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    Plenarprotokoll 8/152 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 152. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Inhalt: Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 14. Mai 1979 . . 12145 A Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 12145 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 12145 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 12166 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut — Drucksache 8/174 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksachen 8/2647, 8/2690 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat betr. die Forstpolitik in der Europäischen Gemeinschaft Entwurf einer Entschließung des Rates betr. die Ziele und Grundsätze der Forstpolitik in der Europäischen Gemeinschaft Entwurf einer Entscheidung des Rates zur Errichtung eines Forstausschusses — Drucksachen 8/2466 Nr. 20, 8/2689 — Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 12146 A Dr. Schmidt (Gellersen) SPD 12146 D Paintner FDP 12148 C Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 12149 D Ertl, Bundesminister BML 12150 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Beratung des Antrags der Abgeordneten Pieroth, Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Dr. Biedenkopf, Breidbach, Dr. Dregger, Franke, Glos, Dr. Häfele, Frau Hoffmann (Hoya), Kolb, Kraus, Lampersbach, Dr. Möller, Müller (Remscheid), Niegel, Dr. Pinger, Dr. van Aerssen, Prangenberg, Dr. Schäuble, Schröder (Lüneburg), Dr. Schwörer, Sick, Dr. Waigel, Dr. Warnke, Dr. von Wartenberg, Wissmann, Dr. Wörner, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/ CSU Förderung von Existenzgründungen — Drucksache 8/2603 — Pieroth CDU/CSU 12153 C Dr. Schachtschabel SPD 12157 B Wurbs FDP 12159 D Hauser (Krefeld) CDU/CSU 12163 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 12165 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2108 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/2792 —Dr. Waigel CDU/CSU 12166 C Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . . .. . 12169 A Dr. Haussmann FDP 12171 C Dr. Schwarz-Schilling CDU/CSU 12173 B Dr. Nöbel SPD 12174 D Dr. Langguth CDU/CSU 12176 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 12177 C Wohlrabe CDU/CSU 12179 A Dr. Jens SPD 12180 C Dr. Meinecke (Hamburg) SPD 12181 D Wohlrabe CDU/CSU (Erklärung nach § 35 GO) 12182 C Nächste Sitzung 12183 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 12185*A Anlage 2 Zunahme der alkoholbedingten Dienstver- gehen in der öffentlichen Verwaltung so- wie Forderung nach einer stärkeren Personalführung MdlAnfr A40 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Diederich (Berlin) SPD MdlAnfr A41 09.03.79 Drs 08/2637 Dr. Diederich (Berlin) SPD ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI auf ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . 12185*D Anlage 3 Praktische Anwendbarkeit des Mustermietvertrages MdlAnfr A18 04.05.79 Drs 08/2802 Hasinger CDU/CSU MdlAnfr A19 04.05.79 Drs 08/2802 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12186*B Anlage 4 Entwicklung der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft seit 1976 MdlAnfr A30 04.05.79 Drs 08/2802 Milz CDU/CSU MdlAnfr A31 04.05.79 Drs 08/2802 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12186*D Anlage 5 Genehmigung von Kriegswaffenexporten für den Bundesverband für Luftfahrtzubehör- und Raketenindustrie; verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an einem EG-Aktionsprogramm für Waffenexporte MdlAnfr A37 04.05.79 Drs 08/2802 Jungmann SPD MdlAnfr A38 04.05.79 Drs 08/2802 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . .12187*B Anlage 6 Genehmigung von Kriegswaffenexporten für Mitgliedsfirmen des Bundesverbands für Luftfahrtzubehör- und Raketenindustrie MdlAnfr A39 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12187*D Anlage 7 Abführung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für eingegliederte Behinderte MdlAnfr A45 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12188*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 III Anlage 8 Verwendungs- und Beförderungsstau bei Beamten der Bundeswehr MdlAnfr A50 04.05.79 Drs 08/2802 Ludewig FDP MdlAnfr A51 04.05.79 Drs 08/2802 Ludewig FDP SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12188*B Anlage 9 Militärfachliche Verwendung wehrpflichtiger Studenten der Humanmedizin oder der Pharmazie MdlAnfr A52 04.05.79 Drs 08/2802 Hölscher FDP MdlAnfr A53 04.05.79 Drs 08/2802 Hölscher FDP SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12189*A Anlage 10 Zuständigkeit der Bundesregierung für die Festlegung der Tiefflugschneisen im militärischen Flugbetrieb Eifel MdlAnfr A54 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Will-Feld CDU/CSU MdlAnfr A55 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12189*B Anlage 11 Anrechnung des Kindergeldes auf die Pflegesätze von Pflegeeltern MdlAnfr A59 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12189*D Anlage 12 Vertretung der Studentenschaft in der „Kleinen Kommission zu Fragen der ärztlichen Ausbildung und der künftigen Entwicklung im Bereich des ärztlichen Berufsstands" sowie fehlende Vertretungsbefugnis des VDS für die medizinischen Fachbereiche von mindestens 13 Hochschulen MdlAnfr A60 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Reimers CDU/CSU MdlAnfr A61 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Reimers CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12190*A Anlage 13 Stillegung der Bahnstrecke Lemgo—Hameln für den Personenverkehr MdlAnfr A63 04.05.79 Drs 08/2802 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12190*C Anlage 14 Erhaltung des bundeseigenen RotesandLeuchtturms MdlAnfr A64 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A65 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Ahrens SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12190*D Anlage 15 Anbringen von Hinweisschildern an Baudenkmälern und anderen Sehenswürdigkeiten an Autobahnen MdlAnfr A66 04.05.79 Drs 08/2802 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12191 *A Anlage 16 Abschwächung der Baukonjunktur; steuerliche Maßnahmen zur Abschöpfung von Spekulationsgewinnen im Zusammenhang mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen MdlAnfr A69 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schneider CDU/CSU MdlAnfr A70 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12191 *A Anlage 17 Verwendung der für den sozialen Wohnungsbau von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel zur Förderung von Miet-und Eigentumswohnungen sowie Höhe der Aufwendungen zur Förderung einer Mietoder Eigentumswohnung im sozialen Wohnungsbau nach dem 1. und 2. Förderungsweg MdlAnfr A73 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A74 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 12191*C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Anlage 18 Praktiken der DDR bei der Berechnung von Straßenbenutzungsgebühren MdlAnfr A75 04.05.79 Drs 08/2802 Lintner CDU/CSU MdlAnfr A76 04.0539 Drs 08/2802 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 12192*B Anlage 19 Veröffentlichung der Dokumentation über die politischen Verfolgungen durch die Ost-Berliner Regierung MdlAnfr A77 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 12192*D Anlage 20 Zugang zu den Forschungsberichten über Projekte des Bundesforschungsministeriums MdlAnfr A80 04.05.79 Drs 08/2802 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A81 04.05.79 Drs 08/2802 Lenzer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 12192*D Anlage 21 Vorwürfe über die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit dem iranischen Geheimdienst SAVAK SchrAnfr B1 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK 12193*B Anlage 22 Geplanter Umbau des Vorplatzes zum Bundeskanzleramt SchrAnfr B2 04.05.79 Drs 08/2802 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B3 04.05.79 Drs 08/2802 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK 12193*C Anlage 23 Zweifel an der Identität des in Spandau einsitzenden Häftlings mit Rudolf Hess SchrAnfr B4 04.05.79 Drs 08/2802 Möllemann FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12194*B Die Frage B 5 — Drucksache 8/2802 vom 04.05.79 — des Abgeordneten Müller (Wadern) (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 24 Beachtung der verfassungsrechtlichen Gewaltenteilung im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik SchrAnfr B6 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B7 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12194*C Anlage 25 Milderung des Elends indochinesischer Flüchtlinge durch Besiedelung unbewohnter Inseln im südostasiatischen Raum SchrAnfr B8 04.05.79 Drs 08/2802 Würtz SPD SchrAnfr B9 04.05.79 Drs 08/2802 Würtz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12194*D Anlage 26 Praxis der rumänischen Behörden bei der Bearbeitung von Anträgen auf Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft sowie Leistung einer Vorauszahlung bei Antragstellung SchrAnfr B10 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B11 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12195*A Anlage 27 Verbesserung der durch die Freilassung der in Belgrad inhaftierten deutschen Terroristen belasteten deutsch-jugoslawischen Beziehungen SchrAnfr B12 04.05.79 Drs 08/2802 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B13 04.05.79 Drs 08/2802 Biehle CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12195*C Anlage 28 Ansiedlung der Vietnamflüchtlinge im südostasiatischen Raum SchrAnfr B14 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 12195*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bona, Freitag, den 11. Mai 1979 V Anlage 29 Bilaterale Vermögensabkommen der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B15 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12196*A Anlage 30 Wartung und Betreuung der Schutzbauten durch das Technische Hilfswerk oder eine sonstige Organisation SchrAnfr B16 04.05.79 Drs 08/2802 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12196*B Anlage 31 Verbesserung des Beihilferechts für Empfänger von Witwen- und Witwergeld und für Schwerbehinderte SchrAnfr B17 04.05.79 Drs 08/2802 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12196*C Anlage 32 Ungleichbehandlung des höheren Dienstes in der Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes i. d. F. vom 16. April 1975 SchrAnfr B18 04.05.79 Drs 08/2802 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B19 04.05.79 Drs 08/2802 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12196*D Anlage 33 Auffassung Bundesminister Baums über die Auswirkungen des Reaktorstörfalles in Harrisburg/USA auf die Kernenergiepolitik und die Teilerrichtungsgenehmigungen für Kernkraftwerke im Jahre 1979 SchrAnfr B20 04.05.79 Drs 08/2802 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B21 04.05.79 Drs 08/2802 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12197*B Die Frage B 22 — Drucksache 8/2802 vom 04.05.79 — des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen Anlage 34 Konsequenzen aus der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Thailand SchrAnfr B23 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12197*D Anlage 35 Nachteile für Bewerber für den öffentlichen Dienst durch die Bekanntgabe einer Schwerbehinderteneigenschaft SchrAnfr B24 04.05.79 Drs 08/2802 Hölscher FDP SchrAnfr B25 04.05.79 Drs 08/2802 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12198*C Anlage 36 Beteiligung der in den einstweiligen Ruhestand versetzten kommunalen Wahlbeamten an strukturellen Besoldungsverbesserungen SchrAnfr B26 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B27 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12199*A Anlage 37 Einführung des amerikanischen Teilzeitarbeitsmodells „Job Sharing" im öffentlichen Dienst SchrAnfr B28 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12199*C Anlage 38 Einführung der Messung von Schadstoffgehalten in Pflanzen bei Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes SchrAnfr B29 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12199*D Anlage 39 Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Betriebsräte SchrAnfr B30 04.05.79 Drs 08/2802 Menzel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12200*B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Anlage 40 Abbau der erhöhten Notargebühren für Gemeinden SchrAnfr B31 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12200*D Anlage 41 Gefahren für die Wasserversorgung und das ökologische Gleichgewicht durch die Umwandlung des Übungsgeländes der US-Streitkräfte im Raum Mannheim—Viernheim—Lampertheim in einen Panzerübungsplatz SchrAnfr B32 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAnfr B33 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12201*B Anlage 42 Renovierung des Schlosses Waldthausen vor dessen Verkauf an die Stadt Mainz sowie Erhaltung des zu diesem Grundstück . gehörenden Waldgeländes als Naherholungsgebiet SchrAnfr B34 04.05.79 Drs 08/2802 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr B35 04.05.79 Drs 08/2802 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12201*C Anlage 43 Darstellung von Investitionen in der Bilanz bei über Leasing finanzierenden Unternehmen SchrAnfr B36 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Schmitt-Vockenhausen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 12201*D Anlage 44 Abbau der zusätzlichen steuerlichen Belastungen für Pendler im deutsch-belgischen Grenzbereich SchrAnfr B37 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B38 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12202*B Anlage 45 Beachtung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs durch das Bundesfinanzministerium SchrAnfr B39 04.05.79 Drs 08/2802 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12203'A Anlage 46 Aufhebung des Bundesentschädigungsschlußgesetzes von 1965 SchrAnfr B40 04.05.79 Drs 08/2802 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12203'D Anlage 47 Herabsetzung der Besteuerung von Methanol SchrAnfr B41 04.05.79 Drs 08/2802 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12204*C Anlage 48 Erhöhung der Wertgrenze für Werbegeschenke als Hilfe für die deutsche Lederwarenindustrie SchrAnfr B42 04.05.79 Drs 08/2802 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12204*D Anlage 49 Gewährleistung tier steuerlichen Erfassung von Vergütungen aus Werkverträgen der öffentlichen Hand mit Einzelpersonen sowie Umfang der Vergütungen aus Haushaltstiteln der Bundesministerien SchrAnfr B43 04.05.79 Drs 08/2802 Kühbacher SPD SchrAnfr B44 04.05.79 Drs 08/2802 Kühbacher SPD SchrAnfr B45 04.05.79 Drs 08/2802 Kühbacher SPD SchrAnfr B46 04.05.79 Drs 08/2802 Kühbacher SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12205*A Anlage 50 Bemühungen der Vereinigten-AluminiumWerke zum Einstieg in den mittelständisch strukturierten Herstellungsbereich von Verkehrszeichen und -einrichtungen SchrAnfr B47 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Zeitel CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 VII SchrAnfr B48 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12205*C Anlage 51 Entwicklung eines energiesparenden Automobils als Prototyp mit einem Verbrauch von 41/100 km durch den VW-Konzern SchrAnfr B49 04.05.79 Drs 08/2802 Link CDU/CSU SchrAnfr B50 04.05.79 Drs 08/2802 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 12206*B Anlage 52 Uranprospektion der Saarberg/Interplan im Raum Baden-Baden/Gernsbach SchrAnfr B51 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B52 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 12206`C Anlage 53 Inländische Rohhäuteverknappung und Beeinträchtigung der deutschen Lederwarenindustrie durch einseitige Großkäufe der Staatshandelsländer, insbesondere der UdSSR SchrAnfr B53 04.05.79 Drs 08/2802 Arendt SPD SchrAnfr B54 04.05.79 Drs 08/2802 Arendt SPD SchrAnfr B55 04.05.79 Drs 08/2802 Arendt SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 12206*D Anlage 54 Auswirkungen der von Drittländern vorgenommenen Aufteilung der bisher frei be-fischbaren Ostsee auf die deutsche Küstenfischerflotte SchrAnfr B56 04.05.79 Drs 08/2802 Klinker CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12207*D Anlage 55 Einreisegenehmigung und Arbeitserlaubnis für ausländische Akademiker, insbesondere Fachärzte SchrAnfr B57 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B58 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B59 04.05.79 Drs 08/2802 Faru Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12208*D Anlage 56 Konzept der Bundesregierung bei der Schaffung von Teilsozialheimen SchrAnfr B60 04.05.79 Drs 08/2802 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12209*B Anlage 57 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für das Saarland im Rahmen des Sonderprogramms zur Beseitigung der hohen Arbeitslosigkeit in bestimmten Regionen SchrAnfr B61 04.0539 Drs 08/2802 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B62 04.05.79 Drs 08/2802 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B63 04.05.79 Drs 08/2802 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAnfr B64 04.05.79 Drs 08/2802 Conrad (Riegelsberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12209'D Anlage 58 Aufhebung des Stichtags für Ersatzzeiten nach § 4 Abs. 2 a des RentenversicherungsÄnderungsgesetzes SchrAnfr B65 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Blüm CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12210*A Anlage 59 Folgerungen aus dem Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" SchrAnfr B66 04.05.79 Drs 08/2802 Krockert SPD SchrAnfr B67 04.05.79 Drs 08/2802 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12210*C Anlage 60 Bautermin und Folgekosten für die Humanisierungs-Akademie in Dortmund SchrAnfr B68 04.05.79 Drs 08/2802 Gerstein CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 SchrAnfr B69 04.05.79 Drs 08/2802 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 12211*A Anlage 61 Personelle Verstärkung der technischen Truppenschule 1 in Aachen auf dem Kommandierungsweg zu Lasten der Truppe SchrAnfr B70 04.05.79 Drs 08/2802 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12211 *B Anlage 62 Verzögerung der Herausgabe der ZDv 60/2 (Richtlinien für Heime) SchrAnfr B71 04.05.79 Drs 08/2802 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12212*A Anlage 63 Belastung insbesondere der Kinder von Soldatenfamilien durch Schulwechsel infolge Häufigkeit der Versetzung der Väter SchrAnfr B72 04.05.79 Drs 08/2802 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12212*B Anlage 64 Schaffung zusätzlicher Stellen für die in den einzelnen Jahrgängen überzähligen Majore und Oberstleutnante SchrAnfr B73 04.05.79 Drs 08/2802 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12213*A Anlage 65 Hilfeleistung für nach Beendigung ihres Wehrdienstes arbeitslose Wehrpflichtige und Zeitsoldaten SchrAnfr B74 04.05.79 Drs 08/2802 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12213*B Anlage 66 Einbeziehung der Wehrpflichtigen in die Zulageregelungen, insbesondere bei den Erschwerniszulagen SchrAnfr B75 04.05.79 Drs 08/2802 Würtz SPD SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12213*C Anlage 67 Truppenbesuche von Mitgliedern der Bundesregierung in Schleswig-Holstein vor den Landtagswahlen SchrAnfr B76 04.05.79 Drs 08/2802 Würzbach CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12214*A Anlage 68 Angebote der Industrie zur Ausbildung des Fachpersonals der Bundeswehr für die Fahrzeuge der neuen Generation SchrAnfr B77 04.05.79 Drs 08/2802 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12214*A Anlage 69 Einweisung aller im Bundesverteidigungsministerium Dienst tuenden Hauptfeldwebel in eine A 9-Planstelle spätestens mit Vollendung des 40. Lebensjahrs SchrAnfr B78 04.05.79 Drs 08/2802 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12214*B Anlage 70 Vorlage eines fortgeschriebenen Weißbuchs zur Verteidigungspolitik SchrAnfr B79 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12214*C Anlage 71 Erweiterung von Übungsplätzen des Bundeswehrstandorts Wetzlar sowie Beteiligung der Bürger bei der Entscheidung über die Pläne SchrAnfr B80 04.05.79 Drs 08/2802 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B81 04.05.79 Drs 08/2802 Lenzer CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Hiehle BMVg . . . . 12214*D Anlage 72 Erforschung von Alternativmethoden für Tierversuche SchrAnfr B82 04.05.79 Drs 08/2802 Milz CDU/CSI SchrAnfr B83 04.05.79 Drs 08/2802 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12215*B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 IX Anlage 73 Erkenntnisse und Aufklärung über gesundheitliche Auswirkungen des „Jogging" SchrAnfr B84 04.05.79 Drs 08/2802 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12215*C Anlage 74 Import von Arzneimitteln SchrAnfr B85 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12216*A Anlage 75 Unterrichtung von Führerscheinbewerbern über Sofortmaßnahmen am Unfallort SchrAnfr B86 04.05.79 Drs 08/2802 Seefeld SPD SchrAnfr B87 04.05.79 Drs 08/2802 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12216*A Anlage 76 Sozialhilfe für „Langzeitstudenten" SchrAnfr B88 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B89 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12216*'D Anlage 77 Bedarf an Versuchstieren bei der Durchführung der im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen vorgeschriebenen Prüfungen SchrAnfr B90 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 12213*B Anlage 78 Zuwendungen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit an die „Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk" zur Betreuung jugendlicher Zuwanderer und Aussiedler SchrAnfr B91 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 12217*D Anlage 79 Berücksichtigung der Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes und der Ökologie bei der Trassenführung der Autobahn Berlin—Hamburg SchrAnfr B92 04.05.79 Drs 08/2802 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B93 04.05.79 Drs 08/2802 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12213'D Anlage 80 Verzögerung des Weiterbaus der Maintalautobahn 70 im Abschnitt HorhausenKnetzgau SchrAnfr B94 04.05.79 Drs 08/2802 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B95 04.05.79 Drs 08/2802 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12218*A Anlage 81 Beurteilung des „GeED-Verkehrskonzepts der Vernunft" zur Sanierung der Bundesbahn im Hinblick auf den Kabinettsbeschluß zur Bundesbahn im Jahr 1978 SchrAnfr B96 04.05.79 Drs 08/2802 Angermeyer FDP SchrAnfr B97 04.05.79 Drs 08/2802 Angermeyer FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12218*C Anlage 82 Arbeitsplatzverluste in Husum bei Stillegung des dortigen Bahnbetriebswerks SchrAnfr B98 04.05.79 Drs 08/2802 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B99 04.05.79 Drs 08/2802 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B100 04.05.79 Drs 08/2802 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12218*D Anlage 83 Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen SchrAnfr B101 04.05.79 Drs 08/2802 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12219*B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Anlage 84 Wiedergutmachung für den nach Kriegsende von der Lufthansa nicht wieder eingestellten ehemaligen Lufthansa-Flugkapitän Hans-Heinz Siebert SchrAnfr B102 04.05.79 Drs 08/2802 Kretkowski SPD SchrAnfr B103 04.05.79 Drs 08/2802 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12219*C Anlage 85 Konsequenzen aus der Beseitigung von Bahnübergängen für den Kreis Gütersloh und die Stadt Bielefeld SchrAnfr B104 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12220*A Anlage 86 Maßnahmen gegen das Spitzel- und Ausspähungssystem der DDR auf den Transitstrecken SchrAnfr B105 04.05.79 Drs 08/2802 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B106 04.05.79 Drs 08/2802 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B107 04.05.79 Drs 08/2802 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B108 04.05.79 Drs 08/2802 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12220*B Anlage 87 Dringlichkeitsstufe für den Ausbau der B 41 im Landkreis Bad Kreuznach SchrAnfr B109 04.05.79 Drs 08/2802 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 12220*C Anlage 88 Neuauflage und kostenlose Verteilung des Postleitzahlenverzeichnisses SchrAnfr B110 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12220*D Anlage 89 Auflösung weiterer Postanstalten auf dem Lande im Bereich der Oberpostdirektion Kiel SchrAnfr B111 04.05.79 Drs 08/2802 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 12221*A Anlage 90 Reduzierung der Beförderung von Reklame durch die Bundespost SchrAnfr B112 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . . 12221*A Anlage 91 Vereinbarungen mit der DDR bezüglich des Beglaubigungstextes in Telegrammen, den die dortigen Behörden als Nachweis eines Todesfalles verlangen, wenn Verwandte eines Verstorbenen zur Beerdigung in die Bundesrepublik Deutschland kommen SchrAnfr B113 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B114 04.05.79 Drs 08/2802 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 12221*C Anlage 92 Entscheidungen der Bundesländer über die Behandlung der deutschen Frage im Schulunterricht SchrAnfr B115 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . 12221*D Anlage 93 Erstattung eines Gutachtens zur Studie von Richard E. Webb über die technische Beurteilung möglicher Rekritikalitätsunfälle beim SNR 300 SchrAnfr B116 04.05.79 Drs 08/2802 Ueberhorst SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT 12222*A Anlage 94 Förderung von Forschungsprojekten zur Ermittlung einer optimalen Energieversorgungsstruktur unserer Volkswirtschaft mit einem niedrigen Primärenergieeinsatz SchrAnfr B113 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Steger SPD SchAntw BMin Dr. Hauff BMFT 12222*B Anlage 95 Erlaß einer Verordnung über die berufliche Fortbildung zum Werkfeuerwehrmann SchrAnfr B118 04.05.79 Drs 08/2802 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12222*C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 XI Anlage 96 Unterschiedliche Einstufung der Leiter von beruflichen Schulen und von Gymnasien SchrAnfr B119 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B120 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 12223*A Anlage 97 Zahl der eingerichteten und geplanten Koranschulen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) sowie Nationalität der Schüler SchrAnfr B121 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B122 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12223*C Anlage 98 Politische Einstellung und Finanzierung der VDS sowie Notwendigkeit einer Bundesstudentenkonferenz SchrAnfr B123 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B124 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B125 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B126 04.05.79 Drs 08/2802 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 12223*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12145 152. Sitzung Freitag, den 11. Mai 1979 Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 11.5. Adams * 11.5. Dr. van Aerssen * 11. 5. Dr. Ahrens ** 11. 5. Dr. Aigner * 11. 5. Alber ** 11. 5 Amrehn ** i i . 5. Dr. Bangemann 11. 5. Dr. Bardens ** 11. 5 Dr. Bayerl * 11.5. Dr. Becher (Pullach) 11.5. Blumenfeld * 11. 5. Böhm (Melsungen) ** 11.5. Dr. Böhme (Freiburg) 11. 5. Dr. Bötsch 11.5. Frau von Bothmer ** 11. 5. Büchner (Speyer) ** 11.5. Dr. von Bülow 11.5. Frau Dr. Czempiel 11. 5. Dr. Dregger 11.5. Dr. Enders ** 11.5. Dr. Evers ** 11.5. Fellermaier * 11. 5. Flämig * 11.5. Dr. Früh * 11.5. Dr. Fuchs * 11.5. Gattermann 11. 5. Dr. Geßner ** 11.5. Dr. Gradl 11.5. Haase (Fürth) * 11.5. Haberl 11.5. Handlos ** 11. 5. Höffkes 11. 5. Hoffie 11.5. Hoffmann (Saarbrücken) * 11. 5. Dr. Holtz ** 11. 5. Ibrügger * 11. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 11.5. Katzer 11. 5. Dr. h. c. Kiesinger 11. 5. Dr. Klepsch * 11.5. Klinker * i 1. 5. Kohl 11.5. Kolb 11.5. Lagershausen 11. 5. Lange * 11.5. Lemmrich ** 11.5. Lemer ** 11. 5. Lücp * 11.5. Lenzker * 11.5. Luster * 11.5. Dr. Marx 11.5. Mattick * 11.5. Dr. Mende ** 11.5. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() entschuldigt bis einschließlich Dr. Müller ** 11. 5. Müller (Bayreuth) 11. 5. Müller (Mülheim) * 11.5. Müller (Remscheid) 11.5. Müller (Wadern) * 11. 5. Dr. Müller-Hermann * 11. 5. Frau Dr. Neumeister 11. 5. Pawelczyk ** 11. 5. Pfeifer 11.5. Dr. Pfennig ** 11.5. Dr. Pinger 11. 5. Reddemann ** 11. 5. Reichold 11.5. Reuschenbach 11.5. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 11. 5. Dr. Riedl (München) 11. 5. Dr. Schäfer (Tübingen) 11. 5. Dr. Schäuble ** 11. 5. Scheffler ** 11. 5. Frau Schlei 11.5. Schmidt (Hamburg) 11. 5. Schmidt (München) * 11. 5. Schmidt (Wattenscheid) 11.5. Schmidt (Würgendorf) ** 11. 5. Schreiber * 11. 5. Schröder (Wilhelminenhof) 11. 5. Schulte (Unna) ** 11. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 11. 5. Dr. Schwörer * 11. 5. Seefeld * 11. 5. Sieglerschmidt * 11. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 11. 5. Dr. Starke (Franken) * 11.5. Stommel 11. 5. de Terra 11.5. Ueberhorst ** 11. 5. Vogel (Ennepetal) 11. 5. Dr. Vohrer ** 11. 5. Frau Dr. Walz * 11.5. Dr. Warnke 11. 5. Wawrzik * 11. 5. Weber (Heidelberg) 11.5. Dr. Wendig 11.5. Windelen 11. 5. Dr. Wittmann (München) ** 11. 5. Wolfram (Recklinghausen) 11. 5. Würtz * 11.5. Zebisch ** 11. 5. Zeitler 11. 5. Zywietz * 11.5. Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/2637 Frage A 40 und 41, 144. Sitzung, Seite 11432 D) : Aufgrund des Berichts des Bundesdisziplinaranwalts vom 6. Februar 1979 über die Handhabung 12186* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 der Disziplinargewalt in den Jahren 1977/78 können für Ihre Zusatzfrage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. März 1979, ob ein Zusammenhang zwischen der ausgeübten Berufstätigkeit bzw. dem ausgeübten Dienst und dem Alkoholgebrauch bzw. -mißbrauch zu erkennen ist, keine eindeutigen Angaben gemacht werden. Aus der Statistik des Bundesdisziplinaranwalts läßt sich aber allgemein folgendes entnehmen: 1. Von den einer disziplinargerichtlichen Entscheidung zugeführten schweren und mittelschweren Alkoholverfehlungen entfielen auf 1975 1976 1977 1978 die Deutsche Bundes post 110 187 185 293 die Deutsche Bundes bahn 110 139 230 341 die sonstigen Verwal tungen (Zoll, BSG usw.) 28 37 49 55 2. Zahlen über die Entwicklung der leichteren, im sog. nichtförmlichen Disziplinarverfahren zu behandelnden Alkoholverfehlungen liegen nicht vor. Aus der Statistik des Jahres 1978 ergibt sich jedoch folgende prozentuale Aufschlüsselung des Anteils der Alkoholverfehlungen an der Gesamtzahl der Dienstvergehen: Deutsche Bundespost 56 % Deutsche Bundesbahn 34 % Sonstige Verwaltungen 44 %. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang der von ihr ausgearbeitete Mustermietvertrag in der Praxis Anwendung findet? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der von ihr ausgearbeitete Mustermietvertrag in der Praxis weitgehend als nicht praktikabel angesehen wird, und gedenkt sie, eine Überarbeitung vorzunehmen? Zu Frage A 18: Zum Umfang der Anwendung des Mustermietvertrages lassen sich keine Aussagen machen. Der Mustermietvertrag, der von der Bundesregierung zusammen mit den Spitzenverbänden der Wohnungswirtschaft und weiteren interessierten Organisationen erarbeitet worden ist, ist nicht zur unmittelbaren formularmäßigen Anwendung bestimmt. Er soll vielmehr eine Orientierungshilfe geben, wie eine angemessene und ausgewogene Vertragsgestaltung aussehen kann. Es bleibt den einzelnen Mietvertragsparteien überlassen, welche der meist in mehreren Alternativen angebotenen Klauseln des Musters sie im Einzelfall vereinbaren oder bei der Ausarbeitung von Formularverträgen übernehmen wollen. Wegen dieser Zielsetzung sind zahlenmäßige Angaben über seine Verwendung nicht möglich. Zu Frage A 19: Der Bundesregierung liegen keine Hinweise darüber vor, daß die im Mustermietvertrag vorgesehenen Regelungen nicht praktikabel seien und daher verbessert werden müßten. Neuere Formularmietverträge, z. B. die Vertragsformulare der Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, sowie die neuere wohnwirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Literatur zum Inhalt von Mietverträgen machen deutlich, daß der Mustermietvertrag seiner Aufgabe gerecht wird, Vorbild für ausgewogene Regelungen zu sein. Die Bundesregierung beabsichtigt, bei den Verbänden eine Überarbeitung des Mustermietvertrages im Hinblick auf Rechtsänderungen anzuregen. Anlaß hierzu geben insbesondere die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen, nach denen künftig Heizungs- und Warmwasserkosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet werden müssen. Der Mustermietvertrag sieht hierfür noch alternativ verschiedene Möglichkeiten pauschaler oder nicht auf den tatsächlichen Verbrauch abgestellter Regelungen vor, die künftig ausgeschlossen sein sollen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 30 und 31): Welche Verbesserungen haben sich seit 1976 in der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft, die durch die Verordnung von, 1. Juli 1974 geregelt ist, ergeben? Sind die Ausbildungsphasen in der Stufenausbildung in dei Bauwirtschaft so geregelt, daß eine ausreichende praktische Grundausbildung im Betrieb immer gewährleistet ist? Zu Frage A 30: Wie ich bereits in meinen Antworten auf Ihre Anfragen in 1976 und 1977 zum Ausdruck gebracht habe, trägt die Stufenausbildung wesentlich zu einer Verbesserung und Intensivierung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft bei. Ich wiederhole meine Aussage, daß die beteiligten Spitzenorganisationen der Bauindustrie, des Bauhandwerks und der Gewerkschaft weiterhin voll hinter der neuen Berufsausbildung stehen. Sie haben Anfang des Jahres noch eine finanzielle Besserstellung der Ausbildungsbetriebe tariflich festgelegt und damit einen weiteren Anreiz für die Durchführung der Berufsausbilung in der Stufenform geschaffen. Die Bundesregierung ist zwar nicht für die Durchführung der Berufsausbildung zuständig, sie Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12187* möchte aber an dieser Stelle die große Leistung der Bauwirtschaft, der Kammern und der Berufsschulen hervorheben, die Stufenausbildung in einer Zeit eingeführt zu haben, in der die Zahl der Lehrlinge am Bau um fast 100 v. H. gestiegen ist. Die Zahl der Auszubildenden in der Bauwirtschaft stieg von rd. 33 000 im Jahre 1974 auf über 50 000 Ende 1977. Anfang 1979 soll bereits die Zahl von 60 000 Ausbildungsverträgen überschritten worden sein. Ein weiterer Erfolg ist mit der Stufenausbildungsordnung verbunden. Eine Anzahl von Ländern hat bereits das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) für die Bauwirtschaft erstmals für einen Wirtschaftszweig als kooperatives oder schulisches BGJ voll eingeführt. Nach den Planungen wird das BGJ bereits in 2 Jahren bundesweit in der Bauwirtschaft eingeführt sein. Das alles wäre nicht eingetreten, wenn nicht die Beteiligten von der Wirksamkeit der neuen Ausbildungsform in der Bauwirtschaft überzeugt wären. Die Verbesserung, die sich seit 1976 in der Berufsausbildung der Bauwirtschaft ergeben haben, werden von den beteiligten Organisationen als sehr positiv bezeichnet. Dabei will ich nicht verkennen, daß auch weiterhin einzelne Betriebe des Bauhandwerks, insbesondere des Ausbaugewerbes, noch nicht für die neue Ausbildungsform motiviert sind und deshalb Kritik daran üben. Zu Frage A 31: Ihre Frage dürfte auf die ausreichende betriebliche Ausbildung abzielen. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Stufenausbildungsordnung sind alle Beteiligten — einschließlich Wirtschaft und Gewerkschaft — davon ausgegangen, daß eine ausreichende Grundausbildung im Betrieb gewährleistet ist. Ob nun die nach der Stufenausbildung für die einzelnen Bauberufe nach Abzug der Lehrbauhof-, Schul- und Urlaubszeit verbleibende betriebliche Ausbildungszeit ausreichend ist, kann erst zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden. Die Spitzenorganisationen sammeln zur Zeit die Erfahrungen auf diesem Gebiet. Wie ich hörte, sollen sich in Einzelfällen insbesondere bei den Ausbauhandwerken Schwierigkeiten ergeben haben. Sollten sich diese Schwierigkeiten bundesweit bei der Überprüfung bestätigen, wird die Bundesregierung mit den beteiligten Stellen beraten, wie die Stufenausbildungsordnung verbessert werden kann. Ich wiederhole an dieser Stelle, daß die Bundesregierung bereit ist, die Stufenausbildung zu ändern, wenn eine solche Änderung von den Spitzenorganisationen einvernehmlich beantragt werden würde und sie sich auf Grund bundesweiter Erfahrungen als notwendig erweisen sollte. Anlage 5 Antwort des' Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen A 37 und 38) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu Bestrebungen ein, in den Gremien der EG ein Aktionsprogramm für die Entwicklung, Herstellung und Exportförderung konventioneller Waffensysteme zu erstellen, und inwieweit hält sie eine Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland in Anbetracht des Artikels 26 des Grundgesetzes überhaupt für verfassungsrechtlich zulässig? Welche Zusagen sind dem Bundesverband für Luftfahrtzubehör- und Raketenindustrie für Waffen- und Rüstungsgüterexporte gemacht worden? Zu Frage A 37: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Rahmen der EG, insbesondere im Europäischen Parlament, aber auch im Rahmen der WEU, Überlegungen zu der Aufstellung eines Aktionsprogrammes für die Entwicklung, Herstellung und Exportförderung konventioneller Waffensysteme angestellt werden. Derartige Überlegungen werden auch in der Unabhängigen Europäischen Programmgruppe, als dem eigentlichen Forum der europäischen Rüstungskooperation, angestellt. Unabhängig davon bleibt nach Auffassung der Bundesregierung zunächst abzuwarten, ob die EG-Kommission bereit ist, wie vom Europäischen Parlament empfohlen, ein entsprechendes europäisches Aktionsprogramm zu entwickeln. Im übrigen ist die Frage, ob die EG hierzu nach den römischen Verträgen hinreichende Befugnisse besitzt, noch ungeklärt. Die Bundesregierung wartet daher zunächst ab, welche Vorstellungen die EG-Kommission entwickeln wird. Sie hält es jedenfalls nicht für richtig, durch eine vorweggenommene nationale Festlegung die Überlegungen der EG-Kommission in bestimmter Richtung zu beeinflussen. Selbstverständlich wird die Bundesregierung keinen Beschlüssen zustimmen, die dem Art. 26 GG zuwiderlaufen. Zu Frage A 38: Dem genannten Verband sind von der Bundesregierung für Waffen- und Rüstungsgüterexporte keinerlei Zusagen gemacht worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat als die nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz zuständige Genehmigungsbehörde dem Verband auf Anfrage im September 1976 lediglich mitgeteilt, daß „die Entwicklung von Kriegswaffen bis zur Herstellung eines ersten einsatzfähigen Prototyps von der Kriegswaffenkontrolle nicht berührt wird". Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage A 39) : Welchen Mitgliedsfirmen des Bundesverbands für Luftfahrtzubehör- und Raketenindustrie sind Exportgenehmigungen für Kriegswaffen erteilt worden, um gefährdete Arbeitsplätze zu sichern? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Unternehmen im einzelnen Mitglieder des Bundesverbandes der Luftfahrtzubehör- und Raketenindustrie sind. Sie kann infolgedessen auch nicht sagen, ob von ihr erteilte Exportgenehmigungen für Kriegswaffen an ein Verbandsmitglied gegangen sind. Auf dem Sektor Raketen und Flugzeugzubehör sind Exportgenehmigungen ausschließlich bekannten, größeren Unternehmen der Branche erteilt worden, die nicht diesem Verband angehören. Für diese Genehmigungen war der Gesichtspunkt der Sicherung von Arbeitsplätzen übrigens nicht entscheidend. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage A 45) : Beabsichtigt die Bundesregierung — angesichts der Tatsache, daß das Schwerbehindertengesetz es nicht zuläßt, in anerkannten Behindertenwerkstätten eingegliederte Behinderte zu entlassen, ungeachtet dessen, daß (zumal im Grenzland) eine Vollbeschäftigung in der Werkstatt nicht garantiert werden kann und trotzdem alle Autwendungen einschließlich des Gehalts für den Behinderten weiterzuzahlen sind —, eine Änderung des geltenden Rechts vorzuschlagen dahin gehend, daß für eingegliederte Behinderte, auch soweit sie dem freien Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, Arheitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden können? Die Bundesregierung mißt dem von Ihnen angesprochenen. Problem große Bedeutung bei. Seine Lösung wirft jedoch eine Fülle von Problemen auf. Die Einbeziehung aller in Werkstätten beschäftigten Behinderten in die Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosenversicherung) über das geltende Recht hinaus läßt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt mit dem Zweck der Arbeitslosenversicherung noch nicht vereinbaren. Die Arbeitslosenversicherung schützt den Arbeitnehmer gegen die mit einem freien Arbeitsmarkt verbundenen wirtschaftlichen Risiken. Dabei wird vorausgesetzt, daß ein freier Arbeitsmarkt bei guter Wirtschaftslage Arbeitsplätze in hinreichender Zahl bietet und daß der Arbeitnehmer in der Lage ist, den Erfordernissen des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen, so daß eine Arbeitslosigkeit in der Regel durch. Vermittlung eines anderen Arbeitsplatzes beendet werden kann. Diese Voraussetzungen sind bei den Behinderten, die nur in Behindertenwerkstätten beschäftigt werden können, im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gegeben, da der Ausbau des geplanten bundesweiten Netzes von Werkstätten für Behinderte zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist und deshalb ein dem freien Arbeitsmarkt vergleichbarer „Arbeitsmarkt für Behinderte in Werkstätten" noch nicht besteht. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung jedoch sorgfältig und wird ggf. aus dieser Entwicklung die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Anlage 8 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/2802 Fragen A 50 und 51) : Trifft es zu, daß es nicht nur unter den Soldaten, sondern auch unter den Beamten der Bundeswehr einen „Verwendungs- und Beförderungsstau" gibt? Wenn ja, was sind die Gründe dafür, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Gleichstellung der Beamten der Bundeswehr mit den Soldaten und ouch mit den Beamten in anderen öffentlichen Verwaltungen zu erreichen? Zu Frage A 50: Bei den Beamten in der Bundeswehr gibt es ein Altersstrukturproblem, das in seinen Auswirkungen einem Verwendungs- und Beförderungsstau gleichkommt. Dennoch ist es mit dem Verwendungs- und Beförderungsstau, der im militärischen Personalbereich aktuell diskutiert wird, nicht vergleichbar. Denn dort ist das Lebensalter ein zusätzliches Eignungskriterium für bestimmte Verwendungen. In den nächsten 10 Jahren werden nur knapp 11 % der etwa 27 000 Beamten pensioniert; bei einer harmonischen Altersschichtung wären es etwa 25 %. Entsprechend gering sind die Möglichkeiten, Beamten höherwertige Aufgaben mit Beförderungsaussichten zu übertragen. Das ändert sich erst vom Jahre 2000 an, wenn die Geburtsjahrgänge 1935 und 1944 die Altersgrenze erreicht haben werden. Dann werden über 50 % aller Beförderungsplanstellen allein in einem Jahrzehnt frei, Besonders unausgewogen ist die Altersstruktur in den Laufbahnen des gehobenen und mittleren Dienstes. Diese Strukturverzerrung ist eine Eigentümlichkeit der Bundeswehrverwaltung. Die Altersstruktur von rund 57 000 Bundesbeamten anderer Ressorts ist weniger unausgeglichen. Dort werden bis zum Ende des Jahrhunderts 45,2 %, in der Bundeswehrverwaltung dagegen nur 30 % in den Ruhestand treten. Zu Frage A 51: Neben dem späten Aufbau der Bundeswehrverwaltung und der damaligen Arbeitsmarktlage ist Ursache für die unausgewogene Altersstruktur in erster Linie der hohe Anteil ehemaliger Soldaten auf Zeit: 39,4 % im gehobenen bzw. 44,3 % im mittleren Dienst. Im höheren und einfachen Dienst mit relativ ausgeglichenen Altersstrukturen sind die SaZ-Anteile mit 8,0 % bzw. 6,8 % vergleichsweise gering. Wären die ehemaligen SaZ um die Dauer ihrer durchschnittlichen Verpflichtungszeit von 7 Jahren lebensjünger in die Bundeswehrverwaltung eingestellt worden, wäre der Altersaufbau der Beamten weniger problematisch. Die ehemalige SaZ sind erst in einem relativ hohen Lebensalter in die Bundeswehrverwaltung eingetreten. Sie konzentrieren sich zudem mit 64 % auf die Jahrgänge 1935 bis 1944. Nicht zuletzt aus Fürsorgegründen hat ihnen die Bundeswehrverwaltung einen nahtlosen Übergang in das zivile Berufsleben ermöglicht und damit indirekt, aber wirksam — die Deckung des Bedarfs der Streitkräfte an längerdienenden Soldaten unterstützt. Gerade in den Aufbaujahren der Bundeswehr war dies ein Anliegen von vorrangiger Bedeutung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12189* Diese Strukturprobleme waren frühzeitig zu erkennen, mußten aber aus den vorerwähnten Grün- den in Kauf genommen werden. Zur Verbesserung der unorganischen Altersstruktur wird bereits seit langem bei Neueinstellungen auch auf ein strukturgerechtes Lebensalter geachtet.. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2802 Fragen A 52 und 53): Wie rechtfertigt die Bundesregierung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung die Tatsache, daß im Bereich der Bundeswehr Wehrpflichtige, die humanmedizin oder Pharmazie studieren, generell für eine militärfachliche Verwendung vorgesehen werden, während bei Kriegsdienstverweigerern nur in Ausnahmefällen eine fachliche Verwendung vorgesehen wird? Trifft es zu, daß die Verwaltungspraxis der Wehrbehörden, Studenten der Humanmedizin oder der Pharmazie generell für eine militärfachliche Verwendung vorzusehen, vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig bezeichnet worden ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bedarf der Bundeswehr an Sanitätsoffizieren kann nur zum Teil mit Berufs- und Zeitsoldaten gedeckt werden. Da die ärztliche Versorgung der Truppe sichergestellt sein muß, wird das Fehl mit wehrpflichtigen Ärzten, Zahnärzten und Pharmazeuten aufgefüllt. Dies geschieht in der Weise, daß Wehrpflichtige, die Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren wollen, nicht unmittelbar nach dem Abitur herangezogen werden. Sie leisten vielmehr den Grundwehrdienst erst nach ihrer Approbation, und zwar in militärfachlicher Verwendung als Sanitätsoffizier. Nur dadurch war es bisher möglich, den Bedarf der Bundeswehr an Sanitätsoffizieren zu dekken. Wehrpflichtige, die Pharmazie studieren wollen, werden allerdings seit Beginn dieses Jahres bereits vor dem Studium zum Grundwehrdienst herangezogen, weil zu erwarten ist, daß bei Studierenden insoweit kein Bedarf mehr vorhanden ist. Auch im Zivildienst sind zivildienstfachliche Verwendungen vorgesehen. Das gilt insbesondere für Ärzte, Sozialpädagogen, Pädagogen, Krankenpfleger, Sozialarbeiter, Masseure und Krankengymnasten. Der Bundesregierung ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die generelle Heranziehung von Ärzten, Zahnärzten und Pharmazeuten rechtswidrig sei, nicht bekannt. Vielmehr gibt es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die besagt, daß die Heranziehung von Medizinern zu einer militärfachlichen Verwendung das Gleichbehandlungsgebot nicht berührt. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 54 und 55) : Ist die Bundesregierung auf Grund einer Mitteilung des Generalleutnants Greve vom 5. April 1979 bereit, nunmehr davon auszugehen, daß ausschließlich sie für den militärischen Flugbetrieb Eifel zuständig ist? Ist es richtig — wie in dem Schreiben des Headquarters Fourth Allied Tactical Air Force, Ramstein, Office of the Commander vorn 5. April 1979 — mitgeteilt wird, daß für die Festlegung der Tiefflugschneisen ausschließlich die deutsche Bundesregierung zuständig ist und daß diese Festlegung in zusammenarbeit des Bundesinnen-, Bundesverkehrs- und Bundesverteidigungsministeriums erfolgt? Der Bundesminister der Verteidigung ist für die Regelung des gesamten militärischen Luftverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Er hat dabei die Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts und seiner Zusatzabkommen zu beachten, in denen die Bundesregierung den Alliierten völkerrechtlich verbindlich ausreichende Übungsmöglichkeiten zugesichert hat. In der Bundesrepublik Deutschland sind für den Tiefflug mit Strahlflugzeugen im Höhenband 250 bis 500 Fuß, das sind 75-150 m, Tieffluggebiete mit einem System von Verbindungsstrecken festgelegt. Die Nutzung dieser Strecken bedarf der Genehmigung des Bundesministers der Verteidigung und erfolgt derzeit nur im Rahmen von Großübungen. Tiefflüge mit Strahlflugzeugen werden allgemein in± Höhenbereich 500 bis 1 500 Fuß, das sind 150 bis 450 in, durchgeführt, und zwar grundsätzlich im Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland — ohne Bindung an festgelegte Strecken —, um Lärmkonzentrationen entgegenzuwirken. Dort, wo Zuständigkeiten anderer Ressorts berührt sind, werden diese — vornehmlich der Bundesminister für Verkehr — stets beteiligt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage A 59) : ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen der Anrechnung des Kindergelds auf die Pflegesätze von Pflegeeltern eine Erhöhung des Kindergelds diesem Personenkreis nicht in voller Höhe zugutekommt, und gibt es Überlegungen oder Entscheidungen seitens der Bundesregierung, diesen Sachverhalt künftig zugunsten der Pflegeeltern zu regeln? Das von Ihnen angesprochene Problem ist der Bundesregierung bekannt. Allerdings entscheiden die Jugendämter in alleiniger Zuständigkeit und Verantwwortung im weisungsfreien Bereich der kommunalen. Selbstverwaltung über die Frage der Nichtanrechnung bzw. Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld. Deshalb hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Rundschreiben vom 25. November 1974 an die obersten Jugendbehörden der Länder gebeten, die Jugendämter darauf hinzuweisen, einheitlich von einer Kürzung des Pflegegeldes wegen Anrechnung des Kindergeldes abzusehen. Unter Bezugnahme auf diese Empfehlung hat auch der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen als ober- 12190* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 ste Landesjugendbehörde im Runderlaß vom 27. November 1975 ausdrücklich empfohlen, von einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld abzusehen. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der Reform des Jugendhilferechts dieses Problem bundeseinheitlich in der Weise zu regeln, daß das Kindergeld auf das Familienpflegegeld nicht angerechnet wird. Angesichts des Stands der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag hält es die Bundesregierung nicht für angebracht, die Nichtanrechnung des Kindergeldes auf das Pflegegeld im Wege einer Novellierung des geltenden Jugendwohlfahrtsgesetzes und unter Vorwegnahme eines Teils der Reform des Jugendhilferechts zu regeln. Ich bitte deshalb, den weiteren Gang der parlamentarischen Beratung dieses Gesetzentwurfs abzuwarten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Reimers (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 60 und 61): Trifft es zu, daß in der „Kleinen Kommission zu Fragen der ärztlichen Ausbildung und der künftigen Entwicklung im Bereich des ärztlichen Berufsstands" die Studentenschaft ausschließlich durch drei Delegierte des VDS vertreten wird, die linksextreme Studentengruppen vertreten, und war dies der Bundesregierung bekannt? Ist das Bundesministerium bereit, der Tatsache, daß der VDS für die medizinischen Fachbereiche von mindestens 13 Hochschulen keinerlei Vertretungsbefugnis hat, dadurch Rechnung zu tragen, daß der studentische „Fachverband Medizin" ebenfalls an den Beratungen der Kleinen Kommission beteiligt wird? Zu Frage A 60: Wie ich bereits in der Fragestunde vom 30. März 1979 auf Fragen von der Abgeordneten Frau Ursula Schleicher mitteilte, trifft es zu, daß in der „Kleinen Kommission zu Fragen der ärztlichen Ausbildung und der künftigen Entwicklung im Bereich des ärztlichen Berufsstandes" die Studentenschaft durch drei Studenten vertreten wird, die von der VDS Fachkonferenz Medizin auf der VDS-Fachtagung Medizin am 3. Februar 1979 benannt worden sind. Die Berufung dieser Studenten ist erfolgt, nachdem eine vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit erbetene, unter sämtlichen Fachschaften Medizin abgestimmte Benennung von drei Vertretern der Medizinstudenten nicht zustande gekommen ist. Hinsichtlich der Einzelheiten verweise ich auf eingangs erwähnte Antwort in der 146. Sitzung. In dieser Antwort ist auch darauf hingewiesen worden, daß in der VDS nicht nur linksextremistische Gruppen vertreten sind, da auch JusoHochschulgruppen und der Liberale Hochschulverband in dieser Vereinigung mitwirken. Zu Frage A 61: Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ist bereit, die Frage erneut zu prüfen, ob und wie eine bessere Vertretung der Medizinstudenten in der „Kleinen Kommission zu Fragen der ärztlichen Ausbildung und der künftigen Entwicklung im Bereich des ärztlichen Berufsstandes" gesichert werden kann. Dabei wird auch der Vorschlag, über eine Beteiligung des „Fachverbandes Medizin" eine solche Vertretung zu gewährleisten, in die Überlegungen einbezogen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage A 63) : Treffen Informationen zu, wonach die Bundesbahndirektion Hannover über die Hauptverwaltung der Deutschen Bundeshahn in Frankfurt beantragt hat oder beantragen wird, die Bahnstrecke Lemgo—Hameln schon im kommenden Herbst für den Personenverkehr stillzulegen, und wie beurteilt die Bundesregierung bejahendenfalls diesen Schritt angesichts der einmütigen Ablehnung einer solchen angeblichen Rationalisierungsmaßnahme durch alle maßgeblichen Stellen in Lippe? Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn hat über die Verlagerung des Reisezugbetriebes der Strecke Lemgo—Hameln noch keinen Beschluß gefaßt. Dem Bundesminister für Verkehr liegen daher kein entsprechender Antrag des VSt/DB und damit auch keine prüffähigen Unterlagen vor. Somit kann zur Zeit auch nicht zu Einzelfragen Stellung genommen werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen 64 und 65) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Betonfundament des Rotesand-Leuchtturms, der im Eigentum des Bundes steht, brüchig geworden ist, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diesen Leuchtturm, der das bekannteste Seezeichen vol der deutschen Küste ist, zu erhalten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Standsicherheit des Leuchtturmes Roter Sand, der seit Inbetriebnahme der Leuchttürme „Alte Weser" und „Tegeler Plate" in den Jahren 1964 bzw. 1966 keine verkehrstechnische Bedeutung hat, nicht mehr ge- währleistet ist. Da offenbar in der Öffentlichkeit ein breites Interesse besteht, das Bauwerk als historisches Denkmal zu erhalten, hat die Bundesregierung zwischenzeitlich eine Untersuchung über Möglichkeiten und Kosten einer solchen Maßnahme eingeleitet. Außerdem besteht diesbezüglich Kontakt mit dem für Denkmalschutz zuständigen Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Niedersachsen. Mit einer Entscheidung ist im Sommer dieses Jahres zu rechnen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12191* Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage A 66) : Welche Meinung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag, auf den Bundesautobahnen Hinweisschilder auf Baudenkmäler und andere Sehenswürdigkeiten anzubringen, um den Fremdenverkehr in der näheren Umgebung der Autobahn zu fördern? Die Anordnung von Verkehrszeichen, hier des Zeichens 385 StVO, fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden der Länder. Das von Ihnen angesprochene Problem wurde am 19. Oktober 1977 mit den Vertretern der für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden erörtert. Die Ländervertreter waren dabei der Auffassung, daß von derartigen Hinweiszeichen abgesehen werden sollte. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 69 und 70): Teilt die Bundesregierung Befürchtungen aus der Bauwirtschaft, der Kreditwirtschaft sowie der wirtschaftswissenschaftlichen Institute über eine erneute Abschwächung der Baukonjunktur und des Wohnbaus noch im Verlauf dieses Jahrs, und welche wohnungspolitischen Folgerungen ergeben sich daraus für die Bundesregierung, um die bestehenden Wohnungsbaudefizite auszugleichen und eine bedarfsgerechte Wohnungsversorgung sicherzustellen? Welcher Art sind und welchen konkreten Zielsetzungen dienen die Überlegungen, die die Bundesregierung nach dein Interview des Bundesministers Dr. Haack in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „DM" angeblich über steuerliche Maßnahmen zur Abschöpfung von Spekulationsgewinnen im Zusammenhang mit der Umwandlung von Miet- in Eigentuinswohnungen anstellt? Zu Frage A 69: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Bauinvestitionen insgesamt im Jahr 1979 etwa in der Größenordnung des Vorjahres steigen werden. Bauüberhänge aus dem Vorjahr und derzeitiger Auftragsbestand mit einer Reichweite von 3,5 Monaten (Ifo-Konjunkturtest März 1979) lassen die Erwartung zu, daß die Wohnungsbauinvestitionen im Jahr 1979 um bis zu 6 % steigen können. Die Nachfrageentwicklung nach Bauleistungen wird im Jahr 1979 auch abhängig sein von der weiteren Kosten- und Zinsentwicklung. Dies trifft insbesondere für den Wohnungsbau zu. Nicht auszuschlieBen ist, daß die Nachfrage nach Bau- und Wohnungsbauleistungen auf Grund der genannten Faktoren zur Jahreswende 1980 gegenüber der sehr günstigen Entwicklung der letzten Monate weniger stark ausfallen wird. Der Ausgleich bestehender „Wohnungsbaudefizite" sowie eine „bedarfsgerechte Wohnungsversorgung" werden von der Bundesregierung als Daueraufgabe angesehen. Die hierzu erforderliche Politik ist mittelfristig angelegt und darf nach Auffassung der Bundesregirung nicht von sich kurzfristig ändernden konjunkturellen Situationen abhängig gemacht werden. Insofern ergeben sich für die Bundesregierung zur Zeit keine Folgerungen aus der für dieses Jahr absehbaren Entwicklung der Bauinvestitionen. Zu Frage A 70: Das Interview in der Zeitschrift „DM" greift lediglich die von Minister Dr. Haack bereits im Deutschen Bundestag am 7. Dezember 1978 gemachte Äußerung zur Spekulation mit dem Aufkaufen von Wohnblocks zur Veräußerung als Eigentumswohnungen wieder auf. Es geht hierbei zunächst um die allseits bekannte Problematik des § 6 b EStG, die zu dem damals einstimmig gefaßten Prüfungsersuchen an die Bundesregierung geführt hat. Erst wenn das Ergebnis dieser Prüfung, die noch nicht abgeschlossen ist, feststeht, können unter Umständen — denn hier besteht, wie Sie sehen, ein Sachzusammenhang — noch konkrete Überlegungen zur Spekulationsbesteuerung erforderlich werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 73 und 74) : Zu welchem Anteil und in welcher Höhe flossen die für den sozialen Wohnungsbau (1. und 2. Förderungsweg) 1978 insgesamt von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel in die Förderung von Mietwohnungen und in die Förderung von Eigentumsmaßnahmen, und wie stellen sich diese Anteile bei den Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau dar? Wie hoch läßt sich der durchschnittliche Betrag beziffern, der zur Förderung einer Mietwohnung und einer Eigentumsmaßnahme im sozialen Wohnungsbau aufgewandt wird, getrennt nach dem 1. und dein 2. Förderungsweg? Zu Frage A 73: Das zur Beantwortung Ihrer Frage erforderliche Datenmaterial für 1978 liegt z. Z. noch nicht vor. Es ist damit zu rechnen, daß die gewünschten Informationen zur Jahresmitte 1979 verfügbar sind. Zu Frage A 74: Die Förderungsintensität im sozialen Wohnungsbau je Wohneinheit läßt sich angesichts der sehr unterschiedlichen Förderungsmethoden (schnell abfließende Baudarlehen und langfristig abfließende Aufwandssubventionen) nur im Barwert der Förderungsleistung vergleichen. Der Barwert ist der Gegenwartswert einer Leistung; er errechnet sich aus dem Nominalwert abzüglich der bis zur Fälligkeit der Leistung unter Berücksichtigung von Zinseszinsen ersparten Zinsen. Auf Grund der mir zur Verfügung stehenden Unterlagen kann ich hinsichtlich der Förderungsintensitäten im sozialen Wohnungsbau nur für das gesamte Bundesgebiet errechnete Durchschnittswerte ange- 12192* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 ben. Sie könen von den Förderungsintensitäten im Einzelfall abweichen, da nicht nur die Förderungsmethoden von Land zu Land, sondern auch in den Ländern selbst die Förderungsintensitäten im Einzelfall je nach dem zu berücksichtigenden Personenkreis unterschiedlich sind. Aus den Mittelbereitstellungen von Bund und Ländern für 1979, wie sie sich aus dem Bundeshaushaltsgesetz 1979 und den Programmeldungen der Länder für 1979 ergeben, und den der Wohnungszahl nach vorgesehenen Förderungsvolumen ergeben sich im sozialen Wohnungsbau folgende durchschnittliche Förderungsintensitäten je Wohnung (im Barwert) : im 1. Förderungsweg rd. 68 000 DM je Wohnung, und zwar nach den von den Ländern mitgeteilten durchschnittlichen Förderungsschemata rd. 62 600 DM je Mietwohnung rd. 73 400 DM je Eigentumsmaßnahme im 2. Förderungsweg rd. 20 300 DM je Wohnung, mangels vorliegender Förderungsschemata für den 2. Förderungsweg kann die unterschiedliche Förderungsintensität für Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen nur unter Zugrundelegung angenommener geförderter bzw. förderbarer Wohnflächen von durchschnittlich 70 qm je Mietwohnung und 90 qm je Eigentumsmaßnahme auf rd. 16 400 DM je Mietwohnung rd. 21 000 DM je Eigentumsmaßnahme geschätzt werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 75 und 76): Sind der Bundesregierung Praktiken der DDR bekannt, bei der Berechnung von Straßenbenutzungsgebühren nicht den von Reisenden gewöhnlich benutzten normalen und kürzesten Reiseweg zugrundezulegen, sondern weite Umwegstrecken? Hat die Bundesregierung gegebenenfalls solche Praktiken in ihren Gesprächen mit DDR-Vertretern erörtert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu Frage A 75: Mir sind einige Fälle bekannt, in denen sich Bewohner der Bundesrepublik Deutschland, die mit dem Pkw in die DDR gereist waren, beschwert haben, ihnen seien von den DDR-Grenzorganen zu hohe Sätze an Straßenbenutzungsgebühren abverlangt worden. Bei diesen Fällen handelte es sich jeweils um Grenzfälle. Nach den Erkenntnissen sind weite Umwegstrecken bei der Berechnung von Straßenbenutzungsgebühren nicht zugrundegelegt worden. Zu Frage A 76: Im Jahre 1976 hat das Bundesministerium für Verkehr die Ständige Vertretung der DDR gefragt, welche Entfernungen bei der Berechnung der Straßenbenutzungsgebühren zugrundegelegt werden. Die Ständige Vertretung hat dazu schriftlich mitgeteilt: Da eine Vielzahl von Orten in der DDR über mehrere Verkehrswege zu erreichen seien, würden die Straßenbenutzungsgebühren in der DDR für den verkehrsüblichen Weg berechnet. Seien mehrere verkehrsübliche Wege vorhanden, würde die Straßenbenutzungsgebühr nach dem kürzesten Weg berechnet. Dieser Hinweis ist in das Merkblatt „Reisen in die DDR" aufgenommen worden. Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland hat dann zwei weitere Fälle gegenüber der DDR angesprochen. Die DDR hat in beiden Fällen als nähere Erklärung für die Berechnung der Gebühren mitgeteilt: um die Höhe der Straßenbenutzungsgebühren exakt feststellen zu können, müßte bei der Ein- und bei der Ausreise jeweils der Kilometerstand festgestellt werden. Im Interesse einer zügigen Abfertigung würden jedoch Pauschalgebühren nach Entfernungszonen erhoben. Dabei werde lediglich die Strecke vom Grenzübergang zum ersten Besuchsort zugrundegelegt. Alle darüber hinaus gefahrenen Strecken würden nicht berechnet. Die Bundesregierung ist bereit, weitere Fälle gegenüber der DDR ansprechen zu lassen, wenn die Betroffenen sich mit den entsprechenden Unterlagen an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wenden und mit der Nennung ihres Namens einverstanden sind. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage A 77): Warum wurde die Dokumentation über die politischen Verfolgungen durch die Ost-Berliner Regierung bis jetzt von der Bundesregierung nicht veröffentlicht, und wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen? Die auf der Grundlage der Planungen der fünfziger und sechziger Jahre erarbeitete Dokumentation wurde nach abschließender wissenschaftlicher Bearbeitung im März dieses Jahres fertiggestellt. Sie wird im Herbst dieses Jahres auf Wunsch des Autors in einem Kölner Verlag erscheinen. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen A 80 und 81) : Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12193* Sind die Forschungsberichte über abgeschlossene Forschungsprojekte des Bundesforschungsministeriums im einzelnen erhältlich, und wo ist ein vollständiger Überblick über die vorhandenen Berichte zu erhalten? Was hat oder wird die Bundesregierung entsprechend ihren Ankündigungen unternehmen, um einen vollständigen Zugang zu den Forschungsberichten aus staatlichen Forschungsprojekten zu sichern, wie dies z. B. in den USA der Fall ist? Zu Frage A 80: Nach den bei Zuwendungen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) geltenden Bewilligungsbedingungen (BKFT 75, BewGr) sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, innerhalb eines halben Jahres nach Abschluß der Arbeiten das Forschungs- und Entwicklungsergebnis zu veröffentlichen oder auf andere geeignete Weise den fachlich interessierten Stellen zugänglich zu machen (§ 16 Abs. 2 BKFT, Nummer 10.4 BewGr). Der jährlich herausgegebene Förderungskatalog des BMFT gibt Auskunft über die Vorhaben und die durchführende Stelle, bei der die Information über die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse eingeholt werden können. Darüber hinaus werden zusätzliche Forschungs-und Entwicklungsergebnisse in vielfältiger Weise bekanntgegeben, für die ich folgende Beispiele nenne: Der BMFT veröffentlicht besonders interessante, ausgewählte' Berichte (ca. 10 % aller Berichte) in seiner Reihe Forschungsberichte auf den Gebieten Kernforschung, Luft- und Raumfahrt, Technologische Forschung und Entwicklung, Datenverarbeitung, Meeresforschung, Information und Dokumentation sowie in Kürze auch auf dem Gebiet Humanisierung des Arbeitslebens. Die Projektträger des BMFT und die Forschungseinrichtungen veröffentlichen ebenfalls Forschungsberichte. In einigen Fällen werden Statusseminare abgehalten und die dort präsentierten Ergebnisse veröffentlicht. Im übrigen werden alle Forschungsberichte der geförderten Vorhaben im BMFT erfaßt, aber nicht zentral gesammelt. Der BMFT erteilt jederzeit Auskunft, wo Forschungsberichte zu den betreffenden Einzelvorhaben erhältlich sind. Zu Frage A 81: Im Zuge der Vereinheitlichung der Bewilligungsbedingungen der Bundesressorts für Zuwendungen zu Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind entsprechende Regelungen für die Veröffentlichung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse, wie bereits in den BKFT und BewGr enthalten, vorgesehen. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 1) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die in einer Dokumentation veröffentlichten Vorwürfe der „Organisation der demokratischen Jugend und Studenten des Iran" auf sich beruhen zu lassen, der Bundesnachrichtendienst habe mit dem iranischen Geheimdienst SAVAK „Komplizenschaft" geübt? Die von Ihnen erwähnte„ Dokumentation" der „Organisation der demokratischen Jugend und Studenten des Iran" liegt dem Bundeskanzleramt und den zuständigen Behörden bisher nicht vor. Sie konnte auch über ihr Büro nicht beschafft werden. Vor Kenntnis der „Dokumentation" ist mir eine weitere Beantwortung Ihrer Frage nicht möglich. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 2 und 3) : Trifft es zu, daß der Vorplatz zum Bundeskanzleramt umgebaut werden soll, wenn ja, welche Gründe werden hierfür angeführt, und wann soll dieser beginnen? Wie hoch belaufen sich gegebenenfalls die Kosten für den geplanten Umbau, und aus welchem Grund ist der Haushaltsausschuß bei den Etatberatungen für den Haushalt 1979 über dieses Vorhaben nicht informiert worden? Zu Frage B 2: Es trifft zu, daß der Vorplatz umgebaut werden soll; es handelt sich hierbei um dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen. Der Vorplatz des Bundeskanzleramtes genügt in mehrfacher Hinsicht nicht den gestellten Anforderungen. 1. Bauliche Mängel: a) In bautechnischer Hinsicht hat sich die Verwendung von Kleinpflaster als Mangel erwiesen, da dieses Pflaster den Belastungen des Fahrzeugverkehrs nicht standhält. Es hat sich herausgestellt, daß die verwendeten Kleinpflastersteine brüchig sind und nicht den seinerzeit geforderten Merkmalen entsprechen. b) Außerdem hat sich erwiesen, daß die Oberflächenentwässerung des Vorplatzes unzulänglich ist. Die unsichtbar unter dem Kleinpflaster angeordneten Entwässerungsschächte sind zum Teil verstopft. Dies führt bei Regen zu Stauungen und zu einer ungenügenden Ableitung des Wassers. Dadurch ist es bereits zu Wasserschäden in der Tiefgarage gekommen. Wegen des mangelhaften Materials auf dem Vorplatz hat die Bundesbaudirektion ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. 2. Zerstörung der Taxushecken: Die Taxushecken auf dem Vorplatz sind durch einen nicht aufzuhaltenden Schädlingsbefall bereits weitgehend zerstört. Durch die notwendige Entfernung eines großen Teiles dieser Hecken ist die ursprüngliche Konzeption in künstlerischer Hinsicht erheblich beeinträchtigt. Sie kann die Gestaltung des Vorplatzes nicht mehr tragen. 3. Verkehrsführung: In funktionaler Hinsicht hat sich erwiesen, daß es an einer klaren — möglichst kreuzungsfreien — 12194* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Linienführung für die Fahrwege fehlt. Insbesondere die Kreuzung zwischen ausfahrendem und einfahrendem Verkehr bildet eine ständige Gefahrenquelle. Bei Großveranstaltungen (Staatsbesuchen und ähnlichem) kann der protokollarische Ablauf nur durch Einsatz von unvertretbar viel Personal abgewickelt werden. Die aufgeführten funktionalen, technischen und gestalterischen Mängel sollen bei der bevorstehenden Sanierung des Vorplatzes insgesamt durch eine landschaftsgärtnerische Begrünung des Platzes (mit Ausnahme der Flächen für den notwendigen Fahrverkehr sowie für die protokollarischen Abläufe) behoben werden. Die gestalterischen Elemente der Sanierung sollen gleichzeitig die künstlerisch notwendigen Gesamtzusammenhänge berücksichtigen. Zu Frage B 3: Die überschlägigen Schätzungen der Bundesbaudirektion haben eine Kostenhöhe von rund 850 000,— DM ergeben. Falls Gewährleistungsansprüche durchsetzbar sind, wird sich diese um entsprechende Beträge verringern. Die Kosten werden aus Restbaumitteln für den Neubau des Bundeskanzleramtes, die vom Bundesminister der Finanzen freigegeben worden sind, durch den BMBau bestritten. Von einer Unterrichtung des Haushaltsausschusses wurde abgesehen, weil die Sanierungsmaßnahmen — wie erwähnt — aus Restbaumitteln finanziert werden. Mit den notwendigen Arbeiten wird voraussichtlich am 14. Mai 1979 begonnen. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/2802 Frage B 4) : Wird die Bundesregierung an die vier Mächte mit dem Ziel herantreten zu klären, ob die in der Öffentlichkeit laut gewordenen Zweifel berechtigt sind, der in Spandau einsitzende Häftling Nr. 7 sei nicht Rudolf Heß? Die in der Öffentlichkeit laut gewordenen Zweifel an der Identität von Rudolf Heß beziehen sich auf in der britischen Presse erschienene Auszüge eines noch unveröffentlichten Buches. Bevor das Buch insgesamt veröffentlicht ist, wäre es verfrüht, ein Urteil über die Angelegenheit zu bilden. Die Bundesregierung hat aufgrund der regelmäßigen Konsultationen mit den Drei Mächten bisher keinen Anlaß daran zu zweifeln, daß der in Spandau einsitzende Häftling Nr. 7 Rudolf Heß ist. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 6 und 7): Ist — etwa im Sinne des Logan Act in den USA — strafrechtlich gesichert, daß die auf dem Grundsatz der Gewaltenteilung beruhenden Bestimmungen des Grundgesetzes über die Rechte und Pflichten der Bundesregierung einerseits sowie die des Deutschen Bundestages und des Bundesrates andererseits betreffend die auswärtigen Angelegenheiten und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland angemessen beachtet werden, und wenn nein, wird die Bundesregierung eine entsprechende Initiative ergreifen? Geht die Bundesregierung davon aus, daß eine verfassungsgemäße Behandlung (Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes) der auswärtigen Angelegenheiten von eminenter Bedeutung für die Wahrung der deutschen Interessen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ist? Zu Frage B 6: Über die Bestimmung des Paragraphen 81 StGB hinaus kennt das deutsche Recht keine strafrechtliche Bestimmung zum Schutz des Grundsatzes der Gewaltenteilung. In der deutschen Rechtsordnung ist die Überwachung der Einhaltung des Prinzips der Gewaltenteilung Sache der betroffenen Verfassungsorgane. Über Konflikte entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Bisher hat sich diese Ordnung bewährt. Eine Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung auf diesem Sektor ist deshalb nicht beabsichtigt. Zu Frage B 7: Die Frage, ob die Bundesregierung davon ausgeht, daß eine verfassungsgemäße Behandlung (Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz) der auswärtigen Angelegenheiten von eminenter Bedeutung für die Wahrung der deutschen Interessen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik ist, ist selbstverständlich mit Ja zu beantworten. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen B 8 und 9) : Ist der Bundesregierung die zum Teil untragbare Belastung südostasiatischer Staaten — insbesondere Thailands — durch indochinesische Flüchtlinge bekannt, und wenn ja, wie gedenkt sie national und auf internationaler Ebene zukünftig zu helfen? Ist in diesem Zusammenhang geprüft worden, ob nicht der Ankauf und die Besiedelung unbewohnter Inseln im südostasiatischen Raum unter Gestellung fachkundiger Entwicklungshelfer der EG das Flüchtlingselend mildern könnte? Die Bundesregierung verfolgt mit Anteilnahme die Entwicklung des Flüchtlingsproblems in Südostasien und die daraus erwachsende Belastung der davon besonders betroffenen Staaten des ersten Asyls in der Region. Sie unterstützt laufend die entsprechenden Programme des Hohen Flüchtlingskommissars der VN (UNHCR) zur Betreuung und Integration dieser Flüchtlinge. Sie hat dem UNHCR für dessen Aufgaben in diesem Bereich 1978 3 Mil- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12195* lionen DM, 1979 bisher 3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Außerdem hat sie versucht, den Regierungen der Region eine Entscheidung für eine dauerhafte Integration von Indochina-Flüchtlingen durch das Angebot von Entwicklungshilfe für Ansiedlungsprojekte zu erleichtern. Leider haben jedoch die in Frage kommenden Regierungen bisher keine Zusagen für eine endgültige Aufnahme von Indochina-Flüchtlingen gemacht. Die Bundesregierung hat an den entsprechenden vom UNHCR einberufenen Konsultationen (Genf Dezember 1978 und Folgegespräche) teilgenommen. Auch wird sie an der Konferenz in Jakarta am 15. und 16. Mai 1979 über die Möglichkeiten der Errichtung eines neuen Durchgangslagers auf einer Insel in der Region teilnehmen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 10 und 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland eingereiste Personen bei Beantragung ihrer Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft 600 DM als Vorauszahlung zu entrichten haben? Ist der Bundesregierung bekannt, ob nach Zahlung dieses Betrags der Antrag durch die rumänischen Behörden zügig bearbeitet und ob, bei Verweigerung der Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft, der Betrag zurückgezahlt wird? Zu Frage B 10: Es ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Beantragung der Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft bei der Rumänischen Botschaft in der Bunderepublik Deutschland eine Bearbeitungsgebühr von 600,— DM gefordert wird. Die Bundesregierung kann auf die Höhe dieser Entlassungsgebühren keinen Einfluß nehmen, da es internationaler Praxis entspricht, daß jeder Staat solche Gebühren selbst festsetzt. Auch für die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit ist eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt nach der Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung vom 28. März 1974 100,— DM. Zu Frage B 11: Die Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit bedarf der Genehmigung durch den rumänischen Staatsrat. Es ist bekannt, daß derartige Verfahren sich oft lange Zeit hinziehen können. Schon der lange Übermittlungsweg bis zum Staatsrat sowie die Vielzahl der an seiner Entscheidung zu beteiligenden Stellen führen zu langen Bearbeitungszeiten. Der Bundesregierung ist kein Fall bekannt, in dem eine Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit, die bei der Rumänischen Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland beantragt wurde, endgültig abgelehnt worden wäre. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 12 und 13) : Welche konkreten Maßnahmen hatte die Bundesregierung ergriffen, nachdem die jugoslawischen Justizbehörden im Oktober 1978 die Freilassung von vier in Belgrad inhaftierten deutschen Terroristen verfügten, und dadurch die bestehenden diplomatischen Beziehungen zur sozialistischen Republik Jugoslawien belastet wurden? Hat die jugoslawische Regierung inzwischen erkennen lassen, daß sie unseren Rechtsstandpunkt teilt, wonach in vorliegendem Fall eine einseitige Vertragsverletzung durch die jugoslawischen Behörden vorliegt, oder welche anderen mit diesem Vorfall im Zusammenhang stehenden Ereignisse sind der Anlaß zu dem Bemühen, wieder zu normalen Beziehungen zurückzukehren? Zu Frage B 12: Nach Bekanntgabe der Freilassung der vier mutmaßlichen deutschen Terroristen durch die jugoslawische Regierung am 17. November 1978 hat die Bundesregierung gegenüber Jugoslawien in aller Form Verwahrung eingelegt. Um den Ernst der Situation zu unterstreichen, hat sie ihren Botschafter in Belgrad zur Berichterstattung nach Bonn einberufen. Sie hat auch von der Streitbeilegungsklausel des Art. 39 des deutsch-jugoslawischen Auslieferungsvertrags Gebrauch gemacht und die hierin vorgesehenen Konsultationen verlangt. Zu Frage B 13: Über die Gespräche, die am 27./28. März 1979 in Belgrad stattfanden, wurde eine gemeinsame Niederschrift gefertigt, in der Einvernehmen über die bisher umstrittenen Bestimmungen des Auslieferungsvertrags für künftige Fälle erzielt wurde. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 14) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Ansiedlung der Vietnamflüchtlinge im südostasiatischen Raum wünschenswert wäre, und wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der Vereinten Nationen eingeleitet und gedenkt sie in Zukunft zu ergreifen, um eine freiwillige Repatriierung der Flüchtlinge in diesem Kulturkreis zu gewährleisten? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine Ansiedlung der Vietnam-Flüchtlinge in der Region wünschenswert wäre. Sie unterstützt laufend die Anstrengungen des Hohen Flüchtlingskommissars der VN (UNHCR), Lösungen für die Bewältigung dieses Problems zu finden. So hat sie die Indochinaflüchtlingsprogramme des UNHCR 1978 mit DM 3 Millionen, 1979 bisher mit DM 3 Millionen unterstützt. Sie hat an den vom UNHCR einberufenen Konsultationen über diesen Themenkreis im Dezember 1978 in Genf und an den Folgegesprächen teilgenommen. Sie wird auch an der Konferenz in Jakarta über die Möglichkeiten der Errichtung eines neuen Durchgangslagers am 15. und 16. Mai 1979 teilnehmen. 12196* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Darüber hinaus hat sie im Rahmen des ihr Möglichen versucht, die betreffenden Regierungen der Region von der Notwendigkeit zu überzeugen, selbst zur Lösung dieser Problematik durch dauerhafte Ansiedlung von Flüchtlingen in ihren eigenen Ländern beizutragen. Aus wirtschaftlichen, sozialen, innen- und sicherheitspolitischen Gründen haben die betroffenen Staaten bisher jedoch keine entsprechenden Zusagen gemacht. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 15) : Welche Vermögensabkommen hat die Bundesregierung in letzter Zeit mit welchen Staaten und mit welchem Inhalt abgeschlossen, bzw. über welche Vermögensabkommen verhandelt sie? In den letzten drei Jahren hat die Bundesregierung nur mit Ägypten und Honduras wegen einer Freigabe des im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmten deutschen Vermögens oder von Liquidationserlösen hieraus verhandelt. Von Ägypten war bereits 1958 die Freigabe der 375 ägyptischen Pfund nicht übersteigenden Kleinvermögen natürlicher Personen erreicht worden. Die Auszahlung wurde jedoch nicht vollständig durchgeführt. Erst 1977 kamen die Verhandlungen über eine Regelung der Restbestände des in Ägypten beschlagnahmten und verstaatlichten deutschen Vermögens wieder in Gang. Die ägyptische Regierung hat eine gewisse Bereitschaft zur Rückgabe einzelner Objekte zu erkennen gegeben. Die letzte Verhandlungsrunde hat im Februar 1979 in Bonn stattgefunden; die Verhandlungen werden fortgesetzt. Um eine Regelung mit Honduras wurde bereits vor Aufnahme der diplomatischen Beziehungen im Jahre 1960 verhandelt. Die Verluste an deutschen Vermögenswerten sind mit ca. 19 Millionen RM/DM anzusetzen. Infolge innenpolitischer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Republik Honduras verzögerte sich der Abschluß des Abkommens, das eine Ausgleichszahlung von 2 Millionen DM bis März 1981 vorsieht. Das Abkommen wurde am 23. April 1979 rückwirkend zum 8. März 1979 in Kraft gesetzt. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/2802 Frage B 16) : Beabsichtigt die Bundesregierung, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) oder einer sonstigen Organisation bzw. Institution den Schutzraumbetriebsdienst zu überlassen, der die aus Mitteln des Zivilschutzes erstellten Schutzbauten und ihre technischen Einrichtungen wartet und instandhält sowie im Bedarfsfall betreut? Die Verwaltung und Unterhaltung öffentlicher Schutzräume obliegt den Gemeinden. Diese können örtliche Einheiten des Technischen Hilfswerks oder anderer Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes beauftragen, die Schutzbauten und ihre technischen Einrichtungen zu warten, instand zu halten und im Bedarfsfall zu betreuen. In mehreren Städten werden derzeit vom Bund geförderte Modellversuche für den Schutzraumbetriebsdienst durch das Technische Hilfswerk und kommunale Regieeinheiten durchgeführt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 17) : Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit, z. B. noch in dieser Wahlperiode, das Beihilferecht zu vereinfachen und vor allen Dingen Verbesserungen für die Empfänger von Witwen- und Witwergeld sowie für Schwerbeschädigte vorzunehmen? Die Bund-Länder-Unterkommission, die sich mit der Vereinfachung und Neuordnung des Beihilferechts befaßt, wird einen entsprechenden Entwurf voraussichtlich bis zum Herbst dieses Jahres fertiggestellt haben. Verbesserungen für die Empfänger von Witwenoder Witwergeld sowie die Familienangehörigen von Schwerbehinderten sind bereits durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beihilfevorschriften vom 30. Januar 1979 (GMBl. S. 54) getroffen worden. Hiernach ist der Bemessungssatz für die Empfänger von Witwenoder Witwergeld um weitere fünf Prozentpunkte angehoben worden. Für die Familienangehörigen von Schwerbehinderten wurde das Wahlrecht zwischen Bundesbehandlungsschein und Beihilfe wieder eingeführt und gleichzeitig die einschränkenden Bemessungssatzbestimmungen der Nr. 13 Abs. 1 a BhV (Nichterhöhung um 5 % bei Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz) aufgehoben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 18 und 19) : Wie begründet die Bundesregierung die Nichtberücksichtigong des höheren Dienstes in der Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 23. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2162), geändert durch die Verordnung vom 30. April 1974 (BGBl. I S. 1031), und in der Zweiten Verordnung zu § 5 Abs. 6 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 16. April 1975 (BGBl. I S. 960), und hält sie den Ausschluß des höheren Dienstes für mit den Grundsätzen der Gleichberechtigung und der Fürsorgepflicht des Dienstherren vereinbar? Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung beabsichtigt, um diese Ungleichbehandlung des höheren Dienstes zu beseitigen? In der Entschließung, die der deutsche Bundestag anläßlich der Verabschiedung des Ersten Gesetzes Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12197* zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) am 3. März 1971 gefaßt hat, wurden als Beamtengruppen, die in der sogenannten Funktionsgruppenverordnung erfaßt werden sollten, insbesondere Techniker, Programmierer, Steuerbeamte und Rechtspfleger genannt (vgl. BT-Drucksache VI/1885, Seite 2, Abschnitt III D). Danach sollte der Schwerpunkt der Regelungen beim gehobenen Dienst liegen. Die Vorschläge des Bundesrates zur Ausgestaltung der Funktionsgruppenverordnung (BT-Drucksache VI/ 2256), die Grundlage für den Regierungsentwurf der entsprechenden Rechtsverordnung vom 23. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2162) waren, sahen für Beamte des höheren Dienstes keine Regelungen in den Funktionsgruppenverordnungen vor. Ein wesentlicher Grund für die Nichtaufnahme des höheren Dienstes in die Funktionsgruppenverordnungen war der Umstand, daß im Zusammenhang mit der im 1. BesVNG enthaltenen Verbesserung der Richterbesoldung gleichzeitig die allgemeinen Stellenobergrenzen für den höheren Dienst erheblich angehoben worden sind: Der Anteil der Beförderungsämter im höheren Dienst in den Besoldungsgruppen A 15, A 16 und B 2 wurde von 28 auf 40 v. H. angehoben. Falls sich die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überprüfung der Regelungen der Funktionsgruppenverordnungen ergeben sollte, wird auch das von Ihnen angeschnittene Problem in die Überlegungen einbezogen werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 20 und 21) : Teilt die Bundesregierung die von Bundesinnenminister Baum im „Spiegel" vertretene Auffassung, es sei eine politische Position denkbar, die auf Kernenergie verzichtet, und ist der Bundesregierung bekannt, was den Bundesinnenminister veranlaßte, den Verzicht auf Kernenergie wegen „Harrisburg" für denkbar zu halten, obwohl die Sicherheitskonzeption der Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland auch nach den offiziellen Verlautbarungen der Bundesregierung einen Ablauf wie in Harrisburg verhindert hätte? Wird die Bundesregierung zu den in diesem Jahr anstehenden Teilerrichtungsgenehmigungen für Kernkraftwerke ihre Zustimmung erteilen? Zu Frage B 20: Die Antworten auf diese Fragen sind in dem von Ihnen erwähnten Interview selbst enthalten: Bundesinnenminister Baum bestätigt das Atomgesetz und die 2. Fortschreibung des Energieprogramms als Basis für weitere Entscheidungen. Er erläutert allerdings sehr deutlich, zu welchen tabu-freien Fragestellungen und Prüfungen im sicherheitstechnischen Bereich der Vorfall in Harrisburg verpflichtet. Dabei macht er auch deutlich, daß nur, wenn die Frage nach der Unverzichtbarkeit der Kernenergie zugelassen wird, es gelingen kann, den begonnenen Dialog mit dem Bürger trotz des Unfalls in Harrisburg glaubwürdig fortzusetzen. Welche sicherheitstechnischen Konsequenzen aus dem Vorfall in Harrisburg für Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen sind, wird der Bundesminister des Innern in Kürze in einem weiteren Zwischenbericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages darlegen. Zu Frage B 21: Die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für Kernkraftwerke werden in Bundesauftragsverwaltung (§ 24 Abs. 1 AtomG, Art. 85 GG) von den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden in eigener Verantwortung durchgeführt. Der für die Bundesaufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes zuständige Bundesminister des Innern beschränkt sich in der Praxis der Genehmigungsverfahren im wesentlichen auf Stellungnahmen bzw, Weisungen zur Errichtung eines Kernkraftwerkes. Die von der Bundesregierung aus Anlaß des Störfalls bei Harrisburg angekündigte umfassende und kritische Bestandsaufnahme der für deutsche Kernkraftwerke geltenden Sicherheitsvorkehrungen und die entsprechende Überprüfung der Anlagen im Hinblick auf eventuell erforderliche Konsequenzen wird neben den vorrangig zu behandelnden in Betrieb befindlichen Kernkraftwerken auch die noch im Genehmigungsverfahren, insbesondere also auch die in Errichtung befindlichen Anlagen umfassen. Als erster Schritt ist eine gezielte Überprüfung speziell derjenigen sicherheitstechnischen Einrichtungen und betrieblichen Verfahrensweisen vorgesehen, die bei dem Störfall im Kernkraftwerk Three Mile Island II eine Rolle gespielt haben bzw. zur Verhinderung solcher Störfälle vorgesehen sind. Vor Abschluß dieser ersten Phase der Überprüfung und der Beratung der Bundesregierung über die sich möglicherweise ergebenden Konsequenzen für die sicherheitstechnische Konzeption von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Aussage über eventuelle Entscheidungen bezüglich weiterer Teilerrichtungsgenehmigungen nicht möglich. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 23) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß inzwischen weitere Länder personelle und materielle Konsequenzen im Hinblick auf die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Thailand gezogen haben, und wann wird die Bundesregierung einen Beamten zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität nach Thailand senden? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben zur Zeit Frankreich, die Niederlande, Schweden, die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien, Neuseeland und das Generalsekretariat der IKPO- 12198* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Interpol Rauschgiftverbindungsbeamte in Thailand stationiert. Großbritannien hat den Verbindungsbeamten aus Bangkok zurückgezogen. Die Niederlande haben sich entschlossen, einen zweiten Beamten nach Bangkok zu entsenden. Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit den westeuropäischen Partnerstaaten weiterhin der Auffassung, daß eine besonders enge Zusammenarbeit mit den thailändischen und sonstigen südostasiatischen Rauschgiftbekämpfungsbehörden erforderlich ist und deren Anstrengungen zur Bekämpfung der illegalen Rauschgiftproduktion sowie des illegalen Rauschgifthandels und -schmuggels weitestgehender Unterstützung bedürfen. Die Bundesregierung erkennt an, daß sich die Entsendung von Rauschgiftverbindungsbeamten an die Botschaften der Entsendestaaten in Bangkok als eine von mehreren Möglichkeiten darstellt, die Zusammenarbeit mit den thailändischen Rauschgiftbekämpfungsbehörden zu intensivieren. Allerdings können mit einer solchen Lösung auch gewichtige Probleme verbunden sein, auf die ich bereits in meiner Antwort auf Ihre schriftliche Frage am 9. Oktober 1978 (BT-Drucksache 8/2114) eingegangen bin. Dies haben die Leiter der nationalen Rauschgiftbekämpfungsdienststellen anläßlich der europäischen Regionalkonferenz der IKPO-Interpol am 29./30. Januar 1979 in Paris erneut bestätigt. Die Erörterungen ergaben insoweit, daß die Zusammenarbeit der bereits in Bangkok stationierten Verbindungsbeamten mit der thailändischen Polizei nicht völlig befriedigend verläuft. Die Bundesregierung ist daher mit dem Bundeskriminalamt weiterhin der Auffassung, daß das von der IKPO-Interpol geplante Vorhaben der Verstärkung des Interpol-Verbindungsbüros in Bangkok durch europäische Polizeibeamte gegenüber der Entsendung weiterer Verbindungsbeamter einzelner europäischer Länder einen erfolgversprechenderen Weg zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden im südostasiatischen Raum bedeutet. Das Exekutiv-Komitee der IKPO-Interpol hat inzwischen die entsprechenden Vorschläge des Generalsekretärs der IKPO-Interpol gebilligt und diesen beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Realisierung des Projekts einzuleiten. Das Generalsekretariat der IKPO-Interpol hat mitgeteilt, daß es zur Zeit mit den thailändischen Behörden über Einzelheiten des Vorhabens verhandelt. Es wird angestrebt, das Projekt möglichst noch in diesem Jahre zu verwirklichen. Das Bundeskriminalamt hat gegenüber dem Generalsekretariat der IKPO-Interpol mehrfach erklärt, das es bereit ist, die angestrebte Verstärkung des Interpol-Verbindungsbüros in Bangkok personell und materiell zu unterstützen. An dieser Absicht wird festgehalten. Unbeschadet des Vorhabens der IKPO-Interpol hat das Bundeskriminalamt auch in der letzten Zeit enge Kontakte zu den thailändischen Rauschgiftbekämpfungsbehörden unterhalten. Beamte des Bundeskriminalamtes haben im April und November 1978 sowie Anfang März 1979 aus aktuellen Anlässen jeweils in Bangkok Fragen der bilateralen Zusammenarbeit bei der Rauschgiftbekämpfung erörtert. Zuletzt wurden entsprechende Fragen mit dem Leiter des Nationalen Zentralbüros der IKPO-Interpol für Thailand am 31. März 1979 im Bundeskriminalamt in Wiesbaden besprochen. Das Bundeskriminalamt und die thailändische Seite haben vorgesehen, diese intensiven und wirksamen Kontakte fortzusetzen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/2802 Fragen B 24 und 25) : Trifft es zu, daß im öffentlichen Dienst des Bundes zunächst beabsichtigte Einstellungen nicht erfolgen, wenn bekannt wird, daß der Bewerber einen Schwerbehindertenausweis besitzt? Hält die Bundesregierung es gegebenenfalls rechtlich für vertretbar, wenn ein anerkannter Schwerbehinderter darauf verzichtet, in den Fagebögen einer Einstellungsbehörde des Bundes seine Schwerbehinderteneigenschaft anzugeben, wenn er aus der Bekanntgabe Nachteile befürchtet? Zu Frage B 24: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß im öffentlichen Dienst des Bundes zunächst beabsichtigte Einstellungen unterbleiben, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft eines Bewerbers bekannt wird. Für den Fall, daß Ihrer Anfrage ein Einzelfall zugrunde liegen sollte, bitte ich Sie um nähere Angaben, damit ich dem nachgehen kann. Zu Frage B 25: Die den Schwerbehinderten nach dem Schwerbehindertengesetz, den besonderen beamtenrechtlichen Regelungen und den sogenannten Fürsorgeerlassen der obersten Bundesbehörden eingeräumten Rechte und Vergünstigungen können einem Schwerbehinderten nur gewährt werden, wenn dem Dienstherrn/Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft bekannt ist. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß ein schwerbehinderter Bewerber ein eigenes Interesse daran haben wird, seine Schwerbehinderteneigenschaft spätestens bei der Einstellung anzugeben. Nur so ist auch gewährleistet, daß der Dienstherr/Arbeitgeber seinen besonderen Pflichten gegenüber dem Schwerbehinderten nachkommen kann (vgl. z. B. § 11 — erhöhte Fürsorgepflicht —, § 43 — Freistellung von Mehrarbeit — und § 44 SchwbG — Zusatzurlaub —). Auch für die Frage, ob und inwieweit der Bund seine Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten nach § 4 Abs. 1 und § 5 SchwbG erfüllt, ist die Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Bewerbers von Bedeutung. Auf diese Angabe kann daher nicht verzichtet werden, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12199* Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 26 und 27): Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, daß bei aktiven Wahlbeamten auf Zeit der Rechtsstand gemäß § 5 der Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes vom 7. April 1978 (BGB1. I S. 468) gewahrt wird, während die nach einer Verwaltungsreform in den Ruhestand versetzten kommunalen Wahlbeamten auch für die Dauer ihrer noch nicht abgelaufenen Wahlzeit nur die Versorgungsbezüge aus dem vorher wahrgenommenen Amt erhalten, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Wie gedenkt die Bundesregierung zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung die in Frage 26 genannten kommunalen Wahlbeamten auf Zeit, die wegen einer Verwaltungsreform in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, an der strukturellen Änderung der Besoldung der kommunalen Wahlbeamten zu beteiligen? Die auf Grund der Kommunalbesoldungsverordnung des Bundes vom 7. April 1978 (BGB1. I S. 468) für aktive Beamte möglichen Neueinstufungen von Amtern wirken sich — anders als strukturelle Überleitungen nach früheren Anpassungssystemen — nicht mehr unmittelbar auf die in Betracht kommenden Versorgungsempfänger aus. Diese verbleiben vielmehr in ihren bisherigen Besoldungsgruppen. Für die Anpassung ihrer Versorgungsbezüge gelten die Vorschriften des Artikels VII des 2. BesVNG, die als §§ 70 bis 76 in das seit dem 1. Januar 1977 in Kraft befindliche, für Beamte in Bund, Ländern und Gemeinden einheitlich geltende Beamtenversorgungsgesetz vom 24. August 1976 (BGB1. I S. 2485) übernommen worden sind. Hiernach ist die Teilnahme aller Versorgungsempfänger, also auch der in Rede stehenden, an strukturellen und quasistrukturellen Besoldungsverbesserungen des aktiven Bereichs dadurch geregelt, daß solche Verbesserungen fortlaufend mit durchschnittlichen Hundertsätzen (Anpassungszuschlägen zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen) zeitversetzt an die vorhandenen Versorgungsempfänger weitergegeben werden. Zum Beispiel beträgt bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsfall bis zum 30. November 1973 eingetreten ist, ab 1. Januar 1978 der Anpassungszuschlag 1,6 v. H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Das seit dem 1. Juli 1975 geltende neue System der Anpassung der Versorgungsbezüge schließt eine individuelle Übertragung struktureller oder quasistruktureller Besoldungsverbesserungen auf vorhandene Versorgungsempfänger aus. Das gilt auch für Versorgungsempfänger aus dem Personenkreis der kommunalen Wahlbeamten, die durch Verwaltungsvereinfachung ihr Amt verloren haben. Für diese kann nichts anderes gelten als für andere Versorgungsempfänger. Eine individuelle Beteiligung von Versorgungsempfängern an strukturellen und quasistrukturellen Besoldungsverbesserungen der aktiven Beamten würde mithin im Widerspruch zu dem neuen System der Anpassung der Versorgungsbezüge stehen und kann deshalb nicht in Betracht kommen. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines vor dem 1. Juli 1975 in den Ruhestand getretenen Richters gegen seine Nichtüberleitung in die am 1. Juli 1975 in Kraft getretene Bundesbesoldungsordnung R nicht zur Entscheidung angenommen hat, da sie keine ausreichende Aussicht auf Erfolg habe, weil eine Verletzung des Grundgesetzes nicht vorliege. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung unter anderem ausgeführt, es gebe keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß den Bezügen der aktiven und denen der pensionierten Beamten und Richter die gleiche Besoldungsgruppe zugrunde zu legen sei. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 28) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Einführung des amerikanischen Teilzeitarbeitsmodells „Job Sharing" im Bereich des öffentlichen Dienstes und die vorliegenden guten Erfahrungen, die die amerikanischen Behörden mit diesem Modell gemacht haben? Nach meiner Information ist unter dem Stichwort „Job Sharing" in den USA eine Arbeitsorganisationsregelung konzipiert worden, nach der zwei oder mehrere Arbeitskräfte sich auf freiwilliger Basis die Verantwortung für die Aufgabenerledigung eines Vollzeitarbeitsplatzes teilen können. In die deutsche Arbeitswelt hat die Konstruktion des „Job Sharing" bisher noch keinen Eingang gefunden. Es liegen daher auch noch keine Erfahrungen über die Vereinbarkeit mit deutschem Arbeitsrecht vor. Außerdem kann nicht beurteilt werden, welche arbeitsmarktpolitischen Effekte sich auf Grund unserer Arbeitsmarktstruktur ergeben würden. Beim „Job Sharing" erhöht sich der Ausbildungs-, Einweisungs- und Koordinierungsaufwand für die öffentliche Hand merklich. Im deutschen Arbeitsrecht ergibt sich außerdem die Schwierigkeit, daß Kriterium des Arbeitsverhältnisses die Leistung fremdbestimmter Arbeit ist, was beim „Job Sharing" zum Teil nicht der Fall wäre. Ich halte es deshalb zunächst für angezeigt, Erfahrungen mit den auch von der Bundesregierung angestrebten erweiterten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung im öffentlichen Dienst zu sammeln. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 29) : Warum hat die Bundesregierung den Vorschlag der Wissenschaft (z. B. Prof. Dr. Heinz Vetter, Forschungsanstalt der Landwirtschaftskammer Weser-Ems) nicht aufgegriffen und bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Messung von Schadstoffgehalten in Pflanzen eingeführt, die zuverlässiger sein sollen als Messungen in der Atemluft? 12200* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Mir ist bekannt, daß die alleinige Bestimmung der Konzentration staubförmiger Luftverunreinigungen, wie z. B. Blei und Cadmium im Schwebstaub, die Belastung der Umwelt durch diese Schadstoffe nicht repräsentativ wiedergibt. Im Entwurf zur Änderung der TA Luft 1974 sind daher zusätzlich die Messung von Blei und Cadmium im Staubniederschlag und entsprechende Immissionswerte vorgesehen. Hierdurch wird sich die Belastung der Vegetation durch diese Schadstoffe besser als bisher erfassen lassen. Die Messung des Schadstoffgehalts in Pflanzen selbst hat gegenüber der Bestimmung im Staubniederschlag eine Reihe methodischer Nachteile, insbesondere der weitgehenden Untrennbarkeit von staubförmigen Verunreinigungen aus der Luft und dem Boden. Aus diesem Grund wurde auf diese Art der Erfassung der Immissionsbelastung verzichtet. Für spezielle Fragestellungen steht jedoch eine entsprechende Meßmethode (VDI-Richtlinie Nr. 3792 Blatt 1 über das Messen der Wirkdosis) zur Verfügung. Als Ergänzung der bisherigen Meßmethode ist eine Erfassung von Schadstoffgehalten in Pflanzen sicherlich sinnvoll, weil hiermit die Information über die Wirkung von Luftschadstoffen auf die belebte Umwelt auf eine breitere Basis gestellt werden kann. Im Umweltbundesamt Berlin wird erwogen, derartige Messungen als Ergänzung und Erweiterung des bisherigen Meßprogramms des Meßstellennetzes des Umweltbundesamtes vorzusehen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 30) : Hält die Bundesregierung es für mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Betriebsrats und dem dazu notwendigen Vertrauensverhältnis zwischen Betriebsratsmitgliedern und von ihnen vertretenen Arbeitnehmern vereinbar, daß Betriebsräte gesetzlich verpflichtet sind, über ihnen von Kollegen anvertraute Gesprächsinhalte als Zeuge vor Gericht auszusagen, und wenn nein, gedenkt die Bundesregierung, das Betriebsverfassungsgesetz dahin gehend zu ändern, daß ein Zeugnisverweigerungsrecht für Betriebsräte eingeführt wird? Zwischen den Betriebsratsmitgliedern und den von ihnen vertretenen Arbeitnehmern besteht ein Vertrauensverhältnis. Deshalb sind sie auch nach dem Betriebsverfassungsgesetz verpflichtet, über geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten von Arbeitnehmern, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren haben, Stillschweigen zu bewahren. Einer solchen materiell-rechtlichen Schweigepflicht steht nicht immer das Recht gegenüber, vor Gericht die Aussage zu verweigern. Unter welchen Voraussetzungen ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, ist vielmehr in den Prozeßordnungen — abgestuft je nach den Bedürfnissen des einzelnen Verfahrens — geregelt. Für den Zivilprozeß bestimmt § 383 Abs. 1 Nr. 6 der Zivilprozeßordnung, daß Personen, denen kraft ihres Amtes, Standes oder Gewerbes Tatsachen anvertraut sind, deren Geheimhaltung durch ihre Natur oder durch gesetzliche Vorschrift geboten ist, in betreff der Tatsachen, auf welche die Verpflichtung zur Verschwiegenheit sich bezieht, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt sind. Gerichtliche Entscheidungen darüber, ob Betriebsratsmitglieder auf Grund dieser Vorschrift das Zeugnis verweigern dürfen, liegen — soweit ersichtlich — nicht vor. Vorbehaltlich der im Einzelfall allein von den Gerichten zu treffenden Entscheidung dürften sich Betriebsratsmitglieder nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung auf sie allerdings berufen können. § 383 Abs. 1 Nr. 6 der Zivilprozeßordnung gilt nach § 46 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes entsprechend für das Verfahren vor den Arbeitsgerichten, nach § 98 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und nach § 118 Abs. i Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes entsprechend für das sozialgerichtliche Verfahren. Das Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren ist wesentlich enger als in den vorgenannten Verfahren. Die Strafprozeßordnung zählt die Personen, die weigerungsberechtigt sind, in den §§ 52 ff. enumerativ auf. Dies hat seinen Grund darin, daß einer geordneten Strafrechtspflege ein besonders hoher Stellenwert zuzumessen ist. Jede Ausdehnung des Zeugnisverweigerungsrechts in diesem Bereich schränkt die Beweismöglichkeiten zur Erhärtung oder auch zur Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen ein und erhöht die Gefahr von Fehlurteilen. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, daß dem Gesetzgeber bei der Erweiterung des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts deshalb enge Grenzen gezogen sind (vgl. insbesondere BVerfGE 33, 367). Die Mitglieder des Betriebsrates gehören nicht zu dem Kreis der nach der Strafprozeßordnung zeugnisverweigerungsberechtigten Personen. Eine Entscheidung darüber, ob sie nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien in diesen Kreis aufgenommen werden können, setzt eine Abwägung zwischen dem betriebsverfassungsrechtlichen Vertrauensschutz zugunsten der Arbeitnehmer einerseits und den Erfordernissen einer geordneten Strafrechtspflege andererseits voraus. Eine solche Abwägung verlangt eine gründliche Prüfung der widerstreitenden Interessenlagen. Ihre Frage gibt der Bundesregierung Veranlassung, das Problem mit den für den arbeitsrechtlichen und für den strafrechtlichen Bereich zuständigen Stellen im Bund und in den Ländern eingehend zu erörtern. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 31): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12201* Ist die Bundesregierung bereit, alsbald die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte einzuleiten, um die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 1978 verursachte erhöhte Belastung mit Notargebühren durch eine Gesetzesnovelle mit rückwirkender Kraft abzubauen und damit die Ungleichbehandlung der Gemeinden im Verhältnis zu Bund und Ländern zu beenden? Für die Bundesregierung stellt sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe, die geltenden Gebührenbefreiungsvorschriften, soweit an sie eine Verpflichtung der Notare zur Gebührenermäßigung geknüpft ist, unter Beachtung folgender Kriterien zu überprüfen: 1. Die Pflicht der Notare, die Gebühren zu ermäßigen, muß sich durch sachgemäße und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls begründen lassen. 2. Diese Pflicht muß nach Art und Ausmaß geeignet und erforderlich sein, um den vom Gesetzgeber erstrebten Zweck zu erreichen (dabei stellt sich vor allem die Frage, ob die — meist — verhältnismäßig geringe Ersparnis durch die Ermäßigung der notariellen Regelgebühren geeignet und erforderlich ist, die Durchführung eines Vorhabens, das Gegenstand der Beurkundung ist, zu ermöglichen oder spürbar zu fördern). 3. Eine Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs in das Grundrecht der Notare auf freie Berufsausübung und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe muß ergeben, daß die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt ist. Diese Prüfung wird zur Zeit von der Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Landesjustizverwaltungen durchgeführt. Erst nach ihrem Abschluß kann gesagt werden, ob es möglich ist, die dem Bund und den Ländern eingeräumte Gebührenbefreiung beizubehalten und die Gemeinden gleichzustellen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 32 und 33: Sind der Bundesregierung Pläne der US-Streitkräfte bekannt, die Nutzung des von diesen bisher nur allgemein zu Übungszwecken genutzten Waldgeländes von ca. 470 ha im Bereich Mannheim, Viernheim und Lampertheim zu einem Panzerübungs- und Panzerschießplatz zu verändern, und welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegebenenfalls zu diesen Plänen ein? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der benachbarten Städte und Gemeinden, daß dadurch neue Gefahren für die Wasserversorgung und das ökologische Gleichgewicht in diesem Raum entstehen oder bestehende Gefahren vergrößert werden und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Zu den von Ihnen angesprochenen Plänen der amerikanischen Streitkräfte über eine Änderung der Nutzung des Übungsgeländes Viernheim-Lampertheim liegen mir keine Unterlagen vor. Ich bin deshalb zur Zeit nicht in der Lage, zu Ihren Anfragen Stellung zu nehmen. In einem auf den 10. Mai 1979 angesetzten Termin soll die Angelegenheit von der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main mit den amerikanischen Streitkräften in Mannheim erörtert und geklärt werden. Ich werde Ihnen sodann sofort weitere Nachricht zukommen lassen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/2802 Fragen B 34 und 35) : Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall des Verkaufs von Schloß Waldthausen an die Stadt Mainz zu einem Kaufpreis von 2,5 Millionen DM vorher Sorge für eine Renovierung der sich in desolatem Zustand befindlichen Räume zu tragen? Wäre die Bundesregierung bereit, in jedem Fall, d. h. auch bei Veräußerung des Schlosses an einen Dritten, dafür Sorge zu tragen, daß das zu diesem Grundstück gehörende große Waldgelände als Naherholungsgebiet den Bürgern des Ballungszentrums Rhein-Main zugänglich gemacht wird? Zu Frage B 34: Die Bundesregierung ist bereit, das Schloß Waldthausen an die Stadt Mainz zu veräußern. Zur Höhe des Kaufpreises kann z. Zt. noch keine Aussage gemacht werden, da die Wertermittlung noch überprüft wird. Wie allgemein üblich wird die Liegenschaft in ihrem derzeitigen Zustand veräußert. Renovierungsmaßnahmen an den Gebäuden sind nicht vorgesehen. Der Bauzustand wird jedoch bei der Wertermittlung berücksichtigt. Zu Frage B 35: Die Stadt Mainz strebt einen Erwerb der Liegenschaft an, um dieses Gelände als Naherholungsgebiet zu erschließen. Über die Veräußerung besteht zwischen dem Bund und der Stadt Mainz grundsätzlich Einvernehmen. Ein Verkauf an einen Dritten wird deshalb nicht in Betracht kommen. In jedem Fall, d. h. auch bei einer Übereignung an einen Dritten, würde im übrigen bereits durch das Forstgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vom 2. Februar 1977 grundsätzlich gewährleistet, daß jeder den Wald betreten kann, soweit nicht andere öffentlich-rechtliche Vorschriften das Betreten des Waldes einschränken (§ 11 Abs. 1 des Forstgesetzes). Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß vielfach Investitionen bei Firmen, die über Leasing finanzieren, in der Bilanz nicht erscheinen, sogar im Geschäftsbericht nicht einmal erwähnt werden müssen, und sieht sie sich veranlaßt, diese Form der „Bilanzkosmetik" durch entsprechende gesetzliche Regelungen zu unterbinden? Es trifft zu, daß die Frage der Darstellung von Leasing-Verträgen in den Jahresabschlüssen von Unternehmen bisher handelsrechtlich nicht gesetzlich geregelt ist. Im allgemeinen wird angenom- 12202* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 men, daß die auf Grund eines Finanzierungs-Leasing-Vertrages erworbenen Vermögensgegenstände in der Bilanz des Leasing-Nehmers auszuweisen sind, wenn dieser zumindest das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögensgegenständen erworben hat. Die überwiegende Zahl der Verträge ist jedoch so ausgestaltet, daß der Leasing-Nehmer das wirtschaftliche Eigentum nicht erwirbt. Der Hauptfachausschuß des Instituts der Wirtschaftsprüfer hat im Jahre 1973 in einer Stellungnahme zur Frage der Berücksichtigung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen im Jahresabschluß des Leasing-Nehmers (HFA 1/73) empfohlen, auch die auf Grund solcher Verträge erworbenen Vermögensgegenstände in der Bilanz auszuweisen oder darüber zumindest im Geschäftsbericht zu unterrichten. Auf die Anwendung dieser Empfehlung hat der Hauptfachausschuß im Hinblick auf die allgemeine Kritik dieses Vorschlags in der Öffentlichkeit bisher verzichtet. Die Frage der richtigen Darstellung des Finanzierungs-Leasing im Jahresabschluß des Leasing-Nehmers ist eine Frage, die nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern weltweit kontrovers erörtert wird. Aus diesem Grunde ist auch im Rahmen der Verabschiedung der Vierten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie der EG (Bilanzrichtlinie) geprüft worden, ob eine spezielle Regelung in die Richtlinie aufgenommen werden soll. Da die Meinungsbildung der Mitgliedstaaten zu dieser Frage noch nicht abgeschlossen ist, wurde auf eine Regelung in der Bilanzrichtlinie verzichtet. Artikel 43 Abs. 1 Nr. 7 der Bilanzrichtlinie sieht jedoch vor, daß der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen, anzugeben ist, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist. Auf Grund dieser Vorschrift sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zumindest in den Erläuterungen zur Bilanz die Angabe der finanziellen Verpflichtungen zu verlangen, die sich aus abgeschlossenen Leasing-Verträgen für das Unternehmen ergeben. Die damit verbundene Publizität wird es dem Bilanzleser ermöglichen, den Umfang der langfristigen Verpflichtungen des Unternehmens aus Leasing-Verträgen zu erkennen und die sich daraus ergebenen Risiken zu beurteilen. Die Frage einer weitergehenden Regelung der Darstellung von Leasing-Verträgen in den Jahresabschlüssen der Unternehmen sollte ebenfalls zweckmäßigerweise im europäischen Rahmen angegangen werden. Der nach Artikel 52 der Vierten Richtlinie bei der Kommission gebildete Kontaktausschuß hat sich bereits mit der Frage befaßt, wie dieses Problem einheitlich in allen Mitgliedstaaten der EG gelöst werden könnte. Die Erörterung dieser Frage wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 37 und 38) : Beabsichtigt die Bundesregierung, mit der belgischen Regierung die neuerlich für Pendler in die Bundesrepublik Deutschland entstandenen zusätzlichen steuerlichen Belastungen im Rahmen des deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens zu erörtern? Wird dabei insbesondere auch die Pauschalierung bei deutschen Steuerpflichtigen neu geregelt, die ihren ersten Wohnsitz im Königreich Belgien, ihren Arbeitsplatz aber in der Bundesrepublik Deutschland haben? Die Gesetzgebung und Verwaltungspraxis der Bundesrepublik Deutschland haben in der letzten Zeit nicht zu zusätzlichen steuerlichen Belastungen der Grenzgänger geführt. Eine niederländische und eine deutsche Delegation haben vielmehr Anfang April 1979 ein Zusatzprotokoll zum niederländisch-deutschen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung paraphiert, das den Grenzgängern aus den Niederlanden Erleichterungen bringen soll. Nach dem Zusatzprotokoll sollen Grenzgängern, die mindestens 90 v. H. ihrer Einkünfte im Tätigkeitsstaat beziehen (bei Ehegatten werden die Einkünfte zur Ermittlung des Betrages von 90 v. H. zusammengerechnet), künftig auf Antrag gewährt werden: 1. Vergünstigungen im Hinblick auf eine Ehe, die Kinderzahl und das Alter, 2. Vergünstigungen für Unterhaltsleistungen an den früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, 3. Vergünstigungen wegen außergewöhnlicher Belastungen auf Grund Entbindung, Krankheit, Invalidität und Tod, 4. Vergünstigungen für die Berufsausbildung des Steuerpflichtigen und seines Ehegatten. Dadurch werden Grenzgänger im wesentlichen unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern gleichgestellt, vor allem Verheiratete nach dem Splittingtarif besteuert. Damit wird das Hauptanliegen der Grenzgänger aus den Niederlanden auf steuerlichem Gebiet erfüllt. Das Zusatzprotokoll bedarf noch der Unterzeichnung durch die deutsche und niederländische Regierung. Danach wird die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes vorlegen. Die Bundesregierung ist bereit, auch mit anderen Staaten Verhandlungen über die steuerliche Behandlung von Bürgern, die im Ausland wohnen, ihren Arbeitsplatz aber in der Bundesrepublik Deutschland haben, zu führen. Sie wird auch prüfen, ob die Problematik durch eine Änderung des Einkommensteuergesetzes einer Lösung zugeführt werden kann. Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, zunächst die Billigung des Zusatzprotokolls zum niederländisch-deutschen Abkommen zur Vermeidun der Doppelbesteuerung durch die gesetzgebenden Körperschaften herbeizuführen und anschließend die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12203* Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 39) : Beachtet das Bundesfinanzministerium die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht (vgl. Der Spiegel Nr. 10/79), und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu tun? Der von Ihnen zitierte Artikel enthält verfälschende und zum großen Teil unzutreffende Ausführungen. Das Problem der Bindung der Finanzbehörden an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) über den entschiedenen Einzelfall hinaus besteht seit Jahrzehnten. Das Problem war bereits im Jahre 1955 Gegenstand eines Gesprächs zwischen Vertretern des Bundesfinanzministeriums und des BFH, ohne daß eine völlige Übereinstimmung der Rechtsauffassungen erzielt werden konnte. In den Fachzeitschriften wurde das Thema kontinuierlich aufgegriffen, zuletzt von Koch in Deutsche Steuerzeitung 1975 S. 370 und im Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht 1978/1979 S. 21 ff., von List in Deutsches Steuerrecht 1976 S. 651, von Welck im Betriebs-Berater 1978 S. 758 und von Felix in Steuer und Wirtschaft 1979 S. 65. 1976 und 1978 wurden zwei parlamentarische Anfragen nach der Anzahl der Urteile gestellt, die nicht über den Einzelfall hinaus angewendet werden (BT-Drucksache 7/5701 und 8/1728). Aus den Antworten auf diese Anfragen ergibt sich, daß von den rd. 3 000 Entscheidungen, die von 1972 bis 1977 im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden sind, 33 nicht über den Einzelfall hinaus angewendet werden sollen. Bei 12 von diesen 33 Urteilen wirkt sich die Nichtanwendung zum Vorteil der Steuerzahler aus. Auch in einer Aussprache von Mitgliedern des Finanzausschusses mit Mitgliedern des Bundesfinanzhofs am 23. November 1977 in München wurde das Problem diskutiert (Kurzprotokoll über die 24. Sitzung des Finanzausschusses zu Punkt 1 der Tagesordnung). Am 30. Oktober 1978 hat zwischen Mitgliedern des BFH und Vertretern der Finanzverwaltung ein Gespräch stattgefunden. Dabei war man einhellig der Auffassung, daß alle Möglichkeiten seitens des BFH wie seitens der Verwaltung genutzt werden sollten, um die bereits gegenwärtig verhältnismäßig niedrige Zahl der über den entschiedenen Fall hinaus nicht anzuwendenden BFH-Entscheidungen weiter zu verringern. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 29. Juli 1965 (BStBl III S. 547) ausgeführt, daß eine allgemeine Bindung der Verwaltung an die durch die Rechtsprechung gewonnenen Erkenntnisse nur in den Fällen des § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes bestehe. Ein Vergleich zwischen dieser Vorschrift und der Bestimmung des § 110 der Finanzgerichtsordnung zeigt, daß der Gesetzgeber eine allgemeine Verbindlichkeit von BFH-Urteilen nicht gewollt hat. Steuerpflichtiger und Finanzverwaltung stehen sich im finanzgerichtlichen Verfahren als gleichberechtigte Partner gegenüber. Der Steuerpflichtige ist z. B. berechtigt, wegen der gleichen Rechtsfrage, in der er für die Einkommensteuer eines Jahres vor dem BFH unterlegen ist, für das nächste Jahr den BFH erneut anzurufen. Daher wird man auch der Finanzverwaltung das Recht zugestehen müssen, eine Rechtsfrage erneut an den BFH heranzutragen, wenn sie glaubt, eine andere Entscheidung erreichen zu können. Die Finanzgerichte sind an BFH-Urteile grundsätzlich nicht allgemein gebunden. Von Interesse ist auch, daß beim Bundesministerium der Finanzen laufend Anträge von Verbänden und dergleichen auf Nichtanwendung von BFH-Urteilen über den Einzelfall hinaus eingehen. Selbst von Kritikern der Verwaltungspraxis wird eingeräumt (vgl. Felix, Steuer und Wirtschaft 1979 S. 76), daß die sog. Nichtanwendungserlasse der Verwaltung nicht generell unzulässig sind. Die Verwaltung ist im übrigen bestrebt, trotz fehlender Allgemeinverbindlichkeit die BFH-Urteile grundsätzlich über den Einzelfall hinaus anzuwenden und die Zahl der Ausnahmen gering zu halten. Beschlüsse über die ausnahmsweise Nichtanwendung einer Entscheidung werden gemeinsam von Bundes- und Landesfinanzbehörden gefaßt. Dabei steht das fiskalische Interesse nicht im Vordergrund. Die Nichtanwendung wirkt sich bei mehr als einem Drittel der Urteile zum Vorteil der Steuerzahler aus. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 40) : Ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß so bald wie möglich das Bundesentschädigungsschlußgesetz von 1965 aufgehoben werden sollte, um so den neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen, u. a. Ober die gesundheitlichen Spätschäden bei Widerstandskämpfern, gerecht zu werden? Es trifft zu, daß in der Zeit seit der ersten bundesgesetzlichen Regelung der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung durch das Bundesergänzungsgesetz vom 18. September 1953 bis zum Inkrafttreten des die Entschädigung abschließend regelnden Bundesentschädigungs-Schlußgesetzes (BEG-SG) vom 14. September 1965 Neuerkenntnisse der medizinischen Wissenschaft u. a. über Spätschäden hervorgetreten sind. Dies hatte den Gesetzgeber mit dazu veranlaßt, in Art. IV Nr. 1 a BEG-SG eine Regelung aufzunehmen, die eine erneute Entscheidung abgeschlossener Verfahren und u. a. eine Angleichung aufgrund geänderter medizinischer Auffassungen und Erkenntnisse ermöglichte (vgl. Regierungsvorlage zum zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes — BEG-Schlußgesetz — BT-Drucksache IV/1550 zu Art. IV Seiten 19, 42 und 43 sowie schriftlichen Bericht des Wiedergutmachungsausschusses zum zweiten Gesetz zur Änderung des 12204' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Bundesentschädigungsgesetzes — BEG-Schlußgesetz vom 13. Mai 1965 — BT-Drucksache IV/3423 zu Art. IV Seite 20). Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: „Ist vor Verkündung dieses Gesetzes nach dem Bundesergänzungsgesetz oder dem Bundesentschädigungsgesetz über einen Anspruch für Schaden an Körper oder Gesundheit oder über einen Anspruch für Schaden im beruflichen Fortkommen durch unanfechtbaren Bescheid oder rechtskräftig gerichtlich entschieden worden, so ist auf Antrag des Berechtigten erneut über diesen Anspruch zu entscheiden, wenn der Anspruch auf Rente für Schaden an Körper oder Gesundheit aus medizinischen Gründen in vollem Umfange abgelehnt worden ist." Nach Art. IV Nr. 1 Abs. 4 BEG-SG mußte der Antrag auf erneute Entscheidung bis zum 30. September 1966 bei der zuständigen Entschädigungsbehörde gestellt werden. Im Falle unverschuldeter Fristversäumung war auf entsprechenden Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Wegen der Abschlußregelung des Art. VIII BEG-SG konnte ein solcher Wiedereinsetzungsantrag jedoch nicht über den 31. Dezember 1969 hinaus gestellt werden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß nach dem Inkrafttreten des BEG-SG und nach Ablauf der durch dieses Gesetz geschaffenen Angleichungsmöglichkeit bis dahin nicht bekannte, inzwischen allgemein anerkannte Erkenntnisse über Spätschäden nach der Verfolgung hervorgetreten sind. Zwar wird von einigen Interessenvertretern die Ansicht vertreten, solche medizinischen Erkenntnisse lägen vor. Bisher hat sich jedoch nicht feststellen lassen, daß diese Behauptung den allgemeinen medizinischen Erkenntnissen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht, auf die es nach der Rechtsprechung ankommt. Da sich der Inhalt des Entschädigungsanspruchs nach deutschem Recht richtet, müssen für die Beurteilung der Ursachen eines Leidens neben dem deutschen Recht auch die im Geltungsbereich des Gesetzes vorherrschenden medizinischen Auffassungen maßgebend sein, weil anderenfalls eine gleichmäßige Behandlung der Verfolgten nicht gewährleistet wäre. Die Bundesregierung sieht daher auch insoweit keine Veranlassung für eine Novellierung des Bundesentschädigungsgesetzes. Unabhängig davon haben Bundestag und Bundesregierung seit vielen Jahren wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sie die Gesetzgebung für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts mit dem BEG-SG als abgeschlossen betrachten und eine Novellierung dieses Gesetzes nicht in Erwägung ziehen können. Dieser Standpunkt ist insbesondere auch durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zu einzelnen Petitionen vom 28. Oktober 1973 (Drucksache 7/1084 lfd. Nr. 181), vom 8. Dezember 1976 (Drucksache 7/5898 lfd. Nr. 792) und vom 15. Februar 1979 (Drucksache 8/2549 lfd. Nr. 70) bestätigt worden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 41) : Wie ist derzeit die Besteuerung von Methanol im Vergleich zu Benzin in der Bundesrepublik Deutschland im einzelnen geregelt, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Besteuerung des Methanols zu verringern mindestens auf ein Niveau, das der Benzinbesteuerung entspricht? Reines, d. h. nicht mit Benzin gemischtes Methanol unterliegt nicht der Mineralölsteuer. Dagegen wird Methanol, das als Treibstoffkomponente in Benzin-Methanol-Gemischen verwendet wird, wie Benzin mit 44 Pf/1 versteuert. Der Methanolanteil der Gemische ist damit im Ergebnis steuerlich höher belastet als Benzin, da Methanol energetisch weniger ergiebig ist und jeweils in größeren Mengen verbraucht werden muß, um die gleiche Leistung zu erbringen. Die Bundesregierung prüft deshalb, ob Methanol und andere Alkohole, die als Treibstoffe oder Treibstoffkomponenten verbraucht werden sollen, in das Mineralölsteuergesetz einbezogen und zugleich einem Sondersteuersatz unterworfen werden können, der auch den geringeren Energiegehalt des Methanol im Verhältnis zum Benzin berücksichtigt. Eine endgültige Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn die Ergebnisse der Großversuche mit Methanol, die im Rahmen des vom Bundesminister für Forschung und Technologie geförderten Demonstrationsvorhabens „Alternative Energieversorgung für den Straßenverkehr" von 1979 bis 1982 durchgeführt werden, vorliegen und die Eignung von Methanol zum Einsatz als Ersatzkraftstoff technisch hinreichend erprobt ist. Davon abgesehen hat der Bundesminister der Finanzen bereits im Jahre 1974 die Mineralölsteuer für den Methanolanteil in Benzin-Methanol-Gemischen, die bei einem Großversuch eines Automobilherstellers verwendet wurden, auf Grund einer Sondervorschrift im Verwaltungswege bis auf die Hälfte ermäßigt. Eine entsprechende Steuerermäßigung wird auch für das nunmehr anlaufende „Demonstrationsvorhaben" gewährt werden. Dadurch ist sichergestellt, daß die Entwicklung von Alternativkraftstoffen nicht durch steuerliche Maßnahmen behindert wird. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 42) : Welch e gesetzlichen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Blick auf die Existenzbedrohung der deutschen Lederwarenindustrie als Hersteller von Werbemitteln zu ergreifen, um die derzeitige Wertgrenze für den Einsatz von Werbemitteln in Höhe von 50 DM angemessen heraufzusetzen? Die Bundesregierung hat bereits zu ähnlichen parlamentarischen Anfragen, zuletzt des Abgeordneten Regenspurger vom 1. Juni 1978 (Plenarprotokoll 8/93, Nachtrag, S. 7401") Stellung genommen. Bei der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12205* Festsetzung der Wertgrenze für Werbegeschenke auf einen Gesamtwert von 50 DM jährlich je Empfänger waren nicht wirtschaftliche, sondern ausschließlich steuerpolitische Gründe maßgebend. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung soll die gewinnmindernde Verrechnung von Werbegeschenken lediglich Gegenstände umfassen, deren Charakter über einen bloßen Werbewert nicht hinausgeht. Auch wenn inzwischen gewisse Kostensteigerungen eingetreten sind, hält die Bundesregierung eine Erhöhung der Wertgrenze von 50 DM nicht für gerechtfertigt. Im übrigen hat auch der Finanzausschuß des Bundesrats bei den Beratungen des Steueränderungsgesetzes 1979 einen Antrag auf Anhebung der Wertgrenze für Werbegeschenke abgelehnt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen B 43, 44, 45 und 46) : Kann die Bundesregierung sicherstellen, daß in ihrem Verantwortungsbereich bei der Bezahlung von Werkverträgen an Einzelpersonen die Durchschriften der Kassenanweisungen im Wege der Rechts- und Amtshilfe als Kontrollmitteilung an die zuständigen Finanzämter übersandt werden, um die steuerliche Erfassung der Vergütung aus Werkverträgen voll zu gewährleisten? Hat die Bundesregierung einen Uberblick darüber, in welchem Umfang aus den einzelnen Haushaltstiteln aller Bundesministerien Vergütungen aus Werkverträgen an Einzelpersonen geleistet werden und in welchem Umfang hierfür Haushaltsmittel aufgewandt werden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß anläßlich der Abgabe von Einkommensteuererklärungen gelegentlich die Angabe über erhaltene Vergütungen aus Werkverträgen der öffentlichen Hand vergessen wird und daß bei Nichtweitergabe der Kontrollmitteilungen an die Finanzämter damit Beträge aus öffentlichen Kassen nicht der Steuer unterworfen werden, und beabsichtigt die Bundesregierung, hieraus eine schärfere Kontrolle der Verwaltung abzuleiten, damit alle Kassenanweisungen mit Durchschrift an die zuständigen Finanzämter gelangen? Hat die Bundesregierung diesen Fragenkomplex mit den zuständigen Länderministern auf entsprechenden Ministergesprächen bereits andiskutiert, oder beabsichtigt sie, dieses bei nächster Gelegenheit zu tun? Zu Fragen B 43, 45 und 46: Zur Zeit sind folgende allgemeine Kontrollmitteilungsverfahren bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen des Bundes bzw. der Länder eingeführt: a) Fertigung von Kontrollmitteilungen durch Behörden über gezahlte Honorare (z. B. Gutachter, Übersetzer), es sei denn, daß die an eine Person auszuzahlenden Beträge im Einzelfall weniger als 100 DM und im Kalenderjahr weniger als 300 DM betragen; b) Beschaffungsmitteilungen, d. h. Mitteilungen von Behörden über Zahlungen für empfangene Lieferungen oder Leistungen, ab einer Wertgrenze von 500 DM; c) Kontrollmitteilungen der Ämter für Verteidigungslasten über Entschädigungsleistungen (z. B. bei Sachschäden ab einer Wertgrenze von 500 DM) . Über die Bezahlung von Werkverträgen werden nach Buchstabe b) Kontrollmitteilungen gefertigt. Zu Frage B 44: Der Bundesminister der Finanzen verfügt nicht über Unterlagen, aus denen die von den einzelnen Ministerien abgeschlossenen Werkverträge und die Höhe der hierfür aufgewendeten Haushaltsmittel zu ersehen sind. Für die Beantwortung dieser Frage wären zeitaufwendige Umfragen bei allen Bundesressorts und den nachgeordneten Behörden erforderlich. Auf eine derartige Umfrage sollte aus verwaltungsökonomischen Gründen verzichtet werden. Im übrigen werde ich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen mit den Ländern erörtern. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 47 und 48) : Hält die Bundesregierung die Bemühungen der VereinigtenAluminium-Werke (VAW) zum Einstieg in den mittelständisch strukturierten Herstellungsbereich von Verkehrszeichen und -einrichtungen für vereinbar mit dem auch von ihr propagierten Hauptziel der Wirtschaftspolitik, den Mittelstand zu fördern und damit zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen beizutragen? Zeichnet sich die Gefahr ab, daß der öffentlichen Hand als alleinigem Nachfrager nur ein einziger Anbieter aus dem Bereich der öffentlichen Hand gegenübertritt, und sieht die Bundesregierung gegebenenfalls in dem Auftreten eines einzigen Anbieters einen nicht mehr vertretbaren Verdrängungswettbewerb? Die Vereinigten Aluminiumwerke planen, in den bisher überwiegend mittelständischen Markt der Verkehrszeichenhersteller zu diversifizieren — durch Übernahme der Firma Theodor Laudahn und eines Betriebes der amerikanischen Walker GmbH. Das schon seit längerem zu beobachtende Eindringen von Großunternehmen in mittelständische Märkte durch Aufkauf kleiner und mittlerer Unternehmen wird von der Bundesregierung mit Aufmerksamkeit und wachsender Besorgnis verfolgt. Dies vor allem deshalb, weil vielfach große Unternehmen im Zuge- der Diversifikation und vertikalen Integration ihre Marktposition zu Lasten mittelständischer Wettbewerber verstärken und die bis dahin noch überwiegend mittelständische Struktur des Marktes nachhaltig gefährden. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Problem, bei dem die Eigentümerstellung der öffentlichen Hand eine spezifische Rolle spielt oder spielen könnte. Vielmehr geht es im Kern um den Abschreckungs- und Entmutigungseffekt, der in der Regel vom Auftreten sehr großer Unternehmen auf mittelständisch strukturierten Märkten überhaupt ausgeht. Der Markt für Verkehrszeichen ist bisher fast ausschließlich von mittelständischen Unternehmen besetzt. Das Eindringen eines Großunternehmens mit starken Marktstellungen auf mehreren Vorproduktmärkten und erheblichen finanziellen Ressourcen ist wettbewerspolitisch sicher nicht unproblematisch. 12206* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Das Bundeskartellamt ist in die fusionsrechtliche Prüfung eines der Zusammenschlußvorhaben eingetreten. Das zweite Vorhaben unterliegt angesichts der geltenden Bagatellklausel nicht der Zusammenschlußkontrolle. Die Eingrenzung dieser Bagatellklausel (oder Anschlußklausel) ist eine der wesentlichen Verbesserungen innerhalb der dem Deutschen Bundestag vorliegenden 4. Kartellnovelle. Die hier angesprochenen Verfahren werden jedoch noch unter den geltenden rechtlichen Kriterien zu entscheiden sein; soweit die Fusionskontrolle überhaupt eingreift, ist das Ergebnis noch offen. Dabei wird einerseits das Potential von VAW, andererseits die Tatsache zu berücksichtigen sein, daß die zum Erwerb anstehenden Unternehmen zusammen einen Marktanteil von nur ca. 5 Prozent haben und die öffentliche Hand nicht als einheitlicher Nachfrager betrachtet werden kann. Die baldige Verabschiedung des Gesetzesvorhabens in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Form würde dazu beitragen, daß der von Ihnen angesprochenen Gefahr wirksamer als bisher begegnet werden könnte. Sie wissen, Herr Kollege, daß dieser Gesetzentwurf über eine Verbesserung der Anschlußklausel hinaus neue Marktbeherrschungsvermutungen enthält, mit denen dem Vordringen von Großunternehmen auf mittelständischen Märkten entgegengewirkt werden soll. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 49 und 50) : Trifft es zu, daß der VW-Konzern schon seit zwei Jahren ein energiesparendes Automobil als Prototyp mit nur vier Litern Verbrauch auf 100 Kilometer entwickelt hat und dieses verbrauchsfreundliche Auto dem Markt nicht zugeführt, sondern zurückgehalten werden soll, und wie beurteilt die Bundesregierung dies gegebenenfalls als Hauptaktionär der VW-Werke? Ist die Bundesregierung bereit, als Hauptaktionär der VW-Werke darauf hinzuwirken, daß entsprechend dem politischen Willen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung zur „sparsamen Verwendung von Energie" dieses in großem Ausmaß energiesparende Automobil alsbald dem Verbrauchermarkt zur Verfügung steht? VW hat im Rahmen eines Forschungsauftrages des amerikanischen Verkehrsministeriums 1977 einen „Integrated Research VW" erstellt, der im Sinne eines Idealautos auf die gleichzeitige optimale Erfüllung von Sicherheits-, Verbrauchs- und Umweltanforderungen konzipiert ist. Es wurde bisher ein Fahrzeug als Prototyp gebaut u. a. mit der Eigenschaft eines im amerikanischen Verbrauchstest ermittelten Verbrauchs von 4 1 je 100 km. Die Erkenntnisse aus diesem reinen Forschungsmodell werden bei der Weiterentwicklung der jetzigen Fahrzeugmodelle laufend berücksichtigt. Die Bundesregierung würde es auch als 20%iger Anteilseigner der Volkswagenwerk AG unter Energiespargesichtspunkten begrüßen, wenn von der Industrie bei gleichem Sicherheitsstandard Fahrzeuge mit weiter verringertem Verbrauch angeboten würden. Am 30. April 1979 hat es ein Gespräch des Bundesministers für Wirtschaft mit den Vorstandsvorsitzenden der deutschen Automobilhersteller gegeben, in dem diese zugesagt haben, alles zu unternehmen, um verbrauchsfreundliche Automotoren zu entwickeln und in Serie zu produzieren. Anlage 52 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 51 und 52) : Zu welchen Ergebnissen hat die Uranprospektion im Raum Baden-Baden/Gernsbach durch die mittelbar im Bundesbesitz befindliche Saarberg/Interplan bisher geführt, und mit welchen Aktivitäten dieses Unternehmens ist auf Grund der bisherigen Vorarbeiten in den nächsten Jahren im Raum Baden-Baden/ Gernsbach zu rechnen? Welche Zuschüsse beabsichtigt die Bundesregierung im nächsten Jahr direkt oder indirekt für die weitere Uranprospektion im Raum Baden-Baden/Gernsbach zu zahlen? Zu Frage B 51: Die Uranprospektion der Firma Saarberg/Interplan im Raum Baden-Baden/Gernsbach hat bisher zum Nachweis einer Uranlagerstätte in Karbon-Sandstein mit einem sicheren Uraninhalt von rund 3 200 Tonnen U308 geführt. Das Uranerz tritt mit einem durchschnittlichen Gehalt von etwa 500 g U3O8 pro Tonne Erz in mehreren flach nach Nordwest einfallenden Sandstein-Horizonten auf, die durch uranfreie Sandsteinbänke voneinander getrennt sind. Das uranhaltige Schichtpaket ist über 50 m mächtig und reicht von der Oberfläche bis zu Teufen von mehr als 150 m. Das Vorkommen von Uran ist über eine streichende Länge von rund 1,5 km nachgewiesen und im Westteil durch zwei Stollen erschlossen. In den nächsten Jahren wird Saarberg/Interplan die Exploration der Lagerstätte durch Bohrungen und Untertage-Arbeiten fortsetzen und insbesondere Aufbereitungsversuche mit dem Erz durchführen. Dazu ist die Errichtung einer kleinen Aufbereitungs-Pilotanlage erforderlich und vorgesehen. Zu Frage B 52: Die Bundesregierung beabsichtigt, im nächsten Jahr die Uranprospektion, insbesondere aber die Uranexploration im Raum Baden-Baden/Gernsbach weiter zu fördern. Eingeplant ist ein 60prozentiger Bundeszuschuß von etwa 1,5 Millionen DM. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Arendt (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen B 53, 54 und 55) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Rohhäutemarkt in der Bundesrepublik Deutschland durch einseitige Großkäufe der Staatshandelsländer, vor allem der UdSSR, immer mehr in seinem Gleichgewicht zu Lasten der bundesdeutschen Lederindustrie beeinträchtigt wird, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12207 Ist es richtig, daß durch diese Entwicklung allein von Dezember 1978 bis Februar 1979 die Preisindizes für Häute um mehr als 50 v. H. gestiegen und dadurch in der lederverarbeitenden Industrie Preissteigerungen von rund 40 v. H. eingetreten sind, und gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsplätze in der Lederindustrie zu erhalten, die durch inländische Rohhäuteverknappung und ständige Preissteigerungen gefährdet sind? Ist die Bundesregierung bereit, durch gezielte Maßnahmen die Großkäufe der Staatshandelsländer, die ihrerseits nicht exportieren, einzuschränken, um somit eine ausreichende heimische Rohstoffversorgung zu gewährleisten? Zu Frage B 53: Nach den bisher vorliegenden nichtamtlichen Erkenntnissen sind die starken Preissprünge am Markt für rohe Häute und Felle im ersten Jahresquartal 1979 wesentlich durch Kaufaufträge aus der UdSSR mit bedingt. Bei der sehr geringen Preiselastizität des Marktes kann schon eine verhältnismäßige geringe zusätzliche Nachfrage zu erheblichen Preissteigerungen führen. Bei einer starken internationalen Verflechtung des noch freien Teils des Weltmarktes für Häute und Felle ist die Preishausse fast zeitgleich allerdings auch im gesamten übrigen freien Weltmarkt eingetreten. Um genaue amtliche Unterlagen über die Nachfrage aus Drittländern zu gewinnen, hat die EG-Kommission auf Drängen der Bundesregierung den Mitgliedsländern mit Entscheidung vom 22. März 1979 aufgegeben, die Exporte von Häuten und Fellen ab sofort auch nach Ursprungsländern zu erfassen und der Kommission zu melden; damit soll eine gesichertere Beurteilungsgrundlage über die Ursachen starker Preisschwankungen am Markt für Häute und Felle geschaffen werden. Zu Frage B 54: Die Preisindizes des Statistischen Bundesamtes (1970 = 100) zeigen folgende Entwicklung (siehe Tabelle unten). Die erheblichen Preissteigerungen für Häute und Felle sind von der Lederindustrie bisher nur zum Teil durch höhere Lederpreise an die lederverarbeitenden Industrien weitergegeben worden. Die jüngsten Häute- und Fell-Auktionen im April lassen einen leichten Rückgang der Preise erkennen; es bleibt abzuwarten, ob sich in dieser Entwicklung eine Trendwende ankündigt oder ob sich die Preise auf dem stark erhöhten Niveau stabilisieren. Da die Preiswelle den gesamten freien internationalen Markt erfaßt hat, kann erwartet werden, daß durchschlagende Wettbewerbsverschiebungen allein zu Lasten der deutschen Ledererzeuger und Lederverarbeiter nicht eintreten. Andererseits bleibt abzuwarten, inwieweit die Preissteigerungen zu Nachfragerückgängen bei Lederprodukten führen. Zu Frage B 55: Handelspolitische Maßnahmen fallen in die Kompetenz der Organe der Europäischen Gemeinschaft. Die Bundesregierung hat sich deshalb in den zuständigen Ausschüssen der Europäischen Gemeinschaft dafür eingesetzt, gegen nachweisliche Wettbewerbsverzerrungen und Marktstörungen, die erhebliche nachhaltige Wirkungen auf das Preisniveau und die Marktlage in der Bundesrepublik Deutschland haben, vorzugehen. Unbeschadet der Bemühungen um eine verbesserte Erfassung der Häute- und Fellexporte aus der Europäischen Gemeinschaft nach Ursprungs-und Bestimmungsland konnte in dem zuständigen Konsultationsausschuß bei der EG-Kommission erreicht werden, daß die Kommission mit den in Betracht kommenden Staatshandelsländern, zunächst insbesondere mit der UdSSR, in Gespräche über ein angemessenes Verhalten beim Aufkaufen von Häuten und Fellen im Markt der Gemeinschaft eintritt. Die Kommission beabsichtigt, im Juni den Mitgliedstaaten über das Ergebnis dieser Gespräche Bericht zu erstatten. Exportbeschränkungen mittels Verboten oder Kontingenten für bestimmte Abnehmerländer hält die Bundesregierung — abgesehen von übergeordneten handelspolitischen Bedenken — schon aus Gründen fehlender praktischer Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeit für ein wenig geeignetes Mittel zur Lösung der anstehenden Probleme. Daher ist sie auch einem einschlägigen Antrag der britischen Regierung auf Verbot oder Kontingentierung der Ausfuhr von Häuten und Fellen bei der EG-Kommission nicht beigetreten. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 56) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der von Drittländern vorgenommenen Aufteilung der bisher frei befischbaren Ostsee auf die Rentabilität und Struktur der Ostseefischerei. und welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, Dezember 1978 Januar 1979 Februar 1979 März 1979 Verringerung April 1979 gegenüber Dezember 1978 in °/o Häute u. Felle 202,1 217,0 254,1 294,5 45,7 Inländ. Leder 161,4 163,5 164,0 180,8 12,2 Lederwaren 166,0 169,3 170,8 172,0 3,6 Schuhe 165,1 167,7 168,1 168,9 2,3 12208* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 um der deutschen Küstenfischerflotte in der Ostsee mit den dazugehörigen Verwertungsbetrieben eine ausreichende Existenzgrundlage auch in Zukunft zu sichern? Der bundesdeutschen Kutterfischerei stehen in diesem Jahr im EG-Meer der Ostsee (dänische und deutsche Fischereizone) — vorbehaltlich einer Entscheidung des EG-Ministerrates — Fangquoten in Höhe von ca. 33 400 t zur Verfügung. Hinzu kommen in der schwedischen Fischereizone der Ostsee auf Grund des zwischen der Gemeinschaft und Schweden ausgehandelten Fischereiabkommens ca. 3 700 t, die allerdings z. T. mit den Fangquoten im EG-Meer der Ostsee verrechnet werden (Gegenseitigkeitsquote). Insgesamt entfallen auf Dorsch 18 200 t und auf Hering 14 000 t. Die Mengen entsprechen etwa den deutschen Ostseequoten in den vorhergegangenen Jahren; sie liegen über den tatsächlichen Ostseefängen im Jahre 1978. Allerdings muß wie im vorigen Jahr mit Schwierigkeiten bei der Ausfischung der genannten Quotenanteile im relativ engen Gewässer der Gemeinschaft gerechnet werden. Der durch die Errichtung von Fischereizonen beschränkte Zugang zu den Fanggebieten ist das Hauptproblem der Ostseefischerei. Bereits seit Jahren haben sich Anlandungen, Erlöse und Ertragslage der Ostseefischerei ungünstiger als die der Nordsee entwickelt; das Durchschnittsalter der Flotte ist wesentlich höher als in der Nordsee. Im vergangenen Jahr mußten die Ostseekutter — anders als die Kleine Hochsee- und Küstenfischerei in ihrer Gesamtheit — einen deutlichen Rückgang des Betriebsergebnisses hinnehmen, der vor allem dadurch bedingt war, daß Fangeinschränkungen die Rentabilität des Fischfangs beeinträchtigten. In diesem Jahr kann mit einer Verbesserung dieser Lage voraussichtlich nicht gerechnet werden. Im Rahmen ihres auf 3 Jahre abgestellten Sofortprogramms zur Anpassung der Kapazitäten in der Seefischerei mit einem Haushaltsvolumen von ca. 87 Millionen DM trägt die Bundesregierung den Schwierigkeiten der Ostseefischerei besonders Rechnung. Wenn ein Fischer sein Fahrzeug wegen mangelnder Fangmöglichkeiten zeitweise auflegt, erhält er zum teilweisen Kostenausgleich eine Stilllegungsprämie. Bei dieser Regelung werden Betriebe der Ostsee begünstigt. Von dem Gesamtbetrag an ausgezahlten Stillegeprämien für die Kutterfischerei im Jahre 1978 in Höhe von 2,38 Millionen DM erhielten rd. 200 Ostseebetriebe ca. 1,55 Millionen DM. Die in diesem Jahr dem Land Schleswig-Holstein bisher zugewiesenen Mittel von 1,10 Millionen DM sind ganz überwiegend für die Ostseefischerei bestimmt. Weitere Mittel stehen im Sofortprogramm zur Verfügung; die Ostseefischer können davon ausgehen, daß alle im Rahmen der geltenden Richtlinien gestellten Anträge bewilligt werden. Diese Hilfen bedeuten eine beträchtliche Unterstützung der Ostseefischerei bei ihren Liquiditätsschwierigkeiten. Die von der Bundesregierung ebenfalls geförderte Neuausrichtung auf bisher wenig genutzte Fischarten und neue Fanggebiete kommt für die Ostseefischerei nur in begrenztem Umfang in Betracht. Zur Aufgabe ihres Fischereibetriebes hat sich trotz der Möglichkeit, im Rahmen des Anpassungsprogramms eine erhöhte Abwrackprämie zu erhalten, bisher nur eine kleine Zahl von Fischern entschlossen. Neben den genannten Hilfen zur Kapazitätsanpassung setzt die Bundesregierung ihre auf längere Sicht angelegten Maßnahmen (Strukturbeihilfen, Kutterdarlehen, Zinsverbilligungszuschüsse) zur Modernisierung und Erneuerung der Kutterflotte fort. Dabei müssen allerdings besonders für die Ostsee die künftigen Fangmöglichkeiten berücksichtigt werden. Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, unserer Kutterfischerei den Zugang zu traditionellen Fanggebieten wieder zu ermöglichen. Dabei kann es eine Lösung nur im Rahmen und mit Hilfe der Gemeinschaft geben. Die akuten Probleme der Verwertungseinrichtungen unserer Kutterfischerei sind weniger auf die erschwerten Fangmöglichkeiten als auf Absatzschwierigkeiten im Frostfischsektor zurückzuführen. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der EG-Fischmarktorganisation zur Behebung der Schwierigkeiten beizutragen. In erster Linie müssen aber die Erzeugerorganisationen der Fischerei in eigener Verantwortung geeignete Maßnahmen ergreifen. Im übrigen wären für die finanzielle Unterstützung von Verarbeitungsbetrieben der Fischerei an Land grundsätzlich die Länder zuständig, die insoweit auch schon Hilfen gewähren. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 57, 58 und 59) : Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung die Berufsgruppe der Akademiker aus dem Ausnahmekatalog gestrichen, der bestimmten Gruppen von ausländischen Arbeitnehmern einen Sichtvermerk für die Einreise zur Arbeitsaufnahme ermöglicht? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung dieses Beschlusses auf die Besetzung von Assistenzarztstellen durch ausländische Fachärzte? Wie gedenkt die Bundesregierung, einen durch diesen Beschluß entstehenden Mangel an Fachärzten, z. B. im Bereich der Anästhesie, auszugleichen? Die Einreise ausländischer Arbeitnehmer mit einem Sichtvermerk der deutschen Auslandsvertretungen ist in der Bund-Länder-Kommission zur Fortentwicklung der Ausländerbeschäftigungspolitik eingehend beraten worden. Auf Grund der Beratungsergebnisse der Kommission hat die Bundesregierung im Hinblick auf das zu erwartende verstärkte Angobot an Akademikern, insbesondere an Jungakademikern, die nach Abschluß der Ausbildung einen entsprechenden Arbeitsplatz suchen, die Neuzulassung ausländischer Akademiker grundsätzlich gesperrt. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12209* Zu Ihren weiteren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Auswirkungen der Neuregelung in den Krankenhäusern schon vor mehreren Monaten Kontakt mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft aufgenommen. Abgesehen von einem Einzelfall in einem Krankenhaus liegen Hinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft über konkrete Schwierigkeiten in Krankenhäusern bisher nicht vor. Allerdings haben einige oberste Landesgesundheitsbehörden nach Inkraftreten der Neuregelung gebeten, den Ausnahmekatalog für die Sichtvermerkseinreise dahin zu erweitern, daß ausländischen Ärzten, die in bestimmten Bereichen, in denen — wie beispielsweise in der Anästhesie — nach wie vor Versorgungsengpässe bestehen, tätig sein wollen, die Einreise ermöglicht wird. Die Bundesregierung prüft derzeit diese Vorschläge. Dabei muß sie in ihre Überlegungen auch das erwartete Anwachsen der Zahl der Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland einbeziehen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß die Neuregelung für die Sichtvermerkseinreise nicht für alle ausländischen Ärzte gilt. Ärzte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften können nach wie vor einreisen. Im übrigen weise ich daraufhin, daß bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt Ende März 1979 113 Ärzte und Fachärzte sowie 481 Assistenzärzte arbeitsuchend gemeldet waren. Davon waren 6 Ärzte und 15 Assistenzärzte Anästhesisten. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit ist im Hinblick darauf, daß der Besetzung der Arztstellen in Krankenhäusern besondere Bedeutung zukommt, gebeten worden, seine nachgeordneten Dienststellen zu veranlassen, die Vermittlungsbemühungen für diesen Pesonenkreis — auch überregional — zu intensivieren. Ferner ist die Deutsche Krankenhausgesellschaft gebeten worden, bei ihren Mitgliedern darauf hinzuwirken, daß freie Arztstellen rechtzeitig den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit gemeldet werden. Anlage 56 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 60) : Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung mit der Schaffung von sogenannten Teilsozialheimen, und ist es zutreffend, daß bereits mehrere solcher Einrichtungen geschaffen worden sind, ohne rechtzeitig das zum Betrieb und zur Leitung dieser Heime notwendige Personal bereitzustellen und den rechtlichen Status dieser Einrichtungen zu klären? Reichen in einer Truppenunterkunft die Speise-und Heimräume der Offiziere und die Heimräume der Unteroffiziere nicht aus und kann der nach der Raum- und Flächennorm zustehende Bedarf durch Umbauten nicht gedeckt werden, werden diese Heimbereiche nach Möglichkeit unter einem gemeinsamen Dach als „Teilsozialgebäude" zusammengefaßt. Der Bedarf an diesen Einrichtungen wird von einer Kommission, bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministers der Finanzen und des Bundesrechnungshofes, in jedem Einzelfall festgestellt. Durch die Errichtung dieser Gebäude, die mit einer gemeinsamen Wirtschaftsanlage für beide Heimteile zum Zwecke einer gemeinsamen Bewirtschaftung ausgestattet sind, konnten Haushaltsmittel des Bundes eingespart werden. Mit diesen Mitteln war es möglich, die Betreuungssituation in anderen Standorten früher als vorgesehen zu verbessern. Bisher sind 15 Teilsozialgebäude erstellt worden. Sie werden in der Regel von einer Offizier-/Unteroffizierheimgesellschaft oder einer Betreuungsgesellschaft in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.) geführt. Die Heime stehen in eigener Verantwortung der Betreuungsgesellschaften, die das Geschäftsrisiko entsprechend der von ihnen genehmigten Vereinssatzungen tragen. Der zur Führung der Heime benötigte Personalbedarf kann analog den Offizier- und Unteroffizierheimen teilweise durch den Einsatz von Soldaten in Zweitfunktion gedeckt werden; die Grundlage hierfür sind Richtzahlen, die die obere Grenze darstellen. Zusätzlich erforderliche Kräfte sind unter Berücksichtigung des im Teilsozialgebäude erzielten Umsatzes durch die Heimgesellschaften zu entlohnen. Schwierigkeiten bei der Bewirtschaftung von Teilsozialgebäuden sind mir, abgesehen von zwei Fällen bei Beginn des Bauprogramms, nicht bekanntgeworden. Bis zur Herausgabe der Bestimmungen über die Verwaltung und Bewirtschaftung von Heimen für Offiziere und Unteroffiziere in Eigenbewirtschaftung (Heimbewirtschaftungsbestimmungen — ZDv 60/2), die auch eine eigenen Abschnitt für Teilsozialgebäude enthalten, sind die Bestimmungen für Offizier- und Unteroffizierheime entsprechend auch für Teilsozialgebäude anzuwenden. Darüber hinaus habe ich bereits 1974 allen Wehrbereichsverwaltungen, die die Heimgesellschaften beraten, die verschiedenen Bewirtschaftungsarten für diese Betreuungseinrichtungen aufgezeigt. Die ZDv 60/2 ist inzwischen mit allen Beteiligten abgestimmt worden, so daß der Entwurf nunmehr in Kürze dem Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Verteidigung, der bereits vorab beteiligt worden ist, und dem Bundesminister der Finanzen zwecks Zustimmung zugeleitet werden kann. Mit einer Einführung der ZDv 60/2 rechne ich für das 2. Halbjahr 1979. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conrad (Riegelsberg) (CDU/CSU) Drucksache 8/2802 Fragen B 61, 62, 63 und 64) : 12210* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Trifft es zu, daß die Bundesregierung ein Sonderprogramm zur Beseitigung der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit in bestimmten Arbeitsmarktregionen plant, und in welchem finanziellen Umfang wird das Saarland gegebenenfalls daran beteiligt? Welche Arbeitgeber bzw. Branchen bzw. neu auszubildende umschulende Arbeitnehmer sollen nach dem geplanten arbeitsmarktpolitischen Schwerpunktprogramm gefördert werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Arbeitgeber bzw. dem Betrieb Auflagen hinsichtlich einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Beendigung der geförderten Maßnahmen zu erteilen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, die von ihr geplanten besonderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Problemgebiet Saarland bei Arbeitgebern bzw. Betrieben publik zu machen, und wann wird sie dieses tun? Es trifft zu, daß die Bundesregierung erwägt, ein arbeitsmarktpolitisches Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen durchzuführen, zu denen auch das Saarland gehört. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es mir leider nicht möglich, Auskunft zu weiteren Einzelheiten des Programms zu geben, da die Beratungen der Bundesregierung darüber noch nicht abgeschlossen sind. Nach Verabschiedung des Programms durch die Bundesregierung bin ich jedoch gerne bereit, Ihnen genauere Informationen zu geben. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Blüm (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 65) : Ist die Bundesregierung zu einer Streichung des Stichtags für Ersatzzeiten nach § 4 Abs. 2 a des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes bereit, wie viele Personen würden davon betroffen, und welche Kosten würden dadurch entstehen? Ich gehe davon aus, daß Sie mit Ihrer Frage die Regelung des Artikels 5 § 4 Abs. 2 Buchst. a des Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 ansprechen. Mit dieser Regelung ist, soweit sie die Anrechnung von Ersatzzeiten betrifft (vgl. die dort genannte Vorschrift des Art. 1 § 1 Nr. 15), kein neuer Stichtag festgesetzt worden; vielmehr wurden die Verbesserungen, die das Rentenversicherungs-Anderungsgesetz bei der Anrechnung von Ersatzzeiten gebracht hat, auf Versicherungsfälle beschränkt, die seit dem 1. Januar 1957 eingetreten sind. Dieser Stichtag ist bereits durch die Neuregelungsgesetze des Jahres 1957 für die Ersatzzeitenregelung insgesamt bestimmt worden. Eine allgemeine Erstreckung der geltenden Ersatzzeitenregelung auf Versicherungsfälle, die vor 1957 eingetreten sind, kommt nach Auffassung der Bundesregierung nicht in Betracht. Dies würde bedeuten, daß alle sog. Umstellungsrenten, soweit die Voraussetzungen für die Anrechnung von Ersatzzeiten erfüllt sind, neu berechnet werden müßten. Sinnvoll könnte dies nur in der Weise geschehen, daß auf diese Fälle dann zugleich das gesamte für Versicherungsfälle ab 1957 geltende Recht angewendet würde. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand wäre nach Auffassung der Bundesregierung nicht vertretbar. Angaben über die Anzahl der von einer solchen Gesetzesänderung betroffenen Personen und über die Höhe der entsprechenden Mehraufwendungen sind nicht möglich, weil nicht bekannt und auch nicht feststellbar ist, in wieviel Fällen von den noch laufenden Umstellungsrenten die Anwendung der geltenden Regelungen über die Anrechnung von Ersatzzeiten zu Mehrleistungen führen würde. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen B 66 und 67) : Welche Folgerungen sind nach Auffassung der Bundesregierung aus dem Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" für den Bundesgesetzgeber zu ziehen? Welche Initiativen zugunsten einer Minderung der Belastungen durch Schichtarbeit wird die Bundesregierung in absehbarer Zeit ergreifen? Die Ergebnisse des vom Bundesarbeitsminister in Auftrag gegebenen Forschungsberichts „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" machen deutlich, daß der Erkenntnisstand über Probleme der Schicht- und Nachtarbeit noch nicht zufriedenstellend ist. Die Verhältnisse in den Betrieben und Verwaltungen sowie die Auswirkungen von in der Praxis anzutreffenden Schicht- und Nachtarbeitsregelungen sind außerordentlich vielfältig und bedürfen noch weiterer Klärung. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Schicht- und Nachtarbeitern initiativ zu werden, sind auf Grund des begrenzten Kenntnisstandes gering. Angesichts der in den Betrieben und Verwaltungen anzutreffenden Vielfalt der Verhältnisse ist es im übrigen nicht sinnvoll, mehr als globale Rahmenregelungen gesetzlich zu fixieren. In der beabsichtigten Neuregelung des Arbeitszeitrechts durch ein Arbeitszeitgesetz könnten derartige globale Regelungen getroffen werden. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, daß die Tarifvertragsparteien vorerst besser in der Lage sind, geeignete Regelungen für Branchen und Betriebe zu vereinbaren. Die Bundesregierung fördert einen Forschungsschwerpunkt „Schichtarbeit" bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung, Dortmund, um der Praxis das für derartige Regelungen erforderliche Wissen zur Verfügung zu stellen. Sie schließt allerdings auf längere Sicht weitergehende Maßnahmen nicht aus, falls auf diesem Wege Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen für Schicht- und Nachtarbeiter nicht gewährleistet werden können. Als Initiativen der Bundesregierung sind zu nennen das beabsichtigte Arbeitszeitgesetz und der weitere Ausbau problem- und praxisorientierter Forschung im Rahmen des Aktionsprogramms „Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens". Hierbei ist darauf hinzuweisen, daß durch Forschung zu schließende Wissenslücken besonders auch im Hinblick auf die Verhältnisse im Dienst- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12211* leistungssektor und im öffentlichen Dienst bestehen, während die Verhältnisse z. B. im Bergbau und im produzierenden Gewerbe schon seit längerem wissenschaftlich untersucht werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat daher kürzlich die übrigen Ressorts angeschrieben und angeregt, die Verhältnisse z. B. bei Post, Bahn und Polizei genauer untersuchen zu lassen und dazu seine fachliche Unterstützung angeboten. Es ist zu hoffen, daß diese Initiative die Entwicklung im öffentlichen Dienst positiv beeinflußt. Die bisherigen Erkenntnisse über Schichtarbeit sollen im Juni 1979 bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in einem Seminar mit Praktikern und Wissenschaftlern behandelt werden. Die Bundesregierung betrachtet Probleme der Schicht- und Nachtarbeit als einen Schwerpunkt der Humanisierung des Arbeitslebens und wird Verbesserungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch weiterhin unterstützen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 68 und 69) : Trifft es zu, daß — wie die Presse meldete — bereits im Herbst 1979 der Grundstein für eine Humanisierungs-Akademie in Dortmund gelegt werden kann, deren Aufgabe es sein soll, Seminare für Betriebsärzte, Betriebsräte und Gewerkschaftler über Humanisierungsmaßnahmen am Arbeitsplatz durchzuführen? Wie sieht gegebenenfalls nach den gegenwärtigen Vorstellungen der Bundesregierung die Finanzierung für den Bau und die Folgekosten der Akademie aus, und wer hat von seiten der Bundesregierung mit welchen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Dortmund Verhandlungen über eine Humanisierungs-Akademie geführt? Informationen der Presse, wonach bereits im Herbst 1979 der Grundstein für eine Humanisierungsakademie in Dortmund gelegt werden kann, treffen nicht zu. Im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und im Bundesministerium für Forschung und Technologie werden allerdings Überlegungen darüber angestellt, wie die Forschungsergebnisse aus dem Programm zur Humanisierung des Arbeitslebens in die betriebliche Praxis umgesetzt werden können. In diesem Zusammenhang wird auch die Errichtung eines Instituts zur Humanisierung des Arbeitslebens erörtert. All diese Überlegungen sind weder im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und im Bundesministerium für Forschung und Technologie abgeschlossen noch haben die notwendigen Ressortbesprechungen stattgefunden. Aus diesem Grunde kann zu dieser Frage nicht näher Stellung genommen werden. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 70): Ist es zutreffend, daß zu Lasten der Truppe die technische Truppenschule 1 in Aachen personell auf dem Kommandierungswege verstärkt wird mit dem Ergebnis, daß in der Truppe etwa ein Drittel des Ausbildungspersonals fehlt, und ist es richtig, daß diese Kommandierungen auch die davon Betroffenen benachteiligen, weil solche Kommandierungszeiten nicht laufbahnrelevant sind? 1. Die STTr 1/FSHT ist das Zentrum für die Ausbildung der Technischen Truppe Instandsetzung (TTr Inst) und der Instandsetzungsdienste aller Truppen. Sie führt Truppenversuche für solches Gerät durch, das in die Materialverantwortung der TTr Inst übergeht. Truppenversuche dienen der Überprüfung der Materialerhaltbarkeit des Gerätes der Truppe, der Anwendbarkeit der entwickelten Technischen Dienstvorschriften und der Realisierbarkeit der Instandsetzungskonzepte. Die Schule verfügt hierzu nicht über zusätzliches Personal. Im übrigen kann die Truppentauglichkeit nur durch Personal aus der Truppe mit praktischer Erfahrung festgestellt werden. Zu diesem Zwecke ist fallweise und vorübergehend Personal aus der Truppe an den Spezialstab ATV (Auswertung, Truppenversuche, Vorschriften) der Schule zu kommandieren. Zur Mitwirkung an Truppenversuchen an vier Gerätesystemen (Gefechtsstandsführungsmittel, Flak-Panzer Gepard, integriertes Feuerleitsystem Artillerie-Radarbatterie, Aufklärungssystem ARGUS) sind zur Zeit 11 Unteroffiziere m. P. und 3 Unteroffiziere o. P. an die STTr 1/FSHT kommandiert. Nachteile in der persönlichen Laufbahn der Kommandierten können nicht eintreten, da ihr vorübergehender Einsatz zu keinem Wechsel in ihrer Ausbildungsreihe führt. 2. Ein besonderer Schwerpunkt der Schule liegt in der frühzeitigen Ausbildung von Lehrpersonal bei der Einführung neuer Waffensysteme. Personelle Engpässe treten dann ein, wenn an den auslaufenden Waffensystemen weiterhin Ausbildung an der Schule betrieben werden muß und Lehrpersonal in genügendem Umfange zur Vorbereitungsausbildung durch die Industrie nicht abgezogen werden kann. Dieses Problem ist nur durch Zuversetzung von zusätzlichem Personal aus der Truppe, dessen Einschleusung in den Industrieausbildungsgang und anschließendem Einsatz als Lehrpersonal der Schule lösbar. Zur Ausbildung und zum Lehreinsatz in den neuen Waffen-/Gerätesystemen Flak-Panzer Gepard, Kampfpanzer Leopard 2 (Waffenanlage) und FERA (Feuerleitgerät • Artillerie, Flugbahnvermessung) ist zum 1. Juli und 1. Oktober 1979 die Zuversetzung von 1 Offizier, 9 Unteroffizieren m. P. und 3 Unteroffizieren o. P. unter Verlagerung der Haushaltsstellen an die Schule geplant. Personal- und Stellenausgleich mit der Truppe nach Auslaufen alter Ausbildungsaufträge ist vorgesehen. 3. Richtig ist, daß in den elektronischen Ausbildungsreihen der TTr Inst etwa ein Drittel der Dienstposten nicht besetzt werden kann, da es hierfür an Personalersatz mit elektronischen Eingangsberufen mangelt. Abhilfe durch vermehrte Umschulung von Soldaten der TTr Inst mit geeig- 12212* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 neten Eingangsberufen ist vorgesehen. Die Erweiterung des Lehrauftrages „Grundlagen der Elektronik" erfordert allerdings wiederum die Zuversetzung von 4 Offizieren und 2 Unteroffizieren m. P. ab 1. Oktober 1979 an STTr 1/FSHT. Es ist nicht auszuschließen, daß der zum Gesamtumfang der TTr Inst zahlenmäßig geringe Personalabzug aus der Truppe zugunsten der STTr 1/FSHT in den betroffenen Verbänden/Einheiten in Einzelfällen zur Verschärfung der Ausbilderlage führt. Alle Maßnahmen dienen jedoch der Verbesserung der Gesamtsituation der TTr Inst und sind vorübergehend in Kauf zu nehmen. Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 71) : Warum hat sich die Herausgabe der ZDv 60/2 (Richtlinien für Heime) durch das Bundesverteidigungsministerium bisher verzögert, obwohl bekannt ist, daß gerade die Unteroffizierheimgesellschaften mit Eigenbewirtschaftung seit 1974 auf die Herausgabe dieser Vorschrift warten, um ihre Arbeit auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen? Ich bedauere, daß die Bestimmungen über die Verwaltung und Bewirtschaftung von Heimen für Offiziere und Unteroffiziere in Eigenbewirtschaftung (Heimbewirtschaftungsbestimmungen — ZDv 60/2) bisher noch nicht herausgegeben werden konnten. Auch mir ist bekannt, wie dringend gerade die Unteroffiziersheimgesellschaften diese Vorschrift für ihre tägliche Arbeit benötigen. Die Verzögerung entstand vor allem dadurch, daß es sich bei der ZDv 60/2 um völlig neue Bestimmungen handelt und Erfahrungen auf diesem Gebiet nicht vorlagen. Es ergaben sich vor allem schwierige rechtliche Fragen, weil die dem Privatrecht unterliegenden, autonomen Vereine in das vom öffentlichen Recht beherrschte Gefüge der Bundeswehr eingebunden werden müssen. So waren mehrfach Überarbeitungen der Vorschrift innerhalb meines Hauses, mit nachgeordneten Dienststellen, Verbänden und Personalräten sowie den Sprechern der Unteroffiziersheimgesellschaften abzustimmen. Ich kann Ihnen aber mitteilen, daß nunmehr mit allen beteiligten Stellen eine Übereinstimmung erzielt worden ist. Der Entwurf wird in Kürze dem Hauptpersonalrat im Bundesministerium der Verteidigung, der bereits vorab beteiligt worden ist, und dem Bundesminister der Finanzen zur Zustimmung zugeleitet. Mit Herausgabe der ZDv 60/2 rechne ich für das 2. Halbjahr 1979. Anlage 63 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage, B 72) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des „Jahrs des Kindes" sich insbesondere auch den Problemen der Kinder der Soldaten zuzuwenden und dabei die noch ungelösten Fragen wie Versetzungshäufigkeit der Väter, unterschiedliche Schulbücher, Unterrichtsstoffe sowie die damit verbundenen Belastungen der Soldatenfamilien durch Änderung des Reise- und Umzugskostenrechts oder der Wohnungsfürsorge aufgeschlossen und zielstrebig abzubauen? Die im familiären Bereich der Soldaten aufgetretenen Schwierigkeiten infolge Versetzungen haben die Personalabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung veranlaßt, die früher routinemäßig durchgeführten Versetzungen auf das dienstlich unabdingbare Maß zu beschränken. Dadurch hat sich die Zahl der Versetzungen der längerdienenden Soldaten erfreulicherweise ständig verringert. Die Verwendungsdauer der Soldaten an demselben Standort beträgt beispielsweise beim Heer jetzt durchschnittlich 5-8 Jahre. Bei den noch heute notwendigen Versetzungen werden die gesamten persönlichen Verhältnisse jedes einzelnen Soldaten sorgfältig geprüft. Hierbei wird auf die Schul- und Berufsausbildungsverhältnisse der Kinder im Rahmen des dienstlich Vertretbaren Rücksicht genommen. Infolge der nachhaltigen Bemühungen der Bundesregierung hat sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in den letzten Jahren wesentlich entspannt. Deshalb können die Soldaten heute alsbald nach einer Versetzung eine Wohnung finden und die Dauer der Familientrennung gegenüber früheren Jahren wesentlich verkürzen. Dies liegt gerade im besonderen Interesse der vom „Jahr des Kindes" in erster Linie angesprochenen lebensjüngeren Kinder. Für die Zeit einer dennoch unvermeidbaren Trennung der Familie erhalten die Soldaten als Bestandteil des Trennungsgeldes monatlich die Kosten einer Familienheimfahrt erstattet. Die Bundesregierung wird im Benehmen mit den Ländern prüfen, ob auch im Interesse eines besseren Kontaktes mit Ehefrau und Kindern eine zweite Reisebeihilfe im Monat gewährt werden kann. Zur Erleichterung des Schulwechsels ist seit 1. März 1979 die Zahlung von Mietentschädigung im Rahmen des § 6 Bundesumzugskostengesetz zugelassen worden, wenn der Umzug vor der Versetzung durchgeführt wird, um den Kindern den Schulwechsel zu Beginn eines Schuljahres zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Schul- und Berufsausbildung älterer Kinder sind weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Trennungsgeldrechtes bereits verwirklicht oder eingeleitet. Neben der zusätzlichen Familienheimfahrt und der Zahlung von Mietentschädigung bei vorzeitigem Umzug wegen Schulwechsel wird für lebensältere Kinder ab 1. Mai 1979 auch der Schulbesuch in der Abschlußklasse der Hauptschule oder Fachoberschule als Umzugsverzögerungsgrund unter Weitergewährung des Tennungsgeldes anerkannt. Die Bundesregierung prüft darüber hinaus, ob die gesetzliche Frist von einem Jahr zur Weiterzahlung von Trennungsgeld bei zwingenden persönlichen Umzugsverzögerungsgründen für bestimmte Phasen des Schulbesuchs von Kindern in der gymnasialen Oberstufe verlängert werden kann. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12213* Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 73) : Wird — wie Presseberichten zu entnehmen ist (Die Welt vom 4. April 1979) — im Bundesverteidigungsministerium z. Z. geprüft, für die in den einzelnen Jahrgängen überzähligen Majore und Oberstleutnante von 1982 bis 1995 rund 2 000 zusätzliche Stellen in Stäben, Kommandobehörden usw. zu schaffen, und konnte dieser Plan gegebenenfalls nur deshalb bisher nicht verwirklicht werden, weil der Bundesverteidigungsminister keine positive Entscheidung gefällt hat? Für die Lösung des Verwendungsstaus gibt es mehrere Möglichkeiten, unter anderem die Schaffung von annähernd 2 500 zusätzlichen Anschlußverwendungen. Allen diesen Lösungen sind die verhältnismäßig hohen finanziellen Kosten gemeinsam. Lösungen, die in die alleinige Zuständigkeit des Bundesministers der Verteidigung fallen, gibt es nicht. Nach eingehender Überprüfung erwägt der Bundesminister der Verteidigung, der Bundesregierung vorzuschlagen, den Verwendungsstau durch die Schaffung von 2 450 zusätzlichen Dienstposten für Berufsoffiziere der Geburtsjahrgänge 1936-1944 von 1982 an aufzulösen. Dies kostet etwa 1,7 Milliarden DM über zwanzig Jahre verteilt. Anlage 65 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 74) : Was will die Bundesregierung tun, um den nicht unbeträchtlichen Teil von Wehrpflichtigen und Zeitsoldaten, die nach Beendigung ihres Wehrdienstes zunächst arbeitslos sind — und weil es sich oft auch um Schüler und Studenten handelt, die vielfach keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten —, unmittelbar und wirksam Hille zu leisten? Die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienstleistenden sind grundsätzlich auch während des Wehrdienstes in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und zu Lasten des Bundes versichert. Die Regelung beschränkt sich jedoch auf Wehrpflichtige, die unmittelbar vor Antritt des Wehrdienstes versicherungspflichtig beschäftigt oder beschäftigungslos waren. Alle anderen auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienstleistenden sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Während ihres Wehrdienstes versicherungsfrei sind ebenso alle Soldaten auf Zeit. Bei Ausscheiden aus dem Wehrdienst sind die während des Dienstes versicherungsfreien Soldaten von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, die innerhalb einer Rahmenfrist Vorversicherungszeiten voraussetzen, ausgeschlossen. Nur in Ausnahmefällen sieht das Arbeitsförderungsgesetz Leistungen vor, ohne daß Vorversicherungszeiten erfüllt sind. • Die Verbesserung der sozialen Sicherheit der bisher nicht in die Versicherungspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz einbezogenen Wehrpflichtigen und der — insbesondere kurzdienenden — Soldaten auf Zeit bei Eingliederung in das Erwerbsleben nach Ausscheiden aus dem Wehrdienst ist ein allgemein als sozialpolitisch gerechtfertigt anerkanntes Anliegen. Seine Verwirklichung wird von der Bundesregierung seit langem angestrebt. Sie konnte aber bisher insbesondere wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Bund und die Bundesanstalt für Arbeit weder durch Einbeziehung dieser Personenkreise in die Versicherungspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz noch auf dienstrechtlicher Grundlage erreicht werden. Für Soldaten auf Zeit mit einer Dienstzeit bis zu zwei Jahren konnte die Problematik lediglich durch die Ausdehnung des Arbeitsplatzschutzgesetzes entschärft, aber nicht gänzlich behoben werden. Anlage 66 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 75) : Wird der Bundesverteidigungsminister in Kürze die Einbeziehung der Wehrpflichtigen bei den Zulageregelungen (insbesondere bei den Erschwerniszulagen) gemäß seiner grundsätzlichen Antwort an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses zum Thema Dienstzeitbelastung vornehmen, und wenn nein, sieht der Bundesverteidigungsminister einen Widerspruch zwischen der jetzigen Entscheidung des Bundesministers und der administrativen Praxis, und wie begründet er ihn gegebenenfalls? Wie in dem Schreiben des Bundesministers der Verteidigung an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 7. Februar 1979 ausgeführt, sind die Wehrpflichtigen in einen finanziellen Ausgleich für Spitzendienstzeiten der Soldaten einzubeziehen. Dabei muß aber der Charakter der grundgesetzlich verankerten Wehrpflicht sichtbar gewahrt bleiben. Demgemäß ist zum Ausgleich der Spitzendienstzeiten von mehr als 56 Wochenstunden für Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, die Erhöhung des Wehrsoldes um 54,— DM monatlich netto beabsichtigt; für die Berufs- und Zeitsoldaten ist eine Zulage von 90,— DM brutto vorgesehen. Zur Frage der Einbeziehung von Grundwehrdienstleistenden in bestehende Zulageregelungen hat sich der Bundesminister der Verteidigung in dem genannten Schreiben nicht geäußert. Eine Änderung ist hier auch nicht beabsichtigt. Demnach erhalten Grundwehrdienstleistende keine Zulagen zum Ausgleich besonderer Erschwernisse (Erschwerniszulagen) oder für die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen (Stellenzulagen). Der Grund dafür ist, daß bei Grundwehrdienstleistenden wegen der begrenzten Wehrdienstdauer eine entsprechend qualifizierte Tätigkeit nach der Grundausbildung nur für relativ kurze Zeit in Betracht kommen kann, so daß deren Ausübung auch ohne besonderen finanziellen Ausgleich zumutbar ist. Die Zahlung derartiger Zulagen an Grundwehrdienstleistende wäre auch der Beginn einer Besoldung 12214* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 der Grundwehrdienstleistenden, die aber mit dem Charakter der Wehrpflicht nicht vereinbar wäre. Im übrigen erhalten Grundwehrdienstleistende wie Berufs- und Zeitsoldaten bei entsprechender Verwendung Aufwandsentschädigungen wie z. B. die Bordzulage zur Deckung dienstlich verursachter Mehraufwendungen. Anlage 67 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 76): Welche Truppenbesuche wurden innerhalb der von parlamentarischen Gremien festgelegten Acht-Wochen-Sperre für Politiker vor Wahlen durch Mitglieder der Bundesregierung in Garnisonen oder bei militärischen Dienststellen im Bundesland Schleswig-Holstein vor dem 29. April 1979 durchgeführt? Nach den Feststellungen des Bundesministeriums der Verteidigung haben Mitglieder der Bundesregierung in Schleswig-Holstein innerhalb der AchtWochen-Sperrzeit keine Truppenbesuche durchgeführt. Anlage 68 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 77): Ist die Bundesregierung darüber informiert, ob Angebote der einschlägigen Industrie im Zuge der Einführung neuen Großgeräts, z. B. MAN, zur Einführung der Fahrzeuge der neuen Generation, das entsprechende Fachpersonal der Bundeswehr vorbereitend auszubilden, mit dem Hinweis auf die so entstehenden Kosten abgewiesen worden sind, und wenn ja, entspricht es ihren Vorstellungen? Dem Bundesministerium der Verteidigung ist nicht bekannt, daß Angebote der Industrie zur Ausbildung von Fachpersonal aus Kostengründen abgelehnt worden sind. Vielmehr wird bei Bedarf im Rahmen der Erstausbildung das Kaderpersonal durch die Herstellerfirmen eingewiesen. So wurde Personal zum Teil auch bei der Firma MAN ausgebildet. Anlage 69 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 78): Ist es zutreffend, daß alle Hauptfeldwebel, die im Bundesverteidigungsministerium Dienst tun, spätestens mit der Vollendung des 40. Lebensjahrs in eine mit A 9 dotierte Planstelle eingewiesen werden? Nach den Vomhundertsätzen des 1. BesVNG steht im BMVg ein Anteil von 73 % der Planstellen für Hauptfeldwebel/Hauptbootsmänner in der Besoldungsgruppe A 9 zur Verfügung. Damit war es bis Ende 1978 möglich, alle Hauptfeldwebel/ Hauptbootsmänner mit Erfüllung der Mindestvoraussetzungen in der damals gültigen Fassung der Zentralen Dienstvorschrift „Bestimmungen für die Beförderung der Soldaten und für die Zulassung als Offizier- und Unteroffizieranwärter" (ZDv 20/7) in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen. Eine der Mindestvoraussetzungen war bis Ende 1978 die Vollendung des 40. Lebensjahres im laufenden Jahr. Infolge der überstarken Geburtsjahrgänge 1937/ 1938/1939 ist seit Januar 1979 die Zahl der Anwärter auf Einweisung in die Besoldungsgruppe A 9 größer als die Anzahl verfügbarer Planstellen. Zur Zeit erfüllen im BMVg insgesamt 21 Unteroffiziere die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 9, es fehlt jedoch die Einweisungsmöglichkeit, da die verfügbaren Planstellen restlos genutzt sind. Ab 1. Mai 1979 wurde durch Änderung der ZDv 20/7 das Mindestalter von 40 Jahren auf 42 Jahre heraufgesetzt. Diese Bestimmung gilt auch für die im BMVg eingesetzten Soldaten. Anlage 70 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 79): Wann wird die Bundesregierung ein fortgeschriebenes Weißbuch zur Verteidigungspolitik vorlegen, dessen letzte Ausgabe aus dem Jahr 1975/76 stammt und dessen Neuauflage angesichts des aktuellen Stands der Abrüstungs- und Rüstungskontrolldiskussion dringlich wäre? Die Bundesregierung wird dem Parlament und der Öffentlichkeit noch in diesem Jahr ein neues Weißbuch über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorlegen. Seine Aufgabe wird es sein, ein umfassendes Bild über die Lage der Bundeswehr, ihre Probleme und über die Grundfragen unserer Sicherheitspolitik zu geben. Das neue Weißbuch soll Grundlage sein für eine umfassende Debatte aller uns bewegenden sicherheits- und verteidigungspolitischen Probleme. Das schließt auch die von Ihnen genannten Fragen der abrüstungs- und rüstungskontrollpolitischen Diskussion mit ein. Anlage 71 Antwort des Staatssekretärs Dr. Hiehle auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Druck-. sache 8/2802 Fragen B 80 und 81) : Welche Pläne bezüglich der Erweiterung bzw. Neuerrichtung von Ubungsplätzen für den Standort Wetzlar der Bundeswehr (einschließlich alternativer Überlegungen zu bestehenden Einrichtungen) gibt es zur Zeit? Auf welche Weise ist eine angemessene Beteiligung der Bürger bzw. der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften bei der Entscheidung sichergestellt? Die beiden am Ortsrand von Wetzlar gelegenen Standortübungsplätze reichen in ihrer derzeitigen Größe für eine ordnungsgemäße Ausbildung der in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12215* Wetzlar stationierten Einheiten nicht aus. Seit Jahren bemüht sich die Bundeswehr deshalb um zusätzliches Übungsgelände. Gegen die zunächst geplante Errichtung eines dritten Standortübungsplatzes südlich von Wetzlar hatte der Hessische Minister des Innern im Anhörungsverfahren nach dem Landesbeschaffungsgesetz schwerwiegende Bedenken erhoben. Deshalb ist nunmehr geplant, die vorhandenen Übungsplätze zu erweitern. Es ist leider nicht möglich, Wetzlarer Einheiten auf anderen, außerhalb gelegenen Plätzen üben zu lassen, weil die Entfernungen zu groß sind. Eine angemessene Beteilung der Bürger bzw. der kommunalen Gebietskörperschaften an der Entscheidung ist gesetzlich sichergestellt: Das Landbeschaffungsgesetz schreibt bei raumbedeutsamen Landbeschaffungsvorhaben für Zwecke der Verteidigung ein Anhörungsverfahren vor. Für die Erweiterungsvorhaben in Wetzlar ist das Anhörungsverfahren durch die zuständige Hessische Landesregierung bereits eingeleitet worden. In dem Verfahren hat die Landesregierung die betroffenen Gemeinden/Gemeindeverbände anzuhören. Aufgrund der Anhörung, bei der die mit dem Vorhaben der Bundeswehr zusammenhängenden Fragen und seine Realisierbarkeit erörtert werden, hat die Landesregierung unter angemessener Berücksichtigung der Erfordernisse der Raumordnung, insbesondere der landwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen sowie der Belange des Städtebaues, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist für die weiteren Überlegungen der Bundeswehr und die schließlich zu treffende Entscheidung von maßgebender Bedeutung. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 82 und 83) : Was unternimmt die Bundesregierung, damit Tierversuche durch Alternativmethoden ersetzt werden können, wie z. B. Zellgewebeorgankulturmethoden, Computer, Lehrfilme, Versuchspuppen usw.? Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Geldmittel zur Zeit zur Erforschung von Alternativmethoden, die schmerzfrei, sauber, kostensparend, modern und keine Tierquälerei sind, verwendet werden, und ob es zutrifft, daß allein in der Bundesrepublik Deutschland jährlich 2 Milliarden DM für Tierversuche ausgegeben werden? Zu Frage B 82: Nach dem Tierschutzgesetz dürfen Versuche an Tieren nur vorgenommen werden, wenn andere zumutbare Methoden nicht zur Verfügung stehen. Das Tierschutzgesetz enthält neben Vorschriften über die Zulässigkeit nur solche für die Durchführung von Tierversuchen. Einzelfall- oder generelle Entscheidungen darüber, ob Tierversuche oder sogenannte Alternativmethoden in Frage komm. en, ergeben sich aus den in den jeweiligen Rechtsbzw. Wissenschaftsbereichen herausgestellten Verantwortlichkeiten, nicht jedoch aus den Vorschriften des Tierschutzgesetzes selbst. Innerhalb der Bundesregierung hat der Bundesminister für Forschung und Technologie Schwerpunkte zur Ausarbeitung von Ersatzmethoden für Versuche am Tier durch Vergabe von Forschungsaufträgen gesetzt. Hierzu gehören u. a. Arbeiten am Schnelltest zur Prüfung bestimmter Stoffgruppen auf Cancerogenität, Teratogenität und Mutagenität. Entsprechende Arbeiten sind vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit für den Bereich der Arzneimittelprüfung eingeleitet worden. Zu Frage B 83: Die Bundesregierung kann nur über solche Geldmittel zur Erforschung von Alternativmethoden Auskunft geben, die in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgewendet werden. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat für diese Zwecke in den letzten Jahren 3,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Zu dem Betrag von 2 Milliarden DM kann die Bundesregierung nichts aussagen, da Aufwendungen für Tierversuche in erster Linie in der privaten Wirtschaft (Pharma-Forschung) getätigt werden und eine Auskunftspflicht dieser Seite nicht besteht. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/2802 Frage B 84) : Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Jogging" vor, und gedenkt sie angesichts der unterschiedlichen Auffassungen in der Wissenschaft über seinen gesundheitlichen Wert, die Bevölkerung hierüber aufzuklären? Das mit Ihrer Frage angesprochene „Jogging" ist seinem Charakter nach gleichzusetzen dem „TrimmTrab", insbesondere auch hinsichtlich der damit ggf. verbundenen gesundheitlichen Gefährdungen. Die wissenschaftliche Bewertung des mit einem langsamen Dauerlauf verbundenen Ausdauertrainings ist nach den mir vorliegenden Erkenntnissen einheitlich, nämlich positiv in bezug auf Stoffwechsel und Herz-Kreislauf- und Atemfunktionen. Unterschiedlich ist die durch eine unkritische Empfehlung des Langlaufs geweckte Erwartungshaltung, wie sie von einigen Gruppen geübt wird. Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jentsch (Protokoll der 98. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 15. Juni 1978, S. 7808) darauf hingewiesen, daß sie im Rahmen der gesundheitlichen Aufklärung in geeigneter Form auf gesundheitliche Gefährdungen aufmerksam machen wird, die sich aus einer unkritischen oder gar exzessiven Ausübung ergeben können. Um unnötige Risiken zu vermeiden, wird im Zweifelsfall hausärztliche/sportärztliche Konsultation ebenso empfohlen wie Anleitung durch qualifizierte Übungsleiter. 12216* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 85) : Was hat die Bundesregierung getan, um sicherzustellen, daß das Bundesgesundheitsamt im Rahmen seiner Zuständigkeit nur den Import solcher in Deutschland zugelassener Arzneimittel ermöglicht, die sich von den zugelassenen in keiner Hinsicht unterscheiden und sich auch hinsichtlich der Verpakkung und der schriftlichen Beilagen nicht von den für das entsprechende Mittel zwingend vorgeschriebenen Auflagen abheben? Das Bundesgesundheitsamt unterrichtet die zuständigen Behörden der Bundesländer, wenn ihm ein Zweitimport (Parallelimport) eines Arzneimittels angezeigt wird, das in der Bundesrepublik bereits zugelassen ist oder nach den Übergangsvorschriften des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelrechts als zugelassen gilt. Die Überwachung der Übereinstimmung der importierten mit den zugelassenen Arzneimitteln hinsichtlich der Kennzeichnung von Behältnissen und äußeren Umhüllungen sowie einer beigefügten Packungsbeilage liegt in der Zuständigkeit der Landesbehörden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen B 86 und 87): Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der in der Zeitschrift „Einsatz — Informationen der Deutschen Rettungsflugwacht", Nr. 1/79, von Herrn Dr. Jungchen wiedergegebene Feststellung über die Effektivität der Ausbildung von Führerscheinbewerbern über Sofortmaßnahmen am Unfallort, „in der Realität reicht der Kenntnisstand nicht einmal für einen ,Notfallgehilfen' aus"? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die von Herrn Dr. Jungchen geforderten drei Faktoren, nämlich „ein wesentlich erhöhter Wissensstand, eine größere Bereitschaft zum Helfen und eine ausreichende Sicherheit" bei der Ausbildung erreichen zu können? Zu Frage B 86: Herr Dr. Jungchen hat in der Zeitschrift „Einsatzinformationen der Deutschen Rettungsflugwacht" zutreffend mitgeteilt, daß durch relativ einfache Maßnahmen wie das Freihalten der Atemwege und die Seitenlagerung (hinzuzufügen wäre die Blutstillung und die Bergung aus Zusatzgefahr) die Gefährdung des Lebens eines Unfallopfers in den ersten Minuten nach dem Schadensereignis bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes abgewendet werden kann. Solche relativ einfachen auch von medizinischen Laien leicht zu erlernenden Maßnahmen sind in der vom Gesetzgeber seit dem 1. August 1969 für Führerscheinbewerber der Klassen 1, 3, 4 und 5 vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen in „Sofortmaßnahmen am Unfallort" zusammengefaßt. Diese Ausbildung hat sich im Rahmen des Möglichen als effektiv erwiesen. Bereits auf dem 2. Rettungskongreß des Deutschen Roten Kreuzes in Göttingen wurde berichtet, daß Gerichtsmediziner die gefürchtete Aspiration seit Einführung der Ausbildung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort" kaum noch als Todesursache nach Verkehrsunfällen feststellen konnten. Wenn nach Herrn Dr. Jungchen eine Umfrageaktion unter den bundesdeutschen Autofahrern ergab, daß nur 10 % von ihnen bereit und in der Lage sind, bei einem Unfall zu helfen, so erscheint diese Zahl sehr niedrig. Sie macht aber ein wesentliches Problem bei der Ersten Hilfe am Unfallort deutlich: Abgesehen davon, daß ein erheblicher Teil der Autofahrer durchaus guten Willens ist zu helfen, sich dies aber aus den verschiedensten Gründen von vornherein nicht zutraut, ist ein anderer erheblicher Teil von Unfallzeugen durch Schreck-Schock, Aufregung und das Unvermögen, den Anblick eines Schwerverletzten zu ertragen, selbst bei bestem Willen nicht in der Lage, helfend tätig zu werden. Dieser in der menschlichen Natur liegende Mangel ist durch weitergehende gesetzliche Ausbildungsvorschriften kaum zu beheben. Vielmehr zwingt er dazu, den Ausbildungskatalog auf das unbedingt Notwendige zu beschränken, um im Falle einer Panik die Gefahr einer ungezielten und unzweckmäßigen Hilfeleistung zu vermeiden, bei der dem Verletzten naturgemäß mehr geschadet als genutzt werden kann. Zu Frage B 87: Die Forderung von Herrn Dr. Jungchen, den Wissensstand der Führerscheininhaber wesentlich zu erhöhen, würde in der Praxis dem Ziel des Gesetzgebers, einer möglichst großen Zahl von Kraftfahrern die notwendigen elementaren Kenntnisse für ein sinnvolles Verhalten am Unfallort für die Dauer weniger Minuten und ohne jedes medizinisches Gerät zu vermitteln, nicht förderlich sein. Eine größere Bereitschaft zu helfen, ein Abbau von psychisch bedingten Hemmungen und eine ausreichende Sicherheit bei der Anwendung des Erlernten ist nach Auffassung der Bundesregierung kaum durch die Verpflichtung zum Besuch weiterer Kurse, sondern eher durch psychologisch geschickt angelegte, den Bürger motivierende und didaktisch einprägsame Darstellungen der „Sofortmaßnahmen am Unfallort" in den Massenmedien, vor allem auch im Fernsehen, z. B. in Autofahrersendungen, in Gesundheitsmagazinen oder in Serien wie dem „7. Sinn", zu erzielen. Dadurch würde einer relativ großen Anzahl von Bürgern Gelegenheit gegeben, eine möglicherweise vorhandene Scheu zu überwinden, Kenntnisse in „Sofortmaßnahmen am Unfallort" zu erwerben oder bereits erworbenes Wissen zu festigen. Eine solche Aktion hätte den Vorteil, daß auch Nichtautofahrern, die ebenfalls Unfallzeugen und damit in die Situation von Ersthelfern versetzt werden können, entsprechende Kenntnisse vermittelt werden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 88 und 89) : Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach Studenten angeblich wegen nicht ordnungsgemäßer Studienbedingungen an einzelnen Universitäten bei Überschreitung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode.— 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12217* Regelstudienzeit und Fortfall der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Sozialhilfe erhalten, weil „sie unverschuldet in eine Notlage geraten sind", und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Muß, wenn davon ausgegangen wird, daß sich die Studienbedingungen an den Universitäten wegen der starken Jahrgänge allgemein verschlechtern, damit gerechnet werden, daß die Sozialhilfe zum allgemeinen Auffangtatbestand für „Langzeitstudenten" wird, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung insbesondere unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften? Zu Frage B 88: Der Bundesregierung sind bisher entsprechende Fälle nicht bekannt geworden. Sie kann solche Berichte nicht bestätigen. Zu Frage B 89: Für eine in der Frage vermutete generelle Entwicklung ergibt sich z. Zt. kein Anhaltspunkt. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtslage erhalten Studenten bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn sie die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 dieses Gesetzes erfüllen. Danach wird in einer Reihe von Fällen, z. B. bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, über die Förderungshöchstdauer hinaus für eine angemessene Zeit Ausbildungsförderung geleistet. Soweit eine Förderung nach dem BAföG nicht mehr in Betracht kommt, sind unter Berücksichtigung der Rechtsprechung die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz zu prüfen. Sie kommt für das Examenssemester in Betracht. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 90) : In welchem Umfang wird nach Einschätzung der Bundesregierung der jährliche Bedarf an Versuchstieren nach Zahl und Art bei der Durchführung der im Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) vorgeschriebenen Prüfungen zunehmen? Unter Zugrundelegung von 300 anzumeldenden Stoffen pro Jahr im Rahmen des Gesetzesvorhabens zum Schutz vor gefährlichen Stoffen werden für die Grundprüfung ca. 120 000 Ratten, ca. 9 000 Kaninchen und ca. 4 500 Meerschweinchen benötigt. Die genannten Zahlen resultieren aus folgenden Einzelprüfungen: Bestimmung der akuten Toxizität ca. 36 000 Ratten Bestimmung der Inhalationstoxizität ca. 30 000 Ratten Bestimmung der subakuten Toxizität (28-Tage-Test) ca. 45 000 Ratten Prüfung der hautreizenden Wirkung ca. 6 000 Ratten Prüfung der hautreizenden Wirkung ca. 4 500 Kaninchen Prüfung der schleimhautreizenden Wirkung (Augenreizung) ca. 4 500 Kaninchen Prüfung auf allergene Wirkung ca. 4 500 Meerschweinchen Eine gewisse Herabsetzung dieser Zahlen ist möglich, wenn auf bestimmte Untersuchungen infolge des gegebenen toxikologischen Zusammenhangs verzichtet wird. Z. B. bedarf es nicht mehr der Untersuchung auf Augenreizung, wenn bereits eine hautreizende Wirkung festgestellt wurde. Soweit Alternativmethoden für eine entsprechende Aussage herangezogen werden können, sind diese bereits im Gesetzentwurf gefordert. Damit ist gewährleistet, daß nur die unbedingt notwendigen Tierversuche durchgeführt werden. Die geschätzten Zahlen treten jedoch nicht zusätzlich zu den in der Vergangenheit bereits durchgeführten. Tierversuchen auf, da auch jetzt schon für die auf Grund der bisherigen Vorschriften durchzuführenden Prüfungen chemischer Stoffe zur primären gesundheitlichen Risikoabschätzung Tierversuche unternommen werden. Über deren Zahl stehen jedoch keine genauen Unterlagen zur Verfügung. Mit einer gewissen Vermehrung gegenüber dem bisherigen Ablauf ist deshalb zu rechnen. Gegenwärtig finden zwischen den Ressorts Gespräche statt, mit dem Ziel, die Zahl der im Zusammenhang mit der Zweitanmeldung benötigten Versuchstiere zu senken. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 91) : Erhält die „Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk" erhebliche Zuwendungen aus dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit entgegen den Erläuterungen zum Tit. 68403/236 nur für die Betreuung von jugendlichen Zuwanderern, nicht aber von jugendlichen Aussiedlern, nachdem Aufrufe der Gemeinschaft sich nur an die Zuwanderer wenden und ihre zentrale Beratungsstelle in Informationsschriften in deutscher Sprache sich nur als für Zuwanderer zuständig ausweist (in polnischer Sprache dagegen für „Umsiedler"), wobei sie allerdings auch eine Sprachförderunq in Aussicht stellt, was sich wohl wieder auf jugendliche Aussiedler bezieht? Die Beratungsstelle für junge Zuwanderer bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk wird nicht aus Titel 684 03 (Wohlfahrtsverbände) gefördert, sondern aus Titel 684 11 (Bundesjugendplan-Programme zur Eingliederung junger Zuwanderer). Der Begriff „Zuwanderer" wird hier als Oberbegriff verwendet für Aussiedler aus den osteuropäischen Ländern und Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost). Das Schwergewicht der Tätigkeit der vorgenannten Beratungsstelle liegt eindeutig bei jungen Aussiedlern. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/2802 Fragen B 92 und 93) : Trifft es zu, daß mit dem Bau der Autobahn Berlin — Hamburg über eine sogenannte Nordtrasse drei Landschaftsschutzgebiete auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ge- 12218* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 schädigt bzw. zerstört würden, wie der Bund Bürgerinitiativen Umweltschutz kritisiert hat? Hat die Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie den geplanten Bau dieser Autobahn in die Überprülung des Bedarfsplans der Bundesfernstraßen aufgenommen, damit sichergestellt werden kann, daß die Gesichtspunkte des Landschaftsschutzes und der Ökologic von Anfang an entsprechend den Zielsetzungen der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes berücksichtigt werden? Zu Frage B 92: Durch die Autobahn Hamburg—Berlin werden das Landschaftsschutzgebiet Sachsenwald und das Naturschutzgebiet Lauenburgische Seen betroffen. Zu Frage B 93: Die Autobahn Hamburg—Berlin wird dem Deutschen Bundestag als fest disponierte und vordringliche Maßnahme vorgeschlagen und daher im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen nicht mehr bewertet. Belange des Landschaftsschutzes und der Ökologie werden bei der Planung weitgehend berücksichtigt und in den der rechtlichen Sicherung der Planung dienenden Verfahren gem. Bundesfernstraßengesetz erörtert. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 94 und 95) : Aus welchen Gründen verzögert sich der Weiterbau der Maintalautobahn A 70 im bereits planerisch festgestellten Abschnitt Horhausen — Knetzgau? Wann gedenkt die Bundesregierung die für den Bau dieses Abschnitts erforderlichen Gelder nun endgültig zur Verfügung zu stellen? Zu Frage B 94: Wegen der planungsrechtlichen Schwierigkeiten in der anschließenden Teilstrecke Knetzgau—Eltmann (B 26). Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es für den verkehrswirksamen und zügigen Weiterbau der Autobahnstrecke Schweinfurt—Bamberg über Horhausen hinaus in Richtung Bamberg erforderlich ist, den Abschnitt zwischen Horhausen und Eltmann in einem Zuge zu bauen. Eine Unterteilung in zwei Abschnitte Horhausen—Knetzgau und Knetzgau—Eltmann würde einen vorübergehenden Autobahnendpunkt bei Knetzgau bedingen, für den eine befriedigende Verkehrsableitung über die vorhandenen Staatsstraßen mit den Ortsdurchfahrten Knetzgau, Sand, Zeil, Limbach und Eltmann zur B 26 nicht gegeben ist. Erst durch die unmittelbar anschließende Teilstrecke Knetzgau—Eltmann kann ein verkehrssicherer und umweltverträglicher Anschluß an die B 26 hergestellt werden. Die Bemühungen um eine rechtskräftige Planung der Teilstrecke Knetzgau—Eltmann werden verstärkt. Zu Frage B 95: Die Bundesregierung ist bemüht, die finanziellen Dispositionen im Bundesfernstraßenbau so zu treffen, daß für den verkehrswirksamen Streckenabschnitt Horhausen—Eltmann ein früher Baubeginn und zügiger Baufortschritt ermöglicht wird. Voraussetzung für die Bereitstellung von Mitteln ist das Vorliegen der Baurechte. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Angermeyer (FDP) (Drucksache 8/2802 Fragen B 96 und 97) : Wie beurteilt die Bundesregierung das neue „GdED-Verkehrskonzept der Vernunft" zur Sanierung der Deutschen Bundesbahn im Hinblick auf den Kabinettsbeschluß zur Deutschen Bundesbahn im Jahr 1978? Ist die Bundesregierung von ihrer bisherigen Auffassung abgewichen, daß die Sanierung der Deutschen Bundesbahn nicht durch einseitige ordnungspolitische Eingriffe in den Verkehrsmarkt zugunsten der Deutschen Bundesbahn bewerkstelligt werden soll? Zu Frage B 96: Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Anregungen und Vorschläge, die dazu beitragen können, die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundesbahn (DB) zu verbessern. Dies gilt auch für die konzeptionellen Empfehlungen der Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (GdEG). Zu Frage B 97: Nein. Die Bundesregierung hält einseitige dirigistische Eingriffe des Staates zugunsten der Deutschen Bundesbahn nach wie vor nicht für ein geeignetes Mittel zur Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn. Die Zweckmäßigkeit derartiger staatlicher Maßnahmen ist im Zusammenhang mit den Beratungen des Bundeskabinetts über den Gesamtkomplex Deutsche Bundesbahn am 14. Juni 1978 eingehend untersucht worden. Dabei hatte sich gezeigt, daß keiner von den für die Deutsche Bundesbahn besonders wirksamen Eingriffen ohne erhebliche Schwierigkeiten und Widerstände zu realisieren wäre. Darüber hinaus hatte sich ergeben, daß bei direkten staatlichen Eingriffen zugunsten der Deutschen Bundesbahn die volkswirtschaftlichen Nachteile in keinem vernünftigen Verhältnis zu den unternehmerischen Vorteilen der Bahn stehen würden. Diese Überlegungen, die das Bundeskabinett seinerzeit veranlaßt haben, von einseitigen staatlichen Eingriffen zugunsten der Deutschen Bundesbahn abzusehen, gelten auch heute noch. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 98, 99 und 100) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, das Bahnbetriebswerk in Husum (Schleswig-Holstein) zu schließen und es an die Ostküste des Landes zu verlegen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12219* Billigt die Bundesregierung gegebenenfalls die dadurch entstehende Schwächung des Arbeitsmarkts in einem revierfernen Gebiet um ca. 200 Arbeitsplätze, und ist sie bereit, darauf hinzuwirken, daß diese Maßnahme nicht durchgeführt wird? Kann nach Auffassung der Bundesregierung der Wegfall von 200 Arbeitsplätzen in Husum zu einer bemerkenswerten Störung des dortigen Arbeitsmarkts führen, und wenn ja, was wird sie unternehmen, daß es hierdurch nicht zu einer negativen infrastrukturellen Entwicklung und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit kommt? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) zur Senkung ihrer Ausgaben für die Betriebsführung beabsichtigt, Einsatz und Unterhaltung der Schienenfahrzeuge in Schwerpunkten des Betriebes zu konzentrieren und die Zahl der selbständigen maschinen- und elektrotechnischen Dienststellen in den kommenden Jahren im gesamten Bundesgebiet auf etwa die Hälfte zu reduzieren. Auf Anpassungs- und Rationalisierungsmaßnahmen dieser Art kann die DB zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage grundsätzlich nicht verzichten. Von der DB wird zur Zeit eine Konzeption für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen in diesem Bereich erarbeitet. Eine Entscheidung über etwaige Organisationsmaßnahmen im Bahnbetriebswerk (Bw) Husum hat der Vorstand der DB, der nach dem Bundesbahngesetz in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung befindet, noch nicht getroffen. Es ist nach Auskunft der DB nicht auszuschließen, daß mittelfristig Veränderungen hinsichtlich der Aufgabenstellung des heutigen Bw Husum eintreten, welche die Vorhaltung einer selbständigen Dienststelle mit eigener Verwaltung nicht mehr rechtfertigen. In Husum würde jedoch eine Außenstelle — voraussichtlich dem Bw Flensburg als Heimatdienststelle verwaltungsmäßig unterstellt — bestehenbleiben. Im Falle einer Umwandlung des Bw Husum in eine Außenstelle wird die dortige Mitarbeiterzahl zurückgehen. Bei den auf weite Sicht ausgerichteten Planungen ist der DB eine Quantifizierung des künftigen Personalbedarfs derzeit noch nicht möglich. Es gilt aber auch in diesem Fall die Zusage des Bundesministers für Verkehr und des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn, daß alle Eisenbahner — bei entsprechender fachlicher und örtlicher Mobilität — einen Arbeitsplatz bei der DB behalten. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 101): Ist es zutreffend, daß es nach dem deutschen Straßenverkehrsrecht keine Möglichkeiten gibt, Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen freizuhalten, und wenn ja, welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen? Schon jetzt gibt es Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde, wie in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 22. Juli 1976 (Bundesanzeiger Nr. 142 v. 31. Juli 1976) näher beschrieben. Im übrigen hat das Bundeskabinett am 28. März 1979 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, durch den u. a. die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnung und ihrer Arbeitsstätte im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzentwurf liegt z. Z. dem Bundesrat vor (Bundesratsdrucksache 158/79 vom 30. März 1979). Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 8/2802 Fragen B 102 und 103) : Verweigert das Staatsunternehmen Lufthansa dem ehemaligen Lufthansa-Flugkapitän Hans-Heinz Siebert (heute 64 Jahre alt) seit Kriegsende die Wiedereinstellung, und hält dieses Unternehmen es noch nicht einmal für nötig, auf seine Briefe zu antworten, und wenn ja, aus welchem Grunde? Ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, daß diesem Mann geholfen werden muß im Rahmen der Wiedergutmachung, und was gedenkt sie zu tun? Zu Frage B 102: Die Deutsche Lufthansa hat seinerzeit aus dem Kreise ehemaliger Mitarbeiter der alten Luft Hansa Neueinstellungen vorgenommen. Nach eigenen Bekundungen hat sich Herr Siebert 1954 um eine Neueinstellung beworben. Von 18 000 Bewerbern (davon 10 000 für den fliegerischen Bereich) konnten jedoch lediglich 200 für eine fliegerische Nachschulung ausgewählt werden. Da nach Aussagen der Deutschen Lufthansa Bewerbungsunterlagen routinemäßig nach 15 Jahren vernichtet werden, ist eine Feststellung, weshalb die Bewerbung von Herrn Siebert keine Berücksichtigung finden konnte, heute nicht mehr möglich. Die Deutsche Lufthansa hat versichert, daß sie Herrn Siebert geantwortet hat, zuletzt mit einem Schreiben grundsätzlichen Inhalts vom 17. April 1979. Zu Frage B 103: Die grundsätzlichen Versorgungsprobleme ehemaliger Lufthanseaten sind aus Anlaß von Anfragen im Deutschen Bundestag am 25. April 1975 und am 14. Mai 1975 behandelt worden (vergleiche Stenographische Berichte von der 168. Sitzung, 25. April 1975, Seiten 11830 bis 11831 und von der 169. Sitzung, 14. Mai 1975, Seiten 11837 bis 11842). Materielle Entschädigungsansprüche aus Gründen der Wiedergutmachung können wegen der seit langem abgelaufenen Frist für eine Antragstellung derartiger Ansprüche bei den Entschädigungsbehörden nicht mehr geltend gemacht werden. Die Bundesregierung prüft jedoch zur Zeit, ob Personen, deren Hilfsbereitschaft gegenüber Verfolgten des Naziregimes erst jetzt bekannt wurde, eine Ehrung zuteil werden kann. Herrn Siebert ist daher bereits auf eine entsprechende Eingabe am 9. April 1979 vom Bundespräsidialamt mitgeteilt worden, sich mit eventuellen Ansprüchen an das Bundesinnenministerium zu wenden. 12220* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 104) : Welche konkreten Konsequenzen ergeben sich aus der Ankündigung des Bundesverkehrsministers, mindestens 500 der 1000 Bahnübergänge, bei denen sich Bundesbahnstrecken mit Bundesstraßen auf gleicher Ebene kreuzen, in den nächsten 10 bis 15 Jahren zu beseitigen, für den Kreis Gütersloh und die Stadt Bielefeld? In Übereinstimmung mit seinen Zielvorgaben für den Bundesfernstraßenbau vom April 1979 hat der Bundesminister für Verkehr die Aufstellung eines Programms für die verstärkte Beseitigung von Bahnübergängen an Bundesstraßen eingeleitet, das zunächst analog dem Programm für Ortsumgehungen den Zeitraum bis 1985 umfassen und jährlich fortgeschrieben werden soll. Die obersten Straßenbaubehörden der Länder sind aufgefordert, zusammen mit den jeweiligen Direktionen der Deutschen Bundesbahn aus den von der Deutschen Bundesbahn mitgeteilten Bahnübergängen Beiträge für ein realisierbares Bauprogramm zusammenzustellen. Das Bauprogramm soll in diesem Herbst bekanntgegeben werden; es wird dann konkrete Aussagen über die einzelnen Bahnübergänge einschließlich der hier betroffenen im Kreis Gütersloh und in der Stadt Bielefeld ermöglichen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 105, 106, 107 und 108) : Trifft es zu, daß die DDR an den Kontrollpunkten der Transitstrecken zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) elektronische Überwachungsgeräte der schwedischen Firma AGA einsetzt, mit denen die Kofferräume von Fahrzeugen durchforscht werden, und daß diese Wärmebildsichtgeräte auch in mobiler Form an Raststätten und Parkplätzen der Transitstrecken verwendet werden? Trifft es zu, daß die DDR-Behörden auf den Transitstrecken zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) zivile Fahrzeuge mit polizeilichen Kennzeichen aus der Bundesrepublik Deutschland gegen die Benutzer der Transitstrecken einsetzen und daß diese Fahrzeuge ständig mit ihrer Einsatzzentrale über Funk in Verbindung stehen? Trifft es zu, daß die Behörden der DDR rund 6 000 Personen zur Überwachung der Transitstrecken verpflichtet haben, die als Straßen- oder Feldarbeiter getarnt und mit Funkgeräten und Scherenfernrohren ausgerüstet die Transitstrecken lückenlos überwachen? Was unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls in der Transitkommission gegen das Spitzel- und Ausspähunqssystem der DDR auf den Transitstrecken? Der Bundesregierung liegen keine verläßlichen Erkenntnisse darüber vor, daß — die von Ihnen genannten Überwachungsgeräte an den Kontrollpunkten der Transitstrecken eingesetzt werden, — die DDR-Behörden auf diesen Strecken zivile Fahrzeuge mit polizeilichen Kennzeichen aus der Bundesrepublik Deutschland benutzen und — die DDR-Behörden etwa 6 000 als Straßen- und Feldarbeiter getarnte Personen zur Überwachung des Transitverkehrs verpflichtet haben. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, die Angelegenheit in der Transitkommission zur Sprache zu bringen. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (DDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 109) : Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der stark gestiegenen Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße B 41 im Landkreis Bad Kreuznach die geplanten Neubau- und Ausbauarbeiten in die Dringlichkeitsstufe I a aufzustufen? Der größte Teil des Ausbaues der Bundesstraße 41 wird im Entwurf für den künftigen Bedarfsplan dem Deutschen Bundestag als vordringlich vorgeschlagen (Dringlichkeit I). Damit wird der Notwendigkeit der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der B 41 durch die Bundesregierung Rechnung getragen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Überprüfung des Bedarfsplanes weitere Bauvorhaben im Zuge der B 41 nach einheitlichen Kriterien bewertet und die vordringlichen ebenfalls als Dringlichkeit I in den Bedarfsplanentwurf übernommen. Das Ergebnis der Überprüfung und die Entscheidung des Parlaments bleiben abzuwarten. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretär Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 110) : Ist die Bundesregierung bereit, das noch aus dem Jahr 1961 stammende Postleitzahlenverzeichnis, das vor allem durch die Kommunalreform weitgehend überholt ist, neu aufzulegen und wie das Amtliche Fernsprechbuch kostenlos an alle Haushaltungen zu verteilen? Das Postleitzahlenverzeichnis wurde zuletzt in den Jahren 1973, 1975, 1977 und 1978 aktualisiert und neu herausgegeben. Dabei wurden die jeweiligen Änderungen, die sich durch die Kommunalreformen ergaben, berücksichtigt. Wie auch für andere verkäufliche Dienstwerke der Deutschen Bundespost wurde für die Ausgaben des Postleitzahlenverzeichnisses eine Schutzgebühr erhoben, die sich am Herstellungspreis orientierte. Auch für die Ausgabe 1979 des Postleitzahlenverzeichnisses, die Ende Mai 1979 erscheint, wird die Deutsche Bundespost eine Schutzgebühr in etwa der bisherigen Höhe erheben. Für eine kostenlose Verteilung an alle Haushaltungen würden der Deutschen Bundespost Kosten in Höhe von mindestens 30 Millionen DM je Ausgabe entstehen. Ein Vergleich mit dem Amtlichen Fernsprechbuch ist nicht möglich, da die Kosten für ein Fernsprechbuch je Hauptanschluß in den Fernsprechgebühren enthalten sind, für Mehrstücke wird ebenfalls eine Schutzgebühr erhoben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12221* Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretär Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 111) : Kann die Bundesregierung ausschließen,' daß noch in dieser Wahlperiode im Bereich der Oberpostdirektion Kiel weitere Postanstalten auf dem Land aufgelöst und durch „fahrbare Postschalter" ersetzt werden, und wenn nein, welche Gemeinden müssen in diesem Bereich damit rechnen, daß sie ihre Postanstalten verlieren? Die Deutsche Bundespost plant z. Z. nicht, im Bereich der Oberpostdirektion Kiel Poststellen aufzulösen, um sie durch Fahrbare Postschalter zu ersetzen. Die beim Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen auf Grund eines Arbeitsgruppenberichts laufenden Untersuchungen über künftige organisatorische Entwicklungen im ländlichen Bereich beim Einsatz Fahrbarer Postschalter sind noch nicht so weit gediehen, daß bereits jetzt Aussagen über die weitere Entwicklung in bestimmten Oberpostdirektionsbezirken oder Postamtsbereichen möglich wären. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 112) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die von der Deutschen Bundespost beförderte und für den Bürger immer lästiger werdende Reklame zu reduzieren, und wie kann sich ein Bürger gegen die Flut unerwünschter Reklame in seinem Briefkasten wehren? Der Anteil der vornehmlich der Werbung dienenden Massendrucksachen am Gesamtbriefsendungsaufkommen beträgt rund 17 v. H. Somit ist nur etwa jede 6. Sendung eine Massendrucksache, und jeder Haushalt erhält durchschnittlich nur jeden 4. Werktag eine Massendrucksache. Wenn gleichwohl der Eindruck entstanden ist, der Eingang an Werbesendungen habe sich verstärkt, mag das darauf zurückzuführen sein, daß einige Berufsgruppen stärker beworben werden als andere und insbesonder Werbeschriften in erheblichem Maße durch private Verteiler zugestellt werden. Die Bürger haben die Möglichkeit, die Zusendung von Werbesendungen weitgehend zu unterbinden, indem sie von einer Selbstkontroll-Einrichtung der Direkt-Werbe-Wirtschaft Gebrauch machen. Es handelt sich dabei um die sogenannte „Robinson-Liste", die von dem Verband der „Adressenverleger und Direktwerbe-Unternehmen", Postfach 12 06, 6370 Oberursel, geführt wird. Auch die Deutsche Postreklame GmbH, Postfach 1 62 45, 6000 Frankfurt, und das Kraftfahrtbundesamt, Postfach 7 83, 2390 Flensburg stellen die Daten von Personen, die keine Werbung per Post wünschen für Werbezwecke nicht zur Verfügung. Diese Maßnahmen sind jedem gesetzgeberischen Eingriff vorzuziehen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 113 und 114) : Welche Vereinbarungen wurden mit der DDR bezüglich des Beglaubigungstextes in Telegrammen getroffen, den die dortigen Behörden als Nachweis eines Todesfalls verlangen, wenn Verwandte ersten Grades des Verstorbenen zur Beerdigung besuchsweise in die Bundesrepublik Deutschland reisen wollen? Ist die Bundesregierung bereit, mit der DDR über eine Kürzung des Beglaubigungstextes zu verhandeln, oder sieht sie eine andere Möglichkeit, wie die nicht unerheblichen Kosten für solche Telegramme gesenkt werden können? Ich darf mir zunächst den Hinweis gestatten, daß Ihre Anfragen mit Schreiben vom 1. Dezember 1975, 15. September 1976, 16. Februar 1977, 6. Juli 1977 und 18. April 1978 an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages aus meinem Hause beantwortet worden sind. Das Schreiben vom 18. April 1978, das der Herr Minister an Sie persönlich gerichtet hatte, faßt alle Aspekte der Angelegenheit noch einmal zusammen, auch die, die im Interesse der Sache vertraulich zu behandeln sind und sich für eine öffentliche Erörterung nicht eignen. Weitergehende Ausführungen ergeben sich aus der Sachlage nicht. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 115) : Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, welche Bundesländer bisher den Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 23. November 1978 zur Behandlung der deutschen Frage im Unterricht durch Entscheidungen der zuständigen Landesorgane und durch die landesübliche Bekanntgabe für verbindlich erklärt haben, wie das im zweiten Absatz der Einführung zu diesem Beschluß vorgesehen ist, und was kann die Bundesregierung koordinierend tun, um in dieser bundespolitisch bedeutsamen Frage vergleichbare Lebensverhältnisse in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland herzustellen? . Nach Auskunft der Kultusministerkonferenz ist der in eigener Zuständigkeit gefaßte Beschluß der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder vom 23. November 1978 zwischenzeitlich in allen Bundesländern in geeigneter Form bekanntgemacht worden, zum Teil durch Erlasse, zum Teil durch Veröffentlichung in den Amtsblättern bzw. durch Mitteilungen an die Schulen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung wegen der Kulturhoheit der Länder in diesem Bereich keine koordinierende Funktion hat. Sie macht aber, vertreten durch das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, seit 1970 Angebote an die Kultusminister der Länder und stellt geeignete Materialien zur Verfügung, von denen die Bundesländer unterschiedlichen Gebrauch machen. Seit dieser Zeit finden auch in unregelmäßigen Abständen Besprechungen zwischen dem Bundesministerium für Innerdeutsche Beziehungen und der Kultusministerkonferenz statt. So ist in nächster Zeit erneut durch 12222* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen zu einem Gespräch auf Abteilungsleiter-ebene eingeladen worden, bei dem gemeinsam interessierende Fragen mit Vertretern der Kultusministerkonferenz besprochen werden sollen. Anlage 93 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 116) : Hat der Bundesforschungsminister entsprechend seiner Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage (vgl. Stenographischer Bericht des Deutschen Bundestages vom 21. Dezember 1978) ein spezielles Gutachten zu der Studie von Richard E. Webb zur technischen Beurteilung möglicher Rekritikalitätsunfälle beim SNR 300 in Auftrag gegeben, oder hat die Bundesregierung die Überzeugung, daß ein solches Gutachten nicht erforderlich ist? Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat ein spezielles Gutachten zu der Studie von Richard E. Webb zur technischen Beurteilung möglicher Rekritikalitätsunfälle beim SNR 300 nicht in Auftrag gegeben, da die von Webb aufgestellten Behauptungen Eingang in das atomrechtliche Genehmigungsverfahren für den SNR 300 gefunden haben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Mitteilung des Bundesministers des Innern vom Februar 1979 an Sie, wonach die Berechnungen des Amerikaners Webb seit ihrem Vorliegen vom Gutachter im Auftrag der Genehmigungsbehörde auf Stichhaltigkeit für den SNR 300 überprüft werden. Zum sachlichen Gehalt dieser Frage verweise ich auf meine Antwort zu der von Ihnen zitierten Frage (BT-Drs. 8/2186), zu der ich darlegte, daß die Beurteilung von Rekritikalitätsstörfällen in Schnellen Reaktoren seit vielen Jahren Gegenstand umfangreicher Forschungsprogramme im In- und Ausland ist. Anlage 94 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/2802 Frage B 117) : Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung zur Ermittlung einer optimalen Energieversorgungsstruktur unserer Volkswirtschaft mit einem möglichst niedrigen Primärenergieeinsatz und daher einer Minimierung des Stromeinsatzes? Die von der Bundesregierung unterstützten z. Zt. laufenden Forschungsprojekte zur Energieversorgungsstruktur unserer Volkswirtschaft werden von den Systemanalysegruppen der Forschungszentren durchgeführt. Es handelt sich dabei um Untersuchungen im Rahmen folgender Projekte: 1. Entwicklung einer internationalen Strategie für Energieforschung und -entwicklung (Projekt der International Energy Agency IEA), 2. Systemanalyse- und Energiemodellprogramm der EG, 3. Projekt „Energie" (ein Teilprojekt des Programms „Angewandte Systemanalyse ASA" der Arbeitsgemeinschaft der Großforschungszentren AGF). Die Arbeiten insgesamt umfassen Untersuchungen der Energieversorgungsstruktur und der Ressourcen, die Entwicklung von Forschungsstrategien und Versuche zur Erfassung der Konsequenzen des Einsatzes bestimmter Technologien. Die Versorgungsstruktur mit dem rationellsten Primärenergieeinsatz ist im allgemeinen verschieden von der mit der geringsten Importabhängigkeit, den geringsten Kosten, dem größtmöglichen Einsatz regenerativer Energiequellen oder der größtmöglichen Umweltschonung. Eine Optimierung von Energieversorgungsstrukturen ist daher nur unter bestimmten, vorher festzulegenden Randbedingungen möglich. Darüber hinaus ist die Zahl der Optimierungsparameter in systemanalytischen Untersuchungen aus Durchführbarkeitsgründen beschränkt. So werden im Rahmen des IEA-Projekts z. B. gleichzeitig zwei solcher Parameter untersucht, nämlich geringste Kosten und kleinstmöglicher Ölverbrauch, wobei wahlweise eine dieser Bedingungen Priorität hat. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Frage B 118) : Beabsichtigt die Bundesregierung den Erlaß einer Verordnung über die berufliche Fortbildung zum „Werkfeuerwehrmann", wie sie der Deutsche Gewerkschaftsbund zur Sicherung der verantwortungsvollen Funktion der Werkfeuerwehren vorgeschlagen hat, und bis wann ist gegebenenfalls mit einer entsprechenden Verordnung zu rechnen? Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft gebeten, die berufliche Fortbildung zum Werkfeuerwehrmann staatlich anzuerkennen und eine entsprechende Fortbildungsordnung auf der Grundlage des § 46 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz zu erlassen. Dieser Antrag wirft eine Reihe z. T. schwieriger Grundsatzfragen auf, zu deren Klärung das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zunächst Stellungnahmen verschiedener Organisationen und Stellen angefordert hatte. Das Ergebnis der inzwischen vorliegenden Stellungnahmen läßt noch kein einheitliches Bild zu. Für die Frage einer eventuellen Regelung der Heranbildung von Werkfeuerwehrleuten auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes ist von besonderer Bedeutung, daß die Werkfeuerwehren nach den Feuerschutzgesetzen der Länder z. T. Funktionen der öffentlichen Feuerwehr wahrzunehmen haben. Überwiegend sehen daher die Ländervorschriften für die anerkannten Werkfeuerwehren einen entsprechenden Ausbildungsstand vor. Der Unterausschuß „Feuerwehrangelegenheiten" des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister der Länder hat sich für die Beibehaltung dieser Regelungen ausgesprochen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 12223* Die sich aus dieser Sach- und Rechtslage ergebenden Konsequenzen werden jetzt abschließend geprüft. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ist dabei bemüht, zu einer möglichst raschen Klärung zu kommen. Ich werde Sie gerne über das Ergebnis meiner Prüfung unterrichten. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 119 und 120) : Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedliche Einstufung der Leiter von beruflichen Schulen einerseits und von Gymnasien andererseits, auch wenn die Schulen von der gleichen Schülerzahl besucht werden, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Inwieweit sind dabei die besonderen Umstände berücksichtigt, die für Leiter von Berufsschulen im Vergleich zu Leitern von Gymnasien nach Angaben der Betroffenen zu erhöhtem zeitlichen Aufwand und Erschwernissen führen (z. B. die Tatsache, daß Berufsschüler bereits nach zwei bis drei Jahren auf die Prüfung vorbereitet werden müssen, Schüler von Gymnasien dagegen wesentlich später, daß der Berufsschulunterricht in Stütz- und Erweiterungsunterricht differenziert ist, daß die Berufsschulleitungen ständige Kontakte zum dualen Partner der Berufsausbildung zu pflegen haben und daß immer mehr Berufsschüler volljährig sind)? Durch Artikel I des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 — BGB1. I S. 1173 — (2. BesVNG) ist die Einstufung der Lehrämter einschließlich der Funktionsämter (Leiter, stellvertretender Leiter, usw.) an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen seit dem 1. Juli 1975 bundesrechtlich geregelt. Danach sind die Leiter von beruflichen Schulen grundsätzlich ebenso eingestuft wie die Leiter von Gymnasien. Beispielsweise ist das Amt des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern wie das des Leiters eines Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern der Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung A zugeordnet. In gleicher Weise ist auch die Einstufung der Ämter der Leiter beider Schularten bei bis zu 360 Schülern in Besoldungsgruppe A 15 H- Amtszulage (156,75 DM) erfolgt. Im Hinblick darauf, daß es (im Gegensatz zu Gymnasien) berufliche Schulen mit Teilzeitunterricht gibt, mußte für die Leitung dieser Form des Schulbetriebes eine modifizierte Berechnung der Schülerzahl vorgesehen werden. Nach Fußnote 8 zu Besoldungsgruppe A 15 und Fußnote 12 zu Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung A rechnen bei Schulen mit Teilzeitunterricht 2,5 Unterrichtsteilnehmer als ein Unterrichtsteilnehmer. Daraus folgt z. B., daß der Leiter einer beruflichen Schule mit Teilzeitunterricht in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft wird, wenn an dieser Schule mehr als 900 Schüler vorhanden sind. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich ergänzend darlegen, daß bei der einvernehmlich vom Bund und allen Ländern erarbeiteten besoldungsrechtlichen Einstufung der Ämter der Leiter von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen die bekannten Belastungen der Leiter dieser Schulen berücksichtigt worden sind. Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft bemerke ich zu den — nach Angaben der Betroffenen — besonderen Umständen bei Leitern von Berufsschulen, daß — die Vorbereitung der Schüler auf die Prüfung Aufgabe der Lehrer und nicht der Schulleitung ist, — besondere Unterrichtsangebote (wie Stütz- und Förderkurse in der beruflichen Schule) in ähnlicher Form auch in allgemeinbildenden Schulen gemacht werden, — außerschulische Kontakte in allen Schulformen geboten sind und auch praktiziert werden, wobei in allgemeinbildenden Schulen der Schwerpunkt auf der gesetzlich verankerten Elternmitwirkung beruht, - die Frage der Volljährigkeit die Oberstufe des Gymnasiums in gleicher Weise berührt wie die Berufsschule. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu Folgerungen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 121 und 122) : Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wieviel „Koranschulen" gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) eingerichtet und wieviel geplant sind? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele junge Menschen welcher Nationalitäten in diesen Koranschulen ausgebildet werden? Zu Frage B 121: Der Bundesregierung liegen keine Daten über die gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) eingerichteten bzw. geplanten „Koranschulen" vor. Informationen über diese „Koranschulen" sind der Bundesregierung im übrigen vorwiegend aus der Berichterstattung in den Medien bekannt. Danach handelt es sich hierbei um private Unterrichtsangebote religiösen Inhalts, für die die Bundesregierung keine staatliche Zuständigkeit zu erkennen vermag. Zu Frage B 122: Auch hierüber liegt der Bundesregierung kein Zahlenmaterial vor. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/2802 Fragen B 123, 124, 125 und 126) : Gibt der Verlauf der 4. ordentlichen Mitgliederversammlung der „Vereinigten Deutschen Studentenschaften" (VDS) vom 6. bis 8. April 1979 in Münster der Bundesregierung Anlaß, ihre 12224* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1979 bisherige Haltung zur VDS zu ändern, und wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die politische Einstellung des VDS-Vorstands, dem auch Angehörige verschiedener kommunistischer Gruppierungen (MSB Spartakus, Sozialistischer Hochschulbund, Basisgruppen) angehören, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Wird seitens der Bundesregierung eine — eventuell auch projektbezogene — Wiederfinanzierung der VDS erwogen? Welche offiziellen Kontakte gibt es bisher zwischen der Bundesregierung und der VDS? Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) hinsichtlich der Notwendigkeit einer „Bundesstudentenkonferenz", zumal der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft laut einer Pressemitteilung des RCDS-Bundesvorstands vom 9. Oktober 1978 ebenfalls das „jahrelange Dilemma der VDS, der mangelhaften überregionalen Studentenvertretung" beklagte? Zu Frage B 123: Die Bundesregierung hat mehrfach erklärt, daß ihr an einem funktionsfähigen Dachverband aller Studentenschaften als ernst zu nehmendem Partner für Gespräche über studentische und hochschulpolitische Probleme gelegen ist. Die wesentlichen Punkte ihrer Einstellung zu den VDS als Dachverband der Studentenschaften in der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die die VDS betreffende Kleine Anfrage vom 18. Juli 1977 (Drucksache 8/760) dargelegt. An dieser Beurteilung der Bundesregierung hat sich auf Grund der 4. ordentlichen Mitgliederversammlung der VDS vom 6.-8. April 1979 in Münster grundsätzlich nichts geändert. Es verdient jedoch Aufmerksamkeit, daß sich die VDS auf der diesjährigen Mitgliederversammlung auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm verständigen konnten und u. a. einen Beschluß zur sozialen Lage der Studenten verabschiedeten. In ihrer Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage vom 18. Juli 1977 hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die Zusammensetzung des VDS-Vorstandes eine einheitliche Beurteilung seiner politischen Einstellung nicht zuläßt. Ihm gehören Vertreter der Juso-Hochschulgruppen und des Liberalen Hochschulverbandes an, deren Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zweifelhaft ist. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, daß der Einfluß des MSB Spartakus und des Sozialistischen Hochschulbundes im VDS-Vorstand dominiert. Die darüber hinaus im Vorstand vertretenen Basisgruppen lassen wegen sehr unterschiedlicher Zielsetzungen eine generelle, schematische Zuordnung nicht zu. Zu Frage B 124: Die Voraussetzungen für eine projektbezogene Wiederfinanzierung der VDS hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage vom 29. Juli 1975 (Drucksache 7/3898) dargelegt. Sie hatte bisher keinen Anlaß zu prüfen, ob diese Voraussetzungen inzwischen vorliegen, da sie über einen Antrag auf finanzielle Förderung von Projekten der VDS noch nicht zu entscheiden hatte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter in der 91. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. Mai 1978). Zu Frage B 125: Die Bundesregierung betrachtet es als ihre Aufgabe, zu hochschulpolitischen Fragen auch die Auffassungen und Lösungsvorschläge der von den VDS repräsentierten Studentenschaften zu kennen. Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Beschluß, den der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft des Deutschen Bundestages in seiner 19. Sitzung am 19. Oktober 1977 im Zusammenhang mit der Anhörung der VDS zum Thema „Ausbildungsförderung und Hochschulfinanzierung" gefaßt hat. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat daher im Rahmen seiner jährlich stattfindenden Gespräche mit Studentenverbänden über aktuelle hochschulpolitische Fragen auch mit Vertretern der VDS gesprochen. Diese Gespräche werden fortgesetzt werden. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat von der VDSFachtagung Medizin benannte Studentenvertreter in die „Kleine Kommission zu Fragen .der ärztlichen Ausbildung und der künftigen Entwicklung im Bereich des ärztlichen Berufsstandes" berufen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Frau Abgeordneten Schleicher in der 146. Sitzung des Deutschen Bundestages am 30. März 1979). Zu Frage B 126: Die Bundesregierung steht allen Vorschlägen aufgeschlossen gegenüber, die dazu führen können, daß studentische Interessen kontinuierlich und sachbezogen von einem arbeitsfähigen Dachverband wahrgenommen werden. Dieses Anliegen, um das sich der Vorschlag des RCDS bemüht, verfolgen auch vom Sozialliberalen Hochschulverband (SLH) und vom Liberalen Hochschulverband (LHV) in letzter Zeit unterbreitete Vorschläge. Für die Brauchbarkeit solcher Vorschläge kommt es vor allem darauf an, daß sie bei den Studenten selbst die Zustimmung einer tragfähigen Mehrheit finden. Eine andere Auffassung hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft auch gegenüber dem RCDS nicht vertreten.
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    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
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    Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Oostergetelo?


Rede von Elmar Pieroth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bitte schön.




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    Rede von Jan Oostergetelo


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege, haben Sie zur Kenntnis genommen, daß während Ihrer Regierungszeit z. B. im Agrarbereich etwa jeder Zweite seine Existenz verloren hat?