesetzte Norm des § 1757 Abs. 2 BGB für die Vornamensänderung eines Adoptivkindes entgegen der Absicht des Gesetzgebers von Adoptiveltern mit Hilfe der §§ 11, 1 bis 3, 5, 7 und 9 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz) ständig unterlaufen und der Vorname ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes und seine Identität mit seinem Vornamen verändert wird, und was gedenkt die Bundesregierung hiergegen zu unternehmen? Wird die Bundesregierung — gegebenenfalls ini Bürgerlichen Gesetzbuch — zweifelsfrei sicherstellen, daß Änderungen des Vornamens von Kindern, die das erste Lebensjahr vollendet haben, und von Jugendlichen nach § 11 des Namensänderungsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Namensänderungsgesetzes nur ausnahmsweise erfolgen, wenn diese aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist, und eine Vorlage zur Novellierung des § 11 des Namensänderungsgesetzes im Hinblick auf § 1757 Abs. 2 BGB einbringen? Wird der Entwurf für eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen das Regel-Ausnahmeverhältnis der Norm des § 1757 Abs. 2 BGB (Regel — Vorname bleibt unverändert, Ausnahme — Vorliegen schwerwiegender Gründe) entsprechend berücksichtigen, und gegebenenfalls wie? Zu Frage B 24: Der Bundesregierung sind Fälle, in denen Vornamen adoptierter Kinder auf Grund der Vorschriften des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz) ohne Beachtung der Grundsätze des § 1757 Abs. 2 BGB geändert wurden, bisher nicht bekanntgeworden. Das Namensänderungsgesetz gehört zu den Gesetzen, die nach Artikel 83 des Grundgesetzes von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden. Ich werde Ihre Fragen zum Anlaß nehmen, die Länderinnenministerien zu bitten, die für die Änderung von Vornamen zuständigen Verwaltungsbehörden auf die sich für solche Namensänderungen aus § 1757 Abs. 2 BGB ergebenden Einschränkungen nachdrücklich hinzuweisen. Auch werde ich mich be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12719* mühen, von den Länderinnenministerien Angaben darüber zu erhalten, in wieviel Fällen nach dem 31. Dezember 1976 bei adoptierten Kindern Anträge auf Änderung der Vornamen gestellt worden sind und wie die zuständigen Behörden hierüber entschieden haben. Dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie mir auch die Ihnen bekanntgewordenen Fälle mitteilen würden. Zu Frage B 25: Von den beteiligten Bundesressorts wird — auch unter Berücksichtigung des Ergebnisses der unter 1 genannten Rundfrage bei den Länderinnenministerien — geprüft werden, ob und ggf. in welcher Weise § 11 des Namensänderungsgesetzes ergänzt werden sollte. Zu Frage B 26: Der für eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz erstellte Vorentwurf sieht vor, daß eine Namensänderung nach § 11 des Namensänderungsgesetzes bei einem adoptierten Kind dann nicht in Betracht kommt, wenn das Vormundschaftsgericht im Adoptionsverfahren das Vorliegen schwerwiegender Gründe zum Wohle des Kindes verneint und deshalb die Änderung der Vornamen abgelehnt hat. Bei der Ende des Monats stattfindenden Erörterung dieses Vorentwurfs mit den Vertretern der Länderinnenministerien werden auch Ihre Fragen einbezogen werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 27, 28 und 29) : Welches ist der Stand der Genehmigungsverfahren der gegenwärtig sich in Planung und Bau befindlichen Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland, und wann erfolgte die Antragstellung nach § 7 des Atomgesetzes? Wie lange dauerte die Errichtung der sich in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke der Bundesrepublik Deutschland jeweils vom Tag der Antragstellung nach § 7 des Atomgesetzes bis zum Tag der ersten Betriebsgenehmigung? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Teilerrichtungs- und -betriebsgenehmigungen im Rahmen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens von welchen in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind? Zu Frage B 27: In der Bundesrepublik Deutschland befinden sich gegenwärtig die Kernkraftwerke 1. Biblis Block C 2. Emsland bei Lingen 3. Neckarwestheim II 4. Neupotz Block I 5. Hamm 6. Vahnum Block A 7. Vahnum Block B 8. Borken mit einer Antragstellung nach § 7 Atomgesetz in Planung. Für diese Anlagen wurde bisher keine 1. Teilerrichtungsgenehmigung (L TEG) erteilt. Tabelle i gibt die Zielvorstellungen für eine 1. TEG nach Auffassung der Betreiber an. Für einen zweiten Kernkraftwerksblock am Standort Neupotz wurde ein Standortvorbescheid nach § 7 a Atomgesetz beantragt. Wann für weitere in Planung befindliche Anlagen, wie z. B. Isar-2, Rehling oder Pleinting eine Antragstellung mit Vorlage der erforderlichen Antragsunterlagen bei den zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder erfolgen wird, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für Kernkraftwerke werden in Bundesauftragsverwaltung (§ 24 Abs. 1 AtG, Art. 85 GG) von den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden in eigener Verantwortung durchgeführt. Der für die Bundesaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes zuständige Bundesminister des Innern beschränkt sich in der Praxis der Genehmigüngsverfahren im wesentlichen auf Stellungnahmen bzw. Weisungen zur Errichtung eines Kernkraftwerkes. Als nächste Teilerrichtungsgenehmigungen für die im Bau befindlichen Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland werden die in Tabelle 2 zusammengestellten erwartet. Zu Frage B 28: Die Errichtung der in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland dauerte im Mittel 5,4 Jahre. Dabei wurde der Zeitraum von der Antragstellung nach § 7 Atomgesetz bis zur Inbetriebnahme, d. h. erste Kritikalität, zugrunde gelegt. Die Versuchskernkraftwerke AVR, VAK und KNK II wurden bei der Betrachtung unberücksichtigt gelassen. Im einzelnen betrug die Errichtungsdauer nach o. g. Definition für 1. Kernkraftwerk MZFR ca. 4,25 Jahre 2. Kernkraftwerk Grundremmingen (KRB I) ca. 4,1 Jahre 3. Kernkraftwerk Lingen (KWL) ca. 4,3 Jahre 4. Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) ca. 4,15 Jahre 5. Kernkraftwerk Würgassen (KWW) ca. 4,25 Jahre 6. Kernkraftwerk Stade (KKS) ca. 4,3 Jahre 7. Kernkraftwerk Biblis A ca. 5,1 Jahre 8. Kernkraftwerk Philippsburg I (KKP I) — verzögert wegen nicht durchweg dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechender Verarbeitung der Werkstoffe an Teilen der druckführenden Umschließung ca. 9,4 Jahre 12720* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 9. Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) ca. 6,6 Jahre 10. Kernkraftwerk Neckarwestheim I (GKN I) ca. 5,15 Jahre 11. Kernkraftwerk Unterweser (KKU) — wegen Verwaltungsgerichtsverfahren verzögert ca. 7,4 Jahre 12. Kernkraftwerk Biblis B ca. 4,8 Jahre 13. Kernkraftwerk Isar (KKI) ca. 6,3 Jahre Die Daten der Antragstellung und der nuklearen Inbetriebnahme sind für die einzelnen Kernkraftwerke in Tabelle 3 enthalten. Zu Frage B 29: Die Mehrzahl der ergangenen atomrechtlichen Teilgenehmigungsbescheide (Teilerrichtungs- und Betriebsgenehmigungen) ist Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren, die der BMI im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Bundesaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes durch die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder in der Regel nur insoweit zur Kenntnis erhält und verfolgt, als übergreifende Fragen von grundsätzlicher Bedeutung betroffen sind. Eine vollständige Auflistung aller noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Teilgenehmigungen kann deshalb kurzfristig nicht erstellt werden. Tabelle 1: Anstehende 1. Teilerrichtungsgenehmigungen (1. TEG) für die in Planung befindlichen Kernkraftwerke Kernkraftwerk Genehmigungsbehörde 1. TEG *) Biblis Block C Hessischer Minister für Wirtschaft und Technik 1979 Emsland Niedersächsischer Sozialminister 1980 KKE Neckarwestheim II Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung 1980/1981 GKN II des Landes Baden-Württemberg Neupotz Minister für Soziales, Gesundheit und Sport des 1980 Block I Landes Rheinland-Pfalz Isar-2 Bayerischer Minister für Landesentwicklung und 1980 KKI-2 Umweltfragen Hamm Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des unbestimmt KKW Landes Nordrhein-Westfalen Vahnum Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des unbestimmt Block A und B Landes Nordrhein-Westfalen Borken Hessischer Minister für Wirtschaft und Technik unbestimmt KWB *) Die in der Tabelle enthaltenen Jahreszahlen geben die Vorstellung der Betreiber an. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12721* Tabelle 2: Anstehende Teilerrichtungsgenehmigungen (TEG) für die im Bau befindlichen Kernkraftwerke Kernkraftwerk Genehmigungsbehörde TEG *) Grafenrheinfeld Bayerisches Staatsministerium für Landesentwick- Kompaktlager KKG lung und Umweltfragen . Ende 1979 Krümmel Sozialminister des Landes Schleswig-Holstein 10. TEG: Mitte 1979 KKK 11. TEG : Ende 1979 12. TEG: Anfang 1980 Hamm-Untrop Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 9. TEG: Mitte 1979 THTR 300 Landes Nordrhein-Westfalen Gundremmingen II Bayerisches Staatsministerium für Landesentwick- 3. TEG: Ende 1979 Block B lung und Umweltfragen Mülheim-Kärlich Minister für Soziales, Gesundheit und Sport des 5. TEG: Ende 1979 Landes Rheinland-Pfalz wenn offene Fragen in RSK geklärt Gundremmingen II Bayerisches Staatsministerium für Landesentwick- 3. TEG: Ende 1979 Block C lung und Umweltfragen Philippsburg II Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung 5. TEG: Anfang 1980 KKP II des Landes Baden-Württemberg Grohnde Niedersächsischer Sozialminister 2. TEG: Mitte 1979 KWG 3. TEG: Ende 1979 Kalkar Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 1. Ergänzung zur SNR 300 Landes Nordrhein-Westfalen 3. TEG: Ende 1979 *) Die in der Tabelle enthaltenen Jahreszahlen beruhen auf einer telefonischen Umfrage vom April 1979 bei den Genehmigungsbehörden der Länder. Tabelle 3: Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland Stand: 1. April 1979 Nr. Kernkraftwerk Standort Betreiber Hersteller Typ Leistung in MWe (brutto) Antrag- Stellung nach Erteilung der 1. TEG nukleare Inbetriebnahme § 7 AtG 1 AVR Jülich AVR BBK HTR 4.2.1958 16.9.1960 26.8.1966 Nordrhein-Westfalen 15 2 VAK Kahl/Main RWE/ AEG/GE SWR Juli 1958 8. 11. 1960 30. 11. 1960 Bayern Bayern- 16 , werk 3 MZFR Karlsruhe KFK/KBG Siemens DWR 22.6.1961 20.8.1962 29.9.1965 Baden-Württemberg (KWU) (D20) 58 4 KRB I Gundremmingen/ RWE/ AEG/GE SWR 13. 7. 1962 20. 6. 1965 14. 8. 1966 Donau Bayern- 250 Bayern werk 5 KWL Lingen/Ems VEW AEG SWR 23.3. 1964 8. 4. 1965 20.7.1968 Niedersachsen (KWU) 268 6 KWO Obrigheim/Neckar KWO Siemens DWR 16.7.1964 16.3. 1965 22.9.1968 Baden-Württemberg (KWU) 345 7 KWW Würgassen/Weser Preussen- AEG SWR 19.7.1967 19.1.1968 20.10.1971 Nordrhein-Westfalen elektra (KWU) 670 8 KKS Stade/Elbe NWK/ Siemens DWR 28.7. 1967 5. 7. 1968 8. 1. 1972 Niedersachsen HEW (KWU) 662 9 Biblis A Biblis/Rhein RWE Siemens DWR 11. 6. 1969 31. 7. 1970 16. 7. 1974 Hessen (KWU) 1204 10 KKP I Philippsburg/Rhein BAG/EVS AEG SWR 3. 10. 1969 9. 10. 1970 9. 3. 1979 Baden-Württemberg (KWU) 900 11 KKB Brunsbüttel/Elbe HEW/ AEG SWR 10. 11. 1969 2. 4. 1970 23. 6. 1976 Schleswig-Holstein NWK (KWU) 806 12 THTR- Hamm-Uentrop HKG BBC/HRB/ HTR 12. 1. 1970 3. 5. 1971 300 Lippe NUKEM 308 Nordrhein-Westfalen 13 KNK II Karlsruhe KFK/KBG INTER- Natrium- 5. 6. 1970 2. 5. 1975 10. 10. 1977 Baden-Württemberg ATOM kühlung 21 14 SNR- Kalkar/Rhein SBK INB SNR 29. 10.1970 18.12. 1972 300 Nordrhein-Westfalen 327 15 GKN I Neckarwestheim/ Neckar- Siemens DWR 2. 4. 1971 24. 1. 1972 26. 5. 1976 Neckar werke/ (KWU) 855 Baden-Württemberg TWS/DB 16 KKU Esenshamm/Weser NWK/ Siemens DWR 7.4.1971 28.6.1972 16.9.1978 Niedersachsen Preussen- (KWU) 1 300 elektra 17 Biblis B Biblis/Rhein RWE Siemens DWR 3. 5. 1971 6. 4. 1972 25. 3. 1976 Hessen (KWU) 1 300 18 KKK Krümmel/Elbe HEW/ AEG SWR 14.7.1971 7. 6. 1974 Schleswig-Holstein NWK (KWU) 1 316 19 KKI Ohu/Isar Bayern- AEG SWR 20.7. 1971 16.5. 1972 20. 11. 1977 Bayern werk/ (KWU) 907 Isar- Amper- werke Nr. Kernkraftwerk Standort Betreiber Hersteller Typ Leistung in MWe (brutto) Antrag- Stellung nach Erteilung nukleare § 7 AtG der 1. TEG Inbetriebnahme 20 Mill- Mülheim-Kärlich/RheinRWE BBR DWR 22. 12. 1972 9. 1. 1975 heim- Rheinland-Pfalz 1 295 Kärlich 21 KKG Grafenrheinfeld/Main Bayern- KWU DWR 7.6.1973 21.6.1974 Bayern werk 1 299 22 KWS-1 Wyhl/Rhein BAG/EVS KWU DWR 10. 10. 1973 22. 1. 1975 Baustopp Baden-Württemberg 1 362 seit 19. 2. 1975 23 KWG Grohnde/Weser Preussen- KWU DWR 3.12. 1973 8.6.1976 Niedersachsen elektra/ 1 361 Interargem 24 KBR Brokdorf/Elbe NWK/ KWU DWR 12. 3. 1974 25. 10. 1976 Baustopp Schleswig-Holstein HEW 1 365 seit 17. 12. 1976 25 KRB-II Gundremmingen/ RWE/ KWU SWR 15.3. 1974 16.7.1976 Block B Donau Bayern- 1 310 Bayern werk 26 KRB-II Gundremmingen/ RWE/ KWU SWR 15.3. 1974 16.7. 1976 Block C Donau Bayern- 1 310 Bayern werk 27 KWB Borken/Schwalm Preussen- DWR 11.9. 1974 Hessen elektra 1 300 28 KKV Vahnum/Rhein RWE KWU DWR 29.11.1974 Block I Nordrhein-Westfalen 1 300 29 KKV Vahnum/Rhein RWE KWU DWR 29. 11. 1974 0 Block 2 Nordrhein-Westfalen 1 300 30 Biblis Ç Biblis/Rhein RWE KWU DWR 18. 4. 1975 Hessen 1 303 31 GKN II Neckarwestheim/ Neckar- KWU DWR 23. 6. 1975 Neckar werke/ 846 Baden-Württemberg TWS/DB 32 KKP II Philippsburg/Rhein BAG/EVS KWU DWR 24. 6. 1975 6. 7. 1977 Baden-Württemberg 1 362 33 KKH Hamm/Lippe VEW/ KWU DWR 2.7.1975 Nordrhein-Westfalen Elektro- 1 303 mark 34 Neu- Neupotz/Rhein RWE/ BBR DWR 16.6. 1977 potz-1 Rheinlard-Pfalz Pfalzwerke 1 300 35 Neu- Neupotz/Rhein RWE/ DWR 16.6. 1977 potz-2 Rheinland-Pfalz Pfalzwerke 1 300 (Antrag nach § 7 a AtG) 36 Emsland Lingen/Ems KLE KWU DWR 17. 8. 1978 Niedersachsen 1 304 DWR = Druckwasserreaktor SWR = Siedewasserreaktor HTR = Hochtemperaturreaktor SNR = Schneller natriumgekühlter Reaktor 12724* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 30) : Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zum verbesserten Schutz des Bürgers gegen den staatlichen und privaten Datenmißbrauch? Das „Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" (Bundesdatenschutzgesetz — BDSG) vom 27. Januar 1977 schützt die Persönlichkeitsspähre des Bürgers durch den Schutz personenbezogener Daten in umfassender Weise. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung muß das BDSG, das für den Bereich des Bundes wie für nichtöffentliche Stellen gilt, durch fach-und bereichsspezifische Datenschutzregelungen in speziellen Bundesgesetzen ergänzt werden. BDSG und Spezialregelungen in Fachgesetzen bilden zusammen das angestrebte System des Datenschutzrechts. Beispielhaft und keineswegs abschließend werden in § 45 BDSG solche besonderen Datenschutzregelungen aufgezählt. Ergänzungen und Verbesserungen des Datenschutzes hat die Bundesregierung u. a. auf dem Gebiet der Statistik, des Sozialwesens, der Ausbildungsförderung und des Meldewesens vorgesehen. Entsprechende Gesetzgebungsvorhaben sind von dem innerhalb der Bundesregierung jeweils federführenden Ressort entweder bereits vorgelegt und in die parlamentarischen Beratungen eingebracht worden oder werden zur Zeit vorbereitet. Wegen der besonders wichtigen Fragen des bereichsspezifischen Datenschutzes im Bereich der Sicherheitsbehörden weise ich auf den dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegten „Ersten Bericht der Abteilung P über Dateien und Karteien im Bereich des Bundeskriminalamtes" hin, der die Grundlage für die Fortentwicklung bereichsspezifischer Datenschutzregelungen ist. In diesem Bereich ist mit den „Richtlinien für die Führung kriminalpolizeilicher Akten" bereits ein wichtiger Schritt getan worden. Die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen der Bundesländer wird durch Landesdatenschutzgesetze geregelt; in neun Bundesländern sind entsprechende Gesetze inzwischen in Kraftgetreten. Die Bundesregierung beobachtet die Auswirkungen aller Datenschutzregelungen mit Aufmerksamkeit; sie wird weitere Verbesserungen veranlassen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 31) : Was unternimmt die Bundesregierung zum Ausbau von Informationsaustauschen und -reisen deutscher Umweltschutzexperten in westliche und östliche Industrienationen? Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden personellen und sachlichen Ausstattung mit möglichst vielen Staaten einen Informationsaustausch zu Fragen des Umweltschutzes zu pflegen. Dies geschieht sowohl durch bilaterale Kontakte als auch durch die Zusammenarbeit bei internationalen Organisationen, die sich mit Umweltproblemen befassen, z. B. bei der EG, der OECD oder im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP). Eine große Rolle spielen in diesem Zusammenhang auch sonstige — meist wissenschaftliche — internationale Seminare und Konferenzen, zu denen die Bundesregierung Experten entsendet. Zur Institutionalisierung bilateraler Kontakte wurden mit einer Reihe von Ländern schriftliche Vereinbarungen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Umwelt getroffen; diese Vereinbarungen bilden die Grundlage auch für den gegenseitigen Informationsaustausch. Eine besonders hierauf gerichtete Vereinbarung — zugleich die jüngste und wichtigste ihrer Art — wurde Anfang Mai dieses Jahres zwischen der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA und dem Bundesministerium des Innern geschlossen. Die Vereinbarung sieht den Austausch insbesondere von Sachdaten für den Aufbau eines umfassenden ökologischen Informationssystems, von Datenbanken laufender und abgeschlossener wissenschaftlicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, von Informationen über Schadstoffe und Umweltchemikalien sowie von Fachliteratur vor. Die praktische Durchführung dieser und ähnlicher Vereinbarungen mit anderen Staaten zum Informationsaustausch liegt im wesentlichen beim Umweltbundesamt. Der Informationsaustausch vollzieht sich sowohl im schriftlichen Verfahren und durch Überlassung von Daten und Dokumenten als auch — im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel — durch persönliche Kontakte bei Sitzungen von Gremien, Seminaren und Konferenzen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Painter (FDP) (Drucksache 8/2948 Frage B 32) : Ist Großbritannien eigentlich jetzt größter Nettozahler in der Europäischen Gemeinschaft, wie immer behauptet wird, bzw. wie stellen sich die Leistungen und Rückflüsse der einzelnen Mitgliedsländer nach und von Brüssel gegenwärtig dar? 1. Nach Berechnungen der EG-Kommission zahlten 1978 vier Mitgliedstaaten mehr in den EG-Haushalt ein als sie daraus zurückerhielten. Es waren die Bundesrepublik Deutschland (-1 526 Millionen DM), Frankreich (-947 Millionen DM), Italien (-853 Millionen DM) und Großbritannien (— 583 Millionen DM). Fünf Mitgliedstaaten erhielten mehr aus dem EG-Haushalt zurück als sie einzahlten. Es waren Dänemark (+975 Millionen DM), Belgien/ Luxemburg (+862 Millionen DM), Irland (+833 Millionen DM) und die Niederlande (+104 Millionen DM). Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12725* Rechnet man diese Gesamtbeträge pro Kopf der Bevölkerung um, ergibt sich folgendes Bild: Belastet wurden die Bundesrepublik Deutschland mit 24,84 DM, Frankreich mit 17,85 DM, Italien mit 15,11 DM und Großbritannien mit 10,42 DM pro Kopf der Bevölkerung. Die Entlastung durch den EG-Haushalt betrug für Irland 258,54 DM, Dänemark 191,55 DM, Belgien/Luxemburg 84,65 DM und die Niederlande 7,51 DM pro Kopf der Bevölkerung. Die Zahlen zeigen, daß auch 1978 die Bundesrepublik Deutschland der größte Nettozahler in der Gemeinschaft war. Dabei ist noch zu berücksichtigen, daß die EG-Kommission im Jahre 1978 235 Millionen DM ERE *) an die Bundesrepublik Deutschland zurückerstattet hat, die im Jahre 1977 zuviel abgerufen wurden. 2. Bei der Berechnung der Nettopositionen der einzelnen Mitgliedstaaten ist allerdings die Zurechnung der Währungsausgleichsbeträge in der Gemeinschaft nicht unbestritten. Die Währungsausgleichsbeträge werden gezahlt, um die Existenz des gemeinsamen Agrarmarktes zu sichern. Denn zu Beginn der siebziger Jahre entwickelten sich die nationalen Währungen der Mitgliedstaaten auseinander, und damit entfernten sich auch die nationalen Agrarpreisniveaus der Mitgliedstaaten — gerechnet mit Marktwechselkursen — vom Gemeinschaftspreisniveau. Mit den Währungsausgleichsbeträgen werden im grenzüberschreitenden Verkehr von Agrarprodukten die Unterschiede zwischen den nationalen Agrarpreisniveaus und dem Gemeinschaftspreisniveau ausgeglichen. Beim Export eines Agrarproduktes von einem Aufwertungsland in ein Abwertungsland werden zwei Preisangleichungen durchgeführt. Zunächst muß der Preis im Aufwertungsland durch den Währungsausgleich auf den Gemeinschaftspreis herab-geschleust werden (positiver Grenzausgleich). Dieser positive Grenzausgleich ist — und das ist zwischen allen Mitgliedstaaten unbestritten — dem exportierenden Aufwertungsland als Rückfluß zuzurechnen. Dann ist eine weitere Herabschleusung durch den Währungsausgleich vom Gemeinschaftspreis auf den nationalen Preis des Abwertungslandes erforderlich (negativer Grenzausgleich). Bei der Zurechnung dieses negativen Grenzausgleichs bestehen Meinungsverschiedenheiten zwischen Italien und Großbritannien einerseits und den übrigen Mitgliedstaaten andererseits. Der negative Grenzausgleich ist dem importierenden Abwertungsland und nicht dem exportierenden Aufwertungsland zuzurechnen, auch wenn er seit 1976 aus verwaltungstechnischen Gründen auf britischen Wunsch an das exportierende Aufwertungsland gezahlt wird. Diese Zurechnung entspricht auch allein dem System der Gemeinsamen Agrarpolitik. Es handelt sich wirtschaftlich um eine Subvention der — unter dem Gemeinschaftspreisniveau liegenden — Verbraucherpreise des importierenden Abwertungs1 ERE = 2,556 07 DM landes. In Höhe des negativen Währungsausgleichs erspart das Abwertungsland Aufwendungen für den Import gemeinschaftlicher Agrarprodukte. Die vorstehend genannten Nettosalden der einzelnen Mitgliedstaaten gehen von dieser von der weit überwiegenden Mehrzahl der Mitgliedstaaten vertretenen Methode der Zurechnung aus. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 33 und 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Oberfinanzdirektionen die Frage der Wertminderung von Grundstücken durch übermäßigen Lärm im Einzugsbereich von Flugplätzen unterschiedlich behandeln, und ist sie bereit, einheitliche Richtlinien zur Anwendung des § 82 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes zu erlassen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den betroffenen Flugplatzrandgemeinden den ihnen hieraus entstehenden Grundsteuerausfall zu ersetzen? Die für die Durchführung der Einheitsbewertung des Grundbesitzes zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder haben bereits im Jahre 1967 einheitliche Grundsätze darüber aufgestellt, wann der Grundstückswert wegen ungewöhnlicher Beeinträchtigung durch Fluglärm zu ermäßigen ist. Danach kann für Grundstücke in der Nähe von größeren Verkehrs- oder Militärflugplätzen ohne Düsenflugverkehr ein Abschlag bis zu 5 v. H. und bei Flugplätzen mit Düsenflugverkehr ein Abschlag bis zu 10 v. H. des Grundstückswerts gewährt werden. Die Abschläge sind für bestimmte Zonen nach der Intensität der Lärmbelästigung abzustufen. Der Bundesregierung sind hiervon abweichende Anweisungen der Oberfinanzdirektionen nicht bekannt. Nach Artikel 106 Abs. 8 GG sind Sonderbelastungen (Mehrausgaben oder Mindereinnahmen) einzelner Gemeinden vom Bund auszugleichen, wenn sie unmittelbar durch von ihm veranlaßte Einrichtungen, wie z. B. Bundeswehrflughäfen, verursacht worden sind und den Gemeinden nicht zugemutet werden können. Die Frage, ob diese Verfassungsvorschrift den betroffenen Gemeinden einen Ausgleichsanspruch für Grundsteuermindereinnahmen auf Grund von Bewertungsabschlägen (§ 82 Bewertungsgesetz) gewährt, hängt in erster Linie davon ab, ob die Sonderbelastung unmittelbar im Sinne des Artikel 106 Abs. 8 GG verursacht worden ist. Diese Voraussetzung liegt nur dann vor, wenn die Mindereinnahmen als automatische Folge der vom Bund veranlaßten Einrichtungen eintreten. Es genügt dagegen nicht, daß etwaige Steuermindereinnahmen der Gemeinden erst als weitere, bloß mittelbare Folge der vom Bund veranlaßten Einrichtung entstehen. Die Grundsteuermindereinnahmen sind insofern keine automatische, d. h. unmittelbare, Folge der Einrichtung von Flugplätzen, als zunächst für jedes einzelne Grundstück im Wege eines Verwaltungsverfahrens der zuständigen Finanzbehörde auf Grund einer wertenden Entscheidung über die im 12726* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Bewertungsgesetz genannten Voraussetzungen Bewertungsabschläge festgesetzt werden. Erst die so ermittelten Bewertungsabschläge führen dann zu Mindereinnahmen. Diese Rechtsfolge ergibt sich aus dem Wortlaut des Artikel 106 Abs. 8 GG. Die enge Fassung des Artikel 106 Abs. 8 GG hebt den Ausnahmecharakter dieser Vorschrift und ihre besondere Stellung im System des Finanzausgleichs hervor. Die Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes regeln eindeutig, daß die Sorge für die Finanzlage der einzelnen Gemeinden grundsätzlich in die Kompetenz der Länder fällt, die über den kommunalen Finanzausgleich die Finanzausstattung der Gemeinden und den Ausgleich ihrer unterschiedlichen finanziellen Belastungen regeln. Die Schmälerung der Finanzkraft der betroffenen Flugplatzrandgemeinden infolge von Grundsteuerausfällen kann deshalb nur über den kommunalen Finanzausgleich der Länder ausgeglichen werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 35) : Sind der Bundesregierung die Vorwürfe des deutschen Straßenverkehrsgewerbes bekannt, daß durch unnötige Grenzaufenthalte die deutschen Straßenverkehrsunternehmen im vergangenen Jahr nahezu eine Milliarde DM als Verlust abbuchen mußten, und -wenn ja — wie kann erreicht werden, daß die durchschnittlichen Aufenthalte von etwa eineinhalb Stunden pro Lastkraftwagen an den Grenzübergängen wesentlich verringert werden? Der Bundesregierung sind solche Vorwürfe nicht bekannt. Sollten die durchschnittlichen Aufenthalte der Lkw an den Grenzübergängen tatsächlich etwa 11/2 Stunden betragen, so sind sie nicht auf die deutsche Zollabfertigung zurückzuführen. Die Abfertigungszeiten konnten in den vergangenen Jahren durch Verfahrensvereinfachungen und durch Schnellspuren für Leer- und Transitfahrzeuge erheblich verringert werden. Sie betragen heute bei Einfuhren an den Gemeinschaftsgrenzen durchschnittlich 10 Minuten und an den übrigen internationalen Grenzen durchschnittlich höchstens 20 Minuten, wenn die Papiere ordnungsgemäß ausgefüllt und vollzählig sind; bei Ausfuhren sind sie noch kürzer. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 37) : Wie begründet die Bundesregierung die Anerkennung der Motorflugsportverbände als gemeinnützig? Grundlage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Motorflugsportverbänden — wie überhaupt für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit juristischer Personen — ist der Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke" (§§ 51-68) der Abgabenordnung 1977. § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung zählt eine Reihe gemeinnütziger Zwecke beispielhaft auf, darunter die Förderung des Sports. Es war nie zweifelhaft, daß auch der Motorsport als Sport anzusehen ist. Die Gemeinnützigkeit von Motorsportvereinen und -verbänden wurde bis zum Inkrafttreten der neuen Abgabenordnung verneint, weil das alte Recht nicht die Förderung des Sports schlechthin, sondern die Förderung der „körperlichen Ertüchtigung durch Leibesübungen" zu den gemeinnützigen Zwecken zählte. Nach Auffassung des Gesetzgebers wurde diese Begriffsbestimmung der gewandelten gesellschaftlichen Bedeutung des Sports nicht mehr gerecht. Sie ist deshalb durch die Worte „Förderung des Sports" ersetzt worden. Die Änderung sollte erklärtermaßen u. a. die Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Motorsports in allen seinen Erscheinungsformen (zu Wasser, zu Lande und in der Luft) schaffen. Dabei ist im Hinblick auf mögliche Umweltbelastungen zum Ausdruck gebracht worden, daß die Förderungswürdigkeit einer Sportart nicht von deren Umweltfreundlichkeit abhängig gemacht werden sollte, sondern daß die notwendigen Einschränkungen in erster Linie Sache des Verkehrsrechts und des Polizeirechts seien (vgl. Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses — BT-Drucksache 7/4292 — zu § 52). Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 38) : Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, die Überreste des im Jahr 1976 von der Bundesvermögensverwaltung aufgekündigten Munitionsdepots unweit der Omerskopfstraße bei Neusatzeck über dem Wiedeg kurzfristig auf ihre Kosten beseitigen zu lassen und somit einem Anliegen aller Anwohner und Naturfreunde Rechnung zu tragen? Das frühere Munitionslager Unterstmatt-Hornisgrinde ist von der französischen Besatzungsmacht auf requirierten Forstgrundstücken der Stadt Bühl (vor der Eingemeindung auch der Gemeinde Neusatz) errichtet worden. Obwohl die Bundesrepublik zur Sicherstellung der Grundstücke im Jahr 1967 Überlassungsverträge mit den beiden Gemeinden abgeschlossen hatte, ist sie nach Kündigung der Verträge (zum 30. September 1976) weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, die schon vor Vertragsbeginn auf den Grundstücken errichteten Aufbauten auf ihre Kosten beseitigen zu lassen. Vielmehr steht der Stadt Bühl (auch als Rechtsnachfolger der Gemeinde Neusatz) wegen der schädlichen Bebauung der Forstgrundstücke nach Art. VIII Abs. 5 des NATO-Truppenstatuts in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 42 des Landbeschaffungsgesetzes grundsätzlich ein Entschädigungsanspruch in Geld zu, den die Stadt im Verfahren vor dem Amt für Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12727* Verteidigungslasten in Karlsruhe verfolgt. Ob die Stadt in diesem Verfahren eine Entschädigung in Höhe der Kosten der Beseitigung der Aufbauten verlangen kann, muß die Landesbehörde in dem anhängigen Verfahren prüfen und entscheiden. Auf den Forstgrundstücken sind während der Inanspruchnahme auch zwei massive Gebäude errichtet worden, die nach Ansicht der Oberfinanzdirektion Freiburg von der Stadt nutzbringend verwendet werden können. Da die Stadt eine insoweit eingetretene Werterhöhung der Grundstücke mit den Schäden verrechnen lassen und einen nach der Saldierung evtl. verbleibenden Wertausgleichsanspruch der Bundesrepublik erfüllen müßte (§ 4 des Wertausgleichsgesetzes vom 12. Oktober 1971 — BGBl. I S. 1625 —), verfolgt die Oberfinanzdirektion Freiburg einen nach ihrer Berechnung der Bundesrepublik in der Spitze noch zustehenden Ausgleichsanspruch gegen die Stadt im Festsetzungsverfahren vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe (§ 9 des Wertausgleichsgesetzes). In den beiden anhängigen Verfahren müssen die Landesbehörden deshalb noch darüber befinden, ob letztlich die Bundesrepublik von der Stadt Bühl die Zahlung eines Wertausgleichsbetrages oder aber die Stadt noch eine Entschädigung für die schädlichen Aufbauten fordern kann. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 39 und 40) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Finanzbehörden die staatlichen Zuschüsse für Erstinnovationen im Rahmen des sogenannten Erstinnovationsprogramms als ertragsteuerpflichtige Betriebseinnahmen behandeln und die mit der Erstinnovation verbundenen Risiken nicht als passivierungsfähig anerkennen, und wenn ja, wie hat sie bisher darauf reagiert? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die volle Besteuerung der Zuschüsse die Ziele der Erstinnovationsförderung durchkreuzt und den zu fördernden Unternehmen nur Steine statt Brot gegeben werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Erstinnovationszuwendungen des Bundesministers für Wirtschaft sind bedingt rückzahlbare Zuwendungen. Die Rückzahlungsverpflichtung entsteht, wenn und soweit der Zuwendungsempfänger innerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung des Zu-' schusses Gewinne aus der Verwertung des geförderten Vorhabens erzielt. Nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die wegen des Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz auch für die steuerliche Gewinnermittlung gelten (§ 5 Abs. 1 EStG), dürfen Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Gewinnen in späteren Wirtschaftsjahren entstehen, erst in dem Jahr passiviert werden, in dem der zur Zahlungspflicht führende Gewinn entsteht. Die obersten Finanzbehörden der Länder sind daher der Auffassung, daß die den Zuwendungen entsprechende Rückzahlungsverpflichtung auf Grund des Erstinnovationsprogramms nicht im Jahr des Zuflusses, sondern erst in dem Jahr, in dem die Rückzahlungsverpflichtung entsteht, als Schuldposten ausgewiesen werden dürfen. Der Bundesminister der Finanzen hält diese Entscheidung für zutreffend und hat sie dem Bundesverband der Deutschen Industrie mit Schreiben vom 19. Dezember 1978 mitgeteilt. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß durch die den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende bilanzielle Behandlung der Zuschüsse die Ziele der Erstinnovationsförderung durchkreuzt werden. Zuwendungen, die ein Unternehmen aus öffentlichen Mitteln erhält, sind Betriebseinnahmen. Durch die Erfassung dieser Betriebseinnahmen bei der Gewinnermittlung entsteht für das Unternehmen keine zusätzliche ertragsteuerliche Belastung. Werden mit den Zuwendungen Ausgaben getätigt, die sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen, dann steht dem Ansatz der Zuwendungen als Betriebseinnahmen der Abzug der damit getätigten Aufwendungen als Betriebsausgaben gegenüber, so daß in dem Unternehmen per saldo kein höherer Gewinn entsteht. Werden mit den Zuwendungen Anlagegüter angeschafft oder hergestellt, so hat der Steuerpflichtige nach Abschnitt 34 der Einkommensteuer-Richtlinien ein Wahlrecht. Er kann die Zuwendungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlageguts abziehen; die Abschreibungen in den Folgejahren richten sich dann nach den verbleibenden Aufwendungen. Versteuert er dagegen die Zuwendungen voll im Zuflußjahr, dann hat er in den Folgejahren entsprechend höhere Abschreibungen. Entstehen in späteren Jahren Gewinne, die die Rückzahlungsverpflichtung auslösen, dann werden die Rückzahlungen als Betriebsausgaben des Gewinnjahres berücksichtigt. Die steuerliche Behandlung berücksichtigt damit sowohl im Zufluß- wie im Rückzahlungsjahr die tatsächliche eigene finanzielle Belastung des Unternehmens. Die „Vorläufigen Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen des Bundes zur Förderung von Erstinnovationen und der hierzu erforderlichen Entwicklung" werden demnächst überarbeitet werden. Grundlage hierfür stellt u. a. ein noch in Arbeit befindliches Gutachten des Ifo-Instituts dar. Dabei werden auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 41) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in welcher Höhe Steuerausfälle entstehen würden, wenn die Hälfte der Vorsorgeaufwendungen der Selbständigen in gleicher Weise steuerfrei wären wie der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversiche. rung der Arbeitnehmer? Ihre Frage nach der Höhe der Steuerausfälle, die entstehen würden, wenn die Hälfte der Vorsorgeaufwendungen der Selbständigen in gleicher Weise steuerfrei wäre wie der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer, läßt sich nur als Größenordnung abschätzen. Um eine genaue Ant- 12728* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 wort geben zu können, müßte der Kreis der unter eine derartige Regelung fallenden Selbständigen klar abgegrenzt sein, und außerdem bekannt sein, wie hoch die effektiven Vorsorgeaufwendungen dieser Selbständigen im Rahmen der geltenden Sonderausgabenhöchstbeträge sind. Statistische Unterlagen darüber liegen nicht vor, so daß nur eine grobe Schätzung vorgenommen werden kann. Wenn bei rd. 1,5 Millionen Selbständigen, die Einkünfte überwiegend aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit beziehen, unterstellt wird, daß dieser Personenkreis die Sonderausgabenhöchstbeträge nach geltendem Recht (ab 1. Januar 1980) voll ausschöpft, würde eine Steuerbefreiung der Hälfte der Vorsorgeaufwendungen im Sinne der Anfrage zu Steuermindereinnahmen von rd. 1 Mrd. DM führen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 42 und 43) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Beschwerden Büsinger Grenzgänger über eine zu hohe Einkommensteuerbelastung, die sich daraus ergeben soll, daß die Einkommen, die die Grenzübergänger in Schweizer Franken erzielen, zur Besteuerung in D-Mark umgerechnet werden, obwohl die Gemeinde Büsingen in das schweizerische Zollgebiet einbezogen ist, so daß Schwankungen der D-Mark gegenüber dem Schweizer Franken für die Bürger der Gemeinde Büsingen nicht zu einer Änderung ihrer tatsächlichen Einkommensverhältnisse, wohl aber zu einer Änderung ihrer steuerpflichtigen Einkommen führen können? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den von der Büsinger Bürgeraktion geforderten Kaufkraftausgleich zu gewähren, oder welche andere Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den Beschwerden der Büsinger Grenzgänger durch Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich abzuhelfen? Es ist richtig, daß sich für die Büsinger Bürger, die Einkünfte in Schweizer Franken beziehen, durch die Kursentwicklung des Schweizer Franken im vergangenen Jahr für die Besteuerung ein etwas höheres Einkommensniveau als früher ergeben hat. Diese Tatsache ermöglicht jedoch keine einkommensteuerrechtliche Sonderbehandlung, die über die Billigkeitsmaßnahme hinausginge, die das Finanzministerium Baden-Württemberg bereits getroffen hat. Danach werden die Franken-Einkünfte des Jahres 1978 mit einem Durchschnittskurs von 109 sfrs je 100 DM festgesetzt und die Höchstkurse außer acht gelassen. Eine weitergehende Billigkeitsmaßnahme kann nicht in Betracht gezogen werden, weil sie in einer Reihe von Fällen Berufungsmöglichkeiten eröffnen würde, z. B. bei Beziehern von Löhnen und Gehältern, welche die Bundesrepublik Deutschland in US-Dollar zahlt oder bei Steuerpflichtigen mit sehr hohen Exportanteilen am Umsatz. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 56 und 57) : Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um den Milchüberschuß auf dem europäischen Agrarmarkt einzudämmen, und ist die Bundesregierung bereit, solche Maßnahmen EG-einheitlich durchzusetzen? Ist die Bundesregierung bereit, so lange jede „finanzielle Form von Mitverantwortung" bäuerlicher Betriebe zum Abbau von Überschüssen abzulehnen, wie andere Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eine offensive Produktionsstrategie mit z. T. erheblichen staatlichen Sonderförderungen betreiben? Die Bundesregierung hat sich immer wieder dafür eingesetzt, daß zur Lösung der EG-Milchmarktprobleme sowohl Maßnahmen zur Absatzförderung als auch zur Produktionseinschränkung ergriffen werden müssen. Die Bundesregierung unterstützt daher im Grundsatz auch die von der Kommission für das Wirtschaftsjahr 1979/80 eingebrachten Vorschläge, die insbesondere vorsichtige Milchpreispolitik, Fortsetzung der Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämie, Fortsetzung und Verstärkung der Absatzmaßnahmen, vor allem bei Butter, und eine verstärkte Anwendung der Erzeugermitverantwortungsabgabe umfassen. Die Auffassung der Bundesregierung zu dem letztgenannten Instrument habe ich in der Antwort auf Ihre Mündliche Anfrage in der Fragestunde am 13. Juni 1979 erläutert. Für die Bundesregierung ist es seit jeher ein selbstverständlicher Grundsatz, daß beschlossene Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten gleich anzuwenden sind, wie dies auch bei der bereits angewendeten Mitverantwortungsabgabe der Fall ist. Ihre Einführung ist von allen Mitgliedstaaten mitgetragen und auch grundsätzlich von Erzeugerseite als notwendig erkannt worden. Auf Grund der Forderung nach gleicher Anwendung von Maßnahmen in den Mitgliedstaaten wird von unserer Seite auch der von der Kommission eingebrachte Vorschlag für ein Verbot nationaler Investitionsbeihilfen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Milch und Milcherzeugnissen als nicht ausreichend angesehen, da er die Behandlung allgemeiner staatlicher Hilfen, z. B. im Rahmen der Konjunktur- und Steuerpolitik, durch die das Verbot unterlaufen werden kann, nicht regelt. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 58) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutschen Kutterfischer zum Teil ihre Waren in den Niederlanden anlanden und sich dort mit billigerem Gasöl versorgen können, als dies in der Bundesrepublik Deutschland möglich ist, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die dadurch entstehenden Versorgungsengpässe am deutschen Frischfischmarkt zu vermeiden? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Angaben haben bisher nur einige wenige Kutterfischer in den Niederlanden angelandet. Es handelte sich im Jahre 1978 als auch in den ersten Monaten dieses Jahres vorwiegend um Scholle und Seezunge. Versorgungsengpässe auf dem deutschen Markt sind dadurch nicht entstanden. Die Kutterfischer nehmen die Möglichkeiten wahr, die ihnen der Gemeinsame Markt bietet, insbesondere wenn sie für ihre Fänge bessere Preise als in ihren Heimathäfen erzielen. Sie haben berichtet, daß sie auch wegen günstigerer Bezugspreise für Gasöl ihre Fänge in den Niederlanden angelandet Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12729* haben. Die Bundesregierung hat deshalb die EG-Kommission gebeten, die Einkaufspreise für Gasöl für Fischereifahrzeuge auch im Hinblick einer etwaigen unterschiedlichen Kostenbelastung der Fischereien in den Mitgliedstaaten unverzüglich festzustellen. Die EG-Kommission hat das Untersuchungsergebnis noch nicht vorgelegt. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 71): In welchem Umfang werden nach den Überlegungen der Bundesregierung ausländische Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland eine ärztliche Tätigkeit auf Grund der Freizügigkeit nach europäischem Recht aufnehmen (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? Mir ist es leider nicht möglich, Ihre Frage direkt zu beantworten, da mir die künftige Entwicklung nicht bekannt ist und diese Entwicklung auch nicht durch Maßnahmen der Bundesregierung beeinflußt werden kann. Die EG-Ärzterichtlinien (75/362/EWG und 75/363/ EWG) vom 16. Juni 1975 sind seit dem 20. Dezember 1976 in den Mitgliedstaaten anzuwenden. Die Kommission der EG hat auf Grund der Angaben der Mitgliedstaaten im Jahre 1978 eine Aufstellung mit Zahlen zu den Wanderungsbewegungen der Ärzte aus den Mitgliedstaaten der EG gefertigt. Aus dieser Aufstellung, die als Anlage beiliegt, können Sie die Angaben für die Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1977 entnehmen. Eine entsprechende Aufstellung für das Jahr 1978 wird derzeit von der Kommission der EG vorbereitet. Sie wird möglicherweise im Herbst dieses Jahres vorliegen. ANLAGE 28. September 1978 Tabelle 1 — Anzahl der Ärzte, die Angehörige der Mitgliedstaaten sind und im Jahre 1977 die Genehmigung zur Berufsausübung in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sie ihre Befähigung erwarben, erhalten haben . Angaben liegen nicht vor — keine Bundesrepublik Deutsch- land Frank- Italien Nieder- Belgien Luxemburg Ver- einigtes König-reich Irland Dänemark reich lande Anzahl insgesamt 245 86 4) 121 17 14 451 40 11 davon: Deutsche 3 16 18 2 2 13 2 4 Franzosen 46 24 1 7 5 9 — 1 Italiener 54 16 1 3 — 23 — — Niederländer 53 2 — 2 — 12 — 2 Belgier 22 19 50 3 7 9 — 1 Luxemburger 23 2 3 — — 3) — — — Engländer 31 3 42 — — 14 38 1) 3 Iren 6 1 6 — — 366 ²) - — Dänen 7 3 — — — 5 — — davon: Diplome in Deutschland 22 2 2 18 . Frankreich 15 10 5 11 . Italien 12 3 — 27 . Niederlande 2 2 — 14 . Belgien 29 — 7 9 . Vereinigtes Königreich 3 — — — . Irland — — — Dänemark 3 .. — — 6 . 1) Es ist möglich, daß einige Personen, die nicht die britische Staatsangehörigkeit besitzen, in diesen Zahlen einbegriffen sind. Ihre Eintragung erfolgt gemäß einem 1927 mit den britischen Behörden geschlossenen Abkommen über die Eintragung und Kontrolle von Ärzten und berücksichtigt nicht die Staatsangehörigkeit, sondern nur die Eintragung im Register des Vereinigten Königreichs. 2) Es ist möglich, daß einige Personen, die nicht die irische Staatsangehörigkeit besitzen, in diesen Zahlen einbegriffen sind. Ihre Eintragung erfolgt gemäß einem 1927 mit den irischen Behörden geschlossenen Abkommen über die Eintragung und Kontrolle von Ärzten und berücksichtigt nicht die Staatsangehörigkeit, sondern nur die Eintragung im Register Irlands. 3) Alle luxemburgischen Medizinstudenten müssen ihre medizinische Ausbildung im Ausland erwerben. Die Anzahl der luxemburgischen Studenten, die sich nach Erlangung ihrer Befähigung im Ausland in ihrem Herkunftsland niedergelassen haben, sind also in dieser Tabelle nicht aufgeführt. 4) Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über „Ärzte" in italienisches Recht wurde erst am 22. Mai 1978 verabschiedet. 12730* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 74): Welchen Stand hat inzwischen der Ausbau der Ortsumgehung Bad Münstereifel—Iversheim im Zuge der Bundesstraße B 51 erreicht? Der Planfeststellungsbeschluß für die Ortsumgehung Iversheim im Zuge der B 51 wird in der 2. Hälfte 1979 erwartet. Anschließend soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Für die Baudurchführung werden 2 Jahre veranschlagt. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/ CSU) (Drucksache 2948 Fragen B 75 und 76): Nach welchen Ausschreibungskriterien wird die Vergabe der Verpachtung von Gaststätten, Verkaufsbuden etc. auf den Bahnhöfen der Deutschen Bundesbahn durchgeführt? Wodurch läßt sich rechtfertigen, daß sich die Deutsche Bundesbahn von Lieferanten Sanierungsmaßnahmen von Gaststätten und Verkaufsbuden bezahlen läßt, und ist dies eine grundsätzliche Praxis der Verwaltung der Deutschen Bundesbahn? Zu Frage B 75: Die Pachtobjekte werden von der Deutschen Bundesbahn (DB) in der Fachpresse und in den Tageszeitungen angeboten, um einen möglichst großen Interessentenkreis für die DB-Service-Betriebe zu erreichen. Das Pachtobjekt wird dem Bewerber übertragen, der nach seinem fachlichen Können und seinem Angebot die Gewähr für eine unter kaufmännischen Gesichtspunkten bestmögliche Führung des Service-Betriebes bietet. Zu Frage B 76: Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist nach dem Willen der gesetzgebenden Körperschaften gemäß § 28 Bundesbahngesetz wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen, Unter Beachtung dieser Grundsätze ist die DB bemüht, ihre Eigentümerstellung bei den Service-Betrieben, insbesondere bei den Gaststätten unter anderem dafür zu benutzen, mit Brauereien Absprachen zu treffen, wonach diese sich neben der Gestellung beweglicher Ausstattungsgegenstände auch an der Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen beteiligen, die der jeweiligen Gaststätte zugute kommen. Diese Beteiligung von Brauereien entspricht verbreiteter Übung bei den nicht brauereigebundenen Hotel- und Gaststättenbetrieben. Grundsätzlich ist die DB zur Kooperation mit allen Brauereien bereit. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eymer (Lübeck) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 77 und 78) : Wann ist mit der endgültigen Fertigstellung des Ausbaus der Autobahn Hamburg—Lübeck zu rechnen, und wann wird das Teilstück nach Travemünde fertiggestellt sein? Ist die Zeitspanne annähernd bekannt, die zwischen der Planung der Straßenbaumaßnahme und der endgültigen Fertigstellung verstrichen sein wird? Zu Frage B 77: Der 6spurige Ausbau der BAB A 1, Hamburg—Lübeck, und der Bau der B 75, Lübeck/Kücknitz—Travemünde, werden voraussichtlich im Jahr 1982 fertiggestellt sein. Zu Frage B 78: Die Zeitspanne wird bei der BAB A 1 rund 14 Jahre, bei der B 75 rund 16 Jahre betragen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 79): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die landwirtschaftlichen Lehrlinge und auch die im elterlichen Betrieb mithelfenden Familienangehörigen unter 18 Jahren, die normalerweise nur einen Führerschein der Klasse IV besitzen, jene Schleppertypen nicht mehr führen dürfen, die auf Grund ihrer Zulassung schneller als 25 km/h fahren, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diese für viele landwirtschaftliche Betriebe außerordentlich belastende Regelung dahin gehend zu ändern, daß diesem Personenkreis auch das Fahren von Schleppern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ermöglicht wird? Die geschilderten Schwierigkeiten sind der Bundesregierung bekannt. Deshalb wurde diese Angelegenheit im April dieses Jahres mit den zuständigen obersten Landesbehörden erörtert. Es besteht Übereinstimmung, Ausnahmen vom Mindestalter für das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die zur Fahrerlaubnisklasse 3 gehören, - für Personen, die in der Berufsausbildung zum Landwirt stehen, oder — in Härtefällen unter folgenden Voraussetzungen zu genehmigen: — Der Bewerber muß mindestens 16 Jahre alt sein. — Bewerber unter 17V2 Jahren müssen ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung für die genannte Fahrzeugart beibringen. — Die Fahrerlaubnis ist auf landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h zu beschränken. — Der Bewerber muß die theoretische Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse 4 ablegen. — Eine praktische Prüfung ist nicht notwendig. Die Erteilung der Ausnahmen fällt in die Zuständigkeit der Länder. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12731* Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 80) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wieviel Prozent des Gesamtprimärenergieverbrauchs bei einer Tempobegrenzung auf 130 km/h eingespart werden könnten? Auf der Grundlage eines Gutachtens von Prof. Schwanhäusser (TH Aachen) kann geschätzt werden, daß sich bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h auf Autobahnen der Primärenergieverbrauch um rd. 0,04 °/o vermindern würde. Der Primärenergieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahre 1978 rd. 387 Millionen t SKE (Steinkohlen-Einheiten). Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Haussmann (FDP) (Drucksache 8/2948 Fragen B 81 und 82) : Liegen jetzt, sechs Monate nachdem das Bundesverkehrsministerium gebeten wurde, die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V. in Köln zu beauftragen, alle mit der Einrichtung von Selbstbedienungstankstellen an Bundesautobahnen zusammenhängenden Fragen in einem Ausschuß näher untersuchen zu lassen, Ergebnisse vor? Sieht die Bundesregierung angesichts der enorm steigenden Benzinpreise sich veranlaßt, in Zusammenarbeit mit der bundeseigenen Gesellschaft für Nebenbetriebe der Bundesautobahnen konkrete Schritte in Richtung SB-Tankstelle an Bundesautobahnen zu unternehmen? Zu Frage B 81: Der auf Veranlassung des Bundesverkehrsministeriums eingesetzte Arbeitskreis „Selbstbedienungstankstellen an Bundesautobahnen (BAB)" der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V. hat seine Arbeit am 30. November 1978 aufgenommen. Zur Zeit werden vorliegende Erkenntnisse und Erfahrungen mit Selbstbedienungs-Tankstellen an Schnellstraßen des In- und Auslandes systematisch erfaßt und ausgewertet. Mit dem Ergebnis ist gegen Ende dieses Jahres zu rechnen. Zu Frage B 82: Eine abschließende Beurteilung mit Lösungsvorschlägen kann erst nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses vorgenommen werden. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 84) : Warum will die Deutsche Bundesbahn im Rahmen der Herstellung eines betriebswirtschaftlich optimalen Netzes die Anschlußstrecke von Simbach nach Mühldorf für den Personenverkehr stillegen, während die Österreichische Bundesbahn die Strecke Braunau—Ried zu modernisieren und zu elektrifizieren beabsichtigt? Die Strecke Mühldorf—Simbach gehört zu denjenigen Strecken, die von der Deutschen Bundesbahn (DB) zur Umstellung auf Busbedienung vorgesehen sind. Nach Ansicht der DB kann diese Strecke kostengünstiger mit Straßenbussen bedient werden. Seit über 20 Jahren enden und beginnen die Reisezüge in Simbach; eine durchgehende Abfertigung im grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr findet wegen der geringen Reisendenfrequenz (1978: rd. 35 Reisende in jeder Richtung an Werktagen außer Samstagen im Abschnitt Braunau—Simbach) nicht statt. Im Regionalgespräch am 30. Mai 1979 in Wasserburg hat die DB von Vertretern der Handelskammer und des Fremdenverkehrsverbandes Oberösterreich erstmals von eventuellen Modernisierungs- und Elektrifizierungsabsichten der Österreichischen Bundesbahnen erfahren. Aus einer Stellungnahme der Österreichischen Bundesbahn vom Juni 1978 an die DB geht allerdings hervor, daß auf Grund des Verkehrsaufkommens eine Änderung im grenzüberschreitenden Personenverkehr über Simbach nicht vorgesehen sei. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 85) : Wie ist zur Zeit der Stand des Baus der Bundesstraße B 67 im Bereich der Stadt Rees, und ist die Bundesregierung bereit, das Begehren der Städte Rees, Bocholt, Rhede und Isselburg auf vorzeitigen Ausbau der B 67 zu unterstützen? Die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen ist z. Z. im Gange. In diese Untersuchungen wird auch die in der Dringlichkeitsstufe I b enthaltene B 67 n WerthBocholt—Borken einbezogen. Das bis Ende 1979 vorliegende Ergebnis der Bedarfsplanüberprüfung bleibt zunächst abzuwarten. Im Bereich der Stadt Rees ist die B 67 bereits ausgebaut. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 86) : Besitzt der Bundesverkehrsminister ein mit den Ländern Niedersachsen und Bremen abgestimmtes Konzept für den öffentlichen Personennahverkehr im Ballungsraum Bremen, und wenn nein, welche ersten Vorstellungen sind bisher entwickelt worden? Es gibt kein Konzept für den öffentlichen Personennahverkehr im Ballungsraum Bremen, das zwischen dem Bundesminister für Verkehr und den Ländern Niedersachsen und Bremen abgestimmt ist. Es ist zunächst die Aufgabe der zuständigen Gebietskörperschaften, den öffentlichen Personennahverkehr zu regeln und die erforderlichen Voraussetzungen für eine Kooperation der Verkehrsträger zu schaffen. Der Bund wäre grundsätzlich bereit, 12732* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 sich mit den Bundesverkehrsbetrieben an einer Verkehrs- oder Tarifgemeinschaft zu beteiligen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 87): Wird die Bundesregierung bei der Entscheidung über eine mögliche Stillegung von Bundesbahnstrecken nicht nur die betriebswirtschaftliche Rechnung der Deutschen Bundesbahn, sondern eine volkswirtschaftliche Gesamtrechnung unter Berücksichtigung der absehbaren Preisentwicklung des Erdöls und der damit zusammenhängenden zu erwartenden Verschiebung vom Individual- zum Schienenverkehr zugrunde legen? Bei der Entscheidung über Anträge auf Verlagerung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung werden — wie bisher — volkswirtschaftliche Belange berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für den Energiesektor. Stillegungen von Güterverkehrsstrecken wird es nach dem Kabinettbeschluß vom 14. Juni 1978 nur noch in Ausnahmefällen geben. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 88) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Kosten für die vorgesehene, dringend notwendige Umgehung Baden-Badens im Rahmen der B 500 vom Bund in vollem Umfang zu übernehmen sind, und können insoweit Äußerungen des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Haar, wonach der Bund die Kosten für die Verlegung der B 500 bis zum Stadtbahnhof Baden-Baden angeblich nicht übernehmen wird, als überholt gelten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Ortsumgehung Baden-Baden im Zuge der B 500 dringend notwendig ist. Sie wird dieses Bauvorhaben dem Deutschen Bundestag im Entwurf für den künftigen Bedarfsplan als vordringliche Maßnahme (Dringlichkeit I) vorschlagen. Der Abschnitt von der Autobahnanschlußstelle Baden-Baden (A 5) bis zum Stadtbahnhof Baden-Baden wurde in früheren Jahren bereits in neuer Linie leistungsfähig ausgebaut. Eine nochmalige Verlegung der B 500 wird daher in diesem Bereich zu Lasten des Bundes nicht mehr in Betracht gezogen. Im übrigen hat der Bundesminister für Verkehr der Aufnahme einer innerstädtischen Entlastungsstraße („Michaelstunnel") für Baden-Baden in das Programm für Maßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bereits zugestimmt. Damit wird ein weiterer nicht unwesentlicher Beitrag des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Baden-Baden im Rahmen der Finanzhilfe an die Länder für den kommunalen Straßenbau geleistet. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 89) : Hat das Bundesverkehrsministerium das betriebswirtschaftliche Gutachten der Deutschen Bundesbahn hinsichtlich des Baus der südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg zurückgewiesen — wie in der Presse gemeldet wurde —, und wenn ja, welches waren die Gründe? Nein, richtig ist, daß die vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn dem Bundesminister für Verkehr vorgelegte betriebswirtschaftliche Investitionsrechnung bezüglich der Südlichen Güterumgehungsbahn Hamburg derzeit noch geprüft wird. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 90 und 91) : Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Neubau für die Lotsenstation in Nübbel zu errichten, und wenn ja, welche Gründe sprechen für einen Neubau? Wann soll der Neubau der Lotsenstation errichtet werden, und konnte im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau ein Einvernehmen mit der Kanalbrüderschaft und den betroffenen Gemeinden hergestellt werden? Zu Frage B 90: Ja. Die vorhandene Bettenkapazität (287 Betten) der Lotsenstation ist zur Zeit nur zu 20 v. H. ausgelastet, weil die Anzahl der gelotsten Schiffe im Nord-Ostsee-Kanal rückläufig ist. (1964 = 49 627 Lotsungen, 1978 = 32 747 Lotsungen). Folgende Alternativen wurden untersucht: 1. Erhaltung eines Bettenhauses und Neubau von Wach- und sonstigen Räumen (Einsparung 189 000 DM pro Jahr). 2. Neubau einer verkleinerten Lotsenstation (Einsparung 237 000 DM pro Jahr). Der Neubau ist danach die kostengünstigste Lösung. Zu Frage B 91: Sobald die Bundeslotsenkammer, in der die beiden Lotsenbrüderschaften am Nord-Ostsee-Kanal vertreten sind, einen Standortvorschlag gemacht haben, soll mit der Bauplanung begonnen werden. Die Zustimmung der Gemeinde für einen Neubau kann erst eingeholt werden, wenn die Standortfrage geklärt ist. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 92, 93 und 94) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12733* Ist der Elbe-Seitenkanal so konstruiert und gebaut, daß bei weiteren, plötzlich auftretenden schweren Regengüssen mit Dammbrüchen bzw. Abrutschungen zu rechnen ist? Ist bei den seinerzeitigen Überprüfungen des Elbe-Seitenkanals nach dem ersten Kanalbruch auch die Frage untersucht worden, ob durch Regengüsse Dammbrüche erfolgen können, und wenn nein, ist dieser Sachverhalt niemals für möglich und denkbar angesehen worden? Was gedenkt die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes zu tun, um das „Jahrhundertwerk" Elbe-Seitenkanal vor weiteren Beeinträchtigungen zu bewahren? Grundsätzlich muß bei einer künstlichen Wasserstraße zwischen einer Einschnittsstrecke und einer durch Dämme eingefaßten Auftragsstrecke unterschieden werden. In dem vorliegenden Fall handelt es sich nicht um den Dammkörper des Kanals, sondern um eine oberhalb des Kanals liegende Hangfläche in einer Einschnittsstrecke. Eine Böschungserosion, wie sie hier gegeben war, kann nur dann eintreten, wenn sich bei Starkregen auf Grund besonderer Verhältnisse oder wegen der Geländebeschaffenheit Niederschlagswasser konzentriert im Gelände ansammeln kann. Dies ist am Elbe-Seiten-Kanal in einem Bereich aufgetreten, in dem der Kanalwasserspiegel 8 m unter Geländeoberkante liegt. Die Gefahr einer Überschwemmung wie beim Dammbruch 1976 war daher zu keiner Zeit gegeben. In Dammstrecken ergibt sich ein völlig anderes Bild. Ein Kanaldamm wird bei einem Starkregen gleichmäßig überregnet. Niederschlagswasser kann sich nicht konzentriert ansammeln. Deshalb ist dieser Zustand bei dem Gutachten über den Schadensfall vom 18. Juli 1976 auch nicht besonders untersucht worden. Die Kunstbauwerke und Dammstrecken des Kanals werden sehr sorgfältig und unter Auswertung aller zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse regelmäßig überwacht. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 95 und 96) : Hält der Bundesverkehrsminister Gscheidle an seiner Wertung fest, die Neckar-Alb-Autobahn sei eine „unabdingbare Notwendigkeit", nachdem unterdessen aus einer Kabinettsvorlage des baden-württembergischen Wirtschafts- und Verkehrsministers Eberle hervorgeht, daß die Landesregierung ihrerseits die Verwirklichung der Neckar-Alb-Autobahn, die nach dem Bedarfsplan des Bundes für den Bundesfernstraßenbau vorgesehen war, nicht mehr anstrebt? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, eine Alternativplanung zum Bau der Neckar-Alb-Autobahn für den Ausbau einer leistungsfähigen Straßenverbindung zwischen den Räumen Mundelsheim (Autobahn Stuttgart—Heilbronn) und Kirchheim/ Teck (Autobahn Stuttgart—Ulm), die den Umwelt- und Landschaftsschutz in den betroffenen Gebieten mehr als bisher berücksichtigt, finanziell zu unterstützen? Zu Frage B 95: Die sog. Neckar-Alb-Autobahn (A 45) ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der Anlage des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 ist, in Dringlichkeit I b enthalten. Das Land Baden-Württemberg hat dem Bundesminister für Verkehr (BMV) gegenüber bisher nicht erklärt, daß es die Verwirklichung der Neckar-Alb- I Autobahn nicht mehr anstrebt. Der BMV würde einen solchen Vorschlag bei Aufzeigen geeigneter Alternativen durch das Land begrüßen. Zu Frage B 96: Eine finanzielle Beteiligung des Bundes bei Investitionen an Straßen, die nicht in der Baulast des Bundes oder der Länder stehen, ist bei bestimmten Voraussetzungen im Rahmen gesetzlicher Regelung möglich. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Fragen B 97 und 98) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur verkehrssicheren Gestaltung der Bundesstraße 27 im Ortsteil Rothenkirchen der Gemeinde Burghaun im hessischen Zonenrandkreis Fulda durchzuführen, nachdem sich dort in den letzten Jahren wegen der unübersichtlichen und gefährlichen Straßenführung zahlreiche tödliche Verkehrsunfälle ereigneten? Wann ist mit den Maßnahmen zur verkehrssicheren Gestaltung der Bundesstraße 27 in Burghaun/Rothenkirchen zu rechnen, nachdem solche Maßnahmen schon für 1972 bis 1974 vorgesehen waren, aber wieder zurückgestellt wurden? Die Verlegung der B 27 bei Rothenkirchen ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen noch als „möglicher weiterer Bedarf" eingestuft. Bei der zur Zeit laufenden Überprüfung des Bedarfsplanes ist jedoch vorgesehen, das Bauvorhaben in die Maß- I nahmen einzureihen, die bis 1985 zumindest begonnen sein sollen. Die Entscheidungen über die vorgesehenen Änderungen des Bedarfsplanes trifft jedoch der Deutsche Bundestag. Eine Vorabentscheidung oder gar eine Zusage ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Im Zusammenhang mit der Bundesmaßnahme sollen auch zwei schienengleiche Bahnübergänge im Zuge von zwei Landesstraßen vom Land Hessen beseitigt werden. Diese Maßnahmen müssen vor der Bundesmaßnahme durchgeführt und sollen nach Angaben der hessischen Straßenbauverwaltung 1980 begonnen werden. Im Anschluß daran könnte bei entsprechender Entscheidung über die vorgesehene Einstufung im neuen Bedarfsplan die Bundesmaßnahme beginnen. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 99 und 100) : Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß seitens der Deutschen Bundespost durch Verkabelung die technischen Voraussetzungen für das Kabelfernsehen geschaffen werden, ohne daß über die Einführung des Kabelfernsehens eine politische Entscheidung gefallen ist? Sollen durch das unternehmenspolitische Verhalten der Deutschen Bundespost die öffentliche medienpolitische Entscheidung über die neuen elektronischen Medien zur Seite gedrängt und überholt werden und dadurch unumstößliche Fakten gesetzt werden? 12734* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Am 31. Dezember 1978 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 274 000 Gemeinschaftsantennenanlagen, an die etwa 8 Millionen Wohneinheiten angeschlossen waren. 14 % aller Haushalte, also mehr als 2,5 Millionen Haushalte, sind an Anlagen angeschlossen, von denen jede mehr als 100 Wohneinheiten versorgt. Zum Teil sind ganze Städte oder Stadtteile verkabelt. Die Verkabelung geschah weitgehend durch private Initiative mit Genehmigung der Deutschen Bundespost. Im allgemeinen ist die Kanalkapazität dieser Anlagen dem im Äther vorhandenen Programmangebot angepaßt. Die Deutsche Bundespost hat Fernseh- und Rundfunk-Verteilnetze, die sie selbst betreibt, mit einer Ausbaufähigkeit auf 12 TV-Kanäle für 26 500 Wohneinheiten errichtet. Im Prinzip hält sie jeden Ausbau über 12 Kanäle hinaus für denkbar, sofern eine Nachfrage für eine Erweiterung der Netzleistung gegeben ist. Zur Zeit wachsen diese Fernseh- und RundfunkVerteilnetze jährlich um 10 v. H. Die Verbreitung bestehender oder neuer (auch ausländischer) Hörfunk- und Fernsehprogramme über Rundfunksatelliten dürfte der Verkabelung zusätzliche Impulse geben. Die von der Deutschen Bundespost geplanten neuen Breitbandkommunikationsnetze muß man deutlich von diesen Kabelfernsehnetzen unterscheiden. Nach Marktuntersuchungen wird in der Bundesrepublik Deutschland mittel- und langfristig ein erheblicher Bedarf an Breitbandkommunikationsdiensten, schneller Daten- und Textübertragung, Konferenzschaltungen mit Bildübertragung usw. erwartet. Auf Grund der ihr gesetzlich übertragenen Verantwortung für die Fernmeldeinfrastruktur muß die Deutsche Bundespost deshalb in ihrem Netz die Voraussetzungen dafür schaffen, diesen steigenden Telekommunikationsbedarf zu decken. Gleichzeitig werden neue Techniken, z. B. Glasfaser und neue Netzstrukturen, erforderlich, die im Einsatz erprobt werden müssen. Die Deutsche Bundespost beabsichtigt deshalb, in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren in 11 bis 12 Städten flächendeckende Breitbandkabelnetze zur großräumigen Erprobung der Breitbandtechnik auszulegen. Daraus ergeben sich allerdings insofern medienpolitische Probleme, als diese Netze auch zur Übertragung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen geeignet sind. Die Deutsche Bundespost verfolgt hierbei keine medienpolitischen Intentionen. Sie speist die eindeutig ortsüblich empfangbaren Programme ein. Programme, bei denen zweifelhaft ist, ob sie als ortsüblich empfangbar gelten können, speist sie nur in Abstimmung mit den Ländern bzw. den Rundfunkanstalten ein. Insofern werden durch die Aktivitäten der Deutschen Bundespost keine medienpolitischen Weichenstellungen vorgenommen. In den Netzen soll ein optimaler Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen gewährleistet werden, zumal zu berücksichtigen ist, — die zunehmende Beeinträchtigung der Empfangsmöglichkeiten (Hochhausabschattungen, Reflexionsstörungen, usw.), — das geschärfte Umweltbewußtsein (Verschandelung des Stadtbildes durch Antennenwälder). Dagegen werden Rückkanaldienste nicht vorgesehen. Die Versuchsziele der Kabelpilotprojekte werden hierdurch also nicht vorweggenommen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 101) : Sieht die Bundesregierung in den prozentual hohen Zurruhesetzungen bei den Beamten im unteren, mittleren und höheren Dienst der Betriebsverwaltungen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn nicht einen wichtigen Grund für eine umgehende Verbesserung der sozialen Bedingungen, insbesondere der Leistungsanforderungen? Die Bundesregierung sieht in den prozentual hohen vorzeitigen Zurruhesetzungen bei den Beamten des einfachen und mittleren Dienstes (dies trifft für den höheren Dienst nicht zu) der Betriebsverwaltungen der Deutschen Bundespost und Bundesbahn keinen wichtigen Grund für eine umgehende Verbesserung der sozialen Bedingungen dieses Personenkreises. Betriebsverwaltungen mit erhöhten Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter und mit hohen, vor allem bei der Bundesbahn aus Gründen der Betriebssicherheit zu stellenden Tauglichkeitsanforderungen werden immer einen relativ großen Anteil an vorzeitigen Zurruhesetzungen zu verzeichnen haben. Die Leistungsanforderungen sind von der Aufgabenstellung her bedingt und nicht ohne weiteres veränderbar. Durch die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit, Verbesserung der Dienstdauervorschriften und Verlängerung des Erholungsurlaubs sowie durch die Einkommenentwicklung wurden die Arbeitsbedingungen in den letzten 15 Jahren kontinuierlich verbessert. Die sozialen Einrichtungen der Deutschen Bundespost und Bundesbahn verdienen Anerkennung. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/2948 Fragen B 102, 103 und 104) : Ist bei einer Einführung von fahrbaren Postschaltern an eine Aufverteilung zwischen fahrbaren und ortsfesten Postschaltern gedacht? Gibt es Entscheidungen darüber, die Schalterzeiten für ortsfeste Postanstalten neu zu regeln? Welche bemessungswürdigen Punkte sind im Erhebungsbogen 135/1 und 135/2 aufgeführt, und ist gewährleistet, daß diese Auswahl dem Bürger ein echtes Dienstleistungsangebot bietet? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 12735* Zu Frage B 102: Fahrbare Postschalter und ortsfeste Annahmestellen haben grundsätzlich die gleichen Aufgaben wahrzunehmen. Eine generelle Entscheidung darüber, wann im Einzelfall Fahrbare Postschalter eingesetzt oder ortsfeste Annahmestellen eingerichtet werden, ist noch nicht getroffen worden. Entsprechende Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 103: Es gibt keine Entscheidung, die Schalterzeiten für ortsfeste Postanstalten grundsätzlich neu zu regeln. Durch Einführung der Erhebungsbogen 135,3 für Poststellen I (135,1 alt) und 135,4 für Poststellen II (135,2 alt) können sich allerdings die Schalterstunden bei Poststellen I und die Öffnungszeiten bei Poststellen II verringern, weil das System der Erhebungsbogen das tatsächliche Verkehrsaufkommen stärker berücksichtigt. Zu Frage B 104: In den Erhebungsbogen 135,3 und 135,4 sind alle bei Poststellen I und II vorkommenden Tätigkeiten erfaßt. Der jeweilige Zeitansatz beruht auf Zeitmessungen, die dem tatsächlichen Zeitbedarf für die von den Posthaltern zu erbringenden Tätigkeiten entsprechen. Ein darüber hinaus zu gewährender Zeitzuschlag soll sicherstellen, daß das Dienstleistungsangebot den Bedürfnissen der Postkunden entgegenkommt. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 105) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die freiwilligen Feuerwehren für die Benutzung von Funksprechgeräten Gebühren an die Deutsche Bundespost bezahlen müssen? Mit dem Ziel, die reibungslose Zusammenarbeit aller Bedarfsträger sicherzustellen, übernimmt die Deutsche Bundespost im Zusammenhang mit der Genehmigung zum Betreiben von Funkanlagen eine Reihe von Aufgaben, die hohe Verwaltungskosten verursachen. Zu diesen Aufgaben zählen u. a. die Unterhaltung der Funkmeßdienste zur Behebung gegenseitiger Störungen sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen. Zur Abgeltung dieser Leistungen werden für die Genehmigungen zum Errichten und Betreiben von Funkanlagen Gebühren erhoben. Die Regelung der Aufgaben der Feuerwehren ist nach Artikel 30 des Grundgesetzes Angelegenheit der Bundesländer. Sie müssen daher auch die bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben entstehenden Kosten übernehmen. Die Bundesregierung sieht sich deshalb, bei aller Anerkennung der besonderen Leistungen der freiwilligen Feuerwehren, nicht dazu in der Lage, aus dem Bundeshaushalt für Aufgaben der Feuerwehren Mittel bereitzustellen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 106) : Trifft es zu, daß die Informationsstellen des Bundespostministeriums bei Beschwerden über die Anwendung des Auslandstarifs für Ferngespräche nach Frankfurt/Oder behaupten, daß die Deutsche Demokratische Republik Ausland sei, und wenn ja, wie ist dies mit dem für alle Staatsorgane verbindlichen Verfassungsauftrag, „die Deutsche ' Demokratische Re- publik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden" (BVerfG vom 31. Juli 1973), vereinbar? Es trifft nicht zu, daß das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen die Auskunft gibt, die Deutsche Demokratische Republik sei Ausland. Die Deutsche Bundespost betrachtet Ferngespräche nach der Deutschen Demokratischen Republik nicht als Auslandsgespräche. Dies kommt in ihren Gebührenregelungen formell und inhaltlich eindeutig zum Ausdruck. Auf Ferngespräche nach Frankfurt/Oder wird daher auch nicht der Auslandstarif angewendet. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 107) : Trifft es zu, daß bei der Urlaubsabwicklung der Deutschen Bundespost ein Überhang von ca. 40 v. H. besteht, der auf Personalmangel zurückzuführen ist, und welche Konsequenzen will die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ziehen? Es trifft nicht zu, daß bei der Deutschen Bundespost in der Urlaubsabwicklung ein Überhang von 40 % besteht. Im März 1977 waren 82,8 % des Urlaubs abgewickelt (März 1978: 85,9 %). Es ist in vielen Fällen der Wunsch der Bediensteten, einen Teil des Urlaubs zu sparen, um ihn mit den Feiertagen der Monate April, Mai und Juni zu kombinieren. Das wiederholt sich von Jahr zu Jahr, so daß in jedem Urlaubsjahr in etwa das Urlaubssoll eines Jahres abgewickelt wird, lediglich zeitversetzt. Eine gewisse Verschlechterung in der diesjährigen Urlaubsabwicklung liegt insbesondere in dem um 2 Tage erhöhten Urlaubssoll für große Teile des Personals begründet; der Urlaubsanspruch stieg von Dezember 1977 zu Dezember 1978 um 1,3 Millionen Tage, was einem Zuwachs von 9,8 v. H. entspricht, der sich jedoch auch in einer entsprechenden Erhöhung des Personalbedarfs niederschlägt. Bis auf Schwierigkeiten in einigen Ballungszentren (Frankfurt am Main, München und Stuttgart) konnte dieser Kräftebedarf in der Regel durch Einstellungen vom Arbeitsmarkt realisiert werden. 12736* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 159. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Juni 1979 Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 108) : Welches ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung um die Haftentlassung des jungen Berliners Nico Hübner, und welche Schritte wird die Bundesregierung weiter unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen? Auf Grund der starren Haltung der anderen Seite ist der Sachstand in der Angelegenheit Nico Hübner im wesentlichen unverändert; die zuständigen Stellen der DDR haben sich trotz intensiver Bemühungen der Bundesregierung zu einem Entgegenkommen leider noch nicht bereitgefunden. Gleichwohl wird die Bundesregierung weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, die geeignet erscheinen, auch im Fall des Nico Hübner eine positive Lösung zu erreichen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2948 Frage B 109) : Welchen Einfluß hat die vorläufig endgültige Ablehnung einer großen Wiederaufarbeitungsfabrik in Gorleben auf die Vorbereitung zukünftiger Programmbudgets und die Durchführung bestehender industrieller Kooperationsverträge des Kernforschungszentrums Karlsruhe? Die Bundesregierung hat in ihrer ersten Stellungnahme zur Regierungserklärung der Niedersächsischen Landesregierung vom 16. Mai 1979 erklärt, daß sie an ihrem integrierten Entsorgungskonzept festhält. Damit besteht aus der Sicht der Bundesregierung kein Anlaß, vom bisherigen Konzept der Kooperation zwischen dem Kernforschungszentrum Karlsruhe und der deutschen Gesellschaft für die Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) abzuweichen. Für die Forschungsarbeiten im Kernforschungszentrum Karlsruhe ergeben sich insoweit Änderungen, als die Bundesregierung beabsichtigt, — ergänzende Forschungsvorhaben, die sich aus Erkenntnissen des Gorleben-Symposiums ergeben, in die laufenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entsorgung einzubeziehen; eine Prüfung, um welche Fragestellungen es sich dabei handelt, ist eingeleitet; — die Realisierbarkeit alternativer Entsorgungstechnologien untersuchen zu lassen. Beide Themenbereiche zählen zum normalen Aufgabenspektrum eines Kernforschungszentrums. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU! CSU) (Drucksache 8/2948 Frage B 114) : In welchen Ländern, an die die Bundesrepublik Deutschland Entwicklungshilfe leistet, wird das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nicht gewährt, und wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der von ihr geleisteten Entwicklungshilfe darauf zu reagieren? Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Diskussion der Menschenrechtsproblematik wiederholt erklärt, daß sie die Vergabe von Entwicklungshilfe nicht an die Gewährleistung von bürgerlichen und politischen Freiheitsrechten in Entwicklungsländern knüpft. Die Bundesregierung berücksichtigt jedoch die Situation der Menschenrechte in den Entwicklungsländern insofern, als sie eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Staaten für nicht möglich hält, in denen eklatante Menschenrechtsverletzungen, Rassismus, Folter und Mord an der Tagesordnung sind. Die Bundesregierung hat hieraus schon in der Vergangenheit in einzelnen Fällen Konsequenzen gezogen. Wo diese eklatanten Menschenrechtsverletzungen vorkommen, bleibt dann meist nur noch die Möglichkeit, den betroffenen Menschen über Kirchen und private Institutionen oder internationale Organisationen zu helfen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Fragen 81 und 82 des Herrn Abgeordneten Milz werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
    Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministers für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.
    Wir kommen nunmehr zum. Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
    Die Frage 17 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden), schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
    Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
    Seit wann besteht in der Bundeswehr eine hinreichende Konzeption für einen medizinischen ABC-Schutz, und welche Entwicklung ist hier im Laufe des letzten Jahrs eingetreten?
    Bitte schön, Herr Staatssekretär.


Rede von Dr. Andreas von Bülow
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Voss, gestatten Sie, daß ich beide Fragen im Zusammenhang beantworte?

(Dr. Voss [CDU/CSU]: Bitte sehr!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe dann auch die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
    Welchen Stand hat die Bundeswehr im Vergleich zu anderen NATO-Staaten, und wie ist der Stand der NATO im Vergleich zum Warschauer Pakt?
    Dr. von Bülow, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Voss, die konzeptionellen Vorstellungen für die ABC-Abwehrfähigkeit der Bundeswehr bestehen seit dem Aufbau der Bundeswehr. Für den medizinischen ABC-Schutz gelten die Grundlagen der ABC-Abwehr der Bundeswehr. Der medizinische ABC-Schutz hat die Aufgabe, einen Beitrag zu leisten, um die Überlebensfähigkeit der Soldaten zu verbessern, die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten oder sie wiederherzustellen.
    Diese Aufgabe wird durch Forschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben sowie sanitätsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. Die konzeptionellen Vorstellungen werden dem jeweiligen Bedrohungsbild laufend angepaßt. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat in diesem Zusammenhang im Juli 1978 die „Konzeption der ABC-Abwehr der Bundeswehr" herausgegeben. In diesem Erlaß sind u. a. die völkerrechtliche Lage, die Bedrohung, die Forderungen der NATO und die Folgerungen für die Bundeswehr dargestellt.
    Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Voss: NATO-Staaten, die Nuklearwaffen besitzen, haben für den medizinischen ABC-Schutz im allgemeinen größere Kapazitäten. Dieser Vorsprung ist aber auch für die Bundeswehr von Nutzen, da ein weitgehender Informationsaustausch auf dem Gebiet des ABC-Schutzes besteht.
    Der Stand der ABC-Abwehrfähigkeit der Warschauer-Pakt-Staaten ist hier nur zum Teil bekannt. Die ABC-Abwehrfähigkeit der Warschauer-PaktStreitkräfte ist jedoch nach unserer Erkenntnis im Vergleich zu den NATO-Streitkräften höher.