Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem Ziel sind wir uns einig, Herr Berger, daß wir die Beamten und Richter ebenfalls in die Lage versetzen, wenn sie schwerbehindert sind, mit dem 61. Lebensjahr und ab dem 1. Januar 1980 mit dem 60. Lebensjahr in Pension zu gehen. Wir haben, soweit es an uns liegt, diesen Gesetzentwurf sehr schnell bearbeitet. Sie wissen, daß wir die erste Lesung am 10. Mai hier hatten, am 16. Mai haben wir im Innenausschuß beraten und beschlossen, und jetzt haben wir hier die zweite und dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs. Auch wir sind der Meinung, daß dies keine Verzögerung mehr verträgt, denn die Gleichstellung von Beamten und Richtern mit Arbeitern und Angestellten in diesem Bereich und in diesem sozialpolitischen Fortschritt ist dringend notwendig. Wir bedauern ebenfalls, daß es zu dieser Verzögerung gekommen ist, nur sehen wir die Ursachen etwas anders, als Sie sie hier dargestellt haben. Wir haben von Anfang an deutlich gemacht, daß uns eine Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten, wie sie das Fünfte Rentenversicherungsänderungsgesetz festgelegt hat, mit Beamten und Richtern, wie sie jetzt festgelegt wird, dringend notwendig erscheint. Der Zielpunkt ergibt sich nicht aus der Tatsache, daß die einen Angestellte und Arbeiter sind und die anderen Beamte und Richter, sondern daß beide großen Gruppen Schwerbehinderte sind und deshalb der Gleichbehandlung bedürfen.
Dies ist der Zielpunkt.
Wir verstehen nicht recht, wenn von Systemwidrigkeiten gesprochen wird. Sie haben sicherlich recht, wenn Sie uns vorhalten — wir bestreiten dies überhaupt nicht —, daß wir uns in mancher Beziehung mehr Gleichstellung von Arbeitern, Angestellten und Beamten wünschen, denn manche Unterschiede dort sind veraltet und unserer Zeit nicht mehr angemessen.
Hier wird auch vieles aus Tradition übernommen, was Sie dann systemgerecht nennen. Jedes System hat einmal seine Berechtigung zum Zeitpunkt seiner Entstehung gehabt und verliert seine Berechtigung zumindest in Teilen in Zeiten, in denen andere Verhältnisse da sind.
Das hat alles sehr wenig mit diesem Gesetzentwurf zu tun. Wir haben die Zuverdienstgrenze, die wir Arbeitern und Angestellten zumuten, bei gleichem Tatbestand auch für Beamte und Richter für zumutbar gehalten. Ich glaube, diejenigen, die davon betroffen sind, empfinden es auch so, daß es Ihnen zugemutet werden kann.
Wir haben diese Zuverdienstgrenze in der Tat an eine disziplinarrechtliche Maßnahme angebunden. Man muß aber dazusagen — Sie haben es getan, und ich stelle es in einen anderen Zusammenhang —, daß dies auf einer Freiwilligkeitserklärung desjenigen beruht, der davon Gebrauch machen will, und daß er diese Erklärung im klaren Bewußtsein dessen, was darauf folgen kann, abgibt, daß er weiß, worum es sich handelt, und daß er es einsieht. Ich bin sicher, daß die Beamten selbst mehr Einsicht haben als etwa der Beamtenbund.
Ich glaube, daß dieses Gesetz, das einen sozialpolitischen Fortschritt bringt, draußen auch mit diesen Klauseln versehen als ein sozialpolitischer Fortschritt verstanden wird. Deshalb stimmen wir für dieses Gesetz und bitten um eine sehr rasche Umsetzung nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern.