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ID0815716900

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    Vokabeln: 6
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    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Brandt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/157 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 157. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1979 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12504 A Ansprache des Präsidenten Carstens . . 12501 A Dankesworte von Vizepräsident Frau Renger 12503 C Wahl des Präsidenten Dr. Kohl CDU/CSU 12504 C Präsident Stücklen 12505 B, C Wahl eines Stellvertreters des Präsidenten Zur Geschäftsordnung Porzner SPD 12506 B Spitzmüller FDP 12506 C Dr. Jenninger CDU/CSU 12506 D Absetzung des Punktes 2 von der Tagesordnung nach § 24 Abs. 2 GO 12507 A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Europapolitik — Drucksachen 8/2452, 8/2787 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1978 bis März 1979) — Drucksache 8/2760 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Blumenfeld, Dr. van Aerssen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft an den Friedensbemühungen in Nahost — 10-Punkte-Programm - - Drucksache 8/2817 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Verbesserung der Lage im Libanon — Drucksachen 8/2321, 8/2837 — Dr. Klepsch CDU/CSU 12507 C Brandt SPD 12515 B Dr. Bangemann FDP 12522 C Genscher, Bundesminister AA . . 12529 D, 12540 A von Hassel CDU/CSU 12536 C Friedrich (Würzburg) SPD 12540 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1979 Jung FDP . . . . 12544 B Dr. Aigner CDU/CSU 12546 D Matthöfer, Bundesminister BMF 12551 A Frau Dr. Walz CDU/CSU 12553 C Blumenfeld CDU/CSU 12555 C Dr. Gruhl fraktionslos 12557 C Seefeld SPD 12559 C Kunz (Berlin) CDU/CSU 12561 D Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . . 12563 A Dr. van Aersen CDU/CSU 12564 A Dr. Müller-Hermann CDU/CSU 12567 B Hoffmann (Saarbrücken) CDU/CSU . . . 12568 C Dr. Früh CDU/CSU 12571 B Dr. Schwencke (Nienburg) SPD 12572 D Dr. Gradl CDU/CSU 12574 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 8/2899 — Willms, Senator der Freien Hansestadt Bremen 12521 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht — Drucksache 8/2451 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/2885 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Möller, Nordlohne, Niegel, Dr. Dollinger, Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Dr. Waffenschmidt, Link, Metz, Sauter (Epfendorf), Dr. Jenninger, Rawe, Dr. Kunz (Weiden) Tillmann, Carstens (Emstek) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes — Drucksache 8/1970 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Drucksache 8/2885 — Dr. Möller CDU/CSU 12576 A Waltemathe SPD 12578 A Kolb CDU/CSU 12580 B Gattermann FDP 12582 B Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 12584 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Dezember 1975 über das europäische Patent für den Gemeinsamen Markt — Drucksache 8/2087 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2825 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2799 (Anlage 1) — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Gemeinschaftspatent und zur Änderung patentrechtlicher Vorschriften (Gemeinschaftspatentgesetz) — Drucksache 8/2087 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2825 —Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/2799 (Anlage 2) — . . 12586 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften, Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/2356 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der, Geschäftsordnung — Drucksache 8/2703 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/2684 — 12587 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Anderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksachen 8/2682, 8/2757, 8/2806, 8/ 2306 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2909 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/2881, 8/2903 — in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1979 III Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes — Drucksache 8/1716 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2881 — Krey CDU/CSU 12588 B Wittmann (Straubing) SPD 12590 B Dr. Wendig FDP 12591 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/2710 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2908 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2888 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von Schwerbehinderten Beamten und Richtern — Drucksache 8/2656 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2908 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/2888 — Berger (Herne) CDU/CSU 12594 B Brandt (Grolsheim) SPD 12596 B Dr. Wendig FDP 12597 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag vom 9. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Autobahnzusammenschluß im Raum Basel und Weil am Rhein — Drucksache 8/2592 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/2865 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen — Drucksache 8/2836 — . l 2597 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 32/78 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1978 für Bananen) — Drucksachen 8/2537, 8/2852 — . . . . 12598 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Siebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - - Drucksachen 8/2564, 8/2853 — 12598 C Nächste Sitzung 12598 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12599*A Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Bundestagspräsidenten teilgenommen haben 12599*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1979 12501 157. Sitzung Bonn, den 31. Mai 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 1. 6. Alber 1. 6. Dr. Barzel 1. 6. Dr. Becher (Pullach) 1. 6. Bindig 1. 6. Dr. Böhme (Freiburg) 1. 6. Büchner (Speyer) ** 31. 5. Carstens (Fehmarn) 1. 6. Eymer (Lübeck) 1. 6. Fellermaier * 1. 6. Gscheidle 31. 5. Handlos 1. 6. Hofmann (Kronach) 1. 6. Dr. Holz ** 1. 6. Dr. Hüsch 1. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) 1. 6. Dr. h. c. Kiesinger 1. 6. Dr. Klepsch * 1. 6. Koblitz 1. 6. Dr.-Ing. Laermann 1. 6. Lampersbach 1. 6. Lücker * 1. 6. Milz ** 31.5. Müller (Remscheid) 1. 6. Neuhaus 1. 6. Picard 1. 6. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 1. 6. Frau Schlei 1. 6. Sieglerschmidt 1. 6. Dr. Starke (Franken) 1. 6. Graf Stauffenberg 1. 6. Dr. Todenhöfer 1. 6. Dr. Vohrer ** 1. 6. Dr. Wittmann (München) 1. 6. Wohlrabe 1. 6. Zeitler 1. 6. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Alphabetisches Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl des Bundestagspräsidenten teilgenommen haben Adams Dr. Ahrens Dr. Aigner Dr. Althammer Amling Amrehn Angermeyer Dr. Apel Anlagen zum Stenographischen Bericht Arendt Dr. Arnold Augstein Baack Bahr Dr. Bangemann Dr. Bardens Batz Baum Dr. Bayerl Bayha Dr. Becker (Frankfurt) Becker (Nienberge) Frau Benedix Benz Frau Berger (Berlin) Berger (Herne) Berger (Lahnstein) Biechele Dr. Biedenkopf Biehle Biermann Dr. von Bismarck Dr. Blüm Blumenfeld Böhm (Melsungen) Dr. Bötsch Frau von Bothmer Brandt Brandt (Grolsheim) Braun Breidbach Broll Brück Buchstaller Büchler (Hof) Bühler (Bruchsal) Dr. von Bülow Burger Buschfort Dr. Bußmann Carstens (Emstek) Carstens (Fehmarn) Collet Conrad (Riegelsberg) Conradi Dr. Corterier Cronenberg Curdt Dr. Czaja Frau Dr. Czempiel Frau Dr. Däubler-Gmelin Damm Daubertshäuser Dr. Diederich (Berlin) Dr. von Dohnanyi Dr. Dollinger Dr. Dregger Dreyer Dr. Dübber Dürr 12600* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1979 Egert Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eickmeyer Frau Eilers (Bielefeld) Eimer (Fürth) Dr. Emmerlich Dr. Enders Engelhard Engelsberger Engholm Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti Ertl Esters Dr. Evers Ewen Ey Feinendegen Fiebig Frau Fischer Dr. Fischer Flämig Frau Dr: Focke Francke (Hamburg) Franke Franke (Hannover) Dr. Friedmann Friedrich (Würzburg) Dr. Früh Dr. Fuchs Frau Funcke Gärtner Gallus Gansel Gattermann Frau Geier Geisenhofer Dr. von Geldern Genscher Dr. George Gerlach (Obernau) Gerstein Gerster (Mainz) Gerstl (Passau) Gertzen Dr. Geßner Gierenstein Glombig Glos Gobrecht Dr. Gradl Grobecker Grüner Grunenberg Dr. Haack Haar Haase (Fürth) Haase (Kassel) Haberl Dr. Häfele Haehser Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Hammans Hanz Frau Dr. Hartenstein Hartmann Hasinger von Hassel Hauck Dr. Hauff Hauser (Bonn-Bad Godesberg) Hauser (Krefeld) Dr. Haussmann Helmrich Henke Dr. Hennig von der Heydt Freiherr von Massenbach Heyenn Höffkes Hölscher Höpfinger Dr. Hoffacker Hoffie Frau Hoffmann (Hoya) Hoffmann (Saarbrücken) Dr. Holtz Hoppe Horn Dr. Hornhues Horstmeier Frau Huber Dr. Hubrig Frau Hürland Huonker Dr. Hupka Graf Huyn Ibrügger Immer (Altenkirchen) Dr. Jaeger Jäger (Wangen) Jahn (Marburg) Dr. Jahn (Münster) Jaunich Dr. Jenninger Dr. Jens Dr. Jentsch (Wiesbaden) Dr. Jobst Josten Jung Junghans Jungmann Junker Kaffka Frau Karwatzki Katzer Kiechle Kirschner Kittelmann Klein (Dieburg) Dr. Klein (Göttingen) Klein (München) Dr. Klepsch Klinker Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1979 12601* Dr. Köhler (Duisburg) Dr. Köhler (Wolfsburg) Köster Dr. Kohl Kolb Konrad Krampe Dr. Kraske Kratz Kraus Dr. Kreile Kretkowski Dr. Kreutzmann Krey Krockert Frau Krone-Appuhn Kühbacher Kuhlwein Kunz (Berlin) Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen Lambinus Landré Lange Dr. Langguth Dr. Langner Lattmann Dr. Laufs Dr. Lauritzen Leber Lemmrich Lemp Lenders Dr. Lenz (Bergstraße) Lenzer Frau Dr. Lepsius Liedtke Dr. Linde Link Lintner Löffler Löher Dr. Luda Ludewig Luster Lutz Manning Mahne Dr. Dr. h. c. Maihofer Marquardt Marschall Frau Dr. Martiny-Glotz Dr. Marx Frau Matthäus-Maier Matthöfer Mattick Dr. Meinecke (Hamburg) Meinike (Oberhausen) Meininghaus Dr. Mende Menzel Merker Dr. Mertes (Gerolstein) Metz Dr. Mikat Dr. Miltner Milz Mischnick Möhring Möllemann Dr. Möller Dr. Müller Müller (Bayreuth) Müller (Berlin) Müller (Mühlheim) Müller (Nordenham) Müller (Schweinfurt) Müller (Wadern) Dr. Müller-Emmert Dr. Müller-Hermann Müntefering Nagel Dr. Narjes Nehm Neumann (Bramsche) Neumann (Stelle) Frau Dr. Neumeister Niegel Dr. Nöbel Nordlohne Offergeld Oostergetelo Frau Pack Paintner Paterna Pawelczyk Peiter Dr. Penner Pensky Peter Petersen Pfeffermann Pfeifer Dr. Pfennig Pieroth Frau Pieser Pohlmann Polkehn Porzner Prangenberg Dr. Probst Rainer Rapp (Göppingen) Rappe (Hildesheim) Rawe Reddemann Regenspurger Dr. Reimers Frau Renger Reuschenbach Dr. Riedl (München) Dr. Riesenhuber Dr. Ritz Röhner Dr. Rose 12602* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1979 Rosenthal Roth Rühe Russe Sander Sauer (Salzgitter) Sauter (Epfendorf) Saxowski Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schachtschabel Schäfer (Mainz) Schäfer (Offenburg) Dr. Schäfer (Tübingen) Dr. Schäuble Schartz (Trier) Schedl Scheffler Schetter Schirmer Schlaga Frau Schleicher Schluckebier Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (Kempten) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Wuppertal) Dr. Schmitt-Vockenhausen Schmitz (Baesweiler) Schmöle Dr. Schmude Dr. Schneider Dr. Schöfberger von Schoeler Schreiber Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Luneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Frau Schuchardt Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Schulte (Unna) Schulze (Berlin) Schwarz Dr. Schwarz-Schilling Dr. Schwencke (Nienburg) Dr. Schwenk (Stade) Dr. Schwörer Seefeld Seiters Sick Sieler Frau Simonis Simpfendörfer Dr. Sperling Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Spilker Spitzmüller Dr. Spöri Spranger Dr. Sprung Stahl (Kempen) Stahlberg Dr. Stark (Nürtingen) Dr. Stavenhagen Dr. Steger Frau Steinhauer Dr. Stercken Stockleben Stöckl Stommel Straßmeir Stücklen Stutzer Susset Sybertz de Terra Tillmann Frau Dr. Timm Tönjes Topmann Frau Traupe Frau Tübler Ueberhorst Dr. Unland Urbaniak Frau Verhülsdonk Vogel (Ennepetal) Vogelsang Vogt (Duren) Voigt (Frankfurt) Voigt (Sonthofen) Volmer Dr. Voss Dr. Waffenschmidt Dr. Waigel Walkhoff Waltemathe Walther Frau Dr. Walz Dr. Warnke Dr. von Wartenberg Wawrzik Weber (Heidelberg) Dr. Weber (Köln) Wehner Weiskirch (Olpe) Weisskirchen (Wiesloch) Dr. von Weizsäcker Dr. Wendig Wendt Werner Dr. Wernitz Westphal Frau Dr. Wex Wiefel Wilhelm Frau Will-Feld Frau Dr. Wilms Wimmer (Mönchengladbach) Wimmer (Neuötting) Windelen Wischnewski Frau Dr. Wisniewski Wissebach Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 157. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 31. Mai 1979 12603* Wissmann Dr. de With Dr. Wittmann (München) Wittmann (Straubing) Dr. Wörner Wolfgramm (Göttingen) Wolfram (Recklinghausen) Baron von Wrangel Wrede Würtz Würzbach Wüster Dr. Wulff Wurbs Wuttke Wuwer Zander Zebisch Dr. Zeitel Zeyer Ziegler Dr. Zimmermann Zink Dr. Zumpfort Zywietz
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Berger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur Verabschiedung stehende Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften soll es den Beamten und Richtern, die als Schwerbehinderte nach § 1 des Schwerbehindertengesetzes anerkannt sind, ebenso wie den schwerbehinderten Arbeitnehmern ermöglichen, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Meine Fraktion begrüßt dieses Ziel und weist darauf hin, daß die halbjährige Verzögerung dieser Gleichstellung nicht von ihr zu vertreten ist. Nach dem Scheitern der vom Innenausschuß einstimmig vorgeschlagenen Lösung durch den Mehrheitsbeschluß der Koalition zum Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz und seine Abtrennung im Vermittlungsausschuß am 7. März 1979 — aus den hier im Hause wohl jedermann bekannten Gründen — hatte unsere Fraktion schon am 14. März 1979, also eine Woche später, ihren Gesetzentwurf eingebracht. Der Gesetzentwurf der Koalition, dessen unveränderte Annahme Ihnen jetzt vom Innenausschuß empfohlen wird, wurde am 29. März 1979 eingebracht. Trotzdem erfolgte die erste Beratung der beiden Gesetzentwürfe erst am 10. Mai 1979. So verstrichen weitere acht Wochen zum Nachteil der schwerbehinderten Beamten und Richter. Meine Fraktion begrüßt das gesetzgeberische Ziel, wie ich schon sagte, aber sie hält den eingeschlagenen Weg für verfehlt. Ich darf kurz begründen, warum die Fraktion der CDU/CSU dieser Ansicht ist.
    Bei der Verabschiedung des Fünften Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes im Oktober 1978 hat der Bundestag die Bundesregierung ersucht — ich möchte mit der Erlaubnis der Frau Präsident zitieren —,
    einen Vorschlag zu machen, der die verschiedenen Grenzen für einen möglichen Hinzuverdienst von Rentenempfängern für Zeiten vom 60. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung von 1982 an
    — ich wiederhole: von 1982 an —
    vereinheitlicht und gleiche Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen oder entsprechenden Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst einführt.
    Mir ist und bleibt es unverständlich, wieso die Koalition schon wenige Wochen später beim Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz und auch jetzt wieder für eine einzelne Gruppe von Beamten und Richtern, und zwar ausgerechnet für die schwerbehinderten, eine vorgezogene Regelung dieser Art durchsetzen will, statt der Bundesregierung die Zeit zu lassen, ausgereifte Vorschläge zu der gesamten Hinzuverdienstproblematik zu machen.
    Schon bei der Beratung des Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes und der ersten Beratung dieser Gesetzentwürfe haben die Sprecher meiner Fraktion auf die systemwidrige Betrachtung des Problems durch die Koalition hingewiesen. Auch der Bundesrat hat diese Bedenken geltend gemacht. Das Beamtenversorgungsrecht läßt sich mit dem Rentenrecht nicht vergleichen oder gar identifizieren. Man kann vielmehr lediglich sagen, daß es sich in beiden Fällen um Versorgungssysteme handelt. Die Unterschiede zwischen den Rechtsgrundlagen sind aber so bedeutsam, daß eine Identifikation auf einem einzelnen Sektor beider Bereiche zwangsläufig zu Ergebnissen führt, die mit der Gerechtigkeit nicht in Einklang zu bringen sind. Hier sei z. B. nur an den Status der Beamten, die Beitragszahlung der Arbeitnehmer, die steuerliche Verschiedenbehandlung von Pensionen und Renten erinnert, die bereits deutlich machen, daß eine einheitliche Zuverdienstgrenze im Versorgungs- und Rentenrecht vom Gleichheitsgebot des Art. 3 des Grundgesetzes nicht gedeckt werden kann, weil die zu beurteilenden Tatbestände zu ungleich sind.
    Der Vorschlag der Koalition führt zu dem unbefriedigenden Ergebnis, daß bei Schwerbehinderten eine Hinzuverdienstgrenze eingeführt wird, die bisher im Beamtenrecht unbekannt ist. Außerhalb des öffentlichen Dienstes erarbeitete Zuverdienste führ-



    Berger (Herne)

    ten bisher nicht zu einer Gehalts- oder Pensionskürzung. Das bedeutet, daß politische Beamte im einstweiligen Ruhestand außerhalb des öffentlichen Dienstes ohne Folgen hinzuverdienen können, soviel sie wollen. Das gilt selbst dann, wenn sie während der ersten fünf Jahre des einstweiligen Ruhestandes — übrigens gegen den Willen der CDU/CSU — 75 % ihrer letzten Dienstbezüge erhalten. Während die Koalition der Meinung ist, daß diese Problematik bis 1982 nicht in Angriff genommen werden muß, will sie ausgerechnet den vom Schicksal schwer gezeichneten Beamten und Richtern, die wegen ihrer Leiden mit 61 oder 60 Jahren in Pension gehen wollen, eine solche Zuverdienstgrenze zumuten. Das ist fürwahr keine soziale Lösung.
    Hinzu kommt, daß als Dienstvergehen geahndet werden soll, wenn die eingegangene Verpflichtung nicht eingehalten wird, nicht mehr als 425 DM im Monat hinzuzuverdienen. Dieses Dienstvergehen eines Ruhestandsbeamten ist im Disziplinarrecht systemfremd, weil gegen einen Beamten im Ruhestand nur unter eng und im Gesetz geregelten Voraussetzungen ein Disziplinarverfahren durchgeführt werden kann. Der Verstoß gegen die Hinzuverdienstbeschränkung soll also einen genauso schweren Unrechtsgehalt wie die Betätigung gegen die freiheitlich-demokratische Ordnung im Sinne des Grundgesetzes bekommen.

    (Jäger [Wangen] [CDU/CSU] : Hört! Hört!)

    In diesem Sinne bitte ich auch die Ausführungen meines Kollegen Regenspurger anläßlich der ersten Beratung am 10. Mai 1979 zu verstehen. Meine sehr. verehrten Damen und Herren von der Koalition, Sie können sich doch nicht wundern, wenn eine solche gesetzgeberische Maßnahme draußen im Lande nicht verstanden wird und zu Mißdeutungen Anlaß gibt. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, daß die Koalitionsfraktionen auch unter Inkaufnahme der dargelegten gravierenden rechtlichen Bedenken mit aller Gewalt die Gleichschaltung von schwerbehinderten Beamten und Richtern mit den Arbeitnehmern offenbar aus ideologischen Gründen erzwingen wollen.

    (Wehner [SPD] : Es ist nett, daß Sie das braune Wort von der Gleichschaltung in diesem Zusammenhang gebrauchen!)

    Es ist ja nichts Neues, daß in den Reihen der SPD und auch der FDP utopische Vorstellungen entwickelt werden, — —

    (Wehner [SPD] : Es ist wirklich nett, daß Sie das braune Wort „Gleichschaltung" gebrauchen!)

    — Ich habe Ihre Zwischenrufe leider nicht verstehen können, Herr Wehner.

    (Wehner [SPD] : Ich sage, es ist nett, daß Sie das braune Wort „Gleichschaltung" in diesem Zusammenhang gebrauchen!)

    — Hier geht es der SPD wohl um die Gleichbehandlung von schwerbehinderten Beamten und Richtern mit den Arbeitnehmern, und man kann das aus ideologischen Gründen wohl auch als Gleichschaltung
    bezeichnen, ohne daß man damit an Dinge erinnert wird, mit denen es nun weiß Gott nichts zu tun hat und mit denen ich nichts zu tun habe.

    (Wehner [SPD] : „Weiß Gott" ! Nun rufen Sie auch noch Gott an! Lassen Sie das sein! Dazu ist es zu spät!)

    — Es ist interessant, daß Sie Gott anrufen, Herr Wehner. Das wundert mich.

    (Wehner [SPD] : Hören Sie mal, ich bin kein Heuchler; aber Sie scheinen einer zu sein!)

    — Wenn Sie kein Heuchler sind, Herr Wehner, dann — —

    (Wehner [SPD]: Ich bin kein Heuchler! Vielleicht sind Sie einer! Ich habe es Ihnen nicht vorgeworfen, aber Sie werfen es mir vor! — Zurufe von der CDU/CSU)

    — Ich habe Ihnen das nicht vorgeworfen. Sie haben festgestellt, daß Sie kein Heuchler sind; ich habe dazu überhaupt keine Erklärung abgegeben.

    (Wehner [SPD] : Es ist gut!)

    Es ist ja nichts Neues, daß in den Reihen der SPD und auch teilweise der FDP utopische Vorstellungen entwickelt werden, wonach Beamte, Angestellte und Arbeiter in allen Bereichen völlig gleichgestellt werden sollen. Herr Wehner, gegen das Wort „gleichgestellt" werden Sie wohl nichts sagen, auch wenn Ihnen das Wort „gleichgeschaltet" nicht gefällt.

    (Wehner [SPD] : Ich habe bei „gleichgeschaltet" nur an etwas erinnert! Sonst nichts!)

    Ich weise nochmals mit allem Nachdruck darauf hin, daß dieses Ziel nicht erreicht werden kann, weil zwischen den einzelnen Bereichen fundamentale Unterschiede bestehen.
    Die vorgesehene Neufassung von § 26 Absatz 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes muß von den Ländern noch in ihre Beamtengesetze umgesetzt werden. Das sollte in einem beschleunigten Verfahren erfolgen, weil sonst die Gefahr besteht, daß die 61jährigen schwerbehinderten Beamten und Richter der Länder nicht mehr in den Genuß der vorgesehenen Neuregelung kommen.
    Die Ihnen zur Beschlußfassung vorgelegte Neufassung von § 42 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes könnte zu Mißdeutungen Anlaß geben. Spätere Leser des Gesetzes könnten nämlich meinen, daß der Zeitraum, während dessen die Zuverdienstbeschränkung gilt, auch für schwerbehinderte Beamte den Zeitraum vom vollendeten 60. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr umfaßt. Deswegen kam auch vom mitberatenden Rechtsauschuß der entsprechende Hinweis. Der Beauftragte der Bundesregierung hat in der Ausschußsitzung auf meine Frage hin erklärt, die Bundesregierung gehe davon aus, daß dies nicht beabsichtigt sei, sondern daß es insoweit eine Verschlechterung gegenüber dem bisher geltenden Recht nicht geben sollte, weil schwerbehinderte Beamte und Richter schon nach geltendem Recht mit vollendetem 62. Lebensjahr ohne eine Zuverdienst-



    Berger (Herne)

    grenze in den Ruhestand treten können. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß die Koalition ebenfalls dieser Auffassung ist. Wir bedauern in diesem Zusammenhang, daß es nicht möglich gewesen ist, die durch das Haushaltsstrukturgesetz von 1975 heraufgesetzte Antragsaltersgrenze im Bundesbeamtengesetz wieder auf das 62. Lebensjahr herabzusetzen. Dies tun wir vor allen Dingen deshalb, weil es nur noch ein Land in der Bundesrepublik Deutschland gibt, das die Bundesregelung übernommen und beibehalten hat. Das Land Bremen hat bekanntlich im Dezember letzten Jahres die Antragsgrenze wieder auf das 62. Lebensjahr gesenkt. Hier hätte die Koalition eine Chance gehabt, eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahme zu beschließen.
    Lassen Sie mich zum Schluß hier auch noch darauf hinweisen, daß für Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen hinsichtlich der Möglichkeit, das Arbeitsleben auf eigenen Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit oder der Berufsunfähigkeit zu beenden, nach wie vor ein gravierender Unterschied besteht und daß wir auf das Ergebnis der Prüfung warten, um die die Bundesregierung vom Innenausschuß anläßlich der Beratung des 7. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes zu dieser Frage gebeten worden ist.
    Eine letzte Bemerkung: Im Gegensatz zu den Fraktionen der SPD und der FDP hält meine Fraktion das Gesetz im Bundesrat für zustimmungsbedürftig. Auch deshalb hegt meine Fraktion stärkste Bedenken gegen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form.
    Wenn meine Fraktion dem Gesetz in der Schlußabstimmung trotzdem zustimmt, so nur deshalb, weil es nicht länger vertretbar ist, den Schwerbehinderten Beamten und Richtern den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand zu verwehren. Sie sind bereits lange genug hingehalten worden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : „Wir sind dagegen, deshalb stimmen wir dafür!")



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Brandt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem Ziel sind wir uns einig, Herr Berger, daß wir die Beamten und Richter ebenfalls in die Lage versetzen, wenn sie schwerbehindert sind, mit dem 61. Lebensjahr und ab dem 1. Januar 1980 mit dem 60. Lebensjahr in Pension zu gehen. Wir haben, soweit es an uns liegt, diesen Gesetzentwurf sehr schnell bearbeitet. Sie wissen, daß wir die erste Lesung am 10. Mai hier hatten, am 16. Mai haben wir im Innenausschuß beraten und beschlossen, und jetzt haben wir hier die zweite und dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. Auch wir sind der Meinung, daß dies keine Verzögerung mehr verträgt, denn die Gleichstellung von Beamten und Richtern mit Arbeitern und Angestellten in diesem Bereich und in diesem sozialpolitischen Fortschritt ist dringend notwendig. Wir bedauern ebenfalls, daß es zu dieser Verzögerung gekommen ist, nur sehen wir die Ursachen etwas anders, als Sie sie hier dargestellt haben. Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, daß uns eine Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten, wie sie das Fünfte Rentenversicherungsänderungsgesetz festgelegt hat, mit Beamten und Richtern, wie sie jetzt festgelegt wird, dringend notwendig erscheint. Der Zielpunkt ergibt sich nicht aus der Tatsache, daß die einen Angestellte und Arbeiter sind und die anderen Beamte und Richter, sondern daß beide großen Gruppen Schwerbehinderte sind und deshalb der Gleichbehandlung bedürfen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Dies ist der Zielpunkt.
    Wir verstehen nicht recht, wenn von Systemwidrigkeiten gesprochen wird. Sie haben sicherlich recht, wenn Sie uns vorhalten — wir bestreiten dies überhaupt nicht —, daß wir uns in mancher Beziehung mehr Gleichstellung von Arbeitern, Angestellten und Beamten wünschen, denn manche Unterschiede dort sind veraltet und unserer Zeit nicht mehr angemessen.

    (Beifall bei der SPD)

    Hier wird auch vieles aus Tradition übernommen, was Sie dann systemgerecht nennen. Jedes System hat einmal seine Berechtigung zum Zeitpunkt seiner Entstehung gehabt und verliert seine Berechtigung zumindest in Teilen in Zeiten, in denen andere Verhältnisse da sind.
    Das hat alles sehr wenig mit diesem Gesetzentwurf zu tun. Wir haben die Zuverdienstgrenze, die wir Arbeitern und Angestellten zumuten, bei gleichem Tatbestand auch für Beamte und Richter für zumutbar gehalten. Ich glaube, diejenigen, die davon betroffen sind, empfinden es auch so, daß es Ihnen zugemutet werden kann.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Richtig!)

    Wir haben diese Zuverdienstgrenze in der Tat an eine disziplinarrechtliche Maßnahme angebunden. Man muß aber dazusagen — Sie haben es getan, und ich stelle es in einen anderen Zusammenhang —, daß dies auf einer Freiwilligkeitserklärung desjenigen beruht, der davon Gebrauch machen will, und daß er diese Erklärung im klaren Bewußtsein dessen, was darauf folgen kann, abgibt, daß er weiß, worum es sich handelt, und daß er es einsieht. Ich bin sicher, daß die Beamten selbst mehr Einsicht haben als etwa der Beamtenbund.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD] : Sehr gut!)

    Ich glaube, daß dieses Gesetz, das einen sozialpolitischen Fortschritt bringt, draußen auch mit diesen Klauseln versehen als ein sozialpolitischer Fortschritt verstanden wird. Deshalb stimmen wir für dieses Gesetz und bitten um eine sehr rasche Umsetzung nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)